Universität

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Aktuelle Bezeichnung nur noch „Goethe-Universität Frankfurt“ 

Die Verfassung der Universität gemäß ihrer Satzung vom 15. April 1957
(Amtsblatt des Hessischen Kultusministers 1958, Seite 400)

Das Hochschulgesetz
1966

Die Begründung des Hochschulgesetzes
1966

Die erste Änderung des Hochschulgesetzes
1966

Die zweite Änderung des Hochschulgesetzes
1966

Das Hessische Hochschulgesetz (HHG) und das Hessische Universitätsgesetz (HUG)
1970

Der Hessische Landtag verabschiedet in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 1970 mit den Stimmen der SPD gegen die der CDU, FDP und NPD die hessische Hochschulgesetzgebung („Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen“ von 1966) in einer weitreichenden Neufassung als Hessisches Hochschul- und Universitätsgesetz.

Der Haushaltsplan der Universität im Jahr 1968

Der Haushalt der Universität im Jahr 2022

Die Johann Wolfgang Goethe-Universität im Dritten Reich

Restlose Reinigung von den Schlacken des liberalistischen Geistes!

Titelbild Spiegel Nr.14 1968
Eingang für Professoren

Die Ordinarien in der Pracht ihrer Talare (Festumzug 1964 anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Universität)

An der Spitze des Zuges von links nach rechts: Kultusminister Schütte, Rektor Rüegg, Oberbürgermeister Willi Brundert, der Prorektor und der AStA-Vorsitzende Peter

Das Universitätshauptgebäude 1967 (Mertonstraße, Eingang Jügelstraße):

Hauptgebäude der Universität (Jügelhaus), Juni 1958

1953 steigt das Land Hessen in die finanziellen Verpflichtungen des ehemaligen preußischen Staates für die Hochschule ein. Damit wird wird die Goethe-Universität eine Landesuniversität.

Zudem wird die Lehrerausbildung in den sechziger Jahren stärker mit den Fachwissenschaften verknüpft, indem die bisherige Hochschule für Erziehung als Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) in die Universität integriert wird.

Nachhaltige Veränderungen gibt es in den Folgejahren bei den Entscheidungsstrukturen der Universität: Hat bislang allein die Versammlung der ordentlichen Professoren (Lehrstuhlinhaber, Ordinarien), in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, über die Entwicklung der Universität befunden und entschieden, sorgt das Hessische Universitätsgesetz vom 12. Mai 1970 für Mitbestimmungsrechte aller Statusgruppen (Gruppenuniversität). Siehe hierzu im Detail:

Corina Sargk, Hochschulpolitik und Hochschulgesetzgebung
in Hessen in den 1960er und 1970er Jahren, 2010

Gruppenuniversität

AB 1970 funkioniert damit die Universität als Gruppenuniversität. Statusgruppen sind: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende, Sonstige Mitarbeiter. – Allerdings wird die Idee der Demokratisierung der Hochschule immer mehr verwässert. Die Mitbestimmung der Statusgruppen wird in ihren Möglichkeiten mehr und mehr zu Gunsten eines zentralen Managements mit Präsidialstruktur eingeschränkt.

Situation: 2019:

OrtFrankfurt am Main
BundeslandHessen
LandDeutschland
PräsidentinBirgitta Wolff bis Ende 2020
Studierende46.325 (WS 2019/20)
Mitarbeiter5.126
davon Professoren580
Jahresetat644,6 Mio. € (2018)
NetzwerkeDFH, German U15
Websitewww.uni-frankfurt.de

Wie die Uni Frankfurt von ihrer braunen Vergangenheit eingeholt wird

Nazis, die zu Ehrenbürgern ernannt wurden, eine Uni-Stiftung mit fragwürdiger Geschichte: Die Uni Frankfurt versagt bei der Aufarbeitung der eigenen Nazi-Vergangenheit.

Vergangenheit und Gegenwart der Auseinandersetzung um den IG Farben Campus

Die „Gleichschaltung“ der Johann Wolfgang Goethe-Universität

Die Zusammenlegung von Großem Rat und Kuratorium und den erzwungenen Rücktritt der „jüdischen“ Stifter und Stiftungen beendet nach weniger als 20 Jahren das Modell der Stiftungsuniversität.

In der Stiftungsuniversität von 1914 sind Großer Rat und Kuratorium die Gremien, in denen Stiftungen und Stifter der Universität vertreten sind. Vorsitzender des Kuratoriums ist von Amts wegen der Frankfurter Oberbürgermeister. Die Stadt ist außerdem durch Mitglieder des Magistrats vertreten. Wohl schon im Februar 1933 hat das Preussische Kultusministerium einen Beamten als Staatskommissar nach Frankfurt geschickt, der in Geheimgesprächen mit dem am 13. März 1933 ernannten nationalsozialistischen Oberbürgermeister sowie nationalsozialistischen und als zuverlässig geltenden Angehörigen der Universität die Gleichschaltung vorbereitet. – Siehe hierzu: Frankfurt 1933 bis 1945.

Die „Machtergreifung“ an der Universität

Die Frankfurter Universität ist die erste Universität in Deutschland, an der ein Nationalsozialist Rektor wird.
 

Kurt Riezler, Geschäftsführer des Kuratoriums der Johann Wolfgang Goethe-Universität, wird am 1. April 1933 verhaftet. Der Oberbürgermeister, seit der Mitfinanzierung der Universität durch die Stadt Vorsitzender des Kuratoriums, erschien persönlich mit einem vorbereiteten Rücktrittsgesuch im Polizeigefängnis. Nachdem Riezler unterschrieben hatte, wurde er freigelassen. Am 5. April beauftragt das Preußische Kulturministerium, wie vom Oberbürgermeister empfohlen und von nationalsozialistischen Dozenten und Studenten und den studentischen Korporationen mitgetragen, August Wisser mit der Geschäftsführung des Kuratoriums. Damit ist die erste Schaltstelle administrativer Macht an der Universität zuverlässig besetzt. – Siehe hierzu: Frankfurt 1933 – 1945