TEXTE 1968 Januar

Den folgenden Texten, die für den Januar 1968 präsentiert werden, liegen jeweils Originaldokumente zugrunde, die sich im Archiv befinden und meist auf der vorliegenden Internetplattform an anderen Stellen themenorientiert heruntergeladen werden können. Allerdings ist es hier wegen der lückenlosen Lesbarkeit besser möglich, nach Schlagworten und Personen zu suchen. Zudem können sie zum Beispiel Gemini (KI) vorgelegt werden, der beliebige Fragen gestellt werden können.

Dies gilt zum Beispiel für die Bitte, die folgenden „Januartexte“ auszuwerten und nach Themen zu sortieren.“

Niederschrift>01.01.1968>>Gespräch Max Horkheimer mit Pollock: “Zur Revolte der linken Studenten”

„Das Avancierteste in dieser Revolte besteht darin, daß sie nicht, wie frühere derartige Studentenbewegung Pubertätsphänomene, gegen die Familie oder Vater gerichtet ist, sondern gegen die Institutionen, die heute an die Stelle der in Auflösung befindlichen Familie getreten sind, die Universität, das Establishment, die Gesellschaft. Form, Inhalt und Zielsetzung der Rebellion sind konfus. Daß der Unglücksfall Ohnesorg als politischer Mord hochgespielt wird und daß das Knüppelschwingen der auf äußerste provozierten Polizei als nicht zu rechtfertigende Brutalität hingestellt wird, zeigt, daß die Leiter der Bewegung in der Wahl ihrer Mittel genauso bedenkenlos sind wie die Herren auf der äußersten Rechten, und wenn Herr Dutschke in unzähligen Versammlungen ungestört die Demokratie als bloßen Schein denunziert, dann führt er sich selbst ad absurdum.“

Horkheimer, Marx: Gesammelte Schriften, Band 14, aaO, Seite 459

Resolution>02.01.1968>>Arbeitskreis zum Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre FU Berlin: Die Vietnam-Kampagne an den deutschen Universitäten

„Dieses Manifest wendet sich gegen diejenigen, die die Empörung gegen den Krieg in Vietnam dazu benutzen, revolutionäre Stimmungen zu erzeugen: Sofern die Protestbewegung gegen den Krieg in Vietnam von echter Empörung gegen Gewaltanwendung in der Politik getragen wird, bleibt das Fehlen einer umfassenden Klärung der Verantwortlichkeiten unerheblich. Die Empörung über den Krieg und der Protest gegen brutale Gewalt bedürfen heute keiner differenzierten Begründung. Sofern diese Protestbewegung jedoch dazu benutzt wird, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der repräsentativen Demokratie in der Bundesrepublik und den Modalitäten der militärischen Gewaltanwendung in Vietnam zu konstruieren, macht das Fehlen einer objektiven Darlegung der Verantwortlichkeitsverhältnisse die Lauterkeit der Motive der Protestbewegung fragwürdig. In diesem Fall liegt der Verdacht nahe, daß die Protestbewegung aus Gründen geschürt wird, die mit ihrem eigentlichen Gegenstand nur mittelbar etwas zu tun haben. Dieser Verdacht verdichtet sich zur Gewißheit, wenn man die innenpolitischen Absichten der neomarxistischen oder anarchosyndikalistischen ‚Protestliteratur’ näher in Augenschein nimmt. – So hat zum Beispiel Reimut Reiche ausgesprochen, daß unter anderem auch der Protest gegen das amerikanische Engagement in Vietnam nur der Anlaß für die Mobilisierung antidemokratischer oder revolutionärer Stimmungen sei: ‘Natürlich ist es, marxistisch gesehen, schwachsinnig, für 30 Pfennige Mensazuschuß zu streiken. Die 30 Pfennige werden einem in der kapitalistischen Gesellschaft anderswo sicher wieder abgeknöpft. Und dennoch fördern wir den Streik, unterstützen ihn. Er hält Emotionen wach, bringt Massen in Bewegung, genau wie Vietnam, der Notstand, der Ostermarsch.’„

Manifest Februar 1968; Archiv

Bekanntmachung>03.01.1968>>Rektor: Einladung zur Informations- und Fragestunde 12.01.1968

 „[…]Öffentliche Informations- und Fragestunde 12. Januar 1968, 13 Uhr, Hörsaal V – Bei der Diskussion über die Konsequenzen des Hessischen Hochschulgesetzes, die neue Satzung der Universität. die vorläufige Suspendierung des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds und vieles andere hat sich erneut gezeigt, dass die Information der Studenten durch den Senat für eine objektive Meinungsbildung nicht ausreicht, die Information ist einseitig, zufällig, oft gar auf Gerüchte beschränkt. -Der Senat hat daher beschlossen, eine regelmäßige öffentliche Informations – und Fragestunde für alle Studenten, Assistenten und Dozenten einzurichten, Rundfunk und Presse werden eingeladen. Die Fragestunde ist unabhängig von der öffentlichen Diskussion der Satzung mit dem Studentenparlament, der Abhaltung einer öffentlichen Senatssitzung, laufenden Informationen, Pressekonferenzen usw. Die Informations- und Fragestunde soll in diesem Semester vierzehntägig, bei Bedarf öfter stattfinden. Sie wird von Sprechern des Senats geleitet. Vorerst sind beauftragt die Herren Prof. Dr. Meinhold und Prof. Dr. Wiethölter. Es soll dabei zunächst ein Bericht durch ein Senatsmitglied, gegebenenfalls den Rektor, gegeben werden. Danach werden Anfragen der Studenten beantwortet. Die Fragestunde soll normalerweise 14 Tage im voraus angekündigt werden, die Anfragen der Studenten sollen eine Woche vor der Fragestellung schriftlich, lesbar unterzeichnet, unter dem Stichwort ‘Fragestunde’ im Rektorat eingehen. -Dem Fragesteller ist in der Fragestunde Gelegenheit zu mündlichen Zusatzfragen gegeben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage stehen sollen und sofort, sofern zur Antwort Nachfragen erforderlich sind, in der nächsten Fragestunde, zu beantworten sind. Diese Fragestunde beschränkt sich inhaltlich auf die hochschulpolitischen Angelegenheiten der Universität. speziell die Arbeit ihrer Organe. -Da die erste Fragestunde bald stattfinden soll, wird die Frist diesmal gekürzt. -Fragestunde 12.Januar 1968,13. Uhr, Hörsaal V – Anfragen sollen bis zum 8.1. 16 Uhr im Rektorat eingehen. Übernächste Fragestunde 29.1., Anfragen bis eine Woche vorher. Rüegg.“

Mitteilung Rektor 3.1.1968; Rektorat Archiv

Artikel>03.01.1968>>uni-report: „Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgängen am 20.11.1967 und 06.12.1967“

I. Am 23.11.1967 entschied der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Dr. W. Rüegg, die Zulassung des SDS an der Universität gemäß § 12 der Ordnung betreffend studentische Vereinigungen an der Universität einstweilig zu suspendieren. – Dies geschah, weil die Vereinigung durch das sogenannte ‘go-in’ am 20.11.1967 die eigene Satzung mißachtet hat, wonach der SDS verpflichtet ist, jegliche Parteipolemik aus der Hochschule fernzuhalten, alle Kundgebungen innerhalb des Hochschulgeländes zu unterlassen und sich jeden Versuches der Einflußnahme auf das wissenschaftliche und verwaltungsmäßige Gefüge der Hochschule zu enthalten. – Am 30.11.1967 wurde der Allgemeine Studentenausschuß gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und wurde darauf hingewiesen, daß sich drei Entscheidungsmöglichkeiten anbieten: – 1. Endgültige Suspendierung der Vereinigung; – 2. Aufhebung der einstweiligen Suspendierung; – 3. Löschung der Vereinigung im Register der Universität. Daraufhin forderte der Allgemeine Studentenausschuß in einer 4-seitigen Stellungnahme die Aufhebung der Suspendierung des SDS. – II. Außerdem entschied der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Prof. Dr. W. Rüegg, wegen des sogenannten ‘go-ins’ am 20.11.1967 Strafanzeige und Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu stellen. Durch Schreiben vom 23.12.1967 wurde die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Strafverfolgung gegen sämtliche Störer der fraglichen Vorlesung einzuleiten. – Benannt wurden 6 Studenten und ein ehemaliger Student, Herr Krahl, der sich zum WS 1967/68 nicht zurückgemeldet hat. Später wurde noch der Name eines weiteren Studenten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. – Außer einem Studenten, den mir der pädagogische Mitarbeiter der Abteilung für Erziehungswissenschaften, Herr Henkel, nannte und der zugegeben hat, an dem sogenannten ‘go-in’ beteiligt gewesen zu sein, sind sämtliche benannten Herren SDS-Mitglieder. ??? Außer einem Studenten erschien niemand. Zum Teil kamen die Ladungen wegen Unzustellbarkeit zurück. – Ende November 1967 regte Herr Henkel an, den Studenten S. zu befragen. Er habe gehört, dieser habe an dem sogenannten ‘go-in’ teilgenommen. Ich lud Herrn S. zum 12.12.1967 zur Anhörung vor und eröffnete gegen ihn die disziplinarische Voruntersuchung. Er erschien und versicherte, er habe an dem ‘go-in’ nicht teilgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Angabe stellte ich das Disziplinarverfahren in seiner Anwesenheit ein. – IV. Mit Schreiben vom 29.11.1967 wurde Herrn Krahl mitgeteilt, daß er aus der Liste der Studierenden gestrichen worden sei, da er sich nicht für das Wintersemester 1967/68 zurückgemeldet habe. Er sei deswegen nicht mehr Studierender der Universität. Da Herr Krahl nicht erreichbar war, ging dieses Schreiben an die Universität zurück. – Am 13.12.1967 wurde Herr Krahl nochmals brieflich darauf hingewiesen, daß er nicht mehr Student sei. Außerdem wurde ihm Hausverbot erteilt, da er an dem vom SDS ausgelösten sogenannten ‘Teach-in’ und am Eindringen in das Rektorat beteiligt war. Da Herr Krahl in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, wurde der Brief auf dem Postamt 90 in Frankfurt niedergelegt (nach Auskunft der Postzustellungsurkunde). – V. Wegen der Vorgänge am 6.12.1967 vor der Aula der Universität und in den Vorräumen des Rektorats hat die Universität bis jetzt nichts unternommen. – Hingegen hat eine Studentin, die SDS-Mitglied ist, gegen mich wegen angeblicher Körperverletzung Anzeige erstattet. Ich soll sie mehrfach in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ich nach ihren Angaben einem Studenten in das Gesicht geboxt haben. Für mein angebliches Verhalten benennt sie zwei Zeugen. Außerdem wollen drei weitere Studenten gehört haben, wie ich dieses Vorgehen zugegeben habe. Ich habe die Studentin am 21.12.1967 aufgefordert, sich von ihren Behauptungen zu distanzieren. – Da dies bis jetzt nicht geschehen ist, werde ich Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede stellen, da ihre Angaben falsch sind. – Riehn

uni report 25.3.1.1968: „Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgängen am 20.11.1967 und 6.12.1967“; Archiv

Niederschrift>03.01.1968>>Senat Sitzung: StrategieDiskussion

„[…]Der Rektor eröffnet die Sitzung um 15 Uhr c.t.. Er begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Riehn, der inzwischen vom Hess. Kultusminister mit der Wahrnehmung der Aufgabe des Universitätsrates betraut wurde und heute zu Punkt 1 berichten wird. Nachdem der Rektor unter ‘Verschiedenes’ zu behandelnden Punkte bekanntgegeben und der Senat sein Einverständnis erklärt hat, bittet der Rektor Herrn Riehn um das Wort zu Punkt 1 – 1. Bericht über die vom Rektor eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Störung des Hausfriedens (Az. 451-08) – Herr Riehn hat seinen Bericht schriftlich ausgearbeitet, jedem Senatsmitglied liegt ein Exemplar vor. Der Rektor kommentiert, daß er sich hinsichtlich der nach dem ‘goin’ bei Prof. Schmid einzuleitenden Maßnahmen von den Dekanen, dem Vorsitzenden der AfE sowie einigen Altrektoren hat beraten lassen. Die Einberufung des Senats zu diesem Zweck hat er unterlassen, da der Senat möglicherweise bei einer endgültigen Suspendierung des SDS als Appelationsinstanz bzw. in Verbindung mit den Disziplinargericht fungieren muß. Wie der Rektor weiter mitteilt, hält auch Prof. Schmid die eingeleiteten Maßnahmen (vorläufige Suspendierung des SDS, Strafanzeige und Einleitung von Disziplinarverfahren) für gerechtfertigt und ist der Auffassung, daß diese keinesfalls ohne Konditionen zurückgenommen werden sollten. – In diesem Sinne hat sich Prof. Schmid auch Prof. Rammelmeyer gegenüber geäussert. -Der Rektor bringt zum Ausdruck, daß er ausser einer verstärkten Informationstätigkeit (z.B. Herausgabe der ‘Mitteilungen des Rektors’) erwägt, den Vorstand des SDS vorzuladen, um diesem Gelegenheit zu geben, mündlich zum Schreiben des Rektors vom 23.11.1967 Stellung zu nehmen und zu erklären, daß er sich in Zukunft an die Ordnung der Universität halten wolle. – Prof. Bernhardt ist der Auffassung, daß kaum zu erwarten ist, daß der SDS sich auf derartige Absprachen einläßt und Wohlverhalten verspricht. Wichtig ist jedoch, daß alle etwaigen Maßnahmen wie z.B. eine weitere Strafanzeige werden der Ereignisse am 6.12.1967, unter dem Aspekt abgewogen werden. ‘wie soll es weitergehen?’ Prof. Bernhardt rät in diesem Zusammenhang auch zu einer Überprüfung des aus dem Jahre 1979 stammenden studentischen Disziplinarrechts. Der Rektor äußert seine Überzeugung, daß der SDS die Grenzen seiner Möglichkeiten erkennen muß; aus diesem Grund kann eine Aufhebung der Suspendierung des SDS ohne verbindliche Zusicherung hinsichtlich seines künftigen Verhaltens nicht in frage kommen. Die Überprüfung des Disziplinarrechts hält er ebenfalls für erforderlich, glaubt jedoch, daß es sich hierbei um eine Gesetzesänderung handelt, daß hierfür ein längerer Zeitraum benötigt wird.. – Professor O’Daniel gibt hinsichtlich der Wahl der geeigneten Maßnahmen aus historischer Sicht zu bedenken, daß der Senat auch gegenüber den übrigen Studenten, die jetzt auf ihn blicken, eine grosse Verantwortung hat und ein sauberes Bild abgeben muß. Prof. O’Daniel stellt fest, daß z.B. Professor Bartsch an einer Veranstaltung des suspendierten SDS mitgewirkt hat, ohne daß hieraus erkennbare Konsequenzen gezogen wurden. – Prof. Meinhold schlägt vor, das Verhalten des SDS bei der für den 12.1.1968 vorgesehenen Fragestunde und ggfs. der gemeinsamen Sitzung von Senat und Studentenparlament abzuwarten. – Eine Abstimmung zur Meinungsbildung ergibt, daß zunächst der Verlauf der Veranstaltungen am 12. und 16. Januar 1968 abgewartet wird und Strafanzeige erst dann erstattet werden soll, wenn wieder Störaktionen beginnen.[…]“

Niederschrift Senatssitzung 3.1.1968; Rektorat 451-08

Rundschreiben>03.01.1968>>Rektor an Lehrkörper: Einrichtung einer Fragestunde

„[…] Gestatten Sie mir, Ihnen zunächst die besten Wünsche für das neue Jahr zu übermitteln. Ich hoffe, dass es für die Universität und alle ihre Angehörigen einen glücklichen und segensreichen Verlauf nehmen möge. – Bei den Unruhen, welche durch die Störaktionen des SDS ausgelöst, in den Wochen vor Weihnachten unsere Universität erfasst haben, hat es sich als besonders misslich erwiesen, dass Rektor und Senat nicht über genügend Möglichkeiten verfügen, Informationen über ihre Arbeit an Lehrkörper, Assistenten- und Studentenschaft zu vermitteln. Dieser Zustand war dadurch verschärft, dass infolge eines Beschlusses des Senats vom 15.7.1967 die Arbeit der Pressestelle durch einen Senatsausschuss überprüft werden und während dieser Zeit deren Arbeit ruhen musste. Am 21.12.1967 hat der Senat entschieden, dass die Pressereferentin, Frau Dr. Wasmund, deren Tätigkeit für die Pressestelle schon ab 1.10. ruhte, auf Ende des Jahres endgültig aus den Diensten der Universität ausscheidet. Bis zur Einstellung eines neuen Pressereferenten haben die Herren Prof. Bernhardt, Freyh und Hirsches übernommen, den Rektor bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Pressestelle zu unterstützen. In den nächsten Wochen sollen alle Angehörigen der Universität intensiver als bisher durch Drucksachen über die hochschulpolitischen Massnahmen von Rektor und Senat zu informiert werden. – Gleichzeitig hat der Senat am 21.12. beschlossen, eine regelmässige öffentliche Informations- und Fragestunde für alle Studenten, Assistenten und Dozenten einzurichten. Ich gestatte mir, Ihnen in der Beilage[1] eine entsprechende Mitteilung zu übersenden mit der Bitte, den Inhalt in Ihren Vorlesungen sowie durch Aushang am Schwarzen Brett Ihres Instituts bekannt zu machen. – Ich hoffe sehr, dass es dem Senat und mir mit Ihrer Mithilfe gelingen wird, durch eine vermehrte Information über das, was von Organen der Universität, von den Mitgliedern des Lehrkörpers und von den Assistenten in Forschung und Lehre an konkreten Massnahmen der Hochschul- und Studienreform getan wird, das Vertrauen des überwiegenden Teils der Öffentlichkeit und unserer Studentenschaft zu erhalten, berechtigte Kritik in positive Massnahmen umzusetzen und die systematischen, gegen die geltende Rechtsordnungen der Bundesrepublik gerichteten Störaktionen, die sich der Unsicherheit im Lehrkörper, Assistenten und Studentenschaft bedienen, zu isolieren. Nur so wird es uns möglich sein, die in den letzten Jahren in allen Fakultäten in Gang gekommene Studien – und Hochschulreform durchzuführen und eine politische Radikalisierung der Universität, die schon einmal die deutsche Hochschule an den Rand des Ruins geführt hat, zu verhindern. Ich bin sehr dankbar, wenn Sie den Senat und mich bei unseren Bemühen kritischer und selbstkritischer Information unterstützen, sei es durch direkte Gespräche mit Ihren Mitarbeitern und Studenten, sei es durch Übermittlung von Berichten und Stellungnahmen an mich, damit ich sie durch die Pressestelle weiterverbreiten kann. – Mit freundlichen Grüssen Rüegg.“

Rundschreiben Rektor 3.1.1968; Rektorat 731-04

Rundschreiben>03.01.1968>>Rektor: Woche der Hebräischen Universität Jerusalem 15. -19.01.1968

 „[…] Ich lade Sie zu diesen Veranstaltungen ein. Am 15.1.1968 fallen die Vorlesungen von 18 – 19 Uhr aus. Die Vorlesungen der Gäste treten an die Stelle der sonst zu diesen Zeiten und in den genannten Hörsälen gehaltenen Fachvorlesungen oder werden als besondere Veranstaltungen einzelner Institute durchgeführt. – Frankfurt am Main, den 3. Januar 1968 – Rüegg – Rektor.“

Einladung Rektor 3.1.1968; Archiv

Brief>04.01.1968>>Rektor an AStA: Aufforderung, Protokoll Studentenparlament vorzulegen

„Nachdem meine wiederholten mündlichen Aufforderungen und Ihre entsprechenden Zusagen wirkungslos gewesen sind, fordere ich Sie auf, mir die Protokolle des Studentenparlaments seit Inkrafttreten der neuen Satzung zu übersenden. – Der Rektor.“

Schreiben Rektor an AStA 4.1.1968; Rektorat 410-05

Brief>04.01.1968>>Rektor an AStA-Vorsitzenden Birkholz: Gemeinsame Studentenparlament Sitzung und Senat

„[…]Sehr geehrter Herr Birkholz! In der Senatssitzung vom 6.12.1967 wurde von studentischer Seite der Vorschlag gemacht, die Senatssitzung öffentlich durchzuführen. Ich habe daraufhin erwidert, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer öffentlichen Senatssitzung bestehe, eine solche auch bereits Anfang 1967 stattgefunden habe, jedoch jeweils einer entsprechenden Vorbereitung bedürfe. Insbesondere müsste, entsprechend einem Votum von Herrn Professor Wiethölter, normativ festgelegt werden, wie eine öffentliche Diskussion sich abwickeln soll. Im Anschluß an die Senatssitzung vom 21.12.1967 konnte ich Ihnen das Angebot des Senats unterbreiten, eine gemeinsame Sitzung von Senat und Studentenparlament durchzuführen. – Die von Prof. Hövels, Prof. Müser, ihnen und mir am 2.1.68 gemeinsam ausgearbeiteten Vorschläge für eine solche gemeinsame Sitzung sind vom Senat in seiner gestrigen Sitzung gebilligt worden. Ich kann AStA und Studentenparlament deshalb im Namen des Senats offiziell zu einer solchen gemeinsamen Sitzung einladen auf Dienstag, den 16.Januar 1968, 17 -19.30 Uhr im Festsaal des Studentenhauses Programm: 1. Kurzreferate von je 15 Minuten Dauer über die Situation der Universität 1968 von Rektor und AStA-Vorsitzenden. – 2. Diskussion zwischen Mitgliedern des Senats und des Studentenparlaments a) Disziplinarmassnahmen im Gefolge der Störung der Vorlesung von Professor Carlo Schmid . -b) Studentische Einwirkungsmöglichkeiten auf die Studienreform c) Gestaltung der Universitätsleitung (Rektor, Senat, Verwaltungsrat, Dekane) – Für jeden der drei Punkte sind 30 Minuten Diskussionszeit einzuhalten. Den Vorsitz übernimmt für die ersten 45 Minuten der Präsident des Studentenparlaments, für die zweiten der Rektor. 3. Anfragen der Zuhörer- Dafür ist eine 1/2 Stunde vorgesehen, wobei den Vorsitz für die erste Viertelstunde der Präsident des Studentenparlaments, für die zweite Viertelstunde der Rektor hat. Die Sprechzeit für die Begründung der Anfragen wird auf 2 Minuten begrenzt. – Eintrittskarten für die Zuhörer werden zur Hälfte durch das Rektorat, zur Hälfte durch den AStA ausgegeben. Die Türkontrolle erfolgt durch AStA und Rektorat gemeinsam. – Die Sitzung wird durchgeführt, wenn ihr Verlauf nicht durch Kundgebungen ausserhalb und innerhalb des Sitzungsraumes gestört wird. Die Presse wird durch mich eingeladen. Die Kosten für die Lautsprecheranlage übernehme ich. Sollte eine Übertragung der Sitzung in einen grossen Hörsaal gewünscht werden, so werde ich ebenfalls dafür besorgt sein. -Ich bitte um Mitteilung, ob das Studentenparlament das obige Angebot einer gemeinsamen Sitzung annimmt. Mit vorzüglicher Hochachtung Rüegg.“

Rektor Schreiben an AStA 4.1.1968; Archiv

Brief>04.01.1968>>Rektor an Vorsitzenden Rat Nichthabilitierter: Angebot Konzil

„[…] Sehr geehrter Herr. Dr. Bartl! – Der Ordnung halber bestätige ich den Beschluss des Konzils vom 6.12.1967, den bisher im Konzil nicht vertretenen Gruppen folgendes Angebot für die Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils zu machen: – Lehrstuhlinhaber (einschließlich derjenigen der AfE: 40%, Nichtordinarien: 20%, Nichthabilitierte: 20%, Studenten: 20% = 100%, wobei sich die Zusammensetzung der Gruppenvertretungen nach dem Strukturprinzip der Universität richtet. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Struktur der Universität durch die Gliederung in Fakultäten und Fachschaften sowie durch die Vertretungskörperschaften der Nichtordinarien, Nichthabilitierten und der Studentenschaft gekennzeichnet ist. – ‘Es muss ferner gesichert werden, dass alle Gruppen die gleiche Chance bei der Realisierung der für sie vorgesehenen Beteiligung haben.’ – Bei der Versammlung der Nichthabiltierten ist als Vertretungskörperschaft der Rat der Nichthabilitierten anzusehen. – Ich bitte Sie um Mitteilung, ob der Rat der Nichthabilitierten das Angebot des bisherigen Konzils annimmt und werde daraufhin die Arbeit im Ausschuss zur Festlegung einer Geschäftsordnung für das satzungsgebende Konzil wiederaufnehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung Rüegg.“

Schreiben Rektor an Rat der Nichthabilitierten 4.1.1968; Rektorat 341-01

Vermerk>04.01.1968>>(Versicherung an Eidesstatt) Universitätsrat: Wegen Henkel

„I. Im Verlauf eines Gesprächs nannte mir Herr Henkel den Namen von Herrn St….. Er erklärte, er habe von Studenten gehört, aber nicht selbst gesehen, daß Herr St…. an dem sogenannten ‘go-in’ am 20.11.1967 teilgenommen habe. Er regte an, Herrn St…. in diesem Zusammenhang zu befragen. – Durch ein am 8.12.1967 abgesandtes Schreiben lud ich Herrn St… zum 13. Dezember 1967 zur Anhörung vor und eröffnete gleichzeitig die disziplinarische Voruntersuchung. Er erschien zum angesetzten Termin und versicherte, er habe an dem ‘go-in’ nicht teilgenommen. Daraufhin stellte ich unter Berücksichtigung dieser Angabe das Disziplinarverfahren ein. Außerdem bestätigte ich diese Einstellung durch ein Schreiben vom 19.12.1967. – II. Am 19.12.1967 hat der Rat der Abteilung für Erziehungswissenschaften eine Presseerklärung herausgegeben, wonach ein Pädagogischer Mitarbeiter der Abteilung für Erziehungswissenschaften zwei Studenten wegen angeblicher Teilnahme am ‘go-in’ angezeigt haben soll. Offenbar handelt es sich hierbei um den oben genannten Studenten Stücher und einen zweiten Studenten, Herrn Grieger, der tatsächlich am ‘go-in’ teilgenommen und dies mir gegenüber auch schriftlich bestätigt hat.“

Versicherung an Eidesstatt 4.1.1968; Rektorat ??

Resolution>06.01.1968>>WRK: „Godesberger Rektoren-Erklärung zur Hochschulreform

„„Die Zukunft der westdeutschen Universitäten hängt ab von den Entscheidungen, die sie jetzt selber treffen. Aufbau und Ausbau der Universitäten und die Bemühungen um eine Neuordnung der Studiengänge waren zwar von zahlreichen Reformen begleitet; sie lösten jedoch nur einzelne, jeweils dringliche Probleme. Die körperschaftliche Verfassung der Universität und ihre Stellung in der heutigen Gesellschaft müssen neu bestimmt werden. Die Reform der inneren Struktur der Universität muß von den folgenden Leitsätzen ausgehen:

Die grundrechtliche Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre (GG 5,3) begründet und begrenzt ihre korporative Organisation;

Die kritische Funktion der Wissenschaft in der Gesellschaft erfordert die Autonomie der Universität;

Mitarbeit begründet Mitverantwortung;

Leistungsfähigkeit verlangt Differenzierung der Funktionen;

Sachgerechte Erfüllung der Funktionen erfordert korporative Selbstkontrolle.

Zur Verwirklichung dieser Leitsätze schlagen die unterzeichnenden Rektoren vor:

Die Universität gliedert sich in diejenigen Einheiten von Forschung und Lehre (Arbeitsgruppen, Institute etc.), welche die tatsächlichen Träger von Forschung und Lehre sind. Diese sind sinnvoll einander zuzuordnen und in übergeordnete Einheiten (Abteilungen, Fakultäten etc.) zusammenzufassen, die eine gemeinsame Verantwortung für ihre Bereiche und eine dadurch legitimierte Vertretung in der Universität übernehmen. Dieses Prinzip kann die Lösung von traditionellen Strukturformen fordern.

Die Gliederung nach Funktionen verlangt eine Neuordnung der Mitverantwortung aller Angehörigen der Körperschaft an der Selbstverwaltung nach den Prinzipien einer funktionsgerechten Kompetenzverteilung und qualitativen Repräsentation.

Die Angelegenheiten der Universität als einer Körperschaft von Lehrenden und Lernenden fallen grundsätzlich in die Entscheidungs- und/ oder Beratungskompetenz aller ihrer Angehörigen, die demgemäß unmittelbar oder mittelbar repräsentiert an den satzungsgemäßen Organen zu beteiligen sind. Das Ausmaß der Mitarbeit und Verantwortung sowie die Dauer der Bindung an die Universität bedingen Art und Gewicht der Beteiligung an der Selbstverwaltung. Die Anzahl der jeweils Beteiligten ist auf die Aufgaben und die Arbeitsfähigkeit der Gremien abzustimmen.

Auch wenn der Sachverstand einer Personengruppe deren Mitwirkung an Entscheidungen nicht begrün . det, ist das Entscheidungsverfc-ihren so zu gestalten, daß die Nachprüfbarkeit der Entscheidungskriterien gewährleistet ist. Das kann geschehen durch Anwesenheit oder Mitwir- 7 kung bei den Beratungen, Bekanntgabe der Entscheidungsgründe u. ä. m. Damit wird auch das Prinzip der Offenheit aller Akte der Selbstverwaltung verwirklicht. Unter Beachtung dieser Grundsätze können in einem Ausschließlichkeitskatalog diejenigenangelegenheiten festgelegt werden, deren Entscheidung bestimmten Personengruppen vorbehalten ist.

Vor Majorisierung in ihren Angelegenheiten sollen Personengruppen nicht durch quantitativen Proporz, sondern durch qualitative Regelungen geschützt werden (z.B. Einspruchsrechte, Schlichtungskommissionen, qualifizierte Abstimmungsmodalitäten oder Appellationsgremien).

Die Kontinuität in den Organen der Selbstverwaltung muß durch Stetigkeit und Dauer der Beteiligung gesichert werden. Im Interesse der Arbeitsteilung sollen bestimmte Entscheidungs- und/oder Beratungsfunktionen der Organe an sachverständige Kommissionen delegiert werden.

Die handlungsfähige Vertretung der Körperschaft nach außen, die Willensbildung innerhalb der Universität, besonders die Lösung von Konflikten fordern eine Stärkung der zentralen Organe.

Der Rektor oder Präsident vertritt die Gesamtheit der Universität und alle ihre Angehörigen.

Alle Verfahren und „Tätigkeiten der Universität als einer öffentlichen Einrichtung müssen nachprüfbar sein; auch durch verantwortliche Selbstkontrolle rechtfertigt sie ihre Autonomie. Die Selbstkontrolle betrifft insbesondere Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Forschung.

Lehrveranstaltungen müssen nach Inhalt und Form an den wissenschaftlich begründeten Studienzielen orientiert sein und den Stufungen des Prüfungssystems entsprechen. Sie werden für größere Studienabschnitte geplant. Wirksame Lehre wird durch Kritik im Hinblick auf Gehalt, Niveau, Darbietung und wissenschaftliche Aktualität gefördert. Kritik als eine Äußerung wissenschaftlichen Denkens muß sachlich begründet und persönlich vertreten werden.

Prüfungen finden in förmlicher Ordnung statt; Verfahren und Anforderungen mÜssen bekannt sein; Kommissionen sichern die Ordnung des Verfahrens und die Angemessenheit der Ansprüche. Die Prüfungsordnungen müssen die Öffentlichkeit der Prüfungen, die Mitwirkung von Beisitzern, die Möglichkeit von Einsprüchen und. das Appellationsverfahren regeln.

Die korporative Kontrolle der Forschung muß satzungsmäßig gewährleistet sein. Sie erstreckt sich auf die Abstimmung von Forschung und Lehre, auf die Abstimmung von Forschungsprojekten untereinander, sowie auf die optimale Nutzung von Forschungseinrichtungen. Die Verbindung verwandter Forschungsdisziplinen und Arbeitsgebiete darf nicht durch überkommene Begrenzungen innerhalb der Universität und zwischen den Universitäten behindert werden. Partikulare Einrichtungen müssen aufgegeben werden, wenn ihre Funktionen im größeren Zusammenhang der Forschung und Lehre wirksamer und rationeller erfüllt werden können. Auch die Auftragsforschung ist der korporativen Kontrolle daraufhin zu unterwerfen, ob sie mit der Freiheit der Forschung und den Aufgaben der Universität vereinbar ist.

Selbstkontrolle der akademischen Körperschaft und Reform der Universität bleiben Stückwerk, solange den Universitäten Arbeitsbedingungen auferlegt sind, die sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben hindern. Dabei ist gedacht z. B. an

mangelnde Koordination von Höherem Schul- und Universitätswesen;

die Unzulänglichkeit der Regelung des Zugangs zu den Universitäten;

die Verhältnisse in den Massenfächern.

Selbstverantwortung und Leistungsfähigkeit der Körperschaft würden, der Entwicklung moderner Wissenschaft entsprechend, durch globale, möglichst mehrjährige Haushalte entscheidend gestärkt, die selbst in so unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen wie in Großbritannien und Jugoslawien üblich sind. Hierbei wäre sowohl dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Haushaltskontrolle als auch dem Interesse der Universität an größerer Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen.

Selbst wenn diese dringlichen Strukturreformen durchgeführt sind, die bestehenden Universitäten weiter ausgebaut werden und der Aufbau von Neugründungen rascher als bisher vollzogen wird, werden die Abiturientenzahlen in den nächsten Jahren grundlegende Veränderungen im gesamten Bildungssystem erzwingen. Die Universitäten werden in diese Veränderungen einbezogen sein und bereit sein müssen, an ihnen mitzuwirken. Die unterzeichnenden Rektoren haben ihre persönliche Überzeugung in diesen Grundsätzen zusammengefaßt. Sie ziehen damit Folgerungen aus einer seit Jahrzehnten andauernden Reformdiskussion und den Erfahrungen in ihrem Amte. Sie wollen der Universität die Freiheit für ihre kritischen Aufgaben in Forschung und Lehre und ihre kritische Funktion in der Gesellschaft erhalten oder zurückgewinnen. Zur Verwirklichung dieser Grundsätze bedürfen die Universitäten der Unterstützung aller ihrer Angehörigen, der Regierungen und der Parlamente. Bad Godesberg, den 6./9. Januar 1968

WRK, Dokumente zur Hochschulreform IX/1969, „Godesberger Rektoren- Erklärung zur Hochschulreform“ 6.1.1968, Seite 7 bis9 und in Uni -Report 25.1.1968

Brief>07.01.1968>>Präsident WRK (Rüegg): Zur Godesberger Rektorenerklärung 06.01.1968

 „Zur Motivation der ‚Godesberger Rektorenerklärung’ und deren Verhältnis zur Westdeutschen Rektorenkonferenz – Obwohl die Öffentlichkeit seit dem verhängnisvollen 2. Juni 1967 eine gemeinsame Stellungnahme der westdeutschen Universitäten zur hochschulpolitischen Lage erwartet, hat die Westdeutschen Rektorenkonferenz bisher äußerste Zurückhaltung in öffentlichen Kundgebungen geübt. Sie hat statt dessen versucht mit konkreten Vorschlägen die verschiedenen gesellschaftspolitischen Kräfte zur Zusammenarbeit zu veranlassen:- a) Mit einem Schreiben vom 20.9.1967 habe ich die Parteien aufgefordert, ihr Verhältnis zu ihren Studentengruppen zu reformieren, um der politisch engagierten akademischen Jugend eine Möglichkeit zu politischer Wirksamkeit zu geben, und mit dem Präsidium der Westdeutschen Rektorenkonferenz in eine Diskussion über das ‘politische Mandat der Studentenschaften’ einzutreten. – b) Mit konkreten Empfehlungen zur Studienreform und Berichten über deren Fortgang hat die Westdeutschen Rektorenkonferenz, zusammen mit der Kultusministerkonferenz und dem Verband Deutscher Studentenschaften, versucht, diejenigen Ursachen der Unruhen zu beseitigen, die in den Studienverhältnissen der Massenfächer liegen. – c) Die Westdeutschen Rektorenkonferenz hat mit Erfolg auf die Reform des Deutschen Studentenwerkes gedrängt, um künftig sozialpolitischen Gründen von Unruhen vorzubeugen. – d) Die Erfahrung ausländischer Universitäten mit Studentenunruhen wurde beigezogen, um möglicherweise noch nicht erkannte Ursachen aufzudecken. – 2. Die mit diesen Arbeiten verbundenen Hoffnungen erfüllten sich nicht: – a) Die Parteien reagierten auf meine Warnungen und Vorschläge mit unverbindlichen Äußerungen. – b) Die systematischen Provokationen lähmen im Wintersemester an mehreren Universitäten die sachliche Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden bei der Durchführung der Studienreformen. – c) Noch werden die Provokationen getragen von Studierenden, die nicht aus materieller Not, sondern aus Überdruß gegen die Wohlstandsgesellschaft protestieren. Wenn sich aber in der nächsten Zeit die soziale Lage der Studierenden nicht durch entschlossene Anpassung der Förderungsmaßnahmen und durch energische Selbsthilfe der Studentenschaften verbessert, werden die Provokationen durch soziale Unzufriedenheit potenziert werden. -d) Die ausländischen Erfahrungen deckten einheitliche Muster der Provokationsmethode und Übereinstimmung in den Provokationszielen auf, nämlich die Einleitung des gesellschaftlichen Umsturzes von Forschung und Lehre, Zerstörung von Kooperationsorganen und rechtsstaatlichen Normen, Ersatz von Leistungsqualifikationen durch egalitäre Plebiszite. Die ausländischen Erfahrungen gaben jedoch keine Ratschläge zur Bewältigung der Unruhen, da sich überall die Autoritäten nur repressiv verhalten haben. – Staat und Gesellschaft entziehen sich durchaus der notwendigen Besinnung. Sie lassen kaum Unbehagen darüber erkennen, daß die Universität als eine der Institutionen dieser Gesellschaft, in die Rolle des Sündenbocks gedrängt wird. Sie sind weitgehend blind dafür, daß über kurz oder lang alle Institutionen dieser Gesellschaft (z. B. Kirchen, Gerichte, Parteien, Parlamente) in die gleiche Rolle geraten werden, wenn es den Provokationen gelingt, die Universität einem politischen Rätesystem zu unterwerfen. – Schon nähern sich Staat und Verwaltung dem Gedanken, für die Universitäten ein solches Rätesystem gesetzlich zuzulassen. Man beginnt vor quantitativen Repräsentationsforderungen zu kapitulieren, als ob die Reform der Universitäten davon abhinge, mit welchen Prozenten die Mitglieder der wissenschaftlichen Korporation in den Organen vertreten sind. – Die Grenze aber ist erreicht, wenn die sog. ‘Drittelparität’ von Lehrstuhlinhaber, Mittelbau und Studenten überhaupt ernstlich diskutiert wird. Der Versuch, in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts sich die Reform der Universitäten von der Einführung einer Klassenrepräsentation zu versprechen, ist anachronistisch. Personengruppen in der Körperschaft werden in völliger Verkennung des Universitätszwecks und des daraus folgenden Verhältnisses von Qualifikation und Verantwortung als ‘Klassen’ bezeichnet, deren ‘Interessen’ durch ‘Schachtelparität’ gegeneinander auszugleichen wären. – 4. Jede quantitative Reform, insbesondere die sog. ‘Drittelparität’ – entwickelt die zu beseitigende Funktionsschwäche der Universitäten zur Funktionsunfähigkeit; -lähmt den Zusammenhang von Forschung und Wirtschaft; -gefährdet die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre. Ein auf wissenschaftlichen Nachwuchs und Ergebnisse von Forschung angewiesener Staat kann auf die Funktionsunfähigkeit von Universitäten nur durch Erfüllung der Forschungsbedürfnisse außerhalb der Universität und durch Rückführung der Universitäten aus wissenschaftlichen Körperschaften von Forschern, Lehrenden und Lernenden in staatliche Berufsschulen antworten. Damit müßte aber der für die Wohlfahrt einer freien Gesellschaft lebensnotwendige Prozeß selbstverantwortlicher Forschung und Lehre abbrechen. 5. Da die Verfassungen der Universitäten und der Westdeutschen Rektorenkonferenz eine rasche Beschlußfassung über gemeinsame Äußerungen der Universitäten nicht erlauben, haben es die Rektoren der in der westdeutschen Rektorenkonferenz vereinigten wissenschaftlichen Hochschulen in verschiedenen Beratungen unternommen, ihre persönlichen Vorstellungen von der Universität in einem demokratischen Staat gemeinsam zu formulieren. Sie fühlten sich dazu berechtigt und verpflichtet, weil sie, obgleich im Zentrum der Provokationen, die Ordnung ihrer Universitäten und das Zusammenwirken aller ihrer Glieder öffentlich zu verantworten haben und weil sie nicht gewillt sind, Provokationen mit Repression zu beantworten.3. Die am 6.1.1968 bei der Schlußsitzung in Bad Godesberg anwesenden oder vertretenen 26 Rektoren haben die beiliegende ‘Godesberger Rektorenerklärung zur Hochschulreform’ unterzeichnet. Den übrigen Rektoren ist eine Zeichnungsfrist offengehalten worden. – Das Präsidium der Westdeutschen Rektorenkonferenz hat sich der Rektorenerklärung angeschlossen und wird in der Zukunft auf ihrer Grundlage arbeiten. Bad Godesberg, den 7. Januar 1968 gez. Rüegg.“

uni report, „Zur Motivation der „Godesberger Rektorenerklärung“ 25.1.1968; Archiv[2]

Bekanntmachung>08.01.1968>>Öffentlichkeitsausschuss Studentenparlament: Studentenparlament Sitzung 09.01.1968 zu besuchen

Aufruf Studentenparlament 8.1.1968: Rektorat 410-05

Niederschrift>09.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Das Angebot des Senats

„Anwesend sind: 25 Parlamentarier, davon 5 Mitglieder des SDS und ca. 50 Zuhörer sowie Professor Meinhold als Beauftragter des Senats. – „[…]TOP 2 – Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung – Genehmigung bzw. Änderung der Tagesordnung – Klein (Präsident) – Weil die Parlamentssitzungen bisher von den Studenten wenig beachtet wurden, machte der Öffentlichkeitsausschuß Reklame mit einem Flugblatt; in der Hoffnung auf zahlreicheren Besuch der Öffentlichkeit wurde Hörsaal V als Tagungsort gewählt. – Die Protokolle der 3. und 4. o. Sitzung können nicht behandelt werden, weil sie den Parlamentariern erst zu Beginn der Sitzung zur Verfügung standen und deshalb noch nicht gelesen wurden. Genehmigung der Protokolle wird vertagt. – von Freyberg (RCDS) beantragt als TOP 4a Diskussion der Ohnesorg-Spenden. – Daub (AFS) beantragt als TOP 4b 2. und 3. Lesung der AfE-Fachschaftsordnung. Präsidium setzt hinzu – 1. Lesung vorliegender Fachschaftsordnungsentwürfe. – […] TOP 4 – Bericht des AStA. Anfragen an den AStA. – Birkholz gibt den Bericht. Der ‘Heidelberger’ wurde für die Einrichtung des Kindergartens zugesagt. Kinder im Alter von 3 Monaten bis 9 Jahren sollen aufgenommen werden; da die Liegenschaftsverwaltung noch bei der Stadt Frankfurt ist, wird es noch einige Zeit dauern, bis mit den Umbauten begonnen werden kann. Auch das Haus Jügelstraße 7 ist aus diesem Grund noch nicht benutzbar. Den Freimaulern sind Kellerräume zugesagt worden. – Für den AfE Turm, der auf der Baustelle Senckenberganlage errichtet werden soll, hat der AStA die Zusammenlegung verschiedener Lehrstühle z.B. Politik, vorgeschlagen und bittet um weitere Anregungen der Fachschaften. – Die Aufstellung des Ohnesorg-Denkmals sei mit Vorbehalt genehmigt, es müsse eine Begründung nachgereicht werden, in der die Funktion des Denkmals etc. erläutert wird. Als Aufstellungsort sei der Platz vor dem Philosophikum vorgesehen, eine Aufstellung auf der Tiefgarage bedinge eine Verankerung im Boden, die Parkplätze koste. – Riechmann(phil) – Das Universitätsgelände wimmelt von Denkmälern, ohne daß gefragt wird, was sie bedeuten. Die Bedeutung des Ohnesorg-Denkmals sei im Parlament ausreichend diskutiert worden, der AStA könne dies Diskussion als Begründung abgeben. Klein (Präsident) beauftragt den Öffentlichkeitsauschuß mit der Ausarbeitung der Begründung bis zur nächsten Sitzung. Nachdem Möllenstedt (DB) widersprochen hat, erklären sich Thümmel (SDS) und Wolf (AFS) zur Ausarbeitung bereit. Von Freyberg (RCDS) – Bei öffentlichen Bauten müsse ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz der Baukosten für kulturelle Ausstattung ausgegeben werden, deshalb wolle das Land beim Neubau des Philosophikums das Ohnesorg-Denkmal bezahlen, dann brauche man kein Geld der Studentenschaft zu verwenden. […] Birkholz (AStA) – Das Verhalten des RCDS in Sachen Ohnesorg-Spenden war unfair, der jetzige AStA war an den Vorfällen überhaupt nicht beteiligt. Selbst wenn auf dem Teach In beschlossen worden sei, dem AStA 1/3 der Spenden zu geben, solle dieses Geld angesichts der guten Haushaltslage der Witwe überwiesen werden. – Das Rektorat habe offiziell den Beschluß der 20% studentischen Beteiligung am satzungsgebenden Konzil mitgeteilt und angefragt, ob die Studenten teilnehmen. Das Parlament müsse beschliessen, was geantwortet werden solle. Riechmann (phil) – Die Vorschläge der Universität gehen von überholten Strukturvorstellungen aus, deshalb ist das Angebot für die Studenten nicht interessant. Grunenberg (SDS) beantragt, diese Frage unter TOP 6, Anträge, zu behandeln. – Birkholz (AStA) verliest den Brief des Rektorats, die Diskussion Parlament – Senat betreffend Abschriften liegen den Parlamentarieren vor). – Hartmann (LSD) – Das Parlament soll eine Beteiligung an der Diskussion ablehnen, da seine Forderungen in keinem Punkt erfüllt wurden. Stattdessen solle es ein Gegenangebot machen, in dem seine Bedingungen präzise formuliert wird. Die Diskussion sei kein Geschenk des Senats, das unter allen Umständen angenommen werden müsse. Riechmann (phil) fragt, inwieweit Birkholz an der Ausarbeitung der Senatsvorschläge beteiligt war, was der AStA unter ‘Öffentlichkeitsarbeit’ verstehe und warum Birkholz nicht die Besprechung verlassen habe bei Bekanntwerden der Bedingungen des Senats. – Birkholz (AStA) – Der Brief wurde nach der Besprechung ohne seine Anwesenheit formuliert und enthält nicht alle von ihm vorgetragene Punkte. Zur Erreichung einer großen Öffentlichkeit habe er als Tagungsort die Kongreßhalle vorgeschlagen. Weil die Professoren das Universitätsgelände verlassen wollten, habe er dann die Mensa bzw. Hörsäle (mit Lautsprecherübertragung) vorgeschlagen. Der Rektor sei auf keinen Fall bereit gewesen, auf die Verteilung von Eintrittskarten zu verzichten. Trotz der Bedingungen solle man die Diskussion evtl. durchführen, um wenigstens einen Teil der Studenten zu zeigen, daß die Professoren zur inhaltlichen Diskussion nicht bereit seien. Die Funktion der Diskussion sei wenigstens teilweise erfüllt, wenn – wie vorgesehen – die Presse und der Rundfunk anwesend sei. Auf jeden Fall müsse neu verhandelt werden. Von Freyberg (RCDS) plädiert für Durchführung der Diskussion, dies ergäbe ein gutes Image in der Öffentlichkeit. -Riechmann (phil) – Die vom Senat gemachten Vorschläge können zu keiner Diskussion führen, da die Parlamentsbeschlüsse in keinem Punkt berücksichtigt wurden. Die Ausführungen von Birkholz seien eine Unverschämtheit. Klein (Präsident) fordert Rücknahme des Ausdrucks ‘Unverschämtheit’. Riechmann nimmt nicht zurück, begründet, Birkholz habe sich bei den Verhandlungen nicht an die Diskussion und die Beschlüsse des Parlaments gehalten. Die vorgesehene Zeit sei zu kurz, die Öffentlichkeit nicht ausreichend zugelassen und der Mittelbau sei nicht berücksichtigt. – Birkholz (AStA) – Die Forderung nach Beteiligung des Mittelbaus war ihr nicht bekannt, da er nicht während der ganzen Parlamentssitzung anwesend war, sie wurde bei den Verhandlungen deshalb auch nicht vorgebracht. Betont, er habe sich nicht auf Kompromisse eingelassen, entsprechende Pressemeldungen seien falsch. – Hartmann (LSD) wiederholt seinen Vorschlag, nicht an der Diskussion teilzunehmen, sondern Gegenangebot auf der Grundlage der Parlamentsbeschlüsse zu machen. Birkholz (AStA) Die Diskussion müsse durchgeführt werden, der Verhandlungsspielraum werde kleiner, weil bei allen Parteien des Landtags die Tendenz bestehe, 20% studentische Beteiligung festzulegen. Außerdem sei eine Entscheidung über Teilnahme an der Fragestunde des Senats zu treffen, Mit weiteren entsprechenden Aktionen des Senats sei in Zukunft zu rechnen. – (AFS) – Wenn unter den vom Senat gemachten Bedingungen diskutiert wird, geht das Parlament in seiner Argumentation auf den Stand der Diskussion vor einem halben Jahr zurück. Grunenberg (SDS) – Seit Jahren werden die Forderungen nach studentischer Beteiligung und Öffentlichkeit der Verhandlungen von den Professoren nicht berücksichtigt, der Senat ging nicht auf die Einladung des SDS zu Gesprächen ein, macht stattdessen jetzt seine unzumutbaren Vorschläge. Das Parlament soll deutlich sagen, daß es seine Diskussion unter diesen Umständen ablehnt. Daus (AHP) schlägt vor, darüber zu diskutieren, ob das Parlament seine Bedingungen modifiziert. […][3]* – Krahl (Öffentlichkeit) als Gast erhält Rederecht – Politische Vorentscheidungen, z.B. Strafverfahren – seien ohne studentischen Beteiligung gefallen. Erst danach sei sie angeboten worden, so daß diese Diskussion wegen der bereits getroffenen Entscheidungen undemokratisch sei. Die Position von Birkholz (SHB) sei deswegen falsch. Die 20% Beteiligung sei den Parteien vor dem Go-In abgehandelt worden, es sei jedoch nach den Vorfällen fraglich, ob sie noch gegeben werde. […][4]*Andererseits halte er es für ungünstig, nicht mehr an den Senatssitzungen teilzunehmen, da dieser gerade jetzt häufig tage und man darauf angewiesen sei, sonst ‘unter der Hand’ von den Entscheidungen zu erfahren. In Berlin z.B. würden Aktionen gemacht und gleichzeitig verhandelt. Das halte er für günstiger. Rektor und Justitiar hätten am Tage des go-ins Strafverfahren angekündigt und hätten sie eingeleitet. Der SDS habe hingegen keine Strafanzeige erstattet, obwohl er wegen der Äußerung des Rektors, der Sozialistischen Deutschen Studentenbund sei ‘faschistoid’ damit gedroht habe. Der Sozialistische Deutsche Studentenbund wünsche Verhandlungen, deren Ergebnis nicht vorweggenommen werde. Es komme auf die Institutionsstrukturen an, aber nicht darauf, einzelne Professoren zu überzeugen. Nur eine studentische Protestöffentlichkeit, die erst geschaffen werden müsse, könne etwas verändern. Die Demokratisierung könne nicht durch Verhandlungen erreicht werden, sondern sie müsse erkämpft werden. Dem hält Mees (AdM) entgegen: Der Sozialistische Deutsche Studentenbund ist schizophren, wenn er einerseits Demokratisierung der Hochschule fordert, andererseits nicht demokratisch diskutieren wolle. Er widerspreche sich auch, wenn er Diskussionen mit Professoren verlange und gleichzeitig sage, es sei unerheblich, einzelne Professoren zu überzeugen.’- Möllenstedt (DB): ‘Kompromißbereitschaft ist nötig, da nur mit den Professoren die bestehenden Institutionen geändert werden können.’ – Riechmann (SDS): Es sei Blödsinn, wenn Birkholz immer von der Kleinarbeit des AStA und dessen Erfolgen spreche. Zugeständnisse, wie z.B. die Fragestunde , hätten weder der AStA, der SHB und auch nicht der SDS erreicht, sondern eine aktive Minderheit von 2000 Studenten. Jetzt müsse es zu einer aktiven Mehrheit kommen. Deshalb müsse Öffentlichkeit bei allen Fragen verlangt werden. -Dann wird mit 18 ja bei 4 nein und 1 Enthaltung der Antrag 5/1 angenommen, der von den Parlamentariern Hartmann (LSD) , Schiller (LSD) , Daub (AFS) , Wolf,Michael (SDS) Thümmel (SDS), Grunenberg (SDS), Francke (med), Meyer (LdM), Klein (SHB) eingebracht wird: ‘Das Angebot des Rektors zu einer Diskussion am 16.1. ist in dieser Form für das Studentenparlament nicht annehmbar. -Der AStA wird beauftragt, dem Rektor einen Gegenvorschlag für die Form einer Diskussionsveranstaltung über die aktuellen Hochschulprobleme und die Satzungsfragen vorzulegen, der auf den Vorstellungen fußt, die in der Parlamentssitzung verabschiedet wurden: 1.Teilnahme des Mittelbaus. -2. Garantien einer aktiven Öffentlichkeit. -3. Ausfall der Lehrveranstaltungen während dieser Diskussionsveranstaltung. Dies bedeutet, daß die Diskussion nicht zeitlich auf 2 1/2 Studenten beschränkt wird und eine möglichst große studentische Öffentlichkeit ohne Kartenzwang aktiv teilnehmen kann. – – Zur endgültigen Formulierung des Gegenvorschlags soll der Hochschulausschuß zugezogen werden.’- Anschließend fragt Riechmann(SDS) Birkholz(SHB) über seine Meinung zur Fragestunde des Senats und führt aus: Die Situation an der Hochschule sei so hektisch, daß es unmöglich sei, die Fragen eine Woche vorher einzureichen. Auch bei der Beantwortung der Fragen könnten bisher nicht bekannte Tatsachen ans Licht kommen, die neue Fragen bedingten. Er halte es für falsch, daß nur Fragesteller Zusatzfragen stellen dürften. Zu befürchten sei, daß Antworten auf einzelne Fragen verweigert würden. Das Parlament solle hingehen und die Diskussion aller aktuellen Frage erzwingen, es solle außerdem dafür sorgen, daß die Verhandlungsleitung nicht beim Senat liege. -Grunenberg(SDS) : Die manipulierte Öffentlichkeit bei Fragestunde und Diskussion zeige die Angst des Senats, auf Fragen und Argumente der Studenten nicht antworten zu können. Das Parlament solle diese Scheindiskussion und Scheinöffentlichkeit verurteilen. Birkholz: Er sei von Professor Meinhold gebeten worden, bei der Auswahl der zu beantwortenden Fragen mitzuarbeiten, damit dem Senat nicht Manipulationen vorgeworfen würden.’ -Möllenstedt(DB) und von Freyberg (RCDS) setzen sich für die Diskussion ein. Der SDS verwende zweierlei Maß, wenn er gegen das schriftliche Einreichen von Fragen sei. Bei dem vom SDS mitveranstalteten Kongreß ‘Notstand der Demokratie’ sei auch die Diskussion per Zettel geführt worden. Es müsse gefragt werden, ob der SDS jeweils das fordere und durchführe, was für ihn am günstigsten sei. -Darauf reagiert Krahl : ‘Das vom Senat vorgesehene Frage- und Antwortspiel wird nur Rechtfertigungen für bereits getroffene Maßnahmen bringen und ist kein Ersatz für die Beteiligung an den Entscheidungen. Es muß eine nicht zeitgebundene Diskussion erzwungen werden. -Eine unreglementierte, verbindliche Diskussion ist nötig.’ -Riechmann(SDS):’Da eine Minderheit über die Auswahl der Fragen entscheidet, wird manipuliert. Manipulation ist auch, daß der modus procedendi von einer Seite vorgeschrieben wird.’ Hartmann(LSD) betont ergänzend: Auf dem Notstandskongreß seien nicht Fragen, sondern nur Wortmeldungen schriftlich eingereicht worden. Er schlägt dieses Verfahren auch für die Frage- stunde vor, um eine Berücksichtigung aller Fragen zu gewährleisten. […] Dann erklärt Professor Meinhold, eine Auswahl der Fragen sei erwogen worden, weil man noch keine Erfahrungen über den Ablauf einer solchen Fragestunde habe. Da jedoch weniger Fragen als erwartet eingereicht worden seien, sei keine Auswahl nötig. Die Zeit reiche zur Beantwortung aller Fragen. Eine Vorbereitungszeit zur Beantwortung der Fragen sei nötig, da er sich auch erst Informationen beschaffen müsse, um richtige Antworten geben zu können. Einige Fragen beträfen z.B. Verhältnisse in Instituten, die er nicht ohne Vorbereitung beantworten könne. – Die Fragestunde solle nur ein Instrument des Meinungsaustausches sein. Er habe einzelne Bedingungen auch als unangenehm empfunden, aber das Informationsinteresse der Studenten solle vor deren Diskussionsinteresse berücksichtigt werden. Wolff, Frank (SDS)erhält Rederecht und stellt fest, die Politische Polizei behaupte, viele Studenten seien in diesem Semester aus Berlin nach Frankfurt gekommen, um hier Unruhe zu verursachen. Fragt, ob die Universität der Polizei Einblick in ihre Kartei gewähre. Birkholz (SHB) meint, diese Frage könne nur der Rektor beantworten, der sicherlich nein sagen werde. -Schließlich wird über den Antrag 5/4 -gestellt durch Riechmann(SDS), Thümmel(SDS) Daub(AFS), Schiller(LSD), Düx (SDS) , Hartmann(LSD) -abgestimmt: ‘Das Parlament verurteilt die Art und Weise, in der der Rektor und Senat die öffentliche Diskussion präjudizieren. Es hält die Fragestunde für nicht geeignet, die inhaltlichen Diskussion über Hochschulprobleme weiterzubringen. -Das Parlament fordert alle Studenten auf , zu der Fragestunde hinzugehen und dort eine demokratische Öffentlichkeit herzustellen, dergestalt, daß alle spontan sich ergebenden Fragen von den Ordinarien beantwortet werden müssen.’ – Abstimmungsergebnis: 13 ja,10 nein. – Hingegen scheitert ein Antrag, der von Grunenberg (SDS) , Riechmann(SDS), Francke(med) , Daub(AFS), Thümmel(SDS) , Wolf, Michael(AFS) , Schiller(LSD), Klein(SHB) gestellt wird, durch den für das satzungsgebende Konzil 33 1/3 % gefordert wird und die Festlegung aller weiteren Beteiligungsquoten einer öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit der Vorlage eines Satzungsentwurfes der Studenten vorbehalten bleiben solle.(11 ja, 12 nein). – Am Ende der Sitzung -gegen 23.40 Uhr – erklärt Birkholz(SHB), er wolle erreichen, daß das Satzungsgebende Konzilverschoben werde[…].“

Niederschrift Studentenparlament 9.1.1968; Rektorat 410-0;

Brief>10.01.1968>>AStA an Rektor: Protokolle des Studentenparlaments werden zugeschickt

„[…]Sehr geehrter Herr Rektor, es ist nicht Aufgabe des AStA, dem Rektor die Protokolle der Parlamentssitzungen zuzuschicken. Ich bedaure sehr, daß der Parlamentspräsident in diesem Punkt seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. – Ich habe gestern Herrn Klein gebeten, Ihnen sofort alle noch vorhandenen Protokolle seit der Parlamentsneuwahl nach dem 21. November zuzuschicken. – Mit vorzüglicher Hochachtung. – (H.J. Birkholz) -Vorsitzender – .“

Schreiben AStA an Rektor 10.1.1968; Rektorat 410-05

Flugblatt>11.01.1968>>SDS: „Was verstehen Rektor und Senat unter demokratischer Diskussion und Öffentlichkeit“

„Der Senat hat für Freitag, den 12.1.1968, 13.00 Uhr, Hörsaal V zu einer „Öffentlichen Informations- und Fragestunde“ eingeladen. Diese findet unter folgendem von Rektor und Senat auferlegten Bedingungen statt: beantwortet werden nur Fragen, die eine Woche zuvor schriftlich eingereicht worden sind. Es besteht nicht die Möglichkeit des Senats zu entgegnen; erlaubt sind lediglich „mündliche Zusatzfragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage stehen sollen.“ Es besteht keine Möglichkeit, sich dem Frage-Antwort-Zwang zu entziehen und eine unreglementierte freie Diskussion zu führen. Rektor und Senat haben also die Möglichkeit, eingegangene Fragen auszuwählen, zu zensieren und inhaltlich zu manipulieren . Rektor und Senat haben darüber hinaus zu einer „öffentlichen“ Senatssitzung eingeladen. Sie diktieren folgende Bedingungen: -nur geladenen Gäste haben Zutritt. Von den 300 Eintrittskarten werden jeweils 150 an die Professoren und 150 an die Studenten verteilt – Rektor und Senat verstehen unter Öffentlichkeit, daß AStA und Rektorat gemeinsam an den Türen die Eintrittskarten kontrollieren, um zu gewährleisten, daß die Öffentlichkeit, also die Mehrheit der Studenten ausgeschlossen wird. – Rektor und Senat verstehen unter demokratischer Diskussion zu den verschiedenen Themen auf 30 min beschränkt wird und keine Stellungnahme die Dauer von 2 min überschreiten darf. – Auf die Forderung des Studentenparlaments, eine unbeschränkte Öffentlichkeit herzustellen, reagierte der Rektor damit, die Öffentlichkeit überhaupt abzusagen. …. (Der Rest des Flugblatts ist identisch mit demjenigen des SDS vom 12.1.1968)

Flugblatt SDS 11.1.1968; Archiv

Resolution>11.01.1968>>Vollversammlung Nichthabilitierte: Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil

„Die Vollversammlung der Nichthabilitierten stimmt einer 20 % Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil zu, sofern beim Eintritt in weitere Verhandlungen sichergestellt ist, daß a) die neue Satzung nur durch eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Satzungsgebenden Konzils angenommen werden darf; b) der Beteiligungssatz der Nichthabilitierten für das Satzungsgebende Konzil nicht unter dem der Studenten liegt; c) die neue Universitätssatzung nach zwei Jahren automatisch außer Kraft tritt.“

Resolution Vollversammlung Nichthabilitierte 11.1.1968; Archiv

Bericht>12.01.1968>>Polizei: Fragestunde des Senats

„Der Hörsaal V ist bereits um 13.oo Uhr überfüllt. Schätzungsweise 900 bis 1000 Personen und Presse sowie das Fernsehen sind anwesend. Die Veranstaltung leitet der Rektor. Gegen 14.00 Uhr schlägt die Fragestunde in eine allgemeine Diskussion zur prozentualen Zusammensetzung des Satzungsgebenden Konzils um. Gegen 15.30 Uhr verlassen etwa ein Drittel der Anwesenden sowie das Fernsehen den Hörsaal. In der Veranstaltung wird ein Flugblatt der Presse und Informationsstelle der Universität verteilt. Unter anderem werden folgende Fragen gestellt: Warum soll nicht diskutiert werden? Sieht der Senat in der Zulassung einer 1 %igen „Öffentlichkeit“ eine demokratische Verhaltensweise? Warum sollen Diskussionsbeiträge aus der Öffentlichkeit derart unterdrückt werden, daß diese nur noch am Schluß außerhalb des Zusammenhangs angebracht werden können? Wie versteht der Senat die gesellschaftliche und politische Rolle von Wissenschaft und Universität? Was ist der augenblickliche Stand der gegen Studenten anhängig gemachten Verfahren wegen des go-ins bei Carlo Schmid und dem Senat?“

Polizeibericht 12.1.1968; Archiv

Bericht>12.01.1968>>Polizei: Fragestunde Senat

„[…]Betr.: Vom Senat der hies. Johann-Wolfgang-Goethe Universität einberufene Fragestunde zum Satzungsentwurf am 12.1.1968, 13.00 Uhr, im Hörsaal V. – Die Fragestunde wurde von Herrn Rektor Rüegg geleitet. Der Hörsaal V war bereits um 13.oo Uhr überfüllt, es wurden schätzungsweise 900 bis 1000 teilnehmende Studenten geschätzt. Gegen 14.00 Uhr schlug die Fragestunde zur Diskussion um. In der Diskussion ging es hauptsächlich um die prozentuale Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzil. Es wurde lebhaft diskutiert, zu Ausschreitungen ist es nicht gekommen. Presse und Fernsehen waren anwesend. Gegen 15.30 Uhr verließen 1/3 der Studenten sowie das Fernsehen den Saal. – Obige Veranstaltung wurde mit Unterstützung des Frank 418 vom – SK – Insp. West, 2 Beamte in zivil, vom Unterzeichneten wahrgenommen. Besondere Vorkommnisse waren nicht zu verzeichnen. Zur Verbreitung kam ein Flugblatt[5] der akademische Presse- und Informationsstelle, es ist dem Vermerk beigefügt. (…) Kom 18.K.“

Polizeibericht 12.1.1968; Polizeipräsidium

Brief>12.01.1968>>(Offener) Senat an Studentenschaft: Öffentliche Diskussion

„Offener Brief an die Frankfurter Studentenschaft! Der Senat ist zur öffentlichen Diskussion aufgefordert worden. Wir antworten heute. Wir sind der Auffassung:- Diskussionen sollen der Meinungsbildung dienen, nicht der Meinungsbeeinflussung. Diskussionen müssen daher sachlich geführt werden. Diskussionen brauchen ein festes Thema. -Diskussionen müssen vorbereitet sein. – -Die Diskussionspartner vereinbaren das Thema, den Ort und die Zeit der Diskussion und die Form der Ankündigung. Wir schlagen der Studentenschaft eine öffentliche Diskussion vor. Wir schlagen vor, mit dem Studentenparlament als Ihrer Vertretung über den neuen Satzungsentwurf zu diskutieren (davon bleiben alle Vereinbarungen über Satzungsdiskussionen in den Fakultäten und Fachschaften unberührt). Durch Verteilung des Satzungsentwurfes an alle Studenten sind bereits Voraussetzungen für eine sachkundige Diskussion geschaffen worden. -Wir bitten daher die Vertreter des Studentenparlamentes zu einer Besprechung. – Der Senat.“

Offener Brief Senat 12.1.1968; Archiv

Flugblatt>12.01.1968>>LSD: Fragestunde Senat

„Eine öffentliche Diskussion zwischen Studenten und Professoren ist kein gütiges Geschenk, dessen Bedingungen wir akzeptieren müssen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir werden den Professoren einen Modus für eine solche Diskussion anbieten, der von Anfang an ein ausgiebige, allen zugängliche Diskussion garantiert. -Der LSD fordert alle Studenten auf, am Freitag, den 12. Januar 1968, um 13 Uhr im Hörsaal V in der Fragestunde des Senats dieses Angebot des Rektors zu diskutieren. Die Forderung nach einem vorherigen schriftlichen Einreichen der Fragen weisen wir zurück, denn sie stellt eine Einschränkung der studentischen Aktivität dar. Wir fordern alle Studenten auf, ihre Fragen an den Senat spontan in der Fragestunde zu stellen.“

Flugblatt LSD 12.1.1968; Archiv

Flugblatt>12.01.1968>>SDS: Fragestunde des Senats

„Rektor und Senat wagen es, der Studentenschaft eine völlig unter ihrem Diktat stehende Diskussion zu den Fragen der Hochschulsatzung, der studentischen Mitbestimmung, den Disziplinarverfahren gegen Studenten ;und dem vorläufigen Verbot  des SDS anzubieten, nachdem die Entscheidungen darüber weitgehend getroffen sind. -Nachdem Rektor und Senat unter dem Druck einer breiten studentischen Protestöffentlichkeit an unserer Universität sich der Diskussion nicht mehr entziehen können, versuchen sie, ihre nicht legitimierbaren feudalen Machtpositionen durch scheindemokratische Zugeständnisse zu erhalten. In landesherrlicher Manier gewähren sie ihren studentischen Untertanen großzügig Audienzen. Die Studenten dürfen nachträglich akzeptieren, was im vorhinein über sie verfügt wurde. -In Wirklichkeit hat der Rektor dieser Universität den Boden gewaltloser Diskussion längst verlassen und zu Mitteln der Unterdrückung Zuflucht genommen. Während er gewaltlose Protestversammlungen der Studenten als terroristisch diffamiert, greift er selbst zu Terrormaßnahmen. Gegen 8 Studenten, die sich an go- und teach-ins beteiligen, hat er inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt; den betroffenen Studenten drohen empfindliche Gefängnisstrafen. -In verschiedenen teach-ins haben mehrere tausend Studenten der Frankfurter Universität in demokratischer Abstimmung Rektor und Senat aufgefordert, demokratische Grundnormen durch die Gewährung paritätischer Besetzung und uneingeschränkte Öffentlichkeit aller akademischen Gremien herzustellen und alle eingeleiteten Zwangsmaßnahmen rückgängig zu machen. In Wirklichkeit läßt Rektor Rüegg politische Opponenten zu Kriminellen stempeln. -Mit diesen Unterdrückungsmaßnahmen haben Rektor und Senat demonstriert, daß sie nicht bereit sind, auf ihre Machtpositionen zu verzichten und demokratische Verhandlungsbedingungen herzustellen. Die Studenten können nicht mit Instanzen und Personen verhandeln, die zu gleicher Zeit Kommilitonen den Zwangsmaßnahmen politischer Strafjustiz aussetzen. Wir rufen daher auf, die scheinheilige Informations- und Fragestunde in einen studentischen Protest gegen die Gewaltmaßnahmen von Rektor und Senat umzuwandeln. –Keine Diskussion mit der Universitätsadministration, bevor diese nicht explizit auf alle Gewaltmaßnahmen verzichtet!- Die Studenten werden in der Informations – und Fragestunde am Freitag, den 17.Jan.1968,13.00 Uhr, Hörsaal V unmißverständlich demonstrieren, daß sie nicht bereit sind den Terror von Rektor und Senat widerstandslos hinzunehmen! Brecht die Diktatur der Ordinarien! SDS.“

Flugblatt 12.1.1968. Archiv

Flugblatt>12.01.1968>>SDS:: „Brecht die Diktatur der Ordinarien!“

„Was verstehen Rektor und Senat unter demokratischer Diskussion und Öffentlichkeit? – Der Senat hat für Freitag, den 12.1.1968, 13.00 Uhr, Hörsaal V zu einer ‘Öffentlichen Informations- und Fragestunde’ eingeladen. Diese findet unter folgenden von Rektor und Senat auferlegten Bedingungen statt: beantwortet werden nur Fragen, die eine Woche zuvor schriftlich eingereicht worden sind. Es besteht nicht die Möglichkeit des Senats zu entgegnen; erlaubt sind lediglich ‘mündliche Zusatzfragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage stehen sollen.’ Es besteht keine Möglichkeit, sich dem Frage-Antwort-Zwang zu entziehen und eine unreglementierte freie Diskussion zu führen. Rektor und Senat haben also die Möglichkeit, eingegangene Fragen auszuwählen, zu zensieren und inhaltlich zu manipulieren . Rektor und Senat haben darüber hinaus zu einer ‘öffentlichen’ Senatssitzung eingeladen. Sie diktieren folgende Bedingungen: -nur geladenen Gäste haben Zutritt. Von den 300 Eintrittskarten werden jeweils 150 an die Professoren und 150 an die Studenten verteilt – Rektor und Senat verstehen unter Öffentlichkeit, daß AStA und Rektorat gemeinsam an den Türen die Eintrittskarten kontrollieren, um zu gewährleisten, daß die Öffentlichkeit, also die Mehrheit der Studenten ausgeschlossen wird. – Rektor und Senat verstehen unter demokratischer Diskussion zu den verschiedenen Themen auf 30 min beschränkt wird und keine Stellungnahme die Dauer von 2 min überschreiten darf. – Auf die Forderung des Studentenparlaments, eine unbeschränkte Öffentlichkeit herzustellen, reagierte der Rektor damit, die Öffentlichkeit überhaupt abzusagen. Rektor und Senat wagen es, der Studentenschaft eine völlig unter ihrem Diktat stehende Diskussion zu den Fragen der Hochschulsatzung, der studentischen Mitbestimmung, den Disziplinarverfahren gegen Studenten und dem vorläufigen Verbot des SDS anzubieten, nachdem die Entscheidungen darüber weitgehend getroffen sind. – Nachdem Rektor und Senat unter dem Druck einer breiten studentischen Protestöffentlichkeit an unserer Universität sich der Diskussion nicht mehr entziehen können, versuchen sie, ihre nicht legitimierbaren feudalen Machtpositionen durch scheindemokratische Zugeständnisse zu erhalten. In landesherrlicher Manier gewähren sie ihren studentischen Untertanen großzügig Audienzen. Die Studenten dürfen nachträglich akzeptieren, was im vorhinein über sie verfügt wurde. – In Wirklichkeit hat der Rektor dieser Universität den Boden gewaltloser Diskussion längst verlassen und zu Mitteln der Unterdrückung Zuflucht genommen. Während er gewaltlose Protestversammlungen der Studenten als terroristisch diffamiert, greift er selbst zu Terrormaßnahmen. Gegen 8 Studenten, die sich an go- und teach-ins beteiligen, hat er inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt; den betroffenen Studenten drohen empfindliche Gefängnisstrafen. – In verschiedenen teach-ins haben mehrere tausend Studenten der Frankfurter Universität in demokratischer Abstimmung Rektor und Senat aufgefordert, demokratische Grundnormen durch die Gewährung paritätischer Besetzung und uneingeschränkte Öffentlichkeit aller akademischer Gremien herzustellen und alle eingeleiteten Zwangsmaßnahmen rückgängig zu machen. In Wirklichkeit läßt Rektor Rüegg politische Opponenten zu Kriminellen stempeln. – Mit diesen Unterdrückungsmaßnahmen haben Rektor und Senat demonstriert, daß sie nicht bereit sind, auf ihre Machtpositionen zu verzichten und demokratische Verhandlungsbedingungen herzustellen. Die Studenten können nicht mit Instanzen und Personen verhandeln, die zu gleicher Zeit Kommilitonen den Zwangsmaßnahmen politischer Strafjustiz aussetzen. – Wir rufen daher auf, die scheinheilige Informations und Fragestunde in einen studentischen Protest gegen die Gewaltmaßnahmen von Rektor und Senat umzuwandeln. – Keine Diskussion mit der Universitätsadministration, bevor diese nicht explizit auf alle Gewaltmaßnahmen verzichtet!- Die Studenten werden in der Informations – und Fragestunde am Freitag, den 12.Jan.1968, 3.00 Uhr, Hörsaal V unmißverständlich demonstrieren, daß sie nicht bereit sind den Terror von Rektor und Senat widerstandslos hinzunehmen! Brecht die Diktatur der Ordinarien! SDS.“

Flugblatt SDS 12.1.1968; Archiv

Flugblatt>12.01.1968>>Universitätspressestelle: „Sachliche Diskussion nicht erwünscht?“

„Mit dem Ziel, die Arbeit des akademischen Senates mehr in die studentische Öffentlichkeit zu tragen, lud der Senat das Studentenparlament zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Als Themen waren die Disziplinarmaßnahmen im Gefolge des go-ins bei Prof. Carlo Schmid und der Satzungsentwurf der Universität vorgesehen. Das Studentenparlament hat diese öffentliche Diskussion abgelehnt. – Laut dem mit dem AStA-Vorsitzenden vorher abgestimmten Senatsvorschlag sollte die gemeinsame Sitzung am 16.Januar im Festsaal des Studentenhauses durchgeführt werden. AStA und Senat sollten jeweils für die Hälfte der vorhandenen Plätze Eintrittskarten zur kostenlosen Verteilung erhalten. Die Ausgabe von Karten für den Besuch öffentlicher Parlamentsverhandlungen ist üblich. Der vom SDS ausgesprochene Vorwurf, es wären nur ‘geladene Gäste’ zugelassen, entspricht nicht den Tatsachen. Das Studentenparlament hätte selbstverständlich über sein Kartenkontingent frei verfügen können, wie auch das Rektorat seine Karten den Fakultäten, der AfE, der Nichtordinarien – und Nichthabilitiertenversammlung zu freien Verfügung aufgeteilt hätte. – Weitere Interessenten sollten die Diskussion über eine Lautsprecheranlage verfolgen können. Im Anschluß an die Debatte der Senatsmitglieder und der Parlamentarier sollte der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, mit zu diskutieren. – Das Studentenparlament forderte als Voraussetzung für eine solche Diskussion, daß der Mittelbau beteiligt werde, die Veranstaltung in großem Rahmen, wie z.B. in der Kongreßhalle, stattfinden müsse und daß die Debatte von den vorgesehenen 2 1/2 Stunden auf einen ganzen Tag ausgedehnt werde. Der Vorlesungsbetrieb müsse während dieses Tages ausfallen. – Zu den Forderungen: 1. Der Mittelbau ist im Senat durch zwei Mitglieder vertreten, überdies war die Möglichkeit vorgesehen, vom Kartenkontigent des Senats dem Mittelbau weitere Karten zur Verfügung zu stellen. Dasselbe hätte auch dem AStA freigestanden. Des Weiteren finden gegenwärtig zwischen Senat und Mittelbau direkte Gespräche statt. -2. Die Veranstaltung außerhalb der Universität in einem übermäßig großen Rahmen durchzuführen steht dem Wunsch nach einer sachlichen Diskussion entgegen und würde mit größter Wahrscheinlichkeit dazu führen, daß sie in ergebnislosen Deklamationen endet. – 3. Einer eintägigen Vorlesungsruhe anläßlich dieser Diskussion kann nicht zugestimmt werden, da trotz des erfreulicherweise gestiegenen Interesses der Studentenschaft an Hochschulfragen das Verhältnis der Interessenten zur Gesamtzahl der Studenten doch noch relativ niedrig ist. Außerdem finden in den Fakultäten und Fachbereichen laufend Diskussionen über die neue Satzung statt. – Der Rektor ist an einem Senatsbeschluß gebunden, in dem einer sachlichen Diskussion mit der Möglichkeit konkreter Ergebnisse zugestimmt wurde. Diese Möglichkeit ist unter den vom Studentenparlament aufgestellten Bedingungen nicht mehr gegeben. Der Rektor bedauert die Ablehnung seines Angebotes. – Das Studentenparlament macht sich unglaubwürdig, wenn es die Diskussion einerseits fortwährend fordert, ein Diskussionsangebot andererseits aber ablehnt und statt dessen ein Spektakel wünscht. – Herausgegeben von der akademischen Presse- u. Informationsstelle – verantwortlich: Klaus Viedebantt Frankfurt/M., 12.1.1968.“

Flugblatt Pressestelle Universität (=Rektor) 12.1.1968; Archiv

Flugblatt>15.01.1968>>SDS: „Informations – und Fragestunde

„ Heute, 14 Uhr, Hörsaal V und VI, ‘Informations – und Fragestunde’ von Rektor und Senat: – Von dieser Diskussion haben wir nichts zu erwarten! Rektor und Senat gaben auf ihrer Informations – und Fragestunde am letzten Freitag auf keine der Fragen eine präzise und verbindliche Antwort. Ihre Information erwies sich als Manipulation. Sie weigerten sich, demokratische Diskussionsbedingungen herzustellen und verweigerten den Studenten jedes auch noch so minimale Zugeständnis. Der Rektor lehnte kategorisch die studentische Mitbestimmungsforderung nach paritätischer Drittelbesetzung aller akademischer Gremien ab sowie die Zurücknahme seiner gegen Studenten eingeleiteten Gewaltmaßnahmen. Er bagatellisierte die von ihm initierten Strafverfahren gegen Kommilitonen als normale staatsbürgerliche Maßnahme gegen Einzelne, die eine sachliche und freie Diskussion nicht beeinträchtigen. Mit zynischer Offenheit gab der Rektor damit zu erkennen, daß er den aktiven Kampf für eine demokratische Universität als kriminelles Delikt behandelt. Es ist eindeutig klargeworden, daß das Diskussionsangebot von Rektor und Senat nur den Zweck verfolgt, die gewaltsame Unterdrückung der politischen Opposition an der Hochschule zu verschleiern. – Die Studenten können nicht mit einem Rektor und Senat diskutieren, die es verantworten und zulassen, daß Kommilitonen, die für die Interessen der Studenten kämpfen, vor Gericht gestellt werden. – Es kommt darauf an, Rektor und Senat in ihrer heutigen Informationsveranstaltung, 14 Uhr, Hörsaal V oder VI, unmißverständlich klarzumachen: Die Studenten sind nicht gewillt, sich durch scheindemokratische Diskussion und gewaltsame Unterdrückung manipulieren und korrumpieren zu lassen. – Wir müssen heute durch unsere aktive Teilnahme verhindern, daß Rektor und Senat ihre Manipulationsveranstaltung durchführen können. – Heute, Montag, den 15.Januar, 14 Uhr, Hörsaal V oder VI!“

Flugblatt SDS 15.1.1968; Rektorat 431-01, 740-20

Niederschrift>15.01.1968>>Unbekannt: Aufstellung eines Denkmals für den Studenten Benno Ohnesorg“

„Herr Nitschke berichtet über eine Studie zum Denkmal und unverbindliche Vorerhebungen. – Der Ausschuß beschließt, daß die Studentenschaft zunächst einen Antrag an den Senat stellt. Nur im Falle von dessen grundsätzlicher Zustimmung wird die Angelegenheit weiter beraten.“

Senatsprotokoll; Archiv

Niederschrift>15.01.1968>>Verabschiedung der Satzung des Seminars für politische Bildung

Jacobsohn, Die deutschen Studenten, S. 160 ff.

Niederschrift>16.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Versuch Abwahl Hochschulausschuß u. Birkholz

„[…] 6. ordentliche Sitzung – Antrag 6/1 – Das Parlament möge den Hochschulausschuß abwählen. Begründung: Die Mehrheit seiner Mitglieder hat sich bewußt über einen Parlamentsbeschluß hinweggesetzt, um die unbequeme Auseinandersetzung im Parlament zu umgehen. – gez. Daus (AHP), Göbel (AHP), Mees (AdM) – 13 ja, 12 nein = abgelehnt – Antrag 6/2 – Betr. Abwahl des Parlamentspräsidenten – Begründung: 1. Eigenmächtiges Handeln ohne Legitimation durch das Parlament (Brief an Rektor). 2. Schlechte Vertretung des Parlaments bei der Nichthabilitiertenversammlung. 3. Weigerung des Parlamentspräsidenten, auf direkte Fragen aus dem Parlament Antwort zu geben. – gez. Göbel (AHP), Lenger (AHP), Daus (AHP), Mees (AdM) – 0 ja, 13 nein, 1 enth. = abgelehnt – Antrag 6/3 – Dringlichkeitsantrag – Das Parlament möge die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz beschließen. – gez. Daub (AFS), Wolf (AFS), Reichmann (phil) – 4 ja, 12 nein = abgelehnt – Antrag 6/4 – Das Studentenparlament begrüßt die Übernahme des geplanten studentischen Kindergartens durch das Studentenwerk der Universität Frankfurt. – gez. Birkholz, gez. Streeck (AStA) = einstimmig angenommen – Antrag 6/5 – Das Parlament beauftragt den AStA, eine Herausgabe des Hochschulführers vorzubereiten. – gez. Möllenstedt (DB) – Mehrheit ja, 2 enth. = angenommen – Antrag 6/6 – D. P. m. b. Das Parlament wird gehalten, mehrere Einladungen zu den Parlamentssitzungen in die Fachschaftsfächer zu legen. – gez. Zehnder (nat), Meyer (LdM) – einstimmig angenommen – Antrag 6/7 – Hiermit ergeht die Aufforderung an Herrn Prof. Freyh, Vors. des Rates der AfE, seinen Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte zur Verfügung zu stellen. Indem er sich schützend vor seinen päd. Mitarbeiter Henkel stellte, der Beteiligte am Go-In bei Prof. Carlo Schmid denunzierte und Nichtbeteiligte verleumdete, hat er bewiesen, daß er die studentischen Bemühungen um eine echte Demokratisierung der Universität untergräbt. – gez. Schiller (LSD) – 4 ja, 0 nein, Mehrheit enth. = angenommen – Antrag 6/11 – Das Studentenparlament fordert das Präsidium auf, den studentischen Gegenentwurf wenigstens 1 Woche vor der Beratung im Parlament dem Parlament zugehen zu lassen. – gez. Daus (AHP), Göbel (AHP) – Mehrheit ja = angenommen.“

asta information, „Aus den Parlamentsprotokollen“ Februar 1968; Archiv

Bericht>17.01.1968>>Bernhardt: Störung Staatsrechtsvorlesung am selben Tag

Claussen,Widerstand ,S.149-159

Flugblatt>17.01.1968>>SDS: „Weg mit Rüegg und Senat“

„[…]Auf Einladung des AStA findet heute abend eine Diskussion mit dem Rektor über die Godesberger Rektorenerklärung statt. Diese erste gemeinsame Erklärung eines großen Teiles der westdeutschen Rektoren zur Hochschulreform ignoriert die von den Studenten seit Jahren geforderte Demokratisierung der Universität. Statt dessen sieht sie in der Stärkung der autoritären und unkontrollierbaren Executive der Universität ein adäquates Mittel zur Durchführung der Hochschulreform: ‘Die handlungsfähige Vertretung der Universität, besonders die Lösung von Konflikten fordern eine Stärkung der zentralen Organe. Der Rektor oder Präsident vertritt die Gesamtheit der Universität und alle ihre Angehörigen.’ (Die Zeit,12.1.68) – Hier wird von berufener Stelle sanktioniert, was Rüegg schon praktiziert hat: Die Lösung von Konflikten durch administrative Zwangsmaßnahmen wie Strafverfahren gegen Studenten und das Verbot einer Hochschulgruppe. – Wie ernst es Rüegg darüberhinaus nimmt, ‘die anstehenden Fragen der Universität unter Einhaltung demokratischer Regeln sachlich zu diskutieren’ (7.12.67), zeigt ein Brief Rüeggs als Präsident der WRK vom 7.1.68, in dem es heißt: ‘Die Grenze aber ist erreicht, wenn die sog. ‘Drittelparität’ von Lehrstuhlinhabern, Mittelbau und Studenten überhaupt ernstlich diskutiert wird.’…’Alle quantitative Reformen und insbesondere die sog. ‘Drittelparität’ – entwickeln die zu beseitigende Funktionsschwäche der Universitäten zur Funktionsunfähigkeit; -lähmt den Zusammenhang von Forschung und Wirtschaft…’. – Die Schlußfolgerung ist eindeutig: die Entscheidung, daß die Drittelparität für die Administration unmöglich ist, ist längst gefallen. Die ‘sachliche’ und ‘demokratische’ Diskussion wird vom Senat unter der Voraussetzung geführt, daß die Forderungen der Studenten nicht erfüllt werden. Das Angebot der Diskussion ist Lüge und Manipulation. Unter diesen Voraussetzungen ist mit den Professoren nicht mehr zu diskutieren. Unter diesen Voraussetzungen ist nur die Diskussion der Studenten über Kampfmaßnahmen gegen reaktionäre und verlogene Universitätsfürsten möglich. Dem Versuch, studentische Bestrebungen zur Demokratisierung der Hochschule durch Zwangsmaßnahmen und Scheindiskussionen über längst getroffene Entscheidungen abzuwürgen, setzen die Studenten entgegen: WEG MIT RÜEGG UND SENAT! – Wir laden die Studenten ein zu der heutigen Veranstaltung mit dem Rektor zu der Godesberger Erklärung der Rektoren zur Hochschulreform. – Mittwoch 17.1.1968, 20.00 Uhr.“

Flugblatt SDS 17.1.1968; Archiv

Niederschrift>17.01.1968>>Podiumsdiskussion: Zur Godesberger Erklärung

„Gegen 21.30 überläßt der Leiter der Podiumsdiskussion Herrn Krahl das Wort. Krahl setzt sich mit der Erklärung auseinander und erklärt, man müsse sich überlegen, welche Kampfmaßnahmen man ergreifen solle, um die Forderung der Studenten nach demokratischer Beteiligung an den Entscheidungen der Hochschule zu erreichen. Unter anderem schlägt er vor, man solle sich weigern, die Universitätsgebühren zu zahlen. Während dieser Rede entfalten drei Gruppen von Studenten Transparente, die u a. folgende Aufschriften tragen: ‘Brecht die Diktatur der Ordinarien Weg mit Rüegg und Senat’. Eine der Gruppen stellt sich mit ihrem Transparent hinter den Diskussionsteilnehmern auf dem Podium auf, während eine andere hinter ihnen postiert. Erst als AStA-Vorsitzender Birkholz eindringlich bittet, die Sicht freizugeben, wird das Transparent so gehalten, daß die Sicht auf das Podium wieder frei ist. Gegen 9.50 verliest Birkholz eine Erklärung, welche mindestens die Drittelparität der Studenten an der Mitbestimmung der Universität fordert. Nach kurzer Diskussion soll über diese Resolution abgestimmt werden. In diesem Zeitpunkt- etwa gegen 22.00 Uhr- verlassen der Rektor und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Bernhardt sowie Prof. Hirsch ohne Kommentar den Hörsaal. Anschließend fordert Wetzel (SDS) die sofortige Diskussion über Kampfmaßnahmen und direkte Aktionen . An irgendeinem Tag solle der Vorlesungsbetrieb ruhen und dann über die Probleme der Universität diskutiert werden.’- Gegen 22.35 -nach längeren Diskussionen zu verschiedenen Themen fordert Klein , man solle ein Aktionskomitee bilden. Er appelliert an die Studenten, es sollten sich so viele wie möglich an der Arbeit dieses Gremiums beteiligen. Schließlich einigt man sich, dieses Gremium solle am Donnerstag, den 18.Januar 1968 gebildet werden. Um 22.45 Uhr schließt Birkholz (SHB) die Versammlung. Riehn Assessor Frankfurt Main, 19.1.1968.“

Protokoll Podiumsdiskussion 17.1.1968; Archiv

Niederschrift>17.01.1968>>Sitzung Senat: Satzungsenwurf

„Der Senat erörtert ausführlich die Möglichkeiten einer weiteren Arbeit am Satzungsentwurf. In diesem Zusammenhang betont der Rektor, der Ministerpräsident und der Kultusminister hätten ihm ausdrücklich versichert, eine 20% ige studentische Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil stelle das Maximum dar, das mit Sicherheit auch im Falle einer Novellierung des § 45 HHG nicht überschritten werde. -Schließlich faßt das Gremium folgenden Beschluß: ‘Alle Gruppen werden nochmals aufgefordert, sich bis zu einer noch zu bestimmenden Frist zu äußeren, ob sie das Beteiligungsangebot des Konzils vom 6.12.1967 annehmen. Der Antrag des AStA bezüglich einer erneuten öffentlichen Beratung der Beteiligung wird abgelehnt.’ – Der Vertreter der Nichthabilitierten im Senat weist auf den Beschluß der Vollversammlung der Nichthabilitierten über die Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil hin.[6]

Schreiben Prorektor 22.1.1968; Rektorat 150-08

Artikel>18.01.1968>>FNP: „Mißtrauen und Abwahlanträge“

„Schwelende Krise im Studentenparlament – In der sechsten Sitzung des Studentenparlamentes wird heftig das Verhalten des Hochschulausschusses der Studentenschaft diskutiert, der in einem offenen Brief an den Rektor der Universität seine Absage der Diskussion mit dem Akademischen Senat begründet hatte. Dieser Brief war von dem Parlamentspräsidenten Klein (SHB) unterschrieben worden. Der AStA-Vorsitzenden Birkholz (SHB) hatte sich geweigert, ihn mit zu unterzeichnen, da er nicht wie beschlossen Gegenvorschläge des Parlaments enthielt. Die Parlamentsmitglieder der Fraktion AHP (Aktive Hochschulpolitik) und AdM (Arbeitskreis der Mitte) stellen daraufhin Mißtrauensanträge gegen Hochschulausschuß und Parlamentspräsidenten. – Mit 13:12 Stimmen wird daraufhin der Ausschuß abgewählt. Der AStA-Vorsitzende Birkholz(SHB) entgeht einer Abwahl, da er eine Unterbrechung der Sitzung beantragt, um ebenfalls -so wie die SDS-Mitglieder – einen fehlenden Parlamentarier seiner Gruppe zu benachrichtigen. Als daraufhin etwa die Hälfte der Parlamentarier den Sitzungssaal verlassen, erklärt der Parlamentspräsident Klein (SHB) die Sitzung für nicht unterbrochen und läßt über seine eigene Abwahl abstimmen. Er bleibt mit 13:1 Stimmen auf seinem Posten. – Bei der sich anschließenden weiteren Diskussion wirft der Sozialistische Deutsche Studentenbund dem ASTA vor, er habe die Diskussion mit den Professoren mit der Begründung ablehnen müssen, solange Strafanzeigen gegen Kommilitonen bestünden. Die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz(SHB) mißlingt, denn die satzungsmäßige Mehrheit des Gremiums beträgt 15 und nur 14 unterstützen den Antrag. Der Parlamentarier Riechmann (SDS) erklärt daraufhin, er sehe keine Möglichkeit weiter im Parlament zu arbeiten, wenn die gefaßten Beschlüsse vom AStA-Vorsitzenden ignoriert würden.

FNP, „Mißtrauen und Abwahlanträge, Schwelende Krise im Studentenparlament“ 18.1.1968; Archiv

Strafanzeige>19.01.1968>>Universitätsrat gegen Karin Rausch: Wegen übler Nachrede

„Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, – I. ich erstatte hiermit Anzeige gegen Fräulein Karin Rausch, Frankfurt am Main, Beethovenplatz 4, Zi 31 wegen übler Nachrede und Verleumdung gemäß §§ 186, 187, 1897a StGB. – Am 6.12.1967 drang eine Gruppe von Studenten in das Rektorat der Johann Wolfgang Goethe-Universität ein (siehe hierzu den Bericht des Rektors der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, zu diesen Ereignissen und meinen offenen Brief, die in Ihren Händen sind). – Nach dem Eindringen in die Vorräume des Rektorats behauptete Fräulein Rausch über ein Megaphon, ich hätte sie mehrfach heftig in den Bauch getreten. Diese Behauptung stellte sie an diesem Abend noch mehrere Male auf. – Am folgenden Tag veröffentlichte ich deswegen den Ihnen vorliegenden Brief, in welchem ich diese Behauptung ausdrücklich zurückwies. – Am 8. Dezember wurde daraufhin das in der Anlage beigefügte Flugblatt vor der Mensa verteilt, als dessen Verfasserin Fräulein Rausch genannt ist. – Hierzu stelle ich folgendes fest: – 1. Die Studenten wurden nicht in den Eingang gedrängt. Vielmehr rissen die dem Eingang zunächst stehenden Personen mit Gewalt die nur etwa 1/2 m geöffnete Türe auf. Dann drängten sie sich in den Eingang und verhinderten so ein Schließen der Tür. – Beweis: – 1. Zeugenaussage von Herrn Bopp und Herrn Grabert (zu laden im Rektorat). – 2. Zeugenaussage von Herrn Dr. Norbert Andel, wohnhaft in Frankfurt am Main, ….. (siehe dessen Stellungnahme) – 3. Zeugenaussage von Herrn Dr. Lothar Schmidtt, wohnhaft in …..(siehe dessen Stellungnahme). – Die Begleitumstände des Eindringens in das Rektorat zeigen deutlich, daß es den Versammelten um das Öffnen der Tür ging (siehe hierzu den Bericht und den offenen Brief). Ziel der Versammlung war es, in das Rektorat einzudringen (Aufforderung zum ‘Go-in’). – 2. Ich bestreite, Fräulein Rausch mehrfach und heftig in den Bauch getreten zu haben. – 3. Richtig ist nur, daß ich mit den Herren Grabert und Bopp mich bemühte, zu verhindern, daß die Tür mehr als nötig geöffnet wurde. Hierbei versuchten wir selbstverständlich, diejenigen, die das Gegenteil erreichen wollten, zurückzudrängen. Es ist möglich, daß ich hierbei auch mit Fräulein Rausch in Berührung gekommen bin. Fest steht jedoch, daß es nicht zu der behaupteten Gewaltanwendung gekommen ist. – 4. Ich habe niemanden in das Gesicht geboxt. – II. Außerdem stellte ich gegen Fräulein Rausch Strafantrag wegen Beleidigung, die sich aus ihrem Vorgehen ergibt. Insbesondere bin ich der Auffassung, daß der Tatbestand des § 185 StGB auch durch die anliegende Flugschrift erfüllt ist (‘brutales Vorgehen’, ‘hat…die Studentenschaft öffentlich belogen’, ‘Lüge’, ‘disqualifiziert ihn völlig für sein Amt und jedes andere in der Universität’, etc.). – III. Im übrigen erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung. – Wie in meinem offenen Brief geschildert, hieb man von außen auf meine Finger, um sie zu lösen, zerkratzte sie, schlug auf meine Arme und trat gegen meine Beine. Nach dem Vorfall bedeckten zehn Kratzspuren meine Hand (rechts). Außerdem blutete einer meiner Finger. – Beweis: – Zeugenaussage von Frau Knippel (zu laden im Rektorat) – IV. Dem beigefügten Pressefoto können Sie entnehmen, daß unter anderem der 2. Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Herr Streeck, der Präsident des Parlaments der Studentenschaft, Herr Klein, der Student Michael Wolf, der Student Karl Dietrich Wolff , der Student Trautmann und der Dipl. Ing. Wetzel an dem Eindringen in das Rektorat beteiligt waren. Außerdem kann Herr Grabert bestätigen, daß ich Herrn Frank Wolff mehrmals persönlich angesprochen und aufgefordert habe, nicht in das Rektorat einzudringen. Trotzdem war er einer der ersten, der den Vorraum zum Rektorat betrat, indem er mich und Herrn Grabert beiseiteschob. – V. Zu dem sogenannten Go-in am 20. November 1967 gebe ich folgendes ergänzend an: – Vor Beginn der Vorlesung beobachtete ich in der Vorhalle zum Hörsaal eine Gruppe von Studenten, unter denen sich mit Sicherheit Herr Löwey und Herr Trautmann befanden. Wie in dem Ihnen bekannten Bericht geschildert, löste sich die Gruppe auf und verschwand. Als ich kurz nach dem Eindringen der Störer in den Hörsaal das Podium beobachtete, entdeckte ich dort die Herren Löwey,Trautmann, Frank Wolff und Krahl. Auffallenderweise hielten sich Herr Krahl und Herr Wolff meist in der Nähe von Herrn Prof. Carlo Schmid auf. Sämtliche dieser genannten Personen beteiligten sich an den in dem Bericht geschilderten Aktionen. – Nachdem Prof. Carlo Schmid den Hörsaal um 13 Uhr verlassen hatte, versuchten die Herren Krahl und Wolff ihr Vorgehen vor dem Auditorium zu rechtfertigen. Abschließend forderte Herr Trautmann auf, in Wiesbaden eine Veranstaltung einer Gewerkschaft zu besuchen. – VI. In der Anlage füge ich Stellungnahmen zu den Ereignissen am 20.11.1967 von Herrn Prof. Lammers und Herrn Prof. Moxter bei. Zum sogenannten Go-in können außerdem Aussagen machen: der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Martienssen (zu laden hier), – der Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften, Prof. Freyh, wohnhaft in Frankfurt am Main, ……, – Verwaltungsdirektor Strobel (zu laden im Kuratorium der Universität), – Prof. Kluke, wohnhaft in Frankfurt am Main, Letzter Hasenpfad 95, – Wolfgang Rudzio, wohnhaft in Frankfurt am Main, Anne-Frankstr. 29, – Herr Pfeiffer (zu laden in der Hausverwaltung der Universität), – Herr Prof. Carlo Schmid, wohnhaft in Frankfurt am Main, Kettenhofweg 135, – Fräulein Gisela K…, wohnhaft in Frankfurt am Main, W9 (Sekretärin von Prof. Carlo Schmid), – der Student Theo Franz Maaß ,wohnhaft in Frankfurt am Main, …. – Außerdem kommen als Zeugen in Frage: – Der 1. Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Herr Birkholz, und dessen 2. Vorsitzender, Herr Streeck. – Mit vorzüglicher Hochachtung.“

Strafanzeige Riehn 10.12.1967; Rektorat

Gutachten>20.01.1968>>Professor Lerche Ludwig Maximilian Universität München: „Zur Zulässigkeit der Anwesenheit von Polizeiangehörigen im Universitätsgelände

„Lerche Vorbemerkung – Bei einem sogenannten ‘Teach – in’, das am 19. 12. 1967 in der Aula der Universität München stattfand, waren ohne Kenntnis des Rektorats Beobachter der städtischen Polizei in Zivil anwesend, die nach Mitteilung des Polizeipräsidenten die Aufgabe hatten, über die etwaige Entstehung eines nicht angemeldeten, aber ursprünglich beabsichtigten Demonstrationszuges aus dem ‘Teach – in’ zu berichten. Aus Anlaß dieses Vorganges soll die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anwesenheit von Polizeiangehörigen im Universitätsgebäude rechtlich geprüft werden. – I. Verletzung von Rechten der Universität? – 1. Allgemeines – Grundsätzliche Aufgabe der Polizei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wo und wann immer diese relevant bedroht ist. Ihrem Wesen nach ist folgerichtig die Polizeigewalt räumlich umfassend. Dabei ist grundsätzlich kein Teil des Staatsgebietes von der Polizeigewalt ausgenommen. Von diesem Grundsatz können zwar gesetzliche oder gesetzlich gedeckte Ausnahmen für besondere Fälle gelten, soweit die Verfassung dies zuläßt bzw. fordert. Soweit aber, wie etwa im Falle der Universität München, derartige gesetzesmäßige Ausnahmen nicht ersichtlich sind, – auch die Satzung der Universität enthält insoweit keinen Anhalt; auf das ‘Hausrecht’ des Rektors wird noch einzugehen sein; – können irgendwelche territorialen ‘Privilegien’ dieser Art nicht mehr beansprucht werden. Namentlich kann nicht von irgendeinem aus mittelalterlicher Zeit angeblich herrührenden Privileg der Universität München in dieser Richtung die Rede sein. – Dazu, daß etwa auch ein von der Kirche noch heute beanspruchtes begrenztes Asyl – Privileg (‘Ecclesia jure asyli gaudet ‘) vom modernen statt nicht mehr anerkannt wird, dies sogar mit zu den Kennzeichen der staatlichen Souveränität zählt, vgl. jüngst etwa Berber, Art. ‘Asylrecht’ im Ev. Staatslexikon. Ebenso verfehlt wäre die Vorstellung irgendeiner Art universitärer ‘Exterritorialität’ o. ä., es sei denn, daß die staatliche Gesetzgebung von sich aus Ausnahmen eröffnete. – für die Annahme eines solchen Sonderstatus fehlt jeder relevante Anhalt, so wenig wünschenswert es auch sein mag, daß sich Situationen ergeben können, die das Erscheinen von Polizeiangehörigen im Universitätsgebäude notwendig machen und so sehr die Bemühungen aller Einsichtigen darauf gerichtet sein sollten, derartige Situationen nicht entstehen zu lassen. – Insbesondere dürfte auch heute noch beherzigenswert sein, was der seinerzeitige bayerische Kultusminister in einer Äußerung vom 4. 1. 1931 (Nr. V 46 511) zum selben Thema bemerkt hat: daß in erregten Zeiten das sachliche Wort eines Dozenten weit wirkungsvoller sein könnte als ein großes Polizeiaufgebot, auch wenn es Fälle geben könne, in denen die Polizei zum Einschreiten gezwungen ist. Im übrigen wurde auch schon in dieser damaligen Äußerung klargestellt, da0 einerseits ein Gewohnheitsrecht i. S. eines territorialen Sonderstatus der Universität nicht gegeben ist, andererseits die Polizei, wenn sie Universitätsboden betritt, über die allgemeinen rechtlichen Schranken hinaus ‘mit besonderem Takte’ vorgehen sollte. – Im Hinblick auf die sachlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Polizei bestehen rechtlich verschiedene Schranken. Im gegebenen Zusammenhang interessieren insbesondere zwei Bereiche, die den Einwirkungen der Polizeigewalt nur unter Vorbehalt offenstehen: – a) Prinzipiell besonders geschützt ist jeder Eigenbereich des Bürgers, der durch die Grundrechte abgeschirmt wird. Bedeutsam für den Schutz des einzelnen gegenüber der Polizeigewalt sind namentlich die Gewährleistungen der Art. 13; 5 8 und 9 sowie des Art. 2, insbesondere dessen Abs. 2, des GG. – b) Daneben ist aber auch ein der Ausübung allgemeiner Polizeigewalt nicht ohne weiteres zugänglicher Eigenbereich der Verwaltung selbst anerkannt. Es ist danach den Polizei – bzw. Ordnungsbehörden prinzipiell verwehrt, in den Hoheitsbereich anderer Behörden bzw. Verwaltungsträger einzugreifen. – Vgl. schon prOVG E 2, 399. Auf die Ausnahmen von diesem Prinzip wird noch einzugehen sein. – c) Für den Bereich der Universität spielen beide Gesichtspunkte eine Rolle: Einmal ist die Universität als hoheitlich handelnder Verwaltungsträger in das Funktionsgefüge des Staatsganzen eingegliedert. Andererseits ist sie aber auch selbst Grundrechtsträgerin (Art. 5, Abs. 3 GG), in ihrer Stellung insoweit als dem Bürger angenähert. – Vgl. etwa Bundesverfassungsgericht, Beschl. vom 16. 1. 1963 (BVerfG E 15, 256 – 262 – ); Smend, VVDStRL 4 (1928), S. 44; Maunz – Dürig, Komm. zum GG, 2. Aufl., Stand 1966, Art. 19, Abs. 3, Rd. Nr. 40; Köttgen, Das Grundrecht der Universität, 1959, S. 20; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 1956, S. 43. Es kann hier auf sich beruhen bleiben, ob das aus Art. 5, Abs. 3 GG von der h. M. abgeleitete ‘Grundrecht der Universität’ in allen Beziehungen so weit zu bemessen ist, wie dies von der h. M. beansprucht wird. – 2. Die Universität als ‘Grundrechtsträger’ – a) Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Feststellung, daß die Universität eine vom statt errichtete und von diesem getragene juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die hieraus folgende Möglichkeit staatlicher Einflußnahme, u. U. sogar unmittelbarer Bestimmung in weiten Bereichen akademischen Lebens (z. B. Ernennung und Besoldung der Hochschullehrer, Bestimmungen des Immatrikulationsrechts usw. ) – vgl. Bachof, in: Jahrreiß – Festschrift, 1964 S. 17; Gerber, ebenda, S. 45 ff. – ist jedoch durch Art. 5, Abs. 3 GG beschränkt. Aus dieser Grundnorm folgt für die Universität eine institutionelle Garantie in dem Sinne, daß ihr als Stätte der Pflege von Forschung und Lehre ein ‘staatsfreier Bereich’ in ausreichendem Maße eingeräumt sein muß. – Näher meine Stellungnahme zur Frage der Übertragung von Aufgaben nach dem BayBFG auf die Universität München, 1966, S. 4. – Diese Garantie schützt als Verfassungsprivileg indes nur den spezifischen Bereich von Forschung und Lehre, vermag aber – sonst rechtmäßige – staatliche Einwirkungen nicht abzuwehren, die diesen Kernbereich der Wissenschaftspflege nicht berühren. – Vgl. meine Stellungnahme, S. 24. – Staatliche Einwirkung in den Universitätsbereich, wenngleich von ganz anderer Qualität als die oben angedeuteten Erscheinungen, liegt auch beim Einsatz von Polizeikräften auf akademischem Boden vor. Im Normalfall wird aber ein derartiger Einsatz, wenn nach den allgemeinen Normen des Polizeirechts vollzogen, die Universität in der Erfüllung ihrer Aufgabe zu freier Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen. Er könnte u. U. sogar gerade den Zweck haben, die Aufrechterhaltung dieser Freiheit sicherzustellen. Jedenfalls kann aus dieser Sicht ein polizeiliches Einschreiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. zur speziellen Sicherstellung der Fortführung des akademischen Lehr – und Forschungsbetriebs nicht prinzipiell verboten sein, wenn nur die sonstigen polizeilichen Rechtsschranken, z. B. das Übermaßverbot, respektiert sind. – b) Zwei Fragen dürfen dabei nicht vernachlässigt werden. – aa) Einmal ist der Umstand zu berücksichtigen, daß die vom Grundgesetz gewollte unbeeinflußbare Forschungs – und Lehrtätigkeit nur in einer Atmosphäre prinzipieller Freiheit durchführbar ist. Daraus folgt, daß präventiver polizeilicher Einsatz in der Universität, der ohne zwingende äußere Ursache zu einer Dauererscheinung würde, mit der Grundhaltung akademischen Lebens nicht vereinbar würde, unabhängig davon, ob ein derartiger Einsatz schon mit den allgemeinen polizeirechtlichen Schranken kollidieren müßte (wie anzunehmen) oder nicht. Ein entsprechendes Maß an Dauerkontrolle (‘Bespitzelung ‘) müßte das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen. Andererseits: Wenn z. B. eine Störungsgruppe auf Dauer ausgerichtete, die Rechtsordnung gröblich mißachtende Anschläge auf die Freiheit der Lehre und Forschung oder auf sonstige Grundrechte zu realisieren suchen sollte, schüfe sie gerade jene Situation, in der, je nach den Umständen, ein auch intensiver polizeilicher Einsatz (im Sinne des Grundrechtsschutzes) rechtsstaatliche zwingend erforderlich werden könnte. Wer diese Entwicklung will, mag dies offen zum Ausdruck bringen. – bb) Zum anderen ist zu beachten, daß der Universität insgesamt als Institution der Wissenschaftsfreiheit ein geschützter Eigenbereich zukommt, den man üblicherweise – nur unzulänglich – mit dem Begriff des Selbstverwaltungsrechts umschreibt, – vgl. Wolff, Verwaltungsrecht II, 2. Auflage, 1967, § 93 III c (S. 261); – auch wenn nicht alle Einzelaufgaben, die von der Hochschule erfüllt werden, eigentliche Selbstverwaltungs – , sondern z. T. auch Auftragsangelegenheiten o. ä. sind. – In dieses Selbstverwaltungsrecht wäre z. B. eingegriffen, wenn die Polizei eine in Räumen der Universität stattfindende und von dieser genehmigte Versammlung von Hochschulangehörigen verböte. – Vgl. zu diesem Beispiel Rudolf, Polizei gegen Hoheitsträger, (Recht und statt, § 312), 1965, S. 8, Anm. 11. – Ob derartige oder sonstige Eingriffe in den Eigenbereich der Universität zulässig sind, richtet sich nach den allgemeinen und besonders polizeirechtlichen Grundsätzen, wiederum zugleich gemessen an Art. 5 Abs. 3 GG; – Für jedes polizeiliche Einschreiten, auch im Gebiet der Universität, ist zunächst eine gesetzliche Grundlage erforderlich; im Normalfall müssen die Voraussetzungen des Art. 5 bayPAG erfüllt sein. Ein solches ‘Einschreiten’ wird man freilich regelmäßig in der bloßen ‘Anwesenheit’ von Polizeibeamten bei einer einzelnen Universitätsveranstaltung für sich alleine noch nicht sehen können. Ob eine ‘heimliche’ Beobachtung der Veranstaltung durch die Polizeiangehörigen daran etwas ändert oder nicht, wird noch zu prüfen sein. Auf die allgemeine Beschränkung aus Art. 5 Abs. 3 GG ist schon oben (aa) hingewiesen worden. – Die rechtmäßige ‘Anwesenheit’ von Polizeiorganen setzt aber voraus, daß die Polizeiorgane das Universitätsgelände betreten durften. Nach Art. 37 PAG ist das ‘Betreten’ von Wohnungen, Geschäftsräumen und befriedetem Besitztum nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Da das Universitätsgebäude als ‘befriedetes Besitztum’ zu gelten hat, – vgl. die Erläuterungen, etwa bei Samper, Komm. zum bayPAG, 1965, Rd. Nr. 16, Berner, Komm. zum PAG, 2. Aufl., 1962, Art. 34, Anm. 3; – darf dieses Gebäude durch Polizeibeamte prinzipiell nur bei Gefahr im Verzug betreten werden (Art. 37 Abs. 1 PAG). Ob Gefahr im Verzug vorliegt, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles. Der Begriff ‘Gefahr im Verzug’ selbst ist aber keinesfalls vage, sondern hat durch eine ausführliche Rechtsprechung sehr genaue Konturen erhalten. – Vgl. näher etwa Samper, Komm. zum PAG, Art. 2, Rd. Nr. 32. – Jedermann zugängliche Räume dürfen unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 PAG jederzeit betreten werden (vgl. Art. 37, Abs. 2 PAG). – Es mag hier nur als zusätzliches Problem angemerkt sein, ob eine etwaige Zulassung oder nur begrenzte Zulassung der Öffentlichkeit bei Versammlungen in geschlossenen Räumen der Universität (vgl. auch § 6 VersG) für den Charakter eines Raumes als ‘jedem zugänglich’ i. S. von Art. 37 Abs. 2 PAG bedeutsam sein könnte; z. B. dann, wenn klar genug zu erkennen sein sollte, daß nur diejenigen Zugang für das Universitätsgelände besitzen und nicht ‘Außenstehende’ (wie z. B. nicht der Universität zugehörige Funktionäre von Arbeitgeber – oder Arbeitnehmerverbänden usw. ). Ein pauschales Urteil hierzu wird jedenfalls nicht abgegeben werden können, vielmehr wird es auf die gesetzlich relevanten Umstände des Falles ankommen. – Danach kann die Polizei das Universitätsgebäude kraft eigener Gewalt betreten, – 1. um Handlungen, die mit Strafe bedroht sind, zu verhüten; – 2. um Handlungen, die mit Strafe oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht sind, zu unterbinden; – 3. außer in den Fällen der Ziffern 1 und 2 um – a) verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden; – b) Gefahren abzuwehren, durch die das menschliche Leben bedroht wird; – c) Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, durch die die Unversehrtheit der Person, die Freiheit, das Eigentum oder der Besitz bedroht oder verletzt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint. – Im übrigen hat die Polizei bei ihrem Vorgehen auch die sonstigen Grundsätze des Polizeirechts, also insbesondere zu beachten, daß nicht jede allgemeine, ‘abstrakte’, sondern nur eine ‘konkrete’ Gefahr eine polizeiliche Maßnahme i. S. des Eingriffs rechtfertigen kann. Ob eine derartige Gefahr vorliegt, kann wiederum nur von Fall zu Fall beantwortet werden. – Allgemein darf gesagt werden, daß durch die Fülle dieser Erschwernisse dem Grundrecht des Art. 13 GG, soweit es tatbestandlich überhaupt berührt sein sollte, Rechnung getragen wird. – Nicht näher zu erörtern, aber doch anzumerken sind endlich die zusätzlichen Befugnisse der Polizei, die sie in ihrer Eigenschaft als Hilfsbeamtenschaft der Staatsanwaltschaft besitzt (vgl. besonders §§ 102 ff. StPO). – 3. Die Universität als Verwaltungsträger – Die Universität muß aber auch in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsträger im Verhältnis zu polizeilichen Maßnahmen gesehen werden. Ein Eigenrecht besitzt die Universität hier nicht in dem Umfange wie diejenigen Behörden der allgemeinen Verwaltung, die ‘die aus ihrer hoheitlichen Tätigkeit entstehenden Gefahren selbst zu beseitigen haben’, – Wolff, Verwaltungsrecht III, 1966, § 127 I a 3 (S. 59); vgl. prinzipiell auch Folz, Juristische Schulung (JuS) 1965, 41 ff. – da die Universität nicht Verwaltungsbehörde mit der speziellen Aufgabe der Gefahrenabwehr ist. Aber sie ist immerhin Teil der hoheitlichen Verwaltung und hat als solche ‘innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches primär selbst für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu sorgen ‘. – Wolff, Verwaltungsrecht III, § 122 II b 2 y (S. 12). – Gestützt wird diese Annahme dadurch, daß wohl auch für den akademischen Bereich der Sache nach das Bestehen einer sogenannten Anstaltsgewalt anzuerkennen sein dürfte, aus der sich ein öffentlich – rechtliches ‘Hausrecht’ ableiten mag, das die Störungsabwehr und Ordnungsbewahrung innerhalb der Universitätsräume zum Gegenstand hat, – vgl. zu dieser nicht unbestrittenen Frage etwa Wolff, Verwaltungsrecht III, § 99 II a (S. 315), ferner etwa Polz aaO. S. 43 ff. mit weiteren Nachweisen. Wer am Ausdruck ‘Anstaltsgewalt’ deshalb Anstoß nimmt, weil die Universität keine ‘Anstalt’ im technischen Sinne sei, müßte von ‘akademischem Ordnungsrecht’ o. ä. sprechen (vgl. Polz aaO. S. 43); an der Sache ändert sich dadurch insoweit nichts; – also einem polizeilichen Eingreifen vorgeht, soweit die Eigenkraft der Universität ausreicht, die Störungen unverzüglich und wirksam zu beseitigen. – Dasselbe prinzipielle Ergebnis stellte sich aber wohl auch dann ein, wenn man das Bestehen einer eigenständigen ‘Anstaltsgewalt’ (innerhalb der Universitätsräume) bezweifeln wollte. Auch braucht hier der Frage nicht nachgegangen werden, ob sich die Anstaltsgewalt über die räumliche Begrenzung des Universitätsgebäudes hinaus erstrecken sollte. – Die Frage ist umstritten; vgl. z. B. Wolff aaO. sub II c 2. – Jedenfalls erfaßt diese Gewalt nicht nur Mitglieder der Universität, sondern mindestens alle, die ‘sich in einer hausrechtlich relevanten Weise verhalten ‘. – Vgl. Folz aaO. S. 44. – Es sei aber erneut betont, daß der Grundsatz der ‘Subsidiarität’ der Polizei – Zum Prinzip der ‘Subsidiarität’ der Polizei vgl. auch Folz aaO. S. 41 f. mit weiteren Nachweisen. – ein polizeiliches Eingreifen dann nicht hindert, wenn die Universität im konkreten Fall nicht in der Lage sein sollte, etwaiger Störungen entsprechender Art selbst Herr zu werden, z. B. bei etwaigem verstärktem Eindringen irgendwelcher Störungstrupps in das Universitätsgebäude u. ä. m. – Vgl. auch Folz aaO. S. 21: ‘Der Hoheitsträger und seine Verwaltungsorganisation sind mithin selbst Bestandteile der von der Polizei zu schützenden Sicherheit und Ordnung ‘. – Da anderweitig gesetzliche Regelungen fehlen, kann es für den Bereich der Universität München dahingestellt bleiben, ob durch spezielle Regelungen – vgl. etwa die von Folz aaO. S. 47 berichtete, nicht unproblematische Sonderregelung der Universität des Saarlandes; – sogar dieser Grundsatz wirksame Ausnahmen erfahren dürfte. – Jedenfalls könnte nicht etwa durch Berufung auf irgendwelche Eigenrechte der Universität München die Zuständigkeit bzw. Pflicht der Polizei, in ‘Eil – und Notfällen’ soweit erforderlich einzuschreiten, bestritten werden. – Vgl. Folz aaO. S. 42. – ‘Überall nämlich, wo die Zuständigkeiten der Polizei zurücktreten, verbleibt ihr Recht zum ersten Zugriff’, – Folz aaO. S. 42 mit weiteren Belegen, siehe insbesondere auch etwa Danco in Polizei 1963, 242; – wozu freilich zu ergänzen ist, daß auch dieses Recht seinerseits beschränkt ist durch die sonstigen polizeilichen Rechtsgrundsätze, insbesondere durch das Übermaßverbot. – Vgl. Lerche, Übermaß und Verfassungsrecht, 1961, S. 24 f. – Daher kann z. B. die Polizei nur im Rahmen des Geringsterforderlichen eingreifen. Selbstverständlich müßte z. B. auch jeweils geprüft werden, ob rechtlich relevante Störungen überhaupt gegeben sind. Vor allem braucht nicht auf jede Störung, auf die an sich reagiert werden könnte, auch tatsächlich reagiert werden. Das bisher wohl unbestritten gute Grundverhältnis zur Polizei in München dürfte nicht zuletzt auf die Bedeutung dieses Umstandes zurückzuführen sein, wenn auch gewiß nicht allein darauf. Andererseits sind diese Möglichkeiten der Behörden, auf Störungen nicht zu reagieren, durch eine im Prinzip gefestigte Rechtsprechung – die hier im einzelnen nicht dargestellt zu werden braucht – entschiedene Grenzen gezogen, namentlich unter dem Einfluß des Grundrechtsschutzes als Verfassungsgebot. Jenseits dieser Grenzen ist die Polizei daher verpflichtet, einzuschreiten. Die Tatsache einer Störung wäre auch nicht etwa schon dadurch ausgeschlossen, daß mit der Behauptung, Grundrechte ‘verteidigen’ zu wollen, Proteste ‘nachhaltig artikulieren’ zu wollen, ‘wirksam auffallen’ zu wollen u. ä. m., die vorhandene Rechtsordnung, z. B. das Grundrecht der Lehrfreiheit des Dozenten, mißachtet werden würde. Es ist vielmehr ein Kennzeichen des demokratischen Verfassungsgefüges, daß zwischen schnellstmöglicher Wirksamkeit und innerer rechtlicher Legitimität unterschieden werden muß. Das gilt für die Polizei, aber auch für den Bürger. In der Wirksamkeit und Promptheit der ‘Aktion’ ist die demokratische Rechtsordnung anderen Systemen bekanntlich vielfach unterlegen, jedenfalls was die Beurteilung des Tages angelangt. Der demokratische Weg, der nur in der Respektierung der Rechtsordnung bestehen kann – mag und soll auch das Ziel Reformierung dieser Ordnung heißen – dieser Weg wird häufig der mühseligere und langsamere sein. Entfernt man sich jedoch prinzipiell von diesem Wege, so entfernt man sich von der Substanz des Grundgesetzes. Derartigen Störtrupps müßte dann aber auch klar sein, daß sie es sind und nicht etwa die Universitätsverwaltung, die im Ergebnis Polizeikräfte in das Universitätsgelände bringen. Die Frage, ob dieser Effekt seitens etwaiger Störtrupps oder einzelner ihrer Mitglieder etwa gar beabsichtigt sein könnte, ist hier nicht zu verfolgen. – In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß auch behördlicherseits viel getan wird und weiterhin getan werden kann, um die psychologischen Motive derjenigen Angehörigen der Studentenschaft, die ihre Ziele durch Brechung der Rechtsordnung zu verfolgen suchen, in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken. Den Studierenden muß es möglich sein, ihre Vorstellungen nachhaltig zu vertreten. Würden etwa (sonst zulässige) Demonstrationen stets ohne weiteres unter Hinweis auf die Interessen, des Straßenverkehrs in unbelebte Straßen o. ä. verwiesen, – Zu der rechtlichen Seite dieser noch unausgeloteten Frage vgl. auch mein (unveröffentlichtes) Gutachten zu Fragen des Demonstrationsrechts (für den 1. Untersuchungsausschuß, V. Wahlperiode, des Abgeordnetenhauses von Berlin). – so würde ein Ventil für studentischen ‘Protest’ verstopft, das in gewissen Grenzen die betreffenden Studierenden davon abbringen könnte, rechtsstaatsfeindliche Wege zu wählen, um ihre Forderungen ‘an den Mann zu bringen’ ist nach alledem nicht als isoliertes juristisches Einzelproblem voll zu begreifen. – Auch die Universität selbst dürfte wohlberaten sein, aus ähnlichen Erwägungen den Kreis dessen, was als ‘bloße’ Belästigung, Geschmacklosigkeit, Unfug oder gar nur mißlungener Faschingsscherz anzusehen ist, eher zu großherzig als zu gering zu bemessen, dort aber mit Energie entschiedene und für jeden von vornherein deutliche Grenzen zu setzen, wo die Grundrechtsordnung eklatant verlesen wird, wie im Falle etwaiger Unternehmungen, Vorlesungen zu sprengen oder die Universitätsverwaltung lahmzulegen. Ohnehin sollten sich Universität und statt durch derartige Erscheinungen nicht beirren lassen, den Weg intensiver Reformen, insbesondere der Studien – und Prüfungsordnungen, fortzusetzen. – II. Verletzung des Versammlungsrechts? – Über die grundsätzliche Berührung des Rechtsbereichs der Universität hinaus ist die Spezialfrage zu erwägen, ob die Rechte der an einer Veranstaltung wie dem sog. ‘Teach – in’ Beteiligten dadurch verletzt sein könnten, daß sich anwesende Polizeiangehörige nicht als solche zu erkennen geben. Ob dies tatsächlich der Fall war, ist hier nicht zu untersuchen. – 1. Rechtslage nach dem Versammlungsgesetz – a) Ein sog. ‘Teach – in’ kann je nach den Umständen unter den Begriff der ‘öffentlichen Versammlung’ nach §§ 1 ff. VersG fallen. Regelmäßig wird dies wohl der Fall sein. U. U. kann es sich dabei auch um eine nur begrenzt öffentliche Versammlung im Sinne des § 6 VersG handeln. Gemäß § 12 VersG können Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt werden; sie haben sich dann dem Leiter zu erkennen zu geben. Polizeilicher Beamter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Inhaber einer auf die Versammlung selbst bezüglichen Funktion – Füßlein, Komm. zum VersG, 1954, § 12 Anm. 1. – Sieht man die Bestimmung des § 12 VersG im Zusammenhang mit derjenigen des § 13, der die nach § 12 entsandten Polizeibeamten zur Auflösung der Versammlung berechtigt, so kommt jeder Vorschrift nur eine Publizitätsfunktion in dem Sinne zu, daß die Auflösung erst erfolgen darf, nachdem sich der betreffende Beamte als solcher dem Versammlungsleiter zu erkennen gegeben hat. – So Füßlein aaO. § 13 Anm. 1. – Daraus müßte aber auch folgen, daß eine Verletzung der Pflicht des § 12 Satz 1 VersG keine unmittelbare Rechtswirkung hat; sie hindert nur eine Auflösung der Versammlung. Zu demselben Endergebnis gelangte man übrigens auch dann, wollte man die Vorschrift des § 12 VersG von vornherein als bloße ‘Ordnungsvorschrift’ betrachten. – b) Wenn also die bei einem ‘Teach – in’ anwesenden Polizeibeamten keine ‘auf die Versammlung bezüglichen Funktionen’ innehatten und auch nicht in dieser Richtung tätig geworden sein sollten, so wäre danach eine Meldepflicht nicht gegeben. Freilich könnte man daran denken, eine Meldepflicht dann anzunehmen, wenn die Beamten zur Beobachtung eines allenfalls aus dem ‘Teach – in’ sich bildenden Demonstrationszuges entsandt werden, falls sie gegen eine derartige Demonstration unter Umständen einschreiten sollten. In einem solchen Zug hätte man aber wohl eine neue Versammlung zu erblicken, so daß insoweit eine Meldung bereits bei der vorausgehenden Veranstaltung nicht veranlaßt wäre. – Selbst wenn man aber eine Einheit der Versammlungen annehmen wollte, wäre nach dem Gesagten eine Unterlassung der Meldung unschädlich, solange nicht gegen die Demonstranten vorgegangen wird. – 2. Einfluß der Versammlungsfreiheit – Gegenüber dieser zunächst naheliegenden Analyse der Rechtslage auf der Grundlage der bisher gängigen Rechtsmeinung könnte immerhin versucht werden, die Auslegung des § 12 VersG unter stärkerer Berücksichtigung der Bedeutung des Art. 8 GG vorzunehmen. Beachtet man nämlich den engen Zusammenhang dieser Bestimmung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und stellt man das besondere Gewicht dieses Grundrechts für den Prozeß der Bildung einer freien öffentlichen Meinung in Rechnung, so könnte es als im Sinn dieser Freiheit liegend angesehen werden, daß sich der einzelne bei der Ausübung seiner Grundrechte von heimlicher staatlicher Beobachtung prinzipiell frei fühlen darf. – Vgl. auch im weiteren Zusammenhang etwa BVerwG, DVGi 1967, 779. – So gesehen ist es nicht unmöglich, daß sich die bisher übliche Betrachtungsweise dieser Rechtsfrage wandelt und eine differenzierenden Meinung zuwendet. In diesem Sinne ließe sich etwa vorstellen, daß ein Unterbleiben der Meldung zum Rechtsverstoß wird, auch unabhängig von etwaiger Auflösung der Versammlung, wenn sich nur nicht dieses Unterlassen aus anderweitigen Rechtsgründen, soweit diese im Einzelfall vorgingen, rechtfertigte. Angesichts der mangelnden Festigkeit der Rechtslage ließe sich aber nicht ohne nähere Untersuchung sagen, welche Rechtsgründe dafür – aus der Vielfalt möglicher Gesichtspunkte – im einzelnen in Betracht kämen. Ist die Rechtslage in diesem Punkte also vorerst noch unklar, bleibt insbesondere ungewiß, ob § 12 VersG überhaupt materieller Gehalt zukomme, so dürfte es sich empfehlen, rechtspolitisch auf künftige Klarstellung der Rechtslage zu dringen. – III. Ergebnisse – Zu I: – Die Polizeigewalt ist räumlich prinzipiell umfassend. Die Universität München vermag sich nicht auf einen territorialen Sonderstatus zu berufen, insbesondere nicht auf ein angebliches, aus feudalistischer Zeit herrührendes territoriales ‘Privileg ‘. – Andererseits bestehen auch und gerade im Universitätsbereich sachliche Schranken für polizeiliches Vorgehen. Neben den allgemeinen polizeirechtlichen Begrenzungen und Erschwernissen, z. B. für das Betreten von ‘befriedetem Besitztum’, könnten speziell universitätsrechtliche Schranken vor allem aus Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes folgen: Die vom Grundgesetz vorgestellte und gewollte Forschung und Lehre ist nur in einer Atmosphäre prinzipieller Freiheit durchführbar. Deshalb wird jedoch nicht etwa jede staatliche Einwirkung auf den Universitätsbereich unzulässig, sondern (unter diesem Aspekt) nur eine solche, die den spezifischen Bereich freier Forschung und Lehre zu beeinträchtigen droht. Hält sich die Polizei im Rahmen der allgemeinen polizeirechtlichen Rechtssätze, insbesondere das Übermaßverbot und des Erfordernisses ‘konkreter’ Gefahr, so wird dieser spezifische Bereich in aller Regel nicht verletzt. Unter besonderen Umständen könnten sogar im Gegenteil die Aufrechterhaltung dieser Freiheit, die Sorge für die Gesamtheit der Universitätsangehörigen u. ä. einen polizeilichen Schutz rechtsstaatlich zwingend erforderlich machen, so wenig wünschenswert eine solche Erscheinung wäre und so sehr allseits Anstrengungen unternommen werden bzw. werden sollten, ihre Voraussetzungen nicht entstehen zu lassen. – Soweit die Universität in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsträger kraft der ihr eigenen, wiewohl umstrittenen ‘Anstaltsgewalt’ (besser ‘Ordnungsgewalt ‘) selbst in der Lage ist, für die Aufrechterhaltung der Grundrechtsordnung unverzüglich und wirksam zu sorgen, wäre polizeiliches Einschreiten nicht nur überflüssig, sondern rechtswidrig. Auch braucht nicht auf jede Störung reagiert zu werden. Wenn aber etwa massive Störtrupps, die z. B. von auswärts eindrängen, gewichtige konkrete Gefahren für die Aufrechterhaltung des Grundrechts freier Forschung und Lehre oder der sonstigen rechtsstaatlichen Schutzgüter öffentlicher Sicherheit und Ordnung, z. B. der körperlichen Unversehrtheit der Studierenden, erzeugten, so müßte es klar sein, daß sie es wären und nicht die Universitätsorgane, die im Ergebnis die Polizei in die Universität hineinzögen. – Zentraler als diese Probleme polizeilichen Einschreitens dürfte eine grundsätzliche Frage sein: Ob der Versuch der Universität gelingt oder mißglückt, bei den Betroffenen allmähliches Verständnis dafür zu erwecken, daß, um Veränderungen zu bewirken, der demokratische Weg der Respektierung der Rechtsordnung seinem Gegenteil vorzuziehen ist, auch wenn dieser demokratische Weg, den die Behörden nicht versperren dürfen, sondern nach Kräften zu erleichtern haben, nicht immer der kürzeste sein mag. Die Frage der ‘Polizei im Universitätsgebäude’ ist jedenfalls nicht nur als isoliertes Problem zu begreifen. – Zu II. – In der Spezialfrage, ob eine Rechtspflicht von Polizeiangehörigen, die dienstlich bei einer öffentlichen Versammlung anwesend sind, besteht, sich dem Leiter der Versammlung zu erkennen zu geben, ist die bisherige Rechtslage noch nicht zweifelsfrei. Die gängige Meinung sieht im Unterbleiben einer derartigen Meldung prinzipiell keine Rechtsverletzung. Es ist nicht unmöglich, daß sich die Rechtsmeinung in diesem Punkte wandeln könnte. So ließe sich etwa eine differenziertere Betrachtungsweise dahingehend vorstellen, daß die Meldung ohne Rechtsverstoß nur dann unterbleiben dürfte, wenn und soweit dies aus anderweitigen vorgehenden Rechtsgründen gerechtfertigt wäre. Da also die Rechtslage in diesem Punkte noch unausgereift erscheint, wäre rechtspolitisch eine normative Klarstellung zu empfehlen. – Lerche.“

Gutachten Lerche 20.1.1968 Rektoratsermittlungen der Universität München 1968, Nr.9; Archiv

Brief>22.01.1968>>Prorektor Franz an ASTA: Wegen Einblicks der Kriminalpolizei in Immatrikulationsakten

„Weder Rektorat noch Sekretariat der Universität gewähren Beamten des 18.Kommissariats Einblick in die Universitätsakten von Studierenden. Zitat aus der FNP v.26.1.1968: „Der AStA, der versichert hatte, er habe auf seine Anfrage noch keine Antwort erhalten, erfuhr von diesem Brief erst durch die Anfrage der Neuen Presse. Nach Auskunft des Hochschulreferenten Feger muß das Schreiben auf dem Postweg verloren gegangen sein. Diese Vermutung äußerte auch Rektor Rüegg (Anmerkung: Rektorat und AStA -Räume liegen etwa 400 Meter voneinander entfernt.)“

Schreiben Prorektor Franz 22.1.1968; Archiv

Flugblatt>22.01.1968>>Aktionskomitee: Gründungsversammlung

„Sie wollen Drittelparität?-Heute haben Sie Gelegenheit, Ihren persönlichen Einsatz zur Realisierung dieser Forderung zu machen. Das Studentische Aktionskomitee ist Ihr Instrument, mit dem sie Ihre Forderungen durchsetzen können. – Sie wollen effektive Mitbestimmung in Fakultäten und Instituten? Heute können sie Ihre Vorstellungen konkretisieren, Ihre Forderungen durchzusetzen. Das Studentische Aktionskomitee ist auf einen möglichst repräsentativen Querschnitt der Vertreter aller Fakultäten angewiesen. Machen sie von der Möglichkeit Gebrauch, Ihr Unbehagen nicht nur verbal, sondern auch konsequent zu artikulieren. – Sie wollen verhindern, daß die neue Satzung gemäß dem vorliegenden professoralen Entwurf beschlossen wird? Heute soll die Einberufung einer Studentenvollversammlung angestrengt werden, um dort Kampfmaßnahmen gegen die Verabschiedung des vorliegenden Satzungsentwurfs am 14.1.1968 zu bestimmen. Weiter soll auf dieser Vollversammlung eine ganztägige Generaldiskussion bei Vorlesungsausfall beschlossen werden. Dazu müssen Situationsberichte aller Fakultäten vorliegen und detaillierte Vorschläge der zu treffenden Maßnahmen ausgearbeitet werden. Wiederum also muß Ihre Aktivität, Ihr kritisches Vermögen vorausgesetzt werden. – Sie wollen Information der Öffentlichkeit? – Heute werden Kontaktgruppen und Publikationsausschüsse gebildet, die umfassende Information der Öffentlichkeit und Kontaktnahme zu Presse, Parteien, Gewerkschaften und Behörden übernehmen. auch dazu braucht das Studentische Aktionskomitee Ihre Kenntnis und Ihre Mithilfe. – Kommen Sie und demokratisieren Sie Ihre Universität! – Heute 20 Uhr HS III.“

Flugblatt Aktionskomitee 22.1.1968; Archiv

Niederschrift>22.01.1968>>Studentisches Aktionskomitee: Gründungsversammlung

Zusammenfassung:1[7] 2o.oo Uhr: Sitzung der Gründungsversammlung des sogenannten Aktionskomitees’ im Hörsaal III. – Thema der Versammlung: Planung des weiteren Vorgehens im Zusammenhang mit der Satzungsdiskussion innerhalb der Universität. Anwesend unter anderem: AStA-Vorsitzender Birkholz (SHB) ,Studentenparlamentspräsident Klein (SHB) ,Frau Grunenberg (SDS), Schild , Thelen als Mitglied des Satzungsausschusses der Studentenschaft, Richter. – Schilds Vorschläge: Die vom SDS praktizierten Methoden sollten vermieden werden. Aktionsmöglichkeiten müssten in jedem Fall vorher diskutiert werden. Go-ins und Teach-ins etc seien nicht geeignet, bei den Studenten das ‘richtige’ Bewußtsein zu erzeugen. Frau Grunenberg betont, der bisherige Druck auf die Ordinarien habe noch nicht ausgereicht. Strategische und taktische Überlegungen müßten im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Ein Weg sei, sich mit den Gewerkschaften zu verbinden und so eine starke außerparlamentarische Opposition zu bilden. – Klein (SHB) fordert, man müsse eskalieren, in Vorlesungen gehen und die Professoren auffordern, den Satzungsentwurf zu diskutieren. Wenn sie sich nicht bereit fänden, müsse man sie hierzu zwingen. Auch an Streikmaßnahmen sei zu denken. So könne man den Studenten zeigen, worauf es ankomme. Wie bei den Gewerkschaften müsse für eine Streikdisziplin gesorgt werden. Zum Beispiel könne man Streikposten aufstellen. Auch sei für Gegenveranstaltungen zu sorgen. Ergänzend schlägt Frau Grunenberg vor, man solle die Studenten anregen, ihre Immatrikulationsakten aus dem Sekretariat zu holen. – Schließlich warnt ein Student vor der Gefahr, das Aktionskomitee könne sich verselbständigen. Deswegen sei es erforderlich, regelmäßig eine Vollversammlung zusammentreten zu lassen, der die Möglichkeit zustehe, Aktionskomiteemitglieder abzuwählen. Anschließend werden sogenannte fakultative Komittees bestimmt, in die jeweils maximal 5 Vertreter entsandt werden. – Abschließend warnt Thelen vor dem Fehler, zu schnell den eigenen Satzungsentwurf vorzulegen. Am 14.2.1968 könne man mit den Studenten über ihn diskutieren. Zunächst müsse man die Professoren zwingen, zu ihrem eigenen Entwurf Stellung zu nehmen. – Birkholz schließt um 22.00 Uhr die Sitzung.“

Protokoll Gründungsversammlung Stud.Aktionskomitee 22.1.1968; Archiv

Niederschrift>23.01.1968>>Rat der AfE: Sitzung in Zukunft öffentlich

Niederschrift Sitzung Rat der AfE 23.1.1968; Archiv

Niederschrift>23.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Drittelparität, u.a.

„[…] 2.1 Der Parlamentspräsident Klein(SHB) berichtet zunächst über die AfE-Ratssitzung. Es sei das Problem Professor Frey u nd Assistent Henkel diskutiert worden. Freyh sei nicht abwählbar. An der Ratssitzung hätten ca. 300 Studenten als Öffentlichkeit teilgenommen. Schon in einem früheren Ratsbeschluß habe man Henkel nahegelegt, sich eine andere Stelle zu suchen. Ergänzend erklärt Birkholz (SHB),Henkel habe gegen sich selbst die Durchführung eines Disziplinarverfahrens beantragt. Dann wird das Angebot des Kultusministers Schütte an den AStA diskutiert, mit 5 Parlamentariern über den satzungslosen Zustand der Universität zu reden. Schließlich werden 6 Parlamentsmitglieder gewählt, die an diesem Gespräch teilnehmen sollen: Hartmann (LSD) , Schiller (LSD) ,Klein (SHB), Möllenstedt (DB), Meyer (LDM), Zehnder (nat). – 2.3 Schließlich bringt Streeck (SHB) den Antrag 7.4 (Antrag des AStA) ein. Hingegen beantragt von Freyberg Freyberg(RCDS), über den Beteiligungsschlüssel für das Konzil zu beschließen. Der RCDS werde auf jeden Fall mit seinen Parlamentariern an der Konzilssitzung teilnehmen. Dem widerspricht Hartmann (LSD). Das Senatsangebot gelte nur für das Parlament insgesamt. deshalb könne der RCDS nicht teilnehmen, wenn das Gremium die Teilnahme ablehne. Der SDS wirft dem AStA-Vorsitzenden vor, er habe es versäumt, die Drittelparität zu fordern. Dann wird über die fünf Absätze des bezeichneten Antrags abgestimmt, nachdem Klein von seinem Amt zurückgetreten ist und Wolf, Michael (SDS) als Parlamentspräsident gewählt worden ist.“ – Schließlich wird folgender Beschluß gefaßt: „1. die Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität fordert für das Satzungsgebende Konzil drittelparitätische Besetzung, Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist. – 2. Die Drittelparität ist die notwendige Vorbedingung für die Demokratisierung der Hochschule. Unsere Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der Hochschulorgane geht davon aus, daß erst diese Zusammensetzung von Konzil, Senat und Fakultäten die Möglichkeit für eine demokratische Umstrukturierung der Universität eröffnen kann. – Erst drittelparitätisch besetzte Gremien können sinnvolle Konzeptionen zu einer Veränderung der Verhältnisse an den unmittelbaren Arbeitsplätzen der Universitätsangehörigen erarbeiten und durchsetzen. Dazu gehört besonders: Auflösung der Fakultäten sich selbst verwaltende Abteilungen, Auflösung der autoritären Herrschaftsstrukturen an Instituten und Lehrstühlen, Überwindung der willkürlichen wissenschaftlichen Arbeitsteilung. – 3. Wir fordern das Konzil auf, in der erneuten Sitzung die Verkleinerung des Satzungsgebenden Konzils auf 150 Mitglieder zu beschließen. Ferner scheint es uns für eine eingehende Diskussion der Satzung sinnvoll, die Beratung des Satzungsentwurfs in drei Lesungen vorzunehmen, die durch je mindestens eine Woche voneinander getrennt sein müssen. Die Sitzung des Satzungsgebenden Konzils sollen während der Vorlesungszeit und öffentlich stattfinden. – 4. Das Studentenparlament begrüßt, daß der außerordentliche Bezirksparteitag der Sozialdemokratischen Partei Hessen Süd in seinem Beschluß zur Hochschulreform die Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der universitären Beschlußgremien unterstützt hat. Wir fordern diejenigen, die studentischen Forderungen nach Drittelparität ausdrücklich auf den Bezirksparteitag Hessen-Süd unterstützt haben, auf, sich mit den Aktionen der Studentenschaft zur Durchsetzung der Drittelparität zu solidarisieren. Wir werden sorgfältig beobachten, ob und wie dieser Beschluß durch die Mehrheitsfraktion im Landtag und durch die Landesregierung in der kommenden Zeit realisiert wird.[…]. 5. Wir wenden uns gegen eine übereilte Verabschiedung der Frankfurter Hochschulsatzung. – Die Tatsache, daß nach dem 31.März laut Hessischen Hochschulgesetz ein satzungsloser Zustand eintritt, sofern nicht die neue Universitätssatzung verabschiedet ist, sollte uns nicht zum vorzeitigen Abbruch der Diskussionen um eine sinnvolle Gestaltung der Universität bewegen. – Wir fordern den Landtag auf, in einer baldigst vorzunehmenden Novellierung des Hochschulgesetzes den Termin für die endgültige Beschlußfassung bis Ende des kommenden Sommer-Semesters hinauszuschieben.“

Niederschrift Studentenparlament 23.1.1968; Archiv; FNP,

Resolution>23.01.1968>>Versammlung der Nichtordinarien: Zur Drittelparität“

„Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur ‘Drittelparität’ – Die Versammlung der Nichtordinarien vom 23.1.1968 gibt einstimmig folgende Erklärung ab: – Seit längerem wird für die Durchsetzung des studentischen Anspruches nach 33 1/3 % iger Beteiligung in allen akademischen Gremien der Universitätsselbstverwaltung das Schlagwort der ‘Drittelparität’ benutzt. Den studentischen Vertretern, die diese Forderung erheben, ist genau bekannt, daß es an der Frankfurter Universität nicht drei, sondern vier Gruppen gibt, die einen Anspruch auf eigene Vertretung haben: – 1. die Lehrstuhlinhaber (Ordinarien), – 2. die Hochschullehrer ohne Lehrstuhl (Nichtordinarien) – 3. die Angehörigen des Lehrkörpers, die keine Hochschullehrer sind, und die wissenschaftlichen Mitarbeiter (Nichthabilitierte), – 4. die Studenten. – Die Gruppe der Nichtordinarien vertritt seit 1923 an der Frankfurter Universität ihre Belange selbständig und ist z. B. seit dieser Zeit im Konzil mit 50% der Ordinariensitze vertreten. Diese Selbständigkeit ist, wie diejenigen der anderen drei Gruppen auch, ausdrücklich im Hessischen Hochschulgesetz festgelegt. Eine Drittelung bei vier Grppen ist unmöglich. Deshalb ist auch die ‘Drittelparität’ unmöglich.“

uni report, „Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur Drittelparität“ 8.2.1968; Archiv

Pressemitteilung>24.01.1968>>Rat der Nichthabilitierten: Mitbestimmung

In einer Presseerklärung äußert sich der Rat der Nichthabilitierten zur Meinung des Rektors (siehe dessen Presseerklärung vom 21.1.1968), die Versammlung habe das Angebot des Konzils grundsätzlich angenommen. Diese Erklärung sei unrichtig. Vielmehr habe man dieses Angebot abgelehnt und folgende Bedingungen zur Annahme formuliert: Jeder Paragraph der neuen Satzung muß mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden – -die Nichthabilitierten müssen ebenso viel Konzilssitze erhalten wie die Studenten – Die Satzung tritt automatisch nach zwei Jahren außer Kraft. – Das satzungsgebende Konzil kann nur stattfinden, wenn sich das erweiterte Konzil nicht nur mit den Studenten, sondern auch mit den Nichthablitierten über die Vorbedingungen der Teilnahme einigt. Dann heißt es wörtlich: ‘Es entsteht der Eindruck, als ob die Politik des Rektors darauf abzielt, durch ein Rumpfkonzil die Satzung verabschieden und ihr dadurch einen Schein von Legitimität verleihen zu lassen.’„

Pressemiteilung Nichthabilitierte 21.1.1968; Rektorat 150-08, 341-01

Brief>25.01.1968>>Rat der Nichthabilitierten an Senat: Ablehnung Konzilsangebot

„Der Rat interpretiert den Beschluß der Vollversammlung der Nichthabilitierten vom 11.1.1968: ‘1) Das Konzilsangebot -Modell 40:20:20:20 – ist abgelehnt. – Es ist ein Gegenangebot mit folgendem Inhalt beschlossen worden: Die Vollversammlung der Nichthabilitierten stimmt einer 20 % Beteiligung am satzungsgebenden Konzil zu, sofern beim Eintritt in weitere Verhandlungen sichergestellt ist, daß a) die neue Satzung nur durch eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder.“

Schreiben Rat Nichthabilitierte an Senat 25.1.1968 8.2.1968; Archiv

Artikel>25.01.1968>>FNP: „AStA spricht mit Schütte.Birkholz bleibt im Amt,Klein tritt zurück“

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FNP „AStA spricht mit Schütte.Birkholz bleibt im Amt,Klein tritt zurück“ 25.1.1968; Archiv

Artikel>25.01.1968>>uni report: „Kein Ruf nach dem Staat!“

„In einer Lokalglosse ‘Ruf nach dem Staat’ beschuldigte die FAZ am 20.1.1968 den Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, aus dem momentanen Dilemma der Uneinigkeit über die Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils einen Weg über den Landtag zu suchen und damit die Freiheit der Universität preiszugeben. Dazu schreibt die Pressestelle der Universität: Die Glosse beruht auf falschen Informationen und unterschiebt dem Rektor unzutreffende Absichten. Es kann keine Rede davon sein, daß Rektor Rüegg den Landtag auffordern will, die studentische Beteiligung am satzungsgebenden Gremium für alle Universitäten einheitlich festzulegen. Diese Vermutung ist um so absurder, als Gießen und Darmstadt bereits ihre Satzungen verabschiedet und die entsprechenden Gremien ihre Aufgabe abgeschlossen haben. Richtig ist, daß der Senat der Universität Frankfurt das satzungsgebende Konzil verschoben hat, um einen letzten Versuch zu machen, auf der Grundlage der von der Studentenschaft selbst geforderten und vom Konzil am 6.12.1967 gutgeheißenen 20 prozentigen Beteiligung die in § 45, 1 HHG vorgesehene Vereinbarung des bisherigen satzungsgebenden Gremiums mit den daran nicht beteiligten Gruppen zu erreichen. Die Abteilung für Erziehungswissenschaften, die Versammlung der Nichthabilitierten haben das Angebot des Konzils grundsätzlich angenommen. In Marburg ist auf der gleichen Grundlage eine Vereinbarung auch mit der Studentenschaft zustande gekommen. Das Frankfurter Studentenparlament hat sich von seiner ursprünglichen Forderung distanziert und eine neue Sitzung des Konzils gefordert, welches über eine 33 1/3 prozentige Beteiligung der Studentenschaft beraten sollte. Diese Forderung hat der Senat abgelehnt und den Rektor beauftragt, das Studentenparlament daran zu erinnern, daß das Konzil einer Vereinbarung auf Grund der vom Studentenparlament vor dem 6.12.1967 geforderten 20 prozentigen Beteiligung zugestimmt hat. – Sollte das Studentenparlament diese Vereinbarung nicht ratifizieren, so erhebt sich die Frage, ob es der Wille des Gesetzgebers war und ist, in § 45,1 HHG einer Gruppe ein unbeschränktes Vetorecht einzuräumen und es ihr dadurch zu ermöglichen, die eigenen Forderungen immer wieder höher zu schrauben, sobald die Partner darauf eingegangen sind. Und wenn dies, wie maßgebliche Sprecher des Landtages versichern, nicht beabsichtigt war, so wird zu prüfen sein, ob § 45,1 HHG ohne eine zusätzliche Regelung eine einseitige Sabotierung des satzungsgebenden Konzils verhindern kann. Wenn die Rechtsaufsichtsinstanzen im Falle eines Nichtzustandekommens der in § 45,1 vorgesehenen Vereinbarungen der Auffassung wären, das unbeschränkte Vetorecht einer Gruppe können nur durch eine gesetzliche Präzisierung verhindert werden, so würde das die Satzungsautonomie der Universität Frankfurt (für die im übrigen nach wie vor die gesetzliche Ausnahmebestimmung von § 44 in Kraft ist) nicht beeinträchtigen, sondern stärken.“

uni report, „Kein Ruf nach dem Staat“ 25.1.1968; Archiv

Artikel>25.01.1968>>uni-report: „Kommunikation und Selbstkontrolle!“

„Vor zwei Jahren wurde eine Akademische Presse- und Informationsstelle beim Rektorat eingerichtet, um über die Arbeit der Universität, ihrer Organe, ihrer Forschungs- und Leiteinrichtungen die Öffentlichkeit besser zu informieren. Dies geschah fast ausschließlich durch Vermittlung von Kontakten zwischen Pressevertretern und Universitätsstellen. Der Informationsprozeß spielte sich im wesentlichen mündlich, durch Interviews, Pressekonferenzen, Auskünfte ab. Die schriftlichen Mitteilungen des Rektors beschränkten sich auf Personalnachrichten, Veranstaltungskalender, gelegentliche Pressekommuniqués. – So wurde auch die universitätsinterne Öffentlichkeit nur in vermittelter Form, schriftlich durch die Tageszeitungen und die studentische Presse, mündlich durch Vertreter über die Arbeit der Universitätsorgane unterrichtet. – Am 10. Januar hat ein neuer Pressereferent, stud. phil. Klaus Detlev Viedebantt, die Arbeit in der Akademischen Presse- und Informationsstelle aufgenommen. Er sieht seine Aufgabe nicht nur in der – notwendigen – Vermittlung von Pressegesprächen, -interviews, -kontakten, sondern im Ausbau der Mitteilungen des Rektors zu einem regelmäßigen Mitteilungsblatt. In den Rektoratsmitteilungen werden in Zukunft allgemein interessierende Erlasse des Kultusministeriums und Beschlüsse des Senates sowie der Senatskommissionen bekanntgegeben, Maßnahmen und Vorschläge von Rektor und Senat, Fakultäten und Fachschaften, Lehrstühlen, Dozenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten zur Diskussion gestellt werden. Dabei sollen Gegensätze, ja Konflikte in keiner Weise vertuscht werden. Die Universität ist keine Familie, sondern eine sehr komplizierte gesellschaftliche Einrichtung, in der verschiedenartige, auch gegensätzlich gerichtete Funktionen gleichzeitig erfüllt werden müssen. Daraus ergeben sich verschiedene Interessenlagen nicht nur zwischen den einzelnen Personen und Personengruppen der Universitätskorporation, sondern auch innerhalb der einzelnen Personen selbst. – Die Universitätsorgane und ihre Träger waren bis vor wenigen Jahren sehr stark auf Übermittlungs-, Ratifikations-, Kodifizierungs-, Hilfs- und Repräsentationsfunktionen beschränkt. Die wesentlichen Entscheidungen fielen auf akademischer Seite dort, wo sich auch die Forschung und Lehre im einzelnen vollzog, in den Fachbereichen, Instituten, Lehrstühlen. Die Überprüfung und Abwägung dieser Einzelentscheidungen im Gesamtzusammenhang des Hochschul- und Bildungswesens war im wesentlichen dem Staat überlassen. Der wichtige, ja für die Autonomie der Universität grundlegende Zwischenbereich der korporativen Selbstkontrolle durch die satzungsmäßigen Universitätsorgane verlor an Bedeutung und dementsprechend auch an Interesse. – Dies hat sich in den letzten Jahren nicht nur dank dem neuen Hessischen Hochschulgesetz, sondern zunächst auch wegen der Schwierigkeiten des öffentlichen Haushalts verändert. Der Hochschule wird es in letzter Zeit gerne vom Staat überlassen, die zu knappen Haushaltsmittel selbst zu bewirtschaften, d.h. soweit es die freilich viel zu engen Haushaltsvorschriften erlauben, einen Ausgleich innerhalb des zu knappen Haushaltes herzustellen. Andererseits werden anders als früher, wo die einzelnen Institutes, Lehrstühle, Gruppen von den wissenschaftlichen Hilfskräften bis zu den Ordinarien ihre Forderungen dank der guten Haushaltslage direkt beim Staat durchsetzen konnten, jetzt die Hochschulorgane zu Hilfe gerufen. Die Maßnahmen und Entscheidungen der Hochschulorgane sind auch aus diesem Grunde für die hochschulinterne Öffentlichkeit wichtiger und interessanter geworden. – Freilich ist durch die Haushaltsschwierigkeiten die Funktionsschwäche der korporativen Selbstverwaltung der Hochschule nun besonders deutlich geworden. Ihre dringend notwendige Stärkung erfordert ein größeres aktives Interesse, eine verstärkte Willensbildung und Mitwirkung aller Teile und Mitglieder der Korporation. Bei diesem Prozeß der allgemeinen Willensbildung und Mitwirkung innerhalb der Gesamtuniversität genügen indirekt vermittelte Presseinformationen nicht mehr. Die universitätsinterne und die außeruniversitäre Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, auch vom Rektorat und von den anderen Universitätsorganen über die hochschulpolitischen Entscheidungsprozesse der Universität informiert zu werden, wie umgekehrt die Universitätsorgane Gelegenheit haben müssen, ihre Arbeit selbst zu erläutern und diese Erwägungen zur Diskussion zu stellen.“

uni report, „Kommunikation und Selbstkontrolle“ 25.1.1968; Archiv

Flugblatt>25.01.1968>>SDS: Aufruf Teach In Senat und Rat der Nichthabilitierten 26.01.1968

 „Brecht die Macht der Ordinarien! […]. Nachdem die Studenten in den vergangenen Monaten permanent die Öffentlichkeit der Universitätsgremien gefordert haben, hat sich die Universitätsbürokratie zum Schein auf Diskussionen mit Studenten eingelassen. Die Frage -und Informationsstunde des Senats sollte den Studenten eine Scheinöffentlichkeit suggerieren. Die versprochenen Informationen wurden dort jedoch nicht gegeben. Ihre Unfähigkeit zu informieren suchten die Professoren dadurch zu verschleiern, daß sie die gestellten Fragen gar nicht erst beantworteten. – In der Senatssitzung am Freitag sollen erneut Abmachungen hinter unserem Rücken getroffen werden. Beschlüsse, die ohne die Studenten Zustandekommen, werden uns nicht binden. Ohne die paritätische Beteiligung der Studenten wird es keine neue Satzung geben. Teach In mit Senat und Rat der Nicht-Habilitierte am Freitag, den 26. Jan. 1968 in der Haupthalle der Universität 17.00 Uhr.“

Flugblatt SDS 25.1.1968; Archiv.

Niederschrift>25.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Einladung Schütte und Immatrikulationsakten

„7. ordentliche Sitzung – Antrag 7/1 – D. P. m. b. = Das Studentenparlament lädt den Kultusminister Schütte und die Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU und FDP zu einer Podiumsdiskussion mit der Studentenschaft für den Zeitpunkt ein, zu dem Minister Schütte einige Vertreter des Parlaments und des AStA nach Wiesbaden geladen hat. – Es beauftragt den Öffentlichkeitsausschuß, einen offenen Brief zu veröffentlichen, in dem die Forderungen und Argumentationen der Studentenschaft zur hochschulpolitischen Lage enthalten sind. – gez. Wolf (ASF), Schibel(phil), Düx (SDS), Bechmann (SDS), Schulz (SDS). – Ergänzung des Antrags gestellt von SDS, AFS und phil. – D.P.m.b.= Alternativ eine Diskussion mit dem hessischen Kultusminister entweder in der Frankfurter Universität vor einer großen studentischen Öffentlichkeit oder vor dem hessischen Landtag zu führen. – gez. Daub (ASF), Francke (med), Thümmel (SDS), Schulz (SDS), Rödel (DB), Grösch (AfE), Wolf (AFS), Schibel (phil), Düx (SDS). – Abstimmung: 11 ja, 13 nein, 1 enth. – Antrag 7/2 – 1. Parlament und AStA nehmen die Einladung des Kultusministers Schütte an. Die AStA-Vorsitzenden und 6 durch Wahl zu bestimmende Parlamentsmitglieder fahren am Mittwoch, dem 24.1. nach Wiesbaden. – 2. Die Delegation ist nicht berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben. – 3. Der Kultusminister, die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und die dem Landtag angehörigen Kulturpolitiker werden noch in diesem Semester vom AStA zu einer öffentlichen Diskussion eingeladen. – gez. Streeck (AStA), Hartmann (LSD). – Abstimmung: 15 ja, 11 nein, 1 enth. – Antrag 7/3 – D.P.m.b. = Den 6 gewählten Parlamentariern werden drei Nicht-Parlamentarier kooptiert, und zwar Herr Thelen (verantwortlich für den studentischen Satzungsentwurf), Fräulein Grunenberg (SDS) und Herr Taesler, der den 1/3 Paritätsbeschluß des SPD-Bezirksparteitages durchgesetzt hat. – gez. Raiß (jur) – Nichtbefassung – Antrag 7/4 – D.P.m.b. – 1. Die Studentenschaft der J.W. Goethe-Universität fordert für das Satzungsgebende Konzil drittelparitätische Besetzung. Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist. – Zusatzantrag – Ersatzlose Streichung des Satzes in Abschnitt 1, ‘Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist.’ – gez. Wiesberger (RCDS), Raiß (jur), Göbel (AHP), Mees (AdM), Lenger (AHP), Daus (AHP), von Freyberg (RCDS) – Abstimmung: Originaltext – 14 ja, 7 nein – Zusatzantrag entfällt damit – 2. Die Drittelparität ist die notwendige Vorbedingung für die Demokratisierung der Hochschule. Unsere Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der Beschlußorgane geht davon aus, daß erst diese Zusammensetzung von Konzil, Senat und Fakultäten die Möglichkeit für eine demokratische Umstrukturierung der Universität eröffnen kann. Erst drittelparitätisch besetzte Gremien können sinnvolle Konzeptionen zu einer Veränderung der Verhältnisse an den unmittelbaren Arbeitsplätzen der Universitätsangehörigen erarbeiten und durchsetzen. – Dazu gehört insbesondere: Auflösung der Fakultäten in sich selbst verwaltende Abteilungen, Auflösung der autoritären Herrschaftsstrukturen an Instituten und Lehrstühlen, Überwindung der willkürlichen wissenschaftlichen Arbeitsteilung. – Abstimmung: 17 ja, 6 nein – 3. Wir fordern das Konzil auf, in einer erneuten Sitzung die Verkleinerung des Satzungsgebenden Konzils auf 150 Mitglieder zu beschließen. Ferner scheint es uns für eine eingehende Diskussion der Satzung sinnvoll, die Beratung des Satzungsentwurfes in drei Lesungen vorzunehmen, die durch je mindestens eine Woche voneinander getrennt sein müssen. Die Sitzungen des Satzungsgebenden Konzils sollen während der Vorlesungszeit und öffentlich stattfinden. – Zusatzantrag – Ersetzen von ‘je eine Woche’ durch ‘mindestens eine Woche’. – gez. Rödel (DB) – Von Streeck in Originalantrag übernommen. – Abstimmung: Mehrheit ja, 1 nein – 4. Das Studentenparlament begrüßt, daß der außerordentliche Bezirksparteitag der Sozialdemokratischen Partei Hessen Süd in seinem Beschluß zur Hochschulreform die Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der universitären Beschlußgremien unterstützt hat. Wir werden sorgfältig beobachten, ob und wie dieser Beschluß durch die Mehrheitsfraktion im Landtag und durch die Landesregierung in der kommenden Zeit realisiert wird. – Zusatzantrag – Das Studentenparlament begrüßt jede Unterstützung der studentischen Forderungen durch die politischen Parteien, so auch des außerordentlichen Bezirksparteitages der SPD Hessen Süd zur Hochschulreform, der die Forderungen nach Drittelparität u. a. unterstützt. Wir fordern alle Landtagsabgeordneten auf, bei ihren Entscheidungen im Landtag die Forderungen der Studentenschaften voll zu unterstützen – Gez. Daus(AHP), Lenger (AHP), Göbel (AHP), Mees (AdM), Wiesberger (RCDS). – Zusatzantrag – nach ‘unterstützt hat’ – Wir fordern diejenigen, die die studentischen Forderungen nach Drittelparität ausdrücklich auf dem Bezirksparteitag Hessen-Süd unterstützt haben, auf, sich mit den Aktionen der Studentenschaft zur Durchsetzung der Drittelparität zu solidarisieren. – gez. Thümmel (SDS), Daub (AFS), Bechmann (SDS) – Abstimmung: Originalantrag und Zusatz AHP 8 ja, 10 nein, 1 enth. – Abstimmung :Originalantrag und Zusatz SDS 14 ja, 7 nein – 5. Wir wenden und gegen eine übereilte Verabschiedung der Frankfurter Hochschulsatzung. – Die Tatsache, daß nach dem 31. März laut Hess. Hochschulgesetz ein satzungsloser Zustand eintritt, sofern nicht die neue Universitätssatzung verabschiedet ist, sollte uns nicht zum vorzeitigen Abbruch der Diskussionen um eine sinnvolle Gestaltung der Universität bewegen. – Wir fordern den Landtag auf, in einer baldigst vorzunehmenden Novellierung des Hochschulgesetzes den Termin für die endgültige Beschlußfassung bis zum Ende des kommenden Sommer-Semesters hinauszuschieben. – Abstimmung: Mehrheit ja – Antrag 7/5 – Ich beantrage, den Schlüssel für die Beteiligung der studentischen Vertreter im Satzungsgebenden Konzil sofort zu beschließen. – gez. von Freyberg (RCDS) – Nichtbefassung – Antrag 7/6 – Ich stelle den Antrag auf folgenden Schlüssel – Alle Parlamentarier, Rest: so viele Fachschaftsvertreter wie Parlamentarier (wenn zahlenmäßig möglich), wenn noch freie Plätze, nach d’Hondt: Nachrückekandidaten. – gez. von Freyberg (RCDS) – entfällt bei Nichtbefassung von Antrag 7/5 – Antrag 7/7 – D.P.m.b. – Der AStA wird beauftragt, von Rektor Rüegg die Herausgabe der Immatrikulationsakten der Studenten schriftlich zu verlangen. Nachdem bekannt geworden ist, daß das 18. Kommissariat der Frankfurter Polizei über die ‘starke Zuwanderung von Berliner Studenten nach Frankfurt’ genau informiert ist, und die Universität anscheinend der Frankfurter Polizei Einsicht in ihre Akten gewährt, ist es notwendig, daß die Studenten die Kontrolle über ihre Immatrikulationsakten selbst in die Hand nehmen. Der AStA wird weiter beauftragt, dem Rektor mitzuteilen, daß die Studenten die Herausgabe ihrer Akten bei einem Besuch im Rektorat selbst fordern werden, wenn Rüegg die Akten nicht herausgibt. – gez. Bechmann (SDS), Wolf (AFS), Düx (SDS), Schibel (phil), Klein – Abstimmung: 12 ja, 7 nein, 4 enth. – Antrag 7/8 – Dringlichkeitsantrag – Das Studentenparlament wählt den AStA-Vorsitzenden Birkholz mit sofortiger Wirkung ab. – gez. Wolf (AFS), Düx (SDS), Daub (AFS), Francke (med) – namentliche Abstimmung: 11 nein, 12 ja, 3 enth.“

asta information, „Aus den Parlamentsprotokollen“ Februar 1968; Archiv

Brief>26.01.1968>>Rektor an Rat der Nichthabilitierten: Absage Besprechung

„Die Presseerklärung des Rates der Nichthabilitierten und insbesondere das Flugblatt des SDS vom 25.1. erwecken den Eindruck, als ob die vom Senat dem Rat der Nichthabilitierten angebotene Besprechung vom Freitagabend sich auf die Bedingungen beziehen sollte, unter denen die Vollversammlung der Nichthabilitierten einer zwanzigprozentigen Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil zustimmen würde. Dies war nie der Fall; vielmehr sollten bei dieser Besprechung entsprechend der am 22.1.1968 ergangenen Einladung nur die Satzungsänderungswünsche der Nichthabilitierten diskutiert werden. Eine Erörterung der Bedingungen der Nichthabilitierten für die Teilnahme am Konzil kann erst nach rechtlichen Klärung der Modalitäten erfolgen, die der Rektor gemäß Senatsbeschluß vornehmen soll. Um den falschen Eindruck zu vermeiden, als ob Rektor und Senat vor einer solchen Klärung den Rat der Nichthabilitierten zur Zurücknahme ihrer Bedingungen bewegen wollten und da die Satzungsänderungswünsche der Nichthabilitierten noch nicht vorliegen, wird die vorgesehene Besprechung verschoben.“

Schreiben Rektor 26.1.1968; Rektorat 150-08

Artikel>26.01.1968>>FNP: „Rüegg dementiert Gerüchte“

„Unruhe um Immatrikulationsakten nimmt zu – Der Verdacht, das 18. Kommissariat der Frankfurter Kriminalpolizei habe Einblick in die Immatrikulationsakten der Frankfurter Studenten nehmen können, um sich über die ‘starke Zuwanderung’ von Berliner Studenten zu informieren, breitet sich an der Universität mehr und mehr aus. – Das Studentenparlament hat den AStA aufgefordert, Rektor Rüegg über den wahren Sachverhalt zu befragen. Falls der Verdacht der Studenten bestätigt würde, verlangen sie die Herausgabe ihrer Akten – die sie notfalls mit einem Go-in erzwingen wollen, um die Kontrolle darüber sicherzustellen. Die Studenten werfen Rektor Rüegg vor, er könne nicht für den sicheren Gewahrsam der Akten garantieren; ihre Freigabe sei ein Zeichen für die Zusammenarbeit von staatlicher Zwangsgewalt und Universitätsadministrationgegen die Studenten. – Auf Anfrage erklärte Rektor Rüegg, das seien ‘böswillige Behauptungen.’ Er habe dem AStA am 22. Januar in einem durch Prorektor Franz versichert, daß ‘weder Rektorat noch Sekretariat der Universität Beamten des 18. Kommissariats Einblick in die Universitätsakten von Studierenden gewährt hat’. – Der AStA, der versichert hatte, er habe auf seine Anfrage noch keine Antwort erhalten, erfuhr von diesem Brief erst durch die Anfrage der Neuen Presse. Nach Auskunft des Hochschulreferenten Feger muß das Schreiben auf dem Postweg verloren gegangen sein. Diese Vermutung äußerte auch Rektor Rüegg (Anmerkung: Rektorat und AStA -Räume liegen etwa 400 Meter voneinander entfernt).“

FNP, „Rüegg dementiert Gerüchte/ Unruhe um Immatrikulationsakten nimmt zu“ 26.1.1968; Archiv

Verfügung>26.01.1968>>AStA: Verkaufsverbot des rechtsgerichteten „Frankfurter Studenten-Anzeigers“ in der Mensa

Verfügung AStA

Brief>29.01.1968>>Rektor an AStA: Aufforderung, Angebot Konzil anzunehmen

„Ich komme zurück auf meinen Brief vom 4.1. und fordere Sie auf, mir umgehend mitzuteilen, ob die Studentenschaft das Angebot des bisherigen Konzils für die Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils annimmt. Ich erinnere daran, dass Sie in der Sitzung des Akademischen Senats vom 1.11. bekanntgegeben haben, dass das Studentenparlament eine Beteiligung von minimal 20% am satzungsgebenden Konzil beschlossen habe und Sie somit keine Legitimation hätten, diese Minimalforderung zu unterschreiten. – Indem das Konzil auf diese Forderung eingegangen ist, hat es seinen Beitrag zu der im Hessischen Hochschulgesetz verlangten Vereinbarung über die Zahl der am satzungsgebenden Konzil zu beteiligenden Vertreter geleistet.“

Schreiben Rektor an AStA 29.1.1968; Rektorat 150-04

Flugblatt>29.01.1968>>AStA: Aufruf zur öffentlichen Diskussion über Satzungsentwurf Senat 31.01.1968

 „Es diskutieren u. a. Dr. Hirsch (Nichthabilitierter AFE), Dr. Negt (Nichthabilitierter phil), Dipl.Chem. Weiss(Nichthabilitierter nat), Birkholz (SHB ,1.AStA-Vorsitzender), Streeck (SHB) (2.AStA Vorsitzender, Thelen (GEW). – Diskussionsleiter Dr. Nitzschke. Veranstalter: Die Studentenschaft in Zusammenarbeit mit dem Aktionskomitee der Nichthabilitierten.“

Flugblatt AStA 29.1.1968; Rektorat 150-08, M.4

Flugblatt>29.01.1968>>Studentisches Aktionskomitee(SAK): Aufruf zur Vollversammlung am selben Tag

„Das, Studenten, ist die Lage: Für Herrn Rüegg keine Frage, Noch zwei Wochen und zwei Tage: Am 14.2.68 soll der vorliegende Satzungsentwurf der Professoren zur Verabschiedung gelangen. An diesem Tag werden 11271 Worte verlesen, diskutiert und durchgebracht. Eine Satzung gegen uns! Ohne uns! Die Studenten treten in ihren Instituten zusammen, um zu beschließen, wie sie an diesem Tag die Farce der Professoren mit einer gezielten Aktion beantworten. Um die nachhaltige Wirkung dieser Demonstration am 14.2. zu sichern, bilden sich heute Abend auf dem SAK Gruppen der einzelnen Vertreter der Fachschaften, die in ihrer Fakultät, in ihren Instituten die vorbereitenden Vollversammlungen der Fachschaften durchsetzen. – Kommen sie zur 2. Sitzung des SAK, heute 20 Uhr HS III, und helfen Sie, Ihre Aktionsgruppe zu bilden. -Aktionsgruppe -Vollversammlung- Demonstration- gemeinsame Sitzung-Demokratisierung.“

Flugblatt Aktionskomitee 29.1.1968; Archiv

Brief>30.01.1968>>AStA an Rektor:Studentenschaft lehnt Angebot Konzil ab

„[…] Sehr geehrter Herr Rektor, die Studentenschaft lehnt das Angebot des Konzils, die Studenten mit 20% am satzungsgebenden Konzil zu beteiligen ab. – AStA und Studentenparlament fordern am satzungsgebenden Konzil für den Mittelbau(Nichthabilitierte) und die Studentenschaft die drittelparitätische Beteiligung. – Leider haben Sie bisher dem AStA nicht mitgeteilt, wann das Konzil über unsere Forderung nach Drittelparität entscheiden wird. Einem Artikel der FAZ vom letzten Dienstag mußten wir entnehmen, daß der Senat entschieden habe, daß das Konzil nicht über diese Forderung befinden werde. Wir werden prüfen, ob der Senat zu dieser Maßnahme berechtigt ist und behalten uns eine Rechtsaufsichtsbeschwerde vor. – Zu der im Hessischen Hochschulgesetz verlangten Vereinbarung können wird nur kommen, wenn das Konzil bereit ist, in öffentlicher Sitzung mit der Studentenschaft und den Mittelbau zu reden. Öffentlichkeit hieße, daß sich jeder Anwesende an der Diskussion beteiligen kann. Weitere Bedingungen für eine studentische Beteiligung am satzungsgebenden Konzil bitte ich beiliegendem Antrag 7/4 vom 23.1.1968 zu entnehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung H.J.Birkholz – Vorsitzender.“

Schreiben AStA 30.1.1968[8]; Archiv

Artikel>30.01.1968>>FAZ: „AStA verbietet den Verkauf“

„Dagegen ,daß der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Birkholz, den Verkauf des rechtsgerichteten Frankfurter Studentenanzeigers im Vorraum zur Mensa der Universität am vergangenen Freitag verbot, hat der Frankfurter Nationaldemokratische Hochschulbund (NHB) gestern protestiert. Sein Vorsitzender Rolf Bauer verwies darauf, wie rege die linksgerichteten Studentenverbände von der Möglichkeit Gebrauch machten, am gleichen Orte ‘Mao-Bibeln, Lenin-Bücher, Che-Guevara – und Anti-Springer-Plaketten’ zum Verkauf anzubieten, obwohl Zahl und Inhalt der feilgebotenen Schriften ‘keinesfalls der Meinung der Studentenschaft’ entsprächen. Im Rahmen der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit müsse jeder seine Meinung frei darlegen dürfen. – Birkholz hat auf Anfrage das Verbot mit dem Hinweis darauf bestätigt, daß vom NHB beim AStA keine Genehmigung zum Verkauf der Schrift eingeholt worden sei. Das sei allerdings nur die formalrechtliche Seite des Problems, sagte er. Er hätte den Verkauf der Schrift auch dann verboten, wenn um die Genehmigung nachgesucht worden wäre, denn der Inhalt dieser Hefte habe ‘die Grenzen der Toleranz überschritten.’ Auf eine entsprechende Frage gab Birkholz allerdings zu, den Inhalt der jüngsten Ausgabe des Studentenanzeigers, die am Freitag verkauft werden sollte, nicht zu kennen.“

FAZ 30.1.1968 „AStA verbietet Verkauf“; Archiv

Niederschrift>30.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Vorlesungsfreier Tag, u.a.

25 Parlamentarier sind anwesend. Zunächst wird Zehnder (nat) zum Parlamentsvizepräsidenten gewählt. – […] TOP 4 – Bericht des AStA – Anfrage an den AStA – 1. […] 2. Das Gespräch mit Kultusminister Schütte verlief wie erwartet. Schütte und Staatssekretärin Hamm-Brücher sind nicht bereit, die Forderung nach Drittelparität zu unterstützen. Der Landtag wird die Frist zur Verabschiedung der Universitätssatzung bis zum 30.6. verlängern. Eine Novellierung des Hochschulgesetzes ist geplant. Verfassung an Instituten etc, Ausschreibung von Lehrstühlen zwingend vorgeschrieben, Bekanntmachung von Gründen für Entscheidungen, Abschaffung des Negativkatalogs, Versammlung der Ordinarien. Außerdem ist Schütte zu einem Hearing von Studenten und Professoren vor dem kulturpolitischen Ausschuß bereit. – Dazu muß erreicht werden, daß die Studenten aus Frankfurt kommen, aber nicht aus Gießen und Marburg, daß auch die Studenten den Professoren Fragen stellen dürfen und daß Nichthabilitierte eingeladen werden. – […] Diskussion zu 2. – […]Streeck (AStA) – Die Vertreter der anderen hessischen Universitäten sind mit 20% Beteiligung zufrieden, deshalb ist ihre Teilnahme optisch schlecht für Frankfurt. Es muß mit diesen Universitäten noch verhandelt werden, um sie zur Übernahme der Forderung nach Drittelparität zu bewegen. Eine Berechtigung nur Frankfurter auszuwählen ergibt sich auch daraus, daß nur noch in Frankfurt über die Modalitäten diskutiert werde. – Lange (DB) Im Rundfunk hörte er eine Meldung, daß sich die FDP für eine Rückgabe der Satzungen, die schon bei dem Kultusminister sind, und für eine einheitliche Festlegung der Beteiligungsschlüssel für alle Universitäten einsetzen will. – Streeck (AStA) – Der Kultusminister kann die bereits verabschiedeten Satzungen nicht zurückgeben, da diese dem Hochschulgesetz entsprechen. Eine feste Zahl ist problematisch, weil sie in Frankfurt vermutlich als zu gering angesehen würde. Ein Mitdiskutieren der Öffentlichkeit beim Hearing ist nicht möglich. –  2.3. Schließlich berichtet Thelen über die Vorbereitung einer Podiumsdiskussion zum Satzungsentwurf des Senats mit den Nichthabilitierten. Der SDS habe ihn gebeten, ihn zu beteiligen. Daraufhin habe er Grunenberg(SDS) eingeladen, hieran teilzunehmen. In diesem Zusammenhang beschweren sich die Parlamentarier Daus(AHP) und von Freyberg(RCDS) man schließe Nicht-Linke Gruppen von solchen Veranstaltungen aus. Birkholz(SHB) widerspricht dem. – Am 8.2.1968 sei nachmittags eine Veranstaltung ‘Demokratisierung der Hochschulen’ und abends eine Diskussion ‘Außerparlamentarische Opposition der Studenten’ geplant. – 2.4. Im Rückgriff auf die 1.außerordentliche Sitzung des Studentenparlamentes, dessen Beschlüsse für ungültig erklärt worden sind, befaßt sich dann das Gremium mit der Frage, ob die dort gestellten Anträge nochmals zu behandeln seien. Zum beantragten Beschluß ‘betr. Justitiar Riehn‘ plädiert Birkholz (AStA) dafür, diesen Beschluß nicht mehr zu behandeln, da die erwähnte Kommilitonin, die etwas hysterisch sei, ihre Anschuldigung, getreten worden zu sein, nicht mehr aufrechterhalte. Lange (AHP) wirft dem SDS Falschinformation in dieser Frage vor. Wolf, Michael (SDS) beantragt’ Streichung des Passus betr.Fußtritt und Ergänzung betr. Suspendierung und Denunziation. – Abstimmung: 15 ja, 2 nein, 1 enthaltene –  Im übrigen werden folgende Beschlüsse gefaßt: Antrag 8/2 (eingebracht von Streeck (SHB): ‘1. Der AStA wird beauftragt, beim Rektor darauf hinzuwirken, daß der 8.2. um vorlesungsfreien Tag erklärt wird. Sollte dies nicht erreicht werden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den vorlesungsfreien Tag dennoch durchzusetzen. – 2. Das Programm der vorlesungsfreien Tage wird zwischen AStA und Aktionskomitee besprochen. – 3. Der AStA lädt zu einer Abendveranstaltung ‘Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition’ folgende Personen ein: Habermas, Dahrendorf, Augstein. – 4. Der AStA regelt in Zusammenarbeit mit dem Aktionskomitee die Organisation. – 5. Das Parlament stimmt der ihm vorgetragenen Konzeption des vorlesungsfreien Tages grundsätzlich zu. – Abstimmung: 17 ja, 5 nein, 2 enthalten. – Dringlichkeitsantrag 8/3 (eingebracht von Daub (AFS) , Francke (med), Bechmann (SDS): – ‘Das Parlament möge den AStA beauftragen, den revoltierenden spanischen Studenten und Arbeitern ein Solidaritätstelegramm zu schicken. Außerdem wird der AStA beauftragt, von der Bundesregierung den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Franco-Spanien zu fordern.’ – Abstimmung: 14 ja,2 nein, 6 enthalten. Dringlichkeitsantrag 8/4(eingebracht Bechmann (SDS), Schulz(SDS), Schibel phil.), Düx (SDS), Thümmel (SDS), Francke (med), Daub (AFS), Rödel (DB), Lange (DB), Grösch (AfE), Wolf,Michael (AFS), Streeck (AStA), Birkholz (AStA): ‘Wir begrüßen die Aufbringung des US-amerikanischen Spionageschiffes ‘Pueblo’ durch die nordkoreanischen Behörden, die sich mit dieser Maßnahme wirkungsvoll gegen die Verletzung ihrer Hoheitsgewässer wehrten. Wir halten ein solches Verhalten für sehr viel sinnvoller als z.B. die nur verbalen Proteste der Bundesregierung gegen illegale Akte der Helfershelfer des US-Imperialismus in Südkorea auf bundesrepublikanischem Boden, wie sie uns durch das Beispiel der Entführung unseres Kommilitonen Chung bekannt sind.’ – Abstimmung: 14 ja, 6 nein, 2 enthalten. – Antrag 8/5 (eingebracht von Möllenstedt (DB), Streeck (AStA)): ‘Der AStA wird aufgefordert, auch weiterhin den Vertrieb von offenkundig faschistischen Zeitungen wie dem ‘Deutschen Studenten-Anzeiger’ mit den ihm möglichen Mitteln zu unterbinden.’ – Abstimmung: 18 ja. Antrag 8/9 [nicht lesbar] – Dringlichkeitsantrag 8/10:(eingebracht von Astheimer (DB), Herchenröther (DB), Rödel (DB)): – ‘Das Parlament unterstützt die Forderungen der Vollversammlung der Studenten der AfE vom 17.1.1968, das Hessische Hochschulgesetz dahingehend zu ändern, daß die AfE in allen Rechten der Fakultäten gleichgestellt wird. – Begründung: Die Petition zielt nicht darauf ab, die herkömmliche Fakultätsstruktur, die sich als völlig überholt und dysfunktional erwiesen hat, durch die Gleichsetzung der AfE mit den bestehenden Fakultäten zu verfestigen. Es geht den Studenten vielmehr darum, Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, die sich bei einer Universitätsreform aus der vom Hochschulgesetz verfügten minderberechtigten Sonderstellung der AfE ergeben können.( Fehlendes Promotions- und Habilitationsrecht). Eine sinnvolle Universitätsreform muß die überkommene Fakultätsstruktur überwinden. Das Hessische Hochschulgesetz bietet dazu eine gute rechtliche Grundlage. Der Prozeß der sachorientierten und ökonomisch begründeten Zusammenlegung von Seminaren und Instituten zu Abteilungen und Departements wurde aber durch bislang fehlende volle Gleichstellung des Lehrkörpers und der Einrichtung der AfE mit denen der Universität in einem sachlich nicht zu rechtfertigenden Ausmaße behindert. Um das zu vermeiden, richten wir an den Hessischen Landtag oben angeführte Bitte.’ – Abstimmung: einstimmig ja.Am Ende der Sitzung des Parlamentes geben die Parlamentarier Göbel (AHP), Lange (AHP), Daus (AHP) folgende persönliche Erklärung ab: ‘Das Flugblatt des Aktionskomitees wird als Diskussionsgrundlage dem Parlament vorenthalten. Dies widerspricht der Praxis des Parlaments in seinem bisherigen Verfahren. – Die Entscheidungen einem Ausschuß aus AStA, Öffentlichkeitsausschuß und ‘Aktionskomitee’ zu überlassen, gleicht nach unserer Auffassung einer Mißachtung des Parlaments. Die pauschale Billigung von Aktionen ohne eingehende Diskussion kann von den Unterzeichnenden nicht gebilligt werden, da sie eine Meinungsäußerung der Minderheiten im Studentenparlament ausschließt.’[9][…].“

Niederschrift Studentenparlament 30.1.1968; Rektorat 410-05[10]

Flugblatt>31.01.1968>>AStA und Studentisches Aktionskomitee: Aufruf für vorlesungsfreien Tag und Vollversammlung am Donnerstag, den 08.02.1968

 „Die Auseinandersetzungen um ,die Hochschulreformen sind aus dem Stadium ungehörter studentischer Vorschläge und massiver Interessenverlautbarung seitens der Wirtschaft und des Staates in den akuten Kampf um eine vernünftige Reform an der Hochschule selbst eingetreten. Vom Staat gesetzlich gezwungen, traten die Professoren die Flucht nach vorne an. In aller Heimlichkeit versuchen sie, der Universität eine Verfassung zu geben, die ihnen auch für die Zukunft ihre alten Privilegien sichert. Zugleich soll mit dieser Satzung die Hochschule der eng bemessenen Finanzierungswilligkeit des Staates und den nach Maßstäben ökonomischer Effektivität genormten Bedürfnissen der Wirtschaft nach fungiblen Spezialisten angepaßt werden. Der Eintritt der Professoren in das Interessenkartell von Wirtschaft und Staat wurde für die Studenten endgültig zum Anlaß, die kabinetspolitischen Machenschaften der Professoren zu zerschlagen, indem sie mit plebiszitären Forderungen nach verbindlicher Diskussion der mit einer neuen Satzung verbundenen Probleme in demokratischer Öffentlichkeit auftraten. Immer mehr Studenten wurde klar, daß der professorale Satzungsentwurf die studentischen Forderungen nach einer den einfachsten Prinzipien der Demokratie gemäßen Universitätsverfassung ignoriert. Zugleich sehen Studenten wie Nichthabilitierte, die durch die studentischen Initiative in letzter Zeit ebenfalls zu bewußter Interessenvertretung gelangten, in diesem Satzungsentwurf in keiner Weise ihr Interesse an einem sinnvoll organisierten, von ökonomischen und sozialen Sanktionen freien Studienbetrieb berücksichtigt. Nach wie vor sollen Lehrstoff, Prüfungsbedingungen, Verteilung der Institutshaushalte, Einrichtung der Bibliotheken, Berufungen usw. ausschließlich im Belieben der Ordinarien stehen. Dem dauernden Aussparen inhaltlicher Angaben zur Studienreform entspricht die „Stärkung der zentralen Organe“ zur lückenlosen Absicherung ihrer anachronistischen Herrschaft. Das Fortbestehen dieser Herrschaft ist denn auch allein zu garantieren das Ziel der Professorensatzung. dies demonstriert ein beliebig erweiterbarer Katalog von zentralen Problemen, die in der Satzung überhaupt nicht behandelt sind: – Eine Präambel über das Selbstverständnis der Universität und der Wissenschaft in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft. -die Ablösung der überholten Fakultätsstruktur. – Inhaltliche Forderungen an den Universitätsunterricht(an deren Stelle treten administrative Reglementierung des Lehrbetriebs durch Zwangsexmatrikulation, Ausschluß vom Studium wegen ungenügender Leistung, Disziplinarrecht). -Mitbestimmung der Studenten und Nichthabilitierten an ihren Arbeitsplätzen. – Paritätische Beteiligung der Studenten und Nichthabilitierten im gleichen Verhältnis zu den Ordinarien in allen Universitätsgremien. -Abschaffung des Negativkatalogs. – Dieser Sachverhalt läßt das Ausweichen der Professoren vor Diskussionen mit Studenten und Nichthabilitierten nur plausibel erscheinen. Der Satzungsentwurf der Professoren kann der Kritik der von den Entscheidungen an der Universität Ausgeschlossenen nicht standhalten. Er ist das Ergebnis der Koalition der Ordinarien mit den an einer Demokratisierung der Universität nicht interessierten staatlichen Behörden und der Wirtschaft. ein weiterhin von oben gesteuerter Hochschulbetrieb würde den immer massiver werdenden Einflüssen von Wirtschaft und Staat immer mehr überlassen bleiben. Die Disziplinierung der Universität, zu deren Agenten sich die Professoren machen, soll die Integration der Hochschule in das herrschende politische und ökonomische System vollziehen, zu dessen konsequentesten Kritikern gerade die Studenten geworden sind. Die mit der Bestätigung der Ordinarienherrschaft verbundene Abschaffung akademischer Freiheit soll der Opposition , die sich nur noch als außerparlamentarische verstehen kann, die Spitze abbrechen. – Noch ist dieser Prozeß aufzuhalten, wenn sich alle Studenten und Nichthabilitierten zum gemeinsamen Kampf um die Demokratisierung der Hochschule vereinigen. Nur durch permanente Aktion gegen professorale Willkür und permanente Diskussion über Form und Inhalt einer demokratisch organisierten Hochschule können wir unsere Forderungen durchsetzen. Die Aktionseinheit von Studenten und Nichthabilitierten verzeichnet schon den ersten Erfolg: das satzungsgebende Konzil ist auf das SS 68 verschoben worden. – Demonstrieren wir unsere Aktionsbereitschaft weiterhin und erklären wir den 8. Februar zum vorlesungsfreien Tag, an dem wir in gesamtuniversitärer Öffentlichkeit diskutieren“.

Flugblatt AStA 31.1.1968; Archiv

Flugblatt>31.01.1968>>AStA: „Lehrstunde in Manipulation?“

„Lehrstunde in Manipulation?- ‘Die Abteilung für Erziehungswissenschaften, die Vollversammlung der Nichtordinarien und die Versammlung der Nichthabilitierten haben das Angebot des Konzils grundsätzlich angenommen.’ /Uni report 1 Herausgeber: Akademische Pressestelle der Johann Wolfgang Goethe-Universität. – Von einer grundsätzlichen Annahme des Angebotes ist im folgenden Brief des Rates der Nichthabilitierten an den Akademischen Senat wenig zu spüren: ….“

(Im folgenden wird dann der Brief des Rates der Nichthabilitierten vom 25.1.1968 zitiert).

Flugblatt AStA 31.1.1968; Archiv

Flugblatt>31.01.1968>>NHB: Der Stoßtrupp des Sowjetimperialismus – SDS und AStA!

„Das Maß ist voll! Der Stoßtrupp des Sowjetimperialismus -SDS und AStA lassen sich nunmehr vom gleichgeschalteten Studentenparlament Pseudolegitimationen für ihre Willküraktionen geben. Im Auftrage des Studentenparlamentes diskreditiert der AStA mißliebige Wahrheiten als faschistisch, sobald sie den Bestrebungen der sozialistisch-anarchistischen Kräfte entgegenstehen. – Faschismus ist was Birkholz nützt! Der Deutsche Studenten-Anzeiger nützt Birkholz nicht! Die Argumente jener Kräfte, die eine Demokratisierung der Hochschulen fordern, sind Terror, Hetze und Verleumdung! Demokratie im sozialistisch-anarchistischen Sinne bedeutet Abbau der freiheitlich-demokratischen Ordnung und Aufbau linientreuer Kommunen! Wer dabei kommunistische Methoden vergangener Zeiten anwendet -heute ‘fortschrittlich’ genannt- zeigt ein gefährliches Maß politischer Schizophrenie! Proletarier aller Länder vereinigt Euch! Lautet das Geheimziel des SDS. Dagegen gilt es, sich zu wehren und zu behaupten. Kommilitoninnen! Kommilitonen! Desinteresse hilft nicht! Sonst überrollt Euch die rote Welle! Wehrt Euch! Kämpft mit gegen roten Terror und Gewalt! Die Zeiten unseligen Gedenkens von 1918 seien Uns und Euch Lehren genug! Schließt Euch zusammen in demokratischen Organisationen! Unterstützt deshalb den Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB)-Am 30.1.68 leistete AStA Einpeitscher Birkholz vor der FAZ den Offenbarungseid. Er gab zu, den Deutschen Studenten-Anzeiger vor seinem Verkaufsverbot nicht gelesen zu haben. Wissen ist Macht! Nicht so im AStA! Kommilitoninnen! Kommilitonen! Unterliegt nicht Einpeitsch-Parolen und Hetzkampagnen des AStA und seiner Hilfsorganisation des SDS! Wehrt Euch gegen Untergrabung unseres Ansehens in der Öffentlichkeit! Boykottiert Veranstaltungen der roten Hundertschaften!“

Flugblatt NHB 31.1.1968; Rektorat 150-08

Niederschrift>31.01.1968>>Senat Sitzung: Drittelparität

„Der Senat beschließt, das Satzungsgebende Konzil vorerst zu vertagen, ein neuer Termin wird nicht fixiert. Es wird jedoch vereinbart, die vorliegenden Satzungsänderungsanträge dem Rechts- und Verfassungsausschuß zur Sichtung zuzuleiten. Der Rektor erhält den Auftrag, zusammen mit dem Vorsitzenden des Rechts -und Verfassungsausschusses zu überlegen, in welcher Weise die Änderungsvorschläge für das Satzungsgebende Konzil aufbereitet werden. Ferner soll für dieses Gremium eine Geschäftsordnung vorbereitet werden. – Der Senat meint, er habe durch sein Angebot der 20% Beteiligung an die anderen Gruppen seinen Beitrag zu der in § 45 Abs.1 HHG geforderten Vereinbarung geleistet. – Schließlich beauftragt der Senat den Rektor, dem Kultusminister folgendes mitzuteilen:’ 1. Das Konzil hat durch ein angemessenes Angebot an die bisher im Konzil nicht vertretenen Gruppen seinen Beitrag zu der gem. § 45 Abs.1 HHG erforderlichen Vereinbarung geleistet. Ein weitergehendes Angebot ist nicht zu erwarten. – 2. In Ermangelung der Novellierung des § 45 HHG gilt dieser weiterhin. Somit bestehen auch Rechte und Aufgaben von Konzil, Großem Rat und Kuratorium in der bisherigen Form weiter. Die Universität ist bei dieser Rechtslage überhaupt nicht in der Lage, eine neue Satzung zu verabschieden. – 3. Falls keine gesetzliche Regelung erfolgt, was im Falle des Nichtzustandekommens der im § 45 Abs.1 HHG vorgesehenen Vereinbarung geschehen soll, wird das nach bisherigem Recht zuständige Organ auch ohne die nicht vereinbarungsbereiten Gruppen die Satzung verabschieden. Es bleibt dann ggf. Sache der Rechtsaufsicht, über die Gültigkeit der Verabschiedung zu befinden. – 4. Der Senat schließt sich dem Antrag der Universität Marburg auf Verlängerung der Geltungsdauer der bisherigen Satzung bis zum 30.6.1968 an. – 5. Der Senat beschließt, das Satzungsgebende Konzil vorerst zu vertagen, ein neuer Termin wird nicht fixiert.“

Niederschrift Senat 31.1.1968; Archiv 200-04 u. uni report 8.2.1968[11]


[1] Siehe das folgende Rundschreiben>des Rektors vom 3.1.1968.

[2] Der Text dieses Schreibens wurde zudem am 18.1.1968 als Teil eines anonym herausgegebenen Flugblatt>s auf dem Campus der Johann Wolfgang Goethe-Universität verteilt. Dem Text des Schreibens wurde folgender Satz vorangestellt: „Nicht­öffent­licher Brief>des Präsidenten der Rektorenkonferenz gefunden und ver­breitet vom Allgemeinen Studentenausschuß der Freien Universität.“

[3] Dieser fehlende Text muß noch geschrieben werden!

[4] Text muß noch ergänzt werden!

[5] Siehe die folgende Fundstelle.

[6] Siehe Beschluß vom 11.1.1968, Dokument

[7] Der vollständige Text muß noch geschrieben werden!

[8] Siehe auch uni report, „Rundschreiben>an die Konzilsmitglieder“ 8.2.1968

[9] Dieser Erklärung liegt eine Diskussion zugrunde, die sich mit der Frage befaßt, ob und unter welchen Bedin­gungen man es dem Aktionskomitee zugestehen könne, ca. 10.000 Exem­plare eines Flugblatt>es herausgeben und drucken zu lassen, ohne vorher dessen Inhalt ausrei­chend zu kennen. Die Träger der obigen persönlichen Er­klärung wehren sich dagegen, daß der Entwurf nur vorge­lesen und dann zur weiteren Behand­lung an einen Aus­schuß delegiert wird.

[10] Muß noch vollständiger ausgewertet werden!

[11] Muß noch vollständig erfaßt werden!