Am 30. Mai 1968 verabschiedet der Bundestag in dritter Lesung nach einer langen Vorgeschichte das 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes. Es billigt die Einführung einer Notstandsverfassung (5/1879, 5/2917, 5/2873). Im üblichen Sprachgebrauch wird es das „Notstandsgesetz“ genannt
Diesem Notstandsgesetz gehen jahrelange umfassende Vorbereitungen des Gesetzgebers und Diskussionen in der Öffentlichkeit voraus. Die ablehnenden Stimmen – vor allem auch aus dem Lager der Gewerkschaften – erinnern vorwiegend an Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Sie meinen, die nur vorübergehenden Beschränkungen von Grundrechten im Falle eines Ausnahmezustandes führten zu deren endgültiger Aufhebung.
Das Notstandsgesetz und die Anfänge im Jahr 1965
Im Juni 1965 leitet der Rechtsausschuß des Bundestages dem Parlament einen ersten Lösungsvorschlag zu, wie unter Änderung des Grundgesetzes eine verfassungsrechtliche Vorsorge für den Notstandsfall getroffen werden könne (Drucksache Nr.3494, IV. Wahlperiode).
Der Rechtsausschuß geht in seiner Vorlage von der folgenden zentralen Idee aus: Bundestag und Bundesrat müssen gerade im Zustand der Gefahr ihre Verantwortung für das Wohl des Staates wahrnehmen. Ein stark verkleinertes Notparlament aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates, der sogenannte „Gemeinsame Ausschuß“, also nicht die Exekutive, soll im Notstandsfall die erforderlichen Eilentscheidungen treffen. Diese Methode der Staatswillensbildung im äußersten Notfall kann allerdings nur dann funktionieren, wenn sie in Friedenszeiten in gleicher Weise vorbereitet und geübt wird, wie dies für alle militärischen und zivilen Notstandsplanungen selbstverständlich sind. Zu einer Änderung des Grundgesetzes kommt es aber in der IV. Wahlperiode des Bundestages, die am 17.10.1965 endet, nicht, denn die sozialdemokratische Opposition stimmt zwar der geschilderten Grundkonzeption zu, hat aber Vorbehalte in Einzelfragen.
Das Notstandsgesetz in der Epoche der großen Koalition und Verabschiedung am 28. Mai 1968
Am 1. Dezember 1966 Kurt Georg Kiesinger (CDU/CSU) zum neuen Bundeskanzler die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD gewählt. Erst dieser Zusammenschluss der großen Volksparteien ermöglicht es dem Justizminister Benda (SPD), die ins Stocken geratene Notstandsgesetzgebung weiter zu betreiben.
Für den Diskus ist dies Anlass, Kritik zu üben. In seiner Dezemberausgabe 1966 merkt er folgendes an:
„Wir haben Grund, die neue Regierung zu fürchten, denn sie visiert einen gefährlichen Kurs. Ob nun die Ziele bleiben, und nur das Tempo ihrer Verwirklichung sich ändert, oder ob gar einige Ziele sich ändern – die Risiken wachsen. Die gespenstische Einmütigkeit derer, die sich im Fallex-Bunker geflissentlich auf den Notstand präpariert haben, kann sich nun ohne Zögern in Verfassungsänderungen umsetzen. Der bisher unbekannte Fahrplan spricht weniger für die Sicherheit der Demokratie im Notstand als für eine Vorverlegung des Notstandes in die Demokratie. – Einer Regierung unter dem Einfluß von Leuten, die sich mit der NPD in das rücksichtslose Management der finstersten Ressentiments teilen, ist zu mißtrauen. Die Schritte zu einer fälligen Aktivierung der Deutschlandpolitik, mag sie den Titel der Entspannung und das Interesse der Friedenssicherung in Anspruch nehmen, können doch in ein nationales Abenteuer führen. – Die Vollmachten zu einer planvollen Regulierung des wirtschaftlichen Kreislaufes können im Namen der sozialen Sicherheit und der Stabilisierung gegeben und doch zu einer autoritären Einschnürung demokratischer Gewerkschaften genutzt werden. III. – Wir haben Grund, die neue Regierung zu fürchten, denn sie gefährdet die Grundlagen des Parlamentarismus. Ohnehin ist die Opposition, ohne die es ein Parlament nicht gibt, als Institut entwertet worden, weil die Sozialdemokraten seit Jahren auf eine Partizipation an der Macht der Regierung statt auf einen Regierungswechsel hingearbeitet haben.“
Die Resolution des SDS-Bundesvorstands vom 2. Juni 1967 zum bevorstehenden Notstandsgesetz
In dieser Resolution warnt der SDS vor den Leistungsansprüchen und politischen Zwängen des kapitalistischen Systems. Das postfaschistische System in der BRD habe sich schon längst in ein präfaschistisches verwandelt. Die Demokratie sei nur noch eine Fassade. Dann heißt es:
„Vor der Verfassungsänderung durch Notstandsartikel sollen diese Realitäten samt verfassungswidriger Notstandsgesetze und Schubladenverordnungen die Weihe grundgesetzlicher Legalität erhalten und weiter Vorsorge dieser Art getroffen werden. Was heute die Gehorsamsverweigerung der Studenten betrifft, kann sich morgen – ausgestattet mit Arbeitsdienstpflicht und Einschränkung des Streikrechts – gegen die Arbeitsniederlegung und andere Berufsgruppen und gegen ihre Organisation richten. Die Vorfälle in Berlin sind ein Exempel, wie eine mit Notstandsgesetzen ausgerüstete Staatsgewalt, dann sogar völlig legal, die Verschärfung der politischen und sozialen Konflikte begegnen könnte.“
Resolution des SDS-Bundesvorstands vom 2. Juni 1967
Der Tod Benno Ohnesorgs am 2. Juni 1967 als abschreckendes und warnendes Beispiel für Konsequenzen aus dem Notstandsgesetz – AStA, SHB und SDS-Flugblatt vom 3. Juni1967, „Bürger der Stadt!“
„Wir Bürger der Stadt Frankfurt – Vertreter zahlreicher demokratischer Organisationen – Studenten der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main erklären: Die Polizeimaßnahmen während des Schah – Besuches insbesondere die blutigen Ereignisse in Westberlin am 2. Juni, in deren Verlauf der Student Benno Ohnesorg von hinten erschossen wurde, und die Aufhebung des Demonstrationsrechtes der Westberliner Bürger und Studenten durch den Regierenden Bürgermeister Albertz und seinen Machtapparat machen deutlich, was uns mit den vorgesehenen Notstandsgesetzen droht. Der Tod Benno Ohnesorgs verpflichtet uns, noch entschiedener als bisher gegen den Abbau der Demokratie in der Bundesrepublik und Westberlin Widerstand zu leisten. Die manöverartige Vorwegnahme der antidemokratischen Notstandsgesetzgebung macht deutlich, wie weit der Abbau der Demokratie in der Bundesrepublik und Westberlin bereits fortgeschritten ist. Kaum, daß die Schatten des Hitlerfaschismus verblassen, kündet sich ein neuer Faschismus bei uns an. In Westberlin wurde diese Entwicklung besonders deutlich, als der Senat nicht zögerte, das Demonstrationsrecht aufzuheben. Es besteht faktisch Ausnahmezustand. Mit allen Demokraten fordern wir die unverzügliche Wiederherstellung aller Grundrechte. Die Ereignisse von Westberlin haben erneut bewiesen, welche Gefahren für die Demokratie entstehen, wenn fast die gesamte Presse von einem einzigen Konzern beherrscht wird. Seit Monaten hat die Springer – Presse eine systematische Hetzkampagne gegen die Studenten betrieben, wie sie nur mit der Hetzkampagne der Nazis gegen die Juden vor 1933 vergleichbar ist. Die Springer – Presse hat darüber hinaus über die jüngsten Polizeikrawalle in Westberlin völlig einseitige Darstellungen verbreitet. Leider haben sich davon viele Bürger zunächst beeinflussen lassen. Wir wenden uns mit Entschiedenheit gegen jeden Versuch, die Wahrnehmung demokratischer Rechte zu verteufeln und die Bevölkerung gegen die Studenten – die Lehrer und Ärzte von morgen – aufzuhetzen. Gegen den Meinungsterror der Springer – Presse sind dringend gesetzliche Maßnahmen erforderlich. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit von Enteignungen gem. Art. 14 des Grundgesetzes. Wir Studenten, Schüler, Arbeiter, Angestellte und Beamte widersetzen uns jedem Versuch, aus der Demokratie ein autoritäres System im Stil eines Großkonzerns zu machen, wo jeder, der nicht den Weisungen von oben folgt, um seine Existenz fürchten muß. Das Vorgehen der Behörden Westberlins und anderer Großstädte hat uns in unserem Widerstand gegen die Notstandsgesetze bestärkt. …- Die Frankfurter Gruppen: Allgemeiner Studentenausschuß, Gewerkschaftliche Arbeitsgemeinschaft, Gewerkschaft Erziehung + Wissenschaft – Studentengruppe, Humanistische Studenten – Union, Liberaler Studentenbund Deutschlands, Sozialistischer Deutscher Studentenbund, Sozialdemokratischer Hochschulbund, Club Egalite, Club Voltaire, Deutsche Jungdemokraten, Humanistische Union, Jungsozialisten, Kampagne für Abrüstung, Naturfreundejugend, Solidaritätsjugend, Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Sozialistischer Bund.“
Die 1. Lesung des Notstandsgesetzes am 19. Juni 1967 und die Reaktion des AStA
Anlässlich der 1. Lesung des Notstandsgesetze am 19. Juni 1967 formuliert der AStA seine Kritik folgendermaßen:
„Wenn die Regierung sich in der Frage des Notstandes an die Öffentlichkeit wendet, dann nur um manipulativ jenes universale Vertrauen zu fordern, das die Bundesregierung auf Seiten der Bevölkerung für den rechten Bewußtseinsstand hält. Dagegen muß die kritische Studentenschaft ins Bewußtsein rufen, welche Vielzahl konkreter Repressionen die Notstandsgesetze mit sich bringen und welche gesellschaftlichen Folgen die Zentralisierung der Macht hat. – 1. Ausschaltung des Parlaments durch die Hinzuziehung der Mitwisser des quasiparlamentarischen Gemeinsamen Ausschusses in die Exekutive – 2. Willkürpraxis der Exekutive im Notstandsfall, die sich dann auf die Basis der terroristischen, bis dahin geheimen Schubladenverordnungen stützen wird. – 3. Schaffung eines gewaltigen Polizeiapparats und eines halbmilitärischen Luftschutzapparates, der der ganzen Bevölkerung zwangsweise die permanente Bereitschaft zum Krieg verordnet. Die Realität der Unterdrückung hinter der väterlichen ’Vorsorge’ der Notstandsplaner aufzuzeigen, erfordert breite Information.“[5]
Die notwendige Konsequenz ist deswegen die Zuerkennung eines formellen Widerstandsrechts an diejenigen, die gegen diese Gesetzesinitiative sind:
Das Manifest der Hochschulen vom 1. Oktober 1967
Aus der Sicht der Kritiker und später der Rebellierenden ist die Notstandsgesetzgebung die schlimmste Entgleisung, die den noch vorhandenen Resten von freiheitlicher Demokratie den Todesstoß versetzt. Mitunterzeichner, die aus Universität stammen: Die Professoren Dinges, Fabian, Gleisberg, Heydorn, Krejci – Graf, Kaplan, Weismantel, Wezler , die wissenschaftlichen Bediensteten Koneffke und Claus Offe sowie KD Wolff als Vorstandsmitglied des SDS). Dies ist für sie der Tag, an dem beim Besuch des persischen Diktators Teile des Establishments zur Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft ein Heer von Polizeikräften aufmarschieren ließ und die Erschießung Benno Ohnesorgs provozierte.
Überregional werden die Aktionen gegen die Notstandsgesetze durch das sogenannte Kuratorium „Notstand der Demokratie“ geplant und gesteuert, das vertreten durch dessen Geschäftsführer Helmut Schauer in Kooperation mit dem Frankfurter Bundesvorsitzenden des SDS, Karl-Dietrich Wolff, vorwiegend in der Endphase der zwei letzten Lesungen der Notstandsgesetze sich um die Unterstützung des DGB bemüht und durch die Ausrufung von Teach ins, Demonstrationen und Streiks versucht, eine „Kampffront“ aufzubauen.
Die Universität als angeblicher Teil des „faschistischen Systems“ wird Opfer der Widerstandsaktionen
Dementsprechend bleibt die Universität von Protestaktionen gegen die Verfassungsänderung nicht verschont, die sowohl die zweite Lesung am 15. Mai 1968 als auch die dritte Lesung am 28. Mai 1968 begleiten. Lehrveranstaltungen werden „bestreikt“, die Eingänge zum Hauptgebäude der Universität werden blockiert (Siehe die Blockade der Universität und der Senatssitzung am 16.5.1968 sowie die Vorbereitungen zur Besetzung des Rektorats am 27.5.1968).
„Die Demobilisierung ergab sich auch aus einem Bewußtsein der Studenten heraus, die sich emphatisch internen Problemen der Metropolen zugewandt hatten und eine fast moralische Hinwendung zum Proletariat vollzogen. Nachdem die Kontaktaufnahme mit jungen Kollegen und Betriebsgruppen zwar organisatorisch sich z. T. stabilisieren konnte, blieb die spektakuläre, angesichts der französischen Revolte im Mai/Juni verständlicherweise erhoffte Massensolidarisierung aus.“
Artikel>01.10.1968>>Neue Kritik: Rechenschaftsbericht Bundesvorstand SDS zur 23 Delegiertenkonferenz (12.09.1968), Fundstelle: Neue Kritik, Oktober 1968, Nr.50, S.80
Die zweite Lesung „Notstandsgesetz“ am 15. und 16. Mai 1968 und Reaktionen
Flugblatt des SDS vom 21. Mai 1968, „Streik-Brief, Nr. 2“ (in Kooperation mit dem Kuratorium „Notstand der Demokratie“)
„Am Mittwoch, den 15. Mai 1968, soll in Bonn die zweite Lesung der Notstandsgesetze über die Bühne gehen. Damit versuchen die Koalitionspartner, die Opposition in unserem Lande durch Ausschaltung der Demokratie und unsere bislang noch freiheitliche Verfassung mundtot zu machen. Es gilt deshalb, am 15. Mai die Entschlossenheit aller demokratischen Arbeiter, Schüler und Studenten zu beweisen, daß sie bereit sind, notfalls alle Möglichkeiten des verfassungsmäßig garantierten Widerstandsrechts auszuschöpfen. Wir wollen durch einen Vorlesungsstreik an unserer Universität klarmachen, daß diese Entschlossenheit sich nicht in verbalen Protesten und symbolischen Märschen erschöpft. Jeder Bundestagsabgeordnete, der den vorliegenden Unterdrückungsgesetzen zustimmt, soll wissen, daß er von einer breiten Schicht unseres Volkes nicht mehr gewählt werden wird.„
Flugblatt des SDS vom 21. Mai 1968, „Streik-Brief, Nr. 2“
„Am vergangenen Freitag – nämlich am 15.5.1968 – haben die Manager der Großen Koalition dem Bundestag in Bonn einen neuen Entwurf für ein Notstandsverfassungsgesetz vorgelegt, mit dem das Grundgesetz zerschlagen werden soll. Wie schon in der Weimarer Republik sind die Notstandsparagraphen darauf angelegt, die Rechte der lohnabhängigen Bevölkerung außer Kraft zu setzen und auf diktatorische Weise die wirtschaftliche und politische Macht der herrschenden Kräfte gegen uns zu sichern. Notstandsgesetze ermöglichen: Zwangsarbeit für Frauen und Männer; Einsatz der Bundeswehr gegen Streikende; Ausschaltung des Bundestages durch NATO-Beschlüsse; Aufhebung der Rede, Presse- und Versammlungsfreiheit; Abschaffung des Streikrechts. Die Regierung will uns einreden, diese Gesetze seien zu unserem Schutz in Notzeiten gedacht. Das ist nicht wahr. Mit den Notstandsgesetzen will man in Wahrheit die Staatsgewalt mit Diktaturvollmachten gegen das Volk ausstatten, vor allem gegen die Arbeiter und Angestellten und ihre Organisationen.“
Flugblatt>15.05.1968>>Aktionsausschuß gegen die Notstandsgesetze: Streikaufruf
Damit wird der Kampf gegen den autoritären Staat, der sich durch die Grundgesetzänderung demaskiert, für die Kritiker zur Pflicht:
„Die zweite Lesung des Notstandsverfassungsgesetzes ist über die Bühne eines Bundestages gegangen, dessen Mehrheit sich als gefügiges Instrument der Großen Koalition erwies. Selbst der minimale Rest von Oppositionsneigung in der SPD-Fraktion ist unter der Koalitionsdisziplin zusammengebrochen. Die namentliche Abstimmung wurde verhindert, damit die Wähler die Haltung der einzelnen Abgeordneten nicht kontrollieren können. Die viel berufenen Gewissensbildung der Abgeordneten ist zur Bindungslosigkeit gegenüber den Wählern und ihrem Willen und zum Disziplinierungselement der Koalitions – Exekutive geworden. – Die Sprecher der Koalitionsfraktionen haben schon Nachrufe auf den Verfassungskampf gehalten. Es scheint, daß der Umbau des demokratischen Grundgesetzes zur Verfassung eines autoritären Staates bereits nach dieser zweiten Lesung unwiderruflich vollzogen ist. Solange aber die endgültige Entscheidung nicht perfekt ist, müssen wir schon deshalb mit Kampfmaßnahmen gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze antreten, weil nur damit der allgemeine Widerstand gegen den rapiden Übergang zum autoritären Staat aufgebaut und gefestigt werden kann.“[7]
Flugblatt>SDS 17.05.1968: „Streik Brief“
Das Ende der Aktionen gegen das Notstandsgesetz
Schon Anfang Juni 1968 – nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze am 30.05.1968 (384 gegen 100 Stimmen) ist die Verhinderungskampagne urplötzlich beendet. Die Verkündung des Gesetzes am 27. Juni 1968 ist nur noch eine Formsache. Offenbar wirken die Verabschiedung der Verfassungsänderung und die geringe Resonanz in der Arbeiterschaft total entmutigend. Die Enttäuschung ist groß:
Siehe im Übrigen zur Gesetzgebungs-Vorgeschichte: Published in no. 20.1 on page 1: EINLEITUNG & ÜBERBLICK, von Hannah Hecker
Flugblätter zu den Aktionen gegen die Verabschiedung des Notstandsgesetzes
680421 | Flugblatt | SDS | Kampf den Notstandsplänen |
680421 | Flugblatt | SDS | Nieder mit den Notstandsgesetzen |
680421 | Flugblatt | LSD | Notstandsgesetzgebung |
680422 | Flugblatt | AFK | Distanzierung von Gewalttätigkeiten |
680430 | Flugblatt | ASTA | Gegen Marburger Memorandum |
680508 | Flugblatt | LSD | Wehrpassaktion |
680509 | Flugblatt | SDS-USSG | Teach In Politik u. Gewalt |
680511 | Flugblatt | SDS | Aufruf-Besetzt die Universität |
680513 | Flugblatt | Rektor | Aufruf gegen Gewalt |
680514 | Flugblatt | ASTA | Wehrpassaktion |
680514 | Flugblatt | LSD | Aufruf gegen Besetzung der Universität |
680514 | Flugblatt | ADS | Aufruf gegen Blockade der Universität |
680514 | Flugblatt | Assistenten | Wem dient die Besetzung der Universität |
680515 | Flugblatt | USSG | Aufruf Schulstreik |
680515 | Flugblatt | ASTA | Aufruf Vorlesungsstreik |
680515 | Flugblatt | SDS | Streikaufruf |
680515 | Flugblatt | Streikende | Streikaufruf an Arbeiter |
680515 | Flugblatt | Aktionsausschuss | Aufruf Warnstreik und Generalstreik |
680516 | Flugblatt | USSG | Aufruf zum Schulstreik |
680516 | Flugblatt | Studenten | Wehrt Euch gegen den SDS |
680517 | Flugblatt | RCDS | Wehrt Euch gegen den SDS |
680517 | Flugblatt | SDS | Notstand der Demokratie-Generalstreik |
680520 | Flugblatt | Streikkommitee | Nicht resignieren – mitorganisieren |
680520 | Flugblatt | SDS | Aufruf Teach In-Autoritärer Staat u. Widerstand |
680521 | Flugblatt | WiSo-Fachschaft | Streikaufruf |
680521 | Flugblatt | SHB | Streikaufruf-Notstandsgesetze |
680521 | Flugblatt | SDS | Teach In – Autoritärer Staat u. Widerstand |
680521 | Flugblatt | SDS | Streikaufruf gegen Notstandsgesetze |
680521 | Flugblatt | AFK | Teach In-gegen Blockade der Universität |
680522 | Flugblatt | Streikkommitee | Gegen Streikbrecher |
680524 | Flugblatt | Fachschaft Jura | Distanzierung von Besetzung der Universität |
680524 | Flugblatt | SDS | Besetzt die Universität |
680524 | Flugblatt | Student | Warum ich nicht streike |
680525 | Flugblatt | Aktionsausschuss Reservisten | Wehrpassaktion |
680525 | Flugblatt | RCDS | Vermeiden Sie Gewalt |
680526 | Flugblatt | Organisationsausschuss Studenten- u. Schülerkongress | Aufruf-Schüler und Studentenkongress am 02.06.1968 |
680527 | Flugblatt | Streikkomitee Studenten | Aufruf Protestkundgebung gegen Notstandsgesetzgebung |
680527 | Flugblatt | Aktionskomitee | Aufruf Protestkundgebung gegen Notstandsgessetzgebung |
680527 | Flugblatt | LSD | Gegen Notstandsgesetzgebung |
680527 | Flugblatt | ASTA | Streik 2. Lesung Notstandsgesetz |
680527 | Flugblatt | Streikkomitee | Besetzt die Universität |
680528 | Flugblatt | Aktionskomitee Notstandsgesetze | Hessischer Rundfunk Diskussionsveranstaltung |
680529 | Flugblatt | Streikkomitee der Universitaet | Streikaufruf |
680529 | Flugblatt | Rat der Nichthabilitierten | Aufruf-Schutz der Universität |
680529 | Flugblatt | LSD | Verlassen des Streikkomitees |
680529 | Flugblatt | Aktionsgemeinschaft Schueler | Streikaufruf |
680529 | Flugblatt | Aktionskomitee Streik | Aufruf zum Streik |
680529 | Flugblatt | LSD | Aufruf Rektoratsbesetzung beenden |
680530 | Flugblatt | ADS | Aufruf-gegen Chaos in der Universität |
680530 | Flugblatt | Rektor u.Senat | Polizeiliche Räumung des Rektorats |
680530 | Flugblatt | LSD GEW HSU | Polizei muss Hochschule verlassen |
680530 | Flugblatt | SHB | Protest gegen Räumung des Rektorats |
680531 | Flugblatt | Revolutionaere Jugendorganisation | Die Jugend ist die Flamme der Revolution |
680531 | Flugblatt | Streikkomitee | Aufruf Kongress Politik Widerstand-wegen Notstandsgesetze |
680602 | Flugblatt | Streikende Studenten | Aufruf Streikversammlung |
680606 | Flugblatt | ADS | Aufruf gegen Gewaltanwendung |
680610 | Flugblatt | SDS | Aufruf zur Hochschulrevolte |