Autor: Rechtsanwalt Hartmut Riehn * ehemals Justitiar des Rektoratsts
Organe und Einrichtungen
A. Die Akademische Verwaltung der Universität besteht aus
I. Dem Rektor
II. Dem Prorektor
III. Dem Konzil als satzungsgebender Versammlung
Mitglieder
Die Ordentlichen Professoren
Die Außerordentliche PRoFessoren
6 Honorarprofessoren
24 Außerplanmäßige Professoren
44 Privatdozenten
und der Rektor als Vorsitzender des Gremiums
IV. Dem Senat
Mitglieder
Der Prorektor
Die fünf Dekane
7 Wahlsenatoren
Der Universitätsrat
Mit beratenden Stimmen: Der Kuratorder Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften, dessen Vertreter und ein Vertreter der Studentenschaft
V. Den Dekanen der fünf Fakultäten
VI. Dem Universitätsrat
VII. Einen Sonderstatus hat der Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE)und dessen Vertreter
B. Die Kuratorialverwaltung (staatliche Verwaltung)besteht aus