06.12.1967: Go-In

Am 4. Dezember 1967 ruft der SDS mit einem Flugblatt dazu auf, die bevorstehenden Sitzung des Konzils und des akademischen Senats am 6. Dezember 1967 mit einem Teach-In zu begleiten. Diese Veranstaltung führt zu Störungen der Sitzung und endet schließlich im Sturm auf das Rektorat.

Eine der Kampfformen der Aktionisten ist das „go-in“. In der Folgezeit geschieht dies hundertfach.

Das Flugblatt des SDS vom 4. Dezember 1967

Schon zwei Tage vor der angekündigten Sitzung in der Aula wird im Universitätsbereich ein Flugblatt verteilt, in welchem der SDS für den Sitzungstag um 15.30 Uhr zu einem Teach-In vor der Aula aufruft. Man werde dem dort versammelten Gremium demonstrieren, daß die Studenten nicht widerstandslos über sich verfügen ließen. Gefordert wird:

  • Eine „Paritätische Besetzung aller akademischen Gremien (Konzil, Senat, Fakultäts- und Institutsausschlüsse)
  • Die Öffentlichkeit aller akademischen Gremien
  • Keine Verabschiedung der Satzung ohne paritätische Mitbestimmung unter Beteiligung der studentischen Vertreter.

In der anschließenden Sitzung des akademischen Senats seien die studentischen Vertreter bereit, die Herstellung der Öffentlichkeit zu beantragen. Falls dieser Antrag abgelehnt werde, beende man das Teach-In vor der Aula mit einem Go In in die Senatssitzung, um die Öffentlichkeit herzustellen. Der Senat werde aufgefordert, unverzüglich das vorläufige Verbot des SDS aufzuheben und die wegen des Go Ins bei Carlo Schmid eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen rückgängig zu machen. Das Flugblatt schließt mit der Aufforderung: „Brecht die Diktatur der Ordinarien.“

Auffallend ist in diesem Kontext der Wechsel der Themen. War es bei dem Go In am 20. November 1967 die Notstandsgesetzgebung, sind es nunmehr interne Fragen der Hochschule und Angelegenheiten des SDS, die in den Vordergrund gestellt werden. Nicht mehr ein einzelner Hochschullehrer – nämlich Carlo Schmid – oder der Rektor sind Adressaten der Angriffe, sondern „die Ordinarien“, die gesamte sogenannte „Ordinarienuniversität“.

Die Reaktion von 4 Professoren auf das Flugblatt des SDS vom 4. Dezember 1967

In unmittelbarer Reaktion auf dieses Flugblatt und die Rede des Ministerpräsidenten
vom 3. Dezember 1967 lassen die Professoren Bernhardt, Martienssen, Moxter und Rotter als Konzilsmitglieder noch am 4. Dezember 1967 durch den Rektor einen Antrag zur Entschließung
im Konzil verteilen, in welchem die Beunruhigung über die Bereitschaft radikaler Studentengruppen, die Entschließungsfreiheit der Organe der akademischen Selbstverwaltung anzugreifen, hervorgehoben wird, und das einseitige Bemühen des Ministerpräsidenten sowie des Kultusministers kritisiert wird, zugunsten der
studentischen Forderungen und Vorstellungen über die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung auf die Entscheidungsträger der Hochschule einzuwirken. 559 Allerdings wird dann beantragt, der Studentenschaft unabhängig vor irgendwelchen Pressionen eine 20% Beteiligung am satzungsgebenden Konzil zuzusprechen.

Der Aufruf des Rektors vom 5. Dezember 1967

Am 5. Dezember .1967 – wendet sich der Rektor in Kenntnis des vom SDS verteilten Flugblatts mit einem Aufruf an die Universitätsöffentlichkeit:

„Die vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) angekündigten Aktionen bedrohen den Hausfrieden der Universität, , beeinträchtigen die Entschließungsfreiheit von Konzil und Senat und sind daher rechtswidrig. Ich beabsichtige nicht, auf etwaige Gewaltakte mit Gewalt zu antworten und erwarte, daß das Konzil seinen gesetzmäßigen Auftrag erfüllen kann, der Abteilung für Erziehungswissenschaften, der Versammlung der Nichthabilitierten und der Studentenschaft ein faires Angebot über die Zusammensetzung des zukünftigen Satzunggebenden Konzils zu machen; ich hoffe auch, daß der akademische Senat seine Sitzung ordnungsmäßig durchführen kann. Ich bitte alle Universitätsangehörigen mir zu helfen, den Frieden in der Universität zu wahren und so den Weg für eine sachliche Diskussion über die neue Universitätssatzung offen zu halten“


In dieser öffentlichen Mitteilung ist das Bestreben erkennbar, möglichst eine weitere Eskalation zu vermeiden, indem erklärt wird, auf etwaige Gewaltakte werde nicht mit Gewalt – gemeint ist offensichtlich vor allem ein Polizeieinsatz – reagiert werden, wobei gleichzeitig signalisiert wird, ein Entgegenkommen in der Mitbestimmungsfrage – im Sinne des Antrags Bernhardt, Martienssen, Moxter, Rotter – könne erwartet werden. Beunruhigt durch die Nachrichten aus Frankfurt meldet sich am selben Tag der Kultusminister telefonisch im Rektorat. Der Rektor ist nicht erreichbar. Prorektor Franz erklärt, der Rektor sei an dem Zustandekommen des Satzungsgebenden Konzils interessiert und meine, eine 20% Studentenbeteiligung an diesem Gremium sei angemessen. Er sei bereit, den Studenten dementsprechend eine Auskunft zu geben und dem Konzil eine adäquate Empfehlung zu erteilen, wenn dies nicht als Einmischung in die Angelegenheiten der Universität aufgefaßt werde. Sicherlich seien bei einem solchen Angebot an die Studentenschaft die bestehenden Schwierigkeiten überwunden. Der Prorektor rät dringend von einer Empfehlung an das Konzil ab, da dies als eine Einmischung in interne Vorgänge interpretiert werden könne.

Das Teach-In vor dem Aula und die Forderungen der Teilnehmer

Vor der Aula, in der das Konzil tagt, halten mehrere hundert Studenten unter Einsatz von Lautsprechern das angekündigte Teach-In ab. Der Aufforderung einiger SDS – Mitglieder, in die Sitzung einzudringen, und die Professoren zu einer Diskussion mit den Versammelten über die studentische Mitbestimmung zu zwingen, wird freilich nicht befolgt. Verschiedene Redner fordern „Aktionen zur Demokratisierung der Universität“‘. Man wolle nicht von dem guten Willen und der Macht der Professoren abhängig sein. Unter dem Druck der ökonomischen Verhältnisse sei die Hochschule zur Ausbildungskaserne deformiert. Der ökonomische Verwertungssinn stemple das Kulturstudium zum Luxus ab. – Mehrfach wird der 2. AStA – Vorsitzende, Streeck, zur Eingangstüre der im 1. Stock gelegenen Aula entsandt, um sich Einlaß zu verschaffen und die Forderungen des SDS und seiner Anhänger dem Konzil vorzutragen. Er und weitere Delegationen werden jedoch nicht eingelassen. – Als die Konzilssitzung länger als vorgesehen dauert, wird erklärt, das Konzil beabsichtige, die Demonstrierenden „auszuhungern“‘. Wetzel fordert schließlich für den SDS, der AStA solle einen eigenen Universitätssatzungsentwurf vorlegen, der gewährleiste, daß sämtliche Organe der Universität zu einem Drittel mit Studenten besetzt würden und Zwangsmaßnahmen der Universitätsverwaltung nicht ohne Zustimmung der Studenten erfolgen dürften. Zudem solle ein dem Rektor und Prorektor gleichberechtigter studentischer Konrektor eingeführt werden. Ein anderer Redner droht, man werde die Öffentlichkeit des Konzils herstellen, wenn sie nicht bald zugelassen werde. Es bilden sich kleine Sprechchöre, die ‚Go – in! Go – in!‘ riefen.

Der Beschluss des Konzils vom 6. Dezember 1967

Im Sinne dieser Prognose beschließt das Konzil tatsächlich, die Studentenschaft mit zwanzig, die Lehrstuhlinhaber mit vierzig, die Nichthabilitierten sowie Nichtordinarien mit je 20 Prozent der Stimmen am Satzungsgebenden Konzil zu beteiligen. Bei dieser Gelegenheit verschiebt man obendrein den Termin für die konstituierende Sitzung dieses Gremiums auf Ende Januar 1968.

Die Situation nach Beendigung der Konzilssitzung

Um 17.40 Uhr ist die Konzilssitzung beendet, und die Mitglieder verlassen die Aula. Diejenigen, die versuchen, die Haupttreppe zu benutzen, müssen über auf den Stufen Sitzende steigen und können nur mit Mühe ein Stockwerk tiefer gelangen, wo sie sich in bedrohlicher Enge durch die Menschenmasse hindurchdrängen. Die Professoren Fetscher und Luckmann sprechen zu den Versammelten kurz über den Beschluß des Konzils, der Studentenschaft eine 20%ige Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil anzubieten. Monate später berichtet Krahl, der sich auch unter den Belagerern des Konzils befindet, im Verlauf einer Diskussionsveranstaltung im Frankfurter Haus Gallus, rückblickend über eine Episode. Es geht um das Verhalten Adornos, von dem er genauso wie von Habermas die offen ausgesprochene Solidarisierung erwartet, der aber nicht bereit ist, dies zu tun: „Als wir vor einem halben Jahr das Konzil in der Frankfurter Universität belagerten, kam als einziger Professor Herr Adorno zu den Studenten zum sit-in. Er wurde mit Ovationen überschüttet, lief schnurstracks auf das Mikrophon zu und bog kurz vor dem Mikrophon ins Philosophische Seminar ab; also kurz vor der Praxis wiederum in die Theorie. Das ist im Grunde genommen die Situation, in der die Kritische Theorie heute steht. Sie rationalisiert ihre resignative und individualistisch – subtile Angst vor der Praxis dahin, sie sei gewissermaßen unmöglich, man müsse sich ins Gehäuse der Philosophie zurückziehen.“

Die Situation nach Beendigung der Konzilssitzung – go-in

Etwa gegen 18 Uhr wird dann bekannt, der Senat werde anschließend im Rektorat der Universität tagen. Daraufhin fordert man durch Lautsprecher die Anwesenden auf, das Rektorat im Erdgeschoß zu belagern und notfalls die Öffentlichkeit des Senats herzustellen. Die Glasflügeltür zum Vorraum des Rektorats ist verschlossen. Von innen beobachten zwei Rektoratsangestellten das Geschehen und sollen, wenn Mitglieder des Senats ins Rektorat gelangen wollen, ihnen öffnen, aber andere Personen zurückweisen. Etwa gegen 18.10 Uhr trifft der Universitätsrat vor dem Sekretariat zwei Mitglieder des Senats, die noch an der Sitzung teilnehmen wollen. Er begleitet sie durch die Menschenmenge bis zur Eingangstüre, die von innen ein wenig geöffnet wird. Ehe die Tür zugezogen werden kann, ergreifen zahlreiche Hände die Türkanten und die

werden unter Beschimpfungen beiseite gedrückt. Die Eindringlinge, ungefähr 100 Personen, versuchen, die Türen, die zu den hinter dem Vorraum liegenden Büroräumen und zum Vorzimmer des Rektors führen, zu öffnen, die jedoch vorsorglich verschlossen sind. Sodann hämmert man mit voller Wucht gegen die Türen, wirft sich unter Gegröle gegen sie, brüllt und schreit im Chor „Go-In“ und „Rüegg raus“. Um weiteren Anpöbeleien zu entgehen, verlassen die Universitätsangestellten etwa um 18.30 Uhr den Vorraum und quetschen sich durch die Menschenmene nach außen. Kurze Zeit später gelingt es den Eindringlingen, noch weitere Räume des Rektorats zu erobern: als Antonia Grunenberg das Vorzimmer des Prorektors, das den Büroräumen vorgelagert ist, verläßt, besetzt man auch diesen Bereich. Hier benutzt man dann die für das Büropersonal bestimmte Einbauküche, räumt sämtliches Geschirr aus, kocht Kaffee und Tee, indem man die den Sekretärinnen gehörenden Vorräte verwendet. Die Türen und Wände werden mit Parolen beschmiert.

Etwa gegen 19 Uhr fordert der Assistent im Physikalischen Institut, Wolfgang Dreybrodt, die Versammelten durch Megaphon auf, Ruhe zu bewahren und die Erfolge, die durch die Empfehlung des Konzils erreicht worden seien, nicht zu gefährden. Danach tritt eine gewisse Beruhigung ein. Die Vorräume des Rektorats bleiben jedoch weiter besetzt. Außerdem hat man in der Zwischenzeit die zum Hof gelegene Notausgangstüre des Rektorats durch Balken verbarrikadiert. Gegen 19.30 Uhr ruft Dreybrodt im Rektorat an und schlägt vor, man solle zur Entspannung der Lage die Vertreter der Studentenschaft, Grunenberg und Birkholz, wieder hineinlassen. Der Vorschlag wird unter der Bedingung angenommen, die Vorräume des Rektorats zu räumen. Dreybrodt teilt dies den Demonstranten mit. In der anschließenden Diskussion wird die Räumung als „politische Forderung“ abgelehnt. Hingegen verlangt man den Auszug aller Studentenvertreter aus den Universitätsorganen. In der anschließenden „Abstimmung“ wird dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen. Außerdem erklärt man sich bereit, die Vorräume des Rektorats zu räumen und in den Hörsaal VI zu ziehen, wenn die Vertreter des Senats zur Diskussion bereit seien. Gegen 20 Uhr teilt Dreybrodt diesen Vorschlag Prorektor Franz telefonisch mit. Etwa um 20.20 Uhr erklärt ihm Franz, die Professoren Fetscher und Hövels seien bereit, zu den Versammelten zu sprechen. Die Mehrheit beharrt jedoch auf der Forderung, der Senat solle in seiner Gesamtheit zur Diskussion kommen.

Gegen 20.30 Uhr verlassen die Senatsmitglieder die Sitzung. Als sie in den Vorraum hinaustreten, empfangen sie Buh-Rufe und Pfiffe. Nur mit Mühe können sie sich einen Weg zur Glastüre bahnen, die den Vorraum des Rektorats von der Vorhalle trennt. Vor der Glastüre sitzen – und im weiteren Umkreis stehen – etwa 200 bis 300 Personen, die ihnen den Weg versperren. Redner fordern sie durch ein Megaphon auf, sich der Diskussion zu stellen. Gegen 21 Uhr verlassen die letzten Eindringlinge die Räume des Rektorats. Zurück bleibt ein Chaos. Leere Bierflaschen liegen verstreut auf dem verschmutzten Teppichfußboden, der an zahlreichen Stellen durch glühende Zigarettenstummel, die man absichtlich oder achtlos hatte fallen lassen, angesengt ist.

Am folgenden Tag kommentiert der SDS unter dem Slogan „Brecht die Diktatur der Ordinarien“ in einem weiteren Flugblatt die Ereignisse. Das Konzil habe mit seinem 20% Beteiligungsangebot nur ein formales Zugeständnis gemacht. Unannehmbar sei dessen Auflage, daß nicht Parlamentsmitglieder, sondern Fachschaftsvertreter in den Satzungsgebenden Konzil zu entsenden seien. Es gebe in einigen Disziplinen überhaupt keine Fachschaften. Darüber hinaus fehle es den existierenden Fachschaften an der demokratischen Legitimation, da sie nicht gewählt worden seien.

Die Universität reagiert am 7. Dezember 1967 auf das go-in

Schon einen Tag später reagieren überraschend einmütig Rektor, Prorektor, die fünf Dekane Bernhardt, Wacker, Lammers, Martienssen, Meinhold und die Wahlsenatoren Wiethölter, Hövels, O‘Daniel, Wittmann zusammen mit den beiden Nichtordinarienvertretern Hirsch sowie Müser mit einer öffentlichen Äußerung, in der sie erklären, sie seien nicht geneigt, sich von einer radikalen Minderheit der Studenten terrorisieren zu lassen. Sie erweitern damit den Vorwurf des Rektors, der vor dem Go-In am 20. November 1967 nur von einer Einübung in Terrormethoden gesprochen hatte. Diese radikale Minderheit habe am Mittwoch die Mitglieder von Konzil und Senat in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt und dabei versucht, einseitig orientierte und dirigierte Diskussionen zu erzwingen. Sie seien weder bereit noch befugt, das geltende Recht zu missachten. Die Organe der Hochschule einschließlich der Studentenschaft und ihrer Organe seien verpflichtet die Gesetze und ihre eigenen Satzungen einzuhalten. Dagegen verstoßende Anträge müßten wie bisher so auch in Zukunft zurückgewiesen werden. Das Konzil habe in seiner vergangenen Sitzung der Studentenschaft eine 20%ige Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil angeboten. Es habe damit einem Wunsch der Studentenschaft entsprochen. Man erwarte, daß dieses Angebot zu einer sachlichen Debatte und Verabschiedung einer neuen Universitätssatzung führe. Zu diesem Zwecke sollten Texte des Satzungsentwurfs in ausreichender Zahl hergestellt und in Fakultäten sowie Fachschaften diskutiert werden. Sie seien einverstanden, die anstehenden Fragen der Universität unter Einhaltung demokratischer Regeln sachlich zu diskutieren. Diese Bereitschaft setze andererseits das Einverständnis der Diskussionspartner voraus, sich selbst an die Gebote des Rechts und der Fairneß zu halten.

Selbstverständlich ist diese Resolution aus dem Kreis der Professorenschaft, die auch von linksliberalen Hochschullehrern wie Wiethölter und Hövels getragen wird, für den Rektor in der Öffentlichkeit eine außerordentliche Hilfe, da dies in seiner Position bestärkt, den Einschüchterungsversuchen der sogenannten „radikalen Minderheit“ zu widerstehen. Gelegenheit hierfür ergibt sich prompt, denn Krahl, der offensichtlich einer der Hauptagitatoren im Verlauf des Teach-Ins vor der Aula und dem Rektorat ist, hat sich nicht zum Wintersemester 1967/68 als Studierender zurückgemeldet und wird deswegen aus der Liste der Studierenden gestrichen, wogegen er sich auch nicht wehrt. Es bietet sich deswegen an, ihm wegen seiner Aktivitäten – insbesondere wegen des Eindringens in das Rektorat – zu untersagen, in Zukunft die Universität zu betreten und ihm für der Fall der Übertretung dieses Verbots eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs anzudrohen.

Anzumerken ist schließlich: Strafrechtliche Konsequenzen haben die beschriebenen Aktionen vom 6. Dezember 1967 nicht. Mit Verfügung vom 1. November 1968 stellt die Oberstaatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt das gegen Krahl, Frank Wolff, KD Wolff und andere Personen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. II StPO ein. Es sei ungeklärt geblieben, welche Einzelpersonen die strafbaren Handlungen im Einzelnen ausgeführt hätten.

In Übereinstimmung mit dieser Ankündigung wird am 13. Dezember 1967 damit begonnen, den Satzungsentwurf in tausenden von Exemplaren innerhalb der Hochschule zu verteilen.