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1) Artikel>01.10.1900>>DISKUS: „Strategien der Manipulation!
„Politisierte Studentenschaft und außerparlamentarische Opposition im Spiegel der Massenmedien – Der Konflikt von politisierter Studentenschaft und Politik, wie er sich im Sommer 1967 zuspitzte, schloß zugleich die Massenmedien ein. Der ‘2. Juni’ war ja nicht nur das Beispiel eines offen gewalttätigen Vergehens der Staatsmacht gegen eine unerwünschte Opposition, er war zugleich ein geradezu gigantischer Versuch der tonangebenden privaten Massenmedien, die politisierten Studenten der Manipulation zu unterwerfen. Mit ihnen sollte ein Beispiel aktiver außerparlamentarischer Opposition mundtot gemacht werden. Diese Kampagne der Massenmedien war von dem politischen Vorgehen untrennbar und ermöglichte dieses erst in seinem vollen Umfang. Die studentische Opposition vertrat ja Forderungen, die von den Parteien auch sonst schon bekämpft worden waren, ohne daß es in anderen Fällen – etwa gegenüber der Notstandsopposition – zum Versuch einer gewaltsamen Bereinigung im Klima eines ‘Staatsstreiches von oben’ und unter Umgehung von Verfassungsgeboten gekommen wäre. Hier wäre zum Vergleich allenfalls das Vorgehen welches sich im allgemeinen Bewußtsein als Nacht – und Nebel – Aktion einprägt. Die analoge Prägung aber für den 2. Juni 1967 heißt: Straßenschlacht. Nur eine langfristige Kampagne der Massenmedien (insbesondere der Springerblätter in Westberlin) machte eine solche Großaktion auf offener Straße möglich. Nur die volle, von Entstellungen und aggressionsgeladenen Beschimpfungen nicht zurückschreckende publizistische Vernebelung der Aktion machte ihre Fortsetzung in Hamburg (zweitgrößte Springerstadt) und Berlin am folgenden Tage politisch vertretbar. Die Massenmedien offenbaren sich hier als Faktor der politischen Auseinandersetzung. Sie wirken unmittelbar auf das Bewußtsein ein, während die fundamentalen politisch – sozialen Konflikte hinter dem Schleier ‘entideologisierter’ und entpolitisierenden Parteien der konkreten Erfahrung immer mehr entzogen sind. Indem die Massenmedien somit den Zugang zur Politik blockieren, wird eine Auseinandersetzung zwischen ihnen und einer außerparlamentarischen Opposition, die auf Politisierung drängt, unausweichlich. – Gerade diesen prinzipiellen, oppositionellen Charakter der Studentenbewegung hatten die privaten Massenmedien vor dem 2. Juni verschleiert, indem sie eine stets sich steigernde Kampagne gegen parasitäre, amoralische. gelangweilt – randalierende Studenten führten – indem sie schlicht das Bild vom Gammler als soziale Randfigur mit dem vom politisierten Studenten zur Deckung brachten. Die prinzipiellen Alternativkonzeptionen in den theoretischen Aussagen waren dabei dem Blick der Öffentlichkeit entzogen, wobei die unsachliche sachliche Informationen bemühten Blätter als die öffentlich – rechtliche verfaßten Rundfunkanstalten keine Ausnahme machten. – Differenzierungen in den Massenmedien – Nachdem die Diffamierungskampagne privater Massenmedien als solche durchschaut worden war, stellten sich dieser ‘verfolgten Unschuld’ jene Publikationen entgegen, die eine Eliminierung der politischen Studenten nicht billigten. Sie wichen von der strerotypisierenden Darstellung ‘der Studenten’ insbesondere in den Springer – Blättern schroff ab, wirkten spürbar versachlichend und zeigten, wo die Macht und wo die Ohnmacht bei den sogenannten Staßenschlachten zu suchen waren. Während die Mehrheit der Publikationen nach hartem Durchgreifen des Staates und nach autoritärer Führungspraxis im Hochschulbereich gerufen hatten, erschien die sachlich informierende Minderheit (etwa: Die Zeit, Frankfurter Rundschau, I. Fernsehen) demgegenüber als antiautoritär. Zu fragen war hier, ob die abweichende publizistische Minderheit bereit sein würde, die Studentenbewegung konsequent als Beispiel außerparlamentarischer Opposition vorzustellen und damit die Diffamierungskampagnen der Mehrheitspresse in ihrem Kern zu enthüllen. Es erwies sich bald, daß die Öffentlichkeit, die die politisierenden Studenten plötzlich fanden, nicht die einer außerparlamentarischen Opposition war. Die zeitweilige ‘antiautoritäre’ Übereinstimmung zwischen Studenten und informierenden Massenmedien ließ sich nicht im Konzept einer gemeinsam vorantreibenden Politisierung fortsetzen. – Es genügte beispielsweise nicht, daß die informierende Publizistik die Maßnahmen der Obrigkeit kritisch und antiautoritär analysierte. Wollte sie dem Anspruch genügen, die Konflikte mit der Studentenschaft im Rahmen der westdeutschen Gesellschaftsentwicklung wirklich verständlich zu machen, mußte sie auch die Beweggründe der protestierenden Studenten umfassend berücksichtigen. Das aber war schon anläßlich des Polizeistaatsbesuchs des Schah nicht geschehen. Der Zusammenhang der studentischen Aktionen um den 2. Juni mit der seit der US – Intervention in Vietnam gesteigerten Imperialismuskritik und dem Engagement auf Seiten sozialrevolutionärer Veränderungen in der Dritten Welt blieb ebenso unzureichend dargestellt, wie die autoritären Veränderungen in den der sogenannten Studentenreform unterworfenen Hochschulen in der Bundesrepublik. – Es wäre eine Untersuchung wert, welche Überlegungen aus der theoretischen Diskussion der Studentengruppen wirklich angemessen referiert, und welche auch in der antiautoritären Publizistik verstümmelt oder unterdrückt wurden. Ohne Berücksichtigung ihrer theoretischen Diskussion und ihrer politisch – praktischen Ansätze ist die studentische Bewegung nicht zu charakterisieren, und eine bloß wohlmeinende Darstellung, welche die theoretische Argumentation der Studenten vernachlässigt, befindet sich bald in der Defensive gegenüber jenen, die die studentische Unruhe permanent als eine Kette unmotivierter Krawalle und Happenings, als eine Art jungakademischer Wohlstandskriminalität diffamieren. – Stilisierung von Führern – Dieser Gefahr vermochte auch die personalisierende Darstellung seit dem Juni 1967 nicht zu entgehen. Hier wäre zu fragen, ob die herkömmlichen journalistischen Mittel noch geeignet sind, prinzipielle Alternativkonzeptionen wiederzugeben, oder ob nicht schon die publizistischen Methoden zu Verzerrungen führen. Das Bemühen, Elemente einer kritischen Theorie ‘verständlich’ darzustellen, muß in einer Gesellschaft auf Schwierigkeiten stoßen, welche in ihrer herrschenden Terminologie seit Jahrzehnten sozialistische Argumente als schlechthin unverständlich abwehrt. Daß sich zunächst wohlmeinende Versuche der Darstellung studentischer Proteste die Verständlichkeit zu sichern sucht, indem sie mehr und mehr einzelne ‘Studentenführer’ beschrieben, führte zu jenem personalisierenden Fehlverständnis. War es nicht besonders mutig, vor allem Rudi Dutschke also, der sich in der Kritik des Verhältnisses der kapitalistischen Länder zu denen der Dritten Welt am weitesten exponierte als Chefideologe und Führer herauszustellen? Aber gerade an diesem extremen Beispiel erwies sich die Gefährlichkeit personalisierender Darstellung. Was wurde von den theoretischen Überlegungen Dutschkes berichtet, war von seiner organisatorischen Kooperation mit anderen, aber was von seinem Auftreten und Aussehen? Nachdem sie erst Dutschke zum ‘Führer’ stilisiert hatte, hatte auch die zunächst informierende Presse die Möglichkeit angemessener Darstellung vertan; denn von den Geführten des ‘Studentenführers’ war es nicht mehr weit zu den Verführten und den Rädelsführern, welche die autoritäre Presse von Anfang an gekannt hatte. Eine ähnliche Substitution theoretischer Einsichten widerfuhr Herbert Marcuse. Obwohl in seinem Fall der organisatorische Zusammenhang zu den opponierenden Studenten fehlte, wurde er widersinnigerweise zu deren ‘Papst’ ernannt. Der Leser soll glauben, daß er hinter der politischen Auseinandersetzung der Studenten die gleiche Hierarchie zu suchen habe, die er auch sonst gewohnt ist. Daß demgegenüber gerade eine herrschaftsfreie Diskussion unter Studenten möglich geworden war, wurde somit verschleiert. Darin blieb auch die nach dem 2. Juni zunächst abweichende Presse dem Establishment treu, daß sie jeden Ansatz zu wirklicher Alternative in der Praxis der Studenten abzuwerten suchte. Antiautoritär war diese Presse wohl gegenüber der manifesten Gewalt des Staates, doch sie versagte die Zustimmung, wo das Verhalten der Studenten von den vorgezeichneten Herrschaftsmustern abwich. Wo die Studenten bei sich selber Autorität demontierten, mußte sie ihnen in Gestalt der Studentenführer wieder zugeschoben werden. – Hier ist zu fragen, inwieweit das Verhalten der Betroffenen der Personalisierung Vorschub leistet, wie man es der ‘Kommune I’ vorwirft. Man wird gewiß Herbert Marcuse weit weniger als den Mitgliedern der ‘Kommune I’ nachsagen können, durch eigenes Verhalten die personalisierende Berichterstattung der Presse – und damit die Verdrängung der eigentlichen Konflikte – herbeigeführt zu haben. Dennoch wurde er in extremer Weise Objekt der Personalisierung gerade in der noch informierenden Publizistik. – Die Mechanismen der Manipulation setzen sich über die Köpfe hinweg durch. Es ist nicht die ‘Schuld’ von Teufel und Langhans, noch die ihrer vielbeschriebenen Lebensgemeinschaft, daß auch in der zunächst informierenden Presse das eigentlich Neue der Studentenbewegung mehr und mehr verdrängt wurde. – Pluralistische Veranstaltungen im Fernsehen – Zu fragen ist, inwiefern die Berichterstattung im Fernsehen den oben beschriebenen repressiven Tendenzen entgegenzuwirken vermochte, zumal dort (anders als in der Presse) die Exponenten der Studentenschaft unmittelbares Rederecht erhielten. Gerade die Podiumsdiskussion im Fernsehen enthielten zweifellos ein progressives Moment, weil bekannte Gegner der studentischen Politisierung ausnahmsweise gezwungen waren, ihre Thesen zur Diskussion zu stellen, ihre Verdächtigungen zu begründen. Und es war nicht ohne Reiz, das klägliche Abschneiden wortstarker Anwälte der Autorität bei direkter Konfrontation zu erleben (etwa im Falle Zehms und Waldens). Die Fernsehdiskussionen stellten momentan jenen Pluralismus her, der allgemein nur ein vorgetäuschter ist, und machten damit deutlich, wie selten solche Ausnahmen sind. Thematisch waren die Sendungen auf bloße Selbstverteidigung und Selbstdarstellung der Studenten angelegt, während die eigentlichen Konflikte ausgespart blieben. Denn darin sind die Studenten nach wir vor von jener Öffentlichkeit abgeschnitten, die sie scheinbar so unbeschränkt haben. Sie geben keine originären Statements zu gesellschaftlichen Entwicklung, sie liefern keine ‘Nachricht’, wie beispielsweise Politiker. Sie äußern sich zu einem genau begrenzten, vom Herrschaftsinteresse her ‘pädagogisch’ definierten Bereich. Ein Beispiel dafür gab die Monitor – Sendung vom 28. Juli 1967 über den Republikanischen Club (der neben dem AStA das organisatorische Zentrum der FU – Studenten nach dem 2. Juni war). Vertreter der außerparlamentarischen Opposition erhielten Gelegenheit, sich in ihrem Milieu zu präsentieren, während der Fernsehmoderator Wördemann den Republikanischen Club als ‘neues Zentrum der Neinsager’ diffamierte. – Väter und Söhne – In pädagogischer Absicht wird auch versucht, die Opposition von Studenten vor allem als Vater Sohn – Problematik, als Generationskonflikt, darzustellen. Daran ist das Richtige, daß Studenten in einem bildungspolitisch unterentwickelten Land von ihren Vätern mehr abhängen, als von irgendwem sonst – mehr als beispielsweise von jenem studienfinanzierenden Steuerzahler, als der sich der Leser von Springerblättern wähnt. Nur ist es irreführend, dieser sozialen Position der Väter spezifische politische Haltung zuzuschreiben, gegen die sich die Söhne zur Wehr setzen. Die Fernsehredakteure von Panorama illustrierten den angeblich politischen Vater – Sohn – Konflikt, indem sie die Söhne (und anstandshalber auch eine Tochter) sozialdemokratischer Politiker interviewten, die als Studenten überwiegend dem SDS angehören. Wenn hier scheinbar typische ‘Söhne’ als links von ihren arrivierten SPD – Vätern vorgestellt werden verliert der Studentenprotest an Gewicht und wird eingereiht in das bekannte Klischee von der Radikalität einer Jugend, die mit dem Alter zur Vernunft komme. Überwiegend waren die Väter der heute etwa 25jährigen Studenten nicht nur nicht sozialdemokratisch, sondern gar nicht demokratisch, und politische Auseinandersetzungen und politische Beteiligung war ihnen entsprechend der deutschen Entwicklung fremd. – Weithin wurde die nach dem 2. Juni erwachte Gesprächsbereitschaft der Parteien gelobt. Der SPD wurde dabei die Rolle der Vaterpartei geradezu angesonnen, da sie sich bisher in politischen Auseinandersetzungen mit Studenten (SDS, SHB, Korporationen) noch am ehesten exponiert hatte. Schon am 14. Juni tragen sich in Bonn über hundert Studentenvertreter mit den SPD – Prominenten, die sich alsbald als taktisch überlegen erwiesen. Die (am 9. Juni auf den Hannover – Kongreß festgelegte) VDS – Forderung, wonach sich die SPD – Führung mit dem Westberliner SPD – Senat politisch auseinanderzusetzen habe, wurde fallengelassen. Übrig blieb – wie bei einer späteren Fernsehdiskussion von Mitgliedern der Bundesregierung mit Studentenvertretern – ein Frage – und Antwortspiel. – Kanalisierung des Konflikts – In der richtigen Erkenntnis, daß solche Foren nicht das Wesentliche des Studentenprotests sichtbar gemacht hatten, steuerten die Parteien auf institutionelle Regelungen zur ‘gemeinsamen Lösung’ der Konflikte hin, z. B. durch ‘Spitzengespräche’, ‘ständige Kommunikation zwischen der politischen Führung in Bund und Ländern mit den Studentenvertretern’ usf. , wobei vor allem daran gedacht war, künftige Aktionen zu kanalisieren; ‘Vor Demonstrationen sollen die zuständigen politischen Instanzen und die Polizei mit den Studentenvertretern sprechen’ (Protokoll vom 30. Juni 1967, S. 5). Gerade die Gesprächsbereitschaft der Parteien gegenüber den parlamentarisch gewählten Vertretern offenbarte, daß eine unruhig gewordene Studentenschaft wieder mit jenen Vertretungsinstanzen ausgesöhnt werden soll, deren Unzulänglichkeit sie längst erkannt hatte. Es ist freilich nicht auszuschließen, daß eine Entpolitisierung gelingt, indem man zwar den Studenten und ihren ‘parlamentarischen’ Vertretern weiterhin wesentliche Rechte verwehrt, aber die Personen in den unzulänglichen Vertretungen aufwertet und sie an ‘Spitzengesprächen’ mit Bundesministern, Kultusministern und Parteivorsitzenden beteiligt, obwohl sie in ihrer Hochschule noch in den Vorzimmern stranden. Die spezifische Leistung solcher ‘Studentenvertreter’ bestünde dann darin, nach Kräften für Ruhe und Ordnung zu sorgen oder doch, wo Unruhen unvermeidlich sind, hochgestellte Persönlichkeiten nicht unvorbereitet zu lassen. Dieses klassische Rezept der Kanalisierung von Konflikten ist anderswo (man setze für ‘Studentenvertreter’ nur ‘Betriebsrat’ ein) oft erprobt, aber es ist an seine Grenzen gestoßen, wo die Vertreter erkannten, daß die Aufwertung ihrer Vertreter an den Ursachen der Konflikte nichts änderte. Jene Kanalisierung setzt ja voraus, daß feste und mit ‘Vertrauen’ ausgestattete Vertreter der Unzufriedenen da sind, mit denen man oben hin handelseinig werden kann. Es fragt sich, ob die neuen Formen studentischer Selbstbetätigung und herrschaftsfreier Kommunikation unter die Botmäßigkeit klassischer Vertretungsinstanzen zu zwingen sein werden. – Strategien gegenüber einer politisierten Studentenschaft laufen darauf hinaus, den Konflikt zu kanalisieren und nicht zuletzt zu lokalisieren – eben auf einige Jahrgänge einiger Hochschulbesucher. Aber gegenläufig zu diesen Strategien lieferte der Studentenprotest Elemente einer politischen Konzeption, die sich nicht auf ‘studentische Belange’ eingrenzen ließ und für die ganze Gesellschaft relevant war. Es wird in der weiteren Entwicklung davon abhängen, ob es den politisierten Teilen der Studentenschaft gelingt, diese einengenden Strategien zu durchbrechen und den gesellschaftsrelevanten Charakter ihrer Argumentation zu behaupten. – Heinz Grossmann.“
Diskus ????; Archiv
2) Flugblatt>01.10.1900>>Basisgruppe Lehrlinge ????? Aufruf zur Sprengung der Freisprechungsfeier ????
„ Studenten haben uns Lehrlinge und Jungarbeiter aus den Stadt¬teilbasisgruppen unterstützt, die Ursachen unserer be¬schissenen Si¬tuation in Berufsschule und Betrieb zu erkennen. Hierdurch haben wir die radikale Unterdrückung unserer Inter¬essen während der ‘Ausbildungszeit’ als die Absicht der Herr¬schenden erkannt. Sie wol¬len nichts anderes, als uns in den kapitalistischen Produktionspro¬zeß integrieren. Sie wollen uns zu angepaßten Schafen mache. Schafe, die im Chor mit den Bildlesern gegen alle blöken, die gegen den NS – Staat Widerstand leisten. Die Studenten haben an der Uni für ihre Selbstorganisation gekämpft. Sie haben es nicht konsequent ge¬nug gemacht – trotzdem haben wir daraus gelernt. – Die politi¬sche Organisation im Betrieb ist schwieriger (Betriebsverfassungs¬gesetz). Rausschmiß und danach einen neuen Arbeitsplatz ist schlimmer als Relegation. – Deshalb: Organisa¬tion außerhalb der Fabriken in Stadtteilbasisgruppen; – Agitation und Aktion in Jugend – , Lehrlings-heimen, Berufsschulen. – Des¬wegen wurde die Freisprechung im Pal¬mengarten gesprengt, des¬halb werden wir die ‘Freisprechung’ von 3.000 Lehrlingen mor¬gen, Mittwoch 9.30 Uhr in der Kongreßhalle (Messe) genauso sprengen. – Ihr habt in eurem aktiven Streik ver¬sucht, die Klassenuniversität und die Wissenschaft der Herrschenden von Stoltenberg bis Rüegg zu zerschlagen. – Ihr kämpft also wie wir nicht für Mitbestimmung und Integration, sondern für Selbstbestimmung und Selbstorganisation. – Im Notstandsstreik und bei der Springerblockade haben wir den Kampf der Studen¬ten unter¬stützt. Heute brauchen wir in unserem politischen Kampf gegen ausbeuterische Ausbildungsmethoden eure prakti¬sche Solidarität. Praktische Solidarität aber bedeutet, daß ihr am Mittwoch, 9.30 Uhr in der Kongreßhalle (Messe) massenhaft erscheint. – Basisgruppe der Lehrlinge und Jungarbeiter (Club Voltaire), Kampfgruppe Bockenheim, Stadtteilbasisgruppe Born¬heim, Sachsenhausen, Niederrad, Oberrad, Fechenheim, Griesheim, Eschersheim, Seckbach, Gravenbruch und Neu Isenburg. – Wir Lehrlinge fordern: Solidarität der Frankfurter Stu¬denten.“
Flugblatt Basisgruppe Lehrlinge ?????; Archiv
3) Flugblatt>01.10.1900>>Iranischer Studentenverein ?????? Aufruf zu Teach In ????wegen Prozeß gegen 14 Intellektuelle
„… daß die iranische Verfassung sowie die Menschenrechte, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Zuständigkeit und der demo¬kratischen Freiheit als auch durch die Verhöre, die von gräßli¬chen Folterungen begleitet waren, verletzt wurde. Halte ich mich für Erklärung zur Verfügung. – Aus einem Telegramm von Dr. Cavalieri an U Thant – Dr. Cavalieri, Mitglied des Bundes der demokratischen Juristen, war als Beobachter im Auftrag der Konföderation der iranischen Studen¬ten mehrere Male Teilnehmer an verschiedenen politischen Prozessen von dem Militärtribunal in Persien. – Er berichtet heute um 17 Uhr im Hörsaal IV der Universität über den Verlauf des Prozesses gegen 14 Intellektuelle, der in der westlichen Presse weitgehend ver¬schwiegen und zunächst von der iranischen Botschaft sogar scharf dementiert wurde. – Iranischer Studentenverein.“
Flugblatt Iranischer Studentenverein ?????; Archiv
4) Brief>22.05.1966>>SDS an Herbert Marcuse: Bitte auf dem Vietnamkongreß eine Rede zu halten
„Sehr geehrter Herr Professor Marcuse! Herzlichen Dank, daß Sie doch bereit sind, die Mühe der Reise und eines Vortrags auf sich zu nehmen. Um Ihnen anzudeuten, was von Ihrem Referat er¬wartet wird, möchte ich kurz die Situation skizzieren, in der der Kongreß stattfindet. Durch lokale informierende Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen erreichte die Opposition gegen den Krieg in Vietnam besonders an den Universitäten eine für bundesrepublikanische Verhältnisse relativ große Resonanz. Ihren ersten weithin zur Kenntnis genommenen Ausdruck fand diese Opposition in einer vom ‘Argument Club’ ausgearbeiteten Erklärung über den Krieg in Vietnam, die auf dem beiliegenden Pro¬gramm des Kongresses abgedruckt ist. Der Bundesvorstand des SDS hat sich entschlossen, einen zentralen Kongreß zu veranstalten, um einmal dieser Opposition eine größere Resonanz zu verschaf¬fen, um nicht zuletzt auch die amerikanische Opposi¬tion zu unterstützen. Zum anderen soll die liberale und radikaldemokratische Kritik weitergetrieben, durch eine sozialistische Analyse des Imperialismus Ansätze eines sozialistischen politischen Bewußtseins geweckt werden. Der Titel ‚Vietnam – Analyse eines Exempels’ wurde gewählt, weil sich u. E. an diesem Beispiel zei¬gen läßt, wie die zum Kampf entschlossenen kapitali-stischen Staaten die Emanzipationsbewegungen und Revolutionen in den Kolonien und ehemaligen Kolo¬nien niederschlagen wollen und müssen (‘bei Strafe des Untergangs’). Vietnam kann wohl als Exempel und Prüffeld für Kriegführung und Kostenkalkulation der nach der Logik des Imperialismus künftig in Asien, Afrika und Lateinamerika zu führenden Auseinander¬setzungen gelten. Es wird zu untersuchen sein, ob unter dem Zeichen von Kernwaffen und Imperialis¬mus sich Krieg und Bürgerkrieg in Zukunft werden trennen lassen. Ein Exempel ist Vietnam auch dafür, daß der Impe¬rialismus ‘unteilbar’ ist zwischen kapitalistischen In¬dustriestaaten und Dritter Welt, sich nicht aufspalten läßt in ‘drinnen’ und ‘draußen’. Gibt es unter diesen Bedingungen einen internationalen Klassenkampf, der mehr ist als die Summe ‘nationaler’ Klassenkämpfe? Welche Beziehung besteht zwischen dem Klassen¬kampf in den fortgeschrittenen kapitalistischen Län¬dern und dem in den abhängigen Staaten? Läßt sich eine ‘Statik’ der kapitalistischen Gesellschaften einer ‘Dynamik’ der Entwicklungsländer einfach entgegen¬stellen? In welcher Weise beeinflußt die Politik der antikapitalistischen Länder die imperialistische Poli¬tik? Läßt sich die Welt schlicht in arm und reich ein¬teilen? Welche konkrete Solidarität des Interesses, nicht des Sentiments verbindet uns und die Befreiungs¬bewegungen der Dritten Welt; und in welcher Weise können wir die objektiven gemeinsamen Interessen unter den Bedingungen des sich ‘formierenden’ Ka¬pitalismus vertreten? Welche Beziehung besteht zwi¬schen Integration und Desintegration, Formierung und Opposition/Widerstand? Welche Notwendigkeit und Chancen bestehen, nicht nur eine radikal demokrati¬sche Opposition gegen die imperialistische Außen¬politik, sondern ein Klassenbewußtsein entstehen, das Proletariat (im weitesten Sinne) zum Erkennen und Vertreten seiner objektiven Interessen finden zu las¬sen? Welche Funktion hat aber selbst eine nur liberal-humanitäre, radikaldemokratische politische Opposi¬tion?
Das ist ein recht unsystematischer Katalog von Fra¬gen. Ich hoffe jedoch, daß sie in etwa deutlich machen, was der Kongreß zu leisten hätte. Ihr Referat müßte wohl einen Bezugsrahmen, die Grundzüge einer sozia¬listischen Imperialismus Analyse aufzeigen. Die Gliede¬rung der Arbeitskreise gibt einen Überblick darüber, wie am Material die einzelnen Problemkreise analy¬siert werden sollen. Es bedarf da aber wohl einer ‘all¬gemeinen Vermittlungshilfe’. Noch ein weiterer Hinweis: Die Kinderkrankheit des linken Radikalismus, eine verzweifelt aktivistische Irrationalität, ist in der gegenwärtigen Situation nur allzu verständlich und gefährlich. Sie fördert eine simple Trennung von revolutionär und konterrevo¬lutionär, ‘Sozialfaschismus’ ‘Theorien’ und derglei¬chen. Diesen wie den resignativen Tendenzen wäre ebenfalls zu begegnen. Eine ‘Zweifronten’ Aufklä¬rung also ist dringend notwendig, so schwer es für Sozialisten ist, sich liberalen Radikaldemokraten ver¬ständlich zu machen, sie auf ihre Positionen zu zie¬hen, so schwer ist es für einige von ihnen, die Span¬nung zwischen theoretischem Wissen und politischen Bemühungen einerseits und den Ergebnissen dieser Bemühungen andererseits zu ertragen, nicht die Theo¬rie zugunsten voluntaristischen Handelns aufzugeben. Sie sehen, von wie großer Bedeutung dieser Kongreß ist. Nochmals vielen Dank, daß Sie kommen werden. Bitte schreiben Sie uns bald, wann Sie eintreffen wer¬den, damit wir noch ein Hotel für Sie finden und Sie vom Flugplatz abholen können. Mit herzlichen Grüßen (Walmot Falkenberg).“
Archiv APO und soziale Bewegungen beim Zentralinstitut für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Akte des SDS-Bundesvorstandes. – Abgedruckt in Kraushaar, Band 2, Nr.101
5) Rede>22.05.1966>>Rede Herbert Marcuse: Vietnam – Analyse eines Exempels, Frankfurter Vietnam Kongreß
„Alle Ökonomie ist politische Ökonomie im weitesten Sinne, und das System der fortgeschrittenen Industrie¬gesellschaft ist global, auch in dem Sinne, daß es alle Dimensionen der menschlichen Existenz privat und öffentlich den herrschenden gesellschaftlichen Mäch¬ten ausliefert. Das System ist global auch in dem Sinn, daß es für dieses System überhaupt keine äußeren Faktoren mehr gibt, daß die geographisch und anders am weitesten entfernten Kräfte zu inneren Kräften des Systems werden. Die Innenpolitik, deren Fortsetzung die Außenpolitik ist, mobilisiert und kontrolliert das Innere der Menschen, die Triebstruktur, ihr Denken und Fühlen; sie kontrolliert die Spontaneität selbst und entsprechend diesem globalen und totalen Cha¬rakter des Systems ist die Opposition, von der ich jetzt sprechen werde, nicht nur und nicht primär poli¬tisch, ideologisch, sozialistisch, sondern gleichzeitig eine instinktive moralische oder wenn Sie wollen, un-moralische, zynische existentielle Opposition. Vorherr¬schend ist die spontane Weigerung der oppositionellen Jugend mitzumachen, mitzuspielen, ein Ekel vor dem Lebensstil der ‘Gesellschaft im Überfluß’, der sich hier durchsetzt. Nur diese Negation ist artikuliert, nur dieses Negative ist die Basis der Solidarität, nicht aber das Ziel: sie ist Negation der totalen Negativität, die das System der ‘Gesellschaft im Überfluß’ durch¬herrscht.
Der globale Kriegszug gegen den Kommunismus muß als Teil dieser totalen Negativität verstanden wer¬den, und die ökonomische Analyse der Gründe muß die Analyse der anderen gesellschaftlichen Dimen¬sionen in sich aufnehmen. Die traditionelle Unter¬scheidung von Basis und Überbau wird fragwürdig. Wie die Ausgaben für Soziologie und Psychologie im Dienst von ‘Scientific Management’, ‘Human Rela¬tions’, Marktforschung, Reklame und Propaganda schon lange nicht mehr nur Unkosten sind, sondern zum Teil zu notwendigen Reproduktionskosten wur¬den, so gehören heute psychologische Faktoren zur notwendigen Reproduktion des bestehenden gesell¬schaftlichen Apparats. Sie reproduzieren, als Elemente der permanenten Mobilisierung der Bevölkerung, den globalen Kreuzzug gegen den Kommunismus in der psychologischen Struktur der Individuen selbst. Diese Gesellschaft benötigt einen Feind, dessen bedrohende Macht die repressive und destruktive Ausbeutung aller materiellen und intellektuellen Rohstoffe rechtfertigen muß. Der Kontrast zwischen dem gesellschaftlichen Reichtum, zwischen dem technischen Fortschritt, zwi¬schen der Beherrschung der Natur einerseits, und der Verwendung aller dieser Kräfte zur Perpetuierung des Existenzkampfes auf nationaler und globaler Grund¬lage, durch Schaffung von unnötiger parasitärer Ar¬beit, durch methodische Verschwendung und Zerstö¬rung im Angesicht von Armut und Elend, durch Unter¬werfung des Menschen unter den Riesenapparat totaler Verwaltung. Diese ganze fatale Einheit von Produkti¬vität und Destruktion, von Prosperität und Elend, von Normalzustand und Krieg wirkt auf die Menschen als konstante Repression, und diese verwalteten Men¬schen, die Objekte dieser Repression, antworten auf sie mit einer diffusen Aggressivität. Diese Aggressivität, die in der Gesellschaft im Überfluß akkumuliert wird, muß in einer für die Gesellschaft erträglichen und profitablen Weise ausgelöst und nutzbar gemacht werden, sonst könnte sie die Einheit des Systems selbst bedrohen. Ich sehe in dieser wachsenden Ag-gressivität, in der instinktiven Aggressivität in der überentwickelten Industriegesellschaft einen der ge¬fährlichsten Faktoren für die kommende Entwick¬lung.
Dieselben aggressiven Kräfte führen meiner Meinung nach von dem Tod auf den Highways und Straßen zu den Bombardierungen, Folterungen und Verbrennun-gen in Vietnam. Es gibt auf den Highways in den Ver¬einigten Staaten in einem Jahr 49.000 Tote und über 4 Millionen Verletzte. Vergleichen Sie das mit den Verlustziffern in Vietnam, und Sie werden vielleicht verstehen, daß dieser Krieg keine Massenreaktion her¬vorgerufen hat. Weiter erwähne ich als Ausdruck der Aggressivität die kommerzielle Vergewaltigung der Natur, den Einbruch in die Privatsphäre der überall ‘gefangene Zuhörer’ schafft , und eine ungeheure Brutalisierung der Sprache, an die die Menschen all¬mählich gewöhnt werden. Ich habe selbst während des Zweiten Weltkrieges und selbst in der Nazipresse eine solche offene Brutalität nicht gefunden, wie sie täglich in den amerikanischen Zeitungen sich breitmacht in den Schlagzeilen, die sieghaft die Zahl der (angeblich oder wirklich) Getöteten und der gefundenen Leichen verkündet. Und von der Kriegführung und ihrer Spra¬che geht die Brutalisierung in die Sphäre der Unterhal¬tung des Amüsements ein.
Wir haben hier eine wirksame Akklimatisierung und Enthumanisierung, und diese wiederum führt zu einer Art Massenhysterie: Das Bild des Feindes wird aufge-blasen bis zur Unkenntlichkeit, und die Unempfind¬lichkeit, die Unfähigkeit zu unterscheiden zwischen Propaganda, Reklame und Wahrheit, wird immer deut-licher. Die Organe für diese Unterscheidung scheinen zu atrophieren. Man kann nicht einmal sagen, daß jeder glaubt, was ihm vorgesetzt wird, es ist vielmehr die Stimmung: Darüber kann ich nicht urteilen, die Regierung weiß das besser, und da kann man nichts dagegen machen.
Jetzt einige Worte über die Gegenkräfte, und zwar zum Unterschied von der Opposition ‘von oben’ nun die Opposition, die ein radikaleres Potential darstellt. Ich wiederhole: Auch die Opposition muß im globa¬len Maßstab gesehen werden, aber der Übersichtlich¬keit halber werde ich diese Gegenkräfte in verschiede¬ne aufgliedern, zunächst in den Vereinigten Staaten selbst.
Vier Gruppen lassen sich identifizieren:

  1. Intellektuelle und Jugendliche.
  2. ‘Unterprivilegierte’ Gruppen der Bevölkerung, z.B. Puertoricaner, Neger usw.
  3. Eine religiös radikale Bewegung, und
  4. die Frauen.
    in allen diesen Gruppen ist die Opposition nur eine Minorität, das müssen Sie im Auge behalten. Die Opposition unter den Intellektuellen und der Jugend, besonders an den Universitäten, ist in dieser Kategorie wahrscheinlich die hörbarste, sichtbarste und wirksamste Opposition. Ich habe schon darauf hingewiesen: Auch die radikale Opposition unter den Studenten und der Jugend ist keine sozialistische und keine kommunistische Opposition. Das Mißtrauen ge-gen alle Ideologie (und Kommunismus, Sozialismus, Marxismus gelten diesen Jungen und Mädchen als Ideologie) ist ein entscheidender Faktor in dieser Be-wegung. Das Schlagwort ‘Wir trauen keinem, der über dreißig Jahre alt ist’ charakterisiert die Situation. Man hört es oft: ‘Diese älteren Generationen haben uns in den Dreck gebracht, in dem wir heute sind, und was die uns zu sagen haben, das kann uns nichts mehr sagen.’
    Auffallend ist die spontane Einheit von politischer, intellektueller und instinktiver sexueller Rebellion eine Rebellion im Benehmen, in der Sprache, in der Sexualmoral, in der Kleidung. Es ist natürlich Unsinn, wenn die Presse dauernd berichtet, daß bei den Stu¬dentendemonstrationen ‘bearded advocates of sexual freedom’ vorherrschen. Das ist eine der typischen dis¬kriminatorischen Sprachregelungen der Presse; aber immerhin, man spürt da etwas, das über die politische Opposition hinausgeht und eine neue Einheit darstellt: eine Einheit von Politik und Eros. Ein Bild, das mir im Gedächtnis bleibt: Ich war in Berkeley am Vietnam¬tag und habe Demonstrationen mit 2000 bis 4000 Studenten gesehen, die nach dem Truppenbahnhof marschierten, wo die Truppentransporte der Einge-zogenen abgehen. An der Stadtgrenze war die Polizei¬barrikade, mehrere Reihen dicht, Polizisten in schwar¬zen Uniformen und Stahlhelmen, mit den Waffen bereit. Der Zug der Demonstranten hielt vor der Poli¬zeibarrikade; es gab einige, entweder Provokateure oder einfach Unbesonnene, die den Zug plötzlich auf¬reizen wollten, die Polizeibarrikade zu durchbrechen; das hätte natürlich nur blutige Köpfe gegeben. Im letzten Augenblick hatte man sich anders besonnen, und es geschah, was schon oft in solchen Situationen geschehen war: die Demonstranten setzen sich auf die Straße, Arm in Arm, jungen und Mädchen, die Liebkosungen beginnen, die Gitarren kommen raus, Volkslieder werden gespielt, und auf diese Weise ist die Gefahr wenigstens für den Augenblick abgewen¬det, ‘aufgehoben’ in der Einheit von Politik und Ero¬tik. Ich mag hier vollkommen romantisch sein, ich will das zugeben, aber ich sehe in dieser Einheit eine Ver-schärfung und Vertiefung der politischen Opposition.
    Die zweite Gruppe, die sogenannten ‘Unterprivile¬gierten’, die Bürgerrechtsbewegung und der Kampf gegen das Elend. Ist sie eine wirkliche Gegenkraft? Es gibt in diesen Gruppen, besonders unter den Negern, eine Führung, die die Verbindung zwischen der Bürger¬rechtsbewegung in den Vereinigten Staaten und dem Krieg in Vietnam herzustellen versucht nicht sehr erfolgreich. Denn wir dürfen nicht vergessen, daß ein großer Teil der unterprivilegierten Bevölkerung in den Vereinigten Staaten in Verhältnissen lebt, denen gegen¬über selbst die Einberufung nach Vietnam als eine Verbesserung der Lage erscheint. Außerdem herrscht die Erwartung, daß diese Unterschichten innerhalb des Systems selbst aufrücken können und daß die bestehende Gesellschaft diese Möglichkeit verwirkli¬chen kann. Nur ganz kurz über die dritte und vierte Gruppe. Die radikalreligiöse Protestbewegung hat ihre Mär¬tyrer: Die Zahl ist klein und die Wirkung nicht sicht¬bar. Die Kategorie ‘Frauen’ mag in diesem politischen Zusammenhang befremden. Ich habe sie nur erwähnt, um der Tatsache gerecht zu werden, daß die von Tür zu Tür gehenden Sammler von Unterschriften gegen den Krieg am meisten Verständnis bei Hausfrauen ge-funden haben. Sind Frauen von der Aggressivität der männlichen Gesellschaft noch relativ verschont?
    Sie haben wahrscheinlich eine Gruppe bei dieser Aufstellung der Gegenkräfte in den Vereinigten Staa¬ten vermißt, nämlich die Arbeiterklasse. Das war kein Versehen. Wir können nicht sagen, daß die Arbeiterklasse in der Opposition gegen den Krieg ist. Sie werden gelesen haben, daß von der Ge-werkschaftsführung in Amerika Erklärungen ausge¬gangen sind, die den Krieg in Vietnam ungewöhnlich stark billigen, daß die Gewerkschaften sich geweigert haben, Schiffe zu verladen, deren Abfertigung selbst vom amerikanischen Außenministerium genehmigt worden war. Die Arbeiterklasse in den Vereinigten Staaten gehört nicht zur Opposition, sie ist integriert in das System. Integriert nicht nur ideologisch, son¬dern integriert auf der materiellen Basis steigender Produktivität und eines steigenden Lebensniveaus. Selbstverständlich ist Amerika eine Klassengesell¬schaft, und der wirkliche Unterschied zwischen de¬nen, die über das Leben bestimmen und denen, deren Leben bestimmt wird, ist vielleicht größer, als er je gewesen ist: die Entscheidungen sind konzentriert bei einer kleinen Gruppe, die weniger ‘von unten’ kon¬trolliert ist als je zuvor. Aber diese Klassengesell¬schaft ist nicht mehr eine des Klassenkampfes im tra¬ditionellen Sinne; den Klassenkampf gibt es natürlich noch, es ist ein rein ökonomischer für höhere Löhne, kürzere Arbeitszeit, bessere Arbeitsbedingungen, eine rein ökonomische Gewerkschaftspolitik und keine politische.
    Nun zu den Gegenkräften außerhalb der Vereinigten Staaten. In Europa handelt es sich meiner Meinung nach um ein Hauptproblem, nämlich: Kann die Gesell-schaft in den Vereinigten Staaten als Modell gelten, für das was in den kapitalistischen Ländern Westeuro¬pas zu erwarten ist? Ist hier noch ein unabhängiger Weg offen, der Weg des geplanten Kapitalismus und der Arbeiterselbstverwaltung, wie sie besonders in Frankreich als die neue Strategie der Arbeiterbewe¬gung vertreten wird? Ich habe lange darüber mit mei¬nen Freunden André Gorz und Serge Mallet diskutiert, wir sind hier nicht einer Meinung, ich glaube, daß sich die amerikanischen Tendenzen früher oder später durchsetzen werden, und ich glaube, daß die Strategie der ‘Autogestion’ nach der Revolution Erfolg haben kann, aber nicht vorher, da vor der Revolution die Gefahr besteht, daß hier neue wirksame Interessen innerhalb des Systems geschaffen werden, die sich dann festsetzen.
    Gegen die These, daß die amerikanische Gesellschaft Modell für den europäischen Kapitalismus werden wird, spricht ja nun die Tatsache, daß es in Frankreich und Italien eben noch eine politische Arbeiterbewe¬gung gibt, die in den Vereinigten Staaten nicht exi¬stiert, und vielleicht doch einer sozialistischen Politik den Weg bereiten kann. Der ökonomische, politische und militärische Einfluß Amerikas in Europa scheint dieser Alternative zu widersprechen.
    Als letzte und meiner Meinung nach entscheidende Gegenkraft nun die Opposition in den Entwicklungs¬ländern. Hier sind objektiv, wenn auch nicht subjektiv, die klassischen Bedingungen für den Übergang zum Sozialismus gegeben, nämlich:
  5. das Elend der unmittelbaren Produzenten als Klas¬se, als agrarisches, nichtindustrielles Proletariat,
  6. das vitale Bedürfnis nach radikaler Umwälzung un¬erträglicher Lebensbedingungen,
  7. die Unfähigkeit der herrschenden Klasse, die Pro¬duktionskräfte zu entwickeln,
  8. die militante Organisation der nationalen Befrei¬ungsfront, die eine Einheit von nationaler und sozia¬ler Revolution darstellt.
    Und alle diese Kräfte wirken innerhalb des Welt¬systems des imperialen Kapitalismus. Der Sieg dieser Kräfte würde in der Tat, wie ich es angedeutet habe, die Ökonomie der Metropolen erschüttern. Die Fra¬ge, vor die wir hier gestellt sind, ist die der Übersprin¬gung von Entwicklungsstufen. Kann es so etwas wie eine nichtkapitalistische Industrialisierung in diesen Ländern geben, eine Industrialisierung, die die re¬pressive ausbeutende Industrialisierung des frühen Kapitalismus vermeidet, die den technischen Apparat aufbaut ‘á la mésure de l’homme’ und nicht so, daß er von Anfang an über den Menschen Gewalt hat und der Mensch sich ihm unterwirft? Kann man hier wie¬der von einem geschichtlichen Vorteil des ‘Spätkom¬menden’ sprechen? Gegen diese große Chance einer nichtkapitalistischen und nicht repressiven Industria¬lisierung steht leider die Tatsache, daß die meisten dieser Entwicklungsländer für die ursprüngliche Ak-kumulation auf die entwickelten Industrieländer auf Gedeih und Verderb angewiesen sind, auf die entwickelten Industrieländer entweder des Westens oder des Ostens. Immerhin glaube ich, daß objektiv die mili¬tante Befreiungsbewegung in den Entwicklungslän¬dern heute die stärkste potentielle Kraft radikaler Umwälzung darstellt. Ich spreche nicht von der kommunistischen Welt als Gegenkraft gegen die kapitalistische, weil meiner Über¬zeugung nach diese Konstellation noch ganz im Fluß ist. Entscheidend ist hier die Tendenz zur Assimilie¬rung zwischen der Sowjetgesellschaft und der ameri¬kanischen Gesellschaft und zur Spaltung der kommu¬nistischen Welt in ‘haves’ and ‘have nots’- Völker, die eine solche Assimilierung sehr erleichtern würde. Zum Schluß eine Antwort auf die Frage, die mir von Ihnen gestellt worden ist: Gibt es eine reale Basis der Solidarität für alle diese sozial und geographisch so verschiedenen und so getrennten Gegenkräfte, gibt es eine Basis für eine konkrete Solidarität? Meine Antwort ist: keine außer der Solidarität der Vernunft und des Sentiments. Diese instinktive und intellektuelle Solidarität ist heute vielleicht die stärk¬ste radikale Kraft, die wir haben. Man soll eine solche Solidarität nicht verkleinern, besonders nicht die in¬stinktive spontane Solidarität des Sentiments. Sie geht tiefer als die organisierte Solidarität, ohne die sie nicht wirksam werden kann; sie ist Teil der Gewalt des Negativen, mit der die Umwälzung beginnt.
    Ich komme noch einmal auf die Prognosen für die Alternativen zurück. Die Idee des Sozialismus scheint widerlegt durch den Skeptizismus gegenüber jeder ideologischen Verpflichtung und besonders durch die ungeheure Wirkung der steigenden Produktivität und des steigenden Lebensniveaus in der fortgeschrittenen Industriegesellschaft, eine Entwicklung, die den tradi¬tionellen Begriff des Sozialismus als bestimmte Nega¬tion des Kapitalismus in Frage zu stellen scheint. Wir müssen uns sehr ernsthaft überlegen, ob der Begriff der Entwicklung der Produktivkräfte überhaupt noch eine solche bestimmte Negation faßt, ob nicht die qua¬litative Differenz zwischen Sozialismus und Kapitalis¬mus in einer anderen Dimension zu suchen ist, nicht so sehr in der Entwicklung der Produktivkräfte als in ihrer Umkehr. Sie ist die Voraussetzung für die Ab¬schaffung der Arbeit, die Autonomie der Bedürfnisse und ihrer Befriedigung und die Befriedung des Exi¬stenzkampfes. Aber gerade weil diese utopische Idee so wenig utopisch ist, ist die gesamte Gesellschaft heute gegen sie mobilisiert, und diese Mobilisierung, wie ich angedeutet habe, setzt sich in den Individuen selber fort. Keinerlei Illusion gegenüber dieser furcht¬baren Einheit von Produktivität und Destruktion, von Freiheit und Unterdrückung, von Prosperität und Elend. Und dann die Abwesenheit jeder Massenbewe¬gung. Es gibt keine revolutionäre Massenbewegung, und es wird auch in den überentwickelten Ländern keine revolutionäre Massenbewegung in der abseh¬baren Zukunft geben. Die Einheit von Theorie und Praxis, nach der wir alle schreien, läßt sich nicht or¬ganisieren, und sie läßt sich nicht kalkulieren. Auf der gegenwärtigen Stufe ist sie nicht da, und die prekäre Brücke liegt eben in der Solidarität dieser so weit ver¬breiteten und getrennten und selbst antagonistischen Gegenkräfte, die ich gezeigt habe.
    In dieser Situation wird die Kraft des Negativen als Arbeit für die Befreiung des Bewußtseins und des Wissens zu einer Hauptaufgabe. Diese Arbeit an der Befreiung des Bewußtseins ist heute unmittelbar politische Arbeit und muß unmittelbar politische Arbeit werden, denn es gibt keine abstrakte Dimension, keine Dimension der Wissenschaft, Natur sowohl wie Gei¬steswissenschaft, in die die Repression und die Lüge nicht eingedrungen sind und aus der sie nicht erst ein¬mal entfernt werden müssen, um wieder so etwas wie eine kritische Theorie überhaupt möglich zu machen. Hier sehen wir die gegenwärtige Dialektik des histo¬rischen Materialismus: in dem Maß, wie das Klassen¬bewußtsein in dem allgemein verwalteten Bewußtsein aufgeht und dieses allgemein verwaltete Bewußtsein zu einer repressiven Produktivkraft im Reproduktions¬prozeß des Bestehenden wird, wird die Arbeit an der Befreiung des Bewußtseins eine materielle Grund¬bedingung für die Umwälzung des Bestehenden. Ich wiederhole: das ist keine revolutionäre Aktion, gewiß nicht, es ist im Augenblick eine hilflose, vielleicht sogar für lange Zeit hoffnungslose Opposition, besonders unter der Jugend, aber eine Bewegung, vor der die Machthaber heute schon nervös werden und gegen die heute schon die konzentrierte Macht der Polizei, der Presse und der Regierung gerichtet ist.
    Man fragt immer noch, ob die Universität etwas mit Politik zu tun haben soll, ob Politik an der Universität gemacht werden soll. Gewiß, wir haben politische Wissenschaft in der Universität, aber die soll so wenig wie möglich mit Politik zu tun haben. Aber sicher hat Ethik einen legitimen Platz in der Universität, und eine der Sachen, die ich jedenfalls gelernt habe und die viele meiner Freunde, Sozialisten, Marxisten, gelernt haben, ist, daß Moral und Ethik nicht bloßer Überbau und nicht bloße Ideologie sind. Es gibt eben in der Geschichte so etwas wie Schuld, und es gibt keine Not¬wendigkeit, weder strategisch, noch technisch, noch national, die rechtfertigen könnte, was in Vietnam geschieht: das Abschlachten der Zivilbevölkerung, von Frauen und Kindern, die systematische Vernichtung von Nahrungsmitteln, Massenbombardierungen eines der ärmsten und wehrlosesten Länder der Welt das ist Schuld, und dagegen müssen wir protestieren, selbst wenn wir glauben, daß es hoffnungslos ist, ein¬fach um als Menschen überleben zu können und viel¬leicht für andere doch noch ein menschenwürdiges Dasein möglich zu machen, vielleicht auch nur, weil dadurch der Schrecken und das Grauen abgekürzt werden könnten, und das ist heute schon unendlich viel.“
    Neue Kritik Juli/August 1966, Nr.36/37, Seite 30 – 40
    6) Resolution>22.05.1966>>Vietnam Kongreß: “Vietnam – Analyse eines Exempels”
    „1. Der Vietnamkrieg ist ein nationaler und sozialer Befreiungskampf der südvietnamesischen Bevölkerung und zugleich ein Akt politischer Notwehr. […] 2. der Vietamkonflikt ist keine zufällige Einzelerscheinung, sondern ein Modellfall für ähnliche – bereits sich entfaltende Konflikte in den halbkolonialen Agrarländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas. […] 3. Die Interventionspolitik der USA bedroht nicht nur die Existenz des vietnamesischen Volkes, sie widerspricht auch den elementaren Lebensinteressen der großen Mehrheit der Bevölkerung in den USA und den ihr verbündeten Ländern. […] 4. Der Vietnamkonflikt hat die Tendenz, sich zu einem großen, allgemeinen Krieg auszuweiten. […].“
    Fichter, Tilmann/ Lönnendonker, Siegward: Kleine Geschichte des SDS, aaO, Seite 131
    7) Artikel>01.10.1966>>DISKUS: „Neue Satzung der Studentenschaft zur Abstimmung“
    Das mittlerweile verabschiedete Hessische Hochschulgesetz zwingt die Frankfurter Studentenschaft, sich eine neue Satzung zu geben, die in einer Urabstimmung von der Mehrheit der Studierenden an unserer Alma Mater befürwortet werden muß. Der AStA hat gemeinsam mit dem Satzungsausschuß des Studentenparlaments einen kleinen Kreis der Selbstverwaltung erfahrener Studenten beauftragt, eine Mustersatzung auszuarbeiten. Dem Gutachtergremium gehören der ehemalige hessische VDS – Vorsitzende und juristische Fachmann in ‘Sachen Hochschulrecht’ Pfaffendorf, der ehemalige AStA-Vorsitzende Mürmann, der frühere Parlamentspräsident Thelen und der DISKUS-Redakteur Steffen an. – Das Gutachtergremium hat erfreulicherweise darauf verzichtet, die von unseren Altvorderen überkommende Satzung nur zu modernisieren, sie den neuen Erfordernissen des Hochschulgesetzes ausschließlich formal anzupassen. Die radikale Abkehr von den alten Änderungsentwürfen, an denen der Satzungsausschuß seit Jahren herumlaboriert, wirkt erfrischend. Die neue Konzeption der Gutachter nimmt endlich jene Tatsachen zur Kenntnis, die die Diskussion über die Miseren der studentischen Selbstverwaltung seit Jahren zutage fördert. – Gestärkte Fachschaften – Der politischen Apathie und dem erschreckenden Desinteresse des ‘mausgrauen Studenten’ an einer Selbstverwaltung wollen die Gutachter durch eine gründliche Strukturreform ebenso beherzt zuleibe rücken wie der bisherigen Ineffizienz der studentischen Interessenvertretung durch ihre Selbstverwaltungsfunktionäre. Konsequent verlagert deshalb die neue Satzung das Schwergewicht von der abstrakten (und dem uneingeweihten Studenten relativ unverständlichen) Parlamentsdiskussion und AStA-Arbeit auf die konkrete Vertretung der den Studenten unmittelbar berührenden (und ihm somit auch sofort verständlichen) Interessen während seines Studiums. Die Arbeit an der Basis, die Interessenvertretung in den Instituten und bei den Ordinariaten (dort also, wo sich auch der mausgraue Student an den Unzulänglichkeiten der Universitätshierarchie und -bürokratie reibt), wird die neue Aufgabe der Fachschaften sein. Sie soll nach dem Willen der Gutachter mehr als bisher die alten Kräfte binden und – hoffentlich – neue rekrutieren. – Konsequenterweise hebt deshalb die neue Satzung die frühere Identität von Fachschafts- und Parlamentsmandat auf. Der gewählte Studentenvertreter, bisher zwischen beiden Aufgaben hin und her gerissen und unfähig, auch nur einer voll zu genügen, soll sich jetzt auf ein Gebiet konzentrieren. Darüber hinaus existierte bisher an jeder Fakultät nur eine Fachschaft. Wie soll aber z.B. ein Psychologe, der zum Mitglied der naturwissenschaftlichen Fachschaft gewählt wurde, die Interessen der Geologie-Studenten wirkungsvoll vertreten, die er aus seiner Studienerfahrung gar nicht kennen kann. Die neue Satzung intendiert nun, daß sich die Fachschaft an Instituten und für Fachrichtungen etablieren. Die Arbeit der Fachschaften wird somit übersichtlicher und wirkungsvoller. – Für die Koordinierung der Fachschaftsarbeit innerhalb der Fakultät und zur Vertretung gemeinsamer Interessen gegenüber dem Dekan schlagen die Gutachter einen Fachschaftsrat (die Versammlung der Fachschaftssprecher und Institutsvertreter) vor, der einen Fakultätssprecher als Vorsitzenden wählen soll. Dem Fakultätssprecher und den Fachschaften garantiert das Hochschulgesetz durch Teilnahme an den Sitzungen der engeren Fakultät ein gewisses Mitspracherecht an der akademischen Selbstverwaltung. – Arbeitsfähigeres Studentenparlament – Der Verlagerung des Schwergewichts studentischer Interessenvertretung auf die Fachschaften einerseits entspricht andererseits der Verkleinerung des Studentenparlaments. Die neue Satzung will das Parlament wieder zu einem arbeitsfähigen Gremium machen. Die Reduzierung der Sitze auf ca. 25 soll den Konkurrenzkampf um die Mandate verschärfen und somit dafür Sorge tragen, daß nur die ‘Besten’ ins Studentenparlament gelangen. Da die Vergangenheit gezeigt hat, wie wenig die Persönlichkeitswahl geeignet ist, die allerorts grassierende Wahlmüdigkeit zu überwinden, empfehlen die Gutachter eine Verhältniswahl nach Listen. Die Interessenvertretung auf der ‘höchsten Ebene’, die Arbeit von Studentenparlament und AStA, gestalten sich schon relativ abstrakt. Als Wahlkriterium erweist sich hier die ‘Persönlichkeit’ eines Parlamentskandidaten (die zudem dem Wähler meist unbekannt ist) wenig geeignet. Sinnvollere Anhaltspunkte liefern politische Programme, die Lösungswege für die anstehenden Probleme aufzeigen. werden mehrere solcher Lösungsprogramme von verschiedenen Listen (Kandidatenvereinigungen) angeboten, so hat der Wähler eine echte Wahl. Die Vermutung, daß mit Verbesserung der Wahlmöglichkeiten auch die Wahlbeteiligung wieder steigen wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Den Listen vor der Wahl entsprechen die Fraktionen nach der Wahl (im Parlament). Es kämen endlich wieder arbeitsfähige Mehrheiten (die den AStA stellen und in seiner Arbeit unterstützen) und Minderheiten (die die Exekutive wirkungsvoll kontrollieren und kritisieren) zustande. Für eine sogeartete Demokratisierung der studentischen Gremien st allerdings eine Konzentration der Kandidaten auf wenige Listen die unabdingbare Voraussetzung. Denn wenn wir im Studentenparlament statt bisher 50 ‘unabhängiger Persönlichkeiten’ künftig 20 Listen hätten, wäre wohl wenig gewonnen. Die neue Wahlordnung enthält deshalb Restriktionen um einer Inflation der Listen zu steuern: Eine Liste muß mindestens drei Kandidaten vorweisen. Außerdem kann sie nur dann zur Wahl zugelassen werden, wenn sich 100 Studenten durch Unterschrift für sie aussprechen. – Die Gutachter haben die Kontrollbefugnisse des Parlaments erheblich erweitert. Künftig soll es Untersuchungsausschüsse geben, die den ‘Übermut der Ämter’ (des AStA) dämpfen sollen. Darüber hinaus werden nicht nur der AStA sondern auch alle studentischen Vertreter im Senat, Studentenwerk, Hauptförderungsausschuß usw. an die Weisungen des Parlaments gebunden und verpflichtet, diesem über ihre Tätigkeit regelmäßig und ausführlich Bericht zu erstatten. – Aktiverer AStA – Einem gestärkten Parlament, das in die Lage versetzt wurde, seine Kontrollbefugnis und Richtlinienkompetenz voll auszuschöpfen, kann dann auch eine starke Exekutive, ein effektvoller AStA, zugemutet werden. Größte Sorgfalt haben die Gutachter deshalb darauf verwandt, um innerhalb des AStA eine einheitliche Willensbildung sicherzustellen, die die Voraussetzung für eine wirkungsvolle und erfolgreiche Interessenvertretung von 14 000 Studenten ist. Der AStA-Vorstand wurde auf zwei Mitglieder reduziert, die Referenten werden künftig ihre Arbeitsanweisung unmittelbar vom Vorstand empfangen, der sie ernennen und entlassen kann hoffen, daß nun ‘Arbeitsatmosphäre’ in den AStA-Büros herrschen wird und die innerbetrieblichen Querelen ein Ende haben, die soviel wertvolle studentische Arbeitskraft und Zeit bisher nutzlos absorbierten. – Revolutionär sind jene Paragraphen in der neuen Satzung, die es gestatten, künftig auch Studenten mit bestandenem Examen an die Spitze der Studentenschaft zu wählen. Die Gutachter haben richtig erkannt, daß die studentische Repräsentanz bisher daran krankte, daß der AStA immer aus unerfahrenen Studenten der jüngeren Semester bestand. Solchen AStAs fehlte es an Erfahrung, Reife und Geschicklichkeit. Sie haben schließlich die studentische Selbstverwaltung überhaupt diskreditiert, wie die Argumentation der Hochschullehrer während der Auseinandersetzungen über das Hochschulgesetz gezeigt hat. Erfahrene Studenten der höheren Semester sind jedoch nicht bereit, sich in den AStA wählen zu lassen, weil sie mitten in Examensvorbereitungen stecken. Ein ‘Vorsitzender der Studentenschaft’, ein Student mit abgeschlossenem Studium, ist das probate Mittel zur Lösung dieses Dilemmas. Gutbezahlt (etwa Assistentenvergütung) und mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet (Präsidialverfassung) wäre diese Position für manchen Doktoranden sicher verlockend. Der größte Nutznießer bliebe jedoch die Studentenschaft, die endlich über eine ernstzunehmende Repräsentanz und Interessenvertretung verfügen würde. – Ein zu gutes Konzept? – Schon die wenigen, hier nur grob skizzierten Neuerungen der Satzung zeigen, daß die Gutachter bemüht waren, eine in sich stimmige Satzung vorzulegen, die die Studentenschaft befähigen soll, die ihr heute gestellten Aufgaben optimal zu bewältigen. Ob diese brillante Konzeption allerdings politisch zu realisieren ist, das freilich steht noch in den Sternen. Schon regt sich allenthalben Widerspruch. Vielleicht ist der Satzungsentwurf zu utopisch (im guten, ursprünglichen Wortsinne), zu sehr auf die Bewältigung der vor der Studentenschaft liegenden Aufgaben zugeschnitten, als daß die heutigen Studentenfunktionäre (mit ihrem chronischen Hang, so wie früher weiter zu wursteln und den romantisch verklärten Blick auf dem ‘Gestern’ haftend) die Intentionen der Gutachter recht begreifen können? Freilich sind auch konkrete Interessen im Spiel: Manch einer fürchtet um sein Pöstchen, im Parlament und im AStA. Der scharfe Wind der Reformen könnte ihn leicht von seinem warmen Sesselchen wehen. – Auf einer Klausurtagung in Gutterbach am Neckar vom 23. bis 25. September ist die wichtigste Vorentscheidung gefallen. Der amtierende AStA, der designierte AStA, das Ferienparlament und der Satzungsausschuß saßen über dem Gutachterentwurf zu Tage. Die amtierenden Funktionäre der Studentenschaft zwangen die Gutachter zu vielen Konzessionen. Bis spät in die Nacht dauerte es jeweils, bis die Kompromisse ausgehandelt waren. Dennoch blieben die Kernpunkte des Reformwerks (Reorganisation der Fachschaftsarbeit, Listenwahl zum Parlament, Präsidialmodell für den AStA) unangetastet. – Die Frankfurter Studentenschaft wird nun in Urabstimmung über ihre neue Satzung zu beschließen haben. Um die erforderliche Wahlbeteiligung von 50 Prozent auf jeden Fall zu erreichen, findet die Urabstimmung während der gesamten Rückmeldungszeit statt. Sollte die Satzung in der jetzt vorliegenden Form von den Studierenden an unserer Alma Mater gebilligt werden und erteilt schließlich auch der Kultusminister sein Plazet, so darf die Frankfurter Studentenschaft die fortschrittlichste Satzung in Westdeutschland bald ihr eigen nenne.
    DISKUS Oktober 1966, Nr.6; Archiv
    8) Artikel>01.12.1966>>DISKUS: „Halbgötter und Ignoranten?“
    „Am Dienstag den 15. November fand die Vollversammlung statt, auf der die Frankfurter Studenten ihre neue Satzung beraten sollten. Im empfindlich kalten Hörsaal V kamen etwa 100 Studenten zusammen, die der AStA-Ruf erreicht hatte. – Auf dem Podium waren versammelt: die ehemaligen AStA-Vorsitzenden Peter Mürmann und Volker Arneth, der AStA-Vorsitzende Peters sowie die Initiatoren des Satzungsentwurfes Hans-Joachim Steffen und Dieter Thelen. Die Ausführungen der ‘Experten’ waren zwar sachkundig, aber langweilig. Sie riefen den Eindruck hervor, als würden sie sich dazu herablassen, nun zum xten Male ihr lichtvolles Gedankengut vor die Säue zu werfen. Jemand formulierte seinen Eindruck: ‘Es ist ja gar kein Wunder, daß die Leute sich von den studentischen Dingen abwenden, wenn man aus der gesamten Art, aus jedem Wort, aus jeder Geste den Degout der Funktionäre an den Menschen, den sie vertreten, herausspürt. Wissen Sie, die Leute kommen sich dann immer so ungeheuer behandelt vor.’ – Obwohl diese Vollversammlung dazu diente, den ‘Entwurf einer Satzung’ der Universitätsöffentlichkeit vorzustellen, wurde durch den AStA-Vorsitzenden der Eindruck hervorgerufen, als sei man an Verbesserungsvorschlägen interessiert. In Wahrheit waren alle Diskussionsbeiträge in den Wind gesprochen, da keinem die Chance eingeräumt worden war, eine Änderung am Satzungsentwurf durchzudrücken. Daß eine solche Verhaltensweise den wenigen Aufrechten gegenüber, die dort erschienen waren, nicht gerade fair zu bezeichnen ist, versteht sich am Rande. – Es waren hauptsächlich zwei Themenkreise, die in besonderer Weise Anstoß erregten, so etwa die Bedingung, daß die Wahllisten an eine Unterschriftenliste gebunden sein sollen. Es wurde mit einem gewissen Recht von einer Monopolisierung der etablierten Gruppen gesprochen, was zumindest des Überlegens wert ist. Ein anderer Einwand tat an der Sollbestimmung Unbehagen kund, daß ein Mitglied des Ältestenrates aus der juristischen Fakultät kommen müsse. Er besagte, daß dort eine eklatante Chancenungleichheit von drei zu eins bestehe. – Es bleibt zu hoffen, daß sich Studenten in den Fachschaften sammeln und aktiv werden, die nicht ihr Gegenüber mißachten.“
    DISKUS Dezember 1966, Nr.8
    9) Artikel>01.12.1966>>DISKUS: „Professor Carlo Schmid 70 Jahre“
    „Einer der prominentesten akademischen Lehrer an unserer alma mater, der ordentliche Professor für die Wissenschaft von der Politik Dr.jur Karl Schmid, feiert in diesen Tagen seinen 70. Geburtstag. Er wurde am 3.Dezember 1896 in Perpignan (Frankreich) geboren. Nachdem sein rechtswissenschaftliches Studium mit den juristischen Staatsprüfungen abgeschlossen war, wurde Schmid zuerst Rechtsanwalt und Richter. Doch den begabten Staatsrechtler lockte die akademische Karriere. So ging Carlo Schmid als Referent an das ‘Kaiser-Wilhelm-Institut (heute:Max-Planck-Institut) für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht’ in Berlin. 1929 folgte die Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Professor Schmids Habilitationschrift ‘Die Rechtsprechung des ständigen internationalen Gerichtshofes, in Rechtssätzen dargestellt’ ist die erste (in deutscher Sprache erschienene) systematische Darstellung der Rechtsprechung an internationalen Gerichtshöfen. 1932 erschien diese Schrift als Buch und zeigte noch die Möglichkeiten zur friedlichen Beilegung internationaler Konflikte auf. Doch Schmids Mahnungen zu völkerrechtlichem Ausgleich blieben in Deutschland ungehört (wie so mancher kluge Rat in jenen Tagen): Ein Jahr später, 1933; übernahmen die Nationalsozialisten die Macht, und Deutschland entschied sich für den Wege der Gewalt. – Erst seit dem 23. April 1946 lehrt Professor Schmid an der Frankfurter Universität. 1953 wurde er zum ordentlichen Professor auf den Lehrstuhl für die Wissenschaft von der Politik berufen und ist in dieser Eigenschaft Direktor des Instituts für Politische Wissenschaft. Professor Schmid gehört zu jenen Politik-Wissenschaftlern, die aus der staatsrechtlichen Schule hervorgegangen sind. Neben dem juristischen ist auch sein geschichtliches Interesse besonders ausgeprägt. Davon zeugt – neben seine Vorlesungen über Machiavelli- sein Buch ‘Tätiger Geist – Gestalten aus Geschichte und Politik’, das 1964 in Hannover erschien. – Eine der bedeutendsten wissenschaftlichen Publikationen des Jubilars ist fraglos ‘Politik und Geist’ (Stuttgart 1961). Hier manifestiert sich die noble Gesinnung des Professors und Politikers, sein leidenschaftlicher Kampf gegen eine geistlose Politik und einen unpolitischen Geist. Die politische Abstinenz der traditionellen Bildungsschichten des deutschen Bürgertums ist nach Meinung Professor Schmids eine der Ursachen für die verspätete Realisation der Demokratie in Deutschland. Die Schichten von Besitz und Bildung, denen Professor Schmid selbst entstammt und deren Geisteshaltung er vielleicht gerade deshalb brilliant wie kaum eine anderer zu charakterisieren vermag, waren in der Geschichtsphase von 1866 bis 1933 stets als ‘Staatsdiener’ (Beamte., Offiziere, etc.) requirierbar; zu selten jedoch waren unter ihnen ‘Staatsformer’, Veränderer in Richtung Demokratie. Professor Schmid beklagt das Fehlen einer ‘classe politique’ in Deutschland. Indem Deutschand nationale Größe ohne bürgerliche Emanzipation zu erlangen trachtete, habe es die Poltiisierung seiner Bildungsschichten unterlassen und sich dem Parlamentarismus (wie ihn westliche Demokratien wie die USA, Großbritannien und Frankreich längst praktizierten) zu lange verschlossen. – Aber Professor Schmid fordert nicht nur die Verbindung von Politik und Geist, er lebt sie auch: Nach Kriegsende war er der erste ‘Regierungsschef seiner württembergischen Heimat, bis 1948 abwechselnd Kultus- und Justizminister von Württemberg-Hohenzollern. Professor Schmid gilt als einer der Väter des Bonner Grundgesetzes, war er doch 1948/49 nicht nur schlichtes Mitglied des verfassungsgebenden Parlamentarischen Rates, sondern Vorsitzender seines Hauptausschussses und gleichzeitig Franktionsvorsitzender der sozialdemokratischen Abgeordneten. – trotz seiner vielen poltischen Ämter (er ist außerdem Präsident der Versammlung der Westeuropäischen Union, Senator der Max-Planck-Gesellschaft, Präsidialmitglied des Deutschen Roten Kreuzes usw) hat es Professor Schmid stets verstanden, einige Tage der Woche für die Universität und seine Studenten zu reservieren. Hoffen wir, daß sich an seinen traditionellen ‘Montags-Vorlesungen’ und dem abendlichen Politischen Seminar nichts ändern wird. Seine Studenten werden es ihm zu danken wissen. – Am 1. Dezember 1966 ist Professor Schmid zum Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder ernannt worden.“
    DISKUS Dezember 1966, Nr.8
    10) Artikel>01.12.1966>>DISKUS: „Thesen gegen die Koalition der Mutlosen mit den Machthabern“
    „- I. – Die sozialdemokratischen Führer sind in die abgewirtschaftete Regierung der CDU/CSU eingetreten. Sie liefern das Alibi für die Verschleierung eines Konkurses und für die Fortsetzung einer gescheiterten Politik. Wir haben Grund, die neue Regierung mehr zu fürchten als die alte. – Der Hinweis auf regierungstechnische Schwierigkeiten, mit denen die kleine Koalition unter einem Kanzler Brandt hätte fertig werden müssen, ist ein Argument für und nicht gegen die ausgeschlagene Alternative: um so enger wäre der Spielraum für den kleineren Koalitionspartner gewesen. Schlimmstenfalls hätte die SPD Neuwahlen erzwingen können. – Eine Verbindung mit der FDP wäre sogar auf der Oppositionsbank sinnvoll gewesen. Das ausgehungerte Minderheitskabinett hätte für einen Erfolg der Sozialdemokraten bei der nächsten Bundestagswahl besser arbeiten können als eins, das mit sozialdemokratischen Ministern nur ausstaffiert ist. – Die Entscheidung der sozialdemokratischen Führer ist nicht plausibel. Verständlich erscheint sie bloß denen, die sich mit Bitterkeit erinnern, daß diese Partei seit Jahren nur noch den Mut hatte, Gegner in ihren eigenen Reihen zu suchen. Diese Partei hat ihre Energie nicht auf die Entwicklung, sondern auf die Unterdrückung alternativer Strategien verwendet. Sie hat unter dem Feuerschutz des landesüblichen Antikommunismus sowie eines offiziellen KPD-Verbotes operiert und Kompromißbereitschaft schlechthin zum Range einer Politik erhoben. – II. – Wir haben Grund, die neue Regierung zu fürchten, denn sie visiert einen gefährlichen Kurs. Ob nun die Ziele bleiben, und nur das Tempo ihrer Verwirklichung sich ändert, oder ob gar einige Ziele sich ändern – die Risiken wachsen. Die gespenstische Einmütigkeit derer, die sich im Fallex-Bunker geflissentlich auf den Notstand präpariert haben, kann sich nun ohne Zögern in Verfassungsänderungen umsetzen. Der bisher unbekannte Fahrplan spricht weniger für die Sicherheit der Demokratie im Notstand als für eine Vorverlegung des Notstandes in die Demokratie. – Einer Regierung unter dem Einfluß von Leuten, die sich mit der NPD in das rücksichtslose Management der finstersten Ressentiments teilen, ist zu mißtrauen. Die Schritte zu einer fälligen Aktivierung der Deutschlandpolitik, mag sie den Titel der Entspannung und das Interesse der Friedenssicherung in Anspruch nehmen, können doch in ein nationales Abenteuer führen. – Die Vollmachten zu einer planvollen Regulierung des wirtschaftlichen Kreislaufes können im Namen der sozialen Sicherheit und der Stabilisierung gegeben und doch zu einer autoritären Einschnürung demokratischer Gewerkschaften genutzt werden. – III. – Wir haben Grund, die neue Regierung zu fürchten, denn sie gefährdet die Grundlagen des Parlamentarismus. Ohnehin ist die Opposition, ohne die es ein Parlament nicht gibt, als Institut entwertet worden, weil die Sozialdemokraten seit Jahren auf eine Partizipation an der Macht der Regierung statt auf einen Regierungswechsel hingearbeitet haben. – In Zukunft ist das Parlament nicht durch Selbstentmannung der Opposition, sondern durch faktische Mehrheitsverhältnisse gelähmt. Wenn Neunzehntel der Abgeordneten den Regierungsparteien angehören, werden Konflikte unter Ausschluß der Öffentlichkeit geregelt. Ein Bundestag, seiner oppositionellen Kraft beraubt, ist zudem in Gefahr, von weiteren Wahlerfolgen der NPD aufgeknackt zu werden. Oder aber die Allianz Strauß -Wehner läßt sich durch die Schwäche der Opposition innerhalb und den erwarteten Erfolg der Opposition außerhalb des Parlaments dazu treiben, selber den Gegner in Nationalismus zu überbieten. – Das Mehrheitswahlrecht, das die Koalitionspartner vereinbart haben, ist kein Präventiv. Es müßte den Willensbildungsprozeß vollends austrocknen. Das Mehrheitswahlrecht ist ein Mechanismus, der die Stärke von Demokratien nicht erklärt, sondern selber nur in gesicherten Demokratien arbeitet. Das Mehrheitswahlrecht funktioniert erst auf der Grundlage innerparteilicher Demokratie. Die SPD hat aber nicht erkennen lassen, daß sie offene Diskussionen im eigenen Hause auch nur zu tolerieren bereit wäre. – IV. – Wir haben Grund, die neue Regierung zu fürchten, denn die SPD war, um an der Macht der Anderen teilzunehmen, zu Kompromissen um jeden Preis bereit. – Strauß, der als Mitglied der Bundesregierung gezeigt hat, daß er im Ernstfall die Normen des Grundgesetzes nicht kleinlich handhabt; Strauß, der das Parlament mit Vorsatz getäuscht hat und von Skandalen nicht überzeugend sich reinigen konnte; Strauß, der nach alledem kaum noch die Qualifikation zum Führer einer demokratischen Partei hat und gewiß nicht mehr zu einem demokratischen Minister taugt – diesen Strauß haben die Sozialdemokraten für ein Regierungsamt rehabilitiert. – Das nationale Übersoll an vaterländischer Pflichterfüllung, freiwillig entrichtet von denen, die man lange genug auf die Vaterlandslosen diffamiert hat – das ist das auferstandene Gespenst des Jahres 1914. Heute nimmt es die Gestalt Herbert Wehners an. Er ist von Adenauer und seinen Mann so lange und so wirkungsvoll als stalinistischer Buhmann für CDU-fromme Bundesbürger mißbraucht worden, bis er selber seine verlorene Identität nur noch auf dem Wege einer Identifikation mit seinen Angreifern zu suchen bereit war. Das ist ihm als Wendung zum Staatsmann attestiert worden. – Mit größerem Bedauern sehen wir den empfindlicheren Willy Brandt agieren. Er, der von Erhard und anderen Wahlkampfgegnern so schamlos denunziert wurde, möchte Arm in Arm mit Kiesinger die deutsche Wirklichkeit darstellen – ein Wirklichkeit, die so schäbig ist, daß sie diese ungewollte Ironie in der Tat verdient hat. – V. – Wir haben Grund, diese neue Regierung zu fürchten. Gegen die Befürchtung, daß die SPD, die um jeden Preis Kompromisse schließt, eines Tages auch den Ordnungshütern um jeden Preis assistieren könnte, spricht vorerst nur das protestantische Gewissen eines aufrechten Justizministers. – Wie groß aber ist die demokratische Zuverlässigkeit einer Regierung, wenn man sie schon am Überbleibsel einer einsamen Person festmachen muß – während die Person, an der sich die Gefahren demonstrieren lassen, Exponent ist, sagen wir: Anführer einer Truppe. Die einzige Hoffnung, die uns die neue Regierung läßt, verbindet sich mit den internen Gegensätzen, an denen die Koalition der Mutlosen mit den Machthabern zerbrechen könnte – und mit ihr zerbrechen sollte der fatale Geist der SPD Selbstzerstörung einer Partei mit großer Tradition.“
    DISKUS Dezember 1966, Nr.8
    11) Rede>10.01.1967>>Jürgen Habermas, Rede: “Universität in der Demokratie Demokratisierung der Universität“ Vortrag auf den Universitätstagen 1967 der FU Berlin
    „Das Argument, das ich an den Beginn stelle, entlehne ich der Wissenschaftstheorie. Denn für die prinzipielle Trennung von Praxis und Wissenschaft und für eine Koordinierung von Wissenschaft und Technik spricht ein empiristisches Selbstverständnis der Forschung, das auf David Hume zurückgeführt werden kann. Hume hat gezeigt, daß sich normative Aussagen aus deskriptiven nicht ableiten lassen. Deshalb scheint es angebracht, Erörterungen über die Wahl von Normen, also Erörterungen über moralische oder politische Fragen, nicht mit Fragen der empirischen Wissenschaf¬ten zu vermengen. Aus theoretischem Wissen können wir bei gegebenen Zielen allenfalls Regeln für in-strumentales Handeln gewinnen. Praktisches Wissen hingegen bezieht sich auf Regeln kommunikativen Handelns, und diese Standards sind wissenschaftlich nicht zwingend zu begründen. Diese logische Tren¬nung legt dann auch die institutionelle Trennung nahe: Politik gehört nicht an die Universität, es sei denn als Objektbereich einer selbst unpolitisch verfahrenden Wissenschaft.
    Nun ist jenes Argument, das Hume vorgetragen hat, nicht etwa falsch, aber ich glaube, daß aus ihm nicht die Strategie folgt, für die Humes positivistische Nach-folger das Argument ins Feld führen. Man braucht Forschung nicht nur unter den logischen Bedingungen der Theorien, die aus ihr hervorgehen, zu beurteilen; ein anderes Bild ergibt sich, wenn man statt der Resul¬tate die Bewegung des Forschungsprozesses im Auge hat. So sind metatheoretische Erörterungen das Me¬dium des wissenschaftlichen Fortschritts ich meine methodologische Erörterungen über die Brauchbarkeit eines analytischen Rahmens, über die Zweckmäßigkeit von Forschungsstrategien, über die Fruchtbarkeit von Hypothesen, über die Wahl von Ermittlungstechniken, über die Interpretation von Meßergebnissen und über die impliziten Annahmen von Operationalisierungen, ganz zu schweigen von Diskussionen über theoretische Grundannahmen oder über die Leistungsfähigkeit ver¬schiedener methodischer Ansätze.
    Interessanterweise folgen aber Diskussionen dieser Art, logisch betrachtet, grundsätzlich keinen anderen Regeln als irgendeine kritische Erörterung praktischer Fragen. Von schlichten Deduktionen oder empirischen Überprüfungen unterscheidet sich eine solche kritische Argumentation dadurch, daß sie Einstellungen auf dem Wege einer Rechtfertigung der Wahl von Standards rationalisiert. Ein Verhältnis der Implikation ist zwi¬schen Einstellungen und Aussagen unmöglich. Gleich¬wohl kann die Zustimmung zu einer Prozedur oder die Annahme einer Norm mit Argumenten gestützt oder geschwächt, jedenfalls rational abgewogen wer¬den und eben darin besteht die Aufgabe der Kritik sowohl bei metatheoretischen wie auch bei prakti¬schen Entscheidungen.
    Gewiß macht es einen Unterschied, ob wir Standards erörtern, die, wie in der Wissenschaft, den Rahmen für deskriptive Aussagen festlegen, oder Standards, die Regeln kommunikativen Handelns sind. Aber beide Male geht es um die Rationalisierung einer Wahl im Medium ungezwungener Diskussion. In den seltensten Fällen werden praktische Fragen in dieser rationalen Form entschieden; aber eine Form der politischen Willensbildung gibt es, nach deren Prinzip in gleicher Weise Entscheidungen von einem in herrschaftsfreier Diskussion erzielten Konsensus abhängig gemacht werden sollen und das ist die demokratische. Das Prinzip der Öffentlichkeit soll dabei jede andere Ge¬walt als die des besseren Argumentes ausschalten; und Mehrheitsentscheidungen gelten dieser Idee zufolge nur als Ersatz für den zwanglosen Konsensus, der sich am Ende herausstellen würde, wenn man nicht stets die Diskussion unter Entscheidungszwang abbrechen müßte. Dieses Prinzip, daß, kantisch gesprochen, al¬lein Vernunft Gewalt haben solle, verbindet die de¬mokratische Form der politischen Willensbildung mit jener Art Diskussion, der auch die Wissenschaften ihren Fortschritt verdanken denn in diesem Fort¬schritt dürfen wir das Moment der Willensbildung nicht übersehen.
    Darin zeigt sich eine untergründige Einheit von theoretischer und praktischer Vernunft. Dieser Ein¬heit können wir uns heute nur formal vergewissern; eine Philosophie, die sie inhaltlich explizierte, fehlt. Ein institutionell gesichertes Privileg gegenüber den Ein¬zelwissenschaften kann Philosophie heute nicht mehr beanspruchen. Aber seine universelle Kraft behält das Philosophieren in der Form der Selbstreflexion der Wissenschaften selber. Hier, in dieser von der Philo¬sophie ausgetretenen Dimension einer Selbstreflexion der Wissenschaften, erhält sich auch noch die, für die wissenschaftlichen Theorien selbst mit Recht aufge-hobene, Einheit von theoretischer und praktischer Vernunft. Die fachimmanent gewordene Philosophie kann, außerhalb ihres legitimerweise auch als Fach konservierten Aufgabenbereiches, die Rolle des Dol¬metschers zwischen einer fachlichen Borniertheit und der nächsten übernehmen. So halte ich es für philo-sophische Aufklärung, wenn Mediziner an soziologi¬schen und psychoanalytischen Forschungen zur Ent¬stehung von Psychosen den Einfluß der Familienum¬welt einschätzen und dadurch gewisse biologistische Grundanschauungen ihrer Fachtradition reflektieren lernen. Für philosophische Aufklärung halte ich es, wenn Soziologen unter Anleitung von Fachhistorikern einige ihrer allgemeinen Hypothesen auf geschichtli¬che Materialien anwenden, dadurch auf die unver¬meidliche Gewaltsamkeit ihrer Operationalisierungen aufmerksam werden und so das methodologisch un¬terdrückte Verhältnis von Allgemeinem und Einzelnem reflektieren lernen. Für philosophische Aufklärung halte ich es, wenn Philologen an neueren psycholingui¬stischen Untersuchungen über das Erlernen gram¬matischer Regeln die kausale Verknüpfung von Spre¬chen und Sprache mit externen Bedingungen begrei¬fen und auf diesem Wege die methodischen Grenzen bloßen Sinnverstehens reflektieren lernen. Das sind Beispiele keineswegs für interdisziplinäre Forschung, sondern für eine Selbstreflexion der Wissenschaften, in der diese ihrer eigenen Implikationen für das hand¬lungsorientierende Selbstverständnis kritisch inne¬werden.
    Als Reflexionsform der Wissenschaften bewährt sich ein solches immanentes Philosophieren auch im Hinblick auf die Umsetzung der wissenschaftlichen Resultate in die Lebenswelt.
    Der Wissenschaftsrat hat die Abschaffung des Phi¬losophicums empfohlen. Dafür gibt es gute Gründe. Aber gerade die Übersetzung wissenschaftlicher Ma¬terien in die Bildungsprozesse von Schülern verlangt die bestimmte Form der Reflexion, die einmal an das Bewußtsein der Philosophie gebunden war. Eine kaum in Ansätzen vorhandene Didaktik für die Fachgruppen des Gymnasiums müßte zwingend auf die philosophischen Voraussetzungen der Fächer selber zurück-führen: So kann die Vermittlung von grammatischen Grundstrukturen in einem ungefächerten Sprachunter¬richt der Unterstufe sinnvoll gar nicht diskutiert wer-den, ohne auf die von Humboldt über Saussure bis Chomsky entfalteten Probleme der Sprachphilosophie zu stoßen; entsprechend führen didaktische Fragen des Geschichtsunterrichts für den Anfang der Mittel¬stufe zur Problematik der Entstehung des histori¬schen Bewußtseins, das sich mit der Tradition des ge-schichtsphilosophischen Denkens seit dem Ende des 17. Jahrhunderts entfaltet hat. Nicht geringer ist der Zwang zur Selbstreflexion, der von solchen Fragen der pädagogischen Umsetzung auf Naturwissenschaf¬ten und Mathematik zurückwirkt. Leicht ließen sich für andere Wissenschaftsbereiche die Umschlagstel¬len zwischen Theorie und Praxis zeigen, an denen die Selbstreflexion aufbricht: In der Jurisprudenz führt die Praxis der Rechtsanwendung auf Fragen der Her¬meneutik; und in den Sozialwissenschaften ist es das Bedürfnis der Praxis nach Entscheidungshilfe und Pla¬nung, das Diskussionen über Grundfragen der Metho¬dologie hervorruft.
    Alle diese Beispiele kennzeichnen eine Dimension, in der die Wissenschaften Reflexion üben und sich auf Wegen, die einmal die Philosophie begangen hat, kri¬tisch über ihre weltanschaulichen Implikate ebenso wie über ihr Verhältnis zur Praxis Rechenschaft ge¬ben. Diese Dimension darf nicht zugeklappt werden, denn in ihr allein ist es möglich, jene drei Funktionen, welche die Hochschule so oder so über die Erzeugung und Vermittlung technisch verwertbaren Wissens hin¬aus erfüllen muß, in rationaler Weise zu erfüllen. Nur in jener Dimension können wir anstelle traditionaler Berufsethiken ein reflektiertes Verhältnis der Hoch-schulabsolventen zu ihrer Berufspraxis fördern, nur in jener Dimension können wir das sonst dogmatisch wirksame Verhältnis der lebenden Generationen zu den handlungssteuernden kulturellen Überlieferungen durch Reflexion ins Bewußtsein heben; nur in jener Dimension können wir schließlich auch politisch fol¬genreiche Einstellungen und Motive, die der universi¬täre Wissenschaftsbetrieb und die Korporation for¬men, kritischer Erörterung unterziehen. Die Teilnah¬me der Studenten an Forschungsprozessen schließt nicht zuletzt Beteiligung auch an dieser Selbstreflexion der Wissenschaften ein. Wenn sich aber kritische Er-örterungen dieses Typs im Bereich der umfassenden Rationalität bewegen müssen, in der die theoretische Vernunft von der praktischen noch nicht durch die auf anderer Ebene notwendigen methodischen Verbo¬te abgespalten ist, dann besteht eine Kontinuität zwi¬schen diesen Bemühungen und der kritischen Erörte-rung praktischer Fragen. Wenn jene Argumentation am Ende nur die Verschränkungen von methodischen Grundannahmen und handlungsorientierendem Selbst¬verständnis transparent macht, dann sind die Selbst¬reflexion der Wissenschaften auf der einen und die rationale Erörterung politischer Entscheidungen auf der anderen Seite, soweit die beiden immer auseinan¬derliegen und so wenig sie umstandslos vermengt wer¬den dürfen, gleichwohl durch die gemeinsame Form der Kritik verbunden.
    Deshalb brauchen wir, solange wir Rationalisierung nicht willkürlich abbrechen wollen, einen Gegensatz zwischen Fachuniversität und sogenannter Bildungs-universität nicht anzunehmen, aus dem gleichen Grund können wir aber auch eine entpolitisierte Hochschule nicht hinnehmen. Auch Tagespolitik muß Bestandteil der universitätsinternen Öffentlichkeit sein dürfen. Ich sage das, obwohl an der Universität Frankfurt so¬eben ein NPD Hochschulbund gegründet worden ist. Und ich glaube, diese These vertreten zu dürfen, weil das Prinzip, durch das politische Erörterungen an Universitäten allein legitimiert sind, dasselbe Prinzip ist, das die demokratische Form der Willensbildung bestimmt: nämlich den Grundsatz, Entscheidungen in der Weise zu rationalisieren, daß sie, der Idee nach, von einem in herrschaftsfreier Diskussion erzielten Konsensus abhängig gemacht werden können.
    Das ist ein Prinzip. Es ist verbindlich, aber es ist nicht wirklich. Deshalb müssen wir, wenigstens unter analy¬tischen Gesichtspunkten, am demokratischen Willens-bildungsprozeß auseinanderhalten: die Diskussion der Vorschläge und Begründungen und die Demonstration eines Willens mit Berufung auf vorangegangene Argu¬mentationen. Soweit es sich nicht um hochschulpoli¬tische Auseinandersetzungen zwischen Teilen der Kor¬poration selber handelt, ist die Universität nicht der Ort, um dort einen politischen Willen zu demonstrie¬ren. Aber sie ist, wie ich meine, ein vorzüglich geeig¬neter Ort für die Erörterung politischer Fragen, wenn und soweit diese Diskussion grundsätzlich an diesel¬ben Regeln der Rationalität gebunden ist, innerhalb deren sich die wissenschaftliche Reflexion bewegt. Wir können auf diesen strukturellen Zusammenhang hinweisen, um ferner plausibel zu machen, daß Studenten von ihren Staatsbürgerrechten einen extensi¬ven Gebrauch machen, um außerhalb der Universität auch ihren Willen zu demonstrieren. Freilich wird dann umgekehrt ebenso verständlich, daß man von Bürgern der Universität in ihrer Rolle als Staatsbür¬ger einen durchsichtigen Zusammenhang zwischen Demonstrationen und vorangegangenen Argumenta¬tionen erwartet.
    Dieser Zusammenhang fehlt bei den meisten De¬monstrationen keineswegs; zwei Formen der Demon¬stration gibt es aber, die ihn leugnen. Ich meine einmal den Anarchismus jener verhinderten Bombenleger, die von der Vergeblichkeit der Diskussion überzeugt sind und nur mehr der unmittelbaren Aktion ver¬trauen. Indem sie von sich aus die Kommunikation abbrechen, verzichten sie auf das Mittel der Politik, das im Rahmen der Universität allein gerechtfertigt werden kann. Indem sie nicht mehr mit sich sprechen lassen, definieren sie sich für die anderen als bloßes Objekt sei es der Sozialforschung oder der Psycho¬pathologie. Wenn wir allerdings diese Form der Poli¬tisierung untersuchen, sollten wir uns nicht verhehlen, daß solche Studenten in einer Hochschule leben, die ihnen keine zureichenden Studiengelegenheiten bieten kann. Wir sollten bedenken, daß sie in einer Demo¬kratie aufgewachsen sind, die selbst einen Jaspers auf¬scheucht in der nämlich die äußere Politik von Rauch¬fahnen systematischer Verschleierung vernebelt wird und in der nach Innen die Integration mit Notstands¬vorbereitungen, Lohnleitlinien und schriller werden¬den Tönen der Presse auf Kosten der Liberalität vor¬anschreitet. Die Einrichtungen einer verwirklichten Demokratie wären wie verschwebende Netze, aus zerbrechlichster Intersubjektivität gewoben; unsere Institutionen könnten stattdessen eines Tages wie Ringwälle dastehen, vor denen die überlebenden In¬dividuen nur noch bellen. Eine andere Gruppe von Demonstranten scheint zu glauben, daß diese Zu¬kunft schon begonnen hat. Sie brechen nicht nur die Diskussion ab, sie verleugnen auch noch die politi¬schen Ziele. Sie leben in der Hoffnung, daß es eine Revolution, die Spaß macht, nicht nur im Film geben könnte. Was immer nach Ordnung ausschaut, provo¬zieren sie, erst recht die Ordnungshüter. Mich be¬drückt bei dieser Form von Demonstration vor allem ein Gedanke: Nehmen Sie einmal an, eines Tages wür¬de die Polizei in Berlin oder auch in München oder in Frankfurt, entgegen ihrem verfassungsmäßigen Auf¬trag, innenpolitisch offen Partei nehmen und sich durch ihr Verhalten selbst als politischer Gegner defi¬nieren: Wer sollte ihr in einer solchen Situation den gebotenen politischen Widerstand leisten, wenn wir uns inzwischen alle zu Provos entpolitisiert hätten?
    Das Abgleiten in Anarchismus und Provokationis¬mus, also in Formen der politischen Selbstentmün¬digung, bietet nur die Folie, auf der um so deutlicher hervortritt, daß Bürger der Universität, auch in ihrer Rolle als Staatsbürger außerhalb der Universität, auf den transparenten Zusammenhang von Willenskund¬gebung und vorangegangener Argumentation zu achten haben. Unter dieser Voraussetzung aber muß die kri¬tische Erörterung politischer Fragen als Bestandteil der universitätsinternen Öffentlichkeit gelten dürfen.
    Diese These habe ich durch den Nachweis einer im¬manenten Beziehung zwischen universitärem Wis¬senschaftsbetrieb und Kritik gestützt. Für sie läßt sich aber auch pragmatisch das Bedürfnis eines politischen Selbstschutzes der Korporation ins Feld führen. In einer nicht eben gefestigten Demokratie müssen wir mit verschleierten Notstandsfällen rechnen, die nach Interpretation der berufenen Instanzen gerade nicht als Verstoß gegen die Legalität anerkannt werden. In solchen Fällen arbeitet oft nur noch der Mechanismus der solidarischen Selbstverteidigung der angegriffe¬nen Institution in ihrer Gesamtheit. Dem partikularen Interesse scheint dann nämlich durch eine akute Kon¬vergenz mit dem allgemeinen Interesse, über den eige¬nen Bereich hinaus, Kraft zuzuwachsen. Die Spiegel¬affäre war ein Beispiel. Gegen die verletzte Presse-freiheit hat sich die gesamte Institution in seltener Einmütigkeit zur Wehr gesetzt. Eine Verletzung der Tarifautonomie würde gewiß einen nicht minder ge-schlossenen Protest der Gewerkschaften auslösen. Und so müßte auch, wenn jemals wieder die Verfassungs¬norm, die Freiheit von Lehre und Forschung garan-tiert, angetastet werden sollte, der erste Widerstand von den Universitäten selber ausgehen, Professoren und Studenten Seite an Seite. Von einer entpolitisier¬ten Hochschule könnte ein solcher Akt der Notwehr nicht mehr erwartet werden.
    (Für hochschulpolitische Auseinandersetzungen innerhalb der Kor¬poration muß allen Parteien auch die Möglichkeit zugestanden werden, ihren begründeten Willen zu demonstrieren. Dabei sollten die Mittel, die die Studenten wählen, den Mitteln der Herrschaftsorganisation der sie gegenüberstehen, komplementär sein. Eine Dauermobilisie¬rung der Studentenschaft, die sich gegenüber bestimmten, im Prinzip durchsetzbaren hochschulpolitischen Zielen verselbständigte und allein unter dem Gesichtspunkt der Politisierung des Bewußtseins als jakobinischer Erziehungsprozeß unterhalten würde, ließe sich auf der Grundlage, auf der ich Politik als einen unveräußerlichen Bestandteil universitätsinterner Öffentlichkeit zu rechtfertigen versuche, nicht legitimieren. Ein solches Vorgehen wäre allerdings in extremen Lagen als eine Notwehrreaktion auf die Ausschaltung der universitätsinternen Öffentlichkeit selber verständlich zu machen).“
    In: Habermas, Jürgen: Protestbewegung und Hochschulreform, aaO, Seite 108 133 (erweiterte Fassung)
    12) Artikel>01.02.1967>>DISKUS: „Dubioses“
    „Nachdem die Studentenschaft die neue Satzung in Urabstimmung angenommen hatte, fühlte sich das Studentenparlament verpflichtet, dafür zu sorgen, daß auch nach ihr verfahren werde. Hierzu war es notwendig, die Satzung im Parlament als Novelle der alten zu beschließen, da sie sonst erst mit der Genehmigung durch den Kultusminister die in etwa einem halben Jahr zu erwarten ist, in Kraft tritt. – Bei der Abstimmung am 19.1. war jede Stimme zum Erreichen der vorgeschriebenen Zwei-dritten-Mehrheit der Mitglieder nötig. Deshalb mußte das Verfahren des AStA-Politreferenten befremden. Herr v. Gizycki (Dresdensia Rugia) verließ 10 Minuten vor der entscheidenden dritten Lesung die Sitzung, um zu einem Verbindungsfest zu gehen. Ein Korpsbruder, ebenfalls Parlamentarier, der mit ihm ging, legte wenigstens sein Mandat nieder. Obwohl jede nicht abgegebene Stimme bei Satzungsänderungen einem Nein gleichkommt, hielt v. Gizycki dies nicht für opportun. Ebenso überraschte die stellvertretende AStA-Vorsitzende Karin Rausch (SDS) durch ihre Stimmenthaltung. Es ist untragbar, daß ein Mitglied der Exekutive nicht für die Verfassung stimmt, zumal die neue Satzung Frl. Rausch schon vor Amtsantritt bekannt war. Überhaupt ist die Einstellung der ‘Innenbossin’ zu ihrem Amt etwas merkwürdig. Bei ihrer Wahl gab sie bekannt, daß sie die ersten zwei bis drei Monate ihre Arbeit im AStA nicht aufnehmen könne, da sie in dieser Zeit ihr Vordiplom ablegen wolle. Dies hinderte sie jedoch nicht daran, DM 600,- (sechshundert) als ‘Aufwandsentschädigung’ für diese Zeit zu kassieren. Eine der Hauptaufgaben des Stellvertretenden Vorsitzenden für Inneres ist die Organisation des Quartier Latin. – Vielleicht sind ihre hohen finanziellen Ansprüche ein Grund dafür, daß sie sich mit dem sparsamen Haushaltsplan ihres AStA nicht befreunden konnte und ihm im Studentenparlament nicht zustimmte. Die Frage, wie ein Mitglied der ‘Regierung’ regieren will, gegen Verfassung und gegen Budget, bleibt vielen, die Frl. Rausch nicht kennen, ein Rätsel.“
    DISKUS Februar 1967, Nr.2
    13) Artikel>01.02.1967>>DISKUS: „Personalien“
    „Karin Rausch, stellvertretende AStA-Vorsitzende auf Abbruch und Spezialistin für Sexualfragen, konnte während des Q.L.67 mit ihren Kenntnissen nicht assistieren, da sie es vorzog, eine Reise nach Konstanz anzutreten. Böse Zungen behaupten sie habe dort weniger in Sachen Hochschulreform an einer Expertentagung des VDS teilgenommen, als vielmehr das Terrain für eigene Studien am Bodensee sondiert. Zu klären bleibt indessen noch, ob die Dame Rausch eine Aufwandsentschädigung von DM 300,- für ihre Mitarbeit am Q.L. zu recht erhalten hat. – Peter-Ingo Mess, amtsenthobener AStA-Finanzer und Mitglied einer schlagenden Verbindung, wurde in der Woche vor dem Q.L. jeden Abend von seinen Verbindungsfreunden gewaltsam aus den AStA-Räumen entfernt, damit er rechtzeitig auf dem Paukboden sein konnte. Herr Mees hatte nämlich am Tag nach der ersten Q.L.-Nacht seine letzte Bestimmungsmensur zu schlagen. Anschließend kam der wackere Kämpfer mit Verbindungsbruder und AStA-Polit-Referent Rainald von Gizycki in die Q.L.Zentrale und bepinselte die Kampfwunden mit studentenschaftseigenem Jod.“
    DISKUS Februar 1967, Nr.2,
    14) Artikel>01.02.1967>>DISKUS: „Tendenz – Stromlinienform“
    „Am meisten ins Grundsätzliche ging Professor Jürgen Habermas. Das ‘Berliner Modell’ könne nicht darüber hinwegtäuschen, daß in Deutschland einheitlich die Ordinarien-Universität wieder etabliert sei, die eine Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden fingiert. Die Studienreform-Kommissionen, in denen Professoren und Studenten zusammenarbeiten, seien ein positiver Ansatz, aber sie müßten ihre hochschulpolitischen Diskussionen in die Öffentlichkeit tragen.’ (Über die ‘Universitätstage’ an der FU-Berlin, in Frankfurter Rundschau, 27.1.1967) – Studienreform-Kommissionen und Öffentlichkeit streben seit einiger Zeit auch die Soziologiestudenten der philosophischen Fakultät an; d.h. die Vertreter der Fachschaft und die ihr assoziierten Gruppen. Von vier Fachschaftsvollversammlungen, die zum Hauptthema Studienreform einberufen wurden, waren nur die beiden ersten mit einer ‘Öffentlichkeit’ von Studierenden besetzt, denn nur die Anwesenheit von Professoren macht solche Versammlungen attraktiv. Während der beiden letzten Fachschaftsvollversammlungen diskutierten nur mehr jene ‘geschlossenen Subkulturen’, die an dem Zustandekommen einer paritätischen Kommission, zusammengesetzt aus Professoren, Assistenten und Vertretern der Studierenden interessiert waren. Die Frage, wie Öffentlichkeit in Form von Fachschaftsvollversammlungen auch ohne die Teilnahme von Professoren herzustellen sei, verweist auf die Methoden der Berliner Studenten: ‘Elemente plebiszitärer Willensbildung wie Vollversammlung, Protestversammlung, Demonstration, sit-in, teach-in und Streik…’ (zitiert nach FAZ, 28.1.1967) – Was die ‘konservativen’ und ‘reaktionären’ (nach einer Einteilung von Professor v. Friedeburg) Vertreter der Öffentlichkeit von diesen ‘anarchoiden’ Tendenzen halten, formuliert die FAZ mit einem Unterton von Drohung und Panik: – ‘Das Berliner Modell jedenfalls hat während der letzten Jahr derart viele Schwächen offenbart, zu oft hat sich das Fehlen von Sicherungen bemerkbar gemacht, daß längeres Abwarten nicht mehr zu rechtfertigen wäre… Wenn dieser überall existente Spannungsboden nicht mit den einer Universität gemäßen Mitteln und Formen überwunden werden kann, sondern im Wege törichter Polemiken, studentischer Streiks oder gar Krawallen erzwungen werden soll, dann ist es an der Zeit, für Berlins allzu ‘Freie Universität’ ein neues Universitäts – Gesetz zu erlassen, bei dem man dem Reifegrad der jetzigen Studenten stärker Rechnung tragen müßte;… Auf jeden Fall sollte das Land Berlin mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf die Universität erhalten.’ (28.1.1967) – Obwohl die Frankfurter Diskussion weit entfernt von ‘plebiszitärer Willensbildung’ ist, fühlten sich auch hier die Professoren vom Öffentlichkeitsdrang der Studenten überrascht. – Welche Form der Öffentlichkeit und vor allem zu welchem Zeitpunkt ist Öffentlichkeit richtig? Die Studenten wollten und konnten sich den Demonstrationseffekt eines solchen Konfliktes nicht entgehen lassen. Öffentlichkeit verliert ihren progressiven Charakter in dem Moment, in dem sie einseitig fungibel gemacht werden soll. – ‘Geschlossene Subkulturen’ haben es immerhin noch vermocht, zur Vorbereitung der Fachschaftsversammlungen vor Weihnachten und Mitte Januar (20.12.1966 und 17.1.1967) zwei Beschlußvorlagen auszuarbeiten. Die Präambel: ‘Die Studenten der Fachschaft Soziologie an der philosophischen Fakultät der J.W.Goethe – Universität sind bereit, in einer Arbeitskommission zusammen mit Professoren und Assistenten über die Probleme einer Neuorganisierung von Forschung und Lehre am Frankfurter Institut für Sozialforschung zu diskutieren.’ Weiter heißt es in der Beschlußvorlage vom 20.12.1966: – Die Studenten der Fachschaft Soziologie stellen deshalb für die Teilnahme ihrer Vertreter folgende Bedingungen:
  9. Die Anzahl der studentischen Vertreter entspricht der Anzahl der Vertreter von Assistenten und Professoren zusammengenommen.
  10. Die studentischen Vertreter werden von der Fachschaftsvollversammlung gewählt. Sie sind der Fachschaftsvollversammlung und den Fachschaftsvertretern zu Rechenschaft und Information verpflichtet.
    Schon an diesem Punkt bildeten sich zwei Fraktionen: die einen meinten es sei notwendig alle Mitglieder – also auch Professoren und Assistenten – und nicht nur die Studentenvertreter unter diesen Anspruch zu fassen; die anderen wandten ein, daß mit dieser ‘radikalen’ Forderung die Kommission nie zustande käme, daß es außerdem keine Erfolgskontrolle gäbe, ob sich jedes Kommissionsmitglied an diese Informationspflicht halte. In der zweiten Beschlußvorlage vom 17.1. sah der Passus dann so aus: – ‘Nach Auffassung der Studenten sollen die Arbeitsergebnisse der Kommission verbindliche Grundlage für alle zu treffenden Entscheidungen über eine solche Neuorganisation sein, d.h.: die Studenten setzen voraus, daß Professoren und Assistenten der Kommission zumindest eine faktische Verbindlichkeit zugestehen, deren Verletzung eine weitere Kommissionsarbeit sinnlos macht.’ – Die Fachschaftsversammlung spaltete sich in die besagten Fraktionen, obwohl formal beide Gruppen die gleichen Ziele hatten: – 1) nicht ‘Konzeption von Notmaßnahmen im Rahmen der gegenwärtigen Bedingungen’, – 2) Verhinderung ‘restriktiver Maßnahmen’ (z.B. numerus clausus, Studienzeitbegrenzung) und darüber hinaus Öffentlichkeit, – 3) Politisierung der Studenten. – Die Zwickmühle ist offensichtlich; politische Öffentlichkeit läßt sich unter den Studenten nur herstellen, wenn der Konflikt als solcher ständig für die Gruppe am Leben erhalten wird. Andererseits betrifft ein Konflikt die Studentengruppe in dem Moment nicht mehr, wo er an eine unverbindlich arbeitende Kommission abgegeben wird. Dieses Dilemma kreierte die These von der ‘Konflikt-Kommission’: – ‘Wird von einer Seite der Kommission versucht, gegen den Willen der studentischen Vertreter ohne weitere Diskussion restriktive Maßnahmen durchzusetzen, sind die studentischen Vertreter verpflichtet, aus der Kommission auszutreten und die anderen Kommissionsmitglieder aufzufordern, auf einer Fachschaftsvollversammlung ihr Verhalten zu rechtfertigen.’ Die Studentenvertreter sollen also hin- und herpendeln zwischen Kommission und studentischer Öffentlichkeit, die durch Austritte aus der Kommission von Fall zu Fall herzustellen wäre. Diese gewaltsame Konstruktion eines Konfliktmodells führte schließlich zur Ablehnung der Kommission überhaupt durch die andere Fraktion: wenn eine im strengen Sinne verbindliche Kommission nicht zustande käme, so müsse Öffentlichkeit mit ‘plebiszitären Methoden’ hergestellt werden. Die letzte Fachschaftsvollversammlung endete mit dem Rücktritt der Fachschaftsvertreter. – Die Probe aufs Exempel ist noch nicht gemacht worden, denn immerhin hat sich Professor Habermas eindeutig gegen die ‘Unterstellung’ gewehrt, die Professoren machten sich ‘stark für eine befristete Immatrikulation’. Er hat nur allgemein von einer ‘Determinierung des Grundstudiums’ gesprochen, die ‘unerläßlich für ein liberales Hauptstudium mit Teilnahme an Forschung und Lehre’ sei. Er ist auch nicht einverstanden mit den ‘angebotenen Lehrveranstaltungen’, und er hat in diesem Fall einen konkret anderen Begriff von Öffentlichkeit als die Studenten: – ‘Ich meine der demonstrative Effekt geht natürlich nicht aus von der Einführung des numerus clausus in einem bestimmten Fach’, sondern ‘man muß überlegen, ob man nicht jetzt mit einem doppelten Effekt und durchaus demonstrativ – das ist uns bewußt, nicht eine Studienzeit- sondern eine Studentenzahlbeschränkung einführen soll.’ – Bei einer solchen Strategie ist es allerdings ‘unzeitgemäß’, wenn die Studenten einen eigenen Begriff von Öffentlichkeit sofort entwickeln. Studenten und Professoren sollen in Einigkeit das Exempel des ‘Frankfurter Modells’ statuieren. Nur daß die Einigkeit ein wenig mehr auf Kosten der Studenten geht. – ‘Die Arbeit der Kommission kann nur sinnvoll sein, wenn sie sich nicht auf die Konzeption von Notmaßnahmen im Rahmen der gegenwärtigen Bedingungen beschränkt, sondern gleichzeitig grundlegende hochschul- und bildungspolitische Strategien entwickelt.’ – (Beschlußvorlage, 17.1.1967) – ‘Die Studenten der Fachschaft Soziologie schlagen für die Arbeitskommission folgende Themenkomplexe vor: – 1) Funktionen des Soziologiestudiums innerhalb der Wissenschaft und innerhalb der Gesellschaft. 2) Subjektive Motivationen des Soziologiestudiums. 3) Gegenwärtiger Stand der Diskussion von Hochschul- und Studienreform. 4) Berufsbild und Berufsmöglichkeiten. 5) Vergrößerung des Lehrkörpers incl. akademischer Mittelbau. 6) Studienberatung und Studienvorschriften. 7) Funktion und Auswirkungen zusätzlicher Lernkontrollen.’ – (Beschlußvorlage vom 20.12.1966) – Den demonstrativen Effekt darin zu sehen, daß man restriktive Maßnahmen vorweg nimmt, um zu demonstrieren, daß man positive Beispiele zu liefern vermag, sichert den Beifall der konservativen Kritik an der Hochschule: – ‘Solange die deutschen Hochschulen nur eine Ausbildung für ganz bestimmte akademische Berufe vermitteln… ist die Gefahr eines Akademikerüberschusses nicht zu umgehen. Steigende Abiturientenzahlen werden eines Tages die Bildungspolitik dazu zwingen, Formen der Weiterbildung zu entwickeln. Steigende Abiturientenquoten sind aber nicht nur erforderlich, um das gesellschaftspolitische Ziel des Grundrechts auf Bildung zu verwirklichen, auch ökonomische Gründe sprechen dafür, daß sich die Arbeitskräfte an schnell sich wandelnde Technologien anpassen.’ (Produzieren wir zu viele Akademiker?’, FAZ 28.1.1967) – Gegen diese – durch die Blume gesagte – Empfehlung, sich zu reibungslos funktionierenden ‘Arbeitskräften an sich schnell wandelnde Technologien anzupassen’ wehren sich die Soziologiestudenten zur Zeit – zwar mit komplizierten und nicht so gut funktionierenden Mitteln – mit Recht. – ‘Die produktive Universität, die Berufsausbildung betreibt, die nach den Wünschen der Gesellschaft funktioniert, sei die Alternative der forschenden, demokratischen Universität. Habermas nannte sie ‘die auf Stromlinienform gebrachte Ordinarien-Universität.’ (Frankfurter Rundschau, 27.1.1967) – Prof. Stein (FU Berlin) Senator für Wissenschaft und Kunst, über protestierende Studenten: ‘Sie sind mit irgend etwas unzufrieden.“
    DISKUS Februar 1967, Nr.2
    15) Resolution>02.06.1967>>Bundesvorstand SDS: Zum 02.Juni 1967
    „„Niederlage oder Erfolg der Protestaktion – Die Ereignisse in Berlin haben zugleich Macht und Ohnmacht der oppositionellen Studentenbewegung in der Bundesrepublik und in Westberlin demonstriert. Sie haben die Ohnmacht der Studenten gezeigt, wenn diesen die organisierte Gewalt des Systems gegenübertritt. Die politische Kraft der Studenten entstand und festigte sich erst in der Formulierung des Protests gegen das aggressive Vorgehen der Berliner Behörden. – Der Protest muß jedoch so lange erfolglos bleiben, als es den politisch engagierten Studenten nicht gelingt, in der Reflexion der Bedingungen ihrer Niederlagen mit ihrer Kritik über den Hochschulbereich hinauszuweisen. Diesem Zweck soll der vorliegende Diskussionsbeitrag des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes dienen. – I. Die Auseinandersetzungen zwischen den Studenten einerseits und der Universitäts – und Stadtbürokratie Westberlins andererseits sind das Ergebnis der Verschärfung der strukturellen Krise der Universität, der Verfestigung autoritärer politischer Machtpositionen in der BRD und Westberlin und internationaler Erschütterungen. – Die Universitäten werden immer mehr zu Betrieben, die eine möglichst große Zahl wissenschaftlicher Funktionäre für die höhere Technokratie der spätkapitalistischen Leistungsgesellschaft auszustoßen haben. Dabei werden die Studien reduziert auf das bloße Ansammeln von Fakten. Den Studenten wird jede Möglichkeit genommen, auf die Organisation ihres Arbeitsprozesses an der Hochschule Einfluß zu nehmen. Die Vertretung der Studenten in den verschiedenen Gremien der Freien Universität, die als Modell einer demokratischen Universität verstanden wurde, macht den Studenten in jedem Konflikt ihre Ohnmacht erneut und besonders deutlich. Diese Machtlosigkeit der Studenten wird um so größer, je mehr sich die Universität an die von der Gesellschaft geforderten Leistungsprinzipien anpaßt, ohne daß die Interessen der Studenten dabei berücksichtigt würden: Der Druck, dem die Universität von der Gesellschaft ausgesetzt ist, lastet einerseits auf ihrem schwächsten Teil – den Studenten. Diese Situation bildet die materielle Basis für die Unruhen der Studenten. – In der intellektuellen Ausbildung der Studenten, in ihrer Arbeitsweise und in ihrer Orientierung auf die formalen Prinzipien der politischen Demokratie und der Humanität liegen die ideellen Voraussetzungen dafür, daß ein beachtlicher Teil der Studenten permanent in Opposition gerät zu Erscheinungen wie dem Krieg der USA in Vietnam , dem Konflikt in Nahost, den Notstandsgesetzen in der BRD, der Unterstützung faschistischer Systeme durch die BRD usw. Ihr politisches Engagement bringt die Studenten in dem Maße in radikalen Widerspruch zur herrschenden Gesellschaftsordnung, in dem in dieser die Stimme der Kritik schwächer wird. Damit werden sie politisch und psychologisch zum Objekt von Aggressionen breiter Bevölkerungsgruppen. Dies wird dadurch noch erleichtert, daß Studenten wegen der äußeren Form des Studiums und ihrer späteren Stellung ohnehin als Privilegierte gelten, zumal intellektuell Leitung und Ausbildung traditionell nicht als Arbeit verstanden werden. – Dieser latente sozialpsychologische Konflikt zwischen Bevölkerung und Studenten wurde durch die besonderen politischen Verhältnisse in Berlin verschärft und aktualisiert. Das in der Phase des kalten Krieges angesammelte Aggressionspotential ist dort ganz besonders groß. Die Ideologie der Frontstadt – ständig verfestigt durch die Springer Presse; , die in Westberlin nahezu den gesamten Zeitungsmarkt beherrscht – widerspricht mehr noch als die Ideologie der BRD allen außenpolitischen Realitäten. – Brutal haben sich in Berlin nicht nur die Polizisten, aggressiv nicht nur jene Bürger verhalten, die verletzten Demonstranten jede Hilfeleistung verweigerten. Brutal und unmenschlich haben sich auch die verantwortlichen Politiker und Amtsträger verhalten, die am Schreibtisch noch einmal das Exempel vollzogen, das ihre Exekutivorgane gegen die oppositionellen Studenten statuierten, nachdem sie und ihre Presse schon jahrelang die wachsende Studentenopposition bekämpft und ihre Bewegungsfreiheit mit allen Mitteln beschränkt hatte. In Berlin ist tausendfach der Ruf erschollen; Wenn die Studenten nicht ruhig sein wollen, dann werft sie über die Mauer. Sie sind zu den ‘Juden’ des Antikommunismus gemacht worden. II. Der auf die Studenten ausgeübte polizeiliche und psychologische Druck droht allen sozialen und politischen Gruppen, die sich nicht widerspruchslos den Leistungsansprüchen und politischen Zwängen des kapitalistischen Systems fügen. – Das postfaschistische System in der BRD ist zu einem präfaschistischen geworden. Es ist gekennzeichnet von autoritären, als im allgemeinen Interesse liegend, mit dem Gemeinwohl gleichgesetzten Leistungsansprüchen, von der Aushöhlung der Demokratie zu einer Fassade, unter der sich rigoros die ökonomische Herrschaft privater Interessen und ihrer politischen Exekutivorgane durchsetzt. In jedem demokratischen Land hätte das Aufgebot an Polizei, paramilitärischen Einheiten und Geheimdiensten, das hier für den Staatsbesuch eines Diktators hergestellt wurde, den organisierten Protest und entschiedene Gegenmaßnahmen einer parlamentarischen Opposition hervorgerufen. In der Bundesrepublik wird auch noch das Opfer schlagwütiger und aufgeputschter Polizisten zu einem Mittel, künftige Demonstrationen zu verhindern, die ohnmächtige Opposition auszuschalten. – Das Recht der freien Meinungsäußerung, die Freiheit der politischen Willensbildung nicht nur der Studenten ist in Gefahr. In Westberlin führten die Herrschenden seit Monaten vor, wie der innere Notstand erzeugt und bis zu Demonstrationsverbot und Ausnahmezustand getrieben werden kann. Das Grundgesetz ist einst als Kompromiß zwischen den Interessen der Alliierten, den Resten der bürgerlichen Demokratie und der sozialistischen Kritik des Faschismus als einer Herrschaftsform des Kapitalismus entstanden. Inzwischen ist jedoch selbst diese Urkunde politischer Demokratie zur politischen Wirklichkeit dieses Landes in Widerspruch geraten. Diese Wirklichkeit reicht in Berlin vom Demonstrationsverbot bis zu politischen Schnellgerichten und Übertragung des Hausrechts einer Universität an die Polizei. Vor der Verfassungsänderung durch Notstandsartikel sollen diese Realitäten samt verfassungswidriger Notstandsgesetze und Schubladenverordnungen die Weihe grundgesetzlicher Legalität erhalten und weiter Vorsorge dieser Art getroffen werden. Was heute die Gehorsamsverweigerung der Studenten betrifft, kann sich morgen – ausgestattet mit Arbeitsdienstpflicht und Einschränkung des Streikrechts – gegen die Arbeitsniederlegung und andere Berufsgruppen und gegen ihre Organisation richten. Die Vorfälle in Berlin sind ein Exempel, wie eine mit Notstandsgesetzen ausgerüstete Staatsgewalt, dann sogar völlig legal, die Verschärfung der politischen und sozialen Konflikte begegnen könnte. – III. Die Proteste der Studenten bleiben ohnmächtig, soweit es ihnen nicht gelingt, sich gesamtgesellschaftlich Rückhalt zu verschaffen und der kapitalistischen Oligarchie in Ökonomie, Öffentlichkeit und Staatsapparat selbst Machtpositionen streitig zu machen. – Die Forderung der Studenten nach Rücktritt bzw. Absetzung des Regierenden Bürgermeisters Albertz und seiner Gehilfen wird erfolglos bleiben. Sie wird weder im Westberliner Abgeordnetenhaus noch im Deutschen Bundestag erhoben. Auch in der Berliner Sozialdemokratie sind es lediglich Randgruppen, ohne stabile Basis innerhalb der Partei, die sich diese Forderung zu eigen machen. Und selbst wenn diese Forderung Erfolg hätte: Die Struktur eines Systems, das derartige Gewalttaten hervorbringt, bliebe davon unberührt. – Schon in der Spiegel – Affäre hatte es sich gezeigt, daß erst der Druck einer breiten öffentlichen Meinung die aufgetretenen Widersprüche auch in das Parlament hineinzuzwingen vermag. Die damalige Konstellation in der CDU – FDP – Regierung, die Existenz der SPD in der parlamentarischen Opposition, haben wenigstens noch zu der freilich personalistisch beschränkten Konsequenz des Rücktritts von Franz Josef Strauß geführt. Jetzt nimmt ein großer Teil der Öffentlichkeit von vornherein gegen den Protest Stellung, verhält sich bestenfalls neutral, und nur in ganz wenigen Fällen wird von einzelnen Journalisten, die sich selbst als Teile der Opposition verstehen, noch nach den Prinzipien bürgerlicher Journalistik informiert. Ursache dafür ist nicht allein die Andersartigkeit des Objekts der Auseinandersetzung und seine politische Lokalisierung an der Hochschule, vielmehr ist mittlerweile die Gleichschaltung der Presse so weit fortgeschritten, daß kritische politische Inhalte gleichsam von selbst durchfallen. So hat die Presse zwar die Tatsache mitgeteilt, daß die Studentenschaften von ihren Verbänden zur Trauerstille und zu Trauerfeierlichkeiten aufgerufen wurden, aber nur im ganz geringen Umfange wurde die politisch entscheidende Protesterklärung referiert, mit der dieser Aufruf begründet ist. – Im Spiegelbild der Presse erscheint der Protest gegen die Brutalität der Polizei und gegen das Versagen der Regierungsadministration nur noch am Rande. Die Erschießung Benno Ohnesorg wird zum schicksalhaften Unglücksfall stilisiert, dem die private Trauer seiner Kommilitonen zuteil wird. Die WELT, das Kopfblatt des Springer – Konzerns, der wesentlich die Voraussetzungen mitgeschaffen hat, die zur Erschießung führten, macht sogar den Versuch, die wegen ihrer Breite und Popularität nicht zu unterdrückende Trauerfeierlichkeiten durch umfangreichste Berichterstattung zur Absage der Studentenschaft gegen die politische Studentenopposition umzumünzen. – Ein großer Teil der Studentenbewegung hat die Durchbrechung der Demokratie durch die Konzentration und Gleichschaltung der Presse in privater Hand erkannt und die Forderung erhoben, den Springer – Konzern zu enteignen und zu demokratisieren. Angesichts der aktuellen Aussichtslosigkeit dieser Forderung muß darüber hinaus jeder Student und jeder Studentenvertreter lernen, daß alle Angaben gegenüber dieser Presse nur als Material zur politischen Umkehrung, zur Spaltung und Verwirrung der Opposition verwertet werden. – Der überwiegende Teil der Professoren und besonders die Rektoren haben sich zwar den Forderungen der Studenten nach Trauerruhe während des Begräbnisses für Benno Ohnesorg angeschlossen, sich dabei jedoch nur in geringer Zahl mit der politischen Begründung und den daraus sich ergebenden Forderungen solidarisiert. Bei jeder neuerlichen Verhärtung der Konflikte muß sich dies als Schwäche – wie in Berlin – erweisen, wenn es den Studenten nicht gelingt, wenigstens einen Teil der Professoren zu politischer Solidarität zu bewegen. Die entscheidende Schwäche der Berliner Studenten hat sich dort gezeigt, wo es zum Konflikt mit dem Vorsitzenden des Berliner DGB gekommen ist. Der AStA der FU hat die Isolierung der Studenten durch eigene Information der Westberliner Betriebsbelegschaft und den Nachweis gemeinsamer Interessen von Studenten und Arbeitern zu durchbrechen versucht. Der Berliner DGB – Chef hat den Studenten das Recht abgesprochen, die Arbeiter und Angestellten zu informieren, gerade als ob diese eines politischen Vormundes bedürften und gerade als ob er Sorge hätte, die arbeitende Bevölkerung sei vielleicht doch ein potentieller Partner der Studenten. Wo die Gewerkschaften und die Professoren nicht mehr selbst über die Demokratie wachen, bleibt der gelegentliche Versuch der Studenten, selbst die arbeitenden Klassen für sich zu gewinnen, in den Anfängen stecken und kann von den herrschenden Autoritäten neutralisiert werden. – IV. Der SDS fordert die Studenten zur Solidarität mit allen auf, die gegen die wirtschaftlichen, politischen und psychologischen Unterdrückungs – und Ausbeuteformen des Kapitalismus protestieren und kämpfen. Rauchbomben, Eier und Pudding sind die Mittel einer ohnmächtigen Rebellion. Sie entsprechen der Übermacht der allgemeinen Repression und Manipulation . Zu politischen Erfolgen kann die oppositionelle Bewegung erst in dem Maße kommen, wie sich die verschiedenen oppositionellen Bewegungen koordinieren, sich zu gemeinsamen politischen Aktionen vereinen und eine einheitliche politische Perspektive entwickeln. Imperialistische Aggressionen, Abbau der Demokratie, ökonomischer und sozialer Rückschritt haben letzten Endes alle ihre Ursachen in der Struktur einer Gesellschaft, die nicht den Interessen einer Minderheit, die durch Besitz und Macht privilegiert ist, angepaßt wird. Die studentische Opposition muß jedes Moment politischer und sozialer Widersprüche der gesamten Kraft ihrer Kritik unterwerfen, sie muß mithelfen, den Opfern der Repressionen ihre Lage zu erklären und so auf die Befreiung des Bewußtseins hinwirken. Die Brutalität der Herrschenden und der Verlauf der Protestaktion zeigen, daß nur präzise, wissenschaftlich belegte Aufklärung und systematische, auf Dauer gestellte politische Aktionen die Kraft zu schaffen vermögen, die schließlich undemokratische und unmenschliche Herrschafts – und Besitzverhältnisse überwinden könnte. – Der Verlauf der Protestaktion zeigt darüber hinaus, daß der politische Protest mehr und mehr darauf verwiesen ist, sich selbst die Mittel zu schaffen, mit denen breitere Bevölkerungsgruppen informiert und aufgeklärt werden können. – In den Institutionen der Bewußtseins – Industrie werden sich, gegen deren, auf die ideologische Verdopplung der bestehenden Verhältnisse gerichtete Struktur, kritische Organe und Einzelstimmen nur soweit halten können, wie schon die Studenten in ihrer politischen Arbeit lernen, als politische Partisanen der Opposition zu arbeiten. – In anderen sozialen Gruppen, etwa bei den Industriearbeitern – werden die Studenten für ihre Problemen nur soweit Verständnis finden, wie sie die der anderen zu ihren eigenen machen und dauernd unterstützen.“
    Amendt/Lederer/Lefevre/Lehndorff, u.a., 2. Juni 1967, a.a.O. , Seite 118 – 122
    16) Brief>14.02.1967>>Universitätsrat Weise an Frankfurter Rundschau: Wegen Artikel „Studenten kontra Polizei!“
    „Am vergangenen Montag versuchten zwei Polizeibeamte in meiner Gegenwart, von einem auf Universitätsgelände befindlichen Bauzaun ein Plakat des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes abzureißen, welches Presseberichte über den Verlauf der Demonstration vor dem Amerikanischen Generalkonsulat am vergangenen Samstag enthielt. Die in Ihrer Meldung zitierten Schlagzeilen befanden sich auf einem an anderer Stelle ausgehängten Plakat. Da sich beim Einschreiten der beiden Polizeibeamten sofort eine laut protestierende Menschenmenge ansammelte, wandte ich mich an einen der Beamten mit dem Hinweis, daß sich das Plakat, dessen rechten und linken oberen Zipfel sie bereits ergriffen hatten, auf Universitätsgelände befinde und ich rechtliche Bedenken gegen seine Entfernung hätte. Die Beamten erklärten, sie hätten den Auftrag, dieses Plakat zu entfernen, und führten diesen, wenn es sein müßte, auch unter Anwendung von Gewalt aus. – Nachdem ich mich vorgestellt hatte, waren die Beamten indessen bereit, mit ihrem Einsatzleiter Rücksprache zu nehmen. Daraufhin blieb das Plakat hängen. Wenn ihnen Polizeioberrat Jordan erklärte die Polizisten hätten lediglich den Auftrag gehabt, festzustellen, was auf den Plakaten stehe, so entspricht entweder diese Auskunft nicht der Wahrheit oder aber das Vorgehen der Polizeibeamten nicht den ihnen erteilten Auftrag. Ich hatte nicht den Eindruck, daß die beiden Polizisten eigenmächtig handelten, da sie mir auf meine Einwendungen sofort ausdrücklich versicherten, einen Auftrag zur Entfernung des Plakates zu besitzen. – Ich bitte darum, dieses Schreiben zumindest in der Form einer Gegendarstellung zu veröffentlichen.“
    Schreiben Universitätsrat Weise 14. 2. 1967; Rektorat 413 – 06
    17) Artikel>14.02.1967>>FR: „Auf Universitätsgelände/ Studenten kontra Polizei“
    „Zu einem erneuten Zwischenfall zwischen Studenten und Polizei kam es Montagmittag vor der Mensa des Universitätsgeländes. Nach Darstellung von Studenten und Mitgliedern des Sozialistischen Studentenbundes (SDS) sollen uniformierte Beamte eines Streifenwagens versucht haben, Plakate, die auf einen Bauzaun auf dem Universitätsgelände geklebt waren, herunterzureißen. – Auf den Plakaten war zu den Vorfällen vom Samstag während der Demonstration vor dem amerikanischen Generalkonsulat Stellung genommen worden. Man sah Schlagzeilen wie ‘Beschwerde eines Studenten mit Faustschlägen quittiert’, ‘Diskutierende Kommilitoninnen mit Polizeigriff niedergeschlagen’, ‘Polizisten schleudern hilflose Studentin vor Pferdehufe’ und ‘Berittener Terror neo – germanischer Reiter – SS’. Ein Sprecher der Studenten erklärte, die Polizisten seien nicht über den besonderen Rechtscharakter des Universitätsgeländes unterrichtet gewesen. Sie hätten von ihrem Vorhaben, die Plakate abzureißen, erst abgelassen, als sie vom Rektorat der Universität entsprechend belehrt worden seien. – Wie der Leiter der Frankfurter Schutzpolizei Jordan, auf eine FR – Anfrage hin erklärte, hätten die Polizisten lediglich den Auftrag gehabt, festzustellen, was auf den Plakaten stehe.“
    Frankfurter Rundschau 14. 2. 1967; Archiv
    18) Brief>24.02.1967>>SDS an Rektor: Spanienkundgebung 04.03.1967
    „ In diesem Schreiben bittet der SDS den Rektor, ihm für eine kurze Eröffnungskundgebung am 4. 3. 1967 um 15. 00 Uhr den Raum zwischen der philosophischen Fakultät, dem Studentenhaus und dem Studentenheim Bockenheimer Landstraße zur Verfügung zu stellen. Man erwarte ca. 500 Personen. Der Rektor ist mit dieser Veranstaltung einverstanden.“
    Schreiben SDS 24. 2. 1967; Rektorat 431 – 01
    19) Resolution>04.03.1967>>Rektor und Dekane März: Zu den Ereignissen an den Universitäten Spaniens
    „ Die Unterzeichneten, Professoren, Dozenten, Assistenten und Studenten der Johann Wolfgang Goethe – Universität protestieren gegen die der abendländischen Tradition widersprechende Verletzung der Autonomie der Universität durch die spanischen Behörden und gegen die brutale Behandlung der Professoren und Studenten durch die Polizei. Sie begrüßen die würdige Haltung des Dekans der Juristischen Fakultät der Universität Madrid und seine Amtsniederlegung als Ausdruck des Protestes gegen die Verletzung der Rechte der Universität und fordern die zuständigen Behörden auf, die akademische Freiheit wiederherzustellen und warnen mit allem Nachdruck vor einem Versuch, Studenten und Professoren der Militärgerichtsbarkeit zu unterstellen. – gez. Rüegg, Rektor; gez. Käser, Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät; gez. Franz; gez. Meinhold, Dekan der Wirtschafts – und Sozialwissenschaftlichen Fakultät; gez. Thomas, Dekan der Philosophischen Fakultät.“
    Resolution Rektor und Dekane 15. 3. 1967; Rektorat 413 – 07
    20) Artikel>06.03.1967>>FNP: Gegen Franco und den DGB. Gewerkschaftsbund versagte Kundgebung seine Unterstützung!
    „Geringer als erwartet war die Beteiligung der spanischen Gastarbeiter an dem von zwölf Frankfurter Studentengruppen und gewerkschaftlichen Jugendorganisationen am Samstagnachmittag veranstalteten Demonstrationszug gegen das spanische Franco – Regime. Trotz breit gestreuter Propaganda in den Mittel – und Großbetrieben Frankfurts kamen von den ursprünglich erwarteten 2000 spanischen Gastarbeitern nur etwa 600 bis 700. Ihnen gesellten sich etwa 200 bis 300 Demonstranten aus dem Kreis der veranstaltenden Gruppen hinzu. – Die geringe Beteiligung der Spanier ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die offiziellen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes den Veranstaltern eine Absage erteilt hatten. Dieser Umstand war für den Sprecher des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes Michael Bärmann, bei der Kundgebung Anlaß zu Vorwürfen gegen den DGB. – Bärmann sagte, man hätte erwarten dürfen, daß Sprecher des DGB auf der Kundgebung etwas über das Zusammenspiel deutscher und spanischer Unternehmer erzählt und sich mit dem Freiheitskampf der spanischen Arbeiter und Studenten solidarisch erklärt hätten. Die Kundgebungsteilnehmer hätten auch eine öffentliche Darstellung unternehmerischer Gepflogenheiten erwartet, deutsche und ausländische Arbeiter gegeneinander auszuspielen. – Dem spanischen Angestellten im DGB – Frankfurt Carlos Pardo, sei es untersagt worden, als Vertreter der Gewerkschaft aufzutreten. Man müsse damit rechnen – meinte Bärmann, daß die Frankfurter Polizei jetzt mit Ausweisungsverfügungen gegen die an der Vorbereitung der Kundgebung beteiligten spanischen Arbeiter und Studenten vorgehen werde. – Professor Heydorn von der Abteilung für Erziehungswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe – Universität verlas das bekannte Protestschreiben des Lehrkörpers gegen die Verfolgung spanischer Studenten und Arbeiter durch spanische Militärgerichte. . – Ehe sich der Demonstrationszug in der Jügelstraße mit zahllosen Transparenten und Sprechchören in Bewegung gesetzt hatte, wurde über Lautsprecher ein Schreiben verlesen, daß der Liberale Studentenbund, der Sozialistische Hochschulbund, die Deutsch Israelische Studentengemeinschaft und der Sozialistischen Deutschen Studentenbund an Bundesaußenminister Brandt geschickt hatte. Darin wird der Außenminister gebeten, der Besorgnis der deutschen Regierung über die Entwicklung in Spanien Ausdruck zu geben. – Als der Zug sich in Bewegung setzte, marschierten spanische Arbeiter mit der roten Fahne vorweg. Sprechchöre riefen;’ Nieder mit Franco!’ und ‘Francos Tage sind gezählt! – bald wird in Spanien frei gewählt!’ Starke Polizeikräfte hatten das spanische Generalkonsulat, dessen Rolläden geschlossen waren, abgesichert.“
    FNP 6. 3. 1967
    21) Artikel>07.03.1967>>FAZ: „Der DGB weist Vorwürfe zurück“
    „Keine offizielle Beteiligung der Gewerkschaftsjugend auf dem Paulsplatz/ Veto gegen einen Redner’ Pressekonferenz Vorsitzender DGB – Kreis Frankfurt – Willi Reiß am 6. 3. 1967 zur Spaniendemonstration – Reiß erklärt, der DGB sei wegen der Beteiligung an der Demonstration vom 4. 3. 1967 nicht offiziell angesprochen worden. Bärmann habe auf dieser Veranstaltung Demagogie übelsten Grades getrieben. Der SDS sei eine im Grunde unbedeutende Gruppe von etwa dreißig Studenten. – Der DGB werde sich auch künftig die Gruppen aussuchen, mit denen er gemeinsame politische Veranstaltungen vorbereite. Schon oft sei für Menschenrechte, Demokratie und andere politische Wertvorstellungen demonstriert worden, aber im Ergebnis handele es sich um egoistische Gruppeninteressen.“
    FAZ, 7. 3. 1967
    22) Niederschrift>09.03.1967>>Besprechung DGB und Universitätsangehörige: Spanienkundgebung 04.03.1967
    „Teilnehmer: Willi Reiss – Vorsitzender des DGB Frankfurt am Main – , Norbert Reich – Wissenschaftlicher Assistent am Max Planck Institut für Europäische Rechtsgeschichte – , Oskar Negt – Universität Frankfurt – ,Salomon Klaczko Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Mathematischen Seminar der Universität Frankfurt: Thema Vorwürfe des DGB gegen SDS und Nichtbeteiligung des DGB an der Demonstration vom 4. 3. 1967. – Im Verlauf dieses Gesprächs erschienen noch Dr. Werner Thönessen (Vorstand der IG Metall) und Fred Zander (Vorstand der IG Metall). – In diesem Gespräch, in welchem die drei Besucher ausdrücklich als Universitätsangehörige und als Interessenwalter der Hochschule auftreten, werfen sie Reiss vor, er habe wider besseres Wissen öffentlich erklärt, die Demonstration sei von antigewerkschaftlichen Elementen gesteuert worden. Damit habe er die in der Universität laufende Unterschriftenaktion gestört, wenn nicht gar unmöglich gemacht. In der zehnseitigen Niederschrift zu diesem Gedankenaustausch heißt es unter anderem: -’Die Studenten hätten von sich aus die Demonstration aus Solidarität mit den spanischen Kommilitonen und Arbeitern mit dem Ziel geplant, was von besonderer Bedeutung sei, die politische Entscheidung des Rektors und der Dekane der Universität in der Öffentlichkeit zu unterstützen. Sie sähen in der Tatsache, daß der Rektor, der Prorektor und die 5 Dekane der Frankfurter Universität eine Erklärung für die Verteidigung der Demokratie in Spanien abgegeben hätten, einen wichtigen Schritt zur Politisierung der Universität. Denn es werde den deutschen Universitäten vorgeworfen, daß sie die politischen Ereignisse von 1935 durch ihre Passivität und ihr Schweigen mitverschuldet hätten. Die Universität Frankfurt sei die erste, die nach dem Krieg auf diese Weise offiziell und offen für die Sache der Demokratie in Spanien durch eine Solidaritätsaktion Stellung genommen habe. – Sie fragten Herrn Reiss mehrmals und eindringlich, welche Beweise er für seine Behauptung hätte, daß antidemokratische Elemente die studentische Kundgebung gesteuert und mißbraucht hätten. Unabhängig davon, ob er diese Behauptungen widerrufen wolle oder nicht, habe Herr Reiss eine politische Schuld auf sich geladen, indem er indirekt die Professoren der Universität Frankfurt – die durch einen Redner auf der Kundgebung, nämlich Prof. Heydorn, der im persönlichen Auftrag des Rektors sprach, vertreten waren – als kommunistisch oder antidemokratisch gesteuert bezeichnet hätte.“
    Niederschrift Gespräch DGB u. Universitätsangehörige 9. 3. 1967; Archiv
    23) Brief>01.04.1967>>(Offener) Friedeburg und Habermas an AStA Freie Universität Berlin: Sit In als Kampfmittel!
    „Sehr geehrter Herr Häußermann, – Sie haben uns gebeten, zu dem Konflikt zwischen der Studentenvertretung und dem akademischen Senat der Freien Universität Stellung zu nehmen. wir haben vor wenigen Monaten auf den Berliner Universitätstagen in allgemeiner Form unsere Auffassungen vorgetragen. Wir fühlen uns daher verpflichtet, sie nun bei einem bestimmten Anlaß zu konkretisieren. – 1. Der Rektor der Freien Universität hat gegen fünf Studenten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, weil sie nach seiner Auffassung für das Sit – in vom 19. 4. die Verantwortung tragen und sich der Anstiftung zu pflichtwidrigem Verhalten schuldig gemacht haben. Wir unterstellen, daß das Vorgehen des Rektors rechtlich unbedenklich ist. Würde das Sit – in keinen Anlaß zu disziplinarischen Maßnahmen geben, wäre es kein Sit – in. Als Kampfmittel ist es dadurch definiert, daß es eine Hausordnung verletzt. Deshalb hielten wir es für inkonsequent, nach einem Sit – in gegen die Sanktionen, die durch diese Veranstaltung ausgelöst sind, als solche zu opponieren. Konsequent ist es aber, gegen die falsche Legalisierung eines der Sache nach politischen Konfliktes anzugehen. Nach den Vorgängen in Berkeley und an anderen Universitäten Amerikas wie Europas mußte es jedem unvoreingenommenen Beobachter klar geworden sein, daß sich in hochschulpolitischen Auseinandersetzungen das Sit – in als ein Kampfmittel der Studenten eingebürgert hat. Über die Legitimität eines Mittels, das die Verletzung von Hausordnungen einschließt, läßt sich gewiß streiten. Wir würden vorschlagen, es für legitim anzusehen, wenn Studenten in einer mit Argumenten geführten Auseinandersetzung darauf zurückgreifen, nachdem sie die formell zugestandenen Möglichkeiten des Protestes gegen einen durch Amtspositionen tatsächlich privilegierten Teil der Korporation genutzt und erschöpft haben. Wenn die Veranstaltung vom 19.4. in diesem Sinne eine angemessenes Kampfmittel war, dann verlieren Sanktionen gegen die Beteiligten ihren Charakter als bloße Rechtsakte. Die juristische Form darf den politischen Inhalt nicht verschleiern. 2. […]. 3. Die legalistische Empörung verdunkelt den hochschulpolitischen Charakter der Auseinandersetzung. Es geht nicht um einen Rechtsstreit, sondern darum, daß das Studium sinnvoll reformiert und das Berliner Modell ausgebaut wird. Weil Konvent und AStA, wie die Arbeit in den Studienreformkommissionen zeigt, die Interessen der Studenten sachlich und wirksam vertreten, sollte sich die Studentenschaft von ihren Repräsentanten nicht trennen lassen.“
    Habermas, Protestbewegung und Hochschulreform, a.a.O., S. 134 ff.
    24) Artikel>01.04.1967>>asta information: „Arbeitskreis des SDS“
    „Folgende Themen stehen zur Auswahl: – Konsequenzen der Notstandsgesetzgebung – Rechtsradikalismus – reformistische und revolutionäre Gewerkschaftsbewegungen – Neokolonialismus (Indonesien, Kongo) – Soziologie des Rechts – Der SDS veranstaltet: Podiumsgespräche und Diskussionen über Verlauf und Folge der chinesischen Kulturrevolution, um endgültig das verzerrte Bild der ‘Gelben Gefahr’ zu korrigieren. – Spanische Arbeiter und Frankfurter Studenten laden Sie im Mai zu einem Fest ein. Spanische und deutsche Chansons, Tanz und andere Unterhaltungsmöglichkeiten sollen helfen, die gegenseitigen Ressentiments abzubauen. – Eine Diskussion mit Berliner Studentenvertretern über Hochschulreform soll Sie über eine prekäre Situation an der Universität informieren. – Aktuelle politische Ereignisse ziehen aktuelle Veranstaltungen (z. B. teach – ins) nach sich. – Näheres am Brett des SDS und auf speziellen Anschlägen.“
    asta information April 1967
    25) Artikel>01.04.1967>>asta information: „Krach im AStA“
    „Am 2. Februar wurden die Mitglieder des Ältestenrates vom Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses, Herrn Peters, gegen 22. 30 Uhr aufgesucht und gebeten, einen Beschluß zu fassen, der ein von den damaligen stv. Vorsitzenden, Frl. Rausch und Herrn Mees, herausgegebenes Flugblatt betraf. – Der Ältestenrat wollte vor seiner Beschlußfassung beide Parteien anhören und versuchte, mit Frl. Rausch bzw. Herrn Mees Verbindung aufzunehmen. Da dies mißlang, beschloß der Ältestenrat, daß das Flugblatt so lange zurückgehalten werden solle, bis beide Parteien Stellung genommen hätten. – Das Hearing deckte profunde Zerwürfnisse im AStA – Vorstand auf und artete hin und wieder in Beschimpfungen und ähnlichen unschönen Szenen aus. Nachdem der Ältestenrat den Bericht einer Untersuchungskommission des Kassenbeirates angehört hatte, der die Vorwürfe gegen Herrn Peters prüfte, beschloß er – die exemplarische Maßnahme einer Amtsenthebung von Frl. Rausch und Herrn Mees. – Am Tage darauf wurde beim Rektor gegen diese Entscheidung Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt. Herr Assessor Weise ließ den Ältestenrat zu sich kommen und hielt ihm vor Augen, daß diese nach der neuen Satzung mögliche Maßnahme wegen der noch ausstehenden Genehmigung durch den Kultusminister inkorrekt sei. Der Ältestenrat nahm daraufhin seine Entscheidung zurück, tadelte jedoch den AStA – Vorstand.“
    asta information April 1967
    26) Artikel>01.04.1967>>asta information: „Parlamentarisches“
    „Die Wahlen vom 15. bis 17. 2. 1967 brachten die schon sattsam bekannte Wahlbeteiligung von 33, 6%. Dabei entfielen auf AS 8, SDS 3, AGH, AHP, LUM je 2, AdM, LSD, SFP, SHB, USL je 1 Sitz, neue bühne erhielt keinen Sitz. Hierzu kommen noch sechs Fachschaftsvertreter, so daß das Parlament z. Z. folgende Mitglieder hat: – AS: Siegfried Peters, Volker Arneth, Heidrun Trippel, Karl Döbel, Michael Helmut Wolf, Klaus Steinmetz, Lothar Letsche, Gerhard Wolfgang Schellenberg, Peter Neumann (nat. ), Gerhard Rvasta (jur. ) – AGH (GEW – HSU): Rüdiger Wersich, Rita Hesse, Karl – Heinz Schreiner (phil. ). Klaus – Dieter Steb (wiso) – SDS: Peter Heik, Antonia Grunenberg, Hilde Vogel – AHP: Reinhold Heller, Gert Benkel – LUM: P. M. Shah, Regine Oesterheld – AsM: Ulf Evertz – LSD: Ralf Kurth – SFP: Wulf Bingel – SHB: Karl Heinz Otte – USL: Walter Schoeneberger – Das Parlament wählte auf seiner konstituierenden Sitzung am 23. 2. 1967: – AStA: Siegfried Peters (Vorsitzender) AS, Reinhold Heller (stv. Vorsitzender und Finanzreferent) AHP, Michael Helmut Wolf (stv. Vorsitzender für Inneres) AS, – Parlamentspräsidium: Volker Arneth (Präsident), AS – Walter Schoeneberger (Vizepräsident), USL – Heidrun Trippler (Schriftführerin), AS – Lothar Letsche (Schriftführer), AS – Ältestenrat: Claus Michael Ringel, Dieter Thelen, Herbert Wolf – Haushaltsausschuß. Karl H. Döbel (Vors.), Volker Arneth (PP), Klaus – Dieter Streb, Ulf Evertz, Peter Neumann – Erfreulicherweise waren alle Parlamentarier anwesend. Auch verhältnismäßig viel Zuschauer harrten sieben Stunden lang aus. – Die nächste Sitzung findet am 18. 4. 1967 um 19. 00 Uhr im Raum 203 des Studentenhauses statt.“
    asta information April 1967
    27) Artikel>01.04.1967>>DISKUS: „Unabhängige“
    „In Frankfurt blieb alles beim alten: die Unabhängigen, mit Abstand geführt von der Liste 4, AS, gewannen die „Schlacht“. – Es wurde viel gesprochen von neuem Wahlmodus und zunehmender Politisierung der Studentenschaft und manches geschrieben, davor und danach. Das neue Wahlsystem solle ‘Für die Studentenschaft das unverbrauchte Potential der politischen Hochschulgruppen neu erschließen, (sie) war eine der Hauptintentionen der Satzungsreform’ so H.J.Steffen, einer der Väter der neuen Satzung, im DISKUS Nr. 2/27. Doch ‘haben sie durch die Listenwahl zunächst nur eine Politisierung der schon bestehenden Gruppierungen erreicht’ schreibt hierzu C.R.Roth in ‘die tat’. Die Regierungsgewalt bleibt bei den unpolitischen Listen, in ‘alten’ Händen also, wenn diese auch ‘als Dekor ein paar jüngere Semester benutzen’ (Roth, ‘die tat’, 4.3.1967). Die Wahlbeteiligung steht mit 33,6% auf der Höhe der früheren Persönlichkeitswahlen. Dies bestätigte keineswegs die Vorstellungen und Wünsche der Satzungsväter, sie bestätigte vielmehr die Erfahrung aus den letzten Jahren, daß stets ‘Unabhängige’ gewählt wurden und dazu mit großem Vorsprung. – Man ging in diese Listenwahl mit einem wahren Sturm von Kandidaten auf einer Vielzahl von Listen von ‘radikal links’ bis ‘extrem rechts’. Aber ihnen stand ein nicht politisiertes sondern ein nach wie vor uninteressiertes Wählerpotential gegenüber. Der löblichen Initiative der ‘Politischen’ erteilte man eine herbe Absage. – Da überschreibt ‘die tat’ ihren Artikel mit ‘Frankfurter Studenten stärken die Linke’. Ein objektiv gesehen – reines Zweckdenken, das in der Betrachtung von C.R.Roth gipfelt…, der SDS, errang drei Sitze. Er wird der Führer der Opposition sein, wenn es ihm nicht gar gelingt, die AS zu stürzen’. Eine wahrhaft starke Opposition, der man während der Koalitionsgespräche schon nachflüsterte, eine ‘Volksfront’ zu sein. Und mit welchen Gemeinsamkeiten gar erst! – Eine Opposition, zusammengesucht aus einer Menge von Einzelstimmen vereint durch die Art der im Wahlkampf verwandten Methoden und weniger durch ideologische Bande verknüpft. Ihre Augenscheinlichste Gemeinsamkeit sind emotionellgeladene Ressentiments, vom Wähler notabene nicht honoriert. Die Rechnung der Reformer ist nicht aufgegangen, und es wäre Selbstbetrug, wollte man das Wahlergebnis als ein Phänomen des Übergangs noch den alten Krankheiten zurechnen. Es trat das ein, was H.J.Steffen in DISKUS 2/67 schon beschrieb ‘dennoch erwiesen die Gruppenegoismen sich als stärker, die Gemeinschaftsliste (eine auf breiter Basis stehende Mitte-Links-Koalition) scheiterte, und von den ersatzweise vorgelegten drei Listen hat keine eine reale Chance aktionsfähige Mehrheiten zu erringen’ und weiter ‘vielleicht werden sie sich auf den harten Bänken der Opposition zusammenraufen’. Eine solch ‘breitgebildete’ Opposition hatte nicht nur der Schreiber nicht voraussehen können. – Die Studentenschaft gab in ihrer überwiegenden Mehrheit einer unpolitischen, pragmatisch taktierenden Interessenvertretung den Vorzug. Dieses studentische Bewußtsein, in Grundstrukturen der gesamten Wohlstandsgesellschaft wurzelnd, ist durch gutgemeinte interne Organisationsformen offensichtlich nicht zu ändern. Selbst bei einer Wahlbeteiligung von nur einem dritten der Studenten erhielten die ‘Unabhängigen’ die Mehrheit. Man darf dabei ruhig unterstellen, daß die Engagierten bestimmt gewählt haben. Bedingt durch die Stimmenzersplitterung begünstigte das Hondtsche System die Stärksten und nahm den Linken einen sicheren Sitz. – Heraus kamen lediglich die unheilige Allianz der Linken mit der extremen Rechten, sie zerbarst freilich schon während der ersten Parlamentssitzung. – Die nächste Wahl sie kommt bestimmt, doch was bleibt der Regierungsbank bis dahin zu tun? – Will sie nicht nur ‘in Zeiten des Umbruchs und des Übergangs als Element der Stabilität und Kontinuität wirksam sein’ (H.J.Steffen, DISKUS 2/67) so hätte sich der AStA in der Tat nicht nur um die unmittelbaren Belange der Studenten zu kümmern, nicht nur die Lösung konkreter studentischer Probleme… im Keller des Studentenhauses auszuspielen’ (‘die tat’), sondern vielmehr die Mittelbaren, im besonderen die Ausarbeitung hochschulpolitischer Konzeptionen, die bislang nur in Händen der Bonner Studentenschaftslobby lag, selbst zu übernehmen.“
    DISKUS Juni 1967, Nr.3, Seite 10
    28) Brief>08.05.1967>>Horkheimer an SDS: Antwort auf Protest vom 16.05.1967>>wegen Teilnahme an „Woche der deutsch-amerikanischen Freundschaft”
    Brief Horkheimer an SDS 8.5.1967„Sehr geehrte Kommilitonen, – Zu dem Inhalt Ihres Offenen Briefes habe ich mehr zu sagen als die Worte, die mir jetzt in den Sinn kommen. An der in Aussicht gestellten Diskussion will ich daher gern teilnehmen. – Für meine Ansichten über den Krieg in Vietnam auf Wissenschaft mich zu berufen, vermag ich keineswegs und glaube, auch der SDS sollte vorsichtiger damit umgehen. Was in dem Brief als eindeutige Ergebnisse ökonomisch-politischer Analyse über amerikanische Motive verkündet wird, scheint mir eher die Wiederholung populärer Vermutungen, als ernsthafte Erkenntnisse darzustellen. Selbst wenn Sie recht hätten, bedürfte es des weiteren einer gründlichen Untersuchung sowohl der Machtkonstellation auf der Gegenseite, als auch der voraussichtlichen Konsequenzen, wenn sie gewinnen sollte. Sie übergehen den heiklen Fragenbereich mit Schweigen. – Ich selbst habe über die Rationalität des Vietnamkrieges kein Urteil gefällt; stünde ich an verantwortlicher Stelle in den Vereinigten Staaten, ich wüßte nicht, welche Entscheidung bei bestem Willen ich treffen würde, wenngleich meine Vorstellung über Herrn Ky recht eindeutig ist. Sie jedoch sollten, als Gruppe des Widerstands, der Ideologie und Praxis beider Seiten auf den Grund gehen und zumindest die Frage stellen, ob die Berufung der asiatischen Machthaber auf die Lehren des Kommunismus, an den Ideen seiner Begründer gemessen, nicht zur makabren Farce wird. Nicht nur, daß Demonstrationen wie die Ihren in Europa wie in Amerika noch etwas bedeuten können, sondern Ihre Aufgabe als studentische Avantgarde verpflichtet, so meine ich, zu einem differenzierteren Bekenntnis als zu dem, was an jenem Sonntag zum Ausdruck kam. – Liebe zur freien Entfaltung menschlicher Kräfte gebietet, das Übergreifen totalitärer Gewalten auf die Teile der Welt, wo Freiheit noch ein Dasein hat, wenn nicht zu verhindern, so doch zu verzögern, Stalins Bündnis mit Hitler wie dessen Vorspiel, die gemeinsamen Attacken von Kommunisten und Nationalsozialisten auf die Weimarer Republik, sind nicht so lange vergangen, daß meine Furcht von der Verwandtschaft dessen, was heute sich kommunistisch nennt, mit faschistischem Terror nicht lebendig wäre. Wer in nicht-totalitären Ländern von der Entwicklung zum Faschismus warnt – ich bin der Letzte, hier zu widersprechen -, sollte gängigen Losungen mißtrauen, mögen sie noch so plausibel klingen. Kommunistische Parteiherrschaft, das heißt die Form des Notstands, in der zurückgebliebene Länder mit respektablem potential den technischen Vorsprung der Industriegesellschaft einzuholen, in der Rüstungsproduktion zu überbieten suchen, bleibt immanenter ökonomischer Logik und äußeren Machtinteressen, wie der Tendenz zum Imperalismus, nicht weniger verhaftet, als nur je die kapitalistische Welt. – Für die Fortsetzung des Krieges in Vietnam Amerika allein verantwortlich zu machen, setzt ein simples Bild der Welt voraus, das ich dem SDS, dem so viele Menschen guten Willens angehören, nicht zutrauen möchte. Kritische Theorie betrifft das Bestehende; sie im gegenwärtigen historischen Augenblick in solcher Weise zu beschränken, bedeutet ihre schlechte Negation. – Mit freundlichen Grüßen – Max Horkheimer.“
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949-1973. aaO, Seite 649, Nr.1096; auch zitiert in: Artikel>01.06.1967>>DISKUS: Vietnam – ein Vortrag und zwei Briefe“
    29) Brief>15.05.1967>>SDS an Max Horkheimer: Protest wegen Rede zur „Woche der deutsch-amerikanischen Freundschaft”
    „Sehr geehrter Herr Horkheimer, – Sie haben sich durch ihr demonstratives Erscheinen bei der Eröffnungskundgebung der deutsch-amerikanischen Freundschaftswoche und mit Ihrer Rede im Amerikahaus auf die Seite der amerikanischen Regierung gestellt, die einen Krieg gegen das vietnamesische Volk führt. Zwar haben Sie mit Bezug auf den Krieg in Vietnam beteuert: ‘Über das Grauenhafte gibt es keinen Zweifel’, doch gibt sich diese Ablehnung von Gewalt zur Unterstützung der aggressiven Rechtfertigung des Vietnamkrieges her, wenn Sie zuvor behaupten, die USA führten in Vietnam einen Krieg für ‘die Verteidigung der Verfassung, die Verteidigung der Menschenrechte’. Denn: eindeutig im Sinne anti-kommunistischer Ideologie beantworten Sie die Frage im voraus, für wessen Menschenrechte die Amerikaner in Vietnam kämpfen. – Es stellt sich für uns die Frage, wie der Anspruch, den die Wissenschaft an die stellt, die sie zu betreiben vorgeben, sich mit der blinden, privatistisch verkleideten Apologie der amerikanischen Außenpolitik wie auch der gesellschaftlichen Verhältnisse in den USA vereinbaren läßt. Eindeutig ergibt sich aus einer ökonomisch-politischen Analyse des amerikanischen Krieges in Vietnam, daß dieser Krieg für die amerikanische Regierung zum einen die Funktion eines ökonomischen Hebels zur Beseitigung konjunktureller Krisen besitzt und zum anderen der faktische Ausdruck der ideologisch forcierten Angst von der ‘kommunistischen Gefahr’ ist. – Vietnam steht hier als Modellfall für alle Länder der ‘dritten Welt’, in denen die USA ihre ökonomische und politische Machtstellung nur mit Hilfe militärischer Gewalt behaupten können. – Die Fakten, mit denen eine Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse in den USA arbeitet, führen zu dem Ergebnis, daß der Faschisierungsprozeß der amerikanischen Gesellschaft sich beschleunigt: die Tatsache, daß Farbige sich elementare Bürgerrechte vergeblich zu erkämpfen versuchen – die Tatsache, daß Antikommunismus und Faschismus in den USA politische Kritik zum ‘Volksverbrechen’ stempeln, lassen die Berufung auf die Kulturtradition Amerikas zur makaberen Farce werden. – Wir diskutieren die Frage der mit dem Mantel der Privatheit verkleideten Unwissenschaftlichkeit deshalb, weil wir uns bewußt sind, daß Sie einst gegen den deutschen Faschismus Stellung genommen haben. Ihre Stellungnahme damals versuchte, den Anforderungen einer wissenschaftlichen Analyse insofern zu genügen, als Sie darauf hinwiesen, daß der Faschismus notwendiges Produkt der Entwicklung des Kapitalismus ist und dessen Entwicklungsgesetzen faktischen Ausdruck verleiht. – In Ihrem Aufsatz ‘Die Juden und Europa’ schrieben Sie z.B., gegen den Faschismus sich auf liberale Denkart des 19. Jahrhunderts berufen hieße, an die Instanz appellieren, durch die er gesiegt habe. – Studenten akzeptierten damals Ihre Analyse und beriefen sich auf Sie. Ihre Stellungnahme für den amerikanischen Krieg in Vietnam zwingt Studenten heute dazu, Sie handgreiflich daran zu erinnern, daß Sie hinter Ihre eigene Analyse zurückfallen. – Ihre in die Apologie des Faschismus und Imperialismus umgeschlagene Resignation von gesellschaftlich veränderter Praxis läßt für uns die Frage auftauchen, welche Relevanz die kritische Theorie der gesellschaftlichen Praxis, sofern sie auf Veränderung zielt, jemals zuerkannt hat. Weiterhin stellt sich das Problem, ob es in der Entwicklung der kritischen Theorie eine Kontinuität gibt bis hin zu Ihrer Unterstützung des amerikanischen Imperialismus. Um diese Fragen zu klären, bedarf es einer politisch-wissenschaftlichen Diskussion. Wir würden uns freuen, wenn Sie daran teilnähmen. – Hochachtungsvoll – SDS-Gruppe Frankfurt.“
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949 – 1973. aaO, Seite 644 f., Nr.1094
    30) Brief>16.05.1967>>Herbert Marcuse an Max Horkheimer: Nachfrage wegen der „Woche der deutsch-amerikanischen Freundschaft”
    „Lieber Max: Ich muß mit einer Entschuldigung anfangen: ich hätte diesen Brief lieber nicht geschrieben, aber du wirst verstehen, warum ich ihn schreibe. Bei der Eröffnung der ‚Woche der deutsch-amerikanischen Freundschaft’ in Frankfurt sollst du gesagt haben, daß die Amerikaner in Vietnam die Freiheit gegen eine faschistische Aggression verteidigen. Ich hätte dieses Gerücht nicht eine Minute ernst genommen, wenn ich mich nicht erinnert hätte, daß wir in der Tat über die Rolle der USA in der heutigen Welt sehr verschiedene Meinung sind. Aber für mich ist der Gedanke immer noch untragbar, daß du und ich nach 35 Jahren Freundschaft und Zusammenarbeit auf entgegengesetzten Polen angelangt sein sollten. Im wörtlichen Sinne: denn ich verwende hier viel Zeit und Energie um genau das Gegenteil von dem was du gesagt haben sollst zu demonstrieren. Du schriebst, daß in Deutschland der anti-Amerikanismus Sache der Rechten sei. Das spräche nur für die Dummheit der Rechten! Und wie steht es mit der linken Studentenbewegung (für mich heute die einzige Opposition, mit der ich mich weitgehend identifizieren kann)? Ich wäre dir für deine Antwort dankbar. Herzlichst Herbert.“
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949-1973. aaO, Seite 648, Nr.1095
    31) Niederschrift>23.05.1967>>Studentenparlament Sitzung: Anfrage bei Oberbürgermeister Brundert
    „Der stellvertretenden AStA – Vorsitzende für Inneres Wolf (AS) stellt die Ereignisse im Zusammenhang mit dem umstrittenen Brief an Oberbürgermeister Brundert dar. Der Brief sei zwar von dem AStA gebilligt worden, jedoch habe er noch nicht der Öffentlichkeit übergeben werden dürfen. Der stellvertretende AStA – Vorsitzende Heller (AHP) habe ihn vorzeitig publiziert. Dies habe eine zusätzliche Presseerklärung des AStA erfordert.“
    Protokoll Studentenparlament 23. 5. 1967; Archiv
    32) Flugblatt>24.05.1967>>Kommune I (West-Berlin): „Wann brennen die Berliner Kaufhäuser?“

    Flugblatt Kommune I (West-Berlin) 24.5.1967; Dokumentation FU + Szondi 36
    33) Artikel>25.05.1967>>FAZ: „Vorlesungsstreik als ultima ratio“
    „Auch der AStA will in Zukunft stärker politisch an die Öffentlichkeit treten – Mit der zunehmenden Kürzung der Mittel für die Universitäten verstärkt sich die Politisierung der offiziellen Vertretung der Studentenschaft an der Johann Wolfgang Goethe – Universität. Dies hat gestern der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA), Peters, zum Ausdruck gebracht und dabei erklärt, die Studentenschaft könne sich nicht mehr allein im sozialen Bereich politisch aktiv zeigen, sondern müsse auch Stellungnahmen zum gesamtpolitischen Bereich abgeben, da beides heute nicht mehr scharf abzugrenzen sei. – Peters wollte diese Erklärung ebenso für die Behandlung hochschulpolitischer Fragen wie für Demonstrationen gegen den Vietnam – Krieg verstanden wissen und kündigte an, daß sich aus der Erkenntnis heraus, daß überlieferte Formen studentischer Proteste ‚zu nichts mehr führen’, neue Aktionsformen auch an der Frankfurter Hochschule zu artikulieren beginnen. Der AStA – Vorsitzende sagte, die Äußerung der hessischen Rektorenkonferenz zu den Haushaltsberatungen des Landes sei unbefriedigend. Es sei damit zu rechnen, daß zu Beginn des Wintersemesters der Numerus clausus für zahlreiche Fächer eingeführt werden müsse. Die bisherige rein administrative Handhabung des Numerus clausus bezeichnete er als zu schematisch und oberflächlich. Die Universitäten sollten es sich damit nicht allzu einfach machen. Der Numerus clausus sollte jeweils höchstens für ein Semester gelten, dann müßte immer neu geprüft werden, ob nicht durch interne Umschichtungen eine Aufhebung möglich werde. Als ‘Ultima ratio’ gegen eine starre Einbohrung des Numerus clausus kündigte Peters einen Vorlesungsstreik an, der ‘allerdings gut vorbereitet und ideologisch untermauert’ sein würde, um nicht wirkungslos zu verpuffen. Vor allem müßten die Studenten stärker als bisher über Ziele und Wirkungen eines solchen Streiks informiert werden. Er solle – der Mensastreik am 24. April habe nur ‘das Unbehagen der Studenten über den schlechten Stil von Wiesbaden zum Ausdruck bringen wollen’ – den Politikern klarmachen, daß trotz des Zwangs zur Sparsamkeit die Bildungspolitik nicht ‘plötzlich wieder nur eine von vielen’ werden dürfe. Am 1. Juli, dies gab der AStA bekannt, werde auch an der Frankfurter Universität zusammen mit der deutschen Studentenschaft, der Zustand zu dem sich der vielberedete Bildungsnotstand entwickelt habe, aufgezeigt werden. Dies vor allem durch die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Ausbildungsförderungsgesetz, das die Stipendien aus 84 Töpfen und 54 Gesetzen ablöse. Peters teilte weiterhin mit, daß der AStA-Vorstand am Dienstag mit Oberbürgermeister Brundert über einen Termin für eine öffentliche Forumsdiskussion über das deutsch-amerikanische Verhältnis gesprochen habe. Wie berichtet, hatte der AStA am 9. Mai dem Oberbürgermeister vorgeworfen, zu Beginn der deutsch-amerikanischen Freundschaftswoche Vertretern der amerikanischen Streitkräfte seine Freundschaft öffentlich bezeugt zu haben, ‚zu einem Zeitpunkt, zu dem fast fünfhunderttausend amerikanische Soldaten gegen das vietnamesische Volk kämpfen.’ Die Studenten hatten in dem Brief eine öffentliche Forumsdiskussion über die Vorfälle am Römerberg, unter anderem waren Rauchbomben geworfen worden (siehe F.A.Z. vom 8.Mai), vorgeschlagen. Brundert, so erklärte Peters gestern, habe den Wunsch geäußert, vor dieser Diskussion, an der eventuell auch der Rektor der Universität und ein Vertreter der amerikanischen Streitkräfte teilnehmen sollen, ein internes Gespräch im Römer mit dem gesamten Studentenparlament zu führen. Dieses Gespräch werde von den Studenten nicht gewünscht, sagte Peters und sprach die Hoffnung aus, man werde den Oberbürgermeister bewegen können, auch so zu der öffentlichen Diskussion zu kommen, die am 20. Juni stattfinden könnte.“
    FAZ, 25. 5. 1967
    34) Brief>26.05.1967>>Horkheimer an Herbert Marcuse: Reaktion auf dessen Zeilen vom 16.05.1967
    „Lieber Herbert, Wenngleich wir über die Rolle der USA in der heutigen Welt verschiedener Meinung sein mögen, hättest Du das angebliche Zitat ruhig mit freundlichem Lächeln ad acta legen dürfen. Wahrscheinlich handelt es sich um die Verdrehung einer Bemerkung, die mit dem Vietnamkrieg nicht das geringste zu tun hatte. Ich sprach über das sogenannte Nationalgefühl der letzten 150 Jahre und meinte, in Deutschland hebe es sich mehr aufs Vaterland, in Amerika mehr auf die Constitution und die Bürgerrechte bezogen. Vermutlich hat Dir der SDS den Offenen Brief geschickt, den er an mich gerichtet hat. Den Durchschlag meiner Antwort, in der ich auf die offenkundig unwahre Behauptung nicht eingegangen bin, lege ich hier bei. Wahrscheinlich werde ich um die Mitte nächsten Monats mit den Studenten diskutieren. Zur Sache selbst ist zu sagen, daß für den einigermaßen naiven Beobachter der Demonstrationen gegen die Intervention so wenig spontan sind wie die für’s Gegenteil. Warum in Deutschland ich allergisch darauf reagiere, habe ich Dir, glaube ich, bei unserem letzten Zusammensein gesagt. Im übrigen weißt Du sehr wohl, daß mir der Terror zuwider ist, ob links oder rechts, was wir kritisch zu nennen gewohnt sind, beschränkt sich, wie in meiner Antwort angedeutet, nicht auf eine Seite des Bestehenden. Was sich seit den dreißiger Jahren in meinem Bewußtsein verändert hat, so meine ich, ist nicht so sehr die Theorie als die Erfahrung der Machtpolitik auf der anderen Seite. Eben darauf hat auch die linke Studentenbewegung zu reflektieren. Mit herzlichen Grüßen Dein“
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949-1973. aaO, Seite 651, Nr.1097
    35) Brief>31.05.1967>>Adorno an Max Horkheimer: Reaktion auf Zuschrift Herbert Marcuse an Horkheimer vom 16.05.1967
    „Unmißverständlich werde ich ihm zu verstehen geben, was unterdessen auch Friedeburg mir bestätigte: daß die Behauptung, Du hättest gesagt, die Amerikaner kämpften in Vietnam für die Demokratie und die Freiheit, eine Fälschung ist, Es gehört zu den unangenehmsten Seiten der Strategie der angeblichen neuen Linke, daß sie unablässig solche Stilisierungen betreiben. Ich meine, es wäre das mindeste gewesen, was wir von Herbert zu erwarten gehabt hätten, daß er ehe er Dir über die Angelegenheit pathetisch schreibt, sich erst einmal bei Dir erkundigt hätte, was an der Sache daran ist. Schließlich müßte er doch zu uns mehr Vertrauen haben als zu diesen Menschen, die eine bestimmte Konzeption so verstehen, daß sie die Einheit der Praxis mit einer nicht vorhandenen Theorie, kurz den puren begriffslosen Praktizismus betreiben. Unterdessen hat eine ihrer Splittergruppen in Berlin sich solidarisch erklärt mit den Leuten, die in Brüssel das Warenhaus angesteckt haben. Man müsse in Europa vietnamesische Zustände schaffen, um die Aufmerksamkeit auf Vietnam zu lenken. Damit ist nun wirklich die Grenze dessen überschritten, was wir auch im Sinn der Nachsicht des Wotan für den Siegfried tolerieren könnten, der ihm den Speer zerschlägt.“
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949-1973. aaO, Seite 652, Nr.1098
    36) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: „Berlin – ein Modell? – Überlegungen zur juristisch verbrämten Meinungsmache gegen Studenten in Berlin“
    „FU-Studenten spielten eine tragende Rolle bei sämtlichen größeren Auseinandersetzungen, durch die in den letzten Jahren die geistige und politische Windstille in Berlin gestört wurde. Deshalb muß man die Auseinandersetzungen an der Freien Universität im zusammenhang mit den Entwicklungen in der Stadt Berlin-West sehen. Tatsächlich ist die letzte Zuspitzung im Streit zwischen Studentenschaft und akademischem Senat eine direkte Folge der politischen Konflikte zwischen Studenten und dem Senat von Berlin-West. – Meinungsfreiheit in Berlin? – Die Weimarer Verfassung schützte die Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 118). Dem Parlamentarischen Rat schien dies nicht zu genügen. Das Grundgesetz garantiert ausdrücklich neben der Freiheit der Meinungsäußerung auch die Freiheit der Meinungsverbreitung. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist dies Grundrecht ‘für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung… schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt’ (Urteil vom 15.1.1958). Und: ‘Jedem Staatsbürger ist durch Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG das Recht gewährleistet, an dieser öffentlichen Diskussion teilzunehmen’ (Beschluß vom 25.1.1961). – Die Verfassung von Berlin stellt fest: ‘Werden die in der Verfassung festgelegten Grundrechte offensichtlich verletzt, ist jedermann zum Widerstand berechtigt (Artikel 23,3). – Presse, Funk, Fernsehen und Film stehen nur einem begrenzten Personenkreis zur Verbreitung ihrer Meinung zur Verfügung. In Berlin gibt es zur Zeit über zahlreiche Themen nur eine weitgehende konforme Berichterstattung. Darüberhinaus betreiben die auflagenstärksten Zeitungen ihr Gewerbe als eine Art Menschenjagd auf Andersdenkende. Wer mit dieser Berichterstattung nicht übereinstimmt und sich gegen Erklärungen wenden will, die im Schöneberger Rathaus namens der Berliner Bevölkerung abgegeben werden, hat nur die Möglichkeit, zu individuellen Formen des Protests, wenn er sich nicht von polizeilicher Genehmigung abhängig machen will. – Die wichtigste Form dieses Protestes ist die Sandwich-Demonstration, das heißt: die Propagierung der eigenen Meinung auf den Straßen der Stadt mit einem Plakat – alleine oder in einer picket-line. Über Jahre hinweg ist das immer wieder versucht worden. Über Jahre hinweg hat die Polizei immer wieder derartige Plakate beschlagnahmt, in vielen Fällen, häufig für viele Stunden die Plakatträger festgenommen. Die Polizei beruft sich dabei auf § 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) und die Allgemeine Verwaltungsordnung zu § 5 StVO, wonach die Sondernutzung der öffentlichen Straßen für ‘Propaganda und Werbung’ genehmigungspflichtig ist. – Zur Anwendung dieser Vorschrift auf Sandwich-Demonstrationen schreibt Dr. Adolf Arndt, MdB/SPD, ehemaliger Senator für Wissenschaft und Kunst: ‘Die Regelung, daß eine gewerbliche Sondernutzung der Straße – z. B. für Reklamezwecke – genehmigungspflichtig ist, gilt selbstverständlich nicht für (politische) Äußerungen aufgrund der Meinungsfreiheit’. Und ‘Sollte… die Polizei über die verfassungsrechtliche Lage nicht unterrichtet’ sein, so trifft die Verantwortung dafür nicht die Beamten im Straßendienst, die nur ihre vermeintliche Pflicht tun wollten, sondern die Aufsichtsbehörde, die richtige Instruktionen zu geben hat’ (12.6.1964, Leserbrief an das Spandauer Volksblatt). – Die Grundrechte haben normativen Charakter. Gesetze müssen ‘grundsatzgemäß’ angewendet werden. – Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Meinungsbeschränkung – Wenn trotz der offensichtlichen und ständigen Grundrechtsverletzungen wirklich ernsthafte Zusammenstöße bisher vermieden wurden, so nur dank der außerordentlichen Zurückhaltung der Sandwich-Demonstranten, die von ihrem Grundrecht auf Widerstand bisher nicht Gebrauch gemacht haben. – Wenn politisch engagierte Personen ständig durch die Polizei, mit Billigung der obersten Landesbehörden, ihres wichtigsten Grundrechtes beraubt werden, so führt das zwangsläufig zu einem Ohnmachtsgefühl. Aus dieser Frustration heraus wird man teilweise auf nicht übliche Wege verfallen, um seine abweichende Meinung trotz grundrechtswidriger behördlicher Zwangsmaßnahmen allgemein deutlich zu machen. Eine dieser nicht üblichen Methoden der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung war die Pudding-Kocherei anläßlich des Humphrey-Besuchs. – Wenn der Senat nachträglich erklärt, welche Gefahren für Pudding-Werfer und andere angesichts der Nervosität des US-Geheimdienstes nach Dallas und der einer Standrechts-Diktatur entlehnten Schußrechte der H.H.H.-Gorillas bestanden haben, so muß man gerechterweise darauf hinweisen: die Verantwortung für alle Folgen läge mit beim Senat von Berlin, wegen der jahrelangen Billigung oder sogar Anordnung der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. – Das Berliner Modell – Das Berliner Modell sieht eine Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden vor. In ihrer überwiegenden Mehrheit verstanden die Studentenvertreter dieses Modell als verbum activum, das mit dem Ausbau der Universität zu entwickeln sei. – Von wenigen Ausnahmen abgesehen haben die Professoren die Möglichkeit, die die Gründung der Freien Universität als eine Universität neuer Form mit sich brachte, nicht erkannt – oder, wegen der Folgerungen, das heißt wegen der Forderungen, die damit an sie selbst gestellt wurden, als unbequem abgelehnt. – Gerade wenn man die Universität nicht als Stätte kurzfristiger Berufsausbildung betrachtet, muß man fordern, daß sie Intellekt und Charakter bildet, das heißt die Kritikfähigkeit schärft und die Bereitschaft vermehrt, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. In einem Land, in dem traditionell die Subordination gepflegt und belohnt wird, gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Universität die Einübung des Ungehorsams. Das muß nicht nur gelehrt sondern auch vorgelebt werden. – Pflichtverletzungen des akademischen Senats? – Jede Gemeinschaft, auch die von Lehrenden und Lernenden erfordert ein gewisses Füreinander-Eintreten. Außerdem ist aber die Freie Universität eine Personen-Körperschaft des öffentlichen Rechts. Universitäts-Organe und Studierende haben im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses Rechte und Pflichten, die sich gegenseitig bedingen. Es besteht ein öffentlich-rechtliches Treue- und Fürsorge-Verhältnis. Das verpflichtet die Universitäts-Organe zum Schutz der studentischen Rechte. – Dabei hätte auch das, von den Studenten als Sondergerichtsbarkeit abgelehnte, von Rektor und Senat in Anspruch genommene Disziplinar-Recht diese zum Schutz der Studenten verpflichtet. Denn wenn sich die Disziplinargewalt auf sämtliche Handlungen und Äußerungen des Studenten innerhalb und außerhalb der Universität erstreckt, so muß sich die Schutzverpflichtung der Universität ebenso weit erstrecken. – Mißbrauch der Befugnisse? – Mitschuldig an den Ereignissen, versucht der akademische Senat jetzt mit den Disziplinarverfahren gegen die Pudding-Kocher und am ist-in beteiligten Studenten das eigene Gewissen zu beruhigen. Dies ist ein Beispiel dafür, wie die Universitätsverwaltung von den ihr gegenüber den Studenten tatsächlich oder vermeintlich zustehenden Befugnissen in einer Weise Gebrauch macht, die in der studentischen Öffentlichkeit als einseitig und illegitim empfunden wird. – Die Verstöße von Studenten und Studentenvertretern gegen die Universitätsordnung und die Nichtbefolgung von Anordnungen des Rektors sind die logische Konsequenz aus der Einsicht, daß die rechtlichen Befugnisse einseitig angewandt werden, um die studentische Kritik an Mißständen in der Universität zur Wirkungslosigkeit einzuschränken, und daß sie nur mit der Verletzung der Rektorats-Anordnungen erreichen, daß ihre Proteste zur Kenntnis genommen wurden. – Folgerungen – Will sich der akademische Senat von dem Geruch befreien, Vollzugsorgan einer autoritätsbesessenen Obrigkeit zu sein, so muß er sich wenigstens der Dienstaufsichtsbeschwerde und eventuellen Strafanzeige gegen die Polizei-Pressestelle anschließen. Vom FU-Kuratorium und Regierenden Bürgermeister muß er verlangen, die Polizei-Pressestelle ebenso öffentlich zu rügen, wie sie auch ihre übrigen Maßnahmen öffentlich bekanntgegeben haben. – Es gibt zweifellos Professoren, die es für unter ihrer Würde halten, ihre Stellung zu Studienreform, Zwangsexmatrikulation und anderen Fragen von Studenten zu begründen und mit ihnen zu diskutieren, vielleicht auch, weil sie fürchten, ihre Meinung werde bei den Studenten auf Ablehnung stoßen, sie könnten ausgezischt werden. Akademische Würde besteht aber nicht in der Bewahrung deutscher Traditionen wie dem Verharren im Elfenbeinturm und Mangel an Zivilcourage, Akademische Würde erwirbt man durch Kritikfähigkeit und die Bereitschaft auch die eigenen Positionen kritisch zu untersuchen und diskutieren zu lassen. Wer sich diesem öffentlichen Gespräch verweigert, der zerstört allerdings das Berliner Modell endgültig. – Bisher ist das Berliner Modell nicht von den Studenten gekündigt worden. Allerdings wird die Aufkündigung jetzt diskutiert, weil es vielen nur eine Fassade zu sein scheint, hinter der überkommene Machtverhältnisse diskutiert werden.
    Die Erschließung eines Studenten in Berlin, der sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (Art. 866) und Meinungsfreiheit (Art. 566) nicht als bloße Phrase hinnahm, bestätigt, was in dieser Ausgabe im Leitartikel und über das Berliner Modell steht. Der DISKUS wird dafür eintreten, daß die Freiheit der politischen Meinungsäußerung nicht mehr mit der Freiheit von Terror und Unterdrückung verändert wird. – Aus Umbruch- und Druckgründen werden wir erst in der folgenden Ausgabe ausführlich über die Vorgänge in Berlin informieren. – Die Redaktion.“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 2
    37) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: „Berlin – ein Modell?“
    „Überlegungen zur juristisch verbrämten Meinungsmache gegen Studenten in Berlin FU-Studenten spielten eine tragende Rolle bei sämtlichen größeren Auseinandersetzungen, durch die in den letzten Jahren die geistige und politische Windstille in Berlin gestört wurde. Deshalb muß man die Auseinandersetzungen an der Freien Universität im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Stadt Berlin-West sehen. Tatsächlich ist die letzte Zuspitzung im Streit zwischen Studentenschaft und akademischem Senat eine direkte Folge der politischen Konflikte zwischen Studenten und dem Senat von Berlin-West. – Meinungsfreiheit in Berlin? – Die Weimarer Verfassung schützte die Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 118). Dem Parlamentarischen Rat schien dies nicht zu genügen. Das Grundgesetz garantiert ausdrücklich neben der Freiheit der Meinungsäußerung auch die Freiheit der Meinungsverbreitung. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist dies Grundrecht ‘für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt’ (Urteil vom 15.1.1958). Und: ‘Jedem Staatsbürger ist durch Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG das Recht gewährleistet, an dieser öffentlichen Diskussion teilzunehmen’ (Beschluß vom 25.1.1961). – Die Verfassung von Berlin stellt fest: ‘Werden die in der Verfassung festgelegten Grundrechte offensichtlich verletzt, ist jedermann zum Widerstand berechtigt (Artikel 23,3). – Presse, Funk, Fernsehen und Film stehen nur einem begrenzten Personenkreis zur Verbreitung ihrer Meinung zur Verfügung. In Berlin gibt es zur Zeit über zahlreiche Themen nur eine weitgehende konforme Berichterstattung. Darüber hinaus betreiben die auflagenstärksten Zeitungen ihr Gewerbe als eine Art Menschenjagd auf Andersdenkende. Wer mit dieser Berichterstattung nicht übereinstimmt und sich gegen Erklärungen wenden will, die im Schöneberger Rathaus namens der Berliner Bevölkerung abgegeben werden, hat nur die Möglichkeit, zu individuellen Formen des Protests, wenn er sich nicht von polizeilicher Genehmigung abhängig machen will. – Die wichtigste Form dieses Protestes ist die Sandwich-Demonstration, das heißt: die Propagierung der eigenen Meinung auf den Straßen der Stadt mit einem Plakat – alleine oder in einer picket-line. Über Jahre hinweg ist das immer wieder versucht worden. Über Jahre hinweg hat die Polizei immer wieder derartige Plakate beschlagnahmt, in vielen Fällen, häufig für viele Stunden die Plakatträger festgenommen. Die Polizei beruft sich dabei auf § 5 StVO (Straßenverkehrsordnung) und die Allgemeine Verwaltungsordnung zu § 5 StVO, wonach die Sondernutzung der öffentlichen Straßen für ‘Propaganda und Werbung’ genehmigungspflichtig ist. – Zur Anwendung dieser Vorschrift auf Sandwich-Demonstrationen schreibt Dr. Adolf Arndt, MdB/SPD, ehemaliger Senator für Wissenschaft und Kunst: ‘Die Regelung, daß eine gewerbliche Sondernutzung der Straße – z. B. für Reklamezwecke – genehmigungspflichtig ist, gilt selbstverständlich nicht für (politische) Äußerungen aufgrund der Meinungsfreiheit’. Und ‘Sollte… die Polizei über die verfassungsrechtliche Lage nicht unterrichtet’ sein, so trifft die Verantwortung dafür nicht die Beamten im Straßendienst, die nur ihre vermeintliche Pflicht tun wollten, sondern die Aufsichtsbehörde, die richtige Instruktionen zu geben hat’ (12.6.1964, Leserbrief an das Spandauer Volksblatt). – Die Grundrechte haben normativen Charakter. Gesetze müssen ‘grundsatzgemäß’ angewendet werden. – Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Meinungsbeschränkung – Wenn trotz der offensichtlichen und ständigen Grundrechtsverletzungen wirklich ernsthafte Zusammenstöße bisher vermieden wurden, so nur dank der außerordentlichen Zurückhaltung der Sandwich-Demonstranten, die von ihrem Grundrecht auf Widerstand bisher nicht Gebrauch gemacht haben. – Wenn politisch engagierte Personen ständig durch die Polizei, mit Billigung der obersten Landesbehörden, ihres wichtigsten Grundrechtes beraubt werden, so führt das zwangsläufig zu einem Ohnmachtsgefühl. Aus dieser Frustration heraus wird man teilweise auf nicht übliche Wege verfallen, um seine abweichende Meinung trotz grundrechtswidriger behördlicher Zwangsmaßnahmen allgemein deutlich zu machen. Eine dieser nicht üblichen Methoden der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung war die Pudding-Kocherei anläßlich des Humphrey-Besuchs. – Wenn der Senat nachträglich erklärt, welche Gefahren für Pudding-Werfer und andere angesichts der Nervosität des US-Geheimdienstes nach Dallas und der einer Standrechts-Diktatur entlehnten Schußrechte der H.H.H.-Gorillas bestanden haben, so muß man gerechterweise darauf hinweisen: die Verantwortung für alle Folgen läge mit beim Senat von Berlin, wegen der jahrelangen Billigung oder sogar Anordnung der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. – Das Berliner Modell – Das Berliner Modell sieht eine Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden vor. In ihrer überwiegenden Mehrheit verstanden die Studentenvertreter dieses Modell als verbum activum, das mit dem Ausbau der Universität zu entwickeln sei. – Von wenigen Ausnahmen abgesehen haben die Professoren die Möglichkeit, die die Gründung der Freien Universität als eine Universität neuer Form mit sich brachte, nicht erkannt – oder, wegen der Folgerungen, das heißt wegen der Forderungen, die damit an sie selbst gestellt wurden, als unbequem abgelehnt. – Gerade wenn man die Universität nicht als Stätte kurzfristiger Berufsausbildung betrachtet, muß man fordern, daß sie Intellekt und Charakter bildet, das heißt die Kritikfähigkeit schärft und die Bereitschaft vermehrt, die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. In einem Land, in dem traditionell die Subordination gepflegt und belohnt wird, gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Universität die Einübung des Ungehorsams. Das muß nicht nur gelehrt sondern auch vorgelebt werden. – Pflichtverletzungen des akademischen Senats? – Jede Gemeinschaft, auch die von Lehrenden und Lernenden erfordert ein gewisses Füreinander-Eintreten. Außerdem ist aber die Freie Universität eine Personen-Körperschaft des öffentlichen Rechts. Universitäts-Organe und Studierende haben im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses Rechte und Pflichten, die sich gegenseitig bedingen. Es besteht ein öffentlich-rechtliches Treue- und Fürsorge-Verhältnis. Das verpflichtet die Universitäts-Organe zum Schutz der studentischen Rechte. – Dabei hätte auch das, von den Studenten als Sondergerichtsbarkeit abgelehnte, von Rektor und Senat in Anspruch genommene Disziplinar-Recht diese zum Schutz der Studenten verpflichtet. Denn wenn sich die Disziplinargewalt auf sämtliche Handlungen und Äußerungen des Studenten innerhalb und außerhalb der Universität erstreckt, so muß sich die Schutzverpflichtung der Universität ebenso weit erstrecken. – Mißbrauch der Befugnisse? – Mitschuldig an den Ereignissen, versucht der akademische Senat jetzt mit den Disziplinarverfahren gegen die Pudding-Kocher und am sit-in beteiligten Studenten das eigene Gewissen zu beruhigen. Dies ist ein Beispiel dafür, wie die Universitätsverwaltung von den ihr gegenüber den Studenten tatsächlich oder vermeintlich zustehenden Befugnissen in einer Weise Gebrauch macht, die in der studentischen Öffentlichkeit als einseitig und illegitim empfunden wird. – Die Verstöße von Studenten und Studentenvertretern gegen die Universitätsordnung und die Nichtbefolgung von Anordnungen des Rektors sind die logische Konsequenz aus der Einsicht, daß die rechtlichen Befugnisse einseitig angewandt werden, um die studentische Kritik an Mißständen in der Universität zur Wirkungslosigkeit einzuschränken, und daß sie nur mit der Verletzung der Rektorats-Anordnungen erreichen, daß ihre Proteste zur Kenntnis genommen wurden. – Folgerungen – Will sich der akademische Senat von dem Geruch befreien, Vollzugsorgan einer autoritätsbesessenen Obrigkeit zu sein, so muß er sich wenigstens der Dienstaufsichtsbeschwerde und eventuellen Strafanzeige gegen die Polizei-Pressestelle anschließen. Vom FU-Kuratorium und Regierenden Bürgermeister muß er verlangen, die Polizei-Pressestelle ebenso öffentlich zu rügen, wie sie auch ihre übrigen Maßnahmen öffentlich bekanntgegeben haben. – Es gibt zweifellos Professoren, die es für unter ihrer Würde halten, ihre Stellung zu Studienreform, Zwangsexmatrikulation und anderen Fragen von Studenten zu begründen und mit ihnen zu diskutieren, vielleicht auch, weil sie fürchten, ihre Meinung werde bei den Studenten auf Ablehnung stoßen, sie könnten ausgezischt werden. Akademische Würde besteht aber nicht in der Bewahrung deutscher Traditionen wie dem Verharren im Elfenbeinturm und Mangel an Zivilcourage, Akademische Würde erwirbt man durch Kritikfähigkeit und die Bereitschaft auch die eigenen Positionen kritisch zu untersuchen und diskutieren zu lassen. Wer sich diesem öffentlichen Gespräch verweigert, der zerstört allerdings das Berliner Modell endgültig. – Bisher ist das Berliner Modell nicht von den Studenten gekündigt worden. Allerdings wird die Aufkündigung jetzt diskutiert, weil es vielen nur eine Fassade zu sein scheint, hinter der überkommene Machtverhältnisse diskutiert werden. Die Erschießung eines Studenten in Berlin, der sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (Art. 866) und Meinungsfreiheit (Art. 566) nicht als bloße Phrase hinnahm, bestätigt, was in dieser Ausgabe im Leitartikel und über das Berliner Modell steht. Der DISKUS wird dafür eintreten, daß die Freiheit der politischen Meinungsäußerung nicht mehr mit der Freiheit von Terror und Unterdrückung verändert wird. – Aus Umbruch- und Druckgründen werden wir erst in der folgenden Ausgabe ausführlich über die Vorgänge in Berlin informieren. – Die Redaktion.“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 2
    38) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: „Kommissionen ohne Ende“
    „Am 28. Februar fand die konstituierende – und bisher einzige – Sitzung der Studienkommission zur Ausarbeitung und Verbesserung des Studienganges für die Soziologen der phil. Fakultät statt. Sie war unter miesen und wirren Verhältnissen zustande gekommen, auch von dem aktiven Teil der Studenten wenig beachtet, geschweige denn unterstützt; ein Zwitterding ohne formaldemokratische Rechte. Sie konnte nichts beschließen, was kodifizierte Gültigkeit hätte beanspruchen können; dieser Mangel führte zum Beispiel zu einem Hochspielen der Parität auf Seiten der Studenten, zur Weigerung der Professoren, während der Sitzung Tonbandaufnahmen zu gestatten, und zu einem Geplänkel über die Veröffentlichung des Protokolls. – Zwar waren die studentischen Kommissionäre von einer Fachschaftsversammlung gewählt worden, aber die Infrastruktur der Fachschaft war zum damaligen Zeitpunkt so labil, daß die Kommissionsvertreter keine qualifiziert politisch agierenden Studenten als Legitimation und Druckmittel hinter sich wähnen konnten. Mit anderen Worten: es gab für die Kommissionsvertreter keinen konkreten politischen Auftrag, der sie zwang, objektiv eindeutige Interessen zu vertreten. Sie konnten nur nach eigenem Ermessen Interessen formulieren. Man kann nicht sagen, daß dieses handicap nicht voraussehbar war, aber die Kommission kam dennoch zustande, in der Hoffnung, sie von einem unverbindlichen Diskussionsforum in ein Mitbestimmungsinstrument umzumünzen. Als die Kommission ihre Arbeit aufnahm, sahen sich die Studenten gezwungen einige von den Professoren geschaffene vollendete Tatsachen wegzudiskutieren, an deren Zustandekommen sie nie beteiligt gewesen waren: – Die ‘Empfehlungen zum Soziologiestudium’ konnten nur noch philologisch kritisiert werden; d.h. es konnten nur die offensichtlichen Widersprüche zwischen ihrer Deklaration als ‘Empfehlungen’ und deren apodiktischen Inhalt festgestellt werden. Die vage Zusicherung von Seiten der Professoren, diese Empfehlungen seien nur ‘vorläufig’, war alles, was für die Studenten dabei herauskam. Die Empfehlungen wurden ohne das Wörtchen ‘vorläufig’ zu Beginn dieses Semesters verteilt. Damit ist schon ein Löwenanteil von dem verwirklicht, wogegen die Studenten antreten wollten; die strenge Zweiteilung des Studiums in Grund- und Hauptstudium. – Zwar wird immer wieder betont, daß eine strenge Zweiteilung des Studiums nur im Interesse der Studenten sei, daß es für die Lehrenden ein Opfer bedeute, ein Grundstudium anzubieten, aber es gibt keine Garantie dafür, daß ein solches Grundstudium sich nicht in der Praxis auf das schulmäßige Sammeln von Techniken reduziert. Ein solches starres Stufensystem, das erst nach abgeschlossenem Grundstudium gestattet, an wissenschaftlicher Forschung teilzuhaben, hat Gefahren; sie ‘bestehen darin, daß das Primat des Lernens von Techniken sich ungebrochen im weiteren Studium fortsetzt. Haben die Studenten sich erst einmal in diesem Sinne ein bestimmtes Kategorieschema angeeignet, so ist es ihnen möglich, während des ganzen Studiums alle auftauchenden kognitiven Dissonanzen ohne Schwierigkeiten aufzulösen.’ (Protokoll der Kommissionssitzung vom 28.2.1967) – In dieser Frage konnten sich die Studenten kritisch äußern, aber die Schwierigkeiten einer solchen Kommissionsarbeit fangen an, wenn die Frage auftaucht, ‘wie die große Zahl der künftigen Diplomsoziologen sich im Beruf durchsetzen wird. Die Erfahrungen haben bisher gezeigt, daß Problembewußtsein und eine breite Ausbildung in empirischen Methoden, Materialien und theoretischen Fragestellungen das beste Rüstzeug darstellen… Bisher reichte vor allem die empirische Ausbildung der Studenten nicht aus, um eine berufliche Selbständigkeit zu gewährleisten. – Die Zweckrationalität einer solchen Fragestellung ist offenkundig, aber sie macht hinterrücks die Kritik an dem geplanten Studiengang durch ‘harte Tatsachen’ zunichte. Will man diese ‘realistischere’ Argumentation akzeptieren, so muß man alle Konsequenzen ziehen, wie numerus clausus und Studienzeitbeschränkungen. Aber es ist sehr die Frage, ob eine solche Kommission sich im Sinne väterlicher Sorge, um den späteren Marktanteil der Soziologie Studenten kümmern sollte. – Nach einer ersten Sitzung sind keine Ergebnisse zu erwarten, aber eine politisch aktive Minderheit der Studenten war der Ansicht, die Kommissionäre hätten sich ‘einmachen’ lassen. Es ist klar, daß die hierarchische Struktur der Universität und die autoritäre Gebundenheit der Studenten an die Professoren Verhandlungen zwischen Interessenten so ungleichen Status für die Studenten erschwert, aber das darf nicht heißen, daß die Studenten zu diesem Zeitpunkt auf diese – in der Tat – kabinettpolitische Institution verzichten könnten. Wenn man sich hinreichend darüber im Klaren ist, daß die Professoren in wichtigen Fragen Informationsmonopole haben, dann darf man nicht kurzsichtig auf die legitime Teilhabe an dieser Quelle verzichten. – War die Situation vor der ersten Kommissionssitzung denkbar ungünstig, d.h. ungünstig im Hinblick auf konkrete Tatbestände, an denen sich exemplarisch die Konflikte zwischen den Interessengegnern hätten festmachen lassen, so gab es seither deren wenigstens einige; die schon erwähnte Veröffentlichung der ‘Empfehlungen’, denen weder formal noch inhaltlich etwas ‘Vorläufiges’ anhaftet, das Einführen einer ‘freiwilligen’ Abschlußklausur im Seminar ‘Sozialstruktur der BR’ und die Praxis des Vordiploms, das erstmals nach der im vorigen Jahr verabschiedeten neuen Prüfungsordnung sich vollzog. Außerdem gibt es viele Unklarheiten über den praktischen Sinn der ab Beginn des Sommersemesters von WiSo und phil. Fakultät gemeinsam angebotenen Veranstaltungen. – Man hätte hoffen können, daß diese Gemeinsamkeit zur Verwirklichung der schon so oft erwähnten ‘Durchsichtigkeit von Prüfungsbedingungen’ dienen sollte, aber die Praxis des neuen Vordiploms ließ sich davon nichts anmerken. Im Gegenteil, zwei Professoren der Volkswirtschaftslehre mit zwei sehr verschiedenen theoretischen Ansätzen waren als Prüfer vorgesehen, ohne daß die Prüflinge von dieser Nominierung rechtzeitig erfuhren. Die Gemeinsamkeiten reichen praktisch noch nicht einmal zu einem informellen Kontakt zwischen Professoren und Assistenten beider Fakultäten. Auf diesem Hintergrund ist es verständlich, daß die ‘freiwilligen’ Abschlußklausuren Professor von Friedeburgs einen Anlaß boten, das Seminar spontan zum öffentlichen Forum der Reformdiskussionen zu machen. Die Reaktionen einer Mehrzahl von Studenten auf eine solche spontane Unterbrechung des Universitätsbetriebes haben sehr deutlich die autoritären Abhängigkeiten der Studenten von den Professoren gezeigt. Einige von ihnen boten dem Professor ihre vernünftige Hilfe gegen die Ruhestörer an. – Die Professoren betonen ausdrücklich, daß ihnen nichts daran gelegen sei, sich mit den apathischen und reaktionären Studenten zu solidarisieren, aber sie unternehmen nichts Grundsätzliches gegen ihre eigenen, disfunktionalen Autoritätspositionen. Die ‘Freiwilligkeit’ der Abschlußklausuren darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine große Minderheit von Studenten gezwungen ist, sie ‘unfreiwillig’ mitzuschreiben, um als Stipendienempfänger einen Leistungsschein vorweisen zu können. Angesichts dieser Tatsache könnte man das ‘freiwillig’ weglassen, denn so dient es nur zur Verschleierung der Tatsache, daß Studienreform hier im Sinne der einen Interessengruppe über die Köpfe der Studenten hinweg verwirklicht werden soll. – An diesem marginalen aber symptomatischen Fall wird das Dilemma einer Kommission deutlich, die mit keinem von vornherein zugestandenem Mitbestimmungsrecht ausgestattet ist. Es wäre unbedingt notwendig gewesen – auch im Interesse der Professoren – eine so einschneidende Maßnahme wie das Einführen einer Klausur in der Kommission zu diskutieren, zumal die Kommission jederzeit einberufbar gewesen wäre. Die Professoren hätten ängstlich den Eindruck vermeiden müssen, als planten sie im Geheimen. – Für eine neue Kommissionssitzung, die vor Kurzem einberufen worden war, hätte es also genug Material in ‘harten Forderungen’ gegeben, aber auch hier hat Spontanität das Anbringen der Forderungen verhindert. Am Tage vor dem Kommissionstermin kündigten Studenten im Adorno-Proseminar an, die Sitzung sei für den interessierten Jederman zugänglich. Eine daraus folgende Taktik aber wurde nicht genügend ausdiskutiert. Diesem Mangel an Vorbereitung zufolge, konnten sich die Professoren mit dem legitimen Hinweis, sie seien über eine öffentliche Sitzung nicht informiert gewesen, zurückziehen. Man schied mit der Verabredung zu einer Fachschaftsvollversammlung. – So hatte man weder Öffentlichkeit noch ‘harte Forderungen’ durchsetzen können, die an sich günstige Situation, die durch die spontanen Aktionen im Seminar entstanden war, konnte nicht genutzt werden.
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 11
    39) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: „Parlamentssitzung“
    „Nachdem viel gewählt wurde und jeder sein Pöstchen hat, beginnt das Studentenparlament nun mit seiner Arbeit. Dies verdient festgehalten zu werden, denn es war in den letzten Jahren in Frankfurt gar nicht selbstverständlich, daß ein Parlament noch etwas anderes tat, als den Schacher um Pöstchen abzuschließen. Nachdem die neue Satzung in Kraft getreten ist, und ein nach Listen gewähltes Parlament – also aus Fraktionen zusammengesetztes – amtiert, war man gespannt, ob es arbeitsfähig sein wird. Will man eine Zwischenbilanz aus den ersten drei Sitzungen ziehen, so kann man angenehm überrascht sein. Die große Befürchtung, daß ein starrer Fraktionszwang jede Diskussion unterbinden würde, hat sich erfreulicherweise nicht bewahrheitet; es ist schon fast die Ausnahme, wenn eine Fraktion geschlossen abstimmt. – Der zweite erfreuliche Aspekt ist mehr formeller Natur: man ist gewillt zu arbeiten. Man kommt zu den Sitzungen, man engagiert sich, man arbeitet in den Ausschüssen, man ist plötzlich souverän genug, seine Kraft nicht an formalen Dingen zu verschleißen, sich durch formale Gründe nicht von der zweckmäßigsten Arbeitsweise abbringen zu lassen. Für die endlosen Geschäftsordnungsdebatten früherer Jahre zeigt man wenig Verständnis, dafür wird der Paragraph der Geschäftsordnung um so mehr strapaziert, der es dem Haus ermöglicht, sich für einen speziellen Punkt mit zwei Drittel Mehrheit über jede Bestimmung der Geschäftsordnung hinwegzusetzen. – Das Resultat ist beachtenswert: weit über dreißig Anträge wurden bisher behandelt. Die wichtigsten Entscheidungen sind auf dem sozialen Sektor gefallen. So trat die Studentenvertretung einstimmig für eine familienunabhängige, soziale Förderung an Stelle des ‘Honnefer Modells’ ein. Mittel für die Errichtung eines Studentenkindergartens wurden freigestellt. Bei anderen Fragekomplexen (Mensapreise, Bundesbahntarife, Wohnheimpolitik der öffentlichen Hand u.a.) wurden die Bemühungen der letzten Jahre intensiviert. Auch die Abrundung der rechtlichen Grundlagen der Studentenschaftsarbeit (Finanz-, Geschäfts- und Fachschaftsordnungen) wurden zielstrebig in Angriff genommen. – Leider kommt man auf dem wichtigsten Sektor der studentischen Interessenvertretung am langsamsten voran: auf dem Gebiet der Hochschulpolitik. Hier betritt man bedauernswerterweise Neuland. Hochschulpolitik beschränkte sich in Frankfurt auf die Aktivität der jeweiligen AStA-Vorsitzenden, die meistens mehr oder weniger kritiklos die Ansichten des Verbandes Deutscher Studentenschaften, an denen sie mitgearbeitet hatten, übernahmen. – Die Frage der Öffentlichkeitsarbeit ist das Problem, das das Parlament zur Zeit am meisten beschäftigt. Wie kann erreicht werden, die Probleme, die Entwicklungen, die Fortschritte und Rückschläge, den Erfolg und Mißerfolg studentischer Politik zumindest innerhalb der Studentenschaft publik zu machen? Wie, daß sich die Mehrzahl der Studenten mit ihren Vertretern identifiziert? – Daß man dies nur durch einen jahrelangen Prozeß mit etlichen Neuwahlen erreichen kann, aber es ist sicher ein Anfang, daß sich jetzt auch die Funktionäre ernsthaft den Kopf zerbrechen. – Eine gleich große Schwierigkeit besteht in der Uninformiertheit der Parlamentsmitglieder. Auf der einen Seite eine Handvoll ehemaliger AStA-Mitglieder, die sehr gut informiert sind gegenüber der Rest, der sachlich unaufgeklärt ist. Die Parlamentarier haben dies erkannt und benutzen gut ein Drittel jeder Parlamentssitzung zu ihrer eigenen Information. Die oft sehr grundsätzlichen Diskussionen, die sich an die Berichte der Studentischen Vertreter anschließen, sind nicht nur für die betroffenen Vertreter selbst sondern auch für die Öffentlichkeit interessant. Sie werden es dem Parlament sicher leichter machen zu einer Standortbestimmung der Studentenvertretung an der Universität Frankfurt zu gelangen. Dieses Selbstverständnis, ob kodifiziert oder nicht, ist nicht abzuleugnende Grundlage jeder studentischen Politik. – Es ist schade, daß das erste funktionierende Parlament sich einen so schwachen AStA gekürt hat. Was selbst in der Zeit der großen Krise der Studentenschaft vor einem Jahr hatte vermieden werden können, daß nämlich die ‘Regierung’ sich keine einheitliche Meinung bilden kann und in der Öffentlichkeit uneins auftritt und somit jede Aktion im vorhinein zum Scheitern verurteilt, entwickelt sich neuerdings zum Stil des AStA.“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 10
    40) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: „Personalien“
    „Karin Rausch, Ex-AStA-Innenbossin, wurde vor den Kassenbeirat zitiert, um sich wegen der an sie bezahlten Aufwandsentschädigung zu Beginn ihrer Amtszeit und der Q.L.-AE zu rechtfertigen. Gegen K. Rausch lagen diesbezügliche Anträge aus der Studentenschaft vor. Nachdem K. Rausch zu einer Rückzahlung von DM 400,- aufgefordert worden war (Begründung: die volle AE scheint nicht gerechtfertigt zu ein) – mit 14tägiger Bedenkzeit – und sie sich einverstanden erklärt hatte, beantragte sie drei Wochen später in aller Eile ihre Exmatrikulation, um nach Lausanne – studienhalber – weiterzuziehen, allerdings nicht ohne sich vorher noch schnell von Exfinanzer Ingo Mess ihre AE für Februar (DM 220,-) anweisen zu lassen. Die DM 400,- fragen sie? Die wird die Studentenschaft wohl bei ‘Werbeunkosten’ buchen müssen!“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 9; Archiv
    41) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: „Sittenzerfall“
    „Das Kultusministerium wittert Zerfall von Sitte und Moral im Studentenheim Bockenheimer Warte. Das ging aus einem Anruf hervor, den der Geschäftsführer der Stiftung Studentenhaus, Lothar Grawe, von einem Beamten des Wiesbadener Ministeriums erhielt. Stein des Anstoßes ist die Belegung des Wohnheimes, in dem drei der vier Flure koedukiert sind. Dem Beamten waren Ungeheuerlichkeiten zu Ohren gekommen, wie etwa eine Benutzung desselben Waschraumes durch Heimbewohner verschiedenen Geschlechts. Überhaupt zeige man sich über die ganze Tendenz besorgt. – In einem Brief an den Kultusminister bemühte sich die Verwaltung, die moralischen Bedenken zu zerstreuen. Es wurde darauf hingewiesen, daß eine Verwechslung der Waschräume nur in mutwilliger Absicht möglich sei, da sie jeweils am Ende der in Damen- und Herrenhälften geteilten Flure lägen. – Als positiv wurde die Verbesserung der Atmosphäre in den nun gemischten Fluren, eine aktivere Anteilnahme der weiblichen Bewohner an der Heimgemeinschaft und die zum erstenmal in einem Heim erfolgte Wahl einer Dame zur Heimpräsidentin angeführt. Von dem als ‘Verfall von Sitte und Moral’ bezeichneten Zustand, bat man durch Augenschein erst einmal persönlich Kenntnis zu nehmen.“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 9
    42) Artikel>01.06.1967>>DISKUS: Vietnam – ein Vortrag und zwei Briefe“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 10; Archiv
    „Anläßlich der deutsch-amerikanischen Freundschaftswoche hielt Professor Max Horkheimer am 7. Mai einen Vortrag im Amerikahaus in Frankfurt. Am Morgen hatte er auch an der Eröffnungskundgebung auf dem Römer teilgenommen und dort einen amerikanischen General nach dessen Vietnamrede mit demonstrativem Händedruck begrüßt. Diese beiden Vorfälle veranlaßten die SDS-Gruppe Frankfurt zu einem offenen Brief, auf den Professor Horkheimer seinerseits mit einem Schreiben antwortete. Wir drucken beide Briefe ab. Zuvor bringen wir einige Zitate aus der Rede Horkheimers, auf die sich der SDS bezieht. Die Rede wurde offenbar ohne ausgearbeitetes Konzept gehalten (eine Mitschrift liegt dem DISKUS vor). Manche Passagen erwecken den Eindruck einer undifferenzierten Verteidigung der amerikanischen Vietnampolitik.’
    ‚Diejenigen, die gegen den Krieg in Vietnam hier in Frankfurt demonstrieren, dürfen wissen, daß die Menschen, die hier sprechen, daß der Herr Oberbürgermeister und selbst ich, keinen Augenblick das Furchtbare vergessen, was dort vorgeht; aber mit Demonstrationen verhindern wir das nicht. Was wir tun können, ist, in anständiger Weise versuchen, an dem Aufbau einer richtigeren Welt mitzuwirken. Dazu gehört heute auch die Einsicht über die Dinge in Vietnam, auf die ich nachher zu sprechen kommen werde. – Aber eben dieses Land, das sollen wir wissen, das sollen wir keinen Augenblick vergessen, war das Land, das denen, die heute mit Recht ihre Zweifel im Hinblick auf Vietnam haben, seine Arme geöffnet hat, die in Europa ihrer freiheitlichen Gesinnung willen verfolgt waren. – Wenn in Amerika es gilt, einen Krieg zu führen – und nun hören Sie wohl zu – einen Krieg zu führen, so ist es nicht so sehr die Verteidigung des Vaterlandes, sondern es ist im Grunde die Verteidigung der Verfassung, die Verteidigung der Menschenrechte und Sie können heute sagen: ja, und was passiert denn da in Vietnam? Sie können mit Recht all das Furchtbare darstellen – wenn Sie es können – was in Vietnam sich ereignet. Aber diese jungen Menschen, die da hinausgehen, zu glauben, sie verteidigen die Welt, in der es noch ein bißchen so etwas wie Freiheit gibt, gegen das Gegenteil, selbst wenn man dazu auch totalitäre Mächte leider benutzen muß. Das kann ein Fehler sein, das kann ein Denkfehler sein, es kann verkehrt sein, aber derjenige, der urteilt, der soll wenigstens sich auch um diese Dinge kümmern; der soll wenigstens, wenn er von Vietnam redet, daran denken, daß wir hier nicht zusammen wären und frei reden könnten, wenn Amerika nicht eingegriffen hätte und Deutschland und Europa vor dem furchtbarsten totalitären Terror schließlich gerettet hätten. (Beifall) All diese Dinge haben viele Deutsche, nicht nur in dieser Generation, denn es war sehr ähnlich auch in anderen Generationen, gefühlt. Ich denke da an einen Frankfurter, der Goethe hieß, und der eine sehr große Hinneigung zu Amerika besaß. Er hat seit den Freiheitskriegen, als die Namen, wie er damals sagte – Franklin und Washington – anfingen, am politischen und kriegerischen Horizont zu glänzen und funkeln, für Amerika geschrieben und gedacht. – Ich deute das auch deshalb an, um denjenigen, die sicher aus guten Gefühlen über Vietnam entsetzt sind, zu sagen, daß es sehr viele Dinge immer im eigenen Land gibt, die man verbessern könnte. Ich selbst habe während der Zeit von 33 bis 50 viel publiziert in Amerika, aber ich habe praktisch, vielleicht mit ganz kleinen Ausnahmen, kein Wort gegen das 3. Reich geschrieben, weil ich mir sagte, das ist zu einfach, von der anderen Seite des Ozeans nur auf Deutschland zu schimpfen. Erstens hat es keinen Wert und zweitens kann ich dem Lande, in dem ich lebe, nämlich den Vereinigten Staaten, einen größeren Dienst erweisen, wenn ich meine kritischen Fähigkeiten auf die Gegenstände anwende, die es in diesem Lande zu verändern und zu verbessern gibt. So möchte ich nur wünschen, daß, wenn über Vietnam heute debattiert wird und protestiert, daß diejenigen, die zu diesem Schlusse kommen, sich sehr ernsthaft mit den Fragen, um die es hier geht, befassen sollen. Ich möchte nochmals wiederholen: über das Grauenvolle gibt es keinen Zweifel, aber das Grauenvolle ist ja in der Welt, in der wir leben. Wir verkehren doch, welchem Staat wir auch angehören, mit einer ganzen Reihe von Nationen, in denen die widerliche totalitäre Herrschaft sich ausbreitet. Wenn Sie sehr genau sich das ansehen, von sogenannten hochentwickelten Ländern, ihre schönen und großen Verbeugungen und wunderbare Verhandlungen führen mit Vertretern und Regierungen, die eine totalitäre Herrschaft ausüben, dann werden Sie die unendlichen Probleme kennen, mit denen unser aller schuldbeladenes Leben zu tun hat. In diesen Tagen brauchen Sie nur an Griechenland zu denken. Und ich habe nicht gefunden, daß nun auf einmal Griechenland in Acht und Bann getan worden ist. Ich meine, das Wichtigste ist, und dazu sollte die Jugend erzogen werden, im positiven, produktiven Sinne, kritisch im eigenen Land zu den Dingen zu stehen, an denen man vielleicht etwas ändern kann. – Wir wollen, und ich glaube, das ist der eigentliche Sinn der deutsch-amerikanischen Freundschaft, zusammenwirken, damit es in der Welt besser wird. Und ich bin weit entfernt, zu behaupten, daß man die Politik der Regierungen zu billigen hätte. Aber diese beiden Völker, die unendlich viele geistvolle und gutgesinnte Menschen einschließen, die sollten sich zusammentun. Es gibt gar nicht mehr so viele Völker, die eigentlich das, was wir Kultur nennen, noch schützen können. Und wenn die Energien derer, und vor allen Dingen auch der Jugend, die ich liebe, die sich gegen Vietnam empören, wenn diese Energien in produktive Dinge eingehen, so können wir unendlich viel Wundervolles wirken. Und das ist der Grund, warum ich glücklich bin, bei dieser Veranstaltung, bei der deutsch-amerikanischen Freundschaftsveranstaltung, mitwirken zu dürfen.’
    [Hier wird im Diskus der oben abgedruckte Brief des SDS wiedergegeben: Brief>15.05.1967>>SDS an Max Horkheimer: Protest wegen Rede zur „Woche der deutsch-amerikanischen Freundschaft”].
    43) Artikel>01.06.1967>>DISKUS„Lehrauftrag“
    „Carlo Schmid, Prof. Dr. jur. (Wissenschaft von der Politik), zur Zeit Bundesminister für Angelegenheiten des Bundes und der Länder, erhielt für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Bundesregierung einen Lehrauftrag im Rahmen seiner venia legendi in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Universität Frankfurt.“
    DISKUS Juni 1967, Nr.4, Seite 9
    44) Artikel>02.06.1967>>Extra DISKUS: „Benno Ohnesorg ist das Opfer eines Mordanschlags – Berliner Polizei demonstrierte Härte eines autoritären Apparates – Rede für den Toten“
    In West-Berlin wurde im Verlauf einer politischen Demonstration gegen den Besuch des Schahs von Persien ein Student durch einen Polizeibeamten erschossen. Um der Trauer um das Opfer und gleichzeitig dem Protest gegen obrigkeitliche Willkür Ausdruck zu verleihen, riefen der Frankfurter Allgemeine Studentenausschuß, die politischen Studentenverbände und demokratische Jugendorganisationen zu einem Schweigemarsch durch die Frankfurter Innenstadt auf. Zu den anschließend auf dem historischen Römerberg sich versammelnden etwa 8000 Bürgern und Studenten sprachen Dr. O. Negt, Professor Dr. Ludwig von Friedeburg, der Schriftsteller Horst Bingel, der Vorsitzende des AStA der Frankfurter Universität, der Zweite Vorsitzende des Verbandes Deutscher Studentenschaften sowie der Vorsitzende des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes.
    Wir gedenken heute eines Toten. Wir können dieses Toten nur angemessen gedenken, wenn wir erkennen, daß der Student Benno Ohnesorg sein Leben ließ in einer fatalen Auseinandersetzung über die Grenzen der Exekutive, insbesondere der Polizeibehörden, und über die Rechte einer außerparlamentarischen Opposition. Die demokratische Opposition unseres Landes verteidigt heute die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Sie kämpft um das Demonstrationsrecht und darum, ob es für die Polizeibehörden zulässig sein soll, Demonstranten, die jubeln wollen, und Demonstranten, die ihr Mißfallen zum Ausdruck bringen wollen, unterschiedlich zu behandeln und damit das Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen, das lautet: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. – Als Störenfriede denunziert – Regierungsbehörden, Polizei und ein Teil der Presse bekämpfen heute eine Minderheit, die versucht, den Widerspruch gegen die manipulierte Meinung zu artikulieren, die durch Polizeikommuniqúes legitimiert wird. Man denunziert diese Minderheit als extremistische Störenfriede; als linksradikal, als prokommunistisch, als anarchistisch. Diese Vorwürfe sind Bestandteil aller autoritären Gesellschaftsordnungen. Ihre Repräsentanten projizieren die Vernunftlosigkeit und Fragwürdigkeit des Herrschaftsapparates, über den sie mit allen technischen Raffinessen verfügen, auf die gesellschaftlichen Gruppen, die das Getriebe mit Fragen und mit Protesten stören. – Es muß hier aber klarwerden, was den Anarchismus der Vergangenheit von allen Protestformen, die man heute als anarchistisch denunziert, grundlegend unterscheidet: Die Anarchisten des 19. Jahrhunderts richteten individuellen Terror gegen den staatlich sanktionierten Terror, der sich weit sichtbar in Potentaten verschiedener Herkunft verkörpert; sie personalisierten die Herrschaftsverhältnisse, weil sie in absolutistischen Systemen eine Veränderung der Verhältnisse von Personen erwarteten. Was immer man über die Unangemessenheit und die intellektuellen Qualifikationen provozierender Gruppen von heute aber sagen und denken mag: ihnen fehlt im allgemeinen die verbreitete Naivität, daß durch den Wechsel von Personen, durch Bomben und Attentatsdrohungen gesellschaftliche Systeme sich ändern. Sie ahnen, daß Herrschaftsfunktionen austauschbar sind, daß Humphrey nicht der Initiator, sondern bloßer Repräsentant einer Kriegsmaschinerie ist, die in Vietnam einen sinnlosen und verbrecherischen Krieg führt. – Verschweigen fordert heraus – Es ist heute zur Gewohnheit geworden, sich von ‘Wurfgeschossen aller Art’, von Rauchbomben, Eiern und Tomaten zu distanzieren. Durchsichtig ist das bürokratische Interesse, durch eine Zwangsmotivation zur permanenten Distanzierung die politische Widerstandskraft der Studenten zu erschöpfen. Aber niemand fragt, warum Demonstranten, die sonst, wo immer man sie stellt, zum Argumentieren bereit sind und einer sachlichen Diskussion nie ausweichen, zu solchen Mitteln greifen. Es sind zum großen Teil Presseorgane, die dieses Verhalten provozieren. Die von der ‘Frankfurter Allgemeinen’ und von den Zeitungen des Springer-Konzerns geradezu meisterhaft betriebene Verschweigungstechnik gegenüber jeder unbequemen Opposition kann – nach Meinung dieser Demonstranten – nur durchbrochen werden, wenn es zu spektakulären Zwischenfällen kommt. In England berichten große Zeitungen, wie die ‘Times’ und der ‘Guardian’, sorgfältig auch über die Argumente der außerparlamentarischen Opposition, nicht zuletzt, um die Bildung von Outsider-Gruppen zu verhindern. In unserem Lande schweigt man oder man geht an sachlicher Berichterstattung vorbei, um dann um so entschlossener als Krawallmacher diejenigen anzuprangern, die nur mehr durch außerordentliche Aktionen auf ihre Argumente und politischen Forderungen aufmerksam machen können. – So versuchen die Aktionen der sogenannten Anarchisten die Überdimensionalität des Polizeiaufgebots bei nichtigsten Anlässen der Lächerlichkeit preiszugeben. Und diese Lächerlichkeit soll die Vernunftlosigkeit des Systems treffen; folgerichtig reagiert die Staatsapparatur mit kompakter Gewalt. Sie sieht sich aber gezwungen, die harmlosen, ohnmächtigen, isolierten Proteste in bewaffnete Aktionen zu übersetzen, sie muß klassische Anarchisten produzieren, um ein gutes Gewissen zu haben, die Gewalt des Staates gegen sie einzusetzen: aus Pudding wird hochexplosiver Sprengstoff, aus ohnmächtiger Gegenwehr werden Messer. Die ursprünglichen Presseerklärungen der Polizei erfolgen stets nach dem gleichen Muster. Die Studenten werden der Öffentlichkeit als ordnungsfeindlich und gewalttätig vorgestellt; eine gleichgeschaltete funktionierende Presse sorgt dafür, daß spätere Erklärungen, es habe sich tatsächlich nur um harmlosen Pudding gehandelt und es sei tatsächlich kein Messer benutzt worden, ins Bewußtsein breiter Bevölkerungskreise nicht eindringen. Diese Praktiken verweisen auf eine neue Strategie des Kampfes gegen Oppositionelle. – Nachrichtensperre für Krankenhäuser – Der Tod des Studenten Benno Ohnesorg markiert eine Entwicklungsstufe in der Stabilisierung der im parlamentarischen Sinne faktisch oppositionslosen, autoritären Leisungsgesellschaft. Im traditionellen Sinne war es kein politischer Mord: Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Rathenau und Erzberger, sie alle wurden als Repräsentanten politischer Bewegungen, parteipolitischer Strömungen und Konzeptionen ermordet. Der Student Ohnesorg dagegen ist das Opfer eines Mordanschlags; es handelt sich um Mord selbst dann, wenn man dem schießenden Kriminalbeamten Mord im Sinne des Strafgesetzbuches nicht nachweisen könnte. Denn Benno Ohnesorg ist das zufällige Opfer einer planmäßigen Polizeiaktion, einer Aktion, die schwere Verletzungen – und solche Verletzungen können immer den Tod zur Folge haben – bewußt in Kauf genommen hat. Aus den heute vorliegenden Berichten muß man folgern, daß die Polizeiaktion am Freitagabend mit einem Dolus eventualis durchgeführt wurde. Ohnesorg ist das Opfer einer Symbolhandlung, durch die Entschlossenheit und Unnachgiebigkeit des Polizeiapparates demonstriert werden sollten. – Auch aus Benno Ohnesorg wurde in den ersten Presseerklärungen der Polizei ein gemeingefährlicher Rädelsführer. Der Täter aber, der offenbar im Bewußtsein der vollen Absicherung durch seine vorgesetzten Instanzen handelte, ist frei, kann Zeugenaussagen beeinflussen, verschleiern, Strafanträge stellen. Als anonymer Teilnehmer einer Demonstration erschossen, wurde der Student Ohnesorg selbst von denjenigen zum individuellen Opfer gemacht, die Verantwortung für die als tragisch glorifizierte Situation auf die Demonstranten abzuwälzen versuchen. Der Todesschütze aber, der als anonymer Agent des Apparates handelte, bindet nach wie vor seine individuelle Verantwortung an die anonyme Apparatur. Er kann sich geborgen fühlen in einer Welt, in der die politischen Instanzen Nachrichtensperren über Krankenhäuser verhängen, um Bilder und Informationen über die geschundenen Opfer nicht in die Öffentlichkeit dringen zu lassen, und in der die Justiz keinen Grund sieht, der Verdunkelungsgefahr durch Festnahme des Täters vorzubeugen. Wer könnte da noch Vertrauen haben in die Gewaltenteilung, wenn man feststellen muß, daß die Gewalten im Ernstfall so vorzüglich aufeinander abgestimmt sind? – Großeinsatz als Sternstunde – Die Ermordung eines Studenten bei Demonstrationen ist nicht so sehr ein moralisches Problem, als vielmehr ein politischer Tatbestand. In Deutschland besteht eine gefährliche Neigung, sich durch Moralisierung von politischer Verantwortung zu entlasten. Ein politischer Tatbestand ist diese demonstrative Brutalität, dieser Mord deshalb, weil dadurch die Gefährdung der ‘Ordnung’ durch Demonstrationen und gleichzeitig die Selbstgefährdung der Demonstranten drohend vor Augen geführt werden. – Die von wirksamer politischer Kontrolle befreien, auf Großeinsätze spezialisierten Exekutivorgane sind unfähig, situationsgerecht und flexibel zu reagieren. Sie sind nicht bereit, auch nur ein Mindestmaß an Einsicht in die Verhaltensgewohnheiten von oppositionellen Bevölkerungsgruppen aufzubringen; ihre Sternstunde ist der Großeinsatz, ihr einziges Instrument ist die gewalttätige, mechanische Reaktion. Der Schutz eines orientalischen Potentaten gab ihnen eine willkommene Gelegenheit, zu erproben, wie Notstandsmaßnahmen aus geringstem Anlaß auf die Bevölkerung wirken. Hat irgendeine Organisation in dieser Gesellschaft die politische Gefahr erkannt oder gar mit entsprechenden Protesten auf sie reagiert, als bekannt wurde, daß man ganze Stadtteile und Straßen absperrte, daß sich sämtliche Untertanen des Herrn Pahlevi täglich mehrmals bei der Polizei melden mußten, ohne über Rechtsmittel belehrt worden zu sein? Hat man verstanden, daß sie als potentielle Attentäter dem allgemeinen Mißtrauen ausgeliefert wurden? Erst als die Studenten auf die staatlich sanktionierte Provokation reagierten, fanden sich einzelne Journalisten und Politiker bereit, auf die Unangemessenheit derartiger Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen. Die größte Gefahr für unsere Gesellschaftsordnung besteht eben darin, daß die schleichende Entwertung der Grundrechte, die unmerkliche Brutalisierung des gesellschaftlichen Lebens in ihren täglichen Ausdrucksformen gar nicht mehr wahrgenommen werden. Der Großeinsatz ist ohne spektakuläre Ankündigung in unsere Gesellschaft zurückgekehrt. – Abbau des Liberalismus – Der westdeutsche Nachkriegsliberalismus hatte sein Gegenprinzip an der totalitären Staatsplanung des Ostens; die weltweiten Entspannungsbestrebungen haben die klaren Fronten des Kalten Krieges jedoch beseitigt: was wir heute im Anfangsstadium erleben, ist der geplante Abbau des Liberalismus, die innenpolitisch gewendete Aggression auf allen Ebenen. Die Exekutive schafft sich legale Instrumente, um eine auf autoritäre Verwaltung beschränkte Staatsplanung größten Ausmaßes ohne wirkliche Kontrolle der demokratischen Institutionen in Gang setzen zu können. Die planenden Eingriffe in das gesellschaftliche Leben haben in Deutschland bisher stets die Funktion gehabt, die Opposition als Sand im Getriebe zu diffamieren. – Die Studentenschaft ist das schwächste Glied in der Kette der Oppositionsbewegung; sie hat weder die Hilfsmittel mitgliedsstarker Organisationen noch politische Mitbestimmungsrechte, um in den gegebenen Institutionen der Universität ihre Vorstellungen zu realisieren. Es ist offensichtlich, daß der Kampf gegen die außerparlamentarische Opposition hier ohne die Gefahr massiver, von Massenorganisationen gestützter Gegenreaktionen einsetzen kann. Indem ihre Kritik an den gesellschaftlichen und politischen Zuständen mit Zersetzung und Auflösung gleichgesetzt wird, werden Studenten in die Position einer gefährlichen Randgruppe gedrängt, der die beanspruchte Identität ihrer Interessen mit den objektiven Interessen anderer gesellschaftlicher Gruppen abgesprochen wird. Wie die Berliner Ereignisse zeigen, werden die Studenten zu Wirrköpfen, Schwachsinnigen und potentiell Kriminellen gestempelt, vor denen die Bevölkerung durch verschärfte Disziplinarmaßnahmen und konsequente polizeiliche Einsätze geschützt werden muß. Wir wissen in Deutschland, wie wenig Sicherheit besteht, daß die Umwertung des oppositionellen in ein kriminelles Verhalten auf jene Gruppe beschränkt bleibt, die zur Zeit ihr bevorzugtes Objekt ist. Auch diejenigen, die heute noch nicht bereit sind, die politische Tragweite der Erschießung eines Demonstranten zu begreifen, sollten bedenken, daß bei jedem Streik ähnliches geschehen kann. Organisierter Werkschutz und das, was in einer wie immer auch modifizierten Notstandsgesetzgebung geplant ist, sollten alle Demokraten darüber belehren, daß es bei den Berliner Ereignissen nicht um lokale Auseinandersetzungen zwischen Studenten und Polizei geht, sondern um das Existenzrecht einer außerparlamentarischen Opposition. – Wache Minderheit – Aber der schleichenden Faschisierung der Staatsapparatur, die das gesellschaftliche Leben zu ersticken droht, steht eine entschlossene und wache Minderheit bewußter Demokraten gegenüber: sie finden sich verstreut in Organisationen und Parteien; es sind Journalisten, Schriftsteller, Professoren, Arbeiter und Studenten. Sie verbindet in ihrem Kampf ein objektives Interesse: die Demokratisierung der Hochschulen, die Demokratisierung der Gesellschaft! Erst durch sie könnten auch jene ritualisierten Demonstrationen, jene ohnmächtigen und notwendig verzerrten Protestaktionen einiger Studenten aufgehoben werden. Wir können eines Toten nicht besser gedenken als durch den Kampf für Zustände, die einen solchen Mord ausschließen.
    Extra DISKUS Juni 1967; Archiv
    45) Flugblatt>02.06.1967>>AStA Mainz u.a.: Benno Ohnesorg!
    „Von einem Kriminalbeamten in Zivil von hinten erschossen. – Ein zweiter Student soll an Schlagverletzungen gestorben sein (nach Darstellung der Frankfurter Rundschau, die sich auf offiziell nicht mehr dementierte Informationen stützt). – Dazu Bürgermeister Albertz: ‘Durch eigenen Augenschein habe ich mich davon überzeugt, daß sich die Polizei bis zur Grenze des Zumutbaren zurückgehalten hat.’ – Ist die Grenze des Zumutbaren überschritten – Herr Albertz – wenn Menschen sterben? – Sie ist überschritten – und sie wird weiter überschritten werden! – Schnellgerichte sollen eingerichtet werden, Versammlungs – und Demonstrationsverbot ist auf unbefristete Zeit ausgesprochen, Nachrichtensperre und Besuchsverbot wurde über Berliner Krankenhäuser verhängt. – Wir fordern: Aufhebung des Beschlusses, Schnellgerichte einzurichten – Aufhebung des Versammlungs – und Demonstrationsverbotes – Aufhebung der Nachrichtensperre für die Krankenhäuser – Aufhebung des Besuchsverbotes bei den verletzten Demonstranten! – Auf Einladung der Bundesregierung machen Farah Diba und der Schah ihre Aufwartung. – Sie bringen mit: Ihren eigenen Geheimdienst, fünfhundert bezahlte Jubler. Ihr politisches Ziel: Uns hier einzureden, das persische Volk lebe in demokratischem Frieden und seligem Wohlstand. Die Illustrierten und die meisten deutschen Tageszeitungen verbreiten wider besseres Wissen die falschen Behauptungen und verdienen gut damit. Das verschweigen sie: Das durchschnittliche Monatseinkommen eines persischen Bauern (75 % der Bevölkerung) beträgt rund 30, – DM. Die Lebenserwartung liegt bei siebenundzwanzig Jahren, die Säuglingssterblichkeit bei 50 %. 86 % der Bevölkerung sind Analphabeten. Gegen die hungernde und unzufriedene Bevölkerung kann sich der kaiserliche Diktator nur an der Regierung halten durch den Terror seiner modernen Armee und seines Geheimdienst – Apparates. – Sie werden von Militärhilfen der USA und den Entwicklungsgeldern – auch aus der Bundesrepublik – finanziert (wir verweisen auf das Buch von B. Nirumand: Persien – Modell eines Entwicklungslandes, rororo – aktuell). Gegen die Mißstände in Persien und gegen die falsche Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Bundesrepublik wurde demonstriert. Aufgewiegelt durch die Springer – Presse ging die Polizei mit unglaublicher Brutalität gegen die Demonstranten vor. – Vorläufiges Ergebnis: Ein Toter, zahllose Verletzte! – Diese Vorfälle in Berlin, die sich gemeinhin nur in Polizeistaaten ereignen, können die Gegner einer Notstandsgesetzgebung nur noch bestärken, und es ist damit zu rechnen, daß die derzeitigen Befürworter einer Notstandsgesetzgebung erhebliche Skepsis gegenüber ihrer Verabschiedung äußern werden. Schon jetzt wird die Bevölkerung von einem Teil der Presse durch systematisch einseitige Berichterstattung dazu gebracht, solche Vorfälle für demokratisch und einem Rechtsstaat angemessen zu halten: In Berlin wiegelt fast die gesamte Lokalpresse (die zu über 70 % von Springer kontrolliert wird) die Bevölkerung gegen jede studentische Aktion auf. In der übrigen Bundesrepublik prägen WELT und BILD, z. T. auch die FAZ und die Regionalpresse das Bewußtsein der Massen in derselben demagogischen Weise. Nur ein geringer Teil der westdeutschen Zeitungen brachte eine objektive Darstellung der Ereignisse. Durch die verantwortungslose Nachrichtenauswahl macht sich zumindest ein Teil der Presse mitschuldig! Ihre Verantwortung wird nicht dadurch gemindert, daß die unmittelbaren Entscheidungen von anderen gefällt wurden: Vom Regierenden Bürgermeister Heinrich Albertz, vom Innensenator Büsch, vom Polizeipräsidenten Duensing und vom Einsatzleiter der Berliner Polizei. – Wir fordern deshalb weiter: Rücktritt des Regierenden Bürgermeisters – Rücktritt des Innensenators – Suspendierung des Polizeipräsidenten – Suspendierung des polizeilichen Einsatzleiters. – Allgemeiner Studentenausschuß (AStA), Evangelische Studentengemeinde, Gewerkschaftliche Arbeitsgemeinschaft, Liberaler Studentenbund Deutschlands, nobis (Mainzer Studentenzeitung), Ring Christlich – Demokratischer Studenten, Sozialistischer Studentenbund, Sozialdemokratischer Hochschulbund: alle Mainz Allgemeiner Studentenausschuß (AStA) am Philipp – Reitz – Polytechnikum Frankfurt.“
    Flugblatt AStA Mainz 2. 6. 1967; Archiv
    46) Flugblatt>02.06.1967>>Studentenparlament: Demonstration Schah – Besuch
    „Demonstration Freitag den 2. 6. 15 Uhr Universität – Paulsplatz – Das Studentenparlament der JWG – Universität bedauert, daß die Öffentlichkeit nicht hinreichend über die wahren Hintergründe des Schah – Besuchs und die tats. politischen und ökonomischen Verhältnisse in Persien aufgeklärt wurde. Daher stehen auch Protestaktionen persischer und deutscher Studenten anläßlich dieses Besuches von vornherein in einem falschen Licht. Das Studentenparlament ist sich mit Vertretern der Öffentlichkeit einig, daß Demonstrationen nicht die besten Protestformen sind und daß ein Protest möglichst mit rationalen Mitteln vertreten werden sollte. Wegen der einseitigen Informationen über die Zustände in Persien (siehe Illustriertenartikel über den Winterurlaub des Schah etc. und die Sendung ‘Der moderne Iran’ vom 21. 5. d. J. im Dt. Fernsehen) und den nicht gegebenen Möglichkeiten zu rationaler Argumentation und Beweisführung betrachtet das Studentenparlament die Aktionen persischer und deutscher Studenten gegen den Schah als die einzig möglichen. Die Öffentlichkeit kann bei ihrem bewußt niedrig gehaltenen Informationsstand nur durch solche eklatante Protestformen auf die wahren Zustände in Persien hingewiesen werden. Deshalb erklärt sich das Studentenparlament mit den bisherigen Protesten persischer und deutscher Studenten gegen die Glorifizierung des Schah solidarisch. Es fordert die Studenten zu oa. Protestzug von der Universität zum Paulsplatz auf. Facts: Nach einer Aussage vom 14. 12. 65 im ‘Amnestie international’ sind Untersuchungsgefangene (Studenten) z. T. schwer gefoltert worden. Aus den Foltermethoden: nackt auspeitschen, ausdrücken von brennenden Zigaretten. Elektroschocks, Fesselung mit Stacheldraht etc. Noch heute sind Ansammlungen von mehr als drei Studenten in der Universität verboten. Durch den Besuch des Schah wurden diese Repressalien auch auf die persischen Studenten in der BRD ausgedehnt. In Berlin verprügelte die persische Geheimpolizei einen Studenten auf dem Kurfürstendamm, der beim SDS Flugblätter abgezogen hatte. In München wurden 107 Perser, vor allem Studenten, aufgefordert, während des Schah – Besuchs die Stadt zu verlassen. Als sie darauf nicht eingingen, wurde ihnen angeboten, sich bei kostenloser Verpflegung in freiwillige Schutzhaft zu begeben.“
    Flugblatt Studentenparlament 2. 6. 1967; Rektorat 413 – 07
    47) Flugblatt>03.06.1967>>AStA „Bürger der Stadt!“
    „Wir Bürger der Stadt Frankfurt – Vertreter zahlreicher demokratischer Organisationen – Studenten der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main erklären: Die Polizeimaßnahmen während des Schah – Besuches insbesondere die blutigen Ereignisse in Westberlin am 2. Juni, in deren Verlauf der Student Benno Ohnesorg von hinten erschossen wurde, und die Aufhebung des Demonstrationsrechtes der Westberliner Bürger und Studenten durch den Regierenden Bürgermeister Albertz und seinen Machtapparat machen deutlich, was uns mit den vorgesehenen Notstandsgesetzen droht. Der Tod Benno Ohnesorgs verpflichtet uns, noch entschiedener als bisher gegen den Abbau der Demokratie in der Bundesrepublik und Westberlin Widerstand zu leisten. Die manöverartige Vorwegnahme der antidemokratischen Notstandsgesetzgebung macht deutlich, wie weit der Abbau der Demokratie in der Bundesrepublik und Westberlin bereits fortgeschritten ist. Kaum, daß die Schatten des Hitlerfaschismus verblassen, kündet sich ein neuer Faschismus bei uns an. In Westberlin wurde diese Entwicklung besonders deutlich, als der Senat nicht zögerte, das Demonstrationsrecht aufzuheben. Es besteht faktisch Ausnahmezustand. Mit allen Demokraten fordern wir die unverzügliche Wiederherstellung aller Grundrechte. Die Ereignisse von Westberlin haben erneut bewiesen, welche Gefahren für die Demokratie entstehen, wenn fast die gesamte Presse von einem einzigen Konzern beherrscht wird. Seit Monaten hat die Springer – Presse eine systematische Hetzkampagne gegen die Studenten betrieben, wie sie nur mit der Hetzkampagne der Nazis gegen die Juden vor 1933 vergleichbar ist. Die Springer – Presse hat darüber hinaus über die jüngsten Polizeikrawalle in Westberlin völlig einseitige Darstellungen verbreitet. Leider haben sich davon viele Bürger zunächst beeinflussen lassen. Wir wenden uns mit Entschiedenheit gegen jeden Versuch, die Wahrnehmung demokratischer Rechte zu verteufeln und die Bevölkerung gegen die Studenten – die Lehrer und Ärzte von morgen – aufzuhetzen. Gegen den Meinungsterror der Springer – Presse sind dringend gesetzliche Maßnahmen erforderlich. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit von Enteignungen gem. Art. 14 des Grundgesetzes. Wir Studenten, Schüler, Arbeiter, Angestellte und Beamte widersetzen uns jedem Versuch, aus der Demokratie ein autoritäres System im Stil eines Großkonzerns zu machen, wo jeder, der nicht den Weisungen von oben folgt, um seine Existenz fürchten muß. Das Vorgehen der Behörden Westberlins und anderer Großstädte hat uns in unserem Widerstand gegen die Notstandsgesetze bestärkt. Die veranstaltenden Verbände unterstützen aktuell die folgenden Forderungen der Berliner Studentenschaft: – 1. Den Rücktritt von Albertz, Büsch und Duensing – 2. Die Bestrafung des Täters – 3. Die Entlassung des Einsatzleiters der Polizei – 4. Die Vernichtung des schwarzen Materials über die politische Opposition und die Übergabe des Gesamtmaterials über die Studenten an den AStA – 5. Die Forderungen an den Senat von Westberlin auf der Grundlage der Berliner Verfassung und des Grundgesetzes, die Enteignung des Springer – Konzerns in Berlin vorzubereiten – 6. Die Aufhebung der Nachrichtensperre und des Demonstrationsverbotes. – 7. Die Forderung, die Polizisten beim Einsatz während Demonstrationen nicht mit Schußwaffen auszustatten. – Wir fordern außerdem den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, die Einladung an den Regierenden Bürgermeister Albertz für den 17. Juni nach Frankfurt rückgängig zu machen. – Die Frankfurter Gruppen: Allgemeiner Studentenausschuß, Gewerkschaftliche Arbeitsgemeinschaft, Gewerkschaft Erziehung + Wissenschaft – Studentengruppe, Humanistische Studenten – Union, Liberaler Studentenbund Deutschlands, Sozialistischer Deutscher Studentenbund, Sozialdemokratischer Hochschulbund, Club Egalite, Club Voltaire, Deutsche Jungdemokraten, Humanistische Union, Jungsozialisten, Kampagne für Abrüstung, Naturfreundejugend, Solidaritätsjugend, Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Sozialistischer Bund.“
    Flugblatt 3. 6. 1967 AStA, GEW, HU, Jusos, LSD, SDS, SHB; Archiv
    48) Flugblatt>05.06.1967>>SDS: Aufruf zum Protest wegen Tod Ohnesorgs
    „Betroffen und empört haben wir zur Kenntnis genommen, daß bei einer Demonstration gegen den Empfang des Schah von Persien in Berlin Benno Ohnesorg, Germanistikstudent der Freien Universität durch die Pistolenkugel eines Kriminalbeamten gestorben ist. Über fünfzig, teils schwer verletzte Demonstranten mußten in Krankenhäuser eingeliefert werden. Fassungslos stellen wir fest, daß der Regierende Bürgermeister und die Senatsverwaltung Berlins einen ganzen Tag lang nicht die geringste Geste des Bedauerns gefunden haben und mit verschärftem Druck die durch keine Umstände zu rechtfertigende Brutalität der Polizei zu verschleiern suchen. Versagen und Brutalität der Polizei werden Gegenstand staatsanwaltlicher Untersuchung, richterlicher Aburteilung und politischer Konsequenzen sein müssen. Die Schwere des Ereignisses verlangt gegebenenfalls die Abberufung der Verantwortlichen von ihren Ämtern. Die Universitäten der Bundesrepublik können den Tod ihres Kommilitonen nicht ohne deutliche Zeichen der Trauer und des Protests zur Kenntnis nehmen. Wir werden daher dem Beispiel der Freien Universität folgen, während des Begräbnisses Trauerstille halten, unsere Arbeit an den Universitäten ruhen lassen und in Trauerzügen gegen den Akt des Polizeiterrors und die Tötung unseres Kommilitonen protestieren. Wir rufen die Universitäten der Bundesrepublik auf, sich diesem Schritt einheitlich anzuschließen. – Dieser Aufruf wurde bis zum 4. Juni um 18 Uhr unterzeichnet von: Verband Deutscher Studentenschaften (VDE) – Evangelische Studentengemeinde in Deutschland (ESGiD) – Humanistische Studentenunion (HU) – Liberaler Studentenbund Deutschlands (LSD) – Sozialistischer Deutscher Studentenbund (SDS ) – Sozialdemokratischer Hochschulbund (SHB) – World University Service (WUS) und von den Studentenausschüssen der Universitäten (AStAs): Bonn, Frankfurt, Gießen, Heidelberg, Marburg, Mainz, München, Tübingen.“
    Flugblatt LSD, ESGiD, HSU, SDS, SHB, VDS, WUS 5. 6. 1967; Archiv
    49) Bekanntmachung>06.06.1967>>Rektor und Dekane: Tod Ohnesorg
    „Rektor, Prorektor und Dekane beschließen, daß während der Beisetzung des in Berlin getöteten stud. phil. Ohnesorg Vorlesungen und Übungen ruhen. – Sie wollten damit nicht der rechtlichen Beurteilung vorgreifen, die eine rasche und vollständige Klärung der Vorgänge voraussetzt. Vielmehr bekunden sie damit ihre Bestürzung angesichts eines gewaltsamen Todes und gleichzeitig die Überzeugung, daß das notwendige Recht freier politischer Auseinandersetzungen weder durch Unwahrheit und Demagogie noch durch rohe Gewalt eingeschränkt werden darf.“
    Rektoraufruf 6. 6. 1967; Archiv
    50) Brief>06.06.1967>>(Offener) LSD an Magistrat: Gegen Besuch Albertz
    „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wie wir Presseberichten entnommen haben, soll der Magistrat der Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium ‘Unteilbares Deutschland’ eine Kundgebung am 17. Juni planen. Als Festredner soll der Regierende Bürgermeister der Stadt Berlin (West), Heinrich Albertz, eingeladen worden sein. Auf Grund der äußerst umstrittenen Stellung von Heinrich Albertz nach den Vorfällen vor der Deutschen Oper in Berlin (West) bedeutet diese Einladung eine ernsthafte Provokation der demokratisch gesinnten Bürger dieser Stadt. Wir sind der Überzeugung, daß sich bei einem Besuch von Heinrich Albertz in Frankfurt eine Radikalisierung nicht vermeiden ließe. Sollte es auf Protestkundgebungen zu Zwischenfällen kommen, so läge die alleinige Verantwortung bei den Einladenden. Der Liberale Studentenbund Deutschlands fordert daher den Magistrat auf, einen geeigneteren Redner einzuladen. Mit freundlichen Grüßen – Liberaler Studentenbund Deutschland Hochschulgruppe Frankfurt.“
    Offener Brief LSD 6. 6. 1967; Archiv
    51) Flugblatt>07.06.1967>>AStA „Bürgerinnen und Bürger!“
    „ Sie kennen uns Studenten im allgemeinen nur durch die einseitigen Informationen der weitgehend von Axel Springer beherrschten Presse. Diese Springer – Presse behauptet, wir Studenten seien nur Randalierer und Krakeeler, die sich auf Ihre Kosten und mit Ihren Steuergeldern auf die Straße begeben, anstatt zu studieren. Wir sind keine unnützen Esser! – Wir wissen, daß wir gerade Ihnen gegenüber Verpflichtungen haben – Deshalb fühlen wir uns nicht verpflichtet, einem Militärdiktator wie dem Schah von Persien zuzujubeln, der sein Volk in Hunger und Analphabetentum hält und in dessen Land jedes dritte Kind stirbt und die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung nur 28 Jahre beträgt. Sie haben genug Sorgen: Deshalb sind wir dagegen, daß von Ihrem Geld die Diktatur in Persien finanziert wird. Sie bezahlen die Entwicklungshilfe. Die Art der Verwendung Ihrer Steuergelder durch den Schah hat uns veranlaßt zu demonstrieren. Was aber tun die Vertreter, die Sie gewählt haben? Millionen Mark werden dem Schah in die Taschen gestopft, weitere Millionen werden rausgeworfen für den prunkvollen Staatsbesuch, für riesigen Polizeieinsatz. Weil Berliner Studenten dagegen protestierten, wurden wehrlose Studentinnen und Studenten von der Polizei brutal niedergeknüppelt. Ein Student – Benno Ohnesorg – wurde erschossen, ein weiterer erschlagen, 60 Studenten teilweise schwerverletzt in Krankenhäuser eingeliefert. Regierender Bürgermeister Albertz, Senat und Polizei von West – Berlin sowie die Springer – Presse versuchen die Erschießung Benno Ohnesorgs durch Falschmeldungen zu verschleiern. Warum wurde von Polizei und Presse die Falschmeldung herausgegeben, das Opfer Benno Ohnesorg sei durch die Folge von Schlägen gestorben? Warum wurde verschwiegen, daß er durch einen Pistolenschuß eines Kriminalbeamten ums Leben kam? Warum wird von der Berliner Polizei behauptet, der Kriminalbeamte, der den tödlichen Schuß abgegeben hat, habe in Notwehr gehandelt, obwohl nach dem endgültigen Obduktionsbefund der Professoren Krauland und Bschor feststand, daß Benno Ohnesorg durch einen direkten Schuß in den Hinterkopf getötet wurde? Warum wurden Gruppen trauernder Studenten, die Blumen niederlegen wollten, mit massiven Aufgeboten zwischen 500 und 1000 Polizisten auseinandergetrieben? Warum verbietet man den Berliner Studenten jetzt noch die Demonstration, die einzige Form, Ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu sagen? Bürgerinnen und Bürger, lassen Sie sich nicht weiter gegen Studenten aufwiegeln! Demokratie heißt nicht Friedhofsruhe, sondern ein Leben ohne die Willkür der Springer – Presse Bürokratie und knüppelnde Polizei. Demonstrieren Sie mit uns gegen die Erschießung und Erschlagung der beiden Berliner Studenten. Am Donnerstag, 8. Juni 1967, 17. 30 Uhr – Ort: Frankfurt am Main, Jügelstraße (Universität) Zug über Opernplatz, Hauptbahnhof (etwa 18. 30 Uhr), zum Römer (etwa 19. 15 Uhr), Kundgebung.“
    Flugblatt AStA 7. 6. 1967; Archiv
    52) Flugblatt>07.06.1967>>AStA „Kolleginnen, Kollegen!“
    „In Berlin wurde der Student Benno Ohnesorg von einem Polizisten in Zivil erschossen. Benno Ohnesorg hatte zusammen mit mehreren Tausend Studenten gegen den Besuch des persischen Diktators – des Schahs – in unserem Land protestiert. Ohne Knüppel und Messer. Benno Ohnesorg und seine Kollegen hatten von dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, wie es das Grundgesetz jedem Bürger der Bundesrepublik garantiert. Die Polizei hat mit dem Knüppel geantwortet. Und sie hat geschossen. Als probte sie Bürgerkrieg. Der Berliner Senat hat inzwischen mehrere verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft gesetzt, Schnellgerichte eingeführt, jede Demonstration verboten. Das bedeutet Ausnahmezustand in Berlin. Was heute in Berlin passiert, kann morgen auch bei uns passieren. Bei uns an der Universität. Bei Ihnen im Betrieb. Und wann? Wenn sie wieder einmal streiken müssen. Weil Löhne und Sozialleistungen gekürzt und gestrichen werden. Dafür einige Beispiele: – Beim Streik in der saarländischen Papierindustrie 1965 prügelten Polizisten auf Arbeiter ein. – Pardon und Spiegel berichteten unwiderlegt, daß in mehreren Großbetrieben der Bundesrepublik der illegale ‘Werkselbstschutz’ bei Arbeitskämpfen mit Schußwaffen ausgerüstet sein soll. – Die geplanten Notstandsgesetze sollen der Regierung die Vollmacht geben, gegen Arbeitskämpfe und Demonstrationen so vorzugehen, wie es die Polizei in Berlin jetzt praktiziert hat. So deutlich, daß ein – wenn nicht mehr – Studenten getötet und über 50 schwer verletzt wurden. Wenn Sie nicht wollen, – daß der Polizeiknüppel morgen Sie trifft – daß morgen auf streikende Arbeiter geschossen wird – daß Ihr Streik zum Verbrechen wird protestieren Sie mit uns gegen die verfassungswidrige Probe des Notstands in Berlin. Demonstrieren Sie mit uns gegen die Notstandsgesetze und für die Demokratie in der Bundesrepublik. Donnerstag den 8. Juni – 17. 30 Uhr Schweigemarsch von der Universität (Bockenheimer Warte) zum Römerberg – 19. 00 Uhr Kundgebung auf dem Römerberg – Verantwortlich: AStA (Allgemeiner Studentenausschuß) der Universität Frankfurt, Michael Wolff – Trotz Nachrichtensperre hält sich in Westberlin weiter und immer hartnäckiger das Gerücht von einem zweiten Toten. Dies wurde am Dienstag abend auf einer Vollversammlung der Studenten von Berlin von einer Augenzeugin aus dem Krankenhaus ein weiteres Mal bestätigt. – Der Senat von Berlin aber schweigt weiter!!! Wie lange sollen wir noch warten?“
    Flugblatt 7. 6. 1967 AStA; Rektorat 413-07
    53) Niederschrift>07.06.1967>>Senat Sitzung: Tod Ohnesorg
    „Der Rektor gibt einen Überblick über die Anträge, die der AStA durch seinen Vorsitzenden, Herrn Peters, vortragen ließ. Es handelt sich um ein Teach – in auf der Wiese hinter dem Philosophicum, Halbmastbeflaggung und Vorlesungsausfall am Beerdigungstag. – Wie der Rektor weiter ausführt, hat er das Teach – in genehmigt, bei dieser Veranstaltung das Wort ergriffen und hierbei an die Anwesenden einen eindringlichen Appell gerichtet, von der Emotion zur rationalen Diskussion zurückzukehren. Auch hat er auf die Möglichkeit hingewiesen, daß durch Diskreditierung der staatl. Autorität extremistische Kräfte an die Macht gelangen. Die Halbmastbeflaggung hat der Rektor abgelehnt. Das Rundschreiben über den Ausfall der Vorlesungen während der Bestattung des Studenten Ohnesorg wurde gemeinsam von Rektor, Prorektor und Dekanen verfaßt. Da die Bestattung im engsten Familienkreis stattfindet, hat der Rektor dem AStA – Vorsitzenden anheimgestellt. die Vorlesungen am Donnerstag während des Schweigemarsches ausfallen zu lassen. Im Einvernehmen mit Herrn Peters wurde der Vorlesungsausfall auf die Zeit der Bestattung, Freitag 14 – bis 16 Uhr, festgesetzt, um den Charakter der Besinnlichkeit zu unterstreichen. – Der Senat nimmt die Ausführungen zustimmend Kenntnis. Herr Peters teilt mit, daß seine Vereinbarung über den Vorlesungsausfall mit dem Rektor von der Studentenschaft nicht gebilligt wird, da am gleichen Tag eine Sternfahrt nach Hannover zu einer studentischen Kundgebung stattfindet. Wer an dieser Veranstaltung teilnimmt, muß also die Vorlesungen versäumen. – Der Rektor gibt seiner Überzeugung Ausdruck, daß den Teilnehmern an der Sternfahrt keine persönlichen Nachteile entstehen werden. Ein von Herrn Arneth beantragtes ergänzendes Rundschreiben, durch das den Teilnehmern der Sternfahrt dies zugesagt wird, wird vom Senat als überflüssig angesehen. – Die Herren Dekane erklären ihr Einverständnis, im Falle von Schwierigkeiten, sich vermittelnd einzuschalten.“
    Protokoll Senat 7. 6. 1967; Rektorat 413 – 07
    54) Rundschreiben>07.06.1967>>Rektor: Tod Ohnesorg und Absage des Universitätsballes
    „Anteilnahme an dem Leid, welches der Krieg im Nahen Osten und die Tötung eines Studenten in Berlin verursacht haben, veranlaßt mich, den Universitätsball vom 1o. 6. 1967 abzusagen. – Die akademische Feierstunde zur Erinnerung an die Stiftung der Universität am 10. 6. 1967 findet statt, ebenso die sonstigen Veranstaltungen im Rahmen der Tage der Offenen Tür. – Während der Beisetzung des in Berlin getöteten stud. phil. Ohnesorg ruhen Vorlesungen und Übungen am Freitag, 9. 6. 1967 von 14 – 16 Uhr. – Rektor, Prorektor und Dekane wollen damit nicht der. .“ [siehe Aufruf vom 6. 6. 1967].
    Rundschreiben Rektor 7. 6. 1967; Rektorat 413 – 07
    55) Flugblatt>08.06.1967>>Kampagne für Abrüstung: Trauermarsch für Benno Ohnesorg
    Am Freitagabend wurde in West – Berlin anläßlich einer Demonstration gegen den Besuch des persischen Schahs der Student Benno Ohnesorg durch die Pistolenschüsse eines Kriminalbeamten getötet. Bei der Polizeiaktion wurden insgesamt etwa 400 Personen festgenommen, über 70 Demonstranten mußten mit teilweise schweren Verletzungen in die Krankenhäuser eingeliefert werden. Wie überall in der Bundesrepublik werden am Tag der Beisetzung von Benno Ohnesorg auch in Frankfurt die Studenten – und Jugendorganisationen gegen Polizeiterror und vorpraktizierte Notstandsgesetze demonstrieren. Die Ostermarsch – Bewegung unterstützt diese Demonstration und ruft zur Teilnahme auf. – Trauermarsch für Benno Ohnesorg – Donnerstag, 8. Juni 1967, 17. 30 Uhr – Treffpunkt Jügelstraße an der Universität – Marsch zum Römer, anschließend Kundgebung – Die Kampagne für Abrüstung hat am 3. Juni 1967 folgenden Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Heinrich Albertz, geschrieben: Das Vorgehen der Berliner Polizei beim Besuch des Schahs von Persien gegen demonstrierende Studenten, das den Tod des Studenten Benno Ohnesorg und die teilweise schweren Verletzungen weiterer Demonstranten zur Folge hatte, kann nicht als methodische Ungeschicklichkeit, der Tod des Studenten nicht als bloßer Unglücksfall entschuldigt werden. Es ging in Berlin auch nicht etwa um die persönliche Sicherheit des Schahs. Politische Gründe sind es, die zu diesem Vorfall geführt haben, – deshalb muß auch politisch darüber gesprochen werden. Die Polizeibehörden (nicht nur in Berlin) haben beim Besuch des Schahs offenbar Notstandspraktiken vorweggenommen. Die Polizei hat alles getan, um legitime politische Demonstrationen anläßlich des Besuchs zu verhindern. Sie ist dabei stellenweise sogar soweit gegangen, potentielle Demonstranten vorher zu internieren. Auch die Brutalität des Vorgehens von ‘Ordnungskräften’ in Berlin entsprang offenbar der Absicht, Mißfallensäußerungen gegenüber dem Schah um jeden Preis zu verhindern. Wir sehen in diesen Vorfällen gefährliche Abweichungen von der freiheitlich – demokratischen Ordnung der Bundesrepublik. Das Grundrecht der politischen Demonstrationsfreiheit sollte offenbar wegen eines fremden Staatsoberhauptes, in dessen eigenem Lande es ein solches Grundrecht nicht gibt, im polizeistaatlichen Verfahren abgewürgt werden. Der Tod des Berliner Studenten Benno Ohnesorg ist eine Folge dieser Versuche. Wir warnen davor, diesen Weg weiter zu beschreiten. Vorfälle, wie die in Berlin, können nur vermieden werden, wenn in Zukunft die Freiheit der politischen Demonstration voll gewahrt bleibt und von der Polizei respektiert wird. Ein Regierender, der wie Sie Herr Bürgermeister Heinrich Albertz, als verantwortliche Instanz für die Polizei – und Ordnungsbehörden ‘ausdrücklich und mit Nachdruck, das Verhalten der Polizei billigt’ und damit den politischen Totschlag an dem Studenten Benno Ohnesorg auf seine Verantwortung nimmt, hat das Recht verwirkt, sich Demokrat zu nennen. Wir haben uns an das Berliner Abgeordnetenhaus mit der Forderung gewandt die Verantwortlichen für das brutale Vorgehen der Polizei gegen die Demonstranten zur Rechenschaft zu ziehen und aller öffentlichen Ämter zu entheben. – Kampagne für Abrüstung – Ostermarsch der Atomwaffengegner – Zentraler Ausschuß. – Die Krise in Nahost ist nun zu einer offenen kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den arabischen Staaten und Israel geworden. Wer sind die Schuldigen an diesem Konflikt? Ist der Weltfrieden gefährdet? Was können wir tun? – Diese Fragen stellen sich für alle friedliebenden Menschen. Die Kampagne für Abrüstung lädt zu einer Veranstaltung ein, mit welcher Antworten auf diese Fragen gesucht werden sollen. – Samstag, 10 Juni 1967, 20 Uhr – Haus Dornbusch, Frankfurt, Eschersheimer Landstraße 248 – Es sprechen: Prof. Dr. H. J. Heydorn – Fritz Lamm – Dr. Dieter Senghaas Anschließend Diskussion – Veranstaltungsleiter: Dr. Andreas Buro Die Kampagne für Abrüstung hat folgende Erklärung zum Nahost – Konflikt abgegeben: Nachdem die Krise in Nahost zu einer offenen kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den arabischen Staaten und Israel geworden ist, hat die Kampagne für Abrüstung den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, insbesondere die schwere Verantwortung tragenden Großmächte USA und UdSSR aufgefordert, unverzüglich Vereinbarungen zu treffen, um den Konflikt in Nahost zu stoppen. Von der Schuld am Ausbruch dieser kriegerischen Auseinandersetzung im Nahen Osten kann keine Seite der beteiligten Staaten freigesprochen werden. Darüber hinaus wird von Tag zu Tag deutlicher, daß es sich bei diesem Konflikt nicht nur um den arabisch – israelischen Gegensatz handelt, sondern daß im Hintergrund die beiden Großmächte UdSSR und USA stehen, die um ihre weltpolitischen Machtpositionen ringen. Zwischen und innerhalb der nicht unmittelbar beteiligten Staaten beginnt eine Polarisierung zugunsten der einen oder anderen Seite, so daß die Spannungslinien mit der Tendenz zum Aufbau verstärkter Gegensätze fast durch alle Teile der Welt verlaufen. Dies erhöht die Gefahren des Konfliktes und wie der amerikanische Krieg in Vietnam, so birgt auch diese Krise den Keim zu einem dritten Weltkrieg in sich. Worum geht es? Es geht um die Eingliederung Israels in die Staatenwelt des Vorderen Orients. Es geht um die Koexistenz und darüber hinaus um die Kooperation zwischen Israelis und Arabern. Dies in friedlicher Weise zu erreichen, muß das vornehmste Ziel aller ernst zu nehmenden Bemühungen um die Lösung des Konfliktes sein. Die Nahost – Krise wird zum Prüfstein der Politik der Koexistenz. In enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen müssen die beiden Großmächte den Partnern des Konflikts in aller Deutlichkeit zu erkennen geben, daß nur Koexistenz und Zusammenarbeit die Probleme auch dieses Gebietes lösen können. Die revanchistische Forderung nach Auslöschung Israels muß von ihnen zurückgewiesen werden. Gleichzeitig muß vom Staat Israel verlangt werden, daß auch dieser normale Verhältnisse zu seinen arabischen Nachbarstaaten mit Kompromißbereitschaft und auch unter Opfern sucht. Genauso wie in unserem Land nur durch Zusammenarbeit der Großmächte und der deutschen Teilstaaten eine friedliche Zukunft gesichert werden kann, können auch die Probleme des Nahen Ostens nur miteinander und niemals gegeneinander gelöst werden. Dazu könnten die Vereinten Nationen mit ihrem Generalsekretär U. Thant, der in Sachen Vietnam ein hohes Maß an Objektivität und Festigkeit bewiesen hat, von allen Seiten als Vermittlungsinstanz zur Einleitung von Gesprächen genutzt werden, Gesprächen, die nicht dem Ziel der Demütigung oder Unterwerfung des anderen, sondern mit der Bereitschaft zu Kompromissen im Geiste der Koexistenz und der notwendigen Kooperation der Völker geführt werden müssen. In Deutschland aber kann es nicht darum gehen, für eine der Seiten in dieser Auseinandersetzung Partei zu ergreifen. Es gilt, eine weitere Polarisierung des Konfliktes auch in unserem Lande zu vermeiden und zu einer Zusammenfassung der jetzt so gefährlich gegeneinander gestellten Auffassungen beizutragen. Die Kampagne für Abrüstung wird in diesem Sinne in der Bundesrepublik wirken.“
    Flugblatt Kampagne für Abrüstung 8. 9. 1967; Archiv
    56) Bericht>09.06.1967>>Polizei: Trauermarsch Tod Ohnesorg
    „Veranstaltungsbeginn 18. 00 Uhr ab Universität; Ende 21. 30 Uhr auf dem Römerberg. – Die mitgeführten Transparente nahmen nur Bezug auf den Tod des Ohnesorg und auf die Machtführung des Springerkonzerns. Folgende Transparente wurden mitgeführt: – – Wir trauern um Benno Ohnesorg (mehrfach) – Albertz ein Springer über Leichen – Benno Ohnesorg – fahrlässige Tötung oder Mord?? – Die Polizei Freund und Helfer? – 40 Mil. für den Schah – 1 Kugel für den Studenten – Notstandsübung gut gelungen – Student ermordet – (Holzkreuz) Benno Ohnesorg am 23. 5. 67 ermordet – Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht – Iranischer Studentenverein Universität Ffm. – Trauer und Empörung: Ja – Krawall: Nein – Schwarze Fahne mit den Buchstaben ‘F. A. J.’ ) – Rote Fahnen mit Buchstaben.“
    Polizeibericht 09. 06. 1967; Polizeipräsidium
    57) Artikel>15.06.1967>>asta information „Polizei und Studenten“
    „Sollte an der politischen Opposition ein Exempel statuiert werden?’ Aufsatz des SDS – Vorstandsmitglieds Roth: Sein Tod sei nicht unbegreifliches individuelles Schicksal, sondern aus dem Kampf des herrschenden Staatsapparats gegen die politische außerparlamentarische Opposition verstehbar. Die Universität als der letzte Freiheitsspielraum für oppositionelle Minderheiten solle ihre Freiheit mehr und mehr verlieren. In Berlin werde ein Exempel statuiert. Aber man müsse sich wehren“
    asta – information Juni 1967; Archiv
    58) Bericht>16.06.1967>>Polizei: Sitzung Aktionsausschuß gegen Notstandsgesetze im Kolbheim 16.06.1967
    „[…]1. Vermerk: Wie hier bekannt wurde, fand am Freitag, dem 16. 6. 1967, in der Zeit von 20. 00 Uhr bis 22. 45 Uhr, eine Sitzung des Aktionsausschusses gegen Notstandsgesetze im Kolbheim in Ffm. , Beethovenplatz 4 statt, das sich mit der Organisation der Notstandswoche befaßte. Das Organisationszentrum dieser Notstandswoche befindet sich im o. a. Studentenheim am Beethovenplatz. Anwesend waren ca. 30 Personen. Beschlossen wurde u. a. die Aufstellung von Informationsständen, Flugblattverteilungen. Der erste Informationsstand soll am Montag auf dem Universitätsgelände oder vor dem UNI – Gelände aufgestellt werden. Genehmigungsantrag liegt noch nicht vor. Weitere Stände werden von Dienstag bis Freitag im gesamten Stadtgebiet, u. a. Katharinenkirche aufgestellt werden. Für den Protestmarsch und Auswahl der Referenten liegt noch keine endgültige Entscheidung vor. U. a. sprechen Benz, Ridder, Libuda. – 2. Dem – 18. K. zur Kenntnis und Fertigung eines Gesamtberichts für den Ltd. Kr. – Direktor. – (Panitz) KHK.“
    Polizeivermerk 17. 6. 1967; Polizeipräsidium
    59) Brief>16.06.1967>>Herbert Marcuse an Theodor W.Adorno: Nachfrage wegen der „Woche der deutsch-amerikanischen Freundschaft”
    „“Lieber Teddy: Dank für Deinen Brief
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949-1973. aaO, Seite 654, Nr.1099
    60) Brief>17.06.1967>>Herbert Marcuse an Max Horkheimer: Thesen zum Vietnamkrieg
    „“Lieber Max: Entschuldige vorerst den miserablen technischen Zustand dieses Briefes: ich schreibe, sozusagen auf dem Weg nach Paris, auf einer improvisierten Schreibmaschine. Bis heute habe ich über Deinen Brief (und den an die SDS Studenten ) nachgedacht: ich glaube, daß nur eine ganz offene, extreme Formulierung der zwischen uns entstandenen Differenzen die Situation klären kann.
    Horkheimer, Max: Briefwechsel 1949-1973. aaO, Seite 655, Nr.1100
    61) Bericht>19.06.1967>>Polizei Podiumsdiskussion: Notstandsgesetzgebung
    „[. . . ]18. Kommissariat – AStA der UNI Ffm. – Veranstaltungsbericht – 1. Veranstalter: Uni Ffm. – 2. Ort – u. Räumlichkeit: Hörsaal VI – 3. Datum: 19. 06. 1967 – 4. Beginn: 20. 15 Uhr – 5. Ende: 22. 40 Uhr – 5a. Redner und Thema: MdB. Matthöfer, MdB , Klaus Kreppel, Hum. Studentenunion – Gegenwärtiger Stand der Notstandsgesetzgebung – 5b. Verantwortlicher: Rechtsanwalt Hannover, Heinrich aus Bremen – 5c. Zahl der Anwesenden: ca. 300 – 5d. – 7 […]- 8. Festgestellte Personen: . . . Albrecht Knorndel – Ellen Weber – Bärmann – R. Reiche (SDS) – 9. : keine Eintragung – 10. Dienstl. anwesend: KHM . . . , KOM . . . – 11. Leiter der eingesetzten schutzpolizeilichen Kräfte (Zahl): . /. – 12. Presse anwesend – ja – 13. Berichterstatter: KHM . . . – 18. K. – 14. Kurzinhalt des Referates: (Kurze Schilderung über die Art der Veranstaltung. Welche Meinungen wurden vertreten? Kurze Angaben. ) Zunächst hatten die 3 Diskussionspartner Gelegenheit, in Kurzreferaten ihre Meinung zu den Notstandsgesetzen darzulegen. Anschließend hatten die Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die jeweils beantwortet wurden. An der Stärke des Beifalls, die hauptsächlich RA. Hannover für seine teilweise demagogischen Ausführungen erhielt, war zu erkennen, daß die Mehrzahl der Teilnehmer aus linksgerichteten Studenten bestanden. Die SDS – Mitglieder waren tonangebend. Den schwersten Standpunkt hatte wohl MdB Matthöfer, dessen Ausführungen mehrfach durch Zischen kritisiert wurden. Es war deutlich erkennbar, daß man auch seine objektivsten Darlegungen nicht anerkennen wollte. Auch Ellen Weber und Lieselotte Aubel meldeten sich zu Wort, wobei Frau Aubel wie immer eine ausschweifende Rede hielt. Zu besonderen Zwischenfällen ist es nicht gekommen.
    Polizeibericht 20. 6. 1967; Polizeipräsidium
    62) Flugblatt>19.06.1967>>AStA „Notstandswoche“
    „Notstandswoche des AStA. – Die vorweggenommene Notstandspraxis gegen die Studenten in Berlin wurde von einer umfassenden Verschleierungsaktion der herrschenden Presse, der Polizei und der Behörden über die wahren Ursachen des Todes eines der Studenten und der Vorfälle bei der Demonstration selbst begleitet. Die Studenten wurden gezwungen, selbst die Öffentlichkeit an der Universität und in der Stadt durch Informationsstände und teach – ins auf die Gewalt hinzuweisen, die erst den Studenten und dann der Wahrheit angetan worden war. Auch die Verabschiedung der Notstandsverfassung der großen Koalition, die am 28. Juni in die erste Lesung geht, ist von umfassender Verstümmelung der tatsächlichen Absichten durch die Meinungspolitik der herrschenden Parteien begleitet. – Das muß man sich einmal bewußt machen. – Nicht etwa von der Bundesregierung geht die Diskussion über jene legendäre Notstandverfassung aus, nicht sie informiert die Bevölkerung wahrheitsgemäß, sondern an ihrer statt entweder die organisierte Notstandsopposition, die politischen Gruppen an der Universität, der VDS oder der AStA. – Die Schubladengesetze wurden nicht von der Bundesregierung veröffentlicht, sondern von der Regierung der DDR und dann vom Verlag Neue Kritik – Die Kongresse, die bisher zum Thema Notstand abgehalten wurden, fanden ohne die Bundestagsabgeordneten aller Parteien statt. Im Gegenteil, die Regierung und die Parteien verurteilten diese informierenden Kongresse ausdrücklich – Ein komplizierter Begriffsapparat wurde mit Hilfe der SPD entworfen, der den politischen Charakter und die gesellschaftliche Zielrichtung der Notstandsgesetzgebung verschleiert. Da ist von der ‘Stunde der Not’, von ‘Schutz in Not und Gefahr’, vom ‘Zustand der äußeren Gefahr’ usf. die Rede, Begriffe, die den Bürgern ein Gefühl der Geborgenheit und der väterlichen ‘Vorsorge’ des Staates vermitteln sollen. – Wenn die Regierung sich in der Frage des Notstandes an die Öffentlichkeit wendet, dann nur um manipulativ jenes universale Vertrauen zu fordern, das die Bundesregierung auf Seiten der Bevölkerung für den rechten Bewußtseinsstand hält. Dagegen muß die kritische Studentenschaft ins Bewußtsein rufen, welche Vielzahl konkreter Repressionen die Notstandsgesetze mit sich bringen und welche gesellschaftlichen Folgen die Zentralisierung der Macht hat. – 1. Ausschaltung des Parlaments durch die Hinzuziehung der Mitwisser des quasiparlamentarischen Gemeinsamen Ausschusses in die Exekutive – 2. Willkürpraxis der Exekutive im Notstandsfall, die sich dann auf die Basis der terroristischen, bis dahin geheimen Schubladenverordnungen stützen wird. – 3. Schaffung eines gewaltigen Polizeiapparats und eines halbmilitärischen Luftschutzapparates, der der ganzen Bevölkerung zwangsweise die permanente Bereitschaft zum Krieg verordnet. Die Realität der Unterdrückung hinter der väterlichen ‘Vorsorge’ der Notstandsplaner aufzuzeigen, erfordert breite Information. Wie schon während der Notstandspraxis gegen die Studenten in Berlin, so muß auch jetzt die einseitige Informationspolitik der Behörden und der Presse korrigiert werden. Deshalb veranstaltet der AStA in Zusammenarbeit mit den politischen Studentengruppen eine Notstandswoche vom 19. 06. – 23. 06. mit Filmvorträgen und Diskussionen, die in einer Demonstration mit anschließender Kundgebung am Dienstag, dem 27. 06. abschließt. Wir bitten Sie alle, sich in dieser Woche die notwendigen Kenntnisse über den Charakter der Notstandsgesetzgebung zu verschaffen, bevor sie selbst davon betroffen sein werden. – Programm – Montag, 19. Juni: Gegenwärtiger Stand der Notstandsgesetze – Referenten: Heinrich Hannover, Wolfram Dorn MdB, Hans Matthöfer, MdB. – Hörsaal VI – 20 Uhr – Dienstag, 20. Juni: Filmabend zum Thema Selbstschutz – Hörsaal VI ab 18 Uhr – Reichskabarett aus Berlin ‘Wir kennen keine Parteien mehr’ Festsaal des Stud. Hauses – 20 Uhr – Mittwoch, 21. Juni: ‘Die gesellschaftlichen Hintergründe und der militärpolitische Rahmen der Notstandsgesetzgebung.’ Referenten: Prof. W. Abendroth – Dipl. Soz. Wido Mosen – Hörsaal VI – 20 Uhr – Donnerstag, 22. Juni: ‘Außerparlamentarische und parlamentarische Opposition gegen die Notstandsgesetze’. Referenten: Helmut Schauer Kuratorium Notstand der Demokratie) – Egon Becker (Kampagne für Abrüstung) – Theo Schiller (FDP) – Freitag, 23. Juni: ‘Notstandsgesetze für die Bundesrepublik?’ Podiumsdiskussion mit: Georg Benz , Gerhard v. Loewenich, Jürgen Seiffert, Günter Wallraff, Dr. H. Wilhelmi, W. M. Roth, U. Witt „
    Flugblatt 19. 6. 1967; Rektorat 412 – 01
    63) Bericht>22.06.1967>>Polizei: Podiumsdiskussion – Opposition gegen Notstandsgesetzgebung!
    „[. . . ]18. Kommissariat – Frankfurt/M. , den 23. 06. 1967 – Veranstaltungsbericht – 1. Veranstalter: AStA Universität Frankfurt/Main – 2. Ort – u. Räumlichkeit: Uni Ffm. , Hörsaal 1 – 3. Datum: 22. 6. 67 – Redner: Helmut Schauer , Theo Schiller, Egon Becker Beginn 20. 20 Uhr – 5. Ende: 22. 25 Uhr – 5a. Thema: Opposition gegen die Notstandsgesetze – 5b. Verantwortlicher – Vers. – Leiter: Kreppel AStA Ffm. – 5c. Zahl der Anwesenden: ca. 200 Personen – 5d. Diskussionsredner: Mehrere unbekannte Personen, verm. Studenten – 6. Besondere Vorkommnisse: keine – 7. Festgestellte Personen: (Soweit mit Veranstaltung im Zusammenhang – Zuordnung – ) (Evtl. siehe Anlage) Hellen Weber , (Fr. KPD) – 9. Sonstige allgemeine Wahrnehmungen: keine – 10. Dienstl. anwesend: . . . KHM – 11. Leiter der eingesetzten schutzpolizeilichen Kräfte (Zahl) keine Schupo – 12. Presse anwesend: nicht bekannt – 13. Berichterstatter: . . . . KHM – 18. K. – 14. Kurzinhalt des Referates: (Kurze Schilderung über die Art der Veranstaltung. Welche Meinungen wurden vertreten? Kurze Angaben. ) Als erster Redner sprach Theo SCHILLER (FDP). Er erklärte, die FDP lehne den Lücke – Entwurf ab. Er machte dann Ausführungen über den Alternativ – Entwurf der FDP Theo Schiller setzte sich kritisch mit dem Verhalten der SPD in der Frage der Notstandsgesetze auseinander. – Er meinte, jede Regelung des Notstandes müsse auf den Verteidigungsfall beschränkt bleiben. Als nächster Redner sprach Egon Becker von der Kampagne für Abrüstung. Er erläuterte die bereits hinreichend bekannten Thesen der Atomwaffengegner zu der Frage der Notstandsgesetze. Er sprach sich für eine Sammlung der Gegner der Gesetze aus und meinte, einen gewissen Druck auf die SPD – Spitze und die Gewerkschaften auszuüben, gehöre zur Strategie. Becker meinte, es gebe außer der Kampagne keine vergleichbare Opposition. Nach seiner Auffassung ist der Bundestag bereits zu degeneriert, um eine parlamentarische Opposition ausüben zu können. Nach seiner Meinung müßten örtliche Aktionsausschüsse gebildet werden. Weiterhin sprach er sich für eine Konfrontation mit den Bundestagsabgeordneten aus. Nach der Auffassung von Becker überwiegt bei vielen Gewerkschaften die Loyalität zur SPD, so daß keine ernsthaften Aktionen zu erwarten seien, obwohl viele Gewerkschaftsführer hierzu bereit seien. Als letzter Redner ergriff Helmut Schauer vom Kuratorium ‘Notstand der Demokratie’ das Wort. Er erklärte, die Regierung habe ihre Unfähigkeit, zu regieren, bereits bewiesen. Nach seiner Ansicht ist eine demokratische Notstandsverfassung nicht möglich. Die Opposition müsse versuchen ihre Thesen in das Parlament zu tragen. Das Ziel sei, zunächst die Verabschiedung der Gesetze hinauszuschieben und zu erschweren. Die anschließende Diskussion war nach Ansicht des Unterzeichneten von wenig Bedeutung. Es machen einige Diskussionsredner kurze Ausführungen zum Thema, die in der Forderung gipfelten, bei Bedarf einen Generalstreik auszulösen. (Roggenbuck) KHM 18. K.“
    Polizeibericht 23. 6. 1967; Polizeipräsidium
    64) Flugblatt>22.06.1967>>AStA „Bürger und Bürgerinnen unserer Stadt!“
    „Vielleicht denken Sie an Naturkatastrophen, wenn vom Notstand die Rede ist. Oder an Krieg. Vielleicht denken Sie, daß die Notstandsgesetze den Bildungsnotstand beheben sollen, oder den Verkehrsnotstand, oder den Notstand in den Krankenhäusern. – Aber da irren sie! – Die Notstandsgesetze sind nicht gegen Naturkatastrophen gemacht, wie vielleicht die Flutkatastrophe in Hamburg. Mit Ausbildung haben die Notstandsgesetze allerdings schon etwas zu tun: Alle Männer zwischen 18 und 65, Frauen zwischen 18 und 55 sollen nämlich lernen, wie man Trümmer beseitigt und sich gegen Radioaktivität schützt. Z. B. mit Aktentaschen, während Minister und Generäle in den Bunker verschwinden und andere sich einen privaten bauen, wenn sie Geld haben. – Haben Sie Geld? – Sicher nicht genug, um Geldstrafen bis zu 10 000 DM zu bezahlen. Aber Ihre Spargroschen wird man Ihnen abnehmen, wenn Sie der Meinung sind, daß es falsch ist, da mitzumachen. – Haben Sie ein Auto? – Dann nutzen Ihnen gute Straßen, an denen Sie zu Recht interessiert sind, auch nichts mehr. Denn schon in Friedenszeiten kann die Bundesregierung Ihr Auto beschlagnahmen oder zu 14 – tägigen Notstandsübungen einziehen lassen. – Haben Sie einen Garten? – Das spielt keine Rolle. Selbst wenn Sie sich selber viel besser versorgen können, so müssen Sie trotzdem einen ‘Notvorrat’ in Konserven anlegen, den Sie ständig zu erneuern haben. Das nützt nur den Unternehmern, die am Verkauf von Dosenbrot und Dosengemüse gut verdienen. Auch müssen Sie 200, – – DM pro Kopf für Klapphackspaten, Verdunkelungsrolle usf. ausgeben. Dabei verdienen wieder die Unternehmer. Für den ‘Schutzbau’ müssen Sie pro ‘Schutzplatz’ sogar 500, – – DM bezahlen. Das nützt zwar im Ernstfall nicht Ihnen, dafür aber heute schon den Bauunternehmern. – Was haben Sie für eine Regierung? – Unter Strafandrohung nimmt die Regierung Ihnen das Geld ab, für Sachen, die militärisch sinnlos sind, wie alle Experten und auch die Leute vom Innenministerium wissen. Die Regierung will Sie unter Kontrolle bringen, indem Sie in militärische Befehlsverhältnisse eingeordnet werden. Sie sollen lernen, wie man gehorcht! Und weil die Regierung soviel von Ihrem ‘Schutz’ redet, merkt niemand, daß die Schulen bald nicht mehr funktionieren und die Krankenhäuser überfüllt sind. Die Regierung sagt, Notstandsgesetze sind im ‘Ernstfall’ wichtiger als Demokratie. Sie beschränkt Ihre persönlichen Freiheiten und erweitert damit die eigene Macht. Wir alle müssen der Regierung sagen: Demokratie macht Notstandsgesetze überflüssig. – Kommen Sie am Dienstag, den 27. um 20 Uhr zur Kundgebung auf den Römerberg! – Herausgeber: Allgemeiner Studentenausschuß Frankfurt – Verantwortlich: Horst Stemmler.“
    Flugblatt AStA 22. 6. 1967; Rektorat 412 – 01
    65) Bericht>23.06.1967>>Polizei: Podiumsdiskussion, Notstandsgesetze
    „[. . . ]18. Kommissariat – Frankfurt/M. , den 26. 06. 1967 – Veranstaltungsbericht – 1. Veranstalter: AStA Frankfurt/Main – 2. Ort – u. Räumlichkeit: Universität Ffm. Hörsaal VI – 3. Datum: 23. 6. 67 – 4. Beginn: 20. 15 Uhr. – 5. Ende: etwa 24. 00 Uhr. – 5a. Redner u. Thema: Forumsdiskussion ‘Notstandsgesetze für die BRD’ – 5b. Verantwortl. – Vers. – Leiter: Vors. des AStA Peters 5c. Zahl der Anwesenden: ca. 600 – 5d. Diskussionsredner: div. (siehe Bericht) – 6. Besondere Vorkommnisse: keine – 7. Festgestellte Kfz. (Soweit mit Veranstaltung im Zusammenhang) (Evtl. siehe Anlage): entf. – 8. Festgestellte Personen (Soweit mit Veranstaltung im Zusammenhang – Zuordnung – ) (Evtl. siehe Anlage): Ellen Weber, Eberh. Weber, Weber (KPD – FdJ), Poweleit, Aubel. Lisel. , Harry Winter, Schauer , Klaus Vack m. Frau, Dr. Mausbach, Letzsche (SDS), Richter (SDS) – 9. Sonstige allgemeine Wahrnehmungen: siehe Bericht – 10. Dienstl. anwesend: KHK PANITZ, KK. SPRINGER – 11. Leiter der eingesetzten schutzpolizeilichen Kräfte (Zahl): in Zivil anwesend PD Jordan , POR . . . – 12. Presse anwesend – ja – Neue Presse: Lothar Franke – 13. Berichterstatter: KK . . . – 18. K. – 14. Kurzinhalt des Referates: (Kurze Schilderung über die Art der Veranstaltung – Welche Meinungen wurden vertreten? Kurze Angaben. ) – Zu Beginn der Veranstaltung wurden die Teilnehmer der Forumsdiskussion vorgestellt. Es waren: Roth vom SDS, Ass. Rudzio, Gerhard von Löwenich als Vertreter des BMdI, Dr. Wilhelmi, H. MdB, Vorsitzender des AStA, Peters, Jürgen Seiffert, Georg Benz, Udo Witt, Junge Union. Der vorgesehene Redakteur von ‘Pardon’, Wallraff , hat sich aus Krankheitsgründen entschuldigen lassen. Ausgangspunkt der Diskussion waren die alliierten Vorbehaltsrechte, interpretiert von Facit: Art. 5 der Vorbehaltsrechte ist noch in Kraft, trotz Souveränitätserklärung und kann erst durch eine von der Bundesregierung zu schaffende Notstandsgesetzgebung abgelöst werden. Wirksam werden diese Vorbehaltsrechte der Alliierten z. B. beim Abhören von Telefonen. Gleich zu Beginn der Diskussion erhielten Benz von der IG Metall, Seiffert und Roth großen Beifall, wogegen Löwenich, Wilhelmi und Witt mit Pfiffen, Zischen bedacht wurden. Die Einstellung der Zuhörer war als einseitig erkennbar. Ungeschicktes Argumentieren von Löwenich veranlaßte Heiterkeitsausbrüche und machte ihn beinahe lächerlich. Die Diskussion drehte sich um 2 Hauptpunkte, Notwendigkeit einer Notstandsgesetzgebung, wurde einhellig abgelehnt. Die Befürworter in der Diskussionsrunde konnten ihre Meinung nicht überzeugend darlegen. Der 2. Punkt war die unzulängliche Regelung mit dem Notstandsparlament. Weiter erfolgten Angriffe gegen die Schubladengesetze. In der Notstandsgesetzgebung wurde der Beginn einer Militarisierung und Faschisierung der Gesellschaft gesehen. bestritt, daß die Gewerkschaften und außerparlamentarischen Kräfte die Demokratie für sich gepachtet hatten. Harte Angriffe erhielt er für die Formulierung, wir brauchen eine perfektionistische Notstandsverfassung, keine Generalklauseln. Die Versammlung wurde oft durch erregte Zwischenrufer, die insbesondere aus den Reihen der geschlossen in einer Ecke des Saales sitzenden DFU – Prominenz kam, gestört. Zum Schluß der Versammlung wurde eine Resolution in scharfer Form verabschiedet, die an den Bundestag vor Beginn der Verabschiedung gesandt werden soll und die anprangerte, daß ein kleiner Klüngel von machtlüsternen Interessengruppen diese Notstandsverfassung will und auch durchsetzen wird. Die Diskussionsbeiträge, u. a. Ellen Weber, Aubel, gipfelten in persönlichen Angriffen gegen die Befürworter der Notstandsgesetze, u. a. gegen Wilhelmi, dem man vorwarf, Major der Nazi – Armee gewesen zu sein und den man als typischen Vertreter der faschistischen Ministerialbürokratie bezeichnete, der deshalb eine so schlechte Figur machte, weil er eine schlechte Sache mit schlechten Argumenten vertreten müsse. Roth vom SDS forderte konkrete Aktionen gegen diese Notstandsgesetze. Als Arbeitsprogramm für die Zukunft gab er an, daß zunächst am Dienstag, 27. 6. 67, eine Demonstration gegen die Notstandsgesetze in Ff. stattfinde. Als Fehlleistung wurde bemerkt, daß Roth angab, hinter diesem Aktionsprogramm stehe der SDS, was von Peters aber korrigiert wurde, der angab, daß der AStA diese Veranstaltungen durchführe. Weiter rief R. auf, am 4. 7. 67 nach Bonn zu fahren, um dort gegen die Verabschiedung der Gesetze zu demonstrieren. Als Programm für weitere Aktionen des SDS gab er folgende Formulierung: – ‘Wir müssen die Inhaber der derzeitigen Machtverhältnisse, die diese in einer permanenten abstrakten Repression ausüben, herausfordern zu einer konkreten Form der Repression.’ – Vor dem Saal wurde ein ‘Handbuch für die Planung und Durchführung von direkten und gewaltlosen Aktionen’ vom SDS verkauft. Wurde zur Auswertung vom 18. K. gekauft. (Panitz).“
    Polizeibericht 26. 6. 1967; Polizeipräsidium
    66) Flugblatt>23.06.1967>>AStA „Notstandswoche!“
    „ Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe Universität/Ffm – Allgemeiner Studentenausschuß – Politisches Referat – Notstandswoche – Heute! Freitag, 23. 6. 67 – 20. 00 h Hörsaal VI der Universität – Thema: ‘Notstandsgesetze für die Bundesrepublik? Eine Podiumsdiskussion – Teilnehmer: Georg Benz (IG – Metall) – Gerhard v. Löwenich (Bundesinnenministerium) – Wolfgang Rudzio (Assistent) – Jürgen Seifert (Assistent) – Günther Wallraff (Pardon) – Dr. H. Wilhelmi, H (CDU) – Studenten: K. H. Roth (SDS), U. Witt (Junge Union) – Diskussionsleitung: S. Peters (AStA – Vorsitzender). – Nehmen Sie teil an der anschließenden Diskussion über Für und Wider der bisherigen und zukünftigen Notstandsgesetzgebung!“
    Flugblatt AStA 23. 6. 1967; Rektorat 412 – 01
    67) Bericht>22.06.1967>>Polizei: Notstandswoche 19.- 23.06.1967, Teach In 21.06.1967
    „[. . . ]Bericht – Betr.: Notstandswoche vom 19. – 23. 6. 1967 – Thema: Die gesellschaftlichen Hintergründe und der militärpolitische Rahmen der Notstandsgesetzgebung. – Am 21. 6. 1967 fand in der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität eine öffentliche Kundgebung zu o. a. Thema statt. Der Hörsaal VI war besetzt mit ca. 700 Personen. Um 20. 20 Uhr ergriff Prof. Abendroth das Wort. Er gab einen historischen Rückblick und führte aus, wie die Weimarer Verfassung nach 1933 planmäßig zerstört wurde. Er kam über den Verfassungskonvent in Herrenchiemsee zur Absicherung der Demokratie durch das Grundgesetz den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft und die neuerstandene militärische Macht in der BRD zu sprechen. Er streifte den sog. Deutschlandvertrag und die Diskussionen zu einer Übergangsregelung durch Notstandsgesetze. Er führte aus, daß ab 1958 Änderungen des Grundgesetzes projektiert und vorangetrieben würden. Änderungen des Grundgesetzes seien zwar durch die Gewerkschaften bisher verhütet worden, das Problem einer Notstandsgesetzgebung bleibe jedoch bestehen. Er begrüßte das Erwachen der jungen Intelligenz und lobte den unablässigen Kampf gegen eine Änderung der Grundrechte. Um 21. 10 Uhr ergriff Dipl. – Soz. Wido Mosens das Wort. Er brachte Gegenüberstellungen von Ministerreden über die Bundeswehr und Diskussionen der Bundesregierung. Er kam über die Bundeswehr und den Grenzschutz und deren Verwendung für Polizeidienste im Inneren, Befehlsverweigerung, geistige Führung innerhalb der Bundeswehr und die Abwertung des Wehrbeauftragten zu sprechen. Allein zum Thema ‘Innere Führung’ brachte er 13 Punkte. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß lediglich Polemik betrieben wurde. Ab 21. 40 Uhr konnten Fragen an die Redner gestellt werden. So verlas ein Student namens Roth einen Teil der sog. ‘Schubladengesetze’ und bezeichnete diese als System des offenen Terrors. Ein zweiter Sprecher stellte an Prof. Abendroth die konkrete Frage, was man tun könne, um die Verabschiedung der Notstandsgesetze zu verhindern. Er bekam zur Antwort, daß der Widerstand der Gewerkschaften seit der Bildung der Großen Koalition erlahme. Aus diesem Grunde müßten insbesondere die Studenten den DGB durch Demonstrationen und Petitionen unter Druck halten und ihn so zum Kampf gegen die Verabschiedung dieser Gesetze zwingen. Er fügte an, daß sich der Staatsapparat schon über die Rechtsstaatlichkeit hinweggesetzt hätte und führte hierzu die Vorkommnisse in Bonn, Hamburg und Berlin anläßlich des Schah – Besuchs an. Auf die Frage, wie er sich eine Aktion über den Kopf eines freigewählten Bundestages vorstelle, erwiderte A. , auch auf die Abgeordneten müsse man in gleicher Weise einwirken. Er fügte an, daß man auch den Professoren, die eine demokratische Einstellung hätten, durch studentische Aktivität Mut machen müsse, für die Erhaltung der Demokratie einzustehen. Besonders betonte er, daß ohne studentische Aktivität keine Bewegung in den DGB und demokratische Kreise käme. Ein ausländischer Student meinte, es sei unfair, daß kleine Studentengruppen demokratische Rechte erkämpfen sollten und fragte Prof. Abendroth, warum er keine neue Partei gründen würde. Er bekam zur Antwort, das Gebot der Stunde sei es, keine Partei zu gründen, sondern die bestehenden demokratischen Kräfte zu mobilisieren und zusammenzuhalten. (Starker Beifall) – Ende der Veranstaltung: 22. 40 Uhr – Vorkommnisse: keine.“
    Polizeibericht 22. 6. 1967; Polizeipräsidium
    68) Flugblatt>27.06.1967>>AStA „Notstandspraktiken gegen Arbeiter und Studenten“
    „Demonstration gegen die Notstandsgesetze – 27. Juni 1967, 18 Uhr vom Opernplatz zum Römerberg – Kundgebung auf dem Römerberg gegen 19 Uhr – Es sprechen: Prof. Dr. Helmut Ridder, Fritz Libuda, ein Studentenvertreter – Unsere Demokratie ist bedroht. In Betrieben der Bundesrepublik soll es – der Zeitschrift ‘Pardon’ zufolge – Schießübungen für ‘Werkselbstschutzeinheiten’ gegeben haben. Offenbar will man die Arbeiter politisch einschüchtern. Sie sollen bloß noch arbeiten. In Westberlin ist ein Demokrat erschossen worden. Ein Student, der aus politischen Gründen gegen den persischen Diktator demonstrierte. Viele weitere Studenten in Berlin und anderen Städten wurden zusammengeprügelt. Offenbar sollen Studenten bloß noch studieren. Die Notstandsübungen gegen Arbeiter und Studenten sind noch illegal. Jetzt aber sollen die praktisch ohnehin beschränkten Möglichkeiten politischer Betätigung von Arbeitern und Studenten weiter beschränkt werden – nämlich mit Hilfe der Notstandsverfassung. Über den Entwurf dieser Notstandsverfassung sollen unsere Abgeordneten am 28. Juni 1967 in erster Lesung beraten. – Worum geht es dabei? – Es geht dabei vor allem um den Versuch, wesentliche Grundrechte einzuschränken. Und zwar nicht etwa bloß für den Kriegsfall, sondern ganz allgemein ‘für Zwecke der Verteidigung’. Das ist eine Kautschuk – Formel. Eine sehr dehnbare Formel, die sich ohne weiteres im tiefsten Frieden benutzen läßt. – Welche Grundrechte sind bedroht? – Bedroht ist vor allem das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Dazu gehört auch das Recht, den Arbeitsplatz jederzeit aufzugeben, oder die Firma zu wechseln. Nach dem Notstandsentwurf des CDU – Ministers Paul Lücke soll es nämlich künftig zulässig sein ‘für Zwecke der Verteidigung die Freiheit, die Ausübung des Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben’ einzuschränken. Unter dem Vorwand, solche Beschränkungen seien ‘zur Herstellung der erhöhten Verteidigungsbereitschaft unerläßlich könnte damit praktisch das Streikrecht aufgehoben werden. – Der Streik als politisches Mittel kann aber gerade in Krisenzeiten besonders wichtig sein. – Ausgerechnet das Recht zum Streik soll aber doppelt beschränkt werden: ‘Für Zwecke der Verteidigung’ soll es nach den Vorstellungen des CDU – Ministers Lücke aus ‘zulässig’ sein, selbst in Friedenszeiten Männer zwischen 18 und 45 Jahren zu bestimmten ‘zivilen Dienstleistungen außerhalb des Wehrdienstes’ zu verpflichten. – Dienstverpflichtete genießen aber kein Streikrecht. – Es ließe sich also künftig auch jeder noch so berechtigte Lohnstreik dadurch unwirksam machen, daß alle männlichen Streikenden eines Betriebes zwischen 18 und 45 Jahren ‘dienstverpflichtet’ würden, mit der Begründung, ihre Weiterarbeit sei ‘für Zwecke der Verteidigung’ erforderlich. – Wer bestimmt, was ‘Zwecke der Verteidigung’ sind? – Die Reichen haben viele Möglichkeiten, ihren Willen durchzusetzen. Die Masse der Bevölkerung dagegen hat nur den Stimmzettel, das Streikrecht und das Demonstrationsrecht. Diese Rechte müssen uneingeschränkt erhalten bleiben. Gerade in Krisenzeiten. – Aber die Notstandsbrücken wollen noch mehr. – Sie wollen die Bespitzelung des Telefon – und Briefverkehrs durch deutsche Dienststellen legalisieren. Und sie wollen ein Rumpfparlament schaffen, mit dem schönen Namen ‘Gemeinsamer Ausschuß’, dessen 33 Mitglieder Einblick in die Planung der Regierung für den sogenannten Notstandsfall erhalten sollen, wogegen die rund 500 übrigen Abgeordneten darüber nur dürftig informiert werden würden. – Gegen die Notstandspläne der Großen Koalition haben bereits viele Gewerkschafter energisch protestiert. – Auch in der FDP wächst der Widerstand gegen Lückes Notstandsentwurf. – Jetzt kommt es entscheidend auf die Arbeiter und Studenten an. – Griechenland ist ein warnendes Beispiel dafür, wie leicht sich eine Demokratie in eine faschistische Diktatur umwandeln läßt, wenn die Verfassung kautschukartige Notstandsparagraphen enthält und wenn in den Schubladen weitere geheime Notstandspläne bereitliegen. Zivildienstpflicht und Werkselbstschutz werden die Arbeiter zu bloßen Arbeitsmaschinen machen. Wir fordern Sie deshalb auf, das Grundgesetz gegen jede autoritäre Verfälschung zu verteidigen. Wir alle müssen dafür kämpfen, uns gegen die Notstandsgesetze die Möglichkeit zu politischer Betätigung zu erhalten. Demonstrieren Sie mit uns am 27. Juni 1967.“
    Flugblatt AStA u. a. 27. 6. 1967; Rektorat 412 – 01
    69) Bericht>28.06.1967>>Polizei: Vortrag, Ereignisse in Berlin 28.06.1967
    „[. . . 18. Kommissariat – Frankfurt/M. den 29. 6. 1967 – Veranstaltungsbericht – 1. Veranstalter: AStA Frankfurt/Main – 2. Ort – u. Räumlichkeit: Universität Ffm. – Hörsaal VI – 3. Datum: 28. 6. 67 – 4. Beginn: 20. 20 Uhr – 5. Ende: 22. 00 Uhr. 5a. Redner u. Thema: Film – und Dias – Vortrag über die Ereignisse in Berlin – 5b. Verantwortl. – Vers. – Leiter: Peters AStA – 5c. Zahl der Anwesenden: ca. 300 – 5d. Diskussionsredner: keine – 6. Besondere Vorkommnisse: keine – 7. Festgestellte Kfz. (Soweit mit Veranstaltung im Zusammenhang) : keine – 8. Festgestellte Personen: (Soweit mit Veranstaltung im Zusammenhang – Zuordnung – ) (Evtl. siehe Anlage): keine – 9. Sonstige allgemeine Wahrnehmungen: siehe Bericht – 10. Dienstl. anwesend: KHK PANITZ, KOM B. . . – 11. : entf. – 12. Presse anwesend – nein – 13. Berichterstatter – 18. : KOM B. . . – 18. K. – 14. Kurzinhalt des Referates (Kurze Schilderung über die Art der Veranstaltung. Welche Meinungen wurden vertreten? Kurze Angaben): Eine aus Berlin nach Ffm. gereiste Kommission der AStA, die sich mit den Vorfällen in Berlin am 2. 6. 67 aus Anlaß des Schah – Besuches in Berlin befaßte, brachte im Hörsaal VI der Uni Ffm. einen Lichtbildvortrag über das Vorgehen der Polizei. Der vorgesehene Referent, Rechtsanwalt Mahler, ist ohne Angabe von Hinderungsgründen nicht erschienen. An seiner Stelle referierten 2 Studenten über diese Ereignisse. Der AStA – Vorsitzende Peters eröffnete die Veranstaltung, die mit 20 Minuten Verspätung begann. Vom Hessischen Fernsehen waren 3 Übertragungswagen anwesend, die jedoch vor Beginn der Veranstaltung ihre Geräte wieder abbauten und sich entfernten. Gründe sind nicht bekannt. Frl. Corinus (eine Studentin aus Berlin) schilderte chronologisch die Ereignisse in Berlin. Sie gab die Forderungen der Studentenschaft bekannt, die erhoben worden sind, u. a. Enteignung des Springer – Konzerns, Ablösung von Albertz , Büsch und der Veränderung der Polizeispitze. Gleichzeitig gab sie eine langfristige Planung von Aktionen der Studentenschaft bekannt, die bezwecken, das entstellte Bild der Studentenunruhen in Berlin durch Vorträge, Diskussionen etc. in Schulen und Verbänden richtigzustellen. Sie forderte die Studenten auf, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um gegen autoritäre Tendenzen in der BRD vorzugehen. Sie erwähnte gleichzeitig die Verabschiedung der Notstandsgesetze und bezeichnete den Einsatz der Polizei als Notstandsübung. Anschließend erläuterte ein namentlich unbekannter Student aus Berlin anhand der gezeigten Dias und Filmaufnahmen die Ereignisse. Zu Beginn bedauerte er, daß die Ereignisse leider nicht mehr in der Bevölkerung und sogar in der Studentenschaft nicht mehr die Resonanz haben. Am Vortage war er mit seinem Vortrag in Hamburg und habe dort das gleiche Desinteresse festgestellt. Er schloß daraus, daß hier in der BRD die Vorfälle in Berlin als örtliches Ereignis dargestellt werden, wogegen er sich verwahrte. Zu den gezeigten Bildern gab er Erklärungen ab. Die Aufnahmen wurden von einem Ausschuß bei Rechtsanwalt Mahler ausgewertet. Sie zeigten Polizeibeamte beim Einschreiten. Diese Beamten waren mit Nummern versehen und es wird geprüft, inwieweit sich diese Beamten strafbar gemacht hatten. Allgemein gesehen war die Veranstaltung sehr schwach besucht, die Erläuterungen des Sprechers waren tendenziös, aber nicht gehässig. Zu Angriffen strafbaren Inhalts gegen die Polizei ist es nicht gekommen. (B. . , KOM).“
    Polizeibericht 28.6.1967; Archiv
    70) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Aktionszentrum im Notstand- Provisorisch“
    „Zu provisorisch, um je Aktionen zu vollbringen, doch nicht provisorisch genug, um sich nicht wenigstens einer Woche eines dämmernd siechenden Daseins zu erfreuen, löste sich spätestens in der letzten Juniwoche das ‘Provisorische Aktionszentrum der Universität Frankfurt’ auf. Es verstarb an politischer Apathie. – Spontan hatten sich in Berlin an der FU nach dem vorerst letzten Höhepunkt der Auseinandersetzungen zwischen Studenten und administrativen Autoritäten Aktionszentren gebildet. Von Rudi Dutschke auf dem hannoveranischen Studentenkongreß ‘Hochschule und Demokratie’ emphatisch als neue Organisationsform studentischer Politik und Aktivität proklamiert, schienen auch in Frankfurt die politisch bewußten Kommilitonen hierin eine neue Aktionsbasis zu suchen. Zumal zur Aufklärungsaktion über die Berliner Ereignisse sich zeitweilig bis zu 200 Kommilitonen zur Information der Bevölkerung beim AStA einfanden. – Am 12. Juni beschloß das ‘spontan’ gebildete Aktionszentrum, den AStA in der Informationsarbeit zur Notstandswoche zu unterstützen. Genug kreatives Potential war vorhanden. An Anregungen und Plänen wurden präsentiert: – Vom 19. bis 27.6. fünf Informationsstände in der Stadt, einer an der Uni; – Flugblattaktionen in der Stadt, in der Uni, vor Betrieben; – Kabarett und satirische Sketche vor der Mensa und in bzw. vor Betrieben; – Resolutionen in Veranstaltungen plebiszität zu verabschieden; – Unterschriftensammlung bei der gesamten Bevölkerung. – Utopie: Umfassende Aufklärung der Bevölkerung zum Komplex Notstandsgesetze – etwas was groteskerweise die außerparlamentarische Opposition übernehmen mußte, da es die parlamentarischen Kräfte bewußt unterließen. Und was erreichten diese vielleicht zwanzig Kommilitonen, die sich oft weniger nach kritischer Reflexion als vielmehr aus latentem, dumpfen Unbehagen entschlossen, die Aktionen des AStA zu unterstützen? – Der AStA hatte wenigstens die Abendveranstaltungen vorbereitet – sonst allerdings fast nichts. Die ersten zwei Tage verstrichen damit, Informationsstände zu zimmern, Plakate zu kleben, die abgerissenen zu erneuern, Flugblätter zu drucken und sich mit Informationen vollzustopfen. – Gibt es an unserer Uni keine Notstandsexperten? Man mußte jedenfalls die Erfahrung machen, daß sich nur sehr selten an einem Stand, die sich ohnehin nur zweieinhalb Tage realisieren ließen, ein Experte einfand. Das Informationsangebot und Diskussionsniveau war dementsprechend niedrig, obgleich die Bevölkerung im allgemeinen sehr viel aufgeschlossener war und weitaus positiver reagierte als bei der ‘Ohnesorg-Aktion’. – Die Unterschriftensammlung begann erst am letzten Tag. Trotz der Auflockerung durch Musik stieß die Mensaansage auf massiven Widerstand einiger juristisch geschulter Pedanten (‘unsere Ruhe beim Mittagessen…’ – wenigstens solange der Zivilschutz diese Kommunikationsquelle noch nicht beschlagnahmt, und mit den Herren Kommilitonen Luftschutz übt). – Einen Partialerfolg hatte die ‘Selbstschutzaktion’ am Freitag. An der Katharinenkirche verteilten in Schutzanzügen C.Reinhold (Maininger) und einige Kommilitonen ironische Flugblätter mit ‘den Argumenten der Regierung’, beschimpften die Notstandsgegner, die vor ca. 100 Passanten gegen die Notstandsgesetze argumentierten. Die Diskrepanz zwischen phrasenreicher Polemik und rationaler Argumentation ließ einen Teil der Zuhörer erkennen, wie fadenscheinig die ‘offizielle Begründung’ ist. – Trotz gewisser Teilerfolge: Das Aktionszentrum ist tot, es war nicht lebensfähig. Schon die vorbereitende Sitzung litt unter langatmiger Diskussion, es mangelte an effektiver Vorarbeit, Anträge zur (fiktiven) Geschäftsordnung aktivieren auch die nichtorganisierten Studenten nicht. – In unserer nichtoffenen, hierarchischen Gesellschaft kann sich die offene Organisation nur aus aktuellem Anlaß formieren. Ohne diesen Anlaß, und das gilt insbesondere für die stark autoritäre Universität, ohne diesen Anlaß, der auf eklatante Weise in die Rechte der Studenten eingreifen oder ihre Interessen berühren muß, erlahmt sofort die politische Aktivität. Das kritisch rationale Bewußtsein, das hat sich wieder einmal gezeigt, ist nicht reif für unorganisierte Organisationsformen.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 10; Archiv
    71) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Alter neuer Rektor“
    „Das Konzil hat Prof. Dr.Rüegg für ein wei¬teres Jahr zum Rektor unserer Universität gewählt. – Man kann das Wahlgremium der Frankfurter alma mater zu diesem Beschluß nur beglückwünschen und muß sogleich dem 48 jährigen Ordinarius für Soziologie dank¬bar sein, daß er Bürde und Würde des höchsten akademischen Amtes für ein weiteres Jahr zu übernehmen bereit ist. Denn der sym¬pathische Schweizer hat längst erfahren, daß das Rektorat der Johann Wolfgang Goethe – Uni¬versität trotz Talar und goldener Amtskette ein Amt ohne Glanz wohl aber mit viel Arbeit ist. – Prof. Rüegg hat sich während des letzten Jahres mit nie erlahmender Schaf¬fenskraft für die Belange der Universität eingesetzt. Gerade die große Arbeitslei¬stung, die er vollbrachte, macht deutlich, wie viel von seinen Vorgängern versäumt wurde. Rüegg ist kein ‘Rektor im Nebenamt’, dieser für die akademische Selbstverwaltung leidenschaftlich engagierte Professor weiß, daß das jährliche Revirement verehrungswür¬diger Honoratioren, daß gutwilliger Dilet¬tantismus das höchste Amt der alma mater der Ohnmacht überantworten würde. – Heute warten auf den Rektor einer Massenuniversität große Aufgaben. Ob es nun innere Probleme sind (Hochschulreform, Forschungskoordination, Neuordnung von Studiengängen und Prüfungen etc.) oder die Auseinandersetzung mit der Außenwelt (der politische Kampf um die fi¬nanziellen Mittel für den Ausbau der Univer¬sität, die Konfrontation mit den Ansprüchen der Gesellschaft, die Bewahrung der inneren Autonomie der Hochschule vor den dirigisti¬schen Übergriffen des Staates); immer wird – bei aller Würdigung der sachlichen Mitarbeit der Kollegienorgane (Senat und Fakultäten) – letztlich der rector magnificus in die Schranken gefordert. – Dieses Amt verlangt Erfahrung im Reglement der Administration, eine fundierte kulturpolitische Sachkenntnis und nicht zuletzt eine langfristige Konzep¬tion. Prof. Rüegg verfaßte schon 1953 für das amerikanische ‘Journal of General Educa¬tion’ die Studie ‘Humanismus, studium gene¬rale und studie humanitis in Deutschland’. Sie war eine ‘knappe kritische Übersicht über die ideologischen und soziologischen Voraussetzungen der ersten deutschen Hoch¬schulreform nach dem zweiten Weltkrieg’. Als Rektor sieht sich der Soziologe Rüegg mit der dringenden Forderung nach einer Hoch¬schulreform wieder konfrontiert. Er hat seine eigenen Lösungen anzubieten. Nur in diesem Zusammenhang ist seine Forderung nach einer zweiten Frankfurter Universität, nach einem ‘hessischen Konstanz’ auf den Nie¬derurseler Hängen, verständlich. Kurzsich¬tige Kulturpolitiker haben Rüeggs Projekt eine Abfuhr erteilt, nur weil kein Geld da ist. Vermutlich hat jedoch der klassische Philologe Rüegg in diesem Punkte mehr Weit¬sicht bewiesen als jene Kulturbeamten, die glauben, die Fortschrittlichkeit mit dem Parteibuch gepachtet zu haben. – Magnifizenz Rüegg, dem Rektor mit der langfristigen Kon¬zeption, mißfällt das kleinkarierte Taktie¬ren. Viele meinen, er sei deswegen kein ‘geschickter Politiker’ (welch Mißverständ¬nis der Politik liegt hier zugrunde!). Zwei¬fellos war Rüegg in seinem ersten Amtsjahr ohne Fortune: Als Vorsitzender der hessi¬schen Rektorenkonferenz mußte Rüegg ein Hochschulgesetz hinnehmen, das seinen Vor¬stellungen sicher nicht entsprach. Dieses Debakel ist ihm jedoch am allerwenigsten an¬zulasten; zu spät kürten Hessens Rektoren den maßvollen Schweizer zu ihrem Sprecher. Hier jedoch wie in dem verunglückten ‘Funkkolleg’ – ein weiteres Projekt Rüeggs, das in diesem Jahr Realität wurde -, war seine traditionell liberale Grundkonzeption der schlimmste Feind seines Erfolges. – Wie man auch immer zu seiner hochschulpoliti¬schen Konzeption stehen mag, man kann diesem noblen Mann an der Spitze der Frankfurter Universität die Achtung nicht versagen. Denn bei aller Grundsätzlichkeit seines Denkens und Handelns ist ihm jeder Dogmatismus fremd. Einsicht in die Notwendigkeiten der modernen Hochschule sind bei Prof. Rüegg ebenso anzutreffen wie Aufgeschlossenheit und Verständnis für die Wünsche und Probleme aller Hochschulkorporationen, auch und vor allem für die der Studenten. Der Realist Rüegg rückt auf der Basis des neuen Hoch-schulgesetzes der Misere der Frankfurter Universität entschlossen zuleibe. Dabei die Freiheit des Geistes für die Professoren zu wahren und für die Studenten neu zu reali¬sieren ist sein Ziel. Welcher Einsichtige könnte ihm hier die Unterstützung versagen? – Vielleicht wird man die Amtszeit des Rek¬tors Rüegg einmal in einem Atemzug mit den unvergessenen zweijährigen Rektoraten der Professoren Horkheimer und Rajewsky nennen. Hans Joachim Steffen.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite ; Archiv
    72) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Der schnelle Tod und die langsamen Kommilitonen“
    „Ein Monat ist für das Gedächtnis des Volkes eine lange Zeit. Die Ereignisse seit dem Tod Benno Ohnesorgs dehnten ihn zusätzlich: die Blutspur war noch frisch, die ein Besuch aus dem Nahen Osten gezogen hatte, als die gleiche Weltgegend die Aufmerksamkeit der deutschen Öffentlichkeit von ihr ablenkte. Und keineswegs etwa nur Totschlag ist es, was in dem Fall, in dem die Berliner Ereignisse gipfelten, sich vollzog. – Schon physiognomisch dürfte den schwerbewaffneten Kurras gereizt haben, daß Ohnesorg der genaue Gegentyp zu ihm war: Antipode des Gewaltmenschentums, das in zivilisierten Nationen nicht die Polizei stellt, sondern von dieser daran gehindert wird, die Ohnesorgs umzubringen. Allergisch gegen die heimische Symbiose von Brutalität und Geschleim, war dieser Anti-Fanatiker, Anti-Ideologe, ein unterscheidungsfähiger Analytiker aus Passion; war in einer sprachlosen Gesellschaft, verhetzten Frontstadt, das Anstößigste – ein Beherrscher des Wortes. – Wie beiderseits von Mauern im Raum gilt beiderseits von Jahren Null in der Zeit, daß die Mörder immer unter uns sind, pensionsberechtigt und in Zivil, nachdem sie in Uniform und von Amts wegen über den Ohnesorgs waren: ehe der menschlich immer sich gleichbleibende Staat seine Verkleidungen, Bekenntnisse, Grundgesetze und Losungen wieder einmal wechselt, also von einer deutschen Geschichtskatastrophe zur nächsten. – Die vertierte Horde festbesoldeter Feiglinge fand die Billigung eines ehemaligen Pastors der christlichen Nächstenliebe, des Regierenden Bürgermeister des Freien Berlin, Heinrich Albertz: ‘Ich sage ausdrücklich und mit Nachdruck, daß ich das Verhalten der Polizei billige.’ Dieser Satz bezieht sich auf seine eigene; selbstverständlich nicht auf die, die dem ‘Schießbefehl an der Mauer’ gehorcht, nur wurde der zur Abwechslung völlig verschwiegen. Nach der kombinierten Logik des Albertzschen Satzes und der Dokumentation des Sachverhaltes deckte dieser sozialdemokratische Ankläger gegen kommunistische Gewaltherrschaft eine Mordtat. – Entrüstet würde er den Vorwurf zurückweisen. Aber die Entrüstung wäre ohne Argument, denn Albertz ist verantwortlich, wie für die ihm unterstellte Polizei, auch für seine Äußerungen; nachdem er sie getan hat, sind sie, nicht er zu befragen, zumal dann, wenn er sie auch nachher nicht zurücknimmt, geschweige bedauert, sondern zu ihnen steht: ‘Meine erste Stellungnahme erfolgte ohne detaillierte Kenntnisse. Ich stehe dazu.’ Also. Das Schauspiel eines leitenden Politikers, der unter seiner Verantwortung geschehene Verbrechen billigt, ohne sich zuvor auch nur informiert zu haben, was es eigentlich ist, das er gutheißt, wäre in angelsächsischen Ländern das absolute Ende seiner Laufbahn; in Deutschland kann er, ohne Folgen für ihn bis heute, nicht nur selber den Sachverhalt eingestehen, sondern die Billigung auch noch bekräftigen und dann fortfahren: ‘Das schließt nicht aus, sondern ausdrücklich ein, daß die Polizei-Taktik und jedes Einzelverhalten der Nachprüfung bedarf.’ – Da Albertz zu seiner Gutheißung dessen, was da plötzlich der Nachprüfung bedarf, steht, ist der Satz absurd: das Ausschließungsverhältnis, das der verneint, ist unvereinbar – aber sachte, wir sind in Deutschland, was macht das? Gerade zur willkürlichsten, am durchsichtigsten verlogenen Mißachtung der Denkgesetze, die einen Kandidaten in Frankreich zwar den Bacalauréat kostet, nicht aber den Regierenden Bürgermeiser unserer angeblichen Hauptstadt sein Amt, reicht es vollständig aus, daß die Verneinung bekräftigt wird: ‘ausdrücklich’, hat ja Albertz gesagt; danach, weiß er, wird jeder Zweifel verstummen. – Diese landesübliche Ersetzung von Redlichkeit durch Emphase bringt uns weiter. Der deutsche Polizeistaat, hier wie drüben, ist auf dem unbegrenzt nachlieferbaren Schaumgummi von Redensarten erbaut, die vom mikrologischen Argument alles zu fürchten haben, es mit Wörtern, die Folgerichtigkeit durch Wucht ersetzen, daher einschüchtern. In dem Augenblick, in dem die Redensarten nicht mehr ziehen, spontane Analyse sie beim Lautwerden schon zerschlägt, müßte es um die Fundamente des Machtstaates in beiden Teilen Deutschlands geschehen sein. Öffentliche Unredlichkeit, die in flagranti ertappt und gesellschaftlich weithin hörbar ihres Bündnisses mit dem Mord überführt wird, verliert ihre Chance; nur ist dieses Verfahren bis zum heutigen Tag hier noch niemals erprobt worden. – Seine Vorbedingung ist Genauigkeit, Tempo, die Fähigkeit, den Gegner durch unberechenbare Überraschungen zu entwaffnen: den gesamtdeutschen Typus des Institutionsträgers also zur Verzweiflung über sich selber zu bringen. Was der studentischen Opposition, der einzigen jetzt in dieser gescheiterten Demokratie, dringend not tut, ist schnelle und überlegene, öffentlich hörbare Resistenz. – Die Kommilitonen waren langsam, nicht weil ihre Reaktion nicht von präzedenzloser Geschwindigkeit gewesen wäre – was sie war -, sondern weil sie das Gesetz der deutschen Geschichte nicht brach: qualitativ und im Verhältnis zum Anlaß war ihr Tempo nicht ausreichend. Schnell war ihr Gefühl, nicht ihr Gedanke: sonst während die Studenten, an allen Hochschulen der Bundesrepublik und Berlins, in den Streik getreten, nicht um des Streiks willen, sondern um mit ihm seiner Begründung die nötige Resonaz zu verschaffen. Mit präziser Begründung eine Woche für den Mord an Ohnesorg, zusätzlich einen Tag für die polizeilichen Lügen, Verleumdungen, einen weiteren für den Albertz’ nachgewiesenen Schwindel – und dann monatlich einen, solange er im Amte verharrt; dies wäre nicht das Ende der Demokratie, sondern ihr Anfang, nicht Anmaßung demokratischer Aufgaben, die der Legislative nach dem Grundgesetz zustehen, vielmehr gerade die Konsequenz daraus, daß sie sich ihnen faktisch entzieht. Auch brauchten solche Streiktage das Studium nicht zu beschädigen, könnten es fördern: statt mit bloßem Wissensstoff genudelt zu werden, hätte man endlich die Muße zu dem, was solche Mästung mit Bedacht zu verhüten weiß: Reflexion. Was den Vorschlag, die Zukunft der studentischen Arbeit habe im Streik zu liegen, aktuell macht, ist der anthropologische Abgrund zwischen den jetzigen Leidtragenden der deutschen Bildungskatastrophe, die ja keineswegs neu ist, und den menschlichen Produkten ihrer Frühstadien – von ganz oben bis Kurras.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 1; Archiv
    73) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Frau Schmidt 20 Jahre im Rektorat“
    Sie kennt wie kaum jemand die Vorgänge hinter den Kulissen wissenschaftlicher Wertfreiheit, all die großen Interessengegensätze, die kleinen Idiosynkrasien, persönliche Vorlieben und Laster, Pathos und kleinbürgerlichen Mief, Intrigen, Drahtziehereien, Menschliches, Allzumenschliches in der Universität: Frau Hildegard Schmidt, geb. Böhm, die am 1. Juli zwanzigjähriges Dienstjubiläum im Rektorat feierte. Nicht zufällig teilt ihr der Geschäftsplan die ‘Organisation von Universitätsveranstaltungen’ zu; ihr Aufgabenbereich erfordert den Sachverstand langjähriger Erfahrung. Immer das Außerordentliche ist ihr Job: Rektoratsübergaben, Rektorwahlen, Prominentenbesuche, akademische Feierstunden, Jubiläen. Frau Schmidt dirigierte den Ablauf der Fünfzig-Jahr-Feier der Universität. Sie vereinigt Protokoll – und Organisationsarbeiten in einer Person. Vom Lorbeerbaum vor dem Rednerpult über die Tischordnung beim Empfang des Rektors bis zur Beschaffung einer Sonderration Whisky extra für Carlo Schmid – im Rektorat gibt es gewöhnlich nur Wermut und Sherry – ist sie verantwortlich. Mehr noch, ihr obliegen die Personalangelegenheiten des Lehrkörpers, ‘soweit sie die akademische Verwaltung betreffen’: bei Berufungsverhandlungen, dem nervus rerum aller Hochschulen, verfaßt sie die abschließenden Kabinettsvorlagen. Sie führt die Geschäfte des Hochschulverbandes, der Standesvertretung der Hochschullehrer, beantwortet umfangreiche Fragebogen des Wissenschaftsrates, sorgt dafür, daß die Vorlesungsverzeichnisse und die Universitätsreden fristgerecht ohne Druckfehler erscheinen und arbeitet an der Redaktion des Jahrbuches der Universität mit. – Frau Schmidt brachte es unbekümmert fertig, zur Wahl der Frankfurter Fastnachtprinzessin zu kandidieren und erhielt, was Wunder, auf Anhieb die meisten Stimmen; nur eine Blinddarmentzündung verhinderte die Krönung. Wer Rektorat und Karneval übereinzubringen vermag, erscheint schon darum sympathisch. – Frau Schmidts Anekdotenschatz ist unerschöpflich – hier soll am Ende ein Geschichtchen stehen, das ihr Mann erzählt: Als kleiner AstA -Vorsitzender ins Rektorat gebeten, wurde er von erfahrenen Altfunktionären auf die zu erwartende Atmosphäre eingestimmt: ein unausstehlicher ‘Drachen’ herrsche dort im Vorzimmer, an dem kein Weg vorbeiführe. AStA-Vorsitzender Schmidt lernte ihn kennen, konnte aber offensichtlich von ‘Drachen’ nicht allzu viel bemerken, höchstens daß die Dame ihre Meinung frank und frei auch höhergestellten Chargen zu sagen versteht. Der Weg freilich, der Weg führte nicht an ihr vorbei.
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite; Archiv
    74) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Interview“
    „Am 26.6.1967 beschloß das Studentenparlament der Universität Frankfurt die Errichtung eines Ohnesorg Denkmals. Diese im Modell hier abgebildete konstruktivistische Plastik wird von Eberhard Fiebig (DISKUS 4/1967) geschaffen. Fiebig ist als bildender Künstler bekannt. Eine seiner Faltplastiken wurde vom Hessischen Rundfunk erworben. – R. Diederich stellte dem Künstler im Auftrag des DISKUS einige Fragen. – Diederich: – Warum wollen Sie ein Denkmal schaffen für Benno Ohnesorg? – Fiebig: – Für den Schriftsteller ist es einfacher einen Protest zu manifestieren. Der bildende Künstler ist in seinen Mitteln eingeschränkter und es ist für ihn schwieriger zu zeigen, daß die Form die er realisiert Ausdruck seines politischen Engagements ist. – D.: – Welche Funktion kann ein solches Denkmal haben? – F.: – Das 20. Jahrhundert kennt viele politische Denkmäler, angefangen von Rodins ‘Bürger von Calais’, das Denkmal für Liebknecht und Luxemburg von Mies van der Rohe (1926) bis zu dem Entwurf von Max Bill für den ‘unbekannten politischen Gefangenen’ (1957). Bei Rodin ist Geschichte literarisch ablesbar. Bei Mies van der Rohe und Bill ist die Form so geschlossen, daß durch eine Bezeichnung auf ihren politischen Inhalt hingewiesen werden muß. Grundsätzlich wäre vorstellbar, daß sich jedes Objekt als Ausdruck politischen Engagements verwenden ließ. – D.: – Hielten Sie die konstruktivistische Plastik in diesem Fall besonders geeignet? – F.: – Es bestand kein Grund, die Methode aufzugeben, der ich sonst folgte. Darüber hinaus glaube ich, daß die konstruktive Form besonders ausgewiesen ist, weil sie im Zusammenhang mit einer gesellschaftlichen Umwälzung, der russischen Revolution, auftrat. Die Konstruktivisten waren der Auffassung, daß das Kunstwerk eine öffentliche Angelegenheit ist, daß es der Öffentlichkeit gehört, um dort die Wirklichkeit zurückzugewinnen, die es in vorbürgerlichen Epochen schon einmal hatte. Nur das formal durchgebildete Kunstwerk ist öffentlich nachvollziehbar. – D.: – Was sollte in der Aufschrift enthalten sein? – F.: – Ich stelle mir eine Aufschrift vor, die einmal auf den Tod Benno Ohnesorgs hinweist, sich andererseits aber auf den politischen Zusammenhang bezieht, in dem Ohnesorg erschossen wurde. Denn im Fall Ohnesorg hat sich ja nur exemplarisch vollzogen, was in dieser Gesellschaft latent vorhanden ist, die Bedrohung des einzelnen durch die Staatsgewalt in dem Augenblick, in dem er seinen berechtigten Protest manifestieren will. Es handelt sich nicht nur um eine Gedenkstätte für einen ihrer Kommilitonen, sondern um eine Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte, die in der Bundesrepublik immer offener versucht wird. – Die Anlage sieht eine zweistufige sechseckige Plattform vor, die von 48 gleichseitigen Betondreiecken gebildet wird. Die Höhe der Stufen beträgt 15 cm, so daß die Gesamthöhe der Plattform 30 cm beträgt. Als Durchmesser der Gesamtanlage können ca. 6 m angenommen werden. In der Mitte der Plattform ist eine sechseckige Vertiefung vorgesehen, in die eine Stahlrosette versenkt ist, die nur zu einem geringen Teil über die Plattform herausragt. – So ergibt sich das Bild eines flachen Plateaus, aus dem eine Stahlform minimal herausragt. Erst wenn der Betrachter die Plattform betreten hat, kann er die Gesamtform einsehen. – Der vorgesehene Text soll am Rand der Vertiefung umlaufend in die Betonelemente eingelassen werden. So ist der Betrachter beim Lesen der Inschrift gezwungen, das Denkmal zu umschreiten.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5; Archiv
    75) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Kommentar – Täuschungen“
    „Etwas für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Einmaliges geschah: ein Professor sagte seine Antrittsvorlesung ab, und der Rektor mußte die bereits ergangenen Einladungen widerrufen. Der Inhaber des vierten Lehrstuhls für Deutsche Philologie, Prof. Dr. Martin Stern, hatte sich zu diesem spektakulären Schritt entschlossen, weil er gegen die Nichteinhaltung von Berufungszusagen protestieren wollte. – Nach Darstellung von Stern waren ihm bei den Berufungsverhandlungen vom hessischen Kultusministerium drei Assistenten, eine Schreibkraft, eine Bibliothekarin und für die gesamte germanistische Abteilung ein Akademischer Rat versprochen worden. Allerdings: im schriftlichen Vertrag las es sich dann anders; dort ist von zwei Assistenten ab 1967, einem weiteren Assistenten ab 1968, einer Schreibkraft ab 1967, einer Bibliothekarin (ohne Datum), von einem Akademischen Rat überhaupt nicht die Rede, und es war der Passus zugefügt, daß alle Abmachungen nur dann Gültigkeit besäßen, wenn sie vom Finanzministerium und Landtag gebilligt würden. – So betrachtet, ist die Sachlage zweifellos eindeutig. Nur kommen noch einige Briefe und mündliche Abmachungen hinzu, in denen Stern versichert wurde, er werde schon das von ihm Geforderte erhalten. Daraufhin kehrte er Harvard und amerikanischen Angeboten den Rücken und kam nach Frankfurt, wo die Besetzung eines weiteren germanistischen Lehrstuhl längst überfällig war. In seinem ‘guten Glauben’ an die Zusagen des Kultusministeriums wurde er auch erst nach und nach entäuscht. Zuerst mußte er um die Schreibkraft kämpfen, dann waren keine Mittel mehr für zwei Assistenten vorhanden, er mußte sich mit einem begnügen, von einer Bibliothekarin und von einem Wissenschaftlichen Rat war schon lange nicht mehr die Rede (die übrigen Professoren verfügen alle über jeweils drei wissenschaftliche Assistenten plus Hilfskräfte). – Vom Kultusminister Schütte mußte er sich sagen lassen, sein Protest sei nicht gerechtfertigt, und die Pressereferentin der Universität Frau Dr. Wasmund, warf ihm ‘Naivität im Umgang mit Behörden’ vor. ‘Guten Glauben’ schenke man Ministern nicht, und nicht das Kultusministerium habe ihn, sondern er sich getäuscht. Der Lehrstuhl war also, wie es Stern ausdrückte, tatsächlich ohne Sitzfläche, nämlich ohne den notwendigen Mittelbau, geplant. Nicht so sehr Professor Stern, sondern in erster Linie die Germanistikstudenten wurden die Opfer der ‘Selbsttäuschung’. – Daß es sich hier nicht um eine vereinzelte Erscheinung, sondern um ein Symptom handelt, das auch in anderen hochschulpolitischen Entscheidungen der hessischen SPD-Regierung deutlich wird, ist eine Feststellung, die schon eher ein Gemeinplatz ist. Professor Stern betonte, daß er weder Märtyrer noch Prellbock (im Kampf um eine bessere Ausbildung der Frankfurter Studenten, meinte er wohl) sein wolle. Ein dem DISKUS bereits versprochenes Interview ließ er folglich ausfallen und beim dafür angesetzten Termin erschienen auf Einladung der Uni-Pressestelle FAZ, Rundschau, Neue Presse und dpa. Er habe keine Verschwörung anzetteln wollen, sagte der Schweizer Bürger Stern. – Vielleicht läßt sich aber nur noch mit Verschwörungen erreichen, daß die Studenten nicht zu Märtyrern werden.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 9; Archiv
    76) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Mahler-Kommission – Stilkritik“
    „Die Ver’Teufel’ung von Demonstranten geht weiter (verstärkt seit dem 2. Juni in Berlin); die FAZ, als Zeitung für Deutschland, gibt erleuchtende Beispiele – trotz des Artikels ‘Die linke Minderheit’. Durch die Trennung solch vorsichtiger, umsichtiger ‘Analyse’ von Berichten über die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, erreicht eine Zeitung im erprobten ‘Stil’ die Herabwürdigung der politischen Statuierung eines Exempels zu einem ‘moralisch-juristischen’ Problem. Die FAZ gibt unter deutschen Zeitungen ein relativ harmloses Beispiel. – In der Universität Frankfurt zeigten Berliner Studenten den größten Teil einer Foto- und Filmdokumentation, von ihnen selbst zur Unterstützung der Nachforschungen des Rechtsanwaltes Mahler angefertigt. (Ein bedeutender Teil wird aus juristischen Gründen noch zurückgehalten). Filme und Fotos, wie der einfach erklärende Begleittext zeigen das, was man nach Zeitungslektüre für ‘linke’ Propaganda halten müßte, die doch nur Angst von latenter, aber hier eröffneter Gewaltherrschaft machen soll. – ‘Die erste Lautsprecheransage der Polizei habe bereits zwei Minuten vor Beginn der Räumungsaktion begonnen, wie dies auch im Bordbuch des betreffenden Lautsprecherwagens vermerkt sei.’ (FAZ, 27.6.) Die Dokumentation beweist das Gegenteil. Die FAZ ‘berichtet’ – sie analysiert ja hier nicht – durchweg mit dem Akzent, die Polizei habe ‘erst dann’ Gewalt anwenden müssen; der Polizei ist demnach ‘Unbeholfenheit’ anzulasten (die Redaktion fügt hinzu ‘der Berliner Polizeiführung’ – alle verstanden?!). Die Dokumentation zeigt, daß die Polizei sehr, sehr wenig stürmte und zuschlug, und daß man von vornherein aus ‘Sicherheitsgründen’ Polizisten aufgestellt hatte, um die Demonstranten einzukesseln. Es kam, schiebt der Reporter ein, (Herr D.C.) zu ‘unerfreulichen Schlägereien zwischen schahfreundlichen Persern und Demonstranten’. Nicht durch ‘kläglichen Eindruck’ des aussagenden Polizisten schaffen solche Behauptungen böses Blut, sondern durch die ‘moralisch-juristisch’ verklebten Reporter: wer will solche Haarspaltereien noch wissen? Der Herr D.C. entdeckt immer noch ‘streitende Gruppen’, ‘Streithähne’, die von berittenen Polizisten getrennt werden. – Auf Fotos und Filmen sind Jubelperser und Polizisten abgebildet; es wird also gezeigt, wer hier sich zum Streithahn biologisierte. Selbstverständlich, Übergriffe, ‘Unbeholfenheit’… (Jetzt lesen und diskutieren wir ja alle). Es sind schon wieder wenige. Jetzt werden auch die ‘linken Minderheiten’ mal gehört. Mal herhören! Aber die Demonstranten wollen nicht nur als ‘Andersdenkende’ wegdiskutiert werden, weil sie ein Interesse daran haben, in einer nicht autoritären Gesellschaft und ohne eingeschränkte Demokratie leben zu können. Die Schläge trafen nicht das Bewußtsein, sondern die Schädel. ‘…trug bei manchem Demonstranten dazu bei, seinen Argwohn (nur Argwohn?) zu verstärken und ihn hinter der harmlosesten Maßnahme obrigkeitlichen Übermut (nur Übermut?) vermuten zu lassen, wo oft nur Unbeholfenheit oder auch Unfähigkeit vorgelegen haben mag.’ (FAZ 29.6.) Das ist nicht journalistische Unfähigkeit, das ist Politik, das glaubt noch an ‘Unbeholfenheit’, wo ein Herrschaftssystem sich nicht anders als mit Gewalt zu helfen wußte. – Von einer ‘kleinen lebensgefährlichen Minderheit’ redete der regierende Pastor Albertz. Das ist wahrscheinlich eine knüppeldicke Lüge, wie auch die Dokumentation zeigt, eine ‘politische’ Übertreibung. Man sehe die Dokumentation. Raustreten – wer noch demonstrieren will, wird erschossen – das wäre lebensgefährlich, oder?“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 11; Archiv
    77) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „Personalien -F. Geerds. Prof. Dr.“
    „Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität, hat seiner Fakultät aus Protest gegen die Vorbereitung und Durchführung der Rektorwahl den Rücktritt angeboten. Die Fakultät hat dem Dekan in einer außerordentlichen Sitzung ihr uneingeschränktes Vertrauen bekundet und ihn gebeten, sein Amt auch weiterhin wahrzunehmen.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 9; Archiv
    78) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: „SDS und Horkheimer – Tiere an Ketten“
    „Prof. Max Horkheimer war vom SDS, Gruppe Frankfurt, eingeladen worden, seine Rede anläßlich der „deutsch-amerikanischen Freundschaftswoche“ zu verteidigen (DISKUS, 4/67; Vietnam – ein Vortrag zwei Briefe). Zur Rechtfertigung gab es dann allerdings keine Gelegenheit; die SDS-Mitglieder drängten auf eine Stellungnahme zum Tode des Berliner Kommilitonen Ohnesorg. Sie wollten die kritische Theorie Horkheimers Prägung nach Handlungsanweisungen befragen, ihren Praxisbegriff erläutert haben, insgeheim hoffend, daß er sich als unbrauchbar decouvrieren möge. Aber vor lauter Eifer hat man die Chance verpaßt, das Geplante mit dem Aktuellen zu verknoten; denn liegt nicht seit dem 2. Juni Vietnam in Berlin oder umgekehrt? – Horkheimer hatte in seiner Amerikahaus-Rede den Eindruck geweckt, zu meinen, man könne das Kind mit dem Bade ausschütten, oder: auf dem eigenen Mist kehren; solange wir selber Dreck am Stecken hätten, sollten wir nicht mit nackten Fingern auf anderen Dreck zeigen. Daß aber Berlin, die Politisierung der FU und der Tod Ohnesorgs, ohne Vietnam, ohne Persien, ohne die Länder der Dritten Welt nicht möglich gewesen wären, das zu zeigen hatten die SDSler versäumt. – Horkheimer war auf die Berliner Thematik nicht vorbereitet, was etwas verwirrt und enttäuscht, als Thesen zum 2. Juni vorgetragen wurden: – ‘Wie steht es mit dem kritischen Verhältnis von Theorie und Praxis angesichts der Berliner Vorfälle? Wie transformiert man moralisch-emotionale Empörung über den Tod eines Studenten in die rationale Einsicht, daß Ohnesorg nicht zufällig starb, sondern systemimmanent? Wie kommt es, daß eine gesellschaftliche Randgruppe, die unmittelbar am Produktionsprozeß nicht beteiligt ist, Zielscheibe staatlicher Gewaltmaßnahmen wird? – Angesichts solcher Fragen muß der traditionelle Praxisbegriff versagen. Angesichts einer Demokratie, die auf ein System von Spielregeln zusammengeschrumpft ist, kann Aktion, die auf wirklich demokratische Praxis aus ist, sich nicht mehr auf die Wahrung von Spielregeln beschränken. Für diesen neuen Praxisbegriff – soll er etwas taugen – genügt abstrakte Bewußtseinsbildung nicht mehr. – Horkheimers Frage, was denn gemeint sei, daß in Berlin demokratische Elementarrechte über die Änderung des Themas. Zum Beispiel die ‘Unverletzlichkeit des Körpers, oder wie das heißt’, sagte die Referentin, und das war ein guter Versprecher, weil in Berlin nicht nur die abstrakte ‘Person’, sondern handfest der Körper mißhandelt und sogar vernichtet wurde. Wenn schon von Sanktionen derjenige bedroht sei, der gegen den Besuch eines ausländischen Diktators gewaltlos demonstriere, wie solle es dann demjenigen erst gehen, der versuchen wollte, gegen das Kapital ökonomische Elementarinteressen zu vertreten. Die Studenten können keine revolutionäre Praxis im klassischen Sinne betreiben, sondern sind auf eine vorrevolutionäre Spielart derselben angewiesen. Was hat kritische Theorie dazu praktisch zu sagen? – Horkheimers Frage, inwieweit diese Form der Praxis wirksam sei, wurde von Adorno beantwortet: Kein Mensch, der von bestimmten Grundpositionen ausgehe, könne gegen diese Art von Demonstration sein, wie sie in Berlin praktiziert worden sei. ‘Hetze gegen Studenten steht stellvertretend für die Designierung des Feindes’, und ist ‘kennzeichnend für den Sozialsadismus einer repressiven Gesellschaft’. Aber, fuhr Adorno fort, man müsse ‘Praxis’ und den ‘emphatischen Praxisbegriff’ scharf auseinanderhalten; Studentenaktionen werden sich nicht in Revolution umwandeln lassen können; Integration aller oppositioneller Gruppen sei so weit fortgeschritten, daß im verzweifelten Bewußtsein dieser Integration Ausgänge gesucht würden, denen die Dignität, die man ihnen beilege, angesichts des gesamtgesellschaftlichen Kräfteverhältnisses nicht zu komme. Diesen Trend zum Martyrium müßten die Älteren verhindern. Er sei sich des fatalen Akzents dieser Weisheiten bewußt, aberdie Aktionen der Studenten glichen den ‘Bewegungen eingesperrter Tiere, die nach Auswegen suchen’. Man habe gesehen, daß in dem Moment, wo Demonstrationen sich nicht mehr in legalen Formen bewegen, die brutalen Sanktionen der Herrschenden eskalieren. – Dagegen wies ein Student darauf hin, daß sich ‘die Disproportionalität zwischen Apparat und Opposition schon beim ohnmächtigen und völlig legalen Protest zeigt’. Tomaten zu werfen gleiche den Reaktionsweisen primitiver Völker und sei Anzeichen dafür, daß man gezwungen sei, sich angesichts eines übermächtigen Apparats anderer Protest- und Organisationsformen als der klassischen ‘Massenbasis’ zu bedienen. Er erinnerte an den ‘ritualisierten Protest’ in den USA als Ingredienz vorrevolutionärer Aktionen. Da die Herrschenden rationale Diskussionen verweigern, müsse man erkennen, daß die herkömmliche Art der Rationalität ineffektiv sei. – Adorno warnte davor, hinter die Formen der klassischen Arbeiterbewegung zurückzufallen. Wenn der Apparat die Protestierenden in die Haltungen primitiver Völker treibe, dann dürfe die Reflexion nicht bei dieser Regression stehenbleiben, denn erst hier fange die Diskussion von Praxis an. Wie allerdings das Bewußtsein, eine priviligierte Minderheit zu sein, in der Praxis zu formulieren sei, wisse er auch nicht; er sei da ‘ganz dumm’, was wahrscheinlich mit seiner Hilflosigkeit gegenüber der Brutalität zusammenhänge. – Und hier hatte Horkheimer Gelegenheit, eine zentrale These seines Vortrages zum deutsch-amerikanischen Freundschaftstreffen vom 7. Mai zu wiederholen: ‘Innenpolitik spielt heute eine größere Rolle als die Außenpolitik, nur innenpolitisch kann sich eine eigene Linie der Opposition entfalten, die sich der Außenpolitik gegenüber als ohnmächtig erweist.’ Adorno wirft ein, daß ein prominenter Politiker doch gerade gesagt habe, man müsse die Innenpolitik von der Außenpolitik ableiten. Bei sprachlicher Zustimmung hatte sich Adorno doch von Horkheimers Amerika-Aktivität inhaltlich distanziert. Leider wurde auf diese Bemerkung nicht weiter eingegangen. – Adorno betonte nochmals seine Skepsis im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Wirksamkeit von Demonstrationen, selbst wenn sie ohne Zweifel einem rationalen Gesamtinteresse entsprächen, denn die öffentliche Meinung über den Studenten trüge überwältigend ein ‘antisemitisches Syndrom’: supergescheit, arbeitslos glücklich. – Man entgegnete, daß der Masse der Bevölkerung einfach die politischen Kategorien fehlten, um das Geschehene zu artikulieren, und die bürgerliche Presse sei nicht bereit und fähig, diese Kategorien zu liefern; so habe z.B. die FAZ die Aufklärungs- und Informationskampagne des Berliner AStA für die Berliner Bevölkerung mit dem Argument begrüßt, jetzt endlich hielten die Studenten sich an die formalen Spielregeln. Von dieser Presse sei also keinerlei Unterstützung zu erwarten. An diesem Punkt gab es unter den Diskutanten zwei größere Meinungskomplexe. – Der eine Meinungskomplex: Die Entwicklung nach dem 2. Juni zeigt, daß die Studenten integriert werden; ihre Demonstrationen kleben weiterhin am Einzelfall Ohnesorg. Die Presse hat sich taktisch auf diesen Fall eingestellt. Das Demonstrationsverbot wurde nur im Hinblick auf diesen Mordfall aufgehoben. Da aus dem ehemaligen Proletariat ein Heer von Arbeitnehmern geworden ist, das längst ‘mehr als seine Ketten zu verlieren hat’ (Adorno), kann bei Diskussionen mit der Bevölkerung ‘jeder Reaktionär sein Mütchen an der Frage kühlen: ‘Was ihr wollt für die Arbeiter sprechen? Fragt doch die Arbeiter selbst’ (Adorno). Daß diese Integration im tiefsten Sinne Schein ist, ist klar, ‘aber der Schein hat Gewalt’ (Adorno). Aber ‘mittlerweile ist der Schein zum Wesen geworden, für objektives Bewußtsein wird gehalten, was bloß subjektiv ist’ (Prof. Haag). – Die herrschende Klasse sei mit den klassischen Mitteln der Enthüllung nicht mehr auf ‘frischer Tat zu ertappen’ (Krahl), man müsse es schaffen, den Demonstranten selber die herrschende Gewalt deutlich zu machen, ohne daß diese Gewalt zuschlägt. Ein rationales Gesamtinteresse, das von rationalen Diskussionen und Demonstrationen befriedigt werden könnte, existiert praktisch nicht, es muß deshalb mit anderen Mitteln hergestellt werden, als denen der klassischen Aufklärung. – Der andere Meinungskomplex: Der von den Berliner Studenten erreichte Bewußtseinsgrad wird Integration verhindern, gerade weil der Bezugsrahmen der Bewußtseinsbildung die Verknüpfung von Konflikten der ‘Dritten Welt’ (Vietnam) mit den Antagonismen am eigenen Arbeitsplatz, der Universität ist. Gerade diese Verbindung von ‘räumlich und zeitlich entfernten Zielen’ mit konkreten Nahzielen wird das Zudecken des Konfliktes verhindern. Die Entwicklung der Studentenproteste in Berkely hat gezeigt, daß es dort primär emotionale Reaktionen waren, die zum Protest geführt haben. Adorno: ‘Die Linke neigt dazu, den Gedanken der Zensur zu unterwerfen im Hinblick auf den Zweck. Zur Erkenntnis gehört, das Versperrtsein auszusprechen. Theorie wird im Hinblick auf Praxis zensiert. Die Theorie muß ganz konsequent sein, sonst wird die Praxis falsch.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 11; Archiv
    79) Artikel>01.07.1967>>DISKUS: Kommentar: „Täuschungen“
    „Etwas für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Einmaliges geschah: ein Professor sagte seine Antrittsvorlesung ab, und der Rektor mußte die bereits ergangenen Einladungen widerrufen. Der Inhaber des vierten Lehrstuhls für Deutsche Philologie, Prof. Dr. Martin Stern, hatte sich zu diesem spektakulären Schritt entschlossen, weil er gegen die Nichteinhaltung von Berufungszusagen protestieren wollte. – Nach Darstellung von Stern waren ihm bei den Berufungsverhandlungen vom hessischen Kultusministerium drei Assistenten, eine Schreibkraft, eine Bibliothekarin und für die gesamte germanistische Abteilung ein Akademischer Rat versprochen worden. Allerdings: im schriftlichen Vertrag las es sich dann anders; dort ist von zwei Assistenten ab 1967, einem weiteren Assistenten ab 1968, einer Schreibkraft ab 1967, einer Bibliothekarin (ohne Datum), von einem Akademischen Rat überhaupt nicht die Rede, und es war der Passus zugefügt, daß alle Abmachungen nur dann Gültigkeit besäßen, wenn sie vom Finanzministerium und Landtag gebilligt würden. – So betrachtet, ist die Sachlage zweifellos eindeutig. Nur kommen noch einige Briefe und mündliche Abmachungen hinzu, in denen Stern versichert wurde, er werde schon das von ihm Geforderte erhalten. Daraufhin kehrte er Harvard und amerikanischen Angeboten den Rücken und kam nach Frankfurt, wo die Besetzung eines weiteren germanistischen Lehrstuhl längst überfällig war. In seinem ‘guten Glauben’ an die Zusagen des Kultusministeriums wurde er auch erst nach und nach entäuscht. Zuerst mußte er um die Schreibkraft kämpfen, dann waren keine Mittel mehr für zwei Assistenten vorhanden, er mußte sich mit einem begnügen, von einer Bibliothekarin und von einem Wissenschaftlichen Rat war schon lange nicht mehr die Rede (die übrigen Professoren verfügen alle über jeweils drei wissenschaftliche Assistenten plus Hilfskräfte). – Vom Kultusminister Schütte mußte er sich sagen lassen, sein Protest sei nicht gerechtfertigt, und die Pressereferentin der Universität Frau Dr. Wasmund, warf ihm ‘Naivität im Umgang mit Behörden’ vor. ‘Guten Glauben’ schenke man Ministern nicht, und nicht das Kultusministerium habe ihn, sondern er sich getäuscht. Der Lehrstuhl war also, wie es Stern ausdrückte, tatsächlich ohne Sitzfläche, nämlich ohne den notwendigen Mittelbau, geplant. Nicht so sehr Professor Stern, sondern in erster Linie die Germanistikstudenten wurden die Opfer der ‘Selbsttäuschung’. – Daß es sich hier nicht um eine vereinzelte Erscheinung, sondern um ein Symptom handelt, das auch in anderen hochschulpolitischen Entscheidungen der hessischen SPD-Regierung deutlich wird, ist eine Feststellung, die schon eher ein Gemeinplatz ist. Professor Stern betonte, daß er weder Märtyrer noch Prellbock (im Kampf um eine bessere Ausbildung der Frankfurter Studenten, meinte er wohl) sein wolle. Ein dem DISKUS bereits versprochenes Interview ließ er folglich ausfallen und beim dafür angesetzten Termin erschienen auf Einladung der Uni-Pressestelle FAZ, Rundschau, Neue Presse und dpa. Er habe keine Verschwörung anzetteln wollen, sagte der Schweizer Bürger Stern. – Vielleicht läßt sich aber nur noch mit Verschwörungen erreichen, daß die Studenten nicht zu Märtyrern werden.“
    DISKUS Juli 1967, Nr.5, Seite 9; Archiv
    80) Flugblatt>07.07.1967>>Kommune I (Westberlin): „Der große Zampano der deutschen Wissenschaft kommt!“
    „Theodor. W. Adorno kommt nach Berlin und spricht über ästhetische Probleme. Wo? An der Freien Universität, wo der totale Klassenkampf – also auch zwischen Autoritäten und Studenten stattfindet. Warum kommt er? Er, der große Durchschauer dieser Gesellschaft wird auftreten um sein Durchschauen feilzubieten – wird druckreife Sätze auskotzen, und alle, alle werden ihm lauschen dem Teddy -, so glaubt er. Er wird über die lphigenie – von Goethe glaube ich – zu uns sprechen, wird unsere Rationalität für diese in Anspruch nehmen wollen. Doch da ist er ein bißchen zu spät dran. Denn wir lauschen nur noch den Worten des großen Vorsitzenden Mao, den Parolen der Revolution. Und wir machen die Revolution in allen Bereichen der Gesellschaft. Er, der große Zampano, aber wird sich ausgeben als einer der unsrigen, wird voll abwägender Vernunft fordern, für das Ethos der Wissenschaft; für die Wissenschaft, die sich weigert, da impotent, für Fritz Teufel ein Gutachten zu schreiben, die sich weigert zu Vietnam, zum 2. Juni nur ein Wort zu verlieren. Er will uns ein ästhetisches Bonbon ins Maul schieben, damit wir ja nicht der Kommune auf den Leim gehen. Was soll uns der alte Adorno und seine Theorie, die uns anwidert, weil sie nichts sagt, wie wir diese Scheiß – Uni am besten anzünden und einige Amerikahäuser dazu – für jeden Terrorangriff auf Vietnam eines. Weil er keine 1000 Mark für den Vietcong stiftet – das wären ein Hubschrauber + 18 tote GI’s + 10 mit ohne *Fossen. Da er nicht begreift, daß jeder tote Gl für uns bedeutet, daß die repressive Gesellschaft, die er so schön beschreibt, in Frage gestellt wird. Das aber will er nicht, vielleicht schreibt er dafür in der BZ bald eine Artikelserie über die deutsch-amerikanische Freundschaft und über die Dankbarkeit gegenüber den USA. Schließlich haben wir ja die Uni den Amis zu verdanken. So partizipiert ein jeder – so gut er kann – an dieser Gesellschaft und bestätigt sie. Der Theorie wird Narrenfreiheit gewährt, weiß man doch um ihre Harmlosigkeit. Die Gesellschaft und der Adorno verstehen sich ganz gut auf horrende Honorare: der eine verzichtet auf Brandstiftung – der andere braucht die Theorie *reicht einmal einzusperren. Und wir, was machen wir mit dem feisten Teddy? Er soll alleine quatschen vor leerem Saal, soll sich zu Tode adornieren. So meint er’s ja wohl. Also: Adorno findet nicht statt; aber die Revolution. Seine Worte mögen ihm im Maul verfaulen. (Chinesisches Sprichwort über die Sowjet – Revisionisten) PS: Vielleicht erlebt ihr heute noch ein wirklich ästhetisches Spektakulum.“
    Dokumentation FU Berlin, aaO, Dokument 778
    81) Flugblatt>07.07.1967>>SDS (West – Berlin): Adorno und der Brandstiftungsprozeß gegen Fritz Teufel/Rainer Langhans
    „Herr Professor Adorno dieses unentbehrliche Requisit kultureller Veranstaltungen, das auf Festspielen, bei Dritten Programmen, Akademien etc. kritische Ohnmacht verbreitet, will heute abend auch uns zu einer feierlichen Stunde verhelfen. Ehe wir aber in den Gestus erstarrter Nachdenklichkeit verfallen, der diesem Schauspiel angemessen ist, sollten wir uns eines andern Schauspiels erinnern, in dem Prof. Adorno ebenfalls einen kleinen Part übernommen hat. Der Brandstifungsprozeß gegen Fritz Teufel, Dokument des Irrationalismus der losgelassenen Justiz, kann nur mit einem Sieg der Studenten enden, wenn durch ein Netz sich ergänzender Gutachten dem Gericht jeder auch nur scheinbar vernünftige Argumentation unmöglich gemacht wird, Herr Prof. Adorno war für ein solches Gutachten prädestiniert, hausierte er doch mit Begriffen wie ‘Warenstruktur der Gesellschaft…… Verdinglichung…… Kulturindustrie’, seinem Repertoire, mit dem er seinem Auditorium gehobene Verzweiflung suggeriert. Aber die Bitten von Kollegen und Schülern blieben fruchtlos, der Prof. Adorno ließ sich nicht herbei, das Flugblatt der Kommune als satirischen Ausdruck einer Verzweiflung zu deuten. Er lehnte ab. Diese Haltung ist wahrhaft klassizistisch in ihrer Bescheidenheit, denn Späße wie die von der Kommune angeregten haben die Adornoschen Unveränderbarkeits – Theoreme zur Voraussetzung. Herr Prof. Adorno ist jederzeit bereit, der Gesellschaft der Bundesrepublik einen latenten Hang zur Unmenschlichkeit zu bezeugen. Konfrontiert mit der Unmenschlichkeit, die in der abstrusen Anklage gegen Teufel steckt, lehnt er es ab sich zu äußern. Er leidet lieber still an den Widersprüchen, die er zuvor konstruiert hat, und für die es bekanntlich keine Lösung gibt. Kommilitonen! Wir wollen mit Prof. Adorno über seine Weigerung sprechen. Sollte sich Prof. Adorno weigern, mit uns zu diskutieren, so verlassen wir den Saal und überlassen Prof. Adorno seiner einsamen Ekstase an seinem Text!“
    Dokumentation FU Berlin, aaO, Dokument 777
    82) Brief>13.07.1967>>Adorno (Entwurf) an den Spiegel: Wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Berliner Gastvortag am 07.07.1967
    „Sehr geehrte Herren, In ihrem Aufsatz Macht des Negativen heißt es, ich hätte, zwei Tage nach meinem Vortrag in der Freien Universität, den ‚Cannossagang ins Hauptquartier der Rebellen angetreten’. Eingeweihte wüßten, daß ich dort den Studenten recht gegeben habe und dafür Absolution erhielt. Die Eingeweihten scheinen nicht eingeweiht zu sein. Die Demonstration am Abend meines Vortrags, deren Anlaß übrigens meine Weigerung war, im Prozeß Teufel ein Gutachten abzugeben, enthielt von Anfang an den Wunsch, daß ich mich mit den SDS-Studenten ausspreche. Das geschah dann am Sonntag, den 9.Juli, in kleinem Kreis. Vereinbart war, daß über mich weder ein Tribunal abgehalten noch die Besprechung in den Dienst irgendwelcher Publizität gestellt werden sollte. An diese Verabredung haben alle Beteiligten sich strikt gehalten. Gesprochen wurde durchaus sachlich, über die Frage des Verhältnisses von Theorie und Praxis. Ich habe dabei meine Ansicht wiederholt, daß die theoretische Freiheit und Konsequenz durch keinen praktischen Zweck gesteuert werden dürfe. Weder kamen in der Unterhaltung die Vorgänge vom 7. Juli überhaupt vor, noch stand meine Haltung insgesamt zur Diskussion. Vielleicht darf ich hinzufügen, daß mir irgendwelche Vorwürfe wegen der angeblich ‚strengen Hierarchie’ im Institut für Sozialforschung niemals zu Ohren gekommen sind. Über die Arbeit des Instituts kann sich jeder durch Lektüre der Frankfurter Beiträge zur Soziologie und der zahlreichen anderen Publikationen seiner Mitarbeiter, darunter auch der Direktoren, vollständig informieren. Frankfurt am Main, 17. Juni 1967, Theodor W. Adorno.“
    Kraushaar, Wolfgang: Frankfurter Schule und Studentenbewegung. Band 2, Dokumente, aaO, Seite 271, Nr.142, der hierzu auf das Theodor W. Adorno Archiv, Frankfurt/ Main verweist.
    83) Brief>13.07.1967>>Adorno an Helge Pross: Wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Berliner Gastvortag am 07.07.1967
    „Liebe Helge, Ihre Reaktion auf das Berliner Happening – denn dem hat es sich wirklich angenähert – war reizend. Tausend Dank. Ich habe den ganzen Unfug überstanden, ohne Schaden an Leib und Seele zu nehmen. Auf fond war es gar nicht so schlimm, wie jetzt die Reaktionäre behaupten, die nun hoffen, mich zu sich hinüberziehen zu können. Interessieren dürfte Sie, daß ich am Sonntag eine lange Aussprache mit einem kleinen Kreis der wichtigsten SDS-Studenten hatte, die ungemein angenehm verlief. Die einzige Dissonanz war, daß ich nach zwei Stunden, wie ich es angekündigt hatte, wegen einer anderen Verpflichtung weggehen mußte. Nochmals tausend Dank und alles Herzliche von Ihrem getreuen.“
    Kraushaar, Wolfgang: Frankfurter Schule und Studentenbewegung. Band 2, Dokumente, aaO, Seite 271, der hierzu auf das Theodor W. Adorno Archiv, Frankfurt/ Main verweist.
    84) Niederschrift>13.07.1967>>Diskussion Herbert Marcuse, Richard Löwenthal, u.A. in FU Berlin: „Das Problem der Gewalt in der Opposition“
    „RUDOLPH GANZ
    Mit dem Ende Ihres Vortrages fangen eigentlich die Probleme an. Bei der Frage, ob irgend¬eine Aussicht auf Verwirklichung dessen, was wir wol¬len, vorhanden sei. Sie sagten am Schluß, daß wir trotzdem weitermachen müssen, wenn wir als Mensch arbeiten und glücklich sein wollen. In diesem System können wir das nicht. Ich folge Ihrer Analyse völlig, nur sehe ich nicht die Verwirklichungsmöglichkeiten in Anbetracht dessen, daß einerseits in den industria¬lisierten Ländern die Masse der Arbeiter und der arbei¬tenden Bevölkerung überhaupt kein Bedürfnis hat, die¬ses Bedürfnis eben überhaupt erst geweckt werden müßte, und daß andererseits diese Gesellschaft wahr¬scheinlich nicht zusehen wird, wenn sie wirklich exi¬stentiell bedroht wird, und eine totalere und noch gewaltsamere Repression die Folge wäre.
    Sie haben das Wort Quietismus gebraucht, und ich habe den Eindruck, daß im Zusammenhang damit ein wenig Ihr Aufsatz über repressive Toleranz hier miß-verstanden worden ist in dem Sinne, daß jede Tole¬ranz repressiv sei. Ich sehe häufig hier, daß Meinun¬gen, die geäußert werden, die sogar auf dem Boden Ihrer Analysen stehen, wenn sie Bedenken gegen ihre Konsequenzen äußern, schon von vornherein nicht ernst genommen oder sogar niedergeschrien werden, und das finde ich bedenklich. Ich weiß nicht, ob man das einfach mit Quietismus abtun soll, wie es viele hier tun und was Sie sicher nicht tun – deshalb auch die Frageform. Und vielleicht macht man es sich auch dadurch etwas zu einfach, daß eine systemkritische, aber andere Position – vielleicht könnte Habermas eine solche vertreten – hier eigentlich nicht in der direkten Gegenüberstellung gehört wird. Ich würde mir das wünschen. Ich sehe das Problem in dem, was nach der Analyse kommt, nämlich darin, was man tun sollte.
    HERBERT MARCUSE:
    Was die Verwirklichung anbetrifft: Sie können nicht sehen, wie ein System von dieser Kohäsion und dieser Stärke umgestürzt werden kann, da es bei der geringsten Bedrohung seine ganze Macht aufbieten wird. – Wenn das richtig wäre, so wäre dies das erste Gesellschaftssystem in der Weltgeschichte, das von ewiger Dauer wäre. Ich glaube, daß die Risse heute stark genug sind. Zunächst einmal die inneren Widersprüche im System, die stärker sind als je zu¬vor:
  11. Der Widerspruch zwischen dem ungeheuren ge¬sellschaftlichen Reichtum auf der einen Seite und sei¬ner repressiven und zerstörerischen Verwendung auf der anderen.
  12. Die Tendenz zur Automation, die dem Kapitalis¬mus aufgezwungen wird, wenn er die erweiterte Akku¬mulation aufrechterhalten will. Die Automation ten¬diert zur Ausschaltung der Verwendung physischer Arbeitskraft im Produktionsprozeß und ist deswegen, wie schon Marx gesehen hat, mit der Aufrechterhaltung des Kapitalismus auf die Dauer nicht zu verbinden.
    Von einer Immunität des Systems kann überhaupt nicht die Rede sein. Ich hoffe, daß nichts in meinem Aufsatz über die Toleranz darauf hindeutet, daß ich jede Toleranz ab¬lehne. Das scheint mir ein solcher Blödsinn, daß ich nicht verstehen kann, wie überhaupt eine solche Inter¬pretation aufkommen kann. Was ich gemeint und auch gesagt habe, ist, daß es Bewegungen gibt, in der Pro¬paganda sowohl wie in der Aktion, von denen sich mit größter Sicherheit voraussagen läßt, daß sie zu einer Verstärkung der Repression und Destruktion führen müssen. Diese sollten im Rahmen der Demokratie nicht toleriert werden. Ein klassisches Beispiel: Ich glaube, daß, wenn die Nazibewegung in der Weima¬rer Republik von Anfang an, nachdem sie ihren Cha¬rakter – und das war sehr früh – enthüllt hatte, nicht toleriert worden wäre, wenn sie nicht die Segnungen dieser Demokratie genossen hätte, daß wir dann die Schrecken des Zweiten Weltkrieges und noch einige andere Schrecken wahrscheinlich nicht erlebt hätten. Es ist sehr wohl ein Kriterium möglich, nach dem wir sagen können: Hier sind Bewegungen, die nicht tole¬riert werden können, wenn es wirklich um eine Ver¬besserung und Befriedung des menschlichen Lebens geht – daraus zu machen, daß ich meinte, Toleranz sei an sich übel, ist etwas, was ich einfach nicht verstehe.
    Zur zweiten Frage: Wir stehen heute vor dem Pro¬blem, daß die Umwandlung objektiv notwendig ist, daß aber das Bedürfnis nach dieser Umwandlung ge¬rade bei den Schichten, die klassisch für die Umwand¬lung definiert waren, eben nicht vorliegt. Erst einmal müssen die Mechanismen, die dieses Bedürfnis erstik¬ken, beseitigt werden, was wiederum das Bedürfnis nach ihrer Beseitigung voraussetzt. Das ist eine Dia¬lektik, aus der ich keinen Ausweg gefunden habe.
    HANS-JÜRGEN KRAHL, SDS:
    Das Problem der Gewalt und der Organisation der Opposition in der gegenwärtigen Konstellation, die die Gewalt im Spätkapitalismus angenommen hat … Sie meinen zu Recht, daß die Bewußtseinsaufklärung nicht nur in der Diskussion sich vollziehen müsse, sondern in der Demonstration doch wohl gleichsam sinnlich – manifest werden muß. Und da hat es sich gezeigt, daß bei dieser Demonstra¬tion auf den geringsten Ansatz zur Organisation eines politisch normabweichenden Verhaltens die Institu¬tionen mit ihrer Tendenz zur Hyperbürokratie mit dem Willen zur physischen Vernichtung teilweise ant¬worten.
    ++Diese mißliche Konstellation einer zunächst waffen¬losen Opposition im Hinblick auf die hyperbürokratischen Institutionen, die die Exekutivgewalt derart pro¬grammieren, daß diese mit dem Willen zur physischen Vernichtung dieser Opposition ausgestattet werden, hat Habermas in Hannover zu Unrecht mit dem Vor¬wurf des Linksfaschismus reagieren lassen. Er meint nämlich gleichsam, daß diese Demonstrationen schon diese bürokratische Gewalt herausfordern. Das bedeu¬tet also, daß die Opposition heute tendenziell masochistisch ihre eigene Selbstvernichtung provoziere. – Ich halte das für falsch, aber ein Problem steckt darin: Wie ist es möglich, eine waffenlose Opposition zu organi¬sieren, wie ist es möglich, eine materiell – manifeste Ge¬waltlosigkeit darzustellen, die den Anspruch auf eine revolutionäre Gegengewalt vertritt? Ist es dazu viel¬leicht notwendig, daß diese Formen der Demonstra¬tion, wie Sie sie von Amerika her beschrieben haben, daß die Leute sich dann also niedersetzen und ihr love – in und dergleichen machen -, daß gleichsam solche ritualisierten Protestformen einer geordneten Opposi¬tion, die nicht chaotisch auf den Angriff der Polizei, auf den Angriff der Exekutivgewalt reagiert, daß solche Rituale vielleicht eine Möglichkeit darstellen. Wie ist es möglich, eine materiell – manifeste Gewalt¬losigkeit zu organisieren im Hinblick auf eine Büro¬kratie, die selbst in toto in diesem System zu einer suprakonventionellen Waffe wird? Wie ist es mög¬lich, eine waffenlose Opposition mit konkret revolu¬tionärem, gegengewaltigem Anspruch darzustellen?
    KNUT NEVERMANN, SPD:
    Eine konkrete positive Utopie. So kann weder die Antwort von Herrn Marcuse noch von Herrn Dutschke überzeugen, weil beide lediglich aussagen, daß ein System intendiert sei, in dem es zum einen den Puertoricanern besser gehe, in dem es zum anderen nicht mehr mit Springer weitergehe. Diese Negation ist noch keine positive Aussage über die Utopie; die müßte noch geleistet werden. Zur globalen Opposition: Sie ist nur soweit vorhan¬den, als sie sich gegen das System richtet, dadurch aber zugleich wieder dem System verhaftet. In ihrer konkreten Ausgestaltung ist diese Opposition ausge¬sprochen verschieden, konträr und widersprüchlich in sich, so daß die Hoffnung auf die Globalität dieser Opposition leider unrealistisch ist. Sollte nicht die Gelegenheit genutzt werden, da auch in etablierten Organisationen die Möglichkeit gegeben ist, in die Mitgliedschaft in den unteren Gliederungen der Organisation den Gärungs- und Bewußtseinspro¬zeß hineinzutragen? Die Frage der Effektivität ist die entscheidende.
    Es ist sicherlich in der Theorie richtig, daß Gewalt¬losigkeit bereits die institutionalisierte Gewalt repro¬duziert und damit bereits in Frage gestellt ist. Diese Theorie hat aber dann, wenn sie praktiziert werden sollte, einen zynischen Beigeschmack, der in seinen Folgen eventuell auch unmenschlich sein könnte. Ich sehe hier einen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis des Prinzips der Gewaltlosigkeit: einmal den Verzicht darauf und das andere Mal aus humanitären Bewegungen das Festhalten am Prinzip, und ich wäre sehr dankbar, wenn Prof. Marcuse diesen Widerspruch beim gewaltlosen Protest klären helfen könnte.
    HERBERT MARCUSE:
    Ich muß die Antworten auf Ihre Fragen sehr abkürzen. Der letzte Widerspruch beruht auf einem Mißver¬ständnis. Ich habe nicht behauptet, daß Gewaltlosig¬keit als Prinzip der Strategie angewendet oder gepre¬digt werden muß. Ich habe keineswegs Humanität und Gewaltlosigkeit gleichgesetzt. Im Gegenteil, ich habe von Situationen gesprochen, in denen es genau im In¬teresse der Humanität liegt, zur Gewalt überzugehen. Ob es nicht doch Situationen gibt, in denen inner¬halb der bestehenden Parteien eine auf radikale Um¬wälzung hinzielende Arbeit geleistet werden kann? Wenn die Frage so gestellt wird, würde ich sagen: ja. Das ist in der Tat eine Frage der Praktikabilität, wenn Sie aus Erfahrung wissen, in Ihrer Bewertung der Situation, daß hier Gruppen sind, daß hier lokale Or-ganisationen sind, die offen sind und zuhören, dann soll man selbstverständlich in diesen Gruppen arbei¬ten. Ich habe nur gemeint, daß ich von der Umwand¬lung der großen Parteien von innen her meiner Erfah¬rung nach nichts halte und genauso pessimistisch bin, wie ich vor 40 Jahren war. Zur Frage des Widerstandsrechts. Die Anführungs¬zeichen im Toleranz – Aufsatz sollten einfach bedeuten, daß es sich hier um einen alten terminus technicus der politischen Theorie handelt. Ein sehr interessantes Problem liegt in der Frage, ob nicht diejenigen, die das Widerstandsrecht für sich in Anspruch nehmen, das Prinzip, auf Grund dessen sie gegen das bestehende Recht Widerstand leisten, nicht selbst hervorgebracht haben. Das heißt, ob nicht die Berufung auf das Widerstandsrecht relativ ist und sich auf nichts anderes beruft als auf das besondere Interesse einer bestimmten Gruppe. Darf ich historisch feststellen, daß das nicht der Sinn von der Lehre vorn Widerstandsrecht ist. Die Lehre vom Widerstandsrecht hat immer behauptet, daß die Berufung auf das Widerstandsrecht die Berufung auf ein höheres Recht ist, das allgemeine Gültigkeit hat, das heißt, das über das selbst definierte Recht und Privileg einer bestimm¬ten Gruppe hinausgeht. Und es besteht wirklich eine enge Verbindung zwischen dem Widerstandsrecht und dem Naturrecht. Nun, Sie werden sagen, daß es ein solches allgemeines höheres Recht eben nicht gibt. Ich glaube, das gibt es. Wir nennen es heute nicht mehr Naturrecht, aber ich glaube, wenn wir heute sagen: das, was uns zum Widerstand gegen das System berech¬tigt, ist mehr als das relative Interesse einer spezifi¬schen Gruppe, ist mehr als etwas, das wir selbst defi¬niert haben, so können wir das demonstrieren. Wenn wir uns berufen auf das Recht der Humanität auf Frieden, auf das Recht der Humanität, die Ausbeutung und Unterdrückung abzuschaffen, dann sind das nicht selbstdefinierte spezielle Gruppeninteressen, sondern in der Tat Interessen, die als allgemeines Recht demon¬strierbar sind. Deswegen können wir auch heute noch das Widerstandsrecht als ein mehr als relatives Recht in Anspruch nehmen und sollten es in Anspruch neh¬men.
    Dazu, daß Toleranz übergehen muß in bestimmte Aktionen in bestimmten Situationen. Ich bin völlig damit einverstanden. Ich habe in meinem Vortrag be-hauptet, daß wir uns schon lange in einer Situation befinden, in der Diskussion in Demonstration über¬gehen wird und auch in andere Formen der Aktion. Ganz gleich, wie gewaltlos unsere Demonstrationen sind oder sein werden, wir müssen damit rechnen, daß die institutionellen Gewalten dagegen aufgeboten werden. Wir können uns nicht damit beruhigen, daß wir eine friedliche Demonstration machen, daß es deshalb legal ist und daß nichts weiter passieren wird. In diesem Sinn gibt es keine allgemeine Organisier¬barkeit manifest-materieller Gewaltlosigkeit. Was wir in jedem Augenblick antizipieren müssen, ist, daß das Bestehende die ihm zustehende institutionalisierte Gewalt einsetzt. Das soll nicht ausschließen, daß wir Formen der Demonstration finden können und müs¬sen, die diese Konfrontation mit der Gewalt, in der wir in der augenblicklichen Situation unterliegen müssen, vermeiden. Soweit ich gestern gehört habe, sind gerade hier in Berlin solche Formen bereits ge¬funden und bereits sogar erprobt worden. Sie werden wissen, was ich meine, mehr möchte ich dazu nicht sagen. Etwas scheint mir gefährlich. Sie haben ganz recht, zu behaupten, daß eigentlich wir es sind, die beste¬hende positive Rechte verteidigen. Wenn wir die bür¬gerlichen Freiheitsrechte in der Demokratie verteidi¬gen, verteidigen wir in der Tat die Rechte des Beste¬henden. Aber leider ist das zu einfach. Zum Beispiel die Polizei und die Anweisungen an die Polizei sind auch bestehendes Recht, sind auch positives Recht. Im allgemeinen können wir in der Tat sagen: wir sind diejenigen, die die Demokratie verteidigen. Das än¬dert nichts an der Tatsache, daß im selben Atemzug wir zusetzen müssen, daß wir uns dessen voll bewußt sind, daß wir positives Recht verletzen und daß wir glauben, die Berechtigung zu haben, dieses positive Recht zu verletzen.“
    Kurnitzky, Horst / Kuhn, Hansmartin (Hrsg.), Das Ende der Utopie. aaO, Seite 59 ff.
    85) Rede>13.07.1967>>Herbert Marcuse, Rede in FU Berlin: “Das Problem der Gewalt in der Opposition”
    „Jede Opposition kann heute nur im globalen Rahmen betrachtet werden, als isoliertes Phänomen ist sie von Anfang an verfälscht. Ich werde mir daher erlauben, die Opposition in einem solchen Rahmen mit Ihnen zu diskutieren, das heißt besonders am Beispiel der Vereinigten Staaten. Sie wissen, daß ich die Studen¬tenopposition heute für einen der entscheidendsten Faktoren in der Welt halte, sicher nicht, wie man mir vorgeworfen hat, als eine unmittelbare revolutionäre Kraft, aber als einen der stärksten Faktoren, der viel¬leicht einmal zu einer revolutionären Kraft werden kann. Die Herstellung von Beziehungen zwischen den Studentenoppositionen in den verschiedenen Ländern ist deswegen eines der wichtigsten Erfordernisse der Strategie in diesen Jahren. Es bestehen kaum Bezie¬hungen zwischen der Studentenopposition in den Ver-einigten Staaten und der Studentenopposition hier, ja, es besteht nicht einmal eine wirksame zentrale Orga¬nisation der Studentenopposition in den Vereinigten Staaten. An der Herstellung solcher Beziehungen müs¬sen wir arbeiten – und wenn ich das Thema dieses Vortrages meistens am Beispiel der USA erörtere, ge-schieht das, um die Herstellung solcher Beziehungen vorzubereiten. Die Studentenopposition in den Ver¬einigten Staaten ist selbst Teil einer größeren Opposi¬tion, die man im allgemeinen als die Neue Linke, „the new left“ bezeichnet.
    Ich muß damit beginnen, Ihnen wenigstens schlag¬wortartig darzustellen, was die Neue Linke von der Alten Linken unterscheidet. Zunächst ist sie – mit Ausnahme einiger kleiner Gruppen, nicht orthodox marxistisch oder sozialistisch. Sie ist vielmehr charak¬terisiert durch ein tiefes Mißtrauen gegen alle Ideolo¬gie, auch die sozialistische Ideologie, von der man sich irgendwie verraten glaubt und von der man enttäuscht ist. Die Neue Linke ist außerdem in keiner Weise -wiederum mit Ausnahme kleiner Gruppen – auf die Arbeiterklasse als die revolutionäre Klasse fixiert. Sie kann überhaupt nicht klassenmäßig definiert werden. Sie besteht aus Intellektuellen, aus Gruppen der Bür¬gerrechtsbewegung und aus der Jugend, besonders aus radikalen Elementen der Jugend, die auf den ersten Blick gar nicht politisch erscheinen, nämlich den so¬genannten Hippies, von denen ich noch später spre¬chen werde. Und was sehr interessant ist: diese Bewe¬gung hat eigentlich keine Politiker, sondern weit mehr Dichter oder Schriftsteller zu Sprechern. Ich erwähne hier nur Allen Ginsberg, der auf die Neue Linke in Amerika einen großen Einfluß hat.
    Wenn Sie sich diese sehr kurze Skizze vergegenwär¬tigen, werden Sie zugeben, daß dieser Umstand gerade¬zu ein Alpdruck für „Altmarxisten“ ist; sie haben hier eine Opposition, die offenbar nichts mit der „klassi¬schen revolutionären Kraft“ im Marxismus zu tun hat, aber ein Alpdruck, der der Wirklichkeit entspricht. Ich glaube, daß diese so ganz unorthodoxe Konstella¬tion der Opposition ein treuer Reflex der autoritär¬demokratischen Leistungsgesellschaft ist, der „one-dimensional-society“, wie ich sie zu beschreiben ver¬sucht habe, deren Hauptmerkmal die Integration der beherrschten Klasse auf einem sehr materiellen, sehr realen Boden ist, nämlich auf dem Boden gesteuerter und befriedigter Bedürfnisse, die ihrerseits den Mono¬polkapitalismus reproduzieren. Resultat dieser Kon¬stellation ist: Keine subjektive Notwendigkeit radika¬ler Umwälzung, deren objektive Notwendigkeit immer brennender wird.
    Unter diesen Umständen konzentriert sich die Oppo¬sition auf die Außenseiter innerhalb des Bestehenden. Ich möchte sagen: sie konzentriert sich wieder auf die Außenseiter innerhalb des Bestehenden, nämlich er¬stens auf die Unterprivilegierten, deren vitale Bedürf¬nisse selbst der hochentwickelte Spätkapitalismus nicht befriedigen kann und nicht befriedigen will. Zweitens konzentriert sich die Opposition am entgegengesetz¬ten Pol der Gesellschaft, bei den Privilegierten, deren Bewußtsein und deren Instinkte die gesellschaftliche Steuerung durchbrechen oder sich ihr entziehen kön¬nen. Ich meine diejenigen Schichten der Gesellschaft, die auf Grund ihrer Position und Erziehung Zugang zu den Tatsachen und dem Gesamtzusammenhang der Tatsachen haben. Es sind Schichten, die noch ein Wissen und Bewußtsein von dem ständig sich ver-schärfenden Widerspruch und von dem Preis haben, den die sogenannte Gesellschaft im Überfluß ihren Opfern abverlangt.
    Opposition besteht also an diesen beiden extremen Polen der Gesellschaft, und ich möchte ganz kurz diese beiden extremen Pole beschreiben. Erstens: die Unterprivilegierten. In den Vereinigten Staaten sind es besonders die nationalen und rassischen Minoritäten, politisch noch weitgehend unorganisiert und unter-einander antagonistisch, zum Beispiel gibt es schwere Konflikte in den Großstädten zwischen den Negern und den Puertoricanern. Insbesondere müssen dieje¬nigen Gruppen als unterprivilegiert gelten, die keine entscheidende Stelle im Produktionsprozeß einneh¬men und – in Begriffen der Marxschen Theorie – schon aus diesem Grunde wenigstens nicht ohne weiteres als potentielle revolutionäre Kräfte angesprochen werden können. Aber im globalen Rahmen sind die Unterpri¬vilegierten, die die ganze Schwere des Systems zu tra¬gen haben, wirklich die Massenbasis des nationalen Befreiungskampfes gegen den Neokolonialismus in der Dritten Welt. Es besteht allerdings keine Verbin¬dung – noch keine effektive Verbindung – zwischen den rassischen und nationalen Minoritäten in den Metropolen der kapitalistischen Gesellschaft und den schon im Kampf gegen diese Gesellschaft stehenden Massen in der neokolonialen Welt. Diese Massen kön¬nen vielleicht schon als das neue Proletariat angespro¬chen werden, und als solches bilden sie meiner Mei¬nung nach heute die größte Gefahr für das Weltsystem des Kapitalismus. Inwieweit zu diesen Gruppen der Unterprivilegierten heute in Europa noch, oder wie¬der, die Arbeiterklasse zu rechnen ist, ist ein Problem, das wir besonders diskutieren müssen. Im Rahmen dessen, was ich heute zu sagen habe, kann ich es nicht. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß hier noch ein entscheidender Unterschied besteht: Was wir von der Arbeiterklasse in Amerika sagen können, daß sie nämlich in ihrer großen Majorität in das System integriert ist und nicht das Bedürfnis nach einer radi¬kalen Umwandlung hat, können wir wahrscheinlich von der europäischen Arbeiterklasse nicht mehr oder noch nicht sagen.
    Die zweite Gruppe, die heute gegen das spätkapita¬listische System in Opposition steht, möchte ich wie¬der in zwei Unterabteilungen behandeln: erstens die sogenannte neue Arbeiterklasse, die aus Technikern, Ingenieuren, Spezialisten, Wissenschaftlern usw. be¬steht, die im materiellen Produktionsprozeß – wenn auch in besonderer Position – beschäftigt sind. Auf Grund ihrer Schlüsselstellung scheint diese Gruppe objektiv wirklich den Kern einer umwälzenden Kraft darzustellen, aber gleichzeitig ist sie heute das lieb Kind des bestehenden Systems und bewußtseins¬mäßig diesem System verfallen. Zumindest ist also der Ausdruck „neue Arbeiterklasse“ verfrüht. Zweitens die Studentenopposition, von der ich heute fast ausschließlich sprechen werde, und zwar in ihrem weitesten Sinne, einschließlich der sogenannten drop¬outs. Hierbei ist ein wichtiger Unterschied zwischen der amerikanischen Studentenopposition und der deut-schen, soweit ich es beurteilen kann, festzustellen. Viele der in aktiver Opposition stehenden Studenten in Amerika hören auf, Studenten zu sein und beschäf¬tigen sich, man kann sagen als Vollbeschäftigung, mit der Opposition. Die Frage, die ich jetzt stellen möch¬te, ist: Wogegen ist diese Studentenopposition gerich¬tet? Die Frage ist äußerst ernst zu nehmen, denn es handelt sich um eine Opposition gegen eine demokra¬tische, gut funktionierende Gesellschaft, die wenig¬stens normal nicht mit Terror arbeitet. Und es ist – und darüber sind wir uns in den Vereinigten Staaten völlig klar – eine Opposition gegen die Majorität der Bevölkerung einschließlich der Arbeiterklasse. Es ist eine Opposition gegen den ganzen sogenannten way of life dieses Systems, eine Opposition gegen den all-gegenwärtigen Druck des Systems, das durch seine repressive und destruktive Produktivität immer un¬menschlicher alles zur Ware degradiert, deren Kauf und Verkauf den Lebensunterhalt und Lebensinhalt ausmachen, und es ist eine Opposition gegen den Ter¬ror außerhalb der Metropole. Diese Opposition gegen das System als solches ist erst durch die Bürgerrechts¬bewegung und dann durch den Krieg in Vietnam aus¬gelöst worden. Erst durch die Bürgerrechtsbewegung, durch die Studenten zum Beispiel aus dem Norden in den Süden gekommen sind, um zu helfen, die Neger für die Wahlen zu registrieren, ist die Basis für die Oppo¬sition gelegt worden. Hierbei haben sie zum ersten Mal gesehen, wie dieses freie demokratische System dort unten im Süden, wie die Praxis der Sheriffs eigentlich aussieht, wo Morde und Lynchjustiz an den Negern unbestraft bleiben, obgleich die Täter nur zu bekannt sind. Das alles hat als eine traumatische Er-fahrung gewirkt und die politische Aktivierung der Studenten und der Intelligenz im allgemeinen in den Vereinigten Staaten veranlaßt. Zweitens ist diese Opposition durch den Krieg in Vietnam gestärkt wor¬den. Für diese Studenten hat der Krieg in Vietnam zum ersten Mal das Wesen der bestehenden Gesell¬schaft enthüllt: die ihr innewohnende Notwendigkeit der Expansion und Aggression und die Brutalität des Konkurrenzkampfes auf internationalem Boden. Ich habe hier leider keine Zeit, die Frage zu diskutieren, ob der Krieg in Vietnam ein imperialistischer Krieg ist. Nur einige kurze Bemerkungen: Wenn man unter Im-perialismus im traditionellen Sinn versteht, daß die Vereinigten Staaten in Vietnam für Investierungen kämpfen, ist der Krieg in Vietnam kein imperialisti¬scher Krieg, obwohl selbst dieser enge Begriff des Imperialismus heute vielleicht schon wieder akut ge¬worden ist. Sie können in der Nummer von News¬week vom 7. Juli dieses Jahres zum Beispiel lesen, daß es sich in Vietnam heute bereits um ein 20-Millionen¬Dollar-Business handelt. Das mag im Vergleich zu dem Gesamtvolumen des amerikanischen Sozialproduktes immer noch gar nichts sein, ist aber immerhin auch mehr als gar nichts. Inwieweit trotzdem ein neu defi¬nierter Begriff des Imperialismus hier anwendbar ist, darüber brauchen wir nicht zu spekulieren, das haben maßgebende Sprecher der amerikanischen Regierung selbst gesagt. Es handelt sich in Vietnam darum, einen der strategisch und ökonomisch wichtigsten Bereiche der Welt nicht unter kommunistische Kontrolle fallen zu lassen. Es handelt sich um einen entscheidenden Kampf gegen alle Versuche nationaler Befreiung in allen Teilen der Welt, entscheidend in dem Sinne, daß ein Erfolg des vietnamesischen Befreiungskampfes das Signal für Aktivierung solcher Befreiungskämpfe in anderen Teilen der Welt geben könnte und unter Umständen viel näher an den Metropolen, wo wirklich gewaltige Investitionen vorliegen. Wenn in diesem Sin¬ne Vietnam in keiner Weise nur irgendein Ereignis der Außenpolitik ist, sondern mit dem Wesen des Systems verbunden, so ist es vielleicht auch ein Wendepunkt in der Entwicklung des Systems, vielleicht sogar der Anfang vom Ende. Denn was sich hier gezeigt hat, ist, daß der menschliche Körper und der menschliche Wille mit den geringsten Waffen das leistungsfähigste Zerstörungssystem aller Zeiten in Schach halten kann. Das ist wiederum ein welthistorisches Novum.
    Ganz kurz von den Aussichten der Opposition. Zunächst darf ich noch einmal dem Mißverständnis vorbeugen, daß ich geglaubt hätte, die intellektuelle Opposition sei an sich schon eine revolutionäre Kraft oder die Hippies seien die Erben des Proletariats. Selbst in den nationalen Befreiungsfronten der Ent-wicklungsländer können wir, glaube ich, heute noch keine effektive revolutionäre Bedrohung des Systems des Spätkapitalismus sehen. Alle Oppositionskräfte wirken heute zur Vorbereitung, und nur zur Vorbe¬reitung – aber auch zur notwendigen Vorbereitung für eine mögliche Krise des Systems. Und zu dieser Krise tragen gerade die nationalen Befreiungsfronten bei, nicht nur als militärische Gegner, sondern auch durch die Reduktion des ökonomischen und politi¬schen Spielraumes des Systems. Für die Vorbereitung, für die Eventualität einer solchen Krise kann und wird vielleicht auch die Arbeiterklasse politisch radi–kalisiert werden.
    Aber wir dürfen uns nicht darüber täuschen, daß in dieser Situation die Frage noch völlig offen ist: politisch radikalisieren nach links oder nach rechts. Die akute Gefahr des Faschismus oder des Neofaschismus – und der Faschismus ist immer seinem Wesen nach eine Bewegung der Rechten – diese akute Gefahr ist noch in keiner Weise überwunden.
    Zum Schluß: Ich habe von einer möglichen Krise, von der Eventualität einer Krise des Systems gespro¬chen. Die Kräfte, die zu einer solchen Krise beitragen, müssen natürlich besonders diskutiert werden. Diese Krise muß, glaube ich, als die Konfluenz sehr dispa¬rater subjektiver und objektiver Tendenzen ökonomi¬scher Natur, politischer Natur und moralischer Natur im Osten sowohl wie im Westen angesehen werden. Diese Kräfte sind noch nicht solidarisch organisiert. Sie sind ohne Massenbasis in den entwickelten Län¬dern des Spätkapitalismus, und unter diesen Umstän¬den scheint es mir die Aufgabe der Opposition zu sein, zunächst einmal an der Befreiung des Bewußt¬seins außerhalb unseres eigenen Kreises zu arbeiten.
    Denn in der Tat: das Leben aller steht auf dem Spiel, und heute sind wirklich alle, was Veblen „underlying population“ nannte, nämlich Beherrschte. Erweckung des Bewußtseins der grauenhaften Politik eines Sy¬stems, dessen Macht und dessen Druck mit der Dro¬hung totaler Vernichtung wachsen, das die ihm zur Verfügung stehenden Produktivkräfte zur Reproduk¬tion der Ausbeutung und der Unterdrückung ver¬wendet und das zum Schutz seines Oberflusses die sogenannte freie Welt mit Militär- und Polizeidik¬taturen ausstattet. Der Totalitarismus auf der anderen Seite kann diese Politik in keiner Weise rechtfertigen. Man kann sehr viel und man muß sehr viel gegen ihn sagen. Er ist aber nicht expansiv, er ist nicht aggres¬siv, und er ist immer noch von der Kargheit und von der Armut diktiert, was nichts an der Tatsache ändert, daß auch er – allerdings von links – zu bekämpfen ist.
    Die Befreiung des Bewußtseins, von der ich gespro¬chen habe, meint nun mehr als Diskussion. Sie meint in der Tat und muß in der erreichten Situation meinen: Demonstration. Das heißt im wörtlichen Sinne: zeigen, daß hier der ganze Mensch mitgeht und seinen Willen zum Leben anmeldet. Seinen Willen zum Leben, das heißt seinen Willen zum Leben in Frieden. Und wenn es für uns schädlich ist, Illusionen zu haben, so ist es ebenso schädlich und vielleicht schädlicher, Defätis¬mus und Ouietismus zu predigen, die nur dem System in die Hände spielen können. Tatsache ist, daß wir uns einem System gegenüber befinden, das seit dem Be¬ginn der faschistischen Periode und heute noch durch seine Tat die Idee des geschichtlichen Fortschritts selbst desavouiert hat. Ein System, dessen innere Wi¬dersprüche sich immer von neuem in unmenschlichen und unnötigen Krisen manifestieren und dessen wach¬sende Produktivität wachsende Zerstörung und wach¬sende Verschwendung ist. Ein solches System, das glaube ich, ist nicht immun. Es wehrt sich bereits ge¬gen die Opposition, selbst gegen die Opposition der Intelligenz, an allen Ecken der Welt. Und selbst wenn wir nicht sehen, daß die Opposition hilft, müssen wir weitermachen, wenn wir noch als Menschen arbeiten und glücklich sein wollen – und im Bündnis mit dem System können wir das nicht mehr.“
    Kurnitzky, Horst / Kuhn, Hansmartin (Hrsg.), Das Ende der Utopie. aaO, Seite 47 ff.
    86) Flugblatt>28.08.1967>>SHB: Berliner Vorfälle
    „ Erklärung des Sozialdemokratischen Hochschulbundes zu den Berliner Vorfällen – Der Mord an Benno Ohnesorg hat uns eindeutig gelehrt, welche politischen Tendenzen in der BRD vorherrschen: Die Entwicklung zum Autoritarismus scheint voll in Gang gekommen zu sein. Nachdem sich in den letzten Jahren eine Oligarchisierung der Parteien vollzogen hat, durch die Große Koalition die Opposition im Parlament abgeschafft worden ist, eine Nationalsozialistische Nachfolge – Organisation die Parlamente zu erobern beginnt, Notstandsgesetze vorbereitet werden, die das Instrumentarium bieten, die schon unterhöhlte Demokratie gänzlich zu beseitigen, die Presse sich in rechtsradikalen Kreisen konzentriert hat, die Bildungsmisere zur Katastrophe auswächst, die dt. Unternehmer z. Z. damit beschäftigt sind sich mit bewaffneten Betriebskampfgruppen für den Notstand und ‘andere Unruhen’ zu rüsten, hat nun in Berlin der konkrete Terror durch die Polizei eingesetzt. Eine von seiten der Studenten gewaltlose Demonstration gegen den persischen Diktator und den Triumphzug, den man diesem durch unsere Demokratie inszenierte, wurde von der Polizei auf Initiative der etablierten politischen Macht in eine – wie sich die Polizisten ausdrückten – ‘Fuchsjagd’ verwandelt. (mit den bekannten Folgen). Die Bevölkerung, verdummt und aufgehetzt durch die faschistoide Springerpresse, konnte sich den Aggressionen von Polizei und Presse nur anschließen. Da sich in der westdeutschen Gesellschaft die antidemokratischen Phänomene in gefährlichen Ausmaßen aneinanderreihen, können diese nicht mehr als zwar unverzeihliche aber doch isolierte Einzelerscheinungen hingenommen werden, sondern müssen als Stufen einer Gesamtentwicklung nach rechts, einer fortschreitenden Faschisierung, deren vorläufiger Höhepunkt der Berliner Polizeiterror darstellt, begriffen werden. Die Konsequenz für die Studentenschaft, gegen die sich primär die gegenwärtige Repression richtet, sollte sein, ihr demokratisches Potential wirksamer zur Geltung zu bringen, durch Eintritt in die politischen Hochschulgruppen, die die Bedrohungen der Demokratie erkannt haben oder durch Eintritt in das neugegründete, überparteiliche Aktionszentrum und – heute Abend – durch Teilnahme am Teach – in um 19. 00 c. t.“
    Flugblatt SHB 28. 8. 1967; Rektorat 431 – 06
    87) Artikel>05.09.1967>>FAZ: „SDS will Arbeiterschaft von SPD lösen“
    „Delegiertentagung in Frankfurt mit der Internationale eröffnet – Die Delegiertenkonferenz des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes ist am Montag in Frankfurt eröffnet worden. Zu der Konferenz, an der rund siebzig Delegierte teilnehmen, sind als Gäste auch Delegationen des Studentenrates der Sowjetunion und des Zentralrates der sowjetzonalen Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Leiter der Abteilung Jugend beim Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Metall, Günther, der Sekretär des Sozialistischen Bundes und der Vorsitzende des Sozialdemokratischen Hochschulbundes , Linde, gekommen. Die Konferenz geht am Freitag mit den Neuwahlen des Bundesvorstandes zu Ende. – Nach dem Absingen der ‘Internationale’ traten die Delegierten in der mit einer Vietcong – Fahne geschmückten Universitätsmensa sogleich in eine ausgedehnte Debatte über die vom noch amtierenden Bundesvorstand vorgelegte Tagesordnung ein. Vor drei Mensatüren boten unterdessen die Berliner Kommune – Mitglieder Langhans, Kunzelmann und Teufel Druckerzeugnisse zum Verkauf feil. Nach der ‘Internationale’ spielten sie vom Tonband ein Lied der chinesischen Kulturrevolutionäre ab, zogen sich damit aber den Unwillen der SDS – Delegierten zu. – Hauptthema der Konferenz ist nach ihrem Programm der Versuch einer Standortbestimmung des SDS gegenüber der politischen Entwicklung in der Bundesrepublik und in der Welt sowie der Politik an den Hochschulen. In sechzehn bereits vorliegenden Anträgen werden unter anderem eine enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und ‘die Lösung der Arbeiterschaft‘ aus dem Einfluß der SPD sowie die Aufhebung des KPD – Verbots verlangt. Weitere Anträge wiederholen die Forderung nach Enteignung des Springer – Konzerns oder feiern die Kulturrevolution in China. – Der SDS, der 1946 in Hamburg gegründet wurde, hat nach Angaben seines Vorstandes dreißig Hochschulgruppen mit insgesamt etwa zweitausend Mitgliedern. SPD und SDS hatten sich 1960 voneinander getrennt.“
    FAZ 5. 9. 1967; Archiv
    88) Rede>05.09.1967>>Krahl/Dutschke, Rede: Organisationsreferat auf der 22. Delegiertenkonferenz des SDS
    „Die beiden zentralen politischen Ereignisse, an denen sich innerhalb des Verbandes seit der letzten Delegier¬tenkonferenz dessen politische Aktivität dichotomisch polarisierte, waren die Bildung der Großen Koalition und der politische Mord am 2. Juni in Berlin. Erstmalig seit der Abspaltung von der SPD stellte sich die Orga¬nisationsfrage als eine aktuell-politische innerhalb des Verbandes. Je nachdem, welchem von diesen Ereignis¬sen die politische Präponderanz zugesprochen wurde, kam es zu tendenziellen Fraktionsbildungen, die sich durch die objektive Intention auszeichneten, die theo¬retischen Meinungen zu praktisch-politischen Rich¬tungskämpfen zu konkretisieren.
    Deren mögliche organisatorische Konsequenz wur¬de etwa vom Bundesvorstand aus der Erfahrung der Protestbewegungen, besonders Jugendlicher, ebenso vage wie inhaltlich leer als ‚formal lockere, inhaltlich einheitliche öffentlich arbeitende Organisation‘ be¬schrieben und in Berlin unter dem Titel der Gegenuniversität und Institutsassoziationen diskutiert, während anderen Gruppen die Bildung der Großen Koalition Anlaß zum wiederholten Versuch einer Sammlungs¬bewegung sozialistischer Gruppen und Grüppchen bot. Darüber hinaus wurde die Aktualität der Organi¬sationsfrage nach dem 2. Juni für einige SDS-Gruppen um so akuter, als sie ihre organisatorische Unzuläng¬lichkeit praktisch erfahren mußten. Der noch nie da¬gewesenen Verbreiterung des antiautoritären Protestes nach dem 2. Juni war die überkommene, noch an der SPD orientierte Organisationsstruktur des SDS nicht gewachsen. Die Spontaneität der Bewegung drohte die größten Gruppen organisatorisch zu paralysieren. Ihr politisches Verhalten erschien deshalb zum großen Teil reaktiv aufgezwungen, und Ansätze für politisch¬ initiative Führung waren weitgehend hilflos.
    Die unmittelbar in der Gegenwart sichtbare Er¬scheinung des Fallens der Wachstumsraten in den wichtigsten Kennziffern ökonomischen Wachstums erklärt sich nicht oberflächlich aus bloßen Konjunk¬turschwankungen. Die fundamentalen Faktoren wirt¬schaftlichen Wachstums werden konstituiert durch die quantitative und qualitative Bestimmung der Ar¬beitskräftestruktur und des davon abhängigen Stan¬des in der Entwicklung der Produktionsmittel. Das Zusammenwirken dieser beiden Elemente begründet die ‚objektive Trendlinie‘ (Janossy) der wirtschaftli¬chen Entwicklung. ( …)
    Auf der Grundlage einer hervorragenden Arbeits¬kräftestruktur in der BRD (Zustrom von Facharbeitern aus ehemaligen deutschen Ostgebieten und später aus der DDR bis zum 13. August 1961) konnte sich so ein durch amerikanisches Kapital vermittelter langer Auf¬stieg bis zur vollen Ausnutzung des vorhandenen Ni¬veaus der Arbeitskräftestruktur und der von ihr in Bewegung gesetzten Produktionsmaschinerie durch¬setzen. Hinzu kam, daß in der BRD der Eindruck eines Wirtschaftswunders nur entstehen konnte, ‚weil nicht nur die Folgen des Krieges überwunden wurden, son¬dern auch der zwischen zwei Weltkriegen entstande¬ne Rückstand aufgeholt werden konnte.‘
  13. Im Laufe der prosperierenden Rekonstruktions¬periode mit ihren hohen Wachstumsraten wurden dem ’schwachen Staat‘ durch den Druck politischer und sonstiger Interessenverbände hohe Subventionen abgerungen, die die herrschende Oligarchie unter den damaligen Bedingungen durchaus verkraften konnte.
  14. Am Ende der Rekonstruktion, das heißt der Peri¬ode des Einlaufens in die Trendlinie, erscheinen die Subventionen als zusätzliche, meist unproduktive Aus-gaben, als für die Weiterentwicklung der Ökonomie gefährliche Totgewichte, als gesellschaftliche faux frais, ‚tote Kosten‘ der kapitalistischen Produktion.
  15. Das Eigengewicht der Interessenverbände inner¬halb des Systems der Interessendemokratie kann in der noch pluralistischen Gesellschaft nicht wieder ohne weiteres abgebaut werden, muß aber am Ende der Rekonstruktion in den Griff bekommen werden. So tauchen die Begriffe der Rationalisierung, der For-mierung und letztlich der ‚Konzertierten Aktion‘ auf. Die verschiedenen ‚Reformversuche‘ des Systems in der jetzigen Periode sind als Versuche des Kapitals zu begreifen, sich in die veränderten Bedingungen herr¬schafts- und profitmäßig anzupassen.
  16. Die auffälligste Erscheinung der gegenwärtigen ökonomischen Formationsperiode ist die Zunahme der staatlichen Eingriffe in den wirklichen Produktions¬prozeß als Einheit von Produktion und Zirkulation. Dieser Gesamtkomplex der staatlich-gesellschaftli¬chen Wirtschaftsregulierung bildet ein System des Integralen Etatismus, der im Unterschied zum Staats¬kapitalismus auf der Grundlage der Beibehaltung der privaten Verfügung über die Produktionsmittel die Gesetze der kapitalistischen Konkurrenz ausschaltet und den ehemals naturwüchsigen Ausgleich der Pro¬fitrate durch eine staatlich-gesellschaftlich orientierte Verteilung der gesamtgesellschaftlichen Mehrwert-masse herstellt.
    In dem Maße, in dem durch eine Symbiose staat¬licher und industrieller Bürokratien der Staat zum gesellschaftlichen Gesamtkapitalisten wird, schließt sich die Gesellschaft zur staatlichen Gesamtkaserne zusammen, expandiert die betriebliche Arbeitsteilung tendenziell zu einer gesamtgesellschaftlichen. Der Integrale Etatismus ist die Vollendung des Monopol¬kapitalismus.
    Außerökonomische Zwangsgewalt gewinnt im Inte¬gralen Etatismus unmittelbar ökonomische Potenz. Damit spielt sie für die gegenwärtige kapitalistische Gesellschaftsformation eine Rolle, wie seit den Tagen der ursprünglichen Akkumulation nicht mehr. Be¬wirkte sie in jener Phase den blutigen Expropriations-prozeß der Volksmassen, der überhaupt erst die Tren¬nung von Lohnarbeit und Kapital herbeiführte, wird sie Marx zufolge im etablierten Konkurrenzkapita¬lismus kaum noch angewandt. Denn die objektive Selbstbewegung des Begriffs der Warenform, ihres Wertes, konstituiert sich in dem Maße zu den Natur¬gesetzen der kapitalistischen Entwicklung, als die öko¬nomische Gewalt im Bewußtsein der unmittelbaren Produzenten verinnerlicht wird. Die Verinnerlichung ökonomischer Gewalt erlaubt eine tendenzielle Libe¬ralisierung staatlicher und politischer, moralischer und rechtlicher Herrschaft. Der naturwüchsig produ¬zierte Krisenzusammenhang der kapitalistischen Ent¬wicklung problematisiert in der Aktualität der Krise die Verinnerlichung ökonomischer Gewalt, die in der Deutung der materialistischen Theorie zwei Lösungen kennt. Die Krise ermöglicht einerseits die Mög¬lichkeit zu proletarischem Klassenbewußtsein und dessen Organisierung zur materiellen Gegengewalt in der autonomen Aktion der sich selbst befreienden Arbeiterklasse. Andererseits nötigt sie objektiv die Bourgeoisie im Interesse von deren ökonomischer Verfügungsgewalt zum Rückgriff auf die physisch ter¬roristische Zwangsgewalt des Staates.
    Der Ausweg des Kapitalismus aus der Weltwirt¬schaftskrise im Jahre 1929 beruhte auf der Fixierung an die terroristische Machtstruktur des faschistischen Staates. Nach 1945 wurde diese außerökonomische Zwangsgewalt keineswegs abgebaut, sondern in tota¬litärem Ausmaß psychisch umgesetzt.
    Diese Verinnerlichung beinhaltet den Verzicht auf manifeste Unterdrückung nach innen und war konsti¬tutiv für den Scheinliberalismus und Scheinparlamen-tarismus, allerdings um den Preis der antikommuni¬stischen Projektion eines absoluten Außenfeindes.
    Die aus einer veränderten internationalen Konstel¬lation entstandene ‚Entspannungspolitik‘ der BRD half mit, besonders am Ende der Rekonstruktions-periode, den Zersetzungsprozeß des militanten Anti¬kommunismus zu forcieren. Die manipulativ verinner¬lichte außerökonomische Zwangsgewalt konstituiert eine neue Qualität von Naturwüchsigkeit des kapita¬listischen Systems. Allerdings wäre ein Eingriff in die Naturgesetze der kapitalistischen Entwicklung nur sinnvoll denkbar, wenn sie den objektiven Verwer¬tungsprozeß des Kapitals strukturell veränderte. Ohne diese Annahme würde die Kritik des Systems der Manipulation bloße Kulturkritik bleiben und die Ein¬dimensionalisierung aller Bereiche der Gesellschaft, nämlich die Einebnung der wissenschaftlichen Diffe¬renzen von Überbau und Basis, Staat und Gesellschaft, akzidentell bleiben. Sie erfährt erst ihre ökonomie¬kritische, materialistische Darstellung, wenn das Ver¬hältnis von Wert und Tauschwert, Produktions- und Zirkulationssphäre selbst in die globale Eindimen¬sionalisierung der Gesellschaft einbezogen wird. Die Frage war also: Wie paßt der Überbau, außerökonomi¬sche Gewalt von Staat, Recht etc. als ein institutionelles System von Manipulation in die Substanz der Warenproduktion, die abstrakte Arbeit selbst ein? Ab¬strakte Arbeit, die Substanz des Wertes, bezeichnet das arbeitsteilige Produktionsverhältnis von isoliert privat arbeitenden Individuen. Auf Grund deren Isolation in der Produktion sind sie gezwungen, ihre Produkte auf dem Markt als Waren zu verkaufen, d.h. der gesell¬schaftliche Verkehr der Produzenten untereinander stellt sich nicht in der Produktion selbst her, sondern in der Zirkulationssphäre. Mit der Entwicklung zum Monopolkapitalismus zeichnet sich die Tendenz einer fortschreitenden Liquidation der Zirkulationssphäre ab, wodurch die Möglichkeit einer Aufhebung abstrak¬ter Arbeit bezeichnet wird. Dies deutet Marx mit der Analyse der Aktiengesellschaft an, wenn er diese als Gesellschaftskapital unmittelbar assoziierter Indivi¬duen bezeichnet. Außerökonomische Zwangsgewalt, Staat und andere Überbauphänomene greifen derart in die Warenzirkulation ein, daß die abstrakte Arbeit durch ein gigantisches institutionelles Manipulations¬system artifiziell reproduziert wird.
    Ebenso greift sie in die Warenproduktion der Ware Arbeitskraft ein. Wenn der technische Fortschritt der Maschine zwar potentiell die Arbeit abschafft, aber faktisch die Arbeiter abschafft, und eine Situation eintritt, in der die Herrschenden die Massen ernähren müssen, wird die Arbeitskraft als Ware tendenziell ersetzt. Die Lohnabhängigen können sich nicht ein¬mal mehr verdingen, die Arbeitslosen verfügen nicht einmal mehr über ihre Arbeitskraft als Ware. Daß am Ende der Rekonstruktion die strukturelle Arbeitslosig¬keit nicht mehr im Zusammenhang mit der Funk¬tionsbestimmung der Reservearmee analysierbar ist, ist Indiz dafür. Diese Tendenz ist begreifbar nur im Rahmen der durch den technischen Fortschritt zur Automation bewirkten Konstellationsveränderung im Verhältnis von toter und lebendiger Arbeit. Wie Karl Korsch und Herbert Marcuse mit Bezug auf Marx an-deuteten, bewirkt diese Konstellationsveränderung, daß nicht mehr das Wertgesetz, die objektiv sich durchsetzende Arbeitszeit, den Wertmaßstab abgibt, sondern die Totalität des Maschinenwesens selber.
    Diese Hypothesen lassen grundsätzliche Folgerun¬gen für die Strategie revolutionärer Aktionen zu. Durch die globale Eindimensionalisierung aller ökonomi¬schen und sozialen Differenzen ist die damals prak¬tisch berechtigte und marxistisch richtige Anarchis¬muskritik, die des voluntaristischen Subjektivismus, daß Bakunin sich hier auf den revolutionären Willen allein verlasse und die ökonomische Notwendigkeit außer acht lasse, heute überholt.
    Wenn die Struktur des Integralen Etatismus durch alle seine institutionellen Vermittlungen hindurch ein gigantisches System von Manipulation darstellt, so stellt dieses eine neue Qualität von Leiden der Massen her, die nicht mehr aus sich heraus fähig sind, sich zu empören. Die Selbstorganisation ihrer Interessen, Be¬dürfnisse, Wünsche ist damit geschichtlich unmöglich geworden. Sie erfassen die soziale Wirklichkeit nur noch durch die von ihnen verinnerlichten Schemata des Herrschaftssystems selbst. Die Möglichkeit zu qua¬litativer, politischer Erfahrung ist auf ein Minimum reduziert worden. Die revolutionären Bewußtseins-gruppen, die auf der Grundlage ihrer spezifischen Stel¬lung im Institutionswesen eine Ebene von aufklären¬den Gegensignalen durch sinnlich manifeste Aktion produzieren können, benutzen eine Methode politi¬schen Kampfes, die sie von den traditionellen Formen politischer Auseinandersetzung prinzipiell unterschei-det.
    Die Agitation in der Aktion, die sinnliche Erfahrung der organisierten Einzelkämpfer in der Auseinander¬setzung mit der staatlichen Exekutivgewalt bilden die mobilisierenden Faktoren in der Verbreiterung der radikalen Opposition und ermöglichen tendenziell einen Bewußtseinsprozeß für agierende Minderheiten innerhalb der passiven und leidenden Massen, denen durch sichtbar irreguläre Aktionen die abstrakte Ge¬walt des Systems zur sinnlichen Gewißheit werden kann. Die ‚Propaganda der Schüsse‘ (Che) in der ‚Dritten Welt‘ muß durch die ‚Propaganda der Tat‘ in den Metropolen vervollständigt werden, welche eine Urbanisierung ruraler Guerilla-Tätigkeit geschicht¬lich möglich macht. Der städtische Guerillero ist der Organisator schlechthinniger Irregularität als Destruk¬tion des Systems der repressiven Institutionen.
    Die Universität bildet seine Sicherheitszone, genau¬er gesagt, seine soziale Basis, in der er und von der er den Kampf gegen die Institutionen, den Kampf um den Mensagroschen und um die Macht im Staate or¬ganisiert.
    Hat das alles etwas mit dem SDS zu tun? Wir wissen sehr genau, daß es viele Genossinnen und Genossen im Verband gibt, die nicht mehr bereit sind, abstrak-ten Sozialismus, der nichts mit der eigenen Lebens¬tätigkeit zu tun hat, als politische Haltung zu akzep¬tieren. Die persönlichen Voraussetzungen für eine andere organisatorische Gestalt der Zusammenarbeit in den SDS-Gruppen sind vorhanden. Das Sich-Ver¬weigern in den eigenen Institutionsmilieus erfordert Guerilla-Mentalität, sollen nicht Integration und Zy¬nismus die nächste Station sein.
    Die bisherige Struktur des SDS war orientiert am revisionistischen Modell der bürgerlichen Mitgliederparteien. Der Vorstand erfaßt bürokratisch die zah¬lenden Mitglieder unter sich, die ein bloß abstraktes Bekenntnis zu den Zielen ihrer Organisation ablegen müssen. Andererseits vermochte der SDS die perfek¬te Verwaltungsfunktion revisionistischer Mitglieder¬parteien nicht voll zu übernehmen, da er ein nur teil¬bürokratisierter Verband ist, ein organisatorischer Zwitter. Demgegenüber stellt sich heute das Problem der Organisation als Problem revolutionärer Existenz.“
    Diskus Februar 1980, Seite 6 ff.
    89) Artikel>06.09.1967>>FAZ: „Finsternis über dem SDS“
    „Von der Funktion der studentischen Opposition am Beispiel der Delegiertenkonferenz des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes! – Gegen Abend, als die Dunkelheit die links orientierte Versammlung einzuhüllen begann, blieb das Licht weg. Doch auf den Gedanken, es könne sich dabei um einen Sabotageakt des Klassenfeindes handeln, kam keiner der rund siebzig Delegierten und vielleicht dreihundert Gäste und Zuhörer der 22. Delegiertenkonferenz des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), die am Montag in der Mensa der Frankfurter Universität eröffnet worden war. Die Dämmerung wurde dichter, die Luft dicker und die meisten derer, die acht oder neun Stunden mehr oder weniger verständnisvoll und bereitwillig gelauscht, mehr oder weniger erfolgreich sich gegeben hatten, wurde immer unruhiger und undisziplinierter. Wo vorher Sozialismus, Marxismus und Leninismus mit ein paar Tupfen Mao drauf gepredigt und hingenommen worden waren, machte sich nun Unruhe breit, je mehr in die Anonymität unterzutauchen war. Es wurden Liedchen gepfiffen, man verlangte ‘mehr Licht’, lachte, rief ‘Aufhören’ und artikulierte so den arteigenen Protest gegen Autorität und Herrschaft, indem man auch den Versuch, die für fünf Tage selbst auferlegte Ordnung zu unterlaufen, nicht scheute. – Vom mittelfrühen Morgen an hatten sich Delegierte und Gäste – drei Vertreter des Studentenrates der Sowjetunion, zwei FDJ – Funktionäre, der Vorsitzende der Abteilung Jugend bei der Industriegewerkschaft Metall, Günther, ‘Genossen’ aus Österreich, einer gar aus den Vereinigten Staaten – strapaziert und willig bis unwillig zugehört, gelegentlich auch gern agiert. Etwa eine Stunde lang hatte man die vom noch amtierenden Bundesvorstand vorgelegte Tagesordnung diskutiert, und sie dann – im Grunde unverändert – gebilligt. Zuvor hatten sich die ‘Genossen Präsidiumsmitglieder’ per Akklamation unter die Vietcong – Fahne, die als einziger Schmuck den Versammlungsraum zierte, setzen lassen. – Zur Einstimmung wurde die ‘Internationale’ gesungen. Vor der Tür saßen unterdessen die Berliner Kommune – Mitglieder – allen voran der bärtige rosige Teufel und der pudelköpfige Langhans – und feixten. Die Kommunardin mit dem knöchellangen Rock, mit braun angestrichenen Händen, grünlackierten Fingernägeln und braunem Stirnband, das sie der Winnetou – Schwester Nscho – tschi vieler Knaben – Tage ähnlich sehen ließ, stimmte Zeitung lesend in den Gesang ein, während die männlichen Kollegen an ihrem Tonbandgerät hantierten und die ihrer Meinung nach wohl passende Stelle suchten. Sie fanden sie, sehr zum Ärger der SDS – Leute drinnen, die nicht ohne Widerwillen, Unmut und Überraschung reagierten, als in ihrem Rücken unvermittelt im Innern des Versammlungsraums ein Lied aus der chinesischen Kulturrevolution erklang. ‘Aufhören’, ‘Raus’ und ‘Ruhe dahinten’. Die Kommune zog sich zurück und widmete sich wieder dem Geschäft, stellte sich zur Schau und verkaufte munter die eigene Geschichte, das eigene sattsam bekannte ‘Problem’, Broschüren fremder, aber nicht unbekannter Autoren. – Drinnen kam man dann noch zum ernsteren Teil des Unternehmens. Der Bundesvorsitzende des SDS, Reimut Reiche , verlas auf Schwäbisch den Rechenschaftsbericht des Vorstandes. Er schien nicht ungern Abschied von seinem Amt zu nehmen. Das Schulungsprogramm, vor etwas weniger als einem Jahr von der Delegiertenkonferenz beschlossen, war inzwischen zu Grabe getragen worden. In der Frage der Notstandsgesetzgebung habe, wie Reiche meinte, der SDS versagt. Als Zukunftshoffnung bleibe dem SDS die Schaffung eines Studenten – Syndikats. Als Nahziele propagierte Reiche die ‘Aktion’ und die Politisierung der Studenten. Reiche sprach schnell, überschlug halbe und ganze Seiten und empfahl sie den Delegierten zur späteren Lektüre, als Pflichtübung, als wisse er nur zu genau, daß er im wesentlichen nur Kritik an Amtsführung und Bericht ernten werde. – Reiches Stellvertreter, Peter Gäng, sprach über ‘Die Entwicklung der BRD und die Funktion der studentischen Opposition in Relation zu außeruniversitären Bewegungen’. Gleichfalls schwäbisch und gleichfalls resigniert. Beide wurden lebhaft beklatscht und nach akademischem Brauch beklopft. Dennoch fielen die Schläge in der folgenden Diskussion der Berichte des Vorstandes ziemlich dicht. Da wurden Versäumnisse und Fehler des Bundesvorstandes aufgezählt, da hieß es immer wieder: der Bundesvorstand ‘hat nicht’, ‘er hat versäumt’, ‘er hätte müssen’. Man tadelte, daß er zu selbstgefällig und eigenwillig gehandelt habe. Andere meinten, der Bundesvorstand habe es gerade an Hilfen und Direktiven fehlen lassen. Und auch die Kritiker wurden von erheblichem Beifall zu ihren Plätzen geleitet. – Letzter Punkt des ersten Tages: Entlastung des Bundesvorstandes. Ein Antrag, der Heiterkeit erregte und Zustimmung zu finden schien: Die Delegiertenkonferenz solle den Bundesvorstand nicht entlasten, sondern abwählen. Der Antragsteller blieb konsequent. Er unterstützte ihn als einziger. Die anderen Delegierten stimmten mit erhobenen Streichhölzern und brennenden Milchtüten für Entlastung. Es war inzwischen völlig finster geworden.“
    FAZ 6.9.1967; Archiv
    90) Artikel>06.09.1967>>FR: „Dutschke erntet Widerspruch“
    „SDS soll eine politische Organisation ständiger Guerillakämpfer sein – Auf Widerspruch stieß der ‘Chefideologe’ des West – Berliner SDS am Dienstag auf dem Bundeskongreß des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes in Frankfurt Rudi Dutschke erntete gelegentlich Gelächter, und mehrere Diskussionsredner attackierten ihn. Nur wenig Beifall erhielt allerdings auch ein Bonner Delegierter, der dem Berliner ‘sehr wenig reflektierten Aktivismus ohne konkretes Ziel’ und damit Nähe zum Faschismus vorwarf. – Dutschke war in einem Referat über die Organisation des SDS nach einer ziemlich abstrakten Analyse der Entwicklung des Spätkapitalismus zu dem Schluß gekommen, die soziale Frage sei keine spezifische Klassenfrage mehr, sondern eine Menschheitsfrage. Er ließ erkennen, daß er die Arbeiterklasse nicht als Vortrupp der Revolution ansieht, indem er sagte, es gebe ‘keinen privilegierten Ort in der Gesellschaft, für die Menschheit zu handeln.’ Jeder Repräsentant der Autorität sei der Feind. Der Fortschritt liege in der Entwicklung des Bewußtseins des Menschen. Ausgangspunkt revolutionärer Aktivität seien individuelle menschliche Interessen. – Deswegen sollte der SDS nach Meinung Dutschkes eine politische Organisation von ständigen Guerillakämpfern sein, die in der Universität ihre soziale Basis habe, von der aus sie den Kampf gegen die Institutionen führe. Leider sei die bürgerliche Mitgliederpartei noch immer das Modell für die Organisationsform des SDS, in der das Bekenntnis zu den Zielen der Organisation genüge. Solch abstrakter Sozialismus dürfe indessen nicht mehr als politische Haltung anerkannt werden. – Dutschke wandte sich gegen Behauptungen, er sei gegen Arbeit in den Gewerkschaften. Statt jedoch im Apparat aufzugehen, müsse der Zusammenbruch des Apparats durch Selbsttätigkeit des Menschen erreicht werden. Der SDS solle im Rahmen einer ‘dezentralisierten Zentralisierung’ überregionale Projektgruppen (etwa für Frankfurt, Darmstadt, Gießen und Mainz) bilden, in denen theoretische Forschung mit praktischer Tätigkeit verbunden werden. Neben einer zentralen Aktion gegen die Notstandsgesetze in Bonn und einer Kampagne gegen den Springer – Konzern als dem Hauptmanipulationszentrum solle auch für den Austritt der Bundesrepublik aus der NATO agitiert werden. Unterstützung fand Dutschke durch einen Hamburger Delegierten, der sogar für die Kommune als Organisationsprinzip eintrat. Die Diffamierung der Kommune I, obwohl leider anarchistisch statt revolutionäre, sei Verrat am Sozialismus gewesen.“
    FR 6. 9. 1967; Archiv
    91) Artikel>06.09.1967>>Junge Welt:“SDS sammelte für Vietnam“
    „Grüße des FDJ – Zentalrats der 22. Konferenz überbracht – Die 22. Ordentliche Delegiertenkonferenz des SDS in Frankfurt/Main wurde am Dienstag fortgesetzt. Der Kandidat des Zentralrats der FDJ Günter Schneider überbrachte, dem Kongreß die Grüße des Zentralrats und seines Ersten Sekretärs, Günther Jahn. In der Diskussion wurde fast völlige Übereinstimmung erzielt, daß der Arbeiterklasse die führende Rolle in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus gebühre und gemeinsam mit den Gewerkschaften der Kampf gegen die Notstandsgesetze aktiviert werden müsse. In einem dem Kongreß vorliegenden Antrag wird die Verurteilung der israelischen Aggression gegen die Araber gefördert. Eine Sammlung des SDS für die FNL Südvietnams ergab bisher über 10. 000 DM.“
    Junge Welt 6. 9. 1967; Archiv
    92) Flugblatt>06.09.1967>>SDS: Aufruf zur Selbstanzeige wegen Aktion Amerikahaus
    „Gegen die Genossen Dutschke und Krahl ist aus Anlaß unserer gestrigen Aktion im Amerikahaus von der Frankfurter Polizei Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet worden. Wir erkennen darin den verzweifelten Versuch der Institutionen, die Meinungsäußerungen von Minderheiten zu unterdrücken, in dem Aktionen von Minderheiten personalisiert werden und auf Grundlage der Rädelsführertheorie einzelne Individuen den Repressalien des Apparates voll auszusetzen. – Da wir den einzigen Weg derartigen individualisierten Repressionen zu begegnen in einer Selbstanzeige sehen, werden die Delegierten und alle anderen Genossen aufgefordert, sich selbst anzuzeigen. – Hiermit zeige ich mich an, am 6. September 1967 im Amerikahaus Frankfurt abends zwischen 19. 45 Uhr und 20. 45 Uhr Hausfriedensbruch begangen zu haben und andere dazu aufgefordert zu haben. – Ich bitte den Staatsanwalt um gerechte Bestrafung.“
    Flugblatt SDS 6. 9. 1967; Archiv
    93) Artikel>08.09.1967>>FAZ: „Anarchisten – Traditionalisten – Strenggläubige
    „Die Fraktionen im Sozialistischen Deutschen Studentenbund – Man hatte, wie in jedem Jahr, eigentlich den Standort der eigenen Organisation, des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), fünf Tage lang bestimmen und Beschlüsse über das weitere Vorgehen fassen wollen. Zu diesem Zweck waren etwa siebzig Delegierte, wie es heißt auf eigene Kosten, aus Hochschulstädten zwischen Aachen und München, Berlin und Saarbrücken zur 22. Delegiertenkonferenz des SDS nach Frankfurt geeilt. Daß diese Ziel nicht erreicht werden konnte, lag unter anderem daran, daß es – schon an der Oberfläche sichtbar – zwei Standorte gibt. Zwar ist man sich grundsätzlich darüber einig, daß die bestehende Ordnung in der Bundesrepublik umgestoßen und ein sozialistisches Wunderland geschaffen werden müsse. Über das ‘Wie’ hingegen kann man sich nicht recht einig werden. – Die ‘Anarchisten’ – an ihrer Spitze der Vorsitzende der Berliner SDS – Gruppe, Rudi Dutschke – wollen vor allem mit weithin sichtbaren Aktionen die bestehende Ordnung unterlaufen und damit irgendwo irgendwie sozialistisches Bewußtsein verbreiten und die Revolution vorbereiten. Diesem Ziel sollten auch die von Dutschke geforderten, von Che Guevara entliehenen ‘städtischen Guerillakämpfer’ dienen. – Die ‘Traditionalisten’ auf der anderen Seite – die Unterscheidung vergrößert stark, ist aber auch SDS – intern üblich – sehen in der Aktion von Fall zu Fall, in dem spontanen Einzelunternehmen fast nach Lust und Laune, eine Gefahr. Sie bestehen darauf, ideologische Positionen zu erarbeiten, auch jede Aktion im voraus ausgiebig zu diskutieren. Deshalb nehmen sie auch Rudi Dutschkes zuvor nicht besprochene Meinungsäußerung übel, die eben dazu geführt habe, dem ‘Klassenfeind‘ das Fürchten zu lehren, als ideologische Positionen zu definieren. Für den ‘Städtischen Guerillakämpfer’ gar hatten die Traditionalisten allenfalls ein höhnisches Gelächter übrig. – Die offizielle ‘traditionalistische’ SDS – Zielsetzung, wenn es sie tatsächlich gäbe, sähe – wieder stark vereinfacht – etwa folgendermaßen aus: Um das erklärte Endziel zu erreichen, ist primär eine Schwächung aller ‘kapitalistischen’ Länder nötig (die Bundesrepublik isoliert sozialistisch machen zu können, hält man für unmöglich). Dafür werden zwei Voraussetzungen genannt: Einmal müßten die sozialistischen Länder den Kampf der Länder der Dritten Welt unterstützen und so die ‘kapitalistischen’ Länder schwächen. Zum zweiten müßte gleichzeitig in den ‘kapitalistischen’ Ländern gegen die existierenden Herrschaftssysteme möglichst allumfassender Widerstand geleistet werden. Hier fehlt es, wie auch im SDS eingestanden wird, einstweilen noch ein bißchen an der rechten (also linken) ‘antiinstitutionalistischen Haltung’. Die Bereitschaft gegen Staat, Verwaltungs – und andere öffentliche Bürokratie zu kämpfen, finde sich nämlich gegenwärtig an den Universitäten, in Ansätzen zu den Schulen, also in relativ schwachen Gruppen, die von Jugendlichen und intellektuellen Sozialschichten ausgeführt werden. Deshalb müsse man, so heißt es, die Position des SDS umfassend stärken und solidarisch mit anderen ‘sich bewegenden gesellschaftlichen Gruppen’ zusammenarbeiten. Und das immer aus den Hochschulen heraus, die die Basis bleiben müßten. – Wie sich dann eine mögliche Aktionseinheit mit der einst als Trägerin der revolutionären Idee begriffenen Arbeiterklasse entwickeln könnte, sieht der bisherige Bundesvorstand des SDS so: Es habe sich gezeigt, daß der offensive politische Kampf der Studenten an der Hochschule hochschulpolitische Auseinandersetzungen von der Schwere hervorbringen kann, daß sich in ihnen die universitäre Administration auch offen als direktes Organ der staatlichen Institutionen zu erkennen gibt. Die dann zustande kommenden formellen Repressionsbündnisse zwischen universitärer und staatlicher Administration setzen die oppositionellen Studenten einer Bedrohung aus, in der sie begreifen, daß ihre Auseinandersetzung in der Klasse der unmittelbaren Produzenten eine Entsprechung finden muß, um weiter bestehen zu können. Die Repressionsmaßnahmen der staatlichen Institutionen und der öffentlichen, wie vor allem der Publikationsmittel gegen die Studenten sowie die Versuche der oppositionellen Studenten, sich direkt an die Arbeiterklasse zu wenden, lassen die Arbeiterklasse nicht unberührt, auch wenn sich dies zunächst vor allem darin äußert, daß die (z. T. nur zu berechtigten) Ressentiments der Arbeiterklasse gegen die studentische Intelligenz aktualisiert und verstärkt werden. Es ist Aufgabe des SDS, die Auseinandersetzung immer wieder auf diese Höhe zu bringen; denn dies ist eine Voraussetzung dafür, daß sich bei einem relativen Teil der Studenten ein solidarisches sozialistisches Bewußtsein entwickelt und damit die Befähigung zu den Solidaritätsaktionen für den Kampf der Arbeiterklasse mit denen die Studenten das Ressentiment der Arbeiter überwinden können.’ – Ganz so schwer machen es sich nicht alle. Denn auch die ‘Traditionalisten’ Fraktion zerfällt in diverse Untergruppen: die Traditionalisten im engeren Sinn, die marxistisch leninistisch die Arbeiterklasse für die Trägerin der revolutionären Idee halten, engeren Kontakt zu den Gewerkschaften zu halten versuchen, die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen preisen, die Arbeitsgemeinschaft Sozialistischer Opposition (ASO), die die Gründung einer neuen kommunistischen Partei auf ihre Fahnen geschrieben hat, ihr nahestehen oder angehören. Diejenigen, die im SDS ‘Trotzkisten’ genannt werden, glauben, durch Kontakt mit unteren und mittleren Gewerkschaftsfunktionären Widersprüche in diese Organisationen hineintragen und – in ferner Zukunft – die ‘Lohnempfänger’ politisieren und so die Revolution in Gang bringen zu können. Schließlich gibt es dann noch die relativ große Gruppe, die man ‘strenggläubig linkssozialistisch’ nennen könnte; sie hält die junge akademische Intelligenz für die Spitze und den einstweiligen alleinigen Träger der revolutionären Idee und meint, ausschließlich von hier aus ihren Traum verwirklichen zu können. Über allem schweben die ‘Zentristen’, die Wert darauf legen, nicht als Kompromißler angesehen zu werden; sie versuchen, die auseinanderstrebenden Elemente und Vorstellungen zu koordinieren, die im Grunde entgegengesetzten Positionen unter einen Hut zu bringen. Sie bemühen sich, eine politische Linie zu finden, eine gewissen minimale Einheit zu wahren. – Alle ideologischen Gegensätze sind ohne Bedeutung, wenn der SDS öffentlich agiert, wenn er Demonstrationen oder Happenings veranstaltet. Denn man weiß, daß man das Interesse der Öffentlichkeit nur durch möglichst spektakuläre Aktionen erregen und behalten kann. – Die ideologischen Meinungsverschiedenheiten werden gegenwärtig in Frankfurt sichtbar ausgetragen. Dabei berauschen sich die Disputanten im wesentlichen an abstrakten Denkmodellen, die in einer in diesem Land üblicherweise kaum gebrauchten Sprache vorgetragen werden. Da tauchen der ‘Klassenfeind’, der ‘Bourgeois’, ‘Monopol’ – und ‘Spätkapitalismus’ aus dem Vokabular der frühen Klassenkämpfer wieder auf. Da ist von der ‘sozial – strategischen Basis der Arbeiterklasse’, der ‘Rolle des Proletariats im Spätkapitalismus’, der ‘Anonymisierung des Kapitals’ die Rede, da versucht man, eine ‘Theorie des organisierten Kampfes’ zu entwickeln, eine ‘strukturelle Analyse der struktiven Manipulation als Moment des Spätkapitalismus ‘zu erarbeiten, bemüht sich um die ‘exemplarische Entlarvung der Institutionen’ oder beschwört die ‘Funktion der Aktion für die Integration der Organisation’. Dabei werden hinter allen Diskussionen, in denen es an Anfeindungen, Vorwürfen, Beschimpfungen und Beleidigungen keineswegs fehlt, immer wieder spürbar der persönliche Ehrgeiz und das Streben nach Macht, einer beschränkten Macht über – nach SDS – eigener Angabe – zweitausend Mitglieder.“
    FAZ 8. 9. 1967; Archiv
    94) Artikel>08.09.1967>>FR: „Kein Zweck heiligt die Mittel“
    „Von Karl – Hermann Flach – Unsere saturierte Gesellschaft kann durchaus etwas Bewegung brauchen. Ruhe ist in einer Demokratie nicht die erste Bürgerpflicht; Unruhe kann heilsam sein. Auch ein wenig Aufregung über die wundersamen Erscheinungen studentischen Proteste, über lange Bärte, zottelige Haare, bunte Halsketten oder grünlackierte Fingernägel ist beabsichtigt und vielleicht ganz gesund. Warum soll der zufriedene Bürger nicht gelegentlich schockiert werden? Unsere Demokratie soll ja nicht einschlafen. – Die Parole der protestierenden Studenten heißt ‘Agitation durch Aktion‘ . Das klingt schrecklich revolutionär, ist aber in Wahrheit ein Akt der Anpassung an die verhaßte Gesellschaft. Nur die Aktion verspricht Schlagzeilen. Darum gibt es Filmstars, die Busen oder Beinchen zeigen oder einen Freund im Nachtclub ohrfeigen, weil sie sich auf den Publizitätsgrad ihrer Schauspielkunst allein nicht verlassen wollen. Deshalb haben wir Politiker, die ein Faß Bockbier anstechen oder mit Helm und Lampe in die Grube fahren, da die Kraft ihrer Argumente kein ausreichendes Echo findet. Und aus diesem Grunde gibt es auch Studenten, die durch ‘Happenings’ auf sich aufmerksam machen und die Vietcong – Fahne im Amerika – Haus hissen, weil sie sich davon mehr Publicity versprechen als von diszipliniert vorgetragenen Diskussionsbeiträgen. Das alles ist kein Grund zur Besorgnis. Jeder zollt dem Zeitalter der Werbung auf seine Art den Tribut. Und wem das Geld für teure Public – Relations – Kampagnen fehlt, der schafft sie sich durch Aktion. Das ist systemgerechter als die Urheber gelegentlicher Krawalle glauben. – Weniger schön wird die Sache aber, wenn die jungen Protestierenden bereits jenen Grat von Heuchelei erreichen, der das bekämpfte ‘ Establishment ‘unrühmlich auszeichnet. Wenn sie beispielsweise die Staatsautorität in Gestalt der Polizei planmäßig provozieren, um sich dann so richtig empören zu können, wenn die Uniformierten auf die Provokation hereinfallen. In Frankfurt taten sie ihnen diesen Gefallen allerdings nicht. – Es ist auch Heuchelei, einen Versammlungsraum zu stürmen, die Bühne zu besetzen, die Veranstalter am Sprechen zu hindern und doch lautstark nach der versprochenen Diskussion zu brüllen. Es wäre wirklich schade, wenn die junge Linke auf die Philosophie eines SA – Sturmes hinuntersinken würde, der eine gegnerische Versammlung handstreichartig besetzt und danach höhnt, er habe jetzt die demokratische Mehrheit. – Wer die offenen Diskussion erzwingen will, darf sie nicht vorher abschaffen. Kein noch so guter Zweck heiligt die Mittel. Im Namen heiligster Zwecke wurden in dieser Welt Ketzer gefoltert, Waffen gesegnet, Andersdenkende liquidiert, wurden Blut und Tränen gesät. Noch jede Revolution hat ihre Kinder gefressen. Ihre Vollstrecker waren meist rücksichtslose Usurpatoren der Macht. Wer sich im politischen Kampf auf die moralische Ebene seiner rücksichtslosen Gegner begibt, wird selbst korrumpiert. – Für Rudi Dutschke sind das sicher die abgestandenen Worte eines von der Zeit überholten Spätliberalen. Doch ihm sei gesagt, daß seine Gedanken von der Aktion um ihrer selbst willen, seine Elitentheorie und seine sagenhafte Ignoranz gegenüber der Kompetenz ‘bürgerlicher’ Kritiker nicht so sehr in die Zukunft denn in die Vergangenheit deuten. Ich bin jedenfalls lieber ein (linker) Spätliberaler als ein (linker) Frühfaschist . – Toleranz und Liberalität sind absolute Werte. Noch jede totalitäre Epoche in der Geschichte begann mit der Verdammnis des ‘Objektivismus’ und dem Zwang zu absoluter Parteilichkeit. Alle Versuche, die Menschheit im Besitz vermeintlich letzter Wahrheiten glücklich zu machen, schlugen gegen den Menschen aus. Man kann nicht Freiheit predigen und Terror provozieren oder produzieren. an diesem Widerspruch muß das amerikanische Engagement in Vietnam scheitern, an ihm kann aber auch eine junge und aktive Bewegung zerbrechen, deren schöne Aufgabe es sein könnte, der Freiheit und der Wahrheit in dieser unzulänglichen Gesellschaft einen Durchbruch zu erkämpfen. Die protestierende Jugend sollte verhindern, daß diese Demokratie von den Demokraten selber ruiniert wird, anstatt ihnen dabei noch zu helfen.“
    FR 8. 9. 1967; Archiv
    95) Artikel>08.09.1967>>FR: „Polizei zeigt Rudi Dutschke an“
    „Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen den West – Berliner SDS – Chefideologen Rudi Dutschke und den Frankfurter SDS – Bundeskongreß – Delegierten Hans – Jürgen Krahl erstattete am Donnerstag die Frankfurter Polizei. Dutschke und weit über 150 dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund nahestehende Studenten und Jugendliche hatten am Mittwochabend, wie in einem Teil der Auflage berichtet, im Frankfurter Amerika – Haus eine Podiumsdiskussion führender Journalisten über das amerikanische Engagement in Vietnam zu sprengen versucht.“
    FR 8. 9. 1967; Archiv
    96) Artikel>08.09.1967>>Offenbacher Post: „Anzeige gegen Dutschke und Krahl“
    „Die Frankfurter Polizei will Strafanzeige gegen die SDS – Funktionäre Rudi Dutschke und Hans – Jürgen Krahl erstatten. Nach einer Mitteilung von Polizeioberrat Jordan vom Donnerstag bieten Hausfriedensbruch und der Verstoß gegen das Versammlungsverbot dazu eine Handhabe. – Dutschke und Krahl sowie eine große Anzahl von Mitgliedern und mit dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund sympathisierenden Studenten hatten am Mittwoch eine Vietnam – Podiumsdiskussion im Frankfurter Amerika – Haus sprengen wollen. – Erst die Polizei konnte die Ordnung im Saal wieder herstellen. Wie Jordan weiter mitteilte, wollte die Polizei mit den Strafanzeigen keine Antipathie gegen Demonstrationen zum Ausdruck bringen. Es gehe lediglich darum, den Anführern der Demonstration zu zeigen, daß innerhalb der bestehenden Gesellschaftsordnung gewisse Grenzen gewahrt bleiben müßten.’ Was da inszeniert wurde, grenzt an Anarchie’, sagte Jordan.“
    Offenbacher Post 8. 9. 1967; Archiv
    97) Artikel>01.10.1967>>asta information: „AStA – Stellvertreter zurückgetreten“
    „In der Parlamentssitzung vom 16.10.67 kündigten die stellvertretenden AStA – Vorsitzenden Hermann Lange (Finanzen) und Michael H. Wolf (Inneres) ihren Rücktritt an. Wir druckten die Rücktrittserklärungen im Wortlaut und eine Stellungnahme des AStA – Vorsitzenden Hans – Jürgen Birkholz.: –
    ‘Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt vom Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des AStA der JWGU. – Es hat sich gezeigt, daß eine sinnvolle politische Arbeit in der Studentenschaft unter den derzeitigen Voraussetzungen unmöglich ist. Seit mehreren Parlamentssitzungen wird das Interesse der Parlamentarier, sich wirklich an der Arbeit in der Studentenschaft zu beteiligen, immer geringer, Ausschüsse werden nicht besetzt oder ihre Mitglieder müssen zwangsweise rekrutiert werden, über grundsätzliche Fragen wird im SP nicht mehr diskutiert. – Auf der 1. o. Parlamentssitzung des WS 67/68 zeigte sich dieser Fall ganz eklatant. Während man den AStA permanent zur Tätigkeit auffordert und seine Leistungen quantitativ wie qualitativ heftig kritisiert werden, ist man im Parlament nicht bereit, auch nur die wichtigsten anstehenden Fragen zu behandeln. In dieser Situation gäbe es die Möglichkeit, den AStA so umzustrukturieren, daß eine politische Vertretung auch ohne die sehr fragwürdig gewordene Mitarbeit des Parlaments durchgeführt würde. Diesen Weg halte ich aus Gründen der notwendigen Kontrolle des AStA durch das SP und aus demokratischen Prinzipien nicht für gangbar, außerdem ist der AStA auch finanziell und organisatorisch dazu nicht in der Lage. – In dieser Situation sehe ich nur die Möglichkeit, meine Mitarbeit im AStA einzustellen. Ffm. , 17. 10. 67 01. 30h – Michael H. Wolf. ‘
    ‘Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt als Stellv. Vorsitzender und Finanzreferent des Allgemeinen Studentenausschusses. – Die gestrige Parlamentssitzung hat m. E. die schizophrene Situation des Parlaments verdeutlicht. Einesteils werden dem AStA – Vorstand laufend Vorhaltungen wegen kleiner Mängel seiner Amtsführung gemacht, andererseits kann sich das Parlament selbst nicht zu vernünftiger Arbeit bequemen. Wenn es darum geht, weniger spekulative gemeinsame Aufgaben von Parlament und AStA zu lösen, dokumentiert das Parlament in eindrucksvoller Weise seine Interesselosigkeit. – Ich habe, und darüber sollte spätestens jetzt Klarheit bestehen, meine Mitarbeit im AStA als Zusammenarbeit mit dem Parlament verstanden, mit dem Ziel, die Studentenschaft an politischen Fragen im Allgemeinen und an hochschulpolitischen Fragen im Besonderen zu interessieren. Das scheint mir unter den gegenwärtigen Vorzeichen nicht mehr gewährleistet. – 6 Frankfurt/Main, den 17. Okt. 1967
    Hermann Lange.“
    asta information Oktober 1967; Archiv
    98) Artikel>01.10.1967>>asta information: „Enteignet Springer“
    „Am 6. Oktober trafen sich in Offenbach Vertreter der Studentenverbände, ebenso der ASten verschiedener westdeutscher und Westberliner Hochschulen, um über Möglichkeiten studentischer Aktionen gegen das Meinungsmonopol des Springer – Konzerns zu beraten. In dem Schlagwort ‘Enteignet Springer’ enthüllt sich zwar der utopische Kern der gesamten Kampagne – a) die Große Koalition wird kaum bereit sein, ihr Sprachrohr zu entmachten, b) und wenn sie es täte, wäre ein Manipulationsübel durch das andere vertuscht – , der Slogan soll aber daraufhin weisen, daß das Eigentumsrecht nach unserem . i. Grundgesetz; (Art. 14 und 15; 26) dem Recht auf Meinungs – und Informationsfreiheit gegenüber zweitrangig ist. Weniger utopisch anmutende Varianten der Parole wären vielleicht; ‘Gegen Pressekonzentration – für Informationsfreiheit’ – in diesem Sinne also sollte die erste Phase der Anti – Springer – Kampagne verstanden werden, die in diesem Semester an fast allen Hochschulen anläuft. Der Aktionsradius zieht sich über ein weites Feld von Auslieferungsverhinderungen der Bildzeitung bis hin zu Entwürfen für ein demokratisches Pressegesetz. Rechtliche Argumente gegen die Springersche Meinungsdiktatur sollen in Berlin vor einem ‘Springer – Tribunal’ vorgetragen werden. Der ‘Berliner Extradienst’, Herausgeber des nunmehr unregelmäßig erscheinenden ‘Extrablattes’, druckt im November eine ‘Springer – Ausgabe’ in einer Auflage von 500 000 Stück. Zehn Prozent davon soll in Berlin, der Rest in der Bundesrepublik vertrieben werden. Auch hier in Frankfurt werden Studenten ‘Extrablätter’ an die Bevölkerung verkaufen. Das Politische Referat des AStA plant außerdem für dieses Semester teach – ins zum Problem Pressekonzentration. Näheres hoffen wir in der nächsten AStA – Info bekanntgeben zu können. – Klaus Kreppel – (Politischer Referent).“
    asta information Oktober 1967; Archiv
    99) Artikel>01.10.1967>>asta information: „Frankfurter Ringvorlesung“
    „Wie an den Universitäten Hamburg und Tübingen schon seit einigen Jahren wird in diesem Semester auch in Frankfurt eine Ringvorlesung veranstaltet, zu der Professoren aus allen Fakultäten zu dem Thema ‘Wissenschaft und Gesellschaft’ Vorträge halten werden. – Die Organisatoren der Ringvorlesung, Allgemeiner Studentenausschuß und Sozialdemokratischer Hochschulbund gingen dabei von der Tatsache aus, daß bei der Diskussion um die Studienreform die Frage des Selbstverständnis’ der Wissenschaften in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft unberücksichtigt blieb. Dieses Problem wird offensichtlich, wenn man sich das Versagen der deutschen Universitäten, deren widerstandslose Gleichschaltung im Dritten Reich vergegenwärtigt, was hauptsächlich auf den unpolitischen Charakter der Wissenschaften zurückzuführen ist, der Akademiker in politischen Fragen nicht klüger werden läßt, als sie es ohne ihr Studium wären. Diese Beschränktheit der Wissenschaften verfestigt sich durch den gegenwärtigen gesellschaftlichen Trend, die Hochschulen im Sinne von Staat und Wirtschaft zu funktionalisieren, so daß das einzige Resultat des Studiums der unpolitische und allseitig verwendbare Fachmann ist. – Daher ergibt sich für die Studienreform die Notwendigkeit, auch den Lehrstoff der Wissenschaften zu verändern, so daß diese ihre gesellschaftlichen und politischen Implikationen analysieren und deren Reflexion in den üblichen Lehrstoff mit aufnehmen. Das hieße, die Departementalisierung der Wissenschaft soweit rückgängig zu machen, daß ihr realer Lebenszusammenhang zur Gesellschaft nicht verloren geht. Theorie und Praxis sollen derart verbunden werden, daß einerseits Wissenschaft auf gesellschaftliche und politische Praxis orientiert wird und dadurch ihren Status der Weltfremdheit überwinden kann und daß andererseits Praxis nicht der blinden Pragmatik des gesunden Menschenverstandes und der Irrationalität seiner Vorurteile ausgeliefert bleibt. – Die Ringvorlesung soll also nachholen, was im normalen Wissenschaftsbetrieb versäumt wird und Impulse für eine Weiterentwicklung der Wissenschaften geben, die in der Reflexion des gesellschaftlichen Bezugs bestehen müßte. – Neben der Erhöhung der Ausgaben für die Hochschulen und den Strukturveränderungen wäre dies ein dritter wesentlicher Bereich der Hochschulreform. – Zu hoffen bleibt, daß die Anregungen, die die Ringvorlesung geben wird, aufgenommen werden. Zunächst wäre dazu die geeignetste Form, wenn in den regulären Seminaren die Thematik der Ringvorlesung weitergeführt wird. Zumindest sollten in den Seminaren von seiten der Studenten die Standpunkte der auf ihren gesellschaftlichen Zusammenhang reflektierenden Wissenschaft, wie sie in der Ringvorlesung dargestellt wird, zur Sprache gebracht werden. Dabei ist daran gedacht anhand von Literaturskripten Arbeitsgemeinschaften auf Fachschaftsebene zu den in der Ringvorlesung angesprochenen Fragen zu initiieren. – Vorläufiges Programm – 23. 10. Max Horkheimer – ‘Das Studium in der Philosophischen Fakultät heute’ – 30. 10. Werner Hofmann – ‘Das Elend der Nationalökonomie’ – 8. 11. Ossip K. Flechtheim – ‘Politologie zwischen Utopie und Ideologie’ – 23. 11. Walter Bechert – ‘Atomzeitalter und Naturwissenschaft’ – 6. 12. Hans Mayer/ Peter Szondi – ‘Germanistik und Gesellschaft’ – 13. 12. Leo Kofler – ‘Abstrakte Kunst und absurde Literatur als ideologische Phänomene’ – 7. 2. Wolfgang Abendroth – ‘Funktion und Entwicklung der politischen Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland’ – 12. 2. Podiumsdiskussion mit: Oskar Negt, Preuss u. a.“
    asta information Oktober 1967; Archiv
    100) Artikel>01.10.1967>>asta information: „Liebe Kommilitoninnen, liebe Kommilitonen“
    „Ich bedaure den Rücktritt meiner beiden Stellvertreter, Herrn Wolf und Herrn Lange. Auch ich empfand die Parlamentssitzung am 16. Oktober als sehr unerfreulich und unbefriedigend. – Das Studentenparlament hat im letzten Sommersemester bewiesen, daß es bereit ist zu arbeiten. Mehrere große Debatten (z. B. Debatte über die politische Verantwortung) haben bewiesen, daß die Parlamentarier in der Lage sind, auf einem hohen politischen Niveau zu argumentieren. Auch über das Engagement der Parlamentarier in den Ausschüssen des Studentenparlaments, und bei den verschiedenen Aktionen der Studentenschaft kann man sich nicht beklagen. Ich empfand den Rücktritt meiner beiden Stellvertreter als voreilig und unüberlegt, weil eine einzige schlechte Parlamentssitzung kein Grund für einen Rücktritt sein darf. – Ich werde unter Mithilfe der Referenten bis zur Wahl, die in der Zeit vom 13. bis 16. November stattfinden wird, alles versuchen, um das soziale und politische Programm des AStA weiter durchzuführen. – Sie, liebe Kommilitonen möchte ich bitten: Wählen Sie Parlamentarier, die zur Mitarbeit und zum Engagement bereit sind. – Hans – Jürgen Birkholz.“
    asta information Oktober 1967; Archiv
    101) Artikel>01.10.1967>>asta information: „Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze“
    „In der gemeinsamen Sitzung von Vertretern der Allgemeinen Studentenausschüsse und der politischen Studentenverbände (HSU, LSD, SHB, SDS) am 6. Oktober 1967 in Offenbach/M. wurden die Möglichkeiten und Aufgaben der Opposition von Wissenschaftlern und Studenten gegen die Notstandsgesetze diskutiert. Ein Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze soll als Beitrag der westdeutschen Intelligenz die Politiker in allen Parteien auf ihren entschiedenen Widerstand aufmerksam machen und sie zu einem Überdenken ihrer bisherigen Haltung in der Notstandsfrage bewegen. Das Manifest, von Professoren, Assistenten und Studenten unterzeichnet, soll den Bundestagsabgeordneten unmißverständlich erklären, daß man ihnen bei der nächsten Bundestagswahl nicht das Vertrauen ausspricht, wenn sie der geplanten Verfassungsänderung zustimmen. – Die ‘Aktion Hochschulmanifest’ entwickelt sich in zwei Phasen: – 1. Zunächst werden die Hochschullehrer, die als Notstandsgegner bekanntgeworden sind, ebenso die AStA – Vorsitzenden und die Vertreter politischer Hochschulgruppen gebeten, das Ihnen zugesandte Manifest qua Person zu unterschreiben. Zentrale Sammelstelle der Unterschriften ist der AStA Frankfurt (Politisches Referat). – 2. Das Manifest wird, mit deren Unterschriften versehen, zentral gedruckt und anschließend an alle Hochschulorte versandt, um nun, in einer zweiten Phase, allen Hochschullehrern und Studenten zur Unterzeichnung vorgelegt zu werden. – Daß Aktionen gegen die geplante Grundgesetzänderung nicht verpuffte Mühe sind, zeigten die Reaktionen in der SPD – Fraktion, sowie im Rechts – und Innenausschuß des Bundestages. Auch der neue FDP – Entwurf ist ein Beweis dafür. Der Abgeordnete Hirsch (SPD) erklärte in der Bundestagsdebatte am 29. Juni 1967, man wolle die Gegner der Notstandsgesetze in den Gewerkschaften und an den Hochschulen hören. Rechts – und Innenausschuß haben beschlossen, in öffentlichen Hearings mit Gegnern und Befürwortern der Notstandsgesetze zu diskutieren. Da diese in die Zeit der letzten Oktoberwoche bis Ende November fallen, würde ein ‘Hochschulmanifest’ keineswegs seine Wirkung verfehlen. – Klaus Kreppel Politischer Referent.“
    asta information Oktober 1967; Archiv
    102) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Akademische Freiheit in Spanien!“
    „Die Madrider Universitätsprofessoren Dr. Aranguren und Dr. Tierno Galvan sind durch ein Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofes ohne Pension aus dem Staatsdienst ausgeschlossen worden. Die beiden Professoren hatten vor zwei Jahren an einer nicht genehmigten Studentenversammlung in der Universität Madrid teilgenommen. Zur Strafe für die Solidarisierung der Professoren mit den Studenten waren beide vom Universitätsdienst suspendiert worden. Studenten, Professoren und Rektor der Frankfurter Universität hatten gegen diese Maßnahme der spanischen Staatsbürokratie scharf protestiert und die Wiedereinsetzung der Professoren gefordert.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 8; Archiv
    103) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Flunkerei.“
    „Festnahme des Kommunarden Teufel und die Reaktion des Oberbürgermeisters – Im September erschienen drei Mitarbeiter des DISKUS auf einer Magistratspressekonferenz. Sie interessierten sich, nachdem verzerrende Polizei – und Presseberichte erschienen waren, für eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Polizei zu den Studentendemonstrationen anläßlich der versuchten Festnahme des Kommunarden Teufel. – Der Oberbürgermeister, nachdem er das plötzliche Interesse des Diskus für Kommunalpolitik zu ironisieren versucht hatte – sie kann die Studentenzeitung wirklich nur in geringem Umfang interessieren – baute die Magistratspressekonferenz mit falschen Behauptungen von Akkreditieren und notwendigen Anmeldungsformalitäten zu einer priesterlich – journalistischen Fachveranstaltung mit hoher Exklusivität aus. Die Pressevertreter nahmen befriedigt, offenbar zustimmend und ohne Widerrede, davon Kenntnis, daß Außenseitern und vor allem mal den Studenten wieder eine Tirade, wenn auch eine Lügentirade verpaßt werden konnte. Die Studenten hat diese Flunkerei nur amüsiert. Der DISKUS änderte nichts an seiner Bereitschaft, auf Brunderts Angebot einer öffentlichen Diskussion zu Fragen der Demonstration, der Studenten und der Demokratie einzugehen.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 9; Archiv
    104) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Fritz Teufel, die Kommune I und die Frankfurter Obrigkeit!“
    „Zur 22. Delegiertenkonferenz des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) vom 4. bis 9. September in Frankfurt reiste auch die Kommune I aus Berlin an. Die Spannungen zwischen dem Verband und den von ihm ausgeschlossenen Kommunarden zeigte sich recht augenfällig schon darin, daß die Kommune sich nicht im Tagesraum (im ersten Stock in der Mensa), sondern vor der Tür im weitläufigen Flur – und Garderobenraum niederließ, wo sie fremde (u. a. von H. Regius und Wilhelm Reich) und eigene Werke zum Kauf anbot und sich und anderen die Zeit mit Beat verkürzte. Wenn am Ende der DK Fritz Teufel im Konferenzpräsidium saß, so verdankte er diesen Platz ausschließlich der Berliner Justiz , die, einer angemessenen Reaktion nicht fähig oder willig, neuerlich Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, weil er, in Frankfurt weilend, seiner Meldepflicht in Berlin nicht nachgekommen war. Die Frankfurter Polizei, deren Aufgabe es war, den Haftbefehl zu vollstrecken, rückte am Freitag gegen Abend vor der Mensa an. Die Delegierten und die Mehrzahl der Gäste kamen rasch darin überein, daß, wenn Teufel mit der Verhaftung neues Unrecht zugefügt werde, so solle die Verhaftung wenigstens nicht am Rande, mehr oder weniger unbemerkt von der Konferenz, sondern mitten aus ihr heraus und unter ihrem Protest gegen eine Berliner Justiz, die im Falle Teufel rechtsstaatliche Normen mehrfach verletzt hatte, erfolgen: Fritz Teufel bekam seinen Platz im Präsidium. – Im Verlauf der nächsten Stunden wechselte das Polizeiaufgebot mehrfach die Stärke (auch Mannschaftswagen wurden zeitweilig beobachtet), die beiden offenen Seiten der Mensa zur Senckenberganlage und zur Bockenheimer Landstraße hin wurden besetzt und (leicht erkennbar) Kripobeamte drangen bis in die Mensa vor. Ein direkter Versuch, Teufel festzunehmen, unterblieb jedoch. Wahrscheinlich scheute man einfach die Öffentlichkeit (mindestens 300 Personen und die Kameras des Fernsehens) und war sicher wenig glücklich darüber, eine weitere fragwürdige Entscheidung der Berliner Justiz vollziehen zu müssen. – Oberbürgermeister Brundert motivierte später die Zurückhaltung damit, daß man die Konferenz nicht habe stören wollen. Spät abends beschloß die DK dann, Fritz Teufel in einer Protestdemonstration selbst zum Polizeipräsidium zu geleiten. Der noch amtierende Bundesvorsitzende Reimut Reiche teilte diesen Beschluß der Polizei mit, die keine Einwände erhob. Weil jedoch eine Demonstration um Mitternacht nicht sinnvoll schien, kam die Konferenz überein, sie auf Samstagvormittag zu verschieben und die Nacht mit Fritz Teufel in der Mensa zu verbringen. Um 8 Uhr morgens mußte die Mensa geräumt werden, man zog ins Studentenhaus um und formierte sich um 10 Uhr in der Jügelstraße. Die Demonstration, Fritz Teufel in der Mitte (‘ Mit Blumen geschmückt und einer Kommunardin im Arm’, wie die Tagespresse genüßlich zu berichten wußte), nahm den Weg über den Opernplatz und den Platz der Republik in die Ludwigstraße vor das Polizeipräsidium, wo die hohen und höchsten Herren der Frankfurter Polizei in der Einfahrt und im Pförtnerhäuschen sie schon erwarteten. Der Demonstrantenzug wurde von der Polizei weder eingeengt noch behindert, obwohl er sich auf der Mainzer Landstraße auf gut Zweidrittel der Fahrbahnbreite geweitet hatte. Nur einige wenige Beamte auf Motorrädern lenkten den Verkehr sehr geschickt an ihm vorbei. Die Demonstranten ließen sich auf Bürgersteig und Straße vor dem Präsidium nieder und harrten dessen, was sie sich gar nicht anders vorstellen konnten: daß ein Beamter hervortrete, den Haftbefehl zeige und Fritz Teufel bitte, ihm zu folgen. Doch nichts dergleichen geschah. Die zunehmende Ratlosigkeit unter den Demonstranten zeigte sich in recht hilflosen Diskussionen darüber, was nun zu tun sei, und schließlich debattierten die in der Öffentlichkeit so gern als Anarchisten bezeichneten SDS – Studenten die juristische Frage, ob sich Teufel, nachdem er sich geraume Zeit der Polizei zur Verfügung gehalten hatte, nun nicht entfernen dürfte. Der Beweis der Ernsthaftigkeit wurde sogleich dadurch erbracht, daß, nachdem man zu keinem Ergebnis kam, beschlossen wurde, eine Volljuristen herbeizuholen, um sich beraten zu lassen. Nach einiger Zeit traf der Akademische Rat Dr. Jürgen Seifert ein, besprach sich kurz mit den Demonstranten und Teufel und begab sich ins Polizeipräsidium. Daß der Polizei kaum an einer Lösung gelegen war, zeigte sich schon daran, daß sie ihn bornierte, formalistische Schwierigkeiten machte, ihn unter anderem aufforderte, sich erst einmal als Volljurist auszuweisen. Die Polizeiführung wollte nicht begreifen, daß Seifert einfach zwischen zwei sich hilflos gegenüberstehenden Parteien vermitteln wollte. Seifert verhandelte im Pförtnerhäuschen mit dem Polizeipräsidenten Dr. Littmann selber und schlug vor, Teufel von einem Beamten und einer Vertrauensperson zum Flugzeug nach Berlin bringen zu lassen. Littmann ließ sich darauf nicht ein und schlug vor, Teufel solle sich mit Seifert zu einem Haftrichter ins Präsidium begeben. Davon jedoch versprach sich Teufel nichts, weil eine Aufhebung des Haftbefehl gänzlich unwahrscheinlich schien und der gängigen Praxis widersprochen hätte. Er, Teufel, habe sich der Polizei zur Verfügung gehalten, die Entscheidung aber, ob sie ihn verhaften wolle oder nicht, habe sie selber zu treffen. Daß er nach der Haft, die er auf sich zu nehmen bereit sei, auch noch dränge, sei ein perfides Verlangen. – Mit dem Eintreffen Seiferts hatte sich die Ratlosigkeit und Spannung unter den Demonstranten sichtbar vermindert; man war erleichtert, mit der anderen Seite nun wenigstens im Gespräch zu sein. Während Seifert noch von seiner Unterredung berichtete, zerplatzte plötzlich mit großer Wucht auf dem Bürgersteig, direkt neben dem Haupteingang des Präsidiums, zwischen den Demonstranten ein mit circa 3 Liter Dieselbenzin gefüllter Plastikbeutel. Bislang ist nicht eindeutig geklärt, von wem und woher der Beutel geworfen wurde. Zunächst sprachen alle Anzeichen dafür, daß der Beutel aus dem Polizeipräsidium selbst geflogen sei; auch die Polizei schloß das nicht aus und bestärkte den Verdacht dadurch, daß ein Beamter in Zivil sich den Beutel griff und damit ins Präsidium stürzte. Der Verdacht, ein Beweismittel solle beseitigt werden, lag auf der Hand. Nachdem die Vermittlung Seiferts fehlgeschlagen war und die Polizei Fritz Teufel nach nunmehr fast 2 Stunden (!) immer noch nicht festnehmen wollte, fühlten die Studenten sich nun durch die ‘Benzinbombe’ bedroht. Noch etwa eine Viertelstunde wurde der Vorfall erregt diskutiert, dann zogen sie in kleinen Gruppen in Richtung Universität davon. Unter ihnen auch Fritz Teufel. – Nun provozierte die Polizei die Tumulte, die sie verhindert haben will, als sie Teufel vor dem Präsidium nicht aus der Masse der Demonstranten herausgeholt habe. Jetzt plötzlich lösten die Polizei – Oberen Alarm aus und schickten PKWs und Mannschaftswagen hinter den Demonstranten her, die sich daraufhin wieder enger zusammenschlossen, soweit dies noch möglich war. Was sich auf der Friedrich – Ebert – Anlage vor der Bundesbahndirektion dann abspielte, läßt sich kaum anders denn als Überfall der Polizei auf eine auf dem Bürgersteig gehende Menschengruppe bezeichnen, in der sie offensichtlich Fritz Teufel vermuteten. Ohne jede Ankündigung, ohne Lautsprecheranforderungen an Teufel, sich zu stellen, formierte sich die Polizei (laut FRANKFURTER ALLGEMEINE 40 Mann) und stürmte auf die Gruppe los. Wenig später hatte das Polizeiaufgebot etwa 60 bis 70 Mann erreicht. ‘Es gab verschiedentlich Verstauchungen, blaue Flecken, Schürfwunden und zerrissene Kleider’ (FRANKFURTER ALLGEMEINE). Mit roher Gewalt griff sich die Polizei 2 Studenten, darunter eine bärtigen, den sie möglicherweise für Fritz Teufel hielt, und stieß sie in einen ihrer Wagen. Daraufhin setzte sich eine Reihe von Studenten auf die Fahrbahn und blockierten die Fahrzeuge der Polizei und eine weitere Fahrbahn; es kam zu beträchtlichen Verkehrsstauungen. Die Polizisten bemühten sich nun, die Sitzenden von der Fahrbahn wegzuschleppen. Unterdessen machte sich der von der Gruppe abgedrängte und nicht weiter behelligte Fritz Teufel mit einigen anderen zu Fuß (!) in Richtung Universität auf den Weg, nach Aussagen von Zeugen in ständiger Begleitung von mindestens einem Kriminalbeamten. – Nachdem Littmann, der sich selber am Ort des Geschehens aufhielt, die Aktion der Uniformierten abgeblasen hatte, sprach er zu einem Journalisten von einer ‘Blamage für die Polizei’; in erster Linie der Polizeiführung und auch der politischen Führung (OB Brundert stand mit dem Präsidium in Verbindung), wäre zu ergänzen. Die uniformierten Vollzugsbeamten, die, das sei vermerkt, ohne Knüppel eingesetzt worden waren, verhielten sich, von einigen und einem Schläger in Zivil abgesehen, relativ korrekt. Bemerkenswert, daß einige sehr aggressive junge Polizisten (z. B. : ‘Halt’ s Maul, sonst schlag ich Dir die Brille aus der Fresse’) nicht von nur wenigen Metern entfernt stehenden Polizeioffizieren bzw. Einsatzleitern, sondern von einem älteren Kollegen zurückgehalten und beruhigt wurden. – Zwei Tage später, am Montag, erklärte OB Brundert auf einer Pressekonferenz, Fritz Teufel sei vor dem Präsidium festgenommen worden, weil eine empfindliche Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu befürchten gewesen sei. Ein Bürger, der von seiner Unschuld überzeugt sei, und sich stellen wolle, tue dies nicht in dieser Form. (Daß man sich demonstrativ und unter Protest der Polizei stellt, gerade weil man von seiner Unschuld überzeugt ist, liegt offenbar jenseits der demokratischen Vorstellungswelt des Frankfurter Stadtoberhauptes. ) Wenig später kümmerte sich die Polizei keinen Deut mehr um die Störung von Ruhe und Ordnung, sie startete ihre Aktion unbekümmert auf der Hauptverkehrsstraße. Die Aktion, so OB Brundert, sei nicht vom Präsidium aus geleitet worden. Das Polizeikommando kam demnach mehr oder weniger zufällig in der Friedrich – Ebert – Anlage vorbei. Sein Einsatzleiter habe Teufel in der Gruppe vermutet und den Haftbefehl vollstrecken wollen. Das Polizeifahrzeug, das auf der Trasse der Straßenbahn dahergebraust kam, der stattliche Wasserwerfer usw. – alles so ganz zufällig. Dazu fällt einem nichts mehr ein, wo man sich doch bloß die Nummern der das Polizeipräsidium verlassenden Fahrzeuge zu merken brauchte, um sie am Einsatzort wiederzufinden. Ein weiteres Beispiel dafür, wie schwer sich die Obrigkeit mit den simplen Fakten tat: noch am Montag sprach der Oberbürgermeister von einem Rechtsvertreter und von einem Akademischen Rat, die sich um eine Lösung bemüht hätten. Tatsächlich gab es immer nur den von den Demonstranten herbeigeholten Akademischen Rat Dr. Seifert, der sich niemals als Rechtsvertreter oder Anwalt Teufels ausgegeben hat. – Zwar wollte man in Frankfurt, darauf deutet einiges hin, Fritz Teufel mit weicher Welle fangen. Es scheint aber, als habe man nicht nur in Berlin, sondern auch hier das Verhalten und die Strategie der Kommune in den letzten Monaten bestenfalls halb begriffen. Wie ließe sich sonst die Begründung für die Nicht – Verhaftung vor dem Polizeipräsidium verstehen. In der Begründung heißt es deutlich genug, man habe nicht daran geglaubt, daß er sich wirklich stellen wolle und von den Demonstranten erwartet, daß sie seine Verhaftung zu verhindern suchen würden. Man muß nun wahrlich kein Freund der Kommune sein, um inzwischen begriffen zu haben, daß ihr Verhalten und ihre Strategie nie darin bestanden hat, sich der Staatsgewalt zu entziehen, sondern gerade darin der Öffentlichkeit zu demonstrieren, daß die staatlichen Institutionen aus nichtigstem Anlaß Großeinsatz befehlen und mit der ganzen physischen Gewalt ihres autoritären Apparates gegen ein Häuflein unbewaffneter Andersdenkender vorgehen. Konnte man anfangs noch den Eindruck gewinnen, die Frankfurter Behörden hätten verstanden, so zeigte der Großeinsatz in der Friedrich – Ebert – Anlage, daß auch sie, befangen in Kategorien wie ‘Rädelsführerschaft’, ‘Verschwörung’, ‘straffe Organisation’ usw. , nicht angemessen reagieren konnten. Fritz Teufel aber kehrte nach Berlin zurück, und als anläßlich der Sitzung des Abgeordnetenhauses sich im Rathaus Schöneberg wahrscheinlich mehr Polizisten als Bürger aufhielten, begab er sich dort hinein und wurde später vor dem Rathaus festgenommen. Währenddessen noch lag bei allen Flugplätzen und Grenzübergängen der Fahndungsbefehl gegen ihn.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 11 f.; Archiv
    105) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Organisatorische Konsequenzen – Theoretische Analyse 22.o.DK des SDS!”
    „Eine der Voraussetzungen zum Verständnis der Situation an der Hochschule ist die Analyse des Verhältnisses von Hochschule und Gesellschaft. Wolfgang Lefèvre wies in seinem hochschulpolitischen Referat während der SDS – Konferenz darauf hin, daß die viel apostrophierte Autonomie und Freiheit der Universität sich erschöpft in Lehrfreiheit der Lehrstuhlinhaber. Darüber hinaus dient die Berufung auf Hochschulautonomie zur Verschleierung der wahren Verhältnisse. Es ist ein Faktum, daß das Interesse des Staates und der Wirtschaftsverbände an einer Rationalisierung der Hochschule und insofern an Hochschulreform sich in der Disziplinierung der technischen Hochschulen längst schon niedergeschlagen hat, und daß die Rationalisierung der traditionellen Studiengänge an den Universitäten entsprechend den gesellschaftlichen Bedürfnissen nur noch eine Frage der Zeit ist. – Die Gründe für das wachsende Interesse der ‘Öffentlichkeit’ an der sofortigen Durchführung der ‘Reform’ liegen darin, daß sich die Versäumnisse der staatlichen Institutionen auf dem Gebiet der Infrastruktur und des Ausbildungswesens im ökonomischen Bereich seit einiger Zeit bemerkbar machen. Die Notwendigkeit, unter dem Druck internationaler Konkurrenz die technologische Weiterentwicklung forciert zu betreiben, sowie die Wachstumskrise der Wirtschaft und die Finanzmisere der Regierung werden gegenüber der Hochschule auf den Nenner gebracht, daß verstärkter Druck zur unmittelbaren Leistungssteigerung ausgeübt wird. Das vom Staat geschaffene Ausbildungssystem, das sich gemessen an den Erfordernissen der technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft als unzureichend erweist, wird jetzt vom Staat rationalisiert und ‘leistungsgerechter’ organisiert. – Die Universität spielt innerhalb dieses Formierungsprozesses die Rolle des ausführenden Organs staatlicher Instruktionen, industrieller Interessen. – Die Lage der Studenten nimmt sich desolat aus. Wirkte sich akademische Freiheit im klassischen Sinne dargestellt aus, daß das Interesse der Studenten an den Inhalten der Wissenschaft auf das Erlernen ihr vorgesetzter Stoffquanten begrenzt wurde, ihm darüber hinaus die Illusion gelassen wurde, er könne sein Studium nach selbstgewählten Kriterien gestalten, so wird seit einiger Zeit mehr und mehr klar, daß der Staat die Kontrolle über die Hochschule durch Disziplinierung ausübt. Diese Disziplinierung bezieht sich in gleichem Maße auf die Struktur der Studiengänge wie auf die politische Aktivität oppositionell eingestellter Studenten. – Der Widerstand der Studenten gegen die Formierungsmaßnahmen und die Forderung nach Demokratisierung der Hochschule kann reale Erfolge nur zeitigen, wenn es ihnen gelingt, sich aus der gelehrtenrepublikanischen Isolierung der bisherigen Politik zu befreien und Verbündete bei der Masse der Lohnabhängigen zu finden. Da dies ein Ziel ist, dessen Verwirklichung die Unaufgeklärtheit einer Mehrheit von Studenten über ihre eigene Lage im Wege steht, muß sich die studentische Politik primär darauf konzentrieren, die institutionellen Verhältnisse in Universität und Gesellschaft durchsichtig und transparent zu machen (anti – institutionelle Politik). Diese Politik wird nur dann zur Bildung eines politischen Bewußtseins beitragen können, wenn sie von vornherein sich an die gesamte studentische Öffentlichkeit wendet. Das schließt ein, daß die Arbeit der Studentenvertreter und des SDS als politischer Hochschulgruppe öffentlich sein muß. Das schließt aber auch ein, daß die ‘praktische Kritik der Institution in Universität und Gesellschaft sich nur als öffentliche Kritik durch demokratische Massenaktionen vollziehen kann’ (Lefèvre). Die öffentliche Diskussion der eigenen Strategie und die öffentliche Kritik an universitären und gesellschaftlichen Institutionen ist zugleich die einzige Möglichkeit, den Versuchen von Seiten der Universität und des Staates zu begegnen, die Studentenschaft zu spalten, ‘indem sie politische Tätigkeit und Bewußtsein einer ‘radikalen Minderheit’ zuschieben’ (Lefèvre). Öffentlichkeit ist zugleich ein unerläßliches Element des Lernprozesses, dessen Resultat die politische Selbsttätigkeit der Studenten über den Rahmen der Hochschule hinaus ist. – Die analytische Reflexion der Hochschulerfahrungen im Referat Lefèvres wurde von den Delegierten als factum brutum hingenommen. Eine systematische Diskussion entwickelte sich nicht – obwohl die Ambivalenz von Kriterien wie ‘Modellhaftigkeit der Studentenbewegung für den Kampf der Arbeiterklasse‘ offensichtlich war. – Einen wichtigen Beitrag, der für die strukturelle Entwicklung des SDS von Bedeutung werden könnte, lieferten der Berliner Rudi Dutschke – spätestens seit dem zweiten Juni als ‘Studentenführer’ apostrophiert – und der Frankfurter Hans – Jürgen Krahl (beide im Polizeijargon ‘Rädelsführer’ ). Ihr ‘Organisationsreferat’ war einer der umstrittensten und meistdiskutierten Beiträge auf der Delegiertenkonferenz. Die entscheidenden Auseinandersetzungen über sozialistische Theorie und Strategie fanden an diesem Referat ihre Initialzündung. – Dutschke und Krahl leiteten die Neubestimmung der politischen Position, die nach der Abspaltung des SDS von der SPD notwendig geworden war, aus der historischen Analyse des politisch – ökonomischen System in Westdeutschland resp. Westeuropa her. Dabei bezogen sie sich auf die systemökonomische Analyse des ungarischen Wirtschaftstheoretikers Janossy und seiner Theorie von der objektiven Trendlinie eines Wirtschaftssystems. Die Trendlinie konstituiert sich aus dem Zusammenwirken von Arbeitskräftestruktur und des davon abhängigen technologischen Entwicklungszustandes der Produktionsmittel. Sie abstrahiert von den jeweilig real gegebenen Produktionsbedingungen und stellt somit ein objektiv mögliches Wirtschaftspotential dar. Der Begriff ‘Trendlinie’ wird als objektives Kriterium verwandt, um historisch – analytische Aussagen zu machen über die Entwicklungsrichtung des ökonomischen Systems. – Natürlich kann die Problematik der Systemanalyse hier nur angedeutet werden. Eine systematische Wiedergabe des Referates müßte eine wissenschaftliche Herleitung dieses Begriffs leisten. – Erläutern läßt sich der Begriff am Beispiel des Krieges, durch den zwar die faktischen Produktionsverhältnisse zerstört werden können, nicht aber die eine objektive Möglichkeit darstellende Trendlinie der wirtschaftlichen Entwicklung. – Die Bedingungen für die Möglichkeit eines ungebrochenen wirtschaftlichen Wachstums der Bundesrepublik nach dem 2. Weltkrieg konnten aus mehreren Gründen relativ schnell geschaffen werden. Sie bestanden zum einem im quantitativen Ausgleich der qualitativ nicht beeinträchtigten Arbeitskräftestruktur. Auf dieser Grundlage konnte amerikanisches Kapital, das der Nachkriegswirtschaft zugeführt wurde, in gesteigertem Maße wachstumsfördernd wirken. Dieser Aufstieg konnte anhalten bis zur vollen Ausnützung der vorhandenen Arbeitskräftestruktur und des durch sie realisierten Produktionsprozesses. – Das politische Erscheinungsbild der ökonomischen Entwicklung ist in den Jahren der ‘Aufbauperiode’ gekennzeichnet durch den großen Bewegungs – und Verfügungsspielraum, den die Unternehmer gegenüber dem Staat keine ‘Nachtwächterrolle’ mehr, doch lag es in der Rekonstruktionsperiode im Interesse der staatlichen Institutionen, der ‘Unternehmerinitiative’ den größtmöglichen Spielraum zu lassen. Dies wiederum gab den Unternehmern die Möglichkeit, den Staat durch Druck von Seiten ökonomischer und politischer Interessenverbände zu Subventionen zu zwingen. – Zu Ende der Rekonstruktionsperiode, d. h. zu der Zeit, als die objektive Trendlinie dem faktischen Entwicklungsstand der Produktionsverhältnisse am nächsten kam, erfüllen staatliche Subventionen nicht mehr die Funktion der Beschleunigung des Entwicklungsprozesses, sondern erscheinen als tote Kosten, die zwar Verfallserscheinungen des ökonomischen Systems vorübergehend beheben können, jedoch andererseits die Gefahr der Stagnation vergrößern. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als festgestellt werden mußte, daß die Zuwachsrate abnahm, wird das planmäßige Eingreifen des Staates in den ökonomischen Prozeß zur Notwendigkeit. Gleichzeitig aber muß der Staat feststellen, daß das Eigengewicht der Interessenverbände und mächtigen Einzelunternehmen nicht ohne weiteres abgebaut werden kann. So tauchen Begriffe wie ‘Rationalisierung’, ‘Formierung’ und ‘Konzipierte Aktion’ auf. Sie sind zu interpretieren im Rahmen der Versuche des Staatssystems, den Produktionsprozeß als Einheit von Produktion und Zirkulation planmäßig zu beeinflussen. – Die jetzt zunehmende ökonomische Gewaltbefugnis des Staates wird von Dutschke und Krahl als ‘ökonomische Potenz der außerökonomischen Zwangsgewalt’ bezeichnet. – Durch die Verflechtung des Wirtschaftsprozesses mit den Staatsinteressen wird dem Produktionsprozeß eine objektive Komponente beigegeben, die ihn als naturgesetzlich und ergo nicht beeinflußbar erscheinen läßt. Diese scheinhafte, durch staatliche Zwangsgewalt geschützte Objektivität vermittelt sich den unmittelbaren Produzenten (Arbeitern) als faktische Objektivität, die eigenen, nicht veränderbaren Naturgesetzen gehorcht. Damit zugleich verflüchtigt sich der ehemals bestehende Anspruch, bewußten Einfluß auf den Produktionsprozeß auszuüben: die außerökonomische Zwangsgewalt wird von den unmittelbaren Produzenten verinnerlicht. – Der Eingriff außerökonomischer Zwangsgewalt in das ökonomische System vollzieht sich freilich nicht mechanisch und nicht unmittelbar. Er wird vermittelt und zugleich manifestiert durch ein gigantisches Manipualtionssystem. Dieses Manipulationssystem politischer, juristischer und moralischer Natur sichert die Reproduktion der Zirkulation und Produktion dadurch, daß es die Trennung beider Sphären aufhebt. Zugleich greift das Manipulationssystem die Ware Arbeitskraft an: der technische Fortschritt schafft potentiell die Arbeit ab, faktisch aber die Arbeiter. Die Arbeitskraft als Ware wird zersetzt, wenn die Situation eintritt, daß die Herrschenden die Lohnabhängigen ernähren müssen. da prinzipiell die Möglichkeit, seine Arbeitskraft als Ware auf dem Markt zu verdingen, zerstört ist – weil der Arbeitsmarkt selbst nicht mehr existiert (Horkheimer). – Die Funktion der im System selbst verankerten Gewalt, die mögliche Zersetzung der Ware Arbeitskraft, die Aufhebung von Produktions – und Zirkulationssphäre schaffen eine vollkommen neue Situation, von der aus eine Neubestimmung sozialistischer Strategie vorgenommen werden muß: – Aus der totalen Manipulation, die sich fortwährend reproduziert, folgt, daß die Individuen die soziale Wirklichkeit nur mit den manipulativ vermittelten Kategorien erfassen können, was zugleich wiederum Voraussetzung für die Reproduktion der Manipulation ist. Daraus läßt sich auch erklären, weshalb ein Großteil der Systemintegrierten sich vollkommen passiv verhält. – Aus dieser veränderten Ausgangsposition, die sich von traditioneller Analyse darin unterscheidet, daß sie von vornherein ein kritisches Bewußtsein der Lohnabhängigen in Frage stellt, ziehen Dutschke und Krahl praktisch – politische Konsequenzen: – Die politische Arbeit hat zwei Funktionen zu erfüllen. Die aufklärerische und die mobilisierende. Beide sind condito sine qua non einer verbindlichen Arbeit und bedingen sich gegenseitig. Aufklärungsarbeit über die historischen Bedingungen der gegenwärtigen politischen Situation kann niemals abstrakt erfolgen, wenn an der Annahme festgehalten wird, daß die Masse der Lohnabhängigen nicht in der Lage ist, die soziale Wirklichkeit anders als mit aklamatorischen Kategorien zu erfassen. – Krahl und Dutschke bringen die praktisch – politisch zu leistende Arbeit auf den Nenner: ‘Antiinstitutionell’, will heißen: Kampf gegen die Institutionen, die Träger der Manipulation. Dieser Kampf ist – zumindest potentiell – direkt systemgefährdend, weil mit der Manipulation zugleich die Eindimensionalisierung der Gesellschaft fortschritt (Marcuse) und der Kampf gegen Institutionen zugleich die Stützpfeiler des Systems angreift. Er ruft sofort die staatliche Zwangsgewalt auf den Plan. – Durch die Demonstration sinnlicher Gewalt vor den Augen der regungslosen und passiven Massen soll nur das Bedürfnis nach kritischer Aufklärung geweckt werden. – Bei diesem antiinstitutionellen Kampf spielt die Universität eine wichtige Rolle. Die ist – traditionalistisches Relikt – eine Sicherheitszone, in die die staatliche Zwangsgewalt (noch) nicht direkt eingreifen kann. Deshalb kann sie Vorbereitungsfeld für den antiinstitutionellen Kampf sein, muß aber gleichzeitig mit darin einbezogen werden. – Die theoretische Neubestimmung der praktischen Arbeit hat Konsequenzen für die Struktur des SDS. Die neuen Arbeitsformen, wie Dutschke und Krahl sie vorschlagen, erfordern eine unbürokratische, bewegliche Struktur, nicht mehr zu vergleichen mit der traditionellen Struktur von sozialistischen Verbänden. – So ist etwa die Forderung nach politischer Organisierung der wissenschaftlichen Arbeiten von SDS – Mitgliedern, die dem Anspruch der ‘Kritischen Universität’ folgt, nicht realisierbar in der bisherigen Struktur des Studentenverbandes. Deshalb schlagen Dutschke und Krahl die seit langem schon diskutierten Projektgruppen vor, die vermittelnde Instanzen zwischen theoretischer und praktisch – politischer Arbeit sein sollen. Die Verbindlichkeit der Projektgruppen soll sich darin manifestieren, daß sie selbst sich noch gliedern in Zweier – oder Dreier – Gruppen, die die Kontinuität der Arbeit und Kommunikation innerhalb der Projektgruppen garantieren sollen: ‘Die Notwendigkeit der Einheit von Theorie, Taktik und Organisation ließe sich so unserer Meinung nach vermitteln.’ – Eine der praktischen Konsequenzen, die aus der Strategiediskussion hervorgingen, ist die Enteignet – Springer – Kampagne. Die sogenannte ‘Springer – Resolution’ der SDS – DK leitet ihr Aktionsprogramm aus der gesellschaftlich – ökonomischen Analyse der letzten zwanzig Jahre ab. Diese deckt sich weitgehend mit der des Organisationsreferates. Exemplarisch wird hier analysiert, was im Referat allgemein als Manipulationssystem bezeichnet wurde. Am Beispiel der ‘Öffentlichkeit‘ und ihrer fortwährenden Entmündigung sowie am Begriff der ‘öffentlichen Meinung’ und dessen faktischer Bedeutung, läßt sich erweisen, welche Einflußnahme Pressemonopole auf das politische Bewußtsein der Mehrheit haben. – Die Funktion der Öffentlichkeit ‘besteht heute längst nicht mehr in der Widerspiegelung des grundlegenden gesellschaftlichen Konflikts (nämlich Trennung von Arbeit und Kapital), sondern in der funktionalen Beherrschung der Massen, in ihrer Ausrichtung auf die Disziplin kapitalistischer Produktionen.’ – ‘Die demokratische Öffentlichkeit ist zerstört. Die ökonomische Konzentration, Oligopolbildung und Monopolisierungstendenzen in der Presse machen das Grundrecht der Informations – und Meinungsfreiheit zum Exklusivrecht weniger privaten Großverleger.’ – ‘Das Interesse (der ‘Öffentlichkeit’ ) an den öffentlichen Angelegenheiten wird zum Vehikel der Entmündigung verkehrt.’ – Die Funktion der Kritik an der Monopolisierung der Meinungsbildungsinstitutionen soll sein, strukturelle Veränderungsmöglichkeiten aufzuweisen. Dies sind: – ‘Befreiung der Presse vom Meinungsmonopol und vom Diktat des Profitinteresses durch ihre Entflechtung und Überführung in öffentliches Eigentum und demokratische Kontrolle. – Unabhängigkeit der Presse, des Rundfunks und Fernsehens von der öffentlichen Gewalt und die Garantie ihrer Kritikfähigkeit gegenüber deren Instanzen. – Materielle und juristische Verankerung des Rechts für jede politisch, sozial oder kulturelle relevante und demokratische Gruppe, in der ihr angemessenen Weise, unabhängig von wirtschaftlicher Beschränkung, ihre Forderung zu artikulieren und ihre Auffassung zu publizieren.’ – Der Aktionsrahmen der Kampagne verdeutlicht sich in dem Sechs – Punkte – Programm der Resolution, von dem hier nur einige aufgeführt werden sollen: – ‘Diese Kampagne wird das Grundrecht auf Freiheit und der Information und Meinungsäußerung demonstrativ über das private Interesse des Springer – Konzerns stellen. Sie wird den realdemokratischen Widerstand gegen das Manipulationswesen organisieren. – Im Rahmen dieser Kampagne wird der SDS in den Zentren des Springer – Konzerns in West – Berlin und der BRD eine koordinierte Aktion demonstrativen Verhinderung der Auslieferung zur Durchbrechung der Manipulation und demonstrativen Verhinderung der Auslieferung unternehmen. – Zur Vorbereitung wird der Bundesvorstand (des SDS) eine zentrale Aktionskonferenz gemeinsam mit anderen oppositionellen Organisationen einberufen.’ – Andere praktisch – politische Konsequenzen aus der theoretischen Diskussion waren die Notstandsresolution Notstandsgesetze und der offenen Brief des SDS an den Deutschen Gewerkschaftsbund, in dem zur Notstandsopposition der Gewerkschaften kritisch Stellung genommen wird. – Die resolutive Unterstützung der Black – Power – Bewegung in den USA und der Dritten Welt sind als Anzeichen dafür zu nehmen, daß der SDS eine konsequente Politik betreiben wird. – Die Neuwahlen der beiden Bundesvorsitzenden am letzten Tag der Delegiertenkonferenz brachten folgendes Ergebnis: – 1. Bundesvorsitzender: Karl – Dietrich Wolff (Freiburg) – 2. Bundesvorsitzender: Frank Wolff (Frankfurt), Bruder von K. – D. Wolff. – Außerdem wurde, erstmalig in der Geschichte des SDS, ein ‘Politkomittee’ gegründet und gewählt, dessen Funktion allgemein in der Diskussion und Festlegung der politischen Linie besteht. – Die Amerikahaus – Demonstranten und die ‘Teufel – Demonstration’ waren für den SDS wichtige Erlebnisse außerhalb der DK, doch hatten sie von vornherein nicht die Funktion der Erfolgskontrolle. – Vielleicht muß noch hinzugefügt werden, daß diese Konferenz, im Unterschied zu manchen vorhergehenden, von den Diskussionen politisch bewußter junger Mitglieder bestimmt wurde.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 10; Archiv
    106) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Personalien – Hans Jürgen Birkholz
    „AStA – Vorsitzender seit Ende des SS 1967, Kreis – und Ortsvorstand der Jungsozialisten in Rüsselsheim, Mitglied der SPD, der IG Metall, der HU und der HSU, der sein Studium auf dem zweiten Bildungsweg aufbaut, nachdem er sieben Jahre als Gärtner in der DDR und BRD tätig war, sieht sein Amt – im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger – als politischen Auftrag und stützt sich dabei auf eine starke Hausmacht des links – bewußten Flügels im Parlament. Zu seinen Aufgaben und Zielen sagt er folgendes: – Dieser AStA faßt sein Amt als politisches Amt auf – nicht zuletzt deshalb, weil eine effektive Vertretung der studentischen Interessen ohne Einbeziehung der gesellschaftlichen Zusammenhänge nicht möglich ist. – Es genügt nicht, mehr Geld für die Universitäten zu fordern, um möglichst vielen Studenten ein Studium zu ermöglichen, wenn wir gleichzeitig sehen, wohin dieses Geld heute fließe: in die Rüstung. – Wir können nicht die Freiheit von Forschung und Lehre täglich in Anspruch nehmen, ohne gegen ärgste Bedrohung zu protestieren: gegen die Notstandsgesetze. – Wenn wir sehen, daß Wissenschaft zur bloßen Ausbildung wird und ihre kritischen Potenzen unterdrückt werden, antworten wir darauf mit der Forderung nach mehr Mitsprache, nach einer Demokratisierung der Hochschulen. Eine Freiheit aber, die wir täglich in Anspruch nehmen, können wir anderen nicht verweigern: darum kämpfen wir an der Seite unserer ausländischen Kommilitonen gegen die Ausbeutung und Niederknüppelung der Völker der Dritten Welt. Weil wir gesehen haben, daß die herkömmlichen Methoden politischer Aktionen erfolglos bleiben, bedienen wir uns mehr und mehr gewerkschaftlicher Kampfmittel sowie der Methode der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung. – Den Informationsvorsprung, den wir aufgrund unserer wissenschaftlichen Tätigkeit und unserer relativen Freiheit gegenüber den in den Produktionsprozeß eingespannten Menschen haben, wollen wir für eine sichtbare gesellschaftliche Praxis ausnutzen mit dem Ziel, ihn durch kritische Aufklärung zu verkleinern. Nur so erreichen wir Ansätze zu einer Demokratisierung der Gesellschaft, welche erst rationale Diskussion und damit kritische Wissenschaft, deren Erkenntnisse auch für gesellschaftliche Praxis relevant wären, zu ermöglichen hätte.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 9; Archiv
    107) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Reichen journalistische Objektivität und liberales Engagement aus?
    „In der Presse nichts über die Presse, von diesem Grundsatz lebt die deutsche Presse, die darüber berichtet, daß es kaum noch Opposition gebe, selbst aber in eine immer zahmere und verständnislosere Öffentlichkeit sich hineinwirtschaftet. – Am Beispiel der in Frankfurt versammelten Delegiertenkonferenz des SDS konnten die meisten Zeitungen ihr Selbstverständnis und ihr Objektivitätskriterien präsentieren. Vorbildlich demonstrierte die ‘Zeit’ eigenes Machtgefühl, nachdem der Berichterstatter seine angekratzte Würde wiederhergeschrieben hatte, die druckte die bequeme Unterstellung von der ‘Arroganz der Gewalt‘, von ‘Zuhören gilt nicht, Aktion ist alles’, weil sie den Protest gegen die 5000. Diskussion, die vorsichtige und höchstens scharf – in einem Satz – im Feuilleton schreibender Leute zu dem unverfrorenen Thema ‘Vietnam – reicht das amerikanische Engagement aus?’ im Amerikahaus mitmachen. Reporter wie Herr Gresmann von der ‘Zeit’ haben genau gemerkt, daß der Hausfriedensbruch im CIA – Institut ein lächerlicher Witz war gegen ihr und anderer Leute liberales und tolerantes Mitplappern und Mitmachen. Welch verlogenes Unternehmen, daß liberal Marcuses ‘Repressive Toleranz’ rezensiert und die Probleme, die es selbst mitschafft (Personenkult, Forderung rationaler Kritik, die es selbst nicht leistet, höchstens als studentische Sache im Feuilleton!) als Publizitätssucht und pure Polizeiprovokation wegdiffamiert. Dem Happening kann es zur Ehre gereichen, solch unverhoffte inhaltliche Bestimmung zu bekommen, denn die ‘Protesthorden’ gegen einen stumpfsinnigen Liberalismus haben außer ihren anarchistischen, gewaltlosen Mitteln andere interessante Tätigkeiten, Vorstellungen. Argumente, Ziele, die auf der Delegiertenkonferenz u. a. zur Sprache kamen, kaum in der Presse. Hier nur einige Stichproben, aus Frankfurter Zeitungen vor allem (FR: Frankfurter Rundschau, FAZ: Frankfurter Allgemeine Zeitung). Sie sollen die Berichttechniken der Personalisierung, des Argumentersatzes (durch Verdrehung zu purer Provokation ohne Grund, Diskussionsfeindschaft, zu Ideologien usw. ), der Exotisierung (durch Berichten von Nebensachen) und der schlichten Verdrehung von Ereignissen andeuten. Die Zitate stammen aus FR, FAZ unsachliche der ‘Welt’ vom 5. bis 9. September, der ‘Zeit’ und ‘Christ und Welt’ vom 15. 9. 1967. – Die stockkonservativen Blätter neigen zum Führeridol, zum negativen Ideal, verständlich, am meisten ‘Christ und Welt’, ‘Die Welt’ z. B. pflegen es ausdauernd, ‘Dutschke ist . . .’ ‘Dutschke gegen . . .’ (‘Die Welt’), ‘Dutschke erobert . . .’ (Christ und Welt’), die Konferenz spielt sich nur als Heldenfigur ab. Aber auch die ‘Zeit’ redet nicht weniger ärmlich von ‘Dutschkismus’. Und wenn die bloße Erscheinung normabweichender Kommunarden oder SDS – Mitglieder nicht ablenkt, sieht die Personalisierung mal so aus; schlicht verleumderisch; ‘. . . genauso fassungslos wie sie steht der Berliner Chefideologe . . .’ nämlich vorm Spätkapitalismus, diesem Sieben – Siegel – Buch, von dem einige Studenten da respektlos reden. Christ und Welt – Liberalismus drückt sich jovial dennoch aus:’. . . unbestritten ein Mann mit Führerqualitäten . . .’. – Die Druckerschwärze fast aller Zeitungen übersteigt, daß der ‘Chefideologe’ nicht allein ein Referat hielt, sondern er mit einem anderen zusammen, der noch keine Idolisierung erfuhr. Symptomatisch wieder die ‘Zeit’ – Rede vom ‘ideologischen Wunderprediger’; verletzte Würde eines Journalisten, der nachweislich nur die Hälfte theoretisch und faktisch mitbekommen hat, aber mit Springer – Brustton : nun reicht es aber sehr genau weiß, daß ‘eine nüchterne, scharfe, schonungslose Diskussion‘ von der er faselt, sein altbekanntes Blabla ist mit dem eigenen nüchternen Zynismus von den vertretbaren Bomben, den er diesmal lieber verschweigt, um sich dafür den dümmlichen Vergleich mit ‘Braunhemden’ nicht entgehen zu lassen. Alles ist dem dem von bloßer Respektlosigkeit erschreckten ein ‘Radikaler’ ‘der die erste Geige spielen will’.’ Glutäugig ‘(Zeit), ‘stechender Blick’ (FR) – das gehört zum Arsenal der ehrlicheren Trivialliteratur. – Wenn die Sache, die Argumente nicht mehr verstanden werden, schäumt die Sensation. FR am Abend, mit der die FR am Tage sich selbst immer widerlegt, brachte ihre Konferenzsensation – mehr war nicht drin. Dafür Zeile für Zeile falsche Zitate, Verdrehen der Ereignisse. Vor allem pauschales Ableugnen von Diskussionsbereitschaft, Abstellen auf Führeraktion des Chefideologen, Polizeiprovokation – ruhige Suche nach Motiven, Bericht wie die ‘Ideologen’ ihre Aktion noch vor dem Amerikahaus präzis rechtfertigen – nichts. Draußen vor der Tür wurde sehr wohl diskutiert. Aber die FR hatte ihrer Horrorbericht, die FAZ ihren Polizeibericht. FAZ – Ergebnis: Polizeipersonalisierung, Rädelsführer heraussuchen (das unterliefen die Demonstranten durch Selbstanzeige – schwerer Hausfriedensbruch – die Polizei nestelte derweil noch an Konstruktion eines klassischen Anarchistenkomplott). Auch der FAZ wie der Zeit wurde die Aktion zur Diskussionsverweigerung schlechthin, zum Führervortrag. Die Diskussion im Amerikahaus und die Berichte rechtfertigten die Aktion fast selbsttätig. Die FR kann stolz schreiben, es sei gesagt worden, das militärische Engagement in Vietnam gehe zu weit . . . die Störung der Untertanengebetsmühle wird zur Sensation. – Es stimmt einfach nicht, daß – wie nach allen Berichten ähnlich – der Leiter des Kränzchens ‘sich zur Diskussion mit ihnen (den Demonstranten) bereit erklärt hatte’ (FR). Aber man war von den fixeren Ideologen’ enttäuscht’. Auseinandersetzungen ‘zwischen Polizei und den jungen Leuten’ sah die FAZ; daran stimmte daß einige sich hingesetzt hatten und die Polizei die Wartenden auseinandersetzte. Die FR schwelgte mit falschem Zitat: ‘Es ist uns nicht gelungen, die Polizei ins Unrecht zu setzen’. Was niemand sehen wollte, war die Angst, ohne Polizei nun wirklich diskutieren zu müssen, ein Vorschlag, den trotz Ruhe Journalisten und Amerikahaus nicht aufnahmen. Vor der Tür standen aber zahlreiche grüne Minnas und zwei hübsche Wasserwerfer. – Die Demonstranten, eine radikale Minderheit – gewiß, die These nutzt trotz wahrer Dummheit nicht ab – lasen dann dafür FR und ‘Zeit’. Flach von der FR gab einen Kommentar zum Besten, von Springerpresse – Qualität (vergleiche etwa Berliner Morgenpost über Aktionen, 27. 8. 1967). Der Redakteur redete von ‘Schlagzeilen in Verbindung mit Protest, Busen, Filmstars, er erkannte Show – Methoden von Politikern, bei denen die’ Kraft ihrer Argumente kein ausreichendes Echo findet’, nun gut, Kraft hat tatsächlich kein Echo, aber trotzdem, den Demonstranten, die wissen, daß ihre kräftigen oder schwachen Argumente seit Jahren ein Echo finden, das deformiert ist durch die Macht der Presse, die wie viele – auch Liberale – wissen, daß Opposition ein schlechtes Geschäft ist und Originalitätswert hat, wird das genau noch einmal um die Ohren gehauen; es ist leicht, sich über eigene, wie auch immer begründete Druckerei – die FR ist noch manchmal relativ erstaunliche Ausnahme – SPD – Opportunismus und Schweigen wegzusetzen und den Demonstranten dann Artikulationsschwächen vorzuwerfen. Flach redet Unsinn, wenn er den Demonstranten vorwirft, die ‘ Staatsautorität in Gestalt der Polizei planmäßig zu provozieren’, weil das eine Halbwahrheit ist. Die Diskussionsbereitschaft wird dann einfach zu ‘Philosophie eines SA – Sturms’. Die Diskussion à la Flach mit der Erfindung von ‘ Aktion um ihrer selbst willen’, ‘Elitetheorie’ – woher hat der Mann das? – ‘Terror provozieren’ – wo hat er physische Gewalt und Tod gesehen? – wollen offensichtlich die Demonstranten nicht. Die FR hat nicht geholfen, so wenig wie die liberale ‘Zeit’, durchschaubar auch für den Zeitungsleser zu machen, daß gerade die Amerikahäuser und zahllose Vietnamdiskussionen nüchternes, scharfes, schonungslosen Herumreden liefern: dabei werden nüchtern, scharf und schonungslos gerade immer die verurteilt, die auch Forderungen fürs Opponieren, fürs Aufklären der Zeitungen und viel wichtiger: in der Politik radikal verlangen. Hauptsache SPD – parlamentarischer Pressedienst, Springers Berliner Morgenpost, die kritische FR schimpfen auf den Kampf gegen das ‘demokratische Staatswesen’ – aber: wie wahr hat die Morgenpost (27. 8. 1967) nicht nur für Berlin erkannt, daß das ein ‘Treiben von Gruppen ist, die sich als außerparlamentarische Opposition bezeichnen und die den Kampf gegen das demokratische Staatswesen mit Waffen führen, die sie ‘dem demokratischen Arsenal entliehen’. Es gibt diesen Kampf gegen das demokratische Staatswesen nicht, es gibt nur eine systematische Jagd, die Kritiker am Funktionieren dieser Demokratie in die Illegalität zu treiben, in die sie administrativ – auf dem Verordnungswege schon getrieben worden sind. – Neben ‘Aktionen’ erregen ‘abstrakte’ Diskussionen Unwillen. Völlig schockiert erzählen die Berichte immer wieder von ‘einer ziemlich abstrakten Analyse’ (so FR typisch). Es sollte ‘der SDS . . . eine politische Organisation von ständigen Guerillakämpfern sein’ (FR). Dieses Wort eines Journalisten faßt niemand mehr abstrakt auf; die FAZ erklärt noch: ‘ Propaganda der Aktion’, aber dafür wird rasch eine unwichtige FDJ – Botschaft zitiert, länger als alles andere. Launig nudelt die FAZ dann daneben – entsprechend zur politischen Nudelei der FR – ihre langen Berichte mit exotischen Bildern, verwandt den Aktionsbildern der FR am Abend, ob jemand ‘Licht aus’ schrie oder das Licht funktionierte. Der Ersatz für Argumentation wird bei der FAZ ein Index unverständlichen Redens und wie der SDS – so auch ‘Zeit’ – Tenor: ‘Organisation stabilisieren’ – ‘aus dem internen Dilemma’ kommen wolle, d. h. er benehme sich gegenüber der Mehrheit komisch, lasse ein ‘Chaos von Bier – und Colaflaschen, Scherben und Pfützen von Getränken, die am Vortag im Eifer der Diskussion verschüttet worden waren. Drin schwammen leere Zigarettenschachteln, vorwiegend die blauen und dunkelroten der’ schwarzen’ Sorte. Der Fußboden war ein einziger Aschenbecher. Von einem Stuhl hing, o Schmach, allen provokativ am Revers getragenen Forderungen ‘Enteignet Springer’ zum Trotz, ein Exemplar der Bild – Zeitung. Das Podium im Hintergrund umgab ein Antependium mit der Aufschrift ‘SDS’, und über allem hing, blau – rot, die Fahne des Vietcong’. O Schreck, auch die ‘Tagesordnung war verändert worden’. Dann stammelte die FAZ einige Satzfetzen vor sich hin – ihre bevorzugte Art, Bericht zu ersetzen, und glaubt dann eine Witz über einen ‘Mann im blauen Monteuranzug’ und Entfremdung gemacht zu haben. So verdreht man die eigene Entfernung vom sachlichen Bericht in Nähe zum Argument. Die FAZ lebt ansonsten wie die FR davon, statt Bericht auch Fotos sammeln zu lassen. Der bemühte Bericht (FAZ) über Fraktionen im SDS stammelt weiter: von Aktionen, Bewußtsein irgendwo irgendwie – der Berichterstatter lügt das ebenso wie den Quatsch vom ‘ideologische Position’ erarbeiten. Aber: Ideologie, das zieht immer, das heißt doch irgendwo irgendwie falsch, so der Sprachgebrauch der FR, Zeit, Welt, usw. ‘Dabei berauschen sich die Disputanten im wesentlichen an abstrakten Denkmodellen’. Peng FAZ. Im wesentlichen, an abstrakten; es muß ein Wort wie’ Bourgeois’ oder ‘Integraler Etatismus’ den Berichter ungeheuer erschreckt haben. Das Vorurteil, die wollen ein ‘sozialistisches Wunderland schaffen’, ‘ich finde aber’, es wird ‘immer wieder spürbar’ – ‘fühlen muß mans – der persönliche Ehrgeiz und das Streben nach Macht, einer beschränkten Macht. . . über zweitausend Mitglieder’. Die Verdächtigung erst einmal hinschreiben, erst mal von Ideologen reden. – Nicht nur die Rolle einer diskutierenden, auf Praxis gerichteten Minderheit zu begreifen und halbwegs wiederzugeben, gelingt den Berichten, sie nehmen mit Vorurteil und Liberalität noch jegliche Phantasie zu allerdings unkonventioneller Opposition in einem Land mit konventionellen Politikern und Zeitungen. Die Schwierigkeiten politischer Kritik in diesem Staatswesen, das Demokratie für grundsätzliche gesichert hält, solange nur darüber diskutiert werden darf, was gegen sie spricht, sind auch nicht einmal als Problem gestellt worden. Die Presse mit ihrem Minderheiten – und Radikalenrausch ist eine Menge sich vervielfältigender grünen Heinrichs mit dem Motto: ‘Aber die Mehrheit, rief er vor sich her, ist die einzige wirkliche und notwendige Macht im Lande, so greifbar und fühlbar wie die körperliche Natur selbst, an die wir gefesselt sind. Sie ist der einzige Halt, immer jung und immer gleich mächtig; daher gilt es, unvermerkt sie vernünftig und klar zu machen, wo sie es nicht ist. Dies ist das höchste und schönste Ziel. Weil sie notwendig und unausweichlich ist, so kehren sich die übermütigen und verkehrten Köpfe aller Extreme gegen sie in unvermögender Wut, indessen sie sich stets abschließt und selbst den Unterlegenen sicher und beruhigt macht, während ihr ewig jugendlicher Reiz ihn zu neuem Ringen mit ihr lockt und so sein geistiges Leben erhält und nährt. . . er (der einzelne) ist ein Teil von ihr, welchem sie sich gegenüberstellt, um mit ihm, ihrem Kind und Eigentum, ein erbauliches Selbstgespräch zu führen. Jede wahre Volksrede ist nur ein Monolog, den das Volk selber hält. Glücklich aber, wer in seinem Lande ein Spiegel seines Volkes sein kann, der nichts widerspiegelt als dies Volk, indessen diese selbst nur ein kleiner heller Spiegel der weiten lebendigen Welt ist’. Von dieser Biedermeier – Phantasie nährt sich die Zeitungswelt während ihres Kampfes um Marktanteile, dem Kampf als Selbstgespräche der Menge mit sich selbst. Vielleicht, so Kiesinger, hat man nur noch das Alphabet gemeinsam.’
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 11; Archiv
    108) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Schläger in Zivil!“
    „Auf Grund von Vorfällen nach der Demonstration für Fritz Teufel erstattete Hartmut Mörschel am 11. September Strafanzeige gegen unbekannt. Um den Namen des Beschuldigten festzustellen, begab er sich zur 1. Polizeibereitschaft, weil ihm ein uniformierter Beamter gesagt hatte, er könne dort den Namen erfahren. Auf der Polizeibereitschaft wurden zunächst seine Personalien aufgenommen und ihm erklärt, er müsse selbst mit einer Strafanzeige rechnen, wenn er an seinem Vorhaben festhalte. H. Mörschel ließ sich durch diese ‘Drohung mit einem empfindlichen Übel’ nicht zur Unterlassung nötigen (§ 240 StGB). Er begab sich am folgenden Tag mit einigen Bildern erneut zur Polizeibereitschaft. – Der der Anzeige zugrunde liegende Sachverhalt scheint uns deshalb besondere Beachtung zu verdienen, weil der hessische Innenminister erst im August noch in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des SPD – Abgeordneten Schäfer (Darmstadt) dazu Stellung genommen hatte: ‘Wenn es im Verlauf von Demonstrationen zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder zu anderen strafbaren Handlungen kommt, sollen polizeiliche Maßnahmen gegen Demonstranten grundsätzlich nur von uniformierten und in Gruppen auftretenden Beamten der Schutzpolizei vorgenommen werden’. (zitiert nach der ‘Frankfurter Rundschau’ vom 16. Aug. 1967). Es wird sich zeigen, ob die Worte des Ministers nur ein Lippenbekenntnis sind, oder ob er gewillt ist, ihnen Geltung zu verschaffen. – Nun der Tatbestand wie ihn H. Mörschel in seiner Strafanzeige darstellt: – ‘Am letzten Samstag gegen 13 Uhr ging ich in einer größeren Menschengruppe auf dem Gehsteig der Friedrich – Ebert – Anlage vom Polizeipräsidium in Richtung Messegelände. Plötzlich wurde uniformierte Polizei gegen uns eingesetzt, die – wie ich vermute – Herrn Fritz Teufel festnehmen wollte. Bei den sich anbahnenden Auseinandersetzungen zwischen Passanten und uniformierter Polizei erhielt ich plötzlich einen heftigen Boxhieb in die linke Nierengegend; diese Körperstelle war noch nach mehreren Stunden schmerzhaft. – Ich beobachtete daraufhin den Mann, von dem ich den Schlag erhalten hatte, für die Dauer von einigen Minuten. Er war circa 2 Meter groß und trug ein hellgraues Jackett und einen roten Rollkragenpullover. Er ging während dieser Zeit gegen etwa 8 weitere Studenten tätlich vor, indem er sie – ohne vorherige Warnung – mit der Faust von der Seite her oder von hinten in die Lendengegend schlug, ihnen von hinter her die Arme verrenkte oder sie zu Boden warf. Dabei schrien sie oft vor Schmerzen laut auf. – Zunächst nahm ich an, daß es sich bei diesem Schläger um einen Provokateur handele, der die Studenten zu tätlichem Vorgehen gegen die uniformierte Polizei aufzureizen versuchte. Nachdem ich jedoch festgestellt hatte, daß das Gebaren des Mannes von der uniformierten Polizei bewußt toleriert und widerspruchslos akzeptiert wurde, gewann ich die Auffassung, daß es sich nur um einen Polizeibeamten in Zivil gehandelt haben kann. Ich fragte ihn daraufhin nach seiner Dienstnummer; er dementierte nicht, daß er von der Polizei sei, sondern sagte mir mit zynischem Lächeln: ‘Ich trage keine Nummer’. Meine Auffassung, daß es sich um einen Polizisten in Zivil gehandelt hat, wurde ferner bekräftigt durch die Antwort eines uniformierten Polizeibeamten, den ich gebeten hatte, die Personalien des Schlägers festzustellen. Er antwortete mir: ‘Dieser Herr ist der Polizei wohlbekannt. Seine Personalien kann ich ihnen jetzt nicht nennen, Sie können sie aber jederzeit auf der 1. Polizeibereitschaft erfahren.’ – Das Ermittlungsverfahren wird zu klären haben, ob es sich um einen Kriminalbeamten handelt, wie H. Mörschel meint um einen Schutzpolizisten, der in Zivil eingesetzt wurde. Da H. Mörschel am 11. 9. erklärt wurde, es seien keine Schutzpolizisten in Zivil eingesetzt gewesen, besteht auch die Möglichkeit, daß der Beschuldigte ohne Einsatzbefehl, also ‘privat’ auf die Studenten eingeschlagen hat.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 12; Archiv
    109) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: „Wahl – Gang!“
    „Am 14. Juni dieses Jahres wurde unser amtierender Rektor zum zweitenmal für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Da die zweite Wiederwahl in der alten Satzung nicht vorgesehen war, wurde sie zuvor vom Wahl – Konzil entsprechend mit Mehrheit geändert – eine Prozedur, die nicht in der angekündigten Tagesordnung erwähnt war. Damit hat sich das Konzil über den Vorschlag des Rektorwahlausschusses hinweggesetzt, des Konzilausschusses, der die Aufgabe hat den Vorschlag der Fakultät, die turnusgemäß einen Kandidaten aus ihrem Lehrkörper vorgeschlagen hat, zu prüfen und die Meinung der Konzilsmitglieder zu sondieren. Diese Prozedur stellt eine Entscheidung dar, die es nützlicherweise dem Konzil, dem alle Ordinarien angehören und deren halbe Zahl Nichtordinarien, gestattet ohne lange Debatte und häufige Wahlgänge sich auf einen Rektor zu einigen. Dieses Mal hatte die Juristische Fakultät Professor Jaenicke als einzigen Kandidaten vorgeschlagen. Auf den Vorschlag eines sonst üblichen Alternativkandidaten hatten die Juristen verzichtet, wofür häufig nur zum Schein ein Professor, der nahe der Altersgrenze ist, herhalten muß. Schon einmal wurde ein Rektor zum zweitenmal gewählt. Damals, 1951, beschloß das Konzil wie 1967 in der gleichen Sitzung beides, Satzungsänderung und Wiederwahl. Da der damalige Rektor, Professor Rajewsky, jedoch ablehnte und beim Hessischen Minister für Erziehung und Volksbildung sowohl den Antrag auf Genehmigung der Satzungsänderung als auch den Antrag seiner Gründe für die Ablehnung der Wiederwahl anzuerkennen, einreichte, und dem letzten Antrag stattgegeben wurde, schlief die Satzungsänderung damals ein. Nun hat der Kultusminister 1967 zwar die Satzungsänderung akzeptiert, jedoch wird sie nach seiner Auffassung nicht rückwirkend für die Rektorwahl wirksam. Damit hat er die Angelegenheit noch einmal dem Konzil zurückgegeben. Zu diesen Vorgängen schrieb der Dekan der Juristischen Fakultät, Geerds, in einem Leserbrief noch vor der Entscheidung des Kultusministers: ‘Ob Ihre Behauptungen, es sei einmalig in der Geschichte der deutschen Universitäten, daß ein Rektor drei Jahre im Amt bleibe, wirklich zutrifft, wird sich erst beurteilen lassen, wenn die auch von Ihnen als erforderlich bezeichnete Bestätigung der Wahl durch den Hessischen Kultusminister erfolgt ist. . .’ – Einmalig ist insoweit in der Geschichte der Johann Wolfgang Goethe – Universität bisher lediglich, daß der derzeitige Rektor, Professor Rüegg, die entgegen dem geltenden Universitätsrecht vorgenommene Wahl, die zumindest, bis zur Genehmigung der Satzungsänderung als nur wirksam angesehen werden muß, sofort angenommen hat. ‘Gerade weil Justitiar Assessor Weise in einer antwortenden Stellungnahme berichtigt, daß die Annahme Rüeggs nur unter Vorbehalt der Genehmigung der Satzungsänderung durch den Kultusminister erfolgt sei, ist der unbefangene Zeitungsleser geneigt Geerds Vorwurf zu interpretieren: – Rüegg habe allzu schnell, allzu entschlossen angenommen, so als sei er gar nicht überrascht gewesen. Es sei nicht ein spontanes Votum des Konzils gewesen – wie es aussah, nachdem lange vor der Wahl der Kandidat der Juristen als zukünftiger Rektor angesehen wurde und die Satzungsänderung ohne die übliche Ankündigung vorgenommen wurde – sondern eine geschickt eingefädelte Überrumpelungsaktion, die vermutlich auf eine knappe Mehrheit im uninformierten Konzil spekulierte, denn zu einer angekündigten Satzungsänderung wären vermutlich mehr Professoren erschienen. Wenn diese Interpretation und Spekulation stimmt (leider ist die Berichterstattung auf Spekulationen beschränkt, da die studentischen Vertreter in akademischen Gremien zum Schweigen verpflichtet sind, eine Beschränkung die angeblich die neue Satzung nicht aufheben wird), dann muß man sich weiter fragen welche Gruppen aus dem Lehrkörper und der Verwaltung sich wohl so engagiert hatten, daß sie mittels der ‘Überrumpelungsaktion’ einem Wechsel vermeiden wollten (es lag offensichtlich nicht am Kandidaten der juristischen Fakultät, denn Bedenken gegen diesen wären üblicherweise dem Rektorwahlausschuß vorgetragen worden). Ist die Zusammenarbeit zwischen Kurator und Rektor schon so ‘harmonisch’ geworden, daß sie Teile des Lehrkörpers begünstigt? Wer war es, der hinter den Kulissen die Satzungsänderung vorbereitet hat? Ob die Uneinigkeit, die diese Vorgänge spiegelt, tiefer liegt, wird erst die Zukunft zeigen. Sie hat zumindest gezeigt, welchen starken Trend die Bürokratie der Universität hat, sich gegenüber turnusmäßigen Amtszeiten im Sinne der Selbstverwaltung zu verselbständigen und einmal erreichte Machtpositionen zu halten. Hoffentlich gibt es Kräfte an der Universität – und damit sind auch die Studentenvertreter gemeint – die solchen Tendenzen entgegenwirken und nicht einer Hochschulverfassung zustimmen, die eine langjährige Rektoratszeit vorsieht.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 12; Archiv
    110) Artikel>01.10.1967>>DISKUS: LeserBrief Adorno wegen Artikel „Tiere an Ketten”
    „Sehr geehrte Herren, der Aufsatz ‚Tiere an Ketten’ von Fräulein Monika Steffen schreibt mir zu, ich hätte mich darauf berufen, ein prominenter Politiker habe doch gesagt, man müsse die Innen – von der Außenpolitik ableiten. Es handelt sich fraglos um einen Hörfehler: Ich hatte auf das Umgekehrte verwiesen, auf die Notwendigkeit einer Ableitung von Außenpolitik aus der Innenpolitik. Und dies Theorem stammt keineswegs von ‚einem prominenten’ Politiker der Gegenwart. Mit dieser Berichtigung entfallen selbstverständlich auch die Folgerungen, die Fräulein Steffen ableitet: daß ich nämlich durch jene These von Horkheimer mich inhaltlich distanziert hätte. Er wird ihr ohne Frage gänzlich zustimmen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Brief veröffentlichen wollten. Mit bestem Dank in vorzüglicher Hochachtung Ihr T. W. Adorno.“
    Anmerkung der „Politischen Redaktion“ des Diskus zu diesem Leserbrief:
    „Es wäre ein arger Zufall, wenn auch Redaktionsmitglieder und andere Zuhörer einem Hörfehler zum Opfer gefallen wären. Einen Versprecher wollen wir jedenfalls nicht annehmen.“
    Diskus September/Oktober 1967 Nr.6, Seite 2; Archiv
    111) Resolution>01.10.1967>>(Manifest) der Hochschulen: Gegen die Notstandsgesetze
    „Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze – Der Rückzug der Hochschulen vom politischen Alltag und das Votum eines Teils der deutschen Akademiker für reaktionäre und faschistische Strömungen hat den Untergang der ersten deutschen Republik mitverschuldet. Wissenschaft, die sich den politischen Kämpfen der Zeit autoritär gegenüberstellt, gibt ihr Prinzip humanitärer Rationalität auf. Dagegen setzen wir unsere von kritischer Vernunft geleitete politische Aktion. Seit acht Jahren strebt die Bundesregierung die Generalrevision des Grundgesetzes durch Notstandsartikel an. Als sich der Kalte Krieg zwischen den Großmächten in Europa seinem Ende zuneigte, begannen die herrschenden Kräfte der Bundesrepublik, unter dem Vorwand der Vorsorge und unter Ausnutzung des berechtigten Sicherheitsstrebens der Bevölkerung, ihre großangelegte Kampagne zur Einschränkung der staatsbürgerlichen Freiheiten. Nur die Unruhe und die politischen Aktionen unabhängiger Kräfte haben bisher die Verstümmelung der Verfassung verhindert, die ein Bollwerk gegen jede Form der Willkürherrschaft sein soll. Im Sommer 1965 hat der Deutsche Bundestag sieben teilweise verfassungswidrige Notstandsgesetze in scheindemokratischen Schnellverfahren beschlossen, die ein Programm der totalen Militarisierung des öffentlichen und privaten Lebens darstellen. Nur die Krise der Finanzwirtschaft hat die Realisierung dieser Pläne verzögert, die immer noch als Recht und Gesetz gelten. Die Notstandsgesetz – Entwürfe der Großen Koalition halten an den diktatorischen und militaristischen Tendenzen fest, die schon alle früheren Vorlagen gekennzeichnet haben. Außenpolitisch bedeuten die vorgesehenen Vorbereitungen auf einen ‘Zustand der äußeren Gefahr’, der von den herrschenden politischen Kräften jederzeit beliebig behauptet werden kann, eine Störung der Bestrebungen zur Festigung und zum Ausbau der internationalen Beziehungen in Europa. Die Notstandsgesetze sind kein Schutz vor Kriegsgefahr, sie blockieren Friedenssicherungen. Mit der Einrichtung eines kleinen gemeinsamen Ausschusses von Spitzenpolitikern wird die Möglichkeit geschaffen, unter Ausnutzung internationaler Krisensituationen scheinbar legal ein Diktaturregime zu errichten. Die Entscheidung über Krieg und Frieden würde ganz und gar in diesen Exklusivzirkel verlagert. Innenpolitisch würde die Einrichtung dieses Ausschusses die Macht der Exekutive noch mehr stärken und den Verfall kritischer demokratischer Kräfte in Öffentlichkeit und Parlament perfektionieren, weil die Information und Diskussion außen – und verteidigungspolitischer Probleme dort hinter verschlossenen Türen nach Belieben der Regierung erfolgen könnten. Es soll zulässig werden, daß der Bundestag seine Gesetzgebungsbefugnis an diesen Ausschuß abtritt und sich damit selbst völlig entmachtet, wie es die letzte Volksvertretung von Weimar mit dem Ermächtigungsgesetz im März 1933 getan hat, mit dem die faschistische Machtergreifung den Schein der Legalität erhielt. Schließlich soll der gemeinsame Ausschuß sogar von sich aus die Gesetzgebungsbefugnis des Parlaments übernehmen können, wenn es beschlußunfähig ist; die Existenz der Volksvertretung wird damit den jeweiligen Interessen eines Teils der Abgeordneten ausgeliefert. Der Hauptstoß der Notstandsgesetze richtet sich gegen die große Masse der abhängig arbeitenden Bevölkerung und gegen ihre Interessenvertretung. Schon in Friedenszeiten soll eine Arbeitsdienstpflicht ermöglicht werden, die den verpflichteten Arbeitern und Angestellten das Streikrecht nimmt und damit ihre gewerkschaftliche Vertretung entmachtet. Zudem soll jene herrschende Rechtsprechunspraxis, die in zwanzig Jahren fortschreitender Aushöhlung der aktiven demokratischen Kraft der Gewerkschaften zur Einengung des Streikrechts geführt hat, nun auch noch verfassungsrechtlich zementiert und damit die Streikfreiheit willkürlich eingeschränkt werden. Sogar das Militär soll in innenpolitischen Auseinandersetzungen gegen die Bevölkerung eingesetzt werden können. Den wahren Zweck der Notstandspläne hat der Innenminister in ungenierter Offenheit enthüllt. Der Staat müsse für den Augenblick gerüstet werden, in dem die ‘Sonne der Konjunktur’ nicht mehr scheine. Diesem System der Notstandsrüstung der Gewalt entspricht die Herbeiführung tatsächlicher Notstände durch die Notstandsplaner selbst. Am 2. Juni ist der Notstand der Demokratie erschreckend deutlich geworden. Der Aufmarsch eines Heeres von Polizeikräften beim Besuch des persischen Diktators und die von der verselbständigten Exekutive Westberlins provozierte Erschießung unseres Kommilitonen Benno Ohnesorg haben zuletzt unzweideutig gezeigt, daß Teile des Establishments schon heute die Legalität verlassen, wenn das die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft erfordert. Gleichzeitig werden die sich verschärfenden wirklichen Notstände auf vielen Sektoren des gesellschaftlichen Lebens geleugnet oder verschleppt. Schon heute bedroht ein wachsender Bildungsnotstand die Zukunft unserer Gesellschaft, ohne daß in absehbarer Zeit Abhilfe zu erwarten wäre. Die Auswirkungen der Wirtschaftsrezession werden auf die sozial schwachen Gruppen abgewälzt. In Griechenland hat ein Militärputsch die durch freie Wahlen bevorstehende Ablösung der für den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Notstand des Landes Verantwortlichen verhindert. Auch jene Putschisten versuchten, ihrem Gewaltstreich durch Berufung auf Notstandsartikel den Anschein der Legalität zu geben. Die Notstandspläne der Bundesregierung sind darauf angelegt, in Krisensituationen den Weg der Gewalt zu weisen. In Solidarität mit allen Gegnern der Notstandsverfassung und mit den Gewerkschaften fordern wir deshalb die Ablehnung des verfassungsändernden Notstandsentwurfes und die Rücknahme der bereits verabschiedeten ‘einfachen’ Notstandsgesetze. – Wir erklären: Wir werden bei den nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag keinem Abgeordneten unsere Stimme geben, der für diese Verfassungsänderung stimmt. Wir rufen alle Demokraten auf, dies den Parteien und Abgeordneten unmißverständlich zu erklären. Politisches Referat des AStA Frankfurt am Main – Im Oktober 1967.“ – Mitunterzeichner, die aus der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main stammen: Die Professoren Dinges, Fabian, Gleisberg, Heydorn, Krejci – Graf, Kaplan, Weismantel, Wezler , die wissenschaftlichen Bediensteten Koneffke und Claus Offe sowie der Student Karl D. Wolff als Vorstandsmitglied des SDS.
    Manifest AStA 1. 10. 1967; Archiv
    112) Niederschrift>04.10.1967>>Gespräch Horkheimer mit Friedrich Pollock: Vietnam, China und die deutschen Studenten
    „Die militärische Lage in Vietnam hat sich dauernd zugunsten Amerikas verbessert, aber Nordvietnam wird ohne Zustimmung Chinas auf absehbare Zeit keinen Frieden schließen. Die Spekulationen auf eine langdauernde Verständigung der USA mit der UdSSR sind verkehrt. Eher kann Amerika mit einem postmaoistischen China zu einer Verständigung kommen als mit Sowjetrußland (zur Begründung dieser überraschenden These: man kann sich mit einem Schwächeren verständigen, aber schwer mit einem Gleichstarken). Die ‘Domino-Theorie’ ist richtig: wenn die USA sich aus Südvietnam zurückziehen, dann wird Asien zur Beute Chinas. Denn dann ist der Beweis erbracht, daß Amerika mit all seiner militärischen Macht unfähig ist, auf asiatischem Boden ‘Befreiungskriegen’ wirksamen Widerstand zu leisten. Die neuen Herren in China, die den alten kommunistischen Apparat zerschlagen haben oder zumindest teilweise zerstört haben, werden eine neue Bürokratie bilden. Sie sind noch herrschsüchtiger als die alten Bürokraten. In Deutschland hat heute der Anti-Amerikanismus weitgehend die Funktionen des Antisemitismus. Das soll nicht heißen, daß es in Deutschland keinen Antisemitismus mehr gibt. Im übrigen hat Habermas recht, wenn er die Haltung der radikalen Berliner Studenten als ‘linken Faschismus’ einstuft. Kux hat Studenten in vielen Teilen der Welt kennengelernt und gefunden, daß die deutschen Studenten bei weitem die konfusesten sind. In Harvard und Berkeley, in Oxford und Hongkong waren die Diskussionen im Anschluß an seine Vorträge ebenfalls durch radikale Studenten beherrscht, aber deren Linie war außerordentlich viel klarer und einsichtiger als diejenige der deutschen.“
    Max Horkheimer, Gesammelte Schriften Bd. 14: Nachgelassene Schriften 1949-1972, aaO, S. 444
    113) Flugblatt>13.10.1967>>AStA „Die Rebellen von Berlin“
    „Die Rebellen von Berlin – Einladung zu einer Podiumsdiskussion – anläßlich des Erscheinens des gleichnamigen Buches über die Studentenpolitik an der Freien Universität – Es diskutieren: Die Herausgeber – Hartmut Häußermann (AStA – Vorsitzender 1967) – Knut Nevermann (AStA – Vorsitzender 1966 – 67) – Niels Kadritzke (AStA – Vorsitzender 1966) und Prof. Erwin K. Scheuch (Universität Köln) – Mathias Walden (Sender Freies Berlin) – Horst Köpke (Frankfurter Rundschau) – Diskussionsleitung: Klaus Bölling (NDR Hamburg) – Ort: Universität Frankfurt, Hörsaal VI, Mertonstraße – Eingang West – Zeit: Freitag, 13. Oktober 1967, 20 Uhr s. t. – Eintritt frei. Der AStA der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität Frankfurt – Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln/Berlin“
    Flugblatt AStA 13. 10. 1967; Archiv
    114) Brief>18.10.1967>>(Offener) AStA: Mitbestimmung
    „Magnifizenz, meine Herren! Nach den bisherigen Beschlüssen und Diskussionen im Senat hat sich in der Studentenschaft der Eindruck bestätigt, daß die Mehrheit der Professoren nicht bereit ist, den Studenten ein effektives Vertretungsrecht in den akademischen Beschlußgremien zuzugestehen. Wieder einmal ist in der Reform der Hochschule eine wichtige Gelegenheit versäumt worden, wieder einmal wurden die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Durch die Aufrechterhaltung überkommener, autoritärer Herrschaftsstrukturen glaubt die Mehrheit der Professoren Positionen absichern zu müssen, die längst durch die Entwicklung überholt und als der demokratischen Entfaltung von Forschung und Lehre hinderlich erkannt worden sind. Immer noch herrscht die Ansicht vor, daß die Professoren die Gesamtinteressen der Universität patriarchalisch allein am besten vertreten könnten. Nur eine Gruppe von ihnen befürwortet überhaupt eine symbolische Mitentscheidung, die allerwenigsten aber sind bereit, den Studenten echtes Mitbestimmungsrecht einzuräumen. Die Verabschiedung des hessischen Hochschulgesetzes hat in der Studentenschaft zahlreiche Hoffnungen geweckt. Viele von uns waren der Ansicht, daß der Wunsch des Gesetzgebers nach stärkerer Beteiligung der Studenten zu durchgreifenden Reformen führen und Unterstützung einer großen Zahl fortschrittlicher und liberaler Professoren finden würde. Nachdem in Berlin das Modell einer Universität, in der Studenten nicht nur akademische Konsumenten sein sollten, am Widerstand der ‘Bettermänner’ gescheitert war, waren die Berliner Studenten gezwungen, ihre Rechte außerhalb der universitären Institutionen geltend zu machen. Die Berliner Entwicklung hätte sich in einer demokratisch organisierten Universität nicht abgespielt. Eine fortschrittliche Universität kann für uns nur heißen: eine enthierarchisierte, kooperative Universität. In ihren Beschlußgremien hätte diese gleichermaßen alle Gruppen aufzunehmen, die an der Gestaltung des Lehr – und Forschungsbetriebes beteiligt sind. Diese Gruppen sind: 1) Ordinarien, 2) akademischer Mittelbau 3) Studenten. Die Gleichberechtigung dieser drei Gruppen ergibt sich aus ihrer Bedeutung für den Arbeitsprozess in der Universität. Forschung und Lehre sind Aufgaben der akademischen Korporation. Sie bilden in der Konzeption der deutschen Universität eine untrennbare Einheit. Diese aber kann sich nur darin beweisen, daß beide, Forschung und Lehre, Ergebnis eines ständigen Diskussionsprozesses zwischen allen an ihnen beteiligten Gruppen sind. +++Die Gestaltung einer freien Forschung kann ebenso wie die Gestaltung eines Lehrbetriebes, der den Interessen der unmittelbar Betroffenen gerecht wird, nur dann stattfinden, wenn sachfremde Herrschaftsverhältnisse, wenn dysfunktionale Autoritätsstrukturen aus dem Zusammenhang der Universität ausgeschieden werden. Die Vorstellung, daß eine kleine Gruppe von Lehrstuhlinhabern aus eigener Gewalt die Universität dominieren sollte, und dies auch noch im Interesse aller, erweist sich an der Forderung einer demokratischen Diskussion als Herrschaftsideologie. Wir glauben nicht, daß zwischen Professoren und Studenten, zwischen Lehrenden und Lernenden unauflösliche Widersprüche bestehen. Deshalb sind wir der Ansicht, daß Differenzen, die notwendig wie in jedem gesellschaftlichen Funktionszusammenhang auftreten müssen, durch offene Diskussionen gelöst werden können. Die Studenten sind unmittelbar interessiert, wenn es um die Organisation des Lehrbetriebes geht. Es ist nicht einzusehen, warum ihnen die gleichberechtigte Mitsprache weiterhin verwehrt werden soll. Es ist bestürzend, daß die Studenten heute, wenn sie realistisch sein wollen, darüber sich klarzuwerden haben, daß dieses demokratische Modell der Universität vorerst nicht verwirklicht werden kann. Dies spricht nicht gegen die Forderung der Studenten, sondern es spricht gegen die Universität, gegen die sie heute noch gestaltenden restaurativen Gruppen und gegen die Gesellschaft in der Bundesrepublik heute. Weil wir aber davon überzeugt sind, daß auf lange Sicht die überkommenen Strukturen der Universität zugunsten demokratischer Verhältnisse sich auflösen werden, weil wir auf Einsicht bei der Mehrzahl der Ordinarien hoffen – nur deshalb sind wir bereit, hier und heute Lösungen zu akzeptieren, die unsere Forderungen nach einer demokratischen Universität nicht optimal erfüllen. Unabdingbar aber bleiben folgende Forderungen: – 1) effektive Vertretung in den Fakultäten, wo über die Studienbedingungen entschieden wird, und wo heute vielfach versäumt wird, einen den Erfordernissen der Zeit gemäßen Lehrbetrieb zu organisieren. – 2) effektive Vertretung im Senat als dem wichtigsten Beschlußorgan der Universität. – 3) effektive Vertretung im Konzil, insbesondere hinsichtlich von Änderungen der Universitätssatzungen und hinsichtlich der Wahl des Rektors, der vom Vertrauen aller an der Universität beteiligten Gruppen getragen werden muß. – 4) effektive Vertretung im Satzungsgebenden Konzil der Johann Wolfgang Goethe Universität. Die Satzung, die hier in Kürze verabschiedet wird, wird auf Jahre hinaus die Rechte und Pflichten auch und gerade der Studenten festlegen. Wir erklären hier nachdrücklich: Eine Satzung an deren Entstehen und an deren Verabschiedung wir, die Studenten, nicht angemessen beteiligt werden, kann uns für die Zukunft nicht binden. – Wir sind nicht mit Beschlüssen einverstanden, die uns zwei oder vier Vertreter in Fakultäten oder Senat zubilligen wollen. Abgesehen davon, daß diese wenigen Studenten nicht in der Lage sein werden, sinnvoll in den Ausschüssen mitzuarbeiten, betrachten wir diese Art von Beteiligung als demokratische Verziehung. Wir wollen nicht in der Rolle studentischer Bittsteller oder Sachverständiger für studentische Fragen bei den Sitzungen der Beschlußgremien als Zuhörer zugelassen werden. Wir wollen mitentscheiden.“
    Offener Brief AStA 18. 10. 1967; Archiv
    115) Brief>18.10.1967>>(Offener) Konzilsausschuß: Rektorwahl
    „Der Ausschuß zur Vorbereitung der Rektorwahl hält es im Hinblick auf die Verlautbarungen und Entwicklungen der letzten Tage für unumgänglich, zur Information der Konzilsmitglieder die nachfolgende Erklärung abzugeben. Der Ausschuß bedauert hierbei, daß der Inhalt dieser Erklärung zahlreiche Konzilsmitglieder überraschen wird, er bittet jedoch im Interesse einer fairen und sachlichen Wahl um Verständnis. Der Ausschuß zur Vorbereitung der Rektorwahl hat sich in den Monaten seit dem letzten Wahlgang mit einigen Altrektoren und weiteren Kollegen in Verbindung gesetzt und sie gebeten, die Möglichkeit einer Nominierung zur Rektorwahl zu erwägen. Hierbei haben die Herren Artelt, Coing, Geerds, Hartmann, Neumark, Rammelmeyer und Wiethölter erklärt, eine Wahl keinesfalls annehmen zu können. Der Ausschuß mußte somit das Scheitern seiner Bemühungen feststellen. In dieser Situation wurde in den Fakultäten erwogen, ohne ausdrückliche Nominierung zu der Alternative des vergangenen Sommers zurückzukehren. Der amtierende Vorsitzende des Ausschusses, Professor Rammelmeyer, hat den Eindruck gewonnen, daß Magnifizenz Rüegg eine erneute Wiederwahl nicht ablehnen würde; Professor Rammelmeyer hat den Ausschuß entsprechend informiert. Innerhalb der letzten Stunden ist der Ausschuß zu der Überzeugung gekommen, daß die Konzilsmitglieder auch eine Wahl von Professor Meinhold in Betracht ziehen sollten.’ „
    Offener Brief Konzil 18. 10. 1967; Archiv
    116) Brief>19.10.1967>>Dekan Rechtswissenschaften an Rektor: Rektorwahl
    „Magnifizenz, die Lektüre der Nachrichten der Frankfurter Presse zur gestrigen Rektorwahl stimmt mich erneut melancholisch wegen der eindeutigen Unrichtigkeiten in den Darstellungen. Dazu gehört die übereinstimmende Nachricht der Zeitungen, daß Sie diesmal mehr Stimmen erhalten haben als im Juni. Zumindest mißverständlich ist die Meldung, daß das Konzil nahezu vollständig versammelt gewesen sei. Erbittert haben mich die Äußerungen der Presse, die Wahl im Sommer sei lediglich aus ‘formaljuristischen’ (so ‘Frankfurter Neue Presse’ und ‘Frankfurter Rundschau’ ) bzw. ‘formaltechnischen’ Gründen (so ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ ) nicht bestätigt worden. Demgegenüber und gegenüber ähnlichen Stimmen muß ich mit allem Nachdruck betonen, daß die Beachtung von Verfahrensregeln keine Formalie, sondern wesentlicher Bestandteil demokratischer Ordnung ist. Ich bedaure die Notwendigkeit dieser Feststellungen. Man wird darauf zurückkommen müssen. Mit verbindlichen Empfehlungen.“
    Schreiben Dekan Rechtswissenschaften 19. 10. 1867; Archiv
    117) Rede>21.10.1967>>Rede Gollwitzer West – Berlin: Vietnamdemonstration
    „ Um die sterbenden Vietnamesen sitzen heute die Völker der Welt als Zuschauer, wie einst in der römischen Arena das Publikum um die sterbenden Gladiatoren, – so sagte kürzlich ein kritischer Beobachter unserer Demonstrationen. Jawohl, auch wir gehören zu diesem Publikum, ob wir nun gleichgültig, beifällig oder protestierend diesem Morden und Sterben zuschauen. Wir sind ohnmächtig, es zu verhindern, wir sind aber nicht ohnmächtig zu jeder Bewegung. Wir können wenigstens dagegen schreien, und wir können Geld geben, um den Leidenden ein wenig zu helfen. Keiner von uns tut so viel, wie er in dieser Richtung tun könnte, und die Veranstaltungen dieser Woche haben auch den Zweck, uns zu mobilisieren, daß wir mehr tun von dem, was wir tun können, als wir bisher getan haben. Diese Demonstration hat außerdem den Zweck, uns einzufügen in die Demonstration von Hunderttausenden, die heute in Washington und anderen Städten der USA stattfindet, und sie zu unterstützen. Dies zu tun, haben unsere amerikanischen Freunde alle Gleichdenkenden in aller Welt für den heutigen Tag gebeten, und wir sind froh, inmitten unserer lähmenden Ohnmacht wenigstens auf diese Weise zu ihrem Kampf beitragen zu können. Diese Amerikaner wollen, daß ihre Regierung Schluß macht mit ihrer militärischen Intervention in dem südvietnamesischen Bürgerkrieg, Schluß macht mit der Zerbombung Nordvietnams. Sie wollen das Selbstbestimmungsrecht für das Volk in Südvietnam. Dieses Volk ist nie gefragt worden, ob es von den Amerikanern gegen den Kommunismus verteidigt werden will. Eine kleine Gruppe skrupelloser Generale, Großgrundbesitzer und Kollaborateure in Saigon, von den USA an der Macht gehalten, ist entschlossen, lieber ihr ganzes Volk vernichten zu lassen, als Macht und Reichtum aus der Hand zu geben. Pseudowahlen, über die die Welt außerhalb Westdeutschlands Bescheid weiß und lacht, sollen Demokratie vorspiegeln. Hinter der Fassade hält Terror das Volk nieder, ist das Wirtschaftsleben zerstört, Korruption zur herrschenden Sitte geworden, Saigon in ein großes Bordell verwandelt. Die gegen ihre Regierung protestierenden Amerikaner sehen mit Schrecken, wie ihr Staat im Augenblick der erreichten Weltherrschaft der ‘Arroganz der Macht’ (Fulbright) verfällt, und zum größten Exporteur von Gewalt wird; sie sehen ihn tyrannische Regierungen überall in der Welt stützen und einsetzen und mit Waffen zur Unterdrückung der eigenen Völker ausrüsten. Sie sehen, wie ihre eigene Regierung die Rechte kleinerer Völker mißachtet und niedertritt: völkerrechtswidrige Intervention in San Domingo, völkerrechtswidrige Blockade von Kuba, völkerrechtswidrige Bombardierung von Nordvietnam, völkerrechtswidrige Intervention in Südvietnam, völkerrechtswidrige Ankündigung, jede sozialistische Revolution an jedem Punkt der Erde zu verhindern. Sie sehen, wie die großen Hoffnungen und Sympathien, die in allen Teilen der Welt Amerika in den fünfziger Jahren entgegengebracht worden sind, umschlagen in Mißtrauen, Furcht und Haß, und wie ihr Staat moralisch isoliert wird. Sie sehen, wie die traditionelle Freiheit in ihrem Lande abnimmt, und sie erkennen mit Schrecken hinter dem Vordergrund von Demokratie eine Oligarchie von Reichtum und Gewalt, die ihren Staat beherrscht und die den Lebensstandard Nordamerikas durch Ausbeutung der übrigen Welt sichern und erhöhen will. Sie sind amerikanische Patrioten; es ist ihnen unerträglich als Amerikaner zum Gegenstand des Hasses und der Verachtung für die anderen Völker zu werden. Sie kämpfen für die Ehre und die Freiheit ihres eigenen Volkes; denn sie haben Abraham Lincolns Wort im Ohr: ‘Ein Volk, das andere Völker versklavt, kann selber nicht frei sein’. Was in Amerika geschieht, wird entscheidend für uns sein. Der Sieg des imperialistischen Amerika über das demokratische Amerika, d. h. der Sieg derjenigen Tendenzen in Amerika, die die Ausbeutung der übrigen Welt, die Niederknüppelung der amerikanischen Neger und die Unterdrückung der sozialen Revolution in der Dritten Welt auf dem Programm haben, über diejenigen Amerikaner, die für ein Amerika der Freiheit und der Demokratie eintreten – dieser Sieg wird das Ende der Demokratie auch in unserem Lande sein. In Vietnam wird die Freiheit Berlins und die Freiheit des Westens nicht verteidigt, sondern gefährdet. Jeder weiß, daß die Demokratie bei uns auf schwachen Füßen steht. Sie wird täglich untergraben nicht von ein paar ohnmächtigen radikalen Studentengruppen, sondern von Kapitalkonzentration, Parteioligarchie und Pressenkonzentration. Die ‘schiere Größe’ des Springer-Konzerns, um mit Axel Springers eigenen Worten zu sprechen, ist unerträglich für unsere Demokratie. Daß Springer trotz aller Enteignungskampagnen nicht enteignet werden wird, – nicht weil gesetzliche Handhaben dafür fehlen, die man schaffen könnte, sondern schlicht deswegen, weil er schon viel zu mächtig ist – ist das deutlichste Indiz für die wahren Machtverhältnisse hinter der Fassade des Parlamentarismus. Die Brutalisierung der amerikanischen Außenpolitik wird, wenn sie nicht endlich gestoppt wird, die Brutalisierung der amerikanischen Innenpolitik nach sich ziehen und ebenso die Brutalisierung der Verhältnisse in Deutschland, – nicht zu sprechen vor der Erhöhung der Kriegsgefahr. Man kann nicht Demokrat – ob Christdemokrat oder Sozialdemokrat – sein, ohne gegen die amerikanische Vietnampolitik und ihren imperalistischen Ursprung aufzustehen. Darum fragen wir unsere Parlamentarier, die sich doch alle Demokraten nennen, warum nicht sie selbst diese Demonstration veranstalten, statt dies der außerparlamentarischen Opposition zu überlassen. Man kann nicht Christ sein und zu dem Morden in Vietnam schweigen. Darum stehen die Kirchen und die besten Christen in den USA in der vordersten Linie der Anti – Vietnam – Opposition und mit ihnen Kirchen und Christen in aller Weit. Darum fragen wir die Kirchen und Christen in Deutschland, wie lange sie zum großen Teil noch meinen, christliche Kirche und gleichzeitig stumme Hunde sein zu können. Unter den Tausenden, die hier stehen, sind 90% unter dreißig Jahre alt. Dieses Faktum müßte die Politiker alarmieren. Sie sollen wissen: Der Aufruhr der jungen Generation geht nicht gegen die Demokratie, sondern für die Demokratie. Es ist ihre Zukunft als freie Menschen in einem freiheitlichen Rechtsstaat, die – so fürchten sie – wieder einmal von der älteren Generation verspielt wird. Es ist ihre Zukunft als Angehörige der weißen Völker, gegen die der Haß der farbigen Völker durch den amerikanischen Krieg gegen ein bettelarmes gelbhäutiges Bauernvolk geschürt wird. Es ist die künftige Welthungerkatastrophe, gegen die das Nötige nicht rechtzeitig getan wird, weil die weißen Regierungen mit Rüstung und Kolonialkrieg beschäftigt sind. Es ist die Blindheit der älteren Generation, der wieder einmal die Zukunft der Jungen zum Opfer gebracht wird, – mit dem einen Unterschied zu 1933, daß diesmal die Jungen nicht den Wahnsinn begeistert mitmachen, sondern gegen die Blindheit und die Torheit aufstehen. In Washington und überall in den USA wird heute demonstriert, damit sich dort etwas ändert. Wir unterstützen das, und wollen damit zugleich erreichen, daß sich hier bei uns viel ändert. In einem Studentenprozeß im Sommer 1967 in Berlin fragte der Richter einen Angeklagten: ‘Meinen Sie denn, daß sich in Vietnam etwas ändert, wenn Sie hier demonstrieren?’ Die Antwort lautete: ‘Nein, aber hier!’.“
    Rede Gollwitzer 21.10.1967; Archiv FU Berlin Dokument 797
    118) Brief>23.10.1967>>Rektor an Dekan Rechtswissenschaften: Rektorwahl
    „Ew. Spektabilität und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät teile ich in aller Form mit, daß ich weder der Presse noch anderen gegenüber in irgendeiner Form die Nichtbestätigung der Wahl im Sommer auf formaljuristische oder formaltechnische Gründe zurückgeführt habe. Ich teile durchaus Ihre Auffassung, daß die Beachtung von Verfahrensregeln ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Ordnung ist und habe mich gerade in diesem Sommer davon überzeugen lassen müssen, daß meine Auffassung, ein nicht aufgehobener Konzilsbeschluß sei noch gültig oder die rückwirkende Inkraftsetzung von Satzungsänderungen, die 1948 und 1951 rechtlich einwandfrei schien, könnte auch 1967 eine gültige Verfahrensregel sein, allzu ‘formaljuristisch’ sei. Die beiden anderen von Ihnen beanstandeten Bemerkungen gehen auf Anfragen von Pressevertretern und diese wiederum auf Äußerungen zurück, die vorher, insbesondere aus Kreisen Ihrer Fakultät, in der Presse verbreitet worden waren. Nachdem dort das knappe Wahlergebnis im Sommer beanstandet und noch kurz vor der Wahl gemutmaßt worden war, ein Viertel des Konzils sei für mich, ebenso viel gegen mich, wurde ich nach dem Abstimmungsergebnis gefragt. Ich lehnte die Bekanntgabe ab, habe jedoch die Bemerkung von ein oder zwei gerade vorübergehenden Dekanen weitergegeben, ich hätte mehr Stimmen bekommen als bei der letzten Wahl. Diese Bemerkung trifft, wie ich erst jetzt beim Aktenstudium feststelle, nur insofern zu, als der prozentuale Anteil etwas gestiegen ist. Ich hätte einen für mich günstigeren Hinweis geben können, nämlich den, daß ich doppelt so viel Stimmen bekommen habe wie der nächstfolgende Kandidat, doch ging es mir nur darum in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermeiden, das Vertrauen das Konzils in den von ihm gewählten Rektor sei im letzten halben Jahr gesunken. Darauf zielte auch die weitere Frage eines Pressevertreters, ob viele Konzilsmitglieder sich an der Wahl nicht beteiligt hätten. Ich antwortete darauf, dies treffe nicht zu, die Beteiligung sei überraschend hoch (vielleicht sagte ich auch überraschend vollständig) gewesen. Daß das Konzil nahezu vollständig versammelt gewesen sei, beruht auf einer mißverständlichen Deutung meiner Antwort. Wenn Sie es wünschen, werde ich gerne von mir aus diese Mißverständnisse berichtigen. Im Hinblick auf die großen Schwierigkeiten, welche Störaktionen von Studenten in diesem Semester der Universität bringen werden und bei denen ich auf den Rat des Vorsitzenden des Rechts – und Verfassungsausschusses angewiesen sein werde, begrüße ich es, wenn Mißverständnisse zunächst direkt ausgeräumt werden. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihren Brief und stehe Ihnen für jede weitere Aufklärung gerne zur Verfügung. Mit verbindlichen Empfehlungen.“
    Schreiben Rektor 23. 10. 1967; Archiv
    119) Rede>23.10.1967>>Rede Horkheimer: Zum Philosophiestudium heute -Eröffnungsvortrag einer vom AStA organisierten Ringvorlesung über “Kritische Universität” (Auszüge)
    „Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, verehrte Anwesende! Dafür, daß ich hier zu Ihnen sprechen darf, bin ich dankbar. Was ich sagen will, gibt keine Lösungen der Probleme, an denen Sie leiden, nur Anregungen zum Nachdenken, Gedanken, deren Präzisierung und Verwirklichung bei den Studenten, natürlich auch bei Professoren, Dozenten, Beamten in den Ministerien liegt. Ich spreche aus, wovon ich bewegt bin und hoffe, Gelegenheit zu haben, Fragen zu beantworten, die Sie mir stellen werden – soweit ich eine Antwort weiß. Philosophie war einmal das Bemühen um Erkenntnis der Welt schlechthin, nicht bloß ein Fach, eine Disziplin, sondern die Anstrengung, aufgrund von vorwissenschaftlichen und wissenschaftlichen Erfahrungen einen Begriff des Ganzen sich zu bilden und daraus Konsequenzen fürs Leben zu ziehen. Daher meine ich, die Reflexion über das Studium der Philosophie schließe Wissenschaften überhaupt mit ein. Hier geht es um die Gründung der sogenannten Kritischen Universität, die ohnehin auf vorgegebene Disziplinen nicht beschränkt sein soll, vor allem um die gegenwärtige Situation, die Rolle der Studenten bei der Gestaltung akademischer Bildung. Die Bedenken gegen die Gleichgültigkeit angesichts des im Verhältnis zu anderen Sektoren der Gesellschaft zurückgebliebenen Zustands der Hochschulen – wie immer man die Form von einzelnen Aktionen beurteilen mag – sind zutiefst verständlich. Religiöse wie nichtreligiöse Vorstellungen, die dem jungen Menschen früher ein sinnvolles Leben, eine glückliche Zukunft zu verbürgen schienen, erscheinen nicht mehr als verbindlich, sind im Zerfall begriffen, und die Universität, in ihrer heutigen Verfassung, vermag den Studenten nur wenig zu helfen, der quälenden, höchst aktuellen geistigen Schwierigkeiten Herr zu werden. Verzweifelt fordern sie die Änderung. Ich komme zum Ende. Nur ganz wenige Gedanken habe ich mitgeteilt, durch die der studentische Protest im Hinblick auf das Studium etwas näher zu bestimmen wäre, besonders in Beziehung auf Philosophie, zu deren Aufgabe das Denken über das Verhältnis von Wissenschaft und Leben gehört. Ich kann mich nicht enthalten, Ihnen eine Stelle aus der Zeitschrift für Sozialforschung vorzulegen, die, wie mir scheint, mit der Idee der Kritischen Universität zusammenhängt: ‘In einer geschichtlichen Periode wie dieser ist die wahre Theorie nicht so sehr affirmativ als kritisch … An der Existenz des kritischen Verhaltens … hängt heute die Zukunft der Humanität. Eine Wissenschaft, die in eingebildeter Selbständigkeit die Gestaltung der Praxis, der sie dient und zugehört, bloß als ihr jenseits betrachtet und sich bei der Trennung von Denken und Handeln bescheidet, hat auf die Humanität schon verzichtet. Selbst zu bestimmen, was sie leisten, wozu sie dienen soll – und zwar nicht bloß in einzelnen Stücken, sondern in ihrer Totalität -, ist das ausreichende Merkmal der denkerischen Tätigkeit.’ Das ist vor dreißig Jahren geschrieben worden, in dem Aufsatz über traditionelle und kritische Theorie.“
    Horkheimer, Max: Gesammelte Schriften Bd. 13: Nachgelassene Schriften 1949-1972, aaO, S. 85-95
    120) Artikel>30.10.1967>>Gespräch Adorno mit Peter Szondi: “Von der Unruhe der Studenten”
    „„Am 30. Oktober 1967 brachte der Westdeutsche Rundfunk im 3. Programm in der Sendereihe ‘Berliner Ansichten’ unter dem Titel Von der Unruhe der Studenten ein Gespräch zwischen Adorno und Szondi. Die Sendung wurde von Roland Wiegenstein eingeleitet, der im Anschluß an das Gespräch noch über einige andere Aspekte der Studentenbewegung sprach.
    ADORNO:
    Es ist für einen älteren Universitätslehrer nicht ganz leicht, über die Frage der Demokratie und Universität ein öffentliches Gespräch zu führen. Wie man es macht, macht man es falsch, und es liegt in dem Ganzen etwas leise Beschämendes. Da gibt es auf der einen Seite die Möglichkeit, daß man onkelhaft mit sogenanntem lächelndem Verständnis von den ‘jungen Leuten’ redet und daß man dabei in jene abscheuliche Denkgewohnheit gerät, die da zwischen einem ‘gesunden Kern’ und ‘übertriebenen’ oder ‘ungesunden Randphänomenen’ unterscheidet. Eine Haltung, die ich um keinen Preis einnehmen möchte, um so weniger, als mir der Wahrheitsgehalt des Satzes von Gustav Mahler gegenwärtig ist, daß die Hörner, die wir uns abstoßen sollen, meist das Beste an uns sind. Dann gibt es jenen mir kaum weniger widerstrebenden Standpunkt des Sich-Anklebens an die Jungen, des Mitlaufens einfach deshalb, weil man nun glaubt, daß man mit den Bataillonen der Zukunft es halte und daß man dadurch etwas hinter sich habe: das ist überhaupt eine Problematik, die für die gesamte Situation der Universität und Universitätskrise heute charakteristisch ist. Schließlich gibt es dann noch den wirklich autoritären Standpunkt, der, ganz schlicht gesagt, all dem widerspricht, wofür ich mein Leben lang eingestanden bin, und wovon ich auch nicht ablasse, wenn man zuweilen mich selber autoritärer Neigungen bezichtigt. Es bleibt mir also in diesem Gespräch nichts übrig, lieber Herr Szondi, als zu versuchen, einfach das zu sagen, was ich denke und dabei zwischen diesen Klippen hindurchzusteuern, ohne daß ich im voraus weiß, ob bei der in sich sehr widerspruchsvollen Lage des Problems mir das wirklich stets gelingen wird.
    Szondi:
    Wenn wir versuchen wollen das Thema Demokratie und Universität zu diskutieren, und zwar nicht so, daß wir uns fragen, was die Studentenschaft sich hinter Forderungen nach demokratisierter Universität oder Demokratie in der Universität vorstellt, sondern wie wir selber diesen Vorgang [beurteilen], den wir, zum Teil wenigstens, für das halten, wofür wir selber, wie Sie eben gesagt haben, seit Jahren oder Jahrzehnten gekämpft haben, dann müßten wir vielleicht von einer Bestimmung des Begriffs der Demokratie ausgehen. Wie stellen wir uns diesen Begriff vor?
    ADORNO:
    Nun, lieber Herr Szondi, niemand weiß besser als Sie, daß ich, und zwar aus philosophischen Motiven, dem Definieren einigermaßen abgeneigt bin, und bei einem Begriff so geschichtlichen Inhalts wie dem der Demokratie widerstrebt mir dies vollends. Es ist mir einfach zu viel gegenwärtig bei dem Stichwort, als daß ich das vermochte. Ich erinnere dabei vor allem an das eigentliche alles beherrschende Problem, nämlich wie, ob überhaupt und in welcher Weise formale Demokratie zu einer inhaltlichen werden kann. Da wir diese Dinge unmöglich heute ausdiskutieren können, und das auch gar nicht im Zweck unseres Gesprächs liegt, würde ich vorschlagen, daß wir uns zunächst einmal bei dem Begriff ‘Demokratie’ im Sinn einer immanenten Verfahrensweise verhalten, d.h., daß wir uns an dem orientieren, was da vorgegeben ist, und dessen Verwirklichung nachfragen. Ich würde also, wenn Ihnen das recht ist, für den Hausgebrauch vorschlagen, daß wir dabei unter ‘Demokratie’ die möglichst adäquate Umsetzung des Grundgesetzes, der Verfassung in die Verfassungswirklichkeit verstehen, und zwar auch im Bereich der Universität, wobei aber zunächst noch ganz offen ist, ob die Universität als eine Art von sozialem Mikrokosmos nun ihrerseits unmittelbar mit der Gesamtkonzeption der Gesellschaft, mit deren Totalität vergleichbar ist.
    SZONDI:
    Das würde bedeuten, daß wir von dem historisch-aktuellen Sinn des Ausdrucks ‘Demokratie’ ausgehen müssen, von dem, was Demokratie im heutigen Staat bedeuten könnte. Ob sie das auch wirklich darstellt, wäre bereits eine Frage, die wir zu diskutieren hätten, denn es hat sich in den letzten Monaten manches gezeigt, was darauf deutet, daß gerade die Unzufriedenheit mit der gesellschaftlichen Realisierung dessen, was man sich unter Demokratie vorstellt, den Studenten den Gedanken nahelegt – zunächst einmal, weil ihre Macht, ihre Aktionsmöglichkeiten auf diesen Raum beschränkt sind oder sich hier jedenfalls sehr viel eher ergeben als in der Gesellschaft selbst -, daß diese Demokratie, wie sie es und wie wir es möglicherweise auch für den Staat verstehen, einem Ideal von Demokratie nicht entspricht, obwohl wir zugeben, daß der Staat heute einem Ideal, keinem überzeitlichen, sondern einem durchaus für den heutigen Augenblick gedachten Ideal von Demokratie nicht genügt. Wenn wir davon ausgehen, daß Demokratie im Staat bedeutet, daß keine der Interessengruppen benachteiligt wird, sondern im Parlament jede dieser Gruppen die Möglichkeit hat, ihre Interessen zur Geltung zu bringen, wäre zu fragen – abgesehen zunächst von der Frage, wieweit dies außerhalb der Universität realisiert ist -, ob das überhaupt dem, was die Universität darstellt, wie Sie eben sagten: einem ‘sozialen Mikrokosmos’ gerecht wird oder nicht. Auf der einen Seite müssen wir also fragen, ob der Begriff ‘Demokratie’ in diesem Sinn auf die Universität selbst überhaupt applikabel ist. Ehe wir diese Frage beantworten, müßten wir vielleicht untersuchen, auf welche Mängel der traditionellen deutschen Universität denn die Studentenschaft mit dieser Forderung nach Demokratisierung überhaupt antwortet, welche Mängel behoben werden sollten, und ferner, was die Studenten selber meinen, wenn sie von Demokratisierung sprechen.
    ADORNO:
    Zunächst möchte ich darauf antworten, daß die Studenten – ich will gar nicht von der Universität reden – Defekte unserer Demokratie am eigenen Leib in besonders bitterer Weise erfahren haben. Das hat sich an dem Fall Ohnesorg in völlig unmißverständlicher Weise gezeigt. Auf die Gründe dafür können wir dann vielleicht noch eingehen. Ich glaube, daß sie gar nicht so sehr universitärer Art sind, sondern mit dem fortschreitenden Vorurteil gegen Intellektuelle insgesamt, und insofern auch dem gegen Studenten, zusammenhängen. Daraus kann, wie ich glaube, und auch darin werden wir uns wohl einig sein, nicht etwa eine Sonderstellung der Studenten in der Gesellschaft an sich oder gar ein Privileg der Studenten, die Gesellschaft zu vertreten, abgeleitet werden, wie es etwa vielfach in sogenannten Entwicklungsländern geschieht, wo die Studenten sich zu Trägern nationalistischer Bewegungen machen. Ich würde denken, daß der Teil der Studentenschaft, der Träger der gegenwärtigen Bewegung in Deutschland ist, damit auch nichts zu tun haben will. Dieses gesagt, muß man hinzufügen, daß zunächst einmal die Kritik der Studenten an unserem Universitätswesen sehr gravierende Wahrheitsmomente in sich enthält, und daß es zu ihren, in der Gesamtdemokratie fraglos verankerten Rechten gehört, ohne Scheu und ohne Fessel an dieser Institution, die sie aus ihrer nächsten und brennendsten Erfahrung kennen, auch Kritik zu üben. Ich weiß nicht, ob Sie zunächst dazu etwas sagen wollen oder ob ich gleich auf einige dieser Grundsatzfragen, eine Kritik am herrschenden Universitätswesen, eingehen soll.
    SZONDI:
    Das fände ich sehr richtig.
    ADORNO:
    Gut, ich möchte nur nicht, sozusagen, das Mikrophon monopolisieren. Ausgehend von gewissen Erfahrungen möchte ich daran erinnern, daß gerade im Bereich der Geisteswissenschaften alles mögliche gelehrt wird, dessen Relevanz dem reflektierenden, dem nachdenkenden Studenten fragwürdig sein muß, zum Teil noch im Gefolge von festgehaltenen Denkgewohnheiten und Lehrmeinungen des 19. Jahrhunderts, während auf der anderen Seite alles mögliche nicht gelehrt wird, was notwendig wäre. Um zu dem letzteren nur ein spezifisches Beispiel zu geben, das auch die Studenten beschäftigt und das mit der Arbeitsteilung zusammenhängt: Es fehlt heute in dem Betrieb unserer Universitäten das, was man einmal mit politischer Ökonomie bezeichnet hat. Das drückt sich wesentlich aus in der Arbeitsteilung zwischen der Volkswirtschaftslehre auf der einen Seite und der Soziologie auf der anderen. Die Volkswirtschaftslehre ,beschäftigt sich in Konsequenz der sogenannten subjektiven Ökonomie vorwiegend mit der mathematisch möglichst exakten Analyse von Proportionen innerhalb einer bereits durchgebildeten Marktgesellschaft, man könnte also leicht übertrieben sagen, mit Fragen der mathematischen Konjunkturforschung. Was darüber hinausgeht, wird allenfalls in die Dogmengeschichte verwiesen, gar als unwissenschaftlich überhaupt nicht geduldet. Auf der anderen Seite ist auf Grund einer Tradition, die mit ihrer Bemühung um sogenannte Eigenständigkeit zusammenhängt, die Soziologie an den ökonomischen, wirtschaftlichen Vorgängen, die der Lebensprozeß der Gesellschaft eigentlich sind, und aus denen auch die sozialen Beziehungen der Menschen entspringen, weitgehend desinteressiert. Nun verhindert der Demarkationsgraben zwischen den beiden Disziplinen, die ungefähr in dieser Weise definiert sind, wie ich es gesagt habe das Entscheidende, in welcher Weise nämlich die Grundstrukturen der Wirtschaft und deren Dynamik die Grundstrukturen der Gesellschaft bestimmen, bzw. wie beide voneinander abhängen und wie sie etwa zu verändern wären, überhaupt ins Blickfeld tritt. Das ist nur eines von zahllosen Beispielen solcher Mängel, und eine rationale Planung der Universität hätte das zu verändern. Daß das nicht, geschieht, daran ist sicherlich ein gewisser Archaismus des Wissenschaftsbegriffs beteiligt. Vielleicht kann man das so formulieren, daß der Begriff der Wissenschaftlichkeit, der einmal dazu gedient hat, die beliebige Spekulation und das blinde Dogma zu verdrängen, heute derart zum Selbstzweck geworden ist, daß er die kritische Frage in vielen Bereichen nicht mehr duldet. Ich darf vielleicht auch dabei – damit unsere Hörer sehen, oder hören, worum es sich dabei handelt – an etwas recht Konkretes erinnern. Vor einiger Zeit habe ich in einem wissenschaftlichen Gremium eine bestimmte Arbeit aus einem Fach, für das ich meinem Lehrauftrag nach zwar nicht zuständig bin, für das man mir aber eine sachliche Zuständigkeit nicht wohl wird bestreiten können, wegen Mangels an Niveau, und zwar begründet und mit recht eingehenden Analysen, kritisiert. Darauf wurde mir entgegnet, daß das Niveau der betreffenden Arbeit durch die Zugehörigkeit zu der Disziplin, in der sie läge, bereits garantiert sei. Ein solches Verfahren, würde ich denken, ist grundsätzlich mit der Vorstellung von autonomer Wissenschaft als einer Autonomie des Geistes, der auch vor den etablierten Disziplinen nicht haltmacht, unvereinbar, und eine Universität, die dergleichen fetischistische Vermauerungen der bestehenden Disziplinen möglich macht, muß nicht nur durch Verwaltungsreformen, sondern ebenso von innen her, von den Fakultäten selbst her verändert werden; auch glaube ich zu wissen, daß in den Fakultäten selbst sehr viele Gelehrte sind, die die Notwendigkeit einer solchen Veränderung ebenso lebhaft empfinden, wie die Studenten und wie ich sie empfinde.
    SZONDI:
    Das entspricht ganz meinen Erfahrungen und meinen Überzeugungen. Mir fällt auf, daß die Studenten selber nicht nur unter dieser realen Arbeitsteilung leiden, sondern daß sie überzeugt sind, Arbeitsteilung sei überhaupt etwas Schlechtes, und die Seite der Arbeitsteilung radikal ablehnen, die, wenn ich das nicht ganz falsch sehe, eine gewisse, sich durch die Spezialisierung ergebende Notwendigkeit zu haben scheint, wie etwa in der Medizin. Um jetzt aus meinem eigenen Fachbereich zu sprechen: wenn sie sich für Literatursoziologie interessieren, tun sie nicht das Nächstliegende, nämlich, auf der einen Seite, bei den Literaturwissenschaftlern, auf der anderen Seite bei den Soziologen, Historikern, Wirtschaftsgeschichtlern zu lernen.
    ADORNO:
    und Philosophen…
    SZONDI:
    Um Selber vielleicht zu der Synthese zu gelangen, die ihre Lehrer noch nicht, oder vielleicht nicht mehr, selber bieten können – und zwar nicht zuletzt aus dem einfachen Grund, weil sie vor dreißig, vierzig Jahren an Universitäten ausgebildet wurden, denen die Literatursoziologie ganz und gar nicht als etwas Anzustrebendes erschien. Ich frage mich also, warum die Studenten nicht sehen, daß das ein erster Weg zur Synthese wäre, und ganz dem entspräche, was die Studenten, überhaupt die Schüler von Professoren, vor der Gefahr einer einseitigen Nachahmung der Interessen und Arbeitsweisen ihrer Lehrer bewahren könnte, indem sie bei mehreren Verschiedenes lernen, und zugleich auch lernen, wie sich diese verschiedenen Dinge ergänzen.
    ADORNO:
    Dazu hätte ich eine Reihe von Anmerkungen zu machen. Zunächst einmal möchte ich sehr nachdrücklich unterstreichen, daß die pure Abschaffung der Arbeitsteilung, wie Sie gesagt haben, ein Rückfall in schlechte Romantik sei. Ich kann es mir dabei nicht versagen, darauf aufmerksam zu machen, daß gerade Marx, der in seiner Jugend eine außerordentlich extreme Kritik der Arbeitsteilung gegeben hat, wenn in irgendeinem Punkt, dann in diesem, daran irre geworden ist, und für eine, wie immer auch organisierte, sozialistische Gesellschaft ein gewisses Maß an Arbeitsteilung als Voraussetzung für die Steigerung der gesellschaftlichen Produktion gefordert hat, obwohl im materiellen Produktionsprozeß durch die Ouantifizierung der Arbeit, und dadurch durch die Anähnelung der Arbeitsprozesse aneinander, die Arbeitsteilung vielleicht auch gar nicht mehr jene alte Evidenz hat.
    Dann möchte ich sagen daß – und hier würde ich mich von den amerikanischen Bestrebungen sehr unterscheiden – die Bemühungen, über die Grenzpfähle hinauszukommen, nun nicht als Synthesen, also als ein Zusammenfassen verschiedener Gebiete betrachtet werden können, sondern daß es vielmehr um Vermittlung in dem recht strengen Sinn geht, wie ihn die dialektische Philosophie ausgeprägt hat, nämlich daß man etwa im Inneren der Kunstwerke die gesellschaftlichen Momente gewahren muß, nicht durch bloß äußerliche Zuordnung oder Beziehung. Oder, daß man durch eine Analyse der gesellschaftlichen Vorgänge selbst schließlich auch auf ökonomische Strukturveränderungen kommen muß, und umgekehrt, daß die Volkswirtschaft durch eine Besinnung auf ihren eigentlichen Gegenstand, die entfaltete Tauschgesellschaft als ein Gewordenes zu fassen und in sich selbst zu reflektieren hätte. Daß das heute nicht geschieht, weiß ich; ich glaube aber nicht – das ist wenigstens ein Hinweis darauf, wie ernst die Situation ist -, daß das durch bloße Kooperation zwischen den Lehrenden, oder den Lehrenden und den Lernenden, geleistet werden kann. Wenn Sie nun die Frage aufwerfen, wieso die Studenten gerade diese Notwendigkeit der Arbeitsteilung so leicht übersehen, berühren Sie ein Moment, das mir nun doch in den heute sich verdrängenden Bestrebungen recht problematisch erscheint: Daß nämlich die Reformbestrebungen, oder wie immer man sie nennen will, nicht deutlich genug von Bestrebungen getrennt werden, die Arbeit und Anstrengung des Begriffs anstatt zu steigern, womöglich zu schwächen mit anderen Worten, ganz schlicht universitär gesprochen, das Studium zu erleichtern. Und der Kampf gegen die Autorität hat zuweilen doch recht deutlich diesen Charakter. Wenn also etwas bei bestimmten Verschärfungen von Prüfungsbedingungen in einem Fach, bei denen man über die Berechtigung im einzelnen streiten kann, ein Studentenvertreter neulich gesagt hat, das alles gehe ja zu Lasten der Studenten, scheint mir dabei eine falsche Analogie zur Gesellschaft vorzuliegen, etwa so, wie man sagt, die Steuererhöhung gehe zu Lasten des kleinen Mannes, und es wird dabei gar nicht gesehen, daß unter Umständen ja gerade die Erhöhung der Anforderungen zugunsten der Studierenden geschieht, nämlich einfach, um sie gescheiter, gewitzigter, wissender zu machen, als sie sonst sind. An dieser Stelle würde ich jedenfalls eine Grenze der sogenannten Universitätsreform sehen, ich würde zu allem helfen, was dazu beiträgt, die geistige Kraft der Universitäten zu steigern, oder lassen sie mich lieber sagen, sie zu emanzipieren. Ich würde mich gegen alles sträuben, wodurch diese geistige Kraft und Produktivität oder, in Gottes Namen auch, was man mit einem überstrapazierten Wort Niveau nennt, herabgemindert wird.
    SZONDI:
    Ich glaube, das ist ein Fall, der sich besonders eignet, die Frage, inwieweit zwischen Studenten und Professoren Interessenkonflikte vorliegen, zu diskutieren. Die Frage der Prüfung ist, auch in Berlin, immer wieder zwischen Studenten und Professoren, genauer zwischen Institutsvertretungen und den Direktoren der Seminare, diskutiert worden. Dabei hieß es sehr oft ganz ähnlich, wie Sie aus Frankfurt zitieren, ich erinnere mich z.B. an einen Satz aus einem Gegenvorschlag einer Institutsvertretung für den Stoff der Hauptseminarprüfung – es handelte sich um das Maß an Lateinkenntnissen, das verlangt wird -: Versäumnisse der Gymnasien dürfen den Studenten nicht angelastet werden. Da würde ich meinen, daß es ja im Interesse der Romanisten – es handelte sich um Romanisten – liegt, die Lateinkenntnisse, die sie an der Schule nicht erworben haben, zu Beginn ihres Studiums in gut aufgebauten Kursen nachzuholen; es wäre also durchaus eine Interessenfrage, wenn die Studenten verlangten, daß ihnen solche Einführungen oder Fortbildungskurse in Latein geboten werden. Aber darum geht es ja gar nicht – die Kurse sind vorhanden -, sondern die Studenten bilden sich ein, es läge in ihrem Interesse, die Prüfungsbedingungen in dem Sinne zu erleichtern, daß das, was sie nicht wissen, was sie noch nicht wissen, und dessen Wichtigkeit sie nicht einsehen, vielleicht müßte man sagen, noch nicht einsehen, nicht verlangt wird – man fragt sich ja, woher ein Romanist, der eben zu studieren angefangen hat, wissen soll, was er später für sein romanistisches Studium tatsächlich brauchen wird. Es sollte also hier nicht der Eindruck entstehen, daß das tatsächlich im Interesse der Studenten dieses Faches liegt. Insofern bin ich ganz Ihrer Ansicht, daß wir nicht nur zu vermeiden versuchen sollten, daß in den Reformbestrebungen das Niveau gesenkt wird, sondern daß das auch ein Fall ist, an dem sich besonders gut zeigen läßt, wie auf die Universität nicht ohne weiteres das System des Parlaments, in dem die einzelnen Interessengruppen einander gegenübertreten, und eine Art Ausgleich ihrer Interessen erfolgt, [übertragbar] ist.
    ADORNO:
    Ich glaube, Sie haben hier einen der zentralen Punkte, wenn nicht den zentralen Punkt, berührt, wo die Frage der Universitätskritik oder die der Veränderung problematisch wird, den Punkt nämlich, das Modell der Gesellschaft ungebrochen, unmittelbar auf die Universität anzuwenden. Ich bin der letzte, und ich hoffe, daß ich das kaum sagen muß, der Zusammenhänge zwischen der Struktur der Universität und der Gesellschaftsstruktur leugnet. Im früheren Obrigkeitsstaat sind diese Zusammenhänge noch viel deutlicher geworden, man kann sie heute etwa daran erkennen, daß die Zusammensetzung der Studentenschaft immer noch Privilegcharakter trägt, also daß die Arbeiterkinder, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, dort nur zu etwa zehn Prozent vertreten sind, um von allen Beispielen nur das krasseste zu nennen. Weiter reichen diese gesellschaftlichen Abhängigkeiten an unzähligen Stellen in die jäh übermittelte Ideologie hinein, also in einen gewissen Hang zum Idealismus, wie er, das Wort absichtlich im vulgärsten Sinn gebraucht, den Studenten übermittelt wird. Ich glaube weiter auch, daß diese Dinge sich zum Teil in den Lehrmethoden spiegeln; Horkheimer und ich haben beide schon vor Jahren die traditionelle Form der Vorlesung als archaisch bezeichnet, als eine Form nämlich, die voraussetzte, daß es Bücher entweder überhaupt nicht gab, oder sie kaum erschwinglich waren, während die Form der Vorlesung heute, wo man damit rechnen muß, daß im allgemeinen Bücher und wichtige Schriften jedem zugänglich sind, einen ganz anderen Charakter haben müßte, da auch die letztlich aus der theologischen Ordnung, nämlich der Predigt, herstammende Form des ununterbrochenen Vortrags eigentlich sich nicht mehr rechtfertigt. Ich muß dazu allerdings sagen, als ich aus der Emigration zurückkam und versucht habe, und recht energisch versucht habe, das zu ändern, indem ich auch in meinen Vorlesungen die Studenten gebeten habe, durch Fragen mich zu unterbrechen, und die Vorlesungsform dadurch aufzulockern, wenn man so will, zu demokratisieren, bin ich dabei merkwürdigerweise auf sehr wenig Gegenliebe gestoßen. Ich plane, das wieder aufzunehmen, mit welchem Erfolg, muß ich sehen. Aber auch wenn man all das zugibt, und nicht nur zugibt, das ist ein zu schwaches Wort, sondern wenn man all dem sehr gehörigen Nachdruck verleiht, bleibt doch bestehen, daß in einem entscheidenden Punkt das gesellschaftliche Modell, wie es etwa von der sozialistischen Kritik entworfen ist, so nicht auf die Universität paßt, ganz einfach, weil kein Mensch den Professoren heute vorwerfen dürfte, daß sie die Studenten ausbeuten, oder über die Studenten eine Herrschaft in dem Sinn ausüben, in dem man im Zusammenhang der Gesellschaft von Herrschaft reden kann, und ich glaube, daß ein Teil der fehlgeleiteten Energie, der Bewegung zur Universitätsreform und der Bewegung unter den Studenten damit zusammenhängt, daß ganz einfach das Verhältnis zwischen dem gesellschaftlichen Modell und der Universität zu wenig durchdacht ist. Während man sagen kann, daß die Universität in gewissen Zügen wirklich so etwas wie ein Mikrokosmos der Gesellschaft ist, ist sie es in anderen gar nicht, und ehe man die gesellschaftlichen Kategorien auf die Universität überträgt, muß man durch eine sehr eingehende Analyse, wie ich sie eben natürlich nur andeuten konnte, zwischen diesen beiden Gruppen von Momenten unterscheiden. Sie selbst haben ja mit Recht Ihrem letzten Buch den Satz von Hölderlin: ‘Unterschiedenes ist gut’ vorangestellt. Ich glaube, er hätte an wenig Stellen heute so viel Aktualität, wie gerade in der Sphäre der Universitätsreform, von der wir sprechen.
    SZONDI:
    Ich bin sehr dankbar, daß Sie diesen Satz Hölderlins zitieren. Ich glaube, dem, was ich vorhin sagte, müßte man nun etwas anderes, ihm fast Widersprechendes, anfügen, weil man eben auch nicht von den Studenten sprechen soll, und auch vielleicht nicht von ihren Forderungen, sondern auch da immer wieder zu unterscheiden ist.
    ADORNO:
    Dem stimme ich unbedingt zu.
    SZONDI:
    Ein gutes Beispiel scheinen mir die Diskussionen über die Prüfungsmethoden schon deshalb, weil man an ihnen ablesen kann, was sich an den Universitäten bereits geändert hat. Noch vor zwanzig Jahren, glaube ich, war es ganz und gar undenkbar, daß ein Student oder Studenten sich mit ihren Professoren zusammensetzten, um mit ihnen zu besprechen, welche Art der Prüfung richtig und welche falsch ist. Das hat sich tatsächlich geändert; es ist also in dieser Hinsicht eine Mauer verschwunden, und es ist nur zu hoffen, daß jetzt nicht durch ein Mißverständnis auf seiten der Studenten eine andere, eine neue Mauer sich errichtet. Dieses Mißverständnis würde darin bestehen, daß die Studenten, wenn es Demokratie geben soll, auch das Recht haben, nicht etwa nur konsultiert zu werden, sondern mitzubestimmen, und zwar so, daß sie, wie sie immer wieder gesagt haben, nicht überstimmt werden können. Da dieses ‘nicht überstimmt werden können’ ja faktisch gar nicht möglich ist, sind sie jetzt auf den Einfall des Vetorechts gekommen, und in einer der Universitätsstädte der Bundesrepublik ist eine erste Studenten-Gewerkschaft gegründet worden, die als eine der Hauptideen formuliert hat, daß die Studenten in allen sie betreffenden wichtigen Fragen das Vetorecht haben sollten. Dem steht die Überzeugung mancher Universitätspolitiker in Deutschland gegenüber, die meinen, schon die Tatsache, daß die Studenten selber ja ‘nicht verdienen’ und im normalen bürgerlichen Sinn dieses Wortes ‘nicht arbeiten’ – und das ist ja leider auch ein sehr stark wirksamer Grund für die Ranküne, die wir bei der Berliner Bevölkerung gegenüber den Studenten selber ja ‘nicht verdienen’ und im normalen bürgerlichen Sinn dieses Wortes ‘nicht arbeiten’ – und das ist ja leider auch ein sehr stark wirksamer Grund für die Ranküne, die wir bei der Berliner Bevölkerung gegenüber den Studenten haben feststellen müssen, dieser ständige Vorwurf: ‘Ihr arbeitet ja nicht, ihr lebt ja von unseren Steuergeldern’ -, daß die Studenten in diesem Sinne nicht zu den Arbeitern gehören, bedeute – ganz entgegen meiner Ansicht -, daß sie auch keine Interessengruppe, keine Gewerkschaft bilden könnten.
    ADORNO:
    Ich bin eigentlich stets in der Angelegenheit der Seminarzulassungen, Zwischenprüfungen und all dieser Dinge sehr lax gewesen, und zwar mit vollem Bewußtsein, nämlich einfach um der akademischen Freiheit willen, und habe mich, soweit es nur irgend möglich war, auf die Hauptprüfungen beschränkt. Es ist nicht ohne Ironie, daß die Zwischenprüfungen als Zwangsinstitution und eine ganze Menge der Dinge, die mit dem Komplex, über den wir eben sprechen, zusammenhängen, gerade im Lauf der sogenannten Universitätsreform sich ergeben, womit wir bereits die Problematik der Universitätsreform berühren, die keineswegs nur ein Fortschritt ist, sondern insofern sie wirklich das Studium am Begriff gesellschaftlich nützlicher Arbeit mißt, und das wegschneidet, was gesellschaftlich gesehen ‘schlechte Unkosten’ sein sollen, eigentlich zu einer Minderung der Freiheit führt. Das ist die eigentümliche doppelte Frontstellung, in der man sich in diesen Dingen befindet: auf der einen Seite muß man versuchen, mit einer Reihe von Archaismen der Universitätsform aufzuräumen, und auf der anderen gewisse Archaismen als die Zuflucht des Humanen, des nicht vom Betrieb schon völlig Absorbierten zu verteidigen. Mein Interesse an der Frage der Problematik, der Übertragung des gesamtgesellschaftlichen Modells auf der Universität, geht wesentlich davon aus, daß ich an dieser Stelle so etwas wie gesellschaftliche Naivität vermute. Ich glaube, daß keine Möglichkeit besteht, die Gesellschaft von der Universität her zu verändern, sondern im Gegenteil, daß innerhalb der Universität isolierte Intentionen auf radikale Änderung, denen die Möglichkeit der gesamtgesellschaftlichen Verwirklichung abgeschnitten ist, nur die herrschende Ranküne gegen die Sphäre des Intellektuellen verschärfen wird, und damit der Reaktion den Weg bahnen und die Studenten, die ohnehin schon heute als die schwächsten Objekte der allgemeinen Tendenz zur intellektuellen Verfolgung im besonderen Maß ausgesetzt sind, noch weiter dieser Gefahr aussetzt. Auf der anderen Seite, und das halte ich noch für wichtiger, wird in diesen Bestrebungen die gesellschaftliche Macht völlig falsch eingeschätzt, man glaubt, daß durch die geistige Diskussion und die Berufung auf geistige Prinzipien an den Machtverhältnissen sich etwas ändert, und daß das unter Umständen durch Demonstrationen und spektakuläre Praktiken sich verändern läßt, während ich alles, was ich von der Gesellschaft weiß, mir selber verleugnen müßte, wenn ich das für möglich hielte. Wie ich glaube, spielt hier als objektiver Grund vieler Bestrebungen der Studenten wirklich genau das herein, was mir in letzter Zeit die Studenten oder gewisse Organisationen vorgeworfen haben, nämlich das Versperrtsein, das reale Versperrtsein der entscheidenden Möglichkeiten des Eingriffs. Wenn ein Tier in einer hoffnungslosen Situation eingesperrt ist, dann beißt es verzweifelt um sich, auch wenn es gar keine Chance hat, herauszukommen, und ich kann mir nicht helfen, manche dieser Bestrebungen erinnern mich ein bißchen daran. Ich würde allerdings sagen, heute kann man die gesamte Universitätskrise von dem anwachsenden und abscheulichen Ressentiment der Bevölkerung gegen die Studenten, für das sich ja dauernd die erschreckendsten Beispiele finden, gar nicht trennen; ohne dies einzubegreifen und etwa auch in aufklärende Praxis von seiten der Studenten mit hineinzunehmen, wie es ja gerade in Berlin, aber teilweise auch in Frankfurt die Studenten, manche Studenten, versucht haben, kommt man wirklich zu einer ganz abstrakten Vorstellung von der Universitätsreform.
    SZONDI:
    Man könnte hinzufügen, daß gerade solche Diskussionen, etwa auf dem Kurfürstendamm, eine außerordentlich eindrucksvolle Form hatten. Ich habe einigen Gesprächen zugehört, und es war ein Vergnügen, zu sehen, nicht nur wie klug und geschickt, sondern mit wieviel Verständnis für die Schwächen des Gegners, aber auch für die Ziele, die man im nächsten Augenblick vielleicht erreichen könnte, einige Studenten mit den Leuten diskutiert haben. Was Berlin betrifft, so wäre hier vielleicht vom sogenannten Berliner Modell zu sprechen, d. h. der Universitätssatzung, die 1948 an der damals neu gegründeten Freien Universität geschaffen wurde. Dieses Berliner Modell galt lange, oder gilt vielleicht jetzt noch, als die fortschrittlichste Satzung der deutschen Universitäten. Und da es in letzter Zeit gerade in Berlin mehr als an anderen Universitäten zu Spannungen und Konflikten gekommen ist, haben auf der einen Seite Leute behauptet, das sei wohl die Folge des Berliner Modells, man habe 48 den Studenten wohl zuviel geboten, während sich auf der anderen Seite zeigt, daß die Studenten mit diesem Berliner Modell kaum mehr etwas anfangen können. Sie halten das, was das Berliner Modell vorschreibt, genauso wie die wichtigsten von ihnen so genannten Spielregeln der parlamentarischen Demokratie für etwas durchaus zu Vernachlässigendes, ja, für etwas, das gar nicht akzeptiert werden soll, wenn man etwas erreichen möchte. Dieses Berliner Modell ist, wenn ich dazu an einem Punkt etwas ausfahren darf, meiner Meinung nach an sehr vielem schuld; und obwohl es fortschrittlich ist, hat es den großen Fehler, dort eine Demokratie vorgetäuscht zu haben, wo es eine Demokratie wahrscheinlich gar nicht geben kann. Nun fragt es sich, welche Folgen das Berliner Modell von 1948 für die folgenden Jahrzehnte, es sind etwa zwei inzwischen vergangen, hatte. Die Folgen waren, daß die Studenten natürlich merkten, wie ihre Vertreter ständig in den Fakultätsvertretungen überstimmt wurden. Sie haben sich also auf der einen Seite sagen müssen, daß das nicht das Mittel ist, ihre Interessen oder ihre Ansichten zur Geltung bringen zu können, auf der anderen Seite versuchen sie nun, die Änderung der Universitätssatzungen in der Weise zu realisieren, daß nicht mehr ein Vertreter, sondern etwa vier oder sechs Studentenvertreter in der Fakultät sitzen.
    ADORNO:
    Dieselben Bestrebungen sind bei uns auch…
    SZONDI:
    Ich glaube, daß diese zweite Lösung, die ich selber sehr begrüßen würde, manches in der Fakultät, in den Diskussionen, erleichtern könnte, aber dadurch würde die Satzung der Universität nur fortschrittlicher oder vielleicht weniger autoritär, aber keineswegs demokratischer, und daran ließe sich, meine ich, zeigen, daß es keine Möglichkeit für die Universität ist, nach dem Modell der Gesamtgesellschaft ein parlamentarisch-demokratisches System zu installieren.
    ADORNO:
    Ich darf vielleicht auf das Stichwort ‘autoritär’, bzw. ‘Autorität’, das Sie gegeben haben, kurz eingehen. Wenn man den Begriff der akademischen Freiheit so streng nimmt, wie ich ihn nun einmal nehmen muß, dann folgt daraus eine Art von Widerstandsrecht der Studenten gegen Versuche, wie sie gerade im Zug der Rationalisierung der Universität liegen, etwa gegen die Studienzeitbeschränkung oder die Einführung des Numerus clausus. Die Studienzeitbeschränkung scheint mir besonders deshalb ungerecht zu sein, weil es nach meiner Beobachtung neben dem Typus des neurotischen ewigen Studenten auch solche gibt, die gerade, weil sie sich ungeheuer intensiv in die Sachen verbeißen, ihre eigenen Privatinteressen, nämlich den Abschluß mit einem Examen, hinausschieben, ohne daß sie deswegen im mindesten wissenschaftlich und geistig disqualifiziert werden dürften. Aber auf der anderen Seite ist durch ein solches Widerstandsrecht das Autoritätsproblem nicht entschieden. Man muß, glaube ich, ganz einfach die in der Soziologie ja längst zu den primitivsten Erkenntnissen gehörende Unterscheidung von Sachautorität und persönlicher Autorität in die Betrachtung mit hineinnehmen. Eine Figur wie der alte Kuno Fischer, der, als ihn ein Student im Examen in jedem Satz mit Exzellenz anredete, zu dem Studenten sagte: ‘nicht immerzu Exzellenz, sondern nur hin und wieder’ er gehört unwiederbringlich der Vergangenheit und der Lächerlichkeit an, und ich meine, daß das auch in gewissen institutionellen Formen seinen Ausdruck finden müßte. Es wird aber nicht wegzuleugnen sein, daß im allgemeinen ein Professor der Romanistik besser seinen Montaigne kennt und versteht, als ein Student, der zu ihm ins Seminar kommt, und daß im allgemeinen ein Professor der Philosophie seinen Kant und seinen Hegel studiert. Und ich glaube, daß eine Übertragung von demokratischen Ideen auf die Universität, die auf diese einfachsten, von der Sache her gegebenen Momente keine Rücksicht nimmt, etwas, ja, ich muß schon sagen, Infantiles hätte. Daß dabei, etwa im Seminarbetrieb, in dem die Studenten jede Gelegenheit haben müssen, dort, wo es Kontroversen gibt, diese Kontroversen auszutragen, daß die Professoren, wir alle, lernen müssen, nicht Studenten zu erwarten, die in Verba magistri schwören, sondern ihnen auf Einwände sehr ernst zu erwidern, das halte ich allerdings auch dabei für eine Selbstverständlichkeit, aber die Tatsache, daß der eine zunächst einmal den Kant und den Hegel kann und der andere nicht, wird ja dadurch nicht ohne weiteres aus der Welt geschafft.
    Szondi, Peter: Über eine ‚Freie (d.h.freie) Universität“. Stellungnahme eines Philologen. aaO, S.88-105
    121) Artikel>01.11.1967>>asta information: „AStA, SHB, SDS, LSD, HSU, GEW“
    „Mit Bestürzung hat die Frankfurter Studentenschaft die Nachricht vom Urteil im Kurras – Prozeß aufgenommen. – Während die Bundesregierung der Großen Koalition durch die Notstandsgesetzgebung die Legalisierung der Unterdrückung oppositioneller Kräfte noch vorbereitet, erfüllt die Berliner Justiz bereits heute die ihr in einem Notstandsstaat zugedachten Funktion: Kurras, der nach den Ermittlungen des Gerichts den Studenten Benno Ohnesorg rechtswidrig erschossen hat, wurde aus ‘subjektiven Gründen’ freigesprochen, weil er in einem Zustand der Verwirrung zu ‘besonnenem Überlegen’ nicht imstande war und deshalb laut richterlichem Dekret ungestraft schießen durfte. Der angeblich bei der Erschießung so sehr verwirrte Kurras, dessen einziges ‘Hobby’ Schießen ist, meinte selbst noch 47 Tage danach: ‘Wenn ich gezielt geschossen hätte, wären mindestens 18 Mann tot gewesen.’ – In Prozeßführung, Urteil und Urteilsbegründung entkleidet sich die vorgegebene justizielle ‘Neutralität’ ihrer angeblich kritischen und unabhängigen Funktion, Recht für und gegen jedermann zu sprechen, und wird damit zum Instrument der Unterdrückung demokratischer Opposition. – Dieselbe Justiz, die zur gleichen Zeit den Studenten Teufel monatelang in U – Haft hält, während Kurras – trotz begründeten Verdachts, Ohnesorg erschossen zu haben – als freier Mann vor Gericht erscheinen kann, beweist damit, wie sehr sie politischen Charakter hat, ohne sich dessen bewußt zu sein. Mehrere entlastende Gutachten reichten bisher nicht aus, um den gegen den Studenten Teufel erhobenen Vorwurf des Aufruhrs und Landfriedensbruchs zu entkräften; im Kurras – Prozeß genügten den Richtern die belastenden Zeugenaussagen jedoch nicht, um den braven Kriminal – Obermeister auch nur in Untersuchungshaft zu nehmen. – Bestand von vornherein mit diesem Prozeß die Gefahr, durch Verurteilung einer kriminellen Detailhandlung, die Verantwortlichkeit für den Tod des Demonstranten zu individualisieren, die Erschießung als Betriebsunfall einzustufen und die eigentliche Verantwortung der politischen Führung für den Einsatz polizeilicher Gewalt zu verdecken, so ist nunmehr sogar diese real vorhandene Individualverantwortung des Polizisten durch dieses Urteil geleugnet worden. Es wurde in der Verhandlung von vornherein abgelehnt, den Hintergrund, vor dem sich die Einzelhandlung von Kurras vollzog, zu erhellen, die Gesamtsituation des Polizeieinsatzes, in dem ein solcher Zwischenfall potentiell angelegt war, aufzuklären. Man wollte der Gefahr entgehen, einen ‘politischen Prozeß’ zu führen. Die Unterlassung einer solchen Beweisaufnahme, die allein einen vernünftigen Ansatz zu objektiver und subjektiver Beurteilung des Todesschützen hätte liefern können, offenbar ein unverhohlenes politisches Kalkül. Mehr als absurd aber ist es, wenn nun – da hier die einzig erfolgsversprechende Beweisführung unterblieb – die durch Brutalität und Aggressivität des Polizeigroßeinsatzes bestimmte Bereitschaft zum Mord geleugnet wird und man sich in der Urteilsbegründung darauf zurückzieht, daß eben diese Gesamtsituation zu einer die subjektive Verantwortlichkeit ausschließenden Ausnahmesituation geführt habe. – Indem die Berliner Justiz die Interessen der herrschenden Staatsmacht zu ihren eigenen macht und damit die Funktion als unabhängige, dritte Gewalt selbst aufgibt, setzt sie sich – ebenso wie in der Weimarer Republik – dem Vorwurf aus, Klassenjustiz zu sein, die die politische Linke und Rechte mit zweierlei Maß mißt. – Es ist zu befürchten, daß das Kurras – Urteil künftig bei Demonstrationen als Präzedenzfall für Polizeiterror herhalten muß.“
    asta information November 1967; Archiv
    122) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Eindeutige Resultate“
    „Ergebnisse der Studentenparlaments – Wahlen, Legislaturperiode 1968 – An den vom 13. bis 16. 11. durchgeführten Wahlen zum Studentenparlament nahmen 6658 Studenten teil. Zu den Wahlen für die Legislaturperiode 1967 gaben 4913 Studenten ihre Stimme ab. Dies bedeutet eine Steigerung der Wahlbeteiligung um ungefähr 12% gegenüber dem Vorjahr. Die genaue Wahlbeteiligung dieses Jahres läßt sich gegenwärtig noch nicht exakt feststellen, das das Universitäts – Sekretariat bis heute noch nicht genau weiß, wieviel Studenten im WS 67/68 immatrikuliert wurden. Nach Schätzung beträgt diese Zahl etwa 15 000, dies entspräche einer Wahlbeteiligung von rund 45%. Nach dem Höchstzahl – Verfahren von d ‘Hontd waren 257 Stimmen für einen Parlamentsitz erforderlich. Die 22 direkt gewählten Parlamentarier setzen sich folgendermaßen zusammen: – Liste 1 (AsM/Profil) 409 Stimmen, 1 Sitz , Schmidt, Klaus – Jürgen. – Liste 2 (AfS) 526 Stimmen, 2 Sitze, Daub, Ute und Wolf, Michael H. – Liste 3 (AHP) 889 Stimmen, 3 Sitze, Benkel, Gerd, Daus, Martin, Lenger, Dorothea. Liste 4 (SHB – GEW – HSU) 1851 Stimmen, 7 Sitze, Birkholz, Hans – Jürgen Katarski, Klaus Dietmar, Kreppel, Klaus, Klein, Peter, Münzinger, Wolfgang, Möllenstedt, Ulrich, Lange, Hermann. Liste 5 (LdM) 460 Stimmen, 1 Sitz, Meyer, Erhard. Liste 6 (LSD) 513 Stimmen, 2 Sitze, Hartmann, Thomas und Schiller, Irmintraud. Liste 7 (NHB) 149 Stimmen, kein Sitz. Liste 8 (RCDS) 722 Stimmen, 2 Sitze, von Freyberg, Hans Georg und Wiesberger, Barbara. Liste 9 (SDS) 1076 Stimmen, 4 Sitze, Grunenberg, Antonia, Düx, Heinz, Thümmel, Kirsten und Kieper, Marianne. – Ungültige Stimmen und Enthaltungen: 63.“
    asta information November 1967; Archiv
    123) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 1 – Arbeitsgruppe der Mitte – Studentengruppe Frankfurter Profil (AdM/Profil)“
    „Sieben – Punkte Programm der Kandidaten aus: – Arbeitskreis der Mitte – Studentengruppe ‘Frankfurter Profil’ (AdM/Profil) und der Freien Studentengemeinschaft – 1. Es ist nicht Aufgabe des Studentenparlaments, Schauplatz ideologischer Auseinandersetzungen politischer Gruppen zu sein. – 2. Verbesserungen in der Arbeitsweise des AStA: – a) Sind Sie nicht auch der Meinung, daß der AStA die Interessenvertretung aller Studenten sein sollte und nicht die einzelner kleiner Gruppen? – b) Wir fordern Publizitätspflicht des AStA – Vorstandes gegenüber der Studentenschaft. AStA – Vorstandsmitglieder sollen gegenüber der Studentenschaft verantwortlich sein und nicht gegenüber ihren Gruppen. – 3. Die bisherige Studienreform richtete sich nach dem Staatssäckel. Wir fordern eine Studienreform, die auf studentische Interessen ausgerichtet ist. – 4. Wir propagieren eine bessere Koordinierung zwischen den Professoren und der Studentenschaft. – 5. Die politischen Studentengruppen haben in AStA und Parlament auf dem Sozialsektor versagt. – a) Die Studenten zahlen das Defizit der Teppich – Mensa. – b) Die Zahl der Studentenkinder steigt, der Kindergarten blieb Utopie. – 6. Wir fordern vom AStA Rechenschaft über die Verwendung studentischer Gelder. – 7. Frankfurt ist keine Studentenstadt! Wir werden uns um ein besseres Verständnis der Frankfurter Mitbürger für unsere Probleme bemühen. – Übrigens: – Gefällt Ihnen der ‘Diskus ‘? – Uns gefällt er nämlich auch nicht! – Wußten Sie, daß das Parlament den Herausgeber wählt?“
    asta information November 1967; Archiv
    124) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 2 Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Studenten (AFS)“
    „Der AFS gehören Studenten an, die weder Korporierte noch Mitglieder politischer Hochschulgruppen sind. Die meisten unserer Kandidaten arbeiten seit längerer Zeit aktiv im Hochschularbeitskreis des Studentenparlaments mit, der sich mit einer Frankfurter Stellungnahme zur Hochschul – und Studienreform beschäftigt. – Wir verstehen uns als Interessenvertreter derjenigen Studenten, die keiner der an der Universität bestehenden Gruppen angehören; um diese zu repräsentieren, kandidieren wir für das Parlament. – Unser Programm im einzelnen: – 1. Studentenvertretung – Größere Öffentlichkeit der Arbeit der Studentenvertretung – bessere Information über den AStA und das Parlament – Diskussion der Tätigkeit des AStA, des Parlaments und anderer Vertretungsorgane durch studentische Vollversammlungen, die auf Antrag einberufen werden und verbindliche Beschlüsse fassen. – Intensivierung der Fachschaftsarbeit durch Herausgabe von Vorlesungsskripten und – rezensionen, Literaturlisten, verbesserte Studienberatung. – 2. Hochschulpolitik – Einrichtung von paritätisch besetzten Kommissionen, bestehend aus Professoren, Assistenten und Studenten, die über Prüfungsordnungen, Studiengänge. wissenschaftliche Lehr – und Forschungsveranstaltungen und Vergabe der Haushaltsmittel entscheiden. – Beteiligung der Studenten an den Gremien der Universität mit einem Drittel der Sitze als einer Sperrminorität (im Senat, Konzil u. d. Fakultät). – 3. Studienbedingungen – Tutorengruppen für Anfangssemester – Bundeseinheitliches Förderungsgesetz – Verbesserte allgemeine finanzielle Förderungen für alle Studenten – Einrichtung pädagogischer Seminare für wissenschaftliche Lehrkräfte – Verlängerung der Öffnungszeiten in Bibliotheken und Seminaren – Aufhebung des Elf – Uhr – Paragraphen in Studentenwohnheimen – Erhaltung des studentischen Schnelldienstes – Bessere Leistungen der Studentischen Krankenversicherung (DSKV) – Einrichtung eines Studentenlokals in Universitätsnähe – Sofortige Realisierung des geplanten Kindergartens – Einrichtung von Wohnheimen für Studentenehepaare in Studentenwohnheimen – 4. Politisches Mandat – Wir sind der Meinung, daß sich hochschul – und sozialpolitische Aktionen nicht von politischen trennen lassen. Zur Vertretung studentischer Interessen befürworten wir daher politische Stellungnahmen des AStA, sowie sie durch das Parlament oder eine Vollversammlung legitimiert sind.“
    asta information November 1967; Archiv
    125) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 3 Aktive Hochschulpolitik (AHP)“
    „Die Strukturen unserer Hochschule sind nicht mehr zeitgemäß. Daß sie geändert werden müssen, darin sind sich offensichtlich alle Hochschulgruppen einig. Aber in ihren Aktionen können Sie ihre Ernsthaftigkeit und Erfolgsaussichten abschätzen. – Wir stellen keine Maximalforderungen, isolieren uns nicht durch permanente Opposition und Provokation, die den Gegnern einer Hochschulreform nur willkommen ist. – Nur in Zusammenarbeit mit Professoren und Assistenten reformieren wir die Universität. – Denn der Grund für das Ausbleiben der Hochschulreform sind weniger ‘reaktionäre’ Professoren als Bürokratie und konzeptionslose Kulturpolitik. – Wir fordern: – die Hochschule soll – 1. ihre gesellschaftpolitische Funktion überdenken, – 2. in finanzieller und personeller Hinsicht den Erfordernissen gemäß ausgestattet werden, – 3. in einem gesamten kulturpolitischen Konzept ihren Platz haben, – 4. der Studentenschaft angemessene Mitwirkung einräumen und zwar in Konzil, Senat und den Gremien der Fakultäten. – Für die Studentenschaft fordern wir: – 1. eine faire und angemessene Studienförderung, das gilt auch für Studentenehepaare, – 2. Wohnheimplätze, die den Erfordernissen des heutigen Studiums genügen. – Als Aufgabe des AStA sehen wir vornehmlich die Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange der Studentenschaft, eine umfassende Information über alle Vorgänge an der Hochschule und eine Förderung der politischen Bildung an. Der AStA darf nicht als Sprachrohr gewisser Gruppen bei tages – und außenpolitischen Fragen dienen. – Wir fordern das Gespräch über unsere Hochschule. – Wählen Sie mit uns Aktive Hochschulpolitik (AHP).“
    asta information November 1967; Archiv
    126) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 4 Programm des Demokratischen Blocks (SHB – GEW – HSU)“
    „Politische Interessenvertretung statt Sandkastenspiele – Generationen von Studenten haben sich bemüht, die soziale Lage der Studentenschaft zu verbessern. Viel ist nicht erreicht worden. Die Stipendien liegen beim Existenzminimum, es gibt zu wenig Studentenwohnheime, der Mensapreis steigt, um einen studentischen Kindergarten wird viel geredet, nichts dafür getan. Dies sind keine zufälligen Erscheinungen. – Die Produktion wissenschaftlicher Fachkräfte läuft auch so. Zwar recht und schlecht bisher. Heute jedoch bemerken viele, daß das Studium effektiver organisiert werden muß, will man die Leistungsgesellschaft nicht gefährden. Flugs sind Studienreformen zur Hand, die der Fachausbildung den Primat zuerkennen, so kaschiert das auch immer geschieht. Zeichnete sich die deutsche Universität schon immer dadurch aus, Wissenschaft als fern von den gesellschaftlichen Verhältnissen zu verstehen, so droht heute eine Entwicklung, die offen den Leistungsattributen dieser Gesellschaft frönt. Die Bereitstellung wissenschaftlichen Potentials für die ökonomische Produktion fördert noch stärker die Heranbildung von fachgebildeten und apolitischen Akademikern, die unqualifiziert wie sie im gesellschaftlichen Denken sind, jeder Manipulation zugänglich werden. Diese Problematik wird innerhalb der Ringvorlesung ‘Wissenschaft und Gesellschaft’ in diesem Semester ausgebreitet. Diese Vorlesungen sollen den Studenten veranlassen, an Seminaren mitzuarbeiten, die Konzeptionen für eine Kritische Universität entwickeln werden. Ohne die Arbeitsergebnisse dieses Seminars vorwegnehmen zu wollen, läßt sich Kritische Universität allgemein eingrenzen als die notwendige gesellschaftliche Reflektion jeder Wissenschaftsdisziplin. Dies kann innerhalb der bestehenden Vorlesungen und Seminare geschehen wie auch als Gegenveranstaltung. Qualifizierte Mitbestimmung der Studentenschaft bei allen universitären Angelegenheiten ist Voraussetzung für die Bildung der Kritischen Universität. Wird diese Voraussetzung nicht erreicht, so muß die Kritische Universität als bewußte Gegenaktion gegen die bestehende Universität errichtet werden. – Den Studentenkörperschaften wird die politische Verantwortung streitig gemacht. Alle Bemühungen, diese politische Verantwortung mit formaljuristischen Sophismen abzuerkennen, sind Zeichen für die Entpolitisierung der Universität, für die konsequente Unterordnung gesellschaftlichen Bewußtseins unter ökonomische Ansprüche dieser Gesellschaft. Konkret gesagt fordern wir: – 1. Mitbestimmung der Studenten bei der Gestaltung der Vorlesungs – und Seminarthemen. Methode und Inhaltskritik während und am Ende des Semesters. – 2. Einen unverbindlichen Rahmenstudienplan für Anfangssemester, Literaturlisten, Abzüge von Referaten und Protokollen, verbesserte Studienberatungen. – 3. Mitbestimmung der Studentenschaftsvertreter in allen akademischen Gremien und Ausschüssen (1/3 Beteiligung der Studenten).“
    asta information November 1967; Archiv
    127) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 5 – Liste der Mediziner (LdM)“
    „Über die Liste der Mediziner sind wir bestrebt, bei allen Entscheidungen des Parlaments das Mitspracherecht der Medizinstudenten zu sichern und ihre besonderen Interessen durchzusetzen. – Zur Hochschulreform machen wir folgende Vorschläge: – daß die Studenten eine angemessene Beteiligung an den akademischen Gremien erhalten. – daß eine allgemeine Studienreform unter Mitarbeit der Studenten baldmöglichst durchgeführt wird, – daß Assistenten und Dozenten stärker an der Lehre beteiligt werden. – daß die rechtliche und finanzielle Stellung des akademischen Mittelbaus gesichert wird. – Intensivierung der Kontakte zwischen Professoren und Studenten. – Darüber hinaus fühlen wir uns dem allgemeinpolitischen Mandat der Studentenschaft verpflichtet.“
    asta information 1967, „Liste der Mediziner „; Archiv
    128) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 7 – Nationaldemokratischer Hochschulbund (NHB)“
    „Hochschulgruppe Frankfurt am Main – Sind auch Sie der Ansicht, daß der AStA bei der Vertretung ureigenst studentischer Interessen versagt hat? Meinen Sie nicht auch, daß die sozialen Belange der Studentenschaft einer einseitigen Verpolitisierung zum Opfer gefallen sind? – Wenn also das nächste Studentenparlament und der nächste AStA eine wahre Vertretung der Studentenschaft sein wollen, so müssen folgende Forderungen erfüllt sein. Wir fordern daher: – 1. Klare Abgrenzung der Aufgaben des AStA. Eine wirksamen Kontrolle des AStA durch die gewählten Vertreter der Studentenschaft im Studentenparlament. Daher: Trennung von Amt und Mandat. Ein in den AStA gewählter Parlamentarier soll für seine AStA – Zeit auf sein Mandat verzichten. – 2. Die mehrfachen Rücktritte von AStA – Finanzreferenten und sich hartnäckig haltende Gerüchte über Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der Finanzen, machen eine öffentliche Rechnungslegung unumgänglich. Jeder Student hat ein Recht zu erfahren, was mit seinem Geld geschieht. – 3. Wie lehnen jede Art ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen ab. Daher lehnen wir die Zwangsfinanzierung des Diskus aus studentischen Geldern als ungerechtfertigt und undemokratisch ab. Eine Studentenzeitung sollte sich durch die Qualität ihres Inhaltes finanzieren können. – 4. Resolutionen, Proklamationen und Solidaritätserklärungen, die im Namen der gesamten Studentenschaft durch den AStA verbreitet werden, bedürfen auch der Zustimmung der Studentenschaft. Wir lehnen es ab, daß der AStA in politischen Tagesfragen anmaßend im Namen aller Studenten spricht. Wir fordern für diese Erklärungen eine demokratische Urabstimmung der Studentenschaft. – 5. Wir werden uns gegen alle Bestrebungen und Richtungen wenden, durch deren Treiben der Name Student zum Schimpfwort wird. – Noch mehr erfahren Sie im Wahlkampf. Wählen Sie Liste 7 NHB eine der ganzen Studentenschaft sich verpflichtet fühlende unabhängige konstruktive Gruppe.“
    asta information November 1967; Archiv
    129) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 8 – Ring Christlich – Demokratischer Studenten (RCDS)“
    „Wir wollen: – eine wirksame Kontrolle des AStA, eine ausreichende Information der Studentenschaft über die Tätigkeit ihrer Vertreter, eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Studienförderung bessere Studienberatung, Unterstützung der Anfangssemester durch Mentoren und die Einstellung eines – nicht obligatorischen – Rahmenstudienplans, die Veröffentlichung autorisierter Skripten für alle Fachgebiete, bessere Gesundheitsversorgung – z. B. gründlichere Pflichtuntersuchung, Einrichtung einer Unfallstation im Universitätsbereich, Einrichtung einer umfassenden Sportanlage (Hallensport, Leichtathletik, Rasensport und Schwimmen auf einem Gelände) in Universitätsnähe. – die Einrichtung von Studienreformkommissionen für alle Fakultäten, die paritätisch aus Studenten, Nichthabilitierten und Habilitierten zusammengesetzt sein sollen, um der Lösung der dringlichen Hochschul – und Studienreform näher zu kommen, – ein gutes Verhältnis der Studenten zu Universität, Öffentlichkeit und Polizei. – Was wir nicht wollen: – Auf die Gefahr hin, unpopulär zu sein, lehnen wir politische Erklärungen im Namen aller Studenten, soweit sie nicht studentische Interessen und hochschulpolitische Probleme behandeln, ab.“
    asta information November 1967; Archiv
    130) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Liste 9 – Sozialistischer Deutscher Studentenbund (SDS)“
    „Seit Beginn der wirtschaftlichen Rezession in der BRD wird der ‘Formierungsprozeß’ der Gesellschaft intensiver und konzertiert vorangetrieben. Wichtigster Hebel dafür ist die Verabschiedung der Notstandsgesetze, deren Zustandekommen nicht ohne Grund u. a. konstituierendes Element für die Bildung der Großen Koalition war. Die Möglichkeit einer ernsten Wirtschaftskrise und einer damit verbundenen innerpolitischen Instabilität, die auch die Grundlagen des herrschenden Kapitals angreifen könnte, scheinen nun auch für die herrschenden Wirtschaftselite bedrohlich nahe gerückt zu sein. Mit der Angst vor einer Wirtschaftskrise, der man nicht mehr Herr werden könnte, wächst auch die Angst, man könnte die Kontrolle über den politischen Apparat verlieren. Die Rettung sieht man in der ‘Formierten Gesellschaft’, die es möglich machen soll, Krisen schnell zu überwinden und innerpolitische Unruheherde schon im Keim zu ersticken. – Obwohl und gerade weil diese Konzeption total ist – es wird von ‘Gemeinwohl’ etc. gesprochen – und heute schon in den Rektoraten bundesrepublikanischer Hochschulen Schubladenverordnungen für den ‘Eventualfall’ vorliegen, sind die Vorschläge zur Studienreform innerhalb des Formierungsprozesses gegenüber der Notstandsgesetzgebung nur eine auf die spezifische Situation der Universität als Bildungsanstalt zugeschnittene Methode. Sie wurde notwendig, um eine den Interessen der Wirtschaft entsprechende Rationalisierung von Forschung und Ausbildung in kürzester Zeit und mit geringstem Aufwand durchzuführen. So sehen dann auch die offiziell vorgeschlagen Reformen allesamt keine rationale Umstrukturierung der Universität vor, sondern sie wollen innerhalb des traditionellen Rahmens durch bürokratische Maßnahmen wie Zwischenprüfungen, Studienzeitbegrenzung und Zwangsexmatrikulierung die Studenten disziplinieren, um den Ausstoß der Universität zu steigern und die Nachfrage des Wirtschaftsapparates an Akademikern zu erfüllen. – Die Verschulung des Studiums führt anstelle von selbständig denkenden kritischen Studenten zu einer zur optimalen Lernfähigkeit konditionierten Lernmaschine. Nicht nur, daß dem Studenten die Möglichkeit sich neben seinem Studienfach noch politisch zu betätigen genommen, er zum Fachidioten aufgezüchtet wird, sondern er wird soweit entmündigt, daß er weder sein Studienfach noch seinen Beruf selbst wählen kann, und daß er sich während des Studiums einer ‘wirksamen Führung’ (Empfehlungen des WR = Wissenschaftsrats) unterwerfen muß. Während der Student noch im Ausbildungsprozeß steht, wird seine Arbeitskraft bereits auf dem Arbeitsmarkt angeboten und verkauft. Bildung soll hier nicht einmal mehr zur Emanzipation von sozialen Zwängen führen, sondern ist ausschließlich die Vorbereitung zu reibungslos funktionierenden Trägern von Berufsrollen. Die Universität wird so zu einer manipulierten gesellschaftlichen Institution, deren Effektivität sich ausschließlich daran bemißt, inwieweit sie die Anforderungen der industriellen Leistungsgesellschaft erfüllen kann und funktionale Eliten auszubilden in der Lage ist. – Die Professoren, die im allgemeinen um die Autonomie ihrer Universität bangen und sich gegen jeden Übergriff des Staates wehren, sind sich in Fragen der Studienreform mit der Ministerialbürokratie einig, da durch die geplanten Maßnahmen ihre Position innerhalb der Universität unangetastet bleibt. Sie stimmen einer Scheinreform zu, deren Irrationalität und politischen Zweck sie aufgrund ihres Anspruches rational und ‘wertfrei’ Wissenschaft zu betreiben erkennen müßten. Aber den Ordinarien ist es offensichtlich mehr um ihre Karriere und gesellschaftliche Position getan, als, um Forschung und gewissenhafte Ausbildung möglichst vieler Studenten. Die Professoren stimmen der vorgesehen funktionalen Studienreform inhaltlich zu, mit ihren formalen Protesten fallen sie nur in den allgemeinen Ruf nach Demokratisierung der Universität ein, den heute von Picht bis zum SHB jeder erhebt. Doch keiner von all diesen kommt über die bloße Forderung hinaus. – Die Professoren sind nicht bereit, überhaupt einen Zusammenhang zwischen Gesamtgesellschaft und Hochschule zu sehen, weil sie ihre Wissenschaft als eine unpolitische verstanden wissen wollen, um so jeder wissenschaftlichen Selbstreflexion und demokratischen Öffentlichkeit bequem aus dem Wege gehen zu können. Die anderen, die sich heute damit brüsten, SDS – Forderungen zu vertreten, sind nicht bereit, die von ihnen selbst angestellte gesellschaftliche Analyse auf die Organe studentischer Selbstverwaltung zu übertragen und Konsequenzen für ihre Politik daraus zu ziehen. Die Liberalen und der SHB geben vor, auf der Grundlage einer bürokratisierten studentischen Selbstverwaltung, die von der Universitätsbürokratie nur als Mittel zur Integration benutzt wird, durch ‘geschicktes Taktieren’ und ‘hartes Verhandeln’ die Interessen der Studenten durchsetzen zu können. Die leiten ihre Berechtigung aus einem isolierten Verwaltungsapparat und nicht aus der Studentenschaft her, wodurch ihnen verborgen bleibt, wie sehr sie anstelle einer Studentenvertretung zum verlängerten Arm der Universitätsbürokratie geworden sind. Ihre Forderungen bleiben daher immer rein formal, ihre Politik wird immer wieder korrumpiert. Wollen wir totalitäre Übergriffe und eine paramilitärische Organisierung – denn nichts anderes ist die ‘formierte Gesellschaft’ – verhindern, dann brauchen wir eine Studentenvertretung die der demokratischen Öffentlichkeit unterliegt und deren Aufgaben sich nicht in bürokratischer Verwaltung und der Formulierung radikaler Forderungen erschöpfen. (Wenn heute selbst der RCDS die Forderung nach Studentengehalt oder einer paritätischen Studentenkommission erhebt, so beweist das nur die Sinnlosigkeit der bloßen Formulierung von radikalen Forderungen und zeigt darüber hinaus, wo der SHB mit seiner Politik tatsächlich steht.) Es reicht heute nicht mehr aus, nur die Forderung nach Öffentlichkeit der Senats – und Fakultätssitzungen zu erheben; es ist sinnlos, sich ausschließlich damit zufrieden zu geben, wenn das Studentenparlament ein paritätisches (50%) Abstimmungsrecht in allen Universitätsgremien oder die Abschaffung der Disziplinargerichtsbarkeit fordert, und ebenso ergebnislos muß die bloße Aufforderung an einen Ordinarius bleiben, seine Lehrveranstaltung auf ihre politische Implikationen und didaktischen Wert hin zu diskutieren. Wir werden nur dann eine Hochschulpolitik betreiben, die die Interessen der Studenten effektiv vertritt, wenn wir auf dem Hintergrund unserer Forderungen zur direkten Aktion übergehen und die studentische Politik aus dem öffentlichkeitsfernen Parlament hinaus auf den Campus tragen. Wir dürfen nicht darauf warten, bis man uns unsere Rechte freundlich gewährt, sondern müssen heute unsere Forderungen praktizieren, indem wir die ‘wertfreie’ Seminardiskussion unmittelbar in eine politische verwandeln, indem wir die Auslieferung von Springererzeugnissen durch sit – ins verhindern – und indem sich die studentischen Vertreter im Senat gegenüber der Studentenschaft nicht an die Schweigepflicht halten. Ebenso werden die Senats – und Fakultätssitzungen erst dann öffentlich sein, wenn wir uns die Öffentlichkeit im Senat erzwungen haben.“
    asta information November 1967; Archiv
    131) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze“
    „Die vom politischen Referat des AStA eingeleitete ‘Aktion Hochschulmanifest’ läuft auf Hochtouren. – An 80 Hochschulen bzw. Ingenieurschulen der Bundesrepublik und Westberlin sind die Manifeste zur Unterschrift ausgelegt. Sie weisen auf die Gefahren einer Notstandsgesetzgebung hin und schließen mit der Erklärung, daß die Unterzeichner bei den nächsten Bundestagswahlen keinem Abgeordneten die Stimme geben, der für eine Verfassungsänderung stimmt. – Außer den auf dem Manifest genannten Personen haben sich inzwischen folgende Professoren und Studentenvertreter angeschlossen: – Prof. Dr. J. Flügge, Berlin – Prof. Dr. W. Bartsch, Frankfurt/M. – Prof. Dr. E. Hübner, Dortmund – Prof. Dr. E. Groß, Gießen – Prof. Dr. F. K. Drescher – Kaden, Baden – Baden – Prof. Dr. E. Haupt, Erlangen – Prof. Dr. H. Kanter, Marburg – Prof. Dr. W. Schumann, München – Prof. Dr. E. Wolf, Göttingen – Prof. Dr. K. H. Pfeffer, Dortmund – Prof. Dr. E. Harbert, Braunschweig – Prof. Dr. G. Schaltenbrand, Würzburg – Prof. Dr. O. Krückmann, Freiburg – Prof. Dr. W. Groß, München – Prof. Dr. E. Lüscher, München – Prof. Dr. H. J. Stammer, Erlangen – Dr. O. Negt, Frankfurt/M. – Prof. Dr. A. O. Jäger, Gießen – Prov. Doz. Dr. H. Vetter, Mannheim – R. Grathoff, Wiss. Ass., Frankfurt/M. – Prof. Dr. G. Heese, Hannover – Prof. Dr. A. Mitscherlich, Heidelberg/Frankfurt/M. – Dr. Marg. Mitscherlich – Nielsen, Heidelberg/Frankfurt/M. – Prof. Dr. T. Brocher, Frankfurt/M. – Prof. Dr. L. Hock, Gießen – Prof. Dr. Nik. Koch, Dortmund – Gerd Winter, AStA – Vors., Konstanz – K. H. Stempel, AStA – Vors., PH Köln – Bechberger, AStA – Vors., PH Kaiserslautern – Will Wieprsek, Vorstand der HSK München – Rudi Krawitz, AStA – Vors., PH Lörrach, – Reiner Jendis, München, Hosch. Aussch. d. VDS – Rüdiger Meyerberg, AStA – Vors., PH Oldenburg – Hermann – Josef Schmidt, Ältestenrat der HSU – Herbert Sörje, AStA – Vors. d. Ing. Schule Beuth, Berlin – Rolf Loeper, AStA – Vors., TH Braunschweig – K. G. Dicke, stellv. Vors., TH Braunschweig – Heiner Dietz, Pol. Ref. d. AStA, Ing. Schule Furtwangen – Hans R. Wagner, Auslandsreferent, AStA Bonn – Klaus Mausner, AStA – Vors., d. Kunst – Akad. Stuttgart – Walter Bauer, Pol. Ref. d. AStA Ffm, – F. Crüsemann, Wiss. Ass., Mainz – Prof. Dr. W. Ankel, Gießen – Prof. Dr. E. Vogt, Marburg – Prof. Dr. Helmut Gollwitzer, Berlin – Prof. Dr. Kreck, Bonn – Prof. Dr. G. Burckhard, Traunstein – Es ist zu hoffen, daß in der Pressekonferenz am 30. November ein erfolgreiches Gesamtergebnis der Aktion vorgelegt werden kann. – Klaus Kreppel – Referent für Politische Bildung.“
    asta information November 1967; Archiv
    132) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Wie soll es in Frankfurt weitergehen?“
    „Der Studentenschaft und den Fachschaften ist durch Satzung der Studentenschaft die Aufgabe zugewiesen, die wirtschaftliche Selbsthilfe der Studenten, die internationalen Beziehungen zu den Studentenschaften anderer Länder zu pflegen, die musischen und kulturellen Interessen der Studenten zu unterstützen, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewußtsein der Studenten zu fördern und die hochschulpolitischen Interessen der studentischen Corporation zu vertreten. – Der AStA ist sich der Vielzahl der gestellten Aufgaben bewußt und hat einen ganzen Katalog von Aufgaben, die schon seit längerer Zeit auf ihre Durchführung waren, vorbereitet. Noch im Wintersemester soll ein Studentenkindergarten für die Kinder von 300 Frankfurter Studierenden eingerichtet werden. Leider wird dieser Kindergarten wahrscheinlich nur 60 Kinder aufnehmen können. Studentenchor und neue bühne sind an der Vorbereitung von neuen Aufführungen. Darüber hinaus gelang es mir, Frau Gisela May für ein oder zwei Liederabende vor Frankfurter Studenten für das Frühjahr 1968 zu gewinnen. Wenn Sie diese Wahl – Info erreicht, sind wir noch mitten in unserer Aktion ‘Hochschulmanifest’: 100 000 Studenten unterschreiben, daß sie jede verfassungsändernde Notstandsgesetzgebung ablehnen. An dieser Stelle sei es mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß der Kollegial – Vorstand des AStA zu tages – und gesellschaftspolitischen Fragen grundsätzlich keine Stellungnahmen abgibt. Der AStA gibt nur Stellungnahmen ab, wenn er vom Parlament der Studentenschaft dazu beauftragt wurde, gibt nur Pressestellungnahmen in dringenden Angelegenheiten ab (z. B. in diesem August zu den Ausweisungsversuchen gegen die Perser Hachemi und Massali), aber auch im Falle dieser Presseerklärungen lag vom Parlament ein grundsätzlicher Auftrag vor, sich um Schwierigkeiten dieser Art sofort und unkonventionell zu kümmern. – Seit Beginn des Wintersemesters hat der AStA in Zusammenarbeit mit einer politischen Hochschulgruppe eine Ringvorlesung zu dem Thema ‘Wissenschaft und Gesellschaft‘ organisiert. Diese Ringvorlesung soll eine materielle Studienreform, d. h. Reform des Lehrstoffes einleiten. Den Vorlesungen werden Seminare und Arbeitsgruppen folgen. Sie alle sind aufgerufen, an der Reform des Lehrstoffes mitzuarbeiten. – Durch die Einführung eines neuen Hochschulgesetzes in Hessen wurden die hessischen Universitäten gezwungen, sich eine neue Universitätssatzung zu geben. Diese Satzungen sollen bis zum 15. November d. J. beim Kultusminister zur Genehmigung vorliegen. Gießen und Darmstadt legten ihre Satzungen termingerecht vor. In Darmstadt werden die Studenten nach den Vorstellungen der Professoren in Zukunft mit 4 Prozent in den akademischen Gremien vertreten sein. In Gießen einigte man sich auf 11 Prozent. – In Marburg fordert man mindestens 20 Prozent studentische Vertreter und in Frankfurt hat das Studentenparlament nach einer längeren Debatte über die Funktion der studentischen Vertreter in den akademischen Gremien und über die Struktur der zukünftigen Hochschule einen Grundsatzentschluß gefaßt, daß die studentischen Vertreter im Senat 33 Prozent der Sitze in den akademischen Gremien für sich in der neuen Satzung fordern. – Das Studentenparlament machte sich in dieser Frage die Argumentation von Professor Habermas zu eigen, der in seinem Dreischichtenmodell davon ausgeht, daß in er zukünftigen deutschen Universität in den akademischen Gremien die Ordinarien mit 33 Prozent vertreten sind, Nichtordinarien und Nichthabilitierte weitere 33 Prozent der Sitze erhalten und die Studenten ebenfalls 33 Prozent. Als beispielhaft erschien den Parlamentariern die Konstruktion der akademischen Gremien in vielen amerikanischen Universitäten: Ein Drittel Lehrende, ein Drittel Studierende und ein Drittel Öffentlichkeit (alumnity), die sich größtenteils aus ehemaligen Studenten zusammensetzt. – Das Parlament erklärte weiterhin grundsätzlich, daß die Studenten sich am satzungsgebenden Konzil, welches durch die Festlegung der Satzung die Struktur der Hochschule auf lange Zeit festlegen wird, nur beteiligen, wenn ihnen zwanzig Prozent der Konzilssitze zugestanden werden. Am 29. November wird sich das Konzil zu entscheiden haben, ob es auf die studentische Forderung eingeht. Die Studenten suchen das Gespräch und die öffentliche Diskussion mit den Professoren. – Ich darf der studentischen Öffentlichkeit mitteilen, daß der Senat auf seiner Sitzung am 1. November dem Einsetzen einer paritätischen Kommission zugestimmt hat, in welcher 50 Prozent Professoren und 50 Prozent Studenten vertreten sein werden und die eine Studienreform in Frankfurt einleiten soll. – Zusammenfassend muß ich feststellen, daß zu befürchten ist, daß die Professoren einer zwanzigprozentigen Beteiligung der Studenten im satzungsgebenden Konzil nicht zustimmen werden. – Wir laden Sie alle ein, an einer Podiumsdiskussion über das hessische Hochschulgesetz und die neue Universitätssatzung von Frankfurt am 24. November im Hörsaal VI der Universität teilzunehmen. Magnifizenz Rüegg hat seine Beteiligung zugesagt. Weiterhin haben wir Herrn Minister Prof. Dr. Schütte und Herrn Prof. Friedeburg zur Diskussion eingeladen. Drei studentische Vertreter werden unsere Position darstellen. Wir hoffen, daß unsere rationalen Argumente die Professoren davon überzeugen werden, daß eine Hochschulsatzung nur mit uns und nicht gegen uns verabschiedet werden kann und daß unsere Forderungen nach effektiver Mitbestimmung der Studenten in Forschung und Lehre akzeptiert werden. – Ihr AStA – Vorsitzender.“
    asta information November 1967; Archiv
    133) Artikel>01.11.1967>>asta information: „Wir sind Utopia“
    „‘Am besten ist ‘s’, sagt Kosi, wir lassen an unsrer Frankfurter Uni mal den ganz dicken Hund los. Bedenke: wir sind ganz schön ins Hintertreffen gekommen. Wenn das so weitergeht, redet ja keiner in Frankfurt mehr über uns!’ – ‘Über wen?’ wage ich einzuwenden. Kosi ist heute ein wenig anders als sonst. Fast, aber nur fast, bemerkte ich die lodernde Flamme der Revolution in seinen Augen. Seine Nasenflügel beben etwas. – ‘Über uns Studenten natürlich. Mit uns reden tut ja sowieso kaum noch einer. Ab und zu, sagen wir mal: die Gummiwerker sind im Streik, kommt man mit dem Volk noch ins Gespräch. Oder wenn ich mit in der Leipziger ein Paar Socken kaufe’ – ‘Vielleicht machst Du ‘s ein wenig zu plump’ meine ich. ‘Du kannst nicht sagen: ich hätte gern ein Paar Socken und Ihre Meinung zu den Notstandsgesetzen’ – ‘Blödsinn’, sagt Kosi. Sein Blick trifft mich. ‘So kann man ‘s natürlich nicht machen. Aber wer soll die Leute denn aufrütteln? Die Presse tut ‘s nicht, die ist zu reaktionär.’ – ‘Hoho, guck Dir mal die gute, alte Tante FAZ an: die haben doch ganz schön was über die beiden Notstandshearings geschrieben’ Kosi entfaltet die Hände zu einer Gebärde, als wolle er ein Rugby – Ei auffangen: ‘Geschrieben haben sie schon, fragt sich nur was. Aber ich wollte auf was ganz anderes raus: Frankfurt ist ganz schön hintendran, Berlin hat seinen Fall Ohnesorg. Hamburg hat seine Kritische Universität. In Freiburg ist ganz schön was los. In der ZEIT hat ja alles gestanden; nur in Würzburg, diesem erzkonservativen Nest, schlafen sie weiter, vom Weihrauch eingelullt’ ‘Na hör mal’, stoppe ich Kosi, ‘bei uns ist doch auch was los. Denk’ nur mal an das Happening bei Varlo’ – ‘Jawohl, aber das war so eine halb verpatzte Sache. Das hätte man ganz anders aufziehen müssen. Das Ergebnis war ja recht kläglich, das muß in Zukunft anders gemacht werden. Überhaupt: Die kommenden Monate werden ‘s ja zeigen’ Ich frage: ‘Was werden sie zeigen?’’Der ganz dicke Hund wird losgemacht’, sagt Kosi, ‘und weißt Du, was das heißt? wenn nur dreihundert’ – ‘Laß mich mal orakeln’, bitte ich Kosi, ‘ich stelle mir das vielleicht so vor: am Tag X werden vor der Mensa die Trupps der ‘Kritischen Kontrolleure’ rekrutiert. Diese formieren sich, mischen sich möglichst lautstark in den Vorlesungsbetrieb und zensieren. Genügt ein Professor den Anforderungen der Universitätsrevolution nicht, bekommt er die letzte Chance zur ‘Diskussion‘. Es ist sein Fehler, wenn er mit seinem Stoff weitermacht; dann wird er im Walter – Kolb – Heim interniert. Wenn möglichst alle Professoren im Kolb – Heim versammelt sind, ziehen die ‘Kritischen Kontrolleure’ ins Rektorat und entheben den Rektor seiner Würden. Etwa gegen Mittag wird alle Macht den Studentenräten gehören. Die Mensaleitung wird entthront; die Mensa selbst wird in ‘Stätte der permanenten Diskussion‘ umgetauft. Und abends um acht trifft man sich zur Revolutionsfeier mit dem ‘Guevara – Memorial – Chor’ in der Aula’ – ‘Na, ganz so ausgefeilt habe ich mir die Sache doch nicht vorgestellt’, sagt Kosi, ‘aber ganz so schlecht ist die Idee mit den ‘Kritischen Kontrolleuren’ nun auch wieder nicht. Ich werd ‘s mir mal überlegen. Vorerst spar’ ich mal auf ein Megaphon – man ist ja machtlos gegen die Banausen von der Reaktion!’ sagt Kosi und macht sich auf zur Vorlesung von Professor F.“
    asta information November 1967; Archiv
    134) Artikel>01.11.1967>>Neue Kritik: “Resolutionen und Referate – Vorbemerkung” (22. Delegiertenkonferenz SDS 03.09.1967)
    „Vorbemerkung – Die Berichterstattung der bundesrepublikanischen Presse über die diesjährige Delegiertenkonferenz des SDS spiegelt in der Form von ‘Fraktionskämpfen’ wieder, was in Wirklichkeit zunächst und vor allem eine theoretische Auseinandersetzung über die künftige Strategie des des SDS als eines Studentenverbandes war, der in dem Maße, in dem die neue antiautoritäre und antikapitalistische Bewegung den Rahmen der Hochschulen konkret zu überschreiten beginnt, seine Funktion als größte geschlossene sozialistische Organisation in der Bundesrepublik konkretisieren muß. Die Auseinandersetzungen über das Verhältnis der studentischen Opposition zu den Kämpfen der Arbeiterklasse beginnen im gleichen Maße traditionell fixierte theoretische Positionen zu modifizieren, in dem diese mit neuen praktischen Aufgaben und Problemen konfrontiert werden. Wo die Vermittlung der studentischen Opposition mit den oppositionellen Bewegungen außerhalb der Universität nicht mehr nur in den abstrakt theoretischen Anstrengungen einer isolierten sozialistischen Gruppierung, sondern wieder in praktischen Kämpfen und Bündnissen sich vollzieht, werden die theoretischen Auseinandersetzungen innerhalb des SDS zusehends in Kontroversen der gesamten Linken transformiert, die in die gesamte außerparlamentarische Opposition hineinreichen. Das neuartige an dieser Situation ist, daß der SDS nach jahrelanger theoretischer Isolierung zur praktischen Avantgarde der neuen antiautoritären und antikapitalistischen Bewegung geworden ist, ohne seine Funktion, die theoretischen Erwartungen der nichtstudentischen Linken auf sich zu zentrieren, weil deren politischen Möglichkeiten wesentlich mitbestimmt werden von der Bedingung des SDS, erfüllen zu können. Dieser Mangel schlägt auf den Verband zurück. Die ‘neue Linke’, innerhalb derer sich andere Zentren zu bilden beginnen, trägt ihre Erfahrungen, Probleme, Konzeptionen und ihre konkreten Auseinandersetzungen mit dem System der verdinglichten politischen Organisationen und Institutionen mittelbar oder unmittelbar in den Verband. Bereits auf der 21. Delegiertenkonferenz hatte sich die Diskussion an der Konfrontation der aus der Zeit vor der Abspaltung von der SPD übernommenen – bürokratischen – Verbandsstruktur und der ihr entsprechenden verdinglichten, bloß terminologischen Diskussionsweise mit einer neuen spontanen Bewegung zunächst innerhalb des Verbandes entfaltet. Auf der 22. Delegiertenkonferenz setzte sich diese Diskussion um die ‘innerverbandliche Demokratie’ fort und gewann zugleich eine neue Qualität, insofern sie die neue Bewegung und ihre Zusammenstöße mit dem etablierten kapitalistischen Herrschaftssystem reproduzierte und nicht mehr allein innerverbandliche Organisationsprobleme. Die auftretenden Gegensätze kennzeichnen einen Punkt der Entwicklung, an dem der SDS in seiner Gesamtheit praktisch zur konsequentesten Gruppierung der außerparlamentarischen Opposition geworden ist, dieser Konsequenz gleichzeitig aber den Mangel an theoretischer Einheitlichkeit und Verbindlichkeit korrespondiert. Die auch im Verband als solche apostrophierten ‘Fraktionen’ gründen in diesem Paradoxon. Doch es ist daran zu erinnern, daß diese paradoxale Erscheinung in Wirklichkeit die Dialektik der revolutionären Entwicklung ausdrückt. 1850 schrieb Marx: ‘Eine Klasse, worin sich die revolutionären Interessen der Gesellschaft konzentrieren, sobald sie sich erhoben hat, findet unmittelbar in ihrer eigenen Lage den Inhalt und das Material ihrer revolutionären Tätigkeit: Feinde niederzuhalten, durch das Bedürfnis des Kampfes gegebene Maßnahmen zu ergreifen, die Konsequenzen ihrer eigenen Taten treiben sie weiter. Sie stellt keine theoretischen Untersuchungen über ihre eigenen Aufgaben an ‘. (Die Klassenkämpfe in Frankreich, Ausgabe Lieber, S. 132) In der Tat hat sich, was man zur Zeit die revolutionären Interessen dieser Gesellschaft nennen kann, in der Studentenbewegung und auf den SDS konzentriert, als die Studenten sich erhoben. Es wäre deshalb falsch, angesichts der neuen Bewegung an einem geschlossenen Konzept festzuhalten, dessen Grundlage andere Erfahrungen und Kämpfe, vor allem aber eine vergangene Phase kapitalistischer Entwicklung sind. Es wäre aber auch falsch, die neuen Bewegungen in einem neuen geschlossenen Konzept erfassen zu wollen, dessen Grundlage die abstrakte Negation der vergangenen Erfahrungen und Kämpfe und der Kontinuität kapitalistischer Entwicklung bildet. Beide Methoden, die nicht unmittelbar identisch sind mit den auf der 22. Delegiertenkonferenz vertretenen Positionen, führen in ihrer verdinglichten Unversöhnlichkeit zu gleichermaßen willkürlicher Subsumtion der neuen praktischen Erfahrungen unter abstrakte Kategorien. Gerade der SDS, an den von außen ebenso wie von seinen Mitgliedern die Erwartung herangetragen wird, daß seine Praxis ‘identisch’ sein solle mit seiner Theorie, gerät an dem bezeichneten Punkt der Entwicklung in die Gefahr, theoretische Kontroversen zu konzeptionell geschlossenen ‘Fraktionen’ zu hypostasieren. Man muß sich darüber Klarheit verschaffen, wie sehr diese Hypostasierung Reflex verdinglichter politischer und gesellschaftlicher Verhältnisse ist. Und man muß sich dabei ebenso klar darüber werden, daß in solche Hypostasierungen organisierte gesellschaftliche Interessen Eingang finden. Gerade die fortlaufende Berichterstattung der bürgerlichen Presse über die ‘Fraktionskämpfe’ im SDS, die den Bedürfnissen einer autoritären Öffentlichkeit und Personalisierung und Fetischisierung von Institutionen entspricht, sollte Warnung genug sein, dieses Spiel nicht mitzumachen. Denn der SDS gerät sonst in den Sog dieser Öffentlichkeit und reproduziert längst vor der gefürchteten Institutionalisierung der neuen Bewegung zu einer Partei der Verschleierungsmechanismen der bürgerlichen Gesellschaft. Eine falsch verstandene Identität von Theorie und Praxis, die eben den Widerspruch eliminiert und dem verdinglichten Gebot gehorcht, daß sich aus jeder theoretischen Aussage unmittelbar die praktische Konsequenz ergeben müsse und umgekehrt jeder praktische Schritt unmittelbar aus einem theoretischen Satz zu resultieren habe, unterschlägt die dem SDS von der gesellschaftlichen Wirklichkeit und seiner eigenen Schwäche aufgezwungene Kluft zwischen einer total unvernünftigen Gesellschaft und ihrer durchrationalisierten Ideologie. Zur gegenwärtigen Situation des SDS und der gesamten außerparlamentarischen, antiautoritären und antikapitalistischen Konsequenz und theoretischer Uneinheitlichkeit und Unverbindlichkeit in viel größerem Ausmaß, als sich das der Verband bisher eingestehen wollte. Deshalb ist es auch kein Mangel, daß innerhalb der Resolutionen und zwischen ihnen und den Referaten der 22. Delegiertenkonferenz Widersprüche bestehen. Sie sind Ausdruck der Widersprüchlichkeit der Praxis selbst, die ja nur in ihrer Fassung in konkreten Aktionsprogrammen konsequent im Sinne des Geschlossenseins ist. Bei der Durchführung dieser Programme wird der SDS zusehends in die Widersprüche der spätkapitalistischen Gesellschaft verwickelt werden. Und gerade der Kampf gegen Manipulation und für die Demokratisierung der Öffentlichkeit, die Aktion gegen Springer also, muß zu einer Klärung der Verbandskonzeption und zu einem Abbau der ‘Fraktionen’ führen. Denn vornehmlich diese Aktion ist für den SDS eine Aktion zur Selbstreflexion und zur Durchbrechung der Verdinglichung. Der Abdruck der nachstehenden Resolutionen und Referate in der ‘neuen Kritik’ soll die Sozialisten außerhalb des SDS in den Prozeß mit einbeziehen. – Bernhard Blanke.“
    Neue Kritik, November 1967, Heft 44, S. 12 – 15
    135) Artikel>01.11.1967>>Neue Kritik: „Resolution zum Kampf gegen Manipulation und für die Demokratisierung der Öffentlichkeit “ (22. Delegiertenkonferenz SDS 03.09.1967)
    „Die Geschichte der nachfaschistischen kapitalistischen Staaten ist die Geschichte der Restauration des Kapitalverhältnisses, unter den durch die Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges vermittelten neuen globalen Auseinandersetzungen zwischen dem imperialistischen Weltsystem, den sozialistischen Ländern und – heute erstrangig – den revolutionären Befreiungskräften in der Dritten Welt. Der Prozeß der Restauration reproduziert ständig neu die Entmündigung der Massen, denen in der BRD nach der Zerschlagung der revolutionär – emanzipatorischen Organisationen der Arbeiterbewegung die politische Artikulation ihrer aktuellen und potentiellen Forderungen geraubt wurde. Ökonomisch untermauert wurde diese Restauration durch die lang anhaltende Prosperität, die bis zu Beginn der 60er Jahre sich hinziehende Rekonstruktionsperiode des Westdeutschen Kapitalismus, dem es erstmalig in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts gelang, seine Verwertungsmöglichkeiten voll auszunutzen und das vorhandene Arbeitskräftepotential auszuschöpfen. Sobald aber mit sich verringernden wirtschaftlichen Wachstumsraten am Ende dieser Rekonstruktionsperiode der Ausbeutungs – und Manipulationsmechanismus nicht mehr ungebrochen funktionierte, erhielten die Formen der Repression und Manipulation der Massen wachsende Bedeutung und daher auch den Kampf gegen sie. Der Grundwiderspruch der letzten Etappe der bürgerlichen Gesellschaft, der Gegensatz von Kapital und Arbeit, hat neue Formen angenommen. Es stellt sich heute dar als systematische Verschwendung gesellschaftlichen Reichtums in Form von Rüstung, Werbung, Arbeitslosigkeit, ungenutzten Kapazitäten, Fehlinvestitionen und dem größten Konsumtionsexzeß: Krieg. Dadurch werden die lebendigen Fähigkeiten und geschichtlichen Möglichkeiten der Individuen, sich zu emanzipieren, noch immer systematisch verhindert. – Dieser Grundwiderspruch wird verschleiert durch das System neuer institutioneller, ideologischer und technischer Steuerungsmittel, die allesamt die Manipulation von oben nach unten ebenso wie die Möglichkeit beschränkter Bedürfnisbefriedigung, Anpassung und individueller Mobilität von unten nach oben gesteigert haben. Diese strukturelle Manipulation ist unmittelbarer Ausdruck allgemeinerer Disziplinierungstendenzen im Gesamtprozeß der spätkapitalistischen Gesellschaften. Die zunehmende Vergesellschaftung der Produktion in den Fesseln kapitalistischer Herrschafts – und Gewinnprivilegien setzte sich wesentlich mit Hilfe staatlich politischer Zwangsgewalt durch. Je weniger die Beherrschten als Kollektiv politisch in Erscheinung treten konnten, desto mehr regredierten die nach der Niederlage des Faschismus errichteten Institutionen der parlamentarischen Demokratie zu Herrschaftsinstrumenten über das dem ideellen Anspruch nach zur Herrschaft bestimmte Volk. Die öffentlichen Institute verloren ihre gesellschaftliche Ambivalenz, vorweg die Öffentlichkeit selbst: ihre Funktion besteht heute längst nicht mehr in der Widerspiegelung des grundlegenden gesellschaftlichen Konflikts, sondern in der funktionalen Beherrschung der Massen, in ihrer Ausrichtung auf die Disziplin kapitalistischer Produktion. Die Vergesellschaftung der Produktion auf dem Boden der kapitalistischen Produktionsweise selbst wird durch den permanenten Boykott der Möglichkeit einer Assoziation der unmittelbaren Produzenten gekennzeichnet. Um diesen Verein freier Menschen zu verhindern, mobilisiert der Spätkapitalismus ununterbrochen ein gigantisches Manipulationssystem. Die hierdurch vermittelte Reproduktion abstrakter Arbeit im Spätkapitalismus, d. h. die mit allen technischen, institutionellen und propagandistischen Mitteln künstlich fortgesetzte Isolierung der Produzenten voneinander, schafft durch die staatlich regulierte gesellschaftliche Arbeitsteilung in der Produktion den betriebsdisziplinierten Produzenten, den steuerlichen Konsumenten und den gruppendisziplinierten und verwalteten Staatsbürger. – Aber immer noch beruht die Herrschaft auf der erkauften Zustimmung der Beherrschten. Die mögliche Aufhebung der Herrschaft rückt mit den wachsenden Möglichkeiten der wissenschaftlich technischen Entwicklung zu einer revolutionären Umgestaltung der Produktionsweise immer näher. Damit wird der gesellschaftliche Konflikt zwischen den Klassen ständig neu reproduziert und verschärft. Die Bedeutung, aber auch die Grenzen, der strukturellen Manipulation zur Aufrechterhaltung von Herrschaft an der Schwelle zu ihrer Aufhebung werden sichtbar. Die Unterwerfung der Menschen unter die Verwertungsgesetze der spätkapitalistischen Produktionsweise und das eindimensionale, weil der kapitalistischen Rationalität gehorchende, System der politischen Institutionen ist subtiler geworden; aber die allgemeine Erschütterung des imperialistischen Weltsystems und die besondere ökonomisch – politische Krise in der BRD fördern zunehmend den Umschlag repressiver Manipulation in offene Unterdrückung dort, wo sich immer mehr Menschen der Kontrolle der Herrschenden zu entziehen beginnen. Das durch die Verschleierung des gesellschaftlichen Grundwiderspruches angestaute Aggressionspotential, das sich in kollektiver Aktion zum Emanzipationskampf gegen die Herrschenden erheben könnte, wird gegen diese, aus dem System der Manipulation herausgetretenen und in ihrem Kampf ein Beispiel für die mögliche Befreiung gebenden oppositionellen Kräfte gerichtet. Die Entstehung sozialistischer Staaten und die in ihnen objektiv mögliche Aufhebung von Mangel und Manipulation im Prozeß der weltweiten Auseinandersetzung zwischen den Befreiungsbewegungen der Dritten Welt und dem imperialistischen Weltsystem erschüttert die gegen den inneren Feind mit dem Vorwand der äußeren Bedrohung errichtete Unterdrückungsmaschinerie. Der Kampf für die Befreiung vom anachronistischen Herrschaftssystem des Kapitalismus fordert zu allererst die Befreiung des Bewußtseins. – Die demokratische Öffentlichkeit ist zerstört. Die ökonomische Konzentration, Oligopolbildung und Monopolisierungstendenzen in der Presse machen das Grundrecht der Informations – und Meinungsfreiheit zum Exklusivrecht weniger privater Großverleger. Die Organisation der Presse als privates Profitunternehmen und ihre überwiegende Finanzierung durch die Industrie und Verbrauchswerbung stellen die Kommunikationsmittel in den Dienst der Manipulation. Die Unterwerfung der Journalisten unter die publizistischen Direktiven der Verleger und autoritärer Verwaltungskörperschaften bei unzureichender arbeitsrechtlicher Sicherung mindert ihre Kritikfähigkeit und führt zu einem System der Selbstzensur. Publizistische Formen psychologischen Zwangs werden hergestellt, ihre Adressaten zu Hörigen degradiert. Das Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten wird zum Vehikel der Entmündigung verkehrt. Presse, Funk, Fernsehen und Film bauen eine Scheinwelt auf, in der die ‘geheimen Verführer’ privatkapitalistischer Wirtschaftsinteressen und politischer Herrschaftsansprüche die Bedürfnisse der Menschen funktionell binden und zu psychischer Verelendung und Zerstörung politischer Urteilskraft führen. Die politische Publizistik, insbesondere die auf die Arbeiterklasse ausgerichtete, wird als zwanghaftes Konsumgut geformt, das seine Leser in abhängiger Passivität hält. Politische Sachverhalte werden personalisiert und auf ihre äußeren Vorgänge reduziert. Die öffentliche Meinung wird feudalisiert. Unter dem Schein der Objektivität werden Nachrichten beliebig gemacht, unterdrückt, vereinzelt und verzerrt. – Der SDS tritt deshalb für eine allgemeine Umwandlung der Institutionen der öffentlichen Meinungsbildung ein, die von folgenden Grundsätzen ausgehen soll: – 1. Befreiung der Presse vom Meinungsmonopol und vom Diktat des Profitinteresses durch ihre Entflechtung und Überführung in öffentliches Eigentum und demokratische Kontrolle. – 2. Abschaffung der Konsumpropaganda und ihr Ersatz durch sachgerechte Verbraucherinformation. – 3. Unabhängigkeit der Presse, des Rundfunks und Fernsehens von der öffentlichen Gewalt und die Garantie ihrer Kritikfähigkeit gegenüber deren Instanzen. – 4. Sicherung der Journalisten gegen wirtschaftliche und politische Pressionen. Demokratische Selbstbestimmung der Redaktionen. – 5. Materielle und juristische Verankerung des Rechts für jede politisch, sozial oder kulturell relevante und demokratische Gruppe, in der ihr angemessener Weise, unabhängig von wirtschaftlicher Beschränkung, ihre Forderung zu artikulieren und ihre Auffassungen zu publizieren. – Der SDS ist sich der Tatsache bewußt, daß dieses Programm nur durch die revolutionäre Transformation der Gesellschaft zur sozialistischen Demokratie voll verwirklicht werden kann. Mit innerer Notwendigkeit hat sich auch der beginnende Kampf der Studenten und anderer antiautoritärer und antikapitalistischer Minderheiten für eine Demokratisierung der Gesellschaft an der Parole ‘Enteignet Springer’ kristallisiert. Seitdem der politische Konsens nicht mehr nur in unwichtigen Randfragen brüchig zu werden beginnt, seitdem sind besonders in den von der Krise am meisten betroffenen Sektoren der Gesellschaft das Bedürfnis nach kollektiver Aktion bemerkbar macht, wird immer deutlicher, daß es die Verfügung weniger über die Kommunikationsmedien ist, welche die Artikulation oppositioneller Forderungen unmöglich macht, welche den von der Krise Bedrohten die Information über die Ursache ihrer Bedrohung und die Bedingungen ihrer Befreiung vorenthält. Die propagandistische Vorhut des herrschenden Antikommunismus, der am Ende des kalten Krieges in Europa seine Aggressivität nach innen verschärft, ist der Springer – Konzern. Springer ist nicht allein durch die Tatsache der größten publizistischen Macht zur sichtbarsten Verkörperung der Manipulation geworden. Die Größe des Unternehmens fällt mit seiner Funktion zusammen, Garant und Propagandist des sozialen Scheinfriedens zu sein. Dementsprechend bereitete Springer die Große Koalition vor, welche die sogenannte pluralistische Demokratie endgültig als die in der Form der Herrschaftsausübung plurale Fassung eines Einparteienstaates entlarvte. So wie die Große Koalition die Ideologie vom Gleichgewicht der Kräfte als Garantie der Freiheit zerstörte und an ihre Stelle die Ideologie von der konzentrierten Aktion als Garant der Stabilität setzte, so entlarvte Springers Kampagne gegen die antiautoritären Kräfte die bundesrepublikanische Meinungsfreiheit als das Recht des wirtschaftlich stärksten Verlegers auf die Zerstörung dieser Freiheit. Die Verhetzung der Berliner Bevölkerung gegen die Studenten, bis zur Aufforderung zum Totschlag, zeigt an, daß das spätkapitalistische System gegen diejenigen mit offener Unterdrückung vorgehen muß, welche beginnen, den Schleier von der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu ziehen und die bestehende Herrschaft direkt anzugreifen. Unter dem Druck der Krise wird die Mobilmachung gegen den ‘inneren Feind’ konkret. – Unser Kampf gegen Springer ist deshalb ein Kampf gegen das spätkapitalistische Herrschaftssystem selbst. Wenn sich der SDS der Forderung ‘Enteignet Springer’ anschließt, so deswegen, weil er in dieser Forderung die erste offensive Aktion gegen die spätkapitalistischen Besitzverhältnisse sieht. Diese Formel und die durch ihre Verbreitung aktivierte antiautoritäre Bewegung markieren insofern einen Übergang, als mit der nationalen Kampagne gegen die Manipulation die direkte Konfrontation einer als Kollektiv handelnden, in der Aktion selbst die Fesseln der Manipulation abstreifenden Minderheit mit dem durch die staatliche Zwangsgewalt gestützten privilegierten Herrschaftsanspruch stattfindet. Wenn es dieser Kampagne gelingt, wenigstens teilweise den Schleier von den ökonomischen Verhältnissen zu ziehen, wird sie auch die Disziplin in der kapitalistischen Produktion treffen. Die Kampagne gegen Springer muß den in ihr aktivierten Minderheiten die Möglichkeit ihrer Befreiung von der Manipulation durch kollektive Aktion und eigene Informationsmedien vor Augen führen. – Sie kann damit über die Studentenbewegung hinaus das Bedürfnis nach Befreiung entwickeln. Deshalb muß die Kampagne an unmittelbaren Interessenkonflikten anknüpfen und den von der Krise betroffenen vereinzelten Produzenten die Ursachen dieser Krise klar machen.
    Die 22. DK des SDS beschließt deshalb folgendes Aktionsprogramm:
  17. Der SDS wird gemeinsam mit allen Kräften der antiautoritären und antikapitalistischen Opposition eine lang andauernde Kampagne zur Entlarvung und Zerschlagung des Springer – Konzerns führen.
  18. Diese Kampagne wird das Grundrecht auf Freiheit der Information und Meinungsäußerung demonstrativ über das private Interesse des Springer – Konzerns stellen. Sie wird den realdemokratischen Widerstand gegen das Manipulationswesen organisieren.
  19. Im Rahmen dieser Kampagne wird der SDS in den Zentren des Springer – Konzerns in West – Berlin und der BRD eine koordinierte Aktion zur Durchbrechung der Manipulation und zur demonstrativen Verhinderung der Auslieferung unternehmen.
  20. Zur Vorbereitung wird der Bundesvorstand eine zentrale Aktionskonferenz gemeinsam mit anderen oppositionellen Organisationen einberufen.
  21. Der SDS wirkt auf die Bildung einer praktisch – kritischen Öffentlichkeit hin. Er fordert deshalb: – a) Offenlegung aller Besitzverhältnisse und Verflechtung wirtschaftlicher und politischer Arbeit im gesamten Pressewesen. – b) Wissenschaftliche Analyse und allgemeine Aufklärung über die systematische Vernichtung gesellschaftlichen Reichtums durch Konsumterror, geplanten Verschleiß und Aufbau unproduktiver funktionaler Anpassungsindustrien. – c) Untersuchung der arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Lage der Journalisten im Hinblick auf ihre geistige und publizistische Unabhängigkeit.
  22. Der SDS ruft alle kritischen Journalisten auf, in ihren Publikationen zur Aufdeckung und Zersetzung autoritärer Publizistik ständige Pressekritiken einzurichten und dadurch verzerrende und unwahre Berichterstattung zu entlarven. Darüber hinaus fordert er alle antiautoritären Publizisten zur Mitarbeit an demokratischen Urzeitungen auf, die in dieser Kampagne eine unmittelbar demokratische Öffentlichkeit artikulieren werden.
    Es kommt darauf an, eine aufklärende Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Die Diktatur der Manipulateure muß gebrochen werden.“
    Neue Kritik, November 1967, Heft 44, 28 – 34
    136) Artikel>01.11.1967>>Neue Kritik: „Resolution zur Hochschulpolitik” (22. Delegiertenkonferenz SDS 03.09.1967)
    „Aus dem abstrakt gesetzten Widerspruch zwischen dem SDS als Studentenorganisation und dem SDS als sozialistischer Organisation wurden häufig die Tätigkeit an der Hochschule und die Tätigkeit außerhalb der Hochschule als alternative Vorgehensweisen hergeleitet. Diese falsche Alternative praktisch aufzuheben muß das Ziel einer sozialistischen Hochschulpolitik sein. – I. Die Widersprüche in der Hochschule drücken die Widersprüche in der Gesellschaft adäquat aus. – Die kapitalistischen Produktionsverhältnisse sind nicht geeignet, die historisch mögliche Entfaltung der Produktivkräfte zu fördern; in ihnen muß vielmehr ihrer eigenen Aufrechterhaltung wegen diese Entfaltung verhindert werden. Durch erweiterte Integration sowohl der heterogenen Kapitalinteressen wie der unterdrückten Klassen vermittelte Ausbau der staatlichen und anderen öffentlichen Bürokratien und ihrer Funktion vermochte die herrschende Klasse der blinden Rebellion der in Produktionsmitteln materialisierten Produktionskräfte gegen ihre Fesselung (Weltwirtschaftskrise) ebenso ihrer revolutionären Konsequenzen zu entkleiden wie auch die lebendige Produktivkraft Arbeiterklasse in Fesseln zu halten. Die Hochschule ist eines der Instrumente zur Fesselung lebendiger Produktivkraft, und in dieser Funktion hat die Hochschule unter bürgerlichen Produktionsverhältnissen ihr Wesen. – Die in ‘Forschung und Lehre freie’ deutsche Hochschule, deren Form zu einer Zeit geschaffen wurde, als die bürgerliche Klasse ihre politische Emanzipation und damit auch die kapitalistische Funktionierung der staatlichen Institutionen noch nicht abgeschlossen hatte, darf nicht dazu verleiten, die beschränkt – bürgerliche, bürgerlichen Schranken setzenden Inhalt dieser Institutionen zu verkennen, der mit der abgeschlossenen politischen Emanzipation der bürgerlichen Klasse sich in dieser tradierten Form der Hochschule durchsetzte. Vielmehr ist die Freiheit der Lehrstuhlinhaber, welche das ganze Wesen der Hochschulautonomie ausmacht, als isolierte, von Praxis abgeschnittene Freiheit einer Elite, die über die Konzession die Beschränktheit des Konzessionierten vergißt und sich deswegen systemtragend begreift und aufführt. Die so institutionalisierte Hochschule produziert nicht nur nicht die mögliche kritische Erkenntnis, weil sie notwendig fortfahren muß, ‘die Welt nur verschieden zu interpretieren’, sondern sie integriert und fesselt in den Ritualen ihrer Lehre auch die lebendige Produktivität der jungen Intelligenz, die durch sie hindurch muß. Das System didaktischer Hebel, dem der Student, den scheinbar omnipotenten Ordinarius an der Spitze der hierarchischen Pyramide vor Augen, unterworfen ist, ist als Initiationsritus zu begreifen, in dem der Student von seinen Interessen an den Inhalten der Wissenschaften auf das Erlernen des Nachvollzugs der gesellschaftlichen Form abgedrängt wird, in der Wissenschaften angeeignet, reproduziert und produziert werden. Mit der politischen Emanzipation der bürgerlichen Klasse und verstärkt seit ihrem Abschluß hat der Staat mit Ausbildungs – und Prüfungsordnungen die universitäre Lehre, in der die entscheidende Beschränkungsleistung von lebendiger Produktionskraft durch die Hochschule ausgeübt wird, unter seine Kontrolle gebracht. Dagegen fanden die autonomiebesessenen Lehrstuhlinhaber, deren Privilegien der bürgerliche Staat unangetastet ließ, nichts einzuwenden. Das vom bürgerlichen Staat geschaffene allgemeine Ausbildungssystem bietet den herrschenden bzw. von diesen begünstigten Schichten so eindeutige Vorteile, ohne die formale Chancengleichheit anzutasten, daß die Hochschule, der höchste Abschluß dieses Systems, in ihrem Angehörigen die gesellschaftliche Stellung der Klassen und Schichten quantitativ adäquat abbildet. – In diesen elitären Sozialisationsmechanismen, die durch die sozial wie institutionell hierarchischen Gliederungen bedingt sind, drückt sich ritualisierte Konkurrenz aller gegen alle aus, die die Klassenschranken nicht tangiert; sie macht die wissenschaftliche Arbeit zur Ware, bringt also den wissenschaftlichen Produzenten dazu, sich nicht am Gebrauchswert (Inhalt) seiner Arbeit sondern an deren Marktwert zu orientieren, oder genauer: an seinem eigenen Marktwert. Der Schein von bewahrtem Inhalt – daß allein ‘die Leistung entscheide’ – bezeichnet lediglich die Identifikationsstelle mit den gesellschaftlichen Verhältnissen, die Identifikation mit der privilegierten Stellung unter den Produzenten, indem dieser Schein nicht einmal verbirgt, daß es auf das Leisten, das Funktionieren, ankommt, und nicht darauf, was geleistet wird. – Die Forderung nach radikaler Hochschulreform als Konsequenz aus der Erfahrung der unbegrenzten Fungibilität der Hochschule für die barbarischen Zwecke des Faschismus wurde nach 1945 in dem Maße verdrängt, in dem der Zusammenhang zwischen Faschismus und kapitalistischer Produktionsweise verdrängt wurde. Der Antikommunismus der Rekonstruktionsperiode erwies sich nicht nur als Integrationsmittel gegenüber den unmittelbaren Produzenten, sondern auch zur Integration der Produktivkraft Wissenschaft geeignet, indem durch ihn die Restauration der scheindemokratischen, eben antikommunistisch fixierten Universität erleichtert wurde. – Während der Rekonstruktionsperiode vernachlässigten die Staatsbürokratien der BRD nicht allein die infrastrukturellen und technologischen Entwicklungen, die nach Perpetuierung der günstigen Weltmarktposition erforderlich sind. Vernachlässigt wurden ebenso die Entwicklung eines Ausbildungssystems, das eine Entsprechung der in den Produktionsmitteln verkörperte Produktivkraft mit der Qualifikation der Produzenten gewährleisten könnte. Das sich, durch den Mauerbau noch forciert, als Wachstumskrise äußernde Resultate dieser Politik machte die gegenwärtigen Formierungsprozesse erforderlich. Sie dienen gegenüber der Klasse der unmittelbaren Produzenten zur Disziplinierung und damit zur unmittelbaren Erhöhung des Exploitationsgrades wie auch zur Vorbeugung gegen den befürchtbaren Widerstand der Arbeiterklasse. Aus der Struktur der verfehlten Politik während der Rekonstruktionsperiode folgte jedoch notwendig, daß diese Formierungsprozesse auch gegenüber dem Ausbildungssystem, und dabei an erster Stelle gegenüber der Hochschule, Druck zur unmittelbaren Leistungssteigerung darstellen. Sie sind gleichzeitig Mittel, der Opposition der Intelligenz zu begegnen, die seit Abklingen des Kalten Krieges, mit der Entfaltung des Vietnamkonflikts und durch diese Formierung selbst zu erwarten war und sich auch schon vereinzelt zeigte. In dem Maße, in dem die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte angesichts unumgänglicher technologischer Entwicklungen in qualitativ neuer Weise zu einem strategisch wichtigen Faktor für eine relativ krisenfreie Reproduktion der kapitalistischen Produktionsweise geworden ist, ist auch die Integration und Steuerung der Ausbildungssituationen und ihrer Leistungen für die bürgerliche Gesellschaft kein Randproblem mehr. Dies bedeutet zugleich, daß die politische Opposition der Intelligenz an materieller Kraft gewonnen hat. – II. Die Emanzipation der Arbeiterklasse ist Voraussetzung für die Verwirklichung der demokratischen Universität; sie fordert von den Studenten die weitere praktische Herausarbeitung der Momente an der studentischen Bewegung, in denen diese Bewegung für die Emanzipation der Arbeiterklasse strukturell exemplarischen Charakter hat. – Während der Rekonstruktionsperiode hat sich gezeigt, daß alle Anstrengungen hinsichtlich einer radikalen Hochschulreform bzw. später einer Studentenreform erfolglos bleiben mußten, weil sie von keiner relevanten gesellschaftlichen Gruppe unterstützt wurden. Die Demokratisierung der Hochschule, die tendenziell auf die politische Emanzipation einer Schicht der Produzenten und damit exemplarisch auf die aller Produzenten hinwies, lag jenseits der systemimmanenten Interessen der Arbeiterorganisation. Heute, da die Staatsbürokratie und Wirtschaftsverbände an einer Rationalisierung der Hochschule und insofern an Hochschulreform interessiert sind, zeigt sich erneut, daß nicht einmal an eine Verhinderung dieser technokratischen Reformen, geschweige denn an demokratisierende Reformprozesse zu denken ist, wenn dabei die Studenten allein auf sich selbst angewiesen sind. Nicht eine allgemeine Theorie der bürgerlichen Gesellschaft, sondern ihre oppositionelle Praxis wird die Studenten begreifen lassen, daß ihre Emanzipation an die der Arbeiterklasse geknüpft ist. Die erreichte Entfaltung der oppositionellen Studentenbewegung reicht jedoch nicht aus, dieser nur in Praxis zu gewinnenden Erkenntnis, die einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Klassenbewußtseins der intellektuellen Produzentenschicht darstellt, die Verbreitung und Vertiefung in der Studentenschaft zu verschaffen, die Voraussetzung dafür wären, daß die Intellektuellen zu einem wesentlichen Faktor für die Emanzipation der Produzentenklasse würden. – Wenn gegenwärtig die Organisationen der Arbeiterklasse eine Politik verfolgen, die die Formierung der Gesellschaft und ihrer Produktion unter dem a priori, optimaler Kapitalverwertung zu ermöglichen, unterstützt und lediglich allzu crude ‘Härten’ für die unmittelbaren Produzenten abzuwenden bemüht ist, so könnten gegenwärtig die Studenten in einer Zusammenarbeit mit diesen Organisationen nur Stärkung für solche Ziele erhalten, in denen sich die Studenten ihres Anspruchs auf radikale Demokratisierung und Politisierung der Hochschule begeben hätten. Der Verrat an der eigenen Sache darstellende Verzicht der Studenten, die wirkliche Tiefe des Widerspruchs in der Hochschule in ihre oppositionelle Praxis einzubeziehen, wäre zugleich ein Verrat der Studenten gegenüber der Sache der unmittelbaren Produzenten. Denn die Studenten würde die Differenz zwischen den systemimmanenten Widersprüchen, von denen die Organisationen der Arbeiterklasse ihre Praxis leiten lassen, und den systemsprengenden Widersprüchen zwischen der Aufrechterhaltung der bürgerlichen Produktionsweise und der umfassenden Emanzipation der Produzentenklasse unbeachtet lassen und damit die umfassende Emanzipation der Produzentenklasse selbst. Die Forderung nach Demokratisierung der wissenschaftlichen Produktion in der Hochschule ist kein Vorschlag zur größeren Effizienz oder zur besseren Planung von Leistungssteigerung. Die Entfesselung von Produktivkräften, auf die diese Forderung nach Demokratisierung der Hochschule hinauswill, steht mit dem zur systemstabilisierenden Leistungsmoral verkommenen Begriff von Produktivitätssteigerung im Widerspruch. Denn die intendierte Entfesselung der Produktivität besteht nicht in weiterer Steigerung inhaltsleerer Leitungsfähigkeit, sondern in der Emanzipation der lebendigen Produktivkraft Mensch zur Bestimmung und Aneignung der gesamten Produktionsprozesses seines Lebens. Der Widerspruch, der zwischen der Politik der Organisationen der Arbeiterklasse und der umfassenden Emanzipation der Arbeiterklasse besteht, besteht auch zwischen der Politik dieser Organisation und der Demokratisierungsforderung der Studenten. – Also gerade deswegen, weil die Emanzipation der Arbeiterklasse die Voraussetzung für die Verwirklichung der demokratischen und politischen Hochschule ist, verbietet sich ein naives Bündnis mit den Organisationen der Arbeiterklasse. – Die Anstrengungen um ihre Politisierung und Emanzipation, die die Studenten unternehmen, sind geeignet, ihnen später als Angehörigen der intellektuellen Produzentenschicht die Anpassung an die Produktionsverhältnisse zu erschweren. Dies kann schon in absehbarer Zeit bei weiterer quantitativer wie qualitativer Entwicklung der studentischen Oppositionsbewegung sich dazu ausweiten, daß das Problem der Anpassung oder partiellen Verweigerung der Anpassung sich nicht mehr jedem Hochschulabsolventen individuell stellt, sondern daß eine locker in Verbindung stehende intellektuelle Produzentenschicht mit Ansätzen von Klassenbewußtsein entsteht, die ihren Zusammenhang vorerst in protektionistischen oder initiativen Aktionen zu einzelnen Anlässen reproduziert. In dem Maße, wie die sich weiter entfaltende oppositionelle Studentenbewegung, weit wichtiger jedoch in dem Maße, wie der Übergang der Arbeiterklasse zu Offensivaktionen das Ausmaß und die Relevanz solcher solidarischen Aktionen erweitern werden, wird diese intellektuelle Produzentenschicht selbst zu einem wichtigen Faktor im Klassenkampf werden und dadurch den voluntaristischen Charakter ihres sozialistischen Bewußtseins überwinden können. – Die weitaus wichtigere Funktion, die die Entfaltung der oppositionellen Studentenbewegung für die Emanzipation der Arbeiterklasse hat, liegt jedoch darin, daß die studentische Bewegung für die zu entwickelnde Strategie des des Kampfes der Arbeiterklasse richtungsweisende Momente enthält. Sie ist für das Wiedererstehen und die Entwicklung einer lebendigen sozialistischen Theorie in der BRD ein vorerst unentbehrlicher Faktor. – Sozialistische Strategien, die allein oder auch nur hauptsächlich auf die mangelnden Möglichkeiten individueller, physischer Reproduktion der Produzenten aufbauen, sind nicht allein vulgärmarxistisch, sondern auch revisionistisch, weil sie keinen Damm gegen eine gewerkschaftliche Politik besitzen, wie sie gegenwärtig von den Organisationen der Arbeiterklasse in der BRD betrieben wird. Ihnen hat die Rebellion der Studenten voraus, die Scheinaneignung in der Befriedigung von Reproduktionsinteressen durch die Aktualisierung der Widersprüche in der Produktion selbst tendenziell zu überwinden. Die Interessenidentität zwischen der Arbeiterklasse und den Studenten besteht im Interesse an der – gegenwärtig nur seitens dieser ‘jungen intellektuellen Arbeiter’ angegriffenen – Aufhebung des Widerspruchs innerhalb der bürgerlichen Produktionsweise, die eigenen produktiven Möglichkeiten nicht verwirklichen zu können. Diese Identität besteht dagegen nicht in dem Interesse, innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse relativ ausreichende individuelle Reproduktionsmöglichkeiten zu finden, denn diese findet die privilegierte intellektuelle Produzentenschicht mit einiger Sicherheit. Die beschnittenen Entäußerungsmöglichkeiten in der bürgerlichen Produktion bedeuten konkret z. B. Ohnmacht und Untätigkeit angesichts von Krieg, Völkermord, von Hunger und Elend in der unterentwickelt gehaltenen Welt, von sinnloser, die Existenz vergiftender Arbeit, von Manipulation mit der Unwissenheit der Produzentenklasse, bedeuten also selbstzerstörerische Brutalisierung. An dem Widerspruch gegen diese Beschneidungen wird langfristig die Produzentenklasse ein revolutionäres Klassenbewußtsein entwickeln können und müssen; zumal für das Bewußtsein dieses Widerspruchs die Dynamik des globalen Klassenkampfes die Wirklichkeit ist, die ‘sich zur Idee drängt’ ; sowohl in der ins Unermeßliche steigenden Diskrepanz zwischen dem historisch Möglichkeiten und der Realität, also der objektiven Verschärfung der Unterdrückung, wie auch in der Entwicklung und der wachsenden Unüberwindlichkeit der revolutionären Bewegungen in der 3. Welt und im Anwachsen der antikapitalistischen Bewegungen in den Metropolen. – III. Die Rebellion der Studenten ist in ihrem antiinstitutionellen Charakter modellhaft für die Strategie des Klassenkampfes. – Da gegenwärtig die Arbeiterklasse die studentische Bewegung und ihre Ziele nicht unterstützt, kann die Revolte an der Universität nicht unmittelbar als Mittel zur Verwirklichung der demokratischen Universität begriffen werden. Der Kampf der Studenten um die zur Zeit nicht zu verwirklichende demokratische Universität ist vielmehr als Prozeß politischen Lernens die jetzt zu verwirklichende Form der demokratischen Universität. Der antiinstitutionelle Charakter dieser Hochschulpolitik, der sie von der herkömmlichen, im Grunde gewerkschaftlichen Hochschulpolitik unterscheidet, besteht nicht allein darin, daß sie die von den bestehenden Institutionen erhaltbaren Scheinerfüllungen ihrer Forderungen zurückweist; sondern dieser Charakter besteht vor allem darin, daß für diese Hochschulpolitik keinerlei institutionelle Regelungen, so notwendig sie auch sind, das Wesen der von ihr erstrebten demokratischen Universität ausmachen. Dies liegt vielmehr in der selbsttätigen und solidarischen demokratischen Praxis der einzelnen Universitätsangehörigen. Die Entfaltung der bürgerlichen Produktionsweise und ihrer Widersprüche erzeugte die Arbeitsteilung der Bourgeoisie mit dem Staat und anderen öffentlichen und halböffentlichen Institutionen. Nur in dieser Arbeitsteilung konnte die kapitalistische Produktionsweise sowohl gegenüber den anarchistischen Tendenzen der Kapitalistenklasse als auch gegenüber den emanzipatorischen Tendenzen der unterdrückten Klassen und Schichten perpetuiert werden. Während die Produktion auf Betriebsebene sich in Verwaltung und unmittelbarer Produktion – beides getragen von Abhängigen – differenzierte, mußte die Bourgeoisie entscheidende Funktionen der Reproduktion der kapitalistischen Produktionsweise staatlichen und anderen Institutionen übertragen. Dadurch erfuhr der klassische, zwischen drei Gewalten geteilte Staatsapparat eine bürokratische Emanzipation, die die Funktion der drei Gewalten, sich gegenseitig auszubalancieren und zu kontrollieren, aufhob. Die staatlichen Institutionen sind nicht einfach Werkzeuge der bürgerlichen Klasse; sie sind Verkörperung der Klassenherrschaft selbst. Die praktische Kritik dieser Institution trifft also nicht ein Instrument der bürgerlichen Produktionsweise, sondern diese selbst, wie umgekehrt die Vergesellschaftung der Produktionsmittel ohne gleichzeitige Zerschlagung dieser Institutionen mit Sozialismus nichts zu tun hat. Die integrative Leistung dieser staatlichen und öffentlichen Institutionen liegt in der totalen Verwaltung als Bedingung für die Unmündigkeit und Passivität der unterdrückten Klassen und Schichten. Sie ist zugleich die Bedingung für die Reproduktion der bürgerlichen Produktionsweise. Die faschistische ‘Mobilisation’ von Massen, bei der sorgfältig jedes selbständig und spontane Verhalten der Massen durch perfekte Organisation von Massenveranstaltungen ausgeschaltet wird, zeigt, daß nur völlig gesteuerte, keinerlei unverwaltetes Verhalten zulassende ‘Mobilisation’ der Unterdrückten zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse geeignet ist. Sie ist getreues Abbild jener verwaltenden Institutionen. Jedes Verhalten der unterdrückten Massen, mit dem diese ihre institutionell garantierte Integriertheit aufheben wollen. Verweigerung oder offensive Aktionen, selbst mit gewaltlosem Charakter, werden von den Institutionen als Angriff auf ihre Existenz angesehen, selbstverständlich mehr noch solche Aktionen, in denen die Verwalteten beginnen, den bestehenden Institutionen monopolistisch vorbehaltene Funktionen selbst zu übernehmen. In solchen Aktionen, die in ihrer Tendenz die Klassenkampfsituation der Doppelherrschaft antizipieren, ist die bestimmte sozialistische Negation der bürgerlichen Gesellschaft derart enthalten, daß die so tätigen Massen bereits in ihrem Kampf wesentliche Momente der sozialistischen Assoziation von Menschen praktizieren, indem sie beginnen, anstelle der die kapitalistische Produktionsweise erzwingenden Institutionen die freie und selbstbestimmende Tätigkeit und Selbstverwaltung der unmittelbaren Produzenten zu setzen. – Die Organisation einer antiinstitutionellen Bewegung kann nicht ihrerseits den zu mobilisierenden Massen bürokratisch gegenübertreten. In ihr muß der einzelne selbsttätig und bestimmend sich entfalten können. Die Stärke einer solchen Bewegung gegenüber den alle Machtmittel bei sich konzentrierenden Institutionen kann nicht an einem leicht zerschlagbaren Büro allein oder an leicht liquidierbaren Individuen allein hängen, sondern muß vor allem in der Selbständigkeit des Einzelnen in der Bewegung bestehen. Ihrerseits bürokratisch, geheimbündlerisch oder dogmatisch, hätten die konsequenten Gruppen dieser Bewegung keine ernsthafte Chance, die Massen zu mobilisieren, Denn das Feld der verwaltungsmäßigen Organisation und der Manipulation, auf dem diese Gruppen kämpfen, ist das Terrain, auf dem die bekämpften Institutionen ihre Machtmittel voll zur Anwendung bringen können. Diese Machtmittel sind nicht allein wegen ihrer Quantität und ihres technischen Niveaus überlegen, sonder: wenn die Gegner der bestehenden Institutionen die Unmündigkeit der Massen fortbestehen lassen, dann sind auch die Manipulationsziele der bestehenden Institutionen konsequenter und deshalb wirksamer. Dem entsprechend haben die Vertreter der Institutionen in der Vergangenheit immer wieder versucht, die oppositionellen Studenten davon zu überzeugen, daß ihr Protest von einer ‘Minderheit’ manipuliert sei; bei diesem Versuch ging man von der richtigen Einschätzung aus, daß die Studenten nur die Erfahrung machen müßten, in ihrem Protest nur einem anderen Manipulationszentrum auf den Leim gegangen zu sein, um sich wieder den mächtigeren Institutionen zur Verwaltung zu überlassen. In dieser Einschätzung scheinen die Institutionen begriffen zu haben, daß die Gefährlichkeit antiinstitutioneller Politik nicht allein darin besteht, daß sie sich gegen die Stützpfeiler der bürgerlichen Gesellschaft richtet, sondern vor allem in ihrer Fähigkeit, von einem Sektiererunternehmen zur Massenbewegung zu werden, welche sie ihrem unbürokratischen, öffentlichen und undogmatischen Charakter verdankt. – IV. Der SDS, die konsequenteste Gruppe in der oppositionellen Studentenbewegung, muß die weitertreibenden Momente, die sich in der jüngsten Phase der oppositionellen Auseinandersetzung der Studenten gezeigt haben, erkennen und praktisch herausarbeiten. – Die zunehmende Bedeutung der Produktivkraft Wissenschaft für die Reproduktion der bürgerlichen Produktionsweise (I) und die Funktion, die die weitere Entfaltung der Hochschulrevolte für den Kampf der Arbeiterklasse hat und noch erhalten kann (II), bestätigen und konkretisieren die Formel, daß der SDS ‘insgesamt so stark wie an der Hochschule’ ist, und stellen dem SDS die Aufgabe, seine modellhafte antiinstitutionelle Politik an der Hochschule weiterzuentwickeln. – Für diese Politik gelten die vier Bedingungen, die die Berliner Hochschulresolution vom Januar 1967 nennt, und die durch das Sommersemester 67 bestätigt wurden: – 1. Der SDS kann sich weder mit den Institutionen (Studentenvertretung, Kommissionen, etc. ) kritiklos identifizieren, noch kann er aus Furcht vor Integration es ablehnen, in diesen zu arbeiten. Vielmehr kann erst die Arbeit in den Institutionen den Widerspruch zwischen dem wissenschaftlichen und demokratischen Anspruch der Universität und ihrer Wirklichkeit in die Konflikte verwandeln, in denen sich die irrational gewordene Autorität selbst entlarvt. – 2. Da es konstitutives Moment einer solchen Politik ist, Ergebnisse theoretischer Kritik zum Gegenstand praktischer Erfahrung zu machen, müssen sich alle Aktionen aus der Krise der Universität entwickeln und mit einer möglichst breiten Front der Studentenschaft geführt werden. Die praktische Kritik der Institutionen in Universität und Gesellschaft unter der Perspektive ihrer Negation kann sich nur als öffentliche Kritik durch demokratische Massenaktion auf dem Campus vollziehen. – 3. Die durch das Studentenparlament und die Institutsvertretungen allein nicht herzustellende Öffentlichkeit kann nur durch politische Massenaktionen der Studentenschaft auf dem Campus geschaffen werden. Diese Form der Öffentlichkeit ist unerläßliches Element des politischen Lernprozesses, der die Selbsttätigkeit der Studenten zum Ziel hat, und ist Bedingung für die Möglichkeit der Weiterarbeit in den Institutionen. – 4. Die inhaltliche Ausarbeitung dieser Politik muß der gründlichen Diskussion unseres Verbandes unterliegen. Denn erst ihr öffentlicher Charakter macht sie immun gegen Denunziation und damit unanfällig gegen die Gefahr, den öffentlich auszutragenden Konflikt aus ihrem Zentrum zu verlieren. Deshalb kann eine Politik, die bereits von ihrer Konzeption her den SDS innerhalb der Studentenschaft dadurch isoliert, daß sie nur Minderheit der Studenten ansprechen will, nicht die Möglichkeit unserer Hochschulpolitik ausschöpfen. – Die Auseinandersetzung der Studenten an den Hochschulen der BRD und vor allem West – Berlins während des Sommersemesters 1967 haben diese Politik in drei wichtigen Momenten weiter konkretisiert und damit die Aufgaben des SDS. – 1. Entgegen der Einschätzung auf der letzten DK hat sich die hochschulpolitische Auseinandersetzung nicht als für die Entfaltung der oppositionellen Studentenbewegung gleich geeignet erwiesen wie die politische Auseinandersetzung an der Hochschule. Es wäre jedoch ein großer Fehler, diesen politischen Kampf an der Hochschule, der notwendig hochschulpolitische Auseinandersetzungen hervorbringt, nicht in aller Breite als hochschulpolitische Auseinandersetzung zu führen. Denn die Verstrickung der universitären Administration in die Auseinandersetzung und die dadurch ermöglichte überschaubare und resonanzhafte Praxis der oppositionellen Studenten ist immer noch eine notwendige Bedingung für das politische Lernen der Studenten. – Darüber hinaus hat sich gezeigt, daß der offensive politische Kampf der Studenten an der Hochschule hochschulpolitische Auseinandersetzungen von der Schwere hervorbringen kann, daß sich in ihnen die universitäre Administration auch offen als direktes Organ der staatlichen Institutionen zu erkennen gibt. Die dann zustande kommenden formellen Repressionsbündnisse zwischen universitärer und staatlicher Administration setzen die oppositionellen Studenten einer Bedrohung aus, in der sie begreifen, daß ihre Auseinandersetzung in der Klasse der unmittelbaren Produzenten eine Entsprechung finden muß, um weiter bestehen zu können. Die Repressionsmaßnahmen der staatlichen Institutionen und der öffentlichen, wie vor allem der Publikationsmittel, gegen die Studenten sowie die Versuche der oppositionellen Studenten , sich direkt an die Arbeiterklasse zu wenden, lassen die Arbeiterklasse nicht unberührt, auch wenn sich dies zunächst vor allem darin äußert, daß die (z. T. nur zu berechtigten) Ressentiments der Arbeiterklasse gegen die studentische Intelligenz aktualisiert und verstärkt werden. Es ist Aufgabe des SDS, die Auseinandersetzung immer wieder auf diese Höhe zu bringen; denn dies ist eine Voraussetzung dafür, daß sich bei einem relevanten Teil der Studenten ein solidarisches sozialistisches Bewußtsein entwickelt und damit die Befähigung zu den Solidaritätsaktionen für den Kampf der Arbeiterklasse, mit denen die Studenten das Ressentiment der Arbeiterklasse überwinden können. – 2. Seit dem SS 66 wurde im SDS verstärkt der Plan diskutiert, die bürgerliche Universität mit einer demokratischen und kritischen Gegenuniversität zu konfrontieren. Die z. T. pathologischen Züge, die diese Diskussion aufwies, hatten ihre Ursache darin, daß die Praxis der oppositionellen Studentenbewegung noch nicht das in dieser Diskussion vorausgesetzte Stadium erreicht hatte, in dem die oppositionellen Studenten selbst den Mangel, für ihre Auseinandersetzung nicht theoretisch ausgebildet zu sein, als praktisches Hemmnis bemerken. Erst das in der politischen Auseinandersetzung entstehende praktische Bedürfnis einer relevanten Zahl von Studenten, die theoretische Kritik der Gesellschaft sich anzueignen, macht die Gegenuniversität dagegen gefeit, entweder die bestehende Universität von der Position der bürgerlichen oder gar halbaristrokratischen Bildungskonsumenten her zu negieren oder aber von einer dogmatisch – sozialistischen Position her, für die sozialistische Theorie auch jenseits der Praxis wie ein weltanschauliches System angeeignet werden kann. Nur die Negation der bestehenden Universität entspricht dem wirklichen Widerspruch bürgerlicher Wissenschaft, die ihren unpolitischen, praxisfremden Charakter kritisiert. Entsprechend formuliert das provisorische Verzeichnis der Kritischen Universität der West – Berliner Fach – und Hochschulen die drei Hauptaufgaben der Kritischen Universität: – a) ‘Permanente Hochschulpolitik und praktische Studienreform, b) Verbreiterung und Intensivierung politischer Praxis (. . . ) mit Hilfe wissenschaftlicher Analyse und Kritik, – c) Vorbereitung der Studenten auf die Praxis der Wissenschafts – und Gesellschaftspolitik in ihren künftigen Berufen (. . . )’ – Der SDS muß sich deswegen davor hüten, auch an solchen Universitäten Kritische Universitäten aus dem Boden stampfen zu wollen, an denen die oppositionelle Praxis noch so wenig entwickelt ist, daß dies Unternehmen notwendig lediglich konsumhafte Bildungsbedürfnissen oder dogmatischer Schulungsarbeit genügen wird. Vielmehr ist an diesen Universitäten die oppositionelle Bewegung von den SDS – Gruppen mit den Studenten so zu entwickeln, daß eine Kritische Universität, indem sie aus der Praxis entspringenden theoretischen Bedürfnissen entspricht, darin zur wirklichen Negation der bürgerlichen Universität wird, daß sie die Trennung von Theorie und Praxis aufzuheben beginnt. Wenn dies gelingt, wird auch die Schulungsarbeit des SDS an der Kritischen Universität stattfinden können. – 3. Den dem Mord an Benno Ohnesorg vorausgehenden und nachfolgenden Repressionsversuchen der staatlichen und öffentlichen Institutionen begegneten die oppositionellen Studenten, vor allem in West – Berlin, mit der Bildung von Komitees, in denen die Studentenschaft in der Organisation ihrer Auseinandersetzung über die herkömmliche Organisation durch Studentenvertretung und – verbände hinausging. Mit diesen Komitees entrissen die oppositionellen Studenten den staatlichen und öffentlichen Institutionen einige der diesen exklusiv vorbehaltenen Funktionen (Untersuchung der Vorfälle, Unterrichtung der Öffentlichkeit, Übernahme der Universität für eineinhalb Wochen), um der beabsichtigten Zerschlagung der studentischen Bewegung vorzubeugen. Die Komitees, die rätselhaften Charakter aufwiesen, bewährten sich zunächst zur Verbreiterung und Vertiefung der studentischen Bewegung, auch wenn sie z. T. erhebliche Fehler begingen. Denn ihr über die bestehenden studentischen Organisationen hinausgehender Charakter lag darin, in ihrer konkreten Flexibilität gegenüber der tatsächlichen Zusammensetzung der oppositionellen studentischen Bewegung auch Studenten, die weder organisiert noch Amtsträger waren, Möglichkeiten aktiven politischen Lernens zu bieten. Diese Tätigkeit unorganisierter und oft theoretisch wenig beschlagener Studenten brachte, neben ihrer unmittelbaren gegen die Angriffe der Administration gerichteten Funktion, die Bewegung vor allem dadurch einen Schritt voran, daß sie das (unter 2. näher bestimmte) praktische Bedürfnis nach theoretischer Ausbildung wesentlich mithervorgebracht hat und damit die entscheidende Bedingung für die Kritische Universität. – Andererseits zeigte sich, daß diese Komitees in dem Augenblick zu lediglich ihre Existenz reproduzierenden geschaftshuberischen Institutionen verkamen, als ihre in der konkreten Auseinandersetzung bestimmte Funktionen durch die Weiterentwicklung der Auseinandersetzung obsolet wurde. Die Bewegung der Studenten selbst war noch nicht entwickelt genug, um die Funktion des Komitees den jeweiligen Erfordernissen der Auseinandersetzung entsprechend neu zu bestimmen, bzw. wenn nötig Komitees aufzulösen. – Der SDS muß die in diesen Komiteebildungen enthaltenen Ansätze durch die Entwicklung der oppositionellen studentischen Bewegung nicht allein deshalb weiter herausarbeiten, weil in diesen Ansätzen zu selbsttätiger Übernahme und Organisation gesellschaftlicher Funktionen durch die Studenten die wesentliche Form der Emanzipation der Studenten zu einer revolutionären Schicht enthalten ist, sondern auch, weil die Entwicklung und Konkretisierung dieser rätselhaften Auseinandersetzungsform in der Praxis für die Ausarbeitung der Strategie des revolutionären Kampfes der Arbeiterklasse ein wesentlicher Faktor sein wird. Wenn die oppositionellen Studenten in der Auseinandersetzung zu diesen Formen ihrer Organisierung fortschreiten, muß der SDS seine Aufgabe genau in der Spannung zwischen den Komitees und den mobilisierten Studenten organisatorisch konkretisieren. Die Komitees können nur dann Instrumente und Ausdruck der antiinstitutionell anitkapitalistischen Bewegung sein, wenn es gelingt, die ständig neu zu bestimmende Entsprechung der von den Komitees wahrgenommenen Funktionen und der konsequenten Weiterentwicklung die Bewegung herzustellen. Dies verlangt von der hochschulpolitischen Praxis des SDS eine neue Qualifikation Kontinuität, Konkretisierung der Perspektive und Koordination der Arbeit der einzelnen Genossen in den verschiedenen Gremien der studentischen Bewegung. Von der dazu erforderlichen Weiterentwicklung der Organisation der SDS – Gruppen selbst, die in dieser Resolution nur als Aufgabe formuliert werden kann, hängt es aktuell in entscheidendem Maße ab, ob die studentische Bewegung tatsächlich zu einem wichtigen Faktor für die umfassende Emanzipation der Produzentenklasse werden kann.“
    Neue Kritik, November 1967, Heft 44, S. 15 – 28
    137) Brief>02.11.1967>>Dekan Rechtswissenschaften an Rektor: Rektorwahl
    „Ew. Magnifizenz, Ihre zweite Wiederwahl zum Rektor unserer Universität veranlaßt mich, im Einverständnis mit meiner Fakultät noch einmal zu den Vorgängen der letzten Monate und zu der Wahl selbst Stellung zu nehmen. Dabei gehe ich davon aus, daß in einer guten Ordnung die Entscheidung der Mehrheit zu respektieren ist, die Minderheit jedoch berechtigt und unter Umständen verpflichtet ist, die Gründe darzutun, aus denen sie eine andere Entscheidung für besser gehalten hätte. Hinzu kommt meine Überzeugung, daß die Ereignisse die Notwendigkeit offenbart haben, sich erneut Gedanken über die Gestaltung der Universität, insbesondere über Rektorwahl und Rektoramt zu machen. Die Fakultäten, und zwar alle Fakultäten sind auf eine ständige, vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander und mit den Organen der Universität angewiesen. Dieses Erfordernis gebietet, daß sachliche Meinungsverschiedenheiten offen und sachlich diskutiert und ausgetragen werden. Hieran hat es nach Auffassung meiner Fakultät im Zusammenhang mit der Rektorwahl gefehlt. Der Vorschlag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für das Rektoramt vom Frühjahr dieses Jahres hat keinen offenen Widerspruch gefunden, erst nach mehrmonatigem Zuwarten ist kurz vor der Wahl im Juni eine Alternative aufgetaucht. In der entscheidenden Konzilssitzung wurde zur Überraschung eines nicht unerheblichen Teils der Konzilsmitglieder, der weit über meine Fakultät hinausreicht, durch Satzungsänderung Ihre nochmalige Wiederwahl ermöglicht und sogleich beschlossen. Dieses Verfahren war nicht nur rechtlich anfechtbar, sondern mit einer auf Vertrauen gegründeten Kooperation unvereinbar. Mir ist bekannt, daß in einigen Fakultäten die Ansicht besteht, zu einer demokratischen Wahl gehöre stets die Auswahl zwischen mehreren ‘Kandidaten’, und daß diese Ansicht das Verfahren und die Wahl des vergangenen Sommers beeinflußt hat. Demgegenüber muß ich betonen, daß das Verlangen nach Präsentation von mindestens zwei Kandidaten nach meiner Auffassung weder von demokratischen Regeln noch von den Interessen der Universität gestützt wird. Im Gegenteil: die Aufstellung nur eines Kandidaten für das Rektoramt, der allen Fakultäten und Konzilsmitgliedern geeignet erscheint, sollte das Ziel sein. Ich bin jederzeit bereit, das näher zu begründen. Die Vorgänge vom Juni bis zum 18. Oktober haben gezeigt, wie zweifelhaft die Bereitschaft ist, durch sachliche Erörterung einen guten Ausweg zu finden. Es war und ist meine Überzeugung, daß es das Beste für unsere Universität gewesen wäre, wenn eine Persönlichkeit, die nicht in die vergangenen Auseinandersetzungen verstrickt war und allseits akzeptiert wird, das Rektoramt übernommen hätte. Die Bemühungen der letzten Monate um eine solche Lösung sind kein Ruhmesblatt unserer Universität. Ich kann Ihnen, Magnifizenz, meine Überzeugung nicht verhehlen, daß diese ‘neutrale’ Persönlichkeit hätte gefunden werden können, wenn Sie – ohne jede Einbuße an Prestige – eindeutig erklärt hätten, eine Wiederwahl nicht anzunehmen. Das ist nicht geschehen. Hierin liegt, zweifellos neben manchem anderen, ein Grund dafür, daß weiterhin nicht unerhebliche Differenzen innerhalb der Universität bestehen. Ich hielte es für verhängnisvoll für die Universität, wenn sich in ihr in Zukunft eine ‘Regierung’ und eine ‘Opposition’ in der Weise gegenüberstünden, daß der Rektor sich nur auf einen Teil der Universitätsangehörigen stützen könnte. Die Einheit der Hochschule ist unumgänglich. Sie setzt eine entsprechende Vorbereitung und Durchführung der Rektorwahl voraus. Es wäre nicht gut, wenn politisch – parlamentarische Regeln und Anschauungen schematisch auf die Universität übertragen würden. Eine Politisierung der Hochschule, die von manchen gewünscht wird, ist m. E. zumindest in diesem Bereich unangebracht. Eben aus diesem Grunde ist die Fakultät ungeachtet der bestehenden Meinungsverschiedenheiten nach wie vor zur sachlichen Zusammenarbeit im Rahmen der Gesamtuniversität bereit. Dieser Brief ist im Einverständnis mit meiner Fakultät geschrieben. Ich erlaube mir, eine Abschrift den anderen Dekanen und dem Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehung zu übersenden. Eine weitere Verbreitung wird von mir nicht angestrebt. Mit verbindlichen Empfehlungen Ew. Magnifizenz ergebener.“
    Schreiben Dekan Rechtswissenschaften 2.11.1967; Archiv
    138) Niederschrift>07.11.1967>>Stellungnahme Heimbewohner Walter – Kolb – Studentenhaus: Rote Fahne
    „Stellungnahme: – Am 1. 11. hat die Heimvollversammlung beschlossen, zum 50. Jahrestag der Oktoberrevolution das Haus mit einer roten Fahne zu schmücken. (1) Sie sollte symbolisieren, daß die Studenten unseres Hauses in jener Revolution, die sich die Abschaffung der Gewalt (des Staates) zum Ziel gesetzt hatte, einen Akt kollektiver Emanzipation sehen, – gleichgültig, welches das fernere Schicksal dieser Revolution gewesen sein mag. Eine derartige Manifestation sei, so glaubten wir, mit einer Option für die gegenwärtigen Inhaber der Staatsmacht in der Sowjetunion nicht zu verwechseln. Erste Reaktionen von Außenstehenden machten indessen deutlich, daß im Banne der feindlichen Koexistenz gewisse Teile der Öffentlichkeit nicht in der Lage sind, eine solche politische Differenzierung zu realisieren und über das ihnen eingebläute Freund – Feind – Schema hinauszudenken. Nachdem der Vorsitzende des Walter – Kolb – Studentenhaus – Vereins, Oberbürgermeister Brundert, von der politischen Manifestation der Studenten Kenntnis erhalten hatte, stellte er den Hausbewohnern ein Ultimatum: falls die rote Fahne nicht umgehend entfernt würde, werde er dies durch die Polizei besorgen lassen. Weitere Sanktionen wurden in Aussicht gestellt. In Erwägung der durch eine solche Polizeiaktion ausgelösten langfristigen Folgen und unter dem Druck dieser Drohung beschloß eine ad hoc einberufene Heimversammlung, bei der naturgemäß nur ein Teil der Bewohner anwesend sein konnte, die rote Fahne einzuziehen. Die rote Fahne ist in sozialen Kämpfen zum Zeichen der Unterdrückten geworden. Sich mit ihnen zu solidarisieren, galt auch innerhalb der deutschen Sozialdemokratie Jahrzehnte hindurch als eine Selbstverständlichkeit. Diese Tradition scheint erloschen. Wir haben gelernt, daß der Frankfurter Oberbürgermeister denen, die an jener solidarischen Tradition festhalten, mit der Polizei droht. Der Wille der Hausbewohner war bei diesem Vorgehen offenbar eine quantité négligeable. – 7. November 1967. Die Hausbewohner des Walter – Kolb – Studentenhaus I., Frankfurt, Beethovenplatz 4 – 1) Von 69 Hausbewohnern sprachen sich nur vier gegen das Vorhaben aus.“
    Niederschrift, Stellungnahme Heimbewohner Walter – Kolb – Heim, 7.11.1967; Archiv
    139) Artikel>08.11.1967>>FR: „Rote Fahne stiftet Verwirrung“
    „Eine rote Fahne, die Bewohner des Studentenwohnheimes Beethovenplatz 4 des „Walter – Kolb – Studentenhauses zum 50. Jahrestag der Oktoberrevolution an ihrem Heim angebracht hatten, führte am Dienstag zu einer Kontroverse zwischen der Heimvollversammlung des Studentenheimes und Oberbürgermeister Brundert, dem Ersten Vorsitzenden des Vereines. Der Oberbürgermeister hatte die Entfernung der roten Fahne verlangt, die schließlich von den Studenten wieder eingezogen wurde. Während die Heimvollversammlung in einer am Dienstagnachmittag veröffentlichten Stellungnahme erklärte, daß der Oberbürgermeister ein Ultimatum gestellt habe, die rote Fahne umgehend zu entfernen, da er dies sonst durch die Polizei besorgen lassen werde, erklärte der Geschäftsführer des Walter – Kolb – Vereins, Stadtamtmann Engelbert Wehner, daß von einem Ultimatum und der Androhung eines Polizeieinsatzes keine Rede sein könne. Der Oberbürgermeister habe aus Gründen, die sich aus der Ueberparteilichkeit des Walter – Kolb – Vereines ergäben, auf der Entfernung der Fahne bestehen müssen, betonte Wehner. Als Hausherr habe der OB jederzeit dazu das Recht und brauche deshalb nicht die Polizei zu bemühen. Im übrigen sei es ihm gelungen, so fuhr Wehner fort, auf einer Versammlung am Dienstagmittag die Studenten zur Einsicht zu bewegen und die Fahne wieder einzuziehen. Die Heimvollversammlung erklärte demgegenüber in ihrer Stellungnahme, daß sie nur unter dem Druck der angedrohten Polizeiaktion und der dadurch ausgelösten langfristigen Folgen beschlossen habe, die rote Fahne einzuziehen. Die rote Fahne, so heißt es in der Erklärung weiter, sei in sozialen Kämpfen zum Zeichen der Unterdrückten geworden. Sich mit ihnen zu solidarisieren, habe auch innerhalb der deutschen Sozialdemokratie Jahrzehnte hindurch als Selbstverständlichkeit gegolten. ‘Diese Tradition scheint erloschen.’ Der Beschluß, am Jahrestag der Oktoberrevolution mit einer roten Fahne zu zeigen, war am 1. November auf einer Heimvollversammlung von 64 Heimbewohnern gegenüber fünf Gegenstimmen gefaßt worden. Außer der roten Fahne hatten die Studenten auch Porträts von Marx, Lenin, Mao Tse Tung und Che Guevara in mehreren Fenstern des Heimes angebracht.“
    Frankfurter Rundschau, „Rote Fahne“ 8. 11. 1967##; Archiv
    140) Artikel>09.11.1967>>FR: „Von Polizei war keine Rede – Brundert dementiert / Widersprüche um die Affäre der roten Fahne“
    ‘Ich habe nicht mit der Polizei gedroht und den Studenten im Walter – Kolb – Heim auch kein Ultimatum gestellt.’ So dementierte Oberbürgermeister Brundert am Mittwochmittag in einem Gespräch mit der FR eine Behauptung der Vollversammlung des Studentenheimes vom Dienstag. Die Studenten hatten (wie berichtet) erklärt, Brundert habe sie in ultimativer Form aufgefordert, die anläßlich des 50. Jahrestages der russischen Oktoberrevolution am Studentenheim gehißte rote Fahne und Bilder von Mao Tse Tung, Marx, Lenin und Che Guevera sowie ein Bild mit dem Hammer – und – Sichel – Emblem ‘umgehend zu entfernen’, andernfalls ‘dies durch die Polizei besorgt’ würde. – Der Oberbürgermeister sagte der FR, er habe nach einem Gespräch mit dem Leiter des Studentenheimes, Stadtamtmann Engelbert Wehner, als dieser ihn am Dienstagmittag kurz nach 13 Uhr von der Situation unterrichtet habe, erklärt, man wolle abwarten, ob die Studenten die Bilder und die Fahne selbst zurückzögen. Andernfalls müsse man entsprechende Maßnahmen ergreifen. Von Polizei sei bei diesem Gespräch nicht die Rede gewesen; er habe den Studenten in keiner Weise ein Ultimatum gestellt. – Nach den der FR vorliegenden Informationen war Heimleiter Wehner nach seinem Gespräch mit dem Oberbürgermeister in das Walter – Kolb – Heim zurückgegangen. In einem Gespräch mit dem Tutor der Studenten soll Wehner – nachdem die Bilder von den Studenten schon zurückgezogen worden waren – sinngemäß erklärt haben; Der Hausherr (Erster Vorsitzender des Walter – Kolb – Studentenhauses e. V. ist Oberbürgermeister Brundert) lege Wert darauf, daß die rote Fahne bis 14. 30 Uhr verschwindet. Wenn die Studenten nicht selbst einsichtig wären, müßte man eben die Polizei holen. Unter diesem Druck und der Befürchtung möglicher langfristiger Folgen hätten die Studenten dann beschlossen, die Fahne einzuholen.“
    Frankfurter Rundschau 9. 11. 1967: „Von Polizei war keine Rede – Brundert dementiert / Widersprüche um die Affäre der roten Fahne“; Archiv
    141) Flugblatt>09.11.1967>>SDS: „Black Power“
    „Mitte Juli kämpften erstmals schwarze Guerillas in einer amerikanischen Großstadt, in Newark; zwei Wochen später wurden in Detroit über 16 000 Mann, darunter mehr als 3 000 Vietnam – Veteranen, gegen die Neger eingesetzt. In Newark wurde kein einziger Laden eines Black Muslim zerstört, das ‘Chaos’ verlief in vernünftigen Bahnen. Der Sachschaden von 2 Milliarden DM in Detroit traf jene, die die Schwarzen ausbeuten und unterdrücken. – Stokely Carmichel: Die Kolonien der Vereinigten Staaten – und das schließt die schwarzen Ghettos innerhalb der Grenzen in Nord und Süd ein – müssen befreit werden. – 1865 führte der Sieg des Nordens über den Süden zur Abwanderung vieler ehemaliger Sklaven in den Norden, wo billige Arbeitskräfte benötigt wurden. Die wenigen Schwarzen, die in der gesellschaftlichen Hierarchie aufstiegen, verschleierten den grundliegenden Rassismus in den USA. In New Deal wurden tausende von farbigen Pächtern von ihren Farmen in die Städte vertrieben; die Behörden der Union erzwangen durch ihre Finanzierungsbedingungen die Apartheid der Wohngegenden; Slum – Umwandlungen führten zu einer wachsenden Zahl von obdachlosen Negern, weil die von Privatkapitalisten neu erbauten Häuser für die aus ihren Wohnungen vertriebenen Neger zu teuer waren; eine Schulausbildung, die der für Weiße ähnlich war, erhielten nur wenige Prozent der Negerkinder. Negeraufstände lassen sich seit Jahrzehnten nachweisen, um ihre Situation wirklich zu verbessern, hatten die Neger jedoch zu wenig Macht. – In Watts kostete der Verwaltungsaufwand für 16 Mio Bundeshilfe seit August 1965 51% der Gesamtsumme. Der Kampf gegen die Armut schuf kaum neue Arbeitsplätze für Neger. East Harlem in New York z. B. hat einen Unterbeschäftigungsindex von 33, 1 %. Die Great Society ersäuft im vietnamesischen Sumpf. – Ernesto Che Guevara: ‘All das ruft nach und nach eine Rückwirkung im Innern der Vereinigten Staaten hervor, läßt einen Faktor hervortreten, den der in voller Blüte stehende Imperalismus abgeschwächt hatte, den Klassenkampf auch innerhalb seines eigenen Territoriums‘. – Um den Negern in den USA und dem kämpfenden Volk in Vietnam zu helfen, müssen wir die Imperalisten überall da angreifen, wo es möglich ist. Der amerikanische SDS organisierte Waffentransporte in die Negerghettos, er trägt dazu bei, den Amerikanern im eigenen Land ein zweites Vietnam zu schaffen. Unser Kampf richtet sich gegen die Unterstützung des Volksmordes in Vietnam durch unsere Regierung und gegen das Instrument des Imperialismus, die amerikanische Armee. G. Amendt, der sich längere Zeit in den USA aufhielt, berichtet über ‘Black Power’, anschließend Diskussion. – Donnerstag, den 9. 11. 20. 00 Uhr, Hörsaal I.“
    Flugblatt SDS 9. 11. 1967; Archiv
    142) Flugblatt>09.11.1967>>SDS: „Film – Vietnam – Parlamentswahl“
    „Die Forderung, die Truppen des amerikanischen Imperialismus anzugreifen, überall dort, wo sie sind, wird an einem Punkt konkretisiert: wir zeigen einen Film, in dem ein amerikanischer Major (oder Ex – Major) vom Widerstand innerhalb der Armee berichtet und von Desertionen, an deren Organisation er beteiligt war. – Die Parlamentskandidaten der SDS stellen sich vor und erläutern ihre Kritik an den bestehenden studentischen Institutionen von Gnaden der Professoren und Kultusminister. – Diese Institutionen zu stärken bedeutet zweierlei: nicht jährlich einmal zu wählen, sondern Parlament und AStA permanent zu kontrollieren und ihnen ihre Politik von Seiten der Studenten vorzuschreiben. Sobald das Parlament und der AStA zu einem Instrument zur Durchsetzung der politischen Ziele der Studenten geworden ist, wird beides überflüssig – direkte Aktionen der Studenten werden an diesem Abend diskutiert. – 50 Jahre Oktoberrevolution – Es diskutieren im Hörsaal VI um 19. 30 am Samstag, 11. 11. Prof. Abendroth, U. Düx, SDS-Mitglied und Mitglied des Studentenparlaments, M. Kapluck und H. Steigerwald über die Oktoberrevolution, indem sie von den Studenten ausgehängte rote Fahnen notfalls von der Polizei einrollen läßt. Welche Bedeutung die Revolution für uns hat, welche Folgerungen wir aus ihr ziehen, müßte am Samstag wichtiger sein, als nur historische Betrachtungen anzustellen. – Donnerstag, 9. 11., 20: Uhr, Hörsaal I: Amendt über ‘Armut in Mexiko und Black Power’ – Freitag, 10. 11., 20: 00 Uhr, Hörsaal VI: Film über die Situation der US – Agressoren in Vietnam und Desertionen, Vorstellung der Parlamentskandidaten des SDS – Samstag, 11. 11., 19: 30, Hörsaal VI: ‘50 Jahre Oktoberrevolution’.“
    Flugblatt SDS 9. 11. 1967; Archiv
    143) Artikel>13.11.1967>>FAZ: „Wahlplakate zerstört“
    „Der Frankfurter Vorsitzende des Liberalen Studentenbundes Deutschlands (LSD), Thomas Hartmann hat am Samstag bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung erstattet, nachdem in der Nacht zum Samstag unbekannte Täter vor dem Eingang zur Mensa der Universität alle Plakate der Studentengruppen zur bevorstehenden Wahl zum Studentenparlament abgerissen hatten.“
    FAZ 13. 11. 1967: „Wahlplakate zerstört“; Archiv
    144) Flugblatt>13.11.1967>>AHP: „Wählen Sie aktive Hochschulpolitik“
    „AHP Liste 3 – Die Strukturen unserer Hochschule sind nicht mehr zeitgemäß. – Daß sie geändert werden müssen, darin sind sich offensichtlich alle Hochschulgruppen einig. Aber über das WIE gibt es viele Ansichten. – Wir stellen Forderungen, isolieren uns aber nicht durch permanente Provokationen, die den Gegnern der Hochschulreform willkommen sind. – Nur in Zusammenarbeit mit Professoren und Assistenten reformieren wir die Universität. Denn der Grund für das Ausbleiben der Hochschulreform sind weniger ‘reaktionäre’ Professoren als Bürokratie und konzeptionslose Kulturpolitik. – Für die Hochschule fordern wir: – 1. Daß man ihre gesellschaftspolitische Funktion überdenkt. – 2. Daß sie in finanzieller und personeller Hinsicht den Erfordernissen gemäß ausgestattet wird. – 3. Daß sie in einem gesamten kulturpolitischen Konzept ihren Platz findet. – 4. Daß der Studentenschaft angemessene Mitwirkung eingeräumt wird – und zwar in Konzil, Senat und Gremien der Fakultäten. – Für die Studentenschaft fordern wir: – 1. Daß eine faire und angemessene Studienförderung gewährt wird, besonders für Studentenehepaare. – 2. Daß Wohnheimplätze eingerichtet werden, die den Erfordernissen des heutigen Studiums genügen. – Als Aufgabe des AStA sehen wir vornehmlich die Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange der Studentenschaft, eine umfassende Information über alle Vorgänge an der Hochschule und eine Förderung der politischen Bildung an. Der AStA darf nicht als Sprachrohr gewisser Gruppen bei tages – und außenpolitischen Fragen dienen. – Wir fordern das Gespräch über unsere Hochschule. – Wählen Sie aktive Hochschulpolitik – AHP Liste 3.“
    Flugblatt AHP 13. 11. 1967; Archiv
    145) Flugblatt>13.11.1967>>Anonym: „Im Interesse aller Studenten fordern wir!“
    „Vom Einkommen der Eltern unabhängige Studienförderung und eine Erhöhung des Förderungsbetrages. – 2. Verstärkten Bau von Studentenwohnheimen, besonders für Studentenehepaare. – 3. Baldige Realisierung des Studentenkindergartens. – 4. Garantie für die ausschließliche Verwendung der Zuschüsse aus Studentenschaftsbeiträgen für das Mensaessen. – 5. Mitbestimmung der Studenten bei der Gestaltung der Vorlesungs – und Seminarthemen. – 6. Politische Interessenvertretung der Studentenschaftsvertreter in allen akademischen Gremien durch ein Drittel Beteiligung der Studenten. – 7. Möglichkeiten zur Intensivierung des Studiums, d. h. verbesserte Studienberatungen, einen unverbindlichen Rahmenstudienplan für Anfangssemester, neue Literaturlisten, autorisierte Abzüge von Referaten und Protokollen.“
    Flugblatt Anonym 13. 11. 1967; Archiv
    146) Flugblatt>13.11.1967>>Anonym: „Kurzanalyse“
    „Die Situation der westdeutschen Universitäten ist heute nicht mehr nur dadurch gekennzeichnet, daß deren Etats – in völliger Verkennung der Bedeutung der Wissenschaft im 20. Jahrhundert – entschieden zu knapp bemessen sind. Dies manifestiert sich in überfüllten Seminaren, unbesetzten Lehrstühlen, unübersichtlichen Studiengängen, unzulänglich ausgestatteten Bibliotheken etc. – Sieht man die Hochschulseminare jedoch nur in diesen ‘Zuständen’, so wird die Problematik der Hochschulen nur teilweise erfaßt. – Vielmehr stehen die Universitäten bei der heute notwendig gewordenen Reform vor der Alternative zwischen Formierter und Kritischer Universität, bzw. zwischen repressiver und demokratischer Studienorganisation. – die plakative Charakterisierung bedarf näherer Ausführung. – Die reaktionären Tendenzen zur Formierten Universität (Wissenschaftsrat, Dahrendorf Komitee) zielen auf eine Lösung der Hochschulmisere zu Lasten der Studentenschaft ab. Durch Straffung des Studienganges nach willkürlichen und unerprobten Prinzipien soll Abhilfe beschaffen werden. Wer sich dem verordneten Reglement nicht einfügt, muß mit der zwangsweisen Exmatrikulation rechnen. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit soll durch den Numerus clausus beschnitten werden. Die realen Ursachen der Hochschulmisere – unzureichende Finanzierung, verfehlte und kurzsichtige Bildungspolitik, sowie die schwierige soziale Lage der Studenten – werden außer Acht gelassen. Überlegungen über das Selbstverständnis der Wissenschaften in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft werden erst gar nicht gestellt. Dagegen wird willkürlich vorausgesetzt, daß sich die Hochschulen der von partikularen wirtschaftlichen Interessen beherrschten Gesellschaft zu unterwerfen haben, indem sie sich darauf beschränken technisch verwertbares Wissen sowie unpolitische und daher manipulierbare Fachkräfte zu produzieren. – Die formierte Universität ist eine Produktionsstätte von Fachidioten. – Im Gegensatz hierzu kann zur Verwirklichung der Universität die Steigerung der Produktivität nicht der einzige Gesichtspunkt einer Studienreform sein. Ihre Aufgabe wäre es, den Bezug zur Gesellschaft zu reflektieren, indem die einzelnen Wissenschaften ihre politischen und sozialen Parteinahmen, die ihnen meist unbewußt bleiben analysieren und überprüfen, ob diese im Interesse einer sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie liegen. – Durch diese praktische Orientierung der Wissenschaften verlieren sie ihren Status der Weltfremdheit und werden für vernünftige politische und gesellschaftliche Praxis fruchtbar. – Die Struktur einer solchen Kritischen Universität kann nicht die eines auf Stromlinienform gebrachten Ordinariensystems sein. Alle Personengruppen innerhalb der Hochschule müssen gemäß ihrer spezifischen Funktion in Lehre, Forschung und Ausbildung am universitären Entscheidungsprozeß beteiligt sein, schon allein deshalb um die notwendige Diskussion über die Verbindung von Wissenschaften und Gesellschaft demokratisch führen zu können. Eine derart emanzipierte Universität ist ein vorzüglich geeigneter Ort für politische Erörterungen, vorausgesetzt, daß diese sich nach den Regeln kritischer Rationalität bewegen. Damit wird die Hochschule zum Forum, auf dem die Pervertierung von Verfassungsprinzipien und gesellschaftliche Mißstände aufgezeigt werden können. Um dies der Öffentlichkeit mitteilen zu können, benötigt die Vertretung der Studentenschaft ein politisches Mandat, das sich im Rahmen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung bewegt.“
    Flugblatt Anonym 13. 11. 1967; Archiv
    147) Flugblatt>13.11.1967>>Demokratischer Block: „Ein überflüssige Urabstimmung“
    „Bei der Urabstimmung, die gleichzeitig mit der Wahl des Studentenparlaments stattfindet, geht es vordergründig um die Aufhebung zweier Parteibeschlüsse während der Aktionen gegen die Notstandsgesetze. – Suchten die Initiatoren dieser Urabstimmung jetzt nur die nachträgliche Rechtfertigung ihrer damaligen Schlägeraktionen gegen streikende Studenten, könnte man darüber zur Tagesordnung gehen. Doch die Art der Fragestellung entlarvt, daß sie mehr im Sinn haben als eine Mißbilligung einzelner damals getroffener Maßnahmen: – Jede Ja – Stimme für ihren Antrag soll als Kundgebung gegen kritische Universität, gegen kritische und politische Stellung beziehende Wissenschaft, für eine Universität im Elfenbeinturm, die sich dafür ‘systemkongruent’ zu verhalten habe, gewertet werden. – Noch konkreter geht es ihnen darum, die gewählte Studentenvertretung als ‘kleine radikale Minderheit’ hinzustellen, die zu politischen Stellungnahmen nicht legitimiert sei. – Das Verfahren ist infam: – Berechtigtes Unbehagen gegenüber einzelner Formen der damaligen Aktion soll – unter Verschleierung der Hintergründe – in eine propagandistische Tirade gegen jede politische Aktivität der Studenten, die nicht im Sinne der Herrschenden ist, umfunktioniert werden. – Natürlich wissen die Initiatoren, daß sie keinerlei Chancen hätten, wenn sie die Alternativen, die sie wirklich meinen, offen zur Abstimmung stellen würden. Den seinerzeit gescheiterten Versuch, den Widerstand der Studenten gegen die Notstandsgesetze mit Brachialgewalt zu verhindern, wollen sie in subtilerer Form wiederholen. – Es kommt ihnen nicht auf eine politische Willensbildung oder plebiszitäre Entscheidung an, sondern allein darauf, ihre faule Alternative der Frankfurter Studentenschaft aufzuzwingen und sie hinters Licht zu führen. – Die politisch bewußten Studenten haben diesen plumpen Trick durchschaut und bleiben der Abstimmung fern. Dem Manipulationsversuch der Urabstimmungsinitiatoren kommt aber zugute, daß die Abstimmung gleichzeitig mit der Wahl stattfindet. Sie rechnen damit, daß ihre Gegner sich verzetteln und ein Teil von ihnen an der Abstimmung teilnimmt und mit Nein stimmt. – Jede Nein – Stimme hilft den Manipulateuren, die für ihr schmutziges Geschäft nötige Zahl an Abstimmungsteilnehmern zusammenzubekommen. Vergessen wir nicht: – Die Abstimmung ist nur gültig, uns wird nur ausgezählt, wenn sich mehr als ?*?% aller Studenten an ihr beteiligen. – Wir müssen der propagandistischen Form dieser Abstimmung eine vernichtende Abfuhr erteilen. Wir müssen einheitlich handeln: – Nein zur Urabstimmung muß heißen: Boykott der Urabstimmung. – Nehmen Sie teil an der Wahl, aber: – Keine Stimmabgabe bei der Urabstimmung! – Wiesen Sie es zurück, wenn Ihnen Wahlhelfer die Teilnahme an der Urabstimmung aufnötigen wollen. – Demokratischer Block.“
    Flugblatt Demokratischer Block 13. 11. 1967; Archiv
    148) Flugblatt>13.11.1967>>Demokratischer Block: „Politische Interessenvertretung statt Sandkastenspiele!!!“
    „Konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Studiums – 1. Studienberatung – Finanzierung von Literaturlisten, Einführungsskripten und Einführungsseminaren zur Unterstützung der Studienberatung für Anfangssemester. – Einrichtung einer Studienberatung für mittlere und Examenssemester. – Sammlung der Vorlesungsverzeichnisse und Studienführer der einzelnen Hochschulen im AStA, Sammlung der Prüfungsordnung in den einzelnen Fachschaften. – 2. Studentenbücherei – Wirksame Mitbestimmung der Studentenschaft über die Verwendung der von ihr bereitgestellten Gelder für die Studentenbücherei. – Ausweitung des Angebots an In – und ausländische Zeitungen und Zeitschriften (auch aus der DDR) der Studentenbücherei durch Schaffung eines besonderen Leseraums. – 3. Sexualkunde – Weitere Vorträge über Sexualkunde und Sexualpädagogik – Schaffung eines Handapparates zur Sexualkunde in der Studentenbücherei. Ausführliche Buchbesprechungen zum Themenkreis Sexualkunde im Diskus oder in der AStA – Information. – (Die GEW – Studentengruppe führt einen Arbeitskreis über Sexualkunde durch). – 4. Vorlesungsbetrieb – Dozenten, Assistenten, Fachschafts – und Seminarsprecher bemühen sich in gemeinsamen Sitzungen, Studienpläne und Lehrangebot aufeinander abzustimmen und das Selbststudium in die Seminarplanung einzubeziehen. – Ausarbeitung von Literaturskripten zu fehlenden Bereichen im Lehrangebot. – Seminare und Übungen werden von interessierten Studenten über die Semesterferien mit den Assistenten vorbereitet. Als Vorbereitungsmaterial sind den Studenten die zentralen Hypothesen, der Darstellungsgang, konträre Methoden und Lehrmeinungen schriftlich zu benennen. – Sämtliche Referate, Seminararbeiten und Protokolle liegen für alle Institutsmitglieder bis zum Ende des Semesters offen aus. Referate werden in der Regel nur thesenhaft oder auszugsweise vorgetragen. Dafür erhält jeder Seminarteilnehmer eine Woche vor dem Vortrag einen hektographierten Text des Referats. – Zum Ende des Semesters sind Vorlesungs – und Seminarkritiken anzufertigen und zu veröffentlichen. – Ausarbeitung eines unverbindlichen Rahmenstudienplans für Anfangssemester. Unterstützung des Studiums der Kandidaten für das Lehramt an Höheren Schulen durch weitere Ringvorlesungen zu dem Themenkreis. – ‘Schule und Gesellschaft’ – Das geht vor allem – aber nicht nur – Studenten der A. f. E. an: – Obwohl die A. f. E. 1966 durch das Hochschulgesetz Organ der Universität geworden ist, läßt die Integration und wechselseitige Anerkennung immer noch zu wünschen übrig. Stud. sc. ed., die promovieren wollen, müssen an andere Fakultäten gehen, wo sie enorme Schwierigkeiten haben, um ihr Studium wenigstens teilweise anerkannt zu bekommen. – Fast sämtliche Veranstaltungen der A. f. E. sind überfüllt, weil Lehrstühle nicht besetzt sind und der ‘Mittelbau’ der Zahl der Studenten nicht angepaßt ist. Die räumliche Unterbringung und die Hetze zwischen den weit verstreuten Seminargebäuden, die durchschnittlich den Studenten zwei Studenten Fußmarsch täglich kosten, sind nicht mehr tragbar. – Während an den anderen Fakultäten Vorformen eines demokratischen und kritischen Lehrbetriebes bereits bestehen oder entstehen, feiern an der A. f. E. traditionelle Formen des schulischen ‘Unterrichts’ und alle nur erdenklichen Mißstände fröhliche Urständ. So bildet man keine Lehrer aus, die den Anforderungen des 20. Jahrhunderts gewachsen sind!! – Wir fordern deshalb: – Das Finanzministerium soll endlich die schon 1966 bereitgestellten 8 Millionen Mark für den I. Bauabschnitt des A. f. E. – Hochhauses freigeben. – Promotions – und Habilitationsrecht für die A. f. E. . Damit wäre nicht nur das Problem des wissenschaftlichen Nachwuchses gelöst, sondern auch das Problem junger Studenten, die promovieren wollen. – Wir setzen uns ein – für eine weitere Konzentration und Straffung des Studiums. Das bisher verlangte Minimum an 18 Scheinen degradiert das Studium zu einem Schein(e) – Studium (desgl. die irrationale Grundausbildung in den musisch – technischen Fächern) und dient damit nicht der angestrebten wissenschaftlichen Qualifikation der Lehrer. – Deshalb schlagen wir vor: – Ersatz der beiden Didaktikfächer durch ein zweites Wahlfach bei stärkerer Berücksichtigung der Theorie der allgemeinen Didaktik. – Wegfall der Übungen in Deutsch bzw. Rechnen, in Leibeserziehung und Kunst – oder Musikerziehung oder Einsatz durch eine intensive Grundausbildung in einem dieser Fächer. – Für die Abschaffung der traditionellen Vorlesungen durch Kurzvorlesungen mit anschließender Diskussion der angebotenen Lehrmeinung. – Für den öffentlichen Zugang zu Prüfungsarbeiten, um die Erfahrung und die Arbeit früherer Semester ausschöpfen zu können. – Für die Wahl von zwei Vertretern jeder Übung, jedes Proseminars und jedes Seminars, die gemeinsam mit den Professoren die Planung für das kommende Semester übernehmen und auch für Themen eintreten, die bisher nicht behandelt worden sind, so z. B. die Sexualpädagogik. (Verantwortlich für den Inhalt: H. Hoffmann, Frankfurt/ Main)“
    Flugblatt Demokratischer Block 13. 11. 1967; Archiv
    149) Flugblatt>13.11.1967>>Demokratischer Block: Hochschulreform
    „Der Demokratische Block setzt sich ein für eine demokratische Hochschule in einer freien Gesellschaft; wir fordern daher: – 1. Institutsvollversammlungen als demokratische Institutionen zu einer ständigen Einrichtung zu machen. – 2. Sämtliche das Institut betreffenden Fragen, wie z. B. Etat, Lehrplan, Berufungen etc. in den Vollversammlungen zu diskutieren und getroffene Entscheidungen dort zu legitimieren. – 3. Die Errichtung eines drittelparitätisch besetzten Institutsrats, der über sämtliche das Institut betreffende Fragen ausschließlich zu entscheiden hat. – Im konkreten setzen wir uns für folgende Form wissenschaftlicher Arbeit ein: – 1. Die Professoren werden aufgefordert, am Ende jedes Semesters ihre Lehrvorhaben vor dem jeweiligen Seminar und vor der Vollversammlung zu begründen. – 2. Die Studenten haben die Möglichkeit, Lehrvorhaben abzulehnen und ihrerseits Lehrveranstaltungen zu initiieren. – 3. Die Studenten überwachen die Anstellung der wissenschaftlichen Hilfskräfte und der Tutoren. – 4. Isolierte Arbeitsweisen sind aufzuheben und durch kollektive zu ersetzen (Arbeitsgruppen). – 5. Die Vorlesung als Verschwendung wissenschaftlicher Produktivität ist zu ersetzen durch Diskussionsveranstaltungen, in denen das hektographierte Vorlesungsmanuskript als Diskussionsgrundlage dient. – 6. Der Diskussionsleiter wird grundsätzlich gewählt. – 7. In den Lehrveranstaltungen auftretende Kontroversen werden veröffentlicht und vor der Vollversammlung diskutiert. – 8. Das Studium soll sowohl der Selbstreflexion des Faches als fruchtbaren Irrtümern dienen, wir lehnen daher Reformen ab, die sich beschränken auf eine rein quantitative Bedarfsrechnung des wissenschaftlichen Potentials. – 9. Eine Trennung des Studiums in ein allen zugängliches Grundstudium, in dem die Studenten erhöhtem Leistungsdruck ausgesetzt wären (Zwischenprüfung) und einem einer Elite vorbehaltenen Aufbaustudium lehnen wir ab. – Der Demokratische Block kämpft für die Universität, die frei von staatlichen Disziplinierungsversuchen (Numerus Clausus, Zwangsexmatrikulation, Unterdrückung des politischen Mandats mit formaljuristischen Argumenten), demokratischen Strukturen in dieser Gesellschaft antizipieren könnte.“
    Flugblatt Demokratischer Block 13. 11. 1967; Archiv
    150) Flugblatt>13.11.1967>>Demokratischer Block: Vorstellung der Kandidaten Birkholz, Katarski, Kreppel
    „Die 3 Spitzenkandidaten – Demokratischer Block Liste 4 – Sozialdemokratischer Hochschulbund (SHB) – Studentengruppe Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – Humanistische Studentenunion (HSU) – Die 3 Spitzenkandidaten – 1. Hans Jürgen Birkholz – (SHB), AStA – Vorsitzender, Jura, 3. Semester – Geb. 1940 in Eisenach, 8 Jahre Arbeit als Gärtner, danach Abitur über den 2. Bildungsweg am Hessenkolleg in Rüsselsheim. Seit dem Wintersemester 1966/67 Studium Jura, Politik und Sport. Seit April 1967 im Studentenparlament und seit Ende Juni 1967 1. AStA – Vorsitzender. – Neben den sozialen und kulturellen Aufgaben, die dem AStA gestellt sind, möchte ich dazu beitragen, daß den in § 84 der Studentenschaftssatzung aufgestellten Forderungen der Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins der Studenten mehr Rechnung getragen werden. Bei meiner Arbeit als studentischer Vertreter im Senat mußte ich immer wieder feststellen, daß die Studenten in den akademischen Gremien noch nicht voll anerkannt werden. Ich möchte dazu beitragen, daß die gespannte Atmosphäre zwischen Ordinarien, Nichtordinarien und Studenten in Frankfurt abgebaut wird und wir eine adäquate Repräsentation in allen akademischen Gremien erreichen. Weiterhin möchte ich die Fachschaftsarbeit intensivieren. Auch die Studentenberatung muß fortgeführt und erweitert werden. Ich bin bereit, mich der Frankfurter Studentenschaft ein weiteres Jahr als AStA – Vorsitzender zur Verfügung zu stellen. – 2. Klaus – Dietmar Katarski – (GEW), AfE Sozialkunde – Deutsch, Geschichte, 2. Semester – Geb. 1942 in Berlin. Seit 1953 in Frankfurt Hier Besuch des Frankfurter Helmholtz – Realgymnasiums. Schulsprecher, 1962 Abitur. Seit 1962 9 Semester Soziologie an der philos. Fakultät studiert (Vordiplom). Seit 2 Semestern an der AfE – – Wir müssen neben der Fachschaftsarbeit in den Universitätsverwaltungsstellen – die im übrigen paritätisch mit Studenten, Assistenten und Professoren besetzt sind – als erstes versuchen, neue Modelle für eine demokratische und kritische Universität in dem Seminar für die Didaktik der Sozialkunde zu entwickeln. – Abschaltung der traditionellen Vorlesungen durch Anfängerübungen, – Proseminare und Seminare sollen in Arbeitsgruppen aufgelöst werden, die sich ihre Themen selbst wählen und autonom zur Zeit der angesetzten Veranstaltung tragen. – Die bisherigen 18 Scheine der AfE zwingen zu einem Schein(e) Studium, desgleichen die irrationale Grundausbildung in den musisch – technischen Fächern. Zur Aushöhlung des Scheine – Unwesens schlagen wir vor, daß die Arbeitsgruppenergebnisse kollektiv bewertet werden, und zwar mit ‘erfolgreich’ oder ‘nicht erfolgreich ‘. Die sonst üblichen Hausarbeiten entfallen, da sie nie veröffentlicht und kritisiert werden konnten. – Prüfungsarbeiten sind in Zukunft nicht mehr ‘Geheimsache’, sondern sollen katalogisiert und den Studenten zugänglich gemacht werden, um die Erfahrung und Arbeit früherer Semester ausschöpfen zu können. – Aus jeder Anfängerprüfung, jedem Proseminar und jedem Seminar werden zwei Vertreter gewählt, die gemeinsam mit den Professoren die Prüfung für das kommende Semester übernehmen. – Übertragung dieses Modells auf andere Seminare. – 3. Klaus Kreppel – (HSU) politisch. Referent – Geschichte, 6. Semester – 6. Semester Geschichte und Theologie, AStA – Referent f. politische Bildung. Hochschulpolitik wie immer man sie betreiben mag, hat ihre gesellschaftliche Komponente, Wie konnte es dazu kommen, daß Lehrstühle unbesetzt bleiben, wissenschaftliche Hilfskräfte im letzten Semester beurlaubt werden sollten, Tutorengruppen nicht eingerichtet werden. Fehlendes Geld wird durch administrative Maßnahmen auf Kosten der Studenten ersetzt. Der Schah – Besuch ist wirklich nur ein kleines Merkmal dieses Syndroms, das gesamtgesellschaftlich betrachtet und kuriert werden muß. Als Mitglied der HSU, die sich für ein chancengleiches Bildungssystem einsetzt, wende ich mich entschieden gegen jede administrative Zwangsmaßnahme seitens der Universitätsbehörden, in einem System unsozialer Bildungsprivilegien, das nicht einmal Minimalforderungen erfüllt, sind oben erwähnte Zwangsmethoden einfach ein Zynismus, der die Bildungsfeindlichkeit der Gesellschaft offenbart. Wir antworten mit studentischer Selbsthilfe, Ringvorlesungen zur materiellen Studienreform etc. – Bitte beachten Sie die konkreten Forderungen des Demokratischen Blocks.“
    Flugblatt Demokratischer Block 13. 11. 1967; Archiv
    151) Flugblatt>13.11.1967>>GEW, HSU, SHB: „Politische Interessenvertretung statt Sandkastenspiele“
    „Der SDS, der sich als Wahlkampfthema nichts weiter einfallen läßt, als über den SHB in unsachlicher Weise herzufallen, hat immer noch nicht begriffen, was der SHB mit der Ringvorlesung beabsichtigt. Weder haben wir jemals die Ringvorlesung als Kritische Universität ausgegeben, noch wollen wir damit der Ordinarienuniversität einen demokratischen Deckmantel umhängen. – Die Ringvorlesung ist nichts weiter als eine vorbereitende Stufe zu einer Kritischen Universität, die die Form haben könnte, daß in Seminaren die Thematik der Ringvorlesung ‘Wissenschaft und Gesellschaft‘ aufgenommen wird. Auf der Ringvorlesung sollen lediglich Modelle kritischer Wissenschaften als Materialien für eine mögliche KU konzipiert werden. Wenn dabei hauptsächlich nur von Professoren ex cathedra gesprochen wird, so soll es damit nicht allein seine Bewandtnis haben, vielmehr sollen die Ansätze kritischer Wissenschaft von Studenten und Assistenten weitergeführt werden. – Wenn der SDS meint dies sei unsere Konzeption zur Demokratisierung der Universität, so geht er auch in dieser Annahme fehl. Kritische Wissenschaft ist zwar notwendiger Bestandteil einer demokratischen Universität, insofern deren kritische Rationalität auf politische und gesellschaftliche Praxis bezogen ist, und dadurch rationale Entscheidungen auch in diesem Bereich ermöglicht. Allein damit ist am Entscheidungsmonopol der Ordinarien nichts geändert. Deshalb bemühen wir uns zur Demokratisierung der Universitäten um: – I. Beteiligung der Studenten zu einem Drittel in Senat Drittelparität und Konzil. – II. Errichtung paritätisch besetzter Kommissionen zur Studienreform. – III. Beseitigung der im Hessischen Hochschulgesetz vorgesehenen sog. Negativkatalogs, der die studentische Mitbestimmung auf ein Minimum reduziert. – Diese Forderungen sind insoweit realisierbar, als der hessische Kultusminister Schütte darin eine vernünftige Form einer demokratisierten Universität sieht. – SHB – Politische Interessenvertretung statt Sandkastenspiele.“
    Flugblatt GEW, HSU, SHB 13. 11. 1967; Archiv
    152) Flugblatt>13.11.1967>>Hochschulreformliste -: „HRL – Hart Real Lebendig“
    „Wußten Sie, daß der Haushalt der Studentenschaft jährlich ca. 300 000 DM umfaßt? – Wußten Sie, daß neben dem Etat jährlich ca. 1, 7 Millionen durch die Kassen des AStA fließen (davon allein 1, 5 Millionen Umsatz im Reisereferat?) – Wußten Sie, daß für das letzte ‘Quartier Latin’ 35. 000 DM Steuern zu zahlen waren? – Es ist klar, daß bei diesem finanziellen Rahmen, in dem sich jeder AStA bewegen muß, dem Finanzreferenten Aufgaben erwachsen, die ein Student in den Anfangssemestern kaum leisten kann. Schwierigkeiten in der Vergangenheit beweisen dies. – Deshalb wird sich der HRL dafür einsetzen, den Finanzreferenten zu entlasten, d. h., die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten ‘Nebenbetriebe’ wie Reisereferat und PKW – Referat auszugliedern. Eine vom AStA getragene ‘Wirtschaftsbetriebe GmbH’ hätte zudem den Vorteil ihre Leistungen – von politischen Änderungen im AStA unbeeinflußt – den Studenten anbieten zu können. – Liste 3 – HRL Hochschulreformliste – Unsere Kandidaten: Birkholz, Astheimer, Zehnder, Liese, Frische, Melzer, Herrnring, Giebenhain – Ihre Beiträge finanzieren die Politik des Parlaments – Wählen Sie eine Liste, die eine sachgerechte Anwendung der Mittel garantiert – Wählen Sie Liste 3 – HRL.“
    Flugblatt Hochschulreformliste 13. 11. 1967; Archiv
    153) Flugblatt>13.11.1967>>Hochschulreformliste: „HRL – Hart Real Lebendig“
    „Ernst – Jürgen Zehnder – nat. Fachschaftsvertreter im SP – Hochschulreform heißt nicht allein in einer Verbesserung der autoritären Universitätsstruktur und eines veralteten Hochschulgesetzes. – Die Universität kann ihre Aufgaben (Entwicklung einer politisch bewußten und kritischen Studentenschaft, die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und eine effektive Forschungsarbeit) nur bewältigen, wenn ihr einerseits die unbedingt notwendigen Mittel und Räumlichkeiten gewährt werden und wenn andererseits sichergestellt wird, daß die außeruniversitären Forderungen an die Studenten ausgeschlossen werden. Ein Student, der unter dem finanziellen Druck des Elternhauses steht oder der sein Studium selbst finanzieren muß, wird notwendigerweise in der eigenen Entwicklung gehemmt. – Wenn nicht sofort die Kapazität der Universität erweitert wird, besteht keine Möglichkeit mehr, eine Verschulung des Studiums und damit die konsequente Erziehung zum Fachidioten, der sich problemlos in jedes Herrschaftssystem integrieren läßt, zu verhindern. – Liste 3 – HRL – Heidelore Astheimer – AfE – Fachschaftsvertreterin – Seit einem Jahr gehöre ich sowohl der Fachschaft der Abteilung für Erziehungswissenschaften als auch dem Studentenparlament als deren Vertreterin an. – Unser vordringliches Ziel ist es, unsere Konzepte einer vernünftigen Studienreform durchzusetzen. Wir dulden es nicht, daß der Kultusminister unser Studium bis ins Detail reglementiert, ohne die Betroffenen – nämlich die Studenten – auch nur angehört zu haben. Eine Studienreform der Lehrerausbildung müßte von den überlieferten Normen der autoritären und scheindemokratischen Leistungsgesellschaft abkommen und eine inhaltliche Diskussion der Aufgabe der gesamten Lehrerausbildung und der jeweiligen Lehrinhalte erfordern. Meinungsverschiedenheiten zwischen Professoren und Ministerium dürfen nicht auf dem Rücken der Studenten ausgetragen werden. Wir verlangen, bei der Verabschiedung einer neuen Studien – und Prüfungsordnung mitzusprechen, um zu erreichen, daß endlich auch die Anliegen der Studenten berücksichtigt werden. – Helfen Sie mit, daß Ihre Interessen richtig vertreten werden, geben Sie Ihre Stimme Liste 3 – HRL.“
    Flugblatt Hochschulreformliste 13. 11. 1967; Archiv
    154) Flugblatt>13.11.1967>>LSD: Studentenparlament und AStA
    „Die Struktur des derzeitigen Studentenparlaments ist, ebenso wie die gesamte Hochschulstruktur veraltet. Die Selbstverwaltung der Studentenschaft wurde dem altliberalen Modell einer parlamentarischen Demokratie nachgebildet. Zwar kann nicht die Allgemeine ‘Kritik am Parlamentarismus der bürgerlichen Gesellschaft‘ auf die Studentenvertretung übertragen werden, doch trifft prinzipielle Kritik dieses Organisationsmodells auch bei der Studentenvertretung zu: – 1. Bürokratisierung von AStA und Studentenverwaltung – 2. Verselbständigung dieser Gremien gegenüber den Studenten – 3. Tendenzielle Interessenunterschiede zwischen den politisch aktiven Studenten und dem ‘Selbstverwaltungsapparat’ – Diese Strukturen sind einem Selbstverständnis angemessen, das in den Studentenvertretern die ‘Fachleute’ sieht, die die ‘wahren und allgemeinen’ Interessen der Studenten im Grunde über deren Köpfe hinweg vertreten. – Diese Funktionäre handeln ‘für’ die Studenten, d. h. die Studenten sind die Objekte. – Während des letzten Semesters entstand in Frankfurt zeitweise eine ‘Doppelherrschaft’ von AStA, der an den alten Strukturen festhielt, und der spontanen Studentenbewegung, die sich nicht vertreten wollte und konnte. – So hat die politische Studentenbewegung des letzten Semesters das überkommende Selbstverständnis studentischer Politik gesprengt. – Die LSD – Kandidaten halten es für notwendig, daß auch die veralteten Strukturen der Studentenvertretung auf eine neue Organisationsstufe gehoben werden: – AStA und Studentenparlament müssen ihr Kompetenzen immer mehr an die Basis verlagern und experimentell neue Organisationsformen erproben; d. h. im Sinne des ‘alten Vertretungsanspruchs’ sich selbst aufheben. – Die Studentenvertretung (Parlament) muß – die universitäre Öffentlichkeit der in Basisgruppen und in den Fachschaften politisch aktiven Studenten bilden. – Das Exekutivgremium (AStA) sollte – die Aktivitäten der an der Basis der Universität politisch arbeitenden Studenten koordinieren und dabei – 1. Kommunikationsfunktion übernehmen – 2. den aktiven Studenten Organisationsmöglichkeiten bereitstellen – 3. kontinuierliche Arbeit gewährleisten – 4. Verbindung zwischen universitären und außer – universitären politischen Gruppen aufrechterhalten und – 5. Initiativfunktion für weitere aktive Gruppen an Instituten und in Fachbereichen übernehmen. – Nur so kann eine Studien – und Hochschulreform von den Betroffenen selbst durchgeführt werden. – Die LSD – Kandidaten werden im Rahmen dieses Selbstverständnisses in ‘Parlament und AStA’ mitarbeiten.“
    Flugblatt LSD 13. 11. 1967; Archiv
    155) Flugblatt>13.11.1967>>LSD: Zielsetzungen
    „Im vergangenen Semester verstärkte der LSD seine Arbeit in den Fachschaften. – Die Vertretungen der Jura – und Wiso – Fachschaften wurden zumeist von uns gestellt. Die Arbeit an der Basis ist wenig spektakulär, dafür um so wirksamer, denn hier können Initiativfunktionen wahrgenommen werden, die zu einer bewußten Gestaltung des eigenen Arbeitsplatzes und zu einer unmittelbaren Vertretung der eigenen Interessen führen. – Was waren unsere Zielsetzungen? – 1. Die gesellschaftliche Bezogenheit dieser Fächer sollte aufgewiesen, thematisiert werden, damit der herkömmliche Ausbildungsbetrieb auf seinen Begriff gebracht und eine Studienreform, vor allem auf unterster Ebene, praktiziert werden. – 2. Diese Vorstellungen verschränken sich mit Vorschlägen und Forderungen zur Hochschulreform; hierbei besonders die Vertretung studentischer Interessen in den verschiedenen Institutionen der Fakultäten. – 3. Eine Behebung völlig unzureichender Arbeitsbedingungen, soweit dies von den Fachschaftsvertretungen eigenständig erreicht werden kann. – Was wurde von diesen Zielsetzungen verwirklicht? – 1. In Diskussionen auf Fachschaftsvollversammlungen usw. wurde die Problematik einer gesellschaftsbezogenen Studienreform erörtert. Arbeitsgruppen und Seminare leisteten hierbei vorbereitende und weiterführende Arbeit. In einer Broschüre z. B. der juristischen Fakultät wurden verschiedene Beiträge zur genannten Problematik der universitären Öffentlichkeit zugänglich gemacht. – 2. Die Verwirklichung dieser Zielsetzung wurde vor allem von den Fakultäten blockiert. Die LSD – Vertreter machten sich nicht zu ‘Liebesdienern’ der Professoren, sondern leisteten Widerstand, wenn studentisches Interesse auf dem Spiel stand. Sie verfielen dabei auch keinem falsch verstandenen ‘Freund – Feind – Denken ‘; vielmehr verstärkten sie die informelle Zusammenarbeit mit reformwilligen Professoren. – 3. Zur Erleichterung der Vorlesungsauswahl veröffentlichten beide Fachschaften Erläuterungen zum Vorlesungsverzeichnis für das WS 1968/69. Auf Initiative des LDS wurde die Studienberatung für Anfänger in erhöhtem Maße betrieben. – Was beabsichtigt der LSD im Wintersemester? – 1. Studienreform vollzieht sich nicht an einem Tag. Die Wisofachschaft hat ein wissenschaftstheoretisches Seminar eingerichtet. Bei den Juristen werden parallel zu den verschiedenen Vorlesungen kritische Arbeitsgruppen durchgeführt werden, des weiteren ein Arbeitskreis ‘Kritische Justiz ‘. – 2. Solange Professoren auf irrationalen Herrschaftspositionen beharren, werden wir diese in Frage stellen. Studentische Repräsentanz in offiziellen Gremien darf nicht der Verschleierung fremder Herrschaftspositionen dienen. – 3. Auch im kommenden Semester sollen Vorlesungserläuterungen und fachbezogene gesellschaftskritische Beiträge in Broschüren der Fachschaften erscheinen. Die Wiso – Fachschaft bemüht sich um die Gründung eines Vereins zur Förderung der Wiso – Bibliothek. – Um eine sinnvolle Kooperation und Kommunikation der verschiedenen Basisgruppen und Fachschaften im Rahmen der Gesamtuniversität zu ermöglichen, ist es notwendig, daß wir diese Arbeit im Rahmen des Parlaments und AStA durchführen können. – Liberaler Studentenbund Deutschlands.“
    Flugblatt LSD 13. 11. 1967; Archiv
    156) Flugblatt>13.11.1967>>NHB: „Doch schimpfen allein hilft nicht – NHB wählen hilft!“
    „AStA und Studentenparlament ergehen sich in politischen Sandkastenspielen, statt sich um die Belange der Studentenschaft zu kümmern. – ‘Wenn wir über Krieg sprechen, so sprechen wir über die Vorbereitungen, die seit Jahren in der Bundesrepublik getroffen werden.’ – (Rundbrief für den Aufbau einer revolutionären Jugend, Ffm 1967, Seite 15, verkauft auf dem SDS Kongreß in Frankfurt). – Sieht so das politische Engagement – sieht so die kritische Universität aus? – Unsere Forderungen: – 1. Verbesserung sozialer Leistungen. Umstrukturierung des Honeffer Modells. Verbesserung der Studentenkrankenkasse. – 2. Schaffung einer Parkzone in Universitätsnähe. – 3. Verbesserung der Arbeitsweise des AStAs . – Der AStA gehört keiner Gruppe. Darum Schluß mit politischen Parolen einzelner Gruppen, die den AStA als Sprachrohr benutzen. Schluß mit der Ruhestörung beim Mittagessen durch AStA – Lautsprecher. Öffentliche Rechnungslegung vierteljährlich im AStA – Info. Schärfere Kontrolle durch das Parlament. – 4. Beseitigung der Zwangsfinanzierung des Diskus. – 5. Beseitigung des Wirrwars in Studienplänen und Prüfungsordnungen. Statt Verpolitisierung alle Arbeitskraft für die Studienreform einsetzen. – Doch schimpfen allein hilft nicht – NHB wählen hilft! – Gerade in Frankfurt – NHB – Liste 7.“
    Flugblatt NHB 13. 11. 1967; Archiv
    157) Flugblatt>13.11.1967>>NHB: „Kommilitoninnen, Kommilitonen“
    „Noch bevor die Wahlen zum Studentenparlament richtig angelaufen sind, beginnt der Terror an unserer Universität Einzug zu halten. AStA und Linksgruppen der Universität zeigen, wie sie die ‘politische’ Auseinandersetzung mit den nationalen Kräften sehen. Man geht auf die Straße! – Keine Stimme für Hetze und Gewalt! – Der NHB hat als 3. Veranstaltung im Wahlkampf am 28. 10. 68 eine Veranstaltung mit Emil Maier – Dorn. Noch am Samstag rief der AStA zur Störung der Veranstaltung auf. Sie findet dennoch statt! Kommen Sie, um zu sehen, wie die Demokratie derjenigen aussieht, die zur Wahl als ‘Demokraten’ antreten. Erleben Sie die ‘Diskussionen’, die ‘Meinungsfreiheit’ und das ‘Staatsbewußtsein’ unserer Gegner selbst. Sie glauben es sonst nicht! – Kommilitoninnen, Kommilitonen! – Gehen Sie im November zur Wahl! Stimmen Sie gegen Terror, Hetze und Gewalt. Stimmen Sie für eine friedliche Auseinandersetzung zum Wohle unserer Universität. Lassen Sie sich nicht als Stimmvieh mißbrauchen! Überlassen Sie die Universität nicht Ihren und unseren Gegnern. Retten Sie die Demokratie! Stimmen Sie gegen AStA – Birkholz und seine Helfer! – NHB – Garant für Recht und Freiheit – Überlegen Sie auch, wem Sie Ihre Stimme geben. Informieren Sie sich über die Programme und Zielsetzungen der zur Wahl angetretenen Gruppen. Fragen Sie auch nach den Vorstellungen über politische Auseinandersetzungen. Wählen Sie daher – Konsequent und ehrlich – Nationaldemokratischer Hochschulbund – Wir sprechen gern mit Ihnen! Wenn Sie wollen, auch zu Hause, damit Sie der AStA nicht bedroht. Scheiben Sie uns – unsere Adresse lautet: – NHB Frankfurt/Main – Universitätspostlagernd – Oder Sie besuchen uns einfach: Bürostunden Freitags 19. 00 – 22. 00 Uhr, Hinter der Schönen Aussicht 5, 1. Stock rechts. – Vergessen Sie nicht – Wählen Sie und – wählen Sie richtig. Wählen Sie Vertreter ihres Vertrauens. Informieren Sie sich – nicht nur heute abend – NHB Konsequent und ehrlich – NHB Die Liste der Opposition!“
    Flugblatt NHB 13. 11. 1967; Archiv
    158) Artikel>14.11.1967>>FR: „Studenten stehen im Wahlkampf“
    „Viele neue Parteien und Wählergruppen/Distanzierung von der NHB 15 000 Studenten an der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität haben es in der Hand, durch Abgabe ihrer Stimme für das neu zu wählende Studentenparlament mitbestimmend in der Vertretung der studentischen Belange zu werden. Dafür wird bei den am Montag begonnenen und bis zum 16. November dauernden Wahlen nach allen Richtungen hin getrommelt, vor der Universität und der Mensa, per Lautsprecher und mit dem Megaphon. Plakataktionen – teilweise außerordentlich aufwendig diesmal – werben um die Stimme des einzelnen. Um ihn ringen neun Listen mit 124 Kandidaten. – Die Frankfurter Studenten haben umlernen müssen. von den Listen des letzten Wahlkampfes sind nämlich nur noch die Aktive Hochschulpolitik (AHP) und der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) geblieben. Alles andere hat sich neu formiert. Den Sozialistischen Hochschulbund (SHB) beispielsweise findet man im Demokratischen Block (DB) wieder. Auch haben die Mediziner ihre eigene Liste, der sie schlicht und einfach den Namen LdM – ‘Liste der Mediziner’ – gegeben haben. – Brandneu im Wahlkampf ist der Nationaldemokratische Hochschulbund (NHB). Auch der Ring Christlich – Demokratischer Studenten (RCDS) trat erstmals auf den Plan. Er wirbt übrigens nicht nur mit Handzetteln, sondern auch mit einer Wahlzeitung. Aber er ist damit nicht allein. Auch der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) bedient sich dieses Mittels. – Wie sehr man im Wahlkampf auch darauf aus ist, die Grenzen zwischen den einzelnen Gruppen zu verhärten, in einem sind sich acht der existierenden Gruppen einig: sie distanzieren sich von der neunten, dem Nationaldemokratischen Hochschulbund (Liste 7). Ihre Argumente sind leicht auf einen Nenner zu bringen: ‘Wir brauchen keine NPD im Studentenparlament.’ – Stärker als früher engagieren sich diesmal einzelne Gruppen für Forderungen, die sich einzig und allein auf die Hochschule und auf die Studiengestaltung beziehen. Man bleibt dabei nicht immer tierisch ernst. Humor flackert auf. So wirbt auf Hochglanz – Plakaten eine sehr aktive und dabei fotogene Gruppe mit dem Slogan: ‘Wer wird gleich auf die Straße gehen. Wählen Sie lieber’ – Dafür halten andere an ihren politischen Zielsetzungen konstant fest und wenden sich gegen alle Versuche, den Aktionsbereich ihrer Politik nur auf Fragen innerhalb der studentischen Belange zu beschränken. AStA – Vorsitzender Hans – Jürgen Birkholz wünscht sich eine Wahlbeteiligung von fünfzig Prozent. Im nächsten halben Jahr, so meint er, käme es nämlich darauf an, hinsichtlich der studentischen Beteiligung in den akademischen Gremien etwas zu erreichen. Je höher die Beteiligung der Studentenschaft an der Wahl sei, desto legalisierter werde das Parlament, im Namen aller Studenten sprechen zu können. – Die Würfel fallen am 16. November, um 17 Uhr. Dann ist die Wahl abgeschlossen. Gegen Mitternacht wird das Ergebnis vorliegen.“
    FR 14. 11. 1967, „Studenten stecken im Wahlkampf“; Archiv
    159) Flugblatt>15.11.1967>>SDS: „Chemie – Arbeiter streiken!
    „Der Frankfurter Vorsitzende des Liberalen Studentenbundes Deutschlands (LSD), Thomas Hartmann hat am Samstag bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung erstattet, nachdem in der Nacht zum Samstag unbekannte Täter vor dem Eingang zur Mensa der Universität alle Plakate der Studentengruppen zur bevorstehenden Wahl zum Studentenparlament abgerissen hatten.“
    Flugblatt SDS 15. 11. 1967; Archiv
    160) Flugblatt>15.11.1967>>SDS: „Chemie – Arbeiter streiken!“
    „Metall – Arbeiter bereiten sich auf den Streik vor! Wofür streiken die Arbeiter? – Sie kämpfen für die Erhaltung ihres Lebensstandards! – In der Gummiindustrie, im Öffentlichen Dienst und im Bankgewerbe haben die Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen noch nicht einmal ein Angebot gemacht, in der hessischen Metallindustrie sind sie aus der Schlichtungskommission herausgegangen. – Gesamtwirtschaftlich untragbar soll es sein, daß die Verdienste der Arbeiter erhalten bleiben. – Gesamtwirtschaftlich erwünscht war es gemäß den Vereinbarungen der Konzertierten Aktion, daß die Profite 1967 um 23% steigen. – Gesamtwirtschaftlich gefährlich scheint es zu sein, wenn die Profite in diesem Jahr nur um 8% steigen werden. – Darum halten es die Unternehmer und die Regierung der Großen Koalition für notwendig, daß der Lohnstop fortgesetzt wird, damit die Gewinne 1968 um 28% steigen können. Die Unternehmer nehmen dieses Ziel der Konzertierten Aktion ernst: planmäßig bauen sie die tariflich nicht abgesicherten Löhne und Gehälter und die betrieblichen Sozialleistungen ab. Die Regierung bürdet die Kosten ihrer ‘neuen Wirtschaftspolitik’ systematisch den Arbeitern auf (Erhöhung der Beiträge zur Sozialversicherung, Rentnerbeitrag zur Krankenversicherung usw. ) – Dagegen streiken die Arbeiter! – Dürfen sie es auch noch in Zukunft nach den Plänen der Großen Koalition? – Nach den Notstandsgesetzen wird es kein Streikrecht mehr geben! – Wir Studenten waren schon die ersten Opfer von Notstandsproben beim Schahbesuch und am 2. Juni in Berlin. Nach der Erschießung von Benno Ohnesorg demonstrierten Arbeiter gemeinsam mit Studenten auf dem Römerberg gegen den Terror der Staatsgewalt. – Jetzt demonstrieren Studenten mit Arbeitern gegen die Ausbeutung durch Unternehmer und Große Koalition. – Der SDS ruft auf, am Mittwoch, den 15. 11. um 15 Uhr an der Kundgebung der IG Metall auf dem Römerberg teilzunehmen. – Am Mittwochabend um 20 Uhr (Hörsaal V) findet zusammen mit Arbeitern eine Veranstaltung zum Thema ‘Streik und Notstand’ statt. – Verantwortlich: SDS Frankfurt.“
    Flugblatt SDS 15. 11. 1967; Archiv
    161) Bericht>16.11.1967>>Polizei: „Betr. Wahlen zum Studentenparlament“
    „„Betr. : Wahlen zum Studentenparlament der Frankfurter Johann – Wolfgang – Goethe – Universität v. 13. – 16. Nov. 1967 – Es kandidieren 9 Listen. Nach dem Modus der Wahl – Verhältniswahl – sind Einzelkandidaturen nicht möglich; die verschiedenen Studenten haben sich in politische und nichtpolitische Gruppierungen zusammengeschlossen bzw. es kandidieren natürlich auch die bestehenden politischen Studentengruppen. Bei dieser Wahl kandidieren zum 1. Mal ‘radikale linke’ und ‘radikalen rechte’ Gruppen. – Liste I: Arbeitskreis der Mitte – Frankfurter Profil (AdM/Profil) – Diese Gruppierung wird getragen von den schlagenden und nichtschlagenden und Farben tragenden Studentenverbindungen. In der Liste I haben sich also alle diejenigen Studenten zusammengefunden, die nicht katholischen Verbindungen angehören. Die beiden ersten Kandidaten Klaus Jürgen Schmidt und Peter Ingo Mees waren bis jetzt schon Mitglieder des Frankfurter Studentenparlaments bzw. in der Studentischen Selbstverwaltung aktiv. – Liste II: Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Studenten (AFS) – Der Initiator dieser Gruppe ist Michael H. Wolf, der ehemalige stellvertretende AStA – Vorsitzende an der Frankfurter Universität. Wolf war bei verschiedenen Aktionen – insbesondere bei der Aktion am Römerberg, bei der Eröffnung der deutschen/amerikanischen Woche – hervorgetreten. Im Studentenparlament war er u. a. dadurch hervorgetreten, daß er die Störaktionen an der Frankfurter Buchmesse vertreten und begrüßt hatte. Wolf gehört keiner politischen Vereinigung innerhalb oder außerhalb der Universität an, er zählt sich jedoch zur sogenannten außerparlamentarischen Linken. In dem Programm der Liste II tritt sie u. a. für eine weitere Politisierung der Studentenschaft ein; allgemein steht fest, daß Wolf mit der Kandidatur seiner Gruppe vor allem versucht, unter dem Mantel der Unabhängigkeit, den linken Gruppierungen weitere Stimmen und Sitze zuzuführen. Des weiteren kandidieren auf dieser Liste verschiedene Studenten, über deren politische Richtung nichts genaues bekannt ist, man vermutet jedoch, daß sie ähnliche politische Richtungen verfolgen wie Wolf. In einem Flugblatt einer anderen Gruppe wurde die Liste II als SDS – Anhängsel bezeichnet. – Liste III: Aktive Hochschulpolitik (AHP) – Der Initiator dieser Gruppe ist ein politischer Arbeitskreis in der Katholischen Studentengemeinde an der Frankfurter Universität. Der Spitzenkandidat Gerd Benkel gehörte bisher schon dem Studentenparlament an und ist ein Mitglied der Sozial – Demokratischen Partei. Des weiteren kandidieren auf dieser Liste, die sich als unabhängig bezeichnet und gegen ein allgemeines politisches Mandat eintritt, Studenten, die man als gemäßigt bezeichnen kann. Die Liste setzt sich vor allem für konkrete Maßnahmen der Hochschulreform in Frankfurt a. M., Verbesserungen der Wohnsituation, bessere Studienförderung und ähnlich hochschulpolitische Probleme ein. – Liste IV: Demokratischer Block (SHB – GEW – HSU) – Im Demokratischen Block haben sich der Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB), die Studentengruppe ‘Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft’ (GEW) und die Humanistische Studenten – Union (HSU) zusammengeschlossen. Die Spitzenkandidaten sind der bisherige AStA – Vorsitzende Hans Jürgen Birkholz, der Vorsitzende der GEW Klaus Dietmar Katarski, der dem SDS angehören soll, sowie der Motor der Humanistischen Studenten – Union Klaus Kreppel, der bisher politischer Referent des AStA war. Kreppel hatte insbesondere das Hochschulmanifest verfaßt und hatte an der Verbreitung mitgewirkt. Auf Blatt 7 kandidiert Lange von der Humanistischen Studenten – Union, eine ehemaliger stellvertretender AStA – Vorsitzender im letzten Semester, und auf Blatt 9 Herr Streek vom Sozialdemokratischen Hochschulbund, der jetzt 2. AStA – Vorsitzender in Frankfurt a. M. ist und insbesondere die Demonstration der Perser aus Anlaß der Krönungsfeierlichkeiten des Schah in Frankfurt a. M. organisiert hatte. Diese Gruppe setzt sich insbesondere für eine wesentliche Verstärkung der politischen Aufgaben des AStA ein, sie will in Zukunft noch mehr zu Tages – und auch außenpolitischen Problemen Stellungnahmen des AStA und des Studentenparlaments vorbereiten und initiieren. Die konkreten hochschulpolitischen Forderungen treten dagegen in den Hintergrund. – Liste V: Liste der Mediziner (LdM) – Auch dies ist wieder eine sogenannte Unabhängigen – Liste, obwohl der 2. Kandidat Antaszek Mitglied der Humanistischen Studenten – Union ist und der 3. Kandidat Gerd Francke Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbund ist. Auch diese Liste kann man als eine ‘Tarnliste der Linken’ bezeichnen. – Liste VI: Liberaler Studentenbund Deutschland (LSD) – Der liberale Studentenbund Deutschlands steht in Frankfurt a. M. in einer Aktionseinheit mit den anderen linken Gruppierungen SDS – SHB – HSU. Abgesehen von den Wahlchancen, die erfahrungsgemäß nicht all zu hoch sein dürften, werden auch seine Kandidaten die Politik der Linken in konkreten Aktionen sicher weiterhin unterstützen. Auf der Liste stehen unter Punkt 12 Volker Hummel und Punkt 13 Jochen Noll, zwei ständige Mitarbeiter des Jugendfunks des Hessischen Rundfunks. die auch häufiger Sendungen für den Jugendfunk produzieren. – Liste VII: National – Demokratischer – Hochschulbund (NHB) – Diese Gruppe kandidiert zum 1. Mal bei Wahlen zum Studentenparlament, nachdem sie vor kurzem als Gruppe an der Universität zugelassen worden ist. Der 1. Kandidat ist Rolf Bauer, Sohn eines NPD Politikers aus Hessen; sein Vater ist vermutlich Landtagsabgeordneter. Seine Propagandamethoden / Flugblätter und Plakate sind ausgesprochen amateurhaft gemacht, man merkt, daß in diesem Bereich keine Könner am Werke sind. – Liste VIII: Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) – Auch dieser Verband kandidiert dieses Mal zum ersten Mal, nachdem er vor einem Jahr auf eine Kandidatur verzichtet hatte. Der RCDS steht der CDU nahe und lehnt ein politisches Mandat der Studentenschaft ab, die Gruppe will sich nicht zu Tages – und allgemein politischen Problemen im Studentenparlament und im AStA äußern. – Liste IX: Sozialistischer Deutscher Studentenbund (SDS) – An erster Stelle kandidiert Antonia Grunenberg, auf weiteren Plätzen / Platz 10 Peter Heik, der Mitglied des Senats der Universität ist und auf Platz 12 und 13 die an der Universität bekannten Bärmann und Riechmann. Die anderen Kandidaten sind bisher an der Universität nicht hervorgetreten. – Allgemeines zur Wahl: – Jeder Student kann eine Liste wählen. Innerhalb der Liste kann er allerdings noch einzelne Kandidaten (bis 3) seine besondere Stimme geben. Die Auszählung erfolgt nach dem reinen Verhältniswahlrecht. Normalerweise werden die ersten Kandidaten gewählt, je nachdem, wie viele Plätze auf eine Liste entfallen. Die Wahlbeteiligung betrug vor einem Jahr rund 50%. Der Ausgang der Wahl wird wesentlich davon abhängen, ob sich unter den Studenten nach den verschiedenen Vorkommnissen der letzten Zeit die vermutete Wahlverdrossenheit und Wahlmüdigkeit weiter durchsetzt, außerdem hängt sie davon ab, wieweit die Studenten überhaupt erkennen, welche Gruppierungen hinter den einzelnen, oft recht willkürlich gewählten Namen der Listen stehen. Das Studentenparlament wird auf 1 Jahr gewählt. Insgesamt kann man sagen, daß folgende Listen die Politik der extremen Linken und der Politisierung der Studentenschaft in einem Studentenparlament vertreten werden: Liste II, Liste IV, Liste V, Liste VI und Liste IX. Die extreme Rechte ist mit Liste VII, die gemäßigte Recht mit Liste I vertreten, als Gruppierungen der Mitte wird man die Listen III und VIII bezeichnen können.
    Polizeibericht 16. 11. 1967; Archiv
    162) Artikel>17.11.1967>>FAZ: „Ergebnis der Studentenwahlen – Wahrscheinlich wieder Linkskoalition / Bessere Wahlbeteiligung“
    „Im neuen Studentenparlament der Johann Wolfgang Goethe – Universität, dessen Legislaturperiode am 1. Januar nächsten Jahres beginnt, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit wieder eine Linkskoalition geben. 6658 Stimmen wurden bei der Neuwahl, die vom 13. bis 16. November stattfand, abgegeben. Das entspricht, da die endgültige Zahl der Studenten für das Wintersemester von der Universität noch nicht präzise angegeben worden ist, eine Wahlbeteiligung von 44 bis 45 Prozent. Sie liegt damit etwa zwölf Prozent höher als bei den letzten Wahlen zum Studentenparlament. – Der Vorsitzende des amtierenden Parlaments, Volker Arneth, bezeichnete die gestiegene Wahlbeteiligung gestern abend als erfreulich. Er kündigte gleichzeitig an, daß das neue Parlament am 27. November zum erstenmal zusammentreten wird, um sich zu konstituieren und den Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) und den Ältestenrat zu wählen. – Im einzelnen erhielten Sitze: der Arbeitskreis der Mitte, Frankfurter Profil 1, die Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Studenten 2, die Gruppe Aktive Hochschulpolitik 3, der Demokratische Block (bestehend aus dem Sozialistischen Hochschulbund, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Humanistischen Studentenunion) 7, die Liste der Mediziner 1, der Liberale Studentenbund Deutschlands 2, der Ring Christlich – Demokratischer Studenten 2 und der Sozialistische Deutsche Studentenbund 4. Der Nationaldemokratische Hochschulbund erhielt nicht die erforderliche Stimmenzahl von 257, um einen Sitz zu erringen. – Zu diesen 22 über Listen gewählten Parlamentsmitgliedern kommen weitere sechs, die satzungsgemäß von den Fachschaften der einzelnen Fakultäten entsandt werden. – Sofort nach Bekanntwerden des Ergebnisses focht der rechtsradikalen nationaldemokratische Hochschulbund die Wahl an. Er warf der Wahlleitung angebliche betrügerische Manipulationen vor.“
    Frankfurter Allgemeine Zeitung 17. 11. 1967: „Ergebnis der Studentenwahlen – Wahrscheinlich wieder Linkskoalition / Bessere Wahlbeteiligung“; Archiv
    163) Artikel>17.11.1967>>FNP: „Vier Sitze für SDS – Wahl zum Studentenparlament“
    Nicht nur für allgemeine Politik, sondern auch für hochschulpolitische Angelegenheiten ist das Interesse der Studenten gestiegen. Das zeigt das Ergebnis der am Donnerstag beendeten Wahl zum Frankfurter Studentenparlament. Die Wahlbeteiligung ist um 12 Prozent auf 44 Prozent gestiegen. Es wurden 6658 Stimmen von den rund 15 000 Studenten abgegeben. – Hier die Ergebnisse: ADM (Arbeitskreis der Mitte) 1 Sitz, AHP (Aktive Hochschulpolitik) 3 Sitze, Arbeitskreis Frankfurter Studenten 2 Sitze, Demokratischer Block (SHB/GEW/HSU) 7 Sitze, Liste der Mediziner 1 Sitz, LSD (Liberaler Studentenbund Deutschlands) 2 Sitze, NHB (Nationaldemokratischer Hochschulbund) keinen Sitz, RCDS (Ring Christlich – Demokratischer Studenten) 2 Sitze, SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) 4 Sitze. – Mit diesem Ergebnis kann es als sicher gelten, daß im nächsten Studentenparlament die linken Gruppen überwiegen.
    FNP. 17. 11. 1967, „Vier Sitze für SDS“; Archiv
    164) Artikel>17.11.1967>>FR: „So wählten die Studenten“
    „Einen großen Erfolg errang der ‘Linke Block’ bei den Wahlen zum Studentenparlament der Frankfurter Johann – Wolfgang – Goethe – Universität, die am 13. November begonnen hatten und gestern zu Ende gingen. Die aus dem Demokratischen Block (SHB, GEW, HSU) der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Studenten (AFS), dem Liberalen Studentenbund (LSD) und dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) bestehende ‘Linke’ holte 16 von 22 Sitzen. – Sechs weitere Sitze werden von den einzelnen Fachschaften der Fakultäten gestellt. Im einzelnen war der Demokratische Block mit 1858 Stimmen und sieben Sitzen am erfolgreichsten. Es folgt der SDS mit 1078 Stimmen und vier Sitzen, die AHP (Aktive Hochschulpolitik) mit 885 Stimmen und drei Sitzen, die AFS mit 526 Stimmen und der LSD mit 514 Stimmen und je zwei Sitzen und der Ring Christlich – Demokratischer Studenten ( RCDS) mit 722 Stimmen und zwei Sitzen. Die Liste der Mediziner (LdM) konnte 460 Stimmen auf sich vereinigen und einen Sitz im Studentenparlament erringen. – Überraschend kam die hohe Niederlage des Nationaldemokratischen Hochschulbundes ( NHB), der nur 149 Stimmen erhielt und keinen Sitz bekam. 6000 Studenten der Universität gingen zur Wahlurne – das waren 44 Prozent der rund 15 000 Studierenden. Bei der letzten Wahl im Februar dieses Jahres waren es nur 33 Prozent gewesen. – Sofort nach Bekanntwerden des Ergebnisses focht der rechtsradikale Nationaldemokratische Hochschulbund die Wahl an. Er warf der Wahlleitung angeblich betrügerische Manipulationen vor.“
    FR, „So wählten die Studenten“ 17. 11. 1967; Archiv
    165) Flugblatt>17.11.1967>>SDS: Aufruf zu Go In Vorlesung Carlo Schmid 20.11.1967
    „Das Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze beginnt mit den Sätzen: ‘Der Rückzug der Hochschulen vom politischen Alltag und das Votum eines Teils der deutschen Akademiker für reaktionäre und fachistische Strömungen hat den Untergang der ersten deutschen Republik mitverschuldet. Wissenschaft, die sich den politischen Kämpfen der Zeit autoritär gegenüberstellt, gibt ihr Prinzip humanitärer Rationalität auf.’ – An unserer Universität lehrt ein Professor für die Wissenschaft der Politik, der sich selber als die Kultur der SPD versteht, der Mitglied des Bundestages und Bundesratsminister ist: Carlo Schmid. Als Professor der Politik doziert er den Studenten Demokratie, als Minister der großen Koalition praktiziert er den Notstand der Demokratie. – Einer Delegation Mannheimer Arbeiter gegenüber, die in Arbeitskleidung ins Bonner Bundeshaus zog, um von ihrem Abgeordneten Rechenschaft über seine Stellung zu den Notstandsgesetzen zu verlangen, erwies er sich als autoritärer Patriarch. Den Vertretern aus dem Volk, die ihm das Mandat als Volksvertreter verliehen haben, entgegnete er, nicht ihnen, sondern dem ganzen Volke verantwortlich zu sein. ‘Ich hoffe nicht, daß Sie mich unter Druck setzen wollen, sonst verlasse ich hier den Raum.’ – Das Hochschulmanifest gegen die Notstandsgesetze, zu dessen Unterzeichnung wir gegenwärtig aufrufen, schließt mit den Sätzen: ‘Wir werden bei den nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag keinem Abgeordneten unsere Stimme geben, der für diese Verfassungsänderung stimmt. Wir rufen alle Demokraten auf, dies den Parteien und Abgeordneten unmißverständlich zu erklären.’ Wir werden den Minister und Abgeordneten Carlo Schmid zur Rede stellen. Wir rufen zu einem Go in in die Vorlesung von Carlo Schmid auf, am Montag, dem 20. November; Treffpunkt 11 Uhr 30 vor dem Hörsaal VI.“
    Flugblatt SDS 17.11.1967; Archiv
    166) Artikel>18.11.1967>>FAZ: „Verhandlung über Einspruch“
    „Bereits am Montag will der Demokratische Block, der bei den Wahlen zum neuen Studentenparlament mit sieben Sitzen die stärkste Fraktion geworden ist, der Öffentlichkeit seine künftige Politik darlegen. Wie berichtet, haben sich in diesem Block der Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB), die Gruppe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die Humanistische Studentenunion zusammengefunden. Der Block wird sich, wie der amtierende Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA), Birkholz (SHB), gestern erklärte, bei der satzungsgemäßen Wahl der Gremien (AStA, Ältestenrat) während der für den 27. November angesetzten konstituierenden Versammlung des neuen Studentenparlaments voraussichtlich zusammenschließen. Danach darf erwartet werden, daß Birkholz als AStA – Vorsitzender wiedergewählt werden wird. – Der rechtsradikale Nationaldemokratische Hochschulbund hat gestern durch seinen Vorsitzenden Bauer erklärt, seine Wahlanfechtung sei nicht erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses, sondern mündlich bereits vorher erfolgt. Bauer nannte als Hauptgrund für die Anfechtung, daß keine Gegenkontrolle der abgegebenen Stimmen möglich gewesen sei. – Der Vorsitzende des Wahlausschusses, der Parlamentsvorsitzende Volker Arneth, sagte gestern dazu, der Ältestenrat des Parlaments werde nach Ablauf der zehntägigen Einspruchsfrist über den Antrag des Nationaldemokratischen Hochschulbundes beraten. Die nationaldemokratische Gruppe hat, wie berichtet, bei der Wahl keinen Sitz erhalten, weil sie die dafür erforderliche Stimmenzahl von 257 nicht erreicht hat. Für sie wurden rund 150 Stimmen abgegeben.“
    Frankfurter Allgemeine Zeitung 18. 11. 1967: „Verhandlung über Einspruch“; Archiv
    167) Artikel>18.11.1967>>FNP: „Politik der Studenten – die Wahlen an der Uni“
    „Nicht auf die Arbeit im Studentenparlament, sondern auf außerparlamentarische Aktivität und politische Aktionen sei der große Erfolg zurückzuführen, den die linken Gruppen jetzt bei den Wahlen zum Frankfurter Studentenparlament errungen haben. Diese Ansicht vertritt der bisherige Vorsitzende des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), Bluem. Es komme dem SDS nicht auf die Zahl der Sitze an, denn er lege keinen Wert darauf, das Parlament zu majorisieren, seine Absicht sei es vielmehr, die Studentenschaft zu politisieren. Der SDS erhielt – wie in einem Teil unserer Auflage bereits berichtet – vier Sitze (1078 Stimmen. Im letzten Jahr waren es rund 700). Ein überraschend gutes Ergebnis erzielte der ebenfalls linksgerichtete Demokratische Block (SHB/GEW/HSU), der mit sieben Sitzen den größten Stimmanteil (1853) erhielt. – Entgegen den allgemeinen Erwartungen konnte es der Nationaldemokratische Hochschulbund (NHB) zu keinem Sitz bringen. von den neun Gruppen, die sich zur Wahl gestellt hatten, erhielt er die wenigsten Stimmen (149), es fehlten ihm also ganze 110 Stimmzettel. Erstaunlich ist vor allem der Abstand zur nächstgrößeren Gruppe, der Liste der Mediziner, die mit 460 Stimmen einen Sitz erhielten. – Entgegen anders lautenden Meldungen legte der NHB jedoch nicht ‘sofort nach Beendigung der Wahl’ Protest ein, er warf – nach Aussagen des Parlamentspräsidenten Volker Arneth – auch der Wahlleitung keine betrügerische Manipulation vor. Vielmehr hatte der NHB schon einen Tag vor Beendigung der Wahl durch seinen Vorsitzenden Rolf Bauer, die Wahl anfechten lassen, und zwar aus wahltechnischen Gründen. Der NHB wendet sich vor allem dagegen, daß keine Möglichkeit zu einer Gegenkontrolle des Wahlergebnisses besteht. Auch will ein Mitglied gesehen haben, daß ein Student seine Stimme abgeben konnte, ohne dafür einen Stempel in seinen Studentenausweis zu bekommen, also möglicherweise zweimal gewählt hat. Außerdem schöpfte man Verdacht, daß Wahlhelfer mehrere Stimmzettel abgegeben haben könnten. – Claus Ringel, Mitglied des Ältestenrates, der vom Parlament gewählten Judikative, meinte dazu, daß Wahlanfechtungen durchaus üblich seien, der Ältestenrat sogar wie nach jeder Wahl noch weitere Anfechtungen erwarte. Aber man werde den Vorwürfen nachgehen. – Eine Gegenkontrolle der Stimmen sei praktisch unmöglich. Denn auch das erfreulich hohe Wahlergebnis von 44 bis 45 Prozent läßt sich nicht mit Sicherheit feststellen, da der Computer der Universität noch nicht die exakte Zahl der in diesem Semester immatrikulierten Studenten geliefert hat.“
    Frankfurter Neue Presse 18. 11. 1967: „Politik der Studenten – die Wahlen an der Uni“; Archiv
    168) Bekanntmachung>20.11.1967>>Rektor: An die Studenten der Johann Wolfgang Goethe – Universität
    „Der SDS erklärt in einem Flugblatt, daß er den Minister und Abgeordneten Carlo Schmid zur Rede stellen will. Dieses Recht ist Ihm unbenommen. Sein Aufruf an die Studenten, in die Vorlesung von Professor Schmid einzubrechen, zielt jedoch nicht auf Ausübung demokratischer Rechte, sondern auf die Einübung faschistischer Terrormethoden. Ich habe den Studentengruppen die Hörsäle der Universität für ihre politischen Vorträge und Diskussionen immer zur Verfügung gestellt. Davon hat auch der SDS Gebrauch gemacht. Den von Ihm beabsichtigten Bruch des Hausfriedens der Universität kann ich nicht dulden und fordere die Studentenschaft auf, sich von der geplanten Terroraktion zu distanzieren.“
    Aufruf Rektor 20. 11. 1967; Archiv
    169) Brief>20.11.1967>>Bartsch an Rektor: Zum Faschismusvorwurf
    „Sehr verehrter Herr Kollege Rüegg! Leider sehe ich mich genötigt, mich ausdrücklich von Ihrem Telegramm an den SDS, das Sie in verschiedenen Anschlägen veröffentlichten, zu distanzieren. Vor allem der Ausdruck ‘faschistische Terrormethoden’, ist nicht nur der Sache nach durch nichts in dem Flugblatt, auf das Sie Bezug nehmen, gerechtfertigt, er entspricht auch nicht der Art, in der Sie sich in Ihrem Amt als Rektor mit Studentengruppen auseinanderzusetzen haben. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung Beispiele faschistischer Terrormethoden nennen, und zwar sowohl aus der Zeit vor wie nach 1945. So weit ich sehe, hat sich bisher noch keine studentische Gruppe auch nur im entferntesten derartigen Methoden angenähert. Den Gebrauch dieses Ausdrucks kann ich mir nur dadurch erklären, daß Sie durch einen Mangel an Erfahrung nicht wissen, was derartige Methoden sind und bedeuten. Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum Sie sich überhaupt zu einem Eingreifen veranlaßt sahen. Ich habe aufgrund meiner Erfahrungen in den USA die Studenten aufgefordert, meine Vorlesungen durch Kritik und Fragen zu unterbrechen, und ich freue mich, daß ich in diesem Semester die ersten Erfolge verzeichnen darf. Der Lehrbetrieb erfährt dadurch eine wesentliche Belebung. Nicht verständlich ist es mir vor allem, warum Studenten einen Professor nicht zur Rede stellen dürfen wegen Entscheidungen, die er als Politiker getroffen hat, vor allem, wenn diese Entscheidungen direkt mit seinem Lehrauftrag in Verbindung stehen. Sie können sich auch nicht nachträglich darauf berufen, daß die Veranstaltung selbst in wenig schöne Demonstrationen ausartete, so daß weder eine Vorlesung noch eine Diskussion möglich war. Ich selbst hatte nur die Gelegenheit, die letzte Viertelstunde zu beobachten und kann Ihnen nur versichern, daß ich keineswegs derartige Szenen für wünschenswert halte. Aber daß die Vorlesung des Kollegen Schmid derart endete, haben Sie wenigstens zum Teil der Veröffentlichung Ihres Telegramms zu verdanken. Erwarten Sie tatsächlich von Studenten, daß Sie einer derart unverständlichen Anordnung mit einer Vollzugsmeldung über geleisteten Gehorsam antworten? Ich verzichte darauf, Ihren letzten Satz, der dies forderte, zu kommentieren. Natürlich sah sich die eine Gruppe im Hörsaal durch Ihr Telegramm gerechtfertigt, gegen den SDS zu demonstrieren, während die SDS Anhänger sich mit Recht als unrechtmäßig unterdrückt vorkamen. Mit diesem Brief will ich keineswegs alles gut heißen, was an studentischen Demonstrationen geschieht. Sie können mit mir auch darüber streiten, ob das Flugblatt in einigen Sätzen die Grenzen dessen, was man herkömmlich als Diskussion in der Universität für üblich hält, überschreitet. Aber ich bin nicht willens, die Verwechslung und Vermischung von Formfragen mit Sachfragen zu akzeptieren. Jeder Wissenschaftler hat sich der Frage zu stellen, was aus seiner Arbeit wird, und ein Politiker, der den Anspruch erhebt, Universitätslehrer zu sein, kann sich um so weniger dieser Frage entziehen, da es um das geht, was er selbst aus dem macht, was er lehrt. Und die Studenten haben einen Anspruch darauf, daß diese Diskussion öffentlich erfolgt, da es sich um ein jedermann angehendes Problem handelt. Die Vorlesung erscheint mir auch dann ein durchaus gegebener Ort zu sein, wenn ihr Gegenstand nicht in unmittelbarer Beziehung zu dem Problem steht, mit dem die Professoren von den Studenten konfrontiert werden. Natürlich kann ich Ihr Telegramm als eine heftige und spontane Reaktion verstehen. Es ist darum aber nicht weniger schlimm. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich entschließen könnten, es auf irgendeine Weise zu korrigieren. Mit freundlichem Gruß – Ihr ergebener H. W. Bartsch – P. S. Da Ihr Telegramm öffentlich angeschlagen wurde, werde ich mir erlauben, diesen Brief auch an den SDS zum beliebigen Gebrauch zu senden.“
    Schreiben Bartsch an Rektor 20. 11. 1967; Archiv
    170) Brief>20.11.1967>>Karl – Heinz Bartsch an Rektor: Wegen Go In Vorlesung Carlo Schmid
    „Magnifizenz! Ich war während der heutigen Tagesschau des Deutschen Fernsehens indirekter Zeuge eines Vorfalls, den Sie nicht verhütet haben. Es ist mir gleichgültig, daß der Dozent Professor Carlo Schmid war. Ich halte es aber nachgerade für unerträglich, daß wieder einmal eine überwältigende Mehrheit von offenbar interessierten Zuhörern durch eine winzige Gruppe von Terroristen um eine möglicherweise wichtige Stunde ihres Lebens beraubt worden ist. Und ich werde die mehrfach wiederholte, hilflose Geste des Dozenten nicht vergessen, als er mit dem Aufheben beider Arme seine ihm geneigten Hörer um Verzeihung bitten mußte, ehe er vom Podium abtrat. In welchen Abgrund wollen Sie, Magnifizenz, Ihre Universität und damit die Gesamtheit unserer Hohen Schulen abgleiten lassen, wenn Sie solch groben Unfug nicht steuern? Wollen Sie heute gegenüber einem linken Terror ebenso versagen, wie Ihre Vorgänger zu meiner Studienzeit gegenüber einem rechten Terror versagt haben? Ermessen Sie die Tiefe meiner Sorge, verzeihen Sie diese harten Worte, die im Gedenken an unsere Söhne, Töchter und Enkel gesprochen werden müssen. Aber handeln Sie, damit nicht später ein Historiker sagen darf: sie scheinen mit Blindheit geschlagen gewesen sein. Ersparen Sie mir die Argumente; was könnte ich zur Diskussion noch beitragen. So fordere ich denn von Ihnen – und ich hoffe, mich dabei in der gewichtigsten Mehrheit zu befinden – , daß Sie die Ihnen anvertrauten Menschen guten Willens vor der skrupellosen Brutalität einer kleinen Clique wenigstens auf dem Boden der alma mater schützen. Rechenschaft sind Sie schuldig auch Ihrem ergebenen Karl – Heinz Bartsch.“
    Schreiben B. an Rektor 20. 11. 1967; Archiv
    171) Fernschreiben>20.11.1967>>Rektor an SDS: Vorwurf der Einübung faschistischer Terrormethoden
    „„Sie haben in einem Flugblatt erklärt, daß Sie den Minister und Abgeordneten Carlo Schmid zur Rede stellen wollen. Dieses Recht ist Ihnen unbenommen. Ihr Aufruf an die Studenten, in die Vorlesung von Professor Schmid einzubrechen, zielt jedoch nicht auf Ausübung demokratischer Rechte, sondern auf die Einübung faschistischer Terrormethoden. Ich habe Ihnen die Hörsäle der Universität für Ihre politischen Vorträge und Diskussionen immer zur Verfügung gestellt, was Sie selbst schriftlich verdankt haben. Den von Ihnen beabsichtigten Bruch des Hausfriedens der Universität kann ich nicht dulden und fordere Sie auf, unverzüglich die geplante Terroraktion rückgängig zu machen und mich davon zu unterrichten.“
    Telegramm Rektor an SDS 20. 11. 1967; Archiv
    172) Flugblatt>20.11.1967>>SDS: Politische Zensur
    „ Politische Zensur – Es gibt an unserer Universität einen Ausschuß, der die ‘Zuwendungen für die Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung der Studenten’ gewährt. Dieser Ausschuß gibt vor, die politische Arbeit der Studenten zu fördern. In Wirklichkeit ist er ein verfassungswidriges Instrument der politischen Zensur. Um die politische Aktivität der Studenten in eine der Universitätsadministration genehme Richtung zu lenken. Folgender Fall beweist das: Professor Fetscher, seines Zeichens Vorsitzender dieses Ausschusses, läßt dem SDS Geld streichen. Die finanzielle Unterstützung, die der Arbeit politischer Hochschulgruppen ohne Einschränkung zusteht, wurde dem SDS für seine unter dem Titel ‘Enteignet Springer‘ angekündigten Veranstaltungen verweigert; es sei denn, so formulierte Fetscher, der SDS ändere den Titel in einen ‘sachlich richtigeren und rechtlich nicht anstößigen’ wie ‘zum Problem der Pressekonzentration ‘. Was aber ist ‘sachlich’ falsch an der Parole ‘Enteignet Springer’, sachlich richtig und rechtlich verankert ist, daß das Grundgesetz eine Entscheidung im Interesse des Allgemeinwohls vorsieht. Rechtlich richtig ist, daß die Informationsverzerrung und – manipulation der Springerpresse gegen das Allgemeinwohl verstößt. Sachlich richtig ist, daß die Springerpresse den Lohnkampf der Arbeiter verketzert und sich auf die Seite des Großkapitals schlägt. Sachlich richtig ist, daß die Springerpresse die Bevölkerung zu Terror und Gewalt gegen die Studenten aufgehetzt hat. Der SDS unterwirft sich keiner politischen Zensur, weder dem autoritären Diktat der Universitätsadministration, noch dem Pseudomarxisten Fetscher. Deshalb rufen wir auf zum in Fetschers Vorlesung am Dienstag, 21. 11., 15. 00 Hörsaal II – Die erste Veranstaltung unter dem Titel ‘Enteignet Springer’ findet am Dienstag, 21. 11., um 20. 00 im Hörsaal VI statt. Es spricht J. Huffschmidt vom Institut für Konzentrationsforschung in Berlin. – enteignet Springer!“
    Flugblatt SDS 20. 11. 1967; Archiv
    173) Presseerkärung>20.11.1967>>SDS: Gegen Vorwurf Rektor, faschistische Terrormethoden einzuüben
    „Der Rektor der Universität Frankfurt bezeichnete das Go – in des SDS zu dem Bundesratsminister Carlo Schmid als ‘Einübung faschistischer Terrormethoden ‘. Den provokativen Protest und die politische Demonstration gegen die Vorbereitung des Notstandsterrors in Westdeutschland als faschistisch zu diffamieren, ist ein Hohn auf die Opfer von Auschwitz. Der SDS verweigert sich den formalen Spielregeln der Diskussion, weil diese den Notstandsplanern nur zur Verschleierung ihres Vorhabens dienen, die Demokratie von innen her abzuschaffen. – Carlo Schmid weigerte sich, in seiner Vorlesung über die Notstandsgesetze zu diskutieren. Nach Ende der Vorlesung gelang es dem SDS in Abwesenheit des Ministers Schmid mit der Mehrheit der dort versammelten Studenten über die Gründe seiner Provokation und den Inhalt der Notstandsgesetze politisch zu diskutieren. – Sozialistischer Deutscher Studentenbund – SDS Gruppe Frankfurt.“
    Pressemitteilung SDS 20. 11. 1967; Archiv
    174) Artikel>21.11.1967>>FAZ: „Hier stehe ich und kein anderer“
    „Der SDS veranstaltet ein ‘Go in’ während einer Vorlesung von Carlo Schmid – Rektor kündigt Untersuchung an. – Bundesratsminister Professor Carlo Schmid hat am Montagvormittag seine Vorlesung über ‘Theorie und Praxis der Außenpolitik’ im Hörsaal VI der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität unbeirrt zu Ende gehalten. Vor ihm saßen und standen etwa tausend Studenten, hinter seinem Rücken diskutierten ungefähr dreißig Mitglieder des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) mehr miteinander, als daß es ihnen gelungen wäre, ihrem Plan entsprechend Schmid und seine Zuhörer in eine Diskussion über die Notstandsgesetze zu verwickeln. Das geplante war, wie ein Sprecher des SDS hinterher einräumte, gescheitert. – Es hatte allerdings, obwohl formell angekündigt, nicht als solches begonnen. Der Rektor der Universität, Professor Rüegg, und sein Prorektor standen vergeblich vor den beiden Eingängen des Hörsaal, um, wie es Rüegg formuliert, ein ‘massenhaftes Eindringen’ der SDS – Mitglieder zu verhindern. Rüegg wurde von einigen Studenten wegen seines Aufrufs an die Studenten, sich von der Demonstration zu distanzieren, angegriffen. Unterdes gelangten SDS – Leute durch den ein Stockwerk tiefer gelegenen Hörsaal IV, im dem eine Vorlesung gehalten wurde, zu den Notausgängen des Hörsaals VI und öffneten sie. Vermutlich wurden die Sperren der ‘Paniköffnung’ von innen betätigt. Schmid wurde dann unterbrochen und lautstark aufgefordert, das Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze zu unterschreiben. Als er sich nicht darauf einließ, versuchten die Eindringlinge in eine Diskussion mit den Studenten seiner Vorlesung zu kommen. – Damit begann die Unruhe. ‘SDS – raus’ – Sprechchöre wurden laut, während der SDS – Vorsitzende Frank Wolff zu Gehör zu kommen versuchte. In der Pause der zweiteiligen Vorlesung unternahm es der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Birkholz, die Diskutierenden vom Podium zu vertreiben. Die SDS – Mitglieder erklärten sich bereit, zu weichen, falls ihnen die Gelegenheit gegeben werde, eine Erklärung abzugeben. Dazu kam es nicht, da inzwischen der Strom für das Mikrofon abgeschaltet worden war. Versuche des SDS – Bundesvorsitzenden Wolf, zu sprechen, gingen in Buhrufen unter, die sich in Beifall verwandelten, als Schmid wieder in den Hörsaal zurückkehrte. Er gab es bald auf, sich mit Zwischenrufen ‘Das was Sie da reden, interessiert doch keinen’, ‘Hören Sie doch auf, das will hier kein Mensch hören’, ‘Warum sprechen Sie nicht über die Notstandsgesetze?’ auseinanderzusetzen, sondern rief nur einmal laut: ‘Ich werde dieser Brachialgewalt, die hier angewandt wird, nicht mit der der Gewalt der Polizei entgegentreten.’ Dann brachte er die Vorlesung allerdings für höchstens ein Drittel seines Auditoriums akustisch verständlich zu Ende. – Nachdem Carlo Schmid seinen Worten ‘Zwischen 11. 15 und 13 Uhr stehe ich hier und kein anderer!’ durch pünktlichen Abgang ‘Nachdruck’ verliehen hatte, leerte sich das Auditorum nur zögernd. Dabei gelang es dem Vorsitzenden des SDS, sich trotz der bereits abgeschalteten Mikrophone Gehör zu verschaffen und noch vor etwa sechshundert Studenten zu einer Verteidigungsrede der SDS – Aktion anzusetzen. Mit entwaffnender Ehrlichkeit gab er zu, diese Methode, mit einem gewaltsamen ‘Go in’ eine Vorlesung sprengen zu wollen, sei sicherlich ‘falsch’, der SDS habe sich aber dennoch nach langen Beratungen dazu entschlossen. Der Studentenbund habe die Gefahr einkalkuliert, daß bei vielen angesichts des ‘Go in’ der ‘Vorhang heruntergefallen’ und ihre Bereitschaft zu sachlichen Diskussionen von Emotionen überwuchert würde. Trotzdem sei der erste Versuch an der Frankfurter Universität, die ‘Szene eines Hörsaals zum politischen Tribunal‘ zu machen, als gelungen zu bezeichnen. Denn kaum deutlicher als an der Vorlesung Carlo Schmids, der an diesem Vormittag unter dem Hauptthema ‘Theorie und Praxis der Außenpolitik’ die Gruppierung der Großmächte im 18. Jahrhundert beleuchtete, habe sich gezeigt, wie sehr die politischen Wissenschaften unter einer Entpolitisierung litten. – Wolf verteidigte die Intoleranz, die er und seine Gesinnungsgenossen gegenüber dem Professor und seinen Zuhörern geübt hätten mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der außerparlamentarischen Opposition. Nur ihren Aktionen sei es zu verdanken gewesen, daß sich der Bundestag in der vergangenen Woche zu einem Notstandshearing bereit gefunden habe. Unter Anspielung auf die Große Koalition fuhr Wolf mit dem Satz fort: ‘Unter Demokratie verstehen wir, daß es auch eine Opposition gibt.’ – Im Gegensatz zu den tumultartigen Zuständen während der Vorlesung Schmids wurden die Worte des SDS – Sprechers ohne wesentliche Störung zum großen Teil sogar mit starkem Beifall quittiert. Wolf kündigte zum Schluß eine weitergehende Aktivität des SDS an und rief die Studenten zu einem neuerlichen ‘Go in’ bei einer Vorlesung von Professor Iring Fetscher am heutigen Dienstag auf. – Professor Rüegg, der in seinem vor den Eingängen plakatierten Aufruf erklärt hatte, das Vorhaben des SDS, eine Vorlesung zu stören, ziele nicht auf die Ausübung demokratischer Rechte, sondern auf die Einübung faschistischer Terrormethoden, sagte nach dem Vorfall, er habe angekündigt, daß er einen Bruch des Hausfriedens nicht dulden werde. Ob der SDS Hausfriedensbruch begangen habe, werde er von Juristen prüfen lassen. Er sei selbst zum Eingang des Hörsaals VI gegangen, da er schließlich nicht gut einen Pedell habe schicken können. Auf das Eindringen des SDS durch die Notausgänge sei er allerdings nicht gefaßt gewesen. Rüeggs Auffassung zufolge hat sich der SDS durch sein Verhalten ‘dekouvriert ‘. Es sei ihm weder gelungen, die Studentenschaft zu provozieren, noch habe er es erreicht, daß Professor Schmid oder er als Rektor Hilfe von außen geholt hätten. Mit der Störung von Vorlesungen, dies habe sich gezeigt, werde der SDS keinen Solidaritätseffekt bei den Studenten erzielen. Der Rektor kündigte an, daß er, der bisher die Zügel lang gehalten habe, jetzt alle Möglichkeiten überprüfen werde, um ‘beabsichtigte Störungen und die Einführung von Gewaltmethoden an der Universität’ in Zukunft zu unterbinden. ‘Wenn Druck rationale Diskussion ablösen soll, kommen wir auf eine gleitende Ebene, die nur zum Totalitarismus führen kann’, schloß Rüegg. – Professor Carlo Schmids Kommentar war kürzer: ‘Warm ist mir geworden. Die Luft da drinnen! Ein bißchen kommt man da schon ins Schwitzen.“
    FAZ, „Hier stehe ich und kein anderer“ 21. 11. 1967; Archiv
    175) Artikel>21.11.1967>>FR: “Minister Schmid gab seine Unterschrift nicht”
    „Was sich gestern an der Universität Frankfurt am Main in der Vorlesung des Herrn Bundesratsministers Prof. Carlo Schmid ereignete, darf sich an einer deutschen Hochschule nicht mehr wiederholen. Einen Professor an seiner Vorlesung zu hindern, ist ein Skandal an sich. Einen Repräsentanten deutscher Demokratie zu entwürdigen, ist eine Provokation, die alle Bürger beleidigen muß. Daß der Hochschulbund der Sozialisten trotz Ihrer Ermahnung, das akademische Prinzip der Ordnung zu wahren, darauf nicht reagierte und in einen Hörsaal eindrang, ist eine Begründung zum Verbot dieses Bundes an deutschen Hochschulen. Hiermit ist die Würde aller Studenten ebenso in den Dreck getreten, wie die der Herren Professoren, die sich von diesen nicht gerade als Karnevalsscherz zu bewertenden ‘Aktionen’ immer mehr distanzieren, um nicht in den Verdacht eines Dutschkismus kommen zu müssen. – Einen Professor zu zwingen, etwas unterschreiben zu sollen, wozu er selbst keine Neigung zeigt, ist ein Terrorakt ohnegleichen. Daß nur wenige sich für die unsere Grundrechte aushöhlende ‘Notstandsverfassung’ begeistern können, ist bekannt. Dadurch wird erst jener ‘Notstand’ erzeugt, der angeblich verhindert werden soll. Zudem sind die alliierten Vorbehaltsrechte ein Faustschlag in das Gesicht eines ‘Verbündeten ‘. Hier ist ein Mißtrauen gesät, das kein Vertrauen zu dem zu bedingungsloser Kapitulation gezwungenen Volke aufkommen lassen will. Man kann also verschiedener Meinung über Notstandsgesetze sein. Niemals aber darf jemand gezwungen werden, entgegen seinem eigenen Willen zu handeln. Dieses Recht sprechen wir auch dem zu, der weltanschaulich anders denkt als wir selbst. – In diesen Terrorakten spricht eine ‘außerparlamentarische Opposition’ ihr Urteil sich selbst. Hier soll keiner anderen Gesinnung mehr das Wort gestattet werden. Sie soll niederterrorisiert werden, wie es der Rote Prophet, Herr Marcuse aus Kalifornien verlangt als ‘Stil’ der ‘Neuen Linke ‘. – Besonders soll ‘die Rechte’ wegdiskutiert werden. Sie soll überhaupt kein Recht mehr besitzen, da sie ‘grundsätzlich zu verbieten’ sei. Hier tobt sich ein Terrorsystem aus, das keinen Rechtsschutz mehr genießen darf, wenn Andersdenkende ihr verbrieftes Recht auf volksbewußte Verantwortung nicht äußern dürfen. – Das erinnert stark an Rüpeleien des NS – Studentenbundes. Das sind keine karnevalistischen Aktionen mehr, die man unter Narrenfreiheit bemänteln und bagatellisieren könnte. An Stelle von positiven Ideen und fruchtbarem demokratischen Gedanken sollen politische Fehlzündungen treten, die ein neues Partisanentum an den Hochschulen entwickeln sollen, um ‘Unruhe in die Hörsäle zu tragen’, wie Brandt junior ‘den neuen Stil’ der ‘Neuen Linke’ propagiert. ‘Akademisch’ ist dieser Zustand der Duldung dieser Nazimethoden schon lange nicht mehr. Mao, Sex und ‘Knalleffekte’ scheinen diesen ‘Helden der Liebeskommune’ jedes vernünftige Urteil getrübt zu haben. Diese ‘Befallenen’ scheinen erst einmal die Kritik der reinen Vernunft üben zu müssen, ehe sie außer den Psychiater auch noch andere interessieren können. Vorläufig ist das noch ein heilbarer ‘Fall ‘. Nur wer Freiheit übt und sie jedem sittlich berechtigten Urteil gewährt, kann Freiheit in Anspruch nehmen. – Sollte die Partei nicht bald einsichtig werden, daß es sich hier um gefährliche Auswüchse antidemokratischer Verirrungen handelt, wird sie wenig Sympathien dafür ernten, wenn sie sich nicht von diesen Terrormethoden ihrer ‘Studenten’ energisch distanziert. Es ist höchste Zeit dazu. – Es lebe die Freiheit auch an deutschen Universitäten.“
    FR, „Minister Schmid gab seine Unterschrift nicht „; Archiv
    176) Artikel>21.11.1967>>FR: „???Kommentar???Anderer Titel????Minister Schmid gab seine Unterschrift nicht“
    „‘SDS legte Manifest der Hochschule gegen die Notstandsgesetze vor – Studenten protestierten’ – Gescheitert ist am Montag in der Frankfurter Universität ein Versuch des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), eine Vorlesung von Bundesratsminister Carlo Schmid zu unterbrechen und den Politiker aufzufordern, ein Manifest der Hochschule gegen die Notstandsgesetze zu unterschreiben. Mit den Sprechchören ‘SDS raus’ reagierte die Mehrzahl der mehr als tausend Studenten auf die ‘politische Provokation ‘. Auch der Versuch, mit Professor Schmid während der Vorlesung über die Notstandsgesetze zu diskutieren, schlug fehl. – Schon nach Beginn der Vorlesung – Schmid sprach zum Thema ‘Theorie und Praxis der Außenpolitik’ – führte der SDS entgegen einer ausdrücklichen Warnung des Rektors der Universität sein angekündigtes ‘Go – in’ aus. Mitglieder des SDS (rund 49), die in den Hörsaal eingedrungen waren, postierten sich hinter Schmid. Sprechchöre forderten sie auf, den Raum zu verlassen. Zeitweise gerieten die Aktionen in dem völlig überfüllten Saal an den Rand des Tumults. – Mitglieder des SDS, die hin und wieder Notstandsminister riefen, schrieben ihre Forderungen an die Tafel. Darunter befand sich auch ein Hinweis auf die jüngste Ausgabe des Hamburger Nachrichtenmagazins ‘Der Spiegel’, demzufolge Schmid zu potentiellen Störaktionen während der Bonner Notstands – Hearings gesagt haben soll: ‘Wir sollten in einem Nebenraum ein Schnellgericht installieren und Unruhestifter sofort aburteilen lassen.’ – Die Vorlesung war gestört. Professor Schmid lehnte es jedoch ab, mit dem SDS über aktuelle politische Fragen zu diskutieren. Obwohl seine Stimme dem Lärm nicht gewachsen war, versuchte er, seinen Vortrag zu beenden. Den Aktionen des SDS begegnete er mit Sätzen wie: ‘Ich finde es ganz nett, wenn Leute Klamauk machen wollen. Aber ein bißchen mehr Phantasie sollten sie haben.’ Oder: ‘Gegen die Brachialgewalt, die Sie anwenden, werde ich nicht die Brachialgewalt der Polizei einsetzen.’ Als Schmid darauf hinwies, daß er ein Seminar über Fragen der Notstandsgesetzgebung gehalten habe und jene nicht dagewesen seien, die nun darüber sprechen wollten, erntete er Applaus. – Der Rektor der Universität, Professor Rüegg, hatte sich einem Anschlag von den Aktionen des SDS distanziert. Das geplante ‘Go – in’ bezeichnete er als einen ‘Bruch des Hausfriedens der Universität’ und als ‘Einübung faschistischer Terrormethoden ‘. Er griff jedoch nicht ein. Zeitweise war er Zeuge der Vorgänge, wenn auch von einer Stelle aus, wo so gut wie nicht zu sehen war. – Gegen die pauschale Verdammung der Studenten wandte sich in einem Gespräch mit der ‘Frankfurter Rundschau’ der Direktor des Evangelisch – Theologischen Seminars der Universität, Professor Bartsch . Den Aufruf des Rektors bezeichnete er als unangemessen im Ausdruck, der nur dazu geeignet sei, die Stimmung anzuheizen. Bartsch betrachtet es als ein legitimes Recht der Studenten, eine Vorlesung zu unterbrechen, um aktuelle politische Fragen diskutieren zu können. Der Ordinarius für Pädagogik, Heydorn, unterstrich diese Ansicht, bedauerte jedoch den ‘Verlust an Formbewußtsein ‘. Der SDS plant für den heutigen Dienstag ein zweites ‘Go – in’ während einer Vorlesung Professor Fetschers.“
    Frankfurter Rundschau 21. 11. 1967: „Minister Schmid gab seine Unterschrift nicht“; Archiv
    177) Flugblatt>21.11.1967>>SDS: Go In Vorlesung Carlo Schmid
    „Rektor Rüegg probt den Notstand in der Universität. Den am Go in zu Carlo Schmid beteiligten Studenten drohen Repressalien und Disziplinarverfahren. – Rektor Rüegg setzte sich mit seiner Person für den Minister der großen Koalition ein und betätigte sich als Saalschützer, um wie er formulierte ein ‘massenhaftes Eindringen’ (FAZ) der SDS – Mitglieder zu verhindern. – Sein Chauffeur fungierte als private Geheimpolizei und photographierte beteiligte Studenten. – Sein Justitiar recherchierte die Namen von SDS – Mitgliedern und forderte Studenten zur Denunziation ihrer Kommilitonen auf. – Am gestrigen Nachmittag im Hochschulsoziologischen Seminar von Prof. von Friedeburg mußte er, von Studenten zur Rede gestellt, schließlich zugeben, es ausschließlich auf zwei oder drei Studenten abgesehen zu haben. – Diese Studenten sollen exemplarisch bestraft werden, um die Studentenschaft von politischer Opposition abzuschrecken. Wir fordern die Studenten auf, diese Absicht der Universitätsadministration durch Selbstanzeigen zu durchkreuzen. In einem Telegramm an den SDS bezeichnete Rektor Rüegg das geplante als ‘Einübung faschistischer Terrormethoden ‘. Den provokativen Protest und die politische Demonstration gegen die Vorbereitung des Notstandsterrors als faschistisch zu diffamieren, ist ein Hohn auf die Opfer von Auschwitz. Der SDS verweigert sich den formalen Spielregeln etablierter Diskussionen deshalb, weil diese den herrschenden Notstandsplanern nur zur Verschleierung ihres Vorhabens dienen, die Demokratie von innen her abzuschaffen. Veranstaltungen unter dem Titel ‘Enteignet Springer’ gelten als nicht förderungswürdig. Der Versuch, die Vorlesung eines Wissenschaftlers der Politik und Ministers der großen Koalition zum politischen Diskussionsforum über die geplanten Notstandsgesetze zu machen, wird seitens der Universitätsadministration mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen beantwortet.“
    Flugblatt SDS 21. 11. 1967; Archiv
    178) Niederschrift>21.11.1967>>Gespräch Horkheimer mit Friedrich Pollock: “Die Revolte der SDS-Studenten”
    „Die Universität gibt ihnen Steine statt Brot, soweit es sich nicht um reine Fachausbildung handelt (aber auch diese wird immer problematischer, unadäquater). Mit normalen Versammlungen, gesitteten Demonstrationen haben sie nichts erreichen können. Die Universität nahm keine Notiz davon, man war sozusagen unter sich. jetzt machen sie Krakeel, so daß man sie nicht mehr überhören kann. Das ‘Go-in’ in die Vorlesung von Carlo Schmid hatte seinen guten Sinn. Wen interessiert, von einem führenden Politiker statt einer Stellungnahme zu den brennenden Tagesproblemen, eine Vorlesung zu hören über Theorie und Praxis der Außenpolitik am Beispiel der Gruppierung der Großmächte im 18. Jahrhundert. Die Wahl des Themas ist typisch dafür, wie die politische Wissenschaft wieder in harmlosen Geschichtsunterricht entpolitisiert wird. Als ob man über ein Thema, über das man sich in unzähligen Büchern informieren kann, einen Mann zu hören brauchte, der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten war und aktiver Minister ist. Ist die Forderung, er solle über die Notstandsgesetzgebung mit den Studenten diskutieren, nicht berechtigt?“
    Max Horkheimer, Gesammelte Schriften Bd. 14; nachgelassene Schriften 1949-1972, aaO, S. 452 f.
    179) Pressemitteilung>21.11.1967>>AStA: Go In Vorlesung Carlo Schmid 20.11.1967
    „Die Studenten der Johann Wolfgang Goethe – Universität werden auch in Zukunft versuchen, in Lehrveranstaltungen ihrer Hochschule Diskussionen über aktuelle politische Fragen herbeizuführen. Gerade weil dabei gegen die repressive Struktur des akademischen Lehrbetriebes sowie einer manipulierten Öffentlichkeit, rationale Meinungsbildung intendiert ist, wird man sich anderer Mittel zu bedienen haben als der am Montag bei Carlo Schmid verwendeten. 2) Der AStA kritisiert an dem genannten im Einzelnen folgendes: a) Es war ungeschickt, durch vorherige Ankündigung den Rahmen wissenschaftlicher Diskussion von vornherein zu sprengen. b) Es war falsch, durch nachträgliches Einmarschieren und Besetzen des Podiums die Anwesenden gegen den SDS aufzubringen und Prof. Schmid die Möglichkeit zu geben, seine Abneigung gegen Diskussionen als Standhaftigkeit gegen Erpressung auszugeben. c) Es widerspricht den demokratischen Spielregeln, daß der SDS nach der vom AStA herbeigeführten Abstimmung, die gegen ihn entschied, das Podium nicht verließ. 3) Der AStA widerspricht der Erklärung des Rektors, es habe sich bei dem um ‘faschistischen Terror‘ gehandelt. Er ist der Ansicht, daß solche Erklärungen nicht dazu beitragen, die Fehler dieser Aktion vernünftig zu diskutieren, damit sie später vermieden werden können.“
    Pressemitteilung AStA 21. 11. 1967; Archiv
    180) Artikel>22.11.1967>>FAZ: „Die Unruhe hält an“
    „Rund tausend Studenten diskutieren die Maßnahmen des Rektors’ – Nach den tumultuarischen Zuständen vom Montag während einer Vorlesung des sozialdemokratischen Bundesratsministers Professor Carlo Schmid an der Johann Wolfgang Goethe – Universität, ausgelöst durch ein ‘Go – in’ des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), hat auch gestern die Unruhe unter der Studentenschaft weiter angehalten. Anläßlich einer Vorlesung von Professor Iring Fetscher, in der der SDS in einer Diskussion mit dem Professor Auskunft darüber erhalten wollte, warum Fetscher als Senatsbeauftragter einer SDS – Veranstaltung zum Thema ‘Enteignet Springer’ die finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Kultusministeriums versagt hatte, kam es danach im Hörsaal IV unter mehr als 1000 Studenten zu einer Diskussion über die SDS – Aktion vom Vortage gegen Carlo Schmid. Nach dem vergeblichen Versuch des SDS, zu dem angeblichen Vorhaben des Rektors, zwei Studenten für die Vorfälle ‘exemplarisch zu bestrafen’, den anwesenden Justitiar der Universität zu hören und dazu, warum sich der Rektor ‘wie ein Pedell’ vor die Tür zum Hörsaal gestellt habe, wurde mit Mehrheitszustimmung der Studenten eine aus vier Vertretern verschiedener Hochschulgruppen gebildete Delegation mit der Bitte zum Rektor geschickt, er möge vor der Versammlung zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Dieser Versuch schlug fehl. Wie von einem Delegationsmitglied erklärt wurde, hatte sich Rektor Rüegg wegen anderer Verpflichtungen entschuldigen müssen. – Die Antwort der Delegation darauf war, eine schriftliche Erklärung an das Universitätssekretariat, in der Rüegg von den Studenten mit Entschiedenheit aufgefordert wurde, einer baldigen Stellungnahme nicht auszuweichen. Die Erklärung der Delegation an Rüegg enthielt auch den offensichtlich vom SDS – Vertreter initiierten Satz, der die mehr oder weniger zufällige Anwesenheit von rund 1000 Studenten zu einer ‘provisorischen Vollversammlung der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe – Universität’ machte.
    FAZ 22.11.1967; Archiv
    181) Bericht>23.11.1967>>Rektor: Go in Vorlesung Carlo Schmid
    „Bericht über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem ‘Go in’ des SDS am 20. 11. 1967. – Am Freitag, dem 17. November 1967, wurden vor der Mensa der Johann Wolfgang Goethe – Universität Flugblätter verteilt, deren Herausgeber der Sozialistische Deutsche Studentenbund ist. In ihnen wird der Bundesratsminister, Prof. Dr. Carlo Schmid, aus politischen Gründen angegriffen. – Dieses Flugblatt enthält u. a. folgenden Absatz: ‘Wir werden den Minister und Abgeordneten Carlo Schmid zur Rede stellen. Wir rufen zu einem ‘Go – in’ in die Vorlesung von Carlo Schmid auf, am Montag, dem 20. November; Treffpunkt 11. 30 Uhr vor dem Hörsaal VI.’ – Am Sonntag, dem 19. November 1967, warnte der Rektor der Johann Wolfgang Goethe – Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, telegrafisch den Vorstand des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes vor dem beabsichtigten Bruch des Hausfriedens. – Am Montag, dem 20. November 1967, ergriff die Universität zur Vermeidung der angekündigten Störung Maßnahmen: Zunächst gab der Rektor der Johann Wolfgang Goethe – Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, ein Flugblatt heraus, das weitgehend mit dem Inhalt des genannten Telegramms identisch ist. Dieses Flugblatt wurde insbesondere auch vor dem fraglichen Hörsaal gut sichtbar in Plakatgröße angebracht. – Vor Beginn der Vorlesung wurden die Hintereingänge des Vorlesungsraums, die man durch einen Hinteraufgang erreichen kann, geschlossen, so daß sie von außen nicht zu öffnen waren. Von innen konnten sie nur geöffnet werden, wenn man die sogenannte ‘Panikverriegelungen’ löste. – An die zwei Vordertüren stellten sich je zwei Angestellte der Universität, die nach Beginn der Vorlesung das Eindringen von Gruppen in den Hörsaal verhindern sollten. Der Andrang der Studenten zur Vorlesung war sehr stark, so daß schon einige Zeit vor dem Beginn der Vorlesung der Hörsaal überfüllt war: die Zuhörer drängten sich in den Gängen und links und rechts vom Rednerpodium. Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Rüegg, und der Dekan der Wirtschafts – und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Moxter, hatten zunächst beabsichtigt, im Hörsaal die Vorgänge zu beobachten und notfalls einzugreifen, falls während der Vorlesung eine Gruppe, wie angekündigt, in den Raum eindringen sollte. Da sich jedoch die Interessenten, die keinen Einlaß finden konnten, vor den beiden Vordereingängen stauten und sie blockierten, gelangten sie nicht in den Saal. Sie hielten sich jedoch in der Nähe der Vordertüren in der Vorhalle auf, um zumindest von hier aus die Ereignisse verfolgen zu können. Außerdem waren in diesem Vorraum noch anwesend: der Prorektor der Universität, Prof. Dr. Franz, der Dekan der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Lammers, der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Martienssen, Prof. Dr. Freyh, Vorsitzender des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften, der Assistentenvertreter der Naturwissenschaftlichen Fakultät und der juristische Sachbearbeiter des Rektorats, Assessor Riehn.- Ebenfalls in der Vorhalle, etwas abseits, stand eine Gruppe von Mitgliedern des SDS. Etwa gegen 11. 20 Uhr verließen einige von ihnen diese Ansammlung und näherten sich einer der Türen und versuchten, zum Hörsaal durchzudringen. Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Rüegg, stellte sie zur Rede, und es kam zu kurzen Diskussionen. – Daraufhin ließen sie von ihrem Vorhaben ab. Ungefähr gegen 11. 30 Uhr verließ die Gruppe die Vorhalle und drang ein Stockwerk tiefer durch den dortigen Hörsaal IV zum hinteren Treppenhaus vor und gelangte von dort aus zu den Hintereingängen des Hörsaals VI. – Die linke Tür (vom Auditorium aus gesehen) stand offen – offenbar hatte man sie von innen inzwischen entriegelt – und die Interessierten stauten sich hier genau so wie an den beiden Vordereingängen. Die rechte Tür (vom Auditorium aus gesehen) war hingegen zu dieser Zeit noch verschlossen. An ihre ‘Panikverriegelung’ hatte ein Fotoreporter seine Geräte gehängt. Er nahm sie jedoch ab, als gegen 11. 40 Uhr einer der Umstehenden ihn bat, sie herunterzunehmen, er wolle den Saal verlassen. Statt sich aus der Vorlesung zu entfernen, die bis dahin ungestört verlaufen war, entriegelte er die Tür, sperrte beide Flügel der Tür weit auf und winkte Außenstehenden zu. Zunächst kamen einzelne Personen durch diesen Eingang in den Saal. Dann drang jedoch eine größere Gruppe in, darunter auch SDS – Mitglieder, die sich anfangs in der Vorhalle aufgehalten hatten. – Der Assistent von Prof. Dr. Schmid, Wolfgang Rudzio, versuchte vergeblich, die Türen wieder zu schließen. Er wurde unmittelbar daran gehindert, da man die beiden Flügel der Tür mit Gewalt offen hielt. Kurz nach diesem Vorfall stieg ein SDS – Mitglied auf das etwa 10 – 15 m lange und 4 m tiefe Rednerpodium, stellte sich hinter Prof. Dr. Schmid auf und winkte nach rechts und links. – Darauf drangen von beiden Seiten etwa 30 Personen, darunter insbesondere auch die eingedrungene Gruppe, auf das Podium vor, scharten sich um den Redner und forderten ihn lautstark auf, eine Diskussion über die Notstandsgesetzgebung zu beginnen. Der größte Teil der etwa 1 000 Zuhörer reagierte auf dieses Vorgehen mit ‘Buh’ – Rufen, Pfeifen und Zurufen. Prof. Dr. Schmid rief: ‘Ich lasse mich zu Diskussionen nicht nötigen!’ Dann bemühte er sich, die Vorlesung fortzusetzen, wurde jedoch immer wieder unterbrochen. Die ihm am nächsten stehenden Störer versuchten ihn vom Mikrophon abzudrängen, störten ihn durch zahllose Zwischenrufe, beschrieben die über dem Podium angebrachten Tafeln mit Parolen (Beispiele: ‘Diskussion statt einer Vorlesung der Belanglosigkeit.’ – ‘Notstand ist Nötigung. ‘), beklatschten das Anschreiben dieser Parolen, unterhielten sich miteinander und riefen in das Publikum hinein; zeitweise riefen sie im Sprechchor ‘Notstandsminister ‘. – Der überwiegende Teil der Zuhörer forderte die Störer immer wieder durch Sprechchöre auf, den Raum zu verlassen (Beispiel: ‘SDS raus ‘). Der 1. Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Birkholz, versuchte, die Störer verschiedentlich zu bewegen, das Podium zu verlassen. Er hatte jedoch keinen Erfolg. – In der Vorlesungspause, die Prof. Dr. Schmid wie gewöhnlich von 12 – 12. 15 Uhr einlegte, erreichte der zweite AStA – Vorsitzende, Streeck, daß das Auditorium über die Frage abstimmte, ob man, der Forderung des SDS entsprechend, diskutieren wolle oder nicht. Die überwiegende Mehrheit der Zuhörer stimmte gegen eine solche Diskussion. Trotzdem verließen die Personen nicht das Podium und setzten auch nach der Pause ihre Störungen fort, so daß auch dann der Redner sich gar nicht oder nur mit Mühe verständlich machen konnte. Um 13. 00 Uhr schloß Prof. Dr. Schmid unter großem Beifall die Vorlesung. – Versuche, die Personalien der Eindringlinge festzustellen, waren erfolglos: Der juristische Sachbearbeiter des Rektorats, Assessor Riehn, der mit Unterbrechungen im Saal anwesend war, sprach mehrere von ihnen an und forderte unter Vorzeigen des Dienstausweises auf, ihre Namen zu nennen. Man weigerte sich in jedem Fall, die Aufforderung zu befolgen, obwohl die Betreffenden aufgeklärt wurden, daß sie hierzu verpflichtet seien. – Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Lammers, und Prof. Dr. Freyh beobachteten vom Ende der Pause an bis um 13. 00 Uhr vom Rande des Podiums aus die Aktionen der Störer. – Nach dem Ende der Vorlesung verließen die Zuhörer zum Teil den Hörsaal. Vor den Zurückgebliebenen versuchte ein SDS – Mitglied (später festgestellter Name: Frank Wolff) das Vorgehen zu rechtfertigen: zwar sei die Form verletzt worden, aber das Anliegen des SDS rechtfertige diese Verletzung. Anschließend wandte sich ein anderes SDS – Mitglied an das Auditorium (später festgestellter Name: Hans Jürgen Krahl), nahm kurz zu politischen Fragen Stellung und versuchte ebenfalls, das Vorgehen zu rechtfertigen. – Außerdem mißbilligte der 2. AStA – Vorsitzende, Streeck, die Form der Aktion. Zur Diskussion mit den Zuhörern kam es nicht. – Um 13. 30 Uhr räumte die Gruppe das Podium. An die Zuhörer, die den Raum verließen, wurde ein Flugblatt verteilt, welches u. a. folgenden Absatz enthält: – ‘Der SDS unterwirft sich keiner politischen Zensur, weder dem autoritären Diktat der Universitätsadministration, noch dem des Pseudo – Marxisten Fetscher. Deshalb rufen wir auf zum ‘Go – in’ in Fetschers Vorlesung am Dienstag, dem 21. 11., 15. 00 Uhr, Hörsaal II ‘. – Am Dienstag, dem 21. November 1967, gab der SDS eine Presseerklärung heraus, in der die Vereinigung u. a. feststellt: – ‘Der SDS verweigert sich den formalen Spielregeln der Diskussion, weil diese den Notstandsplanern nur zur Verschleierung ihres Vorhabens dienen, die Demokratie von innen her abzuschaffen ‘.“
    Bericht Rektor 23. 1. 1967; Rektorat 431 – 01, M. 2
    182) Brief>23.11.1967>>(Offener) Rektor: Go In Vorlesung Carlo Schmid
    „Mitteilung des Rektors zu den Vorfällen am 20. 11. 1967 – Am 20 November sind studentische und nichtstudentische Mitglieder der SDS – Hochschulgruppe Frankfurt a. M. unzulässigerweise in die Vorlesung von Professor Carlo Schmid eingedrungen und haben diese in einer Art und Weise gestört, die allgemein Empörung hervorgerufen hat. Der Versuch, Professor Schmid und dessen Hörer zu zwingen, die angekündigte und vom Auditorium gewünschte Vorlesung abzubrechen, ist dank der Besonnenheit des Vortragenden und der entschlossenen Haltung seiner Hörer gescheitert. Diese haben dadurch gezeigt, daß sie nicht gewillt sind, sich die Freiheit nehmen zu lassen, ihre Vorlesungen ungestört zu hören. Nach rechtlicher Abklärung der Vorfälle habe ich 1. Die Hochschulgruppe Frankfurt des SDS darauf hingewiesen, daß sie sich durch ihr Verhalten gegen die Vorschriften der Universität und ihre eigene Satzung vergangen hat. Ich habe sie aufgefordert, jede weitere rechtswidrige Störung des Universitätsbetriebes zu unterlassen und habe einstweilen ihre Zulassung als studentische Vereinigung suspendiert, 2. werde ich im Namen der Universität Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung erstatten und die entsprechenden Disziplinarverfahren eröffnen. Der SDS hat mir in seinem Brief vom 22. 11. 1967 eine Strafanzeige angedroht. Ich begrüße es, daß er sich damit auf den Boden gerichtlicher Abklärung begibt. Rüegg.“
    Öffentliche Mitteilung Rektor 23. 11. 1967; Archiv
    183) Flugblatt>23.11.1967>>SDS: „Wer ist hier faschistisch?“
    Wer ist hier faschistisch? – Auf die Erschießung eines Demonstranten steht Freispruch. – Demonstranten wurden verurteilt. – Die illegalen und verfassungswidrigen Schubladengesetze bleiben stillschweigend in den Behörden. – Die hier Widerstand leisten, sollen ‘geistig hochgeprügelt’(Barzel, d. h. aus der Universität eliminiert werden. – Zwei Rednern des s beim Notstandsminister Carlo Schmid wurden politische Prozesse angedroht. – Die demonstrative Abwehr solcher Angriffe wird heute von Leuten, die es besser wissen müßten, als faschistisch bezeichnet: – Offener Brief an den Rektor – Ew. Magnifizenz! Sie haben dem Frankfurter SDS vorgeworfen, sein Aufruf zu einem zu Prof. Carlo Schmid ziele ‘auf die Einübung faschistischer Terrormethoden.’ – Seit Jahren werden in der BRD Notstandsgesetze vorbereitet und verabschiedet, die eine scheinlegale Abschaffung der Demokratie bezwecken. Faschismus bedarf zur Zeit nicht der antiparlamentarischen Massenbewegungen, sondern wird institutionell im Zentrum des parlamentarischen Systems selbst vorbereitet. Die liberalen Prinzipien von Freiheit, Humanismus und Toleranz, einstmals als Garantie der Volkssouveränität und als Schutz für Minderheiten konzipiert, werden zersetzt und in ihr Gegenteil verkehrt: sie dienen den Herrschenden als Mittel der Manipulation, die Massen den Herrschaftsinteressen gefügig zu machen und die politisch aktiven Minderheiten zu unterdrücken. Notstandsgesetze werden als Mittel zur Erhaltung der Demokratie ausgegeben, die amerikanische Agression in Viet Nam als Kampf für die Freiheit, die Bomben auf Hanoi als Befriedungsaktion. – In Ihrem Telgramm verweisen Sie uns auf die Möglichkeit, politische Veranstaltungen in der Universität außerhalb des Lehrbetriebs durchzuführen. Damit aber reproduzieren Sie die etablierte Trennung von Wissenschaft und Politik, welche die Wissenschaft entpolitisiert und den Herrschaftsinteressen beliebig nutzbar macht, andererseits die vernunftlose Politik der Notstandsplanung mit ermöglicht. In Übereinstimmung mit dem ‘Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze’ wollten wir mit unserem Go in in die Vorlesung eines Wissenschaftlers der Politik und Ministers der Großen Koalition diese Trennung demonstrativ sichtbar machen und aufheben. Diesen provokativen Protest und die politische Demonstration gegen die Vorbereitung des Notstandsterrors aber wagen Sie als faschistisch zu diffamieren. Das ist ein Hohn auf die Opfer des faschistischen Terrors. – Wir fordern Sie auf, diese unverantwortliche Diffamierung unverzüglich öffentlich zurückzunehmen! Andernfalls werden wir Strafanzeige gegen Sie stellen.“
    Flugblatt SDS 23. 11. 1967; Archiv
    184) Strafanzeige>23.11.1967>>Rektor: Wegen Go in Vorlesung Carlo Schmid am 20.11.1967
    Strafanzeigegegen Ronny Loewy, Frank Wolff, Hans Jürgen Krahl, Burkhardt Bluem, Arno Krieger, Kurt Trautmann, Udo Riechmann, Klaus Dieter Katarski, Heinz Düx, Jürgen Bechmann, Poland Pankiewitz
    Strafanzeige Rektor 23.11.1967; Rektorat 206-06/1 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 1134/67)
    185) Bericht>24.11.1967>>Polizei: Podiumsdiskussion Hochschulreform
    „ Am Podiumstisch waren vertreten: Kultusminister Schütte, Prof. Rektor Rüegg, Wolfgang Streeck , AStA – Vorsitzender Birkholz, Antonia Gruneneberg. Als Rektor Rüegg mit Minister Schütte den Saal betrat, erhob sich ein ohrenbetäubender Lärm durch Pfui – und Buh – Rufe und Pfiffe. Die Veranstaltungsleitung lag in Händen des Studentenparlamentsvorsitzenden Volker Arneth. Streeck gab zunächst eine Erklärung ab, nach der Rektor Rüegg eine Beteiligung an der Diskussion abgelehnt habe, wenn Dipl. Ing. Wetzel vom SDS den Vorsitz führen sollte. Man habe sich der Nötigung gebeugt, um nicht die Veranstaltung ohne die Hauptperson durchführen zu müssen. Anschließend verlas Michael Wolf eine Erklärung, die sich auf die Vorgänge beim in der Vorlesung von Prof. Schmid bezog. Er forderte den Rektor auf, sich von seiner Erklärung – Einübung faschistischer Terrormethoden – zu distanzieren und sich an Ort und Stelle zu entschuldigen. Ferner verlangte Wolf die sofortige Rücknahme der Suspendierung des SDS. Die Antonia Grunenberg verlangte, daß durch Abstimmung erzwungen werde, daß Dipl. Ing. Wetzel die Diskussionsleitung übernommen werden soll. Die vorgenommene Abstimmung erbrachte aber keine Mehrheit für diesen Vorschlag. Man einigte sich dahingehend, daß Wetzel lediglich am Podiumstisch Platz nehmen konnte und setzte durch, daß auch der zweite SDS – Vorsitzende Frank Wolff hinzugezogen wurde. Auf Grund der Stimmung und Beifallsäußerungen war eindeutig zu erkennen, daß der SDS die Mehrheit der Versammelten hinter sich hatte. Die Podiumsdiskussion drehte sich bis gegen 22.00 Uhr hauptsächlich um hochschulinterne Dinge und um das neue Hochschulgesetz. Vorher verlas Rektor Rüegg eine Erklärung, die sich auf seine Entscheidung bezüglich Suspendierung des SDS bezog. Er wurde dabei laufend durch Zwischenrufe unterbrochen. Trotz der Aufforderung, seine Entscheidung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen, ließ er sich nicht darauf ein. Hierbei taten sich besonders die Sprecher des SDS: Krahl, K. D. Wolff, Riechmann, Grunenberg und Streeck hervor. Es zeigte sich wieder einmal, daß Krahl der eigentliche Beherrscher des SDS in Ffm. ist, der durch seine Ausführungen den Vorsitzenden Wolff zu einer Randfigur degradierte. Krahl betonte, daß es der reaktionäre Lehrkörper sei, der die Verantwortung für die Suspendierung des SDS trage. Es habe den Eindruck, daß alles von langer Hand vorbereitet worden sei. Bei seinen Entgegnungen machte Rektor Rüegg keine gute Figur. Zum Schluß verlas Streeck eine Erklärung des AStA in 7 Punkten. Herausnahme des Negativkatalog aus dem Hochschulgesetz; Drittelparität Studenten Mitwirkung der Studenten an der Universitätssatzung; Nichtmitwirkung des Wetzel als Provokation des Rektors; Entschuldigung des Rektors bezüglich seiner Äußerung; Rücknahme der Suspendierung des SDS und Verzicht auf das feudalistische Disziplinarrecht. Mit Mehrheit wurde zugestimmt. Krahl forderte zum Abschluß der Veranstaltung die Studenten auf, am Montag, den 27. 11. 1967, ein Teach – in über die skandalösen Vorgänge um die Freisprechung des Kriminalbeamten Kurras und die Zwangsmaßnahmen an der Uni Ffm. durchzuführen. Das Teach – in soll um 14. 00 Uhr innerhalb der Universität beginnen. Zu besonderen Zwischenfällen kam es nicht.“
    Polizeibericht 27. 11. 1967; Polizeipräsidium
    186) Brief>24.11.1967>>Privat an Rektor: Solidaritätsadresse
    „Hochverehrte Magnifizenz! – Durch Pressemeldungen erhielten wir Kenntnis von den Vorkommnissen während der Vorlesung von Prof. Dr. Schmid und Prof. Dr. Fetscher. Wir bewundern Ihre Maßnahme, die zur Suspendierung des SDS von der Universität führte und unterstützen voll und ganz Ihre Ansicht, daß das Verhalten des SDS weder einer demokratischen Opposition noch einer akademischen Auseinandersetzung über politische Tagesfragen entspricht. Wir bitten Eure Magnifizenz, den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten zum Wohle einer demokratischen Ordnung in unserem Staate, und wir versichern Eurer Magnifizenz unsere Hochachtung, unsere Anerkennung und unsere Mithilfe. Mit vorzüglicher Hochachtung [Es folgen Unterschriften von 12 Lehrern der Karl Rehbein Schule für Mädchen in Hanau. ].“
    Schreiben Privat an Rektor 24. 11. 1967; Archiv
    187) Brief>24.11.1967>>Rektor an Astavorsitzenden: Ordnung und Sicherheit bei Podiumsdiskussion
    „Sehr geehrter Herr Birkholz! – Ich fordere Sie als Veranstalter der heutigen Podiumsdiskussion auf, dafür zu sorgen, daß die üblichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden (Freihalten der Gänge, des Podiumsbereichs, Vermeidung von Überfüllung, ggfs. Einsetzung von Ordnern mit weißer Armbinde usw. ) und weise darauf hin, daß nach dem Versammlungsgesetz die Verantwortung für die gesamte Ordnung und Sicherheit bei Ihnen liegt.“
    Schreiben Rektor an Birkholz 24. 11. 1967; Rektorat 412 – 01
    188) Artikel>24.11.1967>>Süddeutsche Zeitung: „Sozialistischer Deutscher Studentenbund – Geld vom Staat – non olet“
    „Unerwünschter Blick in die Kassen der Frankfurter Zentrale. – Betrachtet man die beiden Störmanöver des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) in der Frankfurter Universität zu Beginn dieser Woche, so ging es nur beim ersten um Show und Politik. Beim zweiten als ‘Go in’ deklarierten Unternehmen mühten sich die sozialistischen Studenten um Aufsehen und Geld. – Nachdem die Jungakademiker eine halbe Stunde nach Vorlesungsbeginn durch eine Hintertür in den Hörsaal von Bundesratsminister Professor Carlo Schmid Einlaß gefunden hatten, suchten sie ihn vergeblich in eine Diskussion über die geplante Notstandsgesetzgebung zu verwickeln. Sie erhielten auch nicht seine Unterschrift unter ein Antinotstandsmanifest der Studentenschaft. Am nächsten Tag aber war ihnen mehr Erfolg beschieden. Zwar weigerte sich der Rektor der Universität, Professor Rüegg, mit den sozialistischen Studenten über seine Charakterisierung des ‘Go in’ als ‘Einübung faschistischer Terrormethoden‘ zu diskutieren und seine Androhung zu erläutern, er werde von Juristen prüfen lassen, ob die Störmanöver als Hausfriedensbruch anzusehen seien. Doch Professor Iring Fetscher sprach während seiner Vorlesung eine Viertelstunde lang mit dem SDS über dessen Geldsorgen. – Die sozialistischen Studenten hatten Fetschers Vorlesung für ihr zweites ‘Go in’ erkoren, weil der Professor, der zuständige Senatsbeauftragte, dem SDS zur Finanzierung einer Veranstaltung unter dem Motte ‘Enteignet Springer’ keinen staatlichen Zuschuß zahlen will. Wie alle politischen Studentengruppen an den hessischen Universitäten erhält auch der SDS ‘Zuwendungen für die Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung der Studenten’ aus dem Kultusetat des Landes. Fetscher, der in Frankfurt die Vergabe der Mittel an die Studentenorganisationen der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität entscheidet, verweigerte dem SDS das Geld, weil die Enteignungsforderung dem Grundgesetz widerspreche und Staatszuschüsse nicht gesetzwidrig verwandt werden dürften. – Die Frankfurter SDS – Gruppe mit knapp 2000 Mitgliedern erhält von diesen Staatszuschüssen etwa 2500 bis 3000 Mark. Außer diesen, in einigen Bundesländern gewährten öffentlichen Mittel, muß der SDS auf finanzielle Unterstützung des Staates verzichten. Der Verband prozessiert zur Zeit gegen die Bundesregierung, weil er wie andere Studentenorganisationen mit Mitteln des Bundesjugendplanes gefördert zu werden wünscht. Der in Frankfurt residierende Bundesvorstand des SDS, zugleich Zentrale vieler Protestaktionen und Demonstrationen schätzt es nicht, wenn Außenstehende ihm in die Kasse blicken möchten. Finanzreferentin Angelika Schatz: ‘Wir geben nicht gerne Auskunft über unsere Finanzen ‘. – Der Bundesvorstand gibt in diesem Jahr 6500 Mark für Papier und Telefon, weitere 3300 Mark für Porto und 2800 Mark Miete für eine Etage in der Nähe des Frankfurter Messegeländes aus. Mehr als 4000 Mark Auslagen haben die Mitglieder des Landesvorstandes mit ihren Reisen in Sachen Protest. 3800 Mark sind für sogenannte innerverbandliche Kommunikation vorgesehen. Alles in allem rund 20 000 Mark, die nur zu einem Viertel durch Mitgliedsbeiträge aufgebracht werden. – Die etwa 2000 Mitglieder des SDS aus dem ganzen Bundesgebiet sollen pro Semester vier Mark an den Bundesvorstand in Frankfurt abführen, falls sie an ihrer Universität für ihre Gruppe jene öffentlichen Gelder erhalten. Diejenigen, die über gar keine Staatszuschüsse verfügen, haben nur zwei Mark pro Semester an den Bundesvorstand zu zahlen. An den einzelnen Hochschulen haben die SDS – Mitglieder unterschiedliche Betragsforderungen zu erfüllen. So in Berlin fünf Mark pro Monat, in Frankfurt jedoch nur 12 Mark pro Semester. Doch von seinen Beiträgen allein kann der SDS nicht leben. – 20 824, 30 Mark seines im August aufgestellten Jahresetat von mehr als 57 000 Mark flossen dem Bundesvorstand als Spenden und Publikationshonorare zu. Freunde und Gönner unter den Professoren verschiedener Universitäten sowie ehemalige SDS – Mitglieder in einigen Verlagen der Bundesrepublik nehmen die linken Jungakademiker so ernst, daß sie sich dies etwas kosten lassen. – Die Studenten des SDS haben durch den Verkauf sozialistischer Literatur 4765, 56 Mark eingenommen. Ständig im Sortiment ist die Mao – Bibel. Weitere 4000 Mark sind im Etat als Erträge aus dem zwar selbständigen, aber mit dem SDS eng liierten Verlag Neue Kritik ausgewiesen, der regelmäßig eine Zeitschrift und kritische Literatur herausbringt. – Das von Gegnern des SDS immer wieder verbreitete Gerücht, die sozialistischen Studenten erhielten als bemerkenswerteste außerparlamentarische Opposition der Bundesrepublik Gelder aus dem Osten oder gar von der sowjetischen Militärmission in Frankfurt (etwa für Antivietnamaktionen), werden vom SDS – Vorstand als Witz bezeichnet. sie sind jedenfalls nicht nachprüfbar. Nachprüfbar ist indes folgendes: Der SDS ließ in diesem Jahr dem Vietcong 9837, 82 Mark zukommen, die die Studenten bei einer Straßensammlung zusammengebracht hatten.“
    Süddeutsche Zeitung 24. 11. 1967: „Sozialistischer Deutscher Studentenbund – Geld vom Staat – non olet „; Archiv
    189) Flugblatt>24.11.1967>>Antifaschistische Aktion: „Laßt es nicht zu!“, Aufruf zur Kundgebung am selben Tag gegen NPD
    „[ ]Es sprechen: Gerhard Zwerenz, Schriftsteller München und Vertreter der Antifaschistischen Aktion. Es rufen auf: [ ] Klaus Kreppel (Humanistische Studentenunion, politischer Referent des Allgemeinen Studentenausschusses – ‘AStA – )[ ] Kurt Trautmann (Sozialistischer Deutscher Studentenbund – SDS), Hein Tümler (Mitglied im SPD – Vorstand Westend) Kurt Weber (Vereinigungen der Verfolgten des Naziregimes) – Laßt es nicht zu! – Am kommenden Freitag will die neonazistische NPD eine Großkundgebung in unserer Stadt veranstalten. Adolf von Thadden, der Führer der NPD, will dort sprechen und sein antidemokratisches und freiheitsfeindliches Programm verkünden. – Dieses Programm mit seinen Phrasen und Schlagworten gleicht dem der Hitler – Partei vor 40 Jahren. In der selben demagogischen Weise werden Demokratie und Verfassung untergraben. Die Neonazis verleumden alles Fortschrittliche und hetzen gegen die Gewerkschaften, Studenten, Intellektuellen und Ausländer. Sie handeln nach Goebbels Motto: ‘Nutzen wir die Demokratie, um sie zu vernichten.’ Wohin das in der Vergangenheit führte, wissen und spürten wir nur zu gut. Auch unsere Heimatstadt Frankfurt wurde ein Opfer dieser barbarischen Politik. – Die Neonazis haben steinreiche Hintermänner. Sie werden genau wie einst Hitler von der Großindustrie ausgehalten. – Das Unglück Deutschland darf sich nicht wiederholen. – Im Jahre 1928 erreichte die NSDAP Hitlers 810 000 Stimmen in ganz Deutschland. Zwei Jahre danach waren es 13, 7, Millionen Wähler, die den Nazis auf den Leim gingen. Hitler kam an die Macht. Die Nazis, Deutschlands schlimmste Feinde trieben unser Land in die Kriegskatastrophe. – Heute, zwei Jahre nach der Gründung der neuen Nazipartei, hat die NPD bei sechs Landtagswahlen 1, 4 Millionen Stimmen erreicht. Bei den kommenden Stadtverordnetenwahlen in Frankfurt will die NPD ins Rathaus und 1969 in den Bundestag. – Demokraten! – Laßt nicht zu, daß sich die Neonazis zur Vernichtung von Freiheit, Recht und Demokratie sammeln. – Kommt zur Großkundgebung auf den Alfred – Brehm – Platz am Zoo. – Verlangt vom Oberbürgermeister unserer Stadt unter Berufung auf die Hessische Verfassung und das Grundgesetz das Verbot der NPD – Kundgebung. Verantwortlich für den Inhalt: Kurt Weber, Frankfurt/M. [ ].“
    Flugblatt Antifaschistische Aktion 24. 11. 1967; Archiv
    190) Flugblatt>24.11.1967>>SDS: Aufruf zur Podiumsdiskussion am selben Tag
    „Frankfurt wie Berlin – Prof. Rüegg ‘- Ich wünsche mir eine Kritische Universität zum Geburtstag’ – Stunden einer Eskalation – 1. Ankündigung einer Diskussion mit Prof. Carlo Schmid über von ihm mit geplante Notstandsgesetze (Flugblatt des SDS) – 2. Telegramm Rüegg: Aufruf zu politisch provokativer Diskussion in Vorlesung ‘zielt auf Einübung faschistischer Terrormethoden’ – 3. Universitäts – Verfassungsschutz’ und Universitätsjustitiar versuchen einzelne Teilnehmer am persönlich einzuschüchtern und ihre Identität festzustellen – 4. Der Rektor droht, einzelne Studenten (Rädelsführer) strafverfolgen zu lassen – 5. Der SDS protestiert in einem Offenen Brief gegen ‘unverantwortliche Diffamierung’ durch den Rektor – 6. Der Rektor zwingt dem AStA – Vorsitzenden Birkholz den Parlamentsbeschluß zu ignorieren und den vom Studentenparlament vorgesehenen Diskussionsleiter Kommilitone Dietrich Wetzel (SDS) abzusetzen. Anderenfalls werde er, Prof. Rüegg, an der Diskussion zum Hochschulgesetz am Freitag nicht teilnehmen. – 7. Anschlag des Rektors in der Universität: vorläufige Suspendierung des SDS Frankfurt von der Universität – Diese Entscheidung zeigt den politischen Charakter der formalen Argumentation gegen das. Was vorgeblich der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung der Universität diente, erweist sich jetzt als Versuch, den SDS an seiner politischen Basis zu treffen. Indem der SDS an der Universität praktisch verboten wird, soll ein wesentlicher Teil der außerparlamentarischen Opposition mundtot gemacht werden. Damit erweist sich der Rektor dieser Universität als direktes Vollzugsorgan der herrschenden Kräfte. Die Autonomie der Universität ist gefährdet. Diese Entscheidung des Rektors gegen den SDS betrifft nicht nur den SDS, sondern richtet sich gegen jegliche unabhängige studentische Politik in Universität und Gesellschaft. Heute abend Hörsaal VI – Diskussion der Hochschulreform mit Prof. Rüegg“
    Flugblatt SDS 24. 11. 1967; Archiv
    191) Resolution>24.11.1967>>AStA und andere: Drittelparität
    „Auf Antrag des AStA am 24. 11. 1967 von mehr als 1000 Studenten mit großer Mehrheit verabschiedet – 1. Die hier versammelten Studenten fordern den anwesenden Kultusminister des Landes Hessen auf, dafür Sorge zu tragen, daß – der Negativkatalog nach Art. 35, 2 Hess. Hochschulgesetz gestrichen wird; – die Drittelparität für alle akademischen Beschlußgremien gegen den Willen der reaktionären Mehrheit der Professoren gesetzlich erzwungen wird; – an den Instituten Assistenten, Studenten und Professoren gemeinsam über die Verwendung und den Einsatz der Mittel in Lehre und Forschung befinden können; – öffentlich über die Entscheidung der akademischen Beschlußgremien diskutiert werden kann. – 2. Wir werden ein Satzungsgebendes Konzil, in dem die Studenten nicht mit mindestens einem Fünftel der Teilnehmer vertreten sind, nicht anerkennen. Eine Satzung, die dermaßen ohne unsere Beteiligung zustandekommt, gilt für uns nicht. Der Hessische Kultusminister ist aufgefordert, die Professorensatzung zurückzuweisen. – 3. Wie notwendig eine Demokratisierung der inneruniversitären Entscheidungen ist, wird insbesondere deutlich an den Versuchen des Rektors dieser Universität, einen aktiven Studentenverband administrativ abzuwürgen. Damit erfüllt Professor Rüegg den Willen derjenigen, denen nichts an einer demokratischen, alles aber an einer durch Notstandsgesetze faschisierten Gesellschaft liegt. – 4. Rektor Rüeggs Androhung, er werde nicht teilnehmen, wenn Herr Dipl – Ing. Wetzel die Diskussion leite, ist eine Provokation gegenüber dem Studentenparlament, das Herrn Wetzel als Diskussionsleiter eingeladen hat. Der AStA hat sich dieser Erpressung nur gebeugt, um dem Rektor keinen Vorwand zu geben, an der Diskussion nicht teilzunehmen. – 5. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Suspendierung des SDS, die volle Wiederherstellung seiner Rechte und den Verzicht auf die Anwendung des feudalistischen Disziplinarrechts . Statt Anrufung der Gerichtsbarkeit verlangen wir endlich vernünftige Diskussionen zwischen Lehrenden und Lernenden über die politischen Dimensionen des vermittelten Lehrstoffs. Gäbe es diese Diskussionen schon heute, hätte es zu dem gar nicht erst zu kommen brauchen. – 6. Der Rektor wird aufgefordert, sich bei den Mitgliedern des SDS für den Ausdruck ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ zu entschuldigen. Dies ist die Voraussetzung für eine Diskussion über die Methoden, die bei dem verwendet wurden. – 7. Wir bekräftigen, daß wir mehr denn je versuchen werden, politische Diskussionen in Vorlesungen und Seminaren der Universität zu beginnen. Daran werden wir uns durch repressive Maßnahmen eines Rektors, den wir nicht haben wählen dürfen, nicht hindern lassen.“
    Flugblatt AStA 24. 11. 1967; Archiv
    192) Resolution>24.11.1967>>Teach-In: Aufhebung Suspendierung SDS
    „Auf Antrag des AStA vom 24. 11. 1967 von mehr als 1000 Studenten mit großer Mehrheit verabschiedet: – 1. Die hier versammelten Studenten fordern den anwesenden Kultusminister des Landes Hessen auf, dafür Sorge zu tragen, daß – der Negativkatalog nach Art. 35, 2. Hess. Hochschulgesetz gestrichen wird; – die Drittelparität für alle akademischen Beschlußgremien gegen den Willen der reaktionären Mehrheit der Professoren gesetzlich erzwungen wird; – an den Instituten Assistenten, Studenten und Professoren gemeinsam über die Verwendung und den Einsatz der Mittel in Lehre und Forschung befinden können; – öffentlich über die Entscheidung der akademischen Beschlußgremien diskutiert werden kann. – 2. Wir werden ein satzungsgebendes Konzil, in dem die Studenten nicht mit mindestens einem Fünftel der Teilnehmer vertreten sind, nicht anerkennen. Eine Satzung, die dermaßen ohne unsere Beteiligung zustandekommt, gilt für uns nicht. Der Hessische Kultusminister ist aufgefordert, die Professorensatzung zurückzuweisen. – 3. Wie notwendig diese Demokratisierung der inneruniversitären Entscheidungen ist, wird insbesondere deutlich an den Versuchen des Rektors dieser Universität einen aktiven Studentenverband administrativ abzuwürgen. Damit erfüllt Professor Rüegg den Willen derjenigen, denen nichts an einer demokratischen, alles aber an einer durch Notstandsgesetze faschisierten Gesellschaft liegt. 4. Rektor Rüeggs Androhung, er werden nicht teilnehmen, wenn Herr Dipl. Ing. Wetzel die Diskussion leite, ist eine Provokation gegenüber dem Studentenparlament, das Herrn Wetzel als Diskussionsleiter eingeladen hat. Der AStA hat sich dieser Erpressung nur gebeugt, um dem Rektor keinen Vorwand zu geben, an der Diskussion nicht teilzunehmen. – 5. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Suspendierung des SDS, die volle Wiederherstellung seiner Rechte und den Verzicht auf die Anwendung des feudalistischen Disziplinarrechts. Statt Anrufung der Gerichtsbarkeit verlangen wir endlich vernünftige Diskussionen zwischen Lehrenden und Lernenden über die politischen Dimensionen des vermittelten Lehrstoffs. Gäbe es diese Diskussion schon heute, hätte es zu dem Go – in gar nicht erst zu kommen brauchen. – 6. Der Rektor wird aufgefordert, sich bei den Mitgliedern des SDS für den Ausdruck ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ zu entschuldigen. Dies ist die Voraussetzung für eine Diskussion über die Methoden, die bei dem Go – in verwendet wurden. – 7. Wir bekräftigen, daß wir mehr denn je versuchen werden, politische Diskussionen in Vorlesungen und Seminaren der Universität zu beginnen. Daran werden wir uns durch repressive Methoden eines Rektors, den wir nicht haben wählen dürfen, nicht hindern lassen.“
    DISKUS 1967, Nr.7/8, Seite 16
    193) Brief>26.11.1967>>(Offener) Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Der richtige Gebrauch der Begriffe
    „ Wissenschaftliche Stellungnahme von 17 Assistenten und Mitarbeitern der Fächer Soziologie und Philosophie zu Äußerungen des Rektors – Zum richtigen Gebrauch der Begriffe – Am 20. 11. 1967 veranstaltete der . i. SDS; ein Go – in in die Vorlesung von Carlo Schmid, um eine Diskussion über die Notstandsgesetze zu erzwingen. Diese Aktion bezeichnete der Rektor schon vor ihrem Beginn als ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ und nahm sie dann zum Anlaß, den SDS wegen Hausfriedensbruch und Nötigung als studentische Organisation von der Hochschule zu suspendieren. Urteil und Maßnahmen des Rektors stützen sich ausschließlich auf formale Kriterien. Politiker und Wissenschaftler haben den Faschismus lange Zeit undifferenziert unter dem Modell des Totalitarismus; begriffen. Jedoch schon seit den zwanziger Jahren erwiesen historische Analysen, daß eine nur an formalen Kriterien orientierte Definition irreführend ist. 1) Als Faschismus formiert sich die bewaffnete restaurative Reaktion auf eine konkrete historische Situation, in der die sozial – ökomomischen Spannungen die bestehenden Machtverhältnisse und ihren institutionellen Rahmen sprengen. Gegen strukturelle Veränderungen, die eine freiere und sozial gerechte Gesellschaft herbeiführen könnten, mobilisieren die faschistischen Bewegungen autoritäre, kleinbürgerliche Ressentiments. Diese lassen sich einerseits für die Erhaltung und Verhärtung undemokratischer Verhältnisse nicht zuletzt für großkapitalistische Interessen, einspannen und werden andererseits beim Aufbau paramilitärischer Organisationen als Mittel der Integration benutzt. Wenn der Rektor dennoch aufgrund einer ahistorischen Betrachtungsweise den Faschismus – Vorwurf erhoben hat, so ist er entweder als Soziologe über den Stand der wissenschaftlichen Diskussion nicht informiert oder er setzt sich dem Verdacht aus, wider besseres Wissen ein verbreitetes Vorurteil zur Verschleierung undemokratischer Absichten zu benutzen. Der Stereotyp vom linken Faschismus ist, nachdem illegitimerweise von den Zielen des SDS abstrahiert wurde, auf die Methoden gemünzt. Doch selbst von diesem bornierten Standpunkt aus erweist sich die Verwendung des Faschismus – Begriffes als unzulässig. faschistische Methoden zielen darauf ab, Minderheiten in Angst zu versetzen und schließlich physisch zu vernichten, um bei der Mehrheit die Bereitschaft zu blinder Akklamation zu erzeugen. Die Methoden des SDS dagegen, die im Detail durchaus kritisch diskutiert werden sollen, wollen eine rationale Diskussion überhaupt erst in Gang bringen und die Träger von Herrschaft dazu herausfordern, sich zu legitimieren oder mangels Legitimation auf ihre Privilegien zu verzichten. Angst können diese Methoden nur bei jenen erzeugen, die als Inhaber von Herrschaftspositionen weder in der Lage noch willens sind, ihre Positionen und ihr Handeln zu legitimieren. Der Soziologe Rüegg müßte wissen, daß die organisatorische Struktur des SDS, das demokratische Verhältnis zwischen Mitgliedern und gewählten Vorständen, die Öffentlichkeit der Sitzungen seiner Organe und der Verzicht auf das Mitgliedsprinzip bei Diskussionen und Aktionen der Gruppe, nichts gemein haben mit dem Führerprinzip und der hierarchischen Struktur von Organisationen, die die Einübung faschistischer Methoden praktizieren. Der Rektor hat es weiterhin für richtig gehalten, die Aktionen des SDS als ‘Terror‘ zu klassifizieren. Terror ist der Gegenbegriff zu den Grundlagen demokratischer Rationalität; er sollte deshalb nur in diesem Sinne gebraucht werden. Wir nehmen also an, der Rektor habe, als er von ‘Terror‘ sprach, nicht die Diffamierung eines Studentenverbandes, sondern die präzise Bezeichnung eines politischen Phänomens im Sinne gehabt. Welche Verletzung demokratischer Grundrechte hätte er meinen können? Vermutlich bezog er sich auf die Rede – und Wissenschaftsfreiheit. Doch auch für diesen Fall kann Professor Rüeggs Terminologie nicht ernstgenommen werden. Denn seinen eigenen wissenschaftlichen Maßstäben gemäß hätte der Rektor wissen oder sich vergegenwärtigen müssen, daß in der soziologischen und in Teilen der verfassungsrechtlichen Literatur die bürgerlichen Freiheitsrechte eine sozialstaatliche Umdeutung erfahren haben, die sich auf bestimmte Veränderungen der industriegesellschaftlichen Sozialstruktur stützt. Nach dieser Theorie können bürgerliche Freiheitsrechte nur noch als sozialstaatliche Teilhaberrechte ihren angestammten Sinn erfüllen, den Bürger von irrationaler Gewalt und unbegriffenem Zwang zu schützen. Dieser Theorie zufolge enthält das Grundrecht der Redefreiheit nicht mehr das Recht z. B. von Politikern, nur hinter den verschlossenen Türen der Großen Koalition zu reden und im übrigen zu schweigen. Redefreiheit garantiert vielmehr das Recht des Bürgers auf die praktische Herstellung von uneingeschränkt funktionierenden politischen Kommunikationsprozessen und die Teilnahme an ihnen. Ebenso bedeutet Wissenschaftsfreiheit nicht mehr nur das Privileg der Ordinarien, frei vom staatlichen Eingriff autonom zu bestimmen, was Inhalt von Lehre und Forschung sein soll. Wissenschaftsfreiheit garantiert darüber hinaus den Anspruch der Studenten, die Entscheidungsgründe dafür zu erfahren und zu diskutieren, was Inhalt von Forschung und Lehre sein soll und weshalb bestimmte Inhalte aus Lehre und Forschung ausgeklammert bleiben sollen. Die Rechte, die in diesem theoretisch zur Genüge ausgearbeiteten 2) – Begriff der sozialen Demokratie enthalten sind, haben die Studenten praktisch wahrzunehmen versucht. Der Rektor ist nicht gehalten, dieser Theorie zuzustimmen; er kann sie wissenschaftlich kritisieren. Ihm muß aber bekannt sein, daß diese Theorie und die von ihr geforderte Praxis dem Zentrum der demokratischen Tradition entstammen. Die offensichtliche Unkenntnis hiervon führte ihn zum falschen Gebrauch des Begriffes Terror. In einem präziseren Sinne könnte der betroffenen Studentenverband den Vorwurf des Terrors, nämlich des administrativen, gegen den Rektor wenden. Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst des Linksfaschismus. Gegen die unreflektierte Verwendung derartiger Begriffe, gegen die Diffamierung unbequemer Minderheiten protestieren wir mit aller Entschiedenheit. Ein ehemaliger Bundeskanzler spricht ungeniert in nationalsozialistischen Jargon von ‘Entartung ‘; seine Magnifizenz von faschistischem Terror dort, wo kritische Studenten ihre Lehrer zu rationaler Diskussion provozieren. Wir weigern uns, die Äußerungen des Rektors und die aus ihnen resultierenden Entscheidungen zu akzeptieren. Sie sind dazu angetan, davon abzulenken, den Terror dort zu suchen, wo er wirklich ausgeübt wird – mit tödlichen Pistolenschüssen und Wasserwerfern, Demonstrationsverboten und autoritärer Beschneidung uneingeschränkter Meinungsäußerung. 1) Eine Einführung in Soziologie und Geschichte des Faschismus geben: Neumann, Behemoth – The Structure and Practice of National Socialism – Nolte, Der Faschismus in seiner Epoche – Sontheimer, Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik – Spezialstudien und weitere Literaturhinweise sind in den Heften 30, 32, 33 u. 41 der Zeitschrift ‘Das Argument’ enthalten. Zum Totalitarismus – Begriff vgl. Lange, Politische Soziologie 2) Abendroth, Anagonistische Gesellschaft und politische Demokratie – Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit – ders. et al., Politische Beteiligung – ein Wert an sich?, in ‘Student und Politik’ – Neumann, The Democratic and the Authoritarian State – Zum Problem der Wissenschaftsfreiheit vgl. Nitsch et al., Hochschule in der Demokratie pp. 148 – 239. Dr. J. Bergmann, Dipl. Soz. H. Berndt, Dipl. Soz. U. Billerbeck, Dr. G. Brandt, Dipl. Soz. Mv Freyhold, Dipl. Soz. Hofmann, Dipl. Soz. K. Horn, Dipl. Soz. U. Jaerisch, Dipl. Soz. E. Mayer, Dipl. Kfm. E. Mohl, Dipl. Soz. C. Offe, Dr. J. Ritsert, Dipl. Soz. X. Rajewsky, Dipl. Soz. P. Schafmeister, Dr. A. Schmidt, Dipl. Soz. Schmidt, Dipl. Ing. D. Wetzel, Dr. E. Becker, u.a.“
    Offener Brief wiss. Mitarbeiter 26. 11. 1967; Archiv
    194) Bericht>27.11.1967>>Polizei: Podiumsdiskussion Hochschulreform
    „[ ]Am Podiumstisch waren vertreten: Kultusminister Schütte, Prof. Rektor Rüegg, Wolfgang Streeck, AStA – Vorsitzender Birkholz, Antonia Grunenberg. Als Rektor Rüegg mit Minister Schütte den Saal betrat, erhob sich ein ohrenbetäubender Lärm durch Pfui – und Buh – Rufe und Pfiffe. Die Veranstaltungsleitung lag in Händen des Studentenparlamentsvorsitzenden Volker Arneth. Streeck gab zunächst eine Erklärung ab, nach der Rektor Rüegg eine Beteiligung an der Diskussion abgelehnt habe, wenn Dipl. Ing. Wetzel vom SDS den Vorsitz führen sollte. Man habe sich der Nötigung gebeugt, um nicht die Veranstaltung ohne die Hauptperson durchführen zu müssen. Anschließend verlaß Michael Wolf eine Erklärung, die sich auf die Vorgänge beim Go – in in der Vorlesung von Prof. Schmid bezog. Er forderte den Rektor auf, sich von seiner Erklärung – Einübung faschistischer Terrormethoden – zu distanzieren und sich an Ort und Stelle zu entschuldigen. Ferner verlangte Wolf die sofortige Rücknahme der Suspendierung des SDS. Die Antonia Grunenberg verlangte, daß durch Abstimmung erzwungen werden, daß von Dipl. Ing. Wetzel die Diskussionsleitung übernommen werden soll. Die vorgenommene Abstimmung erbrachte aber keine Mehrheit für diesen Vorschlag. Man einigte sich dahingehend, daß Wetzel lediglich am Podiumstisch Platz nehmen konnte und setze durch, daß auch der zweite SDS – Vorsitzende Frank Wolff hinzugezogen wurde. Auf Grund der Stimmung und Beifallsäußerungen war eindeutig zu erkennen, daß der SDS die Mehrheit der Versammelten hinter sich hatte. – Die Podiumsdiskussion drehte sich bis gegen 22. 00 Uhr hauptsächlich um hochschulinterne Dinge und um das neue Hochschulgesetz. Vorher verlas Rektor Rüegg eine Erklärung, die sich auf seine Entscheidung bezüglich Suspendierung des SDS bezog. Er wurde dabei laufend durch Zwischenrufe unterbrochen. Trotz der Aufforderung, seine Entscheidung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen, ließ er sich nicht darauf ein. Hierbei taten sich besonders die Sprecher des SDS: Krahl, K. D. Wolff, Riechmann, Grunenberg und Streeck hervor. Es zeigte sich wieder einmal, daß Krahl der eigentliche Beherrscher des SDS in Frankfurt ist, der durch seine Ausführungen den Vorsitzenden Wolff zu einer Randfigur degradierte. Krahl betonte, daß es der reaktionäre Lehrkörper sei, der die Verantwortung für die Suspendierung des SDS trage. Es habe den Eindruck, daß alles von langer Hand vorbereitet worden sei. Bei seinen Entgegnungen machte Rektor Rüegg keine gute Figur. – Zum Schluß verlas Streeck eine Erklärung des AStA in 7 Punkten. Herausnahme des Negativkatalogs aus dem Hochschulgesetz; Drittelparität der Studenten; Mitwirkung der Studenten an der Universitätssatzung; Nichtmitwirkung des Wetzel als Provokation des Rektors; Entschuldigung des Rektors bezüglich seiner Äußerungen; Rücknahme der Suspendierung des SDS und Verzicht auf das feudalistische Disziplinarrecht. Mit Mehrheit wurde zugestimmt. – Krahl forderte zum Abschluß der Veranstaltung die Studenten auf, am Montag, den 27. 11. 1967, ein Teach – in über die skandalösen Vorgänge um die Freisprechung des Kriminalbeamten Kurras und die Zwangsmaßnahmen an der Uni Frankfurt durchzuführen. Das Teach – in soll um 14. 00 Uhr innerhalb der Universität beginnen. Zu besonderen Zwischenfällen kam es nicht.“
    Polizeibericht 27. 11. 1967; Archiv
    195) Brief>27.11.1967>>(Offener) AStA (Streeck): Zum Go In Vorlesung Carlo Schmid
    „Die Stellungnahmen des AStA liegen vor; sie gelten fort. Wir fügen folgendes hinzu: I. Daß die Universität veraltet, erstarrt, unzeitgemäß sei, ist ein Gemeinplatz; Verzweiflung über ihre offenbare Unfähigkeit, sich zu reformieren, ergreift immer mehr Studenten. Darüber, was zu tun sei, hat studentische Politik allerdings das allgemeine Einverständnis aufgekündigt. Aktionen wie das Go in bei Prof. Carlo Schmid sind Bestandteil einer studentischen Praxis, die nicht mehr bei Beanstandungen der mangelnden technischen Effizienz der Hochschulen stehen bleibt, sondern diesen Begriff von Effizienz selbst in die Kritik einbezieht. Damit kritisiert sie Tendenzen zur Effektuierung des Lehrbetriebs, durch welche die Wissenschaft zum Produktionsfaktor im entfalteten Kapitalismus werden soll. Dies zielt auf die Inhalte von Forschung und Lehre, d. h. auch ihre möglichen emanzipatorischen Potenzen. Währenddessen umgreift ein gesamtgesellschaftlicher Formierungsprozeß Wissenschaft als gesellschaftliche Tätigkeit, indem er sie außerwissenschaftlichen Interessen dienstbar macht. Der verhängnisvolle Zusammenhang zwischen Universität als Produktionsstätte hochqualifizierter Arbeit, zwischen Herrschaft, Großwirtschaft, Rüstung, militärischer und ziviler Forschung usw. ist es, der zerbrochen, mindestens aber sichtbar gemacht werden soll. In diesem Kontext kann Abstinenz der Wissenschaft von politischer Praxis – eine Abstinenz, durch die sie jederzeit Werkzeug in den Händen von Machteliten werden kann – innerhalb einer durch Notstandsgesetze paralysierten parlamentarischen Demokratie eine erneute widerstandslose Gleichschaltung begünstigen: – begünstigt sie tendenziell heute schon. Wissenschaft wird zum Herrschaftsinstrument, wenn sie nicht kritisch über ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen nachdenkt, wenn sie Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis nicht verschweigt oder verleugnet, sondern im Gegenteil bewußt herstellt. Eine Wissenschaft, die sich für grundsätzlich unpolitisch hält, ist ebenso politisch wie jede andere, nur daß sie es nicht merkt. Praxis, die das ändern will, beeinträchtigt nicht die Freiheit von Forschung und Lehre. Im Gegenteil geht sie davon aus, daß diese erst herzustellen sei. Eine studentische Praxis, die sich direkt auf die Klischees eines erstarrten, departementalisierten, bewußtlosen Lehrbetriebs wendet, intendiert somit kritische Aufklärung. Versuche, gegen die etablierten Normen der Lehre, die gerade dazu dienen, die genannten Verschleierungen abzusichern, in Vorlesungen und Seminaren Diskussionen über aktuelle politische Fragen zu erzwingen, beziehen von daher ihre grundsätzliche Legitimation. Das Argument, die Mehrheit sei politischen Diskussionen abgeneigt, und also habe akademische Lehre im Gewohnten zu verbleiben, wird widerlegt durch die geschichtliche Erfahrung, daß unpolitische Mehrheiten häufig genug fügsames Material in den Händen faschistischer Machteliten waren. Mit dem Verweis auf verletzte Spielregeln allein ist eine Diskussion dann nicht zu führen, wenn Kritik diese Spielregeln selbst verantwortlich macht für das, was praktisch kritisiert werden soll. Zu sprechen wäre über den Inhalt der Aktion, zu sprechen wäre über die inhaltlichen Argumente ihrer Befürworter. Der Verweis auf eine Ordnung betreffend studentischer Vereinigungen bzw. auf den von dieser erzwungenen Paragraphen in der Satzung des SDS, man werde sich jeden Einflusses auf den Lehrbetrieb enthalten, verbleibt im bloß Formalen. Anstelle solcher Argumentation wäre der Charakter dieser Ordnung selbst zur Diskussion zu stellen, und es wäre zu fragen, was für ein Begriff von Wissenschaft das denn sei, der ‘parteipolitische Kundgebungen’ von sich ausschließt. Wenn gerade dieser Wissenschaftsbegriff es ist, der von den Demonstranten praktisch kritisiert werden sollte, dann muß es als autoritäre Verweigerung von Diskussionen erscheinen, wenn zur Unterdrückung ähnlicher Aktionen sprachlos auf ihn zurückgegriffen wird. – II. Es stimmt, daß der AStA die Form des kritisiert hat. Indessen ist hier noch einmal klarzustellen, daß diese Kritik sich nicht dagegen richtet, die Lehrinhalte auf ihre politischen Dimensionen zu überprüfen und dies auch unter Verletzung der etablierten Normen zu tun, soweit diese die Verschleierung begünstigen. Im Gegenteil war gemeint, daß diese Aktion noch nicht gut genug geplant, noch nicht effektvoll genug ausgeführt wurde – daß also das Ziel nicht optimal erreicht wurde. Darüber, wie dies geschehen könne, wird im Augenblick in der Studentenschaft und in manchen Vorlesungen und Seminaren nachdrücklich diskutiert. Alle Beteiligten sind eingeladen, diesen Auseinandersetzungen beizutreten. Die Lösung von Konflikten, die um Form und Inhalt von Forschung und Lehre und ihr Verhältnis zur gesellschaftlichen Wirklichkeit entstehen, kann nur in vernünftiger Argumentation über die Gegenstände gelingen. Das fand deshalb nicht zuletzt bei Prof. Carlo Schmid statt, weil die von ihm praktizierte Form der politischen Wissenschaft die These von der Entpolitisierung der Theorie nachdrücklich bestätigt. Daß dieser Professor darüber hinaus Minister der Großen Koalition, von politischer Praxis also ganz und gar nicht abgeschnitten ist, hat die Motivationen der Studenten in diese Richtung gelenkt. Es muß, wenn über das gesprochen wird, auch von jener Erklärung des Rektors die Rede sein, in der vorab ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ unterstellt wurde. Dieser Stellungnahme des AStA liegt ein Exemplar einer Ausarbeitung von Assistenten des Soziologischen Seminars bei; auf diese wird verwiesen. Hinzuzufügen wäre, daß diese voreilige Diskriminierung erheblich dazu beitrug, die Fronten der Diskussion zu versteifen. – III. Die entstandenen Probleme sind die Probleme einer Universitätsstruktur, die weder Freiheit noch Effizienz, weder emanzipatorische noch technische Rationalität verbürgt. Daß die Universität am Ende ist, ist so offensichtlich, daß darüber nicht mehr gesprochen werden muß. Ereignisse wie die bei Prof. Schmid hätten nicht stattgefunden, wäre die Situation an den Universitäten nicht so verzweifelt und nicht so aussichtslos. Hier mit Disziplinarmaßnahmen zu reagieren, hieße Symptome kurieren, und das noch ohne Aussicht auf Erfolg. Der erste Schritt, um Wiederholungen zu vermeiden, kann nur die Demokratisierung der Hochschulen sein, d. h. eine wirksame Mitbestimmung der Studenten in Forschung und Lehre. Dies allein könnte garantieren, daß die notwendige Diskussion über den Inhalt der Wissenschaften im Rahmen akademischer Auseinandersetzungen und eines geordneten Interessenausgleichs zustande kommt. Als Sofortmaßnahmen schlagen wir vor: 1) Aufhebung der Suspendierung des SDS – 2) Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen – 3) Rücknahme der Anzeigen – 4) Diskussion über alle entstandenen Probleme überall dort, wo sie notwendig ist. gez. Streeck.“
    Offener Brief AStA (Streeck) 27. 11. 1967; Archiv
    196) Brief>27.11.1967>>Dekan Naturwissenschaftliche Fakultät an Rektor: Vertrauenserklärung für Rektor
    „Magnifizenz! Die Naturwissenschaftliche Fakultät fühlt sich gedrängt Ihnen zu sagen, daß sie die von Ihnen getroffenen Maßnahmen zum Schutze der Universität und ihres Friedens für richtig hält. Die Fakultät hat sich mit der Frage der Interpretation des von Ihnen gebrachten Ausdruckes ‘Abzielen auf Einübung faschistischer Terrormethoden’ beschäftigt. Sie versteht ihn so: Das charakteristische Werkzeug eines um die Macht kämpfenden Faschismus ist die Anwendung der Methode der direkten Aktion innerhalb einer noch freiheitlichen Gesellschaft und in einem freiheitlich parlamentarisch konstituierten Staat. Eine direkte Aktion ist eine mit dem Ziel der Durchsetzung einer politischen Anschauung ausgeführte Handlung, bei deren Planung die Frage nach der Rücksichtnahme oder Nichtrücksichtnahme auf Regeln der freiheitlichen Gesellschaft und die Frage nach der Verletzung oder Nichtverletzung strafrechtlicher Normen des freiheitlich parlamentarisch konstituierten Staates nur mehr vom taktischen Gesichtspunkt aus bedacht und entschieden wird. gez. Martienssen.“
    Schreiben Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät 27. 11. 1967; Rektorat, Aktenzeichen nicht leserlich
    197) Artikel>27.11.1967>>FAZ: „Kommilitonen, Genossen, Magnifizenz“
    „Schütte, Rüegg und der SDS an einem Tisch – Diskussion nach einem – Es fiel das böse Wort vom ‘Sportpalastjargon ‘. Ein Sprecher des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) warf damit dem Rektor der Frankfurter Universität vor, er greife zu Mitteln der Demagogie. Dieser Zwischenruf war eine der härtesten Entgleisungen von studentischer Seite während einer Podiumsdiskussion, bei der am Wochenende im größten Hörsaal der Universität der hessische Kultusminister Schütte, Rektor Rüegg, der Soziologe Professor von Friedeburg und einige Studenten vor und tausend Zuhörern die neue Universitätssatzung in Frankfurt und die Hochschulreform behandelten. Zeitweilig hatte die Veranstaltung, die sich bis spät nach Mitternacht hinzog, allerdings Sportpalastatmosphäre; kreischende Mikrophone, Buh – Chöre, erregte Zwischenrufe, oft haarscharf an der Grenze zur Formalbeleidigung. ‘Die eine Hälfte brüllt, wenn die andere etwas sagt’, so bezeichnete es der Diskussionsleiter Volker Arneth, Präsident des Frankfurter Studentenparlaments, dessen kühlem Kopf es schließlich zu danken war, daß wenigstens halbstundenweise miteinander zum Thema gesprochen werden konnte. – Denn seit Anfang der vorigen Woche hat sich das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen den Studentenfunktionären und der Universitätsverwaltung weiter zugespitzt. Als Reaktion auf ein ‘Go in’ bei einer Vorlesung von Bundesratsminister Professor Carlo Schmid, bei dem Mitglieder des SDS das Podium besetzt hatten, um Schmid aufzufordern, über die Notstandsgesetze zu sprechen, hatte der Frankfurter Rektor am Freitag den SDS als zugelassene Hochschulgruppe suspendiert. Der SDS bezeichnet sich seitdem in Frankfurt als verboten. Für die seit langem angesetzte Podiumsveranstaltung war ein Mitglied des SDS als Diskussionsleiter vorgesehen gewesen. Auf Grund der letzten Vorgänge hatte es Rüegg abgelehnt, aufs Podium zu kommen, wenn es bei dieser Regelung bliebe. Der AStA gab nach und bestellte den Parlamentspräsidenten. Dennoch bedurfte es vor der Diskussion mit Schütte einer einstündigen Geschäftsordnungsdebatte, um es bei dieser Regelung zu belassen. Der SDS nutzte sie, um sein ‘Verbot’ und das Thema des Abends auf einen Nenner zu bringen. Er richtete heftige Angriffe gegen den Rektor, der die Störung bei Carlo Schmid als ‘Einübung faschistischen Terrors’ bezeichnet hatte. Der SDS wird deshalb vor Gericht gehen. Dies wiederum hat Rüegg begrüßt, weil sich der SDS damit auf den Boden der Legalität begebe. – ‘Kommilitoninnen, Kommilitonen, Genossen!’ und ‘Magnifizenz, Genossen!’ wurden im Verlauf des Abends die gängigen Anreden der SDS – Sprecher. Schütte wurde daran erinnert, daß er ‘einst auch ein Genosse’ gewesen sei. Zu dem peinlichen Zwischenruf vom ‘Sportpalastjargon’ kam es, als der Rektor, Schweizer Staatsbürger, in einer persönlichen Erklärung davon sprach, daß er, obwohl ein Teil seiner Verwandtschaft in Konzentrationslagern umgekommen sei, nach Deutschland gekommen sei, weil ein Ausländer sich nicht über die Deutschen beklagen, sondern selbst dazu beitragen sollte, daß hier nicht wieder Terror um sich greifen könne. Mitten in den Beifall des Auditoriums platzte dann das Wort, wer so rede, sei ein Demagoge. – Die Debatte zur Sache wurde von studentischer Seite auf der Grundlage des Parlamentsbeschlusses geführt, demzufolge die Frankfurter Studentenschaft eine Drittelbeteiligung an den akademischen Beschlußgremien, also in den Fakultäten, im Senat und im Konzil fordert. Darüber hinaus werden hier strikt die Öffentlichkeit aller Sitzungen der akademischen Gremien, eine effektive Mitbestimmung an den Instituten und das Fallen des Negativkatalogs verlangt, in dem festgelegt ist, an welchen Beschlüssen Studenten vorerst nicht mitwirken sollen. Schütte sagte dazu, über den Negativkatalog könne man reden, die Drittelparität zwischen Studentenschaft, Assistentenschaft und Professorenschaft ermögliche seiner Auffassung nach die einzig klare Konzeption einer demokratischen Erneuerung der Universität. Rüegg räumte ein, daß das bisherige Disziplinarrecht überholt sei und später eine Hausordnung genügen werde. Er bezeichnete auch die studentische Forderung nach Erlaß einer veränderten Ordnung für die Zulassung von Hochschulgruppen als sinnvoll. – Nachdem man wieder beim ‘Go in’ und seinen Folgen angelangt war, sagte der Sprecher des SDS, die Wissenschaft sei heute zum Produktionsfaktor in der spätkapitalistischen Gesellschaft geworden. Eben diese Wissenschaft wollen wir zerstören. Wenn heute, und dies habe der Rektor getan, Verwaltungsanordnungen dazu benutzt würden, Grundrechte zu schmälern, brauche überhaupt nicht erst von einer Mitbeteiligung der Studenten geredet werden. Von einem Sprecher des AStA wurde angekündigt, die Studentenschaft werde sich am 13. Dezember an der Abstimmung über die neue Frankfurter Universitätsordnung nicht beteiligen, wenn ihre Forderung nicht erfüllt werde. ‘Dann gilt diese Satzung für uns nicht.’ Schütte wurde aufgefordert, diese Satzung der Professoren abzulehnen. Diesen Hilferuf von studentischer Seite an den Staat bezeichnete von Friedeburg als ein Zeichen dafür, wie verzweifelt die Situation sei. Es sei falsch, sagte er, vom Staat zu erwarten, was in erster Linie von der Hochschule geleistet werden müsse. Eine Erweiterung der studentischen Rechte müsse möglich sein. – Als ein ‘Meinungsbild der Versammelten’ wurde schließlich eine Resolution angenommen, in der unter anderem gefordert wird, die Drittelparität gesetzlich zu erzwingen. Vom Rektor wurde die Aufhebung der Suspendierung des SDS und ein Verzicht auf Anwendung des Disziplinarrechts verlangt. Er wurde ferner aufgefordert, sich wegen seiner Formulierung vom ‘faschistischen Terror‘ beim SDS zu entschuldigen. Der SDS kündigte an, daß er sich vermutlich bei den Hörern der Vorlesung Carlo Schmids wegen der Störung entschuldigen werden.“
    FAZ, „Kommilitonen, Genossen, Magnifizenz“ 27. 11. 1967; Archiv
    198) Artikel>27.11.1967>>FR: „Beim SDS herrscht offene Kampfstimmung“
    „Erregte Podiumsdiskussion in vier Stunden/ Kultusminister Schütte war kaum gefragt. – Offene Kampfstimmung herrscht seit dem des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) mit dem in der vergangenen Woche versucht wurde zwei Frankfurter Professoren durch Unterbrechen der Vorlesungen zur öffentlichen Diskussion über die von ihm gewünschten Themen zu zwingen und dem daraufhin erfolgten Vorgehen des Rektors an der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität. Das machte vor allem die vom Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) einberufene Podiumsdiskussion über das Thema ‘Die neue Universitätssatzung Frankfurt und die Hochschulreform’ deutlich. Sie fand am Freitag unter Anwesenheit des hessischen Kultusministers Professor Dr. Ernst Schütte und vor über tausend Zuhörern im Hörsaal VI der Universität statt. – AStA – Vorsitzender Hans – Jürgen Birkholz (Sozialdemokratischer Hochschulbund SHB) erläuterte, das Diskussionsthema, vor Wochen festgesetzt, bedürfe durch die Ereignisse der letzten Tage – Suspendierung des SDS und ‘illegitimer Eingriff des Rektors’ in die Rechte der studentischen Selbstverwaltung – erst der Klärung, ehe sachlich diskutiert werden könne. Voraussetzung sei, daß sich der Rektor für seinen gebrauchten Vorwurf der Einübung ‘faschistischer Terrormethoden’ öffentliche entschuldige. Vornehmlich die Studenten vom SDS verlangten ferner sofortige Zurücknahme der Suspendierung ihrer Hochschulgruppe. – Nachdem man sich auf den neuen Diskussionsleiter, den Präsidenten des Studentenparlaments Volker Arnet an Stelle des vom Rektor abgelehnten Diplomingenieurs Wetzel (SDS) geeinigt hatte, begann die Diskussion. Ihr waren tumultartige Szenen der im Hörsaal VI versammelten Studenten (siehe auch unseren Bericht am Samstag) vorausgegangen. Obwohl ein mit guter Lautsprecheranlage versehener zweiter Hörsaal zur Verfügung stand, blieb Hörsaal V völlig leer. – Rektor Professor Dr. Walter Rüegg gab zu Beginn der Diskussion eine persönliche Erklärung ab, die anschließend Sprecher des SDS als ‘demagogisch’ bezeichneten. Rüegg sagte, er sei durch eine Fülle von Flugblättern des SDS herausgefordert, in denen er vieler Dinge bezichtigt worden sei, die seine persönliche Ehre hätten kränken können. Wiederholten Angriffen des SDS seine Hinweise auf faschistische Terrormethoden seien Hohn auf die Opfer von Auschwitz könne er dahingehend begegnen, daß seine Mutter den größten Teil ihrer Angehörigen in Konzentrationslagern verloren habe. Zu seinem Vorhaben gegen den SDS habe er sich einzig und allein durch sein Gewissen gezwungen gesehen, nämlich Kollegen und Studenten vor rechtswidriger Beeinträchtigung ihrer Freiheit zu schützen. Die Suspendierung sehe er als nützlich dafür an, daß der Sozialistische Deutsche Studentenbund sich einmal wieder seine Satzung genauer ansehe. – Die Erklärung konnte nur in Bruchstücken gegeben werden, weil die Studenten sie mit Buhrufen, Lachen und Zischen begleiteten. Auf diese Weise wurde bei der vierstündigen Veranstaltung das eigentliche Thema, den Minister zu befragen, vom Hauptplatz der Veranstaltung zur Randerscheinung verbannt. Man behalf sich damit, sich Äußerungen Schüttes hinsichtlich seines Einsatzes für eine von der Studentenschaft gewünschte Novellierung des Hochschulgesetzes für Mitsprache der Studenten in Institutsangelegenheiten und bei Berufung von Professoren ausdrücklich bestätigen zu lassen. Aber, so schränkte Schütte ein, ‘ich bin nicht die Fraktion.’ – Zum studentischen Modell einer Demokratisierung der Universität sagte Schütte, daß es das einzige vorliegende klar formulierte Konzept seitens der Studenten sei. Ohne Werturteil zu üben, wies er darauf hin, daß dessen Verwirklichung das Ende des bisherigen Universitätssystems bedeutete. – Der AStA hatte eine Resolution zur Abstimmung formuliert. Sie sollte verstanden werden als Meinung der hier Anwesenden, nicht der gesamten Studentenschaft, und wurde mit Mehrheit angenommen. Mit ihr wird der hessische Kultusminister aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, daß der Negativkatalog des Hochschulgesetzes der gewisse Bereiche des Hochschulbetriebes von studentischer Mitarbeit ausschließt, wegfällt und er sich für die Drittel – Parität der Studentenschaft gegen die Mehrheit der reaktionären Professorenschaft einsetzt. Weiterhin solle er die von den Professoren ohne Mitwirkung der Frankfurter Studenten erarbeitete neue Universitätssatzung zurückweisen. Die Resolution brachte ferner zum Ausdruck, daß sie die Ablehnung des ursprünglich vorgesehenen Diskussionsleiters Wetzel als Provokation des Rektors gegenüber dem Studentenparlament werte. Der AStA habe sich dieser Erpressung durch den Rektor nur gebeugt, um ihn als Diskussionsteilnehmer zu erhalten. Weiterhin forderte man die sofortige Aufhebung der Suspendierung des SDS, die völlige Wiederherstellung seiner Rechte und Verzicht auf das feudalistische Disziplinarrecht. – Der SDS berief für den heutigen Montag um 14 Uhr ein Teach – in über die ‘skandalösen Vorgänge’ um die Freisprechung des Polizisten Kurras und die ‘Zwangsmaßnahmen’ der Frankfurter Universität ein.“
    FR, „Beim SDS herrscht offene Kampfstimmung“ 27. 11. 1967; Archiv
    199) Flugblatt>27.11.1967>>SDS: Aufruf Teach In 27.11.1967, gegen Maßnahmen des Rektors
    „Rektor Rüegg verbietet den Sozialistischen Deutschen Studentenbund an der Universität Frankfurt – Am letzten Freitag forderte eine Versammlung von mehr als 1000 Studenten mit großer Mehrheit den Rektor auf: 1. seinen Vorwurf der ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ dem SDS gegenüber öffentlich zurückzunehmen – 2. die eingeleiteten Straf – und Disziplinarverfahren gegen Teilnehmer am zu Carlo Schmid rückgängig zu machen. – 3. das vorläufige Verbot des SDS Ffm unverzüglich aufzuheben. In der Diskussion mit den Studenten machte der Rektor eine klägliche Figur. Weder war er imstande, seine Unterdrückungsmaßnahmen gegen den SDS inhaltlich zu begründen, noch konnte der Ordinarius für Soziologie Rüegg seinen Vorwurf der ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ wissenschaftlich begründen; er will seinen Faschismus – Begriff vor Gericht klären lassen. Der Rektor verweist die Studenten zum Einspruch gegen seine Repressalien auf den Rechts – und Verwaltungsweg. Wir wissen – und das nicht erst seit der Inhaftierung von Fritz Teufel und dem Freispruch für Kurras – welches Vertrauen wir in die deutsche Rechtsprechung setzen können. Unverantwortliche Diffamierung und strafrechtliche Zwangsandrohung sind die Mittel, mit denen der Rektor der Universität die außerparlamentarische Opposition an der Hochschule zerschlagen will. Am letzten Freitag hat er den SDS an der Universität Frankfurt verboten. Der SDS betrachtet diese Unterdrückungsmaßnahme als ungültig und verfassungswidrig und beruft sich demonstrativ auf das in der Hessischen Verfassung garantierte Widerstandsrecht. Trotz dieses Verbotes, in der Universität öffentlich aufzutreten, wird der SDS am heutigen Montag, den 27. 11., 14. 00, HS I ein teach – in in der Universität durchzuführen, um Widerstandsmaßnahmen gegen das Vorgehen der Universitätsadministration zu diskutieren und zu beschließen. Die Diskussion wird eingeleitet durch Diskussionsbeiträge von Prof. Dr. W. Bartsch , Ass. Dr. O. Negt, H. J. Krahl , Dipl. – Ing. D. Wetzel – Trotz des Verbotes: Der SDS ist und bleibt an der Universität.“
    Flugblatt SDS 27. 11. 1967; Archiv
    200) Resolution>27.11.1967>>Studentenparlament: Gegen Suspendierung SDS! Gegen NHB!
    „Am 25. 11. 1967 fand im Zoo – Gesellschaftshaus eine Kundgebung der NPD mit Adolf von Thadden statt. Eine Gegendemonstration antifaschistischer Gruppen wurde vom Polizeipräsidenten verboten. Zur Begründung führte er an: – 1) ‘Die öffentliche Sicherheit und Ordnung’ würde ‘unmittelbar’ gefährdet. – 2) Könnten ‘durch die Vollzugspolizei. mögliche Gefährdungen von Leben und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden ‘. – Beide Gründe sind lediglich Vorwand, denn bei keiner Demonstration kann die Polizei beides mit Sicherheit ausschließen. – Die extensive Auslegung des § 1 HSOG wird dazu verwandt, das im Grundgesetz verankerte Rechtsgut der Meinungs – und Informationsfreiheit praktisch zu negieren. – Am selben Tag suspendierte der Rektor den SDS, eine aktive Gruppe der außerparlamentarischen Opposition, weil sie ein Go – in in eine Vorlesung des Bundesratsministers Prof. Carlo Schmid veranstaltete, um mit ihm die Notstandsgesetze zu diskutieren. – Dem steht gegenüber: – 1) Während der NPD – Veranstaltung hat die Polizei nichts unternommen, Teilnehmer zu schützen, die ihrem Mißfallen Ausdruck gaben und deshalb von NPD – Schlägertrupps, die Adolf von Thadden vom Rednerpult aus dirigierte, aus dem Saal geworfen und zum Teil zusammengeschlagen wurden. – 2) Am selben Abend drang ein Schlägertrupp in den Club ein, schlug Gäste zusammen und demolierte die Einrichtung. – 3) Am Abend des 27. 11. wurde wieder ein Anschlag auf den Club Voltaire verübt, diesmal mit einer einem sogenannten Molotow – Cocktail ähnlichen Bombe, die einen Brand auslöste. Dieser Anschlag war schon am Samstag zuvor telefonisch von einer sich ‘Nationale Kräfte Frankfurts’ nennenden Gruppe angekündigt worden. Die Polizei hat nichts unternommen, den Club zu schützen. – Das Studentenparlament protestiert auf das schärfste gegen die einseitige Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Behörden der Stadt zugunsten der NPD und gegen die außerparlamentarische Opposition , zu deren Schutz vor faschistischem Terror sie nichts unternehmen. Die Maßnahmen der Frankfurter Administration und des Rektors gegen Gruppen der außerparlamentarischen Opposition sind geeignet, den Terror des Rechtsradikalismus zusätzlich zu unterstützen. – Am Freitag, den 1. 12. 1967, findet um 21 Uhr im Club Voltaire eine Diskussion über die Ereignisse in Frankfurt in der vergangenen Woche, die angedrohten und erfolgten Anschläge auf den Club Voltaire und die gesellschaftspolitischen Tendenzen, aus denen sie resultieren, , statt!“
    Resolution Studentenparlament 27. 11. 1967; Archiv
    201) Resolution>27.11.1967>>Teilnehmer Teach-In: Gegen strafrechtliche Verfolgung von Go-In Teilnehmern Carlo Schmid
    „Die hier versammelten Studenten bestätigen die Resolution der Studenten vom Freitag, den 24.11.67 und fordern mit Nachdruck: 1. Die unverzügliche Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung von Go-In Teilnehmern zu Carlo Schmid. – 2. Die unverzügliche Aufhebung des vorläufigen Verbotes des SDS an der Universität Frankfurt. – Die versammelten Studenten fordern darüber hinaus: 1. Der AStA lädt den Hess.Kultusminister Schütte und den Bundesminister Carlo Schmid zu einer Diskussion über die Notstandsgesetze ein. – 2. Der Rektor der Universität Frankfurt und ordentliche Professor für Soziologie, Rüegg, möge sich, nachdem er sich am Freitag der inhaltlichen Diskussion über seinen Faschismus-Vorwurf entzogen hat, an einer öffentlichen Diskussion über den Faschismus beteiligen. – 3. Der AStA protesiert gegen die unter Verantwortung des Frankfurter Magistrats vom Polizeipräsidenten getroffene Entscheidung, eine Demonstration gegen die NPD-Kundgebung vom 24.11. zu verbieten und mit Polizeigewalt aufzulösen. – 4. Der AStA möge am Vorabend des Konzils der Universität, das ohne Mitbestimmung der Studenten die neue Universitätssatzung beschließen wird, eine Vollversammlung einberufen, die geeignete Aktionen beschließen und diskutieren wird, um die Verabschiedung einer solchen Satzung zu verhindern.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 8
    202) Brief>28.11.1967>>Dänzer an Rektor: Väter und Söhne
    „Lieber Herr Kollege Rüegg! – In einer Zeit schwerer Auseinandersetzungen mit Studenten unserer Universität werden Sie als Rektor viele Zuschriften aus den Reihen der Professorenschaft erhalten, die zur äußersten Härte den Studenten gegenüber ermahnen. – Damit ich nicht mißverstanden werde, schicke ich voraus, daß auch meiner Meinung nach Maßnahmen getroffen werden mußten, um nach Möglichkeit weitere Ausschreitungen zu verhindern. Ich bin aber nicht davon überzeugt, ob eine gerichtliche Verfolgung der Angelegenheit der richtige Weg ist und will versuchen, diese Meinung zu begründen: – Ich sehe die Vorgänge in Analogie zu den Auseinandersetzungen in vielen Familien zwischen Vätern und Söhnen und meine, daß es nicht Schwäche, sondern genau das Gegenteil bedeutet, wenn Sie in keinem Moment Ihre Rolle als Studentenvater vergessen, auch den verlorenen Söhnen gegenüber, die den Vater schmähen. Das ist zwar im Moment sehr schwer und würde auch von vielen Professoren und Studenten mißverstanden werden. Es könnte aber sein, daß Sie später glücklich sind, nicht Härte, sondern Güte hatten walten lassen. – Man sollte nämlich nicht vergessen, daß hinter den studentischen Aktionen, die in dieser Form zu verurteilen sind, ein ernst zu nehmendes Anliegen steckt, das freilich völlig unartikuliert und nicht ins Licht intellektueller Klarheit gebracht ist. Die junge Generation ist ja trotz eigener Unvollkommenheit äußerst allergisch irgendwelchen Angriffspunkten gegenüber, die sie bei der älteren Generation zu erkennen glaubt, und wir wollen ja nicht verschweigen, daß solche Angriffspunkte wirklich vorhanden sind. Wieviel Unwahrhaftigkeit gibt es doch im politischen und leider auch im religiösen Leben der Gegenwart und in der Wissenschaft ist ja auch nicht alles Gold was glänzt! Deshalb meine ich, wir sollten den Studenten gegenüber nicht die Rolle des Machthabers, sondern eher des Vaters zu spielen versuchen, der um die Nöte der jungen Generation weiß, ohne freilich um ihre Gunst zu buhlen. – Das Vater – Sohn – Verhältnis wird aber durch den Anruf des Gerichtes verdorben, das ja von ganz anderen Kategorien her entscheiden muß. – Meine Stellungnahme erfolgte in der Sorge, daß so für lange Zeit die doch von allen Seiten gewünschte Zusammenarbeit unmöglich gemacht würde. Mit sehr ergebenen Grüßen Ihr gez. H. Dänzer.“
    Schreiben Dänzer an Rektor 28. 11. 1967; Archiv
    203) Artikel>28.11.1967>>FR: „1000 Studenten beim Teach – in“
    „Protest gegen Kurras – Urteil und das Demonstrations – Verbot – Zu dem bisher größten Teach – in an der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität, zu dem die Frankfurter Gruppe des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) aufgerufen hatte, kam es am Montagnachmittag im Foyer der Universität vor dem Rektorat. Beherrschende Themen des Teach – in waren der Freispruch des Berliner Kriminalobermeisters Kurras, der am 2. Juni den Berliner Studenten Benno Ohnesorg erschossen hatte, sowie das vom Rektor der Universität, Professor Dr. Rüegg ausgesprochene vorläufige Verbot des SDS an der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität. – Das Urteil im Kurras – Prozeß rechtfertigte von vornherein alle Knüppelaktionen der Polizei, erklärte Hans – Jürgen Krahl, Frankfurt, vom SDS – Bundesvorstand. Scharfe Vorwürfe richtete Krahl gegen den Magistrat der Stadt, die es zugelassen habe, daß eine Gegendemonstration gegen die NPD – Kundgebung mit Adolf von Thadden verboten worden sei. – Der evangelische Theologieprofessor Dr. Bartsch, der vor Emotionen warnte und für eine sachliche Diskussion eintrat, bezeichnete die Suspendierung des SDS und die Strafanzeigen gegen SDS – Mitglieder als rechtlich sehr fragwürdig und unangemessen. – In einer mit überwältigender Mehrheit angenommenen Resolution forderten die Teilnehmer des Teach – in, zu dem sich rund tausend Studenten eingefunden hatten, den Rektor auf, sich in einer öffentlichen Diskussion über den Faschismus zu beteiligen. In diesem Zusammenhang wurde die unverzügliche Aufhebung des vorläufigen Verbotes des SDS gefordert. – Die Studenten stimmten außerdem der Forderung zu, daß die neue Universitätssatzung, die ohne Mitwirkung der Studenten entstanden sei, nicht verabschiedet werden dürfe. – Zu Beginn des Teach – in wurden zahlreiche Solidaritätstelegramme der Allgemeinen Studentenausschüsse mehrerer deutscher Universitäten, so aus Main, Freiburg und der FU Berlin verlesen. Auch ein Sympathietelegramm der IG Metall wurde verlesen.“
    FR 28. 11. 1967, „1000 Studenten beim Teach – in „; Archiv
    204) Resolution>28.11.1967>>KPD: Gegen Unterdrückungsmaßnahmen
    „In den letzten Tagen verstärken sich die Unterdrückungsmaßnahmen der herrschenden Kreise der Bundesrepublik gegen die demokratischen Kräfte der Studentenschaft, vor allem gegen den SDS. An der Frankfurter Universität wurde dem SDS unmittelbar nach seinem konsequenten Auftreten gegen die Notstandsgesetzgebung die Tätigkeit untersagt. Für die Münchner Universität und andere Universitäten und Hochschulen sind ähnliche Verbote geplant. Der Zweck der Unterdrückungsmaßnahmen ist klar. Mit dem Schlag gegen den SDS sollen alle demokratischen Studenten getroffen werden. Die demokratische studierende Jugend soll zum Schweigen gebracht, die berechtigten Forderungen der Studenten sollen niedergetrampelt werden. Den Studenten wird das politische Mitspracherecht verweigert. – Die Regierung Kiesinger und das hinter ihr stehende Großkapital wollen mit dem Vorgehen gegen den SDS alle demokratischen Kräfte einschüchtern, die sich für die Verteidigung des Grundgesetzes gegen die Notstandsgesetzgebung einsetzen. Es kennzeichnet ihre Rolle als Erfüllungsgehilfen der CDU/ CSU wenn rechte Führer der SPD wie Wehner und Schmidt in den Chor der Verleumdung gegen den SDS einstimmen. – Wir Kommunisten versichern dem SDS und allen demokratischen Studenten unsere Solidarität. Wir protestieren gegen Terror und Diffamierung. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Studentenschaft das Recht hat, sich für die Verwirklichung ihrer Forderungen zusammenzuschließen und zu handeln. Sie und die ganze junge Generation haben ein Recht darauf, das gesellschaftliche Leben mitzugestalten. – Wir schlagen den Studenten vor, die Zusammenarbeit und das Bündnis mit der stärksten Kraft unserer Gesellschaft, mit der Arbeiterklasse zu suchen. So können demokratische Forderungen und gesellschaftsverändernde Ideen verwirklicht werden. – Wir Kommunisten wenden uns an alle demokratischen Kräfte, vor allem an die Arbeiterschaft. Fordern wir, daß Schluß gemacht wird mit dem Angriff auf den SDS. Die freie politische Betätigung des SDS an allen Universitäten und Hochschulen muß gesichert bleiben. Mit der Verteidigung der Rechte der Studenten verteidigen wir die Rechte aller Demokraten.“
    Deutscher Freiheitssender 28. 11. 1967; Archiv
    205) Artikel>29.11.1967>>FAZ: LeserBrief – „Fragen an den SDS“
    „Die Vorfälle, die sich in den letzten Tagen in der Frankfurter Universität zugetragen haben und deren Konsequenzen noch nicht abzusehen sind, fordern zu einer Stellungnahme heraus. Vor allem muß jedoch gegenüber der breiten Öffentlichkeit, die sich langsam gegen die ‘renitente und linksradikale Studentenschaft’ zu formieren beginnt, klargestellt werden, daß es sich lediglich um eine Minderheit – hauptsächlich unter dem Couleur des SDS – handelt, die sich das Recht anmaßt, den Universitätsbetrieb zu terrorisieren und das Ansehen der Universität in der Öffentlichkeit zu diskretieren. Es sei davor gewarnt, diese Minderheit mit der gesamten Studentenschaft zu identifizieren und sich aus Bequemlichkeit mit gefährlichen Pauschalurteilen zu begnügen, ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu analysieren. Darüber hinaus sind auch einige Fragen an den SDS offengeblieben, auf die er während des bei Professor Iring Fetscher in seinem eigenen Interesse nicht eingegangen ist. – 1. Wie unterscheiden sich die am Montag in der Vorlesung von Professor Carlo Schmid angewandten Methoden von dem Gesinnungsterror, an dem die Weimarer Demokratie zugrunde ging? – 2. Wie stellt sich der SDS die in seiner Resolution angeführte ‘revolutionäre Transformation’ unserer Gesellschaftsordnung in ein sozialistisches System vor und ist dieses Ansinnen mit dem Grundgesetz vereinbar? Mithin verfolgt der SDS nicht genau die Ziele, weswegen die Kommunistische Partei in der Bundesrepublik verboten wurde? – 3. Ist es nicht inkonsequent seitens des SDS, sich gegen die Streichung von finanziellen Mitteln zu wenden, die er einem Gesellschaftssystem verdankt, auf dessen gewaltsamen Umsturz er hinarbeitet? Im Zweifelsfalle wird die SED diese finanzielle Lücke schließen. – 4. Will der SDS nicht gelegentlich einmal eine Demonstration oder zumindest ein Teach – in gegen den permanenten Notstand in Mitteldeutschland , die gewaltsame Unterdrückung der elementarsten Menschenrechte, die seit nunmehr bald zwanzig Jahren jenseits der Elbe erfolgte Abschaffung der politischen Meinungs – und Willensbildung nach freier Wahl und eigenem Ermessen, die Vergewaltigung der Verfassung der ‘DDR’ in jeder Hinsicht demonstrieren, ehe er sich mit Problemen wie ‘Enteignet Springer’ auseinandersetzt oder gegen die geplante Notstandsgesetzgebung in der Bundesrepublik zu Felde zieht. Da dies jedoch seitens des SDS kaum geschehen dürfte, muß angenommen werden, daß seine Vorstellungen von einer demokratischen Ordnung mit der in der ‘DDR’ praktizierten ‘Demokratie’ identisch sind. – Günther Marijowsky, cand. jur, Georg – Speyer Straße 52.“
    FAZ, Leserbrief, „Fragen an den SDS“ 29. 11. 1967; Archiv
    206) Brief>30.11.1967>>(Offener) SDS an Rektor: Disziplinarrecht
    „Offener Brief an den Rektor der Frankfurter Universität – Betr. : Preußische Gesetzessammlung von 1879 für die Studenten der Universität Frankfurt von 1967. – Euer Magnifizenz! Politische Betätigung an der Universität beantworten Sie und Ihre Hochschuladministration mit Disziplinarmaßnahmen. Der Ihnen unterstellte Universitätsrat fordert Kommilitonen zur Denunziation von – Teilnehmern auf. Er verlangt vom AStA, einzelne zu nennen, die ‘exemplarisch’ bestraft werden müßten, damit wieder ‘Ruhe’ einkehre. Die Vorladungen zur diszipinarrechtlichen Untersuchung werden nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Sie, Magnifizenz, erklärten auf der Podiumsdiskussion am 24.11., das derzeit gültige Disziplinarrecht sei überholt. Das hindert Sie nicht, es anzuwenden, wenn es Ihnen opportun erscheint. Die Disziplinarordnung der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität hat feudalistischen Charakter. Ihre ‘Rechtssätze’ ranken sich um Begriffe wie ‘Ehre’, akademischer Anstand’ etc. Die mit dem Disziplinarrecht verbundene doppelte Gerichtsbarkeit widerspricht elementaren Rechtsbegriffen. Dieses Disziplinarrecht wird als Instrument zur politischen Formierung der Studentenschaft benutzt. Eine rationale Diskussion wird von Ihnen verweigert unter Berufung auf überholte Normen. Ihr Verhalten und das der Universitätsadministration ist irrational und autoritär. Einem rationalen politischen Konflikt wird ausgewichen, die Diskutanten werden disziplinarrechtlich außer Gefecht gesetzt. Ein universitäres Disziplinarrecht können wir nicht akzeptieren. Wir werden uns geschlossen weigern. den disziplinarrechtlichen Vorladungen zu folgen.“
    Flugblatt SDS 30. 11. 1967; Archiv
    207) Brief>30.11.1967>>Oberstaatsanwalt an Universitätsrat: Anfrage wegen der Ereignisse 20.11.1967
    „Betr.: Ermittlungsverfahren gegen R L , Frankfurt/Main und 6 andere wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung (‘Go – in’ des SDS vom 20. 11. 1967 in der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt/Main) – Bezug: Strafanzeige vom 23. 11. 1967 – Sehr geehrter Herr Kollege! – Unter Bezugnahme auf die vorbezeichnete Strafanzeige wäre ich dankbar, wenn Sie noch folgende ergänzende Feststellungen treffen könnten bzw. mir bei der Beschaffung von schriftlichen Äußerungen von Zeugen behilflich sein würden: – 1. Es erscheint zweckmäßig, wenn der Strafantrag, den Sie im Auftrage des Rektors der Universität erstattet haben, von diesem persönlich gestellt wird. Damit können möglicherweise später geltend gemachte Einwendungen gegen Ihre Bevollmächtigung von vornherein ausgeschlossen werden. – 2. Aus dem Bericht vom 23. 11. 1967 kann nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden, in welcher Weise die genannten Beschuldigten im einzelnen tätig geworden sind. Ich bitte daher um Klarstellung, ob und wer von den Beschuldigten zu welchen Gruppen der Störer gehört hat (SDS – Gruppe vor dem Hörsaal, SDS – Gruppe, die durch den Hinterausgang eindrang, SDS – Gruppe, die auf dem Podium Prof. Dr. Carlo Schmid bedrängte?). – 3. Die für die Vorfälle in Frage kommenden Zeugen (vgl. Seite 2, 3 und 4 des Berichts vom 23. 11. 1967) bitte ich um Angabe einer schriftlichen Äußerung über ihre Wahrnehmungen während der Vorfälle. In dieser Äußerung sollen die Zeugen insbesondere darauf eingehen, welche Einzelheiten des Vorgehens von SDS – Mitgliedern sie wahrgenommen haben (Verhalten vor dem Hörsaal, Eindringen in den Hörsaal, Stören der Vorlesung von Prof. Carlo Schmid). Wenn möglich, soll dabei auch angegeben werden, ob den Zeugen der eine oder andere der Beschuldigten vom Ansehen her besonders aufgefallen ist. – Den Rektor der Universität, Herrn Prof. Dr. Rüegg, bitte ich ferner in der Äußerung etwas darüber zu sagen, welches der Inhalt der von ihm mit einer Gruppe von Mitgliedern des SDS vor dem Eingang zum Hörsaal geführten Diskussion war (vg. Bl. 2 des Berichts vom 23. 11. 1967). Hat er bei dieser Diskussion nochmals darauf hingewiesen, daß er ein Eindringen der Mitglieder des SDS zu dem von ihnen verfolgten Zweck nicht dulde? – Der Zeuge Wolfgang Rudzio (Seite 3 des Berichts), soll angeben, in welcher Weise Gewalt beim Offenhalten der Türen angewendet worden ist und von wem? – Herr Prof. Dr. Schmid soll sich auch dazu äußern, ob die ihm am nächsten stehenden Störer mit Gewalt versuchten, ihn vom Mikrofon abzudrängen und ob unter diesen einer der Beschuldigten war. – Da Sie selbst (siehe Seite 4 des Berichts) ebenfalls – wenn auch mit Unterbrechung – im Saal anwesend waren, bitte ich auch Sie um die Abgabe einer dementsprechenden schriftlichen Äußerung. – Sollte der eine oder andere der in Frage kommenden Zeugen eine Vernehmung durch mich vorziehen, so bitte ich um dementsprechende Mitteilung, damit ein Termin mit diesen Herren vereinbart werden kann. – Mit Verfügung vom heutigen Tage habe ich die Vorgänge dem Polizeipräsidenten – 18. K. – mit dem Ersuchen zugeleitet, die genauen Personalien der von Ihnen bezeichneten Beschuldigten festzustellen. – Möglicherweise kann von der Kriminalpolizei noch das eine oder andere Bild zur Verfügung gestellt werden, das ich dann den Zeugen vor Abgabe ihrer Stellungnahme vorzulegen bitte. – Für eine baldige Erledigung wäre ich besonders dankbar. Mit kollegialer Hochachtung Im Auftrage gez. Pfeifer Erster Staatsanwalt.“
    Schreiben Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt an Universitätsrat 30. 11. 1967; Archiv
    208) Brief>30.11.1967>>Stellv.AStA – Vorsitzender Streeck an Rektor: Bitte um Teilnahme an Veranstaltung über Faschismus
    „Ew. Magnifizenz’ – Die Studenten drängen uns, Sie um Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung über Faschismus zu bitten. – Von einer gründlichen und eingehenden Untersuchung des Faschismusbegriffs, d. h. dessen, was dieser Begriff für uns beinhalten könnte, versprechen wir uns eine Klärung der Vorfälle der letzten Tage an unserer Universität. – Falls Sie bereit sind, an der Diskussion teilzunehmen, schlagen Sie uns bitte einen Termin vor. – Mit freundlichen Grüßen – gez. Wolfgang Streeck.“
    Schreiben Streeck an Rektor 30. 11. 1967; Archiv
    209) Brief>30.11.1967>>Wilhelm Hennis an Kultusminister Schütte: Problem der Drittelparität
    „Sehr verehrter Herr Minister! – Als Parteifreund, vor allem aber als Professor, werden Sie es mir nicht verargen, wenn ich mir erlaube, Ihnen ein Wort zu Ihrer in der FAZ wiedergegebenen Stellungnahme zur Dreierparität zu schreiben. Natürlich weiß ich nicht, ob die Zeitungen Ihre Wort richtig wiedergegeben haben, aber ich darf doch wohl daraus schließen, daß Sie im Prinzip die Konzeption nicht für abwegig halten. Ich habe die Sache von ihrer Geburt an erlebt, denn mit dem eigentlichen Urheber der ganzen Idee, Herrn Albers, war ich im Wintersemester zusammen im Hamburger Universitätssenat. Ich kenne also ein wenig die Situation, aus der heraus die Idee geboren wurde. Im Wintersemester haben die Herren Albers und Behlmer auf einen viele Jahr zurückliegenden Antrag des AStA zurückgegriffen und von den Fakultäten die Aufnahme von 2 Studenten verlangt (im Senat sind die Studenten seit Jahren vertreten). Das Verhalten der Studenten war taktisch wenig klug. Sie wollten nicht begreifen, daß der Senat diesen Antrag zunächst zur Beratung in die Fakultäten zurückverweisen mußte, sondern verlangten, unter Bezugnahme auf die Jahre zurückliegende Forderung, einen sofortigen Beschluß des Senats. Ich selbst habe mich damals in beiden Fakultäten, denen ich angehörte, der Philosophischen und der Wirtschafts – und Sozialwissenschaftlichen Fakultät leidenschaftlich für diesen Antrag eingesetzt. In der Wiso – Fakultät wurde er einstimmig angenommen, in der Philosophischen Fakultät wurde zunächst, wie üblich, gemauert, aber im vergangenen Sommer zog man dann auch nach. Im Grunde war damit den beiden Antragstellern der Wind aus den Segeln genommen und eine längst fällige, ja schon vor 20 Jahren empfohlene Maßnahme der Rektorenkonferenz endlich Geltungsrecht in Hamburg geworden. Jetzt standen die Studentenvertreter vor der schwierigen Lage, mit konkreten Initiativen zu den eigentlichen akademischen Angelegenheiten zu kommen, die in Gang zu setzen ihnen ja aber auch schon nach dem bisherigen Studentenschaftsrecht unbenommen waren. Wenn gegenwärtig allerorts behauptet wird, die Studenten hätten ja ständig Anträge gestellt, aber seien immer abgewiesen worden, so ist das ja schlicht unwahr. Ich bin einmal die Senatsprotokolle des Freiburger Senats der letzten 3 Jahre durchgegangen und muß feststellen, daß von insgesamt 12 in diesen Jahren gestellten Anträgen 10 sofort angenommen wurden, einer sich von selbst erledigte und ein weiterer zwar zunächst abgelehnt, dann aber still und heimlich doch im Sinne des studentischen Antrags verfahren wurde. Interessant ist, daß von diesen 12 Anträgen nur 3 wirkliche allgemeine Interessen der Studenten betreffen (Einrichtung der Krabbelstube, Belegung von Wohnheimen, Aktion 1. Juli). Alle anderen betreffen bürokratische oder organisatorische Interessen des AStA (höherer Anteil des AStA an Studiengebühren, Mitgliedschaft des AStA – Vorsitzenden in Kommissionen etc. ). Nicht eine einzige Initiative, die auf eine Verbesserung des Studiums zielte, ist von der Studentenschaft ausgegangen. In Hamburg, wo ich die Dinge in 5 Jahren genau verfolgt habe, sieht es kein bißchen anders aus. Wenn Sie bedenken, daß es kein Universitätsrecht der Welt gibt, das den Studenten so viel Initiativ – , Mitwirkungs – und Mitverwaltungsrecht gibt wie das gegenwärtige deutsche Universitätsrecht – das ich trotzdem in dieser Richtung nicht für ausreichend halte – so muß man sich doch fragen, ob die Universitäten außerhalb Deutschlands denn im Vergleich zu uns so schrecklich undemokratische Einrichtungen sind oder ob nicht vielleicht doch die neuen studentischen Forderungen ein wenig übers Ziel schießen. Wenn auf der einen Seite immer wieder gesagt wird, die moderne Universität sei ein überaus komplizierter, feinnerviger Mechanismus, für dessen Verwaltung Erfahrung, Umsicht, die Fähigkeit zur Verantwortung bedeutender Entscheidungen etc. etc. benötigt werden, so muß man sich doch fragen, ob bei der Realisierung der Drittelparität für die Qualitäten, die doch ganz sicher – man soll doch die Kirche im Dorf lassen – eher unter den Professoren als unter den Studenten und Assistenten zu finden sein werden, noch genügend Raum bleibt. Im übrigen würde die Einführung der Drittelparität ja zur völligen Zerschlagung alles noch vorhandenen korporativen Zusammengehörigkeitsgefühls führen müssen, denn während es für die Studenten ein amüsanter politischer Kampf, aber keine sie wirklich angehende Sache sein wird, wen sie in diese Gremien hineinwählen, werden die Professoren in quälender Auseinandersetzung hineingezwungen, wenn sie aus ihrer Mitte ihre Vertreter für die neuen Gremien wählen müssen, in denen sie ja nicht mehr alle vertreten sein können. Im übrigen wird sich hier auch eine verfassungsrechtliche Frage stellen. Ordinarius sein heißt ja nach deutschem Hochschulrecht nicht nur, einer bestimmten Besoldungsgruppe angehören, sondern vor allem – das macht den Begriff des Ordinarius aus – automatisches Mitglied der engeren Fakultät sein. Ich habe einmal durchgerechnet, daß bei Anwendung der Drittelparität von den 34 Ordinarien der hiesigen Medizinischen Fakultät nur 2 noch Mitglieder der engeren Fakultät sein könnten. Ich habe keinen Zweifel, daß das Bundesverfassungsgericht hier einen Entzug wohl erworbener Rechte sehen würde, der klar mit Artikel 5 GG, so wie dieser Artikel in der herrschenden Lehre verstanden wird, kollidieren muß. Gewiß stehen die Fakultäten nicht unter Denkmalschutz, aber wenn wir zu Departments kommen sollten, die ich aus den Bochumer Erfahrungen und aus vielen anderen Gründen ablehne (die amerikanischen Erfahrungen sind völlig unübertragbar, da die dortige Ambiance eine völlig andere ist), so wird es kaum abweisbarer Rechtsanspruch jedes Ordinarius bleiben, zumindest geborenes Mitglied dieses Leitungsgremiums zu sein. Aus meiner Tätigkeit bei Adolf Arndt habe ich die Erfahrung mitgenommen, daß man in politischen Streitfragen erst wenn alle Register gezogen wurden auch die verfassungsrechtlichen ausspielen soll. Ich würde also auf dieses Argument keinen entscheidenden Wert legen, sondern glaube, daß alle ‘politischen’, d. h. aus Aufgabe, Zweck und Sinn der Universität zu beziehenden Gesichtspunkten gegen die Dreierparität sprechen. Seit meinen Studententagen setze ich mich für eine stärkere Repräsentation der Studenten in den akademischen Gremien ein. Ich meine sogar, daß man den studentischen Vertretern bei Regelungen, die alle Studenten angehen (also quasi ‘Gesetze’ interuniversitärer Art) eine Art Vetorecht geben müßte. In Fragen, die die Studenten unmittelbar betreffen, müssen die akademischen Gremien gehalten sein, mit ihnen zu einem Arrangement zu kommen. Aber für die Anwendung des Repräsentationsprinzips, wie es für die Herrschaftsordnung Staat herrlich paßt, ist in der Universität in der Herrschaftsfunktion allgemeiner Art, außer im Zusammenhang des Anstaltsrechts und der für alle Studenten geltenden Regelungen, kein Raum; hier ist die Entscheidung der hochschulpolitischen Agenten durch Kollegialgremien die angemessenere Form der Willensbildung. Die Drittelparität mit ihren Repräsentativgremien würde heißen, daß man im Bereich der Universität alles was seit Montesquieu über Gewaltenteilung gedacht worden ist, schlicht in den Wind schlägt. – Ich muß sagen, daß ich mit schierer Angst verfolge, wie ein Schlagwort, das am Beginn dieses Semesters zum ersten Mal die Öffentlichkeit erreichte (vor dem 28. 7. dieses Jahres, dem Tag an dem Herr Albers im Auftrage des Hamburger AStA seinen Entwurf vorlegte, gibt es nicht eine einzige Erklärung irgendeines Kreises, der die Drittelparität gefordert hätte), von Universität zu Universität sich fortpflanzt, ohne daß ich irgendwo von Seiten der Professoren, die ja nicht alle Verfassungstheoretiker und Politikwissenschaftler sein können, sehe, daß die Konsequenzen ernsthaft bedacht und entsprechend argumentiert werden. In dieser Lage kommt die Universität in eine hoffnungslose Position, wenn nun auch noch die verantwortlichen Minister, deren Aufgabe es sicher ist, die Universität auf ihre heutigen Aufgaben hin zu reformieren, die doch aber zugleich die Verpflichtung haben, sie auch gegen unbillige Forderungen in Schutz zu nehmen, sie auf diesem Feld allein lassen. An der deutschen Universität ist weiß Gott viel veränderungswürdig, aber sie ist nicht so schlecht, daß sie es verdient, zerschlagen zu werden. Mit freundlichen Grüßen stets Ihr sehr ergebener gez. Hennis.“
    Schreiben Hennis an Kultusminister Schütte 30. 11. 1967; Archiv
    210) Artikel>30.11.1967>>FAZ: “Wohin steuern unsere Universitäten?” – Drei Fragen an Adorno
    „“ Adorno 1. Sind Sie der Ansicht, daß studentische Aktionen wie das Go-in bei Professor Carlo Schmid Ausdruck für eine allgemeine Unzufriedenheit unter der Studentenschaft über eine verschleppte innere Reform der Universität sind?
  23. Halten Sie die SDS-These für richtig, die Universität in ihrer heutigen Form gestatte nur noch eine Spezialistenausbildung und habe die Wissenschaften entpolitisiert?
  24. Halten Sie eine Demokratisierung der Universität für möglich, und wie ist Ihre Meinung zu der Stellungnahme von Professor Pfringsheim: ‘Mit Demokratie hat die Sache gar nichts zu tun. Die Universität gehorcht dem Geist, und der ist aristokratisch’?
  25. Das Problem steckt in dem Wort „allgemeine Unzufriedenheit“. Allgemein ist diese Unzufriedenheit nicht, wohl aber herrscht sie bei einer artikulierten Minderheit. Die Studentenaktionen mögen gerade damit zusammenhängen, nämlich mit dem Bestreben, die vorwaltende Apathie zu durchbrechen.
  26. Die Gefahr, daß die Universität zur Ausbildung von Spezialisten resigniert, besteht fraglos, ist freilich nicht bloß inneruniversitär bedingt, sondern gesamtgesellschaftlich nach den verschiedensten Dimensionen. Mit der immer mehr vordringenden positivistischen Wissenschaftsgesinnung ist zugleich eine Entpolitisierung der Wissenschaft gesetzt, wie sie zur großen Zeit der Universität, um das Jahr 1800, unvorstellbar gewesen wäre.
  27. Mit Formulierungen wie „der Geist ist aristokratisch“ vermag ich nichts anzufangen. Gerade wer die Autonomie des Geistes schwer nimmt, wird ihm nicht derlei gesellschaftliche Prädikate anheften. Im allgemeinen habe ich beobachtet, daß diejenigen, welche formal am lautesten auf solchem Aristokratismus bestehen, inhaltlich Lehren vertreten, deren unkritische Trivialität dem von ihnen erhobenen Anspruch widerspricht.“
    FAZ, 30.11.1967; Archiv
    211) Artikel>FAZ 30.11.67: „Mit gleicher Münze (Leserbrief)“
    „Als Zeuge des vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund veranstalteten Go – ins anläßlich der Vorlesung von Professor Carlo Schmid (F. A. Z. vom 21. November) bin ich bestürzt über die passive Reaktion meiner Kommilitonen. Trotz deutlichen Votums der Mehrzahl der Anwesenden, die Vorlesung möge fortgesetzt werden, sowie Sprechchören wie ‘SDS raus’ konnten die Sozialisten weiter die Vorlesung stören und fortfahren, Carlo Schmid in ihrer dümmlichen Weise anzupöbeln. Spätestens als die Demonstranten versuchten, den Professor vom Rednerpult zu drängen und ihm das Mikrophon fortzunehmen (!), hätten die SDSler vom Publikum aus dem Saal geworfen werden sollen. Ihrem handgreiflichen Terror hätte unverzüglich mit gleicher Münze heimgezahlt werden müssen. Einen Mann wie Carlo Schmid (es hätte auch Theodor Heuss sein können) ohnmächtig dem Treiben einer randalierenden Minderheit ausgesetzt zu sehen, war ein gespenstischer und bedrückender Anblick. Wenn schon in derartigen Fällen Organe der Universität oder gar die Polizei auf keinen Fall eingreifen sollen, dann ist in höchstem Maße die Zivilcourage der terrorisierten Mehrheit gefordert. Bleibt sie aus, wird ein Vorkommnis wie dieses dazu verführen, die Gegner der Demokratie und ihrer Spielregeln durch institutionelle Verfahren (wie Polizei, Verfügungen, Notstandsgesetze etc. ) zur Raison zu bringen. Damit aber wird Demokratie tatsächlich immer mehr eine Angelegenheit der Institutionen als ihrer Bürger. – Theo – Franz Maas, stud. phil. Frankfurt.“
    FAZ 30. 11. 67: „Mit gleicher Münze“; Archiv
    212) Flugblatt>30.11.1967>>Beate S..und Arnold S: Universitätssatzung
    „Kommilitoninnen, Kommilitonen! Wir sind beunruhigt darüber, wie durch den derzeitigen Stand der hochschulpolitischen Diskussionen die Bemühung um die Sachfragen an der Universität zu erliegen droht. Am 14. Dezember soll die neue Hochschulsatzung verabschiedet werden. Wir glauben, daß viele Gründe dafür sprechen, die Diskussion über die Satzung noch nicht abzuschließen. Nach Rücksprache mit den Veranstaltern legen wir Ihnen die folgende Resolution vor. Wir bitten Sie, die Vorschläge zu überprüfen und gegebenenfalls Ihre Zustimmung durch Ihre Unterschrift zu dokumentieren. Resolution – Im Interesse einer sachlichen Diskussion des Entwurfs der Universitäts – Satzung unter Beteiligung möglichst vieler Professoren, Assistenten und Studenten unterbreiten die Unterzeichneten folgende Vorschläge: 1. Der Senat der Universität möge beschließen: ‘Die Beschlußfassung über den Entwurf der Unviversitätssatzung wird vertagt.’ 2. Der Rektor der Universität wird gebeten, den Satzungsentwurf einschließlich inzwischen eingebrachter Änderungsvorschläge der gesamten Öffentlichkeit der Universität zugänglich zu machen. 3. Der Rektor wird gebeten, eine neue Kommission zur Beratung über den Satzungsentwurf einzusetzen, die sich aus Mitgliedern des Lehrkörpers, des Mittelbaues und der Studentenschaft paritätisch zusammensetzt.“
    Flugblatt Privatpersonen 30. 11. 1967; Archiv
    213) Niederschrift>30.11.1967>>Diskussion Studenten mit Adorno: Zum Go in bei Carlo Schmid
    „Der SDS und der AStA haben Adorno gebeten, sich in seiner Vorlesung über seine Stellungnahme zu Problemen der Berufung und studentischen Bewegung zu äußern, die er (Adorno) einige Tage zuvor schriftlich gegeben hat.
    Adorno:
    Ich bin der Bitte sehr gern nachgekommen, auch ich glaube, daß, so wie die Dinge heute liegen, rationale Diskussion das vernünftigste Mittel ist weiterzukommen. Weiter glaube ich, daß eine Wissenschaft im Augenblick, wenn sie nicht ihre eigene Kontinuität durch eine Art von Reflexion durchbricht, wie es in dem heutigen Gespräch gegeben ist, in Gefahr steht, eben auch zu jener Fachwissenschaft zu verkommen.
    Frage:
    Vielleicht wäre es ganz gut, wenn vorher kurz gesagt würde, wie die Situation im einzelnen aussieht was in den nächsten Tagen auf uns zukommt.
    Adorno:
    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Sinn unserer Absprache, einfach weil die Zeit so knapp ist, nicht über solche Dinge reden wollten, sondern unmittelbar zur Sache, nämlich zu den Thesen oder Andeutungen, die ich da selber gemacht habe, kommen wollten, damit diese Diskussion auch nur einigermaßen vorwärtskommt.
    X:
    Es war dort die Frage gestellt worden, ob es sinnvoll sei, daß Studenten über Berufungsfragen bei Professoren mitbestimmen könnten in den akademischen Gremien. Vielleicht könnte man da einen guten Einstieg finden, um den Umfang und die Art und Weise studentischer Mitbestimmung an der Universität etwas zu umgrenzen. Das ist ja ein Problem, das in der Diskussion sehr kontrovers ist.
    Adorno:
    In den Fragen, die mir vorgelegt worden sind und auf die ich geantwortet habe, kam die Frage nach der Mitwirkung von Studenten in Berufungsfragen nicht vor. Ich habe auch dazu mich nicht geäußert. Aber ich selbst, wenn Sie mich danach fragen, bin der Ansicht, daß Studenten oft, etwa wenn sie von anderen Universitäten kommen, oder wenn sie gewisse Probleme im Lehrbetrieb ihrer eigenen Universität kennen, recht produktive Vorschläge machen können, unter Umständen sei es nur, um gewisse Dinge zu verhindern. Ich für meinen Teil hätte gegen eine solche Mitbestimmung von Studenten bei Berufungsfragen nicht das mindeste einzuwenden. Allerdings mit der einen Einschränkung, daß eine solche Mitwirkung im Sinn der geistigen Qualität und im Sinn der Funktion im Unterricht geschieht, und nicht etwa in dem Sinn, daß es dabei gewissermaßen leichter werden soll. Das Problem dem wir gegenüberstehen, ist eher das einer Senkung des geistigen Niveaus durch die Mühlen des akademischen Betriebs als das Gegenteil, und ich würde deshalb sagen, Bestrebungen, die den Weg des geringsten Widerstandes gehen möchten, von denen würde ich denken, daß sie gegen die Interessen der Studenten selber sind. Andererseits kann ich mir durchaus vorstellen, daß die Studenten zu diesen Fragen Wesentliches beitragen, und soviel mir bekannt ist, ist es ja auch im Berliner Modell so vorgesehen.
    X:
    (Frage nicht zu verstehen)
    Adorno:
    Ich für meinen Teil bin durchaus der Ansicht, daß die Studenten auch in zureichender Zahl in den Gremien vertreten sein sollten, weil sonst nur ein oder zwei Studentenvertreter da sind, sich einfach durch die Mehrheit der älteren Professoren für die jungen Studenten ein Zustand ergibt, in dem die Studenten überhaupt sich nicht getrauen, zu sagen, was sie denken. Ich möchte aber dazu noch einen gewissen Punkt angeben, den ich nicht für unwichtig halte. Denn zweifellos ist das ein Teil der Schwierigkeiten, mit denen man inneruniversitär zu tun hat, und ich bin allerdings weit entfernt davon, diese Probleme, mit denen wir zu tun haben, als in erster Linie universitäre zu betrachten, aber immerhin, daß ein Teil der Schwierigkeiten doch damit zusammenhängt, daß durch unser Erziehungssystem in der Universität erwachsene Menschen und Menschen, die bereits so viel an Urteilsfähigkeit und Weitblick besitzen, wie im allgemeinen Menschen überhaupt in ihrem Leben zu erwerben fähig sind, daß diese einfach durch die objektive Situation von Lehrer und Schüler in einer Kindersituation festgehalten werden. Und ich kann vom Psychologischen sehr gut verstehen, daß man tatsächlich in dieser künstlich festgehaltenen Situation revoltiert, und ich glaube, daß es deshalb wichtig ist, der Tatsache, daß die Studenten erwachsene Menschen sind, gerade dadurch Rechnung zu tragen, daß man nicht Organisationsformen, die nun tatsächlich auf Kinder zugeschnitten sind, auch auf erwachsene Menschen überträgt. Und deshalb meine ich, daß man, soweit es nur irgend möglich ist, Studenten das Mitspracherecht in akademischen Dingen geben sollte. Die einzige Ausnahme, die da zu machen ist, von der Sache her, die bezieht sich nämlich auf das eigentliche Prüfungswesen, denn es ist nicht viel geholfen, daß solche, die geprüft werden, nun gleichzeitig über die Prüfung entscheiden sollen. (Zischen)
    … und ich glaube, wir kommen weiter, wenn wir uns dabei des Zischens enthalten. Ich versuche hier, Ihnen meine rationalen Überlegungen mitzuteilen, und ich meine, dazu habe ich genausogut das Recht wie Sie auch. In bezug auf die Prüfungsfrage möchte ich allerdings eine gewisse Zurückhaltung üben, aber im übrigen glaube ich, daß eine Art von Kooperation im Sinne des Berliner Modells möglich wäre, was mir auch durch die Erfahrung [von] Berliner Kollegen bestätigt wird.
    X:
    Es ist die Praxis von Professoren, bei Prüfungen von einem Wissensgebiet ins andere zu springen, und ich glaube, daß deshalb eine Mitsprache dort die Funktion haben könnte, daß die Prüfung tatsächlich Qualifikation statt Wissen ermittelt.
    Adorno:
    Ich vermeide selbst soweit wie möglich reine Wissensprüfüngen, sondern versuche, die Prüfung in eine Prüfung der Reflexion des Lehrstoffs zu verwandeln. Dabei kann ein geübter Hochschullehrer praktisch nebenbei feststellen, ob der Wissensstoff vorhanden ist, oder ob die gebrauchten Begriffe auch inhaltlich verstanden sind. Eine solche Sache ist generell schwer zu regeln. Ich kann mir vorstellen, daß meine Kollegen an der Fakultät, die ich näher kenne, bereit sind, über diese diffizilen Fragen mit Ihnen zu reden. Das beste Verfahren dafür dürfte sein, daß die jeweiligen Vertreter der Fachschaften sich vor Prüfungen mit den Prüfern in Verbindung setzen und das durchsprechen. Eine Normierung dafür halte ich nicht für möglich. Man kann einem Professor nicht verbietend auch reine Kenntnisfragen zu stellen. Es gibt ja auch Fächer, die mehr in technischen Fragen als in solchen Reflexionsfragen bestehen, zum Beispiel die Medizin. Allerdings streite ich nicht ab, daß es auch an der philosophischen Fakultät Examina gibt, die dem Begriff einer geistig-reflektiven Prüfung nicht genügen…
    Krahl:
    (geht ein auf die Fragen an Adorno)… Ich glaube, daß in der FAZ der theoretische Anspruch, der dahintergestanden hat, verkürzt wiedergegeben, wurde. Er läßt sich eben nicht auf die Formel bringen, daß man das Spezialistentum an der Universität durchbrechen muß. Der SDS hatte zu diesem Go-in, nachdem er sich gegenüber dem Faschismusvorwurf, der gegen ihn erhoben wurde, rechtfertigen mußte, drei Thesen aufgestellt. Zum ersten sollte das Go-in dazu dienen, die an unserer heutigen Universität etablierte Trennung von Politik und Wissenschaft zu durchbrechen, wo die Politik in Feierabendveranstaltungen verbannt wird und der Entpolitisierungsprozeß den Wissenschaften dadurch weiterhin etabliert wird. Von daher sind wir auch der Meinung gewesen. daß diese Politisierung der Wissenschaften erkämpft werden muß. Das haben die Verhaltensweisen der Institutionen bewiesen. Die Universitäten erlauben keine immanente Reform. Es hängt vom guten Willen der Professoren ab, und auch den Verfassungen der Institutionen, ob Studenten paritätische Mitbestimmung erhalten. Das zweite ist, man hat uns vorgeworfen, wir würden die Grenzen der Liberalität durchbrechen, indem wir einfach eine Vorlesung sprengen. Wir wollten erstens nachweisen, daß die liberalen Vernunftprinzipien, die einstmals Regeln der praktischen Vernunft waren, wenn sie in Handlungsanweisungen übersetzt wurden, heute zu bloß technischen Regeln geworden sind. D. h., daß sie analytisch völlig formalisiert worden sind. Als praktischstes Beispiel kann man da die Bombenabwürfe auf Hanoi erwähnen, die als Gegenaktion, als Befriedungsaktion ausgelegt werden. Daß zweite wäre, daß umgekehrt die Administrationen eine gewaltlose Demonstration in Terrormaßnahmen umfunktionieren müssen, so wie damals aufgrund der Aktion der Berliner Kommune dieser die Einübung faschistischer Terrormethoden vorgeworfen wurde, und daß solche ideologischen Mechanismen dazu dienen, die politische Opposition an den Hochschulen – und sie hat nicht zuletzt in der Bundesrepublik ihren zentralen Ort an der Hochschule – auf verwaltungstechnischem Wege zu liquidieren, und das hat das Verbot des SDS schließlich gezeigt.
    Adorno:
    Ich kann vielleicht sagen, daß ich ja gerade derjenige bin, der den Begriff der Personalisierung als einen politischen Begriff in die Soziologie eingeführt und die Personalisierung als eine Ideologie entlarvt hat. Aber ich meine, daß es innerhalb der Möglichkeiten, die es in unserer Hochschule gibt, einen zweiten Weg gibt, nämlich die Möglichkeiten zur Umstrukturierung, die doch sehr groß sind. Aber ich glaube allerdings, daß man diese Möglichkeiten im Geiste von Freiheit benutzen muß. Was die Frage der Liberalität angeht, so ist sicher, daß die Vernunft einem Formalisierungsprozeß unterlegen ist, der dann dazu führen kann, daß an Stelle der freiheitlichen Vernunft so etwas Liberales tritt. Und ich würde sagen, daß man dieser Tendenz so gut begegnen soll, wie es überhaupt nur getan werden kann. Ich meine aber auf der anderen Seite – und hier bitte ich, mir zu verzeihen, wenn ich auf mein Alter und meine Erfahrung rekuriere wer einmal erfahren hat, was es bedeutet, wenn morgens um sechs die Schelle geht und man nicht weiß, ob es die Gestapo oder der Bäcker ist, daß, wer das einmal erfahren hat, auch an jenen formalisierten Rechtssatzungen ein Moment von Positivität wahrnimmt. Ich würde also doch sagen, daß im Augenblick, wo man aufgrund jener fraglosen Formalisierungstendenzen jene Spielregeln verletzt, anstatt daß man hingeht und jene Spielregeln verändert, so gut, wie es möglich ist, damit die Gefahr einer Umfunktionierung heraufbeschwört oder besser: einer Gegenbewegung, die wir unter Einschätzung der politischen und gesellschaftlichen Kräfte, wie wir sie heute finden, außerordentlich ernst zu nehmen haben. Ich möchte aber doch sagen, gerade in diesem Zusammenhang, daß ich den Vorwurf faschistischer Methoden nicht für gerechtfertigt halte. Und ich glaube, daß man hier unterscheiden muß, eben nicht nur auf formale Ähnlichkeiten sich beziehen darf, sondern daß da der Inhalt eine entscheidende Rolle spielt. Aber ich habe auf der anderen Seite auch erlebt, wie im Jahr 1932 eine Horde faschistischer Studenten in die Universität gestürmt ist und die Dissertierenden verprügelt hat. Und ich muß sagen, der Unterschied zwischen dieser Aktion und noch dem, was ich am eigenen Leib erfahren habe, ist der Unterschied um das Ganze. Also eine Bewegung, die nicht mit Mitteln des physischen Terrors operiert und die ausdrücklich nicht auf eine elitäre oder Minderheitenherrschaft aus ist, sondern die sich zum Ziel die Aufklärung der demokratischen Majorität gemacht hat, die ist eben auch dann mit dem Faschismus nicht zu identifizieren, wenn einzelne Dinge vorkommen, die mit unseren traditionell demokratischen Spielregeln nicht ganz übereinstimmen. So würde ich für meinen Teil die demonstrierenden Studenten gegen den Vorwurf des Faschismus verteidigen. Die Aktionen selbst haben ja bis jetzt nicht den Charakter der zertrampelnden physischen Gewalttätigkeit gehabt, sondern haben sich durch den eigenen Charakter qualitativ von den faschistischen Aktionen unterschieden. …
    X:
    der Verletzung von Spiegelregeln: Diskussion über unsere Belange, innerhalb oder außerhalb der Universität, wurde erst möglich, als wir Spielregeln verletzten – unangemeldet demonstrierten, Kreuzungen im Berufsverkehr blockierten – das hat helle Empörung ausgelöst, führte dann aber zur Diskussion. Zur Frage des Terrors – so zeichnet sich z. B. faschistischer und auch stalinistischer Terror dadurch aus, daß er auf irrationale, permanente Angst abzielt, wohingegen unsere Aktionen die permanente Diskussion erreichen wollen.
    Adorno:
    Zu der Verletzung von Spielregeln möchte ich sagen, daß da immer noch ein Spielraum ist, und ich glaube, daß dieser Spielraum ausreicht. Ich glaube allerdings, wenn man sich in Situationen begibt, wie sie beschrieben wurden, dann ist es nicht richtig, wenn man sich dann darüber erstaunt und entsetzt, daß dann entsprechende Gegenmaßnahmen erfolgen. Damit muß man dann allerdings auch rechnen. Und ich würde allerdings sagen, daß es gerade im Interesse dessen, daß man zunächst inneruniversitär in all diesen Dingen weiterkommt, doch Gelegenheit wäre, daß man solche Diskussionen anstrebt. Ich glaube nicht, daß Sie da auf Widerspruch stoßen, solange wie nicht der Anschein erweckt wird, als ob die angestrebten Diskussionen von vornherein nur Funktionen für ihre eigentlichen Ziele wären. Ich glaube, der entscheidende Punkt dabei ist, daß diskutiert wird um der Sache willen und nicht die Diskussionen zu einem Mittel der Publizität werden. Wenn aber dann schon die Diskussion selbst zu dem bloßen Mittel einer Aktion gemacht wird, die ihrerseits erst der theoretischen Reflexion bedürfte, dann ist die Gefahr eines Dezisionismus oder Aktivismus gegeben.
    Krahl:
    Ich möchte aber doch in zwei Dingen Ihnen widersprechen. Es geht ja nicht nur um die Diskussion, sondern um praktisch wirksame Diskussion. Dann würde ich zunächst meinen, Sie glauben, daß die Spielregeln heute immer noch eine bestimmte Rechtssicherheit gewähren, und daß die Verweigerung den Spielregeln gegenüber die Gefahr einer faschistischen Gegenbewegung heraufbeschwören kann. Da würde ich zunächst die These aufstellen, daß eine faschistische Massenbewegung in den Metropolen des Spätkapitalismus nur möglich ist unter Bedingungen, wie sie zum Beispiel heute in Amerika herrschen, daß also ein imperialistisches Land wie Amerika sich mit brutaler Gewalt in der Dritten Welt engagiert, und daß dieser Prozeß brutalisierend auf das Land zurückschlägt. In Amerika besteht in der Tat die Gefahr faschistischer Gegenbewegungen. Und ich glaube, man kann auch historisch sehr gut feststellen, wie diese Gefahr seit dem Goldwater-Faschismus mit dem wachsenden Engagement der Amerikaner in Vietnam gestiegen ist. Ich würde sagen, daß in Ländern, die nicht mehr konterrevolutioiiär engagiert sind in der Dritten Welt, diese Gefahr einer faschistischen Gegenbewegung nicht besteht. Daß die EWG heute eine mehr oder weniger bedeutungslose Randgruppe ist, daß sich vielmehr, und daher glaube ich, daß man die Spielregeln immanent nicht verletzten kann, der Faschisierungsprozeß, und nicht ein bloßer Restaurationsprozeß, im Zentrum des Paragraphensystems selbst vollzieht. Daß das Parlament nicht mehr der politische Markt konkurrierender Parteien ist, wie es in der klassischen Zeit der Bourgeoisie der Fall war, sondern daß das Parlament selbst von der Exekutive zu einem Manipulations- und Verschleierungsinstrument herabgesetzt wird, das die Massen nicht aufgeklärt, sondern im Gegenteil sie bloß schichtenspezifisch von den eigenen Parteien her manipulativ dem immanenten Abbau der Demokratie gefügig machen will. Und es ist nicht zufällig, daß der Wahlkampf zum Beispiel auf das Niveau einer Waschmittelreklame herabgekommen ist. Ich würde also von daher sagen, daß der Faschisierungsprozeß im Zentrum des Paragraphensystems selbst ist. Wenn man die Spielregeln immanent nutzen kann, dann würde ich gern wissen, wo in unserer Gesellschaft es noch die Möglichkeit zur Reform gibt. Ich glaube, daß sich diese Möglichkeit der Reform immer mehr verringert.
    Adorno:
    Sie haben mir das Selbstverständnis unterstellt, daß die Diskussion keine bloß theoretische sein dürfe, sondern daß sie praktische Wirkung haben solle. Nun scheint mir allerdings die Feuerbachthese von Marx, die später in der Tradition der Arbeiterbewegung sehr stark durchgeführte These von der Einheit von Theorie und Praxis, inhaltlich auch in einer spezifischen Weise ein pervertierendes Moment unterlegt zu haben, durch das dem Denken schon immer der Haß abverlangt wird, welche praktische Konsequenz es haben muß. Ich glaube allerdings, daß diese Prämissen unter den heutigen Voraussetzungen gefährlich sind, weil sie zu einer Fesselung des Denkens führen, die gerade in einer Situation, in der es auf eine gründliche Analyse der Verhältnisse ankommt, sehr bedenklich ist. Ich glaube, daß nur dann der Gedanke noch eine Chance hat, irgendwie praktisch zu wirken, wenn er nicht von vornherein sich von den Möglichkeiten und den Postulaten einer sich daran anschließenden Praxis gängeln läßt. Ich glaube, die einzige Differenz zwischen Ihnen und mir besteht an dieser Stelle. Zur Frage der Gefahr des Rechtsradikalismus und des faschistischen Potentials kann ich jetzt nur noch sagen – ich denke darüber anders. Ich betrachte diese Gefahr als sehr viel ernster. Dazu möchte ich Ihnen konkret folgendes sagen. Ich verkenne gar nicht die autoritären Tendenzen in einer ganzen Reihe von Punkten innerhalb unserer Demokratie. Der Faschismus ist kein Zufall gewesen. Und daß man auf diese Tendenzen aufmerksam macht, halte ich für notwendig und gut. Aber ich möchte sie doch in diesem Zusammenhang an die sogenannte sozialfaschistische These erinnern, die die Kommunisten in der Zeit vor 1933 auf Moskauer Anweisung vertreten haben, die kurz gesagt darauf hinausgelaufen ist, daß eigentlich die Sozialdemokraten genauso schlimm wie die Nazis sind, daß man sie als Faschisten zu bekämpfen hätte. Sie alle wissen, was das Resultat war. Ich will nicht sagen, daß der Faschismus infolge der Sozialfaschismusthese der Kommunisten aufgebrochen ist, aber ich würde doch sagen, daß diese These und die daran anschließende politische Praxis sehr großes Unheil angerichtet hat. Und ich glaube, daß der Unterschied zwischen einem faschistischen Staat und dem, was ich heute als Potential innerhalb der demokratischen Spielregeln zu beobachten glaube, ein Unterschied um das Ganze ist. Und ich würde sagen, daß es abstrakt wäre und in einem problematischen Sinne fanatisch, wenn man diese Unterschiede übersehen würde, wenn man es deshalb für wichtiger hielte, gegen die wie immer auch verbesserungswürdige Demokratie eher anzugehen als gegen den sich schon sehr mächtig regenden Gegner. Wieweit unsere Möglichkeiten gehen, innerhalb der Demokratie die Verhältnisse selbst zu verändern, das ist zum Teil auch eine Frage der Energien für eine Aufklärungsbewegung, die über die bisher üblichen Mittel hinausgeht. (Adorno führt dann noch als Beispiel die Aktionen gegen die Notstandsgesetze an, die ohne Verletzung der Spielregeln Aufklärung und Opposition gegen die Gesetzgebung gebracht hätten [etwa durch die Gewerkschaften], allerdings bleibe die Frage, inwieweit über formaljuristische Abwehr hinaus etwas erreicht werden könne.)“
    Niederschrift Diskussion mit Adorno 30.11.1967; Adorno, Theodor W.: Vorlesungen zur Ästhetik, aaO, Seite 115 ff.
    214) Artikel>01.12.1967>>asta information: „20 Prozent sind zu wenig!“
    „Studentenparlament fordert nach wie vor Drittelparität – Auf der außerordentlichen Parlamentssitzung des Studentenparlaments der Johann Wolfgang Goethe – Universität am 7. 12. 1967 wurde folgender Beschluß gefaßt: – ‘Die Studentenschaft fordert Öffentlichkeit aller Verhandlungen und Entscheidungen der akademischen Gremien und auf allen Ebenen der Universität, d. h. sowohl in den Seminaren und Instituten wie auch in den Fakultäten, Senat, Konzil, Kuratorium etc. Sie fordern darüber hinaus Mitbestimmung in allen die Universität und das Studium betreffenden Fragen, d. h. zunächst Ein – Drittel – Beteiligung in allen – zum Teil noch einzurichtenden – Gremien der Universität, und das Vetorecht ihrer Vertreter, um die Majorisierung der Studenten zu verhindern. – Sie sind nicht bereit, sich an unverbindlichen Kommissionen zu beteiligen, solange die Ein – Drittel – Beteiligung in den entscheidungsbefugten Gremien nicht gewährleistet ist. – Das Parlament fordert alle Vertreter der Studenten in akademischen Gremien auf zurückzutreten und zieht sofort seine Vertreter aus diesen Gremien zurück, solange die genannten Forderungen nicht erfüllt sind.’ – Zuvor wurde ein Beschluß des alten Studentenparlamentes aufgehoben. Er lautete: ‘Wir fordern Ein – Drittel – Beteiligung der Studentenschaft an allen entscheidungsbefugten Gremien der Universität. – An einem satzungsgebenden Konzil, in dem die Studenten nicht mit mindestens 20% vertreten sind, werden wir uns nicht beteiligen.’ – Dieser Text zeigt klar und deutlich, daß das Studentenparlament schon immer die Drittelparität in allen Gremien der Universität forderte. Wir machen also keineswegs den Versuch, unsere Forderungen immer höher zu schrauben, wie es von Professoren und Presse behauptet wird. Warum war es aber dann nötig, diesen Beschluß aufzuheben und durch einen neuen zu ersetzen? – Die Entscheidung der Ordinarien, die Studentenschaft mit einem Fünftel am satzungsgebenden Konzil zu beteiligen, kam vor allem deshalb zustande, weil die Landesregierung sonst nicht bereit war, eine von diesem Gremium verabschiedete Satzung überhaupt zu billigen. Fälschlicherweise behaupteten die Professoren dann noch, man habe mit dieser Entschließung die Wünsche der Studenten erfüllt. Um der Professorenschaft keine Gelegenheit mehr zu geben, unsere Forderungen so zu interpretieren, wie es ihnen ratsam erscheint, haben wir mit dem neuen Beschluß noch einmal eindeutig formuliert, was wir wollen und auch schon immer wollten. – Universität und Presse ‘vergessen’ immer wieder, daß unsere Forderung nach Drittelparität schon so alt ist wie die Diskussion um die Hochschulreform. Die Minimalforderung von 20% stellte lediglich das demokratische Minimum dar, unterhalb dessen Verhandlungen von den studentischen Vertretern überhaupt abgelehnt wurden. Damit war aber noch nicht gesagt, daß wir uns an einem satzungsgebenden Konzil, für das wir lediglich dieses Minimum zugebilligt bekommen haben, auch beteiligen werden. – Da die augenblickliche Situation außerdem beweist, daß der weitaus größte Teil der Ordinarien nicht bereit ist, den Studenten angemessene Beteiligung in allen Gremien der Universität zuzusichern und die Öffentlichkeit der Verhandlungen zu gewährleisten, halten wir es für wenig sinnvoll, durch unsere Anwesenheit beim satzungsgebenden Konzil der Verabschiedung einer undemokratischen Hochschulsatzung auch nur den Schein der Legalität zu geben. Ein endgültiger Beschluß des Studentenparlaments zu dieser Frage steht allerdings noch aus. Die Entscheidung wird von dem weiteren Verlauf der Diskussion zwischen Professoren und Studenten abhängig gemacht werden. – Darüber hinaus fassen wir es als Provokation von Seiten der Ordinarien auf, wenn man versucht, dem Studentenparlament vorzuschreiben, welche Vertreter es in das satzunggebende Konzil zu delegieren hat. Wir werden es nicht zulassen, daß die Professoren versuchen, auf solch massive Weise in die Autonomie der Studentenschaft einzugreifen. – Eine geplante Bevorzugung der Fachschaftsvertreter von den demokratisch gewählten Parlamentsvertretern läßt klar erkennen, worum es den Initiatoren dieser Klausel eigentlich geht: Man will verhindern, daß die Zahl der politisch engagierten und damit unbequemen Studenten im satzungsgebenden Konzil zu groß wird. Auf die Weise wird es nach Meinung der Ordinarien möglich sein, ihre Satzung ohne nennenswerten Widerstand der Studenten zu verabschieden. – Heidelore Astheimer.“
    asta information Dezember 67, „20 Prozent sind zu wenig! „; Archiv
    215) Artikel>01.12.1967>>asta information: „Fehlinformationen in der Presse
    „Die Berichterstattung der Frankfurter Zeitungen (insbesondere der FAZ, auch NP und FR) über die letzten Ereignisse an der Universität läßt einiges zu wünschen übrig. Eine der am meisten verbreiteten Fehlinformationen besagt, daß mit der Annahme der 20%igen Beteiligung der Studenten im Satzungsgebenden Konzil der Forderung des Studentenparlaments entsprochen worden sei: FR (7. 12. 67): ‘Ein Fünftel aller Stimmen – Forderung des Studentenparlaments ist damit erfüllt.’ Die FAZ vom 8. 12. 67 spricht von der Forderung des alten Studentenparlaments nach 20%iger Beteiligung. – Wie aus den Beschlüssen des Studentenparlaments hervorgeht, war von 20% nur als Minimalgrenze die Rede, unter der man sich im Satzungsgebenden Konzil nicht beteiligen wolle und die Forderung nach Drittelparität bestand von Anfang an. – Wenn versucht wird, diese Forderung mit äußerlichen, sachfremden Motiven zu erklären, wie die FAZ vom 6. 12., die meint, der SDS wolle ja nur ‘den Studenten anderer Universitäten Beispiele für Aktionsmöglichkeiten. liefern’ oder die FR vom 7. 12., nach der diese Forderung nur aus Protest gegen den Konzilsbeschluß für 20%ige Beteiligung der Studenten zustandegekommen sei, dann zeigt sich darin das Unvermögen und die Bequemlichkeit der Presse, die Argumentation für die Drittel – Parität aufzunehmen, die aus dem Teach – In in aller Ausführlichkeit geliefert wurde. – Die (berechtigte) Kritik der Studenten an der feudalistischen Struktur der Hochschule und die Versuche, eine Demokratisierung der Universität auch gegen den Willen der reaktionären und konservativen Professoren durchzusetzen, werden als Aktionen einer ‘radikalen Minderheit’ der Studenten bezeichnet, die nur bezwecken, Ruhe und Ordnung zu stören. – Diese ‘radikale Minderheit’ bestand immerhin aus ca. 2000 Studenten bei dem Teach – In am 6. 12., das vom Studentenparlament getragen wurde, das die doch recht beachtliche ‘Minderheit’ der 15. 000 Frankfurter Studenten repräsentiert. – Wenn die Bemühungen der Studenten, Öffentlichkeit herzustellen, um sich mit den Professoren argumentativ auseinandersetzen zu können, als ‘Störmanöver’ abgetan werden, so kann diese ‘Information’ nur als pure Diffamierung aufgefaßt werden. – Die FAZ, die in der Forderung der Drittel – Parität ein ‘hochgeschraubtes Verlangen’ sieht, sehnt sich nach den ‘guten alten Pferdehändlermanieren’ zurück. Dazu hat sie auch konkrete Vorstellungen entwickelt: ‘Auf jeden Fall sollte die übliche Zweier – Repräsentanz der Studenten eingeführt werden, wo es sie noch nicht gibt. Sie sollte fundamentiert werden, wo sie noch auf lockerem rechtlichen Grund steht.’ – Sehr erhellend für die Berichterstattung der FAZ ist die Erklärung dafür, daß die studentischen Senatsvertreter aus der Senatssitzung am 6. 12. ausgeschlossen wurden: An das Zitat eines Ausspruchs eines einzelnen Studenten während des Teach – In ‘Die Professoren sind zwar Trottel, aber wir müssen mit ihnen auskommen’, schließt sich die Folgerung an: ‘Da wurden dann die studentischen Vertreter aus dem Senat ausgeschlossen.’ – Ulrich Möllenstedt.“
    asta information Dezember 1967, „20 Prozent sind zu wenig „; Archiv
    216) Artikel>01.12.1967>>asta information: „Hochschulreform und Hochschulgesetz“
    „In den letzten anderthalb Jahrzehnten sind von studentischer Seite viele Vorschläge zur Studien – und Hochschulreform geliefert worden (z. B. vom Verband Deutscher Studentenschaften, dem SDS, Fachschaften und deren Verbände). – Die institutionell festgelegte Möglichkeit, nicht nur schöne Vorschläge zu machen , sondern an den Entschlüssen der Uni – Verwaltung effektiv beteiligt zu sein, gab es nicht. (Die Gewinnung wissenschaftlicher Ergebnisse fordert viele Mitarbeitende, zu denen auch die Studenten gehören, Zusammenarbeit macht Organisation nötig, die Studenten sind also an der Organisation der wissenschaftlichen Arbeit zu beteiligen. ) – Das am 1. 6. 1966 gültig gewordenen Hessische Hochschulgesetz, gedacht als juristische Grundlage einer Hochschulreform, beauftragt die Landesuniversitäten, Satzungen zu erstellen. – Die vom Hessischen Hochschulgesetz verfügte stimmberechtigte Beteiligung von Studentenvertretern an akademischen Beschlußgremien außer bei Prüfungen, Berufungen u. a. (‘Negativkatalog ‘), ist für die Studenten am bedeutsamsten. Obwohl die Studentenschaft Gliedkörperschaft der Gesamtkörperschaft Universität ist, waren ihre Vertreter an der Erstellung der Universitäts – Satzung nur beratend beteiligt. Anfänglich waren die Studentenvertreter auf die neue Möglichkeit des Redens in akademischen Gremien nicht vorbereitet, mußten erst lernen, daß die Professoren ihre begründeten Forderungen (sie waren zunächst zurückhaltend) nicht mit Argumenten beantworteten, daß in den Universitäts – Gremien in vielen Fällen nicht das bessere Argument, sondern die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder den Ausschlag gibt, sie lernten auch, daß die Chance eines Eingehens der Professoren auf ihre berechtigten Forderungen nur gegeben wäre, wenn die Mehrheit der Studenten aktiv hinter ihnen stünde. Insofern sind die in dem von der Universitäts – Verwaltung endlich einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemachten Satzungsentwurf enthaltenen studentischen Stellungnahmen nicht mehr dem derzeitigen Wissen und Wollen der stud. Vertreter entsprechend. – Da viele Studenten sich an den Betrieb schon angepaßt haben, da die meisten Professoren in ihren Veranstaltungen die Anteilnahme an der Bedeutung des Fachs, der Universität nicht wecken, wurde das Interesse einer großen Anzahl Studenten erst durch provokatorisch wirkende Unternehmungen wie das in die Vorlesung von Carlo Schmid und das Teach – In während des Konzils geweckt. – Wesentliche Inhalte des von den Studenten vorzulegenden Universitäts – Satzungsentwurfs, der von einer eingehenden Kritik des vorliegenden ausgeht, sind: – Öffentlichkeit der Gremien – Vetorecht und effektive Mitbestimmung der stud. Vertreter in allen Entschluß – Gremien der Universität (u. a. Senat, Konzil, Fakultät oder Sektion, Verwaltungsrat; die geforderten 33 1/3 % sollen zeigen, ob mit dieser Beteiligung eine Reform der Universität möglich ist) – Abschaffung des Disziplinarrechts als einer besonderen Gerichtsbarkeit neben der staatlichen, Reorganisation der Verwaltung (Sektionen statt Fakultäten), Aufhebung der nicht sachgerechten Abhängigkeitsverhältnisse unter den Lehrenden, Präambel über die Aufgabe der Universität.“
    asta information Dezember 1967, „Hochschulreform und Hochschulgesetz „; Archiv
    217) Artikel>01.12.1967>>asta information: „Zu den jüngsten Ereignissen an der Johann Wolfgang Goethe – Universität“
    „Die Ereignisse am Mittwoch, den 6. 12. 67 – Um 15 Uhr begann eine Konzilssitzung, auf der über die Höhe der Beteiligung der Studenten am satzungsgebenden Konzil entschieden werden sollte. Aufgrund der in den letzten Wochen offenbar gewordenen Konflikte zwischen Professoren – und Studentenschaft hatte der SDS zu einem Teach – In vor dem Konzil aufgerufen. Das Studentenparlament hatte sich auf seiner Sitzung am 5. 12. diesem Aufruf angeschlossen. Das Teach – In sollte den ‘Konzilsvätern’ die der neuen Situation entsprechenden Forderungen der Studenten in allen Universitätsgremien – demonstrieren und begründen. In einer zweistündigen Diskussion wurde diese Forderung von ca. 2000 Studenten noch einmal bekräftigt. Nachdem die ‘Konzilsväter’ über zwei Stunden für die Beratung selbstverständlicher Forderungen gebraucht hatten, erfüllten sie, in bewußter Nichtachtung der Ergebnisse öffentlicher Diskussionen der Studenten, deren aus einer anderer Situation stammende Mindestforderung von 20% Beteiligung. Selbst dabei konnten sie sich nicht enthalten, in die Selbstverwaltung der Studenten einzugreifen. Von der Grundvoraussetzung jeder demokratischen Willensbildung, einer öffentlichen Diskussion auf dem satzungsgebenden Konzil, wurde noch nicht einmal geredet. – Unter diesen Umständen stellte die Vertreterin der Studenten im Senat auf dessen anschließender Sitzung den Antrag auf Öffentlichkeit der Sitzung und Befassung mit der vorläufigen Suspendierung des SDS sowie mit den Disziplinarverfahren gegen Teilnehmer am . Zur gleichen Zeit verhinderten Sprecher des SDS und des AStA ein in den Senat, um dem Senat die Gelegenheit zur Entscheidung zu geben. – Während die Studenten auf gewaltsames Eindringen verzichteten und lediglich darauf bestanden, nicht durch abgeschlossene Türen vor der Entscheidung über ihre Belange ausgesperrt zu sein, versuchten einige Universitätsangestellte gegen Demonstranten Gewalt anzuwenden. – Nach der Ablehnung des Antrags auf öffentliche Sitzung drangen Studenten in den Vorraum des Rektorats ein, fanden sich jedoch wieder vor verschlossenen Türen. Nachdem die studentischen Vertreter noch zweimal in die Klausur zurückgegangen waren, um über den Stand der Diskussion im Senat berichten zu können, wurden auch sie nicht mehr zur Sitzung zugelassen, obwohl Sprecher des SDS dafür sorgten, daß durch die für die Senatsvertreter geöffneten Türen kein stattfand. – Die Studentenvertreter traten daraufhin mit Billigung der versammelten Studenten von ihrem Amt zurück. Es wurde eine Kommission gewählt, die noch einmal versuchen sollte, den Senat zu einer öffentlichen Sitzung im Hörsaal VI zu bitten. Die Kommission bekam nur telefonischen Kontakt. Der Senat war nun bereit, zwei seiner Mitglieder nach der Senatssitzung zur Diskussion zu schicken. Die Studenten lehnten eine solche folgenlose Diskussion mit Privatpersonen ab. Sie erkannten zwar die Diskussionsbereitschaft der Professoren Hirsch und Hövels an, bestanden aber auf ihrer ersten Forderung nach Öffentlichkeit der Senatssitzung, d. h. nach Diskussion mit einem beschlußfaßenden Gremium.“
    asta information Dezember 67, „Zu den jüngsten Ereignissen an der Johann Wolfgang Goethe – Universität „; Archiv
    218) Artikel>01.12.1967>>asta information: Zur Erklärung der Mitglieder des Senat
    „In Punkt 1 der Erklärung wird die BILD – Zeitungsformulierung vom ‘Terror der radikalen Minderheit’ übernommen, dem sich der Senat nicht beugen will. Offenbar ist der angebliche ‘Terror einer Minderheit’ für unsere Senatsmitglieder viel verwerflicher, als der Terror einer Mehrheit; denn den haben die deutschen Universitäten 12 Jahre lang ertragen, ohne sich dadurch allzuviel zu verändern. Zwar mag es sein, daß der Senat sich durch die Forderung nach Diskussion terrorisiert fühlt, seine Mitglieder sollten aber doch soweit Wissenschaftler sein, ihre eigenen Empfindungen relativieren zu können. Dem Rektor war schon vor dem 6. 12. eine kurze wissenschaftliche Erläuterung ‘zum richtigen Gebrauch der Begriffe’ ‘faschistisch’ und ‘Terror‘ – mit Literaturangaben – zugeschickt worden (s. Assistentenerklärung ‘Zum richtigen Gebrauch der Begriffe’ S. 6). Unter diesen Umständen kann der erneute Gebrauch des Begriffs ‘Terror‘ nicht mehr als naive Schlamperei, sondern muß als bewußte Diffamierung des Teils der Studenten angesehen werden, der in die bestehenden ‘Rechte’ der Ordinarien eingreifen will. – Die Berufung des Senats auf das geltende Recht bezieht sich wohl auf den Antrag der Studenten, die Sitzung öffentlich abzuhalten. Der Senat hat dieses geltende Recht schon in dem Moment gebrochen, als er die Vertreter der Studenten von der Sitzung aussperrte. Wichtiger ist aber, daß der bloße Hinweis auf die Spielregeln nicht als Argument dienen kann, wenn gerade diese Spielregeln – an deren Aufstellung kein Student beteiligt war – zur Abwehr der selbstverständlichen demokratischen Forderung nach Öffentlichkeit dienen. Hier hätte es der inhaltlichen Rechtfertigung der Geheimhaltungssucht beschlußfassender Universitätsgremien bedurft. – Es ist zu begrüßen, daß das Konzil die Texte des Satzungsentwurfs in ‘ausreichender Zahl’ herstellen will, um damit eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. Es wäre die Pflicht des Konzils gewesen, den Satzungsentwurf schon viel früher zu veröffentlichen, um jede Verzögerung einer möglichen Verbesserung der Universitätsstruktur zu vermeiden. – Nunmehr beteuert der Senat seine ‘Bereitschaft, Universitätsfragen sachlich und unter Einhaltung demokratischer Regeln’ zu diskutieren. Die Diskussionspartner müssen vorher versichern, sich an die ‘Gebote des Rechts und der Fairneß’ zu halten. Die Studenten haben diese Bedingungen immer erfüllt. Die bisherigen Diskussionen mit Ordinarien haben uns gezeigt, was sie unter ‘Recht und Fairneß’ verstehen. – Eine der Bedingungen, unter denen unsere Senatsmitglieder zur Diskussion bereit sind, ist offensichtlich deren Folgenlosigkeit. Diskussionsergebnisse dürfen für sie nicht notwendig irgendwelche Konsequenzen haben. – Die zweite denkbare Bedingung ist wahrscheinlich die, daß die diskussionsbereiten Senatsmitglieder allein Thema und Verlauf der Diskussion bestimmen können. So sind sie es aus ihren Vorlesungen und Seminaren gewöhnt. Der Gedanke, daß zu einer Diskussion mindestens zwei gleichberechtigte Partner gehören, scheint völlig abwegig zu sein. – Die dritte denkbare Bedingung wäre, daß plebiszitäre Mißfallens – und Beifallskundgebungen, wie Klopfen und Zischen, während der Diskussion unterbleiben. Nachdem die Universität ihre Studenten jahrelang zu mehr oder weniger passiver Konsumentenhaltung erzogen, d. h. sie nicht gelehrt hat, Unbehagen an einem vorgetragenen Stoff schnell und präzise zu artikulieren, wollen die Senatsmitglieder auch noch die letzten, bisher immer als akademisch betrachteten, Formen der Meiunugsäußerung unterbinden. – Die selbstverständliche Pflicht der Vertreter, gegenüber den Vertretenen Rechenschaft abzulegen, wird von Bedingungen abhängig gemacht, die alleine von den Vertretern beurteilt werden. Die Entscheidung darüber, ob sie erfüllt sind oder nicht, kann von den Vertretern nicht in Diskussionen nachgewiesen werden, denn diese Diskussion findet wiederum nur unter den von den Professoren einseitig bestimmten Bedingungen statt. Die Verschleierungstechnik der Ordinarien besteht also darin, mit Hilfe formaldemokratischer Verfahrensfragen, das demokratische Interesse der Studenten zu reglementieren.“
    asta information Dezember 67, „Zu den jüngsten Ereignissen an der Johann Wolfgang Goethe – Universität „; Archiv
    219) Artikel>01.12.1967>>Die Tat: „Frankfurter Studenten verteidigen den SDS“
    „Zur gleichen Zeit, da der Frankfurter Oberbürgermeister Prof. Brundert (SPD) städtische Räume für eine NPD – Kundgebung zur Verfügung stellte, eine Gegenkundgebung jedoch verbot, versuchte der Rektor der Frankfurter Universität, Prof. Rüegg, den Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) von der Hochschule zu verbannen. Rüegg hatte kurz zuvor den NPD – nahen Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB) als studentische Vereinigung zugelassen. Die Zulassung des SDS wurde von ihm ‘einstweilen suspendiert’, wie es in einer Mitteilung Rüeggs hieß. Als Vorwand diente der Versuch der Frankfurter SDS – Gruppe, Bundesratsminister Prof. Carlo Schmid (SPD) durch ein ‘Go in’ während einer seiner Vorlesungen zu einer Stellungnahme zu den Notstandsgesetzen zu veranlassen. – Die städtische wie die akademischen Behörden der Mainstadt beteiligen sich an der von der CDU – Führung ausgehenden Kampagne, die NPD als ‘zugelassene Partei’ salonfähig zu machen, die außerparlamentarische Opposition jedoch mit dem Etikett der ‘Staatsfeinde’ zu versehen. Für die Spitze der CDU/CSU ist die NPD ein möglicher Koalitionspartner nach den Bundestagswahlen von 1969. Gegenüber der demokratischen Opposition aber gab CDU – Fraktionschef Barzel die Losung aus, man müsse die ‘radikale Linke’ geistig hochprügeln. – Für die Auseinandersetzung innerhalb der Studentenschaft und der intellektuellen Berufe hat ‘Die Welt’ eine soziologische aufgeputzte These vom ‘Linksfaschismus ‘kreiert, nachdem man dort zwei Jahrzehnte lang schon dem Begriff ‘Faschismus’ die Wissenschaftlichkeit abgesprochen und die Untersuchung der gesellschaftlichen Fundamente der Naziherrschaft gemieden hatte wie der Teufel das Weihwasser. – Rüegg griff diese Propaganda willig auf. Den ‘Go in’ bei Carlo Schmid nannte der Rektor im voraus ‘Einübung faschistischer Terrormethoden ‘. Die Frankfurter SDS – Gruppe hat dazu in einem Flugblatt u. a. festgestellt: – ‘Seit Jahren werden in der BRD Notstandsgesetze vorbereitet und verabschiedet, die eine scheinlegale Abschaffung der Demokratie bezwecken. Faschismus bedarf zur Zeit nicht der antiparlamentarischen Massenbewegung, sondern wird institutionell im Zentrum des parlamentarischen Systems selbst vorbereitet. Diesen provokativen Protest () und die politische Demonstration gegen die Vorbereitung des Notstandsterrors aber wagen Sie (Rüegg) als faschistisch zu diffamieren. Das ist ein Hohn auf die Opfer des faschistischen Terrors.’ – Der SDS verlangt dann unverzüglich Zurücknahme der Diffamierung und droht Strafanzeige an, falls diese nicht geschehe. Rüegg hat inzwischen erklärt, er nehme seine Worte nicht zurück. – Wir unterschreiben jedes Wort dieser Charakterisierung der beleidigenden Äußerungen des Frankfurter Rektors. In einer überfüllten Diskussionsveranstaltung, in der als Hauptredner der hessische Kultusminister Schütte, Rüegg und der Zweite SDS – Bundesvorsitzende Frank Wolff sprachen, erlitt Rüegg eine Niederlage. Wolf charakterisierte die Suspendierung der Frankfurter SDS – Gruppe als Versuch, die ohnehin geringe Mitbestimmung der Studenten innerhalb der Hochschulen durch das Verbot einer der stärksten politischen Hochschulgruppen zu zerstören. Er wandte sich gegen die von den Universitätsgremien ohne studentische Beteiligung vorbereitete neue Satzung, die die jetzige Aussperrung oder Majorisierung der Studierenden und der Assistenten durch die Professorenschaft verewigen will. Die rund 1500 Studenten nahmen mit überwiegender Mehrheit eine Entschließung an, die die Suspendierung des SDS und die vom Rektor angedrohten Strafmaßnahmen verurteilte. Zugleich wurden die von allen politischen Hochschulgruppen getragenen Vorstellungen über eine Hochschulreform, die die Alleinherrschaft der Professoren einschränkt, durch weitere Absätze der Entschließung bejaht. – Ähnlich wie an den Hochschulen in Westberlin und Hamburg praktiziert Rüegg jetzt in Frankfurt Notstandsmaßnahmen. Vor dem ‘Go in’ sollten einzelne Studenten durch Mitglieder einer Art ‘universitätseigenen Verfassungsschutzes’ an der Beteiligung gehindert werden, danach wurde zur Denunzierung der Namen der Beteiligten aufgefordert. In der bereits erwähnten Mitteilung des Rektors werden Strafanzeigen und akademische Disziplinarmaßnahmen gegen die Studenten angekündigt, die Carlo Schmid unterbrachen. – Die Suspendierung des Frankfurter SDS ist nur ein erster Schritt einer geplanten Kette von repressiven Maßnahmen, die mit gleichartigen Entwicklungen im Raum außerhalb der Universität koordiniert werden sollen. An den Hochschulen zielen sie auf Erhaltung der ‘Lernfabrik’ als Teil einer Gesellschaft, in der die bestehenden Machtverhältnisse durch Notstandsgesetze gefestigt werden sollen, in der die NPD bereits bewußt als Stoßtrupp gegen die außerparlamentarische Opposition eingesetzt wird. – Nicht zufällig holte Rüegg in dem Augenblick zum Schlag aus, als in Westberlin der Todesschütze Kurras freigesprochen und die Eröffnung des Prozesses gegen Fritz Teufel angekündigt wurde.“
    Die Tat, „Frankfurter Studenten verteidigen den SDS“ 2. 12. 1967 ; Archiv
    220) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Ambitionen und Politik“
    Der kurze Film über die Ereignisse am 2. Juni in Berlin illustriert die allgemeine Einebnung der Proteste zum Ereignis. Der AStA der Universität Frankfurt konnte einen Film aus Berlin zeigen, der es noch mit jeder Vorlesung aufnehmen können; vorbildern lassen konnte sich in einer Extraveranstaltung studentisches Konsumpublikum, daß da mal protestiert worden war. Aufregend. Sogar die Polizisten, die gefilmt und gefragt worden waren, wollten nicht reden, ‘keine Stellung nehmen’. Ein Herr Chauffeur, der die Pogromstimmung prügelnd genutzt hatte, antwortete mit Motorengeräusch. Ein erkannter und wiedergefundener Zivilschläger der Polizei leugnete lächelnd. Trostlos, verstummen, verleugnen, vergessen. Das gezeigt zu haben, ist die Leistung von Giefer und Minow, die mit AStA-Hilfe (Berlin) die früher schon vorgeführten Dokumentaraufnahmen in einen ambitionierten Film zur außerparlamentarischen Opposition verarbeiteten. Ambition beweist das Schnittverfahren, die Interviews mit Prüglern, Zeugnisse der Opfer, Einblendung politischer Interpretationen, Kamerafahrten über leere Straßen und Häuserwände. Warum auch keine Ambitionen für die außerparlamentarische Opposition? – Gegen den Film wären viele Einwände zu machen. Hier nur eine Ungeschicklichkeit: was soll die weder durch Bild noch Wort kommentierte, belegte Parallele persischer Studentendemonstrationen in Teheran (von Nirumand gesprochen) zu den Schahdemonstrationen? Natürlich, solidarisieren mit Protesten, Argumenten, Zielen der persischen Opposition, die ein begriffsloser, konkretistischer Persien-Konglomerat des ‘Spiegel’ kräftig deutsch entpolitisieren will – es fehlt immerhin eine Bestimmung, am wichtigen Detail, der Opposition hier; die Gemeinsamkeit gemeinschaftlicher Unterdrücker ist nicht direkt einsichtig. Im Film kommt nur eine fatale Gleichsetzung heraus. Auch Dutschkes Kommentar, den meisten ohnehin kaum verständlich, hilft nicht aus der Bilderbuch-Misere. – Im Publikum: emotionales Lachen, Unverständnis für das grauenvolle Prügeln, Freuen über action. Liebe, Haß, Verzweiflung… das Geschehen bleibt ein Geschehen. Das Bilderbuch bleibt vorpolitisch. Der AStA in Frankfurt tat ein übriges. Die Ankündigung eines persischen Kommilitonen verhallte ungehört. Zum Film kein Wort. Man war im Wahlkampf. Das ist verständlich. Ein Kommentar, eine Diskussion zu diesem Film ‘außer der Reihe’ wäre aber auch ein Beitrag zum Wahlkampf gewesen. Wir müssen weiter Widerstand leisten – schöne Worte am Schluß des Films. Die politische Artikulation der studentischen Opposition in Frankfurt fällt zur Zeit noch hinter die Probleme eines ambitionierten Films zurück. Eine einzige Konsumvorstellung zu aufregenden Protesten läßt eine Diskussion über Vergessen und politischen Erfolg, gerade angesichts des Kurras-Urteils, mehr als fällig erscheinen.
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 15
    221) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „AStA-Ziel: Öffentlichkeit“
    „I. – Politik, die für sich in Anspruch nimmt, den Rahmen einer allgemeinen theorielosen Blindheit zu sprengen, ist suspekt. Das Staatsrecht, die herrschende Lehre, das Verwaltungsgericht sind aufgerufen, dem politischen Mandat der Studentenvertretungen ein Ende zu bereiten. Solange die Studenten mitspielen, Schandmauer-Resolutionen verabschiedeten – solange war von jener ‘Zwangskörperschaft öffentlichen Rechtes’ nicht die Rede, als welche die Studentenschaft den Landesversicherungsanstalten gleichgestellt sein soll, und ihr Parlament einen Rundfunkrat. Gegen ‘Erklärungen, die im Namen der Studentenschaft von einer kleinen Minderheit abgegeben werden’, polemisieren diejenigen, denen der Inhalt der Erklärungen nicht paßt; daß sie das nicht sagen, kennzeichnet den Stil einer politischen Diskussion, in der abweichende Ansichten administrativ und/oder juristisch erledigt werden. – Dabei läge vorerst die Beweislast auf Seiten der Gegner des politischen Mandats; die Studentenvertreter hätten es weniger zu verteidigen denn auszuüben. Jene, die Bemühungen um bessere Ausbildungsförderung für legal, Kampf gegen Notstandsgesetze aber für unzulässig halten, hätten nachzuweisen, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Sie müßten zeigen, daß die soziale Lage der Studenten von der Höhe der Rüstungsausgaben unabhängig ist; Rüstungsausgaben, deren enge Verbindung zu einer Politik geleugnet werden müßte, die in Vietnam manifest wurde. Den Studentenvertretungen wäre erst einmal zu erklären, weshalb innerhalb dieses Zusammenhangs die Gewerkschaften und deren Mitglieder, soweit sie unter denselben Folgen verfehlter Politik zu leiden haben, nicht ihre natürlichen Verbündeten sein sollten. – Wer den Studenten das politische Mandat bestreitet, verlangt, die Reflexionen über gesamtgesellschaftliche Bedingtheiten, Zustände, Entwicklungen, die innerhalb der Studentenschaft in den letzten Jahren begonnen haben, abzuschneiden. Den gesellschaftlichen Sinn dieses Verlangens zu verstehen, bereitet unter dem Aspekt keine Schwierigkeiten mehr. Die qualitativ neue Form politischen Bewußtseins, die sich innerhalb der studentischen Jugend Westdeutschlands zu verbreiten beginnt, bewirkt Unsicherheit und Angst, weil sie jederzeit auf andere Gruppen der Bevölkerung übertragbar sein könnte, weil sie vielleicht die bestehende Gesellschaftsform selbst bedroht, gewiß aber ihren undemokratischen Zustand denunziert und die Vorherrschaft der kapitalistischen Eliten, deren Macht auf eben der politischen Apathie beruht, gegen die die Studenten agieren, tendenziell bedroht. – II. – Politisches Mandat der Studentenvertretungen legitimiert sich durch eine wissenschaftliche Analyse der Gesellschaft, die aufräumt mit dem Schein isolierter Phänomene und auf das gesellschaftliche Ganze verweist. Studentische Politik erhält sie sich, indem sie an der Hochschule ansetzt und auf das Verhältnis von Universität und Gesellschaft reflektiert, innerhalb dessen Forderungen nach sozialer Besserstellung etc. erst ihren Stellenwert erhalten. Die Misere einer positivistisch verkürzten, instrumentalisierten Wissenschaft, deren Lebensfremdheit und Langeweile, deren versteckte Parteinahme und Ideologisierungen; ihr Zerfall in standardisierte Lehre und manipulierte Forschung, die voneinander nichts mehr wissen, die hochschulrationalisierte Produktion allseitig verwendbarer Fachidioten durch allseitig verwendbare Fachidioten – an alledem konkretisiert sich nunmehr allmählich ein Unbehagen, das unartikuliert schon lange da war. Der Nachweis, daß all dies etwas mit Politik zu tun hat, befördert ein politisches Verständnis, welches dazu zwingt, die geltenden Formen studentischer Interessenvertretung auszuweiten. Wo die Vernunft wissenschaftlicher Diskussion durch eine manipulierte Öffentlichkeit daran gehindert wird, für politische Praxis relevant zu werden, kämpfen Studenten gegen marktbeherrschende Meinungskonzerne; wo Wissenschaft als freier Kommunikationsprozeß durch Notstandsgesetze bedroht ist, hat jeder AStA ein politisches Mandat. – III. – Jedoch kann die Studentenvertretung kaum, allenfalls am Anfang einer Phase politischer Aktionen, politisches Mandat etwa kraft besseren Wissens in Anspruch nehmen. Jenes ist abzusichern, indem die jeweiligen Funktionsträger innerhalb der Studentenschaft das konstituieren, was über diese hinaus zu verbreiten wäre; eine vernünftig diskutierende Öffentlichkeit. Erst sie kann den Aktionen der studentischen Vertreter den nötigen Nachdruck geben; erst sie beweist, daß jene nicht mehr sind als Vertreter, als Agenten, die beliebig ersetzt werden können. Ständige Absicherung aller Aktionen durch weitgestreute Information, durch teach-ins, Vollversammlungen, Abstimmungen, klare Festlegung politischer Programme bei Wahlen zum Studentenparlament sind Bestandteile einer demokratischen Praxis, vor der Behauptungen, kleine radikale Minderheiten trieben ihr Unwesen, als das erscheinen müssen, was sie sind: hilflose Diffamierungen. Die Herstellung studentischer Öffentlichkeit ist die vordringlichste Aufgabe; in den Aktionen der Hochschulgruppen, in Fachschaftsversammlungen, in Veranstaltungen zur Studienreform müssen Konflikte manifest gemacht, Strategien diskutiert und Zusammenhänge aufgezeigt werden. Die ständige plebiszitäre Unterstützung studentischer Politik ist notwendig, wenn diese ihrem Anspruch gerecht werden will, Ergebnis von sachlichen Diskussionen und Ausdruck des Willens der Gesamtstudentenschaft zu sein. Wolfgang Streeck“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 5
    222) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Die rote Messe“
    „Der letzte Messetag der diesjährigen Buchmesse, die erstmals einen Marxisten als Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels in der Paulskirche sah, bot ein völlig ungewohntes Bild. Lange vor dem offiziellen Messeschluß sah man in der Halle VI überall leere Stände. Die einen waren gegangen, weil ihrer Meinung nach die Messeleitung zu wenig für Ordnung gesorgt, die anderen, weil sie des Guten zuviel getan hatte. – In dem Augenblick, als die Verlage der DDR aus Protest gegen die Beschlagnahme des Braun-Buches durch den übereifrigen Amtsrichter Pawlik ihre Stände räumten, hatten die kleinen Verlage die politischen Aktionen, die die diesjährige Buchmesse erschütterten, mit ihrem Auszug bereits quittiert. – Was war geschehen? – Bei Eröffnung der Messe schien der Vorstand des Börsenvereins schlimme Befürchtungen zu haben, die dann auch in der Begrüßung anläßlich der Messeeröffnung formuliert wurden. Wörtlich: ‘Wir hoffen, daß diese Buchmesse nicht politisch überschattet wird.’ – Eine der Springer-Zeitungen, die Berliner Morgenpost, gab gleich ein schönes Zeugnis für das, was man Springer gemeiniglich vorwirft. Sie formulierte diese Befürchtung mit der Schlagzeile: ‘Die Frankfurter Buchmesse ist politisch überschattet.’ Was Springers ‘Allround-Journalisten’ zu dem Zeitpunkt noch nicht wissen konnten, bewahrheitete sich im Verlauf der größten Buchmesse der Welt. Es gab Proteste, Skandale und Tumulte, über Bücher wurde kaum gesprochen. Zum ersten Mal im Verlauf der traditions- und ruhmreichen Geschichte der Frankfurter Buchmesse sahen sich Buchhändler und Verleger der Tatsache gegenüber, daß ein Teil ihrer Kollegen aus dem kulturellen Dornröschenschlaf erwacht waren und ihre Sorge um die politische Gegenwart in ‘unrespektabler Weise’ öffentlich diskutierten und demonstrierten. Die Reaktion der Mehrheit des Buchhandels zeigen, wie sicher man sich glaubte, wie sehr man darauf baute, daß der Handel mit so hohen Gütern wie Kultur und Geist nicht nun plötzlich Forderungen stellte, denen man nicht mehr gewachsen war. Da wurde in einer spektakulären Sitzung der Mitgliederversammlung der Verleger Unseld zum Maoisten, andere zu Ostagenten. Dem Voltaire Verlag aus Westberlin, der auf seinem Stand die Plakette mit der Aufschrift ‘Enteignet Springer’ verkaufte, wurde mit der Standschließung gedroht, obgleich in der Messeordnung nur untersagt ist, Messegut zu veräußern. – Demonstrationen gegen die Springer-Unternehmen ‘Welt der Literatur’, Ullstein und Propyläen versuchte man mit dem Schlagwort ‘Studentenkrawalle’ abzutun und ein übereifriger Vertreter der Messeleitung, der sich beim Protokoll den Namen des italienischen Großverlegers Feltrinelli buchstabieren ließ, wollte den Italiener zum Verhör zwingen und dessen Stand, an dem die Plakate mit dem Portrait ‘Che’ Guevaras verkauft wurde, ebenfalls schließen. – Plötzlich und unerwartet bildeten sich Fronten. Hatte es erst sacht damit begonnen, daß einige der großen Verlagshäuser sich mit dem Anti-Springer-Aufruf der Gruppe 47 solidarisch erklärten, ging es weiter mit der Diskussion um den Auszug der progressiven Verlage und der Drohung einer Gegenmesse. – Vieles Politische auf dieser Messe war sicherlich Theater. Aber das kann keineswegs darüber hinwegtäuschen, daß hier eine schon lange im Dunkeln ausgetragene Auseinandersetzung sich artikulierte, daß im Herbst 67 Fronten entstanden sind, die sich, wie das bisher stets zu geschehen pflegte, mit schönen Worten nicht wieder zudecken lassen. Das politische Geschehen auf der Frankfurter Buchmesse bedeutet, wenn man es nachträglich betrachtet, eine generelle Entscheidung. Und es fordert sie auch von all denen, die sich während der Messe dazu noch nicht bekennen wollten. Es scheint, als ob die Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen politischen Situation in der westlichen Welt, die dazu beitrug, eine außerparlamentarische Opposition zu etablieren, nun endlich auch von denen nicht mehr übersehen werden kann, die dank ihres Berufes und der von diesem geforderten Fähigkeiten am ehesten aufgerufen sind, sich hier klar zu äußern. – Im Licht dieser Ereignisse erscheint die Flucht einiger kleiner Verlage doppelt problematisch. Wie lange glaubt der Buchhandel in der Lage zu sein, sich der erforderlichen Klärung seiner Position entziehen zu können? Wie lange glaubt man, daß das Geschäft mit dem Buch weiterhin eine Sache des geschmackvollen Verhaltens ist? Bezeichnend dafür ist ein Gespräch zwischen Buchhändlern und Studenten nach der Aktion vor dem Stand der ‘Welt der Literatur’. Der erregte ‘Kollege’ wollte mit Gebrüll die Studenten vom Messegelände vertreiben. Worauf diese ruhig und richtig erwiderten, wem er denn seine Bücher verkaufen wolle. – Man darf sich in der Tat nur wundern, wenn der Buchhandel immer wieder lautstark über den geistigen Abbau klagt und damit seinen geschäftlichen Rückgang meint und gleichzeitig nicht bereit ist, sich dort zu engagieren, wo eben dieses geistige Interesse noch lebendig geblieben ist. – Es wundert deshalb den Betrachter wenig, daß das geistige Interesse diejenigen Verlage findet, deren Produkte dem geforderten kritischen Bewußtsein entsprechen. Und die Erkenntnis, daß die geistige Überlegenheit das Entscheidende ist und nicht die Macht der Tradition, fordert nun auch vom Buchhandel, sich auf diese Entwicklung einzustellen. Das hysterische Verhalten der Messeleitung, der Alleingang jenes Frankfurter Amtsrichters und die unqualifizierten Reaktionen eines großen Teils der Buchhändler, wird dem objektiven Betrachter gezeigt haben, wo die richtigen Argumente zu finden sind. Für die weitere Entwicklung der Auseinandersetzung läßt sich nur wünschen, daß sie an Qualität nicht verliert, nicht an Schärfe und nicht an der Bereitschaft, sich zu engagieren. Nicolaus Neumann.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 13
    223) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Dietz, der Freisprecher“
    „Beim diesjährigen Stiftungsfest am 10.6.1967 wurde dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Fritz Dietz die Ehrenbürgerschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität verliehen. Wie seinerzeit der Rektor der Universität Professor Rüegg hervorhob, hat sich Präsident Dietz Verdienste um die WISO-Fakultät und anläßlich der Verhandlungen wegen des Übergangs der Universität an das Land Hessen erworben.
    „Sie wollen über alles mitreden. Sie verlangen Hochschulreform. Sie verlangen Einfluß der Studenten an der Hochschulverwaltung und Hochschulverfassung. Sie wollen bessere Studienbedingungen, man spricht von Gewerkschaftsgründung. Sie beanstanden das Mensa-Essen. Sie protestieren handgreiflich mit Eiern und Tomaten gegen ein fremdes Staatsoberhaupt, das in Erwiderung eines Besuches unseres Präsidenten in die Bundesrepublik eingeladen war und auch Berlin besuchte… Sie machen Protestmärsche wegen der Regierungsformen und Vorkommnisse in fremden Ländern.’ – Herr Dietz, Präsident der Industrie- und Handelskammer, hält einen Festvortrag. Er spricht vor zweitausendfünfhundert Jugendlichen, einem Oberbürgermeister, einem kommandierenden General und anderen Nobilitäten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Er spricht vor Lehrlingen über die Studenten. Lehrlinge sind nicht sein Thema, denn Lehrlinge lassen sich vom Kammerpräsidenten nur schwer zu feierlichen Ansprachen verarbeiten. Die Lehrlinge, in der Fachliteratur zum Lehrlingswesen objektiviert, enthält nämlich Gefahren, die ‘im Mißbrauch als billige Arbeitskraft’ oder ‘in der Hortung von Jugendlichen auf betriebsegoistischer Grundlage’ zu suchen sind. Herr Dietz hat seine Rede ‘Die Freiheit in der Demokratie’ überschrieben. Er spricht frei, das heißt er spricht nicht ohne Konzept, er spricht anläßlich der ‘Freisprechungsfeier’. Lehrlinge sind – so will es der Brauch – nach bestandener Gesellenprüfung freizusprechen, nämlich von der besonderen ‘Gehorsams- und Lernpflicht’ des Lehrverhältnisses, um im Doppelsinn frei: frei von den zur Verwirklichung ihrer Arbeitskraft nötigen Kapitalgütern frei über ihre Arbeitskraft zu verfügen. – Herr Dietz spricht also frei. Er will ‘seinen lieben jungen Freunden’ an diesem Tage zum ‘Eintritt in das eigentliche Wirtschaftsleben’ ‘einiges Grundsätzliches… wenige Worte zu einigen alten Wahrheiten, die auf einer Feier wie der heutigen nicht fehlen sollten’, sagen. ‘Jeder ist seines Glückes Schmied!’ wäre so eine Wahrheit, denn ‘letzten Endes (kommt) es doch entscheidend darauf an, daß der einzelne mit Interesse, Fleiß, Treue und Verantwortungsbewußtsein durch Leistung und Bewährung in steigende Aufgaben hineinwächst’. (Alle Zitate in doppelten Anführungszeichen sind wörtlich entnommen den Mitteilungen, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, 1. November 1967.) Herr Dietz weiß: Nicht jeder kann Unternehmer, Verbandsmanager oder Kammerpräsident werden, aber jeder kann sich sportlich betätigen. Denn der Sport kann ‘das Gefühl innerer Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit fördern, Lebensfreude vermitteln und’ – hier schließt sich die Kausalkette zur Funktionalanalyse – ‘damit wiederum die eigene Leistungsfähigkeit, auch im Beruf, stärken’. Und wer mit Fleiß und Treue der ‘Ausbildung seiner körperlichen Fähigkeiten’ zwecks Steigerung des Gebrauchswertes seiner Arbeitskraft zum Nutzen der kammerbezirklichen Unternehmen obliegt, der wird auch gewiß ‘nicht vorübergehen an all den anderen Bereichen unseres heutigen kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens’. (Alle Hervorhebungen nach Originaltext.) Hart am Feind enthüllt der Redner die Wahrheit Nr. 2: ‘Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu!’ und fordert mutig, ‘jede, der in das Berufsleben hinaustritt’, solle sich auch mit ‘der Politik’ befassen. Denn ‘Politik und Wirtschaft sind unser Schicksal… – hängen voneinander ab’. ‘Jeder einzelne sollte versuchen, sich so viel Einsicht und Verständnis wie möglich für die Zusammenhänge des öffentlichen Lebens zu beschaffen, um sich selbst ein Urteil bilden zu können.’ Herr Dietz geriert sich als Zauber-Lehrling: die ‘sehr bald schon… in ihre vollen staatsbürgerlichen Rechte hineinwachsen, wie z.B. das Wahlrecht’, sollen ‘mitwirken an der politischen Willensbildung in unserem Staat’. Doch wie, wenn die, die er dazu ausschickt, unsere Demokratie formal und faktisch als Einparteienstaat erlebten, wenn ihnen aufgehen sollte, daß für sie keine reale Möglichkeit, mitzuwirken besteht? Flugs gibt der Herr Präsident zu bedenken, daß ‘alle Einrichtungen unseres öffentlichen Lebens… vom Menschengeist erdacht (sind), und alles Menschliche… unvollkommen (ist)’; versichert: ‘Es gibt kein Paradies auf Erden’; und läßt Wahrheit Nr. 3: ‘Was du ererbst von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen’ für sich selber sprechen. Hinter dem Reiter sitzt die schwarze Sorge, dichtete Horaz. Herr Dietz ist beim Thema. Er ‘verzeichnet’ ‘gewisse Reaktionen aus der Jugend’, zumal ‘eine Gruppe Studenten an der Freien Universität Berlin, aber auch anderswo’. Diese revoltierenden Studenten sind ein ‘Bruchteil aus der Zahl von vielen Zehntausenden’, ebenso wie auch ‘die Provos und Gammler, die es in unseren Städten gibt, nicht repräsentativ für unsere Jugend (sind)’, – offenbar bedeutsam genug, um sie zu diffamieren; denn sie werden ‘in einem Alter, in dem alle anderen Jugendlichen das Wesentliche für ihre Weiterbildung aus eigener Kraft und Initiative und in ihrer Freizeit beisteuern müssen’, ‘mit außerordentlichen Mitteln von der Allgemeinheit gefördert’. Fruchtet der Appell an die anti-intellektuellen Ressentiments seiner Zuhörer? Offenbar sieht der Redner seine jungen ‘Nachwuchskräfte der Wirtschaft’ bereits geschlossen abmarschieren zu den Rebellen von Berlin ‘und anderswo’, sieht sie als ‘außerparlamentarische Kraft’ durch ‘Aktionen zur Auflösung der Ordnung’ und ‘organisierten Terror’ eine ‘Gefahr für die Demokratie’ werden: ‘Die, die Euch aufrufen, Unruhe zu schaffen oder sich (sic!) an Provokationen und Unruhen zu beteiligen, die werden nie dasein, wenn Ihr einen Arbeitsplatz benötigt oder wenn wirtschaftspolitische Arbeitsbeschaffungsprobleme verwirklicht (sic!) werden sollen.’ Als Wirtschaftsführer, also Realist, weiß er, daß es Leute gibt, die ‘wirtschaftspolitische Arbeitsbeschaffungsprobleme’ nur ungern durch ihn und seinesgleichen betreut sehen und zumal über die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und das Recht auf Arbeit sich ihre eigenen Gedanken machen. Demaskierte Charaktermasken geben den Blick frei auf eine von Phrasen unverkleisterte Realität: ‘Wie weit sich eine Terrorisierung oder derartiges in einem Staat entwickelt, dafür tragen wir – Regierung, Parlament, Professoren, Lehrer, Ausbilder, Unternehmer, Eltern – mit die Verantwortung… Dazu gehören von unserer Seite auch Mut zu unpopulären Maßnahmen und Entscheidungen.’ Da aber unpopuläre Maßnahmen den noch treu-fleißig-sportfreudig werkenden Populus aufschrecken könnten, nun (besänftigend): ‘Erscheinungen protestierender, ja revoltierender Jugend gibt es auch in anderen Ländern: Beatniks in den USA, Mods und Rockers in England, Provos in Amsterdam, Gammler in ganz Europa.’ Wen wunderts noch? Der dis konstatiert, vollzieht spornstreichs die sattsam bekannte Metamorphose des um seine Privilegien bangenden weitläufigen Liberalen zum Chauvinisten: ‘Man braucht nicht Nationalist zu sein, um zu fragen, ob es der deutschen Jugend ansteht, dem zu folgen und gar gewalttätig zu werden.’ Die Fronten klären sich. Ernst Theodor Mohl.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 6
    224) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Faschistische Methoden – Professor Spuler (Hamburg) u.a.: „Ihr gehört alle ins Konzentrationslager”
    „Traditionell projiziert man den Faschismus in die antifaschistischen Kritiker; erinnert man sich, daß vor Jahren schon ein Dufhues die Gruppe 47 als Reichsschrifttumskammer beschimpft hat, erinnert man sich, daß ein H.v.Brentano Brecht unterstellte, das Horst-Wessel-Lied habe auch von ihm stammen können. – Heute geht der Vorwurf an studentische Demonstranten, sie bedienten sich faschistischer Methoden, verhielten sich wie SA-Rollkommandos und dergleichen, immer leichter von der Zunge. Auf der Buchmesse vereinigte sich das Haus Springer mit seinen liberalen Kritikern. Von der ZEIT über die Frankfurter Rundschau bis zu den originären Springerprodukten denunziert man die Antispringerdemonstrationen als faschistisch. Ohne Theorie, wie sie noch den Habermas’schen Faschismusverdacht auszeichnete, soll diese Kennzeichnung eine politische Bewegung treffen, die, weil sie gesellschaftliche Veränderung wie die Enteignung Springers in provokativen Aktionen fordert, zunehmend politische Resonanz findet. – Die außerparlamentarische Linke wird so begrifflich von der NPD nicht mehr unterschieden, deren bedrohliche Fortschritte zudem noch auf ihr Konto gehen sollen. Daß die Radikalen von links und rechts sich gegenseitig in die Hände arbeiteten, indem sie die Demokratie der Mitte angriffen, läßt die traumatischen Erfahrungen in der Weimarer Zeit wiederaufleben. Die Totalitarismustheorie reaktiviert Angst vor dem untergang im Chaos der Politik und stützt die Versuche des Parteienstaats ab, sich gegen jede politische Unruhe durch Notstandsgesetze zu sichern. – Pathologische Angst vor politischen Bewegungen, die aus dem gesellschaftlichen Dunkel und dem Dunkel der eigenen unterdrückten Wünsche kommen, ist der emotionale und politische Lernerfolg aus der Machtergreifung des Faschismus. Der bürgerliche Staat, der in der Weimarer Republik zu schwach war, um den organisierten Faschismus unter dem Daumen zu halten, identifiziert heute demokratisierende Radikalität, die ‘auf der Straße’ Politik macht als faschistischen Mob, weil auch die Faschisten von der Straße kamen. Als die Dunlop-Arbeiter in Hanau den Streik nicht nur beschlossen, sondern auch durchführten, sprach Werksdirektor Schneider gleich von der Herrschaft des Mobs. Was heute auf der Straße demonstriert oder Veranstaltungen stört, bricht für das herrschende unpolitische Bewußtsein genauso von außen in das ruhige bürgerliche Leben ein wie die Nazis auch. Gesellschaftliche Unruhe jeder Art ruft die Erfahrung des Untergangs in die Barbarei wach, in deren Ordnung, Ruhe und Sauberkeit man sich nur am Anfang hat wohlfühlen können. Da stört es nicht, daß die Analogie nur mit Gewalt hergestellt werden kann, gleichsam in intellektueller Illegalität. – Den Begriff des Terrors konnte man auf eine SA anwenden, die sich mit physischer Gewalt gegen Opponenten durchsetzte. Vom Terror einer Minderheit zu sprechen, die Veranstaltungen gewaltlos stört, in denen man die gesteuerte technologische Brutalität in Vietnam rechtfertigt, ist Verschleierung und Drohung zugleich: gegen faschistische Terroristen darf man selbst terroristisch vorgehen. – ‘Unter der Maske des Antifaschismus’ wird so der ‘herrschaftspolitische Kern des Faschismus’ (W.F.Haug) beibehalten. Am klassischen Faschismus hat vor allem die irrationale Konsequenz des Vernichtungswillens und die kulturlose Methode das Bürgertum gestört, wenngleich es die Unterdrückung der Arbeiterschaft und ihre Organisationen durchaus billigte. Heute sichert es sich nicht mehr mit Hilfe der Faschisten, sondern mit eigenen, ‘zivilisierteren’, jedoch immer noch autoritären Mitteln ab. Der Faschismus wird nun als eine falsche Methode der Herrschaftssicherung begriffen, die man billig verurteilen kann, ohne seine Inhalte anzugreifen und die gesellschaftlichen Interessen, die ihn stützten. Nur unter dieser Bedingung können sich auch die Liberalen einerseits z.B. mit dem Ziel der Enteignung Springers teilweise identifizieren, andererseits aber die ‘faschistischen Methoden’ der Antispringerdemonstrationen angreifen. Den Faschismusvorwurf, den man einst gegen sie selbst erhoben hatte, erheben sie ihrerseits gegen die demonstrierende Linke. Obwohl sie mit der autoritären Manipulation durch die Springerpresse auch nicht einverstanden sind, wollen sie dennoch die ‘versachlichte’ d.h. entpolitisierte Sphäre politischer Auseinandersetzung nicht verlassen, aus pathologischer Furcht vor gesellschaftlicher Veränderung. Daher können sie auch den objektiven Sinn des Faschismusvorwurfs nicht begreifen. Er lenkt nämlich von dem faschistischen Potential ab, das in ihrer Arbeit selber steckt und verstärkt in den etablierten Parteien. Damit ist nicht nur gemeint, daß die Interpretation der Demonstrationen der Linken selbst faschistoide Züge trägt. Die Theorie von den Rädelsführern nämlich, die unpolitische Massen von Studenten verführten, unterschlägt deren Ansätze herrschaftsfreier Organisationsformen, die Politik als Monopol von Führern gerade abschaffen wollen. – Vielmehr ist gemeint, daß die herrschenden Parteien die überlieferten faschistischen Formen der Mobilmachung übernehmen. Eher ist es eine faschistische Methode, die ganze Gesellschaft in der Vorbereitung auf einen Krieg zu harmonisieren, mit Sicherstellungsgesetzen vom Einsatz der Produktionsmittel bis zum Einsatz der Arbeitskräfte alles bürokratisch bestimmen zu wollen, als die Fassade des Amerikahauses in Berlin mit Eiern zu bewerfen. Die ohnmächtige Opposition muß auch deswegen gewaltlos sein, weil sie gegen die konzentrierte Gewalt von Polizei und Justiz (nach Verabschiedung der Notstandsgesetze auch der Bundeswehr) machtlos ist. Diese Repressionsmaschine ist zu Terror bereit wie der 2. Juni gezeigt hat. Gerade sie verhält sich gesetzlos und brutal gegen Menschen, während die demonstrierende Linke allenfalls die Verkehrsregeln übertritt, polizeiliche Auflagen oder die Regeln des ‘guten Geschmacks’ und des guten Benehmens. Als machtlose Geste des Protests zerreißt sie Literaturbeilage und Prospekte der WELT, aber nur in der Pathologie eines Kurras und der Springerpresse läuft sie mit Messern herum. Schmitz dagegen, der geschäftsführende CDU-Landesvorsitzende in Berlin, hält Prügel für ein legitimes Mittel gegenüber Andersdenkenden. Er legitimiert 1967 wieder den Terror des ‘gesunden Volksempfindens’. Und sogar ein so unendlich gütiger und geistvoller Sozialdemokrat wie Carlo Schmid schlug für potentielle Störenfriede der Notstandshearings vor: ‘Wir sollten in einem Nebenraum ein Schnellgericht installieren und Unruhestifter sofort aburteilen lassen.’ – Die Bekämpfung des Faschismus und die leere Beteuerung, man müßte dafür Sorge tragen, daß es nie wieder so weit kommen könne, wird auf eine wehrlose antifaschistische Minderheit bezogen, ähnlich wie die Faschisten selbst ihren Antikapitalismus in Antisemitismus umfunktionierten. Und das in einem Moment, wo die Praxis des Staatsapparates (2. Juni) selbst faschistische Züge trägt. – Diese faschistischen Implikationen des autoritären Staats, wie er sich in der Bundesrepublik herausbildet, verstehen sich aber auch deshalb so vortrefflich zu verschleiern, weil dieser die demokratischen Formen von Rechtsstaat und Parlamentarismus, Parteien und Öffentlichkeit nicht mit Gewalt abschafft, sondern von innen auflöst. An die Stelle politischer Information ist der Wortzauber politischer Publik Relations getreten, der sich wie ein Schirm vor die wirkliche Tätigkeit der Exekutiven schiebt. Die angepaßte Presse unterdrückt ebenfalls Öffentlichkeit in der Sphäre der Öffentlichkeit selbst. Aufklärende Öffentlichkeit wird als der Untergang der Demokratie denunziert. – In der Bundestagsdebatte (am 29.4.1964) über den Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Abhör-Affäre machten Abgeordnete der CDU/CSU (Dr. Güte und Wagner) die Presse für die Affäre verantwortlich, sprachen von ‘Sensationspresse’, von der ‘Hexenjagd gegen einen Minister von gewissen Trägern der öffentlichen Meinung, vom ‘Souterrain’ der Illustrierten und Magazine’, vom ‘Chefreadakteur, der diese Affäre mit eingefädelt hat, der von sich aus einen Untersuchungsausschuß forderte’, usw. (Stenographische Berichte Band 55, S. 6013-6017). Die Abgeordneten meinten damit selbstverständlich nicht die Springer-Produkte, die alles unternahmen, die Abhörpraxis des Verfassungsschutzes zu verharmlosen, sondern die ‘Zeit’ und den ‘Stern’, die sich durch ihre Berichte darum verdient gemacht hatten, daß Regierung und Parlament die Vorfälle nicht einfach unter den Tisch wischen konnten. – Opposition kann sich innerhalb der Dimension manipulativer Unterdrückung nicht halten. Entweder wird sie integriert oder ausgeschlossen. Die Opposition jedoch, die sich notwendig außerhalb der Institutionen bewegen muß, ist der Zugang zu Politik und Öffentlichkeit durch den herrschenden Parteienapparat und die angepaßte Presse versperrt, die ihre Intentionen verstümmeln und Diskussionen über die Rationalität ihrer Mittel und Ziele verweigern. Gerade weil die autoritäre Mitte den Öffentlichkeitsapparat besetzt hat, muß sie zur Verschleierung ihre eigene Manipulation auf die Linken als Meinungsterror projizieren. Eine demokratische Opposition aber ist auf politisch fungierende Öffentlichkeit angewiesen. Die Meinungstechniker müssen jedoch schon die Ansätze politisch fungierender Öffentlichkeit bekämpfen, weil diese die Entpolitisierung als Herrschaftstechnik durchbrechen könnte. Deshalb kann die außerparlamentarische Opposition in der Bundesrepublik diese Öffentlichkeit nur durch provokative Demonstrationen zu erzwingen versuchen. Die Herrschenden, die sich weder auf eine Diskussion über den Vietnamkrieg noch auf eine über den Springerkonzern und die Notstandsgesetzgebung wirklich einlassen wollen, halten gleichwohl formell an den Prinzipien der Diskussion und Öffentlichkeit fest. Die Angemessenheit der Methoden wird ihnen zum willkommenen Alibi, die Diskussion über politische Inhalte zu verweigern. Die außerparlamentarische Opposition steckt in der Klemme, weil sie in ihren Aktionen selbst nur verstümmelt die Prinzipien diskutierender Öffentlichkeit herstellen kann. Provokative Demonstrationen, die durch Störung des Betriebs Diskussion über seine Rationalität erzwingen will, kann sich häufig selbst dieser Irrationalität nicht durchgängig entziehen, auch deswegen nicht, weil die gesellschaftlichen Verhältnisse selbst, die der Aufklärung nähergebracht werden sollen, so kompliziert sind. Idealistisch wären aufgeklärte Diskussionszirkel, wenn sie nicht durch Go-ins, Ist-ins und Hausfriedensbruch zum Beispiel Aufklärung durch materielle Praktiken vorantreiben wollten. Rationale Kritik kann sich nicht inselhaft innerhalb der politischen Sprachlosigkeit bewahren, die auch der Faschismußvorwurf anzeigt. Weder hat die außerparlamentarische Opposition einen Apparat, mit dem sie ihre politischen Forderungen verständlich machen könnte, noch ein aufgeklärtes Publikum. Deshalb muß sie durch provokative Slogans wie ‘enteignet Springer’ verkürzt auf die materiellen Bedingungen von Demokratie verweisen. Im Slogan aber steckt die Irrationalität, daß er seinen rationalen Zusammenhang nicht entfalten kann. Diese Irrationalität kann sich nicht in der Sphäre bewußt provokativer Aktionen selbst aufheben. Sie ist aber prinzipiell und jederzeit in rationale Argumentation auflösbar und hat nichts gemein mit der Irrationalität faschistischer Herrschaftspraktiken. Der Vorwurf ‘faschistischer Methoden’ unterdrückt diese Probleme oppositioneller Praxis mit Absicht. Dabei schlägt er drei Fliegen mit einer Klappe. – 1. Siegt die organisierte Entrüstung über die Methoden über die Zielsetzungen der Demonstranten. – 2. Benennt man ihre objektiven Schwierigkeiten nicht, sondern skizziert den Mythos einer entschlossenen Minderheit, und – 3. braucht man über das eigene faschistische Potential, gegen das sich die Opposition richtet, auch kein Wort zu verlieren. Vom 2. Juni braucht man nichts zurückzunehmen. – Der klassische Faschismus erscheint zudem rückwirkend als Anwendung von Gewalt gegen Literaturbeilagen und Prospekte, gegen Kunstgenuß und Häuserwände. Die Verharmlosung des wirklichen Faschismus ist ein weiterer Beitrag zur Verdrängung der Brutalität, mit der das Bürgertum vorgehen kann, wenn es seine Herrschaftsposition gefährdet sieht. Und nicht nur Springer bezeichnet die Kampagne gegen ihn als dem Antisemitismus der Nazis ähnlich. Soll etwa die entfesselte Gewalt, die Millionen von Juden Tod und Verstümmelung eintrug – als Vernichtung fiktiver Unterdrückter -, der Enteignung eines privaten kapitalistischen Machthabers vergleichbar sein, die nicht unzähligen Menschen das Leben kosten würde, sondern der ökonomischen Basis der Unterdrückung mit den Mitteln systematischer Volksverdummung? – Der Vorwurf faschistischer Methoden der linken Demonstranten, wie ihn auch jüngst der Frankfurter Rektor Rüegg noch vor einem Go-in bei Carlo Schmid erhob, ist gezielte Verschleierung des wirklichen Faschismus, seiner Methoden wie seiner Ziele. Er hat eine intellektuelle Gewalt, die der Gewalt von Wasserwerfern und Knüppeln gleicht, die er rechtfertigt. Der Faschismusvorwurf diskutiert nicht, sondern schlägt zu. Mit ‘geistigen’ Mitteln soll er die Demonstranten schon auseinandertreiben, bevor sie demonstrieren, ganz im Sinne Barzels, der kürzlich sagte, man müsse die Radikalen ‘in die Ecke stellen’ und ‘- geistig jedenfalls – hochprügeln’: Die rechtsstaatliche Variante des weit verbreiteten Wunsches nach Arbeitslagern, Ausweisung und Konzentrationslagern für Opposition. DISKUS.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 1 f.
    225) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Liebe Staatsbürger!“
    Wegen Finanzschwierigkeiten erscheint der DISKUS später und als Doppelnummer. – „Staatsbürgerliche Erziehung“ soll die Studentenzeitung betreiben. Damit werden die Zuschüsse gerechtfertigt. Denn der DISKUS ist kein Geschäftsunternehmen; die Geschäftsführung muß aber laut Satzung nach kaufmännischen Grundsätzen arbeiten. Wenn wir dem Anspruch dieser ‘Erziehung’ etwas abgewinnen wollen, stoßen wir auf das Hindernis des miserablen Zustandes der deutschen Universität, auch der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, und gerade auf die Misere einer unerschüttert autoritär verfaßten, apolitischen Hochschule. Die Studentenzeitung kann sich nicht verstehen als elitärer, irgendwie staatsbürgerlicher Erziehungstrupp, sondern höchstens versuchen, publizistisch mitzuarbeiten für bessere Bedingungen ‘Staatsbürgerlicher Erziehung’. Politisch nach dem Entwurf des VDS, speziell für eine Demokratisierung der Hochschule, für eine Demokratisierung der Gesellschaft. – Angesichts der schwächlichen Möglichkeiten freier Meinungsäußerung, angesichts der Pressekonzentration, der Strategien der Meinungsproduzenten gewinnt auch die studentische Presse an Bedeutung. Sie müßte zur Selbstverständigung einer kritischen demokratischen Öffentlichkeit beitragen. – Zur Unabhängigkeit gehört, nicht abhängig zu sein von materiellen Schwierigkeiten, von Geldknappheit. Sonst nützt die schönste ‘staatsbürgerliche Erziehung’ nichts. – Einnahmen Land Hessen 1964 26 015,-, Studentenschaft 26 015,- zusammen 52 030,- Anzeigen 8 597,02 davon 4 467,64 Festschrift, Vertrieb 4 014,28, sonst. Erträge 820 79 – Einnahmen Land Hessen 1965 27 846,-, Studentenschaft 27 844,- zusammen 55 690,-, Anzeigen 5 549,71, Vertrieb 7 282,34, sonst. Erträge 830,75, – Einnahmen Land Hessen 1966 23 750,-, Studentenschaft 27 573 zusammen 51 323,-, Anzeigen 5 915,84, Vertrieb 3 351,20, sonst. Erträge 1 181,66 – Einnahmen Land Hessen 1967 18 750,-, Studentenschaft 19 696,- zusammen 38 446,- – Grundlage der Zuschüsse für die Herausgabe des DISKUS sind: – 1. Land Hessen: – Schreiben des Kurators vom 8.1.1962, daß lt. Erlaß vom 8.8.1961 – IV/2-438/2-314 ab 1963 die Zuwendung in der gleichen Höhe veranschlagt werden soll, wie sich die Studentenschaft an der Deckung des Finanzbedarfs beteiligt. (Schreiben nicht vorhanden). – (s.auch Beantwortung einer kleinen Anfrage des MdL Schauß (FDP) durch KM Prof. Schütte lt. ‘Information und Mitteilungen des KM Nr. 20/65 vom 4.3.1965: Die ‘Darmstädter Studentenzeitung’, ‘DISKUS’ und die ‘Marburger Blätter’ erhalten Zuschüsse in gleicher Höhe wie die Zuschüsse, die die Studentenschaft der jeweiligen Hochschule leistet.) – 2. Studentenschaft: – Beschluß des Studentenparlaments, ab WS 62/63 einen Beitrag von DM 1,- pro Semester innerhalb der Sozialgebühren zu erheben. – Mehrfach ist von Seiten des Senats versucht worden, diese Grundlage des DISKUS anzugreifen. – Lt. Brief des Kurators vom 11.10.1967 bedeuten die DM 18 750,- endgültige Zahlung. – Nach langdauernden Anstrengungen sind nun die Studentenzahlen vom WS 66/67 informell bekannt geworden. Die demnach zu erwartenden Zahlungen erhielten wir trotz intensiver Bemühungen bisher nicht. Daraus folgt eine schwere Gefährdung der Zeitungsarbeit. – Der Preis der Zeitung von 0,20 DM (für Studenten) ist eine Art Schutzgebühr. Die überregionale Verbreitung kann nur im Sinne der studentischen Interessen und der Aufgaben der Zeitung sein. Aber ein guter, rationeller Vertrieb stellt fast unlösbare Probleme. Die nötigen, willkommenen Anzeigen sind nicht ideal. Die Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter und Redakteure, wie Honorare sind gemessen am Arbeitsaufwand fast ein Hohn. Die Arbeit für den Diskus ist in letzter Zeit unter Umständen geleistet worden, die nicht nur journalistisch kaum zumutbar wären. – Von ‘Schonzeit’ und Zensurkommission (1962/63) bis zu den letzten zwei Kürzungen (ohne Ankündigung und Begründung!) reichten die Bedrohungen einer kritischen Zeitungsarbeit. Die Studentenvertreter und der DISKUS haben mehr oder weniger erfolgreich die Attacken abwehren können. Bevor der DISKUS vor lauter Einsparungen und Mehrarbeit sich selbst einspart, gibt es sich noch andere Mittel. Im Ernstfall fordern wir Unterstützung vom Verfassungsschutz; an unserer Kritik würde sich nichts ändern, aber vielleicht wären dessen große Schätze besser verwendet.
    DISKUS Nov./Dez. 1967, NR.7/8, Seite 15
    226) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Notstand des Hearings“
    „Durch größere Einheiten der „Polizeistreitkräfte“ gegen Gehör verlangende Volksmassen geschützt, schlugen sich die Manager der Notstands-Hearings auf die Volksvertreterbrust: die Anhörung von Fachleuten, ja sogar Gegnern der Notstandsgesetze beweise doch die demokratische Redlichkeit der Notstandsplaner. In den sorgfältig keimfrei gehaltenen Räumen, war man sich der merkwürdigen Komik der Situation nicht bewußt. Was wäre eigentlich gewesen, wenn etwa Vertreter der Studentenschaften, von denen sich ein erheblicher Teil mit oft größerer Sachkenntnis als viele Abgeordnete gegen die Notstandsverfassung ausgesprochen haben, ihre Anhörung verlangt hätten? Wäre das gegenüber der relativ willkürlichen, in einigen Fällen sicherlich von der erwarteten Zustimmung diktierten Auswahl der Anzuhörenden nicht sogar richtig gewesen? Auf diese Frage gaben die Herren ungefragt mit ihren Polizeikordons die der Logik ihrer demokratischen Gesinnung entsprechende Antwort der Gewalt. Inzwischen sind Studentenvertreter, nachdem sie eben einfach unangemeldet sich Rederecht bei den Hearings erzwingen wollten, auch formell zugelassen worden. – Auch sonst war die demokratische Weste, auf die da inbrünstig gepocht wurde, nicht so weiß und fleckenlos, wie es im Scheine der Fernseh-Kosmetik aussehen mochte. Schon 1965 war in Geheimverhandlungen, die nur der öffentliche Einspruch der Notstandsgegner zerschlug, die Verabschiedung der Notstandspläne ohne öffentliche Diskussion vorbereitet worden. Seitdem bestehen aber bereits die teilweise verfassungswidrigen ‘einfachen’ Notstandsgesetze, zu denen die Bundesregierung jetzt einige Novellierungsentwürfe vorgelegt hat, die zwar der Haushaltslage Rechnung tragen, aber unangefochten von jeder Kritik ebenso verfassungswidrig sind, wie vorher. – Noch nach dem 10. März dieses Jahres, als das Koalitionskabinett seinen Notstands-Verfassungsgesetzentwurf verab¬schiedet hat, war es mit der Diskussionsfreudigkeit in Bonn nicht weit her. Die Propaganda-Kampagne für den ach so demokratischen Entwurf hatte eindeutig den Tenor, jetzt seien größere Diskussionen kaum mehr notwendig bzw. überflüssig. – Die Hearings waren also keineswegs die Empfängnis der Notstandskritiker durch das unbefleckte Parlament. Vielmehr hatte die öffentliche Kritik außerhalb des Parlaments die Diskussionsfreudigkeit, die Hearings dort erst erzwungen. – Über die durchscheinenden Integrationszwecke und den Versuch der Schwächung und Abnutzung der Notstandsgegner durch die Hearings konnte sich niemand im Unklaren sein, und viele Argumente der Abgeordneten dokumentierten den daraus folgenden Kleinkrieg. Rein zufällig fiel die Anhörung eines der Hauptsprecher der Not¬standsopposition, Prof. Helmut Ridder, von dem eine klare und einleuchtende Absage zu erwarten war (die er dann auch gab), in die dunkle Zeit der Abendstunden, als Rundfunk und Fernsehen ihre Life-Übertragungen abgebrochen hatten. Jürgen Seifert gar wollten die Veranstalter mit dem fadenscheinigen Argument nicht einladen, er sei kein Professor. – Trotz dieser Einschränkungen sind die ersten Hearings keineswegs zugunsten des Regierungsentwurfs ausgegangen. Er fand auch bei denen, die grundsätzlich für eine Notstandsregelung sind, wenig Beifall. Von seiner Konzeption ist nicht viel übrig geblieben. Man wird sehen, wie erst die Parlamentarier die Diskussion und Anhörung der Sachverständigen nehmen, auf die sie sich so laut berufen haben. Nach den ersten Hearings bleibt nur der Schluß, daß der vorliegende Entwurf verschwinden muß. Das ist das Ergebnis der Anhörungen. – Die Opposition gegen den autoritären Umbau der Verfassung wird sich allerdings nicht darauf verlassen dürfen, daß diese demokratische Konsequenz gezogen wird. Helmut Schmidt hat vor kurzem verlangt, die Verfassungsänderung solle im Sommer nächsten Jahres verabschiedet werden. Das dürfte dann bestenfalls der mit einigen Schönheitskorrekturen versehene, in seiner Konzeption aber unveränderte alte Entwurf sein. – Die Notstandsopposition sollte sich darauf vorbereiten, daß sie selbst in Bonn sich Gehör verschaffen muß, wenn die Anhörung der Repräsentanten der Kritik nicht erst genommen wird. Falls es eine 2. Lesung des Koalitionsentwurfs geben sollte, dann muß es eben auch einen Sternmarsch der 50 000 bis 100 000 Bürger geben, die sich als reale Demokratie erwiesen und die die tatsächliche Diskussion der Notstandspläne im Volk bewirkt haben. Helmut Schauer.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 4
    227) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Podiumsdiskussion zur Hochschulreform“
    „Oder: Von der Schwierigkeit mit Professoren zu diskutieren – Vor einigen Wochen schon hatte das Studentenparlament den AStA beauftragt, eine Podiumsdiskussion über Hochschulreform zu arrangieren, ließ ihm aber wenig eigenen Spielraum: Es stellte die Teilnehmer selbst zusammen und vergaß auch nicht, den Diskussionsleiter zu benennen. So fanden sich am Freitagabend Rektor Rüegg, Kultusminister Schütte, der Ordinarius für Soziologie von Friedeburg, die beiden AStA-Vorsitzenden Birkholz und Streeck und die Vertreterin der Studentenschaft im Senat Grunenberg auf dem Podium ein. An Stelle des vom Parlament bestellten Diskussionsleiters Dipl.-Ing. Wetzel, (SDS-Mitglied und Doktorand bei von Friedeburg) jedoch nahm der Präsident des Studentenparlaments Arneth dessen Platz ein. Schon eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung im größten Hörsaal der Universität war kein Sitzplatz mehr zu bekommen und von den mehr als 1 000 Studenten glaubte nach den Ereignissen der Woche (siehe S. 5 und 10) wohl keiner, eine mehr oder weniger abstrakte Diskussion über Hochschulreform, insbesondere studentische Mitbestimmung erwarten zu dürfen. Der Wechsel in die Diskussionsleitung allein machte dies unmöglich. Er kam wie folgt zustande: Der Rektor in seiner feinen, liberalen Art hatte den AStA vor die Alternative gestellt, entweder auf ihn oder auf den Diskussionsleiter zu verzichten, den AStA, der selbstverständlich und mit Recht nicht auf den Rektor verzichten wollte, also schlicht erpreßte. Dies der Versammlung mitzuteilen hielten sich AStA und Parlamentarier verpflichtet. Der AStA seinerseits war großzügig und hatte dem Rektor schon vorher gestattet weitere Professoren mitzubringen und an der Podiumsdiskussion teilnehmen zu lassen. Die vom Rektor rekrutierten Dekane der Naturwissenschaftlichen (Martienssen) und der Juristischen Fakultät (Bernhard) leisteten diesem dann auch unverzüglich treue Gefolgschaft: Sie erklärten, nur an der Diskussion teilzunehmen, wenn ausschließlich das angekündigte Thema diskutiert werde und bestritten jeden Zusammenhang der Ereignisse der Woche mit dem Thema. Solche Tricks, den Rektor rauszupauken, ließen sich die studentischen Vertreter auf dem Podium und das Publikum nicht gefallen. Die beiden Dekane wurden aufgefordert teilzunehmen und als Gegengewicht von Seiten der Studenten Wetzel und Frank Wolff (2. Bundesvorsitzender des SDS). Dekan Martienssen setzte sich denn auch nach einigem Zögern an den Tisch, während es Dekan Bernhard für angebracht hielt einige Meter hinter den Diskutanten am Geländer des Podiums sich zu postieren. Diese Position, das demonstrierte er allen Anwesenden im Verlauf des Abends überdeutlich, entsprach seiner Auffassung von Diskussion: wenn ihm eine vorgetragene Meinung gar nicht paßte, verließ er gestikulierend und lachend das Podium, um es wieder zu betreten, wenn er es für richtig hielt und sich – ohne sich zu Wort gemeldet zu haben – eines der beweglichen Mikrofone vom Tisch zu greifen. Solcher Unverfrorenheit war der AStA-Vorsitzende nicht mehr gewachsen: er räumte mehrfach seinen Stuhl und bot ihn dem Dekan an. Auch Dekan Martienssen, der wenigstens die primitivsten Gebote der Höflichkeit einhielt, ließ keinen Zweifel aufkommen: als er sich endlich zu den Diskutanten setzte wurde ihm zugerufen, ‘Sie bestimmen was hier die Diskussion ist’ und er antwortete: ‘Das bestimme ich in der Tat, ja!’ Eine eindringlichere Demonstration autoritären Verhaltens, wie sie die beiden Dekane den Studenten boten, läßt sich kaum denken; die Olympier des Geistes benahmen sich wie feudale Potentaten. – Ihrem Verhalten entsprachen ihre inhaltlichen Vorstellungen zur Hochschulreform. Martienssen leugnete schlichtweg, daß dem zahlenmäßigen Anteil der Studenten in den Gremien der Universität irgend eine Bedeutung zukäme: ‘Entscheidend wird sein, ob sie eine Meinung äußern können’. Das ist zwar wichtig, aber keineswegs entscheidend, weil es grundlegende Interessen¬unterschiede zwischen Studenten und Professoren gibt. Wenn sich in herrschaftsfreier Diskussion ein Konsens aller erreichen ließe, wären insti¬tutio¬nelle Regelungen wie eine Universitätssatzung überflüssig. Da dem nicht so ist, entscheidet letztlich auch in Universitätsgremien der Stimmzettel. Die Professoren selbst wissen das sehr genau. Die letzte Rektorwahl bietet das allerschönste Beispiel (turnusmäßig wäre es an der Juristischen Fakultät gewesen, den Rektor zu stellen; Rüegg ließ jedoch nicht unversucht, eine dritte Amtsperiode zu erreichen, was ihm schließlich und endlich mit recht fragwürdigen Mitteln auch gelang). Weiter meinte Dekan Martienssen, in seinem Institut seien Studenten, die Verbesserungsvorschläge zu machen hätten, ‘herzlich willkommen’. Anders ausgedrückt: Die Studenten dürfen dazu beitragen den Leerlauf an den Instituten zu beseitigen und die efficiency zu erhöhen, an ihrer abhängigen Stellung jedoch will er nichts geändert wissen. – Professor Bernhard, der nur zum Thema des Abends sprechen wollte, sagte dazu – nichts! Stattdessen trug er auf seine Weise eine Kontroverse mit Frank Wolff aus. In einem Notstandshearing in Bonn hatte er in einer entscheidenden Frage, dem Vergleich und der Beurteilung der ‘Kriegsdelegation’ in Schweden und des ‘Gemeinsamen Ausschusses’ im Gesetzentwurf der Bundesregierung, geäußert: ‘Das kann ich nicht rational entscheiden, das ist eine Überzeugungsfrage’. Wolff zitierte diesen Satz und fragte wie der Begriff von Rationalität beschaffen sei, der ihm zugrunde liege. Bernhard ging mit keinem Wort darauf ein, zog sich vielmehr auf Unterstellungen und Demagogie zurück, behauptete, ‘daß man den anderen entweder die intellektuellen Fähigkeiten oder den guten Willen’ abspreche, und forderte seinerseits von den Studenten: ‘Diejenigen, die jetzt eine radikale Änderung verlangen, müssen uns auch ihre Ziele mitteilen’. Die Antwort darauf wurde den Studenten von Professor von Friedeburg abgenommen, der seinen Kollegen darauf hinwies, daß es über die studentischen Forderungen und Ziele bereits ‘dicke Bücher’ gebe; ‘Wer diese Frage so stellt, wie mein Kollege sie stellt, der hat die einfach nicht gelesen’. Um das wichtigste auch an dieser Stelle noch einmal zu nennen: Nitsch, Gerhardt, Offe, Preuß: Hochschule in der Demokratie, Luchterhand Verlag, Neuwied 1965. Nach dieser Abfuhr durch einen Kollegen zog Bernhard es vor, für den Rest des Abends zu schweigen. – Von Rektor Rüegg erwarteten die Studenten (vielleicht auch die Professoren im Publikum?) eine Begründung seines Vorwurfs gegen den SDS, das Go-in habe der ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ gedient. Diskussion sei als gar nicht intendiert gewesen, und der darauf folgenden Maßnahmen (Suspendierung des SDS und Strafanzeige gegen Mitglieder). Obwohl Rüegg versichert hatte: ‘Ich bin von Erlangen hierher gefahren, weil ich Wert darauf lege, Ihnen persönlich gegenüberzutreten, Ihnen auch zur Verfügung zu stehen für Ihre Fragen’, zeigte sich umgehend, daß er alles daran setzen würde, einer Begründung und Diskussion seiner Vorwürfe und Entscheidungen sich zu entziehen. Er gab eine ‘persönliche Erklärung’ ab: ‘Meine Mutter hat die meisten ihrer engsten Angehörigen in nazistischen Konzentrationslagern (verloren). Ich habe meine Tätigkeit in Zürich, wo ich ruhig und gut leben konnte, abgebrochen, weil ich den Eindruck gehabt habe, man könne nicht nur sich beklagen über Zustände in Deutschland, sondern man müßte selbst dazu beitragen, daß nicht wieder eine Herrschaft der Lüge und des Terrors hier in diesem Lande um sich greift. Ich selbst habe mich auch trotz meiner Stellung als Rektor bemüht in diesen Jahren all das, was man als autoritär bezeichnen kann, so gut wie möglich in mir selbst zu bekämpfen.’ Sollte der Rektor etwa nicht wissen von der Gepflogenheit, persönliche Erklärungen nicht zu diskutieren? Immer wieder aufgefordert, seine Anschuldigung zu erläutern, verfiel er auf eine wohl einmalig groteske Ausrede. Da der SDS angekündigt habe, er werde des Vorwurfs wegen Strafzeige stellen, könne er, Rüegg, seine Argumente erst vor Gericht entwickeln. Der Ordinarius für Soziologie befürchtet also, sein Faschismus-Begriff, rechtzeitig in der Öffentlichkeit vorgetragen, würde ihm vom SDS bis zum Gerichtstermin widerlegt werden. Man kann daraus nur den Schluß ziehen, daß dem Ordinarius an einer wissenschaftlichen Klärung des Begriffes nichts gelegen ist. Eine kleine Kostprobe in Form eines Zitates ließ er sich schließlich doch noch entlocken: ‘aus einem Buch, das sich mit Faschismus und nicht mit Nationalismus’ beschäftigt. Danach ist Kennzeichen des Faschismus, ‘daß hier eine außerparlamentarische Elite sich konstituiert, welche das Parlament – an dieser Stelle folgt eine Bemerkung, die wohl von Rüegg selber stammt, nämlich: und das kann man bestimmt auch übertragen auf andere Formen von Assoziationen – als massenpsychologisches Element gelten und zu Worte kommen lassen will’. Nun hielt Rüegg für das staunende Publikum noch eine besondere Überraschung bereit. Er weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung (auch noch nach der Veranstaltung im Gespräch mit einzelnen Teilnehmern) den Autor und das Werk zu nennen, aus dem er zitierte! Hat er Grund seine Quellen zu verbergen, wußte er vielleicht selbst nicht woraus er zitierte oder ist es einfach seine besondere Note? Es war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Zur anschließenden ausführlichen Diskussion nur soviel: Das Zitat sei schon deshalb eine wissenschaftlich unzulässige Bestimmung des Faschismus, weil es im Formalen bleibe und inhaltlich gar nichts aussage; ferner sei es darauf angelegt, tendenziell jede außerparlamentarische Opposition als faschistisch zu denunzieren (Zum Faschismusbegriff s. Assistentenerklärung S. 2). Zu Fragen der Hochschulreform gab sich Rüegg aufgeschlossen. Auch er halte das Disziplinarrecht für überholt. Einige Tage später setzte er auf Grund und eben dieses Disziplinarrechtes Maßnahmen gegen SDS-Mitglieder in Gang. Kultusminister Schütte und Professor von Friedeburg erklärten sich überwiegend mit den Forderungen der Studenten zur Hochschulreform, die von ihnen ausführlich und sachlich begründet wurde, solidarisch. Der Kultusminister unternahm nicht den geringsten Versuch, reaktionären Professoren Schützenhilfe zu leisten. – Die Studenten selbst machten zweifellos einen Lernprozeß durch. Das Wirken der Mehrzahl der Professoren wirkte. Was autoritäre Ordinarien-Universität heißt wurde in der Öffentlichkeit selten so eindrucksvoll vorgeführt. Eine kurz vor Mitternacht (der Hörsaal war noch immer überfüllt) vom AStA eingebrachte Resolution (siehe Kasten) über die Punkt für Punkt abgestimmt wurde, fand eine überwältigende Mehrheit. Nicht nur die Aufforderung an den Rektor, den Faschismusvorwurf gegen den SDS zurückzunehmen wurde mit großer Mehrheit gebilligt, auch der Forderung sich beim SDS zu entschuldigen stimmten etwa Zweidrittel der Anwesenden zu. Rüegg bekam die Quittung für seinen Versuch, einen unbequemen Studentenverband mit Anschuldigungen, die er in keiner Weise zu begründen imstande war, mit administrativen Mitteln abzuwürgen. – Resolution – auf Antrag des AStA am 24.11.1967 von mehr als 1 000 Studenten mit großer Mehrheit verabschiedet – 1. Die hier versammelten Studenten fordern den anwesenden Kultusminister des Landes Hessen auf, dafür Sorge zu tragen, daß – der Negativkatalog nach Artikel 35, 2 Hess. Hochschulgesetz gestrichen wird; – die Drittelparität für alle akademischen Beschlußgremien gegen den Willen der reaktionären Mehrheit der Professoren gesetzlich erzwungen wird; – an den Instituten Assistenten, Studenten und Professoren gemeinsam über die Verwendung und den Einsatz der Mittel in Lehre und Forschung befinden können; – öffentlich über die Entscheidung der akademischen Beschlußgremien diskutiert werden kann. – 2. Wir werden ein Satzungsgebendes Konzil, in dem die Studenten nicht mit mindestens einem Fünftel der Teilnehmer vertreten sind, nicht anerkennen. Eine Satzung, die dermaßen, ohne unsere Beteiligung zustandekommt, gilt für uns nicht. Der Hessische Kultusminister ist aufgefordert, die Professorensatzung zurückzuweisen. – 3. Wie notwendig eine Demokratisierung der inneruniversitären Entscheidungen ist, wird insbesondere deutlich an den Versuchen des Rektors, dieser Universität einen aktiven STudentenverband administrativ abzuwürgen. Damit erfüllt Professor Rüegg den Willen derjenigen, denen nichts an einer demokratischen, alles aber an einer durch Notstandsgesetze faschisierten Gesellschaft liegt. – 4. Rektor Rüeggs Androhung, er werde nicht teilnehmen, wenn Herr Dipl.-Ing. Wetzel die Diskussion leite, ist eine Provokation gegenüber dem Studentenparlament, das Herrn Wetzel als Diskussionsleiter eingeladen hat. Der AStA hat sich dieser Erpressung nur gebeugt, um dem Rektor keinen Vorwand zu geben, an der Diskussion nicht teilzunehmen. – 5. Wir fordern die sofortige Aufhebung der Suspendierung des SDS, die volle Wiederherstellung seiner Rechte und den Verzicht auf die Anwendung des feudalistischen Disziplinarrechts. Statt Anrufung der Gerichtbarkeit verlangen wir endlich vernünftige Diskussionen zwischen Lehrenden und Lernenden über die politischen Dimensionen des vermittelten Lehrstoffs. Gäbe es diese Diskussion schon heute, ‘hätte es zu dem ‘Go-in’ gar nicht erst zu kommen brauchen.’ – 6. Der Rektor wird aufgefordert, sich bei den Mitgliedern des SDS für den Ausdruck ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ zu entschuldigen. Dies ist die Voraussetzung für eine Diskussion über die Methoden, die bei dem Go-in verwendet wurden. – 7. Wir bekräftigen, daß wir mehr denn je versuchen werden, politische Diskussionen in Vorlesungen und Seminaren der Universität zu beginnen. Daran werden wir uns durch repressive Maßnahmen eines Rektors, den wir nicht haben wählen dürfen, nicht hindern lassen. – Satzung oder Gewissen, Herr Rüegg? – Auf der Podiumsdiskussion am 24.12.1967 erklärte der Rektor, er habe sich gezwungen gesehen, den SDS zu suspendieren. Auf den Zischenruf, ‘von wem?’, antwortete er, ‘von meinem Gewissen.’ Während der Mißfallensäußerungen. die diese Anwort auslöste, flüsterte der neben ihm sitzende Prof. von Friedeburg ihm zu: ‘von der Satzung’. Daraufhin fuhr Rüegg fort: ‘von der Satzung und von dem Gesetz, das mir obliegt zu hüten.’ So rasch also sind für der schweizerischen Liberalen, der auszog die deutsche Demokratie zu retten, Gewissen und Satzung austauschbar. B.R.“
    DISKUS Nov./Dez.1967, Nr.7/8, Seite 16
    228) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Rationalität der Notstandsgesetzgebung – Nationalsozialismus“
    „Der Nationalsozialismus war eine gesellschaftliche Bewegung, die sich gegen den bürgerlichen Staatsapparat richtet, eine Bewegung von Massen ruinierten Mittelstandes. Diese gesellschaftliche Herkunft bestimmte auch den politischen Horizont des zur Macht gekommenen Faschismus. Er hatte sich gegen den bürgerlichen Staat gewandt, weil dieser wegen seiner Zersplitterung jene brutale Vereinheitlichung der antagonistischen Interessen nicht leisten konnte, die dem gesellschaftlichen Bedürfnis der Faschisten und des Großkapitals entsprach. – Aber der ruinierte Mittelstand griff die Zentren der gesellschaftlichen Macht, die großen Konzerne nur bürokratisch, nicht terroristisch an, weil ihm mit jener Großindustrie das Führerprinzip und der Gegner gemeinsam waren. So konnte der bürokratische Angriff abgeschlagen werden. – Stattdessen äußerten die Faschisten ihren Herrschaftsanspruch in vorkapitalistischen Kategorien. Die faschistische ‘Herrenrasse’ wollte sich Macht durch Eroberung neuen ‘Lebensraums’ verschaffen. Ihre einstige gesellschaftliche Schwäche fand ihre Kompensation in der Ideologie des Stärkeren, der mit den Mitteln, die staatliche und ökonomische Institutionen bereitstellen mußten, seine Stärke durch permanente Vernichtung eines zum Schwächeren und Minderwertigen bestimmten Elements bewies. – Aus diesem fehlgelenkten Herrschaftsanspruch entstand die rastlose Vernichtungsenergie des Nationalsozialismus, die blinde Aggressivität, die nie zur Ruhe kam. Weil im eigenen Land nur die politische Macht ins Auge gefaßt wurde, die Urheber der Pauperisierung des Mittelstandes aber nie gesehen wurde, blieb die Vernichtungswut der Nazis ziellos. Der Antisemitismus ist die Weltanschauung dieser Blindheit, der fiktive allmächtige Feind, der vom wahren Feind und von den wahren Abhängigkeiten unter kapitalistischen Herrschaftsverhältnissen ablenkt. – Die ökonomisch herrschenden Klassen erwarteten vom Faschismus langfristige politische Stabilität. Aber der Faschismus war vom ersten Augenblick an auf Krieg aus. – Gegen den Krieg als Ziel der Nazis gab es unter der Großindustrie zwar keine Opposition, aber die Modi seiner Vorbereitung und Organisation stießen auf Widerspruch. Die Rüstungsfinanzierung mittels obskurer Mefo-Wechsel, die keine Rücksicht auf die vorhandenen Geldmittel, Rohstoffe und Arbeitskräfte nahm, mußte die Partei selbst in die Hand nehmen, weil Schacht und mit ihm einflußreiche industrielle Gruppen für eine Verlangsamung der Aufrüstung eintrat. Der Konflikt brach aus, als sich Hitler trotz Rohstoff- und Devisenknappheit, trotz Mangel an qualifizierten Arbeitern entschloß, die Rüstungsausgaben von 9 Mrd auf 15,5 Mrd (1938) steigen zu lassen. Die Organisation war kopflos. Bis zum Frühjahr 1942 gab es keine zentrale Wirtschaftsverwaltung sondern ein Gewirr von Kompetenzen, die sich gegenseitig widersprachen. In diesem systemlosen System gab es keine genügende Vorsorge (außer bei Nahrungsmitteln), weil Hitler einen langen Krieg nie ins Auge faßte; die Information der Regierung über Bestände und Absatz war mangelhaft. Die irrationale Willensanstrengung des Krieges war auch irrational vorbereitet. – Obwohl die Aufrüstung die vorhandenen Möglichkeiten bei weitem überstieg, obwohl das Ende des Krieges bei rationaler Kalkulation der Kräfteverhältnisse schon vorher abzusehen gewesen wäre, stürzte sich das faschistische System in einen blinden Vernichtungskrieg, durch den es auch selbst vernichtet wurde. Auch die herrschende Klasse wurde empfindlich geschwächt. Die Teilung Deutschlands und die politische ökonomische Abhängigkeit von den Siegern, insbesondere den USA, verkleinerten rigoros ihren Herrschaftsbereich. Das Experiment der herrschenden Klassen, die gesellschaftlichen Widersprüche zu befrieden, indem sie die politische Macht einer irrationalen gesellschaftlichen Bewegung überließen, war durch deren Erfolglosigkeit (eine Funktion ihres wirtschaftsfernen Irrationalismus) diskreditiert. – Konsequenzen – Nach dem verlorenen Krieg waren die Rahmenbedingungen der Bundesrepublik wesentlich verändert. – Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die der Faschismus mit den Mitteln des imperialistischen Angriffskrieges etablieren wollte, um sich eine unabhängige Rohstoff- und Ernährungsbasis zu verschaffen, wurde notwendig zum Ziel friedlicher Integration. Interessen an nationaler deutscher Hegemonie traten zurück hinter dem Interesse, die internationale Hegemonie des Kapitals als ganzem gegen den Kommunismus zu behaupten. Eine weitere Folge des verlorenen Krieges war die Europäisierung der deutschen Armee. Auf Grund der gewaltigen Unterschiede der Kräfteverhältnisse zudem ist ein ‘nationalistischer Alleingang’, die Wiedervereinigung mit militärischen Mitteln zu erzwingen, aussichtslos. – Die postfaschistische Gesellschaft erklärte den Faschismus mit der Zersplitterung der bürgerlichen Gesellschaft. Die Folgerung daraus lautete: einsichtsvolles Zusammenstehen. Nicht noch einmal wollte die bürgerliche Gesellschaft aus eigener Schwäche die Bestimmung ihrer Politik aus der Hand geben. Schröders Überlegung, Hindenburg habe ja mit dem Artikel 48 auch den Aufstieg Hitlers zur Macht abwenden können, ist durchaus ernstzunehmen. Die Notstandsgesetze, die Nachfolger des Artikel 48, sollen den Staat gegen den Radikalismus von links und rechts absichern, gegen jede gesellschaftliche Unruhe. Dabei warten die etablierten Parteien nicht mehr, bis sie von einer Krise überrascht werden, vielmehr schaffen sie in vorsorgender Antizipation sich Repressions- und Lenkungsmittel. – Aber die Notstandsgesetzgebung ist nicht nur eine Lektion gegen den klassischen Faschismus, sondern auch seine verbesserte und erweiterte Neuauflage. – Innerhalb dieser erzwungenen internationalen Kooperation, die erneut bewaffnete Beseitigung der Folgen der Niederlage unmöglich macht, entwickelte sich nun in der Ministerialbürokratie und den mit ihr sich beratenden Industrieverbänden ein neues Konzept kriegsmäßiger Mobilmachung, das wesentliche Mängel des faschistischen Vorbildes zu vermeiden sucht. – 1. Soll die Verteidigungswirtschaft nicht in aktuellen Engpässen improvisiert, sondern im vorhinein geplant werden. Die Rechtsgrundlagen, auf die der Ausnahmezustand gestellt wird, haben vornehmlich die Funktion; Kompetenzen zu klären und Improvisationen zu vermeiden. – 2. Langfristige Planung bedeutet auch Systematisierung. Vor allem die Sicherstellungsgesetze sind wesentlich umfassender und weitgehender als die Wirtschaftslenkung des Göringschen Vierjahresplans. Besonders die Bevorratung mit lebens- und verteidigungswichtigen Gütern ist vervollständigt, auch die Methoden der bürokratischen Erhebung von Informationen über die Leistungsfähigkeit der Betriebe sind verbessert. – Wie ungeniert die Ministerialbürokratie an das faschistische Vorbild anknüpft, zeigt die damalige Begründung der Bundesregierung für die Zwangsverpflichtung des Zivildienstgesetzes, sie sei deswegen eine herkömmliche Dienstleistung d.h. nicht verfassungsändernd, weil schon der Nationalsozialismus eine Dienstpflichtverordnung kannte. Sie sprach weiter von einer ‘organischen Weiterentwicklung’ dieser Gesetze, die man nur ‘den veränderten Verhältnissen’ anpassen müsse. – 3. Das Zentrum der Vorbereitung totalitärer Mobilmachung liegt heute in der bürgerlichen Staatsapparatur selbst. Die Ministerialbürokratie ist das Hirn der postfaschistischen Krisenlösung, ihre Gesetzesvorschläge müssen die Interessen der Parteien, ihre eigenen und die der ökonomisch herrschenden Klasse ausdrücken. (Daraus sind die langwierige Verabschiedungsprozedur und die vielen Modifikationen zu erklären). – Der ‘Rechtsstaat’ und der ‘Parlamentarismus’ werden nicht mehr von außen zerstört, sondern von innen ausgehöhlt. Wie die bürgerliche Demokratie nur als Fassade am Leben erhalten wird, zeigen die Entmachtung des Parlaments durch die Oligarchie des Gemeinsamen Ausschusses und zweites der Ermächtigungscharakter der meisten Bestimmungen, die somit nur für die politisch Herrschenden kalkulierbar sind. Daß der jüngste Vorschlag zur Krisenlösung nicht unter dem Banner der Vernichtung der Formen der bürgerlichen Demokratie antritt, sondern unter dem ihrer ‘Sicherung’ gegen jeden denkbaren Fall, reflektiert, daß die Zwangsmittel des totalitären Staates jetzt aus dem Zentrum der bürgerlichen Interessen selbst entwickelt werden. Der Staat hat den Faschismus gleichsam selbst in Regie genommen. So treten auch an die Stelle der faschistischen Kampforganisationen vom Staat selbst verwaltete paramilitärische Verbände wie das Zivilschutzkorps, gesellschaftliche Konflikte sollen nicht mehr mit der organisierten Brutalität faschistischer Selbsthilfe niedergeschlagen werden, sondern durch einen wesentlich verstärkten Polizeiapparat. – Der bürgerliche Staat bringt die Mittel zur Lösung von Konflikten selbst unter seine Kontrolle. – 4. Die faschistische Bewegung kulminierte im Krieg nach innen und außen. Der Notstandsstaat zielt auf die Verhinderung von Krieg, überhaupt Konflikt durch totale Abschreckung. In beiden schießt Repression über das gesellschaftlich notwendige Maß hinaus und wird dadurch irrational. Die Nazis, die reale gesellschaftliche Macht besaßen, konnten ihre totale Aufrüstung auch in die Wirklichkeit umsetzen, die postfaschistische Ministerialbürokratie aber scheitert mit ihrem totalitären Konzept der totalen Abschreckung an der ökonomischen Vernunft derer, die die Politik bestimmen, weil sie keine gesellschaftliche Basis hat. So ist das wahnsinnig kostspielige Schutzbaugesetz zurückgestellt worden, aus finanziellen Gründen soll das Zivilschutzkorps jetzt nur noch 20 000 Angehörige, nicht mehr 200 000 haben. Das Selbstschutzgesetz, dessen neue bürokratische Zwangsstruktur einen riesigen Verwaltungsapparat gekostet hätte, soll auf die Basis der Freiwilligkeit umgestellt werden usw. (s. Frankfurter Rundschau vom 21.10.). Das Göringsche Prinzip: ‘Es darf nicht kalkuliert werden, was kostet es?’ entstammte der Wirtschaftsferne der Nationalsozialisten. Heute herrscht wieder die Vernunft des ökonomisch Möglichen, weil wie Hofmann richtig sagt, sich der führende Teil der Privatwirtschaft ‘in einem Maße wie nie zuvor in Deutschland’ sich des Staates bemächtigt hat. – Irrationalität – Die Irrationalität des universalen Schutzes, die intendierte Ausdehnung der Verteidigungsbereitschaft und des Wehrwillens auf das ganze Volk sind das der brutalen Aggressivität des Nationalsozialismus entkleidete Negativ des Dritten Reiches. Auf die extreme Verunsicherung des gesellschaftlichen Lebens reagieren die Überlebenden gleichfalls extrem: mit pathologischer Angst vor gesellschaftlicher Erschütterung, die den erfahrenen vergleichbar wäre. – Dieses ungeheuer sensible Krisenbewußtsein spricht zum Beispiel aus den Aussagen verschiedener Abgeordneter und Ministerialbeamter, nach denen die Kuba-Krise 1961 und die Berlin-Krise 1958 schon die Ausrufung des Kriegszustandes nach sich gezogen hätten, wenn damals die Notstandsgesetze verfügbar gewesen wären. – Indem sie über den Ausnahmezustand verfügen will, will die Staatsapparatur den ‘Souveränitätsdefekt’ (Guttenberg) beseitigen, die Machtlosigkeit als Folge des verlorenen Krieges. Aber die Mobilmachung wird innerhalb der festgelegten internationalen Abhängigkeiten betrieben, nicht gegen sie. Sie macht bei der Mobilmachung des Parlaments in Bereitschaftsorganen und der Bevölkerung durch Luftschutzmaßnahmen halt und schließt nicht die Reorganisation der Rüstungsindustrie ein, die nach wie vor international kooperiert. Die Fesseln, die der Bundesrepublik angelegt sind, sprengt der Notstandsstaat nur zum Schein. – Die Ablösung der allgemeinen Vorbehaltsrechte durch die Notstandsgesetze, die die Autonomie der Bundesrepublik suggerieren soll, ist nur eine Symbolhandlung. Erstens werden sie nur in bezug auf die Streitkräfte, nicht aber in bezug auf ganz Deutschland abgelöst und zum anderen existieren überall amerikanische Vorbehalte weiter. Allein die Marktstärke der amerikanischen Konzerne stellt einen ständigen Vorbehalt gegenüber den deutschen Konzernen dar. Der Rückzug der amerikanischen Truppen wird nicht betrieben, genauso wenig wie die Aufgabe der Viermächteverantwortung. Souveränität stellt sich mit den Notstandsgesetzen allenfalls nach innen her. Die Herrschaftsansprüche, die sich international nicht durchsetzen lassen, sichern sich im inneren doppelt und dreifach. Souveränität wird aber trotz der Unmöglichkeit eines Krieges in Europa immer noch in militärische Kategorien gefaßt. Abstrakte militärische Feinde, die kaum je zu realen werden, werden mit der Notstandsgesetzgebung gebannt. Diese Demonstration der Stärke (in Wirklichkeit ist sie geschickt maskierte Schwäche) hat einerseits innenpolitische Funktion. Durch den Verweis auf eine mögliche Katastrophe werden die antagonistischen Interessen zusammengehalten, die Parteien auf eine gemeinsame Basis gestellt. Außenpolitisch bricht sich der Notstandsstaat auf den Abwehrkampf gegen die Bedrohung des Kapitalismus überhaupt. Schröder, der die Notstandsgesetze mit dem Hinweis auf den ‘unerbittlichen und zu allem entschlossenen Gegner’ zu rechtfertigen pflegte, konnte ‘die drohende Gefahr’ nur als internationale Gefährdung des kapitalistisch beherrschten Weltmarkts konkretisieren. Kuba, Afrika und Südostasien konnte er als ‘drohende Gefahren’ mühelos anführen. Man kann recht gut nachweisen, daß die Entwicklung der Sicherstellungsgesetze jeweils von internationalen Krisen wie dem Korea-Krieg, der Suez-Krise und der Kuba-Krise angestoßen wurde. Die herrschende Klasse sieht sich heute in einer ‘historischen Auseinandersetzung’ (Hassel) mit dem Kommunismus, der die Weltherrschaft anstrebt. Hassel sieht das Problem deutlich: ‘Je enger der Raum der Freiheit wird auf dieser Welt, je mehr Staaten in Asien, Afrika oder Südamerika ihre Freiheit verlieren und Ecksteine werden im roten Mosaik, desto gefährdeter ist auch unsere Freiheit.’ Es könnte sehr wohl sein, daß die Bundesrepublik den USA bei der internationalen Verteidigung gegen Revolution militärisch hilft, wenn das amerikanische Potential nicht mehr ausreicht. Die Notstandsgesetzgebung würden dann die militärischen Anstrengungen der Bundesrepublik innenpolitisch absichern helfen. – Die irrationale Perfektion der Notstandsgesetze hat einen wesentlichen Grund gerade in ihrem abstrakten antizipatorischen Charakter. Eben weil man nicht genau weiß, welche gesellschaftlichen Erschütterungen es im Laufe der Zeit geben wird, muß man sich nach allen Seiten perfekt absichern. ‘In nationaler Sammlung’ könnte dann die herrschenden Parteien ‘jeder Belastung, die auf die Bundesrepublik zukommt’ entgegensehen (Barzel). – Mobilmachung ist die Antwort des Systems auf seine Krisenanfälligkeit. – Diese antizipierte Mobilmachung hat aber keinen aggressiven Charakter nach außen. Die groteskten Lernprozesse der Bürokratie, z.B. aus dem unsystematischen Luftschutz im Zweiten Weltkrieg dienen nicht der Vorbereitung eines Dritten. Das Sicherheitsbedürfnis, das sich darin ausdrückt, ist nur ein völlig hilfloser, fast magischer Versuch, die Instabilität der Bundesrepublik zu überwinden. – Die Notstandsgesetzgebung bedeutet zwar innenpolitische Repression und universale autoritäre Regelung, sie läßt sich jedoch nicht einfach nur als antizipatorische Reaktion auf mögliche Konflikte mit der organisierten Arbeiterschaft begreifen. – Die verselbständigte Bürokratie und die sie stützenden Parteien wollen vielmehr ungeachtet ihrer Notwendigkeit für alle Fälle ein Netz autoritärer Regelung auf die gesellschaftliche Organisation der Bundesrepublik senken. Die Abstraktheit repressiver Militarisierung entspringt, wie skizziert, einem pathologischen Sicherheitsbedürfnis, das sich aus drei Quellen speist. – 1. dem beängstigenden Fortschritt der nichtkapitalistisch orientierten Politik, – 2. der Krisenanfälligkeit des kapitalistischen Systems selbst und – 3. der historischen Erfahrung mit dem Nationalsozialismus, überhaupt allen gesellschaftlichen Bewegungen, die die unangefochtene Herrschaft des etablierten Bürgertums gefährden. – Gerade die relative Autonomie des Staatsapparates läßt ihn auf eine blinde und universalistische Weise die Interessen des Status Quo wahrnehmen, auch wo sie weder aktuell noch potentiell bedroht sind. – Die Notstandsopposition, solange sie bloß juristisch argumentiert und sich: im Rücken das Grundgesetz, verteidigt, kommt nicht aufs freie Feld gesellschaftlicher Reflexion. Ja, die Gewerkschaftsopposition innerhalb und außerhalb der SPD bleibt ausdrücklich gerade da stehen, wo sie zu denken anfangen müßte. Ihre fatalen Beschlüsse halten eine zusätzlich Notstandsgesetzgebung nicht für notwendig, da die bestehenden Regelungen ausreichten. Warum aber Notstandsgesetze von der herrschenden Klasse für so ungeheuer notwendig gehalten werden, darum kümmert sich das bloße Nein wenig. – Bevor man den ungeheuren Repressionsapparat des Notstandsstaates umstandslos auf die organisierte Arbeiterschaft bezieht, müßte erst diskutiert werden, welche Gefahr von der Arbeiterschaft überhaupt ausgeht und welche in einer Krise von ihr ausgehen kann. Bevor man die projektierte Repression als der Gefahr adäquat hinstellt, die von der arbeitenden Bevölkerung ausgehen könnte, müßte man untersuchen inwieweit gerade in einer Krise der Gewerkschaftsapparat diszipliniert, ob sich außerhalb der integrationistischen Gewerkschaften Opposition in der Arbeiterschaft entfalten kann, welche spezifischen Schwächen Streiks, insbesondere wilde Streiks haben, ob sie systemgefährdend sein können, welches Verhältnis die Gewerschaftsbürokratie zum Streik auch dem politischen, hat usw. Das wäre u.a. an historischen Beispielen wie der Weltwirtschaftskrise und der Nachkriegszeit zu untersuchen. Das kann hier alles nicht geschehen. – Zu warnen ist jedenfalls von einer unreflektierten Mythologie der machtvollen Organisationen der Arbeiterklasse, deren Unabhängigkeit durch die Notstandsgesetze angelastet würde. – Sie ist als idealistische Revision der faktischen Machtlosigkeit der Arbeiterschaft zu begreifen. Abstrakt wird der Unterdrückungsapparat der Exekutive auf sie bezogen, damit von dessen Macht auch ein Schein auf die Organisationen der Arbeiterschaft falle. Nach diesem Muster verfährt auch die gewerkschaftliche Notstandsopposition, wenn sie die Einschränkung des Streikrechtes als die wahre gesellschaftliche Stoßrichtung der Notstandsgesetzgebung unterstellt. Daß die Gewerkschaften sich faktisch den Streik selbst versagen, läßt die juristische Metaphysik außer acht. – In den gängigen, kritischen Interpretationen der Notstandsgesetze geht u.a. die historische Dimension unter. Im Gegensatz zu jenen Analysen, die Punkt für Punkt den Widerspruch der Regierungsvorlagen zur papiernen Bastion des Grundgesetzes und zur ähnlich papiernen der Gewerkschaften nachweisen, soll also hier der Versuch unternommen werden, modellhaft Affinität und Differenz der Notstandsgesellschaft zum klassischen Faschismus zu skizzieren. C.G.Roth.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 3
    229) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Rüegg: – Kein Boulevardjournalist“
    „Nach dem 2. Juni behauptete die Springerpresse von den Berliner Studenten, sie seien Terroristen. Die BZ vom 3.6.1967 schrieb: „Es war das Werk eines Mobs. Ihnen ging es nicht mehr um die politische Aussage in irgendeiner Form. Ihnen ging es nur um Krawall, um Unruhe… um Terror.’ – Am 20.11.1967 erklärte der Rektor der JWG Universität in Frankfurt schon vor einem öffentlich angekündigten go-in bei Prof. Carlo Schmid, ‘dem Fachmann der Partei für Menschlichkeit’ (FAZ vom 25.11.), der SDS ziele nicht ‘auf die Ausübung demokratischer Rechte, sondern auf die Einübung faschistischer Terrormethoden.’ Der Rektor unterstellte vornehm, was die Springerpresse deutlich ausdrückt, daß das go-in keine politischen Ziele und keine politischen Gründe gehabt habe. Ferner unterstellt er, daß diejenigen, denen es nur um die Einübung faschistischen Terrors gehe, Kriminelle seien. Folgerichtig hat er durch seine Anzeige gegen Rädelsführer politische Provokation zu einem kriminellen Delikt gemacht. Das Kurras-Urteil zeigt, daß er sich auf die Justiz wird verlassen können. – Die Springerpresse pflegt nach entsprechender psychologischer Einstimmung ihre Leser zu Tätlichkeiten gegen die Terroristen aufzurufen. Theoretische Fragen erheischen die praktische Antwort. ‘Kann es sich diese große Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden eigentlich noch länger gefallen lassen, daß sie von einer lächerlich kleinen Gruppe extremistisch und antidemokratisch gesinnter Studenten geradezu terrorisiert wird?’ schrieb die Morgenpost am 13.2.1966. – Der Rektor der JWG Universität hat nicht zu Tätlichkeiten gegen den SDS aufgerufen. Seine Diktion ist zivilisierter. Er fordert die Studentenschaft nur auf, ‘sich von der geplanten Terroraktion zu distanzieren’. Eine sublimierte Ebene der Gewaltanwendung, die eine würdige Umgebung verrät: die Universität. – Die Forderungen, die die Springerpresse erhebt, sind einleuchtend. Relegation und Disziplinarstrafen. Etwas zurückhaltender als sonst die WELT vom 21.4.1967: ‘Das politische Problem wird durch Disziplinarverfahren gewiß nicht gelöst, es geht viel tiefer. Doch zunächst einmal gehört auf einen groben Klotz ein grober Keil.’ – Der liberale Rektor der JWG Universität scheint dergleichen Meinung zu sein. Nicht nur zeigt er Rädelsführer an, er hat auch die Rechte des SDS als studentischer Vereinigung suspendiert, im Falle der Wiederholung solcher Aktionen mit der Aberkennung der Förderungswürdigkeit gedroht. Die Weisheit der autoritären Meinungstechniker der Springerpresse scheint auch die letzte Weisheit eines liberalen Rektors zu sein.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 6
    230) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Rüeggs Zauberberg“
    „Seit anderthalb Jahren ist ein Tessiner Aktionskomitee beschäftigt, in der Schweiz und im Ausland Unterstützung für ein europäisches Universitätszentrum zu finden. – Es fing an mit einer Schenkung. 1964 stiftete eine Dame ein Grundstück in Carona bei Lugano. Die Schenkung ging an den Europarat mit der Auflage, eine Stätte zu schaffen, ‘wo die europäische Denkweise und Kultur in ihren verschiedensten Formen sich in friedlicher Atmosphäre entfalten können’; auf 37 000 qm. Neue Züricher Zeitung: ‘Dem international zusammengesetzten Stiftungsrat oblag es in der Folge, die Voraussetzungen abzuklären, unter denen die Schaffung eines Universitätszentrums nach dem Leitgedanken der Stifterin finanziell und von größtmöglichem wissenschaftlichem Nutzen sein würde.’ Die Universitäten Mainz, Sussex und Zürich mit Vertretern aus verschiedenen Fakultäten halfen mit. Ein im November 1965 gegründeter Akademischer Rat sollte ein Studienprogramm ausarbeiten. Es ging um ‘Europäische Einigung’ und ‘Gemeinsame europäisches Erbe’; vor allem Renaissanceforschung, Auswirkung der Renaissance auf die europäische Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung des 16. und 17. Jahrhunderts. Zum anderen will man soziologische Felduntersuchungen treiben in der lombardisch-tessinischen Grenzlandschaft. Forscher können Promovierte und Dozenten der Partner- und anderen Universitäten (Partner sind außer den genannten: FU Berlin, Universitäten Nancy und Mailand), dazu kommen Promotionsstipendiaten, Gastforscher und Gastdozenten. Der Stoff soll ‘von oben nach unten verarbeitet’ werden, bis er genügend vorbereitet ist, um schließlich den ‘undergraduates’ weitergegeben zu werden’. Neun Professoren sind für den Lehrbetrieb vorgesehen, dazu kommen Promovierte und Promovenden. Man bildet ein gleichberechtigtes Kollegium, das über Programm und dessen Durchführung entscheidet. ‘Dies setzt natürlich voraus, daß die Promovierten durch Dissertations- und Lehrtätigkeit so qualifiziert sind, wie dies dem früheren Niveau einer Habilitation entspricht’. Das wird dem Bildungsnotstand sicher abhelfen, der Ordinarienuniversität, dem Problem der Einheit von Forschung und Lehre, der gesamten Demokratisierung der Hochschule geht man aus dem Weg. Ein großer, ein herrlicher Plan! Es gibt schon Konkurrenzpläne für eine ähnliche Elite-Oase im Tessin: einen Ableger der katholischen Universität Mailand in der italienischen Enklave Campione. Millionen sind schon und werden offensichtlich noch bereitgestellt, um einigen wenigen den Königsweg zu bereiten, in den altphilologischen Humanismus. – Der Rektor der Universität Frankfurt, der Vorsitzende der westdeutschen Rektorenkonferenz, Prof. Dr. W. Rüegg hatte den Auftrag bekommen, einen Strukturplan zu entwerfen, der den besonderen Gegebenheiten der geplanten Universität entspreche. In der Schweiz nimmt man von der Karriere des Planers besonders Notiz; sein Karrierefortschritt wurde über Radio Beromünster verbreitet. (Vielleicht entdeckt man bei den Feudalforschungen auch das lebendige Mittelalter der Universität Frankfurt. Es lebe das Mittelalter! Es lebe die Geheimuniversität! – Übrigens kennzeichnete Rektor Rüegg in einer Diskussion mit Studenten den Faschismus als Aktionsmethode einer Elite! W.)“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 5
    231) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „SDS raus“
    „Am Montag, den 20. November 1967 veranstaltet der SDS ein sogenanntes Go-in zu dem Bundesratsminister und Professor der Wissenschaft von der Politik, Carlo Schmid eingeladen ist, um von ihm eine Diskussion über die Notstandsgesetze zu verlangen. Noch vor diesem Ereignis schickte der Rektor der Universität, Rüegg, ein Telegramm an den SDS, in dem er ihn der ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ bezichtigte, ihn aufforderte, die geplante Aktion sofort abzusagen und ihm darüber Vollzugsmeldung zu erstatten. Am Dienstag, den 21. November fand ein Go-in bei dem Professor der Wissenschaft von der Politik, Fetscher, statt. (Fetscher hatte dem SDS mit formalrechtlicher Begründung Gelder für Enteignet-Springer-Veranstaltungen verweigert.) Am Mittwoch, den 22. November gab der Rektor der Presse bekannt, daß er den SDS aufgrund der Aktion bei Carlo Schmid ‘einstweilen (seine) Zulassung als studentische Vereinigung suspendiert’ habe. Am Donnerstag, den 23. November hing diese ‘Mitteilung des Rektors zu den Vorfällen am 20.11.1967’ an mehreren Stellen in der Universität aus. Gleichzeitig wurde in dieser ‘Verlautbarung’ ex cathedra angekündigt, daß der Rektor ‘im Namen der Universität Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung erstatten und die entsprechenden Disziplinarverfahren eröffnen’ werde. – Die Eskalation von seiten der Universitätsverwaltung und des Rektors verdeutlichen, daß die Universität sich von der Forderung der studentischen Minderheit nach aktuell-politischer Diskussion in der Vorlesung eines Ministers und Professors direkt bedroht fühlte. Ihre Reaktion darauf war die Ausübung inneruniversitärer und außeruniversitärer Zwangsgewalt: Disziplinarverfahren und Strafanzeige. – Die Reaktion des Rektors manifestiert, wie wenig schlüssig er sich seiner Position gegenüber den Studenten ist. War er schon unfähig, dem politischen Angriff der Studenten anläßlich seiner Wiederwahl zu antworten, – die drei im Konzil vertretenen Studenten hatten Rüegg darauf hingewiesen, daß ein Rektor, den nur Professoren wählen, von den Studenten nicht akzeptiert wird. Rüeggs Antwort nahm sich anderntags in den Zeitungen aus wie die Trotzreaktion eines Kleinkindes: bin aber doch der Rektor der gesamten Universität! – so zeigte sich in den vergangenen Wochen erst recht, daß das ‘An-der-langen-Leine-Halten’ (s.a. Frankfurter Presse vom 23.11.1967) in Wirklichkeit die Unfähigkeit war, sich der immer intensiver vertretenen Forderung der Studenten nach Umstrukturierung der unpolitischen Universität durch Diskussion zu stellen. Es zeigte sich mehr noch, daß diese Unfähigkeit, die sich bisher unter dem Mantel der Liberalität verbergen konnte, übergeht in administrative Repression, sobald die politische Opposition der Studenten den unverbindlichen Rahmen der Flugblätter, Wandzeitungen und Abendveranstaltungen verläßt. Auf einen bloßen ‘Formfehler’ hin – daß nämlich der SDS Carlo Schmid nicht um Erlaubnis der Diskussion gebeten hatte – antwortet der Rektor schon vorher mit der Diffamierung: das sei ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ – verbietet er drei Tage hinterher den SDS faktisch an der Universität. Auf die öffentliche Diskussion antwortet der Rektor mit Zwangsmaßnahmen. Er macht sich zum Vehikel von Strafsanktionen dort, wo politische Stellungnahme gefordert wird. Dieser rektorale Amoklauf noch (mit Bezug auf die verlorene Rationalität) irrational zu nennen, hieße ihm zuviel Ehre antun. – Aus dem Kausalverhältnis von Provokation und administrativer Repression geht zugleich hervor, daß die Universität längst dabei ist, ihre Grundlage rationaler Wissenschaftlichkeit öffentlich zu zerstören. Sie vollbringt selbst das, was die Studenten durch Diskussion erreichen wollten: sie stellt sich dar als bloßes Herrschaftsinstrument, zwingt den eigenen Angehörigen Daumenschrauben auf. Damit aber reiht sie sich ein in die Phalanx der staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen, die nur noch qua Verbotspraxis mit der politischen Opposition kommunizieren. – Nachsatz: Einige Professoren haben inzwischen realisiert, daß die Universitätsverwaltung dem traditionellen Prinzip der unpolitischen Neutralität selbst untreu geworden ist: durch ihre Frontstellung gegen Studenten ist sie ins politische Licht gerückt. – Die Reaktion der Ordinarien reichen vom Ruf nach der Polizei bis hin zur eindeutigen politischen Distanzierung vom Rektor. Die Assistenten des Instituts für Sozialforschung unternehmen eine Belehrung der Magnifizenz darüber, was Faschismus sei. f.l.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 10
    232) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „SDS-links unten?“
    „Der SDS hat bei den Wahlen zum Studentenparlament 4 Sitze erhalten. Das sind ungefähr 1000 für den SDS abgegebene Stimmen. Man mag das – bei insgesamt 22 direkt gewählten Vertretern für ein die radikale Linke befriedigendes Wahlergebnis halten. Immerhin stand ja eine linke Mittelgruppe, die Koalition des ‘Demokratischen Blocks’, für alle diejenigen Studenten bereit, die zu einem radikaldemokratischen Engagement in ihrem Wahlentscheid bereit waren, aber nicht gleich der radikal sozialistische Alternative ihre Stimme geben wollten. Denn wir können zwar einerseits davon ausgehen, daß der SDS an allen Hochschulen der BRD und in Westberlin den wesentlichen Anteil an der Politisierung und Radikalisierung der Studenten trägt, daß er aber die Früchte seiner Arbeit nicht unmittelbar erntet, jedenfalls nicht in Form von Wahlstimmen und Mitgliederzuwachs, und daß er dies seinem Selbstverständnis nach als sozialistische Organisation auch gar nicht will. – Dieser für die Linke allgemein und für den SDS im besonderen erfreulichen Wahlausgang rechtfertigt aber nicht, gerade wenn man mit dem SDS sympathisiert, die Taktiken, die der SDS in den ersten Tagen des Wahlkampfes eingeschlagen hatte. Diese bestanden vornehmlich darin, den AStA Birkholz als ‘sozialdemokratisch’, ‘system-immanent’, ‘opportunistisch’ usw., insgesamt also von links unten her anzupissen. Das war strategisch und taktisch ganz sicher falsch. Strategisch: Der SDS hat, als einzige Studentenorganisation, ein theoretisch abgeleitetes, umfassendes Hochschulprogramm; der SDS greift in die theoretischen Diskussion und – durch seine Aktionen in der BRD – in die aktuellen Auseinandersetzungen um die welthistorischen Alternativen zwischen Kapitalismus und Sozialismus an vielen Punkten ein. Der SDS hat es darum nicht nötig, sich wie ein kommunistischer Parteisekretär im Jahre 32 gegen die Sozialdemokratie zu produzieren, – und nicht nur darum, weil die Sozialdemokratie an den Universitäten im Jahre 67 nicht mehr viel zu sagen hat. Taktisch: Es hat in Frankfurt nie und außerhalb Frankfurts selten einen AStA gegeben, der sich so sehr mit den Aktionen und Programmen der radikalen Studenten solidarisiert hat, wie eben dieser AStA mit dem SHB-Mann Birkholz an der Spitze (über dessen spezielle Fähigkeiten und Fehler hier nicht zu richten ist). – Man vergegenwärtige sich nur zwei Beispiele aus der jüngsten Zeit: 1. Der AStA Frankfurt hat die Schirmherrschaft für das ‘Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze’ übernommen. Dieses Manifest, das vom SDS auf dessen letzter Delegiertenkonferenz im September 67 konzipiert worden war, wurde zu dem schlagkräftigen Instrument, das es heute bereits ist, erst dadurch, daß es auf ‘allgemeine Studenten’-Beine gestellt wurde. 2. Der AStA Frankfurt hat sich mit den Aktionen der radikalen Studenten und Jugendlichen während der Frankfurter Buchmesse (für die der SDS verantwortlich gemacht wurde) nicht nur formal, sondern mit politisch-inhaltlichen Argumenten solidarisiert. Er hat sich damit sogar den Unmut einer ganzen Phalanx studentischer Messefriedens-Bürokraten zugezogen. Was soll da ein schlichter, fortschrittlicher oder kritischer Student denken, der nicht über das Geheimwissen der mauschelnden Parlaments-Ingroups verfügt: Einmal ist der AStA sosehr für den SDS, daß man meint, der AStA sei der SDS oder der AStA habe Angst vorm SDS. Dann wieder ist der SDS plötzlich gegen den AStA. Hat der SDS etwas zu verbergen oder ist der SDS einfach blöd? – 1 000 für den SDS abgegebene Stimmen sind in Wirklichkeit nicht viel. Jedenfalls nicht, wenn man die Propaganda einkalkuliert, die alle Informationsorgane und Mani¬pu-lationsmaschinen in den letzten Monaten für und gegen den SDS gemacht haben. Wenn man die SDS-Genossen und den hohen Anteil der ausländischen Studenten (vornehmlich aus den Entwicklungsländern) abzieht, die sowieso den SDS wählen, dann bleiben nur mehr ein paar Hundert, die sich in der Frage ‘Demokratische Mitte oder Sozialistische Alternative’ für die letztere und damit für den SDS entschieden haben. Das liegt nun vielleicht doch nicht so sehr an der mangelnden Bereitschaft der Studenten, sozialistische Alternativen sich zu eigen zu machen und zu unterstützen, als an der mangelnden Fähigkeit des Frankfurter SDS, die im SDS ausgearbeitete und durchexerzierte ‘Politik an den Hochschulen’ auch anzuwenden. Helmut Spang.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 13
    233) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Technokratische Universität 1970“
    „Bereits am Vorwort der im Juli 1967 herausgegebenen Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bis 1970, zeigst sich die symptomatische Tendenz des neuen Gutachtens: Obwohl es mittlerweile auch bis zu den Ohren der Vertreter der Ordinarienuniversität gedrungen sein müßte, daß Studenten – in den letzten sieben Jahren verschiedene Gutachten zur Lage der Hochschulen verfaßt haben – eine immer größere Zahl von Studenten zu erkennen gibt, daß sie sich nicht mehr mit der Rolle von Ausbildungsobjekten abfindet, – vertritt der Wissenschaftsrat (WR) eine Position, die generell die Studenten auf den Status der unmündigen, manipulierbaren Ausbildungsmasse zurückweist. – Kein Student war an der Ausarbeitung dieses Gutachtens beteiligt. Kein Student bekam die Empfehlungen vor ihrer Veröffentlichung zu Gesicht. – Fehlschätzungen und deren Verschleierung – Ausgangsbasis für die Argumentation des WR ist die derzeitige Situation an den Hochschulen. Dabei geht er zunächst auf die Entwicklung der Studentenzahlen weit 1960 ein. Entgegen seinen Vorausschätzungen, die sich auf 200.000 Studenten an den bestehenden Hochschulen und 40.000 an den neu zu errichtenden beliefen, betrug die Zahl der Studierenden im WS 1966/67 jedoch 262.000 (Text S. 14) bzw. 278.000 (Tab. S. 301). Nachträglich läßt sich statistisch erklären, daß von 1950 bis 1060 die Zahl der Studienanfänger etwa parallel zur Gesamtzahl der Studierenden verlaufen ist, daß seitdem aber die erstere Zahl immer stärker angestiegen ist. Der WR begründete das durch den Hinweis auf geringere ‘Abbrecherquoten’ auf den höheren Schulen und ein ‘allgemein wachsendes Interessen an besserer Ausbildung’ (Die Folgen der Bildungserwerbung Anfang der 60er Jahre!). Außerdem sei die Gesamtzahl aller Studierenden durch Verlängerung der Studienzeiten gestiegen (von durchschnittlich 9,7 Semester im Jahre 1960 auf 10,8 Semester im Jahre 1965). – Als Begründung für die These: ‘Es ist unzweifelhaft, daß sich die Lage der Hochschulen dank der Leistungen ihrer Träger inzwischen in vielen Bereichen gebessert hat’ – trotz steigender Studentenzahlen – führt der WR die Vermehrung der Stellen für wissenschaftliches Personal an (1960: 15 552; 1966: 31 831). Die These verliert an Glaubwürdigkeit, wenn der WR gleichzeitig darauf verzichtet, das ‘wissenschaftliche Potential’ aufzuschlüsseln (in Prof., Dozenten, Tutoren etc.) und die Stundenzahl je Wissenschaftler anzugeben. – Wissenschaftliche Prophetie – Wie 1960 begibt sich der WR auch diesmal wieder auf das Glatteis von Bedarfsfeststellungen und Voraussagen von bestimmten Abiturienten- und Studentenzahlen, aber offenbar ohne die Methodik dieser Voraussage von 1960 geändert zu haben. Er führt nur an: es sei schwierig, die Anzahl der Studienanfänger und die Gesamtzahl der Studierenden an wissenschaftlichen Hochschulen zu berechnen weil – der Anteil der Studenten auf Pädagogischen Hochschulen steige (von 17% 1960 auf 24% 1966) – der Anteil der Studenten mit Reifezeugnissen von Abendschulen etc. steige (von 4,9% auf 6,6%) – die Bundeswehr von den geburtenschwachen Jahrgängen der jetzigen Studienanfänger einen höheren Prozentsatz sofort einziehe, und – die numerische Folgen von Zulassungsbeschränkungen schwer abzusehen seien (!). – Gegenüber seiner früheren Vorausschätzung rechnet der WR mit einer Steigerung von 25% bis 1970. Zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses wird festgestellt: in den geisteswissenschaftlichen Fächern sei der Akademikernachwuchs rapide zurückgegangen; in der Mathematik und den Wirtschaftswissenschaften etwa gleichgeblieben; in Physik und Chemie gestiegen. – Die Lage an den juristischen und medizinischen Fakultäten bleibt in den Empfehlungen unberücksichtigt. Zu diesen Fächern werden eigene Gutachten angefertigt. – Zur Nachprüfung seiner Vorschläge führt der WR sein Modell der Berechnung von Ausbildungskapazität an. Insbesondere zwei Faktoren seien dabei zu berücksichtigen: – der für Forschung, Lehre und Heranbildung des Nachwuchses erforderliche Grundbestand an wissenschaftlichem Personal, – die Zahl der für die Ausbildung erforderlichen Lehrveranstaltungen. – Der WR fügt erklärend bei: Die Aufgaben von Forschung und Lehre seien zufriedenstellend erfüllt, wenn eine sinnvolle Arbeitsteilung im Bereich der Forschung und Lehre sowie angemessenen Arbeitsmöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs gegeben seien. In diesem Zusammenhang wurden die Stellen des wissenschaftlichen Personals in Dauerstellung (o., a.o.Professor, akadem. Rat) sowie Durchgangsstellen (Hochschuldozenten, wiss. Ass. und wiss. Hilfskräfte) getrennt aufgeführt. (Zu den genannten Stellen und Titeln: Empfehlungen des WR zur Neugliederung des Lehrkörpers, Tübingen 1965.) Außerdem befürwortet der WR ‘Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen’, d.h. in Gruppen von höchstens 30, bisweilen weniger als 15 Teilnehmern. Einige dieser Lehrveranstaltungen sollen, so wird vorgeschlagen, in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden, um vorhandene Kapazität voll auszunutzen. – Fragwürdige ‘Empfehlungen’ – Die bildungspolitischen Intentionen des Wissenschaftsrates gipfeln in der unausgesprochenen ‘Empfehlung’: Einfrieren (der Entwicklungstendenzen im Ausbildungssektor) auf dem status quo. Der Wissenschaftsrat gibt bestimmte Studentenzahlen und Fakten über den Studiengang an. Kommentierend wird hinzugefügt, die Situation der Studierenden an der Hochschule sei nicht befriedigend. Nun werden modellhaft die Vorstellungen eines funktionablen Studienbetriebes dargelegt. Diese detailliert ausgearbeiteten Vorschläge vergleicht der WR mit den vorhandenen und in naher Zukunft möglichen Stellenzahlen, Neugründungen, baulichen Erweiterungen und Sachmitteln für den Studienbetrieb. Das heißt, er vergleicht mit den vorhandenen und möglichen finanziellen Mitteln und errechnet daraus eine fiktive Studentenzahl, bei der dann sowohl die Prämissen für das Studium und die Finanzierung der Hochschulen erfüllt sind. Die augenblicklichen und gewünschten Studentenzahlen gehen nicht in die Berechnung ein! Infolgedessen entsteht eine Diskrepanz zwischen den momentanen Studentenzahlen und den – nach den Vorstellungen des WR – in einer ‘ausgebauten’ Hochschule möglichen. – Der Fehler in den Berechnungen des WR ist grundlegend politischer Natur. Ausgegangen wird vom status quo. Dieser status quo wird hypostasiert zur alleinigen Bemessungsgrundlage aller Veränderungen an den Hochschulen. Er wird betrachtet unter der Perspektive der Notwendigkeit einer größeren outputs an Akademikern, differenziert nach ‘Qualität’ und ‘Quantität’ – Begriffen, die der Wissenschaftsrat zwar in eine Relation zueinander setzt, die er aber nicht inhaltlich konkretisiert. – Aus der grundsätzlichen Einstellung zur Funktion der gesamten Ausbildung resultieren die beiden methodischen Fehler, die das WR-Gutachten fragwürdig erscheinen lassen: statt davon auszugehen, daß bestimmte Studentenzahlen vorhanden sind, werden sie als Berechnungsfaktor ignoriert – und statt die derzeitig vorhandenen Mittel und Möglichkeiten als zu gering zu qualifizieren und mehr zu fordern, gehen sie als Faktor in die Berechnungen ein. – Die wichtigste Voraussetzung für ein demokratisches Bildungssystem bleibt völlig unberücksichtigt: die Möglichkeit für alle Bevölkerungsschichten, eine gleichmäßig gute Ausbildung zu erhalten. Jede ‘Verbesserung’ bezieht sich auf einen status quo, der unter dem Gesichtspunkt der Effizienz betrachtet wird. Das Faktum, daß der 5%ige Anteil der Arbeiterkinder an den Hochschulen in keinem Verhältnis zum Prozentsatz der Arbeiter an der Gesamtbevölkerung steht, wird als vorgegeben und unabänderlich akzeptiert. Zwar beruft sich der WR verbal auf das Grundrecht der Chancengleichheit, gibt jedoch in seinen Ausführungen klar zu erkennen, daß die Behebung dieses Mangels vorerst hinanzustellen sei. Der Wissenschaftsrat disqualifiziert sich damit zu einem ‘Erfüllungsgehilfen’ der Finanzpolitik der Bundesregierung, der sogenannten mittelfristigen Finanzplanung (…bis 1970). – Bei Berücksichtigung der personellen Zusammensetzung des WR (DISKUS 5/1967 S. 5) und der anderen Gremien der Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie des in ihnen praktizierten Kooperationsprinzips bestimmter ‘Repräsentanten von Regierung, Wirtschaft und Hochschulen’ erstaunen solche Resultate nicht. Noch 1960 intendierten die Empfehlungen des Wissenschaftsrates eine umfassende Erweiterung der Hochschulen, um Bildungseinrichtungen so gestalten zu können, daß sie den Bedürfnissen nach wissenschaftlicher Ausbildung entsprechen. Diese Maxime ist inzwischen darauf reduziert worden, an einigen Stellen diese Forderung ‘in Betracht zu ziehen’. Generell wird jedoch der wirtschaftliche Bedarf an Wissenschaftlern zum Hauptkriterium gemacht. Dabei wird in lakonischer Selbstverständlichkeit festgestellt, daß einerseits die ‘Ausbildungseinrichtungen nicht genügen’, andererseits aber ‘Studienbeschränkungen nicht zu vermeiden’ seien. Michael H.Wolf.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 11
    234) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Th.W.Adorno: Zum Kurras Prozeß (vor der Vorlesung 23. Novem¬ber 1967)“
    „Ich nehme an, es ist auch in Ihrem Sinn, wenn ich einige Worte zum Freispruch des Polizeiobermeisters Kurras sage. Ich bin kein Jurist und beanspruche nicht die Qualifikation, juristisch über das Urteil mich zu äußern. Sicher war es schwer, den Tatbestand zu rekonstruieren, und er selbst dürfte jenes Moment von Verworrenheit enthalten haben, auf das man fast stets dort stößt, wo man glaubt, öffentliches Unwesen konkret greifen zu können. Die Problematik dessen, was man Urteilsschelte nenne, ist mir vertraut. Immerhin kann ich nicht mein Mißtrauen verschweigen gegen eine wissenschaftliche Verfahrensweise, die den Anspruch ihrer Objektivität wesentlich auf jene Technik der Subsumtion gründet, die mir philosophisch höchst problematisch dünkt. Ganz gewiß wäre es nicht an mir, der das Bedürfnis zu strafen für überaus fragwürdig hält, meinerseits mich zum Sprecher jenes Bedürfnisses zu machen und, von der anderen Seite her, mich in die Gesellschaft derer zu begeben, mit denen ich nichts gemein zu haben wünsche. Aber all das ist bei der Ermordung unseres Kommilitonen Ohnesorg nicht das Entscheidende. Wenn schon der Polizeiobermeister nicht verurteilt werden kann, weil ihm Schuld im Sinne des Gesetzes nicht nachzuweisen ist, so wird dadurch die Schuld seiner Auftraggeber umso größer. Daß man die Polizei bei einer Studentendemonstration bewaffnet, trägt die Versuchung zu jenen Aktionen in sich, welche der Polizeiobermeister mit dem Wort Auftrag rechtfertigen möchte. In Frankfurt zeigte sich wiederholt, daß die Polizei solcher Methoden nicht bedarf; umso dringlicher Auskunft darüber zu erlangen, warum sie sie in Berlin anwendete, wer die Verantwortlichen sind und wie es mit dem sogenannten Auftrag bestellt ist. Über all das jedoch geht der Eindruck hinaus, den ich von Herrn Kurras hatte, als er im Fernsehen erschien. Ich vernahm da einen Satz etwa wie: ‘Es tut mir leid, daß dabei ein Student ums Leben gekommen ist.’ Der Tonfall war unverkennbar widerwillig, so wie wenn Herr Kurras jene dürftigen Worte sich mühsam abgerungen hätte, gar nicht im Erst dessen sich bewußt geworden wäre, was er anrichtete. Die Affektarmut des ‘Es tut mir leid’ verklagt ihn ebenso wie das unpersönliche ‘ein Student ums Leben gekommen ist’. Das klingt, als hätte am zweiten Juni eine objektive höhere Gewalt sich manifestiert und nicht Herr Kurras, zielend oder nicht, auf den Hahn gedrückt. Solche Sprache ist zum Erschrecken ähnlich der, die man in den Prozessen gegen die Quälgeister der Konzentrationslager vernimmt. Herr Kurras hat es nicht über sich gebracht, einfach zu sagen: ‘Ich bin unglücklich darüber, daß ich einen unschuldigen Menschen getötet habe.’ Der Ausdruck ‘ein Student’ in seinem Satz erinnert an jenen Gebrauch, der heute noch in Prozessen und in der Öffentlichkeit, die darüber berichtet, von dem Wort Jude gemacht wird. man setzt Opfer zu Exemplaren einer Gattung herab. Von derlei Erwägungen abzusehen, können keine juristischen mich veranlassen. Antwort wäre nachdrücklich zu verlangen auf die Frage, wie man in Berlin einen Menschen von der Mentalität des Herrn Kurras einstellen und ihn in eine Situation bringen konnte, die ihn dazu ermutigt, auf seine Weise sich zu betätigen.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 4
    235) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Vegetativ-labiler Freispruch – Je mehr Tote – je mehr Freispruch?“
    „Die Unabhängigkeit der Richter garantiert in der Bundesrepublik seit Jahren Urteile im Sinne der herrschenden Ordnung. Die ungewöhnliche Nachsicht, mit der die Justiz die Massenmörder des Dritten Reiches behandelt, korrespondiert mit dem Erfinderreichtum, mit dem sie ‘Staatsgefährdung’ durch sogenannte Kommunisten verfolgt. Daß die Justizbürokratie auf dem linken Auge blind, also Klassenjustiz sei (wenn sich auch die formalen Prozeduren der Justiz gegenüber rationalen, unmittelbaren Klasseninteressen verselbständigt haben), hat eine Kontinuität vom Kaiserreich über die Weimarer Republik bis zur Bundesrepublik. Diese Kontinuität ist auch sozial fundiert. über 60% der Richter stammen nach Janowitz aus der konservativen oberen Mittelschicht. National gesinnt, haben sie in der Weimarer Republik Totschlag, Körperverletzung und Mord als Mittel gegen Vertreter der ‘Judenrepublik’ und gegen Kommunisten mit ihren Urteilen unterstützt. Vom legalisierten Mord durch die Sonderrichter und die Gerichtshöfe des Dritten Reiches ganz zu schweigen. – Der erste politische Mord der Nachkriegszeit am 2. Juni und seine gerichtliche Verfolgung, machen den alten Klassencharakter der Justiz wieder offenbar. Der Berliner Kriminalobermeister Kurras mußte sich wegen ‘fahrlässiger Tötung’ eines Studenten vor Gericht verantworten. Gleichzeitig steht der Student und Kommunarde Fritz Teufel vor Gericht, angeklagt, bei der gleichen Demonstration Steine geworfen und Sprechchöre organisiert zu haben. Kurras klagte sich 48 Tage nach der Tat noch an, nur einen Studenten erschossen zu haben. ‘Wenn ich gezielt geschossen hätte, wie es meine Pflicht gewesen wäre, wären mindestens 18 Mann tot gewesen’. Einer Pflichtverletzung also verdanken 17 Demonstranten ihr Leben. Es würde niemanden wundern, wenn die Polizei gegen Kurras ein Disziplinarverfahren wegen Mißachtung seiner Liquidierungspflichten anstrengen würde. Schon in seinem Stern-Interview vor der Verhandlung konnte Kurras sicher sein, daß er wenigstens vor Gericht nichts zu fürchten habe. Der Mechanismus der Komplizenschaft funktionierte. Obwohl Verdunklungsgefahr bestand, wurde Kurras nicht in Untersuchungshaft genommen. So wurde ihm sinnvollerweise Gelegenheit gegeben, Belastungsmaterial zu vernichten und sich mit seinen Kollegen abzusprechen. – Die Notwehrthese seiner Verteidiger brach zwar kläglich zusammen, ja das Gericht stellte sogar ausdrücklich fest, daß Kurras Ohnesorg ‘rechtswidrig’ erschossen habe. Aber selbst die ‘Rechtswidrigkeit’ der Tötung, ein leiser Tadel für Kurras, hinderte das Gericht nicht daran dem Kurras Recht zu geben und ihn freizusprechen. Landgerichtsdirektor Geus führte in der Urteilsbegründung aus: ‘Wir können nicht ausschließen, daß dem Angeklagten angesichts seines Erregungszustandes, bei der möglichen (!) Schnelligkeit und Turbulenz, mit der die Ereignisse abrollten, ein besonnenes Überlegen, ein bewußtes Aufnehmen und Verarbeiten der äußeren Geschehnisse unmöglich war. Es läßt sich sogar nicht ausschließen, daß es sich beim Abdrücken der Pistole um eine ungesteuerte, nicht mehr vom Willen beherrschte Fehlhandlung gehandelt hat. Unter diesen Umständen können wir dem Angeklagten nicht nachweisen, daß er in seiner Situation und bei seinen individuellen Fähigkeiten anders hätte handeln und damit die Abgabe des Schusses hätte vermeiden können.’ Mit einer ähnlichen Begründung wurde der totale Krieger Ludendorff am 1. April 1924 vom Bayerischen Volksgerichtshof freigesprochen. Obwohl kein Zweifel daran bestand, daß er einer der Mitverschwörer des Hitlerputsches war, also ein Hochverräter, wurde er nicht verurteilt, weil er am 8. November 1923 mit Hitler den Reichspräsidenten und die Reichsregierung für abgesetzt erklärt hatte. Grund: Ludendorff sei am Abend des 8. November so ergriffen gewesen, daß er nicht gehört und gesehen habe, was um ihn herum vorging. – Jedem anderen als dem Polizisten Kurras hätte man normalerweise gerade vorgeworfen, daß er der Situation nicht gewachsen gewesen sei. Hätte z.B. ein Einbrecher in Erregung einen Polizisten erschossen, so hätte man ihn sicherlich nicht wegen geistiger Verwirrung freigesprochen. Mit dem Freispruch von Kurras wurde faktisch der Polizeiterror vom 2. Juni gerechtfertigt und seiner schon damals von der FAZ gebilligten jederzeitigen Wiederholung steht nichts mehr im Wege. So hat denn der Sozialdemokrat Schmitt-Vockenhausen schon die ‘radikalen Studentengruppen’ für vogelfrei erklärt. ‘Diejenigen…, die jetzt offen zum Umsturz aufriefen… können den Schutz des Staates und der Gesellschaft nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.’ (FE 29.11.1967) Nicht umsonst hatte der Verteidiger von Kurras angedroht, daß kein Polizist mehr von seiner Waffe Gebrauch zu machen wagte, falls Kurras verurteilt würde. Dieser Freispruch wurde genauso publizistisch vorbereitet wie die Verurteilung Teufels. Es gibt eine zynische Maxime: wer sich in Gefahr begibt (das heißt ein Linker ist und demonstriert), kommt darin um. Der Tod Ohnesorgs wurde den Demonstranten angelastet, die einen Märtyrer benötigt hätten. Das impliziert, daß Kurras im Interesse der Demonstranten selbst Ohnesorg erschossen habe. Folgerichtig droht das Darmstädter Echo: ‘Die demonstrierenden Studenten haben hoffentlich erkannt, daß Menschenopfer sinnlos sind.’ (22./23.11.) Einer der wahren Mörder von Ohnesorg, einer von denen, die Kurras quasi die Pistole entsichert haben, ist Fritz Teufel. Von zwei Kurras-Kollegen verdächtigt, sitzt er seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, obwohl Verdunklungs- oder Fluchtgefahr nicht besteht. Entlastungszeugen seines Rechtsanwalts wurden von der Staatsanwaltschaft nicht vernommen, weil sie sein Unschuld hätten nachweisen können. Die Berliner Staatsapparatur will ihren Schauprozeß. 14 Tage soll die Verhandlung gegen den Steinewerfer und Sprechchoristen Teufel laufen, unter der Mitwirkung von zwei (!) Staatsanwälten. Schon durch seine Teilnahme an der Demonstration gegen den persischen Operettendiktator, schon durch Ausübung demokratischer Grundrechte also, soll er sich eines kriminellen Delikts schuldig gemacht haben. Daß er noch dazu ‘wiederholt rhythmisch ‘Notstandsübung’ gerufen’ habe, ist ein weiterer Grund zur Strafverfolgung. Teufel steht als Rädelsführer und Organisator von ‘Ausschreitungen’ exemplarisch für die Demonstranten des 2. Juni vor Gericht. Und wieder bereitet die Presse das Urteil vor, wenn man einmal davon absieht, daß die halbjährige Untersuchungshaft schon eine Bestrafung ohne Urteil darstellt. Und wieder schiebt man die endgültige Verurteilung Teufels, auch wenn sie bis jetzt nur eine Möglichkeit ist, der demokratischen Linken in die Schuhe. So die FAZ vom 27.11.1967: ‘Für die radikalen Wortführer der Studenten gäbe es nichts besseres, als wenn der Student Fritz Teufel… verurteilt würde… und für die Opferung der Figur Teufel gäbe es in der Geschichte der Märtyrer so manche angenehme Rechtfertigung…’ Vielleicht denkt die FAZ daran, daß die Konzentrationslager von den Juden selber sollen eingerichtet worden sein? Genauso wie Kurras soll auch das Gericht, das über Teufel urteilt, nur Werkzeug dunkler Interessen der Demonstranten selbst sein. – Diese Wahnvorstellungen bauen auf einer bestimmten Struktur aller politischen Prozesse seit Weimar auf. Damals wurden aus ‘Vaterlandsliebe’ handelnde Mörder als institutionell unabhängige Individuen betrachtet, deren Taten, wie Hannover schreibt: ‘Exzesse einer an sich guten Sache waren’. Umgekehrt wurden z.B. bei Prozessen gegen Kommunisten politisch-organisatorische Hintergrundgemälde entworfen, die die Parteiführung als Mörderzentrale disqualifizieren sollten. – Genauso wurde im Prozeß gegen Kurras nur sein Schuß und die unmittelbare Situation, in der er abgegeben wurde, behandelt. Wie schon beim Untersuchungsausschuß des Berliner Senats wurde die Polizeiausbildung und der planvolle Polizeiterror am 2. Juni aus der Diskussion genommen. Nicht die Polizei als ganze wird verantwortlich gemacht, sondern einzelne Polizisten, obwohl sie nur auf polizeilichen Befehl zuschlugen und in einer durch die Polizei selbst erzeugten Progromstimmung (siehe Falschmeldung während der Knüppelei, daß ein Polizist erstochen worden sei). Teufel dagegen gehört zu den organisieren Radikalen, die vor dem Justizgebäude der Polizei ‘Straßenschlachten’ (BILD und FAZ) liefern und die vor keiner Gewalttat zurückschrecken sollen. Ihm unterstellt man Bewußtsein seiner ‘Taten’ und Planung in einer Gruppe, dem Kurras unterstellt man getrübtes Bewußtsein und individuellen Ekzeß. Die Verurteilung Teufels scheint im Zusammenhang der magischen Entschuldigungsriten nach dem 2. Juni notwendig. Er muß anstelle von Kurras bestraft werden. Die eigene Schuld wird im Zusammenspiel der Verwaltungen auf deren Opfer abgewälzt, an denen man sie wie einst bei den Juden blutig oder unblutig verfolgt. So kann man mit Bloch sagen: ‘Das Auge des Gesetzes sitzt im Gesicht der herrschenden Klasse. B.T.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 4
    236) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Vorlesungsstörungen? – Zu den go-ins des SDS“
    „…jene noble und schwierige Toleranz, die den anderen in seinem Anderssein will, weil man weiß, daß auch Gottes Harfe viele Saiten hat und daß nur alle zusammen den vollen Akkord des Menschseins zum Tone bringen.’ (Carlo Schmid, Politik und Geist, Seite 79) – ‘Der Abstand, der die in den Schulen gelehrte von der praktischen Verhaltensweise trennt, darf jedenfalls nicht zu groß sein, wenn der Unterricht nicht seine Glaubwürdigkeit verlieren soll.’ (Iring Fetscher, Funk-Kolleg I, S. 46) – Mit Rufen wie ‘SDS raus!’ und ‘SDS ins KZ!’ reagierte ein Teil der Hörer von Prof. Schmid auf den Versuch des SDS, in seiner Vorlesung am 20.11. eine Diskussion über die Notstands¬ge¬setzgebung herbeizuführen. Vorausgegangen war die An¬kün¬digung dieser Aktion auf einer Wandzeitung und die sofortige Antwort des Rektors darauf: eine Presseerklärung, in der er das geplante Go-In als ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’ bezeich¬nete und ein Telegramm an den SDS, in dem er mit Diszi-plinarmaßnahmen drohte. Als die Hauptakteure – etwa 30 SDS-Mitglieder – am Montag zu ihrer derart höchst publik gewordenen Aktion erschienen, war der Hörsaal so überfüllt, daß man selbst in den Gängen sich nicht mehr bewegen konnte; nur über den Notausgang des Hörsaales gelang es dem Grüppchen, das Podium zu erreichen. Die Aufforderung, Prof. Schmid möge über das Hochschulmanifest zur Notstandsgesetzgebung diskutieren, ging in empörtem Geschrei unter. Es entspann sich eine Art Wettstreit zwischen den Studenten auf dem Podium und einem Teil der Hörer: versuchte Prof. Schmid seine Vorlesung fortzusetzen, so unterbrach ihn das Klatschen der SDS-Mitglieder und derer, die mit seiner Forderung einverstanden waren – wollte der SDS sein Erscheinen begründen, wurden dessen Sprecher ausgebuht. Ein Verständigungsversuch der AStA-Vertreter änderte daran nichts. Erst nachdem Prof. Schmid und ein Teil seiner Hörer nach Ende der Vorlesung den Saal verlassen hatte, begann eine Diskussion. – Prof. Fetscher dagegen wurde vom SDS aufgefordert, in seiner Vorlesung einen Beschluß der Senatskommission für die ‘Vergabe der Mittel zur Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung der Studenten’, zu begründen und zu diskutieren. Die Kommission hatte dem SDS für eine Veranstaltung unter dem Titel ‘Enteignet Springer’ finanzielle Unterstützung verweigert. Nur unter der Bedingung wollte man einen Zuschuß geben, wenn der Titel in einen ‘sachlich richtigeren und rechtlich nicht anstößigen’ umgewandelt würde. Wegen Überfüllung des kleinen Hörsaals kam es erst nach dem Ende der Vorlesung vor über 1 000 Studenten zu der Diskussion, zu der Fetscher sich bereit erklärt hatte. – Es ist nicht einmal sicher, ob es wenigstens sämtlichen Anwesenden bei den Go-Ins bewußt war, daß es sich nicht um Happenings handelte, sondern um – öffentlich als solche angekündigte – politische Aktionen. Zudem bezogen sie sich nicht zufällig auf Lehrstuhlinhaber für politische Wissenschaften. Sie hatten einen aktuellen Anlaß und ein genau umschriebenes Ziel: Prof. Schmid sollte zum Hochschulmanifest zu den Notstandsgesetzen Stellung nehmen und zur Unterschrift aufgefordert werden. Zudem war seine am selben Tage im ‘Spiegel’ zitierte Forderung, Störenfriede bei den Notstandshearings sollten von einem Schnellgericht sofort abgeurteilt werden, einer Erläuterung höchst bedürftig. Sie verlieh dem Go-In zusätzliche Aktualität. – Fetscher sollte zu der Behauptung Stellung nehmen, die Verweigerung der Veranstaltungsfinanzierung sei ein Versuch, politische Zensur auszuüben. – Daß man bisher die Go-Ins weder im Hinblick auf diese Ziele, noch als Konsequenz der verhinderten Hochschulreform wollte, dürfte zum Teil der Reaktion Prof. Rüeggs zuzuschreiben sein, sie als faschistisch und damit von vornherein illegitim zu diffamieren. (Siehe S. 2) – Es wäre an der Zeit, die Go-Ins in angemessener Weise zu diskutieren: nämlich im Rahmen der politischen Wissenschaft, deren augenblicklichem Zustand sie galten. – Indem Prof. Schmid sich gegen eine Störung seiner Vorlesung verwahrte und die Diskussion durch die Abstimmung des Auditoriums unterband, hatte er zwei Voraussetzungen gemacht: 1. daß eine Diskussion seiner politischen Praxis aus seiner Vorlesung herauszuhalten sei, 2. daß die Abstimmung darüber als demokratisch anzusehen sei. Es läßt sich zeigen, daß diese Voraussetzungen den theoretischen und praktischen Bedingungen einer politischen Wissenschaft in demokratischer Absicht nicht entsprechen. Zu jenen gehört, daß der Lernprozeß nicht nur – wie in den Naturwissenschaften – in der Aneignung technischen Wissens, sondern in einer immer schon politisch geführten Diskussion besteht (so auch Fetscher, 1. c. S. 42). Er stellt sich überhaupt nur her, wenn das in die Theoreme eingegangene Vorverständnis politischer Verhältnisse einer Analyse unterzogen wird. – Wissenschaftlichkeit stellt sich erst in der Konfrontation solcher politischer Positionen miteinander her. – Im speziellen Fall Prof. Schmids, dessen politische Position nicht nur theoretisch relevant ist, sondern auch unmittelbar praktisch, ist jene Konfrontation von Theorie und Praxis um so notwendiger. Unter diesem Aspekt und weiter im Hinblick darauf, daß die Möglichkeit solcher Diskussionen überhaupt noch nicht besteht, ist deren Erzwingung legitim. – Die Abstimmung nun, mittels derer Prof. Schmid sich demokratisch absichern wollte, fand ohne jede Diskussion statt: die sollte gerade verhindert werden. Das Auditorium hat die Gründe für deren Forderung nicht zur Kenntnis nehmen können. Eine der Entscheidung vorausgehende Diskussion ist aber die differentia specifica demokratischer Prozesse. Sie ist unverzichtbar, weil nur sie Minderheiten, deren zielsetzung demokratischen Normen entspricht, ihre Vorschläge argumentativ vorzubringen gestattet. Beweis dafür, daß im Auditorium tatsächlich ein starkes Interessen an Diskussionen bestand, sind die lebhaften Debatten nach Abgang Prof. Schmids. Die Berufung auf eine derartige Abstimmung ist zumal einem Vertreter der politischen Wissenschaft nicht gestatte, deren zentrales Thema ist darzustellen, in welchem Verhältnis formelle Regeln politischer Auseinandersetzung zu den Inhalten stehen, um deretwillen diese Regeln institutionalisiert wurden. Deren Funktion ist es, Minderheiten die Möglichkeit zu geben, gleichberechtigt in demokratische Entscheidungsprozesse einzugreifen. Die Sicherung dieser Möglichkeiten ist ein wesentlicher Teil der Grundrechte. In dem Maße, in dem die Regeln abgelöst werden von dieser ihrer Funktion, und die Verwirklichung von Grundrechten identifiziert wird mit der Einhaltung der Spielregeln, muß ihre Verletzung als Angriff auf die Demokratie selber erscheinen. Dieser Kurzschluß zeigte sich sowohl in der Beurteilung des Go-In Prof. Rüegg wie in der Reaktion Prof. Schmids: Eingriffe in den status quo der Organisation des Studiums wurden zur ‘Einübung faschistischer Terrormethoden’, gegen die dann mit der Schärfe der einschlägigen Gesetze vorgegangen werden kann. Zurufe und Klatschen, die lediglich die Rede Prof. Schmids unterbrechen sollten, wurden zum Angriff auf die Meinungsfreiheit selber. Während doch diskutiert werden sollte, ob die Notstandsgesetzgebung nicht viel eher dieses Prädikat verdiente. Und dasselbe Klatschen wurde zur ‘Brachialgewalt’ (Schmid) – ein Ausdruck, der die Assoziation mit faschistischen Methoden recht nahelegt. – In Wirklichkeit liegt nur ein Problem akademischen ‘Wohlverhaltens’ zugrunde. Am mangelnden Wohlverhalten stießen sich auch diejenigen, die mit der Forderung des SDS grundsätzlich einverstanden waren. Und man kann in der Tat dem SDS vorwerfen, daß er seine Aktion geschickter hätte beginnen können. Diese Kritik ändert aber nichts daran, daß Wohlverhalten legitimerweise nur gefordert werden kann, wenn es den geregelten Fortgang einer Diskussion zu sichern gilt, nicht aber, wenn eine solche überhaupt erst durchgesetzt werden muß. – Prof. Fetscher stellt fest, es könne kaum erwartet werden, daß die Einstellung zu politischen Entscheidungsfragen vom Geist der Toleranz, der Freiheitsliebe, der demokratischen Mitverantwortung geprägt wird, wenn autoritäre Strukturen und nicht einsehbare Unterordnungsverhältnisse bestehen. (1. c. S. 46). Unter diesen Umständen dürfte etwas klarer geworden sein, was von Prof. Schmids auffahrender Geste, er ließe sich zur Diskussion nicht nötigen, zu halten ist; zumal er kürzlich eine Arbeiterdelegation, die ihn zur gleichen Diskussion aufforderte, mit genau den gleichen Worten beschied. – Daß Prof. Schmids autoritäre Reaktion selbst von seinen Kollegen nicht als einzig mögliche angesehen wird, beweist die Bereitschaft Fetschers zur Diskussion. Da darüber nichts bekannt ist, muß man die Möglichkeit außer acht lassen, daß Fetscher selbst dem Beschluß nicht zustimmt, ihn aber als Vorsitzender zu vertreten hätte. Die politischen Implikationen der Entscheidung des Ausschusses suchte er jedoch durch formaljuristische Argumentationen zu verschleiern. Der bloße ‘Verdacht’ auf Verfassungswidrigkeit der Enteignet-Springer-Parole reichte ihm hin, die Entscheidung zu begründen. Indem er sich der Interpretation der Springerpresse selbst, wenn auch mit Zurückhaltung, anschloß, präjudizierte er, was erstens das Ergebnis einer Diskussion und zweitens das Ergebnis eines Gerichtsbeschlusses sein müßte. Auf administrativem Wege soll die Formel ‘Enteignet Springer’ illegalisiert werden. Die Gruppen, die sie akzeptieren, werden so implizit zu antidemokratischen gestempelt. Fetscher stellte sich zwar der Diskussion, aber er vertrat einen Beschluß, der administrativ Diskussion unterbunden hatte. Sein Assistent Gert Schäfer versuchte denn auch, nachdem er vertrauensselig zum Diskussionsleiter gewählt worden war, durch formale Prozeduren die Diskussion zu verzögern, damit sein Professor nicht zu argumentieren brauchte. Man kann hoffen, daß die Bereitschaft der Professoren Adorno, Mitscherlich, Stauff, Bartsch und Kuhn in ihren Vorlesungen über die Go-Ins zu diskutieren, nicht von ähnlicher Oberflächenliberalität getönt war. Bernd Moldenhauer“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 5
    237) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Wer nicht spurt, fliegt raus!“
    „Der Bericht über Manipulationspraktiken an der Universität ist lang geraden. Die Länge resultiert aus den objektiven Schwierigkeiten, die sich dem in den Weg stellen, der es unternimmt, den Rechtfertigungsschleier von Vorgängen zu entfernen und sie zu rekonstruieren. Die objektive Schwierigkeit manifestiert sich darin, daß scheinbar Faktenhuberei getrieben wird. Die Zusammenstellung von vielen einzelnen Fakten ist jedoch in diesem Falle notwendig, weil nur der, der den Gesamtzusammenhang kennt, die Übersicht über die ‘totale Verwaltung Universität’ in diesem einen Falle erlangt.’
    Am 11. September stand die Universität unter Anklage. Die Klägerin war die Pressereferentin des Rektors. Der Inhalt der Klage bezog sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, die der Kurator, Exekutive der Universität in Sachen Anstellung (und Kündigung) von Putzfrauen, Amtsmännern und Professoren, verlängerter Armt des Kultusministers, der Klägerin am 17. August mitgeteilt hatte. – Das Außergewöhnliche an dieser Klage sind die politischen Umstände, aus denen sie hervorging. Nicht alltäglich ist das Husarenstück, das sich Universität, Rektor und Kurator leisteten, als es darum ging, Verschwiegenheit zu wahren, vor allem aber: die Klage abzuschmettern. – Sprachrohr der Universität? – Der Rektor, Senatsbeauftragter für Presse’wesen’, hatte im Winter 1965 Ausschau gehalten nach einem Pressereferenten, der sich um die Organisation von Pressekonferenzen und die Einrichtung eines Zeitungsarchivs sorgen könne. Der damals erstgewählte Rüegg, Wunderkind unter Westdeutschlands Rektoren (mit 49 Jahren Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz) und Schweizer, hatte bis zu seiner Wahl die ‘Öffentlichkeitsarbeit’ der Universität selbst gemacht. Als Rektor aber wollte er nicht sein eigenes Sprachrohr sein. Die Energie, die Rüegg bei der Suche nach einem Hauspropheten verbrauchte, läßt darauf schließen, daß er es nicht nur aus arbeitsökonomischen Erwägungen tat. Der Schluß liegt besonders nahe, da die Universität zweimal diesen Posten für den Universitätshaushalt beantragte – und zweimal vom Land Hessen einen abschlägigen Bescheid erhielt. Rüegg aber gab nicht nach. Und so hatte die Frankfurter Universität im Dezember 1965 eine Pressereferentin. – Nachträglich erscheint es einsichtig, daß Rüeggs Erwartungshorizont in Bezug auf die Arbeit der Pressestelle und die Person der Pressereferentin nicht erfüllt wurde. Seinen (unausgesprochenen) Vorstellungen nach sollte die Pressereferentin unabhängig und zugleich nur ihm verantwortlich – politisch und verhalten-akademisch sein. Sie sollte Pressekonferenzen organisieren, allerdings nur mit der Zustimmung des Rektors. Sie war für die gesamte Universität da – zugleich aber nur für den Rektor. Unausgesprochen und nirgendwo festgelegt: sie durfte nicht politisch selbsttätig werden. Medium zwischen akademischer Hierarchie und ‘Öffentlichkeit’ wurde sie alsbald zu deren Opfer. – Akademische Schildbürgereien – Aus dieser Ambivalenz der Arbeitsbedingungen resultierten grundlegende politische Differenzen zwischen dem Rektor und ‘seiner’ Pressereferentin. Sie ließen sich deutlich erkennen im Sommer 1966. Die Finanzeinsparungen des Landes Hessen auf dem Forschungs- und Ausbildungssektor liefen an. Mehrere Fakultäten mußten unter denkwürdig schlechten Bedingungen arbeiten. Sie entschlossen sich zu dem an bundesdeutschen Universitäten einmaligen Vorgehen: einen Arbeitsstreik zu organisieren und ihm durch Pressekonferenz und Demonstration politischen Ausdruck zu verleihen. Einmalig war an dieser Aktion: Studenten und Professoren, gleichermaßen betroffen von den Finanzrestriktionen, wollten zusammen auf die Straße gehen! – Die Einmütigkeit löste sich bald auf: als bekannt wurde, daß der Rektor nicht frühzeitig genug um Erlaubnis gefragt worden war, zogen einige Professoren ihr Placet zurück. Die Angst, politische Forderungen öffentlich zu stellen, die nicht die Zustimmung des Rektors fänden, wurde zur Unfähigkeit, die geplante Aktion überhaupt zu erläutern und zu begründen. Die angesetzte Pressekonferenz ließ manifest das autoritäre Syndrom sichtbar werden, dessen Opfer die Professoren wurden. Sie distanzierten sich von der Aktion, verschleierten deren Fehlschlagen, indem sie sich aufs fehlende Signal des Rektors beriefen – und verkehrten so den ursprünglich politischen Angriff auf die Bildungs- und Finanzpolitik Hessens in eine akademische Schildbürgerei. Die Enttäuschung übers Ganze schlug um in einen Frontalangriff gegen die Pressestelle, die die rektorale Erlaubnis hätte einholen sollen. Aufgrund eines Mißverständnisses war von dort verlautet, der Rektor sei informiert. Die Professoren interpretierten das als Lüge und Unverschämtheit und redeten von Unfähigkeit. Auch des Rektors nachträglich – lahme Zustimmung, sein Erscheinen bei der am Tag danach stattfindenden Demonstration änderte daran nichts – zumal die Magnifizenz sich selbst brüskiert fühlte. – Die Schlußfolgerungen, die Professoren und Rektor aus dem inneruniversitären Skandal zogen, schlugen dieses Jahr zu Buche. – Palastrevolte gegen den Rektor? – Es schien im Jahre 1967 unausdenkbar, weil unmöglich, daß sich Rüegg ein drittes Mal zur Wahl stellen würde. Entsprechend dem bisher üblichen Ritus, daß abwechselnd jede Fakultät den Rektor ‘stellt’, griff sich die jur. Fakultät einen Ordinarius aus ihren Reihen und kürte ihn zum informellen Kandidaten (formell kann jeder o. Professor gewählt werden). Niemand erinnerte sich an jenen merkwürdigen, satzungsändernden Paragraphen, nach dem sich ein Rektor auch ein drittes Mal zur Wahl stellen kann. Er war erstmals im Jahre 1951 aufgetaucht, dann jedoch, nachdem der damalige Rektor die Annahme der Wahl verweigert hatte, in den Schubladen der Kultusbehörde verschwunden. Er tauchte erst an jenem Tag im Juni wieder auf, als sich herausstellte, daß Rüegg Ambitionen für ein weiteres Jahr hatte. In der gleichen Konzilsitzung, in der dieser Paragraph sanktioniert wurde, ließ sich Rüegg wiederwählen. – Die Juristen legten juristischen Widerspruch ein: eine Satzungsänderung bedarf, so der offizielle Jargon, der Genehmigung des Kultusministers. Schütte beugte sich dem Juristen-Diktum. Er ließ verlauten, die Wahl müsse wiederholt werden. Den Jura-Professoren schien das nicht genug: ihre Brüskierung artikulierten sie öffentlich auf einer Pressekonferenz. War bis dato der Juristen-Protest in den üblichen Formen inneruniversitärer Machtkämpfe steckengeblieben, so bekam deren personalistische Politik durch die Pressekonferenz einen politischen Akzent. Freilich blieb demokratische Opposition dennoch im Sud akademischer Personalpolitik stecken. Die Vermutung liegt nahe, daß die Juristen nur deshalb aufmuckten, weil ihr eigener Kandidat ‘hintenruntergefallen’ war. – Das für Rüegg und die ihm ergebenen Ordinarien Unglaubliche an dieser Aktion lag darin, daß ‘seine’ Pressereferentin sich vorbehaltslos hinter die Juristen stellte und deren Pressekonferenz arrangierte. Sie fragte nicht nur den Rektor nicht um Erlaubnis, sondern negierte auch das Verbot, das ihr rektorale Vasallen auferlegten. Sie erschien auf der Pressekonferenz und erklärte sich mit der Opposition der Juristen solidarisch. – Die Strafe folgte auf dem Fuße. Exemplarisch wurde die Pressereferentin bestraft für die Palastrevolte der Juristen. Der Bescheid, daß das Arbeitsverhältnis mit der Universität am 30. September 1967 beendet sei (kurz: Kündigung), kam am 17. August. – Dieser Tag war der Beginn eines teils offen, teils verdeckt geführten Kampfes, in dem auf Universitätsseite kein Repressionsmittel gescheut wurde, um den ‘Feind’ im eigenen Hause mundtot zu machen. Aus dem Briefwechsel zwischen dem Kurator der Universität, der inzwischen zum front-leader in der Selbstverteidigungskampagne der Universität geworden war und der Pressereferentin, ergeht, daß beide Seiten sich eingeigelt hatten. – Undurchführbare Senatsbeschlüsse – In der Zwischenzeit war die Diskussion über Rektorwahl und Pressereferentin in den akademischen Gremien zur Tagesfrage geworden. Die Professorenfronde zerfiel darüber in zwei Lager. Des Rektors Vasallen auf der einen Seite, die empörten Juristen und deren Anhänger auf der anderen Seite. Am 2. Juli hielt ein Vertreter der Juristen eine Anklagerede gegen ‘Seine Undemokratische Magnifizenz’ (natürlich kein Zitat!) und die Manipulationstechniken in den Repräsentativgremien der Universität. Der Rektor bedauerte lapidar, daß ‘interne Angelegenheiten der Universität ungeklärt an die Öffentlichkeit gelangt’ seien. Wenig später, am 15. Juli, wurden die Streitigkeiten um Aufgabe und Amt der Pressereferentin im Senat erörtert. Ein Professor der Medizin sprach von mangelnder Qualifikation (sprich: mangelndem Gehorsam), bestand allerdings später ohne Begründung darauf, diesen Satz aus dem Protokoll zu streichen. In derselben Sitzung wurde ein Senatsausschuß gegründet, der Struktur und Aufgaben der Pressestelle für künftige Zeiten festlegen sollte. Die heikle Mission des Ausschusses bestand darin, anhand der ‘Vorfälle’ über die Qualifikation von Pressereferentin und Senatsbeauftragtem (Rektor) in punkto Öffentlichkeitsarbeit zu entscheiden. Dieser Ausschuß, so Rüegg damals, ‘müßte sich allerdings bis Ende August zu der vorgenannten Frage äußern’, ‘da dann über die Verlängerung des Arbeitsvertrages (der Pressereferentin) über den 30.9.1967 hinaus entschieden werden müßte.’ – Der Ausschuß traf zum ersten Mal zusammen am 17. Oktober 1967. – In der Folgezeit fand ein minutiöser Papierkrieg zwischen der Pressestelle und dem Kuratorium statt. Von seiten der Pressereferentin wurde geltend gemacht, daß zwar der Arbeitsvertrag auslaufe, nicht aber das Arbeitsverhältnis mit der Universität. Der Kurator postwendend: ‘Ich vermag Ihre Auffassung nicht zu teilen.’ Streitigkeiten entspannen sich über Art und Umfang der Überbrückungsbeschäftigung bis zum 31. Dezember, dem Tag, an dem der Ausschuß ein ‘Ergebnis’ in punkto Qualifikation erzielt haben wollte. Im Senatsbeschluß war ausdrücklich festgelegt worden, daß die Pressereferentin bis zu diesem Tag weiter in der ‘Akademischen Presse- und Informationsstelle’ arbeiten solle. Der Kurator modifizierte diesen Beschluß freihändig in: ‘wäre es denkbar, daß Sie im Bereich der Universität bis Ende des Jahres 1967 eine Beschäftigung fänden.’ – Am 8. September 1967 brachte der AStA-Vorsitzende im Senat eine Anfrage ein und monierte, daß der Ausschuß bis zu diesem Zeitpunkt nicht getagt hatte. Außerdem: daß die Beschäftigung der Pressereferentin nicht, wie vom Senat beschlossen, bis Ende Dezember weiterlaufe. Kurator und Rektor zogen sich geschickt aus der Affäre; der Rektor mit Terminschwierigkeiten – der Kurator mit der Bekanntgabe eines formal bestimmten Arbeitsangebots. Ein Professor bemerkte, es ‘entspreche nicht dem guten Stil’, solche Anfragen zu stellen. Ein anderer sprach von Erpressung. – Die ‘Bombe’ platzte am 14. September. Die Pressereferentin gab bekannt, daß sie sich aufgrund unlösbarer Differenzen mit der Universität und aufgrund der Unmöglichkeit, einen Senatsbeschluß zur Geltung zu bringen, gezwungen sehe, gegen die Universität zu klagen. – Sofort lief die Verteidigungsmaschinerie auf vollen Touren. Vergleichsangebote jagten einander. Alle mit dem mehr oder weniger deutlich ausgesprochenen Tenor. wer gegen die Interessen der Universität (oder nur des Rektors) handelt und dann noch eine Klage anstrengt, ist erledigt. Von der Spitze der Administration ertönten Sprüche, deren Realitätsgehalt nicht zu leugnen war: ‘Ein Pressereferent ist dazu da, daß er spurt – und wenn ich einen habe, der nicht spurt, dann schmeiße ich ihn nach einem halben Jahr raus.’ Offene Repressionen und dunkle Drohungen wechselten einander ab. Ein Brief der Pressereferentin war plötzlich bei Abschreiben inhaltlich verändert worden. Jemand telefonierte den Inhalt des Briefes an einen Dritten. – Die erste Verhandlung fand statt. Der Vertreter der Universität war ein Vertreter des Kurators. Er brachte globale Beschuldigungen gegen die Klägerin vor und sprach von mangelnder Qualifikation. – Dies durfte laut Senatsbeschluß nicht geäußert werden, da der Senatsausschuß erst festzustellen hatte, was es mit der mangelnden Qualifikation auf sich habe. Aber mittlerweile scherte sich sowieso keiner mehr um diesen Senatsbeschluß. – Der erste Verhandlungstag verlief ergebnislos. Beide ‘Parteien’ wurden aufgefordert, ausführlich schriftlich Stellung zu nehmen. – War die Affäre an der Universität ein Politikum gewesen, dem man mit bürokratischen Schachzügen beizukommen versuchte, so wurde die Angelegenheit vor Gericht auf ihre rechtlichen Implikate reduziert. Die Universität redete sich denn auch in der Klageabweisung mit sogenannten ‘haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten’ als Begründung für den Rausschmiß der Pressereferentin heraus. Von fehlender Vertrauensbasis und Untergrabung der akademischen Würde war nicht mehr die Rede. – Mittlerweile gingen die internen Verhandlungen über Vergleichsangebote weiter. Der Rektor zeigte sich willig, die ganze Affäre dadurch vom Leibe zu schaffen, daß er der Pressereferentin eine wissenschaftliche Arbeit in Auftrag gab. Der Kurator bot eine Stelle im statistischen Bauamt an: ‘Wir werden so unedel nicht sein.’ Gleichzeitig wurden die Versuche nicht aufgegeben, die Kapitulation zu erzwingen. – Am 8.10.1967 schrieben AStA und studentischer Vertreter im Senat einen Offenen Brief an alle Senatsmitglieder, in dem u.a. die augenscheinliche Undurchführbarkeit des Senatsbeschlusses aufgegriffen wurde. Der Brief endete: ‘Wir bitten Sie dringend, diese Angelegenheit, zusammen mit den an Sie gestellten Fragen zu überprüfen und uns bei unserer Aufklärungsarbeit zu helfen.’ – schon damals eine contradictio in se. – Die Angesprochenen reagierten prompt: als der Offene Brief der Presse weitergegeben wurde, traf gleichzeitig die Einladung zur ersten Ausschußsitzung ein. Der Rektor fürchtete augenscheinlich, vor dem neuerlichen Wahltermin Objekt von Presseberichten zu sein. – Und so kam es denn zu der aufschlußreichen Terminhäufung: am 17. Oktober fand die erste Ausschußsitzung statt. Der Rektor legte sein demokratisches Ornat für die Wahl an. Als Beweis für seinen goodwill wollte er sich persönlich für das wissenschaftliche Fortkommen seiner ehemaligen Pressereferentin verwenden. Am 18. Oktober wählten ihn demokratische Professoren mit einer knappen Mehrheit wieder. Am 19. Oktober fand öffentlich, doch niemand wußte davon, die erste Verhandlung Pressereferentin gegen Universität statt. – Die Arbeit des ‘Senatsausschusses für Pressewesen’ ist symptomatisch dafür, wie Manipulation sich mit demokratischen Federn schmücken läßt. Es geht dort nicht darum, objektive Kriterien für die Beurteilung dessen, was geschehen ist zu erarbeiten (ein ‘objektives Urteil’ haben sich die Professoren im Senat längst gebildet), sondern darum, die Sache und die Person der Pressereferentin ‘aus der Welt’(bzw. aus der Universität) zu schaffen. Die demokratischen Schnörkel fügt Rüegg eigenhändig hinzu, indem er vorbehaltslos diskutiert, was gewesen ist – zu seiner Rechtfertigung. Dem, der den Fakten unkundig ist, muß es scheinen, als ob der Rektor sein Letztes gibt, um aufzuklären, wie die Sache wirklich gewesen ist. Die unausgesprochene Intention einiger Ausschußmitglieder aber läßt sich besser ablesen aus der Bemerkung: ‘Alles, was an Vergleichen stattfindet, ist besser, als jeder Prozeß.’ Bei fast allen Vergleichsangeboten aber, die bisher gemacht wurden, schnitt die Klägerin schlechter ab als ihr Arbeitgeber. Wer nicht hören will, muß fühlen. Direkte Repression, verschnörkelt mit Begriffen wir ‘Würde und Ehre’ wird gegen den angewendet, der gegen ungeschriebene Verhaltensregeln verstößt. Diese Verhaltensregeln sind sakrosankt. Sie bilden den bürokratischen Rahmen für die Ordinarienprivilegien. Für sie kämpfen Administration und Professoren in geschlossener Front. – Gäbe es eine Quintessenz aus dieser Affäre, sie müßte lauten: die Universität ist Lebensburg einer ständestaatlichen Interessengruppe, die nach außen hin einen demokratischen Anspruch verficht, innerhalb ihrer selbst jedoch quasi-naturgesetzlichen Selektionsmechanismen freien Lauf läßt. Rüegg, der den demokratischen Anspruch der Universität nach außen vertritt, ist zugleich Vorsteher jener feudalen Professorenfronde, die Studenten, Assistenten und Angestellte als Objekte von Strafsanktionen behandeln, sobald sie das demokratische Grundprinzip der Kritik in Anspruch nehmen. – Eine Pressereferentin wird der akademischen Justiz unterworfen, weil sie dem Rektor unbequem geworden ist. – Bei Studenten verfährt man rigoroser. Der Rektor plant, Studenten, die in der Vorlesung des Ministers und Professors Carlo Schmid eine öffentliche Diskussion über die Notstandsvorbereitungen der Bundesregierung forderten, vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Mehrere Studenten sollen dabei exemplarisch bestraft werden, um die Studentenschaft von politischer Opposition abzuschrecken. Ihre Namen suchte der Justitiar der Universität ausfindig zu machen, indem er Kommilitonen zur Denunzierung aufforderte. – Liberalität zu praktizieren (Rüegg nennt es autoritär: ‘an der langen Leine halten’) ist für Rektor wie für Professoren solange ungefährlich, wie es sich ums bloße Andersdenken handelt. Sobald aber dieses Andersdenken sich politisch artikuliert, schlägt die Liberalität um in Repression. Es zeigt sich dann, daß die Universität in gleicher Weise mit Zwangsgewalt regiert, wie die politischen Institutionen. f.l.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 14
    238) Artikel>01.12.1967>>DISKUS: „Zum Wahlausgang“
    „1. Demokratische Bestätigung einer Tendenz – Der Sieger der letzten Parlamentwahl war der DB (Demokratischer Block), die Gemeinschaftsliste der Verbände GEW, HSU und SHB, während im Februar noch mit großem Abstand die heute nicht mehr vorhandene AS (Aktion Studentenschaft), das waren die ‘Altfunktionäre’, gewonnen hatte. Dieser Wechsel kündigte sich schon an, als nach dem Rücktritt des AStA-Vorsitzenden Siegfried Peters zum Ende des Sommer-Semesters das Amt nicht mehr von der AS besetzt wurde, sondern von einem SHB-Mann, Hans Jürgen Birkholz, obwohl dessen Gruppe im Parlament nur mit einem Abgeordneten vertreten war. Bei Beginn des neuen Semesters konnte der SHB sogar noch den 2. AStA-Vorsitzenden stellen. – 2. Wahlprogramme der Gruppen – gemeinsame und unterschiedliche Punkte – Beim Durchlesen der Programme in der AStA-Info fällt auf, daß nahezu alle Gruppen soziale Verbesserungen für die Studenten fordern. Die sie nicht direkt im Programm erwähnen, wie der SDS, haben nichts gegen sie einzuwenden. Alle Gruppen fordern die Hochschulreform, unterschieden sich aber wesentlich in ihren Vorschlägen und Forderungen. In diesem Punkt kann eine Gruppe gut zeigen, wie profiliert sie ist; Parlamentserfahrungen sind natürlich von Vorteil. Der bloße Hinweis auf die studentischen Interessen und die Koordinierung mit den Professoren (AdM, Arbeitskreis der Mitte) oder das Fehlen einer Gesamtkonzeption und der Wille einträchtig mit den Professoren zusammenarbeiten zu wollen (AHP, Aktive Hochschul-Politik), ist natürlich sehr abstrakt und dokumentiert nicht mehr als den guten Willen. Ebensowenig konkret schlägt die LdM (Liste der Mediziner) vor, daß eine Studienreform unter Mitarbeit der Studenten baldmöglichst durchgeführt werde. Der NHB vergißt vor lauter Trennung studentischer Interessen von denen ureigensten Interessen – damit will er den Aufgabenbereich der Studentenvertretung einschränken – in seinem Programm die Studienreform zu erwähnen. Soweit sind die Vorstellungen immerhin schon gediehen, daß er in einem Flugblatt den ‘Wirrwar’ von Studienplänen und Studienordnungen beseitigen will. Der RCDS fordert zur Studienreform die Einrichtung paritätisch mit Studenten, Nichthabilitierten und Habilitierten besetzter Kommissionen. Die AfS (Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Studenten) möchte in diesen Kommissionen außer über die Studienreform noch über Lehr- und Forschungsveranstaltungen und die Vergabe von Haushaltsmitteln entschieden sehen. Außerdem fordert sie eine studentische Sperrminorität in Senat, Fakultät und Konzil. Zu diesen Mitbestimmungsrechten fordert der DB einen Rahmenstudienplan für die Anfangssemester, der aber unverbindlich sein soll, mit den Aufgaben, das Studium effektiver zu organisieren und die gesellschaftliche Reflexion der Wissenschaft zu fördern. – Stellungnahmen gegen den DISKUS finden sich noch in zwei Listen: während er dem AdM nur in der bisherigen Form mißfällt, möchte ihn der NHB durch Beseitigung der ‘Zwangsfinanzierung’ vermutlich ganz abschaffen, denn er lehne jede Zwangsmaßnahme ab – daß die Herausgeber demokratisch gewählt werden, ignoriert er damit. Ein Argument, welches die ‘linken’ von den ‘rechten’ Gruppen trennt, ist die bei fast allen erwähnte Stellungnahme zum politischen Mandat. Während sich der SDS ohne ausdrücklichen Hinweis darauf bemüht, die gesellschaftlichen Zusammenhänge weit genug zu fassen, und dabei auf den Zusammenhang von ‘Formierter Gesellschaft’ und Hochschulreform gemäß dem Wissenschaftsratsgutachten kommt, erwähnt der AdM das politische Mandat nicht. Möglicherweise waren sich die Kandidaten vom ‘Frankfurter Profil’, im letzten Parlament Gegner des Mandats, mit denen des alten AdM (damals gab es beide Listen getrennt) nicht einig. Für das politische Mandat der Studentenschaftsvertretung sprechen sich mit dem Hinweis auf die universalen politischen Zusammenhänge, die sich nicht von der Hochschulpolitik trennen lassen, selbstverständlich die linken Verbände von der ‘Mitte’ bis zur ‘Linken’ aus, also außer dem SDS noch der DB und LSD. Interessant ist, daß die beiden unabhängigen Gruppen AFS und LdM in diesem Punkt sich explizit für das Mandat aussprechen. Die Gruppen ‘rechts’ davon, AHP, NHB und RCDS lehnen Stellungnahmen der STudentenschaft zu politischen Fragen außeruniversitärer Angelegenheiten ab. Dagegen will der AdM sich um ein besseres Verständnis der Frankfurter Mitbürger für studentische Probleme kümmern. Schärfer stemmt sich der NHB gegen die politische Aktivität der Studenten – was nicht identisch ist mit dem politischen Mandat ihrer Vertretung -, die das Wort Student zum Schimpfwort mache. Ein gutes Verhältnis der Studenten zur Universität, Öffentlichkeit und Polizei möchte der RCDS herstellen. – Gegen den Ruf nach besserer Kontrolle (AdM, NHB und RCDS) – sie ist gewöhnlich in unserer Universität einfach ein Problem der Kommunikation – setzt der DB die Demokratisierung der Hochschule, die natürlich diese Kommunikation voraussetzt, allerdings ohne zu sagen wie das zu geschehen habe. Der SDS will die Hochschulpolitik auf den Campus tragen und die AFS die studentische Vollversammlung als Institution einführen. – 3. Schwund der Mitte – Während die Liste AS ins letzte Parlament noch mit dem Slogan ‘Sachverstand statt Ideologie’ sich von den Ideologen ‘linker’ und ‘rechter’ Gruppen distanzierte, um damit eine Ideologie der ‘Mitte’ zu schaffen, weisen heute die ‘mittleren’ Gruppen nur noch darauf hin, daß sie unabhängig sind. An ihrem Problem läßt sich faktisch keine ‘Mitte’ mehr feststellen. Das haben auch die Wähler begriffen: haben im Februar die ‘mittleren’ Gruppen (AS, LuM und USL) noch zusammen 44% der Stimmen bekommen, so waren es diesmal nur noch 15%, was eine Abnahme von 66,5% entspricht. Wohin ist aber die Wählerschaft gegangen? Den stärksten Anstieg haben die ‘rechten’ Gruppen zu verzeichnen (wobei natürlich zu bemerken ist, daß diese Zusammenfassung anhand der Analyse des Programms sehr grobschlächtig ist). Sie haben sich um 70,5% von 19,3% auf jetzt 32,9% der Stimmen verbessert (AdM, AHP, NHB und RCDS). Dazu dürfte das Engagement des RCDS einen guten Teil beigetragen haben, wenn er auch nicht die stärkste von diesen Gruppen geworden ist. Die politischen Verbände der Höchsten Koalition (DB, LSD und SDS) konnten ihren Anteil von 35,1% auf 52,2% vergrößern, hatten also eine Zunahme um 48,7% der Stimmen. – 4. Die Wahl war ein Votum für das politische Mandat der Vertretung der Studentenschaft. – Man darf sich nicht täuschen: die Steigerungsrate der Stimmen für die ‘linken’ war geringer als für die ‘rechten’ Gruppen, weil letztere eine niedrigere Basis hatten. In absoluten Zahlen haben sich aber mehr Wähler von der ‘Mitte’ zur ‘Linken’ als zur ‘Rechten’ gewandt. Möglicherweise hat dazu beigetragen, daß der DB als einzige Gruppe explizit die AfE angesprochen hat, sodaß dort die Studenten vorzugsweise für ihn gestimmt haben, wo zuvor ein starkes Engagement der AS war. Dafür spricht, daß die Nachrückkandidaten der Liste DB vorzugsweise von der GEW gestellt werden, einer Organisation der meist Volksschullehrer angehören. Betrachtet man die Stellung der Wähler zum politischen Mandat, so haben sich 67,2% dafür ausgesprochen. Unter Berücksichtigung der hohen Wahlbeteiligung von 44% gegenüber vorher 33% (beidesmal von 15 000 Studenten aus gerechnet) war das ein klares Votum. Peter Helk.“
    Diskus Nov./Dez. 1967, Nr.7/8, Seite 13
    239) Artikel>02.12.1967>>FR: „Die ungebärdigen Linken“
    „Ein Bericht über den Sozialistischen Deutschen Studentenbund – Drei Buchstaben erregen heutzutage, empören, machen Schlagzeilen und rufen sogar den Verfassungsschutz auf den Plan: SDS, das gebräuchliche Kürzel für Sozialistischer Deutscher Studentenbund. In Frankfurt ist die Zentrale dieser Studenten, die mit so verschiedenartigen Etiketts wie Bürgerschreck, Rebellen, Revoluzzer, gar Revolutionäre oder auch Flegel, Lausbuben, akademische Lümmel versehen werden. Diese Ausdrücke sagen aber eher etwas über den Urteilenden als über die Beurteilten. Diese Reportage soll zur Klärung beitragen. – In dem Haus, wo der Bundesvorstand des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes residiert – Wilhelm – Hauff – Straße 5 – , hat der Zufall geschickt Regie geführt: Im dritten Stock hat sich ein Werbebüro etabliert. Und nur eine Etage darüber ist die Zentrale des SDS, wo oft von Manipulation durch wirtschaftliche und politische Kräfte die Rede ist, klagend und anklagend. – Zwischen Regalen und Aktenordnern, inmitten von Büchern, Stapeln von Zeitschriften, Flugschriften, Handzetteln, unter den Porträts von Lenin und ‘Che’ Guevara (‘Bei uns sieht es etwas anders aus als in einem normalen Büro ‘) wird diskutiert, geplant, werden Anfragen entgegengenommen (‘Was müssen wir tun, um eine SDS – Gruppe zu gründen?’ – ‘Ist Rudi Dutschke verheiratet?’), Aktionen besprochen, Flugblätter vervielfältigt – Die Studenten, die sich sozialistisch nennen und von hier aus arbeiten, sagen über sich: ‘Der SDS zielt auf Demokratisierung – das ist diesem Staat unangenehm.’ Und: ‘Wir bekämpfen diesen Staat – auf dem Boden der Verfassung.’ Sie setzen den Marxismus, den sie undogmatisch verstehen wollen, der ‘autoritären Leistungsgesellschaft‘ gegenüber und wenden sich gegen eine ‘Legalität, die die Demokratie abschafft ‘. – Damit begründen SDS – Mitglieder, daß sie bisweilen auch ohne vorherige Anmeldung demonstrieren, daß sie bei einer Vietnam – Protestaktion auch den Verkehr stören, daß sie auf der Buchmesse mit ihrer Demonstration gegen den Hamburger Großverleger Springer die Geschäfte anderer Verlage behinderten, daß sie während einer Vorlesung dem Minister und Universitätslehrer Carlo Schmid ins Wort fielen Frank Wolff, Bundesvorsitzender des SDS, sagt dazu: ‘Das Hausrecht gilt uns weniger als ein Grundrecht.’ Daß das eine aus dem anderen hervorgeht, verneint er. – Etwa 50 Strafverfahren – Da überrascht es kaum, zu erfahren, daß gegen SDS – Mitglieder in Frankfurt zur Zeit etwa 50 Strafverfahren oder Ermittlungen laufen. Die Betroffenen sehen darin allerdings einen Versuch, den SDS ‘verwaltungstechnisch zu liquidieren’, wie auch die vorläufige Suspendierung des SDS an der Universität durch den Rektor gewertet wird. – Nun, sollte diese Maßnahme von Dauer sein, würde das den Frankfurter SDS, der zu vielen ein Dorn im Auge ist, auch nicht ‘liquidieren ‘. Im Gegenteil, gerade die jüngsten Auseinandersetzungen haben dieser etwa 300 Mitglieder starken Hochschulgruppe neue Mitglieder zugeführt. Aber sie wollen die Suspendierung nicht nur zu ihrer Rechtfertigung aufgehoben wissen: Ohne kostenlos überlassene Universitätsräume, ohne Zuschüsse für Veranstaltungen wäre ihre Arbeit wenn nicht entscheidend, so doch spürbar behindert. – Denn für die Studenten vom SDS ist es falscher Stolz, auf Mittel von Institutionen zu verzichten, gegen die sie allerhand einzuwenden haben. Daß sie die Zuschüsse, die andere Studentengruppen erhalten, auch für sich fordern, ist für sie ‘kein moralisches Problem, sondern ein politisches Problem ‘; ‘Wir haben Anspruch auf Geld vom Staat.’ – So Hans Jürgen Krahl vom SDS – Bundesvorstand. – Ein Jahresetat von etwa 40 000 Mark ist leicht aufgestellt und schwer finanziert. Darin sind enthalten: Miete für die Etage im Haus Wilhelm – Hauff – Str. 5, Porto – und Telefonkosten, Ausgaben für Papier, Veranstaltungen, Reisen von Vorstandsmitgliedern zu vielerlei Veranstaltungen zwischen Flensburg und Konstanz und derartiges mehr. Aufgebracht werden die Kosten durch Beiträge (ein SDS – Mitglied in Frankfurt zahlt zwölf Mark pro Semester), Spenden, Honorare für von SDS – Autoren verfaßte Bücher und andere Publikationen (Themen sind unter anderem Vietnam, Notstandsgesetzgebung, Hochschulreform), außerdem durch den Vertrieb sozialistischer Literatur. So ist es mehr als eine ideelle Sache, daß Peking kürzlich dem SDS in der Bundesrepublik den Vertrieb der Gesamtausgabe der Werke Mao Tse Tungs übertragen hat. – Ein großer Teil des so finanzierten politischen Kampfes gilt der ‘Dritten Welt’, wie das Kennwort zur politischen Unterscheidung der Entwicklungsländer gegenüber den reichen Ländern des Westens und den sozialistischen Industriestaaten lautet. Vietnam ist dem SDS ein Beispiel kolonialistischer Entwicklung und aggressiver kapitalistischer Interessen, er solidarisiert sich mit den Guerilla – Kämpfern in Lateinamerika und sieht in Cuba ein aktuelles Bezugsmodell für revolutionäre Bewegungen in der Dritten Welt. Im Gespräch heißt es: ‘Die einzigen Länder in der Dritten Welt, die nicht mehr hungern, sind die sozialistischen.’ – Darauf bezieht Hans – Jürgen Krahl seine Aussage: ‘Gewalt ist, prinzipiell gesehen, ein notwendiges Mittel.’ Gewalt hierzulande aber wird abgelehnt: ‘Das wäre der Untergang der oppositionellen Bewegung.’ – Und was gilt beim SDS eine Mehrheitsentscheidung? Darauf antwortet Frank Wolff: ‘Wir erkennen sie an, wenn das Problem vorher ausgiebig diskutiert worden ist.’ Der Mehrheit der Studenten aber, die bei dem turbulenten ‘Go – in’ in der Vorlesung von Carlo Schmid gegen den SDS votierte, hatte sich der SDS nicht fügen wollen, oder ‘können’, wie Vorsitzender Wolff sagt. ‘Das war eine Abstimmung ohne jede Aussprache.’ – Fragwürdig sind für den SDS auch die heutigen politischen Wahlen. ‘Die sind keine Entscheidung politisch mündiger Menschen.’ Diskreditiert werden sie unter anderem – das ist sicher nicht nur die Ansicht von SDS – Mitgliedern – von einem ‘Wahlkampf auf dem Niveau der Waschmittelreklame ‘. Das Parlament vertritt – so die Auffassung der Sozialisten aus der Wilhelm – Hauff – Straße – die Interessen der Exekutive, es dient der Verschleierung, ist nicht mehr ‘politischer Markt ‘. – So viel Kritik an Zuständen in der Bundesrepublik, in Vietnam, in Spanien, in Lateinamerika – ist man beim SDS dagegen blind gegenüber den Verhältnissen in der DDR, in der Sowjetunion und anderen sozialistischen Staaten? Die Studenten kennen diesen Einwand und kontern geschickt: ‘Das besorgen andere schon genügend. Aber ernsthaft: Erstens wird diese Frage vermutlich gerade dann gestellt, wen von etwas anderem abgelenkt werden soll, und außerdem sind wir auch da kritisch. Das können Sie bei unseren Veranstaltungen erleben und in unseren Schriften nachlesen. Nur liegt es uns nicht, in den Chor des Antikommunismus einzustimmen. – Diese Studenten, die so entschieden Opposition machen und die Revolution befürworten, erleben Widerstand nicht nur von Institutionen und Vertretern des öffentlichen Lebens. Vielen Eltern ist ihr roter Sohn ein rotes Tuch. Hans – Jürgen Krahl: ‘Ja, es gibt viele Konflikte.’ Schnell wird mit dem Entzug des monatlichen Wechsels gedroht, ‘wenn Du weiter beim SDS bleibst.’ Andere Angriffe lauten: ‘Ich nehme Dir das Auto weg.’ Und die Bemerkung ‘Du wirst verheiratet’ soll auch nicht erfunden sein. Der aus einer Pfarrerfamilie stammende 22 Jahre alte Frank Wolff, der ein Musikstudium in Freiburg aufgegeben hat, um für die oppositionelle Hochschulgruppe zu arbeiten, und heute im dritten Semester Soziologie und Philosophie studiert, sagt: ‘Ich kann mich bei vielen Verwandten nicht mehr sehen lassen.’ – Doch vom SDS wird man weiter hören und lesen: bei der bevorstehenden Vollversammlung der Frankfurter Studentenschaft soll gegen die Verabschiedung der neuen Universitätssatzung agitiert und diskutiert werden. Und bei einem ‘Teach – in’ im oder vor dem Magistratssaal will der SDS entlarven, daß Innenminister Lückes ‘Schubladengesetze’ noch immer bei den Gemeindebehörden verwahrt werden.“
    FR, 2. 12. 1967, „Die ungebärdigen Linken“; Archiv
    240) Pressemitteilung>03.12.1967>>Hessischer Ministerpräsident: Verfassungsschutz u.Studentenschaft
    „‘Unser Staat hat Platz für vielfältige Meinungen’ – Erklärung des Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn vor der Landesdelegiertenkonferenz Hessen der SPD in Marbach (Krs. Marburg) am 2. Dezember 1967. In einem großen Teil der Studentenschaft herrscht Unruhe und kritische Unzufriedenheit. Diese Unruhe, die durchaus fruchtbar werden kann – , beschränkt sich nicht allein auf die Bundesrepublik, sie ist auch in anderen europäischen Ländern und ebenso in den USA zu beobachten. Diese kritische Einstellung kommt in Protesten und Demonstrationen verschiedenster Art zum Ausdruck. Anlaß sind vor allem die Hochschulen selbst. Die Studentenschaft hat das Gefühl, daß in und an den Universitäten ‘etwas nicht in Ordnung’ ist. Zweifellos haben die Länder und der Bund in den vergangenen Jahren für den äußeren Aufbau der Universitäten erhebliche Anstrengungen unternommen. Das gilt insbesondere für das Land Hessen. So kann ich mit Genugtuung darauf verweisen, daß das Land Hessen für die gesamten Unterhaltskosten seiner Hochschulen in Höhe von rd. 373 Mio. DM einen Zuschuß von rund 260 Mio. DM leistet. Dabei sind nicht eingeschlossen die Aufwendungen für die Investitionen, also für den weiteren Ausbau. Aber diesem äußeren Ausbau entspricht bei weitem nicht die innere Ausgestaltung, die Ausbildung einer modernen, fortschrittlichen Struktur. Zwei Hochschullehrer von Rang und Namen, Professor Schelsky und Professor Speer, haben deshalb kürzlich den Vorwurf erhoben, unsere Universitäten seien im Provinziellen stehen geblieben. Nun, ich möchte dieses harte Urteil nicht pauschal übernehmen – aber es enthält sicherlich viel Wahres, obwohl es – gerade auch an unseren hessischen Hochschulen eine ganze Reihe fortschrittlich denkender Ordinarien und andere Mitglieder des akademischen Lehrkörpers gibt. (Beifall) Ein Franzose, Jean – Jacques Servan – Schreiber, hat kürzlich in seinem Buch ‘L ‘americain défi’ eine Untersuchung über die innere Struktur der Hochschulen in Europa und in den USA durchgeführt. Er gelangt zu der Auffassung, daß die Universitäten – und dies gelte für alle europäischen Hochschulen – nicht nur im Provinziellen versinken würden, sondern daß sich dort Formen eines ausgesprochenen Feudalismus erhalten hätten. (Beifall) Wir haben in diesem Land ein neues Hochschulgesetz. Gewiß, es war zunächst, wie alles Neue, sehr umstritten. Es hat bei den hessischen Hochschulen überwiegend erbitterten Widerstand und, wenn ich mich nicht irre, auch den der Westdeutschen Rektorenkonferenz herausgefordert. Erst allmählich ist es gelungen, die Vorurteile abzubauen, so daß dieses Hochschulgesetz heute auch bei unseren Universitäten eine weitaus größere Zustimmung findet als zur Zeit seiner Verabschiedung durch den Landtag. Und in der Bundesrepublik gilt es immerhin als eine der fortschrittlichsten Regelungen. Dieses Hochschulgesetz sieht nicht nur vor, daß auch die Studentenschaft bei allen Angelegenheiten mitwirken soll, die das Verhältnis der Studentenschaft zu der Universität berühren – ja, dieses Gesetz verlangt eine bestimmte Mitverantwortung der Studentenschaft. Darüber gab es und gibt es Auseinandersetzungen, die an den einzelnen Universitäten unseres Landes sehr verschieden verlaufen. Wir versuchen – auch durch meine persönliche Einschaltung – in Besprechungen mit den Rektoren und den AStA – Vorsitzenden zu erreichen, daß eine vertretbare Grundlage für eine Mitbestimmung und Mitverantwortung der Studenten gefunden wird, die über den bloßen Schein einer solchen hinausgeht und dem Sinn des Gesetzes einer tatsächlich angemessenen Mitbestimmung und Mitverantwortung gerecht wird. (Starker Beifall) Das Unbehagen – wie man dies alles heute gern mit einem Schlagwort bezeichnet – , diese Unruhe unter der Studentenschaft, ihre offenkundige Unzufriedenheit haben dazu geführt, daß einige studentische Gruppen zu Mitteln gegriffen haben, die man in ihrer Form nicht immer zu billigen vermag. Aber wir alle habe davon auszugehen, daß die Verfassung – um dieses markante Prinzip des Grundgesetzes in Erinnerung zu bringen – das Recht der Demonstration nicht ausschließt – ganz gleich, ob Studenten oder Arbeiter dieses Recht in Anspruch nehmen. (Starker, demonstrativer Beifall) Dies gilt insbesondere für Vorstellungen, für Forderungen, von denen man glaubt, daß ihnen auf andere Weise nicht Gehör verschafft werden kann. Doch muß dabei ein weiteres gesagt werden: auch die Demonstrationsfreiheit, die Meinungsfreiheit haben ihre Grenzen. Recht und Gesetz müssen von allen Staatsbürgern beachtet werden. An unseren Universitäten sollte es nicht soweit kommen, daß etwa die Vorlesungsfreiheit beeinträchtigt wird oder daß gar eine Minderheit versucht, der Mehrheit ihre Meinung aufzuzwingen. Für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung an den Universitäten sind bestimmte Instanzen unserer Hochschulen verantwortlich. Für die Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung hat der Staat und die von ihm dafür eingesetzten Organe Sorge zu tragen. Besser wäre es allerdings, wenn auch die Studentenschaft selbst sich um die Wahrung dieser Ordnung bemüht, um zu vermeiden, daß durch irgendwelche Einzelfälle die gesamte akademische Jugend in der öffentlichen Meinung diskriminiert wird. Aber wenn wirklich jemand die Grenzen des an sich Zulässigen überschreitet, dann ist er damit noch längst kein Staatsfeind. (Beifall) Wenn Arbeiter streiken, wenn sie sich für den Streik einsetzen, indem sie Streikposten aufstellen und Kollegen zu beeinflussen suchen, Solidarität zu üben – dann handeln sie nicht nur im Rahmen der Verfassung, sie vertreten ihr gutes Recht. Und dieses Recht müssen wir genau so respektieren, wie wir andererseits verpflichtet sind, zu verhindern, daß dabei die Rechte Dritter verletzt werden. Vorgänge, wie sie sich gelegentlich in letzter Zeit an einigen Universitäten ereignet haben können wohl als Störung der inneren Ordnung der Hochschulen und gelegentlich auch als Störung der äußeren Ordnung gedeutet werden. Entscheidend aber ist: Sie sind keinesfalls Anlaß, irgendeine studentische Organisation als verfassungsfeindlich zu betrachten. (Beifall) Ein demokratischer Staat muß bereit sein, auch kritische Stimmen zu hören. (Beifall) Solange eine politische Studentenorganisation wie etwa der Sozialistische Deutsche Studentenbund auf dem Boden der freiheitlich – demokratischen Grundordnung steht und sie auch nicht verläßt, muß unterstellt werden, daß seine Mitglieder die Verfassung respektieren. Nicht jeder, der an diesem Staat nicht alles ideal findet – und dazu gehören auch viele von uns – (Starker Beifall) – ist ein Staatsfeind. (Beifall) Vieles ist nicht vollkommen am Staat, vieles entspricht noch nicht unseren Vorstellungen, ja es entspricht oftmals nicht dem Willen jener, die unsere Verfassung, das Grundgesetz, geschaffen haben. Es kann deshalb nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes sein, aus kritischen Staatsbürgern Verfassungsgegner zu machen wie das zweifellos bei den Vorfällen in Gießen die Folge sein kann. (Beifall) In unserem Staat muß auch Platz für extreme Meinungen sein, wenn deren Vertreter nur die gesellschaftliche und politische Grundordnung bejahen. Wenn junge Menschen sich in der Form, in der sie ihre Meinung zum Ausdruck bringen, vergreifen, so ist das zu bedauern. Man sollte ihnen deutlich machen, daß ein solches Verhalten ihren insbesondere auch berechtigten Anliegen nicht dienlich ist, da es möglicherweise schlechthin das Ansehen der Studentenschaft in der Öffentlichkeit mindert. Unser Freund Professor Alexander Mitscherlich hat sicher recht, wenn er vieles von dem, was sich in den letzten Monaten an unseren Hochschulen ereignet hat, mit der langen Unterdrückung selbständiger Urteilsbildung erklärt. (Beifall) Um so mehr ist die Hessische Landesregierung der Auffassung, daß die Vorfälle in Gießen zu verurteilen sind, bei denen ein Angestellter des Verfassungsschutzamtes, der nach der mir gegebenen Information dazu überhaupt nicht berechtigt war, versucht hat, unter den Studenten Vertrauensleute – oder sagen wir: Agenten gegen eine studentische Organisation anzuwerben. Selbstverständlich kann ich heute noch nichts Abschließendes sagen. Die Hessische Landesregierung hat bereits in ihrer ersten Stellungnahme klar und unmißverständlich erklärt, daß sie die in dem Flugblatt der Gießener Studentenschaft geschilderten Vorgänge mißbilligt und daß sie bereit ist, nicht nur generell für die notwendige Aufklärung zu sorgen, sondern auch den Landtag, insbesondere den Hauptausschuß, rückhaltlos und umfassend zu informieren. Eines steht für uns fest – und das gilt völlig unabhängig von den Gießener Vorfällen: eine Bespitzelung von Demokraten durch Demokraten darf in Hessen nicht stattfinden. (Starker Beifall) Das kann und darf nicht Aufgabe eines Verfassungsschutzes sein. Wenn solche Methoden dennoch praktiziert werden sollten, so werden sie mit aller Entschiedenheit unterbunden werden. (Beifall) Was nun den SDS anbelangt – bei aller Kritik an dieser oder jener seiner Maßnahmen – , so gilt für mich die alte Lebensweisheit: Wer nicht in seiner Jugend revolutionär denkt, erweckt den Eindruck, senil geboren zu sein. (Beifall) Schließlich hat schon Jean Paul das Wort geprägt: Man gibt seine Kinder auf die Schule, damit sie still werden – man gibt sie auf die Hochschule, damit sie laut werden. (Langanhaltender, stürmischer Beifall) Anschließend faßte die Landesdelegiertenkonferenz der SPD mit 211 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen folgende Entschließung: ‘Die Landesdelegiertenkonferenz Hessen der SPD verurteilt aufs schärfste die Methoden und die Praxis des Verfassungsschutzes, Studierende und studentische Vereinigungen überwachen zu lassen. Sie sieht in dem Versuch, Studenten durch Geldzuweisungen und Nötigungen für Spitzeldienste anzuwerben, eine ernste Bedrohung der politischen und gesellschaftlichen Freiheit. Die Landesdelegiertenkonferenz begrüßt die Erklärungen des Hessischen Ministerpräsidenten und des Hessischen Kultusministers, die sich entschieden von dem Vorgehen des Verfassungsschutzes in Gießen distanzieren. Sie erwartet von der Hessischen Landesregierung eine umfassende und vollständige Aufklärung der beschämenden Vorgänge in Gießen vor der Öffentlichkeit. ‘“
    Pressemitteilung Hessischer Ministerpräsident 3. 12. 1967; Archiv
    241) Brief>04.12.1967>>Coing an Rektor: Gegen Politisierung von Vorlesungen
    „Ew. Magnifizenz erlaube ich mir, folgendes mitzuteilen. Am Donnerstag, den 30. November ist eine kurze Stellungnahme von mir zu drei Fragen in der FAZ erschienen. Die Fragen waren von der FAZ formuliert worden. Am Freitag, den 1. Dezember, abends 21. 00 Uhr, hat mich ein Vertreter des SDS im AStA angerufen und mich gefragt, ob ich bereit wäre, über diese meine Bemerkungen in meiner Vorlesung oder in meinem Seminar mit Vertretern des SDS zu diskutieren. Ich habe das abgelehnt, mich aber bereit erklärt, mit ihm oder anderen Mitgliedern des AStA jederzeit in meiner Sprechstunde über diese Thesen zu diskutieren. Auf diesen Vorschlag ist er nicht eingegangen. Er hat sodann gefragt, ob ich erlauben würde, daß in meiner Vorlesung ein Aufruf des AStA verlesen würde, der die Vollversammlung der Studenten am 12. Dezember betrifft. Die Verlesung des Aufrufes würde etwa 13 Minuten in Anspruch nehmen. Der Herr Prorektor habe für sich die Genehmigung erteilt. Ich habe auch dies abgelehnt, es sei denn, daß ein entsprechender Senatsbeschluß erginge. Ich darf Sie von diesem Vorfall informieren. Meines Erachtens müssen wir unbedingt vermeiden, daß die normalen Vorlesungen in Diskussionen über allgemeine oder hochschulpolitische Fragen umgewandelt werden. Eine solche Umwandlung entspräche zwar dem Plan des SDS, die Hochschule zu einem Stützpunkt der außerparlamentarischen Opposition zu machen, aber nicht der satzungsgemäßen Aufgabe der Universität. Ich sehe auch einen Mißbrauch unserer Lehrbefugnis darin, wenn wir vom Katheder herunter unsere Privatmeinungen zu politischen oder hochschulpolitischen Fragen bekanntgeben und diskutieren. Unsere Lehrbefugnis beschränkt sich m. E. auf die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnis. Ich bleibe Ew. Magnifizens sehr ergebener Coing“
    Schreiben Coing an Rektor 4. 12. 1967; Archiv
    242) Brief>04.12.1967>>DGB Frankfurt an Polizeipräsidium: Genehmigung Demonstration AStA u.Gewerkschaftsjugend 07.12.1967
    „Betrifft: Fackelzug und Kundgebung am 7. Dezember 1967 aus Anlaß des einjährigen Bestehens der Großen Koalition – Sehr geehrte Herren! – Der Allgemeine Studentenausschuß der Frankfurter Universität und die Gewerkschaftsjugend haben für Donnerstag, dem 7. Dezember 1967 zu einem Demonstrations – und Fackelzug vom Opernplatz zum Gewerkschaftshaus aufgerufen. – Der Fackelzug beginnt um 19 Uhr. Im Gewerkschaftshaus sind zwei Ansprachen mit anschließender Diskussion geplant. – Wir möchten Sie bitten, uns folgenden Weg zu genehmigen. – Opernplatz/Mainzerlandstraße/Taunus Anlage/Kaiserstraße/Bahnhofsplatz/Baselerstr. / Baseler Platz/ Wilhelm Leuschner Straße. – Wir rechnen, daß etwa 4 bis 800 Jugendliche teilnehmen werden. Es werden Wachsfackeln und Transparente mitgetragen. Die Müllabfuhr werden wir verständigen. 30 Personen werden wir mit Ordnerbinden versehen als Ordner einsetzen. – Zu Ihrer Information legen wir 3 Exemplare unserer Flugblätter bei, die am Mittwoch und Donnerstag vor Berufsschulen verteilt werden. – Mit vorzüglicher Hochachtung – Deutscher Gewerkschaftsbund Kreis Frankfurt Main gez. Hans Michel Sekretär.“
    Schreiben DGB Frankfurt an Polizeipräsidium 4. 12. 1967; Archiv
    243) Brief>04.12.1967>>Rektor an Konzil: Antrag von 4 Konzilsmitgliedern – Mitbestimmung und Radikalisierung
    „An die Mitglieder des Konzils der Universität – Ich gestatte mir, Ihnen einen Antrag einer Entschließung des Konzils zu übermitteln, der mir heute morgen eingereicht worden ist – ‘Antrag einer Entschließung des Konzils – (1) Das Konzil der Johann Wolfgang Goethe – Universität ist zutiefst darüber beunruhigt, daß radikale Studentengruppen mit rechtswidrigen Mitteln Ziele verfolgen, die mit der Freiheit von Forschung und Lehre und damit der Verfassung unvereinbar sind. Das gilt auch für Angriffe auf die Entschließungsfreiheit der Organe der akademischen Selbstverwaltung: Es wird offen damit gedroht, ein Satzunggebendes Konzil zu behindern oder zu verhindern, wenn es einseitigen Forderungen nicht entspricht. – (2) Das Konzil ist auch darüber beunruhigt, daß in dieser Situation höchste Amtsträger, nämlich der Ministerpräsident und der Kultusminister des Landes Hessen, einseitig erklärt haben, sie hielten bestimmte studentische Vorstellungen und Forderungen über die Beteiligung am Satzunggebenden Konzil und an der akademischen Selbstverwaltung für berechtigt. Damit wird in unzumutbarer Weise auf die Stellungnahme der in erster Linie für die Akademische Selbstverwaltung Verantwortlichen eingewirkt. – (3) Das Konzil ist der Überzeugung, daß der weitaus größte Teil der Studentenschaft an einer vertrauensvollen und sachlichen Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden interessiert und dazu in der Lage ist. Aus diesem Grunde ist das Konzil ungeachtet aller Pressionen bereit, insgesamt 75 Studenten die gleichberechtigte Teilnahme am Satzunggebenden Konzil anzubieten, das sind 20% der zu erwartenden Konzilsmitglieder. Dieses Angebot kann den Inhalt der neuen Satzung nicht präjudizieren. – (4) Selbstverständliche Grundlage der Verhandlungen im Satzunggebenden Konzil ist das Recht aller Mitglieder, in eigener Verantwortung und nach eigener Überzeugung über den Satzungsentwurf zu entscheiden. Weitere Versuche, das Konzil und seine Mitglieder innerhalb und außerhalb seiner Verhandlungen unter Druck zu setzen, sind mit einer freien Universität in einer freien Gesellschaft unvereinbar. Bernhardt, Martienssen, Moxter, Rotter. ‘“
    Schreiben Rektor an Konzilsmitglieder 4. 12. 1967, Rektorat 200 – 03
    244) Flugblatt>04.12.1967>>SDS: Aufruf zum Teach In und Go In Konzil und Senat 06.12.1967
    „Am Mittwoch, den 6. 12. 67, wird sich um 15 Uhr das Konzil der Johann Wolfgang Goethe – Universität versammeln, um über die Forderungen des Studentenparlaments nach 20% Mitbeteiligung der Studenten am satzungsgebenden Konzil zu entscheiden. Das Vorgehen der Universitätsadministration in den letzten Wochen gegen den SDS (vorläufiges Verbot an der Universität; Disziplinarmaßnahmen gegen einzelne Kommilitonen), der die Forderung der Studenten nach qualitativer Mitbestimmung in allen akademischen Gremien, auf allen Ebenen der Universität, am entschiedensten vertreten hat, lassen erkennen, daß die Ordinarienuniversität die Forderung nach Demokratisierung der wissenschaftlichen Forschungs – und Lehrprozesse mit administrativen Zwangsmaßnahmen zur Zerschlagung der politischen Opposition in der Hochschule antwortet. Wir fordern: 1. Paritätische Besetzung aller akademischen Gremien (Konzil, Senat, Fakultäts – und Institutsausschlüsse) – 2. Öffentlichkeit aller akademischen Gremien – 3. Keine Verabschiedung der Satzung ohne paritätische Mitbestimmung studentischer Vertreter. Um diese Forderungen durchzusetzen, rufen wir alle Studenten auf, zu einem Teach – in am Mittwoch 6. 12 15. 30 vor der Aula der Universität – Wir werden dem dort versammelten Konzil demonstrieren, daß die Studenten nicht widerstandslos über sich verfügen lassen. Im Anschluß an die Konzilsversammlung wird um 16 Uhr eine Senatssitzung stattfinden. Die studentischen Mitglieder im Senat werden für die Sitzung Öffentlichkeit fordern. Sollte diese Forderung abgelehnt werden, werden wir das Teach – in vor der Konzilsversammlung mit einem in die Senatssitzung beenden, um dort die Öffentlichkeit herzustellen. Wir fordern den Senat auf, unverzüglich 1. das vorläufige Verbot des SDS aufzuheben – 2. die wegen des bei Carlo Schmid eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen rückgängig zu machen. Brecht die Macht der Ordinarien!“
    Flugblatt SDS 4. 12. 1967; Archiv
    245) Niederschrift>04.12.1967>>Disziplinarische Vernehmung Student: Zu den Ereignissen am 20.11.1967
    „Auf Vorladung erscheint: Herr stud. ec. ed. A G , wohnhaft in , S , und erklärt ‘: Ich bin nicht SDS – Mitglied. Die Vorlesung von Prof. Dr. Carlo Schmid habe ich belegt und besuche sie, wenn irgend möglich. Am fraglichen 20. 11. 1967 hatte ich vor, diese Vorlesung zu besuchen. Bei Beginn der Veranstaltung – kurz nach 11. 15 Uhr – suchte ich in den Hörsaal zu gelangen. Die Vordereingänge waren jedoch blockiert. Deswegen hielt ich mich zunächst in der Vorhalle auf und beobachtete die Vorgänge. Ich sah und hörte, daß der Rektor der Universität, Prof. Dr. Rüegg, mit Studenten über den Begriff Faschismus diskutierte. Etwas abseits stand eine Gruppe von Studenten. (Soweit ich mich erinnern kann, hat u. a. Herr T diskutiert). – Etwa gegen 11. 30 Uhr sah ich, daß einige Studenten, darunter auch die Mitglieder der genannten Gruppe, den Vorraum verließen. Wie ich hörte, wollte man durch das Untergeschoß zu den Hintereingängen des fraglichen Hörsaals gelangen. Ich schloß mich ihnen an. Wir betragen den Hörsaal V und gingen durch dessen Hintereingang hinaus. Da die Vorlesung, die in diesem Raum stattfand, gering besucht war, entdeckten wir zu spät, daß eine Veranstaltung stattfand. Dann gingen wir die Treppe zum Hörsaal VI hoch. Die rechte hintere Türe war ebenfalls durch Vorlesungsbesucher versperrt. Jedenfalls konnte eine Gruppe hier nicht in den Hörsaal eintreten. Wir gingen deswegen zur linken hinteren Türe; die plötzlich von innen geöffnet wurde. Daraufhin gingen wir in den Raum. Die Mitglieder der Gruppe, in der ich mich befand, stellten sich im Gang zwischen den Bänken auf. Ich selbst blieb etwas zurück und hielt mich abseits. Nach einiger Zeit stellte sich diese Gruppe auf dem Podium hinter dem Redner auf. – AB. : Ich kenne einige Mitglieder dieser Gruppe, möchte aber keinen beim Namen nennen. – Ich schaute längere Zeit zu. Kurz vor der Vorlesungspause gesellte ich mich ebenfalls zu der auf dem Podium befindlichen Gruppe. Vom Auditorium aus gesehen rechts (ganz außen) hielt ich mich auf. Ich unterhielt mich mit einem mir bekannten Kameraassistenten (Axel Welsch) und einem Reporter, aß einen Apfel und ärgerte mich über die Studenten, die ‘SDS raus’ brüllten. Selbstverständlich beteiligte ich mich auch an dem Sprechchor ‘Notstandsminister‘. Letzteres empfand ich aber als wirkungslos und gab es deswegen auf. Nach Beendigung der anschließenden Diskussion verließ ich gemeinsam mit den anderen Studenten das Podium und den Hörsaal. – Um näher am Geschehenen zu sein, bin ich auf das Podium gegangen. Das Flugblatt mit der Aufforderung zum ‘Go – in’ war mir unbekannt. Ich habe nur vor der Mensa die Aufforderung gelesen. – Meiner Ansicht nach wurde die Vorlesung nicht durch das ‘Go – in’, sondern durch nicht diskussionswillige Studenten verursacht. Die Angelegenheit erfordert keine juristische, sondern eine politische Klärung, weil es bei dem ‘Go – in’ nicht um die Störung einer Vorlesung, sondern um die Politisierung der Universitäten und Hochschulen geht. v. u. g gez „
    Protokoll 06. 12. 1967; Rektorat 451 – 08
    246) Niederschrift>04.12.1967>>Wahlkommission: Vorbereitung Sitzung Satzungsgebendes Konzil am 13.12.1967
    „Niederschrift über die Sitzung der Wahlkommission am Mittwoch, dem 29. 11. 1967, 9 Uhr c. t. im Dienstzimmer des Rektors – Unter dem Vorsitz des Rektors, Prof. Dr. Rüegg sind anwesend: – Se. Spekt. Prof. Dr. Bernhardt – Se. Spekt. Prof. Dr. Martienssen – Prof. Dr. Fetscher – Dr. Andel – stud. jur Birkholz – Schriftführer Verw. Amtmann Friedmann – Der Rektor eröffnet die Sitzung um 9 Uhr c. t. Zur Beratung steht der von Spect. Bernhardt erarbeitete Entwurf einer Geschäftsordnung für das satzungsgebende Konzil. – Der Rektor gibt einleitend zu bedenken, welche Situation entsteht, wenn sich die Studentenschaft nicht am satzungsgebenden Konzil beteiligt. Die Satzung würde dann entweder ohne die Studenten verabschiedet, und es wäre Sache der Rechtsaufsicht, über die Gültigkeit der Verabschiedung zu befinden oder das satzungsgebende Konzil fände nicht satt. In diesem Fall müßte der Minister über das weitere Procedere entscheiden. – Die Kommission tritt nun in die Erörterung des Entwurfs der Geschäftsordnung für das satzungsgebende Konzil ein. – Unter 2. wird in Zeile 5 hinter ‘wünschen’ anstatt des Punktes ein Semikolon gesetzt und eingefügt ‘andernfalls ist der Antrag abgelehnt ‘. In der folgenden Zeile wird ‘der so’ gestrichen und durch ‘einer’ ersetzt. Für die schriftlich zu stellenden Anträge sollen Formulare vorbereitet werden. Bezüglich der Vertretung im Vorsitz wünscht Herr Birkholz, daß diese nicht dem Herrn Prorektor übertragen wird. Der Rektor ist der Auffassung, daß im Falle seiner Vertretung diese von einem Herrn des Ältestenrates übernommen werden sollte, da dieses Gremium ihn ohnedies bei der Leitung des Konzils unterstützt. Ein Beschluß wird nicht gefaßt, die Frage soll im Interesse der Flexibilität der Verhandlungsführung ad hoc entschieden werden. – Es besteht Übereinstimmung, daß jeder Herr des Ältestenrates sich an der Diskussion beteiligen kann, er spricht dann in seiner Eigenschaft als Konzilsmitglied. – Unter 5. des Entwurfs wird folgender Satz angefügt ‘Ausnahmen bedürfen der Billigung des Ältestenrates.’ – Punkt 8 wird wie folgt geändert: – ‘Anträge zur Geschäftsordnung, insbesondere auf Schluß der Debatte oder der Rednerliste, können jederzeit mündlich gestellt und in höchstens drei Minuten begründet werden. Nachdem auf Wunsch ein Redner gegen den Antrag Stellung genommen hat, entscheidet das Konzil.’ – Herr Birkholz fragt an, ob nach der Suspendierung des SDS dessen Mitglieder, sofern sie als Studentenvertreter im Konzil oder im Senat sind, weiter an den Sitzungen teilnehmen können. Es werden keine Bedenken geäußert. – Dr. Andel gibt zu Protokoll, daß die früher zur Erzielung eines Kompromisses angebotene Beteiligung von 40 Nichthabilitierten am satzungsgebenden Konzil (Modell I der Niederschrift über die Sitzung der Wahlkommission am 13. 11. 1967) nur unter der Voraussetzung erfolgte, daß auch die Studentenschaft sich auf 40 Vertreter beschränkt. Dr. Andel stellt fest, daß dieses Angebot nicht mit seiner Vorstellung von einer angemessenen Vertretung identisch ist. – Zur technischen Abwicklung der Konzilssitzung am 13. 12. wird vereinbart: – Der Sitzungssaal der DECHEMA (400 Sitzplätze) soll am 13. 12. von 9 bis 23 Uhr und erforderlichenfalls auch am 14. 12. zur Verfügung stehen. Die Mittagspause wird auf die Zeit von 13 Uhr bis 14. 30 Uhr festgesetzt. Eine Versorgung der Konzilsmitglieder mit Mittagessen durch die Kantine der DECHEMA ist nicht möglich. Wegen der Versorgung mit Getränken wird Spect. Martienssen verhandeln. – Die Konzilsmitglieder werden in zehn Wahlblocks eingeteilt. Jedes Mitglied erhält Karten für 30 Wahlgänge. Für die Durchführung der Wahl stehen zehn Wahlhelferinnen zur Verfügung, die von Spect. Martienssen gestellt werden und durch ein Ansteckschild zu erkennen sind. Das Podium wird für den Ältestenrat (6 Personen) und zwei Schriftführer hergerichtet. Beim Ältestenrat wird ein Mikrophon installiert. Sofern erforderlich, kann noch ein fahrbares Mikrophon beschafft werden. Die Satzungsdebatte wird auf Tonband aufgenommen. – Die nächste Satzung der Wahlkommission wird für die Zeit zwischen dem 6. und 13. 12. 1967 vereinbart. – Ende der Sitzung: 10. 15 Uhr. Der Vorsitzende gez. Rüegg – Der Schriftführer: gez. Friedmann.“
    Protokoll Wahlkommission Konzil 29. 11. 1967; Rektorat 200 – 13
    247) Resolution>04.12.1967>>Studentenpfarrer und Studenten an Konzil: Vertagung der Beschlußfassung über die Universitätssatzung
    „An die Mitglieder des Konzils der Universität – Von den Herren Studentenpfarrern und einer größeren Zahl von Studenten ist mir folgende Resolution unterbreitet worden, die ich zur Behandlung im Konzil weiterreiche: ‘Im Interesse einer sachlichen Diskussion des Entwurfs der Universitäts – Satzung unter Beteiligung möglichst vieler Professoren, Assistenten und Studenten unterbreiten die Unterzeichneten folgende Vorschläge: Der Senat der Universität möge beschließen: ‘1. Die Beschlußfassung über den Entwurf der Universitätssatzung wird vertagt.’ – 2. Der Rektor der Universität wird gebeten, den Satzungsentwurf einschließlich inzwischen eingebrachter Änderungsvorschläge der gesamten Öffentlichkeit der Universität zugänglich zu machen. – 3. Der Rektor wird gebeten, eine neue Kommission zur Beratung über den Satzungsentwurf einzusetzen, die sich aus Mitgliedern des Lehrkörpers, des Mittelbaues und der Studentenschaft paritätisch zusammensetzt.“
    Schreiben Studentenpfarrer an Mitglieder des Konzils 4. 12. 1967; Rektorat 200 – 03
    248) Bekanntmachung>05.12.1967>>Rektor: Gegen Gewaltakte
    „Die vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) angekündigten Aktionen bedrohen den Hausfrieden der Universität, , beeinträchtigen die Entschließungsfreiheit von Konzil und Senat und sind daher rechtswidrig. Ich beabsichtige nicht, auf etwaige Gewaltakte mit Gewalt zu antworten und erwarte, daß das Konzil seinen gesetzmäßigen Auftrag erfüllen kann, der Abteilung für Erziehungswissenschaften, der Versammlung der Nichthabilitierten und der Studentenschaft ein faires Angebot über die Zusammensetzung des zukünftigen Satzunggebenden Konzils zu machen; ich hoffe auch, daß der akademische Senat seine Sitzung ordnungsmäßig durchführen kann. Ich bitte alle Universitätsangehörigen mir zu helfen, den Frieden in der Universität zu wahren und so den Weg für eine sachliche Diskussion über die neue Universitätssatzung offen zu halten.“
    Mitteilung Rektor 5. 12. 1967; Rektorat 150 – 08
    249) Brief>05.12.1967>>Rektor an Streeck: Keine Teilnahme an „Veranstaltung über Faschismus“
    „Sehr geehrter Herr Streeck! – Die von Ihnen übermittelte Bitte, an einer Veranstaltung über Faschismus teilzunehmen, erstaunt mich, nachdem Sie nicht in der Lage gewesen sind, die seinerzeitigen Vereinbarungen über das Podiumsgespräch zur Hochschulreform einzuhalten. Sie werden sich erinnern, daß bei dem Gespräch, das anläßlich der Vorstellung des neuen AStA – Vorstandes bei mir stattfand, Herr Birkholz den Wunsch geäußert hat, daß ich selbst als Rektor die überparteilichen Gesichtspunkte des Satzungsentwurfs bei einem solchen Podiumsgespräch entwickeln sollte. Er schlug damals vor, daß bei diesem Gespräch, das unter seiner Leitung stattfinden sollte, von professoraler Seite Herr Wiethölter und ein von mir zu bestimmender Sprecher, von Ihrer Seite 2 – 3 Studenten teilnehmen sollten. Ich hatte später nichts dagegen, daß Herr Wiethölter durch Herrn von Friedeburg ersetzt würde und erhielt von Herrn Birkholz die ausdrückliche Zusicherung, daß neben Herrn Minister Schütte, der selbstverständlich nicht als professoraler Sprecher gelten konnte, ein Professor den Standpunkt der Ordinarien vertreten sollte. Eine Zusage des Vorsitzenden des Rechts – und Verfassungsschutzes ließ sich zuerst nicht erreichen, weil Herr Birkholz den ursprünglich festgesteckten Rahmen der Podiumsdiskussion auf die Abänderungen des Hochschulgesetzes erweitern wollte. Trotzdem erklärte ich mich bereit, der Podiumsdiskussion beizuwohnen und um einen professoralen Vertreter besorgt zu sein. Von einem Wechsel des Vorsitzes im Podium war nie die Rede. Dieser ist mir erst am 23. bekannt geworden, wofür sich Herr Birkholz ausdrücklich entschuldigt hat. Er hat es auch als selbstverständlich bezeichnet, daß nach den Vorfällen am 20. November ich an einer Podiumsdiskussion unter dem Vorsitz eines SDS – Mitgliedes nicht teilnehmen könnte. Während dem Podiumsgespräch selbst sind, ganz entgegen den Vereinbarungen erstens ganz andere Themen zur Diskussion gelangt, zweitens die Wortmeldungen sehr einseitig zugesprochen und drittens Sachdiskussionen über konkrete Fragen sofort abgewürgt und in allgemeine massenpsychologisch wirksame schlagwortartige Deklamationen abgebogen worden. – Ich teile Ihre Auffassung, daß eine gründliche und eingehende Untersuchung des Faschismus – Begriffs notwendig ist. Ich habe veranlaßt, obwohl ich als Rektor weder verpflichtet noch sachlich richtig in der Lage bin, regelmäßig Lehrveranstaltungen durchzuführen, diesem Thema ein soziologisches Oberseminar im Sommersemester zu widmen. – Eine unmittelbare Diskussion über den ganzen Komplex des Faschismus ist nicht notwendig, da ich selbst keineswegs von Faschismus schlechthin gesprochen habe, sondern einen ganz bestimmten Tatbestand als mögliche Einübung faschistischer Terrormethoden bezeichnete. Der SDS hat mir für den Fall, daß ich diese Bezeichnung nicht zurückziehe, Strafanzeige angedroht. Ich habe mich für dieses Verfahren gerüstet. – Andererseits bin ich an einer Klärung der Vorfälle der letzten Tage an unserer Universität als Rektor selbstverständlich interessiert und stehe den satzungsmäßigen Vertretern der Studentenschaft, nämlich dem AStA, zu einer Aussprache in meinem Dienstzimmer zur Verfügung. – gez. Rüegg.“
    Schreiben Rektor an Streeck 5. 12. 1967; Rektorat 412 – 01
    250) Vermerk>05.12.1967>>Hövels,: Analyse der hochschulpolitischen Situation
    „Versuch einer Analyse der politischen Situation an den deutschen Hochschulen im Hinblick auf unsere Universität. – Die Studie berücksichtigt nur die Verhältnisse bei den Studenten und im Lehrkörper. Sie klammert andere, wichtige Faktoren, die zur gegenwärtigen Entwicklung beigetragen haben, bewußt aus. Sie will nicht tadeln, sondern versucht bei aller Subjektivität eine nüchterne Darstellung. – Es erscheint zweckmäßig, mit dem scheinbaren Ausgangspunkt der Unruhe an den Hochschulen, den Studenten, ihren Forderungen und den Methoden ihres Protestes, zu beginnen. – Dabei sollte man methodisch zwischen der Masse der Studenten und einer kleinen, wirksam handelnden, politisch denkenden Minderheit unterscheiden. – Beurteilt an ihrer Aktivität im Rahmen der Hochschule, insbesondere an der Beteiligung bei Studenten – , Parlaments – und Fachschaftswahlen ist die Masse der Studenten hochschulpolitisch ebenso wie politisch wenig interessiert. Entsprechend gering ist auch die Bereitschaft, zusätzliche Arbeit im Rahmen der Universität zu übernehmen. – Es wäre jedoch falsch zu unterstellen, daß das Gros der Studenten ohne hochschulpolitische Meinung sei. In der ganzen Bundesrepublik sind sich die Studenten darüber einig, daß sich an den Universitäten im Hinblick auf die Reform des Studiums und die Erleichterung der Arbeitsbedingungen endlich etwas ändern muß. Weitaus die meisten Studenten glauben, in einer ausreichend großen studentischen Vertretung in den akademischen Gremien das Allheilmittel sehen zu können. Dies gilt sicher auch uneingeschränkt für unsere Universität. – Diese Situation ist nicht zufällig entstanden. Sie ist auch nicht das Ergebnis einer geheimen und böswilligen Verschwörung von ‘Radikalinskis’ oder ‘Radaubrüdern ‘. Der Weg, der dazu geführt hat, ist überschaubar. Wenn man ihn nachgeht, fragt man sich, ob nicht die Tatsache, daß er so und nicht anders verlief, die derzeitigen Verhältnisse an den Hochschulen ebenso wie die politische Struktur unserer Gesellschaft ernstlich in Frage stellt. Dies ist jedenfalls die Meinung der politisch aktiven Studenten. Sie sind selbst unter den politisch Organisierten, die etwa 5% der Studenten ausmachen, eine Minderheit. Ehe auf die Forderung dieser Gruppen und ihre Begründungen eingegangen wird, seien die hochschulpolitisch relevanten Gruppen kurz genannt. – Es ist zunächst der Sozialistische deutsche Studentenbund (SDS). Er hat etwa 300 Mitglieder und ist offenbar meist straff organisiert, obwohl dies von Universität zu Universität zu wechseln scheint. Die niedrige Mitgliederzahl erlaubt anscheinend noch eine ausreichende, zum Teil auf einem beachtlichen intellektuellen Niveau stehende Diskussion unter den Mitgliedern. Soweit sich dies überhaupt übersehen läßt, scheint der SDS die finanzielle Unterstützung einzelner Gewerkschaften zu genießen. Er hat auch neben den Mitgliedsbeiträgen Einkünfte aus dem Verkauf von Mao – Büchlein, deren Lizenz der Fremdsprachenverlag in Peking dem SDS überlassen hat. Sosehr sich mit dieser Mitteilung emotionale Reaktionen auslösen lassen, so wenig glaube ich, daß sie für die Beurteilung von Zielen und Methoden des SDS von Belang sind. Diese wurden lange vorher erarbeitet und schriftlich fixiert. – Der SDS versteht sich nach der Trennung von der SPD als einzig intakte sozialistische Organisation in Westdeutschland. Sein – von ihm selbst als utopisch bezeichnetes Ziel – ist die endgültige Einführung des Sozialismus. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der SDS die Verhältnisse an den deutschen Hochschulen als symptomatisch für den Zustand unserer Gesellschaft ansieht. – Es scheint mir jedoch wichtig, den Ansatzpunkt des SDS klar herauszustellen: Er will primär die sozialistische Gesellschaft. Sein Engagement an den Hochschulen erklärt sich meines Erachtens folgendermaßen: – 1. Die Struktur der deutschen Hochschule ist für die exemplarische Demonstration einer autoritären Gesellschaftsstruktur hervorragend geeignet. – 2. Die Verhältnisse an den deutschen Hochschulen sind so, daß die Möglichkeit, Massen in Bewegung setzen zu können, groß ist. – 3. Dazu ist die deutsche Professorenschaft ein ebenso unfreiwilliger Helfer wie auch sonst ein idealer Gegner. Dank ihrer apolitischen Haltung und einer Selbsteinschätzung, der die Fähigkeiten in der Regel nicht entsprechen, sind Professoren hervorragend geeignet, um sich auf dem falschen Kampfplatz zum Kampf gegen den falschen Gegner verlocken zu lassen. Andererseits ist die Bereitschaft, auf Kritik an der eigenen Person emotional zu reagieren und gegebenenfalls ‘dienstlich’ zu werden, auch unter deutschen Professoren nicht gering. Die daraus resultierenden Verwaltungsakte sichern dem SDS Publizität und Solidaritätsbezeugungen großer Studentenmassen. In der Spekulation auf die unfreiwillige Mithilfe der Professoren hat sich der SDS bis heute leider nicht getäuscht. – 4. Deswegen kann sich der SDS, selbst wenn er sein Ziel, eine demokratisierte Universität, für utopisch hält, mit Erfolg der Aufgabe widmen, die Widersprüche in der Universität darzustellen, und damit ihre Krise zu beweisen. – 5. Dabei erhofft man ein Übergreifen der Unzufriedenheit auf die Arbeiterschaft, denn – um es noch einmal deutlich zu sagen: Der SDS versteht seine Tätigkeit an der Hochschule nur als Randfunktion des Klassenkampf es. Daher erklärt sich der entscheidende Kampf des SDS gegen die Notstandsgesetze ebenso wie seine ersten Versuche, die Schülerschaft in seine Bemühungen einzubeziehen. – Da sich die Studenten des SDS als Vorkämpfer der Unterdrückten verstehen, sehen sie in den revolutionären Bewegungen der dritten Welt ihren natürlichen Verbündeten. Ihre Sympathien für Rotchina, die beständige Agitation gegen den Vietnam – Krieg und die Anti – Schah – Demonstrationen sind deswegen kein Zufall. Daß dem SDS sein Engagement gegen koloniale Unterdrückung und Notstandsgesetze Sympathisierende bringt, die sich dem politischen Gespräch stellen, ist ein erwünschtes Nebenprodukt dieser Tätigkeit. – Die Taktik des SDS ist ebenso einfach wie wirksam: Es wird zunächst versucht, die unsichtbaren Konflikte mit einer in Frage gestellten Autorität dadurch sichtbar zu machen, daß man ganz bewußt den Konfliktfall provoziert. Reicht dazu die gewährte Diskussion nicht aus, oder wird sie verweigert, versucht man, sie, unter Umständen auch durch Gesetzesübertretungen, zu erzwingen. Im daran sich entzündenden Konflikt ist ein möglichst obrigkeitliches Verhalten der Universitätsbehörden erwünscht. Es erzeugt bei vielen Studenten Sympathien für die ‘Unterdrückten ‘. Diese können daraufhin den Studenten ihre eigene Abhängigkeit von der gleichen autoritären Herrschaftsform zeigen. Sie sollen dadurch zur Diskussion dieses Faktums und seiner Ursachen aufgeschlossen werden. Der Fachausdruck für diesen Prozeß heißt ‘Bewußtseinsbildung’. – Setzt sich die Universitätsbehörde formal ins Unrecht, ist dies ein zusätzliches willkommenes Geschenk. Sie vermehrt damit automatisch den Kreis der ansprechbaren Studenten. Das gleiche gilt, wenn notwendige Abwehrmaßnahmen unverhältnismäßig heftig oder ungeschickt ausfallen. Daß in dieser Beziehung zweifellos tragischste Beispiel ist der Polizeieinsatz in Berlin, der schließlich zum Tode von Benno Ohnesorg führte, und der Folgen für die ganze Bundesrepublik hatte. – Ist der Konflikt bewußt gemacht (transparent geworden), geht es mit größerer Anhängerzahl in die nächste Runde usw. Diese Taktik hat bisher an allen Orten planmäßig funktioniert. Darum wird es solange keine Ruhe geben, bis der SDS sicher sein kann, mit dieser Methode nicht mehr weiterzukommen. – Man tut jedoch dem SDS Unrecht, wenn man nicht erkennt, daß seine Ziele sich aus radikal humanitären Überlegungen leiten lassen. Man wird auch der Gruppe zwei weitere Fakten zugestehen müssen: – Wie andere Institutionen der Studentenschaft hat sie jahrelang das – allerdings radikal fragende – Gespräch mit der Universität gesucht. Dieser radikale Ansatz der Fragestellung war entweder unerwünscht oder wurde in seiner Bedeutung nicht erkannt. Das Ergebnis war stets gleich: Eine ernsthafte geistige Auseinandersetzung hat es bis heute nicht gegeben. – Es war deswegen auch nicht möglich, nennenswerte Reformen an den Universitäten zu erreichen. – Das daraus gezogene Fazit des SDS lautet: Mit Professoren in Herrschaftspositionen der Universität ist nicht zu reden. Mit Professoren ohne Herrschaftspositionen lohnt es sich nicht zu reden, weil es keine Folgen hat. Dies ist ein Glaubenssatz des SDS, der den anderen Studenten wieder und wieder gesagt wird. Auf ihn wird bei jedem Mißerfolg dieser Studenten im Gespräch mit Professoren verwiesen. Auch hier ist der SDS vermutlich angreifbar. – Ein zweites Faktum ist, daß es sich der SDS nicht leicht macht. Seine Konzeption hat er in langer und ernster, geistiger Arbeit entwickelt. Eine Durchsetzung seiner Forderungen würde den Studenten in Bezug auf die fachlichen Anforderungen das Studium nicht leichter, sondern schwerer machen. Auch die an seine Mitglieder gestellten Anforderungen sind nicht gering. Die Folge ist, daß der SDS an fast allen Universitäten der Schrittmacher, wenn nicht der Führer der studentischen Emanzipationsbewegung ist. – Seit 1964 stehen mit dem SDS in verabredeter enger Aktionsgemeinschaft: – Der sozialistische Hochschulbund (SHB). Er unterscheidet sich vom SDS nicht sehr erheblich. Sein Geldgeber ist die SPD. – Die humanistische Studentenunion (HSU). Ihr Geldgeber ist vermutlich die humanistische Union. – Der liberale Studentenbund (LSD). Seine Finanzquelle ist die FDP . – Die deutsch – israelische Studentengruppe (DIS). Ihre Finanzquelle ist mir nicht bekannt. – Je nach Hochschule und nach den gegebenen Situationen kommen zur Unterstützung dieser Gruppen hinzu: Die evangelische Studentengemeinde (ESG). Dies trifft beispielsweise auf Berlin und Tübingen zu. – Der Ring christlich demokratischer Studenten (RCDS), die Hochschulorganisation der CDU – CSU. Die ESG und RCDS erstreben eine Realisierung der studentischen Vorstellungen auf evolutionärem Wege. In Konfliktsituationen mit den Hochschulbehörden standen beide so gut wie immer in einer Linie mit den übrigen politischen Gruppen. – Eine Forderung, die wohl von allen Studenten erhoben wird, ist die Studienreform und eine Verbesserung der zum Teil unerträglichen Arbeitsmöglichkeiten. – Es wäre falsch, hier auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu verweisen. Die Vorstellungen der Studenten weichen nämlich in zwei wesentlichen Punkten von denen des Wissenschaftsrat es ab. Sie erstreben – und dies ist bemerkenswert wenig bekannt – , daß auch das sogenannte Grundstudium im Gegensatz zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates ein wissenschaftliches Studium bleibt. Dies ist am klarsten in entsprechenden Stellungnahmen der Vereinigung deutscher Studentenschaften (VDS) ausgedrückt. – Darüber hinaus bezweifeln alle politischen Studentenverbindungen, daß die derzeitige Universitätsstruktur ihrer Qualität nach in der Lage ist, eine solche Reform überhaupt zu leisten. Sie machen dem Wissenschaftsrat nicht unberechtigt den Vorwurf, daß er die Frage der Studenten, soweit sie die Universität betrifft, nur quantitativ in Bezug auf die Zahl der benötigten Lehrkräfte, und qualitativ, d. h. in Bezug auf die Strukturierung des vermehrten Lehrkörpers beantwortet hat. – Erst, nachdem die Universitäten – insgesamt bemerkenswert unreflektierter als die Studentenschaft – sich gemeinsam mit den Kultusministerien an die Verwirklichung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates machte, ohne ernsthaft auf die studentischen Vorstellungen einzugehen, wurde allgemein als logische Folge eine Forderung der Studentenschaft nach qualifizierter Mitbestimmung in allen akademischen Gremien laut. Kann doch die Studentenschaft nur noch so hoffen, eine Reform des Studiums an den Wissenschaftlichen Hochschulen zu bekommen. – Darüber hinaus fragt der SDS radikal nach der Gesellschaftsbezogenheit der Wissenschaft. Ihn interessierte zwar was, wem, wann durch wen beigebracht wird. Er erstrebt darüber hinaus, daß sich Lehrer und Studierende darüber klar werden, welche Bedeutung Lehre und Entwicklung in der Wissenschaft für die Gesellschaft haben können. – Ist es wirklich so schwer, im Zeitalter von Atom – und Napalm – Bomben dem Naturwissenschaftler, und nach dem Ciba – Foundation Symposium einer internationalen Elite von Genetikern, dem Mediziner klar zu machen, daß viele Lehrinhalte seines Faches immanent einen Gesellschaftsbezug enthalten? – Wie schon bei manchen anderen studentischen Forderungen hat es häufig zwischen Studenten einerseits, Professoren und Öffentlichkeit andererseits Mißverständnisse gegeben: Es lag nahe, daß philosophisch – dialektisch wenig geschulte und mit der Terminologie der Soziologen nicht vertraute Naturwissenschaftler und Mediziner wähnte, die SDS – Studenten wollten die Lehrgegenstände der naturwissenschaftlichen Fächer durch Gesellschaftswissenschaften ersetzen. Sie lehnen dies verständlicherweise krass ab. Die Studenten fühlten sich nun ihrerseits mißverstanden. Sie nannten Wissenschaftler, die nicht bereit zu sein schienen, mit ihnen diese eminent wichtige Bezüge ihres Faches zu diskutieren, ‘Fachidioten’. Diese Vokabel wurde verständlicherweise unreflektiert aufgenommen und entsprechend emotional verarbeitet. Die Studenten proklamierten, eine Wissenschaft, die Erkenntnisse produziert, ohne zu fragen, was daraus einmal entstehen könne, und die deswegen auch unmenschlichen Vorhaben ihre Hilfe zu leihen in der Lage wäre, zerstören zu wollen. Wir verstanden daraufhin, sie wollten die Wissenschaft zerstören. Und so weiter, und so weiter. – Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß alle Bemühungen um die Verwirklichung der studentischen Forderungen, sei es durch Mißverständnisse, sei es durch Unverständnis, selten durch Böswilligkeit, nur zu minimalen Erfolgen geführt haben. – Wenn wir heute den radikalen, in ultimativer Form vorgetragenen Forderungen der Studenten gegenüber stehen, können wir darüber zwar nicht glücklich sein. Wir müssen aber bedenken, daß sie von Studentenorganisationen vorgetragen werden, die seit Jahren versuchen, mit den Spitzengremien der Hochschulen ins Gespräch zu kommen. Daß sie darüber hinaus ihre Bemühungen im wesentlichen auf Berlin konzentriert haben, mag daran liegen, daß ihnen diese Universität ihrer Geschichte und Struktur nach als besonders geeignet erschien. Daß sie es nicht war und daß West – Berlin sich als ein denkbar ungeeigneter Ort zur öffentlichen Austragung von Konflikten erwies, kann unser aller Schicksal bestimmen. – Die deutschen Universitäten gehen in die notwendige Auseinandersetzung mit nennenswerten Handicaps: – 1. Die Professorenschaft ist auf die Ereignisse weitgehend unvorbereitet und steht ihnen meist ratlos gegenüber. – 2. Von Ausnahmen (Konstanz, Ulm, Bochum) abgesehen, ist die Reformkonzeption der Hochschulen wie des Wissenschaftsrates. Diese wurde jedoch vornehmlich dazu entworfen, um wenigstens die gröbsten Mängel abzustellen. Schon jetzt läßt sich erkennen, daß sie nicht ausreichen wird, um den zu erwartenden Andrang von Studenten aufzunehmen. Man wird zugeben müssen, daß die leeren Hände der Universitäten nicht gerade für die Fähigkeiten der bisherigen Führungsschichten sprechen. – 3. Den Universitäten fehlt ein effektiver Führungsapparat, der den bevorstehenden Auseinandersetzungen gewachsen wäre. Ihnen fehlt bis jetzt auch eine hinreichende Anzahl von qualifizierten und einsatzbereiten Führungskräften. – 4. Im Lehrkörper der Universitäten bestehen erhebliche soziale Spannungen zwischen Ordinarien, Nichtordinarien und Assistenten. Sie sind bisher latent geblieben, können aber in einer möglichen Auseinandersetzung zu einem nicht voraussehbaren Zeitpunkt zusätzlichen Zündstoff liefern. – 5. Das Prinzip der Repräsentation unserer Hochschulen durch die Ordinarien bietet einer rationalen Diskussion erhebliche Angriffspunkte. Dies gilt um so mehr, als das Prinzip der Selbstkontrolle der Ordinarien nicht so funktioniert, daß offenbare Mißstände wirksam abgestellt werden können. – Wie bereits in Berlin bewiesen wurde, ist die Gefahr, daß die Entwicklung aus der Kontrolle der Universität gerät, sehr groß. – Aus all dem ergibt sich, daß mit den Entscheidungen über die Forderungen der Studentenschaft wesentlich mehr auf dem Spiel steht, als der Prozentsatz der Studentenvertreter im satzungsgebenden Konzil. Erkennen wir die Situation nicht lehnen die meines Erachtens berechtigten Forderungen der Studenten starr ab, oder lassen wir uns provozieren, sind nach einem daraus notwendigerweise entstehenden Konflikt mit der Studentenschaft folgende Entwicklungen möglich: – 1. Es kann zu einer obrigkeitlichen Lösung kommen, durch die die Landesregierung die Anteile der einzelnen Gruppen im satzungsgebenden Konzil festsetzt. – 2. Die Ordnung an der Universität kann durch Kampfmaßnahmen der Studentenschaft so aus den Fugen geraten, daß ein Einsatz der Polizei unvermeidbar wird. – Beide Entwicklungen wären verhängnisvoll. Ob sie überhaupt noch zu verhindern sind, hängt meines Erachtens daran, ob wir die Situation erkennen und bereit sind, daraus entscheidende, für viele von uns schmerzliche Konsequenzen zu ziehen. Auch wir sind drauf und dran, einer entschlossenen kleinen Gruppe, die zweifellos mehr als die von allen Studenten geforderte Universitäts – und Studienreform erstrebt, durch die Verweigerung berechtigter Forderungen nach Reformen, die Massen in die Arme zu treiben, die ihre weiterreichenden Aktionen allein wirksam machen können. – Die deutschen Universitäten sind trotz – meiner Meinung nach wegen – ihrer apolitischen Haltung zu einem Politikum ersten Ranges geworden. – Professor Dr. O. Hövels – 6 Frankfurt (Main), den 5. 12. 1967 – f – Universitäts – Kinderklinik.“
    Vermerk Hövels 5. 12. 1967; Archiv
    251) Vermerk>05.12.1967>>Prorektor: Anruf Kultusminister
    „Der Minister ist beunruhigt durch die Nachrichten aus Frankfurt, insbesondere durch einen Bericht des Oberbürgermeisters. Der Minister ist interessiert an dem Zustandekommen des satzungsgebenden Konzils. Er ist der Ansicht, daß 20% Studentenbeteiligung beim satzungsgebenden Konzil angemessen sei. Er wäre bereit, den Studenten dementsprechend eine Auskunft zu geben. Evtl. wäre er auch bereit, eine entsprechende Empfehlung an das Konzil zu geben, wenn das nicht als Einmischung in die Angelegenheit der Universität aufgefaßt würde. – Er glaubt, daß man den Studenten andeuten könne, daß eine 20%ige Beteiligung vom Konzil gebilligt würde, und glaubt, daß damit die augenblicklichen Schwierigkeiten überwunden sein würden. – Ich mache ihn darauf aufmerksam, daß eine Empfehlung an das Konzil möglicherweise nicht als angebracht empfunden werden würde. Ferner weise ich darauf hin, daß bei einer Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils 40: 20: 20: 20 durchaus die Möglichkeit bestehe, daß dort die endgültige Satzung zu einer Parität 33: 33: 33 beschlossen würde. Der Minister hält das für unmöglich. Ich versuche, ihm das durch Zahlenbeispiele plausibel zu machen. – Der Minister wünscht morgen, Mittwoch, den 6. 12. 1967, vor oder nach der Immatrikulationsfeier der Naturwissenschaftlichen Fakultät nochmals mit Magnifizenz zu sprechen. – gez. Franz.“
    Vermerk Prorektor 5. 12. 1967; Rektorat 150 – 08
    252) Bericht>06.12.1967>>Dreybrodt: Über Go In Rektorat
    „Ich kam gegen 19. 00 Uhr in das Hauptgebäude der Universität. Zu dieser Zeit waren etwa 500 Studenten vor dem Rektorat versammelt. Die Vorräume des Rektorats waren von Studenten besetzt. Mir schien zu dieser Zeit die Absicht zu bestehen, den Zugang zum Senat zu erzwingen. Über Lautsprecher wurden nach außen Nachrichten gegeben, wie weit man vorgedrungen sei. Ich ging deshalb zum ‘Organisationskommitee’ der Veranstaltung und forderte über Lautsprecher auf, Ruhe zu bewahren und die Erfolge, die durch die Empfehlung des Konzils sichtbar werden, nicht zu gefährden. Außerdem teilte ich mit, daß die Auflage über die Beteiligung der Fachschaftsvertreter der Studenten im Konzil nicht als Diktat des Konzils zu verstehen sei, sondern als Verhandlungspunkt, über den erst gesprochen werden solle, und über den noch nicht endgültig entschieden sei. Nachdem auch Sprecher der Veranstalter dazu aufgefordert hatten, sich hinzusetzen und Ruhe zu bewahren, trat eine Beruhigung ein. Die Vorräume des Rektorats blieben besetzt, ebenso die Hintertür zum Hof, aber es wurden keine Versuche gemacht, weiter vorzudringen. Die folgende Argumentation schien mir dann daraufhinzuzielen, daß die beiden studentischen Senatsvertreter aus dem Senat ausgeschlossen seien und nicht mehr hineingelassen würden. Ich rief daraufhin im Rektorat an. Ich teilte dem Herrn Prorektor gegen 19. 30 Uhr meinen Eindruck mit und schlug vor, man solle zur Entspannung der Lage die Vertreter wieder hineinlassen, wenn von seiten der Studenten durch entsprechende Maßnahmen garantiert sei, daß nur diese Vertreter in den Senat gehen könnten. Der Vorschlag wurde angenommen unter der Bedingung, daß die Vorräume des Rektorats geräumt würden. Ich teilte diesen Vorschlag den Demonstranten mit. In der folgenden Diskussion wurde die Räumung der Vorräume als politische Forderung abgelehnt. Ich wies darauf hin, daß die Forderung nicht politisch sei, sondern aus der psychologischen Zwangslage des im Rektorat eingeschlossenen Senats zu verstehen sei. Dies wurde nicht akzeptiert, vielmehr wurde gefordert, die politische Forderung des Senats mit Auszug aller Studentenvertreter aus den Universitätsorganen zu beantworten. In der anschlie0enden Abstimmung wurde der Antrag mit sehr starker Mehrheit angenommen. Es wurde auf den Vorschlag des Rektors der Gegenvorschlag eingebracht, man wolle den Vorraum der Universität räumen und in den Hörsaal VI ziehen, wenn der Vertreter des Senats zur Diskussion bereit sei. Ich teilte gegen 20. 00 Uhr diesen Vorschlag dem Herrn Prorektor telefonisch mit. Um 20. 20 Uhr teilte der Herr Prorektor mit, man wolle zwei Professoren (Herrn Fetscher und Herrn Hövels) nach außen schicken. Als ich vor das Rektorat kam, war dieser Vorschlag bereits bekannt. Ich teilte ihn trotzdem nochmals mit. In einer Abstimmung wurde entschieden, daß man der Diskussion mit den beiden Herren zustimme, sie aber als private Diskussion betrachte und sie deshalb vor dem Rektorat durchführen wolle. Man sei nur bereit, in den Hörsaal VI zu gehen, wenn der Senat als Universitätsorgan zur Diskussion bereit sei. Allerdings räumte man ein, sei es nicht nötig, daß der Senat vollständig erscheine. Ich teilte diese Forderung dem Prorektor gegen 20. 45 Uhr mit. Sie wurde abgelehnt. Auf die Frage, ob ich noch irgend etwas nach außen mitteilen sollte, antwortete der Herr Prorektor mit nein. Ich blieb noch bei der Versammlung bis zum Ende der Senatssitzung – Dr. Wolfgang Dreybrodt.“
    Bericht Dreybrodt 6. 12. 1967; Archiv
    253) Bericht>06.12.1967>>Lothar Schmidt und Norbert Andel: Go In Senat am selben Tag
    „Als wir am Mittwoch, 6. 12. 1967, etwa um 18. 00 Uhr zur Senatssitzung ins Rektorat gehen wollten, stand eine größere Gruppe von Studenten dicht gedrängt vor dem Rektoratseingang. Herr Assessor Riehn, der gerade vorbei kam, half uns, zur Tür zu gelangen, die verschlossen war. Auf unser Zeichen hin öffnete sie Herr Bopp etwas, um uns durchzulassen, doch wurde er sogleich daran gehindert, die Tür zu schließen. Trotz wiederholter Mahnungen, zurückzugehen, versuchten die vorne stehenden Studenten, die Tür ganz aufzureißen und mit Gewalt in den Vorraum einzudringen, wogegen sich Herr Bopp, Herr Riehn und Herr Grabert, der zur Unterstützung hinzugekommen war, wehrten. – Die Studenten, die die Tür offen zu halten und einzudringen suchte, sind uns nicht namentlich bekannt. – Wir haben nicht beobachtet, daß Herr Riehn Studenten getreten hätte. – Norbert Andel – Lothar Schmidt.“
    Bericht Lothar Schmidt u. Andel 6. 12. 1967; Archiv
    254) Bericht>06.12.1967>>Universitätsrat: Ereignisse am selben Tag
    „Am 5. und 6. Dezember 1967 wurde vor der Mensa der Johann Wolfgang Goethe – Universität ein vom SDS herausgegebenes Flugblatt verteilt, das unter anderem folgenden Passus enthält: – Am Mittwoch, 6. 12. 1967, wird sich um 15 Uhr das Konzil der Johann Wolfgang Goethe – Universität versammeln, um über die Forderungen des Studentenparlaments nach 20%iger Mitbeteiligung der Studenten am satzungsgebenden Konzil zu entscheiden. – Wir fordern: 1. Paritätische Besetzung aller akademischen Gremien (Konzil, Senat, Fakultäts – und Institutsausschüsse). 2. Öffentlichkeit aller akademischen Gremien. 3. Keine Verabschiedung der Satzung ohne paritätische Mitbestimmung studentischer Vertreter. – Um diese Forderungen durchzusetzen, rufen wir alle Studenten auf zu einem Teach – in am Mittwoch, 6. 12. 1967, 15. 30 Uhr, vor der Aula der Universität. Wir werden dem dort versammelten Konzil demonstrieren, daß die Studenten nicht widerstandslos über sich verfügen lassen. Im Anschluß an die Konzilsversammlung wird um 16 Uhr eine Senatssitzung stattfinden. Die studentischen Mitglieder (der) im Senat werden für die Sitzung Öffentlichkeit fordern. Sollte diese Forderung abgelehnt werden, werden wir das Teach – in vor der Konzilsversammlung mit einem Go – in in die Senatssitzung beenden, um dort die Öffentlichkeit herzustellen. – Brecht die Diktatur der Ordinarien! – Daraufhin machte der Rektor der Johann Wolfgang Goethe – Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, am 5. Dezember 1967 folgende Mitteilung: – ‘Die vom SDS angekündigten Aktionen bedrohen den Hausfrieden der Universität, beeinträchtigen die Entschließungsfreiheit von Konzil und Senat und sind daher rechtswidrig. – Ich beabsichtige nicht, auf etwaige Gewaltakte mit Gewalt zu antworten, und erwarte, daß das Konzil seinen gesetzmäßigen Auftrag erfüllen kann, – ???Blatt 2 fehlt ??? – des Vertreters der Studentenschaft nicht respektiert wird, müssen sich die Studenten einen neuen Vertreter wählen.’ – Wegen des Lärms verließen einige Konzilsmitglieder die Sitzung des Konzils. Mit kleineren Unterbrechungen blieben die Lautsprecher bis zum Ende der Aktion in Betrieb. – Die Redner forderten ‘Aktionen zur Demokratisierung der Universität ‘. Man wolle nicht von dem guten Willen und der Macht der Professoren abhängig sein. Man wolle verhindern, daß sich unter dem Druck der ökonomischen Verhältnisse die Hochschule zur Ausbildungskaserne formiere. Der ökonomische Verwertungssinn stemple das Kulturstudium zum Luxus ab. – Mehrfach wurde der 2. AStA – Vorsitzende, Streeck, vor die Tür zur Aula entsandt, um sich Einlaß zu verschaffen und die Forderungen des SDS und seiner Anhänger dem Konzil vorzutragen. Er und weitere Delegationen wurden jedoch nicht eingelassen. – Als die Konzilssitzung länger als vorgesehen dauerte, rief man, das Konzil beabsichtige, die Demonstrierenden ‘auszuhungern ‘. Einer der Redner drohte, man werde die Öffentlichkeit des Konzils herstellen, wenn die Öffentlichkeit nicht bald zugelassen werde. Es bildeten sich kleine Sprechchöre, die ‘Go – in! Go – in!’ riefen. – Um 17. 40 Uhr war die Konzilssitzung beendet, und die Mitglieder verließen die Aula. Diejenigen, die versuchten, die Haupttreppe zu benutzen, mußten über auf den Stufen Sitzende steigen und konnten nur mit Mühe ein Stockwerk tiefer gelangen, wo sie sich durch die Menschenmasse hindurchdrängen mußten. – Die Herren Prof. Dr. Fetscher und Prof. Dr. Luckmann sprachen kurz zu den Versammelten über den Beschluß des Konzils, der Studentenschaft eine 20%ige Beteiligung am satzungsgebenden Konzil anzubieten. – Etwa gegen 18 Uhr war bekannt geworden, daß der Senat anschließend im Rektorat der Universität tagen werde. Daraufhin forderte man durch Lautsprecher die Anwesenden auf, das Rektorat im Erdgeschoß zu belagern und notfalls die Öffentlichkeit des Senats herzustellen. Die Glastür zum Vorraum des Rektorats war verschlossen und wurde von innen von 2 Rektoratsangestellten beobachtet und sollte, wenn Mitglieder des Senats ins Rektorat gelangen wollten, von innen geöffnet werden. – Etwa gegen 18. 10 Uhr traf der juristische Sachbearbeiter des Rektorats, Assessor Riehn, vor dem Sekretariat 2 Mitglieder des Senats, die noch zur Sitzung wollten. Er begleitete sie durch die Menschenmenge (etwa 500 Personen) bis zur Eingangstüre, die von innen ein wenig geöffnet wurde. Ehe die Tür zugezogen werden konnte, griffen zahllose Hände zur Türkante und zur Türklinke, um die Türe nach außen zu öffnen. Die 2 Rektoratsangestellten versuchten, sie zu schließen. Der juristische Sachbearbeiter des Rektorats kam zur Hilfe und faßte über der Türklinke die Türkante an und zog nach innen. Daraufhin hieb man von außen auf seine Finger, um sie zu lösen, zerkratzte sie, schlug auf seine Arme und trat gegen seine Beine. Schließlich wurde er gemeinsam mit den beiden Angestellten, denen es ähnlich erging, von der Türe abgedrängt, und der Eingang war geöffnet. Mehrere in der vordersten Reihe stehende SDS – Mitglieder versicherten, man werde nicht eindringen, die Türe müsse jedoch offen bleiben. – Der 1. AStA – Vorsitzende, stud. jur. Birkholz, einer der Vertreter der Studentenschaft im Senat, der kurz die Senatssitzung verlassen hatte, warnte die Versammelten vor einem ‘Go – in’ in das Rektorat. – Etwa um 18. 20 Uhr trat Fräulein Grunenberg, die ebenfalls Vertreterin der Studentenschaft im Senat ist, aus dem Senatssitzungssaal in den Rektoratsvorraum und rief den Außenstehenden zu, der Senat sei nicht bereit, die Öffentlichkeit zur Sitzung zuzulassen. Daraufhin schlug Herr Krahl, der in der Vorhalle in der Nähe der Tür stand, den Versammelten durch das Megaphon vor, man solle über die Frage abstimmen, ob die Öffentlichkeit der Senatssitzung hergestellt werden solle. Ohne jegliche Diskussion stellte er dann fest, die Mehrheit der Versammelten sei dafür. Die der Eingangstüre Zunächststehenden begannen daraufhin, den juristischen Sachbearbeiter und einen Rektoratsangestellten, die sich zusammen in die Türöffnung gestellt hatten, zu bedrängen. Der juristische Sachbearbeiter rief ihnen zu, sie sollten nicht in den Vorraum des Rektorats eindringen. Seine Warnungen wurden jedoch nicht beachtet; er selbst und der Universitätsangestellte wurden beiseite gedrückt und weggeschoben. In dem Rektorat wurden beide von den Studenten angeschrien und beschimpft. – Die Eindringlinge – ungefähr 100 Personen – versuchten, die Türen, die zu den Büroräumen und zu den Vorzimmern führen, zu öffnen, die jedoch vorsorglich verschlossen waren. Daraufhin hämmerte man mit voller Wucht gegen die Türen, warf sich gegen sie, brüllte, schrie im Chor ‘Go – in!’ und ‘Rüegg raus! ‘. Außerdem benutzte man ein Megaphon. – Um weiteren Anpöbeleien zu entgehen, verließen der juristische Sachbearbeiter und der Universitätsangestellte etwa um 18. 30 Uhr den Vorraum und drängten sich durch die Menschenmasse nach außen. Kurze Zeit später drang die Gruppe weiter in das Rektorat vor, als Fräulein Grunenberg das Vorzimmer des Prorektors, das den Büroräumen vorgelagert ist, verließ, besetzte man auch diesen. Hier benutzte man dann die für das Büropersonal bestimmte Einbauküche, räumte sämtliches Geschirr aus, kochte Kaffee und Tee, indem man die den Sekretärinnen gehörenden Vorräte benutzte, beschmierte die Tür und Wände der Toilette mit Parolen. – Etwa gegen 19 Uhr forderte Herr Dr. Wolfgang Dreybrodt, Assistent im Physikalischen Institut, die Versammelten durch Megaphone auf, Ruhe zu bewahren und die Erfolge, die durch die Empfehlung des Konzils erreicht worden seien, nicht zu gefährden. Danach trat eine gewisse Beruhigung unter den Versammelten ein. Die Vorräume des Rektorats blieben jedoch besetzt. Außerdem hatte man die zum Hof gelegene Hintertür des Rektorats durch Balken verbarrikadiert, die man aber später wieder beseitigte. – Gegen 19. 30 Uhr rief Herr Dr. Dreybrodt im Rektorat an und schlug vor, man solle zur Entspannung der Lage die Vertreter der Studentenschaft, Frl. Grunenberg und Herrn Birkholz, wieder hinein lassen. Der Vorschlag wurde unter der Bedingung angenommen, daß die Vorräume im Rektorat geräumt würden. Herr Dr. Dreybrodt teilte diesen Vorschlag den Demonstranten mit. In der anschließenden Diskussion wurde die Räumung als ‘politische Forderung’ abgelehnt. Hingegen verlangte man den Auszug aller Studentenvertreter aus den Universitätsorganen. In der anschließenden ‘Abstimmung’ wurde dieser Antrag mit sehr starker Mehrheit angenommen. Außerdem erklärte man sich bereit, die Vorräume des Rektorats zu räumen und in den Hörsaal VI zu ziehen, wenn die Vertreter des Senats zur Diskussion bereit seien. Diesen Vorschlag teilte gegen 20 Uhr Herr Dr. Dreybrodt dem Prorektor telefonisch mit. Etwa um 20. 20 Uhr sagte der Prorektor Herrn Dr. Dreybrodt, daß zwei Professoren, Prof. Dr. Fetscher und Prof. Dr. Hövels bereit seien, zu den Demonstranten zu sprechen. Die Mehrheit der Versammelten blieb jedoch bei der Forderung, der Senat solle in seiner Gesamtheit zu einer Diskussion kommen. Gegen 20. 30 Uhr verließen die Senatsmitglieder die Sitzung. Als die Senatsmitglieder in den Vorraum hinaustraten, empfingen sie Buh – Rufe und Pfiffe. Sie konnten sich mit Mühe einen Weg zur Glastüre bahnen, die den Vorraum des Rektorats von der Vorhalle trennt. Vor der Glastüre saßen – und im weiteren Umkreis standen – etwa 200 bis 300 Studenten, die den Senatsmitgliedern den Weg versperrten und sie durch ein Megaphon aufforderten, sich einer Diskussion zu stellen. – Gegen 21 Uhr verließen die letzten Eindringlinge die Räume des Rektorats. Zurück blieb eine Art Müllplatz. Der Boden war übersät mit Schmutz und Papier, an vielen Stellen ist der Teppichboden durch glühende Zigarettenstummeln, die man offenbar hatte fallen lassen und ausgetreten hatte, beschädigt. Leere Bierflaschen standen herum und lagen verstreut am Boden.“
    Bericht Universitätsrat 6. 12. 1967; Archiv
    255) Brief>06.12.1967>>Meinhold an Rektor: Streeck in Vorlesung
    „Ew. Magnifizenz! – Ich habe Sie gestern telefonisch informiert, daß der zweite AStA – Vorsitzende, Herr Streeck , mit gebeten hatte, die letzten 10 Minuten der heutigen Vorlesung für eine Information der Studenten bereitzustellen, und daß ich dieser Bitte entsprochen hätte. Ich möchte Sie nunmehr kurz über den Gang heute unterrichten: – 1. Eine immerhin beträchtliche Anzahl der Studenten hat meine Ankündigung, daß ich zehn Minuten verfrüht aufhören würde, nicht gebilligt (Zischen). Einige, freilich sehr wenige sind sogar, nachdem ich meine Vorlesung abgebrochen habe, ostentativ gegangen. – 2. Herr Streeck hat die Studenten, soweit ich es beurteilen kann, objektiv über die Situation heute unterrichtet. Als er dabei mitteilte, gestern sei beschlossen worden, die Demonstration des SDS heute vor der Aula während der Sitzung des Konzils zu unterstützen, hat mindestens die Hälfte der Studenten gezischt. 3. Als ich darüber sprach, daß die Darstellung mit der Beteiligung der Studenten einseitig sei, weil es fast mehr darauf ankommen, woran die Studenten beteiligt sind (Kompetenzen der Gremien, Negativkatalog), daß es ebenso darauf ankomme, wer die studentischen Vertreter bestimme, weil die studentischen Interessen sehr verschieden seien, daß es eindeutig nicht wahr sei, daß wir den studentischen Vertretern im Senat nicht ausführlich Gelegenheit zur Diskussion gegeben hätte und daß wir unter keinen Umständen eine vernünftige Diskussion unter Druck durchführen könnten, weil alle diese Fragen zur Diskussion ständen, hatte ich sicherlich mehr Klopfer als Zischer, mein persönlicher Eindruck ist, daß die Zahl der Klopfer überragend groß war. – 4. Umgekehrt erntete Herr Streeck mit seiner Bemerkung ein sicherlich mehrheitliches Zischen, als er leugnete, daß es viele Studenten gäbe, die in erster Linie an einer vernünftigen Studienreform interessiert seien. Seine Äußerung, er könne Studienreform und allgemein politische Ausrichtung des AStA nicht voneinander trennen, auch nicht in der Aktion, provozierte erhebliches Zischen. – 5. Als es 9. 00 Uhr klingelte, sprach Herr Streeck gerade. Die große Mehrzahl der Studenten stand nunmehr auf, nachdem schon vorher mit den Aktendeckeln geklappert worden war, so daß eine weitere Erörterung nicht stattfand. – Ich stehe dafür, daß diese Information das wesentliche dieser zehnminütigen Zwiesprache enthält und grüße hochachtungsvoll – Ew. Magnifizenz sehr ergebener Prof. Dr. H. Meinhold.“
    Schreiben Meinhold an Rektor 6. 12. 1967; Archiv
    256) Flugblatt>06.12.1967>>SDS: Hochschulreform, gegen Disziplinarmaßnahmen und Suspendierung SDS
    „Konzil und Senat verweigern die Demokratisierung der Hochschule – In einem sechsstündigen Teach – und sit – in forderten mehr als 1000 Studenten: – die demokratische Öffentlichkeit aller akademischen Gremien – paritätische Besetzung aller akademischen Gremien, auch des satzungsgebenden Konzils – qualitative Mitbestimmung auch in Instituten und Seminaren – Senat und Konzil tagten hinter verschlossenen Türen. Sie verweigerten den Studenten die Öffentlichkeit, die eine Voraussetzung jeder demokratischen Diskussion und Entscheidung über die prozentuale Mitbestimmung ist. Das formale Zugeständnis des Konzils, das den Studenten eine 20%ige Mitbeteiligung am satzunggebenden Konzil zusicherte, diktiert der Studentenschaft die Bedingungen unter denen dieser Beschluß in Kraft treten soll.
    Die Auflage sieht eine Bevorzugung der Fachschaftsvertreter vor den Parlamentsvertretern vor. Die Fachschaften bestehen aber nicht einmal in allen Disziplinen; darüber hinaus fehlt es den meisten Fachschaften an der demokratischen Legitimation, da sie nicht gewählt wurden. Die Professoren wollen sich unter weitgehender Ausschaltung des demokratisch gewählten Parlaments die studentischen Vertreter selbst aussuchen. Die auf dem Teach – in versammelten Studenten erklären dazu: Die autonome Studentenschaft der Universität Frankfurt hat keine autoritäre Bevormundung nötig! Sie läßt sich keine professoralen Auflagen diktieren!: Darüber hinaus weigerte sich der Senat, die Forderungen des AStA und der Studenten vom Teach – in am Montag, dem 27. 11. 1967 zu behandeln. Weder über das vorläufige Verbot des SDS, noch über eingeleitete Disziplinarmaßnahmen gegen Kommilitonen wurde verhandelt. Der Rektor und einzelne Professoren, die sich schließlich nach sechs Stunden zu nichtssagenden Stellungnahmen bequemten, waren nicht imstande, ihre Entscheidungen vernünftig und politisch zu begründen. Die Professorenschaft ist nicht bereit, die demokratischen Bedingungen für Verhandlungen und studentische Mitbestimmung herzustellen. Der AStA übernahm die von der Mehrheit der Studenten aufgestellten Forderungen: – bis zur Herstellung der demokratischen Öffentlichkeit sowie realer qualitativer und paritätischer Mitbestimmung ziehen die studentischen Vertreter aus allen akademischen Gremien aus. – der AStA beruft eine Vollversammlung aller Studenten ein, die über die Mitbestimmungsforderungen beschließen wird. – Auf der Vollversammlung werden Streikmaßnahmen zur Diskussion gestellt, um diese demokratischen Ansprüche der Studentenschaft durchzusetzen. Brecht die Diktatur der Ordinarien!“
    Flugblatt SDS 6. 12. 1967; Archiv
    257) Flugblatt>08.12.1967>>Rausch: Go In Rektorat 06.12.1967
    „„Am 6. 12. drängten sich während des Sit – ins über 1500 Studenten im Vorraum vor der Glastür zum Rektorat, die verschlossen war. Ich selbst stand eingekeilt in der Menge nahe der Glastür. Unvermutet wurde die Glastür von innen geöffnet, die Studenten direkt vor der Tür wurden in den Eingang gedrängt, drangen jedoch nicht ein. Ein Unbekannter und drei Universitätsangestellte, darunter der Justitiar der Universität Riehn, bemühten sich, die Tür wieder zuzuziehen, obwohl wir versicherten, nicht eindringen zu wollen. Ich spürte Stöße an der linken Hüfte und auf der linken Bauchseite: Justitiar Riehn trat mich mehrfach heftig. Ich schrie ihm zu, er sei wohl wahnsinnig geworden, was ihn aber nicht von seinem brutalen Vorgehen abhielt. Ich konnte ferner beobachten, wie der Justitiar u. a. einem mir persönlich bekannten Studenten ins Gesicht boxte. Die Tür blieb dann auf. Herr Riehn, der sich ‘juristischer Sachbearbeiter des Rektorates’ nennt, hat in einer öffentlichen Erklärung diesen Sachverhalt bestritten und damit die Studentenschaft auch noch öffentlich belogen. Ich fordere Herrn Riehn auf, diese Lüge genauso öffentlich wie er sie aufgestellt hat auch wieder zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Die Tatsache, daß Herr Riehn als Jurist nicht nur Körperverletzungen begeht, sondern sie auch noch anschließend anderen in die Schuhe schieben will, disqualifiziert ihn völlig für sein Amt und jedes andere in der Universität. Das Studentenparlament unserer Universität hat am 7. 12. die Entlassung des Justitiars gefordert. Wer, wie Herr Riehn Körperverletzung und physische Gewalt als ‘Rechtmäßige Ausübung’ seines Amtes versteht, sollte tatsächlich entlassen werden. ‘Sprich höflich! Schlage und beschimpfe niemanden! Belästige nicht Frauen! Mißhandle nicht Gefangene! Bezahle, wenn du etwas beschädigt hast!’ (aus den Instruktionen des Oberkommandos der Chinesischen Volksbefreiungsarmee über die Hauptregeln der Disziplin).“
    Flugblatt Rausch 8. 12. 1967; Rektorat 431 – 01, M. 3
    258) Niederschrift>06.12.1967>>Senat Sitzung: Reaktion auf Go In in Rektorat, u.a.
    „ Niederschrift – über die Sitzung des akademischen Senats am Mittwoch, den 6. Dezember 1967, im Anschluß an die Sitzung des Konzils im Dienstzimmer des Rektors – Unter dem Vorsitz des Rektors, Prof. Dr. Rüegg sind anwesend: Der Prorektor Prof. Dr. Franz, die Dekane: Prof. Dr. Bernhardt, Prof. Dr. Wacker, Prof. Dr. Lammers, Prof. Dr. Martienssen, Prof. Dr. Meinhold (für Spect. Moxter), die Wahlsenatoren: Prof. Dr. Wiethölter, Prof. Dr. Hövels, Prof. Dr. Kraft, O’Daniel, Prof. Dr. Wittmann, Nichtordinarienvertreter: Prof. Dr. Müser, Prof. Dr. Hirsch, Nichthabilitiertenvertreter: . Dr. Schmidt, Dr. Andel, Vertreter der Studentenschaft: stud. jur. Birkholz, stud. nat. Heik, stud. phil. Grunenberg, Gäste: Vorsitzender des Rates der Abt. für Erziehungswissenschaften Prof. Dr. Freyh, Kurator Herr v. Thümen, Prof. Dr. Fetscher, Schriftführer: Verw. Amtmann Friedmann. Der Rektor eröffnet die Sitzung um 17. 35 Uhr, begrüßt Prof. Fetscher, der gebeten wurde, zu Punkt 2 der Tagesordnung zu berichten und beginnt anschließend mit der Erörterung der nach der Tagesordnung anstehenden Besprechungspunkte. – 1. Berichtigung der Niederschrift über die Sitzung am 14. /15. 10. 67 Az. 202 – 08 – Der Senat ist damit einverstanden, daß auf Antrag von Prof. O ‘Daniel die vorgenannte Niederschrift wie folgt geändert wird: – Aus S. 16 ist in Ziele 1 ‘schriftlich’ durch ‘geheim’ zu ersetzen. Ferner wird auf S. 16 der Text im Zeile 3 – 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt: Prof. O ‘Daniel gibt vor der Abstimmung zu Protokoll: ‘Ich bitte die Mitglieder des Senats, sich das Gesetz ihres Handelns nicht von Nichtmitgliedern vorschreiben zu lassen; denn bisher bestand Übereinkunft, daß in dieser Sitzung nicht abgestimmt, erst recht nicht geheim abgestimmt werden soll.’ – Die Punkte 2 und 3 werden wegen Abwesenheit der Vertreter der Studentenschaft zunächst nicht behandelt, es folgt Punkt 4 – – 4. Bericht von Prof. Sellheim über seine Tätigkeit als Senatsbeauftragter für die Beschaffung von Wohnungen für Lehrstuhlinhaber / Az. 326 – 02, Mr. 1 – Der Rektor verliest den schriftlichen Bericht von Prof. Sellheim. Wegen Mangel an entsprechenden Mitteln ist es bisher leider nicht gelungen, Grundstücke vom Lande Hessen für den Bau von Mietwohnungen in der Gemarkung Weißkirchen (Taunus) zu erwerben. Prof. Sellheim hofft noch auf eine finanzielle Hilfe von seiten des Volkswagenwerks. – Prof. O ‘Daniel hält einen Kontakt zwischen Prof. Sellheim und dem Kurator, in dessen Zuständigkeitsbereich die Wohnungsfürsorge fällt, zur Feststellung des tatsächlichen Wohnraumbedarfs für dringend erforderlich. Der Senat stimmt diesem Petitum zu. – Unterbrechung der Beratung der Tagesordnung – Frl. Grunenberg betritt um 17. 50 Uhr die Sitzung. Sie teilt mit, daß sie im Auftrage der vor dem Rektorat versammelten Studenten 1. eine öffentliche Diskussion über die Suspendierung des SDS und 2. die Öffentlichkeit der Senatssitzung fordere. – Der Rektor erklärt, daß weder der SDS seinen Brief beantwortet noch der AStA zur Frage der Suspendierung Stellung genommen hat, mithin jede Voraussetzung für eine öffentliche Diskussion fehlt. – Herr Birkholz erwidert, daß die Stellungnahme des AStA fertiggestellt ist und zu dem Ergebnis kommt, daß die Suspendierung des SDS aufzuheben und alle Disziplinar – und Strafverfahren einzustellen sind. – Prof. Wiethölter bemerkt, daß bevor eine öffentliche Diskussion erwogen werden kann, zunächst normativ festgelegt werden muß, wie sich eine solche Diskussion abwickeln soll. – Der Rektor ist der gleichen Auffassung, er erklärt sich außerdem dazu bereit, mit dem AStA ein Gespräch zu führen. – Zur zweiten Frage stellt der Rektor fest, daß grundsätzlich die Möglichkeit einer öffentlichen Sitzung des Senats bestehe. Eine solche habe anfangs des Jahres unter Hinzuziehung der Ehrensenatoren, der Presse und von Gästen zur Entgegennahme und Diskussion des Jahresberichts des Rektors stattgefunden. Eine öffentliche Senatssitzung setze jedoch eine entsprechende Vorbereitung und Ankündigung voraus und könne nicht ad hoc, zumal nicht unter Druck studentischer Demonstrationen beschlossen werden. – Nach eingehender Diskussion lehnt der Senat die von Frl. Grunenberg vorgetragenen Anträge ab. Die Herren Prof. Hövels und Fetscher erklären sich jedoch bereit, mit den Teilnehmern am ‘Go – in’ zu diskutieren. – Wegen der inzwischen durch die Umtriebe vor dem Rektorat verursachten erheblichen Lärmbelästigungen beantragt Prof. O ‘Daniel Abstimmung über die Fortsetzung der Sitzung. Die Mehrheit der Anwesenden ist für eine Fortsetzung. – 2. Der AStA – Vorsitzende Birkholz wird vom Rektor an seine Mitteilung vom Vormittag und im Konzil erinnert, nach der das Studentenparlament sich vom ‘Go – in’ des SDS vor dem Senat distanziert habe. Er wird aufgefordert, diesem Beschluß des Studentenparlaments bei den Demonstranten Nachdruck zu verschaffen, zumal das Konzil dem Wunsche des Studentenparlaments nach 20%iger Beteiligung der Studentenschaft am Satzungsgebenden Konzil entsprochen haben. – Wegen der gegen das Rektorat stürmenden Menge mußten die Türen zum Vorraum verschlossen werden. Herrn Birkholz wird ebenso wie später wiederholt anderen studentischen Vertretern der Gang von der Sitzung zu den Demonstranten vor dem Rektorat durch den Prorektor und Bedienstete des Rektorats ermöglicht. Entgegen den Versicherungen der studentischen Vertreter dringen die demonstrierenden Studenten beim Öffnen der Tür weiter in den unmittelbaren Vorraum des Sitzungszimmers ein. Unter diesen Umständen machten Rektor und Prorektor die Rückkehr der studentischen Vertreter in den Senat von der Räumung der Vorzimmer durch die Demonstranten abhängig, da andernfalls die Menge in die Kanzleiräume eingedrungen wären. Die Vorzimmer wurden jedoch nicht geräumt, so daß die Türen geschlossen bleiben mußten. Bei Anrufen von Frl. Grunenberg und anderen Vertretern des AStA im Rektorat wurde nicht der Wunsch auf Rückkehr in den Senat geäußert. – Der Rechts – und Verfassungsschutz hat eine Stellungnahme zum vorgenannten Arbeitsentwurf ausgearbeitet, der von Spect. Bernhardt vorgetragen und erläutert wird. Der Senat erhebt keine Einwendungen, beschließt jedoch, bei der Neufassung des § 44 HHG – Zusammensetzung des Kuratoriums – die Kooptation auf drei Mitglieder mit Stimmrecht zu beschränken. Der Satzungsentwurf ist entsprechend zu berichtigen. – 6. Bildung eines kleinen Gremiums im Rahmen der HRK zur Beratung der Hochschulabteilung des Kultusministeriums / Az. : 831 – 04 – Der Rektor trägt vor, daß der Kultusminister die Bildung des vorgenannten Gremiums angeregt hat, dessen Aufgabe es sein wird, die Hochschulabteilung in Fragen der Rationalisierung bei der Ausstattung von Lehrstühlen und Instituten, vor allem bei der Beschaffung von Großgeräten zu beraten. Dem Gremium soll neben dem Rektor ein fachlich legitimierter Hochschullehrer angehören. Der Senat beschließt, die Medizinische und die Naturwissenschaftliche Fakultät zu bitten, im gegenseitigen Benehmen Nominationen für diesen Fachmann vorzubereiten. Die Punkte 7 und 8 werden vertagt. – 9. Wahl in den Stiftungsrat der Stiftung Studentenhaus für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 12. 1968 / Az. : 480 – 02 – Der Rektor teilt mit, daß Prof. Dinges bereit ist, weiter im Amte zu bleiben. Dr. Kasten bittet jedoch, seine Ablösung vorzusehen. Er ist jedoch bereit, solange im Amt zu bleiben, bis ein Nachfolger gefunden ist. – Der Senat bestätigt Prof. Dinges im Amte. Wegen der Nachfolge für Dr. Kasten werden die Rechtswissenschaftliche und die Wirtschafts – und Sozialwissenschaftliche Fakultät gebeten, bis zur nächsten Sitzung im gegenseitigen Benehmen einen Vorschlag zu unterbreiten. – 10. Wahl in den Vorstand des Studentenwerks für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 12. 1968 / Az. : 471 – 11 – Der Rektor teilt mit, daß Prof. Ellwein sich weiter für den Vorstand des Studentenwerks zur Verfügung stellt. Auch Dr. Endres ist grundsätzlich zur Weiterführung seines Amtes bereit, es sei denn, daß er eine auswärtige Lehrstuhlvertretung übernimmt. Die Entscheidung hierüber steht noch aus. Prof. Pirlet bittet um Entbindung seines Amtes. – Der Senat bestätigt die Herren Prof. Ellwein und Dr. Endres im Amte. Wegen der Nachfolge für Prof. Prilet werden die Rechtswissenschaftliche und die Wirtschafts – und Sozialwissenschaftliche Fakultät gebeten, bis zu nächsten Sitzung im gegenseitigen Benehmen einen Vorschlag zu unterbreiten. – Punkt 11 wird vertagt. – 12. Verschiedenes – Nachfolger von Prof. Erler für das Amt des Senatsbeauftragten für das Dietrich – Bonhoeffer – Haus / Az. : 482 – 01 – Auf Vorschlag des Senatsbeauftragten für die studentischen Wohnheimfragen, Prof. Dinges, wählt der Senat Prof. Lindauer als Nachfolger von Prof. Erler, der um Entbindung von diesem Amt gebeten hat. – 2. Teil der Tagesordnung ohne Beteiligung der Vertreter der Studentenschaft – Die Vertreter der Nichthabilitierten nehmen auf Vorschlag des Rektors als Gäste an der weiteren Beratung teil. Sie werden auf die Vertraulichkeit der folgenden Erörterungen hingewiesen. – 13. Ernennung zum Honorarprofessor / AZ.: 310 – 01 – Hüttl – Der Senat beschließt, den Antrag der Wirtschafts – und Sozialwissenschaftlichen Fakultät auf Ernennung von Dr. Dr. Hüttl (seit 1960 Lehrbeauftragter für Verwaltungslehre) befürwortend an den Hessischen Kultusminister weiterzuleiten. – 14. Ernennung zum Dozenten / AZ. : 340 – 07 – Die freie sowie eine in Kürze frei werdende Dozentenstelle werden den Herren Priv. Doz. Dr. Martini und Dr. Fleischhacker zugesprochen. Der Antrag der Philosophischen Fakultät auf Ernennung von Priv. Doz. Dr. Hucke wird im Einvernehmen mit den Vertretern dieser Fakultät bis zur demnächst anstehenden Besetzung des Lehrstuhls für Musikwissenschaften zurückgestellt. – 15. Forschungssemester für beamtete Hochschullehrer / Az. : 326 – 05 – Der Rektor unterrichtet den Senat über den Antrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf Überprüfung von Ziff. 1 des Erlasses des Kultusministers vom 4. 10. 1967 betr. Übernahme von Gastprofessoren während eines Forschungssemesters. – Der Senat beschließt, den Antrag der HRK zur Beratung zuzuleiten. Das Petitum ist, insofern eine Lockerung der zur Zeit geltenden Bestimmung zu erreichen, daß in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen möglich sind. – 16. Verschiedenes – a) Antrag der Medizinischen Fakultät auf Ernennung von Priv. Doz. Dr. med. Fritz Kootz zum außerplanmäßigen Professor – Dr. Kootz hat sich im Februar 1962 habilitiert, die 6 – Jahresfrist ist damit in etwa erfüllt. – Der Senat beschließt, den Antrag befürwortend an den Hessischen Kultusminister weiterzuleiten. – b) Termin für das Satzungsgebende Konzil – Als vorläufiger Termin wird der 31. 1. 1968 vereinbart. – Spect. Martienssen stellt fest, daß der derzeitige Satzungsentwurf ausschließlich auf die Direktorialverfassung abgestellt ist und regt an, zumindest für die Rektoratsverfassung die entsprechenden Satzungsbestimmungen durch den Rechts – und Verfassungsausschuß einarbeiten zu lassen. Ein Beschluß hierzu wird nicht gefaßt. – Ende der Sitzung: 20. 07 Uhr. Der Vorsitzende gez. Rüegg. – Der Schriftführer gez. Friedmann.“
    Protokoll Sitzung Senat 6. 12. 1967; Rektorat 202 – 08
    259) Niederschrift>06.12.1967>>Senat Sitzung: Unterbrechung der Beratung der Tagesordnung
    „Frl. Grunenberg betritt um 17. 50 Uhr die Sitzung. Sie teilt mit, daß sie im Auftrag der vor dem Rektorat versammelten Studenten 1. eine öffentliche Diskussion über die Suspendierung des SDS und 2. die Öffentlichkeit der Senatssitzung fordere. – Der Rektor erklärte, daß weder der SDS seinen Brief beantwortet noch der AStA zur Frage der Suspendierung Stellung genommen hat, mithin jede Voraussetzung für eine öffentliche Diskussion fehlt. – Herr Birkholz erwidert, daß die Stellungnahme des AStA fertiggestellt ist und zu dem Ergebnis kommt, daß die Suspendierung des SDS aufzuheben und alle Disziplinar – und Strafverfahren einzustellen sind. – Prof. Wiethölter bemerkt, daß bevor eine öffentliche Diskussion erwogen werden kann, zunächst normativ festgelegt werden muß, wie sich eine solche Diskussion abwickeln soll. – Der Rektor ist der gleichen Auffassung, er erklärt sich außerdem bereit, mit dem AStA ein Gespräch zu führen. – Zur zweiten Frage stellt der Rektor fest, daß grundsätzlich die Möglichkeit einer öffentlichen Sitzung des Senats bestehen. Eine solche habe anfangs des Jahres unter Hinzuziehung der Ehrensenatoren, der Presse und von Gästen zur Entgegennahme und Diskussion des Jahresberichts des Rektors stattgefunden. Eine öffentliche Senatssitzung setze jedoch eine entsprechende Vorbereitung und Ankündigung voraus und könne nicht ad hoc, zumal nicht unter dem Druck studentischer Demonstrationen beschlossen werden. – Nach eingehender Diskussion lehnt der Senat die von Frl. Grunenberg vorgetragenen Anträge ab. Die Herren Prof. Hövels und Fetscher erklären sich jedoch bereit, mit den Teilnehmern am ‘Go – in’ zu diskutieren. – Wegen der inzwischen durch die Umtriebe vor dem Rektorat verursachten erheblichen Lärmbelästigung beantragt Prof. O’Daniel Abstimmung über die Fortsetzung der Sitzung. Die Mehrheit der Anwesenden spricht sich für die Weiterführung der Sitzung aus. Der AStA – Vorsitzende Birkholz wird vom Rektor an seine Mitteilung vom Vormittag und im Konzil erinnert, nach der das Studentenparlament sich vom ‘Go – in’ des SDS vor dem Senat distanziert habe. Er wird aufgefordert, diesem Beschluß des Studentenparlaments bei den Demonstranten Nachdruck zu verschaffen, zumal das Konzil dem Wunsche des Studentenparlaments nach einer 20%igen Beteiligung der Studentenschaft am satzungsgebenden Konzil entsprochen habe. – Wegen der gegen das Rektorat stürmenden Menge mußten die Türen zum Vorraum verschlossen werden. Herr Birkholz wird ebenso wie später wiederholt andere studentische Vertreter der Gang von der Sitzung zu den Demonstranten vor dem Rektorat durch den Prorektor und Bedienstete des Rektors ermöglicht. Entgegen den Versicherungen der studentischen Vertreter dringen die demonstrierenden Studenten beim Öffnen der Tür weiter in die unmittelbaren Vorräume des Sitzungszimmers ein. Unter diesen Umständen machten Rektor und Prorektor die Rückkehr der studentischen Vertreter in den Senat von der Räumung der Vorzimmer durch die Demonstranten abhängig, da andernfalls die Menge in die Kanzleiräume eingedrungen wäre. Die Vorzimmer wurden jedoch nicht geräumt, so daß die Türen geschlossen bleiben mußten. Bei Anrufen von Frl. Grunenberg und anderen Vertretern des AStA im Rektoramt wurde nicht der Wunsch auf Rückkehr in den Senat geäußert.“
    Unterbrechung der Beratung der Tagesordnung; Archiv
    260) Vermerk>06.12.1967>>Universitätsrat: Mitbestimmungsangebot Konzil für nicht im Gremium vertretene Gruppen
    „Um 15. 00 Uhr tritt – wie vorgesehen – das Konzil in der Aula zusammen. Das Konzil beschließt mit 102 gegen 52 Stimmen den bisher nicht im Konzil vertretenen Gruppen der Nichtordinarien, Nichthabilitierten und Studenten jeweils 20 % anzubieten. – Es könne davon ausgegangen werden, daß die Struktur der Universität durch die Gliederung in Fakultäten und Fachschaften sowie durch die Vertretungskörperschaften der Nichtordinarien, Nichthabilitierten und der Studenten gekennzeichnet sei. – In diesem Zusammenhang apelliert der Rektor an die Konzilsmitglieder nach Kräften an einer intensiven Sachdiskussion mit Assistenten und Studenten über den Satzungsentwurf mitzuwirken, damit die neue Satzung Grundlage einer Zusammenarbeit aller Glieder der Universität werde. – Durch Demonstrationen, die im Treppenhaus vor der Aula stattfinden, wird die Sitzung des Gremiums erheblich gestört“.
    Chronologische Übersicht zu den Arbeiten an einer neuen Satzung der Johann Wolfgang Goethe Universität (seit September 1967) 8. 7. 1968; Archiv
    261) Vermerk>06.12.1967>>Universitätsrat: Zu den Vorfällen vor der Senat Sitzung am 06.12.1967
    „Als wir am Mittwoch, 6. 12. 1967, etwa um 18. 00 Uhr zur Senatssitzung ins Rektorat gehen wollten, stand eine größere Gruppe von Studenten dicht gedrängt vor dem Rektoratseingang. Herr Assessor Riehn, der gerade vorbei kam, half uns, zur Tür zu gelangen, die verschlossen war. Auf unser Zeichen hin öffnete sie Herr Bopp etwas, um uns durchzulassen, doch wurde er sogleich daran gehindert, die Tür zu schließen. Trotz wiederholter Mahnungen, zurückzugehen, versuchten die vorne stehenden Studenten, die Tür ganz aufzureißen und mit Gewalt in den Vorraum einzudringen, wogegen sich Herr Bopp, Herr Riehn und Herr Grabert, der zur Unterstützung hinzugekommen war, wehrten. – Die Studenten, die die Tür offen zu halten und einzudringen suchte, sind uns nicht namentlich bekannt. – Wir haben nicht beobachtet, daß Herr Riehn Studenten getreten hätte.“
    Vermerk Universitätsrat 6. 12. 1967; Rektorat 451-09
    262) Bericht>07.12.1967>>Polizei: Kundgebung gegen Notstandsgesetze am selben Tag
    „Der für 19. 00 Uhr vorgesehene Abmarsch vom Opernplatz wurde auf 19. 15 Uhr verlegt, da man auf weitere Demonstranten warten wollte. – Beim Demonstrationszug wurden Transparente mitgeführt, die teilweise folgende Aufschriften trugen: – Willi Brandt im Kabinett, der macht der CDU das Bett. – Einigkeit macht stark. IG Metall. – Arbeiter vors Bundeshaus, schmeißt die Notstandsplaner raus. Fest zusammen wollen wir stehen, wenn wir in den Notstand gehen. – Es wurde auch gerufen: ‘Kampf den Arbeiterverrätern in der SPD und Brandt muß weg ‘. – Gegen 19. 50 Uhr war der Demonstrationszug am Gewerkschaftshaus eingetroffen und um 20. 00 Uhr begann die Abschlußveranstaltung. Die Veranstaltungsteilnehmer wurden von dem Gewerkschaftssekretär Hans Michel begrüßt. Die vorher angekündigten Redner Michel, Streeck und Birkholz befaßten sich mit den Notstandsgesetzen , den Wahlrechtsmanipulationen und dem Abbau des Besitzstandes. Man gab zu verstehen, daß die übrige Zeit für eine Diskussion vorgesehen sei. – Es fehlte nicht an einer enormen Kritik, daß die Veranstaltung offensichtlich nicht richtig organisiert worden sei. Hierbei gaben sich die beiden Organisationen die Schuld und reagierten entsprechend. – Die Diskussionsredner, vor allem Krahl, empfahlen einen Marsch nach Bonn, an dem sich Interessenten aus der ganzen BRD beteiligen sollten. Man müßte mit Sonderzügen und Fahrzeugen kommen und nur die Masse könnte auf die Politiker einwirken. Den Abgeordneten der SPD, die für die Notstandsgesetzgebung seien, müßte man zu verstehen geben, daß sie als Abgeordnete nicht mehr tragbar seien und an eine Neuwahl nicht mehr zu denken sei. Es wurde der Vorschlag gemacht, vor deren Wohnung zu ziehen und eine Aussprache herbeizuführen. Leute, wie Schmitt – Vockenhausen und Dr. Wetzel, haben in der SPD bzw. im Landtag nichts zu suchen. Auch Prof. Carlo Schmid blieb wegen seines Verhaltens in der Universität vor Vorwürfen nicht verschont. – Besonders Krahl verabscheute die Haltung eines Teils der SPD zu äußerst wichtigen politischen Problemen und empfahl sich Gedanken zu machen, wie man diese Leute über das Falsche ihrer Einstellung überzeugen könnte. – Es wurde der Vorschlag gemacht eine Resolution zu fassen, bei der als Grundlage die Resolution dienen sollte, die auf den Plätzen verteilt war. Weiterhin sollte ein sogenanntes Organisationskommitee für den Marsch auf Bonn gebildet werden. – Zum Abschluß sprach noch einmal der Gewerkschaftsfunktionär Hans Michel, der sich gegen diese Vorschläge wandte und eindeutig zu verstehen gab, daß man sich doch nicht noch mehr blamieren sollte, wie dies heute bereits geschehen sei. Er schlug vor, für weitere Veranstaltungen dieser Art besser und frühzeitiger zu organisieren. Michel konnte sich mit seiner Meinung durchsetzen und es kam zu keinen Beschlüssen. – Man hatte den Eindruck, daß es doch schwierig sei, die Studenten und Arbeiter an einen Tisch zu bringen und es wurde auch gesagt, daß man doch weniger mit Fremdwörtern umgehen sollte, die die Arbeiter nicht verstehen. Es sollte das Gefühl aufkommen, daß nicht der Student den Arbeiter als notwendiges übel betrachten würde. Die Zeit sei viel zu ernst, um an seine Herkunft zu denken und sich dünkelhaft zu benehmen. Ein neuer Versammlungstermin wurde nicht genannt. – gez. B , KOM.“
    Polizeibericht 7. 12. 1967; Archiv
    263) Artikel>07.12.1967>>FAZ: „Keine Entspannung an der Universität“
    „‘Konzil für zwanzigprozentige Beteiligung der Studenten / Sieben Stunden Teach – in’ – Das Konzil der Johann Wolfgang Goethe – Universität hat gestern beschlossen, die Studentenschaft mit zwanzig Prozent Stimmen an der Konzilssitzung zu beteiligen, in der im Januar über die neue Satzung der Hochschule abgestimmt wird. Die Lehrstuhlinhaber werden vierzig, die Nichtordinarien und die Nichthabilitierten je zwanzig Prozent der Stimmen haben. Das Konzil hat damit der bisher vom Studentenparlament erhobenen Forderung auf zwanzigprozentige Beteiligung der Studenten entsprochen. Das satzunggebende Konzil sollte ursprünglich am 13. Dezember stattfinden, ist aber auf Ende Januar verschoben worden. Vor der Aula in der das Konzil tagte, hielten gestern mehrere hundert Studenten ein Teach – in ab, zu dem der vom Rektor suspendierte Sozialistische Deutsche Studentenbund aufgerufen hatte. Der Aufforderung einiger SDS – Mitglieder, in die Konzilssitzung einzudringen, und die Professoren zu einer Diskussion mit den Versammelten über die studentische Mitbestimmung zu zwingen, wurde nicht gefolgt. Als die Studenten nach der Sitzung die Professoren durch Niedersitzen im Treppenhaus daran hindern wollten, das Gebäude zu verlassen, erklärte der Politologe Iring Fetscher, das Konzil habe sich trotz des massiven Drucks dem es durch die Aktion ausgesetzt worden sei, aus rationalen Gründen für ein zwanzigprozentige Beteiligung der Studenten ausgesprochen. Die Professoren erhielten erst Durchlaß, nachdem der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses Birkholz energisch dazu aufgefordert hatte. – Beim Versuch, die anschließende Sitzung des Senats der Universität zu stören, drang am Abend eine größere Studentengruppe in den Vorraum des Rektorats ein. Die Studenten überrannten den Hausmeister, der die Glastür zum Foyer des Rektorats bewachte, und drangen in die beiden Warteräume vor den Amtszimmern des Rektors und des Prorektors vor. Der Privatausgang des Rektors aus seinem Dienstzimmer zum Senckenberg – Museum hin war verbarrikadiert worden. Um ein Eindringen des SDS – Gefolges – inzwischen war die Zahl der Demonstranten vor der Aula erheblich zusammengeschrumpft – zu verhindern, fand die Senatssitzung hinter verschlossenen Türen statt. – Das Teach – in vor der Aula begann mit drei Forderungen, die der Student Wetzel im Namen des SDS verlas: Zurücknahme der Feststellung des Rektors, die kürzlich erfolgte Störung einer Vorlesung sei eine ‘Einübung faschistischen Terrors’, die Aufhebung der Suspendierung des SDS als Hochschulgruppe und die Einstellung von Disziplinar – und Strafverfahren gegen Studenten, die an dem Go – in bei Carlo Schmid beteiligt waren. – Mit Hilfe einer im Treppenhaus installierten Lautsprecheranlage, die gelegentlich ohne Strom war, wurden dann ‘Aktionen’ zur Demokratisierung der Universität gefordert, um, wie es einer der führenden Sprecher des SDS, Krahl, nannte, ‘nicht vom guten Willen und der Macht der Professoren abhängig’ zu sein. Krahl sagte, die formale Mitbestimmung zu erreichen sei nur eine erste Stufe, sie sei die Voraussetzung für die selbsttätige Lernfreiheit der Studenten, die nicht gewillt seien, daß sich unter dem Druck der ökonomischen Verhältnisse die Hochschule zur Ausbildungskaserne formiere. – Mit zunehmender Schärfe – dabei fielen Sätze wie ‘Die Professoren erweisen sich als entmündigt’ und ‘Der ökonomische Verwertungssinn will das Kulturstudium zum Luxus abstempeln’ – wurde die Stimmung der dichtgedrängt Stehenden in die Richtung auf ein Eindringen in die Aula gelenkt, in der das Konzil seit 15 Uhr tagte. Um 17. 15 Uhr klangen die ersten Sprechchöre mit der Forderung ‘Go – in, Go – in’ auf, zunächst von vernehmbarem Zischen begleitet. Der SDS nutze die Wartezeit, um eine Sammlung für sich zu veranstalten (Wir sind pleite). ‘Die wollen uns aushungern’, hieß es dann kurz bevor der AStA – Vorsitzende Birkholz, der mit zwei anderen Studenten am Konzil teilnahm, aus dem Saal kam und darum bat, die Lautsprecher abzustellen, da sonst eine Beratung des Konzils allein aus akustischen Gründen nicht möglich sei. – Mehrfach wurde der zweite AStA – Vorsitzende Streeck vor die Tür zur Aula entsandt, um sich Einlaß zu verschaffen und die Forderungen des SDS und seiner Anhänger dem Konzil vorzutragen. Er und eine weitere Kommission wurden jedoch nicht eingelassen. – Die anschließenden Demonstrationen vor dem Senat dauerten bis kurz vor zehn Uhr. Die Versammelten forderten Öffentlichkeit der Senatssitzung. Nachdem die studentischen Vertreter aus dem Senat ausgeschlossen waren, erklärte Prorektor Franz, sie könnten wieder zugelassen werden, unter der Bedingung, daß das Foyer der Universität geräumt würde. Das wurde von den Studenten abgelehnt. Der AStA – Vorsitzende Birkholz erklärte daraufhin, er habe sich in der Frage der Mitbestimmung ‘bis an die Grenze des Erträglichen’ auf einen Kompromiß eingelassen. Jetzt sei er nicht mehr kompromißbereit und fordere, wie der SDS, die Drittelparität in allen studentischen Gremien. – Wie der AStA gestern abend erklärte, sind die studentischen Vertreter freiwillig aus dem Senat zurückgetreten. Während der Senatssitzung wurde von einem Assistenten das Angebot gemacht, daß einige Professoren, darunter Professor Fetscher, im Anschluß an die Senatssitzung mit den Studenten im Hörsaal VI diskutieren. Auch dieses Angebot wurde abgelehnt. Die Studenten bestanden auf Öffentlichkeit der Senatssitzung. Als die Sitzung zu Ende war, mußten die Mitglieder des Senats teils über die sitzenden Studenten hinwegsteigen, teils bildeten die Studenten Ketten, um die Professoren am Fortgehen zu hindern und sie zur Diskussion zu zwingen. – Rüegg gab eine Erklärung ab, in der er zusicherte, daß der Entwurf der Universitätssatzung mit allen Änderungsvorschlägen gedruckt und allen Interessenten zugeleitet werden solle, damit er vor dem satzungsgebenden Konzil Ende Januar ausgiebig diskutiert werden könne. An den SDS gewandt, sagte Rüegg, er habe bisher noch keine Antwort auf Briefe erhalten, in denen er diese Studentengruppe aufgefordert habe, ihm mitzuteilen, ob sie bereit sei, sich in Zukunft auf den Boden der Universitätssatzung zu stellen. Krahl vom SDS erklärte abschließend, man werde weiterhin Druck auf die Professoren ausüben. – Morgen um 14 Uhr findet eine außerordentliche Sitzung des Studentenparlaments statt.“
    FAZ, „Keine Entspannung an der Universität“ 7. 12. 1967; Archiv
    264) Artikel>07.12.1967>>FR: „SDS will studentischen Konrektor“
    „Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) an der Johann Wolfgang Goethe Universität verlangt einen ‘studentischen Konrektor’, der dem Rektor und dem Prorektor der Universität gegenüber gleichberechtigt ist. Auf einem vom SDS am Mittwoch veranstalteten’ Teach – in’ forderte der Sprecher des SDS, Wetzel, daß der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) einen neuen Satzungsentwurf vorlege, der diese Forderung enthalte. Diese Satzung müsse außerdem gewährleisten, daß sämtliche Organe der Universität zu einem Drittel mit Studenten besetzt würden und daß Zwangsmaßnahmen der Universitätsverwaltung nicht ohne Zustimmung der Studenten erfolgen können. Das Teach – in des SDS fand zur gleichen Zeit wie eine Sitzung des satzungsgebenden Universitätskonzils statt, in der das satzungsgebende Organ eine 20prozentige Beteiligung der Studenten am Konzil beschloß.“
    FR 7. 12. 1967, „SDS will studentischen Konrektor“; Archiv
    265) Flugblatt>07.12.1967>>(Kontrapunkt, Information Nr.2) ADS November 1968: „Lugbuch, Zur Durchführung der Urabstimmung
    „Die mit den Wahlen zum Studentenparlament vom 11.-15.11.68 anstehende Urabstimmung ist vom ADS beantragt worden, nachdem es die erforderliche Unterstützung von 5 % der Studentenschaft erhalten hatte. – Nun ist die Studentenschaft aufgerufen, zu diesem Antrag auf Aufhebung des Parlamentsbeschlusses vom 28.5.1968 Stellung zu nehmen. – ‘a) Das Parlament begrüßt die Besetzung und Umfunktionierung der Universität einschließlich des Rektorats. – Das Parlament sieht hierin die einzig adäquate Reaktion auf die autoritäre Entscheidung von Rektor und Senat, als radikal konservative Minderheit, die Masse der Studenten und Lehrkräfte vom Universitätsbetrieb auszusperren. Das Parlament sieht in der Entscheidung des Senats den Versuch, die demokratische Notstandsopposition an der Universität Frankfurt bei der Organisation des Widerstandes massiv zu behindern. Das Parlament ruft die Studentenschaft auf, sich an den Seminaren, Aktionen und Agitationen vor den Betrieben in dieser Woche zu beteiligen, in denen die kritische Universität modellhaft antizipiert wird.’ – b) ‘Das Parlament begrüßt, daß die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität während der Dauer der kritischen Universität in Karl-Marx-Universität umbenannt wird. Damit wird die Umfunktionierung der Universität zu einer praktisch politischen Aktionsbasis der kritischen Studenten, Arbeiter und Schüler deutlich.’ – Sie haben die einmalige Gelegenheit, mit Ihrem Votum dem Parlament für die Zukunft klar zu machen, daß es bei seinen Beschlüssen Ihre Interessen zu vertreten hat, nicht die einer radikalen Minderheit. – Wenn Sie der Auffassung sind, daß eine Urabstimmung die demokratische Kontrolle des Studentenparlaments ist, dann werden auch Sie den Aufruf zum Boykott der Urabstimmung als einen Versuch werten, diese demokratische Kontrolle außer Kraft zu setzen. – Geben Sie Ihre Stimme ab, damit eine Beteiligung von 50 % erreicht wird, sonst wird das Ergebnis nicht veröffentlicht. – Wenn Sie für die Aufhebung der Parlamentsbeschlüsse sind, dann geben Sie in der Urabstimmung diesem Antrag Ihre JA-Stimme.“
    Kontrapunkt, Information Nr.2 ADS November 1968; Archiv
    266) Flugblatt>07.12.1967>>AStA u.Gewerkschaftsjugend: „Gegen Notstandsgesetze“
    „Gegen Notstandsgesetze, Gegen Wahlrechtsmanipulation, Gegen Abbau des sozialen Besitzstandes – Jahr Große Koalition – Junge Gewerkschaftler und Studenten rufen auf zu einer Protestveranstaltung zum 1. Jahrestag der Große Koalition. – Vor einem Jahr schlossen sich die bankrotte CDU / CSU und die SPD zur Bildung einer Bundesregierung zusammen. Seitdem gibt es keine parlamentarische Opposition mehr, die groß genug wäre, um ihre Kontrollfunktion wirksam wahrzunehmen. Dies verlangt von uns erhöhte politische Wirksamkeit. Demokratiefeindliche und unsoziale Tendenzen der Regierungspolitik erfordern eine starke außerparlamentarische Opposition. – Wir protestieren – Gegen Notstandsgesetze, – Gegen Wahlrechtsmanipulation – Gegen Abbau des sozialen Besitzstandes – Statt dessen fordern wir: – Mitbestimmung in Betrieben und Universitäten – Ausbau der Bildungswege für alle Bevölkerungskreise – Einschränkung der Rüstungsausgaben – Ein Fackelzug beginnt am Donnerstag, dem 7. Dezember, um 19. 00 Uhr am Opernplatz. Von dort gehen wir zum Gewerkschaftshaus in der Wilhelm – Leuschner – Straße. – Im Großen Saal findet um 20. 00 Uhr eine Kundgebung statt. – Es sprechen: – Hans Michel (DGB Kreis Frankfurt/Main) – Wolfgang Streeck (Allgemeiner Studenten – Ausschuß) – Anschließend offene Diskussion – Veranstalter: Gewerkschaftsjugend im DGB – Allgemeiner Studenten – Ausschuß Frankfurt/Main. – Verantwortlich: Hans Michel, DGB Kreis Frankfurt, Wilhelm – Leuschner – Str. 69; Tel. 230361 – Druck: Hosch GmbH., Ffm.“
    Flugblatt AStA u. Gewerkschaftsjugend 7. 12. 1967; Archiv
    267) Flugblatt>07.12.1967>>AStA: Gegen Notstandsgesetze, Gegen Wahlrechtsmanipulation, Gegen Abbau des sozialen Besitzstandes
    „„1 Jahr Große Koalition – Junge Gewerkschaftler und Studenten rufen auf zu einer Protestveranstaltung zum 1. Jahrestag der Großen Koalition. – Vor einem Jahr schlossen sich die bankrotte CDU/CSU und die SPD zur Bildung einer Bundesregierung zusammen. Seitdem gibt es keine parlamentarische Opposition mehr, die groß genug wäre, um ihre Kontrollfunktion wirksam wahrzunehmen. Dies verlangt von uns erhöhte politische Wirksamkeit. Demokratiefeindliche und unsoziale Tendenzen der Regierungspolitik erfordern eine starke außerparlamentarische Opposition. – Wir protestieren – Gegen Notstandsgesetze, – Gegen Wahlrechtsmanipulation – Gegen Abbau des sozialen Besitzstandes – Statt dessen fordern wir: – Mitbestimmung in Betrieben und Universitäten – Ausbau der Bildungswege für alle Bevölkerungskreise – Einschränkung der Rüstungsausgaben – Ein Fackelzug beginnt am Donnerstag, dem 7. Dezember, um 19. 00 Uhr am Opernplatz. Von dort gehen wir zum Gewerkschaftshaus in der Wilhelm – Leuschner – Straße. – Im Großen Saal findet um 20. 00 Uhr eine Kundgebung statt. – Es sprechen: – Hans Michel (DGB Kreis Frankfurt/Main) – Wolfgang Streek (Allgemeiner Studenten – Ausschuß) – Anschließend offene Diskussion – Veranstalter: Gewerkschaftsjugend im DGB – Allgemeiner Studenten – Ausschuß Frankfurt/Main.“
    Gegen Notstandsgesetze, Gegen Wahlrechtsmanipulation, Gegen Abbau des sozialen Besitzstandes; Archiv
    268) Flugblatt>07.12.1967>>SDS: Aufruf an Frankfurter Arbeiter
    „Kolleginnen und Kollegen! – In der bürgerlichen Gesellschaftsordnung stehen sich zwei Klassen feindlich gegenüber, Kapitalisten und Arbeiter. Das heißt: Nur wenn die Profite hoch sind, zahlt der Unternehmer höhere Löhne, weil er anders keine Leute bekommt. Fallen die Profite, werden die Löhne gekürzt, denn: Im Kapitalismus zählen nur die Profite, der Arbeiter zählt nichts. Die Unternehmer wollten uns weismachen, daß sie mit den Arbeitern an einem Strick ziehen. Arbeiter und Unternehmer ziehen in der Tat an einem Strick, aber in zwei verschiedene Richtungen. Anfang der sechziger Jahre war es mit dem wachsenden Wohlstand der Arbeiter in der Bundesrepublik plötzlich vorbei. Der Grund: Die wachsende Konkurrenz auf dem Weltmarkt drückte die Unternehmergewinne. Die Aufwärtsentwicklung der Wirtschaft wurde gestoppt, ein größeres Warenangebot hätte die Preise heruntergedrückt, die Profite wären weiter gefallen, die Unternehmer hätten weniger verdient. Das durfte nicht sein! Der Stillstand der wirtschaftlichen Entwicklung führte zu leeren Kassen in Bonn. Eine Regierung der Unternehmer, die von Ehrhard, mußte ihren politischen Bankrott anmelden. Anstatt das wirtschaftliche und politische Versagen des kapitalistischen Systems mit allen Mitteln bloßzulegen und eindeutig die Interessen ihrer Wähler aus der arbeitenden Bevölkerung zu vertreten, trat die SPD in die Regierung der Unternehmer ein. Sie half tatkräftig mit, den Bankrott dieses Systems und die Gegensätze zwischen Arbeitern und Unternehmern zu verwischen. Doch damit nicht genug! – Die ‘Regierung der großen Koalition’ machte sich an die Arbeit. Die Unternehmer und ihre Hausdiener, die Sozialdemokraten, versuchten, die Krise auf Kosten der Arbeiter zu überwinden. Da die Unternehmer nicht mehr investierten, wurden die Arbeiter entlassen. Februar 1967: 534 000 Arbeitslose, Juni 1967 : 145 000 Kurzarbeiter. Die ‘konzertierte Aktion’ zwingt die Gewerkschaften zu Gesprächen an den runden Tisch. Ergebnis: Den Unternehmern wurden Profite von 23 % garantiert. Die Preise sollten um 2 % steigen. Die Löhne der Arbeiter sollten um 1, 2 % angehoben werden. – Das war den Unternehmern nicht genug. Dem Lohnstopp folgte der Abbau der übertariflichen Leistungen. Das Realeinkommen der Arbeiter sinkt. Unter Hinweis auf die unsicheren Arbeitsplätze werden die Arbeiter zu höheren Leistungen angetrieben. Aus Angst vor Entlassungen gehen kranke Arbeiter in die Fabriken und ruinieren ihre Gesundheit. Zur gleichen Zeit erhalten die Unternehmer runde 8 1/2 Milliarden Investitionshilfe zu niedrigsten Zinsen. Zu alledem gibt die SPD ihren Segen! Doch damit nicht genug! Die Unternehmer weigern sich weiterhin, diese Gelder zu investieren. Sie wollen mehr. Durch politischen Zwang wollen sie für die Zukunft verhindern, daß die Arbeiter für ihre eigenen Interessen eintreten können. Die lange geplanten Notstandsgesetze sollen mit Hilfe der Sozialdemokraten jetzt verabschiedet werden. Das bedeutet für die nächste Krise: Verbot des Streikrechts, Arbeitszwang, Dienstverpflichtung für Arbeiter. Die Arbeiterklasse soll als politische Kraft ausgeschaltet werden. Aber nicht nur die Arbeiterklasse, die ganze Gesellschaft soll an die Kette des Kapitals gelegt werden. ‘Formierte Gesellschaft’ heißt nichts anderes als totale staatliche Kontrolle des gesellschaftlichen Lebens. Jegliche Opposition soll ausgeschaltet werden. Bei dem Streik in Hanau forderte die Direktion der Dunlop – Werke Polizeieinsatz gegen streikende Arbeiter. Der Oberbürgermeister weigerte sich, die Polizei einzusetzen. Darauf Direktor Schneider von Dunlop: ‘Wenn ein Notstand ausbricht, dann versagt in Hessen die Demokratie!’ Eure Kollegen in Hanau haben begriffen worum es den Unternehmern und ihrer Regierung geht. Ausspruch eines streikenden Gummiarbeiters: ‘Wenn wir uns heute nicht wehren, drehen die uns morgen den Hals ab.’ Wir Studenten spüren die Notstandsmaßnahmen schon heute am eigenen Leib. Auch wir sollen mundtot gemacht werden. Die geplante Studienreform kann nur als ‘Notstandsgesetz für die Universität’ bezeichnet werden. Unser Studium soll in Zukunft einer totalen Kontrolle durch die Bürokratie unterworfen werden. Jeder Student soll ein Fachstudium betreiben, das es ihm ermöglicht, den Unternehmern möglichst bald zu Diensten zu stehen. Jede politische Arbeit, jede Opposition, jede Kritik soll ausgeschaltet werden. Kritik ist Gift für das System. Die Universität soll zu einer ‘Fabrik für Fachidioten’ gemacht werden. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, wird die Uni verlassen müssen. Auch wir Studenten haben begriffen! Unser Kampf richtet sich gegen die totale Formierung und Militarisierung der Gesellschaft zugunsten des Kapitals. Wir kämpfen gegen Notstandsgesetze und staatliche Kontrolle der Universitäten, gegen Einschränkung der Lernfreiheit und politische Zensur. Die Herrschenden reagieren empfindlich! Unsere Demonstrationen werden niedergeknüppelt. Benno Ohnesorg wurde ermordet. Sein Mörder wurde durch die politische Justiz freigesprochen. Fritz Teufel soll einen Stein geworfen haben, er saß Monate im Untersuchungsgefängnis. Die Presse verfälscht unsere Aktionen durch einseitige Berichterstattung. Wir werden als ‘Faschisten’ diffamiert, gerade weil wir gegen den Faschismus kämpfen, den uns die Unternehmer, die Große Koalition und das Parlament durch die Notstandsgesetze bescheren. Die Arbeiterschaft wird von der Springerpresse en die Studenten aufgehetzt. Glaubt ihren Lügen nicht. Die politisch verantwortungsbewußten Studenten und die Arbeiter haben gleiche Interessen. Wir kämpfen gemeinsam gegen Unternehmer, Notstandsgesetze und totale Militarisierung der Gesellschaft. Weil wir kämpfen, werden wir verfolgt. Gegen den SDS laufen weit über 500 Straf – und Ermittlungsverfahren wegen politischer Delikte. Politisch aktive Arbeiter verlieren ihre Arbeitsplätze. Die Sozialdemokraten geben dazu ihren Segen. Wir dürfen nicht länger stillhalten! Gemeinsam mit der Arbeiterklasse kämpfen wir gegen das kapitalistische System. Wir haben von ihm nichts anderes zu erwarten als: gesteigerte Ausbeutung, Arbeitslosigkeit, Notstandsgesetze und Faschismus, Rüstung und Krieg. Organisieren wir den Widerstand! Arbeiter und Studenten gemeinsam nach Bonn! – Sozialdemokraten! Raus aus der großen Koalition! – Gewerkschaften! Raus aus der konzertierten Aktion!“
    Flugblatt SDS 7. 12. 1967, Archiv
    269) Niederschrift>07.12.1967>>Studentenparlament Sitzung: Konzilsbeschluß vom 06.12.1967 und Öffentlichkeit
    „Die Studentenschaft fordert Öffentlichkeit aller Verhandlungen und Entscheidungen der akademischen Gremien und auf allen Ebenen der Universität, d. h. sowohl in den Seminaren und Instituten sowie auch in den Fakultäten, Senat, Konzil, Kuratorium usw. Sie fordern darüber hinaus Mitbestimmung in allen die Universität und das Studium betreffenden Fragen, d. h. zunächst 1/3 Beteiligung in allem zum Teil noch einzurichtenden Gremien der Universität und das Vetorecht ihrer Vertreter, um die Majorisierung der Studenten zu verhindern. Sie ist nicht bereit, sich an unverbindlichen Kommissionen zu beteiligen, solange die 1/3 Beteiligung in den entscheidungsbefugten Gremien nicht gewährleistet ist. Das Parlament fordert alle Vertreter der Studenten in akademischen Gremien auf, zurückzutreten und zieht sofort seine Vertreter aus diesen Gremien zurück, solange die genannten Forderungen nicht erfüllt sind. – Abstimmung: 14 ja – Stimmen, 3 nein – Stimmen – Das Parlament der Johann Wolfgang Goethe – Universität fordert den Rektor auf, den Universitätsrat, Herrn Riehn, wegen seines Verhaltens vor dem Rektorat auf dem Teach – in am 6. 12. 1967 zu entlassen. – Abstimmung: 14 ja – Stimmen, 2 nein – Stimmen. – Das Parlament wählt sofort eine Satzungskommission zur Ausarbeitung einer Alternative zum professoralen Satzungsentwurf. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen: a) Die Stellung des Mittelbaus und seine evtl. Zuordnung zu einer der beiden Gruppen aus der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden; b) die Einrichtung von Instituts – und Seminarräten und studentische Mitbestimmung in unmittelbar das Studium und die Forschung betreffenden Fragen ist zu gewährleisten; c) die Einrichtung von Verwaltungs – und Haushaltsräten um auch bei der Vergabe der Finanzmittel für studentische Interessen mitwirken zu können; d) die sofortige, volle Anerkennung der AfE. Abstimmung: 15 Ja – Stimmen, 1 Enthaltung.“
    Protokoll Sitzung Studentenparlament 7. 12. 1967; Rektorat 410 – 05
    270) Resolution>07.12.1967>>Senatsmitglieder: Gegen „Terror einer radikalen Minderheit“
    „Die unterzeichneten Mitglieder des Senats der Johann Wolfgang Goethe – Universität sind nicht bereit, sich von einer radikalen Minderheit der Studenten terrorisieren zu lassen. Diese radikale Minderheit hat am Mittwoch die Mitglieder von Konzil und Senat in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt und dabei versucht, einseitig orientierte und dirigierte Diskussionen zu erzwingen. Das ist Terror. – 2. Wir sind weder bereit noch befugt, das geltende Recht zu mißachten. Die Organe der Hochschule einschließlich der Studentenschaft und ihrer Organe haben die Gesetze und ihre eigenen Satzungen einzuhalten. Dagegen verstoßende Anträge werden von uns wie bisher so auch in Zukunft zurückgewiesen werden. – 3. Das Konzil der Universität hat in seiner vergangenen Sitzung der Studentenschaft eine 20%ige Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil angeboten, es hat damit einem Wunsch der Studentenschaft entsprochen. Wir erwarten, daß dieses Angebot zu einer sachlichen Debatte und Verabschiedung einer neuen Universitätssatzung führt. Zu diesem Zwecke werden Texte des Satzungsentwurfs in ausreichender Zahl hergestellt werden, sie sollen in Fakultäten und Fachschaften diskutiert werden. – 4. Wir sind bereit, die anstehenden Fragen der Universität unter Einhaltung demokratischer Regeln sachlich zu diskutieren. – Diese Bereitschaft setzt die erklärte Bereitschaft der Diskussionspartner voraus, sich selbst an die Gebote des Rechts und der Fairneß zu halten. – Bernhardt, Franz, Hirsch, Hövels, Lammers, Martienssen, Meinhold, Müser, O ‘Daniel , Rüegg, Wacker, Wiethölter, Wittmann.“
    Resolution Senatsmitglieder 7. 12. 1967; Archiv
    271) Bericht>08.12.1967>>Polizei: Telefonüberwachung Universität durch Unbekannte?
    „Heute, gegen 12. 30 Uhr, rief Herr Grebner von der FR hier an und wollte wissen, ob eine Anzeige bei der Kriminalpolizei vorliegen würde, die eine Telefonüberwachung in der Universität Ffm. zum Gegenstand hatte. Eine Überprüfung bei der Tagebuchstelle, beim 15. K., 16. und 18. K. verlief negativ. Herr Grebner gab an, daß ein Prof. Kuhn die Anzeige erstattet haben will. Von einer Rückfrage bei diesem bat er abzusehen. Geschädigt soll Prof. Frehy sein, dessen Telefon angezapft sein soll. In den Abendstunden, in der Zeit von 17. 30 bis 18. 30 riefen hintereinander Herr Müller von der FAZ, Frau Lorey von der Frankfurter Neuen Presse sowie Herr Hoffmann von der FNP in der Privatwohnung des Unterzeichners an und hatten Fragen zu dem gleichen Gegenstand. Offensichtlich hatte Herr Prof. Kuhn diese Zeitungen angerufen und von diesem Sachverhalt berichtet. Den Zeitungen wurde mitgeteilt, daß bei der Kriminalpolizei Frankfurt/Main keine diesbezgl. Anzeige vorliegen würde. Kurze Zeit später rief Herr Prof. Kuhn in meiner Wohnung an und teilte folgendes mit: Prof. Kuhn, Politikwissenschaftler an der Univ. Ffm., Abtl. Erziehungswissenschaft, will von einigen Mitarbeitern, Namen wollte er nicht nennen, mitgeteilt bekommen haben, daß in dem Gebäude der Abtl. Erziehungswissenschaften in der Sophienstr. (ehemaliges Fabrikgebäude) in einem Verschlag sich Schaltkästen befinden, die geöffnet worden sein sollen. Die von ihm nicht genannten Mitarbeiter wollen festgestellt haben, daß am Donnerstag, 30. 11. 1967, diese Schaltkästen geöffnet worden sein sollen. Der verständigte Techniker der Universität, Herr Tuche ist den Leitungen nachgegangen und will dabei festgestellt haben, daß eine Leitung, die Prof. Freyh gehört, abgebrochen abgerissen, sei und später wieder zusammengeflickt wurde. Prof. Freyh als Dekan der Abtl. für Erziehungswissenschaften habe davon Kenntnis und soll den Kurator Dr. Strobel, verständigt haben, daß 2 Leitungen ‘angekratzt’ seien. Über den Justitiar der Univers., Assessor Riehn, soll der Rektor der Univ., Prof. Rüegg verständigt worden sein. Auf meine Frage, warum er diesen Sachverhalt nicht selbst dem Rektor vorgetragen habe, sagte Herr Prof. Kuhn, daß er diesem nicht unterstellt sei sondern dem Kultusministerium selbst. Er brachte dies in Zusammenhang mit den z. Z. an der Univers. bestehenden Auseinandersetzungen. Hier entstand der Eindruck, daß Herr K. sich der Polizei und der Presse bedienen will, um gegen die Universitätsleitung vorzugehen. gez. .“
    Polizeivermerk 8. 12. 1967; Polizeipräsidium
    272) Brief>08.12.1967>>(Offener) Juristischer Sachbearbeiter Rektorat: Go In Rektorat 06.12.1967
    „Am 7. 12. 1967 hat das Studentenparlament beschlossen, von der Universität meine Entlassung zu fordern. Diesem Beschluß liegt die Behauptung zugrunde, ich hätte eine Studentin mehrfach getreten. Ich stelle unmißverständlich fest: Diese Behauptung ist falsch. Ich wurde im Gegenteil gemeinsam mit zwei Universitätsangestellten gezwungen, der Anwendung unmittelbarer Gewalt zu weichen als ich zusammen mit den Universitätsangestellten versuchte, die Türe wieder zu schließen (siehe den anschließenden offenen Brief). Ich bin befremdet, daß das Studentenparlament, ohne mir Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, einen Beschluß dieser Art faßt. Außerdem weise ich darauf hin, daß mehrere Mitglieder des Studentenparlaments selbst an dem gewaltsamen Eindringen in das Rektorat beteiligt waren (Riechmann, Wolf). Ich werde mich in der rechtmäßigen Ausübung meines Amtes nicht einschüchtern lassen. gez. Riehn„
    Offener Brief Universitätsrat 8. 12. 1967; Archiv
    273) Niederschrift>08.12.1967>>Deutscher Bundestag Sitzung: SDS Gießen u. Hessischer Verfassungsschutz
    „An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages – Betr. : Überprüfung des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes an der Universität Gießen durch den hessischen Verfassungsschutz – Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Picard, Dr. Klebsch und Genossen – Drucksache V/2357 – Namens der Bundesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: – 1. Sind der Bundesregierung Aussagen und Verhaltensweisen des SDS bekannt, wonach er notwendigerweise Gegenstand der Tätigkeit der Verfassungsschutzorgane von Bund und Ländern sein muß? – Es gibt eine große Zahl mündlicher und schriftlicher Aussagen des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) selbst oder seiner führenden Vertreter, aus denen hervorgeht, daß einflußreiche Gruppen im SDS unsere verfassungsmäßige Ordnung aufzuheben, zu ändern und zu stören trachten. Als Beispiele für viele ähnliche Äußerungen seien folgende genannt: – a) Interview des ‘Spiegel’ mit Rudolf Dutschke, Nr. 29(1967 vom 10. Juli 1967, Seite 29: – Frage: ‘Sie sind für die Abschaffung des Parlamentarismus, so wie er heute in der Bundesrepublik besteht?’ – Antwort: ‘Ja ‘. Der SDS erstrebe ein System direkter Demokratie nach Art der Rätedemokratie. – Dutschke ist Mitglied des Politkomitees im Bundesvorstand des SDS und Mitglied des Landesvorstandes Berlin. Er ist zur Zeit der einflußreichste Wortführer im SDS. – b) Flugblatt des SDS Bonn von Anfang Dezember 1967: – ‘Vertrauen Sie nicht länger auf Ihre gewählten Vertreter: das ist sinnlos geworden, seitdem das Parlament nur noch eine vom Monopolkapital lizensierte Schwatzbude ist.’ – d) Resolution der 22. Delegiertenkonferenz des SDS vom 4. bis 8. September 1967 in Frankfurt (Main): – ‘Die Argumentation des Initiativausschusses zur Wiederzulassung der KPD birgt in Ansätzen die Gefahr in sich, allein im Rahmen des Parlamentarismus zu wirken und damit zu vergessen, daß die revolutionäre Theorie der KPD in der Diktatur des Proletariats, ausgeübt durch das kämpferische Proletariat selbst, liegt.’ – d) Flugblatt des SDS Frankfurt von Anfang November 1967: – ‘Da die, welche sich Kommunisten nennen, ihre Pflicht nicht erfüllen, werden wir die unterstützen, die im Kampf wie Kommunisten handeln.’ – e) Erklärung des Bundesvorstandes des SDS zur Protestaktion im Juni 1967 in Berlin: – ‘Das postfaschistische System in der BRD ist zu einem präfaschistischen geworden. Es ist gekennzeichnet von autoritären, als im allgemeinen Interesse liegend mit dem Gemeinwohl gleichgesetzten Leistungsansprüchen, von der Aushöhlung der Demokratie zu einer Fassade, unter der sich rigoros die ökonomische Herrschaft privater Interessen und ihrer politischen Exekutivorgane durchsetzt.’ – F) Peter Schütt, SDS – Funktionär in Hamburg in der ‘Anderen Zeitung’ vom 2. November 1967: – ‘Der verlogenen Parole ‘Seid nett zueinander!’ müssen wir den revolutionären Haß entgegensetzen, daß Mißtrauen an den scheindemokratischen Machenschaften des parlamentarischen Systems und den zersetzenden Zweifel an die Grundrichtigkeit der bestehenden Ordnung.’ – g) Dutschke am 23. November 1967 in der Technischen Universität Berlin: – Falls Teufel verurteilt wird, ‘werden wir Aktionen durchführen, die jenseits des bestehenden Rechts liegen ‘. In diesem Zusammenhang erwähnte Dutschke den Brand des Wiener Justizpalastes im Jahre 1926 und erklärte: ‘Ich sage dies nur als Beispiel, aber jeder soll selbst nachdenken.’ – h) Dutschke am 19. Oktober 1967 an der Freien Universität Berlin: – ‘Ich sehe nicht ganz ein, warum wir plötzlich so tun, als ob wir uns an bestimmte, uns nicht genehme, uns sogar unterdrückende Gesetze halten sollen. Wir haben es gar nicht mehr nötig, uns auf den Boden zu begeben, der nicht mehr der unsere ist.’ – Nach § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl. S. 682) ist es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichten über Bestrebungen zu sammeln, die eine Aufhebung, Änderung oder Störung der verfassungsmäßigen Ordnung oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe zum Ziele haben. Die einflußreichste Gruppe im SDS tritt für eine Abschaffung der parlamentarischen Demokratie ein und erstrebt damit eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die parlamentarische Demokratie ist in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert; sie ist eine unabänderliche Basis unserer verfassungsmäßigen Ordnung (Artikel 79 Abs. 3 des Grundgesetzes). Wer sie zu beseitigen und durch ein Rätesystem oder Anarchie zu ersetzen trachtet, verfolgt verfassungswidrige Ziele. Daraus folgt, daß die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und aller Länder berechtigt und verpflichtet sind, Nachrichten über derartige mit der Verfassungsordnung unvereinbare Bestrebungen im SDS zu sammeln. – 2. Teilt die Bundesregierung daher unsere Auffassung, daß der Hessische Verfassungsschutz pflichtgemäß und rechtmäßig gehandelt hat, als er den Sozialistischen Deutschen Studentenbund wegen seiner gegenwärtigen Zielsetzung, seiner inneren Verfassung und seines Auftretens in der Öffentlichkeit in den Kreis seiner Beobachtungsobjekte einbezog? – In zahlreichen Besprechungen der zuständigen Behörden des Bundes und aller Länder, die in den letzten Monaten über diese Frage stattfanden, bestand Einigkeit darüber, daß die Voraussetzungen der Beobachtungspflicht im Falle des SDS vorliegen. Ob eine besondere Beobachtung der SDS – Gruppe in Gießen geboten ist, muß in erster Linie von den zuständigen Landesbehörden entschieden werden. – 3. Wäre für den Fall, daß die Fragen 1 und 2 bejaht werden, auch eine Beobachtung durch V – Leute rechtlich zulässig? – Die Ämter für Verfassungsschutz sind berechtigt, sich bei der Nachrichtensammlung auch geheimer Informanten zu bedienen. Hierüber besteht Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung. Der Einsatz geheimer Informanten ist vor allem dann notwendig, wenn die zu beobachtende Gruppe ihre verfassungswidrigen Bestrebungen oder einzelne Aktionen im geheimen plant und vorbereitet. Das trifft auch für den SDS zu, der vielfach seine Aktionen geheim vorbereitet und geheime Kontakte zu gleichgesinnten Organisationen im Ausland unterhält. – 4. Teilt die Bundesregierung unsere Besorgnis, daß die kritische Stellungnahme der Hessischen Staatsregierung zur Frage der Beobachtung des SDS durch den Hessischen Verfassungsschutz – falls sie ungerechtfertigt ist – die Wirksamkeit einer verantwortungsvollen Tätigkeit der Verfassungsschutzämter auch der anderen Länder sowie gegen andere mögliche verfassungsfeindliche radikale Gruppen von links oder rechts erheblich beeinträchtigen kann? – Die Erklärung der hessischen Landesregierung habe ich der Presse entnommen. Da nach dem Gesetz vom 27. September 1960 der Bundesminister des Innern für die Koordinierung der Zusammenarbeit der Ämter für Verfassungsschutz untereinander zuständig ist, habe ich den Herrn Hessischen Minister des Innern am 4. Dezember um Erläuterung der Meinung seiner Regierung gebeten. Der Herr Hessische Minister des Innern hat mir am 7. Dezember geantwortet, daß er keine Anhaltspunkte dafür habe, daß die Hochschulgruppe Gießen des SDS verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Er schließt aber nicht aus, daß es im SDS Gruppen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gibt, die der Beobachtung durch die Ämter für Verfassungsschutz bedürfen. – Lücke.“
    Drucksache Bundestag 8. 12. 1967 – V/2379, 5. Wahlperiode; Archiv
    274) Brief>08.12.1967>>(Offener) Universitätsrat: Go In Rektorat 06.12.1967
    „Offener Brief des juristischen Sachbearbeiters des Rektorats der Johann Wolfgang Goethe – Universität – Am 6. Dezember 1967, kurz vor 18 Uhr war das sogenannte ‘Teach – in’ im 1. Stockwerk des Universitätshauptgebäudes beendet. Inzwischen war bekanntgeworden, daß der Senat anschließend im Rektorat der Universität tagen würde. Daraufhin forderte man durch Lautsprecher die Anwesenden auf, das Rektorat im Erdgeschoß zu belagern und notfalls die ‘Öffentlichkeit des Senats herzustellen. Die Glastüre zum Vorraum des Rektorats war verschlossen und wurde von innen von zwei Rektoratsangestellten beobachtet und sollte, wenn Mitglieder des Senats in das Rektorat gelangen wollten, von innen geöffnet werden. Etwa gegen 18. 10 Uhr traf ich vor dem Sekretariat zwei Mitglieder des Senats, die noch zur Sitzung wollten. Ich begleitete die zwei Herren durch die Menschenmenge (etwa 500 Personen) bis zur Eingangstüre, die von innen geöffnet wurde. Ehe die Türe zugezogen werden konnte, griffen zahllose Hände zur Türkante und zur Türklinke, um die Türe nach außen zu öffnen. Die zwei Rektoratsangestellten versuchten sie zu schließen. Ich kam zu Hilfe und faßte über der Türklinke die Türkante an und zog nach innen. Daraufhin hieb man von außen auf meine Finger, um sie zu lösen, zerkratzte sie, schlug auf meine Arme und trat gegen meine Beine. Schließlich wurde ich gemeinsam mit den beiden Angestellten denen es ähnlich erging, von der Türe abgedrängt und der Eingang war geöffnet. Mehrere, mir namentlich bekannte Herren, die in der vordersten Reihe standen, beschwichtigten uns: Man werde nicht eindringen, die Türe müssen jedoch offen bleiben. Etwa um 18. 20 Uhr kam Fräulein Grunenberg, die Vertreterin der Studentenschaft im Senat ist, aus dem Sentatssitzungssaal in den Rektoratsvorraum und rief den Außenstehenden zu, der Senat sei nicht bereit, die Öffentlichkeit der Sitzung herzustellen. Daraufhin schlug Herr Krahl, der in der Vorhalle in der Nähe der Türe stand, den [ ] – Ich weigere mich, diese Vorfälle mit dem verharmlosenden und beschwichtigenden Begriff ‘Go – in’ zu bezeichnen. Hier wurde mit Berechnung psychische und physische Gewalt eingesetzt. Anmerkung: Bezeichnend für die angebliche Rationalisierung der Diskussion ist eine öffentliche Bemerkung von Fräulein Grunenberg während der geschilderten Vorgänge: ‘Ich habe kein Bedürfnis, in den Scheißsenat zurückzukehren.’ – II. Zur Veranschaulichung der Diffamierungsmethoden zitiere ich noch folgenden Brief des Chauffeurs des Rektors Bopp der Universität an den SDS vom 30. 11. 1967, der bis jetzt nicht beantwortet wurde: ‘In einem am 21. November 1967 von Ihnen herausgegebenen Flugblatt behaupten Sie: ‘Sein Chauffeur fungierte als private Geheimpolizei und fotografierte beteiligte Studenten.’ Diese Behauptung wurde in verschiedenen Tageszeitungen wiedergegeben. Ich stelle fest, daß diese Behauptung falsch ist. Das könnten verschiedene Zeugen beweisen. Richtig ist lediglich, daß ich vor der fraglichen Vorlesung am 20. November 1967 mich im Hörsaal VI aufhielt, um in einer der hinteren Reihen 6 Plätze für den Rektor und die Dekane der Fakultäten freizuhalten. Schon bevor Prof. Dr. Carlo Schmid die Vorlesung begann, verließ ich den Saal. Von diesem Zeitpunkt an hielt ich mich nur in der Vorhalle zum Hörsaal auf, wo ich mich mit Angestellten der Universität unterhielt und darauf achtete, daß die dortigen großen Klappfenster nicht geöffnet wurden. Einen Fotoapparat trug ich nicht bei mir, konnte also auch nicht fotografieren. Ich fordere Sie deswegen auf, spätestens 3 Tage nach Empfang dieses Schreibens Ihre falsche Behauptung in gebührender Weise richtigzustellen, d. h. durch Hinweise auf Flugblätter, Anschläge und Richtigstellung gegenüber der in Frage kommenden Tageszeitungen, wobei Sie dafür zu sorgen hätten, daß diese Richtigstellungen in der Tat veröffentlicht werden. Im übrigen erwarte ich, daß Ihr Mitglied Fräulein Antonia Grunenberg sich mir gegenüber persönlich entschuldigt und sich der Richtigstellung persönlich anschließt, weil sie am 24. November 1967 während der Podiumsdiskussion nochmals ausdrücklich die genannte Behauptung öffentlich bestätigte: Als der Rektor der Johann Wolfgang Goethe – Universität, Prof. Dr. W. Rüegg, darauf hinwies, es sei lächerlich, zu behaupten, ich hätte fotografiert, rief Frl. Grunenberg: ‘Die Behauptung ist richtig. Es gibt einen Zeugen!’ Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht befriedigend reagieren, werde ich andere Wege finden, um Ihre Diffamierung richtigzustellen.’ – Ich bitte die Leser dieses offenen Briefes, sich über solche Methoden selbst ein Urteil zu bilden.“
    Offener Brief Universitätsrat 8. 12. 1967; Rektorat 431 – 01
    275) Bericht>09.12.1967>>Polizei: Angebliche Telefonüberwachung Universität
    „Tatortbericht – Betr. : Angeblich angezapfte Telefonleitung bei der erziehungswissenschaftlichen Abteilung der Universität Frankfurt, Sophienstraße 1. Am 9. 12. 1967, gegen 14. 00 Uhr, wurde im Hause Sophienstraße 1 – Abteilung Erziehungswissenschaft der Universität Frankfurt/M: . – durch den Vertreter der Deutschen Bundespost Herrn Begemann, Tel. : 54219, durch den Leiter für fernmeldetechnische Belange bei der Universität Frankfurt/M. Herrn Tuschè und durch den Unterzeichner festgestellt, daß keinerlei Anzeichen vorhanden sind, daß Telefonleitungen angezapft wurden. Die Zuleitungen zu den Telefonanschlüssen zu den Telefonapparaten des Herrn Professor Freyh wiesen keinerlei Beschädigungen auf. Die Telefonapparate von Herrn Professor Freyh sowie die dazugehörigen Anschlußbuchsen wurden ebenfalls überprüft. Auch hier ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte, daß die Leitungen angezapft oder Abhöranlagen installiert waren. Die Genehmigung zur Überprüfung der Telefonleitungen von Herrn Kurator Thümen vor. Zu dem Vorfall am 30. 11. 1967 erklärte Herr Tuschè, daß die Türe zum Verteilerkasten, der sich im Zimmer 423 – Fachschaftsraum des ‘AStA – befindet, offen stand. Der Anschluß zum Telefonapparat von Herrn Professor Freyh sei unterbrochen gewesen. Die Ursache dieser Störung ist nach Meinung von Herrn Begemann und Herrn Tuschè ein ganz normaler Drahtbruch, zumal die Verteileranlage völlig veraltet ist. Die Türe des Verteilerkastens war zum damaligen Zeitpunkt mit einer einfachen Verriegelungsanlage, die mit jedem Vierkantschlüssel zu öffnen ist, gesichert. Aufgrund dieses Vorfalls wurde die Türe zum Verteilerkasten mit einem BKS – Schloß gesichert. Bei diesem Verteilerkasten handelt es sich um eine universitätseigene Anlage, für die die Bundespost nicht zuständig ist. An einer zweiten Verteileranlage im gleichen Raum, für die die Bundespost zuständig ist, wurden keine Veränderungen festgestellt.“
    Polizeibericht 9. 12. 1967; Polizeipräsidium
    276) Brief>11.12.1967>>H.Staude an Rektor: Diskussion Faschismusvorwurf
    „Magnifizenz, Der Ausdruck ‘Einübung faschistischer Methoden’, den Sie in bezug auf das Verhalten des SDS bei der Vorlesung von Herrn Carlo Schmid sowie in einem Ihrer Rundschreiben gebrauchten, und der in der Presse gebracht wurde, ist von SDS begreiflicherweise hart angegriffen, aber auch von einigen Kollegen als nicht zutreffend zurückgewiesen worden. Als eines der ältesten Mitglieder des Lehrkörpers, das sowohl die Revolution 1918/1919, als auch den Naziumsturz 1932/33 sehr bewußt miterlebt hat, möchte ich Ihnen nur sagen, daß nach meinem Dafürhalten, basierend auf der Erfahrung jener Jahre, dieser Ausdruck durchaus gerechtfertigt ist. In den Jahren 1918 – 20 – die Unruhen unter der Bevölkerung und auch unter der Studentenschaft dauerten länger als die eigentliche Revolution, das heißt der Übergang des Kaiserreichs in die Republik – ist es nach meiner Erinnerung nie vorgekommen, daß Studenten in die Kollegs unliebsamer Professoren, die als deutschnational verrufen waren, gezogen sind und den Vorlesungsbetrieb störten. Das blieb den Nazi vorbehalten, dem NS – Studentenbund bzw. SA und SS Rabauken. Diese haben nicht nur bei Juden dadurch demonstriert, daß sie die Vorlesung verhinderten, sondern auch bei Professoren, die als liberal ‘Verschrien’ waren, bei denen sie durch Zwischenrufe, Verlangen von Erklärungen, Geschrei, den normalen Vorlesungsbetrieb störten (ich denke hier gerade an Prof. Kessler, der kurz nach dem Januar 1933 Leipzig verlassen mußte, und nach Istanbul ging). Es waren das durchaus die Methoden, wie sie der SDS auch jetzt anzuwenden beliebt. Da also in der Methode gegenüber damals kein Unterschied besteht, und man 1933 unter allen Umständen von faschistischen Methoden sprechen muß, erscheint mir Ihre Feststellung absolut richtig zu sein. Ich bin durchaus der Meinung, daß Studenten berechtigte Forderungen haben, aber ich meine, daß sie diese auf sinnvollere Weise vertreten können, und ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß viele der Kollegen sie bei Ihrem gerechtfertigten Anliegen unterstützen werden. Mit den besten Empfehlungen Ihr sehr ergebener Prof. Dr. H. Staude.“
    Schreiben H. Staude 11. 12. 1967; Rektorat 431 – 01. M. 3
    277) Pressemitteilung>11.12.1967>>AStA; asta information Dezember 1967: „Presseerklärung AStA Frankfurt,“
    „Betrifft: Parlamentsbeschluß vom Donnerstag, dem 7. 12., über die Vertretung der Studenten im Satzungsgebenden Konzil der Universität Frankfurt im Januar. – Der Beschluß des Studentenparlaments der Universität Frankfurt am Main vom Donnerstag letzter Woche hat in der Öffentlichkeit zu Mißverständnissen geführt. Nachdem das Konzil der Universität am Mittwoch eine Beteiligung der Studenten von 20 Prozent am Satzungsgebenden Konzil beschlossen hatte, entstand der Eindruck, damit seine die Forderungen des Studentenparlaments erfüllt worden. – Das Studentenparlament hatte vor einiger Zeit beschlossen, daß die Studentenvertreter bei einer Beteiligung von unter 20% auf keinen Fall am Satzungsgebenden Konzil teilnehmen würden. Gleichzeitig wurde damals beschlossen, daß nach wie vor die Forderung nach Drittelparität (je ein Drittel Studenten, Professoren und Mittelbau) aufrecht erhalten wird. – Nachdem das Konzil am Mittwoch beschlossen hatte, die Studenten mit 20% zu beteiligen, bekräftigte das Studentenparlament seinen bereits vor einiger Zeit gefaßten Beschluß, auf der Drittelparität zu bestehen. Entgegen der in der Öffentlichkeit verbreiteten Meinung hat das Studentenparlament noch nicht darüber beschlossen, ob die Studentenvertreter bei einer nur 20%igen Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil im Januar teilnehmen werden. Das Studentenparlament wird seinen Entschluß von der Entwicklung der Diskussion zwischen Studenten und Professoren abhängig machen, bisher ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. – In diesem Zusammenhang ist noch anzumerken, daß die Vertreter der Drittelparität bei den letzten Wahlen zum Studentenparlament die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten und schon daher die Mehrheit der Studentenvertreter einen Auftrag sich für die Drittelparität einzusetzen hat.“
    asta information Dezember 1967, „Presseerklärung AStA Frankfurt, 11. 12. 1967 „; Archiv
    278) Pressemitteilung>11.12.1967>>Rektor: Bericht über Gespräch von Mitgliedern der Medizinischen Fakultät und SDS
    Am Dienstag, den 12. 12. 1967, diskutierten Medizinstudenten der klinischen Semester mit Prof. Dr. Hövels, dem Leiter der Universitäts – Kinderklinik, dem stellvertretenden AStA – Vorsitzenden Streeck, Fachschaftsvertretern und Vertretern des SDS. Außerdem waren anwesend der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Wacker, die Professoren Käser und Harbauer und Assistenten der Universität – Kinderklinik. – Folgende Gesichtspunkte der weitgespannten Diskussion verdienen hervorgehoben zu werden: Die Mehrheit der Anwesenden war mit dem Sprecher der Medizinischen Fachschaft, cand. med. Meyer, der Meinung, daß die Mindestforderung von 20% Studentenvertretern im satzungsgebenden Konzil nicht einfach auf ein Drittel erhöht werden könne. Denn die Studentenschaft mache sich als Verhandlungspartner unglaubwürdig, wenn sie eine alte Verhandlungsbasis, nachdem diese inzwischen im satzungsgebenden Konzil akzeptiert wurde, verlasse. Deswegen wurde die Mitteilung des 2. AStA – Vorsitzenden Streeck begrüßt, daß der Beschluß des Studentenparlaments in diesem Punkt offenbar mißverstanden worden sei. Er interpretierte ihn dahingehend, daß man zwar insgesamt eine Drittelbeteiligung anstrebe, es sei jedoch durchaus möglich, daß sich die Studentenschaft am satzungsgebenden Konzil auf der Basis des Angebotes von 20% beteilige. – Wie inzwischen bekannt wurde, hat das Studentenparlament am Dienstag diese Interpretation durch Mehrheitsbeschluß gebilligt. – Entscheidend sei es, und darin stimmten fast alle Beteiligten überein, der Anregung von Rektor und Senat zu folgen und den Satzungsentwurf in gemeinsamen Veranstaltungen von Fakultäten und Fachschaften in öffentlicher Diskussion gründlich zu beraten. Diese Diskussionen erscheinen nach Meinung von Prof. Hövels dringend notwendig. Es habe sich zum Beispiel gezeigt, daß die Durchführung der geforderten paritätischen studentischen Mitbestimmung in Instituten und Kliniken bei den Studenten noch nicht bis in die letzten Konsequenzen, besonders auch in personeller Hinsicht, durchdacht worden sind. Auch wurde die Meinung vieler Medizinstudenten, daß zur Mitbestimmung über Angelegenheiten der medizinischen Forderung in erster Linie Sachverstand gehöre, als Antwort auf eine gegenteilige Vorstellung deutlich artikuliert. – Über die endgültige studentische Mitbestimmung an akademischen Gremien gingen die Meinungen ebenso weit auseinander wie über die Rolle der Universität als politische Institution. Übereinstimmung herrschte jedoch in dem Punkt, daß eine verantwortliche und wirksame Beteiligung der Studentenschaft an der akademischen Selbstverwaltung ebenso notwendig sei wie die der Assistenten und Nichtordinarien. Durch Akklamation der meisten Zuhörer wurde das Schlußwort von Prof. Hövels begrüßt: – Es sei sinnvoller, das Ziel einer Neuordnung der Universität auf dem Wege der Evolution anzustreben als mit Methoden, die auch Gesetzesübertretungen in Kauf nehmen würden.
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    279) Brief>12.12.1967>>Naturwissenschaftliche Fakultät an Rektor: Gegen Eingriffe der Exekutive
    „Ew. Magnifizenz! – Die Naturwissenschaftliche Fakultät bittet den Rektor, dem Präsidenten des Hessischen Landtags mitzuteilen, daß Konzilsmitglieder aus der Naturwissenschaftlichen Fakultät befürchten, daß die durch das Hochschulgesetz begründete satzungsrechtliche Souveränität des Konzils durch Äußerungen der Exekutive faktisch eingeschränkt worden ist. – Insbesondere waren inzwischen Vertreter der Studenten in der Lage, bei der Begründung ihrer Beschlüsse über die ‘Bedingungen’ für ihre Mitarbeit im satzungsgebenden Konzil sich auf Erklärungen des Kultusministers und des Ministerpräsidenten berufen zu können. – Die Naturwissenschaftliche Fakultät bittet das gesetzgebende Parlament darauf hinzuwirken, daß das von ihm beschlossene Hochschulgesetz unbehindert ausgeführt werden kann. Magnifizenz sehr ergebener gez. Hartmann.“
    Schreiben Naturwissenschaftliche Fakultät an Rektor 12. 12. 1967; Rektorat 150 – 04
    280) Pressemitteilung>12.12.1967>>Hövels: Diskussion Medizinstudenten mit Hochschullehrern wegen Mitbestimmung
    „„Am Dienstag, den 12. 12. 1967, diskutierten Medizinstudenten der klinischen Semester mit Prof. Dr. Hövels, dem Leiter der Universitäts – Kinderklinik, dem stellvertretenden AStA – Vorsitzenden Streeck, Fachschaftsvertretern und Vertretern des SDS. Außerdem waren anwesend der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Wacker, die Professoren Käser und Harbauer und Assistenten der Universität – Kinderklinik. – Folgende Gesichtspunkte der weitgespannten Diskussion verdienen hervorgehoben zu werden: Die Mehrheit der Anwesenden war mit dem Sprecher der Medizinischen Fachschaft, cand. med. Meyer, der Meinung, daß die Mindestforderung von 20% Studentenvertretern im satzungsgebenden Konzil nicht einfach auf ein Drittel erhöht werden könne. Denn die Studentenschaft mache sich als Verhandlungspartner unglaubwürdig, wenn sie eine alte Verhandlungsbasis, nachdem diese inzwischen im satzungsgebenden Konzil akzeptiert wurde, verlasse. Deswegen wurde die Mitteilung des 2. AStA – Vorsitzenden Streeck begrüßt, daß der Beschluß des Studentenparlaments in diesem Punkt offenbar mißverstanden worden sei. Er interpretierte ihn dahingehend, daß man zwar insgesamt eine Drittelbeteiligung anstrebe, es sei jedoch durchaus möglich, daß sich die Studentenschaft am satzungsgebenden Konzil auf der Basis des Angebotes von 20% beteilige. – Wie inzwischen bekannt wurde, hat das Studentenparlament am Dienstag diese Interpretation durch Mehrheitsbeschluß gebilligt. – Entscheidend sei es, und darin stimmten fast alle Beteiligten überein, der Anregung von Rektor und Senat zu folgen und den Satzungsentwurf in gemeinsamen Veranstaltungen von Fakultäten und Fachschaften in öffentlicher Diskussion gründlich zu beraten. Diese Diskussionen erscheinen nach Meinung von Prof. Hövels dringend notwendig. Es habe sich zum Beispiel gezeigt, daß die Durchführung der geforderten paritätischen studentischen Mitbestimmung in Instituten und Kliniken bei den Studenten noch nicht bis in die letzten Konsequenzen, besonders auch in personeller Hinsicht, durchdacht worden sind. Auch wurde die Meinung vieler Medizinstudenten, daß zur Mitbestimmung über Angelegenheiten der medizinischen Forschung in erster Linie Sachverstand gehöre, als Antwort auf eine gegenteilige Vorstellung deutlich artikuliert. – Über die endgültige studentische Mitbestimmung an akademischen Gremien gingen die Meinungen ebenso weit auseinander wie über die Rolle der Universität als politische Institution. Übereinstimmung herrschte jedoch in dem Punkt, daß eine verantwortliche und wirksame Beteiligung der Studentenschaft an der akademischen Selbstverwaltung ebenso notwendig sei wie die der Assistenten und Nichtordinarien. Durch Akklamation der meisten Zuhörer wurde das Schlußwort von Prof. Hövels begrüßt: – Es sei sinnvoller, das Ziel einer Neuordnung der Universität auf dem Wege der Evolution anzustreben als mit Methoden, die auch Gesetzesübertretungen in Kauf nehmen würden.“
    Pressemitteilung Hövels 12. 12. 1967; Archiv
    281) Brief>13.12.1967>>B. an Universitätsrat: Reaktion auf Ladung zur Anhörung Disziplinarverfahren
    Sehr geehrter Herr Riehn, Ihren vom 24.11. datierten Brief mit Ihrer Ladung zum 12.12. erhielt ich am 11.12. Da Sie mir durch die um 2 Wochen verzögerte Absendung Ihres Schreibens kaum Zeit ließen, Sie darüber zu informieren, daß ich nicht kommen würde, antworte ich erst heute. – Ich sehe keinen Grund, mich gemäß eines Gesetzes vom 29.5.1879 zu verantworten. Mit dem Go – in bei Prof. Carlo Schmid zielten wir auf eine Veränderung der tradierten Hochschulstruktur; die Erwartung, mich aufgrund von Regelungen genau dieser überholten Struktur zu verantworten, ist absurd. – Allerdings bin ich, im Gegensatz zu den Hütern dieser fossilierten Universität, durchaus bereit und in der Lage, mein Verhalten zu begründen und zu verantworten. Da fast ausschließlich Studenten ernsthafte Konsequenzen aus der Einsicht in der Reformbedürftigkeit der Hochschule gezogen haben und eine Veränderung aktiv anstreben, da fast ausschließlich Studenten sich in Diskussionen die Möglichkeit erarbeiteten, mein Verhalten und das meiner Kommilitonen, das Teil dieser Versuche der Veränderung ist, zu beurteilen, stehe ich jenen gern zur Begründung und Verantwortung meiner Teilnahme an dem Go – in zur Verfügung. Sollte also das Studentenparlament oder eine studentische Versammlung es für notwendig halten, mich zur Rechenschaft zu ziehen, werde ich vor diesen Gremien gern erscheinen. – Bitte setzen Sie sich mit Herrn Klein, dem Präsidenten des Studentenparlaments, in Verbindung. Er dürfte Sie über mögliche Wege informieren können. – Mit vorzüglicher Hochachtung – B.B.“
    Schreiben B. an Universiätsrat 13. 12. 1967; Archiv
    282) Brief>13.12.1967>>Universitätsrat an Rausch: Androhung einer Verleumdungsanzeige
    „Sehr geehrtes Fräulein Rausch! Dem von Ihnen verfaßten Flugblatt vom 11. 12. 1967 entnehme ich, daß Sie die Studentin sind, die behauptet, ich habe sie getreten. – Meiner öffentlichen Stellungnahme vom 7. 12. 1967 habe ich kein Wort hinzuzufügen. – Ich fordere Sie auf, die falsche Behauptung und Ihre im Flugblatt aufgestellten Angaben, die ebenfalls unwahr sind, zu unterlassen und sie zu widerrufen. Sollten Sie dies innerhalb von 3 Tagen nach Empfang dieses Schreibens nicht getan haben, werde ich gegen Sie Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung erstatten. (§§ 186, 187. 187a StGB). – gez Riehn Assessor.“
    Schreiben Universitätsrat an Rausch 13. 12. 1967; Rektorat 451 – 08
    283) Flugblatt>13.12.1967>>H.H.Hirsch: Gegen AStA
    „An alle noch klar denkenden Studenten – Kommilitoninnen und Kommilitonen! – Der nachfolgende Text ist eine Leseprobe aus der schriftlichen Stellungnahme des AStA zum ‘Go in’ in die Vorlesung von Carlo Schmid am 20. Nov. 1967, die ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehlen möchte: – Daß die Universität veraltet, erstarrt, unzeitgemäß sei, ist ein Gemeinplatz, Verzweiflung über ihre offenbare Unfähigkeit, sich zu reformieren, ergreift immer mehr Studenten. Darüber, was zu tun sei, hat studentische Politik allerdings das allgemeine Einverständnis aufgekündigt. Aktionen wie das bei Prof. Carlo Schmid sind Bestandteil einer studentischen Praxis, die nicht mehr bei Beanstandungen der mangelnden technischen Effizienz der Hochschulen stehen bleibt, sondern diesen Begriff von Effizienz selbst in die Kritik einbezieht. Damit kritisiert sie Tendenzen zur Effektuierung des Lehrbetriebs, durch welche die Wissenschaft zum Produktionsfaktor im entfalteten Kapitalismus werden soll. Dies zielt auf die Inhalte von Forschung und Lehre, d. h. auch ihre möglichen emanzipatorischen Potenzen. Währenddessen umgreift ein gesamtgesellschaftlicher Formierungsprozeß Wissenschaft als gesellschaftliche Tätigkeit, indem er sie außerwissenschaftlichen Interessen dienstbar macht. Der verhängnisvolle Zusammenhang zwischen Universität als Produktionsstätte hochqualifizierter Arbeit, zwischen Herrschaft, Großwirtschaft, Rüstung, militärischer und ziviler Forschung usw. ist es, der zerbrochen, mindestens aber sichtbar gemacht werden soll. In diesem Kontext kann Abstinenz der Wissenschaft von politischer Praxis – eine Abstinenz, durch die sie jederzeit Werkzeug in den Händen vom Machteliten werden kann – innerhalb einer durch Notstandsgesetze paralysierten parlamentarischen Demokratie eine erneute widerstandslose Gleichschaltung begünstigen: – begünstigt sie tendenziell heute schon. Wissenschaft wird zum Herrschaftsinstrument, wenn sie nicht kritisch über ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen nachdenkt, wenn sie Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis nicht verschweigt oder verleugnet, sondern im Gegenteil bewußt herstellt. Eine Wissenschaft, die sich für grundsätzlich unpolitisch hält, ist ebenso politisch wie jede andere, nur daß sie es nicht merkt.’ – Kommilitoninnen und Kommilitonen! Dieser Absatz bildete die Einleitung des Schreibens. Dem Inhalt nach stellt er ein politisches Bekenntnis der Schreiber dar. Es ist schwer, aus dem phrasenreichen Wortgeklingel klug zu werden. Wenn der AStA Tendenzen zur Effektuierung des Lehrbetriebes kritisiert, durch welche die Wissenschaft zum Produktionsfaktor im entfalteten Kapitalismus werden soll, so habe ich mir das übersetzt daß er gegen alle Bemühungen ist, Lehrmethoden von größerer Wirksamkeit einzuführen, um eine höhere Ausbeute an berufstüchtigen Akademikern zu erzielen. In der Medizin und in den Naturwissenschaften haben wir gerade in dieser Aufgabe einen wesentlichen Teil der Studienreform gesehen. Warum ist auch der Zusammenhang zwischen der Universität als Produktionsstätte hochqualifizierter Arbeit und der Großwirtschaft oder der zivilen Forschung verhängnisvoll? Er muß zerbrochen werden, heißt es! Dieser Zusammenhang ist die Grundlage unserer gegenwärtigen und zukünftigen Existenz, sowohl des ganzen Volkes als auch jeder Einzelperson. Wissen die wortgewaltigen Schreiber der Epistel nicht, daß auch sie es nur diesem Zusammenhang zu verdanken haben, daß sie sich unbehindert von materieller Not ganztägig ihrem Hobby, dem politischen Extremismus hingeben können. Die Zahl der Extremisten ist klein, ihre Häufigkeit ist naturgemäß am größten unter den Studenten, die sich schon vom Studium her mit politischen und soziologischen Fragen beschäftigen. Bei diesen Studenten ist das Theoretisieren und Praktizieren politischer Ideologien und politischer Kampfmethoden gewissermaßen Fachstudium. Bedeutet das aber automatisch, daß ihre Vorstellungen mit den Vorstellungen der Frankfurter Gesamtstudentenschaft identisch sind? Ich wende mich daher an alle, die bisher ihre Zeit darauf verwendet haben, ihr Fachstudium zu verfolgen. Prüfen Sie bitte Ihre politische Einstellung und überlegen Sie sich, wieweit sie sich mit dem politischen Programm des gegenwärtigen AStA identifizieren. Prof. Dr. med. H. H. Hirsch, Chirurg – Wahlsenator der Nichtordinarien.“
    Flugblatt Prof. H. H. Hirsch 13. 12. 1967; Archiv
    284) Flugblatt>13.12.1967>>RCDS: Gegen SDS
    „Nicht allein der SDS sorgt sich um den Bestand der Demokratie in der Bundesrepublik, sondern auch der RCDS. Allerdings sieht der RCDS die Gefahren für die Demokratie nicht bloß auf der äußersten Rechten, sondern auch auf der äußersten Linken. So erscheint uns für jede Demokratie die Argumentation und das Verhalten des SDS im Folgenden bedenklich: 1. Der SDS will, daß sich jeder Mensch politisch betätigt. Der RCDS hält eine solche allgemeine politische Betätigung auch für wünschenswert, aber utopisch, es sei denn, die politische Betätigung wird durch staatlichen Zwang erreicht, wie es die Praxis ‘sozialistischer’ und faschistischer Diktaturen ist. Dies jedoch ist eine Verletzung der Menschenrechte. 2. Der SDS erkennt nur noch ‘weißen’ Terror. Beispiel: SDS – Mitglied Trautwein erklärte anläßlich der Unterschriftensammlung zum sog. Manifest der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze die Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni durch sowjetisches Militär für rechtmäßig, da diese Maßnahmen durch Brandstiftung provoziert worden seien. Auf die Entgegnungen, daß er dann einen Einsatz der Bundeswehr im ‘inneren Notstand’ befürworten müsse, antwortete er, daß das etwas anderes sei, das drüben wäre ein sozialistischer Staat! Der RCDS wendet sich gegen jeden Terror! 3. Der SDS will bei der ‘Demokratisierung der Hochschule’ die studentische Vollversammlung politische Entscheidungen treffen lassen. Eine Menschenmenge trifft ihre Entscheidungen meist nicht rational, sondern sie ist durch Agitatoren manipulierbar (vgl. die Rede des Demagogen Goebbels im Sportpalast)! Der RCDS fürchtet, daß der SDS dies auch weiß und für seine politischen Ziele nutzen will, eine Befürchtung, die durch die Bemerkung des Herrn Krahl vor dem Studentenparlament verstärkt wird, daß man dem SDS beim Carlo Schmid höchstens taktische Fehler vorwerfen könne, das nächste Mal werde man mit Kadern in solche Veranstaltungen gehen, damit die versammelten Studenten ‘richtig’ reagieren. Darüber hinaus halten wir die Methoden der ‘actions directes’ nicht einmal für sozialistisches, sondern für anarchistisches Gedankengut. Der Begriff wurde von Proudhon vor über 100 Jahren geprägt. Die diesen Begriff anwandten, waren Anarchisten, die im krassen Gegensatz zu Marx und Lenin standen.“
    Flugblatt 13. 12. 1967 RCDS; Archiv
    285) Rundschreiben>13.12.1967>>Rektor an Dekane und Direktoren: Verteilung von Entwürfen Universitätssatzung
    „Der Entwurf der neuen Satzung steht nunmehr in ausreichender Zahl zur Verfügung. Ich bitte den Herrn Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften sowie die Herren Direktoren der Institute, Seminare und Kliniken, möglichst umgehend den Bedarf in ihrem Bereich (einschließlich der Studenten) ermitteln und die erforderliche Stückzahl beim Rektorat in der Zeit von 10 bis 12 Uhr abholen zu lassen. Einzelstücke des Satzungsentwurfs sind ferner beim Pförtner am Haupteingang der Universität erhältlich. – Zusatz für die Medizinische Fakultät – Sie erhalten durch direkte Auslieferung an das Medizinische Dekanat zunächst 2000 Exemplare mit der Bitte um Verteilung in Ihrem Bereich. [ ]“
    Rundschreiben Rektor an Dekane 13. 12. 1967; Archiv
    286) Verfügung>13.12.1967>>Rektor gegen Krahl: Hausverbot wegen Beteiligung am Eindringen in das Rektorat am 06.12.1967
    „Sehr geehrter Herr Krahl!’ Durch Schreiben vom 29. 11. 1967 wurde Ihnen mitgeteilt, daß Sie aus der Liste der Studierenden gestrichen worden sind, da Sie sich nicht für das Wintersemester 1967/68 zurückgemeldet haben. Sie sind also nicht mehr Studierender der Johann Wolfgang Goethe – Universität. – Trotzdem haben Sie am 6.12.1967 an dem vom SDS ausgelösten rechtswidrigen sogenannten ‘Teach – in’ und am Eindringen in das Rektorat teilgenommen. – Ich verbiete Ihnen deswegen, in Zukunft das Universitätsgelände zu betreten. Sollten Sie dieses Verbot nicht beachten, werde ich in jedem Fall Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen. – In Vertretung gez. Franz – Prorektor.“
    Schreiben Rektor an Krahl 13. 12. 1967: Hausverbot; Archiv
    287) Brief>17.12.1967>>Arbeiter an Rektor: Zum Universitätsaufruhr
    „„Magnifizenz! Verehrter Herr Professor Rüegg! – Ich bin Arbeiter 57 (mit Schreibmaschine ja) – ich habe heute schon viel geschrieben, übersehen Sie bitte anfangs die Fehler, die ich eben gemacht habe, soll gleich besser werden! – Sache also: Universitäts – Aufruhr und Vibration im Volk. – Heute erhaschte ich noch die letzten zehn Minuten des Frankfurter Gesprächs, mit Ihnen, Kultusminister Schütte, Student Streeck. Sie haben sich, wie ich den Eindruck hatte, und soweit ich richtig beurteilen kann, gut gehalten, und für die Sachte gut gehalten. In dem Punkt Ordinarien bleiben Sie ohne zu deklinieren fest ordinierend Richtung einhaltend verfochten gegen einen verflüchtigenden (erfahrungsgemäß) fragwürdigen Parlamentarismus. Das hat mich und gewiß noch mehr erfreuend beruhigt. – Ich setze an den Herren Professoren als falsch an: Man gewinnt keinen Respekt, wenn man Studenten welche aufgewiegelt, taktisch gerissen wie Schießhunde auf Schwächen luxen, keine oder falsche Lehren (Vorbilder) gibt; auch Schwächen genannt. – Die Professoren ließen sich auf Einladungen ein, welche in englisch ausgegeben wurden. Go – in, Sit – in. Hier war grundsätzlich schon Persönlichkeit zu zeigen, die gewissen Studenten an die Kandare des Richtigen zu bringen, daß man das nicht durch Verweigerung berichtigte und folgte, war Courage – abkaufen – lassen. Ja, man nimmt es heute leicht mit der Infizierung des Englischen, das sind eben die Löcher! – Wenn Dutschke von Manipulierungen spricht, spricht er das aus was viele unter Unbehagen ausdrücken und was wer nicht stumpf ist jeder wohl fühlt und ändern möchte, Dutschke mit Wort, – was wie ich gehört habe ein Akademiker sogar als Praxis zum Heil der ‘Gesellschaft’ empfahl, – bezeichnet nur die Machart näher. Mit dem aber beweist er , daß er einem inneren Entwurf zur Wiederherstellung der Norm und der Ausmerzung in seinen Taten jetzt und künftig folgen wird, wo man nur mithelfen muß. – Von jeher an den Universitäten hat die Jugend Leben verwesen wollen das Spitzweg – Bücherwurm – Verhalten liegt ihr nicht, an allem teilnehmen auch an der Politik des Landes der Reichen ist erst das Leben mit entspannender Abwechslung und gelehriger Vielseitigkeit, Wachstum, Übung. – Genauso isoliert wie die Studenten (einflußlos) sind ja wir das Volk in unserer (rühmlichen) repräsentativen Demokratie. (Womit wir alle nach Stich und Faden überfahren wurden und werden). Es wird Zeit, daß aus der Jugend fähige Kerle aufsteigen und den alten Säckeln in alten, nämlich geistig logisch korrupten Tafeln auf die Finger sehen bzw. sie verjagen, bevor das Reich restlos verhökert, das Volk restlos verhunzt wird! Wozu brauchen wir denn dann noch Universitäten?“
    Schreiben Arbeiter an Rektor 17. 12. 1967; Archiv
    288) Flugblatt>18.12.1967>>Rektor: „An Alle!“
    „An alle! – Teach – in, Sit – in, SDS, Drittelparität, Ordinarienuniversität, Fachidioten – das ist ein Teil der zur Zeit gängigen Vokabeln, die aus bestimmten Richtungen als allgemeingültige Weisheiten feilgeboten werden und für den Außenstehenden die derzeitige Situation unserer Universität kennzeichnen. Die Vokabeln werden kräftig untermalt. Am 20. November 1967 wurde die Vorlesung von Professor Carlo Schmid unterbrochen und gestört. Am 21. November 1967 wurde Ähnliches in der Vorlesung von Professor Fetscher versucht. Für den 24. November 1967 war eine Podiumsdiskussion vereinbart. Statt einer Diskussion wurden Anklagereden gehalten und von einem lautstarken Publikum akustisch begleitet. Am 27. November 1967 folgte eine Teach – in genannte Szene vor dem Rektorat. Am 6. Dezember 1967 wurde versucht, das Konzil der Universität mit Lärm unter Druck zu setzen. Konzilsmitglieder wurden körperlich behindert. Am Nachmittag und Abend desselben Tages wurden ultimative Forderungen an den Senat gestellt, seine Sitzung wurde gestört, seine Mitglieder wurden umstellt und angepöbelt. Dieses äußere Bild unserer Universität ist falsch. Unterdessen gehen die Vorlesungen, Übungen und Seminare fast ungestört weiter, auch wenn die Teilnehmer von Kommilitonen, die offenbar zum Teil die Mühen eines Fachstudiums scheuen, als Fachidioten apostrophiert werden. Zahlreiche Mitglieder dieser Universität sind im Einverständnis mit dem Senat der Auffassung, daß gegenüber der Unsachlichkeit und Unwahrhaftigkeit der meisten Angriffe eine eingehendere Information als bisher erforderlich ist. Zu diesem Zweck sollen in zwangloser Reihenfolge diese Nachrichten aus der Johann Wolfgang Goethe – Universität erscheinen. Wir bitten um Mitarbeit.“
    Aufruf(Flugblatt)Rektor 18. 12. 1967; Archiv
    289) Flugblatt>18.12.1967>>Rektor: „Die Situation!“
    „Die Situation! – Die Universität Frankfurt steht vor einer Herausforderung, aber es ist nicht so sehr die Herausforderung durch den SDS, der ja trotz aller Publizität, die er erfährt und sich verschafft, nur eine Minderheit darstellt, sondern vielmehr durch die Frage nach ihrer eigenen inneren Struktur. Es wäre töricht, zu glauben, die Problematik, vor der unsere Universität steht, sei nur in ihr entstanden oder von ihr verursacht. Auf der ganzen Erde demonstrieren heute Studenten und verfechten leidenschaftlich die unterschiedlichsten Ziele. In den Vereinigten Staaten demonstrieren sie gegen den Vietnam – Krieg. In Deutschland gegen die Pläne für die Notstandsgesetzgebung. In Indonesien stellten sie sich an die Spitze von antikommunistischen Massakern. Offenkundig liegen dieser weltweiten Bewegung auch weltweite und vielfältige Ursachen zugrunde. Heute studiert überall an den Universitäten eine Generation, die erst nach dem Kriege aufgewachsen ist. Für ihre Eltern stellten in dieser Zeit heftige internationale Gegensätze oder Zwang zu raschem Wiederaufbau alles andere in den Schatten. Sie überdeckten entscheidende Aufgaben der Gegenwart und hemmten ihre Lösung. Für die neue Generation bedeuten Anti – Kommunismus, Anti – Kapitalismus im Osten und Anti – Imperialismus in den Entwicklungsländern nicht mehr dasselbe wie für ihre Eltern. Jedenfalls reichen solche Schlagworte offensichtlich nicht aus, um die drängenden Aufgaben der Gegenwart zu bewältigen. Von jeher war zwar das Studium nur ein Durchgangsstadium für den einzelnen, aber ein entscheidendes. Studierende sind Erwachsene, die jedoch allzuoft noch sozusagen auf der Schulbank sitzen. Ist es unverständlich, daß das Konflikte schafft? Je kritischer und engagierte sie sind, desto weniger können sie sich mit dieser Situation zufriedengeben. Stärker noch als anderswo hat in der Bundesrepublik die Nachkriegsentwicklung Probleme verdrängt. Dem Zusammenbruch des Dritten Reiches ist eine wirklich tiefgreifende geistige Auseinandersetzung nicht gefolgt. Die Tagesprobleme schienen überwältigend. Engagement wurde gering, Skeptizismus hoch schätzt. Ausschlaggebende Aufgaben blieben ungelöst, ja sogar uneingestanden. Sie endlich anzufassen war mit ein Grund der Großen Koalition in Bonn. Andererseits schien durch sie praktisch auch die parlamentarische Opposition weitgehend aufgehoben. Damit wurde für viele theoretisch und prinzipiell politisch Interessierte das Problem der Demokratie in radikaler Weise zur Diskussion gestellt. Fragen, zum Beispiel der Ostpolitik, die bis dahin als Tabu betrachtet worden waren, traten nun hervor. All das trägt ohne Zweifel heute zu der Bewegung unter den Studierenden bei. Gewiß ist an dieser Bewegung auch ein gut Teil internationale Mode, Sturm und Drang, manchmal auch nur Gaudium. Agitatoren mischen sich ein. Für die Universität als Ganzes entscheidend jedoch ist die Tatsache, daß die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erneut aufgeworfene Frage nach der Reform der Hochschulen in wesentlichen Punkten ungelöst auf der Tagesordnung stehengeblieben ist. Auch dafür gibt es viele Gründe. Neben den alles verdrängenden Weltgegensätzen und Tagesfragen des Wiederaufbaues liegt die Grundproblematik wohl darin, daß an und in der Universität Wissenschaft und Ausbildung für Berufe ein besonders kompliziertes Verhältnis eingehen müssen. Es stehen einander gegenüber Lehre und Ausbildung zum Teil für Massenberufe und für rasch anschwellende Studentenzahlen, andererseits Lehre und Forschung in manchmal hochspezialisierten, in ständiger Bewegung begriffenen und eng begrenzten Fachgebieten, die den Forscher ganz und ungeteilt erfordern. Beidem muß die Universität Rechnung tragen, beides löst sich nicht durch einfache Formeln, schon gar nicht durch Teach – In und Sit – in. Damit ändert man nichts, sondern schafft nur Fronten und neue überflüssige Konflikte. Die Universität als Ganzes darf sich dadurch nicht von ihrer sinnvollen Weiterentwicklung ablenken lassen. Gewiß hat auch die Frankfurter Universität an dieser entscheidenden Aufgabe manchmal nur herumlaboriert. In immer weniger Fächern ist die unmittelbare Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden noch in den überlieferten Formen möglich. Sowohl die Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden wie die Struktur des Lehrkörpers und das Verhältnis zwischen Professoren, Dozenten und Assistenten bedürfen dringend der Reform. Die Vorstellung jedoch von der reaktionären und autoritären Ordinarien – Universität ist naiv und eine grobe Verzerrung. Schwerlich gibt es irgendwo ein weiteres Spektrum von Ansichten und Standpunkten als im Lehrkörper einer Universität. Dasselbe gilt für die Studentenschaft. Das braucht uns nicht daran zu hindern, im Grunde zu begrüßen, daß das Hochschulgesetz des Hessischen Landtags und die Unruhe vieler Studenten die Dinge in Bewegung gebracht haben. Wir dürfen uns nur nicht zu falschem Handeln verleiten lassen. Demonstrieren und pseudorevolutionäres Agitieren mögen hervorragend geeignet sein, um die Aufmerksamkeit zu wecken. Konkrete Aufgaben werden so nicht gelöst. Am wenigsten helfen persönliche Anwürfe. Die Reform der Hochschule kann nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten verwirklicht werden. Dazu möchten wir alle Studentinnen und Studenten, alle Kolleginnen und Kollegen aufrufen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die weitere Beratung der Satzung in den Gremien der Universität. Aber dafür und für die Zukunft brauchen wir nicht überspitzte Halbwahrheiten oder verzerrende Klischees, sondern sachliche Information und Diskussion. Zuschriften und Stellungnahmen bitte an die Pressestelle der Universität.“
    Flugblatt (Aufruf) Rektor 18. 12. 1967; Archiv
    290) Brief>19.12.1967>>(Offener) SDS an den Senat: Einladung zum Teach In am selben Tag
    „Bundesinnenmister Lücke erklärte: ‘Die Überwachung des SDS ist rechtmäßig.’ Die Tätigkeit des SDS sei auf den Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung gerichtet und er bereite Aktionen vor. – Der Senat der J. W. Goethe Universität wirft dem SDS vor, er mißachte die Spielregeln universitären Demokratie und übe Terror aus. – Lücke wie der Senat kehren die Verhältnisse um: – Lücke, indem er Kritik an den Notstandsvorbereitungen der Bundesregierung als verfassungsfeindlich diffamiert, der Senat, indem er die öffentliche Diskussion verweigert und es den Studenten zum Vorwurf macht, wenn sie ohne ihn öffentlich vor dem Rektorat diskutieren. Die Diffamierungen von Seiten des Innenministeriums und der Universitätsbürokratie sind der geplante Versuch, von eigenen undemokratischen Bestrebungen abzulenken. – Seit Jahren besteht der SDS auf Öffentlichkeit sämtlicher Diskussionen. Seit Jahren plant der SDS alle seine Aktionen öffentlich. – Innenminister Lücke will selbst mehr als 80 Artikel des Grundgesetzes ändern. – Die Bundesregierung hat sich 8 Jahre lang geweigert, ihre Notstandsvorbereitungen öffentlich zu diskutieren. – Über 20 Jahre weigerten sich Konzil und Senat, ihre Sitzungen öffentlich zu halten. – Auf seiner Sitzung am 6. 12. 1967 lehnte es der Senat ab, mit den versammelten Studenten über die Universitätssatzung und das SDS – Verbot zu diskutieren. – Den auf dem Teach – in versammelten Studenten wurde vorgehalten, sie verletzten die Spielregeln der universitären Demokratie. Diese Spielregeln aber sind ohne die Studenten zustandegekommen und werden, wenn die Studenten nach öffentlicher Diskussion verlangen, als Unterdrückungsinstrumente gegen sie verwendet. Universitäre Demokratie besteht heute in geheimen Senatssitzungen – universitäre Spielregeln ermöglichen die Disziplinierung der Studenten. – Der Senat bekundet in seiner öffentlichen Erklärung die Bereitschaft zur Diskussion innerhalb der ‘Gebote des Rechts und der Fairneß ‘. – Wir geben dem Senat die Gelegenheit, seine Diskussionsbereitschaft unter Beweis zu stellen. – Wir fordern den Senat auf zu einer öffentlichen Diskussion über die Mitbestimmung der Studenten in der Universität und über seinen Terrorvorwurf gegenüber den Studenten, die Diskussion erst in Gang brachten. – Wir laden ein zu einem Teach – In am Dienstag, den 19. Dezember. – Mit vorzüglicher Hochachtung. – SDS – Gruppe Frankfurt.“
    Offener Brief SDS an den Senat 19. 12. 1967; Archiv
    291) Brief>19.12.1967>>Universitätsrat an S.: Einstellung disziplinarische Voruntersuchungen
    „Schon am 12. 12. 1967 habe ich Ihnen mündlich versichert, die gegen Sie eröffnete disziplinarische Voruntersuchung sei eingestellt worden, weil Sie nicht an dem sogenannten ‘Go – in’ am 20. 11. 1967 beteiligt gewesen sind. – Der Form wegen bestätige ich diese Einstellung zusätzlich durch diesen Brief. Hochachtungsvoll gez. Riehn.“
    Schreiben Universitätsrat an S 13. 12. 1967; Rektorat 451 – 08
    292) Flugblatt>19.12.1967>>Pressestelle Universität (Professor Hirsch: Gegen Aufruf SDS zum Teach In am selben Tag
    „Der SDS lädt erneut zum Teach – in. Er gibt damit freundlicherweise ‘dem Senat die Gelegenheit, seine Diskussionsbereitschaft unter Beweis zu stellen ‘. – Die neue Ladung und die früheren Vorgänge machen es für jeden klar: Der SDS will allein bestimmen, wann diskutiert wird, wo diskutiert wird, worüber diskutiert wird, von wem diskutiert wird, vor welchem Publikum diskutiert wird, und ob überhaupt diskutiert wird. – Es gibt auch außerhalb des SDS, auch in der ‘reaktionären Professorenschaft’ viele, die zur Diskussion bereit sind. Nur haben sie die offenbar antiquierte Vorstellung, daß Diskussionspartner zunächst das besprechen und sich darüber einigen müssen, was der SDS allein bestimmen will. Und es gibt auch die Ansicht, der SDS repräsentiere nicht die Studentenschaft, eine Diskussion solle daher auch von anderen Gruppen getragen werden. Alles antiquierte Vorstellungen? Und vielleicht trotzdem demokratisch? Jedenfalls müßte man sachlich darüber sprechen. – Aber vielleicht will der SDS keine sachliche Diskussion, mit sachlichen Argumenten? Entsprechende Versuche sind bisher nicht bekannt geworden. Kann man auf dem Markt lauter schreien? Der SDS will ja auch selbst bestimmen, was Terror ist – so daß Nötigungen, Hausfriedensbruch, Demagogie dann kein Terror sind, wenn der SDS beteiligt ist. Es ist immer die andrer Seite, die erpreßt und unterdrückt. Armer SDS? Arme Universität! – Der SDS lädt erneut zum Tanz. Wehe dem, der ihm einen Korb gibt, denn damit verweigert er die Herstellung der Öffentlichkeit. Auch was das ist, bestimmt der SDS. – Trotzdem sollte man sich keinem Diktat beugen. – Für die Pressestelle. – Hirsch.“
    Flugblatt Pressestelle Universität 19. 12. 1967; Archiv
    293) Flugblatt>19.12.1967>>SDS: „Beleuchtung von Zusammenhängen“
    „Ein Geist geht um an der Universität – es ist der Geist der Denunziation und des administrativen Terrors. Er soll all jene einschüchtern, die die Vertretung der Interessen der Studentenschaft über die Einhaltung formaler akademischer Spielregeln stellen. – Die Geschichte der U. S. : U. S. ist unpolitisch: er gehört keiner Gruppierung an, an Aktionen war er nie beteiligt. Irgendeine Theorie von Hochschule, Politik und Gesellschaft besitzt er nicht. ; zu Tagesfragen hat er sich von Fall zu Fall geäußert, oft auch kritisch. Das konnte auch bedeuten, daß er Politik und Praxis studentischer Gruppen öffentlich billigte. Eben diese seine kritische Autonomie hat genügt, den Verdacht der Administration auf ihn zu lenken. Jedenfalls hat Herr Henkel (Assistent am Seminar für Didaktik der Geschichte und Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Hochschulgemeinschaft) aus – vielleicht systematisch aufgefangenen? – Gespächsfetzen und Recherchen – wer hat ihn damit beauftragt? – einen Verdacht der Teilnahme von U. S. am konstruiert. – Er hat den Justitiar der Universität auf diesen ‘Fall’ hingewiesen. u. S., der am in keiner Weise beteiligt war, erhielt eine Vorladung, die ihm unterstellt, aktiv an den Aktionen des SDS teilgenommen zu haben. Inzwischen hat Herr Henkel ‘mit Schrecken’ bemerkt, daß sich seine sachdienlichen ‘Mitteilungen’ zu einem massiven Verdacht gegen U. S. ausgewachsen haben. Sein Erschrecken hatte einen guten Grund: u. S. hatte nämlich dem Justitiar, der sich weigerte seinen Informanten zu nennen, mit einer Verleumdungsklage gedroht. Daraufhin hat sich Herr Henkel bei U. S. entschuldigt und bekundet, er werde alles tun. um die Einstellung des schwebenden Verfahrens gegen U. S. zu erreichen. – Bis heute hat U. S. noch keinen schriftlichen Einstellungsbeschluß erhalten. – U. S. bemüht sich um ein Studium und ein Stipendium in den USA. die Vergabe und die Aufenthaltsgenehmigung hängen unter anderem von den Resultaten der Routineuntersuchung durch die CIA und die Gesundheitsbehörde ab. Bei der Allergie der Amerikaner gegen Tbc und alles was links sein könnte, sind die Pläne von U. S. schwer gefährdet. – Wir behaupten daher: 1. Die Hergabe von Teilen des Lehrkörpers zur Denunziation ist keineswegs zufällig, sie ist System. – 2. Die bedenkenlose Verwertung von beliebigen Informationen zu Einleitung disziplinarischen Maßnahmen dient der Markierung und Einschüchterung der kritikfähigen Studenten. – 3. Die Androhung administrativer Repressalien gegen die Exponenten der studentischen Bewegung und jeden potentiellen Sympathisanten schafft eine Atmosphäre des Mißtrauens, fördert das Spitzeltum und ist jener Terror, den die Herrschenden den Studenten vorwerfen. – PS: Ein zweiter Fall kann mit Namen genannt werden. Weitere fünf Kommilitonen sollen denunziert worden sein. Der SDS fordert alle Betroffenen auf, sich bei ihm zu melden.“
    Flugblatt SDS 19. 12. 1967; Archiv
    294) Flugblatt>19.12.1967>>SDS: „Drittelparität nur in Diktatur?“
    „Drittelparität nur in Diktatur? – Rektor Rüegg:’ Insofern sind ihre Interessen nicht zu vergleichen mit irgendeinem Industriebetrieb, und aus diesem Grunde ist überhaupt nur schon die Rede von einer Drittelparität, ist, wenn man ‘s genau untersucht, ist nicht verständlich. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß es auf der ganzen Welt nur einen südamerikanischen Staat gegeben hat, in dem die Studenten mit etwas über 30 % vertreten waren. Das war aber eine Diktatur und es gibt auch jetzt noch einen kleinen südamerikanischen Staat, in dem die Studenten so stark beteiligt sind. Sonst, und insbesondere in den demokratischen Ländern spricht kein Student und spricht niemand davon, daß Studenten ähnlich wie das nur bei Arbeitnehmern oder etwa gar in einem parlamentarischen Modell in einem bestimmten Proporz beteiligt sein sollten. Wir sind der Auffassung, daß die Gliederung der Universität nach der Mitverantwortung aller Personengruppen an der körperschaftlichen Selbstverwaltung erfordert, jedoch nach den Prinzipien einer qualitativen Repräsentation. Das kann durchaus sich dann in Größenordnungen bewegen, die etwa zwischen 15 und 20 % liegen, wie es die hessische Landesregierung für vernünftig erachtet. – Kultusminister Schütte:’ Ich will mich noch ganz kurz beziehen auf das, was Magnifizenz Rüegg gesagt hat. Ob im Funktionszusammenhang, im System unserer Universität 20 oder 33 % demokratisch sind, und ob daß, je höher der Anteil der Studenten sei, eine Neigung zur Diktatur bestünde, das würde ich also dahingestellt sein lassen. Ich glaube, die Studenten sind auf diese Drittelforderung, auf dieses Modell gekommen, weil wir immer intensiv gefragt haben, was stellt ihr euch eigentlich unter Demokratisierung vor? Ich selbst habe auch immer gesagt, das Modell der parlamentarischen Demokratie läßt sich ja nicht ohne weiteres, jedenfalls nicht formal, auf die Universität übertragen. Da gibt ‘s ja z. B. die formale Mitgliedschaft zum, die gekorene Mitgliedschaft zum Senat, und das ist ja grad ‘kein demokratisches Phänomen. So ist es also zu dieser Drittelung gekommen. – löst die Fakultäten auf! – AStA – Vorsitzender Streeck: ‘Aber ich wollte eigentlich darauf hinaus, weshalb eigentlich nun diese Drittelparität – Forderung? nun, das hat in Deutschland einen ganz konkreten historischen Hintergrund. Die deutsche Universität, und das ist glaube ich das Entscheidende, ist derartig erstarrt, derartig in ihren alten Formen versteinert und verfestigt, daß es keine andere Möglichkeit gibt, so meinen wir, eine effektive und sinnvolle Umstrukturierung der Universität durchzusetzen, als dadurch, daß man die Entscheidungsprozesse innerhalb der Universität soweit öffnet, daß auch diejenigen, die unmittelbar an den Zustand der Universität leiden, nämlich die Studenten, daß auch diejenigen ihr Interesse in die Entscheidungsgremien hineintragen können und dort effektiv vertreten können. Diese 33 1/3 sind kein Selbstzweck, sondern sie sind dazu da, von innen her unter Bewahrung der sog. und vielzitierten Hochschulautonomie – und da würde Magnifizenz Rüegg wahrscheinlich mit mir einig sein, daß man die doch wohl zu bewahren hätte – unter Bewahrung dieser Hochschulautonomie die Reform der Hochschule, die Anpassung an die Gegebenheit einer sozialen Demokratie zu beschleunigen. Z. B. die Fakultäten: wir fordern die Drittelparität, sind aber der Ansicht, daß diese Fakultäten in sich ein gänzlich überholtes Instrument der Steuerung von Forschung und Lehre sind. Wir würden meinen, daß man diese aufzulösen hätte und an ihre Stelle Abteilungen setzen sollte, in die dann wiederum die alten Institute integriert würden. Innerhalb dieser Abteilungen könnte sich dann ein demokratischer Interessenausgleich zwischen Lehrenden und Lernenden und zwischen dem Mittelbau abspielen[ ].“
    Flugblatt SDS 19. 12. 1967; Archiv
    295) Flugblatt>19.12.1967>>SDS: „Heute Teach – in Kritische Universität“
    „Eine Hochschulreform nur mit den Studenten, nicht gegen die Studenten erfolgen. – Trotz erklärter Bereitschaft des Senats zu einer Diskussion über Hochschulpolitik rettet er sich in Ausflüchte, wenn es Ernst wird. Die Ordinarien sind nicht willens und offenbar nicht fähig, in rationaler Diskussion ihren Herrschaftsanspruch in der Universität zu legitimieren. Zum Vorwand dient ihm die Diffamierung aktiver Studentengruppen als terroristisch. Terroristisch seien sie, weil sie nach 20 Jahren systematisch hintertriebener Hochschulreform demonstrativ und provokativ endlich eine Demokratisierung Universität erzwingen wollen. – Der SDS hat bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit den vielfältigsten demokratischen Mitteln die Entscheidungsgremien der Universität zu einer Darlegung ihrer Konzeption von Hochschulreform vor den Studenten aufgefordert. Er tat dies erneut nach den Ereignissen der letzten Konzils – und Senatssitzung und lud vor einer Woche den Senat zu einer Veranstaltung über Hochschulreform ein. – Auf diese Einladung antwortete die Pressestelle des Rektors und denunzierte eine solche Veranstaltung als Versuch des SDS, allein über Form und Inhalt einer Diskussion über Hochschulreform bestimmen zu wollen. – Wir stellen fest: der SDS diskutiert mit wem auch immer und worüber auch immer, – aber unter einer Voraussetzung: in aller Öffentlichkeit. – Die Unfähigkeit professoraler Fachidioten, endlich die Universität selbst zum Gegenstand der Forschung zu machen, wird dadurch dokumentiert, daß der Rektor erklären läßt: ‘Aber vielleicht will der SDS keine sachliche Diskussion, mit sachlichen Argumenten? Entsprechende Versuche sind bisher nicht bekannt geworden.’ Seit 7 Jahren liegt eine ausführliche Schrift des SDS zur Demokratisierung der Universitäten vor. Prof. v. Friedeburg bezeichnete sie bei der Veranstaltung mit dem Kultusminister Schütte und Rektor Rüegg als die fundierteste Untersuchung, die nach dem Krieg überhaupt vorgelegt wurde. Aber: der Senat kennt sie nicht und weil er sie nicht kennt, hat der SDS keine Argumente. – Wir fordern den Senat noch einmal auf, sich einer demokratischen Diskussion der Hochschulreform und der studentischen Opposition an der Universität zu stellen. – Wir laden sie zu einem Teach – in ‘Kritische Universität’, heute Abend, Dienstag, 19. 00 h, Hörsaal VI. – Brecht die Diktatur der Ordinarien!“
    Flugblatt SDS 19. 12. 1967; Rektorat 431 – 01
    296) Flugblatt>19.12.1967>>SDS: Aufruf zum Teach In am selben Tag, wegen Demokratisierung Universität, u.a.
    „Der Senat hat angeboten, ‘jeder Zeit’ mit den Studenten zu diskutieren. Wir nehmen den Senat beim Wort und geben ihm die Gelegenheit, seine Diskussionsbereitschaft unter Beweis zu stellen. Teach – in, Dienstag 19 Uhr, Hörsaal VI – Teach – in – Seit zwanzig Jahren demonstrieren unsere Professoren ihre Unfähigkeit, die Probleme der deutschen Universität vernünftig zu lösen: – statt vernünftiger Lehrveranstaltungen repressive Zwischenprüfungen – statt vernünftiger Studienbedingungen Numerus Clausus und Zwangsexmatrikulation – statt Diskussion der gesellschaftlichen und politischen Relevanz von Wissenschaft im Lehrbetrieb Verbot politisch aktiver Gruppen und Disziplinarverfahren gegen politisch aktive Studenten – statt Schaffung einer demokratischen Universität verkrampfter Legitimationsversuch feudaler Institutspotentaten – 2000 demonstrierende Studenten machten Rektor und Senat klar, daß eine neue Satzung in der Öffentlichkeit diskutiert werden muß. Der Versuch der Ordinarien, per Satzungsdekret den unhaltbaren Zustand der Universität und ihre irrationalen Machtpositionen zu stabilisieren, muß durch öffentliche Diskussion verhindert werden. Eine studentische Satzungskommission versucht, Vorschläge zu erarbeiten, die die Demokratisierung der Universität und die Berücksichtigung studentischer Interessen gewährleisten sollen. Sie wird ihre ersten Thesen zur – Demokratisierung der Universität – Mitbestimmung am Arbeitsplatz: in den Instituten, Vorlesungen und Seminaren – Strukturreform: Abschaffung der Fakultäten und Bildung von Abteilungen – Strategie zur Durchsetzung dieser Forderungen auf dem Teach – in zur Diskussion stellen.“
    Flugblatt SDS 19. 12. 1967; Archiv
    297) Bekanntmachung>20.12.1967>>Öffentlichkeitsausschuß Studentenparlament: Zum Thema „Kritische Universität“ am 19.12.1967“
    „Universität und Gesellschaft – Gestern abend: Teach-in des SDS; es versammelten sich über 1000 Studenten und einige Professoren zum Thema ‘Kritische Universität’. Durch sein Nichterscheinen dokumentierte der Senat erneut, daß er trotz seiner Zusage nicht bereit ist, sich den Studenten in einer öffentlichen Diskussion zu stellen. Den versammelten Studenten erschien es unmöglich, Einzelbestimmungen der Satzung zu diskutieren, ohne vorher das Verhältnis von Universität und Gesellschaft zu reflektieren: Hatte sich das Wirtschaftswachstum während des sogenannten Wirtschaftswunders hauptsächlich auf extensive Ausnutzung der Arbeitskraft gestützt, so wurde anfangs der 60 – er Jahre die verfehlte Nachkriegspolitik der Bundesregierung, exemplifiziert an der völlig versäumten Reform des gesamten Bildungswesens, offenkundig. So zielen die Vorschläge zur Hochschulreform – in Wissenschaftsratsempfehlungen und Dahrendorf – Gutachten – darauf ab, die Produkte an wirtschaftlichen einsetzbaren wissenschaftlichen Arbeitskräften zu forcieren. Der Output an wissenschaftlichen Fachkräften soll erhöht werden. Zur Steigung der Effizienz des Hochschulbetriebes sind Disziplinierungsmaßnahmen notwendig (numerus clausus, Zwischenprüfungen, Zwangsexmatrikulation). Disziplinierung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene mittels Notstandsgesetzgebung entspricht der Disziplinierung der Studentenschaft an der Universität. – II. Qualität der Mitbestimmung – Die gegenwärtige Situation zeigt, daß studentische Mitbestimmung an der Selbstverwaltung der Hochschule auf Gnadenerweise von professoraler Seite reduziert ist. Von dieser Seite wird den Delegierten der Studenten ihre Funktion zugewiesen: ‘Eure Waffe ist die Überzeugungskraft. Stellt unter Beweis, daß ihr sachlich argumentieren könnt, dann lassen wir uns überzeugen und werden zumindest Teile eurer Vorschläge in unsere Praxis miteinbeziehen.’ Solange es keine qualitativ eindeutige Mitbestimmung (Drittelparität) gibt, ist Mitbestimmung reduziert auf die Argumentation einzelner Studenten und betrifft ansonsten (d. h. in Instituten und Seminaren) nur die Erledigung bürokratischer Aushilfstätigkeiten. Mitbestimmung muß ausgedehnt werden auf die unmittelbaren Interessen der Studierenden am Arbeitsplatz selbst. Erst diese paritätische Mitbestimmung auf jeder Ebene der Universität ist eine wirklich demokratische. – III. Gesellschaftlicher Bezugsrahmen der Einzelwissenschaften – Für jede Wissenschaft stellt sich die Frage, wieweit sie zur Aufrechterhaltung irrationaler Herrschaft beiträgt oder ob sie sich als Mittel zur Befreiung des Menschen von unbegriffenen Gewalten versteht. – Das würde z. B. für die Mitglieder der juristischen Fakultät die Erkenntnis bedeuten, daß die politischen Inhalte des Rechts aus ihrem Studium verdrängt werden, was die Juristen des Dritten Reiches zu willfährigen Handlangern der faschistischen Diktatur gemacht hatte. Indem die Ausbildung reduziert wird auf Einübung reiner Subsumtionsvorgänge, die es dem Studenten unmöglich machen, eine Beziehung zu den Inhalten des Lehrstoffes herzustellen, erweist sich auch die heutige juristische Ausbildung als Produktion beliebig verwendbarer Exekutionsapparate jedweder Herrschaftswillens. So bezeugt das bestandene juristische Staatsexamen sowohl die Funktionsfähigkeit wie die gelungene Anpassung an den unausgesprochenen Herrschaftswillen, der sich in den Gesetzen manifestiert. Unter dem Schein reiner Rechtsprechung setzt sich das Interesse der wirtschaftlich Herrschenden um so besser durch. Das wird unter anderem evident an der durch das BArbGer. praktizierte Rechtsprechung zum Streik. Hier erscheint der Streik als Störung des Betriebs und damit gleichsam als Sabotage am Gemeinwohl statt als legitimes Kampfmittel der abhängig Arbeitenden. – Ähnliche Probleme stellen sich bei den Naturwissenschaftlern. So sind z. B. in den USA 2/3 bis 3/4 aller Naturwissenschaftler unmittelbar oder mittelbar mit Rüstungsprojekten beschäftigt. Analog dazu stellt sich in den Erziehungswissenschaften die Notwendigkeit, die Zusammenhänge zwischen Gesellschaft und Erziehung in systematischer und historischer Sicht zu reflektieren. Ein über diese Zusammenhänge nicht aufgeklärter Lehrer verpaßt die Chance, seine Schüler aus den Zwängen herauszuführen, in welche die Gesellschaft sie bringt. Aufgabe eines Lehrers ist es nicht, den Schülern mangels Reflexion eine heile Welt vorzugaukeln, sondern sie mit den Begriffen auszustatten, die sie instand setzen, sich mit den wahren Verhältnissen auseinanderzusetzen. – IV. Forderungen – 1) Die Funktion des jeweiligen Wissenschaftsgebietes innerhalb der bestehenden Herrschaftsverhältnisse muß untrennbar Bestandteil der wissenschaftlichen Reflexion werden, welche der Universität erst ihre Autonomie gegenüber dem statt zurückgeben würde. – 2) Da die Mehrzahl apolitischer Professoren zu dieser Reflexion nicht gewillt ist, ist die Mitbestimmung der Studenten über Inhalt von Lehre und Forschung zu institutionalisieren. – 3) Als effektivste und zugleich demokratischste Organisationsform zur weiteren Formulierung und Durchsetzung dieser Forderungen wurden die Bildung von Studentenräten auf Instituts – und Seminarebene vorgeschlagen.“
    Bekanntmachung Öffentlichkeitsausschuß Studentenparlament 19.12.1967; Archiv
    298) Brief>20.12.1967>>(Offener)AStA: „Begründung zur Errichtung eines Benno Ohnesorg Denkmals
    Brief„Die Erschießung Benno Ohnesorgs während der Demonstrationen zum 2. Juni 1967 gegen den persischen Diktator stellt eine öffentliche Zäsur im Verfall der bundesrepublikanischen Demokratie dar. In Berlin, wo die öffentliche bzw. veröffentlichte Meinung vom Springerkonzern nahezu monopolisiert ist, trat diese Entwicklung am sichtbarsten hervor. – Durch die systematische Verhetzungs – und Verleumdungskampagne der Springer – Presse gegen die studentische Opposition entstand eine Pogromstimmung bei Bevölkerung und Polizei, die vom Berliner Senat ebenfalls angeheizt wurde. Aufgrund dieser Situation war es nicht verwunderlich, daß ein Polizist, der unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine militärische und militaristische Ausbildung zu absolvieren hatte, bei der Demonstration vom 2. Juni die Pistole auf einen ‘Randalierer’ – oder wie sonst die faschistoiden Stereotypen über demokratisch engagierte Studenten auch lauten mögen – abdrückte. – Die Prozeßführung gegen den Todesschützen eliminierte aus der Verhandlung alle politischen Aspekte, die allein Aufschluß über Motivationen und Schuld dieses Mordes bzw. Tötung hätte geben können. Damit dokumentierte die Berliner Justiz nicht nur ihre politische Voreingenommenheit, sondern auch ihre demokratiefeindliche Haltung. – Demzufolge soll das Benno – Ohnesorg – Denkmal auf dem Gelände der Universität Frankfurt auf die Gefahr hinweisen, daß die autoritären Tendenzen in der Bundesrepublik schon heute ebenso wie in Berlin in manifesten Terror umschlagen können und daß deshalb verstärktes Engagement für die Demokratie notwendig ist.“
    Brief AStA 20.12.1967; Archiv
    299) Brief>20.12.1967>>Geerds an Rektor: Pressestelle Universität
    „Gestern habe ich mit der Dienstpost eine vervielfältigte Stellungnahme ‘Der SDS lädt erneut zum Teach – in ein Trotzdem sollte man sich keinem Diktat beugen. Für die Pressestelle Hirsch’ erhalten, die mit dem Stempel ‘Zum Aushang am schwarzen Brett’ versehen war. – Ich möchte auf diesem Wege den Mitgliedern des Akademischen Senats mitteilen, daß ich einen Aushang jener Veröffentlichung am schwarzen Brett meines Instituts untersagt habe. Gewiß ist einigen Mitgliedern des Senats bekannt, daß ich mich schon in meiner Amtszeit als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät – bisher leider ohne sichtbaren Erfolg – für eine mir sinnvoller erscheinende Organisation und Handhabung der Akademischen Presse und Informationsstelle eingesetzt habe. Da die fragliche Veröffentlichung mit einer der Funktion der Pressestelle angemessenen Information m. E. nichts zu tun hat, sie mir vielmehr ihrer Art nach als wenig zweckdienlich erscheint, konnte ich der Bitte um Aushang – den nichts andere kann der Stempelaufdruck nach allem beinhalten – nicht entsprechen. Ich fühle mich jedoch verpflichtet, den Akademischen Senat dringend vor einer solchen Arbeitsweise zu warnen, durch welche m. E. der Eindruck hervorgerufen werden muß, die Akademische Presse – und Informationsstelle würde zu einem Propagandaorgan von nicht institutionalisierten Gruppen oder von Einzelpersonen denaturiert. So wichtig es mir erscheint, daß alle Körperschaften der Hochschule über die Presse – und Informationsstelle ohne jegliche Zensur Zugang zu den Kommunikationsmitteln haben, halte ich es doch für unglücklich, wenn der Akademische Senat es zulassen würde, daß diese Stelle auch künftig zu Aktionen dieser Art benutzt – um nicht zu sagen: mißbraucht – wird. Einer solchen Entwicklung könnte ich nicht tatenlos zusehen. – Den ganz anders gehaltenen Offenen Brief des Senats an die Frankfurter Studentenschaft habe ich selbstverständlich aushängen lassen.“
    Schreiben Professor Geerds an Rektor 20. 12. 67: Pressestelle Universität; Archiv
    300) Brief>20.12.1967>>Öffentlichkeitsausschuß Studentenparlament: Zum Teach In 19.12.1967
    „Bericht des Öffentlichkeitsausschusses des Parlaments zum TEACH – IN des SDS zum Thema ‘Kritische Universität’ am 19. 12. 1967 – I. Universität und Gesellschaft – Gestern abend: TEACH – IN des SDS; es versammelten sich 1000 Studenten und einige Professoren zum Thema „Kritische Universität“. Durch sein Nichterscheinen demonstrierte der Senat erneut, daß er trotz seiner Zusage nicht bereit ist, sich den Studenten in einer öffentlichen Diskussion zu stellen. Den versammelten Studenten erschien es unmöglich, Einzelbestimmungen der Satzung zu diskutieren, ohne vorher das Verhältnis von Universität in der Gesellschaft zu reflektieren: Hatte sich das Wirtschaftswachstum während des sogenannten Wirtschaftswunders hauptsächlich auf extensive Ausnutzung der Arbeitskraft gestützt, so wurde anfangs der 60 – er Jahre die verfehlte Nachkriegspolitik der Bundesrepublik, exemplifiziert an der völlig versäumten Reform des gesamten Bildungswesens, offenkundig. So zielen die Vorschläge zur Hochschulreform – in Wissenschaftsratsempfehlungen und Dahrendorf – Gutachten – darauf ab, die Produktion an wirtschaftlich einsetzbaren wissenschaftlichen Fachkräften zu forcieren. Der Output an wissenschaftlichen Fachkräften soll erhöht werden. Zur Steigerung der Effizienz des Hochschulbetriebs sind Disziplinierungsmaßnahmen notwendig (numerus clausus, Zwischenprüfungen, Zwangsexmatrikulation). Disziplinierung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene mittels Notstandsgesetzgebung entspricht der Disziplinierung der Studentenschaft an der Universität.“
    Bericht Öffentlichkeitsausschuß Studentenparlament 20. 12. 1967: Zum Teach In 19. 12. 1967; Archiv
    301) Bekanntmachung>21.12.1967>>Rektor: „Mitteilung“
    „Die vom SDS für Mittwochnachmittag angekündigten Aktionen bedrohen den Hausfrieden der Universität, beeinträchtigen die Entschließungsfreiheit von Konzil und Senat und sind daher rechtswidrig. – Ich beabsichtige nicht, auf etwaige Gewaltakte mit Gewalt zu antworten und erwarte, daß das Konzil seinen gesetzmäßigen Auftrag erfüllen kann, der Abteilung für Erziehungswissenschaften, der Versammlung der Nichthabilitierten und der Studentenschaft ein faires Angebot über die Zusammensetzung des zukünftigen Satzungsgebenden Konzils zu machen; ich hoffe auch, daß der Akademische Senat seine Sitzung ordnungsmäßig durchführen kann. – Ich bitte alle Universitätsangehörigen, mir zu helfen, den Frieden in der Universität zu wahren und so den Weg für eine sachliche Diskussion über die neue Universitätssatzung offen zu halten.“
    Aufruf Rektor 21. 12. 1967: „Mitteilung“; Archiv
    302) Niederschrift>21.12.1967>>Senat Sitzung: Einrichtung einer Informationsstunde, u.a.
    „ [ ] Der Rektor eröffnet die Sitzung um 16 Uhr c. t. . Als Gast begrüßt er Prof. Fetscher über die Arbeit der Senatskommission für die Vergabe der Mittel zur Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung berichten wird. Prof. Meinhold, der ebenfalls als Gast geladen ist, kann wegen Vorlesungsverpflichtungen nicht vor 18 Uhr an der Sitzung teilnehmen. Aus diesem Grunde wird auch Punkt 1, zu dem Prof. Meinhold referieren wird, bis zu dessen Eintreffen zurückgestellt. Die Studierenden Antonia Grunenberg und Weick????nehmen infolge eines Beschlusses des Studentenparlaments an den Senatssitzungen nicht mehr teil. Der Rektor bittet Prof. Fetscher um das Wort zu Punkt 2. – 2. Senatskommission für die Vergabe der Mittel zur Förderung der staatsbürgerlichen Erziehung der Studenten – a) Tätigkeitsbericht von Prof. Fetscher b) Wahl eines weiteren Mitglieds in die Kommission – Prof. Fetscher gibt einen kurzen Überblick über die Tätigkeit der Kommission und nimmt hierbei insbesondere zu einem Schreiben des AStA Stellung, in dem dieser folgende Punkte moniert: 1. ) Absicht der Kommission, künftig sich den Finanzbedarf der studentischen Vereinigungen jeweils zum 25. 10. und 25. 4. melden zu lassen. – 2. ) Absicht der Kommission, einen Nichthabilitierten in die Kommission zu berufen. – 3. ) Tatsache, daß allen Gruppen für allgemeine Arbeiten der gleiche Betrag, nämlich 300, – DM, zur Verfügung gestellt wird. – 4.) Streichung der vom SDS für die Aktion ‘Enteignet Springer’ beantragten Mittel. – Prof. Fetscher gibt zu den einzelnen Punkten die folgenden Erklärungen: – zu 1.) Die Vorverlegung der Antragstermine ist ausschließlich durch den früheren Semester – und Vorlesungsbeginn bedingt. – zu 2.) Die Berufung eines weiteren Mitglieds soll die Bildung von Mehrheiten in der Kommission ermöglichen. – zu 3.) Der Betrag von 300, – DM ist der Höchstbetrag, der den Vereinigungen für allgemeine Arbeiten zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Höchstbetrag konnte bisher allen Gruppen bewilligt werden. – zu 4.) Die beantragten Mittel wurden nicht gestrichen, die Bewilligung wurde vielmehr mit der Auflage verbunden, daß der Titel der Aktion geändert wird. – Herr Birkholz stellt den Antrag, daß die Kommission künftig paritätisch aus drei Lehrenden und drei Lernenden gebildet wird. Vorsitzender soll jährlich abwechselnd ein Lehrender und ein Lernender sein. – Prof. Wiethölter äußert die Überzeugung, daß die Verwaltung dieser Mittel nicht Aufgabe der Universität, sondern Sache des Landes und der Studentenschaft ist. Die Studenten sollten daher weitgehend über die Verteilung der Mittel für die staatsbürgerliche Erziehung selbst entscheiden. – Der Rektor unterstützt diesen Vorschlag und weist darauf hin, daß nach dem Hess. Hochschulgesetz (§ 34) die ‘Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins der Studenten’ Sache der Studentenschaft ist daß jedoch die Vertreter der Studentenschaft mit den übrigen Senatsmitgliedern in der Sitzung am 7.12.1966 damit einverstanden waren, daß die bestehende Senatskommission auch nach dem Inkrafttreten des Hess. Hochschulgesetzes der ständige Ausschuß bestehen bleibt. Gewiß ist es möglich, auf diesen Beschluß zurückzukommen, doch steht ein Erlaß des Kultusministers vom 15. 8. 1962 der Verteilung der Mittel durch ein ausschließlich studentisches Gremium entgegen. – Der Senat bittet den Rektor um Feststellung, ob der vorgenannte Erlaß auch nach dem Inkrafttreten des Hess. Hochschulgesetzes noch Gültigkeit hat. Sobald die Entscheidung vorliegt, soll über die künftige Zusammensetzung der Kommission befunden werden. – 3.) Pressestelle – Der Rektor teilt mit, daß er infolge des Fehlens eines Pressereferenten einen aus den Herren Professoren Bernhardt, Freyh und Hirsch gebildeten ad – hoc – Ausschuß mit der Betreuung der Pressestelle beauftragt hat. Der Senat billigt diese Maßnahme. – Anschließend berichtet Spect. Martienssen über die Arbeit des am 15. 7. gebildeten Senatsausschusses, dessen Aufgabe es ist 1. den künftigen Aufgabenbereich der Pressestelle zu fixieren, – 2. die Stellung des Pressereferenten festzulegen, und – 3. zur Frage der Qualifikation der früheren Pressereferentin, Frau Dr. Wasmund, Stellung zu nehmen. – 1. und 2. kann der Ausschuß abschließend erst nach Verabschiedung der neuen Satzung Stellung nehmen. – Zur Klärung der Frage der Qualifikation von Frau Wasmund hat der Ausschuß eine Reihe von Professoren (Rammelmeyer, Käser, Franz, Staude) um eine Stellungnahme gebeten. Der Tenor dieser Gutachten, die zur Verfügung stehen und verlesen werden, ist überwiegend negativ. – Positiv zur Frage der Qualifikation äußert sich Prof. Wiethölter, der vorwiegend im politischen Engagement von Frau Wasmund den Stein des Anstoßes sieht. Prof. Wiethölter hält daher auch den kürzlich im ‘Diskus’ erschienen Artikel über die Pressestelle für im wesentliche zutreffend. – Prof. Hövels teilt mit, daß die Medizinische Fakultät mangels einer ersprießlichen Zusammenarbeit mit Frau Wasmund sich der Pressestelle der Stadt Frankfurt bedient hat. – Spect. Martienssen teilt mit, daß auch Herr Sackenheim, der ebenfalls dem Ausschuß angehört, zu einer negativen Beurteilung der Qualifikation von Frau Wasmund gekommen ist. – Der Rektor bemerkt, daß nach dem abgeschlossenen Vergleich Frau Wasmund mit Ablauf des 31. 12. 1967 aus dem Dienst der Universität ausscheidet. Ungeachtet der Tatsache, daß er für die Zeit bis Mitte Februar 1968 Frau Wasmund ein Forschungsstipendium angeboten hat, muß der Senat über die Qualifikation von Frau Wasmund und damit über eine etwaige Fortsetzung ihrer Tätigkeit als Pressereferentin vom 1. 1. 1968 an entscheiden. – Der Senat beschließt – bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen – , daß Frau Wasmund mangels der erforderlichen Qualifikation nicht wieder als Leiterin der Presse – und Informationsstelle eingesetzt wird. – Spect. Bernhard hält eine baldige, ev. auch interimistische Besetzung der Pressestelle für unumgänglich. – Der Senat bittet den Rektor, sich die Gewinnung einer geeigneten Persönlichkeit angelegen sein zu lassen. – 4. Gerüchte über angebliche Überwachung von Telefonanschlüssen der Universität – Der Rektor teilt mit, daß hierzu ein schriftlicher Bericht des Prorektors vorliegt. Es ergeben sich folgende Sachverhalte: 1. Der Verteilerkasten zum Anschluß des Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften, Prof. Dr. Freyh, war beschädigt, der Deckel war abgeschraubt. Der Verteilerkasten befindet sich im Fachschaftszimmer. Mit den Untersuchungen wurden außer Herrn Touché von der Telefonzentrale auch ein Beamter der Kriminalpolizei befaßt. Es ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte für ein unbefugte Benutzung der Leitung. – 2. Prof. Bartsch (AfE) hat mitgeteilt, daß sein Anschluß mehrere Tage außer Betrieb war und das Rektorat um die Versicherung gebeten, daß die Gespräche aus seinem Seminar nicht unregelmäßig abgehört werden. – 3. Prof. Kuhn (AfE) hat mündlich sich ähnlich geäußert. – 4. Der AStA – Vorsitzende Birkholz hat anläßlich einer Demonstration vor dem Bundeshaus in Bonn erklärt, mehrere Professoren der Universität Frankfurt hätten den Verdacht geäußert, ihre Fernsprechanschlüsse in der Universität würden überwacht. – Der Senat hält sich nicht für zuständig, die Post oder die Kriminalpolizei um weitere Nachprüfung zu bitten, nachdem sich bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, daß Gespräche abgehört werden. – – 1. Ereignisse der jüngsten Vergangenheit; Einrichtung einer Frage – und Informationsstunde – Der Rektor schlägt vor, zunächst über die Einrichtung der Frage und Informationsstunde zu beraten, daß dem Informationsbedürfnis besser Rechnung getragen werden muß und bittet die Herren Professoren Meinhold und Wiethölter, denen die Ausrichtung der Frage – und Informationsstunde übertragen ist, ihre Gedanken zu entwickeln. – Prof. Wiethölter führt aus, die Informationsstunde wird – nach seiner Vorstellung – eine Mischung von Antworten auf Anfragen, Mitteilungen und Beantwortungen von Zusatzfragen sein. Die Anwortgebenden müssen daher autorisiert sein, Antworten auf Zusatzfragen nach eigenem Ermessen zu erteilen. – Der Kreis der Frageberechtigten soll zunächst auf die Studentenschaft beschränkt werden. Öffentlichkeit im Sinne des SDS ist nicht vorgesehen, es soll jedoch die ‘Transparenz für die interne Öffentlichkeit’ hergestellt werden, während die ‘weitere’ Öffentlichkeit (Presse, Rundfunk) zunächst ausgeklammert bleibt. Der Rektor kommentiert, daß dies nicht die Einladung der Presse usw. ausschließt, diese sich lediglich an Fragen und Diskussion nicht beteiligen kann. – Prof. Wiethölter schlägt vor, die Fragestunden auf zwei Stunden Dauer zu begrenzen. – Prof. Meinhold hält für erforderlich, daß die Grundfragen einige Tage vorher schriftlich angemeldet werden. Hierdurch wird es möglich sein, die für die Beantwortung der Fragen und eine etwaige Diskussion am besten geeignete Persönlichkeit zu ermitteln. – Der Senat beschließt, die erste Frage – und Informationsstunde am 12. 1. 1968 um 15 Uhr durchzuführen. – Der Senat beschließt an dieser Stelle ferner, künftig Herrn Prof. Meinhold zu allen Senatssitzungen als ständigen Gast einzuladen. – In diesem Zusammenhang kommt die für den 16. 1. 1968 geplante gemeinsame Sitzung von Senat und Studentenparlament zur Sprache. – Spect. Bernhardt bemerkt, daß zunächst Einigung über den Diskussionsmodus erzielt werden muß. – Herr Birkholz hält auch für erforderlich, daß die Beratungspunkte vorher festgelegt werden. – Der Prorektor weist darauf hin, daß für diese Sitzung auch die Begriffe ‘Vertraulichkeit’ und ‘Öffentlichkeit’ einer Definition bedürfen. Während kaum ein Zweifel daran besteht, daß in diesem Rahmen die Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann, plädiert Prof. Wiethölter bezüglich der Art der Öffentlichkeit für die ‘nichtfungierende Öffentlichkeit ‘. Das bedeutet, wie bereits in Verbindung mit der Fragestunde ausgeführt, die Öffentlichkeit und damit auch die Informationsdienste werden eingeladen, ohne jedoch das Recht zu haben, Anträge zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen. – Die Alternative wäre die offene Diskussion. – Der Senat entscheidet sich mit großer Mehrheit für die ‘nicht fungierende Öffentlichkeit ‘. – Der Rektor äußert, daß alle Modalitäten vorher schriftlich fixiert werden. – Zu diesem Zweck soll am 2. 1. 1968 eine Vorbesprechung mit Vertretern der Studentenschaft stattfinden, an der von Seiten des Senats der Rektor und die Herren Professoren Wiethölter, Hövels und Müser teilnehmen werden. – Zur Besprechung der ‘Ereignisse der jüngsten Vergangenheit’ überleitend, bittet der Rektor Prof. Wiethölter über seine Eindrücke beim Teach – in am 19. 12. 1967 zu berichten. – Prof. Wiethölter teilt mit, daß die Referate, wie z. B. Analyse über die Integration der AfE und die Situation des akademischen Mittelbaus auf hohem Niveau standen. Im übrigen vertritt der SDS die These, daß bei der derzeitigen durch den Verfall des Parlamentarismus gekennzeichneten politischen und hochschulpolitischen Situation in der BRD plebiszitäre Maßnahmen erforderlich sind, da die regierende Mehrheit sich – nach Auffassung des SDS – nicht legitimieren und die Minderheit nicht regieren kann. Bei der eignen Auffassung des SDS von Demokratie und Demokratisierung wird diese Gruppe auf absehbare Zukunft die Rolle der Daueropposition übernehmen, da sie sich bei jeglicher Integration selbst aufheben würde. – Herr Birkholz bemerkt, daß die Analyse des SDS über die Hochschulstruktur sich weitgehend mit den Vorstellungen anderer politischen Studentengruppen deckt. – Herr Birkholz kommt insofern nochmals auf die geplanten Veranstaltungen mit der Studentenschaft (Fragestunde, gemeinsame Sitzung von Senat und Studentenparlament) zu sprechen, als er darauf hinweist, daß Voraussetzungen für den Erfolg dieser Bemühungen eine Entspannung der Atmosphäre – nur durch Einstellung der eingeleiteten Straf – und Disziplinarmaßnahmen erreicht werden. – Prof. Wiethölter bittet um Aufklärung über den Stand der Straf – und Disziplinarmaßnahmen sowie über die Erstattung einer Strafanzeige aufgrund einer Mitteilung eines Assistenten der AfE. – Da eine befriedigende Klärung der Sachverhalte ohne den mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten juristischen Sachbearbeiters des Rektors, Assessor Riehn, nicht möglich ist, beschließt der Senat, Herrn Riehn zur nächsten Sitzung einzuladen und um Berichterstattung zu bitten. – Punkt 5 wird vertagt. – 6. Zulassungsbeschränkungen – Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 1. 11. 1967 haben die Philosophische Fakultät und die Naturwissenschaftliche Fakultät über die Kriterien für die Kapazitätsberechnung beim Numerus Clausus berichtet. Der Rektor wird die Angelegenheit zunächst mit den beteiligten Dekanen erörtern. – Die Punkte 7 bis 13 werden abgesetzt. – 14. Entführung koreanischer Studenten aus der Bundesrepublik und ihre Verurteilung in Korea – Der Rektor unterrichtet den Senat von den bisher sowohl von der Universität als auch von der WRK in der vorgenannten Angelegenheit unternommenen Schritte. Es besteht Übereinstimmung, daß nochmals sowohl an die Bundesregierung (Bundeskanzler) als auch an die südkoreanische Regierung (Botschafter) ein nachdrücklicher Appell gerichtet werden soll. – Der Senat beschließt, daß der Rektor im Benehmen mit Spect. Martienssen und Prof. Hövels ein entsprechendes Schreiben (Telegramm) ausarbeitet und unverzüglich absendet. – Die Punkte 15 – 17 werden vertagt. – Die nächste Sitzung wird für Mittwoch, den 3. Januar 1968, 15 Uhr c. t. im Senatssaal vereinbart. – Ende der Sitzung: 20. 20 Uhr.“
    Protokoll Senatssitzung 21. 12. 1967; Rektorat 202 – 08
    303) Niederschrift>22.12.1967>>Senat Sitzung; Ereignisse der jüngsten Vergangenheit; – Einrichtung einer Frage – und Informationsstunde
    „Der Rektor schlägt vor, zunächst über die Einrichtung der Frage – und Informationsstunde zu beraten, betont, daß dem Informationsbedürfnis besser Rechnung getragen werden muß und bittet die Herren Professoren Meinhold und Wiethölter, denen die Ausrichtung der Frage – und Informationsstunde übertragen ist, ihre Gedanken zu entwickeln. – Prof. Wiethölter führt aus, die Informationsstunde wird – nach seiner Vorstellung – eine Mischung von Antworten auf Anfragen, Mitteilungen und Beantwortungen von Zusatzfragen sein. Die Antwortgebenden müssen daher autorisiert sein, Antworten auf Zusatzfragen nach eigenem Ermessen zu erteilen. – Der Kreis der Frageberechtigten soll zunächst auf die Studentenschaft beschränkt werden. Öffentlichkeit im Sinne des SDS ist nicht vorgesehen, es soll jedoch die ‘Transparenz für die interne Öffentlichkeit’ hergestellt werden, während die ‘weitere’ Öffentlichkeit (Presse, Rundfunk) zunächst ausgeklammert bleibt. Der Rektor kommentiert, daß dies nicht die Einladung der Presse usw. ausschließt, diese sich lediglich an Fragen und Diskussion nicht beteiligen kann. – Prof. Wiethölter schlägt vor, die Fragestunde auf zwei Stunden Dauer zu begrenzen. – Prof. Meinhold hält für erforderlich, daß die Grundfragen einige Tage vorher schriftlich angemeldet werden. Hierdurch wird es möglich sein, die für die Beantwortung der Fragen und eine etwaige Diskussion am besten geeignete Persönlichkeit zu ermitteln. – Der Senat beschließt, die erste Frage – und Informationsstunde am 12.1.1968 um 15 Uhr durchzuführen. – Der Senat beschließt an dieser Stelle ferner, künftig Herrn Prof. Meinhold zu allen Senatssitzungen als ständigen Gast einzuladen. – In diesem Zusammenhang kommt die für den 16.1.1968 geplante gemeinsame Sitzung von Senat und Studentenparlament zur Sprache. – Spect. Bernhardt bemerkt, daß zunächst Einigung über den Diskussionsmodus erzielt werden muß. – Herr Birkholz hält auch für erforderlich, daß die Beratungspunkte vorher festgelegt werden. – Der Prorektor weist darauf hin, daß für diese Sitzung auch die Begriffe ‘Vertraulichkeit’ und ‘Öffentlichkeit’ einer Definition bedürfen. Während kaum ein Zweifel daran besteht, daß in diesem Rahmen die Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann, plädiert Prof. Wiethölter bezüglich der Art der Öffentlichkeit für die ‘nichtfungierende Öffentlichkeit ‘. Das bedeutet, wie bereits in Verbindung mit der Fragestunde ausgeführt, die Öffentlichkeit und damit auch die Informationsdienste werden eingeladen, ohne jedoch das Recht zu haben, Anträge zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen. – Die Alternative wäre die offene Diskussion. – Der Senat entscheidet sich mit großer Mehrheit für die ‘nichtfungierende Öffentlichkeit ‘. – Der Rektor äußert, daß alle Modalitäten vorher schriftlich fixiert werden. – Zu diesem Zweck soll am 2. 1. 1968 eine Vorbesprechung mit Vertretern der Studentenschaft stattfinden, an der von seiten des Senats der Rektor und die Herren Professoren Wiethölter, Hövels und Müser teilnehmen werden. – Zur Besprechung der ‘Ereignisse der jüngsten Vergangenheit’ überleitend, bittet der Rektor Herrn Prof. Wiethölter über seine Eindrücke beim Teach – in am 19. 12. 1967 zu berichten. Prof. Wiethölter teilt mit, daß die Referate, wie z. B. Analysen über die Integration der AfE und die Situation des akademischen Mittelbaus auf hohem Niveau standen. Im übrigen vertritt der SDS die These, daß bei der derzeitigen durch den Verfall des Parlamentarismus gekennzeichneten politischen und hochschulpolitischen Situation in der BRD plebiszitäre Maßnahmen erforderlich sind, da die regierende Mehrheit sich – nach Auffassung des SDS – nicht legitimieren und die Minderheit nicht regieren kann. – Bei der eigenen Auffassung des SDS von Demokratie und Demokratisierung wird diese Gruppe auf absehbare Zukunft die Rolle der Daueropposition übernehmen, da sie sich bei jeglicher Integration selbst aufheben würde. – Herr Birkholz bemerkt, daß die Analyse des SDS über die Hochschulstruktur sich weitgehend mit den Vorstellungen anderer politischen Studentengruppen deckt. – Herr Birkholz kommt insofern nochmals auf die geplanten Veranstaltungen mit der Studentenschaft (Fragestunde, gemeinsame Sitzung von Senat und Studentenparlament) zu sprechen, als er darauf hinweist, daß Voraussetzungen für den Erfolg dieser Bemühungen eine Entspannung der Atmosphäre bei der Universität ist. Diese kann – nach seiner Auffassung – nur durch Einstellung der eingeleiteten Straf – und Disziplinarmaßnahmen erreicht werden. – Prof. Wiethölter bittet um Aufklärung über den Stand der Straf – und Disziplinarmaßnahmen sowie über die Erstattung einer Strafanzeige aufgrund einer Mitteilung eines Assistenten der AfE. – Da eine befriedigende Klärung der Sachverhalte ohne den mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten juristischen Sachbearbeiter des Rektors, Assessor Riehn, nicht möglich ist, beschließt der Senat, Herrn Riehn zur nächsten Sitzung einzuladen und um Berichterstattung zu bitten.“
    Niederschrift Senatssitzung; Archiv
    304) Brief>24.12.1967>>Rektor an Dekan Rechtswissenschaftliche Fakulät: Wegen Wiederwahl Rektor
    „Ew.Spektabilität , danke ich für Ihr Schreiben vom 2. November, und verstehe durchaus das Anliegen Ihrer Fakultät, die Stellungnahme zu den diesjährigen Rektorwahlen noch einmal zu präzisieren. Ich teile Ihre Auffassung, daß es dem Wesen der Universität widerspricht, wenn politische und parlamentarische Regeln auf sie übertragen würden und lehne, genau wie Sie, eine Politisierung der Hochschule ab. Ich bin freilich nicht der Auffassung, daß die Wahl unter zwei oder mehreren Kandidaten und das Unterliegen gegenüber dem einen schließlich Gewählten in irgendeiner Weise mit dem parlamentarischen Modell von Mehrheit und Opposition etwas zu tun hat. Die Universitätsgeschichte ist voll von Beispielen, in denen der Rektor oft mit ganz geringer Mehrheit unter zwei oder mehreren Nominierten gewählt wurde und nach vollzogener Wahl auch von den Befürwortern der anderen Nominationen als Rektor der ganzen Universität anerkannt worden ist. ‘Opposition’ und ‘Regierungspartei’ setzen nicht nur die Wahl eines Exekutivorgans, sondern vor allem die Konstituierung von Fraktionen voraus. Fraktionen als Institution hat es bisher zum Glück in der Universität nicht gegeben und wird es im parteipolitischen Sinn hoffentlich auch in Zukunft nicht geben. Daß der Rektor in konkreten Sachentscheidungen Zustimmung oder Ablehnung beim Senat erfahren kann, ist selbstverständlich. – Verzeihen Sie, wenn ich auf die allgemeinen Überlegungen über die Funktionen und die Auswahl des Rektors nicht weiter eingehe. Ich teile Ihre Auffassung, daß die Ereignisse dieses Jahres in besonderem Maße die Notwendigkeit offenbart haben, sich darüber ernsthafte Gedanken zu machen. Dabei kann man, wie mir scheint, an den Überlegungen, die der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zum Ausbau der Wissenschaftlichen Hochschulen bis 1970, Seite 174 – 180 veröffentlicht hat, nicht vorbeigehen. – Gestatten Sie mir zum Schluß eine persönliche Richtigstellung. Ich habe vor dem Konzil erklärt und möchte es hier wiederholen, daß ich dem Vorsitzenden des Rektorwahlausschusses gesagt habe, ich wäre froh, wenn sich ein Kollege fände, welcher in der Lage und bereit wäre, das Rektoramt an meiner Stelle zu übernehmen. Erst als mir ein solcher Name nicht genannt werden konnte, habe ich nach Ablauf der Bedenkzeit erklärt, ich würde mich einer Wahl nicht entziehen. Als mir in der Folgezeit einer der vom Rektorwahlausschuß angefragten Herren persönlich mitteilte, er habe es abgelehnt, gegen mich zu kandidieren, habe ich ihn gefragt, ob er bereit wäre, sich zur Verfügung zu stellen, wenn ich von vornherein eine Wiederwahl ablehnte. Diese Frage wurde verneint. Ich muß deshalb in aller Form feststellen, daß mir keine Persönlichkeit bekannt geworden ist, die bereit gewesen wäre, eine Rektorwahl anzunehmen, abgesehen von Herrn Kollegen Meinhold, der diese Bereitschaft erst so spät äußerte, daß ein Rückzug meinerseits unmöglich war. Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Brief zum Ausdruck bringen, der Überzeugung sind, daß eine solche Persönlichkeit hätte gefunden werden können, so bedauere ich es, daß Sie dieser Überzeugung nicht vorher in konkreter Form mir gegenüber Ausdruck gegeben haben. So, wie die Dinge gelaufen sind, bedeutet das Rektoramt eine besonders schwere Last. Ich bin Ihnen und Ihrer Fakultät dankbar für die geäußerte Bereitschaft zur sachlichen Zusammenarbeit.
    Archiv
    305) Niederschrift>01.01.1968>>Gespräch Max Horkheimer mit Pollock: “Zur Revolte der linken Studenten”
    „Das Avancierteste in dieser Revolte besteht darin, daß sie nicht, wie frühere derartige Studentenbewegung Pubertätsphänomene, gegen die Familie oder Vater gerichtet ist, sondern gegen die Institutionen, die heute an die Stelle der in Auflösung befindlichen Familie getreten sind, die Universität, das Establishment, die Gesellschaft. Form, Inhalt und Zielsetzung der Rebellion sind konfus. Daß der Unglücksfall Ohnesorg als politischer Mord hochgespielt wird und daß das Knüppelschwingen der auf äußerste provozierten Polizei als nicht zu rechtfertigende Brutalität hingestellt wird, zeigt, daß die Leiter der Bewegung in der Wahl ihrer Mittel genauso bedenkenlos sind wie die Herren auf der äußersten Rechten, und wenn Herr Dutschke in unzähligen Versammlungen ungestört die Demokratie als bloßen Schein denunziert, dann führt er sich selbst ad absurdum.“
    Horkheimer, Marx: Gesammelte Schriften, Band 14, aaO, Seite 459
    306) Resolution>02.01.1968>>Arbeitskreis zum Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre FU Berlin: Die Vietnam-Kampagne an den deutschen Universitäten
    „Dieses Manifest wendet sich gegen diejenigen, die die Empörung gegen den Krieg in Vietnam dazu benutzen, revolutionäre Stimmungen zu erzeugen: Sofern die Protestbewegung gegen den Krieg in Vietnam von echter Empörung gegen Gewaltanwendung in der Politik getragen wird, bleibt das Fehlen einer umfassenden Klärung der Verantwortlichkeiten unerheblich. Die Empörung über den Krieg und der Protest gegen brutale Gewalt bedürfen heute keiner differenzierten Begründung. Sofern diese Protestbewegung jedoch dazu benutzt wird, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der repräsentativen Demokratie in der Bundesrepublik und den Modalitäten der militärischen Gewaltanwendung in Vietnam zu konstruieren, macht das Fehlen einer objektiven Darlegung der Verantwortlichkeitsverhältnisse die Lauterkeit der Motive der Protestbewegung fragwürdig. In diesem Fall liegt der Verdacht nahe, daß die Protestbewegung aus Gründen geschürt wird, die mit ihrem eigentlichen Gegenstand nur mittelbar etwas zu tun haben. Dieser Verdacht verdichtet sich zur Gewißheit, wenn man die innenpolitischen Absichten der neomarxistischen oder anarchosyndikalistischen ‚Protestliteratur’ näher in Augenschein nimmt. – So hat zum Beispiel Reimut Reiche ausgesprochen, daß unter anderem auch der Protest gegen das amerikanische Engagement in Vietnam nur der Anlaß für die Mobilisierung antidemokratischer oder revolutionärer Stimmungen sei: ‘Natürlich ist es, marxistisch gesehen, schwachsinnig, für 30 Pfennige Mensazuschuß zu streiken. Die 30 Pfennige werden einem in der kapitalistischen Gesellschaft anderswo sicher wieder abgeknöpft. Und dennoch fördern wir den Streik, unterstützen ihn. Er hält Emotionen wach, bringt Massen in Bewegung, genau wie Vietnam, der Notstand, der Ostermarsch.’„
    Manifest Februar 1968; Archiv
    307) Bekanntmachung>03.01.1968>>Rektor: Einladung zur Informations- und Fragestunde 12.01.1968
    „[…]Öffentliche Informations- und Fragestunde 12. Januar 1968, 13 Uhr, Hörsaal V – Bei der Diskussion über die Konsequenzen des Hessischen Hochschulgesetzes, die neue Satzung der Universität. die vorläufige Suspendierung des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds und vieles andere hat sich erneut gezeigt, dass die Information der Studenten durch den Senat für eine objektive Meinungsbildung nicht ausreicht, die Information ist einseitig, zufällig, oft gar auf Gerüchte beschränkt. -Der Senat hat daher beschlossen, eine regelmäßige öffentliche Informations – und Fragestunde für alle Studenten, Assistenten und Dozenten einzurichten, Rundfunk und Presse werden eingeladen. Die Fragestunde ist unabhängig von der öffentlichen Diskussion der Satzung mit dem Studentenparlament, der Abhaltung einer öffentlichen Senatssitzung, laufenden Informationen, Pressekonferenzen usw. Die Informations- und Fragestunde soll in diesem Semester vierzehntägig, bei Bedarf öfter stattfinden. Sie wird von Sprechern des Senats geleitet. Vorerst sind beauftragt die Herren Prof. Dr. Meinhold und Prof. Dr. Wiethölter. Es soll dabei zunächst ein Bericht durch ein Senatsmitglied, gegebenenfalls den Rektor, gegeben werden. Danach werden Anfragen der Studenten beantwortet. Die Fragestunde soll normalerweise 14 Tage im voraus angekündigt werden, die Anfragen der Studenten sollen eine Woche vor der Fragestellung schriftlich, lesbar unterzeichnet, unter dem Stichwort ‘Fragestunde’ im Rektorat eingehen. -Dem Fragesteller ist in der Fragestunde Gelegenheit zu mündlichen Zusatzfragen gegeben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage stehen sollen und sofort, sofern zur Antwort Nachfragen erforderlich sind, in der nächsten Fragestunde, zu beantworten sind. Diese Fragestunde beschränkt sich inhaltlich auf die hochschulpolitischen Angelegenheiten der Universität. speziell die Arbeit ihrer Organe. -Da die erste Fragestunde bald stattfinden soll, wird die Frist diesmal gekürzt. -Fragestunde 12.Januar 1968,13. Uhr, Hörsaal V – Anfragen sollen bis zum 8.1. 16 Uhr im Rektorat eingehen. Übernächste Fragestunde 29.1., Anfragen bis eine Woche vorher. Rüegg.“
    Mitteilung Rektor 3.1.1968; Rektorat Archiv
    308) Artikel>03.01.1968>>uni-report: „Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgängen am 20.11.1967 und 06.12.1967“
    I. Am 23.11.1967 entschied der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Dr. W. Rüegg, die Zulassung des SDS an der Universität gemäß § 12 der Ordnung betreffend studentische Vereinigungen an der Universität einstweilig zu suspendieren. – Dies geschah, weil die Vereinigung durch das sogenannte ‘go-in’ am 20.11.1967 die eigene Satzung mißachtet hat, wonach der SDS verpflichtet ist, jegliche Parteipolemik aus der Hochschule fernzuhalten, alle Kundgebungen innerhalb des Hochschulgeländes zu unterlassen und sich jeden Versuches der Einflußnahme auf das wissenschaftliche und verwaltungsmäßige Gefüge der Hochschule zu enthalten. – Am 30.11.1967 wurde der Allgemeine Studentenausschuß gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und wurde darauf hingewiesen, daß sich drei Entscheidungsmöglichkeiten anbieten: – 1. Endgültige Suspendierung der Vereinigung; – 2. Aufhebung der einstweiligen Suspendierung; – 3. Löschung der Vereinigung im Register der Universität. Daraufhin forderte der Allgemeine Studentenausschuß in einer 4-seitigen Stellungnahme die Aufhebung der Suspendierung des SDS. – II. Außerdem entschied der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Prof. Dr. W. Rüegg, wegen des sogenannten ‘go-ins’ am 20.11.1967 Strafanzeige und Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu stellen. Durch Schreiben vom 23.12.1967 wurde die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Strafverfolgung gegen sämtliche Störer der fraglichen Vorlesung einzuleiten. – Benannt wurden 6 Studenten und ein ehemaliger Student, Herr Krahl, der sich zum WS 1967/68 nicht zurückgemeldet hat. Später wurde noch der Name eines weiteren Studenten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. – Außer einem Studenten, den mir der pädagogische Mitarbeiter der Abteilung für Erziehungswissenschaften, Herr Henkel, nannte und der zugegeben hat, an dem sogenannten ‘go-in’ beteiligt gewesen zu sein, sind sämtliche benannten Herren SDS-Mitglieder. ??? Außer einem Studenten erschien niemand. Zum Teil kamen die Ladungen wegen Unzustellbarkeit zurück. – Ende November 1967 regte Herr Henkel an, den Studenten S. zu befragen. Er habe gehört, dieser habe an dem sogenannten ‘go-in’ teilgenommen. Ich lud Herrn S. zum 12.12.1967 zur Anhörung vor und eröffnete gegen ihn die disziplinarische Voruntersuchung. Er erschien und versicherte, er habe an dem ‘go-in’ nicht teilgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Angabe stellte ich das Disziplinarverfahren in seiner Anwesenheit ein. – IV. Mit Schreiben vom 29.11.1967 wurde Herrn Krahl mitgeteilt, daß er aus der Liste der Studierenden gestrichen worden sei, da er sich nicht für das Wintersemester 1967/68 zurückgemeldet habe. Er sei deswegen nicht mehr Studierender der Universität. Da Herr Krahl nicht erreichbar war, ging dieses Schreiben an die Universität zurück. – Am 13.12.1967 wurde Herr Krahl nochmals brieflich darauf hingewiesen, daß er nicht mehr Student sei. Außerdem wurde ihm Hausverbot erteilt, da er an dem vom SDS ausgelösten sogenannten ‘Teach-in’ und am Eindringen in das Rektorat beteiligt war. Da Herr Krahl in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, wurde der Brief auf dem Postamt 90 in Frankfurt niedergelegt (nach Auskunft der Postzustellungsurkunde). – V. Wegen der Vorgänge am 6.12.1967 vor der Aula der Universität und in den Vorräumen des Rektorats hat die Universität bis jetzt nichts unternommen. – Hingegen hat eine Studentin, die SDS-Mitglied ist, gegen mich wegen angeblicher Körperverletzung Anzeige erstattet. Ich soll sie mehrfach in den Bauch getreten haben. Außerdem soll ich nach ihren Angaben einem Studenten in das Gesicht geboxt haben. Für mein angebliches Verhalten benennt sie zwei Zeugen. Außerdem wollen drei weitere Studenten gehört haben, wie ich dieses Vorgehen zugegeben habe. Ich habe die Studentin am 21.12.1967 aufgefordert, sich von ihren Behauptungen zu distanzieren. – Da dies bis jetzt nicht geschehen ist, werde ich Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede stellen, da ihre Angaben falsch sind. – Riehn
    uni report 25.3.1.1968: „Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgängen am 20.11.1967 und 6.12.1967“; Archiv
    309) Niederschrift>03.01.1968>>Senat Sitzung: StrategieDiskussion
    „[…]Der Rektor eröffnet die Sitzung um 15 Uhr c.t.. Er begrüßt die Anwesenden, insbesondere Herrn Riehn, der inzwischen vom Hess. Kultusminister mit der Wahrnehmung der Aufgabe des Universitätsrates betraut wurde und heute zu Punkt 1 berichten wird. Nachdem der Rektor unter ‘Verschiedenes’ zu behandelnden Punkte bekanntgegeben und der Senat sein Einverständnis erklärt hat, bittet der Rektor Herrn Riehn um das Wort zu Punkt 1 – 1. Bericht über die vom Rektor eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Störung des Hausfriedens (Az. 451-08) – Herr Riehn hat seinen Bericht schriftlich ausgearbeitet, jedem Senatsmitglied liegt ein Exemplar vor. Der Rektor kommentiert, daß er sich hinsichtlich der nach dem ‘goin’ bei Prof. Schmid einzuleitenden Maßnahmen von den Dekanen, dem Vorsitzenden der AfE sowie einigen Altrektoren hat beraten lassen. Die Einberufung des Senats zu diesem Zweck hat er unterlassen, da der Senat möglicherweise bei einer endgültigen Suspendierung des SDS als Appelationsinstanz bzw. in Verbindung mit den Disziplinargericht fungieren muß. Wie der Rektor weiter mitteilt, hält auch Prof. Schmid die eingeleiteten Maßnahmen (vorläufige Suspendierung des SDS, Strafanzeige und Einleitung von Disziplinarverfahren) für gerechtfertigt und ist der Auffassung, daß diese keinesfalls ohne Konditionen zurückgenommen werden sollten. – In diesem Sinne hat sich Prof. Schmid auch Prof. Rammelmeyer gegenüber geäussert. -Der Rektor bringt zum Ausdruck, daß er ausser einer verstärkten Informationstätigkeit (z.B. Herausgabe der ‘Mitteilungen des Rektors’) erwägt, den Vorstand des SDS vorzuladen, um diesem Gelegenheit zu geben, mündlich zum Schreiben des Rektors vom 23.11.1967 Stellung zu nehmen und zu erklären, daß er sich in Zukunft an die Ordnung der Universität halten wolle. – Prof. Bernhardt ist der Auffassung, daß kaum zu erwarten ist, daß der SDS sich auf derartige Absprachen einläßt und Wohlverhalten verspricht. Wichtig ist jedoch, daß alle etwaigen Maßnahmen wie z.B. eine weitere Strafanzeige werden der Ereignisse am 6.12.1967, unter dem Aspekt abgewogen werden. ‘wie soll es weitergehen?’ Prof. Bernhardt rät in diesem Zusammenhang auch zu einer Überprüfung des aus dem Jahre 1979 stammenden studentischen Disziplinarrechts. Der Rektor äußert seine Überzeugung, daß der SDS die Grenzen seiner Möglichkeiten erkennen muß; aus diesem Grund kann eine Aufhebung der Suspendierung des SDS ohne verbindliche Zusicherung hinsichtlich seines künftigen Verhaltens nicht in frage kommen. Die Überprüfung des Disziplinarrechts hält er ebenfalls für erforderlich, glaubt jedoch, daß es sich hierbei um eine Gesetzesänderung handelt, daß hierfür ein längerer Zeitraum benötigt wird.. – Professor O’Daniel gibt hinsichtlich der Wahl der geeigneten Maßnahmen aus historischer Sicht zu bedenken, daß der Senat auch gegenüber den übrigen Studenten, die jetzt auf ihn blicken, eine grosse Verantwortung hat und ein sauberes Bild abgeben muß. Prof. O’Daniel stellt fest, daß z.B. Professor Bartsch an einer Veranstaltung des suspendierten SDS mitgewirkt hat, ohne daß hieraus erkennbare Konsequenzen gezogen wurden. – Prof. Meinhold schlägt vor, das Verhalten des SDS bei der für den 12.1.1968 vorgesehenen Fragestunde und ggfs. der gemeinsamen Sitzung von Senat und Studentenparlament abzuwarten. – Eine Abstimmung zur Meinungsbildung ergibt, daß zunächst der Verlauf der Veranstaltungen am 12. und 16. Januar 1968 abgewartet wird und Strafanzeige erst dann erstattet werden soll, wenn wieder Störaktionen beginnen.[…]“
    Niederschrift Senatssitzung 3.1.1968; Rektorat 451-08
    310) Rundschreiben>03.01.1968>>Rektor an Lehrkörper: Einrichtung einer Fragestunde
    „[…] Gestatten Sie mir, Ihnen zunächst die besten Wünsche für das neue Jahr zu übermitteln. Ich hoffe, dass es für die Universität und alle ihre Angehörigen einen glücklichen und segensreichen Verlauf nehmen möge. – Bei den Unruhen, welche durch die Störaktionen des SDS ausgelöst, in den Wochen vor Weihnachten unsere Universität erfasst haben, hat es sich als besonders misslich erwiesen, dass Rektor und Senat nicht über genügend Möglichkeiten verfügen, Informationen über ihre Arbeit an Lehrkörper, Assistenten- und Studentenschaft zu vermitteln. Dieser Zustand war dadurch verschärft, dass infolge eines Beschlusses des Senats vom 15.7.1967 die Arbeit der Pressestelle durch einen Senatsausschuss überprüft werden und während dieser Zeit deren Arbeit ruhen musste. Am 21.12.1967 hat der Senat entschieden, dass die Pressereferentin, Frau Dr. Wasmund, deren Tätigkeit für die Pressestelle schon ab 1.10. ruhte, auf Ende des Jahres endgültig aus den Diensten der Universität ausscheidet. Bis zur Einstellung eines neuen Pressereferenten haben die Herren Prof. Bernhardt, Freyh und Hirsches übernommen, den Rektor bei der Öffentlichkeitsarbeit durch die Pressestelle zu unterstützen. In den nächsten Wochen sollen alle Angehörigen der Universität intensiver als bisher durch Drucksachen über die hochschulpolitischen Massnahmen von Rektor und Senat zu informiert werden. – Gleichzeitig hat der Senat am 21.12. beschlossen, eine regelmässige öffentliche Informations- und Fragestunde für alle Studenten, Assistenten und Dozenten einzurichten. Ich gestatte mir, Ihnen in der Beilage eine entsprechende Mitteilung zu übersenden mit der Bitte, den Inhalt in Ihren Vorlesungen sowie durch Aushang am Schwarzen Brett Ihres Instituts bekannt zu machen. – Ich hoffe sehr, dass es dem Senat und mir mit Ihrer Mithilfe gelingen wird, durch eine vermehrte Information über das, was von Organen der Universität, von den Mitgliedern des Lehrkörpers und von den Assistenten in Forschung und Lehre an konkreten Massnahmen der Hochschul- und Studienreform getan wird, das Vertrauen des überwiegenden Teils der Öffentlichkeit und unserer Studentenschaft zu erhalten, berechtigte Kritik in positive Massnahmen umzusetzen und die systematischen, gegen die geltende Rechtsordnungen der Bundesrepublik gerichteten Störaktionen, die sich der Unsicherheit im Lehrkörper, Assistenten und Studentenschaft bedienen, zu isolieren. Nur so wird es uns möglich sein, die in den letzten Jahren in allen Fakultäten in Gang gekommene Studien – und Hochschulreform durchzuführen und eine politische Radikalisierung der Universität, die schon einmal die deutsche Hochschule an den Rand des Ruins geführt hat, zu verhindern. Ich bin sehr dankbar, wenn Sie den Senat und mich bei unseren Bemühen kritischer und selbstkritischer Information unterstützen, sei es durch direkte Gespräche mit Ihren Mitarbeitern und Studenten, sei es durch Übermittlung von Berichten und Stellungnahmen an mich, damit ich sie durch die Pressestelle weiterverbreiten kann. – Mit freundlichen Grüssen Rüegg.“
    Rundschreiben Rektor 3.1.1968; Rektorat 731-04
    311) Rundschreiben>03.01.1968>>Rektor: Woche der Hebräischen Universität Jerusalem 15. -19.01.1968
    „[…] Ich lade Sie zu diesen Veranstaltungen ein. Am 15.1.1968 fallen die Vorlesungen von 18 – 19 Uhr aus. Die Vorlesungen der Gäste treten an die Stelle der sonst zu diesen Zeiten und in den genannten Hörsälen gehaltenen Fachvorlesungen oder werden als besondere Veranstaltungen einzelner Institute durchgeführt. – Frankfurt am Main, den 3. Januar 1968 – Rüegg – Rektor.“
    Einladung Rektor 3.1.1968; Archiv
    312) Brief>04.01.1968>>Rektor an AStA: Aufforderung, Protokoll Studentenparlament vorzulegen
    „Nachdem meine wiederholten mündlichen Aufforderungen und Ihre entsprechenden Zusagen wirkungslos gewesen sind, fordere ich Sie auf, mir die Protokolle des Studentenparlaments seit Inkrafttreten der neuen Satzung zu übersenden. – Der Rektor.“
    Schreiben Rektor an AStA 4.1.1968; Rektorat 410-05
    313) Brief>04.01.1968>>Rektor an AStA-Vorsitzenden Birkholz: Gemeinsame Studentenparlament Sitzung und Senat
    „[…]Sehr geehrter Herr Birkholz! In der Senatssitzung vom 6.12.1967 wurde von studentischer Seite der Vorschlag gemacht, die Senatssitzung öffentlich durchzuführen. Ich habe daraufhin erwidert, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer öffentlichen Senatssitzung bestehe, eine solche auch bereits Anfang 1967 stattgefunden habe, jedoch jeweils einer entsprechenden Vorbereitung bedürfe. Insbesondere müsste, entsprechend einem Votum von Herrn Professor Wiethölter, normativ festgelegt werden, wie eine öffentliche Diskussion sich abwickeln soll. Im Anschluß an die Senatssitzung vom 21.12.1967 konnte ich Ihnen das Angebot des Senats unterbreiten, eine gemeinsame Sitzung von Senat und Studentenparlament durchzuführen. – Die von Prof. Hövels, Prof. Müser, ihnen und mir am 2.1.68 gemeinsam ausgearbeiteten Vorschläge für eine solche gemeinsame Sitzung sind vom Senat in seiner gestrigen Sitzung gebilligt worden. Ich kann AStA und Studentenparlament deshalb im Namen des Senats offiziell zu einer solchen gemeinsamen Sitzung einladen auf Dienstag, den 16.Januar 1968, 17 -19.30 Uhr im Festsaal des Studentenhauses Programm: 1. Kurzreferate von je 15 Minuten Dauer über die Situation der Universität 1968 von Rektor und AStA-Vorsitzenden. – 2. Diskussion zwischen Mitgliedern des Senats und des Studentenparlaments a) Disziplinarmassnahmen im Gefolge der Störung der Vorlesung von Professor Carlo Schmid . -b) Studentische Einwirkungsmöglichkeiten auf die Studienreform c) Gestaltung der Universitätsleitung (Rektor, Senat, Verwaltungsrat, Dekane) – Für jeden der drei Punkte sind 30 Minuten Diskussionszeit einzuhalten. Den Vorsitz übernimmt für die ersten 45 Minuten der Präsident des Studentenparlaments, für die zweiten der Rektor. 3. Anfragen der Zuhörer- Dafür ist eine 1/2 Stunde vorgesehen, wobei den Vorsitz für die erste Viertelstunde der Präsident des Studentenparlaments, für die zweite Viertelstunde der Rektor hat. Die Sprechzeit für die Begründung der Anfragen wird auf 2 Minuten begrenzt. – Eintrittskarten für die Zuhörer werden zur Hälfte durch das Rektorat, zur Hälfte durch den AStA ausgegeben. Die Türkontrolle erfolgt durch AStA und Rektorat gemeinsam. – Die Sitzung wird durchgeführt, wenn ihr Verlauf nicht durch Kundgebungen ausserhalb und innerhalb des Sitzungsraumes gestört wird. Die Presse wird durch mich eingeladen. Die Kosten für die Lautsprecheranlage übernehme ich. Sollte eine Übertragung der Sitzung in einen grossen Hörsaal gewünscht werden, so werde ich ebenfalls dafür besorgt sein. -Ich bitte um Mitteilung, ob das Studentenparlament das obige Angebot einer gemeinsamen Sitzung annimmt. Mit vorzüglicher Hochachtung Rüegg.“
    Rektor Schreiben an AStA 4.1.1968; Archiv
    314) Brief>04.01.1968>>Rektor an Vorsitzenden Rat Nichthabilitierter: Angebot Konzil
    „[…] Sehr geehrter Herr. Dr. Bartl! – Der Ordnung halber bestätige ich den Beschluss des Konzils vom 6.12.1967, den bisher im Konzil nicht vertretenen Gruppen folgendes Angebot für die Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils zu machen: – Lehrstuhlinhaber (einschließlich derjenigen der AfE: 40%, Nichtordinarien: 20%, Nichthabilitierte: 20%, Studenten: 20% = 100%, wobei sich die Zusammensetzung der Gruppenvertretungen nach dem Strukturprinzip der Universität richtet. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Struktur der Universität durch die Gliederung in Fakultäten und Fachschaften sowie durch die Vertretungskörperschaften der Nichtordinarien, Nichthabilitierten und der Studentenschaft gekennzeichnet ist. – ‘Es muss ferner gesichert werden, dass alle Gruppen die gleiche Chance bei der Realisierung der für sie vorgesehenen Beteiligung haben.’ – Bei der Versammlung der Nichthabiltierten ist als Vertretungskörperschaft der Rat der Nichthabilitierten anzusehen. – Ich bitte Sie um Mitteilung, ob der Rat der Nichthabilitierten das Angebot des bisherigen Konzils annimmt und werde daraufhin die Arbeit im Ausschuss zur Festlegung einer Geschäftsordnung für das satzungsgebende Konzil wiederaufnehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung Rüegg.“
    Schreiben Rektor an Rat der Nichthabilitierten 4.1.1968; Rektorat 341-01
    315) Vermerk>04.01.1968>>(Versicherung an Eidesstatt) Universitätsrat: Wegen Henkel
    „I. Im Verlauf eines Gesprächs nannte mir Herr Henkel den Namen von Herrn St….. Er erklärte, er habe von Studenten gehört, aber nicht selbst gesehen, daß Herr St…. an dem sogenannten ‘go-in’ am 20.11.1967 teilgenommen habe. Er regte an, Herrn St…. in diesem Zusammenhang zu befragen. – Durch ein am 8.12.1967 abgesandtes Schreiben lud ich Herrn St… zum 13. Dezember 1967 zur Anhörung vor und eröffnete gleichzeitig die disziplinarische Voruntersuchung. Er erschien zum angesetzten Termin und versicherte, er habe an dem ‘go-in’ nicht teilgenommen. Daraufhin stellte ich unter Berücksichtigung dieser Angabe das Disziplinarverfahren ein. Außerdem bestätigte ich diese Einstellung durch ein Schreiben vom 19.12.1967. – II. Am 19.12.1967 hat der Rat der Abteilung für Erziehungswissenschaften eine Presseerklärung herausgegeben, wonach ein Pädagogischer Mitarbeiter der Abteilung für Erziehungswissenschaften zwei Studenten wegen angeblicher Teilnahme am ‘go-in’ angezeigt haben soll. Offenbar handelt es sich hierbei um den oben genannten Studenten Stücher und einen zweiten Studenten, Herrn Grieger, der tatsächlich am ‘go-in’ teilgenommen und dies mir gegenüber auch schriftlich bestätigt hat.“
    Versicherung an Eidesstatt 4.1.1968; Rektorat ??
    316) Resolution>06.01.1968>>WRK: „Godesberger Rektoren-Erklärung zur Hochschulreform”
    „„Die Zukunft der westdeutschen Universitäten hängt ab von den Entscheidungen, die sie jetzt selber treffen. Aufbau und Ausbau der Universitäten und die Bemühungen um eine Neuordnung der Studiengänge waren zwar von zahlreichen Reformen begleitet; sie lösten jedoch nur einzelne, jeweils dringliche Probleme. Die körperschaftliche Verfassung der Universität und ihre Stellung in der heutigen Gesellschaft müssen neu bestimmt werden. Die Reform der inneren Struktur der Universität muß von den folgenden Leitsätzen ausgehen:
    • Die grundrechtliche Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre (GG 5,3) begründet und begrenzt ihre korporative Organisation;
    • Die kritische Funktion der Wissenschaft in der Gesellschaft erfordert die Autonomie der Universität;
    • Mitarbeit begründet Mitverantwortung;
    • Leistungsfähigkeit verlangt Differenzierung der Funktionen;
    • Sachgerechte Erfüllung der Funktionen erfordert korporative Selbstkontrolle.
    Zur Verwirklichung dieser Leitsätze schlagen die unterzeichnenden Rektoren vor:
    I.
    Die Universität gliedert sich in diejenigen Einheiten von Forschung und Lehre (Arbeitsgruppen, Institute etc.), welche die tatsächlichen Träger von Forschung und Lehre sind. Diese sind sinnvoll einander zuzuordnen und in übergeordnete Einheiten (Abteilungen, Fakultäten etc.) zusammenzufassen, die eine gemeinsame Verantwortung für ihre Bereiche und eine dadurch legitimierte Vertretung in der Universität übernehmen. Dieses Prinzip kann die Lösung von traditionellen Strukturformen fordern.
    II.
    Die Gliederung nach Funktionen verlangt eine Neuordnung der Mitverantwortung aller Angehörigen der Körperschaft an der Selbstverwaltung nach den Prinzipien einer funktionsgerechten Kompetenzverteilung und qualitativen Repräsentation.
  28. Die Angelegenheiten der Universität als einer Körperschaft von Lehrenden und Lernenden fallen grundsätzlich in die Entscheidungs- und/ oder Beratungskompetenz aller ihrer Angehörigen, die demgemäß unmittelbar oder mittelbar repräsentiert an den satzungsgemäßen Organen zu beteiligen sind. Das Ausmaß der Mitarbeit und Verantwortung sowie die Dauer der Bindung an die Universität bedingen Art und Gewicht der Beteiligung an der Selbstverwaltung. Die Anzahl der jeweils Beteiligten ist auf die Aufgaben und die Arbeitsfähigkeit der Gremien abzustimmen.
  29. Auch wenn der Sachverstand einer Personengruppe deren Mitwirkung an Entscheidungen nicht begrün . det, ist das Entscheidungsverfc-ihren so zu gestalten, daß die Nachprüfbarkeit der Entscheidungskriterien gewährleistet ist. Das kann geschehen durch Anwesenheit oder Mitwir- 7 kung bei den Beratungen, Bekanntgabe der Entscheidungsgründe u. ä. m. Damit wird auch das Prinzip der Offenheit aller Akte der Selbstverwaltung verwirklicht. Unter Beachtung dieser Grundsätze können in einem Ausschließlichkeitskatalog diejenigenangelegenheiten festgelegt werden, deren Entscheidung bestimmten Personengruppen vorbehalten ist.
  30. Vor Majorisierung in ihren Angelegenheiten sollen Personengruppen nicht durch quantitativen Proporz, sondern durch qualitative Regelungen geschützt werden (z.B. Einspruchsrechte, Schlichtungskommissionen, qualifizierte Abstimmungsmodalitäten oder Appellationsgremien).
  31. Die Kontinuität in den Organen der Selbstverwaltung muß durch Stetigkeit und Dauer der Beteiligung gesichert werden. Im Interesse der Arbeitsteilung sollen bestimmte Entscheidungs- und/oder Beratungsfunktionen der Organe an sachverständige Kommissionen delegiert werden.
  32. Die handlungsfähige Vertretung der Körperschaft nach außen, die Willensbildung innerhalb der Universität, besonders die Lösung von Konflikten fordern eine Stärkung der zentralen Organe.
  33. Der Rektor oder Präsident vertritt die Gesamtheit der Universität und alle ihre Angehörigen.
    III.
    Alle Verfahren und „Tätigkeiten der Universität als einer öffentlichen Einrichtung müssen nachprüfbar sein; auch durch verantwortliche Selbstkontrolle rechtfertigt sie ihre Autonomie. Die Selbstkontrolle betrifft insbesondere Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Forschung.
  34. Lehrveranstaltungen müssen nach Inhalt und Form an den wissenschaftlich begründeten Studienzielen orientiert sein und den Stufungen des Prüfungssystems entsprechen. Sie werden für größere Studienabschnitte geplant. Wirksame Lehre wird durch Kritik im Hinblick auf Gehalt, Niveau, Darbietung und wissenschaftliche Aktualität gefördert. Kritik als eine Äußerung wissenschaftlichen Denkens muß sachlich begründet und persönlich vertreten werden.
  35. Prüfungen finden in förmlicher Ordnung statt; Verfahren und Anforderungen mÜssen bekannt sein; Kommissionen sichern die Ordnung des Verfahrens und die Angemessenheit der Ansprüche. Die Prüfungsordnungen müssen die Öffentlichkeit der Prüfungen, die Mitwirkung von Beisitzern, die Möglichkeit von Einsprüchen und. das Appellationsverfahren regeln.
  36. Die korporative Kontrolle der Forschung muß satzungsmäßig gewährleistet sein. Sie erstreckt sich auf die Abstimmung von Forschung und Lehre, auf die Abstimmung von Forschungsprojekten untereinander, sowie auf die optimale Nutzung von Forschungseinrichtungen. Die Verbindung verwandter Forschungsdisziplinen und Arbeitsgebiete darf nicht durch überkommene Begrenzungen innerhalb der Universität und zwischen den Universitäten behindert werden. Partikulare Einrichtungen müssen aufgegeben werden, wenn ihre Funktionen im größeren Zusammenhang der Forschung und Lehre wirksamer und rationeller erfüllt werden können. Auch die Auftragsforschung ist der korporativen Kontrolle daraufhin zu unterwerfen, ob sie mit der Freiheit der Forschung und den Aufgaben der Universität vereinbar ist.
    IV.
    Selbstkontrolle der akademischen Körperschaft und Reform der Universität bleiben Stückwerk, solange den Universitäten Arbeitsbedingungen auferlegt sind, die sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben hindern. Dabei ist gedacht z. B. an
  37. mangelnde Koordination von Höherem Schul- und Universitätswesen;
  38. die Unzulänglichkeit der Regelung des Zugangs zu den Universitäten;
  39. die Verhältnisse in den Massenfächern.
    Selbstverantwortung und Leistungsfähigkeit der Körperschaft würden, der Entwicklung moderner Wissenschaft entsprechend, durch globale, möglichst mehrjährige Haushalte entscheidend gestärkt, die selbst in so unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen wie in Großbritannien und Jugoslawien üblich sind. Hierbei wäre sowohl dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Haushaltskontrolle als auch dem Interesse der Universität an größerer Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen.
    V.
    Selbst wenn diese dringlichen Strukturreformen durchgeführt sind, die bestehenden Universitäten weiter ausgebaut werden und der Aufbau von Neugründungen rascher als bisher vollzogen wird, werden die Abiturientenzahlen in den nächsten Jahren grundlegende Veränderungen im gesamten Bildungssystem erzwingen. Die Universitäten werden in diese Veränderungen einbezogen sein und bereit sein müssen, an ihnen mitzuwirken. Die unterzeichnenden Rektoren haben ihre persönliche Überzeugung in diesen Grundsätzen zusammengefaßt. Sie ziehen damit Folgerungen aus einer seit Jahrzehnten andauernden Reformdiskussion und den Erfahrungen in ihrem Amte. Sie wollen der Universität die Freiheit für ihre kritischen Aufgaben in Forschung und Lehre und ihre kritische Funktion in der Gesellschaft erhalten oder zurückgewinnen. Zur Verwirklichung dieser Grundsätze bedürfen die Universitäten der Unterstützung aller ihrer Angehörigen, der Regierungen und der Parlamente. Bad Godesberg, den 6./9. Januar 1968
    WRK, Dokumente zur Hochschulreform IX/1969, „Godesberger Rektoren- Erklärung zur Hochschulreform“ 6.1.1968, Seite 7 bis9 und in Uni -Report 25.1.1968
    317) Brief>07.01.1968>>Präsident WRK (Rüegg): Zur Godesberger Rektorenerklärung 06.01.1968
    „Zur Motivation der ‚Godesberger Rektorenerklärung’ und deren Verhältnis zur Westdeutschen Rektorenkonferenz – Obwohl die Öffentlichkeit seit dem verhängnisvollen 2. Juni 1967 eine gemeinsame Stellungnahme der westdeutschen Universitäten zur hochschulpolitischen Lage erwartet, hat die Westdeutschen Rektorenkonferenz bisher äußerste Zurückhaltung in öffentlichen Kundgebungen geübt. Sie hat statt dessen versucht mit konkreten Vorschlägen die verschiedenen gesellschaftspolitischen Kräfte zur Zusammenarbeit zu veranlassen:- a) Mit einem Schreiben vom 20.9.1967 habe ich die Parteien aufgefordert, ihr Verhältnis zu ihren Studentengruppen zu reformieren, um der politisch engagierten akademischen Jugend eine Möglichkeit zu politischer Wirksamkeit zu geben, und mit dem Präsidium der Westdeutschen Rektorenkonferenz in eine Diskussion über das ‘politische Mandat der Studentenschaften’ einzutreten. – b) Mit konkreten Empfehlungen zur Studienreform und Berichten über deren Fortgang hat die Westdeutschen Rektorenkonferenz, zusammen mit der Kultusministerkonferenz und dem Verband Deutscher Studentenschaften, versucht, diejenigen Ursachen der Unruhen zu beseitigen, die in den Studienverhältnissen der Massenfächer liegen. – c) Die Westdeutschen Rektorenkonferenz hat mit Erfolg auf die Reform des Deutschen Studentenwerkes gedrängt, um künftig sozialpolitischen Gründen von Unruhen vorzubeugen. – d) Die Erfahrung ausländischer Universitäten mit Studentenunruhen wurde beigezogen, um möglicherweise noch nicht erkannte Ursachen aufzudecken. – 2. Die mit diesen Arbeiten verbundenen Hoffnungen erfüllten sich nicht: – a) Die Parteien reagierten auf meine Warnungen und Vorschläge mit unverbindlichen Äußerungen. – b) Die systematischen Provokationen lähmen im Wintersemester an mehreren Universitäten die sachliche Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden bei der Durchführung der Studienreformen. – c) Noch werden die Provokationen getragen von Studierenden, die nicht aus materieller Not, sondern aus Überdruß gegen die Wohlstandsgesellschaft protestieren. Wenn sich aber in der nächsten Zeit die soziale Lage der Studierenden nicht durch entschlossene Anpassung der Förderungsmaßnahmen und durch energische Selbsthilfe der Studentenschaften verbessert, werden die Provokationen durch soziale Unzufriedenheit potenziert werden. -d) Die ausländischen Erfahrungen deckten einheitliche Muster der Provokationsmethode und Übereinstimmung in den Provokationszielen auf, nämlich die Einleitung des gesellschaftlichen Umsturzes von Forschung und Lehre, Zerstörung von Kooperationsorganen und rechtsstaatlichen Normen, Ersatz von Leistungsqualifikationen durch egalitäre Plebiszite. Die ausländischen Erfahrungen gaben jedoch keine Ratschläge zur Bewältigung der Unruhen, da sich überall die Autoritäten nur repressiv verhalten haben. – Staat und Gesellschaft entziehen sich durchaus der notwendigen Besinnung. Sie lassen kaum Unbehagen darüber erkennen, daß die Universität als eine der Institutionen dieser Gesellschaft, in die Rolle des Sündenbocks gedrängt wird. Sie sind weitgehend blind dafür, daß über kurz oder lang alle Institutionen dieser Gesellschaft (z. B. Kirchen, Gerichte, Parteien, Parlamente) in die gleiche Rolle geraten werden, wenn es den Provokationen gelingt, die Universität einem politischen Rätesystem zu unterwerfen. – Schon nähern sich Staat und Verwaltung dem Gedanken, für die Universitäten ein solches Rätesystem gesetzlich zuzulassen. Man beginnt vor quantitativen Repräsentationsforderungen zu kapitulieren, als ob die Reform der Universitäten davon abhinge, mit welchen Prozenten die Mitglieder der wissenschaftlichen Korporation in den Organen vertreten sind. – Die Grenze aber ist erreicht, wenn die sog. ‘Drittelparität’ von Lehrstuhlinhaber, Mittelbau und Studenten überhaupt ernstlich diskutiert wird. Der Versuch, in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts sich die Reform der Universitäten von der Einführung einer Klassenrepräsentation zu versprechen, ist anachronistisch. Personengruppen in der Körperschaft werden in völliger Verkennung des Universitätszwecks und des daraus folgenden Verhältnisses von Qualifikation und Verantwortung als ‘Klassen’ bezeichnet, deren ‘Interessen’ durch ‘Schachtelparität’ gegeneinander auszugleichen wären. – 4. Jede quantitative Reform, insbesondere die sog. ‘Drittelparität’ – entwickelt die zu beseitigende Funktionsschwäche der Universitäten zur Funktionsunfähigkeit; -lähmt den Zusammenhang von Forschung und Wirtschaft; -gefährdet die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre. Ein auf wissenschaftlichen Nachwuchs und Ergebnisse von Forschung angewiesener Staat kann auf die Funktionsunfähigkeit von Universitäten nur durch Erfüllung der Forschungsbedürfnisse außerhalb der Universität und durch Rückführung der Universitäten aus wissenschaftlichen Körperschaften von Forschern, Lehrenden und Lernenden in staatliche Berufsschulen antworten. Damit müßte aber der für die Wohlfahrt einer freien Gesellschaft lebensnotwendige Prozeß selbstverantwortlicher Forschung und Lehre abbrechen. 5. Da die Verfassungen der Universitäten und der Westdeutschen Rektorenkonferenz eine rasche Beschlußfassung über gemeinsame Äußerungen der Universitäten nicht erlauben, haben es die Rektoren der in der westdeutschen Rektorenkonferenz vereinigten wissenschaftlichen Hochschulen in verschiedenen Beratungen unternommen, ihre persönlichen Vorstellungen von der Universität in einem demokratischen Staat gemeinsam zu formulieren. Sie fühlten sich dazu berechtigt und verpflichtet, weil sie, obgleich im Zentrum der Provokationen, die Ordnung ihrer Universitäten und das Zusammenwirken aller ihrer Glieder öffentlich zu verantworten haben und weil sie nicht gewillt sind, Provokationen mit Repression zu beantworten.3. Die am 6.1.1968 bei der Schlußsitzung in Bad Godesberg anwesenden oder vertretenen 26 Rektoren haben die beiliegende ‘Godesberger Rektorenerklärung zur Hochschulreform’ unterzeichnet. Den übrigen Rektoren ist eine Zeichnungsfrist offengehalten worden. – Das Präsidium der Westdeutschen Rektorenkonferenz hat sich der Rektorenerklärung angeschlossen und wird in der Zukunft auf ihrer Grundlage arbeiten. Bad Godesberg, den 7. Januar 1968 gez. Rüegg.“
    uni report, „Zur Motivation der „Godesberger Rektorenerklärung“ 25.1.1968; Archiv
    318) Bekanntmachung>08.01.1968>>Öffentlichkeitsausschuss Studentenparlament: Studentenparlament Sitzung 09.01.1968 zu besuchen

Aufruf Studentenparlament 8.1.1968: Rektorat 410-05
319) Niederschrift>09.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Das Angebot des Senats
„Anwesend sind: 25 Parlamentarier, davon 5 Mitglieder des SDS und ca. 50 Zuhörer sowie Professor Meinhold als Beauftragter des Senats. – „[…]TOP 2 – Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung – Genehmigung bzw. Änderung der Tagesordnung – Klein (Präsident) – Weil die Parlamentssitzungen bisher von den Studenten wenig beachtet wurden, machte der Öffentlichkeitsausschuß Reklame mit einem Flugblatt; in der Hoffnung auf zahlreicheren Besuch der Öffentlichkeit wurde Hörsaal V als Tagungsort gewählt. – Die Protokolle der 3. und 4. o. Sitzung können nicht behandelt werden, weil sie den Parlamentariern erst zu Beginn der Sitzung zur Verfügung standen und deshalb noch nicht gelesen wurden. Genehmigung der Protokolle wird vertagt. – von Freyberg (RCDS) beantragt als TOP 4a Diskussion der Ohnesorg-Spenden. – Daub (AFS) beantragt als TOP 4b 2. und 3. Lesung der AfE-Fachschaftsordnung. Präsidium setzt hinzu – 1. Lesung vorliegender Fachschaftsordnungsentwürfe. – […] TOP 4 – Bericht des AStA. Anfragen an den AStA. – Birkholz gibt den Bericht. Der ‘Heidelberger’ wurde für die Einrichtung des Kindergartens zugesagt. Kinder im Alter von 3 Monaten bis 9 Jahren sollen aufgenommen werden; da die Liegenschaftsverwaltung noch bei der Stadt Frankfurt ist, wird es noch einige Zeit dauern, bis mit den Umbauten begonnen werden kann. Auch das Haus Jügelstraße 7 ist aus diesem Grund noch nicht benutzbar. Den Freimaulern sind Kellerräume zugesagt worden. – Für den AfE Turm, der auf der Baustelle Senckenberganlage errichtet werden soll, hat der AStA die Zusammenlegung verschiedener Lehrstühle z.B. Politik, vorgeschlagen und bittet um weitere Anregungen der Fachschaften. – Die Aufstellung des Ohnesorg-Denkmals sei mit Vorbehalt genehmigt, es müsse eine Begründung nachgereicht werden, in der die Funktion des Denkmals etc. erläutert wird. Als Aufstellungsort sei der Platz vor dem Philosophikum vorgesehen, eine Aufstellung auf der Tiefgarage bedinge eine Verankerung im Boden, die Parkplätze koste. – Riechmann(phil) – Das Universitätsgelände wimmelt von Denkmälern, ohne daß gefragt wird, was sie bedeuten. Die Bedeutung des Ohnesorg-Denkmals sei im Parlament ausreichend diskutiert worden, der AStA könne dies Diskussion als Begründung abgeben. Klein (Präsident) beauftragt den Öffentlichkeitsauschuß mit der Ausarbeitung der Begründung bis zur nächsten Sitzung. Nachdem Möllenstedt (DB) widersprochen hat, erklären sich Thümmel (SDS) und Wolf (AFS) zur Ausarbeitung bereit. Von Freyberg (RCDS) – Bei öffentlichen Bauten müsse ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz der Baukosten für kulturelle Ausstattung ausgegeben werden, deshalb wolle das Land beim Neubau des Philosophikums das Ohnesorg-Denkmal bezahlen, dann brauche man kein Geld der Studentenschaft zu verwenden. […] Birkholz (AStA) – Das Verhalten des RCDS in Sachen Ohnesorg-Spenden war unfair, der jetzige AStA war an den Vorfällen überhaupt nicht beteiligt. Selbst wenn auf dem Teach In beschlossen worden sei, dem AStA 1/3 der Spenden zu geben, solle dieses Geld angesichts der guten Haushaltslage der Witwe überwiesen werden. – Das Rektorat habe offiziell den Beschluß der 20% studentischen Beteiligung am satzungsgebenden Konzil mitgeteilt und angefragt, ob die Studenten teilnehmen. Das Parlament müsse beschliessen, was geantwortet werden solle. Riechmann (phil) – Die Vorschläge der Universität gehen von überholten Strukturvorstellungen aus, deshalb ist das Angebot für die Studenten nicht interessant. Grunenberg (SDS) beantragt, diese Frage unter TOP 6, Anträge, zu behandeln. – Birkholz (AStA) verliest den Brief des Rektorats, die Diskussion Parlament – Senat betreffend Abschriften liegen den Parlamentarieren vor). – Hartmann (LSD) – Das Parlament soll eine Beteiligung an der Diskussion ablehnen, da seine Forderungen in keinem Punkt erfüllt wurden. Stattdessen solle es ein Gegenangebot machen, in dem seine Bedingungen präzise formuliert wird. Die Diskussion sei kein Geschenk des Senats, das unter allen Umständen angenommen werden müsse. Riechmann (phil) fragt, inwieweit Birkholz an der Ausarbeitung der Senatsvorschläge beteiligt war, was der AStA unter ‘Öffentlichkeitsarbeit’ verstehe und warum Birkholz nicht die Besprechung verlassen habe bei Bekanntwerden der Bedingungen des Senats. – Birkholz (AStA) – Der Brief wurde nach der Besprechung ohne seine Anwesenheit formuliert und enthält nicht alle von ihm vorgetragene Punkte. Zur Erreichung einer großen Öffentlichkeit habe er als Tagungsort die Kongreßhalle vorgeschlagen. Weil die Professoren das Universitätsgelände verlassen wollten, habe er dann die Mensa bzw. Hörsäle (mit Lautsprecherübertragung) vorgeschlagen. Der Rektor sei auf keinen Fall bereit gewesen, auf die Verteilung von Eintrittskarten zu verzichten. Trotz der Bedingungen solle man die Diskussion evtl. durchführen, um wenigstens einen Teil der Studenten zu zeigen, daß die Professoren zur inhaltlichen Diskussion nicht bereit seien. Die Funktion der Diskussion sei wenigstens teilweise erfüllt, wenn – wie vorgesehen – die Presse und der Rundfunk anwesend sei. Auf jeden Fall müsse neu verhandelt werden. Von Freyberg (RCDS) plädiert für Durchführung der Diskussion, dies ergäbe ein gutes Image in der Öffentlichkeit. -Riechmann (phil) – Die vom Senat gemachten Vorschläge können zu keiner Diskussion führen, da die Parlamentsbeschlüsse in keinem Punkt berücksichtigt wurden. Die Ausführungen von Birkholz seien eine Unverschämtheit. Klein (Präsident) fordert Rücknahme des Ausdrucks ‘Unverschämtheit’. Riechmann nimmt nicht zurück, begründet, Birkholz habe sich bei den Verhandlungen nicht an die Diskussion und die Beschlüsse des Parlaments gehalten. Die vorgesehene Zeit sei zu kurz, die Öffentlichkeit nicht ausreichend zugelassen und der Mittelbau sei nicht berücksichtigt. – Birkholz (AStA) – Die Forderung nach Beteiligung des Mittelbaus war ihr nicht bekannt, da er nicht während der ganzen Parlamentssitzung anwesend war, sie wurde bei den Verhandlungen deshalb auch nicht vorgebracht. Betont, er habe sich nicht auf Kompromisse eingelassen, entsprechende Pressemeldungen seien falsch. – Hartmann (LSD) wiederholt seinen Vorschlag, nicht an der Diskussion teilzunehmen, sondern Gegenangebot auf der Grundlage der Parlamentsbeschlüsse zu machen. Birkholz (AStA) Die Diskussion müsse durchgeführt werden, der Verhandlungsspielraum werde kleiner, weil bei allen Parteien des Landtags die Tendenz bestehe, 20% studentische Beteiligung festzulegen. Außerdem sei eine Entscheidung über Teilnahme an der Fragestunde des Senats zu treffen, Mit weiteren entsprechenden Aktionen des Senats sei in Zukunft zu rechnen. – (AFS) – Wenn unter den vom Senat gemachten Bedingungen diskutiert wird, geht das Parlament in seiner Argumentation auf den Stand der Diskussion vor einem halben Jahr zurück. Grunenberg (SDS) – Seit Jahren werden die Forderungen nach studentischer Beteiligung und Öffentlichkeit der Verhandlungen von den Professoren nicht berücksichtigt, der Senat ging nicht auf die Einladung des SDS zu Gesprächen ein, macht stattdessen jetzt seine unzumutbaren Vorschläge. Das Parlament soll deutlich sagen, daß es seine Diskussion unter diesen Umständen ablehnt. Daus (AHP) schlägt vor, darüber zu diskutieren, ob das Parlament seine Bedingungen modifiziert. […] * – Krahl (Öffentlichkeit) als Gast erhält Rederecht – Politische Vorentscheidungen, z.B. Strafverfahren – seien ohne studentischen Beteiligung gefallen. Erst danach sei sie angeboten worden, so daß diese Diskussion wegen der bereits getroffenen Entscheidungen undemokratisch sei. Die Position von Birkholz (SHB) sei deswegen falsch. Die 20% Beteiligung sei den Parteien vor dem Go-In abgehandelt worden, es sei jedoch nach den Vorfällen fraglich, ob sie noch gegeben werde. […] *Andererseits halte er es für ungünstig, nicht mehr an den Senatssitzungen teilzunehmen, da dieser gerade jetzt häufig tage und man darauf angewiesen sei, sonst ‘unter der Hand’ von den Entscheidungen zu erfahren. In Berlin z.B. würden Aktionen gemacht und gleichzeitig verhandelt. Das halte er für günstiger. Rektor und Justitiar hätten am Tage des go-ins Strafverfahren angekündigt und hätten sie eingeleitet. Der SDS habe hingegen keine Strafanzeige erstattet, obwohl er wegen der Äußerung des Rektors, der Sozialistischen Deutschen Studentenbund sei ‘faschistoid’ damit gedroht habe. Der Sozialistische Deutsche Studentenbund wünsche Verhandlungen, deren Ergebnis nicht vorweggenommen werde. Es komme auf die Institutionsstrukturen an, aber nicht darauf, einzelne Professoren zu überzeugen. Nur eine studentische Protestöffentlichkeit, die erst geschaffen werden müsse, könne etwas verändern. Die Demokratisierung könne nicht durch Verhandlungen erreicht werden, sondern sie müsse erkämpft werden. Dem hält Mees (AdM) entgegen: Der Sozialistische Deutsche Studentenbund ist schizophren, wenn er einerseits Demokratisierung der Hochschule fordert, andererseits nicht demokratisch diskutieren wolle. Er widerspreche sich auch, wenn er Diskussionen mit Professoren verlange und gleichzeitig sage, es sei unerheblich, einzelne Professoren zu überzeugen.’- Möllenstedt (DB): ‘Kompromißbereitschaft ist nötig, da nur mit den Professoren die bestehenden Institutionen geändert werden können.’ – Riechmann (SDS): Es sei Blödsinn, wenn Birkholz immer von der Kleinarbeit des AStA und dessen Erfolgen spreche. Zugeständnisse, wie z.B. die Fragestunde , hätten weder der AStA, der SHB und auch nicht der SDS erreicht, sondern eine aktive Minderheit von 2000 Studenten. Jetzt müsse es zu einer aktiven Mehrheit kommen. Deshalb müsse Öffentlichkeit bei allen Fragen verlangt werden. -Dann wird mit 18 ja bei 4 nein und 1 Enthaltung der Antrag 5/1 angenommen, der von den Parlamentariern Hartmann (LSD) , Schiller (LSD) , Daub (AFS) , Wolf,Michael (SDS) Thümmel (SDS), Grunenberg (SDS), Francke (med), Meyer (LdM), Klein (SHB) eingebracht wird: ‘Das Angebot des Rektors zu einer Diskussion am 16.1. ist in dieser Form für das Studentenparlament nicht annehmbar. -Der AStA wird beauftragt, dem Rektor einen Gegenvorschlag für die Form einer Diskussionsveranstaltung über die aktuellen Hochschulprobleme und die Satzungsfragen vorzulegen, der auf den Vorstellungen fußt, die in der Parlamentssitzung verabschiedet wurden: 1.Teilnahme des Mittelbaus. -2. Garantien einer aktiven Öffentlichkeit. -3. Ausfall der Lehrveranstaltungen während dieser Diskussionsveranstaltung. Dies bedeutet, daß die Diskussion nicht zeitlich auf 2 1/2 Studenten beschränkt wird und eine möglichst große studentische Öffentlichkeit ohne Kartenzwang aktiv teilnehmen kann. – – Zur endgültigen Formulierung des Gegenvorschlags soll der Hochschulausschuß zugezogen werden.’- Anschließend fragt Riechmann(SDS) Birkholz(SHB) über seine Meinung zur Fragestunde des Senats und führt aus: Die Situation an der Hochschule sei so hektisch, daß es unmöglich sei, die Fragen eine Woche vorher einzureichen. Auch bei der Beantwortung der Fragen könnten bisher nicht bekannte Tatsachen ans Licht kommen, die neue Fragen bedingten. Er halte es für falsch, daß nur Fragesteller Zusatzfragen stellen dürften. Zu befürchten sei, daß Antworten auf einzelne Fragen verweigert würden. Das Parlament solle hingehen und die Diskussion aller aktuellen Frage erzwingen, es solle außerdem dafür sorgen, daß die Verhandlungsleitung nicht beim Senat liege. -Grunenberg(SDS) : Die manipulierte Öffentlichkeit bei Fragestunde und Diskussion zeige die Angst des Senats, auf Fragen und Argumente der Studenten nicht antworten zu können. Das Parlament solle diese Scheindiskussion und Scheinöffentlichkeit verurteilen. Birkholz: Er sei von Professor Meinhold gebeten worden, bei der Auswahl der zu beantwortenden Fragen mitzuarbeiten, damit dem Senat nicht Manipulationen vorgeworfen würden.’ -Möllenstedt(DB) und von Freyberg (RCDS) setzen sich für die Diskussion ein. Der SDS verwende zweierlei Maß, wenn er gegen das schriftliche Einreichen von Fragen sei. Bei dem vom SDS mitveranstalteten Kongreß ‘Notstand der Demokratie’ sei auch die Diskussion per Zettel geführt worden. Es müsse gefragt werden, ob der SDS jeweils das fordere und durchführe, was für ihn am günstigsten sei. -Darauf reagiert Krahl : ‘Das vom Senat vorgesehene Frage- und Antwortspiel wird nur Rechtfertigungen für bereits getroffene Maßnahmen bringen und ist kein Ersatz für die Beteiligung an den Entscheidungen. Es muß eine nicht zeitgebundene Diskussion erzwungen werden. -Eine unreglementierte, verbindliche Diskussion ist nötig.’ -Riechmann(SDS):’Da eine Minderheit über die Auswahl der Fragen entscheidet, wird manipuliert. Manipulation ist auch, daß der modus procedendi von einer Seite vorgeschrieben wird.’ Hartmann(LSD) betont ergänzend: Auf dem Notstandskongreß seien nicht Fragen, sondern nur Wortmeldungen schriftlich eingereicht worden. Er schlägt dieses Verfahren auch für die Frage- stunde vor, um eine Berücksichtigung aller Fragen zu gewährleisten. […] Dann erklärt Professor Meinhold, eine Auswahl der Fragen sei erwogen worden, weil man noch keine Erfahrungen über den Ablauf einer solchen Fragestunde habe. Da jedoch weniger Fragen als erwartet eingereicht worden seien, sei keine Auswahl nötig. Die Zeit reiche zur Beantwortung aller Fragen. Eine Vorbereitungszeit zur Beantwortung der Fragen sei nötig, da er sich auch erst Informationen beschaffen müsse, um richtige Antworten geben zu können. Einige Fragen beträfen z.B. Verhältnisse in Instituten, die er nicht ohne Vorbereitung beantworten könne. – Die Fragestunde solle nur ein Instrument des Meinungsaustausches sein. Er habe einzelne Bedingungen auch als unangenehm empfunden, aber das Informationsinteresse der Studenten solle vor deren Diskussionsinteresse berücksichtigt werden. Wolff, Frank (SDS)erhält Rederecht und stellt fest, die Politische Polizei behaupte, viele Studenten seien in diesem Semester aus Berlin nach Frankfurt gekommen, um hier Unruhe zu verursachen. Fragt, ob die Universität der Polizei Einblick in ihre Kartei gewähre. Birkholz (SHB) meint, diese Frage könne nur der Rektor beantworten, der sicherlich nein sagen werde. -Schließlich wird über den Antrag 5/4 -gestellt durch Riechmann(SDS), Thümmel(SDS) Daub(AFS), Schiller(LSD), Düx (SDS) , Hartmann(LSD) -abgestimmt: ‘Das Parlament verurteilt die Art und Weise, in der der Rektor und Senat die öffentliche Diskussion präjudizieren. Es hält die Fragestunde für nicht geeignet, die inhaltlichen Diskussion über Hochschulprobleme weiterzubringen. -Das Parlament fordert alle Studenten auf , zu der Fragestunde hinzugehen und dort eine demokratische Öffentlichkeit herzustellen, dergestalt, daß alle spontan sich ergebenden Fragen von den Ordinarien beantwortet werden müssen.’ – Abstimmungsergebnis: 13 ja,10 nein. – Hingegen scheitert ein Antrag, der von Grunenberg (SDS) , Riechmann(SDS), Francke(med) , Daub(AFS), Thümmel(SDS) , Wolf, Michael(AFS) , Schiller(LSD), Klein(SHB) gestellt wird, durch den für das satzungsgebende Konzil 33 1/3 % gefordert wird und die Festlegung aller weiteren Beteiligungsquoten einer öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit der Vorlage eines Satzungsentwurfes der Studenten vorbehalten bleiben solle.(11 ja, 12 nein). – Am Ende der Sitzung -gegen 23.40 Uhr – erklärt Birkholz(SHB), er wolle erreichen, daß das Satzungsgebende Konzilverschoben werde[…].“
Niederschrift Studentenparlament 9.1.1968; Rektorat 410-0;
320) Brief>10.01.1968>>AStA an Rektor: Protokolle des Studentenparlaments werden zugeschickt
„[…]Sehr geehrter Herr Rektor, es ist nicht Aufgabe des AStA, dem Rektor die Protokolle der Parlamentssitzungen zuzuschicken. Ich bedaure sehr, daß der Parlamentspräsident in diesem Punkt seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. – Ich habe gestern Herrn Klein gebeten, Ihnen sofort alle noch vorhandenen Protokolle seit der Parlamentsneuwahl nach dem 21. November zuzuschicken. – Mit vorzüglicher Hochachtung. – (H.J. Birkholz) -Vorsitzender – .“
Schreiben AStA an Rektor 10.1.1968; Rektorat 410-05
321) Flugblatt>11.01.1968>>SDS: „Was verstehen Rektor und Senat unter demokratischer Diskussion und Öffentlichkeit“
„Der Senat hat für Freitag, den 12.1.1968, 13.00 Uhr, Hörsaal V zu einer „Öffentlichen Informations- und Fragestunde“ eingeladen. Diese findet unter folgendem von Rektor und Senat auferlegten Bedingungen statt: beantwortet werden nur Fragen, die eine Woche zuvor schriftlich eingereicht worden sind. Es besteht nicht die Möglichkeit des Senats zu entgegnen; erlaubt sind lediglich „mündliche Zusatzfragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage stehen sollen.“ Es besteht keine Möglichkeit, sich dem Frage-Antwort-Zwang zu entziehen und eine unreglementierte freie Diskussion zu führen. Rektor und Senat haben also die Möglichkeit, eingegangene Fragen auszuwählen, zu zensieren und inhaltlich zu manipulieren . Rektor und Senat haben darüber hinaus zu einer „öffentlichen“ Senatssitzung eingeladen. Sie diktieren folgende Bedingungen: -nur geladenen Gäste haben Zutritt. Von den 300 Eintrittskarten werden jeweils 150 an die Professoren und 150 an die Studenten verteilt – Rektor und Senat verstehen unter Öffentlichkeit, daß AStA und Rektorat gemeinsam an den Türen die Eintrittskarten kontrollieren, um zu gewährleisten, daß die Öffentlichkeit, also die Mehrheit der Studenten ausgeschlossen wird. – Rektor und Senat verstehen unter demokratischer Diskussion zu den verschiedenen Themen auf 30 min beschränkt wird und keine Stellungnahme die Dauer von 2 min überschreiten darf. – Auf die Forderung des Studentenparlaments, eine unbeschränkte Öffentlichkeit herzustellen, reagierte der Rektor damit, die Öffentlichkeit überhaupt abzusagen. …. (Der Rest des Flugblatts ist identisch mit demjenigen des SDS vom 12.1.1968)
Flugblatt SDS 11.1.1968; Archiv
322) Resolution>11.01.1968>>Vollversammlung Nichthabilitierte: Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil
„Die Vollversammlung der Nichthabilitierten stimmt einer 20 % Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil zu, sofern beim Eintritt in weitere Verhandlungen sichergestellt ist, daß a) die neue Satzung nur durch eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Satzungsgebenden Konzils angenommen werden darf; b) der Beteiligungssatz der Nichthabilitierten für das Satzungsgebende Konzil nicht unter dem der Studenten liegt; c) die neue Universitätssatzung nach zwei Jahren automatisch außer Kraft tritt.“
Resolution Vollversammlung Nichthabilitierte 11.1.1968; Archiv
323) Bericht>12.01.1968>>Polizei: Fragestunde des Senats
„Der Hörsaal V ist bereits um 13.oo Uhr überfüllt. Schätzungsweise 900 bis 1000 Personen und Presse sowie das Fernsehen sind anwesend. Die Veranstaltung leitet der Rektor. Gegen 14.00 Uhr schlägt die Fragestunde in eine allgemeine Diskussion zur prozentualen Zusammensetzung des Satzungsgebenden Konzils um. Gegen 15.30 Uhr verlassen etwa ein Drittel der Anwesenden sowie das Fernsehen den Hörsaal. In der Veranstaltung wird ein Flugblatt der Presse und Informationsstelle der Universität verteilt. Unter anderem werden folgende Fragen gestellt: Warum soll nicht diskutiert werden? Sieht der Senat in der Zulassung einer 1 %igen „Öffentlichkeit“ eine demokratische Verhaltensweise? Warum sollen Diskussionsbeiträge aus der Öffentlichkeit derart unterdrückt werden, daß diese nur noch am Schluß außerhalb des Zusammenhangs angebracht werden können? Wie versteht der Senat die gesellschaftliche und politische Rolle von Wissenschaft und Universität? Was ist der augenblickliche Stand der gegen Studenten anhängig gemachten Verfahren wegen des go-ins bei Carlo Schmid und dem Senat?“
Polizeibericht 12.1.1968; Archiv
324) Bericht>12.01.1968>>Polizei: Fragestunde Senat
„[…]Betr.: Vom Senat der hies. Johann-Wolfgang-Goethe Universität einberufene Fragestunde zum Satzungsentwurf am 12.1.1968, 13.00 Uhr, im Hörsaal V. – Die Fragestunde wurde von Herrn Rektor Rüegg geleitet. Der Hörsaal V war bereits um 13.oo Uhr überfüllt, es wurden schätzungsweise 900 bis 1000 teilnehmende Studenten geschätzt. Gegen 14.00 Uhr schlug die Fragestunde zur Diskussion um. In der Diskussion ging es hauptsächlich um die prozentuale Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzil. Es wurde lebhaft diskutiert, zu Ausschreitungen ist es nicht gekommen. Presse und Fernsehen waren anwesend. Gegen 15.30 Uhr verließen 1/3 der Studenten sowie das Fernsehen den Saal. – Obige Veranstaltung wurde mit Unterstützung des Frank 418 vom – SK – Insp. West, 2 Beamte in zivil, vom Unterzeichneten wahrgenommen. Besondere Vorkommnisse waren nicht zu verzeichnen. Zur Verbreitung kam ein Flugblatt der akademische Presse- und Informationsstelle, es ist dem Vermerk beigefügt. (…) Kom 18.K.“
Polizeibericht 12.1.1968; Polizeipräsidium
325) Brief>12.01.1968>>(Offener) Senat an Studentenschaft: Öffentliche Diskussion
„Offener Brief an die Frankfurter Studentenschaft! Der Senat ist zur öffentlichen Diskussion aufgefordert worden. Wir antworten heute. Wir sind der Auffassung:- Diskussionen sollen der Meinungsbildung dienen, nicht der Meinungsbeeinflussung. Diskussionen müssen daher sachlich geführt werden. Diskussionen brauchen ein festes Thema. -Diskussionen müssen vorbereitet sein. – -Die Diskussionspartner vereinbaren das Thema, den Ort und die Zeit der Diskussion und die Form der Ankündigung. Wir schlagen der Studentenschaft eine öffentliche Diskussion vor. Wir schlagen vor, mit dem Studentenparlament als Ihrer Vertretung über den neuen Satzungsentwurf zu diskutieren (davon bleiben alle Vereinbarungen über Satzungsdiskussionen in den Fakultäten und Fachschaften unberührt). Durch Verteilung des Satzungsentwurfes an alle Studenten sind bereits Voraussetzungen für eine sachkundige Diskussion geschaffen worden. -Wir bitten daher die Vertreter des Studentenparlamentes zu einer Besprechung. – Der Senat.“
Offener Brief Senat 12.1.1968; Archiv
326) Flugblatt>12.01.1968>>LSD: Fragestunde Senat
„Eine öffentliche Diskussion zwischen Studenten und Professoren ist kein gütiges Geschenk, dessen Bedingungen wir akzeptieren müssen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir werden den Professoren einen Modus für eine solche Diskussion anbieten, der von Anfang an ein ausgiebige, allen zugängliche Diskussion garantiert. -Der LSD fordert alle Studenten auf, am Freitag, den 12. Januar 1968, um 13 Uhr im Hörsaal V in der Fragestunde des Senats dieses Angebot des Rektors zu diskutieren. Die Forderung nach einem vorherigen schriftlichen Einreichen der Fragen weisen wir zurück, denn sie stellt eine Einschränkung der studentischen Aktivität dar. Wir fordern alle Studenten auf, ihre Fragen an den Senat spontan in der Fragestunde zu stellen.“
Flugblatt LSD 12.1.1968; Archiv
327) Flugblatt>12.01.1968>>SDS: Fragestunde des Senats
„Rektor und Senat wagen es, der Studentenschaft eine völlig unter ihrem Diktat stehende Diskussion zu den Fragen der Hochschulsatzung, der studentischen Mitbestimmung, den Disziplinarverfahren gegen Studenten ;und dem vorläufigen Verbot des SDS anzubieten, nachdem die Entscheidungen darüber weitgehend getroffen sind. -Nachdem Rektor und Senat unter dem Druck einer breiten studentischen Protestöffentlichkeit an unserer Universität sich der Diskussion nicht mehr entziehen können, versuchen sie, ihre nicht legitimierbaren feudalen Machtpositionen durch scheindemokratische Zugeständnisse zu erhalten. In landesherrlicher Manier gewähren sie ihren studentischen Untertanen großzügig Audienzen. Die Studenten dürfen nachträglich akzeptieren, was im vorhinein über sie verfügt wurde. -In Wirklichkeit hat der Rektor dieser Universität den Boden gewaltloser Diskussion längst verlassen und zu Mitteln der Unterdrückung Zuflucht genommen. Während er gewaltlose Protestversammlungen der Studenten als terroristisch diffamiert, greift er selbst zu Terrormaßnahmen. Gegen 8 Studenten, die sich an go- und teach-ins beteiligen, hat er inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt; den betroffenen Studenten drohen empfindliche Gefängnisstrafen. -In verschiedenen teach-ins haben mehrere tausend Studenten der Frankfurter Universität in demokratischer Abstimmung Rektor und Senat aufgefordert, demokratische Grundnormen durch die Gewährung paritätischer Besetzung und uneingeschränkte Öffentlichkeit aller akademischen Gremien herzustellen und alle eingeleiteten Zwangsmaßnahmen rückgängig zu machen. In Wirklichkeit läßt Rektor Rüegg politische Opponenten zu Kriminellen stempeln. -Mit diesen Unterdrückungsmaßnahmen haben Rektor und Senat demonstriert, daß sie nicht bereit sind, auf ihre Machtpositionen zu verzichten und demokratische Verhandlungsbedingungen herzustellen. Die Studenten können nicht mit Instanzen und Personen verhandeln, die zu gleicher Zeit Kommilitonen den Zwangsmaßnahmen politischer Strafjustiz aussetzen. Wir rufen daher auf, die scheinheilige Informations- und Fragestunde in einen studentischen Protest gegen die Gewaltmaßnahmen von Rektor und Senat umzuwandeln. –Keine Diskussion mit der Universitätsadministration, bevor diese nicht explizit auf alle Gewaltmaßnahmen verzichtet!- Die Studenten werden in der Informations – und Fragestunde am Freitag, den 17.Jan.1968,13.00 Uhr, Hörsaal V unmißverständlich demonstrieren, daß sie nicht bereit sind den Terror von Rektor und Senat widerstandslos hinzunehmen! Brecht die Diktatur der Ordinarien! SDS.“
Flugblatt 12.1.1968. Archiv
328) Flugblatt>12.01.1968>>SDS:: „Brecht die Diktatur der Ordinarien!“
„Was verstehen Rektor und Senat unter demokratischer Diskussion und Öffentlichkeit? – Der Senat hat für Freitag, den 12.1.1968, 13.00 Uhr, Hörsaal V zu einer ‘Öffentlichen Informations- und Fragestunde’ eingeladen. Diese findet unter folgenden von Rektor und Senat auferlegten Bedingungen statt: beantwortet werden nur Fragen, die eine Woche zuvor schriftlich eingereicht worden sind. Es besteht nicht die Möglichkeit des Senats zu entgegnen; erlaubt sind lediglich ‘mündliche Zusatzfragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage stehen sollen.’ Es besteht keine Möglichkeit, sich dem Frage-Antwort-Zwang zu entziehen und eine unreglementierte freie Diskussion zu führen. Rektor und Senat haben also die Möglichkeit, eingegangene Fragen auszuwählen, zu zensieren und inhaltlich zu manipulieren . Rektor und Senat haben darüber hinaus zu einer ‘öffentlichen’ Senatssitzung eingeladen. Sie diktieren folgende Bedingungen: -nur geladenen Gäste haben Zutritt. Von den 300 Eintrittskarten werden jeweils 150 an die Professoren und 150 an die Studenten verteilt – Rektor und Senat verstehen unter Öffentlichkeit, daß AStA und Rektorat gemeinsam an den Türen die Eintrittskarten kontrollieren, um zu gewährleisten, daß die Öffentlichkeit, also die Mehrheit der Studenten ausgeschlossen wird. – Rektor und Senat verstehen unter demokratischer Diskussion zu den verschiedenen Themen auf 30 min beschränkt wird und keine Stellungnahme die Dauer von 2 min überschreiten darf. – Auf die Forderung des Studentenparlaments, eine unbeschränkte Öffentlichkeit herzustellen, reagierte der Rektor damit, die Öffentlichkeit überhaupt abzusagen. Rektor und Senat wagen es, der Studentenschaft eine völlig unter ihrem Diktat stehende Diskussion zu den Fragen der Hochschulsatzung, der studentischen Mitbestimmung, den Disziplinarverfahren gegen Studenten und dem vorläufigen Verbot des SDS anzubieten, nachdem die Entscheidungen darüber weitgehend getroffen sind. – Nachdem Rektor und Senat unter dem Druck einer breiten studentischen Protestöffentlichkeit an unserer Universität sich der Diskussion nicht mehr entziehen können, versuchen sie, ihre nicht legitimierbaren feudalen Machtpositionen durch scheindemokratische Zugeständnisse zu erhalten. In landesherrlicher Manier gewähren sie ihren studentischen Untertanen großzügig Audienzen. Die Studenten dürfen nachträglich akzeptieren, was im vorhinein über sie verfügt wurde. – In Wirklichkeit hat der Rektor dieser Universität den Boden gewaltloser Diskussion längst verlassen und zu Mitteln der Unterdrückung Zuflucht genommen. Während er gewaltlose Protestversammlungen der Studenten als terroristisch diffamiert, greift er selbst zu Terrormaßnahmen. Gegen 8 Studenten, die sich an go- und teach-ins beteiligen, hat er inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt; den betroffenen Studenten drohen empfindliche Gefängnisstrafen. – In verschiedenen teach-ins haben mehrere tausend Studenten der Frankfurter Universität in demokratischer Abstimmung Rektor und Senat aufgefordert, demokratische Grundnormen durch die Gewährung paritätischer Besetzung und uneingeschränkte Öffentlichkeit aller akademischer Gremien herzustellen und alle eingeleiteten Zwangsmaßnahmen rückgängig zu machen. In Wirklichkeit läßt Rektor Rüegg politische Opponenten zu Kriminellen stempeln. – Mit diesen Unterdrückungsmaßnahmen haben Rektor und Senat demonstriert, daß sie nicht bereit sind, auf ihre Machtpositionen zu verzichten und demokratische Verhandlungsbedingungen herzustellen. Die Studenten können nicht mit Instanzen und Personen verhandeln, die zu gleicher Zeit Kommilitonen den Zwangsmaßnahmen politischer Strafjustiz aussetzen. – Wir rufen daher auf, die scheinheilige Informations und Fragestunde in einen studentischen Protest gegen die Gewaltmaßnahmen von Rektor und Senat umzuwandeln. – Keine Diskussion mit der Universitätsadministration, bevor diese nicht explizit auf alle Gewaltmaßnahmen verzichtet!- Die Studenten werden in der Informations – und Fragestunde am Freitag, den 12.Jan.1968, 3.00 Uhr, Hörsaal V unmißverständlich demonstrieren, daß sie nicht bereit sind den Terror von Rektor und Senat widerstandslos hinzunehmen! Brecht die Diktatur der Ordinarien! SDS.“
Flugblatt SDS 12.1.1968; Archiv
329) Flugblatt>12.01.1968>>Universitätspressestelle: „Sachliche Diskussion nicht erwünscht?“
„Mit dem Ziel, die Arbeit des akademischen Senates mehr in die studentische Öffentlichkeit zu tragen, lud der Senat das Studentenparlament zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Als Themen waren die Disziplinarmaßnahmen im Gefolge des go-ins bei Prof. Carlo Schmid und der Satzungsentwurf der Universität vorgesehen. Das Studentenparlament hat diese öffentliche Diskussion abgelehnt. – Laut dem mit dem AStA-Vorsitzenden vorher abgestimmten Senatsvorschlag sollte die gemeinsame Sitzung am 16.Januar im Festsaal des Studentenhauses durchgeführt werden. AStA und Senat sollten jeweils für die Hälfte der vorhandenen Plätze Eintrittskarten zur kostenlosen Verteilung erhalten. Die Ausgabe von Karten für den Besuch öffentlicher Parlamentsverhandlungen ist üblich. Der vom SDS ausgesprochene Vorwurf, es wären nur ‘geladene Gäste’ zugelassen, entspricht nicht den Tatsachen. Das Studentenparlament hätte selbstverständlich über sein Kartenkontingent frei verfügen können, wie auch das Rektorat seine Karten den Fakultäten, der AfE, der Nichtordinarien – und Nichthabilitiertenversammlung zu freien Verfügung aufgeteilt hätte. – Weitere Interessenten sollten die Diskussion über eine Lautsprecheranlage verfolgen können. Im Anschluß an die Debatte der Senatsmitglieder und der Parlamentarier sollte der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, mit zu diskutieren. – Das Studentenparlament forderte als Voraussetzung für eine solche Diskussion, daß der Mittelbau beteiligt werde, die Veranstaltung in großem Rahmen, wie z.B. in der Kongreßhalle, stattfinden müsse und daß die Debatte von den vorgesehenen 2 1/2 Stunden auf einen ganzen Tag ausgedehnt werde. Der Vorlesungsbetrieb müsse während dieses Tages ausfallen. – Zu den Forderungen: 1. Der Mittelbau ist im Senat durch zwei Mitglieder vertreten, überdies war die Möglichkeit vorgesehen, vom Kartenkontigent des Senats dem Mittelbau weitere Karten zur Verfügung zu stellen. Dasselbe hätte auch dem AStA freigestanden. Des Weiteren finden gegenwärtig zwischen Senat und Mittelbau direkte Gespräche statt. -2. Die Veranstaltung außerhalb der Universität in einem übermäßig großen Rahmen durchzuführen steht dem Wunsch nach einer sachlichen Diskussion entgegen und würde mit größter Wahrscheinlichkeit dazu führen, daß sie in ergebnislosen Deklamationen endet. – 3. Einer eintägigen Vorlesungsruhe anläßlich dieser Diskussion kann nicht zugestimmt werden, da trotz des erfreulicherweise gestiegenen Interesses der Studentenschaft an Hochschulfragen das Verhältnis der Interessenten zur Gesamtzahl der Studenten doch noch relativ niedrig ist. Außerdem finden in den Fakultäten und Fachbereichen laufend Diskussionen über die neue Satzung statt. – Der Rektor ist an einem Senatsbeschluß gebunden, in dem einer sachlichen Diskussion mit der Möglichkeit konkreter Ergebnisse zugestimmt wurde. Diese Möglichkeit ist unter den vom Studentenparlament aufgestellten Bedingungen nicht mehr gegeben. Der Rektor bedauert die Ablehnung seines Angebotes. – Das Studentenparlament macht sich unglaubwürdig, wenn es die Diskussion einerseits fortwährend fordert, ein Diskussionsangebot andererseits aber ablehnt und statt dessen ein Spektakel wünscht. – Herausgegeben von der akademischen Presse- u. Informationsstelle – verantwortlich: Klaus Viedebantt Frankfurt/M., 12.1.1968.“
Flugblatt Pressestelle Universität (=Rektor) 12.1.1968; Archiv
330) Flugblatt>15.01.1968>>SDS: „Informations – und Fragestunde
„ Heute, 14 Uhr, Hörsaal V und VI, ‘Informations – und Fragestunde’ von Rektor und Senat: – Von dieser Diskussion haben wir nichts zu erwarten! Rektor und Senat gaben auf ihrer Informations – und Fragestunde am letzten Freitag auf keine der Fragen eine präzise und verbindliche Antwort. Ihre Information erwies sich als Manipulation. Sie weigerten sich, demokratische Diskussionsbedingungen herzustellen und verweigerten den Studenten jedes auch noch so minimale Zugeständnis. Der Rektor lehnte kategorisch die studentische Mitbestimmungsforderung nach paritätischer Drittelbesetzung aller akademischer Gremien ab sowie die Zurücknahme seiner gegen Studenten eingeleiteten Gewaltmaßnahmen. Er bagatellisierte die von ihm initierten Strafverfahren gegen Kommilitonen als normale staatsbürgerliche Maßnahme gegen Einzelne, die eine sachliche und freie Diskussion nicht beeinträchtigen. Mit zynischer Offenheit gab der Rektor damit zu erkennen, daß er den aktiven Kampf für eine demokratische Universität als kriminelles Delikt behandelt. Es ist eindeutig klargeworden, daß das Diskussionsangebot von Rektor und Senat nur den Zweck verfolgt, die gewaltsame Unterdrückung der politischen Opposition an der Hochschule zu verschleiern. – Die Studenten können nicht mit einem Rektor und Senat diskutieren, die es verantworten und zulassen, daß Kommilitonen, die für die Interessen der Studenten kämpfen, vor Gericht gestellt werden. – Es kommt darauf an, Rektor und Senat in ihrer heutigen Informationsveranstaltung, 14 Uhr, Hörsaal V oder VI, unmißverständlich klarzumachen: Die Studenten sind nicht gewillt, sich durch scheindemokratische Diskussion und gewaltsame Unterdrückung manipulieren und korrumpieren zu lassen. – Wir müssen heute durch unsere aktive Teilnahme verhindern, daß Rektor und Senat ihre Manipulationsveranstaltung durchführen können. – Heute, Montag, den 15.Januar, 14 Uhr, Hörsaal V oder VI!“
Flugblatt SDS 15.1.1968; Rektorat 431-01, 740-20
331) Niederschrift>15.01.1968>>Unbekannt: Aufstellung eines Denkmals für den Studenten Benno Ohnesorg“
„Herr Nitschke berichtet über eine Studie zum Denkmal und unverbindliche Vorerhebungen. – Der Ausschuß beschließt, daß die Studentenschaft zunächst einen Antrag an den Senat stellt. Nur im Falle von dessen grundsätzlicher Zustimmung wird die Angelegenheit weiter beraten.“
Senatsprotokoll; Archiv
332) Niederschrift>15.01.1968>>Verabschiedung der Satzung des Seminars für politische Bildung

Jacobsohn, Die deutschen Studenten, S. 160 ff.
333) Niederschrift>16.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Versuch Abwahl Hochschulausschuß u. Birkholz
„[…] 6. ordentliche Sitzung – Antrag 6/1 – Das Parlament möge den Hochschulausschuß abwählen. Begründung: Die Mehrheit seiner Mitglieder hat sich bewußt über einen Parlamentsbeschluß hinweggesetzt, um die unbequeme Auseinandersetzung im Parlament zu umgehen. – gez. Daus (AHP), Göbel (AHP), Mees (AdM) – 13 ja, 12 nein = abgelehnt – Antrag 6/2 – Betr. Abwahl des Parlamentspräsidenten – Begründung: 1. Eigenmächtiges Handeln ohne Legitimation durch das Parlament (Brief an Rektor). 2. Schlechte Vertretung des Parlaments bei der Nichthabilitiertenversammlung. 3. Weigerung des Parlamentspräsidenten, auf direkte Fragen aus dem Parlament Antwort zu geben. – gez. Göbel (AHP), Lenger (AHP), Daus (AHP), Mees (AdM) – 0 ja, 13 nein, 1 enth. = abgelehnt – Antrag 6/3 – Dringlichkeitsantrag – Das Parlament möge die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz beschließen. – gez. Daub (AFS), Wolf (AFS), Reichmann (phil) – 4 ja, 12 nein = abgelehnt – Antrag 6/4 – Das Studentenparlament begrüßt die Übernahme des geplanten studentischen Kindergartens durch das Studentenwerk der Universität Frankfurt. – gez. Birkholz, gez. Streeck (AStA) = einstimmig angenommen – Antrag 6/5 – Das Parlament beauftragt den AStA, eine Herausgabe des Hochschulführers vorzubereiten. – gez. Möllenstedt (DB) – Mehrheit ja, 2 enth. = angenommen – Antrag 6/6 – D. P. m. b. Das Parlament wird gehalten, mehrere Einladungen zu den Parlamentssitzungen in die Fachschaftsfächer zu legen. – gez. Zehnder (nat), Meyer (LdM) – einstimmig angenommen – Antrag 6/7 – Hiermit ergeht die Aufforderung an Herrn Prof. Freyh, Vors. des Rates der AfE, seinen Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte zur Verfügung zu stellen. Indem er sich schützend vor seinen päd. Mitarbeiter Henkel stellte, der Beteiligte am Go-In bei Prof. Carlo Schmid denunzierte und Nichtbeteiligte verleumdete, hat er bewiesen, daß er die studentischen Bemühungen um eine echte Demokratisierung der Universität untergräbt. – gez. Schiller (LSD) – 4 ja, 0 nein, Mehrheit enth. = angenommen – Antrag 6/11 – Das Studentenparlament fordert das Präsidium auf, den studentischen Gegenentwurf wenigstens 1 Woche vor der Beratung im Parlament dem Parlament zugehen zu lassen. – gez. Daus (AHP), Göbel (AHP) – Mehrheit ja = angenommen.“
asta information, „Aus den Parlamentsprotokollen“ Februar 1968; Archiv
334) Bericht>17.01.1968>>Bernhardt: Störung Staatsrechtsvorlesung am selben Tag

Claussen,Widerstand ,S.149-159
335) Flugblatt>17.01.1968>>SDS: „Weg mit Rüegg und Senat“
„[…]Auf Einladung des AStA findet heute abend eine Diskussion mit dem Rektor über die Godesberger Rektorenerklärung statt. Diese erste gemeinsame Erklärung eines großen Teiles der westdeutschen Rektoren zur Hochschulreform ignoriert die von den Studenten seit Jahren geforderte Demokratisierung der Universität. Statt dessen sieht sie in der Stärkung der autoritären und unkontrollierbaren Executive der Universität ein adäquates Mittel zur Durchführung der Hochschulreform: ‘Die handlungsfähige Vertretung der Universität, besonders die Lösung von Konflikten fordern eine Stärkung der zentralen Organe. Der Rektor oder Präsident vertritt die Gesamtheit der Universität und alle ihre Angehörigen.’ (Die Zeit,12.1.68) – Hier wird von berufener Stelle sanktioniert, was Rüegg schon praktiziert hat: Die Lösung von Konflikten durch administrative Zwangsmaßnahmen wie Strafverfahren gegen Studenten und das Verbot einer Hochschulgruppe. – Wie ernst es Rüegg darüberhinaus nimmt, ‘die anstehenden Fragen der Universität unter Einhaltung demokratischer Regeln sachlich zu diskutieren’ (7.12.67), zeigt ein Brief Rüeggs als Präsident der WRK vom 7.1.68, in dem es heißt: ‘Die Grenze aber ist erreicht, wenn die sog. ‘Drittelparität’ von Lehrstuhlinhabern, Mittelbau und Studenten überhaupt ernstlich diskutiert wird.’…’Alle quantitative Reformen und insbesondere die sog. ‘Drittelparität’ – entwickeln die zu beseitigende Funktionsschwäche der Universitäten zur Funktionsunfähigkeit; -lähmt den Zusammenhang von Forschung und Wirtschaft…’. – Die Schlußfolgerung ist eindeutig: die Entscheidung, daß die Drittelparität für die Administration unmöglich ist, ist längst gefallen. Die ‘sachliche’ und ‘demokratische’ Diskussion wird vom Senat unter der Voraussetzung geführt, daß die Forderungen der Studenten nicht erfüllt werden. Das Angebot der Diskussion ist Lüge und Manipulation. Unter diesen Voraussetzungen ist mit den Professoren nicht mehr zu diskutieren. Unter diesen Voraussetzungen ist nur die Diskussion der Studenten über Kampfmaßnahmen gegen reaktionäre und verlogene Universitätsfürsten möglich. Dem Versuch, studentische Bestrebungen zur Demokratisierung der Hochschule durch Zwangsmaßnahmen und Scheindiskussionen über längst getroffene Entscheidungen abzuwürgen, setzen die Studenten entgegen: WEG MIT RÜEGG UND SENAT! – Wir laden die Studenten ein zu der heutigen Veranstaltung mit dem Rektor zu der Godesberger Erklärung der Rektoren zur Hochschulreform. – Mittwoch 17.1.1968, 20.00 Uhr.“
Flugblatt SDS 17.1.1968; Archiv
336) Niederschrift>17.01.1968>>Podiumsdiskussion: Zur Godesberger Erklärung
„Gegen 21.30 überläßt der Leiter der Podiumsdiskussion Herrn Krahl das Wort. Krahl setzt sich mit der Erklärung auseinander und erklärt, man müsse sich überlegen, welche Kampfmaßnahmen man ergreifen solle, um die Forderung der Studenten nach demokratischer Beteiligung an den Entscheidungen der Hochschule zu erreichen. Unter anderem schlägt er vor, man solle sich weigern, die Universitätsgebühren zu zahlen. Während dieser Rede entfalten drei Gruppen von Studenten Transparente, die u a. folgende Aufschriften tragen: ‘Brecht die Diktatur der Ordinarien Weg mit Rüegg und Senat’. Eine der Gruppen stellt sich mit ihrem Transparent hinter den Diskussionsteilnehmern auf dem Podium auf, während eine andere hinter ihnen postiert. Erst als AStA-Vorsitzender Birkholz eindringlich bittet, die Sicht freizugeben, wird das Transparent so gehalten, daß die Sicht auf das Podium wieder frei ist. Gegen 9.50 verliest Birkholz eine Erklärung, welche mindestens die Drittelparität der Studenten an der Mitbestimmung der Universität fordert. Nach kurzer Diskussion soll über diese Resolution abgestimmt werden. In diesem Zeitpunkt- etwa gegen 22.00 Uhr- verlassen der Rektor und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Bernhardt sowie Prof. Hirsch ohne Kommentar den Hörsaal. Anschließend fordert Wetzel (SDS) die sofortige Diskussion über Kampfmaßnahmen und direkte Aktionen . An irgendeinem Tag solle der Vorlesungsbetrieb ruhen und dann über die Probleme der Universität diskutiert werden.’- Gegen 22.35 -nach längeren Diskussionen zu verschiedenen Themen fordert Klein , man solle ein Aktionskomitee bilden. Er appelliert an die Studenten, es sollten sich so viele wie möglich an der Arbeit dieses Gremiums beteiligen. Schließlich einigt man sich, dieses Gremium solle am Donnerstag, den 18.Januar 1968 gebildet werden. Um 22.45 Uhr schließt Birkholz (SHB) die Versammlung. Riehn Assessor Frankfurt Main, 19.1.1968.“
Protokoll Podiumsdiskussion 17.1.1968; Archiv
337) Niederschrift>17.01.1968>>Sitzung Senat: Satzungsenwurf
„Der Senat erörtert ausführlich die Möglichkeiten einer weiteren Arbeit am Satzungsentwurf. In diesem Zusammenhang betont der Rektor, der Ministerpräsident und der Kultusminister hätten ihm ausdrücklich versichert, eine 20% ige studentische Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil stelle das Maximum dar, das mit Sicherheit auch im Falle einer Novellierung des § 45 HHG nicht überschritten werde. -Schließlich faßt das Gremium folgenden Beschluß: ‘Alle Gruppen werden nochmals aufgefordert, sich bis zu einer noch zu bestimmenden Frist zu äußeren, ob sie das Beteiligungsangebot des Konzils vom 6.12.1967 annehmen. Der Antrag des AStA bezüglich einer erneuten öffentlichen Beratung der Beteiligung wird abgelehnt.’ – Der Vertreter der Nichthabilitierten im Senat weist auf den Beschluß der Vollversammlung der Nichthabilitierten über die Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil hin. „
Schreiben Prorektor 22.1.1968; Rektorat 150-08
338) Artikel>18.01.1968>>FNP: „Mißtrauen und Abwahlanträge“
„Schwelende Krise im Studentenparlament – In der sechsten Sitzung des Studentenparlamentes wird heftig das Verhalten des Hochschulausschusses der Studentenschaft diskutiert, der in einem offenen Brief an den Rektor der Universität seine Absage der Diskussion mit dem Akademischen Senat begründet hatte. Dieser Brief war von dem Parlamentspräsidenten Klein (SHB) unterschrieben worden. Der AStA-Vorsitzenden Birkholz (SHB) hatte sich geweigert, ihn mit zu unterzeichnen, da er nicht wie beschlossen Gegenvorschläge des Parlaments enthielt. Die Parlamentsmitglieder der Fraktion AHP (Aktive Hochschulpolitik) und AdM (Arbeitskreis der Mitte) stellen daraufhin Mißtrauensanträge gegen Hochschulausschuß und Parlamentspräsidenten. – Mit 13:12 Stimmen wird daraufhin der Ausschuß abgewählt. Der AStA-Vorsitzende Birkholz(SHB) entgeht einer Abwahl, da er eine Unterbrechung der Sitzung beantragt, um ebenfalls -so wie die SDS-Mitglieder – einen fehlenden Parlamentarier seiner Gruppe zu benachrichtigen. Als daraufhin etwa die Hälfte der Parlamentarier den Sitzungssaal verlassen, erklärt der Parlamentspräsident Klein (SHB) die Sitzung für nicht unterbrochen und läßt über seine eigene Abwahl abstimmen. Er bleibt mit 13:1 Stimmen auf seinem Posten. – Bei der sich anschließenden weiteren Diskussion wirft der Sozialistische Deutsche Studentenbund dem ASTA vor, er habe die Diskussion mit den Professoren mit der Begründung ablehnen müssen, solange Strafanzeigen gegen Kommilitonen bestünden. Die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz(SHB) mißlingt, denn die satzungsmäßige Mehrheit des Gremiums beträgt 15 und nur 14 unterstützen den Antrag. Der Parlamentarier Riechmann (SDS) erklärt daraufhin, er sehe keine Möglichkeit weiter im Parlament zu arbeiten, wenn die gefaßten Beschlüsse vom AStA-Vorsitzenden ignoriert würden.
FNP, „Mißtrauen und Abwahlanträge, Schwelende Krise im Studentenparlament“ 18.1.1968; Archiv
339) Strafanzeige>19.01.1968>>Universitätsrat gegen Karin Rausch: Wegen übler Nachrede
„Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, – I. ich erstatte hiermit Anzeige gegen Fräulein Karin Rausch, Frankfurt am Main, Beethovenplatz 4, Zi 31 wegen übler Nachrede und Verleumdung gemäß §§ 186, 187, 1897a StGB. – Am 6.12.1967 drang eine Gruppe von Studenten in das Rektorat der Johann Wolfgang Goethe-Universität ein (siehe hierzu den Bericht des Rektors der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, zu diesen Ereignissen und meinen offenen Brief, die in Ihren Händen sind). – Nach dem Eindringen in die Vorräume des Rektorats behauptete Fräulein Rausch über ein Megaphon, ich hätte sie mehrfach heftig in den Bauch getreten. Diese Behauptung stellte sie an diesem Abend noch mehrere Male auf. – Am folgenden Tag veröffentlichte ich deswegen den Ihnen vorliegenden Brief, in welchem ich diese Behauptung ausdrücklich zurückwies. – Am 8. Dezember wurde daraufhin das in der Anlage beigefügte Flugblatt vor der Mensa verteilt, als dessen Verfasserin Fräulein Rausch genannt ist. – Hierzu stelle ich folgendes fest: – 1. Die Studenten wurden nicht in den Eingang gedrängt. Vielmehr rissen die dem Eingang zunächst stehenden Personen mit Gewalt die nur etwa 1/2 m geöffnete Türe auf. Dann drängten sie sich in den Eingang und verhinderten so ein Schließen der Tür. – Beweis: – 1. Zeugenaussage von Herrn Bopp und Herrn Grabert (zu laden im Rektorat). – 2. Zeugenaussage von Herrn Dr. Norbert Andel, wohnhaft in Frankfurt am Main, ….. (siehe dessen Stellungnahme) – 3. Zeugenaussage von Herrn Dr. Lothar Schmidtt, wohnhaft in …..(siehe dessen Stellungnahme). – Die Begleitumstände des Eindringens in das Rektorat zeigen deutlich, daß es den Versammelten um das Öffnen der Tür ging (siehe hierzu den Bericht und den offenen Brief). Ziel der Versammlung war es, in das Rektorat einzudringen (Aufforderung zum ‘Go-in’). – 2. Ich bestreite, Fräulein Rausch mehrfach und heftig in den Bauch getreten zu haben. – 3. Richtig ist nur, daß ich mit den Herren Grabert und Bopp mich bemühte, zu verhindern, daß die Tür mehr als nötig geöffnet wurde. Hierbei versuchten wir selbstverständlich, diejenigen, die das Gegenteil erreichen wollten, zurückzudrängen. Es ist möglich, daß ich hierbei auch mit Fräulein Rausch in Berührung gekommen bin. Fest steht jedoch, daß es nicht zu der behaupteten Gewaltanwendung gekommen ist. – 4. Ich habe niemanden in das Gesicht geboxt. – II. Außerdem stellte ich gegen Fräulein Rausch Strafantrag wegen Beleidigung, die sich aus ihrem Vorgehen ergibt. Insbesondere bin ich der Auffassung, daß der Tatbestand des § 185 StGB auch durch die anliegende Flugschrift erfüllt ist (‘brutales Vorgehen’, ‘hat…die Studentenschaft öffentlich belogen’, ‘Lüge’, ‘disqualifiziert ihn völlig für sein Amt und jedes andere in der Universität’, etc.). – III. Im übrigen erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung. – Wie in meinem offenen Brief geschildert, hieb man von außen auf meine Finger, um sie zu lösen, zerkratzte sie, schlug auf meine Arme und trat gegen meine Beine. Nach dem Vorfall bedeckten zehn Kratzspuren meine Hand (rechts). Außerdem blutete einer meiner Finger. – Beweis: – Zeugenaussage von Frau Knippel (zu laden im Rektorat) – IV. Dem beigefügten Pressefoto können Sie entnehmen, daß unter anderem der 2. Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Herr Streeck, der Präsident des Parlaments der Studentenschaft, Herr Klein, der Student Michael Wolf, der Student Karl Dietrich Wolff , der Student Trautmann und der Dipl. Ing. Wetzel an dem Eindringen in das Rektorat beteiligt waren. Außerdem kann Herr Grabert bestätigen, daß ich Herrn Frank Wolff mehrmals persönlich angesprochen und aufgefordert habe, nicht in das Rektorat einzudringen. Trotzdem war er einer der ersten, der den Vorraum zum Rektorat betrat, indem er mich und Herrn Grabert beiseiteschob. – V. Zu dem sogenannten Go-in am 20. November 1967 gebe ich folgendes ergänzend an: – Vor Beginn der Vorlesung beobachtete ich in der Vorhalle zum Hörsaal eine Gruppe von Studenten, unter denen sich mit Sicherheit Herr Löwey und Herr Trautmann befanden. Wie in dem Ihnen bekannten Bericht geschildert, löste sich die Gruppe auf und verschwand. Als ich kurz nach dem Eindringen der Störer in den Hörsaal das Podium beobachtete, entdeckte ich dort die Herren Löwey,Trautmann, Frank Wolff und Krahl. Auffallenderweise hielten sich Herr Krahl und Herr Wolff meist in der Nähe von Herrn Prof. Carlo Schmid auf. Sämtliche dieser genannten Personen beteiligten sich an den in dem Bericht geschilderten Aktionen. – Nachdem Prof. Carlo Schmid den Hörsaal um 13 Uhr verlassen hatte, versuchten die Herren Krahl und Wolff ihr Vorgehen vor dem Auditorium zu rechtfertigen. Abschließend forderte Herr Trautmann auf, in Wiesbaden eine Veranstaltung einer Gewerkschaft zu besuchen. – VI. In der Anlage füge ich Stellungnahmen zu den Ereignissen am 20.11.1967 von Herrn Prof. Lammers und Herrn Prof. Moxter bei. Zum sogenannten Go-in können außerdem Aussagen machen: der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Prof. Martienssen (zu laden hier), – der Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften, Prof. Freyh, wohnhaft in Frankfurt am Main, ……, – Verwaltungsdirektor Strobel (zu laden im Kuratorium der Universität), – Prof. Kluke, wohnhaft in Frankfurt am Main, Letzter Hasenpfad 95, – Wolfgang Rudzio, wohnhaft in Frankfurt am Main, Anne-Frankstr. 29, – Herr Pfeiffer (zu laden in der Hausverwaltung der Universität), – Herr Prof. Carlo Schmid, wohnhaft in Frankfurt am Main, Kettenhofweg 135, – Fräulein Gisela K…, wohnhaft in Frankfurt am Main, W9 (Sekretärin von Prof. Carlo Schmid), – der Student Theo Franz Maaß ,wohnhaft in Frankfurt am Main, …. – Außerdem kommen als Zeugen in Frage: – Der 1. Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Herr Birkholz, und dessen 2. Vorsitzender, Herr Streeck. – Mit vorzüglicher Hochachtung.“
Strafanzeige Riehn 10.12.1967; Rektorat ???
340) Gutachten>20.01.1968>>Professor Lerche Ludwig Maximilian Universität München: „Zur Zulässigkeit der Anwesenheit von Polizeiangehörigen im Universitätsgelände”
„Lerche Vorbemerkung – Bei einem sogenannten ‘Teach – in’, das am 19. 12. 1967 in der Aula der Universität München stattfand, waren ohne Kenntnis des Rektorats Beobachter der städtischen Polizei in Zivil anwesend, die nach Mitteilung des Polizeipräsidenten die Aufgabe hatten, über die etwaige Entstehung eines nicht angemeldeten, aber ursprünglich beabsichtigten Demonstrationszuges aus dem ‘Teach – in’ zu berichten. Aus Anlaß dieses Vorganges soll die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anwesenheit von Polizeiangehörigen im Universitätsgebäude rechtlich geprüft werden. – I. Verletzung von Rechten der Universität? – 1. Allgemeines – Grundsätzliche Aufgabe der Polizei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wo und wann immer diese relevant bedroht ist. Ihrem Wesen nach ist folgerichtig die Polizeigewalt räumlich umfassend. Dabei ist grundsätzlich kein Teil des Staatsgebietes von der Polizeigewalt ausgenommen. Von diesem Grundsatz können zwar gesetzliche oder gesetzlich gedeckte Ausnahmen für besondere Fälle gelten, soweit die Verfassung dies zuläßt bzw. fordert. Soweit aber, wie etwa im Falle der Universität München, derartige gesetzesmäßige Ausnahmen nicht ersichtlich sind, – auch die Satzung der Universität enthält insoweit keinen Anhalt; auf das ‘Hausrecht’ des Rektors wird noch einzugehen sein; – können irgendwelche territorialen ‘Privilegien’ dieser Art nicht mehr beansprucht werden. Namentlich kann nicht von irgendeinem aus mittelalterlicher Zeit angeblich herrührenden Privileg der Universität München in dieser Richtung die Rede sein. – Dazu, daß etwa auch ein von der Kirche noch heute beanspruchtes begrenztes Asyl – Privileg (‘Ecclesia jure asyli gaudet ‘) vom modernen statt nicht mehr anerkannt wird, dies sogar mit zu den Kennzeichen der staatlichen Souveränität zählt, vgl. jüngst etwa Berber, Art. ‘Asylrecht’ im Ev. Staatslexikon. Ebenso verfehlt wäre die Vorstellung irgendeiner Art universitärer ‘Exterritorialität’ o. ä., es sei denn, daß die staatliche Gesetzgebung von sich aus Ausnahmen eröffnete. – für die Annahme eines solchen Sonderstatus fehlt jeder relevante Anhalt, so wenig wünschenswert es auch sein mag, daß sich Situationen ergeben können, die das Erscheinen von Polizeiangehörigen im Universitätsgebäude notwendig machen und so sehr die Bemühungen aller Einsichtigen darauf gerichtet sein sollten, derartige Situationen nicht entstehen zu lassen. – Insbesondere dürfte auch heute noch beherzigenswert sein, was der seinerzeitige bayerische Kultusminister in einer Äußerung vom 4. 1. 1931 (Nr. V 46 511) zum selben Thema bemerkt hat: daß in erregten Zeiten das sachliche Wort eines Dozenten weit wirkungsvoller sein könnte als ein großes Polizeiaufgebot, auch wenn es Fälle geben könne, in denen die Polizei zum Einschreiten gezwungen ist. Im übrigen wurde auch schon in dieser damaligen Äußerung klargestellt, da0 einerseits ein Gewohnheitsrecht i. S. eines territorialen Sonderstatus der Universität nicht gegeben ist, andererseits die Polizei, wenn sie Universitätsboden betritt, über die allgemeinen rechtlichen Schranken hinaus ‘mit besonderem Takte’ vorgehen sollte. – Im Hinblick auf die sachlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Polizei bestehen rechtlich verschiedene Schranken. Im gegebenen Zusammenhang interessieren insbesondere zwei Bereiche, die den Einwirkungen der Polizeigewalt nur unter Vorbehalt offenstehen: – a) Prinzipiell besonders geschützt ist jeder Eigenbereich des Bürgers, der durch die Grundrechte abgeschirmt wird. Bedeutsam für den Schutz des einzelnen gegenüber der Polizeigewalt sind namentlich die Gewährleistungen der Art. 13; 5 8 und 9 sowie des Art. 2, insbesondere dessen Abs. 2, des GG. – b) Daneben ist aber auch ein der Ausübung allgemeiner Polizeigewalt nicht ohne weiteres zugänglicher Eigenbereich der Verwaltung selbst anerkannt. Es ist danach den Polizei – bzw. Ordnungsbehörden prinzipiell verwehrt, in den Hoheitsbereich anderer Behörden bzw. Verwaltungsträger einzugreifen. – Vgl. schon prOVG E 2, 399. Auf die Ausnahmen von diesem Prinzip wird noch einzugehen sein. – c) Für den Bereich der Universität spielen beide Gesichtspunkte eine Rolle: Einmal ist die Universität als hoheitlich handelnder Verwaltungsträger in das Funktionsgefüge des Staatsganzen eingegliedert. Andererseits ist sie aber auch selbst Grundrechtsträgerin (Art. 5, Abs. 3 GG), in ihrer Stellung insoweit als dem Bürger angenähert. – Vgl. etwa Bundesverfassungsgericht, Beschl. vom 16. 1. 1963 (BVerfG E 15, 256 – 262 – ); Smend, VVDStRL 4 (1928), S. 44; Maunz – Dürig, Komm. zum GG, 2. Aufl., Stand 1966, Art. 19, Abs. 3, Rd. Nr. 40; Köttgen, Das Grundrecht der Universität, 1959, S. 20; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 1956, S. 43. Es kann hier auf sich beruhen bleiben, ob das aus Art. 5, Abs. 3 GG von der h. M. abgeleitete ‘Grundrecht der Universität’ in allen Beziehungen so weit zu bemessen ist, wie dies von der h. M. beansprucht wird. – 2. Die Universität als ‘Grundrechtsträger’ – a) Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Feststellung, daß die Universität eine vom statt errichtete und von diesem getragene juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die hieraus folgende Möglichkeit staatlicher Einflußnahme, u. U. sogar unmittelbarer Bestimmung in weiten Bereichen akademischen Lebens (z. B. Ernennung und Besoldung der Hochschullehrer, Bestimmungen des Immatrikulationsrechts usw. ) – vgl. Bachof, in: Jahrreiß – Festschrift, 1964 S. 17; Gerber, ebenda, S. 45 ff. – ist jedoch durch Art. 5, Abs. 3 GG beschränkt. Aus dieser Grundnorm folgt für die Universität eine institutionelle Garantie in dem Sinne, daß ihr als Stätte der Pflege von Forschung und Lehre ein ‘staatsfreier Bereich’ in ausreichendem Maße eingeräumt sein muß. – Näher meine Stellungnahme zur Frage der Übertragung von Aufgaben nach dem BayBFG auf die Universität München, 1966, S. 4. – Diese Garantie schützt als Verfassungsprivileg indes nur den spezifischen Bereich von Forschung und Lehre, vermag aber – sonst rechtmäßige – staatliche Einwirkungen nicht abzuwehren, die diesen Kernbereich der Wissenschaftspflege nicht berühren. – Vgl. meine Stellungnahme, S. 24. – Staatliche Einwirkung in den Universitätsbereich, wenngleich von ganz anderer Qualität als die oben angedeuteten Erscheinungen, liegt auch beim Einsatz von Polizeikräften auf akademischem Boden vor. Im Normalfall wird aber ein derartiger Einsatz, wenn nach den allgemeinen Normen des Polizeirechts vollzogen, die Universität in der Erfüllung ihrer Aufgabe zu freier Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen. Er könnte u. U. sogar gerade den Zweck haben, die Aufrechterhaltung dieser Freiheit sicherzustellen. Jedenfalls kann aus dieser Sicht ein polizeiliches Einschreiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. zur speziellen Sicherstellung der Fortführung des akademischen Lehr – und Forschungsbetriebs nicht prinzipiell verboten sein, wenn nur die sonstigen polizeilichen Rechtsschranken, z. B. das Übermaßverbot, respektiert sind. – b) Zwei Fragen dürfen dabei nicht vernachlässigt werden. – aa) Einmal ist der Umstand zu berücksichtigen, daß die vom Grundgesetz gewollte unbeeinflußbare Forschungs – und Lehrtätigkeit nur in einer Atmosphäre prinzipieller Freiheit durchführbar ist. Daraus folgt, daß präventiver polizeilicher Einsatz in der Universität, der ohne zwingende äußere Ursache zu einer Dauererscheinung würde, mit der Grundhaltung akademischen Lebens nicht vereinbar würde, unabhängig davon, ob ein derartiger Einsatz schon mit den allgemeinen polizeirechtlichen Schranken kollidieren müßte (wie anzunehmen) oder nicht. Ein entsprechendes Maß an Dauerkontrolle (‘Bespitzelung ‘) müßte das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen. Andererseits: Wenn z. B. eine Störungsgruppe auf Dauer ausgerichtete, die Rechtsordnung gröblich mißachtende Anschläge auf die Freiheit der Lehre und Forschung oder auf sonstige Grundrechte zu realisieren suchen sollte, schüfe sie gerade jene Situation, in der, je nach den Umständen, ein auch intensiver polizeilicher Einsatz (im Sinne des Grundrechtsschutzes) rechtsstaatliche zwingend erforderlich werden könnte. Wer diese Entwicklung will, mag dies offen zum Ausdruck bringen. – bb) Zum anderen ist zu beachten, daß der Universität insgesamt als Institution der Wissenschaftsfreiheit ein geschützter Eigenbereich zukommt, den man üblicherweise – nur unzulänglich – mit dem Begriff des Selbstverwaltungsrechts umschreibt, – vgl. Wolff, Verwaltungsrecht II, 2. Auflage, 1967, § 93 III c (S. 261); – auch wenn nicht alle Einzelaufgaben, die von der Hochschule erfüllt werden, eigentliche Selbstverwaltungs – , sondern z. T. auch Auftragsangelegenheiten o. ä. sind. – In dieses Selbstverwaltungsrecht wäre z. B. eingegriffen, wenn die Polizei eine in Räumen der Universität stattfindende und von dieser genehmigte Versammlung von Hochschulangehörigen verböte. – Vgl. zu diesem Beispiel Rudolf, Polizei gegen Hoheitsträger, (Recht und statt, § 312), 1965, S. 8, Anm. 11. – Ob derartige oder sonstige Eingriffe in den Eigenbereich der Universität zulässig sind, richtet sich nach den allgemeinen und besonders polizeirechtlichen Grundsätzen, wiederum zugleich gemessen an Art. 5 Abs. 3 GG; – Für jedes polizeiliche Einschreiten, auch im Gebiet der Universität, ist zunächst eine gesetzliche Grundlage erforderlich; im Normalfall müssen die Voraussetzungen des Art. 5 bayPAG erfüllt sein. Ein solches ‘Einschreiten’ wird man freilich regelmäßig in der bloßen ‘Anwesenheit’ von Polizeibeamten bei einer einzelnen Universitätsveranstaltung für sich alleine noch nicht sehen können. Ob eine ‘heimliche’ Beobachtung der Veranstaltung durch die Polizeiangehörigen daran etwas ändert oder nicht, wird noch zu prüfen sein. Auf die allgemeine Beschränkung aus Art. 5 Abs. 3 GG ist schon oben (aa) hingewiesen worden. – Die rechtmäßige ‘Anwesenheit’ von Polizeiorganen setzt aber voraus, daß die Polizeiorgane das Universitätsgelände betreten durften. Nach Art. 37 PAG ist das ‘Betreten’ von Wohnungen, Geschäftsräumen und befriedetem Besitztum nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Da das Universitätsgebäude als ‘befriedetes Besitztum’ zu gelten hat, – vgl. die Erläuterungen, etwa bei Samper, Komm. zum bayPAG, 1965, Rd. Nr. 16, Berner, Komm. zum PAG, 2. Aufl., 1962, Art. 34, Anm. 3; – darf dieses Gebäude durch Polizeibeamte prinzipiell nur bei Gefahr im Verzug betreten werden (Art. 37 Abs. 1 PAG). Ob Gefahr im Verzug vorliegt, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles. Der Begriff ‘Gefahr im Verzug’ selbst ist aber keinesfalls vage, sondern hat durch eine ausführliche Rechtsprechung sehr genaue Konturen erhalten. – Vgl. näher etwa Samper, Komm. zum PAG, Art. 2, Rd. Nr. 32. – Jedermann zugängliche Räume dürfen unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 PAG jederzeit betreten werden (vgl. Art. 37, Abs. 2 PAG). – Es mag hier nur als zusätzliches Problem angemerkt sein, ob eine etwaige Zulassung oder nur begrenzte Zulassung der Öffentlichkeit bei Versammlungen in geschlossenen Räumen der Universität (vgl. auch § 6 VersG) für den Charakter eines Raumes als ‘jedem zugänglich’ i. S. von Art. 37 Abs. 2 PAG bedeutsam sein könnte; z. B. dann, wenn klar genug zu erkennen sein sollte, daß nur diejenigen Zugang für das Universitätsgelände besitzen und nicht ‘Außenstehende’ (wie z. B. nicht der Universität zugehörige Funktionäre von Arbeitgeber – oder Arbeitnehmerverbänden usw. ). Ein pauschales Urteil hierzu wird jedenfalls nicht abgegeben werden können, vielmehr wird es auf die gesetzlich relevanten Umstände des Falles ankommen. – Danach kann die Polizei das Universitätsgebäude kraft eigener Gewalt betreten, – 1. um Handlungen, die mit Strafe bedroht sind, zu verhüten; – 2. um Handlungen, die mit Strafe oder als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht sind, zu unterbinden; – 3. außer in den Fällen der Ziffern 1 und 2 um – a) verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden; – b) Gefahren abzuwehren, durch die das menschliche Leben bedroht wird; – c) Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, durch die die Unversehrtheit der Person, die Freiheit, das Eigentum oder der Besitz bedroht oder verletzt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint. – Im übrigen hat die Polizei bei ihrem Vorgehen auch die sonstigen Grundsätze des Polizeirechts, also insbesondere zu beachten, daß nicht jede allgemeine, ‘abstrakte’, sondern nur eine ‘konkrete’ Gefahr eine polizeiliche Maßnahme i. S. des Eingriffs rechtfertigen kann. Ob eine derartige Gefahr vorliegt, kann wiederum nur von Fall zu Fall beantwortet werden. – Allgemein darf gesagt werden, daß durch die Fülle dieser Erschwernisse dem Grundrecht des Art. 13 GG, soweit es tatbestandlich überhaupt berührt sein sollte, Rechnung getragen wird. – Nicht näher zu erörtern, aber doch anzumerken sind endlich die zusätzlichen Befugnisse der Polizei, die sie in ihrer Eigenschaft als Hilfsbeamtenschaft der Staatsanwaltschaft besitzt (vgl. besonders §§ 102 ff. StPO). – 3. Die Universität als Verwaltungsträger – Die Universität muß aber auch in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsträger im Verhältnis zu polizeilichen Maßnahmen gesehen werden. Ein Eigenrecht besitzt die Universität hier nicht in dem Umfange wie diejenigen Behörden der allgemeinen Verwaltung, die ‘die aus ihrer hoheitlichen Tätigkeit entstehenden Gefahren selbst zu beseitigen haben’, – Wolff, Verwaltungsrecht III, 1966, § 127 I a 3 (S. 59); vgl. prinzipiell auch Folz, Juristische Schulung (JuS) 1965, 41 ff. – da die Universität nicht Verwaltungsbehörde mit der speziellen Aufgabe der Gefahrenabwehr ist. Aber sie ist immerhin Teil der hoheitlichen Verwaltung und hat als solche ‘innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches primär selbst für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu sorgen ‘. – Wolff, Verwaltungsrecht III, § 122 II b 2 y (S. 12). – Gestützt wird diese Annahme dadurch, daß wohl auch für den akademischen Bereich der Sache nach das Bestehen einer sogenannten Anstaltsgewalt anzuerkennen sein dürfte, aus der sich ein öffentlich – rechtliches ‘Hausrecht’ ableiten mag, das die Störungsabwehr und Ordnungsbewahrung innerhalb der Universitätsräume zum Gegenstand hat, – vgl. zu dieser nicht unbestrittenen Frage etwa Wolff, Verwaltungsrecht III, § 99 II a (S. 315), ferner etwa Polz aaO. S. 43 ff. mit weiteren Nachweisen. Wer am Ausdruck ‘Anstaltsgewalt’ deshalb Anstoß nimmt, weil die Universität keine ‘Anstalt’ im technischen Sinne sei, müßte von ‘akademischem Ordnungsrecht’ o. ä. sprechen (vgl. Polz aaO. S. 43); an der Sache ändert sich dadurch insoweit nichts; – also einem polizeilichen Eingreifen vorgeht, soweit die Eigenkraft der Universität ausreicht, die Störungen unverzüglich und wirksam zu beseitigen. – Dasselbe prinzipielle Ergebnis stellte sich aber wohl auch dann ein, wenn man das Bestehen einer eigenständigen ‘Anstaltsgewalt’ (innerhalb der Universitätsräume) bezweifeln wollte. Auch braucht hier der Frage nicht nachgegangen werden, ob sich die Anstaltsgewalt über die räumliche Begrenzung des Universitätsgebäudes hinaus erstrecken sollte. – Die Frage ist umstritten; vgl. z. B. Wolff aaO. sub II c 2. – Jedenfalls erfaßt diese Gewalt nicht nur Mitglieder der Universität, sondern mindestens alle, die ‘sich in einer hausrechtlich relevanten Weise verhalten ‘. – Vgl. Folz aaO. S. 44. – Es sei aber erneut betont, daß der Grundsatz der ‘Subsidiarität’ der Polizei – Zum Prinzip der ‘Subsidiarität’ der Polizei vgl. auch Folz aaO. S. 41 f. mit weiteren Nachweisen. – ein polizeiliches Eingreifen dann nicht hindert, wenn die Universität im konkreten Fall nicht in der Lage sein sollte, etwaiger Störungen entsprechender Art selbst Herr zu werden, z. B. bei etwaigem verstärktem Eindringen irgendwelcher Störungstrupps in das Universitätsgebäude u. ä. m. – Vgl. auch Folz aaO. S. 21: ‘Der Hoheitsträger und seine Verwaltungsorganisation sind mithin selbst Bestandteile der von der Polizei zu schützenden Sicherheit und Ordnung ‘. – Da anderweitig gesetzliche Regelungen fehlen, kann es für den Bereich der Universität München dahingestellt bleiben, ob durch spezielle Regelungen – vgl. etwa die von Folz aaO. S. 47 berichtete, nicht unproblematische Sonderregelung der Universität des Saarlandes; – sogar dieser Grundsatz wirksame Ausnahmen erfahren dürfte. – Jedenfalls könnte nicht etwa durch Berufung auf irgendwelche Eigenrechte der Universität München die Zuständigkeit bzw. Pflicht der Polizei, in ‘Eil – und Notfällen’ soweit erforderlich einzuschreiten, bestritten werden. – Vgl. Folz aaO. S. 42. – ‘Überall nämlich, wo die Zuständigkeiten der Polizei zurücktreten, verbleibt ihr Recht zum ersten Zugriff’, – Folz aaO. S. 42 mit weiteren Belegen, siehe insbesondere auch etwa Danco in Polizei 1963, 242; – wozu freilich zu ergänzen ist, daß auch dieses Recht seinerseits beschränkt ist durch die sonstigen polizeilichen Rechtsgrundsätze, insbesondere durch das Übermaßverbot. – Vgl. Lerche, Übermaß und Verfassungsrecht, 1961, S. 24 f. – Daher kann z. B. die Polizei nur im Rahmen des Geringsterforderlichen eingreifen. Selbstverständlich müßte z. B. auch jeweils geprüft werden, ob rechtlich relevante Störungen überhaupt gegeben sind. Vor allem braucht nicht auf jede Störung, auf die an sich reagiert werden könnte, auch tatsächlich reagiert werden. Das bisher wohl unbestritten gute Grundverhältnis zur Polizei in München dürfte nicht zuletzt auf die Bedeutung dieses Umstandes zurückzuführen sein, wenn auch gewiß nicht allein darauf. Andererseits sind diese Möglichkeiten der Behörden, auf Störungen nicht zu reagieren, durch eine im Prinzip gefestigte Rechtsprechung – die hier im einzelnen nicht dargestellt zu werden braucht – entschiedene Grenzen gezogen, namentlich unter dem Einfluß des Grundrechtsschutzes als Verfassungsgebot. Jenseits dieser Grenzen ist die Polizei daher verpflichtet, einzuschreiten. Die Tatsache einer Störung wäre auch nicht etwa schon dadurch ausgeschlossen, daß mit der Behauptung, Grundrechte ‘verteidigen’ zu wollen, Proteste ‘nachhaltig artikulieren’ zu wollen, ‘wirksam auffallen’ zu wollen u. ä. m., die vorhandene Rechtsordnung, z. B. das Grundrecht der Lehrfreiheit des Dozenten, mißachtet werden würde. Es ist vielmehr ein Kennzeichen des demokratischen Verfassungsgefüges, daß zwischen schnellstmöglicher Wirksamkeit und innerer rechtlicher Legitimität unterschieden werden muß. Das gilt für die Polizei, aber auch für den Bürger. In der Wirksamkeit und Promptheit der ‘Aktion’ ist die demokratische Rechtsordnung anderen Systemen bekanntlich vielfach unterlegen, jedenfalls was die Beurteilung des Tages angelangt. Der demokratische Weg, der nur in der Respektierung der Rechtsordnung bestehen kann – mag und soll auch das Ziel Reformierung dieser Ordnung heißen – dieser Weg wird häufig der mühseligere und langsamere sein. Entfernt man sich jedoch prinzipiell von diesem Wege, so entfernt man sich von der Substanz des Grundgesetzes. Derartigen Störtrupps müßte dann aber auch klar sein, daß sie es sind und nicht etwa die Universitätsverwaltung, die im Ergebnis Polizeikräfte in das Universitätsgelände bringen. Die Frage, ob dieser Effekt seitens etwaiger Störtrupps oder einzelner ihrer Mitglieder etwa gar beabsichtigt sein könnte, ist hier nicht zu verfolgen. – In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß auch behördlicherseits viel getan wird und weiterhin getan werden kann, um die psychologischen Motive derjenigen Angehörigen der Studentenschaft, die ihre Ziele durch Brechung der Rechtsordnung zu verfolgen suchen, in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken. Den Studierenden muß es möglich sein, ihre Vorstellungen nachhaltig zu vertreten. Würden etwa (sonst zulässige) Demonstrationen stets ohne weiteres unter Hinweis auf die Interessen, des Straßenverkehrs in unbelebte Straßen o. ä. verwiesen, – Zu der rechtlichen Seite dieser noch unausgeloteten Frage vgl. auch mein (unveröffentlichtes) Gutachten zu Fragen des Demonstrationsrechts (für den 1. Untersuchungsausschuß, V. Wahlperiode, des Abgeordnetenhauses von Berlin). – so würde ein Ventil für studentischen ‘Protest’ verstopft, das in gewissen Grenzen die betreffenden Studierenden davon abbringen könnte, rechtsstaatsfeindliche Wege zu wählen, um ihre Forderungen ‘an den Mann zu bringen’ ist nach alledem nicht als isoliertes juristisches Einzelproblem voll zu begreifen. – Auch die Universität selbst dürfte wohlberaten sein, aus ähnlichen Erwägungen den Kreis dessen, was als ‘bloße’ Belästigung, Geschmacklosigkeit, Unfug oder gar nur mißlungener Faschingsscherz anzusehen ist, eher zu großherzig als zu gering zu bemessen, dort aber mit Energie entschiedene und für jeden von vornherein deutliche Grenzen zu setzen, wo die Grundrechtsordnung eklatant verlesen wird, wie im Falle etwaiger Unternehmungen, Vorlesungen zu sprengen oder die Universitätsverwaltung lahmzulegen. Ohnehin sollten sich Universität und statt durch derartige Erscheinungen nicht beirren lassen, den Weg intensiver Reformen, insbesondere der Studien – und Prüfungsordnungen, fortzusetzen. – II. Verletzung des Versammlungsrechts? – Über die grundsätzliche Berührung des Rechtsbereichs der Universität hinaus ist die Spezialfrage zu erwägen, ob die Rechte der an einer Veranstaltung wie dem sog. ‘Teach – in’ Beteiligten dadurch verletzt sein könnten, daß sich anwesende Polizeiangehörige nicht als solche zu erkennen geben. Ob dies tatsächlich der Fall war, ist hier nicht zu untersuchen. – 1. Rechtslage nach dem Versammlungsgesetz – a) Ein sog. ‘Teach – in’ kann je nach den Umständen unter den Begriff der ‘öffentlichen Versammlung’ nach §§ 1 ff. VersG fallen. Regelmäßig wird dies wohl der Fall sein. U. U. kann es sich dabei auch um eine nur begrenzt öffentliche Versammlung im Sinne des § 6 VersG handeln. Gemäß § 12 VersG können Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt werden; sie haben sich dann dem Leiter zu erkennen zu geben. Polizeilicher Beamter im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Inhaber einer auf die Versammlung selbst bezüglichen Funktion – Füßlein, Komm. zum VersG, 1954, § 12 Anm. 1. – Sieht man die Bestimmung des § 12 VersG im Zusammenhang mit derjenigen des § 13, der die nach § 12 entsandten Polizeibeamten zur Auflösung der Versammlung berechtigt, so kommt jeder Vorschrift nur eine Publizitätsfunktion in dem Sinne zu, daß die Auflösung erst erfolgen darf, nachdem sich der betreffende Beamte als solcher dem Versammlungsleiter zu erkennen gegeben hat. – So Füßlein aaO. § 13 Anm. 1. – Daraus müßte aber auch folgen, daß eine Verletzung der Pflicht des § 12 Satz 1 VersG keine unmittelbare Rechtswirkung hat; sie hindert nur eine Auflösung der Versammlung. Zu demselben Endergebnis gelangte man übrigens auch dann, wollte man die Vorschrift des § 12 VersG von vornherein als bloße ‘Ordnungsvorschrift’ betrachten. – b) Wenn also die bei einem ‘Teach – in’ anwesenden Polizeibeamten keine ‘auf die Versammlung bezüglichen Funktionen’ innehatten und auch nicht in dieser Richtung tätig geworden sein sollten, so wäre danach eine Meldepflicht nicht gegeben. Freilich könnte man daran denken, eine Meldepflicht dann anzunehmen, wenn die Beamten zur Beobachtung eines allenfalls aus dem ‘Teach – in’ sich bildenden Demonstrationszuges entsandt werden, falls sie gegen eine derartige Demonstration unter Umständen einschreiten sollten. In einem solchen Zug hätte man aber wohl eine neue Versammlung zu erblicken, so daß insoweit eine Meldung bereits bei der vorausgehenden Veranstaltung nicht veranlaßt wäre. – Selbst wenn man aber eine Einheit der Versammlungen annehmen wollte, wäre nach dem Gesagten eine Unterlassung der Meldung unschädlich, solange nicht gegen die Demonstranten vorgegangen wird. – 2. Einfluß der Versammlungsfreiheit – Gegenüber dieser zunächst naheliegenden Analyse der Rechtslage auf der Grundlage der bisher gängigen Rechtsmeinung könnte immerhin versucht werden, die Auslegung des § 12 VersG unter stärkerer Berücksichtigung der Bedeutung des Art. 8 GG vorzunehmen. Beachtet man nämlich den engen Zusammenhang dieser Bestimmung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und stellt man das besondere Gewicht dieses Grundrechts für den Prozeß der Bildung einer freien öffentlichen Meinung in Rechnung, so könnte es als im Sinn dieser Freiheit liegend angesehen werden, daß sich der einzelne bei der Ausübung seiner Grundrechte von heimlicher staatlicher Beobachtung prinzipiell frei fühlen darf. – Vgl. auch im weiteren Zusammenhang etwa BVerwG, DVGi 1967, 779. – So gesehen ist es nicht unmöglich, daß sich die bisher übliche Betrachtungsweise dieser Rechtsfrage wandelt und eine differenzierenden Meinung zuwendet. In diesem Sinne ließe sich etwa vorstellen, daß ein Unterbleiben der Meldung zum Rechtsverstoß wird, auch unabhängig von etwaiger Auflösung der Versammlung, wenn sich nur nicht dieses Unterlassen aus anderweitigen Rechtsgründen, soweit diese im Einzelfall vorgingen, rechtfertigte. Angesichts der mangelnden Festigkeit der Rechtslage ließe sich aber nicht ohne nähere Untersuchung sagen, welche Rechtsgründe dafür – aus der Vielfalt möglicher Gesichtspunkte – im einzelnen in Betracht kämen. Ist die Rechtslage in diesem Punkte also vorerst noch unklar, bleibt insbesondere ungewiß, ob § 12 VersG überhaupt materieller Gehalt zukomme, so dürfte es sich empfehlen, rechtspolitisch auf künftige Klarstellung der Rechtslage zu dringen. – III. Ergebnisse – Zu I: – Die Polizeigewalt ist räumlich prinzipiell umfassend. Die Universität München vermag sich nicht auf einen territorialen Sonderstatus zu berufen, insbesondere nicht auf ein angebliches, aus feudalistischer Zeit herrührendes territoriales ‘Privileg ‘. – Andererseits bestehen auch und gerade im Universitätsbereich sachliche Schranken für polizeiliches Vorgehen. Neben den allgemeinen polizeirechtlichen Begrenzungen und Erschwernissen, z. B. für das Betreten von ‘befriedetem Besitztum’, könnten speziell universitätsrechtliche Schranken vor allem aus Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes folgen: Die vom Grundgesetz vorgestellte und gewollte Forschung und Lehre ist nur in einer Atmosphäre prinzipieller Freiheit durchführbar. Deshalb wird jedoch nicht etwa jede staatliche Einwirkung auf den Universitätsbereich unzulässig, sondern (unter diesem Aspekt) nur eine solche, die den spezifischen Bereich freier Forschung und Lehre zu beeinträchtigen droht. Hält sich die Polizei im Rahmen der allgemeinen polizeirechtlichen Rechtssätze, insbesondere das Übermaßverbot und des Erfordernisses ‘konkreter’ Gefahr, so wird dieser spezifische Bereich in aller Regel nicht verletzt. Unter besonderen Umständen könnten sogar im Gegenteil die Aufrechterhaltung dieser Freiheit, die Sorge für die Gesamtheit der Universitätsangehörigen u. ä. einen polizeilichen Schutz rechtsstaatlich zwingend erforderlich machen, so wenig wünschenswert eine solche Erscheinung wäre und so sehr allseits Anstrengungen unternommen werden bzw. werden sollten, ihre Voraussetzungen nicht entstehen zu lassen. – Soweit die Universität in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsträger kraft der ihr eigenen, wiewohl umstrittenen ‘Anstaltsgewalt’ (besser ‘Ordnungsgewalt ‘) selbst in der Lage ist, für die Aufrechterhaltung der Grundrechtsordnung unverzüglich und wirksam zu sorgen, wäre polizeiliches Einschreiten nicht nur überflüssig, sondern rechtswidrig. Auch braucht nicht auf jede Störung reagiert zu werden. Wenn aber etwa massive Störtrupps, die z. B. von auswärts eindrängen, gewichtige konkrete Gefahren für die Aufrechterhaltung des Grundrechts freier Forschung und Lehre oder der sonstigen rechtsstaatlichen Schutzgüter öffentlicher Sicherheit und Ordnung, z. B. der körperlichen Unversehrtheit der Studierenden, erzeugten, so müßte es klar sein, daß sie es wären und nicht die Universitätsorgane, die im Ergebnis die Polizei in die Universität hineinzögen. – Zentraler als diese Probleme polizeilichen Einschreitens dürfte eine grundsätzliche Frage sein: Ob der Versuch der Universität gelingt oder mißglückt, bei den Betroffenen allmähliches Verständnis dafür zu erwecken, daß, um Veränderungen zu bewirken, der demokratische Weg der Respektierung der Rechtsordnung seinem Gegenteil vorzuziehen ist, auch wenn dieser demokratische Weg, den die Behörden nicht versperren dürfen, sondern nach Kräften zu erleichtern haben, nicht immer der kürzeste sein mag. Die Frage der ‘Polizei im Universitätsgebäude’ ist jedenfalls nicht nur als isoliertes Problem zu begreifen. – Zu II. – In der Spezialfrage, ob eine Rechtspflicht von Polizeiangehörigen, die dienstlich bei einer öffentlichen Versammlung anwesend sind, besteht, sich dem Leiter der Versammlung zu erkennen zu geben, ist die bisherige Rechtslage noch nicht zweifelsfrei. Die gängige Meinung sieht im Unterbleiben einer derartigen Meldung prinzipiell keine Rechtsverletzung. Es ist nicht unmöglich, daß sich die Rechtsmeinung in diesem Punkte wandeln könnte. So ließe sich etwa eine differenziertere Betrachtungsweise dahingehend vorstellen, daß die Meldung ohne Rechtsverstoß nur dann unterbleiben dürfte, wenn und soweit dies aus anderweitigen vorgehenden Rechtsgründen gerechtfertigt wäre. Da also die Rechtslage in diesem Punkte noch unausgereift erscheint, wäre rechtspolitisch eine normative Klarstellung zu empfehlen. – Lerche.“
Gutachten Lerche 20.1.1968 Rektoratsermittlungen der Universität München 1968, Nr.9; Archiv
341) Brief>22.01.1968>>Prorektor Franz an ASTA: Wegen Einblicks der Kriminalpolizei in Immatrikulationsakten
„Weder Rektorat noch Sekretariat der Universität gewähren Beamten des 18.Kommissariats Einblick in die Universitätsakten von Studierenden. Zitat aus der FNP v.26.1.1968: „Der AStA, der versichert hatte, er habe auf seine Anfrage noch keine Antwort erhalten, erfuhr von diesem Brief erst durch die Anfrage der Neuen Presse. Nach Auskunft des Hochschulreferenten Feger muß das Schreiben auf dem Postweg verloren gegangen sein. Diese Vermutung äußerte auch Rektor Rüegg (Anmerkung: Rektorat und AStA -Räume liegen etwa 400 Meter voneinander entfernt.)“
Schreiben Prorektor Franz 22.1.1968; Archiv
342) Flugblatt>22.01.1968>>Aktionskomitee: Gründungsversammlung
„Sie wollen Drittelparität?-Heute haben Sie Gelegenheit, Ihren persönlichen Einsatz zur Realisierung dieser Forderung zu machen. Das Studentische Aktionskomitee ist Ihr Instrument, mit dem sie Ihre Forderungen durchsetzen können. – Sie wollen effektive Mitbestimmung in Fakultäten und Instituten? Heute können sie Ihre Vorstellungen konkretisieren, Ihre Forderungen durchzusetzen. Das Studentische Aktionskomitee ist auf einen möglichst repräsentativen Querschnitt der Vertreter aller Fakultäten angewiesen. Machen sie von der Möglichkeit Gebrauch, Ihr Unbehagen nicht nur verbal, sondern auch konsequent zu artikulieren. – Sie wollen verhindern, daß die neue Satzung gemäß dem vorliegenden professoralen Entwurf beschlossen wird? Heute soll die Einberufung einer Studentenvollversammlung angestrengt werden, um dort Kampfmaßnahmen gegen die Verabschiedung des vorliegenden Satzungsentwurfs am 14.1.1968 zu bestimmen. Weiter soll auf dieser Vollversammlung eine ganztägige Generaldiskussion bei Vorlesungsausfall beschlossen werden. Dazu müssen Situationsberichte aller Fakultäten vorliegen und detaillierte Vorschläge der zu treffenden Maßnahmen ausgearbeitet werden. Wiederum also muß Ihre Aktivität, Ihr kritisches Vermögen vorausgesetzt werden. – Sie wollen Information der Öffentlichkeit? – Heute werden Kontaktgruppen und Publikationsausschüsse gebildet, die umfassende Information der Öffentlichkeit und Kontaktnahme zu Presse, Parteien, Gewerkschaften und Behörden übernehmen. auch dazu braucht das Studentische Aktionskomitee Ihre Kenntnis und Ihre Mithilfe. – Kommen Sie und demokratisieren Sie Ihre Universität! – Heute 20 Uhr HS III.“
Flugblatt Aktionskomitee 22.1.1968; Archiv
343) Niederschrift>22.01.1968>>Studentisches Aktionskomitee: Gründungsversammlung
Zusammenfassung:1 2o.oo Uhr: Sitzung der Gründungsversammlung des sogenannten Aktionskomitees’ im Hörsaal III. – Thema der Versammlung: Planung des weiteren Vorgehens im Zusammenhang mit der Satzungsdiskussion innerhalb der Universität. Anwesend unter anderem: AStA-Vorsitzender Birkholz (SHB) ,Studentenparlamentspräsident Klein (SHB) ,Frau Grunenberg (SDS), Schild , Thelen als Mitglied des Satzungsausschusses der Studentenschaft, Richter. – Schilds Vorschläge: Die vom SDS praktizierten Methoden sollten vermieden werden. Aktionsmöglichkeiten müssten in jedem Fall vorher diskutiert werden. Go-ins und Teach-ins etc seien nicht geeignet, bei den Studenten das ‘richtige’ Bewußtsein zu erzeugen. Frau Grunenberg betont, der bisherige Druck auf die Ordinarien habe noch nicht ausgereicht. Strategische und taktische Überlegungen müßten im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Ein Weg sei, sich mit den Gewerkschaften zu verbinden und so eine starke außerparlamentarische Opposition zu bilden. – Klein (SHB) fordert, man müsse eskalieren, in Vorlesungen gehen und die Professoren auffordern, den Satzungsentwurf zu diskutieren. Wenn sie sich nicht bereit fänden, müsse man sie hierzu zwingen. Auch an Streikmaßnahmen sei zu denken. So könne man den Studenten zeigen, worauf es ankomme. Wie bei den Gewerkschaften müsse für eine Streikdisziplin gesorgt werden. Zum Beispiel könne man Streikposten aufstellen. Auch sei für Gegenveranstaltungen zu sorgen. Ergänzend schlägt Frau Grunenberg vor, man solle die Studenten anregen, ihre Immatrikulationsakten aus dem Sekretariat zu holen. – Schließlich warnt ein Student vor der Gefahr, das Aktionskomitee könne sich verselbständigen. Deswegen sei es erforderlich, regelmäßig eine Vollversammlung zusammentreten zu lassen, der die Möglichkeit zustehe, Aktionskomiteemitglieder abzuwählen. Anschließend werden sogenannte fakultative Komittees bestimmt, in die jeweils maximal 5 Vertreter entsandt werden. – Abschließend warnt Thelen vor dem Fehler, zu schnell den eigenen Satzungsentwurf vorzulegen. Am 14.2.1968 könne man mit den Studenten über ihn diskutieren. Zunächst müsse man die Professoren zwingen, zu ihrem eigenen Entwurf Stellung zu nehmen. – Birkholz schließt um 22.00 Uhr die Sitzung.“
Protokoll Gründungsversammlung Stud.Aktionskomitee 22.1.1968; Archiv
344) Niederschrift>23.01.1968>>Rat der AfE: Sitzung in Zukunft öffentlich

Niederschrift Sitzung Rat der AfE 23.1.1968; Archiv
345) Niederschrift>23.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Drittelparität, u.a.
„[…] 2.1 Der Parlamentspräsident Klein(SHB) berichtet zunächst über die AfE-Ratssitzung. Es sei das Problem Professor Frey u nd Assistent Henkel diskutiert worden. Freyh sei nicht abwählbar. An der Ratssitzung hätten ca. 300 Studenten als Öffentlichkeit teilgenommen. Schon in einem früheren Ratsbeschluß habe man Henkel nahegelegt, sich eine andere Stelle zu suchen. Ergänzend erklärt Birkholz (SHB),Henkel habe gegen sich selbst die Durchführung eines Disziplinarverfahrens beantragt. Dann wird das Angebot des Kultusministers Schütte an den AStA diskutiert, mit 5 Parlamentariern über den satzungslosen Zustand der Universität zu reden. Schließlich werden 6 Parlamentsmitglieder gewählt, die an diesem Gespräch teilnehmen sollen: Hartmann (LSD) , Schiller (LSD) ,Klein (SHB), Möllenstedt (DB), Meyer (LDM), Zehnder (nat). – 2.3 Schließlich bringt Streeck (SHB) den Antrag 7.4 (Antrag des AStA) ein. Hingegen beantragt von Freyberg Freyberg(RCDS), über den Beteiligungsschlüssel für das Konzil zu beschließen. Der RCDS werde auf jeden Fall mit seinen Parlamentariern an der Konzilssitzung teilnehmen. Dem widerspricht Hartmann (LSD). Das Senatsangebot gelte nur für das Parlament insgesamt. deshalb könne der RCDS nicht teilnehmen, wenn das Gremium die Teilnahme ablehne. Der SDS wirft dem AStA-Vorsitzenden vor, er habe es versäumt, die Drittelparität zu fordern. Dann wird über die fünf Absätze des bezeichneten Antrags abgestimmt, nachdem Klein von seinem Amt zurückgetreten ist und Wolf, Michael (SDS) als Parlamentspräsident gewählt worden ist.“ – Schließlich wird folgender Beschluß gefaßt: „1. die Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität fordert für das Satzungsgebende Konzil drittelparitätische Besetzung, Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist. – 2. Die Drittelparität ist die notwendige Vorbedingung für die Demokratisierung der Hochschule. Unsere Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der Hochschulorgane geht davon aus, daß erst diese Zusammensetzung von Konzil, Senat und Fakultäten die Möglichkeit für eine demokratische Umstrukturierung der Universität eröffnen kann. – Erst drittelparitätisch besetzte Gremien können sinnvolle Konzeptionen zu einer Veränderung der Verhältnisse an den unmittelbaren Arbeitsplätzen der Universitätsangehörigen erarbeiten und durchsetzen. Dazu gehört besonders: Auflösung der Fakultäten sich selbst verwaltende Abteilungen, Auflösung der autoritären Herrschaftsstrukturen an Instituten und Lehrstühlen, Überwindung der willkürlichen wissenschaftlichen Arbeitsteilung. – 3. Wir fordern das Konzil auf, in der erneuten Sitzung die Verkleinerung des Satzungsgebenden Konzils auf 150 Mitglieder zu beschließen. Ferner scheint es uns für eine eingehende Diskussion der Satzung sinnvoll, die Beratung des Satzungsentwurfs in drei Lesungen vorzunehmen, die durch je mindestens eine Woche voneinander getrennt sein müssen. Die Sitzung des Satzungsgebenden Konzils sollen während der Vorlesungszeit und öffentlich stattfinden. – 4. Das Studentenparlament begrüßt, daß der außerordentliche Bezirksparteitag der Sozialdemokratischen Partei Hessen Süd in seinem Beschluß zur Hochschulreform die Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der universitären Beschlußgremien unterstützt hat. Wir fordern diejenigen, die studentischen Forderungen nach Drittelparität ausdrücklich auf den Bezirksparteitag Hessen-Süd unterstützt haben, auf, sich mit den Aktionen der Studentenschaft zur Durchsetzung der Drittelparität zu solidarisieren. Wir werden sorgfältig beobachten, ob und wie dieser Beschluß durch die Mehrheitsfraktion im Landtag und durch die Landesregierung in der kommenden Zeit realisiert wird.[…]. 5. Wir wenden uns gegen eine übereilte Verabschiedung der Frankfurter Hochschulsatzung. – Die Tatsache, daß nach dem 31.März laut Hessischen Hochschulgesetz ein satzungsloser Zustand eintritt, sofern nicht die neue Universitätssatzung verabschiedet ist, sollte uns nicht zum vorzeitigen Abbruch der Diskussionen um eine sinnvolle Gestaltung der Universität bewegen. – Wir fordern den Landtag auf, in einer baldigst vorzunehmenden Novellierung des Hochschulgesetzes den Termin für die endgültige Beschlußfassung bis Ende des kommenden Sommer-Semesters hinauszuschieben.“
Niederschrift Studentenparlament 23.1.1968; Archiv; FNP,
346) Resolution>23.01.1968>>Versammlung der Nichtordinarien: Zur Drittelparität“
„Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur ‘Drittelparität’ – Die Versammlung der Nichtordinarien vom 23.1.1968 gibt einstimmig folgende Erklärung ab: – Seit längerem wird für die Durchsetzung des studentischen Anspruches nach 33 1/3 % iger Beteiligung in allen akademischen Gremien der Universitätsselbstverwaltung das Schlagwort der ‘Drittelparität’ benutzt. Den studentischen Vertretern, die diese Forderung erheben, ist genau bekannt, daß es an der Frankfurter Universität nicht drei, sondern vier Gruppen gibt, die einen Anspruch auf eigene Vertretung haben: – 1. die Lehrstuhlinhaber (Ordinarien), – 2. die Hochschullehrer ohne Lehrstuhl (Nichtordinarien) – 3. die Angehörigen des Lehrkörpers, die keine Hochschullehrer sind, und die wissenschaftlichen Mitarbeiter (Nichthabilitierte), – 4. die Studenten. – Die Gruppe der Nichtordinarien vertritt seit 1923 an der Frankfurter Universität ihre Belange selbständig und ist z. B. seit dieser Zeit im Konzil mit 50% der Ordinariensitze vertreten. Diese Selbständigkeit ist, wie diejenigen der anderen drei Gruppen auch, ausdrücklich im Hessischen Hochschulgesetz festgelegt. Eine Drittelung bei vier Grppen ist unmöglich. Deshalb ist auch die ‘Drittelparität’ unmöglich.“
uni report, „Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur Drittelparität“ 8.2.1968; Archiv
347) Pressemitteilung>24.01.1968>>Rat der Nichthabilitierten: Mitbestimmung
In einer Presseerklärung äußert sich der Rat der Nichthabilitierten zur Meinung des Rektors (siehe dessen Presseerklärung vom 21.1.1968), die Versammlung habe das Angebot des Konzils grundsätzlich angenommen. Diese Erklärung sei unrichtig. Vielmehr habe man dieses Angebot abgelehnt und folgende Bedingungen zur Annahme formuliert: Jeder Paragraph der neuen Satzung muß mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden – -die Nichthabilitierten müssen ebenso viel Konzilssitze erhalten wie die Studenten – Die Satzung tritt automatisch nach zwei Jahren außer Kraft. – Das satzungsgebende Konzil kann nur stattfinden, wenn sich das erweiterte Konzil nicht nur mit den Studenten, sondern auch mit den Nichthablitierten über die Vorbedingungen der Teilnahme einigt. Dann heißt es wörtlich: ‘Es entsteht der Eindruck, als ob die Politik des Rektors darauf abzielt, durch ein Rumpfkonzil die Satzung verabschieden und ihr dadurch einen Schein von Legitimität verleihen zu lassen.’„
Pressemiteilung Nichthabilitierte 21.1.1968; Rektorat 150-08, 341-01
348) Brief>25.01.1968>>Rat der Nichthabilitierten an Senat: Ablehnung Konzilsangebot
„Der Rat interpretiert den Beschluß der Vollversammlung der Nichthabilitierten vom 11.1.1968: ‘1) Das Konzilsangebot -Modell 40:20:20:20 – ist abgelehnt. – Es ist ein Gegenangebot mit folgendem Inhalt beschlossen worden: Die Vollversammlung der Nichthabilitierten stimmt einer 20 % Beteiligung am satzungsgebenden Konzil zu, sofern beim Eintritt in weitere Verhandlungen sichergestellt ist, daß a) die neue Satzung nur durch eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder.“
Schreiben Rat Nichthabilitierte an Senat 25.1.1968 8.2.1968; Archiv
349) Artikel>25.01.1968>>FNP: „AStA spricht mit Schütte.Birkholz bleibt im Amt,Klein tritt zurück“
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FNP „AStA spricht mit Schütte.Birkholz bleibt im Amt,Klein tritt zurück“ 25.1.1968; Archiv
350) Artikel>25.01.1968>>uni report: „Kein Ruf nach dem Staat!“
„In einer Lokalglosse ‘Ruf nach dem Staat’ beschuldigte die FAZ am 20.1.1968 den Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, aus dem momentanen Dilemma der Uneinigkeit über die Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils einen Weg über den Landtag zu suchen und damit die Freiheit der Universität preiszugeben. Dazu schreibt die Pressestelle der Universität: Die Glosse beruht auf falschen Informationen und unterschiebt dem Rektor unzutreffende Absichten. Es kann keine Rede davon sein, daß Rektor Rüegg den Landtag auffordern will, die studentische Beteiligung am satzungsgebenden Gremium für alle Universitäten einheitlich festzulegen. Diese Vermutung ist um so absurder, als Gießen und Darmstadt bereits ihre Satzungen verabschiedet und die entsprechenden Gremien ihre Aufgabe abgeschlossen haben. Richtig ist, daß der Senat der Universität Frankfurt das satzungsgebende Konzil verschoben hat, um einen letzten Versuch zu machen, auf der Grundlage der von der Studentenschaft selbst geforderten und vom Konzil am 6.12.1967 gutgeheißenen 20 prozentigen Beteiligung die in § 45, 1 HHG vorgesehene Vereinbarung des bisherigen satzungsgebenden Gremiums mit den daran nicht beteiligten Gruppen zu erreichen. Die Abteilung für Erziehungswissenschaften, die Versammlung der Nichthabilitierten haben das Angebot des Konzils grundsätzlich angenommen. In Marburg ist auf der gleichen Grundlage eine Vereinbarung auch mit der Studentenschaft zustande gekommen. Das Frankfurter Studentenparlament hat sich von seiner ursprünglichen Forderung distanziert und eine neue Sitzung des Konzils gefordert, welches über eine 33 1/3 prozentige Beteiligung der Studentenschaft beraten sollte. Diese Forderung hat der Senat abgelehnt und den Rektor beauftragt, das Studentenparlament daran zu erinnern, daß das Konzil einer Vereinbarung auf Grund der vom Studentenparlament vor dem 6.12.1967 geforderten 20 prozentigen Beteiligung zugestimmt hat. – Sollte das Studentenparlament diese Vereinbarung nicht ratifizieren, so erhebt sich die Frage, ob es der Wille des Gesetzgebers war und ist, in § 45,1 HHG einer Gruppe ein unbeschränktes Vetorecht einzuräumen und es ihr dadurch zu ermöglichen, die eigenen Forderungen immer wieder höher zu schrauben, sobald die Partner darauf eingegangen sind. Und wenn dies, wie maßgebliche Sprecher des Landtages versichern, nicht beabsichtigt war, so wird zu prüfen sein, ob § 45,1 HHG ohne eine zusätzliche Regelung eine einseitige Sabotierung des satzungsgebenden Konzils verhindern kann. Wenn die Rechtsaufsichtsinstanzen im Falle eines Nichtzustandekommens der in § 45,1 vorgesehenen Vereinbarungen der Auffassung wären, das unbeschränkte Vetorecht einer Gruppe können nur durch eine gesetzliche Präzisierung verhindert werden, so würde das die Satzungsautonomie der Universität Frankfurt (für die im übrigen nach wie vor die gesetzliche Ausnahmebestimmung von § 44 in Kraft ist) nicht beeinträchtigen, sondern stärken.“
uni report, „Kein Ruf nach dem Staat“ 25.1.1968; Archiv
351) Artikel>25.01.1968>>uni-report: „Kommunikation und Selbstkontrolle!“
„Vor zwei Jahren wurde eine Akademische Presse- und Informationsstelle beim Rektorat eingerichtet, um über die Arbeit der Universität, ihrer Organe, ihrer Forschungs- und Leiteinrichtungen die Öffentlichkeit besser zu informieren. Dies geschah fast ausschließlich durch Vermittlung von Kontakten zwischen Pressevertretern und Universitätsstellen. Der Informationsprozeß spielte sich im wesentlichen mündlich, durch Interviews, Pressekonferenzen, Auskünfte ab. Die schriftlichen Mitteilungen des Rektors beschränkten sich auf Personalnachrichten, Veranstaltungskalender, gelegentliche Pressekommuniqués. – So wurde auch die universitätsinterne Öffentlichkeit nur in vermittelter Form, schriftlich durch die Tageszeitungen und die studentische Presse, mündlich durch Vertreter über die Arbeit der Universitätsorgane unterrichtet. – Am 10. Januar hat ein neuer Pressereferent, stud. phil. Klaus Detlev Viedebantt, die Arbeit in der Akademischen Presse- und Informationsstelle aufgenommen. Er sieht seine Aufgabe nicht nur in der – notwendigen – Vermittlung von Pressegesprächen, -interviews, -kontakten, sondern im Ausbau der Mitteilungen des Rektors zu einem regelmäßigen Mitteilungsblatt. In den Rektoratsmitteilungen werden in Zukunft allgemein interessierende Erlasse des Kultusministeriums und Beschlüsse des Senates sowie der Senatskommissionen bekanntgegeben, Maßnahmen und Vorschläge von Rektor und Senat, Fakultäten und Fachschaften, Lehrstühlen, Dozenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten zur Diskussion gestellt werden. Dabei sollen Gegensätze, ja Konflikte in keiner Weise vertuscht werden. Die Universität ist keine Familie, sondern eine sehr komplizierte gesellschaftliche Einrichtung, in der verschiedenartige, auch gegensätzlich gerichtete Funktionen gleichzeitig erfüllt werden müssen. Daraus ergeben sich verschiedene Interessenlagen nicht nur zwischen den einzelnen Personen und Personengruppen der Universitätskorporation, sondern auch innerhalb der einzelnen Personen selbst. – Die Universitätsorgane und ihre Träger waren bis vor wenigen Jahren sehr stark auf Übermittlungs-, Ratifikations-, Kodifizierungs-, Hilfs- und Repräsentationsfunktionen beschränkt. Die wesentlichen Entscheidungen fielen auf akademischer Seite dort, wo sich auch die Forschung und Lehre im einzelnen vollzog, in den Fachbereichen, Instituten, Lehrstühlen. Die Überprüfung und Abwägung dieser Einzelentscheidungen im Gesamtzusammenhang des Hochschul- und Bildungswesens war im wesentlichen dem Staat überlassen. Der wichtige, ja für die Autonomie der Universität grundlegende Zwischenbereich der korporativen Selbstkontrolle durch die satzungsmäßigen Universitätsorgane verlor an Bedeutung und dementsprechend auch an Interesse. – Dies hat sich in den letzten Jahren nicht nur dank dem neuen Hessischen Hochschulgesetz, sondern zunächst auch wegen der Schwierigkeiten des öffentlichen Haushalts verändert. Der Hochschule wird es in letzter Zeit gerne vom Staat überlassen, die zu knappen Haushaltsmittel selbst zu bewirtschaften, d.h. soweit es die freilich viel zu engen Haushaltsvorschriften erlauben, einen Ausgleich innerhalb des zu knappen Haushaltes herzustellen. Andererseits werden anders als früher, wo die einzelnen Institutes, Lehrstühle, Gruppen von den wissenschaftlichen Hilfskräften bis zu den Ordinarien ihre Forderungen dank der guten Haushaltslage direkt beim Staat durchsetzen konnten, jetzt die Hochschulorgane zu Hilfe gerufen. Die Maßnahmen und Entscheidungen der Hochschulorgane sind auch aus diesem Grunde für die hochschulinterne Öffentlichkeit wichtiger und interessanter geworden. – Freilich ist durch die Haushaltsschwierigkeiten die Funktionsschwäche der korporativen Selbstverwaltung der Hochschule nun besonders deutlich geworden. Ihre dringend notwendige Stärkung erfordert ein größeres aktives Interesse, eine verstärkte Willensbildung und Mitwirkung aller Teile und Mitglieder der Korporation. Bei diesem Prozeß der allgemeinen Willensbildung und Mitwirkung innerhalb der Gesamtuniversität genügen indirekt vermittelte Presseinformationen nicht mehr. Die universitätsinterne und die außeruniversitäre Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, auch vom Rektorat und von den anderen Universitätsorganen über die hochschulpolitischen Entscheidungsprozesse der Universität informiert zu werden, wie umgekehrt die Universitätsorgane Gelegenheit haben müssen, ihre Arbeit selbst zu erläutern und diese Erwägungen zur Diskussion zu stellen.“
uni report, „Kommunikation und Selbstkontrolle“ 25.1.1968; Archiv
352) Flugblatt>25.01.1968>>SDS: Aufruf Teach In Senat und Rat der Nichthabilitierten 26.01.1968
„Brecht die Macht der Ordinarien! […]. Nachdem die Studenten in den vergangenen Monaten permanent die Öffentlichkeit der Universitätsgremien gefordert haben, hat sich die Universitätsbürokratie zum Schein auf Diskussionen mit Studenten eingelassen. Die Frage -und Informationsstunde des Senats sollte den Studenten eine Scheinöffentlichkeit suggerieren. Die versprochenen Informationen wurden dort jedoch nicht gegeben. Ihre Unfähigkeit zu informieren suchten die Professoren dadurch zu verschleiern, daß sie die gestellten Fragen gar nicht erst beantworteten. – In der Senatssitzung am Freitag sollen erneut Abmachungen hinter unserem Rücken getroffen werden. Beschlüsse, die ohne die Studenten Zustandekommen, werden uns nicht binden. Ohne die paritätische Beteiligung der Studenten wird es keine neue Satzung geben. Teach In mit Senat und Rat der Nicht-Habilitierte am Freitag, den 26. Jan. 1968 in der Haupthalle der Universität 17.00 Uhr.“
Flugblatt SDS 25.1.1968; Archiv.
353) Niederschrift>25.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Einladung Schütte und Immatrikulationsakten
„7. ordentliche Sitzung – Antrag 7/1 – D. P. m. b. = Das Studentenparlament lädt den Kultusminister Schütte und die Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU und FDP zu einer Podiumsdiskussion mit der Studentenschaft für den Zeitpunkt ein, zu dem Minister Schütte einige Vertreter des Parlaments und des AStA nach Wiesbaden geladen hat. – Es beauftragt den Öffentlichkeitsausschuß, einen offenen Brief zu veröffentlichen, in dem die Forderungen und Argumentationen der Studentenschaft zur hochschulpolitischen Lage enthalten sind. – gez. Wolf (ASF), Schibel(phil), Düx (SDS), Bechmann (SDS), Schulz (SDS). – Ergänzung des Antrags gestellt von SDS, AFS und phil. – D.P.m.b.= Alternativ eine Diskussion mit dem hessischen Kultusminister entweder in der Frankfurter Universität vor einer großen studentischen Öffentlichkeit oder vor dem hessischen Landtag zu führen. – gez. Daub (ASF), Francke (med), Thümmel (SDS), Schulz (SDS), Rödel (DB), Grösch (AfE), Wolf (AFS), Schibel (phil), Düx (SDS). – Abstimmung: 11 ja, 13 nein, 1 enth. – Antrag 7/2 – 1. Parlament und AStA nehmen die Einladung des Kultusministers Schütte an. Die AStA-Vorsitzenden und 6 durch Wahl zu bestimmende Parlamentsmitglieder fahren am Mittwoch, dem 24.1. nach Wiesbaden. – 2. Die Delegation ist nicht berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben. – 3. Der Kultusminister, die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und die dem Landtag angehörigen Kulturpolitiker werden noch in diesem Semester vom AStA zu einer öffentlichen Diskussion eingeladen. – gez. Streeck (AStA), Hartmann (LSD). – Abstimmung: 15 ja, 11 nein, 1 enth. – Antrag 7/3 – D.P.m.b. = Den 6 gewählten Parlamentariern werden drei Nicht-Parlamentarier kooptiert, und zwar Herr Thelen (verantwortlich für den studentischen Satzungsentwurf), Fräulein Grunenberg (SDS) und Herr Taesler, der den 1/3 Paritätsbeschluß des SPD-Bezirksparteitages durchgesetzt hat. – gez. Raiß (jur) – Nichtbefassung – Antrag 7/4 – D.P.m.b. – 1. Die Studentenschaft der J.W. Goethe-Universität fordert für das Satzungsgebende Konzil drittelparitätische Besetzung. Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist. – Zusatzantrag – Ersatzlose Streichung des Satzes in Abschnitt 1, ‘Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist.’ – gez. Wiesberger (RCDS), Raiß (jur), Göbel (AHP), Mees (AdM), Lenger (AHP), Daus (AHP), von Freyberg (RCDS) – Abstimmung: Originaltext – 14 ja, 7 nein – Zusatzantrag entfällt damit – 2. Die Drittelparität ist die notwendige Vorbedingung für die Demokratisierung der Hochschule. Unsere Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der Beschlußorgane geht davon aus, daß erst diese Zusammensetzung von Konzil, Senat und Fakultäten die Möglichkeit für eine demokratische Umstrukturierung der Universität eröffnen kann. Erst drittelparitätisch besetzte Gremien können sinnvolle Konzeptionen zu einer Veränderung der Verhältnisse an den unmittelbaren Arbeitsplätzen der Universitätsangehörigen erarbeiten und durchsetzen. – Dazu gehört insbesondere: Auflösung der Fakultäten in sich selbst verwaltende Abteilungen, Auflösung der autoritären Herrschaftsstrukturen an Instituten und Lehrstühlen, Überwindung der willkürlichen wissenschaftlichen Arbeitsteilung. – Abstimmung: 17 ja, 6 nein – 3. Wir fordern das Konzil auf, in einer erneuten Sitzung die Verkleinerung des Satzungsgebenden Konzils auf 150 Mitglieder zu beschließen. Ferner scheint es uns für eine eingehende Diskussion der Satzung sinnvoll, die Beratung des Satzungsentwurfes in drei Lesungen vorzunehmen, die durch je mindestens eine Woche voneinander getrennt sein müssen. Die Sitzungen des Satzungsgebenden Konzils sollen während der Vorlesungszeit und öffentlich stattfinden. – Zusatzantrag – Ersetzen von ‘je eine Woche’ durch ‘mindestens eine Woche’. – gez. Rödel (DB) – Von Streeck in Originalantrag übernommen. – Abstimmung: Mehrheit ja, 1 nein – 4. Das Studentenparlament begrüßt, daß der außerordentliche Bezirksparteitag der Sozialdemokratischen Partei Hessen Süd in seinem Beschluß zur Hochschulreform die Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der universitären Beschlußgremien unterstützt hat. Wir werden sorgfältig beobachten, ob und wie dieser Beschluß durch die Mehrheitsfraktion im Landtag und durch die Landesregierung in der kommenden Zeit realisiert wird. – Zusatzantrag – Das Studentenparlament begrüßt jede Unterstützung der studentischen Forderungen durch die politischen Parteien, so auch des außerordentlichen Bezirksparteitages der SPD Hessen Süd zur Hochschulreform, der die Forderungen nach Drittelparität u. a. unterstützt. Wir fordern alle Landtagsabgeordneten auf, bei ihren Entscheidungen im Landtag die Forderungen der Studentenschaften voll zu unterstützen – Gez. Daus(AHP), Lenger (AHP), Göbel (AHP), Mees (AdM), Wiesberger (RCDS). – Zusatzantrag – nach ‘unterstützt hat’ – Wir fordern diejenigen, die die studentischen Forderungen nach Drittelparität ausdrücklich auf dem Bezirksparteitag Hessen-Süd unterstützt haben, auf, sich mit den Aktionen der Studentenschaft zur Durchsetzung der Drittelparität zu solidarisieren. – gez. Thümmel (SDS), Daub (AFS), Bechmann (SDS) – Abstimmung: Originalantrag und Zusatz AHP 8 ja, 10 nein, 1 enth. – Abstimmung :Originalantrag und Zusatz SDS 14 ja, 7 nein – 5. Wir wenden und gegen eine übereilte Verabschiedung der Frankfurter Hochschulsatzung. – Die Tatsache, daß nach dem 31. März laut Hess. Hochschulgesetz ein satzungsloser Zustand eintritt, sofern nicht die neue Universitätssatzung verabschiedet ist, sollte uns nicht zum vorzeitigen Abbruch der Diskussionen um eine sinnvolle Gestaltung der Universität bewegen. – Wir fordern den Landtag auf, in einer baldigst vorzunehmenden Novellierung des Hochschulgesetzes den Termin für die endgültige Beschlußfassung bis zum Ende des kommenden Sommer-Semesters hinauszuschieben. – Abstimmung: Mehrheit ja – Antrag 7/5 – Ich beantrage, den Schlüssel für die Beteiligung der studentischen Vertreter im Satzungsgebenden Konzil sofort zu beschließen. – gez. von Freyberg (RCDS) – Nichtbefassung – Antrag 7/6 – Ich stelle den Antrag auf folgenden Schlüssel – Alle Parlamentarier, Rest: so viele Fachschaftsvertreter wie Parlamentarier (wenn zahlenmäßig möglich), wenn noch freie Plätze, nach d’Hondt: Nachrückekandidaten. – gez. von Freyberg (RCDS) – entfällt bei Nichtbefassung von Antrag 7/5 – Antrag 7/7 – D.P.m.b. – Der AStA wird beauftragt, von Rektor Rüegg die Herausgabe der Immatrikulationsakten der Studenten schriftlich zu verlangen. Nachdem bekannt geworden ist, daß das 18. Kommissariat der Frankfurter Polizei über die ‘starke Zuwanderung von Berliner Studenten nach Frankfurt’ genau informiert ist, und die Universität anscheinend der Frankfurter Polizei Einsicht in ihre Akten gewährt, ist es notwendig, daß die Studenten die Kontrolle über ihre Immatrikulationsakten selbst in die Hand nehmen. Der AStA wird weiter beauftragt, dem Rektor mitzuteilen, daß die Studenten die Herausgabe ihrer Akten bei einem Besuch im Rektorat selbst fordern werden, wenn Rüegg die Akten nicht herausgibt. – gez. Bechmann (SDS), Wolf (AFS), Düx (SDS), Schibel (phil), Klein – Abstimmung: 12 ja, 7 nein, 4 enth. – Antrag 7/8 – Dringlichkeitsantrag – Das Studentenparlament wählt den AStA-Vorsitzenden Birkholz mit sofortiger Wirkung ab. – gez. Wolf (AFS), Düx (SDS), Daub (AFS), Francke (med) – namentliche Abstimmung: 11 nein, 12 ja, 3 enth.“
asta information, „Aus den Parlamentsprotokollen“ Februar 1968; Archiv
354) Brief>26.01.1968>>Rektor an Rat der Nichthabilitierten: Absage Besprechung
„Die Presseerklärung des Rates der Nichthabilitierten und insbesondere das Flugblatt des SDS vom 25.1. erwecken den Eindruck, als ob die vom Senat dem Rat der Nichthabilitierten angebotene Besprechung vom Freitagabend sich auf die Bedingungen beziehen sollte, unter denen die Vollversammlung der Nichthabilitierten einer zwanzigprozentigen Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil zustimmen würde. Dies war nie der Fall; vielmehr sollten bei dieser Besprechung entsprechend der am 22.1.1968 ergangenen Einladung nur die Satzungsänderungswünsche der Nichthabilitierten diskutiert werden. Eine Erörterung der Bedingungen der Nichthabilitierten für die Teilnahme am Konzil kann erst nach rechtlichen Klärung der Modalitäten erfolgen, die der Rektor gemäß Senatsbeschluß vornehmen soll. Um den falschen Eindruck zu vermeiden, als ob Rektor und Senat vor einer solchen Klärung den Rat der Nichthabilitierten zur Zurücknahme ihrer Bedingungen bewegen wollten und da die Satzungsänderungswünsche der Nichthabilitierten noch nicht vorliegen, wird die vorgesehene Besprechung verschoben.“
Schreiben Rektor 26.1.1968; Rektorat 150-08
355) Artikel>26.01.1968>>FNP: „Rüegg dementiert Gerüchte“
„Unruhe um Immatrikulationsakten nimmt zu – Der Verdacht, das 18. Kommissariat der Frankfurter Kriminalpolizei habe Einblick in die Immatrikulationsakten der Frankfurter Studenten nehmen können, um sich über die ‘starke Zuwanderung’ von Berliner Studenten zu informieren, breitet sich an der Universität mehr und mehr aus. – Das Studentenparlament hat den AStA aufgefordert, Rektor Rüegg über den wahren Sachverhalt zu befragen. Falls der Verdacht der Studenten bestätigt würde, verlangen sie die Herausgabe ihrer Akten – die sie notfalls mit einem Go-in erzwingen wollen, um die Kontrolle darüber sicherzustellen. Die Studenten werfen Rektor Rüegg vor, er könne nicht für den sicheren Gewahrsam der Akten garantieren; ihre Freigabe sei ein Zeichen für die Zusammenarbeit von staatlicher Zwangsgewalt und Universitätsadministrationgegen die Studenten. – Auf Anfrage erklärte Rektor Rüegg, das seien ‘böswillige Behauptungen.’ Er habe dem AStA am 22. Januar in einem durch Prorektor Franz versichert, daß ‘weder Rektorat noch Sekretariat der Universität Beamten des 18. Kommissariats Einblick in die Universitätsakten von Studierenden gewährt hat’. – Der AStA, der versichert hatte, er habe auf seine Anfrage noch keine Antwort erhalten, erfuhr von diesem Brief erst durch die Anfrage der Neuen Presse. Nach Auskunft des Hochschulreferenten Feger muß das Schreiben auf dem Postweg verloren gegangen sein. Diese Vermutung äußerte auch Rektor Rüegg (Anmerkung: Rektorat und AStA -Räume liegen etwa 400 Meter voneinander entfernt).“
FNP, „Rüegg dementiert Gerüchte/ Unruhe um Immatrikulationsakten nimmt zu“ 26.1.1968; Archiv
356) Verfügung>26.01.1968>>AStA: Verkaufsverbot des rechtsgerichteten „Frankfurter Studenten-Anzeigers“ in der Mensa

Verfügung AStA
357) Brief>29.01.1968>>Rektor an AStA: Aufforderung, Angebot Konzil anzunehmen
„Ich komme zurück auf meinen Brief vom 4.1. und fordere Sie auf, mir umgehend mitzuteilen, ob die Studentenschaft das Angebot des bisherigen Konzils für die Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils annimmt. Ich erinnere daran, dass Sie in der Sitzung des Akademischen Senats vom 1.11. bekanntgegeben haben, dass das Studentenparlament eine Beteiligung von minimal 20% am satzungsgebenden Konzil beschlossen habe und Sie somit keine Legitimation hätten, diese Minimalforderung zu unterschreiten. – Indem das Konzil auf diese Forderung eingegangen ist, hat es seinen Beitrag zu der im Hessischen Hochschulgesetz verlangten Vereinbarung über die Zahl der am satzungsgebenden Konzil zu beteiligenden Vertreter geleistet.“
Schreiben Rektor an AStA 29.1.1968; Rektorat 150-04
358) Flugblatt>29.01.1968>>AStA: Aufruf zur öffentlichen Diskussion über Satzungsentwurf Senat 31.01.1968
„Es diskutieren u. a. Dr. Hirsch (Nichthabilitierter AFE), Dr. Negt (Nichthabilitierter phil), Dipl.Chem. Weiss(Nichthabilitierter nat), Birkholz (SHB ,1.AStA-Vorsitzender), Streeck (SHB) (2.AStA Vorsitzender, Thelen (GEW). – Diskussionsleiter Dr. Nitzschke. Veranstalter: Die Studentenschaft in Zusammenarbeit mit dem Aktionskomitee der Nichthabilitierten.“
Flugblatt AStA 29.1.1968; Rektorat 150-08, M.4
359) Flugblatt>29.01.1968>>Studentisches Aktionskomitee(SAK): Aufruf zur Vollversammlung am selben Tag
„Das, Studenten, ist die Lage: Für Herrn Rüegg keine Frage, Noch zwei Wochen und zwei Tage: Am 14.2.68 soll der vorliegende Satzungsentwurf der Professoren zur Verabschiedung gelangen. An diesem Tag werden 11271 Worte verlesen, diskutiert und durchgebracht. Eine Satzung gegen uns! Ohne uns! Die Studenten treten in ihren Instituten zusammen, um zu beschließen, wie sie an diesem Tag die Farce der Professoren mit einer gezielten Aktion beantworten. Um die nachhaltige Wirkung dieser Demonstration am 14.2. zu sichern, bilden sich heute Abend auf dem SAK Gruppen der einzelnen Vertreter der Fachschaften, die in ihrer Fakultät, in ihren Instituten die vorbereitenden Vollversammlungen der Fachschaften durchsetzen. – Kommen sie zur 2. Sitzung des SAK, heute 20 Uhr HS III, und helfen Sie, Ihre Aktionsgruppe zu bilden. -Aktionsgruppe -Vollversammlung- Demonstration- gemeinsame Sitzung-Demokratisierung.“
Flugblatt Aktionskomitee 29.1.1968; Archiv
360) Brief>30.01.1968>>AStA an Rektor:Studentenschaft lehnt Angebot Konzil ab
„[…] Sehr geehrter Herr Rektor, die Studentenschaft lehnt das Angebot des Konzils, die Studenten mit 20% am satzungsgebenden Konzil zu beteiligen ab. – AStA und Studentenparlament fordern am satzungsgebenden Konzil für den Mittelbau(Nichthabilitierte) und die Studentenschaft die drittelparitätische Beteiligung. – Leider haben Sie bisher dem AStA nicht mitgeteilt, wann das Konzil über unsere Forderung nach Drittelparität entscheiden wird. Einem Artikel der FAZ vom letzten Dienstag mußten wir entnehmen, daß der Senat entschieden habe, daß das Konzil nicht über diese Forderung befinden werde. Wir werden prüfen, ob der Senat zu dieser Maßnahme berechtigt ist und behalten uns eine Rechtsaufsichtsbeschwerde vor. – Zu der im Hessischen Hochschulgesetz verlangten Vereinbarung können wird nur kommen, wenn das Konzil bereit ist, in öffentlicher Sitzung mit der Studentenschaft und den Mittelbau zu reden. Öffentlichkeit hieße, daß sich jeder Anwesende an der Diskussion beteiligen kann. Weitere Bedingungen für eine studentische Beteiligung am satzungsgebenden Konzil bitte ich beiliegendem Antrag 7/4 vom 23.1.1968 zu entnehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung H.J.Birkholz – Vorsitzender.“
Schreiben AStA 30.1.1968 ; Archiv
361) Artikel>30.01.1968>>FAZ: „AStA verbietet den Verkauf“
„Dagegen ,daß der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Birkholz, den Verkauf des rechtsgerichteten Frankfurter Studentenanzeigers im Vorraum zur Mensa der Universität am vergangenen Freitag verbot, hat der Frankfurter Nationaldemokratische Hochschulbund (NHB) gestern protestiert. Sein Vorsitzender Rolf Bauer verwies darauf, wie rege die linksgerichteten Studentenverbände von der Möglichkeit Gebrauch machten, am gleichen Orte ‘Mao-Bibeln, Lenin-Bücher, Che-Guevara – und Anti-Springer-Plaketten’ zum Verkauf anzubieten, obwohl Zahl und Inhalt der feilgebotenen Schriften ‘keinesfalls der Meinung der Studentenschaft’ entsprächen. Im Rahmen der vom Grundgesetz garantierten Chancengleichheit müsse jeder seine Meinung frei darlegen dürfen. – Birkholz hat auf Anfrage das Verbot mit dem Hinweis darauf bestätigt, daß vom NHB beim AStA keine Genehmigung zum Verkauf der Schrift eingeholt worden sei. Das sei allerdings nur die formalrechtliche Seite des Problems, sagte er. Er hätte den Verkauf der Schrift auch dann verboten, wenn um die Genehmigung nachgesucht worden wäre, denn der Inhalt dieser Hefte habe ‘die Grenzen der Toleranz überschritten.’ Auf eine entsprechende Frage gab Birkholz allerdings zu, den Inhalt der jüngsten Ausgabe des Studentenanzeigers, die am Freitag verkauft werden sollte, nicht zu kennen.“
FAZ 30.1.1968 „AStA verbietet Verkauf“; Archiv
362) Niederschrift>30.01.1968>>Studentenparlament Sitzung: Vorlesungsfreier Tag, u.a.
25 Parlamentarier sind anwesend. Zunächst wird Zehnder (nat) zum Parlamentsvizepräsidenten gewählt. – […] TOP 4 – Bericht des AStA – Anfrage an den AStA – 1. […] 2. Das Gespräch mit Kultusminister Schütte verlief wie erwartet. Schütte und Staatssekretärin Hamm-Brücher sind nicht bereit, die Forderung nach Drittelparität zu unterstützen. Der Landtag wird die Frist zur Verabschiedung der Universitätssatzung bis zum 30.6. verlängern. Eine Novellierung des Hochschulgesetzes ist geplant. Verfassung an Instituten etc, Ausschreibung von Lehrstühlen zwingend vorgeschrieben, Bekanntmachung von Gründen für Entscheidungen, Abschaffung des Negativkatalogs, Versammlung der Ordinarien. Außerdem ist Schütte zu einem Hearing von Studenten und Professoren vor dem kulturpolitischen Ausschuß bereit. – Dazu muß erreicht werden, daß die Studenten aus Frankfurt kommen, aber nicht aus Gießen und Marburg, daß auch die Studenten den Professoren Fragen stellen dürfen und daß Nichthabilitierte eingeladen werden. – […] Diskussion zu 2. – […]Streeck (AStA) – Die Vertreter der anderen hessischen Universitäten sind mit 20% Beteiligung zufrieden, deshalb ist ihre Teilnahme optisch schlecht für Frankfurt. Es muß mit diesen Universitäten noch verhandelt werden, um sie zur Übernahme der Forderung nach Drittelparität zu bewegen. Eine Berechtigung nur Frankfurter auszuwählen ergibt sich auch daraus, daß nur noch in Frankfurt über die Modalitäten diskutiert werde. – Lange (DB) Im Rundfunk hörte er eine Meldung, daß sich die FDP für eine Rückgabe der Satzungen, die schon bei dem Kultusminister sind, und für eine einheitliche Festlegung der Beteiligungsschlüssel für alle Universitäten einsetzen will. – Streeck (AStA) – Der Kultusminister kann die bereits verabschiedeten Satzungen nicht zurückgeben, da diese dem Hochschulgesetz entsprechen. Eine feste Zahl ist problematisch, weil sie in Frankfurt vermutlich als zu gering angesehen würde. Ein Mitdiskutieren der Öffentlichkeit beim Hearing ist nicht möglich. – 2.3. Schließlich berichtet Thelen über die Vorbereitung einer Podiumsdiskussion zum Satzungsentwurf des Senats mit den Nichthabilitierten. Der SDS habe ihn gebeten, ihn zu beteiligen. Daraufhin habe er Grunenberg(SDS) eingeladen, hieran teilzunehmen. In diesem Zusammenhang beschweren sich die Parlamentarier Daus(AHP) und von Freyberg(RCDS) man schließe Nicht-Linke Gruppen von solchen Veranstaltungen aus. Birkholz(SHB) widerspricht dem. – Am 8.2.1968 sei nachmittags eine Veranstaltung ‘Demokratisierung der Hochschulen’ und abends eine Diskussion ‘Außerparlamentarische Opposition der Studenten’ geplant. – 2.4. Im Rückgriff auf die 1.außerordentliche Sitzung des Studentenparlamentes, dessen Beschlüsse für ungültig erklärt worden sind, befaßt sich dann das Gremium mit der Frage, ob die dort gestellten Anträge nochmals zu behandeln seien. Zum beantragten Beschluß ‘betr. Justitiar Riehn‘ plädiert Birkholz (AStA) dafür, diesen Beschluß nicht mehr zu behandeln, da die erwähnte Kommilitonin, die etwas hysterisch sei, ihre Anschuldigung, getreten worden zu sein, nicht mehr aufrechterhalte. Lange (AHP) wirft dem SDS Falschinformation in dieser Frage vor. Wolf, Michael (SDS) beantragt’ Streichung des Passus betr.Fußtritt und Ergänzung betr. Suspendierung und Denunziation. – Abstimmung: 15 ja, 2 nein, 1 enthaltene – Im übrigen werden folgende Beschlüsse gefaßt: Antrag 8/2 (eingebracht von Streeck (SHB): ‘1. Der AStA wird beauftragt, beim Rektor darauf hinzuwirken, daß der 8.2. um vorlesungsfreien Tag erklärt wird. Sollte dies nicht erreicht werden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den vorlesungsfreien Tag dennoch durchzusetzen. – 2. Das Programm der vorlesungsfreien Tage wird zwischen AStA und Aktionskomitee besprochen. – 3. Der AStA lädt zu einer Abendveranstaltung ‘Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition’ folgende Personen ein: Habermas, Dahrendorf, Augstein. – 4. Der AStA regelt in Zusammenarbeit mit dem Aktionskomitee die Organisation. – 5. Das Parlament stimmt der ihm vorgetragenen Konzeption des vorlesungsfreien Tages grundsätzlich zu. – Abstimmung: 17 ja, 5 nein, 2 enthalten. – Dringlichkeitsantrag 8/3 (eingebracht von Daub (AFS) , Francke (med), Bechmann (SDS): – ‘Das Parlament möge den AStA beauftragen, den revoltierenden spanischen Studenten und Arbeitern ein Solidaritätstelegramm zu schicken. Außerdem wird der AStA beauftragt, von der Bundesregierung den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Franco-Spanien zu fordern.’ – Abstimmung: 14 ja,2 nein, 6 enthalten. Dringlichkeitsantrag 8/4(eingebracht Bechmann (SDS), Schulz(SDS), Schibel phil.), Düx (SDS), Thümmel (SDS), Francke (med), Daub (AFS), Rödel (DB), Lange (DB), Grösch (AfE), Wolf,Michael (AFS), Streeck (AStA), Birkholz (AStA): ‘Wir begrüßen die Aufbringung des US-amerikanischen Spionageschiffes ‘Pueblo’ durch die nordkoreanischen Behörden, die sich mit dieser Maßnahme wirkungsvoll gegen die Verletzung ihrer Hoheitsgewässer wehrten. Wir halten ein solches Verhalten für sehr viel sinnvoller als z.B. die nur verbalen Proteste der Bundesregierung gegen illegale Akte der Helfershelfer des US-Imperialismus in Südkorea auf bundesrepublikanischem Boden, wie sie uns durch das Beispiel der Entführung unseres Kommilitonen Chung bekannt sind.’ – Abstimmung: 14 ja, 6 nein, 2 enthalten. – Antrag 8/5 (eingebracht von Möllenstedt (DB), Streeck (AStA)): ‘Der AStA wird aufgefordert, auch weiterhin den Vertrieb von offenkundig faschistischen Zeitungen wie dem ‘Deutschen Studenten-Anzeiger’ mit den ihm möglichen Mitteln zu unterbinden.’ – Abstimmung: 18 ja. Antrag 8/9 [nicht lesbar] – Dringlichkeitsantrag 8/10:(eingebracht von Astheimer (DB), Herchenröther (DB), Rödel (DB)): – ‘Das Parlament unterstützt die Forderungen der Vollversammlung der Studenten der AfE vom 17.1.1968, das Hessische Hochschulgesetz dahingehend zu ändern, daß die AfE in allen Rechten der Fakultäten gleichgestellt wird. – Begründung: Die Petition zielt nicht darauf ab, die herkömmliche Fakultätsstruktur, die sich als völlig überholt und dysfunktional erwiesen hat, durch die Gleichsetzung der AfE mit den bestehenden Fakultäten zu verfestigen. Es geht den Studenten vielmehr darum, Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, die sich bei einer Universitätsreform aus der vom Hochschulgesetz verfügten minderberechtigten Sonderstellung der AfE ergeben können.( Fehlendes Promotions- und Habilitationsrecht). Eine sinnvolle Universitätsreform muß die überkommene Fakultätsstruktur überwinden. Das Hessische Hochschulgesetz bietet dazu eine gute rechtliche Grundlage. Der Prozeß der sachorientierten und ökonomisch begründeten Zusammenlegung von Seminaren und Instituten zu Abteilungen und Departements wurde aber durch bislang fehlende volle Gleichstellung des Lehrkörpers und der Einrichtung der AfE mit denen der Universität in einem sachlich nicht zu rechtfertigenden Ausmaße behindert. Um das zu vermeiden, richten wir an den Hessischen Landtag oben angeführte Bitte.’ – Abstimmung: einstimmig ja.Am Ende der Sitzung des Parlamentes geben die Parlamentarier Göbel (AHP), Lange (AHP), Daus (AHP) folgende persönliche Erklärung ab: ‘Das Flugblatt des Aktionskomitees wird als Diskussionsgrundlage dem Parlament vorenthalten. Dies widerspricht der Praxis des Parlaments in seinem bisherigen Verfahren. – Die Entscheidungen einem Ausschuß aus AStA, Öffentlichkeitsausschuß und ‘Aktionskomitee’ zu überlassen, gleicht nach unserer Auffassung einer Mißachtung des Parlaments. Die pauschale Billigung von Aktionen ohne eingehende Diskussion kann von den Unterzeichnenden nicht gebilligt werden, da sie eine Meinungsäußerung der Minderheiten im Studentenparlament ausschließt.’ […].“
Niederschrift Studentenparlament 30.1.1968; Rektorat 410-05
363) Flugblatt>31.01.1968>>AStA und Studentisches Aktionskomitee: Aufruf für vorlesungsfreien Tag und Vollversammlung am Donnerstag, den 08.02.1968
„Die Auseinandersetzungen um ,die Hochschulreformen sind aus dem Stadium ungehörter studentischer Vorschläge und massiver Interessenverlautbarung seitens der Wirtschaft und des Staates in den akuten Kampf um eine vernünftige Reform an der Hochschule selbst eingetreten. Vom Staat gesetzlich gezwungen, traten die Professoren die Flucht nach vorne an. In aller Heimlichkeit versuchen sie, der Universität eine Verfassung zu geben, die ihnen auch für die Zukunft ihre alten Privilegien sichert. Zugleich soll mit dieser Satzung die Hochschule der eng bemessenen Finanzierungswilligkeit des Staates und den nach Maßstäben ökonomischer Effektivität genormten Bedürfnissen der Wirtschaft nach fungiblen Spezialisten angepaßt werden. Der Eintritt der Professoren in das Interessenkartell von Wirtschaft und Staat wurde für die Studenten endgültig zum Anlaß, die kabinetspolitischen Machenschaften der Professoren zu zerschlagen, indem sie mit plebiszitären Forderungen nach verbindlicher Diskussion der mit einer neuen Satzung verbundenen Probleme in demokratischer Öffentlichkeit auftraten. Immer mehr Studenten wurde klar, daß der professorale Satzungsentwurf die studentischen Forderungen nach einer den einfachsten Prinzipien der Demokratie gemäßen Universitätsverfassung ignoriert. Zugleich sehen Studenten wie Nichthabilitierte, die durch die studentischen Initiative in letzter Zeit ebenfalls zu bewußter Interessenvertretung gelangten, in diesem Satzungsentwurf in keiner Weise ihr Interesse an einem sinnvoll organisierten, von ökonomischen und sozialen Sanktionen freien Studienbetrieb berücksichtigt. Nach wie vor sollen Lehrstoff, Prüfungsbedingungen, Verteilung der Institutshaushalte, Einrichtung der Bibliotheken, Berufungen usw. ausschließlich im Belieben der Ordinarien stehen. Dem dauernden Aussparen inhaltlicher Angaben zur Studienreform entspricht die „Stärkung der zentralen Organe“ zur lückenlosen Absicherung ihrer anachronistischen Herrschaft. Das Fortbestehen dieser Herrschaft ist denn auch allein zu garantieren das Ziel der Professorensatzung. dies demonstriert ein beliebig erweiterbarer Katalog von zentralen Problemen, die in der Satzung überhaupt nicht behandelt sind: – Eine Präambel über das Selbstverständnis der Universität und der Wissenschaft in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft. -die Ablösung der überholten Fakultätsstruktur. – Inhaltliche Forderungen an den Universitätsunterricht(an deren Stelle treten administrative Reglementierung des Lehrbetriebs durch Zwangsexmatrikulation, Ausschluß vom Studium wegen ungenügender Leistung, Disziplinarrecht). -Mitbestimmung der Studenten und Nichthabilitierten an ihren Arbeitsplätzen. – Paritätische Beteiligung der Studenten und Nichthabilitierten im gleichen Verhältnis zu den Ordinarien in allen Universitätsgremien. -Abschaffung des Negativkatalogs. – Dieser Sachverhalt läßt das Ausweichen der Professoren vor Diskussionen mit Studenten und Nichthabilitierten nur plausibel erscheinen. Der Satzungsentwurf der Professoren kann der Kritik der von den Entscheidungen an der Universität Ausgeschlossenen nicht standhalten. Er ist das Ergebnis der Koalition der Ordinarien mit den an einer Demokratisierung der Universität nicht interessierten staatlichen Behörden und der Wirtschaft. ein weiterhin von oben gesteuerter Hochschulbetrieb würde den immer massiver werdenden Einflüssen von Wirtschaft und Staat immer mehr überlassen bleiben. Die Disziplinierung der Universität, zu deren Agenten sich die Professoren machen, soll die Integration der Hochschule in das herrschende politische und ökonomische System vollziehen, zu dessen konsequentesten Kritikern gerade die Studenten geworden sind. Die mit der Bestätigung der Ordinarienherrschaft verbundene Abschaffung akademischer Freiheit soll der Opposition , die sich nur noch als außerparlamentarische verstehen kann, die Spitze abbrechen. – Noch ist dieser Prozeß aufzuhalten, wenn sich alle Studenten und Nichthabilitierten zum gemeinsamen Kampf um die Demokratisierung der Hochschule vereinigen. Nur durch permanente Aktion gegen professorale Willkür und permanente Diskussion über Form und Inhalt einer demokratisch organisierten Hochschule können wir unsere Forderungen durchsetzen. Die Aktionseinheit von Studenten und Nichthabilitierten verzeichnet schon den ersten Erfolg: das satzungsgebende Konzil ist auf das SS 68 verschoben worden. – Demonstrieren wir unsere Aktionsbereitschaft weiterhin und erklären wir den 8. Februar zum vorlesungsfreien Tag, an dem wir in gesamtuniversitärer Öffentlichkeit diskutieren“.
Flugblatt AStA 31.1.1968; Archiv
364) Flugblatt>31.01.1968>>AStA: „Lehrstunde in Manipulation?“
„Lehrstunde in Manipulation?- ‘Die Abteilung für Erziehungswissenschaften, die Vollversammlung der Nichtordinarien und die Versammlung der Nichthabilitierten haben das Angebot des Konzils grundsätzlich angenommen.’ /Uni report 1 Herausgeber: Akademische Pressestelle der Johann Wolfgang Goethe-Universität. – Von einer grundsätzlichen Annahme des Angebotes ist im folgenden Brief des Rates der Nichthabilitierten an den Akademischen Senat wenig zu spüren: ….“
(Im folgenden wird dann der Brief des Rates der Nichthabilitierten vom 25.1.1968 zitiert).
Flugblatt AStA 31.1.1968; Archiv
365) Flugblatt>31.01.1968>>NHB: Der Stoßtrupp des Sowjetimperialismus – SDS und AStA!
„Das Maß ist voll! Der Stoßtrupp des Sowjetimperialismus -SDS und AStA lassen sich nunmehr vom gleichgeschalteten Studentenparlament Pseudolegitimationen für ihre Willküraktionen geben. Im Auftrage des Studentenparlamentes diskreditiert der AStA mißliebige Wahrheiten als faschistisch, sobald sie den Bestrebungen der sozialistisch-anarchistischen Kräfte entgegenstehen. – Faschismus ist was Birkholz nützt! Der Deutsche Studenten-Anzeiger nützt Birkholz nicht! Die Argumente jener Kräfte, die eine Demokratisierung der Hochschulen fordern, sind Terror, Hetze und Verleumdung! Demokratie im sozialistisch-anarchistischen Sinne bedeutet Abbau der freiheitlich-demokratischen Ordnung und Aufbau linientreuer Kommunen! Wer dabei kommunistische Methoden vergangener Zeiten anwendet -heute ‘fortschrittlich’ genannt- zeigt ein gefährliches Maß politischer Schizophrenie! Proletarier aller Länder vereinigt Euch! Lautet das Geheimziel des SDS. Dagegen gilt es, sich zu wehren und zu behaupten. Kommilitoninnen! Kommilitonen! Desinteresse hilft nicht! Sonst überrollt Euch die rote Welle! Wehrt Euch! Kämpft mit gegen roten Terror und Gewalt! Die Zeiten unseligen Gedenkens von 1918 seien Uns und Euch Lehren genug! Schließt Euch zusammen in demokratischen Organisationen! Unterstützt deshalb den Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB)-Am 30.1.68 leistete AStA Einpeitscher Birkholz vor der FAZ den Offenbarungseid. Er gab zu, den Deutschen Studenten-Anzeiger vor seinem Verkaufsverbot nicht gelesen zu haben. Wissen ist Macht! Nicht so im AStA! Kommilitoninnen! Kommilitonen! Unterliegt nicht Einpeitsch-Parolen und Hetzkampagnen des AStA und seiner Hilfsorganisation des SDS! Wehrt Euch gegen Untergrabung unseres Ansehens in der Öffentlichkeit! Boykottiert Veranstaltungen der roten Hundertschaften!“
Flugblatt NHB 31.1.1968; Rektorat 150-08
366) Niederschrift>31.01.1968>>Senat Sitzung: Drittelparität
„Der Senat beschließt, das Satzungsgebende Konzil vorerst zu vertagen, ein neuer Termin wird nicht fixiert. Es wird jedoch vereinbart, die vorliegenden Satzungsänderungsanträge dem Rechts- und Verfassungsausschuß zur Sichtung zuzuleiten. Der Rektor erhält den Auftrag, zusammen mit dem Vorsitzenden des Rechts -und Verfassungsausschusses zu überlegen, in welcher Weise die Änderungsvorschläge für das Satzungsgebende Konzil aufbereitet werden. Ferner soll für dieses Gremium eine Geschäftsordnung vorbereitet werden. – Der Senat meint, er habe durch sein Angebot der 20% Beteiligung an die anderen Gruppen seinen Beitrag zu der in § 45 Abs.1 HHG geforderten Vereinbarung geleistet. – Schließlich beauftragt der Senat den Rektor, dem Kultusminister folgendes mitzuteilen:’ 1. Das Konzil hat durch ein angemessenes Angebot an die bisher im Konzil nicht vertretenen Gruppen seinen Beitrag zu der gem. § 45 Abs.1 HHG erforderlichen Vereinbarung geleistet. Ein weitergehendes Angebot ist nicht zu erwarten. – 2. In Ermangelung der Novellierung des § 45 HHG gilt dieser weiterhin. Somit bestehen auch Rechte und Aufgaben von Konzil, Großem Rat und Kuratorium in der bisherigen Form weiter. Die Universität ist bei dieser Rechtslage überhaupt nicht in der Lage, eine neue Satzung zu verabschieden. – 3. Falls keine gesetzliche Regelung erfolgt, was im Falle des Nichtzustandekommens der im § 45 Abs.1 HHG vorgesehenen Vereinbarung geschehen soll, wird das nach bisherigem Recht zuständige Organ auch ohne die nicht vereinbarungsbereiten Gruppen die Satzung verabschieden. Es bleibt dann ggf. Sache der Rechtsaufsicht, über die Gültigkeit der Verabschiedung zu befinden. – 4. Der Senat schließt sich dem Antrag der Universität Marburg auf Verlängerung der Geltungsdauer der bisherigen Satzung bis zum 30.6.1968 an. – 5. Der Senat beschließt, das Satzungsgebende Konzil vorerst zu vertagen, ein neuer Termin wird nicht fixiert.“
Niederschrift Senat 31.1.1968; Archiv 200-04 u. uni report 8.2.1968
367) Artikel>01.02.1968>>asta information: „Aus den ParlamentsNiederschriften“
„[…]6. ordentliche Sitzung – Antrag 6/1 – Das Parlament möge den Hochschulausschuß abwählen. Begründung: Die Mehrheit seiner Mitglieder hat sich bewußt über einen Parlamentsbeschluß hinweggesetzt, um die unbequeme Auseinandersetzung im Parlament zu umgehen. – gez. Daus (AHP), Göbel (AHP), Mees (AdM) – 13 ja, 12 nein = abgelehnt – Antrag 6/2 – Betr. Abwahl des Parlamentspräsidenten – Begründung: 1. Eigenmächtiges Handeln ohne Legitimation durch das Parlament (Brief an Rektor). 2. Schlechte Vertretung des Parlaments bei der Nichthabilitiertenversammlung. 3. Weigerung des Parlamentspräsidenten, auf direkte Fragen aus dem Parlament Antwort zu geben. – gez. Göbel (AHP), Lenger (AHP), Daus (AHP), Mees (AdM) – 0 ja, 13 nein, 1 enth. = abgelehnt – Antrag 6/3 – Dringlichkeitsantrag – Das Parlament möge die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz beschließen. – gez. Daub (AFS), Wolf (AFS), Reichmann (phil) – 4 ja, 12 nein = abgelehnt – Antrag 6/4 – Das Studentenparlament begrüßt die Übernahme des geplanten studentischen Kindergartens durch das Studentenwerk der Universität Frankfurt. – gez. Birkholz, Streeck (AStA) = einstimmig angenommen – Antrag 6/5 – Das Parlament beauftragt den AStA, eine Herausgabe des Hochschulführers vorzubereiten. – gez. Möllenstedt (DB) – Mehrheit ja, 2 enth. = angenommen – Antrag 6/6 – D. P. m. b. Das Parlament wird gehalten, mehrere Einladungen zu den Parlamentssitzungen in die Fachschaftsfächer zu legen. – gez. Zehnder (nat), Meyer (LdM) – einstimmig angenommen – Antrag 6/7 – Hiermit ergeht die Aufforderung an Herrn Prof. Freyh, Vors. des Rates der AfE, seinen Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte zur Verfügung zu stellen. Indem er sich schützend vor seinen päd. Mitarbeiter Henkel stellte, der Beteiligte am Go-In bei Prof. Carlo Schmid denunzierte und Nichtbeteiligte verleumdete, hat er bewiesen, daß er die studentischen Bemühungen um eine echte Demokratisierung der Universität untergräbt. – gez. Schiller (LSD) – 4 ja, 0 nein, Mehrheit enth. = angenommen – Antrag 6/11 – Das Studentenparlament fordert das Präsidium auf, den studentischen Gegenentwurf wenigstens 1 Woche vor der Beratung im Parlament dem Parlament zugehen zu lassen. – gez. Daus (AHP), Göbel (AHP) – Mehrheit ja = angenommen – 7. ordentliche Sitzung – Antrag 7/1 – D. P. m. b. = Das Studentenparlament lädt den Kultusminister Schütte und die Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU und FDP zu einer Podiumsdiskussion mit der Studentenschaft für den Zeitpunkt ein, zu dem Minister Schütte einige Vertreter des Parlaments und des AStA nach Wiesbaden geladen hat. – Es beauftragt den Öffentlichkeitsausschuß, einen offenen Brief zu veröffentlichen, in dem die Forderungen und Argumentationen der Studentenschaft zur hochschulpolitischen Lage enthalten sind. – gez. Wolf (ASF), Schibel (phil), Düx (SDS), Bechmann (SDS), Schulz (SDS). – Ergänzung des Antrags gestellt von SDS, AFS und phil. – D. P. m. b. = Alternativ eine Diskussion mit dem hessischen Kultusminister entweder in der Frankfurter Universität vor einer großen studentischen Öffentlichkeit oder vor dem hessischen Landtag zu führen. – gez. Daub (ASF), Francke (med), Thümmel (SDS), Schulz (SDS), Rödel (DB), Grösch (AfE), Wolf (AFS), Schibel (phil), Düx (SDS). – Abstimmung: 11 ja, 13 nein, 1 enth. – Antrag 7/2 – 1. Parlament und AStA nehmen die Einladung des Kultusministers Schütte an. Die AStA-Vorsitzenden und 6 durch Wahl zu bestimmende Parlamentsmitglieder fahren am Mittwoch, dem 24.1. nach Wiesbaden. – 2. Die Delegation ist nicht berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben. – 3. Der Kultusminister, die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und die dem Landtag angehörigen Kulturpolitiker werden noch in diesem Semester vom AStA zu einer öffentlichen Diskussion eingeladen. – gez. Streeck (AStA), Hartmann (LSD). – Abstimmung: 15 ja, 11 nein, 1 enth. – Antrag 7/3 – D.P.m.b. = Den 6 gewählten Parlamentariern werden drei Nicht-Parlamentarier kooptiert, und zwar Herr Thelen (verantwortlich für den studentischen Satzungsentwurf), Fräulein Grunenberg (SDS) und Herr Taesler, der den 1/3 Paritätsbeschluß des SPD-Bezirksparteitages durchgesetzt hat. – gez. Raiß (jur) – Nichtbefassung – Antrag 7/4 – D.P.m.b. – 1. Die Studentenschaft der J.W. Goethe-Universität fordert für das Satzungsgebende Konzil drittelparitätische Besetzung. Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist. – Zusatzantrag – Ersatzlose Streichung des Satzes in Abschnitt 1, ‘Studentische Vertreter werden am Satzungsgebenden Konzil nur dann teilnehmen, wenn diese Bedingung erfüllt ist.’ – gez. Wiesberger (RCDS), Raiß (jur), Göbel (AHP), Mees (AdM), Lenger (AHP), Daus (AHP), von Freyberg (RCDS) – Abstimmung: Originaltext – 14 ja, 7 nein – Zusatzantrag entfällt damit – 2. Die Drittelparität ist die notwendige Vorbedingung für die Demokratisierung der Hochschule. Unsere Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der Beschlußorgane geht davon aus, daß erst diese Zusammensetzung von Konzil, Senat und Fakultäten die Möglichkeit für eine demokratische Umstrukturierung der Universität eröffnen kann. Erst drittelparitätisch besetzte Gremien können sinnvolle Konzeptionen zu einer Veränderung der Verhältnisse an den unmittelbaren Arbeitsplätzen der Universitätsangehörigen erarbeiten und durchsetzen. – Dazu gehört insbesondere: Auflösung der Fakultäten in sich selbst verwaltende Abteilungen, Auflösung der autoritären Herrschaftsstrukturen an Instituten und Lehrstühlen, Überwindung der willkürlichen wissenschaftlichen Arbeitsteilung. – Abstimmung: 17 ja, 6 nein – 3. Wir fordern das Konzil auf, in einer erneuten Sitzung die Verkleinerung des Satzungsgebenden Konzils auf 150 Mitglieder zu beschließen. Ferner scheint es uns für eine eingehende Diskussion der Satzung sinnvoll, die Beratung des Satzungsentwurfes in drei Lesungen vorzunehmen, die durch je mindestens eine Woche voneinander getrennt sein müssen. Die Sitzungen des Satzungsgebenden Konzils sollen während der Vorlesungszeit und öffentlich stattfinden. – Zusatzantrag – Ersetzen von ‘je eine Woche’ durch ‘mindestens eine Woche’. – gez. Rödel (DB) – Von Streeck in Originalantrag übernommen. – Abstimmung: Mehrheit ja, 1 nein – 4. Das Studentenparlament begrüßt, daß der außerordentliche Bezirksparteitag der Sozialdemokratischen Partei Hessen Süd in seinem Beschluß zur Hochschulreform die Forderung nach drittelparitätischer Besetzung der universitären Beschlußgremien unterstützt hat. Wir werden sorgfältig beobachten, ob und wie dieser Beschluß durch die Mehrheitsfraktion im Landtag und durch die Landesregierung in der kommenden Zeit realisiert wird. – Zusatzantrag – Das Studentenparlament begrüßt jede Unterstützung der studentischen Forderungen durch die politischen Parteien, so auch des außerordentlichen Bezirksparteitages der SPD Hessen Süd zur Hochschulreform, der die Forderungen nach Drittelparität u. a. unterstützt. Wir fordern alle Landtagsabgeordneten auf, bei ihren Entscheidungen im Landtag die Forderungen der Studentenschaften voll zu unterstützen – Gez. Daus (AHP), Lenger (AHP), Göbel (AHP), Mees (AdM), Wiesberger (RCDS). – Zusatzantrag – nach ‘unterstützt hat’ – Wir fordern diejenigen, die die studentischen Forderungen nach Drittelparität ausdrücklich auf dem Bezirksparteitag Hessen-Süd unterstützt haben, auf, sich mit den Aktionen der Studentenschaft zur Durchsetzung der Drittelparität zu solidarisieren. – gez. Thümmel (SDS), Daub (AFS), Bechmann (SDS) – Abstimmung: Originalantrag und Zusatz AHP 8 ja, 10 nein, 1 enth. – Abstimmung: Originalantrag und Zusatz SDS 14 ja, 7 nein – 5. Wir wenden und gegen eine übereilte Verabschiedung der Frankfurter Hochschulsatzung. – Die Tatsache, daß nach dem 31. März laut Hess. Hochschulgesetz ein satzungsloser Zustand eintritt, sofern nicht die neue Universitätssatzung verabschiedet ist, sollte uns nicht zum vorzeitigen Abbruch der Diskussionen um eine sinnvolle Gestaltung der Universität bewegen. – Wir fordern den Landtag auf, in einer baldigst vorzunehmenden Novellierung des Hochschulgesetzes den Termin für die endgültige Beschlußfassung bis zum Ende des kommenden Sommer-Semesters hinauszuschieben. – Abstimmung: Mehrheit ja – Antrag 7/5 – Ich beantrage, den Schlüssel für die Beteiligung der studentischen Vertreter im Satzungsgebenden Konzil sofort zu beschließen. – gez. von Freyberg (RCDS) – Nichtbefassung – Antrag 7/6 – Ich stelle den Antrag auf folgenden Schlüssel – Alle Parlamentarier, Rest: so viele Fachschaftsvertreter wie Parlamentarier (wenn zahlenmäßig möglich), wenn noch freie Plätze, nach d’Hondt: Nachrückkandidaten. – gez. von Freyberg (RCDS) – entfällt bei Nichtbefassung von Antrag 7/5 – Antrag 7/7 – D.P.m.b. – Der AStA wird beauftragt, von Rektor Rüegg die Herausgabe der Immatrikulationsakten der Studenten schriftlich zu verlangen. Nachdem bekannt geworden ist, daß das 18. Kommissariat der Frankfurter Polizei über die ‘starke Zuwanderung von Berliner Studenten nach Frankfurt’ genau informiert ist, und die Universität anscheinend der Frankfurter Polizei Einsicht in ihre Akten gewährt, ist es notwendig, daß die Studenten die Kontrolle über ihre Immatrikulationsakten selbst in die Hand nehmen. Der AStA wird weiter beauftragt, dem Rektor mitzuteilen, daß die Studenten die Herausgabe ihrer Akten bei einem Besuch im Rektorat selbst fordern werden, wenn Rüegg die Akten nicht herausgibt. – gez. Bechmann (SDS), Wolf (AFS), Düx (SDS), Schibel (phil), Klein – Abstimmung: 12 ja, 7 nein, 4 enth. – Antrag 7/8 – Dringlichkeitsantrag – Das Studentenparlament wählt den AStA-Vorsitzenden Birkholz mit sofortiger Wirkung ab. – gez. Wolf (AFS), Düx (SDS), Daub (AFS), Francke (med) – namentliche Abstimmung: 11 nein, 12 ja, 3 enth. – 8. ordentliche Sitzung – Antrag 8/2 – 1. Der AStA wird beauftragt, beim Rektor darauf mitzuwirken, daß der 8.2. zum vorlesungsfreien Tag erklärt wird. Sollte dies nicht erreicht werden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den vorlesungsfreien Tag dennoch durchzusetzen. – 2. Das Programm des vorlesungsfreien Tages wird zwischen AStA uns Aktionskomitee besprochen. – 3. Der AStA lädt zu einer Abendveranstaltung ‘Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition’ folgende Personen ein: Habermas, Dahrendorf, Augstein. – 4. Der AStA regelt in Zusammenarbeit mit dem Aktionskomitee die Organisation. – 5. Das Parlament stimmt der ihm vorgetragenen Konzeption des vorlesungsfreien Tages grundsätzlich zu. – gez. Streeck (AStA) – Abstimmung: 17 ja, 5 nein, 2 enth. – Dringlichkeitsantrag 8/3 – Das Parlament möge den AStA beauftragen, den revoltierenden spanischen Studenten und Arbeitern ein Solidaritätstelegramm zu schicken. Außerdem wird der AStA beauftragt, von der Bundesregierung den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Franco-Spanien zu fordern. – gez. Daub (AFS), Francke (med), Bechmann (SDS) – Abstimmung: 14 ja, 1 nein, 6 enth. – Dringlichkeitsantrag 8/4 – D.P.m.b. Wir begrüßen die Aufbringung des US-amerikanischen Spionageschiffes ‘Pueblo’ durch die nordkoreanischen Behörden, die sich mit dieser Maßnahme wirkungsvoll gegen die Verletzung ihrer Hoheitsgewässer wehrten. Wir halten ein solches Verhalten für sehr viel sinnvoller als z.B. die nur verbalen Proteste der Bundesregierung gegen illegale Akte der Helfershelfer des US-Imperialismus in Südkorea auf bundesrepublikanischem Boden, wie sie uns durch das Beispiel der Entführung unseres Kommilitonen Chung bekannt sind. – gez. Bechmann (SDS), Schulz (SDS), Schibel (phil), Düx (SDS), Thümmel (SDS), Francke (med), Daub (AFS), Rödel (DB), Lange (DB), Grösch (AfE), Wolf (AFS), Streeck (AStA), Birkholz AStA, DB) – namentliche Abstimmung: 14 ja, 6 nein, 2 enth. – Antrag 8/5 – Der AStA wird aufgefordert, auch weiterhin den Vertrieb von offenkundig faschistischen Zeitungen wie dem ‘Deutschen Studenten-Anzeiger’ mit dem ihm möglichen Mitteln zu unterbinden. – gez. Möllenstedt (DB), Streeck (AStA) – Abstimmung: 18 ja – Antrag 8/6 – Jedem an der Universität eingetragenen Studentenverband ist die Möglichkeit zu geben, unter den Studenten für sich zu werben. Während der Wintermonate und bei schlechtem Wetter soll der Vorraum der Mensa dafür zur Verfügung gestellt werden. – gez. Schiller (LSD) – Abstimmung: 4 ja; abgelehnt, da Mehrheit für Alternative 8/5 – Antrag 8/7 – D.P.m.b., daß die Kosten für die fachspezifische Studienberatung laut § 15,3 HHG von der Universität und nicht der studentischen Selbstverwaltung bzw. den Fakultätssprechern übernommen werden. Der AStA wird beauftragt, mit der Universitätsadministration diesbezügliche Maßnahmen einzuleiten. – gez. Daub (AFS) – Antrag 8/8 – D.P.m.b. – Im Sinne des § 34 (1), 1 übernimmt die Studentenschaftvertretung die Sportförderung in eigene Verantwortung. Der AStA wird beauftragt, diesbezüglich zu intervenieren. – gez. von Freyberg (RCDS), Wiesberger (RCDS) – Nichtbefassung – 13 ja, 5 nein, 1 enth. – Dringlichkeitsantrag 8/9 – Da die Satzung der Studentenschaft vorsieht, daß die Entsendung von studentischen Vertretern im Senat Sache des Studentenparlaments ist, soll das Parlament entscheiden, ob die Fachschaftsvertreter in Fakultäten (bzw. AfE) Fachschaftsvertreter in die Senatskommission für Studienreform entsenden dürfen. – gez. Zehnder (nat) – Abstimmung: 2 ja, Mehrheit nein. – Dringlichkeitsantrag 8/10 – Das Parlament unterstützt die Forderung der Vollversammlung der Studenten der AfE vom 17.1.68, das Hess. Hochschulgesetz dahingehend zu ändern, daß die AfE in allen Rechten den Fakultäten gleichgestellt wird. Begründung: Die Petition zielt nicht darauf ab, die herkömmliche Fakultätsstruktur, die sich als völlig überholt und dysfunktional erwiesen hat, durch die Gleichsetzung der AfE mit den bestehenden Fakultäten zu verfestigen. Es geht den Studenten vielmehr darum, Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, die sich bei einer Hochschulreform aus der vom Hochschulgesetz verfügten minderberechtigten Sonderstellung der AfE ergeben können. (Fehlendes Promotions- und Habilitationsrecht). Eine sinnvolle Universitätsreform muß die überkommende Fakultätsstruktur überwinden. Das Hess. Hochschulgesetz bietet dazu eine gute rechtliche Grundlage. Der Prozeß der sachorientierten und ökonomisch begründeten Zusammenlegung von Seminaren und Instituten zu Abteilungen und Departments wurde aber durch bislang fehlende voll Gleichstellung des Lehrkörpers und der Einrichtung der AfE mit denen der Universität in einem sachlich nicht zu rechtfertigenden Ausmaß behindert. Um das zu vermeiden, richten wir an den Hessischen Landtag oben aufgeführte Bitte. – gez. Astheimer (DB), Herchenröther (DB), Rödel (DB). – Abstimmung: einstimmig ja – Erklärung der AHP – Das Flugblatt des Aktionskomitees wird als Diskussionsgrundlage dem Parlament vorenthalten. Dies widerspricht der Praxis des Parlaments in seinem bisherigen Verfahren. Die Entscheidungen einem Ausschuß aus AStA, Öffentlichkeitsausschuß und ‘Aktionskomitee’ zu überlassen, gleicht nach unserer Auffassung einer Mißachtung des Parlaments. Die pauschale Billigung von Aktionen ohne eingehende Diskussion kann von den Unterzeichneten nicht gebilligt werden, da sie eine Meinungsäußerung der Minderheiten im Studentenparlament ausschließt. – gez. Göbel, Lenger, Daus (AHP).“
asta information Februar 1968, „Aus den Parlamentsprotokollen“; Archiv
368) Artikel>01.02.1968>>asta information: „Öffentliche Ratssitzung AfE“
„Zwischen der kommissarischen Fachschaftsvertretung und dem Ratsvorsitzenden der AfE wurde vereinbart, daß am 23.1.1968 um 16 Uhr eine öffentliche Ratssitzung stattfinden sollte, die den Satzungsentwurf der Universität zum Gegenstand der Diskussion hat. Man vereinbarte folgende Tagesordnungspunkte: – 1. Mitbestimmung der Studenten und des sogenannten Mittelbaus – 2. Stellung der AfE in der Universität – 3. Negativkatalog des hessischen Hochschulgesetzes – 4. Gestaltung des obersten Universitätsorgans – Nicht vereinbart wurde, daß vor der öffentlichen eine nicht-öffentliche Ratssitzung stattfindet. Die Überraschung in der Fachschaft der AfE war groß, als sie am Montag (22.1.1968) aus zuverlässiger Quelle erfuhr, was noch geplant war. Auf der von studentischen Seite als ‘geheim’ bezeichneten Ratssitzung sollten die mit der Person des Ratsvorsitzenden der AfE Prof. Dr. Freyh verbundenen Fragen geklärt werden. Die Studentenschaft der AfE veranstaltete kein Go-in, um dem Rat der Abteilung Gelegenheit zu geben, personelle Angelegenheiten, die durch den Fall Henkel bedingt wurden, selbst zu erledigen. Der Rat wählte den Vorsitzenden nicht ab. Vielmehr war Prof. Dr. Werner der Meinung, man möge doch endlich über die ganze Sache ‘Gras wachsen lassen’. – Auf der sich anschließenden öffentlichen Ratssitzung griff der Vizepräsident des Studentenparlaments die Bemerkung von Prof. Dr. Werner auf und stellte den Antrag, der Rat möge sich von den Disziplinarmaßnahmen gegen Studenten distanzieren und den Rektor auffordern, die Strafverfahren gegen Studenten einzustellen. Dieser Antrag brachte zum Ausdruck, daß die Studenten nicht zu einer unverbindlichen Aussprachestunde kamen, sondern in der Öffentlichkeit vom Rat Entscheidungen forderten. Prof. Dr. Freyh war der Auffassung, daß dies keine Ratssitzung sei, auf der Beschlüsse gefaßt werden. Die Studenten waren anderer Meinung. Ein Ratsmitglied stellte daraufhin den Geschäftsordnungsantrag, der Rat möge sich als beschlußfassender Rat konstituieren. Die Ratsmitglieder stimmten dem Antrag mit Mehrheit zu. Damit war die Verbindlichkeit der öffentlichen Ratssitzung bestätigt worden. Nun wurde der studentische Antrag von drei Professoren aufgegriffen und dem Rat zur Abstimmung gestellt. Mit zwei Stimmenthaltungen distanzierte sich der Rat von den Strafanträgen gegen Studenten und forderte Rektor Prof. Dr. Rüegg auf, die strafrechtlichen Verfolgungen einzustellen. Mit dieser Tat hat der Rat der AfE einen wohl entscheidenden Schritt getan, das Mißtrauen zwischen Professoren und Studenten abzubauen. In der sich anschließenden Diskussion über die Mitbestimmung der Studenten ergaben sich keine rationalen Einwände, den Studenten die 1/3-Beteiligung in allen akademischen Gremien vorzuenthalten. Die Abstimmung darüber steht noch aus. – Der Verlauf der öffentlichen Ratssitzung hat gezeigt, daß es möglich ist, auch in einem großen Rahmen mit Studenten zu diskutieren. Es ist nicht einzusehen, warum in Zukunft nicht alle Ratssitzungen an der AfE öffentlich sein sollen.“
asta information Februar 1968, „Öffentliche Ratssitzung AfE“; Archiv
369) Artikel>01.02.1968>>asta information: „Öffentliche Ratssitzung der AfE“
„Zwischen der kommissarischen Fachschaftsvertretung und dem Ratsvorsitzenden der AfE wurde vereinbart, daß am 23.1.1968 um 16 Uhr eine öffentliche Ratssitzung stattfinden sollte, die den Satzungsentwurf der Universität zum Gegenstand der Diskussion hat. Man vereinbarte folgende Tagesordnungspunkte: – 1. Mitbestimmung der Studenten und des sogenannten Mittelbaus – 2. Stellung der AfE in der Universität – 3. Negativkatalog des hessischen Hochschulgesetzes – 4. Gestaltung des obersten Universitätsorgans – Nicht vereinbart wurde, daß vor der öffentlichen eine nicht-öffentliche Ratssitzung stattfindet. Die Überraschung in der Fachschaft der AfE war groß, als sie am Montag (22.1.1968) aus zuverlässiger Quelle erfuhr, was noch geplant war. Auf der von studentischen Seite als ‘geheim’ bezeichneten Ratssitzung sollten die mit der Person des Ratsvorsitzenden der AfE Prof. Dr. Freyh verbundenen Fragen geklärt werden. Die Studentenschaft der AfE veranstaltete kein Go-in, um dem Rat der Abteilung Gelegenheit zu geben, personelle Angelegenheiten, die durch den Fall Henkel bedingt wurden, selbst zu erledigen. Der Rat wählte den Vorsitzenden nicht ab. Vielmehr war Prof. Dr. Werner der Meinung, man möge doch endlich über die ganze Sache ‘Gras wachsen lassen’. – Auf der sich anschließenden öffentlichen Ratssitzung griff der Vizepräsident des Studentenparlaments die Bemerkung von Prof. Dr. Werner auf und stellte den Antrag, der Rat möge sich von den Disziplinarmaßnahmen gegen Studenten distanzieren und den Rektor auffordern, die Strafverfahren gegen Studenten einzustellen. Dieser Antrag brachte zum Ausdruck, daß die Studenten nicht zu einer unverbindlichen Aussprachestunde kamen, sondern in der Öffentlichkeit vom Rat Entscheidungen forderten. Prof. Dr. Freyh war der Auffassung, daß dies keine Ratssitzung sei, auf der Beschlüsse gefaßt werden. Die Studenten waren anderer Meinung. Ein Ratsmitglied stellte daraufhin den Geschäftsordnungsantrag, der Rat möge sich als beschlußfassender Rat konstituieren. Die Ratsmitglieder stimmten dem Antrag mit Mehrheit zu. Damit war die Verbindlichkeit der öffentlichen Ratssitzung bestätigt worden. Nun wurde der studentische Antrag von drei Professoren aufgegriffen und dem Rat zur Abstimmung gestellt. Mit zwei Stimmenthaltungen distanzierte sich der Rat von den Strafanträgen gegen Studenten und forderte Rektor Prof. Dr. Rüegg auf, die strafrechtlichen Verfolgungen einzustellen. Mit dieser Tat hat der Rat der AfE einen wohl entscheidenden Schritt getan, das Mißtrauen zwischen Professoren und Studenten abzubauen. In der sich anschließenden Diskussion über die Mitbestimmung der Studenten ergaben sich keine rationalen Einwände, den Studenten die 1/3-Beteiligung in allen akademischen Gremien vorzuenthalten. Die Abstimmung darüber steht noch aus. – Der Verlauf der öffentlichen Ratssitzung hat gezeigt, daß es möglich ist, auch in einem großen Rahmen mit Studenten zu diskutieren. Es ist nicht einzusehen, warum in Zukunft nicht alle Ratssitzungen an der AfE öffentlich sein sollen.“
asta information Februar 1968, „Öffentliche Ratsstizung der AfE“; Archiv
370) Artikel>01.02.1968>>asta information: „Satzungsdiskussionen in der naturwissenschaftlichen Fakultät“
„Fünf Tage nach der Konzilssitzung in der Aula mit dem Teach-in davor und der anschließenden Senatssitzung im Rektorat beschloß die nat. Fak. am 11.12.1967, daß es so nicht weitergehen könne. Die Studentenvertreter hatten so oft den Vorwurf der mangelnden Information von ‘oben nach unten’ gemacht und dies als eine der Ursachen der studentischen Kritik bezeichnet, daß die Fakultät nun von sich aus informieren wollte. – Aber wie, das war die Frage. – Einige machten es sich einfach, als die Studentenvertreter, damals waren es noch zwei, aufforderten, alle 2500 Studenten der nat. Fak. von der Gutmütigkeit der Professoren zu überzeugen. Die Mehrzahl aber erklärte sich bereit, über den Satzungsentwurf zu diskutieren, denn, so meinten sie, die Professoren hätten gute Gründe, daß sie den ‘Ordinarien’entwurf für den für die Universität besten halten würden. Einige wollten in den Vorlesungen diskutieren, dies wurde aber von der Fakultät mit 21:9:3 abgelehnt, denn die Studenten hätten ein Recht darauf, daß die Vorlesungen so gehalten würden, wie sie angekündigt worden seien. Nun gibt es aber in der naturwissenschaftlichen Fakultät bereits seit etwa drei Jahren die Sektionen (Unterabteilungen der Fakultät), hier ist also bereits ein Ansatz vorhanden, die Entscheidungsgremien effektiver zu machen. So wurde dann den Sektionen diese Aufgabe übertragen, was sich als sehr positiv erwies, denn dadurch mußte eine Sektion nach zwei Jahren zum ersten Male wieder tagen. – Man einigte sich darauf, daß in der engeren Sektion, in die Professoren, Assistenten und Studenten etwa paritätisch eingeladen wurden, die Assistenten und Studenten erschienen alle, Professoren wurden nur in geringerer Zahl gesichtet, die technischen Vorbereitungen zu den großen Diskussionen besprochen und auch die etwa kommenden Argumente gebracht werden sollten. In diesem kleinen Kreis prallten die Argumente härter aufeinander als später in den großen Diskussionen und man hörte einige Argumente, die später nicht mehr genannt wurden. Besonders zwei Ordinarien traten dabei hervor: so konnte man in diesen Diskussionen folgendes hören: – ‘Ich nehme die Studenten nicht wichtig, aber ernst’, ‘Diese Politidioten machen noch die Universität kaputt’. – Am interessantesten aber dürfte der folgende Satz sein, der wiederholt und auch in der Fakultät gebraucht wurde: – ‘Wenn ich diesen Oberrevoluzzer Birkholz schon sehe’. – Auch wurden bei diesen Diskussionen wiederholt Ausdrücke wie Politidioten und politische Hilfsschüler gebraucht. Jedoch war dies auf die Masse der Professoren bezogen die Ausnahme, wenn auch diese Äußerungen dadurch ein besonders Gewicht erhielten, daß sie von seiten der sonstigen Professoren auf den Diskussionen unwidersprochen blieben, und die einzige Kritik aus Ordinarienkreisen die Kritik an der Form war. – Die Diskussionen im größeren Kreis zeichneten sich vor allem dadurch aus, daß man besonders von der Seite der Ordinarien bemüht war, schärfere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Diese Diskussionen dauerten zwischen 4 und 12 Stunden und nur in einem Falle kam es zu schärferen Auseinandersetzungen, die jedoch zum größten Teil auf persönliche Gründe zurückzuführen sind. Aber es ist wohl selbstverständlich, daß eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich ist, wenn einem Mitglied des Rechts- und Verfassungsausschusses, jenem Ausschuß, der die Satzung ausgearbeitet hat, von studentischer Seite nachgewiesen wird, daß die Satzung unannehmbar für die Studentenschaft ist. Es ist aber trotzdem bedauerlich, wenn dieser Professor erklärt, daß zum Glück die Mehrzahl der Studenten noch nicht verrückt geworden sei. – Als Resultat dieser ganzen Diskussionen kann bemerkt werden, daß die Professoren der nat. Fak. guten Willens sind, daß sie aber sich von einigen ihrer Kollegen immer noch zu sehr beeinflussen lassen. Daß die Mehrzahl die Zeichen der Entwicklung gekannt haben, zeigt sich vor allem daran, daß der Leiter der Universitätspressestelle, Herr Viedebantt, zur nächsten Fakultätssitzung eingeladen worden ist, um über die Diskussion ‘Integration der AfE’ zu berichten. – Ernst Jürgen Zehnder.“
asta information, „Satzungsdiskussionen in der naturwissenschaftlichen Fakultät“ Februar 1968; Archiv
371) Artikel>01.02.1968>>DISKUS: „Permanente Wissenschaftskritik“
„Permanente Wissenschaftskritik – Die Studenten und ihre Vertreter befinden sich seit einiger Zeit in einer Zwangslage. Die immer intensiver werdende Forderung nach Mitbestim¬mung wird von den Ordinarien zum großen Teil abgelehnt, zum anderen Teil mit der Zusicherung: die „Mitwirkung“ der Studenten sei schon seit langer Zeit das erklärte Ziel der Ordinarien zum Gegenstand von unverbindlichen Diskussionen gemacht. Sie unterschlagen, daß allein der wachsende Druck der Studenten diese Reaktion der Ordinarien überhaupt hervorbrachte. Dennoch haben die Studenten allenfalls erreicht, daß die Ordinarien Stellung beziehen. Sie haben nicht erreicht, daß sich an den bestehenden Verhältnissen etwas ändert, Rektor Rüegg richtete eine Fragestunde für Studenten ein, die der universitären Öffentlichkeit die Möglichkeit einer demokratischeren Kommunikation zwischen Studenten und Ordinarien suggerieren sollte. Die Institution „Frage- und lnformationstunde“ wurde nicht einmal ihrem eigenen Anspruch gerecht: die Mehrzahl der Fragen wurden von den Ordinarien, gar nicht beantwortet. Vielmehr appellierten dort die Vertreter der Universitätshierarchie an die Einheit aller Universitätsmitglieder. So wurde deutlich, daß die Fragestunde die Gegensätze zwischen den Studenten und den Ordinarien nur verschleiern sollte.
Ähnliche Taktiken der Ordinarien sind von ande¬ren Universitäten bekannt. In Berlin scheiterte eine paritätisch besetzte Kommission über Fra¬gen der Studienreform daran, daß die Ordina¬rien ihr nicht das Beschlußrecht zuerkannten. Rektor Lieber scheute sich nicht davor, die Poli¬zei auf den Campus statt die Studenten in be¬schlußfähige Gremien zu holen.
Am Beispiel Frankfurts läßt sich darüber hinaus aufweisen, daß die politische Forderungen der Studenten ihren demokratischen Zielen zuwider¬laufen, wenn sie sich auf die Forderung nach paritätischer Repräsentation in den obersten Gre-mien der Universität (Senat, Konzil, Fakultäten, Rektorenkollegium) beschränken. Eine quantitative Repräsentation wird qualitative Auswirkun¬gen auf den Forschungs und Lehrprozeß erst in Verbindung mit unmittelbarer Einflußnahme der Studenten auf der Ebene der faktischen Zusammenarbeit von Lernenden und Lehrenden in den Seminaren und Instituten haben. Repräsentative Mitbestimmung der Studenten könnte die demokratische Teilnahme am Forschungs- und Lehrprozeß als deren Kontrollorgan nur ergänzen.
Kritische Reflexion des Wissenschaftsbetriebes zielt darauf, die autoritäre Politisierung der Universitäten und der Wissenschaften bewußt zu machen, die sich mit der wachsenden Einflußnahme des Staates auf den gesellschaftlichen Verwertungsprozeß intensiviert hat. Sie muß die Aufarbeitung der Geschichte der Wissenschaft leisten. Seit Wissenschaften überhaupt idologiekritisch anwendbar geworden sind, ist auch ihre gesellschaftliche und politische Bedeutung ge-stiegen, haben die politische Implikationen des Wissenschaftsbetriebes zugenommen. Be¬schränkte sich Ende des 19. Jahrhunderts die Verwertbarkeit von Wissenschaft auf die Technologie im engeren Sinne, so hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts ihre Anwendbarkeit auf Sozialtechnik und Psychotechnik ausgedehnt. Diese Implikationen sind in der deutschen Universität niemals diskutiert worden. Die Rolle der Universitäten im Nationalsozialismus ist ein Bei-spiel dafür. Faschistische Ideologie wurde damals bruchlos in die Universitäten übernommen, wis¬senschaftliche Arbeiten in deren Dienst gestellt. Heute wird die Einflußnahme des Staates von den Universitäten ähnlich blind akzeptiert. Auch heute stellt sie die Ergebnisse des Forschungsprozes¬ses unreflektiert staatlichen und gesellschaft¬lichen Institutionen zur Verfügung. Aus der Kritik an der unbewußten Übernahme politischer Inhalte in die Universität will die Kritik der Studenten Ansätze zu einer bewußten demokratischen Politisierung des Lehr- und Forschungsprozesses erarbeiten. Diese demokratische Politisierung ist in gleicher Weise Kritik und Kontrolle der bestehenden. Universität. Die Entwicklung demokratischer Modelle wissenschaftlicher Zusammenarbeit ist dabei eine Form der Kritik, die über das bestehende System hinausweist. Die öffentliche Kritik von Lehrveranstaltungen hätte in diesem Zusammenhang die Funktion, bei all den Studenten einen demokratisch-politischen Aufklärungsprozeß in Bewegung zu setzen, die bisher aufgrund der Tatsache, daß es immer so gewesen ist, sich kaum der realen Unterdrückung durch die universitäre Hierarchie bewußt geworden sind. Dies gälte vor allem im Hinblick auf die deutliche Intention aller bildungspolitischen Institutionen (seien es nun der Wissenschaftsrat oder das Bundesforschungsministerium), die Konsumentenrolle des Studenten als feststehende Größe in die Ausbildungsplanung aufzunehmen.
Rezensionen von Lehrveranstaltungen als eine Form dieser Kritik werden sich weder nur an technisch-organisatorischen Gesichtspunkten noch an der bloßen Rationalisierung des Lehrstoffes orientieren. Vielmehr müssen sie eine Reflexion der gesellschaftspolitischen Bedeutung und Verwertung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit enthalten. Sie wird auf die Maßstäbe eingehen müssen, nach denen der Lehrstoff ausgewählt worden ist. Dabei wird anhand eine, Lehrveranstaltung zu prüfen sein, inwieweit sich die Hochschule einer kritischen Beurteilung der Voraussetzungen und Konsequenzen wissenschaftlichen Arbeiters stellt.
Man wird zum Beispiel die Ausbildung in der naturwissenschaftlichen Fakultät nicht kritisch beurteilen können, ohne das Bedürfnis der Wirtschaft an einer hohen Zahl technisch versierter Fachleute, die sich problemlos in das autoritäre Gefüge kapitalistischer Wirtschaftsbetriebe einfügen, miteinzubeziehen. Die finanzielle und politische Bedeutung der Auftragsforschung, die die naturwissenschaftlichen Fakultäten im Namen von wirtschaftlichen Großbetrieben leisten, wird gleichfalls mit in die Kritik eingehen Museen. Auch die von außeruniversitären Interessen bestimmte Einführung von Zwischenprüfungen (z.B. in der philosophischen Fakultät) wird Konsequenzen für die Kritik am Inhalt der Lehrveranstaltungen haben.
Die politische Zielsetzung der Rezensionen ergibt sich daraus. daß sie den Studenten Kriterien der Beurteilung ihrer eigenen Ausbildung und ihrer wissenschaftlichen Bedürfnisse vermittelt sein soll. Eine Vorlesungskritik mußte die Funktion erfüllen können, eine Orientierungshilfe in der wissenschaftlichen Diskussion zu es in und zugleich die Begrenztheit einer nur wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick auf die politische Relevanz der Wissenschaft in der Gesellschaft erläutern.
Diese Funktion aber kann die Vorlesungsrezension nur erfüllen, wenn sie im Zusammenhang des Kampfes der Studenten um eine demokratische Universität steht. Daraus ergibt sich, daß die Kritik von Lehr- und Forschungsveranstaltungen ein Komplement ist im Aktionsrahmen der Studenten. Sie findet ihre praktisch-politische Ergänzung in der unmittelbaren Seminar- und Vorlesungskritik, die in den Lehrveranstaltungen von den Studenten selbst vorgebracht wird. Zu Zeiten, in denen eine Kritik in den Veranstaltungen selbst nicht möglich ist, wird sie ergänzt werden durch Aktionen, deren provokativer Charakter erst einmal die autoritäre Reaktion der Universitätsadministration hervorrufen werden. Das Go-in bei dem Minister und Professor für die Wissenschaft von der Politik“, Carlo Schmid. war in diesem Sinne eine Vorlesungsrezension. Sie wollte darauf aufmerksam machen, welche Diskrepanz besteht zwischen den apologetischen Äußerungen eines Ministers zur Notstandsverfassung und der akademischen Lehrveranstaltung des gleichen Ministers und Professors über die Außenpolitik im 18. Jahrhundert. – Auch der Boykott gegen Lehrveranstaltungen, die gesellschaftspolitische Inhalte unkritisch als zeitlose Werte vermitteln, wird eine Form der Vorlesungskritik sein können. So wäre etwa in Hamburg ein demokratischer Boykott gegen die Vorlesung eines Professor Wanke eine Form der praktischen Wissenschaftskritik, weil dieser Professor sich permanent der Diskussion mit den Studenten entzieht.
Innerhalb einer undemokratischen Universität, die ihre kritischen Studenten mit Strafanzeigen und Disziplinarmaßnahmen unterdrücken will, sind selbst Streiks als adäquate Form einer Kritik am Lehr- und Forschungsbetrieb anzusehen. Sie werden dann notwendig, wenn Ordinarien und Administration in unverbindlichen Diskussionen den Studenten das Recht auf Mitwirkung einräumen, ihnen aber in den Entscheidungsprozessen über die Struktur der Universität der Mitentscheidung verwehren.
Rezensionen wollen in diesem Zusammenhang keine Ergebnisse von Diskussionen vorwegnehmen, sie wollen nur Anregungen geben, deren Ziel die permanente Diskussion in den universitären Einrichtungen in Gang bringen soll.
Es ist müßig, darüber zu streiten, inwieweit in der alten Universität die kritische Theorie erarbeitet und diskutiert werden kann. Sie bleibt dort konzessionierter Luxus im Rahmen einer Ausbildung, die dem Bedarf der kapitalistischen Gesellschaft nach spezialisierten, kurzfristig ausgebildeten Fachleuten nachgibt. (Programm und Verzeichnis der Kritischen Universität für das Wintersemester 1967/68. S. 41) Aus dieser Erfahrung heraus gründeten Berliner Studenten eine eigene wissenschaftliche Institution. „Die Kritische Universität ist nicht die Erfindung einzelner unzufriedener Studenten. Sie ist entstanden im Kampf mit der Universitätsadministration. Sie ist eine Antwort auf deren Absicht, vermittels der neuen Betriebsgemeinschaft (Hochschulreform) das Interesse dieser Gesellschaft nach erhöhtem Spezialistenausstoß und das Interesse der universitären Machthaber nach Erhaltung ihrer Herrschaft (Studienreform) gleichzeitig durchzusetzen“ (S. 40) Die neue Form des Kampfes des Studenten um eine demokratisch politisierte Wissenschaft ist eine organisierte Übergangsstufe, auf der die Studenten die Funktion der kritischen Wissensvermittlung selbst übernehmen, die von der Universität nicht geleistet wird. Die Kritische Universität hat sich konstituiert, weil die Ordinarien auf praktische Wissenschaftskritik mit Zwangsgewalt reagierten. Sie ist gleichzeitig eine „Ergänzung“ der bestehenden Universität, weil sie auf die politischen Implikate der Wissenschaft das Hauptgewicht legt und die Vermittlung von technischem Fachwissen der „alten“ Universität überläßt, ihre Funktion erhält sie Jedoch nicht nur in der kritischen Wissenschaftsvermittlung. sondern in der Vermittlung der Einsicht, daß die Organisation der Wissenschaft ihre gesellschaftlichen Konsequenzen, mit einbeziehen muß. Die Kritische Universität „entwickelt sich in dem Maße von der Kritischen zur Gegenuniversität indem ihre Arbeit und deren Ergebnisse direkt als gesellschaftliche Kampfmittel eingesetzt werden können.“ (S. 41) Die Zielsetzung der Kritischen Universität, die entstanden ist aus der Forderung der Studenten nach gesellschaftskritischer Wissenschaft weist so über sich selbst hinaus.
In den Universitätsstädten Westdeutschlands zittert die Alma Mater vor den Konsequenzen einer Wissenschaftskritik. Nicht überall jedoch sind diese Konsequenzen gleich. in Frankfurt z.B. entzündeten sich die Auseinandersetzungen am Senatsentwurf einer neuen Universitätssatzung, in dem die hierarchische Struktur der Ordinarienuniversität fester denn je verankert ist, und in dem die Studenten weiterhin von allen wichtigen Angelegenheiten ausgeschlossen sind (Berufungen, Habilitationen etc.). Den Forderungen der Studenten nach einer paritätischen Beteiligung in allen Gremien (Drittelparität) widersetzte sich Rektor Rüegg öffentlich: „Alle quantitativen Reformen und insbesondere die sog. Drittelparität entwickelt die zu beseitigende Funktionsschwäche der Universitäten zur Funktionsunfähigkeit; lähmt den Zusammenhang von Forschung und Wirtschaft; gefährdet die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre.“ (Erklärung des Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz Rüegg, Godesberg, 7. Januar 1968.) In dieser Situation ist die Ausarbeitung einer Gegensatzung“ ein Kampfmittel, in dem alle Forderungen und Argumente der Studenten zusammengefaßt werden können. Eine solche Satzung hätte auszugehen von den demokratischen Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit (Drittelparität auf allen Ebenen). Sie hätte aber zugleich Forderungen aufzustellen, die sich als Zielvorstellungen eines demokratischen Wissenschaftsbetriebs aus den Diskussionen der letzten Zeit ergeben haben. So wäre die Neugliederung der Fakultäten in Abteilungen, deren Fachdisziplinen jeweils verwandte Objektbereiche der Forschung aufweisen, in eine solche Satzung einzuarbeiten. Auch die Einrichtungen von Lehrveranstaltungen, die von Studenten geleitet werden und die Vergabe von Forschungsmitteln an studentische Arbeitsteams wären Forderungen, die in eine demokratische Gegensatzung einzugehen hätten.
Vorlesungsrezensionen und Wissenschaftskritik in den Seminaren und nicht zuletzt die Konstituierung einer Kritischen Universität oder die Ausarbeitung einer Gegensatzung sind Formen der demokratisch-politischen Entwicklung der Studenten und ihrer Ziele in der Auseinandersetzung mit der Ordinarienuniversität. Sie sind keine .endgültigen“ Mittel und Ziele, sondern werden sich im Verlaufe der kritischen Diskussion selbst ständig ändern. Die gesellschaftlichen und universitären Voraussetzungen für die Durchführung dieser Ziele müssen allererst geschaffen werden. Die Redaktion.“
Diskus Januar/ Februar 1968, Nr.1/2, Seite 1 f.
372) Rundschreiben>01.02.1968>>Rektor an Konzil: Universitätssatzung
„Gemäß § 45 Abs.1 HHG erlässt das bisherige rechtlich zuständige Organ der Hochschule erstmals die Satzung nach dem HHG. Die Abt. für Erziehungswissenschaften, die Versammlung der Nichtordinarien und der Nichthabilitierten sowie die Studentenschaft entsenden in dieses Organ jeweils stimmberechtigte Vertreter, deren Anzahl mit diesem Organ zu vereinbaren ist.“
Rundschreiben Rektor an Konzil 1.2.1968; Rektorat 200-04
373) Rundschreiben>01.02.1968>>Rektor an Konzilsmitglieder und Lehrstuhlinhaber der AfE: Gegen vorlesungsfreien Tag
„Der Allgemeine Studenten-Ausschuß hat den 8. Februar 1968 zum vorlesungsfreien Tag erklärt. Dazu teile ich folgendes mit: – 1.) Entsprechend dem Konzilsbeschluß vom 6.12.1967 haben auf der Ebene der verschiedenen Fachbereiche zahlreiche Diskussionen zwischen Professoren, Assistenten und Studenten über den Satzungsentwurf stattgefunden und finden bis Ende des Semesters weiterhin statt. Diese Diskussionen werden zwischen den Interessenten auf Instituts- oder Fakultätsebene direkt vereinbart. – 2.) Das Studentenparlament hat das Angebot des Senats, über wesentliche Punkte der neuen Satzung gemeinsam zu diskutieren, abgelehnt. – 3.) Gemäß §§ 7-11 des vorläufig genehmigten Entwurfs einer Satzung der Studentenschaft übt durch Urabstimmung die Studentenschaft die oberste beschliessende Funktion selbst aus. Der Urabstimmung geht gemäß § 9 eine Versammlung zur Unterrichtung der Studenten über den betreffenden Antrag voraus. Wenn das Präsidium des Parlaments eine solche Versammlung, die keine Beschlüsse fassen, sondern einzig die Studenten vor einer Urabstimmung unterrichten kann, einberufen will, so bin ich bereit, während der für die Durchführung einer solchen Versammlung notwendigen Zeit bis zu einem halben Tage die Vorlesungen ruhen zu lassen. – Ein Beschluß auf Urabstimmung der Studentenschaft liegt nicht vor. Ich sehe deshalb keinen Anlaß, irgendwelche Vorlesungen am 8. Februar ausfallen zu lassen.“
Rundschreiben Rektor 1.2.1968; Rektorat 150-08 u. uni report 8.2.1968; Archiv
374) Brief>02.02.1968>>Rektor an AStA: Kein vorlesungsfreier Tag
„[…] Sehr geehrter Herr Streeck! Auf ihren Brief vom 31.1.1968 teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Entsprechend dem Konzilsbeschluß vom 6.12.1967 haben auf der Ebene der verschiedenen Fachbereiche zahlreiche Diskussionen zwischen Professoren, Assistenten und Studenten über den Satzungsentwurf stattgefunden und finden bis Ende des Semesters weiterhin statt. Diese Diskussionen werden zwischen den Interessen auf Instituts- oder Fakultätsebene direkt vereinbart. – 2. Das Studentenparlament hat das Angebot des Senats, über wesentliche Punkte der neuen Satzung gemeinsam zu diskutieren abgelehnt. – 3. Gemäß §§ 7 – 11 des vorläufig genehmigten Entwurfs einer Satzung der Studentenschaft übt durch Urabstimmung die Studentenschaft die oberste beschließende Funktion selbst aus. Der Urabstimmung steht gemäß § 9 eine Versammlung zur Unterrichtung der Studenten über den betreffenden Antrag voraus. Wenn das Präsidium des Parlaments eine solche Versammlung, die keine Beschlüsse fassen, sondern einzig die Studenten vor einer Urabstimmung unterrichten kann, einberufen will, so bin ich bereit, während der für die Durchführung einer solchen Versammlung notwendigen Zeit bis zu einem halben Tag die Vorlesungen ruhen zu lassen. Ein Beschluß auf Urabstimmung der Studentenschaft liegt nicht vor. Ich sehe deshalb keinen Anlaß, irgendwelche Vorlesungen am 8. Februar ausfallen zu lassen. – Im übrigen kann ich Ihnen mitteilen, daß das Satzungsgebende Konzil in diesem Semester nicht mehr zusammentreten wird. Ich werde darauf in meinem Brief an den Vorsitzenden des Allgemeinen Studenten-Ausschusses in Beantwortung seines Schreibens vom 30.1.1968 zurückkommen. Mit vorzüglicher Hochachtung – Mit vorzüglicher Hochachtung Rüegg.“
Rektor Brief 2.2.1968; Rektorat 150-08
375) Erlaß>02.02.1968>>Kultusminister: Neuordnung der Lehrerausbildung

Erlaß Hessischer Kultusminister 2.2.1968; Rektorat 501-56
376) Artikel>03.02.1968>>FR: „Der SDS wirbt in Rot“
„Konferenz im März – Frankfurter Polizei warnt vor Gewaltakten – Mit Riesen-Wandzeitungen an allen Bauzäunen rund um die Universität, viel roter Farbe an Türen und Fenstern der Mensa und einer großen Flugblattaktion wird der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) für die Teilnahme an seinem für kommenden Montag um 16 Uhr einberufenen teach-in in der Universität, an dem auch, wie bereits berichtet, Rudi Dutschke aus Berlin teilnehmen wird. Die von der Frankfurter Gruppe des SDS vorbereitete Vietnam-Demonstration gehört zu den Vorbereitungs-Aktionen des SDS für den noch in diesem Monat stattfindenden Vietnam-Kongreß in Berlin. – Unter dem Motto ‘Waffen für den Vietcong – Kampf dem US-Terror’, fordert der SDS die Studentenschaft auf, das vietnamesische Volk durch Kampf gegen die Stützpunkte und Niederlassungen der USA in der Bundesrepublik’ zu unterstützen. ‘Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die Bundesrepublik sich zum Komplicen der gegenwärtig brutalsten Macht in der Welt’ mache, heißt es in den Flugblättern des SDS. – Die Frankfurter Polizei hat gegen eine friedliche Demonstration der Studenten keine Einwände. Gewaltakte gegen das Konsulat und seine Angehörige wird sie jedoch nicht dulden und bei entsprechendem Verhalten der Demonstranten das Gebäude mit allen zu Gebote stehenden Mitteln schützen, wie Frankfurts Polizeidezernent Hans Kishalt am Freitag ankündigte. Kishalt will am Montag an Ort und Stelle den Einsatz der Polizei selbst leiten. – Der Bundesvorstand der Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) hat am Donnerstag für den 29. bis 31. März eine außerordentliche Delegiertenkonferenz nach Frankfurt einberufen. Wie der SDS dazu mitteilte, sei es die erste außerordentliche Tagung seit der Unabhängigkeit des Verbandes von der SPD. In der Konferenz sollen Fragen des Parlamentarismus und der Organisation der außerparlamentarischen Opposition behandelt und auch geklärt werden, ob und in welcher Form sich der SDS am Bundestagswahlkampf 1969 beteiligen wird.“
FR, „Der SDS wirbt in Rot“3.2.1968; Archiv
377) Brief>05.02.1968>>Privat an Rektor: Protest gegen Zustände in der Universität
„Ew. Magnifizenz! Dieser Brief erhebt nicht den Anspruch, klare Fragen zu stellen oder brauchbare Vorschläge zu unterbreiten. Er ist lediglich ein Ausdruck der Bestürzung darüber, was sich gegenwärtig auf dem Gelände der Universität abspielt. Dennoch halte ich es für sinnvoll, Ihnen meine persönlichen Eindrücke und Gedanken mitzuteilen. – Diese Bestürzung kann man fast mit dem Schlagwort des ‘Ausgeliefertseins’ bezeichnen – des Ausgeliefertseins nicht an die sogenannte ‘Macht der Ordinarien’ sondern an die Selbstherrlichkeit und Intoleranz linksextremistischer Hochschulgruppen, die an den Schalthebeln der studentischen Verwaltung zu sitzen scheinen. Das Mensagebäude wird mit terroristischen Parolen beschmiert; es ist der Schauplatz massiver einseitiger politischer Agitation, die im heutigen SDS-Happening einen bedauerlichen Höhepunkt fand. Auch hierbei diente wiederum die Universität als Kulisse demagogischer und schließlich als Ausgangspunkt (vorhersehbarer!) gewaltsamer Auswüchse. Unauffälliger, aber noch symptomatischer ist die Verbannung des ‘Studenten-Anzeigers’ (dessen politische Tendenz mir übrigens ebenfalls mißfällt) aus der Mensa. Was demokratisches Schrifttum ist, bestimmt offenbar schon der AStA-Chef. – Bestürzt bin ich andererseits darüber, daß allem Anschein nach die Universitätsverwaltung nicht den Mut aufbringt, den Provokationen mit den zur Verfügung stehenden legalen Mitteln energisch zu begegnen. Ich bin mir bewußt, daß Gegenmaßnahmen Sorgfalt und Fingerspitzengefühl erfordern; man sollte aber Universitätsangehörigen die Erkenntnis zutrauen, daß die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Bekämpfung illegaler Praktiken nichts mit der Unterdrückung notwendiger Reformen zu tun haben. Warum werden keine Ermittlungen gegen die Wandverschmierer eingeleitet (bzw. warum erfährt man nichts von Ermittlungen)? Was für einen Sinn hatte die berechtigte, aber folgenlose Suspendierung des SDS?-Ich hoffe, mit diesen Bemerkungen einen kleinen Beitrag zur leider notwendigen ‘außerparlamentarischen Opposition‘ im Bereich der Universität geleistet zu haben. – Mit vorzüglicher Hochachtung. – gez. Bernd L..“
Schreiben Privat an Rektor 5.2.1968; Archiv
378) Flugblatt>05.02.1968>>SDS: „Schaffen wir zwei, drei, viele Vietnams!“
„Heute, 16.00, Teach In im neuen Vorlesungsgebäude (Erdgeschoss) – Schaffen wir zwei, drei, viele Vietnams! – Die Offensive des Vietcong ist entgegen allen Erklärungen offizieller US-Stellen nach wie vor ungebrochen. Kleinste und schlecht ausgerüstete Vietconggruppen halten den technisch hoch überlegenen US-Einheiten stand. Seit Jahren beweist das vietnamesische Volk – getrieben von Hunger und Elend -, daß es möglich ist, erfolgreichen Widerstand gegen die größte militärische Gewaltmaschine der Welt zu leisten. Vietnam, das nur mit geringer Unterstützung von außen kämpft, ist zur Hoffnung für die unterdrückten Länder der dritten Welt geworden, für die kämpfenden Guerrilleros Lateinamerikas: ‘Die größte imperialistische Macht fühlt in ihren Eingeweiden die Verblutung, die von einem armen und zurückgebliebenen Land verursacht wird. Seine fabelhafte Ökonomie bekommt Risse infolge der Anstrengungen des Krieges. Töten hört auf, das bequemste Geschäft der Monopole zu sein.’ (Che Guevara) – In diesen seinen schwersten und erfolgreichsten Tagen helfen dem vietnamesischen Volk nur Waffen für den Vietcong! – Es genügt nicht, auf Plakaten Reis und Frieden für Vietnam zu fordern,. Wir können den Kampf des vietnamesischen Volkes gegen seine amerikanischen Unterdrücker nur durch den Kampf gegen das Bündnis der europäischen Länder mit dem US-Terror unterstützen. Es kommt darauf an, in den Städten der Bundesrepublik gegen die Institutionen zu kämpfen, die den internationalen Völkermord repräsentieren. Kampf den US-Niederlassungen auch in Frankfurt! – Wir rufen auf zu einem Teach In heute, 16.00 Uhr, im neuen Vorlesungsgebäude der Universität (Erdgeschoß, Eingangshalle) und anschließender Demonstration zum Generalkonsulat. Auf dem Teach In werden sprechen: Burkhard Bluem (SDS- Frankfurt) – Hans-Jürgen Krahl (im Bundesvorstand des SDS) Rudi Dutschke (SDS Berlin).“
Flugblatt SDS 5.2.1968; Archiv
379) Flugblatt>05.02.1968>>SDS: Waffen für den Vietcong -Kampf dem USA-Terror
„Es gibt eine peinliche Realität: Vietnam, jenes Land, das die Erwartungen und Hoffnungen der verlassenen Völker vertritt, ist in tragischer Einsamkeit. Dieses Volk muß die wilden Angriffe der US-Technologie fast ohne eine Möglichkeit der Abwehr im Süden und mit geringen Verteidigungsmöglichkeiten im Norden ertragen, aber immer allein… es Geht nicht darum, den Opfern der Agression Erfolg zu wünschen, sondern an ihrem Schicksal teilzunehmen, sie bis zum Tode oder bis zum Sieg zu begleiten. Wenn wir die vietnamesische Einsamkeit analysieren, sind wir beängstigt von diesem unlogischen Moment der Menschheit.“ (Che Guevara) – Nicht hilflose Friedenswünsche können dem vietnamesischen Volk helfen, welches gegen das militärische Massenmorden der USA mit unzulänglichster Bewaffnung und unter grauenhaften Leiden für seine Befreiung von Hunger und Elend kämpft. Dem vietnamesischen Volk helfen nur: Waffen für den Vietcong. Es ist ein Hohn, die gigantischste Industriemacht und militärische Gewaltmaschine in der Welt, die USA, die überall den Versuch der ausgebeuteten Völker, sich selbst zu befreien, mit einer Eskalation des Völkermordes beantworten, als einen Garanten der ‘Freiheit’ hierzulande zu bezeichnen. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die Bundesrepublik sich zum Komplizen der gegenwärtig brutalsten Macht in der Welt macht. Wir können den Kampf des vietnamesischen Volkes gegen die USA nur wirksam unterstützen durch unseren eigenen Kampf gegen die Stützpunkte und Niederlassungen der USA in der Bundesrepublik. – Wir rufen auf zu einem Teach In am Montag, dem 5.2.1968, 16.00 Uhr in der Universität (der genaue Hörsaal wird noch angegeben) und anschließender Demonstration zum amerikanischen Konsulat in der Siesmayerstraße. Auf dem Teach In werden sprechen: Burkhard Bluem (SDS Frankfurt) , Hans-Jürgen Krahl (im Bundesvorstand des SDS), Rudi Dutschke (SDS Berlin). – Waffen für den Vietcong – Kampf dem USA-Terror.“
Flugblatt SDS 5.2.1968; Rektorat 431-01
380) Flugblatt>05.02.1968>>SHB: Aufruf VietnamTeach In und Demonstration am selben Tag
„Vietnam-Zitate-Genferabkommen 1954: Vereinbarung von freien Wahlen für ganz Vietnam innerhalb von zwei Jahren zur Wiedervereinigung des gespaltenen Landes. – Amerikanische Einschätzung der Stimmenverhältnisse in Südvietnam 1956: 80% für Ho Chi Minh, 20% für Diem. – Diem (1955 von den Amerikanern eingesetzt: ‘Ich schneide Vietnam in zwei Teile und das Abkommen von Genf existiert für mich nicht.’ Zur Motivation der US-Agression-Westmoreland ‘Wir führen diesen Krieg, um zu beweisen, daß sich ein Guerilla-Krieg nicht lohnt.’ Amer. Diplomat: ‘Vietnam interessiert uns nur als Probe aufs Exempel’ Zur Abschreckung sozialrevolutionärer Bewegungen in der Dritten Welt. – Johnson: ‘Das Schönste… eine amerikanische Flagge in einem fremden Land.’ Johnson:’Nun wir unser blutiges Geschäft begonnen haben, können wir nicht mehr zurück, ohne unser Gesicht zu verlieren; im Gegenteil: nun erst recht!’-2. Gebot für GI’s in Vietnam: ‘Join with people, understand their life…, honor their customs and laws!’ 3. Gebot: ‘Treat woman with politness and respect.’ Politness: Napalm auf Frauen und Kinder, Vergiftung von Reisfeldern, Zerstörung von Dörfern, Evakuierung von Millionen in Lagern. – US – General in Vietnam: ‘We’ll bomb them back into the stone-age.’ Jan. bis Okt. 1967: 681 000 t Bomben allein auf Nordvietnam, das sind 40 000 t mehr als auf Deutschland während des gesamten zweiten Weltkriegs. Nach Edward Kennedy fordert der Krieg jährlich über 100 000 Ziviltote. – Dazu Bob Hope vor 10 000 GI’s: ‘The best slum-clearing they ever had.’ Und Johnson: ‘Kein Krieg ist ein richtiger Krieg ohne Bob Hobes Witze!’ General Ky: ‘Ich habe nur ein Vorbild, Adolf Hitler. Ich bewundere Adolf Hitler.’ Johnson zu seiner Tochter: ‘Dein Daddy könnte in die Geschichte eingehen als der Mann, der den 3. Weltkrieg ausgelöst hat!’ – Heute 16 Uhr Vietnam-teach-in mit Rudi Dutschke, anschließend Demonstrationszug zum amerikanischen Generalkonsulat. – Solidarisieren Sie sich mit dem Freiheitskampf des tapferen vietnamesischen Volkes, das trotz der ständigen Barbarei und der Brutalität des amerikanischen Terrors noch solch große militärische Leistungen vollbringt. Daß ein kleines, unterdrücktes Land wie Vietnam sich trotz allem gegen die technische und militärische Supermacht USA behaupten kann, läßt sich nur daraus erklären, daß die FLN der wahre Repräsentant des vietnamesischen Volkes ist und deshalb auch dessen Unterstützung findet. – Demonstrieren Sie den Vertretern der US-Aggressoren, daß selbst hier in der BRD – dem getreuesten Vasallen der USA – deren imperialistischer Krieg auf schärfste Ablehnung stößt. – Heute 16 Uhr. – Vietnam-teach-in-anschl. Demonstration.“
Flugblatt SHB 5.2.1968; Archiv
381) Brief>06.02.1968>>Anonym an Rektor: Dutschke und Konsorten
„Sehr geehrter Herr Professor!- Mit dem allergrößten Vergnügen habe ich von den Heldentaten der Herren Dutschke und Konsorten am gestrigen Tage in Frankfurt gelesen. Ich habe garnichts dagegen, daß diese Herren sich in der Weise aufführen, wie sie es offensichtlich von interessierter Seite gelernt haben. Ich habe jedoch unbedingt etwas dagegen, daß diese Herren möglicherweise noch auf meine Kosten – als Steuerzahler – studieren. Demzufolge bitte ich, mir mitzuteilen, wo die Herren Dutschke, Kunzelmann und Teufel (ich kenne nur diese Namen) immatrikuliert sind, damit ich, soweit dies in meiner Macht steht, dafür Sorge tragen kann, daß die Herren, wenn sie schon ‘studieren’ wollen, dies auf eigene Kosten tun. – Ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern im voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung. – gez. Alfred-Carl G…“
Schreiben Privat 6.2.1968; Archiv
382) Brief>06.02.1968>>Anonym an Rektor: Ruhe und Ordnung
„Wir möchten Ihnen für Ihre Entschlossenheit, den Bolschewisierern unseres Landes so hart entgegengetreten zu sein, unseren Dank aussprechen. Es finden sich immer weniger Männer, die den Mut haben, diese Bestien von Dutschke und Konsorten in Schranken zu weisen. Warum diese Verbrecher nicht ins Paradies der Bauern und Arbeiter gehen, für das sie hier kämpfen und Stunk machen, bleibt unerklärlich. Vielleicht könnten Sie etwas dazu beitragen, daß man diese Verbrecher in ein Ostblockland abschiebt. Dort hätten sie dann die Gesellschaft, die diese wollen. Unsere Regierung muß uns vor solchen Verbrechern schützen, nicht diese noch aufmuntern oder durch Fernsehen und Rundfunk noch bestärken. Wenn die Verbrecher nicht von hier heraus wollen, so sollte man sie endlich ins Zuchthaus stecken, so auf 10 Jahre wenigstens, damit wir Ruhe haben. Aber es fehlt hier an solchen Männern, die Ordnung schaffen könnten. Es sieht manchmal aus, als ließen wir uns mit offenen Augen von diesen Bestien ins Verderben treiben. Wer dem Bolschewismus Vorschub leistet, gehört aus unserer Gemeinschaft heraus. – gez. Unterschrift.“
Schreiben Privat 6.2.1968; Archiv
383) Niederschrift>06.02.1968>>Studentenparlament Sitzung: Vietnam, usw.
Birkholz berichtet, Prof. Carlo Schmid habe mitgeteilt, er sei zu einer Diskussion über die Notstandsgesetze bereit, jedoch erst im nächsten Semester. Er wünsche eine Podiumsdiskussion, da man nur in kleinem Kreise diskutieren könne. Er habe ferner bestätigt, daß er keine Strafanzeigen unterschrieben habe, da dies nicht seine Aufgabe sei. Anschließend werden folgende Beschlüsse gefaßt:- „Antrag 9/3(eingebracht von: Bechmann(SDS), Schulz(SDS), Thümmel(SDS), Wolf(AfS) : ‘Der AStA und das Studentenparlament erklären sich mit dem kämpfenden vietnamesischen Volk solidarisch. -Wir fordern deshalb die Frankfurter Studentenschaft auf, sich aktiv am internationalen Vietnam-Kongress in Berlin am 17./18.2. unter dem Motto: ‘Waffen für den Vietkong’ zu beteiligen. – Nur ein Sieg des Vietkong gegen den verbrecherischen US-Agressor kann dem vietnamesischen Volk Befriedung und Befreiung von Hunger und Krieg bringen.’-11 ja, 9 nein.“ Im Verlauf der hierauf bezogenen Diskussion stellt Freyberg(RCDS) fest, es sei unlogisch, wenn der SDS den Wehrdienst verweigere und gleichzeitig Waffen für den Vietcong sammeln wolle. Daraufhin erklärt Bechmann(SDS), sie seien nicht generell gegen den Krieg. Sie verweigerten den Wehrdienst nicht, weil sie nicht kämpfen wollten, sondern weil sie nicht bereit seien, für die Bundesrepublik zu kämpfen. – Der AstA (Birkholz) kündigt an, er sei bereit, die Fahrt nach Berlin technisch zu unterstützen, jedoch könne er sich nicht mit dem Vietnam-Kongreß solidarisieren, da dort sicher manches vorfalle, was ihm nicht gefalle. Er verfolge die Vorgänge in Vietnam seit langem und sei auch gegen das Vorgehen der Amerikaner, jedoch gebe es auch im sozialistischen Lager Stimmen, die Bedenken gegen das Verhalten des Vietkong äußerten. – Antrag 9/3a (eingebracht vom AStA): -’1. Das Studentenparlament und AStA bekräftigen nochmals ihre Ansicht, daß das Verhalten der Bundesregierung in Sachen der entführten Koreaner an Komplizenschaft mit dem terroristischen Regime von Südkorea grenzt. – 2. Nachdem die mehrmaligen Aufforderungen des AStA an den Bundesminister des Auswärtigen, noch im Januar Vertreter der Frankfurter Studenten zu einem Gespräch zu empfangen, mit einem Formbrief beantwortet wurde, sehen sich Studentenparlament und AStA gezwungen, das gewünschte Gespräch zu erzwingen. – 3. Die Mitglieder des Studentenparlaments und der AStA werden am Mittwoch, den 14.1. nach Bonn fahren und nicht eher nach Frankfurt zurückkehren, bevor ihnen der Bundesminister des Äusseren nicht Rede und Antwort gestanden hat. – 4. Zur Organisation der Fahrt nach Bonn wird ein Organisationskomitee gebildet. Die Presse ist von der Fahrt in geeigneter Form vom AStA in Kenntnis zu setzen.’-10 ja, 4 nein, 3 enth. – Antrag 9/4 (eingebracht von Klein (DB), Thümmel (SDS), Francke (med.):- ‘Die Studentenschaft der Universität Frankfurt erkennt in den neuesten administrativen Repressionen der Universität und des Berliner Senats gegen die Studentenschaft in Berlin den deutlichsten Ausdruck der Unterdrückung von politisch Andersdenkenden. die Brutalität, die die Berliner Regierung durch ihren Chef ausdrückt ist ohne Beispiel in der nachfaschistischen Geschichte. Die Bevölkerung aufzufordern die Strassen zu verlassen, damit gegen Demonstranten brutal genug vorgegangen werden könne, ist die Entlarvung einer politischen Führung, die, obwohl sie sich als sozialdemokratisch bezeichnet, totalitär handelt. – Die Studentenschaft der Uni Frankfurt solidarisiert sich mit den Studenten in Berlin. Sie verurteilt alle Repressionen, die weiterhin die Studenten in ihrem Recht auf politische Meinungsäusserung einschränken. Die Studentenschaft der Uni Frankfurt unterstützt sämtliche Versuche, demokratische Freiheiten in Berlin wiederherzustellen .’ 15 ja, 5 nein.“
Niederschrift Studentenparlament 6.2.1968; Archiv 410-05
384) Flugblatt>07.02.1968>>SDS: Aufruf zu Teach In und Podiumsdiskussion 08.02.1968
„Vorlesungsfreier Tag und Vollversammlung der Studenten am Donnerstag, 8.Februar ab 14 Uhr Hörsaal VI. – Zwei aktuelle Ereignisse belegen aufs neue, daß der studentische Protest gegen eine autoritäre und undemokratische Hochschule nicht zu lösen ist von dem Kampf um eine demokratische Gesellschaft. Die gewaltlos geführte Demonstration von Studenten und Schülern gegen den Völkermord in Vietnam am letzten Montag wurde von der Polizei als aggressivste Demonstration seit Kriegsende bezeichnet. Gestern wurde aus Berlin bekannt, daß der Senat Notverordnungen erlassen hat, die beinhalten: Verbot der Kritischen Universität; Verbot der Räume der TU für das Springertribunal und -hearing; ein Aufruf an die Bevölkerung, sich von Demonstrationen fernzuhalten, weil die Polizei in Zukunft mit allen Mitteln gegen die Demonstranten vorgehen wird. – Die Unterdrückung der außerparlamentarischen Opposition, die sich mit deren Vergrößerung ständig verschärft, macht den Rahmen deutlich, in dem die in der Universität angestrebte Disziplinierung der Studenten durch Reglementierung des Studienbetriebs und Ausschluß der Studenten von der Selbstverwaltung der Hochschule sich abspielt. Der Terror gegen politische Opposition ist identisch mit der diesen Verhinderung der Demokratisierung der Hochschule. Diese ist ein Mittel, jene zu vernichten. – Die zentrale Veranstaltung zum Thema: Die Rolle der Studenten in der Außerparlamentarischen Opposition. – Eine Podiumsdikussion mit Habermas , G. Benz , O. Negt u.a. um 20.00 Hörsaal VI – Um die Auseinandersetzung der außerparlamentarischen Opposition mit der staatlichen Administration eindeutig als zentrales Moment des Funktionszusammenhangs von Wissenschaft und Verwaltung, von Forschung und Politik zu erweisen, findet am Nachmittag des vorlesungsfreien Tages ab 14 Uhr im HS VI ein teach-in statt, in dem dieser Funktionszusammenhang, nun auf die einzelnen Fachdisziplinen bezogen, diskutiert wird. Die fachbezogene Diskussion wird sich auf die folgenden Beiträge stützen: Politik und Protest (einleitendes Referat Dr. O. Negt). – Die unpolitischen Naturwissenschaften im politischen Verwertungsprozeß (X. Rajewsky). – Nationalökonomie unter dem Diktat der autoritären Leistungsgesellschaft (E. Altvater). – Rechtspositivismus und Staatsautorität (Osborg, Rottleuthner). – Ideologische Funktionen der Sprachwissenschaft (Lepper). – AfE: Wie werden die Erzieher erzogen! Unmenschliche Medizin. Analyse der Bartsch-Affäre. – Professorale Satzung und studentischer Satzungsentwurf (Thelen). – Funktionswandel der Universität im Prozeß einer kritischen Wissenschaft (Grunenberg, Osborg). – Bedingungen der Studentischen Protestbewegung an der Hochschule (Krahl ,Wetzel). – Wir fordern die Kommilitonen auf, den Prozess der Politisierung und Demokratisierung der Universität in diesem Semester adäquat zu Ende zu führen und den vorlesungsfreien Tag trotz des Verbotes des Rektors durchzuführen. – Donnnerstag, 8.2. vorlesungsfreier Tag in der Universität, Teach-in ab 14 Uhr in HS VI.“
Flugblatt SDS 7.2.1968; Archiv
385) Bericht>08.02.1968>>Polizei: Ereignisse am 08.02.1968
„Nahezu normaler Vorlesungsbetrieb prägt den Vormittag Erst gegen 14.00 Uhr versammeln sich rund 800 Studenten im Hörsaal VI zu einem teach-in. Adorno läßt ausdrücklich seine für den Nachmittag angekündigten Lehrveranstaltungen ausfallen. – Mehrere Referenten setzen sich mit der studentischen Protestbewegung und den Bedingungen einer Demokratisierung der Hochschulen auseinander. Die Anwesenden beschließen unter anderem, ein Solidaritätstelegramm nach Berlin zu schicken und sich gegen das Verbot einer Vietnamdemonstration auszusprechen. – Unter anderem redet auch der Mitbegründer des ‘Initiativausschusses für die Wiederzulassung der KPD’, Manfred Kapluck, der um Solidarität wirbt und schließlich erklärt: ‘Die KPD ist bereit, für die Freiheit des SDS auf die Straße zu gehen.’ Seine Rede wird von heftigem Beifall und wütenden Pfiffen begleitet. Assistent Blank(AfE) wehrt sich in der anschließenden Diskussion dagegen, daß andere Leute ihr undemokratisches Süppchen auf ‘unserem’ Feuer kochen. – Abends – um 20.00 Uhr findet unter dem Thema’ Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition’ im überfüllten Hörsaal VI eine Podiumsdiskussion statt, an der insbesondere Habermas, Georg Benz vom Hauptvorstand der IGMetall und der wissenschaftliche Assistent Negt teilnehmen. – Habermas Rede ist in Protestbewegung, S.178 ff abgedruckt. – In der anschließenden Diskussion zum Beitrag von Habermas betont Krahl, ein Bündnis der außerparlamentarischen Opposition mit den Gewerkschaften und der liberalen Presse sei keine geschichtliche Möglichkeit.“
Polizeibericht 8.2.1968; Archiv
386) Brief>08.02.1968>>AStA an Rektor: Überlassung eines Hörsaals für Podiumsdiskussion
„Für den heutigen Abend haben wir den Hörsaal VI beantragt. Ab 20.00 Uhr soll dort eine Diskussion mit den Herren , Negt und Benz stattfinden. ‘Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition’. – Wir bitten, die Genehmigung auf den Nachmittag ab 14.00 Uhr auszudehnen. Das Programm unserer Nachmittagsveranstaltung ist auf den Flugblättern des AStA ausgedruckt. – In diesem Zusammenhang erreicht mich soeben die Bitte einiger Studenten, morgen von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Hörsaal zu beantragen. In ihm soll die am Dienstag begonnene Diskussion über Probleme der juristischen Studienreform weitergeführt werden.“
Schreiben AStA 8.2.1968; Archiv
387) Brief>08.02.1968>>Stellvertretender AStA-Vorsitzende an Rektor: Bitte um Überlassung eines Hörsaals für Teach In
„Am Vormittag des 8.2.1968 sollen in den Fakultäten Vollversammlungen stattfinden, die am Nachmittag durch Arbeitskreise, in denen permanent diskutiert werden soll, abgelöst werden. Für den Abend ist eine Podiumsdiskussion vorgesehen, die sich mit dem Thema ‘Die Aufgabe der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition’ befassen soll. Der AStA-Vorsitzende fragt an, ob der Rektor bereit sei, hierfür die Lehrveranstaltungen ausfallen zu lassen.“
Schreiben AStA 31.1.1968 an Rektor; Rektorat 150-08
388) Artikel>08.02.1968>>uni-report: „Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur Drittelparität“
„Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur ‘Drittelparität’ – Die Versammlung der Nichtordinarien vom 23.1.1968 gibt einstimmig folgende Erklärung ab: – Seit längerem wird für die Durchsetzung des studentischen Anspruches nach 33 1/3 % iger Beteiligung in allen akademischen Gremien der Universitätsselbstverwaltung das Schlagwort der ‘Drittelparität’ benutzt. Den studentischen Vertretern, die diese Forderung erheben, ist genau bekannt, daß es an der Frankfurter Universität nicht drei, sondern vier Gruppen gibt, die einen Anspruch auf eigene Vertretung haben: – 1. die Lehrstuhlinhaber (Ordinarien), – 2. die Hochschullehrer ohne Lehrstuhl (Nichtordinarien) – 3. die Angehörigen des Lehrkörpers, die keine Hochschullehrer sind, und die wissenschaftlichen Mitarbeiter (Nichthabilitierte), – 4. die Studenten. – Die Gruppe der Nichtordinarien vertritt sein 1923 an der Frankfurter Universität ihre Belange selbstständig und ist z. B. seit dieser Zeit im Konzil mit 50% der Ordinariensitze vertreten. Diese Selbstständigkeit ist, wie diejenigen der anderen drei Gruppen auch, ausdrücklich im Hessischen Hochschulgesetz festgelegt. Eine Drittelung bei vier Gruppen ist unmöglich. Deshalb ist auch die ‘Drittelparität’ unmöglich..“
uni report, „Erklärung der Versammlung der Nichtordinarien zur Drittelparität“ 8.2.1968; Archiv
389) Artikel>08.02.1968>>uni-report: „Mitteilung”
„Der Allgemeine Studenten-Ausschuß hat den 8. Februar 1968 zum vorlesungsfreien Tag erklärt. Dazu teile ich folgendes mit: – ( es folgt dann das oben zitierte Schreiben des Rektors vom 2.2.1968 an den ASTA)
uni report, „Mitteilung“ 8.2.1968; Archiv
390) Artikel>08.02.1968>>uni-report: „Recht und Unrecht der Drittelparität“
„Von Harald Patzer, Ordinarius für Klassische Philologie – Die ‘Drittelparität’, wie sie von den derzeitigen Studentenvertretern jetzt allenthalben für die Mitbestimmung der Studenten bei der akademischen Selbstverwaltung mit Nachdruck gefordert wird, scheint auf den ersten Blick einleuchtend: sie verspricht gleiches Recht für die drei Hauptgruppen der in verschiedener Weise an den Aufgaben der Universität Beteiligten. Man darf vermuten, daß sich viele Studenten, die an sich der hochschulpolitischen Aktivität bestimmter Studentengruppen fernstehen, von der augenscheinlichen Evidenz dieser Formel angesprochen fühlen. In der Öffentlichkeit fehlt es nicht an Sympathieerklärungen für sie, politische Parteien schicken sich an, sie zu unterstützen. Man kann sogar unter denen, die in dem Kampf der Studenten um ihre Mitbestimmung auf der Gegenseite stehen, Stimmen hören, daß es schwer sei, gegen die Forderung der Drittelparität Argumente zu finden. Also ein neuer Beleg für die bereits als geflügeltes Wort kursierende Behauptung: ‘Die Studenten haben die besseren Argumente’ (nämlich; als die Professoren)? – Nun, dieses Wort ist schlicht gesagt einer jener Slogans, wie sie (leider) immer mehr von den für ihre Sache kämpfenden Studenten als Mittel der Meinungsmache (‘Manipulation‘) eingesetzt werden. Noch nie wurde ja im Hochschulbereich so hemmungslos Manipulation von Meinung betrieben wie jetzt von den erklärten Gegnern der Manipulation. Ein Slogan soll und will nicht näher geprüft werden, er will durch seine psychologische Scheinevidenz wirken. In der Tat fällt es gewöhnlich schwer, von jemand, der den Slogan von den besseren Argumenten der Studenten aus-(d. h.nach-)spricht, zu erfahren, welche Argumente der einen Seite besser seien als welche der anderen und warum. Aber diejenigen, die dem Sog dieser Meinungsmache ausgesetzt werden, sind schließlich Wissenschaftler. Sie müßten sich als solche preisgeben und vor der (ihnen mit Recht jetzt besonders eingeschärften) Verantwortung, die sie der Gesellschaft gegenüber haben, versagen, wenn sie nicht darauf drängen, daß man ihnen nachweise, wieso welches Argument besser sei als welches Gegenargument. – Einer solchen Prüfung muß jetzt vor allem die Forderung der Drittelparität unterworfen werden. Denn davon hängt jetzt nicht weniger ab als die Zukunft unserer Hochschulen. Es ist zu befürchten, daß nur wenige der Beteiligten sich genau überlegt haben, was hinter der Drittelparität eigentlich steckt und welche Konsequenzen sie hat. Denn sonst würden die, die sie lautstark fordern, nicht so sicher auftreten, würden die, die mit ihr sympathisieren, bedenklicher werden, würde niemand glauben können, daß die Professoren durch sie sachlich in die Enge getrieben seien und keine rechten Gegenargumente haben. – Ist die Drittelparität wirklich eine gerechte Forderung? Sie setzt voraus, daß es an den Hochschulen drei Personengruppen gibt, die in der gleichwichtigen Verschiedenheit ihrer Funktionen wohl definiert sind und im notwendigen Zusammenwirkten die Aufgaben der Universität, wissenschaftliche Lehre und Forschung, erfüllen. Zweifellos sind zwei dieser Gruppen, die Lehrstuhlinhaber (Ordinarien und beamtete Extraordinarien) und die Studenten, in diesem Sinne wohl definierte Gruppen. In der mittleren Gruppe findet sich jedoch eine breite Streuung von Inhabern sehr verschiedener Funktionen, die selbst das Schlagwort ‘Mittelbau’ nicht überdecken kann. Die breite Skala reicht von den wissenschaftlichen Räten und Professoren und Privatdozenten über die akademischen Räte (und Oberräte), Kustoden, Studienräte im Hochschuldienst, Assistenten und Assistentenvertreter bis zu den wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschlußprüfung. Aus diesen gliedern sich wieder deutlich zwei Untergruppen aus, die Nichtordinarien (wissenschaftliche Räte und Professoren und Privatdozenten) und die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Beide Untergruppen unterscheiden sich in ihren Funktionen wesentlich dadurch voneinander, daß jene habilitiert sind, diese nicht. Für das Problem der Drittelparität besteht bei beiden auch der wesentliche Unterschied, daß jene seit langem das auch zahlenmäßig festgesetzte Mitbestimmungsrecht besitzen und ausüben, diese es erst vor kurzem und erst im Grundsatz erhalten haben, während die Festlegung der Vertreterzahl noch offen ist. Jede Neuordung der Mitbestimmung muß also, will sie gerecht verfahren, die wohlerworbenen Rechte der Nichtordinarien respektieren. Im Konzil der Frankfurter Universität (nur von ihm als dem für die Ingangsetzung der neuen Satzung entscheidenden Organ sei hier der Kürze halber die Rede) beträgt nach bisherigem Recht die Zahl der Nichtordinarienvertreter die Hälfte der Zahl der Lehrstuhlinhaber. Die Nichtordinarien müssen daher fordern, und sie tun es auch, daß jede Neuregelung der Mitbestimmungsquoten dieses Zahlenverhältnis nicht antastet. Sie müssen außerdem fordern (und sie tun es auch), daß die Zahl ihrer Vertreter nicht kleiner sein dürfe als die der Vertreter der Nichthabilitierten und der Studenten. Das gebietet ja der Grundsatz der Parität, der auch der studentischen Forderung zugrunde liegt. – Setzt sich nun die Mittelgruppe aus Nichtordinarien und Nichthabilitierten zusammen, so ergibt sich bei Drittelparität, daß die Nichtordinarien die Hälfte eines Drittels, also ein Sechstel, eben die Hälfte der Lehrstuhlinhaber, haben müssen. Dann aber ist die Zahl der Studentenvertreter doppelt so groß wie die ihre, was nach dem Recht unmöglich ist. Zugleich kann sich die Untergruppe der Nichthabilitierten mit dem gleichen Recht beklagen, daß für sie die Parität nicht gewahrt ist, weil sie nur durch die Hälfte der Zahl der Studentenvertreter vertreten wird. – Man könnte an den Ausweg denken, die Nichtordinarien zur Gruppe der Lehrstuhlinhaber zu ziehen, wofür auch sprechen könnte, daß nur alle Habilitierten zusammengefaßt und von den Nichthabilitierten reinlich geschieden sind. Dann wären die Nichthabilitierten in der Tat mit den übrigen Gruppen gleichberechtigt. Aber für die Nichtordinarien ergäbe sich eine sogar noch ungünstigere Lage als vorher, und selbst die Lehrstuhlinhaber würden ungünstiger gestellt sein (wenn man davon absieht, daß alle drei Gruppen um die Hälfte aufgebläht würden und damit ein riesenhaftes, praktisch handlungsunfähiges Konzil entstände). Ihre Vertreter würden wieder die Hälfte der Lehrstuhlinhaber, also ein Neuntel des Ganzen, ausmachen. Damit würde die Zahl der Studenten und der Nichthabilitierten je um 2/3 größer sein als die der Nichtordinarien, ja jene beiden Gruppen würden je um 1/3 größer sein als die der Lehrstuhlinhaber (!).’ Das wäre alles andere als Gleichberechtigung und also schlechterdings unannehmbar. – Als wirklich gerechte Lösung bleibe höchstens der Ansatz nicht von drei, sondern von vier Gruppen: der Lehrstuhlinhaber, der Nichtordinarien, der Nichthabilitierten und der Studenten, also eine Viertelparität. Diese vier Gruppen mit je besonderer Vertretung sieht auch das Hessische Hochschulgesetz vor, und die neuen Hochschulgesetze der anderen Bundesländer werden im Prinzip übereinstimmen. Die Forderung nach Drittelparität steht also nebenbei auch schlicht im Widerspruch zum Hochschulgesetz und muß schon daran scheitern. – Aber auch die Viertelparität wäre unrechtmäßig, und zwar ebenso wie die Drittelparität aus einem noch tiefer liegenden Grund. Die Drittelparität wird von den Studenten, die sie fordern, erklärtermaßen als Mittel verstanden, die Interessen ihrer Gruppe (was auch immer man darunter verstehen will) gegen die Ordinarien (genauer: Lehrstuhlinhaber) durchzusetzen. Sie sehen ihre Aufgabe innerhalb der akademischen Selbstverwaltung als Opposition gegen das Ordinarienregiment, die sich Stimme verschaffen muß. Nun liegt die Annahme eines solchen Interessengegensatzes auch der Mitbestimmungsforderung der Nichthabilitierten zugrunde. Die Nichtordinarien haben von jeher um ihre Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung gekämpft, um ihre Interessen der Ordinarien entgegenzusetzen oder diesen gleichgültigen Interessen zur Geltung zu bringen. Eben dieser Kampf führte ja zu der fünfzigprozentigen Beteiligung der Nichtordinarien am Konzil. Es besteht also eine negative Interessengemeinschaft aller drei Gruppen, die schon aus Gründen dieser Solidarität in der Regel zu einem Zusammengehen der Vertreter aller drei Gruppen in allen Fragen führen wird, die zwischen den Lehrstuhlinhabern und einer der übrigen Gruppen kontrovers sind. Das sind demokratische Spielregel , gegen die an sich nichts einzuwenden ist. Die Frage ist nur, ob die Regelung der Drittelparität im Hinblick auf diese Spielregeln gerecht sind. Sie kann nicht gerecht sein, weil mit ihr die Stimmen der Lehrstuhlinhaber faktisch dauernd ausgeschaltet sind. Das gälte noch mehr für die Viertelmajorität, wo die Ordinarien im Kontroversfall drei Viertel aller Stimmen gegen sich hätten. Aber bekanntlich machen bereits zwei Drittel es unmöglich, verfassungsändernde Beschlüsse und andere schwerwiegenden Entschlüsse, für die diese Stimmenmehrheit gefordert ist, im Sinne der Lehrstuhlinhaber durchzusetzen. Die einfache Mehrheit der Opposition ist in jedem Fall völlig gesichert. – Wo bleibt also die Parität für die Lehrstuhlinhaber? In welchem Wirtschaftsbetrieb und in welchem demokratisch regierten Staat (und das sind ja die Modelle, die den Studenten bei ihrer Forderung vorschweben) wäre eine solche verfassungsmäßig festgelegte Ausschaltung einer der beteiligten Gruppen denkbar, zumal derjenigen, die die Hauptverantwortung für die Regierung zu tragen hat? Was soll das für eine Universität werden, die sich so, d. h. mit der Unterdrückung der Ordinarien ‘selbst’ verwalten würde? Und eine ‘Universität’, eine wie immer auch reformierte, soll doch das immer noch sein, was die Studenten als Frucht ihrer ausgeübten Mitbestimmung erstreben. Statt ‘Demokratisierung der Hochschule’ hätten wir eine: Diktatur der Opposition. – Aus diesen Überlegungen ergibt sich zwingend, daß die allein gerechte ‘paritätische’ Festsetzung der Zahl der Studentenvertreter so gewonnen werden muß, daß zunächst die Lehrstuhlinhaber und die Gesamtheit an übrigen Gruppen je die Hälfte der Stimmen erhalten, die Gruppe der Nichtlehrstuhlinhaber wieder zur Hälfte den Nichtordinarien gegeben wird und das letzte Viertel je zur Hälfte auf Nichthabilitierte und Studenten verteilt wird, d. h., die Studenten würden dann ein Achtel oder 12,5% erhalten. Wenn das Frankfurter Konzil den Studenten 20% (wie den übrigen drei Gruppen außer den Lehrstuhlinhabern) gewährte, so ging es über den rechtlich vertretbaren Anteil bereits hinaus und es ist nicht verständlich, daß dies von den Studentenvertretern mit keiner Silbe honoriert, sondern nur als Sprungbrett für weitere, unrechtmäßige und wirklichkeitsfremde Forderungen benutzt wurde. – Die Prüfung der Forderung nach einer ‘Drittelparität’ der Studenten hat also zwingend ergeben, daß sie unverfälschter agitatorischer Slogan ist, der keinerlei Rechtsgrund besitzt. ‘Drittelparität’ hat sich enthüllt als Euphemismus für ‘Zweidrittelsuperiorität’ (der Ordinariengegner). Die Drittelparität ist ein Unding. Für sie jedenfalls haben die Studenten nicht ‘die besseren Argumente’. – Der Schreiber dieser Zeilen (Ordinarius) war (und ist noch) der Meinung, daß die innere Hochschulreform der studentischen Oppositionsbewegung manche gute Anstöße verdankt, z. B. daß auf eine Überwindung einer gegenwarts- und lebensfremden Esoterik gedrungen werde. Gerade deswegen bedauert er (sicher mit vielen seiner Kollegen), daß diese Bewegung eine Richtung genommen hat, die geeignet ist, die Verwirklichung dieser guten Ansätze zu erschweren oder zu verhindern. Denn auf ihre Verwirklichung kam doch wohl alles an? Der Kampf um Mitbestimmungsquoten führt, zumal die Lehrstuhlinhaber sich den Forderungen der Studenten gegenüber mehr als verständnisvoll gezeigt haben, von den Problemen weit ab, die unsere Gegenwart den Hochschulen stellt und die nur gemeinsam von allen am akademischen Unterricht Beteiligten gelöst werden kann. Zumal die Forderung der Drittelparität ist eine Ausflucht in einen utopischen Formalismus, mit dem in der jetzigen Lage niemand (auch den Studenten nicht) gedient ist.“
uni report, „Recht und Unrecht der Drittelparität“ 8.2.1968; Archiv
391) Flugblatt>08.02.1968>>ASTA, SAK: Aufruf vorlesungsfreier Tag u.Vollversammlung am selben Tag
„Die Auseinandersetzungen ,um die Hochschulreform, sind aus dem Stadium ungehörter studentischer Vorschläge und massiver Interessenverlautbarung seitens der Wirtschaft und des Staates in den akuten Kampf um eine vernünftige Reform an der Hochschule selbst eingetreten. Vom Staat gesetzlich gezwungen, traten die Professoren die Flucht nach vorne an. In aller Heimlichkeit versuchen sie, der Universität eine Verfassung zu geben, die ihnen auch für die Zukunft ihre alten Privilegien sichert. Zugleich soll mit dieser Satzung die Hochschule der eng bemessenen Finanzierungswilligkeit des Staates und den nach Maßstäben ökonomischer Effektivität genormten Bedürfnissen der Wirtschaft nach fungiblen Spezialisten angepaßt werden. Der Eintritt der Professoren in das Interessenkartell von Wirtschaft und Staat wurde für die Studenten endgültig zum Anlaß, die kabinetspolitischen Machenschaften der Professoren zu zerschlagen, indem sie mit plebiszitären Forderungen nach verbindlicher Diskussion der mit einer neuen Satzung verbundenen Probleme in demokratischer Öffentlichkeit auftraten. Immer mehr Studenten wurde klar, daß der professorale Satzungsentwurf die studentischen Forderungen nach einer den einfachsten Prinzipien der Demokratie gemäßen Universitätsverfassung ignoriert. Zugleich sehen Studenten wie Nichthabilitierte, die durch die studentischen Initiative in letzter Zeit ebenfalls zu bewußter Interessenvertretung gelangten, in diesem Satzungsentwurf in keiner Weise ihr Interesse an einem sinnvoll organisierten, von ökonomischen und sozialen Sanktionen freien Studienbetrieb berücksichtigt. Nach wie vor sollen Lehrstoff, Prüfungsbedingungen, Verteilung der Institutshaushalte, Einrichtung der Bibliotheken, Berufungen usw. ausschließlich im Belieben der Ordinarien stehen. Dem dauernden Aussparen inhaltlicher Angaben zur Studienreform entspricht die ‘Stärkung der zentralen Organe’ zur lückenlosen Absicherung ihrer anachronistischen Herrschaft. Das Fortbestehen dieser Herrschaft ist denn auch allein zu garantieren das Ziel der Professorensatzung. dies demonstriert ein beliebig erweiterbarer Katalog von zentralen Problemen, die in der Satzung überhaupt nicht behandelt sind: -Eine Präambel über das Selbstverständnis der Universität und der Wissenschaft in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft. -die Ablösung der überholten Fakultätsstruktur. – Inhaltliche Forderungen an den Universitätsunterricht(an deren Stelle treten administrative Reglementierung des Lehrbetriebs durch Zwangsexmatrikulation, Ausschluß vom Studium wegen ungenügender Leistung, Disziplinarrecht). -Mitbestimmung der Studenten und Nichthabilitierten an ihren Arbeitsplätzen. – Paritätische Beteiligung der Studenten und Nichthabilitierten im gleichen Verhältnis zu den Ordinarien in allen Universitätsgremien. -Abschaffung des Negativkatalogs. – Dieser Sachverhalt läßt das Ausweichen der Professoren vor Diskussionen mit Studenten und Nichthabilitierten nur plausibel erscheinen. Der Satzungsentwurf der Professoren kann der Kritik der von den Entscheidungen an der Universität Ausgeschlossenen nicht standhalten. Er ist das Ergebnis der Koalition der Ordinarien mit den an einer Demokratisierung der Universität nicht interessierten staatlichen Behörden und der Wirtschaft. ein weiterhin von oben gesteuerter Hochschulbetrieb würde den immer massiver werdenden Einflüssen von Wirtschaft und Staat immer mehr überlassen bleiben. Die Disziplinierung der Universität, zu deren Agenten sich die Professoren machen, soll die Integration der Hochschule in das herrschende politische und ökonomische System vollziehen, zu dessen konsequentesten Kritikern gerade die Studenten geworden sind. Die mit der Bestätigung der Ordinarienherrschaft verbundene Abschaffung akademischer Freiheit soll der Opposition , die sich nur noch als außerparlamentarische verstehen kann, die Spitze abbrechen. – Noch ist dieser Prozeß aufzuhalten, wenn sich alle Studenten und Nichthabilitierten zum gemeinsamen Kampf um die Demokratisierung der Hochschule vereinigen. Nur durch permanente Aktion gegen professorale Willkür und permanente Diskussion über Form und Inhalt einer demokratisch organisierten Hochschule können wir unsere Forderungen durchsetzen. Die Aktionseinheit von Studenten und Nichthabilitierten verzeichnet schon den ersten Erfolg: das satzungsgebende Konzil ist auf das SS 68 verschoben worden. – Demonstrieren wir unsere Aktionsbereitschaft weiterhin und erklären wir den 8. Februar zum vorlesungsfreien Tag, an dem wir in gesamtuniversitärer Öffentlichkeit diskutieren“.
Flugblatt AStA u.SAK 8.1.1968; Archiv
392) Flugblatt>08.02.1968>>AStA, SDS, Aktionskomitee: Aufruf zu Teach In am selben Tag und Podiumsdiskussion
„Unter dem Druck der Studenten vertagte Rektor Rüegg das satzungsgebende Konzil auf das Sommersemester. Gleichzeitig laufen die Strafverfahren gegen mehrere Studenten an, die sich im November 1967 an dem Go-in bei dem Notstandsminister und Professor Carlo Schmid beteiligten. Informationen zufolge führt die Universität gegen diese Studenten Ende Februar einen Prozeß. – Wird der Rektor nach Prozeßschluß die Relegierung dieser drei Studenten betreiben. – Nachdem Rektor und Professoren in öffentlichen Diskussionen und manipulierten Fragestunden vergeblich versucht haben, die Forderungen der Studenten zu unterlaufen, sollen jetzt die ‘Rädelsführer’ dingfest gemacht werden. Die inneruniversitäre Opposition soll mittels richterlichen Urteils zu kriminellen Straftat erklärt werden. Der Rektor, der in öffentlichen Erklärungen die Staatsgewalt gegen die Studenten zu Hilfe ruft, bedient sich Zwangsmaßnahmen und verschleiernden Diskussionen in gleichem Maße. Mit dem Ziel: Ruhe soll einkehren in der Universität! Nachdem die Übeltäter entfernt worden sind, soll sich der akademische Betrieb wieder in den Rahmen repressiver Spielregeln fügen. – Dagegen wenden wir uns! Akademische Ruhe und Ordnung’’ werden solange nicht einkehren bevor nicht die demokratischen Forderungen erfüllt sind. – Am Donnerstag, den 8. Febr. findet trotz Verbots von seiten der Universitätsadministration ein vorlesungsfreier Tag statt auf dem Kampfmaßnahmen gegen die Ordinarienuniversität beschlossen werden. – Um 14 Uhr: Teach-in zur ‘Demokratisierung der Hochschule’. Diskussionsthemen sind u.a.: Funktionswandel der Universität im Kapitalismus. – Verflechtung von Wissenschaft und Wirtschaft. – Kritik am Satzungsentwurf der Ordinarien. – Vorstellungen über die studentische Gegensatzung. – Sozialpsychologische Bedingungen der Studentenrevolte. – Abends um 20 Uhr findet eine Podiumsdiskussion statt zum Thema: die Rolle der Studentenbewegung in der außerparlamentarischen Opposition.(Der Ort wird noch bekanntgegeben).“
Flugblatt AStA, SDS, Aktionskomitee 8.2.1968; Archiv
393) Flugblatt>08.02.1968>>AStA, Studentisches Aktionskomitee: Aufruf zu Teach In am 08.02.1968
„SAK AStA. – Vorlesungsfreier Tag und Vollversammlung aller Studenten am Donnerstag, 8.2. In der Universität. Nachmittags: Teach-ins zur Demokratisierung der Hochschule – abends: Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition. – Die Auseinandersetzungen um die Hochschulreform sind aus dem Stadium ungehörter studentischer Vorschläge und massiver Interessenverlautbarung seitens der Wirtschaft und des Staates in den akuten Kampf um eine vernünftige Reform an der Hochschule selbst eingetreten. Vom Staat gesetzlich gezwungen, traten die Professoren die Flucht nach vorn an. In aller Heimlichkeit versuchen sie, der Universität eine Verfassung zu geben, die ihnen auch für die Zukunft ihre alten Privilegien sichert. Zugleich soll mit dieser Satzung die Hochschule der eng bemessenen Finanzierungswilligkeit des Staates und den nach Maßstäben ökonomischer Effektivität genormten Bedürfnissen der Wirtschaft nach fungiblen Spezialisten angepaßt werden. Der Eintritt der Professoren in das Interessenkartell von Wirtschaft und Staat wurde für die Studenten endgültig nun Anlaß, die kabinettspolitischen Machenschaften der Professoren zu verschlagen, indem sie mit plebiszitären Forderungen nach verbindlicher Diskussion der mit einer neuen Satzung verbundenen Probleme in demokratischer Öffentlichkeit auftraten. Immer mehr Studenten wurde klar, daß der professorale Satzungsentwurf die studentischen Forderungen nach einer der einfachsten Prinzipien der Demokratie gemäßen Universitätsverfassung ignoriert. Zugleich sehen Studenten wie Nichthabilitierte, die durch die studentische Initiative in letzter Zeit ebenfalls zu bewußter Interessenvertretung gelangten, in diesem Satzungsentwurf in keiner Weise ihr Interesse an einem sinnvoll organisierten, von ökonomischen und sozialen Sanktionen freien Studienbetrieb berücksichtigt. Nach wie vor sollen Lehrstoff, Prüfungsbedingungen, Verteilung der Institutshaushalte, Einrichtung der Bibliotheken, Berufungen usw. ausschließlich im Belieben der Ordinarien stehen. Dem dauernden Aussparen inhaltlicher Angaben zur Studienreform entspricht die ‘Stärkung der zentralen Organe’ (God. Erkl.) zur lückenlosen Absicherung ihrer anachronistischen Herrschaft. Das Fortbestehen dieser Herrschaft ist denn auch allein zu garantieren das Ziel der Professorensatzung. Dies demonstriert ein beliebig erweiterbarer Katalog von zentralen Problemen, die in der Satzung überhaupt nicht behandelt sind. – Eine Präambel über das Selbstverständnis der Universität und der Wissenschaft in ihrem Verhältnis zu Staat und Gesellschaft. – Die Ablösung der überholten Fakultätsstruktur. – Inhaltliche Forderungen an den Universitätsunterricht (an deren Stelle treten administrative Reglementierungen des Lehrbetriebs durch Zwangsexmatrikulation, Ausschluß von Studium wegen ungenügender Leistung, -Mitbestimmung der Studenten und Nichthabilitierten an ihren Arbeitsplätzen. – Paritätische Beteiligung der Studenten und Nichthabilitierten im gleichen Verhältnis zu den Ordinarien in allen Universitätsgremien. – Abschaffung des Negativkatalogs. – Dieser Sachverhalt läßt das Ausweichen der Professoren vor Diskussionen mit Studenten und Nichthabilitierten nur plausibel erscheinen. Der Satzungsentwurf der Professoren kann der Kritik der von der Entscheidungen an der Universität Ausgeschlossenen nicht standhalten. er ist das Ergebnis der Koalition der Ordinarien mit den an einer Demokratisierung der Universität nicht interessierten staatlichen Behörden und der Wirtschaft. Ein weiterhin von oben gesteuerter Hochschulbetrieb würde den immer massiver werdenden Einflüssen von Wirtschaft und Staat immer mehr überlassen bleiben. Die Disziplinierung der Universität, zu deren Agenten sich die Professoren machen, soll die Integration der Hochschule in das herrschende politische und ökonomische System vollziehen, zu dessen konsequentesten Kritikern gerade die Studenten geworden sind. Die mit der Bestätigung der Ordinarienherrschaft verbundene Abschaffung akademischer Freiheit soll der Opposition, die sich nur noch als außerparlamentarische verstehen kann, die Spitze abbrechen. – Noch ist dieser Prozeß aufzuhalten, wenn sich alle Studenten und Nichthabilitierten zum gemeinsamen Kampf um die Demokratisierung der Hochschule vereinigen. Nur durch permanente Aktion gegen professorale Willkür und permanente Diskussion über Form und Inhalt einer demokratisch organisierten Hochschule können wir unsere Forderungen durchsetzen. – Die Aktionseinheit von Studenten und Nichthabilitierten verzeichnet schon den ersten Erfolg: das satzungsgebende Konzil ist auf das SS 68 verschoben worden. – Demonstrieren wir unsere Aktionsbereitschaft weiterhin und erklären wir den 8.Februar zum vorlesungsfreien Tag, an dem wir in gesamtuniversitärer Öffentlichkeit diskutieren. – Studentisches Aktionskomitee. – SAK AStA.“
Flugblatt AStA 8.2.1968; Archiv
394) Flugblatt>08.02.1968>>SDS, SAK; Aufruf zu Teach In und Podiumsdiskussion 08.02.1968, „Die Rolle der Studenten in der außerparlamentarischen Opposition“
„Heute Vorlesungsfreier Tag und Teach In- In Berlin erließen der Senat der Stadt und die Universitätsadministration sogen. ‘Vorschaltgesetze’ (Ausführungsbestimmungen zu Notstandsgesetzen) gegen Studenten. Senat und akademische Verwaltung verboten Veranstaltungen der Kritischen Universität in den Räumen der FU und vorbereitende Veranstaltungen für das in diesem Jahr stattfindende Springer-Tribunal. – Ebenfalls verboten wurde am Mittwoch ein Teach In über die Gewaltmaßnahmen auf dem Gelände der Universität. Dem Rektor der FU wurde von der Berliner Regierung empfohlen, mißliebige Studenten von der Universität zu entfernen. – Diese Tatsachen zeigen, daß die staatliche Administration in dem Augenblick die völlige Vernichtung der außerparlamentarischen Opposition anstreben, indem deren Basis durch einen wachsenden Bewußtseinsprozeß in der Öffentlichkeit verbreitert wird. Damit sind Arbeiter-Schüler- und Studentenproteste von vornherein der blinden Maschinerie illegaler Notstandsübungen ausgesetzt. So soll der wachsende Bewußtseinsprozeß der Öffentlichkeit verhindert und stattdessen die Bedingungen der autoritären Leistungsgesellschaft aufrechterhalten werden. Zentren dieser Auseinandersetzung sind die Universitäten, wo sich gegen eine perpetuierte autoritäre Hierarchie der aktive Widerstand der Studenten gebildet hat, um den Totaleinsatz einer sich selbst als unpolitisch verstehenden Wissenschaft in den repressiven politischen Verwertungsprozeß zu verhindern. – Um den Zusammenhang zwischen den systematischen Rep ressionsmaßnahmen staatlicher und universitärer Instanzen gegen die demokratische Studentenbewegung und der Disziplinierung der Studenten im Wissenschaftsbetrieb aufzuweisen, veranstalten wir.: Heute ab 14 Uhr ein Teach-in in Hörsaal VI. – Abends 20 Uhr Podiumsdiskussion über: Die Rolle der Studenten in der Außerparlamentarischen Opposition mit Jürgen Habermas, Oskar Negtt, Georg Benz u.a. – Brecht die Macht der Ordinarien enteignet Springer!-SDS SAK.“
Flugblatt SDS,SAK 8.2.1968; Rektorat 150-08
395) Artikel>09.02.1968>>FR: ???„Ein böses Ding mit Haken und Ösen – SPD und FDP lehnen Gesinnungsschnüffelei ab – Verfassungsschutz – Debatte in Wiesbaden“
„Die Debatte über das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen den Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) an der Gießener Universität brachte am Donnerstag im Hessischen Landtag nur in einem Punkt völlige Klarheit: SPD und CDU haben in Fragen des demokratischen Staates und der Freiheit seiner Bürger oft völlig entgegengesetzte Auffassungen. Die in Bonn durch die Große Koalition kaschierten Gegensätze zwischen den beiden Parteien traten in dem bis auf den letzten Platz besetzten Plenarsaal des Wiesbadener Schlosses offen zutage. Während sich die Fraktion der Unionspartei und die der Nationaldemokraten vor den Verfassungsschutz stellten, kämpften SPD und Freie Demokraten Schulter an Schulter gegen ‘Gesinnungsschnüffelei und Spitzeldienste’, die nach den Worten des Gießener FDP – Abgeordneten Stein in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben sollten. – ‘Sabotage am statt’ – Ausgelöst worden war die mehrstündige Diskussion durch eine große Anfrage der FDP – Fraktion, die von der Landesregierung Auskunft darüber haben wollte, ob sie das Vorgehen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegenüber dem Gießener SDS billige. Die Antwort, die Ministerpräsident Zinn und Innenminister Schneider sowie die Sprecher der SPD – Fraktion gaben, war ein eindeutiges Nein. ‘Die Landesregierung steht auf dem Standpunkt, daß eine politische Studentenorganisation, die auf dem Boden der freiheitlich – demokratischen Grundordnung steht, als Organisation selbst nicht Beobachtungsobjekt sein sollte’, sagte Schneider. Die Praktiken des Verfassungsschutzes, der in Gießen Studenten als bezahlte Spitzel gegen Kommilitonen des SDS anzuwerben versuchte, erwecke bei allen Demokraten ein ungutes Gefühl, meinte der FDP – Abgeordnete Stein in der Begründung der großen Anfrage. Denn: Wer könne garantieren, daß nicht auch gegenüber Landtagsabgeordneten oder anderen in der Öffentlichkeit tätigen Menschen bezahlte Spitzel eingesetzt seien? – Von diesen ‘unguten Gefühlen’ war der CDU – Abgeordnete Wallmann offensichtlich nicht befallen. Der Verfassungsschutz habe einen gesetzlichen Auftrag, der nicht mißachtet werden dürfe. Da gegen den SDS der konkrete Tatverdacht vorliege, daß in ihm Kräfte tätig seien, die die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen wollten, müßten über diese Organisation auch Nachrichten gesammelt werden. Wallmann warf der SPD vor, diese Gefahr nicht sehen zu wollen, weil sie von dem ‘verlorenen Sohn SDS’ und von links komme. – Die eindeutige Distanzierung des hessischen Regierungschefs von den in Gießen bekanntgewordenen Methoden des Verfassungsschutzes, die er ‘politisch unzweckmäßig und höchst bedenklich’ nannte, bezeichnete der eifrig um die Staatsräson bemühte Unionspolitiker als ‘unglaublich ‘. Seine Angriffe gipfelten in der hart an einem Ordnungsruf des Präsidenten vorbeigehenden Behauptung: ‘Herr Ministerpräsident, Sie verüben Sabotage an diesem Staat!’ Wallmann befand sich in guter Gesellschaft mit den äußersten Rechten, deren Fraktionsvorsitzender Faßbender den Verfassungsschutz als nützlich und notwendig lobte. Daß sich die Beamten dieses Amtes bei der Durchführung ihrer schweren Aufgabe auch sogenannter V – Leute bedienten, sei eine durchaus normale Sache. – Was Wallmann verlange, unterscheide sich in nichts von dem eines Polizeistaates, meinte der hessische Wirtschaftsminister Arndt, der sich bei den Freien Demokraten dafür bedankte, dieses Thema im Landesparlament öffentlich zur Diskussion gestellt zu haben. Der SPD – Abgeordnete Radke machte dem CDU – Sprecher zum Vorwurf, die Staatsräson mit dem Recht zu verwechseln. In Hessen jedenfalls werde man es nicht dulden, daß die studentische Jugend dadurch korrumpiert werde, daß man sie durch staatliche Institutionen anhalte, bei anderen Menschen herumzuschnüffeln. – Während sich in der oft hitzig geführten Debatte die Fronten sehr bald klar abzeichneten, ging die von dem Abgeordneten Stein (FDP) gestellte Frage, wer der Initiator der Gießener Vorgänge gewesen sei und wer die Verantwortung trage, im Getümmel der Redeschlachten unter. In Beantwortung der großen Anfrage hatte Innenminister Schneider erklärt, sein Staatssekretär, Günter Wetzel, habe den ‘Verfassungsschutz angewiesen, im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages eventuelle verfassungsfeindliche Bestrebungen (des SDS) zu beobachten und darüber zu berichten ‘. Dabei habe Wetzel allerdings keinen Hinweis auf Gießen gegeben und auch keinen Auftrag, Studenten als Vertrauensleute anzuwerben. ‘Das ist die Wahrheit’, betonte Schneider. – Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise Wiesbadens stellen sich jedoch die Frage, ober der seinerzeit erkrankte Minister die ganze Wahrheit wirklich kenne. Schon Tage zuvor hatte man nachforschenden Journalisten zu verstehen gegeben, daß das alles ein ‘böses Ding mit Haken und Ösen’ sei und man besser nicht daran rühre. Nachdem der Innenminister versichert hatte: ‘Nach Auffassung der Landesregierung besteht bisher kein Anlaß, den SDS und seine Gliederungen als Organisation besonderen Überwachungsmaßnahmen zu unterstellen’, war man auf die Antwort gespannt, warum der Staatssekretär des Innenministeriums dennoch den Auftrag zu einer solchen Überwachung gab. Auf diese Auskunft aber wartete man vergeblich. – Erst einmal versetzt – Eine solche Frage wurde eigentümlicherweise auch dann nicht gestellt, als Innenminister Schneider versicherte, ein solches Fehlverhalten des Verfassungsschutzes sei während seiner 13jährigen Dienstzeit bisher noch nicht vorgekommen. Einen Schuldigen allerdings habe man schon gefunden. Nach dem Motto ‘Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen’ ist der zuständige Verfassungsschutzbeamte nach Mitteilung des Innenministers ‘zunächst einmal versetzt worden ‘. Was weiter mit ihm geschehe, könne noch nicht gesagt werden. Staatssekretär Wetzel, der während der Debatte mit angespannter Miene auf der Regierungsbank saß, atmete sichtlich erleichtert auf. In einem hatte die CDU recht behalten: ‘Man zielt in diesem Lande nicht auf den wirklich Verantwortlichen, sondern auf den kleinen Mann.“
Frankfurter Rundschau Nr. 291; Archiv
396) Artikel>09.02.1968>>FR: „Warum die Tomaten flogen“
„Seit Fensterscheiben klirrten, Straßenbahnen demoliert, Bundesflaggen oder Flaggen anderer Staaten geschändet und Türen eingeschlagen wurden, ist das Problem der rebellierenden Jugend schrecklich einfach geworden: Stoppt den Terror einer provozierenden Minderheit, schützt die Autorität von halbstarken Rabauken! Die ‘ Bild-Zeitung’ hat alles schon wieder einmal eingeordnet: ‘Seit Jahren streift mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder ein Hauch jugendlichen Zorns unser Land. Erst – zwischen 1952 und 1953 – machten randalierende Motorradfahrer unsere Städte unsicher; dann – 1956/57 – schmierten junge Rabauken Hakenkreuze an Kirchen und Gräber; und jetzt – 1967/68 – gibt es den Wanderzirkus der Revolution.’ – Es ist leider zu befürchten, daß sich auch ein Teil unseres politischen Establishments die Sache so schauerlich einfach macht wie ‘Bild’. Um nicht mißverstanden zu werden, müssen wir daran erinnern, daß wir in dieser Zeitung die Meinung vertreten haben, mit Terror werde auch die stabilste Demokratie ruiniert. Dem haben wir heute nichts hinzuzufügen. Aber wenn sich jetzt das Parlament mit dem ‘Aufstand der Jugend’ beschäftigt, dann darf es nicht nur um Ausschreitungen und die Erhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung gehen. Notwendig ist ein Blick zurück zu den Anfängen der Protestbewegung. Wenn in unserem Staat alles zum besten stehen würde, hätte es kaum Anlaß zur Rebellion gegeben. – Wie ist denn die Ausgangsposition? Eine ständig größer werdende Diskrepanz zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit. Eine Partei, die seit der Gründung der Bundesrepublik nach dem Motto geschaltet und gewaltet hat: ‘Der Staat sind wir.’ Als Ergebnis eine Politik, die Veränderungen der weltpolitischen Situation einfach nicht zur Kenntnis nahm. Eine Große Koalition in Bonn, mit der das Regulativ einer wirkungsvollen parlamentarischen Opposition liquidiert wurde. Als Folge davon, das Erstarken des Rechtsradikalismus. Ein Bundestag, dessen leere Bänke auch bei wirklich bedeutsamer Thematik der Fernsehzuschauer immer wieder beobachten kann. Eine politische Willensbildung, die sich nicht im Parlament, sondern hinter den verschlossenen Türen der Ausschußberatungen vollzieht. Ein zum Teil mittelalterliches Strafrecht, dessen Reform überfällig ist und das dennoch bis heute nicht reformiert ist. Kirchen, die im Formalen erstarrt sind und vor der Berührung mit dem Leben zurückschrecken, Kommunalverwaltungen, die selbstherrlich über den Kopf des Bürgers hinweg reagieren. – Schließlich Universitäten, deren autoritäre Struktur nicht mehr in das Bild einer modernen Gesellschaft paßt. Und nicht zu vergessen, ein im Namen von Demokratie und Freiheit geführter mörderischer und zynischer Krieg in Vietnam, den Regierung und Parlament mit diskretem Schweigen übergehen. Ein Katalog, der fortgesetzt werden könnte. Aber diese Auswahl genügt wohl schon, um deutlich zu machen, daß es ohne diese Atmosphäre kaum zu den Konflikten gekommen wäre, wie wir sie jetzt erleben. Darüber nachzudenken, wie man mit der Abwägung zwischen den Pflichten der Staatsorgane zur Aufrechterhaltung der Ordnung und dem Recht auf politische Willenskundgebungen fertig wird, kann nur die eine Seite sein. Das dürfte auch zu schaffen sein. Erheblich schwieriger, aber entscheidend ist es dagegen, die Wurzeln des Übels zu packen, nämlich die hier geschilderten Ansatzpunkte der jugendlichen Kritik. – Da wird es nicht genügen, zu versichern, man werde berechtigte kritische Vorhalte ‘überdenken’. Was das bedeutet, wissen wir aus trauriger Erfahrung: Es geschieht gar nichts. Nur wenn tatsächlich etwas geschieht – eine Vietnam-Debatte im Bundestag mit klaren Aussagen, eine Reform des politischen Strafrechts und so weiter und so weiter -, wird sich der Protest der Jugend sinnvoll differenzieren; ein Vorgang, der sich bereits jetzt andeutet, seit Regierung und Parlament zu erkennen gegeben haben, sich den Fragen der Jugend an die ältere Generation stellen zu wollen, Sollte es dann schließlich zu einer wirklichen Neubesinnung in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens kommen, dann wären zerbrochene Fensterscheiben und Attacken mit Eiern und faulen Tomaten tatsächlich nur gelegentliche Auswüchse eines gesunden demokratischen Lebens. Doch eine solche Entwicklung wäre wohl zu schön, um bei uns Wirklichkeit zu werden.“
FR, „Warum die Tomaten flogen“ 9.2.1968; Archiv
397) Artikel>09.02.1968>>Wiesbadener Kurier: Studentenkrawalle“
„CDU-Landtagsfraktion erinnert an das Ende von Weimar – SPD-Radke: Ausdruck der Freiheit – Vor dem Plenum des Hessischen Landtages betonte Innenminister Schneider, es sei für die Landesregierung selbstverständlich, die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu schützen. Von diesen Grundrechten könne jeder Bürger ungeschmälerten Gebrauch machen, ‘sofern er die für alle geltenden Gesetze respektiere’. – Dem besonnenen Einsatz der Polizei, so führte Schneider weiter aus, sei es zu danken, daß bei den einem ‘Teach-in’ des SDS gefolgten stürmischen Demonstration in der Frankfurter Innenstadt nur wenige Menschen geringfügig verletzt und größere Sachschäden verhindert worden seien. Die Landesregierung bedauere ausdrücklich die Ausschreitungen im Verlauf dieser nicht angemeldeten Demonstration und mißbillige die Gesetzesverletzungen durch einen Teil der Demonstranten. – Der Innenminister unterstrich, daß die Regierung gemäß ihrem Verfassungsauftrag ‘verpflichtet und entschlossen’ sei, ‘gegen ein derartiges Verhalten radikaler Gruppen, gleich ob von rechts oder links, die unter dem Vorwand außerparlamentarischer Opposition die demokratische Grundordnung zu zerstören trachten, mit aller Entschiedenheit vorzugehen’. Abschließend betonte Schneider, die Vorgänge in Frankfurt seien kein Anlaß zu Nervosität und Panik. ‘Sie verpflichten uns aber zur Wachsamkeit’. – Die Debatte über die Frankfurter Unruhen war durch Dringlichkeitsanträge der CDU und der FDP ausgelöst worden. Die beiden Fraktionen wollten die Landesregierung ersuchen, alles zu tun, daß die Bevölkerung vor dem ‘Terror radikaler Elemente’ geschützt und die verfassungsmäßige Ordnung gesichert werden könne. Der CDU-Abgeordnete Böhm, der den Antrag seiner Fraktion begründete, sagte zu Beginn seiner Ausführungen, die CDU habe die Erklärung der Landesregierung ‘mit Befriedigung’ aufgenommen. Böhm erinnerte an die Zustände in Deutschland kurz vor dem Ende der Weimarer Republik und betonte unter dem Beifall der CDU sowie mißbilligenden Zwischenrufen aus der SPD-Fraktion, der SDS habe unter Beweis gestellt, ‘daß er eine große Masse zu Gewalttätigkeiten hinreißen kann’. Die ‘Verharmlosung’ dieser Gruppe, deren Aktionen keine Dummejungenstreiche mehr seien, müsse ein Ende haben. Mit scharfen Worten prangerte Böhm das Verbrennen der Bundesfahne durch einige Demonstranten an und sagte, die Demonstranten sollten sich daran erinnern, daß die Hilfe der USA ‘den Aufbau unseres Staates’ ermöglicht habe. – Der FDP-Fraktionsvorsitzende Rodemer erklärte in der Begründung des FDP-Antrages ausdrücklich: ‘Die Toleranz hört dort auf, wo die Intoleranz beginnt!’ Die radikalen Kräfte seien im Begriff, einen ‘totalen Angriff auf die Freiheit unseres Volkes’ zu starten. Diesem Terror einer Minderheit müsse mit Entschiedenheit begegnet werden. Die Landesregierung sei aufgerufen, ‘Sicherheit und Ordnung im Lande Hessen gegen die Rädelsführer von Gewaltakten zu gewährleisten’. Rodemers Fraktionskollege Kohl richtete an den SDS den Vorwurf, Rudi Dutschke versuche, ‘aus einer außerparlamentarischen APOeine antidemokratische Opposition’ zu machen. – Für die SPD-Fraktion erklärte der Abgeordnete Radke, man solle nicht an den Symptomen kurieren, sondern die Ursachen der Unruhen in der Jugend suchen. Radke sagte, er könne in den Aktionen der Studenten ‘weder Terror noch Gewaltakte’ sehen, besonders dann, wenn man die Ereignisse in Vietnam dabei im Auge habe. Das Aufbegehren der Jugend sei ein ‘Ausdruck der Freiheit’, die von den Jugendlichen nicht nur formal verstanden werde. Durch diese Demonstrationen werde die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik nicht gestört. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Lang betonte, seine Partei sei der Landesregierung für die ‘wohl abgewogene’ Erklärung dankbar. Lang meinte, die tiefere Ursache für die Unruhen sei das Versagen der älteren Generation. – ‘Widerspruch ist legitim’, meinte der NPD-Abgeordnete Fischer. Die Jugend habe ein Recht darauf, ihr Unbehagen an die ältere Generation heranzutragen, doch müsse sie dabei die für alle geltenden Rechte beachten. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Faßbender nannte die Demonstration ‘auf lange Sicht vorbereitete Störungen’ der demokratischen Ordnung. Dutschke und eine kleine Minderheit versuchten, ‘die demokratische Ordnung aus den Angeln zu heben.’ – Dr. Dregger gab für die CDU-Fraktion eine außenpolitische Erklärung ab, wonach sich das deutsche Volk dem amerikanischen ‘herzlich verbunden’ fühlt. Das deutsche Volk lehnt entschieden ab, die deutsch-amerikanische Freundschaft zu stören, die nach 1945 die Grundlage seiner freiheitlichen Existenz geworden sei.“
Wiesbadener Kurier 9.2.1968; Archiv
398) Bericht>12.02.1968>>Hövels: Über vertrauliches Gespräch mit Kultusminister Schütte
In seinem Bericht teilt Prof. Hövels dem Rektor mit, der Minister denke nicht daran, eine Mitbestimmung zu akzeptieren, die für die Studenten und die Nichthabilitierten über je 20 % hinausgehe. Im übrigen verspreche der Minister, zu prüfen, ob der Anregung des Rektors gefolgt werden könne, durch eine Novellierung des § 44 HHG das Konzil in seiner Zusammensetzung zu regeln.
Aktenvermerk Hövels 19.2.1968; Archiv
399) Niederschrift>13.02.1968>>Studentenparlament Sitzung: Bild Stalins, u.a.
„[…]Zu Beginn der Sitzung eine kleine Meinungsverschiedenheit: -Hartmann(LSD) beantragt, das Bild von Stalin, das von Riechmann(Öffentlichkeit) vor Beginn arxund Engels aufgehängt wurde, zu entfernen. – Feger (AStA)beantragt Nichtbefassung-7ja, Mehrheit nein. – Daus(AHP) schlägt vor, stattdessen Mao aufzuhängen. – Zehnder(nat) bittet das Parlament, von Freyberg zu bitten, ein Adenauer-Bild zu besorgen und aufzuhängen. – Von Freyberg: (RCDS) – Wenn schon das Bild eines Massenmörders wie Stalin im Parlament aufgehängt werde, solle man auch Bilder von Hitler und Ho Tschiminh (Pressemeldung 13.2., 300 Zivilisten in der Nähe von Hue von Vietkong -Einheiten ermordet) aushängen. – Wolf (Präsident): ‘Die Bilder bleiben hängen. – Wegen der Südkorea Resolution des Studentenparlaments habe Brandt in einem Schreiben reagiert. Dieser Brief erwecke in der Öffentlichkeit den Eindruck, daß ausreichend Auskunft gegeben werde. Deswegen solle die geplante Reise abgesagt werden, da sonst ein schlechtes Presseecho zu erwarten sei. – „Antrag 10/1 wird verlesen – Die Formulierungen werden gebilligt. – Antrag 10/4 (polit.Mandat der Fachschaften) wird verlesen und einstimmig angenommen. – Anträge 10/2 und 10/3 (Teilnahme im Senat, SDS-Suspendierung) werden verlesen. – Birkholz (AStA) – In den meisten Fakultäten und in den meisten Ausschüssen werde sowieso mitgearbeitet, es sei also nur der Senat betroffen. Man solle dort wieder mitarbeiten, da sich gezeigt habe, daß dem AStA viele Informationen fehlen und außerdem müsse dort darauf gedrungen werden, daß der studentische Satzungsenwurf behandelt werde. – Hartmann (LSD) – Birkholz’ Begründung sei schlecht, der SDS-Antrag sei nur ein Bonbon. Da das Parlament eine Teilnahme anm Satzungsgebenden Konzil wegen der nicht zugestandenn Drittelparität abgelehnt habe, könne auch im Senat nicht mitgearbeitet werden. Informationen erhalte man erfahrungsgemäß sowieso kaum im Senat, sondern wie auch jetzt unter der Hand. Wenn wieder nmitgearbeitet werden sollte, so müsse das so geschehen, daß es nicht als Kapitulation der Studenten angesehen werden könne. Wolf (AFS) – Die Bürokratie wird eine Mitarbeit gegen die Studenten ausschlachten, ein solches Vorgehen werde in der Studentenschaft nicht verstanden werden. – Daub (AFS) und Thümmel (SDS) sprechen sich ebenfalls gegen ein Mitarbeit im Senat aus. Birkholz (AStA) und Feger (AStA) plädieren für Mitarbeit. Daus (AHP) – Eine Mitarbeit sei inkonsequent, die Diskussion habe gezeigt, daß wegen der Informationen eine Änderung der Haltung nicht nötig sei. Birkholz AStA) – Der studentische Satzungsentwurf sei jetzt fertiggestellt, das Parlament müsse in der nächsten Woche noch eine Sitzung machen, um darüber zu beraten. Dann müsse dieser Entwurf im Senat behandelt werden. Es komme jetzt darauf an, zu zeigen, daß den Studenten die Satzung wichtig sei und sie deshalb wieder mitarbeiten. Da in den Ferien mit Senatssitzungen zu rechnen sei, müßten noch heute stud. Vertrter gewählt werden. Möllenstedt (DB) – Erst wenn die SDS-Suspendierung aufgehoben sei, solle man wieder in den Senat gehen. – Birkholz (AStA) zieht Antrag 10/2 zurück. – Nach teilweise heftigen Diskussionen werden schließlich folgende Anträge behandelt: – Antrag 10/1(eingebracht von Hartmann (LSD): – ‘Das Studentenparlament beauftragt seine Vertreter der Stiftung Studentenhaus, dort dafür einzutreten, daß die Tutoren in den Studentenwohnheimen in Zukunft von Studenten gewählt und auch jederzeit abgewählt werden können. Die grundsätzliche Frage, ob Tutoren weiterhin bestellt werden oder möglicherweise neue Funktionen erhalten sollten, hängt mit dem gesamten Komplex der Ordnung in den Studentenwohnheimen zusammen und sollte in diesem Zusammenhang zu Beginn des Sommersemesters vom Studentenparlament grundsätzlich geregelt werden.’-einstimmig angenommen. – Antrag 10/2 ‘D.P.m.b. ‘Das Parlament beschließt auf seiner 10. o. Sitzung, Studenten in den Senat, die Senatsausschüsse und in die Fakultäten zu entsenden. Begründung: Nachdem der studentische Vorschlag für eine Universitätssatzung vorliegt, gilt es, die Diskussion über unseren Satzungsvorschlag in den akademischen Gremien in Gang zu bringen.’ (gez.Birkholz(DB,AStA), Raiß(jur), Astheimer(DB)-nach Diskussion zurückgezogen. – Antrag 10/3(eingebracht von Birkholz(AStA,DB), Döbel (wiso,AStA), Möllenstedt (DB), Astheimer (DB), Grösch (AfE), Meyer (LdM): – ‘AStA und Studentenparlament fordern Rektor Rüegg auf, sofort die rechtswidrige Suspendierung des SDS als zugelassene studentische Vereinigung an der Universität aufzuheben.’-nach Diskussion zurückgezogen. – Antrag 10/4(eingebracht von Zehnder (nat), Wolf (AFS, Präsidium): – ‘Das Studentenparlament beauftragt die Vertreter bei der 20. o. MV des VDS, nachdrücklich darauf zu dringen, daß alle Bestrebungen, den FV das politische Mandat abzusprechen, unterbunden werden.’-einstimmig angenommen. – Antrag 10/5(eingebracht von Wolf(AFS, Präsidium): – ‘Das Parlament legt Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Kultusminister gegen die anhaltende Suspendierung des SDS ein.’-einstimmig angenommen.“
Niederschrift Studentenparlamentssitzung 13.2.1968; Rektorat 410-05
400) Flugblatt>17.02.1968>>SDS West – Berlin: Aufruf an Hochschulen für Vietnamkongreß am 17. Und 18.02.1968 in Westberlin
„ In Hue kämpfen Soldaten der Nationalen Befreiungsfront und Studenten Seite an Seite gegen die eindringenden Ledernacken und ihre Hilfstruppen. Die FNL hat, unterstützt von der Bevölkerung, in Saigon begonnen, die Staatsmaschinerie der Marionetten zu zerbrechen und revolutionäre Machtorgane zu bilden. Zahlreiche Städte Südvietnams wurden von der Herrschaft der US-Imperialisten befreit. Amerikanische Bomber bombardieren jetzt neben den nordvietnamesischen Städten und Dörfern, neben den befreiten Gebieten Südvietnams auch die Städte Südvietnams. Damit zeigt sich, was der Krieg in Vietnam in Wirklichkeit schon immer war und ist: Ein Krieg imperialistischer Armeen gegen ein bewaffnetes Volk. Das Volk Vietnams belehrt uns jeden Augenblick, daß der Kampf gegen den scheinbar übermächtigen Imperialismus aufgenommen und erfolgreich zu Ende geführt werden kann. An den deutschen Hochschulen legen die Studenten den Weg von der moralischen Empörung bis zur Anerkennung dieser Tatsache zurück. Ihr Protest nimmt seinen Ausgang von einer abstrakten Vorstellung von Demokratie, an der die amerikanische Intervention in Vietnam gemessen wird. Die Studenten müssen erfahren, daß ihr Bedürfnis nach politischer Information und Diskussion bei der akademischen Administration in dem Augenblick auf Ablehnung stößt, wo es mit dem politischen Habitus der etablierten Parteien nicht mehr übereinstimmt. Die Vietnamveranstaltungen rufen das Hausrecht der Rektoren und die Polizei herbei. Sie entlarven das Geschwätz von der Autonomie der Hochschulen und führen uns vor Augen, in welcher Richtung sich die Machtverhältnisse bei der staatlich verordneten Hochschulreform bewegen werden. Verloren geht auch die Vorstellung von der Objektivität der Wissenschaft. In ihrer Unwilligkeit und Unfähigkeit, die politischen und sozialen Grundlagen des Krieges zu analysieren, erweist sie ihren apologetischen Grundzug, wenn sie nicht gar zum direkten Lieferanten der Imperialisten herabsinkt. Studenten haben bislang die grundlegenden Arbeiten über den Vietnamkrieg verfafßt und die Organisation der Lehrveranstaltungen in ihre eigenen Hände genommen. Die Solidarität der Studenten mit dem Volk Vietnams zeigt sich bisher in konkreter Hilfe für die Befreiungsfront, in Demonstrationen und Aktionen. So wichtig diese Hilfe ist, so rasch sie vom Kauf von Medikamenten zum Kauf von Waffen fortschreitet, sie kann nichts Entscheidendes zum Sieg beitragen. Entscheidend ist vielmehr, ob wir den Kampf gegen die Unterdrücker in unserem eigenen Land aufnehmen werden. Wenn wir unsere soziale Basis, die Hochschulen verlassen, um für den Sieg des Vietnamesischen Volkes zu demonstrieren, so erfahren wir unsere Isolation, die in der Klassengesellschaft begründet ist und durch massive Manipulation aufrechterhalten und verschärft wird. So laufen wir Gefahr, uns als verlängerter Arm der Befreiungsfront zu verstehen und unsere Aktionen als symbolische Angriffe gegen den Imperialismus zu verstehen, statt den Imperialismus wirklich zu bekämpfen. Dieser Kampf wird, wie Che Guevara auf Lenin fußend uns gezeigt hat, in den einzelnen Regionen der Erde mit dem Gewehr oder/ und mit Massenaktionen der Unterdrückten geführt werden je nach dem Stand des Bewußtseins, das verändernd in die objektiven Bedingungen eingeht. Zu diesen Bedingungen gehört in Westdeutschland die Anwesenheit amerikanischer Streitkräfte im Rahmen eines aggressiven Systems, die Anwesenheit Vernichtungswaffen erzeugender Konzerne, der Umschlag von Kriegsmaterial und lebenswichtigen Gütern nach Vietnam, eine Regierung, die den US-Imperialismus massiv unterstützt. Zu diesen Bedingungen gehört aber auch eine Arbeiterklasse, die in den einzelnen Schichten von Strukturkrisen betroffen ist, eine Armee von unterdrückten Schülern, Lehrlingen und Studenten, eine kritische Intelligenz, die nicht mehr bereit ist sich zu verkaufen. Hieraus resultiert das Problem, wie der antikapitalistische mit dem anti-imperialistischen Kampf zu verbinden ist. Diese Verbindung muß notwendig fragmentarisch bleiben, solange der Befreiungskampf nicht universal wird, bzw. in den abhängigen Massen ein Bewußtsein von der Notwendigkeit eines weltumspannenden Kampfes entsteht. Um so wichtiger ist es, daß die europäische Jugend Aktionen plant, die durch die Gleichzeitigkeit ihres Ablaufs internationale Solidarität sinnlich erfahrbar machen. Diese Aktionen müssen folgende Ziele haben:

  1. Demonstrationen und Blockaden vor den Produktionsstätten amerikanischer Konzerne, die Vernichtungswaffen herstellen, wie z. B. DOW“CHEMICAL (Napalm)
  2. Organisation von Streiks in Häfen, die kriegswichtiges Material oder kriegswichtige Güter umschlagen.
  3. Organisation einer westeuropäischen Kampagne, die zur Desertion aus der amerikanischen Armee aufruft.
  4. Aktionen und Demonstrationen gegen ausgesuchte Natobasen im westeuropäischen Bereich, um gegen die Verlängerung des Nato-Vertrages zu protestieren.
  5. Gemeinsame Ausrüstung eines Schiffes, das Medikamente und Waffen nach Vietnam befördert.
    Voraussetzung für diese Aktionen ist die Einsetzung eines koordinierenden Büros und einer Dokumentationszentrale, die notwendige Informationen sammelt. Kommilitonen, Ihr seid aufgefordert, am 17. Und 18. Februar nach Berlin zu kommen, Euch mit uns zu vereinigen und den koordinierten Kampf gegen den Imperialismus auf europäischer Ebene aufzunehmen!!!“
    Flugblatt SDS West Berlin 17.2.1968; Archiv FU Berlin 837
    401) Niederschrift>20.02.1968>>Studentenparlament Sitzung: Stalinbild, Vietnam, Griechenland
    „[…]15 Parlamentarier sind anwesend. Unter dem Tagesordnungspunkt Genehmigung des Protokolls zur letzten Sitzung wird beschlossen, die Passagen zu streichen, die sich auf das Stalinbild beziehen, da die in der Niederschrift widergegebenen Äußerungen nicht ernst gemeint gewesen seien. – […]Antrag 11/3 betr. Griechenland wird verlesen. Streeck (AStA) – Der AStA sollte gleichzeitig beauftragt werden, beim Reisereferat zu intervenieren, damit keine Reisen nach Griechenland mehr veranstaltet werden. Die Antragsteller übernehmen den Vorschlag. – Rüge für Feger, weil er die Präsidiumsglocke entfernte. Rüge für Hartmann. – Daus (AHP) – Der Antrag hat wenig Sinn, da der Besuch im Auswärtigen Amt zeigte, daß diplomatische Beziehungen doch nicht abgebrochen werden. – Riechmann (Öffentlichkeit)- Statt solche Anträge zu beschließen, solle das Parlament griechische Gastarbeiter und Studenten unterstützen, letzteres sei besonders eine Aufgabe des Sozialausschusses. Das Parlament glaube, mit solchen Resolutionen genug zu tun und beruhige nur sein Gewissen. – Bechmann (SDS) – Das Parlament hat wenig Möglichkeiten der Einflußnahme, kann jedoch mit der Annahme des Antrages seine Unterstützung demonstrieren und die Öffentlichkeit erneut auf die Probleme aufmerksam machen. Gleichzeitig sollten jedoch Aktionen geplant werden, der Sozialausschuß sei zu tadeln, da er nichts unternommen hat. – Riechmann (Öffentlichkeit) – Der Ausschuß solle Auskunft geben, was er getan habe. Ein alter Parlamentsbeschluß beinhalte die Unterstützung von Studenten, die durch totalitäre Regime in ihrer Heimat in Not geraten. Der Ausschuß müsse in Zukunft stärker kontrolliert werden. – Daus (AHP) – Die Unterstützung ausländischer Studenten sei Aufgabe des Auslandsreferenten, der die dazu nötigen Mittel habe. Der Referent werde seinen Aufgaben nicht gerecht, eine Klarstellung sei jedoch in der letzten Sitzung abgewürgt worden. – Streeck (AStA) – Aufgabe der Auslandsferentin seien hauptsächlich Kontakte zu ausländischen Universitäten. Für die jetzt angesprochenen Fragen sei kein Referent da, man könne diese dem Sozialreferenten übertragen. Der Ausschuß sei nicht in der Lage, solche Frage zu regeln, sondern könne nur dem Referenten Richtlinien geben – Klein (DB) – Das Parlament soll nach dem Antrag konkrete Maßnahmen beschließen, z.B. Unterstützung der Studenten, Waffensammlungen für die griechische Opposition. – Die Antragsteller übernehmen den Vorschlag. – Von Freyberg (RCDS) – für den Ausschuß – Dem Sozialausschuß wurden von seinem Vorgänger weder Akten noch Anträge übergeben, er konstituierte sich erst vor drei Wochen auf Einladung des Präsidiums, er werde sich mit diesen Fragen befassen, wenn das Parlament das beschließe. – Daub (AFS) – Auf der 1. oder 2. Sitzung sei ein entsprechender Antrag beschlossen worden, in den Ferien solle sich der Ausschuß darum kümmern. Zum Jahrestag des Putsches (19. oder 20.4.) solle der AStA eine große Aktion vorbereiten und die Ausschüsse sollen bis dahin Material vorlegen. – Streeck (AStA) – Waffen zu sammeln ist Blödsinn, solange es in Griechenland noch nicht mal möglich ist, Widerstand zu leisten. Eine Materialsammlung zum Jahrestag des Putsches sei effektiver. – Klein ((SHB)) – Auf dem Vietnam-Kongreß in Berlin habe er die Information erhalten, daß es bereits Widerstandsgruppen gibt, die kämpfen. – Bechmann (SDS) – Der AStA soll Material sammeln und dem Parlament auf der nächsten Sitzung vorlegen, dann könne man einen Ausschuß zur weiteren Vorbereitung bilden. Eine Waffensammlung habe nur deklamatorischen Charakter, die eingehenden Summen seien nicht ausreichend zur wirksamer Unterstützung, aber das Problem werde damit in der Öffentlichkeit angesprochen. – Schiller (LSD) beantragt abschnittsweise Abstimmung. – Die Antragsteller sind dagegen. -Abstimmung über Antrag 11/3 – 8 ja, 6 nein, 1 enth. – TOP 6 – Satzung der Universität – Antrag 11/5 wird verlesen. Zehnder (Vizepräsident) kommt, Schiller verläßt das Präsidium. – Bechmann (SDS) beantragt Nichtbefassung des vorliegenden Satzungsentwurfes und des Antrags. Die Präambel sei mangelhaft. – Von Freyberg (RCDS) beantragt, auf jeden Fall über den Dringlichkeitsantrag abzustimmen und den Satzungsentwurf in 1.Lesung zu behandeln. Verlangt namentliche Abstimmung über seinen Antrag. Abstimmung – 9 ja, 4 nein, 2 enth. – Klein (DB) beantragt, Antrag 11/5 einer zu bildenden Kommission zu geben, die den Satzungsentwurf in den Ferien überarbeitet. – Rüge für Noll und Bechmann. – Von Freyberg (RCDS) beantragt, Antrag 11/5 im Parlament grundlegend zu behandeln und erst dann an den Ausschuß zu überwiesen. – Rüge für Bechmann. – Klein (DB) beantragt Überweisung an den zu bildenden Ausschuß 12 j, 5 nein. – Hartmann (LSD) schlägt vor den Ausschuß klein zu halten, aber alle Parlamentarier zu den Sitzungen einzuladen und im Parlament den Entwurf in drei Lesungen zu behandeln. – Streeck (AStA) schlägt vor, einen fünfköpfigen Ausschuß zu bilden, der alle Anregungen mitbearbeitet. – Rüge für Daub, Hartmann, Daus. – Klein (DB) beantragt, diesem Ausschuß den gleichen Status zu geben wie den anderen Ausschüssen. – Wahl – den Wahlausschuß bilden Feger (AStA) und Herchenröther (DB). Vorgeschlagen werden Klein (DB), Wolf (AFS), Bechmann (SDS), Thümmel (SDS), Daub (AFS), Schiller (LSD), Hartmann (LSD), Streeck (DB), Francke (med). Schulz (SDS), DÜx (SDS), Daus (AHP). Francke und Düx kandidieren nicht. Thümmel und Schulz sind nicht anwesend. Es werden 17 Stimmzettel abgegeben: Klein 7, Wolf 8, Bechmann 10, Daub 2, Schiller 7, Hartmann 6, Streeck 7, Daus 6 Stimmen. Klein, Wolf, Bechmann, Schiller, Streeck sind gewählt. – Ende der Sitzung um 21.00 Uhr. gez. Maria von Freyberg (mit der Protokollführung beauftragt). – Dringlichkeitsantrag 11/2 Das Studentenparlament möge beschließen, daß die Parlamentarier, die im Auftrag des Studentenparlaments am Mittwoch den 14.2.1969 nach Bonn gefahren waren, die festgesetzte Tagesgeldpauschale von 9,–DM ausgezahlt bekommen.’- gez.Hartmann (LSD), Düx (SDS), Daub (AFS). 12 ja, 2 nein. – Dringlichkeitsantrag 11/3 D.P.m.b. Das Studentenparlament unterstützt Andreas Papandreou in seiner Forderung an die Bundesregierung auf sofortige Einstellung der Wirtschafts- und Militärhilfe an die Militärjunta in Athen und fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf, jegliche diplomatische Beziehungen zur Athener Militärdiktatur abzubrechen. – Der AStA wird beauftragt, im Reisereferat darauf hinzuwirken, daß sobald wie möglich keine Reisen mehr nach Griechenland vom Reisereferat organisiert werden – Da wir wissen, daß deklamatorische Stellungnahmen keine effektive Unterstützung des Befreiungskampfes der griechischen Opposition bedeuten kann, wird die Studentenschaft zur konkreten Unterstützung wie Waffenhilfe in nächster Zeit aufgefordert werden. – Der AStA wird beauftragt, 1. Informationen zu sammeln, 2. sich konkrete Maßnahmen betr. Jahrestag zu überlegen und dem Parlament auf der nächsten Sitzung zu berichten. gez.Bechmann(SDS), Klein(DB). – 8 ja, 6 nein, 1 enth. – Dringlichkeitsantrag 11/5 – D.P.m.b. – Die Studentenschaft setzt sich für eine angemessene Beteiligung der nichtwissenschaftlichen Universitätsangestellten und -arbeiter in allen Gremien ein. Im studentischen Satzungsentwurf zur Universitätssatzung müssen insbesondere die §§ 9, 12, 25, 30(3), 33(1), 36(2) in diesem Sinne geändert werden. – Begründung – Es ist nicht einzusehen, daß es an der Universität (§ 1(2) f) Mitglieder 1. und 2. Klasse geben soll. – gez. von Freyberg(RCDS).[…] Erklärung: Die AHP unterstützt die Forderung Papandreous an die Bundesregierung, lehne aber den vorgebrachten Antrag in seiner Gesamtheit ab. gez. Göbel (AHP), Langer (AHP), Daus (AHP).“
    Niederschrift Sitzung Studentenparlament 20.2.1968; Archiv
    402) Brief>01.03.1968>>Kommission für Prüfungs – und Studienordnungen: Rahmenordnung für die Diplomprüfung in Mathematik
    „Spektabilität! – Sehr verehrter Herr Kollege! – Der Fachausschuß für die Diplomprüfungsordnung der Mathematik hatte im Jahre 1966 einen ersten Entwurf einer Rahmenordnung für die Diplomprüfung der Mathematik Ihrer Fakultät zugeleitet. Auf Grund der zahlreichen kritischen Stellungnahmen und auf Wunsch mehrerer Fakultäten hat sich der Ausschuß entschlossen, entgegen dem sonst üblichen Verfahren, einen zweiten Entwurf dieser Rahmenordnung mit einem ausführlichen Kommentar zu den einzelnen Paragraphen den Fakultäten noch einmal zuzuleiten. Der Ausschuß bittet darum, zu diesem zweiten Entwurf – bis zum 15. März 1968 – Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen an das Sekretariat der Westdeutschen Rektorenkonferenz, Bad Godesberg, Ahrstr. 39, zu senden. Er wird auf Grund dieser Stellungnahmen die endgültige ???
    Der SDS lädt erneut zum Teach – in. Er gibt damit freundlicherweise ‘dem Senat die Gelegenheit, seine Diskussionsbereitschaft unter Beweis zu stellen.’ – Die neue Ladung und die früheren Vorgänge machen es für jeden klar: Der SDS will allein bestimmen, – wann diskutiert wird, – wo diskutiert wird, – worüber diskutiert wird, – von wem diskutiert wird, – vor welchem Publikum diskutiert wird, – und ob überhaupt diskutiert wird. – Es gibt auch außerhalb des SDS, auch in der ‘reaktionären Professorenschaft’, viele, die zur Diskussion bereit sind. Nur haben sie die offenbar antiquierte Vorstellung, daß Diskussionspartner zunächst das besprechen und sich darüber einigen müssen, was der SDS allein bestimmen will. Und es gibt auch die Ansicht, der SDS repräsentiere nicht die Studentenschaft, eine Diskussion solle daher auch von anderen Gruppen getragen werden. Alles antiquierte Vorstellungen? Und vielleicht trotzdem demokratisch? Jedenfalls müßte man sachlich darüber sprechen. – Aber vielleicht will der SDS keine sachliche Diskussion, mit sachlichen Argumenten? Entsprechende Versuche sind bisher nicht bekannt geworden. Kann man auf dem Markt lauter schreien? Der SDS will ja auch selbst bestimmen, was Terror ist – so daß Nötigungen, Hausfriedensbruch, Demagogie dann kein Terror sind, wenn der SDS daran beteiligt ist. Es ist immer die andere Seite, die erpreßt und unterdrückt. Armer SDS? Arme Universität! – Der SDS lädt erneut zum Tanz. Wehe dem, der ihm einen Korb gibt, denn damit verweigert er die Herstellung der Öffentlichkeit. Auch was das ist, bestimmt der SDS – Trotzdem sollte man sich keinem Diktat beugen.“
    SDS; Archiv
    403) Artikel>05.03.1968>>FR: „SDS will Position neu bestimmen“
    „Innerhalb der außerparlamentarischen Opposition und im Hinblick auf die kommenden Bundestagswahlen will der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) seine Position bestimmen. Seine außerordentliche Delegiertenkonferenz vom 29. bis 31. März in Frankfurt steht daher unter dem Thema: ‘Parlamentarismus, Wahlkampf und Organisationsfrage.’ Zu dem Kongreß werden, wie der SDS-Bundesvorsitzende Karl Dietrich Wolff am Dienstag in Frankfurt mitteilte, 250 Delegierte aller SDS-Hochschulgruppen erwartet. Die neuste Mitgliederzahl bezifferte Wolff auf rund 2000.“
    FR, „SDS will Position neu bestimmen“ 5.3.1968; Archiv
    404) Vermerk>28.03.1968>>Hans Ulrich Evers für Gespräch WRK und KMK: Studentische Mitbestimmung
    “Die Bemühungen der Studenten, konkret gestaltenden Einfluß auf die Verwaltung der Hochschule und auf die Fortbildung der Hochschulverfassung zu nehmen, gehen weit in das 19. Jahrhundert zurück. So wurde 1848 auf dem Wartburg – Treffen u. a. gefordert, die Studenten bei der Wahl der akademischen Behörden und der Besetzung der Lehrstühle zu beteiligen. Nach 1918 setzten die Länder dazu an, die Zusammenschlüsse der Studenten als Glieder der Hochschule in Form zu bringen und sie in studentischen Angelegenheiten an der Verwaltung der Hochschule zu beteiligen. Die erheblichen Spannungen zwischen den verschiedenen studentischen Vereinigungen und zwischen den Studenten und den Regierungen erschwerten jedoch die Durchführung der Reformen. Auch nach 1945 wurde die Notwendigkeit der Beteiligung der Studentenschaft an der Verwaltung der Hochschulen grundsätzlich anerkannt. Seitdem wirkt die Studentenschaft in den Hochschulorganen in der Regel beratend bei der Erörterung studentischer Angelegenheiten mit und nimmt durch eigene studentische Organe eigenverantwortlich vorwiegend soziale und kulturelle Angelegenheiten wahr (vgl. Gerber, Das Recht der wissenschaftlichen Hochschulen in der jüngsten Rechtsentwicklung, 1965, I S. 114, II S. 202ff m. w. Nachw. ). – Zu der neueren Entwicklung vgl. die Anlage ‘Die Mitwirkung der Studentenschaft in der akademischen Selbstverwaltung nach Maßgabe der neueren Gesetze, Hochschulverfassungen und Gesetz – und Verfassungsentwürfe, Stand: Oktober 1967 ‘. – II. Für eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte wird angeführt, daß die ‘Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden’, als die sich die Universität verstehe, sich auch bei der verantwortlichen Leitung des Universitätskörpers ausprägen müsse. Dieses Argument überzeugt nicht. Eine Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden muß ihr Schwergewicht in der Wahrnehmung ihrer Primärfunktion suchen und finden, dem Vorgang des Lehrens, des Lernens und Forschens selbst. Die Gemeinschaft ist daher unter Respektierung der beiden Teilen zustehenden Freiheit in den Vorlesungen und Seminaren durch ständig neu zu erbringende Leistungen zu verwirklichen. Die akademische Selbstverwaltung ist dagegen Sekundärfunktion, die diesem Integrationsprozeß dient und mit dem Ziel optimaler Funktionsfähigkeit organisiert werden sollte. Die Idee der Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden begründet eine studentische Mitbestimmung bei der Wahrnehmung der Sekundärfunktion nur, wenn diese der Primärfunktion förderlich ist; sie verbietet sie, wenn und soweit sie das Lehren und Lernen in Freiheit behindert. – Es trifft zu, daß die akademischen Gremien nicht nur die Information durch die Studentenschaft benötigen, sondern auch die Begegnung in geistiger Auseinandersetzung, bei der Argument gegen Argument gesetzt wird mit dem Ziel der gegenseitigen Überzeugung. Information und Auseinandersetzung muß in einem institutionalisierten Rahmen ermöglicht sein – neben formfreien, vorbereitenden und erläuternden Gesprächen. Anderseits benötigen sowohl die Hochschullehrer als auch die Studenten institutionalisierte Bezirke, in denen sie zunächst einmal unter sich beraten können und müssen. – Es ist ferner außer Streit, daß viele studentische Angelegenheiten am besten durch die Studenten selbst in eigener Verantwortung und durch eigene Organe oder in spezifischen Formen der Kooperation mit der Professorenschaft verwaltet werden. – III. Zu fragen bleibt jedoch, ob eine umfassende Beteiligung der Studentenschaft an der Verwaltung von Forschung und Lehre, insbesondere eine Beteiligung mit erheblichem Stimmgewicht sachgemäß ist. – 1. Eine optimale Administration setzt Sachkunde und Erfahrung der zur Entscheidung Befugten voraus. Der Student jedoch betritt die Universität, um Sachkunde zu erwerben und hat daher notwendig nur eine begrenzte Übersicht, wie der Prozeß der Vermittlung derartiger Sachkunde zu gestalten ist. Auch außerhalb der Universität könnte wohl niemand, der sich im Lebensalter und Ausbildungsstand der Masse der Studenten befindet den Anspruch erheben, in den Leitungsgremien eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, von Regierung und Verwaltung, den höheren Rängen des Militärs usw. eine führende Rolle zu bekleiden. Daher ist auch im allgemeinen politischen Bereich für das passive Wahlrecht eine höhere Altersgrenze erforderlich als für das aktive Wahlrecht; so ist für das passive Wahlrecht zum Bundestag und selbst zu den kommunalen Vertretungskörperschaften die Altersgrenze auf 25 Jahre festgelegt; nach §§ 6, 7 Betriebsverfassungsgesetz ist zwar die Altersgrenze auf 21 Jahre festgelegt; im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung werden aber nicht öffentliche Angelegenheiten behandelt; diese ist vielmehr im wesentlichen auf den Sozialbereich des Betriebs beschränkt, korrespondiert also eher den eigenen Angelegenheiten der Studentenschaft als der Verwaltung von Forschung und Lehre. – Der Studentenschaft gebricht es auch infolge des relativ häufigen Wechsels der Wähler und der Gewählten an Erfahrung vermittelnder Kontinuität. Eine echte Vorbildung für das Amt in der studentischen Selbstverwaltung, eine Bewährung vor der Wahl ist kaum möglich; nicht nur ausnahmsweise ist der zu Wählende dem Wähler unbekannt. – 2. Eine optimale Administration i. S. der Kooperation setzt die Legitimation der Vertreter, ihre Bereitschaft offen zu sprechen, zu hören, dem besseren Argument zu folgen und wenn Überzeugung gegen Überzeugung steht, ‘dennoch’ zusammenzuarbeiten voraus. – Die Legitimation der Vertreter der Studentenschaft ist schon wegen der permanent schmalen Wahlbeteiligung, die derzeit bei etwa 40% liegt, fragwürdig und birgt die Gefahr einseitiger Besetzung der Organe der Studentenschaft in sich. – Soweit die Studentenschaft nicht nach Fachschaften gewählt ist, kollidieren die Auswahlprinzipien für die Bestimmung der Organmitglieder der Hochschule, da die Hochschullehrer notwendig nach Fachschaften organisiert sind. Dies gilt insbesondere, wenn für die Studentenschaft die Grundsätze der Listen – oder Gruppenwahl vorgesehen sind. – Wird für die Mitwirkung eine Mindestwahlbeteiligung und das Prinzip der Gruppenwahl vorausgesetzt, werden diese – aber auch nur diese – Bedenken ausgeräumt. – Ein nicht zu vernachlässigender Teil der Wahlberechtigten ist noch nicht volljährig und veranlaßt Wimmer (DVBl. 67, 809 bis 815) zu der Frage, ob die Wahrnehmung studentischer Befugnisse der Genehmigung der Eltern bedürfe oder ob neben die studentische auch noch eine elterliche Mitbestimmung einbezogen werden müsse. – 3. Die Vertreter der Studentenschaft sind nicht nur ausnahmsweise abhängig von Gremien, die außerhalb der jeweiligen Hochschule stehen. Gerade von dort her aber wird häufig ein fragwürdiges Selbstverständnis der Studentenschaft gefördert. Danach sollen sich die Vertreter der Studentenschaft als Interessenvertreter begreifen, welche die Interessen der Studenten ‘gegenüber’ den Hochschullehrern und ihren Interessen wahrnehmen. Nitsch, Gerhardt usw., Hochschule in der Demokratie, 1965, S. 211 formulieren diese Interessen etwa dahin: Das Interesse der Studenten sei die Rationalität der Ausbildung, der Prüfungsordnungen und des Lehrplans. Das Interesse der Dozenten gelte der Verfügung über die Forschungsprojekte, die Nebentätigkeit, die Bestimmung des Lehrstoffs und der Lehrmethoden. Dabei wird übersehen, daß es immer nur um die optimale Wahrnehmung der Lehraufgaben gehen kann und daß Art. 5 III GG mit der Garantie der Lehrfreiheit eine unübersteigbare Schranke gegen jeden Versuch aufrichtet, Gegenstand und Methode der Lehre zu majorisieren. – Als Interessenvertreter streben die Vertreter der Studentenschaft heute häufig nach Macht, Einfluß und hochschulpolitischem Gewicht, obwohl ihre Beteiligung in ihrer Person voraussetzt, daß sie sich als Glieder einer wissenschaftlichen Gemeinschaft verstehen und in der Sache nur das bessere Argument zählt. – Soweit die Studentenschaft erstrebt, eine neben der Hochschule stehende Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu bilden, setzt sie sich in Widerspruch zu dem Verlangen nach maßgeblicher Mitwirkung in der Hochschule. Mit dieser kann sie als eigenständige Einheit zwar kooperieren; sie kann aber auf die Willensbildung in der Hochschule ebenso wenig unmittelbaren Einfluß begehren wie sie eine Mitwirkung der Hochschullehrer in ihren Organen zulassen würde. – 4. Bei stimmberechtigter Mitwirkung tritt an die Stelle der Notwendigkeit gegenseitiger Überzeugung die Versuchung, Stimmen zu zählen, wobei die Studenten in der Regel unterliegen dürften. – Die Anwendung der Positiv – oder Negativklausel im Einzelfall stellt Fragen der Geschäftsordnung und kann, wenn die Auffassungen zu einer Sachfrage im Senat oder der Fakultät auseinandergehen, zu Manipulationen verleiten. Aber auch in anderen Konstellationen erschwert oder belastet die Geschäftsordnungsdebatte die offene Erörterung der Sachfrage. Dies kann nur zur Verschlechterung, nicht aber zur Verbesserung des Prozesses der Willensbildung führen. Es erschwert aber auch, durch loyale und elastische Handhabung der Geschäftsordnung dem Anliegen der Studentenschaft breiten Raum geben zu können. Diese Fragen bedürfen also sorgfältiger Erwägung. – 5. Wenn es richtig wäre, wie aus Kreisen der Studentenschaft wiederholt vorgetragen wird, daß ohne ihre maßgebliche Mitbestimmung eine optimale Administration und Reform nicht möglich sei, dann müßte bei denjenigen Hochschulen, die diese Mitwirkung bereits seit längerer Zeit praktizieren, ein erheblicher Vorsprung nachweisbar sein. Das ist nicht der Fall. Auch die von der Studentenschaft gelegentlich gewünschten grundlegend andersartigen Modelle des Wissenschaftsbetriebes sind vor allem bei Neugründungen eingeführt worden, bevor noch der erste Student die Universität bezog. Es ist auch nicht ersichtlich, daß die stärkere Heranziehung der Studenten wesentlich zur Beseitigung von Konfliktstoffen beigetragen und wenigstens die zur gedeihlichen Entwicklung der Universität erforderliche Ruhe und Ordnung gefördert hätte. – IV. Das Modell der Sozialpartnerschaft, bei dem die Studenten und Assistenten die Analogie zur Arbeitnehmerschaft, die Professoren und habilitierten Dozenten den Arbeitgeberpart darstellen würden, ist auf die Universität nicht übertragbar. – Der Boden, auf dem die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer wachsen, ist die Betriebsgemeinschaft der für die Betriebszwecke tätigen Menschen. Sie ist eine Interessengemeinschaft von Betriebsleitung und Gesamtheit der Arbeitnehmer, die gemeinschaftlich eine Produktionsleistung erstellen und in ihrer wirtschaftlichen Existenz auf unabsehbare Zeit aufeinander verwiesen sind; im Falle der Kündigung tauscht der Arbeitnehmer in aller Regel nur die Zugehörigkeit zu einer anderen Betriebsgemeinschaft, auf die er dann in gleicher Weise verwiesen ist. – Der Student dagegen findet sich in einer Durchgangsposition, die mit der Prüfung abgeschlossen wird; er ist, um im Bilde zu bleiben, Empfänger der Ausbildungsleistung und nur um diese Leistung aufnehmen zu können, auf Mitarbeit verwiesen. An der Hervorbringung von Forschungsleistungen ist er bestenfalls am Rande beteiligt. – Ferner ist zu berücksichtigen, daß die Personalvertreter im öffentlichen Dienst nicht an den eigentlichen Verwaltungsaufgaben beteiligt sind, um deretwillen die Dienststelle besteht, und daß § 81 I Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich für Betriebe, die wissenschaftlichen Zwecken dienen, die Beteiligung des Betriebsrates beschränkt und damit auch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat oder gar Vorstand derartiger Unternehmen nicht vorsieht. Nach Auffassung des BAG (E 2, 91 (93)) ist diese Sonderregelung zum Schutze der Grundrechte des Unternehmens erforderlich; sie habe den Vorrang vor den Beteiligungsrechten des Betriebsrates. Im Schrifttum wird ergänzend auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Tendenzbetrieb den ungestörten Betriebsablauf durch diese Beschränkungen der Mitwirkungsrechte zu sichern. – V. Gelegentlich wird die studentische Mitbestimmung als Übungsfeld zur Einübung demokratischer Verhaltensformen und der Verantwortlichkeit gegenüber der Gemeinschaft empfohlen. Es ist aber zu bedenken, daß Charakterbildung und Erziehung an der Hochschule im Gegensatz zur Schule nur noch durch Wissenschaft erfolgt. Alle anderen Erziehungsfunktionen und Erziehungsmöglichkeiten liegen außerhalb des Aufgabenbereichs der Hochschule. Im übrigen ist die Universität zu diffizil und zu teuer, um als Übungsfeld für Angelegenheiten benutzt zu werden, die außerhalb ihres Wirkungskreises liegen. – VI. Der Forderung nach Demokratisierung der Hochschule, äußerstenfalls durch paritätische Besetzung der Organe mit Professoren, Assistenten und Studenten wäre Rechnung zu tragen, wenn die Universität mit der Vorstellung in Verbindung gebracht werden könnte, daß etwa die Studenten und die Assistenten ‘Volk’ wären, über das eine Schicht arrivierter Ordinarien ein autoritäres Regiment ausübte, das bisher von den Beherrschten toleriert worden, aber nun gründlich überholt sei. In Wahrheit liegt der Forderung nach Demokratisierung das Mißverständnis zugrunde, daß die Strukturprinzipien der egalitären Demokratie, insbesondere das Gesetz der Zahl auf die Selbstverwaltung der Hochschule übertragbar seien. – Die Selbstverwaltung der Hochschule ist in ihrem wesentlichen Gehalt nicht ein Instrument staatlicher Macht, das durch die Beteiligung der Betroffenen demokratisiert, d. h. entschärft und dem Willen der Betroffenen unterworfen werden kann. Sie ist vielmehr in ihrem Kern Verwaltung der Wissenschaft durch Kooperation der zur Forschung und Lehre Berufenen, die als Fachleute ausgewiesen, der Hochschule mit ihrer ganzen Existenz auf Dauer verbunden und als Lehrende auch für die Lernenden verantwortlich sind. – Art. 5 III GG bewahrt den einzelnen Gelehrten und die Selbstorganisation der Wissenschaft vor staatlicher Einflußnahme, aber auch vor der Einflußnahme durch gesellschaftliche und politische Kräfte welcher Art auch immer, die zudem mangels parlamentarischer Verantwortlichkeit und mangels Sachkunde eine größere Gefahr für die Freiheit der Wissenschaft sein können als die Einflußnahme eines parlamentarisch verantwortlichen und sachkundig beratenen Ministers. Verbietet das Grundgesetz aber jede administrative und jede gesellschaftlich – politische Einflußnahme auf die Wissenschaft, dann muß die Verwaltung der Wissenschaft eine Verwaltung durch die Wissenschaftler selbst sein, dann ist die traditionelle Struktur in ihrem Wesensgehalt – so fern sie auch der Ideologie der egalitären Demokratie zu sein scheint und so reformbedürftig und reformzugänglich im einzelnen sie sein mag – von Art. 5 III GG geboten und vor sachwidrigen Reformen bewahrt. Das Bundesverfassungsgericht (E 15, 256 ff) hat diesen Gedanken dahin formuliert, daß von Art. 5 III GG geschützt sei, ‘was sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung in den einzelnen Ländern als unerläßlich für eine freie Betätigung der Universität in Wissenschaft, Forschung und Lehre herausgebildet hatte ‘. – Insbesondere die Fakultäten und Abteilungen haben weder mit einer politischen oder administrativen Vertretungskörperschaft etwas gemein noch mit einem Personalrat. Vielmehr sind sie wissenschaftliche Gremien, deren Zusammensetzung den jeweiligen politischen und hochschulpolitischen Strömungen entzogen ist. Idealiter ist die Grundlage ihrer Arbeit die gemeinsame wissenschaftliche Basis ihrer Mitglieder. – Die üblichen Zuständigkeiten des Senats und des Konzils greifen über die unmittelbare Wissenschaftsverwaltung hinaus. Soweit das der Fall ist oder soweit darüber hinaus – z. B. bei Immatrikulations – und Exmatrikulationsangelegenheiten oder in Disziplinarangelegenheiten staatliche Macht ausgeübt wird, schließt Art. 5 III GG eine Beteiligung der Studentenschaft nicht a limine aus. In der Verwaltung dieser Angelegenheiten ist auch heute bereits eine maßgebliche Mitwirkung der Studentenschaft vorgesehen, die freilich derzeit Not leidet, weil die Studentenschaft nicht nur ausnahmsweise die Durchführung von Disziplinarverfahren durch Zurückziehung ihrer Vertreter zu boykottieren versucht. – Anlage – Die Mitwirkung der Studentenschaft in der akademischen Selbstverwaltung nach Maßgabe der neueren Gesetze, Hochschulverfassungen und Gesetz – und Verfassungsentwürfe, Stand: Oktober 1967 – I. Gesetze und Gesetzesentwürfe – 1. Die weitestgehende stimmberechtigte Mitwirkung der Studentenschaft enthält der Entwurf eines Berliner Universitätsgesetzes (Stand: 19. 6. 67): – Dem Senat gehören als ständige Mitglieder an: – die Vorsitzenden der Studentenvertretung und des Studentenparlaments und je ein weiterer Vertreter, also insgesamt 4 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5). Von den 120 Mitgliedern des Konzils sind 18 Vertreter der Studentenschaft (§ 12 Abs. 1). Zu den Aufgaben des Konzils gehören dabei u. a. die Wahl des Rektors und die Verabschiedung der Satzung (§ 13 Abs. 1). – In den Fakultäts – und Abteilungsvertretungen muß die Studentenschaft angemessen vertreten sein (§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1). – Ein Ausschluß der Studentenschaftsvertreter bei bestimmten Tagesordnungspunkten ist nicht vorgesehen. So bestimmt § 10 Abs. 2 ausdrücklich, daß in der Senatskommission zur Überprüfung der Habilitations – und Promotionsverfahren eine angemessene Vertretung der Studentenschaft gewährleistet sein muß. – Die übrigen neueren Gesetze bzw. Gesetzentwürfe sehen durchgehend stimmberechtigte Mitwirkung der Studentenschaft in den akademischen Kollegialorganen vor, entweder nach dem Prinzip der sog. Negativ – oder der Positivklausel. – 2. Eine Negativklausen enthalten: – Hess. Hochschulgesetz vom 16. 5. 1966, § 35 – ‘Beteiligung an der akademischen Verwaltung’ – (1) Die Vertreter der Studentenschaft nehmen an den Sitzungen des Senats und der Senatsausschüsse, die Vertreter der Fachschaft an den Sitzungen der Fakultät und der Fakultätsausschüsse mit Stimmrecht teil. – (2) Über Berufungsvorschläge, Habilitationen, Promotionen, sonstige Prüfungen, akademische Ehrungen und persönliche Angelegenheiten der Angehörigen des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie über Stellenbesetzungen beraten und beschließen der Senat, die Fakultäten und die Senats – und Fakultätsausschüsse ohne die Vertreter der Studentenschaft. – Gleiche Regelung enthalten: – SPD – Entwurf eines Bad. – Württ. Hochschulgesetzes vom 27. 7. 65 – SPD – Entwurf eines Schlesw. – Holst. Hochschulgesetzes vom 26. 6. 67 – 3. Eine Positivklausel enthält: – Regierungsentwurf eines Bay. Hochschulgesetzes vom 29. 4. 1966, Art. 42, Abs. 3: – ‘Bei der Behandlung der studentischen Angelegenheiten in den Kollegialorganen der Hochschule ist die Studentenschaft der Hochschule durch Mitwirkung ihrer Vertreter angemessen zu beteiligen.’ – II. Hochschulverfassungen – 1. Eine Positivklausel enthalten – a) Entwurf der Verfassung der TU Hannover (Stand: 12. 7. 1967) – § 36 Abs. 6: – ‘Bei der Behandlung von Angelegenheiten der akademischen Gemeinschaft oder von Gegenständen, die für die Studenten als solche von Bedeutung sind, nehmen zwei Vertreter der Studentenschaft mit beschließender Stimme an den Senatssitzungen teil. Besteht zwischen dem Rektor und den studentischen Vertretern keine Einigkeit über die Teilnahme an einzelnen Tagesordnungspunkten, so entscheidet der Senat. – Eine entsprechende Regelung gilt für die Beteiligung an den engeren Fakultäten und engeren Abteilungen (§§ 45 Abs. 3 und 53 Abs. 2). Außerdem wirkt die Studentenschaft in den Kommissionen und Ausschüssen der Universität mit, die sich mit Angelegenheiten befassen, welche für die Studenten von Bedeutung sind (§ 58 Abs. 2, Nr. 2). – Ähnliche Regelung in Verfassung der Universität Saarbrücken vom 1. 10. 1958. Entsprechende Regelung in der Verfassung der Universität Bochum (nicht genehmigt); darüber hinaus gehören dem Konvent 5 Vertreter der Studentenschaft an (§ 77 Nr. 4), zu dessen Aufgaben u. a. gehören: Rektorwahl und Beschlußfassung über Änderungen der Universitätsverfassung (§ 78, Abs. 1). Nach der Satzung der Universität Erlangen vom 19. 9. 1958 ist die Studentenschaft mit 6 Vertretern zu den Sitzungen des Großen und mit 2 Vertretern zu denen des Kleinen Senats in Angelegenheiten, welche die Gestaltung des Studienbetriebs und die studentischen Angelegenheiten betreffen, mit beschließender Stimme hinzuziehen (Art. 7, Abs. c, Art. 10, Abs. 2), mit einem Fachschaftsvertreter zur weiteren Fakultät, ebenfalls mit beschließender Stimme, nicht aber in die engere Fakultät (Art. 15, Abs. 2). – b) Satzung der Universität München vom 1. 9. 1965 – An den Sitzungen des Senats in allen Angelegenheiten, die allgemeine Fragen des akademischen Unterrichts und studentischer Interessen betreffen, nehmen zwei Vertreter der Studentenschaft mit beschließender Stimme teil (§ 19, Nr. 3). Eine Teilnahme der Studentenschaft an den Sitzungen der Fakultät ist dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen. Vielmehr kann die Fakultät Studentenvertreter zu ihren Verhandlungen mit beratender Stimme zuziehen (§ 43). – 2. Eine Negativklausel enthält: – Verfassung der Universität Kiel vom 20. 7. 1967: – Die beiden ständigen Vertreter der Studentenschaft im Senat nehmen an den Beratungen und Beschlußfassungen in folgenden Angelegenheiten nicht teil: – persönliche Angelegenheiten von Mitgliedern des Lehrkörpers, – Berufungsangelegenheiten und Ehrungen (§ 53, Abs. 1 und 4). – In den Fakultäten sind die beiden Vertreter der Studentenschaft entsprechend bei folgenden Angelegenheiten ausgeschlossen: – in allen nichtstudentischen Angelegenheiten, hierzu gehören insbesondere persönliche Angelegenheiten von Mitgliedern des Lehrkörpers und wissenschaftlichen Mitarbeitern, Berufungen, Ehrungen, Habilitationen, Promotionen, sonstige Prüfungsangelegenheiten, Wahlen und Stellenbesetzungen (§ 80). – 3. Mitberatung ohne Stimmrecht sehen vor: – a) Verfassung der Universität Bonn vom 27. 6. 1960: – Bei Beratung studentischer Angelegenheiten sind die Vertreter der Studentenschaft zu den Sitzungen des Senats und der Fakultäten mit beratender Stimme hinzuzuziehen (§ 79, Abs. 4). – Entsprechende Regelung in Grundordnung der Universität Freiburg i. d. F. vom 10. 6. 1958 (§§ 28, Abs. 1, 24, Abs. 2). – b) Satzung der Universität Göttingen i. d. F. vom 19. 1. 1952: – Zu der Besprechung von Gegenständen, die für die Studentenschaft von Bedeutung sind, sollen Vertreter der Studentenschaft mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Senats hinzugezogen werden (§ 54, Abs. 3). Der Entwurf vom 10. 6. 1967 sieht vor: § 76, Abs. 3 und 4: – Abs. 3: In den Angelegenheiten, welche die Universität in ihrer Gesamtheit betreffen, wirkt die Studentenschaft durch ihre Vertreter mit, und zwar – a) im Senat bei der Erörterung von Gegenständen, die für die Studentenschaft von Bedeutung sind, – b) in den Kommissionen und Ausschüssen der Universität, die sich mit Angelegenheiten der Studentenschaft befassen, – c) an der Wahrung der akademischen Disziplin gemäß den dafür bestehenden besonderen Vorschriften, – d) an der wirtschaftlichen Förderung der Studenten. – Abs. 4: Über Studienfragen beraten die engeren Fakultäten und ihre Untergliederungen mit den Studenten und ihren gewählten Vertretern.“
    Material für Gespräch WRK und KMK am 28.3.1968; Archiv
    405) Bericht>29.03.1968>>Polizei: Keine Einsicht in Immatrikulationsunterlagen durch Polizei
    „Soweit es für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen notwendig war, wurde bei dem Sekretariat der Johann-Wolfgang- Goethe-Universität jeweils für den Einzelfall Auskunft eingeholt, ob die betreffende Person dort immatrikuliert ist. In keinem Falle wurde vom 18. Kommissariat Einsicht in Immatrikulationsunterlagen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität weder auf Verlangen des Landesamtes für Verfassungsschutz noch aus eigener Initiative genommen; sie wurde weder von hier verlangt noch freiwillig gewährt.“
    Polizeibericht 29.3.1968; Archiv
    406) Artikel>01.04.1968>>asta information: „Betriebsräte und Gewerkschaftsfunktionäre solidarisieren sich mit demokratischer Studenten- und Schülerbewegung“
    „Liebe Kommilitioninnen, liebe Kommilitonen! Die Hochschulen in unserem Land sind ein Feudalsystem Sie sind darauf eingestellt, die Herrschaft einer sozialen Schicht zu verewigen, die Bildung und Besitz für sich monopolisieren konnte. Der Staat will die Hochschulen reformieren, aber die angebliche ‘Reform’ zielt nur darauf ab, die Hochschulen als Instrument der Herrschaft noch leistungsfähiger zu machen. – Gegen diese Zustande tritt die demokratische Bewegung der Studenten auf. – Die Schulen in unserem Land sind autoritär organisiert. Sie sind fast überall darauf eingestellt, zum Gehorsam gegenüber dem Obrigkeitsstaat und gegenüber einer selbsternannten Herrschaftsschicht zu erziehen. – Gegen diese Zustände tritt die demokratische Bewegung unter den Schülern auf. – Die Wirtschaftspolitik der Regierung fördert die ‘Vermögensbildung in Unternehmerhand’ – auf Kosten der Majorität der Bevölkerung. Der Abbau sozialer Leitungen trifft auch die Schüler, Lehrlinge und die Jungarbeiter. – Gegen diese Politik, so etwa gegen die Heraufsetzung der öffentlichen Verkehrstarife, richtet sich der Protest junger Leute. – Diese demokratische Bewegung unter den Studenten und Schülern vertritt eine Sache, die auch unsere Sache ist. In den Betrieben, in Lohn- und Arbeitskämpfen stoßen wir als Arbeiter auf denselben Gegner, nämlich auf den Macht- und Profitanspruch einer kleinen Schicht und auf den Geltungsanspruch autoritärer Besitz- und Befehlsverhältnisse in der Wirtschaft. – Schärfer noch als die Studenten und Schüler haben wir uns mit dem Versuch auseinanderzusetzen, die sozialen Lasten einer falschen Politik auf die Schultern der Arbeitnehmer abzuwälzen. Unser Ziel ist die demokratische Kontrolle der Wirtschaft und der Wirtschaftspolitik. – Wir sind dafür, aus der Solidarität der Interessen eine Solidarität in der politischen und sozialen Bewegung von Studenten, Schülern und Arbeitern zu machen. Wir sagen ganz offen: Es wäre schlecht für unsere gemeinsame Sache, wenn der berechtigte Protest von Studenten und Schülern sich von der allgemeinen demokratischen Opposition isoliert hielte und in der Öffentlichkeit als bloße Generationsrevolte oder als jugendliche Lust an der Provokation mißverstanden würde. Gerade deshalb darf die politische Auseinandersetzung nicht bei der Kritik an Symptomen der gegenwärtigen Politik stehen bleiben. Es ist kein Zufall, daß die Verkehrstarife hochgeschraubt und daß zugleich die Preise, die Steuern für den Verbraucher, die Mieten usw. hochgetrieben und unsere Löhne gedrückt werden. Es ist kein Zufall, daß der Staat den Schulen und Hochschulen die notwendige Finanzausstattung verweigert und daß er zugleich die nötigen Mittel für wirtschaftliche Strukturverbesserungen, für Neuschaffung von Arbeitsplätzen. die Hebung der Kaufkraft usw. nicht aufbringt. – Wir sehen die Ursache für dieses Versagen in folgendem: – Eine Schicht, die unser Land schon zweimal in diesem Jahrhundert in den Bankrott geführt hat, gibt immer noch den politischen Ton an. Das Macht- und Profitinteresse dieser Schicht realisiert sich in erster Linie in der Rüstungs- und Notstandspolitik. Weitere Aufrüstung, Notstandsmanipulierung der Bevölkerung und die Demonstration militärischer Macht sollen dann unter günstigen internationalen Umständen dazu dienen, die Ergebnisse des 2. Weltkrieges zu revidieren – zugunsten der westdeutschen Konzerne. – Deshalb die ständige Steigerung des Rüstungsetats. Deshalb das Beharren auf atomaren Trägerwaffen und der Drang nach weiterer Beteiligung an atomaren Waffensystemen. Und deshalb der Versuch, durch Notstandsgesetze den Widerstand der demokratischen Gegenkräfte zu lähmen. – Wir müssen jede aktuelle Äußerung dieser Politik bekämpfen. Aber wir sollten dabei immer den politischen Kern der Sache offenlegen. Und wir wollen und können die Majorität unserer Mitbürger, vor allem die Arbeiterschaft, für den Kampf gegen die Rüstungs- und Notstandspolitik und ihre Urheber gewinnen. – Wir sehen in den kommenden Monaten zwei Möglichkeiten, um die Träger der vielfältigen oppositionellen Aktionen als gemeinsame Kraft sichtbar zu machen und dabei auch die zahlenmäßige Stärke der demokratischen Opposition zu demonstrieren. – beim Ostermarsch ‘68 – beim Sternmarsch auf Bonn, sofern sich der Bundestag entgegen allen Protesten doch zur zweiten Lesung der verfassungswidrigen Notstandsgesetze entschließen sollte. – Beim Ostermarsch und dem später folgenden Sternmarsch auf Bonn, die jetzt durch Aktionen vorbereitet werden müssen, werden wir – für sozialen Fortschritt – gegen den Rüstungsstaat – für Demokratie – gegen die Notstandsgesetze – demonstrieren. – Der Ostermarsch wird zugleich gegen den Krieg der USA in Vietnam auftreten. Hier wird der gesamte Zusammenhang jener Politik kenntlich gemacht, die wir angreifen. – Lassen Sie uns diese Aktionen gemeinsam mittragen – Studenten, Schüler und Arbeiter. – Dortmund, den 9. Februar 1968.“
    asta information April 1968, „Betriebsräte und Gewerkschaftsfunktionäre solidarisieren sich mit der demokratischen Studenten- und Schülerbewegung; Archiv
    407) Artikel>01.04.1968>>asta information: „dpa-Falschmeldung“
    „Die Nachrichtenagentur dpa verbreitete am 15. April folgende Meldung: – ‘dpa 179/160 id – aktion sechs – zwtl: frankfurt: demonstrant mit maschinenpistole – nach angaben eines frankfurter polizei-oberrats ist bei der demonstration ein junger mann beobachtet worden, der mit einer maschinenpistole auf eine gruppe von polizisten schiessen wollte. beobachter sahen, wie der junge mann abdrückte, die waffe versagte nach angaben des polizeioberrats jedoch und die kugel blieb im lauf stecken – folgt aktion sieben – dpa 179/160 he/kh 15. apr. 68 2027 – Diese Meldung ist in allen Einzelheiten unwahr. Die Frankfurter Polizei und die Pressestelle der Schutzpolizei bestätigten dem Pressereferenten des Allgemeinen Studentenausschusses, daß kein Polizeioffizier eine solche Erklärung abgegeben habe. Der Polizei ist von dem Vorgang nichts bekannt. Die Nachrichtenagentur weigerte sich, obwohl sie mehrfach dazu aufgefordert wurde, eine Berichtigung zu bringen. Bei dem Polizeioberrat handelt es sich nach unseren Ermittlungen und denen der Pressestelle der Polizei um Polizeioberrat Miehm, dem von Demonstranten erklärt worden war, in der Hellerhofstraße befinde sich ein Mann mit einer Pistole, von einer Maschinenpistole war nie die Rede, diese Mitteilung gab der Polizeioffizier an Journalisten weiter. Er erklärt, niemals gegenüber der Nachrichtenagentur dpa eine Information gegeben zu haben, die diese Meldung rechtfertigen könne. Er habe nur von der Information aus der Menge gesprochen. Die Meldung der Nachrichtenagentur dpa, ein Demonstrant habe mit einer Maschinenpistole versucht, auf die Polizei zu schießen, der Schuß sei jedoch im Lauf stecken geblieben, wird von der Polizei dementiert. Dort ist ebenso wie bei den Demonstranten ein solcher Vorgang unbekannt. – Die Nachrichtenagentur dpa wurde vom Allgemeinen Studentenausschuß der Universität Frankfurt mehrfach aufgefordert, ihre Falschmeldung zurückzunehmen. dpa lehnte dieses Ansinnen ab und gab vor, sie könne ihren Informanten nicht preisgeben. In Frankfurt gibt es drei Polizeioberräte, daher kann die Hartnäckigkeit der Nachrichtenagentur, ihren Informanten nicht zu benennen, nur als Schutzhauptung zurückgewiesen werden. – Der AStA der Universität Frankfurt verurteilt auf das schärfste die Falschmeldung von dpa, sowie ihre Weigerung, eine Richtigstellung zu bringen. Wir fordern die Chefredaktion der Nachrichtenagentur und den deutschen Presserat auf, die für die Falschmeldung Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. – AStA Frankfurt.“
    asta information, „dpa-Falschmeldung“ April 1968; Archiv
    408) Artikel>01.04.1968>>asta information: „Kritik der Presseberichterstattung“
    „Drei der vier in Frankfurt erscheinenden Tageszeitungen – die FAZ, die Frankfurter Neue Presse und die Abendpost/Nachtausgabe – werden in derselben Societäts-Druckerei hergestellt, die auch eine Teilauflage von ‘Bild’ in Lohndruck übernommen hat. – Nach dem brutalen Einsatz der Frankfurter Polizei am Ostermontagabend gegen Demonstranten, die versuchten die Auslieferung der Bildzeitung aus der Societäts-Druckerei zu verhindern, konnte man gespannt sein, wie die Nicht-Springer-Presse am folgenden Tag berichten würde. – Über den Einsatz der Polizei berichtete die ‘Abendpost/Nachtausgabe’ unter dem Titel ‘Frankfurt – Zentrum des Terrors’. – ‘Gegen 19 Uhr kam es dann zu den bisher schwersten Auseinandersetzungen. An der Galluswarte gingen die Polizisten, zu Pferde oder zu Fuß mit Gummiknüppeln gegen die Demonstranten vor, die versucht hatten, die ersten Zeitungswagen zu stoppen und dabei Zeitungsfahrer tätlich bedrohten. Die Menge warf mit Steinen gegen den Wagen. Mehreren leer zurückkommenden Fahrzeugen wurde die Luft aus den Reifen gelassen. Von einem Bahndamm warfen die Demonstranten mit Farbbeuteln und Ätzkalkflaschen nach den Polizisten. Auch Tränengas wurde von der Menge geworfen.’ – Ähnlich reagierte die ‘Frankfurter Neue Presse’: – ‘Gegen 19.30 Uhr kam es in der Günderrodestraße zu blutigen Auseinandersetzungen. Demonstranten bewarfen die Polizei mit Tränengaspatronen sowie Flaschen, die mit Farbe und Kalk gefüllt waren. Auf die berittenen Polizisten schleuderten sie große Gesteinsbrocken. Dabei wurden insgesamt 25 Menschen verletzt, darunter zwei Feuerwehrleute.’ – und die FAZ schrieb, der Wahrheit etwas näher: – ‘Alle Aufforderungen der Polizei, die Straßen zu räumen, wurden mißachtet, so daß ein Wasserwerfer eingesetzt wurde. Als das nichts nützte, stürmte ein Zug junger Beamter mit Schlagstöcken in der Hand vor. Schnell waren die meisten Demonstranten aufgescheucht. Andere blieben sitzen. Einer trat nach einem Polizisten, ein anderer klammerte sich um das Bein eines Beamten. – Die Polizei ging hart mit den Schlagstöcken vor, wie sie es zuvor angekündigt hatte.’ – Wie es in Wirklichkeit aussah läßt sich aus Berichten der Nachrichtenagentur ‘upi’ rekonstruieren, die freilich von keiner Frankfurter Zeitung zur Kenntnis genommen wurden. – ‘Frankfurt – gegen 19.00 Uhr sprengte berittene Polizei den Ring der Demonstranten einer Zufahrtsstraße (Galluswarte). Die ersten Zeitungsfahrzeuge verließen das abgesperrte Gelände. Zunächst war nicht zu erfahren, ob mit den Autos Springer-Zeitungen ausgeliefert wurden. – Augenzeugen zufolge kam es dabei zu unvorstellbaren Prügel-Szenen. Kameraleute filmten etwa, wie mehrere Polizeibeamte minutenlang auf einen Demonstranten mit Gummiknüppeln einhieben, der den Anschluß an die Zurückweichenden verloren hatte. Mit Pferden und Gummiknüppeln gingen die Polizisten immer wieder gegen Demonstranten vor, als längst der Weg für die Fahrzeuge frei war. Teile der Polizei waren mit Gasmasken ausgerüstet. Im Hintergrund standen Beamte mit Hunden bereit. Von einzelnen Polizisten wurde das Vorgehen verschiedener Kollegen selbst als sinnlos scharf verurteilt. Verletzte, die durch die Polizeiabsperrung zu den Sanitätswagen gebracht werden sollten, wurden von der Polizei als ‘Schau’ bezeichnet. Zuschauer, die teilweise zugunsten der Demonstranten eingreifen wollten, wurden mit dem Hinweis zurückgewiesen, sie sollten wegsehen.’ (upi 128 her hr 1947 15.4.68). – Die Legende von dem Jungen mit der Maschinenpistole brachten die Zeitungen prompt: FNP: ‘Ein Demonstrant griff zur Pistole. Die Waffe versagte jedoch. Der unermüdliche Einsatz der Polizei verhinderte eine Ausdehnung der Zwischenfälle.’ – Ähnlich die FAZ. – FAZ: Nach unbestätigten Berichten soll ein mit einer Maschinenpistole bewaffneter jungendlicher Demonstrant sogar versucht haben, auf ein Gruppe von Polizisten zu schießen. Die Waffe soll jedoch versagt haben, die Kugel im Lauf steckengeblieben sein.’ – Dies, obwohl bei Redaktionsschluß die upi-Meldung 37/47 vorliegen mußte: – ‘Frankfurt – beträchtliche Aufregung verursachte am Abend in Frankfurt ein Gerücht, Demonstranten seien mit Schußwaffen, darunter auch mit einer Maschinenpistole ausgerüstet. Ein Polizeisprecher teilte mit, ein anonymer Anrufer habe dies gegenüber der Polizei erklärt, das Gerücht habe sich jedoch nicht bestätigt. Trotzdem habe das Präsidium die Beamten über Sprechfunk auf den Anruf aufmerksam gemacht und aufgefordert, wachsam zu sein.’ – (upi mes II 2132 15.4.68) – Offenbar sollte die Verbreitung dieser Meldung über Sprechfunk auch dazu beitragen, die Polizisten in die entsprechende Stimmung zu versetzen. Ebenso scheuten sich die Zeitungen nicht, an bevorzugter Stelle die Version von Oberbürgermeister Brundert und Polizeipräsident Littmann zu bringen, nach der: – (FNP) ‘die Polizei sich am Ostermontagabend korrekt verhielt und erst zu Gegenmaßnahmen griff, als die Demonstranten den Bahndamm an der Camberger Brücke besetzten, riesige Steine auf die Schienen wälzten und damit durch Transportgefährdung Menschenleben in Gefahr brachten. – Man könne es der Polizei auch nicht verdenken, wenn sie gegen die mit Steinen, Latten, Plastikbehältern und Brettern vorgehenden Demonstranten auf Grund Ihrer Verantwortung handelte.’ – Dem widersprechen alle bekannt gewordenen Augenzeugenberichte, nach denen die ersten Steine erst flogen, als die Demonstranten auf der Flucht von knüppelnden Polizisten auf den Bahndamm gedrängt worden waren. Daß die Polizei sich nicht scheute, die Presseberichterstattung zu manipulieren, geht auch aus den folgenden beiden upi Meldungen hervor. ‘frankfurt – bei ihren Aktionen drängte die Polizei die Demonstranten mit Wasserwerfern und Schlagstöcken in Richtung Westen (400 Meter über die Galluswarte hinaus, in sämtliche Nebenstraßen). Dabei wurden Journalisten, die hinter den Polizeiketten hergingen, von Polizisten unter die Demonstranten gestoßen, obwohl sie ihre Presseausweise mehrmals vorzeigten. aktiv beteiligte sich dabei Polizeikommissar Noll. Beamte einer Polizeigruppe unter Leitung von Oberkommissar Marquardt verhinderten das Durchkommen von Rotkreuzhelfern. Sie waren nicht bereit, ihren Namen zu sagen, obwohl sie von ihrem Chef dazu aufgefordert worden waren. Oberkommissar Marquardt bemerkte dazu lediglich, es genüge, wenn er die Namen kenne.’ – (upi 145 mes II 2103 15.4.68). – Insgesamt läßt sich sagen, daß der größte Teil der Beamten über den Polizeieinsatz gegen die Demonstranten, eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht darstellt. Eine unkritische Übernahme der Polizeiberichte und die Rücksicht auf die Geschäftsinteressen des betroffenen Verlegers, haben eine korrekte Berichterstattung verhindert.“
    asta information, „Kritik der Presseberichterstattung“ April 1968; Archiv
    409) Artikel>01.04.1968>>asta information: „Selbstzensur“
    „Wie objektive Berichte über die Brutalität der Polizei am Ostermontag von den lokalen Zeitungen in Frankfurt zurückgehalten werden, zeigte die Frankfurter Neue Presse. Nachdem schon 100 Exemplare der Dienstagsausgabe vom 16.4. angedruckt waren, ließ der Chef vom Dienst die einzige Passage der ersten Seite aus dem Satz nehmen, die nicht von der Polizeithese der Gewalttätigkeit der Demonstranten ausging. Zuerst hieß es: – Gestrichen – ‘Polizei greift hart durch – Gegen 20 Uhr sprengte berittene Polizei den Ring der Demonstranten einer Zufahrtsstraße (Galluswarte). Die ersten Zeitungsfahrzeuge verließen das abgesperrte Gelände. Augenzeugen zufolge kam es dabei zu unvorstellbaren Prügelszenen. Kameraleute filmten etwa, wie mehrere Polizeibeamte minutenlang auf einen Demonstranten mit Gummiknüppeln einhieben, der den Anschluß an die Zurückweichenden verloren hatte. Mit Pferden und Gummiknüppeln gingen die Polizisten immer wieder gegen Demonstranten vor, als längst der Weg für die Fahrzeuge frei war. Teile der Polizei waren mit Gasmasken ausgerüstet. Im Hintergrund standen Beamte mit Hunden bereit. Von einzelnen Polizeibeamten wurde das Vorgehen verschiedener Kollegen als sinnlos scharf verurteilt.’ – Diese Passage wurde ersetzt durch folgende: – ‘An einer Straßenkreuzung, etwa 200 Meter von dem Verlagsgebäude entfernt, brachte eine Gruppe von Demonstranten leere Lieferwagen der ‘Abendpost-Nachtausgabe’ und Frankfurter Neuen Presse zum Stehen und ließen die Luft aus den Reifen. Schließlich blockierten sie die Autos mit Brettern. Ein weiterer Zwischenfall ereignete sich, als einige Demonstranten einen berittenen Polizisten entführen wollten. – Gegen 20 Uhr sprengten berittene Polizei den Ring der Demonstranten einer Zufahrtsstraße (Galluswarte). Die ersten Fahrzeuge verließen das abgesperrte Gelände. – Eine Gruppe von etwa einhundert SDS-Demonstranten belagerte sitzend die Durchfahrt an der Nordseite des Hauptbahnhofes, die die Gepäckwagen mit den Zeitungssendungen passieren müssen.’ – Die Einheitlichkeit der Hetze war hergestellt, Objektivität ist bei einer Zeitung wie der Neuen Presse so etwas wie ein Betriebsunfall. – Auf einem Flugblatt, unterzeichnet ‘Die Studenten von Frankfurt’, das von der Societätsdruckerei verteilt worden ist, war irrtümlich von der Nachtausgabe statt der Frankfurter Neuen Presse die Rede. Vertreter des Aktionskomitees haben sich für diesen Irrtum schon entschuldigt. Wir wären allerdings froh, wenn der Irrtum auch auf Wahrheit beruht hätte; daß nämlich die ‘Nachtausgabe’ wenigstens eine objektive Passage auch nur in Vorbereitung gehabt hätte.“
    asta information, „Selbstzensur“ April 1968; Archiv
    410) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: „Bild schießt scharf!“
    „Auf den ersten Blick erscheint es unverständlich: was hat der Attentäter Bachmann mit dem Springerkonzern zu tun? Warum geht die politische Reaktion der linken Studenten, Schüler und jungen Arbeiter gegen Springer? – Wenn es in den letzten Tagen hieß: Springer-Mörder oder: Bild schießt scharf, dann ist das natürlich eine agitatorische Verkürzung. Ebenso wie der Ruf: Johnson-Mörder als Protest gegen den amerikanischen Imperialismus in Vietnam. – Nicht Springer selbst hat den Mordanschlag ausgeführt. Aber der Springerkonzern und die politische Führung in Berlin und in der Bundesrepublik haben den Mordanschlag möglich gemacht, in dem ein Mordanschlag auf Rudi Dutschke nur als eine ehrenwerte Beseitigung eines kriminellen Terroristenführers gelten kann. Ein Klima, in dem jede Gewalttat gegen linke Opposition auf Verständnis stößt. Springer hat das Bild des Untermenschen geschaffen, des bärtigen, keulenbewaffneten Oppositionellen, der nur auf Gewalt und Terror gegen die friedliche Bevölkerung aus ist. – Gestützt auf seine wirtschaftliche Macht hat er eine Hetze angeführt, deren Erfolg in Berlin ständige Bedrohung all derer ist, deren man laut Schütz nur ins Gesicht zu sehen braucht, um zu wissen, wer sie sind. Dutzende von Körperverletzungen kommen in Berlin auf das Konto systematisch aufgehetzter und auf Gewalt gedrillter Springerleser. – Bachmann hat nichts weiter getan, als das Urteil der Springerpresse an Dutschke auszuführen: ‘Störenfriede ausmerzen!’ – Die Aktionen gegen die Springerdruckereien sollten nur eines der Zentren der Gewalttätigkeit treffen, die Umschlagstelle, auf der Unzufriedenheit mit dieser Gesellschaft in Aggressivität gegen Minderheiten umgesetzt wird. Bachmann hat auch die Springerpresse objektiv von Dutschke und den ‘Kommunisten’ ‘schützen’ wollen. In den Großeinsätzen der Polizei wurde deutlich, wo die wahren Bachmänner sitzen, und wen sie schützen: Springers Gewalthetze.“
    Diskus:extra, „Bild schießt scharf!“ April 1968; Archiv
    411) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: „Die Herrschenden riefen zur Gewalt auf – Bachmann schoß!“
    „Die Beseitigung Dutschkes wurde seit langem von Politikern und Springer-Presse provoziert. – Selbst wenn Bachmann ein rechtsradikaler Einzelgänger ist, der keiner Partei oder anderen politischen Organisationen angehört, so ist seine Tat doch nicht die eines Einzelnen. Wenn Bachmann zur Kenntnis nahm, wie führende Politiker und Zeitungen über die Studenten und insbesondere über Dutschke urteilten, dann mußte er sich in seinem Mordplan nur bestätigt sehen. Diese Beurteilungen zeigen gerade, daß sich Springer-Presse und Berliner Senat auf der einen Seite von der NPD und der Nationalzeitung auf der anderen Seite nicht mehr wesentlich unterscheiden. – Die Hetze gegen den SDS, die Studenten und die außerparlamentarische Opposition insgesamt ist der Hetze der Nazis gegen die Juden zum Teil bis in die Formulierungen hinein gleich. ‘Verlaust’, ‘verdreckt’, das waren auch die Juden. Wir wissen, daß bei einem Vergleich der Studenten mit den Juden Zurückhaltung und scharfe Überlegung geboten sind. In diesem Punkt trifft er aber genau zu, in der Methode nämlich, unter Benutzung der Vorurteile breiter Massen systematisch gegen eine Minderheit zu hetzen, die Minderheit von der ‘(Volks-)Gemeinschaft’ abzusondern und zur Vernichtung bereitzustellen. – Wenn Dutschke eine ‘ungewaschene und verlauste und verdreckte Kreatur’ (der CSU-Bundestagsabgeordnete Unert) ist, dann ist der Mordanschlag gegen ihn nur eine hygienische Aktion und nicht ohne Berechtigung. – Gleichermaßen sprach der Minister Strauß von ‘Ungewaschenen und Verdreckten’. – Wenn die oppositionellen Studenten ‘Banditen’ (so in der NPD-Nationalzeitung) sind, dann ist der Mordanschlag auf Dutschke ein Notwehrakt gegen einen ‘Banditenführer’. – Wenn Springer-Zeitungen die Studenten nicht nur als Randalierer und Krawallmacher, sondern auch noch direkt als ‘Kriminelle’ bezeichnen, wie das dauernd geschieht, dann muß jeder selbst gegen diese Kriminellen vorgehen, wenn die Staatsmacht sie nicht alle (ins KZ) einsperrt. Der Mordanschlag ist also nur die verständliche Beseitigung eines Kriminellen. – Wenn Springer-Zeitungen schreiben, man müsse ‘Störenfriede ausmerzen’, so bleibt nur festzustellen, daß Bachmann nicht mehr getan hat, als dieser Aufforderung konsequent zu folgen. – ‘Der Arbeitgeber’ (Zeitschrift der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) verstümmelte Rudi Dutschke schon vor dem Mordanschlag durch eine Fotomontage auf der Titelseite (Nr. 5, 1968) – Der Berliner CDU-Abgeordnete Wohlrabe kommandiert seit Jahren rechtsradikale Schlägerkommandos. Selbstverständlich hält er sich dabei immer etwas im Hintergrund, der Herr Abgeordnete schlägt nicht selbst. Wie zufällig – so sollte es wohl scheinen – war er auch in der Nähe der Schlägertruppe, die am 18. Februar in Berlin Teilnehmer der Vietnam-Demonstration verprügelte. – Vor derselben Demonstration hat der Berliner Innensenator Neubauer (SPD), wie aus zuverlässiger Quelle berichtet wird, gesagt, es käme beim Polizeieinsatz gegen die Demonstranten auf ein paar Tote nicht an. – Dann kommt es auf einen toten Dutschke erst recht nicht an. – Zur Vorbereitung der Polizeiaktion gegen die Vietnamdemonstration sagte der ehemalige Regierende Bürgermeister Albertz: ‘Ich bin in den 2. Juni hineingerutscht. Aber Neubauer (Berliner Innen- und Polizeisenator) ist so verrückt, daß er eine Reproduktion des 2. Juni anstrebt.’ – Die ohne jede Gewaltanwendung sehr diszipliniert verlaufende Demonstration am 18. Februar in Berlin wurde gestört und provoziert von ungefähr 300 Gegendemonstranten, die nach Meldung des Berliner Polizeifunks mit Schlagstöcken bewaffnet waren. Diese Schlägertruppe (von der Springer-Presse als friedliche Gegendemonstranten gefeiert und auf 1000 hochgejubelt) zog abends vor das Schöneberger Rathaus, wo der Innensenator sie aufforderte, an der Gegendemonstration des Senats teilzunehmen: ‘Ich hoffe, ich finde Sie alle dann in den ersten Reihen.’ Der Senator rechtfertigte also ausdrücklich die Schläger und Provokateure und forderte sie auf, doch ja das nächste Mal wieder dabeizusein. – Ein Plakat auf der Gegendemonstration des Senats lautete: ‘Dutschke – Volksfeind Nr. 1’. Wenn Dutschke Volksfeind Nr. 1 ist, von dem alles Übel in dieser Gesellschaft kommt, dann ist seine Beseitigung ein berechtigter Akt des Widerstands, ähnlich dem Anschlag auf Hitler. Hinter dem Plakat marschierten Berliner Senatoren, Abgeordnete, Gewerkschaftler, Beamte. Sie hatten nichts dagegen. – Der Berliner Regierende Bürgermeister Schütz (SPD) hetzte wie die Nazis. Er möchte eine andere Rasse aus den Oppositionellen machen, die man schon am Gesicht erkennt und mobilisiert dann die Rassenvorurteile: ‘Ihr müßt diese Typen sehen! Ihr müßt ihnen genau ins Gesicht sehen! Dann wißt Ihr …’. In einer Rede an die Berliner Bevölkerung mobilisiert er die Angst vor der ‘gelben Gefahr’, den Chinesen, gegen die Oppositionellen: Er nennt sie ‘Halbchinesen’. – Auf der Gegendemonstration des Berliner Senats, der Parteien (außer der FDP), der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften erreichte die Hetze einen Höhepunkt und schlug in Aktion um. Viele der Demonstranten ‘für Frieden und Freiheit’ (so lautete das Motto) taten, wozu sie lange genug mehr oder weniger direkt aufgefordert worden waren, sie schlugen zu, sie veranstalteten Menschenjagden. – Der CDU-Chef Amrehn rief der Masse viermal zu: ‘Wir haben es satt’ und dann noch, wir müssen ‘uns zur Wehr setzen!’ Die Kundgebungsteilnehmer hatten es dann auch satt, und sie setzten sich zur Wehr – gegen Wehrlose, die nichts taten. Sie schlugen Mädchen zusammen, weil sie lange Haare hatten; sie schlugen junge Männer zusammen, die keinen Einheitshaarschnitt hatten; sie schlugen Brillenträger zusammen und junge Männer mit Cordhosen. Sie schlugen einen Pfarrer und einen Journalisten zusammen, die beide nur den Streit schlichten wollten. Die hetzten Einzelne als Freiwild durch ganze Straßenzüge. Sie verprügelten auch den rechtsstehenden Anwalt Prelinger (CDU), den sie für den Anwalt der außerparlamentarischen Opposition, Mahler, hielten: ‘Das ist der Mahler, schlagt ihn tot!’ Eine Meute von ungefähr 1000 Demonstranten jagte mit fortwährenden Schlagt-ihn-tot Rufen einen Mann, den sie für Rudi Dutschke hielten, er wurde krankenhausreif geschlagen und konnte nur mit knapper Not von der Polizei gerettet werden. Erst als sie die Verwechslung bemerkten, ließen sie entgültig von der Verfolgung ab, nachdem sie ihn zuvor noch aus dem Polizeiwagen holen wollten. – Wäre Dutschke wirklich auf er Demonstration gewesen – die Kundgebungsteilnehmer (‘für Frieden und Freiheit’), gerufen von den Herrschenden West-Berlins, hätten das Geschäft Bachmanns besorgt; Bachmann wäre zu spät gekommen. – Jetzt aber distanzieren sie sich, sie haben nichts damit zu tun, sie haben nicht gehetzt, sie sind unbeteiligt, sie haben reine Hände.’
    Diskus Extra , „Die Herrschenden riefen zur Gewalt auf – Bachmann schoß!“ April 1968,; Archiv
    412) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: „Politik und Gewalt!“
    „Heuchlerisch jede Anwendung von Gewalt zu verurteilen, sollte man jenen überlassen, die einem Rüstungshaushalt von 18 Milliarden zustimmen, atomare Trägerwaffen fordern und Aufruhr schreien, wenn in einem Zeitungskonzern, der das Wort als Terrorwaffe benutzt, ein paar Scheiben zertrümmert werden. – Als Gewerkschafter kann ich die Gewalt von Streikenden nicht mit der Gewaltanwendung von Steikbrechern gleichsetzen. Während erstere in der Geschichte dem Fortschritt der Freiheit und der Demokratie eine Gasse gebahnt haben – man denke nur an die Massenstreiks zur Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts – haben letztere, die Streikbrecher, als die bissigen Wachhunde von Besitz und Privilegien der Herrschenden fungiert, von denen sie ‘Arbeitswillige’ genannt werden. – Bei Streikbewegungen fordern die Unternehmer sofort den ‘Schutz’ des Staates für arbeitswillige Streikbrecher. – Nur wenn es gelingt, die Massen in Bewegung zu setzen, kann man in der Geschichte die notwendigen gesellschaftlichen Transformationen mit einem Minimum an Gewalt durchführen. – Jakob Moneta, IG-Metall.“
    Diskus Extra, „Politik und Gewalt!“ April 1968; Archiv
    413) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: „Springer manipuliert – enteignet Springer“
    „Jahrelang haben Springerorgane friedliche Demonstranten als lächerliche Phantasten verketzert. So erging es der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung ebenso wie den Ostermarschierern. So erging es jeder fortschrittlichen politischen Gruppe, die in den vergangen Jahren öffentlich ihre politischen Ziele proklamierte. Axel Cäsar Springer freilich ist kein Weltverbesserer. Er will die Welt, so wie sie ist. Denn nur so kann er an ihr verdienen, nur so kann er seinen Meinungsterror ausüben. – Deshalb genügte es ihm bald nicht mehr, seine politischen Gegner als lächerliche Minderheiten darzustellen. Als die liberale und demokratische Öffentlichkeit begann, sich mit den Argumenten der Bürgerrechtsbewegung, der Ostermaschierer, der Vietnamkriegsgegner auseinanderzusetzen, als schließlich die Studenten und dann die Schüler politisch aktiv wurden, genügte das nicht mehr. Jetzt deklarierte er sie zu verbrecherischen Minderheiten. Er lieferte sie er Lynchjustiz verhetzter Bevölkerungsteile und den Repressalien der staatlichen Gewalt aus, die noch stets gekuscht hat, wenn die BILD-Zeitung in angemaßter Vertreterbefugnis für das ganze Volk ihre Forderungen stellte. Zunächst wagte er noch nicht, die Minderheiten beim Namen zu nennen. In einer konzentrierten Aktion, die durch alle Springer-Zeitungen und Springer-Illustrierten ging, stellte er die amerikanischen Neger, die um ihr Recht kämpften, als kriminelle Meute hin, als rassisch minderwertige Subjekte, die brennen und morden, plündern und vergewaltigen. Dann zog er die Parallelen. Er erfand die Mär von den halbkriminellen Studenten und ihrem Terror und erzwang so die Knüppel der Berliner Polizei. Sein erstes Todesopfer war Benno Ohnesorg. Springer Kommentar: Wo gehobelt wird, fliegen Späne. Dann hobelte er weiter. Und als schließlich die Studenten zum Freiwild wurden, und jeder Depp sich für einen Messias halten durfte, wenn er auf Dutschke schoß, versprach BILD am SONNTAG: ‘Kein Terror wird uns beugen!’ (Ausgabe vom 14./15. April 68). Freilich nicht, denn BILD selbst ist es, die ein ganzes Volk unter Springers Terror beugen will. – ‘Sturm auf Pressefreiheit‘ geiferte das gleiche Blatt am gleichen Tag, das Hausorgan eines Mannes, dessen Konzernstrategen seit Jahren generalstabsmäßig das Ende der Presse- und Meinungsfreiheit vorbereiten und inszenieren. ‘Anschlag auf die Pressefreiheit’ nannten sie den ohnmächtigen Versuch, die Auslieferung seiner Presseorgane, dieser Sargnägel der Freiheit, um ein paar Stunden zu verzögern, um so der Bevölkerung klar zu machen, woher die Gefahr für die Pressefreiheit wirklich kommt. Wo verzweifelte Demonstranten zum Schutz ihres eigenen Lebens sich gegen Polizeischläger und private Schlägerkolonnen zur Wehr setzen mußten, sieht Springer ‘Brandstiftung, Steinwürfe und blutige Gewalt’ (BILD am SONNTAG). ‘Schlagringe, Messer und Totschläger’ (Berliner Morgenpost, 14.April 68). Wo hunderte von Studenten systematisch zusammengeschlagen wurden, sieht die ‘Berliner Morgenpost’ als ‘erschreckende Bilanz der Straßenunruhen’ 57 verletzte Polizisten (der Rundfunk wußte später nur noch von 6 verletzten Polizisten). Die Zahl der verletzten Demonstranten wird bewußt verschwiegen. In allen Artikeln der gleichen Zeitung ist stets nur von ‘verletzten Polizisten und Demonstranten’ die Rede. Springer weiß, warum er solche Mätzchen benutzt, um die Tatsache zu verschleiern: nur der erste Teil ‘bleibt hängen’ bei seinen Lesern. Dazu weiß er zu berichten, daß die meisten Verletzungen von Steinwürfen herrühren. Ganz abgesehen davon, daß diese Behauptung nicht stimmt, läßt er damit gleichzeitig durchblicken, daß auch die Verletzungen der Demonstranten von diesen selbst herrühren: Offenbar bewarfen sich diese Amokläufer gegenseitig mit Steinen. ‘Zum Gespräch bereit’ heißt die Überschrift einer Meldung, in der dann berichtet wird, daß der Regierende Bürgermeister, Schütz, nicht zu einem Gespräch bereit war. – Und wie um Springer zum Lügner zu stempeln, der stets bestritten hat, daß seine Redaktionen gleichgeschaltet sind, findet sich die gleiche Argumentation fast wörtlich auch in anderen Springer-Organen, so in ‘BILD’ und dem ‘Hamburger Abendblatt’. Dafür gibt es wieder einmal Anhaltspunkte für eine Konzernanweisung, daß die Berliner Springer-Zeitungen stets um ein paar Grade ‘härter’ sind als die westdeutschen Springerzeitungen. Für die Berliner waren es 57 verletzte Polizeibeamte, für die Westdeutschen nur 30. In allen Springer-Zeitungen liest man, daß es die Schüler und Studenten waren, die angriffen. Nirgendwo ist korrekt dargestellt, daß sich die Aktionen darauf beschränkten, die Auslieferung der Springer-Zeitschriften zu blockieren, und daß es zu Gewalttätigkeiten, vor allem gegen Personen, stets nur in der Defensive gegen brutale Polizeieinsätze und gegen Aktionen von organisierten Schutzstaffeln Springers gekommen ist. – Dafür reitet Springer auf der Furcht des deutschen Volkes herum, es könne im Ausland mißverstanden werden. Die Presseausschnitte, die Springers Zeitungen bieten, sind ein Musterbeispiel raffinierter Montage von Zitatbruchstücken. Daß sich in der Auslandspresse ein wachsender Unmut gegen die Pressemacht Springers erhebt, der als zumindest mitschuldig an diesem blutigen Wochenende gesehen wird, und daß man dort der Argumentation der außerparlamentarischen Opposition einen breiten Raum gibt, verschweigen die Blätter. Dafür gibt er auf Schritt und Tritt Beweise dafür, in welchem Maße unsere Demokratie zur BILD-Demokratie entartet ist: Standhafte Polizeitruppen und ihre Führer werden für den ‘Einsatz’ belobigt, ihre politische Führung für den Entschluß gefeiert, hart durchzugreifen. So lügt Springer. Keine Gegen-Zeitung hätte Platz, um die Lügen dieses Wochenendes auch nur aufzuzählen. So manipuliert, so regiert Springer. Selbst das Fernsehen, auf dessen Meinungsfreiheit er so manchen Anschlag verübt hat, übernimmt seine Sprachregelung. Es nennt Attentäter und Opfer stets in einem Atem. Und die FAZ feiert die schwieligen Arbeiterfäuste, die bereit waren, mit der Polizei zusammen drauf zu schlagen.“
    Diskus Extra, „Springer manipuliert-enteignet Springer“ April 1968; Archiv
    414) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: „Springer-Konzern!“
    „Es geht ausschließlich nicht um die politische Meinung einiger Studenten. Vielmehr haben wir es hier mit Radikalinskis zu tun, die sich zur Aufgabe gesetzt haben, einen studentischen Mob zu organisieren. Ihre Methode heißt Terror, und ihr Ziel ist – so lächerlich das auch klingt – Umsturz der besehenden Verhältnisse. – BZ, 9.1.68 – Sturm auf Pressefreiheit! – Bild am Sonntag, 14.4.68 – Dutschkes Anhänger jedoch rufen auch jetzt, da er das Opfer des von ihm gepredigten Hasses wurde, nach Gewalt. – Bild, 13.4.68 – Seinen Freunden aber scheinen die drei Kugeln, die ihn trafen, nur willkommener Anlaß für neue Haß- und Gewaltakte zu sein. – Bild, 13.4.68 – Bild besuchte Josef Bachmanns Mutter in Peine. Bild sah sich im Zimmer des Attentäters um… – Bild, 12.4.68 – Wir verlangen nur unseren Anteil an den Maschinen. – Axel C. Springer – Durchnäßt von Wasserwerfern, heiser vom nächtelangen Brüllen: Gesichter wie man sie in diesen Tagen fast in allen deutschen Großstädten sah. – Bild am Sonntag, 14.4.68 – Sollten sich bei weiterer Entwicklung die polizeilichen Mittel als nicht ausreichend erweisen, könnte eine Situation entstehen, in der die freiheitliche gesinnte Bevölkerung zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen werden muß. – Bundesinnenminister Benda – Interview mit Welt am Sonntag, 14.4.68.“
    Diskus Extra, „Springer-Konzern!“ April 1968; Archiv
    415) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: „Terror der Mitte!“
    „Ob nun die Politiker mit dem Zorn des Volkes drohen, dem bald der Kragen platzen wird, oder mit dem Rechtsradikalismus: sie malen Gespenster an die Wand, um die außerparlamentarische Opposition einzuschüchtern. – Gleichzeitig benutzen sie auch wirkliche unorganisierte Gewalttätigkeit aus der Bevölkerung, um die Opposition zu entmutigen. So drohte die FAZ nach dem Attentat auf Dutschke, es möge als ‘Warnung’ dienen. Ganz offen billigen diejenigen den vereinzelten rechtsradikalen Terror, die sagen: Wer Gewalt sät, wird Gewalt ernten. Dutschke soll wie damals Ohnesorg selbst schuld sein, daß auf ihn ein Mordanschlag verübt wurde. – Auch die Weimarer Republik und ihr Ende im Faschismus wird als Gespenst zur Einschüchterung herangezogen. Hans Schuster schrieb in der Süddeutschen Zeitung: ‘Am Ende würde der Diktator stehen, der sich auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit beruft.’ – Aber heute brauchen die herrschenden Parteien keinen Diktator, um Ruhe und Ordnung zu garantieren. Das tun sie selbst. Die Mitte hat sich heute um die SPD und NPD verstärkt, sie hat ihre Presse und ihren Polizeiapparat. Und weil sie selber die Gewalttätigkeit des Faschismus soweit nötig verkörpert, hat sie auch den organisierten Rechtsradikalismus überflüssig gemacht. – Trotzdem wird der Mordanschlag auf Dutschke noch in den überholten Begriffen von Rechts- und Linksradikalismus interpretiert. ‘Der fanatische linksradikale Dutschke wurde das Opfer eines halbirren Rechtsradikalen.’ (BILD); ganz so als gäbe es eine Eigendynamik der radikalen Aktionen außerhalb der bestehenden Institutionen. – Aber schon 1933 hat das nicht gestimmt, denn das Großbürgertum unterstützt den Faschismus, um seine soziale Herrschaft zu stabilisieren. Heute sind die vereinzelten rechtsradikalen Gewalttaten noch viel unmittelbarer das Produkt und Mittel der politischen Führung des Bürgertums. Bachmanns Mordanschlag ist ebenso wie die Gewalttätigkeiten Berliner Bürger nicht denkbar ohne die systematische Hetze der Springerpresse und der herrschenden Parteien. Gegenüber diesem vereinzelten Terror aber ist der Terror der Gerichte und der Polizei systematisch. – Deutlich sah man bei den Aktionen zur Verhinderung der Auslieferung der Springererzeugnisse, daß sich die Polizei nicht darauf beschränkte, die angegriffenen Objekte wie das Springerhochhaus und Springerdruckereien zu schützen. Immer hatte sie es auf physischen Terror gegen die Demonstranten abgesehen, auf gezielte Prügel. Blind schlugen die Polizisten auf alles, was sich regte. Sie hatten es im Gegensatz zu Bachmann nur auf leichte bis schwere Verletzungen abgesehen, nur auf ‘Blut und Tränen’, wie Kiesinger es verhieß. Abschreckung durch gezielten physischen Terror: das ist das politische Programm der Polizei. – Nur noch mit Mühe kann sich der Terror der Mitte dadurch rechtfertigen, daß man die außerparlamentarische Opposition selbst als Terroristen und gewalttätige Bombenwerfer hinstellt. Doch überall hat man in diesen Tagen beobachten können, daß die Gewalt der Demonstranten sich nicht unmittelbar gegen Menschen richtete, nicht auf gezielten physischen Terror aus war, sondern gerade auf die Störung eines Teils der Maschinerie, die täglich zur Gewalt aufruft, nämlich die Springerpresse.“
    Diskus extra, „Terror der Mitte!“ April 1968; Archiv
    416) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: BILD-Leser-Parlament
    „Die Unruhe erstreckt sich aber nicht auf die Bevölkerung der Bundesrepublik… – sie ist beschränkt auf eine ganz bestimmte Herde in den Hochschulen… Die revolutionäre Strategie richtet sich zunächst gegen einzelne Persönlichkeiten und Einrichtungen. Gemeint ist aber, daran besteht kein Zweifel, der gesamte Wohlfahrtsstaat. – Bundeskanzler Kiesinger, 12.4.68 – Wer… Zeitungshäuser, die praktisch die Meinungsfreiheit verkörpern, zu stürmen versucht, ist diskussionsunfähig. – R. Rehs, Präsident des Bundes der Vertriebenen, SPD, 13.4.68 – Der Sozialistische Deutsche Studentenbund hat Wind gesät und Sturm geerntet. Er ist selber für jenes Klima verantwortlich, das die Untat an Dutschke erst hat möglich werden lassen. – CDU-Bundestagsabgeordneter Lothar Haase, (Kassel), 13.4.68 – Aber es ist klar, daß die militant-revolutionäre Gruppe daraus Kapital zu schlagen versucht. – Bundeskanzler Kiesinger, 12.4.68 – Die ‘Bild’-Zeitung hat entscheident dazu beigetragen, den Familiensinn in Deutschland zu fördern. Dr. Bruno Heck, Familienminister, zitiert nach Spiegel, Nr. 4/68 – Axel Springer Presse vertritt die Dinge, für die wir alle eintreten. – Helmut Lemke, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein – Man braucht diese Typen nur mal anzusehen. – Klaus Schütz, Regierender Bürgermeister von Berlin – Das gefährliche Rüpelspiel der Randalierer muß jetzt ein Ende haben… Wir haben es satt, daß unsere Hauptverkehrsstraßen immer und immer wieder blockiert werden können. Wir haben es satt, daß unser Geschäftsleben dauernd gestört wird… – Franz Amrehn, Berliner Bürgermeister (CDU) 21.2.68.“
    Diskus Extra, „Bild-Leser-Parlament“ April 1968; Archiv
    417) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: Otto Brenner!
    „Der erste Vorsitzende der IG-Metall, Otto Brenner, hat in Frankfurt seinen Abscheu vor dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke und seine Sorge über die Folgen zum Ausdruck gebracht. Die Schuld daran treffe jene, die besonders in Berlin gegen linke Minderheiten hemmungslosen Hass gesät hätten. – Der Gewerkschaftsvorsitzende warnt in seiner Erklärung die Bundesregierung davor, die Studentenunruhen im Anschluß an das Attentat auf Rudi Dutschke eventuell als Vorwand für eine Forcierung ihrer Notstandspläne zu benutzen. Ein solcher Versuch würde auf den entschiedenen Widerstand der Gewerkschaften stoßen. – Die IGM werde wissenschaftliche Untersuchungen unterstützen, die der Überprüfung der Rolle des Hauses Springer bei der Bewußtseinsbildung in der Bundesrepublik dienten. In der Konsequenz müsse es zu einer Gesetzesinitiative des Bundestages gegen Pressemonopole kommen[…].“
    Diskus Extra, „Otto Brenner!“ April 1968; Archiv
    418) Artikel>01.04.1968>>DISKUS Extra: Prof. H. Marcuse!
    „Das Attentat auf Rudi Dutschke zeigt wieder einmal, bis zu welchem Grad die bestehende Ordnung mit Gewalt durchsetzt sei. Auf die Ermordung Martin Luther Kings anspielend, sagte Marcuse : ‘Man lernt eben schnell. Es breitet sich offenbar aus. Mörder, nicht nur politische Mörder, gibt es nicht nur in Deutschland.’ Dutschke sei eine der großen Hoffnungen für die Arbeit an einer besseren Gesellschaft und für die Abschaffung der Greueltaten der bestehenden Gesellschaft. ‘Daß sie den Mann aus dem Weg räumen wollen, ist verständlich.’„
    Diskus Extra, Prof. H. Marcuse April 1968; Archiv
    419) Artikel>01.04.1968>>Neue Kritik,, Nr.47, S.3 – 6: Frank Wolff und Karl Dietrich Wolff zu den Oster-Aktionen 15./16.04.1968
    „I. Die Springer-Blockaden haben die politische Polarisierung produziert, die wir schon vorher für diesen Sommer erwartet hatten. Die Ungleichzeitigkeit der westdeutschen im Verhältnis zur Berliner Entwicklung hat sich dabei gleichermaßen bestätigt und verändert. Daß der Mordanschlag jetzt in Berlin geschah, ist eher akzidentell, als es die organisierte Polizeischlacht am 2. Juni und der Tod Ohnesorgs waren. Damals war der Schah-Besuch zwar schon im nationalen Maßstab als Notstandsmanöver angelegt, hatte jedoch nur in Berlin den politischen Charakter, daß die radikale Opposition physisch zerschlagen werden sollte. Unsere Analyse des neuen autoritären Staates orientierte sich mit Recht an diesem fortgeschrittenen Stadium der Reaktion. Das Machtkartell von Senat, Springer-Presse, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften entspricht der Tendenz, die ebenso in Westdeutschland sich durchsetzt. Die Massen werden nicht wie am Ende der Weimarer Republik in der faschistischen Bewegung gegen den Parlamentarismus geführt, sondern von diesem selbst in eigene Regie genommen. Die Herrschenden imitieren sich bis in die einzelnen Sprachfiguren; sie sind die neuen kollektiven Führer. Jedoch sind sie trotz ihrer täglichen Brutalität eine bloße Karikatur. Die klägliche Konter-Demonstration am 21. Februar belegt den Widerspruch, die Massen gleichzeitig passiv halten zu müssen und sie gegen den inneren Feind mobilisieren zu wollen. – Während in Berlin derweil die Unterstützung durch Nichtstudenten zunahm, und die Kooperation mit ihnen, wurde in Westdeutschland die offizielle Propaganda gegen die oppositionelle Minderheit gewissermaßen nachgeholt. Hier wie dort wurde sie nach dem Muster organisiert, den politischen Protest als kriminell und asozial, nicht der Gemeinschaft der Anständigen zugehörig, zu qualifizieren. Die latente Gewalt war damit zur Pogromstimmung artikuliert worden. Jetzt, nachdem wir gegen diese Gewalt unseren Widerstand spontan organisiert haben, haben wir sie freilich nicht gebrochen, vielmehr hat sich das institutionelle und lebendige Potential an Gewalt gefährlich gesammelt. Der verfassungswidrige Einsatz von Bundesgrenzschutz und Technischem Hilfswerk in Esslingen, die freiwillige staatsbürgerliche Mithilfe von Schäferhundevereinen geben einen Geschmack davon ebenso wie der untergründige Aufruf zur Selbstjustiz und die Erwägung der Vorbeugehaft durch den Bundesminister. – Die Konfrontation von herrschender Gewalt und unserer Opposition hat sich auf erweiterter Stufenleiter wiederholt. Die Studentenbewegung ist damit auch in der Bundesrepublik im ambivalenten Sinn wirksam geworden. Sieht man von den Differenzen ab – daß etwa in dieser Dimension lokale und primär politische Gegner nicht stets zusammenfallen -, so zeigen sich folgenreiche Analogien zur Berliner Entwicklung. Die Konfrontation mit dem Monopol Springer hatte dort dieselben Formen angenommen wie jetzt auf der neuen Ebene: Die Staatsgewalt identifizierte sich uneingeschränkt mit dem Konzern und ebenso ein großer Teil der Konkurrenzpresse, d. h. ein Entscheidungsdruck ist entstanden, der formal-liberale Positionen liquidiert und damit die Herrschaftsverhältnisse offenlegt. Die liberale Forderung nach einer demokratischen Öffentlichkeit kann inhaltlich sich nur revolutionär umsetzen. Das Institut des Privateigentums an Produktionsmitteln ist direkt zum Teil der Machtauseinandersetzung geworden. – Diese Auseinandersetzung ist der Entwicklung bis zum vergangenen Faschismus keineswegs völlig parallel, jedoch auch nicht von ganz neuer Qualität. Die These, daß der Faschismus sich heute im Zentrum der parlamentarischen Institutionen selber entwickle, etwa durch Notstandsgesetze, trifft abstrakt auch auf die Weimarer Republik zu – vgl. Präsidialdiktatur, Hugenberg-Konzern usw.; die wesentliche Differenz kommt darin zur Erscheinung, daß mit dem Trauma des offenen Faschismus die systeminterne Radikalisierung im ‘Kampf gegen Rechts- und Linksradikalismus‘ verschleiert werden kann. Es ist ein Komplement zur ökonomischen Krisenverschleppung. Die Frage steht zur Diskussion, ob die Verschärfung von Konflikten, ökonomischen wie politischen, eine umfassende, offene Brutalisierung der Machtverhältnisse erwarten läßt oder eine Fortentwicklung des manipulativen Instrumentariums im Rahmen schleichend sich verändernder Institutionen. – II. – Daß der SDS schlecht auf die kommenden Konfrontationen vorbereitet ist, wissen wir. Zwar ist die These der Isolation sowohl in der Universität als auch außerhalb widerlegt; die inhaltliche Solidarisierung scheint haltbarer als früher zu sein. Aber vielfach ist der SDS nur die nominelle Spitze der Opposition, ein Warenzeichen, und weniger die praktisch organisierende Kraft. Noch ist es unklar, wie die Zusammenarbeit mit den jungen Angestellten und Arbeitern organisiert werden soll, die erstmals zu einer Aktionseinheit mit uns gekommen sind. Clubs zu gründen ist ein pragmatischer, improvisatorischer Weg. Richtig ist daran, daß wir jetzt nicht wie nach dem 2. Juni als moralisch engagierte Studenten in einer Mini-Narodniki-Bewegung in dem Abstraktum Bevölkerung Aufklärung betreiben können, sondern daß die Zusammenarbeit mit Betriebs- und Lehrlingsgruppen und Gewerkschaftlern organisiert werden muß. Mit welchem Ziel? Keinesfalls, um kritiklos Koalitionen zu bilden. Der Gefahr, daß sich die radikale Opposition integriert, ist nur mit inhaltlich konsequenten Bündnissen zu entgehen; sie allein geben uns auch die Möglichkeit neuer praktischer Erfahrungen. – Der SDS hat seine Grenze als Studentenverband mit den letzten Aktionen überschritten. So wenig sie die Einleitung des Bürgerkriegs bedeuten, so sehr haben sie doch die SDS-Gruppen überfordert, die sich häufig unfähig gezeigt haben, die Demonstration praktisch zu organisieren. Der organisierten Staatsgewalt gegenüber haben nicht nur unerfahrene Demonstranten, sondern auch manche Genossen sich völlig irrational und unpolitisch verhalten. Mit der Wut der Verzweiflung sind sie in die Konfrontation gegangen, sie folgten weniger einer revolutionären Strategie als einer der psychisch – durch Angst – vermittelten Gewalt. Haben wir aber den Schwindel der bloß sprachlichen Kommunikation als eine Ideologie der Herrschenden Gewalt durchschaut, müssen wir um so klarer unsere Strategie der Abschaffung von Gewalt formulieren. Sie ist durch bloße Konfession zur Gewalt nicht zu ersetzen. Vielmehr müssen wir den primitiven und fetischisierten Begriff von Gewalt, wie er vorherrscht, permanent durchbrechen. Oskar Negt hat in seiner Rede über ‘Politik und Gewalt’ Wesentliches dazu gesagt; gerade weil als Terror, Krawall und Gewalt prinzipiell alles verstanden wird, was dem Normalen, der alltäglichen Normenerwartung zuwiderläuft, dürfen wir dieses Begriff nicht stur erfüllen und ihn nur privat negativ interpretieren. Die Parole, sich gegen die Polizeigewalt zu bewaffnen, z. B. am Ostermontag auf Flugblättern auszugeben und damit die direkte Aggressivität zu stärken, statt sie zu politisieren, war falsch. Nichts hätte man schlechter durchstehen können als eine direkte Kraftprobe mit der in groteskem Verhältnis militärisch überlegenen Polizei. Ebenso hilflos erscheinen auch manche Reaktionen, nachdem der Tod zweier Menschen in München bekannt wurde, den niemand entschuldigen kann. Gerade wenn über den Hergang noch wenig bekannt ist, ist es schlichter Unsinn, die politische Gewaltsituation, in der wir stehen, mit der Gefahrenzone des Straßenverkehrs öffentlich und nachdrücklich gleichzusetzen. Die Klischees warteten nur auf den geringsten Auslöser. – Welche Aufgabe wir in den kommenden Aktionen haben, ist aus der veränderten Situation abzuleiten: Nicht ständig die Demonstrationen quasi existentiell zu radikalisieren, sondern sie zu organisieren und sie praktisch, auf der Straße, und politisch mobil zu machen. Das leistet kein Ordnerdienst, sondern nur die intensive und massenhafte Diskussion vor jeder Demonstration (und die interne Vorarbeit im SDS). Unmittelbar sind wir angewiesen auf die demonstrative Verbindung von Aktion und Diskussion. Würden sich alle die neuen Demonstranten nur an den Aktionen beteiligen, wäre ihre Teilnahme nur statistisch interessant. Auf den organisierten Kontakt zu ihnen ist nicht zu verzichten. Was sich gegenwärtig in Berlin als Basisgruppen organisiert, ist eine mögliche Form, diesen Kontakt herzustellen. Er ist um so eher zu halten, je selbständiger die Gruppen der jungen Arbeiter und Lehrlinge arbeiten. Sie können verbunden werden, indem kontinuierlich arbeitende Projektgruppen im SDS die verschiedenen Erfahrungen praktisch auswerten und der ganzen Gruppe vermitteln. – Gerade mit Modellen der Zusammenarbeit ist aber wenig gelöst. Im SDS muß jetzt eine Selbstschulung einsetzen, die wir bald nicht mehr nachholen können. Unter dem permanenten Aktionsdruck ist es meistenteils zu intensiver Ausbildung nicht mehr gekommen. Theoretische Positionen und Argumente werden von einigen Prominenten monopolisiert und über die bürgerliche Presse oder Massenveranstaltungen verbreitet. Wir kommen aber in ein Stadium, in dem es mit der Selbständigkeit der einzelnen Genossen ernst wird. Die Verschärfung der Auseinandersetzung an der Hochschule und außerhalb nimmt uns den Garantieschein des Symbols SDS. Letztlich kann eine solche Selbstschulung nur mit der bewußten gemeinsamen Organisation des Alltagslebens und des Studiums gelingen. Die familiäre und faktisch autoritäre Struktur vieler Gruppen müssen wir permanent mit dem Ziel solidarischer Zusammenarbeit in Frage stellen. – Karl Dietrich Wolff/ Frank Wolff.“
    Neue Kritik April 1968, Nr.47, S.3 – 6
    420) Artikel>02.04.1968>>FR: „Zwei Flügel stehen sich unversöhnlich gegenüber“
    „Durch Entschlußlosigkeit ist der Sozialistische Deutsche Studentenbund gelähmt – Deutschlands linke Studenten sind nüchterner geworden. Sie haben erkannt, daß sich die Politik auf der Straße nicht ewig fortsetzen läßt. Noch aber haben sie keinen Ersatz gefunden, und das ist ihr Dilemma. Theoretische Differenzen, bisher von gemeinsamen Aktionen verdeckt, treten offen zutage. – Gegenseitige Angriffe bestimmten auch die außerordentliche Delegiertenkonferenz des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) in Frankfurt. Drei Tage lang suchten 90 Delegierte eine Antwort auf die Frage: Wie können wir unsere Basis vergrößern, wie gelingt es uns, die Massen zu mobilisieren. Als sie am späten Sonntagabend auseinandergingen, hatten sie drei Anträge beschlossen, die sich gegenseitig teilweise wieder aufheben, so daß sie praktisch nichts beschlossen haben. Andernfalls wäre auch eine Spaltung unvermeidlich gewesen. – Der Preis für die Einheit ist jedoch hoch. Durch seine Entschlußlosigkeit hat sich der SDS selbst gelähmt. Antiautoritäre und Traditionalisten stehen sich unversöhnt gegenüber. Der Streit entzündete sich an der Frage, welche Rolle der SDS innerhalb der außerparlamentarischen Opposition spielen kann und soll. Mit der Gründung eines Sozialistischen Zentrums Anfang Februar in Offenbach hatte sie sich gestellt. – Die Antiautoritären, der stärkere Flügel von beiden, lehnen die Wahlbeteiligung eines Linkskartells strikt ab. Erfolg kann ihrer Ansicht nach nur die antiautoritäre Rebellion haben. ‘Eine andere Möglichkeit, etwas durchzusetzen, gibt es nicht.’ Die Traditionalisten, die der Kommunistischen Partei nahestehen, wollen die Möglichkeit einer parlamentarischen Opposition ausschöpfen. Sie könnte ihrer Meinung nach den Klassenkampfcharakter des Parlaments aufdecken. – Einig sind sich beide Flügel nur in ihrer Ablehnung des Parlamentarismus. Je weiter die Zeit fortschritt, desto unversöhnlicher wurden die Gegner, die sich gegenseitig sogar als ‘Schweinehund’ und ‘Arschgeige’ bezeichneten. Immer deutlicher wurde, daß man nicht diskutierte, sondern seine Standpunkte nur noch lautstark wiederholte. Schließlich wurde die Gretchenfrage offen gestellt, über die man sich dann vollends entzweite: ‘Wie hältst du es mit der KPD, Genosse?’ – Mit der KPD halten es besonders die Bonner Traditionalisten, deren Wortführer Heer dem Berliner SDS Antikommunismus vorwarf. Er sei entstanden, weil man in Berlin die Realität DDR aus der Diskussion ausklammere, sie sozusagen verdränge. Die Argumente Heers und anderer Traditionalisten ähnelten denen Steigerwalds, eines Mitglieds des Initiativausschusses für Wiederzulassung der KPD, der wiederholt zu den Delegierten sprach. Fast ein wenig peinlich wirkten die geistigen Purzelbäume, die Steigerwald machte, um das Vorgehen der polnischen Regierung gegen die Studenten zu rechtfertigen. Als er sich schließlich den Verhältnissen in Bundesrepublik und DDR zuwandte und formulierte: ‘Die Probleme sind nicht durch Delegierte der Rechte von oben nach unten zu lösen’, disqualifizierte er sich bei der Mehrheit der Delegiertenversammlung selbst. – Der ehemalige SDS-Vorsitzende Lefèvre, der immer mehr in die Rolle eines Ideologen der Antiautoritären hineinwuchs, antwortete Steigerwald: ‘Das widerspricht allen marxistischen Erkenntnissen. Ich muß hier feststellen, daß es zwischen uns und der KPD nicht nur Differenzen, sondern völlig verschiedene Vorstellungen darüber gibt, was Sozialismus und Vergesellschaftung sind.’ -Das beste Argument für eine linke Wahlbeteiligung brachte noch Professor Ridder, der als Gast zu den Delegierten sprach. ‘Das Grundgesetz gibt so viel Raum, daß wir eine offene Gesellschaft haben könnten’, sagte er. Damit lag er aber weder auf der Linie der Antiautoritären noch auf der der Traditionalisten. Beide lehnen schließlich den Parlamentarismus ab, wenn ihn die Traditionellen auch benutzen wollen. – Wie sehr sich die Geister bei der Parlamentarismus-Debatte scheiden würden, hatten die Traditionalisten wohl schon zu Beginn der Delegiertenversammlung erkannt. Da sie nur eine – wenn auch starke – Minderheit darstellen, versuchten sie, die Parlamentarismus-Debatte aufzuschieben. Diesem Ziel diente der Antrag auf Ausschluß Rudi Dutschkes aus dem SDS, über den, obwohl er zurückgezogen wurde, mehrere Stunden geredet wurde. Auch über den Antrag, eine Untersuchungskommission gegen Dutschke einzusetzen, stimmten die Delegierten nicht ab. Dutschke wird vorgeworfen, er entmündige die Massen wieder, da er sie als Führer an sich binde. Daß der Ausschlußantrag gerade von den Traditionalisten kommt – wenn auch nur aus taktischen Gründen -, entlarvt einen Denkfehler in ihrer Wahlargumentation. Sie lehnen in Wirklichkeit nur den Führer Dutschke ab, denn schließlich wollen sie linke Kandidaten aufstellen, in denen die linke Opposition personifiziert wird. – Keine Alternative – Die Argumentation der Antiautoritären enthält diesen Denkfehler nicht, sie vermögen dagegen aber keine Alternative zur linken Wahlbeteiligung aufzuzeigen. Ihre Vorstellungen von einer sozialistischen Demokratie sind verschwommen, und der Weg, der zu ihr führen soll, ist vollends unklar. Da ihnen keine befriedigenden Lösungen einfallen, versuchen sie das Problem zu verdrängen. Wenn sie einmal zur Auskunft gezwungen werden, wie sie sich eine parlamentarische Alternative vorstellen, ergehen sie sich in dunklen Andeutungen über Wirkungsmöglichkeiten in Hochschulen, Betrieben, Schulen und Wohngebieten. – ‘Der SDS will den kommenden Bundestagswahlkampf dazu benutzen, die Manipulationsform des Parlamentarismus zu entlarven’, sagte Bundesvorsitzender Wolff zum Abschluß der Delegiertenkonferenz. Er meinte auch, eine proparlamentarische Haltung sei eindeutig abgelehnt worden. Hierbei irrt er jedoch. Die Beschlüsse überlassen es praktisch jeder SDS-Gruppe zu tun, was sie will. Und einige werden sich innerhalb des Sozialistischen Zentrums am Wahlkampf beteiligen. Hierauf festgelegt haben sich bereits die Gruppen aus Bonn, Köln und Marburg. – In Frankfurt ist die Zerrissenheit des SDS deutlich geworden. Die Staatsgewalt hat ihm diesmal nicht geholfen, sie zu verdecken. Auf eine Ankündigung vom Freitag, am Samstag werde man das KPD-Programm verteilen, reagierte sie nicht. – Solange der SDS bei spontanen Aktionen vorneweg marschierte, war fehlende Organisation kein Mangel, sondern geradezu notwendig. Die Unfähigkeit sich zu organisieren, wird aber direkt zum Tode führen, wenn die Spontanität einschläft. Wenn der SDS so weitermacht, wie er in Frankfurt angefangen hat, droht ihm das gleiche Schicksal wie den Studenten im amerikanischen Berkeley: Auflösung.“
    FR, „Zwei Flügel stehen sich unversöhnlich gegenüber“ 2.4.1968; Archiv
    421) Artikel>09.04.1968>>Diskussion Adorno mit Dahrendorf: 16. Deutscher Soziologentag – Kontroverse über Theorie und Praxis
    „ADORNO:
    Ich möchte zunächst wenigstens ein Wort sagen zum Komplex Theorie und Praxis. Mich hat gewundert, daß gerade von Herrn Dahrendorf der Vorwurf erhoben wurde, die Dinge, die ich vertreten habe und die auch von der Arbeitsgruppe vertreten worden sind, seien von der Praxis allzuweit entfernt gewesen. Ich bin eigentlich auf diesen Vorwurf bisher sonst eher von ganz anderer Seite her gefaßt. Ich kann nicht den ganzen Komplex aufrollen und möchte mich bescheiden zu einer immanenten Kritik dessen, was Herr Dahrendorf über diesen Punkt gesagt hat. Der Kern seines Argumentes war doch wohl der, daß eine sogenannte gesamtgesellschaftliche Konzeption notwendig auch einen Begriff gesamtgesellschaftlicher Praxis involviere, während diejenige Praxis, die erfolgversprechend ist, bei der man also wirklich etwas Reales verbessern kann, etwa die ist, daß man der berühmten Forderung des Tages genügt, also in konkreten Einzelheiten sich bewährt. Nun, ich glaube in der Tat, da der ganze Zusammenhang von Theorie und Praxis durchaus neu und radikal durchdacht werden muß und vor allem, daß man nicht in einer klappernde und mechanischen Weise einen Zusammenhang von Theorie und Praxis postulieren darf. Ich bin mir auch der Gefahr bewußt und meine, das in meinen Arbeiten reichlich zum Ausdruck gebracht zu haben, daß die Forderung der Einheit von Theorie und Praxis sehr leicht zu einer Art von Zensur der Theorie durch die Praxis führt. Dadurch unterbleibt unter Umständen gerade die für eine sinnvolle Praxis notwendige gesellschaftliche Analyse. Aber ich denke doch, daß die Begriffskombination zwischen den Kategorien Theorie und Praxis und gesamtgesellschaftlicher oder empirischer Einzelanalyse, so wie sie dem Konstrukt von Herrn Dahrendorf zugrunde liegt, nicht zu halten ist Und zwar möchte ich dabei auf eine ganz simple Tatsache verweisen. Nämlich, daß man, wenn man in einem beschränkten sogenannten konkreten Bereich – und wer möchte heutzutage nicht konkret sein – etwas zu ändern versucht, fast mit abstrakter Notwendig¬keit, mit einer Regelhaftigkeit, die den Charakter der lähmenden Stereotypie hat, auf Grenzen einer solchen partikularen Praxis stößt. – Ich bedaure es in diesem Zusammenhang ganz besonders, daß mein Kollege Teschner nicht unter uns ist, der in seinen Untersu¬chungen über politischen Unterricht außerordentlich konkret und zwingend nachgewiesen hat, daß die Re-form – und Besserungsvorschläge, die in diesem für die Zukunft einer freien Gesellschaft so außerordentlich wichtigen Sektor gemacht werden, sofort auf Grenzen stoßen, die man nur als durch das System gegebene Grenzen bezeichnen kann. Ohne daß ich den Riesen¬aspekt Theorie und Praxis jetzt aufrollen möchte, dürf¬te das doch genügend rechtfertigen, daß Praxis nicht an den einzelnen konkreten Notsituationen primär sich entfaltet, sondern daß sie das, was das Ganze meint, in sich einbezieht. Selbstverständlich ist das gesell-schaftliche Substrat schließlich die konkrete Situation: was geändert werden muß, ist das reale Leben der einzelnen Menschen. Aber eine solche Veränderung ist jetzt und hier nicht notwendig eine des Lebens der Menschen unmittelbar, weil ihr Leben kein unmittel¬bares ist, sondern längst durch jene gesamtgesell¬schaftlichen Momente determiniert. Die zu erkennen, ihre in jedem Augenblick zu erfahrende, aber außer¬ordentlich schwer nun wieder ihrerseits in Tatsachen zu übersetzende Beschaffenheit, das macht die ober¬ste Aufgabe einer aktuellen Soziologie aus.
    DAHRENDORF:
  6. Wenn Herr Adorno von gesamtgesell¬schaftlichen Veränderungen auf der einen Seite und den Forderungen des Tages auf der anderen Seite spricht, als sei das die Alternative, vor der man steht, dann reproduziert er nach meiner Meinung in dieser Alternative eine fatale Tatsache unserer eigenen Ge¬sellschaft, nicht aber ihre Möglichkeiten. Das heißt also, das ist nicht die Alternative, in der ich die Frage soziologischer Analyse oder politischer Möglichkeiten sehe. Vielmehr bezeichnet der Abgrund zwischen ge¬samtgesellschaftlicher Analyse und Veränderung einer-seits und einem reinen Beharren auf den Forderungen des Tages, dem sogenannten Pragmatismus auf der anderen Seite, genau den Punkt, an dem nach meiner Meinung die Verbindung von Theorie und Praxis ein¬zusetzen hat. Zwischen diesen beiden Extremen also, wo Teilbereiche analysiert – sicher auch in ihren Zusammenhängen, aber doch zunächst als solche analy¬siert – werden, wo für sie politische Maximen entwic¬kelt werden können und daher praktisches Handeln möglich ist – eben dort sehe ich die Aufgabe sowohl der soziologischen Analyse als auch der politischen Praxis. Genau das ist auch der Bereich, der mir zu kurz kommt, wenn die Betonung zu stark auf die Verbin¬dung der verschiedenen Teilbereiche gelegt wird. Es gibt mit anderen Worten eine Bildungspolitik. Ich bin nicht der Meinung, daß die Bildungspolitik als solche schon, sagen wir, Wirtschaftspolitik ist. Aber ich bin der Meinung, daß sie trotzdem sinnvoll ist. Es gibt also auch eine Soziologie des Bildungswesens; sie ist nicht als solche schon Wirtschaftssoziologie. Sie erspart uns auch nicht die Wirtschaftssoziologie. In diesem Sinne zwischen Gesamtgesellschaft und Forderung des Tages liegt der Bereich, auf den es mir ankommt.
  7. Die Frage, die mich beschäftigt, ist: Wie kann man gegebene Verhältnisse verändern? In diesem Zusam¬menhang habe ich den Herrschaftsbegriff verwendet, und zwar im vollen Bewußtsein der Tatsache, daß sich mit Herrschaftsverhältnissen gerade in modernen Ge¬sellschaften auch die schrecklichsten Möglichkeiten ihrer Formierung verbinden. Es gibt aber, wenn ich mich nicht sehr irre, noch kein anderes Rezept der Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse als das auf dem Umweg über die Beeinflussung bestehender Herrschaftsstrukturen oder die Veränderung beste¬hender Herrschaftsstrukturen oder die Ersetzung be¬stehender Herrschaftsstrukturen durch andere, also auf dem Umweg über die Herrschaft. Und daher ist die Frage zu verstehen, die ich gestellt habe: Wie ist die Domestizierung der Herrschaft unter Bedingungen der modernen Gesellschaft möglich? Nur in diesem Zusammenhange steht die Einführung des Begriffes, und in diesem Zusammenhange steht auch der Ver¬such, die Notwendigkeit der Herrschaft zu begründen. Denn ich habe auch in diesen Diskussionen noch kei¬nen anderen Weg erfahren, wie die Veränderungen, die man sich wünschen mag, ohne Ausübung von Herr¬schaft vorgenommen werden können.“
    Adorno, Theodor W.: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft – Verhandlungen des 16. Deutschen Soziologentages, aaO, Seite 100 f. und 110 f.
    422) Bericht>10.04.1968>>Polizei: Durchsuchung AStA-Räume wegen Spendenkonto Ohnesorg
    „PM Sch.. hält Verbindung zwischen KR P… und den restlichen bei den Pkw’s verbliebenen Beamten. Auf Anordnung von KR P.. holt PM Sch.. die restlichen Beamten bis auf KM M.. – der beim Funkwagen bleibt – nach. Mitzunehmende Gegenstände: Plastikbeutel, große Kuverts, Heftmaschine, Siegelmarken, Dienstsiegel, Stempelkissen, Fotoapparat, Blitzlichtgerät, Asservatenblöcke, grüne Durchsuchungsberichte, Schreibpapier, Schreibmaschine. Bei der Durchsuchung ist auf Unterlagen zu achten, die im Zusammenhang mit der ‘Spendenaktion Ohnesorg’ stehen. Die Zahlungen für diese Aktion erfolgten auf die Konto-Nr. ‘41813’ – 80 Commerzbank – Das Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. wegen Vergehens nach §§ 263, 246 StGB unter dem Az.: 4 Js 19/68 anhängig. (Sp…) 18.K KOK.““
    Polizeibericht 10.4.1968; Polizeipräsidium
    423) Brief>11.04.1968>>AStA (RA Geis) an Amtsgericht Frankfurt: Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluß 27.03.1968 u. Beschlagnahmebeschluß 28.03.1968
    „In der Ermittlungssache gegen den Allgemeinen Studentenausschuß – 931 Gs 3049/68 – sowie – 931 Gs 3040/68 – 4 Js 19/68 StA Ffm., – melde ich mich unter Überreichung der mich legitimierenden schriftlichen Prozeßvollmacht, diese unterzeichnet von dem AStA-Vorsitzenden, Herrn Hans Jürgen Birkholz, als Verteidiger des Betroffenen. – Ich lege hiermit gegen den Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.3.1968 – 931 Gs 3039/68 – sowie gegen den Beschlagnahmebeschluß vom 28.3.1968 – 931 Gs 3040/68 – Beschwerde – ein. – Begründung: I. a) Die angegriffenen Beschlüsse sind bereits deshalb rechtsfehlerhaft, weil in ihnen eine nicht deliktsfähige Person – nämlich der Allgemeine Studentenausschuß als Beschuldigter aufgeführt ist. Der AStA ist lediglich Organ der Studentenschaft; er führt die Beschlüsse des Parlaments aus und ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Im übrigen führt der AStA die laufenden Geschäfte als Studentenschaft in eigener Verantwortung. Jedenfalls ist jedoch festzustellen, daß der AStA im Rahmen des ihm aufgegebenen Kollegialsystems aus mehreren Personen besteht; die angegriffenen Beschlüsse lassen nicht erkennen, gegen welche einzelne Person sie überhaupt gerichtet sein sollen. – b) Der Durchsuchungsbeschluß basiert auf der Vorschrift des § 103 StPO. Hiernach sind unter gewissen Voraussetzungen Durchsuchungen auch ‘bei anderen Personen’, d. h., im Gegensatz zu dem Personenkreis der Verdächtigten, zulässig. Da der Beschluß in einem angeblichen Ermittlungsverfahren gegen den AStA ergangen ist, im übrigen die Durchsuchung der Geschäftsräume der gleichen Person, nämlich des AStA, angeordnet wurde, wäre es logisch gewesen, als Rechtsgrundlage des Durchsuchungsbeschlusses die Vorschrift des § 102 StPO heranzuziehen, die die Durchsuchung der Räume vorsieht, die dem Täter oder Teilnehmer einer strafbaren Handlung zuzuordnen sind. – Dieser Widerspruch deutet darauf hin, daß der Durchsuchungsbeschluß einer sachgerichteten Prüfung nicht standhalten kann. – Das Beschlußgericht hat die Durchsuchung der Geschäftsräume des AStA verfügt, ohne offenbar den Kreis der Beschuldigten substantiiert bezeichnen zu können. Wenn beide Beschlüsse von einem Ermittlungsverfahren gegen den AStA sprechen, der Durchsuchungsbeschluß jedoch auf die Vorschrift des § 103 StPO sich stützt, so läßt dieser Widerspruch nur deutlich erkennen, daß dem Beschlußgericht der Tatvorgang wie auch die Tätergruppe offenbar nicht bekannt waren, womit die Voraussetzung für ein so einschneidendes Vorgehen von vornherein zum Wegfall kommen. – Bereits aus diesen Gründen, die förmlicher Natur sind, sind beide Beschlüsse aufzuheben. – II. Jedoch auch materiell sind die Voraussetzungen für eine Durchsuchung und Beschlagnahme nicht gegeben. – Die sogenannte ‘Spendenaktion Ohnesorg‘ fand bereits Anfang Juni 1967, d. h., vor mehr als 10 Monaten statt. – Der angebliche Beschuldigte, nämlich der AStA, dessen derzeitige Mitglieder mit denen zu dem Zeitpunkt der genannten Aktion Ohnesorg nicht identisch sind, sind nie als Beschuldigte vernommen worden. Mit der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverfügung, die unmittelbar vor Semesterbeginn durchgeführt wurde, wurde der Allgemeine Studentenausschuß mit dem Makel einer strafbaren Handlung überzogen, wie er ganz allgemein derartigen Durchsuchungen und Beschlagnahmebeschlüssen, die in der Öffentlichkeit ausgeführt werden, anhaftet. Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, den Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses, der der Rechtsaufsicht des Rektorats und des Kultusministeriums unterstellt ist, aufzufordern, die die Ermittlungsbehörden interessierenden Unterlagen herauszugeben. – Befremden löst der Umstand aus, daß bei einem Ermittlungsverfahren, das sich ausschließlich der Beschlüsse auf die allgemeine Strafvorschriften der §§ 263 und 246 StGB stützt, sieben Beamte des politischen Kommisariats der Frankfurter Polizei mit der Durchführung der angeordneten Maßnahmen beauftragt wurden. – Unter diesem Aspekt erhält die Durchführung der angeordneten Beschlüsse einen politischen Aspekt, gegen den sich der Allgemeine Studentenausschuß als satzungsgemäß ausführendes Organ der Frankfurter Studentenschaft wenden muß. – Die angeordneten Maßnahmen stehen somit in einem groben Mißverhältnis zwischen der Wahl der Mittel und dem angestrebten Zweck, der im übrigen im jetzigen Zeitpunkt und Durchführung einer den allgemeinen Strafvorschriften unterliegenden angeblichen strafbaren Handlung durch Beamte des politischen Dezernats noch nicht eindeutig erkennbar ist. Hierzu wird es weitere Untersuchungen seitens des Allgemeinen Studentenausschusses bedürfen. – III. Eine weitere Begründung bleibt vorbehalten, falls nicht bereits aus den hier angegebenen Gründen die Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse zwingend erforderlich erscheint. – Mit der vorliegenden Beschwerde wird der ausdrückliche Antrag gestellt, die angegriffenen Beschlüsse aufzuheben. – gez. Geis Rechtsanwalt.“
    Schreiben AStA (Bevollmächtigter RA Geis) an Amtsgericht Frankfurt 11.4.1968; Archiv
    424) Pressemitteilung>11.04.1968>>WRK: Attentat auf Dutschke
    „Die Westdeutsche Rektorenkonferenz beklagt und verurteilt öffentlich die Gewalttat, der Herr Dutschke am 11.4.1968 in Berlin ausgesetzt worden ist, wie sie öffentlich den Mord an Dr. Martin Luther King beklagt und verurteilt hat. Sie hofft, daß die Verletzungen, die Herr Dutschke bei der Ausübung seiner demokratischen Rechte erlitt, nicht lebensgefährlich sind und versichert ihn und seine Familie ihrer besten Wünsche. Mit allem Ernst rufen die Rektoren der Universitäten den Bürgern der Bundesrepublik ins Gedächtnis, daß jede Gesellschaft, die für sich in Anspruch nimmt, zivilisiert zu sein, die Anwendung von Gewalt an Organe delegiert hat, die der öffentlichen Kontrolle unterliegen. Die willkürliche Ausübung von Gewalt durch einzelne Personen oder Gruppen ist nichts als primitives Faustrecht; sie zerstört die Grundlagen der Demokratie und hebt die Prinzipien der Humanität auf. Jedermann ist seit dem 2.6.1967 aufgerufen, sich die Gefühle zu verbieten, die zur Anwendung von Gewalt provozieren und stattdessen zur rationalen Diskussion zurückzuführen, und Reformen in Staat, Gesellschaft und Universitäten zu unterstützen.“
    Pressemitteilung WRK 11.4.1969; Archiv
    425) Vermerk>11.04.1968>>Rektor: Demonstration 11.04.1968 Attentat auf Dutschke
    „11.4., ca. 23 Uhr – Anruf von Herrn Sch.., er sei zufälligerweise in den AStA-Räumen und habe gehört, dass sich der Demonstrationszug gegen die Universität zu bewege. Anfrage, ob ich die Universität für den Zug öffnen würde. Ich erkläre, dass zu dieser Zeit eine ordnungsgemässe Öffnung durch den Hausmeister kaum erfolgen könne und weise auf die Möglichkeit hin, zuerst das Studentenhaus und – oder gegebenenfalls die Mensa in Anspruch zu nehmen. ca. 24 Uhr ruft Herr Sch… an, der Demonstrationszug habe sich aufgelöst, ohne die Universität zu erreichen.“
    Vermerk Rektor 11.4.1968; Archiv
    426) Flugblatt>12.04.1968>>Kampagne für Demokratie und Abrüstung Ostermarsch: „Attentat auf Rudi Dutschke – Wir klagen an!“
    „Der verbrecherische Anschlag auf das Leben von Rudi Dutschke zeigt, wo in Wahrheit auch in der Bundesrepublik Deutschland der Terror zu suchen ist. Der Mordanschlag auf Dutschke ist ein extremer Ausdruck jener Hetze gegen die außerparlamentarische Opposition, die in der Bundesrepublik nun schon seit Monaten systematisch auch von einem Teil der Presse und Politiker betrieben wird. – Faschistische Kräfte greifen gegenüber den gewaltlosen Methoden und gegenüber den Argumenten der Opposition zu Mitteln der Gewalt, – so wie einst in der WeimarerRepublik. Wie damals, so gilt auch heute für die Bundesrepublik Deutschland der Satz: Der Feind der freiheit-demokratischen Ordnung steht rechts! – Wenn jetzt die Bundesregierung und der Westberliner Senat sich von dem Attentat auf Dutschke distanzieren, so ist festzustellen: – Die Bundesregierung hat nichts gegen die Hetze getan, die vor allem von Zeitungen des Springer-Konzerns und von der Münchener National-Zeitung gegenüber der außerparlamentarischen Opposition betrieben wurde. – Bonner Politiker waren es, die die Legende vom ‘Terror der Studenten’ in die Welt setzten, gegen den ‘hart durchgegriffen werden’ müsse. – Der Westberliner Senat war es, der durch Polizeistaatspraktiken und durch Anheizung von Pogromstimmung jenes Klima schuf, in dem es dann zum Attentat auf Dutschke kam. So wurde der Student Benno Ohnesorg von dem Polizeibeamten Kurras erschossen, so wurde Rudi Dutschke auf der Senatskundgebung gegen die außerparlamentarische Opposition als Volksfeind Nr. 1 angeprangert. – Einheiten der Bundeswehr waren es, die bereits den bewaffneten Einsatz gegen Demonstranten der außerparlamentarischen Opposition vorexerzierten. – Die Beispiele ließen sich vermehren. Sie zeigen: Hier hilft kein bloßes Distanzieren von einem Mordanschlag! Es müssen jetzt die Ursachen der Verhetzung aufgedeckt und ausgeräumt werden, die letztlich die Konsequenzen der politischen Mordtat in sich enthält. – Alle Demokraten, gleich welcher politischen Gruppierung oder Partei, sollten gemeinsam mit der außerparlamentarischen Opposition dafür sorgen, daß in der Bundesrepublik Deutschland und in Westberlin Verhältnisse durchgesetzt werden, auf deren Boden solche Terrorakte nicht mehr entstehen können. Der Ostermarsch 1968 für Frieden, gegen Völkermord, wird gleichzeitig eine Demonstration gegen das Attentat auf Rudi Dutschke. Die Mörder sind unter uns! Demonstriert mit dem Ostermarsch gegen die Mörder in Vietnam, Memphis und Berlin. – Karsamstag, 9 Uhr: Aktionsbesprechung im Zelt auf dem Römerberg; ab 10 Uhr Informationsstände; von 12 Uhr bis 12.05 Uhr Verkehrsruhe an folgenden Plätzen: – 1. Konstabler Wache, 2. Opernplatz, 3. Hauptbahnhof, 4. Zoo, 5. Uhrtürmchen (Bornheim), 6. Am Lokalbahnhof (Sachsenhausen), 7. Leipziger Straße/Ecke Kurfürstenplatz (Bockenheim), 8. Dahlbergerstraße/Ecke Königsteiner Straße (Ffm.-Höchst), 9. Radllostraße/Ecke Lorscher Straße (Rödelheim), 10. Galluswarte. – 13. Uhr: Teach In auf dem Römerberg über das Thema ‘Gewalt und Politik’, Leitung: Herbert Faller; zur Teilnahme eingeladen: die Professoren Bloch, Adorno, Dahrendorf, Heydorn, Bartsch, Mitscherlich, Hövels; die Bundestagsabgeordneten Matthöfer, Frey, Mischnik, Minister Leber die Vorsitzenden der Frankfurter Parteien; der Frankfurter Oberbürgermeister Prof. Brundert; die Staatsminister Hemsath und Schneider sowie die Gewerkschaftler Brenner, Pless, Benz, Eick, Fabian, Moneta, Reis. – Ostermontag 10 Uhr: Ostermarsch von Offenbach (Wilhelmsplatz) und Höchst (Marktplatz); 15 Uhr: Großkundgebung auf dem Römerberg. – Kampagne für Demokratie und Abrüstung – Ostermarsch.“
    Flugblatt Kampagne für Demokratie und Abrüstung Ostermarsch 12.4.1968; Archiv
    427) Flugblatt>12.04.1968>>SDS: „Mordanschlag auf Rudi Dutschke“
    „Ein Unbekannter hat mit seinen Schüssen auf Rudi Dutschke fortgesetzt, was der Kriminalkommissar Kurras mit dem Todesschuß auf dem Demonstranten Benno Ohnesorg in der Polizeiaktion am 2. Juni begann. – Das es soweit kam, ist nicht einem einzelnen anzurechnen. Die wirklichen Täter sitzen in den Redaktionsstuben des Springerkonzerns, im Senat und im Abgeordnetenhaus Westberlins. Die Dreckschleuder von Franz Josef Strauß, die Durchhaltebefehle des Herrn Jäger und die Hetzparolen des Wehner haben das Attentat vorbereitet. – Die Herrschenden wollen die Außerparlamentarische Opposition APOund besonders die Studenten zum nationalen Hauptfeind stempeln. Die Hetze gegen sie soll von den tatsächlichen politischen Problemen ablenken. Der systematische Aufbau eines inneren Feindes, früher die Juden, heute die Studenten, ist das Mittel der autoritären Politiker, ihre Ziele durchzusetzen. – Sie weinen jetzt Krokodilstränen, sie heucheln Entsetzen und Menschlichkeit. In Wahrheit beruht ihre Stellung selbst auf Gewalt, und sie verschärfen diese gegen die außerparlamentarische Bewegung, die überhaupt erst demokratische, menschliche Verhältnisse schaffen will. – Weitere Gewaltmittel sollen mit den Notstandsgesetzen bereitgestellt werden, die in den nächsten Wochen im Bundestag durchgepeitscht werden sollen. – Die Politiker sind nicht bereit, aus dem Mordanschlag auch nur die geringste politische Konsequenz zu ziehen. Sie wollen jetzt nur die Empörung der Bevölkerung abfangen. Schon wieder verhetzt einer der Hauptschuldigen, der Berliner Bürgermeister Neubauer, die Proteste der Studenten als kriminell. – Ein Wagen des Springerkonzerns hat in Berlin 2 Studenten überfahren, die mit ihren Körpern die Auslieferung der Springerzeitung verhindern wollten. Der Springerkonzern ist ein Hauptzentrum der allgemeinen politischen Entmündigung der Bürger. Deshalb verlangen wir die Enteignung Springers. Das ist die politische Konsequenz des Mordanschlags. – Wir rufen auf: 1. den Karfreitagsgottesdienst in der Katharienkirche (an der Hauptwache) zur Verständigung über diese Ereignisse zu benutzen. – Treffpunkt um 9.00 Uhr vor der Kirche. – 2. um 17.00 Uhr in die Universität zu kommen, um von dort gemeinsam zur Societätsdruckerei zu ziehen und die Auslieferung der Springer-Zeitungen zu verhindern.[…].“
    Flugblatt SDS 12.4.1968; Archiv
    428) Vermerk>12.04.1968>>Rektor: Teach In 12.04.1968 Attentat auf Dutschke
    „[…]12.4., 11 Uhr – Anruf von Herrn Birkholz: Der AStA ersucht, für 17 Uhr die Vorhalle des Hörsaalgebäudes, in der Rudi Dutschke gesprochen habe, für ein Teach In zu bekommen. Studentenhaus und Mensa seien wegen der erwarteten Teilnehmerzahl zu klein. Er verspricht disziplinierten Verlauf, Respektierung der Universitätseinrichtungen, insbesondere Beschränkung der Anwesenheit auf den Hörsaaltrakt. Falls es zu einem Bruch dieser Zusage kommen würde, werde er als AStA-Vorsitzender zurücktreten. Nach seiner Zusage, diese Erklärung mitsamt dem Antrag schriftlich dem Kurator zu übermitteln, gestatte ich das Teach In von 17-20 Uhr, verständige Herrn Professor Rammelmeyer als meinen Vertreter, den Herrn Kurator sowie den Vertreter des Polizeipräsidenten, Herrn Polizeioberrat J.., die alle meine Massnahmen begrüssen, da es – wie Herr J.. es formuliert – besser sei, wenn die Studenten zur Besprechung ihrer Aktionen sich in einem Raum treffen, als wenn sie dies auf der Strasse tun. Meine Begründung, die auch den Herrn Rammelmeyer und von Herrn Kurator geteilt wird, zielt auf den Versuch, den Studenten Gelegenheit zur rationalen Diskussion zu geben und damit so weit wie möglich Gewaltakte zu verhindern. Nach Informationen von Herrn Kurator, Fräulein Dr. M… und Herrn B.., die dem Teach In persönlich als Beobachter beiwohnen, verläuft dieses sehr diszipliniert und löst sich nach knapp einer Stunde auf, nachdem der Aktionsplan für den Demonstrationszug zur Societäts-Druckerei besprochen worden ist. Nach Aussagen von Herrn B.. kamen während der Nacht einzelne Demonstranten und begehrten Einlass in die Universität, der ihnen jedoch von Herrn B.. nicht gewährt wurde.“
    Aktenvermerk Rektor 12.4.1968; Archiv
    429) Bekanntmachung>13.04.1968>>Adorno, u.A.,: Zum Mordanschlag auf Rudi Dutschke
    „Zum zweitenmal innerhalb eines Jahres hat blutige Gewalt die Studenten getroffen. So isoliert die Hintergründe des Mordanschlags auf ,,,Rudi Dutschke auch scheinen mögen, sie enthüllen den Zustand unserer Gesellschaft. Angst und mangelnde Bereitschaft, die Argumente der studentischen Opposition ernst zu nehmen, haben ein Klima geschaffen, in dem die gezielte Diffamierung einer Minderheit zur Gewalttätigkeit gegen sie aufreizen muß. Dieses Klima ist systematisch vorbereitet worden von einer Presse, die sich als Hüterin der Verfassung aufführt und vorgibt, im Namen der Ordnung und der Mehrheit zu sprechen, mit dieser Ordnung aber nichts anderes meint als die Herrschaft über unmündige Massen und den Weg in einen neuen, autoritätsbestimmten Nationalismus. Das Bündnis von bedenkenlosem Konsumjournalismus und wiederauflebender nationalistischer Ideologie, das die demokratisch engagierten Studenten und Intellektuellen seit Jahren als ‘Linksmob’, ‘Eiterbeule’, akademische Gammler’, ‘Pöbel’, ‘geistige Halbstarke’, ‘Neurotiker’, ‘Schreier’ und ‘Schwätzer’, verunglimpft, droht das Selbstverständnis der Deutschen in einer Welt der friedlichen Verständigung, der fortschreitenden Aufklärung und Zusammenarbeit auch zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen abermals zu zerstören. Leitartikel des Springer-Konzerns forderten schon Anfang 1967 dazu auf, die Stadt Berlin vom ‘immatrikulierten mobilisierten Mob’ zu befreien. Es muß darum schärfstens der Erklärung des Springer-Verlags widersprochen werden, er habe die sachliche Auseinandersetzung gesucht. Die Unterzeichneten fordern darum, endlich in die öffentliche Diskussion über den Springer-Konzern, seine politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und seine Praktiken der publizistischen Manipulation einzutreten. Sie erklären sich mit den Studenten solidarisch, rufen aber gleichzeitig dazu auf, sich bei allen Aktionen der Gewalt zu enthalten und der Angemessenheit der Mittel bewußt zu bleiben. Sie fordern die demokratischen Kräfte in unserem Lande, insbesondere an den Universitäten und Technischen Hochschulen, dazu auf, dem Problem einer demokratischen Öffentlichkeit vermehrte Aufmerksamkeit zu widmen und dabei mitzuwirken, ein vertieftes Bewußtsein der Gefährdung unserer innenpolitschen Lage zu schaffen.“
    Erklärung zum Mordanschlag auf Dutschke 13.4.1968; In:Grossmann/Negt: Auferstehung der Gewalt., aaO, S.30 – 31
    430) Bekanntmachung>13.04.1968>>IG Druck: Appell an Studenten
    „Der Hauptvorstand der Industriegewerkschaft Druck und Papier appellierte am Freitagabend in Stuttgart an die Studenten, dem zuständigen Gericht das Urteil über das Attentat auf Rudi Dutscke zu überlassen. Durch die Angriffe auf die Springer-Betriebe würden tausende von Arbeitern und Angestellten gefährdet, die mit dem Anschlag auf Dutschke nichts zu tun hätten und über die Tat ebenso entrüstet seien wie die Demonstranten.“
    Meldung DPA 13.4.1968; Grossmann/ Negt, Auferstehung der Gewalt, aaO, S.30
    431) Rede>13.04.1968>>Negt, Rede: Politik und Gewalt
    „Wir haben uns nicht versammelt, um ein Unglück, das uns alle trifft, mit den üblichen Formeln zu bekla¬gen. Wir sind nicht willens, uns in eine Solidarität mit denjenigen zwingen zu lassen, die – in heuchlerischer Absicht gegenwärtig nichts eiliger zu tun haben, als politische Ereignisse zu personalisieren und in tragi¬sche Konflikte einzelner zu verwandeln, um möglichst schnell wieder zur Tagesordnung übergehen zu kön¬nen.
    Wir finden auch keine Befriedigung in der beruhi¬genden Versicherung aller herrschenden Gewalten, daß Gewalt kein Mittel der Politik sei. Wovon wir uns in dieser Stunde nicht abdrängen lassen sollten, ist die unnachsichtige Aufklärung eines politischen Tat¬bestandes; daß der Mordanschlag auf Rudi Dutschke ein notwendiges Glied in der Kette sorgfältig präpa¬rierter und seit langem angedrohter Gewalttätigkeit ist, die mit der studentischen Protestbewegung das Existenzrecht der gesamten außerparlamentarischen Opposition treffen sollte.
    Name und Herkunft des Attentäters sind demgegen¬über ebenso belanglos wie die harte Bestrafung, die ihm der Berliner Innensenator, als wäre er bereits der oberste Gerichtsherr, angedroht hat. Vor allem müssen wir erkennen, daß die wirklich Schuldigen an dem infamen Mordanschlag in den Redaktionsbüros, in Re-gierungen und Parlamenten und Parteien sitzen; sie wissen sich frei von aller Schuld, weil ein individua¬listisches Strafrecht in unerbittlicher ‘Objektivität’ ihnen den gleichen Schutz gewährt, dessen schon die Verantwortlichen an den Verbrechen des Dritten Rei¬ches sicher sein konnten. In einem System abgesicher¬ter Kompetenzen konnte das Verbrechen der Gesell¬schaft stets auf den unmittelbaren Täter abgewälzt werden; wer das Vermögen liquidierter Juden verwal¬tete, wollte von der Existenz der Konzentrationslager nichts gewußt haben; wer die Juden – Gesetze formu¬lierte, bestand darauf, keine Verantwortung für deren Ausführung zu tragen; und wer schließlich die Befehle tatsächlich ausführte, konnte für sich geltend machen, daß er ein Bewußtsein ihrer Unrechtmäßigkeit besessen habe. Seit dem Tode Benno Ohnesorgs hat sich in den Köpfen der Machthaber kaum etwas geändert; ja nach den jüngsten Ereignissen gibt es Gründe für die Vermutung, daß diejenigen, die sich selbst zu den einzig verantwortungsbewußten Hütern ‘unserer’ demokratischen Grundordnung ernannt haben, offenbar überfordert sind, die zentralen Probleme der Gesellschaft zu erkennen und politische Lösungen an Stelle der geplanten verwaltungstechnischen und militärisch vorzuschlagen. Denn eines scheint nach dem staatlich organisierten Mordanschlag auf Ohnesorg und nach dem individuellen Mordanschlag auf Dutschke sicher zu sein: wir befinden uns in einer Umbruchphase der Gesellschaft, in der die zu Existenzfragen der Nation aufgewerteten politisch – juristischen Fiktionen zu zerbrechen beginnen. Dieser drohende Verfall von Fiktionen, wie dem Anspruch auf die Alleinvertretung deutscher Interessen, dem Festhalten am Provisorium der Oder – Neiße – Grenze, der zwiespältigen Haltung zum Münchner Abkommen u.a.m., ist jedoch nicht in einer politisch – demokratischen Erziehung der Menschen und einer konsequenten Demokratisierung der Verhältnisse verbunden, sondern reaktiviert gegenwärtig einen ganzen Bereich von Vorurteilen und Aggressionen bei einer Bevölkerung, die ihre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches verlorengegangene politische Identität in autoritären Bestätigungen der bestehenden Herrschaftsverhältnisse und ihren politischen Grundlagen wiedergefunden hatte. Das Zerbrechen dieser Identität ist durch tiefgreifende wirtschaftliche und politische Krisen bedingt, und indem die Große Koalition diesen Prozeß durch ein riesiges Angebot autoritärer Veranstaltungen, die von der Legitimation der Grundvoraussetzungen der gegenwärtig Politik entlasten, aufzuhalten sucht, trägt sie objektiv zur Vergrößerung des autoritären und faschistisch Verhaltenspotentials in der Bevölkerung bei. Wir können nicht voraussehen, in welchem Ausmaße die gestauten Aggressionen auf linke Feindgruppen sich wenden werden, wenn es auch der letzte Flüchtlingsverband und der letzte Flüchtlingsfunktionär realisiert hat: daß Deutschland 1945 eine in der Geschichte beispiellose Niederlage erlitten hat; daß ohne militärische Gewalt eine Rückgewinnung der Ostgebiete ausgeschlossen ist; daß von den osteuropäischen Ländern diese Gebiete gar nicht mehr, wie es der Selbstbetrug der etablierten Parteien will, als politischer Verhandlungsgegenstand betrachtet werden. Und aus der Geschichte der Weimarer Republik wissen wir, daß gerade die Unfähigkeit, aus einer militärischen und politischen Niederlage die einzig rationale Kon¬sequenz zu ziehen, unbehindert von den Fesseln ge¬fährlicher Machtträume, die Grundlagen der Gesell¬schaft zu demokratisieren, günstige Voraussetzungen für ein gesellschaftliches Klima schafft, in dem politi¬scher Mord und organisierter Terror der bewaffneten Reaktion die Menschen bedrohen. Denn in einem sol¬chen Klima geht es stets um die wachsende Bereit¬schaft zur Identifizierung von Feindgruppen, deren einzelne Mitglieder für die Misere, auf die sie in aller Kompromißlosigkeit hinweisen und die sie bekämpfen wollen, unmittelbar verantwortlich gemacht werden. Es gibt ein spezifisches Klima für politischen Mord ‚ und es ist unter den Bedingungen einer atmosphäri¬schen Gewaltsamkeit nur eine Frage von Zeit, wann sich politische Mörder finden, die das allgemeine Vor¬urteil gegen sogenannte ‘Erfüllungs’ – oder ‘Anerken-nungspolitiker’ wie gegen Sozialisten schließlich voll¬strecken.
    Weil wir uns dessen bewußt sind, daß in Zeiten kol¬lektiver Verantwortung und kollektiver Haftung die wirklich Schuldigen durch die Maschen des indivi-dualistischen Strafrechts und der staatskonservativen Rechtspraxis schlüpfen, können wir nicht darauf ver¬zichten, unsere Aktionen auf jene Institutionen, durch die sie geschützt werden, zu konzentrieren. Je unab¬weisbarer die Schuld eines Verhaltens bei der Gesell¬schaft liegt, die objektiv zum politischen Mord und zur Vernichtung politischer Minderheiten anstiftet, desto entschiedener wird im allgemeinen die totale Ver¬antwortlichkeit von Einzelgängern beschworen. Man ist schon beruhigt, wenn den Attentätern organisierte Verbindungen zu Hintermännern nicht nachzuweisen sind; aber die wirklichen Hintermänner sind nicht selten die, die derartig beruhigende Untersuchungen führen und die drakonische Urteile an Menschen voll¬strecken, die ihr eigenes Produkt sind.
    In welchem Maße das Recht auslegungs – und nach Opportunität manipulationsfähig ist, wenn sich sowohl der Täter als auch die Staatsgewalt als schutzbedürftig erweisen, zeigt der Prozeß gegen Kurras. Nicht daß Kurras freigesprochen wurde, ist an diesem Prozeß bedenklich, sondern daß das Gericht mit großer Prä¬zision den objektiven und subjektiven Interessen der politischen Instanzen entsprach, indem es die Kette von Verantwortungen nicht bis zum Berliner Senat hin verfolgte. Die einzige Chance, Kurras in gewisser Weise zu entlasten: das Klima freigesetzter Gewalt¬tätigkeit der Polizei zu untersuchen und öffentlich zu verurteilen, um damit der politischen Aufklärung zu dienen, wurde bewußt ausgeklammert. Die Faszi¬nation, die davon ausgeht, die Zerstörung eines in Wort und Bild vernichtungswürdig gemachten Fein¬des nicht nur zu wünschen, sondern die Mittel für sei¬ne Vernichtung tatsächlich zu besitzen – eine solche Faszination wirkt stets handlungsauslösend. Nicht der Freispruch von Kurras macht dieses Urteil zu einem politischen Urteil, sondern die nach Umständen unzu¬lässige Individualisierung des Täters. Nachdem sich das Gericht entschlossen hatte, den Fall des Berliner Senats und der Polizei zum Fall Kurras zu verengen, ohne doch im strengen Sinne das Schuldstrafrecht an¬zuwenden, war der Freispruch, selber nur noch eine Formalität; aber seine inhaltliche Begründung hatte nur noch das staatskonservative Vorverständnis der Richter zur Grundlage, für die das Verhalten gesell¬schaftlicher Gruppen, welche ‘im Dienst’ handeln, Verantwortung nur in der Rolle von Befehlsträgern und Befehlsempfängern kennen, Ordnung über alles lieben und die sich einer abstrakten Staatsräson ver¬pflichtet wissen, unmittelbar verständlich ist: opposi-tionelles Verhalten, ein vom Durchschnitt abweichen¬der Habitus einzelner und gesellschaftlicher Gruppen, die sich, wie im Falle der Studenten, vom Staat nicht vorgesehene und in der Öffentlichkeit ungewohnte Kompetenzen anmaßen, indem sie außerhalb ihres eigentlichen Arbeitsbereiches demonstrieren, ist in ihrem Bewußtsein dagegen immer schon kriminali¬siert. Bevor noch die Tatbestände geklärt sind und das Gesetz zur Anwendung gekommen ist, spielt sich fast zwanglos eine Gemeinsamkeit von Wertvorstellungen der Richter mit den Einstellungen bestimmter Ange¬klagter ein, durch die traditionelle Merkmale der Klas¬senjustiz realisiert erscheinen.
    Die irritierte Reaktion der Kiesinger, Schütz und eines Großteils der bürgerlichen Presse auf den Mord¬anschlag auf Rudi Dutschke zeigt eine gewisse Be¬troffenheit darüber, daß sich die bisher praktizierte Gewalt gegen demokratische Oppositionelle, über die die staatlichen Instanzen im Rahmen des politischen Strafrechts sowie des Vereins – und Versammlungs¬rechts ganz selbstverständlich und uneingeschränkt zu verfügen glaubten, zu verselbständigen droht, so daß sie jederzeit auch ihrer eigenen Kontrolle entglei¬ten kann. Wir müssen uns jedoch vergegenwärtigen, daß spätestens seit dem Verbot der KPD im Jahre 1956 und den ihm folgenden Kommunistenprozessen, die sich des Hilfsmittels einer verfassungswidrigen politi¬schen Strafjustiz bedienten, die Vernichtung des inner-politischen Gegners zum politischen Selbstverständ¬nis der Bundesrepublik gehört. Hier beginnt die ‘Le¬galisierung’ und Objektivierung eines terroristischen Freund – Feind – Denkens, das Carl Schmitt, der geheime Berater Kiesingers und der juristische Wegbereiter der nationalsozialistischen Machtergreifung, bereits für das politische Leben der Weimarer Republik begrün¬det hatte.
    Wer das von den etablierten Mächten geschaffene Klima potentieller Gewaltanwendung analysieren will, kann sich auf die offiziellen Erklärungen nicht be¬schränken – obwohl auch ihnen an Deutlichkeit nichts fehlt; unzensiert kommt es jedoch vor allem in den Veränderungen der Sprache zum Ausdruck, von denen sich selbst noch gutwillige Liberale abhängig zeigen. Kein Begriff der politischen Sprache ist in den ver¬gangenen Jahren so häufig beschworen worden wie der der Minderheit. Im bedrohlichen Pogrom – Klima gegen die politisch aktiven Studenten und Jugend¬lichen ist es notwendig, mit allem Nachdruck auf die Blutlinie der Unterdrückung von Minderheiten in Deutschland hinzuweisen. Es wäre verfehlt, die im Dritten Reich organisierte Hetzjagd auf die Juden mit den Verfolgungsabsichten gleichzusetzen, die sich heu¬te auf Linksradikale konzentrieren; aber es gibt Merk¬male, die ihnen gemeinsam sind. Unter dem Vorwand, verschwörerisch die Staatsordnung zu gefährden und mühsam erzielte Aufbauleistungen des Volkes zu be¬drohen, werden rassische, nationale und politische Minderheiten zu anmaßenden und zugleich ohnmäch¬tigen Randgruppen stilisiert. Auf sie kann die tatsäch¬lich herrschende Minorität gefahrlos Aggressionen der Mehrheit lenken, die sich ohne sorgfältig gesteuerte Abreaktionen auch gegen die bestehenden Herrschafts¬verhältnisse richten könnten. In die diskriminierende Darstellung verfolgter Minderheiten geht daher meist der Vorwurf des Parasitären ein. Wie die Juden von der Übervorteilung ihrer Mitbürger, von der rücksichts¬losen Ausnutzung ihrer usurpierten Machtstellung in Handel und Geldverkehr lebten, so mißbrauchen heu¬te die Studenten Steuergelder fleißiger Bürger für eine Existenzweise, die den offiziell sanktionierten Rahmen von Leistungen und Belohnungen sprengt.
    Der in der Bevölkerung verbreitete Vorwurf des Parasitären reicht gegenwärtig jedoch kaum aus, die beabsichtigten Repressionsmaßnahmen der staatli¬chen Funktionsträger zu begründen. Da es ihnen an politischer Phantasie, die sich vorurteilslos auf das Selbstverständnis oppositioneller Bewegungen und die soziologischen Bedingungen ihres Erfolges einlassen könnte, grundsätzlich fehlt, erstreben sie Sicherheit im Operieren mit Zahlenverhältnissen, im Quantifi¬zieren inhaltlicher Probleme. Die Gruppe der Rädels¬führer, der Drahtzieher, der Verschwörer, die, wie die Juden im Faschismus, alles in der Hand haben sollen, kann für sie nicht klein genug sein. Barzels Redeweise von der Mini – Minorität, die im übrigen in krassem Wi¬derspruch zu den auf sie projizierten Gefahren steht, soll auch den Unsicheren und Zögernden ein gutes Gewissen und die absolute Gewißheit verschaffen, die geplanten Aggressionsakte gegen außerparlamen-tarische Minderheiten im Namen der überwältigen¬den Mehrheit zu verüben.
    Wer die Darstellung der Studenten in Karikaturen der Springer – Presse, wer mit Aufmerksamkeit die Ent¬wicklung der politischen Sprache führender Politiker verfolgt hat, der hat feststellen müssen, daß der biolo¬gistische Jargon der Nazis nicht nur bei der NPD nach¬lebt; zur Kriminalisierung ist die Biologisierung poli-tischer Oppositionsgruppen getreten, deren einzelne Mitglieder an äußeren Merkmalen, neben der Kleidung an den Gesichtszügen, erkennbar werden.
    Die Konstruktion einer manipulierenden Minderheit innerhalb der Studentenbewegung hat zudem eine wichtige Entlastungsfunktion für die Ideologie der tatsächlich herrschenden Eliten. Indem Dutschke und andere zu Blanquisten gestempelt werden, welche die Diktatur einer elitären Minderheit von Berufsrevolu¬tionären erstreben, wird die bloße Identifikation mit der ‘demokratischen Mitte’, mit den bestehenden In¬stitutionen und Regeln, zur ausreichenden Legitima¬tion demokratischen Verhaltens. Das Führerprinzip hat sich, was seine Funktion für die Integration der Massen anbetrifft, in gewisser Weise institutionalisiert; die politischen Funktionäre arbeiten kooperativ, und sie betonen unentwegt die organisierte Gewalt, über die sie rechtens zu verfügen meinen, um die Opposi¬tion zu zerschlagen. Die Auseinandersetzung mit der studentischen Pro¬testbewegung hat eine neue Stufe erreicht; das wohl¬wollende Interesse, das ihr nach den Ereignissen des 2 Juni von allen Seiten entgegengebracht wurde, ist einer nervösen und oft hilflosen Abwehrhaltung ge-wichen. Der Boulevardpresse und rechtsgerichteten ‘seriösen’ Blättern ist es inzwischen gelungen, die Sprachformel vom ‘Linksfaschismus’ mit der Vorstel-lung einer auf Selbstisolierung bedachten Minorität zu verbinden, die ihre elitären und manipulativen Zwecke terroristisch durchsetzt. Auf diese Weise konnte der gesamte sozialpsychologische Bereich der ‘unaufge¬arbeiteten Vergangenheit’, vor allem die Mechanismen von Schuld, Abwehr und Projektion, reaktiviert und in den Dienst der Bekämpfung außerparlamentarischer Minderheiten gestellt werden. Es war seit langem zu erwarten, daß Massenblätter den absehbaren Verlust der Wirksamkeit antikommunistischer Parolen so schnell wie möglich ausgleichen mußten, um ein auf emotionale Reaktionen dressiertes Publikum weiter¬hin zu binden.
    Aber das Spezifische der neuen Situation besteht darin, daß ein Element wirklicher, wenn auch unauf¬geklärter Furcht vor dem Faschismus gerade liberale. Kritiker veranlaßte, die politische Sprache um leicht faßliche Symbole zur raschen Identifizierung linker Feindgruppen zu bereichern. Liberaler Mentalität ent¬springt eine politische Sprache, der sich mittlerweile alle (auch NPD – Funktionäre) bedienen: ‘linker Fa¬schismus’, ‘Anarcho – Faschismus’, ‘Inquisition von Links’ u.a.m. Meist wider Willen leisten viele Libe¬rale Legitimationshilfen für jene, die seit langem den mutigen und furchtlosen Einsatz gegen die studenti¬schen Störenfriede fordern und die doch nur über die dürftigen Rechtfertigungsgründe verfügen, die ihnen die deutsche Geschichte überliefert hat: Ordnung, Fleiß, Sauberkeit, Staatsbewußtsein und Opferbereit¬schaft – Tugenden, die allesamt von den politischen Katastrophen in Deutschland nicht zu trennen sind.
    Wenn unsere Gegner meinen, sie könnten die dem System antagonistischer Interessen immanente Ten¬denz zur Militarisierung und Brutalisierung des ge-sellschaftlichen Lebens auf Randgruppen projizieren, um sich eine propagandistisch wirksame Legitimation für deren Zerschlagung zu verschaffen, so ist es für uns höchste Zeit, das aus dem bürgerlichen Bewußt¬sein verdrängte Problem der Beziehungen zwischen Gewalt und Politik in aller Öffentlichkeit und ohne Tabus zu diskutieren. Wer heute das Problem der Gewalt ausschließlich unter moralischen Gesichtspunkten behandelt oder Gewalt schlicht der bestehenden Rechtsordnung ent¬gegensetzt, muß von vornherein darauf verzichten, ihre wechselnde Bedeutung im konkreten Zusammen¬hang der gesellschaftlichen Kräfte zu erkennen. Das liberale Bürgertum des 19. Jahrhunderts konnte mit einem gewissen Recht annehmen, daß sich der selbst-regulierende Mechanismus des kapitalistischen Waren¬verkehrs in einen zwanglosen Interessenausgleich der Marktkontrahenten verwandeln wird, der am Ende je¬de Form politischer Zwangsgewalt überflüssig macht. Solange der Konkurrenzmechanismus funktionierte, wurde das Bedürfnis der Privateigentümer nach Be¬rechenbarkeit und Zuverlässigkeit des Rechtssystems und der Verwaltung durch die uneingeschränkte Herr¬schaft des allgemeinen, der formalen Rationalität der Kapitalrechnung entsprechenden Gesetzes befriedigt, wenn auch schon hier seine ideologische Funktion unverkennbar ist, brutale Ausbeutungsverhältnisse und die tagtägliche Gewalt gegenüber der erdrücken-den Mehrheit der Bevölkerung zu verschleiern und als gewaltlos zu rechtfertigen. Die rechtserhaltende und verwaltende Gewalt ist, wie Walter Benjamin sagte, eine schaltende, mythologische Gewalt, die automa¬tisch jede Gegengewalt zum Terror stempelt.
    Im Monopolkapitalismus treten Maßnahmegesetze und Generalklauseln an die Stelle der Allgemeinheit der Gesetze, so daß deren Verbindlichkeit in dem Maße überhöht, der historischen Legitimation entzo¬gen wird, wie seine gesellschaftliche Basis schwindet. Wie wenig Recht und Gewalt im Spätkapitalismus noch auseinanderzuhalten sind, zeigt die totale Un¬fähigkeit der Repräsentanten der nationalsozialisti¬schen ‘Rechtsordnung’, das in ihr gebundene Maß an Gewalt überhaupt nur zu erkennen. Spätestens seit dem Dritten Reich ist die Frage der inneren Verflech¬tung von Gewalt und Recht zur Existenzfrage jeder demokratischen Ordnung geworden. Das bedeutet aber, daß alle jene Fragen konkret zu stellen und poli¬tisch zu beantworten sind, die den formalen Schutz der Entfaltungschancen des subjektiven und objektiven Gewaltpotentials der Gesellschaft betreffen. Konnten in den letzten Jahren nicht alle, die mit staatlich sank¬tionierten Machtbefugnissen ausgestattet waren, eine wachsende Selbstsicherheit gewinnen, ungestraft am Rande und ‘etwas außerhalb der Legalität’ operie¬ren? Stimmt es nicht nachdenklich, daß ausgerechnet jene die strenge Beachtung von Regeln und Gesetzen fordern, in deren politischem Verhalten gegenwärtig und in der Vergangenheit nichts so konstant ist wie die Bereit *Schaft, im Interesse machtvoller staatlicher Entscheidungen das Recht zu manipulieren? Haben alle jene, die seit Jahren kaum noch einen politischen Gedanken fassen können, der sich nicht auf die legalisierte Gewaltanwendung durch Notstandsgesetze re¬duzieren läßt, nicht längst das politische und morali-sche Recht verloren, von den Staatsbürgern die Be¬achtung rechtsstaatlicher Grundsätze zu verlangen? Wem kann heute eigentlich zugemutet werden, ein absolutes Vertrauen in eine Ordnung zu setzen, die keiner gesellschaftlichen Gruppe der Nachkriegszeit derart gesicherte Lebens – und Überlebenschancen ga¬rantierte, wie den technokratisch, militärisch und ver¬waltungstechnisch bewährten ‘Eliten’ des Dritten Reiches?
    Verantwortlich für die gefährliche Verwischung der Grenzen zwischen Recht und Gewalt sind ausschlie߬lich diejenigen, die nichts getan haben, das Rechts-bewußtsein breiter Bevölkerungsschichten zu entwickeln und die keine Gelegenheit versäumten, etwa das Recht auf politische Demonstrationen durch demon¬strative Gewaltanwendung als gleichzeitig unterge¬ordnetes und gefährliches Recht unter Beweis zu stel¬len. Und diese Entwicklung beruht nicht auf der Bös¬willigkeit oder Nachlässigkeit einzelner. Denn gut zwei Jahrzehnte haben wir unter Mördern und hilfs¬willigen Funktionsträgern des staatlich organisierten und sanktionierten Terrors gelebt; unter Richtern und Staatsanwälten, deren Rechtsbewußtsein derart ver¬kümmert war, daß sie den Wechsel der Rechtsord¬nungen noch nicht einmal bemerkten oder gar fähig waren, für sich persönlich Konsequenzen zu ziehen; unter Beamten der Ministerialbürokratie, der Polizei, des Erziehungssystems, deren ganze politische Phan¬tasie in der gewalttätigen Verfolgung, Diskriminierung und Vernichtung von rassischen, nationalen und poli¬tischen Minderheiten sich geschult und erschöpft hat¬te. Es war eine demokratische Minorität, meist unter Studenten, Professoren, im außerparlamentarischen Bereich, die in mühevoller Kleinarbeit Beweismaterial sammelte, um wenigstens einen Teil der Schuldigen, die sich längst wieder des Schutzes der offiziellen Gewalten versichert hatten, aus ihren Ämtern zu ent-fernen. Von vornherein mußte klar sein, daß der Posi¬tionswechsel einzelner, die unmittelbar belastet waren, kein Ersatz für die Demokratisierung der Gesellschaft sein konnte. Denn Generale, Beamte der Ministerial¬bürokratie und Verbandsfunktionäre der Unternehmer haben den höchsten Grad der Kontinuität ihrer Posi¬tionen im Übergang vom Dritten Reich zur Bundesre¬publik. Wer alle, die sich aktiv, durch wohlwollende Toleranz oder durch mangelnde Widerstandsbereit¬schaft an der organisierten Hetzjagd auf Minderheiten beteiligten, anklagen und verurteilen wollte, müßte heute ganze Führungsschichten der Bundesrepublik auswechseln. Und noch in einem anderen Sinne hat die von den politischen Instanzen eingeübte Ritualisierung der freiheitlich – demokratischen Grundordnung die Aus¬bildung des kritischen Bewußtseins blockiert, im Na¬men von Freiheit und Recht geführte Vernichtungs-aktionen gegen andere Völker und Minderheiten als Ausdrucksformen purer Gewalt zu erkennen und prak¬tisch zu bekämpfen. Die Verkümmerung des Rechts-bewußtseins ist stets mit der Uberzeugung verknüpft, daß auf Gewalt und Aggression ausschließlich die Strategien des Feindes beruhen. So wird, was jahrhun¬dertelang von Kolonisierten und von den Menschen in Ghettos gesagt wurde, daß sie nur die Sprache der Gewalt verstünden, unbesehenübernommen und zur Formel zivilisatorischer Selbstbetätigung. Und in der Tat: den Kolonisierten und den Menschen der Ghettos ist nichts bekannter als die Atmosphäre von Ausbeu¬tung, Gewalt und Drohung, die sie täglich, in einer von sichtbaren und unsichtbaren Gesetzen zweigeteil¬ten Welt ‚ umgibt. Heute machen sie Ernst mit diesem zur ‘zweiten Natur’ der ‘Zivilisierten’ gewordenen Vorwurf, und, indem sie sich zu Menschen erheben, machen sie gleichzeitig eine grundlegende kollektive Erfahrung, durch die sie Mut und Selbstbewußtsein gewinnen, daß auch die Herrschenden, neben der übli¬chen Sprache des Geldes, nur die der Gewalt verstehen.
    Was sich gegenwärtig in den Vereinigten Staaten abspielt, ist der Übergang einer vom System produ¬zierten atmosphärischen Gewalt zur aktiven Gewalt derjenigen, die bisher ihre ungenannten und zahllo¬sen Opfer waren. Es ist evident, daß für die Verwand¬lung der sublimen, institutionell gebundenen Gewalt in manifeste Gewalt ausschließlich ein Herrschafts¬systern die Verantwortung trägt, das sich allein durch die faktische Verfügung über technologische Zerstö¬rungsinstrumente und durch strategische Interessen bereits legitimiert sieht, im jeweiligen Bündnis mit korrupten Cliquen überall in der Welt zu intervenieren, wo sich Ansätze für sozialrevolutionäre Bewegungen zeigen. Gerade weil es unmittelbar ökonomische Mo¬tive für den Völkermord in Vietnam offenkundig nicht mehr gibt – die Erwartung oder Sicherung von Ge¬winninteressen hätte wenigstens noch den Anschein von Rationalität – , ist die Irrationalität dieser staatlich sanktionierten und organisierten Gewalt so bedroh¬lich. Die Vereinigten Staaten bilden heute das imperiale Gewaltzentrum der Welt, und Länder, die sich mit ihnen offiziell und uneingeschränkt solidarisieren, gehen das Risiko ein, dem Zerfall der politischen Mo¬ral auch im inneren politischen Bereich Vorschub zu leisten. Wenn Freiheit und – Recht so offenkundig, wie in der heutigen amerikanischen Politik und bei der erdrückenden Mehrheit der weißen Bevölkerung der Vereinigten Staaten, mit permanenter Gewaltanwen¬dung verbunden sind, so ist es nicht erstaunlich, daß neben der allgemein wachsenden Kriminalität auch die Bereitschaft zunimmt, politische Gegner, mit denen Man rational zu diskutieren nicht mehr fähig ist, einer wirklichen oder auch imaginären Feindgruppe zuzu¬rechnen und physisch zu vernichten.
    Es geht hier nicht um die Rechtfertigung von Ge¬walt oder von Gewaltlosigkeit, sondern um die nüch¬terne Bilanz von Tatsachen: daß das im Weltmaßstab feststellbare Ausmaß geschichtlich begründeter revo¬lutionärer Gewalt, die produktive Anstöße für die Emanzipation der Menschen und ihre Befreiung von erniedrigtem, ausgebeutetem Dasein brachte, in kei¬nem Verhältnis zur sinnlosen Vernichtung von Men¬schen und Gütern in den imperialistischen Kriegen und in den kolonialen Strafexpeditionen steht. Auf tausend Kriege kommen, wie Bloch sagt, höchstens zehn Revolutionen.
    Mit infantilem Selbstbewußtsein operieren unsere Politiker mit atomaren Todesraten, aber ein in Erre¬gung zerschnittener Autoreifen von linken Demon-stranten bringt selbst jene in äußerste Empörung, die, wie der gegenwärtige Bundeskanzler, noch in reiferen Jahren ihres Lebens die Ausrottung von Menschen ob¬jektiv sanktionierten, indem sie ihre hohen Stellungen in der Hierarchie des nationalsozialistischen Staates weder nutzten, um sich über das wirkliche Ausmaß der Gewalt zu informieren, noch mit gewaltsamen Mitteln gegen den Terror zu kämpfen. Diese Heuchler der Ge¬waltlosigkeit sind immer bereit gewesen, zu schweigen oder sich offen mit denjenigen zu solidarisieren, die tagtäglich Gewalt gegenüber Andersdenkenden und Kommunisten übten.
    Es ist Aufklärung darüber notwendig, daß es einen Unterschied zwischen progressiver Gewalt und reak¬tionärer Gewalt in der Geschichte gibt. Denn die Zer-störung eines vietnamesischen Dorfes durch die Ame¬rikaner ist nur durch willkürliche Abstraktion von den gesellschaftlichen Zusammenhängen auf den gleichen Nenner eines formalen Gewaltaktes zu bringen wie das Niederbrennen und Plündern amerikanischer Warenhäuser durch eine Minderheit, die durch ökonomi¬schen Zwang und Terror im proletarischen Elend des 19. Jahrhunderts gehalten wird, und doch die Überflu߬gesellschaft, Privilegierung und sinnlose Verschwen¬dung, sinnlich unmittelbar erfährt. Es wäre töricht und gemeingefährlich, angesichts dieser legitimen Reaktion elementarer Bedürfnisse Warenhäuser im Bewußtsein politischer Symbolhandlungen niederzubrennen. Stets ist das Maß, das blinde oder methodische Gegengewalt provozierte, von den herrschenden Klassen und Grup¬pen bestimmt worden; es hängt vom konkreten Ge¬samtzustand der Gesellschaft und von den politischen Möglichkeiten ab, innerhalb bestehender Institutio¬nen objektiv demokratische Interessen der Menschen zu realisieren. Das Engelssche Modell der unmittelbaren Abhängig¬keit der Gewalt vom ökonomischen Unterbau trifft im strengen Sinne nicht mehr zu; deshalb wird die differenzierte, von der Totalität der gesellschaftlichen Machtverhältnisse abhängige Bestimmung der Orga¬nisationsformen revolutionärer Gegengewalt zur Exi¬stenzfrage des praktischen Widerstandes in techno¬logisierten Klassengesellschaften.
    Fanon und Marcuse haben für die unterdrückten Völker und für die diskriminierten Minderheiten das Prinzip einer Gegengewalt formuliert, die keinen ande¬ren Zweck hat, als den Mythos der Gewalt zu brechen. Marcuse sagt: ‘… ich glaube, daß es für unterdrückte und überwältigte Minderheiten ein ‚Naturrecht‘ auf Widerstand gibt, außergesetzliche Mittel anzuwenden, sobald die gesetzlichen sich als unzulänglich heraus¬gestellt haben. Gesetz und Ordnung sind überall und immer Gesetz und Ordnung derjenigen, welche die etablierte Hierarchie schützen; es ist unsinnig, an die absolute Autorität dieses Gesetzes und dieser Ord¬nung denen gegenüber zu appellieren, die unter ihr leiden und gegen sie kämpfen – nicht für persönlichen Vorteil und aus persönlicher Rache, sondern weil sie Menschen sein wollen. Es gibt keinen anderen Rich¬ter über ihnen außer den eingesetzten Behörden, der Polizei und ihrem eigenen Gewissen. Wenn sie Gewalt anwenden, beginnen sie keine neue Kette von Gewalt¬taten, sondern zerbrechen die etablierte. Da man sie schlagen wird, kennen sie das Risiko, und wenn sie gewillt sind, es auf sich zu nehmen, hat kein dritter und am allerwenigsten der Erzieher und Intellektuel¬le, das Recht, ihnen Enthaltung zu predigen.’ (Kritik der reinen Toleranz, Frankfurt/Main 1966, S. 127) Die Studenten und mit ihnen die gesamte außerparlamentarische Opposition haben kein eigenes von der Gesellschaft akzeptiertes Medium öffentlicher Selbstdarstellung; sie können sich gegen den massi¬ven Ansturm der Diskriminierungen, der verzerren-den Darstellungen ihrer Absichten nur wehren, wenn sie sich ihre eigene, unzensierte Öffentlichkeit schaf¬fen; da sie in der Tat weitgehend vom Resonanzboden der liberalen Presse abhängen, in dem die Zensuren des Systems meist ungebrochen wirksam sind, sind sie auf die Öffentlichkeit der Straßen, der freien Plät¬ze, der Schulen, Hochschulen angewiesen, um über ihre politischen Forderungen diskutieren zu können. Das macht sie zu permanenten Störenfrieden; denn es ist kennzeichnend für eine zum Mechanismus der Regulierung von Konflikten erstarrte Demokratie, daß die verdinglichten Institutionen und Regeln einer Art naturrechtlicher Bestandssicherung bedürfen. In einer rigiden Gesamtordnung schließen sich so rechtsstaat¬liche Grundsätze, Konventionen, Verfahrensregeln usw. zu einer kompakten und repressiven Einheit zu¬sammen, die dem einzelnen die fatale Alternative auf¬zwingt: entweder sich mit ihr zu identifizieren oder in den Verdacht zu geraten, sie abstrakt zu negieren. In gleichem Maße, wie die Demokratie zum Regelsystem degeneriert, reduziert sich die inhaltlich bestimmte Opposition auf das formale, methodische Element der Störung. Harmlose Unterbrechungen einer Vorlesung, Verletzungen vergänglichster Satzungsbestimmungen, Störungen des Straßenverkehrs und des ‘Messefrie¬dens’: was immer geschieht, es wird unabhängig von inhaltlicher Zweckbestimmung zur Verletzung von Menschenrechten aufgewertet und zu einer das Sy¬stem treffenden Einbruchstelle des Rückfalls in Bar¬barei, Anarchismus und Faschismus. Die Studenten werden zu Terroristen, die zu bekämpfen zum legiti¬men Gegenterror wird. Da der ‘Linksfaschismus’ das Problem der Führungsgruppen unserer Gesellschaft und nicht der Studenten ist, brauchen die einzelnen Ereignisse gar nicht erst abgewartet zu werden. Ein beabsichtigtes ‘Go – in’ in die Vorlesung eines Ordi¬narius und Bundesministers, von dem man öffentlich Auskunft über seine Stellung zur Notstandsgesetz¬gebung verlangt, wird nach dem gleichen Schema des Jaschistischen Terrors’ interpretiert wie die Stein-würfe törichter Einzelgänger, die Sachbeschädigun¬gen zur Folge haben. Die liberale Öffentlichkeit war immer nur mobili¬sierbar, wenn es um offenkundige Rechts – und Regel¬Verletzungen ging – so in der Spiegel – Affäre, so nach dem 2. Juni. Da diese Regelverletzungen aber nicht als Symptome durchschaut wurden, schloß jeder Kampf gegen sie das grundsätzliche Einverständnis mit den bestehenden Eigentums – und Herrschafts¬Verhältnissen ein. Heute sind die Studenten, welche die tabuierten Grundlagen der autoritären Entwick¬lungen angreifen, die ersten Opfer dieses falschen Be¬wußtseins. Sie sind darauf angewiesen, selbsttätig eine diskutierende Öffentlichkeit zu etablieren, deren inhaltliches Aufklärungsinteresse wesentlich auch die Denunziation der Elemente des Ausnahmezustandes in der Norm, im halbwegs funktionierenden Ganzen enthält. Als Grass von den ‘wahrhaft faschistischen Methoden’ der Journalisten des Springer – Konzerns sprach, denunzierte er die bewußte Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht, bestätigte aber aus¬drücklich das Recht der Springer – Zeitungen, in tagtäglicher ‘freier Meinungsäußerung’ Vorurteile zu verbreiten, Ressentiments gegen Minderheiten zu be¬festigen und eine illusionäre Politik zu propagieren, die dem faschistischen Potential in ungleich höherem Ausmaß Vorschub leistet als das Nebenprodukt einer Regelverletzung. Solange diese Gesellschaft weder fähig ist, die kapitalistischen Eigentums – und Herr¬schaftsverhältnisse durch demokratische Verhältnisse zu ersetzen, noch den gemeingefährlichen Springer – Konzern zu zerschlagen, so daß die reale Chance be¬steht, die Presse in ein Instrument der Aufklärung und der Entwicklung politischer Phantasie zu ver¬wandeln, so lange ist der Faschismus als ein Massen¬phänomen nach wie vor die bedrohliche Perspektive dieser Gesellschaft. Als Jürgen Habermas die hypothetische Formel vom ‘linken Faschismus’ gebrauchte, wollte er vor einer selbstzerstörenden Formalisierung der provokativen Gewaltanwendung warnen; aber der überwiegende Teil der Aktionen der studentischen Protestbewegung ist gerechtfertigt durch das, woran er keinen Zweifel ließ: daß die ‘demonstrative Gewalt’ zur Erzwingung einer vom politischen Aufklärungsinteresse bestimm¬ten Öffentlichkeit auch die Verletzung repressiv ge-wendeter Regeln einschließt. Der ‘Linksfaschismus’ ist die Projektion der systemimmanenten Faschisierungstendenzen auf leicht diskriminierbare Randgruppen. Diejenigen, die heute unentwegt von Terror und Faschismus reden, sollten bedenken, daß vor allem die schleichende Entwertung der Grundrechte und die Aushöhlung demokratischer Institutionen den Boden bereiten helfen, auf dem ein neuer Faschismus wachsen kann. Wie in der Vergan¬genheit wird er sich im Zentrum, nicht am Rande der Gesellschaft entwickeln; nicht die ordnungsbesesse¬nen Horden, welche die Straßen unsicher machten, sondern dienstwillige Richter, Techniker, Unternehmer und Professoren bildeten das Rückgrat des deutschen Faschismus. Die einzige Möglichkeit, seine Rückkehr in allen verschleierten und offenen Formen rechtzeitig zu verhindern, besteht in der täglichen Realisierung liberaler und politischer Freiheitsrechte. Wer die Siche¬rung der Freiheit dem Staat, seinen Beauftragten, dem Verfassungsschutz und den Organisationen überläßt, ist Opfer einer fatalen Illusion: er glaubt an die Exi¬stenzfähigkeit einer Demokratie ohne Demokraten.
    In: Neue Kritik, April 1968, Nr.47, Seite 10-23
    432) Resolution>13.04.1968>>Bewegung des 22.März, Nanterre: Aus dem Bulletin der Bewegung des 22. März“
    „1. Geschichte der Bewegung
    Im ersten Trimester treten 10.000 bis 12.000 Studenten der Hochschule von Nanterre in einen wilden Streik für Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Resultat: Einrichtung von paritätischen Fachkommissionen, die sich jedoch sehr bald als steril erweisen.
    Im zweiten Trimester kommt es zu sporadischen Zwischenfällen, Ausdruck eines unbestimmten Unbehagens: eine Solidaritätsdemonstration für einen Studenten, der exmatrikuliert werden sollte, endet in einer Schlägerei mit der vorn Dekan herbeigerufenen Polente; Rabatz in einigen Vorlesungen usw, Außerdem führt eine Aktion in den Studentenheimen der Cité universitaire zur Abschaffung der Hausordnung.
    Ende März beginnt eine neue Phase: Psychologiestudenten boykottieren ihre Zwischenexamen; vier Studenten verteilen ein Flugblatt gegen die Form des Soziologiestudiums und den Mangel an Arbeitsplätzen für Soziologen (Pourquoi des sociologues). Am Freitag, dem 22. März, findet eine Protestversammlung gegen die Verhaftung von sechs aktiven Genossen statt, auf der die Besetzung des Verwaltungsgebäudes für denselben abend beschlossen wird. 250 Studenten diskutieren im Sitzungszimmer der Professoren bis zwei Uhr morgens über verschiedene politische Probleme: Für Freitag, den 29. März, wir ein teach-in beschlossen.
    Der Verlauf der Ereignisse macht die Universitätsbehörden nervös (intensive Vorbereitung des teach-ins vom 29.: Flugblätter werden verteilt, Studenten ergreifen in Vorlesungen das Wort; die Wände der Universitätsgebäude sind mit Parolen und Anschlägen bedeckt. Das Universitätspersonal wird gegen die Studenten aufgehetzt: Schließung der Universitätsbuchhandlung; Streik der Pedelle. Am Donnerstag, dem 23. März, schließt Dekan Grappin die Hochschule bis zum folgenden Montag, Eine Versammlung von 300 Studenten beschließt, das teach-in trotzdem stattfinden zu lassen, aber nur als Vorbereitung der politischen Diskussionen, die auf den 2. April verschoben werden.
    Während ein starkes Polizeiaufgebot das Hochschulgelände umstellt, nehmen am 29. März 500 Studenten an einer Eröffnungsveranstaltung im Foyer der Cité universitaire teil und konstituieren sich zu einer Kommission, die über die vorgesehenen Themen diskutieren will.
    Am Montag, dem 1. April, beschließen die Soziologiestudenten des zweiten Studienjahres, ihre Zwischenprüfungen zu boykottieren. Sie verabschieden eine Resolution, die die Soziologie als Ideologie entlarvt. In der Professorenschaft kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertretern der liberalen Fächer (Psychologie, Soziologie, Linguistik, Literaturwissenschaft), die den Studenten einen Versammlungsraum zur Verfügung stellen, und der reaktionären Fächer (Geschichte), die die ‚Rädelsführer‘ verhaften lassen wollen.
    Der 2. April ist ein voller Erfolg: der Verwaltung gelingt es nicht zu verhindern, daß 1.500 Studenten den Hörsaal B 1 besetzen und dort ihre Eröffnungsversammlung abhalten. Ebensowenig gelingt es den Korporatisten und Faschisten, die Sitzungen der Kommissionen in den Räumen des Gebäudes C zu sprengen. Die abschließende Vollversammlung, an der 800 Studenten und einige Assistenten teilnehmen, beschließt, den Kampf fortzuführen und das vorliegende Bulletin zu veröffentlichen.
    II. Charakter der Bewegung
    Die Bewegung von Nanterre ist eine eindeutig politische Bewegung. Im Gegensatz zu dem ‚korporatistischen‘ Streik im November hat er politische Themen auf die Tagesordnung gesetzt wie: Kampf gegen Polizeiterror, für eine Kritische Universität, für das Recht auf politische Diskussion und Aktion innerhalb der Hochschule. Sie ist sich bewußt, daß sie nur eine Minderheit repräsentiert. Mehrere Sprecher haben die Losung ‚Verteidigung der gemeinsamen Interessen aller Studenten‘ als illusorisch bezeichnet. In Nanterre ist deutlich zu sehen, daß viele ihr Studium nur als Vorbereitung auf die Besorgung der Geschäfte der Bourgeoisie betrachten. Es hat sich also ein Kern von 300 ‚Extremisten‘ herausgebildet, die in der Lage sind 1.000 bis 1.200 Studenten zu mobilisieren.
    Die Aktionen haben bei vielen Studenten den begonnenen Bewußtseinsprozeß beschleunigt: es ging weniger uni ‚Provokationen‘ als darum, den latenten Autoritarismus manifest werden zu lassen und das wahre Gesicht der vorgeschlagenen ‚Dialoge‘ (vgl. die Überfallwagen der CRS) zu entlarven. Bei bestimmten Problemen wird der Dialog durch den Polizeiknüppel ersetzt. Es kam nicht nur zu einer politischen Bewußtseinsbildung, sondern auch zu aktiver Teilnahme all derer, die bis dahin durch die Zersplitterung in kleine Gruppen und durch die Routine von Petitionen und Schweigemärschen gelähmt waren. Studenten und Professoren mußten Farbe bekennen, als die Repressionsmaschine in Gang gesetzt wurde. Es war interessant zu sehen, wie die UEC für das gute Funktionieren einer bürgerlichen Universität eintrat oder wie einige ‚linke‘, ja sogar ‚marxistische‘ Professoren um ihren Status in dieser bürgerlichen Universität zu zittern begannen.
    Diese Bewegung ist etwas völlig Neuartiges, besonders in Frankreich. Zum erstenmal haben sich die verschiedenen sich bekämpfenden linken Splittergruppen zu einer gemeinsamen Aktion zusammengeschlossen; damit soll zwar nicht in voluntaristischer Weise dekretiert werden, daß alle diese Auseinandersetzungen gegenstandslos waren, aber es ist ein Prozeß im Gange, bei dein die Divergenzen aus der theoretischen und praktischen Konfrontation mit der Realität und nicht mehr aus sektiererischen Streitigkeiten über einzelne Begriffe entstehen. Schon spielen die terminologischen Streitigkeiten, bei denen es nur um starre Dogmen geht, durch die man sich von den anderen Grüppchen absetzen will, und nicht um eine wissenschaftliche Analyse der Realität, keine entscheidende Rolle mehr. Andrerseits sind wir entschlossen, uns nicht von irgendeiner politischen Gruppe ins Schlepptau nehmen zu lassen, ebensowenig wie von der Verwaltung und den liberalen Hochschullehrern, die für einen ‚Dialog‘ und für die Infragestellung des Bestehenden hinter geschlossenen Türen eintreten (vgl. den Vorschlag von Herrn Grappin).
    In diesem Zusammenhang haben sich neue Probleme ergeben: Ein direkterer und wirksamerer Kampf gegen die Klassenuniversität, die Entlarvung des Begriffs einer neutralen und objektiven Wissenschaft und der Parzellierung des Wissens, die Frage nach dem Platz, den wir objektiv in der gegenwärtigen arbeitsteiligen Welt einnehmen werden, der gemeinsame Kampf mit den Arbeitern, usw.
    Gleichzeitig sind neue Aktionsformen entwickelt worden: improvisierte Meetings in der Hochschule, Besetzung von Hörsälen zum Zweck von Diskussionen, aktives Eingreifen in Vorlesungen und Vorträge, Boykott der Prüfungen, politische Plakate und Anschläge in allen Räumlichkeiten, Übernahme des von der Verwaltung monopolisierten Mikrophons, usw.
    Schließlich äußert sich die Vitalität der Bewegung in zwei weiteren Merkmalen: Entstehung einer Fülle von politischen Richtungen und Zurücktreten der Theorie gegenüber der Praxis. Die Vielfalt der Richtungen äußert sich in den Berichten der Kommissionen, und es ist schließlich nicht zu verachten, wenn sich neben rein politischen Reflexionen ein Text über ‚Kultur und Kreativität‘ findet. Was das Zurücktreten der Theorie gegenüber der Praxis angeht, so braucht man nur darauf hinzuweisen, daß noch niemand genau weiß, was vor sich geht; daß man aber das Problem nicht dadurch lösen kann, daß man von ‚Folklore‘ oder ‚anarchistischer Provokation‘ spricht. Die Kommission ‚Studentische Kampfmaßnahmen‘ muß sich vordringlich mit dem Problem der Widersprüche beschäftigen, die innerhalb des Monopolkapitalismus im Bildungssektor auftreten. Was ergibt sich daraus, usw.?
    Was die verschiedenen Perspektiven angeht, so beschränken wir uns darauf, die augenblicklich erkennbaren Tendenzen anzudeuten.
    III. Perspektiven
    Nachdem die Bewegung sich zunächst durch das definiert hat, was sie ablehnt (Institutionalisierung, Sektierertum, schwarze Listen), und was sie fordert (Recht auf politische Meinungsäußerung), muß sie ein Aktionsprogramm ausarbeiten, das auf der Reflexion über die Ursachen der Probleme beruht. Während sich Dekan Grappin mit Argumenten im Stil von France Soir begnügt und von affektiver Isolierung und dem Elfenbeinturm der Universität spricht, sind wir der Meinung, daß diese scheinbaren Gründe über die tieferen Ursachen hinwegtäuschen. Kann man die Ereignisse dadurch erklären, daß man zwei oder drei willkürlich herausgegriffene Tatsachen miteinander vermengt: eine Handvoll Aktivisten, die von der Agitation des SDS in Deutschland stimuliert sind, die Beunruhigung einiger Studenten über den Stellenmangel, die gespannte Atmosphäre in den Bereichen, in denen Assistenten und Professoren aneinandergeraten, usw.?
    Wir müssen also weitergehen und versuchen, möglichst wissenschaftlich die strukturellen Faktoren der Unruhe zu ermitteln. Das Fortbestehen der Bewegung hängt von unserer Fähigkeit ab, uns für das dritte Trimester und das kommende Studienjahr konkrete Ziele zu setzen. Was die Kritische Universität angeht, so gibt es bereits mehrere Konzeptionen: Soll die direkte Aktion in der Universität verstärkt werden? Sollen wir uns, mehr reformistisch, einer der größeren Fraktionen der Studenten mit weniger radikalen Losungen anschließen? Sollen wir den Gedanken einer speziell studentischen Bewegung aufgeben und die direkte Unterstützung der Arbeiter zu unserem Hauptziel machen? Oder sollen wir, schließlich, den gemeinsamen Kampf mit den Arbeitern und die selbständige Weiterführung unserer Aktionen miteinander koppeln?
    Am Tage nach dem Attentat auf den Revolutionär Rudi Dutschke, das von den deutschen Neonazis mit stillschweigender Billigung der proamerikanischen Bourgeoisie jenseits des Rheins verübt wurde, hoffen wir, durch die Verbreitung dieses Bulletins dazu beizutragen, daß die Studentenbewegung auf andere Hochschulen übergreift, damit die Kritik an der Universität wie in Deutschland zu einer radikalen, permanenten politischen Aktion im Rahmen der Kritischen Universität führt.“
    Cohn-Bendit, Daniel; Geismar, Alain; Sauvageot, Jaques: Aufstand in Prarin oder ist in Frankriech eine Revolution möglich?. aaO, Seite 99 ff.
    433) Brief>14.04.1968>>(Offener) Anonym an IG Druck und Papier: Rechtfertigung Springerblockade
    „Sehr geehrte Damen und Herren, – liebe Kolleginnen und Kollegen! – Sie haben uns aufgefordert, die Verfolgung des Mordanschlages auf Rudi Dutschke den Gerichten zu überlassen und nicht durch Aktionen die Arbeitsplätze der Arbeiter und Angestellten des Springer-Konzerns zu gefährden. – Wir müssen Ihnen dazu sagen, daß diese Beurteilung der Protestaktionen nach dem Attentat falsch ist. Uns geht es nicht um Rache für die Schüsse auf Rudi Dutschke. Die Proteste haben nur diejenigen identifiziert und angegriffen, die für den Anschlag die Voraussetzungen geschaffen haben. Dazu gehört der Springer-Konzern als eines der Zentren der permanenten Hetzkampagne gegen die Protestbewegung der Studenten und Jugendlichen, gegen die gesamte außerparlamentarische Opposition einschließlich der noch nicht völlig gleichgeschalteten Teile der Gewerkschaften. – Wenn wir jetzt nicht mit aller Macht und Entschlossenheit politische Konsequenzen erzwingen, wird die Brutalisierung weitergehen. Die Geschichte der Weimarer Republik ist ein warnendes Beispiel. Neben dem Artikel 48 der Weimarer Rechtsverfassung haben die Fememorde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, an Erzberger und Rathenau dem Faschismus den Boden bereitet. Die Schüsse auf Demokraten gehören zu derselben Politik wie die Notstandsgesetze. – Sie wissen so gut wie wir, welche verheerende politische Rolle der Springer-Konzern spielt. Sie wissen so gut wie wir, daß die Abschaffung des Privateigentums in der Presse eine unerläßliche Voraussetzung für die Pressefreiheit ist. Ihre Gewerkschaft selbst hat immer wieder auf die bedrohlichen Pressekonzentration hingewiesen und Gegenmaßnahmen verlangt. – Ganz Bonn kuscht vor Springer. Wir haben geduldig argumentiert und keine Reaktion auf die Forderung nach Enteignung Springers erhalten. Deshalb die Kampfmaßnahmen der Blockade gegen die Auslieferung der Springer-Zeitungen. Die autoritäre Entwicklung muß doch endlich gestoppt werden. – Mit Bestürzung stellen wir fest, daß Sie die Hetzparole wiederholen, die Blockade-Aktionen gefährdeten die Arbeitsplätze der Arbeiter und Angestellten in den Pressebetrieben. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns sagen könnten, wie die Enteignung Springers und die Auslieferungsforderungen die Arbeitsplätze gefährden sollen. – Unsere Politik ist im Interesse der Arbeiter, Angestellten und der Beamten. Wir kämpfen für die Demokratisierung der Hochschulen. Wir kämpfen gegen Springer, für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit fundamental oppositioneller Gruppen. Wir treten gegen die Notstandsgesetze und für das Streikrecht ein. Nach den Wirtschaftswunder-Jahren kommen große wirtschaftliche Erschütterungen auf die Bundesrepublik zu. Dann werden die Arbeiter und Angestellten für ihre Interessen kämpfen. Schon heute wird die Niederschlagung von Streiks erprobt. – Es sind dieselben Kräfte, die dies vorbereiten und decken und die jetzt die Staatsgewalt gegen die Kampfmaßnahmen der Studenten, Schüler und Jungarbeiter einsetzen.“
    Offener Brief Anonym an IG Druck und Papier 14.4.1968; Archiv
    434) Resolution>14.04.1968>>SDS: „Grundsatzerklärung SDS, Kampagne Enteignung Springer-Konzern“
    „Der Mordanschlag auf Rudi Dutschke ist ebensowenig bloß die Tat eines Einzelnen wie die Erschießung Benno Ohnesorgs. Beide sind Opfer einer systematischen Hetzkampagne des Springer-Konzerns im Verein mit der Staatsgewalt. In Westberlin und Westdeutschland wurde konsequente Opposition zum kriminellen Delikt und selbstbewußte Minoritäten wurden für vogelfrei erklärt. ‘Ihr müßt diese Typen sehen. Ihr müßt ihnen genau ins Gesicht sehen.’ Klaus Schütz, Regierender Bürgermeister von Berlin – ‘Berliner Witz des Tages: Laßt Bauarbeiter ruhig schaffen, kein Geld für langbehaarte Affen’ Bild-Zeitung, 22.2.68: Die Methoden des Antisemitismus werden gegen neue Minderheiten angewandt; und mit gigantischem Betrug macht man aus den Opfern die neuen Faschisten. – In dieser Situation hat sich unser Angriff auf den Springer-Konzern konzentriert. Durch seine Macht sind große Teile der deutschen Presse zu bloßen Staatsorganen geworden und umgekehrt die Herrschaftsfunktionäre des Staates, der Parlamente und Parteien zu Hörigen Springers. – Die demokratische Öffentlichkeit ist zerstört. Pressefreiheit wie Informations- und Meinungsfreiheit ist heute das Exklusivrecht weniger privater Großverleger, ihre Meinung zu verkaufen. Die Organisation der Presse als privates Profitunternehmen und ihre überwiegende Finanzierung durch die Industrie- und Verbrauchswerbung stellen die Kommunikationsmittel in den Dienst der Manipulation. Die Unterwerfung der Journalisten unter die publizistischen Direktiven der Verleger und autoritärer Verwaltungskörperschaften bei unzureichender arbeitsrechtlicher Sicherheit mindert ihre Kritikfähigkeit und führt zu einer ständigen Selbstzensur. Das Publikum wird mit grober wie auch mit unmerklicher Manipulation unmündig gehalten und mit den Raffinessen des Anpassungsjournalismus blind an Vorurteile und Klischees gebunden. Jede Kritik wird abgetötet oder als Sorgen des kleinen Mannes ihm selber als Konsum zubereitet; Intelligenzblätter stabilisieren elitäre Einsendungen mit primitiver Herrschaftsideologie. Die Schichten der Gesellschaft werden spezifisch und systematisch in ihrem falschen Bewußtsein gehalten. Die politische Publizistik veröffentlicht die Ereignisse, ohne selbst noch Öffentlichkeit ernsthaft herzustellen. Politische Sachverhalte werden personalisiert und auf ihre äußeren Vorgänge reduziert – drastisch sichtbar beim Mordanschlag auf Dutschke. Unter dem Schein der Objektivität werden Nachrichten beliebig gemacht, unterdrückt, vereinzelt und verzerrt. – Der Springer-Konzern ist nicht allein das Symbol, sondern ebenso der Motor der Zerstörung von Öffentlichkeit. Sein übermächtiges Monopol ist entstanden und kann sich nur durch skrupellosen und radikalen Anpassungsjournalismus. Die Verdrängung der deutschen Niederlage und des Faschismus muß notwendig Schuldgefühle und Angst unterdrücken und manipulieren. Die Diskussion und Lösung wirklicher Probleme wird durch Wahnidees ersetzt. Ein mystischer Begriff von Volk verklärt die gesellschaftliche Wirklichkeit und entzieht sie der Kritik. Vergleichbar der faschistischen Volksgemeinschaft werden Konflikte gewaltsam verschleiert. Gegen diejenigen aber, die offen die Herrschaftsverhältnisse angreifen, um demokratische Zustände vorzubereiten, muß diese Maschine blind und unerbittlich Gewalt produzieren, eine Gewalt, die die herrschende Macht verteidigt und deren Ziel das Recht der Mächtigen ist. – Wer die herrschende Ordnung gegen unsere Kampagnen verteidigen will, muß nach den wirklichen Gewaltverhältnissen in dieser Ordnung fragen. Die tabuierten politischen Mittel haben offensichtlich nicht ausgereicht, um Springers Macht zu verhindern oder gar nachträglich einzuschränken. Im Gegenteil haben sie selber diese unterstützt und sich mit ihr eng verbündet. Es ist höhnische Heuchelei, wenn wir jetzt zur Rückkehr zu den etablierten Institutionen und Regeln aufgefordert werden. Wir erklären, daß es keine Ruhe geben wird, bis geeignete Maßnahmen zur Enteignung des Springer-Konzerns eingeleitet sind. Sie ist Vorbedingung einer demokratischen Öffentlichkeit. – Diese demokratische Öffentlichkeit wäre nach folgenden Grundsätzen zu erkämpfen: – 1. Befreiung der Presse vom Meinungsmonopol und vom Profitinteresse durch ihre Entflechtung und Überführung in öffentliches Eigentum und demokratische Kontrolle. – 2. Abschaffung der Konsumpropaganda und ihr Ersatz durch sachgerechte Verbraucherinformation. – 3. Unabhängigkeit der Presse, des Rundfunks und Fernsehens von der öffentlichen Gewalt und die Garantie ihrer Kritikfähigkeit gegenüber deren Instanzen. – 4. Sicherung der Journalisten gegen wirtschaftliche und politische Pressionen. Demokratische Selbstbestimmung der Redaktionen. – 5. Materielle und juristische Verankerung des Rechts für jede politisch, sozial oder kulturell relevante und demokratische Gruppe, in der ihr angemessenen Weise, unabhängig von wirtschaftlicher Beschränkung, ihre Forderungen zu artikulieren und ihre Auffassungen zu publizieren. – 14.4.1968 – SDS-Bundesvorstand.“
    Neue Kritik April 1968, Nr.47. S.7 – 9
    435) Vermerk>14.04.1968>>Polizei: Der verdächtige Adorno-Wiesengrund
    „Freiwillig erscheint auf der Kriminalwache die Studentin, Isa M… , geb. …. in Ffm., wohnh.: Ffm., …, bei B…. und erklärt folgendes: Ich habe von einem Bekannten namens Dieter L …, wohnh. …, vor Jahren erfahren, daß ein Prof. Theodor Wiesengrund – Adorno in der Frankfurter Universität Vorlesungen in soz. und phil. gibt und der Name Adorno soll ein Deckname sein und ‘Rosenzweig’ bedeuten. Adorno soll ein persisches Wort sein. Dies erscheint mir verdächtig und aus diesem Grunde wollte ich dies der Polizei mitteilen. Ich gebe dies vertraulich an.“
    Vermerk Polizei 14.4.1968; Polizeipräsidium
    436) Flugblatt>15.04.1968>>SDS,: „Liebe Ostermarschierer, Genossinnen und Genossen!“
    „Die Blockade der Societätsdruckerei am Freitagabend hat Erfolg gehabt. Die Auslieferung der Bildzeitung ist schwer behindert und teilweise verhindert worden. – Die Empörung über den Mordanschlag auf unseren Genossen Rudi Dutschke hat in der spontan entstandenen, disziplinierten und wirksamen Blockade ihren politischen Ausdruck gefunden. – Unsere Aktionen haben die Krokodilstränen der Herrschenden über den Mordanschlag zum Versiegen gebracht. Man weiß jetzt, daß sie politisch nur bedauern, daß die Schüsse eines Einzelgängers Rudi Dutschke ins Krankenhaus gebracht haben. Legitimiert durch ihren Gewaltapparat würden sie ihn lieber im Gefängnis sehen. – Unsere Forderung nach Enteignung Springers hat bisher lediglich den Erfolg gehabt, daß den kleinen Provinzblättern ein paar Steuererleichterungen gewährt wurden. Diese trostlos reaktionären Blätter werden deshalb nicht in unser Lager übergehen. Auch die Blockade vom Freitag hat die Herrschenden noch zu keinem Wort über unsere Forderungen veranlaßt. Sie wissen, daß unsere Gesellschaft nicht nur mit den Schüssen auf Rudi Dutschke Gewalt produziert. Sie haben auch unseren Protest als eine Art Naturgewalt, als Rache für das Attentat verstanden. Sie haben bisher tatsächlich nur einen Teil ihres Machtapparates eingesetzt. Jetzt reagieren sie erst recht so wie sie sind: stur, gewalttätig. Wenn am Montag erneut die Blockade der Auslieferung versucht wird, werden viel stärkere Mittel eingesetzt werden, als am Freitag. – Ist ein zweiter Blockadeversuch deshalb falsch? – Wir haben auch nach der ersten Blockade keine Antwort auf unsere Forderungen erhalten. Wenn wir zurückweichen, wird der bisherige Protest tatsächlich nur als irrationale Emotion, als Racheakt erscheinen. Deshalb müssen wir die Aktionen fortsetzen! – Wenn die Teilnehmer des Ostermarsches vor die BILD-Druckerei ziehen und dort diszipliniert demonstrieren, kann dies unsere Forderung erneut darstellen. Wir wollen keine Schlägereien provozieren. Jeder einzelne von uns muß selbst Disziplin halten. Aber wir lassen uns nicht wehrlos aus der politischen Auseinandersetzung herausdrängen und zerschlagen. – Das werden auch größere Teile der uns überhaupt zugänglichen Abhängigen bei Springer verstehen, wenn wir durch energische Agitation und Diskussion unsere Stellungnahme darlegen. – Wir rufen die Teilnehmer des Ostermarsches auf, sich an der Aktion, heute, Montag den 15. April, zu beteiligen! – Sozialistischer Deutscher Studentenbund (SDS) Gruppe Frankfurt – Verantwortlich: Klaus Hartmann, Frankfurt.“
    Flugblatt SDS 15.4.1968; Archiv
    437) Vermerk>15.04.1968>>Rektor: Demonstration, Attentat auf Dutschke
    „[…]15.4., ca.23,15 Uhr – Anruf des politischen Referenten des AStA, der studentische Demonstrationszug bewege sich vom Römer Richtung Universität; der AStA bittet, die gleiche Vorhalle im Hörsaalgebäude wie am 12. zur Verfügung zu stellen, damit über die Ereignisse des Abends diskutiert werden könne. Der AStA glaubt, dass eine solche Diskussion zur Versachlichung der emotional stark geladenen Atmosphäre beitragen könne. Da auch ich es besser finde, wenn die Studenten von der Strasse wegkommen und der AStA für einen disziplinierten Verlauf garantiert, veranlasse ich Herrn B.., die Türe zum Auditorium-Gebäude zu öffnen und die Vorhalle zur Verfügung zu stellen. Wie Herr B.. mir mitteilt, haben sich bis um 2 Uhr nur kleine Grüppchen eingefunden und sind gleich wieder weggegangen. Um 2 Uhr sei ihm berichtet worden, die Demonstration habe sich aufgelöst und würde nicht mehr zur Universität kommen.“
    Aktenvermerk Rektor 15.4.1968; Archiv
    438) 16.04.1968>>FAZ,: „14 Professoren solidarisch“
    „Baden-Württembergs Ministerpräsident Filbinger hat in einer Erklärung die Demonstrationen der Studenten scharf verurteilt. Gewaltakte gegen jedes Zeitungsunternehmen seien ein Anschlag auf die Pressefreiheit, erklärte er, ganz gleich, um welchen Verlag es sich handele. Schon morgen könne es radikalen Gruppen einfallen, die Redaktionen anderer Zeitungen als des Springer-Verlages zu stürmen und in Rundfunkanstalten einzudringen, weil ihnen die Berichterstattung nicht passe. Das Demonstrationsrecht habe dort seine Grenze, wo Rechte anderer verletzt würden. – Unterdessen haben vierzehn Professoren und Dozenten verschiedener Universitäten sich mit den demonstrierenden Studenten solidarisch erklärt. Zugleich riefen sie allerdings dazu auf, sich bei allen Aktionen der Gewaltzu enthalten. Die Professoren werden der Gesellschaft mangelnde Bereitschaft vor, die Argumente der Studentenopposition erst zu nehmen. Die gezielte Diffamierung einer Minderheit habe zu den Gewalttätigkeiten geführt. Die Professoren fordern ‘endlich eine Diskussion über den Springer-Konzern’. Unterzeichner der Erklärung sind die Professoren Theodor W. Adorno, Hans Bahrdt, Dieter Brückner, Ludwig von Friedeburg , Walter Jens, Eugen Kogon, Golo Mann, Alexander Mitscherlich, Heinrich Popitz, Helge Pross, Helmut Ridder und Hans-Günther Zmarzlik, der Freiburger Dozent Hans Dieter Müller und der Schriftsteller Heinrich Böll. – In einer weiteren Erklärung haben acht Freiburger Universitätsprofessoren die Gewaltanwendung ausdrücklich verurteilt. ‘Wir werten aber die Ausschreitungen gegen Springer als Symptom für gefährliche Mißstände im Pressewesen der Bundesrepublik.’ Die Radikalisierung entspreche nicht der wirklichen politischen Ziele der Mehrheit der jungen Generation.“
    FAZ, „14 Professoren solidarisch“ 16.4.1968; Archiv
    439) Brief>16.04.1968>>Privat an Rektor: Gegen Gewalt in der Universität
    „[…]Euere Magnifizenz, die Ereignisse der letzten Wochen, ganz besonders der letzten Tage können nicht länger mit stillschweigender Duldung der für Politik und Verwaltung verantwortlichen Menschen hingenommen werden. Ich darf die sehr ernste Frage an Sie richten, was Sie in Zukunft zu unternehmen denken, um die immer häufiger vorkommenden Akte der Gewalt und Drohung zu unterbinden. Offensichtlich haben die in Ihrer Universität eingeschriebenen Studenten zu viel freie Zeit, sie haben es nicht nötig zu lernen oder wollen nichts lernen , sondern sehen ihre Aufgabe der ‘Freiheit’ und des bequemen Lebens darin, Gesundheit, Leben und Eigentum der Bürger dieser Stadt und dieses Staates zu vernichten. Wenn die Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt keine Ausbildungsstätte für geistig qualifizierte Menschen mehr ist, die den großen Vorzug haben, auf Kosten der Steuerzahler studieren zu können und wenn hier nichts mehr von geistiger Freiheit und Toleranz zu spüren ist, dann, sehr verehrter Herr Professor, schliessen Sie diese Universität, zumindest aber sorgen Sie bitte dafür, daß Elemente, die eine Universität als die Sammelstelle für Terroristen ansehen, aus dieser Universität entfernt werden. Es ist untragbar, daß weiterhin hier Studenten zugelassen sind, die sich des Verbrechens des Landfriedensbruches, der Plünderung, des Raubes und der Körperverletzung schuldig machen. Aus diesen Kreisen können nicht die künftigen geistigen Führer unseres wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens hervorgehen. Sorgen Sie für den Ausschluß und richterliche Bestrafung, bitte dulden Sie nicht weiter diese Verbrechen und stellen Sie sich, hochverehrter Herr Professor, nicht weiterhin schützend vor jene, die es unwürdig sind, auf Kosten der Steuerzahler eine Ausbildung zu erhalten, zu der sie geistig und charakterlich überhaupt keine Fähigkeiten mitbringen. Möge nur jener Teil der Studenten hier verbleiben, die sich an den Ereignissen der Osterfeiertage nicht beteiligt haben, das wäre wohl nur ein Prozentsatz von 25 – 30. Damit würde sich manches Problem der Hochschulreform lösen lassen. Bis heute hatte ich noch nie eine Bildzeitung gekauft, keineswegs findet der Axel Springer Verlag meine kritiklose Billigung, ihm gegenüber – wie überall im öffentlichen Leben, gilt es Toleranz zu üben. Auch ein Verlag Axel Springer hat das Recht, in einem demokratischen Staat vor Verwüstung geschützt zu werden und das Leben der dort beschäftigten Arbeiter und Angestellten darf nicht durch ein paar akademische Terroristen bedroht werden. Durchschlag meines Schreibens an Sie gebe ich Herrn Oberbürgermeister Dr. Brundert, Herrn Ministerpräsident Dr. August Zinn und dem Springer-Verlag. Mit vorzüglicher Hochachtung“
    Schreiben Privat an Rektor 16.4.1968; Archiv
    440) Artikel>16.04.1968>>DISKUS Extrablatt 01.041968: Demonstration Attentat Dutschke 15.
    „Niemand soll sagen, daß der Terror der Polizei in Frankfurt und in anderen Städten Ausschreitungen einzelner Polizisten zuzuschreiben sei. Vielmehr sind ‘Blut und Tränen’ von den politischen Repräsentanten schon vorher angekündigt worden. Indem sie Gewalttätigkeit der Demonstranten unterstellten, kündigten sie eigene Gewaltanwendung an. Noch während der Frankfurter Polizeiaktion verbreitete die Polizei über Polizeifunk und Nachrichtenagenturen die Falschmeldung, ein Demonstrant sei mit einer Maschinenpistole bewaffnet. Man macht den Polizisten Angst, um ihnen die letzten Hemmungen zu nehmen, die Demonstranten wie Gangster zu behandeln. Kiesinger sagte in einer Rede, bis jetzt habe man ‘unnötige Opfer’ vermieden, aber eine Fortsetzung der Aktionen erfordere eine Verschärfung der staatlichen Reaktion. In der Tat nahm dann die Polizei auch ‘unnötige Opfer’ auf sich, indem sie Kinder, Frauen und Greise zusammenschlug. Auch Brundert bereitete die Bevölkerung auf die Brutalität seiner Polizei vor, sah er sich doch vor die Notwendigkeit gestellt, die ‘Vorsaussetzungen für Ruhe und Ordnung’ wiederherzustellen. Das Handels- und Kulturzentrum Frankfurt erzwang seine liberale Ruhe mit Hilfe einer hemmungslosen Polizei. Der hessische Sozialminister Hemsath sagte, es sei ‘fast unvermeidbar’, daß bei den Zusammenstößen auch unbeteiligte Passanten verletzt worden seien, denn die Polizei könne in einer solchen Situation ‘keine Hiebe nach Noten verteilen’. – Am Abend des 15. April begab ich mich um 20.30 zum Hauptbahnhof, um die Demonstration an der Verladerampe am Nordausgang zu beobachten, die durch eine Kette von Bereitschaftspolizisten und durch Wasserwerfer abgesperrt war. Als die Kette plötzlich vorrückte, befand ich mich in der ersten Reihe der Demonstranten, die an dieser Stelle ausschließlich aus 16 bis 18-jährigen Ostermarschierern bestand, die sich der Polizei gegenüber betont freundlich verhielten. Die Polizei ließ durch einen Demonstranten verkünden, sie werde jetzt den Platz räumen und der ganze Bahnhofsvorplatz werde die Niederlage der Demonstranten sehen. (Wörtlich: ‘Ihr werdet auf dem Bauch landen’.) Etwa 30 Sekunden nach dem Einsatzbefehl ereignete sich ein Zwischenfall: Hinter mir tauchte ein etwa 185 cm großer, schlanker, dunkelhaariger Mann mit schmalem, dreieckigem Gesicht auf, den ich für einen Südländer hielt und vermutlich bei einer Gegenüberstellung erkennen würde. Er schlug über meine Schulter hinweg auf die Polizisten ein und traf einen am Oberarm. Die älteren Polizisten der Kette zogen sofort die Gummiknüppel, während die jüngeren vorwurfsvoll sagten: ‘Seht Ihr, solche Leute gibt es unter euch. Der Schläger hatte sich nun hinter einen Postrollwagen zurückgezogen. Dann öffnete sich die Kette, um die hinter ihnen stehenden, gummiknüppelschwingenden Einsatzkommandos durchzulassen. Im gleichen Augenblick erhielten ich und mein linker Nachbar von dem Mann hinter dem Rollwagen einen Schlag auf den Kopf. Die benutzte Waffe war ein etwa 40 cm langer, nach vorne spitz zulaufender und in einer Art Kugel endigender Gummiknüppel oder Totschläger. Da dieser Mann in meinem Bereich unmittelbar den Einsatz der Polizei provozierte und dann auf Demonstranten einschlug, muß ich die Vermutung äußern, daß es sich um einen Provokateur handelt. Inzwischen hatte der Wasserwerfer die Demonstranten in die Flucht geschlagen. Die ersten beiden Reihen der Demonstranten, etwa 15 bis 20 Jugendliche, wurden von der Polizeikette mit Schlägen und Püffen nach hinten gedrängt, sahen sich aber eingekesselt, da vor ihnen schon das Einsatzkommando tätig war, das wahllos um sich schlug. Der Polizist, der mir an der Kette gegenüber gestanden hatte, sagte zu mir: ‘Ich werde Ihnen nichts tun. Ich will Sie gar nicht schlagen. Sie müssen nur gehen.’ Die Kameraden liessen mich auch durch, schlugen aber sofort mit Gummiknüppeln auf mich ein. Ähnlich ging es den anderen Eingekesselten. Dabei riefen die Einsatzpolizisten übereinstimmend; ‘Warum seid Ihr auch hergekommen, Ihr seid selber schuld,’ und dergleichen. Ich beobachtete aber, daß viele, vor allem jüngere Polizisten nur ‘markierten’, d.h. sich durch nur vorgespielte Aktivität vor dem Prügeln zu drücken suchten. Wir leisteten keinerlei Widerstand und flüchteten durch eine Glastür in den Bahnhof. Um den vor uns laufenden Demonstranten die Flucht zu ermöglichen, stemmten wir uns gegen die Glastür. Sogleich begann die Polizei, die Glastür mit Stockschlägen zu traktieren. Daraufhin ließen wir los. Da ich heftige Schläge auf Rücken und Nacken erhalten hatte, lehnte ich mich benommen gegen eine Wand. Ich wurde sofort von einem Polizisten ergriffen und gegen einen seiner Kollegen geworfen, der mir einen Schlag auf den linken Hinterkopf versetzte und mich zurückschleuderte. Daraufhin erhielt ich einen Schlag hinter das rechte Ohr und fiel hin. Beide Polizisten begleiteten ihre Schläge mit dem Ausruf: ‘Da hast Du noch eins, Du Schwein!’ Als ich am Boden lag, wurde ich noch einmal geschlagen. Schließlich stand ich auf und flüchtete ins Bahnhofsinnere, wo ich sofort von Zuschauern als ungewaschenes Schwein und bezahlter Agent aus Ostberlin beschimpft wurde. Ich trug Blutergüsse am Hinterkopf, an der rechten Schulter und auf dem Rücken davon, außerdem eine Prellung am rechten Arm. Zwei Zivilisten mit Schlagstöcken verfolgten und schlugen in der Höhe der Galluswarte flüchtende Demonstranten mit wutverzerrten Gesichtern. Das geschah in mehreren Fällen. Nur ein einziges Mal hat ein Demonstrant versucht sich zu schützen, indem er mit Sand nach dem Verfolger warf, ohne ihn damit behindern zu können. Erst als ein Fotograf auf einen dieser zivilen Schläger zuging, ließ er von seinen Aktionen ab und setzte sich wieder in sein Auto. – Nachsetzen-Draufhauen… – Ich hatte mich auf der Kleiststraße in einen Eingang geflüchtet. Als mich ein Polizist sah, verlangte er, ich solle herauskommen. Ich kam dann auch heraus, und ein hinzukommender Polizist sagte noch: ‘Das ist er ja.’ Sie schlugen beide so auf mich ein, daß ich für kurze Zeit ohnmächtig wurde. Ich lag dann gekrümmt auf der Straße und 6 Polizisten schlugen auf mich ein. Ein anderer Demonstrant konnte mich wegziehen. Als ein Passant die Polizei aufforderte, die Feuerwehr oder einen Krankenwagen zu holen, sagte der Polizist: Er würde es nicht tun es sei meine eigene Schuld. Der Passant hat sich dann selbst um einen Krankenwagen gekümmert. Eine Gruppe von ca. 50 bis 70 Demonstranten hatte sich in einer Öffnung des Stacheldrahtverhaues in der Mainzer Landstraße Richtung Galluswarte niedergelassen. Die Polizei hatte sich hinter den Stacheldrahtverhau zurückgezogen, besetzte die Öffnung in der Mitte der Fahrbahn jedoch nicht, sondern gab sie für die Auffahrt eines Wasserwerfers frei. Ich kann mich nicht erinnern, daß die Polizei irgendwelche Aufforderungen durch Lautsprecher oder Zurufe an uns gerichtet hätte (Ich saß etwa in der zweiten oder dritten Reihe der Demonstranten.) Als der Wasserwerfer der Polizei gegen uns aufgefahren wurde, setzten wir uns mit dem Rücken gegen den zu erwartenden Wasserstrahl. Ich selbst beugte – wie wohl die meisten – das Gesicht zur Erde, um dem Strahl möglichst geringe Angriffsfläche zu bieten. Kurze Zeit, nachdem der Wasserwerfer zu spritzen begonnen hatte, spürte ich heftige Schläge auf meinen Kopf, aber wohl erst durch das gleichzeitig erschreckte Geschrei und die panische Flucht der neben mir Sitzenden begriff ich, daß die Polizei uns von hinten mit Knüppelhieben überfiel. Ich rannte mit fort, sah aber, daß ein Demonstrant seitlich neben mir stolperte, während er von einem schlagenden Polizisten traktiert wurde. Als der Demonstrant, der sich nicht wehren konnte zusammenbrach, liefen ein zweiter, ein dritter und wahrscheinlich auch noch ein vierter Polizist zu ihm und schlugen mit schnellen und harten Knüppelhieben auf ihn ein, auch noch, als er schon auf dem Boden lag. Sie ließen erst von ihm ab, als er ganz zusammengekrümmt dalag. Ich war inzwischen stehengeblieben, auf den ersten, brutalsten, Schläger zugegangen und rief ihm naiv, erschrocken und empört entgegen: ‘Die Nummer – oder auch Ihre Nummer!’ (Mehrmals.) Darauf schlug mir sofort nicht nur der Angesprochene, sondern auch andere der beteiligten Polizisten auf den Kopf; ich versuchte wieder zu fliehen, verlor meine Brille und fiel ein wenig später ebenfalls unter Knüppelhieben und laut um Hilfe schreiend zu Boden. Mir wurde erst dann nicht mehr auf den Kopf geschlagen, als ich aufhörte, ‘Hilfe’ zu schreien und mich am Boden zusammenigelte. … notfalls auch auf Passanten – Gegen 20.30 wollte ich mit meiner Frau und einem Kollegen über die Camberger Straße zur Klinik. Nachdem wir vergeblich versucht hatten, durch die Frankenallee und Mainzer Landstraße in Richtung Bahnhof zu gelangen, fragte ich einen Polizisten, welchen Weg man denn gehen könne. Er sagte: Die Camberger Brücke. Etwa in der Mitte der Camberger Brücke waren etwa 15 Polizisten damit beschäftigt, etwas von der Straße zu räumen (oder hinzuräumen, es war nicht genau festzustellen). Wir versuchten ganz rechts an der Seite vorbeizukommen. Wir wurden angeherrscht: ‘Was wollen Sie hier überhaupt!’ und an das Geländer gestoßen. Über diese Behandlung beschwerten wir uns und sagten, daß ich Arzt sei und zur Klinik müsse. Darauf schrie mich ein Polizist an: ‘Das kann ja jeder sagen, machen Sie, daß Sie hier wegkommen!’ Ich zeigte sofort meinen Ausweis, mit den Worten: ‘Bitte hier, überzeugen Sie sich doch.’ Der Polizist weigerte sich, den Ausweis zu kontrollieren und sagte noch: ‘Das interessiert mich überhaupt nicht. ‘In dem Moment fingen sie auch schon an zu schlagen (mit den Fäusten). Ich konnte dann weglaufen, aber mein Kollege wurde von zwei Polizisten festgehalten und von einem dritten ins Gesicht geschlagen. Er hatte sich völlig passiv verhalten und nur gesagt, er sei Arzt, auf dem Weg zur Klinik, und man möge ihn doch loslassen. Meine Frau wurde von mehreren Polizisten hin und her gestoßen. – Folter nach der Festnahme – Ich stand am 16. April um 0.05 Uhr an der Straßenecke Günterrodestraße/Mainzer Landstraße, etwa 3 – 4 Meter vor der Stacheldrahtabsperrung. Plötzlich drangen mehrere Polizeibeamte auf zwei, wenige Meter von mir entfernt stehende Leute ein (ein Mann und eine Frau, Alter zwischen 40 und 50 Jahren), die völlig unbeteiligt, und offenbar nur zuschauend, an der Absperrung standen. Die Polizisten schlugen mit Gummiknüppeln auf die beiden ein und verletzten sie. Die Frau blutete am Kopf auf der linken Seite, der Mann blutete ebenfalls. Er rief nach dem Rettungswagen. Im nächsten Moment drangen die Polizisten auch zu mir vor, sie schlugen mit ihren Knüppeln auch auf mich ein. Schlagstellen: Kopf, mehrmals – hatte leichte Betäubung zur Folge. Linker Oberschenkel, Rücken, rechte Halsschlagader. Mehrere Polizisten nahmen mich in Polizeigriff, zwei führten mich ab. Dabei legte mir einer eine Knebelkette um das linke Handgelenk, der rechte Arm war auf den Rücken gedreht. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, obwohl ich keinerlei Widerstand leistete. Die Knebelkette wurde so stark zusammengedreht, daß Blut aus der Haut sprang und das Gelenk anschwoll. Während ich wehrlos war, schlug mir ein Polizist mit seinem Gummiknüppel (mit der Spitze) in den Solarplexus. Etwa 10 bis 15 Schläge. Diese Maßnahme war eine Quälerei. Ich versuchte, mich mit dem Ruf: ‘KZ-Methoden, Nazimethoden’ zu wehren. Ich wurde in das Verlagshaus geführt. Dort mußte ich alle Sachen abgeben und wurde am Körper visitiert. Anschließend Feststellung der Personalien, Verhör.“
    Diskus-Extra April 1968 ; Archiv
    441) Artikel>16.04.1968>>FAZ: „Der SDS will die Offensive massenhaft machen“
    „Gemeinsame Aktionen mit den Ostermarschierenden – Hessens Polizei in Alarmzustand – Die Frankfurter Ausschreitungen – Seit den schweren Ausschreitungen vor der Frankfurter Societäts-Druckerei in der Nacht zum Karsamstag befindet sich die Polizei in Hessen weit über die Grenzen Frankfurts hinaus in Alarmzustand. Dies war um so nötiger, als linksradikale Gruppierungen – von den Ostermarschierenden und dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) bis zur illegalen KPD, die am Wochenende mit Flugblättern und Lautsprecherwagen aufgerufen hatten, in einer großen Aktion nach der Abschlußkundgebung der Ostermärsche am Ostermontag auf dem Frankfurter Römerberg mit Gewalt die Auslieferung der Springer-Zeitungen zu verhindern. In der Societäts-Druckerei wird außer der ‘Frankfurter Allgemeinen Zeitung’, der ‘Frankfurter Neuen Presse’ und der ‘Abendpost-Nachtausgabe’ ein Teil der Auflage der ‘Bild’-Zeitung gedruckt. – Ein Sprecher des SDS hatte bereits am Karsamstag in einer öffentlichen Kundgebung dazu aufgerufen, ‘die Institutionen des Staates zu zerschlagen’. Der SDS verbreitete die Parole: Dem Polizisten ‘den Daumen aufs Auge’. Die Landesregierung hatte aus ganz Hessen starke Polizeikräfte in Frankfurt zusammengezogen, die bereits um die Mittagsstunde des Ostermontags begannen, in der Nachbarschaft des Zeitungsviertels Straßensperren aufzubauen. – Bei den schweren Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei in der Nacht zum Karsamstag, bei denen die Leitung der Schutzpolizei gezwungen war, mehrmals Wasserwerfer einzusetzen und die Beamten mit Schlagstöcken gegen die Aufwiegler vorgehen zu lassen, sind nach Angaben des Polizeipräsidiums vier Polizisten und mindestens zwanzig Demonstranten verletzt worden; die Zahl der Verletzten, die sich nicht in ärztliche Behandlung begaben, dürfte jedoch höher sein. Schwerverletzte wurden nicht verzeichnet. Die Zusammenstöße hatten zeitweilig die Form von Straßenkämpfen. – Als die Demonstranten, unter denen sich auch Studenten befanden, vor dem Zeitungskomplex eintrafen, befanden sich im Zeitungsviertel nur etwa 150 Polizeibeamte. Die Polizeileitung gab inzwischen zu, daß der Ernst der Situation unterschätzt worden war. Die Polizisten sahen tatenlos zu, wie die jungen Leute mit Baumaterial und Mülltonnen, die sie von weither mitgeschleppt hatten, vor den Ein- und Ausfahrten der Societäts-Druckerei Barrikaden bauten, und sogar Bauwagen und Autowracks heranbrachten, um sie vor den Toren umzustürzen. Bereits am zwanzig Uhr konnten Zeitungswagen weder ein- noch ausfahren. Die vielfachen Aufforderungen der Polizei an die Demonstranten, das Feld zu räumen, weil sie sich wegen Landfriedensbruchs und Aufruhrs strafbar machten, fruchteten nichts. Rädelsführer unter den jungen Leuten riefen den Demonstranten über Lautsprecher zu, sie sollten sich von der Polizei nicht bluffen lassen. – Als ein Wasserwerfer eingesetzt wurde und Polizeiketten mit dem Schlagstock gegen die Menge vorgingen, wurden Steine geschleudert. Nur unter größter Anstrengung gewann die Schutzpolizei Terrain, das sie jedoch immer wieder räumen mußten. Die Demonstranten bildeten immer wieder Sprechchöre, in denen die Polizeibeamten auch ‘Nazi-Schweine’ tituliert wurden. Durch die Luft wirbelten Flugblätter, die von ehemaligen Funktionären der KPD unterzeichnet waren. Nur unter größten Anstrengungen gelang es der Polizei, vier mit Zeitungen beladenen Lastwagen die Ausfahrt aus der Druckerei zu ermöglichen. Auf der Straße blieben die Fahrzeuge jedoch stecken. Innerhalb weniger Minuten waren die Reifen durchgestochen. Auf die gleiche Weise wurden auch zur Verstärkung anrollende Mannschafts- und Streifenwagen der Polizei außer Gefecht gesetzt. Junge Leute stürmten Wasserwerfer und hängten sich an die Stahlrohre, so daß diese aktionsunfähig waren. – Zeitweilig schien die Einsatzleitung der Schutzpolizei schließlich die Übersicht verloren zu haben. In Südhessen wurden daraufhin alle verfügbaren Kräfte der Bereitschaftspolizei, der Landespolizei und der kommunalen Polizeidienststellen von Offenbach, Darmstadt und Hannau nach Frankfurt geholt. Die Verstärkungen trafen jedoch nicht innerhalb der erwarteten Zeitspanne ein, so daß sich die Einsatzleitung bis gegen Mitternacht im wesentlichen auf defensives Vorgehen beschränken mußte. Erst gegen zwei Uhr in der Nacht kam es zu dem ersten großen Ausfall der Polizei. Da erst konnte die Belagerung zerschlagen werden. Die Zeitungswagen rollten wieder. Stunden aber verstrichen noch, bis die Demonstranten völlig vertrieben waren. In der Nacht wurden zehn Demonstranten, darunter der SDS-Bundesvorsitzende Karl-Dietrich Wolff vorläufig festgenommen; am Samstagvormittag wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. – Am Karsamstag erzwangen Ostermarschierende an zentralen Stellen der Frankfurter Innenstadt ‘fünf Minuten Verkehrsruhe für Vietnam’. Bei einer Veranstaltung erklärte das Mitglied des Frankfurter SDS, Krahl, die außerparlamentarische Opposition habe zum erstenmal in der Nacht zum Karsamstag einen ‘sichtbaren Erfolg’ verzeichnen können. Krahl rief dazu auf, in den nächsten Wochen die ‘Offensive gegen die Springer-Presse massenhaft fortzusetzen’, man müsse der Öffentlichkeit klarmachen, daß ‘unsere Gewalt gegen Springer humanitäre Gewalt’ sei. – Andreas Buro, der Leiter des Zentralen Ausschusses der ‘Kampagne für Demokratie und Abrüstung’, erklärte in derselben Veranstaltung, die außerparlamentarische Opposition habe in der Vergangenheit eine Reihe von Fehlern gemacht und sei dadurch auf großes Unverständnis bei der Bevölkerung gestoßen; er warnte davor, Polizisten zu prügeln: ‘Unser Problem ist es, die Bevölkerung auf unsere Seite zu bringen’. Deswegen müßten Zerstörungen vermieden werden. Es gelte, ‘analog zum Partisanenkampf’ Methoden einer permanenten Präsenz überall zu entwickeln. – Wolff sagte: ‘Wir haben gesehen, indem wir zu provokativen Vorgängen gezwungen wurden, hat sich unsere Bewegung verstärkt.’ Der SDS-Bundesvorsitzende forderte dazu auf, den ‘Widerstand gegen die herrschende Staatsgewalt zu organisieren’. – Der Frankfurter Oberbürgermeister, Professor Brundert, kehrte am Karsamstag mit dem Flugzeug aus einem Osterurlaub zurück, nachdem er sich bereits in der vorausgegangenen Nacht alle halbe Stunde telefonisch über die Lage hatte unterrichten lassen. Brundert sagte nach seiner Ankunft, jetzt seien alle demokratischen Kräfte aufgerufen, die Demokratie als die Verfassungsgrundlage des Staates zu sichern. Der Bürger müsse vor Terror-Aktionen geschützt werden. Die Vorstellung des Polizeibeamten als Bürger in Uniform sei dabei nicht mehr aktuell, nachdem die Polizei in völlig neuartige Situationen gezwungen worden sei.“
    FAZ, „Der SDS will die Offensive massenhaft machen“ 16.4.1968; Archiv
    442) Artikel>17.04.1968>>FR: „Strategie der Mobilität?“
    „Teach In an der Universität – Kritik nach allen Seiten – Vor über tausend Studenten hat das SDS-Bundesvorstandsmitglied Hans-Jürgen Krahl am Dienstagabend auf einem ‘Teach In’ in der Universität verlangt, daß sich Oberbürgermeister Brundert, der hessische Innenminister Schneider und sein Stellvertreter Hemsath bei einem weiteren ‘Teach In’ am Mittwoch vor den Frankfurter Studenten verantworten sollen. Auf der mehrstündigen Versammlung stellte der SDS-Sprecher auch die Herausbildung einer ‘Strategie der Mobilität’ zur Diskussion. – Am Ostermontag, so erklärte Krahl, sei es die Strategie der Polizei gewesen, die Demonstranten präventiv zurückzuschlagen, die Demonstranten in Sackgassen zu treiben oder einzeln zu verfolgen. Die Frage bei künftigen Aktionen (‘Unsere Aktion Springer wird als illegal bezeichnet’) sei, ob man imstande sei, so viel Mobilität zu entwickeln, daß man der Polizei ausweichen könne. – Wie Krahl mitteilte, hätten der SDS-Bundesvorsitzende Hans-Dietrich Wolff und er es abgelehnt, mit Oberbürgermeister Brundert und Polizeipräsident Dr. Littmann an einer Livesendung im Dritten Programm des Hessischen Rundfunks teilzunehmen. ‘Die sollen hierherkommen und mit uns reden’, sagte Krahl unter starkem Beifall. Scharfe Kritik übte Krahl an der Berichterstattung über die Vorfälle am Ostermontagabend. Die ganze Presse habe systematisch verfälscht. – Andreas Schröder von der Frankfurter-Studentenzeitung ‘Diskus’ kündigte das Erscheinen einer Sonderausgabe des ‘Diskus’ an, die er als ‘Arbeiter- und Studentenzeitung’ bezeichnete. Dieser Sonderdruck soll am Mittwoch an der Universität und vor Betrieben verteilt werden. Genauso, wie man fragen müsse, wie es zu dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke kommen konnte, müsse man fragen, wie es dazu kommen konnte, daß die Polizei so gegen die Demonstranten vorgegangen sei, wie es in Frankfurt der Fall gewesen sei. – Während eines Teach Ins wurden Flugblätter verteilt, in denen zu einer Informations- und Protestveranstaltung gegen Ausländergesetze und Notstandsgesetze am Sonntag, dem 21. April um 10.30 Uhr im Volksbildungsheim aufgerufen wurde. Der 21. April 1967 sei der Tag des Staatsstreiches in Griechenland, hieß es in dem Flugblatt, das in der Forderung gipfelte, ‘Keinen Pfennig und keine Waffen für die Notstandsregierung in Griechenland’ und ‘Kein Griechenland Nr. 2 in Deutschland’. – Sprecher des SDS, die sich für die Unterstützung dieser Aktion einsetzten, betonten, daß auch die traditionellen Veranstaltungen der Gewerkschaftsjugend am Vorabend des 1. Mai und der 1. Mai selber, der als ‘Volksfest der Arbeitnehmer’ bezeichnet wurde, in diesem Jahr nicht so verlaufen könnten wie früher. Ein Sprecher der IG Metall teilte auf dem Teach In mit, daß auf einer Diskussion von Gewerkschaften und Studenten am Donnerstagabend das Verhalten der Gewerkschaften den Studenten gegenüber untersucht werden solle. – Karsten Vogt vom SPD-Unterbezirk Frankfurt erklärte während der Diskussion, daß bisher noch keine offizielle Stellungnahme des Unterbezirkes zu den Vorgängen der letzten Tage vorliege. ‘Wir haben uns bemüht, uns zu informieren, weil die offizielle Berichterstattung ungenügend ist’, sagte Vogt. Der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks, Stadtrat Möller, werde aus dem Urlaub zurückkommen. – Zwischen den Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB in Frankfurt und Studenten ist es, wie ein namentlich nicht vorgestellter Teilnehmer der Diskussion mitteilte, am Dienstagnachmittag zu einem Gespräch gekommen. Vom DGB-Landesbezirk Hessen hätten dabei der Landesvorsitzende und SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Pless, der zweite Vorsitzende Petri und der Jugendsekretär Jochen Michen teilgenommen. Außer Studenten hätten sich unter den Gesprächsteilnehmern auch Dr. Oskar Negt (Assistent von Prof. Dr. Adorno, die Red.) sowie Eckhardt Techner befunden. – Die Diskussion habe sich, so erklärte der Referent, sehr offen vollzogen. ‘Wir haben den Gewerkschaften gesagt, daß die Studenten weniger mit den Spitzen der Gewerkschaften diskutieren wollen, sondern mit den Arbeitern und den Betriebsräten.’ In diesem Zusammenhang seien von studentischer Seite die Betriebsräte und Vertrauensleute der Societäts-Druckerei und der Post genannt worden. ‘Wir legen Wert auf die untere Ebene’, sagte der Studentensprecher. Der DHB-Landesvorstand habe zugesagt, seinen Einfluß auf die einzelnen Gewerkschaften in dieser Frage geltend zu machen. Die Gewerkschafter seien an der Dokumentation interessiert, die der AStA über die Vorfälle bei den Frankfurter Demonstrationen zusammenstelle. – Die Frankfurter DFU-Kandidatin Weber erklärte, der Schwerpunkt der Diskussion sollte auf die Frage gerichtet sein, was man in Zukunft angesichts der drohenden Notstandsgesetze mache. ‘Die Bundesregierung macht im Moment den Versuch, die Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen und gegen uns zu mobilisieren’, sagte Ellen Weber . Den angekündigten Marsch der Notstandsgesetzgegner auf Bonn am 11. Mai sollten alle demokratischen Kräfte gemeinsam mit dem SDS machen: ‘Wir müssen eine breite demokratische Aufklärungskampagne machen und die Bevölkerung zum 11. Mai auf unsere Seite bringen’.“
    FR, „Strategie der Mobilität?“ 17.4.1968; Archiv
    443) Artikel>17.04.1968>>Neues Deutschland,: „Durchschaut“
    „Voller Empörung forderten in Frankfurt (Main) 2000 Demonstranten den Rücktritt des sozialdemokratischen Oberbürgermeisters Brundert. In Hamburg 1200 den des ebenfalls sozialdemokratischen Innensenators Ruhnau. Wie auch anderenorts waren es oft sozialdemokratische Bürgermeister und Polizeipräsidenten, die in den letzten Tagen Bendas Anweisungen besonders scharf und brutal in die Tat umsetzten. – Brundert hatte noch dazu die Infamie besessen, nach dem Vorbild der Springer-Presse dem SDS und anderen oppositionellen Jugendlichen die Verantwortung für die blutigen Ausschreitungen seiner Notstandstruppen in die Schuhe zu schieben. Wie schon früher, so verteidigte er auch hier den diktatorischen Machtanspruch einer monopolistischen Clique über und gegen das Volk. – Derselbe Brundert war es, der in den ersten schweren Jahren nach 1945 unter Ausnutzung seiner Funktion in Sachsen-Anhalt die antifaschistisch-demokratische Umwälzung auf dem Territorium der heutigen DDR zu hintertreiben versuchte. Er war maßgeblich daran beteiligt, den Kriegsverbrechern und Naziaktivisten vom Dessauer Cont-Konzern (DCGG) ihre Konzernmacht zu erhalten und ihren weitverzweigten Aktienbesitz nach Westdeutschland zu verschieben. Auf 100 Millionen Mark wurde 1950 allein der angerichtete Schaden beziffert, den das Volkseigentum der DDR erlitt. – Heute hetzt dieser Mensch von Nazioffizieren befehligte Polizeischläger auf westdeutsche Demokraten! Er ist sich treu geblieben, ein Konzernbüttel wie eh und je. In Halle wurde er damals entlarvt und bestraft. Jetzt ist er auch in Frankfurt durchschaut worden.“
    Neues Deutschland, „Durchschaut“ 17.4.1968; Archiv
    444) Flugblatt>17.04.1968>>Reimut Reiche: „Kolleginnen und Kollegen“
    „Seit wir Studenten zusammen mit Schülern und jungen Arbeitern am Karfreitag und am Ostermontag die Auslieferung der Bild-Zeitung und der übrigen Springerpresse blockiert haben und auf großen Demonstrationen eine demokratische Presse und eine wirkliche Pressefreiheit für die ganze Bundesrepublik und für Westberlin verlangt haben, antwortet die Springer-Presse auf unsere Forderungen mit noch größerer Hetze. Die Polizei hat mit den schärfsten Mitteln in Frankfurt und in vielen anderen Städten zugeschlagen. Die Polizeiführung von Frankfurt hat am Dienstag vor der Presse erklärt: – ‘Wir haben schließlich keine Hexenjagd veranstaltet. Festgenommen wurde nur, wer tätlichen Widerstand leistete. – Das ist eine brutale Lüge. – In Wirklichkeit hat die Polizei wehrlose Passanten, Zuschauer und Demonstranten bis weit hinter die Galluswarte und bis in den Hauptbahnhof hinein verfolgt und brutal zusammengeschlagen. Polizeireiter haben unter anderem einen alten Mann hunderte von Metern im Laufschritt vor sich hergetrieben. Weitere Zeugenaussagen liegen bei uns zu hunderten vor; sie können von jedermann eingesehen werden. – Aber die Hexenjagd geht weiter. – In den Zeitungen von gestern und heute werden weiter Greuelmärchen über die Studenten verbreitet: – wir hätten mit vorbereiteten Tränengaskapseln geworfen – wir hätten mit Stöcken Polizisten angegriffen – es hätte eine Demonstrant im Stahlhelm mit einer Maschinenpistole auf Polizisten zu schießen versucht (allerdings sei die Kugel im Lauf stecken geblieben) – und so weiter. – Fast die ganze Presse der Bundesrepublik beugt sich seit dem Ostermontag noch tiefer vor dem Presse-Zaren Axel Springer. Ein Beispiel, das wir belegt haben: in der ‘Nachtausgabe’ für den Dienstag war ursprünglich ein Bericht auf der ersten Seite, der sehr objektiv über die Demonstration vom Ostermontag und ihre Ziele berichtete und das brutale Vorgehen der Polizei klarstellte. Als von dieser Zeitung einige hundert Exemplare angedruckt waren, verfügte der Chefredakteur der ‘Nachtausgabe’ die Vernichtung dieser Ausgabe, ließ die ganze erste Seite aus dem Satz nehmen und ordnete an, daß der Bericht geschrieben wurde, den man gestern nachlesen konnte: Die Studenten hätten mit Steinwürfen begonnen, da hätte sich die an sich zurückhaltende Polizei ihrer Haut wehren müssen. – So wie heute gegen die Studenten gehetzt wird und ihre wirklichen politischen Forderungen verschwiegen werden, so kann es auch dem Arbeiter oder Angestellten gehe, so ist es schon vielen Eurer Kollegen gegangen. Beispiel: Als Eure Kollegen in der Gummiindustrie im Oktober letzten Jahres gestreikt haben, sind sie als ‘Mob’ und ‘Pöbel’ von der BILD-Zeitung beschimpft worden, ist geschrieben worden, sie arbeiteten ‘Ulbricht in die Hände’, sind Schauermärchen darüber erzählt worden, wie sie gegen Streikbrecher tätlich vorgegangen seien. Vergeßt das nicht, wenn Ihr heute die BILD-Zeitung oder eine andere Zeitung aufschlagt und wieder lest, wir seien ein dreckiger, roter, ungewaschener und fauler Abschaum von Terroristen. – In Wahrheit haben sich die massiven Polizeieinsätze vom Ostermontag gegen jede mögliche oder kommende Opposition gerichtet; gerade gegen die von Arbeitern! In Wahrheit ist am Ostermontag in diesem Land der Notstand durchexerziert worden. Springer als Einpeitscher der Notstandsgesetze arbeitet dabei mit der Regierung Hand in Hand. – Wir wollen Euch Rede und Antwort stehen! – Wir wollen Eure Meinung zu unseren Aktionen und Forderungen hören. Darum haben wir beim Rektor der Frankfurter Universität durchgesetzt, daß heute abend die Universität für alle geöffnet wird. – Kommt am Mittwoch, dem 17. April um 18 Uhr in die Universität (an der Bockenheimer Warte) zu einer Diskussion mit uns. – Die Studenten von Frankfurt – Verantwortlich: Reimut Reiche, Frankfurt/M.“
    Flugblatt Reimut Reiche 17.4.1968, „Kolleginnen und Kollegen“; Archiv
    445) Resolution>17.04.1968>>Universitätslehrer (Marburger Manifest): Gegen die Demokratisierung der Universitäten
    „Zur Politisierung und sogenannten Demokratisierung der Hochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland – Die vergangenen Monate haben die Gefahr, die das Wesen der deutschen Hochschule bedroht, in ihrem Charakter immer deutlicher werden lassen. Sie liegt in der eingetretenen Vermischung des Gedankenguts der Hochschulreform mit dem eines gesellschaftlichen Umsturzes insgesamt, wie er von radikalen Gruppen beabsichtigt wird. Die Unterzeichner halten es mit ihrem Diensteid, ihrer wissenschaftlichen Verantwortung und ihren staatsbürgerlichen Pflichten für nicht vereinbar, weiterhin zu dieser Entwicklung zu schweigen, die unter dem mißverständlichen Namen „Demokratisierung der Universität“ vorangetrieben wird. Sie hat die Beschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre und damit eine Verkümmerung der Wissenschaft selbst zur Folge. Dabei sind für die Unterzeichner folgende Gesichtspunkte bestimmmend: 1) Die durch das Grundgesetz garantierte Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre und die nur hieraus ableitbare Hochschulselbstverwaltung ist den Hochschulen um der Sache willen, d.h. zur Abwehr wissenschaftsfremder Einflüsse gewährt worden. Die Forderung einer Fünftel- oder gar Drittelbeteiligung (Beteiligung von Studentenvertretern bis zu 33 1/3 % an allen maßgebenden Unversitätsgremien) widerspricht dem Grundsatz, daß parlamentarische Verfahrensweisen in einer freiheitlich demokratischen Staatsordnung in erster Linie auf die Gesetzgebung und keineswegs auf sämtliche Lebensbereiche des Staates bezogen sind. Außerdem sind die studentischen Wortführer nicht legtimiert, in der Kulturpolitik parlamentarische Volksvertreter zu ersetzen. Ja man darf fragen, ob die Studentenschaft als Zwangsorganisation mit politischem Mandat überhaupt rechtens ist. Die durch das Grundgesetz garantierte Freiheit der Forschung und Lehre ist gerade im Unterschied zur gültigen demokratischen Verfügungsgewalt nur in einer Sphäre möglich, die, ähnlich wie die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, dem politischen Kräftespiel entzogen ist. Die Forderung der „Demokratisierung“ läßt somit ein grundsätzliches Mißverständnis der freiheitlichen Demokratie erkennen. 2) Die Einführung des erwähnten Proporzsystems in die Organisationsstruktur der Universität läßt diese in ein Konglomerat von Interessenverbänden zerfallen, zumal wenn die einzelnen Gruppen in der Universität (wie z. B. die Studentenschaft in Hessen) mit eigener öffentlich-rechtlicher Körperschaftsstruktur und selbständiger Hoheitsgewalt ausgestattet werden. Die Verwirklichung dieses Systems bedeutet ferner, daß die über Forschung und Lehre entscheidenden Gruppen sich zum großen Teil aus Personen zusammensetzen, die sich erst anschicken Wissenschaft zu erlernen, und daß über den Studiengang junge Menschen mitbestimmen sollen, die diesen selbst noch gar nicht durchlaufen haben. Die Gefahr sachwidriger Einflußnahmen wird dadurch noch größer, daß der einzelne Studentenvertreter nur kurzfristig einer Universität zugehört und jederzeit in Gefahr ist, mit Weisungen der Studentenschaft und ihrer Organe in Konflikt zu geraten. So ist sachgemäße Diskussion und Entscheidung in den Universitätsgremien nicht mehr möglich. Der Wissenschaft verpflichtete und durch ihren Amtseid gebundene Hochschullehrer, die regreß- und disziplinarrechtlich verantwortlich sind, werden mit Studenten gleichgestellt, denen nicht nur die erforderliche Sachkenntnis fehlt, sondern die auch von jeder rechtlichen Verantwortung frei sind. Ein wirksames Studenten-Disziplinarrecht existiert nicht. Die Staatshaftung für nicht selbst haftbare Studentenvertreter wird offenbar nicht erkannt. Während bisher noch nicht einmal der Staat das Recht hatte, in die Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen, soll dieses nunmehr studentischen Wortführern zugebilligt werden. 3) Bei Anwendung des Proporzsystems schwellen die Universitätsgremien übermäßig an und werden im selben Maße arbeitsunfähig, wie sie für den Staat kostspieliger werden. In endlosen und zermürbenden Debatten werden Arbeitskraft und Arbeitsfreude bei denen zerstört werden, auf deren wissenschaftlichem Rang die Leistung der Universität beruht. Hinzu kommt die zu erwartende Zerstörung der objektiven Bedingungen wissenschaftlicher Arbeit. Die Diskrepanz der Verantwortung äußert sich auch darin, daß die Studentenvertreter zwar in den Universitätsgremien mitentscheiden sollen, die Durchführung der Beschlüsse aber allein der Gruppe der Hochschullehrer zugemutet wird. 4) Gegen die etwa im Marburger Modellfall (40 % Ordinarien, 20 % habil. Nichtordinarien, 20 % akad. Mitarbeiter, 20 % Studentenvertreter im „satzungsgebenden“ Senat) vorweggenommene grundlegende Strukturveränderung der Universität durch einfache Stimmenmehrheit sprechen gewichtige rechtliche Bedenken. Das Proporzsystem ändert nicht nur die bisherige Universitätsverfassung, sondern setzt deren elementare Strukturprinzipien zugunsten bisher unbekannter Grundsätze außer Kraft. Wie im Bereich der Staatsverfassung kann hier deshalb nicht mehr von bloßer Verfassungsänderung die Rede sein. Hier wird in Wirklichkeit eine völlig neue Institution geschaffen, für deren Rechtswirksamkeit nicht die Änderungsmehrheit und die Legitimation durch die alte Verfassung, die in ihren Grundzügen aus den Angeln gehoben werden soll, in Anspruch genommen werden kann. Überdies könnte selbst eine Zustimmung aller Mitglieder der Großen Senate zu solcher Neugestaltung nichts daran ändern, daß sie die Freiheit von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in grundrechtswidriger Weise gefährdet und deshalb mit Art 5 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen ist. 5) Der Hochschullehrer hat seine Amtspflichten in der Gewißheit und unter der Voraussetzung übernommen, daß an der Hochschule die Arbeitsbedingungen für freie Forschung und Lehre garantiert sind. Wir halten es für ungesetzlich und mit unserem Amtseid für nicht vereinbar, zur Loyalität gegenüber neuartigen Entwicklungen aufgerufen zu werden, welche die Erfüllung dieser Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen unmöglich machen und im Gegensatz zu denjenigen Voraussetzungen stehen, unter denen der Amtseid geleistet wurde. 6) Ein augenfälliger Einwand gegen die Anwendung der sogenannten Demokratisierung auf die Universität scheint uns die Tatsache zu sein, daß kein anderer Kulturstaat der Erde außer der Bundesrepublik und der Volksrepublik China auf den Gedanken kam, eine so kostbare und kostspielige Institution wie die Universität und die an ihr bestehende Organisation von Forschung und Lehre zu ‚demokratisieren’. Weder in den USA noch in der UdSSR wird eine so unsachgemäße Methode praktiziert. Welche Gesellschaft würde sich den Luxus leisten, hochqualifizierte Fachleute samt ihren kostspieligen Instituten zu zwingen, ihre Sachentscheidungen über Forschungsaufgaben und Produktionsprogramme in zeitraubenden Sitzungen mit einer großen Gruppe von weisungsgebundenen, nichtsachverständigen und nichtmitverantwortlichen Mitgliedern in sogenannten Instituts-Räten zu diskutieren und von deren Urteil und womöglich deren Pressionen abhängig zu machen? Auch die Wirtschaft hätte aufgrund ihrer direkten Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Forschung von einer solchen ‚Demokratisierung’ nur ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdende Nachteile zu erwarten. Die Unterzeichner sind der Überzeugung, daß am Ende des gefährlichen Weges vermeintlicher ‚Demokratisierung’ nicht eine gestärkte, sondern eine in ihrer Forschungsleistung und ihrem wissenschaftlichen Rang geschwächte deutsche Universität stehen würde. Sie begrüßen eine Reform, die allen Mitgliedern der Universität, also neben den Ordinarien auch den Nichtordinarien, den akademischen Mitarbeitern und den Studenten in stärkerem Maße als bisher eine gemäß ihrer wissenschaftlichen Qualifikation und ihrer Erfahrung abgestufte Mitwirkung am Leben der Hochschule garantiert. Ein Mitbestimmungsrecht der Lernenden in Fragen der Forschung und Lehre lehnen sie dagegen mit Entschiedenheit ab. “

Marburger Memorandum 17.4.1968; Rektorat 120-02 und FR 5.7.1968 (als Anzeige)
446) Brief>18.04.1968>>AStA (RA Geis) an Amtsgericht Frankfurt: Ergänzung der Beschwerde vom 11.04.1968
„In der Ermittlungssache gegen den Allgemeinen Studentenausschuß AStA Ffm.- 931 Gs 3039/68 – sowie – 931 Gs 3034/68 – 4 Js 19/68 StA Ffm., – führe ich im Nachgang zu der am 11. April 1968 eingelegten Beschwerde noch folgendes aus: Die angegriffenen Beschlüsse wurden erlassen, obzwar die Ermittlungsbehörden ohne weiteres erwarten konnten, daß die von ihr begehrten Unterlagen freiwillig herausgegeben werden. – Der Beschlagnahmebeschluß betrifft Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Spendenaktion ‘Ohnesorg’ auf das AStA-Sonderkonto – Spendenkonto Ohnesorg – Konto Nr. 41813/80 bei der Commerzbank in Frankfurt am Main-Bockenheim entstanden sind. – Sowohl die Ermittlungsbehörden, wie auch das Beschlußgericht konnten davon ausgehen, daß diese Unterlagen, weil sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung entstanden sind und aufbewahrt werden, bereits aus diesem Grunde nicht unterdrückt – unabhängig von der Person des Betroffenen – oder sonstwie weggeschafft werden. – Im hier vorliegenden Fall ist zu beachten, daß es sich bei dem AStA, wie bereits in der Beschwerde ausgeführt, um ein Gremium handelt, das im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung gebildet ist und der Aufsicht verschiedener objektiver und verantwortungsbewußter Stellen unterliegt. – Des weiteren kommt hinzu, daß die derzeitigen Mitglieder des AStA nicht mit denen identisch sind, die zum Zeitpunkt der Spendenaktion eine Funktion im AStA innehatten. – Das gleiche Ergebnis, das mit den Zwangsmaßnahmen erreicht werden sollte, wäre somit auf freiwilliger Grundlage zu erreichen gewesen, wenn man die gesamten Gesichtspunkte objektiv betrachtet. – Es ist anerkannt, daß Zwangsmaßnahmen nur dann notwendig sind, wenn sich nicht auf freiwilliger Grundlage ein gleich zuverlässiges Ergebnis erreichen läßt. Der Anordnung der Beschlagnahme oder der Durchsuchung muß daher besonders im Falle des § 103, die Klärung ob eine freiwillige Übergabe des gesuchten Gegenstands zu erreichen ist, vorausgehen, wenn nicht eine ungenügende Ermittlung von Beweisgegenständen ohne Durchsuchung zu befürchten ist. (So wörtlich KMR-Kommentar zur StPO, Auflage 6, Anmerkung 4c(2) zu Vorbemerkung zu § 94) Es sind somit die auch für Strafverfahren herrschenden Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit verletzt. Die Mißachtung dieser genannten Grundsätze führt zu Unzulässigkeit der Maßnahmen (vergleiche KMR-Kommentar, Anmerkung 4c, Vorbemerkung zu § 94). – gez. Geis – Rechtsanwalt.“
Schreiben AStA (RA Geis) 18.4.1968 an Amtsgericht Frankfurt; Archiv
447) Brief>AStA für die Zeit vom 15. Februar bis 18. April 1968: „Kriminalpolizei durchsucht den AStA
„[…] VII. Kriminalpolizei durchsucht den AStA: – Am 10.3. wurden auf Anweisung von Herrn Amtsgerichtsrat Cappel die Räume des AStA nach Unterlagen zur Spendenaktion Ohnesorg durchsucht. Ein Teil der Unterlagen wurde „sichergestellt“ und gegen Quittung mitgenommen. 7 Kriminalbeamte verteilten sich von 10.00 bis 12.30 Uhr im AStA. Der Geschäftsverkehr durfte nicht stattfinden. Der AStA protestierte gegen diese Durchsuchung und hat Rechtsanwalt Geis beauftragt, Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss einzulegen. (Die Beschwerde liegt bei).[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
448) Artikel>18.04.1968>>FAZ: „Hessen zur Abwehr bereit“
„Der Hauptausschuß des Hessischen Landtages ließ gestern von dem hessischen Sozialminister Hemsath, der den Innenminister Schneider vertrat, über die Ausschreitungen in Frankfurt während der Osterwoche berichten. Obwohl der Ausschußvorsitzende, der Frankfurter Bürgermeister Fay, über die nächsten Abwehrpläne der Frankfurter und der hessischen Polizei schweigen mußte, war etlichen Mitgliedern des Ausschusses anzumerken, daß die vertraulichen Mitteilungen des Ministers und der Polizeifachleute des Innenministeriums die Fragesteller beeindruckt haben. – Einzelne Mitglieder des Ausschusses hatten schon nach eigenen Erkundungen in Frankfurt den Eindruck mit nach Wiesbaden gebracht, daß das Großaufgebot der Polizei vom Ostermontag im SDS nicht ohne nachwirkende Beklemmungen aufgenommen worden ist. Sie schätzen jedoch die Zahl der eigentlich offensiv anspornenden Gruppe innerhalb des SDS unterschiedlich groß ein. Die Schätzungen schwanken zwischen 20, 100 und 200 auf der Straße intensiv wirkenden SDS-Mitgliedern. – In der SPD-Fraktion wurde bedauert, daß das Vorgehen dieser kleinen Gruppe die berechtigten Reformwünsche der Studenten bei der Bevölkerung in Mißkredit brachte. SPD-Abgeordnete haben gesagt, daß die Polizei, zumal am Ostermontag, etliches taktisches Geschick entfaltet habe, womit sie sich gegen frühere Auftritte deutlich abhebe. Diese Ansicht wurde von dem Abgeordneten Radke, der den linken Flügel der südhessischen Sozialdemokraten in ihrem Bezirksvorstand vertritt, nicht geteilt. Radke, selbst Augenzeuge der Demonstrationen, ist überzeugt, daß die Eskalation von der Polizei verursacht worden ist. – In der CDU bereitet man sich auf eine harte Debatte im Landtag für die nächsten Wochen vor. Diese Partei will den hessischen Ministerpräsidenten Zinn dahin bringen, daß er in aller Öffentlichkeit von früheren Erklärungen abrückt, er habe die Gefährlichkeit des SDS verharmlosen wollen.“
FAZ, „Hessen zur Abwehr bereit“ 18.4.1968; Archiv
449) Artikel>18.04.1968>>Neues Deutschland: „Sondernummer Arbeiter- und Studentenzeitung“
„Die Kräfte der außerparlamentarischen Opposition schließen sich angesichts der massiven Angriffe der Reaktion fester zusammen und schreiten zu gemeinsamen Aktionen. In Frankfurt (Main) begann am Mittwoch eine großangelegte Aufklärungsaktion über den brutalen Polizeieinsatz und über die Notstandsgesetzgebung. Als erstes wurde die Studentenzeitung ‘Diskus’ verteilt, die in einer Sonderausgabe als ‘Arbeiter- und Studentenzeitung’ erscheint. Der Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Hessen, Philipp Pless, sein Stellvertreter Roland Petri und der hessische DGB-Landesjugendsekretär Jochen Richert haben in einer Besprechung mit Assistenten und Studenten der Aufklärungsaktion ihre Unterstützung zugesagt. Der Jugendbildungssekretär der IG Metall, Todtenberg, teilte am Dienstagabend in der Universität unter dem Beifall der über 1000 versammelten Studenten mit, daß er bereits Gewerkschaftssekretäre zu einer Diskussion mit Studenten nach Frankfurt eingeladen habe.“
Neues Deutschland, „Sondernummer Arbeiter- und Studentenzeitung“ 18.4.1968; Archiv
450) Artikel>18.04.1968>>Wiesbadener Tagesblatt: „SDS holt zu neuem Schlag gegen Springer aus“
„Pressekonferenz im Frankfurter Studentenhaus: Revolutionäre Gewalt ist Notwehr’ – Mehr als einhundert Studenten, SDS-Mitglieder fast alle, und in ihrer Mitte ein knappes Dutzend Journalisten. Die Luft in dem kleinen Raum, auf dessen Fenstern die Aprilsonne liegt, ist zum Schneiden. Aber die Messer bleiben in der Tasche. Überraschend hatte der in Frankfurt ansässige Bundesvorstand des für die Unruhen während der Ostertage verantwortlichen ‘Sozialistischen Deutschen Studentenbundes’ am Vorabend zu einer Pressekonferenz eingeladen, in der sowohl die künftigen Aktionen erläutert wie von den Journalisten eine Begründung ihrer Berichterstattung verlangt werden sollte. Ausgeschlossen war ausdrücklich die Springer-Presse. Den Frankfurter Vertreter von Springers ‘Welt’ entdeckten die Einlader erst, als die Veranstaltung zu Ende ging. – Es ist keine Siegesstimmung festzustellen, eher fast so etwas wie Resignation. Die ‘bösen Buben’ unter der Studentenschaft geben sich zwar wie zukünftige Revolutionäre, tragen Backenbärte, Russenblusen und Abzeichen mit dem Emblem Nordvietnams, dunkle Brillen und finstere Minen zur Schau. Das aber ist bei näherem Hinsehen mehr Schau als Ausdruck revolutionärere Entschlossenheit. Die einzigen, die nicht wir Revoluzzer, sondern eher wie brave Musterschüler wirken, sind die beiden Brüder Wolff, in deren Händen zur Zeit der Vorsitz der linksdralligen SDS liegt. Im Gegensatz zu dem aus Berlin zur Hilfestellung herbeigeeilten ‘Einpeitscher’ in Lederjacke und mit dunkler Sonnenbrille sprechen sie ihre Freunde zwar nicht als ‘Genossen’, sondern studentisch-nobel als ‘Kommilitonen’ an. Doch sie scheinen genau zu wissen, was sie wollen. – Eßlinger Jubiläum mit Einlagen – So zum Beispiel am 27. April. An diesem Samstag feiert der Eßlinger Bechtle-Verlag sein hunderjähriges Jubiläum. Daß auf seinen Rotationsmaschinen nicht nur kreuzbrave schwäbische Heimatzeitungen, sondern auch die südwestdeutsche Ausgabe von Springers ‘Bild’-Zeitung gedruckt wird, ist dem auf Enteignung des Hamburger Zeitungskönigs drängenden SDS nicht erst seit gestern ein Dorn im Auge. Und so steht denn nun für diesen 27. April ein SDS-Kongreß in Eßlingen auf dem Programm. ‘Herr Springer wird nicht viel Freude an dieser Jubiläumsfeier haben’, versichert Frank Wolff Gesinnungsfreunden und Journalisten offen. – Und noch ein zweiter Termin hat der SDS-Bundesvorstand auf seinem Aktionsprogramm: am 11. Mai wird er seine Mitglieder und Freunde zur Teilnahme an dem von der außerparlamentarischen Opposition geplanten Sternmarsch nach Bonn auffordern. Am Vorstandstisch im Frankfurter Studentenhaus war man am Mittwoch sicher, daß ‘mindestens 50 000 Menschen’ in der Bundeshauptstadt gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze demonstrieren werden. – Nicht sehr auf Kampf gestimmt – Ansonsten ist man dort nach den Erfahrungen der Demonstrationen vom Karfreitag und Ostermontag nicht sehr auf Kampf gestimmt. ‘Wir werden versuchen, durch unsere Agitation in der Bevölkerung zu erreichen, daß unsere Forderungen verwirklicht werden’, bescheidet Karl-Dietrich Wolff die Anfrager. Tatsächlich hat man offenbar gemerkt, wie wenig Resonanz die aufständischen Rebellen und ihre Mitläufer bei der starken Masse fanden, als sie lautstark und gewaltanwendend auf die Straße gingen, und will nun die Taktik ändern und das revolutionäre Ziel nicht länger gegen die Massen, sondern mit deren Unterstützung erreichen. – Unter den ‘revolutionären Zielen’ steht zur Zeit die Enteignung Springers, dessen Zeitungen man Meinungs-Manipulation vorwirft, an erster Stelle. Aber es geht nicht nur um Springer, sondern um die Stellung der Presse allgemein, die man entflochten und in öffentliches Eigentum unter demokratischer Kontrolle übergeführt sehen möchte, aus der man die Konsumpropaganda entfernt und durch ‘sachgerechte Verbraucher-Information’ ersetzt wissen will, in der man die ‘Sicherung der Journalisten gegen wirtschaftliche und politische Pressionen’ und die ‘demokratische Selbstbestimmung’ der Redaktionen erreichen möchte. – Das alles, weil nach Ansicht des SDS die demokratische Öffentlichkeit zerstört und Informations- und Meinungsfreiheit das Exklusivrecht weniger privater Großverleger ist. Und weil das so sei, meint der SDS, sei auch die Berichterstattung über ihn und seine Aktionen so ungünstig und einseitig und das Echo der Öffentlichkeit negativ gewesen. ‘Die Zeitungen haben nur die Polizeinachrichten gebracht, nicht aber unsere Darstellung der Vorfälle’, beklagten sich die SDSler am Mittwoch in Frankfurt den Presseleuten gegenüber – und schlugen vor, künftig selbst aktiv an der Berichterstattung mitzuwirken. – ‘Gewalt gegen Institution’ – In dieser Zukunft wird die ‘revolutionäre Gewalt’ weiterhin das Konzept des SDS bestimmen, ‘Unser Vorbild ist nicht Gandhi, sondern Marx, Engels, Liebknecht und Rosa Luxemburg’, korrigierte der Chefideologe des SDS, der Frankfurter Studiosus Hans-Jürgen Krahl, irrige Vorstellungen. ‘Wir wollen allerdings nicht Gewalt gegen Menschen, sondern Gewalt gegen Institutionen.’ Den feinen Unterschied aufzuspüren, überließ Krahl den so Informierten selbst. Daß ein Unbeteiligter der Pressefotograf Frings, bei den Demonstrationen den Tod gefunden hat, empfindet auch der SDS nach den Worten seines Vorsitzenden bitter, so daß er sogar plant, seine nächsten Aktionen auf Trauermärsche ‘umzufunktionieren’. Aber diese Gewalt habe er nicht gewollt, sondern sich nur gegen Gewalt zur Wehr gesetzt. Wie überhaupt ‘revolutionäre Gewalt Notwehr’ sei. Keineswegs habe man mit den Demonstrationen ‘Dutschke rächen’ wollen. – Als die Mittwoch-Pressekonferenz zu Ende ging und der Raum sich leerte, blieb eines zurück: das Gefühl, daß die studentischen Revolutionäre nach dem schwungvollen Anlauf plötzlich in Ratlosigkeit verfallen sind, Was sie zu erreichen versuchten, ging fehl. Nun suchen sie die Schuld bei der Polizei, bei der Presse allgemein, bei den passiv gebliebenen Studenten außerhalb des SDS. Nur nicht bei sich selbst.“
Wiesbadener Tagesblatt 18.4.1968, „SDS holt zu neuem Schlag gegen Springer aus“; Archiv
451) Pressemitteilung>18.04.1968>>AStA; asta information April 1968: Presseerklärung zu Ereignissen
„Betrifft: Übergriff der Frankfurter Polizei auf dem Universitätsgelände – Am Donnerstag, dem 18. April, um 15.25 Uhr übermalten zwei Maler der Stadtreinigung einige Aufschriften auf dem Zebrastreifen an der Bockenheimer Warte gegenüber dem Studentenheim. Dort soll nach Auskunft der Polizei gestanden haben ‘BILD lügt’. Anschließend wurde auf Anweisung des die beiden Maler begleitenden Polizisten ein Plakat an der Umfassungsmauer ebenfalls übermalt. Der Geschäftsführer des Studentenhauses Grawe erklärt, er habe keine Anweisung an die Polizei gegeben. Das 13. Polizeirevier wurde vom Allgemeinen Studentenausschuß um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort war, die Malaktion der Polizei sei ein Irrtum gewesen. Die Polizei versuchte daraufhin Herrn Grawe zu überzeugen, ihre Aktion nachträglich zu billigen. Herr Grawe lehnte dieses Ansinnen ab und verbat sich das unaufgeforderte unrechtmäßige Eingreifen der Polizei. Der Allgemeine Studentenausschuß sieht in dem nicht zu rechtfertigenden Übergriff der Polizei ein bedenkliches Anzeichen für die zunehmende selbstherrliche Handlungsweise der Polizei. Wir verlangen eine vollständige Aufklärung des Vorgangs und daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. – AStA.“
asta information, „Presseerklärung“ April 1968; Archiv
452) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Bildung eines Rechtshilfe Kuratorium am 11.03.1968
„[…] III. Rechtshilfe-Kuratorium: – Am 11.3. konsolidierte sich nach Vorschlägen des AStA ein Rechtshilfe-Kuratorium. Diesem gehören bisher an: – Studenten: AStA-Vorsitzende, Parlamentspräsidenten und ein Ältestenratsmitglied. – Professoren: Kuhn, Bartsch, Heydorn, h . Antworten stehen noch aus von den Professoren Fetscher und Wiethölter. – Öffentlichkeit: Herr Schauer, Geschäftsführer des Kuratoriums „Notstand der Demokratie“; Herr Sackenheim, stellvertretender Chefredakteur des Hessischen Rundfunks. – Auf der Sitzung am 11.3. wurde ein Aufruf zur Unterstützung des Kuratoriums ausgearbeitet und an alle Professoren dieser Universität, alle Stadtverordneten Frankfurts, alle hessischen Landtagsabgeordnete und eine Reihe prominenter Persönlichkeiten aus Hessen gesandt. Es war geplant, nach Eingang genügend Unterschriften einen Aufruf in einer Frankfurter Zeitung zu veröffentlichen und zu einer allgemeinen Spendenaktion für dieses Rechtshilfe-Kuratorium aufzurufen. Bisher sind nur 12 Unterschriften eingegangen. – Das Kuratorium wird auf seiner nächsten Sitzung über weitere Verfahren beraten, wie man Verständnis und Hilfe für diese Arbeit erreichen kann.[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
453) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Bildung eines Rechtshilfe-Kuratorium 11.03.1968
„[…] III. Rechtshilfe-Kuratorium: – Am 11.3. konsolidierte sich nach Vorschlägen des AStA ein Rechtshilfe-Kuratorium. Diesem gehören bisher an: – Studenten: AStA-Vorsitzende, Parlamentspräsidenten und ein Ältestenratsmitglied. – Professoren: Kuhn, Bartsch, Heydorn, Mitscherlich. Antworten stehen noch aus von den Professoren Fetscher und Wiethölter. – Öffentlichkeit: Herr Schauer, Geschäftsführer des Kuratoriums ‘Notstand der Demokratie’; Herr Sackenheim, stellvertretender Chefredakteur des Hessischen Rundfunks. – Auf der Sitzung am 11.3. wurde ein Aufruf zur Unterstützung des Kuratoriums ausgearbeitet und an alle Professoren dieser Universität, alle Stadtverordneten Frankfurts, alle hessischen Landtagsabgeordnete und eine Reihe prominenter Persönlichkeiten aus Hessen gesandt. Es war geplant, nach Eingang genügend Unterschriften einen Aufruf in einer Frankfurter Zeitung zu veröffentlichen und zu einer allgemeinen Spendenaktion für dieses Rechtshilfe-Kuratorium aufzurufen. Bisher sind nur 12 Unterschriften eingegangen. – Das Kuratorium wird auf seiner nächsten Sitzung über weitere Verfahren beraten, wie man Verständnis und Hilfe für diese Arbeit erreichen kann.[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
454) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Diskussion gemeinsamer Aktionen mit IG Metall, SPD, Stadtjugendring, Jungsozialisten und Handwerkskammer gegen NPD
„[…] V. Gespräche über gemeinsame Aktionen gegen die NPD: – Auf Einladung der IG Metall und der SPD nahm der AStA an einer Besprechung mit diesen und dem Stadtjugendring, den Jungsozialisten und der Handwerkskammer teil. Der AStA konnte nicht zusagen, gemeinsame Aktionen gegen die NPD mitzutragen, weil die SPD und andere Organisationen darauf bestanden, auch die CDU an diesen Aktionen zu beteiligen. Nachdem die CDU sich nicht bereiterklärt hat, gemeinsame Aktionen gegen die NPD mitzutragen, wäre vom Parlament zu entscheiden, ob der AStA sich an weiteren Gesprächen beteiligen soll.[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
455) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Für 15. 02. bis 18.04.1968, Zu Aktionen gegen Springer
„[…] – Der AStA organisierte am 16. und 17.2. zwei Teach Ins. Von dem Teach In am 16.2. im Hörsaal 6, welches sich vornehmlich mit der Diskussion über die weitere Durchführung von Aktionen gegen den Springer-Konzern beschäftigte, wurde ein Betrag von über DM 800,- für den Rechtshilfefond gesammelt. Auf dem Teach In am 17.2. wurde ein Betrag von über 1.200,- DM für die Angehörigen des Journalisten Frings gesammelt.[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
456) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Für die Zeit 15.02. bis 18.04.1968, „Kriminalpolizei durchsucht den AStA
„[…] VII. Kriminalpolizei durchsucht den AStA: – Am 10.3. wurden auf Anweisung von Herrn Amtsgerichtsrat Cappel die Räume des AStA nach Unterlagen zur Spendenaktion Ohnesorg durchsucht. Ein Teil der Unterlagen wurde ‘sichergestellt’ und gegen Quittung mitgenommen. 7 Kriminalbeamte verteilten sich von 10.00 bis 12.30 Uhr im AStA. Der Geschäftsverkehr durfte nicht stattfinden. Der AStA protestierte gegen diese Durchsuchung und hat Rechtsanwalt Geis beauftragt, Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss einzulegen. (Die Beschwerde liegt bei).[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
457) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Für die Zeit vom 15.02. bis 18.04.1968, AStA-Gespräche 19.-21.03.1968 mit Landtagsfraktionen wegen Ausbau Universität
„[…] Der AStA organisierte Gespräche am 19.,20. und 21.3. mit den Fraktionen der hessischen CDU, FDP und SPD und den Dekannen sowei dem Rektor über den weiteren Ausbau der Universität. Wir hoffen, daß wir mit diesen Gesprächen verhidnert haben, daß die hessische SPD sich für den Ausbau der Universität auf dem Niederurseler Hang weiter festlegt, und möchten erreichen, daß noch im Laufe dieses Monats ein Grundsatzentscheid für den Niederurseler Hang getroffen wird.“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
458) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Gemeinsame Sitzung Großer Rat, Senat u. AStA 23.02.1968
„[…]I. Gemeinsame Sitzung vom Großen Rat, Senat und Studentenvertretern: – Am 23.2. kamen Großer Rat und Senat sowie Herr Birkholz und Herr Streeck zu einer gemeinsamen Sitzung im Senatssaal zusammen. – Kultusminister Schütte versuchte, Diskussionsrichtlinien auszugeben, indem er gleich am Anfang kategorisch bemerkte, daß sich das hessische Kabinett für den Rebstock entschieden habe und es nicht sinnvoll sei, darüber zu diskutieren. Herrn Streeck und mir gelang es durch einen Antrag, der vom Rektor übernommen wurde, zu erreichen, daß die Universität Zeit erhält, Vorschläge für eine sinnvolle Neugliederung und weiteren Ausbau auf dem Niederurseler Hang zu erarbeiten. Eine grundsätzliche Stellungnahme des AStA zum weiteren Ausbau der Universität finden Sie vor in beiliegender Broschüre über den weiteren Ausbau der Universität.[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
459) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Vorbereitung Podiumsdiskussion Verschleppung des Koreaners im April 1968
„[…] IX. Vorarbeit des AStA zur Verschleppung der Koreaner: – Polit-Referent Wolkobersky hat eine Podiumsveranstaltung über die Rolle der Geheimdienste in der Bundesrepublik und die Entführung der Koreaner aus der Bundesrepublik vorbereitet.[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
460) Vermerk>18.04.1968>>AStA: Zu den Aktionen gegen Springer
„[…] VIII. Aktion gegen Springer und teach-in zur Aufklärung der Studenten: – Der AStA übernahm am 13.3. die Organisation eines teach-ins anläßlich des Mordanschlags auf Rudi Dutschke. Nach diesem teach-in begaben sich die Beteiligten zur Societäts-Druckerei, um die Auslieferung der Springer-Zeitung in dieser Nacht zu verhindern. Dazu weitere mündliche Berichte[…].“
Bericht AStA 18.4.1968; Archiv
461) Artikel>19.04.1968>>FR: „Nur dreizehn waren gekommen“
„Studentenparlament war beschlußunfähig – Außerordentliche Sitzung – Wegen mangelnder Beteiligung fand die für Donnerstag abend einberufene außerordentliche Parlamentssitzung der Studentenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität nicht statt. Von 28 Parlamentariern waren nur 13 gekommen, während 15 zur Beschlußfähigkeit des Parlaments erforderlich sind. Auf der Tagesordnung stand die Stellungnahme des Parlaments zu den Ereignissen nach dem, von der Springer-Presse und vom West-Berliner Senat provozierten Attentat auf Rudi Dutschke‘. Ferner sollte die organisatorische und finanzielle Unterstützung der Aktionen zur Auslieferungsverhinderung der Springer-Presse und Maßnahmen gegen das Verhalten der Frankfurter Polizei und Stadtministrationen behandelt werden. – Der Parlamentspräsident Michael H. Wolf erklärte auf Anfrage, daß er der Meinung sei, daß das Parlament auf Grund der Organisationsstruktur an der politischen Aktivität vorbeigehe. Für die am kommenden Dienstag einberufene ordentliche Sitzung des Parlaments würden daher nur Fragen der Geschäfts- und der Fachschaftsordnung zur Debatte stehen. Nach Ansicht Wolfs könne die Studentenschaft in Zukunft nur noch durch die direkte ‘Aktion auf dem Campus’ gemeinsam mit Arbeitern und Schülern die derzeit anstehende politischen Fragen in direkter öffentlicher Diskussion lösen. – Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) war darauf vorbereitet, bei dieser Diskussion über die anstehenden Punkte der Tagesordnung den Saal zu verlassen. Für die Sitzung war von dieser Seite bereits ein Antrag vorbereitet, mit dem der Allgemeine Studentenausschuß der Universität Frankfurt zum Rücktritt aufgefordert werden sollte. Einer der Gründe war, wie es in dem nicht vorgelesenen Antrag hieß, ‘dessen weitgehende Identifikation mit dem SDS’.“
FR, „Nur dreizehn waren gekommen“ 19.4.1968; Archiv
462) Artikel>19.04.1968>>Süddeutsche Zeitung: „Arbeiter-Studenten-Schüler-Rat in Frankfurt“
„In Frankfurt unternimmt der SDS zur Zeit den Versuch, eine gemeinsame Organisationsform der Studenten, Schüler und Arbeiter zustande zu bringen. Ein sogenannter Arbeiter-Studenten-Schüler-Rat soll künftig über die Aktionen der außerparlamentarischen Opposition in dieser Stadt entscheiden und damit die monopolartige Initiative des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes ablösen, wie ein SDS-Sprecher erklärte. Als nächste Aktionen sind in Frankfurt eine Griechenlanddemonstration am Sonntag, eine Demonstration am Vorabend des 1. Mai, die Sternfahrt nach Bonn als Protest gegen die Notstandsgesetzgebung am 11. Mai und Diskussionen mit Theaterbesuchern während der Pausen vorgesehen. – An einem ‘Teach In’ des SDS in der Frankfurter Universität nahmen rund 2000 Studenten, Schüler und Arbeiter teil. Dabei kam es zu einer Diskussion zwischen Studenten und Arbeitern über die jüngsten Studentendemonstrationen. Oberbürgermeister Brundert, der vorher sein Erscheinen zugesagt hatte, später aber diese Zusicherung wieder rückgängig machen wollte, fügte sich schließlich einem Ultimatum der Studenten. – Brundert bekannte sich sogleich zu einer formalen Verantwortung für den Polizeieinsatz der letzten Tage, als Studenten die Auslieferung der Bild-Zeitung in der Frankfurter Societätsdruckerei zu stören versucht hatten. Dabei war die Polizei hart gegen die Demonstranten vorgegangen. Zu Einzelheiten nahm Brundert zum Unwillen der Studenten nur ausweichend Stellung. Einzelne Jugendliche warfen ihm vor, er sei unglaubwürdig. Der SDS-Sprecher Krahl zog nach einer Stunde das Resümee, die Versammlung habe nicht eine einzige klare Distanzierung des Oberbürgermeisters von dem Polizeiterror vernommen. Brundert versprach, sich nach Überprüfung aller Einzelheiten noch einmal den Studenten zu stellen. – Krahl, der dem Bundesvorstand des SDS angehört, nahm auch zu dem Gerücht Stellung, der SDS habe zu Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen aufgerufen. Er sagte, nach dem Ostermarsch habe er in einer Diskussion Rosa Luxemburg zitiert, und den Begriff der revolutionären Gewalt mit den Worten interpretiert: ‘Daumen aufs Auge und Knie auf die Brust’. Diese Aufforderung richte sich grundsätzlich nur gegen Institutionen und darüber hinaus gegen Personen, ‘die uns angreifen, um uns physisch zu vernichten’.“
Süddeutsche Zeitung 19.4.1968, „Arbeiter-Studenten-Schüler-Rat in Frankfurt“; Archiv
463) Flugblatt>19.04.1968>>SDS: Griechenland, Aufruf zu Teach In u. Demonstration am 21.04.1968
„Kampf der NATO, den Notstandsplänen, der faschistischen Diktatur! – Die Frankfurter Studenten haben bei ihren Springer Aktionen mit Schülern und Arbeitern erfahren, was Notstandsübungen bedeuten. Auch in den Betrieben bekommen ausländische Arbeiter bei uns schon einen Vorgeschmack auf die Notstandsgesetzgebung. In die Pässe vieler in Frankfurt arbeitender Ausländer sind Vermerke eingestempelt worden, daß bei einem Arbeitsplatzwechsel ihre Aufenthaltsgenehmigung ungültig werde. Den ausländischen Arbeitern sollen damit die Möglichkeiten genommen werden, gegen Lohnkürzung, schlechte Behandlung und Schikanen sich zu wehren. Solche Willkürmaßnahmen gegen ausländische Arbeiter, die in einer verschärften wirtschaftlichen Situation angewandt werden, werden durch das Ausländergesetz von 1965 von vorneherein legalisiert. Dieses Ausländergesetz steht im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung, in der die Disziplinierung der gesamten arbeitenden Bevölkerung notfalls mit Zwangsmaßnahmen vorbereitet wird. Dagegen protestieren junge Gewerkschafter, Arbeiter und Studenten am Sonntag, den 21. April, 10.30 Uhr im Volksbildungsheim(Eschenheimer Tor) – Hier können wir demonstrieren, in wieweit die in den letzten Tagen so oft postulierte Solidarität zwischen Arbeitern und Studenten schon Realität ist. Anschließend an die Veranstaltung im Volksbildungsheim wird sich ein Demonstrationszug formieren, der sich mit einem Demonstrationszug griechischer Demokraten vereinigen soll und vor das griechische Konsulat zieht, da sich am selben Tage die faschistische Machtergreifung in Griechenland jährt. Die Machtübernahme durch die griechische Militärclique ist durch griechische Notstandsgesetze im Zusammenhang mit NATO-Plänen herbeigeführt worden. Auch heute noch unterstützt die Bundesregierung die griechischen Faschisten, die das gesamte Land in ein Konzentrationslager verwandeln wollen, über die NATO mit Waffen und deutsche Parlamentarier bekunden offen ihre Symphatie mit diesem Regime. Auch die deutsche Regierung plant, wie in den letzten Tagen bekannt wurde, Notstandsmaßnahmen auf Beschluß der NATO unter Umgehung des Parlaments durchzuführen. Deshalb fordern wir: Zerschlagt die NATO! Nieder mit den Notstandsge setzen!“
Flugblatt SDS 19.4.1968; Rektorat 431-01
464) Niederschrift>19.04.1968>>Sitzung Landesverbandskonferenz VDS Hessen: „Über Veranstaltungen zum Attentat auf Dutschke gegen den Springer-Konzern“
„[…]Frankfurt: – Karfreitag einstündiges Teach In mit anschließender Belagerung der Societätsdruckerei bis 2 Uhr nachts. 2000 Teilnehmer. – Ostermontag nach Kundgebung auf dem Römerberg Marsch zur Societätsdruckerei 8000 Teilnehmer. Belagerungsversuch gescheitert. – Marsch zum Römer mit Abschlußkundgebung. Ende 24 Uhr. – Dienstag, 16.4. Teach In mit 1000 Teilnehmern. Sammlung DM 800,– für Rechtshilfefonds. – Mittwoch, 17.4. Teach In mit 2000 Teilnehmern. Sammlung für Frings DM 1.200,–. Bildung eines Arbeiter- Studenten- Schülerrats. – In Frankfurt wurde ein DISKUS-Sonderblatt in Auflage von 50 000 Exemplaren herausgebracht und teilweise vor Frankfurter Betrieben verteilt. – Der DISKUS brachte eine erste Sammlung mit Zeugenaussagen heraus.[…]“
Protokoll Landesverbandskonferenz des VDS Hessen 19.4.1968; Rektorat 410-05
465) Artikel>20.04.1968>>Kasseler Post: „Nun auch Zinn gegen SDS“
„Hessens Ministerpräsident ändert seine Meinung – Der hessische Minister Zinn hat gestern in Wiesbaden seine Meinung über den SDS fast um 180 Grad geändert. Während er noch vor einigen Wochen die linksgerichtete Studentenorganisation als harmlos beurteilte, sagte er jetzt, daß das Verhalten, insbesondere bestimmte Äußerungen von Repräsentanten des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes und die von ihnen in Gang gesetzten Aktionen in Frankfurt und anderen deutschen Städten aufs schärfste zu verurteilen seien. – Zinn, der seinen Erholungsurlaub auf See vorzeitig abgebrochen hatte und gestern nach Wiesbaden zurückgekehrt war, erklärte gegenüber der Presse wörtlich: ‘Wer nach den erklärten Zielen und nach dem Verhalten seiner Anhänger den Sturz der freiheitlichen Demokratie betreibt, stellt sich außerhalb der verfassungsmäßigen Grundordnung. Wer zu Gewalttätigkeit auffordert oder selbst Gewalt ausübt, begeht strafbare Handlungen und muß wissen, daß sie nach Recht und gesetzt geahndet werden. Die Maßnahmen, die Staatsminister Hemsath als amtierender Innenminister angeordnet hat, waren völlig in meinem Sinn.’ – Währenddessen wurde gestern in Bonn bekannt, daß der Bundestag in der übernächsten Woche (am 30. April) doch zu einer Sondersitzung zusammentreten wird, um einen Bericht der Bundesregierung über die Ausschreitungen in verschiedenen deutschen Städten entgegenzunehmen und die Lage zu beraten. – Nachdem ursprünglich diese Möglichkeit erwogen worden war, kamen CDU/CSU im ‘Kreßbronner Kreis’ überein, von einer Sondersitzung abzusehen. Die Lage änderte sich jedoch, nachdem die FDP-Opposition eine solche Sitzung gefordert hat. – Allein könnte sie die Einberufung nicht durchsetzen, da dazu ein Drittel der Stimmen nötig sind. Aber die Große Koalition hat seinerzeit zugesagt, daß sie Wünsche der Opposition nach Diskussion nicht niederstimmen will. Deshalb kann sie jetzt schwerlich gegen den FDP-Antrag zu Felde ziehen. Zudem gibt es auch in der Unionsfraktion Kräfte, die eine Sondersitzung befürworten. – Zu Gesprächen bereit – Zu Gesprächen mit Studentenorganisationen hat sich auch die Bundesregierung am Freitag bereit erklärt. Ihr Sprecher, Staatssekretär Diehl, sagte allerdings, dies beziehe sich nur auf solche Gruppen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen oder bereit sind, auf diese Basis zurückzukehren. – Protest der Richter – Außerordentlich harte Beschuldigungen richtete der Deutsche Richterbund am Freitag in Frankfurt gegen ‘Stellungnahmen zahlreicher prominenter Politiker’ zu den Unruhen nach dem Attentat auf Rudi Dutschke. Erklärungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Felix von Eckhardt wertete der Richterbund als ‘schwerwiegende Diffamierung’. Der Richterbund verwies darauf, daß sich die deutsche Richterschaft ‘von keiner Seite beeinflussen oder gar einschüchtern’ lasse.“
Kasseler Post, „Nun auch Zinn gegen SDS“ 20.4.1968; Archiv
466) Flugblatt>21.04.1968>>SDS: „Kampf der Nato, den Notstandsplänen, der faschistischen Diktatur!“
„Die Frankfurter Studenten haben bei ihren Springer Aktionen mit Schülern und Arbeitern erfahren, was Notstandsübungen bedeuten. Auch in den Betrieben bekommen ausländische Arbeiter bei uns schon einen Vorgeschmack auf die Notstandsgesetzgebung. In die Pässe vieler in Frankfurt arbeitender Ausländer sind Vermerke eingestempelt worden, daß bei einem Arbeitswechsel ihre Aufenthaltsgenehmigung ungültig werde. Den ausländischen Arbeitern sollen damit die Möglichkeiten genommen werden, gegen Lohnkürzung, schlechte Behandlung und Schikanen sich zu wehren. Solche Willkürmaßnahmen gegen ausländische Arbeiter, die in einer verschärften wirtschaftlichen Situation angewandt werden, werden durch das Ausländergesetz von 1965 von vorneherein legalisiert. Dieses Ausländergesetz steht im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung, in der die Disziplinierung der gesamten arbeitenden Bevölkerung notfalls mit Zwangsmaßnahmen vorbereitet wird. Dagegen protestieren junge Gewerkschaftler, Arbeiter und Studenten am – Sonntag, den 21. April, 10.30 Uhr im Volksbildungsheim (Eschenheimer Tor) – Hier können wir demonstrieren, in wieweit die in den letzten Tagen so oft postulierte Solidarität zwischen Arbeitern und Studenten schon Realität ist. Anschließend an die Veranstaltung im Volksbildungsheim wird sich ein Demonstrationszug formieren, der sich mit einem Demonstrationszug griechischer Demokraten vereinigen soll und vor das griechische Konsulat zieht, da sich am selben Tage die faschistische Machtergreifung in Griechenland jährt. Die Machtübernahme durch die griechische Militärclique ist durch griechische Notstandsgesetze im Zusammenhang mit NATO -Plänen herbeigeführt worden. Auch heute noch unterstützt die Bundesregierung die griechischen Faschisten, die das gesamte Land in ein Konzentrationslager verwandeln wollen, über die NATO mit Waffen und deutsche Parlamentarier bekunden offen ihre Sympathie mit diesem Regime. Auch die deutsche Regierung plant, wie in den letzten Tagen bekannt wurde, Notstandsmaßnahmen auf Beschluß der NATO unter Umgehung des Parlaments durchzuführen. Deshalb fordern wir: – Zerschlagt die NATO! Nieder mit den Notstandsgesetzen!“
Flugblatt SDS 21.4.1968; Archiv
467) Flugblatt>22.04.1968>>Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Korporationen: Distanzierung von Gewaltätigkeiten
„Frankfurter Korporationen distanzieren sich von Gewalttätigkeiten bei studentischen Demonstrationen – Die in der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Korporationen (AFK) zusammengeschlossenen 16 studentischen Verbände erachten es als ihre Pflicht, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, daß sie sich mit den Ausschreitungen bei den jüngsten studentischen Demonstrationen keinesfalls einverstanden erklären und sich mit Entschiedenheit von ihnen distanzieren. Damit verurteilt die AFK weder studentische Demonstrationen als solche noch mit ihnen verfolgte legitime Ziele, wie z. B. die dringend notwendige Hochschulreform. Sie ist aber der Auffassung, daß Gewaltakte und strafbare Handlungen, gleich von welcher Seite sie herrühren, nicht den berechtigten Interessen der Studenten dienen, sondern im Gegenteil geeignet sind, ihnen in der Öffentlichkeit das Verständnis zu entziehen und sie zu diskriminieren. Die AFK erklärt, daß Schriften, die eine Aufforderung zu Gewaltmaßnahmen enthalten oder sie unmittelbar oder mittelbar gutheißen, nicht dem Willen der studentischen Mehrheit entsprechen, auch wenn sie mit den Worten ‘Die Frankfurter Studenten’ unterzeichnet sind. Diese Pamphlete sind vielmehr die Anmaßung einer Minderheit organisierter Studenten, die sich bewußt über die Schranken hinwegsetzt, welche ihnen das Grundgesetz und unsere demokratische Ordnung ziehen. Die AFK lehnt die undemokratischen und verfassungswidrigen Methoden des SDS ab. Die AFK setzt sich dafür ein, daß die politische Diskussion in der Frankfurter Universität auf eine demokratische und sachliche Grundlage gestellt wird.“
Flugblatt Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Korporationen 22.4.1968; Archiv
468) Artikel>23.04.1968>>FAZ: „Wir werden den Provinzzeitungen das Wasser abgraben“
„Der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Birkholz, hat die Ausschreitungen gegen die Frankfurter Societätsdruckerei als Beispiel für ‘ähnliche Aktionen’ gegen kleine Zeitungen in der Provinz hingestellt. Diese Aktionen sollen sich gegen Blätter richten, die sich nach seiner Auffassung in Inhalt und Dialektik nicht von der Springer-Presse unterscheiden. ‘Wir werden den Provinzzeitungen das Wasser abgraben’, kündigte Birkholz an. Birkholz sprach ferner davon, daß der massive Druck gegen die Auslieferung von Zeitungen in Frankfurt nach einer Pause von zwei bis drei Monaten, gegen Ende dieses Semesters, fortgesetzt werden solle. Im Hinblick auf eine Wiederholung derartiger Blockaden versuchten verschiedene Sprecher die zu der Diskussion eingeladenen Vertreter des SPD-Unterbezirksvorstandes Frankfurt zu bewegen, die Polizei zur Zurückhaltung zu veranlassen und den Demonstranten einen größeren Spielraum zu gewähren. Der Unterbezirksvorsitzende und Frankfurter Stadtrat Walter Möller ließ sich jedoch nicht davon abhalten, trotz seiner deutlichen Vorbehalte gegenüber Springer die Verbreitung ‘bedruckten Papiers’ als wesentlichen Bestandteil freier Meinungsäußerung zu verteidigen.“
FAZ, „Wir werden den Provinzzeitungen das Wasser abgraben“ 23.4.1968; Archiv
469) Flugblatt>25.04.1968>>Vordiplomanden der Soziologie: „Macht endlich Schluss mit den verordneten Prüfungen!“
„Nach jahrelangen fruchtlosen Verhandlungen mit den Professoren haben die Vordiplomanden in Soziologie die bisherige Durchführung der Prüfung boykottiert. Sie haben erkannt, daß sich hinter der Argumentation der Ordinarien – eine solche Zwischenprüfung sei zwar ‘disfunktional’, eine Änderung aber bei vorgegebenen ‘instituionellen Rahmen’ unmöglich – ein manifestes Interesse verbirgt, Prüfungen als leistungsfähigstes Disziplinierungsinstrument zu erhalten. – Anstelle der bisherigen individuellen Klausuren in Volkswirtschaft und Statistik schrieben die Vordiplomanden diese Klausuren kollektiv. Sie setzten sich in Gruppen zusammen, diskutierten die Prüfungsfragen und lösten sie gemeinsam. Der Entschluß, sich dem bisherigen individuellen Zwang der Prüfungen zu verweigern, war das Resultat der Diskussion des aktiven Streiks, die zu dieser politischen Reorganisation des Studiums geführt haben. – Die Aktion der Soziologen traf das zentrale Dsiziplinierungsinstrument der technokratischen Universität. Dies zeigt unter anderem die Reaktion der Ordinarien, die Anerkennung der kollektiven Prüfungen verweigern. – Auch an anderen Fakultäten versuchen die Studenten, die unbefragten Zwänge ihres Studiums aufzubrechen. – Medizinstudenten verweigerten die Aufnahmeklausur eines Biochemie-Kurses, in der überzählige ‘Kandidaten’ hinausgeprüft werden sollten. – Gemanistikstudenten werden am Freitag, den 25.4. um 16 Uhr im Hörsaal VI die Durchführung einer Aufnahmeklausur für ein Hauptseminar verhindern. – Kultusbürokraten und Ordinarien geben die Prüfungen als notwendige Leistungskontrolle aus. In Wirklichkeit haben diese Prüfungen die Wirkung, Leistungsangst und Konkurrenzdruck unter den Studenten zu erzeugen. – Nur die organisierte Solidarität aller Studenten kann einzelnen Boykottaktionen zum Erfolg verhelfen!! – Macht endlich Schluss mit den verordneten Prüfungen!! – Organisiert Eure politischen und wissenschaftlichen Interessen gegen die technokratische Hochschulreform!!- Die Vordiplomanden der Soziologie.“
Flugblatt Vordiplomanden der Soziologie 25.04.1968; Archiv
470) Flugblatt>25.04.1968>>Vordiplomanden der Soziologie: „Macht endlich Schluß mit den verordneten Prüfungen!“
„ Nach jahrelangen fruchtlosen Verhandlungen mit den Professoren haben die Vordiplomanden in Soziologie die bisherige Durchführung der Prüfung boykottiert. Sei haben erkannt, daß sich hinter der Argumentation der Ordinarien – eine solche Zwischenprüfung sei zwar ‘disfunktional’, eine Änderung aber bei vorgegebenen ‘institutionellen Rahmen’ unmöglich – ein manifestes Interesse verbirgt, Prüfungen als leistungsfähigstes Disziplinierungsinstrument zu erhalten. – Anstelle der bisherigen individuellen Klausuren in Volkswirtschaft und Statistik schrieben die Vordiplomanden diese Klausuren kollektiv. Sie setzten sich in Gruppen zusammen, diskutierten die Prüfungsfragen und lösten sie gemeinsam. Der Entschluß, sich dem bisherigen individuellen Zwang der Prüfungen zu verweigern, war das Resultat der Diskussion des aktiven Streiks, die zu dieser politischen Reorganisation des Studiums geführt haben. – Die Aktion der Soziologen traf das zentrale Dsiziplinierungsinstrument der technokratischen Universität. Dies zeigt unter anderem die Reaktion der Ordinarien, die die Anerkennung der kollektiven Prüfungen verweigern. – Auch an anderen Fakultäten versuchen die Studenten, die unbefragten Zwänge ihres Studiums aufzubrechen. – Medizinstudenten verweigerten die Aufnahmeklausur eines Biochemie – Kurses, in der überzählige ‘Kandidaten’ hinausgeprüft werden sollten. – Gemanistikstudenten werden am Freitag, den 25.4. um 16 Uhr im Hörsaal VI die Durchführung einer Aufnahmeklausur für ein Hauptseminar verhindern. – Kultusbürokraten und Ordinarien geben die Prüfungen als notwendige Leistungskontrolle aus. In Wirklichkeit haben diese Prüfungen die Wirkung, Leistungsangst und Konkurrenzdruck unter den Studenten zu erzeugen. – Nur die organisierte Solidarität aller Studenten kann einzelnen Boykottaktionen zum Erfolg verhelfen!! – Macht endlich Schluß mit den verordneten Prüfungen!! – Organisiert Eure politischen und wissenschaftlichen Interessen gegen die technokratische Hochschulreform!! – Die Vordiplomanden der Soziologie.“
Flugblatt Vordiplomanden der Soziologie 25.04.1968; Archiv
471) Niederschrift>27.04.1968>>Senat Sitzung: Zunächst nur Übergangssatzung
„Der Senat beschließt. zunächst eine Übergangssatzung zu schaffen. Diese solle spätestens am 31.12.1968 außer Kraft treten.- Zudem wird folgender Beschluß gefaßt:’Zur kurzfristigen Ausarbeitung der Übergangssatzung wird eine Kommession gebildet, zu der die Fakultäten und die an der Universität vertretenen Gruppen ihre Vertreter nominieren. Die Studentenschaft, deren Vertreter auf Grund eines Beschlusses des spes nicht an den Sitzungen des Senats teilnehmen, wird eingeladen, in dieser Kommissiom mitzuarbeiten. Die Kommission soll sich wie folgt zusammensetzung: ‘Professor Dr. Lüderitz, als Vorsitzender, Professor Dr. Rauter, Professor Dr. Meinhold, Professor Dr. Hövels, zwei Nichtordinarien, zwei Nichthabilitiertenvertreter und zwei Vertreter der Studentenschaft. – Die Kommission wird den bisherigen Satzungsentwurf, den Entwurf der studentenschaft, sowie alle eingegangenen Satzungsänderungsvorschläge berücksichtigen. Die Übergangssatzung soll auf der Grundlage der Godesberger Rektorenerklärung ausgearbeitet werden.“
Chronologische Übersicht zu den Arbeiten an einer neuen Satzung der Johann Wolfgang Goethe Universität (seit September 1967), 8.7.1968; Archiv
472) Artikel>28.04.1968>>FR? „Erste SDS-Aktion gegen die Frankfurter Justiz“
„Landgerichtspräsident Rudolf Wassermann stellte sich 200 Demonstranten zur Diskussion – Das hat es in der Geschichte der Frankfurter Justiz noch nicht gegeben: ein Richter diskutiert im Gerichtsgebäude mit Demonstranten. Frankfurts neuer Landgerichtspräsident Rudolf Wassermann (43), der als einer der fortschrittlichsten Juristen gilt, stellte sich am Dienstagvormittag dem Jurastudenten und ehemaligen Ersten Vorsitzenden des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), Karl-Dietrich Wolff , zu einer Diskussion über die Justiz in der Bundesrepublik. Wolff war an der Spitze von etwa 200 Schülern und Studenten in das Gerichtsgebäude gekommen, um gegen den ersten Prozeß gegen Teilnehmer der Osterdemonstrationen zu protestieren. – Bei dem Angeklagten handelt es sich um den ältesten von insgesamt 60 Demonstranten, gegen die die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Der 52 Jahre alte Müller Justus Georg Pflüser muß sich vor einem Schöffengericht unter der Anklage des Aufruhrs, Auflaufes und des Landfriedensbruches verantworten. – Während Karl-Dietrich Wolff der Justiz autoritären Charakter vorwarf und kritisierte, daß sie heute noch mit Begriffen wie Landfriedensbruch, Auflauf und Aufruhr operiere, die aus der Zeit der Unterdrückung der Arbeiterschaft im Kaiserreich stammten, verteidigte der Landgerichtspräsident die Rechtsprechung in der Bundesrepublik: ‘Sie können die Justiz heute nicht mehr zu den Autoritäten zählen, sondern sie müssen sie als Antiautorität ansehen.’ – Mit Nachdruck wies Wassermann darauf hin, daß die nach den Osterunruhen erhobenen Forderungen nach Schnellverfahren gegen die Teilnehmer an Demonstrationen wegen des Protestes der Richter damals ‘sehr schnell von der Bühne’ verschwunden seien. ‘Sie sind im Irrtum, wenn Sie glauben, daß sich die Dinge verhärten – im Gegenteil’, erklärte Wassermann. ‘Wir selbst haben diesen Wandlungsprozeß in Gang gesetzt’. – Warnung an den SDS – ‘Ich empfinde es als bedrückend, daß gerade die Bastionen der Freiheit – und dazu gehört die Justiz – vom SDS angegriffen werden’, erklärte der Landgerichtspräsident nach der zum Teach In umgewandelten Demonstration. Damit verspiele sich der SDS jenen Anspruch, der ihm im Vorjahr so zahlreiche Solidarisierungen verschafft habe, nämlich den Anspruch antiautoritär zu sein. – ??? – Der Landgerichtspräsident bezeichnete sich wie Wolff als Gegner des Rechtspositivismus und betonte, daß das Recht nicht starr sei, sondern sich wandle. Das Problem sei, das aus dem Jahr 1871 stammende Recht dem neuen Staat und dem Grundgesetz anzupassen. Wassermann warnte den SDS davor, gegen die Atmosphäre der judiziären Sachlichkeit zu verstoßen. – Der Prozeß gegen den Osterdemonstranten wurde auf den späten Nachmittag vertagt. Der Verteidiger des Angeklagten, der Frankfurter Rechtsanwalt Christian Raabe, legte am Vormittag sein Mandat nieder. Er hatte die Vertagung des Prozessen beantragt, weil er der Meinung war, daß die Unabhängigkeit des Schöffengerichts unter dem Vorsitz von Assessor Wolf Schwalbe durch die Demonstration auf den Gerichtsfluren gefährdet sei. – Staatsanwalt Uchmann wunderte sich, wie er sagte, über die ‘Sensibilität des Verteidigers’, dem er riet, doch lieber seine künftigen Mandanten auf den Gerichtsfluren zu befragen. Auch das Gericht erklärte, nachdem es den Antrag des Verteidigers abgewiesen hatte, daß es sich nicht unter Druck fühle. Daraufhin legte Raabe sein Mandat nieder. – Dieser Vorgang wurde von den Zuhörern im vollbesetzten Frankfurter Schwurgerichtssaal mit Zischen aufgenommen. Im Schwurgerichtssaal befanden sich Schüler eines Frankfurter Wirtschaftsgymnasiums, so daß nur noch Platz für wenige Mitglieder der außerparlamentarischen Opposition war, die sich hauptsächlich in den Gerichtsfluren aufhielt und in Sprechchören Öffentlichkeit forderte.“
FR 28.4.1968; „Erste SDS-Aktion gegen die Frankfurter Justiz“; Archiv
473) Artikel>29.04.1968>>FR: „Systematisch organisierter Knüppel-Einsatz“
„Strafanzeige gegen Frankfurter Polizeiführung – Hundert Zeugen berichten von schweren Übergriffen – Während der Debatte über die Osterunruhen erklärte am Donnerstag der hessische Justizminister Strelitz in einer vielbeachteten Rede vor dem Landtag: ‘Hessische Richter und Staatsanwälte werden beweisen, daß sie das Gesetz ohne Ansehen der Person oder gar der politischen Einstellung gegen jeden zur Geltung bringen, der gegen dieses Gesetz verstößt, und für jeden, der des Schutzes bedarf.’ Wenige Tage nach diesem Minister-Wort bekam die Frankfurter Justiz bereits reichlich Gelegenheit, danach zu handeln. Wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Begünstigung im Amt erstattete der Frankfurter Rechtsanwalt Christian Raabe bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Frankfurter Polizeiführung oder, wie Raabe formuliert, ‘gegen die noch unbekannten Verantwortlichen für den Gesamteinsatz der Polizei am Ostermontag anläßlich der Demonstration gegen die Auslieferung der Bild-Zeitung’. – Zusammen mit der Strafanzeige, die Raabe im Auftrage des Allgemeinen Studentenausschusses der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität erstattete, übergab er der Staatsanwaltschaft auch mehr als hundert schwerwiegende Zeugenaussagen, die nach Meinung des Anwalts nur einen Schluß zulassen: ‘Die ungeheure Zahl von brutalen Übergriffen durch Polizisten zeigt, daß die Beamten weisungsgemäß handelten, es sich also um einen organisierten, systematisch mit größter Härte durchgeführten Knüppel-Einsatz handelte’. – ‘Früher meist korrekt’ – Für diese Schlußfolgerung spreche auch die Tatsache, meint Raabe, daß die Frankfurter Polizei sich bei früheren Demonstrationen meist korrekt und zurückhaltend benahm. Außerdem sei am Ostersonntag der brutale Einsatz, der an der Galluswarte mit dem Niederknüppeln sitzender Demonstranten begann, unbegründet gewesen: ‘Das von der Polizei zu schützende Objekt, die Societäts-Druckerei, die als Druckort für die Bild-Zeitung von Demonstranten umlagert wurde, war am Ostermontag durch hohe Stacheldrahtverhaue so perfekt geschützt, daß die Demonstranten weder versuchten noch die Möglichkeit besaßen, in das Gebäude einzudringen.’ – Raabes Fazit: ‘Offensichtlich hatte die Polizei an diesem Tage die Aufgabe, durch aggressives Verhalten und brutales Niederknüppeln möglichst viele Demonstranten, aber auch Zuschauer, einzuschüchtern, um die Bürger ein für allemal von weiteren Demonstrationen abzuhalten.’ In erster Linie dürfte dafür der Polizeipräsident, sein Stellvertreter und der Direktor der Schutzpolizei die Verantwortung tragen. Allerdings müsse auch geklärt werden, inwieweit politische Instanzen in Bund, Land Hessen oder der Stadt Frankfurt Anordnungen erteilten, derart brutal vorzugehen. – Aus den dem Rechtsanwalt vorliegenden Aussagen Frankfurter Bürger gehe klar hervor, schreibt Raabe, daß – Polizisten oft mehrere Minuten lang auf einzelne, hilflose Opfer, die zum Teil am Boden lagen, eingeschlagen haben. – Menschen, die zum Teil weit entfernt von den angeblich zu schützenden Objekten waren, wahllos von berittenen Polizisten niedergeritten und geschlagen wurden. – Bürger mit Knüppeln und Pferden oft Hunderte von Metern weit von Polizisten durch die Straßen gejagt wurden. – Menschen sogar von Polizeibeamten in die Treppenhäuser hinaufgejagt wurden und dann beim Hinuntergehen an im Treppenhaus wartenden schlagenden Beamten vorbei Spießruten laufen mußten. – Mehrere Polizisten mehrfach drohend die Pistole zogen und sogar einige Schüsse gefallen sein sollen. – Vorläufig Festgenommene auch noch im Vernehmungszimmer geschlagen und wüst beschimpft wurden. – Schließlich Polizeibeamte sich mehrfach weigerten, für ärztliche Betreuung von Verletzten zu sorgen. – Die bisher von einigen Verantwortlichen abgegebenen Stellungnahmen, während des Polizeieinsatzes sei es lediglich zu Übergriffen einzelner Beamter gekommen, könne nach diesen Zeugenaussagen, die er noch durch umfangreiches Fotomaterial ergänzen werde, erklärte Raabe, nicht mehr aufrechterhalten werden. – ‘Begünstigung im Amt’ – Gegen den Frankfurter Polizeipräsidenten Littmann erhob Raabe in diesem Zusammenhang auch den Vorwurf der Begünstigung im Amt. Begründung: Seit Jahren habe die Führung der Frankfurter Polizei mit ‘recht durchsichtigen Argumenten’ verhindert, daß ihre Beamten an der Uniform Nummern oder Namensschilder tragen, so daß sich Bürger gegen massive Übergriffe der Polizei nicht auf dem Rechtswege zur Wehr setzen könnten. – Als besonders schwerwiegend bezeichnete der Rechtsanwalt die Feststellung, offensichtlich hätten die Polizisten am Ostermontag entgegen einem Erlaß des hessischen Innenministers die Anweisung bekommen, keine Visitenkarten bei sich zu führen oder sie auf Verlangen nicht vorzuzeigen. – Möglicherweise habe auch der Polizeipräsident bisher noch nichts getan, um den ministeriellen Erlaß über polizeiliche Visitenkarten überhaupt durchzuführen. Immerhin habe ein Beamter dem Landtagsabgeordneten Olaf Radke auf eine entsprechende Frage erklärt, noch nie von einer solchen Bestimmung gehört zu haben. ‘Am Ostermontag aber’, so Raabe, ‘wurde die Frage nach dem Namen des Polizisten oft mit weiteren Schlägen für die bereits zusammengeprügelten Opfer beantwortet.’ – Erstaunen über Schnellverfahren – Angesichts all dieser Umstände erklärt der Rechtsanwalt, habe er mit Erstaunen die Absicht der Frankfurter Staatsanwaltschaft vernommen, ‘Schnellverfahren’ gegen beschuldigte Demonstranten durchzuführen. Er nehme jedoch an, daß die Staatsanwaltschaft nach dem Studium der von ihm nunmehr vorgelegten Zeugenaussagen über das brutale Verhalten der Polizei kaum noch davon ausgehen können, es handele sich bei den geplanten Verfahren um den vom Gesetz geforderten ‘einfachen Sachverhalt’. Die Staatsanwaltschaft sollte alles vermeiden, meinte Raabe mahnend, was den Eindruck wecke, als gäbe sie einem Druck öffentlicher Meinung nach.“
FR 29.4.1968, „Systematisch organisierter Knüppel-Einsatz“; Archiv
474) Erlaß>29.04.1968>>HKM an Rektor: Rechtsaufsicht über die Studentenschaft
„Ich habe mich nach reiflicher Überprüfungentschlossen, nicht umittelbar an Ihrer Stelle Maßnahmen der Rechtsaufsicht gegenüber dem Ältestenrat nach § 39 Hochschulgesetz zu ergreifen (Selbsteintritt). Dagegen habe ich den Ältestenrat der Studentenschaft in meinem heutigen Erlaß, von dem ich eine Durchschrift zu Ihrer Unterrichtung beifüge, auf die auch von Ihnen vertretene Rechtsansicht hingewiesen und um Überprüfung der Bescheide gebeten. Sollte der Ältestenrat die Bescheide daraufhin nicht aufheben, müsste eine formelle Beanstandung erfolgen. Durchschriften von Schreiben an die Beschwerdeführer sind beigefügt.“
Erlaß HKM 29.4.1968 an Rektor; Rektorat 413-03
475) Brief>30.04.1968>>Marburger Hochschullehrer an Kollegen anderer Hochschulen: Bitte um Unterschrift für Marburger Manifest
„Sehr verehrter Herr Kollege! Da die breite Öffentlichkeit und selbst politische Kreise offenbar keine hinreichende Vorstellung davon haben, was die in letzter Zeit immer lauter geforderte ‘ Demokratisierung der Universität’ in Wahrheit bedeutet, halten wir es als akademische Lehrer für unsere Pflicht freimütig zu sagen, welche Gefahren nach unserer Überzeugung gegenwärtig die Freiheit von Forschung und Lehre in der Bundesrepublik bedrohen, und welche unabsehbaren, in Jahren nicht zu heilenden Schäden sich für die deutsche Wissenschaft notwendig ergeben müssen, wenn diese Freiheit auch nur vorübergehend verloren geht. Um diese Aufklärung der Öffentlichkeit zu bewirken, legen wir Ihnen hier ein Memorandum vor, für das gegenwärtig unter allen Universitätslehrern in der Bundesrepublik Unterschriften gesammelt werden, und bitten Sie, dieses Memorandum unter Benutzung beigefügter Postkarte mitzuunterzeichnen. Sehr dankbar wären wir Ihnen auch, wenn Sie es ggf. an Kollegen Ihrer Hochschule weiterreichen wollten, die es auf diesem Wege nicht erhalten. Das Memorandum wird in der zweiten Junihälfte mit den Namen aller Kollegen, die es bis zum Redaktionsschluß (Sonnabend, 15. Juni 1968) unterschrieben haben, veröffentlicht und vor allem den Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder, zumal den Unterrichtsministerien, zugestellt werden.“
Schreiben Marburger Professoren 17.04.1968; Rektorat 120-02
476) Niederschrift>30.04.1968>>Studentenparlament Sitzung: Osterdemonstration, Sternmarsch, Satzungskommission
„[…]Antrag 13/1 – einstimmig angenommen -Beauftragung des Parlamentes und AStA zur Bildung eines Komitee zur Sammlung von Material über volksverhetzende Berichterstattung über die Osterdemonstationen und andere Aktionen, auf Grund dessen nach Klärung der juristischen Möglichkeiten eine Anzeigekampagne gegen den Springer-Konzern und die betreffenden Regional-Zeitungen wegen Volksverhetzung in Gang gesetzt werden kann. – gez. Möllenstedt (DB), Birkholz (DB), Schiller (LSD) – Dies erfolgt besonders im Hinblick auf informatorische Benutzung, bei Teach Ins und Informationsveranstaltungen in der Öffentlichkeit. – Antrag 13/2 – in 13/1 übernommen – D.P.m.b. den AStA zu beauftragen, die juristischen Modalitäten einer von Herrn Möllenstedt vorgeschlagenen Anzeigenaktion zu klären und, falls eine solche Aktion im Bereich des Möglichen liegt, diese auf einige Frankfurter Tageszeitungen wie FNP, FAZ und Abendpost auszudehnen. – gez. Daub (AFS) – Antrag 13/3 – 11 ja, 4 nein, 1 Enth. – Studentenparlament und AStA fordern die Frankfurter Studenten und Arbeiter, Angestellten und Schüler auf, am Sternmarsch nach Bonn am 11.5. teilzunehmen. Die Ereignisse der letzten Zeit haben uns in unserem entschlossenen Widerstand gegen die Legalisierung des Notstands bestärkt. – Die Polizeieinsätze während der sog. ‘Osterunruhen’ im gesamten Bundesgebiet haben gezeigt, daß der Notstand von oben auch unabhängig von der Verabschiedung der Notstandsgesetze praktiziert wird. Der Sternmarsch nach Bonn hat deshalb die Funktion, eine Manifestation gegen diese Praktizierung des Notstandes durch die staatliche Administration und für eine reale Demokratie zu sein. – Über eine solche Manifestation hinaus bietet der Sternmarsch auf Bonn die Gelegenheit, die Opposition gegen den Faschisierungsprozeß in der Bundesrepublik, über die Studentenschaft hinaus in die Arbeiterschaft hineinzutragen. Nur wenn dies gelingt, wird es in Zukunft möglich sein, den Kampf gegen die Außerkraftsetzung der wichtigsten Teile des Grundgesetzes durch die Notstandsgesetze zu einem Kampf für eine sozialistische demokratische Gesellschaft zu machen. – gez. Daub (AFS), Thümmel (SDS), Schulz (SDS), Birkholz (DB), Klein (DB), Möllenstedt (DB). – Antrag 13/4 – 11 ja, 2 nein, 2 Enth. – Die heutige Bundestagsdebatte hat mit ihren Anhäufungen von moralistischen Appellen an die unruhige Jugend ganz klar die desolate Lage des Parlaments gezeigt. Die Parlamentarier zeigten sich nicht in der Lage, die fundamentale Kritik der Studenten an den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen zu reflektieren. Partikulare Veränderungsmöglichkeiten werden zugestanden. Ohne die kapitalistischen undemokratischen Grundfesten einer Kritik zu unterziehen. Insbesondere verwahrt sich das Studentenparlament gegen die übergriffe des Innenministers auf die Hoheitsrechte der Länder durch die bundeseinheitlichen Koordinierungsversuche von Polizeimaßnahmen und Verfassungsschutz zur Überwachung und Unterdrückung der linken Studentenverbände. Der Innenminister zeigt dadurch deutlich, daß die Regierung nicht fähig ist, sich mit der studentischen Opposition politisch auseinanderzusetzen, sondern zu polizeilichen Unterdrückungsmaßnahmen greifen muß. – gez. Schiller (LSD) – Antrag 13/5 – 7 ja, 7 nein – abgelehnt – Das Parlament lehnt den Vorschlag des Senats, eine Satzungskommission zu bilden, die aus 4 Ordinarien, 2 Nichtordinarien, 2 Nichthabilitierten und 2 Studenten bestehen soll, ab. Das Parlament fordert Hochschullehrer und Nichthabilitierte auf, mit der Studentenschaft eine drittelparitätisch besetzte, beschlußfähige Satzungskommission zu bilden. – gez. Wolf (AFS) – Antrag 13/6 – Mehrheit ja, 1 nein – Antrag an Parlamentspräsidium und Ältestenrat – Untersuchung der Beschlüsse, die im Inhalt den Rückzug der studentischen Vertreter aus Universitätsgremien haben, Stellungnahme des Parlamentspräsidiums und Ältestenrates zur Haltung des AStA in Bezug auf diese Beschlüsse. Diese Angelegenheit als TOP nach Eröffnung der Sitzung für die nächste ordentliche Sitzung . – gez. Klein (DB), Schibel (phil), Schulz (SDS).“
Niederschrift Sitzung Studentenparlart 30.04.1968; Archiv
477) Artikel>01.05.1968>>asta information: „ParlamentsBericht“
„Auf zwei Mammutsitzungen hat das Parlament der Studentenschaft am 18. 4. 1967 und 9. 5. 1967 seine eigentliche Arbeit aufgenommen, nachdem es die notwendigen Neuwahlen abgeschlossen hatte. – Zur Vervollständigung der Rechtsgrundlage der Studentenschaft werden eine neue Finanzordnung und eine neue Geschäftsordnung in Parlamentsausschüssen ausgearbeitet. Ebenso wurde ein Sonderausschuß eingesetzt, der ein neues Statut für die Frankfurter Studentenzeitung Diskus ausarbeiten soll. – Auch die ersten Fachschaftsordnungen (Geographie und Medizin) passierten das Parlament in der ersten Lesung. – Haushaltsplan und Bericht zum Quartier Latin konnte der AStA – Finanzreferent noch nicht vorlegen. – Auf dem Gebiet der Hochschulfragen hat sich das Parlament mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und den bisher dazu vorliegenden Stellungnahmen sowie den Möglichkeiten der studentischen Bildungswerbung befaßt. Der Hochschulausschuß wurde beauftragt, hierzu die notwendigen Arbeitsunterlagen vorzubereiten. Mit besonderem Nachdruck will man sich in Zukunft um die Kommunizierung dieses Problemkreises bemühen. – Als Ausbau der bereits bestehenden Verbilligungen für Studenten wurden der AStA und ein Sozialausschuß mit den Vorbereitungen zur Einrichtung eines Einkaufszentrums in Universitätsnähe beauftragt. Um die immer wieder noch unzureichende soziale Förderung der Studenten abzulösen, forderte das Parlament ein bundeseinheitliches Ausbildungsförderungsgesetz, bei dem das Prinzip der familienunabhängigen Förderung berücksichtigt werden soll. Zur Unterstreichung dieser Forderung wird die Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe – Universität zusammen mit den Studentenschaften der anderen Hochschulen eine Aktion 1. Juli durchführen. – Das Parlament beschloß erneut, Schritte gegen die ungerechtfertigte 27 – Jahresgrenze der Fahrpreisermäßigung der Deutschen Bundesbahn einzuleiten. – Das zur Zeit größte Projekt der Frankfurter Studentenschaft, die Errichtung eines Kindergartens, soll energisch vorangetrieben werden. Zur Finanzierung des Projektes stehen die Überschüsse des Quartier Latin und die Mittel der Gesellschaft zur Förderung von internationalen Hochschulbeziehungen in Aussicht. – Die nächste Parlamentssitzung findet am 23. Mai 1967 um 19 Uhr im Raum 203 des Studentenhauses statt.“
asta information, „Parlamentsbericht“ Mai 1967
478) Artikel>01.05.1968>>asta information: Arbeitsentwurf Universitätssatzung, Zusammengestellt für die Studentenschaft von Dieter Thelen
„Entwurf einer Präambel: Der vorliegende Satzungsentwurf wurde in einem Augenblick verfaßt, als keine Diskussion zwischen dem Lehrkörper und den Studenten mehr möglich schien. Die von den Studenten im letzten Semester erhobene Forderung nach Drittelparität in allen Universitätsgremien stieß bei der Universitäts- und Kultusadministration auf nicht begründete Ablehnung. Nur Rüegg, Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz, erklärte in einem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Begleitbrief zur „ Godesberger Rektorenerklärung“, daß die bestehenden Verhältnisse mit allen Kräften aufrechterhalten werden müßten, um den Zusammenhang von Forschung und Wirtschaft nicht zu gefährden. – In dieser Situation ist es das Verdienst der Studenten, ihre Argumente und Vorschläge in einem neuen Satzungsentwurf umzusetzen. Dieser studentische Entwurf ist jedoch keine „Studentensatzung“, denn er behält die im Hessischen Hochschulgesetz und in dem Professorenentwurf vorgeschlagene Gliederung der Universität (Präsident, Konzil, Senat, Fakultäten bzw. Abteilungen) bei. In dieser vorgegebenen Struktur hat er Neuregelungen eingebracht: Die Drittelparität, die formale Demokratisierung der einzelnen Gremien, die Einrichtungen der paritätischen Mitbestimmung von Lehrenden und Lernenenden auf der Ebene der Institute und Seminare etc. Die Beibehaltung vorgegebener Strukturen heißt jedoch nicht, daß die Studenten diese nicht für reformbedürftig erachteten. Im Gegenteil: Prüfungsordnungen, Beamtenrecht, Hessisches Hochschulgesetz, Haushaltsrecht etc. müssen die Zielsetzungen der studentischen Hochschulreform unterworfen werden, was aufgrund der bestehenden Herrschafts- und Machtverhältnisse den Studenten gegenwärtig nicht möglich ist. So besteht die Absicht des Entwurfs darin, auf der Basis gegebener Strukturen deren Demokratisierungsmöglichkeiten auszunutzen. – Die Bedeutung dieser Satzung und ihre Verwendbarkeit hängt davon ab, ob sie eine Leitlinie in den kommenden Auseinandersetzungen zwischen Studenten und Universitätsadministration sein kann, in denen dann weitere Vorschläge präzisiert werden. Die Satzung wird keine für mehrere Jahre gleitende Institutionalisierung bestehender Verhältnisse sein. Sie tritt deshalb zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung außer Kraft.- Der Funktionswandel der Universität als Forschungs- und Ausbildungsinstitut hat sich seit dem II. Weltkrieg beschleunigt. – I. Die Bedeutung wissenschaftlicher Forschung im Spätkapitalismus liegt in ihrem ökonomischen Wert für die Gesellschaft. Wissenschaft ist in den letzten fünfzig Jahren zum Produktionsfaktor geworden.- Unter dem Druck internationaler Konkurrenz wurde am Ende der Wiederaufbauperiode die Technologisierung von Industrie und Wirtschaft mit Hilfe der verstärkten Einbeziehung universitärer Forschung schnell vorwärtsgetrieben. Der Staat garantiert den Industriekonzernen hohe Profitraten. Er koordiniert die universitären und industriellen Forschungsprogramme. Rüstung wie Vernichtungsstrategien werden mit wissenschaftlichen Methoden vorangetrieben. Um die lohnabhängige Bevölkerung unter dem Leistungsdruck des Spätkapitalismus zu halten, entwickeln universitäre Institute Sozial- und Psychotechniken, die verhindern, daß die Beherrschten die Funktionsweise des Systems durchschauen. Mit diesen Methoden werden partikulare Interessen gesellschaftlicher Gruppen unter dem Deckmantel des Gemeinwohls durchgesetzt.- II. In gleicher Weise wuchs der gesellschaftliche Wert von wissenschaftlicher Ausbildung. Technisch-wissenschaftlich qualifizierte Arbeitskräfte verdrängen in hochentwickelten kapitalistischen Gesellschaften zunehmend den einfachen Lohnarbeiter. Aufgrund der Ausdehnung der staatlichen und gesellschaftlichen Bürokratie steigt der Bedarf an wissenschaftliche ausgebildeten Verwaltungskräften.- III. Gegenüber dem verstärkten Funktionswandel haben sich Struktur und Selbstverständnis der Universität kaum geändert. Feudalstaatliche Strukturen aus vorigen Jahrhunderten gewährleisten die vollständige Beherrschung der Studenten im Sinne marktwirtschaftlicher Bedürfnisse: Prüfungsordnungen und Examenszwang garantieren die blinde Anpassung an die technisch-ökonomischen Qualifikationsanforderungen. Der so erzeugte Leistungsdruck wirkt sich für die Studenten als totale Disziplinierung aus.- Das Selbstverständnis der Professorenuniversität entspricht ihrer halb feudalen, halb betriebsförmigen Struktur. Gegenüber einer zwangshaften Politisierung der Wissenschaft durch ihre interessenspezifischen Verwendung behauptet die Universität ihr unpolitisches und wertneutrales Selbstverständnis. Dieses wird den Studenten vermittelt, die auf diese Weise ohne Verständnis ihrer Funktion in der Gesellschaft in den Beruf entlassen werden.- IV. Das Interesse der Studenten an einer Demokratisierung der Universität entwickelte sich, als ihnen die autoritäre Entwicklung der bundesrepublikanischen Gesellschaft bewußt wurde. Mit der demokratischen Forderung nach Mitbestimmung, die sich zunächst auf die formale Repräsentation in den Universitätsgremien beschränkte, sollte dieser restaurativen Tendenz von der Universität her entgegengewirkt werden. Als Appell an die universitären Organe vorgebracht, mußten die Anstrengungen vergeblich bleiben. Mit der zunehmenden Erkenntnis, daß eine politisierte Wissenschaft im Faschismus willfähriges Hilfsmittel der brutalen Unterdrückung war, erstreckte sich bald die Mitbestimmungsforderung auf die politischen Forschungs- und Lehrprozesse.- Das Ergebnis einer demokratischen Universitätsreform wäre die selbständige politische und wissenschaftliche Kritikfähigkeit der Studenten innerhalb der Universität wie in der Gesellschaft.- Durch Durchsetzung dieser Ziele muß die Universität institutionelle Hilfen geben: 1. Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Arbeiten von direkten staatlichen und gesellschaftlichen Einfluß bzw. Kontrolle über die Verwendung von Forschungsergebnissen durch Lernende und Lehrende.- 2. Teilnahme aller Lernenden und Lehrenden am Forschungs- und Lehrprozeß.- 3. Ausbildung der Studierenden im Hinblick auf ihre politische und gesellschaftliche Verantwortung im Beruf.“(Antonia Grunenberg).“
asta information, „Entwurf Universitätssatzung,“ Mai 1968; Archiv
479) Artikel>05.05.1968>>Der Spiegel: „Bißchen Blut“
„Walter Rüegg, Rektor der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität zu Frankfurt, sah nur noch zwei Möglichkeiten. ‘Entweder übernehmen die Radikalen die Macht, oder der Staat muß sehen, was er hier noch retten kann.’ – Die Entscheidung war brennend eilig. Denn im Statistischen Seminar der Hochschule züngelten Flammen, die auf den Dachstuhl des Hauptgebäudes überzugreifen drohten. Unbekannte hatten die Lohe gelegt – Dienstag letzter Woche und im Zuge der härtesten Auseinandersetzungen, die sich Apo und Establishment bislang an der Frankfurter Bildungsstätte lieferten. – Brenzlig war die Lage schon einen Tag vorher gewesen. An die 600 Studenten hatten dem permanenten Konflikt mit den Ordnungsmächten neue Akzente verliehen. Sie warfen Steine, Flaschen, Eisenteile und spritzten mit Feuerlöschern. Die Polizei parierte konventionell: mit Wasserwerfern, Tränengas und harten Knüppelhieben. – Das Feuer-Gefecht war um den Perser Ahmad Taheri, 28, entstanden, linksversprengter Sohn eines iranischen Großgrundbesitzers und Soziologiestudent im elften Semester, dessen Einschreibung wegen Fristversäumnis von der Frankfurter Hochschulbürokratie abgelehnt worden war. – Für Rektor Rüegg ist der Fall Taheri den Studenten nur ein Vorwand, die Einschreibungsprozedur an der Universität in eine Machtprobe umzufunktionieren: ‘Mit den bisherigen Methoden haben die Radikalen Schiffbruch erlitten, deshalb bauen sie jetzt einen Ausländer als Märtyrer und Justizopfer auf.’ – Für die rebellierenden Studenten freilich ist die Einschreib-Verweigerung nur Vorwand, den lästigen Zeugen einer fragwürdigen Polizeiaktion zu beseitigen. – Als am 29. März der angetrunkene Frankfurter SDS-Ideologe Hans-Jürgen Krahl vor dem Walter-Kolb-Studentenheim mit einer Zivilstreife der Schutzpolizei in eine Schlägerei geriet, war Taheri dabei. Er kam Krahl zur Hilfe, denn ‘wie soll ich als Ausländer auf den Gedanken kommen, daß es sich – wenn mehrere Zivilisten einen Studenten zusammenschlagen – um deutsche Polizei handeln muß’. – Krahl erlitt neben anderen Verletzungen einen doppelten Nasenbeinbruch. Seine Festnahme währte nur wenige Stunden, und noch in derselben Nacht erstattete er Anzeige gegen die Beamten wegen Körperverletzung. Mitstreiter Taheri hingegen blieb länger sitzen. Er war nach längerem Heimaturlaub erst wenige Wochen zuvor wieder nach Deutschland gekommen und konnte noch keinen festen Wohnort nachweisen. Staatsanwalt Wolfgang Uchmann ermittelte gegen ihn wegen Landfriedensbruchs, Aufruhrs, versuchter Gefangenenbefreiung und schwerer Körperverletzung. – Elf Tage saß Taheri in der Frankfurter Hammelsgasse. Am 10. April sicherte der Haftrichter ihm die Entlassung unter der Auflage zu, sich polizeilich zu melden und zweimal wöchentlich auf dem zuständigen Revier vorzusprechen. – Doch statt in Freiheit kam der Student aus dem Untersuchungsgefängnis in eine Arrestzelle des Polizeipräsidiums. Dort eröffnete ihm am späten Nachmittag Inspektor Ernst Engelmann von der Ausländerpolizei, daß er nach Teheran abgeschoben werde. Formeller Grund der Ausweisung: Taheri sei während seines früheren Studiums in Frankfurt nicht immer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung gewesen. – Wie eilig es der Ausländerpolizei war, den Studenten loszuwerden, zeigt die Schnelligkeit, mit der die Abschiebung vorbereitet wurde. Noch bevor Taheri von dem Beschluß unterrichtet worden war, hatte die Ausländerbehörde durch ein Reisebüro bei der tschechischen Fluggesellschaft CSA für den nächsten Tag auf den Namen Taheri einen Flug nach Teheran buchen lassen. – Der Verdacht, der Perser solle als unliebsamer Zeuge der Polizei-Schlägerei mit SDS-Krahl beizeiten außer Landes gebracht werden, schien selbst der staatserhaltenden ‘Frankfurter Allgemeinen’ nicht abwegig: ‘Die Ereignisse… können den Verdacht nähren’, daß die Ausländerbehörde ‘auf Biegen oder Brechen einen ihr unliebsamen Mann aus dem Weg schaffen wollte’. – Taheri nämlich will mit eigenen Augen gesehen haben, daß Krahl das Nasenbein erst zertrümmert wurde, als beide schon festgenommen und im Polizeiwagen auf der Fahrt zum Präsidium waren. – Das Tempo, das die Ausländerpolizei bei der Beschaffung des Flug-Tickets entwickelt hatte, fiel sofort wieder auf das amtsübliche Normalmaß, als es darum ging, Taheri-Anwalt Johannes Riemann zu benachrichtigen: – Erst am späten Vormittag des 11. April informierte Inspektor Engelmann den Rechtsanwalt über den geplanten zwangsweisen Abflug seines Mandanten. – Die Ausweisungs-Verfügung wurde dem Anwalt, der ungeduldig im Präsidium darauf wartete, erst in den Abendstunden überreicht. Riemann: ‘Da haben alle Gerichte zu, das weiß jedermann.’ – Eine einstweilige Anordnung des Gerichts jedoch war für den Anwalt der einzige Weg, seinen Mandanten vor der Abschiebung zu bewahren, da auch ein sofortiger Widerspruch gegen die Polizei-Verfügung keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte. – Noch während Anwalt Riemann den Amtsbescheid studierte, wurde sein Mandant zu einem bereitstehenden Polizeifahrzeug geführt, das ihn zum Rhein-Main-Flughafen brachte. – Doch inzwischen waren Taheris Apo-Freunde alarmiert worden. Eine SDS-Arbeitskonferenz brach ihre Diskussion kurzerhand ab, und rund 300 Genossen steuerten ebenfalls den Flughafen an. – Auf dem – gewöhnlich streng abgeriegelten – Vorfeld versuchten sie eine Lufthansa-Boeing zu stürmen, die nach München starten sollte. Die Demonstranten nahmen irrtümlich an, Taheri sei an Bord. Knüppelschwingendes Bodenpersonal und wild kurvende Kombiwagen aus dem Luftfrachthof drängten die Taheri-Hilfstruppe ab, in der Abflughalle zersplitterten am Schalter der Iran Air, die gläserne Anzeige-Tafel, gingen Glastüren zu Bruch. – Die Sprechchöre ‘Freiheit für Taheri’ und ‘Keine Deportation’ kamen schließlich auch dem Station Manager der CSA, Francisco Berenger, zu Ohren. Er war erst kurz vor dem Abflug der Prager Maschine darüber informiert worden, daß Taheri kein normaler Fluggast, sondern ‘eine unerwünschte Person’ sei. Berenger, beunruhigt über das Apo-Treiben auf dem Flughafen, wies seine Piloten an, ohne den persischen Passagier zu starten. – Der hatte mittlerweile – obwohl in der Wachstube des auf dem Flughafen stationierten Bundesgrenzschutz unter Aufsicht – eine halbe Rasierklinge aus der Hemdtasche getigert und seine Pulsadern angeritzt. Taheri: ‘Es kam ein bißchen Blut, aber ein bißchen Blut half mir nicht. Ich drückte nun mit aller Kraft mit dem Daumen auf die Rasierklinge. Plötzlich ging das Blut hoch, und ich war natürlich sehr froh.’ – Der Student wurde gerettet und zunächst auch im Land belassen. Da Rechtsanwalt Riemann inzwischen bei der Ausländer-Bundesbehörde im bayrischen Zirndorf Asyl für Taheri gefordert hatte, setzte die Frankfurter Ausländerpolizei die sofortige Vollstreckung der Abschiebung bis zur Entscheidung über diesen Antrag aus. Riemanns Begründung: Der Student habe in der Heimat wegen seiner politischen Einstellung mit der Verhaftung zu rechnen. – Vorläufig wieder ein freier Mann, begehrt Taheri von der Frankfurter Universität die Zulassung zu weiterem Studium. Doch die Hochschule lehnte ab. Rektor Rüegg: ‘Herr Taheri hat mit falschen Angaben und wahrheitswidrigen Begründungen eine nachträgliche Zulassung zum Studium zu erreichen versucht. Deshalb muß ich den Antrag abweisen.’ – Doch die Magnifizenz wies auch einen Ausweg: ‘Herr Taheri kann, falls er eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, als Gasthörer studieren. Die für die Promotion notwendige Semesterzahl hat er längst erreicht.’„
Der Spiegel Mai 1968, „Bißchen Blut“; Archiv
480) Flugblatt>06.05.1968>>SDS, USSG: Aufruf Teach In und Demonstration zum Französischen Generalkonsulat am selben Tag
„Heute 17 Uhr teach-in in der Universität und Demonstration zum Französischen Generalkonsulat.- Protest gegen den Versuch der Gaullistischen Staatsgewalt, die Französische Studentenbewegung blutig zu zerschlagen- Nach dem Attentat auf Rudi Dutschke und unserer Offensive gegen den Springerkonzern solidarisierten sich unsere Pariser Kommilitonen mit unserem Kampf und organisierten eine Demonstration zur deutschen Botschaft in Paris. Am Donnerstag vor zwei Wochen wollten die Studenten von Nanterre ihren Kommilitonen Filme über unsere Anti-Springer Aktionen vorführen. Dabei kommt es zu heftigen Kämpfen mit faschistischen Studentengruppen, woraufhin die Universität von Nanterre am Montag letzter Woche geschlossen wird. Am Freitag vergangener Woche versuchen Studenten aus Nanterre an der Sorbonne in Paris ein teach-in über Vorfälle in Nanterre durchzuführen. Die Polizei prügelt sie mit Gewehrkolben aus der Universität. Im Laufe des Tages kommt es zur bisher blutigsten Straßenschlacht zwischen der bewaffneten Staatsgewalt und der sozialistischen Studentenbewegung in Frankreich. Schließlich gelingt es den Studenten erfolgreich den Angriff der Polizei faschistischer, aus der Provinz zusammengetrommelter, Gruppen durch den Bau von Barrikaden auf dem Boulevard St. Michel abzuwehren. Die Sorbonne wurde auf unbefristete Dauer geschlossen. Die französische linke Studentenorganisation (UNEF), sowie die Gewerkschaftder Lehrer und Universitätsprofessoren haben den Generalstreik an den Hochschulen ausgerufen. Der Erziehungsminister Peyrefitte hat die Streikaufrufe für ungesetzlich erklärt. Streikenden Studenten die Relegation angedroht und den ungestörten Ablauf der Hochschulroutine zur obersten Pflicht erklärt. Rund 4oo Demonstranten wurden verhaftet. Während der Demonstration wurde auch einer der Führer der Studentenbewegung, Danny Cohn Bendit, verhaftet, der zu Ostern an den Demonstrationen in Frankfurt teilgenommen hat und in Paris gleichfalls eine Anti-Springer Demonstration aufgerufen, die das Zusammentreten des Disziplinargerichts verhindern soll und die trotz Verbots durchgeführt werden soll. Die französische Presse ruft zum Pogrom gegen die linken Studenten auf. Die linke Studentenbewegung Frankreichs ist den bisher stärksten Repressionen durch den autoritären Staat de Gaulles ausgesetzt. Sie hat unseren Kampf in Deutschland bisher stets durch eigene Aktionen gegen die Vertretungen der deutschen Staatsgewalt in Frankreich unterstützt. Am heutigen Tag bedürfen die kämpfenden Studenten von Paris und Nanterre unserer Solidarisierung. Wir rufen auf zum teach-in in der Universität Heute 17 Uhr (Erdgeschoß: Neubau). und anschließender Demonstration zum Französischen Generalkonsulat. Es kommt darauf an, der herrschenden Gaullistischen Staatsgewalt Frankreichs die praktische Solidarität der revolutionären Jugend Europas zu demonstrieren. P.S. Am Donnerstag 19 Uhr findet zur Vorbereitung unseres Sternmarsches auf Bonn ein teach-in zum Thema „Politik und Gewalt“ statt, auf dem die Aktionen beraten werden, die am 11. Mai in Bonn stattfinden können. Die massenhafte Diskussion der für Bonn geplanten Aktionen ist notwendig, da der 11. Mai die bisher größte Demonstration der außerparlamentarischen Opposition in Westdeutschland darstellt.“
Flugblatt SDS, USSG 6.5.1968; Archiv
481) Artikel>07.05.1968>>FR: „Soldiarität mit französischen Studenten“
„Mehrere hundert Kommilitonen demonstrierten vor dem Generalkonsulat/ Diskussion im Institut Francais – Mit einer Demonstration vor dem französischen Generalkonsulat und einer anschließenden Diskussion im Institut Francais haben sich am Montagabend mehrere hundert Frankfurter Studenten mit ihren französischen Kommilitonen solidarisch erklärt. Die französischen Studenten befinden sich seit Montag in einem Generalstreik, der solange fortgesetzt werden soll, bis die Schließung der Sorbonne und ihrer Philospophischen Fakultät in Nanterre wieder aufgehoben wird. Zu den Demonstrationen in Frankfurt hatten der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) sowie die Unabhängige und Sozialistische Schülergeminschaft (USSG) aufgerufen. Vor der Demonstration hatte im neuen Hörsaalgebäude ein Teach In stattgefunden. Auf diesem Teach In forderten mehrere Redner, darunter auch eine französische Studentin, die deutschen Studenten zur Solidarität auf. Weder vor dem Generalkonsulat noch auf dem Wege zum Institut Francais kam es zu irgendwelchen Zwischenfällen: Die Polizei war nur durch ein Kommando der Verkehrspolizei vertreten. – Das SDS-Bundesvorstandsmitglied Hans Jürgen Krahl (Frankfurt) erklärte vor den Studenten, daß die Gewaltsituation, der sich die französischen Studenten gegenübersehen, von der in der Bundesrepublik unterscheide. Die Studenten in Frankreich seien gezwungen, weit härter vorzugehen, da sie sich in Frankreich mit faschistischen Stoßrupps auseinandersetzen müßten. ‘Zum ersten Mal hat sich die gaullistische Staatsgewalt mit den faschistischen Studenten Frankreichs identifiziert’, erklärte Krahl unter lauten Pfui-Rufen seiner Zuhörer. – Krahl schlug vor, den französischem Generalkonsul in Frankfurt, Millot, der der ‘Frankfurter Rundschau am Abend’ noch am Montagmittag erklärt hatte, er sei bereit, mit einer Delegation der Studenten zu diskutieren, beim Wort zu nehmen. Krahl erhob auf dem Teach In jedoch die Forderung, daß der Generalkonsul mit der Gesamtheit der Studenten diskutieren solle. ‘Natürlich werden wir, wenn der kommt auf weitere Aktionen verzichten’, erklärte Krahl.- Die Teilnehmer des Teach In zogen anschließend von dem neuen Lehrgebäude in der Gräfstraße über die Bockenheimer Landstraße zu dem nur wenige hundert Meter entfernt liegenden französischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee. In einer breiten Marschkolonne bewegten sich die mehr als 500 Demonstranten über die nördlich Fahrbahn der Zeppelinallee, schwenkten dann über den Mittelstreifen und stellten sich dann auf der Straße und dem Bürgersteig vor dem Generalkonsulat auf. Die Demonstranten riefen in Sprechchören: ‘Liberez nos camerades!’ (Befreien sie unsere Kameraden) sowie ‘UNEF wird siegen!’ (Bei UNEF handelt es sich um die linksgerichtete Nationale Union französischer Studenten). – auf die Frage eines SDS-Sprechers, ob er sich mit den kämpfenden Studenten von Nanterre solidarisch erkläre, erklärte der Institutsleiter: ‘Wenn ich in Frankreich wäre, würde ich den Streikaufruf befolgen – aber nicht im Ausland.“ – Lautes Mißfallen – Diese Erklärung wurde mit lautem Mißfallenskundgebungen aufgenommen. Der Institutsleiter wies darauf hin, daß es für französische Staatsbeamte im Ausland nicht üblich sei, sich an solchen Aktionen zu beteiligen. Der Institutsleiter betonte, daß er und der Lehrkörper des Französischen Institutes der Kontrolle des französischen Außenministeriums unterstünden. M.Padouc widersprach jedoch der von mehreren Demonstranten vorgebrachten Behauptung, daß er seine Stellung verlieren würde, wenn er sich solidarisch erklärte. „So schlimm ist es wiederum nicht!’, erklärte der Institutsleiter lächelnd. – Da der Leiter des Französischen Instituts nicht bereit war, von seiner Haltung abzurücken, kam es zu einer längeren Diskussion mit einem Sit-in. Trotz aller der von ihnen vorgebrachten Argumente war der Institusleiter jedoch nicht bereit, von seiner Haltung abzurücken. Das Teach In im Französischen Institut endete damit, daß man sich auf ein für Donnerstag abend dieser Woche vorgesehenes Teach In in der Universität über ‘Politik und Gewalt’ vertagte. Sollten sich die Ereignisse in Frankreich jedoch zuspitzen werde man nicht zögern, weitere Aktionen zu ergreifen.“
FR, 7.5.1968, „Solidarität mit französischen Studenten“; Archiv
482) Niederschrift>07.05.1968>>Studentenparlament Sitzung: Satzungskommission, Auflösung Studentenparlament, Einladung zu Sitzungen
„[…]Antrag 14/2 – Das Parlament möge beschließen, daß sich die Studentenschaft an der vom Senat projektierten Satzungskommission nur unter folgenden Bedingungen beteiligt: – 1. Drittelparitätische Zusammensetzung der Kommission; 5 Vertreter der Studentenschaft, 5 Vertreter des ‘Mittelbaus’, 5 Vertreter der Ordinarien und Nichtordinarien; – 2. Öffentlichkeit der Sitzungen; – 3. Verbindlichkeit der Beschlüsse. – gez. Daub (AFS), Thümmel (SDS), Hartmann (LSD) – Abstimmung – 16 ja, 1 nein, 3 Enthaltungen. – Antrag 14/3 – Das Parlament möge beschließen: Das Parlament löst sich zum 1. Juni 1968 auf. AStA und Parlamentspräsidium werden beauftragt, sofort Neuwahlen vom 17. – 21.6.1968 auszuschreiben. – gez. Hartmann (LSD) – Abstimmung – 13 ja, 12 nein – damit abgelehnt (2/3 Mehrheit nötig) – Antrag 14/4 – Antrag auf Abwahl des AStA-Vorsitzenden. – gez. Daub (AFS), Prokop-Iwersen (SDS) – Abstimmung – 9 ja, 12 nein, 3 Enthaltungen – Erklärung der AHP: – Zu dieser Parlamentssitzung erschien erstmals seit langem wieder eine Ankündigung auf Plakaten, z. B. vor der Mensa. Das Fehlen solcher auffallenden Hinweise für die Studentenschaft hat der Parlamentspräsident bislang mit technischen Schwierigkeiten, Personalmangel im AStA, begründet. Wir freuen uns, daß dieser Zustand nur endgültig vorüber scheint und hoffen auf eine bessere Information der Studentenschaft. – Sollten die Ankündigungen bei folgenden Parlamentssitzungen ausbleiben, könnten wir die Ankündigung (mit ihrem besonderen Hinweis) einzig als einen bewußten Versuch des Parlamentspräsidenten verstehen, seine Funktion zu einer Manipulation auszunutzen.[…].
Protokoll Sitzung Studentenparlament 7.5.1968; Archiv
483) Flugblatt>09.05.1968>>SDS,USSG: Aufruf zum Teach In „Politik und Gewalt” am selben Tag
„Donnerstag, 9. Mai teach- in, „Politik und Gewalt“. Zur Vorbereitung des Marsches auf Bonn. 19 Uhr, Universität Hörsaal VI – ‘…sich den Gewalttätigen gegenüber der Gewalt enthalten heißt sich zu ihren Komplizen machen. Wir haben nicht die Wahl zwischen Unschuld und Gewalt, sondern zwischen verschiedenen Formen der Gewalt’. (Merlau Ponty) – Die Aktionen der außerparlamentarischen Opposition, die sich gegen die Produzenten der Gewalt in diesem Lande richten, gegen die Springerpresse und den autoritären Notstandsstaat, werden von den Regierenden und Manipulierenden zu Aktionen des Terrors verfälscht. Indes nimmt die Gewalt des Staates immer brutalere Formen an. Am Ostermontag wurden Demonstranten und unbeteiligte Passanten rücksichtslos zusammengeritten und niedergeknüppelt; die Springerpresse versucht die Bevölkerung zu Gewaltmaßnahmen gegen demonstrierende Arbeiter, Schüler und Studenten aufzuhetzen. Der Staat rüstet sich, die außerparlamentarische Opposition mit polizeilicher Zwangsgewalt und politischer Justiz zu zerschlagen. Die Gefängnisse sollen sich mit den politisch Aktiven füllen. Die spätkapitalistische Gesellschaft kann sich heute nur noch mit den Mitteln der autoritären Gewalt aufrechterhalten. Es kommt für die außerparlamentarische Opposition darauf an, differenzierte Formen des Widerstandes gegen die staatliche Zwangsmaschinerie zu richten. Am 11. Mai wird Bonn eine Notstandsfestung sein. Deshalb rufen wir zu Vorbereitung des Marsches auf Bonn zu einem Teach-in zum Thema Politik und Gewalt auf, um Struktur und Funktion der Herrschaftsgewalt in Westdeutschland zu analysieren sowie Formen der angemessenen Gegengewalt zu diskutieren. Die Diskussion wird vor allem auch die voraussichtliche Notstandssituation am 11. Mai in Bonn und eine dort mögliche Aktion zum Gegenstand haben. Der Marsch auf Bonn muß zur größten Machtdemonstration der außerparlamentarischen Opposition gegen die autoritäre Staatsgewalt Westdeutschlands werden! Donnerstag, 9. Mai, teach-in Politik und Gewalt, Universität, Hörsaal VI, 19 Uhr. Es werden u.a. sprechen: Dr. O. Negt, H.J. Krahl, A. Grunenberg, D. Wetzel – Busfahrkarten im Büro des AStA (Studentenhaus, Tel. 777575) für DM 7,– Abfahrt der Busse ab Römerberg zwischen 7.30 – 8.00 Uhr – Abfahrt des Autokorso vom Parkplatz am ADAC Verkehrsübungsplatz (Rebstockpark) ebenfalls zwischen 7.00 – 8.00 Uhr.“
Flugblatt SDS,USSG 9.5.1968; Archiv
484) Flugblatt>09.05.1968>>Studenten Romanistik: Aufruf zur Solidarität mit Französischen Studenten
„Studenten der Romanistik rufen alle Kommilitonen auf zum Protest gegen autoritären Terror , zur Unterstützung der um Demokratie an der Sorbonne kämpfenden Studenten. 25000 Studenten demonstrieren Dienstag noch stundenlang gewaltlos auf dem Champs-Elysées und im Quartier Latin, obwohl – 500 Demonstranten am Montag festgenommen wurden – „Rädelsführer“ dem universitären Disziplinargericht vorgeführt wurden – Polizisten in die Universität Toulouse eindrangen – Exmatrikulationen aller Beteiligten des Teach In an der Sorbonne angedroht wurden. Sie fordern den Rückzug der Polizei aus dem Quartier Latin, die Wiedereröffnung der Sorbonne und der Fakultät von Nanterre, -die Freilassung aller festgenommenen Demonstranten, sowie die Amnestie der am vergangenen Wochenende im Schnellverfahren Verurteilten. Französische Kommilitonen wollen sich nicht mehr wie bisher vom gaullistischen Staatsapparat verplanen lassen. Dieser langjährige Konflikt spitzte sich in dem Augenblick zu, wo Studenten ernsthaft Demokratie in der Universität diskutieren und dementsprechende Aktionen vorbereiten wollten. Wie auch in der Bundesrepublik reagierte der Staat zwangsläufig mit Gewalt auf politische Willensäußerungen in einer sich unpolitisch verstehenden Universität. Um die Sicherung der technokratischen Gesellschaftsstruktur, in der die Studenten bereits ein eingeplanter Faktor sind, auch nach de Gaulles Amtszeit zu gewährleisten, bietet die französische Regierung einen Scheindialog an. Wir deutschen Studenten sind auch den durchgreifenden Veränderungen der Studienbedingungen an den deutschen Hochschulen unterworfen. Als Studierende der Romanistik sind wir durch unseren Studiengang sehr eng mit den frz. Kommilitonen verbunden und haben unmittelbaren Einblick in die gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen an den französischen Hochschulen. Bekunden Sie Ihre Solidarität oder wenigstens Ihr Interesse an den Vorgängen in Frankreich! Sachbezogene Informatorische Diskussion über die gesellschaftlichen Hintergründe der Französischen Studentenrevolte findet statt. Heute, Donnerstag 9. Mai Hörsaal IV, 16 Uhr.“
Flugblatt Studenten Romanistik 9.5.1968;Archiv
485) Artikel>11.05.1968>>FR: „Gewaltanwendung ist legitim“
„Teach-in des SDS in der Universität – Vorlesungsstreik am 15. Mai – Bis in die späten Abendstunden hinein dauerte am Donnerstag die vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) als ‘Teach-in’ bezeichnete Diskussion im voll besetzten Hörsaal VI der Universität zum Thema ‘Politik und Gewalt’. Habermas-Assistent Oskar Negt hatte in seinem Referat zunächst Klarheit über Fragen der Gewalt gefordert. Von Gewalt, meinte er, könne man sich nicht befreien, wenn ihre Gegenwart aus dem Bewußtsein verdrängt werde. Die Hauptschuldigen am ‘organisierten Mord’ durch ‘brutalisierten Polizeieinsatz’ säßen in Redaktionsbüros, Regierungen und Parteien. – SDS-Funktionäre Dietrich Wetzel bezeichnete die Gewaltanwendungen gegen Springer als legitim; denn die ‘Hersteller der öffentlichen Meinung’ verhinderten eine Selbstbestimmung der Bevölkerung. Die Herrschenden wüßten, daß das System keine soziale Sicherheit biete und wollten daher den Widerstand ‘legal zerschlagen’. In der Jugend sei ihnen ein Gegner entstanden, der sich für die Befreiung der Gesellschaft einsetze. – Günter Amendt, einer der führenden SDS-Sprecher, meinte, es müsse skeptisch stimmen, daß die ‘bürgerliche Presse’ Ratschläge zur besseren Verständigung zwischen Studenten und Bevölkerung erteile. Skepsis müsse auch gegenüber dem Argument bewahrt werden, studentische Gewaltaktionen hätten die Arbeiterschaft abgestoßen. – Der zweite Bundesvorsitzende des SDS, Frank Wolff , forderte für den 15. Mai, den Tag der zweiten Lesung der Notstandsgesetze im Bundestag, einen Schul- und Universitätsstreik. Außerdem habe man Warnstreiks in verschiedenen Betrieben beschlossen. – In der Diskussion beschränkte man sich im wesentlichen auf organisatorische Fragen für den Marsch nach Bonn.“
FR „Gewaltanwendung ist legitim“ 11.5.1968; Archiv
486) Flugblatt>11.05.1968>>Aktionsgemeinschaft Frankfurter Korporationen: Studentenparlamentswahlen ungültig!
„Studentenparlamentswahlen ungültig! – Kultusminister gibt Wahlanfechtungen statt. Der Grund: Manipulation bei der Stimmabgabe. Wußten Sie, daß Angehörige der medizinischen Fakultät zweimal ihre Stimme abgaben, daß sich dort die Stimmen für den SDS geheimnisvoll häuften, wo SDS-Mitglieder als Wahlhelfer fungierten? Das heißt: das jetzige Studentenparlament ist nicht handlungsbefugt. Und dieses Studentenparlament denkt an sich selbst zuerst. Am 13. Februar 68 erhöhte es die Aufwandsentschädigung für die Asta-Referenten von DM 270,– auf DM 480,–. Jeder von Ihnen hat das zu bezahlen. Etwa 45.000,– DM verschaffte das Studentenparlament dem Asta an Mehreinnahmen, indem es die Beiträge für den Asta um 3,– DM auf 7,– DM erhöhte. – Sind Sie gefragt worden? – Entziehen Sie diesem Studentenparlament Ihr Vertrauen! Ziehen Sie Ihre Konsequenzen bei der nächsten Wahl!“
Flugblatt Aktionsgemeinschaft Frankfurter Korporationen 11.5.1968; Archiv
487) Bekanntmachung>Rektor 13.5.1968: Aufforderung keine Gewalt anzuwenden
„Die Studentenschaft hat mir heute Mittag die Bitte des Verbandes übermittelt, „am kommenden Mittwoch, am Tag der 2. Lesung der Notstandsgesetze, alle Lehrveranstaltungen ausfallen zu lassen, um noch einmal allen Universitätsangehörigen die Möglichkeit zu geben, sich anhand der Bundestagsdebatte und den von den Studentenvertretungen oder Studentengruppen veranstalteten Versammlungen ein Urteil über die Gefährlichkeit – oder Harmlosigkeit – der beabsichtigten Verfassungsänderung zu bilden.“ Der SDS versucht, diese Bitte des VDS zu unterlaufen, indem er daraus einen Generalstreik konstruiert, Streikposten und eine lang andauernde Besetzung der Universität androht. Er möchte damit die Universitätsleitung zu Polizeimaßnahmen provozieren, die wie an der Sorbonne zu einer „leveé en masse“ führen könnten. Da sich gemäß Informationen aus der Studentenschaft Gruppen von Studenten den Zugang zur Universität nicht verweigern lassen wollen, ist die Gefahr von tätlichen Auseinandersetzungen gegeben. Ich rufe deshalb alle Angehörigen der Universität auf, sich nicht zu Gewalttätigkeiten hinreißen zu lassen. Die Universität darf kein Schauplatz der Gewalt werden, sie muß ein Ort der Wahrheitserkenntnis bleiben. Wenn die Studenten sich in rationaler Diskussion ein eigenes Urteil über die beabsichtigte Verfassungsänderung bilden wollen, so kann ich dies nur begrüßen, zumal der Senat der J. W. Goethe-Universität seinerzeit gegen die Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre durch die damaligen Entwürfe zur Notstandsgesetzgebung Stellung genommen hat. Wenn das Bedürfnis nach Diskussion also dringend ist, scheint es mir sinnvoller zu sein, ihm Rechnung zu tragen als Gewalttaten zu provozieren. Ich fordere daher alle Kollegen, die am Mittwoch Vorlesungen oder Übungen angekündigt haben auf, zu Beginn festzustellen, ob die Mehrheit der Hörer der Fachvorlesung eine Diskussion über die Notstandsgesetze vorziehen würde, und überlasse es denjenigen Kollegen, welche die Auffassung ihrer Hörerschaft zum vornherein abschätzen können, ihre Lehrveranstaltung am Mittwoch ausfallen zu lassen. Ich bitte diejenigen Kollegen, die dazu in der Lage sind, sich für Diskussionen über die Notstandsgesetze zur Verfügung zu stellen, dies auf dem Rektorat umgehend telefonisch mitzuteilen, damit entsprechende Ankündigungen erfolgen können.“
Aufruf Rektor 13.5.1968; Rektorat 413-08
488) Artikel>13.05.1968>>FR: „Professoren solidarisch Studentenprotesten“
„Ein Reihe namhafter Professoren der Frankfurter Universität hat sich in einer öffentlichen Erklärung gegen die vorgesehene zweite Lesung der Notstandsgesetze im Bundestag am kommenden Mittwoch solidarisch erklärt und die Mitglieder des Lehrkörpers sowie die Öffentlichkeit zur Solidarität mit den Protestaktionen aufgerufen. In dem in der Universität öffentlich angeschlagenen Aufruf der Studenten heißt es: ‘Angesichts des mit der zweiten Lesung der Notstandsgesetze des bevorstehenden Anschlags auf unsere Verfassung bittet der Verband Deutscher Studentenschaften, alle Veranstaltungen am Mittwoch, dem 15. Mai, ausfallen zu lassen. Wir solidarisieren uns mit unseren Studenten und fordern alle Mitglieder des Lehrkörpers der Johann Wolfgang Goethe- Universität sowie die gesamte Öffentlichkeit auf, gemeinsam mit den Studenten das Grundgesetz, auf das wir vereidigt sind, zu verteidigen. Die Folgen der Notstandsgesetzgebung sind unübersehbar; nur wer in der konkreten Situation Entscheidungen trifft, bleibt glaubwürdig. Nehmen wir uns unsere französischen Kollegen zum Vorbild! Der Aufruf trägt folgende Unterschriften: Professor Dr. Hans-Werner Bartsch, Professor Dr. Walter Fabian, Professor Dr. Heinz-Joachim Heydorn, Professor Dr. Hans Rauschenberger, Professor DR. Bertold Simonsohn, Professor Dr. Rudolf Vogel, Oberstudienrätin im Hochschuldienst Dr. Hildeburg Bethke, Oberstudienrat im Hochschuldienst Dr. Gernod Koneffke, Oberstudienrätin im Hochschuldienst Dr. Ilse Staff.“
FR, Professoren solidarisch mit Studenten-Protesten“; Archiv
489) Artikel>13.05.1968>>FR: „SDS will Universität besetzen“
„Der Bundesvorstand des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) in Frankfurt a.M. hat am Sonntagabend die Studenten der Frankfurter Universität aufgerufen, „im Widerstand gegen die Notstandsgesetze“ von Mittwoch an die Universität zu besetzen. Das SDS-Bundesvorstandsmitglied Krahl übte gleichzeitig scharfe Kritik an den Gewerkschaften, die nicht bereit seien, einen politischen Streik gegen die Notstandsgesetze durchzuführen.“
FR, 13.5.1968, SDS will Universität besetzen; Archiv
490) Niederschrift>15.05.1968>>Studentenparlament Sitzung 13.05.1968: Streikaufruf für: Notstandsgesetze
„Parlamentsbeschluß von Montag, d. 13. Mai 1968, bei einer Gegenstimme: Parlament und AStA rufen die Frankfurter Studentenschaft auf, anläßlich der Lesung der Notstandsgesetze die Universitätsveranstaltungen am Mittwoch, dem 15. Mai, zu bestreiken. Damit werden die Studenten ihr gesellschaftliches Verantwortungsbewußtsein dokumentieren, indem sie die Bedeutung der Notstandsgesetze als entscheidenden Schritt für die Beschränkung der demokratischen Grundrechte und zur Errichtung eines autoritären Systems entlarven. Wir sind uns bewußt, daß nur eine gemeinsame Aktion der Lohnabhängigen und Studentenschaft unsere gemeinsamen Interessen durchsetzt. Parlamentsbeschluß von Montag, d. 13. Mai 1968, bei einer Gegenstimme: SP und AStA schlagen zur Durchführung des Universitätsstreiks vor, vor den Eingängen der Frankfurter Universität sit-ins zu veranstalten, um mit potentiellen Streikbrechern über die Notwendigkeit dieses Streiks zu diskutieren. Streikbrechern, die davon nicht zu überzeugen sind, soll die Möglichkeit zum Besuch von Vorlesungen und Seminaren keinesfalls gewaltsam genommen werden. Ab. 10.00 Uhr Fernsehübertragung der Bundestagsdebatte – 10.00 Uhr Karsten Voigt über Widerstandsrecht – 14.00 Uhr Pätzold (VDS-Vize) über die französische Studentenbewegung – 17.00 Uhr Osborg , Roth, Kullmann über Notstandsgesetze – Streik keine Gewalt.“
Flugblatt Studentenschaft 13.5.1968; Archiv
491) Bericht>15.05.1968>>Polizei: Teach In 14.5.1968, Planungen Demonstration 15.05.1968
„Am 14.5.68, in der Zeit von 20.00 bis 23.30 Uhr, wurde auf einem Teach-in des SDS in der Universität über mögliche Maßnahmen diskutiert. Nähere Einzelheiten der Durchführung sollten noch von Arbeitsgruppen im Laufe der Nacht ausgearbeitet werden. Folgende Aktionen sind für heute vorgesehen: 1. In mehreren Betrieben in Ffm. sollen Flugblattaktionen gestartet werden, die zum politischen Streik gegen die Notstandsgesetzgebung auffordern. 2. Ab 07.00 Uhr soll die Universität bestreikt werden. SDS-Mitglied Krahl schlug vor, daß Streikposten aufgestellt werden und sog. Streikbrecher mit „passiver Gewalt“ am Betreten der Hörsäle gehindert werden sollen. Krahl schlug vor, daß man dazu Ketten bilden solle. Dieser Vorschlag, der zu Schlägereien führen könne, wurde abgelehnt. Es wurde beschlossen, daß möglichst viele Studenten, die für den Streik seien, zur Universität kommen sollen, um Studenten, die anderer Meinung seien, durch Diskussionen umzustimmen. Keinesfalls sollen Ketten gebildet und Studenten gewaltsam am Betreten der Hörsäle gehindert werden. Studenten, die die Hörsäle zu Vorlesungen betreten wollen, sollen durchgelassen werden. Später sollen dann evtl. stattfindende Vorlesungen von etwa 15 – 20 Personen starken Gruppen gestört werden. Über die Dauer dieser Aktion wurde noch keine Einigkeit erzielt. 3. Ein Sprecher der USSG betonte, daß an den Schulen ziemliche Einigkeit herrsche. Es soll zunächst in vier Schulen Heinrich-von-Gagern-Gymnasium, Goethe Gymnasium, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Lessing Gymnasium, gestreikt werden. Von dort aus will man sich in andere Schulen begeben und die Schüler auffordern, ebenfalls ihre Schule zu verlassen. Danach soll sich eine Marschkolonne zum Volksbildungsheim bilden, anschließend soll eine nicht näher genannte Schule besetzt werden. 4. Gegen 10.00 Uhr soll an der Bockenheimer Warte ein Diskussionsmarsch beginnen. Nacheinander sollen zahlreiche Buchhandlungen in der Innenstadt aufgesucht werden, deren Personal man dazu bewegen will, die Arbeit einzustellen und sich dem Marsch anzuschließen. Zu Beginn des Teach-in wurde in der Diskussion die Frage gestellt, ob sich der SDS zum Gedanken des Grundgesetzes bekenne oder ob er Revolution wolle. Die Frage wurde nicht klar beantwortet. Krahl erwähnte u. a., daß man von der Verfassungswirklichkeit ausgehen müsse und daß dem SDS sein Verhalten aufgezwungen würde. Es wurde erwähnt, daß das Handeln der Studenten gerechtfertigt sei, insbesondere wurde dabei auf die Artikel 146 und 147 der Hessischen Verfassung hingewiesen. Ein ausführlicher Bericht über das Teach-in ist in der FR vom 15.5.68 gegeben.“
Polizeibericht 15.5.1968; Polizeipräsidium
492) Brief>14.05.1968>>(Offener) SDS an Rektor: Gegen Beschränkung auf Diskussion, für Streik
„Offener Brief – An den Rektor der Johann Wolfgang Goethe Universität – Ew. Magnifizenz, Sie erklären sich bereit, am Tage der zweiten Lesung der Notstandsgesetze in der Universität „die Studenten sich in rationaler Diskussion ein Urteil über die beabsichtigte Verfassungsänderung bilden“ zu lassen. Dazu stellen wir fest: Die Opposition gegen die Notstandsgesetze hat 10 Jahre lang vergebens argumentiert. Ihre Aufklärungsarbeit ist von den Herrschenden mit Verleumdungen und Verschleierungen beantwortet worden. Die Gewerkschaftsführungen haben vergebens versucht, durch Anwendung kabinettspolitischer Druckmittel die Notstandsentwürfe zu mildern. Der neueste Entwurf ist in wesentlichen Punkten verschärft worden. Mit seiner Hilfe wird es möglich, die gesamte Gesellschaft in eine Zwangs-Kaserne zu verwandeln, deren Insassen durch einen totalen staatlichen Disziplinierungsdruck zu allen Arbeitsleistungen gepreßt werden können. Die Studenten haben sich nicht nur in jahrelangen Diskussionen ein „Urteil über die beabsichtigte Verfassungsänderung“ gebildet. Sie sind auch diejenigen, die beim Schahbesuch Schah Schah in Berlin, bei der Osteroffensive gegen Springer und bei zahlreichen Demonstrationen gegen die amerikanische Agression in Vietnam mit vorweggenommenen Notstandspraktiken konfrontiert wurden. Diskussionen werden toleriert, solange sie in einem abstrakt-akademischen Rahmen bleiben und sich vorab des Anspruchs auf praktische Wirksamkeit begeben. Wissenschaft, richtig verstanden als kritische Rationalität im Dienste des Menschen, ist aber an der Praxis zu messen. Wer sich jetzt auf Diskussionen beschränken will, unterstützt objektiv die Notstandsplaner in Bonn. An der parlamentarischen Verabschiedung der Notstandsgesetze ist nicht mehr zu zweifeln. Opposition gegen sie ist nur möglich als massenhafter organisierter Widerstand gegen ihre Anwendung. Die Gewerkschaftsführungen Gewerkschaft sind gegenwärtig weder bereit noch in der Lage, einen Generalstreik zu organisieren. Immerhin wird es in zahlreichen Betrieben kurze Warnstreiks geben. Der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) hat die westdeutschen Studenten für Mittwoch zum Streik aufgerufen. Der SDS fordert dazu auf, die Universität zu besetzen und sie zu einem Zentrum des Kampfes gegen das Heraufkommen des Faschismus zu machen. Wir fordern die Lehrenden auf, solidarisch mit uns für eine demokratische Gesellschaft zu kämpfen: für demokratische Universitäten, Schulen und Betriebe. Sozialistischer Deutscher Studentenbund, Gruppe Frankfurt.“
Offener Brief SDS 14.5.1968; Archiv
493) Flugblatt>14.05.1968>>ADS: Gegen Blockade der Universität!
„Gegen die Blockade der Universität – Frankfurter Studenten sind besorgt um die Lage der Universität. Sie sehen die Freiheit von Forschung und Lehre gefährdet. Um auch ihre Interessen zu schützen, bilden sie das Aktionskomitee Demokratischer Studenten (ADS). Die berechtigte Kritik an den Notstandsgesetzen dient dem SDS ausschließlich dazu, die Universität unter Kontrolle zu bekommen. In wessen Interesse liegt die Blockade der Universität? Dies ist das falsche Mittel, um die Notstandsgesetzgebung zu verhindern. Aber die Blockade verhindert: Einen notwendigen Fortschritt der Hochschulreform die Durchführung Ihres Studiums auf unbestimmte Zeit – Ihre Hausarbeiten, Ihre Praktika laufen, neunzig Kandidaten der juristischen Fakultät stehen im Examen. Wer schreibt vor, wenn studiert wird? Nicht die Mehrheit der Studenten hat sich in einer Urabstimmung für den Streik ausgesprochen, sondern eine Minderheit ruft zur Blockade auf. Ist das die angestrebte Demokratisierung der Hochschule? Wir lassen uns nicht von einer kleinen Gruppe vorschreiben, wann und wie wir zu studieren haben. Das Aktionskomitee fordert deshalb die Professoren der Universität auf, den Universitätsbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Aktionskomitee fordert alle Studenten auf, ungeachtet der Behinderungen durch den SDS, ihre Vorlesungen und Seminare zu besuchen. Sollten Sie daran gehindert werden, dann besprechen Sie mit uns gemeinsam am Mittwoch auf der „Liegewiese“, wie wir unsere Forderungen durchsetzen können.“
Flugblatt ADS 14.5.1968; Archiv
494) Flugblatt>14.05.1968>>Assistenten, Studenten Naturwissenschaftliche Fakultät: „Warnstreik – Ja“
„Kommilitonen – Der Marsch der Notstandsgegner auf Bonn muß durch weitere gezielte Aktionen unterstützt werden, die zur Bewußtseinsbildung der Bevölkerung beitragen. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des VDS zum morgigen Generalstreik der Studentenschaft. Der SDS fordert indessen zur Besetzung und Umfunktionierung der Universität auf. Wem dient die Besetzung der Uni? Sie dient doch nur den Befürwortern der Notstandsgesetze. Die möglichen Folgen dieser Aktion sind Provokation der Reaktionäre, Unruhen und unbedachter Einsatz der Polizei. Damit wird zwar repressive Gewalt sichtbar – leider aber nur für die, die sie ohnehin erkannt haben. Statt Solidarisierung der Bevölkerung mit uns zu erreichen, wird erst recht der Ruf nach Notstandsgesetzen, nach „Ruhe und Ordnung“ provoziert. Kommilitonen, laßt Euch nicht bevormunden, beugt Euch nicht den Pressionen von „Besetzern“, „Transformatoren“ und „Umfunktioniereren“! Geht zum Teach-In am 14. Mai, 20.00 Uhr, Hörsaal VI – Stimmt gegen die geplante Besetzung der Uni, stimmt für den Generalstreik am Mittwoch. Laßt die Stoßrichtung Eures Protestes nicht vom SDS verbiegen. Warnstreik – Ja – Provozierte Notstandsübung – Nein – Wolfgang Riedel, Wolfgang Dreybrodt und weitere Studenten und Assistenten der Naturwissenschaftlichen Fakultät.“
Flugblatt Assistenten und Studenten der Naturwissenschaftlichen Fakultät 14.5.1968; Archiv
495) Flugblatt>14.05.1968>>AStA: Aufruf zum Vorlesungsstreik am folgenden Tag
„15. Mai Vorlesungsstreik – Am Mittwoch, den 15. Mai 1968, soll in Bonn die zweite Lesung der Notstandsgesetze über die Bühne gehen. Damit versuchen die Koalitionspartner, die Opposition in unserem Lande durch Ausschaltung der Demokratie und unsere bislang noch freiheitliche Verfassung mundtot zu machen. Es gilt deshalb, am 15. Mai die Entschlossenheit aller demokratischen Arbeiter, Schüler und Studenten zu beweisen, daß sie bereit sind, notfalls alle Möglichkeiten des verfassungsmäßig garantierten Widerstandsrechts auszuschöpfen. Wir wollen durch einen Vorlesungsstreik an unserer Universität klarmachen, daß diese Entschlossenheit sich nicht in verbalen Protesten und symbolischen Märschen erschöpft. Jeder Bundestagsabgeordnete, der den vorliegenden Unterdrückungsgesetzen zustimmt, soll wissen, daß er von einer breiten Schicht unseres Volkes nicht mehr gewählt werden wird. Damit sich der Vorlesungsstreik nicht im Fernbleiben von Vorlesungen erschöpft, plant der AStA folgende Veranstaltungen: 1. In der Universität werden Fernsehgeräte und Radios aufgestellt, die die Debatte übertragen – 2. Ein Staatsrechtler der Juristischen Fakultät soll zu den Einzelfragen (Verteidigungsfall, Spannungsfall, Gemeinsamer Ausschuß, Alliierte Vorbehalte) grundsätzliche Informationen geben – 3. Ein Vertreter des VDS oder der UNEF wird über den demokratischen Kampf der französischen Studenten berichten – 4. In einem teach-in werden wir über die Funktion und den Umfang des Widerstandsrechts zu diskutieren haben. Wir werden nicht unvorbereitet mit den Notstandsgesetzen konfrontiert werden! Verantwortlich: Horst Welkoborsky – Politreferent – Hans Jürgen Birkholz – AStA-Vorsitzender – 15. Mai Vorlesungsstreik.“
Flugblatt AStA 14.5.1968; Archiv
496) Flugblatt>14.05.1968>>LSD: Für Vorlesungsstreik! Gegen Besetzung!
„Vorlesungsstreik! Gegen Notstandsgesetze durch Notstandsübung?? – Die geplante Notstandsgesetzgebung unterhöhlt die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und gefährdet die letzten Rechte eines demokratischen Gemeinwesens. Dieser Politik muß Einhalt geboten werden. Anläßlich der 2. Lesung dieser Gesetze rufen wir alle Studenten, Professoren, Assistenten und andere Universitätsangehörige zum Vorlesungsstreik am Mittwoch, den 15. Mai auf. Es gilt, eine Universität, die sich permanent weigert, in politischer Hinsicht aufklärend zu wirken, endlich zu zwingen, klar Stellung zu nehmen. Für Mittwoch heißt dies: – Einstellung sämtlicher Lehrveranstaltungen stattdessen – konkrete Aufklärung über a. den vorliegenden Entwurf der Notstandsverfassung b. die Problematik einer Notstandsgesetzgebung überhaupt – Vorschläge und Diskussionen über die zukünftigen Aktionen der Notstandsopposition. Eine Besetzung der Universität gefährdet die angestrebte Solidarität – da sie lediglich emotionalen Widerstand hervorruft; – da sie zwangsläufig zu einer weiteren Isolierung oppositioneller Gruppen von der Bevölkerung führt; – da sie einen Keil zwischen die oppositionellen Studenten treibt. Unterstützt den Vorlesungsstreik! Beteiligt euch nicht an der Besetzung der Universität! Wendet keine Gewalt gegen Streikbrecher an! Bewegt die Professoren und Kommilitonen zur Diskussion!“
Flugblatt LSD 14.5.1968; Archiv
497) Flugblatt>14.05.1968>>SDS: Aufruf Besetzung Universität und Teach In am selben Tag
„Besetzt die Uni – Besetzt die Uni – Besetzt die Uni – Besetzt die Uni – Merke: „Die Demokratisierung der Fabriken ist genauso unsinnig wie die Demokratisierung der Schulen, Kasernen und Zuchthäuser.“ Industriekurier – Der 11. Mai hat klargemacht: jede Form des reinen Protests wird von den Herrschenden manipuliert und totgeschwiegen; Zahlen werden verfälscht, Argumente ignoriert. Deutlicher kann es nicht mehr werden: die Zeiten des Protests sind vorüber, jetzt hilft nur noch Widerstand. Um seine anachronistische Herrschaft aufrechtzuerhalten, bedient sich der Kapitalismus in der BRD immer autoritärerer Methoden. Überall wurde der Notstand unbekümmert gegenüber Studenten, Schülern und jungen Arbeitern praktiziert. Die formaldemokratische Opposition gegen die NS-Gesetze, die sich ungeachtet der Notstandsrealität um die Verteidigung längst übergangener Grundrechtssätze schart, wurde durch den brutalen Polizeieinsatz niedergeknüppelt. Rüeggs Forderung nach Diskussion in den Vorlesungen ist nur nütze, den Herrschenden eine Atempause zur Verabschiedung zu geben, die politisch bewußten Studenten vom Widerstand gegen ein System abzuhalten, das ohne diese Gesetze nicht mehr auskommt, sie davon abzuhalten, den Betrieb dieses Systems dort zu sabotieren, wo sie es können: An der Universität. Mag Rüegg sich zum Büttel machen. Wir kämpfen gegen kasernierte Universitäten in einer kasernierten Gesellschaft, gegen Rüeggs und Stoltenbergs Hochschulreform, gegen jede Form der Notstandsgesetze. Wir werden heute abend um 20.00 Uhr im Hörsaal VI auf einem Teach-in Kampfmaßnahmen gegen die Notstandsgesetze und zur Bestreikung der Universität diskutieren. Kapitalismus führt zum Faschismus – Kapitalismus muß weg – besetzt die Uni.“
Flugblatt SDS 14.5.1968; Archiv
498) Niederschrift>14.05.1968>>Senat Sitzung:Strategiediskussion
„[…] 1. Aktuelle Fragen (413 – 08) – Zur geplanten Unterbindung des Universitätsbetriebs durch den SDS äußert der Rektor seine Auffassung, daß der SDS nunmehr in Verbindung mit der 2. Lesung der Notstandsgesetze versucht, die Solidarisierung der Arbeiterschaft mit der Studentenschaft zu erreichen. Zu dem am Abend stattfindenden teach-in des SDS bemerkt der Rektor, daß er auch ohne ausdrückliche Genehmigung der Hörsaalbenutzung die Durchführung tolerieren wird, da bei einer Veranstaltung immerhin die Möglichkeit einer Meinungsklärung, vielleicht sogar einer Isolierung des SDS, bestehe. Über den geplanten Umfang der Behinderungen, so führt der Rektor weiter aus, habe er widersprüchliche Informationen erhalten. Einerseits wird behauptet, daß keine „Streikposten“ aufgestellt werden, andererseits ist auch von der Errichtung von Barrikaden die Rede. Zur Frage der etwaigen Anforderung von Polizei zum Zwecke der Durchführung eines geordneten Unterrichtsbetriebes bemerkt der Rektor, daß er – im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister – die Polizei nur rufen wird, wenn Gefahr für Leib und Leben von Personen besteht und zur Hilfe gerufene Sanitäter der Lage nicht Herr werden; er beabsichtige jedoch nicht, mit Hilfe der Polizei die Vorlesungen zu erzwingen. Der Rektor behält sich jedoch vor, eine Behinderung beim Betreten des Gebäudes als Nötigung strafrechtlich zu ahnden. Zu diesem Zwecke sollten Behinderte versuchen, die Personalien der Behinderer festzustellen. Anschließend wird die Frage erörtert, was geschehen soll, wenn die Universität besetzt wird. Der Rektor stellt fest, daß er bei wesentlicher Behinderung des Universitätsbetriebs dem Hessischen Kultusminister mitteilen wird, daß er nicht mehr in der Lage sei, die Freiheit von Forschung und Lehre mit eigenen Mitteln zu gewährleisten. Der Senat billigt die Grundsätze des Rektors. Im übrigen soll gemäß dem Rundschreiben des Rektors vom 13.5.1968 verfahren werden, dem der Senat nachträglich vollinhaltlich zustimmt, nachdem der Rektor den Text nur mit einigen Herren Dekanen absprechen konnte (s. Anlage). Herr Blank berichtet über das außerordentlich positive Echo, das das vorgenannte Rundschreiben gefunden hat. Nach seiner Information sei keine Besetzung von Büroräumen geplant, vielmehr soll eine Umstrukturierung des Universitätsbetriebs erreicht werden. Es wird nunmehr kurz die Frage erörtert, ob im Falle der Errichtung von Barrikaden die Bauarbeiter zu Aufräumungsarbeiten herangezogen werden können. Herr Nitschke erachtet einen solchen Auftrag an die Bauarbeiter für nicht praktikabel. Prof. Lüderitz äußert seine Auffassung, daß Mitglieder des Senats zum abendlichen Teach In gehen sollten. Prof. Bernhardt ist der Auffassung, daß eine Teilnahme von Senatsmitgliedern nur Sinn hat, wenn die Chance besteht, unter einigermaßen akzeptablen Bedingungen zu Wort zu kommen. Die Professoren Hövels , Martienssen, Lüderitz und der Herr Kurator werden am teach-in teilnehmen, sie werden von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit über die Senatsbeschlüsse entbunden.“
Protokoll Senat 14.5.1968; Rektorat 413-08
499) Bericht>15.05.1968>>Polizei: Demonstration gegen Notstandsgesetze 15.05.1968
„[…]I. Gegen 07.30 Uhr versammelten sich ca. 40 – 50 Schüler vor dem Goethe-Gymnasium in Frankfurt a.M. An Bäumen vor der Schule waren verschiedene Schilder angebracht die u.a. folgende Aufschriften trugen: 1. Frankfurter Schüler gegen Notstandsgesetze! 2. Weg mit den Notstandsgesetzen! etc. Gegen 08.00 Uhr fand im Schulhof Nord der o.a. Schule ein „Teach In“ statt, an welchem ca. 120 Schüler der Oberklassen teilnahmen. Der sonstige Schulbetrieb begann normal. II. Um 07.30 stehen vor dem Haupteingang der Universität ca. 50 Studenten. Am Eingang Gräfstraße ca. 30. In der Gräfstraße steht an fast allen Glaswänden der Uni mit gelber Farbe „Streik“. Zur gleichen Zeit wurde an der Bockenheimer Warte ein Plakat gesehen mit der Aufschrift „Notstand – nein“, die Worte hatten die Form eines Hakenkreuzes. Einzelne Gruppen riefen gegen 08.00 Uhr vor der Uni: „Diktatur des SDS!“ An einer Glaswand der Uni in der Gräfstraße ist ein Plakat befestigt. Aufschrift: Nach dem Ermächtigungsgesetz: Pressezensur, Meinungsterror, Dienstpflicht? Wohnungsbeschränkung, Krieg, Judenmord, Standrecht! Die Notstandsgesetze: Pressezensur? Meinungsterror, Dienstpflicht (Feststellungen II: …) III. Um 08.15 Uhr stehen ca. 150 Studenten vor der Universität. Diskutieren in Gruppen. IV. 09.00 Uhr: Ein Demonstrationszug von ca. 120 Schülern kommt aus Richtung Opernplatz und bewegt sich in Richtung Palmengarten. V: 09.10 Uhr: Ein Demonstrationszug von ca 200 Schülern läuft durch die Wiesenau in Richtung Bockenheimer Landstraße – Bockenheimer Anlage zum Volksbildungsheim. VI. 09.10 Uhr: Ein LKW, amtl. Kennzeichen F – HN …, fährt über die Bockenheimer Landstraße – Börsenstraße zum Volksbildungsheim. Auf dem Fahrzeug sind 2 Lautsprecher angebracht. Sie werden durch ein Notstromaggregat betrieben. Auf dem Fahrzeug etwa 6 Personen z. T. mit Schutzhelmen. VII. 09.30: Über Funk wird bekannt, daß sich mehrere Demonstrationszüge von Schülern durch die Stadt bewegen. VIII. 10.00 Uhr: Der o.a. Lkw ist in die Bockenheimer Anlage (Grünfläche) gefahren. Über Lautsprecher werden Vorschläge zur weiteren Gestaltung der Demonstration gemacht. Besonders hervor trat ein rothaariger Mann mit einer braunen Lederjacke. Er forderte die Menge auf, zum Theater zu ziehen und dort die Proben zu unterbrechen. Weiterhin sagte er, daß die Angestellten der BfG sich der Demonstration anschließen wollen. IX. 10.30 Uhr: In der Bockenheimer Anlage sind ca. 1.000 Demonstranten versammelt. Unter ihnen einige namentlich nicht bekannte Kommunisten. Kurze Zeit später kommt K.D. Wolff und begibt sich auf den LKW. X. Eine Gruppe von Schülern des Heinrich von Gagern Gymnasiums unter der Führung von Benjamin Ortmeyer trifft in der Bockenheimer Anlage ein. Ortmeyer gibt fürchterlich an und sagt es seien 1.000 Schüler, es waren aber höchstens 200. Ortmeyer hat ein Megaphon. XI. 12.00 Uhr: Der Zug mit dem LKW an der Spitze setzt sich über die Bockenheimer Anlage in Richtung Opernplatz in Bewegung. Ca. 2.500 Personen. Beim passieren der BfG werden die Angestellten der Bank über Lautsprecher aufgefordert, sich der Demonstration anzuschließen. Kein Erfolg. Der Zug zieht weiter- durch das Westend – zur Universität. Der Zug begibt sich auf das Universitätsgelände. Unter den Demonstranten wurden festgestellt: 1. Marlis Tripp, Weltkreis Verlag 2. Werner Maletz, Weltkreis Verlag, 3. Ellen Weber XII. Die Demonstranten verlassen teilweise das Universitätsgelände und ziehen über die Festhalle – Fly Over – Kaiserstraße – Taunusanlage – Theaterplatz – Neue Mainzer Straße – Untermainkai zum Gewerkschaftshaus. Durchsage an die Demonstranten über Megaphon von Maletz: „Soeben ist Herr … vom Verfassungsschutz eingetroffen und fotografiert.“ XIII. Der Zug ist vor dem Gewerkschaftshaus angekommen. Er ist merklich kleiner geworden. Ein Teil der Demonstranten geht ins Gewerkschaftshaus. Dort soll ein „teach-in“ veranstaltet werden. Man will mit den Gewerkschaftlern diskutieren. Über Lautsprecher wird der Generalstreik gefordert.“
Polizeibericht 15.5.1968; Polizeipräsidium
500) Bericht>16.05.1968>>Polizei: Teach In 15.05.1968
„Auf einem Teach-in am 15.5.68 in der Universität wurde beschlossen, daß auch am 16.5. der Streik in der Universität fortgesetzt werden soll. Wie weiter beschlossen wurde, sollen auch wieder Streikposten eingeteilt werden. Etwa um 10.00 Uhr soll im Gewerkschaftshaus eine Diskussion stattfinden und ab 11.00 Uhr sollen Flugblattaktionen der Studenten in den Betrieben erfolgen. Es ist auch geplant, am 16.5. eine Streikleitung zu bilden, die möglicherweise die Räume des ASTA benutzen wird. Der Vorsitzende des VDS forderte zu Beginn eine Steigerung der Aktionen. U. a. sprach auch der Betriebsratsvorsitzende der Fa. Meuser, Kaltem. Er forderte die Studentenschaft auf, sich Gedanken darüber zu machen, wie die anderen Arbeiter für die Sache gewonnen werden könnten. Die Belegschaft der Fa. Meuser sei zum Streik bereit, das habe sie bewiesen. Danach sprach ein gewisser R…, 39 Jahre alt, Kraftfahrer (Fa. VDM), der u. a. sinngemäß erwähnte, daß die BRD ein ‘Sauhaufen’ sei. Benjamin Ortmeyer gab einen Überblick über die Schülerdemonstration vom 15.5.68. Er gab bekannt, daß das geplante große Teach-in am Montag, 20.5., 16.00 Uhr, in einer noch nicht bekannten Schule nachgeholt würde. Am Mittwoch, 22.5. soll ein zentraler Marsch aller Schüler aus Hessen nach Wiesbaden zum Kultusministerium durchgeführt werden. Es wurde bekannt, daß dieser Marsch mit Fahrrädern durchgeführt werden soll. Ein gew. K… gab bekannt, daß sich der DGB von den Streikaktionen distanziert habe, trotzdem aber eine wachsende Solidarisierung auf seiten der Arbeiterschaft im Gange sei. Fritz F….. gab einen Überblick über die Lage des Streikes am 15.5. in verschiedenen Betrieben von Ffm. M….-M…. ( Akademie der Arbeit ) machte den Vorschlag, daß 12er-Gruppen zu bilden seien und der Streik an der Universität richtig organisiert werden müsse. Diskussionsleiter war Herr Wetzel. Weitere Wortmeldungen: Bluem , Krahl , T…. , W….., P…., B… (phon.), H…. und B….. (Immobilien). Wie auch am 15.5. wurde zu Spenden für den Rechtshilfefonds aufgerufen.“
Polizeibericht 16.5.1968; Polizeipräsidium
501) Fernschreiben>15.05.1968>>Polizeipräsident: Demonstration am gegen Lesung der Notstandsgesetze am 15.05.1968
„Durch Flugblätter und Anschläge im Bereich des Universitäts-Geländes und des Stadtgebietes Frankfurt a.M. forderte der SDS zum Streik an der Uni Ffm. für den 15.5.68 als Protest gegen die Lesung der Notstandsgesetze auf. Am 15.5.68 bildeten sich bereits um 08.00 Uhr Gruppen vor der Uni, die über die Notstandsgesetze diskutierten. Einzelne Gruppen nahmen Stellung gegen den SDS und verteilten Flugblätter, indem das Verhalten des SDS als Notstandsübung charakterisiert wurde. Sämtliche Eingänge zur Uni waren mittels Brettern, Baudraht und anderen Baumaterialien versperrt. Die Uni konnte nur durch Parterrefenster am Haupteingang betreten, bzw. verlassen werden. Der Universitätsbetrieb wurde eingestellt. Die AUSS und der USSG forderten in einem am 14.5.68 herausgegebenen Flugblatt die Schüler auf, einzelne Schulen zu bestreiken und in anderen Schulen ein go-in zu veranstalten. Für 12.00 Uhr wurde in dem Flugblatt zu einem teach-in vor dem Volksbildungsheim aufgefordert. Der Schulbetrieb fiel an keiner Schule aus, ca. 1100 Schüler blieben dem Unterricht fern. Vor dem Volksbildungsheim vereinigten sich gegen 12.00 Uhr ca. 2000 Schüler. Diese zogen von dort zur Universität. Während ein Teil sich dort mit den Studenten verband, zogen ca. 600 Demonstranten zum Gewerkschaftshaus. Der Zutritt zum Gebäude der IG-Metall wurde den Demonstranten vom Gewerkschaftsvorsitzenden der IG-Metall Brenner unter Androhung von Polizeieinsatz verwehrt. Er weigerte sich auch, mit den Demonstranten zu diskutieren, wollte lediglich Delegation empfangen, was abgelehnt wurde. Ungefähr 500 Demonstranten zogen in den großen Saal des DGB-Hauses, wo z.Z. noch eine Diskussion stattfindet, an der u.a. IG-Metall-Sekretär Todtenberg, K.D. Wolff , Riechmann und Schauer teilnehmen, IG-Bevollmächtigter Gunkel. Von sechs Betrieben erfolgten kurze Warnstreiks. Dies wurde vor der Uni von den Gewerkschaftssekretären Todtenberg und Sauer bekanntgegeben, die auch ca. 200 Grußadressen von Betrieben und Gewerkschaften verlassen. Zu Zwischenfällen kam es nicht.“
Polizeibericht 15.5.1968; Polizeipräsidium
502) Flugblatt>15.05.1968>>Aktionsausschuß gegen die Notstandsgesetze: Streikaufruf
„Kolleginnen und Kollegen! – Am vergangenen Freitag haben die Manager der GroßenKoalition dem Bundestag in Bonn einen neuen Entwurf für ein Notstandsverfassungsgesetz vorgelegt, mit dem das Grundgesetz zerschlagen werden soll. Wie schon in der Weimarer Republik sind die Notstandsparagraphen darauf angelegt, die Rechte der lohnabhängigen Bevölkerung außer Kraft zu setzen und auf diktatorische Weise die wirtschaftliche und politische Macht der herrschenden Kräfte gegen uns zu sichern. Notstandsgesetze ermöglichen: Zwangsarbeit für Frauen und Männer; Einsatz der Bundeswehr gegen Streikende; Ausschaltung des Bundestages durch NATO-Beschlüsse; Aufhebung der Rede, Presse- und Versammlungsfreiheit; Abschaffung des Streikrechts. Die Regierung will uns einreden, diese Gesetze seien zu unserem Schutz in Notzeiten gedacht. Das ist nicht wahr. Mit den Notstandsgesetzen will man in Wahrheit die Staatsgewalt mit Diktaturvollmachten gegen das Volk ausstatten, vor allem gegen die Arbeiter und Angestellten und ihre Organisationen. Am vergangenen Samstag haben etwa 70.000 Menschen aus der gesamten Bundesrepublik mit dem Sternmarsch auf Bonn gegen die Notstandsgesetze protestiert. Am gleichen Tag protestierten in Dortmund auf einer zentralen Kundgebung des DGB 15.000 Gewerkschaftler gegen die Notstandsgesetze. Heute findet im Bundestag die 2. Lesung der Notstandsgesetze statt. Am 19. Juni sollen diese Gesetze endgültig durchgepeitscht werden. Wir müssen uns wehren, ehe es zu spät ist. Nur noch kräftiger Widerstand macht auf die Herren in Bonn Eindruck. Wir müssen unsere Interessen endlich selbst in die Hand nehmen. Wie der Generalstreik in Frankreich gezeigt hat, können wir uns nur noch mit Kampfmaßnahmen gegen die Herrschenden durchsetzen: In vielen Betrieben, Schulen und Universitäten wird heute gegen die Notstandsgesetze gestreikt. Organisiert auch in Eurem Betrieb heute Warnstreiks! Fordert Eure Gewerkschaft nachdrücklich zum politischen Streik gegen die Notstandsgesetze auf! Es ist 5 Minuten vor 12! Kommt am Donnerstag, dem 16. Mai, um 18.00 Uhr in das Gewerkschaftshaus, großer Saal. Hier sollen weitere Kampfmaßnahmen – bis hin zum Generalstreik – besprochen werden. Mobilisiert Eure Kollegen! Streikt gegen die Notstandsgesetze! Aktionsausschuß gegen die Notstandsgesetze: Arbeitskreis der Farbwerkslehrlinge, Allgemeiner Studenten-Ausschuß (ASTA), Club Voltaire, Deutsche Jung-Demokraten, Gewerkschaftliche Studenten-Arbeitsgemeinschaft, Höchster Jugendclub, Humanistische Union, Jungsozialisten, Kampagne für Abrüstung und Demokratie – Regionalausschuß Hessen/ Rheinland, Liberaler Studentenbund Deutschlands, Naturfreundejugend, Ortsjugendausschuß der IG Metall, O.J. A. der IG Druck u. Papier, O.J.A. der Gew. Handel-Banken und Versicherungen, O.J.A. der Postgewerkschaft, Solidaritätsjugend, Sozialistischer Deutscher Studentenbund, Sozialistischer Lehrerbund, Sozialistische Opposition, Verband der Kriegsdienstverweigerer, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes.“
Flugblatt Aktionsausschuß gegen die Notstandsgesetze 15.5.1968; Archiv
503) Flugblatt>15.05.1968>>LSD: „Vorlesungsstreik!“
„Gegen Notstandsgesetze durch Notstandsübung?? – Die geplante Notstandsgesetzgebung unterhöhlt die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und gefährdet die letzten Rechte eines demokratischen Gemeinwesens. – Dieser Politik muß Einhalt geboten werden. Anläßlich der 2. Lesung dieser Gesetze rufen wir alle Studenten, Professoren, Assistenten und andere Universitätsangehörige zum Vorlesungsstreik am Mittwoch, den 15. Mai auf. – Es gilt, eine Universität, die sich permanent weigert, in politischer Hinsicht aufklärend zu wirken, endlich zu zwingen, klar Stellung zu nehmen. – Für Mittwoch heißt dies: – Einstellung sämtlicher Lehrveranstaltungen – stattdessen konkrete Aufklärung über – a. den vorliegenden Entwurf der Notstandsverfassung – b. die Problematik einer Notstandsgesetzgebung überhaupt – Vorschläge und Diskussionen über die zukünftigen Aktionen der Notstandsopposition. – Eine Besetzung der Universität gefährdet die angestrebte Solidarität – da sie lediglich emotionalen Widerstand hervorruft; – da sie zwangsläufig zu einer weiteren Isolierung oppositioneller Gruppen von der Bevölkerung führt; – da sie einen Keil zwischen die oppositionellen Studenten treibt. – Unterstützt den Vorlesungsstreik! – Beteiligt euch nicht an der Besetzung der Universität! – Wendet keine Gewalt gegen Streikbrecher an! – Bewegt die Professoren und Kommilitonen zur Diskussion!“
Flugblatt 15.5.1968; Archiv
504) Flugblatt>15.05.1968>>SDS: „Streik“
„Appelle, Petitionen, Diskussionen, parlamentarische Hearings haben über mehr als acht Jahre die Form der Opposition gegen die Notstandsgesetze bestimmt. Acht Jahre mühseliger, sachlicher Diskussion. – Inzwischen ist die Sperrminorität im Bundestag weiter als je entfernt. Teile der Gewerkschaften haben in ihrer Opposition resigniert und leisten nur noch bürokratische Pflichtübungen ab. Das Machtkartell der Großen Koalition ist entschlossen, die Diktatgesetze, koste es was es wolle, durchzupeitschen. Schon üben Bundeswehr – und Bundesgrenzschutzeinheiten wieder das Zerschlagen von Streiks. Die angebliche ‘Streikgarantie’ der Bundesregierung solle alle politischen Streiks illegalisieren. Sozialdemokratische Abgeordnete wie Schmitt-Vockenhausen und Carlo Schmid haben die Proteste gegen die Notstandsgesetze von Arbeitern und Studenten als antidemokratisch und als ‘Druck der Straße’ bezeichnet. Die schleichende Militarisierung der Betriebe durch den Aufbau von Werkschutz-Privatgruppen geht weiter. einmal haben in Deutschland Ermächtigungsgesetze ohne nennenswerten, sofortigen und massenhaften Widerstand verabschiedet werden können. Die Bevölkerung, deren Interessen mit Füßen getreten werden, kann nur durch Organisierung des Widerstandes ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Deshalb rufen wir auf, zur Herausforderung durch die geplante 2. Lesung der Notstandsgesetze am 15. Mai an allen Universitäten und Schulen mit einem Generalstreik zu antworten. Wir begrüßen, daß Kollegen in verschiedenen Betrieben am 15. Mai Warnstreiks durchführen. – SDS – Heute im Anschluß an die Kundgebung des Kuratoriums ‘Notstand der Demokratie’ Teach-in ‘Organisierung des Widerstandes im autoritären Staat’ mit Beiträgen u.a. von Jürgen Seifert, Klaus Meschkat, Johannes Agnoli. – Verantwortlich: K.D.Wolff, 6 Frankfurt a.M., Wilh.-Hauff-Str.5, SDS-Bundesvorstand.“
Flugblatt SDS 15.5.1968; Archiv
505) Flugblatt>15.05.1968>>Streikende Studenten: Die Studenten streiken!
„Die Studenten streiken! – Mit dem heutigen Tag sind die Notstandsgesetze praktisch verabschiedet. Heute geht zwar ‘nur’ die zweite Lesung über die Bühne, aber die dritte wird bestimmt, und mit noch weniger Opposition und Diskussion, bald gelaufen sein. 1968 sehen die Arbeiter und Angestellten noch tatenlos zu, wie die Unternehmergewinne um 20 Prozent steigen, die Löhne und Gehälter aber nur um 3 Prozent. Werden die Arbeiter und Angestellten auch 1969 noch zusehen? Wenn nicht, wenn sie dann etwa streiken wollen, droht mit den Notstandsgesetzen: Zwangsarbeit für Frauen und Männer; Einsatz der Bundeswehr gegen Streikende; Ausschaltung des Bundestags durch NATO-Beschlüsse; Aufhebung der Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit Abschaffung des Streikrechts. Die gutbewaffnete Werkschutzarmee der Unternehmer (heute schon 60.000 Mann im Bundesgebiet) steht für Euch bereit. Kolleginnen und Kollegen, kommt heute um 18 Uhr zur Streikversammlung der Schüler/Arbeiter und Studenten gegen die Notstandsgesetze: 18 Uhr, Universität, Bockenheimer Warte – Solidarisiert Euch mit Euren Kollegen in den Betrieben, die bereits heute Warnstreiks durchgeführt haben! Die streikenden Studenten von Frankfurt.“
Flugblatt Streikende Studenten 15.5.1968; Archiv
506) Flugblatt>15.05.1968>>Streikende Studenten: Streikaufruf an die Arbeiterschaft
„Die Studenten streiken! – Mit dem heutigen Tag sind die Notstandsgesetze praktisch verabschiedet. Heute geht zwar ‘nur’ die zweite Lesung über die Bühne, aber die dritte wird bestimmt, und mit noch weniger Opposition und Diskussion, bald gelaufen sein. 1968 sehen die Arbeiter und Angestellten noch tatenlos zu, wie die Unternehmergewinne um 20 Prozent steigen, die Löhne und Gehälter aber nur um 3 Prozent. Werden die Arbeiter und Angestellten auch 1969 noch zusehen? Wenn nicht, wenn sie dann etwa streiken wollen, droht mit Notstandsgesetzen: Zwangsarbeit für Frauen und Männer; Einsatz der Bundeswehr gegen Streikende; Ausschaltung des Bundestages durch NATO – Beschlüsse; Aufhebung der Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit; Abschaffung des Streikrechts. Die gut bewaffnete Werkschutzarmee der Unternehmer (heute schon 60.000 Mann im Bundesgebiet) steht für Euch bereit. Kolleginnen und Kollegen, kommt heute um 18 Uhr zur Streikversammlung der Arbeiter, Schüler und Studenten gegen die Notstandsgesetze: 18 Uhr, Universität, Bockenheimer Warte – Solidarisiert Euch mit Euren Kollegen in den Betrieben, die bereits heute Warnstreiks durchgeführt haben! Die streikenden Studenten von Frankfurt.“
Flugblatt Streikende Studenten 15.5.1968; Archiv
507) Flugblatt>15.05.1968>>USSG: Streikaufruf für 15.05.1968
„An alle Schüler und Schülerinnen! – Der 11. Mai ist vorüber! Doch trotzdem gehen die Notstandsgesetze ihrer Verabschiedung entgegen: Das darf nicht sein!! 60 000 Demonstranten forderten in Bonn den Generalstreik! Zur 2. Lesung der Notstandsgesetze am Mittwoch, den 15.5.68 fordern wir alle Schulen der Bundesrepublik und Westberlins zu Schulstreik auf!!! – Betriebe und Universitäten streiken auch!! Nehmt Euch Bremen zum Beispiel!!- Informationen über die Notstandsgesetze könnt Ihr Euch beim Kuratorium ‘Notstand der Demokratie’ holen!’ Der Schulstreik kann entsprechend unserer Kapazität nur an drei, vier Schulen durchgeführt werden. Wir werden an diesen Schulen die Eingänge versperren und in kurzen Diskussionen die anderen Schüler dazu auffordern, mit uns in andere Schulen zu gehen, damit sich dort die Schüler auch unserem Zug anschließen. bestreikt werden folgende Schulen: – Goethe Gymnasium – Freiherr vom Steingymnasium – Lessing Gymnasium von anschließenden go-ins werden voraussichtlich erfaßt: Herder Schule – Helmholz Schule – KlingerSchule – DAG Schule (Werneke) – Bettinaschule – Elisabethen-Schule – Musterschule trotzdem werden wir auch mit den go-ins nicht alle Schulen erfassen können. Wir fordern alle Schüler und Lehrer auf, ihre Schulen zur verlassen und um 12 Uhr am Volksbidlungsheim zu sein. – Wir werden dann von dort aus zu einem noch nicht festgelegten Raum gehen, um dort ein zentrales Teach In abzuhalten. Wir sind so stark, daß wir vom Protest zum Widerstand übergehen müssen. Die Lage ist so, daß wir nicht bereit sind, uns die letzten Rechte widerstandslos aus den Händen nehmen zu lassen. Schüler, Lehrer bestreikt am Mittwoch den 15.5.68 die Schulen. Kommt um 12.00 Uhr zum Teach-In vor das Volksbildungsheim. Leistet Widerstand gegen die verfassungswidrigen Notstandsgesetze.
Flugblatt USSG 15.5.1968; Archiv
508) Bericht>16.05.1968>>Polizei: Teach In 16.05.1968
„Am 16. Mai 1968 waren gegen 10.00 Uhr in der Mertonstraße ca. 1.000 bis 1.200 Studenten versammelt. Über eine Lautsprecheranlage wurden die Diskussionsreden übertragen. Verschiedene Studenten wiesen darauf hin, daß es unzumutbar sei, daß verschiedenen Examenskandidaten der Einlaß in die Universität mit Gewalt verwehrt würde. Diese Argumente wurden z. T. mit lautem Beifall bedacht. Hans Jürgen Krahl (SDS) erwiderte, daß in einer solchen Situation, wie sie z.Z. in der BRD herrsche, die persönlichen Interessen hinter die der Allgemeinheit gestellt werden müßten. Weiterhin bejahte er die Blockade der Universität und rief die Studenten auf, weiterhin auf diese Art gegen die Notstandsgesetzezu protestieren. Festgestellte Personen: Hans Jürgen Krahl – SDS – Udo Riechmann – SDS – Karl Dietrich Wolff – SDS -.“
Polizeibericht 17.5.1968; Polizeipräsidium
509) Artikel>16.05.1968>>FAZ: „Blockade der Universität“
„Schüler und Studenten demonstrieren – Auch heute Streik – Mehrere tausend Studenten und Schüler haben gestern in Frankfurt mit außergewöhnlichen Aktionen gegen die zweite Lesung der Notstandsgesetze protestiert. Gegen den Willen eines großen Teils der Studentenschaft blockierten SDS-Mitglieder die Universität, so daß keine Vorlesungen gehalten werden konnten. Demonstrationszüge von Oberschülern bewegten sich mit Transparenten durch die Straßen der Innenstadt: die meisten waren unbeeindruckt von den Strafandrohungen einiger Direktoren und Lehrer dem Unterricht ferngeblieben. An verschiedenen Schulen war es den Lehrern gelungen, die Protestwelle aufzufangen, indem sie die protestierenden Schüler zu Diskussionen einluden. – In mehreren Betrieben übten auch einige hundert Arbeiter harte Kritik an der geplanten Verfassungsänderung und der Haltung der Gewerkschaften, indem sie zu kurzfristigen Warnstreiks ihre Arbeitsplätze verließen. Diese ‘Solidarisierung’ wurde von den in der Mertonstraße versammelten Studenten lebhaft begrüßt. – Das Universitätsgelände, wo nur gelegentlich und am Rande ein Polizeiwagen auftauchte, hatte sich in ein Diskussions- und Agitationszentrum verwandelt. SDS-Funktionäre, Gewerkschaftler, Schüler und Verlagsangestellte sprachen über Lautsprecher zu der tausendköpfigen Menge. Aktionstrupps mit eilig gedruckten Flugblättern sammelten sich und zogen an die belebtesten Plätze der Stadt, die Hauptwache, Konstablerwache, zum Goetheplatz, zum Theater und Hauptbahnhof. In den Flugblättern wurde von den Folgen der Notstandsgesetze, vor allem vor der gewaltsamen Niederschlagung von Streiks, gewarnt. Ein Demonstrantenzug brach zum Gewerkschaftshaus auf. Viele Studenten verfolgten fast den ganzen Tag lang die Notstandsdebatte im Bundestag, die über Lautsprecher auf die Mertonstraße übertragen wurde. – Am Morgen war es am Universitätsgebäude zu Handgreiflichkeiten gekommen, als Studenten mit Gewalt versuchten, die ‘Streikposten’-Kette des SDS zu durchbrechen. Dabei sollen unbestätigten Meldungen zufolge zwei Studenten verletzt worden sein. Einige Scheiben gingen zu Bruch. Eine Gruppe von SDS-Gegnern, die in das Gebäude eingedrungen war, versuchte, die Türwächter mit Hilfe eines Feuerlöschschlauchs zu vertreiben, aber die kurze Wasserschlacht endete mit einem Sieg der SDS-Funktionäre, die den Schlauch abschnitten. – Der Rektor der Universität, Professor Rüegg, der am frühen Morgen fast unbemerkt durch einen Hintereingang in sein Arbeitszimmer gelangt war, erklärte, die ‘streikenden Studenten’ hätten den Tatbestand der Nötigung und Freiheitsberaubung erfüllt. Rüegg kündigte Strafanzeigen an, verzichtete jedoch darauf, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Polizei zu rufen. ‘Ich lasse mich nicht provozieren’, erklärte er. Der Rektor hatte davor dem Kultusminister in Wiesbaden telefonisch mitgeteilt, er sei nicht in der Lage, für ungestörten Vorlesungsbetrieb und ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung zu sorgen. Gegen 11 Uhr eröffnete Rüegg in der Aula eine Diskussion über die Notstandsgesetzgebung, woran sich die Professoren Bernhardt, Denninger und Lüderitz, sowie ein paar hundert ‘Streikbrecher’ beteiligten. – Bei einem ‘Teach-in’ auf dem Campus der Universität kündigten SDS- und AStA-Sprecher am Abend eine Fortsetzung des ‘Streiks’ für heute an.“
FAZ 16.5.1968, „Blockade der Universität“; Archiv
510) Niederschrift>16.05.1968>>Senat Sitzung: Diskussion der Ereignisse 15.05.1968 und Entschluß, weiterhin Lehrveranstaltungen anzubieten
„[…]Wegen der Blockierung der Eingänge des Hauptgebäudes der Universität durch Angehörige des SDS findet die Sitzung im Sitzungssaal der Kuratorialverwaltung statt. Der Rektor eröffnet die Besprechung um 9 Uhr s.t. und teilt mit, daß der Hessische Kultusminister, Prof. Schütte, etwa um 10 Uhr eintreffen wird. Einleitend gibt der Rektor einen Bericht über die Ereignisse am 15.5. Trotz der propagierten Gewaltlosigkeit ist es in Einzelfällen zu Gewaltanwendungen gekommen. Hierbei ist naturgemäß die Feststellung schwierig, wer – Behinderer oder Behinderter – zuerst Gewalt angewendet hat. Sofern jedoch einwandfrei Tatbestände strafbarer Handlungen feststehen, sollen diese strafrechtlich geahndet werden. So sollen z. B. Versuche, die Ketten an den Türen des Haupteingangs zu beseitigen, vom SDS durch Schläge mit scharfen Gegenständen beantwortet worden sein. Wie der Rektor weiter ausführt, haben sich die Gegenströmungen noch kaum organisiert, ihr Widerstand beschränkt sich bisher auf Einzelaktionen. Es wird die Frage diskutiert, ob nicht die Politik des passiven Verhaltens auf die Dauer dubios wird. Herr Blank hält die Möglichkeit der Solidarisierung der anderen Studenten, verbunden mit der Isolierung des SDS, für gegeben. Prof. Ellwein kleidet die Rangfolge der seines Erachtens erforderlichen Maßnahmen in ein Dreipunkteprogramm: 1. Sofortmaßnahmen – 2. Maßnahmen in den nächsten Wochen – 3. Künftiges Engagement. Als Sofortmaßnahme schlägt Prof. Ellwein eine kurzfristige Schließung der Universität vor. Diesem Votum schließt sich auch Prof. Rauter an. Prof. Hövels ist der Auffassung, eine Schließung der Universität würde die anderen Studenten vor den Kopf stoßen, auch Spect. Bernhardt rät ab. Um 9.30 Uhr wird berichtet, daß nichtstreikende Studenten die Barrikaden des SDS durchbrochen und den Eintritt in die Universität erzwungen haben. – Es besteht jetzt Übereinstimmung, daß eine Schließung der Universität nicht in Frage kommen kann, vielmehr die Vorlesungen unverzüglich aufgenommen werden müssen. Um 10.15 Uhr kommt der Hessische Kultusminister, Prof. Schütte. Der Rektor berichtet über die Situation sowie den Stand der Beratungen. Prof. Meinhold kommt und teilt mit, daß er soeben vor etwa 400 Zuhörern eine Fachvorlesung (keine Notstandsdiskussion) unter freiem Himmel am Danteplatz gehalten hat. Der Rektor fordert nochmals auf, die vorgesehenen Vorlesungen – sofern die Herren anwesend sind – anzubieten. Minister Schütte erkundigt sich nach dem Umfang der Anwendung von physischer Gewalt und stellt unter Hinweis auf die Situation nach der 2. Lesung der Notstandsgesetze im Bundestag die Frage nach der Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen während der für den 29.5. vorgesehenen 3. Lesung der Gesetze. Der Senat beschließt, auch dann bei etwaigen Störversuchen des SDS die Vorlesungen anzubieten und sich möglichst nicht durch Gewaltaktionen provozieren zu lassen. Der Kultusminister und die anwesenden Senatsmitglieder begeben sich jetzt zur Universität. Auf dem dort noch in Gang befindlichen teach-in ergreifen der Rektor, der Kultusminister und Prof. Ellwein das Wort. Anschließend räumen die Mitglieder des Senats die Barrikaden am Eingang des Westflügels weg und eröffnen damit einen weiteren Zugang zu den Vorlesungen. In einer anschließenden Besprechung im Rektorat besteht dahingehend Übereinstimmung, daß die Reformen, in erster Linie die Institutssatzungen, energisch vorangetrieben werden müssen. Veranlaßt durch einen Anruf des israelischen Botschafters in Angelegenheit des Vortrags beim Festakt am 10.6. sprechen sich die anwesenden Senatoren dafür aus, in diesem Jahr die Veranstaltungen zum Stiftungstag ausfallen zu lassen.“
Niederschrift Senatssitzung 16.5.1968; Archiv
511) Niederschrift>21.05.1968>>Vernehmung H. S..: Blockade 16.05.1968
„Auf Vorladung erscheint: Herr stud. rer. pol. Helge … geb. am .. in… , (Westpreußen) wohnhaft in Frankfurt (M), …. Allee 1.. und erklärt: ……… Am nächsten Tag, dem 16. Mai 1968, traf ich etwa fünfzehn Minuten vor acht Uhr vor dem Universitätshauptgebäude ein und stellte fest, daß sämtliche Eingänge verbarrikadiert und blockiert waren. Ich hörte von Bekannten, daß Herr Prof. Meinhold seine Vorlesung vor der Kirchenruine auf dem Beethovenplatz abhalten werde. Ich ging deswegen dorthin. Die ‘Vorlesung’ wurde von etwa 150 Studenten besucht, und sie behandelte das vorgesehene Thema. Sie wurde jedoch teilweise durch Zwischenrufe von Störern beeinträchtigt. Nach Beendigung dieser Veranstaltung gingen fast alle Teilnehmer dieser Vorlesung in Richtung Senckenberganlage dort trafen wir Herrn Prof. Fritz Neumark, dessen Vorlesung üblicherweise von den Hörern Prof. Meinholds von 9.00 bis 10.00 Uhr besucht wird. Wir fragten ihn, ob er bereit sei, seine Vorlesung abzuhalten, wenn man ihm den freien Zugang zur Universität verschaffe. Er weigerte sich, durch ein Fenster einzusteigen. Viele von uns zogen daraufhin zum Eingang Senckenberganlage. Wir mußten jedoch feststellen, daß das dortige Gittertor von mehreren Ketten ‘Streikposten’ versperrt war. Einige von uns kletterten über das Baugerüst in die Universität durch die geöffneten Fenster. Der überwiegende Teil ging zum Haupteingang, der zwar durch Barrikaden versperrt war, die man aber seitlich umgehen konnte. Wir durchbrachen die Kette der Streikposten und bildeten hinter diesem selbst eine Kette. Im Schutz unserer Kette räumten einige von uns die Bohlen beiseite, die die Türen versperrten. Es kam hierbei zu kleineren Raufereien und Drängeleien. Diejenigen, die sich in der Vorhalle zusammenfanden, bildeten Sprechchöre und riefen: ‘SDS raus’! ‘Reinkommen’! etc. Einige Zeit später beobachtete ich, daß es in dem Hof zur Senckenberganlage zu Schlägereien kam. Gleichzeitig hörte ich, daß es auch an den Eingängen Gräfstraße zu Prügeleien gekommen sei, bei denen Eisensträger und Latten benutzt worden seien. Ich fühlte mich deswegen in meiner Sicherheit bedroht. Ich erinnerte mich, daß ich in meinem Auto ein Kabelstück liegen hatte, welches ich zu meiner Selbstverteidigung ständig im Auto mitführe. Ich verließ das Universitätshauptgebäude durch ein Fenster, holte das Kabelstück, steckte es in meine Jackentasche und kehrte durch das Fenster wieder in das Universitätshauptgebäude zurück. Ich beobachtete weiter die Vorgänge im Hof der Senckenberganlage, wo sich indessen die Lage beruhigt hatte. Man konnte ungehindert von dort aus die Universität betreten. Gegen 11.00 Uhr ging ich in die Vorhalle zur Gräfstraße, wo indessen beide Eingänge frei waren. Unter einer Bohle fand ich eine Beißzange, die ich an mich nahm, und auch in meine Jackentasche steckte. Vor dem Seiteneingang des Universitätshauptgebäudes verfolgte ich die Diskussion und Reden auf der Rednertribüne. Hierbei entdeckte einer der Umstehenden in meiner offenstehenden Jacke das Kabelstück. Er machte andere Personen darauf aufmerksam und schnell bildete sich ein größerer Ring von Personen um mich. Man rief: ‘Schau mal, was der da hat!’ Dann trat Herr Prof. Hövels hinzu, der mich bat, ihm das Kabel zu übergeben. Ich erklärte mich hierzu bereit und nannte ihm meinen Namen und meine Adresse. Ein SDS-Mitglied drängte sich als Zeuge auf und nannte ebenfalls seinen Namen und seine Adresse Herrn Prof. Hövels. Zu Dritt gingen wir dann in das Rektorat. Dort informierte Herr Prof. Dr. Hövels Herrn Assessor Riehn über den Vorfall. Das Kabelende und die Zange wurden im Rektorat hinterlegt. Ich weise noch auf folgendes hin. Ich bin seit April 1968 eingeschriebenes Mitglied der SPD. Außerdem mache ich darauf aufmerksam, daß bei dem Gedränge vor dem Haupteingang meine Jacke unter beiden Armen eingerissen wurde.“
Vernehmungsprotokoll Universitätsrat 21.5.1968; Rektorat 413-08
512) Bericht>17.05.1968>>Coing an Rektor: Über Absperrungen am selben Tag
„“Ew. Magnifizenz teile ich mit, daß ich heute morgen, 8.35 Uhr, versucht habe, sowohl am Haupteingang wie am Nebeneingang in der Senckenbergallee in die Universität zu kommen, um in meinem im Hauptgebäude gelegenen Institut zu arbeiten. Ich wurde an beiden Eingängen durch Sperrketten daran gehindert. Ebenso sind meine beiden Sekretärinnen in dieser Weise gehindert worden, die Universität zu betreten. Die absperrenden Personen konnte ich nicht feststellen. In der juristischen Fakultät sollen Aufnahmen von ihnen vorhanden sein, so daß die Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die ich für angezeigt halte, möglich sein dürfte.“
Schreiben Coing 17.5.1968; Archiv
513) Artikel>17.05.1968>>Die Welt: „Rektor und Studenten als Blockadebrecher in Frankfurt“
„SDS mußte eine Schlappe hinnehmen – Organisierter Widerstand – Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) hat in Frankfurt am Main eine empfindliche Schlappe hinnehmen müssen. Sein Versuch, die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität am Donnerstag durch ‘Streikposten’ zu blockieren, war schon am frühen Vormittag gescheitert. Ein Sprecher des SDS gestand mittags: ‘Wir sind nicht mehr in der Lage, gegen organisierte Gewalt die Eingänge zu verteidigen’. In der Tat setzten sich die ausgesperrten Studenten am Donnerstag wesentlich energischer zur Wehr. Dabei kam es mehrfach zu heftigen Schlägereien . – Wie am Mittwoch waren die diesmal fast durchweg mit Schutzhelmen ausgestatteten SDS-Studenten schon in aller Frühe angerückt und hatten vor allen Eingängen Barrieren aus Holzbohlen, Leitern, Eisenstangen und Zementsäcken errichtet. Außerdem bildeten die SDS-Anhänger wieder dichte Sperrketten . – Während es am Mittwoch noch an Studenten gefehlt hatte, die den Widerstand gegen den SDS organisiert hätten, folgten am Donnerstag Hunderte dem Aufruf des neugegründeten ‘Aktionskomitees demokratischer Studenten’. Ihnen gelang es schon kurz nach neun Uhr nach einem Handgemenge mit den ‘Streikposten’, einen Seiteneingang ‘freizukämpfen’. Dabei erlitten mehrere Studenten Verletzungen. Auch der Rektor der Universität, Professor Walter Rüegg, beteiligte sich aktiv als Blockadebrecher. An der Spitze des Senats, dem sich noch einige Assistenten angeschlossen hatten, drängte er an einem Seiteneingang die ‘Streikposten’ zur Seite und räumte dann die Barrieren fort. – Auch ein neuer Versuch des SDS, in den frühen Nachmittagsstunden noch einmal den Haupteingang zu blockieren, mußte schnell wieder aufgegeben werden. Sprecher des SDS versuchten sich über Lautsprecher gegen den Vorwurf, eine Mehrheit mit Gewalt zu terrorisieren, mit dem Argument zu verteidigen: ‘Wenn wir Gewalt gebrauchen, tun wir es um größere Gewalt zu verhindern. Unsere Gewalt dient dem Ziel, die Ausbeutung abzuwenden’. – Am frühen Morgen war auch der hessische Kultusminister Ernst Schütte nach Frankfurt am Main gekommen, um mit dem Rektor die Ausnahmesituation an der Universität zu erörtern. Im Anschluß an diese Besprechung stellten sich beide einem improvisierten ‘Teach-in’ vor dem Haupteingang der Universität. Schütte, Rüegg und Professor Theodor Ellwein appellierten an die etwa 4000 anwesenden Studenten, die Blockaden aufzugeben und zu sachlicher Diskussion zurückzukehren. Obwohl Schütte und auch Rüegg versicherten, daß auch sie die Notstandsgesetze ablehnten, wurden ihre Ansprachen immer wieder durch Mißfallensbekundungen gestört. – Rüegg, der überhaupt erst nach einer Abstimmung unter den Studenten sprechen durfte, rügte, daß eine Minderheit mit Mitteln der Gewalt die Mehrheit derjenigen behindert habe, die am Mittwoch in den Räumen der Universität über die Notstandsgesetze hätten diskutieren wollen. – Ellwein hielt den Generalstreik jetzt für eine Möglichkeit, um wirksam gegen die Notstandsgesetze vorzugehen. Der Professor meinte jedoch, die Entscheidung über diese Maßnahme könnten nicht die Studenten, sondern allein die Arbeiter treffen. – Während sich in den Mittagsstunden der Universitätsbetrieb allmählich zu normalisieren begann, rief der SDS die Studenten zu neuen Aktionen auf. Zunächst ist geplant, Agitprop-Trupps zu bilden, die in die Frankfurter Betriebe gehen und die Arbeiter zu einem Generalstreik auffordern sollen. Außerdem sollen die Schulen der Umgebung aufgesucht und auch die Schüler aufgerufen werden, dem Unterricht fernzubleiben.“
Die Welt, „Rektor und Studenten als Blockadebrecher in Frankfurt“ 17.5.1968; Archiv
514) Flugblatt>17.05.1968>>RCDS: Wir wehren uns!
„Wir wehren uns gegen eine Bevormundung von Seiten des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes. Wir wehren uns gegen einen Streik , der nicht durch Urabstimmung legitimiert ist. Wir wehren uns gegen eine erzwungene Solidarität (Streikposten), deren Ziel die Lahmlegung des Universitätsbetriebes sein soll. Es geht nicht, daß eine Minderheit sich anmaßt, für die Gesamtheit der Studenten zu sprechen. Es geht nicht, daß der Sozialistische Deutsche Studentenbund das berechtigte Unbehagen über die Notstandsgesetze dazu benutzt, die Gesellschaft durch Revolution umzustrukturieren. Es geht nicht, daß die Universität zum Aktionszentrum gewisser Agitprops umfunktioniert wird. Wir fordern eine Änderung des derzeitigen Notstandsgesetzentwurfes. Wir fordern eine Änderung, die die Gefahr diktatorischer Maßnahmen bezüglich bestehender Grundrechte auch für den Notstandsfall ausschließt. Streik nach Urabstimmung: Ja! Autoritäre Blockade: Nein!“
Flugblatt RCDS 17.5.1968; Archiv
515) Flugblatt>SDS 17.05.1968: „Streik Brie
Helmut Schauer, Sekretär des Kuratoriums Notstand der Demokratie, 6 Frankfurt, Wilhelm Leuschner Str.86, Telefon 0611-231525, Klaus Vack, Geschäftsführer der Kampagne für Demokratie und Abrüstung, 605 Offenbach 4, Postfach 648, Telefon 0611-886051, Karl-Dietrich Wolff , SDS-Bundesvorsitzender 6 Frankfurt, Wilhelm Hauff Str.5, Telefon 0611-776068 – STREIK BRIEF – Frankfurt/Offenbach, 17.Mai 1968 – Liebe Freunde, Kolleginnen und Kollegen, Genossinnen und Genossen! – Die zweite Lesung des Notstandsverfassungsgesetzes ist über die Bühne eines Bundestages gegangen, dessen Mehrheit sich als gefügiges Instrument der Großen Koalition erwies. Selbst der minimale Rest von Oppositionsneigung in der SPD-Fraktion ist unter der Koalitionsdisziplin zusammengebrochen. Die namentliche Abstimmung wurde verhindert, damit die Wähler die Haltung der einzelnen Abgeordneten nicht kontrollieren können. Die viel berufenen Gewissensbildung der Abgeordneten ist zur Bindungslosigkeit gegenüber den Wählern und ihrem Willen und zum Disziplinierungselement der Koalitions-Exekutive geworden. – Die Sprecher der Koalitionsfraktionen haben schon Nachrufe auf den Verfassungskampf gehalten. Es scheint, daß der Umbau des demokratischen Grundgesetzes zur Verfassung eines autoritären Staates bereits nach dieser zweiten Lesung unwiderruflich vollzogen ist. Solange aber die endgültige Entscheidung nicht perfekt ist, müssen wir schon deshalb mit Kampfmaßnahmen gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze antreten, weil nur damit der allgemeine Widerstand gegen den rapiden Übergang zum autoritären Staat aufgebaut und gefestigt werden kann. Auch eine Niederlage im Kampf um die Verfassung wäre in klarer Kampfstellung und bei konzessionsloser nüchterner Einschätzung der Situation weniger schwerwiegend als wenn wir sie in Resignation über uns ergehen lassen. – Es kommt jetzt darauf an, daß wir in den Aktionen gegen die Verabschiedung der Notstandsverfassung in einer Bewegung, die bis zu der für den 29. Mai vorgesehenen dritten Lesung ununterbrochen Tag für Tag anhält und sich steigert, den allgemeinen Zusammenhang zwischen der Notstandsverfassung und der autoritären Tendenz dieser kapitalistischen Gesellschaft einsichtig machen. Dann wird die Bewegung der realen Demokratie in der Bundesrepublik den künftigen Erfordernissen – wie immer sie aussehen – so gut wie nur irgend möglich gewachsen sein. Wir können jetzt nicht nur im alten Demonstrationstrott fortfahren. In Bonn ist noch nicht einmal der Sternmarsch der 70.000 ernst genommen worden. Wenn die außerparlamentarische Opposition Kampfmaßnahmen ergreift, bei denen sie mit der Polizei in Konflikt gebracht wird, wird sie von den Herrschenden als anti-demokratisch und gewalttätig verschrien, wenn sie diszipliniert demonstriert verlacht und verzerrt man ihre Argumente in der Öffentlichkeit. – Jetzt sind nur noch ernsthafte Kampfmaßnahmen sinnvoll, die zeigen, daß wir uns nicht unter die Notstandsverfassung beugen werden. – Solche Maßnahmen wirken mobilisierend, denn die Masse kritischer Menschen spürt sehr wohl, daß der Kampf jetzt auf einer neuen Stufe fortgesetzt werden muß. Die Aktionen der letzten Tage haben gezeigt, daß wir neue Menschen in Bewegung bringen, wenn die Aktionen der Situation entsprechen. – Deshalb haben wir den DGB dazu aufgerufen, eine Bewegung allgemeinen Streiks zu entfalten. Auch die Forderung an den DGB nach dem Generalstreik gegen die Notstandsgesetze ist legitim und politisch richtig. Was wir tun können ist – ausgehend von den Vorlesungsstreiks an den Hochschulen, den Unterrichtsverweigerungen der Schüler und den schon stattgefundenen Warnstreiks einiger Betriebe – solche Streikaktionen zu verbreitern und zu unterstützen. – Zu einem Generalstreik nach preußisch-deutscher Art wird es wohl kaum kommen. Es hat sich aber nicht nur in Frankreich gezeigt, daß es bei der Masse der Arbeiter, Angestellten und Beamten durchaus ein Potential an Spontanität gibt, das freigesetzt werden kann. – Erfahrungen aus Frankfurt – In Frankfurt hat es am Mittwoch und Donnerstag eine ganze Reihe von Warnstreiks, go-ins und Aktions-Diskussionen gegeben, die als Modell zur Anregung dienen können. – von Vertrauensleuten und Betriebsräten, die am Sternmarsch teilgenommen hatten, wurden diese Aktionen durch Diskussionen in den Betrieben vorbereitet. Am Mittwochmorgen wurden vor den Betrieben Flugblätter mit der Aufforderung zu Warnstreiks verteilt. In einem Betrieb sind die Kollegen dann beispielsweise nach der Frühstückspause auf die Straße und zum nächsten Betrieb gegangen, um dort die Kollegen zur Solidarisierung aufzufordern. Trotz Einschüchterung durch den Pförtner sind die Kollegen in den Hof des benachbarten Betriebs gegangen, den sie erst nach längerer Diskussion wieder verließen. Zunächst geschah nichts, aber nach der Mittagspause zogen auch die Arbeiter dieses zweiten Betriebes zum ersten, um dort den Kollegen ihre Solidarität zu bezeugen. – Ein stimulierendes Moment war dabei natürlich der Streik an der Universität und die Aktionen der Schulen. Die Kollegen sagten: ‘Was die Studenten können, das können wir auch.’ Dabei haben sich die Kollegen nicht einfach mit den streikenden Studenten solidarisiert, sondern sie wollten selber gegen die Notstandsgesetze kämpfen. – Am selben Tag zogen auch etwa 1000 Schüler zur IG Metall, wo sie Otto Brenner zu sprechen wünschten. Wie aus der Presse zu erfahren war, lehnte dieser eine allgemeine Diskussion ab, bot aber ein Gespräch mit einer Delegation an, was aber wiederum die Mehrheit der Schüler nicht akzeptierte. Diese zogen daraufhin in das Frankfurter Gewerkschaftshaus, wo sie mit Funktionären der örtlichen und regionalen Gewerkschaftsorganisationen diskutierten. – Auf Einladung des ‘Frankfurter Aktionsausschusses gegen die Notstandsgesetze’ fand dann am Donnerstag im Gewerkschaftshaus eine Versammlung zur Diskussion weiterer Aktionen statt, an der Vertrauensleute, Betriebsräte, Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Schüler und Studenten – insgesamt etwa 2.500 Personen – teilnahmen. Dabei wurde besonders von Kollegen aus den Betrieben heftige Kritik an der mangelnden Kampfbereitschaft des DGB und seines Bundesvorstandes vorgetragen und eine Welle von Aktionen und Warnstreiks gefordert, die in einem lokalen Sternmarsch der arbeitenden Bevölkerung während der Arbeitszeit am 27. Mai gipfeln sollen. – Im Zusammenhang mit dieser Bewegung hat der Landesbezirk Hessen des DGB in einem Schreiben an die Fraktionen allen Abgeordneten, die für die Notstandsgesetze stimmen, seine Unterstützung aufgekündigt und vom Bundesvorstand des DGB gefordert, für den 27. Mai Streiks aufzurufen. – Der DGB-Bundesvorstand hat nicht nur die Forderung nach dem Generalstreik ‘grundsätzlich’ abgelehnt, er hat zugleich die Stirn gehabt, sich noch während der zweiten Lesung in Bonn von einem Schreiben des Landesbezirks an die Abgeordneten zu distanzieren und sich bei den Fraktionen der Koalition zu ‘entschuldigen’. – So wie die Streikaktionen in Frankfurt größere Gruppen in Bewegung brachten und die Diskussion in den Gewerkschaftsorganisationen förderten, muß vorerst bis zum 29. Mai überall pausenlos daran gearbeitet werden, die politische Apathie durch praktikable Vorschläge für Widerstandsaktionen aufzulösen. – Die Welle der Aktionen läuft schon an – An vielen Hochschulen sind und werden Aktionszentralen eingerichtet, die bis zum 29. Mai Tag und Nacht arbeiten werden. Die Studenten werden Agitationstrupps bilden, die Flugblätter verteilen, die bereit sind, an betriebsspezifischen Agitationsflugblättern mitzuarbeiten, Redner und Diskutanten stellen und so weiter. – Der Kampf gegen die Notstandsgesetze entspricht gleichermaßen den Interessen der Studenten, Arbeiter, Angestellten und Beamten. Alle Gruppen müssen selbständig, aber in solidarischer Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung ihre Aktionen vorbereiten. Vom 27. bis 29. Mai werden die Universitäten erneut bestreikt. Ebenso wird die Arbeitsruhe an den Oberstufen der Schulen vorbereitet und hergestellt. – Auch in den unmittelbar produzierenden Arbeitsstätten hat die Vorbereitung auf den 27. Mai bereits begonnen. Schon haben ÖTV-Kollegen in einer großen Stadt erklärt, daß sie in ihrem Streik auch die Stromversorgung einstellen würden. – Es muß jetzt die gesamten Aktivität aller Notstandsgegner auf diese Aktionen gelegt werden. Wir können nicht auf die DGB-Spitze warten. Es kommt nicht auf einheitlicher Termine an. Jeder Tag kann und muß ein Streik- und Aktionstag sein. – Die Diskussion muß in die Betriebe hineingetragen werden. Wieso dürfen nur die Studenten an ihren Arbeitsplätzen über politische Fragen diskutieren? – Muß es so sein, daß die Kollegen tagsüber wie Gefangene eingesperrt sind? – Es darf keinen Betrieb geben, in dem jetzt nicht die Vertrauensleute zusammentreten und über die Einleitung von Kampfmaßnahmen beraten. Wo es notwendig ist, müssen mehrere Tage immer wieder Flugblätter verteilt werden. Dabei kommt es nicht nur darauf an, die Aspekte der Notstandsverfassung zu erläutern, sondern ganz konkret auf die Fragen der Kollegen einzugehen. – Wir können keine Rezepte geben, und wir wissen genau wie schwer unsere Aufgabe ist. Aber gerade im Widerstandscharakter und in der Entschlossenheit der Aktion liegt die Chance, eine breite Bewegung zu entfalten. – Es kommt auf Aktionen an, die wirklich Unruhe schaffen, die von den ausgetretenen Pfaden abweichen und die Möglichkeit geben, breiteren Schichten unsere Stellungnahme zu erläutern. Die Phantasie und Festigkeit dazu haben wir, und wir werden sie nützen. – Wehrt euch jetzt! Treibt Bonn den Notstand aus! – gez.: Helmut Schauer gez.: Klaus Vack gez.: K.D. Wolff – -PS: Flugblätter und sonstiges Aufklärungs- und Agitationsmaterial gegen die Notstandsgesetze und für unsere Aktionen müssen, orientiert an den örtlichen Gegebenheiten, vor allem auf lokaler Ebene selbst hergestellt werden. Zentral können wir deshalb nur eine kleine Auswahl von Materialien anbieten, die auf der beigefügten Bestelliste näher beschrieben sind. – Wir bitten dringend, von allen Flugblättern, Rundschreiben und sonstigen Materialien, die auf örtlicher Ebene herausgebracht werden, Exemplare jeweils an unsere vorstehend genannte Adresse zu schicken, damit wir, soweit wir organisatorisch überhaupt noch dazu in der Lage sind, die örtlichen Erfahrungen auswerten und weiter vermitteln können.“
Flugblatt SDS 17.5.1968; Archiv
516) Flugblatt>18.05.1968>>Wehrpassaktion: Wir schicken unseren Wehrpass zurück!
„Der Soldat muß die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten. ‘… sagt das Soldatengesetz. Gerade weil wir für die Erhaltung unseres Grundgesetzes eintreten verweigern wir nachträglich den Wehrdienst, sobald die Notstandsgesetze verabschiedet sind. Wir schicken unseren Wehrpass zurück! – Denn: – wir wollen nicht gegen streikende Arbeiter und demonstrierende Studenten und Schüler mit der Waffe vorgehen! Gegen Arbeiter und Studenten, die von ihrem Grundrecht auf Streik und Demonstration Gebrauch machen. – wir wollen nicht Werkzeuge einer politischen und wirtschaftlichen Führung werden, die ohne wirksame parlamentarische Kontrolle gegen weite Kreise der Bevölkerung ihre Macht noch mehr vergrößern will. – wir wollen nicht als Handlanger der Regierung gegen innenpolitisch mißliebige Gruppen unter dem Vorwand eines willkürlich ausgerufenen „Spannungsfalls“ mißbrauchen lassen. Wir wollen nicht Soldat gegen das eigene Volk sein !!! Wir kämpfen für die Erhaltung des Grundgesetzes: Darum: 1) Wir schicken die Wehrpässe zurück 2) Wir stellen den Antrag auf Wehrdienstverweigerung – Damit tun wir nichts Rechtswidriges sondern nehmen unsere freiheitlich demokratischen Grundrechte wahr! 150 Reservisten in Frankfurt haben sich schon zu dieser Aktion bereit erklärt; auch Minister Schütte begrüßte dies als eine konkrete Aktion! Reservisten der BW schließt Euch unserer Aktion an – kommt am Donnerstag den 30.5.68 um 18. Uhr in die Universität zur Information !!! „
Flugblatt Wehrpassaktion 18.5.1968; Rektorat 413-08
517) Flugblatt>20.05.1968>>SDS: Bewertung Blockade und Aufruf zu 2 Teach Ins
„Die zweitägige Blockade der Universität während der zweiten Lesung der Notstandsgesetze war ein politischer Erfolg. Zum ersten Mal ist es gelungen, an der Universität selbst vom bislang verbalen Protest zum aktiven Widerstand überzugehen. In einen solidarischen Streik traten 10 000 Arbeiter und 3000 Schüler in Frankfurt. Angesichts dieser Aktionseinheit zeugt die Behauptung Rüegg‘s der SDS habe sich isoliert, mehr vom Wunschdenken dieses Rektors als von seiner Einsicht in die wirklichen Vorgänge. Die großen Versammlungen der Studenten in der letzten Woche haben bewiesen, daß unter den politisch engagierten Studenten weitgehende Übereinstimmung darüber besteht, daß die Streiks an der Universität das wirksamste Mittel sind und gewesen sind, den Widerstand gegen den autoritären Staat zu manifestieren. Wer den politischen Widerstand der Studenten gegen die NS-Gesetze in eine Bedrohung seiner formaldemokratischen und in dieser Situation abstrakten Grundrechte – nämlich am Tage der Verabschiedung des Grundgesetzes des autoritären Staats unter allen Umständen in der Universität zu sein – uminterpretiert, stellt sich durch seine politische Ignoranz und sein blindes Engagement ausdrücklich auf die Seite der Notstandsplaner. Auch diejenigen, die sich als Gegner der Notstandsgesetze ausgeben, unterstützen sie, wenn sie die praktischen Formen des Widerstandes ablehnen. Noch deutlicher haben die faschistischen Schlägertrupps, die zum Teil unter der Leitung des angeblichen Notstandsgegners Prof. Meinhold standen, ihre Solidarität gezeigt. Der Widerstand gegen den autoritären Staat hört nicht mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze auf. In der kommenden Woche wird es zu zahlreichen Warnstreiks in Frankfurter Betrieben kommen. Wir müssen die begonnene Aktionseinheit mit Arbeitern und Schülern weiterführen, indem wir den Streik am Freitag an der Universität aufnehmen, der zu einer Initialzündung für den lokalen Generalstreik in Frankfurt werden muß. Ab heute muß in den Vorlesungen die Diskussion über den Widerstand gegen die Notstandsplanung aufgenommen werden. Zum Dienstag , 20 Uhr (Ort wird noch bekanntgegeben), bereitet der SDS ein Teach-in zum Thema ‘Autoritärer Staat und Widerstand’ vor, auf dem wir unsere Situation noch einmal theoretisch analysieren wollen. Am Mittwoch , 20 Uhr auf der Wiese vor dem Studentenhaus, ein Teach-in ‘Politischer Streik und Organisation des Streiks am Freitag ‘ – Es ist die Pflicht jedes Demokraten, für die Demokratie zu kämpfen!“
Flugblatt SDS 20.05.1968; Archiv
518) Flugblatt>20.05.1968>>Streikkomitee Universität: Aufruf zu drei Teach Ins
„ Die zweite Lesung der Notstandsverfassung hat gezeigt, daß die große Mehrheit der Abgeordneten sich den Argumenten der Gegner einer Notstandsverfassung mit ihren wahren gesellschaftlich-politischen Implikationen im Ernst nicht stellt. In diesem Stadium vermögen rein verbale Proteste nicht mehr die Verabschiedung der Notstandsgesetze zu verhindern. Es hat sich deshalb ein Streikkomitee der Universität Frankfurt gebildet. Programm: Montag, 18.00 Uhr: Die Notstandsgesetze nach der 2. Lesung – Dienstag, 18.00 Uhr: Autoritärer Staat und Widerstand – Mittwoch, 16.00 Uhr: Organisation des Widerstands – Abstimmung über Streikmaßnahmen – Die formelle Legitimation aller Maßnahmen durch Urabstimmung ist nach der Satzung der Studentenschaft nur 20 Tage vor Beginn der Maßnahmen möglich. Die aktuelle Situation erlaubt daher nur noch eine Beschlußfassung durch das Studentenparlament und auf dem Teach-In am Mittwoch. In allen Vorlesungen sollen Diskussionen stattfinden. Unterstützt uns dabei!!! Es werden Leute gebraucht, die morgens und abends Flugblätter vor Betrieben und an der Universität verteilen. Beteiligt Euch an diesen Aktionen!!! Kommt in das Studentenhaus in Raum 14! Täglich 16.00 Uhr Treffpunkt für Mitarbeiter vor dem AStA-Fenster. Nicht resignieren!! Mitorganisieren!!! Wenn die Professoren die Diskussion verweigern, so macht ein Go-Out!!!“
Flugblatt Streikkomitee 20.5.1968; Rektorat 413-08
519) Brief>21.05.1968>>AStA an Polizeipräsidenten: Anmeldung einer Demonstration für den 02.06.1968
„Anmeldung einer Kundgebung und Demonstration am 2. Juni 1968 – Sehr geehrte Herren! Der AStA Frankfurt beabsichtigt, am 2. Juni 1968, 14.00 Uhr, vor der Oper eine Kundgebung zu veranstalten, in welcher Benno Ohnesorgs gedacht werden soll und die Rolle der ausländischen Geheimdienste in der Bundesrepublik, speziell des Savak, zur Sprache gebracht werden soll. Auf dieser Kundgebung werden sprechen: Herr Nirumand Bahmann, ein Sprecher des SDS und ein Sprecher des AStA. Gegen 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr wollen wir nach Abschluß der Kundgebung über die Bockenheimer Landstraße zur Universität gehen. gez.Birkholz“ – [Vermerk auf diesem Schreiben:] „Lt. telef.Angaben des Herrn Birkholz am 22.5.1968 ist mit 500 bis 1000 Teilnehmern zu rechnen. Ordner sollen nicht eingesetzt werden, jedoch wird am Opernplatz eine Lautsprecheranlage in Betrieb genommen.-Verantwortlich für die Veranstaltung ist Herr Birkholz.-Er brachte auch zum Ausdruck, daß es möglich sei, daß die Veranstaltung abgesagt würde. In diesem Falle wird er rechtzeitig Mitteilung geben.“
Schreiben AStA an Polizeipräsidenten 21.5.1968; Polizeipräsidium
520) Flugblatt>21.05.1968>>SDS: „Streik-Brief, Nr. 2“ (in Kooperation mit dem Kuratorium „Notstand der Demokratie“)
„Liebe Freunde, – Kolleginnen und Kollegen, – Genossinnen und Genossen! – Wie aus Bonn verlautet, will der Bundeskanzler seine geplante Reise zu den Jubiläumsfeiern des faschistischen Diktators Salazar verschieben. Uns wäre es schon recht gewesen, wenn er gleich dort geblieben wäre. Jetzt will er aber in Bonn bleiben, weil er darauf hofft, daß die dritte Lesung des Notstandsverfassungsgesetzes tatsächlich schon am 29. Mai stattfindet. Jetzt will man die Notstandsverfassung so rasch wie möglich verabschieden, um der Ausweitung unserer Kampfaktionen zuvorzukommen. – Umso größer werden unsere Anstrengungen in den kommenden Tagen sein. Daran kann auch die Ablehnung des Generalstreiks durch den Bundesvorstand des DGB nichts ändern. Wir sind uns bewußt, daß die Stellungnahme des DGB-Bundesvorstandes faktisch eine Schwächung der gewerkschaftlichen Kampfkraft gegen die Notstandsgesetze bedeutet. Zwar wurde behauptet, man werde weiterkämpfen, – das muß aber offenbar im Stillen und auf wunderbare Weise geschehen, denn bisher sind diese Kampfmaßnahmen noch in keiner Weise sichtbar ge worden, und es würde ja allmählich Zeit, wenn noch ernstlich etwas geschehen und die plötzliche Bundesvorstandssitzung vom Sonntag nicht nur der Beruhigung vor der dritten Lesung gewidmet sein sollte. – In seiner Erklärung hat der DGB-Bundesvorstand behauptet, ein Streik gegen eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages sei nicht legitim. Wir brauchen hier nicht zu erörtern, ob diese Zweidrittelmehrheit nur noch formell ‘demokratisch’ zustandekommt, ob und wann der politische Streik legitim ist und was beispielsweise inzwischen aus den Positionen geworden ist, die in den gewerkschaftlichen Aktionen gegen das Betriebsverfassungsgesetz des Jahres 1952/53 immerhin noch vorhanden waren. – Der Kampf und Streikaktionen gegen die Notstandsgesetze sind schon deshalb berechtigt, weil die Neuschöpfung von Verfassungsrecht, wie sie durch die Notstandsgesetze vorgenommen wird, sich gegen die verfassungsgebende Gewalt des Volkes richtet. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist aus Besatzungsrecht hervorgegangen und erst durch seine Anerkennung in zwanzigjähriger Existenz der Bundesrepublik zu geltenden Rechtsgrundsätzen geworden. Dieses Grundgesetz kann vom Bundestag nicht abgeschafft, ersetzt oder in seinem wesentlichen Inhalt geändert werden. Dazu bedürfte es eines Willensaktes des Souveräns, des Volkes. – Die Notstandsgesetze schaffen eine neue Verfassung. Zusätzlich wird einer ganzen Anzahl – insgesamt über 80 – weiteren Änderungen wird damit an die Stelle des Grundgesetzes eine Verfassung gesetzt, die ein neues Programm der gesellschaftlichen Aktion darstellt. Dieses Verfahren ist nach den Grundsätzen bürgerlicher Demokratie illegitim und berechtigt das Volk, seine verfassungsgebende Gewalt im Widerstand einzusetzen. Schon aus diesem Grunde ist jeder Streik gegen die mit den Notstandsgesetzen geplante Verfassungsdurchbrechung berechtigt. – Die Unterwerfung des DGB-Bundesvorstandes unter die reine Formalität von Parlamentsmehrheiten schwächt auch seine Zusicherung, gegen den ‘Mißbrauch’ der Notstandsgesetze Widerstand leisten zu wollen, denn nicht nur die Nazis haben den Reichstag für sich benutzt, auch diese Notstandsgesetze werden – wie ja von den Gewerkschaften jahrelang dargelegt – Stückchen für Stückchen in die Realität umgesetzt und bald keine unabhängigen Gewerkschaften mehr zugelassen, zumal dann nicht, wenn die Führung für das Wohlverhalten gegenüber einer Großen Koalition die neue autoritäre Verfassung schließlich kampflos hinnimmt und bereits durch ihre Untätigkeit die momentane realdemokratische Kraft der Gewerkschaften und der gesamten Notstand-Opposition schwächt. – Die Notstandsverfassung ist das Ergebnis der Großen Koalition. Die grundlegenden gesellschaftlichen Konflikte werden geleugnet und durch eine autoritäre Gemeinsamtkeitsideologie ersetzt. Gegen soziale und politische Kräfte, die diesen Rahmen verlassen, stellt die Notstandsverfassung die Legalitätsgrundlage zur Vernichtung bereit. Es besteht die Gefahr, daß die Gewerkschaften in diesen Rahmen eingepaßt werden, wenn die erforderlichen Kampfmaßnahmen ausbleiben. – Darauf müssen unsere Aktionen, muß all unser Handeln gerichtet sein. Teilweise ist die Reaktion der Kollegen auf das Verhalten der Gewerkschaftsführung, daß sie ihre Mitgliedsbücher zurückgeben wollen. Wir halten das für falsch und für eine unbedachte Reaktion. Die Unzufriedenheit über das Verhalten und die Situation in den Gewerkschaften darf nicht zum Rückzug führen, sie muß politisch umgesetzt werden und dazu gehört aktive Mitarbeit in den Gewerkschaften, an der Basis und in den Betrieben sowie die offene Kritik an der offiziellen gewerkschaftlichen Notstandspolitik. – Trotz der Haltung des DGB-Bundesvorstandes wird es Streikaktionen auch in Betrieben geben. Wir müssen jetzt selbst das Notwendige tun, die Diskussion noch mehr in die Betriebe hineinzutragen, mit den Kollegen sprechen, die Frühstückspausen (und darüber hinaus) zur Diskussion nutzen. Diese Aufklärung des Bewußtseins kann nur zustandekommen, wenn wir die Auseinandersetzung über die Notstandsgesetze mit der Entscheidung über situationsgerechte Kampfmaßnahmen verknüpfen und das sind auch Arbeitsniederlegungen. Wir können uns dem verwüsteten allgemeinen Bewußtsein nicht anpassen. sondern müssen den Ausblick auf eine neue, solidarisch kämpfende Bewegung eröffnen. Dann wird die gegenwärtige Auseinandersetzung über den Tag hinaus Kräfte freisetzen. – Nachdem von der Gewerkschaftsführung im Augenblick keine konkreten Aktionen zu erwarten sind, muß von unten der Protest aller Notstandsgegner in der solidarischen Aktion weiter entwickelt werden. Man wird versuchen, die Berichterstattung über Streikaktionen so klein wie möglich zu halten. Deshalb müssen wir selbst darüber informieren. Ohnehin kann unser Zeitungsflugblatt ‘Streik extra’ nur der allgemeine, an breite Gruppen gerichtete Aufruf zur Aktion und Diskussion sein, an den sich weitere von den einzelnen Orten und Produktionsstätten bestimmte Argumentation für Aktionen anschließen muß. – Wir können allerdings damit rechnen, daß ab Freitag die Problematik der Notstandsgesetze und auch die Möglichkeiten des Streiks wieder stärker in den Blickpunkt tritt. An den Hochschulen und Schulen waren die Streiks zur zweiten Lesung nur ein Vorspiel. Durch Aktionsgruppen und teach-ins sehr viel besser vorbereitet, werden auch diese Aktionen diesmal größeren Umfang und härtere Stoßrichtung erhalten. Ganz ähnlich wird es an den Schulen sein, wo diesmal größere Gruppen von Schule zu Schule ziehen und die Diskussion erzwingen werden. – Es ist also zu erwarten, daß unsere Aktionen sich überall in den Betrieben, den Universitäten und Schulen steigern werden. Vielfach wird geplant, diese Aktionen in große Kampfkundgebungen gipfeln zu lassen, die Anfang nächster Woche stattfinden werden. Diese Kundgebungen sollten möglichst während des Arbeitstages stattfinden, so daß mit der Teilnahme an der Kundgebung auch Arbeitsniederlegungen verbunden sind. Bei all diesen Aktionen und Veranstaltungen muß die demokratische Bewegung an den einzelnen Orten selbst ihre Sprecher herausstellen und diese ihre Argumente von den Beteiligten zur Diskussion stellen lassen. Es wird bei dem Umfang der Aktionen z.B. nicht möglich sein, zentral Redner zu vermitteln. – Wir bitten euch dringend, uns über eure Aktionen zu informieren. – gez.: Helmut Schauer gez.: Klaus Vack gez.: KD. Wolff.“
Flugblatt Kuratorium „Notstand der Demokratie“ 21.5.1968; Archiv
521) Flugblatt>21.05.1968>>SDS: Aufruf zum Teach In „Autoritärer Staat und Widerstand“ am selben Tag
„Der Tag der dritten Lesung der Notstandsgesetze, der Tag des legalistischen Staatsstreichs der Parteioligarchien, steht unmittelbar bevor. Die größte Institution, auf die die Notstandsopposition sich lange verlassen hat, der DGB, scheint offensichtlich zu versagen. Der DGB verzichtet auf den politischen Streik. Er setzt sich damit über die zahlreichen Beschlüsse und Resolutionen hinweg, die aus vielen Betrieben heraus zum Streik aufgefordert haben. Es kann nicht deutlicher werden, daß die Institutionen von unten, von der Basis her gezwungen werden müssen, sich demokratisch zu verhalten und wenn das nicht möglich ist, bekämpft werden müssen. In Berlin ist der DGB schon zum Teilhaber der autoritären Machtausübung und der Manipulation geworden – dort hat er den Programmaufruf zur Gegenkundgebung des Senats unterstützt. In der Bundesrepublik hat seine Kollaboration mit den Herrschenden durch seinen Verzicht auf Kampfmaßnahmen zum Tage der Grundgesetzgebung des autoritären Staates einen Höhepunkt erreicht. Aber seine formellen Beschlüsse werden nicht verhindern können, daß diejenigen, die sich nicht als Opfer dieser Gesetzgebung sehen wollen, ihr Naturrecht auf Widerstand beanspruchen. Es wird trotz allem zur größten Streikwelle in Betrieben, Schulen und Universitäten kommen, die wir bisher gehabt haben! Die Zeit für formelle Beschlüsse, bloß verbalen Protests, ist vorbei. Sie ist von den Herrschenden selbst abgebrochen worden – durch die Notstandsgesetzgebung und durch das wohlwollende Dulden der unglaublichen Manipulation des Springer Konzerns. Wie wir Ostern gegen diese Manipulation uns aktiv gewehrt haben, so müssen wir angesichts der Notstandsgesetzgebung und unseren Willen, daß wir der Faschisierung der Gesellschaft nicht tatenlos zusehen werden, in die Praxis umsetzen und Streiken!! Wir lassen uns nicht zu Objekten autoritärer Regierungskunst herabsetzen, sondern wir halten es für die Pflicht eines jeden Demokraten, für die Demokratie zu kämpfen. Wir verzichten trotz der offensichtlichen Machtprobe, die die Bundesregierung mit der schnellen Verabschiedung der Notstandsgesetze vorhat, nicht auf die Begründung unserer Aktionen. Deshalb: Dienstag: ‘Theoretisches Teach-In: Autoritärer Staat und Widerstand’ 18 Uhr Mensa (endgültiger Ort und Termin) Referenten: Krahl, Reiche, Mohl – Mittwoch: ‘Politischer Streik – 18.OO Uhr und Organisation des Streiks am Freitag’ – auf der Wiese vor dem Studentenhaus. Kapitalismus führt zum Faschismus – Kapitalismus muss weg!!!“
Flugblatt SDS, Streikkomitee 21.5.1968; Rektorat 413-08
522) Flugblatt>21.05.1968>>SHB: Warum wir weiterstreiken müssen!“
„Warum wir weiterstreiken müssen! – Das Parlament hat getagt! Die Lesung der Notstandsgesetze geht weiter! Was die außerparlamentarische Opposition in jahrelanger Diskussion an Argumenten vorgebracht hat, verpuffte ungehört in den Ohren derer, die nur noch an der Erhaltung ihrer Machtpositionen interessiert sind. Der Kampf gegen die Legalisierung des autoritären Staates muß nicht nur weitergehen, sondern eine neue Qualität annehmen. Das gewonnene politische Potential in der Studentenschaft muß organisiert und in aktiven Widerstand umgesetzt werden, deshalb muß gestreikt werden! Studenten, die in dem Streik eine Verletzung ihrer Freizügigkeit und ihrer Studieninteressen sehen, sollten bedenken: Die streikenden Studenten kämpfen für die Erhaltung der Demokratie in der Bundesrepublik, deren Liquidierung eben der Interessen bedeuten würde, die die liberalen Streikbrecher zu schützen meinen, wenn sie gemeinsam mit rechtsradikalen Provokateuren unter Anwendung physischer Gewalt die Ketten der Streikenden zu durchbrechen suchen. Jedem, der sich so verhält, sollte klar sein, daß er sich damit de facto auf die Seite der Notstandsbefürworter begibt; denn seit gestern gibt es nur noch eine Möglichkeit, die NS-Gesetze zu verhindern; Den politischen Streik! Wer zu den Taten der Herrschenden schweigt, unterstützt sie! Die gefährlichste Politik ist die Apathie der Unpolitischen! Deshalb, Kommilitonen, unterstützt den Streik! Der Kampf für die Demokratie ist nicht nur ein paar Vorlesungen wert, sondern aktive Unterstützung bei der Organisation des Widerstandes, zu dem Ihr aufgerufen seid!“
Flugblatt SHB 21.5.1968; Archiv
523) Niederschrift>21.05.1968>>Universitätsrat: Vernehmung H. Ereignisse 15.05.1968>>(Streik)
„Auf Vorladung erscheint: Herr stud. rer. pol. H… geb. am .. in… , (Westpreußen) wohnhaft in Frankfurt (M), …. Allee 1.. und erklärt: Am Mittwoch, dem 15. Mai 1968, gegen 7.30 Uhr traf ich vor dem Universitätshauptgebäude ein. Ich stellte fest, daß der rechte Seiteneingang in Hüfthöhe durch eine Bohle blockiert war. Vor der Türe selbst lag ein größerer Stein. Ich kroch unter der Barriere durch und räumte den Stein beiseite, öffnete die Tür und betrat unter den Protestrufen der umstehenden Streikposten (‘Streikbrecher’) die Vorhalle. Ich ging in das neue Hörsaalgebäude zum ersten Stock und schaute aus einem der dort gelegenen Fenster hinab zum Seiteneingang, um die Vorgänge weiter zu beobachten. Zwischendurch suchte ich Herrn Prof. Dr. Meinhold auf und fragte ihn, ob er die Vorlesung durchführe, die für 8.00 Uhr c.t. angesetzt war. Er bejahte dies. Vor dem Universitätshauptgebäude verkündeten die Streikposten über Lautsprecher, sämtliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen würden ausfallen. Herr Prof. Meinhold rief daraufhin aus einem Fenster des 1. Stocks, dies sei unrichtig. (‘Das ist eine Lüge, die Prüfungen finden statt.’) Die Untenstehenden reagierte mit großem Gejohle. Gegen 8.00 Uhr beobachtete ich einen Durchbruchsversuch von etwa 20 Leuten, der auch gelang. Die Streikposten schlossen hinter dieser Gruppe die Türen und hielten sie von außen zu. Diejenigen, die hinein gelangt waren, versuchten, die Türe wieder zu öffnen. Ich rannte ein Stockwerk tiefer, um die Vorgänge von nahem zu beobachten und beim Öffnen der Türe zu helfen. Bei dem entstandenen Handgemenge zerbrach das Glas einer der Türen. (Durch das Verbiegen des Stahlrahmens). Im Laufe der Zeit gelangten immer mehr Studenten in das Universitätshauptgebäude. Einige von ihnen öffneten die Fenster der zur ebenen Erde gelegenen Vorhalle des neuen Hörsaalgebäudes und der Hörsäle rechts und links vom Haupteingang. Mit etwas Verspätung begann dann die Vorlesung von Herrn Prof. Dr. Meinhold, der in Abweichung vom vorgesehenen Thema über Notstandsgesetzgebung und Streikrecht sprach und hierüber diskutierte. Es waren etwa 80 Studenten anwesend. Nach Ende der Vorlesung – kurz nach 9.00 Uhr – befand ich mich in der Nähe des Seiteneingangs. Ich konnte beobachten, wie eine Gruppe von Studenten mit dem Feuerwehrschlauch außenstehenden ‘Streikposten ‘ durch die zerbrochene Glastüre bespritzten. Anschließend entwickelte sich ein Handgemenge zwischen Personen, die sich für die Blockade einsetzten und deren Gegnern um den Besitz des Schlauches. Den ‘Streikposten’ gelang es, den Feuerwehrschlauch zu zerschneiden. Ich mache darauf aufmerksam, daß in diesem Zeitpunkt das Wasser schon nicht mehr lief, da offenbar der Hausmeister im Keller das Wasser abgestellt hatte. Anschließend ging ich in die zur Gräfstraße hin gelegene Vorhalle und stellte dort fest, daß die Eingänge durch Ketten und Schlösser und Drähte versperrt worden waren. Dann nahm ich noch an der Diskussion teil, die in der Aula begonnen hatte, und verließ das Universitätshauptgebäude. .“
Vernehmungsprotokoll Universitätsrat 21.5.1968; Rektorat 413-08
524) Flugblatt>21.05.1968>>WiSo-Fachschaft: Aufruf für Teach In 22.05.1968
„Wir haben jahrelang diskutiert, jetzt ist die Zeit zum Handeln reif’ (Schmidt -Hamburg–’Schnauze’- MdB/SPD) – Die Lage: Die zweite Lesung der Notstandsverfassung hat erneut gezeigt, daß die Große Koalition die Diskussion über diese einschneidende Grundgesetzänderung als abgeschlossen betrachtet. Sie ist keinesfalls mehr bereit, auf die begründeten Argumente und Bedenken der Gegner und auf die in weiten Kreisen der Bevölkerung immer weiter um sich greifende Bewegung gegen diese Ermächtigungsgesetze einzugehen. Auch in unserer Universität haben in der vergangenen Woche die Studenten durch ihren Streik aktiv Widerstand geleistet. Leider sind Teile der politisch indifferenten Studentenschaft durch die gewählte Form der Blockade der Universität emotional so beeinflußt worden, daß sie lediglich über die Blockade diskutierten, nicht aber über ihren Sinn und Anlaß: Das Bonner Ermächtigungsgesetz. Durch die massiven Erstürmungsversuche einiger hundert Studenten erreichte der Prozeß der Emotionalisierung seinen Höhepunkt. Solche von der rationalen Debatte wegführenden Aktionen lehnen wir ab; wir distanzieren uns jedoch davon, die ‘Streikbrecher’ pauschal als ‘Faschisten’ zu bezeichnen – überlassen wir doch solche Pauschalierungen den Bonner Großkoalierten, die Notstandsgegner gern als ‘Kommunisten’ beschimpfen. In der Tat ist aber die Anti-Streik-Reaktion- auch mancher Notstandsgegner- dadurch erklärlich, daß die Blockade der Universität für die breite Studentenschaft nicht einleuchtend genug begründet erschien und teilweise gegen einen Beschluß des Studentenparlaments verstieß. Es ist aber sehr wichtig, vor neuen Aktionen gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze am 29. Mai noch einmal ausführlich über deren Inhalt zu diskutieren. Eine Urabstimmung oder eine Vollversammlung der Fakultät sind nach den studentischen Satzungen in dieser kurzen Zeit nicht mehr durchzuführen. Wir fordern Sie daher auf: gehen Sie am Mi. 22.5. nachm., 16.00 zu dem Teach-in über: ‘Organisation des Widerstands – Abstimmung über Streikmaßnahmen’ – Gehen Sie dorthin, bilden Sie sich selbst ein Urteil, äußern Sie frei Ihre Meinung – auch wenn Sie anderer Ansicht sind! Auf dem Teach in wird durch Abstimmung entschieden, was getan werden soll. Sie müssen an dieser Entscheidung teilnehmen, wenn Sie sich nicht den Vorwurf des ‘politisch indifferenten Fachidioten’ gefallen lassen wollen. Kommilitoninnen und Kommilitonen der WISO-Fakultät! Ihre Fachschaft ruft Sie auf, einen Streik vor und während der endgültigen Verabschiedung des Notstand-Ermächtigungsgesetzes aktiv zu unterstützen. Diskutieren Sie mit Ihren Professoren, überzeugen Sie die Kommilitonen, die – in den meisten Fällen aus Unwissenheit – den Streik nicht unterstützen, klären Sie zu Hause und in der Stadt die Bevölkerung auf. Sie verlieren durch einen Streik einige Vorlesungen – möchten Sie lieber Ihre Freiheit durch angewandte Notstandsgesetze verlieren? Wiso-Fachschaftsvertretung“
Flugblatt Fachschaft WiSo 21.5.1968; Archiv
525) Bekanntmachung>22.05.1968>>außerordentliche Vollversammlung der Fachschaft Jura: Streikaufruf für Tag 03. Lesung Notstandsgesetze (29.05.1968)
„ Beschluß der außerordentlichen Vollversammlung der juristischen Fachschaft vom 22.05.1968. Die juristische Fachschaft ruft zum Vorlesungsstreik vor und während der 3. Lesung der Notstandsgesetze auf. Der Streik soll mit Streikposten durchgeführt werden. Die Streikposten sollen zu einer vernünftigen, von Diskussionen getragenen Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufgerufen werden. Eine absolute Durchgangssperre ist abzulehnen, Gewalttätigkeiten haben zu unterbleiben. Die Erstellung von Barrikaden wird abgelehnt.“
Flugblatt Juristische Fachschaft 22.5.1968; Archiv
526) Bekanntmachung>Rektor und Senat 22.5.1968: Verurteilung von Gewalt und Gegengewalt
„Jeder Staatsbürger hat das Recht, seinen Widerstand gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze auf demokratische Weise zum Ausdruck zu bringen. Es ist kein demokratisches Mittel, den Zugang zur Universität zu versperren. Rektor und Senat verurteilen Gewalt und Gegengewalt jeglicher Art und fordern alle Angehörigen der Universität auf, von Gewaltakten Abstand zu nehmen. Jeder Student hat ein Recht darauf, Lehrveranstaltungen nach seiner Wahl zu besuchen. Es bleibt jedem Dozenten überlassen, nach Abstimmung mit seinen Hörern Notstandsdiskussionen in der Lehrveranstaltung zu ermöglichen. Gewaltsame Verhinderung von Lehrveranstaltungen ist Unrecht und kein geeignetes Mittel zur Wahrung der Demokratie.“
Öffentliche Mitteilung Rektor und Senat 22.5.1968; Archiv
527) Bericht>16.05.1968>>Universitätsrat, (Seite 3-6), 22.5.1968: Ereignisse: (Blockade)
„Am nächsten Morgen, etwa um 4.00 Uhr, betrat eine Gruppe von ungefähr 15 Studenten durch eine der am Vortag beschädigten Glastüren das Universitätshauptgebäude. Sie hielten sich in der Vorhalle des neuen Hörsaalgebäudes auf, um die ‘Streikposten’ von innen daran zu hindern, die Eingänge zur Gräfstraße zu sperren. Um 6.45 Uhr traf eine größere Gruppe von Personen vor diesen Eingängen ein, die zum Teil Schutzhelme trugen. Unter ihnen befanden sich die SDS-Mitglieder Bluem und Krahl. Die Gruppe, die sich in der Vorhalle aufhielt, bildete am linken Eingang (von innen aus gesehen), der in der Zwischenzeit geöffnet war, eine Kette, um die Eingetroffenen daran zu hindern, ihn zu besetzen. Durch den rechten Eingang drang daraufhin eine größere Gruppe der ‘Streikenden’ in die Vorhalle ein, bildeten eine Kette und versuchten, diejenigen, welche den Eingang besetzt hatten, nach außen zu drängen. Da die ‘Streikenden’ in der Überzahl waren, mußten die Bedrängten die Besetzung des Eingangs aufgeben. Einige von ihnen wurden in Schlägereien verwickelt. Den rechten Eingang hatte man in der Zwischenzeit mit einer Kette und einem Schloß von außen abgesperrt. Als Kette und Schloß gelöst wurden, um Außenstehende einzulassen, benutzte ich die Gelegenheit und stellte mich in die Türe, um festzustellen, wie die Streikenden hierauf reagieren würden. Sie waren zunächst ratlos, sammelten sich dann und mehrere von ihnen gingen an mir vorbei in die Vorhalle. Obwohl ich mich an der Türhalterung festklammerte, drängte man mich nach außen, so daß mein Arm festgeklemmt wurde. In dieser Lage erhielt ich von einem der Umstehenden mit der Handkante einen Schlag ins Genick. Ich mußte loslassen und protestierte gegen das Vorgehen und fragte, ob man hierunter ‘passive Gewalt‘ verstehe. Man reagierte mit Schweigen. Im Hintergrund beobachtete Herr Krahl den Vorgang. Auf Umwegen gelangte ich wieder in das Universitätshauptgebäude. In der Vorhalle zur Gräfstraße war es indessen zu weiteren kleineren Schlägereien gekommen und die ‘Streikenden’ hatten beide Eingänge mit Bohlen verbarrikadiert und mit Ketten, Schlössern und Draht versperrt. Genauso wie diese Eingänge waren mittlerweile sämtliche übrigen blockiert und verbarrikadiert worden. Studierwillige Prüflinge und Professoren wurden überall daran gehindert, die Universität zu betreten. Trotz dieses Widerstandes konnten bis um 9.00 Uhr etwa hundert Studenten in das Universitätshauptgebäude gelangen. Der überwiegende Teil versuchte, die Eingänge von innen zu öffnen, wobei sich diese Bemühungen auf den Nebeneingang zur Senckenberganlage hin konzentrierten. Hierbei kam es teilweise zu heftigen Schlägereien zwischen beiden Parteien. Studenten, denen es gelang die Barrikaden von innen zu überwinden, wurden von ‘Streikposten’ auf dem Hof umzingelt und ‘abgeführt’. – Offenbar brachte man sie hinaus zur Senckenberg-Anlage. Bohlen wurden von den Baugerüsten herab auf den Hof geworfen. Etwa um 9.00 Uhr versammelten sich vor dem von ‘Streikposten’ bewachten und versperrten Gittertor zum Hof eine größere Gruppe von Personen, die offensichtlich die Universität betreten wollten. Kurz danach traf eine größere Gruppe von ‘Streikposten’ zur Verstärkung ein, die sich in mehreren Reihen vor dem Gittertor aufstellten. Trotzdem gelang es mehreren Personen über das Gitter zu klettern und über Baugerüste durch Fenster die Blockade zu überwinden. Am Haupteingang wurden in der Zwischenzeit die Absperrketten und die Barrikaden von mehreren hundert Studenten von außen überwunden. Von innen kam man ihnen zu Hilfe und versammelte sich gemeinsam in der Vorhalle, wo man Sprechchöre bildete: ‘SDS raus!’ ‘Reinkommen!’ ‘Uni-Streik beendet!’ Zur selben Zeit erzwangen sich auch an den Eingängen zur Gräfstraße Studenten den Zutritt, beseitigten Bohlen, Draht und Ketten. Anschließend bemühten sich die ‘Streikgegner’, das Gittertor zur Senckenberg-Anlage zu öffnen. Die ‘Streikposten’ konnten dies jedoch zunächst erfolgreich verhindern. Erst als ein Bauarbeiter mit einem Baufahrzeug an das Tor heranfuhr und drohte, er werde mit einem Drahtseil das Tor gewaltsam aufziehen, löste man die Ketten und Drähte, die ein Öffnen verhinderten. Diese Gelegenheit benutzten die ‘Streikgegner’ und drängten die ‘Streikposten’ von innen aus dem Tor und öffneten die Torflügel völlig. Hierbei kam es zu längeren heftigen Schlägereien, an denen beide Seiten aktiv beteiligt waren. Den Befürwortern des ‘Streiks’ gelang es trotz heftiger Bemühungen nicht, das Tor wieder zu schließen. Nach etwa 30 Minuten war dieser Eingang endgültig frei. In der Zwischenzeit hatte in der Mertonstraße vor dem Universitätshauptgebäude eine von vielen Studenten geforderte Diskussion vor ungefähr 2 000 Teilnehmern begonnen. Im Laufe dieser Diskussion nahmen auch der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Herr Prof. Dr. W. Rüegg und der hessische Kultusminister, Herr Prof. Schütte, zu den Vorgängen Stellung. Nach seiner Rede ging der Rektor der Universität, Herr Prof. Dr. Walter Rüegg, zusammen mit mehreren Senatsmitgliedern zu dem in der Mertonstraße gelegenen Seiteneingang, der noch verbarrikadiert und blockiert war und drang zur Türe vor. Dort räumte er zusammen mit den Senatsmitgliedern die Bohlen beiseite, löste den Draht und öffnete die Türflügel. Dies geschah unter lauten Protestrufen der offensichtlich überrumpelten ‘Streikposten’. Damit waren gegen 11.30 Uhr sämtliche Eingänge zur Universität zum Universitätshauptgebäude wieder offen. Von 14.00 bis 17.00 Uhr versuchte man die Blockade des Universitätshauptgebäudes wieder aufzunehmen: Man beschränkte sich jedoch darauf, ‘Streikposten’ aufzustellen, die aber nicht verhindern konnten, daß derjenige in die Universität gelangen konnte, der darauf bestand.“
Bericht Riehn, S.3-6, 22.5.1968; Rektorat 413-08,M2
528) Artikel>22.05.1968>>asta information: „Linke Studenten gewinnen bei Fachschaftswahlen!“,Vollversammlungen 08./9.05.1968
„Am 8. und 9. Mai fanden Vollversammlungen der wirtschaftswissenschaftlichen und der juristischen Fachschaften statt. Bei den Wirtschaftswissenschaftlern kandidierten erstmals mehrere Kandidaten einer politischen Hochschulgruppe, die sich mit einem geschlossenen Wahlprogramm den Wählern vorstellten. Der Liberale Studentenbund Deutschlands hatte vor der Wahl in über 1000 Flugblättern der alten Fachschaft mangelnde Arbeit vorgeworfen. Seine vier Kandidaten erklärten, daß es unmöglich sei, bei ‘Sachfragen’ von politischen Ursachen und Konsequenzen abzusehen. Eine Fachschaft könne sich nicht als unpolitisch verstehen. – Neben den vier Kandidaten der LSD kandidierten noch ein Vertreter der Humanistischen Studenten Union (HSU) sowie sechs unabhängige Studenten, von denen ein Teil sich als linksstehend bezeichnete. Bei den Wahlen wurden drei Vertreter der LSD ( Harring, Schmidt, Noll), Lange von der HSU sowie Meeth, Otto, Jaennert, Veith und Krietsch gewählt. – Auf der ersten Fachschaftsvertretersitzung wurde Rainer Harring, der bisherige Landesvorsitzende des Liberalen Studentenbundes, als Fachschaftsvertreter gewählt. Die Fachschaftsvertreter wählten als Stellvertreter Hermann Lange und als Parlamentsvertreter Hajo Otto. Auf einer der folgenden Sitzungen wurde beschlossen, in Zukunft ein Mitteilungsblatt ‘Wiso-Information’ als Flugblatt mit aktuellen Fachschaftsnachrichten herauszubringen. Eine erste Ausgabe wird demnächst erscheinen. In einer der folgenden Ausgaben wird die am 7. Mai vom Studentenparlament verabschiedete neue Fachschaftsordnung allen Studenten der Wiso-Fakultät zugänglich gemacht werden. – Bei den Wahlen zur juristischen Fachschaft kandidierten mehrere Vertreter der LSD (6) und des RCDS (5) sowie je ein Vertreter des SDS und des SHB und ein Unabhängiger. Es wurden sechs Vertreter des Liberalen Studentenbundes, ein Vertreter des RCDS und SHB und ein Unabhängiger gewählt. Der Vertreter des SDS und vier der fünf RCDS-Vertreter konnten nicht genügend Stimmen auf sich vereinigen. Da zur Zeit eine Wahlanfechtung durchgeführt wird, kann von der Entscheidung des Ältestenrats dieser Ergebnis nur als vorläufig gelten. Zum Fachschaftssprecher der juristischen Fachschaft wurde Heinrich Schacht (LSD) gewählt. Im Parlament wird die juristische Fachschaft durch Klaus Büker (LSD) vertreten. – Die Ergebnisse der beiden Fachschaftswahlen zeigen sehr deutlich, daß von einem angeblichen Trend nach rechts in der Studentenschaft nicht die Rede sein kann. Es zeigt sich, daß Trends an anderer Universitäten nicht einfach auf Frankfurt übertragen werden können. Die linken Studentenverbände haben einen eindeutigen Vertrauensbeweis durch die Wähler erhalten. – Mitbestimmung am Arbeitsplatz – Im Winter wurde die offizielle Diskussion mit dem Senat über die Satzungs-, speziell Drittelparitätsproblematik wegen ihrer Erfolglosigkeit abgebrochen. Ist eine völlige Resignation der Studenten gegenüber diesem guten Dutzend herrschender Ordinarien angebracht? Haben eigentlich überhaupt schon genug Studenten ein solches enttäuschendes Erlebnis gehabt? – Bislang fand die Auseinandersetzung auf einer einzigen Ebene statt, zwischen den höchsten Gremien der Universitätsbürokratie (Rektor, Senat) und der Studentenschaft (AStA, politische Gruppen). Gibt es aber nicht eine dem einzelnen Studenten sehr viel näher, erfahrbarer liegende Ebene möglicher Auseinandersetzung um seine Interessen: Institut, Sektion, Fakultät? Verlagert die Ebene des Interessenkampfes, verhandelt mit Assistenten und Professoren eures Seminars oder Instituts über eine Ablösung der unkontrollierten Verfügungsgewalt der Institutsdirektoren, eine direkte Wahrnehmung eurer Interessen in einem drittelparitätisch besetzten Institutsrat! Daß ihr Erfolg haben könnt, zeigen die Institutsräte an der AfE. Erkundigt euch im AStA. Nehmt eure Sache selber in die Hand!“
asta information, „Linke Studenten gewinnen bei Fachschaftswahlen“ 22.5.1968; Archiv
529) Artikel>22.05.1968>>asta information: „Streik!“
„Auf Initiative der LSD kamen am letzten Samstag Studenten verschiedener politischer Hochschulgruppen im Studentenhaus zusammen, um gemeinsam mögliche Kampfmaßnahmen gegen die Notstandsgesetze zu beraten. Man einigte sich darauf, ein Komitee zu bilden, das von den linken Studentenverbänden getragen wird. Zur Mitarbeit waren LSD, SHB und SDS bereit. Daneben waren noch eine Reihe unabhängiger Fachschaftsvertreter gekommen sowie eine größere Zahl von Studenten, die keiner Organisation angehören. – Inzwischen ist eine ständige Zentrale des Komitees im AStA eingerichtet worden. Dort sind Mitglieder des Komitees ständig zu erreichen (Telefon 7983186). Jeder, der bereit ist, aktiv am Kampf gegen die Notstandsgesetze teilzunehmen, ist aufgerufen, sich beim Streikkomitee zu melden. – Zunächst wurden Teach-ins durchgeführt, die zur Vorbereitung auf das Teach-in am heutigen Mittwoch dienen sollten. Heute um 16 Uhr wird auf einem Teach-in über Streikmaßnahmen diskutiert werden. Es wäre gut, wenn Vertreter der verschiedenen politischen Meinungen dort erscheinen würden. Während der Veranstaltung wird über Kampfmaßnahmen abgestimmt werden.“
asta information, „Streik!“ 22.5.1968; Archiv
530) Flugblatt>22.05.1968>>ADS: „Kein ideologischer Kauderwelsch!“
„Kein Flugblatt! Kein idiologischer Kauderwelsch! Kein Parteichinesisch! Wir werden konkret! Große Diskussion in der Uni – Die Uni bleibt offen. – Helfen Sie mit! Treffpunkt: Freitag, 24.5., Liegewiese ab 8.00 Uhr – Gemeinsames go in. – Aktionskomitee Demokratischer Studenten.“
Flugblatt ADS 22.5.1968; Rektorat 413-08
531) Flugblatt>22.05.1968>>Fachschaft WiSo: „Die Lage“
„ Wir haben jahrelang diskutiert, jetzt ist die Zeit zum Handeln reif!’ – (Schmidt-Hamburg – ‘Schnauze’ – MdB/SPD). – Die Lage: – Die zweite Lesung der Notstandsverfassung hat erneut gezeigt, daß die Große Koalition die Diskussion über diese einschneidende Grundgesetzänderung als abgeschlossen betrachtet. Sie ist keinesfalls mehr bereit, auf die begründeten Argumente und Bedenken der Gegner und auf die in weiten Kreisen der Bevölkerung immer weiter um sich greifende Bewegung gegen diese Ermächtigungsgesetze einzugehen. – Auch in unserer Universität haben in der vergangenen Woche die Studenten durch ihren Streik aktiv Widerstand geleistet. Leider sind Teile der politisch indifferenten Studentenschaft durch die gewählte Form der Blockade der Universität emotional so beeinflußt worden, daß sie lediglich über die Blockade diskutierten, nicht aber über ihren Sinn und Anlaß: das Bonner Ermächtigungsgesetz. – Durch die massiven Erstürmungsversuche einiger hundert Studenten erreichte der Prozeß der Emotionalisierung seinen Höhepunkt. Solche von der rationalen Debatte wegführenden Aktionen lehnen wir ab; wir distanzieren uns jedoch davon, die ‘Streikbrecher’ pauschal als ‘ Faschisten’ zu bezeichnen – überlassen wir doch solche Pauschalierungen den Bonner Großkoalierten, die Notstandsgegner gern als ‘Kommunisten’ beschimpfen. In der Tat ist aber die Anti-Streik-Reaktion – auch mancher Notstandsgegner – dadurch erklärlich, daß die Blockade der Universität für die breite Studentenschaft nicht einleuchtend genug begründet erschien und teilweise gegen einen Beschluß des Studentenparlaments verstieß. – Es ist daher sehr wichtig, vor neuen Aktionen gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze am 29. Mai noch einmal ausführlich über deren Inhalt zu diskutieren. Eine Urabstimmung oder eine Vollversammlung der Fakultät sind nach den studentischen Satzungen in dieser kurzen Zeit nicht mehr durchzuführen. Wir fordern Sie daher auf: – gehen Sie am Mittwoch, 22.5. nachmittags, 16.00 Uhr zu dem Teach-in über: ‘Organisation des Widerstandes – Abstimmung über Streikmaßnahmen’ – Gehen Sie dorthin, bilden Sie sich selbst ein Urteil, äußern Sie frei Ihre Meinung – auch wenn Sie anderer Meinung sind! – Auf dem Teach-in wird durch Abstimmung entschieden, was getan werden soll. Sie müssen an dieser Entscheidung teilnehmen, wenn Sie sich nicht den Vorwurf des ‘politisch indifferenten Fachidioten’ gefallen lassen wollen. – Kommilitoninnen und Kommilitonen der WiSo-Fakultät! – Ihre Fachschaft ruft Sie auf, einen Streik vor und während der endgültigen Verabschiedung des Notstand-Ermächtigungsgesetzes aktiv zu unterstützen. Diskutieren Sie mit Ihren Professoren, überzeugen Sie die Kommilitonen, die – in den meisten Fällen aus Unwissenheit – den Streik nicht unterstützen, klären Sie zu Hause und in der Stadt die Bevölkerung auf.“
Flugblatt Fachschaft Wi-So 22.5.1968; Archiv
532) Flugblatt>22.05.1968>>RCDS:Vermeiden Sie jede Gewalt!
„ Kommilitoninnen und Kommilitonen! – Demonstrieren auch Sie durch Bestreiken der Universität Ihre Ablehnung der vorliegenden Notstandsgesetze! Vermeiden Sie jede Gewalt! – Der RCDS fordert alle Streikposten auf, Studenten, die die Universität betreten wollen, auch ohne Angabe von Gründen gewähren zu lassen. Der RCDS fordert alle Studenten, die sich nicht hindern lassen, die Universität trotz des Streikaufrufs zu betreten, auf, einen gewaltsamen Durchbruch zu unterlassen und sich in Diskussionen mit den Streikposten auf den Beschluß des teach-ins am 22.5.1968 zu berufen, in dem ein freier Zugang zur Universität zugesichert wurde. Der RCDS stellt nochmals fest, daß er auf dem Boden der im Grundgesetz verankerten Demokratie steht und nicht gewillt ist, zuzulassen, daß die Notstandsgesetzgebung von radikalen Gruppen als Ansatzpunkt zur Revolution mißbraucht wird.“
Flugblatt RCDS 22.5.1968; Archiv
533) Resolution>22.05.1968>>der 62. WRK: „Kriterien der Qualitativen Repräsentation in den Organen der akademischen Selbstverwaltung”
I.
Aufgaben der Universität und Grundlagen ihrer Selbstverwaltung

  1. Die Universität ist die korporative Institution, in der Wissenschaft umfassend betrieben wird. Ihre Mitglieder haben zur Aufgabe Forschung, Lehre und Studium:
  • die Bemühung um Fortschritt der Erkenntnis einschließlich der Einsicht in ihre menschlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen und die öffentliche Darlegung wissenschaftlicher Fragen, Methoden und Ergebnisse; – die Vermittlung dieser Erkenntnis einschließlich der Gewährleistung von Studiengängen und der Ausbildung zu bestimmten Berufen;
  • Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
    Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert:
  • kritisches und schöpferisches Denken und entsprechendes Handeln;
  • die Vermittlung der Fähigkeit zu solchem Denken und Handeln in Forschung, Lehre und Studium.
  1. Die Universität kann diese Aufgabe nur unter der Voraussetzung der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art.5 Abs. 3 Grundgesetz) erfüllen. Das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) gilt auch für die Universität. Daraus ergibt sich in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz die Freiheit des Studiums; sie entspricht der Freiheit der Lehre, die wiederum die Freiheit der Forschung voraussetzt.
  2. Die in Grundgesetz und Landesverfassungen verbürgte akademische Selbstverwaltung dient der Erfüllung der Aufgaben der Universität und der Gewährleistung einer wirksamen korporativen Selbstkontrolle.
  3. Die Erfüllung der wissenschaftlichen Aufgaben in korporativer Selbstorganisation legitimiert die Universität zu ihrer kritischen Funktion in der Gesellschaft.
    II.
    Grundsätze der Mitwirkung
  4. Die Angelegenheiten der Universität als einer Körperschaft der Lehrenden und Lernenden fallen grundsätzlich in die Beratungs- oder Entscheidungskompetenz aller ihrer Mitglieder. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Mitglieder der Universität verschiedene Qualifikationen haben, verschiedene Funktionen wahrnehmen und verschiedene Verantwortung tragen.
  5. Die Mitwirkung der verschiedenen Mitglieder der Universität an der akademischen Selbstverwaltung soll der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit der Universität dienen. Dazu bedarf es im besonderen:
  • der Arbeitsfähigkeit der Organe der akademischen Selbstverwaltung;
  • der personellen Erneuerungsfähigkeit der Einheiten von Forschung und Lehre
  • sowie der Reformfähigkeit der Universität.
  1. Die personelle Zusammensetzung der korporativen Organe muß daher
  • darauf angelegt sein, im Willensbildungsprozeß möglichst vollständig alle Aspekte und Argumente zur Geltung zu bringen, die für die sachgerechte Erledigung der dem Organ zugeordneten Angelegenheiten erheblich sein können;
  • dabei zugleich aber die Anzahl der Beteiligten mit dem Erfordernis der Arbeitsfähigkeit des – Gremiums in Einklang halten.
  1. Art und Umfang der Beteiligung sowie Inhalt und Sicherung der Mitwirkung müssen auf der Grundlage der Funktion der einzelnen Mitglieder und der verschiedenen Organe in der Grundordnung der Universität festgelegt und geregelt werden.
    III.
    Funktion der Mitglieder
    Innerhalb der Universität lassen sich nach der Funktion. ihrer Mitglieder verschiedene Personengruppen unterscheiden. Im einzelnen kommen folgende Unterscheidungskriterien. in Betracht:
  • der Zweck der Mitgliedschaft und der Inhalt der Tätigkeit;
  • die Voraussetzungen der Zugehörigkeit, insbesondere durch typisierte Leistungsnachweise;
  • die Art und Dauer der Mitgliedschaft;
  • die Art und das Maß der Verantwortlichkeit für die Tätigkeit in der Universität.
    Danach lassen sich unterscheiden:
  1. Personen, die zur selbstverantwortlichen Vertretung eines bestimmten Fachgebietes in Forschung und Lehre und zu deren Organisation in ihrem gesamten Fachbereich verpflichtet sind (z.B. Lehrstuhlinhaber, auch Wissenschaftliche Räte und Abteilungsvorsteher).
  2. Personen, die zu selbstverantwortlicher Forschung und Lehre und deren Mitorganisation in einem bestimmten Fachgebiet verpflichtet sind (z.B.: Nichtbeamtete außerplanmäßige Professoren und Dozenten u. ä.).
  3. Personen, die zu selbstverantwortlicher Forschung und Lehre in einem bestimmten Fachgebiet berechtigt sind (z.B.: Nichtbeamtete außerplanmäßige Professoren und Privatdozenten, Honorarprofessoren u. ä.).
  4. Personen, die selbstverantwortlich oder unterstützend an Forschung oder Lehre und deren Organisation in einem Fachgebiet ständig mitwirken (z.B.: Akademische Räte und Oberräte, Kustoden, Observatoren, Prosektoren, Lektoren, wissenschaftliche Angestellte u. ä.).
  5. Personen, die selbstverantwortlich oder unterstützend an Forschung oder Lehre und deren Organisation in einem Fachgebiet auf Zeit mitwirken (z.B.: Wissenschaftliche Assistenten, Verwalter der Dienstgeschäfte wissenschaftlicher Assistenten, wissenschaftliche Angestellte, wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung u. ä.).
  6. Personen, die selbstverantwortlich durch ein wissenschaftliches Studium in der Regel die Voraussetzungen für einen akademischen Beruf erwerben wollen oder eine wissenschaftliche Weiterbildung betreiben und die ggfs. durch Mitwirkung an der Lehre (z.B. Tutoren) oder Mitvollzug der Forschung (z.B. Doktoranden) die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erwerben (Studierende).
    IV.
    Art der Mitwirkung
  7. Die Mitglieder der Körperschaft wirken in den Organen der Universität in einer der Funktion des Organs, dem Grund der Mitwirkung und dem Charakter der Entscheidung entsprechenden Weise mit. Die Mitwirkung erfolgt unmittelbar durch persönliche Teilnahme oder mittelbar durch Repräsentation der Personengruppen. Alle Mitglieder der Organe der Universität sind bei der Ausübung des Stimmrechts an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
  8. Im einzelnen kommen für die Zusammensetzung der korporativen Organe und die Regelung der Mitwirkung ihrer Mitglieder folgende Gestaltungen in Betracht:
    a) Bei der Organisation von Forschung und Lehre innerhalb eines Fachgebietes wirken neben den Vertretern dieser Fachgebiete (III, 1) alle fachlich betroffenen Personengruppen in dem Maße mit, wie sie an Forschung, Lehre und Studium innerhalb dieses Fachgebietes beteiligt sind. Demgemäß wirken die Mitglieder des Lehrkörpers (III, 1-3) grundsätzlich unmittelbar, alle übrigen Gruppen, soweit unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsfähigkeit des Organs die Größenverhältnisse der verschiedenen Gruppen keine zahlenmäßige Beschränkung gebieten, ebenfalls unmittelbar, sonst mittelbar mit. (Kleinste Einheiten – von Forschung und Lehre, soweit dafür eigene Studiengänge bestehen: Z. Z.: Institut, Department, Sektion,. Fachbereich, Abteilung u. ä.)
    b) Bei der Koordination von Forschung und Lehre und der akademischen Selbstverwaltung innerhalb einer zusammengehörigen Gruppe von Fachgebieten wirken die Vertreter der Fachgebiete (III, 1) grundsätzlich unmittelbar, die anderen Mitglieder des Lehrkörpers (III, 2 und 3), soweit die Größenverhältnisse der verschiedenen Gruppen und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums keine zahlenmäßige Beschränkung gebieten, unmittelbar, sonst mittelbar, die wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Studierenden mittelbar mit. (Übergreifende Einheiten von Forschung und Lehre: z. Z.: Fakultät, Abteilung, u. ä.)
    c) Bei der zentralen Koordination von Forschung und Lehre innerhalb der Gesamtuniversität (z. Z.: Senat u. ä.) sind alle Personengruppen, deren Mitwirkung nach der Funktion des Organs geboten ist, grundsätzlich mittelbar repräsentiert.
    d) Bei der Konstitution der Grundordnung sind alle Mitglieder der Universität, unmittelbar oder nach Gruppen repräsentiert, so zu beteiligen, daß Beschlüsse über die Grundordnung der Zustimmung von Angehörigen mehrerer Gruppen bedürfen; dies kann durch die Zusammensetzung des Organs oder durch qualifizierte Abstimmungsmodalitäten gewährleistet werden. (z. Z.: Satzunggebendes Konzil, Grundordungsversammlung, Großer Senat, u. ä.)
    e) Bei der Wahl des Repräsentanten der Gesamtuniversität (Rektor, Präsident, Prorektor, Konrektor u. ä.) sollen alle passiv Wahlberechtigten unmittelbar, die anderen Personengruppen mittelbar mitwirken. (z.Z.: Konzil, Konvent, Großer Rat, Großer Senat u. ä.)
  9. Die Forschungskonzeption kann nur in der Hand der Personen liegen, die aufgrund eigener Forschungen innerhalb des Problemkreises urteilsfähig sind, in dem die Forschung konzipiert wird.
    V.
    Umfang der Mitwirkung
  10. Die Zahl der Repräsentanten einer Personengruppe oder einer Einheit von Forschung und Lehre
  • muß so groß sein, daß eine ausreichende lnformations- und Argumentationsbasis gewährleistet ist;
  • soll nicht größer sein als sich mit der Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit vereinbaren läßt;
  • muß alle Personengruppen und Fachbereiche umfassen, die von einer Entscheidung jeweils betroffen sind.
  1. Eine optimale Verwirklichung dieser Kriterien setzt überschaubare kleinste Einheiten von Forschung und Lehre mit möglichst weitreichenden Entscheidungsbefugnissen als Basis der Struktur der Selbstverwaltung voraus. Dagegen müssen koordinierende oder zentrale Organe aus Gründen der Arbeitsfähigkeit in ihrem Umfang beschränkt werden, dabei aber die Koordination sowohl der in ihnen zusammengefaßten Einheiten von Forschung und Lehre als auch der in diesen beteiligten Personengruppen gewährleisten.
  2. Die. Differenzierungen der Mitwirkung: Mitentscheidung, Mitberatung, Anwesenheit, Unterrichtung und Anhörung müssen der Funktion, der Qualifikation und der Verantwortung der beteiligten Personen und Personengruppen Rechnung tragen.
  3. Bestimmte Angelegenheiten können ausschließlich in die Zuständigkeit besonderer Organe der betroffenen Personengruppen fallen (Angelegenheiten der wissenschaftlichen Mitarbeiter oder der Studenten. z. B. Wahl ihrer Repräsentanten, Beschluß ihrer autonomen Ordnungen). Bei bestimmten Angelegenheiten, die zwar in die Zuständigkeit der allgemeinen Organe der Universität fallen, können einzelne Personengruppen von der Entscheidung ausgeschlossen sein (z. B. Prüfungen, Promotionen).
  4. Bei Habilitationen sollen allein die Mitglieder des Lehrkörpers (III, 1-3) für die Entscheidung zuständig sein; die inneruniversitäre Öffentlichkeit (z.B. beim Kolloquium) soll in angemessener Weise gewährleistet werden. Bei Berufungsvorschlägen sollen nur Mitglieder des Lehrkörpers (III, 1-3) an der Entscheidung mitwirken. Personengruppen, deren Repräsentanten nicht mitentscheiden, sollen auf andere geeignete Weise mitwirken. Dies kann geschehen durch
  • die Anhörung zuständiger wissenschaftlicher Mitarbeiter und die Aussprache mit ihnen oder die Mitberatung der Repräsentanten der wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem korporativen Organ, das den Vorschlag maßgeblich beschließt;
  • die Anhörung von Repräsentanten der Studierenden im Stadium der Beratungen (z. B. durch die Berufungskommission), die Unterrichtung dieser Repräsentanten von der Entscheidung des zuständigen korporativen Organs;
  • die Befugnis der Repräsentanten, sich an das zuständige zentrale Organ (Senat) zu wenden mit dem Ziel, eine Oberprüfung des Vorschlages herbeizuführen.
  1. Soweit die allgemeine Repräsentation einer Gruppe in einem Organ der besonderen Betroffenheit ihrer Mitglieder von Entscheidungen nicht hinreichend Rechnung trägt, sind zusätzliche Möglichkeiten der Anhörung und Aussprache zu eröffnen.
  2. Bei der Zusammensetzung und in den Verfahrensweisen der korporativen Organe ist das Prinzip größtmöglicher Offenheit der Akte der akademischen Selbstverwaltung zu beachten. (Gewährleistung der Sachlichkeit, Offenlegung der Entscheidungsgründe, auch dann, wenn die Beratung vertraulich sein muß.) Dieses Prinzip der Offenheit ist um des Schutzes der Persönlichkeit willen gegen das Prinzip der Vertraulichkeit abzuwägen. Dabei ist der Umfang der Publizität zu berücksichtigen, der durch die Zusammensetzung der Organe und die Verpflichtung ihrer Mitglieder zur Unterrichtung von Nichtmitgliedern bestimmt wird. Die Abwägung kann dazu führen, daß für Einzelfälle oder Gruppen von Einzelfällen die Vertraulichkeit der Verhandlungen des Organs festgestellt werden muß. Die Vertraulichkeit kann ferner in Fällen festgestellt werden, in denen überwiegende Interessen der Universität dies erfordern.
  3. Bei allen Entscheidungen korporativer Organe ist darauf zu achten, daß die Selbstverantwortung des einzelnen (Freiheit von Forschung und Lehre, Freiheit des Studiums) respektiert wird.
    VI.
    Sicherung der Mitwirkung
  4. Die für die Zusammensetzung der Organe und fÜr Art und Umfang der Mitwirkung der verschiedenen Personengruppen und Einheiten von Forschung und Lehre maßgebenden Prihzipien und Umstände können dazu führen, daß die Regelung der Stimmverhältnisse nicht geeignet ist oder nicht ausreicht, sachgerechte Entscheidungen zu gewährleisten. Solche Ungleichgewichte sind durch qualitative Modifikationen des Entscheidungsverfahrens auszugleichen.
  5. In Fällen besonderer Betroffenheit eignen sich dazu wahlweise folgende Regelungen:
    a) einfache Einspruchsrechte, die zur einmaligen Aussetzung der Entscheidung bis zu einer erneuten Zusammenkunft des jeweiligen Organs führen;
    b) qualifizierte Einspruchsrechte, die an besondere Mehrheiten gebunden sind und dazu führen, daß die erneute Entscheidung des Organs einer qualifizierten Mehrheit von Stim- men, Gruppen oder Einheiten bedarf oder
    c) ein Vermittlungsausschuß tätig wird, über dessen Vorschlag nach erneuter Beratung entschieden werden muß. Oder
    d) eine mit unbeteiligten Dritten besetzte Appellationsinstanz zur Oberprüfung tätig wird.
  6. Die Mitwirkung von Personen oder Personengruppen kann durch einfache oder qualifizierte Antragsrechte gefördert werden:
    a) einfache Antragsrechte führen dazu, daß eine Sitzung einberufen, eine Aussprache oder auch die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten erzwungen wird;
    b) qualifizierte Antragsrechte führen dazu, daß eine ablehnende Entscheidung des zuständigen Organs über einen eingebrachten Antrag nur mit qualifizierter Mehrheit erfolgen kann.
    Dokumente zur Hochschulreform IX/ 1969, Seite 25 bis 29
    534) Bericht>22.05.1968>>Universitätsrat: Ereignisse am Abend des 15.5.1968(Teach In)
    „Bericht zu den Ereignissen am Abend des 15. Mai 1968 und am Donnerstag, dem 16. Mai 1968. Zur Vorbereitung der ‘Blockade’ der Universität am Donnerstag, dem 16.5.1968, veranstaltete man am Abend des 15. Mai 1968 um 19.00 Uhr ein teach in, das zunächst im Hörsaalgebäude und später auf der Wiese zwischen dem Studentenwohnheim ‘Bockenheimer Warte’ und dem Studentenhaus stattfand. An diesem teach in nahmen etwa 1 500 Personen teil. Zunächst diskutierte man über die Streikmaßnahmen des gleichen Tages. Ein Redner verwahrte sich gegen das Vorgehen der ‘Streikposten’, die während des Mittwochs, entgegen dem Beschluß der Teilnehmer des Teach in’s vom vorangegangenen Abend Studenten, welche das Universitätshauptgebäude betreten wollten, daran gehindert hätten und sie nicht nur in Diskussionen verwickelt hätten. Er beantragte, die Anwesenden sollten über die Frage abstimmen, ob am nächsten Tag in gleicher Weise vorgegangen werden solle. Die Abstimmung über diesen Antrag wurde längere Zeit hinausgezögert. Die endlich gegen 21.00 Uhr durchgeführte Abstimmung ergab eine überwiegende Mehrheit für die Durchführung des sogenannten ‘Streiks’ in der gleichen Form. Hauptredner dieser Veranstaltung waren die Herren Krahl, Bluem, Amendt und Wetzel, die für eine weitere Blockade der Universität eintraten und für den Einsatz von ‘Streikposten’ plädierten. Krahl: ‘Es ist unsere Pflicht, den Streik und die Blockade am Donnerstag fortzusetzen, um der Gesamtbevölkerung klar zu machen, um was es geht. Die Pflicht eines Demokraten ist es, für die Demokratie zu kämpfen – Noch nie zuvor hat es eine solche Solidarisierung oder beinahe Aktionseinheit von Studenten, Schülern und Arbeitern gegeben.’ Denjenigen, die sich als ‘Streikbrecher’ betätigt hatten, warf Krahl vor, sie seien Faschisten. Bei den Aktionen an der Universität habe sich eine ‘eindeutige Polarisierung in rechte Randgruppen’ ergeben, die gegebenenfalls ‘mit Gewalt’ vorgingen. ‘Ich halte es nicht für schädlich, daß die Fiktion einer politisch einheitlichen Studentenschaft aufgezeigt worden ist.’ Während der Veranstaltung kam es zu einem besonderen Zwischenfall. Etwa um 20.00 Uhr wurde das teach in durch laute Musik gestört, die aus einem der Räume des Philosophischen Instituts kam. Vor dem Eingang des Institutsgebäudes versammelten sich daraufhin mehrere Teilnehmer des teach in’s die berieten, was man gegen die Störung unternehmen könne. Kurz danach brach plötzlich die Musik ab und wenige Minuten später erschien Herr Katarski auf dem Rednerpodium und hielt triumphierend zwei Tonbandrollen in die Höhe und rief: ‘So verfahren wir mit denjenigen, die versuchen, uns zu stören.’ Am Ende des teach in’s forderte Herr Krahl die Anwesenden auf, sich zu Gruppen von je 12 Personen zusammenzuschließen, einen Gruppensprecher zu wählen und dann gemeinsam mit den übrigen Interessierten zum Universitätshauptgebäude zu gehen und dort in der Vorhalle über die künftigen Aktionen zu diskutieren und die Gruppen einzuteilen. Diese Diskussion wurde insbesondere von den Herren Krahl und Bluem geleitet. Man beschloß, sich am nächsten Morgen um 6.30 Uhr auf der hinter dem Studentenhaus gelegenen Wiese zu treffen, von wo aus die Aktionen ausgehen sollten. Die sogenannte ‘Streikleitung’ sollte in einem der Zimmer im ersten Stock des Studentenhauses eingerichtet werden. Gegen 22.00 Uhr löste sich die Versammlung auf….-Riehn.“
    Bericht Riehn, S.1-3, 22.5.1968; Rektorat 413-08,M.2
    535) Brief>23.05.1968>>(Offener) Ludwig u. Steidle: Gegen Blockade! Gegen Störungen! Ausfall der Lehrveranstaltungen vom 27.- 29.05.1968
    „Durch die rechtswidrige, terroristische Blockade der Frankfurter Universität wird die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft in Forschung und Lehre aufs schwerste beeinträchtigt. Wir möchten weder den Studentinnen und Studenten, die unsere Vorlesungen und Übungen besuchen wollen, zumuten, sich Anpöbeleien und Behinderungen durch vermeintliche Demokraten auszusetzen, noch sind wir selbst gewillt unsere Tätigkeit an der Universität unter unwürdigen Bedingungen auszuüben. So lange die Behinderungen dauern, d.h. zunächst vom 27. – 29. Mai, fallen deshalb alle unsere Lehrveranstaltungen aus, auch stellen wir jede andere Tätigkeit in den Räumen der Universität ein. ‘Die Zukunft der Demokratie in Deutschland erfordert gegenüber der akuten Gefahr einer Aushöhlung der verfassungsmäßigen Grundrechte energischen Widerstand‘ – Wir unterschreiben diesen Satz aus der Asta-Information der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 22. Mai, verstehen ihn allerdings anders als sein Verfasser. gez. Prof. Dr. Walther Ludwig – gez. Prof. Dr. Wolf Steidle.“
    Offener Brief Ludwig, Steidle 23.5.1968; Archiv
    536) Flugblatt>24.05.1968>>Aktionsgemeinschaft gegen die Notstandsgesetze: „Kolleginnen und Kollegen!“
    „Im noch gültigen Grundgesetz (Artikel 10) gelten Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisse als unverletzlich. Nach dem Wollen der Notstandsplaner sollen künftig Verfassungsschutz und politische Polizei das Recht erhalten, alle Telefongespräche zu kontrollieren und alle Briefe zu öffnen. Niemand erfährt, ob er überwacht wird oder nicht. Gegen die Bespitzelung gibt es keinen Rechtsweg, keine Möglichkeit, sich zu wehren. – Nach dem neuen Artikel 11 Abs. 2 wird die freie Wahl des Wohnortes eingeschränkt. Damit können Demonstrationen unterdrückt werden. Politisch mißliebige Personen und Gruppen, z.B. Gewerkschaftler und Arbeiterfunktionäre können gehindert werden, sich frei zu bewegen und bestimmte Städte oder Gebiete zu betreten. Dadurch wird es möglich, bei sozialen Unruhen wie Lohnstreiks ganze Gebiete systematisch abzusperren oder zu evakuieren. – Kolleginnen und Kollegen! – Es ist höchste Zeit, daß wir diesen Absichten der Herrschenden energisch entgegentreten. Aus den Betrieben heraus müssen wir den DGB Hessen auffordern, den Kampf gegen die Notstandsgesetze durch Streiks zu führen. – Dieser Forderung müssen wir in den nächsten Tagen durch Warnstreiks in den Betrieben Nachdruck verleihen. – Am Freitag, dem 24.5.68 um 17.30 Uhr findet im Gewerkschaftshaus eine außerordentliche Delegiertenkonferenz des DGB Kreis Frankfurt statt. – Durch einen Demonstrationszug vom Dominikanerplatz (Beginn 17.30 Uhr) zum Gewerkschaftshaus will die Gewerkschaftsjugend ihre Streikforderung bekräftigen. – Kolleginnen und Kollegen! – Unterstützt diese Forderung der Gewerkschaftsjugend und schließt Euch dem Zug an. – Wir fordern Euch auf: kommt am Montag, dem 27.5.68 geschlossen zur Protestkundgebung auf dem Römerberg! – Großkundgebung gegen die Notstandsgesetze am 27. Mai 68 Beginn 15.00 Uhr Römerberg – Am Mittwoch hat der Erweiterte Hauptvorstand der IG Druck und Papier beschlossen sich hinter spontane Protestaktionen gegen die Notstandsgesetze zu stellen. – Am selben Tag hat sich eine außerordentliche Bezirksversammlung der IG Druck und Papier in Frankfurt/Main für Aktionen am 27. Mai 68 ausgesprochen. – Außerdem hat die außerordentliche Funktionärskonferenz der ÖTV Kreis Ffm. am Mittwoch im Gewerkschaftshaus beschlossen, den DGB Kreis Frankfurt aufzufordern, für den Montag (27. Mai 68) eine Großkundgebung auf dem Römerberg um 15.00 Uhr durchzuführen. – Herausgeber: Aktionsausschuß gegen die Notstandsgesetze – Verantwortlich: F. Freyelsen, 6 Frankfurt, Gerhard Hauptmann Ring 40, Druck HÖSCH GmbH.“
    Flugblatt Aktionsausschuß gegen Notstandsgesetze 24.5.1968; Archiv
    537) Flugblatt>24.05.1968>>Privat: Warum ich nicht streike!
    „Warum ich nicht streike! Die Notwendigkeit eines Streiks ist bis Anfang dieser Woche damit begründet worden, daß die Verabschiedung von ‘Ermächtigungsgesetzen’ bevorstehe. Es sollte damit glauben gemacht werden, daß eine Verabschiedung der Notstandsgesetze automatisch und sofort den Mißbrauch derselben mit sich bringe. Es ist dann eine Umorientierung in der Argumentation erfolgt, da die Unrichtigkeit dieser Begründung des Streiks – die ganz offensichtlich nur Emotionen aufpeitschen sollte – spätestens mit dem Tag der Verabschiedung der Notstandsgesetze offenbar werden mußte. Der Streik wird jetzt als Manifestation einer Nichtanerkennung der Notstandsgesetze angesehen; man will – so heißt es – zeigen, daß man diese Gesetze als nicht existent erachten wird. Wenn man davon ausgeht, daß ein Notstandsfall möglich ist, und daß man gegen diesen Notstand im gegebenen Fall etwas unternehmen will, so wird man folgendermaßen überlegen müssen: Entweder wird man Gesetze befürworten, die vorsorglich geschaffen werden, um im gegebenen Fall schnell wirksame Maßnahmen zu ermöglichen. Oder man wird vorsorgliche Gesetze wegen der Gefahr des Mißbrauches, die sie in sich bergen, ablehnen und darauf vertrauen, daß im Notstandsfall auf Grund von Sondervollmachten schnelle Maßnahmen möglich werden. Dies beinhaltet dann allerdings die Gefahr, daß in der Eile Vollmachten vergeben werden, die sich in ihren Folgen nicht übersehen lassen. Der Mißbrauch vorsorglich verabschiedeter Notstandsgesetze kann durch einen Generalstreik, der in diesem Fall durchgeführt wird, verhindert werden. (Daß etwas derartiges möglich ist, haben die Ereignisse um den Kapp – Putsch gezeigt.) Der DGB hat sehr vernünftig den Generalstreik für diesen Zeitpunkt befürwortet. Dies entspricht genau meiner Ansicht. Demjenigen allerdings, der davon ausgeht, daß diese jetzige Regierung nur deshalb an der Verabschiedung der Notstandsgesetze interessiert sei, weil sie diese früher oder später unbedingt mißbrauchen wolle, muß gesagt werden: Bei einem solchem Mißtrauen wird jedes Zusammenleben überhaupt unmöglich. Es sind dann gar keine Notstandsgesetze notwendig, um mich gegen diese Regierung vorgehen zu lassen; denn, jedes Gesetz kann auch mißbraucht werden. Eine solche Haltung führt aber zur Anarchie. Der gegenwärtige Streik wird als Manifestation des Willens zur Nichtanerkennung der Notstandsgesetze gesehen. Für eine solche Manifestation sind keine vier Tage Streik notwendig – das ist wohl klar. Mir scheint der Sinn des Streiks aber eher darin zu liegen, daß hier von ‘sozialistischen’ ausgerichteten Studenten am Aufhänger der Notstandsgesetze eine möglichst breite emotionelle – nicht etwa rational begründete, wie ein objektiver Teilnehmer an teach-ins mir wohl zugestehen wird – Einheitsfront geschaffen werden soll, die Ihnen bei der Durchführung ihrer Reformpläne dienlich werden soll; Reformpläne, von denen bisher nur bekannt ist, daß sie antidemokratisch sind, wie schon aus der haarsträubend undemokratischen Haltung derer, die sie vertreten, hervorgeht. Wer sich zum Träger derartiger Strömungen macht, wird sich einmal den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß er das Anwachsen dieser antidemokratischen Strömungen möglich gemacht hat, – ein Vorwurf, den wir der uns vorangegangenen Generation machen. Die Parallelen in unserer Geschichte sind zu offenbar, um übersehen werden zu können! Aus diesen Gründen streike ich nicht mit! gez. Peter-Paul R… stud. phil.“
    Flugblatt Privat 24.5.1968; Archiv
    538) Flugblatt>24.05.1968>>Streikkomitee:Streikaufruf
    „Am Mittwoch ist von mehreren Fachschaften und auf dem teach-in in der Mensa beschlossen worden, daß die Universität Frankfurt am Freitag bestreikt wird. Dabei ist ebenfalls beschlossen worden, daß Streikposten aufgestellt werden, ein Eingang für unverbesserliche Fachidioten freigehalten wird. Dieser Eingang wird durch ein sit-in blockiert, um auch sie zu einer Reflexion ihres unpolitischen Verhaltens zu zwingen. Wir blockieren die Universität, jedoch halten wir uns an den Beschluß der Studentenschaft und verbarrikadieren die Eingänge nicht. Wir appellieren an alle Kommilitonen, sich ebenfalls an den Beschluß der Studentenschaft zu halten und den Streik nicht als Streikbrecher zu sabotieren! Sollten wieder rechtsextremistische Schlägertrupps die Streikposten von innen oder außen tätlich angreifen, sehen wir uns gezwungen, zum Schutz der Streikenden die Eingänge durch geeignete Mittel zu versperren. Wir werden in dieser Haltung unterstützt durch eine Vielzahl von Professoren und Assistenten, die sich mit der Bestreikung der Universität solidarisiert haben. Wir rufen alle Streikenden auf: – Lauft nicht ziellos herum! Bildet Ketten und organisiert Diskussionsgruppen vor den Eingängen! – Sorgt für eine organisierte Ablösung der Streikposten! – Leitet Jura-Examenskandidaten, Angestellte der Uni, Notstandsbefürworter und unverbesserlich Autoritätsgebundene zum Haupteingang um! Laßt Euch von Schlägertrupps weder provozieren noch verprügeln! Fotografiert sie! – Hütet Euch vor Denunzianten! Stellt die Handlanger der administrativen Repression bloß! Kommilitonen! Euer organisierter Widerstand gegen die Notstandsgesetzgebung schafft zugleich die Basis für den kommenden Kampf gegen die zunehmend autoritäre Hochschulpolitik der leistungsorientierten Untertanenfabrik. Er muß zum Fanal werden für den massenhaften politischen Streik!“
    Flugblatt Streikkomitee 24.5.1968; Archiv
    539) Rundschreiben>24.05.1968>>Senat/ Rektor: Lehr-u.Prüfungsveranstaltungen ruhen vom 27.05. bis 01.06.1968
    „Rektor und Senat stellen fest, daß gegenwärtig der Zugang zur Universität unter zumutbaren Umständen nicht möglich ist. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß sich diese Verhältnisse in der nächsten Woche ändern werden. Um nicht auf äußere Hilfe zurückgreifen zu müssen, beschließt der Senat, in der Woche vom 27.5. bis 1.6.1968 sämtliche akademischen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen ruhen zu lassen.“
    Senat/ Rektor Rundschreiben 24.5.1968; Rektorat 413-08
    540) Bekanntmachung>25.05.1968>>Adorno, Habermas, Mitscherlich, Rüegg, Unseld: Kundgebung, Demokratie im Notstand!
    „Demokratie im Notstand – Aktionskomitee – Theodor W. Adorno, Jürgen Habermas, Alexander Mitscherlich, Walter Rüegg, Siegfried Unseld – Frankfurt, den 25.05.1968 – Sehr geehrte Kollegen, die Notstandsgesetze werden voraussichtlich am kommenden Mittwoch und Donnerstag vom Bundestag in dritter Lesung verabschiedet. Hier wird ein Gesetz ‘durchgepeitscht’, das Grundrechte einschränkt. Es verbindet Regelungen für den äußeren Notstand, die wir bejahen, mit Regelungen für inneren Notstand und Spannungsfall, die unsere demokratische Ordnung gefährden können, und die tendentiell das Grundgesetz aushöhlen. Diese Notstandsverfassung kann durch ihre bloße Existenz dazu führen die Bürger einzuschüchtern. Deshalb fordern wir Schriftsteller, Professoren, Künstler, Publizisten und Verleger auf zu einer Kundgebung Demokratie im Notstand. Wir wollen unsere Argumente gegen Teile der Gesetzgebung noch einmal vortragen uns unsere Entschlossenheit bekunden, in Zukunft alles zu tun, damit diese gefährlichen Gesetze niemals als Instrumente der Unterdrückung Anwendung finden können. Einladungen ergehen an folgende Personen (die Namen derer, die bis jetzt Zusagen zu Kurzreferaten gegeben haben, sind unterstrichen): Theodor W. Adorno, Rudolf Augstein, Fritz Bauer , Max Bill , Ernst Bloch , Heinrich Böll, Gerd Bucerius , Harry Buckwitz , Ralf Dahrendorf , Iring Fetscher, Ludwig von Friedeburg, Helmut Gollwitzer, Günter Grass, Jürgen Habermas, Sebastian Haffner, Hildegard Hamm-Brücher , Hans Werner Henze, Werner Hess, Rolf Hochhuth , Walter Jens, Erich Kästner , Alexander Kluge, Wolfgang Koeppen, Eugen Kogon, Hans Küng , Werner Maihofer, Golo Mann, Hans Mayer, Alexander Mitscherlich, Henri Nannen, Martin Niemöller, Wolfhart Pannenberg, Georg Picht, Harry Pross, Ludwig Raiser, Richard Schmid, Thure von Uexküll, Martin Walser. Wir bitten Sie an der Veranstaltung teilzunehmen. Sie findet statt am kommenden Dienstag, dem 28. Mai 1968, um 14.00 h im Großen Sendesaal des Hessischen Rundfunks, Frankfurt, Bertramstraße 8. Die Veranstaltung wird von 14.00 – 16.30 h live vom Ersten Deutschen Fernsehen übertragen. Mit Rücksicht auf die Fernsehausstrahlung bitten wir um rechtzeitiges Eintreffen. Der Große Sendesaal ist ab 13.00 h geöffnet. Die Eingänge werden mit Rücksicht auf die Sendung ab 13.50 h geschlossen sein. Es tut uns leid, daß wir mit diesem Schreiben nicht all die erreichen können, die wir meinen. Wir bitten Sie, mit Kollegen des genannten Personenkreises zu sprechen und sie einzuladen. Der Einlaß erfolgt jedoch nur bei Vorweis dieses Schreibens oder nach Anmeldung beim unten genannten Büro. Das Büro ist vom Sonntag an jeweils bis 24.00 h besetzt. Unsere Veranstaltung hat großes Gewicht. Ihre Wirkung hängt aber von der Anwesenheit jedes einzelnen ab. Mit freundlichen Grüßen … Büro: Myliusstraße 30, Telefon: 79 82 542.“
    Aufruf Adorno, Habermas, Mitscherlich, Rüegg, Unseld 25.5.1968; Archiv
    541) Artikel>25.05.1968>>FAZ: „Universität schließt bis zum 01.Juni“
    „Eine Erklärung von Rektor und Senat/ Blockade am Freitag ohne Zwischenfälle – Rektor und Senat der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität haben gestern abend nachstehende Erklärung herausgegeben: ‘Es wird festgestellt, daß gegenwärtig der Zugang zur Universität unter zumutbaren Umständen nicht möglich ist. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß sich diese Verhältnisse in der nächsten Woche ändern werden. Um nicht auf äußere Hilfe zurückgreifen zu müssen, beschließt der Senat, in der Woche vom 27.5. bis 1.6.1968 sämtliche akademischen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen ruhen zu lassen.’ – Mit diesem Beschluß wird dem Vorhaben des studentischen ‘Streikkomitees’ begegnet, der gestern nachmittag auf einem Teach-in von mehreren hundert Studenten unterstützt wurde, von Montag an die Blockade des Universitätsbetriebes als Protest gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze fortzusetzen. Gegen 18 Uhr formierte sich ein Zug von etwa dreihundert Studenten, die zum Gewerkschaftshaus zogen, um die Beschlüsse der außerordentlichen Delegiertenkonferenz abzuwarten und anschließend dazu Stellung zu nehmen. Die Demonstranten wurden von einem Sprecher des SDS aufgefordert, sich diszipliniert zu verhalten und Beratungen nicht zu stören, um den Vertretern der Arbeiterschaft ‘nicht das Gefühl zu geben, unter Druck Entschlüsse fassen zu müssen.’ – Gestern vormittag hatte, wie an anderer Stelle der Ausgabe berichtet, der hessische Kultusminister Schütte vor der Universität mit Professoren und Studenten öffentlich diskutiert und erklärt: ‘Ein Gruppe überschreitet hier jedes vernünftiges Demonstrationsrecht.’ Diese Situation könne nicht weiter so andauern, sagte der Minister, der im übrigen die Frage von studentischer Seite, ob Disziplinarmaßnahmen gegen streikende Studenten geplant seien, so antwortete: ‘Davon kann kein Rede sein. Ich weiß von keinen Gewalttaten.’- Schütte appellierte an die Vernunft der Streikenden und sagte: ‘Wenn die alliierten Vorbehaltsrechte nicht gestrichen werden, gibt es keine Notstandsgesetze.’ Seine betont historisch und formalistisch klingenden Argumente wurden von den Professoren Wiethölter, Heydorn und Bartsch kritisiert. Wiethölter sprach sich für einen Streik mit Diskussion aus und sagte, er bedauere, daß mit der derzeitigen Behandlung der Notstandsgesetzgebung, ‘die erste und einzige Chance zu einer verfassungspolitischen Grundsatzdiskussion in der Bundesrepublik nach dem Krieg ungenutzt vorübergeht.’ Heydorn bezeichnete den Gesetzentwurf als den ‘Abschluß des Entpolitisierungsprozesses seit 1945, der hauptsächlich dazu dienen solle, das autoritative Bewußtsein breiter Bevölkerungsschichten zu vertiefen. Mehrere Sprecher der Studentenschaft plädierten für den Generalstreik. – Eine Diskussion über die Notstandsgesetze fand gestern auch im Anatomiesaal der Medizinischen Fakultät statt. Hier sprachen unter der Leitung von Professor Dr. Hövels unter anderem die Bundestagsabgeordneten Matthöfer und Dr. Wilhelmi mit den Studenten. In einem Telegramm an die Parteien im Bundestag haben etwa 260 Professoren, Assistenten und Studenten ‘gegen die überstürzte dritte Lesung der Notstandsgesetze’ protestiert. Sie fordern die Abgeordneten auf, bei Abstimmungen nicht den Fraktionszwang, sondern allein ihrem Gewissen zu folgen, und kündigen an, für sich das Grundrecht auf Widerstand in Anspruch zu nehmen. – Die ‘Arbeitsgemeinschaft demokratischer Studenten’ (ADS), die sich kürzlich an der Universität gebildet und den Streik gegen die Notstandsgesetze befürwortet, sich allerdings gegen eine Blockade der Hochschule ausgesprochen hat, erklärte gestern, in der Blockade sehe sie die Gefahr, daß die Kritik an den Notstandsgesetzen von anderen Gruppen ‘mißbraucht wird, um eine Zwangssolidarisierung der Studentenschaft zu erreichen.’ Sprecher der ADS wandten sich allerdings nicht bei öffentlichen Diskussionen oder Teach-ins gegen die Befürworter der Blockade. – Der SDS hat gestern gegen 21.30 beschlossen, am Montag die Universität zu besetzen, obwohl Rektor und Senat bekanntgegeben haben, daß sie geschlossen wird.“
    FAZ, 25.5.1968, „Universität schließt bis zum 1.Juni“; Archiv
    542) Artikel>25.05.1968>>FNP: „Uni Frankfurt erneut blockiert“
    „Die Frankfurter Universität ist am Freitag erneut blockiert worden. Aus Protest gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze besetzten mehrere hundert Studenten die Eingänge. ‘Blockadebrecher’, die vom Streikkomitee als ‘NS-Befürworter und Fachidioten’ bezeichnet wurden, konnten allerdings durch den Haupteingang in die Universität gelangen. Zu tätlichen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen ist es bisher nicht gekommen. Die Blockade soll bis kommenden Mittwoch oder Donnerstag fortgesetzt werden. Am Freitag fanden nur einige Lehrveranstaltungen statt. Die Universität will den Vorlesungsbetrieb ab kommenden Montag bis nach Abschluß der 3.Lesung der Notstandsgesetze ruhen lassen, da der Zugang zur Universität gegenwärtig nicht möglich sei. Dies teilte das Rektorat am Freitagabend in einer Presseerklärung mit. – Appell an die Vernunft – Es sei kein demokratisches Mittel, den Zugang zur Universität zu versperren, betonten Rektor und Senat in einer Erklärung. Alle Angehörigen der Universität wurden aufgefordert, von Gewaltakten Abstand zu nehmen. – Der hessische Kultusminister Schütte stellte sich am Mittag im Universitätsgelände der öffentlichen Diskussion. ‘Eine Gruppe vom Studenten überschreitet hier jedes vernünftige Demonstrationsrecht’, sagte der Minister und appellierte an die Vernunft der streikenden Studenten. – Drei Professoren kritisierten Schüttes Darlegungen und die Notstandsverfassung. Mehrere Sprecher der Studentenschaft plädierten für den Generalstreik. Die Studenten wurden aufgefordert, Betriebe aufzusuchen und mit den Arbeitern zu diskutieren.“
    FNP, 25.5.1968, „Uni Frankfurt erneut blockiert“; Archiv
    543) Artikel>25.05.1968>>FR: „Rüegg: Kein Lehrbetrieb-SDS Die Uni besetzen“
    „Um nicht auf äußere Hilfe zurückgreifen zu müssen, haben Rektor und Senat der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität am Freitagabend beschlossen, sämtliche akademischen Lehr- und Prüfungsveranstaltungen in der Zeit vom 27.Mai bis zum 1.Juni ruhen zu lassen. – Diese Entscheidung wurde getroffen, weil, wie es in der entsprechenden Erklärung heißt, ‘gegenwärtig der Zugang zur Universität unter zumutbaren Umständen nicht möglich’ sei und keine Anzeichen darauf hindeuten, daß sich diese Verhältnisse in der nächsten Woche ändern würden. – Zu dieser Maßnahme haben der SDS und der AStA Stellung genommen. Der SDS meint: Mit diesem autoritären Dekret will der Rektor die streikende Notstandsopposition an der Universität zerschlagen, indem er den Studenten die Möglichkeit nehmen will, sie zur politischen Widerstandsbasis zu machen. Der SDS ruft alle politisch engagierten Studenten, kritischen Assistenten und Professoren auf, die Universität selbsttätig zu öffnen und während dieser Woche eine politische Gegenuniversität im Widerstand gegen die Notstandsdiktatur zu organisieren. Der SDS ruft zur Besetzung der Universität ab Montag, 10 Uhr, auf. – Die Stellungnahme des AStA: Der Allgemeine Studentenausschuß der Universität Frankfurt erkennt in der Maßnahme des Senats, die Universität in der nächsten Woche zu schließen, einen erneuten Beweis für die Unfähigkeit der Professoren, auf politische Aktionen der Studenten einzugehen und sich mit ihnen zu solidarisieren. Es zeigt sich, daß die Universität und die Professoren nicht in der Lage sind, sich dem Kampf der Studenten gegen die Notstandsgesetze anzuschließen, sondern statt dessen versuchen, diesen Kampf mit der Schließung der Universität zu behindern.“
    FR, 25.5.1968, „Rüegg: Kein Lehrbetrieb-SDS: Die Uni besetzen.“
    544) Artikel>25.05.1968>>uni-report: „Neuer Rat der Nichthabilitierten-Versammlung“
    „Am Freitag, dem 26.4.1968 fand eine Vollversammlung der Nichthabilitierten in der Universität statt. In einem kurzen Rechenschaftsbericht referierte der bisherige Ratspräsident Herr Schmidt (AfE) über die Tätigkeit des alten Rates. Die Beratungen in diesem ersten Tagesordungspunkt konzentrierten sich auf den gegenwärtigen Stand der Satzungsdiskussion. Die Kurzfassung des Büdinger Entwurfs wurde als unzureichend abgelehnt, wobei allerdings noch nicht bekannt sein konnte, daß diese Kurzfassung nur als diskussionstechnische Grundlage für weitere Gespräche vorgesehen war. Herr Schmidt kündigte einen eigenen Entwurf an und teilte mit, er habe zu diesem Zwecke sämtliche vorliegende Alternativvorschläge und den studentischen Entwurf durchgearbeitet. Ferner vertrat Herr Schmidt die Rechtsansicht, daß die bei Nichtverabschiedung der Satzung bis zum 30.6.1968 angedrohte Einsetzung eines Staatskommissars nicht zulässig sei. Der Gesetzgeber hat es versäumt, für den Fall einer Nichteinigung (§ 45 HHG) eine Regelung zu treffen. Der Universität könne kein Verschulden nachgewiesen werden. Die Ratsvertreter der Medizinischen Fakultät, die noch keine Neuwahl durchgeführt hatten, wurden beauftragt, die Wahl so bald wie möglich nachzuholen. Die Wahl wurde inzwischen auf den 13.5. festgelegt. Die neuen Ratsvertreter sind: – für die Philosophische Fakultät: Ullrich Muhlack (Histor. Seminar, HA 2372) – Gottfried Bender (Sem. für Evang. Theologie, HA 3179); – für die Naturwissenschaftliche Fakultät: Rolf D. Blank (Inst. für Anorganische Chemie, HS 2326), – Dieter Bimberg (Physikal. Inst., HA 2621); – für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Ruth Meyer (Sem. für Gesellschaftslehre, HA 2273), – Gerhard Schmidt (Sem. für Volkswirtschaftslehre, HA 3597); – für die Medizinische Fakultät: Klaus Kenniel (Nervenklinik, HA 5202) bis 13.5., – Peter Röttger (Patholog. Inst., HA 5992) bis 13.5.; – für die Juristische Fakultät: Wolfgang Sellert (Sem. für Deutsche Rechtsgeschichte, HA 2227), – Eckart Wilcke (Sem. für Internat. Wirtschaftsrecht, HA 2289); – für die AfE: Joachim Hirsch (Sem. für pol. Bildung, HA 3570). – Herr Benda (Nat. Fak.) erstattete Bericht über den Verlauf der Chung-Affäre. Der Briefwechsel hierzu wird in diesem ‘uni report’ veröffentlicht werden. Die Versammlung faßte ferner folgende Resolution: ‘Die Vollversammlung der Nichthabilitierten vom 26.4.1968 fordert den Senat auf, umgehend seine frühere Zusage eines ausreichenden Publikums der Satzungsänderungsvorschläge zu verwirklichen.’ Mehrheitlich wurde angenommen: ‘Die Vollversammlung der Nichthabilitierten vom 26.4.1968 stellt an den Rat den Antrag, auf die Bildung einer paritätischen Satzungskommission zu dringen.’„
    uni report, „Neuer Rat der Nichthabilitierten-Versammlung“ 25.5.1968; Archiv
    545) Artikel>25.05.1968>>uni-report: „Übergangssatzung“, Senat Sitzung 08.05.1968
    „Bereichs- und Departmentstrukturen / Stellung der Assistentenschaft / Transparenz der Gremien / Universitätsspitze – In Vordergrund der Senatssitzungen vom 27.4. und 8.5.1968 stand die Satzungsdiskussion. Die wichtigste Entscheidung der Sitzung war der Beschluß, eine Übergangssatzung vorzulegen. Dem Senat lag eine kurzgefaßte Form der Satzung vor, die auf dem sogenannten ‘Büdinger Entwurf’ basiert. (Am 14./15. Oktober 1967 traf sich der Universitätssenat mit den studentischen Senatsvertretern zu einer Klausurtagung in Büdingen. Dort wurde der jetzt vorliegende Satzungsentwurf ausgearbeitet.) Diese Kurzfassung hatte lediglich die Aufgabe, aus dem recht umfangreichen Entwurf eine juristisch unanfechtbare und übersehbare Grundlage für die Satzungsdiskussion zu schaffen. – Die vorgesehene Übergangssatzung soll spätestens am 31. Dezember 1971 außer Kraft treten. In ihr ist eine Kommission zur Überprüfung der Universitätsstruktur vorgesehen. Diese Kommission soll bis zum 31. Dezember 1970 den Entwurf einer neuen Satzung vorlegen. Zur kurzfristigen Ausarbeitung dieser Übergangssatzung wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, zu der die Fakultäten und die an der Universität vertretenen Gruppen ihre Vertreter nominieren sollen. Die Studentenschaft, deren Senatsvertreter auf Grund eines Beschlusses des Studentenparlaments nicht an den Senatssitzungen teilnehmen, wird eingeladen, in dieser Arbeitsgruppe mitzuwirken. Ordinarien, Nichtordinarien, Nichthabilitierte und Studenten sollen je bis zu vier Vertreter entsenden. Als Ordinarienvertreter wurden bereits Prof. Lüderitz (vorl. Geschäftsführer), Prof. Rauter, Prof. Meinhold und Prof. Hövels benannt. Die Nichtordinarienvertreter nominierten bereits Prof. Vossius und Prof. Müser; alle weiteren Gruppenvertreter stehen noch nicht fest. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe die Möglichkeit, zu speziellen Themenkreisen Sachverständige einzuladen. Die Vertreter der einzelnen Gruppen wurden gebeten, ihre Gremien fortlaufend über den Stand der Satzungsarbeit zu informieren. Die Möglichkeit zu Satzungsdiskussionen auf breiter Basis parallel zu der in der Arbeitsgruppe besteht selbstverständlich. Solche Diskussionen sollen von den einzelnen Vertretern (gegebenenfalls gemeinschaftlich) organisiert werden. – Die Arbeitsgruppe wird die bisher vorliegenden Satzungsentwürfe (auch den zu diesem Zeitpunkt noch nicht in seiner endgültigen Form bekannten studentischen Satzungsentwurf) und alle eingegangenen Satzungsänderungsvorschläge berücksichtigen, soweit sie für eine ‘geraffte Satzung’ von Belang sind. Das ganze Satzungswerk wird auf der Grundlage der ‘Godesberger Erklärung’ der Westdeutschen Rektorenkonferenz (siehe ‘uni report’ 1/68) ausgearbeitet werden. Der Senat gab der Arbeitsgruppe den Auftrag, in die Übergangssatzung einen Paragraphen einzubauen, nach dem eine Neuordnung innerhalb der Fakultäten und interfakultativ begonnen und Versuche mit Bereichs- und Departmentsstrukturen unternommen werden sollen. Ferner wird die Arbeitsgruppe die künftige Stellung der Assistentenschaft, die Transparenz der Verhandlungen in den Universitätsgremien und eine Neuordnung der Vertraulichkeitsparagraphen beraten und das Ergebnis der Beratung in den Entwurf einbeziehen. Schließlich werden die Frage der zukünftigen Universitätsspitze und die Möglichkeit eines Präsidialsystems für unsere Universität untersucht werden. Auch für dieses Problem soll der neue Entwurf eine Übergangslösung vorschlagen. – Die Übergangssatzung soll die Möglichkeit bieten, Erfahrungen mit Experimenten zu gewinnen. Auf Grund dieser Erfahrungen wird 1970/71 eine zeitgemäße reformgerechte Universitätssatzung vorgelegt werden können. Der gemeinsam entwickelte Entwurf der Übergangssatzung soll bis Juni dieses Jahres vorliegen und dann einem einzuberufenden satzungsgebenden Konzil vorgelegt werden. – Wie schon bei den Büdinger Verhandlungen soll auch in dieser Kommission überstimmten Gruppen mittels eines Sondervotums die Möglichkeit verschafft werden, ihre Anträge als Alternativvorschläge in den Entwurf einzubringen.“
    uni report, „Übergangssatzung“ 25.5.1968; Archiv
    546) Flugblatt>25.05.1968>>Aktionsausschuß Frankfurter Reservisten: Aufruf, Wehrpässe an Verteidigungsministerium schicken
    „Reservisten der Bundeswehr! Der Bundestag hat in der 2. Lesung der NS-Gesetze den Art. 87a Abs. 4 mit großer Mehrheit angenommen und wird ihn in der 3. Lesung verabschieden. Der Text des Artikels lautet: ‘Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzung des Art. 91 Abs. 2 GG vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.’ Was heißt das für Sie? – Sie müssen mit Waffengewalt gegen Bürger vorgehen, die gegen die Beseitigung der Grundrechte demonstrieren! – Sie müssen zum Beispiel folgende ‘zivile Objekte’ mit Waffengewalt schützen: Springer-Druckereien u. Rüstungsindustrien – Sie müssen die Polizei im Einsatz gegen streikende Arbeiter mit Waffengewalt unterstützen – auch gegen Arbeiter, die durch Generalstreik einen Krieg verhindern wollen! Mehr als 40 Reservisten (Mannschaften und Dienstgrade) an der Uni-Frankfurt sind bis jetzt nicht bereit, da mitzumachen. Am 23. Mai 1968 haben wir beschlossen: Nach der 3. Lesung der NS-Gesetze die Wehrpässe an das Verteidigungsministerium zurückzuschicken und Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. Der Verband der Kriegsdienstverweigerer, Frankfurt, Moselstr. 25, Tel. 23 40 22 unterstützt diese Aktion. Reservisten, schließt Euch unserer Aktion an! Nächstes Treffen: Montag, 27.5.68, 10.00 Uhr, Studentenhaus.
    Flugblatt Aktionsausschuß Frankfurter Reservisten 25.5.1968; Archiv
    547) Flugblatt>26.05.1968>>Organisationsausschuß für den Studenten- und Schülerkongreß: Unterstützt den Widerstand!, Aufruf für Studenten-und Schülerkongreß am 01./2.06.1968
    „Kommilitonen, Schüler! Am 1. und 2. Juni findet in Frankfurt ein Studenten- und Schülerkongreß statt. Veranstalter sind der Verband Deutscher Studentenschaften (vds) und die politischen Schüler- und Studentenverbände. Die Studentengemeinden unterstützen den Kongreß. Es werden ca. 5.000 Teilnehmer erwartet. Der größte Teil von ihnen muß in der Nacht vom 1. auf 2. Juni (Pfingstsamstag auf Sonntag) in Frankfurt und Umgebung übernachten. Wir benötigen dringend einfache Schlafquartiere (wir fordern die Teilnehmer auf, Luftmatratzen, Schlafsäcke und Campingbetten mitzubringen). Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, alle Teilnehmer in Schulen unterzubringen, um die wir uns bei der Stadt bemühen. Wir rufen daher alle, die in irgendwelcher Weise helfen können auf, uns bei der Unterbringung der Kongreßteilnehmer zu unterstützen. Teilt uns mit, ob Ihr Schlafquartiere zur Verfügung habt. Wir brauchen auch dringend Geld, spendet bei den Sammlungen oder benutzt unser Sonderkonto bei der Bank für Gemeinwirtschaft Frankfurt 50 029. Schließlich fehlt es an Aktivisten und freiwilligen Helfern für die Vorbereitung und Durchführung des Kongresses. Wenn Ihr Zeit habt, dann kommt zum AStA, Studentenhaus (Jügelstraße 1) Zimmer 13. Wir haben auch noch Klebezettel und anderes Material zu verteilen. Unterstützt den Widerstand!- Organisationsausschuß Klaus Kreppel, Michael Lukarsik, G.-W. Schellenberg.“
    Flugblatt Organisationsausschuß für den Studenten- und Schülerkongreß 26.5.1968; Archiv
    548) Artikel>27.05.1968>>FNP: „Neue Protestwelle gegen Notstandsgesetze“
    „Universität soll besetzt werden/ Zeitungen erscheinen trotz Streikaktionen – Trotz geplanter DGB-Kundgebungen gegen die Notstandsgesetze am Montag werden die hessischen Tageszeitungen auch am Dienstag erscheinen. Nach Mitteilung eines Gewerkschaftssprechers werden die Arbeiter nach den Protestveranstaltungen in die Betriebe zurückkehren und die Arbeit wieder aufnehmen. Symbolisch will das Streikkomitee der Frankfurter Studenten am Vormittag das Rektorat besetzen und die kritische Universität nach Berliner Vorbild ausrufen. Auch Frankfurter Schüler wollen, einem Aufruf der linksorientierten Schülerorganisation USSG folgend, heute auf die Straße gehen. – Unter Verzicht auf jegliche Gewalt will das Streikkomitee am heutigen Montag das Rektorat der Frankfurter Universität besetzen. Die Haupteingänge sollen, wie ein Sprecher des Komitees gestern mitteilte, frei bleiben. Die Studenten wollen ihre Hochschule für eine Woche zu einer kritischen Universität machen und ab Mittwoch Seminare über Notstandsgesetzgebung, Autoritätskonflikte, Fragen der Arbeiterbewegung und Analysen über die Bundesrepublik veranstalten. Leiter der Vorlesungen sind Dozenten Frankfurter Institute. – Der vom Senat der Universität Ende letzte Woche verfügte Vorlesungsausfall an der bestreikten Universität wird vom Komitee als Aussperrung der Studenten gewertet. In einer Erklärung des Streikkomitees, dem der LSD (Liberaler Studentenbund Deutschlands) der SDS und der SHB (Sozialdemokratischer Hochschulbund) und unabhängige Studenten angehören, heißt es: ‘Die Studenten beugen sich nicht diesem autoritären Beschluß des Senates, der ein Versuch ist, den Studenten die Basis des Widerstandes gegen die NS-Gesetze (NS=Notstand) zu nehmen.’ – Wie ein Sprecher des Komitees dieser Zeitung mitteilte, habe der SDS ursprünglich beabsichtigt, Sonderaktionen am Montag zu starten. So sollte die rote Fahne über der Universität gehißt werden. Den übrigen Mitgliedern im Streikkomitee sei es jedoch geglückt, ihren roten Kampfgefährten provozierende Aktionen auszureden. – Die Besetzung geht am Vormittag um 10 Uhr ein Teach-in voraus, in dem die Organisatoren mit der studentischen Zuhörerschaft über die wirkungsvollste Art des Vorgehens diskutieren wollen. Gegen ein Uhr wollen die Studenten Solidarität mit der Arbeiterschaft demonstrieren: ‘Das Streikkomitee rechnet damit, daß etwa 2000 Arbeitnehmer aus den westlichen Vororten den Aufruf des DGB-Kreises zur Teilnahme an einer Notstandskundgebung auf dem Römerberg um 15 Uhr folgen werden. Gemeinsam wollen Studenten und Arbeiter von der Universität zum Römerberg marschieren. – Zeitungen erscheinen – Die hessischen Tageszeitungen werden auch am Dienstag erscheinen, obwohl die Industrie-Gewerkschaft ihre Mitglieder zur Teilnahme an DGB-Kundgebungen aufgefordert hat. Das Bundesvorstandsmitglied der Industriegwerkschaft, Fritz, erklärte auf Anfrage in Frankfurt, die an den Protestaktionen teilnehmenden Setzer und Drucker würden sofort nach Abschluß der Kundgebungen in die Verlage zurückkehren und die Herausgabe der Tageszeitungen sicherstellen. In Frankfurt sollen die Arbeitnehmer die Arbeit gegen 14 Uhr niederlegen und zum Römerberg marschieren. Gegen 16 Uhr wird die Protestkundgebung zu Ende sein. An den dann möglicherweise sich entwickelnden Diskussionen sollen sich die in Zeitungsdruckereien beschäftigten Arbeitnehmer im Interesse des Informationsanspruchs der Bevölkerung nicht beteiligen, heißt es in einem Beschluß des Landesvorstandes der IG Druck und Papier. Dagegen sollen die Arbeiter anderer Druckereien die Arbeit am Montag nicht wieder aufnehmen. – Tausend Flugblätter hat der Sozialistische Lehrerbund (SLB) gestern an den Schulen verteilt. Adressat: die Kollegen, stellvertretend für ‘die schweigende Lehrerschaft’, die die Notwendigkeit des Kampfes noch nicht erkannt habe, erhebt der SLB seine Stimme gegen die Notstandsgesetze und fordert gleichzeitig Schüler nicht zu bestrafen, die auf die Straße gehen. – Streik im Theater – An den Städtischen Bühnen wollen Schauspieler heute abend alle Vorstellungen für zehn Minuten unterbrechen und eine Resolution gegen die Notstandsgesetzgebung verlesen. Das Publikum soll aufgefordert werden, sich nach der Vorstellung an einer Diskussion über die ‘NS-Gesetze’ zu beteiligen. Der Warnstreik ist von Generalintendant Buckwitz gebilligt worden. – Bereits am Samstagabend hat das Theater am Turm öffentlich gegen die geplante Verabschiedung der Notstandsgesetze Stellung genommen. Nach Mitteilung des Theaters betrat kurz nach 20 Uhr der Dramaturg die Bühne und forderte die 400 Zuschauer zu Aktionen gegen die Notstandsgesetzgebung auf. – Auf dem Spielplan stand Strindbergs Trauerspiel ‘Fräulein Julie.’„
    FNP, 27.5.1968, „Neue Protestwelle gegen Notstandsgesetze“; Archiv
    549) Fernschreiben>27.05.1968>>Westdeutsche Rektorenkonferenz an Universitäten: Anforderung täglicher Reports
    „an die herren rektoren der mitgliedshochschulen – das sekretariat der westdeutschen rektorenkonferenz gibt den herren rektoren anheim, ihm in dieser woche taeglich bis 14 uhr kurzbericht ueber die situation an ihrer universitaet fernschriftlich mitzuteilen. Im auftrag gez. Kalischer.“
    Fernschreiben WRK an Mitgliedshochschulen; Rektorat 413-08
    550) Flugblatt>27.05.1968>>AStA: Streikaufruf
    „Streik – Das Ergebnis der 2. Lesung der Notstandsgesetze hat erneut bewiesen, wie wenig die Entscheidungen des Bundestages etwas mit den Interessen der Bevölkerung zu tun haben. Die Ablehnung der namentlichen Abstimmung sowie sämtlicher Änderungsanträge der FDP zeigen, daß die Mehrheit der Parlamentarier bereit ist, das Ermächtigungsgesetz für die Bundesregierung kritiklos zu akzeptieren, gleichzeitig aber nicht so viel Verantwortungsgefühl haben, ihre persönliche Entscheidung gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten (zur namentlichen Abstimmung im Bundestag werden 50 Stimmen benötigt. Die Freien Demokraten, die einen solchen Antrag stellten, haben 49 Stimmen. Kein SPD-Abgeordneter fand sich bereit, die FDP zu unterstützen.). Auch die ständigen Proteste aus allen Teilen der Bevölkerung konnte sie nicht dazu bringen, unsere Opposition anders als eine radikale Minderheit zu betrachten, deren Argumente man nicht zu berücksichtigen braucht. Wir müssen feststellen, daß unsere Aktionen gegen Notstandsgesetze ohne Erfolg geblieben sind. Ohne Erfolg auch deswegen, weil die Kräfte und Institutionen, die sich am ehesten berufen fühlen müßten, die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen, es bei verbalen Protesten belassen haben. Wir müssen uns fragen, auf welche Weise die Gewerkschaften ihre Mitglieder vor ungerechten Arbeitsdienstverpflichtungen, Beschlagnahmungen u.ä. schützen wollen, wenn sie nicht jetzt schon bereit sind, die Lohnabhängigen in der BRD zu einem Generalstreik zur Verhinderung eben solcher Praktiken aufzurufen. Desgleichen müssen wir ernstliche Zweifel an der Aufrichtigkeit jener SPD-Parlamentarier anmelden, die sich trotz des Wissens um die Gefährlichkeit der Notstandsgesetze nicht dazu entschließen konnten, ihre frühere Absage an diese Gesetze durch eine Nein-Stimme zu manifestieren. Wir müssen annehmen, daß wir auf Unterstützung von dieser Seite nicht mehr zählen können. Dennoch gilt es, auf jeden Fall die 3. Lesung im Bundestag zu verhindern. Wir wenden uns nicht an die Institutionen und Parteien, sondern an die demokratischen Kräfte innerhalb dieser Institutionen, sich an den Aktionen des studentischen Streikkomitees und des Kuratoriums Notstand der Demokratie zu beteiligen. Wir rufen alle verantwortlich denkenden Betriebsräte und Vertrauensleute auf, durch ständige Diskussion an den Arbeitsplätzen auf die Arbeitsniederlegung am 27. Mai hinzuarbeiten. Alle Schüler und Lehrer müssen daran interessiert sein, den Unterricht durch Diskussion zu einem Forum des Widerstandes gegen die Notstandsgesetze zu machen. Die Studentenschaft wird sowohl diese Woche als auch am 27. Mai den Universitätsbetrieb bestreiken und stattdessen in Betrieben, Schulen und Vorlesungen diskutieren und agitieren. Auch ein Teil der Professorenschaft hat sich bereits dem Streik angeschlossen aus Solidarität mit den Gegnern der Notstandsgesetze. Wer begriffen hat, daß in Kürze Arbeit und Lernfreiheit Arbeitsdienstverpflichtung und Lernzwang bedeuten, für den kann es keinen Sinn haben, in Betrieben, Schulen und Universitäten den normalen Produktionsbetrieb aufrecht zu erhalten. Wer begriffen hat, daß er in Kürze vom Staat völlig vereinnahmt werden kann, der streikt. Am 27. Mai Streik – Ich streike Du streikst Generalstreik – Alle Räder stehen still, wenn Dein starker Arm es will! Allgemeiner Studentenausschuß der Universität Frankfurt.- Verantwortlich Horst Welkoborsky, Polit-Referent – Hans- Jürgen Birkholz, AStA-Vorsitzender.“
    Flugblatt AStA 27.5.1968; Archiv
    551) Flugblatt>27.05.1968>>Fachschaft Zahnmedizin: Gegen Streik und Ausfall von Lehrveranstaltungen
    „Die Fachschaft Zahnmedizin hat in einer außerordentlichen Vollversammlung beschlossen, daß folgende Argumente sie berechtigen, gegen den Rektoratsbeschluß vom 24. Mai 1968 Einspruch zu erheben. 1.) Die Begründung, daß gegenwärtig der Zugang zur Universität unter zumutbaren Umständen nicht möglich sei, trifft für das Universitätsinstitut ‘Carolinum’ in keiner Weise zu. 2.) Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Behandlungskursen am Patienten ist untrennbar mit klinischen Demonstrationen, das heißt Lehrveranstaltungen, verbunden. Die Patiententermine dafür sind schon seit langem festgelegt. 3.) Es ist nicht einzusehen, daß die Staatsexamenskandidaten durch die Nachgiebigkeit des Senats gegenüber einer radikalen Minderheit an der Ablegung ihrer Examina gehindert werden. Bei der Abstimmung hat die außerordentliche Vollversammlung der Fachschaft einstimmig beschlossen, aus den zuvorgenannten Gründen den Streik abzulehnen. Die Fachschaft Zahnmedizin stellt den folgenden Antrag: Der Rektoratsbeschluß möge für die Fachschaft Zahnmedizin im Interesse der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und im Interesse der Studierenden und Examenskandidaten aufgehoben werden. Die Fachschaft Zahnmedizin will sich einem Entschluß nicht beugen, der die Majorität der Studierenden an der Ausübung ihres Studiums hindert.“
    Flugblatt Fachschaft Zahnmedizin 27.5.1968; Archiv
    552) Flugblatt>27.05.1968>>LSD: „Diesmal soll keiner sagen, er habe nichts gewußt!“
    „Der Bundestag hat in 2. Lesung die Notstandsverfassung angenommen. Jetzt soll mit den Alliierten verhandelt werden, damit sie die Rechte, die sie sich in Art. 5 II des Deutschlandsvertrages zum Schutz ihrer Streitkräfte vorbehalten haben, aufgeben. – Laut hess. Rundfunk erklärte ein alliierter Diplomat, der ungenannt bleiben wollte, die Beschlüsse des Bundestages enthielten Bestimmungen, die die Alliierten nicht gefordert hätten. – Das zeigt, wie falsch die Bundesregierung gespielt hat, als sie jahrelang behauptete, die von ihr geforderten Vollmachten seien zur Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte notwendig. – Die geplante Notstandsverfassung sieht insbesondere Folgendes vor: – (1) Nach Art. 10 II des Grundgesetzes kann der gesamte Post- und Telefonverkehr überwacht werden, ohne daß es den Betroffenen mitgeteilt wird. Erfahren sie es zufällig, so ist die Anrufung eines unabhängigen Gerichts nicht möglich. – Dagegen schreibt Art. 19 IV des Grundgesetzes seit 1949 vor, daß jedermann die Möglichkeit des Rechtschutzes durch Gerichte hat, falls er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt glaubt. – (2) Das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Grundgesetz) kann eingeschränkt werden. Gewissen Personen kann zur Vorbeugung verboten werden, irgendwelche Orte zu betreten oder sie zu verlassen, was auf die Verhängung von Hausarrest hinausläuft. – Die Generalprobe eines solchen Falles geschah kürzlich in Frankfurt, als eine Demonstration stattfand und zufällig Dutschke auf dem Flughafen eintraf: Man nahm ihn fest. Damals noch nicht legal, wird das künftig vom Gesetz gedeckt sein. Mißliebige Oppositionelle können so aus dem Verkehr gezogen werden. – (3) Nach Art. 87 a III des Grundgesetzes kann die Bundeswehr die Polizei beim Schutz ‘ziviler Objekte’ und zur Bekämpfung ‘von Gruppen militärisch bewaffneter Aufständischer’ unterstützen. Sie ist dabei nicht einmal auf polizeiliche Waffen beschränkt. – Beispiel: Wenn die Behörden einen Sitzstreik, der die Auslieferung von Springerzeitungen verhindern soll, als Gefahr für den Bestand des Staates ansehen und Falschmeldungen zufolge einer der Demonstranten eine Schußwaffe bei sich führen soll, können die Streitkräfte kriegsmäßig dagegen vorgehen. – (4) Nach Art. 12 a V des Grundgesetzes kann zur Vorbereitung für Dienstleistungen (Verteidigung, Polizei, Bevölkerungsschutz), für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. – Beispiel: Kritische Arbeiter können zur Ausbildung in der Polizei, oppositionelle Studenten zur Ausbildung in Rüstungsbetrieben verpflichtet werden. – Ergebnis: Dienstverpflichtungen sind sogar schon vor Feststellung des Spannungsfalles möglich.“
    Flugblatt LSD 27.5.1968; Archiv
    553) Flugblatt>27.05.1968>>Streikkomitee Frankfurter Studenten: „Kolleginnen und Kollegen!“
    „Die Studenten der Frankfurter Universität befinden sich im politischen Streik. Sie setzen sich damit gegen die Notstandsgesetze aktiv zur Wehr. Um diesen Widerstand zu verhindern, hat der Rektor die Frankfurter Universität geschlossen. – Das heißt: er hat die Studenten ausgesperrt. Er hat damit allen Unternehmern vorgemacht, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, wenn ihre Belegschaften aktiv politischen Widerstand organisieren. Er hat sich damit offen auf die Seite der Notstandsplaner gestellt. – Die Studenten lassen sich ihr Recht auf politischen Widerstand an ihrem Arbeitsplatz nicht nehmen. Sie haben beschlossen, die Universität zu besetzen. – Kolleginnen und Kollegen, mit Grußkundgebungen allein ist es nicht mehr getan. Wir fordern Euch auf, im Anschluß an diese Kundgebung mit uns in die Universität zu ziehen, um dort den Widerstand gegen die Notstandsgesetze, auch wenn sie verabschiedet werden, zu beraten und zu organisieren. – Das Streikkomitee der Frankfurter Studenten.“
    Flugblatt Streikkomitee Frankfurter Studenten 27.5.1968; Archiv
    554) Flugblatt>27.05.1968>>Streikkomitee: Aufruf Besetzung, Demonstration und Teach In
    „Besetzt die Universität! Rektor Rüegg und der Senat haben beschlossen, sämtliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen in dieser Woche ausfallen zu lassen. Da sie den Lehrbetrieb, der die politische Situation ignoriert, nicht aufrechterhalten können, schicken sie die Notstandsgegner in Urlaub. Sie wollen dadurch verhindern, daß die Universität Organisationsbasis des praktischen Widerstands gegen die Notstandsdiktatur bleibt. Der autoritäre Verwaltungsbeschluß soll der wachsenden Solidarisierung unter den Studenten, Assistenten und Professoren, die sich am letzten Streiktag abzeichnete, die Grundlagen entziehen. Unser Widerstand soll sich totlaufen. HSU, LSD, SDS, SHB und andere politisch bewußte Studenten rufen daher mit dem Streikkomitee dazu auf, den politischen Streik als Besetzung der Universität fortzuführen. Vorläufiges Programm für Montag: 10 Uhr – Teach-In auf der Wiese oder in der Uni: Diskussion und Abstimmung über die Besetzung sowie über weitere politische Aktionen an der Uni und in der Stadt. Delegationen von Agitationsgruppen und streikwilligen Betrieben. 13 Uhr- Demonstrationszug von der Uni zu Hartmann & Braun und VDO, um mit den Arbeitern zur Protestveranstaltung auf den Römerberg zu ziehen. 15 Uhr – DGB-Veranstaltung auf dem Römerberg. Anschließend Demonstrationszug von Arbeitern und Studenten zur Uni. Dort Teach In mit Bericht über die Situation in Frankreich von Daniel Cohn-Bendit; Organisation des Widerstandes. Für diese Woche planen wir Arbeitsgruppen zu folgendem Themenkomplex: 1. Autoritärer Staat und Faschismus 2. Geschichte und Gewalt 3. Analyse der gegenwärtigen Situation in der Bundesrepublik und theoretischen Grundlagen der Außerparlamentarischen Opposition. 4. Autoritätskonflikte 5. Politisierung der Wissenschaften – Genauere Informationen über die einzelnen Themen am Dienstag.“
    Flugblatt Streikkomitee 27.5.1968; Archiv
    555) Artikel>28.05.1968>>FR, „SPD wurde vorm Römer ausgepfiffen“,
    „10 000 kamen zur Anti-Notstands-Kundgebung des DGB Frankfurt – Es sei die Aufgabe der Gewerkschaften, im Kampf gegen die Notstandsgesetze die Führung zu übernehmen. Davor dürften sich die Gewerkschaften nicht drücken, wenn sie nicht ein zweitesmal versagen wollten. Der Landesbezirk Hessen des Deutschen Gewerkschaftsbundes werde sich dieser schweren und verantwortungsvollen Aufgabe nicht entziehen. Dies versicherte der Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Hessen, Philipp Pless, gestern nachmittag auf dem Frankfurter Römerberg. Etwa 10 000 Menschen waren dem Aufruf des DGB-Kreises Frankfurt zu einer zentralen Kundgebung anläßlich der bevorstehenden dritten Lesung der Notstandsgesetze gefolgt. In vielen Betrieben wurde die Arbeit als Warnstreik in den frühen Nachmittagsstunden niedergelegt, und starke Abordnungen der Arbeiter zogen hinter roten Fahnen und mit zahlreichen Transparenten zum Römerberg. Dort hatten sich aber mehr Jugendliche, Schüler und Studenten versammelt als ältere Gewerkschafter. Die Reden der Gewerkschaftssprecher wurden von Pfuirufen und Pfiffen unterbrochen, etwa bei der Erwähnung der SPD oder von Bundessprecher Conrad Ahlers. – Der Platz vor dem Römer glich einem Meer von Transparenten, hinter dem die Menschen kaum mehr zu sehen waren. Die Texte ‘Der Feind steht rechts’, ‘Nicht Grundgesetz ändern, Politik ändern’ oder ‘Keine neuen Ermächtigungsgesetze’ wiederholten sich. Neben den Schildern von Betrieben sah man solche des Goethegymnasiums oder Bettinaschule. – Der Vorsitzende des DGB-Kreises Frankfurt, Willi Reis, sagte in seinen Begrüßungsworten, die Frankfurter Bürger, Arbeiter, Studenten und Schüler müßten aufpassen, da die Bemühungen der Gewerkschaften wenig Erfolg gehabt hätten. Es sei jetzt die letzte Hoffnung, daß die Abgeordneten in Bonn ihr Veto gegen die Notstandsgesetze einlegten. Keiner könne später sagen, daß er von nichts gewußt habe. – Generalstreik – Der Landesbezirksleiter Hessen der IG Druck und Papier, Max Melzer, verurteilte die Absicht der Bundesregierung, die Notstandsverfassung trotz der scharfen und breiten Kritik aus der Bevölkerung zu verabschieden. Der von allen Schichten des Volkes aufgebaute Staat der Bundesrepublik verdiene es, gemeinsam geschützt zu werden. – Die Gewerkschaften hätten es mit der Sicherheit und Freiheit der Arbeitnehmer sehr ernst genommen, betonte Melzer. Deshalb hätten sie auch das Recht, mit aller Deutlichkeit zu sprechen, wenn die demokratische Grundordnung in Gefahr sei. Die Notstandsbestimmungen richteten sich insbesondere gegen Arbeiter und Gewerkschaften, um einen inneren sozialen Konflikt zu unterdrücken. – Der Redner wurde immer wieder mit Zwischenrufen ‘Widerstand’, ‘Generalstreik’, und auch ‘Halt’s Maul’ unterbrochen. Gewerkschaftler antworteten mit Buh-Rufen als ein großes Transparent ‘Generalstreik’ unmittelbar vor der Rednertribüne entfaltet wurde. Die letzten Sätze Melzers gingen in den Sprechchören ‘Generalstreik’ und Pfuirufen unter. besonders als er an die SPD-Bundestagsabgeordneten appellierte, die Notstandsgesetzverfassung abzulehnen. – Der Bremer Rechtsanwalt Hannover nannte den wichtigsten Satz der Verfassung: ‘Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.’ Er geißelte die Unwissenheit der Bevölkerung, die nur in Deutschland möglich sei. Es gebe keine gefährlichere antiparlamentarische Aktion als die Große Koalition in Bonn. Die Notstandsverfassung legalisiere ein Instrument, um die totalitäre Klassenherrschaft zu etablieren. – Weitere Aktionen – Der Rechtsanwalt rechtfertigte den Generalstreik, der auch gegenüber einer mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen Notstandsverfassung legitim bleibe. Alle Historiker seien sich darüber einigt, daß 1932 und 1933 ein Generalstreik die Demokratie hätte retten können. – Der Betriebsratsvorsitzende eines Frankfurter Druckereibetriebes, Günther Vetter, versicherte die Solidarität der Arbeitnehmer mit den mutigen Kampf der Studenten gegen die Notstandsverfassung. Er forderte in den nächsten 48 Stunden weitere Aktionen und Streiks. – Hans-Jürgen Krahl vom SDS verlas eine siebenseitige Erklärung als Sprecher der Studenten. Dies wurde ihm von DGB zugestanden, um die Solidarität mit den Studenten zu dokumentieren. Als er aber nicht nur die SPD, sondern auch die Gewerkschaften des Verrats an der Demokratie bezichtigte, wurde Unmut unter den Gewerkschaftlern auf der Tribüne laut. Man sagte, Krahl habe sich nicht an die Abmachung gehalten. Ein Gewerkschaftssprecher meinte, nach diesen Worten müsse man die Zusammenarbeit mit dem SDS aufkündigen. – ‘Die Demokratie in Deutschland ist am Ende’, begann Krahl. Die Bundestagsabgeordneten seien die ersten, die die demokratische Grundordnung auslöschen wollten. Mit der großen Koalition habe der Prozeß der demokratischen Zersetzung begonnen. Es gebe jetzt kein Protestieren mehr, sondern eine neue Phase des Widerstands auf breiter kämpferischer Basis. Wenn der Staat die Demokratie verrate, habe das Volk das Recht und die Pflicht, auf die Straße zu gehen und für die Demokratie zu kämpfen. Nach seinen Angriffen gegen die SPD als ‘Machtinstrument der herrschenden Klasse’ und die Gewerkschaften, die seit Jahren versagt hätten, erntete Krahl den lautesten Beifall des Nachmittags. – Immer Unheimlicher – Philipp Pless betonte als letzter Redner, je älter dies Bundesrepublik werde, desto unheimlicher werde das, was man hierzulande unter Demokratie verstehe. Die unter dem Deckmantel der Demokratie betriebene Politik bringe Freiheit und Frieden in Gefahr. Die Arbeitnehmerschaft trage die Hauptlast aller gesellschaftlichen Anstrengungen, sei aber von jedem Einfluß in Wirtschaft und Gesellschaft ausgeschlossen. – Der DGB-Landesvorsitzende betonte die Sympathie und Solidarität mit den Arbeitnehmern in Frankreich. Die Geduld der Arbeitnehmer habe auch hier ihre Grenzen erreicht. Diese Kundgebung sei eine Warnung an alle, die glaubten, hinter dem Papierwall von Notstandsgesetzen dem Mehrheitswillen des Volkes widerstehen zu können. – ‘Wenn bisher die Notstandsgesetze noch nicht verabschiedet wurden, dann haben die hessischen Gewerkschaften daran einen wesentlichen Anteil, betonte Pless. Es gelte jetzt, die Arbeitnehmerschaft vorzubereiten auf die Kämpfe, die noch bevorstünden. Der Kampf werde fortgesetzt, bis das Fundament der freiheitlichen Grundordnung gesichert sei, die freimacht von der ständigen Bedrückung machtlüsterner Wirtschaftskreise und ihrem Profitstreben. – Obwohl auch noch einige andere Gruppen der Demonstranten zu Wort kommen wollten, wurde die Kundgebung von Willi Reis nach der Rede von Pless abrupt für beendet erklärt. Die Mikrophone wurden sofort abmontiert. – Rund 500 Studenten der Frankfurter Universität waren am frühen Nachmittag in das Industrieviertel im Osten der Stadt marschiert und hatten mit Transparenten und in Sprechchören zum Streik aufgerufen. Außerdem drangen sie in das Gelände der Maschinenbaufirma Pokorny ein und diskutierten mit Betriebsrat und Arbeitern. – Nach der Kundgebung zogen Gruppen von Studenten zur Universität zu einem neuen Teach-in.“
    FR, „SPD wurde vorm Römer ausgepfiffen“, 28.5.1968; Archiv
    556) Artikel>28.05.1968>>FR,: „Im Rektorat hängt Marx über Senckenberg“
    „Eine Woche ‘politische Universität’ – Studenten übernehmen ‘Schlüsselgewalt’ – Im Scheinwerferlicht des Fernsehens gab die verschlossene Tür des Rektorats unter den wuchtigen Schlägen nach: Die Mäntel hoch über die Köpfe gezogen, damit sie später auf Fotografien und Filmen nicht wiedererkannt werden könnten, drangen rund 80 Studenten am Montag gegen 13 Uhr in die Räume des Rektorats der Frankfurter Universität ein, um so ‘die Schlüsselgewalt zu übernehmen und zunächst in dieser Woche eine politische Universität …aufzuziehen’. Das jedenfalls hatten knapp tausend Frankfurter mit überwiegender Mehrheit zuvor bei einem Teach-in beschlossen. – Zuvor war die Pförtnerloge im Haupteingang ohne größeren Aufwand besetzt worden. Eine Scheibe der verschlossenen Türe zum, Rektoratsvorraum ging in Scherben. – Je höher die Studenten die Spirale ihrer Aktionen ziehen, um so kühler reagiert Rektor Rüegg. – Während des Teach-in am Montag ab 10 Uhr wurde klar, daß die Anordnung des Senats und des Rektors, vom 27.Mai bis 1.Juni ‘sämtliche akademischen Lehr – und Prüfungsveranstaltungen ruhen zu lassen’, weil der Zugang zur Universität durch die Blockade unter zumutbaren Umständen nicht mehr möglich sei, von den Studenten des Streikkomitees als Aussperrung aufgefaßt wird. ‘Die Studenten beugen sich nicht diesem autoritären Beschluß, der ein Versuch ist, den Studenten die Basis des Widerstandes gegen die NS-Gesetze zu nehmen’, heißt es in einem Aufruf. – Daher hat man den Streik in eine Besetzung umgewandelt, um den ‘Produktionsbetrieb der Universität für eine Woche zur politischen Universität zu machen’. In dieser Zeit der Gegenuniversität wollen die Studenten in Arbeitsseminaren und Vorlesungen die politische Situation diskutieren und die theoretischen Grundlagen für Widerstandsmaßnahmen erarbeiten. – Hochschule steht offen – Zur Besetzung der Universität erklärte Rektor Rüegg am Montagmittag bei einer Pressekonferenz: ‘Es gibt keine Schließung der Universität also muß sie auch nicht geöffnet werden. Die Hochschule steht wie sonst in vorlesungsfreien Tagen offen. Sie steht auch für diskutierende Studenten und Teach-in offen.’ – Das jedoch schien dem Studenten während des Teach-in vor der Universität nicht klar zu sein. Es wurde sogar ein Antrag eingebracht, Rüegg zu bitten, Hörsäle zur Verfügung zu stellen. – Die Gruppen des Streikkomitees (LSD, SHB, SDS und HSU) empfinden die Maßnahme des Senats und des Rektors, die Lehrveranstaltungen ausfallen zu lassen, als ‘autoritären Verwaltungsbeschluß’, der verhindern soll, daß die Universität ‘Organisationsbasis des praktischen Widerstandes gegen die Notstandsdiktatur bleibt’. – Thomas Hartmann vom LSD erklärte: ‘Die Universität kann nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn sie in solchen Situationen wie der augenblicklichen kritisch Stellung nimmt.’ Damit man dem Anspruch gerecht werde, Wissenschaft beinhalte politische Praxis, müsse im Laufe der Woche mit Professoren und Assistenten über die Notstandsgesetzgebung debattiert werden. – Seminare auch für Nichtstudenten – Tatsächlich haben sich schon fünf Arbeitskreise gefunden, an denen verschiedene Dozenten mitarbeiten werden. Die Seminare, die von allen Teilen der Bevölkerung besucht werden können, haben Themen wie ‘Geschichte und Gewalt’ oder ‘Politische, soziale und ökonomische Analyse der BRD und Theorie der außerparlamentarischen Opposition’. – Viel Beifall erntete Professor Bartsch (evangelische Theologie) mit einer engagierten Rede, in der er für Seminare und Arbeitskreise einer politischen Universität eintrat. Bartsch war ‘sehr erfreut’ darüber, ‘weil wir damit unter Beweis stellen, daß wir nicht nur Radau machen wollen, sondern sachlich arbeiten und argumentieren’. – Hans Jürgen Krahl vom SDS forderte auf, die Universität zu besetzen, um so zu zeigen, daß die Studenten nicht bereit seien, sich die Hochschule als Ort des politischen Widerstands nehmen zu lassen.’ und um klarzumachen, daß die Wissenschaften endlich zur politischen Vernunft gekommen seien. Das müsse auch für die Arbeiter ein exemplarisches Modell des Widerstandes sein. Er warf Rüegg vor, nicht bereit zu sein, die Wissenschaft und sich selbst in den Dienst der politischen Vernunft zu stellen. – Unter dem Motto ‘Wie wir uns ein völlig neues Unigefühl verschaffen’ wurde über die Besetzung der Universität und Übernahme der Verwaltung diskutiert. – ‘Zwei Türen im Eimer’ – Mit viel Energie stürmte man nach einer Abstimmung das Rektorat. Dort aber stand man eher ratlos umher. Das Ölgemälde des Johann Chr.Senckenberg war schnell mit einem Marx-Bildnis verdeckt worden. – Krahl lachend: ‘Das ist ja hier nicht so fürchterlich faszinierend.’ – ‘Haben Sie Angst gehabt?’ wurde die einzige Sekretärin, die im Rektorat gesessen hatte, gefragt. Zuvor hatte man sie und alle Angestellten des Rektorats für entlassen erklärt. ‘Vor Ihnen bestimmt nicht’, kam der kurze Kommentar zurück: ‘Ich sehe nur, daß Sie, wie angekündigt, völlig gewaltlos vorgegangen sind.’ Streeck: ‘Was heißt denn hier Gewalt, da sind zwei Türen im Eimer!’ Rektor Rüegg war nicht mehr anwesend. – Gefragt, was der Rektor unternehmen werde, meinte der Justitiar der Universität, Assessor Riehn, er könne keine verbindliche Auskunft geben, würde sich aber dafür einsetzen, alle, die erkannt worden seien, strafrechtlich zu verfolgen. – Rüegg, der seine Pressekonferenz vor dem Eindringen der Studentenschaft ins Rektorat hielt, stand weiterhin zur Taktik der ‘gewaltlosen Politik’, obwohl sie zunächst immer etwas lächerlich wirke. Der Rektor sieht jedoch in diesem Verhalten das beste Mittel, um die hysterisch geladene Atmosphäre nicht weiter zu verschärfen. Die gewaltsame Besetzung der Universität diene den radikalen Studenten offensichtlich dazu, die Situation zu dramatisieren und das Interesse der Öffentlichkeit auf sich zu ziehen. Wie man übrigens die Verwaltung übernehmen und die 6000 Angestellten ersetzen wolle? – Rüegg bedauerte, daß die Angestellten, darunter auch ältere Frauen, vergangenen Freitag in ganz ‘ungehöriger Weise’ von Studenten am Betreten der Universität gehindert worden seien. – Zum Thema ‘Schlüsselgewalt’ meinte Rüegg, er sei lediglich Inhaber einer symbolischen Schlüsselgewalt. Mit dem Wort verbänden sich für Studenten offensichtlich romantische Vorstellungen, denen er als Mann der Aufklärung nicht folgen könne. ‘Soll ich vielleicht auf einem seidenen Kissen den Schlüssel überreichen?’. – Ungültiges Semester – Falls der Vorlesungsstreik nach Pfingsten weiter erzwungen werde, müsse die Frage gestellt werden, ob das Sommersemester überhaupt anerkannt werden könne. Dies sei jedoch von Fakultät zu Fakultät verschieden zu beurteilen und müsse auch im einzelnen entschieden werden. – Gagern-Gymnasium als Ziel – Auf einem Teach-in in der Universität beschlossen etwa 150 Schüler verschiedener Frankfurter Schulen, heute das Heinrich-von-Gagern-Gymnasium zu besetzen. Um 7.45 Uhr wollen die Demonstranten ‘wie normale Schüler’ das Gymnasium betreten und den Unterricht stören. Danach soll eine ‘kritische Schule’ errichtet werden. in der über Widerstand gegen die Notstandsgesetze diskutiert werden soll. Einige Sprecher erwogen auch, den Direktor ‘gefangenzusetzen’. – ‘Autonome Volksuniversität’ – ‘Autonome und politische Volksuniversität’ steht in schwarzen Lettern an der Pförtnerloge im Hauptgebäude der Universität. Mittlerweile haben dort die Studenten dem normalen Nachtdienst der Pförtner wieder Platz gemacht. Rote Fahnen flattern von einigen Dächern. Die Aufschrift ‘Die Universität gehört dem Volk – weg mit Rüegg’ prangt quer über der breiten Fensterfront in der 12.Etage des Juridikum-Neubaues. – Bei der Kundgebung auf dem Römerberg hatten einige Studenten versucht, die Besetzung des Rektorats rückgängig zu machen, indem sie die Tür versperrten und so rund 15 Kommilitonen im Rektorat einige Zeit abriegelten und einsperrten. Es waren meist Studenten der rechten Hochschulgruppen. Als nach der Kundgebung auf dem Römerberg viele Studenten ins Rektorat wollten zogen sie sich wieder zurück. – Gegen 17 Uhr versammelten sich 1500 bis 2000 Arbeiter, Schüler und Studenten auf dem Gelände der Universität. Der Lastwagen des Sozialistischen Straßenthaters wurde zum Podium. Konrad Reinhold, Chef des Kabaretts ‘Die Maininger’ leitete die Diskussion. Betriebsräte, Lehrlinge und Arbeiter aus verschiedenen Fabriken berichteten über die Streikmaßnahmen gegen die Notstandsgesetze. – Dabei wurde meist den Gewerkschaften und Vertrauensleuten vorgeworfen, nicht genügend für Informationen gesorgt zu haben. Einige beschwerten sich auch über ‘massiven Druck’ von Unternehmerseite, der sie gehindert habe, an der Kundgebung teilzunehmen. – Krahl vom SDS betonte, die Demonstrationen des Tages hätten zum erstenmal gezeigt, daß die Aktionseinheit von Arbeitern, Schülern und Studenten keine bloße Phrase sei. In dieser Woche sollten jeden Abend um 18 Uhr kleine Arbeitskreise zusammentreten, um etwa eine Stunde in der Universität mit allen Schichten der Bevölkerung über aktuelle Probleme zu diskutieren. Gegen 20 Uhr löste sich die Versammlung auf. – Zahlreiche Arbeiter und Studenten zogen ins Arbeitszimmer des Rektors, um dort weiter zu debattieren und die Aktionen der nächsten Tage zu besprechen. Letzte Meldung – Strafanzeigen – Am späten Abend gaben Rektor und Dekane der Universität folgende Presseerklärung ab: ‘Die Universität stand auch am Montag trotz des Ausfalls der Lehrveranstaltungen offen, und die Hörsäle hätten von den Studenten für die geforderten Diskussionen genutzt werden können. Statt dessen haben Gruppen von Studenten unter Führung des SDS die Türen zum Rektorat mit einer Brechstange aufgebrochen und sind in die Räume des Rektorats eingedrungen. Schreibtische und Schränke wurden mit Plakaten beklebt. Telefonanschlüsse besetzt. Kurz vor 19 Uhr wurde das Dienstzimmer des Rektors mit einem Dietrich geöffnet. Der Rektor hat mit seinem Personal die Amtsgeschäfte vom Universitätsareal aus ohne Unterbrechung weitergeführt und über seine Telefonanschlüsse verfügt. – In den Nachmittagsstunden haben einige Studenten und Assistenten durch Kettenbildung versucht, den Zugang zum Rektorat wieder zu sichern. Diese Kette wurde jedoch gegen 18 Uhr von Demonstranten durchbrochen. – Gegen diejenigen, die gewaltsam eingedrungen sind und sich dort unbefugt aufhalten, werden Strafanzeigen wegen schweren Hausfriedensbuchs, Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung erstattet. Maßnahmen zum Schutz des Personals und wichtiger Universitätseinrichtungen wurden getroffen. – Der Rektor ruft alle Studenten , Assistenten und Dozenten auf, die Ordnung in der Universität ohne Gewaltanwendung wiederherzustellen. – Protest auch im Theater – ‘Wir wehren uns gegen die Einschränkung der Grundrechte’, stand auf einem Plakat, das vor dem zweiten Akt des Vietnamdiskurses im Schauspielhaus gestern abend von etwa 50 bis 60 Vertretern der außerparlamentarischen Opposition und Angestellten und Arbeitern des Schauspielhauses auf der Bühne entfaltet wurde. – Ein Sprecher verlas eine Erklärung, in der gegen die Notstandsgesetze Stellung genommen wurde. Unter lebhaftem Beifall des zum überwiegenden Teil jugendlichen Publikums wandte sich der Sprecher gegen eine Einschüchterung der Bevölkerung durch die Notstandsgesetze, deren bloße Existenz die notwendige Demokratisierung in der Bundesrepublik verhindern würde. – Eine gleiche Aktion fand im Opernhaus statt. Um 22.30 Uhr begann im Zuschauerraum des Schauspielhauses eine Diskussion über die Notstandsgesetze unter der Leitung von Iring Fetscher.“
    FR, „Im Rektorat hängt Marx über Senckenberg“, 28.5.1968; Archiv
    557) Flugblatt>28.05.1968>>Juristische Fachschaft: Distanzierung von der Besetzung Rektorat
    „Auf ihrer 3. ordentlichen Sitzung hat die Fachschaftsvertretung folgenden Aufruf einstimmig beschlossen: Die juristische Fachschaftsvertretung der Johann Wolfgang Goethe-Universität distanziert sich entschieden von der Besetzung des Rektorats durch Gruppen von Studenten, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, daß es ihnen nicht um die Verwirklichung politischer und gesellschaftlicher Reformen geht, sondern allein um anarchistische Happenings. Sie ruft alle Studenten, insbesondere das Streikkomitee, auf, sich in gleicher Weise von diesen Vorfällen zu distanzieren. Die juristische Fachschaft fordert ferner alle politischen Hochschulgruppen auf, sich unverzüglich einer Methodendiskussion über die Erreichung politischer Ziele zu stellen. Die berechtigten studentischen Proteste können nur dann ihre Glaubwürdigkeit bewahren, wenn die Aktionen nicht durch Pervertierungen in Frage gestellt werden. – gez. Hans-Joachim Konrad, stv. Fachschaftssprecher. -Juristische Fachschaft.“
    Flugblatt Fachschaft Jura 28.5.1968; Archiv
    558) Flugblatt>28.05.1968>>Streikkomitee der Universität: Zur Verabschiedung der Notstandsgesetze
    „‘Industriekurier – Hausblatt der Unternehmer: ‘Die Demokratisierung der Fabriken ist genauso unsinnig wie die Demokratisierung der Schulen, Kasernen und Zuchthäuser’ – Industriekurier, Hausblatt der Unternehmer – In den letzten Tagen haben in Frankfurt Zehntausende Arbeiter und Angestellte zusammen mit den Studenten und Schülern gegen die Notstandsgesetze gestreikt. Zur gleichen Zeit streikten Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. – Warum? – Ohne uns zu fragen, werden heute und morgen in aller Eile von den Regierungsparteien CDU und SPD die Notstandsgesetze durchgepeitscht. Was bedeuten diese Gesetze für jeden einzelnen Arbeiter und Angestellten? Solange es uns gut ging, waren Notstandsgesetze noch nicht nötig. Es geht uns aber nicht mehr gut. Die Wirtschaftskrise im letzten Jahr konnte durch die Konzertierte Aktion noch aufgefangen werden; auf deutsch: sie wurde auf dem Rücken der Arbeiter ausgetragen. Beweis. Voraussichtliche Lohn- und Gehaltserhöhungen 1968: 3-4%; Gewinnerwartung der Unternehmer: 20%! – Wenn sich die Arbeiter und Angestellten bei der nächsten Krise nicht mehr mit einer Konzertierten Aktion abfinden wollen, wenn sie also für höhere Löhne streiken, dann können die Notstandsgesetze angewendet werden. Und das heißt: – Nach Artikel 9 III des Grundgesetzes sind nur noch Arbeitskämpfe geschützt, die zur ‘Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geführt werden’. Das klingt ganz harmlos. Aber wann haben Eure Bosse und die Herren in Bonn jemals einen Streik als wirtschaftsfördernd anerkannt? Und außerdem ist ab morgen die Aussperrung im Grundgesetz verankert. Denn: Unter Arbeitskampf versteht man Streik und Aussperrung. – Weiter: Die Freizügigkeit kann eingeschränkt werden. Gewissen Personen kann verboten werden, bestimmte Orte zu betreten oder zu verlassen. Das richtet sich gegen Vertrauensleute und Betriebsräte, die für Eure Interessen eintreten. – Wenn das nicht ausreicht, kann nach Art. 87 a des Grundgesetzes die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei beim Schutz ‘ziviler Objekte’ (Fabriken) eingesetzt werden. – Kolleginnen und Kollegen, diese Gesetze werden heute und morgen endgültig verabschiedet. Organisiert den aktiven Widerstand gegen die Herrschenden, die diese Gesetze geschaffen haben, um sie gegen Euch anzuwenden. – Heute morgen wird ein Zug von Arbeitern und Studenten an Euren Betrieb kommen. – Streikt! – Das Streikkomitee der Universität – Verantwortlich: Meino Büning, Frankfurt, Kronbergerstr. 30.“
    Flugblatt Streikkomitee der Universität 29.5.1968; Archiv
    559) Niederschrift>28.05.1968>>16.Studentenparlament Sitzung: Billigung der Rektoratsbesetzung, usw.
    „[…] TOP 4: Herr Wolf verliest einen Brief von Prof. Lüderitz, in dem er sich beschwert, daß er bei der Parlamentssitzung nicht zu Wort gekommen sei. – TOP 4a: Abwahl des stv. Vorsitzenden f. Inneres. Herr Daus wendet sich gegen ‘pauschale Diffamierung’ als Rechter. – Gerücht: SHB habe Abwahl ohne Diskussion beschlossen. – Herr Klein: Herr Daus sei für Drittelparität, er unterstütze den Streik, es gäbe keine Differenz zwischen Herrn Birkholz und Herrn Daus. – Herr Bechmann: Parlamentsprotokolle zeigen bei Abstimmung die Richtung von Herrn Daus. – Daus: Er habe eine Entwicklung durchgemacht. – Schacht: SHB hat Parlamentarier zur Abwahl beauftragt, Diskussion aber nicht unterbunden. – Bechmann: Daus habe sich nicht vom ADS distanziert. – Daus: Er hat sich in der AStA-Info distanziert. – Abstimmung: Abwahl mit 16 Stimmen erfolgt. – TOP 5: Bericht des AStA liegt schriftlich vor. – Hartmann Verweis. – Zehnder: Das Chemische Institut ist baupolizeilich unmöglich wegen 10 000 l extrem feuergefährlichen Materials. Ein neues Chemisches Institut sei dringend in Universitätsnähe nötig. Im AfE-Turm seine 5000 m2 Platz frei, die niemand haben will. – %.2 Kreppel: Bericht über den Kongreß ‘Politik, Protest und Widerstand’ vom 31.5. – 2.6.1968. 5000 Schüler und Studenten werden erwartet. – Organisatorische Schwierigkeiten bei der Unterbringung in einer Schule. Aufruf an die Bevölkerung, Quartiere zu stellen. – 5.8: ‘Waldecker Entwurf’ Material zur Satzungsdiskussion in Marburg. – Formale Zugeständnisse ohne echte inhaltliche Konzessionen. – VDS-Landesverband Hessen plant am 11. Juni einen ‘Hessischen Studententag’. – Anfrage Thümmel: Wurden bei den ersten beiden Streiktagen für Erste-Hilfe-Material Finanzmittel verweigert? – Birkholz: Haushaltsausschuß ist zuständig. – Crell: Nur notwendiges Material, gekauft, liegt im AStA bereit. – Döbel: Die Sache wird untersucht. – Antrag med.: – Antrag Schulz (SDS) und Hartmann (SDS): – Das Parlament möge beschließen: – Der AStA wird beauftragt, den Studenten- und Schülerkongreß und die Arbeit des Organisationsausschusses vorbehaltlos zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere den freien Zugang zu den AStA-Räumen bei Tag und Nacht ab Mittwoch und die Gestellung von Technischen Einrichtungen (Telefon, Schreib- und Vervielfältigungsmaschinen) und notwendigem Organisationsmaterial. – Über die Kosten ist vom Organisationsausschuß in Zusammenarbeit mit dem Finanzreferenten Rechnung zu legen. – Das Parlament fordert die Studentenschaft und die politischen Hochschulgruppen zur aktiven Unterstützung des Kongresses auf. Der AStA hat dies in geeigneter Form an die Öffentlichkeit zu bringen. – Die Unterstützung des Kongresses wird angenommen. – TOP 6: Bericht des Ältestenrates. – 1. Anfechtung der Wahl zur juristischen Fachschaft wird zurückgezogen. – 2. Der Ältestenrat stellt keinen Verstoß von Herrn Birkholz bei einer Vorbesprechung zur Rektorwahl gegen einen Parlamentsbeschluß fest. – 3. Der Ältestenrat hat aufgrund des Schreibens des Kultusministers vom 29.4.68 seine Rechtsauffassung, die er in den Bescheiden vom 27.11. und 21.12.67 niedergelegt hat, überprüft. Er ist zur Überzeugung gelangt, daß die Zurückweisung der Anfechtungsbeschwerde zur Parlamentswahl zu Recht erfolgt ist. Der Ältestenrat hat dieses Prüfungsergebnis in 8 Punkten niedergelegt. – TOP 7: 3 Anträge und 2 neue – Freyberg: 1. Wie hätte Birkholz reagiert, wenn der RCDS in den AStA eingebrochen wäre? . 2. Abschirmungsrecht zur Öffentlichkeit? – 3. Inhalt und Form gleichzeitig begrüßt? Form muß für den SDS gewertet werden. – Mees: Gr-Antrag. Nichtbefassung. Alle drei Anfragen abgelehnt. – Gr-Nichtbefassung Schiller/Hartmann Anträge stattgegeben: – ‘Das SP erklärt sich solidarisch mit der Aufforderung des Streikkomitees, den am Freitag letzter Woche begonnenen Streik am Montag in der Besetzung fortzuführen und den Produktionsbetrieb Universität für eine Woche zur politischen Universität zu machen. Es hat sich erwiesen, daß sich ein Großteil der Studenten der politischen Funktion der Wissenschaftsproduktion bewußt sind, indem sie bereit sind, aktiv den Widerstand in praktischer Agitation und wissenschaftlicher Reflexion zu leisten. Das Studentenparlament bedauert das unpolitische Verhalten einiger Studenten in der Nacht von Montag auf Dienstag im Rektorat und begrüßt, daß das Streikkomitee zukünftig im Bewußtsein der politischen Funktion der Besetzung diese organisiert. Das SP ruft alle Studenten auf, sich an den Seminaren der ‘Politischen Universität’ aktiv zu beteiligen. Thomas Hartmann (LSD)’ – PM Birkholz: – Ich bedaure außerordentlich, daß sich das Studentenparlament nicht von den privatistischen Aktionen bei der Rektoratsbesetzung distanziert. – Zehnder: Mehrzahl der Studenten gegen die Notstandsgesetzgebung. – Schließung der Universität dient dazu, Sympathie mit den Notstandsgegnern zu zeigen. Aktionen im Rektorat völlig unsinnig. – Klein: Schlüsselgewalt der Studentenschaft notwendig. – GO-Antrag: Schluß der Debatte – 11 ja/ 9 nein. – Antrag SHB: Das Parlament begrüßt die Besetzung und Umfunktionierung der Universität einschließlich des Rektorats. – Das Parlament sieht hierin die einzig adäquate Reaktion auf die autoritäre Entscheidung von Rektor und Senat, als radikalkonservative Minderheit die Masse der Studenten und Lehrkräfte vom Universitätsbetrieb auszuschließen. – Das Parlament sieht in der Entscheidung des Senats den Versuch, die demokratische Notstandsopposition an der Universität Frankfurt bei der Organisation des Widerstands massiv zu behindern. Das Parlament ruft die Studentenschaft auf, sich an den Seminaren, Aktionen und Agitationen vor den Betrieben in dieser Woche zu beteiligen, in denen die kritische Universität modellhaft antizipiert wird. – 13 ja/ 6 nein/ 4 enth. – Zusatzantrag Hartmann: – Das SP betont, daß es das unpolitische Verhalten einiger Studenten im Rektorat in der Nacht vom Montag auf Dienstag 27./28.5. bedauert, da dieses die politische Funktion der Besetzung gefährdet und deren Vermittlung in Frage stellt. – 14 ja/ 9 nein/ 1 enth. – PE Freyberg: Antrag war ihm zu schwach. – 21.45 Uhr – Wolf: Will Umbenennung in Karl-Marx-Universität. – Enzensberger will über Goethe und Marx sprechen. – SP soll sich SP der Karl-Marx-Universität nennen. – AStA soll Briefkopf nehmen AStA der KarlMarx-Universität. – Freyberg: Wolf ist kein Parlamentarier, also kein Antrag. – Birkholz: SHB wollte das schon lange(?), praktische Vorbereitungen – Ordnungsrufe Hartmann 2x, Schacht. – Mees: begrüßt Antrag, empfiehlt Konsequenzen zu ziehen, da K.M. schlagender Student war. – Riemer: Trick? Was versprechen sie sich davon. – Verlesung des Antrags: – Freyberg: Karl Marx hat gegen die Anarchisten kämpfen müssen, also müßten direkte Aktionen eingestellt werden. – Schiller: Verplemperung von Zeit, es gäbe wichtigere Sachen morgen sei die 3. Lesung, es sei keine Zeit für Happenings und Späßchen. – Ordnungsruf Freyberg. – Bechmann: Aktionen der Arbeiterschaft wurden von Marx begrüßt. Nur zum Teil Happening-Charakter. Vorantreibung des Bewußtseinsprozesses. – Zwischenruf Freyberg: Mao-Universität – Frank Wolff: Was wird unter Ernsthaftigkeit verstanden. Umbenennung hat demonstrativen Charakter. Marx hat als Korporierter einen Denkprozeß durchgemacht. Vernünftige symbolische Funktion Hand in Hand mit Praxis. – Freyberg: Arbeitnehmer solidarisieren sich nicht mit Pissen. Name Karl-Marx würde mißbraucht. Einige Leute seien nur um Symbolcharakter bemüht. Warum wären Seminare ohne Rektoratsbesetzung unmöglich? – Daub: GO-Antrag auf Schluß der Debatte. – Büker: Antrag auf Nichtbefassung – Begründung: Parlament sei nur pseudorevolutionärer Kindergarten. – Antrag 9 ja/ 11 nein. – Hartmann: Trennung des Antrages in Festlichkeit und Umbenennung der Briefköpfe zurückgezogen. – Ordnungsruf Köhler. – Schluß der -Debatte – Dazu GR – 13 ja/ 5 nein/ 1 enth. – Dörr: namentliche Abstimmung – 10 ja/ 9 nein/ 4 enth. – Internationale wird gesungen – PR Dörr: – Es liegt kein Beschluß des Fachschaftsrates der phil. Fakultät darüber vor, ob die Fachschaften damit einverstanden sind, die J. W. Goethe-Universität in Karl-Marx-Universität umzubenennen. Ich sehe mich nicht in der Lage, in dieser Frage ohne Anhören des Fachschaftsrates zu entscheiden. – Deshalb enthalte ich mich. – Freyberg: Antrag abgelehnt, weil satzungsändernd, weil es in der Satzung so steht. – Klein: Der Name Karl-Marx soll nur im Zusammenhang mit ‘Politischer Universität’ denkbar, sonst ein Witz, weil ein normaler Lehrbetrieb nicht mit solch einem Namen belegt werden. – Schellenberg: Blinder Verrat – Daus: Antrag nicht angenommen – Zehnder: Konsultierung des Ältestenrats – Wolf: Antrag ohne letzten Satz – Bechmann: GO Schluß des TOP – Zehnder: – Unterbrechung der Sitzung 23.10 Uhr – Freyberg: PE er sei kein Sozialist, der Respekt vor KM sei nicht erreicht bei solchem Effekt, – Wolf: Begrüßt die Umbenennung – 1. Teil des Antrags: Das SP begrüßt, daß die Frankfurter J. W. Goethe-Universität während der Dauer der Kritischen Universität in ‘Karl-Marx-Universität’ umbenannt wird. Damit wird die Umfunktionierung der Universität zu einer praktisch-politischen Aktionsbasis der kritischen Studenten, Arbeiter und Schüler deutlich. – Lenger: namentliche Abstimmung: – 14 ja/ 6 nein/ 3 enth.“
    Protokoll Sitzung Studentenparlament 28.5.1968; Archiv
    560) Bekanntmachung>29.05.1968>>Nichthabilitierte: Schutz der Universität
    „An alle Institute der Universität – Für das kommende Wochenende ist in der Universität ein Schüler- und Studentenkongress geplant. In Anbetracht der besonderen Verantwortung der Nichthabilitierten dieser Universität in der augenblicklichen Situation bitten die Unterzeichneten dringend alle Kolleginnen und Kollegen, sich am Samstag und Sonntag – möglichst auch während eines Teils der Nachtstunden – in der Universität aufzuhalten. Wir würden es begrüßen, wenn sie sich darüber hinaus zu Diskussionen mit den Teilnehmern zur Verfügung stellen würden. Eine organisatorische Vorbesprechung findet am Freitag um 14 Uhr im Großen Hörsaal des Physikalischen Institutes, Robert-Mayer-Straße 2 im 1. Stock statt. Zu weiteren Informationen stehen die Herren Benda und Keller, Institut für Theoretische Physik, Telefon 2569 zur Verfügung. Für den Rat der Nichthabilitierten gezeichnet: R. Blank – J. Hirsch – R. Meyer – D. Bimberg.“
    Rundschreiben Nichthabilitierte 29.5.1968; Rektorat 837-10,M.2
    561) Bericht>29.05.1968>>Polizei: Demonstrationszüge der Schüler am 29.5.1968
    „Demonstrationszüge der Schüler am 29. Mai 1968 in Frankfurt a.M. 1. 09.10 Uhr – Ein Demonstrationszug mit ca. 200 Schülern befindet sich in der Kalbächer Gasse und bewegt sich in Richtung Opernplatz. An der Spitze ca. 30 Schüler mit Fahrrädern. Spruchband: Lehrer und Schüler gegen Notstand. Junger Mann mit Megaphon führt den Zug an. Lichtbild wurde angefertigt.- 2. 09.25 Uhr – Ca. 40 Schülerinnen der Ella – Schwarz – Schule gehen durch die Bockenheimer Anlage in Richtung Opernplatz. Plakat: Schülerinnen der Ella-Schwarz-Schule gegen NS. – 3. 09.28 Uhr – Ein Demonstrationszug von ca. 80 – 90 Schülern biegt von der Bockenheimer Landstraße in die Feuerbachstraße ein und begibt sich in die Bettinaschule. – 4. Nach Angaben des Hausmeisters der Bettinaschule befinden sich ca. 1.000 Schüler in der Schule. Vor der Schule halten sich u. a. Rude Maurer und Rudolf Rolfs auf. 5. 10.20 Uhr – Ein Demonstrationszug von ca. 100 Personen bewegt sich über die Friedrich-Ebert-Anlage und biegt in die Mainzer Ldstr. ein. Er geht in Richtung Güterplatz. Es handelt sich hier nicht um Schüler, sondern meist um Personen zwischen 20 und 25 Jahren. Verkehr wird auf der Mainzer Ldstr. erheblich behindert. – 6. 10.30 Uhr – Der Demonstrationszug ist auf dem Güterplatz angekommen. Die Demonstranten bleiben vor der Güterabfertigung stehen und behindern den Fahrzeugverkehr. Festgestellte Personen: Kurt Weber (Glatzenweber) – Ellen Weber – Rudi Maurer – Udo Riechmann – Peter Gingold – 7. 11.00 Uhr – Am Güterplatz befinden sich mittlerweile ca. 600 Personen. Kurt Weber hat ein Megaphon. – 8. 11.10 Uhr – Der Zug setzt sich in Bewegung. Angeführt wird er von Rudolf Rolfs mit Pkw – Mercedes 250 – auf dem Fahrzeug befindet sich ein Lautsprecher. Im Fahrzeug ist Riechmann und Rolfs. An der Spitze des Zuges ist außerdem Kurt Weber mit einem Megaphon. Weber sagte: ‘Genossen und Genossinnen, schließen Sie sich dem Zug an, wir ziehen jetzt vor die Großbetriebe.’ – 9. 11.15 Uhr – Der Zug biegt in die Mainzer Ldstr., Richtung Galluswarte ein. Über den Lautsprecher wird bekanntgegeben, daß sich die Demonstranten auf keine Auseinandersetzungen einlassen sollen. Auch die Werksgelände sollen nicht betreten werden. – 10. 11.40 Uhr – Dem Demonstranten befinden sich vor den Adler-Werken. Teilweise sind Werksangehörige an den Fenstern zu sehen. Die Werktätigen werden über Lautsprecher aufgefordert, sich dem Demonstrationszug anzuschließen, Keine Reaktion feststellbar. – 11. 11.45 Uhr – Der Demonstrationszug hat sich geteilt. Ein Teil ist vor den Adlerwerken geblieben. Der Rest zieht die Kleyerstraße in Richtung der Fa. T & N weiter. Lautsprecherwagen ist noch vor den Adler-Werken. – 12. 11.55 Uhr – Ca. 200 Personen sind vor dem Gelände der Fa. T & N eingetroffen. Weber spricht die Werksangehörigen über ein Megaphon an und fordert sie zur Arbeitsniederlegung auf. Kein Erfolg. Die Demonstranten verweilen hier bis ca. 13.00 Uhr. In der Zwischenzeit sind die Demonstranten alle wieder zusammen. Es dürften ca. 1.500 Personen vor der Fa. T & N sein. – 13. 13.05 Uhr – Der Zug setzt sich in Bewegung. Ein Großteil der Demonstranten ist weggegangen. Ca. 300 Personen bewegen sich durch die Ackermannstraße in Richtung Mainzer Landstraße. An der Schmittstraße biegen sie rechts ab und begeben sich vor das Gelände der Fa. Klimsch & Co. Auch hier wird versucht, die Arbeit zur Arbeitsniederlegung zu bewegen. Soweit festgestellt werden konnte wurde auch hier kein Erfolg erzielt.“
    Polizeibericht 29.5.1968; Polizeipräsidium
    562) Bericht>29.05.1968>>Ruth Meyer 29.05.1968: Nächtliche Ereignisse im Rektorat
    „Wirtschaftsminister Arndt verließ das Rektorat kurz nach 9 Uhr, nachdem er seit 6 Uhr erst der Sitzung des Streikkomitees beigewohnt hatte, das stark die Tendenz hatte, Freitag nach 12 Uhr das Rektorat wieder freizugeben (vor allem der LSD plädierte dafür). Als Herr Krahl sah, dass er bei dem Komitee mit seinem Antrag, das Rektorat so lange besetzt zu halten, bis man mit Gewalt herausgeschmissen würde, solange ‘die Machtverhältnisse es erlaubten’, nicht durchkommen würde, sprach er diesem die Berechtigung ab, selbst drüber abzustimmen; das könne nur die ‘Öffentlichkeit’ tun (Öffentlichkeit = die im Rektorzimmer Anwesenden). Nachdem genügend SDS-Leute zusammengezogen waren, wurde der Antrag Krahl angenommen. Näheres sollte am Abend um 20 Uhr auf einem Teach In besprochen werden. Dieses fand aber nicht statt, ohne abgesagt worden zu sein. In dem dafür bezeichneten Hörsaal hielt Herr Agnoli seinen Vortrag im Rahmen der politischen Universität. Arndt sprach den Studenten seine Anerkennung dafür aus, dass sie sich aktiv einsetzten; auch die Besetzung des Rektorats sei ein politischer Akt; was sie aber nun weiter täten, hätte damit nichts mehr zu tun. Würde das Rektorat nun nicht wieder geräumt, müsse die Landesregierung die Polizei einsetzen und werde das auch tun. Versuchte deutlich zu machen, dass die APO keine Solidarisierung mit den Arbeitern herbeiführen könne, sprach über die Einstellung von Hessen-Süd, SPD, zu den Notstandsgesetzen, über einzelne bildungspolitische Fragen (Arbeiterkinder an Universitäten – dieses Problem sei nur im Zusammenhang mit der Einstellung zur Bildung der unteren Schichten überhaupt zu sehen – also auch der kleineren Angestellten); Hochschulgesetz – meinte, wenn damals nicht die Studenten mit den Professoren gegen die Reformvorschläge der Regierung plädiert hätten, wäre das Hess. Hochschulgesetz viel fortschrittlicher, etc. Auf Antrag der nat. Fakultät brachten die Ratsmitglieder der NH Blank, Bimberg, Meyer und der NH-Vertreter in der nat. Fakultät, Herr Weiss, sowie der akad. Oberrat Kummer (nat. Fak.) zwischen 22 und 23 Uhr noch ein Flugblatt an die NH der ganzen Universität heraus, um möglichst viele NH übers Wochenende für den Schüler- und Studentenkongress mobil zu machen, die versuchen sollten, Ausschreitungen zu vermeiden. Ca. 23 Uhr gehen Blank, Bimberg, Weiss und ich wieder ins Rektorat, unterhalten uns bis nach 24 Uhr noch mit verschiedenen Studenten dort. u.a. länger mit Herrn Dörr. Bis dahin ist alles recht ruhig. Im Rektorzimmer und im Prorektorzimmer ca. je 20 Leute, in den anderen Zimmern nur wenige, die nach Posten aussehen. Um 24.15 Uhr wollen wir (mit Ausnahme von Herrn Bimberg, der noch bis nach 1 Uhr bleibt) weggehen. Herr Dörr teilt mir mit, dass man gehört hätte, in der Stadt sammelten NPD- und NHB-Leute Verstärkung und würden gegen 2 Uhr das Rektorat stürmen wollen. Er wäre froh, wenn ich in der Nähe erreichbar bliebe, mich aber nicht im Rektorat selbst aufhielte, da das zu gefährlich werden könnte. Man erwarte grosse Schlägereien. Ich gebe ihm meine Telefonnummer im Seminar und sage auch dem Nachtpförtner, den ich bitte, in kürzeren Abständen durch die Rektoratsräume zu gehen, wo ich mich aufhalte (Name des Nachtpförtners: Herr Bader). 2 Uhr Anruf von Herrn Bader, Eichenschrank im Rektorat sei soeben aufgebrochen worden. Eine Vase von dort sei aus dem Fenster geworfen worden. Ich rufe den Rektor an und verabrede mit ihm, ihn nach einem Rundgang im Rektorat zurückzurufen. Beim Verlassen des Senckenbergflügels bemerke ich, dass im Rektorzimmer sich nun sehr viele Leute aufhalten (mindestens 50, eher mehr). Das Fenster in den Hinterhof ist noch immer zum grossen Teil mit einer roten Fahne verhängt (dies schon um 22 Uhr). Ich gehe durch den Haupteingang zur Pförtnerloge. Herr Dörr kommt mir entgegen. Sehe durch die Glastür, dass im Rektorat alles voller Leute. Herr Dörr bittet mich, nicht in die Rektoratsräume zu gehen und wird darin von den Pförtnern unterstützt: es würden immer mehr Schränke aufgebrochen, Akten herausgezogen, Herr Krahl habe mehrere Kasten Bier auffahren lassen, die Leute dort seien sehr aggressiv, z.T. jetzt schon angetrunken. Nehme Herrn Dörr mit ins Seminar, von wo aus wir gemeinsam den Rektor anrufen, und ihm die Lage schildern. Er weist Herrn Dörr an, in der Pförtnerloge zu bleiben, avisiert die Polizei und meldet zurück, dass der Einsatz bis zum Morgen auf sich warten lassen könne. 2.15 Herr Dörr gibt durch, dass er unter dem Tisch in der Pförtnerloge bleibe – auch zur Verstärkung der 3 Pförtner – samt Telefon. Wird laufend Berichte durchgeben. Der Pförtner meldet, was Herr Dörr bestätigt, die Studenten im Rektorat sowie von einem Mädchen, mit dem Ausruf: jetzt machen wir Revolution . 2.40 Herr Dörr berichtet, dass die Stimmung im Rektorat immer erhitzter werde. Die Pförtner würden schwer angepöbelt (Herr Bader berichtet am Morgen, bevor er seinen Dienst verlässt, ca. 6.35, sie seien immer wieder aufgefordert worden, ihre Ausweise vorzuzeigen und hätten nicht einmal ungehindert, die Toilette aufsuchen können. Sie machen aber weiterhin ihre Rundgänge. Verschiedene Leute marschierten jetzt z.T. stark angetrunken in Talaren herum. Schliesse darauf, dass auch die Schränke im 1. Stock beim Senatssaal aufgebrochen sein müsse. 3 Uhr Herr Dörr bittet, der Polizei durchzugeben, sie sollten mit Gasmasken ausgerüstet ankommen. Mindestens 30 Feuerlöschgeräte befänden sich ‘im Besitz’ der Belagerer. Ferner sollte die Polizei möglichst ohne Blaulicht von hinten anrücken. Die Aggressivität hätte ein solches Ausmass angenommen, dass schwere Schlägereien zu erwarten seien. Benachrichtige den Rektor hiervon und sage daraufhin auch Herr Dörr und den Pförtnern, dass der Polizeieinsatz wohl erst am Morgen zu erwarten sei. Diese sind empört darüber, da jetzt alle Rädelsführer festgenommen werden könnten. 3.15 Versuche die Leute in der Telefonzentrale zu erreichen. Es meldet sich niemand. (liegt, wie ich später von Herrn Touché erfahre daran, dass sie angewiesen sind, nur über eine – mir unbekannte – Tel.nummer Verbindungen aufzunehmen. 3.25 rufe Herrn Touché an, da weder Herr Dörr, noch die Pförtner im Notfall in die Stadt telefonieren können. Herr Touché ruft selbst die Pförtnerloge an und gibt Anweisung, wie dies geschehen könne. 3.30 beobachte von meinem Fenster aus eine Studentin, die in Begleitung mehrerer Personen in einem Talar der nat. Fak. in den Anlagen herumspaziert, gröhlen laut. Auch der Lärm aus dem Rektorat ist bis in den Senckenbergflügel zu hören. 4.30 erfahre von Herr Dörr, dass Herr Bader bei seinem Rundgang festgestellt hat, dass ins Prüfungsamt der WiSoFak. eingebrochen worden sei. Viele Akten seien auf dem Boden herausgestreut und durchwühlt. Herr Dörr räumt notdürftig alles, was geht, ins Hinterzimmer, um bei einem zweiten Einbruch möglichst viel retten zu können. Will dort bleiben. Habe mit ihm tel. Verbindung bis zum Morgen. Berichtet immer wieder, dass zahlreiche Leute sich vor der Tür zum Prüfungsamt aufhielten. 6 Uhr Telefon mit dem Rektor. Spricht mit dem Oberbürgermeister . Teile mit, dass laut Aussage der Pförtner im Rektorat nun alles ruhig sei. Etliche Leute seien weggegangen, andere würden dort schlafen. 6.35 Herr Bader gibt einen letzten Lagebericht durch. Seine Dienstzeit ist um 7 Uhr zu Ende. Meldet, die Rädelsführer seien noch im Rektorat drin. Schliefen ….?? ? Herr Dörr noch im WiSo Prüfungsamt. gehe kurz nach 7 Uhr ins Kuratorium.“
    Vertraulicher Bericht 5.6.1968; Archiv
    563) Artikel>29.05.1968>>FNP: „Ein Happening im Rektorat“
    „Sämtliche Alkoholika wurden aufgebraucht – Das Rektorat der Universität, das Studenten am Montagvormittag gewaltsam aufgebrochen hatten, wurde auch am Dienstag vom Streikkomitee besetzt gehalten. Nur eine Sekretärin des Rektorats hielt die Verbindung zur Verwaltung aufrecht. Nach einer längeren Konferenz erklärten Rektor Rüegg und die Dekane der Universität am Dienstagabend: ‘Mitglieder des Senats haben sich während der Nacht im Hauptgebäude aufgehalten, um notfalls gewaltsame Auseinandersetzungen entgegenzuwirken. Es kam in den Räumen des Rektorats zu beschämenden Ausschreitungen, deren Spuren von Studenten am Morgen teilweise beseitigt wurden. Forschung und Verwaltung wurden im Laufe des Tages nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Zugang zu den Räumen der Universität war nicht behindert. Rektor und Dekane rufen nochmals auf, die rechtswidrige Besetzung der Rektoratsräume zu beenden. – Bis in die frühen Morgenstunden des Dienstag diskutierten Studenten mit einigen Arbeitern im Rektorat der Frankfurter Universität, das sie am Montag mit Gewalt geöffnet und besetzt haben. Die Räume sollen auch in den nächsten Tagen als politische Zentrale besetzt bleiben und unter anderem zu Beratungen des Streikkomitees benutzt werden. Zwischen den Gruppen dieses Komitees (LSD, SHB, SDS, HSU) war es am Dienstag zu Auseinandersetzungen gekommen, da man sich zuerst nicht über eine Stellungnahme zu den Vorfällen in der Nacht zum Dienstag einigen konnte. Zigaretten, Zigarren und sämtliche Alkoholika des Rektorats wurden aufgebraucht, der lange Konferenztisch ist um einen Brandfleck reicher und der große Teppich zeigt Spuren der Auswirkungen nicht gerade geringen Alkoholkonsums. – Studenten dagegen – Die meisten Studenten distanzieren sich eindeutig von diesem Verhalten. So zum Beispiel die juristische Fachschaft mit einem einstimmigen Beschluß gegen die Besetzung des Rektorats ‘durch Gruppen von Studenten, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, daß es ihnen nicht um die Verwirklichung politischer und gesellschaftlicher Reformen geht, sondern allein um anarchistische Happenings“. Die berechtigten studentischen Proteste könnten nur dann ihre Glaubwürdigkeit bewahren, wenn die Aktionen nicht durch Pervetierung in Frage gestellt würden. Auch das Aktionskomitee Demokratischer Studenten (ADS) hat sich von den Vorfällen distanziert. Es geht jedoch weiter als die juristische Fachschaft, und verurteilt die gesamte Besetzung des Rektorats. Es ginge dem SDS und den vom Streikkomitee aufgerufenen Studenten ‘lediglich um eine Machtübernahme an der Universität’ und nicht um Protest gegen Notstandsgesetze, erklärt das ADS. – Das ADS erklärt, ‘zur Verteidigung dieser Zustände seien vom SDS Schlagstöcke ausgeteilt worden. Bis Redaktionsschluß hatte der SDS zu dieser Anschuldigung noch nicht Stellung genommen. Peter Schacht vom Streikkomitee dementierte die Nachricht jedoch. ‘In einem Studentenheim hatte man sich auf einen Angriff ‘rechter Schlägertrupps’ auf das Rektorat gefaßt gemacht und Vorbereitungen getroffen, um zu jeder Nachtzeit schnell an Ort und Stelle Hilfe leisten zu können. Sie wurde jedoch ebensowenig benötigt wie die der im Rektorat übernachtenden Genossen. – In einem offenen Brief an den Bundesinnenminister, den Kultus- und Landesinnenminister von Hessen hat das ADS erklärt: ‘Wir sehen unsere Rechte durch das Handeln von Rektor und Senat nicht gewahrt. – Deshalb fordern wir Sie auf, alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um den Studenten dieser Universität ihr im Grundgesetz garantiertes Recht auf freie Forschung und Lehre zu verschaffen.’ Außerdem sollen die Minister ‘den undemokratischen politischen Gruppen und deren politischen Ambitionen entschieden entgegentreten und auch das Verbot dieser Gruppen erneut überprüfen.’ . Die am Montag von Studenten proklamierte ‘Autonome und Politische Volksuniversität’ hat ein umfangreiches Arbeitsprogramm aufgestellt, an dem auch Professoren, darunter Professor Abendroth aus Marburg, Dozenten und Assistenten mitwirken. Auch Nichtstudenten können sich an den Seminaren und Arbeitskreisen, die am heutigen Mittwoch beginnen, beteiligen. Zur vier Hauptthemenkreisen haben sich 28 Arbeits- und Seminargruppen gebildet.“
    FNP, 29.5.1968, „Ein Happening im Rektorat“; Archiv
    564) Flugblatt>29.05.1968>>Aktionsgemeinschaft gegen die Notstandsgesetze: „18 000 streikten und demonstrierten“
    „18 000 streikten und demonstrierten in der DGB-Kundgebung auf dem Römerberg gegen die Notstandsgesetze – Zehntausende Arbeiter in Bochum, Mannheim, Köln, Bremen, Gießen, Hanau, Offenbach und vielen anderen Städten streikten ebenfalls. – Das ist die Sprache, die in Bonn verstanden wird. – In den vergangenen Wochen wurde in vielen Betrieben die Forderung nach politischem Streik gegen die Notstandsgesetze an die Gewerkschaften gestellt und durch Warnstreiks bekräftigt. So kamen die Protestkundgebungen zustande, obwohl sich der DGB-Bundesvor gegen den politischen Streik aussprach. – Manche Kollegen blieben noch in den Betrieben. Sie befürchteten Lohnausfall. – Der Lohnausfall, den wir hinnehmen müssen, wenn wir heute gegen die Notstandsgesetze streiken ist unbedeutend gegenüber den Verlusten, die uns unter den Notstandsgesetzen durch Dienstverpflichtung und Streikverbot drohen. – Wollt Ihr, daß Euer Auto beschlagnahmt, Eure Frau dienstverpflichtet wird? – Manche Kollegen befürchten den Verlust des Arbeitsplatzes! – Die Unternehmen drohen heute mit Entlassung als Druckmittel gegen politische Streiks. Morgen werden sie uns aussperren und Bundeswehr einsetzen, wenn wir für höhere Löhne streiken. – Wenn eine Belegschaft heute geschlossen streikt, ist der Unternehmer machtlos. Selbst gegen eine Abteilung kann er nichts ausrichten. – Wir lassen uns nicht einschüchtern! – Heute und morgen müssen die Angestellten und Arbeiter ihre Grundrechte selbst verteidigen. – die Proteststreiks haben schon jetzt die Notstandsplaner in Unruhe versetzt. – Das wichtigste Mittel zur Verteidigung unserer Rechte ist – Heute und Morgen… Proteststreiks gegen die Notstandsgesetze! – Herausgeber: Aktionsgemeinschaft gegen die Notstandsgesetze.“
    Flugblatt Aktionsgemeinschaft gegen die Notstandsgesetze 27.5.1968; Archiv
    565) Flugblatt>29.05.1968>>LSD: Austritt aus dem Streikkomitee
    „Der LSD hat das Streikkomitee verlassen!! – Warum hat der LSD das Streikkomitee initiiert? Angesichts der bevorstehenden Verabschiedung der Notstandsgesetze hat der LSD gemeinsam mit anderen Studentenverbänden zum Streik und zur Besetzung der Universität aufgerufen. Begründung: 1. Der politische Streik mußte als praktische Widerstandsform exemplarisch aufgezeigt werden. 2. An Hand der Notstandsgesetze wurde das kritische Bewußtsein gegen die faschistoiden Tendenzen dieser Gesellschaft verbreitert und so die antiautoritäre Bewegung aus Arbeitern, Studenten und Schülern vergrößert. 3. Die Maßnahme des Senats stellte sich als Aussperrung dar und sollte uns die Basis unseres Widerstandes an der Universität entziehen. Wir antworteten mit der Besetzung des Rektorats und der Bildung der ‘Politischen Universität’. Um eine möglichst breite Basis für diese Aktionen zu schaffen, initiierte der LSD das Streikkomitee, das eine Zusammenarbeit der politischen Hochschulgruppen und unabhängiger Studenten ermöglichen sollte. Zunächst zeigte sich die politische und organisatorische Effizienz des Streikkomitees in der Betriebsagitation, in der Vorbereitung der Teach-Ins und der erfolgreichen Durchführung des Streiks am Freitag. Warum ist der LSD aus dem Streikkomitee ausgetreten? Die Arbeit des Streikkomitee scheiterte seit Montag dieser Woche daran, daß die politische und organisatorische Kompetenz unter den Beteiligten nicht geklärt werden konnte. Politische Entscheidungen des Streikkomitee wurden durch zufällige Anwesenheit einzelner Mitglieder gefällt und konnten so durch manipulierte Mehrheitsverhältnisse umgeworfen und verfälscht werden. So kam es zu konkurrierenden und sich widersprechenden Beschlüssen. Der LSD kann sich daher nicht mehr pauschal mit allen Entscheidungen des Streikkomitee solidarisieren. Der politische Anlaß unseres Austrittes war eine Abstimmung über die weitere Besetzung des Rektorats. Wir beantragen, daß Streikkomitee möge die Studenten auffordern, die Besetzung des Rektorats am Freitag Abend zu beenden, und das Streikkomitee sollte zu diesem Zeitpunkt das Rektorat verlassen. Begründung: Die Besetzung des Rektorats bedeutet die symbolische Übernahme der Schlüsselgewalt. Sie manifestiert die Schaffung der ‘Politischen Universität’ . Diese soll für die begrenzte Zeit der Aussperrung eine neue Qualität des politisch bezogenen Wissenschaftprozesses nach unserem Selbstverständnis einer Universität exemplarisch antizipieren. Eine ‘Politische Universität’, wie wir sie in dieser Woche praktizieren, wird jedoch nach Freitag nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Die Besetzung des Rektorats als Zentrale der ‘Politischen Universität’ wird damit hinfällig. Für den LSD besteht die Priorität einer politischen Praxis in dem Versuch, die Erfahrungen in dem wieder aufgenommenen Wissenschaftsbetrieb an den Instituten und Seminaren umzusetzen und weiter zu entwickeln. Der Sinn der PU und damit der Besetzung des Rektorats kann nicht darin begründet sein, auf eine Konfrontation mit der Staatsgewalt (Räumung des Rektorats durch die Polizei) zu warten. Die Machtfrage gegenüber einer unpolitischen Universitätsverwaltung haben wir bereits am Montag bei der Besetzung für uns entschieden. Daß wir von der Polizei hinausgeworfen werden können, und dies auch, wenn wir darauf warten wollen, geschehen wird, wissen wir ohnehin. Unser Antrag wurde abgelehnt, weil wir diese Entscheidung des Streikkomitees für politisch unbegründet halten und aufgrund des diffusen Abstimmungsverfahrens eine kontinuierliche Mitwirkung nicht sinnvoll ist, wird der LSD nur noch bei einzelnen Aktionen mit dem Streikkomitee zusammenarbeiten. So wird sich der LSD weiterhin an der Betriebsagitation und der Durchführung der ‘Politischen Universität’ beteiligen.
    Flugblatt LSD 29.5.1968; Archiv
    566) Strafanzeige>29.05.1968>>Rektor gegen Hans Jürgen Krahl und andere: Wegen schweren Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung=Besetzung Rektorat am 27.05.1968
    StrafanzeigeAm 29.5.1968 erstattet der Rektor gegen Hans Jürgen Krahl, Kurt Trautmann, Burkhardt Bluem, Ronny Loewy, Poland Pankiewitz, Jürgen Bechmann und Günter Amendt Strafanzeige wegen schweren Hausfriedensbuchs und Landfriedensbruchs (§§ 124, 125 Strafgesetzbuch). Anlaß ist das Eindringen von Studenten in die Rektoratsräume unter Anwendung von Gewalt und die anschließende Besetzungsaktion.
    Strafanzeige Rektor 29.5.1968; Rektorat 206-06/2 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 529/68)
    567) Bekanntmachung>30.05.1968>>Öffentliche Mitteilung Rektor: Begründung der Räumung des besetzten Rektorats
    „Rektor und Senat haben solange wie möglich die Politik verfolgt, die Übergriffe der aufrührerischen Studenten hinzunehmen und solange keine polizeiliche Hilfe anzufordern, als Personen und die für das Funktionieren der Universität unerläßlichen Einrichtungen nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden. Den aufrührerischen Studenten war diese Auffassung von Rektor und Senat bekannt. Am 30.5.1968 um 2.00 Uhr nachts wurde der Rektor vom Nachtpförtner und auch von einem Vertrauensmann des Rektors benachrichtigt, daß die Aktenschränke im Rektorat aufgebrochen und die Akten herausgerissen worden seien. Herr Krahl und andere riefen zu diesen Gewalttaten auf, um die nunmehr fällige Revolution durchzusetzen. Die Leute, die vom Rektorat in das Hauptgebäude ausschwärmten, waren sehr aggressiv und zum Teil alkoholisiert. Um 2.10 Uhr hat der Rektor die Polizei benachrichtigt und mitgeteilt, die kriminellen Delikte hätten nunmehr ein solches Ausmaß erreicht, daß die Gefahr von weiteren Plünderungen so groß geworden sei, daß er den Einsatz von Polizei anfordern müsse. Um bei der alkoholisierten Menge der Studenten ein Blutvergießen zu vermeiden, wurde vereinbart, einen Polizeieinsatz zurückzustellen, bis der Oberbürgermeister und der zuständige Leiter der Polizei verständigt werden könnten. Zwischen 2.40 Uhr und 3.00 Uhr erhielt der Rektor den Bericht aus der Universität, daß die aufgeputschten Studenten die Pförtner anpöbeln und Schränke im 1. Stock des Gebäudes aufbrächen. Um 3.00 Uhr verständigte der Rektor die Polizei, daß die Aufrührer 30 Feuerlöscher in ihren Besitz gebracht hätten. Um 4.30 Uhr erfuhr der Rektor, daß im Prüfungsamt der Wirtschaft- und Sozialwissenschaflichen Fakultät eingebrochen und Prüfungsakten durchwühlt worden seien. Um 6.00 Uhr informierte der Rektor den Oberbürgermeister über die Lage. Der Rektor bedauert zutiefst, daß er durch seine Politik der Gewaltlosigkeit diese Entwicklung nicht aufhalten konnte.“
    Öffentliche Mitteilung Rektor 30.5.1968; Archiv
    568) Bekanntmachung>30.05.1968>>Rektor und Senat an Universitätsangehörige: Aufnahme des Lehrbetriebs
    „Rektor und Senat bedauern zutiefst die jüngste Entwicklung an unserer Universität. In ihrer letzten Sitzung am Mittwoch abend hatten Rektor und Senat erneut bekräftigt, daß sie entschlossen sind, solange als irgend möglich von sich aus keine Polizei zu rufen und einen Einsatz von Polizei durch die dafür zuständigen Behörden zu vermeiden. In der Nacht zum Donnerstag trat unerwarteterweise eine plötzliche Verschärfung der Lage dadurch ein, daß eine Gruppe entgegen der bisherigen Haltung Aktenschränke im Rektorat und im Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät aufbrach und damit alle Grenzen politischen Protestes gröblich mißachtete. Der davon unterrichtete Rektor hatte in dieser Situation keine andere Wahl, als die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Frankfurt zuständigen Stellen, insbesondere den Oberbürgermeister zu benachrichtigen. Nach Fühlungnahme des Oberbürgermeisters mit den zuständigen Landesbehörden ist dann die Räumung und Sperrung des Hauptgebäudes angeordnet und am Morgen ohne Gewalt durchgeführt worden. In ernster Sorge um die Zukunft der Universität rufen Rektor und Senat alle Universitätsangehörigen zu gemeinsamer Aktion auf, um diesen unerträglichen Zustand baldmöglichst zu beenden. Ziel dieser Aktion muß es sein, am 5. Juni 1968 den geordneten Lehr- und Prüfungsbetrieb wieder aufzunehmen. Die uns alle bewegenden Fragen müssen in zu erarbeitenden demokratischen Formen diskutiert und behandelt werden Entsprechende Vorbereitungen sind bereits angelaufen, alle verantwortungsbewussten Universitätsangehörigen, insbesondere auch die politischen Hochschulgruppen werden zur Mitarbeit aufgerufen. Eine schnelle und positive Reaktion der Studentenschaft würde es den Organen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ermöglichen, bald die jetzt ergriffenen Maßnahmen einzuschränken oder aufzugeben. Eine solche solidarische Aktion aller Gruppen der Universität wird ein guter Auftakt zu gemeinsamer Arbeit sein.“
    Aufruf Senat und Rektor 30.5.1968; Archiv
    569) Bericht>30.05.1968>>Polizei: Räumung des besetzten Rektorats durch Polizei
    „Betr.: Wichtiges Ereignis; hier: polizeiliche Besetzung der Universität in Ffm. am 30.5.68 […] Gegen 8.30 Uhr wurde durch die Polizei Ffm. das Hauptgebäude der Universität besetzt. Die im Rektorat angetroffenen sechs Personen wurden wegen Hausfriedensbruchs, bzw. eine Person wegen Verd. des Diebstahls vorläufig festgenommen. Nach Überprüfung der Personalien und durchgeführter Vernehmung wurden die fünf männlichen und eine weibl. Person entlassen. Die Rektoratsräume befanden sich in einem verwüsteten Zustand. Sie waren verschmutzt, Behältnisse teilweise erbrochen, die Roben des Lehrkörpers lagen herum, Akten waren teilweise im Hause verstreut. Vor der Universität wurde von Studentengruppen erregt die Besetzung der Universität erörtert. Später traten als Redner die Minister Arndt und Schütte auf. Um 10.30 Uhr versuchten ca. 300 Schüler den Unterricht im Lessing-Gymnasium zu stören. In der Aula der Bettina-Schule – Hauptquartier der streikenden Schüler – waren gegen 11.00 Uhr ca. 1.500 Schüler versammelt. Im Laufe des Nachmittags versuchten ca. 80 Personen mit Arbeitern vor Betrieben in der Hanauer Landstr. zu diskutieren, fanden aber keine Resonanz. Nachdem bei den Demonstranten bekannt wurde, daß die Universität weiter durch die Polizei besetzt bleibt, wurde um 18.00 Uhr die Kreuzung Bockenheimer Landstr./Zeppelinallee von ca. 800 Demonstranten blockiert. Ein Teil dieser Demonstranten begab sich im Laufschritt zum Kreisel Festhalle und blockierte dort den gesamten Fahrverkehr. Diese Demonstranten beendeten die Blockade gegen 18.50 Uhr und marschierten anschließend Richtung Hauptbahnhof. Zwischenzeitlich betrug die Zahl der Demonstranten ca. 1.500. Nachdem der Verkehr am Hauptbahnhof blockiert war, zogen die Demonstranten durch die Kaiserstraße in die Taunusanlage. Nach einer kurzen Beratung unter Leitung von Amendt und Krahl beschlossen die Streikenden, das Opernhaus zu besetzen und drangen anschließend sofort in das Opernhaus ein, wo eine Aufführung um 20.00 Uhr stattfinden sollte. Zahl der eingedrungenen Demonstranten ca. 800. Der Rest blockierte den Verkehr am Opernplatz für ca. fünf Minuten. Verschiedene Redner der Demonstranten versuchten, den Theaterbesuchern ihr Verhalten zu rechtfertigen, indem sie erklärten, durch die Besetzung der Universität seitens der Polizei sie keine Räumlichkeiten hätten, um politisch zu diskutieren, Krahl erklärte, daß die Demonstranten hier seien, um politisches Asyl zu bitten und das Opernhaus als Faustpfand für die von der Polizei besetzte Universität zu nehmen. Gegen 20.50 Uhr erfolgte durch die Intendanz über Lautsprecher an das Publikum die Mitteilung, daß die Vorstellung ausfalle, die Karten Gültigkeit behalten würden und zu gegebener Zeit die Vorführung nachgeholt würde. Damit bezweckte man, die Theaterbesucher vor Schäden bei eventuellen Auseinandersetzungen zu bewahren. Nach dieser Aufforderung wollten einige Schauspieler für die eingedrungenen Demonstranten ein Theaterstück spielen, was von der Theaterleitung abgelehnt wurde. Anschließend hielt Prof. Brückner aus Hannover eine kurze sozialpolitische Vorlesung. Es folgte Koreferat von Krahl und Diskussion . Ca. 80 Demonstranten, die sich am Opernplatz sammelten, zogen zum Theater am Turm, wo sie nach Beendigung der Vorstellung in den leeren Zuschauerraum eindrangen und diskutierten. Die Demonstranten im Opernhaus beschlossen kurz vor 23.00 Uhr, ein teach-in um 13.00 am Freitag, 31.5.68, auf der Wiese im Universitätsgelände. Vorher sollen sich interessierte Studenten um 11.00 Uhr im Studentenheim, Hauffstraße 4, treffen, um eine Aktionsvorbesprechung abzuhalten. Vorher wurde erwogen, das Volksbildungsheim, das Theater am Turm oder eine Kirche im Stadtzentrum als Aktionszentrum zu bestimmen. Die Räume der Mensa und des Studentenheimes wurden ebenfalls als Aktionsräume erörtert. Um 23.15 Uhr zogen sich die Demonstranten aus den Räumen des Schauspielhauses zurück. Keine weiteren Vorkommnisse.“
    Fernschreiben Polizeipräsident 30.5.1968; Polizeipräsidium
    570) Brief>30.05.1968>>AStA an Rektor: Gegen Polizeieinsatz, für Fortführung des Lehrbetriebs
    „Die vor der Universität versammelte Studentenschaft stellt mit Mehrheit die folgenden Forderungen auf: 1) Die Universität wird aufgefordert, sofort alle Disziplinarakten offenzulegen 2) Die Universität wird aufgefordert, sofort alle Strafakten offenzulegen 3) Die Universität wird aufgefordert, die Prüfungsakten offenzulegen 4)Rektor, Senat und Fakultäten werden aufgefordert, ab sofort in Zukunft die Prüfungen öffentlich zu gestalten 5) Die Studentenschaft fordert Landesregierung und Universität auf, die Polizei bis 15.00 Uhr aus der Universität abzuziehen 6) Die Studentenschaft fordert, daß Rektor Rüegg vor der Studentenschaft Stellung zu seinem nächtlichen Bericht nimmt 7) Die Studenten fordern Rektorat, Senat und Landesregierung auf zu garantieren, daß die Vorlesungen und Seminare weitergeführt werden können und daß vom 30. Mai bis 2. Juni der Widerstandskongreß in den Räumen der Universität stattfindet.“
    Schreiben AStA an Rektor 30.5.1968; Archiv
    571) Brief>30.05.1968>>Privat an Rektor: Protest gegen Einstellung des Lehrbetriebs
    „Protest gegen Einstellung Lehrbetrieb;Eure Magnifizenz! Durch meine Tochter – Studentin an Ihrer Universität -, aber auch durch Fernsehen, Rundfunk und Presse erfuhr ich von Ihrem unfaßbaren Entschluß, die Universität auch für die lernwilligen Studenten zu schließen. Es ist beschämend, wenn man hören muß, daß Sie sich von einer terrorisierenden Minderheit in die Defensive drängen lassen. Durch die Schließung Ihrer Institute und den Hinweis, evtl. das Sommersemester nicht anzurechnen, verärgern Sie sich nun auch noch unsere Studenten, die ihr Studium ernst nehmen. Die Jugend verliert den Glauben an ihre Vorbilder. Wir wissen alle, daß viele Beanstandungen unserer Jugend angebracht sind. Als Vorbild unserer Jugend müssen Sie mit ihr reden und Kompromisse suchen. Die Schließung der Universitäten auch für die gutwilligen Studenten halte ich grundsätzlich für falsch. Als Vater von zwei jungen hoffnungsvollen Menschen, bitte ich Sie dringend, Ihren Entschluß sofort rückgängig zu machen und die Institute zu öffnen. beweisen Sie, daß Sie nicht nur Koryphäe der Wissenschaft sind, sondern auch die Zeit und die Probleme der Jugend erkennen. Nicht nur die Eltern der Studenten, sondern der größte Teil der Bevölkerung erwartet jetzt von Ihnen entscheidende Entschlüsse.“
    Schreiben Privat an Rektor 30.5.1968; Rektorat 413-08
    572) Brief>30.05.1968>>WRK an Rektoren: Sperrung der französischen Grenze für deutsche Studenten
    „Magnifizenz, durch die heutige Presse ging eine Nachricht des französischen Generalkonsulats in Saarbrücken, dass auf Anweisungen von Paris die französische Grenze für nicht absehbare Zeit für deutsche Studenten gesperrt sei. Nach sorgfältigen Recherchen wird mitgeteilt, dass diese Nachricht unzutreffend ist; die Mitteilung bezog sich kurzfristig auf die Studentenbewegung zur französischen Grenze in Saarbrücken und hat keine generelle Bedeutung. Ich bitte Sie, diese Nachricht bekanntzumachen, um keine unnötige Unruhe fälschlicherweise entstehen zu lassen.“
    Schreiben WRK an Rektoren 30.5.1968; Rektorat 415-08
    573) Artikel>30.05.1968>>FNP: „Geschlossene Mitte tritt in Aktion“
    „Als in der vergangenen Woche Mitglieder des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) die Frankfurter Universität blockierten, um ihren Kampf gegen die Notstandsgesetze über die als unzureichend empfundene Ebene des verbalen Protestes hinauszuheben, trat ihnen eine bis dahin unbekannte Gruppe entgegen, das Aktionskomitee Demokratischer Studenten. – Christian Kirchner, 24 Jahre alt, Student der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft, ist einer von drei Initiatoren jenes Aktionskomitees. Es stützt sich auf die Mitglieder dreier Hochschulgruppen: des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, der Aktionsgemeinschaft Frankfurter Korporationen und der Gruppe ‘Aktive Hochschulpolitik’. – Standen sich bei der Blockade der Universität Gegner und Befürworter der Notstandsgesetze gegenüber? Kirchner: Nein, denn die meisten Mitglieder des ADS lehnen die Notstandsgesetze in der vorliegenden Form ebenfalls ab, wenn auch nicht die Vorsorge des Staates gegen Notstände schlechthin. Aber: Eine Minderheit dürfe nicht ihren Willen der Mehrheit der Studenten aufzwingen, sich in ihrem Kampf illegaler Methoden bedienen. Zudem: Die Mittel im Rahmen der gesetzlichen Ordnung seien noch nicht erschöpft. Durchaus möglich sei eine Klage beim Bundesverfassungsgerichtshof, selbst gegen eine vom Parlament beschlossene Verfassungsänderung, wie sie bevorsteht. – Auch das sei falsch gedeutet worden: Das ADS wende sich nicht gegen eine außerparlamentarische Opposition , wohl aber gegen eine antiparlamentarische. Was stehe denn der Gründung einer Partei entgegen, die ihren Kampf im Parlament führe? – Ein beklagenswerter Zustand ist die Gleichgültigkeit der großen Masse der Studenten: Sie begünstige die Radikalen, gleich auf welcher Seite. Da ist man bei den Radikalen: Wird das ADS vom NHB unterstützt, der Studentengruppe der rechtsradikalen NPD: Ohne Willen und Wissen des Aktionskomitees hätten sich zunächst NHB-Mitglieder an der Blokadebrechung beteiligt; aber man distanziere sich entschieden von ihnen. Solche Aktionsgemeinschaft der SDS-Gegner sei höchst unerwünscht. Das Ziel sei ja schließlich ein entschlossenes Auftreten der Mitte gegen Radikale jeglicher Provinienz. – Rektor Rüegg hätte entschiedener gegen den SDS auftreten sollen, meint Kirchner. Er habe es versäumt, die Rechte der Mehrheit der Studenten zu verteidigen, eine Gefährdung der Freiheit von Forschung und Lehre, die die Übernahme der Universität durch linke Studentengruppen bedeute, abzuwehren. Immerhin besteht die Gefahr, daß das laufende Semester für ungültig erklärt wird, ein Zeitverlust für alle Studenten, der zum Beispiel Examenskandidaten empfindlich trifft. – Zudem: Die wahre Problematik, die Notstandsgesetze, drohe in den Hintergrund zu treten. Politisierung der Universität im vertretbaren Rahmen ja, nein aber Umwandlung der Universität in ein politisches Machtmittel. – Wer finanziert das Aktionskomitee Demokratischer Studenten? Parteien, Professoren, das verteufelte Establishment etwa? Nein, sondern Studenten durch Spenden. Wie viele Studenten stehen hinter dem ADS? 800 bis 1000 etwa. Aktiv sind ein gutes Hundert, dazu kommen vielleicht halb so viele freie Mitarbeiter. – Die nächsten Aktionen? Man will die Studenten, gemeint ist jene gleichgültige Mehrheit, aufklären über ihre Rechte, ihre Möglichkeiten. Man will mit Professoren über geeignete Formen der Hochschulreform beraten.“
    FNP, „Geschlossene Mitte tritt in Aktion“ 30.5.1968; Archiv
    574) Artikel>30.05.1968>>FR: „Demonstranten blieben aus“
    „Auf dem Rhein-Main-Flughafen herrschte am Mittwochnachmittag hektische Nervosität, nachdem Mitglieder des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) gegenüber Pressevertretern und Angehörigen von Fluggesellschaften für den späten Nachmittag ein ‘Sit-in’ auf dem Rollfeld angekündigt hatten. Die Polizei konzentrierte ein größeres Aufgebot an Bereitschaftspolizei auf dem Flughafen. Doch die angekündigten Aktionen blieben bis zum Abend aus. Gegen 16.45 kündigte ein anonymer Anrufer zweimal telefonisch gegenüber der Verkehrsleitung Bombenexplosionen an. Daraufhin wurde die betroffene Ankunftshalle ‘Ausland’ teilweise geräumt und durch die Polizei ergebnislos durchsucht.“
    FR 30.5.1968, „Demonstranten blieben aus“; Archiv
    575) Artikel>30.05.1968>>FR: „Deutliche Ministerworte im Rektorat“
    „Arndt appelliert an die streikenden Studenten/ SDS will nur der ‘unmittelbaren Gewalt’ weichen – Bei einer spektakulären Sitzung des von vier Vereinigungen gebildeten studentischen Streikkomitees appellierte Hessens Verkehrs- und Wirtschaftsminister Rudi Arndt am Mittwochabend im Rektorat der Universität unmißverständlich an die Studenten, die Belagerung der Hochschule aufzugeben und die Amtsräume des Rektors zu räumen. Der Minister war bereits am Nachmittag überraschend auf dem Universitätsgelände eingetroffen und hatte dem Streikkomitee die Frage vorgelegt, wie man sich die weitere Entwicklung vorstelle. – Ihn als Gegner der Notstandsgesetzgebung brauchten die Studenten nicht erst zu überzeugen, aber der Bogen müsse zwangsläufig brechen, wenn er überspannt werde. Dies sei der Fall, wenn sich in der Öffentlichkeit eine starke Gegenreaktion auf das Vorgehen der streikenden Studenten ergebe. Arndt gab dem Komitee etwa zwei Stunden, ihm seine Beschlüsse mitzuteilen. – Er hatte jedoch bereits am Nachmittag deutlich gemacht, daß die Landesregierung die Vorfälle an der Frankfurter Universität ‘objektiv prüfen’ müsse. Die Regierung könne sich keineswegs mit Aktionen dieser Form solidarisieren. – Nach längeren Diskussionen, bei denen die Meinungen der streikenden Studenten teilweise hart aufeinanderprallten und regelrechte Steitereien auslösten, wurden zwei Beschlüsse per Akklamation abgelehnt. Während gemäßigtere Organisationen innerhalb der Streikleitung dafür plädiert hatten, das Rektorat am 1., spätestens aber am 2.Juni um Mitternacht zu räumen, stellte sich der Mehrheit hinter den Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS). Dessen Politologe Hans Jürgen Krahl war dafür eingetreten, ‘jetzt nicht einfach auf die Selbstbestimmung der Studenten zu verzichten’. Man werde, wenn auch kampflos, nur der unmittelbaren Macht weichen. ‘Aber eine solche Niederlage bringt uns vorwärts!’ sagte Krahl. – LSD verläßt Streikkomitee – Für den Liberalen Studentenbund Deutschlands (LSD) war das Abstimmungsergebnis letzter Anlaß, aus dem Streikkomitee auszutreten. Der SDS, so argumentierte man, habe sich nicht an die ursprünglich vereinbarten Beschlüsse gehalten und das Abstimmungsresultat manipuliert. Man sei gezwungen worden, Entscheidungen auszuführen, die man nicht gefällt habe. Das seinerzeit ausschließlich dem Komitee zugestandene Repräsentationsrecht sei nicht mehr gewährleistet, erklärte ein LSD-Sprecher. Damit führten die schon seit Tagen schwelenden Differenzen zwischen LSD und SDS zum endgültigen Bruch. Der LSD, Schöpfer des Streikkomitees, fühlte sich verschiedentlich brüskiert: Beschlüsse der Streikleitung seien vom SDS aufgehoben worden. – Minister Arndt, der über eineinhalb Stunden Auseinandersetzung der streikenden Studenten und ein lang andauerndes Hin und Her über Verfahrensfragen über sich ergehen ließ, erklärte schließlich, er habe aus der Diskussion den Eindruck gewonnen, daß die Studenten die Notwendigkeit einer Solidarität mit der Arbeiterschaft übersehen hätten. Offensichtlich gehe man in dieser Frage zu sehr von eigenen Vorstellungen aus. Die Hessische Verfassung sei in Volksabstimmung verabschiedet worden und auf dieser Basis bilde die Arbeiterschaft im Parlament die absolute Mehrheit innerhalb der Regierung. – Die Studenten, meinte Arndt, begäben sich in eine gefährliche Situation, wenn sie das Rektorat bis zu einer endgültigen Entscheidung, sei es auch seitens ihrer eigenen Kommilitonen, besetzten. ‘Seid Euch klar darüber’, rief er den Studenten zu, ‘daß die Regierung, ein Organ der Arbeiterschaft in diesem Lande, den Staat, den wir als Arbeiterschaft aufgebaut haben, von Euch nicht zerschlagen lassen.’ Man solle sich klarmachen, daß die hessische Landesregierung bisher schützend vor den Studenten gestanden habe, setze sich nunmehr aber der Gefahr aus, gegen die Arbeiterschaft anzutreten. – Wolle man eine solche Auseinandersetzung, sei der Kampf gegen die Notstandsgesetze kaum gedient. Die Arbeiterschaft stehe gegen die Studenten; denn sie billige ihr Tun nicht. Das könne dazu führen, daß man die Arbeiterschaft in aller Öffentlichkeit ‘desavouriere’. Die Regierung sei eine weite Strecke, auch bei der Auseinandersetzung um die Methoden. mit den aufbegehrenden Studenten gegangen, was aber jetzt geschehe, sei Provokation. ‘Wenn Ihr so weitermacht, muß die Regierung auf Grund ihres Auftrags handeln, weil sie nicht bereit ist, sich die politische Führung der Arbeiterschaft wegnehmen zu lassen’, schloß der Minister seine Ausführungen. Es schloß sich eine lebhafte Diskussion an, die bis nach Redaktionsschluß dieser Ausgabe andauerte. – Widerstand gegen ‘Karl-Marx-Universität’ – Auch am Mittwoch, dem dritten Tag der Bestreikung der Frankfurter Universität, war es schon am frühen Morgen zu heftigen Diskussionen gekommen. Über Nacht war ein großes Transparent über dem Haupteingang mit der Aufschrift ‘Karl-Marx-Universität’ angebracht worden. Das führte zu zahlreichen Protesten jener Studenten, die nicht auf seiten des SDS stehen. Vereinzelt erscholl der Ruf: ‘So etwas haben wir schon in Leipzig.’ – In teils heftigen Diskussionen, die in einem Fall sogar in eine Schlägerei auszuarten drohten, versuchten die Studenten später – wie auch auf Seite 3 berichtet -, den SDS mit Gewalt aus den Rektoratsräumen zu verdrängen. Nur durch das besonnene Eingreifen einiger Diskutierender wurde das verhindert. – Was die Studenten in steigendem Maße beunruhigt, ist die Drohung, daß ihnen das Semester nicht anerkannt werden könne. Besonders die Mediziner würde das treffen. Auch zahlreiche Doktoranden sehen die Fortführung ihrer Arbeiten gefährdet. – Zu der Frage, wie man sich zu der Besetzung der Rektoratsräume in dieser und voraussichtlich auch der nächsten Woche verhalten wolle, wußte er auch keine konkreten Ratschläge zu geben. Bereits für zehn Uhr war ein Demonstrationszug der Studenten zum Frankfurter Güterplatz angeordnet worden. Gegen den Justitiar der Frankfurter Universität, der angeordnet haben soll, das Plakat ‘Karl-Marx-Universität’ abzureißen, wurde vom SDS der Vorwurf erhoben, er habe ‘faschistisches Verhalten an den Tag gelegt. – ‘Politische Universität’ beginnt – An den Eingängen und Türen der Universität waren handgeschriebene Plakate befestigt, die das Programm der am Mittwoch eröffneten ‘Politischen Universität’ bekanntgaben. In den verschiedenen Seminaren und Vorlesungen wird über Themen des Autoritätsstaates und des Faschismus, über ‘Geschichte und Gewalt’ gelesen, sowie über ‘Geschichte des Widerstandsrechtes’. Zu den Dozenten gehört auch SDS-Politologe Krahl, der über ‘Revolutions-Theorie’ am Donnerstag und Freitag von 18 bis 20 Uhr im Hörsaal zwei sprechen wird. – Andere Professoren und Assistenten sprechen zur Krise des Parlamentarismus (Rätebewegung), geben eine Analyse der Bundesrepublik Deutschland und der ‘politischen Theorie der außerparlamentarischen Opposition ‘ oder sprechen über ‘Gewerkschaften, Bürokratie und Politik’.“
    FR 30.5.1968, „Deutliche Worte im Rektorat“; Archiv
    576) Artikel>30.05.1968>>FR: „Diskussion durch den Stacheldraht“
    „Diskussion durch den Stacheldraht war am Mittwochmittag der Höhepunkt eines Demonstrationszuges von rund 300 Studenten und Schülern durch die Mainzer Landstraße. Bei der Hauptverwaltung der Firma ‘Telefonbau und Normalzeit’ gelang es ihnen schließlich doch noch, sich mit einigen Betriebsangehörigen (unser Bild) ins Gespräch zu kommen. Von der Absicht, die Arbeiter zur Solidarisierung mit den Aktionen gegen die Notstandsgesetze zu gewinnen, blieb auch hier nur wenig übrig. Hier immerhin versuchten es einige Arbeiter durch Zurufe, bei anderen Betrieben dieser Straße unterblieb auch das, einer hatte sogar vor seinem Eingang schwere Eisengitter heruntergelassen. Zuschauer des Demonstrationszuges zeigten sich weit mehr in Privatwohnungen als in Betrieben. Über den Grund dafür waren sich nicht einmal die Demonstranten einig. Kennzeichnend für die Atmosphäre war ein kritischer Ausspruch des ‘Schmieren’-Chefs Rudolf Rohlfs: ‘Es hilft euch gar nichts, wenn ihr in den Fenstern steht und lacht. Das Lachen wird euch schon noch vergehen!’ Zu diesem Demonstrationszug waren die Notstandsgegner gegen elf Uhr vom Güterplatz aufgebrochen, nachdem kurz nach zehn Uhr 250 Studenten von der Universität dorthin gezogen waren. Selbstkritisch hatte einer von ihnen noch festgestellt: ‘Ein Glück, daß wenigstens noch so viele Schüler mitmachen!’„
    FR 30.5.1968, „Diskussion durch den Stacheldraht“; Archiv
    577) Artikel>30.05.1968>>FR: „Einer war über Fremdwörter befremdet“
    „‘Politische Universität’ begann ihre Arbeit/ Seminare für jedermann/ Vieles war improvisiert – Für einige Tage, in denen der normale Lehrbetrieb an der Frankfurter Universität ruht, haben die streikenden Studenten die ‘Politische Universität’ ausgerufen. Die Hörsäle stehen offen, jeder kann kommen und zuhören, mitdiskutieren, sich informieren. Die ‘Politische Universität’ darf nicht mit der ‘Kritischen Universität’ verwechselt werden, die in Berlin versucht wird. Keine Gegenuniversität ist geplant; wahrscheinlich werden die Programme zunächst nicht fortgesetzt werden. Zu vieles ist schnell improvisiert worden, denn – so die einhellige Meinung – man war nicht darauf vorbereitet, kurzfristig ein eigenes Lehrprogramm verwirklichen zu müssen. Trotzdem enthält das Seminarprogramm der ‘Politischen Universität’ mehr als 25 Veranstaltungen. Außer Prof. Bartsch, der ein Seminar über ‘Integration des Christentums’ hält (Do.,Fr.15-17 Uhr), sind es durchweg Assistenten und Studenten der höheren Semester, die die Seminare leiten. – Der erste Tag der ‘Politischen Universität’ war zumindest ein Achtungserfolg. Die einzelnen Seminare, die oft gleichzeitig stattfanden, zählten insgesamt weit über tausend Teilnehmer. (Man muß dabei berücksichtigen, daß zur selben Zeit auch demonstriert wurde, daß zahlreiche Diskussionsgruppen die Aktionen für die nächsten Tage berieten, daß viele Studenten gar nichts von den Veranstaltungen wußten und daß schließlich die Teilnahme allein dem Interesse entsprang.) – Oskar Negt, Assistent von Prof. Habermas, sprach vor einem vollbesetzten großen Hörsaal (etwa 600 Personen) über ‘Geschichte und Gewalt’. Er referierte kurz das Programm, das in den beiden folgenden Seminaren am Donnerstag und Freitag behandelt werden soll und gab Hinweise auf Bücher und Probleme, die behandelt werden. Lebendiger ging es in dem Seminar über ‘Psychoanalytische Fragen der traditonellen Arbeiterbewegung und der neuen Studentenbewegung’ zu. Das Schild ‘Rauchen verboten’ galt nicht, denn wenn für die streikenden Studenten in diesen Tage ein Verbot gilt, dann ist es das Verbot, etwas zu verbieten. Ein junger Arbeiter beschwerte sich über die vielen Fremdwörter und bat um eine verständliche Sprache. Der Referent nahm kein Blatt vor den Mund und ließ über die Frage diskutieren, wie man den Arbeitern ‘ihre objektiv beschissene Lage’ bewußt machen könnte. – Mit wissenschaftlichen Maßstäben können die meisten Seminar nicht gemessen werden, was nicht heißt, daß dort nicht wissenschaftliche Probleme und Ergebnisse zur Diskussion stehen. Worum es den Veranstaltern geht, ist der Versuch, ein kritisches Bewußtsein für konkrete gesellschaftliche Fragen zu wecken. ‘Besonders für Arbeiter und Angestellte’ wird das Seminar ‘Außerparlamentarische Opposition und Parteien’ empfohlen, für das der Vorsitzende des Republikanischen Clubs Berlin nach Frankfurt kommt. – Zu fünf großen Themenbereichen finden jeweils vier bis fünf Seminar statt. Nur die Sektion I, ‘Autoritärer Staat und Faschismus’ ist mit zwei Seminaren eine Ausnahme (hier wird Prof. Abendroth für Donnerstag oder Freitag erwartet). Die anderen ‘Sektionen’ sind: ‘Geschichte und Gewalt’, ‘Analyse der BRD – Zur politischen Theorie der Außerparlamentarischen Opposition’, ‘Politisierung der Wissenschaft’, ‘Psychoanalyse und Politik’. Die meisten Seminare beginnen um 18 Uhr oder später. Genaue Informationen über Hörsäle und anderes findet man auf Anschlägen vor dem Rektorat und am Haupteingang.“
    FR 30.5.1968, „Einer war über Fremdwörter befremdet“; Archiv
    578) Artikel>30.05.1968>>FR: „Freiheit, die sie meinen“
    „Sie wollen einer Frankfurter Schule den Namen Rosa Luxemburg geben (warum nicht?), aber den Satz der bedeutenden Sozialistin, wonach Freiheit immer die des Andersdenkenden ist, haben sie sich ganz offensichtlich nicht zu Herzen genommen. Während die Reaktionäre und Konservativen in CDU und SPD in Bonn die letzten Vorbereitungen trafen, der formalen Verfassung Freiheitsrechte abzuzwacken, trieben Ho-Ho-Ho-Tschi-Minh-Klatscher im Frankfurter Funkhaus den ‘Spiegel’-Herausgeber Rudolf Augstein vom Rednerpult. Was als eine eindrucksvolle Demonstration des sich gegen die Notstandsgesetze auflehnenden Geistes begonnen hatte, endete mit einer Selbstentlarvung des linken Establishments und seines Anhangs. Wie an der Bonner Parlamentsmehrheit alle rationalen Argumente abprallen, so mag auch der SDS keine Wahrheiten hören, die nicht in sein enges Weltbild passen. Das Stück, das gegenwärtig in deutschen Universitäten, in Versammlungssälen, in Theatern und auf Straßen gespielt wird, heißt doch wohl: Demonstration der Aussichten, was aus der Freiheit in diesem Lande wird, wenn Hans-Jürgen Krahl und Genossen darüber zu bestimmen haben, was geredet und gedruckt wird. – Daß die rechten Westberliner Sozialdemokraten nicht ertragen können, was ihr linker Flügelmann Harry Ristock ihnen an maßvoller, liberalen Argumenten zu bieten hat, hat leider sein Gegenstück darin gefunden, daß SDS-Studenten es nicht über sich bringen, die Analyse Augsteins anzuhören, die sich von ihrer unterscheidet. Die Erklärung, man habe es ihm einfach einmal heimzahlen wollen, daß er seinen ‘Spiegel’ unter die Auflagenfetischisten hat fallenlassen, reicht ja wohl für das blöde Geblöke im Sendesaal nicht aus. – Augsteins Warnung vor einem ‘Illusions-Revolutionarismus‘ war nur allzu berechtigt, seine Lagebeurteilung, daß diejenigen, die streiken sollen, einfach nicht auf die Straße zu bringen sind, nur allzu realistisch. Der SDS hat das Verdienst, den Anstoß zu einer Entwicklung gegeben zu haben, die Hoffnungen für die Demokratisierung der Bundesrepublik bietet. Aber er hat ständig die Lage falsch eingeschätzt. Er glaubte an die Möglichkeit schneller Erfolge, oder er erweckte bei seinen Mitläufern zumindest diesen Eindruck. Die Enttäuschung mußte kommen. Viele der Exzesse der letzten Tage lassen sich nur aus dieser Enttäuschung heraus erklären. Aber ein Rektorzimmer vollzukotzen ist kein revolutionärer Akt. – Was soll das Geschwätz von der Revolution? Ein Hochschulinstitut, das niemand verteidigt, zu besetzen, ist keine Heldentat. Wer die Revolution will, muß nach Bonn ziehen, muß das Bundeskanzleramt besetzen, muß die Kontrolle über die Bundeswehr zu erlangen versuchen, muß sehen, ob dieses Volk auf sein Kommando hört. Aber zu den Spielregeln einer Revolution gehört auch das Standgericht für den Unterlegenen. Will man das nicht – und man will es nicht -, dann lege man die Revolutionspamphlete zu den Akten. – Unsere ‘Revolutionäre’ kritisieren die Sowjetunion. Sie weisen mit Recht auf deren Bürokratismus und auf die bürgerliche Muffigkeit ihrer Bewohner hin. Woraus schließen sie, daß ihnen mehr gelingt? In diesem Deutschland, das Autorität, Ruhe und Ordnung so über alles schätzt? Sie selbst sind doch das Establishment von morgen! Unter denen, die heute ‘Ho, Ho, Ho Tschi Minh’ schreien, sind die Benda, Neubauers und Wetzels von morgen, die dann vermutlich gegen solch ‘liberale Schwätzer’, wie wir es nun einmal sind, weit weniger zimperlich vorgehen würden. – Krahl und Genossen verlangen von anderen, sie sollten sich rechtfertigen. Eher sollten sie sich selber rechtfertigen dafür, daß sie die außerparlamentarische Opposition gespalten haben. Sie begann als radikaldemokratische Bewegung. Doch dann wurden ihr Sozialismus, Marxismus, Marcusianismus, Guevarismus aufgepfropft. Für solche Auffassungen sind keine breiten Mehrheiten zu bekommen. Erreicht wurde bisher nur, daß die unter Druck endlich in Angriff genommenen Reformen stagnieren. Die Universitäten wurden nicht umgestaltete, sondern stillgelegt. Was ist dadurch gewonnen? – Es ist ganz offenkundig, daß der SDS nicht mehr in der Lage ist, die antiautoritäre Bewegung anzuführen. Er hat nur allzuoft bewiesen, daß er, genau wie die Rechte, der Mehrheit seinen Willen aufzwingen möchte, wenn er sie nicht überzeugen kann. Er hat seine Funktion erfüllt. Es wird Zeit, daß ihm das Heft aus der Hand genommen wird von jenen, die an Stelle ziellosen Aktivismus genau kalkulierte Veränderungen anstreben. Es darf nicht alles beim alten bleiben, nur weil der SDS und seine Mitläufer versagt haben.“
    FR, „Freiheit, die sie meinen“ 30.5.1968; Archiv
    579) Artikel>30.05.1968>>FR: „Heute Wehrpaßaktion“
    „Eine ‘Wehrpaßaktion’ wird heute um 18 Uhr im Hörsaal IV der Frankfurter Universität vom AStA veranstaltet. Wie schon berichtet, haben sich bisher über 150 Reservisten bereit erklärt, die Wehrpässe zurückzuschicken und den Antrag auf Wehrdienstverweigerung zu stellen. Es soll vor allem über Möglichkeiten und juristische Grundlagen einer solchen Aktion diskutiert und informiert werden.“
    FR 30.5.1968, „Heute Wehrpaßaktion“; Archiv
    580) Artikel>30.05.1968>>FR: „Kritik an Rektoratsbesetzung“
    „Meinungen zu Aktionen an der Frankfurter Universität – Die ‘Bestreikung’ der Universität durch die Studenten hat unterschiedliche Resonanz gefunden. Fachschaftsverbände, politische Jugendgruppen, Studentenverbindungen und Arbeitsskreise stehen dem Streik und dem Eindringen in das Universitätsrektorat teils ablehnend teils zustimmend gegenüber. Wir veröffentlichen Auszüge aus den Erklärungen. – Die juristische Fachschaftsvertretung der Universität: ‘Die Vertretung hat sich entschieden von der Besetzung des Rektorats durch Gruppen von Studenten distanziert, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, daß es ihnen nicht um die Verwirklichung politischer und gesellschaftlicher Reformen geht, sondern allein um anarchistische Happenings.’ – Die Fachschaft Chemie: ‘Die Fachschaft Chemie unterstützt einen Vorlesungsstreik als politisches Kampfmittel gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze.’ Zum Beschluß des Senats, den Vorlesungsbetrieb vorerst einzustellen, bemerkt die Fachschaft unter anderem: ‘Einer Gruppe jedoch, die nur ihre Agressionstriebe befriedigen will, war hiermit die Möglichkeit genommen, eine gewaltsame Konfrontation innerhalb der Studentenschaft zwischen Streikposten und Streikbrechern zu erreichen.’ – Der Konvent der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Badenia im CV bedauert die gewaltsamen Aktionen des Streikkomitees. Es heißt: ‘Wir sind der Ansicht, daß der Einbruch in das Rektorat nicht dazu dient, die Bevölkerung zu der gewünschten politischen Stellungnahme zu den Notstandsgesetzen zu gewinnen. Die KDStV Badenia wehrt sich entschieden gegen den Beschluß des Studentenparlaments, unsere Hochschule in ‘Karl-Marx-Universität’ umzubenennen.’ – Der ‘Arbeitskreis kritischer Katholiken’ innerhalb der Katholischen Studentengemeinde meldete, er unterstütze die Besetzung der Universität und das Programm einer ‘politischen Universität’. Er werde sich mit einem Seminar unter dem Thema ‘Kritischer Katholizismus’ daran beteiligen. – Vor der Gefahr, daß der DGB durch gemeinsame Aktionen mit dem SDS in der Öffentlichkeit sich selbst diskreditiert, warnt der Vorstand der Frankfurter Jungen Union. Durch das Auftreten von SDS-Funktionären bei DGB-Kundgebungen könnte die Öffentlichkeit annehmen, die Verbindungen zwischen DGB und SDS seien enger, als öffentlich zugegeben werde. – Das ‘Aktionskomitee Demokratischer Studenten (ADS)’ sieht durch die Besetzung des Rektorats und die Vorfälle in diesem Zusammenhang seine Ansicht bestätigt, daß es den streikenden Studenten lediglich um eine Machtübernahme der Universität geht. Es fordert die Wiederaufnahme des Vorlesungsbetriebs am kommenden Mittwoch. Aufgabe der Studenten sei es, jetzt darauf zu achten, daß die Notstandsgesetze nicht mißbraucht würden, und außerdem für die wirkliche Hochschulreform zu arbeiten. – Das Frankfurter ‘Aktionskomitee Demokratischer Studenten’ (ADS), das im Kampf gegen die Notstandsgesetzgebung jedes radikale Vorgehen ablehnt, hat jetzt Bundesinnenminister Ernst Benda sowie den Innen- und Kultusminister des Landes Hessen zum Eingreifen an der Frankfurter Universität aufgefordert. Unter Hinweis auf die Vorfälle bei der Besetzung des Rektorats der Hochschule am Montag wurden die drei Minister in einem am Mittwoch der Presse übergebenen ‘offenen Brief’ vom ADS aufgefordert, ‘alles in ihrer Macht Stehende’ zu unternehmen, ‘um den Studenten dieser Universität ihr im Grundgesetz garantiertes Recht auf freie Forschung und Lehre zu verschaffen’. Die Studenten sähen ihre Rechte durch das Handeln von Rektor und Senat nicht mehr gewahrt. – Außerdem forderte das ADS die Innenminister auf, ‘den undemokratischen radikalen Gruppen und deren politischen Ambitionen entschieden entgegenzutreten und ihr Verbot erneut zu überprüfen.’ – Zu dem offenen Brief des Aktionskomitees Demokratischer Studenten (ADS) haben inzwischen der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und in einer gmeinsamen Erklärung der Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB), die Humanistische Studentenunion (HSU), der Liberale Studentenbund (LSD) und der Sozialistische Studentenbund (SDS) Stellung genommen. Der RCDS hält es einmal – wegen mangelnder Zuständigkeit – für verfehlt, sich auch an Bundesinnenminister Benda zu wenden, und sieht zum anderen die Aufforderung zum Vorgehen gegen die streikenden Studenten zum falschen Zeitpunkt gestellt. Ein Eingreifen befürworte der RCDS nur dann, falls am kommenden Mittwoch der Vorlesungsbetrieb nicht aufgenommen werden könne. – Die vier Studentenvereinigungen SHB, HSU, LSD und SDS charakterisierten den ADS als ‘rechtsorientiert’ und weisen darauf hin, daß der ADS in den vergangenen Tagen bei ‘teach-ins’ und Aktionsbesprechungen jeweils überstimmt worden sei. Sie sehen in dem offenen Brief ‘diejenigen Kräfte als undemokratisch und kriminell abgestempelt, die nicht nur von notwendiger Demokratisierung reden, sondern auch die bürokratischen und autoritären Apparate bekämpfen.’ – Rektor Rüegg hat die streikenden Studenten aufgefordert, das Rektorat zu räumen. Davon machte er abhängig, ob die Universität am Wochenende für den sogenannten ‘Widerstandskongreß’ geöffnet sei.“
    FR, 30.05.1968,“Kritik an Rektoratsbesetzung“; Archiv
    581) Artikel>30.05.1968>>FR: „Sie kommen sich vor wie Bastille-Stürmer“
    „Frankfurts Universität von SDS-Anhängern besetzt – Happening im Rektorzimmer – Der Vorgang ist einmalig, nicht nur in der Geschichte der Frankfurter Universität. Auch am Mittwochmorgen noch räkelten sich die Streikenden in den Sesseln Seiner Magnifizenz, rauchten, hörten die Übertragung der Bonner Notstandsdebatte, diskutierten. Sie taten, als ob sie zu Hause wären. Seit Montag haben sie nun schon ‘ihre Universität’ mit Beschlag belegt, nachdem die abgeschlossene Glastür in Scherben gegangen war. Der SDS und das Streikkomitee haben mit diesen Scherben gewiß auch viel politisches Porzellan zerschlagen. – Als äußeres Zeichen der mit viel Ingrimm exerzierten Rektoratsbelagerung und der Umwandlung der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in eine ‘politische Universität’ hat man ganz einfach diesen für viele ehrwürdigen Namen mit Kleister überpinselt. ‘ Karl Marx Universität’ prangte es schon am frühen Morgen, feucht und provozierend, vom hohen Portal. So provozierend, daß der Justitiar anordnete, das Plakat entfernen zu lassen. Ein Arbeiter machte sich also mit dem Besen vom Fenster aus an dieses Wagnis. Er wurde zurückgerissen. Fast wäre es ihm schlecht bekommen. Die Revolutionäre besetzten nun auch diesen strategisch wichtigen Posten. Sie versuchten, das Zerrissene neu zu überkleben. – Es wird überhaupt viel ‘zerrissen’ in diesen Tagen. Eine Kommilitonin fragte einen Streikenden erregt: ‘Was haben Sie gegen Goethe?’ – ‘Was gibt Ihnen Goethe heute noch?’ lautete die Gegenfrage. – Gegen 9.30 Uhr schon hatten sich etwa 20 diskutierende Gruppen gebildet. ‘Mit solchem Zauber macht ihr eure Universität nicht zu einer politischen!’ bemerkte ein ausländischer Student und gab zu bedenken, daß es ‘in Prag nicht so einfach’ sei. Immer wieder erinnerten die als ‘Rechte’ verschrienen Studenten daran, daß sie ja auch gegen die Notstandsgesetze seien – ‘aber doch nicht in dieser Form!’ Wütende Gegenargumente: ‘Wo waren eure Stimmen gegen diese Gesetze in den letzten zwei Jahren?’ – Das Innere der ‘Heiligen Hallen’, das Rektorat zuerst, glich einem Heerlager. Überquellende Papierkörbe, Kaffeereste in den Tassen, offene Marmeladegläser, Brötchen lagen herum, auf den Fenstern prangten leere Bierflaschen. Streikende Kommilitoninnen scheuten offenbar die simple Arbeit einer Reinmachefrau; denn auch die kommen in diesen Tagen nicht – sowenig wie der Rektor und dessen Bürodamen. Eines der großen Zimmer ist als ‘Schlafsaal’ deklariert. Zwei müde junge Männer liegen auf der Couch und auf einer Luftmatratze. Hunderte Studenten defilieren vorbei, schütteln die Köpfe. Am Schreibtisch ein Streikender mit dem etwa zweijährigen Söhnchen auf dem Schoß. Die Mutti daneben. Vati trägt an der Mütze ein rotes Band. – Offenbar war die Euphorie nach dem Sturm auf des Rektors Bastille so groß, daß bei dem in der nach zum Dienstag veranstalteten Happening einer über den Durst getrunken wurde. Dicke Zigarren standen ja ebenfalls bereit. Das alles ging bei einigen des Tabaks und des Alkohols ungewohnten Studenten offenbar schief. Die Spuren auf den Teppichen waren noch sichtbar. – Beim Streikkomitee bedauert man dieses ‘Happening’. Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) habe darüber gesprochen und den Übergriff ebenfalls bedauert. ‘Es hat uns geschadet, ja. Aber einen solchen Mangel an Disziplin darf man nicht überbewerten!’ Was bleibe, so urteilen sie, sei die Tatsache, daß diese Streikenden sich als Sauerteig innerhalb der ‘amorphen Masse der 50 Prozent unpolitischer Studenten’ erwiesen hätten. – Gegen Mittag kommt es zu einer kritischen Situation. Im Rektorat sind mittlerweile rund 70 Studenten versammelt. Man albert über Teach-ins und Go-outs. Man stimmt im Scherz darüber, ob die Jügelstraße zum ‘Ho-Tschi-Minh-Pfad’ erklärt werden solle. Und plötzlich, wie der Blitz aus heiterem Himmel, wird aus dem Scherz Ernst. K. ‘SDS raus!’ brüllen sie nicht weniger fanatisch. Und schon legen sie Hand an. Aber es bleibt bei einigen Kratzern. Die Ruhe kehrt wieder ein. Wenngleich man später die vor den Werktoren der Betriebe versammelten SDS-Leute und übrigen Streikenden auffordert, das Rektorat ‘zurückzuerobern’, weil es ‘von Gegendemonstranten’ besetzt worden sei. – So entstehen Gerüchte und womöglich blutige Unruhen. – Einer der wenigen, die sich vom Lehrerkörper sehen ließen, war der Rechtswissenschaftler, Professor Geerds. Ihn fragten die um ihre Seminare, Scheine und Doktorarbeiten bangenden Studenten um Rat, wie es nun weitergehen solle. Geerds riet, all die Unruhen in ruhige Bahnen zu zwingen, die ‘SDS-Aktionen umzufunktionieren’ in demokratische Handlungen. – Dieser Vorwurf klang übrigens immer wieder gegen die Streikenden auf. Vor allem gegen die in ihrer politischen Radikalität allzuoft recht uneinsichtigen SDS-Leute: ‘Ihr haltet jeden Andersdenkenden für unqualifiziert!’ Daß man Augstein – der am Vortag bittere Wahrheiten zu sagen hatte, weil er bezweifelte, daß die Arbeiter ansprechbar seien und der Generalstreik durchgeführt werden könne – niedergestimmt hatte, wurde ihnen übel angekreidet. ‘Das ist Unduldsamkeit im höchsten Grad’, meinten einige. – In den Räumen des Streikkomitees sucht man dennoch die Zügel in der Hand zu behalten. Am Mittwoch begannen die Vorlesungen der ‘politischen Universität’, wo die Namen von Agnoli (Berlin), Abendroth, Negt, Bartsch, Meschkat und auch des SDS-Ideologen Hans Jürgen Krahl als Dozenten auftauchen. Einige Themen sind ‘besonders für die Arbeiter und Angestellte’ gedacht. Auf solche Anfänge sind die Streikenden stolz. Es soll nicht bei den Anfängen bleiben. – Mittlerweile haben sich vor der Universität etwa 240 junge Leute und Reservisten der Bundeswehr, darunter viele Reserveoffiziere, in die Listen eines Komitees ‘Wehrpaß-Aktion’ eingetragen. Sie wollen nicht ‘Soldat gegen das eigene Volk sein’. Am Freitag noch werden sie ein dickes Paket verschnüren und rund 200 Wehrpässe – so hofft man – in Richtung Bonn an die Adresse des Verteidigungsministeriums zurückschicken. – von Lothar Vetter.“
    FR „Sie kommen sich vor wie Bastille-Stürmer“ 30.5.1968; Archiv
    582) Artikel>30.05.1968>>FR: „Viele Schüler streiken“
    „Demonstration und Notstandsprotest – das war am Mittwoch das Pensum, das zahlreiche Schüler erledigten. In einer Reihe von Schulen fiel, wie angekündigt, der Unterricht deswegen aus. Zentrum war wiederum die Bettinaschule. In der zum ‘Aktionszentrum der Schüler’ erklärten Bettinaschule in der Feuerbachstraße sollte bereits um acht Uhr eine Diskussion zur Beschlußfassung über weitere Aktionen beginnen, aber das ‘Teach-in’ kam mit erheblicher Verspätung zustande. Eine Abordnung zog zunächst zur Herderschule, um die dortigen Schülerinnen zu veranlassen, sich am Streik zu beteiligen. Angeblich soll die Direktorin erklärt haben, ihre Schülerinnen hätten den Wunsch geäußert, unterrichtet zu werden. Dies teilte ein Sprecher der Streikleitung in der Bettinaschule mit. – In der Schule selbst hatten sich gegen zehn Uhr rund 1000 Schüler versammelt. Durch Frankfurts Straßen zogen im Laufe des Vormittags Schüler in verschiedenen Gruppen zum Güterplatz, um beim Demonstrationszug zu den Betrieben dabei zu sein. – Auf Anordnung des Direktors wurde in Höchst die Helene-Lange-Schule geschlossen, nachdem sich die Schüler zum Streik entschlossen hatten. Viele von ihnen fuhren in Autos davon. Auch deren Ziel war offensichtlich der Güterplatz. – Doch Unterricht in einigen Schulen – Die Leitungen der Carl-Schurz-Schule und der Liebigschule teilten inzwischen mit, daß – entgegen gestrigen Presseberichten – der Unterricht wie gewohnt abläuft. In der Carl-Schurz-Schule habe lediglich die Oberstufe auf Beschluß der Schülermitverwaltung die Erlaubnis zur Teilnahme an den Protestdemonstrationen gegen die Notstandsgesetze erhalten. Auch am Donnerstag soll der Schulbetrieb in dieser Schule nicht unterbunden werden. Während die Unterstufe auf jeden Fall unterrichtet wird, entscheidet sich die Teilnahme von Ober- und Mittelstufe bei einer Abstimmung am Donnerstag früh um 7.45 Uhr in der Aula. Auch hier ist die Entscheidung der Schülermitverwaltung ausschlaggebend.“
    FR 30.5.1968, „Viele Schüler streiken“; Archiv
    583) Flugblatt>30.05.1968>>ADS: Aufruf Urabstimmung
    „Soll es so weitergehen? Aufruf zur Unterschriftensammlung für eine Urabstimmung – Die Pervertierung des Vorlesungsstreiks, der in einer gewaltlosen Form von einer großen Zahl von Studenten gebilligt worden ist, erfordert ein kritisches Überdenken unserer Lage. – Die Zusammenarbeit der politischen Hochschulgruppen LSD, SHB, HSU mit dem SDS hat erst das konkrete Ausmaß der Ausschreitungen ermöglicht. Diese Hochschulgruppen waren nicht in der Lage, der weitergehenden Zielsetzung des SDS – unmittelbare Machtübernahme an der Universität (‘Langfristige Strategie ist es, die Universität zu übernehmen und zu einem Rückzugsfeld für die außerparlamentarische Opposition zu machen’- Bechmann SDS am 13.05.68 im Studentenparlament) – Widerstand entgegenzusetzen. Sie tragen daher Mitverantwortung für die chaotischen Zustände an unserer Universität. Auch haben diese Gruppen im ASTA und Studentenparlament in unserem Namen diese Entwicklung herbeigeführt und unterstützt. Sie müssen daher von der Studentenschaft zur Rechenschaft gezogen und verpflichtet werden, wieder die Interessen der Mehrheit der Studenten dieser Universität wahrzunehmen und nicht die des SDS. Oder wollen Sie Opposition ausschließlich dem NHB überlassen? Neuwahlen des Studentenparlaments können nach der Satzung der Studentenschaft nicht Gegenstand einer Urabstimmung sein. Dennoch sind folgende Ziele in einer Urabstimmung erreichbar: 1. Aufhebung folgender Parlamentsbeschlüsse vom 28.5.1968 – a) Das Parlament begrüßt die Besetzung und Umfunktionierung der Universität einschließlich des Rektorats. Das Parlament sieht hierin die einzig adäquate Reaktion auf die autoritäre Entscheidung von Rektor und Senat, als radikal konservative Minderheit die Masse der Studenten und Lehrkräfte vom Universitätsbetrieb auszusperren. Das Parlament sieht in der Entscheidung des Senats den Versuch, die demokratische Notstandsopposition an der Universität Frankfurt bei der Organisation des Widerstandes massiv zu behindern. Das Parlament ruft die Studentenschaft auf, sich an den Seminaren, Aktionen und Agitationen vor den Betrieben in dieser Woche zu beteiligen, in denen die kritische Universität modellhaft antizipiert wird.’ b) ’Das Parlament begrüßt, daß die Frankfurter Johann-Wolfgang-Goethe-Universität während der Dauer der kritischen Universität in Karl Marx Universität umbenannt wird. Damit wird die Umfunktionierung der Universität zu einer praktisch politischen Aktionsbasis der kritischen Studenten, Arbeiter und Schüler deutlich. 2. Verpflichtungen von Studentenparlament und ASTA, alles Erforderliche zu tun, damit Vorlesungen, Seminare und Prüfungen in vollem Umfang wiederaufgenommen und gewährleistet werden. Helfen Sie durch Ihre Unterschrift, eine Urabstimmung über diese beiden Anträge herbeizuführen. Helfen Sie uns, die politische Rolle von ASTA und Studentenparlament zu überprüfen. Ihre aktive Beteiligung ist jetzt erforderlich. Tragen Sie sich ab sofort in die Unterschriftsliste ein!“
    Flugblatt ADS 30.5.1968; Archiv
    584) Flugblatt>30.05.1968>>GEW, HSU, LSD: Gegen Polizeieinsatz
    „Die genannten Verbände halten die Disziplinlosigkeit während der vergangenen Nacht in Rektorat und Prüfungsamt, die ohne Zusammenhang mit einer Strategie der Veränderung von Universität und Gesellschaft stehen, für die Haltung unreflektierter Einzelgänger. Die Aktionen entbehren jeder Legitimierung seitens der Studentenschaft. Sie werden daher von uns verurteilt. Wir erwarten, daß in Zukunft die Entscheidungsprozesse durch die Studenten kontrolliert und in koordinierter Form vorgenommen werden. Der Versuch der Landesregierung, diese Aktionen mit der politischen Zielsetzung von Hochschulgruppen gleichzusetzen und diese gleichzeitig als ‘kleine Minderheit von Randalierern’ abzutun, entspricht der Methode der Springerpresse. Wir wenden uns entschieden dagegen, daß Rektor und Senat sowie die Landesregierung eine Verschmutzung des Rektorats zum Aufhänger für die politische Diskreditierung benutzen. Die weitere Anwesenheit der Polizei nach vollzogener Räumung des Rektorats stellt für uns den massiven Eingriff in die Entwicklung zu einer ‘Politischen Universität’ dar. LSD, GEW und HSU fordern: Räumung der Universität von Polizeikräften, Aufrechterhaltung der Politischen Universität für die Zeit der Stillegung des normalen Vorlesungsbetriebes und ungehinderte Durchführung des Studenten- und Schülerkongresses am 1. und 2. Juni in Frankfurt. Die Universität wird aufgefordert, daß Öffentlichkeitsprinzip in allen Bereichen des Forschungs- und Lehrprozesses, sowie der Prüfungsverfahren zu verwirklichen.“
    Flugblatt GEW,HSU,LSD 30.5.1968; Archiv
    585) Flugblatt>30.05.1968>>LSD: „Der LSD hat das Streikkomitee verlassen!!“
    „Warum hat der LSD das Streikkomitee initiiert? – Angesichts der bevorstehenden Verabschiedung der Notstandsgesetze hat der LSD gemeinsam mit anderen Studentenverbänden zum Streik und zu Besetzung der Universität aufgerufen. – Begründung: 1. Der politische Streik mußte als praktische Widerstandsform exemplarisch aufgezeigt werden. – 2. An Hand der Notstandsgesetze wurde das kritische Bewußtsein gegen die faschistoiden Tendenzen dieser Gesellschaft verbreitet und so die antiautoritäre Bewegung aus Arbeitern, Studenten und Schülern vergrößert. – 3. Die Maßnahmen des Senats stellte sich als Aussperrung dar und sollte uns die Basis unseres Widerstandes an der Universität entziehen. Wir antworteten mit der Besetzung des Rektorats und der Bildung der ‘Politischen Universität’ . – Um eine möglichst breite Basis für diese Aktionen zu schaffen, initiierte der LSD das Streikkomitee, das eine Zusammenarbeit der politischen Hochschulgruppen und unabhängiger Studenten ermöglichen sollte. Zunächst zeigte sich die politische und organisatorische Effizienz des Streikkomitees in der Betriebsagitation, in der Vorbereitung des Teach-ins und der erfolgreichen Durchführung des Streiks am Freitag. – Warum ist der LSD aus dem Streikkomitee ausgetreten? – Die Arbeit des Streikkomitees scheiterte seit Montag, 27.5.68, dieser Woche daran, daß die politische und organisatorische Kompetenz unter den Beteiligten nicht geklärt werden konnte. Politische Entscheidungen des Streikkomitees wurden durch zufällige Anwesenheit einzelner Mitglieder gefällt und konnten so durch manipulierte Mehrheitsverhältnisse umgeworfen und verfälscht werden. So kam es zu konkurrierenden und sich widersprechenden Beschlüssen. Der LSD kann sich daher nicht mehr pauschal mit allen Entscheidungen des Streikkomitees solidarisieren. Der politische Anlaß unseres Austrittes war eine Abstimmung über die weitere Besetzung des Rektorats. – Wir beantragten, das Streikkomitee möge die Studenten auffordern, die Besetzung des Rektorats am Freitag Abend zu beenden, und das Streikkomitee sollte zu diesem Zeitpunkt das Rektorat verlassen. – Begründung: Die Besetzung des Rektorats bedeutet die symbolische Übernahme der Schlüsselgewalt. Sie manifestiert die Schaffung der ‘Politischen Universität’. Diese soll für die begrenzte Zeit der Aussperrung eine neue Qualität des politisch bezogenen Wissenschaftsprozesses nach unserem Selbstverständnis einer Universität exemplarisch antizipieren. Eine ‘Politische Universität’, wie wir sie in dieser Woche praktizieren, wird jedoch nach Freitag nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Die Besetzung des Rektorats als Zentrale der ‘Politischen Universität’ wird damit hinfällig. Für den LSD besteht die Priorität einer politischen Praxis in dem Versuch, die Erfahrungen in dem wieder aufgenommenen Wissenschaftsbetrieb an den Instituten und Seminaren umzusetzen und weiter zu entwickeln. Der Sinn der PU und damit der Besetzung des Rektorats kann nicht darin begründet sein, auf eine Konfrontation mit der Staatsgewalt (Räumung des Rektorats durch die Polizei) zu warten. Die Machtfrage gegenüber einer unpolitischen Universitätsverwaltung haben wir bereits am Montag bei der Besetzung für uns entschieden. Daß wir von der Polizei hinausgeworfen werden können, und die auch, wenn wir darauf warten wollen, geschehen wird, wissen wir ohnehin. – Unser Antrag wurde abgelehnt. Weil wir diese Entscheidung des Streikkomitees für politisch unbegründet halten und aufgrund des diffusen Abstimmungsverfahrens eine kontinuierliche Mitwirkung nicht sinnvoll ist, wird der LSD nur noch bei einzelnen Aktionen mit dem Streikkomitee zusammenarbeiten. – So wird sich der LSD weiterhin an der Betriebsagitation und der Durchführung der ‘Politischen Universität’ beteiligen. – LSD Liberaler Studentenbund Deutschlands – Verfaßt am Abend des 29. Mai 1968!!“
    Flugblatt LSD 30.5.1968; Archiv
    586) Flugblatt>30.05.1968>>SHB: Protest gegen Polizeieinsatz
    „Die Ortsgruppe Frankfurt und der Landesverband des SHB protestieren schärfstens gegen den massiven Polizeieinsatz der hessischen Landesregierung an der Universität, der sich damit gegen die Basis der Notstandsopposition in Frankfurt richtet. Der SHB fordert eine öffentliche Diskussion der Entscheidung der Landesregierung, in der die Motive hierfür klargelegt werden. Der SHB hält das Argument, die antiautoritäre Rektoratskommune hätte nur mit mehreren Hundertschaften, Wasserwerfern und Stacheldraht bekämpft oder zur Ordnung gebracht werden können, für lächerlich und zynisch. Diese Verschleierungspraktiken kennen wir. Die Happeninginszenatoren mit der SA zu vergleichen, wie Wirtschaftsminister Rudi Arndt es tat, ist übelster Hohn auf die Opfer des Faschismus. Der SHB vermutet, daß der Polizeieinsatz der Landesregierung im Hinblick auf die Kommunalwahlen für die SPD seine Funktion hat, damit der ordnungssüchtige Kleinbürger, mit dem die SPD fast nur noch rechnet, weiß, daß er sich auf seine SPD verlassen kann und keine NPD mehr braucht. Der SHB Frankfurt stellt fest: Hessen-Süd hat das Gesicht verloren!“
    Flugblatt SHB 30.5.1968; Archiv
    587) Bericht>31.05.1968>>Polizei: Blockade aller Frankfurter Brücken 04.06.1968
    „Vermerk: Von einer Quelle wurde soeben mitgeteilt, daß in einem sehr kleinen Kreis des SDS beschlossen wurde, daß man am Dienstag, den 4.6.1968 alle Brücken von Frankfurt a.M. blockieren wolle. Als Zeitpunkt der Blockade wurde eine Zeit vor 08.00 Uhr genannt, so daß die Arbeiter nicht zur Arbeitsstelle gelangen können. Die Quelle wies besonders darauf hin, daß die Beschlüsse des SDS und des sogenannten Streikkomitees binnen Komitee kürzester Frist geändert würden. Die Quelle sah es aber für ihre Pflicht, hierüber sofort Mitteilung zu machen. Die Quelle ist dem KOM …. – 18. K. – bekannt und als zuverlässig zu bezeichnen.“
    Polizeibericht 31.5.1968; Polizeipräsidium
    588) Bericht>31.05.1968>>Polizei: Teach In 31.05.1968
    „Vermerk: Beim heutigen teach-in vor dem Haupteingang der Uni wurden folgende wichtige Beschlüsse gefaßt bzw. bekanntgegeben: Am 1.6.68 findet die Eröffnung des Kongresses in der Festhalle am Messegelände statt. Beginn 13.00 Uhr. Auf dieser Veranstaltung sollen weitere Maßnahmen (Kampfmaßnahmen) beraten und abgestimmt werden. Unter diesen Maßnahmen stellt man sich gezielte Aktionen vor. Diese sollen sich nicht mehr gegen die Bevölkerung (Verkehr) richten, sondern gegen den wahren Gegner, die Polizei bzw. die Wirtschaft. Gedacht ist an eine eventuelle Besetzung von größeren Geldinstitute. Weiter wurde der ernstgemeinte Vorschlag gemacht, den DGB-Jugendclub in Ffm. mit eigenen Schlüsseln zu öffnen und am Mittwoch zu besetzen. Am 2.6.68 findet um 14.00 Uhr auf dem Opernplatz in Ffm. eine Kundgebung zum Gedenken an Benno Ohnesorg statt.“
    Polizeibericht 31.5.1968; Polizeipräsidium
    589) Bericht>31.05.1968>>Polizei: Über Pressekonferenz SDS und Teach In 31.05.1968
    „Vermerk – 13.50 Uhr Anruf des LfV – In der Zeit von 12.30 Uhr – 13.15 Uhr Pressekonferenz des SDS im Walter Kolb-Heim. Es wurde vor allem Kritik an der Durchsuchungsaktion in den SDS-Räumen geführt. Angeblich sei nach Krahl gesucht worden. Krahl war bei der Pressekonferenz anwesend; diese wurde von K.D. Wolf geleitet. Weiter wurde bekannt gegeben, daß der VDS, Ehmann, von der Landesregierung bezüglich Überlassung der Universität für den Kongreß über die Pfingstfeiertage abschlägig beschieden worden sei. Der OB hätte jedoch die Kongreßhalle, daß Volksbildungsheim, bzw. das Bürgerhaus Ffm.-Nied angeboten. Es wird die Möglichkeit erörtert, die Börse zu besetzen.- Anruf um 13.55 Uhr: Das ‘teach-in’ vor der Universität an dem ca. 1.000 Personen teilnahmen, wurde abgebrochen nachdem die Durchsuchungsaktion beim SDS bekanntgegeben wurde. Wolf sagte der Menge, daß die Polizei vier Nägel gefunden hätte. Die Anwesenden wurden aufgefordert – auszuschwärmen und alle interessierten Personen in der Stadt zu einem neuen ‘teach-in’ um 15.30 Uhr einzuladen. In der Lessing-Schule sollen Schüler von der Polizei geschlagen worden sein. Erneuter Anruf – Beim ‘teach-in’ vor der Universität wurde Bericht über die Aktionen von heute morgen gegeben. Um 15.30 Uhr soll Besprechung stattfinden über irgendwelche Sachen, die laufen sollen.“
    Polizeibericht 31.5.1968; Polizeipräsidium
    590) Bericht>31.05.1968>>Polizei: Über Teach In 31.5.1968
    „Vermerk – Am 31.5.1968, gegen 19.00 Uhr, zur Universität entsandt, wurde folgendes festgestellt: Es sollte ein politisches Seminar mit Hans Jürgen Krahl und noch einem Redner stattfinden. Beim Eintreffen wurde der Diskussionsort von der Wiese vor der Universität in den Festsaal des Studentenhauses verlegt, kurze Zeit danach ging man jedoch wieder auf Antrag vieler Studenten auf die Wiese zurück. Dort begann das Seminar. Die beiden Redner versuchten die Gewalttheorien von Marx zu interpretieren. Nach Darlegung der Thesen trat man in die Diskussion ein. Die Diskussion dauert zur Stunde noch an. Es nehmen etwa 200 – 300 Personen an der Diskussion teil. Bei Einbruch der Dunkelheit begann jedoch eine Abwanderung. Bei dem Seminar wurde ausschließlich das vorgenannte Thema diskutiert.“
    Polizeibericht 31.5.1968; Polizeipräsidium
    591) Artikel>31.05.1968>>FAZ: „Nicht aufs Maul, sondern auf die Pfoten schauen“
    „Straßen-Teach-in vor der Frankfurter Universität/ Polizei beendet die ‘Besetzung’ durch Studenten – Das mag sich den Wortführern des Sozialistischen Studentenbundes (SDS) noch nicht begeben und recht reaktionär geklungen haben: die ‘sachliche Information’, Polizei lege Stacheldraht aus, wurde mit der spöttelnden Frage ‘Wo?’ quittiert und der als Signal zur Mobilisierung des revolutionären Bewußtseins gedachte Hinweis auf sieben irgendwo herumkurvende Mannschaftswagen voller Bereitschaftspolizisten mit Bravorufen bedacht. Die – freilich etwas voreilige – Meinung, der SDS sei politisch tot, erhielt gar Applaus, in dem Aufatmen mitzuklingen schien. Von den Fenstern des neuen Rechtswissenschaftlichen Fakultätsgebäudes der Frankfurter Universität mault es in muffigem Rot: ‘Karl-Marx-Universität, desgleichen vom Hauptportal, dort ist die Schrift allerdings schon etwas lädiert. Hinter der geschlossenen Tür Zweierreihen von Polizisten, davor zwanzig, dreißig Studenten, beide im Glashaus sozusagen, das Weiße im Auge des andern erblickend. Man steht dort wie freigegeben zu gegenseitiger Besichtigung- wenn man sich doch endlich erkennen wollte. – Doch noch verstellen Begebenheiten den Blick, die der SDS-Sprecher Krahl, eine programmierte Wortmaschine, der nicht immer die richtigen Daten eingegeben scheinen, erst einmal bewiesen haben möchte: In der Nacht zum Donnerstag eskalierte die schon recht gewalttätige Aktion der Rektoratsbesetzung zur Plünderung und zu Zuständen, die der leitende Universitätsbeamte so kurz wie treffend mit dem Bild vom ‘Schweinestall’ umriß. Die Rektoratsräume waren verwüstet, Schränke erbrochen, die Teppiche beschmutzt worden. Schmierereien an den Wänden, auf den Polsterstühlen, leere Bierflaschen zu Hauf, in den Nachtlagern, die überstürzt verlassen worden waren, lagerte nur noch Kläglichkeit. Mit einem Unflat ohnegleichen war die neue Ordnung eingezogen in der sogenannten Karl-Marx-Universität zu Frankfurt. Einige der Marodeure wurden sistiert; sie werden sich für solche Artikulation ihres Bewußtseins verantworten müssen. – Draußen vor der Tür gerät der SDS mit dem Versuch, sich von den rechtswidrigen Übergriffen flugs zu distanzieren, in die Brandungswelle der Ab- und Auflehnung des überwiegenden Teils der knapp tausend Anwesenden. Es seien Possen, so ist zu hören, die man hier inszeniere, unfähig, etwas Handfestes vorzubringen, und die sichtbaren Ergebnisse der Aktion Rektoratsübernahme’ erinnerten ernüchternd an das Bebelsche Wort: ‘Schaut euren Führern nicht auf Maul, sondern auf die Pfoten.’ – Der SDS will sich die Hände freilich nicht schmutzig gemacht haben. Doch die larmoyanten Worte des Vorsitzenden Karl-Dietrich Wolff , die Genossen möchten nicht vergessen, daß man schließlich die praktische Öffentlichkeit in diesem Lande erst hergestellt, den Widerstand gegen den autoritären Staat organisiert habe, wollen so wenig als Initialzündung für neue Aktionen begriffen sein, wie die Brandrede, die der Demagoge Streeck hält, der sich nichts Folgenschwereres vorstellen kann, als daß ‘zum erstenmal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Universität durch Staatsgewalt besetzt worden ist.’ Ein Mitgenosse, am Mikrophon winkt ab, die neue, der außerparlamentarischen Opposition über Nacht erstandene Opposition formuliert es kühl und sachlich: Das Wort von der Autonomie der Hochschule klinge etwas sonderbar aus solchem Munde. ‘Hier sollen die Dinge doch umgedreht werden. wer hat denn in den Universitätsbetrieb eingegriffen, wer will hier den Massen der Studentenschaft seinen Willen aufzwingen?’ Der SDS wird beschuldigt, die Universität ‘selbst in die Hand bekommen zu wollen’. Das war ein vorgeplanter Akt. Sie hatten Angst davor, daß die Sache sich totläuft. Die Eskalierung war notwendig, und das Ziel der Eskalierung war es, den Einsatz von Gewalt zu erreichen.’ Und: ‘Man will so lange eskalieren, bis man einen Grund hat, Märtyrer zu werden.’ – Hier formiert sich der Widerstand der Nüchternen, an dem die radikalen Schwärmer dieser Bewegung scheitern werden. Noch gelang es den SDS-Mitgliedern Krahl und Wolff an diesem Tag, Hände bis zum Beifall zu rühren. Ihr Operationsplan, falls sie einen überblickbaren haben, bedürfte aber dringlich der Änderung, wenn sie in Zukunft mit einer kleinen Gruppe von Anhängern nicht zu akademischen Desperados degradieren wollen, die keinen Gedanken an die Kausalität des Mißerfolgs verschwenden. – Die hessischen Minister Schütte und Arndt vertreten den Entschluß der Landesregierung, nach Absprache mit Rektor Rüegg, die Universität vor weiteren Übergriffen von Polizei schützen zu lassen; Rüegg ließ eine Erklärung verlesen, in der es heißt, daß er zutiefst bedauere, mit seiner Politik der Gewaltlosigkeit, die Entwicklung nicht aufhalten zu können. Die Vertreter des Landes forderten die Studenten auf, die Rektoratsräume in Zukunft nicht wieder zu besetzen.- Wolff antwortet mit Ultimaten: Die Disziplinar- und Prüfungsakten müßten offengelegt, die Polizei unverzüglich abgezogen werden; Rektor Rüegg habe zu erscheinen, um sein Ersuchen um Polizei-Einsatz zu begründen. Wenn dem genügt werde, sage er, Wolff, zu, das Rektorat nicht neu zu besetzen. Heftige Gegenreaktionen der Versammelten erzwingen indes den Beschluß, daß über eine mögliche weitere Besetzung eine noch einzuberufende Vollversammlung der Studenten zu entscheiden habe. Das wird einstimmig beschlossen – ob von Studenten oder Schülern oder auch nur von Straßenpassanten, das war bei diesem Teach-in unter freiem Himmel nicht auszumachen. Die Legitimation zum Votum wies keiner nach. Nur eins schien sicher, und der Assistent von Professor Habermas adressierte es an den SDS: ‘Für Ihre bisherigen Aktionen haben Sie keine Mehrheit unter den Studenten finden können.’„
    FAZ, 31.5.1968: „Nicht aufs Maul, sondern auf die Pfoten schauen“; Archiv
    592) Artikel>31.05.1968>>FAZ: „Nur noch ein schwaches Echo“
    „Kaum Diskussionen/ Geschäftsleitung ließ Tore schließen – Studenten und andere junge Leute, die gestern in den Industriegebieten an der Hanauer Landstraße die Arbeiter zur Solidarisierung aufriefen, haben nur ein schwaches Echo gefunden. Ein Konflikt drohte zwischen der Belegschaft und der Geschäftsführung bei der Werkzeugmaschinenfabrik Meuser & Co GmbH, weil die Geschäftsleitung die Tore hatte schließen lassen, als sich junge Leute mit Transparenten näherten. Die Arbeiter durften deswegen während der Frühstückspause das Werksgelände nicht verlassen – eine Maßnahme der Geschäftsleitung, um ein Eindringen der Demonstranten zu verhindern. – Der Betriebsrat war davon nicht unterrichtet worden. Bei einem Teil der Belegschaft entstand Unruhe, weil sich Mitarbeiter in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sahen. In den erregten Gesprächen fiel auch das Wort ‘Freiheitsberaubung’, denn die Arbeiter hatten bisher stets die Gelegenheit gehabt, während der Pause vor das Werkstor zu gehen. Der Betriebsrat erkundigte sich daraufhin bei der Ortsverwaltung der Industriegewerkschaft Metall nach der Rechtslage. Diese sprach von einer Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer, denn sie seien durch die Arbeitsordnung oder seitherige Praxis eingeräumt. – Zwei Funktionäre der Ortsverwaltung wurden sofort mit dem Betriebsrat bei dem Unternehmen vorstellig. Zur Mittagspause, die um 11.50 Uhr begann, war das Tor wieder geöffnet. Die Werksleitung hatte zuvor allerdings den Betriebsrat gebeten, dafür zu sorgen, daß keine Demonstranten in das Firmengelände eindrängen. Denn sonst, hieß es, müsse man wegen Hausfriedensbruchs die Polizei rufen. Nur ein kleiner Teil der Belegschaft verließ das Werksgelände, um sich anzuhören, was die Demonstranten zu sagen hatten. ERnsthaft diskutiert wurde jedoch kaum. Am Ende der Mittagspause waren alle Arbeitsplätze wieder voll besetzt. – In den späten Vormittagsstunden zogen Demonstranten auch vor andere Firmen, um die Arbeitnehmer zur Solidarisierung mit den Studenten zu bewegen. Gemeinsam wollte man am Mittwoch zur Firma Meuser gehen. Aus den Betrieben erhielten die Demonstranten aber keinen Zuwachs. Die Aktivität vor den Firmen war gestern schwächer als am Mittwoch im Gallusviertel.“
    FAZ, 31.5.1968, „Nur noch ein schwaches Echo“; Archiv
    593) Artikel>31.05.1968>>FAZ: „Protestaktionen nach der Besetzung der Universität“
    „Landesregierung will Polizei nicht zurückziehen/ Nächtliche Übergriffe des ‘Streikkomitees’ – Am vierten Tag der Universitätsbesetzung durch einen Teil der 15 000 Frankfurter Studenten haben gestern morgen rund zweihundert Polizeibeamte, darunter eine Hunderschaft der hessischen Bereitschaftspolizei auf Veranlassung der Landesregierung alle Okkupanten hinausgewiesen, die sich am Morgen des Donnerstags im Hauptgebäude der Hochschule befanden. Es war dies eine Gruppe von rund dreissig Personen. Einige von ihnen darunter Hans-Jürgen Krahl, konnten noch rechtzeitig das Weite suchen. Vorläufig festgenommen, später aber wieder freigelassen wurden sechs Personen, darunter vier Studenten, ein vierzehnjähriges Mädchen und ein Bäckerlehrling. – Die Besetzung der Universität durch die Polizei war fast den ganzen Tag über Diskussionsstoff für Hunderte von Studenten. Mit ihnen sprachen bereits am Vormittag der hessische Kultusminister Schütte und der Minister für Wirtschaft und Verkehr, Arndt. Ihre Bemühungen, eine Delegation der Studenten zu einem Gespräch einzuladen, bei dem auch über Bedingungen für den Abzug der Polizeikräfte gesprochen werden sollte, scheiterten. Schütte und Arndt erklärten den Studenten eindeutig, für die Polizeiaktion sei allein die Landesregierung verantwortlich. Zu Zwischenfällen auf Universitätsgelände kam es bis zum Abend nicht. – Den Hunderten von Studenten, die sich am Vormittag auf dem Platz zwischen Universität und Studentenhaus versammelten, wurde eine Erklärung des Rektors verlesen, in der Professor Dr. Rüegg schildert, warum er sich bereits während der Nacht zum Donnerstag genötigt sah, um polizeiliche Hilfe zu bitten. Rüegg erklärte, er sei gegen zwei Uhr nach vom Nachtpförtner und auch von einem seiner Vertrauensleute, die sich während der ‘Besetzung’ der Universitätsve4waltung seit Tagen im Hauptgebäude der Universität auf gehalten haben, benachrichtigt worden, daß Aktenschränke im Rektorat aufgebrochen und Akten herausgerissen worden seien. Hans-Jürgen Krahl vom SDS, so sei ihm gesagt worden, habe, zusammen mit anderen, zu diesen Gewalttaten aufgefordert, ‘um die nunmehr fällige Revolution durchzusetzen’. Rüegg erklärte weiter, er habe gegen 2.10 Uhr die Polizei benachrichtigt und mitgeteilt, die kriminellen Delikte hätten nunmehr ein solches Ausmaß erreicht, daß die Gefahr von weiteren Plünderungen groß geworden sei. Der Rektor sagte gestern mittag, die Polizei hätte von einem Eingreifen abgesehen, weil sie nicht genügend Beamte zur Verfügung gehabt habe. Es sei daher beschlossen worden, den Polizeieinsatz zurückzustellen, bis der Oberbürgermeister und zuständige Leiter der Polizei verständigt werden könnte. Zwischen 2.30 und 3 Uhr sei er, Rüegg, davon unterrichtet worden, daß ‘die aufgeputschten Studenten die Pförtner anpöbeln und Schränke im ersten Stock des Gebäudes aufbrechen.’ – Um drei Uhr habe er der Polizei mitgeteilt, daß die Okkupanten dreißig Feuerlöscher in ihren Besitz gebracht hätten, eine halbe Stunde später sei ihm berichtet worden, daß in das Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät eingebrochen und Prüfungsakten durchgewühlt worden seien. Gegen sechs Uhr habe er den Oberbürgermeister über die Lage informiert. Brundert hat sich dann mit der Landesregierung in Verbindung gesetzt. – Im Verlauf des Vormittags sammelten sich dann, angesichts der von Polizei besetzten Hochschule, mehrere tausend Studenten zwischen dem Hauptgebäude und dem Studentenhaus. Dabei kündigten einige Studentensprecher dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) ihre weitere Unterstützung auf. Sie erhielten starken Beifall – wie auch Sprecher des SDS, die versuchten, das Heft zu neuer Aktion wieder an sich zu reißen. Der SDS-Sprecher Krahl bestritt ‘die Behauptungen’ des Rektors und sagte, verständlicherweise sei während der nächtlichen Rektoratsbesetzung Bier getrunken worden; von ‘Alkoholisierung’ könne aber keine Rede sein. Dipl.-Ing.- Wetzel vom SDS räumte öffentlich die Einsichtnahme in Akten ein. Er betonte dabei, dies sei aber ein politischer Akt gewesen, da damit ‘einer langjährigen Forderung der Studenten, Einsicht in Prüfungs- und Disziplinarakten der Studierenden’, entsprochen worden sei. – Die beiden Landesminister Schütte und Arndt teilten den Studenten eine von der Staatskanzlei veröffentlichte Erklärung mit, in der Landesregierung und Landesbezirk Hessen des DGB gemeinsam alle Gewalttätigkeiten bei den Demonstrationen gegen die Notstandsgesetze verurteilten. In der Erklärung heißt es, Landesregierung und DGB sähen sich mit der Mehrheit der Bevölkerung, aber auch mit den verantwortungsbewußten Gegnern der Notstandsverfassung darin einig, daß Aktionen radikalisierter Gruppen nicht Formen annehmen dürften, die mit der demokratischen Grundordnung unvereinbar seien. Insbesondere die organisierte Arbeitnehmerschaft distanziere sich, bei aller kritischen Einstellung zu den Notstandsgesetzen, eindeutig von Gewalttätigkeiten, wie sie sich in den letzten Tagen ereignet hätten. Rektor und Senat haben gestern nachmittag erklärt, mit der gewaltsamen Öffnung von Aktenschränken seien in der Nacht zuvor ‘alle Grenzen politischen Protests von den Studenten gröblich mißachtet worden.’ Sie rufen in ernster Sorge um die Zukunft der Universität alle Hochschulangehörigen zu gemeinsamer Aktion auf, ‘den augenblicklich unerträglichen Zustand baldmöglichst zu beenden.’ Eine schnelle und positive Reaktion der ‘Studentenschaft, so heißt es in der Erklärung weiter, würde es den öffentlichen Organen ermöglichen, bald die jetzt ergriffenen Maßnahmen einzuschränken oder aufzuheben. Der Rektor berichtete gestern, daß auf Grund der Ereignisse vom Wochenanfang Strafanzeigen gegen das SDS-Mitglied ‘Hans-Jürgen Krahl, andere und unbekannt’ wegen schweren Hausfriedensbruchs, Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung erstattet worden sind. Disziplinarverfahren seien bisher nicht eingeleitet worden. – Der Sozialdemokratische Hochschulbund hat gegen den Polizeieinsatz, der sich gegen die Basis der Notstandsopposition in Frankfurt richte, schärftens protestiert. Der SHB unterstellt, daß der Polizeieinsatz der Landesregierung im Hinblick auf die Kommunalwahlen für die SPD die Funktion habe, den ‘ordnungssüchtigen Kleinbürgern, mit denen die SPD fast nur noch rechnet, zu zeigen, daß sie sich auf ihre SPD verlassen können und keine NPD brauchen.’ – Im Lauf des Tages forderten Gruppen von Studenten, die sich stundenweise verschieden zusammensetzten, den Abzug der Polizei. Nach langen Diskussionen lauteten die Forderungen auf Antrag des Theologieprofessors Dr. Bartsch: Abzug der Polizei, Überlassung von Hörsälen für die ‘Politische Universität‘, Offenlegung der Disziplinarakten, soweit sie Taten im Zusammenhang mit politischen Aktionen betreffen. Eine Einigung mit der ‘Gegenseite’ über diese Forderungen wurde nicht erzielt. – ‘Ringelreihn’ – SDS-Sprecher Krahl hat die nächtlichen Ereignisse in der Universität gestern Mittag vor den versammelten Studenten zu rechtfertigen versucht. Er sagte: ‘Daß da irgendwelche Talare geholt und Ringelreihn getanzt wurden, ist doch nicht weiter wild.’ Wer dies und den Genuß von Bier – ‘höchstens zwei Flaschen für jeden’ – verurteile, sei ‘lustfeindlich’ eingestellt und versuchte in einer ‘unmittelbaren Kampfsituation’ die politischen Probleme auf eine vorpolitische Ebene zu verdrängen. – Dem ‘Streikkomitee’ vorzuwerfen, es habe das Rektorat in einen Schweinestall verwandelt, sei absurd, zumal es Gruppen gegeben habe, die ‘permanent mit Staubsaugern herumgelaufen sind, um zu fegen. Wenn andere dann ihre Kippen auf den Boden geworfen haben, so ist das nichts anderes, als eine anarchistische Trotzreaktion.’ – Die Polizei bleibt – Das hessische Kabinett hat am Abend in Übereinstimmung mit dem Frankfurter Oberbürgermeister und dem Rektor der Universität beschlossen, die Sicherung des Hauptgebäudes der Frankfurter Universität weiter aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, daß die Polizei das Hauptgebäude vorerst besetzt halten wird. – Von einer Verkehrsblockade zur anderen – Um 18 Uhr nahm die Studentenversammlung nach mehrstündigem Teach-in einen Antrag von sozialistischen Hochschul- und liberalem Studentenbund an, die Polizei durch Blockieren des Verkehrs zum Verlassen des Universitätsgeländes zu zwingen. Begründung: Der laut Ultimatum bis 16.30 Uhr verlangte Kabinettsbeschluß stehe immer noch aus. Taktik: Auf verkehrswichtige Kreuzungen setzen, bis die Polizei angreift, dann sofort, ohne sich auf eine ‘Schlägerei’ einzulassen, den Platz räumen. – Zur ersten Verkehrsblockade wurde die Kreuzung Bockenheimer Landstraße – Alleenring ausersehen. Um 18.10 Uhr verkündete das erste Hupkonzert, daß die Blockade im Gang war. Zivilisten, die die Lage schnell erfaßt hatten, bestätigten sich hilfreich an Ausweichstellen vor der Kreuzung und leiteten die meisten Wagen vor dem Hindernis um. Nach einer knappen Viertelstunde räumten die Studenten die erste Kreuzung unter dem Druck empörter Kraftfahrer und eilten im Laufschritt zur nächsten vor dem Messegelände. – ‘Macht die Uni frei…’ – Hier wie zuvor an der Bockenheimer Warte, war kein Polizist zu sehen, als sich rund fünfhundert Studenten und Schüler an sämtlichen Straßeneinmündungen vor dem Messegelände auf die Fahrbahn setzten und in Sprechchören forderten: ‘Macht die Uni frei von der Polizei!’ Die Verkehrsblockade am Messegelände dauerte etwa zwanzig Minuten. Straßenbahnen und Autos stauten sich in langen Schlangen. Die Fahrer der Straßenbahnen ließen die Fahrgäste aussteigen. Nach einem Streit unter den studentischen Wortführern, ob man den Sitzstreik auf den Fahrbahnen an dieser Stelle so lange fortführen solle, bis selbst der Verkehr auf der Autobahn behindert wäre oder ob es ‘effektiver’ sei, den Hauptbahnhof oder sogar die Mainbrücken zu sperren, zogen die Demonstranten, zu denen eine weitere Schülergruppe zum Teil mit Mopeds und Fahrrädern stieß, über die Fahrbahnen zum Platz der Republik und dann zum Bahnhofsvorplatz, wo sie zwei Straßeneinmündungen besetzten: die Taunus- und die Kaiserstraße. Auf letzterer diskutierten sie über weitere Blockaden und erhoben durch ihre Sprecher wieder Forderungen: Räumung der Universität durch die Polizei, Freigabe der ganzen Hochschule für die ‘Politische Universität’ und den Studenten- und Schülerkongreß am Samstag und Sonntag. – ‘Faustpfänder’ – Gegen 19.35 zogen die Demonstranten dann über die ganze Fahrbahnbreite der Kaiserstraße hinweg in Richtung Innenstadt. An der Elbestraße erscholl ein tosendes Hupkonzert aufgeregter Kraftfahrer, die nach der Polizei riefen. Weit und breit war jedoch kein Uniformierter zu sehen. Die Tätigkeit der Schutzpolizei beschränkte sich darauf, den Verkehr nach Möglichkeit umzuleiten. In der Gallusanlage setzten sich die Demonstranten vor der Dresdner Bank auf die Fahrbahn. Es wurden ‘neue Informationen’ aus Wiesbaden ausgerufen, mit dem Inhalt, daß die Polizei die Universität für unbestimmte Zeit besetzt halten werde. Mit Hilfe eines Megaphons fragte Krahl seine Anhänger, ob es sinnvoll sei, am Abend noch eine Aktion zu unternehmen. Es zu überlegen, über das Wochenende ‘die Universität von Polizei zu entsetzen’. Andere Studenten hielten das für illusorisch. Man solle sich ‘Faustpfänder’ schaffen, sagte Krahl dann und schlug dafür die Oper vor. Da sie nur am Schauspiel offene Türen fanden, drangen sie in dieses ein. – Studenten suchen ‘Asyl’ im Theater – Mehr als fünfhundert Studenten und andere junge Leute besetzten kurz vor Beginn der Vorstellung das Schauspielhaus, in dem Hochhuths Stück ‘Soldaten’ gegeben werden sollte. Sie setzten sich auf die Bühne und in die Sitzreihen und belagerten die Gänge. Das SDS-Mitglied Krahl forderte die Zuschauer auf, im Theater zu bleiben. Das Theater sollte den radikalen Studentengruppen als Diskussionsort dienen, um die Aktionen der nächsten Tage vorzubereiten. – Der neue Oberspielleiter, Reible, der dann sprach erklärte: ‘Ich bin von der Aktion genauso überrascht wie Sie, aber ich bin’ – so fuhr er, zu den wenigen gebliebenen Zuschauern gewandt, fort – ‘der Meinung, daß sie richtig ist.’ Dieses Theater und das Stück seien unwahr, wenn man nicht bereit sei, sich mit der Aktion der Studenten zu beschäftigen. – Ein Theaterbesucher meinte: ‘Ich bin gegen die Notstandsgesetze, aber das ist kein Grund, das Theater zu blockieren.’ Dazu Krahl: ‘Wir blockieren dieses Theater ja nicht zum Spaß. Wir sind gekommen, um die Theaterleitung um politisches Asyl zu bitten und hier zu diskutieren.’ Ein Zuschauer, der sich zu Wort gemeldet hatte und dem ein Megaphon gereicht worden war, bezeichnete das Go-in als einen Versuch, demokratische Spielregeln zu durchbrechen. Die meisten Theaterbesucher spendeten ihm Beifall. Ein Lehrer aus dem Publikum erklärte, in den Schulen werde nur selten und ungern von der unbewältigten Gegenwart gesprochen, in der seit Jahren überfällige Reformen ‘systematisch verschleppt’ würden. Die Studenten hätten bewiesen, daß es dort, wo sie ohne Eingreifen der Polizei aufgetreten seien, nicht zu Zwischenfällen gekommen sei. – Die Vorstellung wurde abgesagt, die Diskussion ging weiter.“
    FAZ, 31.5.1968: „Protestaktionen nach der Besetzung der Universität“; Archiv
    594) Artikel>31.05.1968>>FR,: „Griff zu den Akten war eine ernste Sache“
    „Universitätsrektor Rüegg äußerte sich zu den Vorkommnissen/ Bedingungen des Streikkomitees – In seinen provisorischen Amtsräumen im Kuratorium gab Rektor Rüegg am Donnerstagnachmittag eine Pressekonferenz, in der er sich zu den jüngsten Vorkommnissen an der Universität äußerte. Er bekräftigte noch einmal die Auffassung des Senats, die Universität dürfe nicht für den am Wochenende geplanten Schüler- und Studentenkongreß freigegeben werden, solange das Rektorat besetzt sei. Er habe sich rechtliche Konsequenzen im Falle einer weiteren Besetzung des Rektorats vorbehalten. Im übrigen müsse man die Folgen eventueller Zwischenfälle bei dem Kongreß schließlich ‘ausbaden’. – Der Vorlesungsbetrieb werde am kommenden Mittwoch auch dann wieder aufgenommen, wenn das Rektorat noch besetzt sein sollte, erklärte Rüegg. Das Rektorat sei kein ‘Heiligtum’, sondern es bestehe aus ‘Funktionsräumen’, die man verlegen könne. Die Studenten hätten gewußt, in welchem Falle die Polizei eingeschaltet werden würde. Als Grenzfälle bezeichnete Rüegg ‘das Aufbrechen von Aktenschränken, das Stürmen der Telefonzentrale, Eingriffe in die Verwaltung und die Einnahme seiner provisorischen Amtsräume’. – Beim Polizeieinsatz hatten die Studenten während der Morgenstunden bereits das Weite gesucht. Auch SDS-Sprecher Krahl war rechtzeitig verschwunden. Im Zimmer der Wirtschaftlichen Fakultät waren in der Nacht die Schränke aufgebrochen und Prüfungsakten durchwühlt worden. Dabei ging die Glasscheibe der Eingangstür zu Bruch. Aus den Schränken rissen die Studenten Talare der Professoren und verstreuten sie teilweise auf dem Erdboden. Diesen ‘Mummenschanz’ habe er nicht tragisch genommen, meinte Rüegg. Der Griff zu den Akten wäre jedoch eine ernste Sache gewesen. Die Studenten hätte sich außerdem mit 40 chemischen Feuerlöchgeräten bewaffnet, die der Hausmeister allerdings am nächsten Morgen wieder eingesammelt habe. – Rüegg war aufgefordert worden, sich bei einem vor der Universität am Nachmittag stattfindenden ‘Teach-in’ einzufinden; er lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Die rebellierenden Studenten hatten von seiner Anwesenheit die Beendigung der Blockade abhängig gemacht. Dazu erklärte Rüegg, man habe schon viele Garantien zugesichert und nicht eingehalten. – Das Rektorat habe gegen den SDS-Politologen Hans-Jürgen Krahl und weitere Anführer Anzeigen wege schweren Hausfriedensbruchs, Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung erstattet. Disziplinarverfahren seien dagegen nicht eingeleitet worden. Man führe in der Universität auch keine ‘schwarze Liste’. – Zu der Version, das Semester werde auf Grund der Vorfälle nicht angerechnet, erklärte Rüegg, der Senat habe keinen solchen Beschluß gefaßt und ihn auch nicht angedroht. Er hoffe, daß der Vorlesungsbetrieb nach Pfingsten wieder aufgenommen werden könne, so daß das Semester nicht gefährdet sei.“
    FR, 31.5.1968: „Griff zu den Akten war eine ernste Sache“; Archiv
    595) Fernschreiben>31.05.1968>>Vorsitzender Innenausschuß Bundestag (Schmitt-Vockenhausen) an Rektor: Anerkennung für Verhalten Rektor
    „In diesen Wochen der Wirrnis haengt das Allgemeinwohl entscheidend von der Standhaftigkeit und der Vernunft der Verantwortlichen ab. Es ist mir ein Berduerfnis, Ihnen für Ihr umsichtiges Verhalten meine Anerkennung auszusprechen = Hermann Schmitt – Vockenhausen – Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.“
    Fernschreiben Hermann Schmitt-Vockenhausen an Rektor 31.5.1968; Archiv
    596) Fernschreiben>Polizei 31.05.1968: Durchsuchung SDS-Räume am selben Tag
    „Heute wurden auf Grund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses des AG Ffm. die Geschäftsräume des Bundesvorstandes des SDS, Ffm., Wilhelm-Hauff-Str. 5, in dem Verfahren gegen Krahl u.a., von Beamten des 18. K. durchsucht. Gesucht wurden Gegenstände, die in der Nacht vom 29. zum 30.5.68 aus den Räumen des Rektorats durch Erbrechen von Schränken entwendet worden sind. Die Durchsuchung verlief teilweise erfolgreich; es wurden Gegenstände gefunden, die für andere Verfahren von Bedeutung sind. Während der Durchsuchung kam es zu Zwischenfällen, als SDS-Mitglieder versuchten, in die Räume einzudringen, was jedoch verhindert werden konnte. Die Durchsuchung verlief anschließend ohne weitere besondere Vorkommnisse. Das am 30.5.68 für den 31.5.68, 13.00 Uhr, angesetzte Teach-In vor der Uni wurde nach Bekanntgabe der Durchsuchung abgebrochen. Die ca. 1000 anwesenden Personen wurden aufgefordert, weitere Schüler und Studenten zu alarmieren und zu einem für 15.30 Uhr angesetzten Teach-In zu kommen. Bei diesem Teach-In wurde beschlossen, erneut zum Opernhaus zu ziehen, um dieses zu besetzen. Dies wurde später verworfen. Anschließend wurde Referat von Prof. Schleifenstein, Mitglied der VK, Thema Rosa Luxemburg , gehalten. Krahl diskutierte anschließend über dieses Thema vor ca. 300 Studenten, die sich nach und nach verliefen. Um 21.30 Uhr war die Diskussion beendet. Ca. 80 Demonstranten zogen vor den Haupteingang der Uni in der Mertonstraße, trommelten mit den Fäusten gegen die verglasten Türen des Hauptportals und forderten in Sprechchören das Verlassen der Polizei aus der Universität. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten das Eingangsportal. Ein Student warf mit einer Flasche. Es wurden 5 Personen vorläufig festgenommmen, mangels Einlieferungsgründen nach Vernehmung wieder entlassen. Anzeigen wegen Widerstandes, eine Anzeige wegen Verdacht des Landfriedensbruchs wurden vorgelegt. Bei dem wegen Verdacht des Landfriedensbruches Festgenommenen handelt es sich um den Studenten C….. In den Vormittagsstunden zogen ca. 150 Schüler von der Bettinaschule zum Lessing Gymnasium und versammelten sich auf dem dortigen Schulhof. Nachdem die Aufforderung des Schulleiters den Hof zu verlassen, nicht befolgt wurde, rief dieser die Polizei zu Hilfe. Der Schulhof wurde geräumt und der Sprecher der Demonstranten, J… wegen Hausfriedensbruches vorläufig festgenommen. Nach Vernehmung erfolgte Entlassung. In den verschiedenen Teach-In’s wurde mehrfach darauf hingewiesen, daß der Schüler- und Studentenkongreß morgen, Samstag, den 1.6.1968 – 13.00 Uhr, in der Festhalle am Messegelände stattfindet. Dort wird auch der größte Teil der Anreisenden – Sonderzüge aus Berlin und Hamburg – übernachten.“
    Fernschreiben Polizei 31.5.1968; Polizeipräsidium
    597) Flugblatt>31.05.1968>>Revolutionär-Sozialistische Jugendorganisation: Vorschlag für vorläufige Plattform
    „Vorschlag für eine vorläufige Plattform der ‘Revolutionär-Sozialistischen Jugendorganisation’ des Initiativausschusses Berlin – Für eine revolutionäre Organisation der Jugend! – Die einzige politische Kraft, die heute das kapitalistische System – zumindestens tendenziell – in Frage stellt, die Außerparlamentarische Opposition, ist eine Jugendbewegung. Sie begann als Studentenrevolte, griff auf die Gymnasiasten über, um mit den Fahrpreisdemonstrationen in verschiedenen Städten der BRD vor einigen Monaten auch die Lehrlinge und jungen Arbeiter zu erreichen. Doch nach wie vor stellt die intellektuelle Jugend das zahlenmäßig stärkste Kontingent für die außerparlamentarischen Aktionen. Die traditionelle Führung hat versagt! Der Sturz des Kapitalismus, die Befreiung der lohnabhängigen Massen von Unterdrückung und Ausbeutung, kann aber nur das Werk der Arbeiter selbst sein. Diese Einsicht gab den Anstoß zur Gründung der Ersten Internationale; sie ist seither in positiver wie in negativer Hinsicht von der Entwicklungsgeschichte der Arbeiterbewegung wieder und wieder bestätigt worden. Andererseits ist es aber eine unbestreitbare Tatsache, daß sich die westdeutsche Arbeiterklasse seit dem Ende des II. Weltkrieges ihrer historischen Aufgabe nicht bewußt gewesen ist und sich heute nur langsam aus ihrer Lethargie zu erheben beginnt. Sicher liegt das zum Teil auch an den objektiven gesellschaftlichen Entwicklungen des westdeutschen Kapitalismus nach dem Krieg, auf die die politische Führung wenig Einfluß hatte, so z. B. der von keinem Marxisten erwartete ökonomische Wiederaufschwung des Weltkapitalismus. Eine zusätzliche Belastung war die weitgehende Vernichtung der revolutionären Kader durch den Faschismus und der demoralisierende Effekt, den die Erfahrungen mit der terroristischen Herrschaft Stalins auf das Bewußtsein gerade der deutschen Arbeiterklasse gehabt hat. Dennoch gab es auch in Westdeutschland genügend Ansätze für eine marxistische Führung, die objektiven Widersprüche des Kapitalismus sichtbar zu machen und für eine revolutionäre Perspektive fruchtbar werden zu lassen. Der Kampf um das Betriebsverfassungsgesetz, gegen die Wiederbewaffnung und die Atombewaffnung waren Bewegungen, die wegen der Sabotage der reformistischen Bürokraten schließlich im Sande verliefen. Auch das Problem der nationalen Einheit hätte vermutlich große Teile der Arbeiterklasse gegen die Integration der BRD in das System des atlantischen Imperialismus zu mobilisieren vermocht. Aber weshalb war die damalige Führung unfähig, den Kampf wirksam zu führen? Was die SPD angeht, so fällt die Antwort nicht schwer: Sie hatte am 4. August 1914 mit der Bewilligung der Kriegskredite ihren Frieden mit dem Kapitalismus gemacht. In der Weimarer Republik hatte sie gewissenhaft die Rolle des Stabilisators des kapitalistischen Systems gespielt; man hätte von ihr nichts anderes erwarten können, als erneut Schützenhilfe zu leisten bei der Restauration des deutschen Imperialismus. Godesberg und Große Koalition waren für diese Partei nur konsequente Schritte auf dem vor 50 Jahren eingeschlagenen Weg. Umso größer war die Verantwortung, die der KPD nach der Zerschlagung des Faschismus zukam. Aber auch diese Partei erwies sich als unfähig, wirklich revolutionäre Politik zu betreiben. Durch ihre Abhängigkeit von der sowjetischen Führung – deren Politik war vor allem an den bornierten Interessen der Staatsbürokratie orientiert, nicht jedoch an den historischen Interessen des Weltproletariats – wurde die KPD lediglich zum Mittel der Stalinistischen Außenpolitik. Die Abkommen von Teheran, Jalta und Potsdam, bei denen die Teilung der Welt in ‘Einflußsphären’ vereinbart wurde, waren das Todesurteil für die Revolution in Europa. Spätestens von da an mußte sich jede revolutionäre Politik auch gegen die Außenpolitik der Sowjetregierung und ihrer Verbündeten richten. Bis etwa 1968 ging das politische Klassenbewußtsein der Arbeiterschaft ständig zurück. Der SPD und der Gewerkschaftsbürokratie gelang es, der Arbeiterklasse die Illusion vom ewig währenden Wirtschaftswunder, von der Sozialpartnerschaft und dem sozialen Rechtsstaat einzuimpfen, ohne daß die KPD eine realistische Alternative zu bieten hatte. Seit Beginn der wirtschaftlichen Krise mehren sich die Anzeichen für die Radikalisierung von Teilen der Arbeiterschaft. Es läßt sich jedoch jetzt schon sagen, daß es sich dabei um einen langwierigen Prozeß handeln wird. Die Jugend ist die Flamme der Revolution (K. Liebknecht) – Die Außerparlamentarische Bewegung der Jugend erfüllt zur Zeit die Funktion eines Statthalters für die noch passive Arbeiterschaft. In der Geschichte gab es immer wieder Fälle, wo die Radikalisierung der Arbeiterklasse eingeleitet wurde durch die Radikalisierung der intellektuellen Jugend. Was berechtigt uns jedoch, von ‘der Jugend’ zu sprechen ohne dabei eine Unterscheidung zwischen der bürgerlichen und der Arbeiterjugend vorzunehmen? Die Jugend insgesamt ist in der bürgerlichen Gesellschaft einem besonderen Maß an Unterdrückung ausgesetzt, zusätzlich zu dem allen Abhängigen auferlegten. Die bürgerliche Gesellschaft muß, um funktionsfähige und -willige Maschinen für den gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß heranzuzüchten, alle natürlichen Wünsche nach Glück, Lust und Selbstbestimmung in ihren Kindern und Jugendlichen disziplinieren und, wenn nötig, abtöten, um bei den künftigen Produzenten alle nach kapitalistischen Rentabilitätsbegriffen unnützen Kosten zu vermeiden. Diese Notwendigkeit nimmt – je nach Gesellschafts- und somit Bildungsklasse – verschiedene Ausprägungen an, ist aber im Wesentlichen immer gleich. Dieser Umstand konstituiert für alle Gesellschaftsmitglieder bis zum Erwachsenenalter ein besonderes objektives Interesse. Das gemeinsame Interesse der Jugend an ihrer Befreiung von zusätzlicher Unterdrückung ermöglicht und erfordert eine besondere politische Organisation dieser Altersgruppe. Aber die Einsicht, daß nur eine von Profit- und Leistungsprinzip emanzipierte Gesellschaft die Jugendlichen befreien kann, bedeutet zugleich, daß eine besondere Organisation der Jugend nur als bewußt sozialistische und historische Existenzberechtigung hat. Unsere Aufgabe ist deshalb: Schaffung einer revolutionär-sozialistischen Jugendorganisation von Lehrlingen, jungen Arbeitern und Angestellten, Schülern und Studenten! Die Außerparlamentarische Opposition kann ihren historischen Anspruch nur in dem Maß einlösen, in dem sie sich zu einer totalen Opposition gegen das herrschende kapitalistische Ausbeutungssystem entwickelt. Da aber nur die Arbeiterklasse aufgrund ihrer Stellung im kapitalistischen Produktionsprozeß über genügend gesellschaftliche Macht verfügt, dieses System zu sprengen, bleibt es die Aufgabe der Außerparlamentarischen Bewegung, sich mit den Teilen des Proletariats zu vereinen, die sich ihrer historischen Rolle als Totengräber des Kapitalismus bewußt werden. Die Aufgabe der revolutionären Jugend ist es, in diesem Verschmelzungsprozeß die Grundlagen für eine neue revolutionäre Führung der Arbeiterklasse legen zu helfen. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist die Schaffung einer revolutionär-sozialistischen Organisation der Jugend!“
    Flugblatt Revolutionär-Sozialistische Jugendorganisation 31.5.1968; Archiv
    598) Rede>02.06.1968>>Habermas Rede auf Schüler – und Studentenkongreß : Die Scheinrevolution und ihre Kinder
    „Die Fehleinschätzung der Situation macht die aktivsten Teile der Studentenbewegung anscheinend unfähig, die Grenzen ihres Aktionsspielraums und den Charakter der verfügbaren Mittel zu erkennen. – Die neuen Demonstrationstechniken, die nur symbolische Handlungen einschließen können, verwandeln sich in den Köpfen altgedienter SDSler zu Mitteln des unmittelbar revolutionären Kampfes. Eine rote Fahne im richtigen Augenblick auf dem richtigen Dach kann eine aufklärende Wirkung haben; sie kann eine Tabuschranke durchbrechen, eine Barriere gegen Aufklärungsprozesse aus dem Wege räumen. Etwas anderes ist es aber, wenn ein solches Symbol diejenigen, die es setzen, darüber betrügt, daß es heute um einen Sturm auf die Bastille nicht gehen kann. Wie die Vorgänge in den Räumen der Frankfurter Universität während der Pfingstwoche in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag unmißverständlich zeigen, verwechseln einige führende Akteure den virtuellen Vorgang einer Universitätsbesetzung mit einer faktischen Machtübernahme. Eine so gravierende Verwechslung von Symbol und Wirklichkeit erfüllt im klinischen Bereich den Tatbetand der Wahnvorstellung. Derjenige, der sich der aus der Protestpsychologie von Jugendlichen stammenden Techniken nicht als Erwachsener, nämlich im Bewußtsein ihres virtuellen Charakters bedient, wer sie vielmehr, wie das Kind selber, ernst nimmt, verfällt damit einem Infantilismus. Die Verwechslung von Realität und Wunschphantasie hat ferner zur Folge, daß anstelle der allein gebotenen Strategie massenhafter Aufklärung die Taktik der Scheinrevolution tritt. Wie in den letzten Wochen deutlich zu beobachten war, nimmt Agitation den Platz der Diskussion ein. Die präjudizierte Erkenntnis verdrängt die Untersuchung. Unter permanentem Handlungszwang wird auf Analyse verzichtet. Anscheinend genügen jene Parolen, die ich genannt habe, um dem falschen Bewußtsein der Revolution ein trügerisch gutes Gewissen zu machen. Die Konfrontationspolitik vollzieht sich in jenem sorgfältig gehüteten Zwielicht zwischen symbolischer Erpressung, die Aufmerksamkeit tatsächlich erzwingt, und faktischer Gewaltanwendung, mit der man Machtpositionen zu gewinnen sich einbildet. Dieses Zwielicht verhindert seit einem Jahr die klare Distinktion zwischen Gewaltanwendung und Provokation, obgleich in unserer Situation die Beschränkung auf Techniken des gewaltlosen Widerstandes selbstverständlich sein müßte.- Die Taktik der Scheinrevolution kommt schließlich in einem Verhalten zum Ausdruck, das die Polarisierung der Kräfte um jeden Preis sucht. Diese kurzfristige Perspektive schließt Bündnispolitik, schließt die präventive Vermeidung künftiger Risiken, schließt die Respektierung immer noch Freiheit und Recht garantierender Verfassungsinstitutionen aus. Sie führt zur illusionäre Beschwörung der Einheit von Studenten und Arbeiterschaft. Sie führt dazu, die Grenzen des Aktionsspielraums zu verkennen, die auf der einen Seite durch Massenmedien und auf der anderen Seite durch den Gewerkschaftsapparat definiert sind. – In der vergangenen Woche hat das falsche Bewußtsein der Revolution von jenen Schwächen der Intelektuellen gelebt, die in ruhigeren Zeiten zu den déformations professionelles gehören, die in lebhafteren Zeiten aber, wenn sie aus dem Schattenreich der persönlichen Psychologie heraustreten und zur poltitischen Gewalt werden, wahrlich ein Skandal sind. Ich meine die Rolle des Agitators, der, weil er den Realitätskontakt verloren hat, nur noch die Realtität der Massenreaktion kennt und anerkennt, der von kurzfristigen narzißtischen Befriedigungen lebt und die Aktion von einer Bestätigung zur nächsten treibt, um der Selbstbestätigung willen. Ich meine ferner die Rolle des Mentors, der, weil er gegen Erfahrungen immunisiert ist, eine Orthodoxie mit grauen Vokabeln allen Bewußtseinstrübungen aufprägt, um das zu rationalisieren, wozu den anderen die Worte fehlen. Ich meine schließlich die Rolle des zugereisten Harlekins am Hof der Scheinrevolutionäre, der, weil er solange unglaubwürdige Metaphern aus dem Sprachgebrauch der zwanziger Jahre für seinerzeit folgenlose Poeme entlehnen mußte, nun flugs zum Dichter der Revolution sich aufschwingt – aber immer noch in der Attitüde des Unverantwortlichen, der sich um die praktischen Folgen seiner auslösenden Reize nicht kümmert.“
    Redeauszug Habermas Schüler-u.Studentenkongreß 2.6.1968; Habermas, Jürgen: Protestbewegung und Hochschulreform. aaO, Die Scheinrevolution und ihre Kinder, Seite 188 – 201
    599) Fernschreiben>02.06.1968>>Polizei: Studenten -und Schülerkongreß am selben Tag
    „Am 2.6.68, gegen 00.30 Uhr, wurde PKW, Fiat 500, pol. Kennz. F-…, von der Polizei gestellt, da bekannt war, daß Fahrer Polizeifunk abgehört hatte. Pers. des Fahrers: …….. Kofferradio, das zum Abhören benutzt wurde, ist sichergestellt. Da PKW nicht verkehrssicher, wurde er aus dem Verkehr gezogen. Nach Entstempelung der Kennzeichen und Einbehaltung des Kfz.-Scheines wurde PKW freigegeben. In der Nacht vom 1.-2.6.1968 wurden an folgenden Stellen Hakenkreuze gemalt: Eiserner Steg, Alter Mainzer Gasse, Goethe-Turm, Frauenfriedenskirche, Brentanobad, Rot-Weiß-Sportplatz. Folgende Parolen waren zusammen mit den Hakenkreuzen angemalt: Ein neuer Geist; Rote kaputt; Wir kommen; Tod dem SDS verrecke; Vergast die roten Rudis, SDS verrecke, vergast SDS. Die Beschmierung erfolgte mit weißer und gelber Ölfarbe. Stadtreinigungsamt mit Entfernung beauftragt. Am 2.6.1968 versammelten sich in den Mensaräumen ab 11.00 Uhr Schüler und Studenten. Gegen 13.50 Uhr zogen von dort ca. 350 Personen zum Opernplatz. Dort fand eine vom AStA Ffm. angemeldete Kundgebung anläßlich des 1. Todestages von Benno Ohnesorg statt. Zu dieser wurde mit Flugblättern der ‘Conföderation Iranischer Studenten’ aufgerufen. Nach Begrüßung der Versammelten nahm AStA-Mitglied ….. (phon.) zu folgenden Problemen Stellung: a) Durchsuchung der Räume des SDS-Bundesvorstandes, b) Besetzung der Universität durch Studenten. Hierzu erklärte er, daß man ohne Erfolg nach schwarzen Listen gesucht habe, die Angaben über Studenten enthielten und von der Uni an verschiedene Stellen, u.a. B.f.V., gegeben worden sein sollen. K.D. Wolff erwähnte u.a., daß bei zahlreicherem Besuch des Kongresses die Uni von der Polizei befreit worden wäre. Abschließend nahm der Vorsitzende der iranischen Studentenbewegung zu den sozialen Mißständen in Persien und zur Tätigkeit des persischen Geheimdienstes in der BRD Stellung. Von den Rednern wurde außerdem die Tätigkeit des CIA kritisiert, ebenso das ‘Kidnapping’ von Kuby am 31.5.68 durch die Polizei vor der Uni. Nach Beendigung der Kundgebung zogen die Demonstranten vor die Uni. In Sprechchören wurde der Abzug der Polizei gefordert. Von Unbekannten wurden zwei Stinkbomben geworfen. Eine fiel in den Raum über dem Haupteingang, wurde jedoch von einem Beamten zurückgeworfen. Die zweite prallte vom Fenster ab. Während AStA-Vorsitzender Birkholz vor den Demonstranten erklärte, daß der Rektor und die politische Führung versagt habe, die Polizei für die Besetzung der Uni nicht verantwortlich sei und zur Besonnenheit mahnte, sprach sich K. D. Wolff für Aktionen aus. Auf seinen Vorschlag wurde die über dem Haupteingang befindliche Aufschrift ‘Johann-Wolfgang-Goethe-Universität’ von Demonstranten mit grüner Farbe übermalt und mit der Aufschrift ‘Karl-Marx-Universität’ versehen. Gegen 18.30 Uhr wurde diese Aufschrift von der Polizei entfernt. Der Kongreß wurde gegen 18.00 Uhr offiziell beendet. Anschließend fanden noch Diskussionen bis gegen 21.30 Uhr statt. Mensa wurde anschließend geschlossen. Gegen 22.30 Uhr vor der Uni noch ca. 40 Personen diskutierend anwesend. Ein Teil distanziert sich von den Aktionen der Studenten.“
    Fernschreiben Polizei 2.6.1968; Polizeipräsidium
    600) Bericht>03.06.1968>>Polizei: Über Delegiertenkonferenz AUSS
    „Heute fand in der Mensa der Frankfurter Universität, in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr, eine Delegiertenkonferenz des AUSS statt. Auf der Tagesordnung standen Neuwahl eines Bundesvorstandes als politische Instanz des AUSS und eines Beirates als politische Kontrollinstanz. Zum Vorstand gewählt wurden Theiß und Barth, in den Beirat wurden sieben Schüler gewählt. Weder vor der Universität noch in den Straßen Frankfurts fanden am 3.6.1968 Demonstrationen statt.“
    Fernschreiben Polizei 3.6.1968; Polizeipräsidium
    601) Bericht>04.06.1968>>Polizei: SDS StrategieDiskussion
    „Von einem Informanten konnte in Erfahrung gebracht werden, daß am Sonntagabend anläßlich des Abwaschens der Aufschrift Karl-Marx-Universität in einer SDS Gruppe darüber diskutiert wurde, ob man eine Delegation von 6-8 Studenten in die Universität hineinschicken solle, um mit der Polizei zu diskutieren. Es erfolgte ein Einwand eines Studenten, daß dies schwerfallen dürfte, da es sich bei dem Einsatzleiter der eingesetzten Kräfte um einen Major der Schutzpolizei handele, früherer Major der Deutschen Wehrmacht, im Graben und Stellungskrieg erfahren, der jetzt hier seine Erfahrungen bei der Verteidigung der Universität anwende. Es sei angebracht, in die Univers. zu gehen, diesen Mann über seine Erfahrungen zu befragen; bei dieser Gelegenheit sollte man gleichzeitig feststellen, wie die spanischen Reiter, andere Hindernisse angebracht seien und wieviel Beamte sich darin befinden. Weiter soll diskutiert worden sein, wie es weitergehen solle. Ein SDS Mann sagte, daß die Polizei in jedem Falle rausmüsse. U.U. würde die Räumung der Universität durch die Polizei schon Anlaß sein, und dem SDS rechtgeben, daß die Besetzung des Rektorats rechtmäßig war. Die Studenten würden dort fortsetzen, wo sie durch die Polizei gehindert worden sind. Es würde wieder die Aufschrift Karl Marx Universität angebracht werden. Auf die Frage, wie es wäre, wenn die anderen Studenten sich dagegen wehren würden, wenn sie erfahren, daß dann das Semester nicht angerechnet würde, erklärten einige SDSler, daß es genau das wäre, was sie erreichen wollen, daß die unpolitischen Studenten politisch werden und sich mehr mit der Politik befassen müßten.“
    Polizeivermerk 4.6.1968; Polizeipräsidium
    602) Flugblatt>04.06.1968>>SHB: „Hessen-Süd hat das Gesicht verloren!”
    „Die Ortsgruppe Frankfurt und der Landesverband des SHB protestieren schärfstens gegen den massiven Polizeieinsatz der hessischen Landesregierung an der Universität, der sich damit gegen die Basis der Notstandsopposition in Frankfurt richtet. – Der SHB fordert eine öffentliche Diskussion der Entscheidung der Landesregierung, in der die Motive hierfür klargelegt werden. – Der SHB hält das Argument, die antiautoritäre Rektoratskommune hätte nur mit mehreren Hundertschaften, Wasserwerfern und Stacheldraht bekämpft oder zur Ordnung gebracht werden können, für lächerlich und zynisch. Diese Verschleierungspraktiken kennen wir. – Die Happeninginszenatoren mit der SA zu vergleichen, wie Wirtschaftsminister Rudi Arndt es tat, ist übelster Hohn auf die Opfer des Faschismus. – Der SHB vermutet, daß der Polizeieinsatz der Landesregierung im Hinblick auf die Kommunalwahlen für die SPD seine Funktion hat, damit der ordnungssüchtige Kleinbürger, mit dem die SPD fast nur noch rechnet, weiß, daß er sich auf seine SPD verlassen kann und keine NPD mehr braucht. – Der SHB Frankfurt stellt fest: – Hessen-Süd hat das Gesicht verloren!“
    Flugblatt SHB 4.6.1968; Archiv
    603) Pressemitteilung>04.06.1968>>SPD-Fraktion Hessischer Landtag: Studentenunruhen-Erklärung
    „Wiesbaden. In einer Sondersitzung beschäftigte sich am Dienstag die SPD-Landtagsfraktion mit den Studentenunruhen an den hessischen Hochschulen. Ministerpräsident Dr. Georg-August Zinn sowie die Minister Schneider, Schütte und Strelitz berichteten während der über vierstündigen Sitzung über die Situation an den hessischen Hochschulen und über die Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung unternommen wurden. Die Maßnahmen wurden von der Fraktion ausdrücklich und einstimmig gebilligt. Die SPD-Landtagsfraktion fasste ihre Stellungnahme in folgenden Punkten zusammen: 1. Jede Toleranz findet ihre Grenzen bei Aufrufen zu Gewalt und Anarchie. Als ein solcher Vorgang sind die Handlungen und Ausschreitungen bei der Besetzung des Rektorats in der Frankfurter Universität zu betrachten. 2. Die Verantwortlichen sollen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Unabhängig von den Strafverfahren muss geprüft werden, inwieweit privatrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Vor allem geht es um Schadensersatz für die Beschädigung und Zerstörung öffentlichen Eigentums. Ausserdem wird die Universität zu prüfen haben, ob die Rechtsbrecher zu exmatrikulieren sind. 3. Zusammen mit der Hessischen Landesregierung wird die SPD-Landtagsfraktion mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln für den Bestand der von der hessischen Bevölkerung angenommenen Verfassung Sorge tragen. Sie wird nicht zulassen, daß das, was in Jahrzehnten von der grossen Mehrheit der hessischen Bevölkerung, insbesondere der Arbeitnehmerschaft, geleistet und aufgebaut wurde, von Rechtsbrechern und Anarchisten zerstört wird. Studentische Gruppen, die zur Gewalt aufrufen, sind keine Gesprächspartner. Dagegen ist die SPD-Landtagsfraktion nach wie vor jederzeit bereit, mit den auf dem Boden der Verfassung stehenden Studenten Gespräche über notwendige Reformen zu führen. Sie weiss sich mit diesem grösseren Teil der Studenten einig, daß eine Hochschulreform erfolgen muss. Eine Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes wird bereits von der Hessischen Landesregierung vorbereitet. Verantwortlich: Rudi Rohlmann“
    Pressemitteilung SPD-Fraktion, Hessischer Landtag 4.6.1968; Archiv
    604) Bekanntmachung>05.06.1968>>Rektor: für Zweites Deutsches Fernsehen Zur Räumung besetztes Rektorat
    „Die linksradikalen Studentenführer, die vor 8 Tagen das Rektorat erstürmten und besetzten, haben gezeigt, was sie unter der Errichtung einer politischen Universität verstehen. Die aktive Geduld, welche Rektor und Senat bewiesen haben, indem sie das wüste Treiben sich von selbst totlaufen liessen, hat sich bewährt. Selbst der Verzweiflungsakt des SDS-Führers Krahl, durch das Aufbrechen von Aktenschränken den Einsatz der Polizei zu provozieren, hat nicht, wie er hoffte, die Revolution in Gang gebracht. Während der 3 Wochen, in denen der SDS die Universität nach französischem Muster zum Zentrum einer Generalstreikbewegung gegen den Staat machen wollte, ist kein Blut geflossen; die Polizei hat heute morgen die Universität geräumt, wie ich es am Donnerstagmorgen mit ihr vereinbart hatte. Diejenigen Studenten, Assistenten und Dozenten, die bewusst gegen das Recht verstossen haben, werden zur Rechenschaft gezogen werden. Die grosse Mehrzahl der Universitätsangehörigen, die sich von den illegalen Ausschreitungen der letzten Wochen eindeutig distanziert haben, rufe ich im Namen des Senats auf, mit aller Energie das Studium wiederaufzuehmen und unverzüglich die durch den SDS immer wieder planmässig gestörten Hochschulreformen auf allen Ebenen der Universitätsgremien zu verwirklichen.“
    Erklärung Rektor 5.6.1968; Archiv
    605) Bericht>05.06.1968>>Polizei: Demonstration Ende Mai 1968
    „18.30 Uhr, Marschrichtung der Studentendemonstration vom Senckenberg-Museum zur Messe. Sprechchöre: ‘Polizei aus der Universität’. 18.35 Uhr, die Straßenbahn versucht, vor dem Messegelände durchzufahren, Studenten blockieren das Gleis, sie haben sich zum Teil vor die Straßenbahn auf das Gleis gesetzt. Der gesamte Verkehr am Kreisel ist blockiert, es sind etwa 2000 – 3000 Demonstranten. 18.45 Uhr, über Megaphon wird bekanntgegeben, daß jetzt der Hauptbahnhof blockiert werden soll. Die Demonstranten befinden sich noch vor der Messe, um 18.47 Uhr werden die Schüler, von der Bettina-Schule kommend, mit Beifall begrüßt. …. hat mittlerweile das Mikrophon übernommen und organisiert den Zug zum Hauptbahnhof. 18.55 Uhr, der Zug setzt sich in Richtung Hauptbahnhof in Bewegung. Eine BMW-Isetta, F – .. 976, mit aufgesetztem Schild: ‘Diese Aktion beweist politische Kurzsichtigkeit’, fährt vor dem Zug her. Demonstranten sind vorgegangen und haben das Plakat abgerissen. 19.05 Uhr, die Studenten befinden sich an der Fly-Over, der Gesamtverkehr ist wiederum gesperrt. Teilnehmerzahl ca. 3.000 – 3.500. Die Demonstranten ziehen zum großen Teil weiter zum Hauptbahnhof, auch dort ist der Verkehr lahmgelegt. Es findet ein Sit-in dem Hauptbahnhof statt. Mehrere Personen sprechen, es ist 19.35 Uhr. Es wird über weitere Maßnahmen debattiert. Folgende Vorschläge: Zug zum Römer, Abbrechung der Aktion und Marsch zurück zur Universität. Die Forderung, die Polizei möge aus der Universität herausgehen, damit die Studenten sie wieder besetzen könnten, wird immer stärker erhoben. 19.40 Uhr, der Zug geht jetzt über die Kaiserstraße in Richtung Stadtmitte. Ein genaues Ziel ist noch nicht bekannt. 19.45 Uhr, der Zug erreicht die Kreuzung Gallusanlage/Kaiserstraße, die Demonstranten bleiben planlos an der Kreuzung stehen. Es findet ein Sit-in statt. Krahl forderte, man sollte zur Universität ziehen, um sie von der Polizei gewaltsam zu entsetzen, die Polizei sei dann gezwungen, Wasserwerfer einzusetzen und sei damit im Unrecht. Ein anderer Sprecher forderte, man solle zum Theater ziehen und dieses besetzen. 20.55 Uhr, die Demonstranten ziehen geschlossen zum Theater, das Theater wird besetzt. 20.05 Uhr, mehrere Wagen der mot. Verkehrsbereitschaft fahren mit Blaulicht am Theaterplatz vorbei, die Fahrzeuge werden von wenigen Demonstranten, die noch vor dem Schauspielhaus sind, durchgelassen. 20.45 Uhr, ein Pkw-Kombi informiert den Rest der Demonstranten über die Gesetzgebungslage bezüglich der Notstandsgesetze. Dieser Lautsprecherwagen, F – L … 171, wird von den Demonstranten mit Rufen wie ‘Aufhören’ übertönt und mehrmals geschaukelt. 22.40 Uhr, die Demonstranten haben Schauspielhaus verlassen.“
    Polizeibericht 5.6.1968; Polizeipräsidium
    606) Brief>05.06.1968>>Vorsitzender SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: an Rektor, gegen Rechtsbrecher
    „Sehr geehrter Herr Professor Dr. Rüegg, anliegend lasse ich Ihnen eine Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 4.6.1968 zukommen. Sie wollen daraus bitte entnehmen, daß, wie in unserem letzten Gespräch mehrmals von mir gefordert, die gesamte hessische Landtagsfraktion erwartet, daß gegen Rechtsbrecher an den Universitäten schärfstens durchgegriffen wird. Die Fraktion ist der Auffassung, daß auch die zuständigen Organe der Unversitäten entsprechende Maßnahmen ergreifen sollten. Es besteht kein Verständnis dafür, daß diejenigen, die nachgewiesenermaßen gegen Recht und Gesetz verstossen, Landfriedensbruch, Aufforderung zum Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl usw. begangen haben, nach wie vor an der Universität studieren können. Gleichermaßen wäre es unverständlich, wenn beispielsweise ein Herr Krahl durch eine Fakultät der Universität Frankfurt/Main promoviert würde. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr.Erwin Lang Fraktionsvorsitzender.“
    Schreiben SPD-Fraktion Hessischer Landtag 4.6.1968 an Rektor; Archiv
    607) Niederschrift>05.06.1968>>Sitzung Senat: Rektoratsbesetzung- und Räumung
    „Der Rektor dankt zunächst den Senatsmitgliedern und den Helfern aus dem Kreis der Nichthabilitierten für ihre guten Dienste während der Tage der Blockade und der Rektoratsbesetzung. Anschließend berichtet er über ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten, den zuständigen Ministern und führenden Herren der SPD-Fraktion des Hessischen Landtags. In dieser Unterredung bestand Einigkeit darüber, daß nunmehr die Universität mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln straf-, privat- und disziplinarrechtlicher Art gegen die an den Ausschreitungen Beteiligten vorgeht. Gegen das SDS-Mitglied Krahl sowie gegen Unbekannt wurden wegen des Eindringens ins Rektorat vom Rektor bereits entsprechende Strafanzeigen gestellt. Gegen etwa neun weiter Personen haben Studenten wegen der Blockade der Universität Strafanzeigen erstattet. Privatrechtlich soll in erster Linie Schadenersatz von den Verantwortlichen gefordert werden. Die Universität wird nach Möglichkeit Herrn Rechtsanwalt Dr. Heyn mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen. Ferner soll das Hausverbot gegen Krahl mit allen, ggf. auch strafrechtlichen Mitteln durchgesetzt werden. Herr Riehn gibt nun einen kurzen Abriß des geltenden Disziplinarrechts, insbesondere der für eine disziplinarische Verfolgung erforderlichen Voraussetzungen und die im Rahmen des Disziplinarrechts gegebenen Möglichkeiten. Es besteht jedoch Übereinstimmung, daß Disziplinarmaßnahmen nicht gegen zufällig identifizierte Personen, sondern lediglich gegen die Rädelsführer eingeleitet werden sollen. Zur Erleichterung der Ermittlungen würde es führen, wenn möglichst viele Personen sich als Zeugen zur Aufklärung der in der letzten Zeit begangenen rechtwidrigen Handlungen zur Verfügung stellen könnten. Der Rektor berichtet, daß in der eingangs erwähnten Besprechung mit Mitgliedern der Hessischen Landesregierung auch die Möglichkeit von Disziplinarmaßnahmen gegen beamtete Angehörige des Lehrkörpers erörtert wurde. Auch stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Rolle des Allgemeinen Studentenausschusses in Verbindung mit den Ereignissen der letzten Zeit. So hat sich z. B. der AStA dem Streikaufruf angeschlossen und sich an den Vorbereitungen des Streiks beteiligt. Dieses Verhalten weist nicht nur auf das Problem des politischen Mandats der Studentenschaft hin, welches durch Gerichtsurteile der jüngsten Vergangenheit verneint worden ist. Vor allem stellt sich die Frage, ob die Studentenschaft gegen das Hochschulgesetz und ihre eigene Satzung verstoßen habe. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Antrag des ‘Nationaldemokratischen Hochschulbundes’ auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung aus förmlichen Gründen zurückgewiesen und deswegen zur Sachfrage nicht Stellung genommen. Die Frage der Rechtsaufsicht gegenüber der Studetenschaft hat durch die jetzt erfolgte Suspendierung des AStA der Universität Heidelberg durch die Rektorin, Frau Prof. Becke. eine besondere Aktualität gewonnen. Sehr kritisch wird die Situation dann, wenn die Studentenschaft, die gemäß § 33 Abs. 2 HHG zwar eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, als solche aber Glied der Hochschule ist, gegen die Hochschule revoltiert. Auf Anfrage des Rektors geben die Senatoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Rechtsauskunft, daß der Rektor die Pflicht hat, im Rahmen der Rechtaufsicht tätig zu werden, sobald er Verstöße der Studentenschaft gegen die Grundordnung oder gegen Gesetze feststellt. Der Rektor kommt nun auf die Veranstaltungen im Rahmen der ‘kritischen oder ‘politischen Universität’ zu sprechen und weist auf die hiermit verbundene Gefahr hin, daß diese Einrichtung das Monopol der Erwachsenenbildung erlangt. Er stellt die Frage, ob hierfür Hörsäle zur Verfügung gestellt werden sollen. In diesem Zusammenhang erhält der Senat davon Mitteilung, daß in Kürze die Errichtung eines Lehrstuhls für Erwachsenenbildung zur Beratung anstehen wird, nachdem die Angelegenheit zuvor in der Senatskommission für Fragen der Erwachsenenbildung besprochen werden soll. Der Senat hat keine Einwände, daß der Rektor im Rahmen der zur Verfügung stehenden Räume Hörsäle für Veranstaltungen der ‘kritischen’ oder ‘politischen Universität’ zur Verfügung stellt und im übrigen möglichst bald die Senatskommission für Fragen der Erwachsenenbildung zur Besprechung eines Aktionsprogramms einberuft. Zur Notwendigkeit der Information übergehend, hält der Rektor eine möglichst baldige Berichterstattung durch den uni report für erforderlich. Spect. Bernhardt hält für zweckmäßig, daß mit dem Bericht auch eine Dokumentation, z. B. Streikaufrufe und sonstige diesbezügliche Flugblätter, verbunden werden sollte. Prof. Rauter wird zusammen mit Herrn Viedebantt die Berichterstattung und die Dokumentation, Herr Riehn die Darstellung der Straftatbestände sowie die Stellungnahme zum Unfang des entstandenen Schadens übernehmen. Herr Viedebantt wird außerdem für den Rektor einen Kommentar vorbereiten. Der Rektor stellt anschließend eine Informationsveranstaltung für die akademischen Lehrer zur Diskussion, findet hiermit jedoch keine Zustimmung. Das gleiche gilt für die Frage der Wiederbelebung der Frage- und Informationsstunde . Herr Blank stellt bei dieser Gelegenheit das Problem der Geheimhaltungspflicht bezüglich der in den Senatssitzungen behandelten Angelegenheiten zur Debatte. Spect. Bernhardt hält eine generelle Aufhebung der Geheimhaltungspflicht satzungsrechtlich für nicht vertretbar. Prof. Lüderitz schlägt den Kompromiß vor, daß die Gruppenvertreter den entsendenden Gremien über Beschlüsse und die diesen zugrunde liegenden Erwägungen ohne Nennung von Namen berichten dürfen. Die Entscheidung über den Antrag wird auf die nächste Sitzung vertagt. Zum Abschluß dieses Punktes betont der Rektor nochmals die Dringlichkeit der Durchführung von Reform. Er appelliert an die Fakultäten, die Studienreform und Strukturreform der Institute entsprechend den Empfehlungen der Westdeutschen Rektorenkonferenz so rasch als möglich voranzutreiben.“
    Niederschrift Senatssitzung 5.6.1968; Rektorat 423-08
    608) Niederschrift>05.06.1968>>Sitzung Senat: Vorbereitung Wahl des Rektors
    „Spect. Bernhardt stellt den Antrag, daß Konzil für die Rektorwahl entsprechend der für das Satzunggebende Konzil beschlossenen Beteiligung (40:20:20:20) zu konstituieren. Auf diese Weise soll eine breitere Basis für das Wahlergebnis erreicht werden. Als Junktim wird die Einführung eines DiRektoriums beantragt. Es besteht kein Zweifel, daß hierdurch die satzungsmäßig in der dritten Woche des Juni fällige Rektorwahl nicht praktikabel ist, da zunächst das bisherige Konzil über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen, sofern der Senat ihnen zustimmt, beraten und im Falle der Zustimmung durch das Konzil die Zustimmung des Ministers eingeholt werden muß. Der Senat beauftragt Spect. Bernhardt, bis zum nächsten Mittwoch nach Rücksprache mit den Dekanen der anderen Fakultäten einen Vorschlag zur Zwischennovellierung der Satzung zu formulieren, in den auch das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit bei satzungsändernden Beschlüssen aufgenommen werden soll. Die Anträge der AfE auf stimmberechtigte Teilnahme der Ordinarien am Konzil sowie der Nichthabilitierten auf gastweise Teilnahme ihres Rates am Konzil und Zustimmung zur Wahl werden durch den Antrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät de facto ebenfalls erfaßt.“
    Niederschrift Senatsitzung 5.6.1968; Rektorat 203-03/2
    609) Bericht>06.06.1968>>Polizei: Über Studenten – und Schülerkongreß am 01.06.1968
    „Eröffnung o. a. Kongresses fand am 1.6.1968, nicht wie vorgesehen, um 13.00 Uhr, sondern 14.30 Uhr durch VDS-Vorsitzenden Ehmann statt. Kongreßort Festhalle, Messegelände Ffm., Teilnehmerzahl anfangs 200, später ca. 500, die auf dem Boden des Innenovals lagerten. Die Bestuhlung war herausgenommen worden. Ehmann brachte in der Begrüßung offen seine Enttäuschung wegen der geringen Teilnehmerzahl und der mangelhaften Vertretung der einzelnen Hochschulorte zum Ausdruck. Kongreßablauf Samstag 1. Juni 1968: Referate: Anti-Springer-Kampagne, Referent Heimann, Berlin – Der Springer-Konzern als Profitunternehmen, Jürgen Huffschmidt, Quantitative Analyse der Bildleser, Sybille Plogstedt, Bln. Diskussionsleiter: Bernhard Blanke, Berlin. Gegen 17.00 Uhr wurde darüber abgestimmt, die Kongreßhalle wegen der optischen Wirkung der geringen Zahl der Teilnehmer in der Halle und der schlechten Lautsprecheranlage wegen zu verlassen und den Kongreß in die Mensa des Studentenhauses zu verlegen. Mit Einverständnis des Kurators der Joh.-Wolfg.-Goethe-Universität, Herrn v. Thümen, wurde die Mensa geöffnet und Kongreß dort fortgesetzt. Dort wuchs Teilnehmerzahl auf 1200. Referat: Prof. Jürgen Habermas, Ffm., Der Aktionsspielraum für Protest und Widerstand Prof. Habermas kritisierte in seinen Ausführungen die Aktionen des SDS, insbes. die Akteure der Universitätsbesetzung und griff hierbei persönlich Jürgen Krahl an, den er in den klinischen Bereich von Wahnvorstellungen einordnete. Zahlreiche Diskussionsbeiträge folgten, u. a. Ehmann, Jürgen, Krahl, K.D. Wolff und Frank Wolff . Geringe Teilnehmerzahl o. a. Kongresses hatte auf die Teilnehmer demoralisierende Wirkung, insbes. auch die Kritik von Prof. Habermas. Kurz vor Beendigung des 1. Kongreßtages wurde darüber beraten, ob der Kongreß nicht abgebrochen werden sollte. Krahl gelang es, die Kongreßteilnehmer von der Notwendigkeit der Fortsetzung des Kongresses zu überzeugen, indem er klar machte, daß mit den morgigen Erörterungen über Widerstandsaktionen an den Hochschulen die Teilnehmer des Kongresses mit konkreten Formen des Widerstandes zurückkehren könnten. Ende des Kongresses: Sonntag, 00.30 Uhr, neuer Treffpunkt der Teilnehmer: Schüler 11.00 Studentenhaus, Studenten 11.00 Uhr Mensa. Plakatanschläge am Studentenhaus Bockenheimer Warte mit folgendem Inhalt wurden festgestellt: ‘Zur Polizeihochschule rechts’ ‘200 m zur Polizeiakademie’, außerdem ganztägige große Bullenschau der Karl-Marx-Universität geöffnet 00.00 bis 24.00 Uhr’. Das Studentenhaus war mit Aufschriften bemalt: ‘Kurras-Institut, Vorsicht Lebensgefahr’ ‘Che Guevara- Haus’. Die Glasscheiben der Haupteingangstür zur Universität (Mertonstraße) wurden mit Aufschriften mit roter Farbe versehen. ‘Hier beginnt der freie Teil der Universität, errichtet aus Mitteln des CIA’ ‘Grüne Woche in Frankfurt/Main’.“
    Fernschreiben Polizei 6.6.1968; Polizeipräsidium
    610) Artikel>06.06.1968>>asta information,Nr.24 „Funktion des AStA!“
    „Die bisherige Satzung der Studentenschaft, die nur über eine Urabstimmung geändert werden kann, solange noch keine vom Land Hessen geforderte, von Lehrenden und Lernenden gemeinsam verabschiedete Universitätssatzung besteht, bestimmt einen AStA, dessen Funktionen wesentlich diplomatische, antichambrierende, verwaltende sind, nicht politische. Dieser Mangel der AStA-Konstruktion wurde in den letzten Wochen und Monaten offenbar, als der AStA mehr als je zuvor aus seinem gewissermaßen privaten Dasein hätte heraustreten und eine bisher einmalige massenhafte studentische Öffentlichkeit hätte artikulieren müssen. Die in einer solchen Situation notwendigen Entscheidungen können schwer von ein oder zwei Leuten gefällt werden. Die Notwendigkeit, die AStA zu vergrößern. zu entpersonalisieren, die aktiven linken politischen Gruppen insgesamt in ein Spitzengremium zu rufen (wie dies an anderen Universitäten, etwa Bochum oder Berlin gelungen ist), liegt auf der Hand. Im Augenblick ist eine Diskussion über die Umstrukturierung in den linken Hochschulgruppen im Gang.“
    asta information 6.6.1968, „Funktion des AStA!“; Archiv
    611) Artikel>06.06.1968>>asta information,Nr.24 „Strukturreform ohne Studenten!“
    „Die Fachschaftsräte der einzelnen Fakultäten entscheiden autonom darüber, ob sie Vertreter in die Fakultät (als professorales Entscheidungsgremium) entsenden wollen. Sie halten dies auf Gründen der Informationsbeschaffung im Gegensatz zum Parlament, das keinen Vertreter in den Senat entsenden will, für vorteilhaft. – Die Phil. Fa kultät beschloß die Einrichtung einer Strukturreformkommission. Sie gestattete einem studentischen Vertreter, sich dort zu beteiligen. Der Fachschaftsrat, der die studentische Repräsentation durch ein, zwei Leute für unsinnig erachtet und deshalb seinem Vertreter auch die Stimmabgabe in der Fakultät untersagt, beschloß, seine Interessen wahrzunehmen, indem er fünf Leute zur ersten Sitzung der Strukturkommission delegierte, übrigens immer noch erst die Hälfte der Professoren. Die Reaktion der Ordinarien: zwei verließen sofort den Saal, ein anderer schnauzte die Studenten ob ihres Go-ins unverschämt an und ging dann auch, die übrigen folgten. Zaghafte Vermittlungsversuche von Professor Habermas wurden schroff zurückgewiesen.“
    asta information 6.6.1968, „Strukturreform ohne Studenten!“; Archiv
    612) Artikel>06.06.1968>>asta information: „Autonomie-Schützer!“
    „Mitteilung des Rektors… Um 2.10 Uhr hat der Rektor die Polizei benachrichtigt und mitgeteilt, die kriminellen Delikte hätten nunmehr ein solches Ausmaß erreicht, daß die Gefahr von weiteren Plünderungen so groß geworden sei, daß er den Einsatz von Polizei anfordern müsse.’ – Am selben Tag, dem 30. Mai, an dem diese Mitteilung vervielfältigt vor der Universität verteilt wurde, sagten Kultusminister Schütte und Wirtschaftsminister Arndt öffentlich an derselben Stelle, das Land Hessen sei Urheber des Polizeieinsatzes. Dieser Widerspruch wurde während des Teach-ins dort artikuliert, indes nicht beantwortet. Mögliche Interpretation: Der Rektor wollte, um das schöne Bild der Autonomie zu retten – die Wirklichkeit ist schon dahin – die Verantwortung für den Polizeieinsatz übernehmen. Schütte, der den Rektor nicht liebt, freute sich, daß er diesem eins auswischen konnte. Im übrigen hatte Arndt am Vorabend beim Streikkomitee verklausuliert den Polizeieinsatz schon angedroht, und einem on dit aus höheren Regionen zufolge gehört polizeiliche Universitätsbesetzung schon seit einigen Wochen zu den Notstandsspielen in Frankfurt. Der wahre Grund für den Polizeieinsatz dürfte weder die Form der Rektoratsbesetzung noch das ‘Aktenschnüffeln’ gewesen sein, sondern die wochenlang ungehinderte Agitation der Studenten für den Generalstreik. Deshalb spielt es auch keine Rolle, wenn jetzt nach der Besetzung durch die Polizei die Universität sehr viel schlimmer aussehen wird als je zuvor, und auch schlimmer als je zuvor in den Akten geschnüffelt worden sein wird. Ein Grund mehr, von der offiziellen Begründung der Maßnahmen nichts zu halten.“
    asta information, „Autonomie-Schützer/Zur Rektoratsbesetzung“ 6.6.1968; Archiv
    613) Artikel>06.06.1968>>asta information: „Autoritäre Auslegung des Arbeitsrechts!“
    „Erfahrungsbericht – Ich verteilte Flugblätter und Streikzeitungen vor einem Betrieb, dem ich selbst als Angestellter angehöre. Am nächsten Tag wurde ich zu einem Gespräch mit einem Angestellten der Personalabteilung (Jurist) im Beisein des zuständigen DiRektors gebeten. – Man warf mir vor, durch die gezielte Aufforderung an meine Kollegen zu einem von den Gesprächspartnern für unzulässig gehaltenen politischen Streik, die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen verletzt zu haben. Vorher hatte man mir großmütig- tolerant das Recht auf freie politische Meinungsäußerung zugestanden. – Man konnte weder beweisen, daß der politische Streik unzulässig sei (das wurde daraus geschlossen, daß er im Grundgesetz nicht erwähnt ist) noch wollte man meiner Argumentation folgen, daß ich meiner Treuepflicht gerade dadurch genügte, daß ich die Arbeitnehmer, meine Kollegen, aus denen ja das Unternehmen zu einem nicht unwesentlichen Teil besteht, zum Kampf für die Erhaltung der Möglichkeit des grundgesetzlich zugesicherten Streikrechts aufforderte. Die Treuepflicht wird jedoch selbst bei Aktiengesellschaften, wie in diesem Fall, offensichtlich einseitig zugunsten des selbst anonymen Unternehmers ausgelegt. – Man ließ im übrigen während des Gesprächs durchblicken, daß man natürlich auch über gewisse Machtmittel verfüge, um solche Unbotmäßigkeiten zu unterbinden. Man stellte mir anheim, doch lieber vor anderen Betrieben zu agitieren, dagegen ließe sich nichts sagen.“
    asta information 6.6.1968: „Autoritäre Auslegung des Arbeitsrechts!“; Archiv
    614) Artikel>06.06.1968>>asta information: „Kommentar Argumentation!“
    „Politisch sinnvoll sein, Stellenwert haben innerhalb politischer Überlegungen, sollen ihrem Selbstverständnis nach Aktionen der studentischen außerparlamentarischen Opposition. – Welche Argumente machten den Streik sinnvoll? – Die Studenten verweigerten sich der bedenkenlosen Einschleusung in das augenblickliche politische System durch eine unpolitische Universität, konnte nicht einfachhin gesagt werden, denn von seiten der Universitätsadministration war die Aufforderung ergangen, in den Lehrveranstaltungen über die Notstandsgesetzgebung diskutieren zu lassen (freilich wurde die Möglichkeit kaum wahrgenommen; dahingehende Versuche wurden niedergestimmt). Stimmig wurde die Rede von der Verweigerung deshalb erst dann, wenn ihr eine positive Aufgabe gestellt wurde; Behinderung der streikunwilligen Studenten beim Betreten der Universität – auch mit Gewalt – als Vorbild für die streikentwöhnten Arbeiter, deren Streik als einziger wirkliche Pression auszuüben vermag, und freie Zeit für die Agitation vor Betrieben und in der Stadt, denn ‘es ist zu spät zum Diskutieren, wir müssen handeln’. – Daß die linken studentischen Wortführer keine Distanz zu den Aktionen hatten, zeigte sich an ihrer Reaktion auf die Aussetzung des Lehrbetriebs durch den Rektor. Statt aufgrund der früheren Argumentation ‘Zeit für dir Agitation’ dankbar zu sein, ließ man sich anmerken, wie hart zwar nicht die politische Argumentation, wohl aber ein zentraler Grund für den Streik mit Streikposten getroffen wurde: die indifferenten Studenten konnten jetzt nicht mehr von den fortgeschrittenen in eine Entscheidungssituation hineingezwungen und dadurch politisch bewußt gemacht werden. Das Ende der Kampfsituation ließ Müdigkeit aufkommen. Sie aufzufangen, sprach man jetzt von Aussperrung: eine Bezeichnung, die erst dann gerechtfertigt wäre, wenn Exmatrikulationen stattfänden, das Semester oder die Scheine nicht anerkannt würden. (Der einzige, der nicht in das Horn ‘Aussperrung’ stieß, war der gewiß unverdächtige Theologe Bartsch.) – Den Lehrbetrieb zu schließen, war eine Maßnahme des Rektors und des Senats; die Studenten wurden nicht gefragt – wie es ihren Mitbestimmungsforderungen entsprochen hätte. Deshalb übernehmen sie jetzt den Kommandoposten. (Haben die Studenten vor dem Streik den Rektor gefragt?) Wie aber übernehmen sie den Kommandoposten? – Die ursprüngliche Legitimierung des Streiks, ‘Notwendigkeit massenhafter Aufklärung der Bevölkerung’, gilt nur noch eingeschränkt, weil genug Leute durch die ‘Besetzung’ gebunden sind. Symbolische Machtübernahme ist nicht viel, wenn man weiß, daß der Rektor in einem anderen Gebäude noch immer seines Amtes waltet (jetzt u. a., indem er Informationen über die Besatzer sammelt). Wenn kein ausreichender Grund für die Form der Besetzung da ist, muß man einen finden: Einübung antiautoritäten, nicht-anal-fixierten Verhaltens. Die Notstandsgesetzgebung rückt etwas aus dem Blickfeld, die Zahl der Betriebsagitatoren schmilzt zusammen. Zu unserem Glück öffnen einige Studenten Disziplinarakten, die erste wieder real (hochschul) politische Aktion. Indes, die Form der Rektoratsbesetzung konnte dem Land Hessen den Vorwand liefern, Polizei zu schicken. Auf dem Teach-in am Freitag spricht Hans Jürgen Krahl von der ‘Notwendigkeit plebiszitärer Kontrolle’. Anscheinend nur die interne Kritik von Negt, nicht die des LSD lang zuvor, vermochte eine solche Wandlung. – Daß die ‘Aktenschnüffelei’ nicht innerhalb einer hochschulpolitischen Strategie konzipiert war, zeigt sich an dem Versäumnis, ultimativ neuerlich derartige ‘Vorkommnisse’ anzudrohen für den Fall, daß die Universitätsadministration weiterhin den berechtigten Mitbestimmungsforderungen der Studenten sich versagt.“
    asta information 6.6.1968, „Kommentar: Argumentation!“; Archiv
    615) Flugblatt>06.06.1968>>ADS: Verhindert Gewaltaktionen!
    „Der SDS hat angekündigt, seinen Kampf an unserer Universität fortzuführen. Was das heißt, haben Sie inzwischen am eigenen Leibe erfahren: nötigende Aktionen (Blockierung und Besetzung der Universität) und symbolische Irritationen (Uni-Umbenennug) haben sich als Macht manifestiert, die der SDS brutal gegen Sie selbst gerichtet hat. Durch unverhüllte Gewaltanwendung wurde die Universität als Forum demokratischer Auseinandersetzung in eine subversive Kampfbasis verwandelt. Relativ kleine, aber festgefügte Gruppen des SDS haben die über einem gewaltlosen Vorlesungsstreik gegen die Notstandsgesetze hinausführenden Aktionen geplant, geleitet und vorwärtsgetrieben. Sie selbst haben in diesen Tagen die manipulative Führung durch den SDS miterlebt: keine einzige Aktion des SDS ist je von der Studentenschaft legitimiert worden. Objekthaft wurde Sie in den kritischen Augenblicken von einer manipulativen, verschleiernden SDS-Führung zur Aktion eingesetzt, ohne daß Ihnen alle Ziele klar waren. Nachträglich rief man Sie dann zur Acclamatio der bereits vollzogenen Tatsachen. Wenn Sie künftig ähnliche Zustände an der Unviersität verhindern, wenn Sie künftig diese Vorstellungen von Demokratie nicht weiter unterstützen wollen, dann verweigern Sie dem SDS jegliche, auch nur punktuelle Unterstützung! Wenden Sie Ihr kritisches Bewußtsein gegen die Scheinrevolutionäre, die in Wahrheit die Geschäfte der Reaktion betreiben und jede vernüftige Reform hintertreiben! Dem SDS geht es nicht um akademische Reformmaßnahmen, weil diese die von ihm für weitergehende Ziele benötigte Unruhe unter den Studenten abschwächen würden. Uns sind aber heute Reformen wichtiger als die Revolution am Sankt Nimmerleinstag! Lassen Sie es nicht zu, daß eine freie, verantwortungsbewußte Wissenschaft zur Hure einer totalitär-marxistischen Politik gemacht wird! Unterstützen Sie das ADS, kommen Sie zum teach-in und verhindern Sie weitere Gewaltaktionen!“
    Flugblatt ADS 6.6.1968; Archiv
    616) Verfügung>07.06.1968>>Rektor gegen Krahl: Hausverbot wegen Rektoratsbesetzung Ende Mai 1968
    „Im Wintersemester 1967/68 sind Sie aus der Liste der Studierenden gestrichen worden, da Sie sich nicht zurückgemeldet hatten. Für das Sommersemester 1968 haben Sie sich nicht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität immatrikuliert; Sie sind also nicht mehr Studierender der Universität. Sowohl am 6.12.1967 als auch am 27.5.1968 waren Sie unmittelbar am Eindringen in das Rektorat beteiligt. Insbesondere hielten Sie sich am 30.5.1968 bis zum frühen Morgen bis kurz vor dem Eintreffen der Polizei im Rektorat auf. Ich verbiete Ihnen deswegen, in Zukunft das Universitätshauptgebäude zu betreten. Sollten Sie dieses Verbot nicht beachten, werde ich in jedem Fall Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.“
    Schreiben Rektor 7.6.1968; Rektorat 406-08
    617) Artikel>08.06.1968>>FAZ: Die Sprechmaschine des SDS-Hans-Jürgen Krahl“
    „Die Sprechmaschine des SDS: Hans-Jürgen Krahl – Ein Agitator der Revolution/ Wer er ist und was er will – Die dienstbaren Geister im Foyer eines der ersten Frankfurter Hotels waren indigniert. Denn die beiden jungen Herren, die ein Flügelschlag der Glastüren von der Straße hereingeweht hatte und die nach dem Gesprächspartner fragten, mit dem sie verabredet waren, sind eigentlich keine Herren, haben sich allenfalls früher einmal so angeredet. Heute nennen sie sich ‘Genossen’, sind Funktionäre des SDS – ein Status, den das krawattengewohnte Hotelpersonal vermutlich in Landstreichernähe ansiedelt. Damit freilich, auch wenn es nur ums äußere Erscheinungsbild geht, wird man den beiden nicht gerecht, obwohl die grüne Kordjacke, der braune Rollkragenpullover, die abgewetzte Hose und das schnittreife Haar des Revolutionärs Hans-Jürgen Krahl und ein wenig mehr noch der Aufzug seines Begleiters in dieser Umgebung fremd wirken. Glücklicherweise wissen Ober sich zu fassen. – Von unscheinbarer Gestalt – Krahl, Mitglied des fünfköpfigen SDS-Bundesvorstandes und häufig als dessen ‘Sprechmaschine’ apostrophiert, sieht unscheinbar aus. Schmal, klein, das Gesicht meist weißlich-grau, dicke Ränder unter den Fingernägeln, könnte er irgendwo in einer Fabrikhalle an der Drehbank stehen. Es ist, als wollte er schon äußerlich dartun, worauf es ihm jetzt besonders ankommt: auf die Solidarisierung mit denen, die er mit dem Begriff Arbeiterklasse bezeichnet. Lediglich die doublégefaßte Intelektuellenbrille hinter deren rechten Glas sich ein künstliches Auge verbirgt (Folge eines Fliegerangriffs, als er noch im Kinderwagen saß) wäre ein Indiz dafür, daß er ein Kopfarbeiter ist, ein Arbeiter aber in jedem Fall. Doch diese blasse, farblose Gestalt gewinnt Konturen, wenn sie auf improvisiertem Podium unter freiem Himmel steht, das Mikrophon oder Megaphon vor dem Mund. Dann beginnt Krahl aufzuleben, zeigt sich seine Führerrolle. Ob man ihn nun mag oder nicht, ob seine Argumente folgerichtig sind oder demagogisch – keiner kann bestreiten, daß sein Wort bei vielen ankommt, daß er eine Antenne hat für das, was er im Moment sagen kann und was nicht. Bei so manchem Teach-in in den letzten Wochen hat Krahl die Richtung bestimmt und auch umgestimmt. Denn diese ‘Sprechmaschine’ ist nicht auf ein Programm eingefahren, kann Thema und Ton variieren, findet Kontakt zu studentischem Publikum. Erst in jüngster Zeit, nachdem seine radikalen Aktionen Gegenfronten formiert haben, muß er häufiger ein Kontra hinnehmen, weiß jedoch zu parieren. – Der Graf ist kein Graf – Wer ist dieser Mann, der die Studenten mitreißt und abstößt, der die Aktionen in Frankfurt entscheidend beeinflußt hat, fast immer als Wortführer agiert? Was verbirgt sich hinter dem inzwischen über die Stadt hinaus bekannten Namen, von dem nicht nur geraunt und getuschelt worden war, er sei ein Pseudonym. Selbst sonst gut unterrichtete Quellen hatten versichert, es sei ein verkappter Name, ein Hardenberg stecke dahinter, Graf Hardenberg. Der Betroffene hat kopfschüttelnd darüber gelacht, den ‘Grafen’ weggewischt mit der Bemerkung: ‘Krahl heißt Krahl.’ Und in ihm fließt eher knallrotes statt des vermeintlichen ‘blauen’ Blutes in den Adern dieses (fremd)wortreichen Agitators, der stockt, wenn es um sein persönliches Leben geht. Die Daten kommen knapp und dürr: Geboren am 17. Januar 1943 in Sarstedt bei Hannover, wo seine Eltern noch heute in einer Signalbaufirma arbeiten, von 1957 an Besuch des Gymnasiums in Alfeld an der Leine bis zum Abitur 1963, anschließend Studium der Philosophie, Geschichte, Germanistik und Mathematik in Göttingen, 1965 zur Universität Frankfurt mit Philosophie als Hauptfach, Soziologie und Germanistik als Nebenfächer Doktorand bei Adorno. Sein Dissertationsthema schon seit langem, ‘in dieser Präzision aber erst seit einem Jahr formuliert’: ‘Die Naturgesetze der kapitalistischen Entwicklung in der Lehre von Marx. Zum geschichtsphilosophischen Gehalt des historischen Materialismus.’ Die Arbeit will er Mitte nächsten Jahres vorlegen. Doch sicher ist das nicht, denn bei einem Revolutionär ‘hängt das von den Aktionen ab.’ – Eine ungewisse Zukunft – Eine Funktion dessen, was er für politisch notwendiges Engagement hält, ist nicht nur der Termin seiner Doktorarbeit, sondern sein Leben schlechthin. Sein Wunsch ist es, Hochschullehrer zu werden. Doch er hält es für möglich, daß er sich den Weg dahin selbst verbaut hat. Er versteht das allerdings nicht als eigene Schuld, sondern als Folge ‘der Macht der herrschenden Gesetze’, mit denen er vielfach in Konflikt geraten ist und die ihn ‘irgendwann einmal ins Gefängnis’ bringen. Dieser Umstand aber, von dem er ebenso gelassen spricht wie ein Kleingärtner von seinen Kohlköpfen, könnte sich möglicherweise als Schranke für sein Berufsziel erweisen, und der durch Prozesse wegen Landfriedensbruchs und anderer Delikte möglicherweise verhinderte Hochschullehrer würde dann wahrscheinlich Berufsrevolutionär werden. Für viele ist er das freilich schon jetzt. Sein und seiner Genossen Privatleben ist weitgehend ‘ausgelöscht’, wie er sagt. Er bedauert das, weil dadurch ‘eine Dimension verlorengegangen ist’, hält es aber zugleich für unabänderlich. Privatleben – das ist für ihn ein Biergespräch im Kreis der Genossen, und unter ‘Ausspannen’ versteht er ‘konzentrierte theoretische Arbeit’, die Vorbereitung seiner Dissertation also, die aber zugleich wiederum Arbeit für den SDS ist. Das Ergebnis schlägt sich in Beiträgen für Zeitschriften und den Rundfunk nieder, in Buchrezensionen, und die Honorare dafür sind ein Teil der Mittel, mit denen er seinen Lebensunterhalt bestreitet. So gesehen lebt Krahl schon jetzt von seiner Politik, abgesehen von der Unterstützung durch die Eltern, mit denen es jedoch ‘Generationsprobleme’ gibt, ein wegen seines Engagements getrübtes Verhältnis. Ein Stipendium bekommt er nicht mehr, denn er ist seit diesem Semester nicht mehr immatrikuliert, weil er ‘die Absicht hatte, aus Frankfurt wegzugehen’. Aus finanziellen Gründen, so läßt er wissen, erwägt er, noch in diesem Semester nach Berlin überzusiedeln, obwohl er ‘hier politisch funktionaler’ zu sein meint. Ob daraus etwas wird, nennt er jedoch noch, ‘sehr, sehr ungewiß’. Wenn er bleibt, will der von einem Hausverbot bedrohte Student sich im nächsten Semester wieder einschreiben. – ‘Einst ‘rechtsorientiert’ – Der Weg auf die äußerste Linke begann für Krahl von einer Position, die er heute ‘rechtsorientiert’ nennt. Als Schüler von sechszehn bis achtzehn gehörte er mehreren kirchlichen Vereinigungen an, evangelischen Organisationen, die der CDU nahe standen. Er interessierte sich jedoch sehr stark für die Gruppe 47, vertiefte sich später in die Schriften des jungen Marx, besonders die Pariser Manuskripte, in einen ‘zum Teil sehr romantischen, sehr humanistischen Marx’. Er kam, ‘als ich Heidegger; hinter mir hatte’, sehr von der Theorie her zum Marxismus. Dem SDS trat Krahl 1964, mit zwanzig Jahren, in Göttingen bei. Er wurde sogleich Vorstandsmitglied, war – mit einiger Unterbrechung – immer stark engagiert. Die Übersiedlung nach Frankfurt erklärt er als ‘bewußten theoretischen Schritt’ zu Adorno. In ihm und Habermas, der ihm inzwischen längst nicht mehr links genug steht, sieht er für ihn prägende Persönlichkeiten. Im Herbst letzten Jahres wurde Krahl in den dreiköpfigen Beirat gewählt, der zusammen mit den beiden Vorsitzenden, den Brüdern Wolff Wolff,Frank, den SDS-Bundesvorstand bildet. Ambitionen auf den Vorsitz, so beteuert er, hat er nicht, auch von einer Rivalität mit den Wolffs, von der immer wieder gemunkelt wird, will er nichts wissen; daß es politische Meinungsverschiedenheiten gibt, nennt er selbstverständlich. Er glaubt, daß er sich im Herbst einer Wiederwahl nicht stellen wird, weil ‘der SDS ein Studentenverband ist, in dem so viele wie möglich nachrücken sollten; wir können auch ohne Funktionen diese Arbeit ausüben’. – Nebulöse Ziele – Worauf sie zielt, diese Arbeit, kann auch Krahl nicht recht deutlich machen. Für ihn ist zwar klar, daß die gegenwärtigen Gesellschaftsstrukturen zerschlagen werden müssen, doch er hält es für unmöglich, die angesteuerte Gesellschaftsordnung in der Theorie vorwegzunehmen. ‘Unsere Organisationsformen müssen Elemente künftiger Gesellschaft enthalten’, sagt er und sieht dafür Ansätze. Aber wo? Sein Rezept ist bloße Negation: Indem wir abschaffen in der Gesellschaft, was schlecht ist, haben wir Besseres geschaffen.’ Aber was? Hochschulreform hält er unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen für unmöglich, für ihn ist ‘der Raum für Reform in dieser Gesellschaft geschlossen’. Der Weg führt nur über revolutionäre Umwälzung, die für ihn als theoretische Möglichkeit schon lange gegeben, aber erst praktisch vorbereitet werden muß, daher heute noch nicht möglich ist. Die Revolution anzusteuern, ist nach seiner Ansicht durch bloße Aufklärung nicht zu machen, denn ‘in diesem System darf man alles sagen, aber dadurch wird nichts bewirkt’. Seine ‘Aufklärung’ ist deshalb ‘Aktion, begleitet durch permanente sprachliche Artikulation’, ergo auch Provokation. Damit hat der SDS nach Krahls Meinung jedoch jetzt eine ‘vorläufige Schranke’ erreicht, die nach seiner – wohl reichlich optimistischen – Schätzung in Frankfurt drei- bis viertausend Studenten einschließt. Mehr Boden ist im Moment nicht zu gewinnen, weshalb er dieses Reservoir zunächst sichern, ‘die Aktionseinheit mit Schülern und einen großen Kreis von Arbeitern verbreitern, ausbauen, festigen’ will. Daß nach einiger Zeit wieder Aktionen kommen werden, versteht sich von selbst. Dafür bürgt nicht zuletzt Krahl selbst, dieser stets agierende Mann, der alles versucht, seine Gedanken zu propagieren. Seine Person, seine Daten tuen nichts zur Sache, sagt er läßt sie sich mühsam von den Lippen ziehen. Er fürchtet ähnliches wie den Kult um Soraya, nur hier um einen Revolutionär, hat Bedenken, die Sache könnte darunter leiden. Auch an Rudi Dutschke denkt er. Die Zurückhaltung klingt aufrichtig, ist das zumindest subjektiv. Doch Worte über seine Ausstrahlungskraft, wenn auch mit verlegenem Lächeln aufgenommen, scheint er zu schlucken wie Honig. Pscht, Ruhe, der liebe Gott spricht!’, hatte es bei einem Teach-in unter seinen Jüngern geheißen, als Krahl ans Mikrophon trat. Seinem Gesprächspartner in jenem Hotel, der ihm davon berichtet, fällt es schwer zu glauben, daß solches Echo Krahl kalt läßt. Auftritt als Kompensation der Unscheinbarkeit? Diese Erklärung als eine aus einem Motivbündel wegzuwerfen, wäre sicher voreilig.“
    FAZ, „Die Sprechmaschine des SDS: Hans-Jürgen Krahl“ 8.6.1968; Archiv
    618) Flugblatt>10.06.1968>>SDS: „Organisiert die Hochschulrevolte!“
    „Organisiert die Hochschulrevolte. – Nachdem die Universität bis zur Verabschiedung der Notstandsgesetze Organisationszentrum des Widerstandes für Studenten, Arbeiter und Schüler war, kommt es jetzt besonders darauf an, die Universität als Basis der Hochschulrevolte zu reorganisieren. Nachdem der Rektor die Fortführung der Politischen Universität als theoretische Untermauerung des Kampfes mit Polizeieinsatz verhindert hat, kommt es jetzt darauf an, unter Quasi-Notstandsbedingungen die wirksame Organisierung dieser Politischen Universität zu diskutieren und zu praktizieren: – Wir fordern die Kommilitonen aller Fakultäten auf, sich an einer Basisgruppe Hochschule zu beteiligen. Montag, den 10. Juni 1968, Studentenhaus Raum 106. Als sinnvolle Diskussionsgegenstände der ersten Sitzung erscheinen: 1. Informationen über den Stand der studentischen Mitbestimmung in den einzelnen Fachschaften; Stand der Ordinarien- und Bürokratierepressionen (Zwischenprüfungen usw.). 2. Möglichkeiten der Politisierung von Wissenschaftsinhalten in einzelnen Vorlesungen und Seminaren. 3. Zusammenfassung der bisherigen Erfahrungen aus der Hochschulrevolte in Richtung auf praktische Anwendung für die Umfunktionierung des Wissenschaftsbetriebes. Es ist unmöglich, Satzungsparagraphen oder die Stellung der Ordinarien an der Universität zu diskutieren, unter den Bedingungen der vom Rektor eingeleiteten Disziplinarverfahren gegen an Streik und Uni-Besetzung beteiligte Kommilitonen; unter Bedingungen, daß keine politische Forderung der Studenten nach Öffentlichkeit der Prüfungen, Disziplinarakten und -Verfahren überhaupt aufgegriffen, geschweige denn verwirklicht wurden. In diesem Zusammenhang muß eine Veranstaltung gesehen werden, die Rektor und Senat berufen haben: ‘Die Stellung des Ordinarius an der Universität’, Dienstag, 11. Juni, HS VI, 19 h – Hier haben wir Gelegenheit, öffentlich den ahistorischen Zynismus einer solchen Themenstellung aufzudecken. Laßt Euch keine reaktionäre Hochschulreform aufzwingen, sondern praktiziert eine eigene!“
    Flugblatt SDS 10.6.1968; Rektorat 431-01
    619) Niederschrift>10.06.1968>>Staatsanwaltschaft Zeugenvernehmung: Besetzung Rektorat 27.05.1968 bis 29.05.1968
    „Zu den Vorgängen in den Rektoratsräumen vom 27.05.1968 bis zur Besetzung von Polizeibeamten am 30.05.1968 möchte ich keine Angaben machen. Ich möchte deswegen nicht, weil ich mich teilweise selbst belasten könnte, darüber hinaus auch andere Freunde nicht belasten möchte. Nach eingehender Erörterung mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft habe ich mich nach reiflicher Überlegung entschlossen, doch als Zeuge Angaben zu machen. Über mein Recht die Aussage über die Fragen, die mich belasten die Aussage zu verweigern nach § 55 StPO belehrt worden. 1. Zur Person: Ich habe die Volksschule besucht und kam dann in die Lehre. Dem Wunsch meines Vaters entsprechend wurde ich Koch. Ich habe meine Kochlehre abgeschlossen und die Gesellenprüfung abgelegt (Ostern 1968). Meine Eltern sind geschieden. Ich lebe bei meiner Mutter. Mein Vater ist Major der Luftwaffe. Meine Mutter heiratete nochmals. Mit meinen Eltern und mit meinem Stiefvater verstehe ich mich zwar nicht ausgezeichnet, doch immerhin so, daß wir miteinander reden. Der Hauptgrund etwaiger Mißstimmungen zwischen meinen Eltern, meinem Stiefvater und mir liegt im Generationsproblem. Ich habe meine eigenen Ansichten, die von meinen Erziehern nicht immer voll gebilligt werden. Ich habe noch 3 Geschwister (2 Brüder und 1 Schwester). Ein Bruder arbeitet als Journalist bei der Frankfurter Rundschau. Der Beruf des Kochs füllt mich im Augenblick nicht ganz aus. Ich möchte gerne mehr Geld verdienen und habe mich schon mit dem Gedanken befasst, mein Abitur nachzuholen, um anschließend Kunstgeschichte zu studieren. Ich bin kunstinteressiert. Nach meiner politischen Meinung und meinem politischen Standort befragt, möchte ich folgendes erklären: Ich stehe links. Damit meine ich, nicht die absolut kommunistische Richtung und auch nicht die Richtung der Volksrepublik China, sondern eine Art Sozialismus, der eben ganz besondere Prägung hat und von mir im Augenblick nicht näher definiert werden kann. Ich lehne die bestehende Gesellschaftsordnung deshalb ab, weil ich der Auffassung bin, daß gerade bei uns in der Bundesrepublik vielen im Arges liegt. Dazu zähle ich z.B. das Pressemonopol des Springer-Konzerns, die mit den Notstandsgesetzen im Zusammenhang stehenden Fragen, die Schul- und Bildungsreform und dergleichen mehr. Aus diesen Gründen und weil auch ich ein überzeugter Atomwaffengegner und Pazifist bin, habe ich mich jener Studentengruppe angeschlossen, die meiner Auffassung nach meinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Dies war und ist der SDS. Zwar bin ich kein eingetragenes Mitglied des SDS, doch sympathisiere ich stark mit ihm. Ich habe mich zwar um die Mitgliedschaft beworben, weiß aber nicht, was zur Zeit daraus geworden ist. 2. Ein willkommener Anlaß mich näher mit dem SDS und den übrigen meiner politischen Richtung vertretenden Studenten näher anzuschließen, boten die Veranstaltungen zu Ostern 1968. Gemeint war damit der Ostermarsch und die Kundgebung vor dem Römer. Ich habe beides mitgemacht und war auch gleichfalls an den gegen Springer gerichteten Demonstrationen beteiligt. Vermerk: Der Zeuge wird nochmals auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen, da er sich unter Umständen wegen seiner Teilnahme an den Osterdemonstrationen strafbar gemacht haben könnte. Er erklärt: Zu dem Komplex Osterdemonstration mache ich keine Aussage. Durch die Geschehnisse zu Ostern 1968 kam ich also wie geschildert mit dem SDS und den führenden Mitgliedern dieser Vereinigung in Verbindung. Ich lernte Herrn Krahl, Herrn Riechmann und die anderen – Gebr. Wolff pp. – kennen. Ich habe auch Anschluß an den AStA gesucht und gefunden, im Büro des AStA bin ich recht häufig gewesen, während ich in der Wilhelm Hauff Str. nicht drin war (Bundesgeschäftsstelle des SDS). Um meine Haltung zu dokumentieren und mich auch in politischer Hinsicht entsprechend zu legitimieren, versuchte ich durch aktives Tun meine Verbindung zu festigen und auszubauen. Da ich noch nicht die Organisationsform kannte und auch die verschiedensten Strömungen an der Universität mir noch nicht bekannt waren, ging ich zunächst davon aus, daß der AStA und der SDS in etwa gleichgerichtete Ziele haben und auch auf gleicher politischer Ebene liegen. Zudem habe ich noch gerüchteweise gehört, daß der AStA aufgelöst werden sollte und mit dem SDS zusammen die Studentenvertretung der Universität Frankfurt/Main bilden sollte. 3. Von der Existenz eines Streikkomitees an der Universität Frankfurt/Main habe ich erst erfahren, als die Studenten die Eingänge der Universität durch ein sog. sit-in blockierten. Von diesem Zeitpunkt an war auch ich in einer Art Kampfstimmung. Ich möchte bemerken, daß ich die ganze Zeit hindurch in Arbeit stand und mir jeweils von meinem Arbeitgeber freigeben lassen mußte. Für mich bedeuteten die noch zu schildernden Aktionen, an denen ich teilnahm, auch eine finanzielle Einbuße. 4. Am Freitag, den 24.5.1968, fand vor dem Gewerkschaftshaus ein Teach In statt, an dem ich auch teilnahm. Zu diesem Zeitpunkt war bereits das Streikkomitee fest konsultiert und aktiv. Wenn ich gefragt werde, wer dem Streikkomitee alles angehörte, so kann ich ihnen die Namen nicht nennen, da ich die Leute mit Namen nicht kennengelernt habe. Wir sprachen uns meistens mit Kollegen oder Genossen an. Ich weiß, daß Klein und Polens (Student aus Düsseldorf) Riechmann, Richter, bestimmt beim Streikkomitee engagiert waren und ihm voll auch angehörten. Die Gebrüder Wolff und Krahl gingen im Büro des Streikkomitees, welche sich in den Räumen des AStA etablierten aus und ein. Ob sie jedoch dem Komitee als solches angehörten, vermag ich nicht zu sagen. Ihre Worte wurden jedoch gehört und haben mitunter entscheidendes Gewicht. An der oben erwähnten Kundgebung nahmen Herr Krahl und K.D. Wolff teil. Ich selbst gehörte damals dem Streikkomitee als Hilfswilliger und später als festes Mitglied an. Einen Vorgesetzten im weitläufigen Sinn gab es nicht, da wir ein Kollektiv bildeten und Maßnahmen durch Mehrheitsbeschlüsse nach vorangegangener Abstimmung innerhalb des Streikkomitees beschlossen wurde. Vor dem Gewerkschaftshaus wurde von einem Sprecher bekanntgegeben, daß der Rektor vom 27.5. bis 1.6.1968 die Universität schließen werde. Hierauf erfolgte der Vorschlag aus der Menge heraus, sich am Montag, den 27.5.1968, in größerer Anzahl vor der Universität einzufinden, um Gegenmaßnahmen zu treffen. 5. Am Montag, den 26.5.1968 fand gegen 20.00 Uhr im Saal des Studentenhauses eine Versammlung statt. An dieser Versammlung nahm auch ich teil. (teilweise) Die Leitung dieser Versammlung hatte K.D. Wolff und Krahl . Bei dieser Versammlung wurden zunächst die Redner bekanntgegeben, die am 27.5.1968 vor der Universität sprechen sollten und Themen die zur Diskussion standen. Diese Rednerlisten waren fixiert und bildeten auch die Grundlage für die am nächsten Tag folgende Diskussion. Was noch weiter beschlossen und besprochen wurde, weiß ich nicht, da ich mich anschließend unten im Streikkomitee aufgehalten habe. Während dieser Zeit wurden nämlich in den Räumen des Streikkomitees Plakate gemalt, Flugblätter entworfen und gedruckt und diskutiert. Die Finanzierung für all diese Dinge erfolgte durch Spenden aus den Reichen der Studentenschaft. 6. Am 27.5.1968, in den Vormittagsstunden, fand vor der Universität ein neues TeachIn statt, an der meiner Schätzung nach etwa 800 bis 1000 Studenten teilnahmen. Ich kam bereits gegen 8.00 Uhr zum Streikkomitee. Von den führenden Leuten (Krahl, Wolff pp.) war noch niemand anwesend. Diese kamen erst im Laufe des Vormittags. Es ist richtig, daß ein maßgeblicher Mann des Streikkomitees, dessen Namen ich nicht kenne, durch den Lautsprecher an die Studenten die Meldung durchgab, daß in der Nähe der Universität 2 Hundertschaften der Polizei und ein Wasserwerfer in Bereitschaft standen. Ich selbst habe diesen Mann noch (allerdings nicht vor dem Mikrofon) widersprochen, da diese Meldung nicht den Tatsachen entsprach. Den Mann, der diese Information durchgab, habe ich auf dem Lichtbild Nr. 27 der Lichtbildmappe (Karfreitag, den 12.4.1968, aus den Vorgängen 4. Js 310/68) wiedererkannt. 7. Nach der Diskussion wurde über die Frage, ob die Universität besetzt werden soll, abgestimmt. Von den anwesenden Studenten stimmten meiner Schätzung nach 2/3 dafür und 1/3 dagegen. Die Abstimmung leitete K.D. Wolff. Ich selbst befand mich während der Abstimmung im Fenster des Streikkomitees und stand auf dem Fenstersims und konnte daher die Diskussion und alles was anschließend erfolgte, genau verfolgen. Nachdem die Abstimmung stattfand, strömte alles in Richtung Haupteingang der Universität. Ich selbst verließ meinen Standort und mußte mich durch die Menge hindurch wühlen. So gelang es mir mit zu den vordersten Reihen zu kommen, um das Geschehen mitzuerleben. Im Vorraum der Universität waren zu diesem Zeitpunkt – es könnte etwa gegen 12.45 Uhr gewesen sein – etwa 200 bis 300 Studenten. Herr Krahl und die Gebrüder Wolff habe ich zunächst nicht gesehen. Wer neben mir stand war ein Student, der bei mir im Hause wohnt. Er heißt Herr Pfister. Aus der Gruppe von 200 bis 300 Studenten, die in diesem Vorraum versammelt waren, kristallisierte sich anschließend eine Gruppe von etwa 20 Studenten, unter denen auch ich mich befand, heraus. Nun versuchten wir die erste Tür – eine Glastür – zu öffnen. Sie war verschlossen. Ich war damit beschäftigt, einem Fotografen die Sicht zu nehmen und achtete nicht darauf, was hinter meinem Rücken geschah. Ich konnte nur hören, daß Glasscheiben klirrten und als ich mich umdrehte, war die Tür aufgebrochen. Wer diese Tür aufbrach, vermag ich nicht zu sagen. Beteiligt waren sicherlich mehrere Personen – 3 Stück etwa. Unter den dreien, die die Glastür einbrachen, war mit Sicherheit Herr Trautmann. Ich weiß es deswegen, weil ich ihn dabei beobachtete. Wer die beiden anderen waren, weiß ich nicht, könnte sie aber auf dem Bild wiedererkennen. Im übrigen müßte Herr Trautmann die beiden ja auch kennen, denn es waren ja gleichfalls Mitglieder des Streikkomitees, wie er selbst. Nachdem die Glasfenstertür geöffnet war, strömte alles in den Vorraum. Wenn ich alles sage, so meine ich damit etwa 20 bis 30 Leute, darunter auch ich. Ich möchte noch erwähnen, daß für das Aufschlagen der Glastür eine etwa 1,5 m lange Eisenstange verwendet wurde, die durch die Menge hindurchgegeben wurde. Ich nehme an, sie stammt von einer Baustelle. Die Tür des Vorraums – eine Holztür – war verschlossen. Wir rüttelten zunächst an ihr und versuchten sie einzudrücken. Sowohl Herr Trautmann, als auch ich und einige andere, stemmten uns wiederholt gegen die Tür ohne Erfolg. Nunmehr wurde die Brechstange von zuvor, die Trautmann bei sich führte, verwand, um damit ein Loch in die Tür zu schlagen. Wer es nun eigentlich war, weiß ich nicht, doch würde ich ihn wiedererkennen. Als wir die Tür auf hatten betraten wir die Räume des Rektorats, und zwar zunächst den Büroraum in dem sich – für uns völlig überraschend – Frl. Dr. Meyer aufhielt. Unter den Personen, die zuerst diesen Raum betraten, befanden sich einige Leute vom Streikkomitee und ich. Ich möchte ausdrücklich auf Befragen feststellen, daß Krahl und die Gebr. Wolff bei diesem ersten Betreten der Räume nicht zugegen waren. Wo diese Genannten sich aufhielten, weiß ich nicht. Als wir diesen Raum betraten erklärte uns Frl.Dr. Meyer, daß wir hier rechtswidrig eingedrungen seien. Sie sagte uns auch, daß wir die Räume verlassen sollen. Selbstverständlich folgten wir dieser Aufforderung nicht, da es doch zum Ziel unseres Vorgehens gehörte, das Rektorat zu besetzen. Vermerk: Der Zeuge wurde dahingehend belehrt, daß er nunmehr auch unter dem Gesichtspunkt einer etwaigen Mittäterschaft vernommen wird und als Beschuldigter gehört werden soll. Die Belehrung nach § 136 StPO ist erfolgt. Er erklärt: Ich wurde zuvor auch anfangs der Vernehmung darauf hingewiesen, daß ich hier nichts auszusagen brauche und gemäß § 136 StPO belehrt. Ich möchte entgegen meiner ursprünglichen Absicht dennoch aussagen und bin bereit an diesem Zusammenhang die volle Wahrheit zu sagen. Ich möchte allerdings an dieser Stelle bitten, mein Verschulden nicht allzu hoch zu bewerten, da ich aus innerer Überzeugung mitgewirkt habe und meiner Auffassung nach nichts Böses getan habe. 8. Nachdem wir im ersten Raum, in dem sich Frl. Dr. Meyer aufhielt, waren, wurden auch die anderen Räume sukzessiv geöffnet und besetzt. Sie waren zum Teil nicht verschlossen, und zwar außer dem Rektorat und Pro-Rektorat. Diese beiden letztgenannten Räume wurden im Verlauf der nächsten Zeit mittels ordentlicher Schlüssel geöffnet. Die Schlüssel zum Rektorzimmer fand Polens , wie ich gehört habe, in der Couch und öffnete damit dieses Zimmer. Das Streikkomitee bestimmte verschiedene Leute, die sich in den Räumen aufzuhalten hatten und gab sodann den Eintritt jedermann frei. Es wurde diskutiert und zunächst nicht erbrochen. Es wurden auch keine Sachen beschädigt. Es war ein ständiges Kommen und Gehen. Im Verlauf dieses Nachmittags erschienen auch Herr Krahl und die Gebr. Wolff. Ich selbst hielt mich im Rektoratszimmer auf uns saß ebenso herum wie die anderen. Ich beobachtete einen Studenten, dessen Namen ich nicht kenne, wie er mit dem goldenen Buch der Universität erschienen war. Die versammelten Studenten stürzten sich auf dieses und schrieben verschiedene Dinge hinein. Ich selbst habe nichts hineingeschrieben. Das Buch wurde oben auf den Schrank im Rektoratszimmer gelegt und von einem, mir gleichfalls nicht bekannten Studenten, weggenommen und in eines der Institute getragen (Physikal. in der Robert Meyer Str.). Das Zimmer des Pro-Rektors wurde am Dienstag von dem Kollegen Polens (Student aus Düsseldorf) aufgeschlossen. Polens hatte einen ganzen Bündel bei sich und hatte diese verwahrt. Er besetzte das Pro-Rektoratszimmer und achtete auf Ordnung. 9. Situation in der Nacht vom Montag auf Dienstag: Am Abend des Montags wurde darüber abgestimmt, und zwar innerhalb des Streikkomitees, in den Räumen des Rektorats, ob die Universität besetzt bleiben soll. Bei dieser Abstimmung war ich gleichfalls zugegen. Ich habe dabei auch die Herren Krahl, Wolff (Gebr.), Trautmann, Riechmann u.a. gesehen. Krahl und Wolff waren für die Beibehaltung der Besetzung. Es hieß allgemein, daß nunmehr Revolution sei und wir die Stellung halten müsse. Soweit ich mich erinnere, waren keine Gegenstimmen zu verzeichnen. Ich habe mich anschließend schlafengelegt, bin aber gegen 2.00 Uhr aufgewacht und habe festgestellt, daß eine Party im Gange sei. Es wirkten dabei etwa 30 bis 40 Personen mit, darunter auch allerhand Mädchen. es wurden dabei Sekt, Bier, Hennesy und andere Branntweine konsumiert. Diese Spirituosen stammten aus den Beständen der Rektoratsküche. Ich selbst habe gesehen, daß man sich aus irgend einem Kühlschrank bediente. Auch die Zigaretten wurden aus den Rektoratsbeständen entnommen. An dieser Party nahmen fast alle Mitglieder des Streikkomitees teil, darunter auch Herr Krahl (der nur am Anfang dabei war) Herr Trautmann, Riechmann, F. Wolff. Ob der letztere dabei war, weiß ich nicht sicher. Es wurde bei dieser Party viel getrunken und in den Ecken rumgeknutscht. Zum Teil wurden die Mädchen auch ausgetauscht. Auf Befragen: Ob es auch zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, kann ich nicht konkret sagen. Zu diesem Zeitpunkt waren noch keine Schränke aufgebrochen worden. Auch die Wände waren noch nicht vollgeschmiert. Ich habe mich, nachdem ich das Treiben eine kurze Zeit beobachtet hatte, wieder hingelegt und bin bis etwa gegen 7.00 Uhr liegengeblieben; im Vorzimmer des Rektorats und habe auf meinem Schlafsack geschlafen. Diesen Schlafsack habe ich am Nachmittag bereits geholt. 10. Dienstag, den 28.5.1968: Ich bin um 7.00 Uhr etwa aufgewacht und zur Arbeit gegangen. Ich nahm mir für diesen Tag ab 10.00 Uhr frei und kehrte zur Universität zurück. Als ich zurückkehrte, wurde gerade in den Rektoratsräumen saubergemacht und zwar durch die Mitglieder des Streikkomitees. Ich habe, wie vom Streikkomitee bestimmt, aufgepasst, daß kein Unbefugter die Rektoratsräume betritt. Damit meine ich das Zimmer des Rektors. Ich stellte mich vor diese Tür hin und hielt ‘Wache’. Das ging zwei Stunden gut. Danach kam es mit jemanden, den ich gleichfalls mit Namen nicht kenne, zu einem Streit und einer kleinen Schlägerei, da ich ihn nicht hineinlassen wollte. Danach hat das Streikkomitee das Rekoratszimmer auch wieder freigegeben. Wenn ich Streikkomitee meine, so meine ich Trautmann, der das auch gesagt hat und die anderen, die mir im Moment nicht einfallen. Am Dienstagmittag kam Krahl und sah, daß saubergemacht wurde. Er war sehr verwundert und sagte etwa sinngemäß: Man solle mit dem Saubermachen aufhören. Hier würde Revolution gemacht. Ein Mann, der ein Tablett mit Gläsern gerade wegstellen wollte, hörte die Anweisung von Krahl und ließ dieses Tablett samt den Gläsern auf die Erde fallen, die Gläser zerbrachen. Die Scherben entfernte wieder das Streikkomitee entgegen der Anweisung von Krahl. Sonst ereignete sich am Dienstag nichts mehr. Ich weiß nur, daß Krahl in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in den Räumen des Rektorats übernachtete. Ich selbst habe auch dort übernachtet, und zwar wieder auf meinem Schlafsack im Zimmer des Pro-Rektors. Auf der Couch dieses Zimmers schlief der Herr Polens und der Konditorlehrling Scholz schlief zwischen zwei Sesseln. Auch die Birgit lag 2 bis 3 m von mir entfernt.[…]
    (DIE SEITEN 13 – 15 SIND NICHT VORHANDEN)
    Mittwoch, den 29.5.1968: Ich habe morgens um 6.00 Uhr die Räume verlassen und bin zu meiner Arbeitsstelle (HDK – Handelszentrale Deutscher Kaufhäuser) gegangen, habe mir wieder freigenommen und bin wieder zurück zur Universität. Meinen Schlafsack ließ ich dort liegen. Als ich zurückkehrte, es dürfte etwa gegen 10.00 Uhr gewesen sein waren keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen. In den Rektoratsräumen befanden sich ca. 15 Leute, vorwiegend Streikkomiteemitglieder und Neugierige. Besondere Vorkommnisse kann ich von diesem Morgen nicht berichten. Ich weiß nur, daß das Streikkomitee die Rektoratsräume weiterhin besetzt hielt. Krahl ließ sich gleichfalls mehrere Male blicken. Ebenso Wolff und die anderen. Ich selbst habe mich dort gleichfalls aufgehalten, aber die meiste Zeit des Tages geschlafen, weil ich sehr müde war. Etwa gegen 20.00 Uhr erschien Krahl und erklärte uns dort Anwesenden, daß für die späten Abendstunden die Abhaltung einer Party geplant sei. Diese Party sollte in sämtlichen Räumen des Rektorats stattfinden und das dafür notwendige Geld gesammelt werden. Krahl erklärte dies im Zimmer des Pro-Rektors in meinem Beisein und auch im Rektoratszimmer, Auch dort habe ich es selbst gehört, da ich hinterherging. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich etwa 100 Personen in diesen Räumen. Eine überwiegende Zahl dieser Leute waren Neugierige, Studenten u.a. Die Sammlung für das Bier ergab einen Betrag von etwa DM 26,– . Ich selbst habe dann mit einem anderen Kollegen, dessen Namen ich nicht kenne, das Bier von einer Gaststätte an der Bockenheimer Warte geholt. Als wir wieder zurückkamen, war bereits ein Wagen vorgefahren, der etwa acht Kisten Bier ablud. Außerdem haben wohl die Leute privat andere Getränke besorgt. Die Bestände des Rektorats waren inzwischen aufgebraucht. Wir waren somit darauf angewiesen, unsere eigene Getränke zu trinken. An der eigentlichen Party nahmen etwa 30 Personen teil. Diese begann ca. gegen 24.00 Uhr. Es waren sowohl Männer, als auch Frauen dabei. Das Streikkomitee einschließlich Herr Krahl, war fast vollständig anwesend. Die beiden Brüder Wolff habe ich nicht gesehen. Ich vermute jedoch, daß sie in den anderen Zimmern anwesend waren. Gesehen habe ich allerdings Herr Krahl, Herr Riechmann, Herr Trautmann und die am nächsten Tag festgenommenen Personen. Die Musik für diese Veranstaltung habe ich gestellt, und zwar hatte ich mein Tonbandgerät dabei. Es wurde getanzt, getrunken und was sonst so bei einer Party üblich ist getan. Ich selbst bewegte mich in den Räumen hin und her. Ich habe im ganzen etwa zwei Flaschen Bier getrunken. Die übrigen Leute waren recht heiter, um nicht betrunken zu sagen. An der Party nahmen, soweit ich weiß, Ortmeyer und Dehm teil. Ich habe sie selbst gesehen. Außerdem hielten sich auch Schüler der Bettina-Schule dort auf. Es dürfte sich dabei um das Streikkomitee der Bettinaschule gehandelt haben. Etwa kurz vor 1.00 Uhr, kam ich auf die Idee etwas Schmuck auf die ‘Fassade’ zu bringen. Ich frug Krahl, ob er etwas dagegen habe, daß wir eine rote Fahne auf dem Gebäude der Universität hissen. Krahl war zu diesem Zeitpunkt etwas angetrunken, aber immerhin – soweit ich es beurteilen konnte – Herr seiner Sinne. Er hatte gegen meinen Vorschlag nichts einzuwenden und hieß ihn gut. Daraufhin nahm ich eine rote Fahne, die das Streikkomitee der Bettinaschule vorher mitgebracht hatte und kletterte damit auf dem Gerüst hoch. In meiner Begleitung befand sich ein Genosse des Streikkomitees. Es gelang mir dann die Fahne auf dem Gebäude zu hissen. Ich mußte zu diesem Zweck auch noch über das Dach klettern. An einem Vorbau befestigte ich dann die Fahnenstange und kletterte wieder zurück. Mein Begleiter war dabei. Während ich oben die Fahnen festmachte sah ich, daß unten – außerhalb der Universität vor dem Haupteingang – etwa 20 Personen standen und die Internationale absangen. Ich weiß, daß Krahl zuvor verkündete, daß gleich die rote Fahne gehisst werde und man diesen Vorgang gebührend feiern müsse. Während der Flaggenhissung und des Absingens der Internationale waren auch andere Partyteilnehmer dabei, die keine Talare trugen. Als ich wieder in die Universitätsräume erschien, sah ich, daß die Aktenschränke aufgebrochen waren und die Anwesenden in den Akten herumblätterten. Ich sah auch Krahl dabei und die übrigen Streikkomiteemitglieder. Ich habe nicht gesehen, daß Krahl eine Akte in den Händen hatte. Bereits vor der Flaggenhissung habe ich Gesprächsfetzen aufgenommen, die sich mit dem Thema ‘Akten suchen, Schränke aufbrechen’ befassten. Einzelheiten hierüber kann ich aber nicht sagen. Von wem auch die Idee zum Aufbrechen der Schränke kam, weiß ich nicht. Wer im einzelnen die Schränke aufbrach, weiß ich nicht, da ich mich zu diesem Zeitpunkt auf dem Gebäude befand. Ich möchte zu diesem Vorgang noch ergänzend sagen, daß ich am Freitag (als bereits das Gebäude von der Polizei besetzt war) mit Krahl in einer Gastwirtschaft saß und dieser mir erzählte, daß Akten in der Nacht fotokopiert worden seien. Um welche Akten es sich hierbei handelt hat er mir nicht gesagt. Ich weiß es auch nicht. Das Fotokopiergerät habe ich jedoch im Rektorat gesehen, wie es einer aus einem offenen Schrank herausgeholt hat. Zu welchem Zweck diese Akten fotokopiert worden sind, hat mir Krahl nicht gesagt. Wo sich diese Fotokopien finden oder wo sie hingebracht wurden, weiß ich nicht. Etwa gegen 3.00 Uhr wurde das Pro-Rektorat geschlossen und nur für die Schlafenden freigegeben. Das Pro-Rektorat war der einzige dunkle Raum der wohl auch nicht nur und ausschließlich zum Schlafen bestimmt worden war. Welche Dinge sich dann in diesem Raum abspielten, möchte ich hier nicht näher darlegen. Ich selbst begab mich etwa gegen 3.00 Uhr gleichfalls in das Pro-Rektoratszimmer und hielt mich dort bis 6.55 Uhr genau auf. Ich stand auf, ging heim und kam etwa gegen 7.20 Uhr zurück. Beim Betreten des Rektorats sah ich Krahl herauskommen in Begleitung eines Mannes mit Pfeife und rotem Haar. Krahl sagte zu mir noch, ich soll aufpassen, daß alles in Ordnung gehe. Ich setzte mich in einen Stuhl und sah plötzlich, daß Polizeibeamte das Gebäude durch den Haupteingang betraten. Ich lief dann in die Räume zurück und versuchte die noch Schlafenden zu wecken, mit dem Hinweis, daß die Polizei im Anmarsch sei. Es reagierte jedoch niemand. Ich bin dann durch Fenster über das Gerüst ins Freie gelangt und verließ den Gebäudekomplex durch eine Baustelle. Ich habe im Anschluß an die Besetzung der Universität noch einige Male mit Krahl und anderen Genossen des SDS Verbindung gehabt, jedoch nicht mehr so intensiv wie zuvor, weil ich mich richtig ausschlafen wollte. An dem Schülerkongress am 1. und 2. Juni habe ich nur teilweise teilgenommen. Am Sonntagabend, den 2.6.1968, habe ich Frankfurt/Main ohne Wissen meiner Mutter in Richtung Österreich verlassen. Eigentlich wollte ich zuerst noch nach Paris um mir das Geschehen dort anzusehen. Wegen des Streiks der Eisenbahner kamen wir, d. h. 3 weitere Kollegen und ich, nicht weiter. Wir kehrten wieder zurück und ich begab mich dann mit den anderen 3 nach Österreich, um nach Insbruck zu fahren und dort mal zu sehen, wie es aussieht. Ich möchte bemerken, daß ich für diese Reise keinen Auftrag hatte und dies auf meinen eigenen Willen zurückzuführen ist. Im Augenblick wohne ich bei meiner Mutter unter der angegebenen Anschrift und bin auch dort zu erreichen. Ich habe allerdings vor in den nächsten Tagen nach Österreich zu fahren und mir vom Österreichischen Konsulat die entsprechende Arbeitserlaubnispapiere beschaffen. Wenn das nicht klappt, fahre ich als Urlauber runter. Ich habe meine Aussage, die laut in das Stenogramm diktiert wurde, sorgfältig mitangehört und auch verstanden, wenn nötig verbessert.Diese meine Aussagen entsprechen der vollen Wahrheit und sie sind auch freiwillig erfolgt. Ich habe aus freien Stücken so eingehend die Dinge geschildert, weil ich diese Angelegenheit hinter mich bringen wollte und zum Teil auch einsehe, daß das Vorgehen nicht in allen Punkten richtig war.“
    Niederschrift Zeugenvernehmung 10.6.1968; Ermittlungsakte Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht -4 Js 25/68 –
    620) Resolution>10.06.1968>>Hessische Studentenschaften: Gegen das Memorandum Marburger Professoren
    „Erklärung der Studentenschaften des Landes Hessen zum Memorandum der 35 Marburger Professoren vom 30. April 1968 – Die Studentenschaften des Landes Hessen begrüßen die Erkenntnis der 30 Marburger Professoren und ihrer bereits amtlich emeritierten 5 Kollegen, daß ‘hier (gemeint ist die Demokratisierung der Hochschulen) in Wirklichkeit eine völlig neue Institution geschaffen (wird), für deren Rechtswirksamkeit nicht die Änderungsmehrheit und die Legitimation durch die alte Verfassung, die in ihren Grundzügen aus den Angel gehoben werden soll, in Anspruch genommen werden kann.’ Die Studentschaften des Landes Hessen sind in der Tat bereit, sich den ‘Luxus’ zu leisten, eine Kontrolle der professoralen ‘Arbeitsfreude’ und die Mitbestimmung am Arbeitsprozeß der Hochschulen zu fordern. Sie werden in diesem Zusammenhang eine konkrete Stellungnahme zu dem Elaborat der Marburger Ordinarien in Kürze vorlegen. – Studentenschaften des Landes Hessen – gez. Werner Ehmann.“
    621) Flugblatt>11.06.1968>>Aktionsausschuß Frankfurter Reservisten: Wehrpassaktion
    „Wehrpassaktion – Bereits 184 Wehrpflichtige haben sich der Wehrpaßaktion aus Protest gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze angeschlossen. Am Tag der 3. Lesung im Bundestag wurden in Frankfurt die ersten 88 Wehrpässe an das Bundesministerium für Verteidigung abgeschickt und gleichzeitig die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Wir wenden uns damit gegen den unkontrollierbaren Einsatz militärischer Einheiten zur Lösung innenpolitischer Konflikte! Die unklare Formulierung dieser Gesetze ermöglicht es der Regierung ohne wirksame Kontrolle die Bundeswehr gegen streikende Arbeiter und andere politisch mißliebige Gruppen einzusetzen. Jetzt, nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze wird der aktive Widerstand gegen einen möglichen Mißbrauch immer notwendiger! Wer solche Gesetze verabschiedet, wird sie auch anwenden! Jeder verantwortungsbewußte Bürger muß sich überlegen, ob er nicht unter diesen Umständen den Dienst mit der Waffe für den Staat ablehnen sollte! Schließen Sie sich unserer Aktion an! – Schicken Sie Ihren Wehrpaß zurück! – Stellen Sie einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung! – Sie stehen mit ihrem Entschluß nicht alleine da. Über 1000 Gegner der Notstandsgesetze in der ganzen Bundesrepublik haben auf diese Weise ihren Widerstandswillen zum Ausdruck gebracht. Die nächste Wehrpaßaktion werden wir anläßlich der abschließenden Beratung der Notstandsgesetze im Bundesrat durchführen! Information, Rechtsberatung und Unterstützung durch den Aktionsausschuß erhalten Sie Mittwoch, 12.6., 20.00, im Studentenhaus. Bringen Sie Ihren Wehrpaß mit! – Die erste Beratungsstunde für Kriegsdienstverweigerer findet am Dienstag, 18.6., 20.00 Uhr in der Universität statt. Sie können sich außerdem an den ‘Verband der Kriegsdienstverweigerer’, Moselstraße 25 wenden.“
    Flugblatt Aktionsausschuß Frankfurter Reservisten:Flugblatt 11.6.1968; Rektorat 413-08
    622) Niederschrift>11.06.1968>>Studentenparlament Sitzung: Universitätssatzung, u.a.
    „PE Zehnder: – Ich bedaure es außerordentlich, daß Herr Wolf mich als Rechten bezeichnet und daraus ableitet, daß ich den TOP ‘Urabstimmung’ nur deswegen auf die Tagesordnung gesetzt habe, damit daraus politisches Kapital geschlachtet wird. Ich habe mir zwar eine gruppenpolitische Unabhängigkeit erlaubt, aber trotzdem versucht, von der Seite des Präsidiums aus mich politische neutral zu verhalten. Indem Herr Wolf mir vorwirft, daß ich mit der Tagesordnung manipulieren wollte, muß man annehmen, daß er das Entsprechende versucht. – TOP 4: Birkholz berichtet von der Klage des NHB gegen den AStA, die Rechtsanwalt Raabe bearbeitet. Der Rektor hat es abgelehnt, Vorlesungen ausfallen zu lassen. Darmstadt, Marburg, Gießen und Frankfurt sind von Osswald zu einem Gespräch eingeladen worden. – Einrichtung eines Kindergartens – Bechmann: Wie sieht die AStA-Konzeption einer Hochschulsatzung aus. – Birkholz: Wird ausgearbeitet von Experten, wie z. B. Herrn Thelen, u. a. Mitarbeit von akademischen Gremien, Drittelparität. – Bechmann: Warum keine Konzeption nach Verabschiedung der Notstandsgesetze. – Birkholz: Der SDS habe nicht organisiert. Er habe keine Konzeption. Der AStA bediene sich der Fachkräfte für die neue Satzung. – Bechmann: SDS-Aktionen hätten erst die Arbeit an einer neuen Satzung ermöglicht. Der SDS habe alle Aktionen selber organisiert. – Birkholz: Der AStA kann eine neue Konzeption nicht nachweisen. – Daub: Birkholz habe Drittelparität verhindert. – Schulz: Wie will der AStA bei der Rektorwahl die Drittelparität zustande bringen? – Birkholz: Zusammentreten des Konzils verhindern. – Daub: Die Studenten sollen mobil werden. – Verlesung des Antrags von Astheimer: – Das Studentenparlament möge beschließen: Die Studentenschaft lehnt es ab, noch vor Verabschiedung einer neuen Satzung die Rektoratsverfassung der Universität durch eine Direktorialverfassung bzw. durch ein Nebeneinander von Rektor und mehreren Prorektoren zu ersetzen. Sie fordert, daß der für die nächste Amtsperiode wie bisher zu wählende Rektor nicht ohne die Zustimmung des Studentenparlaments als der legitimierten Vertretung der Studentenschaft und des Rats der Nichthabilitierten gewählt wird. – Antrag einstimmig angenommen. – Bechmann: Faßt Vorwürfe gegen Birkholz als AStA-Vorsitzenden zusammen und fordert die Abwahl von Birkholz. – Dringlichkeitsantrag 17/1 von Bechmann, Prokop-Iwersen: – Das Parlament möge die Abwahl des 1. AStA-Vorsitzenden Birkholz beschließen. – Bechmann: Antrag vorziehen. – GO Antrag auf Abwahl wird angenommen, 12 ja, 8 nein. – Gegenrede Döbel: Nichtbefassung mit Antrag: 8 ja, 14 nein. – Birkholz warnt davor, den AStA dem SDS allein zu überlassen. – Ordnungsruf Astheimer, Hartmann. – Birkholz: SDS wird das Vertrauen, das die Studentenschaft errungen hat, verspielen, außerdem sei im November Neuwahl. – Mees: Birkholz hätte keine Entlastung gehabt, da kein 2. Vorsitzender vorhanden war. Der SDS sei in einer Finanzkrise und hoffe auf die AStA-Finanzen. Der Finanzreferent werde bei Abwahl von Birkholz zurücktreten. – Groll: Es sei nicht sicher, daß der SDS in den AStA gewählt würde. – PR Bechmann: Wehrt sich gegen die Anschuldigungen bezüglich der finanziellen Lage des SDS, das sei eine Diffamierung des SDS, fordert Zurücknahme. – Rieth: Woher nimmt Mees die Anschuldigung? Tritt der Finanzreferent bei Abwahl von Birkholz zurück? – Döbel: Er werde zurücktreten, werde die Finanzen aber kommissarisch weiterführen. – Bechmann: Wäre Döbel sowieso zurückgetreten? Er können seinen Nachfolger selber bestimmen. – Daub: GO Antrag auf Schluß der Debatte. – Schiller: Was gedenkt der SDS im AStA zu tun? – GO: 3 ja, 16 nein – Rednerliste wird aufgestellt. – Täßler: AStA war nicht funktionsfähig, es sei aber nicht gewährleistet, daß der SDS bessere Leute in den AStA schickt. Der SDS biete keine Konzeption. Bevor die nicht klar seien, keine Abwahl von Birkholz. – Bechmann: Birkholz hätte nur Fachleute zu bieten. Die Hochschulgruppen hätten aneinander vorbeigearbeitet. Der SDS fordere eine praktische Hochschulreform auf plebiszitärem Prinzip, AStA muß zum Zentrum der APO werden, zumindest der Leute, die durch die Notstandsopposition aufgeweckt worden sind. Zusammenarbeit mit Schülern und Gewerkschaftlern. Die Parlamentssitzungen müßten öffentlich stattfinden. – Wolf: AStA-Referenten seien unfähig um Birkholz. Birkholz könne die neuen politischen Vorstellungen nicht artikulieren, daher habe er sich hauptsächlich mit der Administration befaßt, was aber sekundär sei. Die Leute im neuen AStA seien politisch aktiv und könnten politisch organisieren, sie hätten die Basis für die Hochschulrevolten gegeben. Döbel hätte sowieso zurücktreten wollen, es sei auch kein Gegenantrag zur Abwahl erfolgt. – Möllenstedt: – SHB sei für paritätische Besetzung des AStA, sei auch ohne MSD für Abwahl. – Klein: Sechsergremien sollten organisiert werden: 3 Vorsitzende, 3 Hauptreferenten. – Daub: GO Antrag auf Schluß der Debatte: 11 ja, 11 nein, abgelehnt. – Mees: Der SDS sei die stärkste Gruppe. Wenn der SDS den 2. Vorsitzenden und den Finanzreferenten stellen würde, hätte er die Mehrheit. – v.Freyberg: Es bestände kein qualitativer Unterschied zwischen SDS und alten AStA. – Schiller: Fordert Aufklärung über die finanzielle Lage des SDS. – Wolf: Ob 6 SDSler oder 8 mit 2 SHBlern im AStA, sei nicht wichtig, Hauptsache sei die Konzeption. Notwendig sei die Kaderbildung zur praktischen Seminarkritik. – Ordnungsruf Büker. – Birkholz: Es sei ihm nicht möglich gewesen, sein politisches Konzept zu verwirklichen. Zudem habe das Parlament nicht genügend Geld für die Referenten bewilligt. – Zehnder: Es ginge nicht um Personen, sondern um politische Entscheidungen. – Birkholz: Der SDS habe keine Reflexion seiner politischen Aktionen gezeigt. – Teßler: Es bestände ein Widerspruch beim SDS zwischen seinem intellektuellen Anspruch und dem, was er erreicht hat. Der SDS werde die administrative Seite des AStA nicht schaffen können. – Ordnungsrufe Wolf, Birkholz. – Ordnungsrufe Klein, Mees, v.Freyberg. – Bechmann: Kritik am SDS sei nur abstrakt, es werde aber kein Gegenkonzept geboten. – Ordnungsruf v.Freyberg. – Dörr (phil): Antrag auf Schluß der Debatte: 15 ja, 7 nein. – Birkholz (DB): Antrag auf namentliche Abstimmung, dem Antrag wird stattgegeben. – Für Abwahl: 17 ja, 1 nein. – Abwahl: 15 ja, 9 nein, 2 enth. – PE Birkholz – Ordnungsruf Daub (AFS) – v.Freyberg (RCDS): Fordert sofortige Vorlage sämtlicher Rücktrittserklärungen. – Zehnder: Das sei kein GO-Antrag gemäß Satzung, ihm muß stattgegeben werden. – Vertagung der PS um eine halbe Stunde. Wird abgelehnt. – Wolf leitet die Sitzung weiter. Zehnder holt die Unterlagen. – Klein beantragt, auf die Rednerliste genommen zu werden. – Wolf: v.Freybergs Antrag sei kein GO-Antrag, deshalb weitermachen, die Unterlagen morgen prüfen. – Ordnungsrufe v.Freyberg, Wolf (damit drei Ordnungsrufe für den Parlamentspräsidenten). – Klein: v.Freyberg will die Entscheidung der Abwahl mit einem Trick anfechten. – Wolf (AFS): Abstimmung über den Antrag, da Gegenrede erfolgt ist. Um 23.30 Uhr Aussetzung der PS für 10 Min. – Hartmann (LSD): gegen die Aussetzung der Sitzung, die Wahl könne später angefochten werden. Die Anfechtung sei Sache des Ältestenrats. – Birkholz (DB): Gegenrede – Vorschlag, Birkholz könne den AStA komissarisch weiterleiten. – Birkholz (DB) lehnt ab. – Vertagung der Sitzung. In dieser Zeit berichtet ein deutscher Student über die Ausweisung mehrerer Deutscher aus Frankreich. – Antrag: – Das Parlament möge beschließen: – Das SP protestiert energisch gegen die skandalöse Ausweisung von ausländischen Journalisten, Lektoren und Studenten durch das franz. Innenministerium. Es gab keine Möglichkeit für die Verhafteten, sich mit einem Anwalt oder Bekannten in Verbindung zu setzen; es wurde ihnen kein Grund für ihre Ausweisung angegeben. Im Polizeitransport zur Grenze wurden sie als ‘Judenschweine’ beschimpft und tätlich bedroht. – Politisch interessierte Ausländer sollten für die revolutionären Massenaktionen verantwortlich gemacht werden. Nationalistische Ressentiments werden politisiert, um von den wirklichen Problemen abzulenken. Das ist ein weiterer Schritt der gaullistischen Staatsgewalt. – Wir fordern vom AA, daß er gegen diese polizeistaatliche Willkürakte schärfsten Protest einlegt und für die sofortige Rückkehr der Betroffenen sorgt. Für den Fall, daß die Ausweisung nicht aufgehoben wird, wird der AStA beauftragt, Protestaktionen vorzubereiten. – Der Antrag wird angenommen. – Um 23.55 Uhr geht die Sitzung weiter. – Unklarheit über den Rücktritt von Gerdan und die Nachfolge von Francke. Entscheidung liegt beim Ältestenrat. Abwahl von Birkholz vorerst nicht gültig. – Antrag auf Wahl von Bechmann zum 1. AStA Vorsitzenden daher gegenstandslos. – Antrag: Das Parlament möge beschließen: die Abwahl des PP , Herrn Wolf. – Bechmann: Keine Wahlmanipulation, Wolf könne keine Entscheidungslosigkeit vorgeworfen werden. – Zehnder (nat): Neutraler Verhandlungsleiter soll gewählt werden, damit das Präsidium beraten kann. – Daub (AFS): Antrag auf Schluß der Debatte, Nichtbefassung mit Antrag auf Abwahl des PP, Übergang zur Tagesordnung wegen des späten Zeitpunktes. – Ordnungsruf Klein. – Büker: Änderung der TO: Neuwahl. – Zehnder (nat): Neuwahl nur in drei Lesungen durchführbar, heute nicht mehr. – Hartmann (LSD): Nach Abwahl des AStA Neuwahl – Möllenstedt (DB): Gegenrede, keine Neuwahl vor Entscheidung des Ältestenrats. – TOP 8: – Antrag Astheimer (AFE) – Zehnder(nat): Antrag zurückgenommen – Büker (jur): Mit Nichthabilitierten zusammengehen – Wolf verliest Dringlichkeitsantrag (bes. der Ausweisung von Deutschen aus Frankreich) – Zehnder: Woher diese Informationen, man muß sie belegen können – GO v.Freyberg: Aussetzung des Antrags, bis die Anschuldigungen belegt sind. – Wolf: Diese Tatsachen sind bereits über die Agenturen gekommen. – Mehrheit gegen Antrag v.Freyberg. – Thümmel (SDS): Antrag auf Schluß der Sitzung – v.Freyberg (RCDS): Gegenrede ohne Begründung – Abstimmung: 15 ja, 4 nein. – Schluß der Sitzung: 2.25 Uhr.“
    Niederschrift Sitzung Studentenparlament 11.6.1968; Archiv
    623) Brief>12.06.1968>>Rektor an Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Fraktion des Hessischen Landtages, Erwin Lang,: Dank für Unterstützung
    „Sehr geehrter Herr Dr. Lang! Für Ihren Brief vom 5. Juni und die beigefügte Pressemitteilung möchte ich Ihnen sehr herzlich danken und Ihnen gleichzeitig sagen, welch grosse Hilfe Ihre klare und feste Haltung in den Tagen vor Pfingsten für mich und die Universität Frankfurt gewesen ist. Mit der Stellungnahme der SPD-Landtagsfraktion vom 4.6.1968 gehe ich vollkommen einig. Privatrechtliche Ansprüche werden geltend gemacht werden, sobald das zweite Gutachten der Sachverständigen, die in diesem Augenblick die Gemälde begutachten vorliegt. Ich bin auch fest entschlossen, Disziplinarmassnahmenn zu ergreifen, die bis zum consilium abeundi (Zwangsexmatrikulation) gehen können. Im Augenblick fehlt mir dazu noch ein juristischer Mitarbeiter, da der Justitiar des Rektorats als Zeuge bei den Gerichtsverhandlungen auftreten muss. Leider haben wir vom Justizministerium keine Hilfe bekommen können, doch hoffe ich, in allernächster Zeit einen Assessor vorübergehend einstellen zu können. Gegen Herrn Krahl habe ich ein Hausverbot ausgesprochen und werde dafür Sorge tragen, dass es insbesondere auch durch seinen Doktorvater respektiert wird. Wenn er von einem Gericht verurteil wird, so dürfte eine Promotion nicht mehr in Frage kommen. Ihre Feststellung, wonach studentische Gruppen, die zur Gewalt aufrufen, keine Gesprächspartner sind, habe ich bereits seit letztem Herbst zur Richtschnur meines Handelns gemacht. Ich begrüsse es, dass mit den auf dem Boden der Verfassung stehenden Studenten, Assistenten und Professoren Gespräche über die Verwirklichung der notwendigen Hochschulreform geführt werden. Ich habe gemeinsam mit den Rektoren der übrigen hessischen Hochschulen dem Herrn Ministerpräsidenten und dem Herrn Kultusminister gegenüber unsere Bereitschaft bekundet, an einer Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes mit ganzer Kraft mitzuarbeiten und insbesondere die mit der Einführung einer Präsidialverfassung und neuen Fachbereichsstruktur entstehenden Sachprobleme vorurteilslos anzupacken.“
    Schreiben Rektor an Vorsitzenden SPD-Fraktion Landtag 12.6.1968; Archiv
    624) Niederschrift>12.06.1968>>Senat Sitzung: Erfahrungsaustausch zur Podiumsdiskussion am 11.06.1968
    „[…]4 b) Erfahrungen mit dem ersten Podiumsgespräch über die Satzung am 11.6.1968 (150-08/4) – Prof. Lüderitz berichtet, daß die Veranstaltung ohne nennenswerte Zwischenfälle durchgeführt werden konnte, bittet jedoch um Bestätigung seiner im Verlaufe der Diskussion abgegebenen Erklärung, daß in Verbindung mit der Störung der Vorlesung von Prof. Carlo Schmid keine Disziplinarmaßnahmen durchgeführt wurden bzw. noch eingeleitet werden. Der Rektor bestätigt dies.[…].“
    625) Vermerk>12.06.1968>>Sekretariatsleiter: Zustand Sekretariat
    „Während der Besetzung des Rektorats in den Tagen nach dem 27.5.1968 habe ich täglich das Sekretariat dahingehend kontrolliert, ob alle Schränke und Ausgangstüren ordnungsgemäss verschlossen sind. Am 31.5.1968 wurde mir der Zutritt zur Universität verweigert. Der Zutritt war an diesem Tag nur mit Sonderausweis möglich. Am 4.6.1968, d.h. nach der Besetzung der Universität durch die Bereitschaftspolizei stellte ich fest, dass sämtliche Eingangstüren zum Sekretariat offen waren und in den Büroräumen des Sekretariats die Bereitschaftspolizei Quartier bezogen hatte. Bei meinem Eintreffen im Schalterraum des Sekretariats waren die nicht verschliessbaren Karteikästen Si-Su, Schu-Schw. Kl-Kn, Li-Lz und N-Naz geöffnet. Ich gebe von diesem Sachverhalt Kenntnis.“
    Aktenvermerk Sekretariatsleiter 12.6.1968; Rektorat 413-08
    626) Brief>14.06.1968>>Prorektor an Kultusministert: Anfrage zur geplanten Satzungsänderung (Rektorwahl)
    „Betr.: Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität – Bezug: Erlass v. 10.7.1967 – H II 3 – 412/2 – 38 – Der Akademische Senat hat sich in seiner Sitzung vom 12.6.1968 unter dem Vorsitz des Unterzeichneten mit der diesjährigen Rektorwahl beschäftigt. Der Senat war sich schlüssig, dass bei der bevorstehenden Wahl des Rektors von der bisherigen Regelung in der alten Satzung auszugehen ist. Mitteilungen der Nichthabilitiertenvertreter im Senat zufolge sind das Studentenparlament und der Rat der Nichthabilitierten der gleichen Auffassung. Nach Analyse der entstandenen Situation fasste der Senat den Beschluss, den Herrn Minister um folgende Satzungsänderungen zu bitten: 1.) § 38 Abs. 1 Satz 1 der Satzung von 1914 soll wie folgt geändert werden: ‘Der Rektor wird alljährlich bis zum Ende des Sommersemesters auf ein Jahr vom Professorenkollegium gewählt und tritt am 1. Oktober sein Amt an.’ 2.) § 39 Abs. 5 der gleichen Satzung soll wie folgt geändert werden: ‘Wiederwahl des amtierenden Rektors ist zulässig.’ 3.) § 51 a) der gleichen Satzung (Ergänzung durch Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt a.M. über die Universität vom 1. und 15.12.1953, Absatz 1, unter 1.) soll wie folgt geändert weren: ‘Alle ordentlichen und ausserordenntlichen beamteten Professoren der Fakultäten und der Abteilung für Erziehungswissenschaften.’ Der Sinn der beantragten Satzungsänderungen ist klar ersichtlich: Die Änderung 2 bringt den Wunsch nach einer kontinuierlichen Universitätsleitung im Geiste des Hessischen Hochschulgesetzes zum Ausdruck, ????????????????????????????????????????????????????????????????????????eine Neuwahl auszuschliessen. Die Änderung 3 ermöglicht die Beteiligung der Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften an der Rektorwahl. Es scheint dringend geboten, mit einer Konzilssitzung, die für den 26.6.1968, 15 Uhr c.t. anberaumt wurde, auszukommen, da bei den gegenwärtigen Umständen bei allen Konzilssitzungen mit schwersten Störungen durch radikale Studentengruppen gerechnet werden muss. Darum wird vorab um schriftliche Mitteilung gebeten, ob der Herr Minister gedenkt, die erbetenen Satzungsänderungen nach erfolgter Verabschiedung durch das Konzil zu genehmigen. Im Falle einer solchen Zustimmung des Herrn Ministers würde die endgültige Genehmigung des Herrn Ministers aus der Konzilssitzung am 26.06.1968 fernmündlich eingeholt werden, so dass im Anschluss daran die Rektorwahl in der gleichen Sitzung durchgeführt werden könne.“
    Schreiben Prorektor an Kultusminister 14.6.1968; Rektorat 150-08,4a
    627) Niederschrift>17.06.1968>>Klausurtagung Bad Schlangenbad 15. bis: Vorbereitung Novelle Hessisches Hochschulgesetz
    „Zusammenfassende Niederschrift über die Klausurtagung am 15. bis 17. Juli 1968 in Bad Schlangenbad zur Vorbereitung einer Novelle zum Hessischen Hochschulgesetz. – Teilnehmer: Ministerpräsident Dr.hc. Dr.eh. Zinn am 15. u.16.7.1968, Kultusminister Prof.Dr. Schütte, Staatssekretär Dr.H. Hamm-Brücher am 15. u. 16.7.1968, MdL Dr. Walz, Fulda; MdL Rohlmann Frankfurt; MDt Dr. von Bila, Kultusministerium; RD Dr. Konow, Staatskanzlei; Rektor Prof.Dr. Schultz, Darmstadt; Rektor Prof.Dr. Rüegg, Frankfurt; Rektor Prof.Dr. Weyl , Gießen; Rektor Prof.Dr. Madelung , Marburg; Prof.Dr. Draht, Darmstadt; Prof.Dr. Mallmann, Gießen; Prof.Dr. Walcher, Marburg; Verwaltungsdirektor Zingel , Marburg; Prof.Dr. Nachtigall, Vertreter der Nichtordinarien; Prof.Dr. Schmutterer, Gießen, Vertreter der Nichtordinarien; Prof.Dr. Vossius, Frankfurt, Vertreter der Nichtordinarien; Lektor Conrad, Marburg, Vertreter der nichthabilitierten akademischen Mitarbeiter; Ass. Blank, Frankfurt, Vertreter der nichthabilitierten akademischen Mitarbeiter; Herr Birkholz, Frankfurt, Vertreter der Studentenschaft; Herr Cobler, Darmstadt, Vertreter der Studentenschaft; Herr Deckmann, Gießen, Vertreter der Studentenschaft; Herr Trautwein, Marburg, Vertreter der Studentenschaft; RD Franck , Kultusministerium, Protokollführung; AR Göbel, Kultusministerium, Protokollführer; VA Klambt, Kultusministerium; Herr Gasser, Kultusministerium; Zeitweise anwesend: Herr Bilber, AStA Darmstadt; Herr Mangel , AStA Marburg; Herr Thelen, AStA Frankfurt; Herr Wrobel, AStA Gießen.“
    Niederschrift Klausurtagung Bad Schlangenbad 15. bis 17.6.1968; Archiv
    628) Fernschreiben>18.06.1968>>Polizei: Anonymer Hinweis auf Go In bei Rüegg
    „Anruferin habe aus Kreisen des AStA erfahren, daß das Studentenparlament heute abend, 20.00 Uhr, im Studentenhaus, Raum 203, zusammentrete, um den Beschluß zu fassen, unmittelbar anschließend im Hause von Prof. Rüegg ein „Go-in“ zu veranstalten, um zu zeigen, daß „man das legitime Organ der Studentenschaft“ sei.“
    Fernschreiben Polizei 18.6.1968; Polizeipräsidium
    629) Flugblatt>18.06.1968>>VDSt: Streik statt objektiver Information?
    „Kommilitoninnen und Kommilitonen! In ca. 10 000 Exemplaren der letzten AStA-Info fand sich ein bemerkenswerter Artikel. Bemerkenswert, da der AStA erneut deutlich Gruppeninteressen vertrat und nicht die Belange der Studentenschaft. Siegt die Vernunft? So fragte der AStA in seinem Artikel. – Er selbst hat diesen Boden anscheinend verlassen, indem er einseitig Stellung nimmt und gegen einzelne Gruppen polemisiert. Politik statt objektiver Information? Der AStA diffamiert mißliebige Verbände, insbesondere die Korporationen und hier in erster Linie den VDSt. Je sachlicher und begründeter eine Stellungnahme dieser Verbände gegen die politische Einseitigkeit des AStA ist, umso wilder und unsachlicher werden die Reaktionen, wie es bei den Angriffen auf das ADS und die AFK deutlich wurde. Obrigkeitsorientiert und rechtsgerichtet – Sind auch Sie in den Augen des AStA, wenn Sie die Demokratie und ihre Staatsgewalt anerkennen der anarchistisch-sozialistischen Utopie entgegentreten, die anscheinend auch vom AStA übernommen wurde. Wenn der AStA uns wegen dieser Haltung angreift, dann zeigt er deutlich seinen eigenen Standort. Sie können entscheiden! Wollen Sie die totale Ideologisierung? Wollen Sie die Umfunktionierung unserer parlamentarischen Demokratie in eine sozialistische Räterepublik? Oder wollen Sie eine breite politische Information und Meinungsbildung, wie sie im VDSt betrieben wird, und einen Einsatz für eine freiheitliche demokratische Ordnung in Deutschland? Informieren Sie sich über diese Fragen beim VDSt Frankfurt! Unser Programm finden Sie im Schaukasten!“
    Flugblatt VDSt 18.6.1968; Rektorat 431-?
    630) Niederschrift>18.06.1968>>Studentenparlament Sitzung: Auflösungsmaßnahme Rektor u. AStA-Wahl
    „Protokoll der 18. o. Parlamentssitzung am 18. Juni 1968 – Wolf : Dem Widerspruch des Ältestenrats gegen den Bescheid des Rektors sei nicht stattgegeben worden, damit sei das Parlament aufgelöst. Was für Möglichkeiten habe das Parlament, darauf zu reagieren? – Täßler: Der Bescheid des Rektors solle juristisch überprüft werden, er sei voll grober Schnitzer, das Parlament könne eine Klage einreichen. – Wolf: Es bestände die Möglichkeit, entweder eine Anfechtungsklage wegen des Zeitpunkts des Rektorbescheids zu erheben oder eine Klage gegen den Inhalt dieses Schreibens. – Zehnder: Das Präsidium hat zum Freitag das alte Parlament einberufen und die 6 Fachschaftsvertreter, die in diesem Parlament sind. Der Widerspruch vom Rektor sei in erster Linie eine politische Entscheidung unter dem Deckmantel formal-juristischer Gründe; er wolle auf diese Weise die Diskussion über die neue Satzung abbiegen. Außerdem sei der Widerspruch erst nachmittags um 1/2 4 h am Tag der PS eingetroffen. Es sei nicht mehr möglich, in diesem Semester ein neues Parlament zu wählen, da ein Tag an der dafür benötigten Frist fehlt. – Daus: Man sollte Vorschläge für Beschlüsse des alten Parlaments machen. – Zehnder: Gegen die politische Entscheidung des Rektors angehen. – Wolf: Wenn das alte Parlament in Kraft tritt, wie wird es sich zur jetzigen politischen Situation an der Universität stellen. – Bechmann: Rektor hat diesen Zeitpunkt des Widerspruchs gewählt, um politische Reformen zu verhindern. Der Rektor hat legal gehandelt. Wie weit aber will sich das Parlament noch unter die Rechtsaufsichtsbehörde des Rektors stellen. Das Parlament sollte sich als rechtmäßig betrachten. – Täßler: Der Rektor hat juristische Gründe vorgeschoben, um politische Gründe zu kaschieren. Er will die Neuwahl des AStA verhindern. Das Parlament sollte einer politischen Auseinandersetzung nicht weichen. Das Parlament soll sich als rechtmäßig betrachten und einen neuen AStA wählen. Das alte Parlament solle diese Wahl bestätigen. – Thümmel: Damit würden die Parlamentarier akzeptieren, was der Rektor entschieden hat. – Bechmann: Für studentische Politik seien nur die Studenten verantwortlich. Das Parlament sollte zur Tagesordnung übergehen, um damit zu dokumentieren, daß es sich als rechtmäßiges Parlament ansieht. -Schiller: Das Parlament sei nicht funktionsfähig. Es sollte eine „höchste Koalition“ gebildet werden aus Vertretern der Studentengruppen, die Beschlüsse fassen, die von den Studenten gebilligt werden müssen. – Prokop: Rektorbeschluß ignorieren. – Thümmel: Wie begreift sich das Parlament in Hinblick auf die Rechtsmaßnahmen des Rektors; begreift sich das Parlament als legale Vertretung der Studenten. – Schiller: Der Schritt des Rektors ist zu begrüßen, da das Studentenparlament doch nicht mehr in der Lage sei, die sich ergebenden Probleme zu lösen. – Thümmel: Die Maßnahme des Rektors richte sich gegen die legale Vertretung der Studentenschaft. – Thäßler: „Weltfernes“ Konzept von Frau Schiller – Mees: Die linken Gruppen sind schuld, daß das Studentenparlament funktionsunfähig war. Sie hätten z. B. keine Vorschläge zum 2. Vorsitzenden des AStA akzeptiert. – Bechmann: Das Parlament erklärt sich autonom, der Rektor ist nicht mehr die oberste Rechtsaufsichtsbehörde, das Parlament trägt die eigene Verantwortung, es ist die legale Vertretung der Studenten, kann also einen neuen AStA wählen. – Schiller: Man solle das alte Parlament boykottieren. – Zehnder: Dem Rektor könne das Parlament vorwerfen, daß keine Studenten an der Rektorwahl beteiligt waren. Neue Parlamentswahlen im November durchführen. Für ein Rätesystem sei die Zeit noch verfrüht. – Krahl: Das Parlament löst sich aus einer autoritären, undemokratischen Rechtsstruktur, wenn es sich als nicht aufgelöst betrachtet. Das P. müsse aktiven Widerstand leisten gegen juristisch verschleierte politische Entscheidungen. – Crell: Rektor will verhindern, daß linke Studentengruppen in den AStA kommen. Der Widerspruch sei eine Farce. – Bechmann: Wenn das Parlament sich für autonom erkläre, könne das als Modellfall dienen. GO-Antrag, das Parlament solle zur Tagesordnung übergehen. Antrag auf Schluß der Rednerliste. – Täßler: Das heutige Parlament sei politischer als das ehemalige Parlament aus Fachschaftsvertretern. „Legalität wird dort zur Waffe, wo man sie dem Feind in den Rücken stößt.“ – Wolf: Der politische Kampf der Studenten spielt sich im Parlament ab, deshalb muß es erhalten bleiben. Die Studenten sind noch nicht so bewußt, daß sie ihre Interessen erkennen. – Schiller: Was will das Parlament tun, wenn es sich für autonom erklärt? – Zehnder (nat): Neuwahl für ein Parlament ist erforderlich nach der Satzung, die sich das Parlament gegeben hat. Der Rektor muß mit seinen eigenen Waffen geschlagen werden. Er will wieder Ruhe unter den Studenten und will deshalb dieses Parlament gegen das alte austauschen. – Riechmann: Wenn der Rektor Konten und Telefon sperrt, dann muß die Universität wieder besetzt werden. Das Parlament muß der Exponent des Kampfes sein. – Ordnungsruf Krahl, Riechmann. – ……. TOP 4d: Schiebel: Ein Student hat sich am 2. Streiktag, 16. Mai, einen Finger gebrochen durch einen Stockschlag, die DSKV will hierfür nicht zahlen. – Schiller (LSD): Bei Schäden durch Aufruhr zahlt die DSKV nicht. – Bechmann wird beauftragt, sich drum zu kümmern. – TOP: Neuwahl des AStA: Zehnder (nat): Zur GO: Wenn die rechtliche Situation geklärt ist, kann ein neuer AStA gewählt werden. Schiller(LSD): Die Rechtslage wird auf der nächsten Sitzung nicht geklärt sein. – Abstimmung für Vertagung der Neuwahl: 4 ja, 14 nein. – Neuwahl des 1. Vorsitzenden, des Stellvertreter und des Finanzvorsitzenden. Vor der Wahl beantragt Bechmann (SDS) eine Sitzungspause von 15 Min.: 13 ja, 4 nein. – 22.55 h geht die Sitzung weiter. – Vorschläge zur Wahl des 1.Vorsitzenden: Mees (AdM) nimmt nicht an. – Kuhlen (DB) ist nicht anwesend, Bechmann (SDS) nimmt an, Thümmerl (SDS) nimmt nicht an. – Es gibt keine Personaldebatte oder Personalbefragung. Bechmann wird mit 16:3:3 gewählt. Vorschläge zur Wahl des 2. Vorsitzenden: Schwarze (SHB), Möllenstedt (DB), Riechmann , Zehnder (nat). Langer (AHP) beantragt Personalbefragung. – Schwarze (SHB): Der SHB und LSD beteiligen sich am neuen AStA, damit es nicht den Eindruck hat, als gäbe es nur den Konflikt Rektor – SDS statt Rektor – Studenten. – Scheffler (DB): Schwarze wird auch nach der Wahl in der nächsten Zeit im SHB bleiben. 1.Wahlgang: 14 ja, 4 nein, 4 E für Schwarze. im 2.Wahlgang wird Schwarze mit 17:2:3 gewählt. Wahl zum 2. stv. Vorsitzenden und Finanzreferenten: Vorschläge: Wischhusen (LSD), Mees (AdM). – Mees (AdM): Frl. Wischhusen ist nicht zeichnungsberechtigt, weil sie noch nicht volljährig ist. – Wolf: Die Wahl erfolgt unter dem politischen Aspekt, der Einwand von Mees ist daher nicht relevant. – Döbel: Beherrscht Frl. Wischhusen Buchhaltung? – Wischhusen (LSD): Hat im letzten Semester Buchhaltung gehört und traut sich diese Arbeit zu. – Wahl: Wischhusen: 15 – Mees: 5 – 2 E. – Ordnungsruf Tässler, Krahl. Nach dem dritten Ordnungsruf muß Tässler den Raum verlassen. – Antrag auf Schluß der Sitzung. Abstimmung: Schluß der Sitzung mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. – Schluß der PS: 23.45 h.“
    Niederschrift Studentenparlament 18.6.1968; Archiv
    631) Brief>19.06.1968>>Rektor an Adorno: Bitte um Überreichung Hausverbot an Krahl
    „„Sehr verehrter Herr Kollege, lieber Herr Adorno! – Da Herr Hans-Jürgen Krahl in der von ihm angegebenen Adresse nicht erreichbar ist und er der Presse gegenüber bekanntgegeben hat, Ihr Dissertand zu sein, bitte ich Sie, ihm das beiliegende Schreiben zu überreichen. Sollte Herr Krahl das Hausverbot im Philosophischen Seminar nicht beachten so ist der Justitiar der Universität Herr Assessor Riehn, davon zu unterrichten, damit die entsprechenden gerichtlichen Schritte eingeleitet werden können. Mit freundlichen Grüßen“
    Schreiben Rektor an Adorno 19.6.1968; Rektorat 206-07
    632) Brief>20.06.1968>>Dekan Rechtswissenschaften an Rektor: Gegen Änderung der Rektorwahlregelung in Satzung
    „Ew. Magnifizenz, zu der Einladung zur Konzilssitzung am 26. Juni erlaube ich mir auf folgendes aufmerksam zu machen. Zu Punkt 1a liegt meines Wissens ein Antrag des Senates nicht vor. Es handelt sich zwar nur um eine Ordnungsvorschrift und die vorgeschlagene Änderung ist sachlich wohl unbedenklich. Es kann aber nicht als Antrag des Senates bezeichnet werden, was im Senat nicht beschlossen worden ist. Meine Fakultät ist mit grosser Mehrheit der Auffassung, daß eine Änderung von § 39 Abs. 5 – nicht mehr begrenzte Möglichkeit einer Wiederwahl des amtierenden Rektors – und eine Rektorwahl auf Grund der so geänderten Vorschrift in der gleichen Konzilssitzung rechtlich nicht möglich, zumindest sehr problematisch ist, selbst wenn schon vor der Sitzung oder telefonisch zwischen den beiden Tagesordnungspunkten die Genehmigung des Ministeriums zur Satzungsänderung eingeholt würde. Die im Senat besprochene und in der Tagesordnung der Konzilssitzung vorgesehene Prozedur wird daher auf Widerspruch stoßen. Das vorgesehene Verfahren kann auch nicht mit der Zeitnot gerechtfertigt werden, da bis zum Semesterende immerhin noch einige Wochen bevorstehen.“
    Schreiben Dekan Rechtswissenschaften 20.6.1968; Rektorat 200-03, M.7
    633) Brief>20.06.1968>>Rektor an das Postscheckamt: Berechtigung AStA über Konten zu verfügen
    „Sehr geehrte Herren! Als Rechtsaufsichtsbehörde der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität (§ 39 Hess. Hochschulgesetz) übersende ich Ihnen zu Ihrer Information meinen Widerspruchsbescheid vom 18. Juni 1968, dem Sie entnehmen können, daß das Parlament der Studentenschaft seit diesem Tag nicht mehr handlungsbefugt ist. Die Wahl des neuen Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses durch das aufgelöste Parlament am Abend des gleichen Tages ist deswegen ungültig und rechtlich nicht verbindlich. Insbesondere sind also die in dieser Sitzung gewählten Vertreter der Studentenschaft für die Studentenschaft nicht vertretungsberechtigt. Verfügungen über die Konten der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität durch diese Personen sind demnach unwirksam.“
    Schreiben Rektor 20.6.1968; Rektorat 410-03
    634) Artikel>20.06.1968>>FNP: „SDS stellt neuen AStA-Chef – Rüegg ließ Konten der Studentenschaft sperren“
    „Obgleich Rektor Rüegg am Dienstag als Rechtsaufsichtsbehörde der Frankfurter Studentenschaft das Studentenparlament wegen grober Fehler beim Zustandekommen des Wahlergebnisses für aufgelöst erklärt hat, trat das Studentenparlament am Dienstagabend zusammen, erklärte sich nach einer zweistündigen Debatte für autonom und wählte einen neuen AStA. Damit entstand eine in der Hochschulpolitik der Bundesrepublik bisher unbekannte Situation: Parlament und Allgemeiner Studentenausschuß haben sich als Körperschaften öffentlichen Rechts von ihrer Rechtsaufsichtsbehörde losgesagt. Rektor Rüegg hat daraufhin am Mittwoch sofort die Konten der Studentenschaft gesperrt. – Als Vertreter des Allgemeinen Studentenausschusses wurden gewählt: – Gotthard Bechmann vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), AStA-Vorsitzender. im ersten Wahlgang mit 16 gegen drei Stimmen bei drei Enthaltungen; als stellvertretender Vorsitzender Michael Schwarze vom Sozialdemokratischen Hochschulbund (SHB) im zweiten Wahlgang mit 17 Stimmen gegen zwei Stimmen bei drei Enthaltungen; als Finanzreferent wurde Annegret Wischhusen vom Liberalen Deutschen Studentenbund (LSD) im ersten Wahlgang mit 15 gegen fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen nominiert. – Der SHB wollte nach der Abwahl des früheren AStA-Vorsitzenden Hans-Jürgen Birkholz ursprünglich keinen Kandidaten mehr für den AStA stellen, um so den stärksten linken Studentenverband an der Universität (SDS), „mit dem vorgeblich besten hochschulpolitischen Konzept“ die institutionelle Verantwortung übernehmen zu lassen. Nach langen internen Auseinandersetzungen sei der SDS jedoch nicht bereit gewesen, den AStA allein zu übernehmen. – Als wichtigsten Beweggrund, sich doch am AStA zu beteiligen, führte der SHB am Mittwoch in einer Pressemitteilung an: „Die Entscheidung des Rektors hat den SHB gezwungen, mit LSD und SDS zusammen den AStA zu übernehmen, damit nicht der Eindruck entstehen kann, der Konflikt Rektor – Parlament – AStA sei ein Konflikt SDS – Rektor.“ – Vorwürfe gegen Rüegg – Der am Dienstag gewählte AStA stellte sich bei einer Pressekonferenz vor. Der Rektor habe das Parlament aufgelöst, meint der neue AStA, nachdem in der vorhergehenden Sitzung der alte abgewählt wurde und eine neue hochschulpolitische Konzeption entwickelt worden sei, „der der Rektor zu folgen nicht in der Lage war“. – Rüegg habe den Widerspruch des Ältestenrats gegen die Wahlungültigkeitserklärung als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die angegebenen Gründe eingegangen zu sein. Das ursprüngliche Argument des Rektors – zwei Studenten hätten doppelt gewählt – sei in den Hintergrund getreten, das Fehlen von Wahlkabinen, in denen man anheim hätte abstimmen können, neu angeführt worden. Wahlkabinen habe es jedoch bisher bei keiner einzigen Wahl zum Studentenparlament gegeben. – Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, daß allein die Studenten die Demokratisierung der Hochschule konsequent vorantreiben würden, erklärte Bechmann. „Es geht nicht an, daß die studentische Vertretung einer Rechtsaufsicht unterliegt, die zum Herrschaftsinstrument der legalen Normen immer dann greift, wenn ihre eigene Herrschaftsposition durch die Demokratisierungsbewegung in Frage gestellt wird.“ – Konten gesperrt – Rektor Rüegg betrachtet die Beschlüsse des von ihm aufgelösten Parlaments als illegal und hat bis zur Wahl oder Wiedereinsetzung eines rechtlich handlungsfähigen AStA die Konten der Studentenschaft gesperrt. Die Referate des Allgemeinen Studentenausschusses können nach eigener Schätzung noch rund einen Monat mit dem in den Kassen befindlichen Geld auskommen. – Rüegg hat außerdem die Rechtsaufsichtsbeschwerde von Hans-Georg von Freyberg (Ring Christlich Demokratischer Studenten) geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, daß die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz nicht rechtmäßig erfolgt ist (wir berichteten darüber). Der Ältestenrat soll die Zustimmung zur Abwahl revidieren.“
    FNP 20.6.1968, „SDS stellt neuen AStA-Chef – Rüegg ließ Konten der Studentenschaft sperren“; Archiv
    635) Artikel>20.06.1968>>uni-report: „Persönliche Erklärung“
    „Persönliche Erklärung des ehemaligen AStA-Vorsitzenden der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt, Hans Jürgen Birkholz. -Die Politik des AStA Frankfurt ist gescheitert. Es ist mir nicht gelungen, den Parlamentariern und der Studentenschaft zu verdeutlichen, daß wir Studenten gemeinsam mit anderen progressiven Bevölkerungsgruppen das Bewußtsein der Massen und diese Gesellschaft nur langfristig durch Reformen ändern können. Ein Teil der Studenten, vor allem der SDS, hat das Vertrauenskapital der Studentenschaft verspielt. In der Studentenbewegung machen sich Kräfte breit, die Strukturen und Institutionen zerschlagen wollen, aber nicht bereit und in der Lage sind, in veränderten Situationen Verantwortung zu übernehmen. – Im AStA habe ich versucht, das politische Wollen der Studentenschaft zu artikulieren. Ich habe versucht, zur Koordination der Aktivitäten der APO beizutragen. Mein verstärktes Bemühen galt der Hochschulreform. Meine Bemühungen wurden nicht erkannt oder bewußt verdreht und verschwiegen. Durch meine Mitarbeit ist es gelungen, die organisatorischen Voraussetzungen für die politischen Aktivitäten der politischen Hochschulgruppen zu schaffen. – Der Mehrzahl der Parlamentarier fehlen die Voraussetzungen zu beurteilen, was im AStA im letzten Jahr geleistet worden ist. Der AStA hat versucht, seinen Beitrag zur Reform der Lehrinhalte beizutragen. Der AStA Frankfurt hat die Aktionen der Hochschulen gegen die Notstandsgesetze eingeleitet und koordiniert. – Der SDS Frankfurt hätte Anlaß zur Selbstkritik. Der SDS Frankfurt wird, wenn ihm der AStA allein überlassen wird, das Vertrauenskapital, welches ihm von der Studentenschaft bisher entgegengebracht wurde, verspielen, weil bisher kein Konzept besteht, wie man von unreflektierten Aktionen zu einer Durchsetzung des politischen Wollens der sog. linken Studenten kommen kann. – Jeder, der heute und hier mithilft, dem SDS den AStA allein zu überlassen, wird dies zu verantworten haben. – Die Mehrzahl der Parlamentarier weiß und muß wissen, daß eine Übernahme des AStA durch den SDS ein Scheitern studentischer Reformpolitik bedeutet. – Hätte ich die Gelegenheit gehabt, meine Amtszeit zu Ende zu führen, wäre der Nachweis geliefert worden, daß man durch konsequentes Engagement politische Veränderung erreichen kann. Nur wenn sich eine große Zahl von Studenten im Sinne einer Doppelstrategie engagiert und in den Institutionen (Parteien, Gewerkschaften) und bei der außerparlamentarischen Opposition APO mitarbeitet, wird sich in dieser Gesellschaft etwas ändern lassen. – Ich fordere alle Studenten, vor allem die Kommilitonen vom SDS auf, sich in den Institutionen zu engagieren. – gez. Hans-Jürgen Birkholz.“
    uni report 20.6.1968, „Persönliche Erklärung“; Archiv
    636) Artikel>20.06.1968>>uni-report: „Studentenschaftswahl für ungültig erklärt“
    „In einem Schreiben an den Ältestenrat der Studentenschaft und den Präsidenten des Parlamentes der Studentenschaft übersandte der Rektor am 12. Juni 1968 folgenden Beschluß, den wir im Wortlaut wiedergeben: – Beschluß: – Als Rechtsaufsichtsbehörde der Studentenschaft der Johann Wolfgang-Goethe Universität (§ 39 Hessisches Hochschulgesetz) erkläre ich die Wahl des Parlaments der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 13. bis 16. November 1967 für ungültig. – Begründung: – I. Vom 13. bis 16. November 1967 wurde die Wahl des Parlaments der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität durchgeführt. Um die Mandate bewarben sich 9 Listen: – 1. Arbeitskreis der Mitte / Frankfurter Profil (AdM/Profil) – 2. Arbeitskreis Frankfurter Studenten (AFS) – 3. Aktive Hochschulpolitik (AHP) – 4. Demokratischer Block (SHB – GEW – HSU) – 5. Liste der Mediziner (LdM) – 6. Liberaler Studentenbund Deutschlands (LSD) – 7. Nationaldemokratischer Hochschulbund (NHB) – 8. Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) – 9. Sozialistischer Deutscher Studentenbund (SDS) – Wahlberechtigt waren ungefähr 15 000 Studenten, die unter Vorlage ihres gültigen Studentenausweises ihre Stimmen abgeben konnten. Um diese Stimmabgabe zu ermöglichen, wurden an verschiedenen Stellen in Universitätsbereich insgesamt acht Wahlurnen aufgestellt. Die Durchführung der Wahl hatten amtliche Wahlhelfer, die meist Bewerber um Sitze im Parlament waren, zu kontrollieren. Zu ihrer Orientierung wurde ihnen ein Merkblatt mit folgendem Inhalt ausgehändigt: – ‘Die Wahlhelfer haben die ordungsgemäße und unparteiische Durchführung der Wahl zu überwachen; das heißt: An einer Urne sollen jeweils zwei, verschiedenen Gruppen angehörende Wahlhelfer stehen. Die Wahlhelfer sollen auf Fragen höflich und unparteiisch Auskunft geben. Bevor der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne wirft, muß ihm in dem Studentenausweis der Wahlstempel eingedrückt werden. Bitte, vergessen Sie das nie! Beim Abholen der Urne ist das Wahlprotokoll mitzunehmen. Die Urnen sind vor dem Verlassen des AStA daraufhin zu überprüfen, ob sie versiegelt waren. Das Siegel ist von den beiden Wahlhelfern gemeinsam zu erbrechen. Haben Sie die Urne abgegeben, so überwachen Sie bitte das Versiegeln der Urne. Es werden hiermit nochmals alle Wahlhelfer ausdrücklich auf die Bestimmungen der Satzung und der Wahlordnung hingewiesen.’ – Meist wurden die Wahlurnen von zwei Wahlhelfern bewacht. Sie wurden jedoch unter Berücksichtigung der vorliegenden Wahlprotokolle während insgesamt 7 Stunden un 47 Minuten nur von einem einzigen Wahlhelfer kontrolliert:
  7. Wahlurne in der Nähe des Haupteinganges des Universitätsgebäudes:
    13.11.1967: Minuten
    9.00- 9.30 Uhr: Neu(AFS) 30
    13.35-13.40 Uhr: Zahl(LSD) 5
    13.45-13.50 Uhr: Mann(GEW) 5
    14.45-15.00 Uhr: v.Freyberg(RCDS)15
    16.00-16.05 Uhr: Kuhlen(HSU) 5
    Summe: 60

15.11.1967:
9.15-10.00 Uhr: Bundert(-) 45
10.45-11.30 Uhr: Scholz(-) 45
12.10-13.00 Uhr:Zehnder(-) 50
13.30-14.05 Uhr: Tielemann(HSU) 35
Summe: 115

16.11.1967:
13.00-13.10 Uhr: Schiller(LSD) 10

  1. Wahlurne in der Mensa:
    11.00-12.00 Uhr: Scholz(-) 60
    13.00-13.40 Uhr: Scholz(-) 40
    15.00-15.15 Uhr: Name unleserl(-) 15
    Summe: 115

14.11.1967:
14.00-14.15 Uhr: Tielemann(HSU) 15

  1. Wahlurne im neuen Hörsaalgebäude:
    13.11.1967:
    10.00-10.20 Uhr: Steinmann(AFS) 20
    10.20-10.35 Uhr: Schiller(LSD) 15
    11.08-11.10 Uhr: Schiller(LSD) 2
    12.30-13.00 Uhr: Mann(GEW) 30
    Summe: 67

16.11.1967:
10.40-11.05 Uhr: Kettner(-) 25
Außerdem ist bis jetzt nicht geklärt, ob und wann, wenn ja, von wem am 13.11.1967 von 15.00-15.30 Uhr die Wahlurne im neuen Hörsaalgebäude kontrolliert worden ist. – An der Wahl beteiligten sich insgesamt 6658 Studenten. – Am 15. November 1967 hat die Hochschulgruppe Frankfurt des Nationaldemokratischen Hochschulbundes durch dessen Vorsitzenden Rolf Bauer diese Wahl bei dem Ältestenrat der Studentenschaft am 27.11.1967 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß hat die Hochschulgruppe Frankfurt des Nationaldemokratischen Hochschulbundes am 28. November 1967 Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität eingelegt, in welcher sie ihre Einwände aufrechterhält. – Anfang Dezember 1967 hat außerdem Herr cand. med. Rüdiger Werner bei dem Ältestenrat der Studentenschaft die Wahl angefochten. Durch Beschluß vom 21.12.1967 wies der Ältestenrat der Studentenschaft diese Anfechtung zurück. Durch Schreiben vom 21.1.1968 hat Herr Werner bei mir gegen diesen Beschluß Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt. – Am 12.2.1968 habe ich diese beiden Rechtsaufsichtsbeschwerden unter Darlegung des Sachverhaltes dem hessischen Kultusminister vorgelegt, der die oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist (§ 39 Hess. Hochschulgesetz). Daraufhin wandte sich der hessische Kultusminister am 29. April 1968 durch ein Schreiben an den Ältestenrat der Studentenschaft und informierte ihn, daß er der Ansicht sei, die Wahl sie ungültig: – ‘Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage müßte die Wahl von Ihnen gem. § 13 Abs. 1 Wahlordnung für ungültig erklärt werden. Auch wenn ich zunächst davon absehe, im Wege der Rechtsaufsicht unmittelbar einzugreifen oder den Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu weiteren Maßnahmen im Wege der Rechtsaufsicht zu veranlassen, bitte ich Sie, mir bis zum 31.5.1968 mitzuteilen, zu welchem Ergebnis Sie nach einer rechtlichen Überprüfung der Bescheide gelangt sind.’ – Am 25.5.1968 teilte der Ältestenrat der Studentenschaft dem hessischen Kultusminister mit, er sei zu der Überzeugung gelangt, daß die Zurückweisung der Anfechtungsbeschwerden zu Recht erfolgt sei. – II. Trotz der Empfehlung des hessischen Kultusministers hat sich der Ältestenrat der Studentenschaft geweigert, die Wahl zum Studentenparlament für ungültig zu erklären. Als Rechtsaufsichtsbehörde (§ 39 Hessisches Hochschulgesetz) bin ich deswegen nunmehr verpflichtet, die Wahl unter besonderer Beachtung der eingelegten Rechtsaufsichtsbeschwerden wegen schwerer Mängel im Zustandekommen des Wahlergebnissen für ungültig zu erklären: – 1. Der Beschwerdeführer, Herr Rüdiger Werner, und ein Herr cand. men. Rolf Becker haben während der Wahl zweimal ihre Stimmen abgegeben, ohne daß dies von den zuständigen Wahlhelfern beanstandet worden ist. Ihre vorgelegten Studentenausweise sind dementsprechend zweimal abgestempelt worden. – Jeder Student darf nur ein einziges Mal wählen. Wäre etwas anderes erlaubt, wäre die Wahl nicht mehr gleich wie dies die allgemeine Wahlrechtsgrundsätze und § 14 Abs. 1 der (noch nicht genehmigten) Satzung der Studentenschaft vorschreiben. Um dies zu gewährleisten, waren die Wahlhelfer verpflichtet, durch einen Stempelabdruck kenntlich zu machen, daß das Wahlrecht ausgeübt worden ist. Insbesondere sollten sie aber auch verhindern, daß Studenten, deren Studentenausweis schon mit solch einem Kontrollstempel versehen war, nochmals ihr Wahlrecht ausübten. Da dies in zwei Fällen versäumt worden ist, ist der Gegensatz, die Wahl solle gleich sein, verletzt worden, da zumindest diese in Frage kommenden Wähler ungleich behandelt worden sind. – Dieser Verstoß begründet nicht nur eine theoretische, sondern eine konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 18.2.1964, in Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe, Band 14 S. 11 ff. – siehe hierzu auch die übrige Rechtsprechung zur sogen. ‘Erheblichkeitsklausel’ im Kommunal-, Landes- und Bundeswahlrecht.) – Die Abgabe der beiden Stimmen hat die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen zwar nicht unmittelbar verschoben, da gem. der Aufstellung des Ältestenrats erst bei einer Veränderung um mindestens 33 Stimmen eine andere Mandatsverteilung erfolgt wäre. Das Wahlergebnis kann sich jedoch durch die Abgabe der beiden Stimmen schon in anderer Weise geändert haben. Nach § 19 Abs. 1 der Satzung rückt bei Ausscheiden eines Parlamentsmitgliedes derjenige Kandidat aus derselben Wahlliste nach, welcher die nächsthöhere Stimmenzahl hat. Die Wähler haben durch ihre Stimmabgabe den Ersatzmann der in Frage kommenden Liste schon vorher bestimmt. Demnach erstreckt sich das Wahlergebnis im Sinne von § 13 Abs. 1 Wahlordnung nicht lediglich auf die Mitglieder des Parlaments, sondern auch auf die Ersatzmänner (Rietdorf, Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen, 1956, § 42 Anm. 9: ‘Die Ersatzmannbestellung stellt eine besondere Form der Wahl dar.’ – Nass, Wahlorgane und Wahlverfahren bei Bundestags- und Landtagswahlen 1959/ S.122: ‘Deshalb unterscheidet sich das Mandat, das der Ersatzmann im Ernstfall erwirbt, nur hinsichtlich der Dauer, nicht aber nach Wesen und Legitimation von dem eines sofort nach der Wahl in das Parlament eingezogenen Abgeordneten.’) – Ein anderes Wahlergebnis wäre also insoweit wahrscheinlich gewesen, weil die Abgabe der beiden Stimmen Einfluß auf die Wahl der Ersatzmänner haben konnte. Denn in der Liste 4 (Demokratischer Block) hat der erste Ersatzmann, Herr Astheimer, 251 und der zweite Ersatzmann, Herr Rötel, 250 Stimmen erhalten. Nimmt man an, die beiden Stimmen seien für Herrn Astheimer abgegeben worden, so haben sie das Wahlergebnis beeinflußt, denn nur durch sie konnte Herr Astheimer alleiniger erster Ersatzmann der Liste 4 werden. Schon unter Berücksichtigung dieser Rechtslage muß die Wahl für ungültig erklärt werden. – 2. Im übrigen ergibt sich aus der Tatsache, daß die Wahlurnen insgesamt sieben Stunden und 47 Minuten nur von einem Wahlhelfer bewacht worden sind, die konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses: Es besteht die konkrete Möglichkeit, daß zumindest einer der Wahlhelfer während dieser Zeit zur Verfälschung des Wahlergebnisses zugunsten einer Liste oder einer bestimmten Person in einem unbeobachteten Moment von ihm unerlaubt ausgefüllte Wahlzettel in die Urne geworfen hat. Da keine Wählerlisten auslagen, war das Risiko des Entdecktwerdens relativ gering und eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit bei der Auszählung der Stimmen nicht gegeben. Zwar kann die Möglichkeit eines solchen Vorgehens auch nicht ausgeschlossen werden, wenn zwei Wahlhelfer die jeweilige Wahlurne bewachen. Aber diese Möglichkeit ist nach der Lebenserfahrung geringer und theoretischer. – Durch die Manipulation der vorausgesetzten Art kann sowohl die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Listen als auch die Wahl der Ersatzmänner beeinflußt worden sein. Hierdurch sind die Grundsätze des Verhältniswahlrechtes verletzt worden, die u. a. gewährleisten sollen, daß die Wahl ein der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis bringt und daß sie nicht verfälscht ist. Dies ist aber nicht mehr gewährleistet, wenn nur ein Wahlhelfer die jeweilige Wahlurne kontrolliert. Insbesondere deswegen nicht, weil die Wahlhelfer gleichzeitig sich um ein Amt im Parlament bemühen und demnach unmittelbar am Ausgang der Wahl interessiert sind. – 3. Außerdem haben die Veranstalter der Wahl den Wählern nicht die Möglichkeit gegeben, ihre Stimme unbeobachtet abgeben zu können. Hierdurch hat die Studentenschaft gegen § 14 Abs.1 der eigenen Satzung und gegen einen elementaren Wahlrechtsgrundsatz verstoßen. Der Grundsatz der geheimen Wahl verlangt, daß der Wahlberechtigte sein Wahlrecht so ausüben kann, daß andere Personen keine Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erhalten, also nicht erkennbar ist, wie er wählen will, wählt oder gewählt hat. (Seifert. Das Bundeswahlgesetz; 1965, Anm. 33 zu Art. 38 Grundgesetz; OVG Lüneburg, Entscheidung v. 17.12.1957, Band 12, S. 418.) Auch aus diesem Verstoß ergibt sich nicht nur eine theoretische, sondern eine konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses. – III. Gegen diesen Bescheid können Sie gem. § 68 ff der Bundesverwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960 (Bundesgesetzblatt 1960 Teil 1 S. 17) Widerspruch erheben. Der Widerspruch muß innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift des Rektorats der Johann Wolfgang Goethe-Universität erhoben werden. Der Widerspruch ist an mich zu richten und bei mir einzulegen. Der Widerspruch muß als solcher bezeichnet sein, den angefochtenen Bescheid erkennen lassen und einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. – gez. Rüegg.“
uni report, „Studentenschaftswahl für ungültig erklärt“ 20.6.1968; Archiv
637) Flugblatt>20.06.1968>>SDS: „Autonomie der Universität durch Autonomie der Studenten!“
„Autonomie der Universität durch Autonomie der Studenten – Mit legalistischen Tricks versucht Rektor Rüegg, jede Organisationsform der Studenten in ihrem Kampf um Demokratisierung der Hochschule zu zerschlagen. – Im letzten Herbst wurde der SDS unter Berufung auf eine antiquierte Zulassungsordnung für studentische Gruppen suspendiert – Der Widerstand der Studenten gegen die Notstandsgesetzgebung sollte durch die Unterbrechung des Vorlesungsbetriebs unterlaufen und durch die Polizeibesetzung schließlich gebrochen werden – Zu einem Zeitpunkt, zu dem eine satzungsgemäße Parlamentsneuwahl in diesem Semester nicht mehr möglich war und bevor ein neuer AStA gewählt werden konnte, verfügte Rüegg die Auflösung des Parlaments. – Die Annulierung der Wahl erfolgte, weil eine Änderung der bisherigen AStA-Politik nach der Abwahl von Birkholz zu erwarten war. Die Rechtsaufsicht des Rektors über die Studenten entlarvt sich als Instrument der Universitätsbürokratie, die Studenten von der Wahrnehmung ihrer Interessen und der Durchsetzung ihrer hochschulpolitischen Vorstellungen abzuhalten. Das Instrument Rechtsaufsicht wird benutzt zu einem Zeitpunkt, zu dem durch das akademische Konzil die Struktur der Hochschule verändert werden soll. Am Mittwoch soll das Konzil durch eine Satzungsänderung die unbeschränkte Wiederwahl Rüeggs ermöglichen. Statt eine neue Universitätssatzung zu diskutieren, werden hier Vorentscheidungen über eine neue Satzung unter der Hand getroffen. Der Studentenschaft soll ihre organisatorische Basis geraubt werden, um die geordnete Durchführung dieser Manipulation zu gewährleisten. Das Studentenparlament hat seine Auflösung nicht akzeptiert, sich für autonom erklärt und einen neuen AStA aus Mitgliedern von LSD, SHB und SDS gewählt. Das Studentenparlament hat damit gezeigt, daß es nicht Rektor und Kultusminister, sondern nur den Studenten gegenüber verantwortlich ist. Gleichzeitig wurde eine öffentliche Parlamentssitzung in Form eines teach-ins für Freitag, 20 Uhr, Hörsaal VI einberufen. Dort wird die Studentenschaft die notwendigen Kampfmaßnahmen, insbesondere gegen die Pläne des Konzils, beschließen. Kommt am Freitag um 20.00 Uhr in Hörsaal VI.“
Flugblatt SDS 20.6.1968; Archiv
638) Flugblatt>20.06.1968>>SDS: Aufruf zu Teach In“s, Arbeitskreisen, Diskussionen, usw.
„Wir müssen in ein Stadium neuen organisatorischen und politischen Selbstverständnisses eintreten! – 1. Dienstag, 18 Uhr, Vorbereitung der Parlamentssitzung, die um 19 Uhr stattfindet; ebenfalls Vorbereitung der MV am Mittwoch. 2. MV Mittwoch 20 Uhr – Hochschulstrategie a) Bericht aus dem Parlament (Wolf , Bechmann), und Diskussion über Urabstimmung, b) Vorbereitung unseres praktischen Wissenschaftsbetriebs Übernahme von Lehrveranstaltungen; Bericht aus den Fachschaften, c) Vorbereitung des teach-in am Freitag-abend um 18 Uhr – Hochschulstrategie und Aktionen, insbesondere im Zusammenhang mit der Urabstimmung. 3. a) Donnerstag, 18 Uhr, im Büro, inhaltliche Vorbereitung des Freitag-teach-in. Außerdem treffen sich um 22 Uhr die Studenten der Betriebsprojektgruppe, die Berufsschulgruppen und alle die, die bisher Jugendschulungsarbeit gemacht haben. b) Teach-in über Mai-Revolution in Frankreich: Dany kommt. 4. Freitag, 18 Uhr, teach-in zur Frage der Urabstimmung; Kurzreferate: a) die Urabstimmung zielt gegen das politische Mandat, b) zur antiautoritären Universität (negt), c) Berichte aus den Fachschaften zur Kritik der Lehrveranstaltungen. 5. Samstag, 17 Uhr, Marx-Engels-Arbeitskreis. 6. Sonntag, 15 Uhr, Projektgruppe: a) Diskussion der Arbeitsteiligen, kollektiver Organisation von engagierter SDS-Tätigkeit und Studium. b) Vorbereitung des zweitägigen, prinzipiellen Strategieseminars für den 29./30. Juni, innerhalb dessen die Diskussion über die Betriebsprojektgruppe stattfindet. Es ist sehr schwierig, jedes mal einen neuen Spruch zu erfinden. (Vorsitzender Heini).“
Flugblatt SDS 20.6.1968; Archiv
639) Flugblatt>20.06.1968>>SH: Rektor Rüegg löst das Parlament auf!
„Rektor Rüegg löst das Parlament auf – Auf den Tag genau nach der Abwahl des alten AStA! Ein Widerspruch des Ältestenrats, der die ‘rechtliche’ Argumentation des Rektors widerlegte, wurde beantwortet durch einen Bescheid, der die endgültige Parlamentsauflösung verfügt – 3 Std. bevor der neue AStA gewählt werden sollte und eine mögliche Beteiligung des SDS in Aussicht stand. Die Begründung des Rektors – von Mal zu Mal wechselnd und immer neue fadenscheinige Gründe vorschiebend – zeigt ihren wahren Charakter indem sie explizit darauf verweist, daß es darauf ankomme, eine AStA-Neuwahl zu verhindern. Eine Eile wurde hier an den Tag gelegt, die auch den Naivsten etwas verwundert: lag doch die zugrundeliegende NHB-Wahlanfechtung 5 Monate im Rektorat und hatte der Justitiar Riehn in einer Parlamentsdebatte über eine evtl. Selbstauflösung Abwiegelei und Verniedlichung betrieben! Die Entscheidung des Rektors ist in ihrer objektiven Wirkung und auch nach ihrer Intention eine hinter Rechtsvorschriften getarnte politische Kampfmaßnahme gegen eine konsequente und fortschrittliche Politik der Studentenvertretung; ihr soll die Spitze genommen werden, indem man sie ihrer organisatorischen Basis beraubt. Mit dem Mittel der ‘Rechtsaufsicht’ soll die Demokratisierungsbewegung entmündigt werden – von einem Rektor, der anläßlich seiner satzungswidrigen Wiederwahl ein durchaus gebrochenes Verhältnis zur Legalität bewies. Rechtliche Normen werden hier mißbraucht als Herrschaftsinstrumente um Gefahren von eigenen Herrschaftspositionen abzuwenden – hier reproduziert sich in der Praxis eine Jurisprudenz der Vermittlung von Herrschaftswissen, die sich unpolitisch wähnt aber von intensiver politischer Relevanz ist. Und Carl Schmitt feiert fröhliche Urständ wenn hier im politischen Kampf unter dem Deckmatel der Legalität Macht-Interessen durchgesetzt werden: ‘Das Recht wird zur vergifteten Waffe, die man dem politischen Gegner in den Rücken stößt’. Die einzige Reaktion des Studentenparlaments als der legitimen Vertretung der Studentenschaft konnte es sein, gegenüber dieser als ‘Rechtsaufsicht’ verkleideten Diktatur der Ordinarienuniversität ausgeübt durch den Rektor, als autonom sich zu erklären. Es wählte in Wahrnehmung seines demokratisch legitimierten Auftrags als neuen AStA: Gotthard Bechmann (SDS), Michael Schwarze (SHB) und Annegret Wischusen (LSD). Der SHB hatte ursprünglich die Absicht, nach der Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz sich an einem neuen AStA nicht mehr zu beteiligen, sondern diesen dem SDS zu überlassen, damit der stärkste Studentenverband an dieser Universität – mit dem vorgeblich besten hochschulpolitischen Konzept endlich die institutionelle Verantwortung übernähme. Die Haltung des SDS in der AStA-Frage läßt allerdings – angesichts der Tatsache, daß der SDS nach langen internen Auseinandersetzungen nicht bereit war, uns sich wegen seiner innerverbandlichen Schwierigkeiten außerstande erklärte (lt. Krahl), diese Verantwortung zu übernehmen – darauf schließen, daß der SDS hinter seinem Anspruch herhinkt, der hochschulpolitisch in Bezug auf das Konzept am besten ausgerüstete Verband zu sein. Die Entscheidung des Rektors hat nun den SHB dazu gezwungen, mit LSD und SDS zusammen den AStA zu bilden, um zu dokumentieren, daß es sich bei dem Konflikt Rektor – Parlament – AStA um einen Konflikt der gesamten demokratischen Studentenbewegung handelt. Der Rektor hat mit seiner autoritären Entscheidung elementare Interessen der Studentenschaft verletzt – auf diese Provokation kann die Studentenschaft nur geschlossen reagieren. Die Auflösung des Parlaments durch die selbstherrliche Entscheidung des Rektors stellt aber nur einen Anfang neuer Repressionen dar, die sich in den nächsten Wochen fortsetzen werden: so will Rektor Rüegg, der lange Zeit mit dem Staatskommissar für die Frankfurter Uni kokketiert hat, einen kommissarischen AStA einsetzen, um seine autoritären Entscheidungen zu kompletieren und seine Einflußnahme endgültig abzusichern. Die verschärfte Situation wurde bereits antizipiert, als die Juristische Fakultät am Mittwoch (19.6.) ihre Sitzung abbrach, weil 5 Fachschaftsvertreter ‘sich erdreisteten’ anwesend zu sein und anschließend die Sitzung (bei der es primär um eine Gesamtreform des juristischen Studiums ging) an einem geheimen Ort fortsetzte. Die Krone aber wird sich Rektor Rüegg in der – selbstverständlich ohne Beteiligung der Studenten tagenden – Konzilssitzung am 25. Juni aufsetzen, wenn durch eine erneute Satzungsänderung seine permanente Wiederwahl gesichert werden soll, um die bewährte Politik adäquat fortsetzen zu können. In den nächsten Wochen wird es notwendig sein, praktische Konsequenzen aus der theoretischen Einsicht stringent abzuleiten, daß eine Demokratisierung der Hochschule nur möglich ist, wenn die Studentenschaft spontan in freien solidarischen Aktionen die Umstrukturierung der Universität selbsttätig vorantreibt. Es gilt, der Bürokratie zu beweisen, daß das Studentenparlament und der von ihm konstituierte AStA die legitimierten Vertreter studentischer Belange sind! Es gilt eine Verewigung Rüegg’scher autoritärer Herrschaft durch eine Satzungsmanipulation vermittels eines Ordinarien-Konzils unmöglich zu machen!!! Protestieren Sie gegen die autoritäre Gängelung der Studentenschaft durch Rektor Rüegg!! Unterstützen Sie die von Ihnen gewählten Parlamentarier, die von Rüegg in selbstherrlicher Anmaßung abgesetzt wurden. Beweisen Sie, daß die Studentenschaft nicht dazu bereit ist, sich behandeln zu lassen, wie Leibeigene von ihren Feudalherrn! Helfen Sie mit, das Engagement der Studentenschaft in konkreten Aktionen zu manifestieren!!! Morgen, Freitag (21.6.) 20.00 h Hörsaal VI öffentliche Parlamentssitzung und Teach-in: ‘Maßnahmen gegen die Zerschlagung des Studentenparlaments und gegen die Konzilssitzung und Rüegg-Wiederwahl’ Heute, Donnerstag (20.6.) 20.000 h Studentenhaus Raum 106 öffentliche SHB-Mitgliederversammlung: ‘Konkrete, realisierbare studentische Aktionen’.“
Flugblatt SHB 20.6.1968; Archiv
640) Brief>21.06.1968>>Prorektor an Nichtordinarienvertreter im Konzil: Einladung zur Konzilssitzung – Rektorwahl – am 26.06.1968
„Sehr geehrter Herr Kollege! Auf Antrag des Akademischen Senats wird das Konzil am 26.6.68 u. a. über eine Änderung der Satzung beraten, wonach auch die ordentl. und außerordentl. Professoren der Abteilung für Erziehungwissenschaften als stimmberechtigte Mitglieder dem Konzil angehören sollen. Unter der Voraussetzung, daß das Konzil diese Satzungsänderung beschließt und der Hess. Kultusminister fernmündlich seine Zustimmung hierzu gibt, ist es erforderlich, auch die Zahl der Nichtordinarienverteter im Konzil entsprechend zu erhöhen. Zuerst sind hierbei die in der Sitzung der Nichtordinarien vom 10.6.68 gewählten Ersatzleute, zu denen Sie auch zählen, zu berücksichtigen, die dann unter der obengenannten Voraussetzung ebenfalls stimmberechtigt dem Konzil angehören. Am 26.6.68 ist vorgesehen, daß das Konzil etwa eine halbe Stunde nach Abschluß der Beratungen über die Satzungsänderung die Wahl des Rektors vornimmt. Ich bitte Sie deshalb, sich am 26.6.68 ab 16 Uhr in Hörsaal H zur Teilnahme an der Rektorwahl bereitzuhalten. Mit verbindlichen Empfehlungen i.V. Franz Prorektor“ (Verteiler: Privatdozent Dr. Eisenberger, Professor Dr. Dembowski, Privatdozent Dr. H.A.Hirsch, Privatdozent Dr. Radermacher, Privatdozent Dr. Wild, Privatdozent Dr. Schlüter, Privatdozent Dr. Kubli, Privatdozent Dr.K.K. Müller, Professor Dr. Jürgens, Privatdozent Dr. Ring, Professor Dr. Böhlau)
Schreiben Prorektor an Nichtordinarienvertreter 21.6.1968; Rektorat 200-03; 150-08,M.4
641) Flugblatt>21.06.1968>>Aktive Hochschulpolitik (AHP): Die Illegalität der Wahl zum Studentenparlament ist nicht anzuzweifeln!
„Erklärung: Die Parlamentarier der AHP sehen sich nicht in der Lage, das sogenannte autonome Studentenparlament zu unterstützen. Sie betrachten ihr Mandat mit der Auflösung des Parlaments durch die Rechtsaufsichtsbehörde als beendet. Begründung: Die Illegalität der Wahl dieses Parlaments ist nicht anzuzweifeln. Auch wenn sich die ‘linken’ Gruppen für autonom erklären wird dadurch die Legalität nicht wiederhergestellt. Eine echte Vertretung studentischer Interessen kann aber nur auf dem Boden der Rechtsordnung erfolgen. Wenn aber SHB, LSD, SDS die rechtliche Auseinandersetzung scheuen, so kann das nur bedeuten, daß sie ihre Politik auch weiterhin mit Gewalt vertreten wollen. Die Folgen solcher Haltung sind uns allen noch sehr deutlich vor Augen. Die einzig legitime Vertretung kann im Augenblick nur das Parlament der Legislaturperiode 1966/67 oder ein neugewähltes Parlament sein. Deshalb ist auch die Hoffnung des sogenannten AStA-Vorsitzenden Gotthard Bechmann (SDS) illusorisch die – wie er sagt – rechten Gruppen würden weiter mitarbeiten. Wir sehen in dem Fortbestehen des jetzigen Parlaments lediglich den unverbindlichen Zusammenschluß ehemaliger Studentenvertreter, die sich wöchentlich zu ebenso unverbindlichen Diskussionen treffen. Die Beschlüsse, die dabei gefaßt werden, haben keine rechtliche Relevanz. Deshalb fordern wir alle Studenten auf, diesem Pseudo-Parlament jegliche Mitarbeit zu entziehen und an der Bildung einer neuen, legalen und funktionsfähigen Studentenvertretung mitzuwirken. Aktive Hochschulpolitik.“
Flugblatt AHP 21.6.1968; Archiv
642) Flugblatt>21.06.1968>>Fachschaft Jura: Die Professoren der jur. Fakultät haben jetzt mit unserem organisierten Widerstand zu rechnen!
„Die Fachschaftsvollversammlung der jur. Fachschaft vom 9.5.1968 beauftragte die Fachschaftsvertretung, in die Fakultätssitzungen 5 Vertreter zu entsenden, um die Interessen der Studentenschaft wahrzunehmen. Gemäß Antrag der studentischen Vertreter wurden 5 Studenten als Gäste zur Fakultätssitzung am 15.5.68 zugelassen, u. zwar unter der Bedingung, daß eine endgültige Entscheidung erst auf der nächsten Fakultätsssitzung herbeizuführen sei. Am 19.6.68 wurde dieser Antrag abschlägig beschieden. Die Fachschaftsvertreter hatten zwar eine Teilnahme an der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt gefordert, lediglich formalistische Argumente bestimmten die Professoren, ohne Abstimmung diesem Verlangen nicht stattzugeben. Aus der Befürchtung, daß bei Anwesenheit auch von nur 2 Vertretern eine schriftliche Abtimmung ohne Aussprache stattfinden würde und als Demonstration ihres Widerspruchs gegenüber der Haltung der Professorenschaft verließen alle Fachschaftsvertreter den Sitzungsraum. Eine Begründung für den ablehnenden Beschluß wurde verweigert, da nach Ansicht der Professoren 2 Vertreter an der Beratung hätten teilnehmen können. (Anm.: Für die 2 eingeladenen Studenten war nicht einmal für Sitzgelegenheiten gesorgt!) Da ein sachliches Argument auch nicht im Entferntesten ersichtlich war, sondern die Teilnahme studentischer Vertreter lediglich von der Gutmütigkeit eines professoralen Gremiums abhängig ist, waren 4 der 5 Fachschaftsverteter nicht bereit, sich diesem Diktat zu beugen. Sie betraten daher erneut den Sitzungssaal. Weder durch die Hinweise auf das Hausrecht (Drohung!??) noch die Möglichkeit des sofortigen Abbruchs der Sitzung sahen sich die Fachschaftsvertreter veranlaßt, den Raum zu verlassen. Der Dekan brach daraufhin die Sitzung ab. Unter Verletzung ihres eigenen Beschlusses setzte die Fakultät ihre Sitzung an einem zunächst geheimen Ort fort, um ohne die Kontrolle bzw. die Argumente der studentischen Vertreter über die Interessen der Studenten zu beraten. Die Professoren der jur. Fakultät haben jetzt mit unserem organisierten Widerstand zu rechnen. gez. Schacht (Fachschaftsspr.)“
Flugblatt Juristische Fachschaft 21.6.1968; Archiv
643) Flugblatt>21.06.1968>>LSD: Einladung zur Diskussion „Notstandsgesetze – ein Zeichen für Faschismus?“
„Heute, Freitag, den 21.6.1968, findet im Volksbildungsheim eine Diskussion unter dem Thema ‘Notstandsgesetze – ein Zeichen für Faschismus?’ statt. Teilnehmer auf dem Podium: H. Matthöfer – SPD – MdB – H. Karry – FDP – MdL – F. v. Auer – LSD – Bundesvorstand – J. Seifert – Kuratorium Notstand der Demokratie – R. Reiche – Mitglied des SDS – Gesprächsleitung: Claus Offe – Beginn: 20 Uhr – In der Diskussion soll – bei voraussehbarer Kontroverse mit den Vertretern der Parteien – angezeigt werden, daß wir die N S – Gesetze nicht als isoliertes Phänomen betrachten dürfen, sondern daß unsere Opposition nur als Widerstand gegen allgemein faschistische Tendenzen der kapitalistischen Gesellschaft erfaßt werden kann.“
Flugblatt LSD 21.6.1968; Archiv
644) Flugblatt>21.06.1968>>Öffentlichkeitsausschuß Studentenparlament: Hinweise zur öffentlichen Sitzung des Studentenparlaments am 21.06.1968
„Am 11.6.1968 wählte das Studentenparlament den AStA-Vorsitzenden Birkholz ab und diskutierte die Neuwahl eines SDS-AStA. Diese Neuwahl wurde für die nächste Parlamentssitzung in Aussicht gestellt. Daraufhin löste Rüegg das Studentenparlament vor Zustandekommen dieser Sitzung auf. Die fadenscheinige formaljuristische Begründung des Rektors – zwei Studenten wählten doppelt, keine Wahlkabinen – kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß Rüegg aus manifest politischen Gründen die Auflösung gerade zu einem Zeitpunkt vornahm, zu dem es nach der Satzung der Studentenschaft nicht mehr möglich ist, in diesem Semester noch ein funktionsfähiges Parlament neu zu wählen. Dem Rektor kann dies nur recht sein, da in diesem Semester noch ein satzungsänderndes Konzil stattfinden wird, das seine eigene Wiederwahl ermöglichen soll. Der Ältestenrat der Studentenschaft hat sofort Widerspruch gegen die Auflösung des Studentenparalemts eingelegt. Ohne auf die rechtliche Begründung dieses Widerspruchs einzugehen, wies der Rektor diesen zurück, um die anstehende Neuwahl des AStA – so Prorektor Franz – zu verhindern. Das Studentenparlament sieht in dieser Maßnahme einen provokativen Eingriff des Rektors in die Autonomie der Studentenschaft. Er sieht deshalb keine Veranlassung, sich weiterhin der Rechtskontrolle eines Rektors zu beugen, den die Studenten nicht mitwählen durften, obwohl selbst das Hessische Hochschulgesetz studentische Beteiligung bei der Rektorwahl vorschreibt. Deshalb erklärte es sich auf seiner Sitzung vom 18.6. für autonom gegenüber dieser Rechtsaufsicht und wählte einen AStA aus Vertretern des SDS, des SHB und des LSD. Die Suspendierung des Studentenparlaments durch den Rektor zeigt endgültig, daß der Konflikt an der Universität nicht etwa ein Konflikt zwischen Rektor und einigen Studentengruppen ist, sondern daß es sich hier um die Konfrontation zwischen Ordinarienuniversität und Studentenschaft – repräsentiert von Rektor und Studentenparlament – handelt. In dieser zugespitzten Situation kann das Studentenparlament die Initiative nicht mehr den Studentengruppen allein überlassen, sondern muß sich jetzt an die Spitze der Demokratisierungsbewegung an dieser Hochschule stellen. Auf der öffentlichen Parlamentssitzung am Freitag, den 21.6.1968 sollen die Maßnahmen des Rektors beraten und geeignete Gegenmaßnahmen – auch in Hinblick auf das satzungsändernde Konzil am Mittwoch, den 26.6. – beschlossen werden. Feitag, 21.6.1968 — Hörsaal VI — 20 Uhr: öffentliche Parlamentssitzung“
Flugblatt Öffentlichkeitsausschuß Studentenparlament 21.6.1968; Archiv
645) Niederschrift>21.06.1968>>(autonomes) Studentenparlament Sitzung: Aufruf Sprengung Sitzung Konzil
„[…]Beginn: 20.30 Uhr – Thelen: Bericht des Ältestenrates über seine Arbeit der letzten zwei Wochen. Der Rektor hat die Wahl zum Studentenparlament angefochten, weil zwei Studenten sich der Doppelwahl bezichtigt haben. Der Ältestenrat hat gegen den Bescheid des Rektors, der das Parlament für ungültig hält, Widerspruch eingelegt, weil er der Meinung ist, daß diese beiden Stimmen das Wahlergebnis nicht entscheidend verändern würden. – Täßler: Rektor befürchtet, daß der SDS den AStA übernehmen werde, daher Wahlanfechtung. Das SP ist die legale Vertretung der Studentenschaft, daher Autonomieerklärung. Studenten sollen Widerstand leisten gegen die Satzungsmanipulation, mit der Rüegg wiedergewählt werden soll. – Wolf (AFS): Ende des Semesters wird das Parlament aufgelöst, keine frühere Auflösung. Durch den Beschluß der Umbenennung in Karl-Marx-Universität hat sich das Parlament als progressiv gezeigt. Das Parlament soll Auflösung anerkennen und sich vom alten Parlament legitimieren lassen, außerdem wählt dann das alte Parlament neue Leute, die nur finanz- und verwaltungstechnisch tätig sind. – Riechmann (Ö): Das Parlament muß zum Exponenten der neuen studentischen Reform werden. Das SP und der AStA besitzen keine hochschulpolitische Konzeption für die nächste Zeit, sie haben keine adäquaten Gegenmaßnahmen gegen den Entscheid des Rektors ergriffen, mit denen man den Entscheid hätte legalistisch umgehen können. Welche Mittel können ergriffen werden, um die studentischen Interessen zum Ausdruck zu bringen? – Bechmann (SDS): Der Rektor hat den Angriff gegen das Parlament gestartet, um einen linken AStA zu verhindern. AStA und SP sollen sich aus der Rechtsstruktur der Universität herauslösen. Man soll darüber diskutieren, wie man aus dieser jetzigen Lage herauskommt, ohne die Autonomieerklärung zurückzunehmen. – Schwarze (SHB): Die am AStA beteiligten Verbände hatten beschlossen, den AStA nicht zu beschicken. Erst nach der Entscheidung des Rektors entschloß man sich, in den AStA zu gehen, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, als gäbe es nur den Konflikt zwischen SDS und Rektor. Daher habe man noch kein Konzept aufweisen können. – Wolf (AFS): An allen Universitäten sei ein Verlust der Massenbasis nach dem Kampf gegen die Notstandsgesetze festzustellen. Die Studenten müssen aber erkennen, daß die gleichen Probleme auch in den Instituten und an ihren Arbeitsplätzen auftreten. Auch in den Fachschaften sollte die drittelparitätische Beteiligung diskutiert werden. Weitere Aktionen müssen auf teach-ins besprochen werden. Man muß die Studenten ansprechen, die noch keine konkreten Formen der Auseinandersetzung gefunden haben. – Bauer (Ö): Reformierung der Hochschule soll zur Reformierung der Gesellschaft führen. – Antrag auf Öffentlichkeit auf Diskussion über AStA-Modelle. – Nach Abstimmung angenommen. – PE von Freyberg: Der Beschluß des Rektors war falsch. Das Parlament sollte sich jetzt auflösen. Das Kultusministerium versucht, Einfluß auf die Universität zu gewinnen. Er, v.Freyberg, ist bereit, sich an jeder legalen Aktion zu beteiligen, die auf legalem Weg die Entscheidung des Rektors aufhebt. Er ist aber gegen die Autonomieerklärung des Parlaments. – Wolf (AFS): Erklärt, daß die Ausführungen v. Freybergs über eine PE hinausgingen. Er erteilt eine Rüge. – Bechmann (SDS): Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten für einen AStA: – 1) ein politischer AStA, vom Parlament gewählt, dem zwei Finanzleute, vom SP gewählt, beigegeben werden – 2) AStA wird vom alten Parlament legalisiert, danach Auflösung des Parlaments – 3) Bildung einer plebiszitären Gegenregierung. Birkholz wird für die verwaltungstechnischen Angelegenheiten eingesetzt. – Büker (jur): Rüegg hat bewiesen, daß er mit allen Mitteln diesen AStA funktionsunfähig machen will. Man soll sich keine Scheinlegalität verschaffen, entweder autonom oder Eingehen auf den Entscheid. Birkholz kann die Verwaltung machen, damit hat der AStA die Hände frei für politische Aktionen. Für politische Aktionen braucht der AStA kein Geld. – Schwarze (SHB): der AStA wird nicht in Universitätsgremien gehen. – Öffentlichkeit: SP sollte sich zur autonomen Körperschaft erklären. Der AStA sollte sich zwei Finanzreferenten vom alten Parlament bestätigen lassen, um funktionsfähig zu bleiben. – Kuhlen (DB): Keine Diskussion, bevor das alte Parlament nicht den neuen AStA bestätigt hat. – Wolf (AFS): Es ist fraglich, ob man noch einmal die erforderliche Mehrheit für eine nochmalige Abwahl von Birkholz bekommt. – v. Freyberg (RCDS): der Kultusminister erklärt sofortige Änderung des Hess. Hochschulgesetzes. Aus diesem Grund wird in nächster Zeit keine Hochschulsatzung verabschiedet werden können. Daher mit weiteren Aktionen warten. Birkholz bleibt nach Einspruch v.Freybergs im Amt, die Abwahl ist nicht ungültig. – Wolf (AFS): Das ist nicht richtig, da der Ältestenrat eine neue Entscheidung treffen muß. – Wolf verliest einen Antrag von v.Freyberg (19/2): – Ich stelle den Antrag, das Parlament möge beschließen: – 1) Der AStA wird beauftragt, eine Urabstimmung durchzuführen, in der der Studentenschaft die Möglichkeit gegeben wird, dem bisherigen Parlament bis zu den Neuwahlen im WS 68 die Legitimation zu erteilen. – 2) Der Ältestenrat oder ein anderes Gremium wird beauftragt, sofort beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken mit folgendem Inhalt: Der Vollzug des Beschlusses, das Parlament aufzulösen, ist bis zu einem Urteil des Verwaltungsgerichtes auszusetzen. – Zehnder (nat): Der Antrag ist eine Schizophrenie. In Punkt 1) erklärt v.Freyberg das Parlament ohne Urabstimmung für nicht legal. In Punkt 2) fordert er aber das gleiche Parlament auf, weiterhin als Legislative zu fungieren. – Gegen 21.35 h erscheint in der Tür ein Mann, der bis etwa 21.41 h stereotyp schreit: ‘Hängt sie auf, hängt sie auf, Säuglinge etc…’ – Nach dieser Unterbrechung v.Freyberg (RCDS): Parlament soll Vertretung der Studentenschaft sein. – Büker (jur): zur GO: Übergang zur TO. (Nichtbefassung Antrag 19/2) – Täßler: Politischen Anspruch nicht aufgeben. AStA und SP weiterhin autonom, die Legitimation von AStA und SP ist von vorneherein gegeben, AStA soll sich von alten Parlament legalisieren lassen. – Wolf (AFS): Das Parlament hat seit drei Tagen gemauschelt – Öffentlichkeit: Entweder bleibt das Parlament autonom ohne AStA-Finanzen, denn auf den würden sich die Rechten stürzen, oder das neue AStA wird vom alten Parlament bestätigt. – Bechmann (SDS): Da der Konflikt besteht zwischen Rektor und Parlament, sollte man konkrete Aktionen unternehmen, ins Konzil gehen mit der Begründung, daß dieser AStA der einzige legalisierte AStA ist. Anschließend könnte man die Studenten fragen, ob sie diesen AStA weiterhin als legalisiert betrachten, in einer Vollversammlung, dadurch hätte man eine plebiszitäre Absicherung. Er schlägt vor, daß das Parlament ihm zustimmt und daß man dann über die Konzilaktion diskutiert. – Möllenstedt: Boykottierung des alten Parlaments ist falsch. – Öffentlichkeit: Durch die Insitutionalisierung des Konfliktes Rektor – AStA kann der AStA hoffen, daß er in der Lage ist, zu arbeiten. – Schwarze (SHB): Man soll diskutieren darüber, wie die Konzilaktion verlaufen soll. – Wolf (AFS): Er schlägt vor, daß man während der Tagung des Konzils ein teach-in veranstaltet, auf dem über die Aktion diskutiert wird. – Antrag Öffentlichkeit: Abbruch der Diskussion. Es soll beschlossen werden, was geschehen soll. – Prokop-Iwersen (SDS): Man muß versuchen, beim Konzilkonflikt eine Massenbasis sich zu verschaffen. – Thümmel (SDS): Zwei Anträge: Auflösun g des Parlaments bis zum Zusammentreten des alten Parlaments, 2) Man beschließt, ein teach-in stattfinden zu lassen. Auf der nächsten Parlamentssitzung können weitere Einzelheiten beschlossen werden. – Abstimmung: Das alte Parlament soll sich bei seiner nächsten Sitzung auflösen, um zu dokumentieren, daß dieses Parlament das einzig legitime ist. – Schiller (LSD): Die politischen Hochschulgruppen sollten sich nicht am alten Parlament beteiligen. – Thümmel (SDS): Nimmt den ersten Antrag zurück. – Öffentlichkeit: Der AStA war nur die technische Interessenvertretung der Studentenschaft, nicht die politische. – Wolf (AFS): Ist es politisch sinnvoll, das alte Parlament zu ignorieren? – Bechmann (SDS): GO Antrag: Das alte Parlament wählt Birkholz noch einmal ab. Nach der Sprengung des Konzils veranstaltet man drei Tage später eine Massenversammlung, auf der die Aktion des AStA zur Diskussion steht. – Wolf (AFS): Nochmalige Abwahl ist Unfug. – v.Freyberg (RCDS): GO Antrag auf Beschlußfähigkeit. – Beschlußfähigkeit wird festgestellt, 16 Parlamentsmitglieder vorhanden. – Schiller (LSD): Diese Konzilsitzung hat die Funktion, die Satzung zu ändern, daher ist dieses Konzil abzulehnen. – Scheffler (DB): Wenn sich Studenten am Konzil beteiligen, dann müssen auch die Nichthabilitierten ins Konzil. – Wolf (AFS): Man muß beantragen, daß das Konzil öffentlich tagt und daß die Studenten Stimmrecht erhalten. – v.Freyberg: Beantragt namentliche Abstimmung beider Anträge. – Abstimmung über Sprengung des Konzils: angenommen. Bechmann zieht seinen Antrag zurück. – GO-Antrag auf Schluß der Sitzung wird angenommen. – Schluß der Sitzung: 22.30 h.“
Niederschrift Sitzung Studentenparlament 21.06.1968; Rektorat 410-05
646) Niederschrift>21.06.1968>>Studentenparlament Sitzung der Legislaturperiode 1966/67: Beschlußunfähigkeit
„[…]1) Herr Thelen (Mitglied des Ältestenrats) berichtet über die derzeitige Rechtssituation. Mit dem Widerspruchsbescheid des Rektors zum Widerspruch des Ältestenrates gegen die Ungültigkeitserklärung der Parlamenstwahlen ist nach der Satzung der Studentenschaft das Parlament der vorhergehenden Legislaturperiode im Amt. Der Ältestenrat behält sich verwaltungsgerichtliche Schritte gegen den Widerspruchsbescheid vor. […] Herr Thelen stellt die Beschlußfähigkeit fest und bittet um Vorschläge für die Kandidatenliste für das Parlamentspräsidium. (Der ehemalige Parlamentspräsident ist ausgeschieden und der Vizepräsident Herr Shah hat seinen Rücktritt erklärt). – 3. Herr Büker gibt zu Protokoll, daß er die Beschlußfähigkeit des Parlaments bezweifelt, da er sich mit Herrn Dörr und Fräulein Astheimer vor der Tür aufgehalten habe und an der Sitzung nur als Gast, nicht aber als Parlamentarier teilnehmen wollte. – 4. Herr Wolf stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung bis 22.00 Uhr auszusetzen. Der Antrag wird mit mit 10:4 Stimmen angenommen. Herr Peters gibt zu Protokoll, daß er sich der Stimme enthalten hat. Herr Thelen hebt die Sitzung bis 22.00 Uhr auf. – 5. In einem Antrag von Herrn Möllenstedt an den Ältestenrat wird die Beschlußfähigkeit des Parlaments angefochten. – 6) Auf Grund der ungeklärten Lage tritt das Parlament am 21.6.1968 nicht mehr zusammen.“
Niederschrift Sitzung Studentenparlament 21.6.1968; Archiv
647) Rundschreiben>21.06.1968>>Geschäftsführer Walter-Kolb-Heim e.V.: Kündigung wegen Mietstreik
„Die Erklärung der Situation durch Frau Dr. Helga Einsele, Frau Dr. Erdmuthe Falkenberg, Heinz Brakemeier und mich in der außerordentlichen Heimvollversammlung am 20. Juni 1968 hat Sie leider von der Sinnlosigkeit eines Mietstreiks nicht zu überzeugen vermocht. Auch unsere Bereitschaft, auf die Abgabe der im Schreiben vom 18. Juni 1968 geforderten Erklärung zu verzichten und die Zahlungsfrist bis zum 30. Juni 1968 zu verlängern, hat die Situation nicht entspannt. Das bedeutet, wie schon in der Heimvollversammlung festgestellt, die Aufrechterhaltung der ausgesprochenen Kündigungen mit der Maßgabe, daß bei Leistung aller offen stehender Zahlungen bis spätestens 30. Juni 1968 die Kündigung im Einzelfall als widerrufen gilt. Für alle anderen Heimbewohner herrscht ein vertragloser Zustand, und sie sind verpflichtet, ihren Wohnplatz spätestens zum 30. Juni 1968 zu räumen. Wer trotz des vertraglosen Zustandes und der hiermit erneut ausgesprochenen Aufforderung zur Räumung des Wohnplatzes weiter im Hause bleibt, wird – unbeschadet aller Rechte – ab 1. Juli 1968 folgende Tagessätze zu zahlen haben: Grundmiete 1,92 DM – Verbrauchsumlage 1,64 DM – zusammen 3, 56 DM + 10 % Verw. Kosten 0,36 DM – insgesamt 3,92 DM. Es handelt sich hier um die echte Kostenmiete. Die Aufwendungen für die Kesselreparatur (2.813,47 DM) und für die zusätzliche Kunststoffbeschichtung des Öltanks (3.114,85) sind dabei ausgesondert.“
Rundschreiben Walter-Kolb-Heim 21.6.1968; Archiv
648) Brief>24.06.1968>>Rektor an Konzilsmitglieder: Hinweise zur Konzilssitzung am 26.06.1968
„Verschiedene Konzilsmitglieder haben mir gegenüber Bedenken geäußert, die Sitzung des Konzils in der Aula der Universität stattfinden zu lassen, zumal der SDS und der SHB massive Störungen angedroht haben. Ich persönlich bin zwar der Meinung, daß diese Störungen niemals das gleiche Ausmaß erreichen würden, wie dies am 6.12. der Fall war, möchte jedoch die Kollegen nicht der Gefahr irgendwelcher Belästigungen aussetzen. Ich habe deshalb die Konzilssitzung im Einvernehmen mit Herrn Kollegen Egle in den Grossen Hörsaal der Biologischen Institute, Siesmayerstraße 70 verlegt. Parkplätze stehen in ausreichender Anzahl am Ende der Siesmayerstraße wie im Areal des Instituts zur Verfügung. Es ist Sorge dafür getragen, daß die Fakultäten ihre Sitzungen in Räumen des Botanischen und des Zoologischen Instituts durchführen können. Ich benutze die Gelegenheit, zur Tagesordnung folgendes mitzuteilen: 1.) Nach übereinstimmender Auffassung der Universität und des Kultusministeriums muß eine schriftliche Zustimmung zu der die Rektorwahl betreffenden Satzungsänderungen eingeholt werden. Das Konzil wird sich zu entscheiden haben, ob es sich für 2 Stunden vertagen und in der Zwischenzeit Fakultätssitzungen durchführen will, bis die ministerielle Genehmigung durch Boten eingeholt werden kann oder ob es vorzieht, die Rektorwahl am 3.7.1968 durchzuführen. 2.) Herr Prof. Dr. Friedrich Geerds beantragt im Anschluß an den unter 1 c) der Tagesordnung genannten Antrag des Senats folgende Satzungsänderung, die sich auf den durch den Universitätsvertrag von 1955 ergänzten § 51a der Satzung von 1914 unter Berücksichtigung der dem § 47-I des Entwurfes von 1925 folgenden Praxis bezieht (dem Konzil gehören an). (ev. 4.) Die Vertreter der Nichthabilitierten in den Fakultäten und der Abteilung für Erziehungswissenschaften und ferner soviele nach Bestimmung der Nichthabilitiertenversammlung zu wählende Nichthabilitierte, dass insgesamt die Zahl 40 (in Worten: vierzig) erreicht wird, (ev.5.) die Vertreter der Studentenschaft in den Fakultäten und der Abteilung für Erziehungswissenschaften und ferner soviele vom Studentenparlament zu wählende Studenten, daß insgesamt die Zahl 50 (in Worten: fünfzig) erreicht wird. 3.) Der in der Einladung vom 14.6. unter 1 a) aufgeführte Antrag wurde nicht vom Senat beschlossen, nachdem in der Diskussion eine entsprechende Satzungsänderung nicht für notwendig gehalten wurde. Die Rechtsaufsicht hat jedoch nachträglich diese Satzungsänderung als unerlässlich bezeichnet. Ich hoffe, daß die Verlegung des Sitzungsorts es allen Kollegen möglich machen wird, am Konzil teilzunehmen.“
Schreiben Rektor 24.6.1968; Rektorat 200-03
649) Flugblatt>24.06.1968>>SDS: „Zerstört die Hierarchie der Macht- Direkte Demokratie! Sprengt das Konzil!“
Zerstört die Hierarchie der Macht – Direkte Demokratie – I – Während der 2. und 3. Lesung der Notstandsgesetze organisierten Studenten, Schüler und Arbeiter den Widerstand in Betrieben, Schulen und Universitäten. Die Universität wurde zum Aktionszentrum des Widerstandes. Da holte der Rektor die Polizei. Nachdem die Notstandsgesetze durchgepeitscht waren, sollte der Widerstand in die Universitäten hineingetragen werden. Basisorganisationen in Instituten und Seminaren war die politische Parole. – Da löste der Rektor das Studentenparlament auf. Anlaß: Angeblich hatten zwei Studenten bei der letzten Parlamentswahl zweimal gewählt. Der wirkliche Grund: Der Rektor fürchtete sich vor seinen Studenten. Das Parlament wollte nämlich einen politischen AStA wählen, der die praktische Vorwegnahme der Mitbestimmung organisieren wollte. – II – Die Machtspitze der Universität will die organisatorische Basis der Studenten zerstören, weil die Studenten ihre Interessen politisch selbst organisieren wollen. – Folgsam lernen statt mitbestimmen – das ist die Parole der Administratoren. – III – Um sich die Macht zu sichern, wird Rektor Rüegg am Mittwoch im Konzil einen Paragraphen durchpeitschen, der ihm seine Wiederwahl sichert. Ohne Studenten. Danach findet im gleichen Konzil die Wiederwahl des Rektors statt. Ohne Studenten. Professoren wollen den Rektor wählen, Studenten sollen studieren. – IV. – Wenn man uns die Mitbestimmung nicht gibt, müssen wir sie uns nehmen. Kein Konzil ohne Studenten. Ein Konzil, das die Studenten aussperrt, muß gesprengt werden. Sprengt das Konzil! Montag 20 Uhr Walter-Kolb-Studentenheim, Beethovenplatz, Basisgruppe Hochschule. Diskussion über Basisorganisationen in den Fakultäten. Vorbereitung der Konzilsbesetzung. Dienstag: 18 Uhr teach-in auf der Wiese vor dem Studentenheim. Konzeption des Politischen AStA. Organisierung der Mitbestimmung auf plebiszitärer Ebene in Vorlesungen, Seminaren, Instituten. Vorbereitung der Konzilsbesetzung. Das Konzil kann uns nicht vertreten – Alle Macht den Räten.“
Flugblatt SDS 24.6.1968; Archiv
650) Verfügung>24.06.1968>>Rektor an Ältestenrat der Studentenschaft: Ungültigkeit der Abwahl des Vorsitzenden des AStA Birkholz
„Durch Schreiben vom 19.6.1968 habe ich empfohlen, Ihre Entscheidung vom 12.6.1968 zu überprüfen und neu zu entscheiden. Als Frist zur Stellungnahme habe ich den 21.6.1968, 16.30 Uhr, genannt. Diese Stellungnahme ist bis jetzt nicht abgegeben worden. Wegen der Dringlichkeit des Falles erkläre ich als Rechtsaufsichtsbehörde (§ 39 Hess. Hochschulgesetz) deswegen: Die Entscheidung des Ältestenrates der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 12.6.1968 wird aufgehoben. Die Abwahl des ersten Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Hans Jürgen Birkholz, durch das Parlament am 11.6.1968 wird für ungültig erklärt. Herr Birkholz ist damit weiterhin erster Vorsitzender des Allgemeinen Studentenausschusses. Zur Begründung dieser Entscheidung verweise ich auf meine an den Ältestenrat der Studentenschaft gerichtete Empfehlung vom 19.6.1968. Zusätzlich mache ich auf folgendes aufmerksam: Herr Zehnder, der stellvertretender Präsident des Parlaments der Studentenschaft war, lud Herrn Francke unter Berücksichtigung des ersten Schreibens von Herrn Germann zur Sitzung des Parlaments am 11.6.1968 ein. Nach seiner eigenen Angabe hat er sich über die Feststellung Germann, Francke sei nachgerückt, keine Gedanken gemacht, sondern angenommen, was Germann mitteile, sei richtig. Jedenfalls hat er diese Äußerung Germanns nicht als Verzichtserklärung aufgefaßt.“
Verfügung Rektor an Ältestenrat 24.6.1968; Rektorat 410-03
651) Bekanntmachung>25.06.1968>>Birkholz: Begründung für Austritt aus SHB
„AStA-Vorsitzender Birkholz erklärt am 25.6.68 seinen Austritt aus dem SHB (Sozialdemokratischer Hochschulbund), dem er seit Beginn seines Studiums (November 1967 – 4 Semster) angehörte mit folgender Begründung: Der SHB Frankfurt hat auf seiner Mitgliederversammlung am 24. Juni mit 11 gegen 1 Stimme bei 1 Stimmenthaltung mich aufgefordert, vom Vorsitz des Allgemeinen Studentenausschusses zurückzutreten, um durch meinen Rücktritt mich dem ‘Widerstandskampf’ des durch Rektor Rüegg aufgelösten Parlaments anzuschließen. Der SHB warf mir vor, daß ich durch meine vergangene Politik und durch geplante politische Vorhaben zu der Hochschule den Verband schädige. Der SHB war nicht bereit, seine Parlamentarier Möllenstedt und Scheffler die mit der Begründung, der SDS müsse jetzt den AStA übernehmen, für meine Abwahl als AStA-Vorsitzender gestimmt hatten, zur Verantwortung zu ziehen. Es ist mir nicht gelungen, die Kommilitonen im SHB zu überzeugen, daß die Zeit der politischen Gesundträumereien nun vorüber ist, und der Hochschulverband der SPD nur noch eine Daseinsberechtigung hat, wenn vom SHB der Versuch unternommen wird, sich an der Basis der Universität (Fachschaften, Institutsräte, Abteilungen) zu organisieren, um so die Hochschulreform von unten und andererseits von oben (Gespräche mit Landtagsfraktionen, Kultusminister, Parteien) voranzutreiben. Nach wie vor fühle ich mich der Politik den SHB-Bundesvorstandes mit seinen Repräsentanten Erdmann-Winde und Jens Litten verbunden, kann aber eine Mitgliedschaft im SHB Frankfurt nicht länger verantworten. Reformarbeit ist Dreckarbeit. Ich bedaure, daß die durchaus ernstzunehmenden studentischen Bestrebungen und Chancen, eine Reform der Hochschule und Gesellschaft zu erkämpfen von politischen Kindergarten -Mitgliedern vertan wird.“
Pressemitteilung Birkholz 25.6.1968; Archiv
652) Brief>25.06.1968>>Adorno an Rektor: Hausverbot Krahl kann nicht ausgehändigt werden!
„Magnifizenz, lieber und verehrter Herr Rüegg, schönsten Dank für Ihren Brief mit der Fotokopie des Schreibens an Herrn Krahl. Da Herr Krahl in diesem Semester überhaupt noch nicht bei mir im Seminar gewesen ist und ich seine Adresse nicht habe, er sich auch zu keiner Sprechstunde angesagt hat, ist es mir leider beim besten Willen nicht möglich, ihm den Brief zu schicken. Ich bitte Sie sehr, das zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen stets Ihr Adorno.“
Schreiben Adorno 25.6.1968; Rektorat 206-07
653) Brief>25.06.1968>>AStA an Rektor: Zur geplanten Satzungsänderung
„Stellungnahme zur geplanten Satzungsänderung – Der AStA spricht sich für eine Beteiligung der Professoren der AfE am Konzil aus, erwartet aber, daß Nichthabilitierte und Studenten drittelparitätisch am Wahlkörper beteiligt werden oder ein sinnvoller Kompromiß gefunden wird. Der AStA spricht sich scharf gegen den Satzungsänderungsvorschlag von Herrn Professor Geerds aus. Abgesehen von dieser Art der Minimalbeteiligung lehnt die Studentenschaft es ab, sich vorschreiben zu lassen, wie und welche Vertreter sie in das Konzil zu senden hat. Der AStA unterstützt den Antrag der Nichthabilitierten auf Herstellung der Öffentlichkeit in akademischen Gremien. gez. Hans Jürgen Birkholz.“
Brief AStA 25.6.1968; Archiv
654) Brief>25.06.1968>>Rektor an Vermieter von Krahl: Wegen des Hausverbots
„Sehr geehrter Herr Kaufmann! Bis jetzt versuchte das Rektorat der Universität vergeblich, Herrn Hans-Jürgen Krahl ein Schreiben zuzustellen, durch welches ihm ein Hausverbot auferlegt wird. Die Polizei teilte mir mit, daß Sie sein Vermieter sind. Ich wäre Ihnen deswegen dankbar, wenn Sie ihm das anliegende Schreiben, in dem das Hausverbot ausgesprochen wird, übergeben würden. Ich bitte, mir kurz zu bestätigen, daß es Ihnen gelungen ist, das Schreiben auszuhändigen.“
Schreiben Rektor 25.6.1968; Rektorat 206-07
655) Flugblatt>25.06.1968>>AStA: Sprengt das Konzil!
„Sprengt das Konzil – Rektor und Universitätsadministration versuchen systematisch, die organisatorische Basis der Studenten zu zerschlagen. In dem Moment, wo die Studenten begannen, ihre Interessen politisch selbst wahrzunehmen, schob der Rektor formaljuristische Argumente vor, löste das Parlament auf und hoffte so, die Grundlage einer politisch wirksamen Interessenvertretung der Studenten zu zerstören. Das Parlament erklärte sich daraufhin für autonom und wählte einen neuen AStA. Dieser politische AStA versteht sich als Organisationszentrum für den Aufbau des Widerstandes gegen Disziplinierungsmaßnahmen der Administration und als Kampfzentrum gegen eine rein technokratisch bestimmte Studienreform. Zu dieser Aufgabe gehört auch, schleichende Satzungsänderungen und Rekorwahlen zu verhindern, die über die Köpfe der Studenten hinweg von den Ordinarien autoritär durchgesetzt werden sollen. Das Konzil, das am Mittwoch unter Ausschluß der Öffentlichkeit und ohne studentische Beteiligung Satzungsänderungen durchpeitschen und Rüegg zum dritten Male wiederwählen will, muß gesprengt werden. Wenn die jahrelangen Forderungen nach Mitbestimmung stillschweigend übergangen werden, müssen die Studenten selbsttätig für die Herstellung von Öffentlichkeit sorgen. Deshalb: Dienstag 18 Uhr teach-in auf der Wiese über Aufgaben und Selbstverständnis des neuen AStA; Vorbereitung der Sprengung des Konzils – Mittwoch 15 Uhr teach-in vor dem Rektorat – Besprechung der Einzelheiten des go-ins, das Konzil tagt ab 16 Uhr.“
Flugblatt AStA 25.6.1968; Archiv
656) Plakat>25.06.1968>>Wandzeitung Walter-Kolb-Heim: Mietstreik
„Wandzeitung (ausgehängt im Treppenhaus des Studentenwohnheims Beethovenplatz am 25. Juni 1968, die mit Lackfarbe angebrachten Schmierereien ‘Knell denunziert’ nebst Zusatz ‘Vergast den Knell’ verdeckend) Kostendeckende Mieten 117,60 DM ? Obwohl der Geschäftsführer auf der letzten Heimvollversammlung erklärte, daß die Frage der Kündigung erst auf der Vereinsvorstandssitzung des Walter-Kolb-Studentenhaus e.V. entschieden werden, greift er in seinem neuesten Flugblatt der Entscheidung des Vorstandes vor. Nach dem neuesten Flugblatt liegt die ‘kostendeckende’ Miete jetzt bei 117,60 DM ! Wir werden uns an den Beschluß der Heimvollversammlung halten, der eine öffentliche Diskussion mit dem Vereinsvorstand über die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Mieterhöhung forderte. Bis dahin zahlen wir nur die alte Miete bis Juni! ‘Wer in der Wachsamkeit nachläßt, der wird sich praktisch entwaffnen und in eine passive Position geraten’ Mao 1949.“
Wandzeitung 25.6.1968; Archiv
657) Pressemitteilung>25.06.1968>>AStA: Birkholz aus SHB ausgetreten!- Drittelparität! – Beteiligung an akademischen Gremien!
„Auf einer Pressekonferenz stellt AStA-Vorsitzender Birkholz das neue Programm des AStA vor – Verbreiterung der Basisarbeit, Mitarbeit bei der Novellierung des Hess. Hochschulgesetzes und eine Umstrukturierung des AStA. AStA-Vorsitzender Birkholz gab bekannt, daß er aus dem SHB ausgetreten sei. Er sehe keine Möglichkeiten, studentische Reformpolitik mit und im SHB Frankfurt durchzusetzen. Birkholz sprach sich für drittelparitätische Beteiligung von Studenten und Nichthabilitierten aus und beantragte beim Konzil eine entsprechende Satzungsänderung. Birkholz brachte im Studentenparlament einen Antrag ein, worin er begründet, warum in Zukunft Studenten sich wieder in akademischen Gremien beteiligen sollen.“
Pressemitteilung AStA 25.6.1968; Archiv
658) Brief>26.06.1968>>Geerds:: Beteiligung von Nichthabilitierten und Studenten in Fakultäten und AfE
„Herr Prof. Dr. Geerds beantragt folgende Satzungsänderung, die sich auf den durch den Universitätsvertrag von 1953 ergänzten § 51 a der Satzung von 1914 unter Berücksichtigung der dem § 47-I des Entwurfs von 1923 folgenden Praxis bezieht (dem Konzil gehören an): – (ev.4) Die Vertreter der Nichthabilitierten in den Fakultäten und der Abteilung für Erziehungswissenschaften und ferner soviele nach Bestimmung der Nichthabilitiertenversammlung zu wählende Nichthabilitierte, daß insgesamt die Zahl 40 (in Worten: vierzig) erreicht wird, (ev.5) die Vertreter der Studentenschaft in den Fakultäten und der Abteilung für Erziehungswissenschaft und ferner soviele vom Studentenparlament zu wählende Studenten, daß insgesamt die Zahl 50 (in Worten: fünfzig) erreicht wird.“
Antrag Geerds 25.6.1968; Archiv
659) Artikel>26.06.1968>>asta information: „Autoritäre Politik durch Verwaltungsmaßnahmen!“
„Wie dringend die Abwahl des AStA-Vorsitzenden Birkholz war, wie deplaziert seine persönliche Erklärung nach der Abwahl, die der Universitäts-offiziöse unireport bereitwillig abdruckte, zeigte sich einige Tage später, als Birkholz mit dem Rektor seine früheren privaten Gespräche dahingehend fortsetzte, um kommissarisch zum AStA-Vorsitzenden ernannt zu werden, gewissermaßen zum Staatskommissar für die Studentenschaft. (Die Abwahl von Birkholz hatte ihren Grund in der verbal ab und zu gezeigten revolutionären Attitüde, der in der AStA-Tagesarbeit genau umgekehrte Handlungen folgten, und in einer autoritären, den Nachrichtenvorsprung nutzenden Politik gegenüber dem Parlament.) Als der Rektor sah, daß ihm sein Vertrauensmann in der Studentenschaft verlorengehe und statt dessen der AStA durch den von ihm selbst noch immer suspendierten SDS besetzt werden würde, unterstützt von LSD und SHB, der sich von seinem Mitglied Birkholz distanziert hatte, erklärte er seine Suspendierung des Studentenparlaments für widerspruchslos gültig und sperrte dem neugewählten AStA das Konto. Die vom NHB initiierte Anfechtung der Wahl des augenblicklichen Studentenparlaments – neben einer juristischen Verfügung gegen allgemeinpolitische Äußerungen der Studentenschaft, das sogenannte Politische Mandat, und einigen Flugblättern seine einzige Aktivität bisher an der Hochschule -, diese Wahlanfechtung einer Gruppe, die keinen einzigen Kandidaten ins Parlament bringen konnte, griff der Rektor, sehr präzise den Termin kalkulierend, wieder auf, so daß laut Satzung der Studentenschaft vor dem Semesterende keine Neuwahlen mehr möglich sind. (Die nächsten regulären Wahlen sind zu Anfang des Wintersemesters.) Der Rektor glaubt, mit diesen scheinbar administrativen Maßnahmen, die Führung der Studentenschaft handlungsunfähig zu machen. Mit der falschen Voraussetzung, daß die Studentenbewegung hilflos an Rädelsführer gebunden sei, wo sie doch ihr Pathos gerade in der breitesten Teilnahme der Individuen an der Durchsetzung ihrer politischen Interessen hat, nicht an der Delegation ihres Willens in sich verselbständigende Vertretungskörper. Eine handlungsunfähige Studentenschaft braucht der Rektor, um ungehindert seine erneute Wahl zum Rektor durchzusetzen, weswegen er eigens ein die Universitätssatzung von 1914 änderndes Konzil einberufen muß; die Wahl durch ein Konzil, in dem den Studenten und dem Mittelbau eine irrelevante Beteiligung zugestanden wäre. Dem Rektor könnte durch einen Beschluß des früheren Parlaments, das jetzt laut Satzung das ‘ungültig’ gewählte ersetzen soll, seine Kabinettspolitik zuschanden gemacht werden, indem es den im Zeitraum seiner Zuständigkeit auch schon amtierenden AStA-Vorsitzenden Birkholz gleichfalls abwählt und das Parlament zur zuständigen, den politischen Willen der Studentenschaft darstellenden Repräsentation erklärt, so die Hoffnungen des Rektors auf eine reaktionäre Politik durch das alte Parlament zunichte macht. Das ‘neue’ Parlament hätte dann endlich sich an die Spitze der Studentenbewegung zu stellen, etwa im Zusammenhang mit Aktionen während des satzungsändernden Konzils diese Woche.“
asta information, „Autoritäre Politik durch Verwaltungsmaßnahmen!“ 26.6.1968; Archiv
660) Artikel>26.06.1968>>asta information: „Die Rechte reagiert wieder!“
„Auf die Erklärung der juristischen Fachschaft reagierte die Rechte mit Abwahlanträgen. Gefordert wurde eine ‘Überprüfung der Tätigkeit des LSD in der jur. Fachschaft’. Dagegen hat man nichts. Im Gegenteil: Es ist erfreulich, daß das ADS und Co. die Notwendigkeit öffentlicher Diskussion einsehen. Es fragt sich nur, ob die Diskussionsbeiträge den Forderungen rationaler Kritik genügen. Sofern Beiträge kamen, sprachen sie von ‘theatralischen Gesten’ der Fachschaftsvertreter (gemeint ist die Ausführung des Beschlusses der FachschaftsVV, fünf Vertreter in die Fakultät zu entsenden). Gelegentlich nennt man es auch das Verhalten von Kindern, die nach ihrem Spielzeug schreien. Argumente des Gegners heißen ‘Palaver’. – Dagegen setzt man eine ‘effektive’ und ‘wirkungsvolle’ Politik. In der FVV sieht das so aus: Durch fortwährende Anträge auf Begrenzung der Redezeit und der Rednerliste oder auf Abstimmung verdeckt man die Schwäche der eigenen Position (kein Vorschlag zur Studienreform noch zum politischen Vorgehen) und beschränkt sich auf die Austragung bloßer Machtkämpfe. – Der begrenzte politische Horizont dieser Vertreter zeigt sich in einem Schwarz-Weiß-Denken, welches man ein ‘Taktieren mit den Professoren um jeden Preis oder eine Holzhammermethode’ nennt. – Es läßt sich nun konstatieren: ‘Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit’ (Kant).“
asta information, „Die Rechte reagiert wieder!“ 26.6.1968; Archiv
661) Artikel>26.06.1968>>asta information: „Go-in bei den Juristen!“
„Die Fachschaftsvollversammlung der juristischen Fachschaft vom 9.5.1968 beauftragte die Fachschaftsvertretung, in die Fakultätssitzungen fünf Vertreter zu entsenden, um die Interessen der Studentenschaft wahrzunehmen. – Gemäß Antrag der studentischen Vertreter wurden fünf Studenten als Gäste zur Fakultätssitzung am 15.5.1968 zugelassen, und zwar unter der Bedingung, daß eine endgültige Entscheidung erst auf der nächsten Fakultätssitzung herbeizuführen sei. – Am 19.6.1968 wurde dieser Antrag abschlägig entschieden. Die Fachschaftsvertreter hatten zwar eine Teilnahme an der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt gefordert, lediglich formalistische Argumente bestimmten die Professoren, ohne Abstimmung diesem Verlangen nicht stattzugeben. – Aus der Befürchtung, daß bei Anwesenheit auch von nur zwei Vertretern eine schriftliche Abstimmung ohne Aussprache stattfinden würde, und als Demonstration ihres Widerspruchs gegenüber der Haltung der Professorenschaft verließen alle Fachschaftsvertreter den Sitzungsraum. – Eine Begründung für den ablehnenden Beschluß wurde verweigert, da nach Ansicht der Professoren zwei Vertreter an der Beratung hätten teilnehmen können. (Anm.: Für die zwei eingeladenen Studenten war nicht einmal für Sitzgelegenheit gesorgt!) – Da ein sachliches Argument auch nicht im Entferntesten ersichtlich war, sondern die Teilnahme studentischer Vertreter lediglich von der Gutmütigkeit eines professoralen Gremiums abhängig ist, waren vier der fünf Fachschaftsvertreter nicht bereit, sich diesem Diktat zu beugen. Sie betraten daher erneut den Sitzungssaal. Weder durch die Hinweise auf das Hausrecht (Drohung!??) noch die Möglichkeit des sofortigen Abbruchs der Sitzung sahen sich die Fachschaftvertreter veranlaßt, der Raum zu verlassen. – Der Dekan brach daraufhin die Sitzung ab. – Unter Verletzung ihres eigenen Beschlusses setzte die Fakultät ihre Sitzung an einem zunächst geheimen Ort fort, um ohne die Kontrolle bzw. die Argumente der studentischen Vertreter über die Interessen der Studenten zu beraten. – Die Professoren der juristischen Fakultät haben jetzt mit unserem organisierten Widerstand zu rechnen.“
asta information, „Go-in bei den Juristen!“ 26.6.1968; Archiv
662) Artikel>26.06.1968>>FR „Jämmerliches Teach In – Keine Beschlüsse wegen zu geringer Beteiligung“
„Während sich die Konzilsmitglieder der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität am heutigen Mittwoch zum satzungsgebenden Konzil zusammenfinden, planen die Studenten ein Teach-in vor dem Rektorat. Über die Einzelheiten ihres agitatorischen Vorgehens sollte am Dienstag bei einem Teach-in, zu dem das Autonome Studentenparlament gemeinsam mit dem SDS auf der Wiese vor dem Studentenhaus eingeladen hatte, beraten werden. Zu besonderen Beschlüssen kam es mangels Beteiligung der Studentenschaft nicht. Nur etwa 300 Studierende hatten sich eingefunden. – Abschließend stellte SDS-Mitglied Bluem die Forderung, dem am heutigen Mittwoch tagenden Konzil ein Ultimatum zu stellen. Entweder würde eine ausreichende Zahl von Studenten zum Konzil zugelassen, oder sie würden die Sitzung sprengen. Diese Forderung solle den Konzilsmitgliedern eine Viertelstunde nach Einzug in die Sitzungsräume überbracht werden. Die genaue Strategie des Vorgehens wird bei einem Teach-in am heutigen Mittwoch um 13 Uhr vor dem Rektorat im einzelnen beschlossen werden. Es geht um das Gerücht, daß sich auch Hans-Jürgen Krahl trotz Hausverbot an diesem Teach-in vor dem Rektorat beteiligen wird.“
FR, „Jämmerliches Teach In – Keine Beschlüsse wegen zu geringer Beteiligung“ 6.6.1968; Archiv
663) Artikel>asta information 26.06.1968: „Go In bei den Juristen!“
„Die Fachschaftsvollversammlung der juristischen Fachschaft vom 9.5.1968 beauftragte die Fachschaftsvertretung, in die Fakultätssitzungen fünf Vertreter zu entsenden, um die Interessen der Studentenschaft wahrzunehmen. – Gemäß Antrag der studentischen Vertreter wurden fünf Studenten als Gäste zur Fakultätssitzung am 15.5.1968 zugelassen, und zwar unter der Bedingung, daß eine endgültige Entscheidung erst auf der nächsten Fakultätssitzung herbeizuführen sei. – Am 19.6.1968 wurde dieser Antrag abschlägig entschieden. Die Fachschaftsvertreter hatten zwar eine Teilnahme an der Beratung über diesen Tagesordnungspunkt gefordert, lediglich formalistische Argumente bestimmten die Professoren, ohne Abstimmung diesem Verlangen nicht stattzugeben. – Aus der Befürchtung, daß bei Anwesenheit auch von nur zwei Vertretern eine schriftliche Abstimmung ohne Aussprache stattfinden würde, und als Demonstration ihres Widerspruchs gegenüber der Haltung der Professorenschaft verließen alle Fachschaftsvertreter den Sitzungsraum. – Eine Begründung für den ablehnenden Beschluß wurde verweigert, da nach Ansicht der Professoren zwei Vertreter an der Beratung hätten teilnehmen können. (Anm.: Für die zwei eingeladenen Studenten war nicht einmal für Sitzgelegenheit gesorgt!) – Da ein sachliches Argument auch nicht im Entferntesten ersichtlich war, sondern die Teilnahme studentischer Vertreter lediglich von der Gutmütigkeit eines professoralen Gremiums abhängig ist, waren vier der fünf Fachschaftsvertreter nicht bereit, sich diesem Diktat zu beugen. Sie betraten daher erneut den Sitzungssaal. Weder durch die Hinweise auf das Hausrecht (Drohung!??) noch die Möglichkeit des sofortigen Abbruchs der Sitzung sahen sich die Fachschaftvertreter veranlaßt, der Raum zu verlassen. – Der Dekan brach daraufhin die Sitzung ab. – Unter Verletzung ihres eigenen Beschlusses setzte die Fakultät ihre Sitzung an einem zunächst geheimen Ort fort, um ohne die Kontrolle bzw. die Argumente der studentischen Vertreter über die Interessen der Studenten zu beraten. – Die Professoren der juristischen Fakultät haben jetzt mit unserem organisierten Widerstand zu rechnen.“
asta information, „Go In bei den Juristen!“ 26.6.1968; Archiv
664) Flugblatt>25.06.1968>>ADS: Einladung zur Diskussion am 26.06.1968, „Die Funktion der politischen Universität in der Strategie des SDS!“
„Wollen Sie: – daß die Uni nur noch die Basis der Außerparlamentarischen Opposition ist? – Oder – Glauben Sie: – die Uni habe noch andere Aufgaben? – Was steckt hinter den Aktionen des SDS? – Eintagsfliegen? – Kurzfristige Einfälle? – Oder – eine langfristige Strategie? Diese Fragen wollen wir am Mittwoch, den 26.6.1968 im Hörsaal I, 18 Uhr c.t. diskutieren. Referent: Hans J. Konrad – Thema: ‘Die Funktion der politischen Universität in der Strategie des SDS.’ Das ADS nimmt Stellung – Das ADS nimmt Stellung!!!“
Flugblatt ADS 25.6.1968; Archiv
665) Flugblatt>26.06.1968>>SDS: „Sprengt das Konzil!“
„Sprengt das Konzil – Das Konzil, das trotz der jahrelangen Forderung der Studenten nicht öffentlich tagen will, hat schon, wie die letzten Informationen lauten, um seine Geheimsitzung dem Druck der Studenten zu entziehen, die Tagesordnung geändert. Man hat die Akklamation der Ordinarien zu Rüegg’s antistudentischer Politik, genannt ‘Rektorwahl’, verschoben, und statt der Verabschiedung eines satzungsverändernden Paragraphen, der für Rüeggs Wiederwahl die legale Voraussetzung schaffen sollte, die Festlegung der Beteiligungsquoten für die Teilkörperschaften der Hochschule am satzungsgebenden Konzil auf die Tagesordnung gesetzt. Der Rat der Nichthabilitierten hat bereits beschlossen, am Konzil nicht teilzunehmen, wenn es nicht öffentlich tagt. Die Studenten werden das Konzil nicht verlassen, sondern seine Durchführung verhindern, wenn unsere Forderungen nach Öffentlichkeit und qualitativer Mitbestimmung nicht erfüllt werden. Zu einem Zeitpunkt, da über die rechtlichen Bedingungen der Hochschulreform ohne die Studenten entschieden werden soll, greift der Rektor massiv in die Rechte der Studentenschaft ein: er löste das Studentenparlament auf und leitete Disziplinarverfahren gegen Studenten ein, die zu ihrer Relegierung führen sollen. Die Studenten wehren sich gegen die repressive Verhinderung einer demokratischen Hochschulreform. Sprengt das Konzil: 15 Uhr Rektorat, anschließend Zug zur Tagungsstätte des Konzils im Botanischen Institut, Siesmayerstr. am Palmengarten. Das Konzil kann uns nicht vertreten – Alle Macht den Räten!“
Flugblatt SDS 10.7.1968; Archiv
666) Niederschrift>26.06.1968>>Sitzung Konzil: Satzungsänderung, Beteiligung AfE-Professoren, Nichthabiltierte, Studenten, Drittelparität
„,Satzungsänderung Rektorwahl;Niederschrift über die Sitzung des Konzils am Mittwoch, den 26. Juni 1968, 15 Uhr c.t., im Großen Hörsaal der Biologischen Institute, Siesmayerstraße 70 – Der Rektor eröffnet die Sitzung um 15.20 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsmäßige und fristgerechte Einladung der Konzilsmitglieder sowie die Beschlußfähigkeit des Konzils fest. Von den studentischen Vertretern ist lediglich Herr Birkholz als AStA-Vorsitzender ex officio Konzilsmitglied und wurde ordnungsmäßig eingeladen, während die beiden anderen Senatsvertreter ihr Mandat durch Beschluß des Studentenparlaments verloren haben. Er bemerkt, daß infolge der zu erwartenden Störversuche die Sitzung von der Aula der Universität nach hier verlegt wurde. Auch sei im Einvernehmen mit Prof. Egle die Polizei verständigt worden, daß möglicherweise ein Schutz der wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich werden könnte. Der offene Großeinsatz widerspreche den ursprünglichen Vereinbarungen und den Intentionen, welche zur Verlegung aus dem Hauptgebäude führten. Zur Tagesordnung beantragt der Rektor, den Punkt 2 (Beschlußfasssung über den Wunsch des Rates der Nichthabilitierten, als Gast ohne Stimmrecht in das Konzil aufgenommen zu werden) als Punkt 2 a vor dem Punkt 1 zu behandeln. Als Punkt 2 b soll ein etwa gleichlautender Antrag der Fachschaft der Naturwissenschaftlichen Fakultät erörtert werden. Bezüglich der Aufnahme der mit Schreiben vom 24.6.1968 übermittelten Anträge von Prof. Geerds bestehen zunächst Meinungsverschiedenheiten darüber, ob deren Aufnahme in die Tagesordnung nach der üblichen Geschäftsordnung möglich und rechtens ist. Das Konzil beschließt die Erörterung der Anträge. Das Konzil ist mit der Anwesenheit des Pressereferenten, Herrn Viedebantt, einverstanden. 2 a) Beschlußfassung über den Wunsch des Rates der Nichthabilitierten, als Gast ohne Stimmrecht in das Konzil aufgenommen zu werden. Der Rektor unterstützt den Wunsch mit dem Hinweis, daß er entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auch die Interessen der in den akademischen Gremien gemäß der alten Satzung als stimmberechtigte Mitglieder noch nicht vertretenen, im Hessischen Hochschulgesetz jedoch vorgesehenen Gremien zu wahren habe. Nachdem im vergangenen Jahr die Studentenschaft durch Satzungsänderung mit Stimmrecht symbolisch am Konzil beteiligt worden sei, entspreche die Erfüllung des Wunsches des Rates der Nichthabilitierten, der ohne Satzungsänderung erfüllt werden kann, dem Prinzip der Rechtsgleichheit. Es wird nach Beendigung der Aussprache dahingehend Übereinstimmung erzielt, daß der Rat der Nichthabilitierten (bis zu 12 Personen) ohne Antrags- und Stimmrecht zu den Verhandlungen des Konzils zugelassen werden soll. Das Wort kann den Ratsmitgliedern vom Vorsitzenden erteilt werden. Es wird jedoch ausdrücklich festgestellt, daß die in § 51 a der Satzung vorgesehene Pflicht zur Amtsverschwiegenheit in vollem Umfange auch für den Rat der Nichthabilitierten gilt. 2 b) Teilnahme von Vertretern der Fachschaft der Naturwissenschaftlichen Fakultät am Konzil – Der Rektor führt einleitend aus, daß das Studentenparlament seinen Vertretern die Teilnahme an den akademischen Gremien verboten hat, solange die Drittelparität nicht konzediert würde. Dieser Beschluß bindet die Fachschaften nicht, mit denen zum Teil eine sehr gute Zusammenarbeit auf der Ebene der Fakultäten besteht. Nach eingehender Würdigung aller für und gegen den Antrag sprechenden Argumente beschließt das Konzil: a) von der heutigen Sitzung an zwei Vertreter der Fachschaft der Naturwissenschaftlichen Fakultät ohne Stimm- und Antragsrecht zum Konzil zuzulassen und b) den Rektor zu ermächtigen, anderen Fachschaften auf deren Antrag die Teilnahme von jeweils zwei Vertretern am Konzil zu gestatten. Nach diesen Beschlüssen nehmen die Herren Blank, Senatsvertreter des Rates der Nichthabilitierten, sowie Zehnder und Ohly von der Fachschaft der Naturwissenschaftlichen Fakultät an den weiteren Beratungen teil (ab 16.20 Uhr). 1) Satzungsänderungen a) § 38, Abs. 1 Satz 1 (Termin der Rektorwahl) – Der Rektor weist zunächst darauf hin, daß infolge der außergewöhnlichen Ereignisse die Vorbesprechungen nicht so rechtzeitig abgeschlossen waren, daß das Konzil zum satzungsmäßigen Zeitpunkt zur Beratung über die Rektorwahl einberufen werden konnte. Nachdem in der Diskussion im Senat eine entsprechende Satzungsänderung nicht für erforderlich gehalten wurde, hat das Kultusministerium die Auffassung vertreten, daß eine solche nicht zu umgehen sei, da der Wahltermin eindeutig festliege. Der Rektor betont, daß in diesem Zusammenhang unter ‘Sommersemester’ nicht die Vorlesungszeit, sondern der Zeitraum vom 1. 4. bis 30. 9. zu verstehen ist. Das Konzil beschließt daraufhin bei 8 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen (177 Stimmberechtigte anwesend) entsprechend dem Vorschlag. In dem zu ändernden Passus wird lediglich das Wort ‘Professorenkollegium’ durch ‘Konzil’ ersetzt. b) § 39 Abs. 5 (Wiederwahl) – Der Rektor übergibt den Vorsitz an den Prorektor und verläßt die Sitzung. Dieser bittet Prof. Rammelmeyer, die Überlegungen des Senats, die zu der vorgenannten Empfehlung geführt haben, zu erläutern (Prof. Rammelmeyer hat bei den diesbezüglichen Erörterungen im Senat den Vorsitz geführt). Prof. Rammelmeyer führt aus, daß die Empfehlung des Senats ein Kompromiß ist gegenüber dem Antrag der Philosophischen Fakultät, den amtierenden Rektor kommissarisch bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung, längstens für ein Jahr, mit der Fortführung seines Amtes zu beauftragen. Der jetzt vorliegende Antrag, so fährt Prof. Rammelmeyer fort, eröffnet sowohl die Möglichkeit einer Wiederwahl des amtierenden Rektors als auch die Wahl eines anderen Herrn. Prof. Sellheim fragt an, aus welchem Grund der Antrag der Philosophischen Fakultät nicht besprochen wird, da sich nach seiner Information bei der Abstimmung über den Antrag im Senat Stimmengleichheit ergeben habe und in diesem Falle die Stimme des Vorsitzenden hätte den Ausschlag geben müssen. Prof. Rammelmeyer erklärt, daß er als Mitglied der Philosophischen Fakultät von diesem Recht des Vorsitzenden keinen Gebrauch gemacht hat. Prof. Lammers unterstützt den Antrag mit dem Hinweis, daß Prof. Rüegg die oftmals doch sehr schwierigen, außergewöhnlichen Situationen so gut wie möglich gemeistert hat. Prof. Neumark gibt seiner Überzeugung Ausdruck, daß die Genehmigung der Satzungsänderung die Wiederwahl Prof. Rüeggs bedeutet und spricht sich dagegen aus. Auch Prof. Geißendörfer hält Satzungsänderungen ‘ad personam’ nicht für vertretbar. Prof. Vossius befürwortet den Antrag mit dem Argument, daß insbesondere in der Übergangszeit und angesichts der bevorstehenden Verhandlungen über die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes ein erfahrener Mann an die Spitze der Universität gehöre. Aus diesem Grunde sei die Gruppe der Nichtordinarien für eine Wiederwahl Prof. Rüeggs. Einwände, der Rektorwahlausschuß habe sich um keinen anderen Kandidaten bemüht, weist der Prorektor entschieden zurück. Er nennt eine ganze Reihe von Persönlichkeiten (z. B. Prof. Coing, Prof. Bernhardt, Prof. Rammelmeyer, Prof. Hartmann, Prof. Martienssen), denen eine Kandidatur angeboten worden sei, die aber abgelehnt hätten. Auch Prof. Ellwein sei diskutiert worden. An dieser Stelle fallen Bemerkungen des Inhalts, daß es ein Armutszeugnis für die Universität sei, außer Prof. Rüegg keinen Kandidaten nominieren zu können, während es offensichtlich bei anderen Universitäten hier keine Schwierigkeiten gäbe. Prof. Abraham glaubt, durch Ablehnung des Antrags einen neuen Anfang schaffen zu können. Die schriftliche Abstimmung ergibt bei 176 anwesenden Stimmberechtigten 95 Ja- und 80 Nein-Stimmen sowie 1 Stimmenthaltung; der Antrag ist somit beschlossen. Der Rektor kehrt in die Sitzung zurück und übernimmt wieder den Vorsitz. c) § 51 a (Beteiligung der Abteilung für Erziehungswissenschaften) – Der Rektor führt aus, daß zweifellos in einer künftigen, nach Maßgabe des Hessischen Hochschulgesetzes zu verabschiedenden Satzung die Ordinarien der AfE stimmberechtigte Mitglieder des Konzils sein werden. Prof. Bernhardt weist auf § 51 a der geltenden Satzung hin, nach dem alle ordentlichen und außerordentlichen beamteten Professoren Mitglieder des Konzils sind und spricht die Vermutung aus, daß möglicherweise diese Formulierung bereits eine Teilnahme der Ordinarien der AfE ermögliche, so daß die Satzungsänderung eher einer Klarstellung gleichkomme. Er verbindet mit diesem Votum den Hinweis, daß mit Sicherheit eine Ablehnung als Demonstration gewertet würde, die Ordininarien der AfE von der nächsten Rektorwahl auszuschließen. Verschiedene Votanten, darunter Prof. Neumark, erklären sich grundsätzlich auch hier gegen eine Änderung der geltenden Satzung. Prof. Abraham stellt ausdrücklich fest, daß die ablehnenden Voten sich nicht gegen die AfE, sondern gegen eine ad hoc Satzungsänderung richten, welche der grundsätzlichen Neuregelung des Verhältnisses der Fakultäten zur Abteilung für Erziehungswissenschaften nicht gerecht würde. Insbesondere weist er auf die möglichen Folgen einer Aufnahme der Lehrstuhlinhaber der AfE in das Konzil hinsichtlich der Zusammensetzung des Senats hin. Der Rektor sieht hier keine satzungsbedingten Schwierigkeiten. Bei Anwesenheit von 176 stimmberechtigten Konzilsmitgliedern wird der Antrag mit 96 Nein- und 73 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Der Rektor gibt dem Konzil Kenntnis von der Forderung der vor dem Eingang demonstrierenden Studenten, die Konzilsmitglieder sollten sich zu einer Diskussion über den Polizeieinsatz und die Öffentlichkeit der Konzilssitzung stellen. Eine Aussprache über die Forderungen findet nicht statt, da in der Zwischenzeit die Demonstranten sich zerstreut haben. d) e) Anträge von Prof. Geerds betreffend die Beteiligung von Nichthabilitierten und Studenten am Konzil – Prof. Geerds begründet seine Anträge, die nur auf eine – allerdings notwendige – Übergangsregelung abzielen. Prof. Geerds sieht in diesen Anträgen, die eine Zahl von 40 Nichthabilitierten und 50 Studenten als Teilnehmer am Konzil vorsehen, vor allem eine Dokumentation des guten Willens zur Zusammenarbeit. Prof. Matznetter erblickt in dieser Sitzverteilung eine Diskriminierung der Nichthabilitierten. Prof. Geerds modifiziert seinen Antrag dahingehend, daß er für Nichthabilitierte und Studenten je 50 Vertreter vorschlägt. Der Antrag Geerds wird mit 138 Nein- und 35 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Der Rektor unterrichtet das Konzil von einem ihm kurz vor Beginn der Sitzung zugegangenen Antrag des entschuldigt abwesenden AStA-Vorsitzenden Birkholz , in dem dieser die Drittelparität für die Zusammensetzung des Konzils fordert. Obwohl hinsichtlich der Verfahrensweise und der Legitimation des Antragstellers Bedenken geäußert werden, wird der Antrag zur Diskussion gestellt und bei 3 Ja-Stimmen mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Der Punkt 3 (Rektorwahl) wird auf den 10.7.1968 vertagt, sofern die Genehmigung der beschlossenen Satzungsänderungen durch den Minister rechtzeitig eingeht. In der Zwischenzeit wird der Rektor die Frage der möglicherweise bereits durch das Hessische Hochschulgesetz gegebenen Mitgliedschaft der AfE-Ordinarien im Konzil durch die Rechtsaufsicht klären lassen. Ende der Sitzung: 18.40 Uhr.“
Niederschrift 1.7.1968 zu Sitzung Konzil 26.6.1968; Rektorat 200-03
667) Pressemitteilung>26.06.1968>>AStA; asta information: „Presseerklärung des AStA-Vorsitzenden Birkholz 25. Juni 1968!“
„Weitere Politik des AStA der Universität Frankfurt – Der AStA der Universität Frankfurt kann bei seiner Politik davon ausgehen, daß durch die Aktionen der politischen Hochschulgruppen und die Politik des AStA in Frankfurt bei der Mehrheit der Studenten ein Problembewußtsein für die Situation in Hochschule und Gesellschaft geschaffen wurde. – Nachdem die Verabschiedung der Notstandsgesetze nicht aufzuhalten war, Reformen in der Hochschule in Frankfurt nur in bescheidenem Maße verwirklicht oder in Angriff genommen werden konnten, die Studentenschaft durch das undisziplinierte Verhalten einiger Kommilitonen und des SDS bei der Besetzung des Rektorats die Isolierung von der Bevölkerung und der Arbeiterschaft erreichte, die politischen Hochschulgruppen kein Konzept für die Durchsetzung von politischen Forderungen anzubieten haben, ist es die Aufgabe des AStA, die Studenten zur Erreichung von Reformen neu zu organisieren und Organisationsvoraussetzungen zu schaffen. – Erreicht werden soll – 1. Durch eine Novellierung des Hochschulgesetzes – a) die Voraussetzung für eine sinnvolle Neugliederung des Gebildes Universität in kleine, funktionsfähige Einheiten; – b) die Öffentlichkeit aller akademischen Gremien; – c) Einführung des Hochschulpräsidenten; – d) Abschaffung der qua-Amtsmitgliedschaft der Hochschullehrer in akademischen Gremien; – e) Erreichung der drittelparitätischen Besetzung der Universitätsgremien; – f) Abschaffung bzw. Reduzierung des Negativkatalogs für Studenten im Hess. Hochschulgesetz in § 35 II. – 2. Durch Planungs- und Schulungsarbeit in der Hochschule – a) die bessere sachliche und fachliche Vorbereitung der Studenten auf die Mitbestimmung in den akademischen Gremien; – b) die Einrichtung und Intensivierung der Fachschaftsarbeit; – c) gemeinsam mit Professoren und Mittelbau eine Neuorganisation des Lehr- und Forschungsbetriebes sowie die Einbeziehung der gesellschaftlichen Implikationen in die Lehrinhalte; – d) Vorbereitung der Studenten auf die Erfüllung späterer staatsbürgerlicher und gesellschaftlicher Aufgaben. – 3. Koordination und Teilnahme an den Aufgaben und Aktivitäten in der Parteien, Gewerkschaften und der Außenparlamentarischen Opposition. – Der AStA Frankfurt versteht sich nicht als organisatorische Spitze der Außenparlamentarischen Opposition, sondern verfolgt eine Doppelstrategie, d. h. Mit- und Zusammenarbeit mit den Institutionen und der APO. – 4. Der AStA Frankfurt hilft mit an dem Prozeß, die gesellschaftlichen Verhältnisse für alle Mitglieder dieser Republik transparent zu machen. Er wird sich dabei immer seiner bescheidenen Möglichkeiten bewußt sein. Die Ausübung des politischen Mandats erscheint uns als Selbstverständlichkeit. – Im zukünftigen hochschulpolitischen Engagement der Studenten werden weitere direkte Aktionen notwendig sein. Der AStA wird diese Aktionen dem Studentenparlament vorschlagen und nach Billigung durchführen. – Wege zur Erreichung der Ziele – 1. Der AStA muß von einem Team von arbeitswilligen Studenten verwaltet werden. Das starre Vorsitzender-Referenten Prinzip bietet nur bei elastischer Handhabung, d. h. wenn alle Beteiligten wirklich gleichberechtigt entscheiden, die Möglichkeit, eine neue Konzeption durchzuführen. – 2. Der Arbeitsraum und die finanziellen Möglichkeiten der Fachschaften müssen verbreitert werden, so daß eine Neuorganisierung der Basisarbeit weitgehend von den Fachschaften getragen wird. – 3. Die Kommunikationsmittel des AStA und der Fachschaften sind so einzurichten, daß es zur wirklichen Kooperation kommt. – 4. Wenn von seiten der Studentenschaft kurzfristig schwerwiegende Entscheidungen zu fällen sind, kann man sie auf sog. Massenveranstaltungen, wie Teach-ins, vor allem, wenn diese Massen die Aktion, wie einen Streik , durchführen sollen, zur Diskussion und Abstimmung stellen. Endgültige Entscheidungen sollte aber nur das Studentenparlament treffen. – Anschließende Feststellung: – Die Mehrzahl der Mitglieder der sog. linken politischen Hochschulgruppen, des SDS, SHB, LSD, HSU, GEW, läßt nicht erkennen, daß sie nach einer Phase der spektakulären Aktionen nun bereit sind, zur Kleinarbeit überzugehen. Die Realitätsferne dieser Kommilitonen ist auch von den Institutionen mitzuverantworten. – Dem AStA fällt die Aufgabe zu, die Organisation einer studentischen politischen Mitte zu fördern und auch diese Kräfte mit zur politischen Verantwortung heranzuziehen. – Selbstverständlich wird der AStA weiterhin die durch Satzung zugewiesenen Aufgaben im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich erfüllen, ja, er wird auf diesem Gebiet mehr leisten als vorhergehende ASten.“
asta information, „Pressemitteilung des AStA-Vorsitzenden Birkholz“ 26. 6.1968!“; Archiv
668) Vermerk>26.06.1968>>Polizei: Plakatanschläge im Universitätsbereich
„Von KHM Sch.. und KM G… wurden noch weitere Plakatanschläge im Bereich der Universität festgestellt: Bockenheimer Landstr. (Mensa) Freitag, 28.6., 20.00 Uhr, Hörsaal VI Öffentliche Podiumsdiskussion zur Hochschulreform mit: Bundes-Forschungsminister Dr. G. Stoltenberg, CDU, Kultusminister Prof. Dr. E. Schütte, SPD, Ehmann, 1. Vors. des VDS, Wulf Schönbohm, RCDS, Dr. Heinz Riesenhuber, Junge Union. Rektor und Uni-Administration versuchen systematisch, die politische Interessenvertretung – das Parlament – zu zerschlagen. Die Wahrnehmung der Interessen der Studenten ist nur noch autonom möglich. Der neue politische AStA ist Zentrum des Widerstandes gegen Disziplinierungs-Maßnahmen der Uni-Administration und gegen eine rein technische Hochschulreform. Ohne Studentenbeteiligung sollen am Mittwoch, 26.6., im Konzil Satzungsänderungen beschlossen und die Wiederwahl Rüeggs (dritte!) gesichert werden. Sprengt das Konzil. Dienstag, 25.6., Teach-in auf der Wiese ‘Aufgaben und Selbstverständnis des neuen AStA, Vorbereitung der Sprengung des Konzils’ Mittwoch, 26.6., 15.00 Uhr teach-in vor dem Rektorat ‘Besprechung des go-in um 16.00 Uhr’. – Bockenheimer Landstr. Hinweis des ADS über Vortrag von Hans J. Konrad am 26.6.68, 18.00 Uhr, Hörsaal 16, ‘Universität und SDS-Strategie’ – In der Jügelstraße, ca. 150 m vor dem Eingang zur Uni befindet sich ein großes Plakat mit roter Aufschrift ‘Sprengt das Konzil’ Außerdem wurde an der Wand des Neubaues in der Jügelstraße ein Plakat mit der gleichen Aufschrift festgestellt. Buchstabenhöhe ca. 1 m. In der Gräfstraße war an einer Scheibe mit roter Farbe ebenfalls ein Hinweis aufgespritzt, daß das Konzil gesprengt werden solle. Diese Schrift wurde bereits entfernt.“
Vermerk Polizei 26.6.1968; Polizeipräsidium
669) Vermerk>26.06.1968>>Polizei: Vorbereitung des Polizeischutzes für Konzilssitzung am 26.06.1968
„Am 26. Juni 1968 findet um 15.00 Uhr im botanischen Institutsgebäude, Hörsaal V – Botanik – Frankfurt a. M., Siesmayerstraße, 70, eine Konzilssitzung statt. Thema der Tagung: Satzungsänderung der Universität. Die für die gleiche Sitzung vorgesehene Rektoratswahl wird voraussichtlich erst am 3. Juli 1968 stattfinden. Zu diesem Konzil wurden eingeladen: 156 Ordinarien, 78 Nichtordinarien und 30 Habilitierte. Unter Bezug auf diese Sitzung hat der SDS das in Fotokopie beigefügte Flugblatt herausgegeben dessen Tenor lautet: ‘Sprengt das Konzil’. Am Montag, 24.6.68, fand bereits eine Vorbesprechung bezüglich zu treffender Aktionen und am Dienstag, 25.6.68, findet um 18.00 Uhr ein ‘teach-in statt; auf dem Vorbereitungen zur Besetzung des Konzils besprochen werden sollen. Der Rektor wird im Laufe des 25.6.68, zwischen 16.00 und 17.00 Uhr, nach seiner Rückkehr bei hiesiger Dienststelle anrufen und mitteilen, inwieweit er Polizeischutz beanspruchen wird. Es wird darauf hingewieen, daß sich das biologische Institusgebäude in der Nähe des amerikanischen Generalkonsulates befindet. Die Universität besaß drei Amtsketten. Während die Akademie-Kette und die Rekorats-Kette von 1932 vorhanden sind, kam die vom Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1914 gestiftete Rekotrats-Kette während der Besetzung der Universität abhanden. Der Wert dieser Kette wird mit DM 8000,– angegeben. Verwertbare Lichtbilder für die Fahndung nach dieser Kette sind im Rektorat nicht vorhanden. Da die abhandengekommene Kette jedoch eine Kombination zwischen der 1952 gestifteten Rektoratskette und der Akademiekette darstellt, werden vom Erkennungsdienst entsprechende Lichtbilder gefertigt. Die abhandengekommene Rektoratskette weist eine Schaumünze mit dem Bild Kaiser Wilhelm II. auf. Die Rückseite trägt folgende Inschrift: ‘Wilhelm II., Kaiser und König, der Universität Frankfurt am Main verliehen am 18. Oktober 1915’.“
Vermerk Polizei 26.6.1968; Archiv
670) Niederschrift>27.06.1968>>Studentenparlament Sitzung Legislaturperiode 1966/67: Wahl des Parlamentspräsidiums, u.a.
„[…] Auf Hinweis von Herrn Beukel hat Herr Thelen die Legitimation von Herrn Sturmfels (14) zur Mandatsausübung überprüft. Es ergab sich, daß dies nicht Herr Klaus Sturmfels war, der auf der Liste AdM nachrückt. Herr Klaus Sturmfels hat erklärt, sein Mandat wahrzunehmen. – Beginn der Sitzung 19.30 Uhr – Herr Thelen (Ältestenrat) stellt die Beschlußfähigkeit fest und bittet um Vorschläge für die Kandidatenliste für das Parlamentspräsidium. – Als Kandidaten werden genannt: Wolf, Zehnder. (Parlamentspräsident) – Sie erhalten beim 1. Wahlgang: Wolf 5 Stimmen, Zehnder 7 Stimmen, – 2. Wahlgang: Wolf 9 Stimmen, Zehnder 6 Stimmen, 1 Enth. – 3. Wahlgang: Wolf 12 Stimmen, Zehnder 0 Stimmen, 2 Enth., 2 ungültige Stimmen. – Es wurde keine Personalbefragung und Personaldebatte gewünscht. – Zehnder zieht nach dem zweiten Wahlgang zurück. – Damit ist Wolf zum Parlamentspräsidenten gewählt. – Für die Wahl des Parlamentsvizepräsidenten werden folgende Kandidaten genannt. Shah, Zehnder, Dörr. – Es wird Personalbefragung gewünscht. – Crell: War Herr Zehnder gestern im Konzil? – Zehnder: Ich bin an die Weisung des Fachschaftsrates gebunden gewesen, bin von vier verschiedenen Gremien gewählt, entscheide mich jeweils nach den entsendeten Gremien. – Crell: Haben sie Öffentlichkeit gefordert? – Zehnder: Der Antrag kam schon von außen. – Crell: Es bestand aber keine Weisung von der Fachschaft, diesen Antrag zu stellen. – Zehnder: Es war eine schwierige Situation, totale Verwirrung bei der FR-Sitzung. – Heik: Du giltst als Feigenblatt für die Professoren, dein Rücktritt als Fakultätssprecher wäre erforderlich gewesen. – Zehnder: Im FR der Nat-Fakultät gibt es keinen Fakultätssprecher mehr. – Heik: Du hättest ablehnen können hinzugehen. – Zehnder: An der Nat-Fak ist die Ausübung solcher Aufgaben kein Recht sondern Pflicht. – Rederecht für Herrn Oli erteilt. – Oli: Die zwei Beobachter dienen nicht als Feigenblatt, weil sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sondern zur Verbesserung der Basis innerhalb der Fakultät. – Crell: Antrag auf Schluß der Personalbefragung (ist nach der GO nicht möglich) – Schöneberger: Identifizierst du dich mit den Weisungen des Fachschaftsrates? – Zehnder: Bei uns an der Fak. besteht der Brauch, die übertragenen Aufgaben auszuführen, dadurch ist die Arbeit überhaupt erst möglich. – Hesse: Wie lange bist du schon im Parlament? Du verstößt damit gegen einen früheren Parlamentsbeschluß, Koinzidenz von verschiedenen Beschlüssen, ein Mandat müßte abgegeben werden. – Zehnder: Du kennst die Satzung nicht, die einzelnen Fachschaften handeln autonom, ich vertrete die Fachschaften hier im Parlament. – Hesse: Was stellst du höher? – Zehnder: die entsendete Körperschaft. – Crell: Warum wäre der Rücktritt nicht möglich gewesen, warum hast du diese Möglichkeit nicht gewählt, du hättest die Konsequenzen ziehen müssen. – Zehnder: Sie wissen selbst, daß es an unserer Fakultät nur wenige aktive Studenten gibt, die Fachschaft Chemie plant z. Z. Aktionen gegen das Land Hessen. Bei meinem Rücktritt wäre diese Sache steckengeblieben. Ich hätte damit der Sache geschadet. – Heller: Bittet um Vorstellung Dörrs. – Dörr: Bin Parlamentsvertreter der phil-Fak., Mitglied im LSD. – Crell: Herr Zehnder hätte die Konsequenzen ziehen müssen. Es gibt geeignetere Leute für den Vizepräsidenten. – Zehnder beantragt Personaldebatte. – Niemand wünscht das Wort, Personaldebatte beendet. – Wahl des Vizepräsidenten: – Es erhalten beim 1. Wahlgang: Shah 6 Stimmen, Zehnder 5 Stimmen, Dörr 5 Stimmen, – 2. Wahlgang: Shah 6 Stimmen, Zehnder 5 Stimmen, Dörr 5 Stimmen, – 3 Wahlgang: Shah 7 Stimmen, Zehnder 5 Stimmen, Dörr 4 Stimmen, – 4 Wahlgang: Shah 8 Stimmen, Zehnder 8 Stimmen, Dörr 0 Stimmen, – 5 Wahlgang: Shah 11 Stimmen, Zehnder 6 Stimmen, Dörr 0 Stimmen. – Dörr zieht sich nach dem 3. Wahlgang zurück. Nach dem 4 Wahlgang Unterbrechung für 5 Minuten. – Damit ist Herr Shah zum Vizepräsidenten gewählt. – TOP 3: Genehmigung oder Änderung der Tagesordnung. – Wolf: Aufnahme der Debatte über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Dörr: Aufnahme von Wahl des Fachschaftsordnungsbeschlusses. Genehmigung der FO Klaas. Philologie, Romanistik und WiSo. – Shah: Wahl eines Haushaltsbeschlusses soll aufgenommen werden. – Ohne Widerspruch wird die TO wie folgt ergänzt: – 4 a) Diskussion über den politischen AStA und die Situation des SP – 4 b) Kosten für den politischen AStA – 5 a) Wahl des Fachschaftsordnungsausschusses + FO – TOP 4: Genehmigung der Protokolle – Thelen: Beantragt Billigung des Protokolls der 1. o. Sitzung mit dem Zusatz ‘fehlend’ bei Dörr, Astheimer und Büker. – Erfolgt ohne Widerspruch – Heik: GO-Antrag auf Vorziehen der Wahl des Haushaltsausschusses – Abstimmung über Änderung der Tagesordnung: – 8 ja, genügt nicht – TOP 4 a) Diskussion über den politischen AStA und das SP – Schwarze: Gründung war eine Gegenmaßnahme gegen die Auflösung des Parlaments von Rüegg auf Grund unsicherer Rechtslage war keine konsequente Politik möglich. Hinderungsgründe waren auch die allgemeine Müdigkeit, beschränkte Effizienz, es war ein spontaner Entschluß, doch ist die politische Situation nicht so, Angelegenheiten bieten nicht genügend Zündstoff. – Heller: Besteht ein Konzept für die Gründe dieser ruhigen Lage? – Schwarze: Die Politisierung koinzidiert mit den Studieninteressen, physische Erlahmung – Kühn: Wie stellt man sich die weitere Tätigkeit des politischen AStA vor? – Schwarze: Das Verwaltungsgericht untersagte uns, uns AStA zu nennen, eine Sprengung dieses Beschlusses möglich, wir sind prinzipiell dazu bereit, uns nicht daran zu stören, es kann aber nicht so weitergehen, daß Birkholz bleibt. Birkholz ist praktisch als Staatskommissar eingesetzt. – Heßler: Besteht Möglichkeit der Legalisierung des autonomen AStA? – Schwarze: Wäre politisch uneffektiv. – Grunenberg: Grundsätzliche Diskussion notwendig, der pol. AStA wurde uns durch die Offensivaktion des Rektors aufgezwungen nach dem Ende der Notstandsaktion bei physischer und psychischer Erholung, bei der Bildung von Aktionsgruppen. In dieser Lage erreichte uns die Parlamentsauflösung, die schon mehrere Male angekündigt war, durch mehrere Briefe. Merkwürdig das Eingreifen in einem Augenblick, in dem ein Funktionsrepräsentant neuer Qualität geschaffen werden sollte. Diese Organisation sollte die Studentenschaft gegen die Administrationsbehörde verteidigen. Andererseits erweist Birkholz seine treuen Dienste als Übergangskommissar, wir können uns diesen Rektor nicht aufzwingen lassen. Wenn doch beugen wir und damit der Einmischung des Rektors in die Politik der Studentenschaft. Wenn wir uns passiv verhalten, können wir einpacken, dann ist nur so ein Administrationsbock nötig, (auf Zwischenruf), damit ist implizit ein Antrag auf Birkholz’s Abwahl enthalten. – Heck: Die Legalität Birkholz’s ist mir nicht ganz klar, ist seine eigentliche Amtszeit nicht abgelaufen? – Thelen: Die Beschlüsse des nun aufgelösten Parlaments sind gültig. – Heck: Diese Legalität stützt sich nur auf Rektor Rüeggs Gnaden, nicht auf SP. Das alte Parlament hatte viel mehr Legalität als das jetzige, die Meinung der studentischen Wählerschaft hat sich inzwischen gewandelt. – Thielmann: Rüegg als AStA-Vorsitzender (Heiterkeit) Birkholz als AStA-Vorsitzender ist ebenso im Amt wie wir, allerdings optisch ungünstig. – Kühn: Bittet um Klarstellung, Information vom Ältestenrat – Thelen: Birkholz mit 15 Stimmen vom alten Parlament abgewählt, die Wahl wurde von von Freyberg angefochten, vom ÄR bestätigt, dem Einspruch vom Rektor dann stattgegeben mit dem Argument, daß sich ein Verzicht oder Irrtum nicht eindeutig feststellen lasse, der ÄR wies diese Interpretation zurück, doch wurde der Einspruch vom Rektor zurückgewiesen. Würde das alte Parlament noch bestehen, dann wäre Herr Franke jetzt gültiger Mandatsträger. – Birkholz: Der § 39, in dem ausgesprochen ist, daß der Rektor die Rechtsaufsicht hat, wurde seinerzeit akzeptiert, darüber kann man streiten, ich bedaure nur, daß erst in Konfliktsituationen die Berechtigung angezweifelt wird, langfristige Arbeit notwendig, Drittelparität läßt sich nur bei langfristiger Mitarbeit vertreten. – Grunenberg: Langfristig auf zwei Ebenen, mit den Studenten als Drohung, Birkholz verhielt sich als Administrator. Basis ist die plebiszitäre Diskussion, du (Birkholz) mauschelst deine Sache vor dich hin, beschränkst dich auf Paragraphenabänderung, das ist eine Art Disziplinierungsprozeß, du machst Politik, die wir bereits vor zwei Semestern verließen. – Birkholz: Die 20% waren schon vor dem Carlo-Schmid-Go-in erreicht, das ist Rumbasteln an der Wahrheit. In der nächsten Zeit plebiszitäre Massenaktionen nicht möglich, Restspielraum darf nicht vollends verspielt werden, SDS gibt diesen auf, die Fachschaften werden sich nicht mehr beteiligen. – Heller: Am Beispiel Disziplinarrecht: Gut, daß dieses einmal ausgeübt wird, es ist verfassungswidrig, zweifache Bestrafung, man müßte bis nach Karlsruhe gehen, am 23. Oktober bei der turbulenten Sitzung forderte das damalige Parlament schon Parität. – Bechmann: Du (Birkholz) analysierst das Abflauen nach den NS-Aktionen. Was hast du zur Vermittlung getan? Vorher nichts und nachher nichts. Zweitens konkrete Politik innerhalb der Institutionen, drittens pol. AStA, wer hat am meisten dagegen gearbeitet? Was bleibt von deiner Politik noch übrig? – Birkholz: Dem AStA wurden die Möglichkeiten genommen, AStA-Info vom Öffentlichkeitsausschuß übernommen, das läßt sich am Artikel von Veit Feger in der letzten Nummer schön ablesen, z. B. ‘Wir haben unsere Erfahrungen mit dem Wissenschaftsrat’, wer weiß denn hier überhaupt etwas davon? Punktuelle Widerlegung hier nicht möglich, ich habe nie eine Stellungnahme gegen das pol. AStA gegeben. – Thielemann: Birkholz hat einzelne Fehler begangen, aber keine generelle Abqualifizierung angebracht. SDS wollte dem AStA Knüppel gegen die Beine werfen. Bei Wahlen würde er eine Niederlage erleiden. – v. Vangenheim: Der damalige AStA sollte versuchen die Drittelparität zu erreichen, ohne die 20% zu gefährden. Jetzt sind wir wieder am Nullpunkt angelangt. Politik des SDS ist völlig gescheitert, die Herren, die jetzt vorgeschlagen werden, kenne ich nicht. Lieber 20% als gar nichts. Der richtige Weg zur Erreichung wäre über die Mandatsträger in den Parteien, über die SPD . – Zwischenruf Feger: Was nützen uns die SPD-Funktionäre? – Rüge Birkholz: Wir haben uns jetzt die Sympathien verscherzt. Lieber einen Birkholz-AStA für wichtige Aufgaben als eine Massenbasis mit 200 Leuten, Birkholz ist der einzige Mann, der noch etwas leistet, Birkholz hat 500 persönliche Wahlstimmen. – 2. Rüge Birkholz – Grunenberg: Ihr habt alle die Situation nicht verstanden, die gesamte Studentenbürokratie von AStA, SP und Fachschaften hat nicht verstanden, Interessen zu erwecken. Deshalb die Solidarisierung auf den Teach-ins notwendig, wir hatten die Erwartung, der AStA würde auf den Teach-ins beschlossene Politik auf den oberen Ebenen der Administration betreiben. – SDS hatte kein Organ für organisatorische Breitenwirkung, der AStA erklärte sich nur verbal solidarisch, wir kommen nicht ohne minimale institutionelle Absicherung aus, Du (Birkholz) hast nie versucht, Deine Vorschläge öffentlich zu diskutieren, das ist Grund genug, Dich abzuwählen. – Schwarze: Es ist die Konsequenz der früheren Studentenpolitik, daß bei direkter Kooperation mehrmals 20% nicht zu erreichen sind, nur durch plebiszitäre Aktionen möglich. Wir müssen auf drei Ebenen arbeiten: – Institutionell (z. B. Kultusministerium) – Kritische Universität (Fachschaft, Seminare) – Plebiszitäre Aktionen – Der bisherige AStA hat auch die Fachschaftsarbeit nicht unterstützt, Birkholz ist uns den Beweis für seine Erfolge schuldig. – Birkholz: Ich werde mich demnächst von der Politik zurückziehen (Beifall), am 23. Oktober war ich bei Zinn, damals wurde unserer 20% Forderung stattgegeben, diese sind jetzt verspielt, das spricht für deinen Schwachsinn, wenn ich das jetzt wiederholen muß, übelste Manipulation auf Teach-ins, Hinzögerung der Abstimmung. Ich beantrage jetzt die Beteiligung von stud. Vertretern an den akademischen Gremien als Gäste. Wenn sie das heute noch nicht einsehen, dann spätestens in einigen Monaten. Bemerkenswert finde ich die Herpeitschung vieler Leute immer dann, wenn meine Abwahl behandelt wird. – Crell: Go-Antrag: Schluß der Debatte, sofortige Abstimmung über die Abwahl Birkholz – Antrag 10 ja, 3 nein, angenommen – Abstimmung über die Abwahl Birkholz (Antrag 2/1) – Birkholz fordert namentliche Abstimmung – Abstimmung 10 ja, 4 nein, 5 Enthaltungen – Wegen Anfechtung der Abstimmung, Wiederholung – Abstimmung: 12 ja, 4 nein, 3 Enthaltungen – damit ist der AStA-Vorsitzende Birkholz nicht abgewählt. – Verlesung Antrag 2/2 . – Birkholz : Antrag auf Nichtbefassung, – Gegenrede ohne Begründung, Rüge Heller, v. Wangenheim, – Anatrag Nichtbefassung 4 ja, also abgelehnt. – Birkholz: Wenn es ihnen nicht gelingen sollte, mich abzuwählen, wäre ich auch in den Sommerferien noch AStA-Vorsitzender, müßte dann in der Lage sein Pressemitteilungen abzugeben, ich habe nie Pressemitteilungen gegen das SP abgegeben. – Zwischenruf Thelen: Außer der letzten.. – Das war keine Pressemitteilung, das war meine Konzeption. Es gibt Situationen, in denen der AStA etwas sagen muß. – Zehnder: Herr v. Freyberg würde sich freuen über diesen Antrag, weil er gegen das politische Mandat ist, einerseitswollen wir das pol. Mandat, andererseits wieder nicht. Mir ist es recht: Jeder ist so blöd, wie er ist. – Kühn: Man versucht Gruppenpolitik dem studentischen Publikum schmackhaft zu machen, man will Birkholz kaltstellen, Legitimation für plebiszitäre Politik erlangen, die Studenten sollen selbst entscheiden. – Grunenberg: Dieser Antrag richtet sich gegen die individualistische Politk Birkholz’, die Fachschaften sollen zu Gremien zur Politisierung werden. Birkholz’ Politik der Mauschelei muß verhindert werden, die Politik muß ständig im SP zur Diskussion gestellt erden. Forcierung unserer Forderungen in den Seminaren, Instituten, entweder unsere Forderung nach Drittelparität wird angenommen oder wir schließen usn von der Mitarbeit aus, es gibt keinen Mittelweg. Das ist die minimalste Basis, auf der wir uns überhaupt behaupten können, wenn einer daherkäme und sagte, er wäre für 20%, so würde das fatatle Folgen haben. – Birkholz: Der angebliche Parlamentsbeschluß verlangt Drittelparität. Solange dieser Beschluß besteht, ist es meine Pflicht, diesen zu vertreten. – Berkel: Diese Erklärung wäre belanglos, die Position der anderen Seite wäre gestärkt, Studentenschaft hätte sich selbst geschwächt. – Zur Information Antrag 2/3(Dörr,Wangenheim,Sturmfels) . Bitte um Vorstellung des Herrn Sturmfels. – Sturmfels: Liste AdM. – Zweifel an Richtigkeit des Herrn Sturmfels, Bitte um Überprüfung an den ÄR. – Bechmann: Unterstützt beide Anträge, entspricht seinen Ambitionen, so würde die Uni-Administration nicht mehr unterstützt. Birkholz hat ausdrücklich beantragt, am Konzil teilzunehmen. Boykottierung eines Parlamentsbeschlußes durch die Pressemitteilung. Ich schlage einen Zusatzantrag vor: Keine Verhandlungen mit Gremien, nur Verwaltung sozialer Belange, in denen er ganz unser Vertrauen besitzt. – Feger: Birkholz will Lobby im Landtag bilden, es zeigt sich aber immer wieder, daß sich die Bürokratie nicht an ihre Legislative hält. Noch nie gab es eine so große politische Beteiligung wie jetzt, das ist der einzig erfolgreiche Weg, modellhafte Gegenvorlesungen zu veranstalten, wie z.B. bei den Juristen. – Astheimer: GO-Antrag: Schluß der Debatte. – Grunenberg: Gegenrede, Parlamentarier haben nicht begriffen, woran das Debakel gelegen hat. Studentengruppen waren organisatorisch ungeheuer strapaziert. – Antrag Schluß der Debatte: 4 ja, Mehrheit dagegen. – Heik: Zusatzantrag Bechmann wurde in den Antrag eingefügt. – Zehnder: Frl. Grunenberg, ich spreche zu ihnen, sie sagten, das Parlament müsse die Fachschaftsarbeit vorantreiben. Ich bin auch dafür, warum haben sie vorhin an meiner Sache herumgehackt. Ein Packen Fachschaftsordnungen liegt beim Präsidenten, es erfolgt eine einseitige Handhabung bei der Erledigung der Fachschaftsordnungen…(Zwischenruf Dörr: Der alte Ausschuß wurde abgewählt…). – FO Geophysik, Mathematik, an diesem Problem zeigt sich die Zweischneidigkeit der Situation. Zuerst sollte dieses Parlament gar nicht tagen. Die Parlamentarier des SDS verhielten sich äußerst schizophren. Herr Feger, sie haben anscheinend zwei verschiedene Bewußtseinsebenen. Sie haben geäußert, ich glaube auf der Fahrt nach Marburg, daß es ihrer Meinung nach z.Z. völlig unmöglich sei, die Drittelparität durchzubringen. – Feger: AStA ist nur zur organisatorischen Unterstützung da. – Shah: GO-Antrag Schluß der Debatte, ohne Widerspruch angenommen. Abstimmung Antrag 2/2:9 ja, 4 nein, keine Enth. – Birkholz: Persönliche Erklärung .- v.Freyberg: Anfrage an das Präsidium, ob ein Unterschied zwischen diesem Antrag und dem Antrag vor einem Jahr besteht. – Wolf: Kann mich nicht erinnern, es geht hier nur um die Person Birkholz’…- v.Freyberg: Also der AStA-Vorsitzende darf, nur Birkholz darf nicht. Verlesung und Abstimmung über Antrag 2/3: 10 ja, 1 nein, 3 Enth. – Verlesung Antrag 4. – Heller: Wieso pol. AStA, andere AStA nicht? – Birkholz: Bittet um Rechtsbelehrung, ob Finanzierung überhaupt möglich ist. – Wangenheim: Was ist mit einer Stellungnahme Birkholz’ zu Antrag 2/3? – Bodk: Warum kann das jetzt legale Parlament das nicht bezahlen? – xxx: Rechnungserkundigungen einholen! – yyyy: Unterstützung egal, ob für Bechmann oder Wolf wir sammeln. – zzz: Wir sollten beschließen nach Überprüfung der rechtlichen Lage, damit auch der politischen Lage. – v.Freyberg: Man sollte sich nicht der Geldsumme beugen. – 22.30: Feststellung der Beschlußfähigkeit, Unterbrechung für 5 Minuten. – Wiederaufnahme: um 22.45 Uhr. – Es wird von seiten des Ältestenrates festgestellt, daß der als Vertreter der Liste AdM erschiene Sturmfels nicht der richtige Herr Sturmfels ist, der auf Grund des Verzichtes von Herrn Schmidt als Vertreter der Liste AdM im Parlament nachrücken sollte. – Damit Schluß der Sitzung. – Mit der Protokollführung beauftragt: Fritz Neubauer.“
Niederschrift Sitzung Studentenparlament 27.6.1968; Rektorat 410-05
671) Vermerk>27.06.1968>>Ältestenrat Studentenschaft: Studentenparlament Sitzung 27.06.1968 – Gültigkeit der Beschlüsse
„Aufgrund eines Hinweises von Herrn Benkel habe ich am Abend des 27.6.68 die Legitimation des unter Nr. 14 in die Anwesenheitsliste eingetragenen Herrn Sturmfels zur Wahrnehmung des Mandatssitzes der Liste AdM überprüft. Die Überprüfung ergab, daß der anwesende Herr Sturmfels aufgrund eines Irrtums von Herrn Zehnder an Stelle von Herrn Klaus Sturmfels geladen war (Irrtum in der Adresse). Herr Klaus Sturmfels konnte kurze Zeit später erreicht werden. Er erklärte sich bereit, sein Mandat auf der Liste AdM wahrzunehmen. – Dieter Thelen – Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 28.6.68 die Gültigkeit der Beschlüsse des Parlaments der Sitzung vom 27.6. überprüft. Er stellt folgendes fest: Das Parlament war vom Eintritt in Punkt 2 der TO mit 15 Parlamentariern (Zehnder 16. der Liste) beschlußfähig. – Die Wahl von Herrn Wolf zum Parlamentspräsidenten erfolgte im 3. Wahlgang mit 12:0:4 Stimmen. Auch nach Abzug einer Stimme ist dies die nach der Satzung erforderliche Mehrheit. – Die Wahl von Herrn Shah erfolgte im 6. Wahlgang mit 11 bei 6 Stimmen für Herrn Zehnder. Auch dies ist nach Abzug einer Stimme die erforderliche Mehrheit. – Auch die Anträge 2/2 und 2/3 sind nach Abzug einer Stimme mit der erforderlichen Mehrheit gefaßt worden. – Die Beschlüsse des Parlaments auf seiner Sitzung vom 27.6.68 sind daher gültig. – gez. Kreppel – gez. Thelen.“
672) Artikel>28.06.1968>>FNP:“Grundsätzliche Bedenken – Eine Mitteilung des Rektors“
„Zum Artikel ‘Polizei schützte das Uni-Konzil’ in unserer gestrigen Ausgabe, teilt der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Professor Rüegg, folgendes mit: Das Konzil hat gestern, wie Sie richtig schrieben, einen satzungsändernden Antrag des Senats auf Beteiligung der Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften am Konzil abgelehnt. Ich habe der Presse gegenüber erklärt, dass in der Diskussion, die dem Beschluss voranging, ausdrücklich bemerkt worden sei, dass diese Ablehnung sich nicht gegen die Abteilung für Erziehungswissenschaften richte. Vielmehr seien grundsätzliche Bedenken gegen jede Satzungsänderung auch hier wiederholt und ausserdem sehr eingehend die Rechtsfrage diskutiert worden, ob die Abteilung für Erziehungswissenschaften nicht bereits auf Grund der geltenden Satzung und des hessischen Hochschulgesetzes einen Anspruch geltend machen könnte am Konzil beteiligt zu werden. Da die Abteilung für Erziehungswissenschaften am 17. Mai eine entsprechende Anfrage an mich gerichtet hat und diese infolge der Ablehnung des satzungsändernden Antrags nicht hinfällig geworden ist, werde ich den Kultusminister um eine rechtliche Prüfung bitten.“
FNP, „Grundsätzliche Bedenken“ 28.6.1968; Archiv
673) Niederschrift>29.06.1968>>Sitzung Senat: Disziplinarverfahren, usw.
„1. Bericht über die bisher in Zusammenhang mit der Besetzung des Rektorats eingeleiteten Maßnahmen (206-06/2, 413-08, 451-09/2) – Herr Riehn berichtet, daß inzwischen gegen 17 Studenten , die in das Rektorat eingedrungen waren und zum Teil dort verhaftet wurden, Disziplinarverfahren eröffnet worden sind. Außer gegen diese 17 Studenten ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen weitere 7 nichtstudentische Beteiligte. Den entstandenen Schaden beziffert Herr Riehn mit 70.000,– DM. Die Vertretung der Universität in dem Schadenersatzprozeß wurde einem erfahrenen Rechtsanwalt übertragen. Die Klage richtet sich gegen den SDS und möglicherweise gegen andere politische Hochschulgruppen sowie gegen die konkret als Schädiger ermittelten Personen. Bezüglich etwaiger Maßnahmen gegen an der Blockade beteiligte Personen stellt der Rektor fest, daß er sich auch in diesem Fall, sofern Personen ermittelt werden, die bewußt gegen das Recht verstoßen haben, weitere Schritte gegen diese vorbehält.“
Niederschrift Sitzung Senat 29.6.1968; Rektorat 202-04
674) Brief>01.07.1968>>Rektor an Konzilsmitglieder: Hinweis auf Genehmigung der Satzungsänderung und Einladung zur Sitzung am 10.07.1968
„Nachdem der Hessische Kultusminister die vom Konzil beschlossenen Satzungsänderungen heute genehmigt hat, kann die in der letzten Konzilssitzung vertagte Rektorwahl am Mittwoch, den 10. Juli 1968, 15 Uhr c.t. im Grossen Hörsaal der Biologischen Institute, Siesmayerstrasse 70 stattfinden. Ich benutze die Gelegenheit, um Ihnen eine Richtigstellung von Presseberichten über meine Ausführungen zum Beschluss des Konzils, keiner die Zusammensetzung des Konzils betreffenden Satzungsänderung zuzustimmen, beizulegen. Diese Richtigstellung ist allen drei Frankfurter Tageszeitungen zugegangen, jedoch nur von der Frankfurter Neuen Presse im Wortlaut veröffentlicht worden.“
Schreiben Rektor an Konzilsmitglieder 1.7.1968; Rektorat 200-03,M.7
675) Brief>01.07.1968>>Rektor an Kultusminister: Stimmberechtigung von Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften im Konzil
„Am 17.5.1968 wandte sich der Vorsitzende des Rats der Abteilung für Erziehungswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit folgendem Schreiben an mich: ‘Bei der gegenwärtigen Situation der Johann Wolfgang Goethe-Universität hielte ich für wünschenswert, wenn schon möglichst viele Elemente der künftigen Struktur vorausgenommen werden könnten. Da bei allen Diskussionen um die Satzung der Universität nie und von keiner Seite in Frage gestellt worden ist, daß die Abteilung für Erziehungswissenschaften voll einbezogen werden soll, möchte ich die Frage an Sie richten, ob nicht der bisher Gäste-Status der AfE in den Gremien der Universität durch den Status stimmberechtigter Mitglieder ersetzt werden könnte. Es wäre denkbar, daß darüber vielleicht sogar schon eine Anfrage an das Hessische Kultusministerium gerichtet werden könnte.’ Diese Anfrage erklärt sich daraus, daß die Abteilung für Erziehungswissenschaften durch ihre Vertreter im Akademischen Senat bis dahin zu erkennen gegeben hatte, daß sie im Hinblick auf die baldige Verabschiedung einer neuen Satzung der Universität die Stimmberechtigung ihrer ordentlichen und außerordentlichen Professoren nicht sofort anstrebte. Diese Situation hat sich durch die Verzögerung der Satzungsdiskussion geändert. Außerdem empfahl der Akademische Senat der Universität im Juni 1968, das Konzil möge über eine Satzungsänderung beraten, durch welche die ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften vor der Verabschiedung einer neuen Satzung stimmberechtigte Mitglieder des Konzils werden sollten. In seiner Sitzung vom 26.6.1968 beriet das Konzil diesen Punkt. Hierbei wurde verschiedentlich betont, es sei fraglich, ob die ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften als stimmberechtigte Mitglieder am Konzil teilnehmen dürfen, oder ob hierzu eine Satzungsänderung in der vorgeschlagenen Form notwendig ist. Meiner Ansicht nach ist bei der Beantwortung dieser Frage insbesondere folgendes zu beachten: Es steht fest, daß die ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften stimmberechtigte Mitglieder des Konzils sind, wenn dies durch Satzung(I) oder Gesetz(II) bestimmt ist. – I) Nach § 51 a des für die Johann Wolfgang Goethe Universität maßgebenden Vertrags von 1953 sind alle ordentlichen und außerordentlichen bneamteten Professoren der Universität Mitglieder des Konzils. Nach den Satzungen der von 1914 und 1923 (§ 5) umfaßt die Johann Wolfgang Goethe Universität Fakultäten. Die Abteilung für Erziehungswissenschaften ist dort nicht genannt und konnte nicht genannt werden, da sie seinerzeit noch nicht existierte.- Allein unter Beachtung des geltenden Satzungsrechts können demnach die ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften im Konzil nicht stimmberechtigt sein, da die Abteilung für Erziehungswissenschaften keine Fakultät ist. – II) Diese Rechtssituation kann jedoch das Hessische Hochschulgesetz geändert haben: Nach § 8 Abs.1 Z. 3 ist die Abteilung für Erziehungswissenschaften neben den fünf Fakultäten ein Organ der Hochschule. § 19 nähert ihrer Rechtstellung weitgehend den Fakultäten an, ohne sie jedoch mit ihnen gleichzsutellen. Man könnte also die Meinung vertreten, daß die ordentlichen und außerordentlichen Professoren von der AfE nach dem Willen des Gesetzgebers Kraft Gesetzes im Konzil vertreten sein sollte, denn es fehlt eine dem § 6 Ziff.4 Hess. Hochschulgesetz entsprechende ausdrückliche Bestimmung (‘Die Hochschule gibt sich eine Satzung. Diese trifft nähere Bestimmungen insbesondere über die Zahl der Hochschullehrer der Abteilung für Erziehungswissenschaften im Senat,…’) wonach die Beteiligung der Hochschullehrer am Konzil durch eine künftige Satzung geregelt werden soll. – Gegen die Annahme einer Stimmberechtigung spricht andererseits § 45 des Hess. Hochschulgesetz: Diese Bestimmung differenziert zwischen dem nach bisherigem Recht zuständigen Konzil – für das die alte Zusammensetzung maßgebend ist – und einem neu zu bildenden Oregan, an welchem u. a. auch die Abteilung für Erziehungswissenschaften zu beteiligen sit. Der Gesetzgeber geht also in diesem Paragraphen von der Voraussetzung aus, daß mit dem Inkrafttreten des Hessischen Hochschulgesetzes die Abteilung für Erziehungswissenschaften in soweit nicht die Stellung einer Fakultät eröangt hat. Die Beteiligung der Vertreter der Abteilung für Erziehungswissenschaften am Konzil wird durch eine Vereinbarung zwischen dem alten Konzil und der Abteilung für Erziehungswissenschaften und der durch das satzungsgebende Konzil noch zu verabschiedenden Satzung oder einer Änderung der alten Satzung durch das bisherige Konzil abhängig gemacht. Bis jetzt liegt weder eine Vereinbarung noch eine neue Satzung oder Satzungsänderung vor.“
Schreiben Rektor 1.7.1968; Rektorat 150-08, M.4
676) Erlaß>01.07.1968>>Kultusminister: Einsetzung eines Volljuristen zur Wahrnehmung der Geschäfte eines Universitätsrates
„Sehr geehrter Herr Dr. Stephan! Auf Vorschlag des Herrn Rektors der Universität beauftrage ich Sie mit Wirkung vom 1.7.1968 bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Universitätsrates der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M. soweit Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit der Besetzung des Rektorats eröffnet und durchgeführt werden.“
Erlaß Kultusminister 1.7.1968; Archiv
677) Flugblatt>01.07.1968>>NHB: Kampf allen undemokratischen Kräften an der Universität!
„Kommilitoninnen! Kommilitonen! Nachdem der Rektor der Universität Frankfurt/Main das Studentenparlament wegen unrechtmäßigen Zustandekommens des Wahlergebnisses nunmehr rechtskräftig aufgelöst hat und damit der Wahlanfechtung des Nationaldemokratischen Hochschulbundes stattgab, hat dieses Pseudoparlament rechtswidrig einen neuen AStA gewählt. Das ist die Demokratie unserer Gegner – Der Kreis ehemaliger Parlamentarier, der sich bei einem unverbindlichen Zusammentreffen dazu verstieg, durch die Wahl eines ‘AStA’ der gesamten Frankfurter Studentenschaft seine Meinung aufzuzwingen, hat nun erneut seine Quittung bekommen. AStA Gesprengt – Das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. hat in einer einstweiligen Anordnung auf Betreiben des NHB am Mittwoch für Recht erkannt, daß a) den Kommilitonen Bechmann, Schwarze, Wischhusen bis auf weiteres untersagt wird, als AStA der Universität Ffm. aufzutreten und Erklärungen im Namen der Studentenschaft abzugeben oder in ihrem Namen tätig zu werden; b) dem AStA – Vorsitzenden Birkholz auferlegt wird, Veranstaltungen o.a. Personen in den Räumen des AStA zu unterbinden. Kommilitoninnen! Kommilitonen! Die Umstände beim Zustandekommen des Parlamentes und dessen Verhalten, das allen demokratischen Grundsätzen Hohn spricht, haben ihre gerechte Antwort gefunden. Wer das Recht und die Demokratie so mit Füßen tritt, wer mündige Studenten – statt sie zu vertreten, wie es die Aufgabe eines Parlamentes wäre – herabwürdigt durch Nichtbeachtung der einfachsten demokratischen Spielregeln, der hat das Recht verwirkt, sich erneut bei einer Wahl um die Vertretung von uns allen zu bewerben. Kampf allen undemokratischen Bestrebungen an der Universität Frankfurt: Kampf mit dem aktionsfähigen Nationaldemokratischen Hochschulbund, der studentischen Opposition, die die Interessen aller Studenten vertritt und ihre Rechte wahrt!“
Flugblatt NHB 1.7.1968; Archiv
678) Flugblatt>01.07.1968>>Verband der Kriegsdienstverweigerer, HSU, LSD, SDS: Räder rollen für den Bürgerkrieg!
„Räder rollen für den Bürgerkrieg! – 29. Mai 1968: 3. Lesung der Notstandsgesetze in Bonn! Artikel 87a wird vom Bundestag gebilligt und beschlossen. Danach kann die Bundeswehr auch ‘beim Schutz von zivilen Objekten’ und bei der ‘Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer’ eingesetzt werden. 1. Juli 1968: zehntausende junger Arbeiter, Angestellter, Lehrlinge, Studenten rollen in Sammeltransporten der Bundeswehr zu den Ausbildungseinheiten der Bundeswehr. 10. April 19..?: Bundeswehreinsatz gegen Arbeiter und Studenten! Unser Kampf gegen die Notstandsgesetze darf sich nicht in Protesten und Demonstrationen erschöpft haben! Wir dürfen nicht zulassen, daß die bundesdeutschen Notstandsinitiatoren wieder zur Tagesordnung übergehen! Wir dürfen nicht zulassen, daß junge Arbeiter, Angestellte und Studenten zu Bürgerkriegskämpfern werden! Wir beginnen den konkreten Widerstand und wehren uns! Am Montag, den 1. Juli 1968, werden wir öffentlich und massenhaft die Abfahrt des Bonner Notstands-Rekruten-Sammeltransports verhindern! Kommt am Montag, den 1. Juli 1968, um 12 Uhr zum teach-in vorm Hauptbahnhof!!! Bringt Eure Wehrpässe, Einberufungsbescheide und Mob-Befehle mit! Sie werden öffentlich verbrannt!“
Flugblatt HSU, LSD, SDS 1.7.1968; Archiv
679) Brief>03.07.1968>>AStA an Polizeipräsidium: Wegen Demonstration 05.07.1968 Biafra
„Sehr geehrte Herren!- Hiermit meldet der AStA eine Demonstration nach einem teach-in in der Universität am 5. Juli 1968, 15.00 Uhr, über den Völkermord der Nigerianischen Regierung in Biafra während der Zeit von 15.45 – 16.15 Uhr zum Englischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee an. – Die Demonstration führt vom sog. Neuen Hörsaalgebäude in die Gräfstraße, durch die Gräfstraße zur Bockenheimer Warte, die Bockenheimer Landstraße entlang zur Adickes Allee, von da zur Miquelallee bis zur Einmündung Zeppelinallee. Durch eine 10-minütige Demonstration vor dem Konsulat wollen wir unseren Protest gegen die Unterstützung der Nigerianischen Regierung durch England äußern; ein Student wird versuchen, dem Generalkonsul eine Protestnote zu übergeben. – Verantwortlich von Seiten des AStA für diese Demonstration sind die Herren Jensch und Kramer. – Hochachtungsvoll – Hans Jürgen Birkholz.“
Schreiben Birkholz 3.7.1968; Archiv
680) Brief>03.07.1968>>AStA an Studentenwerk: Büchertisch Mensa
„Betr.: Bitte um nochmalige Information des Mensaleiters über die Berechtigung des AStA den Verkauf von Büchern und Zeitschriften im Mensavorraum und im Mensagang zu gestatten – Nach Aussagen von zwei Studentinnen hat der Mensaleiter am 1. Juli gegen 11 Uhr zwei Studentinnen, die Material zur Notstandsgesetzgebung im Gang der Mensa verkaufen wollten, angedroht, sie polizeilich verhaften zu lassen. – Ich weise daraufhin, daß protokollarisch festgelegt wurde, daß der AStA in Abstimmung mit dem Geschäftsführer des Studentenwerks über die Erlaubnis des Verkaufs oder Verteilens von Druckschriften im Vorraum und im Gang zur Mensa verfügt. – Ich bitte, Herrn Hedrich endgültig klarzumachen, daß in Zweifelsfällen der AStA zu benachrichtigen ist und Herr Hedrich sich entsprechender Umgangsformen befleißigt. – Mit freundlichen Grüßen – Hans Jürgen Birkholz – Vorsitzender.“
Schreiben Birkholz an Studentenwerk 2.7.1968; Archiv
681) Flugblatt>03.07.1968>>AStA: Aufruf zu Teach In am 03.07.1968 Die Palästinenser im Nah-Ost-Konflekt!
„Die Palästinenser im Nah-Ost-Konflikt – Israel : Israel hat keine Expansionsinteressen. Die Besetzung von arabischen Gebieten ist als Rückpfand für kommende Friedensverhandlungen zu betrachten’ (Erklärung d. Isr. Regierung kurz nach dem Krieg 1967.) Das arabische Territorium wird nicht mehr als feindliches Gebiet betrachtet.’ (Innenminister Allon (Jerusalem Post, Feb. 1968) Abba Eban: Rückzug ist der Sache des Friedens nicht förderlich. (Isreal Bulletin Nr. 3/1968) ‘Die Ansiedlung von israelischen Bürgern in den besetzten Gebieten ist gestattet, solange dies nicht gegen israelische Gesetze verstößt, da diese Gebiete als israelische Gebiete betrachtet werden.’ (Moshe Dayan, Jerusalem Post, Nr. 399) Moshe Dayan am 19.6.1968 in Jerusalem: Es dürfen ‘unter keiner Voraussetzung’ die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates vom 22. Nov. 67 ‘die von Israel die Rückkehr zu den Grenzen vor dem 5. Juni 67 und die Aufgabe der Altstadt von Jerusalem fordert’ angenommen werden – und Es sei notwendig ‘so schnell wie möglich’ die Regionen entlang des Jordans und die ehem. syrischen Golan-Höhen mit Juden zu bevölkern und auf der Sinai-Halbinsel landwirtschaftliche Zentren zu errichten. (Frankfurter Rundschau, v. 22.6.1968, S. 2) – Palästinensischer Widerstand: Das palästinensische Volk wehrt sich gegen die oben skizzierten Expansionsbestrebungen. Nach langjährigem passiven Widerstand ist es nun zu einem aktiven Widerstand angetreten. Bisher blieb seine Stimme jedoch politisch völlig ignoriert; die einzige Antwort von Seiten der israel. Besatzer sind Vergeltungsschläge gegen Dörfer und Städte die von arabischen Zivilisten bewohnt werden ‘um die Sicherheit zu garantieren’. ‘… sie sind nicht mit der PLN in Algerien oder mit der Vietcong zu vergleichen. Sie sind feige und hinterhältig. Wenn PLO -Leute in israelische Gefangenschaft geraten, verraten sie alle und alles: ihre Kameraden, ihre Stützpunkte, ihre Aktionen, nur um ihr armseliges Leben zu retten …’ (J. Wengendorf, Allg. Sonntagszeitung, Würzburg, 26.5.68) – Abu Ammar (Führer von Al-Fatah): ‘Ebenso wie wir Christen und Moslems in unserem arabischen Staat willkommen heißen, so wird uns auch jeder Bürger jüdischen Glaubens willkommen sein. Als wir Palästinenser noch in unserer Heimat lebten haben die Juden bereits mit uns zusammen gelebt …’ (Spiegel, Nr. 25 v. 17.6.1968) Der palästinensische Widerstand geht trotz aller Schwierigkeiten weiter. Was wollen aber die Palästinenser im Einzelnen? Was sehen sie als Ausgangspunkt für einen dauerhaften Frieden an? Zwei Palästinenser referieren über die zur Diskussion stehenden Fragen. 3.7.1968, 20.00 Uhr, Universitätshauptgebäude Hörsaal III.“
Flugblatt AStA 3.7.1968; Archiv
682) Strafanzeige>03.07.1968>>Rektor gegen Krahl: Wegen Hausfriedensbruchs/Mißachtung Hausverbot am 01.07.1968
„Durch Schreiben vom 7. Juni 1968 habe ich Herrn Hans-Jürgen Krahl, gegen den wegen der Besetzung des Rektorats der Johann Wolfgang Goethe-Universität ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Hausfriedensbruchs, Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung läuft, ein Hausverbot erteilt, dessen Inhalt Sie dem anliegenden Schreiben entnehmen können. Zunächst war es mir nicht möglich, ihm dieses Hausverbot zuzustellen, da mir seine richtige Anschrift unbekannt war. Ende Juni 1968 erfuhr ich, daß Herr K. in Frankfurt (Main), Adlerflychtstr. 19 ptr. bei Kaufmann wohne. Nach Auskunft der Postzustellungsurkunde vom 27. Juni 1968 wurde Herr K. in der Wohnung nicht angetroffen. Das Schreiben wurde daraufhin bei der Postanstalt 1 in Frankfurt niedergelegt. Am 1. Juli 1968 gegen 10.00 Uhr wurde in dem Rektorat bekannt, daß Herr Krahl sich in dem im Universitätshauptgebäude gelegenen philosophischen Seminar aufhalte. Der juristische Sachbearbeiter des Rektorats, Herr Assessor Riehn, ging daraufhin in das phil. Seminar und bat die dortige Sekretärin, Herrn Krahl aus der Bibliothek des Seminars herauszurufen. Herr K. erschien, und Herr Riehn überreichte ihm einen von mir unterzeichneten Durchschlag des Hausverbots und wies ihn mündlich kurz auf den Inhalt des Schreibens hin. (Das geschah etwa gegen 10.15 Uhr) Herr Krahl nahm dies stillschweigend zur Kenntnis. Trotz dieses erteilten Hausverbotes nahm Herr Krahl an der von Herrn Prof. Carlo Schmid veranstalteten Vorlesung über politische Ideengeschichte in einem im Universitätshauptgebäude gelegenen Hörsaal teil, die am gleichen Tag von 11.00 bis 13.00 stattfand. (Zeuge: Herr V.. M.., Assistent im Seminar für Gesellschaftslehre, Senckenberg Anlage 27). Am gleichen Tag – etwa um 13.45 Uhr – hielt sich Herr Krahl in der Eingangshalle vor dem Rektorat auf und ging anschließend die Treppen hinaus. (Zeuge: Frau Knippel, Sekretärin im Rektorat der Johann Wolfgang Goethe-Universität). Etwa um 14.15 Uhr hielt sich Herr Krahl wiederum im philosophischen Seminar im Universitätshauptgebäude auf. Der Assistent des Seminars, Herr Dr. W.. B.., forderte Herrn Krahl unter Hinweis auf das erteilte Hausverbot zweimal auf, das Seminar und das Gebäude zu verlassen. Herr Krahl reagierte nicht. Unter Berücksichtigung dieses Verhaltens erstatte ich gegen Herrn Krahl Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.“
Rektor Schreiben an Polizeipräsidium 3.7.1968; Rektorat 413-08; 206-07
683) Vermerk>03.07.1968>>Rektorat: Aushändigung Hausverbot an Krahl
„Heute, am 1.7., teilte Herr G.. gegen 10.00 Uhr mit, Herr Krahl befinde sich in der Bibliothek des phil. Seminars. Ich entnahm daraufhin der Akte einen Durchschlag des Herrn Krahl erteilten Hausverbots, ging in das phil. Seminar und bat die dortige Sekretärin, Herrn Krahl zu bitten, kurz aus der Bibliothek herauszukommen. Daraufhin erschien Herr Krahl und ich händigte ihm etwa gegen 10.15 Uhr den Durchschlag aus und wies ihn darauf hin, daß es sich um ein Hausverbot für das Universitätshauptgebäude handele. Herr Krahl nahm dies ruhig zur Kenntnis.Riehn.“
Vermerk Rektorat 2.7.1968; Rektorat 206-07
684) Brief>04.07.1968>>Habermas an Rektor: Weigerung, an der Rektorwahl teilzunehmen
„Magnifizenz, lieber Herr Rüegg, ich bitte, mich für die nächste Sitzung des Konzils zu entschuldigen. Ich habe in unserer Fakultät den Antrag unterstützt, daß der Kultusminister gebeten werden solle, die Amtszeit des amtierenden Rektors bis zum Inkrafttreten der Übergangssatzung zu verlängern. Diese Lösung hätte der Situation entsprochen, die dadurch entstanden ist, daß zwischen den verschiedenen Gruppen der Universität über Grundfragen ein Kompromiß bisher nicht zustande gekommen ist. Stattdessen hat der Senat es für richtig gehalten, auf den alten Wahlmodus zurückzugreifen. Auch damit hätte ich mich abfinden können, wenn während der letzten Konzilssitzung irgend zu erkennen gewesen wäre, daß die Mitglieder des Konzils bereit sind, den Wahlakt in dem von Herrn von Friedeburg erläuterten Sinne als die interimistische Lösung eines verwaltungstechnischen Problems aufzufassen. Das Konzil müßte, wie ich glaube, in dem Bewußtsein handeln (und dieses Bewußtsein auch zum Ausdruck bringen), daß es in der gegenwärtigen Zusammensetzung nur noch Beschlüsse fassen kann, die trotz ihrer unbestrittenen Legalität eine fraglose hochschulpolitische Legitimität nicht mehr beanspruchen können. Nachdem sogar eine Teilnahme von Kollegen der Abteilung für Erziehungswissenschaften aus Motiven abgelehnt worden ist, die erkennbar im Widerspruch zu der von Ihnen nachträglich gegebenen Interpretation stehen, habe ich keinen Grund zu zweifeln, daß meine Auffassung von der großen Mehrheit der Konzilsmitglieder nicht geteilt wird. Ich möchte mich daher an der Wahl nicht beteiligen. Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener Jürgen Habermas. – P.S.: Eben als ich den Brief abschicken wollte, bekomme ich den Auszug aus der ‘Frankfurter Neuen Presse’ vom 28. Juni. Wenn sich die Dinge so verhalten, möchte ich selbstverständlich den Nebensatz, der sich auf Ihre Interpretation des Konzilsbeschlusses bezieht, nicht aufrechterhalten.“
Schreiben Habermas 4.7.1968; Rektorat 200-03
685) Artikel>04.07.1968>>asta information: „Konzil mit Hundestaffeln“
„Weil die Ordinarien um ihre Herrschaft fürchten, fürchten sie, daß ihre Debatte ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. (Man stelle sich vor, es gäbe eine Tonbandaufzeichung derletzten Konzilssitzung, um präzise nachzuweisen, wie der Rektor die Öffentlichkeit anschließend ‘informiert’.) Daß sich ein Konzil noch bereit finden könnte, auch nur Öffentlichkeit zuzugestehen, diese Hoffnung haben die Studenten schon aufgegeben. Daher die Parole ‘Sprengt das Konzil’. Wie recht die Studenten mit ihrer Hoffnungslosigkeit hatten, zeigt die Reaktion der Ordinarien auf die minimalen Forderungen der Assistenten, Ablehnung. Aus dem Beschluß des Rates der Nichthabilitierten vom 14.6.68: ‘ Der Rat der Nichthabilitierten fordert das Konzil auf, bei seiner nächsten Sitzung die Universitätssatzung folgendermaßen zu ändern: – Konzilsitzungen unterliegen der universitären Öffentlichkeit. Für einzelne Punkte der Tagesordnung kann auf begründeten Antrag die Öffentlichkeit durch eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.’ – Die Heimlichkeit des Konzils mußte hinter Hundestaffeln, berittene Polizisten, drei Wasserwerfer und Hunderten Polizisten vor ein paar hundert Studenten, die nicht bereit waren, nur mit sich verfügen zu lassen, gewahrt werden. Konnten die Ordinarien ein deprimierenderes Schauspiel der von ihnen verteidigten ‘Freiheit des Geistes’ geben! Eine mögliche Konsequenz für das Verhalten der Studenten zeigt sich in einem Antrag des Ausschusses für politische Bildung des Verbandes Deutscher Studentenschaften, der auf der letzten Mitgliederversammlung in München mit 299 Stimmen bei 17 Enthaltungen und keiner Gegenstimme angenommen wurde.“
asta information, „Konzil mit Hundestaffeln“ 4.7.1968; Archiv
686) Artikel>04.07.1968>>asta information: „NHB & Rüegg“
„In einem Augenblick, in dem es für die Ordinarien und den Rektor zentral wichtig ist, die Studentenschaft politisch zu ‘neutralisieren’, macht sich der NHB zum Erfüllunggehilfen der Universitäts-Administration. Er muß natürlich auch dieselben Methoden anwenden wie der Rektor, ‘juristische’, denn zu anderen findet er bei den Studenten keinen Rückhalt. So hat er denn gegen einen AStA, der von einem auf Grund zweier doppelter Stimmabgaben illegalisierten Parlament gewählt worden war, eine gerichtliche Verfügung erwirkt, mit der Hoffnung, seinen bisherigen Kampf gegen politische Äußerungen der verfaßten Studentenschaft dadurch zum Erfolg zu führen, und in der Hoffnung, an die Stelle des politisch bewußt gewordenen Parlaments ein altes, unpolitisches zu setzen. (Zitat aus einem NHB-Flugblatt: ‘Das ist die Demokratie unserer Gegner – Der Kreis ehemaliger Parlamentarier, der sich bei einem unverbindlichen Zusammentreffen dazu verstieg, durch die Wahl eines ‘AStA’ der gesamten Frankfurter Studentenschaft seine Meinung aufzuzwingen, hat nun erneut seine Quittung bekommen.’) Indes, der NHB hat sich mit seiner Hoffnung getäuscht. Auch das alte Parlament, das bis Ende letzten Jahres repräsentierte, bekennt sich zu einer progressiven, möglichst viele Studenten einbeziehenden Hochschulpolitik, wie sich bei den bisherigen Sitzungen zeigte. Bitterer ist freilich, daß sich auch der AStA-Vorsitzende Birkholz zum Erfüllungsgehilfen des Rektors macht, indem er bereit ist, an das alte Parlament die Vertrauensfrage zu stellen.“
asta information, „NHB & Rüegg“ 4.7.1968; Archiv
687) Artikel>04.07.1968>>asta information: „Öffentlichkeit der Universität“
„Zur Demokratisierung der Universität und Beschleunigung der Hochschulreform fordert der VDS die Öffentlichkeit aller Universitätsgremien. – Der VDS ersucht die 60. Plenarversammlung der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) im Mai in Saarbrücken sowie die Fakultäten- und Abteilungsleiter-Tage der westdeutschen Fakultäten auf ihren Sitzungen 1968, eine eindeutige Empfehlung zur Öffentlichkeit der Universitätsgremien an die Mitglieder des WRK sowie die Fakultäten und Abteilungen abzugeben. – Der MV des VDS ersucht die Mitgliedstudentenschaften zu Beginn des Sommersemesters 1968 – sofern noch nicht geschehen -, die Öffentlichkeit aller Gremien der Universität zu beantragen und ab sofort die Tagesordnungen und Protokolle zu veröffentlichen. – Der VDS fordert die Studentenschaften auf, bis zum 15. Oktober 1968 (Beginn des Wintersemesters 1968/69) die Ergebnisse der Verwirklichung der Forderungen zu veröffentlichen. – Die MV der VDS empfiehlt den Studentenschaften, falls den Forderungen nach Öffentlichkeit nicht nachgekommen wird, mit Streikdrohungen und Vorlesungsstreik ihre Forderungen im Wintersemester zu verstärken und durchzusetzen. – Die MV des VDS fordert den Delegiertenrat auf, im Wintersemester gegebenenfalls einen gemeinsamen Termin eines allgemeinen Vorlesungsstreiks zu beschließen.“
asta information, „Öffentlichkeit der Universität“ 4.7.1968; Archiv
688) Artikel>04.07.1968>>asta information: „Stürmer“
„Professor Dr. Willy Hartner schreibt an die FAZ (29.6.68) zu der ‘Anzeige’ auf der ersten Seite der letzten AStA info (‘Heute große Mauschelei um die Besetzung des Rektorats. Ort: Biologisches Institut, Siesmayerstraße 70, Zeit: Mittwoch, 16 Uhr, Teilnehmer: Die kleine radikale Minderheit der Ordinarien (Konzil). Gäste herzlich willkommen.’): ‘Wer von uns Älteren fühlte sich hier nicht in erfreulicher Weise an vergangene Zeiten erinnert, als Kernsätze in diesem Jargon noch allwöchentlich auf der ersten Seite von Julius Streichers ‘Stürmer’ prangten? – Wie glauben Professor Hartner gern, daß er sich ‘in erfreulicher Weise’ an den ‘Stürmer’ erinnert fühlte. Oder hätte er vergessen, was dort auf der ersten Seite so stand? Wir sind gern bereit, ihm eine Zitatauswahl zur Verfügung zu stellen. Die Redaktion.“
asta information, „Stürmer“ 4.7.1968; Archiv
689) Artikel>04.07.1968>>asta information: „Vorlesungskritik“
„Am Dienstag, dem 2. Juli, fand eine außerordentliche Fachschaftsvollversammlung der Fachschaft Anglistik statt, auf der neben einer Nachwahl auch zwei Fachschaftsvertreter auf Grund ihres mangelnden Einsatzes mittels konstruktivem Mißtrauensvotum abgewählt wurden. Herr Professor Erzgräber wurde aus dem Plenum über seine Stellungnahme zu den studentischen Forderungen nach Öffentlichkeit für das Konzil und seiner Haltung auf der nächsten Kon:ilssitzung befragt. Da einige wichtige Punkte nicht mehr diskutiert werden konnten, wird für Mittwoch, den 10. Juli, 10 Uhr, Hörsaal V, eine weitere a. o. Vollversammlung einberufen, auf der über den Assistentenentwurf’für die Gestaltung des Anfangsstudiums’ und das vorgelegte Diskussionspapier der Reformkommission beraten werden soll. Darin wird u. a. zu Vorlesungskritik aufgerufen und die Professoren aufgefordert, die Proseminare und Seminare des kommenden Semesters zu Ende dieses Semesters zusammen mit den Studenten vorzubereiten.“
asta information, „Vorlesungskritik“ 4.7.1968; Archiv
690) Flugblatt>04.07.1968>>Basisgruppe Walter Benjamin Institut: Gegenvorlesung zur Vorlesung Stern
„Vorlesungen sind eine säkularisierte Form der Predigt, Horkheimer – Seit Jahren haben Studenten als Befehlsempfänger professoraler Meinung an der Form der Vorlesung Kritik geübt, bisher nur theoretisch, verbal. Der erste Versuch der Germanisten, Inhalt und Organisation der Vorlesung gründlich zu ändern, war hilflos und schüchtern: die konzedierte Viertelstunde Diskussion sollte nur die Herrschaft des Professors bestätigen. Die Auseinandersetzung über den desolaten Zustand der Germanistik fand nicht statt; sie wurde zum erstenmal am 1. Juli ermöglicht, als Studenten die Vorlesung von Prof. Stern übernahmen. Die Übernahme der Vorlesung wurde hinreichend legitimiert durch die wissenschaftskritische und herrschaftsfreie Diskussion; diese Legitimation wurde von den Studenten anerkannt, die sich in der folgenden Stunde in großer Zahl an der Debatte beteiligten. Mit der Auffassung, daß Wissenschaftskritik Organisationskritik werden muß, solidarisierten sich die meisten anwesenden Studenten am Mittwoch: sie unterstützten die Resolution nach der der autoritäre und die Herrschaftsverhältnisse dieser Gesellschaft bewußtlos reproduzierende Vorlesungsbetrieb von Prof. Stern abgeschafft wird und durch eine freie Diskussion über den Zustand unserer Wissenschaft ersetzt wird. Der Kampf um eine kritische Wissenschaft und demokratische Institute ist kein Partikularinteresse der Germanisten. Der Wissenschaftsbetrieb, für den Stern exemplarisch steht, ist der der gesamten Universität, der sich durch Reformen gewaltsam zu stützen sucht. Da die Universitätsadministration die Selbstorganisation bewußter Studenten nicht dulden kann, ist zu befürchten, daß sie auf die Aktion der Germanisten mit den üblichen Sanktionen antworten wird. Wir können unseren Anspruch, die überflüssige Vorlesung von Prof. Stern durch die notwendige Diskussion über die Misere und Abschaffung der Germanistik und egalitäre Institutsverhältnisse zu ersetzen, nur durchsetzen, wenn Studenten sich massenhaft mit unserer Aktion solidarisieren. Fachschaft und Basisgruppe des Walter Benjamin Instituts – Die nächste Gegenvorlesung: Mo. 8. Juli 11 c.t. H.s. V.“
Flugblatt Basisgruppe Walter-Benjamin-Institut 4.7.1968; Archiv
691) Flugblatt>04.07.1968>>SDS, LSD, HSU, Studentenparlament, AStA: Aufruf zu Teach In am 05.07.1968 Völkermord in Biafra!
„Völkermord in Biafra! – !!! Heute steht ein Volk vor der Ausrottung – aber die Welt schweigt!!! Kommilitoninnen und Kommilitonen, brecht dieses Schweigen! Kommt zum Teach In am Freitag, den 5. Juli 1968, 15.00 Uhr, Hörsaal V. Informiert Euch und schließt Euch der Demonstration zum englischen Generalkonsulat an; dort wird eine Resolution der Frankfurter Studenten übergeben! – Seit 1966 werden die Ibos, eine Minderheit der Gesamtbevölkerung Nigerias, von Pogromen heimgesucht: 40 000 Tote. Daraufhin setzte eine Massenflucht in die Ostregion, das Heimatgebiet der Ibos, ein: 5 000 000 Flüchtlinge. – Da die Zentralregierung auch dort keinen Schutz gewährleisten konnte, sahen sich die Ibos gezwungen – um zu überleben – sich im Mai 1967 von der Zentralregierung zu trennen: sie gründeten die unabhängige Republik Biafra. – Die Zentralregierung rief die Generalmobilmachung aus, erhöhte ihr Truppenpotential auf das sechsfache und griff Biafra an. – Der Chef der Zentralregierung, Oberstleutnant Gowon, plante eine ‘48-stündige Polizeiaktion’ – Biafra blutet nun schon seit über einem Jahr! – Tagtäglich werden von den nigerianischen Soldaten Massaker unvorstellbaren Ausmaßes verübt! – In sogenannten ‘mopping-up-operations’ – ein militärischer Slangausdruck für das gnadenlose Niedermetzeln der Zivilbevölkerung – werden alle Bewohner von eroberten Dörfern ermordet, Frauen werden vergewaltigt, Kinder und Greise abgeschlachtet; Krankenhäuser werden samt Personal niedergebrannt! – Gefangene werden in diesem Krieg nicht gemacht! – Flüchtlingsdörfer in Biafra, in denen die Not aus Mangel an Nahrungsmitteln und Medikamenten ohnehin unglaublich groß ist, werden von der nigerianischen Luftwaffe bombadiert! – Mindestens 500 Menschen (die Charitas zählte 3 000 !) sterben täglich an Hunger; schon jetzt sind 2 Millionen Menschen durch Mangelerscheinungen todgeweiht, 4 Millionen direkt vom Hungertod bedroht! – Diese Zahlen steigen täglich. Die Kampfparole der nigerianischen Soldaten heißt: ‘Ein vereintes Nigeria – aber ohne Ibos’! Schon einmal hat die Welt tatenlos und schweigend zugesehen, wie ein Volk systematisch ausgerottet wurde – die Tragödie der Juden in Deutschland wiederholt sich! Das geht uns alle an! Mitverantwortlich für diesen Völkermord ist die englische Regierung! Sie hat ohne Rücksicht auf die religiösen, sozialen und ethnischen Gegensätze, ohne Rücksicht auf natürliche Grenzen dieses Kolonialgebiet zu einem Einheitsstaat zu machen versucht! – Obwohl sie genau weiß, was jetzt in Biafra geschieht, versorgt sie die Zentralregierung mit modernstem Waffengerät! Warum? Weil in Nigeria und Biafra – wie zur Zeit des offenen Kolonialismus – erhebliche wirtschaftliche Interessen Englands auf dem Spiele stehen! Denn: Allein die Shell-BP-Gruppe hat in Nigeria mehr als 2 Milliarden DM investiert. Das meiste Rohöl wird im Osten des Landes, also in Biafra, gefördert. Das gesamte Öl Nigerias wird über die Häfen des Ostens außer Landes gebracht. Schon 1966 deckte England 10 %, während der Nahostkrise sogar 15 %, seines Rohölbedarfes aus Biafra. Durch den Krieg in Biafra muß England nun entweder seinen Öl- und Treibstoffbedarf rationalisieren oder aber eine Verteuerung hinnehmen, da Ersatzlieferungen nur aus dem Iran mit dem sehr teuren Transport um das Kap der Guten Hoffnung oder aus dem wesentlich teureren Venezuela kommen können. Durch die Unterstützung Nigerias, eines gegenüber Biafra insgesamt rückständigeren, unterindustrialisierteren, auf die englische Präsenz und damit Ölausbeute angewiesenen Landes, versucht die englische Regierung ihren wirtschaftlichen und politischen Einfluß zu sichern; eine mögliche Enteignung zum Beispiel der biafranischen Ölanlagen droht erst wesentlich später durch das primitiver strukturierte Nigeria. Dieser Aufschub ist England ein Völkermord wert. England liefert zur militärischen Eroberung und damit zur Sicherung von billigerem Öl Waffen an die Zentralregierung in Lagos! England ist also selbst für eine minimale Stützung seines Pfundes bereit, den Völkermord in Biafra zu unterstützen! England könnte anders handeln: es könnte unverzüglich die Waffenlieferung einstellen und damit unverzüglich den Krieg beenden. England muß den Weg von Verhandlungen einschlagen – dem Wirtschaftsimperialismus darf nicht ein ganzes Volk geopfert werden. Englands wirtschaftliche Interessen blieben auf diese Weise unblutig gewahrt! Eine in diesem Sinne verfaßte Resolution wird dem englischen Generalkonsulat von einer Studentenendelegation übergeben! Nehmt teil am Schweigemarsch zum Generalkonsulat (Zeppelinallee)! Protestiert gegen das verantwortungslose Verhalten der englischen Regierung!“
Flugblatt AStA,HSU,SDS,SHB,Studentenparlament 4.7.1968; Archiv
692) Niederschrift>04.07.1968>>Studentenparlament Sitzung: Satzungsarbeit, usw.
„[…]TOP 5: Thelen: Vorbereitung der Diskussion über die Satzung am Donnerstag.- Am Wochenende traf sich eine Gruppe von Leuten, der die Professoren Lüderitz, Hövels, Meinhold und Rauter , Vertreter der Nichthabilitierten und Assistenten, ich und einige vom LSD angehörten. Ich erklärte, daß ich nur bereit sei, eine Diskussion vorzubereiten. In den Grundzügen sah das dort gebrachte Modell folgendermaßen aus: Ein ViererdiRektorium als unabwählbares, absolut herrschendes Gremium. Dieses Modell wurde von den Ordinarien und Assistenten abgelehnt, ein anderes Modell wurde unter vorläufiger Ausklammerung der Prozentzahlen entworfen. Nach diesem neuen Modell soll der Senat aus etwa 20 Leuten bestehen. Er soll mit Entscheidungsrecht ausgestatet sein, in drei Teilbereiche geteilt sein. Das Konzil soll das Recht haben, mit Mehrheit der satzungsmäßigen Mitglieder einen Antrag auf Aufhebung von Senatsbeschlüssen zu stellen, den der Senat mit Zweidrittelmehrheit bestätigen könnte. Die Struktur wäre also Konzil, Senat, Präsidium. Ich habe bisher zwei Abschnitte formuliert: Allgemeine Bestimmungen zund Konzil, weitere Alternativvorstellungen werden folgen. – Zehnder: Nur ein kleiner Teil der Studentenschaft kümmert sich um Satzungsfragen, eine einheitliche Marschordnung des SP liegt noch nicht vor. Die Marburger zum Beispiel legen gerade ein völlig neues Konzept vor. – Thelen: Ich arbeite mit den Nichthabilitierten bereits seit drei Monaten Hand in Hand. Eine endgültige Entscheidung läßt sich zur Zeit nicht festlegen. Ich schlage vor, daß ich meinen Entwurf vortrage und das Parlament darüber beschließt (Der Entwurf liegt abgezogen vor). – Peters: Formeller Beschluß darüber ist nicht notwendig. – Thelen: Ich interssiere mich aber für die Meinung des Parlaments. – Nach Diskussion einigt man sich auf folgende Formulierung: Die anwesenden Parlamentarier billigen die detaillierten Vorschläge von Herrn Thelen. – Dörr: GO-Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, o. Gegenrede. – Abstimmung über Antrag 4/2: Einstimmig angenommen. TOP 6: Urabstimmung – Shah zitiert die entsprechenden Paragraphen der Satzung der Studentenschaft. – Birkholz: Ich habe nie einen schriftlichen Antrag bekommen, ich habe allerdings auch nicht danach gefragt. – v.Freyberg: Die Unterschriften wurden auf einem Formblatt gesammelt, auf dem der Antrag stand, damit müssen Sie mit den Unterschriften auch den Antrag bekommen haben. – Birkholz: Habe ich nie bekommen. – Thelen: Birkholz sollte bei Riehn eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben. – Zehnder: Auch das Präsidium bekam nur die Unterschriften ohne das Flugblatt. – Peters: Birkholz soll sich mit ADS besprechen. – Da kein Antrag auf Urabstimmung vorliegt, erübrigt sich die Wahl eiens Wahlausschusses dafür. – Schluß der Sitzung um 23.15. – Mit der Protokollführung beauftragt: Fritz Neubauer.“
Niederschrift Sitzung Studentenparlament 4.7.1968; Rektorat 410-05
693) Resolution>04.07.1968>>Nichtordinarien: Zur Hochschulreform
„Präambel: Die Nichtordinarien der Johann Wolfgang Goethe Universität veröffentlichen hiermit eigene Vorschläge zur Reform der Universität, nicht zuletzt im Hinblick auf die beabsichtigte Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Nichtordinarien sehen es als eine Aufgabe der Universität an, die für eine grundlegende Reform notwendigen Pläne auszuarbeiten, während der Regierung auf Grund der ihr zufallenden Verantwortung die Schaffung des für die Reform notwendigen Rahmens und die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel obliegt. Bedingt durch die Überfälligkeit der Reformen ist es nicht mehr möglich, nur eine Verbesserung der jetzigen Universitätsstruktur vorzunehmen, es muß vielmehr ihre völlige Neuorientierung erfolgen. Hierbei sind vor allem zwei gleichwertige Bedingungen zu erfüllen: Demokratisierung der Universität und Steigerung ihrer Effektivität. Jeder der die Universität tragenden Gruppen ist optimale Entwicklungsmöglichkeit zu geben, bei gerechtem Ausgleich ihrer Rechte und Pflichten.- In dem Ausmaß, in dem die Resultate wissenschaftlicher Forschung für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft an Bedeutung zunehmen, erwächst der Universität die Verpflichtung, nicht nur Ergebnisse mitzuteilen, sondern sich zugleich um ein Bewußtsein dessen, was wissenschaftliches Forschen ist, zu bemühen. So kann der Gesellschaft mit den notwendigen Lebensgrundlagen zugleich ein rationales Verhältnis zur Welt, in der sie existiert, vermittelt werden.- Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, muß die Universität in ihrer Organisation von jeweiligen politischen Kräftespiel soweit wie möglich unabhängig sein. Eine kritische Funktion gegenüber der Gesellschaft kann sie nur erfüllen, wenn ihr ihre Aufgaben nicht von organisierten Instanzen partikularer Interessen vorgeschrieben werden. Zu dieser Unabhängigkeit gehören ein hohes Maß an finanzieller Autonomie und eine weitgehende Unabhängigkeit der inneren Organisation (Selbstverwaltung). Neben dieser Lösung der Universität aus ihrer bisherigen Scheinautonomie und der Verleihung einer echten Autonomie sind in unserem Konzept innerhalb der Universität Entscheidungsbefugnis und Kontrolle durchgehend getrennt. Die Universität wird von einem kleinen, hochqualifizierten Gremium, dem Direktorium, geleitet, dem auch die Planung obliegt. Das Direktorium wird von Vertretern aller Gruppen, dem Konzil, kontrolliert. die nachgeordneten Entscheidungsbefugnisse sind immer auf die Ebene verlagert, in der sie zum Tragen kommen.- Zur ungehinderten Entwicklungsmöglichkeit des Nachwuchses wird eine wissenschaftliche Laufbahn gefordert, die unabhängig vom seitherigen Stellenplan und dadurch neu gestaltet ist, daß der wissenschaftliche Assistent auf ein und derselben Stelle durch eine entsprechend seiner Qualifikation erfolgende Höherstufung bis zum Professor aufsteigen kann. Die Institutsstruktur wird in ihrer bisherigen Form aufgelöst. Allen an der Forschung Beteiligten wird das Recht zu Mitsprache in ihr gegeben und durch Zuweisung persönlicher Forschungsmittel größeres Eigengewicht verliehen. Durch die leistungsabhängige Zuweisung dieser Forschungsgelder und Arbeitshilfsmittel wird das Leistungsprinzip gefördert.- …Die akademische Laufbahn: Um dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit zum schnellen Eindringen in die Probleme der Wissenschaft und die dafür benötigten Arbeitsmöglichkeiten zu öffnen, wird die akademische Laufbahn neu gestaltet.-Der Stellenplan sieht nicht mehr wie bisher Planstellen für die einzelnen Dienststellungen, sondern generelle wissenschaftliche Stellen vor, deren jede je nach Qualifikation von einem Assistenten, Dozenten oder Professor besetzt sein kann. Hiermit wird ein kontinuierlicherer Übergang von einem akademischen Grad zunm anderen auf der selben Stelle ermöglicht, die seitherige Trennung von der Dienststellung entfällt. Die Verleihung des nächsthöhreren Grades und damit die höhere Bezahlung erfolgt aus haushaltstechnischen Gründen jeweils zum Jahreswechsel. gez. Vossius.“
Vorschläge zu Hochschulreform, vorgelegt von den Nichtordinarien 4.7.1968; Archiv
694) Beschluß>05.07.1968>>Hessischer Verwaltungsgerichtshof: (NHB/Antraggegner Studentenschaft und 3 Studenten) Untersagung Studenten Bechmann, Schwarze, Wischhusen als AStA-mitglieder
„[…]Hessischer Verwaltungsgerichtshof -II.Senat- II TG 40/68 – Beschluß in dem Verwaltungsstreitverfahren 1. des Nationaldemokratischen Hochschulbundes e.V., Sitz Tübingen, vertreten durch den Vorstand, cand.chem. Rüdiger Braun in Tübingen, Bläsiberg 1, sowie vertreten durch die Nationaldemokratische Hochschulgruppe an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main, Seestraße 26, – 2. des stud.jur.Rainer Natlacen in Frankfurt/Main,. Seestraße 26, Bevollmächtigte: Rechtsanwälte[…] Antragsteller und Beschwerdeführer, gegen 1. die Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main, vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuß in Frankfurt/Main, Jügelstraße 1, – 2. die Studenten Johann Wolfgang Goethe-Universität Bechmann, Schwarze und Wischhusen in Frankfurt/Main, Jügelstr.1, Antragsgegner und Beschwerdegegner, Beigeladenen: Johann Wolfgang Goethe-Universität, vertreten durch ihren Rektor in Frankfurt/Main, Mertonstraße 17, wegen Befugnisse der Studentenschaft hier: Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat der II. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Sitzung vom 5.Juli 1968 durch den Oberverwaltungsgerichtsrat Hesse sowie die Oberverwaltungsgerichtsrätin Dr. Wittrock und den Oberverwaltungsgeerichtsrat Bretthauer beschlossen:
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 25. Juni 1968 – Az.II/1-G-58/68 – wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Beschwerdewert beträgt 300,–DM.
Gründe: I. Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 25.6.1968 beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Main den Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit folgendem Antrag begehrt: Den Antragsgegnern wird bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Haftstrafe bis 6 Monaten verboten, und zwar den Antragsgegnern Schwarze, Bechmann und Wischhusen, sich als AStA-Mitglieder zu bezeichnen, im Rahmen der AStA-Verwaltung tätig zu werden und Flugblätter im Namen der AStA oder Flugblätter ohne Unterschrift herzustellen und vertreiben zu lassen, dem Antragsgegner Birkholz persönlich, aber auch dem AStA, vertreten durch den Antragsgegner Birkholz, die Antragsgegner Schwarze, Bechmann und Wischhusen in den Räumen des AStA zu dulden und diesen zu gestatten, AStA-Angelegenheiten zu besorgen, insbesondere Flugblätter unter der Bezeichnung AStA herzustellen und zu verbreiten, allen Antragsgegnern die in dem Flugblatt angekündigten Veranstaltungen Dienstag 18 Uhr, teach in auf der Wiese, zwecks Vorbereitung der Sprengung des Konzils und ein teach in vor dem Rektorat zwecks Besprechung der Einzelheiten des go in und die Sprengung des Konzils selbst; allen Antragsgegnern wird verboten, die Behauptung aufzustellen 1. Rektor und Universitätsadministration versuchen systematisch, die organisatorische Basis der Studenten zu zerschlagen, 2. der Rektor habe bei der Auflösung des Parlaments formaljuristische Argumente vorgeschoben, 3. den illegalen AStA als politischen AStA zu bezeichnen, 4. den Aufbau des Widerstandes gegen Disziplinierungsmaßnahmen der Administration zu organisieren, 5. die Behauptung aufzustellen, daß das Konzil Satzungsänderungen durchpeitschen soll, 6. die Behauptung aufzustellen, daß die jahrelangen Forderungen nach Mitbestimmung stillschweigend übergangen sind; sowie den Antragsgegnern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Daraufhin hat das Verwaltungsgericht folgende einstweilige Anordnungen erlassen:
1) Den Antragsgegnern zu 2) wird im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zum Erlaß einer anderslautenden Entscheidung untersagt, als Allgemeiner Studenten-Ausschuß (AStA) der Universität Frankfurt/Main im Namen der Studentenschaft Erklärungen irgendwelcher Art abzugeben oder für die Studentenschaft tätig zu werden;
2) der Antragsgegnerin zu 1) wird im Wege einer einstweiligen Anordnug bis zum Erlaß einer anderslautenden Entscheidung untersagt, Veranstaltungen irgendwelcher Art der Antragsgegner zu 2) in den Räumen der AStA-Verwaltung zu dulden.
Im übrigen hat das erstinstanzliche Gericht die Anträge abgelehnt. In den Gründen seiner Entscheidung hat das Gericht ausgeführt: Auf die Anträge Nr. 1 bis 6 hätte keine einstweilige Anordnung ergehen können, weil es Sache der betroffenen Organe der Universität sei, sich gegen die von den Antragstellern gerügten Behauptungen des AStA mit den nach der Rechtsordnung gegebenen Mitteln zu wehren. Der Antrag des Antragstellers zu 1) habe schon deshalb der Zurückweisung unterlegen, weil nach Ansicht des Gerichts seine Rechte durch Maßnahmen der Antragsgegner nicht beeinträchtigt werden könnten. Gegen diesen am 26.6.1968 zugestellten Beschluß haben die Antragsteller Beschwerde eingelegt. Sie machen geltend: Die Erwägungen des Rektors und des Senats seien anderes als die des Antragstellers Natlacen. Dieser stehe vor dem Referendarexamen und sei deshalb daran interessiert, sein Studium planmäßig zu Ende führen zu können. Es bestehe die Gefahr, daß durch das gerügte Verhalten der Antragsgegner möglicherweise der Studienbetrieb unterbrochen und das Semester suspendiert werde. Der Antragsteller Natlacen wolle deshalb mit seinem Antrag für gesetzmäßige Zustände sorgen. Die Antragsgegner und die Beigeladene haben sich zur Beschwerde nicht geäußert. Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen. Die Antragsteller beantragen, ihren Anträgen in vollem Umfange stattzugeben, soweit dies nicht geschehen ist. II. Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Die Beschwerde des Antragstellers zu 1) muß schon deshalb zurückgewiesen werden, weil er nicht antragsberechtigt ist. Insoweit wird auf die Gründe des Beschlusses vom 4.7.1968 – II TG 34/68 – verwiesen. Aber auch die Beschwerde des Studenten Natlacen, die er im eigenen Namen erhoben hat, kann keinen Erfolg haben. Nach seinem Vorbringen erstrebt er offensichtlich den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO. Insoweit bestehen gegen seine Antragsberechtigung keine Bedenken. Er ist an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main immatrikuliert. Dadurch ist er Mitglied der Studentenschaft dieser Hochschule (§ 33 Abs. 1 Hochschulgesetz -HSchG – § 1 Abs. 1 der Satzung der Studentenschaft). Es ist nicht ausgeschlossen, daß in bezug auf dieses Mitgliedschaftverhältnis eine einstweilige Anordnung ergehen kann. Mit Recht hat jedoch das Verwaltungsgericht die unter Nr. 1 bis 6 gestellten Anträge abgelehnt, weil sie die Rechte des Rektors bzw. des Senats der Universität und nicht das Mitgliedschaftsverhältnis des Antragstellers N… betreffen. Der Rektor und der Senat sind Organe der Hochschule (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HSchG). Sie sind damit ebenso wie die Studentenschaft Mitglieder einer Hochschule, die eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (§ 3 Abs. 1 HSchG). Diese Einordnung in eine öffentliche-rechtliche Körperschaft verpflichtet jedes Mitglied, nur von seinen gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten Gebrauch zu machen. Zur Wahrung seiner Rechte gegenüber den anderen ist aber nur jedes Mitglied selbst berechtigt. Auch hat der Antragsteller N… nicht glaubhaft gemacht, inwiefern sein Mitgliedschaftsverhältnis zur Studentenschaft bzw. zur Hochschule durch die behauptete Verletzung der Rechte des Rektors und des Senats wesentliche Nachteile erleiden. Die Möglichkeit, daß er in unbestimmter Zukunft hiervon in seinen Studien betroffen werden könnte, reicht für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht aus.[…].“
Beschluß Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5.7.1968; Archiv
695) Artikel>05.07.1968>>FR (Anzeige Frankfurter Hochschullehrer): Marburger Manifest 17.04.1968
„Zur Politisierung und sogenannten Demokratisierung der Hochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland – Die vergangenen Monate haben die Gefahr, die das Wesen der deutschen Hochschule bedroht, in ihrem Charakter immer deutlicher werden lassen. Sie liegt in der eingetretenen Vermischung des Gedankenguts der Hochschulreform mit dem eines gesellschaftlichen Umsturzes insgesamt, wie er von radikalen Gruppen beabsichtigt wird. Die Unterzeichner halten es mit ihrem Diensteid, ihrer wissenschaftlichen Verantwortung und ihren staatsbürgerlichen Pflichten für nicht vereinbar, weiterhin zu dieser Entwicklung zu schweigen, die unter dem mißverständlichen Namen ‘Demokratisierung der Universität’ vorangetrieben wird. Sie hat die Beschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre und damit eine Verkümmerung der Wissenschaft selbst zur Folge. Dabei sind für die Unterzeichner folgende Gesichtspunkte bestimmmend: 1) Die durch das Grundgesetz garantierte Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre und die nur hieraus ableitbare Hochschulselbstverwaltung ist den Hochschulen um der Sache willen, d.h. zur Abwehr wissenschaftsfremder Einflüsse gewährt worden. Die Forderung einer Fünftel- oder gar Drittelbeteiligung (Beteiligung von Studentenvertretern bis zu 33 1/3 % an allen maßgebenden Unversitätsgremien) widerspricht dem Grundsatz, daß parlamentarische Verfahrensweisen in einer freiheitlich demokratischen Staatsordnung in erster Linie auf die Gesetzgebung und keineswegs auf sämtliche Lebensbereiche des Staates bezogen sind. Außerdem sind die studentischen Wortführer nicht legtimiert, in der Kulturpolitik parlamentarische Volksvertreter zu ersetzen. Ja man darf fragen, ob die Studentenschaft als Zwangsorganisation mit politischem Mandat überhaupt rechtens ist. Die durch das Grundgesetz garantierte Freiheit der Forschung und Lehre ist gerade im Unterschied zur gültigen demokratischen Verfügungsgewalt nur in einer Sphäre möglich, die, ähnlich wie die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, dem politischen Kräftespiel entzogen ist. Die Forderung der ‘Demokratisierung’ läßt somit ein grundsätzliches Mißverständnis der freiheitlichen Demokratie erkennen. 2) Die Einführung des erwähnten Proporzsystems in die Organisationsstruktur der Universität läßt diese in ein Konglomerat von Interessenverbänden zerfallen, zumal wenn die einzelnen Gruppen in der Universität (wie z. B. die Studentenschaft in Hessen) mit eigener öffentlich-rechtlicher Körperschaftsstruktur und selbständiger Hoheitsgewalt ausgestattet werden. Die Verwirklichung dieses Systems bedeutet ferner, daß die über Forschung und Lehre entscheidenden Gruppen sich zum großen Teil aus Personen zusammensetzen, die sich erst anschicken Wissenschaft zu erlernen, und daß über den Studiengang junge Menschen mitbestimmen sollen, die diesen selbst noch gar nicht durchlaufen haben. Die Gefahr sachwidriger Einflußnahmen wird dadurch noch größer, daß der einzelne Studentenvertreter nur kurzfristig einer Universität zugehört und jederzeit in Gefahr ist, mit Weisungen der Studentenschaft und ihrer Organe in Konflikt zu geraten. So ist sachgemäße Diskussion und Entscheidung in den Universitätsgremien nicht mehr möglich. Der Wissenschaft verpflichtete und durch ihren Amtseid gebundene Hochschullehrer, die regreß- und disziplinarrechtlich verantwortlich sind, werden mit Studenten gleichgestellt, denen nicht nur die erforderliche Sachkenntnis fehlt, sondern die auch von jeder rechtlichen Verantwortung frei sind. Ein wirksames Studenten-Disziplinarrecht existiert nicht. Die Staatshaftung für nicht selbst haftbare Studentenvertreter wird offenbar nicht erkannt. Während bisher noch nicht einmal der Staat das Recht hatte, in die Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen, soll dieses nunmehr studentischen Wortführern zugebilligt werden. 3) Bei Anwendung des Proporzsystems schwellen die Universitätsgremien übermäßig an und werden im selben Maße arbeitsunfähig, wie sie für den Staat kostspieliger werden. In endlosen und zermürbenden Debatten werden Arbeitskraft und Arbeitsfreude bei denen zerstört werden, auf deren wissenschaftlichem Rang die Leistung der Universität beruht. Hinzu kommt die zu erwartende Zerstörung der objektiven Bedingungen wissenschaftlicher Arbeit. Die Diskrepanz der Verantwortung äußert sich auch darin, daß die Studentenvertreter zwar in den Universitätsgremien mitentscheiden sollen, die Durchführung der Beschlüsse aber allein der Gruppe der Hochschullehrer zugemutet wird. 4) Gegen die etwa im Marburger Modellfall (40 % Ordinarien, 20 % habil. Nichtordinarien, 20 % akad. Mitarbeiter, 20 % Studentenvertreter im ‘satzungsgebenden’ Senat) vorweggenommene grundlegende Strukturveränderung der Universität durch einfache Stimmenmehrheit sprechen gewichtige rechtliche Bedenken. Das Proporzsystem ändert nicht nur die bisherige Universitätsverfassung, sondern setzt deren elementare Strukturprinzipien zugunsten bisher unbekannter Grundsätze außer Kraft. Wie im Bereich der Staatsverfassung kann hier deshalb nicht mehr von bloßer Verfassungsänderung die Rede sein. Hier wird in Wirklichkeit eine völlig neue Institution geschaffen, für deren Rechtswirksamkeit nicht die Änderungsmehrheit und die Legitimation durch die alte Verfassung, die in ihren Grundzügen aus den Angeln gehoben werden soll, in Anspruch genommen werden kann. Überdies könnte selbst eine Zustimmung aller Mitglieder der Großen Senate zu solcher Neugestaltung nichts daran ändern, daß sie die Freiheit von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in grundrechtswidriger Weise gefährdet und deshalb mit Art 5 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen ist. 5) Der Hochschullehrer hat seine Amtspflichten in der Gewißheit und unter der Voraussetzung übernommen, daß an der Hochschule die Arbeitsbedingungen für freie Forschung und Lehre garantiert sind. Wir halten es für ungesetzlich und mit unserem Amtseid für nicht vereinbar, zur Loyalität gegenüber neuartigen Entwicklungen aufgerufen zu werden, welche die Erfüllung dieser Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen unmöglich machen und im Gegensatz zu denjenigen Voraussetzungen stehen, unter denen der Amtseid geleistet wurde. 6) Ein augenfälliger Einwand gegen die Anwendung der sogenannten Demokratisierung auf die Universität scheint uns die Tatsache zu sein, daß kein anderer Kulturstaat der Erde außer der Bundesrepublik und der Volksrepublik Chinaauf den Gedanken kam, eine so kostbare und kostspielige Institution wie die Universität und die an ihr bestehende Organisation von Forschung und Lehre zu ‘demokratisieren’. Weder in den USA noch in der UdSSR wird eine so unsachgemäße Methode praktiziert. Welche Gesellschaft würde sich den Luxus leisten, hochqualifizierte Fachleute samt ihren kostspieligen Instituten zu zwingen, ihre Sachentscheidungen über Forschungsaufgaben und Produktionsprogramme in zeitraubenden Sitzungen mit einer großen Gruppe von weisungsgebundenen, nichtsachverständigen und nichtmitverantwortlichen Mitgliedern in sogenannten Instituts-Räten zu diskutieren und von deren Urteil und womöglich deren Pressionen abhängig zu machen? Auch die Wirtschaft hätte aufgrund ihrer direkten Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Forschung von einer solchen ‘Demokratisierung’ nur ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdende Nachteile zu erwarten. Die Unterzeichner sind der Überzeugung, daß am Ende des gefährlichen Weges vermeintlicher ‘Demokratisierung’ nicht eine gestärkte, sondern eine in ihrer Forschungsleistung und ihrem wissenschaftlichen Rang geschwächte deutsche Universität stehen würde. Sie begrüßen eine Reform, die allen Mitgliedern der Universität, also neben den Ordinarien auch den Nichtordinarien, den akademischen Mitarbeitern und den Studenten in stärkerem Maße als bisher eine gemäß ihrer wissenschaftlichen Qualifikation und ihrer Erfahrung abgestufte Mitwirkung am Leben der Hochschule garantiert. Ein Mitbestimmungsrecht der Lernenden in Fragen der Forschung und Lehre lehnen sie dagegen mit Entschiedenheit ab. Bisherige Unterzeichner des Marburger Manifests sind: […] Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt – Abraham , Artelt, Bambeck, Baur, Blind Bornemann, Bruns, Claß, Degenhardt, Demeter, Egle, Eppelsheimer, Erler, Fernholz, Geißendörfer, Gerchow, Gembruch, Greiner, Greven. Günther, Guntz, Häuser, Hain, Hartner, Hauser, Hentze, Hirschberger, Hornigk, Hohmann, Horbatsch, Keller, Kienast, van Klaveren, Köthe, Kramp, Krenzlin, Kreter, Kuck, Linnen, Ludwig, Martienssen, Martin, Matznetter, Mertens, Mrowka, F.W.Müller, H.Müller, O’Daniel, Osthoff, Pirlet, Preiser, Priebe, Radnoti, Rammelmayer, Reckow, Rotter, Sauermann, Schäfer, Schiedermair, Walter Schmidt, Schwab, Starck, Stauff, Steidle, Stork, , Taubmann, Thielemann, Weber, Wezler, Wilk […]“
Marburger Manifest 17.4.1968; Rektorat 120-02 und FR 5.7.1968 (als Anzeige)
696) Bericht>08.07.1968>>Polizei: Vorlesung Stern am 08.07.1968
„Bericht über die Teilnahme an der Germanistikvorlesung über Expressionismus I am 8.7.1968 und der damit verbundenen Absicht der Studenten, die Vorlesung des Prof. Stern zu boykottieren: Unterzeichner nahm am 8.7.1968, von 11.00 bis 12.00 Uhr an o.a. Vorlesung teil. Anlaß war ein Anschlag an der Plakatwand vor der Mensa, der folgenden Inhalt hatte: ‘Ordinariat verhindert Wissenschaft: Die Übernahme der Vorlesung ‘Stern-Expressionismus, Teil I, war eine politische Aktion. Exemplarisch zeigte sich, daß nur dort kritische Wissenschaft stattfinden kann, wo die Herrschaftsstrukturen der Universität zerbrochen werden. Die Diskussionsversuche und kritischen Ansätze während des Semesters scheiterten an der Rolle des Ordinarius. Erst nach Übernahme der Vorlesung durch Studenten wurden herrschaftsfreie Diskussionen möglich, der sich Professor Stern als Ordinarius entziehen muß. Die Beteiligung an der Auseinandersetzung zeigte, daß solche Aktionen notwendig und geeignet sind, die Studenten aus ihrer Konsumenthaltung zu befreien. Die Mehrheit der anwesenden Studenten entschloß sich, diese Diskussion an Stelle der Vorlesung fortzuführen.’ Am heutigen Tag wollte man versuchen, die Vorlesung des Prof. Stern dadurch zu stören, daß man selbstständig mit einer Diskussion begann. Durch Nachfrage bei den Studenten stellte sich heraus, daß Prof. Stern während seinen Vorlesungen nicht bereit sei, Fragen zu diskutieren. Dies erstrecke sich aber auch über andere Fakultäten und sei symptomatisch für die augenblickliche Hochschulpolitik. In nächster Zeit sei, so ein Student, auch bei Vorlesungen anderer Fakultäten, mit ähnlichen Maßnahmen seitens der Studentenschaft zu rechnen. Prof. Stern stellte gleich zu Anfang der Vorlesung sein Auditorium den Diskutierenden zur Verfügung und bat die an seinem Vortrag interessierten Studenten in Hörsaal zwei zu kommen, worauf ca. 100 Studenten den Hörsaal fünf verließen. Ca. 150 Studenten waren noch anwesend, die in einer Diskussion mit Prof. Burger, Prof. Lammers und einem Nichthabillitierten begannen. Es drehte sich dabei darum, ob man die Vorlesung des Prof. Stern dadurch stören solle, indem in den Hörsaal II gehe und dort zu diskutieren beginnen solle. Nach heftiger Diskussion und Abstimmung entschied man sich dafür, im Hörsaal V zu bleiben und begann mit der germanistischen Diskussion über den Expressionismus.“
Polizeibericht 8.7.1968; Polizeipräsidium
697) Bericht>08.07.1968>>Prof.Martin Stern: Über Störungen Expressionismus-Vorlesung vom selben Tag
„Übersicht über die Störungen der Expressionismus-Vorlesung von Prof. Martin Stern im Sommersemester 1968 – Im SS 1968 kündigte Prof. Dr. Martin Stern, Ordinarius für neuere deutsche Philologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, unter anderem eine Vorlesung ‘Expressionismus’ und eine kolloquiumsartige Lehrveranstaltung ‘Diskussion und Demonstrationen zur Vorlesung (für alle Hörer)’ an. Kurz vor Ende des WS 1967/68 wurden alle Interessenten an diesem Kolloquium durch einen Anschlag im Seminar gebeten, zu einem vorbereitenden Gespräch zusammenzukommen. Ein festes Programm für das Kolloquium bestand nicht, die Vertiefung der hauptsächlich auf die expressionistische Literatur bezogenen Vorlesung und eine Ausweitung des Stoffes auf die anderen Künste (Malerei, Musik etc) war ihm als Rahmen gesteckt worden. Zu dieser ersten Besprechung kamen rund 25 Studierende zusammen. Eine Reihe von Studenten übernahmen Hausarbeiten, die Übernahme solcher Arbeiten war von Prof. Stern empfohlen worden, sie war jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Nach Semesterbeginn meldeten sich noch einige Studenten für Arbeiten an. Dieser Arbeitskreis, an dem jeder teilnehmen konnte, traf sich zu Beginn des Semesters mit Prof. Stern, um die Hausarbeiten zu besprechen. Dem Kolloquium wurde in der ersten Sitzung ein parallel zur Vorlesung laufendes Arbeitsprogramm zur Diskussion vorgelegt. Bereits im WS 1967/68 hatte sich am Deutschen Seminar eine sogenannte ‘Reformgruppe’ (später ‘Studienreformgruppe’ oder ‘Basisgruppe’) gebildet, die als ihr Ziel in einem Flugblatt die ‘Demokratisierung der Formen germanistischer Lehre’ und ‘Politisierung ihrer Inhalte’ angab. (Flugblatt: ‘Wir haben jahrelang… geduldet’). Diese Gruppe gab kurz nach Semesterbeginn gemeinsam mit der Studentenzeitung DISKUS ein umfangreiches Flugblatt (‘Germanistik – eine allzu deutsche Wissenschaft’) heraus. In ihm wurde der ‘Geschichtsbegriff’ von Prof. Dr. Heinz Otto Burger angegriffen. Schon während der Ferien gab es im Deutschen Seminar Gerüchte, nach denen die ‘Reformgruppe’ im SS die Lehrveranstaltungen Prof. Burgers als nicht ihrem Wissenschaftsbegriff entsprechend angreifen wolle. Prof. Burger hatte bereits zu Beginn des Jahres für den Sommer ein Forschungssemester beantragt, nach dessen Genehmigung sagte er seine Lehrveranstaltungen bis auf das Doktorandenseminar ab. Die ‘Reformgruppe’ beschloß darauf kurzfristig, ihr Vorhaben ‘umzufunktionieren’ (So Gruppenmitglied Röllinghoff in einem Privatgespräch) und wählte die Vorlesung von Prof. Stern als Angriffsziel. In dem schon zitierten Flugblatt warf die Gruppe Prof. Stern vor, er ‘manipuliere’ sein Kolloquium mit ‘Hilfe eines Aktivkaders’ (gemeint ist die Gruppe der Studenten mit Hausarbeiten) und unterstellte ihm die Bildung eines elitären Zirkels, indem sie einen Aushang des Lehrstuhls entstellt zitierte. Die Fachschaft Germanistik bat, vor der Vorlesung vom 24.4.1968 eine Protestresolution zur Organisation der Vorlesung verlesen zu dürfen. Prof. Stern verwies auf das Kolloquium als geeigneten Rahmen. Daraufhin warfen Fachschaftsvertretung und ‘Studienreformgruppe’ Prof. Stern in einer Wandzeitung vor, er ‘verstärke nur die Konsumhaltung der Studierenden’, indem er die Diskussion in der Vorlesung ‘ablehne’. In einem Flugblatt zum gleichen Anlaß wurde Prof. Stern u. a. vorgeworfen, mit dem scheinbaren Argument der Fairness werde die spontane Diskussion unterdrückt. Die Studenten wurden aufgerufen, die Forderungen der Fachschaftsvertreter und der Gruppe in der kommenden Vorlesung zu unterstützen. Prof. Stern antwortete auf die Flugblätter und die Wandzeitung in einem zwanzig Punkte umfassenden Aushang am schwarzen Brett des Seminars. Auf Antrag der Fachschaft, den Prof. Stern dem Auditorium zur Abstimmung vorlegte, wurden die Vorlesungszeiten dergestalt geändert, daß nach jeder halbstündigen Vorlesung eine Viertelstunde Diskussion zur Verfügung stand. In diesen Diskussionen wurde jedoch fast ausschließlich der Vorwurf erhoben, Prof. Stern betrachte sein Thema aus einer individuellen ästhetischen Perspektive und nicht aus der von der Gruppe gewünschten politisch-gesellschaftlichen Sicht. Diese Kritik wurde von einem kleinen Kreis von Sprechern der Gruppe vorgetragen und stieß im Auditorium auf die Zustimmung etwa eines Drittels (bisweilen auch nur der knappen Hälfte) der Anwesenden. Allerdings verließen immer recht viele Studenten die Veranstaltung mit dem Ende der reinen Vorlesungszeit. In der Mai-Ausgabe 1968 des Diskus warf der Germanistik-Student Mosler Prof. Stern vor, er nähere sich in ‘kritikloser Devotion den literarischen Werken der Zeit’ und wiederhole ‘deren Bewußtlosigkeit gegen den totalitären kapitalistischen Immanenzzusammenhang’. In der Folge wurden weitere Flugblätter gegen Prof. Stern verteilt, der jedoch auf diese nicht mehr einging. In einem Artikel der ‘asta information’ vom 6.6.1968 wurde erstmals eine ‘einstündige exemplarische Gegenvorlesung’ angekündigt. Vor der Vorlesung vom 24.6.1968 wurde ein Flugblatt verteilt, in dem es hieß: ‘Wir (Fachschaft und Reformgruppe Germanistik) meinen, daß Prof. Stern schon zu lange gelesen hat über ein Thema, für das er nicht qualifiziert ist. Deshalb werden wir am Exempel dieser Vorlesung die Monopolstellung des Professors brechen, indem wir seine Vorlesung ab Montag durch freie Diskussion und Kurzreferate ersetzen und bis zum Schluß des Semesters übernehmen. Die Legimität dieses von uns erhobenen Anspruchs, den bestehenden Vorlesungsbetrieb abzulehnen, kann nicht hergestellt werden durch einen Mehrheitsentscheid, der sich in diesem autoritären Vorlesungsbetrieb bildet, sondern erst in freier Diskussion.’ In derselben Vorlesung erklärte Prof. Stern, er lasse sich nicht erpressen, er stehe unter einem Lehrauftrag, den er weiterhin erfüllen werde, solange er nicht physischer Gewalt weichen müsse. In der Vorlesung am 1.7.1968 wurde ein weiteres Flugblatt gegen Prof. Stern verteilt und eine mehrseitige Zitatensammlung (‘Worte des Vorsitzenden Martin Stern’) verkauft. Nachdem Prof. Stern die Vorlesung begonnen hatte, kam Herr Mosler auf das Podium und erklärte, die Vorlesung sei von der Fachschaft übernommen. Trotz mehrerer Versuche konnte Prof. Stern sich akustisch nicht durchsetzen und verließ daraufhin den Hörsaal, gefolgt von ca. der Hälfte der Hörer. Die Sprecher der Reformgruppe verlasen einen Text, in dem expressionistische Lyrik aus politisch-gesellschaftlicher Sicht interpretiert wurde. Die folgende Diskussion wurde jedoch in erster Linie über grundsätzlich-ideologische Themen geführt. In Wandzeitungen kündigte die Gruppe am 2.7.1968 an, in der ‘ehemaligen Stern-Vorlesung’ werden am folgenden Tag über das Thema ‘Abschaffung der Germanistik oder metaphysische Literaturmauschelei?’ diskutiert. Der Plan, die Expressionismus-Vorlesung zu übernehmen, gab die Gruppe somit nach dem ersten Versuch auf. Prof. Stern kündigte in einem Flugblatt die Fortsetzung seiner Veranstaltung ab 8.7.1968 an. Ein Versuch, die Vorlesung, am 8.7. in eine von der Gruppe geleitete Diskussion zu verwandeln, unterband Prof. Stern, indem er im Hörsaal V ankündigte, er werde in Hörsaal II in fünf Minuten seine Vorlesung beginnen. Zu dieser Vorlesung folgten ihm ungefähr die Hälfte der Anwesenden. Die Vorlesung blieb wie auch die weiteren Lehrveranstaltungen des Semesters ungestört. In einer von der Universitäts-Pressestelle einberufenen Pressekonferenz nahm Prof. Stern am Montag, den 8.7. vor Vertretern der Lokalpresse zu zwei Artikeln (FR 4.7.1968 u. FAZ 6.7.1968) über die Vorfälle in seinen Lehrveranstaltungen Stellung.“
Übersicht 8.7.1968 ohne Autor; Archiv
698) Brief>08.07.1968>>Adorno an Rektor: Keine Teilnahme an Rektorwiederwahl
„Magnifizenz, lieber und verehrter Herr Rüegg, bitte seien Sie doch so liebenswürdig, mich von der Konzilssitzung am 10. Juli zu dispensieren. Ich arbeite fieberhaft an dem Abschluß einer Terminarbeit, der Einleitung zu dem Luchterhandschen Band über den Positivismusstreit in der Soziologie. Natürlich verkenne ich nicht die Wichtigkeit des Konzils, aber nachdem auch ich auf dem Standpunkt meiner Fakultät stehe, daß unter den gegenwärtigen Umständen auf die Rektorenwahl besser zu verzichten sei, würde ich mich, falls ich käme, der Stimme enthalten müssen. Unter diesen Umständen ist es wohl entschuldbar, wenn ich fernbleibe. Mit der herzlichen Bitte um Verständnis und den freundlichsten Grüßen Ihr stets ergebener Adorno.“
Schreiben Adorno an Rektor 8.07.1968; Rektorat 200-03
699) Brief>08.07.1968>>Präsident Studentenparlament an Rektor: Bitte um Übersendung von Senatsprotokollen
„Ew. Magnifizenz.-Seit Dezember 1967 sind die studentischen Vertreter in den Kollegialorganen auf gesamtuniversitärer Ebene zurückgezogen. Da damit jedoch das Interesse der Studentenschaft an den Beratungen dieser Gremien nicht erloschen ist, bitte ich Sie, mir künftig die Protokolle der Senatssitzungen zu senden. – Ich wäre außerordentlich dankbar, wenn das auch – eventuell auch nur fragmentarisch – rückwirkend möglich wäre. – Mit vorzüglicher Hochachtung – Michael Wolf – Parlamentspräsident.“
Schreiben Präsident Studentenparlament 8.7.1968; Archiv
700) Dokumentation>08.07.1968>>Rektor: Zu den Arbeiten an einer neuen Universitätssatzung seit 01.09.1967
Der Senat tritt in Büdingen zu einer Klausurtagung zusammen, um in einer dritten Lesung die Endfassung des Satzungsentwurfs der Universität zu erarbeiten, die dann dem Satzungsgebenden Konzil zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll. An dieser Sitzung nehmen unter anderem auch 3 Vertreter der Studentenschaft teil.
Chronologische Übersicht zu den Arbeiten an einer neuen Satzung der Johann Wolfgang Goethe Universität (seit September 1967), 8. 7. 1968; Archiv
701) Flugblatt>08.07.1968>>NHB: Gegen die Ideologie einer Kritischen Universität
„Die Herrschaft über das Meer gehört den Engländern, die Herrschaft über das Land den Franzosen und die Herrschaft über die Wolken den Deutschen’. (Zitat von A. N. Whitehead) Land und Meer haben andere schon unter sich aufgeteilt, und ein wirklich national denkender Mensch wird heutzutage keine Großmachtträume mehr hegen. Offen ist noch immer der ‘Himmel’, der Bereich der Kultur und Wissenschaft; und gerade dieser Bereich ist heute so unendlich viel wichtiger als irgendwelche temporären Machtfragen. Man hat zu Recht gesagt, daß wir in der Auseinandersetzung mit den kommunistischen Systemen nur dann gewinnen können, wenn wir in der Arena des Geistes und der davon sehr abhängigen Wissenschaft überlegen sind. Nicht Ideologien entscheiden über die Zukunft des Menschen, sondern wesentlich der Stand der technologischen Entwicklung. Unter der Herrschaft der Bonner Parteien sind Bildung und Wissenschaft in der Bundesrepublik in eine tiefe Krise geraten. In der vielgeschmähten Zeit vor 1914 und auch noch in der Zeit der Weimarer Republik pilgerten amerikanische Studenten, Russen und Chinesen an deutsche Universitäten. Diese befruchtende Wirkung der deutschen Wissenschaft nahm ihr schlagartiges Ende mit der Politisierung der Universitäten seit 1933. Unsere roten Brüder – selig sind die Einfältigen – unterstellen uns die Nachfolge jener Kräfte, die 1933 die deutschen Universitäten zu Kultstätten der Ideologie machen wollten. Wer fordert denn heute eine Politisierung der Universität? Wir? Wir weichen der politischen Auseinandersetzung gewiß nicht aus, auch an der Universität nicht (im Gegensatz etwa zum RCDS, dessen Konzeption sich auf das Nachbeten von überholten Phrasen des Establishments beschränkt und des LSD, der sich nur der ‘normativen Kraft des Faktischen’ – also beim Streik die Macht des SDS – zu beugen vermag). Nur wir sind der Ansicht, daß die Wissenschaft – deren wichtigster Zweig die exakten Wissenschaften sind – primär die technologische Basis zu entwickeln haben. Es reicht nicht, das Wort Technologie ständig im Munde zu führen. Gerade unsere roten Kommilitonen müßten doch – von ihren eigenen ideologischen Voraussetzungen her – die Entwicklung der Naturwissenschaften nach Kräften unterstützen und ihre Anwendung in ökonomischen Einheiten von zunehmender Größe befürworten, da diese technologisch ökonomische Fortschrittlichkeit angeblich erst die Voraussetzungen für eine sozialistische Umgestaltung der Gesellschaft erbringt. Wer jedoch das Schlagwort ‘Keine Wissenschaft für den Kapitalismus produzieren’ als eine zentrale Aussage der sozialistischen Ideologie aufbaut, negiert gerade ihre theoretischen Grundlagen, wie sie sowohl bei Marx als auch bei Marcuse gesetzt werden. Die Bedeutung geistesgeschichtlicher, nicht direkt auf die Wissenschaft und Technik bezogener Vorgänge wollen wir nicht verkleinern. Wir sind stolz darauf, daß gerade in Deutschland – Luther – durch eine gewaltige, geistige Revolution wesentlich mit die Grundlagen für die Befreiung der exakten Wissenschaften von den Fesseln des irrationalen Glaubens gelegt hat. Sollen wir uns heute an die Spitze einer – ideologischen – Glaubensrenaissance stellen? Sollte es wirklich das Interesse Deutschlands und der ganzen Menschheit sein, die mühsam erarbeitete Stufe wissenschaftlich – technologisch – ökonomischer Rationalität durch einen verbalartistischen Pseudorationalismus zu ersetzen? Gerade angesichts einer hungernden dritten Welt fühlen wir uns verpflichtet, die Probleme unseres Zeitalters mit den Methoden unseres Zeitalters anzugehen. Marx- und Maoneuauflagen sind kein Ersatz für wissenschaftlich-technische Arbeit. Die Ideologie einer ‘Kritischen Universität’ ist kein Ersatz für eine selbstkritische, allein dem Fortschritt verpflichtete Wissenschaft. Die Freiheit der Wissenschaft bewährt sich einzig an den Realitäten der Gesellschaft. Der Diamat, als pseudowissenschaftliche Metaphysik, gefährdet gerade wegen seines Anspruchs auf Wissenschaftlichkeit die Freiheit von Forschung und Lehre mehr, als irgendeine der bei uns institutionalisierten Strukturen. Darum nehmen wir den Kampf an der Hochschule auf, darum sollten Sie sich jetzt und rechtzeitig entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen. Kämpfen Sie mit uns, kämpfen Sie mit dem aktionsfähigen Nationaldemokratischen Hochschulbund, der studentischen Opposition, die allein in der Lage ist, die Interessen der gesamten Studentenschaft zu wahren und für unser aller Recht einzutreten!
Flugblatt 8.7.1968; Archiv
702) Pressemitteilung>08.07.1968>>SDS: Zur Biafra-Demonstration,eine Selbstkritik
„Stellungnahme des SDS zur Biafra-Demonstration eine Selbstkritik – Der SDS hat am letzten Freitag ein Vorurteil gegen ihn bestätigt: er hat demonstriert, ohne sich gründlich informiert zu haben. Wir hatten uns nicht bemüht, die für ein fundiertes politisches Urteil notwendige Analyse zu leisten. Wir haben unsere Aktionen gegen die Notstandsgesetze begründen können; wir können sagen, warum wir gegen die Aggression der USA gegen das vietnamesische Volk demonstrieren; wir können die Gründe nennen, warum es notwendig ist, die Struktur unserer Hochschule zu verändern. In der vergangenen Woche jedoch waren wir Protestidioten – wir konnten nicht auf die Ursachen des Konfliktes zwischen Biafra und Nigeria hinweisen, weil wir sie nicht kannten; unsere Teilnahme an dieser Demonstration war opportunistisch. Der Anlaß: seit jahrelangen, immer blutiger werdenden Auseinandersetzungen zwischen den Bevölkerungsgruppen Nigerias ist sogar die bundesrepublikanische Bevölkerung ‘aufgewacht’. Nigeria ist nun nicht mehr das blankgeputzte Aushängeschild des Parlamentarismus in Afrika. Das künstliche Gebäude dieses parlamentarischen Musterstaates hat genau das nicht geleistet, was es leisten sollte. Die inneren Spannungen Nigerias als eines Produktes der englischen Kolonialpolitik friedlich zu lösen. Das Herrschaftsprinzip des Imperialismus, ‘Divide et impera’, sollte durch institutionalisierte Konflikte zwischen zusammengezwungenen Bevölkerungsgruppen und Religionen die Kontrolle auch noch über das ‘unabhängige’ Nigeria ermöglichen. Der Parlamentarismus als Herrschaftsinstrument hat versagt. Um diese politische Feststellung nicht treffen zu müssen, werden nun die Posaunen der allgemeinen Menschlichkeit geblasen. Wir aber haben mitgeblasen – mit Augstein, mit Springer, mit RCDS und anderen seltsamen ‘Freunden’ Biafras. Und auf allgemeine Menschlichkeit konnte sich immer auch noch der Ausbeuter mit dem Ausgebeuteten, der Mörder mit dem Gemordeten einigen. Schon der Begründer der englischen Kolonialpolitik in Nigeria, der erste Generalgouverneur, Lord Lugard, wußte die Menschheit hochselbst als Profiteur des Imperiums darzustellen: ‘First, to promote the moral and material welfare of the African peoples, and secondly to develop the natural resources of Africa, not only for ist peoples, but for all mankind.’ Das Rezept zur Durchsetzung dieser Ziele in Nigeria war die ‘indirect rule’: die Konstruktion eines Kolonialstaates aus drei heterogenen Verwaltungseinheiten auf der Basis der bei der Eroberung vorgefundenen afrikanischen Völker – der Haussas und Fulani im Norden, der Yorubas im Westen und der Ibos im Südosten; zugleich die ‘Unterstützung’ der traditionellen Machthaber durch einen kolonialen Verwaltungsapparat, der mit gebietsfremden Afrikanern besetzt war. Die Unabhängigkeitserklärung Biafras war ein erster Schritt zur Zerschlagung dieser noch immer bestehenden ‘indirect rule’. Damit ist Biafra in die Mühlen einander widersprechender imperialistischer Monopolinteressen geraten. Nur die Erkämpfung seiner wahrhaften politischen, militärischen und ökonomischen Unabhängigkeit kann verhindern, daß seine Bevölkerung zwischen diesen Mühlen zerrieben wird.“
Flugblatt SDS 8.7.1968; Archiv
703) Brief>08.07.1968>>Kaplan an Rektor: Bitte, Polizeieinsatz am 10.07.1968 (Konzilssitzung) zu vermeiden
„Die Sektion Biologie bittet den Rektor, beim Konzil am kommenden Mittwoch, den 10.7.1968, im Grossen Hörsaal der Biologischen Institute von einem vorbeugenden Polizeieinsatz abzusehen. Die Sektion ist der Meinung, daß Polizei nur im äussersten Notfall in das Gelände der Universität gerufen werden sollte.“
Schreiben Kaplan 8.7.1968; Rektorat 200-03
704) Brief>09.07.1968>>(Offener) Adorno, von Friedeburg, Habermas: Vorschläge für Organisation des Soziologischen Seminars (Myliusstraße)
„Die folgenden ‘Vorschläge zur Organisation des Soziologischen Seminars der Philosophischen Fakultät (Institut für Sozialforschung-Seminar)’ sind am 9.7.1968 zu öffentlicher Diskussion vorgelegt worden. – Die folgenden Vorschläge sollten für eine befristete Zeit in der Praxis erprobt und nach zwei Jahren gemeinsam beraten werden, ob sie sich bewährt haben und wie die Organisation des Seminars weiter verbessert werden kann. – Neben den Seminar-Direktor sollten als Organe des Seminars die Seminarleitung und die Seminarverwaltung treten. – Der Seminar-Direktor wird aus dem Kreis der Hochschullehrer von der Seminarversammlung gewählt. Er kann nicht gegen den Willen der Mehrheit der Hochschullehrer gewählt werden. Unbeschränkte Wiederwahl ist zulässig. Der Direktor führt die Geschäfte des Seminars. Dabei wird er von je einem gewählten Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studenten unterstützt. Alle drei bilden die Seminar-Leitung. – Der Seminar-Versammlung gehören an: – alle am Seminar beteiligten Hochschullehrer – alle wissenschaftlichen Mitarbeiter des Seminars (sie verfügen aber, unabhängig von ihrer tatsächlichen Stärke, nur über eine der Zahl der Hochschullehrer entsprechende Anzahl stimmberechtigter Mitglieder, die von der Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter gewählt werden.) – von der Fachschaft gewählte Studentenvertreter in derselben Zahl wie die der Hochschullehrer. – Zu den Rechten und Aufgaben der Seminar-Versammlung gehört, über folgenden Fragenkomplex zu beraten und mit einfacher Mehrheit zu entscheiden: – Ausführung der Prüfungs- und Studienordnung(en). Dazu gehören: Rahmenbestimmungen für das Lehrprogramm, Koordinierung der Lehrveranstaltungen, Zulassungsbeschränkungen bzw. obligatorische Teilnahme im Hinblick auf einzelne Lehrveranstaltungen, Kritik der Lehrveranstaltungen, studentische Arbeitskreise, Studienberatung. – Prioritäten bei der Anschaffung von Büchern – Bibliotheksordnung – allgemeine Richtlinien für die Verwendung von Forschungsmitteln – allgemeine Richtlinien für die Verwendung anderer Seminarmittel – Aufgabenverteilung für Assistenten und Hilfsassistenten – Raumverteilung – Die Seminar-Versammlung tagt nicht öfter als zweimal während des Semesters. Außerordentliche Sitzungen können von der Seminarleitung und auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder einberufen werden. – Über Personalfragen, sowie sie in die Zuständigkeit der Hochschullehrer fallen, also über die Anstellung von Räten, Assistenten, Hilfsassistenten usw. beraten Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter gemeinsam; eine Entscheidung gegen den Willen der Mehrheit der Hochschullehrer ist nicht möglich.“
Vorlage Adorno, von Friedeburg, Habermas 9.7.1968; Archiv
705) Brief>09.07.1968>>Fachschaft Naturwissenschaften: Gegen Polizeieinsatz 10.07.1968
„Eure Magnifizenz, die Fachschaften der naturwissenschaftlichen Fakultät schlagen vor, daß der Objektschutz der biologischen Laborgebäude während der Konzilssitzung am 10.7.68 vom Institutspersonal durchgeführt wird. Falls erforderlich, sind die naturwissenschaftlichen Studenten bereit, zum Objektschutz loyalstehende Studenten zu mobilisieren. Wir sind der Meinung, daß durch derartige Maßnahmen ein Polizeieinsatz mit seinen Folgen für die Studenten (ein Beamter in Zivil fotografierte während des letzten Konzils Praktikanten, die im Kurs die Ansicht vertraten, keine akademische Veranstaltungen unter Polizeischutz abzuhalten.) überflüssig wird. In Anbetracht der Dringlichkeit der Bitte ersuchen wir um eine umgehende Antwort. Eventuelle Rückfragen bitten wir an die drei studentischen Vertreter in der naturwissenschaftlichen Fakultät, die Herrn G… (Geographisches Institut), O…. (Zoologisches Institut) und K…. (Zoologisches Institut), zu richten. Mit freundlichen Grüßen.“
Schreiben Fachschaft Naturwissenschaften an Rektor 9.7.1968; Rektorat 200-03
706) Artikel>09.07.1968>>uni-report: „Rektoratsübernahme für 70 000 DM“
„ ‘Rektoratsübernahme’ für 70 000 DM – Ein vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer Frankfurt hat nach den jüngsten Unruhen in zwei Gutachten eine vorläufige Bilanz der Schäden erstellt, die sich während der ‘Besetzung’ des Rektorats im Hauptgebäude der Universität ergeben haben. Aus dem Gutachten geht hervor, daß durch Sachbeschädigung, falsche Nutzung von Einrichtungsgegenständen und Diebstahl ein Gesamtschaden von mehr als 70 000,– DM entstanden ist. Hier einige Details: Fast der gesamte Fußbodenbelag in den Rektoratsräumen ist durch Zigrattenreste, Urin und rote Ölfarbe unbrauchbar geworden und muß erneuert werden, Preis 20 020,– DM. Ein Großteil der Möbel- und Türschlösser ist durch Gewaltanwendung beschädigt oder zerstört und muß ausgewechselt werden. Das Mobiliar im Rektorzimmer hat durch Zigarettenabdrücke, Feuchtigkeit und Kratzspuren stark gelitten; die Schrankfront muß neu mattiert werden. Auch die Möbel in den übrigen Räumen tragen, soweit noch vorhanden, deutliche Anzeichen aus den ‘tollen Tagen’. So müssen beispielsweise die 21 mit grünem Plüsch bezogenen – Polstersessel aus dem Rektorzimmer einen neuen Bezug erhalten, da die rote Ölfarbe aus dem bisherigen Stoff auch durch chemische Reinigung nicht entfernt werden kann. Kostenvoranschlag hierfür: 9450,– DM. Einige Holztüren zwischen den Räumen des Rektorats mußten repariert, mit neuen Zylinderschlössern versehen und lackiert werden. Die meisten Tischplatten müssen neu gebeizt, mattiert oder furniert werden, ebenso ein Teil der Wandschränke. Weitere Schäden entstanden an der Holztür im Erdgeschoß des Senckenbergteils sowie an der Tür zum Raum 133 (Wiso-Prüfungsamt), wo das Schloß erbrochen und die Glasscheibe eingeschlagen wurde. Außerdem wurden mehrere Talarschränke im Flur des 1. Obergeschosses beschädigt. Zusätzliche und in dem Gutachten nicht spezifizierte Kosten werden entstehen durch die notwendige Renovation der Wände im Rektorat, durch Reinigungsmaterial, Arbeitskosten und Mehrwertsteuer. Der Wert der abhanden gekommenen Gegenstände liegt zwischen 15 000,– und 16 000,– DM. Gestohlen wurde u. a. die Rektorkette (900er Silber, dukaten-vergoldet), Wiederbeschaffungswert: 9000,– DM 46 silberne Ehrenbürgerplaketten mit Band (Wert 3750,– DM) ferner 15 bronzene Adickes-Plaketten. Gläser, Besteck und Geschirr für ca. 700,– DM und Büromaterial für ca. 500,– DM wechselten ebenfalls den Besitzer. Auch Gegenstände aus dem Privateigentum des Rektors, u. a. zwei englische Pfeifen, wurden entwendet. Der Sachverständige verweist ausdrücklich auf Nachfolgeschäden, die durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit beim Renovieren der Räume an Holz und Stoffen entstehen werden und die bis zur Unbrauchbarkeit der Gegenstände führen können. Deshalb wird ein neues Gutachten zur Kontrolle erforderlich sein.“
Uni report, „Rektoratsübernahme für 70 000 DM“.9.7.1968; Archiv
707) Niederschrift>09.07.1968>>Studentenparlament Sitzung: Disziplinarverfahren, u.a.
„Beginn der Sitzung um 20.35 Uhr. – Wolf fragt, wer keine Einladung erhalten hat. – Wangenheim: Befürchtet Anfechtung, lieber gleich Schluß machen. – Riechmann: Hat der Präsident die neuen Adressen besorgt? – Wolf: Der Irrtum kann durch die zwei Parlamente entstanden sein. – Alle Beschlüsse der letzten Sitzung sind gültig, verweist auf die Erklärung des ÄR. – Zehnder: Spricht sich gegen Aussetzung der Sitzung aus, FS Chemie plant große Aktion, benötigt dazu Haushaltsausschuß, wenn Parlament heute keinen Haushaltsausschuß wählt, kann die FS nach Hause gehen. – Riechmann: Versteht nix. Bin generell dagegen, daß dieses Parlament irgendeinen Beschluß außer der Abwahl Birkholz faßt. – Zehnder: Wie vereinbart sich das mit ihrer Unterstützung der Fachschaftsarbeit, wo haben sie ihre fünf Sinne? – Riechmann: Persönliche Erklärung: Habe meine fünf Sinne dabei. – Döbel: Es ist unerheblich, wenn einige Parlamentarier keine Einladung bekommen haben, solange diese ordnungsgemäß aufgegeben wurden. – Wolf stellt Beschlußfähigkeit fest und eröffnet Sitzung. – Vorschläge zur Tagesordnung: – Astheimer: Bemängelt, daß der Brief der Nichthabilitierten nicht auf der Tagesordnung steht. – Zehnder: Beantragt Vorziehen seines Antrages sowie Wahl eines Hochschulausschusses. – Birkholz: Bericht des AStA gehört an erster Stelle. – Otto: Fachschaftsordnung Wiso soll behandelt werden. – Heller: Wünscht TO-Punkt Biafra. – Die vom Präsidenten vorgeschlagene Tagesordnung wird ohne Widerspruch genehmigt.[…] Abstimmung über Antrag 3/1 : 10 ja, 1 nein. – Zehnder: Was ist mit dem Disziplinarverfahren? Auch gegen Herrn Klein wird das Verfahren weitergeführt. Herr Riehn meint, es würde noch weiter ermittelt. – Birkholz: AStA empfahl Ablehnung jeder Unterstützung von Ermittlungen. – TOP 4b: Biafra, Verlesung Antrag 3/2. – Möllenstedt: Keine Demonstration mehr in diesem Semester, kann nur Reinfall geben. – Büker: Warum gerade am Freitag, die Leute sitzen doch sowieso im Schwimmbad. – Wolf: Welche politische Zielsetzung? – Birkholz: Shell investiert enorm in Nigeria, heute Biafra, deshalb heute dieser rücksichtslose Krieg. – Heller: Selbst wenn nur 300 Leute kommen, so wäre das für die Öffentlichkeit ein Zeichen, daß sich die Studentenschaft auch für humanitäre Zwecke einsetzt. – Wolf: Wer wird informiert? – Jentsch (Ö): Präsident der Biaframission in Hessen wird sprechen, u. a., auch Anhänger Nigerias werden erscheinen, Termin Freitag, 15 Uhr, weil sonst kein Hörsaal mehr frei. – Möllenstedt: Beantragt Weglassen der Demonstration. – Birkholz: AStA schlägt vor, die Demonstration anzumelden, sieht keinerlei Schwierigkeiten für erfolgreiche Aktion. – Jentsch: Die Presse wird diese Sache unterstützen. – Kramer: Die Demonstration richtet sich gegen England. Unbedingt zum englischen Generalkonsulat marschieren. – Wolf: GO-Antrag auf Schluß der Debatte. – Heller: Ökonomischer Hintergrund beachten, will Anti-Shell-Aktion, Anti-BP-Aktion. Die Leute auffordern kein Shell mehr zu tanken. – Abstimmung über GO-Antrag: 10 ja, 2 nein. – Antrag 3/2 Abstimmung : Für Fassung Heller: 7 ja – Für Fassung Möllenstedt 5 ja – gegen beide 0 – Damit ist der Antrag in der Hellerschen Fassung gebilligt. – Büker beantragt Feststellung der Beschlußfähigkeit, ergibt 15 Parlamentarier – Rüge Bechmann – TOP 4 c: Gemeinsamer Entwurf mit den Nichthabilitierten – Thelen: Berichtet über den Stand des studentischen Satzungsentwurfs, hochschulpolitischer Disput im Rundfunk, interessante Randgespräche. Wenn nicht innerhalb von 14 Tagen irgend etwas zustande kommt, müssen wir das TO streichen. Schlage vor gemeinsamer Entwurf der Studenten mit den Nichthabilitierten zu versuchen, mit dem nach den Ferien vor die Öffentlichkeit getreten werden kann. Der Rat der NH ist mit Mehrheit darauf eingegangen. Terminfrage, Finanzierung, Veröffentlichung, Verabschiedung muß geklärt werden. – Zehnder: Wie ist der Kontakt mit anderen Hochschulen? – Thelen: Völlig unterschiedliche Strukturmodelle, keine Einheitlichkeit möglich. Wenn unserer Konzeption zugestimmt wird, muß auch ein neues HHG geschrieben werden innerhalb eines Monats in den Ferien. – Zehnder: Auch von der FDP-Fraktion wird ein Gegenentwurf eingereicht werden mit unseren Essentials. – Thelen: Glaube nicht daran, will aber Kontakt aufnehmen, vom Lobbyismus bis zur Machtdemonstration. – Zehnder: Spricht sich entschieden gegen den Antrag aus, sonst kommt überhaupt nichts ‘raus, Schaffung gemeinsamer Basis mit den Assistenten. Am 16.d.M. trifft die Zinn-Kommission zusammen. Die gemeinsame Sitzung muß vor diesem Datum liegen. – Thelen: An der Sache arbeiten ist schön, will 300 DM für bisher geleistete Arbeit, Veröffentlichung und Druck notwendig. – Notwendigkeit der Diskussion im kleinen Kreis, frühzeitige Information ab Montag bis Mittwoch nächster Woche. – Wolf: Bezweifelt Sinn, weil Verhandlungen über Detailfragen nur dann nützen, wenn die Studenten das eigene Anliegen begreifen. Über Point-of-no-return kann hinausgearbeitet werden. Die Sache muß auf dem Campus durchgesetzt werden. Das Parlament ist nur zur Vorbereitung der Basisarbeit da. – Thelen: Der Point-of-no-return ist derzeit, daß wir gar nix tun. Es ist Geschwätz von Basisarbeit zu reden und nichts zu tun. – Zehnder: Wolfs Haltung ist charakteristisch für die Haltung vieler politisch engagierter Studenten, sie wollen nur Massenaktionen, vernachlässigen aber die Satzungsarbeit, weil die Studenten es nicht verstehen. Es gilt das letzte zu retten, was noch zu retten ist; das Weitertreiben der Satzungsarbeit. – Peger: Direkte Vertretung durch Studenten notwendig, direkte Aktionen nicht einschränken. Inhalt nur schwer zu vermitteln an die Studenten, aber Massenaktionen werden dadurch nicht behindert. – Wolf: Erstens: müssen wir der Öffentlichkeit klarmachen, daß wir das verstehen, zweitens keine Einschränkung an der Massenbasis. – Zu zwei. Kein Weiterbringen erwiesen, nützt nix. Gleiches Argument wie das Nichtverständnis der Studenten wäre, daß die Studenten nicht nach Parität beteiligt werden können. Mit solchen Tricks kommen wir nicht weiter. – Thelen: Die Satzung des Otto-Suhr-Instituts zeigt Übereinstimmung einzelner Gruppen gegen den Senat, was hindert uns klarzustellen, was wir außer der Drittelparität inhaltlich noch wollen? Erst dann nach dem Übergehen unserer Forderungen ist Mobilisierung der Massen möglich. – Henkel: Berechtigung dieses Parlaments ist gegeben, weil dieses Parlament schon viel weiter war, als das spätere. Das sieht man auch an ihrem Beitrag (Wolf), dafür mache ich sie verantwortlich. Hauptarbeit hätte vom letzten Parlament geleistet werden müssen. Entweder 300 DM für Thelen oder es passiert überhaupt nix. – Astheimer: Beantragt Verlesung Antrag 3/3 . Erfolgt. – Peters: Wenn wir bereit sind, uns als eigentliches Parlament zu begreifen, können wir arbeiten. Wir haben den Schein der Legalität, also müssen wir auch arbeiten. Dieser Haufen soll Thelen beauftragen. – Thelen: Die Teilbereiche müssen genauer gemischt werden. Überarbeitung. – Wolf: Antrag auf Feststellung der Beschlußfähigkeit, ergibt 11 Parlamentarier. Aussetzung der Sitzung um eine Viertelstunde. […] Abstimmung über Antrag 3/4 : 10 ja, 4 nein, 1 E.[…].“
Niederschrift Sitzung Studentenparlament 9.7.1968; Rektorat 410-05
708) Brief>10.07.1968>>Prorektor an Kultusminister: Mitteilung über erneute Wahl Rüegg“s im Konzil 10.07.1968
„Sehr verehrter Herr Minister! Ich gestatte mir, Ihnen mitzuteilen, daß in der Sitzung des Konzils vom 10.7.1968 der bisherige Rektor, Herr Prof. Dr. Walter Rüegg, wiedergewählt worden ist. Ich bitte um Bestätigung dieser Wahl. Mit verbindlichen Empfehlungen Ihr sehr ergebener i.V.
Schreiben Prorektor an Kultusminister 10.7.1968; Rektorat 200-03
709) Flugblatt>10.07.1968>>ADS: Zur 03. Wiederwahl Rüegg“s
„Rüeggs 3. Wiederwahl – Wo liegt die Misere? – Warten auf das HHG! Am Mittwoch, den 10. Juli wurde Professor Walter Rüegg zum dritten Mal wiedergewählt. Damit hat das Konzil seine Politik des Zauderns fortgesetzt. ‘Keine Experimente’ lautete anscheinend die Devise. Man scheute sich, Beschlüsse zu fassen, die in die Zukunft weisen. Wo liegt die Misere? – Wie gebannt schauen unsere Professoren nach Wiesbaden, denn allein von dort erwarten sie das Heil. Sie starren auf den 1. Jan. 1969, an dem die Einführung einer Direktorial- oder Präsidialverfassung als deus ex machina alle Probleme lösen soll. Wer ist schon bereit, sich für eine Amtsdauer von 3 (drei) Monaten zum Rektor wählen zu lassen? Die Entschuldigung, in drei Monaten ließen sich die Verhältnisse nicht grundlegend ändern, ist zwar plausibel, aber die Lage an der Universität Frankfurt erfordert rasches und entschlossenes Handeln! In einem Zeitraum von drei Monaten lassen sich sehr wohl die Grundlagen schaffen. Oder will man die Selbstständigkeit gegenüber Schüttes nicht vorhandener Hochschulkonzeption endgültig aufgeben? Noch einmal ist Professor Rüegg die Chance gegeben, selbst die Reform voranzutreiben. Wir fordern ihn auf, diese Frist zu nutzen, um Schütte und Wiesbaden eine eigene Frankfurter Konzeption entgegenstellen zu können. – Professor Rüegg hat vor seiner Wahl Professoren, Nichthabilitierte und Studenten aufgefordert, mit ihm an der Hochschulreform zu arbeiten. Das ADS wird Rektor Rüegg beim Wort nehmen. Er ist grundsätzlich zur Mitarbeit an einer wirklichen Reform bereit. Wir fordern: Öffentlichkeit der Verhandlungen von Konzil und Senat, völlige Umarbeitung des Satzungsentwurfes mit dem Ziel der funktionsgerechten Mitsprache aller Universitätsangehörigen und Auflösung überholter Universitätsstrukturen. Wir müssen die Zeit bis zum 31. Dezember 1968 nutzen! Bis zum Beginn des Wintersemesters wird das ADS seine hochschulpolitische Konzeption vorlegen. Arbeiten Sie mit an der Ausarbeitung und Verwirklichung unserer Reformvorschlage! Vier-Wochenfrist vorbei – Lethargie oder Absicht? – Studentenparlament scheut Votum der Studenten – Erinnern Sie sich noch? Am 30. Mai rief das ADS zu einer Unterschriftensammlung auf, um eine Urabstimmung über jene dubiosen Parlamentsbeschlüsse herbeizuführen, die die Universitätsblockade und die Rektoratsbesetzung mit all ihren Begleiterscheinungen und Konsequenzen (1 1/2 Wochen Ruhen des Lehr- und Forschungsbetriebes, Examensprüfungen unter abnormen Bedingungen, Besetzung der Universität durch die Polizei) sanktionieren. Innerhalb weniger Stunden hatten sich etwa 1000 Studenten in die bereitliegenden Listen des ADS eingetragen. Damit waren die satzungsgemäß erforderlichen 5 % erreicht und bei weitem überschritten. Trotzdem hielten sich AStA und Parlamentspräsidium – … Widerspruch zu ihrer eigenen Satzung – nicht für zuständig, diesen Antrag anzunehmen. Auch das Studentenparlament verhinderte mit taktischen Methoden (legalistische Tricks) die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (vgl. Parlamentsprotokolle). Erst als die Presse sich für dieses Verschleppungsverfahren zu interessieren begann, bequemte sich der AStA, den Antrag am 11. Juni entgegenzunehmen. Damit war er laut Satzung verpflichtet, innerhalb der folgenden vier Wochen die geforderte Urabstimmung durchzuführen. Diese Frist verstrich, ohne daß auch nur das Geringste (Wahl eines Ausschusses zur Durchführung der Urabstimmung, Einberufung einer Vollversammlung, Bereitstellen von Wahlurnen, Bekanntgabe des Abstimmungstermins) geschehen wäre. Der AStA und das Studentenparlament haben sich aus Angst eines für die ungünstigen Abstimmungsergebnisses über die legitime Forderung eines Teils der Studenten hinweggesetzt. Die sonst nach plebiszitären Entscheidungen rufen, scheuen davor zurück, wenn sie nicht selbst die Fäden in der Hand haben! Ist das die Demokratie, die AStA und Studentenparlament meinen? Was ist demokratisch? Die Entscheidung auf einem teach-in, dessen Zusammenstellung schon wegen der Art und Weise der Einberufung niemals repräsentativ sein kann oder eine Urabstimmung, deren Durchführung demokratischer Kontrolle unterworfen ist? Das ADS sieht in diesem Ausweichen von AStA und Studentenparlament ein Zugeständnis an seine berechtigte Kritik. Außerdem erbringt dieses Verhalten einen erneuten Beweis dafür, daß der SDS und die sich mit ihm solidarisierenden Hochschulgruppen nicht mehr willens sind, ihr Handeln einer öffentlichen Kritik und damit einer demokratischen Kontrolle zu stellen. Der Diskus und die Wahrheit – Diskus und AStA-Info als politische Waffe oder als Mittel zur objektiven Information und Meinungsbildung? – Seit Wochen betreiben die offiziellen Blätter des Studentenparalments (die asta information wird vom Parlamentspräsidium herausgegeben; die Herausgeber des Diskus werden ebenfalls vom Studentenparlament gewählt) eine heftige Diffamierungskampagne gegen Studenten, die nicht bereit sind, sich mit Methoden und Zielen des SDS zu solidarisieren. Dabei nehmen die Verfasser der entsprechenden Artikel die Wahrheit doch erstaunlich leicht. Wir können zwar nicht erwarten, daß jedes Wort in der Politik auf die Goldwaage gelegt wird; aber den Gebrauch einer groben Handwaage würden wir diesen Redakteuren doch dringend empfehlen! Ihre letzte Eskapade (Diskus Nr. 5 1968, S. 2) gipfelte darin, das ADS als Gruppe bewaffneter Schläger hinzustellen. Sind diese Schreiber unfähig, zwischen den radikalen Methoden Außenstehender, die jeden Anlaß zur Gewaltanwendung nutzen, und unserer inhaltlichen Stellungnahme gegen die sich in der Blockade manifestierende Gewalt zu unterscheiden? Oder tritt hier die Diffamierungs ja Verleumdungsabsicht gegnerischer Gruppen zutage, denen mit der Gründung des ADS eine inhaltlich bestimmte demokratische Alternative erwachsen ist. Gegenwärtig wird der von der Studentenschaft zwangsfinanzierte Diskus zur Bildung eines politischen Meinungsmonopols mißbraucht. Das ADS wird sich daher dafür einsetzen, daß entweder die Zwangsfinanzierung beendet wird oder daß eine objektive Information durch den Diskus erfolgt, indem auch andere politische Gruppen darin zu Wort kommen! Aus der juristischen Fachschaft – Auch die Vollversammlung der Juristen vom 2. Juli 68 brachte keine Entscheidung über die vorliegenden Abwahlanträge gegen die Fachschaftsvertreter des LSD, die für die Sprengung der Fakultätssitzung vom 19. Juni verantwortlich zeichnen. In der vorhergehenden Vollversammlung vom 25.6. hatte sich die LSD-Mehrheit in der Fachschaftsvertretung gegen den Willen der Vollversammlung nur dadurch an der Macht halten können, daß die Abstimmung verhindert wurde. Diesmal war das Wetter mit dem LSD: strahlender Sonnenschein führte dazu, daß die Vollversammlung wegen mangelnder Beteiligung beschlußunfähig war. So verständlich es auch ist, einen solchen Tag im Schwimmbad zu verbringen, so gefährlich ist es aber auch, wenn die Juristen weiterhin ihre demokratischen Kontrollrechte mit Hilfe ihres höchsten Beschlußorgans, der Vollversammlung, nicht wahrnehmen. Die dadurch notwendig werdende mehrmalige Einberufung einer Vollversammlung zum selben Thema kann leicht zu einem allgemeinen Desinteresse an der Fachschaftsarbeit führen. Das begünstigt radikale Gruppen, die auch die Gewalt zu ihren politischen Mitteln rechnen. Das Verhalten dieser Gruppen fördert die dringend notwendige Studienreform nicht, sondern verhindert sie, weil im Gespräch mit den Professoren nicht Argumente diskutiert, sondern verhärtete Standpunkte verfochten werden. Im kommenden Wintersemester müssen laut Fachschaftsordnung 5 neue Fachschaftsvertreter gewählt werden. Soweit nicht 5 Vertreter zurücktreten, gegen die Abwahlanträge vorliegen, bleiben diese Anträge auf der Tagesordnung. Das ADS fordert daher alle Juristen auf, im kommenden Wintersemester in Verbindung mit den Neuwahlen dem LSD die Rechnung für seine Manipulationen und Mißachtung von Vollversammlungsbeschlüssen zu präsentieren. Das ADS arbeitet auch in den Semesterferien an der inhaltlichen Gestaltung der Studienreform weiter. Der erste detaillierte Diskussionsvorschlag (Thesen des stv. Fachschaftssprechers Konrad) von uns wird weiter ergänzt und überarbeitet werden. Arbeiten Sie mit, werden Sie Mitglied! Wir betreiben keine Parteipolitik! Wir bemühen uns, die Interessen der Studenten sachgerecht zu vertreten. Kern unserer Arbeit ist die Ausarbeitung und Durchsetzung der längst überfälligen Hochschul- und Studienreform. Ideologie und revolutionäre Pflichtübungen, wie sie uns der SDS vorexerziert, führen nicht weiter.“
Flugblatt ADS 10.7.1968; Archiv
710) Flugblatt>10.07.1968>>NHB: „Sind Sie ein Fachidiot?“
„Sind Sie ein Fachidiot? Wissen Sie auf Ihrem Gebiet genug Bescheid um auf anderen Gebieten vorbehaltlos die Meinung anderer gelten zu lassen? Dann sind Sie vielleicht unser Mann? Sollten Sie jedoch Ihre Weisheiten aus Urtexten saugen lieber Philosophenexegese treiben statt Problemlösungen erarbeiten Morus-Marx-Mao und Marcuseplakate auf Ihre Gehinrinde geklebt haben psychologisch und historisch dem Zeitalter der Kinderkreuzzüge und der Scholastik mehr verbunden sein als unserer Zeit … dann liefern Sie besser gleich ein Zeichen Ihrer fortschrittlichen Gesinnung und geben Sie das Weiterlesen auf. Sie aber sind in der Lage Probleme des 20. Jahrhunderts mit Methoden des 20. Jahrhunderts zu lösen. Sie denken erst und urteilen anschließend. Sie sind fähig sich selbst und der Gesellschaft konkrete Ziele zu setzen. Sie sind unser Mann! Nobody is perfect was wir nicht wissen wissen Sie. Wir bieten Ihnen Teamarbeit (ohne Bezahlung) einen Mitglidesbeitrag (den müssen Sie zahlen) die Gelegenheit organisatorisch tätig zu werden und die deutsche Gegenwart zu bewältigen helfen (vieleicht – das hängt auch von Ihrem Einsatz ab). Kommen Sie bald. Setzen Sie mit uns Ihre Ideen gegen die ideologische Gläubigkeit unserer roten Brüder denn wahrlich wir sagen Euch: Das nächste sit-in kommt bestimmt – Wer sich nicht selbst auf den langen Marsch traut, kann uns auch schreiben. Am besten benutzen Sie die Rückseite. Genießen Sie das Gefühl Mitglied einer ‘radikalen Minderheit’ zu sein.“
Flugblatt NHB 10.7.1968; Archiv
711) Niederschrift>10.07.1968>>Konzil Sitzung:Übergangssatzung und Rektorwahl (Rüegg)
„Niederschrift über die Sitzung des Konzils am Mittwoch, den 10. Juli 1968, 15 Uhr, im Großen Hörsaal der Biologischen Institute, Siesmayerstraße 70 – Der Rektor eröffnet die Sitzung um 15.25 Uhr, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäßige und fristgerechte Einladung der Konzilmitglieder sowie die Beschlußfähigkeit des Konzils fest. – Als Gäste begrüßt der Rektor die Senatsmitglieder bzw. deren Vertreter des Rates der Nichthabilitierten (Hirsch und Binsberg) sowie die Vertreter der Fachschaften der Naturwissenschaftlichen Fakultät (Groß und Kreftin) und der Abteilung für Erziehungswissenschaften (Astheimer und Münzinger). Der Rektor gibt ferner bekannt, daß gemäß einer fernmündlich erteilten Rechtsauskunft des zuständigen Referenten des Kultusministers eine lediglich auf das Hessische Hochschulgesetz und die alte Satzung gestützte Mitgliedschaft der Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften im Konzil nicht gegeben ist, so daß die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse des Konzils in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung außer Frage steht. – Verw. Amtmann Friedmann stellt nunmehr die Anwesenheit fest. – Von insgesamt 234 stimmberechtigten Mitgliedern nehmen 186 am Konzil teil. Der Rektor erinnert daran, daß die anwesenden Emeriti nicht stimmberechtigt sind, sondern nur beratend am Konzil teilnehmen. – Vor Eintritt in die Tagesordnung übergibt Prof. Lüderitz dem Rektor einen Bericht über die bisherige Tätigkeit der Arbeitsgruppe für eine Übergangssatzung, der auch den Dekanen und Vorsitzenden der Gruppenvertretungen zugeht und dort eingesehen werden kann. – Der Rektor bemerkt, daß er auch eine entsprechende Veröffentlichung im ‘uni report’ veranlassen wird. Prof. Lüderitz weist entschieden das Gerücht zurück, die vorgenannte Arbeitsgruppe habe die Drittelparität empfohlen. – Prof. Rotter fragt an, ob der Bericht der ‘Lüderitz-Kommission’ als Grundlage bei der Klausurtagung über die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes verwendet wird. Der Rektor stellt fest, daß dieser Bericht zwar als Arbeitspapier verwendet, jedoch nicht als Empfehlung oder Antrag der Universität vorgelegt wird. – Das Konzil tritt jetzt in die Rektorwahl ein. Nach Verlesung der entsprechenden Satzungsbestimmungen übergibt der Rektor den Vorsitz an Prorektor Prof. Dr. Franz. In dem nun folgenden Wahlgang erhält – Prof. Rüegg 117 Stimmen – Prof. Meinhold 29 Stimmen – Prof. Neumark 14 Stimmen – Prof. Bernhardt 8 Stimmen – Prof. Coing 3 Stimmen- Prof. Abraham 3 Stimmen – Prof. Hartmann 2 Stimmen – Prof. Franz 1 Stimme – Prof. Habermas 1 Stimme – Prof. Rammelmeyer 1 Stimme – Prof. Wiethölter 1 Stimme – Zusammen 180 Stimmen – ungültig 6 Stimmen – Insgesamt 186 Stimmen – Damit ist Prof. Rüegg im ersten Wahlgang mit der unbedingten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen wieder zum Rektor gewählt. – Vom Prorektor befragt, ob er die Wahl annimmt, erklärt Prof. Rüegg, daß er dem Minister abgesehen von persönlichen Erwägungen keine stichhaltigen Gründe, die eine Ablehnung der Wahl rechtfertigen könnten, nennen könnte und bittet alle Gruppen um eine ehrliche Mitarbeit bei der Bewältigung der noch anstehenden Problemen. – Auf Antrag von Prof. Wilk dankt das Konzil Herrn Prof. Egle für die gewährte Gastfreundschaft im Biologischen Institut. Ende der Sitzung: 16.13 Uhr. Die Vorsitzenden Prof.Rüegg, Prof.Franz, Der Schriftführer: Verw.Amtmann Friedmann.“
Niederschrift Sitzung Konzil 19.7.1968; Rektorat 200-03/6
712) Resolution>10.07.1968>>Universitätsangehörige: Protest gegen Polizeieinsatz anläßlich Konzilssitzung 10.07.1968
„An den Senat der J. W. Goethe – Universität, Frankfurt – Die Unterzeichnenden Angehörigen und Studenten der biologischen Institute protestieren öffentlich gegen die Durchführung eines Konzils auf ihrem Institutsgelände unter Polizeieinsatz! – An die Deutsche Presseagentur – Frankfurt d. 8.10.68 – Angesichts des für Mittwoch, den 10.7.68 um 16.00 Uhr wiederum in den Biologischen Instituten angesetzten Konzils der J.W. Goethe-Universität unterschrieben über ein Viertel aller Frankfurter Biologiestudneten die oben stehende Erklärung. Unter den Unterzeichnern befinden sich der Ordinarius für Mikrobiologie Prof. Dr. K. W. Kaplan , der Ordinarius für Zoologie Prof. Dr. D. Burkhardt sowie die Dozenten Dr. Markl, Prof. Dr. Boeck, Dr. Fiedler und zahlreiche Assistenten.“
Unterschriftenliste 10.7.1968; Rektorat 200-03
713) Brief>11.07.1968>>Geschäftsführender Direktor Zoologisches Institut an Rektorat: Protest wegen fotografierender Polizeibeamter bei Sitzung Konzil 10.07.1968
„Sehr geehrter Herr Riehn! – Während des Konzils am 26.6.1968 fand im Zoologischen Institut das Zoologische Anfänger-Praktikum statt. Einige Studenten, die nicht zum Kurs gehörten, versuchten, ihre Kommilitonen zu überreden, aus Protest gegen den Polizeieinsatz den Kurs zu verlassen. Da vorher bereits abgestimmt worden war und die Mehrheit sich für die Weiterführung des Kurses entschieden hatte, blieb dieser Versuch der Studenten wirkungslos. Während dieser Diskussion fotografierte ein Herr in Zivil verschiedene Studenten. Er wollte sich nicht ausweisen. Dem Hörensagen nach äußerte er, er sei Student und hätte die Erlaubnis von Herrn Professor Lindauer erhalten. Herr Professor Lindauer war zu der Zeit nicht im Kurs anwesend, wurde von niemandem gefragt und hattte auch niemandem eine Erlaubnis erteilt. Vertreter unserer Fachschaft Biologie sind der Sache nachgegangen und glauben, den Nachweis zu besitzen, daß es sich bei dem Betreffenden um einen Angehörigen der Polizei, Herrn Panitz, handelt. Wir bitten, diesen Vorfall zu überprüfen, insbesondere: 1. ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten gehandelt hat und um welchen; 2. auf wessen Veranlassung der Betreffende gehandelt hat, falls es ein Polizeibeamter war; 3. ob ein solches Vorgehen rechtmäßig ist.“
Schreiben Burkhardt an Riehn 11.7.1968; Archiv
714) Artikel>11.07.1968>>FR: „Der letzte Rektor“
„Daß das Konzil der Frankfurter Universität sich nicht auf ein Experiment für wenige Monate eingelassen, sondern den derzeitigen Rektor Professor Dr. Walter Rüegg für eine weitere Amtsperiode gewählt hat, ist zu begrüßen. Natürlich kann man sagen, daß Rüegg zwar formal korrekt gewählt, aber nicht die Mehrheit der Konzilsmitglieder auf sich vereinigte, denn etliche Mitglieder hatten es vorgezogen, gar nicht zur Rektorwahl zu erscheinen. – Der Schweizer Rüegg ist ein Liberaler und damit bei erzkonservativen Hochschullehrern wie bei superprogressiven Studenten gleichermaßen suspekt. Außerdem gibt es natürlich Professoren, die eine so lange Amtszeit grundsätzlich von Uebel halten. Alles in allem hat er die bisherigen schwierigen Jahre nicht schlecht durchgestanden, aber es ist noch nicht aller Tage Abend. Ob im kommenden Semester wieder die Vernunft den aufgeputschten Emotionen Platz machen wird, ist leider noch nicht sicher. – Rüegg wird voraussichtlich nicht nur der Rektor mit der längsten Amtszeit gewesen sein, sondern der letzte Rektor überhaupt. Vieles spricht dafür, daß im neuen hessischen Hochschulgesetz ein Hochschulpräsident mit einer vieljährigen Amtszeit vorgeschrieben sein wird. So hat Rüegg jetzt, wie er selbst sagt, nur noch einen begrenzten Auftrag. Er kann im Grunde nur noch verwalten und raten, wie es weitergehen soll.“
FR „Der letzte Rektor“ 11.7.1968; Archiv
715) Strafanzeige>11.07.1968>>Rektor gegen Krahl: Wegen Hausfriedensbruchs am 11.07.1968
„Durch Schreiben vom 3.7.1968 hat der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität gegen Herrn Krahl Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. In Ergänzung dieser Strafanzeige weise ich noch auf folgendes hin: Am 2. Juli 1968 gegen 17.30 Uhr, hielt sich Herr Krahl trotz des Hausverbots im Universitätshauptgebäude auf. (Beweis: Aussage von Herrn B…., Hausmeister der Universität). Am 3. Juli 1968, ebenfalls gegen 17.30 Uhr, wurde Herr Krahl nochmals im Universitätshauptgebäude gesehen. (Beweis: Aussage von B…, Herrn B…., Herrn T……)“.
Strafanzeige Rektor an Polizeipräsidium 11.7.1968; Rektorat 206-07/Krahl
716) Brief>12.07.1968>>Birkholz an ADS„Sehr geehrte Herren“
„Sehr geehrte Herren! Vor einiger Zeit übergab mir der damalige Parlamentarier Herr Göbel Unterschriften von Kommilitonen, die eine Urabstimmung im Sinne eines ADS-Flugblattes forderten. – Bisher ging mir dieses Flugblatt nicht zu und konnte mir trotz mehrmaliger Nachfragen auch nicht zugänglich gemacht werden. – Zu meiner Entlastung sende ich Ihnen heute per Einschreiben die Unterschriftensammlung zurück. – Mit vorzüglicher Hochachtung – Hans Jürgen Birkholz – Vorsitzender.“
Schreiben Birkholz 12.7.1968; Archiv
717) Artikel>15.07.1968>>Jean Paul Sartre, Spiegelinterview (Auszug): „Die Revolution kommt wieder nach Deutschland“
„SPIEGEL: Die Kommunistische Partei Frankreichs konnte sich während der Mai – Krise vielleicht gar nicht anders verhalten, als sie es getan hat, weil die Arbeiter nicht mehr revolutionär sind. Diese Arbeiter waren zwar bereit, für rein berufliche Forderungen in den Streik zu treten, nicht aber den Stu¬denten in ihrem totalen Angriff auf die Gesellschaftsordnung Folge zu leisten. Hier finden sich die Ideen Herbert Marcuses über die fortschreitende In¬tegration der Arbeiterklasse in die Konsumgesellschaft wieder. Marcuse spricht von der ‚komfortablen Un¬freiheit‘. Er ist der Meinung, daß die revolutionäre Stoßkraft nur von den Randschichten der Gesellschaft ausge¬hen kann: von den Studenten, den Arbeitslosen, den sozialen Minder¬heiten, etwa den Schwarzen in den Vereinigten Staaten. Teilen Sie diese Auffassung?
SARTRE: Ich bin in dieser Hinsicht nicht ganz mit Marcuse einverstanden. Zunächst muß definiert werden, was unter einer ‚Bewegung‘ zu verstehen ist. Es handelt sich dabei zunächst natürlich um eine Bewegung, in der den Menschen wenn nicht eine Ideologie, so doch zumindest der Wille gemeinsam ist, mit dem System zu brechen, in dem sie leben. Es handelt sich ferner um das Bewußtsein der Notwendigkeit, neue Formen des Kampfes und des Widerstandes gegen die Gewalt zu finden, Aber das setzt auch voraus, daß diese Bewegung zu¬mindest die theoretische Möglichkeit hat, die Revolution durchzuführen. In Frankreich gibt es 700 000 Stu¬denten. Ich sehe absolut nicht, wie es ihnen gelingen könnte, dem Bürger¬tum oder den Eltern oder wem auch sonst diese Macht zu entreißen, wenn sich die Arbeiter ihnen nicht anschlie¬ßen.
SPIEGEL: Die Studenten können aber der Zünder sein.
SARTRE: Das sind sie auch gewe¬sen. Aber das ist alles, und dessen sind sie sich sogar vollkommen bewußt. Um aber eine Aussicht zu haben, die Revolution durchzuführen, muß man in der Lage sein, der bestehenden Macht eine Gegenmacht entgegenzu¬stellen. Angesichts des Repressionsapparats der besitzenden Klassen, der Regierung und der Armee, ist die ein¬zige Gegenmacht, die wirksam werden kann, die der Produzenten, das heißt der Arbeiter. Die Waffe der Arbeiter – die einzi¬ge, aber die absolute Waffe – ist die Weigerung, der Gesellschaft, die not¬wendigen Produkte zu liefern. Das ganze System wird dann lahmgelegt.
SPIEGEL: Absolute Waffe – aber nur, falls man entschlossen ist, sie einzusetzen.
SARTRE: Gewiß, zum Bruch kann es nur kommen, wenn der Produzent den Kampf aufnimmt. Wenn man da¬gegen erklärt, daß die Arbeiterklasse, die die einzig produktive Klasse ist, in der ‚Konsumgesellschaft‘ als revolu¬tionäre Kraft aufgehoben wird, würde es in dieser Gesellschaftsordnung nie mehr zu einer Revolution kommen. Ich weiß, daß Marcuse zu dieser Schlußfolgerung gelangt. Aber ich glaube, daß diese Schlußfolgerung durch die Ereignisse in Frankreich widerlegt wurde. Man darf schließlich nicht vergessen, daß die Studenten nicht allein gewesen sind. Zehn Mil¬lionen Streikende folgten ihnen. Ge¬wiß, nicht am ersten Tage und auch nicht bis zum Schluß, aber schnell und weit genug, um die Arbeiter selbst in Staunen zu versetzen. Sie sind, ohne sich untereinander darüber verständigt zu haben, in eine Bewegung hineingezogen worden, die spontan immer radikaler wurde und die schließlich auf eine neue Forderung hinauslief: nach Würde, Souveränität und Macht. Die Arbeiter haben sich in den Kampf mit einem ganz neuen Gefühl der Freiheit gestürzt. aber ohne immer zu begreifen, was ihnen geschah. Der Beweis dafür ist: Als man ihnen das Wort erteilte, als man sie aufforderte, einen Stimmzettel abzugeben, haben sie – zumindest viele haben das getan – ihre Stimme de Gaulle gegeben. Wir finden hier den Unterschied wieder, von dem ich vorhin sprach: zwischen einer ganz ruhigen politi¬schen Gesellschaft, die wir jetzt nach den Wahlen wiedergefunden haben, und einer sozialen Realität der Ge¬walt, die sich im Mai offenbart hat. Während der Aktion war alles klar. Als man aber die Arbeiter aufforderte, ihre Wünsche mit einem Namen zu bezeichnen, haben sie geantwortet: ‚de Gaulle‘. Das ist klassisch. Wichtig aber ist, daß eine Aktion stattgefunden hat, die doch alle für undenkbar gehalten hatten. Wenn sie diesmal stattgefunden hat, so kann sie sich abermals ereignen, und das entkräftet den revolutionären Pessimismus Marcuses.
SPIEGEL: In Deutschland aber gibt es keine Verbindung zwischen den ‚han-delnden Minderheiten‘, insbesondere den Studenten, und den Arbeitermas¬sen. Die meisten Arbeiter stehen der Bewegung der sozialistisch – revolutio¬nären Studenten feindlich gegenüber. Auch in Frankreich scheint diese Ver¬bindung alles andere als leicht erreich¬bar zu sein.
SARTRE: Das stimmt. Man kann nicht behaupten, daß die Masse der französischen Arbeiter der Studen¬tenbewegung wohlgesinnt war. Was geschehen ist. war weitaus kompli¬zierter. Die Studenten sind zunächst allein in den Kampf gegangen. Und dann fand die große Demonstration vom 13. Mai vom Place de la Republique bis zum Place Denfert – Rochereau statt, an der die Arbeiterorganisationen teil¬nahmen. Aber die Arbeiter waren von der kommunistisch orientierten Ge¬werkschaft CGT sehr stark kontrol¬liert. Die CGT wollte die Kontakte zwischen den Arbeitern und Studenten begrenzen und gab sehr schnell Befehl. die Demonstration aufzulösen. Indessen hat es einige Kontakte ge¬geben: Am Abend desselben Tages trafen Studenten und junge Arbeiter am Champ de Mars zusammen, um miteinander zu diskutieren. Aber sie redeten nicht die gleiche Sprache und .sahen einander mit Erstaunen an, ohne einander zu begreifen.
SPIEGEL: Also ein Mißerfolg.
SARTRE: Was aber ist dann geschehen? Ein oder zwei Tage später, besetzten junge Arbeiter ihre Fabri¬ken und entfesselten eine Streikbewegung. die sich über das ganze Land ausdehnte. Sie haben es für ihre eigene Rechnung, für sich selbst getan, ohne eine bewußte Verbindung mit den Studenten. Aber es ist klar, daß die gemeinsame Demonstration der Ursprung ihrer Aktion war. Die Studenten waren der Zünder einer Bewegung, die sich jetzt ohne sie ausbreitete. Wieder griff die CGT überall ein, um den Gedanken¬austausch zwischen Studenten und Arbeitern zu verhindern. Das ent¬sprach der Politik der Kommunisti¬schen Partei, die immer darin bestan¬den hat, die Intellektuellen von den Arbeitern zu trennen: Man gründete Zellen in der Sorbonne, in den Arbei¬tervierteln und in den Fabriken, aber niemals Zellen, in denen sich Arbeiter und Studenten zusammenfinden konnten. Auf jeden Fall war der Gedanken¬austausch auf der Ebene der Diskus-sion sehr schwierig: Leute, die nicht aus derselben Gesellschaftsschicht stammen, haben sich niemals etwas zu sagen, sie können nur etwas gemeinsam tun. Deshalb wurden die einzigen, positiven Beziehungen während des Mai in den ‚revolutionären Aktions¬ausschüssen‘ geschaffen, die an zahl¬reichen Orten entstanden. Diese Ausschüsse setzten sich nicht die Aufgabe, zu diskutieren, sondern zu handeln. Sie stellten sich den streikenden Arbeitern zur Verfügung, sie verschafften ihnen, was sie brauchten, Nahrungsmittel zum Beispiel. Und sie beteiligten sich an den Streikposten vor den Toren der Fabriken, Dort konnten sich dann die Diskussionen entwickeln. weil vorher eine gemein¬same Aktion stattgefunden hatte. Heute sind die Streiks zu Ende, es gibt zwischen der Studentenbewegung und den Arbeitern kein allgemeine Verbindung mehr. Aber das, was sich im Mai entwickelt. hat, betrachte ich keineswegs als einen Mißerfolg. Denn die Beziehungen, die innerhalb der Aktionsausschüsse entstanden sind, wurden beibehalten. Ich kenne viele junge Leute, die weiterhin mit Arbei¬tern oder Angestellten zusammen kommen, mit denen sie während der Streikbewegung gekämpft haben. Die Mauer, die Intellektuelle und Arbeiter trennt, ist nicht gefallen, aber es wurde der Beweis erbracht, daß sie in einer gemeinsamen Aktion zum Einsturz gebracht werden kann.
SPIEGEL: Was an der Mai – Bewegung besonders auffällt, ist ihr ‚freiheitlich anarchistischer Cha¬rakter‘. Glauben Sie, daß sich dieser Charakter auch in den Bewegungen in anderen Ländern wiederfindet? Und daß man von einer Revolte gegen die gesamte moderne Zivilisation so¬wohl in den sozialistischen als auch in den kapitalistischen Ländern sprechen kann?
SARTRE: Ich glaube nicht, daß man diesen Begriff der ‚freiheitlich anarchistischen Bewegung‘ verallgemei¬nern kann. Er scheint mir sehr auf den Westen und insbesondere auf Frank¬reich zugeschnitten, wo sie sich auf eine starke anarchistische Tradition stützt. Man kann nicht die Gesellschafts¬ordnung der sozialistischen Länder, die ich als ‚Produktionsgesellschaften‘ bezeichnen möchte, mit unserer west¬lichen ‚Konsumgesellschaft‘ auf die gleiche Stufe stellen. Die Probleme in diesen Ländern sind nicht die gleichen, und der Kampf der Arbeiterschaft nimmt infolgedessen auch unterschiedliche Formen an. Aber diesen beiden unterschiedlichen Gesellschaftstypen ist wohl eines gemeinsam: Weder in der einen noch in der anderen existiert der Mensch als freies und verantwortliches Individuum. Das will nicht besagen, daß man ihm überall wie den Schwarzen in den Vereinigten Staaten – die Möglichkeit verweigert, sich in die Gesellschaftsordnung einzugliedern, Nein, das ist vielfältigen
SPIEGEL: Ist denn beispielsweise der französische Bürger unfrei?
SARTRE: Er ist zunächst, Konsument, aber ein – manipulierter‘ Konsument, dem man nicht die Wahl dessen läßt, was er zu konsumieren wünscht, und dem man gleichzeitig vorspiegelt, daß er seine Freiheit aus¬übt, indem er die gleichen Produkte erwirbt wie alle anderen. Ich habe in einer Frauenzeitschrift in einer Annonce für Badekostüme den außerordentlichen Satz gelesen: ‚Kühn oder diskret, aber nicht und mehr Sie selbst.‘ Anders gesagt: ‚Kaufen Sie wie jedermann. um wie niemand zu sein.‘ – Darin besteht die Manipulation. Der französische Bürger ist auch ein Produzent, aber auf diesem Gebiet ist die Entfremdung noch viel klarer. Auf jeder Ebene, sei er Arbeiter. leitender Angestellter oder Student: Sein Schicksal entgleitet ihm vollkommen. Er ist niemals Subjekt, sondern Ob¬jekt. Ohne ihn zu fragen, hat man für ihn von außen her den Lohn festge¬legt, den er erhalten, oder die Prüfung, die er ablegen soll. Man hat ihn auf die Schienen gestellt, aber nicht er stellt die Weichen. Dasselbe geht in den sozialistischen Ländern vor sich mit dem Unterschied allerdings, daß das Ziel nicht mehr der Konsum, sondern die Produktion um der Produktion willen – ist. Die Ma¬schine dreht sich um sich selbst. und das Individuum hat in diesem Vorgang seinen Platz. Dieser Platz ergibt sich rigoros aus den für ihn abstrakten Er¬fordernissen eines Plans, an dessen Ausarbeitung er nicht teilgenommen hat. In der Tschechoslowakei bei¬spielsweise ist eine Revolte gegen das entmenschte System der Produktion um der Produktion willen in eine Forderung nach der Freiheit einge¬mündet.
SPIEGEL: Nach der Mai – Bewegung in Frankreich haben alle gesagt, und die Regierung hat das in einer gewissen Weise zugestanden. daß .,nichts mehr so sein könnte. wie es früher war, General de Gaulle hat im Fernsehen sogar von einer Gesellschaftsordnung gesprochen, die ‚weder kapitalistisch noch sozialistisch‘ sein solle, sondern auf der Beteiligung beruhen werde. Glauben Sie, daß in Frankreich wirklich ein neues System geschaffen wer¬den kann?
SARTRE: Die Regierung wird wie immer von Reformen sprechen, aber keine durchfuhren, die wirklich etwas verändern. Das Wort ‚Beteiligung‘ im Munde Pompidous und de Gaulles will nichts besagen. Man kann sich natür¬lich eine wirkliche ‚Beteiligung‘ vor¬stellen, die den Arbeitern eine tat¬sächliche Entscheidungsgewalt in den Fabriken verschaffen würde. Aber diese Art von Beteiligung werden die Unternehmer immer ab¬lehnen, und auch de Gaulle will nichts davon hören. So wird man also eine falsche ‚Beteiligung‘ erfinden, die die Vollmachten der Unternehmer in nichts beschränkt, so etwa wie die im Jahre 1945 geschaffenen Betriebsaus¬schüsse, die nicht ganz unnütz gewesen sind, aber nichts am System geän¬dert haben. Andererseits stimmt es wohl, daß in Frankreich die Dinge nie wieder so sein werden wie vorher, und das aus zwei Gründen: Der erste Grund ist, daß die Jugend unwiderruflich politisiert wurde. nicht nur die sondern auch die Gymnasiasten Kinder im Alter von zehn Jahren, die ältere Brüder und Schwestern haben, wissen nach der Erfahrung des Mai bereits, warum sie diese Gesellschaftsordnung nicht mehr wünschen. Es existiert bei diesen jungen Leuten und sogar bei diesen Kindern ein sehr bemerkenswerter Hang zu gemeinsamen Aktionen, bei denen us sich keineswegs um eine Laune, sondern um die klare Vorstellung dessen han¬delt, was sie erwartet: Man schließt sich in einem Widerspruch ein. Einerseits fühlen sie, daß sie nur Aussicht haben, sich in die, Gesellschaftsordnung einzugliedern, weil sie auf eine ganze Reihe von Hindernis¬sen stoßen werden. die im Unterrichtswesen aufgestellt werden, um nur eine kleine Elite an die Spitze gelangen zu lassen. Andererseits werden sie von den Plätzen die sie erobern konnten, wenn sie diese Hindernisse einmal überwunden haben, von vorn¬herein angewidert, weil sie auf diesen Plätzen reine Objekte, Werkzeuge eines Systems sein werden, das sie für eine präzise Aufgabe ’spezialisiert‘ hat. Die jungen Leute begreifen das sehr schnell. und deshalb tritt heute eine unerwartete Generation zehnjähriger Revolutionäre in Erscheinung.
SPIEGEL: Bei den jungen Arbeitern dürfte ein solches Bewußtsein aber kaum vorhanden sein.
SARTRE: Bei den jungen Arbeitern geht durchaus etwas Ähnliches vor sich. Sie stehen natürlich nicht vor den gleichen Problemen, aber sie beginnen zu begreifen, daß die Lohnerhöhungen, für die ihre Vater gekämpft haben – und die ihnen wesentliche materielle Vorteile verschafft haben: Automobil, Fernsehgerät, Waschmaschine – , nicht der einzige Schlüssel für die Befreiung der Ar¬beiter sind. Auch sie fordern heute Macht, über ihre Arbeit und über ihr Leben. Der zweite Grund. weshalb es nichts mehr ganz so wie früher sein wird: Die Lohnerhöhungen, die gewährt wurden, haben das dünne Gleichgewicht der französischen Wirtschaft zerbrochen. Die Unternehmer haben von ihren Standpunkt aus nicht unrecht, wenn sie sagen, daß die Wirtschaft diese neue Last nicht tragen kann. Im gegenwärtigen System kann sie das in der Tat nicht. Es ist unmöglich, sowohl die Profite der Unternehmer und das gegenwärtige Preisniveau als auch die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Un¬ternehmen innerhalb des Gemein¬samen Marktes aufrechtzuerhalten. Aber wer denkt schon daran, die Pro¬fite aufzuheben? Man wird also durch Subventionen oder Steuererleichterungen so gut wie möglich die Position der Exportindu¬strie wahren und den Arbeitern durch Preiserhöhungen wieder abnehmen, was man ihnen gegeben hat. Aber die Arbeiter werden das merken. Sie werden feststellen, daß ihre Kaufkraft, nachdem sie während einiger Monate gestiegen ist, wieder auf das gleiche Niveau wie früher oder sogar darunter fällt. Sie werden das nicht leicht akzeptieren. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dann hinter dem falschen politischen Bild, daß die Wahlen vermittelt haben, die Gewalt der wirklichen sozialen Kräfte wieder zum Vorschein kommt.
SPIEGEL: Die Chefs der politischen Linken wie Francois Mitterrand, Guy Mollet, Waldeck Rochet standen – das ist das mindeste, was man sagen kann – nicht an der Spitze der Mai-Bewe¬gung. Glauben Sie, daß aus dieser Krise eine neue revolutionäre, von den alten Parteien unabhängige Bewegung hervorgehen kann, die kämpferischer ist als diese?
SARTRE: Die Kommunisten haben immer den Standpunkt vertreten – und das war bis heute richtig -, daß die revolutionären Bewegungen, die den Anspruch erhoben, links von der Kommunistischen Partei zu stehen. in Wirklichkeit die Arbeiterklasse spal¬ten und daß diese Bewegungen schließlich ‚objektiv‘ immer rechts von der Kommunistischen Partei standen. Wenn man heute über diesen Punkt diskutieren will, stellt man meiner Meinung nach das Problem falsch. Man darf sich nicht fragen, ob man rechts oder links von der Kommunistischen Partei steht, sondern ob man wirklich links steht. Wer stand im Mai auf der Linken‘ Gewiß nicht Mitterrand und Guy Mollet. Sie wollten nur die Gelegenheit benutzen, an die Macht zu gelangen. Sie versuchten nicht zu begreifen, an der Lage zutiefst neu war. Auf der Linken stand gewiß auch nicht die Kommunistische Partei. Sie hat alles getan, um die Bewegung zu bremsen. Sie hat ermöglicht, daß diese Bewegung in Wahlen versandete. Die Kommunisten haben unauffällig jene Studenten angegriffen und beleidigt, die am kämpferischsten waren. Die ‚Humanité‘, das Zentralorgan der KP, hat nur in wenigen Zeilen protestiert, als die Regierung jene revolutionären ‚Grüppchen‘ verbot, die am Ursprung der ganzen Bewegung standen. Ange¬sichts dieser Erfahrungen bin ich da¬von überzeugt, daß alle gegenwärtigen Chefs der Linken in zehn Jahren nichts mehr vorstellen werden. Ich sehe auch nicht, welche Gefahr ent¬stehen würde, wenn sich außerhalb der Kommunistischen Partei und zu ihrer Linken eine revolutionäre Bewegung bildet. Ich glaube sogar, daß das unver¬meidlich ist und daß darin die einzige Möglichkeit liegt, die Politik der Kommunistischen Partei ‚aufzu¬lockern‘: Man muß es den wirklichen Revolutionären, die sich noch inner¬halb dieser Partei befinden, ermög¬lichen, ihre Stimme zu Gehör zu brin¬gen und eine neue Orientierung der Partei durchzusetzen.
SPIEGEL: Daß die französische Krise die Weltöffentlichkeit derart beschäftigt hat, lag daran, daß sich etwas Derartiges in einer modernen Industriegesellschaft noch nie ereignet hat. Man fragt sich jetzt: Beruht diese Krise auf historischen und sozialen Voraussetzungen, die eine besondere französische Eigenart darstellen? Oder ist eine ähnliche Explosion in anderen entwickelten Ländern möglich, bei-spielsweise in Deutschland?
SARTRE: Ich bin davon überzeugt, daß sich das gleiche in Deutschland ereignen kann. Viele der Ideen, von denen die französischen Studenten beeinflußt waren, kamen von den so¬zialistischen Studenten in Deutsch¬land, vor allem die Idee, daß die Stu¬dentenbewegung niemals sehr weit gedeihen kann, wenn sie nicht eine Verbindung zur Arbeiterbewegung schafft. Sie haben gesagt, daß eine solche Verbindung in Deutschland fast unmöglich wäre. Aber man hat das auch in Frankreich für unmöglich gehalten. Doch trotz ungeheurer Schwierig¬keiten und ohne daß die Dinge noch sehr weit gelaufen sind, wurde eine solche Verbindung hergestellt. Ich sehe keinen Grund dafür, warum das gleiche Phänomen nicht eines Tages in Deutschland auftreten sollte. Ich würde sogar sagen, im Gegenteil. In Frankreich hat man festgestellt: Die Arbeiter, die mit größter Energie ‚Arbeitermacht‘, Kontrolle über die Leitung der Betriebe und wirkliche Teilnahme an den Entscheidungen verlangten, die ihr Leben betreffen, gehören nicht den niederen Berufs¬schichten an, sondern haben bereits ein relativ hohes Lebensniveau und eine relativ hohe Berufsqualifikation er¬reicht. Nun, die Masse der deutschen Ar¬beiter hat ein höheres Lebensniveau als die französischen. Die deutschen Arbeiter nehmen in größtem Maße am Wohlstand der ‚Konsumgesell-schaft‘ teil. Vielleicht wird sie das dazu führen, sich der Grenzen des Wohlstands und der Entfremdung be¬wußt zu werden, die ein solcher Wohl¬stand weiterhin beinhaltet. Die französische Bewegung, die nie¬mand vorausgesehen hatte, enthüllte auf jeden Fall eines, das mir als sehr wichtig erscheint: daß nämlich kein an der Macht befindliches Bürgertum nunmehr vor einer ‚fürchterlichen Überraschung‘ sicher ist.
SPIEGEL: Kein Bürgertum, nicht das französische, nicht das deutsche? Was halten Sie von dem gegenwärtigen Regime in der Bundesrepublik?
SARTRE: Die Bundesrepublik ist das Land in Europa, das am meisten den Vereinigten Staaten ähnelt. Sie wissen, daß ich das amerikanische Sy¬stem nicht sehr liebe, ich bin also sehr schmerzlich davon berührt, daß Deutschland sich auf diesen Weg be¬gibt. Es ist der Weg des sozialdemo¬kratischen Komforts. Aber ich sehe die deutsche Zukunft nicht pessimistisch, denn ich stelle fest, daß jetzt ein junges Deutschland exi¬stiert, das meine volle Sympathie hat: das der sozialistischen Studenten und auch, wenn sie auch noch wenig zahl¬reich sind, das der jungen Arbeiter, die das gegenwärtige System nicht mehr akzeptieren.
SPIEGEL: Aber diese Kräfte sind po¬litisch bislang nicht relevant gewor¬den, man sieht nicht, wie sie es werden könnten.
SARTRE: Ich sage nicht, daß sie morgen die Macht ergreifen werden, aber ich bin absolut davon überzeugt, daß sie sich immer weniger isoliert fühlen werden. Denn sie sind ja heute Teil einer großen internationalen Be¬wegung.
Die Geburt eines wirklichen Inter¬nationalismus scheint mir das wichtig¬ste Ereignis dieser letzten Jahre zu sein. Früher sprach man häufig vom Internationalismus. Aber wenn man beispielsweise nach der Pariser Kommune Zehntausende von Arbeitern hinmetzelte, fand außerhalb Frank¬reichs keine Demonstration und kein Solidaritätsstreik statt. Heute finden fast am gleichen Tage Revolten in einem Lande ihr Echo im Ausland. Vor zwei Wochen zum Bei¬spiel haben sich die Studenten der Universität von Kalifornien in Berke¬ley auf der Straße zusammenschlagen lassen. Sie wollten ihre Solidarität mit den französischen Studenten und Ar¬beitern zum Ausdruck bringen. Vielleicht fühlen sich die revolutio¬nären Studenten im heutigen Deutsch¬land isoliert. Aber sie wissen, daß sie es in der Welt nicht sind und daß sie Verbündete in Prag, in New York, Belgrad, in Paris, San Francisco, Mai¬land, überall haben. Viele der revolutionären Ideen der französischen Studenten sind aus Deutschland gekommen. Sie werden wieder dorthin zurückkommen von Frankreich her oder anderswo.
SPIEGEL: Monsieur Sartre, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.“
Der Spiegel, 15.7.1968, Seite 58 bis 64
718) Brief>16.07.1968>>Prorektor an Frankfurter Rundschau: Reaktion auf Artikel vom 11.07.1968
„Betr.: Ihr Artikel ‘Der letzte Rektor’ in der Frankfurter Rundschau vom 11. Juli 1968, Nr.158, Seite 10 -Sehr geehrte Herren! Unter der vorgenannten Überschrift führen Sie aus, daß Professor Rüegg zwar formal korrekt gewählt worden sei, aber nicht die Mehrheit der Stimmen der Konzilsmitglieder auf sich vereinigt habe, da es etliche Herren vorgezogen hätten, nicht zur Wahl zu erscheinen. Dadurch und durch ungenaue Zahlenangaben könnte der Eindruck entstehen, als ob die Rektorwahl bei ungewöhnlich schwacher Beteiligung oder mit nur knapper Mehrheit stattgefunden habe. Das Gegenteil ist jedoch der Falll. Die Beteiligung der Konzilsmitglieder an der Rektorwahl betrug in den Jahren 1965 78 %, 1966 75 %, 1967 75,5 % und 1968 79,5 %. Die Beteiligung an der diesjährigen Rektorwahl war mithin die stärkste seit Jahren. Auf Professor Rüegg entfielen 1967 rund 56 % und 1968 rund 65 % der gültig abgegebenen Stimmen. Die Zahl der stimmberechtigten Konzilsmitglieder beträgt übrigens 234; auch wenn alle anwesend gewesen wären, hätte sich an der Tatsache nichts geändert, daß Professor Rüegg bereits im ersten Wahlgang gewählt worden wäre. Ich bitte Sie, diese Richtigstellung in geeigneter Form zu veröffentlichen. Mit vorzüglicher Hochachtung Prorektor gez.Franz.“
Schreiben Prorektor an FR 16.7.1968; Archiv
719) Flugblatt>16.07.1968>>NHB „Aktionsfähigkeit ist Trumpf!“
„Kommilitoninnen! Kommilitonen! Das Sommersemester 1968 geht zu Ende. Zeit genug über das bisher Erreichte nachzudenken, und Zeit genug, um zu überlegen, was im Wintersemester sein wird. Aktionsfähigkeit ist Trumpf – Als direkte Folge der illegalen SDS – Blockade wurde das ADS gegründet. In den ersten Tagen der Blockade konnte das ADS (vom NHB stillschweigend unterstützt) gewisse Erfolge erzielen. In der Zwischenzeit aber zeigte sich, daß das ADS auf dem besten Wege ist, Erfüllungsgehilfe des Establishmentes zu werden. Die Konzessionen, die das ADS um seines Bestandes willen an seine Mitglieder machen mußte, führten zu einer verwaschenen Haltung, die gerade noch dazu reicht, nicht vergessen zu werden. Aktionsfähigkeit ist Trumpf – Doch weiter! Andere Studentengruppen (so der SDS und die sonstigen Linksgerichteten) sehen ihr Endziel nicht in der Bewältigung der durch die anzustrebende Hochschulreform anstehenden Probleme, sondern in der Erreichung der Weltrevolution! Der RCDS ist inzwischen fast ganz im ADS aufgegangen, und ein Großteil der Korporationen sind als unpolitisch zu bezeichnen. Kommilitoninnen! Kommilitonen! Es gilt, für die Belange der Studentenschaft einzutreten! Es gilt, uns gegen die Bevormundung durch ein Studentenfunktionariat zu wehren! Es gilt, endlich die Handlungseinheit aller Studenten auf hochschulpolitischem Gebiet zu erreichen! Es gilt, AStA und Studentenparlament wirksam zu kontrollieren, damit sie wirklich unserer Vertretung würdig sind, und nicht – wie bisher – ein Eigenleben führen und unsere Beiträge verschleudern. Aktionsfähigkeit ist Trumpf – Die Ereignisse sprechen für sich. Der Haushalt unseres Studentenparlamentes spricht für sich. Die erfolgreichen gerichtlichen Ahndungen studentischer Amtsanmaßungen sprechen für sich. Der NHB wird jetzt auch in Frankfurt das Marburger Hochschulpolitische Programm des NHB verfolgen. Daher arbeiten sie mit im NHB, der studentischen Opposition, die allein in der Lage ist, unser aller Belange zu vertreten!’
Flugblatt NHB 16.7.1968; Archiv
720) Strafanzeige>16.07.1968>>Rektor gegen Krahl: Wegen Hausfriedensbruchs am selben Tag
„In Ergänzung der zu der Strafanzeige gegen Hans-Jürgen Krahl gemachten Angaben wird mitgeteilt, daß am 16.7.1968 gegen 14.30 Uhr Herr Krahl gesehen wurde, wie er durch den Haupteingang des Universitätshauptgebäudes in die oberen Stockwerke schritt. Beweis: Zeugnis des Herrn Pfeiffer von der Hausverwaltung. Sofort angestellte Nachforschungen, wo Herr Krahl sich aufhielt, blieben ergebnislos.“
Strafanzeige Rektor an Polizeipräsidium 16.7.1968; Rektorat 206-07/Krahl
721) Niederschrift>17.07.1968>>Senat Sitzung: Rechtsaufsichtsmaßnahmen des Rektors
„Herr Riehn erläutert kurz den in Verbindung mit der Ungültigkeitserklärung der Wahl des Studentenparlaments vom November 1967, der Wiedereinsetzung des im Sommersemester 1967 amtierenden Parlaments und der Wiedereinsetzung des AStA-Vorsitzenden Birkholz geführten Schriftwechsel, der allen Senatoren als Tischvorlage zugegangen ist. Ferner liegt ein Abdruck des Protokolls der Sitzung des Studentenparlaments vom 18.6.1968 vor, in der der ‘Politische AStA’ konstituiert wurde. Herr Riehn teilt ergänzend mit, daß inzwischen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts ergangen ist, durch die dem sogenannten ‘Politischen AStA’ untersagt wird, Erklärungen für die Studentenschaft abzugeben und in den Räumen der Studentenschaft als AStA aufzutreten. Der Rektor weist die Verdächtigungen zurück, die in Verbindung mit der Auflösung des Studentenparlaments gegen ihn ausgesprochen wurden. Der Kultusminister hatte vielmehr der Studentenschaft eine Frist bis zum 31.5. gesetzt, so daß er erst nachher tätig werden konnte. Prof. Rotter hält für erforderlich, daß für die nächste Wahl alles getan wird, um etwaige Wahlanfechtungen zu vermeiden. Der Rektor sagt zu, daß er zu gegebener Zeit der Studentenschaft zur Durchführung einer ordnungsmäßigen Wahl im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich sein wird.“
Niederschrift Senatssitzung 17.7.1968; Rektorat 410-06
722) Brief>18.07.1968>>Birkholz an Staatsanwaltschaft: Wegen Demonstration 02.06.1968
„Leider kann ich zur Ladung am Mittwoch, dem 7. August 1968, 9.00 Uhr, nicht erscheinen, da ich zu diesem Zeitpunkt zu einem Urlaub in Dänemark weile. – Kundgebung und Demonstration am 2. Juni 68 in Frankfurt wurden bei der Ordnungsbehörde in Frankfurt ordnungsgemäß angemeldet. Für den Marsch vom Opernplatz zur Universität wurde dem AStA keine Auflagen gemacht. – Als sich die Demonstranten, in breiter Kette über die Straße verteilt, im Laufschritt auf die Bockenheimer Warte in Höhe Mendelssohnstraße bewegten, näherte sich mir ein Polizeibeamter, der von mir verlangte, daß die Demonstranten nur die halbe Straßenseite einnehmen dürften. Zu diesem Zeitpunkt hielt ich diesen Wunsch für undurchführbar. – Ich darf darauf hinweisen, daß in den letzten Monaten von studentischer Seite eine ganze Anzahl nicht-angemeldeter Demonstrationen stattfanden. Wenn hier von studentischer Seite der Versuch unternommen wird, Demonstrationen rechtzeitig anzumelden, sollten leitende Polizeibeamte ihre Vorstellungen dem Veranstalter rechtzeitig vortragen. – Hochachtungsvoll – Hans Jürgen Birkholz – Vorsitzender.“
Schreiben Birkholz 18.7.1968; Archiv
723) Brief>19.07.1968>>Vorsitzender des Rates der AfE an Landtagsabgeordnete: Gleichstellung AfE mit Fakultäten
„Sehr geehrte Damen und Herren! – Um die in letzter Zeit häufiger aufgetretenen hochschulpolitischen Schwierigkeiten in Zukunft zu vermeiden und der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Pädagogik und Didaktik endlich ihren angemessenen Platz im Rahmen der Universität zu sichern, hat der Rat der Abteilung für Erziehungswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt in seiner Sitzung vom 16.7.1968 einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: ‘Der Rat der Abteilung für Erziehungswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt beantragt, daß die im geltenden Hochschulgesetz festgelegte ungleiche Rechtsstellung zwischen den Fakultäten und den Abteilungen für Erziehungswissenschaften bei der Novellierung dieses Gesetzes aufgehoben wird.’ Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Initiative im Hessischen Landtag unterstützen würden. Mit vorzüglicher Hochachtung gez.:Prof.Dr.R. Freyh i.V.:J. Deninger.“
Schreiben Vorsitzender des Rates der AfE an Landtagsabgeordnete 19.7.1968; Archiv
724) Brief>22.07.1968>>Denninger an Rektor: Übersendung Novellierungsvorschlag (HHG) Denninger, von Friedeburg, Habermas, Wiethölter
„Magnifizenz, gestatten Sie mir, Ihnen einen Plan vorzulegen, den die Herren Kollegen von Friedeburg, Habermas, Wiethölter und ich ausgearbeitet haben. Aus Anlass der bevorstehenden Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes haben wir ein Konzept für eine neue Hochschule entwickelt. Das erste der beigefügten Papiere enthält in knapper Form die Grundsätze und Ziele, von denen wir uns haben leiten lassen; das zweite Papier enthält den Rohentwurf der zentralen Bestimmungen für eine Gesetzesvorlage. Wir haben ein Interesse daran, daß unsere Vorstellungen in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden. Wir sind nämlich der Überzeugung, daß unsere Konzeption eine Reihe von Schwierigkeiten wirklich klärt. Es würde uns sehr freuen, wenn unsere Vorschläge Ihre Aufmerksamkeit finden und einige der hier vorgetragenen Gedanken Ihnen einleuchten könnten.“
Schreiben Denninger an Rektor 22.7.1968; Rektorat 120-12
725) Resolution>22.07.1968>>Denninger, Habermas, von Friedeburg, Wiethölter: Novellierungsvorschlag HHG
„Grundsätze für ein neues Hochschulrecht – Für ein neues Konzept der Hochschulverfassung: Die angekündigte Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes hat meine Frankfurter Kollegen und mich veranlaßt, dem Ministerium für die Ausarbeitung des Referentenentwurfs einen Vorschlag zu unterbreiten. Unserem Gesetzentwurf haben wir Grundsätze vorangestellt und Erläuterungen beigegeben, die auf der Dokumentenseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht worden sind. Am 20. September 1968 hat Minister Schütte Grundzüge des Referentenentwurfs für ein neues Hessisches Hochschulgesetz bekanntgegeben. Die heftige Reaktion der hessischen Rektoren hat mich zu einer Interpretation in der Wochenzeitung Die Zeit veranlaßt. Meine Frankfurter Kollegen und ich haben in Form einer kritischen Auslegung des Referentenentwurfs unsere Konzeption einer neuen Hochschulverfassung noch einmal dargelegt. Der zuerst in der Frankfurter Rundschau veröffentlichte Artikel ist für den Spiegel erweitert worden. Jürgen Habermas (Vorspann aus: Kleine politische Schriften I-IV, Frankfurt/M.: Suhrkamp, 1981)
Die Organisation der Hochschule verbindet die Wirksamkeit einer zentralisierten Verwaltung mit einer korporativen Selbstkontrolle, die auf allen Ebenen die Transparenz der Entscheidungen sichert. Der Einheit von akademischer und wirtschaftlicher Verwaltung entspricht die Aufsicht eines Kuratoriums, in dem die Organe des Staates (und der Stadt) vertreten sind. Um eine rationale Ausübung der Selbstverwaltungsautonomie zu gewährleisten, werden im Rahmen einer Präsidialverfassung zentrale Ausschüsse mit Entscheidungskompetenzen für die Verteilung der global zugewiesenen Haushaltsmittel ausgestattet.
Die Willensbildung in den Organen der Selbstverwaltung wird nach Interessen der tatsächlich an Forschung und Lehre beteiligten Gruppen organisiert. Die hochschulpolitischen Einheiten des Willensbildungsprozesses sind: die Versammlung der Hochschullehrer, die Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter, das Studentenparlament (bzw. die Fachschaften).
Die Institutionen der fachbezogenen Selbstverwaltung werden auf der Basis der tatsächlichen Einheiten von Forschung und Lehre errichtet. Nicht Lehrstühle und Fakultäten, sondern Institute (Seminare) bzw. Kliniken und Abteilungen sind die fachbezogenen Organisationseinheiten.
Das Prinzip der Freiheit von Lehre, Studium und Forschung kann nicht mehr nur negativ als Abschirmung individueller Gelehrsamkeit gegen interessierte Einwirkung von außen gesichert werden. In der Hochschule und gegenüber dem Staat muß dieses Prinzip auch im Sinne von Teilhaberechten Anwendung finden. Die Autonomie der Wissenschaft kann nicht unpolitisch gewahrt werden. Sie verlangt, daß die am Lehr- und Forschungsprozeß unmittelbar beteiligten Gruppen die unvermeidlichen gesellschaftlichen Abhängigkeiten reflektieren und die gesellschaftlichen Funktionen der Wissenschaft im Bewußtsein politischer Verantwortung für Folgen und Nebenfolgen erörtern.
Die Ziele im einzelnen: Das Verhältnis von Hochschule und Instanzen des Staates (der Stadt) soll so geregelt werden, daß die Hochschule autonome, aber auf allen Ebenen legitimierte Entscheidungen über eine zweckrationale Erfüllung ihrer Aufgaben treffen kann; daß die Effektivität der Verwendung öffentlicher Mittel durch transparente und zweckmäßige Entscheidungsprozeduren gesichert ist; daß Organe des Staates (der Stadt) Kompetenzen für alle inhaltlich relevanten Entscheidungen der Hochschule überlassen, aber zugleich eine effektive Aufsicht über die Mittelverwendung führen.
Dieses Ziel kann erreicht werden: durch eine Verfassung, die die Einheit von akademischer und wirtschaftlicher Verwaltung unter einem langfristig amtierenden, mit erheblichen Kompetenzen ausgestatteten, vom Konzil gewählten, von staatlichen Weisungen ebenso wie von fachgebundenen Interessen unabhängigen Präsidenten herstellt; durch globale Haushaltszuweisungen; durch zentrale Ausschüsse, die mit Kompetenzen für die Verteilung der Haushaltsmittel ausgestattet (und auch für Berufungsverhandlungen über Sach- und Personalmittel zuständig) sind; durch ein handlungsfähiges Konzil von gewählten Vertretern, das die Tätigkeit von Präsident und Senat wirksam kontrolliert; durch ein Kuratorium, in dem einerseits Vertreter der zentralen Selbstverwaltung ihre Forderungen gegenüber den Repräsentanten von Landtag, Landesregierung und Stadt begründen und in dem andererseits die Organe des Staates (der Stadt) gegenüber der Hochschule eine wirksame Kontrolle ausüben.
In der Hochschule sollen Initiative, Willensbildung, Verwaltung und Kontrolle so geordnet werden, daß die hochschulpolitischen Entscheidungen auch nach Regeln eines politischen Willensbildungsprozesses zustande kommen; daß die Hochschule fähig ist, aus sich selbst Initiative zu einer am Erfolg kontrollierten Dauerreform zu entwickeln; daß eine rational verfahrende, initiativreiche, ökonomische und zur Vertretung der Hochschulinteressen fähige Verwaltung entsteht; daß alle relevanten Entscheidungsprozesse vor der hochschulinternen Öffentlichkeit legitimiert und von Teilkörperschaften kontrolliert werden.
Dieses Ziel kann erreicht werden: durch eine gruppenspezifische Willensbildung in Versammlungen, in denen jeweils Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten nach hochschulpolitischen Gesichtspunkten Fraktionen bilden und ihre Interessen zunächst untereinander klären; durch ein Konzil, dessen Mitglieder von den Fraktionen der Versammlungen delegiert werden und das (auch auf Antrag von Präsident, Senat und Kuratorium) hochschulpolitische Grundsatzentscheidungen trifft, Reforminitiativen ergreift und Experimente auswertet; durch die Schaffung von zwei Kompetenzschwerpunkten (auf der Ebene der zentralen Selbstverwaltung werden der Präsident und die Ausschüsse, auf der Ebene der fachbezogenen Selbstverwaltung werden die Abteilungen mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet); durch Kontrollen, die alle relevanten Entscheidungen unter Legitimationszwang stellen (die Tätigkeit von Präsident und Senat wird vom Konzil, die Tätigkeit der Abteilungen von den Fakultätsausschüssen, die Tätigkeit der Institutsleitung von der Institutsversammlung kontrolliert); durch Einrichtung von Appellationsinstanzen (z. B. für Habilitationen).
Die Repräsentation der hochschulinternen Gruppen soll so geregelt werden, daß die am Lehr- und Forschungsprozeß unmittelbar beteiligten Gruppen auf allen Ebenen auch an den Entscheidungskompetenzen teilhaben; daß die gruppenspezifischen Interessen angemessen zur Geltung kommen; daß die wechselseitige Kontrolle der Gruppen möglich ist; daß hochschulpolitische Fragen als politische Fragen behandelt werden können; daß Entscheidungen, die Fachkompetenz verlangen, nicht dysfunktionalen Willensbildungsprozessen unterworfen werden.
Dieses Ziel kann erreicht werden: durch Versammlungen der Hochschullehrer, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Studenten, die nach Maßgabe der Interessenlagen von Teilgruppen (Lehrstuhlinhaber/Nichtordinarien; wissenschaftliche Assistenten/Räte) Sektionen bilden; durch eine gruppenparitätische Zusammensetzung des zentralen Organs der hochschulpolitischen Willensbildung (Konzil); durch eine gruppenparitätische Grundrepräsentation auf den Ebenen der Institute, Abteilungen, Fakultätsausschüsse und des Senats, aber mit einschränkender Qualifikation der Beschlußmodalitäten bei Entscheidungen, die Fachkompetenz verlangen (z. B. Berufung, Habilltation); durch eine variable, von den Zuständigkeiten abhängige Zusammensetzung von Kommissionen (insbesondere der zentralen Ausschüsse).
Autonomie und Abhängigkeit sollen für jedes Mitglied der Korporation so ausgewogen sein, daß alle Abhängigkeitsverhältnisse, die weder funktional noch durch Sachautorität gerechtfertigt werden können, aufgehoben werden; daß in Lehre, Studium und Forschung ein Produktivitätsspielraum individueller Unabhängigkeit und Selbstverantwortung gesichert ist, der der Struktur wissenschaftlichen Arbeitens genügt; daß die Koordinierung der Lehre (und der mit Lehre verbundenen Forschung) den legitimen Ansprüchen der Studenten auf eine Wahl zwischen flexiblen, berufsvorbereitenden Studiengängen und auf Teilnahme an Forschungsprozessen sowie an der Selbstreflexion der Wissenschaft genügt; daß die Koordinierung der Forschung und die Wahl der Forschungsprojekte ebenso Gesichtspunkten der Effizienz der Mittelverwendung wie den wissenschaftlichen Interessen des einzelnen Forschers genügt.
Dieses Ziel kann erreicht werden: durch die organisatorische Zusammenfassung verwandter Fächer und Fachbereiche zu Abteilungen, die unter der Kontrolle der mit allgemeinen Angelegenheiten und Koordinationsaufgaben betrauten Fakultätsausschüsse über Berufung, Habilitation, Promotion und andere Prüfungen entscheiden (und sich gegebenenfalls um Mitglieder aus anderen Abteilungen erweitern oder Kompetenzen auf gemischte Kommissionen übertragen); durch Institutsordnungen, die unter anderem die Wahl des Institutsleiters durch die Institutsversammlung, ferner eine öffentlich legitimierte Aufgabenverteilung und die Zuordnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter zu Institutionen (statt zu Personen) vorsehen; durch eine Planung der Studiengänge auf Abteilungs- und Institutsebene; durch Forschungsplanung auf der Ebene der zentralen Ausschüsse und der Institute; durch Objektivierung der Prüfungsverfahren (Öffentlichkeit, Transparenz der Anforderungen usw.); durch Relativierung und Neuordnung des Habilltationsverfahrens (Öffnung paralleler Zugänge zur wissenschaftlichen Laufbahn); durch Objektivierung des Berufungsverfahrens (Ausschreibung, keine Verhandlungen über Sach- und Personalmittel mit dem Ministerium); durch eine periodische Trennung der Funktionen von Lehre, Forschung und Verwaltung für Hochschullehrer.
Die Autonomie der Wissenschaft soll so wirksam garantiert werden, daß die forschungsimmanenten Bedingungen des wissenschaftlichen Fortschritts und insbesondere die Voraussetzung für eine unbehinderte, von Herrschaftsbeziehungen freie Diskussion in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit jederzeit erfüllt sind; daß unreflektierte gesellschaftliche Interessen und ungerechtfertigter politischer Druck nicht (auch nicht unter der Decke privatautonomer Abwehrrechte privilegierter Wissenschaftler) auf den Prozeß von Forschung und Lehre einwirken; daß die Wissenschaftler Aufgaben einer Selbstreflexion ihrer Wissenschaft im Sinne der kritischen Prüfung sowohl der objektiven Abhängigkeit als auch der politischen Folgen ihrer Tätigkeit explizit übernehmen.
Dieses Ziel kann erreicht werden: durch die Anerkennung politischer Diskussionen als eines legitimen Bestandteiles der hochschulinternen Öffentlichkeit; durch Beseitigung aller nichtlegitimierten Abhängigkeitsverhältnisse und durch wirksame Diskriminierung jeden, auch des plebiszitären Drucks auf den wissenschaftlichen Erkenntnisprozeß, insbesondere auf die wissenschaftliche Diskussion (soweit diese ihren eigenen Standards folgt); durch eine auf den Ebenen der zentralen Ausschüsse, der Abteilungen und der Institute geführte Diskussion über Ziele der Studiengänge, über Kriterien der Auswahl von Forschungsprojekten, über den sozialen Verwendungszusammenhang der wissenschaftlichen Qualifikationen und der im Forschungsprozeß erzeugten Informationen; durch die Initiierung von Gegenveranstaltungen und den Entwurf von Modellen (Spielraum für Kritik und Neuerung im Lehrbetrieb und in der Forschung, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lehre steht, auch wenn die Initiative von Studenten ausgeht).
Das Disziplinarrecht der Hochschule soll so geordnet sein, daß es die Funktionsfähigkeit der Hochschule sichert; daß es nicht zum Zweck oder mit der Folge politischer Diskriminierung angewendet werden kann; daß es keine Rücksicht auf die Prinzipien einer berufsständisch eingeschränkten Ethik nimmt.
Dieses Ziel kann erreicht werden: durch Schaffung eines abschließenden Kataloges möglichst präziser Tatbestände des Ordnungsrechtes, wobei sorgfältig zu prüfen ist, ob neben den allgemeinen Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes ein besonderes universitäres Ordnungsrecht überhaupt als notwendig erscheint; durch Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (rechtliches Gehör, grundsätzliche Öffentlichkeit des Verfahrens, angemessene Verteidigung, notfalls durch Bestellung eines Offizialverteidigers, Schaffung einer Berufungsinstanz); durch Bildung ordnungsrechtlicher Kommissionen, an denen gewählte Vertreter aller Gruppen der Universitätsmitglieder beteiligt sind, wobei die Stellung der Kommissionsmitglieder derjenigen unabhängiger Richter entsprechen muß.
Erläuterungen: Die Organe der zentralen Selbstverwaltung sind: 1. der Präsident; der Senat; die zentralen Ausschüsse, 2. das Konzil, 3. das Kuratorium, 4. die Versammlung der Hochschullehrer, die Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter, das Studentenparlament.
Die Organe der fachbezogenen Selbstverwaltung sind: 1. die wissenschaftlichen Einrichtungen (Zentralinstitute, Institute, Seminare, Kliniken), 2. die Abteilungen, 3. die gemischten Kommissionen, 4. die Fakultätsausschüsse, 5. Fachschaften.
Die Schwäche der bisherigen Selbstverwaltungsorganisation ist in dem Mißverhältnis zwischen den administrativen Anforderungen eines Großbetriebs und der begrenzten Leistungsfähigkeit einer Honoratiorenverwaltung und ferner in dem Konkurrenzverhältnis zwischen staatlicher Wirtschaftsverwaltung und akademischer Selbstverwaltung begründet. Eine in ihren Kompetenzen erweiterte Einheitsverwaltung verlangt die effektive Zusammenarbeit einer zentralisierten und starken Fachadministration mit mittelfristig amtierenden Vertretern der Hochschule. Der Typus des Hochschullehrers und des wissenschaftlichen Mitarbeiters mit Verwaltungskompetenz erfordert die periodische Trennung der Funktionen von Lehre, Forschung und Verwaltung (mit großzügigen Kompensationen durch Forschungsurlaub).
Der Präsident wird auf acht Jahre vom Konzil gewählt. Wiederwahl ist möglich. Er verfügt über einen Stab von mindestens vier hochqualifizierten Beamten mit Erfahrungen im akademischen Bereich. Dem Präsidenten untersteht die gesamte Verwaltung. Er führt den Vorsitz im Senat, im Kuratorium und in den zentralen Ausschüssen. Der Präsident ist im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht an Weisungen nicht gebunden. Er vertritt keine Fachinteressen (hat keinen Fachlehrstuhl). Er führt die Beschlüsse von Senat und zentralen Ausschüssen aus. Er gibt vor dem Konzil jährlich einen Rechenschaftsbericht.
Der Senat wird von den Fakultätsausschüssen gewählt. Die studentischen Mitglieder des Senats werden vom Studentenparlament gewählt. Jedes Mitglied amtiert mindestens zwei Jahre, die studentischen Mitglieder mindestens ein Jahr. Der Senat ist gruppenparitätisch zusammengesetzt. Seine wichtigste Aufgabe ist die Aufstellung und die Verabschiedung des Haushaltsplans. Er verwaltet das Vermögen der Hochschule. Er bestimmt die Stellvertreter für den Vorsitzenden in den zentralen Ausschüssen. Er übt alle Funktionen des bisherigen Senats aus.
Die zentralen Ausschüsse haben Planungs-, Entscheidungs- oder Aufsichtsfunktionen. Ausschüsse sind mindestens für folgende Aufgaben einzurichten: für die Verteilung der Forschungs- und Personalmittel; für Bauplanung; für Hochschulreform; für Studienförderung; für Bibliotheksfragen; für Habilitationen und Promotionen (als Appellationsinstanz). Die Mitglieder der zentralen Ausschüsse werden vom Konzil gewählt. Die gruppenspezifische Zusammensetzung variiert mit dem Zuständigkeitsbereich der zentralen Ausschüsse.
Das Konzil übernimmt die Funktionen eines Hochschulparlamentes. Es ist gruppenparitätisch zusammengesetzt und hat 120 Mitglieder. Die Mitglieder des Konzils werden von den Versammlungen bzw. vom Studentenparlament gewählt. Zu den Aufgaben des Konzils gehören: Satzung; Wahl (mit ministerieller Bestätigung) und Abwahl des Präsidenten; Wahl der Mitglieder der zentralen Ausschüsse; Kontrolle der Entscheidungen von Präsident und Senat; Grundsatzentscheidungen der Hochschulpolitik; Reforminitiativen und Auswertung von Experimenten. Das Konzil wählt ein Präsidium, das aus drei Mitgliedern und ihren Stellvertretern besteht. Es hat das Recht, sich über die Verhandlungen im Senat und in den zentralen Ausschüssen durch den Hochschulpräsidenten umfassend unterrichten zu lassen. Es bereitet die Konzilssitzungen vor und leitet sie. Es entsendet einen Vertreter in das Kuratorium. Es kann die Pressestelle der Hochschule zur wirksamen publizistischen Vertretung von Plänen und Entscheidungen des Konzils heranziehen. Die Mitglieder des Präsidiums dürfen kein anderes Amt in der zentralen Selbstverwaltung bekleiden. Das Konzil tritt einmal jährlich zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden auf Beschluß des Präsidiums oder auf Antrag von mindestens der Hälfte der Konzilsmitglieder statt. Der Präsident sowie Vertreter von Senat und Kuratorium haben Sitz und Antragsrecht im Konzil.
Das Kuratorium setzt sich aus drei Vertretern des Landtages, drei Vertretern der Landesregierung und einem Vertreter der Stadt einerseits, einem Mitglied des Konzilspräsidiums, dem Hochschulpräsidenten, einem Mitglied des zentralen Ausschusses für Hochschulreform sowie je einem Senator der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studenten andererseits zusammen. Im Kuratorium werden der Haushaltsvoranschlag und die Finanzplanung der Hochschule begründet und geprüft. Die politischen Vertreter erhalten alle Informationen, die sie wünschen. Sie überprüfen die Zweckrationalität der Mittelverwendung und bringen Effektivitätsforderungen der Öffentlichkeit zur Geltung. Das Kuratorium tagt mindestens vierteljährlich. Es kann auf Wunsch der politischen Vertreter oder des Präsidenten jederzeit einberufen werden.
Fachbezogene Selbstverwaltung: Sie hat drei Funktionsbereiche: Ergänzung des Lehrkörpers (Berufung, Habilitation, Anstellung); Ordnung des Studiums (eischließlich der Prüfungen); Organisation der Forschung (soweit sie nicht unmittelbar durch Bedürfnisse der akademischen Lehre bestimmt ist). Die Kompetenzen der bisherigen engeren Fakultät liegen hauptsächlich im ersten Bereich. Die Reformbedürftigkeit der alten Struktur ergibt sich aus dem Mißverhältnis zwischen den formalen Zuständigkeiten der Fakultät und der tatsächlichen Kompetenz, der Informationsbereitschaft und dem begründeten Interesse ihrer Mitglieder. Die Aufgaben der Berufung, der Habilitation, der Anstellung der wissenschaftlichen Räte usw. sollen daher einer Abteilung übertragen werden, die aus Vertretern homogener Fachbereiche zusamengesetzt ist. Die Organisation des fachbereichsgebundenen Studiums ist Sache der Institute (Seminare) bzw. der Kliniken. Die Organisation berufsbezogener Studiengänge (und Studienabschlüsse) greift hingegen über die Grenzen einzelner Institute und (in der Regel auch) einzelner Abteilungen hinaus. Für diese Fragen werden wegen der von den akademischen Berufszielen bestimmten Vielfalt der Kombinationen gemischte Kommissionen gebildet.
Die Organisation der Forschung ist, soweit sie nicht nur peripher mit Lehre und Studium zusammenhängt, an die Institutsarbeit gebunden. Für die von Bedürfnissen der akademischen Lehre unabhängigen Forschungen können hingegen zentrale Einrichtungen geschaffen werden. Diese Zentralinstitute dienen einer problem- oder methodenorientierten Zusammenfasung von Forschungsprojekten aus verschiedenen Fachbereichen.
Institute (Semniare) geben sich eine Ordnung, die folgende Grundsätze berücksichtigt (Kliniken bedürfen einer besonderen Regelung). Organe des Instituts sind: der Institutsdirektor, die Institutsleitung, die Institutsversammlung. Der Institutsdirektor wird aus dem Kreise der Hochschullehrer von der Institutsversammlung gewählt. Er bedarf zu seiner Wahl der Mehrheit der Stimmen der Hochschullehrer. Der Direktor führt die Geschäfte des Instituts. Dabei wird er von je einem gewählten Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studenten unterstützt. Alle drei bilden die Institutsleitung. Der Institutsversamlung gehören an: alle am Institut arbeitenden Hochschullehrer; alle wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts (sie verfügen aber nur über eine gleiche Zahl stimmberechtigter Mitglieder, wobei die Relationen zwischen ihren Teilgruppen angemessen zu berücksichtigen sind); Studentenvertreter in gleicher Anzahl (diese werden von der Fachschaft gewählt). Es gehört zu den Rechten und Aufgaben der Institutsversammlung, über folgende Fragenkomplexe zu beraten und mit einfacher Mehrheit zu entscheiden: Ausführung der Prüfungs- und Studienordnungen; Prioritäten bei der Anschaffung von Büchern und Geräten; Bibliotheksordnung; allgemeine Richtlinien für die Verwendung anderer Institutsmittel (Reisekosten, Exkursionen, Gastvorträge usw.); Aufgabenverteilung für wissenschaftliche Mitarbeiter und Hilfskräfte; Raumverteilung. Über Personalfragen, soweit sie in die Zuständigkeit der Institutsleitung fallen, und über allgemeine Richtlinien über die Verwendung von Forschungsmitteln kann nicht gegen den Willen der Mehrheit der Hochschullehrer entschieden werden. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind unmittelbar dem Institut zugeordnet. Wissenschaftlichen Assistenten soll in der Regel die Hälfte der Arbeitszeit für eigene wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung stehen.
Abteilungen sollen verwandte Fachbereiche zusammenfassen. Ihr Umfang muß so begrenzt sein, daß, bei Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums, Hochschullehhrer kraft Amt der Abteilungsversammlung angehören können. Organe der Abteilung sind: der Dekan und die Abteilungsversammlung. Der Dekan wird aus dem Kreise der Direktoren der zugehörigen Institute gewählt. Der Abteilungsversammlung gehören an: alle hauptamtlichen Hochschullehrer, die an den zugehörigen Instituten arbeiten; eine jeweils gleiche Anzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studentenvertretern. Die Abteilungsversammlung übernimmt die Rechte und Aufgaben der bisherigen engeren Fakultät. Sie berät und entscheidet insbesondere über Angelegenheiten: der Berufung; der Habilitation; der Promotion; anderer Prüfungen und Studienordnungen. Bei Berufungs- und Habilitationsangelegenheiten kann die Abteilung um stimmberechtigte Mitglieder aus benachbarten Abteilungen erweitert werden. In diesen Angelegenheiten kann nicht gegen den Willen der Mehrheit der Hochschullehrer entschieden werden.
Für Fragen der berufsbezogenen Studiengänge, von denen mehrere Abteilungen betroffen sind, überträgt die Abteilung ihre Kompetenzen auf gemischte Kommissionen. Diese Kommissionen werden aus Mitgliedern der zuständigen Abteilungen ad hoc gebildet (Beispiel: Lehrerbildungskommission). Sie setzen sich gruppenparitätisch zusammen und entscheiden mit einfacher Mehrheit.
Der Fakultätsausschuß wird von den Versammlungen der zugeordneten Abteilungen gewählt. Er setzt sich gruppenparitätisch aus jeweils drei Mitgliedern der zugehörigen Abteilungen zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören: gemeinsame Angelegenheiten (wie Ehrenpromotion, Preisverteilung, Druckkostenzuschüsse); Koordinierung der Arbeit der Abteilungen, Beaufsichtigung von Berufungen, Habilitationen, Anstellungen (der Fakultätsausschuß kann die Hinzuziehung abteilungsfremder Experten mit Stimmrecht auch gegen den Wunsch der zuständigen Abteilung veranlassen). Das Verhältnis der Organe der fachbezogenen Selbstverwaltung wechselt nach fakultätsspezifischen Bedingungen. So kann z. B. ein Institut zugleich die Aufgaben einer Abteilung, eine Abteilung die Aufgaben eines Fakultätsausschusses übernehmen.
Abteilung und Fakultät: Der Normalfall ist die Sektionsabteilung. Sie besteht aus zwei bis drei Instituten mittlerer Größenordnung und verwandter Fachorientierung. Vier bis sechs solcher Abteilungen, die ihrerseits strukturelle Gemeinsamkeiten haben, sind einem Fakultätsausschuß untergeordnet. Nach diesem Modell dürfte sich am zwanglosesten die naturwissenschaftliche Fakultät gliedern lassen. Die juristische Fakultät und die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät weichen von jenem Modell ab, weil sich hier nur ein oder zwei Abteilungen ergeben. Im extremen Fall decken sich Abteilung und Fakultät. Eine solche Fakultätsabteilung bildet aus sich einen Fakultätsausschuß (die Neugliederung erstreckt sich dann in erster Linie auf die Reorganisation und Zusammenfassung der Fachbereiche).
Für die philosophische Fakultät bieten sich in einigen Fällen Institutsabteilungen, in anderen Seminarienabteilungen an. Wenn Institute (z. B. des Fachbereichs Geschichte) die Größenordnung von Abteilungen erreichen, übernimmt der Institutsdirektor gleichzeitig die Aufgabe des Abteilungsdekans und die Institutsversammlung die Funktion der Abteilungsversammlung. Eine Seminarienabtellung umfaßt andererseits eine größere Zahl kleiner und in ihrer Fachorientierung eher auseinanderstrebender Institute. In den klinischen Fächern der medizinischen Fakultät werden sich in manchen Fällen Klinikabteilungen als die beste Organisationsform anbieten.
Resolution Denninger, Habermas, von Friedeburg, Wiethölter 22.7.1968: Novellierungsvorschlag; Archiv
726) Erlaß>23.07.1968>>Kultusminister: Zusammensetzung Konzil, Lehrstuhlinhaber AfE
„Die Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften sind nach dem geltenden Recht keine stimmberechtigten Mitglieder des Konzils der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Nach § 44 Nr.2 des Hochschulgesetzes bleibt die ‘satzungsmäßige’ Zusammensetzung des Konzils unberührt. Diese Vorschrift bedeutet, daß das Hochschulgesetz die Zusammensetzung des Konzils. die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden, nicht ändert. § 51 a Nr.1 der Satzung der Johann Wolfagng Goethe-Universität in der Fassung vor Inkrafttreten des Hochschulgesetzes bestinmmt, daß alle ordentlichen und außerordentlichen beamteten Professoren (Lehrstuhlinhaber) Mitglieder des Konzils sind. die Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften konnten gemäß dieser Bestimmung nicht dem Konzil angehören. Denn sie waren Angehörige des Lehrkörpers der Hochschule für Erziehung, die eine Einrichtung an der Universität mit eigener Akadenmischer Selbstverwaltung gesesen ist. Die Hochschuel für Erziehung wurde gemäß dem Hochschulgesetz in eine Abteilung für Erziehungswissenschaften umgewandelt. Die Abteilung erhielt eine den Fakultäten weitgehend angenäherte Rechtsstellung (§ 19 Hochschulgesetz). Entsprechend dieser Rechtsstellung gehören die Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften zum Lehrkörper der Universität (§ 24 Hochschulgesetz). Der neue korporationsrechtliche Status der Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften gewährt ihnen keine Mitgliedschaft im Konzil, da das Hochschulgesetz dessen Zusammensetzung geändert hat. § 45 Abs.2 und § 6 Abs.1 Nr.4 des Hochschulgesetzes bestätigen diese Rechtslage. Nach § 45 Abs.2 Hochschulgesetz erwerben die Vertreter der Abteilung für Erziehungswissenschaften die Mitgleidschaft im satzungsgebnenden Konzil, nachdem eine Vereinbarung hierüber zwixschen dem Konzil in seiner bisherigen Zusammensetzung und der Abteilung für Erziehungswissenschaften abgeschlossen ist. Nach § 6 Abs.1Nr.4 des Hochschulgesetzes bestimmt die Stzung die Zahl der Hochschullehrer der Abteilung für Erziehungswissenschaften im Senat. Sieht die neue Satzung einen Kleinen und einen Großen Senat bzw.ein Konzil vor, gilt kdiese Bestimmung für beide Organe (§ 8 Abs.2 Nr.2 Hochschulgesetz). Die neue Satzung muß daher bestimmen, daß Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften Mitgleider des Konzils sind, falls dieses Organ vorgesehen wird. Unabhängig von dieser zukünftigen Regelung kann die bisherige Satzung vorschreiben, daß die Lehrstuhlinhaber der Abteilung für ERziehungswissenschaften dem beiherigen Konzil angehören. § 44 Nr.2 Hochschulgesetz, der die satzungsmäßige Zusammensetzung des Konzils unberührt läßt, läßt damit auch das Recht des Satzungsgebers unberührt, die Zusammensetzung zu ändern. Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Konzil die vom Akademsichen Senat vorgeschlagene Änderung des § 51 a der Satzung beschließen würde, wonach sämtliche Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften dem Konzil angehören. In diesem Zusammenhang sei auf § 54 Abs.1 Nr.1 der Satzung der Justus Liebig-Universität in Giessen in der Fassung vom 31.1.1969 (Staatsanzeiger S.454) verwiesen, wonach die Lehrstuhlinhaber und damit auch sämtliche Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften dem Großen Senat angehören. Diese Vorschrift stellt die Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften hinsichtlich der Mitgleidschaft im Großen Senat mti den Lehrstuhlinhabern der Fakultäten gleich. Die Gleichstellung ist geboten, da die Lehrstuhlinhaber der Abteilung für Erziehungswissenschaften aufgrund ds Hochschulgesetzes einen neuen korporationsrechtlichen Status erlangt haben. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität sollte die gleiche Regelung, die die Satzung der Justus Liebig-Universität in Giessen vorsieht, bereits vor Verabschiedung der neuen Satzung treffen. Schütte.“
Erlaß Kultusminister 23.7.1968; Rektorat 150-08/4a; 203-203
727) Erlaß>08.08.1968>>Kultusminister: Bestätigung Wiederwahl Rüegg Amtsjahr 1968/69
„Hiermit bestätige ich die vom Konzil der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M. vorgenommene Wahl des zum Rektor der Universität Frankfurt/M. wiedergewählten Herrn Professor Dr.phil. Walter Rüegg für das Amtsjahr 1968/69. Schütte.“
Erlaß Kultusminister 8.8.1968; Rektorat 203-03
728) Vermerk>19.08.1968>>Universitätsrat : Hinweise zur Behandlung der Disziplinarverfahren
„Heute unterhielt ich mich mit dem Rektor über den Zeitpunkt der Durchführung der Disziplinarverhandlungen. Der Rektor meinte, daß als Termin der 26. oder 27. Sept. 1968 in Betracht käme. Den Senat könne er zu diesem Zeitpunkt zusammenrufen. Wegen eines Saales zur Durchführung der Verhandlungen will sich der Rektor persönlich mit dem Hess. Justizminister Strelitz in Verbindung setzen. Auf meine Fragen, ob die wegen des GO-IN in die Vorlesung von Prof Carlo Schmid im November 1967 eingeleiteten Disziplinarverfahren mit den wegen der Besetzung des Rektorats eingeleiteten Disziplinarverfahren verbunden werden sollen, meinte der Rektor, daß es ihm aus politischen Gründen schwer falle, Disziplinarverfahren wegen des Vorfalls in der Vorlesung von Prof. Carlo Schmid durchzuführen; er habe immer die Auffassung vertreten, daß Disziplinarverfahren gegen Studenten wegen studentischer Handlungen gegen Professoren schlecht zu rechtfertigen seien, weil in solchen Fällen Professoren über Vorfälle gegen Professoren im Senat zu befinden hätten. Bei dem Verfahren wegen der Rektoratsbesetzung lägen die Dinge anders, da in diesem Verfahren nicht studentische Handlungen gegen Personen, sondern studentische Handlungen gegen Sachwerte zu ahnden seien. Der Rektor will daher von einer Verfolgung der Studenten, die wegen der Vorfälle bei der Vorlesung von Prof. Carlo Schmid beschuldigt worden sind, absehen. Der Rektor ist sich auch noch nicht schlüssig darüber, ob die Disziplinarverfahren bereits Ende September durchgeführt werden sollen. Er hat Bedenken, ob nicht die Durchführung der Disziplinarverfahren im Hinblick auf die Parlamentswahlen im nächsten Semester dem SDS politisch eine größere Reputation verschaffen und den SDS so aus der Isolation, in der er sich gegenwärtig anscheinend befinde, herausführen. Dieserhalb will sich der Rektor die Entscheidung über die Durchführung der Disziplinarverfahren noch bis zu seiner Rückkehr Mitte September vorbehalten. Ich soll jedoch die Verfahren so weit vorbereiten, daß die Ladungen Mitte Sept. erfolgen können.“
Vermerk Unversitätsrat 29.8.1968; Rektorat 451-09
729) Flugblatt>SDS Ende September 1968: Polizei¬terror in Frankfurt!
„Polizeiterror in Frankfurt als Wahlgeschenk an künftige Wähler der NPD – Heute morgen wurde das Schnellverfahren gegen Da¬niel Cohn-Bendit eröff¬net. Vor dem Gericht versammelten sich 10 – 20 Freunde Daniels, die keinen Einlass mehr in den Gerichts¬saal fanden. Auf der Zeil wollte der SDS einen Lautsprecherwa¬gen aufstellen, der die Bevöl¬kerung über das Verfahren auf¬klären und informieren sollte. Der Lautsprecherwagen wurde so¬fort beschlag¬nahmt, noch ehe er in Betrieb genommen wurde. Organisierte bewaffnete Greiftrupps ziviler und uni-formierter Polizei griffen sich willkürlich aus den herumstehenden Pas¬santen einzelne heraus, verhafteten und prügelten sie. Jede frei Mei¬nungsäußerung: Diskussion, Verteilen von Flugblättern wurde mit bruta¬ler Polizeigewalt unterdrückt. Ansammlung von mehr als 3 Personen wurden sofort – nach bewährter Gestapomethode – umstellt und be¬wacht. Die Frankfurter und Hessische Staatsge¬walt beseitigt jegliche Rechtssicherheit der APO. Die Polizeiorga¬nisation wird zur staatlich bezahlten Knüppelgarde. Die herr¬schenden SPD-Funktionäre – Brundert und seine Mannschaft – versuchen mit Nazimethoden den Wahlkampf zu gewinnen. Künf¬tige NPD-Wähler auf ihre Seite zu ziehen. Der SDS ruft auf zum Widerstand gegen den Polizeiterror – Teach-In 16.30 Uhr – Opernplatz.“
Flugblatt SDS Ende September 1968; Archiv
730) Niederschrift>Sitzung Senat 2O.09.1968: Referentenentwurf Hochschulgesetz Kultusministerium und Disziplinarverfahren
„Der Rektor eröffnet die Sitzung um 15 Uhr c.t., begrüßt die Anwesenden und stellt fest, wer als Stellvertreter erschienen ist. – 1. Die Erklärung des Hessischen Kultusministers am 17.9.1968 zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes. Az.120-12 – Der Rektor weist darauf hin, daß er von vielen Senatsmitgliedern gebeten worden sei, kurzfristig eine Senatssitzung einzuberufen, in der die Erklärung des Kultusministers und die dann erfolgten Reaktionen der Rektoren der vier Hessischen Hochschulen diskutiert werden könne. – Zur Information des Senats stellt der Rektor dar, wie sich in den letzten Monaten die Diskussion um die Neuregelung des Hessischen Hochschulgesetzes entwickelt hat. Insbesondere geht er auf die Klausurtagung ein, die am 15. bis 17.7.1968 in Bad Schlangenbad zur Vorbereitung einer Novelle zum Hessischen Hochschulgesetz stattfand. (Die zusammenfassende Niederschrift über diese Klausurtagung kann im Rektorat eingesehen werden). Der Rektor betont, der Kultusminister habe verschiedentlich versichert, er halte eine Beteiligung der verschiedenen Gruppen in den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen, wie sie in Marburg und Frankfurt erarbeitet worden sei (40:20:20:20) für angemessen. Deswegen habe die Erklärung des Ministers völlig unvorbereitet getroffen. Auch sei es ungewöhnlich gewesen, daß der Kultusminister die wesentlichen Grundsätze seiner Vorlage in einer Pressekonferenz bekannt gemacht habe, bevor sie mit den Hochschulen besprochen worden seien. – Zur Erläuterung der Reaktion der Rektoren auf das Verhalten des Ministers verweist der Rektor auf das Schreiben an den Ministerpräsidenten vom 18.9.1968 und die zur gleichen Zeit herausgegebene Pressemitteilung. – Nach Abschluß dieses Berichts fragt der Rektor den Senat, wie er sich zu der Reaktion der vier Rektoren stelle. – Es schließt sich eine Aussprache an, die zu einer Billigung des Verhaltens der Rektoren führt, wobei immer wieder die Form des Vorgehens des Kultusministeriums gerügt wird und kurz die Probleme der sogenannten ‘Drittelparität’ diskutiert werden. Eine eingehende Erörterung der Vorlage des Kultusministers erweist sich als unmöglich, da sie nur aus der Presse bekannt ist, und es deswegen offen bleibt, welche Regelungen konkret vorgesehen wind. – Die Vertreter der Nichtordinarien verweisen zur Erläuterung ihrer Auffassung auf das Schreiben der Vorsitzenden zur Erläuterung ihrer Auffassung auf das Schreiben der Vorsitzenden der Nichtordinarienversammlung der der Hessischen Hochschulen an den Hessischen Ministerpräsidenten vom 20.9.1968, das auch als Pressemitteilung herausgegeben worden ist. – Anschließend faßt der Senat einstimmig folgenden Beschluß:
„Der Senat fordert den Rektor auf, bei seinem Gespräch mit dem Mi-nisterpräsidenten darauf zu dringen, daß der Refer¬entenentwurf des Kultus-ministeriums vor der Vorlage an das Kabinett mit den Hochschulen bespro-chen wird, wie es dem Gei¬ste des Hessischen Hochschulgesetzes und der bisherigen Hand¬habung entspricht. Sollte ein Entwurf, der derart stark in die Selbstverwaltung der Hochschulen ein¬zugreifen scheint, von der Landesre-gierung ohne vorherige Konsultation der Hochschulen verabschiedet werden, sehen sich Rektor und Senat nicht mehr in der Lage, die Aufgaben der Aka-demischen Selbstverwal¬tung zu erfüllen.“
Um 16.55 Uhr wird eine Pause eingelegt, um dem Rektor Gelegenheit zu geben, den Wortlaut dieses gefaßten Beschlusses dem Rektor der Philipps-Universität fernmündlich mittzuteilen, der sie möglichst dem dort tagenden Senat der Philipps-Universität mitteilen soll. – Herr Dr. J. Hirsch – Um 17.10 Uhr wirde die Pause beendet. Der Rektor berichtet, der Senat der Philipps-Universität habe seine Sitzung schon beendet und folgenden Beschluß gefaßt:
„Der Senat der Philipps-Universität hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, daß der Herr Hessische Kultusminister Einzelheiten eines Referentenentwurfs, der einschneidende Änderungen des Hessischen Hochschulgesetzes bringen soll, ohne vorherige Unterrichtung der Hessischen Hochschulen veröffentlicht hat. – Der Senat sieht in diesem Vorgehen des Herrn Ministers die Tendenz, die hessischen Hochschulen zum bloßen Objekt der Gesetzgebung zu machen. Damit sind die Vorbedingungen für gemeinsame Bemühungen von Staat und Hochschulen um eine Reform der wissenschaftlichen Hochschulen wieder einmal gefährdet. – Angesichts der herrrschenden Unruhe fordert der Senat den Herrn Minister auf, den Referentenentwurf im Wortlaut bekanntzugeben.“
[…]3. Die Disziplinarverfahren gegen die Ein¬dring¬linge in das Rektorat im Mai 1968. Az.451-09 – Assessor Dr. Stephan, der insoweit die Geschäfte des Universitätsrates wahrnimmt, berichtet über den Stand der Ermittlungen in den Disziplinar- und Strafverfahren : Gegen 23 Stu¬denten wurden Disziplinarverfahren eröffnet, von denen 12 voraussicht¬lich wegen mangelnden Tat¬verdachtes eingestellt werden. 11 Diszipli¬narverfahren können wegen eindeutiger Beweise durchgeführt werden. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft werden die staatsanwaltschaftlichen Er¬mittlungen ungefähr Ende November abgeschlossen sein und wird die Anklage erhoben werden können. Der Vertreter der Staatsan¬waltschaft meint, daß ungefähr im März 1969 die erstinstanzli¬chen Urteile vorlie¬gen können. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen faßt der Senat einstimmig folgenden Beschluß:
„Der Senat empfiehlt dem Rektor, das Ruhen der Disziplinarverfahren vorerst anzuord¬nen, da wegen der glei¬chen Vorfälle staatsan¬waltschaftliche Ermittlungsver¬fahren laufen.“„
Niederschrift Senat 20.9.1968; Archiv
731) Flugblatt>02.09.1968>>SDS: Aufruf zu Teach In am 02.09.1968 zu den Vorgängen in der CSSR
„Teach -in über die Vorgänge in der CSSR – Heute, Montag, 2. Sept. 1968, 20 Uhr, Universität, HS VI – Die von den fünf Staaten des Warschauer Pak¬tes bekämpfte ‘Konterrevolution’ in der CSSR ist in Wirklichkeit der Wille der tschechoslovakischen Arbeitschaft, den Weg zu einem vernünftigen Sozialismus, auch gegen die Wirt¬schaftsplaner der Regierung zu gehen. Die Invasion richtete sich nicht gegen Dubcek und seine Männer, sondern gegen die tschechoslovakischen Arbeiter; deshalb konnten die Sowjets sie auch wie¬der einsetzen, als die Arbeiterbewegung und ihre Kommunikations¬mög¬lich¬keiten zerschlagen waren. Die auf Effektivität gerichteten wirtschaftlichen Reformen der Dubcek-Gruppe, die eine Privilegierung der Werksleitungen gegenüber den Arbeitern brachten, sollten auf dem Rücken der Arbeiter¬schaft ausgetragen werden. So kalkulierten die Reformer u. a. mit 400 000 Arbeitslosen. Die von den Reformern gleichzeitig eingeführ¬ten republikani¬schen Freiheiten ermög¬lichten das Entstehen ei¬ner Arbeiterbewegung von ei¬nem politischen Bewußtsein, ähnlich dem der Arbeiterräte von Budapest 1956. Die Zeichen dieser Ansätze, spontane Streiks gegen Werksleitungen und Wirt¬schaftspolitiker, schienen den zentralistischen Stalinisten den Füh¬rungsanspruch der KP zu gefährden, so daß sie sich zu dem brutalen Ein¬greifen gegen die tschechoslovakische Arbeiterbe-wegung entschlossen. Die bürgerlichen Politiker und Journalisten, die einerseits ihre Solidarität undiffe¬renziert mit der CSSR er¬klären, andererseits die Besetzung und Zerbombung Vietnams befürworten, das Streikrecht in der BRD durch Notstandsgesetze abschaffen, de¬couvieren sich selbst. Macht aus Stalinisten end-lich Soziali¬sten!!! Heute, Montag, Teach In! Hörsaal VI.“
Flugblatt SDS 2.9.1968; Archiv
732) Flugblatt>12.09.1968>>SDS: Aufruf zur Solidaritätskundgebung für streikende Arbeiter
„Die Streiks der Stahl- und Bergarbeiter haben die Herrschen¬den, ihre Mi¬nister, Parteiredner und Journalisten in helle Auf¬regung versetzt. Sie predigen Ruhe und Ordnung, sie predigen Vernunft, die wieder einkehren müsse. Aber diese Vernunft ist die der kapitalistischen Wirtschaftstechniker, für die der Schornstein nur raucht wenn die Profite stimmen. Es sind die propagandisti¬schen Gebetsmühlen dieser Vernunft, die in mono¬toner Mechanik den Arbeitern die Angst um ‘ihre’ Arbeitsplätze eintrichtern: die die streikenden Arbeiter als dumme Jungens hinstellen, weil sie mit ihren Streiks ‘ihre’ Ar¬beitsplätze ge¬fährdeten; die in der Rezession die Vernunft des Stillhaltens ge¬gen Lohndruck dahergeleiert hat. Diese Vernunft will, daß die Arbeiter um ‘ihre’ Arbeitsplätze zittern sollen. Ausbeutung und autoritäre Organisation, die Bestimmung durch einige große Ma-nager sollen sie hinnehmen – aus Furcht um solche Ar¬beitsplätze. Die Lohnpolitiker der Gewerkschaften haben sich als treue Agenten der Konzertierten Aktion erwiesen und Jahr für Jahr die Vernunft einer Lohnentwicklung durchgesetzt, die einem Lohnstopp bei kräftigen Preissteigerungen verdammt nahekommt. Den Vogel haben die scheinradikalen Helden um Brenner abge-schossen, die ihrem Konzertdiri¬genten Schiller und seiner SPD mit einem Lohn-abschluß von 8 % noch rasch einige freundliche Takte in das Stück bringen wollten, mit dem sie das Kon¬zert der Wahlkämpfer bestreiten. Für die Lohnabhängigen sind das Sirenen¬klänge. Die 8 % bedeuten im Verhältnis zu den ins gi¬gantische gestiegenen Gewinnen ein Butterbrot, vom dem Preis-steigerungen nach den Wahlen schnell das Fett wegschmelzen werden. Weil sie sich das nicht mehr gefallen lassen wollten werden die streikenden Arbeiter verketzert. Der DGB-Boß Vetter hat die Katze aus dem Sack gelassen: Die Gewerkschaften dürf¬ten die Arbeiter nicht über die wahre Wirtschaftslage aufklären, weil sonst noch mehr unkontrollierte Unruhe entstünde. So ist es die erste Sorge der Gewerk¬schaftsführer, daß die Arbeiter schnell wieder an die Arbeit trotten. Damit die selbstherrlichen Spitzenfunktionäre in den gemütlichen Sesseln vornehmer Hotels ungestört und ‘verantwortungsbewußt’ verhandeln, d. h. faule Kom¬promisse machen können. Der Gipfel der Verleumdung ist die Behauptung, die Streiks seien ferngesteuert – von Kommunisten, APO, SDS angezettelt. Wir verstehen gut, wenn Kiesinger, der sein Handwerk in den Propagandami¬nisterien der Nazis gelernt hat, sich große Bewegungen nicht anders als ge¬lenkt vorstellen kann. In Wirklichkeit wissen die Techniker der Meinungsin¬dustrie ganz gut, daß der Mißbrauch durch radikale Gruppen’ eine Ma¬sche ist, die dem Arbeiter das Selbstbewußtsein nehmen soll, für ihre eigene Sache kämpfen zu können, die Schwankende unsicher machen und die Streikende öffentlich isolieren soll. Als ob eine Handvoll Kommunisten und einige Stu¬denten mir nichts dir nichts Zehntausende zum Streik aufhetzen könnten. Der SDS sagt dazu: wir wollen den Arbeitern keine fremden politischen Ziele auf¬pfropfen. Wir bestimmen unsere Auffassungen und Ziele in freier Diskussion selbst und wir wissen, daß nur dann etwas zu erreichen ist, wenn Abhängige sich selbst organisieren. Weshalb ruft dann der SDS zu einer Kundgebung und Diskussion über die Streiks auf? Auch uns hat man verleumdet. Die Schmutzkübel der Meinungsmanipulation fließen über die Studenten herunter, seit sie gegen die kapitalistischen Universitäten kämpfen, die sie zu Antrei¬bern des autoritären Kapitalismus erziehen sollen. Uns verbindet mit den streikenden Arbeitern die Solidarität aller Unterdrückten. Wir wollen die Streikenden unterstützen, indem wir gegen die Lügen, Verleumdungen und den Meinungsterror kämpfen, mit denen ihre Aktion isoliert und zerschlagen werden soll. Die Stahl- und Bergarbeiter dürfen nicht alleine bleiben. Es geht nicht nur um die Löhne dieser beiden Industriezweige. Alle werden verschau¬kelt, und wenn die Streikenden jetzt ver¬schaukelt werden, dann trifft das alle. Kommt zur Kundgebung! Diskussion über die Wirtschaftslage! Freitag, 12.9., 18.30 Uhr, Opernplatz – Solidarität mit den Streikenden!“
Flugblatt SDS 12.9.1968; Archiv
733) Rede>16.09.1968>>Heike Sander, Rede: Gegen das Patriarchat (23. SDS Delegiertenkonferenz 12.09. – 16.09.1968)
Sander„Liebe Genossinnen, Genossen. Ich spreche für den Aktionsrat zur Befreiung der Frauen. Der Landesverband Berlin des SDS hat mir einen Delegiertenplatz gegeben, obwohl nur wenige von uns Mitglieder des Verbandes sind. Wir sprechen hier, weil wir wissen, daß wir unsere Arbeit nur in Verbindung mit anderen progressiven Organisationen leisten können, und dazu zählt unserer Meinung nach heute nur der SDS.
Die Zusammenarbeit hat jedoch zur Voraussetzung, daß der Verband die spezifische Problematik der Frauen begreift, was nichts anderes heißt, als jahrelang verdrängte Konflikte endlich im Verband zu artikulieren. Damit erweitern wir die Auseinandersetzung zwischen den Antiautoritären und der KP-Fraktion und stellen uns gleichzeitig gegen beide Lager, da wir beide Lager praktisch, wenn auch nicht dem theoretischen Anspruch nach, gegen uns haben. Wir werden versuchen, unsere Positionen zu klären, wir verlangen, daß unsere Problematik hier inhaltlich diskutiert wird. Wir werden uns nicht mehr damit begnügen, daß den Frauen gestattet wird, auch mal ein Wort zu sagen, das man sich, weil man ein Antiautoritärer ist, anhört, um dann zur Tagesordnung überzugehen.
Wir stellen fest, daß der SDS innerhalb seiner Organisation ein Spiegelbild gesamtgesellschaftlicher Verhältnisse ist. Dabei macht man Anstrengungen, alles zu vermeiden, was zur Artikulierung dieses Konfliktes zwischen Anspruch und Wirklichkeit beitragen könnte, da dies eine Neu-Orientierung der SDS-Politik zur Folge haben müßte. Diese Artikulierung wird auf einfache Weise vermieden. Nämlich dadurch, daß man einen bestimmten Bereich des Lebens vom gesellschaftlichen abtrennt, ihn tabuisiert, indem man ihm den Namen Privatleben gibt. In dieser Tabuisierung unterscheidet sich der SDS in nichts von den Gewerkschaften und den bestehenden Parteien. Diese Tabuisierung hat zur Folge, daß das spezifische Ausbeutungsverhältnis, unter dem die Frauen stehen, verdrängt wird, wodurch gewährleistet wird, daß die Männer ihre alte, durch das Patriarchat gewonnene Identität noch nicht aufgeben müssen. Man gewährt zwar den Frauen Redefreiheit, untersucht aber nicht die Ursachen, warum sie sich so schlecht bewähren, warum sie passiv sind, warum sie zwar in der Lage sind, die Verbandspolitik mit zu vollziehen, aber nicht dazu in der Lage sind, sie auch zu bestimmen. (Am ersten Tag der Delegierten-Konferenz hat eine Frau geredet.) Die Verdrängung wird komplett wenn man auf diejenigen Frauen verweist, die innerhalb des Verbandes eine bestimmte Position erworben haben, in der sie aktiv tätig sein können. Es wird nicht danach gefragt, welche Versagungen ihnen das möglich gemacht haben, es wird übersehen, daß dies nur möglich ist durch Anpassung an ein Leistungsprinzip, unter dem ja gerade auch die Männer leiden und dessen Abschaffung das Ziel ihrer Tätigkeit ist. Die so verstandene Emanzipation erstrebt nur eine Gleichheit in der Ungerechtigkeit und zwar mit den von uns abgelehnten Mitteln des Konkurrenzkampfes und des Leistungsprinzips.
Die Trennung zwischen Privatleben und gesellschaftlichem Leben wirft die Frau immer zurück in den individuell auszutragenden Konflikt ihrer Isolation. Sie wird immer noch für das Privatleben, für die Familie erzogen, die ihrerseits von Produktionsbedingungen abhängig ist, die wir bekämpfen. Die Rollenerziehung, das anerzogene Minderwertigkeitsgefühl, der Widerspruch zwischen ihren eigenen Erwartungen und den Ansprüchen der Gesellschaft erzeugen das ständige schlechte Gewissen, den an sie gestellten Forderungen nicht gerecht zu werden, bzw. zwischen Alternativen wählen zu müssen, die in jedem Fall einen Verzicht auf vitale Bedürfnisse bedeuten.
Frauen suchen ihre Identität. Durch Beteiligung an Kampagnen, die ihre Konflikte nicht unmittelbar berühren, können sie sie nicht erlangen. Das wäre Scheinemanzipation. Sie können sie nur erlangen, wenn die ins Privatleben verdrängten gesellschaftlichen Konflikte artikuliert werden, damit sich dadurch die Frauen solidarisieren und politisieren. Die meisten Frauen sind deshalb unpolitisch, weil Politik bisher immer einseitig definiert worden ist und ihre Bedürfnisse nie erfaßt wurden. Sie beharrten deshalb nach dem autoritären Ruf im Gesetzgeber, weil sie den systemsprengenden Widerspruch ihrer Forderungen nicht erkannten.
Die Gruppen, die am leichtesten politisierbar sind, sind die Frauen mit Kindern. Bei ihnen sind die Aggressionen am stärksten und ist die Sprachlosigkeit am geringsten. Die Frauen, die heute studieren können, haben das nicht so sehr der bürgerlichen Emanzipationsbewegung zu verdanken, sondern vielmehr ökonomischen Notwendigkeiten. Wenn diese Privilegierten unter den Frauen nun Kinder bekommen, werden sie auf Verhaltensmuster zurückgeworfen, die sie meinten, dank ihrer Emanzipation schon überwunden zu haben. Das Studium wird abgebrochen oder verzögert, die geistige Entwicklung bleibt stehen oder wird stark gemindert durch die Ansprüche des Mannes und des Kindes. Dazu kommt die Unsicherheit, daß man es nicht fertig gebracht hat, zwischen Blaustrumpf und Frau fürs Haus zu wählen, entweder eine Karriere aufzubauen die mit einem weitgehenden Verzicht auf Glück erkauft werden muß, oder eine Frau für den Konsum zu sein. Das heißt, es sind eben jene privilegierten Frauen, die die Erfahrung gemacht haben, daß der bürgerliche Weg zur Emanzipation der falsche war, die erkannt haben, daß sie sich mit den Mitteln des Konkurrenzkampfes nicht emanzipieren können, die erkannt haben, daß das allgemeine Leistungsprinzip auch zum bestimmenden Faktor innerhalb der Verhältnisse geworden ist, die erkannt haben, daß der Weg zur Emanzipation auch schon in der Methode liegt, mit der man sie anstrebt.
Diese Frauen merken spätestens, wenn sie Kinder bekommen, daß ihnen alle ihre Privilegien nichts nützen. Sie sind am ehesten dazu in der Lage, den Abfallhaufen des gesellschaftlichen Lebens ans Licht zu ziehen, was gleichbedeutend damit ist, den Klassenkampf auch in die Ehe zu tragen und in die Verhältnisse. Dabei übernimmt der Mann die objektive Rolle des Ausbeuters oder Klassenfeindes, die er subjektiv natürlich nicht will, da sie ihm ja auch wiederum nur aufgezwungen wird von einer Leistungsgesellschaft, die ihm ein bestimmtes Rollenverhalten auferlegt.
Die Konsequenz, die sich daraus für den Aktionsrat zur Befreiung der Frau ergab, ist folgende: Wir können die gesellschaftliche Unterdrückung der Frauen nicht individuell lösen. Wir können damit nicht auf Zeiten nach der Revolution warten, da eine nur politisch-ökonomische Revolution die Verdrängung des Privatlebens nicht aufhebt, was in allen sozialistischen Ländern bewiesen ist. Wir streben Lebensbedingungen an, die das Konkurrenzverhältnis zwischen Mann und Frau aufheben. Dies geht nur durch Umwandlung der Produktionsverhältnisse und damit der Machtverhältnisse, um eine demokratische Gesellschaft zu schaffen.
Da die Bereitschaft zur Solidarisierung und Politisierung bei den Frauen mit Kindern am größten ist, weil sie den Druck am meisten spüren, haben wir uns in der praktischen Arbeit bisher auf ihre Konflikte konzentriert. Das heißt nicht, daß wir die Konflikte der Studentinnen ohne Kinder nicht wichtig nehmen, heißt nicht, daß wir nicht trotz der gemeinsamen Merkmale aller Frauen in der Unterdrückung die klassenspezifischen Unterdrückungsmechanismen übersehen, es heißt lediglich, daß wir eine möglichst effektive Arbeit leisten wollen und uns einen Ansatzpunkt schaffen müssen, der es uns erlaubt, die Problematik systematisch und rational anzugehen.
Da die anfänglichen Bemühungen, die wir machten, diese Konflikte mit dem SDS und innerhalb des SDS anzugehen, scheiterten, haben wir uns zurückgezogen und alleine gearbeitet. Als wir vor einem halben Jahr anfingen, reagierten die meisten Genossen mit Spott. Heute nehmen sie uns übel, daß wir uns zurückgezogen haben, sie versuchen uns zu beweisen, daß wir überhaupt ganz falsche Theorien haben, sie versuchen uns unterzujubeln, daß wir behaupten, Frauen brauchten zu ihrer Emanzipation keine Männer und all den Schwachsinn, den wir nie behauptet haben. Sie pochen darauf, daß auch sie unterdrückt sind, was wir ja wissen. Wir sehen es nur nicht mehr länger ein daß wir ihre Unterdrückung, mit der sie uns unterdrücken, weiter wehrlos hinnehmen sollen. Eben weil wir der Meinung sind, daß eine Emanzipation nur gesamtgesellschaftlich möglich ist, sind wir ja hier. Wir müssen hier nämlich einmal feststellen, daß an der Gesamtgesellschaft etwas mehr Frauen als Männer beteiligt sind, und finden es die höchste Zeit, daß wir die sich daraus ergebenden Ansprüche auch einmal anmelden und fordern, daß sie zukünftig eingeplant werden. Sollte dem SDS der Sprung nach vorn zu dieser Einsicht nicht gelingen, dann wären wir allerdings auf einen Machtkampf angewiesen, was wir lieber verhindern würden (für uns wäre es Energieverschwendung). Denn wir werden diesen Machtkampf gewinnen, da wir historisch im Recht sind.
Die Hilflosigkeit und Arroganz, mit der wir hier auftreten müssen, macht keinen besonderen Spaß. Hilflos sind wir deshalb, weil wir von progressiven Männern eigentlich erwarten, daß sie die Brisanz unseres Konfliktes einsehen. Die Arroganz kommt daher, daß wir sehen, welche Bretter ihr vor den Köpfen habt, weil ihr nicht seht, daß sich ohne euer Dazutun plötzlich Leute organisieren, an die ihr überhaupt nie gedacht habt, und zwar in einer Zahl, die ihr für den Anbruch der Morgenröte halten würdet, wenn es sich um Arbeiter handeln würde.
Genossen, eure Veranstaltungen sind unerträglich. Ihr seid voll von Hemmungen, die ihr als Aggressionen gegen die Genossen auslassen müßt, die etwas Dummes sagen oder etwas, was ihr schon wißt. Die Aggressionen kommen nur teilweise aus politischen Einsichten in die Dummheit des anderen Lagers. Warum sagt ihr nicht endlich, daß ihr kaputt seid vom letzten Jahr, daß ihr nicht wißt, wie ihr den Streß länger ertragen könnt, euch in politischen Aktionen körperlich und geistig zu verausgaben, ohne damit einen Lustgewinn zu verbinden. Warum diskutiert ihr nicht, bevor ihr neue Kampagnen plant, darüber, wie man sie überhaupt ausführen soll? Warum kauft ihr euch denn alle den Reich? Warum sprecht ihr denn hier vom Klassenkampf und zuhause von Orgasmusschwierigkeiten? Ist das kein Thema für den SDS?
Diese Verdrängungen wollen wir nicht mehr mitmachen. In unserer selbstgewählten Isolation machten wir also folgendes: Wir konzentrierten unsere Arbeit auf die Frauen mit Kindern, weil sie am schlechtesten dran sind. Frauen mit Kindern können über sich erst wieder nachdenken, wenn die Kinder sie nicht dauernd an die Versagungen der Gesellschaft erinnern. Da die politischen Frauen ein Interesse daran haben, ihre Kinder eben nicht mehr nach dem Leistungsprinzip zu erziehen, war die Konsequenz die, daß wir den Anspruch der Gesellschaft, daß die Frau die Kinder zu erziehen hat, zum ersten Mal ernst nehmen. Und zwar in dem Sinne, daß wir uns weigern, unsere Kinder weiterhin nach den Prinzipien des Konkurrenzkampfes und Leistungsprinzips zu erziehen, von denen wir wissen, daß auf ihrer Erhaltung die Voraussetzung zum Bestehen des kapitalistischen Systems überhaupt beruht.
Wir wollen versuchen, schon innerhalb der bestehenden Gesellschaft Modelle einer utopischen Gesellschaft zu entwickeln. In dieser Gegengesellschaft müssen aber unsere eigenen Bedürfnisse endlich einen Platz finden. So ist die Konzentration auf die Erziehung nicht ein Alibi für die verdrängte eigene Emanzipation, sondern die Voraussetzung dafür, die eigenen Konflikte produktiv zu lösen. Die Hauptaufgabe besteht darin, daß unsre Kinder nicht auf Inseln fernab jeglicher gesellschaftlichen Realität gedrängt werden, sondern darin, den Kindern durch Unterstützung ihrer eigenen emanzipatorischen Bemühungen die Kraft zum Widerstand zu geben, damit sie ihre eigenen Konflikte mit der Realität zugunsten einer zu verändernden Realität lösen können.
Augenblicklich arbeiten schon fünf dieser Kinderläden, vier weitere organisieren sich, und einige andere sind im organisatorischen Vorstadium. Wir arbeiten am Modell für den FU-Kindergarten und organisieren Kindergärtnerinnen, bzw. helfen den Kindergärtnerinnen, sich selber zu organisieren. Theoretisch versuchen wir das bürgerliche Vernunftprinzip und den patriarchalischen Wissenschaftsbegriff zu kritisieren.
Wir haben einen so ungeheuren Zustrom, daß wir ihn kaum organisatorisch verkraften können. Unser Ziel ist zunächst, die Frauen zu politisieren, die schon ein bestimmtes Problembewußtsein haben. Dies ist am besten möglich innerhalb der Universitäten. Wir müssen diese unsere Gegenmodelle zunächst weiterentwickeln und auf eine größere Basis stellen, damit wir Methoden einer kollektiven Erziehung finden, die nicht nur den sowieso schon Privilegierten zugute kommt. Diese Kader und diese Erkenntnisse haben wir jedoch noch nicht. Darum können wir unsere Arbeit nicht dadurch gefährden, daß wir halbe Aktionen in Arbeitervierteln machen. Es sind besonders die Männer, die sich nach und nach bei uns eingefunden haben, die für eine schnellere Vermittlung nach außen in die Arbeiterschaft eintreten. Hier gibt es wieder zwei Probleme. Zum einen haben verschiedene Männer gesehen, daß plötzlich etwas gemacht wird, was eine Perspektive hat. Aufgrund ihrer gewandteren Formulierungen übernehmen sie bei manchen Arbeitskreisen die Führung, wogegen nach wie vor viele Frauen hilflos sind. Sie tun so als sei der Gedanke der Kinderläden ihre eigene Erfindung, sie sehen die politische Relevanz und sagen jetzt den Frauen, sie würden ihre Probleme verdrängen, wenn sie sich jetzt mit Erziehung beschäftigen. Der Versuch, möglichst schnell andere Bevölkerungsschichten mit unseren Kinderläden zu erfreuen, mag darauf zurückzuführen sein, daß sich die Männer nach wie vor weigern, ihre eigenen Konflikte zu artikulieren. Im Augenblick haben wir der Arbeiterschaft nichts zu bieten. Wir können nicht Arbeiterkinder in unsere Kinderläden nehmen, wo sie ein Verhalten lernen, für das sie zuhause bestraft werden. Die Voraussetzungen dazu müssen für die Arbeiter erst geschaffen werden.
Aus den Arbeiten an den Kinderläden ergeben sich für uns weitere Arbeiten, die damit in engem Zusammenhang stehen. Die Kinder, die jetzt in unseren Länden sind, werden sich nicht mehr in die gewöhnlichen Schulen einfügen. Die Eltern dieser Kinder werden die bestehenden Schulen nicht mehr hinnehmen. Durch die breite Basis, die wir den Läden geben wollen, versuchen wir eine breite Basis für den Konflikt an den Volksschulen zu schaffen. Dieser Konflikt wird Wirkungen haben, die sich zeigen bei den Kindern und Eltern, die nicht durch unsere Läden gegangen sind. Wir müssen dann verhindern, daß Kinder ausgebildet werden, um das zu lernen, was eine kapitalistische Gesellschaft ihnen zu lernen erlaubt.
Wir wissen, unproduktive Arbeiten können abgeschafft werden, wir wissen, wir werden einen ungeheuren Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern, an Kindergärtnerinnen und Kindergärten haben. Es ist nicht mehr nötig, daß 90 % aller Arbeiterinnen ungelernte Arbeiterinnen sind.
Genossen, ihr seht, daß unsere Arbeit andere Schwerpunkte hat, als die Verbandsarbeit.

  1. Wir haben unsere Arbeit vorerst beschränkt auf Erziehungsfragen und alles, was damit zusammenhängt.
  2. Alles Geld geht im Augenblick in die Kinderläden und die dafür notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
  3. Wir nehmen uns Zeit für die Vorbereitungsarbeiten und die Politisierung des Privatlebens.
  4. Wenn die Modelle der Kinderläden uns praktikabel erscheinen, werden wir uns auf die Schulen konzentrieren.
  5. Daneben wird natürlich theoretische Arbeit geleistet die in größeren Zusammenhängen argumentiert.
    Wenn sich der SDS als ein Verband begreift, der innerhalb der bestehenden Gesellschaft emanzipatorische Prozesse in Gang setzen will, damit eine Revolution überhaupt möglich wird, dann muß der Verband Konsequenzen für seine Politik aus unserer Arbeit ziehen.
    Damit kommen wir auf die Frage der Prioritäten. Wir müssen diskutieren:
    Soll sich eine Gruppe hier und eine Gruppe da auf ein Lehrlings­ bzw. Schülersekretariat konzentrieren oder sollen wir uns konzentrieren auf die Verbreiterung der Basis der Kindergärten.
    Ein Lehrlingssekretariat fängt die wenigen glücklichen und männlichen Volksschulabgänger auf, die das Glück hatten, eine Lehre beginnen zu können, wie schlecht sie im einzelnen auch sein mag. Ein Schülersekretariat fängt die wenigen und materiell gesicherten Ober­ und Berufsschüler auf, die das Glück hatten, liberale Eltern zu haben, die sie auf eine Schule schicken konnten und die Kinder darin unterstützten. Das Lehrlingssekretariat wird immer wieder genährt durch die Leute, die Voraussetzungen mitbringen, die die Schule ihrem Bewußtsein zubilligte. Aber gerade diese Voraussetzungen wollen wir abschaffen. Soll hier eine Gruppe eine NATO-Kampagne und da eine Gruppe eine Bundeswehrkampagne machen oder sollen wir uns auf die gesellschaftlichen Bereiche konzentrieren, die den Angelpunkt bilden, die Machtstrukturen zu verewigen?
    Genossen, wenn ihr zu dieser Diskussion, die inhaltlich geführt werden muß, nicht bereit seid, dann müssen wir allerdings feststellen, daß der SDS nichts weiter ist als ein aufgeblasener konterrevolutionärer Hefeteig. Die Genossinnen werden dann die Konsequenzen zu ziehen wissen.
    Rede Heike Sander auf der 23. Delegiertenkonferenz des SDS am 3.9.1968; Internetarchiv http://www.glasnost.de
    734) Resolution>16.09.1968>>Frauenaktionsrat 12.09. bis: “Zur Befreiung der Frauen Berlins” (23. SDS Dele¬gier¬ten¬konferenz)
    „1. Die Produktion der bürgerlichen Trennung von Privatleben und gesell-schaftlichem Leben im SDS hat lange genug seine po¬litische Ar¬beit gelähmt.
  6. Der SDS definiert politische Aktivität einseitig, indem er die Reflektion auf Probleme der persönlichen Entfaltung (die nicht identisch sind mit der bür-gerlichen Vor¬stellung davon) tabuisiert.
  7. Kampagnen des SDS können den Frauen zwar rational vermittelt wer¬den, es fehlen ihnen aber die Vorausset¬zungen, die subjektiven Bedürf¬nisse der Frauen anzu¬sprechen, deren Unter¬drückung in der vom poli¬tischen Kampf ausgenommenen ‘Privatsphäre’ un¬mittelbar und am stärksten er¬lebt wird. Doppelt frustriert sind die Frauen im SDS, wenn sie versuchen, dort politisch aktiv zu werden, d. h., wenn sie über die Beteiligungen an Demonstrationen hinauswollen, wenn sie Referate, Re¬den halten, Diskussionsbeiträge liefern. Die Effekti¬vität ihrer Arbeit wird sa¬botiert, und das Erfolgserlebnis ist ihnen versagt, weil auf ihre Bei¬träge nie¬mals Bezug genommen wird.
  8. Diese Initiativen der Frauen werden als Grenzübertritte verstanden, und müssen von ihnen bezahlt werden mit der An¬erkennung der Regeln einer Leistungsgesellschaft, die darauf eingerichtet ist, männliche Traumata zu kompensieren. Von Re¬den halten über Stamm¬tischgespräche bis hin zum belehrenden Bettge¬flüster reicht die Pervertierung gesellschaftlicher Kompensationsmöglich¬keiten der Männer.
  9. Die klas¬senmässige Aufteilung der Familie mit dem Mann als Bourgeois und der Frau als Prolet — Herr und Knecht — impliziert die objektive Funktion der Männer als Klassen¬feind. Die Verleugnung des Führerprinzips im SDS ist blanker Hohn, weil jeder verheiratete oder im festen Verhältnis lebende SDS-ler Füh¬rer und damit gleichzeitig Ausbeuter einer Familie oder familienähnli-chen Gruppe ist. Die Begriffe Klasse, Klassenfeind, Ausbeuter sind Hilfs-konstruktionen, die den Frauen dazu dienen, sich auf den Begriff zu bringen, d. h. ein Mass an Solidarisierung zu errei¬chen und erlaubt die sinnliche Er¬fahrung dieser patriarchali¬schen Gesellschaft im politi¬schen Kampf gegen diese zu wenden.
  10. Dies impliziert nicht Politi¬sierung des Privatlebens, son¬dern die Aufhebung der bürgerlichen Tren¬nung von Privatleben und gesell¬schaftlichem Leben: Es gilt, die Unter¬drückung im Privat¬leben nicht als pri¬vate zu begreifen, sondern, als politisch-ökonomisch bedingte. Es gilt, Pri¬vatleben qualitativ zu verän¬dern und diese Veränderung als politische Aktion zu verstehen. Dieser kulturrevolutionäre Akt ist ein Teil des Klassenkampfes.
  11. Daraus er¬gibt sich, dass die Revolution als Ziel des Klassen¬kampfes weni¬ger eine Frage der Machtübernahme ist, sondern eine Frage der Verwirkli¬chung dessen, was sich in der beste¬henden schlechten Gesellschaft antizipato¬risch als Gegengesell¬schaft abzeichnet. Dies beinhaltet, dass der An¬spruch auf Glück jetzt abgetrennt in die Privatsphäre, aber noch nicht einmal dort befriedigt in gesellschaftlicher Aktion eingelöst werden muss.
  12. Persönliche Entfaltung muß also identisch werden mit einer Praxis, die jetzt schon mögliche Momente einer zukünftigen Gesell¬schaft vorwegnimmt, einer Gesellschaft, die sowohl alle Lebensverhält¬nisse erotisiert, als auch Aggressio-nen produktiv macht.
  13. Dieser An¬spruch des SDS widerspricht seiner indivi¬duellen und offiziellen Praxis.
  14. Mit diesem Anspruch kann man nur ernst machen, wenn man ihn organisatorisch wendet.
  15. Für alle Frauen im SDS kommt es darauf an, diese Thesen nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch in verbind¬licher Ak¬tivität einzulösen.
    Nur die Frauen sind ‘interessiert’ genug, nur sie bieten die Gewähr, dass sich im Verband etwas ändert, dass we¬nigstens hier das autoritäre Vernunftsprinzip der patriarcha¬lischen Ge¬sellschaft durchbrochen wird. Dafür ist vorläufige Isolation nötig. Das ist keine Isolation, die mit der Illusion verbunden ist, man könne sich auch un¬abhängig von den Män¬nern emanzipieren, sondern der notwen¬dige erste Schritt, seine eigenen Bedürfnisse zu artikulieren. Gegen un¬kritische, auf Ver-drängung beruhende Widerstände werden wir Kampf¬maßnahmen ergreifen. Wir lassen uns die Methoden des Kampfes nicht vor¬schreiben. Die Diskus¬sion über den Resolutionsentwurf hat er¬geben, daß sie einige unklare Punkte enthält, die der Erklärung und Korrektur bedürfen, z. b. in dem Punkt, der von dem Mann als Klassenfeind spricht, oder in dem Punkt, der das Lei¬stungsprizip betrifft und, wie die Reaktion der Genossen zeigte in vielen an¬deren mehr. Auf die Abstimmung über den Entwurf wurde verzichtet mit fol¬genden Gründen:
  16. Wir waren physisch und aus Zeitmangel nicht mehr in der Lage, die Resolution im Kollektiv so umzuarbeiten, dass man sie in verän¬derter Form neu zur Abstimmung hätte bringen können,
  17. Die Ab¬stimmung über die Annahme einer Resolution in der SDS-DK, war noch nie eine Garantie dafür, dass ihre Forderungen in die Praxis ver¬wandelt wurden.
  18. Die Hauptintention, im Verband eine Diskus¬sion über diese Probleme zu entfachen und zu provozieren, ist erreicht.
  19. Deshalb wird der Resolutions¬entwurf als Arbeits¬grundlage und Anregung in die Sammlung der DK-Initia¬tivanträge eingehen.
    Aus dem gleichen Grund, nämlich als Provokation einer massenhaften Diskussion, zur Or¬ganisation der Selbsthilfe und Hilfe, ziehen wir ihn nochmal ab und verteilen ihn. Die korri¬gierten und ergänzten Thesen sowie die Arbeits¬paper werden den SDS Gruppen zugeschickt werden. Bei der Samm¬lung für die Un-kostendeckung kamen 35,– DM zusammen. Das reicht gerade für den Versand eines halben Papers. Wenn Ihr also umfassend über die Gruppenarbeit und kontinuierlich unterrichtet werden wollt, müsst Ihr schon noch einen Groschen dazutun. Der Hut wird nochmal rumgehen.“
    Vorlage Aktionsrat zur Befreiung der Frauen von Berlin 12.9.1968
    735) Pressemitteilung>17.09.1968>>Kultusminister: “Drittelparität an hessischen Universitäten“, usw.
    „Die vier Hochschulgesetze in Kürze im Landtag – Wiesbaden – Der Referentenentwurf des seit langem erwarteten Hochschulgesetzes ist fertiggestellt. Vor Journalisten erläuterte heute Kultusminister Prof. Dr. Ernst Schütte in der Landeshauptstadt den Gesetzentwurf, der als ganzer der Öffentlichkeit noch nicht im Wortlaut vorliegt. Er wird jetzt dem Kabinett zur Beratung zugeleitet; mit seiner Einbringung im Landtag ist im Oktober, sptätestens Anfang November zu rechnen. Wie Kultusminister Schütte mitteilte, wird die Hochschulreform, die ein Gesamthochschulsystem schaffen soll, in insgesamt vier Hochschulgesetzen realisiert, die zwei Reformebenen umfassen: als erstes wird in einem Rahmengesetz der Gesamthochschulbereich geregelt. Die weiteren nun gleichgeordneten Einheiten werden zweitens in einem Universitätsgesetz, das speziell die wissenschaftlichen Hochschulen reformiert, drittens in einem Fachhochschulgesetz, das Bauwesen, Maschinenbau und Wirtschaftswesen betrifft, und viertens in einem Kunsthochschulgesetz gesetzlich bestimmt. […].
    Fachhochschulgesetz und Kunsthochschulgesetz sind noch nicht bis zur Kabinettsreife gediehen. Ausführlich gab Kultusminister Schütte über das Universitätsgesetz Auskunft. Als Organe der Universitäten sollen der Präsident, das Konzil, das Kuratorium, der Senat und ständige Kommissionen gebildet werden; an die Stelle der bisherigen Fakultäten treten Fachbereiche. – Nach Meinung des Kultusministerium
    „Entsprechend den Vorschlägen der vier Frankfurter Professoren Dr. von Friedeburg, Dr. Habermas (beide Soziologie), Dr. Wiethölter und Dr. Denninger (beide Jura) wird im Universitätskonzil die Drittelparität realsiert sein. Es wird insgesamt 120 Mitglieder haben und aus vierzig Vertretern der Professoren, vierzig Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeit und vierzig Vertretern der Studenten bestehen. Diese werden in geheimer Wahl der Versammlung der Hochschullehrer, der Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter und dem Studentenparlament bestimmt. Aufgabe des Konzils ist die Wahl des Präsidenten und die Entgegennahme seiner Rechenschaftsberichte. Es is ein Kontrollorgan. Ein Drittel der Mitglieder kann das Konzil zu Sondersitzungen berufen, das ansonsten regelmäßig zusammentritt. Damit das Konzil beschlußfähig ist, muß mehr als die Hälfte seiner gesetzlichen Mitglieder versammelt sein.“
    Kulturpolitik im landespolitischen Informationsdienst Hessenpolitik 17.9.1968; Archiv
    736) Flugblatt>18.09.1968>>SDS: „Wer ist Senghor?“ Aufruf zu Teach In 21.09.1968
    „Der Börsenverein des deutschen Buchhandels will am Sonntag in der Frankfurter Paulskirche seine diesjährigen Friedenspreis an den Staats-präsidenten des Senegal, Leopold Senghor verlei¬hen. – Wer ist Seng¬hor? – Senghor ist ein ‘sensibler Poet’, des¬sen lyrisierendes Geschwätz die weissen Werte der Faschisten, die Mystik von Blut und Boden als schwarze Kultur der Neger verkauft. – Senghor ist ein ‘subtiler Philo¬soph’, dessen kulturimpe-rialistisches Schwadronieren von der ‘Gesamt¬heit der Werte des Negerseins’ in Wirklichkeit die Massen mit den längst auf den Hund gekommenen ‘abendländischen Werten’ ideolo¬gisch betäubt, um sie in Abhängigkeit vom französischen Imperialismus zu halten und ihren revolutionären Freiheits¬kampf zu ersticken. – Seng¬hor ist ein ‘humanistischer Demokrat’, der seit dem 25. Februar die¬ses Jahres als unumschränkter Präsident so sehr Demo¬krat ist, daß nur noch die Maschinenpistolen seiner Ord¬nungstruppen regie¬ren. – Senghor ist ein ‘weiser Staatsmann’, der sich selbst als Anhänger eines korri¬gierten Marxismus be-zeichnet, der so sehr korrigiert ist, daß er die bru¬tale Nieder¬schlagung der Studentenrebellion in seinem Staat zu legi¬timieren vermag, und statt von Marx und Engels von de Gaulle und Kie¬singer stammt. So äußert er zum Protest der Studenten: – ‘Kom¬munisten stehen dahinter! Ich fürchte sie nicht. Den Streik dulde ich nicht. Die Streikführer sind ver¬antwortungslos und völlig unitegrierte Elemente.’ (Zitat in Weltwoche vom 27.1.67). – Senghor ist ein ‘sozia¬listischer Freund des Proletariats’, der die Interessen der Arbeiter sei¬nes Landes so sehr vertritt, daß er gegen den Streik der mit den Studenten verbündeten Proletarier gegen den unmensch¬lich hohen Reis¬preis französische Fallschir¬meinheiten und Bomben einsetzte. – Diesem famosen Friedens¬freund, der in der Ehrenschrift der UNESCO zum zweihundertsten Geburtstag Goethes die ‘Botschaft Goethes an den Neuen Neger verkündete und im eigenen Land den Generalstreik der Fischer, Bau¬ern und Arbeiter blutig zusammenschießen ließ, wollen die Friedensfreunde des deutschen Buchhandels unter dem Notstandspatro¬nat von Strauß ihren Preis verleihen. – Die Preisverleihung ist ein Hohn auf den Preisträger des Vorjahres, den Marxisten Ernst Bloch. – Wir fordern alle Verleger, Autoren, Händler und Messebesucher auf, die für die Befreiung kämpfen, die Verlei¬hung des Friedenspreises an Senghor zu verhindern. – Wir werden der phi-losophierenden Charakter¬maske des französi¬schen Imperialismus, der mit Goethe im Kopf und dem Maschi¬nengewehr in der Hand die ausgebeuteten Massen seines Volkes unterdrückt, den Weg in die Paulskirche versperren. – Der SDS ruft zu einem teach-in am Samstag, den 21.9. um 16.00 Uhr in der Halle 6 vor dem Diederichsverlag (Nr. 1148) der Senghor verlegt, auf. – Wir werden auch gegen den Willen der Messelei¬tung das Teach-in erzwingen, um dort die afro-amerikanische Revolution und die Rolle Senghors zu diskutie¬ren. – Samstag, 16.00 Uhr Teach-in Halle 6 – Der SDS ruft auf zur Beset¬zung der Paulskirche Sonntag, den 22.9. 10.00 Uhr, um die Preisver¬leihung des kulturimperialistischen Establish¬ments im Börsen¬verein des Deutschen Buchhandels zu verhindern. Im Gegensatz zur Geheimabstimmung des Bör¬senvereins werden wir in öf¬fentlicher Diskussion einen Gegenpreis an einen Revolutionär der schwarzen Befreiungsbewegung Afrikas oder der USA ver¬leihen; Wir stellen zur Diskussion: – Carmichael, Fanon, Lumumba, Cabral, Mal¬colm X- Das Geld für den Gegenpreis sammeln wir während der Buch¬messe und schicken es dann der entsprechen¬den Befreiungsbewe¬gung. – Soli¬darisiert euch nicht nur verbal mit den Befreiungskriegen der 3. Welt, unter¬stützt sie materiell. – Spendet massenhaft!! – Wir versammeln uns Sonntag, 10.00 Uhr am Römer zur Besetzung der Paulskirche (vergeßt aber die Helme nicht) – Es lebe die schwarze Befreiungsfront! – Den Friedenspreis der Re¬volution!“
    Flugblatt SDS 18.9.1968; Archiv
    737) Pressemitteilung>19.09.1968>>Hessischer Rektoren: Ablehnung einer Einladung des Kultusministers
    „Unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Hessischen Kultus¬ministers vom 17.9.68 zum Hessischen Hochschulgesetz hat die Hessische Rektoren¬konferenz Minister Schuette mitgeteilt, : dass sie für das heute vorgesehene Gespräch im Augenblick keine Basis erkenne und sich deshalb außer Stande sehe, der Einla-dung des Kultusministers Folge zu leisten. Die hessischen Rek¬toren haben Ministerpräsident Zinn um eine möglichst umgehende Aus¬sprache über die durch die Pressemitteilung des Kultusmini¬sters geschaffene ernste Situation gebeten. gez. Brader, Koetter, Madelung Rüegg.“
    Pressemitteilung Hessischer Rektoren 19.9.1968; Rektorat 120-12.M.13
    738) Brief>20.09.1968>>(Offener) Hessische Nichtordinarien an Ministerpräsidenten: Gegen Referenten¬entwurf HHG
    „Hochverehrter Herr Ministerpräsident , die Vorsitzenden der Nichtordi¬narien versammlung der hessischen Hochschulen sind zusammen mit dem Rat der Nichtordinarien der Johann Wolfgang Goethe-Universität tief beun¬ruhigt über die Pressever¬laut¬barung des Herrn Hessischen Kultus¬ministers über den Referentenentwurf für eine Novellierung des Hoch¬schulgesetzes. Die Art des Vor-gehens einer Information der Presse lange bevor der Entwurf uns zugänglich gemacht werden kann, verstärkt den Verdacht, den die staatsautoritären Tendenzen des Referentenent¬wurfes er¬wecken, daß hier durch politische Manipulation unter Aus¬schaltung der weiteren Mitarbeit der Hochschulen vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Zur Wahrung der demokra-tischen Ordnung des Staates, zu der sie wie kein anderer beru¬fen sind, bitten wir sie dringend, dafür Sorge zu tragen, daß wir an den weiteren Beratungen verantwortlich beteiligt werden, besonders auch, um der durch den Referentenentwurf hervorge¬rufenen Gefährdung der Autonomie der Hochschulen vorzubeugen. Durch die Veröffentlichung unserer detail¬lierten Reformvor¬schläge vom Juli dieses Jahres (Frankfurter Entwurf) können wir den Verdacht entkräften, eine wirksame Reform der Hoch¬schule verzögern zu wollen. Das Vorgehen des Herrn Kultusministers ist geeignet, das Vertrauen in demokratisches Verhalten nachhaltig zu erschüttern. Um diesen Eindruck zu korrigieren, bitten wir sie noch-mals, unseren Wünschen nach angemesse¬ner Mitwirkung zu entsprechen. Mit verbindlicher Empfehlung gez. Hirsch, Klug, Nachtigall, Schmut¬terer.“
    Fundstelle verloren gegangen
    739) Artikel>20.09.1968>>FAZ: „Fragen an Schütte und Zinn“
    „Der hessische Kultusminister Schütte hat die Hochschulrektoren wieder einmal verprellt. Während er sie noch zu einem ‘vertraulichen’ Gespräch einlud, überraschte er die Öffentlichkeit schon mit dem fertigen Entwurf. Die Rektoren haben ihn daraufhin die Einladung zurückgegeben. auch sie kennen die Details des Gesetzentwurfes bisher nicht. Immerhin scheint Schütte auf dem Weg, als erster der studentischen Forderung nach ‘Drittelparität’ nachzugeben. Im Konzil sollen Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten zu gleichen Teilen vertreten sein, und das Konzil soll seinerseits in die Ständigen Kommisssionen frei Mitglieder wählen; für die Zusammensetzung des Senats ist ein komplizierter Schlüssel vorgeshen. Das erfordert Klarheit. Schütte darf den Wortlaut nicht länger für sich behalten. Auch von Ministerpräsident Zinn erhoffen sich die Rektoren Erklärung: War er von Schütte informiert? Wird eine Hochschule, in der eine fluktuierende, oft kenntnislose Studentenschaft über ein Drittel der Entscheidungsbefugnissse verfügt, tatsächlich vom ganzen Kabinett noch für funktionsfähig gehalten? Und: Will sich die hessische SPD wirklich noch in eine Front mit dem SDS stellen, der eben zerfällt – wenige Wochen vor der Kommunalwahl? Die Professoren sprechen von ‘äußerstem Widerstand’. In Wiesbaden läuft man Gefahr, daß der Entwurf am Ende den Lehrkörper leert.“
    FAZ 20.9.1968; Archiv
    740) Flugblatt>23.09.1968>>SDS: Gegen Friedenspreis Senghor
    „Am Sonntag hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels seinen ‘Friedenspreis’ an den senegalesischen Staatspräsidenten Senghor verlie¬hen. Zur gleichen Zeit versuchten mehr als tau¬send Polizisten mit Schlagstöcken und Tränengas den Protest von mehr als 2000 Arbeitern, Schülern und Stu¬denten niederzu¬schlagen. Dieser Protest richtete sich gegen die politische Ent¬scheidung des Börsenvereins, seinen ‘Friedens¬preis’ einem Poli¬tiker zu verleihen, der seit Jahren gestützt auf franzö¬sische Fallschirmjäger die Politik des französischen Neokapitalismus ver¬tritt. Diese äußert sich in: – Abschaf¬fung des Streikrechtes im Senegal – Niederschlagung eines Bauern- und Fi¬scheraufstandes gegen niedrige Löhne und Verdoppelung des Preises für Reis (Grundnahrungsmittel) durch französische Fall¬schirmjäger mit Maschinenge¬wehren. – Zerschla¬gung der Studentenbewegung im Senegal und teilweise Schließung der Universität Dakar für ein Jahr durch die gleichen französi¬schen Trup¬pen (4 Tote, Hunderte von Verletzten). – Ausbeutung von Uran- und Bauxitvorkommen zugunsten der französischen Atom¬bewaffnung und der EWG-Industrie (80 % des Industriekapitals in französischer Hand; Se¬negal und 18 andere ehemalige franzö¬sische Kolonien sind der EWG assoziiert). – Durch die Verleihung des ‘Friedenspreises’ an Senghor trägt der Börsenverein des deutschen Buchhandels zur Verschleierung dieser Politik bei. Die Ent¬scheidung des Börsenvereins richtet sich da¬mit auch gegen die Bevölkerung Senegals und die afrikanischen Frei-heitsbewegungen in den Kolonien Portu¬giesisch-Guinea und An¬gola, die gegen die Ausbeutung ihrer Länder durch den europäi¬schen Kapitalis¬mus kämpfen. – Um den Freiheitskampf zu unter¬stützen, beschlossen wir auf einem teach-in vor der Buchmesse, unseren Ge¬genpreis dem Führer der Befreiungsbewegung Portu-giesisch-Guineas, Amilkar Cabral, zu verleihen. Auch diese Ver¬sammlung wurde von der Polizei auseinander¬geknüppelt. Minde¬stens 42 Demonstranten wurden verhaftet, über 150 verletzt. Die Festgenommenen haben Gerichtsverfahren und Gefängnis¬strafen zu erwarten. – In der Person Senghors verkörpert sich exem-plarisch die fortgesetzte Ausbeutung der Länder der Dritten Welt durch die kapitali-stischen Industriestaaten und ihre politischen Helfershelfer. – Senghor gehört der Minderheit der senegalesi¬schen Ausbeuterklasse an, die seit Generationen das Handels¬monopol mit den europäischen Kolo¬nialherren innehat, die über mehr als 43% des kultivierten Landes ver¬fügt, und die formale Unabhängig¬keit erkauft hat mit der erneuten, nur verschleierten Verschacherung der Reichtümer des Landes im Rahmen eines As¬soziierungsvertrages mit der EWG. Senghor, ein willfähriges Pro¬dukt französischer Erziehung, gehört zu denen, die von den al¬ten und neuen Kolonialherren dafür belohnt werden, daß sie die Emanzipation der senegalesischen Volksmassen (über 75% Bau¬ern) mit allen Mitteln verhindern. Seit 1963 sind außer der UPS – progressi¬stische senegale¬sische Union, Regierungspartei Senghors – alle anderen Par¬teien verbo¬ten; sie besitzt alle 80 Sitze im Parlament. Jegliches Streikrecht ist ab¬geschafft (Gesetz ‘Galenca Senghor’); zu Zwangsarbeit werden die ver¬urteilt, die ihre Steu¬ern nicht bezahlen können. Die Universitäten sind bis heute den Interessen der alten französischen Kolonialherren unter¬worfen. Alle Professoren werden von Frankreich ausgewählt und er¬nannt. Senegalesi¬sche Studenten dürfen nicht ohne Zustimmung der Franzosen an ausländi¬schen Universitäten studieren. Der Protest der Studenten gegen die reaktio¬näre Politik Senghors hat zu folgenden Re¬pressionen faschistischen Typs ge¬führt. Erklärung des Ausnahmezustan¬des, Sondergesetze gegen ‘aufrührerische Gruppen’, Versammlungsverbot, Vertreibung der Studenten aus der Cité Universitaire (1 Toter, mehrere hundert Verletzte), Ausweisung ausländischer Studenten, Schließung der Universität Dakar auf ein Jahr, Ver-haftung und Einziehung von Hun¬derten von Studenten zur Armee, Einrich¬tung eines Sondergerichts, das 162 Studenten und Gewerkschaftler aburteilen soll. – Dies dient dem Macht- und Profiterhalt Senghors und seiner auslän¬dischen Kapitalgeber (vor allem Frankreich, BRD, USA); in einem Staat, in dem auf dem Lande 95% der Erwachsenen Analphabeten sind, wo im Busch¬land kein einziges Krankenhaus existiert, in dem Hungerlöhne, Überlänge der Ar¬beitszeit, Frauen- und Kinderar¬beit zur systematischen Auspowerung der dahinvegetierenden Volksmassen benutzt werden. Zum Beispiel arbeiten in den Sar¬dinenfabriken die Frauen stehend von 7 bis 20 Uhr, oft so¬gar bis Mitternacht, zusammengepfercht und unter katastrophalen hygie¬nischen Zu¬ständen. Kein Monatslohn übersteigt den Wert von DM 70,-. Weder Kinder noch schwangere Frauen sind von dieser Ausbeu¬tung ausgenommen. – Im Namen des europäischen Kapitals und unter den Formen von ‘Negritude’ und ‘Francophonie’ verteidigt und ver¬treibt der Dichter und Diktator Senghor die wachsende Verelendung des senegalesischen Volkes.“
    Flugblatt SDS 23.3.1968; Archiv
    741) Flugblatt>23.09.1968>>SDS: Zerschlagt die politische Klassenju¬stiz!
    „rAm Sonntag hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels seinen ‘Friedenspreis’ an den senegalesischen Staatspräsidenten Senghor verlie¬hen. Zur gleichen Zeit versuchten mehr als tau¬send Polizisten mit Schlagstöcken und Tränengas den Protest von mehr als 2000 Arbeitern, Schülern und Stu¬denten niederzu¬schlagen. Dieser Protest richtete sich gegen die politische Ent¬scheidung des Börsenvereins, seinen ‘Friedens¬preis’ einem Poli¬tiker zu verleihen, der im Senegal seit Jahren gestützt auf französische Fallschirmjäger die Politik des französischen Neokolo¬nialismus vertritt. – Abschaffung des Streikrechts im Senegal – Nieder¬schlagung eines Bauern- und Fischeraufstan¬des gegen niedrige Löhne und Verdoppelung des Preises für Reis (Grundnahrungsmittel) durch französische Fallschirmjäger mit Maschinenge¬wehren – Zerschlagung der Studentenbewegung im Senegal und teilweise Schließung der Universität Dakar für ein Jahr durch die gleichen französi¬schen Truppen (4 Tote, Hunderte Verletzte) – Ausbeutung von Uran- und Bauxitvorkommen zu¬gunsten der französischen Atombewaffnung und der EWG-Indu¬strie (80 % des Industriekapitals in französischer Hand; Senegal und 18 an¬dere ehemalige französische Kolonien sind der EWG assoziiert.) Durch die Verleihung seines ‘Friedenspreises’ an Senghor trägt der Bösenver¬ein des deutschen Buchhandels zur Verschleierung dieser Politik in Afrika bei. Die Entscheidung des Börsenvereins richtet sich damit auch gegen die Bevölkerung Senegals und die afrikanischen Freiheitsbewegun¬gen in den Ko¬lonien Portugiesisch-iGuinea; und Angola, die gegen die Ausbeu¬tung ihrer Länder durch den europäischen Kapitalismus kämpfen. Um den Freiheits¬kampf zu unterstützen, beschlossen wir auf ei¬nem teach-in vor der Buch¬messe, unseren Gegenpreis dem Führer der Befrei¬ungsbewegung Portugie¬sisch-Guineas – Amilkar Cabral – zu verleihen. Auch diese Versammlung wurde von der Polizei auseinandergeknüppelt. 42 Demonstranten wurden ver¬haftet, über 140 verletzt. Die Festgenom¬menen haben Gerichtsverfahren und Gefängnisstrafen zu erwarten. Das gemeinsame Vorgehen von Po¬lizei und Justiz gegen Demonstranten seit dem Schah-Besuch im Juni 1967 hat die systematische Zerschlagung der außerparla¬mentarischen Opposition zum Ziel, die es sich zur Auf¬gabe ge¬macht hat, den Zusammenhang zwischen der zu¬nehmenden Fa¬schisierung der westlichen Industrienationen und der verstärk-ten Aus¬beutung der unterentwickelten Länder aufzuzeigen. Bisher laufen etwa 2000 politische Prozesse gegen Arbeiter, Schüler und Studenten. Dort wo der Terror des Polizeiknüppels nicht aus¬reicht, soll der Staatsanwalt das ständige Anwachsen der au¬ßerparlamentarischen Opposition verhin¬dern. Schon um 9.00 Uhr, eine Stunde vor Beginn der Demonstration am Sonntagmorgen saß Staatsanwalt Uchmann im Polizeipräsidium und forderte die Greiftrupps der Polizei auf, ihm Rädelsführer zu liefern. Wir fordern: Die sofortige Freilas¬sung aller Verhafteten – Die Einstel¬lung aller politischen Prozesse – Unter¬stützen Sie unsere Aktionen ge¬gen die politische Justiz – Spenden Sie jetzt, hier und auf das Solida¬ritätskonto Republikanische Hilfe – Konto¬nummer 282 880, Dresdener Bank Frankfurt/M. Zerschlagt die politische Klassenju¬stiz!“
    Flugblatt SDS 23.9.1968; Archiv
    742) Brief>25.09.1968>>Rektor an Staatsanwaltschaft: Ergänzung des Strafantrags gegen Krahl
    „In Ergänzung der zu der Strafanzeige gegen Hans-Jürgen Krahl ge¬machten Angaben wird mitgeteilt, daß sich Herr Krahl am 23.9.1968 nach 18 Uhr erneut im Hauptgebäude der Universität aufgehalten hat. Für 18 Uhr war ohne Genehmigung des Rektors ein teach-in des SDS im Hörsaal VI an¬beraumt, bei dem der ‘Gegenfriedenspreis’ übergeben werden sollte.“
    Schreiben Rektor 25.9.1968; Rektorat 206-07
    743) Flugblatt>26.09.1968>>SDS: „Koalition von Polizei und Justiz“
    „Die Justiz plant über 2000 politische Verfahren für die näch¬ste Zeit gegen Mitglieder der APO, über 200 allein in Frankfurt. Die vorberei¬teten Prozesse wegen Springer- und den Antinot¬standsaktionen schienen der politischen Führung und ihrer juri¬stischen Handlanger noch nicht ausreichend. Daher nutzten sie die Gelegenheit der Aufklärungskampa¬gne des SDS während der Buchmesse, um Genossen, die als Expo¬nenten der APO bekannt sind, als so¬genannte Rädelsführer mit Hilfe der Justiz ausschal¬ten zu wollen. Danny Cohn-Bendit soll nicht verur¬teilt werden, weil er Hamburger Reiter über¬sprungen hat, sondern weil er ein Vertreter des französischen Klassenkampfes ist, dies stempelt ihn zum klassischen Rädelsführer. Der schon verhaftete Hans-Jürgen Krahl wurde von Genossen befreit. In diesen Aktionen zeigt sich, daß die Staatsgewalt nicht in der Lage ist, zu be¬greifen, daß der radikal-demo¬kratische SDS seine Vitalität nicht durch einzelne Führerpersonen re¬präsentiert. – Die Härte der Verfolgungsaktionen erklärte sich nicht nur aus der spezifischen Struktur des autoritären Staates, sondern aus der konkreten Situation des Kommunalwahlkampfes, der es erforderlich macht, der durch gezielte Informationen manipulierten Bevölkerung sichtbare Zeichen faschi¬stoider Tugenden, wie Härte und Entschlossen¬heit, zu zeigen. Im Zuge des Stimmenfanges wich das pseudoliberale Image dem systemimmanten Terror der formierten Gesellschaft, die es sich nicht leisten kann, daß nicht inte¬grierte Gruppen durch gezielte Aktionen ihre Schwächen und Fehler aufdec¬ken. Das logische Resultat zeigt sich in den Ak¬tionen der letzten Tage; Ver-wandlung der Buch¬messe in ein Po¬lizeilager, Schließung von Hallen und Messe, Knüp¬pelorgien vor der Paulskirche, und endete in willkürlichen Ver¬haftungen von Genossen, die auf der Mensa und auf offener Straße ge¬kidnappt wurden, von denen einige bis zur Stunde unter fadenscheinigen Vor¬wänden in U-Haft gehalten werden. – Einerseits scheint sich die Ad¬ministration und die bürgerliche Presse in der Illusion zu wiegen, der SDS befände sich in einer Agonie und könne sich daher ungestraft ei¬nes solchen Terrors bedienen, andererseits ist sie sich dessen nicht ganz so sicher, expo¬nierte Genossen sollen mit Hilfe selektiven Terrors der Polizei und exempla¬rischen Strafen durch die Justiz ausgeschaltet werden, was eine endgül¬tigen Zerschlagung der APO bewirken soll. Es ist also festzu¬stellen, daß der Ju¬stizapparat nicht davon zurückschrickt, sich zum Handlanger der Exekutive zu machen. Symptomatisch dafür ist Staatsanwalt Uchmann, der sämtliche politischen Verfahren an sich gezogen hat, der an der Hausdurchsuchung des SDS-Bü¬ros beteiligt war und dabei 4 Nägel beschlagnahmen ließ, der Sonntag schon ab 9 Uhr vom Polizeipräsidium und im Einsatz¬wagen aus, Greiftrupps nach sogenannten Rädelsführern aus¬schickte, der sogar das Hausrecht im Gerichtssaal für sich in Anspruch nahm, um dort Leute nach seinen Anwei¬sungen ver¬haften zu lassen. Hierin zeigt sich die große Koalition von Polizei¬knüppeln und Justiz, die das pseudoliberale Gerede von Unabhängigkeit der Justiz und Gewaltenteilung ad absurdum führt. – Bei der jetzt anlaufenden Welle handelt es sich nicht nur um Prozesse gegen Studenten, sondern in starkem Maße um solche gegen Arbeiter – wie der erste Prozeß am Dienstag – und auch Schüler. – Wir rufen daher alle Arbeiter, Schüler und Stu-denten zu einer Demonstration am Freitag auf! – Wir sind nicht mehr gewillt, eine längere Inhaftierung unserer Genossen hinzu¬nehmen. – Wir wollen auch nicht länger, uns einerseits von möchte-gern-liberalen Landgerichtspräsidenten schöne Worte sagen lassen, wenn zur gleichen Zeit die Justiz immer entschie¬deneren Anteil am Kampf des neo-faschistischen Staates gegen die APO nimmt. – Treffpunkt: – 16.30 Uhr Opernplatz – Danach: – De¬monstrationszug – Teach-in: 17.30 Uhr Hauptwache/Steinweg – Viele Ge¬nossen haben wegen ihrer jetzt folgenden Prozesse mit starken Schwierigkei¬ten zu rechnen. Wir bitten euch daher: lei¬stet ihnen prak¬tische Hilfe durch eine Spende an: – Republika¬nische Hilfe – Konto: Dresdner Bank, Ffm. Nr. 282880.“
    Flugblatt SDS 26.9.1968; Archiv
    744) Pressemitteilung>26.09.1968>>SDS: Zu Verhaftungen und Strafpro¬zessen
    „Landgerichtspräsident Wassermann hat am Dienstag bei einer Diskus¬sion mit widerrechtlich ausgesperrten Prozeßbesuchern im Frankfurter Landgericht gemeint, die Justiz in der BRD müsse als antiautoritäre Macht verstanden werden. – Die Vorfälle des Wochenendes und der letzten Tage, die koordi¬nierten Aktionen der Frankfurter Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz ver¬weisen diese Behauptung in den Be¬reich der Wunschvorstellungen. Die mitt¬lerweile geäußerten Drohungen gegen die Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit bei zukünftigen Prozessen strafen die vorgebliche Liberalität Lügen. – Nachdem die Buchmesse bereits während der polizeigeschützte Besuche von F.J.Strauß und NPD-Führer Thadden auch nach Auffassung ausländischer Verleger wie Grove Press, Enaudi, Maspéro, Feltrinelli zur ‘Polizeimesse’ ge¬macht worden war, setzte sich der Einsatz von Polizei im privaten Börsenvereinsauftrag gegen die Ausübung verfassungs¬mäßig eigent¬lich garantierter Meinungsäußerungsfreiheit ver¬schärft fort. – Es muß erstau¬nen und entschiedenen Protest hervorrufen, wenn ausgerechnet auf ei¬ner Buchmesse autoritäre Obrigkeitsgesinnung eines Kartells von Polizei, Stadt¬verwaltung und Privatverein sich derart durchsetzen kann. Ähnliche Polizei¬methoden gegen freie Diskussion der amerikanischen Bürger-rechtsbewegung haben wesentlich zur internationalen Diskredi¬tierung der USA beigetragen. – Die Verflechtung von privaten Machtinteressen mit denen von prestigebeses¬sen Politikern und konfrontationshungrigen Po¬lizeiführern wurde potenziert im Vor¬gehen am Sonntag bei der ‘Frie¬denspreisverleihung’ an einen afrikani¬schen Potentaten mit Dichter-Au¬reole bewiesen. Die Ur¬supierung eines öf-fentlichen Gebäudes – das dazu als Tagungs¬ort des ersten deutschen Parla¬ments 1848 zumindest Ansätze von Demokratie in Deutschland symbolisiert – als szenischem Ort für die unverschämte Friedenspreis-Camouflage der tatsächlichen ökonomischen Beziehungen der EWG zu Teilen der früheren französi¬schen Kolonien wurde begleitet von massiver Bereitstel¬lung von mehr als 3000 Polizisten. – Die vereinzelten Versuche der Demonstranten und Verleiher eines Gegenpreises an den Führer der Volksbefreiungsbe¬wegung Guineas Amilcar Cabral, die demokratische Öffentlichkeit in der Paulskirche gegen die An-sammlung von Bäuchen und Charaktermasken herzustellen, wur¬den mit brutalen Knüppeleinsätzen, Tränengas- und Wasserwer¬fereinsatz beantwortet. Seit früh morgens hatte sich ein will¬fähriger Staatsanwalt, Herr Uchmann, noch vor Ansammlung irgendwel¬cher Demonstranten an der Paulskirche bereitgehalten, um für die Ver¬haftung der designierten ‘Rädelsführer‘ be¬reitzustehen. Unter an-derem wurde Daniel Cohn-Bendit brutal zusammengeknüppelt von ei¬nem Kriminalpolizisten in Zivil ge¬würgt und verhaftet. Die Frankfurter Justiz macht sich so zum verspäteten Erfül¬lungsgehilfen autoritärer und rechtsradikaler französischer Politik von de Gaulle bis Occident. – Da¬niel Cohn-Bendit ist in Untersuchungshaft genom¬men worden mit der selbst formaljuristisch absurden Begründung der Flucht- und Verdunke¬lungsgefahr. Er hat nur auf Verwandte und seine Verteidiger be¬schränkte Besuchserlaubnis, obwohl oder weil den Justizbe-hörden be¬kannt ist, daß er in der BRD keine Verwandte hat. Die gegen ihn vorgebrachten Anklagepunkte des Aufruhrs, schweren Landfriedensbruchs etc. könnten eine Verurteilung bis zu 10 Jahren Zuchthaus möglich machen; für das Übersprin¬gen einer privat bestellten Polizeibarriere! – Die Verhafteten sind z. T. gegen ihren Widerspruch noch im Zeitraum der vorläufigen Festnahme wie Schwerverbrecher erkennungsdienstlich behandelt worden. Bei den verhafteten Ausländern, besonders dem erst später auf offener Straße verhafteten Ali-Nadah Fataih ist al¬lein wegen der vorausgesetzten Beziehung zum SDS, ‘der über Mittel und Wege verfügt, Grenzübertretungen und Untertauchen zu or¬ganisieren’ Flucht¬gefahr angenommen worden. Die Verhaf¬tung des Schrift¬stellers Ali-Na¬dah Fataih ist auch deshalb ein Zeichen der Fungibilität des Haftrich¬ters, weil die oppositionelle Haltung Fataihs gegen das Schah-Re¬gime schon zu mehrmaligen Einschüchterungsversuchen des persischen Ge¬heimdienstes in der BRD gegen Fataih geführt hatte. Die Öffentlichkeit sollte ent¬schieden darauf dringen, daß ausländerpolizeiliche Maßnahmen gegen Fataih nicht in Wiederholung seiner Kidnapverhaftung sich re¬produzieren. – Bei der Eröffnung des ersten Frankfurter Oster-Demon¬stranten-Prozesses am Dienstag bewies die mit mehreren Polizeihun¬dertschaften abgesicherte Pro¬zessführung die Entschlossenheit der Justiz, kritische Öffentlichkeit vom Ver¬fahren auszuschließen. Polizeischüler hatten schon Stunden vor Beginn der Verhandlung die Plätze gesichert. Nach Rücktritt des Verteidigers ordnete das Gericht den ‘zufällig’ an¬wesenden RA Friese, früher ausgerechnet Kriminalrat beim politischen Kom¬missariat der Polizei, als Pflichtverteidiger an. Der aus¬geschlossenen Öffentlichkeit wurde immer wieder die Räumung des Gerichts¬gebäudes angedroht. An der Diskussion um die Funktion der politischen Ju¬stiz in der BRD, vom Justizbedien¬steten immer wieder nur als ‘Störung des ordnungsgemässigen Ablaufs der Verfahren’ begriffen, beteiligte sich auch Peter Weiss. – Als im Gerichtssaal Zuhörer exemplarisch die in¬tendierte Ver¬einzelung des Angeklagten aufhoben, und, obwohl das in der Strafprozeßord¬nung nicht vorgesehen ist, Blumen überreichten und sich solidarisierten, wur¬den auf Anweisung des Staatsanwaltes Uchmann (!) die wenigen kritischen Zuhörer verhaftet. Filmende Fernsehreporter wurden sofort mit Ordnungs¬strafen belegt. Das Gericht hatte von vorneherein die Berücksichtigung des gesellschaftlich-politischen Zusam¬menhangs im Prozeß nicht in Betracht ge-zogen; es waren keine Gut¬achter zur Volksverhetzung durch die Springer-Presse geladen worden. Wir klar die entscheidenden Stellen der Frankfurter Justiz selbst ihre Funktion einschätzen, beweist ein Erlaß des Oberlandge¬richtspräsidenten vom 20.9.68, in dem es unter anderem heißt: – ‘In der nächsten Woche beginnen die Hauptverhandlungen wegen strafbarer Hand¬lungen, die anläßlich der Osterunruhen in diesem Jahr begangen worden sind.’ – Vor Durchführung auch nur eines einzigen Verfahrens weiß dieser famose Oberlandesgerichtspräsi¬dent schon, daß ‘strafbare Handlungen’ wäh¬rend der Blockaden Ostern 1968 begangen wurden. Die demonstra¬tive Aus¬lieferungsverhinderung der Springer-Presse kann von derartig ‘antiautoritärer Macht’ nur noch in der Springer-Kategorie der ‘Oste¬runruhen’ beschrieben werden. Richter und Staatsanwälte, die wie in Frankfurt teilweise unter Ver¬letzung von einfachsten Standesregeln die autoritäre Formierung und die Herrschafts¬funktion der Justiz beweisen, müssen in Zukunft mit verstärktem Protest und noch weitaus kritische¬rer Gegenöffentlichkeit rech¬nen. Eine Aus¬wahl der Zuhörer nach ‘un¬echt und echt interes¬sierten’ (Strelitz) wird sich die außerparlamentari¬sche Opposition nicht bieten lassen. Wie sehr lädiert der Öffentlich¬keitsbegriff selbst eines Landgerichtspräsidenten wie Wassermann schon ist, beweist sein Erlaß vom 25.9.68, wonach die Angehörigen des Landgerichts aufgefordert werden, – ‘diese Ansammlungen in Zukunft zu ignorieren und in den Dienstzimmern zu verbleiben. Bei etwa not¬wendig wer-denden Maßnahmen des Ordnungsdienstes könnten sich er¬hebliche Kompli-kationen ergeben und Angehörige der Justiz in Mitlei¬denschaft gezogen wer¬den.’ – Offensichtlich fürchtet die Justizverwal¬tung ein Eindringen auch nur von Dis-kussionsmomenten in der Justiz¬apparat selbst; nach dem Erfolg der formalen Argumentation Wasser¬manns beim teach-in im Ge¬richt nimmt das allerdings wenig Wunder. Daß Wassermann aus¬gerechnet Dr.Giesecke, wegen eines Kriegsge¬richtstodesurteils wegen Sachbeschädigung in der Nazi-Zeit schwer be-lastet, in Schutz nimmt, ohne auf die Demonstranten angespro¬chene poli¬tische Dimension überhaupt zu antworten, muß die Glaubwürdig¬keit seiner Argumentation weiter erschüttern. Die symptomatisch bruchlose Kontinuität der Justizangehörigen vom Schlage Gie¬secke kann nicht wieder¬legt werden durch Hinweis auf das Aus¬bleiben von freiwilliger Pensionierung. Die Republikanische Hilfe ruft dazu auf, den Verhafteten und juristisch Ver¬folgten auch dadurch beizustehen, daß solidarisch die großen Summen für An¬waltskosten und Prozeßausgaben aufgebracht werden. Das Spen¬denkonto der Republikanischen Hilfe, die zentral für die BRD Rechtshilfemaßnahmen koordiniert und initiiert, ist: Dresdner Bank, Frankfurt, Konto Nr. 282 880. – Die Republikanische Hilfe weiß, daß die Auseinandersetzungen um die neue Form der poli¬tischen Justiz in der BRD auch in dem Justizapparat selbst zu Auseinander¬setzungen führen; die verschiedenen Presseäußerun¬gen der letz¬ten Tage beweisen das. Niemand in der außerparla¬mentarischen Opposition kann ein Interesse daran haben, kriti¬sche Tendenzen in der Justiz irgendwie zu schwächen. Wir wei¬sen allerdings darauf hin, daß die Politisierung der gesell¬schaftlichen Institutionen, auch der Justiz, nicht durch Rekurs auf For¬malien beantwortet werden kann. In der amerikanischen Justiz gibt es heute Ansätze, die Bürgerrechtssit-ins in Demon-strationen in öffentlichen Gebäu¬den als adäquate und zulässige Mittel politischer Meinungsäußerung werten. Die kritische Ten¬denz, besonders unter den jüngeren Richtern, darf sich aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die offene politische Forderung der außerparlamentarischen Opposi¬tion dem tagtägli¬chen institutionalisierten, le¬galisierten Druck der west¬deutschen politischen Reaktion gegenübersteht. Heute die Unabhängig¬keit der Justiz gegen die außerparlamentarische Oppo¬sition verteidi¬gen zu wollen, verdrängt die historische Herkunft der richterli¬chen Unab¬hängigkeit gegen Willkür der Monarchen und vermeidet die kriti¬sche Auseinandersetzung in sozialstaatlicher Grund-rechtsinterpretation mit überholten und formalisierten Straftat¬beständen. Die Republikanische Hilfe ist jederzeit bereit, mit interessierten Anwälten, Richtern und Re¬ferendaren zur Proble¬matik der politischen Justiz und der Funktion der Justiz im Spätkapitalismus überhaupt in eine offene Diskussion einzu¬treten.“
    Pressemitteilung SDS 26.9.1968; Archiv
    745) Bericht>27.09.1968>>Polizei: Über Gerichtsver¬handlung Cohn-Bendit und Demonstration
    „Betr.: Wichtiges Ereignis; hier: a) Verhandlung gegen Cohn-Bendit und B…, b) Demonstration des SDS – Bezug: Erlaß des HMdI vom 29.3.1967 – III b ll – 6 a – Zu a) Heute um 9.15 Uhr begannen im hies. Gerichtsgebäude die Verhandlungen gegen Cohn-Bendit und B… wegen der Vorkommnisse am 22.9.1968 vor der Paulskirche. Bei Cohn-Bendit war der Zuhörersaal überfüllt (vorwiegend Mitglieder des SDS), bei B… waren nur wenige Zu¬hörer. Vor dem Gerichtsgebäude waren teilweise bis zu 80 Per¬sonen (überwiegend SDS-Angehörige) an¬wesend. Bei der Fest¬nahme von T.. und Sch…-K… vor dem Gerichtsgebäude wegen deren Tatbeteiligung bei den Vorkommnis¬sen am 22.9.1968 kam es zu Zusammenstößen zwischen Demonstran¬ten und Polizei. Hierbei wurden weitere sieben vorl. Festnahmen u.a. wegen Wi¬derstandes und versuchter Gefangengenbefreiung, durchgeführt. Nach Feststellung der Per¬sonalien, Vernehmung wurden alle vorl. Fest¬genommenen entlassen. Von den insges. neun festgenommenen Personen wurden sieben erkennungsdienstlich behandelt. Zu b) Gestern und heute forderte der SDS auf Flugblättern ver-schiedenen Inhalts zu einem De¬monstrationsmarsch vom Opern¬platz zur Hauptwache mit anschließendem Teach In auf. Um 16.30 Uhr versammelten sich ca. 250 überwiegend junge Personen – die sich in der Hauptsache aus Studenten, Hippis und Gamm¬lern zusammensetzten, am Opernplatz. Über Megaphon sprachen K. D. Wolff, Hans-Jürgen Krahl, R…, Rechtsanwalt Hannnover aus Bremen, der heute Cohn-Bendit verteidigte, B… B…, O… und ein unbekannter SDS-Angehöriger. Alle Redner polemisierten gegen das Ver¬halten der Polizei und der Justiz. In erster Linie wurden angebliche Greif¬trupps der Polizei kritisiert, die nach SS-Me¬thoden Leute auf der Straße kidnappen würden. Es wurde mit Nachdruck auf die Prozesse gegen Demon¬stranten hingewiesen, die in der nächsten Woche stattfinden. Flugblätter mit genauen Gerichtstermi¬nen sowie Anleitungen über Demonstrations- und Prozeßverhalten wur¬den angekündigt. Um 17.30 Uhr forderte R… die Demon¬stranten auf, zum SPD-Stand an der Hauptwache zu ziehen und dort zu diskutieren. Kurz danach setzte der Zug sich auf dem Bürgersteig Große Bockenheimer Str. in Marsch. Am CDU-Stand an der Haupt¬wache Ecke Schillerstr. ließen sie sich Informationsmaterial geben und verbrannten es kurz danach. Am SPD-Stand versammelten sich an¬schließend ca. 150 De¬monstranten und diskutierten mit den dort an¬wesenden SPD-Mitgliedern über Megaphon. Zu strafbaren Handlungen ist es hierbei nicht gekommen. Gegen 19.30 Uhr entfernte sich der größte Teil der Demonstranten.“
    Fernschreiben Polizeipräsidium 27.9.1968; Archiv
    746) Brief>27.09.1968>>Rektor an Kultusminister: Diszi¬plinar- und Strafverfahren
    „Ich übermittle Ihnen hiermit den Durchschlag der Anschuldigungs¬schrift des Universitätsrates vom 27.9.1968, wel¬che die Ermittlungen im Zusammen¬hang mit der Besetzung des Rektorats im Mai 1968 enthält. Ich habe die Staatsanwaltschaft von diesen Ermittlungen in Kenntnis gesetzt und erfahren, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen we¬gen der Besetzung des Rektorats der Universität bis Ende November abgeschlossen sein sollen. Um das Verfahren zu beschleunigen, habe ich Herrn Justizminister Dr. Strelitz gebeten, den betreffenden Staats¬anwalt für die Bearbeitung der mit der Be¬setzung des Rektorats zu¬sammenhängenden Ermittlungen freizustellen. Ich habe weiter¬hin auf¬grund der Ermittlungen Herrn Rechtsanwalt Heyn in Frankfurt beauf¬tragt, die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die für die Be¬setzung des Rektorats Verantwortlichen zu prüfen und eine Klage vor¬zubereiten. Gegen den nicht immatri¬kulierten Herrn Hans-Jürgen Krahl, der an der Besetzung massgebend beteiligt war, habe ich für das Universi¬tätshauptgebäude Hausverbot erteilt. Nachdem er trotzdem wei¬terhin im Universitätshauptgebäude erschien, habe ich gegen ihn wegen Hausfriedens¬bruchs Strafanzeige erstattet. Aufgrund eines Senatsbe¬schlusses (sd. Proto¬kollauszug der Senatssitzung) vom 20.9.1968 habe ich am 30.9.1968 verfügt, dass von den 23 er¬öffneten Disziplinarver¬fahren 12 wegen mangelnden Tat¬verdachts eingestellt werden. Die übri¬gen 11 habe ich vorerst ruhen las¬sen, um die Ergebnisse der gericht¬lichen Ermittlungs- und Strafverfahren abzu¬warten.“
    Schreiben Rektor 27.9.1968; Rektorat 451-09, M.1
    747) Brief>27.09.1968>>Rektor an Oelschläger: Dank für Sicherung ab-handengekommenen Buches der Ehren¬gäste
    „Sehr verehrter Herr Kollege Oelschläger! Haben Sie besten Dank für die Rückgabe des Buches der Ehrengäste unserer Uni¬versität. Dürfte ich Sie bit¬ten, dem betreffenden Mitarbeiter ausdrücklich meinen Dank dafür zu über¬mitteln, daß er, wie verschiedene andere Freiwillige, wäh¬rend der Besetzung des Rektorats dafür gesorgt hat, dass die mit der Geschichte der Universität zusammenhängenden Gegenstände meines Dienstzim¬mers, wie Bilder, Foto-grafien und Bücher, trotz gewaltsamer Ma¬nipulationen (das Ehrenbuch wurde dank einem Dietrich aus dem verschlossenen Schrank geholt) keinen nen-nenswerten Schaden erlitten haben.“
    Schreiben Rektor 27.9.1968; Rektorat 413-08
    748) Flugblatt>26.09.1968>>SDS: Aufruf zur Demonstration am 27.09.1968>>gegen Verhaftungen
    „Koalition von Polizei und Justiz – Die Justiz plant über 2000 poli¬tische Verfahren für die nächste Zeit gegen Mitglieder der APO, über 200 allein in Frankfurt. Die vorbereiteten Prozesse wegen Springer- und den Antinot¬standsaktionen schienen der politischen Führung und ihrer juristischen Handlanger noch nicht ausreichend. Daher nutzten sie die Gelegenheit der Aufklä¬rungskampagne des SDS während der Buch¬messe, um Genossen, die als Exponenten der APO bekannt sind, als sogenannte Rä¬delsführer mithilfe der Justiz ausschalten zu wollen. Dany Cohn-Bendit soll nicht verurteilt werden, weil er Hamburger Reiter übersprungen hat, sondern weil es ein Vertreter des französi¬schen Klassenkampfes ist; dies stempelt ihn zum klassi¬schen Rädels¬führer. Der schon verhaftete Hans-Jürgen Krahl wurde von Ge¬nossen befreit. In diesen Aktionen zeigt sich, daß die Staatsgewalt nicht in der Lage ist, zu begreifen, daß der radikal-demokratische SDS seine Vitalität nicht durch einzelne Führerpersonen repräsentiert. Die Härte der Verfol¬gungsaktionen erklärt sich nicht nur aus der spezifischen Struktur des auto¬ritären Staates, sondern aus der konkreten Situation des Kommunalwahl¬kampfes, der es erforderlich macht, der durch ge¬zielte Informationen mani¬pulierten Bevölkerung sichtbare Zeichen faschi¬stoider Tugenden, wie Härte und Entschlossenheit, zu zei¬gen. Im Zuge des Stimmenfangs wich das pseudo-liberale Image dem system-imma¬nenten Terror der formierten Gesellschaft, die es sich nicht leisten kann, daß nicht integrierte Gruppen durch gezielte Aktionen ihre Schwächen und Fehler aufdecken. Das lo-gische Resultat zeigt sich in den Aktionen der letzten Tage: Verwandlung der Buchmesse in ein Polizeilager, Schließung von Hallen und Messe, Knüp-pelorgien vor der Paulskriche und endete in willkürlichen Verhaftungen von Genossen, die auf der Messe und auf offener Straße gekidnappt wurden, von denen einige bis zur Stunde unter fadenscheinigen Vorwänden in U-Haft ge-halten werden. Einerseits scheint sich die Administration und die bür¬gerliche Presse in der Illusion zu wiegen; der SDS befände sich in ei¬ner Agonie und könne sich daher ungestraft eines solchen Terrors be¬dienen, andererseits ist sie sich dessen nicht ganz so sicher; exponierte Genossen sollen mithilfe se¬lektiven Terrors der Polizei und exemplari¬schen Strafen durch die Justiz aus¬geschaltet werden, was eine endgül¬tige Zerschlagung der APO bewirken soll. Es ist also festzustellen, daß der Justizapparat nicht davor zurückschreckt, sich zum Handlanger der Exekutive zu machen. Symptomatisch dafür ist Staatsanwalt Uchmann, der sämtliche politische Verfahren an sich gezogen hat, der an der Haussuchung des SDS-Büro beteiligt war und dabei 4 Nägel beschlag¬nahmen ließ, der Sonntag schon ab 9 Uhr vom Polizei¬präsidium und im Einsatzwagen aus, Greiftrupps nach sogenann¬ten Rädelsführern aus¬schickte, der sogar das Hausrecht im Ge¬richtssaal für sich in Anspruch nahm, um dort Leute nach sei¬nen Anweisungen verhaften zu lassen. Hierin zeigt sich die große – Koalition von Polizeiknüppel und Justiz, die das pseu¬doliberale Gerede von Unabhängigkeit der Justiz und Ge¬waltenteilung ad absurdum führt. Bei der jetzt anlaufenden Welle han¬delt es sich nicht nur um Prozesse gegen Studenten, sondern im star¬ken Maße um solche gegen Arbeiter – wie der erste poli¬tische Prozeß am Dienstag – und auch Schüler. Wir rufen daher alle Arbeiter, Schüler und Studenten zu einer Demonstration am Freitag auf! Wir sind nicht mehr gewillt, eine längere Inhaftie-rung unserer Genossen hinzunehmen. Wir wollen auch nicht län¬ger uns einerseits von möchte¬gern-liberalen Landgerichtspräsi¬denten schöne Worte sagen lassen, wenn zur gleichen Zeit die Justiz immer entschiedeneren Anteil am Kampf des neo-faschi¬stischen Staates gegen die APO nimmt. Treffpunkt: 16.30 Uhr Opernplatz – Danach: Demonstrationszug – Teach-In: 17.30 Uhr Hauptwa-che/Steinweg – Viele Genossen haben wegen ihrer jetzt folgenden Prozesse mit starken Schwierigkeiten zu rechnen. Wir bitten Euch daher, leistet ihnen praktische Hilfe durch eine Spende an: Re¬publikanische Hilfe Konto: Dres¬dener Bank, Ffm. Nr. 282880.“
    Flugblatt SDS 26.9.1968; Archiv
    749) Flugblatt>27.09.1968>>SDS: Aufruf zu Teach In Endlösung der APO-Frage!
    „‘Endlösung der APO’Frage- Schnellverfahren gegen Daniel Cohn-Ben¬dit – Vor der Paulskirche – 1848 Tagungsort des er¬sten Parlamentes und Symbol der Anfänge der Demokratie in Deutschland – demon¬strierten am Sonntag demokratische Arbeiter, Schüler und Studenten gegen die zynische Verhöh¬nung, die in der Verleihung des Friedens¬preises an die imperialkolo¬nialistische Marionette Westeuropas, Senghor, ihren Ausdruck fand. Dem Versuch, der Versammelten Charaktermasken eine kri¬tische Öffentlichkeit gegenüberzu¬stellen und die ‘friedlichen’ Herrschaftsmethoden des Herrn Senghor im Se¬negal innerhalb der Paulskirche zu diskutieren, wurde mit Knüppeln , Trä¬nengas und Was¬serwerfern brutal begegnet. Dabei wurden Arbeiter, Schüler und Stu¬denten – an ihrer Spitze Daniel Cohn-Bendit – festge¬nommen. Am Dienstag sollte in Frankfurt ein Arbeiter verurteilt werden, der an Ostern so¬lidarisch mit demokratischen Arbeitern, Schülern und Studen¬ten gegen die Manipulateure des Springerkonzerns seine demokrati¬schen Grundrechte ver¬teidigt hat. Die Staatsautorität, die mit der soge¬nannten unabhängigen ‘dritten Gewalt’ Hand in Hand arbeitet, glaubte durch diesen Prozeß in aller Stille einen Präzedenzfall für die folgende Ab¬rechnung mit Schülern und Stu¬denten zu schaffen. Das war ein fa¬taler Irrtum! Studenten und Schüler be¬wiesen ihre praktische Solidarität mit dem Arbeiter Pflüger als sie ihn in sei¬nem poli¬tischen Kampf vor Gericht unterstützten. An Daniel Cohn-Bendit und der internationalen Studentenbewegung soll heute ein Ex¬empel statuiert werden! Genauso will die Justiz als Handlanger der großen Koalition durch die exem¬plarische Verurteilung so¬genannter ‘Rädels¬führer’ die Schülerbewegung terrorisieren und zerschlagen. Diesem massiven Versuch der Herrschen¬den durch ihre Büttel Polizei und Justiz jegliche demokratische Oppo-sition noch vor dem Wahlkampf zu zerschlagen, ist nur durch die ak¬tive Solidarität aller Demokraten zu begegnen. Während des Prozesses werden wir in der Stadt und der Universität perma¬nent über dessen Verlauf, seine Hin¬tergründe und Folgen be¬richten. Heute abend 16.30 Uhr wird am Opernplatz ein Teach-in stattfinden, in dem die Konse¬quenzen aus dem Verlauf des Pro¬zesses und dem Vorgehen der Justiz- und Polizeigewalt für den weiteren Kampf um die Demokratie in der BRD zu ziehen sind.“
    Flugblatt SDS 27.9.1968: Archiv
    750) Pressemitteilung>27.09.1968>>SDS: „Endlösung der APO-Frage“
    „27.9.1968 9h Endlösung der APO-Frage – Schnellverfahren gegen Daniel Cohn-Bendit – Vor der Paulskirche – 1848 Ta¬gungsort des ersten Parlamen¬tes und Symbol der Anfänge der Demokratie in Deutschland – demonstrier¬ten am Sonntag demo¬kratische Arbeiter, Schüler und Studenten gegen die zynische Verhöhnung, die in der Verleihung des Friedenspreises an die impe¬rial-kolonialistische Mario-nette Westeuropas, Senghor, ihren Ausdruck fand. Dem Versuch, den versammelten Charaktermasken eine kritische Öffentlich¬keit gegenüberzu¬stellen und die ‘friedlichen’ Herrschaftsmethoden des Herrn Senghor im Senegal innerhalb der Paulskirche zu diskutieren, wurde mit Knüp¬peln, Tränengas und Wasserwerfern brutal begegnet. Dabei wurden Ar¬beiter, Schüler und Studenten – an ihrer Spitze Daniel Cohn-Bendit – festge¬nommen. – Am Dienstag sollte in Frankfurt ein Arbeiter verurteilt werden, der an Ostern solidarisch mit demo-kratischen Arbeitern, Schü¬lern und Stu¬denten gegen die Manipu¬lateure des Springer-Konzerns seine demokratischen Grundrechte verteidigt hat. Die Staatsautorität, die mit der sogenannten un¬abhängigen ‘dritten Gewalt’ Hand in Hand ar¬beitet, glaubte durch diesen Prozeß in aller Stille einen Präzedenzfall für die folgende Abrechnung mit Schülern und Studenten zu schaffen. Das war ein fataler Irrtum! Studenten und Schüler bewiesen ihre prak¬tische Solidarität mit dem Arbeiter Pflüger als sie ihn in seinem poli¬tischen Kampf vor Gericht unterstützten. – An Daniel Cohn-Bendit und der internationalen Studentenbewegung soll heute ein Exempel statuiert werden! – Genauso will die Justiz als Hand¬langer der großen Koalition durch die exemplarische Verurteilung sogenannter ‘Rädelsfüh¬rer’ die Schülerbewegung terrorisieren und zerschlagen. Diesen massiven Versuch der Herrschenden durch ihre Büttel Polizei und Justiz jeg¬liche demokratische Opposition noch vor dem Wahlkampf zu zerschlagen, ist nur durch die ak¬tive Solidarität aller Demokraten zu begegnen. – Während des Prozesses werden wir in der Stadt und der Universität perma¬nent über dessen Verlauf, seine Hintergründe und Folgen berich¬ten. – Heute Abend 16.30 Uhr wird am Opernplatz ein Teach-in stattfinden, in dem die Konse¬quenzen aus dem Verlauf des Pro¬zesses und dem Vorgehen der Justiz- und Polizeigewalt für den weiteren Kampf um die Demokratie in der BRD zu zie¬hen sind. – Im Namen des Volkes: Klassenjustiz„
    SDS Pressemitteilung 27.9.1968; Archiv
    751) Pressemitteilung>27.09.1968>>SDS: „Polizeiterror in Frankfurt“
    „27.9.68 13h – Polizeiterror in Frank¬furt als Wahlgeschenk an künftige Wähler der NPD. Heute morgen wurde das Schnellver¬fahren gegen Daniel Cohn-Bendit eröffnet. Vor dem Gericht versammelten sich 10 – 20 Freunde Daniels, die keinen Einlaß mehr in den Gerichtssaal fanden. Auf der Zeil wollte der SDS einen Lautsprecherwagen aufstellen, der die Bevölkerung über das Ver¬fahren aufklären und informieren sollte. Der Lautspre¬cherwagen wurde sofort beschlagnahmt, noch ehe er in Betrieb genommen wurde. Orga¬nisierte bewaffnete Greiftrupps ziviler und uniformierter Polizei griffen sich willkürlich aus den herumste¬henden Passanten einzelne heraus, ver¬hafteten und prügelten sie. Jede freie Meinungsäußerung: Diskussion, Verteilen von Flugblättern wurde mit brutaler Polizeigewalt unterdrückt. – Ansammlungen von mehr als 3 Personen wurden sofort – nach be¬währter Gestapomethode – umstellt und bewacht. – Die Frankfurter und Hessische Staatsgewalt besei¬tigte jegliche Rechtssicherheit der APO. – Die Polizeiorganisation wird zur staatlich bezahlten Knüppelgarde. – Die herrschenden SPD-Funktionäre – Brundert und seine Mannschaft – versuchen mit Nazimethoden den Wahl¬kampf zu gewinnen. Künftige NPD – Wäh¬ler auf ihre Seite zu ziehen. – Der SDS ruft auf zum Widerstand gegen den Polizeiterror. – Teach-in 16.30 Uhr am Opern¬platz – Informiert euch, die bürgerliche Presse schweigt!“
    Pressemitteilung SDS 27.9.1968; Archiv
    752) Verfügung>27.09.1968>>Uni¬ver¬si¬tätsrat gegen 12 Studenten: Zur Rek¬to¬rats-besetzung am 30.05.1968
    „In der Nacht vom 29. zum 30.5.1968 – etwa gegen 01.00 h – fand in den Räumen des Rektorats eine Party mit Diskussion statt, an der etwa 30 Personen, sowohl Männer als auch Frauen, teilnahmen. Unter den Anwesenden befanden sich auch Krahl, R…, T… und Sch…. Man hatte mehrere Kästen Bier besorgt. Auch ein Tonbandgerät war vorhanden, nach dessen Musik ge¬tanzt wurde. Zahlreiche Leute liefen mit Talaren bekleidet herum, darunter auch der Beschuldigte P…. Während der Party wurde auf dem Hauptgebäude der Universität von einem Nicht-studenten eine rote Fahne gehiss. Im Verlaufe der Nacht wurden auch Aktenschränke des Rektorats erbrochen und Disziplinarakten und andere Akten eingesehen. Dabei wirkte neben anderen der Beschuldigte W… mit. Nach Beendigung der Party in den frühen Morgenstunden schliefen zahlreiche Personen im Rektorat, u.a. Krahl und die Beschuldigten K… und Sch…. Alle drei genannten Personen sind auf Lichtbildern zu sehen, die etwa zwischen 07.00 und 08.00 h am Morgen des Donnerstag, des 30.5.1968, in den Rektoratsräumen aufgenommen worden sind. Auf diesen Bildern ist auch der Beschuldigte P… zu sehen, wie er auf der Couch des Rektorzimmers sitzt. Der Beschuldigte P… ist auf einem weiteren Lichtbild dargestellt, wie er gerade den Haupteingang der Universität verläßt (etwa um 07.30 h). Gegen 08.50 Uhr wurde das Rektorat von der Polizei geräumt. Der größte Teil der während der Nacht im Rektorat Anwesenden hatte kurz zuvor die Räume verlassen. Es wurden nur noch fünf Personen im Rektorat schlafend angetroffen. Unter diesen fünf Festgenommenen befanden sich auch die Beschuldigten K… und Sch…. Etwa um 09.00 h des 30.5.1968 – also unmittelbar nach der Räumung des Rektorats durch die Polizei – fand vor dem Haupteingang der Universität ein teach-in statt. Es wurde zunächst harte Kritik an der Form der Besetzung des Rektorats geübt. Krahl versuchte die Ausschreitungen im Rektorat so zu rechtfertigen, daß sie notwendige Begleiterscheinungen eines revolutionären Aktes gewesen seien. Im Verlauf der Diskussion wurde dann die Forderung auf Offenlegung der Disziplinarakten erhoben, und auch die Einsichtnahme in Disziplinarakten ge¬rechtfertigt. Etwa gegen 11.00 h sprach der Beschuldigte W… zur Verteidigung der Einsichtnahme in die Disziplinarakten des Rek¬torats. Die Einsichtnahme in die Disziplinarakten des Rektorats sei notwendig gewesen, so sagte W…, um sich gegen die Repres-sionen der Universität mittels der Disziplinarverfahren zu wehren. Es sei die Forderung der Studenten, die Öffentlichkeit der Disziplinarakten herzustellen, um auf diese Weise von der Universität durchzuführende Geheimverfahren zu verhindern. Er selbst habe sich einige Exzerpte aus Disziplinarakten gemacht, die er der Studentenschaft verlesen wolle. – Der Beschuldigte W… verlas dann diese handschriftlichen Exzerpte.“
    Anschuldigungsschrift Universitätsrat 27.9.1968; Rektorat 451-09
    753) Verfügung>27.09.1968>>Uni¬ver¬si¬täts¬rat gegen 12 Studenten: Zur Rektoratsbesetzung 27.05.1968 (disziplinarische Anschuldigungsschrift)
    „Am Morgen des Montags, des 27.5.1968, rief das sogenannte ‘Streikkomitee’, unterstützt von den politischen Vereinigungen LSD, SHB, SDS und HSU, in einem Flugblatt zur Besetzung der Universität auf und lud zu einem teach-in ein, in dem über die Besetzung der Universität abgestimmt werden sollte. – Das Streikkomitee war wenige Tage vor der zweiten Lesung der Notstandsgesetze von politisch aktiven Studenten des LSD ge¬bildet wor¬den, mit dem Ziel, die Studentenschaft gegen die ge¬planten Notstandsgesetze zu aktivieren. Da es in der Universität zwischen Studenten, die die Aktionen des Streikkomitees – wie z. B. die Absperrung der Universität – unterstützten, und an¬dersgesinnten Studenten mehrmals zu hand¬greifl¬ichen Zusammenstö¬ßen gekommen war, hatte der Senat be¬schlossen, den Lehrbetrieb in der Woche vom 27. bis 31.5.1968 einzustellen, um noch schwerere Zwischenfälle und den Einsatz von Polizei zu vermeiden. Als Reaktion auf diese Maßnahme des Senats war zur Besetzung der Universität aufgerufen worden. – Etwa um 10.00 Uhr des 27.5.1968 begann in der Mertonstraße vor dem AStA-Büro, vor dem ein Podium mit Mikrophonen aufgebaut war, das teach-in. Es hatte sich eine größere Anzahl von Personen dort versammelt. Im Verlauf der Dis¬kussion wurde von dem SDS-Mit¬glied Hans-Jürgen Krahl und dem Beschul¬digten St.. folgendes erklärt: (etwa um 11.oo Uhr von Krahl) ‘Warum soll die Univer¬sität besetzt werden! Wir wissen, daß der Rektor erklärt hat, der Lehr¬betrieb könne nicht mehr aufrecht erhalten werden. Wir müssen jetzt in die Universität gehen, um zu beweisen, daß wir die Universität nicht lahmlegen lassen, diesen politisch bezoge¬nen Ort der Wissenschaft – die Besetzung der Universität ist für die Arbeiter ein exemplarisches Beispiel. Wir gehen in die Uni¬versität – wir sollten so massenhaft wie möglich die Universität überneh¬men.’ (etwa um 11.30 Uhr von St…) ‘Herr Rüegg hat über die Universität verfügt, wie über privates Eigentum. Wir sollten nunmehr von der Universität Besitz ergreifen. Wir werden aus der Universität ein Zentrum des Widerstands machen. Es ist Zeit, die Universität in eigener Regie zu übernehmen. Ich schlage vor, daß wir in die Universität gehen und dort diskutieren, welche Formen der Besetzung wir wählen können.’ (etwa um 11.50 Uhr von Krahl) ‘Bevor wir die Probleme technisch diskutieren, müßte besprochen werden, wie die Besetzung politisch aussehen soll. Wir sollten uns über den formalen Verlauf Gedanken machen. Zunächst sollten bis Mittwoch die Aktionen in der Stadt und vor den Betrieben in der Universität diskutiert und organisiert werden – es ist nicht nur eine taktische Frage, ob das Rektorat besetzt wer¬den soll. Wir müssen konsequent die politische Machtfrage übernehmen. Deshalb müssen die Administrationszen¬tren besetzt werden, d. h. auch orga¬nisatorisch muß der Univer¬sitätsbetrieb übernommen werden. Wir dürfen nicht im akademi¬schen Bereich bleiben. Wir müssen auch in die Verwal¬tungszentren eindringen. In diesem Sinne rufe ich zur Besetzung der Univer¬sität auf. Diese Besetzung muß ein Fanal für alle üb¬rigen Hochschulen sein.’ Etwa um 12.00 Uhr beschloß die Mehr¬heit der auf dem teach-in Anwesenden die Besetzung der Uni¬versität und des Rektorats. Nach Zeugenaussagen scheinen die meisten der Anwesenden geglaubt zu haben, daß die Besetzung allmählich vor sich gehen und der Rektor zunächst formell um die Übergabe der Schlüsselgewalt gebeten werden sollte. Erst etwa eine halbe Stunde nach dem Beschluß bewegte sich die Masse der Studenten (etwa 500 an der Zahl) durch den Haupteingang in die Vorhalle zum Rektorat, wo nochmals ein teach-in stattfand, als man feststellte, daß der Rektoratsein¬gang verschlossen war. Auf diesem teach-in ging es hauptsäch¬lich um die Frage, wie man an die Schlüssel für das Rektorat gelangen könne. Krahl, der Hauptredner bei die¬sem teach-in, behauptete, er habe die sichere Information, daß Rektorat und Telefonzentrale in die Kliniken in Sachsenhausen umquartiert worden seien. Diese Nachricht wurde dazu verwandt, das Ver¬halten der Rektorats¬ver¬wal¬tung als Schwäche auszulegen und sollte nach Zeugenaussagen die Vorstellung fördern, daß man die geräumte Stellung nun mit Fug und Recht einnehmen könnte. In der Pförtnerloge versuchten zahlreiche Per¬sonen vom Hausmeister B… die Rektoratsschlüssel zu erhalten. Unter diesen Personen befanden sich auch Krahl und der Beschuldigte E…. Etwa um 12.45 Uhr bildete sich vor dem Rektoratseingang eine Kette von Personen. Zwei Personen trugen durch den Haupteingang eine Brechstange heran. Eine dieser beiden Personen könnte der Be¬schuldigte E… gewesen sein. Mit dieser Brechstange und einer Maurerklammer wurde hinter der abschirmenden Kette das Glas des linken Flügels der Rektoratstür zerstört. In der die unmit¬telbaren Täter des Ein¬bruchs abschirmenden Kette von Personen, die u.a. durch Hochhalten von Kleidungsstücken, Zeitungen und anderen Gegenständen den Vorgang des Einbruchs zu verbergen suchten, befanden sich auch die Beschuldigten P…und R…. Als das Glas der Tür zerbrochen war, wurde von den Eindring¬lingen, unter denen sich die Beschuldigten R…, B…, L…, T… und P… be¬fanden, die an den Rektoratsraum angrenzende und ebenfalls verschlossene Tür zum Registraturraum zu öffnen versucht. Dazu wurde u.a. die vorge¬nannte Brechstange verwendet. Ca. 5 cm unter der Türklinke gelang es, ein Loch durch die Türfüllung zu schlagen und das Schloß so zu beschädigen, daß die Tür geöff¬net werden konnte. Unter den ersten Eindringlingen waren die Beschuldigten B…, B…, E…, L…, O.., P…, R…, St.. und T…. Ei¬nige Minu¬ten nach dem Einbruch gab Herr Krahl den Vertretern des Fernsehens ein Interview in den Räumen des Rektorats; in diesem Interview legte Krahl nochmals seine Gründe für das Eindringen dar. Die eingedrungenen Perso-nen gingen vom mitt¬leren Zimmer aus in die angrenzenden Räume mit Aus¬nahme des Rektor- und Prorektorzimmers, die beide verschlossen waren, und besetzten diese Zimmer. Gegen 13.45 Uhr hatte sich die Menge verzogen, um zu einer Anti-Notstandskundgebung auf dem Rö¬merberg zu gehen. In jedem Zimmer blieben noch ca. fünf Stu¬denten zurück. Unter diesen Studenten be¬fand sich auch die Beschuldigte O…, die das Vorzimmer des Rektors besetzt hielt. Der Nachmittag verlief bis gegen 17.00 Uhr ruhig. Mehrere Assi¬stenten der Naturwissenschaftlichen Fakultät hatte vor dem Rektorat eine Kette ge¬bildet, die das weitere Eindringen von Personen verhindern sollte. Als jedoch kurz nach 17.00 h (Ende der Römerbergkundgebung) wieder größere Mengen von Leuten ins Rektorat eindringen wollten, vermochte die Kette der Assi¬stenten den Ansturm nicht mehr zu halten. Etwa um 17.30 h wurde mit ei¬nem Dietrich das Rektorzimmer geöffnet. Anschließend beru¬higte sich die Lage wieder. Etwa um Mitternacht waren die Schlüssel zum Getränkeraum des Rektors gefunden worden. Der Getränkeraum wurde geöffnet und die Getränke verbraucht. Zahlreiche Personen befanden sich im angetrunkenen Zustand. Einige der Anwesenden lagen auf dem Boden herum. Nach 01.00 h wurde festgestellt, daß auch der Getränkeraum des Prorektors geöffnet wor¬den war und die dort befindlichen Getränke eben¬falls ausgetrunken worden waren. Gegen 02.00 h befanden sich im Rektorzimmer u.a. Krahl und die Beschuldigten E…, R… und Wetzel, welche miteinander diskutierten. In einer Erklärung am Dienstag, den 28.5.1968, riefen der Rektor und die Dekane nochmals auf, die rechtswidrige Besetzung der Universität zu beenden. Die juristische Fachschaft und einige Studentenorgani¬sationen distanzierten sich von dem Einbruch in das Rektorat. Am Dienstagnachmittag fand eine Streik¬komitee-Sitzung statt, in der beschlossen wurde, daß das Streikkomitee seine weiteren Aktionen vom Rektorat aus durchführen und versuchen wolle, Ausschreitungen der im Rektorat Anwesenden zu verhindern. Von 16.00 bis etwa 17.30 h des gleichen Dienstag fand im Rektorat dann noch eine Sitzung des Streikkomitees statt. Verhandlungs¬gegenstand war die Organisation be¬stimmter Arbeitsgruppen zur Verwirklichung der politischen Universität. An diejenigen, die voraussichtlich im Rektorat anwesend sein würden, erging die Aufforderung, darauf zu achten, daß Ausschreitungen vermieden würden. Der SDS teilte am Dienstagabend mit, daß die Universi¬tät in ‘Karl-Marx-Universität‘ umbenannt werden sollte. Am Rektorat wurde ein Arbeitsprogramm für Veranstaltungen der po¬litischen Universität angeschlagen. Das Studentenpar¬lament stimmte dem SDS-Antrag, die Umbenennung zu begrüßen, mit Mehr¬heit zu. Am frühen Morgen des Mittwochs (29.5.1968), etwa gegen 04.00 h wurde über dem Haupteingang der Universität von mehreren Personen ein Leinwandstreifen aufgeklebt, auf dem ‘Karl-Marx-Universität’ stand. Dieser Leinwandstreifen wurde jedoch noch am Morgen des gleichen Mittwoch vom Hausmeister B… und anderen Universitätsbediensteten wieder abgerissen. Kurze Zeit später wurde ein neues Plakat mit der Aufschrift ‘Karl-Marx-Universität’ über den Haupteingang geklebt. Dieses Plakat wurde mit einem Spezialkleber befestigt, der eine Ent¬fernung des Plakats sehr erschwerte. Beim Aufkleben des Plakats wurden die Beschuldigten P… und L… erkannt. Auf einem der Lichtbilder ist der Beschuldigte P… zu sehen, wie er bei dem An¬kleben der teilweise von Universitätsbediensteten herunter¬gekratzten Buchsta¬ben behilflich ist. Am Nachmittag des Mitt¬woch fand eine Sitzung des Streik¬komitees im Rektorat statt, an der auch der Hessische Minister für Wirt¬schaft und Verkehr, Arndt, teilnahm. In dieser Sitzung sprach sich Krahl für eine Fortsetzung der Besetzung aus. Er erklärte, daß sich der SDS nur einem Polizeieinsatz ohne Gegenwehr fügen würde. Die Mehrheit der im Rektorat Anwesenden schien geneigt zu sein, die Besetzung des Rektorats zu beenden. Daraufhin wurden von Krahl weitere SDS-Mitglieder herbeigeholt, so daß bei der Ab¬stimmung über die Fortsetzung der Besetzung schließlich eine Mehrheit für die Fortsetzung der Rektoratsbesetzung stimmte. Der LSD, der damit nicht einverstanden war, erklärte alsdann seinen Austritt aus dem Streikkomitee.“
    Anschuldigungsschrift Universitätsrat 27.9.1968; Rektorat 451-09
    754) Artikel>28.09.1968>>FNP: „Polizeifilm als Entlastungzeuge für Dany“
    „Cohn-Bendit erhielt acht Monate Gefängnis mit Bewährung – Ein unruhiges, aber im ganzen friedfertiges Publikum drängte sich am Freitag in einem Schöffengerichtssaal mittlerer Größe, den man dem als Einzelrichter fungierenden Amtsgerichtsrat Gaßner für das kurzfristig anberaumte Eilverfahren gegen Daniel Cohn-Bendit zur Verfügung gestellt hatte. – Einmal war Amts¬richter Gaßner nahe daran, diese Anweisung zu geben, Der Ver¬teidiger des ganz in Blau erschienenen ‘rote Dany’, Rechtsanwalt Heinrich Hannover aus Bremen, wies jedoch rechtzeitig auf die katastrophalen Folgen eines derartigen Einsatzes hin, nachdem gerade dank seiner telefonischen Bemühungen vom Vortag SDS und APO zugesichert hatten, daß keine Demonstrationen im Ge¬richtsgebäude stattfinden würden. – Festnahmen – Das gleiche ließ sich nicht von den angrenzenden Straßen sagen. Empört meldete der Verteidiger: ‘Vor dem Gericht sind sechs Personen ohne ersichtlichen Grund festgenommen, ein Wagen mit Laut¬sprecheranlage beschlagnahmt und Wandzeitungen weggenommen worden.’ – ‘Meine Sitzungsgewalt reicht nicht bis zur Straße’, entgegnete ihm der Richter. – Auch seine Strafgewalt ging an diesem Tag nur bis zu der im Eilverfahren zulässigen Grenze von einem Jahr Gefängnis. Hätte man Cohn-Bendit weiterhin, wie zu Beginn, als Rädelsführer angesehen, so hätte sein Fall vor einer Strafkammer aufgerollt werden müssen. Das beschleunigte Verfahren stellte also eher eine Vergünstigung als eine ‘Sondergerichtsbarkeit’ im alten Sinne dar. – Wie in einer Sauna war die Atmosphäre im überfüllten und hermetisch verschlosse¬nen Saal, als ein von der Polizei höchstselbst aufgenommener Film von den Ereignissen des 22. September 1968 vorgeführt wurde. – Der 23jährige ‘Dany’ konnte sich kaum einen besseren Entlastungszeugen wünschen. Der Film zeigt klar, daß – lange vor den später zu verzeichnenden Angriffen auf die Polizei – Cohn-Bendit ganz allein ein Geländer übersprang, einige Meter ins Niemandsland lief, dann zurückkam und erst beim Versuch, wieder zu der Menge zu gelangen, gefaßt und überwältigt wurde. – Sarkastische Demut – ‘Wenn ich mich etwas wehrte, als Sie mir das Bein völlig herumdrehten, bitte ich Sie um Verzeihung’, sagte Cohn-Bendit mit sarkastischer Demut zu einem seiner ‘Häscher’. Überhaupt hätte er ‘nur ganz instinktiv reagiert’, weil man ihm den Meniskus quetschte und ihn fast erwürgte. – Richter: ‘Warum sind Sie denn nicht freiwillig mitgegangen?’ – Dany: ‘Ich konnte nicht. Ich wurde ja festgehalten. Ich war als Autor zur Buchmesse gekommen und wollte nur Herrn Senghor fragen, weshalb er in seiner Heimat auf Studenten schießen läßt. Als Literat mag er einen Preis verdienen, aber doch keinen Friedenspreis – der Mann, der den Frieden mit Maschienenge¬wehren schützt!’ – ‘Das Politische, das in diesem Verfahren im Raume steht, soll auch dort bleiben’, versicherte Staatsanwalt Uchmann zu Beginn seines Plädoyers und erinnerte daran, daß die Grundrechte da aufhören, wo die Rechte Dritter verletzt würden. Mit Goethe meinte er, Freiheit bedeute, ‘das tun zu können, was man wollen darf’. – Cohn-Bendit aber habe an ei¬ner Zusammenrottung teilgenommen, deren Ziel es war, die Preisverleihung zu stören. Er habe sich als Teil der Menge ge¬fühlt, die zum Sturm auf die Barrieren ansetzte. Die mutige Haltung, mit der er sich zu seinen Taten bekenne, spräche dabei zu seinen Gunsten. Die Hartnäckigkeit, die er an den Tag legte, und der Schaden, den solche Gewalttätigkeiten dem deutschen Namen zufüge, seien erschwerend zu werten. Unter diesen Um¬ständen schien dem Ankläger eine Gefängnisstrafe von elf Mo¬naten für angebracht. Eine Strafaussetzung zur Bewährung komme somit nicht in Frage. – ‘Es gab keinen Grund, Gewalt zu befürchten’, erwiderte Rechtsanwalt Hannover. Wenn Polizei Hunderten von Besuchern den Zugang zur Buchmesse versperrt, schadet sie dem deutschen Ansehen wesentlich mehr. Warum werden die Gesetze nur gegen die Bevölkerung angewandt? Im demokratischen Staat hat nicht nur die Polizei, sondern auch das Volk Funktionen. Nicht nur werden Grundrechte durch Ge¬setze beschränkt, auch das Grundrecht schränkt Gesetzesrecht ein.’ – Freispruch gefordert – In Frankreich sei Cohn-Bendit trotz erheblich schwererer Vorwürfe nicht bestraft worden. We¬gen der Vorfälle am 22. September müsse man ihn freisprechen, oder ihm zumindest nicht den bedingten Straferlaß versagen. – Der Einzelrichter schöpfte aus beiden Vorschlägen, als er Cohn-Bendit zwar des Landfriedensbruchs, des Aufruhrs, der Beam¬tennötigung und des schweren Hausfriedensbruchs für schuldig erklärte, jedoch nur acht Monate Gefängnis bei dreijähriger Be¬währungsfrist verhängte. – Cohn-Bendit hatte in seinem Schlu߬wort ausgeführt, nicht der SDS, sondern NPD und 20 Jahre be¬schämender bundesdeutscher Politik schadeten dem Ansehen Deutschlands. Es war der Verhandlung interessiert, furchtlos und freundlich gefolgt und war stets zur Mitarbeit bereit gewesen. – Er machte nicht den Eindruck, als ob er das Urteil als beson¬ders mild empfand. Die Aufhebung des Haftbefehls nahm er er¬freut zur Kenntnis und verabredete sich sofort mit seinem An¬walt und SDS-Chef Karl-Dietrich Wolff zu einem späten Mit¬tagessen im Westend. – Unversöhnlich – Im Hinausgehen legte Staatsanwalt Uchmann begütigend die Hand auf Wolffs Schulter, um ihm etwas Versöhnliches zu sagen. ‘Wenn Sie mich noch ein¬mal anfassen, schlage ich zurück’, zischte der andere, und Uch¬mann ging achselzuckend davon.“
    Frankfurter Neue Presse, „Polizeifilm als Entlastungszeuge für Dany“ 28.9.1968; Archiv
    755) Flugblatt>30.09.1968>>ADS: Bürger unserer Stadt! Kommilitoninnen und Kommilitonen!
    „Ein Frankfurter Modellfall? Mit Besorgnis verfolgen wir die Entwicklungen an der Frankfurter Universität. Die Kräfte der linken, außerparlamenta¬rischen Opposition (APO) konnten ihre anarcho – kommunistischen Vorstellungen im kleinen Rahmen in die Wirklichkeit umsetzen. Daß diese Ideologie nicht auf spon¬tanen Anklang gestoßen ist, beweist die Notwendigkeit des per¬manenten Praktizierens eines körperlichen und geistigen Terrors. Der kurze und heftige Ablauf der Ereignisse, der in einer Schließung des Vorlesungsbetriebs an der Universität gipfelte, zeigt die Gefährdung der bestehenden demokratischen Ordnung durch den Terror der radikalisierten links – faschistischen Kräfte. Verschiedene Aktionen, die das ADS unternommen hatte, um den Studenten, die an einer Aufrechterhaltung der ihnen zustehenden Rechte interessiert sind, einen Weg zu zeigen, den Repressalien durch die APO zu entgehen, waren erfolgreich. Eine massive Hetze der APO gegen das ‘Aktionsko¬mitee Demokratischer Studenten’ wird weiterhin der anspruchslose Rahmen von mani¬pu¬lierter Unterstellung, bösartiger Verleumdung und Iden¬tifizierung des ADS mit rechts – faschistischen Kräften sein. Des¬halb sehen wir un¬sere pri¬märe Hauptaufgabe in der korrekten Aufklä¬rung der Öffentlichkeit über Ziele und die damit verbun¬denen Metho¬den der APO (insbesondere des SDS), die das Chaos und das En¬de einer demokratischen Rechtsstaatlichkeit be¬deuten. Die Verteufelung un¬serer Bemühungen zeigt uns, daß wir den richtigen Weg gehen.“
    Flugblatt ADS 30.9.1968; Rektorat 431-117
    756) Niederschrift>30.09.1968>>Senat Sitzung: Novellierung Hessisches Hochschul¬gesetz, u.a.
    „Niederschrift über die Sitzung des Akademischen Senats am Montag, dem 30. September 1968, 17 Uhr o.t. im Senatssaal. – Novellierung des Hessi¬schen Hochschulgesetzes (120 -02) und neue Satzung der Universität (150-08) – Der Rektor berichtet über das Gespräch der Rektoren der Hessischen Hochschulen mit dem Ministerpräsidenten am 27.9.1968. Das Gespräch er¬gab, daß der Entwurf, über den Kultusminister Schütte vor der Presse sprach, als ein Diskussionspapier zu betrachten ist. In diesem Sinn soll, bevor eine Vorlage vom Kabinett verabschiedet wird, allen Gliedern der Hochschulen Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Gegenvorschlägen gegeben werden. Auch für die Ende Oktober vorge¬sehene Ministerpräsidentenkonferenz wird eine Be¬rücksichtigung dieser Stellungnahmen und Gegenvorstellungen für nützlich gehalten. – Die Stellungnahmen müssen spätestens bis etwa 25.10. in Wiesbaden vorlie¬gen. Der Referentenentwurf ist in Händen aller Senatoren und wird allen Mitgliedern des Konzils zugeleitet. Der Senat beschließt in ei¬ner für den 16.10 anbe¬raumten Sitzung seine Stellungnahme zu fixieren. Spect. Bernhardt und Prof. Lüderitz erklären sich bereit, in großen Zü¬gen Vorschläge für die Stellungnahme vorzubereiten. – Der Senat er¬mächtigt den Rektor, die Lehrerbildungskommission erforderli¬chenfalls entsprechend dem üblichen Modus ihrer Zusammenset¬zung zu ergänzen. Der Senat bittet au¬ßerdem die Fakultäten, die Abteilung für Erzie-hungswissenschaften sowie alle Konzilsmit¬glieder etwaige Stellungnahmen bis zum 20.10 1968 dem Rektorat zugehen zu lassen. – Ein weiteres Kernstück des Entwurfs stellt – wie der Rektor weiter ausführt – die Ablösung der Fakultäten durch Fachbereiche dar, wobei nicht deutlich ersichtlich ist, in¬wiefern bisherige Fakultäten als Fachbereiche weiterbe¬stehen bleiben, inwiefern sie in Sektionen aufgeteilt oder Einrichtungen verschiedener Fakultäten zu eigenen Fachbereichen zu¬sammengefaßt wer¬den können. Zu diesem Problem, das im Refer¬entenentwurf ganz aus¬geklammert ist, hat der Ministerpräsident angeregt, an konkreten Mo¬dellen die Praktikabilität einer sol¬chen Neugliederung durchzuspielen. Diese Aufgabe soll nach der Meinung des Senats teils in den Fakul¬täten, teils – soweit es die Zusammenarbeit von Abteilungen für Erzie-hungswissenschaften und Fakultäten betrifft – in der Lehrerbildungs¬kommission, z. T. im Strukturausschuß geleistet werden. – 4. Beteili¬gung der Fachschaften der Naturwissen¬schaftlichen Fakultät an Senats¬kommissionen (102-02/2) – Die Fachschaften der Naturwissenschaftli¬chen Fakultät beantra¬gen mit Schreiben vom 2.7.1968 die Beteiligung an den Senatskom¬missionen, in denen für die vorgenannten Fachschaf¬ten relevante Angelegenheiten ver¬handelt werden. Der Rektor erläutert, daß hier im wesentlichen die Senats¬kommissionen für Baufragen, für das Zentrale Recheninstitut und für Fragen der Studienreform sowie der Arbeitsausschuß für Strukturprobleme in Frage kom¬men. – Herr Blank weist darauf hin, daß im Regelfall nur das Studenten¬parlament legitimiert ist, Vertreter in den Senat und seine Ausschüsse zu entsen¬den. – Der Senat beschließt, Vertre¬ter der Fachschaften nur, solange das Studentenparlament keine Vertreter entsendet, und auch dann nur als Gäste zur Beratung von interessierenden Fragen zu Sitzungen bzw. Tagesord¬nungspunkten der vorgenannten Kommissionen einzuladen. – Wegen der Si¬tuation im Bauausschuß, an dessen Sitzungen der AStA-Vorsitzende Birkholz regelmäßig teilnimmt, wird der Rektor mit Herrn Birkholz sprechen. – 12. Er¬gänzung der Talare (112-02) – Der Rektor teilt mit, daß bei den Studente¬nunruhen auch die Talare des Prorek¬tors, Prof. Gleus und des Pedells sowie mehrere Barette in Verlust geraten sind, ohne daß ihr Verbleib inzwischen ermittelt werden konnte. Der Rektor stellt die Frage, ob Ersatz beschafft werden soll. Der Se¬nat beschließt, zunächst von Ersatzbeschaffungen ebenso wie von Neuanschaffungen, nachdem selbst die Antrittsvorlesungen nicht mehr im Talar gehalten werden, abzusehen.“
    Protokoll Sitzung Senat 30.9.1968; Rektorat 202-08
    757) Brief>01.10.1968>>Rektor an Konzilsmitglieder: Übersendung des Referentenentwurfs für ein Neues Hoch¬schul¬gesetz und Erläute¬rungen
    „Bekanntlich ist in der Presse am Donnerstag, dem 19. Septem¬ber eine überraschende Verlautbarung des Hessischen Kultusmi¬nisters über einen Referentenentwurf eines künftigen Hoch¬schulgesetzes in Hessen erschienen, wogegen sich die Rektoren der vier hessischen Hochschulen gewandt haben. Der mit diesem Protest verbundenen Bitte der Rektoren zu einem Gespräch mit dem Herrn Ministerpräsidenten wurde am Freitag, dem 27. Sep¬tember 1968 entsprochen. Das Gespräch ergab, dass der Entwurf, über den Kultusminister Schütte vor der Presse sprach, als ein Diskussionspapier zu betrachten ist. In diesem Sinn soll, bevor eine Vorlage vom Kabinett verabschiedet wird, allen Gliedern der Hochschulen Gelgenheit zur Stellungnahme und zu Gegenvor-schlägen gegeben werden. Auch für die Ende Oktober vorgese¬hene Ministerpräsidentenkonferenz wird eine Berücksichtigung dieser Stellungnahmen und Gegenvorstellungen für nützlich ge¬halten. Ich übermittle Ihnen hiermit den Referentenentwurf und bitte Sie, Bemerkungen dazu – sei es über Ihre Fakultät bzw. Abteilungen, sei es direkt – mir sobald als möglich, spätestens bis 20. Oktober zuzuleiten. Kernstück des Entwurfs ist die Zu¬weisung eines Globalhaushalts an die Universität und die Über¬tragung der damit verbundenen Verwaltungsentscheidungen an ein Kuratorium als Organ der Universität. Dies bedeutet für Frankfurt grundsätzlich nichts Neues, erhebt vielmehr das im Universitätsvertrag zwischen Land, Stadt und Stiftern statuierte Prinzip der wirtschaftlichen Selbstverwaltung zur allgemeinen Norm. Im Kuratorium wird gegenüber dem bisherigen Frankfurter Zustand der Anteil der Stadt und der Stifer auf die durch Land und Stadt hälftig zu bestimmenden 4 Persönlichkeiten des öf-fentlichen Lebens beschränkt. Die Uni¬ver¬si¬täts¬exekutive hat nicht mehr Stimmrecht, sondern nur noch beratende Stimme. Da¬für erhalten die 2 Mitglieder der Personalräte Stimmrecht. Die 4 Mitglieder der Universität werden durch das nach sogenannter Drittelparität besetzte Konzil bestimmt. Der bisherige Dualismus zwischen akademischer Verwaltung (Rektor) einerseits, Verwal¬tung der Wirtschafts- und Personalangelegenheiten (Kurator) andererseits wird im Universitätspräsidenten aufgehoben, bleibt jedoch in den zwei Vizepräsidenten bestehen. Als Geschäftsfüh¬rer des Kuratoriums, das den Präsidenten kontrollieren soll, er¬hält der zweite Vizepräsident, der die Geschäfte der Wirtschaft- und Personalverwaltung nach den Weisungen des Präsidenten besorgt, eine starke, wenn auch zwiespältige Stellung. Das Konzil wird als oberstes hochschulpolitisches Organ verstärkt, indem es nicht nur bei Ernennung und Abberufung des Präsidenten und der Wahl des ersten Vizepräsidenten massgeblich die Führung der Universität mitbestimmt, sondern auch durch die Wahl der Mitglieder der Ständigen Kommission und das Recht, jederzeit die an der akademischen Verwaltung Beteiligten zur Berichterstat¬tung vorzuladen, direkten Einfluss auf die laufenden Geschäfte nehmen kann. Dieses Konzil ist aus 120 Delegierten der drei als Interessengruppen aufgefassten Gliedschaften der Universität zusammengesetzt, wobei in der Versammlung der Hochschullehrer nach jetzigem Recht sämtliche habilitierten Mitglieder des Lehr¬körpers, in der Versammlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter alle anderen in Forschung und Lehre an der Universität tätigen wissenschaftlichen Beamten und Angestellten zusammengefasst werden. Nimmt man das bisherige Beteiligungsverhältnis zur Grundlage, so würden die Lehrstuhlinhaber mit 22 %, die Nichtordinarien mit 11 % im Konzil vertreten sein. Nach Ver¬wirklichung der Vorstellungen von Assistenten und Studenten würden später unter den Hochschullehrern alle hauptamtlichen Lehrpersonen zusammengefasst. Ein weiteres Kernstück des Ent¬wurfs stellt die Ablösung der Fakultäten durch Fachbereiche dar, wobei nicht deutlich ersichtlich ist, inwiefern bisherige Fakultäten als Fachbereiche weiterbestehen bleiben, inwiefern sie in Sektionen aufgeteilt oder Einrichtungen verschiedener Fakultäten zu eigenen Fachbereichen zusammengefasst werden können. Zu diesem Problem, das im Referentenentwurf ganz aus¬geklammert ist, hat der Ministerpräsident angeregt, an konkreten Modellen die Praktikabilität einer solchen Neugliederung durch¬zuspielen. Diese Aufgabe soll nach der Meinung des Senats teils in den Fakultäten, teils – soweit es die Zusammenarbeit von AfE und Fakultäten betrifft – in der Lehrerbildungskommission, z. T. im Strukturausschuss geleistet werden. Der Referentenent¬wurf, der innerhalb von 8 Wochen paraphiert worden ist, zielt auf eine in den Kernpunkten wie in zahlreichen Einzelfragen grundlegende Änderung der bisherigen Universitätsstruktur. Er enthält in sich zahlreiche Inkonsequenzen und Lücken, was z. T. auf die aussergewöhnlich rasche Ausarbeitung, z. T. auf die of-fensichtliche Tendenz zurückzuführen ist, bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz der Hochschulverwaltung durch Einfüh¬rung eines Präsidialsystems mit Globalisierung des Haushalts die Abhängigkeit der Universität von den politischen Instanzen durch die Neureglung des Berufungsverfahrens und die Modali¬täten der Ernennung des Präsidenten zu verstärken sowie durch Zusammensetzung und Funktion des Konzils die Universität zu politisieren . Diese Bemerkungen geben einen rein persönlichen und fragmentarischen Eindruck aufgrund der ersten Durchsicht des Referentenentwurfs wieder und haben keinen anderen Zweck, als Sie, sehr verehrte Kollegen zur Stellungnahme herauszufor¬dern.“
    Schreiben Rektor an Konzil 1.10.1968; Rektorat 120-12
    758) Artikel>01.10.1968>>Neue Kritik (Frank Wolf): “Organisation, Emanzipa¬tion und Widerstand“
    „Auf der Delegiertenkonferenz traten eine Verwirrung und eine Unsicherheit zutage, die vorher durch die spektakulären Aktio¬nen verdeckt worden waren. Gleichzeitig setzte die Tomaten – Ak¬tion der Berliner Genossinnen antiautoritäre Prinzipien kompro¬mißlos durch und erweiterte damit radikal die Dimension der Organisationsprobleme, die wir lösen sollen. Die meisten Dele¬gierten waren kaum auf diese Diskussion vorbereitet und schon gar nicht bereit, eine ‘realpolitische’ Lösung durchzusetzen; die Isolation der Gruppen während des vorigen Jahres war auch die schlechteste Vorbedingung für eine verbindliche Diskussion. Die Delegiertenkonferenz wurde so zum blinden Ausdruck der anti¬autoritären Phase des SDS. Sie akademisch zu analysieren haben wir keine Zeit; es kommt jetzt darauf an, ein gemeinsames Be¬wußtsein von den prinzipiellen Schwierigkeiten und den pragma¬tischen Möglichkeiten der Organisation herauszubilden. Deshalb versuche ich, die Hauptprobleme möglichst knapp darzustellen und theoretische Differenzierungen auszulassen. – Theorie und Organisation – Es ist heute nicht mehr möglich, aus einer ma¬terialistischen Theorie der Geschichte eine revolutionäre Orga¬nisation systematisch zu legitimieren. Ich lasse jetzt dahinge-stellt, wie systematisch es in der Geschichte je verwirklicht wurde – etwa bei der Organisierung der russischen Revolutionäre – und ob eine solche Systematik von Theo¬rie/Strategie/Taktik/Praxis nicht selber schon die bürokratische und reaktionäre Erstarrung der meisten Organisationen der Arbeiterbewegung in sich enthält. Für die Protestbewegung der Jugendlichen ist es jedenfalls entscheidend, daß eine Ableitung der Organisation aus einer zentralen Theorie nicht mehr besteht. Zwar gibt es wesentliche Ansätze einer materialistischen Inter¬pretation der Geschichte, wie sie sich am klarsten in den Ana¬lysen der internationalen Herrschaftsverhältnisse entwickelt haben, aber für die Metropolen besteht aus objektiven Gründen keine Theorie, die konkret und systematisch auf revolutionäre Praxis reflektiert wäre. Theorie ist radikaler noch als früher zum isolierten Spezialgebiet geworden und dient in der Praxis der Protestbewegung teils als Machtinstrument der Prominenten, teils als bloßes Ornament und zur schlechten Rationalisierung der praktischen Schwierigkeiten; der autoritäre Charakter der Theorie gegenüber der Wirklichkeit, wie er schon immer ambiva¬lent angelegt war, drückt sich darin wie in einer Karikatur aus. – Es läßt sich freilich theoretisch bestimmen, warum eine revo¬lutionäre Theorie durch die Geschichte selber eliminiert wird. Die wesentlichen Entwicklungen scheinen mir in politischer Hin-sicht die Liquidation und Integration der Arbeiterbewegung im autoritären Staat und in gesellschaftlicher Hinsicht die univer¬selle Zweckrationalisierung aller praktischen Beziehungen der hochindustrialisierten Klassengesellschaft auf der Grundlage des materiellen Technologiesierungsprozesses zu sein. Die entschei-dende Konsequenz in diesem Zusammenhang ist die Zerstörung jeglicher herrschaftsgefährdender Organisationsformen. Das be¬trifft das Verbot der KPD und die Neuzulassung ebenso wie die systematische Privatisierung der Massen durch die öffentlichen Medien. Zunächst nur in bewußtseinsprivilegierten und ge-schichtlich rückständigen Bereichen wie in den Hochschulen ließ sich ein offener Widerstand gegen diese gesellschaftliche Ten¬denz organisieren. – Nach dieser Erfahrung, daß unsere Organi¬sationsformen vorläufig sein müssen, gibt es drei Reaktionen. Erstens wird geantwortet mit dem Versuch, trotzdem einen ge-schlossenen Begründungszusammenhang z. B. von den toten Ko¬sten im sich militarisierenden Kapitalverwertungsprozeß bis hin zum gelungenen Orgasmus in der das Reich der Freiheit antizi¬pierenden Polit-Kommune zu konstruieren; ich halte solche Theorien eines technologisierten Anarchismus für paranoid. Zweitens: jede theoretische Legitimation von Organisation und Praxis wird aufgegeben; diese direkte Reaktionsweise scheint mir die blinde Wiederholung bürgerlichen Konsumverhaltens – von Bewußtsein wird noch geredet, aber keins mehr ausgebildet. Drittens gibt es die Möglichkeit, die praktische und organisato-rische Arbeit jeweils exemplarisch zu legitimieren; das scheint mir die Bedingung einer bewußten Praxis. An den gegenwärtigen Organisationsproblemen soll jetzt gezeigt werden, daß die Span¬nung zwischen theoretischen Prinzipien und pragmatischen Schwierigkeiten stets neu ausgehalten werden muß. – Antizipa¬tion der freien Gesellschaft – Die Idee, daß die revolutionäre Organisation das Reich der Freiheit schon vorwegnehmen müsse, ist heute wegen der Intensität und Reichweite zentraler gesell¬schaftlicher Tendenzen historisch eher angemessen als etwa im Anarchismus des letzten Jahrhunderts. Zwei Initiativen der De-legiertenkonferenz, die Berliner zur Frauenemanzipation und die Hamburger zur Räteorganisierung des SDS, haben diesen Impetus auf seinen Begriff gebracht und zur Diskussion gestellt. Die andere Seite ist durch den Begriff der politischen Gegengewalt bezeichnet; dabei steht das Problem, die Entwicklung zu einem offen brutalen Staat zu blockieren und die Fehler der alten Arbeiterbewegung vor dem Faschismus zu vermeiden, im Vorder¬grund. Es ist unmöglich, diese Gegensätze abstrakt aufzulösen, auch wird die praktische Lösung mangelhaft sein, aber es scheint nützlich, die beiden Ansprüche ständig miteinander zu konfrontieren. Vor allem muß kritisch untersucht werden, welche praktischen Erscheinungsformen die Emanzipationsmodelle haben können, denn auch sie geben theoretisch vor, den allgemeinen Kampf wirksamer zu machen. – Zu Beginn der Protestbewegung in Berlin wurde diese Diskussion am Beispiel der Kommune I einge¬leitet. Die inhaltlichen Impulse haben jedoch später nur als äu¬ßerliche Show überlebt. Die Kommune, in vieler Beziehung eine Karikatur bürgerlich-familiärer Kollektivität geworden, eignete sich freilich auch besonders für Verdrängungsleistungen. An ihr war offensichtlich, daß weder freie Zustände naiv vorweggenom¬men werden können noch sich solcherart politischer Widerstand organisieren läßt; freilich war die Kommune wichtig als Identi¬fikationssymbol. Relevant ist, daß die abstrakte theoretische Entscheidung, als die sie erschien, für eine radikale Revolutionierung der Revolutionäre und ihrer Privatsphäre prak¬tisch ziemlich kümmerlich umgesetzt wurde; dem entspricht der theoretische Aufwand, mit dem sie verteidigt wurde. – Gerade das scheint auch bei den gegenwärtigen Debatten entscheidend zu sein: Emanzipation wird wieder fetischisiert und ihre Orga¬nisation zum starren technischen Instrument. Denn das Wesen der diffusen und vagen Organisationsformen der bestehenden Oppositionsbewegung, die sich noch immer in den Aktionen kon¬stituiert, wird auf die Kader reduziert. Die Projekt- und Basisgruppen des SDS sind entsprechend dann das ‘revolutionäre Subjekt’ (Hamburger Organisationsmodell) und die aus ihnen konstruierte Räteorganisation schon die Gesellschaft; eine prin¬zipielle Intention wird mit ihrem Miniatur-Modell kurzgeschlos¬sen: die Pariser Commune 1871 mit einem improvisierten Kollek¬tiv revolutionär engagierter Studenten. Zweierlei wird auf diese Weise unterschlagen. Einmal ist jede Antizipation der Utopie abstrakt wie diese selber; wenn man den Begriff des ewigen Friedens als die Umschreibung der freien Gesellschaft akzeptiert, ist an ihm leicht zu zeigen, wie sehr er dem revolutionären Kampf seiner Realisierung widerspricht. Zweitens wird der Cha-rakter der praktisch existierenden Opposition verkannt, weil sie nicht aus ihren materiellen Grundlagen, z. B. den Subkulturen der Sex-Bewegung an den Schulen, den meist liberalen Soziali¬sationsformen der Familien mit links engagierten Kindern etc., erklärt wird, sondern nur ihre unmittelbare Erscheinung und noch nicht einmal vollständig; die Nicht-SDSler werden nach moralischen Kategorien bewertet oder einfach vergessen. Aber es kommt gerade darauf an, die latente Wirkung unserer Initiativen außerhalb der Institution SDS zu kennen. Die Emanzipationsmo¬delle werden vermutlich außerhalb des SDS eine größere prakti-sche Resonanz haben, als daß sie im Verband organisationstech¬nisch umgesetzt werden können. Es kann sein, daß wir am An¬fang einer allgemeinen Bewegung der Frauen stehen; dafür kön¬nen wir nur Katalysator sein, speziell mit Projektgruppen von Genossinnen und Genossen. Die praktische Konsequenz im SDS selbst ist nicht administrativ zu bestimmen; sicher ist Reiches Vorschlag der temporären Verweigerung des Geschlechtsverkehrs jüngerer Genossinnen gegen ältere Genossen emanzipatorisch, so¬weit der autoritäre Sexualkonsum im Bewußtsein von dessen Zwangscharakter damit gebrochen werden kann. Für die theore¬tische Begründung des Berliner Aktionsrates zur Befreiung der Frauen gilt ebenso, was ich zum Verhältnis von Utopie und Kampf angedeutet habe, nur präziser: ‘Der Anspruch auf Glück (muß) in gesellschaftlicher Aktion eingelöst werden’ (7. Punkt der Resolution) – zwar wird zugestanden, daß man nur die ‘jetzt schon möglichen Momente einer zukünftigen Gesellschaft’ (Punkt 8) vorwegnehmen kann, es wird aber trotz des organisatorischen Akzents (Punkte 10 und 11) gerade die Differenz verschwiegen zwischen dem Anspruch auf Glück und der mühsamen Praxis, die auf seine Realisierung gerichtet ist und ihm in ihrer notwendi¬gen Disziplin häufig genug zuwiederläuft. – Organisation als Prozeß – Damit ist die Hauptsache unserer gegenwärtigen Orga¬nisationsprobleme genannt: das Realitätsbewußtsein von uns selber. Auf dem Boden der objektiven Spaltung in theoretische Arbeit und spontane, oft willkürliche Praxis hat sich eine Ra¬dikalität gebildet, die oft auch schlechte Aktionen romantisch verklärt und sogar die Verständnislosigkeit der out-groups zum Gütezeichen ernennt. Ich halte jede platonische Distanz für falsch, glaube aber, daß ein erheblicher Teil unserer Reaktionen schon gar nicht mehr bewußt ist und nur noch massenpsycholo¬gisch erklärt werden kann. Wenn wir Wilhelm Reichs Kritik an der KP teilen, müssen wir unserer eigenen psychischen Motiva¬tionen radikal ins Bewußtsein heben und erkennen, daß die be¬grifflose Radikalität unmittelbar dasselbe ist, wie die autoritäre Reaktion kleinbürgerlicher Massenindividuen. Weil aber dieser Zusammenhang unterdrückt wird, reagieren viele von uns auch blind gegenüber den objektiven Gefahren eben derselben autori¬tären Massen. Wir erklären ihre Reaktionen z. B. aus der Ver¬drängung des Faschismus und der Tabuierung der Gewalt tech¬nologischen Massenmordes, aber unser Verhältnis diesen wirkli¬chen Reaktionen der Massen gegenüber bleibt akademisch wie das der KPen bürokratisch; wir richten uns nicht danach, oder nur, indem wir autoritär auf unserem transzendentalen Recht bestehen. Diese Problematik muß noch speziell diskutiert werden, hier interessiert die Tatsache, daß wir unserer eigenen Praxis oft blind gegenübertreten. Zwar war gerade diese Sorglosigkeit die Bedingung, daß überhaupt große Aktionen durchgeführt wurden, aber die organisierte publicity hat unsere Potenzprahlerei oberflächlich bestätigt und jedes kritische Be¬wußtsein unterminiert. Das scheint mir auch die Prominenten zu betreffen, die dem inneren und von außen verstärktem Konkur¬renzdruck meistens nicht mehr selbstkritisch standhalten. In diesem Medium, in dem Selbsttäuschung und revolutionärer Elan sich vermischen, läßt sich über Organisationsfragen schwer re¬den. Von ihnen besteht oft keinerlei konkrete Anschauung; von der allgemeinen Organisation des Verbands nicht, weil die Gruppen weitgehend isoliert gearbeitet haben, von den besonde¬ren Problemen der Gruppen nicht, weil sie alle in der revolu¬tionären Welle untergingen oder aber zu moralischer Handlung gegenüber der anstrengenden Kleinarbeit verwandelt wurden. Insgesamt gibt es kaum Klarheit darüber, daß revolutionäre Or¬ganisation immer ein Prozeß lebendiger Menschen ist und kein administrativer Akt mittlerer Beamter. Das gilt umso mehr, als es ein Eigengewicht der Institution SDS für die lebendige Orga¬nisation SDS fast nur symbolisch gibt: als Identifikationszeichen. Welchen Organisationsprozeß müssen wir einleiten und wie? – Widerstand im autoritären Staat – Der SDS wird keinen Wider¬stand organisieren, wenn er ihn nicht aus seinen wirklichen Möglichkeiten, die er jetzt hat, entwickelt. Die Prinzipien des Protests, besonders die Solidarität mit den revolutionären Be¬wegungen in der Dritten Welt, haben eine Kompromißfreiheit ge¬schaffen, sie sich in einer politischen Moral praktischen Ver-haltens ausdrückt und den Bezugsrahmen liberalen Widerstands gegen die westdeutsche Restauration (Beispiel Spiegel-Affäre) durchbricht (s. Oskar Negts Interpretation in ‘Protest und Poli¬tik’ und meinen Beitrag in ‘Die Linke antwortet Habermas‘). Emphatisch ausgedrückt, haben wir damit eine revolutionäre Di-mension wieder in die technologisierte Klassengesellschaft, die auf verinnerlichtem Kompromiß und institutionellem Verhalten gründet, eingeführt. Im Bewußtsein der Protestbewegung drückte es sich zuweilen ideologisch als die Rebellion lebendiger Men¬schen gegen die toten Apparate aus; das entsprach der wirkli¬chen Abstraktion der Gesellschaft selber und unserer Stellung zu ihr. Fast losgelöst von dieser teils euphorischen Revolte wurde die Notstandsopposition pflichtgemäß zu Grabe getragen. Daß wir durch den neuen Zustand unmittelbar betroffen sind, ist nicht recht aufgefallen; Widerstand diente als beschwörende Formel. Was können wir nun gegen den autoritären Staat verwirklichen? Die Konsolidierung wird nur als kollektiver Lernprozeß stattfin¬den, aber sie wird nicht von selbst geschehen. So sehr die Gruppen wegen ihrer informellen Struktur am ehesten in der Lage sind, Repressionen des Staates zu unterlaufen, so wenig sind sie die Träger eines mystischen Willens. Sie sind auf über¬regionale Kooperation und Initiative angewiesen, die sich wie¬derum nicht durch moralische Forderungen, sondern durch Orga¬nisationsarbeit herstellen. Es scheint, daß es genügend Genossen gibt, die eine lokale und überregionale Arbeitsteilung organisie¬ren könnten. Hier sind die bewußten Zusammenschlüsse von qualifizierten Arbeitskollektiven mit intensivem Anspruch not¬wendig, soweit sie nicht ideologisiert werden; in Ansätzen be¬stehen solche informellen Gruppen oder Kader bereits. In diesem Arbeitszusammenhang müßte der Bundesvorstand definiert werden als politische Instanz, d. h. die Fraktionskämpfe im SDS und außerhalb müssen von ihm besonders artikuliert und eventuell initiiert werden. Das wäre auch die beste Gewähr inhaltlicher Kontrolle, die von einer bürokratischen Räteorganisation, wie sie es gegenwärtig sein müßte, überhaupt nicht geleistet würde. Üb¬rigens sollte der Name Bundesvorstand besser beibehalten wer¬den, damit der Fetischismus neuer Namen für die alte Sache uns nicht an der praktischen Veränderung des Alten hindert. – Die Frage bleibt, ob nicht die anonymen ‘informellen Kader’ ebenso wie die Berliner VW-Kader schlicht ein Hirngespinst bleiben könnten. Denn der materielle Druck ist für viele Genossen stark und läßt kaum eine volle Aktivität zu. Aber genau dies Problem, verstärkt durch die Fluktuation eines Studentenverbandes, läßt sich nicht theoretisch lösen, nur mit praktischer Anstrengung durch viele Niederlagen hindurch. Politisch notwendig sind sol¬che Arbeitsgruppen in jedem Fall, wenn ich mich nicht täusche, wird es in den kommenden politischen Gerichtsverfahren und danach sehr auf das Bewußtsein von gemeinsam arbeitenden Gruppen ankommen, damit blinde private Angstreaktionen der SDSler und der sogenannten unorganisierten Linken nicht zu of¬fen masochistischen Aktionen umschlagen. Die Kontakte zu jun¬gen Arbeitern und Angestellten sind noch zu schwach, als daß sie ein Schutz vor massiven Gefahren wären. Der autoritäre Staat erzwingt, daß wir radikaler werden; im kritischen Bewußt¬sein unserer eigenen Organisation.“
    Neue Kritik Oktober 1968, Heft Nr.50, S. 4 – 9
    759) Artikel>01.10.1968>>Neue Kritik (Joscha Schmierer): “Bemerkungen zur Organisationsfrage”
    „In der Organisationsfrage äußert sich jeweils die Krise der revolutionären Bewegung insgesamt oder die Krise einer bestimmten Organisationsform der revolutionären Bewegung, die deren objektiver Entwicklung nicht länger entspricht. In der gegenwärtigen Diskussion im SDS wurde es bisher versäumt, den Charakter der organisatorischen Krise auf diese ihre Bedingungen hin zu untersuchen, obwohl gerade der SDS den Glauben an eine mechanische und automatische Herausbildung der revolutionären Situation nie besessen hat und insofern in der Lage sein müßte, die Organisationsfrage in aller Radikalität zu stellen, statt sie nur als verbandsinternes Problem zu behandeln.
  20. Eine Krise der revolutionären Bewegung könnte durch eine objektive Entwicklung der bestehenden Gesellschaft selbst bedingt sein, die real ,eindimensional‘ geworden wäre und die revolutionäre Alternative ein für allemal als Möglichkeit abgeschafft hätte. Die Apathisierung der Massen wäre dann keine Frage der ideologischen Manipulation, sondern adaequater Ausdruck der bestehenden Gesellschaft. Die Krise der revolutionären Bewegung ließe nur einen letalen Ausgang zu. Die Organisationsdebatte wäre Ausdruck eines falschen Bewußtseins, das hinter der objektiven Entwicklung herhinkt. Ihre sektiererischen Züge entsprächen dann ihrem Wesen; die Frage wäre gelöst, indem sie gestellt wird. In dieser Interpretation erschienen die Massenaktionen der jüngsten Zeit als ideologisches Aufbäumen einer Minderheit, die sich der Einsicht in den Zwang der Geschichte nicht beugen will und an dieser Einsichtslosigkeit zerbricht. Die Organisationsdebatte wäre eine Frage des falschen Bewußtseins der Revolutionäre, nicht dessen der Adressaten ihrer Agitation und Aktion.
    Eine solche Interpretation legt uns die bürgerliche Presse nahe, die die aktuelle Krise des SDS als notwendige Folge einer grundsätzlich verfehlten Politik darzustellen versucht. Sie ist durch den Fortschritt der Befreiungskämpfe der Dritten Welt und den erneuten offenen Ausbruch der Klassenkämpfe in Frankreich zwar international falsifiziert; das nimmt ihr aber nichts an Gefährlichkeit für die Entwicklung der außerparlamentarischen Opposition in der Bundesrepublik, denn sie berührt sich in wesentlichen Punkten mit der persönlichen Motivation nicht nur vieler mobilisierter Studenten, sondern auch eines großen Teils der Genossen. Diese waren im Grunde und bis vor kurzem fest überzeugt, daß gegen die Formierung des autoritären Staates nichts zu machen sei und wurden erst durch die Aktionen selbst in den Kampf hineingezogen, ohne ihre generelle Skepsis zu überwinden. Die Studentenbewegung mobilisierte schließlich nicht zufällig vor allem die geisteswissenschaftlichen Fakultäten, d. h. sie bezog einen großen Teil ihres Potentials aus einer Gruppe ideologisch Verzweifelter. Diese laufen Gefahr, ihre gruppenspezifische Verzweiflung beim ersten Anzeichen der Krise der revolutionären Bewegung wieder als allgemeine zu fassen, und in private, kritische, aber von der Nutzlosigkeit der Kritik überzeugte Kontemplation zurückzuverfallen. Eine Renaissance der adornitischen generellen Praxisfeindlichkeit ist durchaus zu erwarten; vor allem dann, wenn die unmittelbaren Folgen der Studentenbewegung vorläufig nichts als einige Reformen sein sollten, die die gruppenspezifische Situation zu erleichtern scheinen. Der Rückfall auf eine Bewußtseinsstufe, die durch die Praxis und die Aktionen schon tendenziell überwunden war, wird zur objektiven Unmöglichkeit der Revolution hypostasiert. Vermittelt über eine reaktionäre Interpretation der aktuellen Krise könnte dieser Rückfall das Ende der Studentenbewegung bedeuten, wenn sie nicht von außen neue Impulse erhält. Statt mobilisierende Funktion auf die Arbeiterklasse auszuüben, wäre sie auf deren Spontaneität angewiesen, um die eigene Krise zu überwinden.
    Die vorwiegend existenzialistische Motivation vieler Studenten droht sich gegen jede Form kontinuierlicher politischer Arbeit zu wenden. Sie kann nicht durch bloße Appelle überwunden werden, sondern durch ihre praktische Widerlegung im Nachweis der objektiven Möglichkeit revolutionärer Veränderung in konkreten Aktionen mit konkretem Ergebnis.
  21. Dann würde sich zeigen, daß die Studentenbewegung nicht über die objektiven Möglichkeiten hinausschoß, sondern daß sie sich diesen als Studentenbewegung nicht gewachsen zeigte. Die Krise der revolutionären Bewegung, wie sie sich in der Organisationsfrage zeigt, würde sich als Problem der subjektiven Möglichkeiten der Studentenbewegung erweisen, und sie wäre Krise der revolutionären Bewegung insgesamt nur insofern, als diese immer noch vorwiegend Studentenbewegung ist. Die Organisations- und Aktionsformen der Studentenbewegung würden der Lösung der objektiven Aufgaben nicht entsprechen, aber deren mögliche Lösung keineswegs widerlegen. Deren aktuelle Lösung würde voraussetzen, daß die Studentenbewegung ihre sozialen Bedingungen als Intellektuellenbewegung reflektiert und in dieser Analyse das Bewußtsein erst gewinnt, das es ihr ermöglicht, stellvertretend für die lohnabhängigen Massen zu handeln, um durch deren Mobilisierung die eigenen Bedingtheiten und Grenzen zu überwinden. Was in der Interpretation der bürgerlichen Presse, die den subjektiven Motivationen der mobilisierten Studenten weithin entgegenkommt, als objektive Unmöglichkeit der revolutionären Bewegung und grundsätzliche Falsifizierung ihrer Politik dargestellt wird, erwiese sich als subjektive Schwierigkeit der Studentenbewegung ihrem eigenen substitionalistischen Anspruch gerecht zu werden, und die politischen Konsequenzen aus diesem Anspruch zu ziehen, der durch die Oster – und Anti-Notstands-Aktionen, die auf die Arbeiterklasse übergriffen, partiell gerechtfertigt wurde. Organisations- und Aktionsformen der Studentenbewegung wären den Aufgaben der revolutionären Bewegung, die sie initiierte, nicht gewachsen. Die Krise der revolutionären Bewegung läge darin, daß sie ihren Charakter als Studentenbewegung noch nicht abgelegt hat, was die subjektive Voraussetzung dafür wäre, daß sie ihre eigenen Möglichkeiten wahrnimmt.
  22. Beschränkt man sich in der Analyse der aktuellen Krise, die innerhalb des SDS als Organisationsfrage des SDS diskutiert wird, auf die Avantgardefunktion des SDS für die Studentenbewegung, so reduziert sich das Problem auf die Frage, ob der SDS dieser Avantgardefunktion länger gewachsen ist und wenn nicht, welche organisatorischen Bedingungen er erfüllen müßte, um dieser Funktion gewachsen zu sein. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Studentenbewegung in sich weitertreibende Elemente genügend enthält und daß der SDS als ihre Avantgarde derzeit nur nicht in der Lage ist, diese Elemente herauszuarbeiten, zu artikulieren und in revolutionäre Praxis umzusetzen. Einer solchen Interpretation das Wort reden, bedeutet die Dialektik von Reform und Revolution für die Studentenbewegung voraussetzen: eine Annahme, die von der unreflektierten Übertragung klassischer Theorien der Arbeiterbewegung auf die Studentenbewegung lebt und die Unmöglichkeit einer solchen Übertragung, wie sie etwa Lukacs dargelegt hat, abtut mit vagen Hinweisen auf vage Theorien der ‘Wissenschaft als Produktivkraft‘ und der technischen Intelligenz als neuer Arbeiterklasse.
    Eine andere Erklärung der Krise meint, der SDS sei in ‘der Bewegung’ aufgegangen, wobei der unbestimmte Begriff ‘Bewegung‘ insinuieren soll, daß diese auf etwas Bestimmtes hinauswill, daß man schon gar nicht mehr zu benennen habe, so sehr sei es der ‘Bewegung‘ immanent. Was in der Theorie noch nicht recht gelang und in der Praxis vorerst auf sich warten läßt, die Vermittlung zwischen konkreten Interessen der Studenten und Arbeiter, wird durch Sprachmanipulation als Problem aus der Welt geschafft. In der unbestimmten ‘Bewegung’ wird als gelöst vorausgesetzt, was als ungelöstes Problem der ganzen Organisationsdebatte zugrundeliegt. Es geht dann nur noch um die Wiederherstellung der Avantgardefunktion des SDS und diese wird durch Zentralisation des Verbandes gewährleistet.
  23. Noch beschränkter als diese Interpretation erweist sich die Vorstellung, die derzeitige Misere des Verbandes erkläre sich schlicht aus einem Widerspruch zwischen sozialdemokratischer Verbandsstruktur und revolutionären Organisations- und Aktionsformen der Gruppen und könne durch eine Durchsetzung der letzteren auf Verbandsebene behoben werden. Nachdem zunächst die Probleme der revolutionären Theorie und Praxis auf die Probleme der Studentenbewegung reduziert wurden, die zur ‘Bewegung‘ schlechthin stilisiert wird, muß das auf lokaler Ebene schon Erreichte nun noch überregional verallgemeinert werden, um die Krise der revolutionären Bewegung, die ja in Wahrheit nur in einer überholten Verbandsstruktur des SDS besteht, generell zu beheben. Dann ist es nur folgerichtig, wenn das nur als Produkt des massenhaften revolutionären Kampfes zu verwirklichende Rätesystem, als abstraktes Organisationsschema einer Avantgarde verschrieben, auf deren Funktionsbestimmung man sich erst gar nicht mehr einläßt. Einer so narzistischen Betrachtungsweise der derzeitigen Krise der außerparlamentarischen Opposition, die sich in der unvermittelten Gleichsetzung von Organisation der Avantgarde und Organisation der revolutionären Massenbewegung zum Zeitpunkt der Doppelherrschaft darstellt, entspricht die nabelschauerische Sicht in der derzeit die autoritären Strukturen innerhalb des Verbandes diskutiert werden: als eine Art Klassenkampf zwischen führenden und anderen Genossen und zwischen Genossen überhaupt und Genossinnen. Das naive Erstaunen darüber, daß der SDS selbst noch nicht das neue Jerusalem ist, sucht seine Erklärung in einer isolierten Analyse des Verbandes, statt in der seiner Beziehungen zur bestehenden Gesellschaft. Damit wird die Hoffnung auf Befreiung im SDS lokalisiert, statt in der Gesellschaft, wo sie die revolutionäre Bewegung im Kampf zu verwirklichen hat. Vergessen wird, daß der Elan einer revolutionären Bewegung gerade in der Spannung besteht zwischen dem Bewußtsein vom Ziel und der aktuellen Misere, nicht aber im illusionären Versuch, diese Spannung unmittelbar aufzuheben, indem man die Organisation auf die Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse verpflichtet. Darin äußert sich eine passive Einstellung gegenüber der Organisation, die das Konsumentenverhalten in der kapitalistischen Gesellschaft reproduziert. Aktuelle Schwächen der Organisation, die nur im Weitertreiben des revolutionären Prozesses überwunden werden können, werden als Wesen der Organisation verstanden. Statt die Organisation als inhaltlich orientierte Interaktion von Individuen zu verstehen, wird sie als Fremdes den eigenen Bedürfnissen gegenübergestellt und somit nur betrachtet, statt als Resultante der objektiven Situation der Gesellschaft und des subjektiven Bewußtseins der Mitglieder begriffen.
    Ohne differenzierte Analyse wird die Organisation zum bloßen, dem eigenen verändernden Eingriff entzogenen Faktum. Die Organisationsfrage scheint nur noch durch die Sezession lösbar (vgl. Resolution der Berliner Genossinnen). Wenngleich eine solche Einstellung durch die gegenwärtigen Strukturen des SDS partiell bestätigt wird, erweist sie sich, indem sie diese Strukturen als unveränderbar ansieht, als Übertragung ontologischer Betrachtungsweisen der bürgerlichen Gesellschaft auf den SDS, wobei der Fehler nicht erst in der Übertragung, sondern schon in der Betrachtungsweise selbst liegt, die, würde sie durchgehalten, jede revolutionäre Praxis schon im theoretischen Ansatz verhindern würde. In allem Existenten bloß das immer Gleiche zu sehen, und unter Abstraktion der historischen Entwicklung des SDS diesen als schlicht konterrevolutionär und als bloße Wiederholung der bürgerlichen Gesellschaft zu verstehen, heißt das Spiel jener zu spielen, die vom SDS nur deshalb fordern, daß er das schlechthin Andere sein solle, damit sie sich guten Gewissens im Bestehenden einrichten können: selbst die Theorie der befreiten Gebiete, deren Übertragbarkeit auf die Situation in den Metropolen sehr fragwürdig ist, muß eingestehen, daß diese wenigstens noch die Grenze gemeinsam haben mit solchen Gebieten, die nicht befreit sind, und daß ihr innerer Charakter durch diese Grenze bestimmt wird. Die Analyse der inneren Strukturen des SDS kann von der Struktur der bestehenden Gesellschaft nicht absehen, ohne mit der Vernachlässigung des Bedingungszusammenhanges der Organisationsprobleme auch deren mögliche Lösung aus den Augen zu verlieren. Zwar darf die Organisationsfrage nicht instrumentell verkürzt werden, indem unter Hinweis auf objektive Aufgaben hierarchische Strukturen verewigt werden, doch können diese hierarchischen Strukturen nur durch Ausweitung des Kampfes abgebaut werden, der allseitig geführt, eine nicht repressive Arbeitsteilung ermöglicht. Im Grunde gingen gerade die Berliner Genossinnen diesen Weg, indem sie spezifische Aufgaben übernahmen. Die Insistenz auf Isolation vom übrigen Verband macht freilich revolutionäre Arbeitsteilung zur repressiven, wenn etwa davon ausgegangen wird, daß Kindererziehung Sache der Frau sei, denn dann würde eine historisch bedingte Arbeitsteilung, die die revolutionäre Organisation nicht abstrakt negieren kann, als ‘natürliche‘ gesetzt und könnte nicht emanzipatorisch gewendet werden. Die inneren Widersprüche des SDS müssen zur Motivation der Ausweitung des Kampfes dienen; diese Ausweitung des Kampfes kann aber die inneren Widersprüche der Organisation nur dann lösen, wenn er nicht seinerseits isoliert geführt wird.
    II. 1. Die derzeitige organisatorische Krise erweist sich als Ausdruck einer allgemeinen Krise der revolutionären Theorie einerseits und spezifischer Schwierigkeiten des SDS andererseits. Diese erhalten ihre materialistische Erklärung durch die Analyse der Entwicklungstendenzen des monopolkapitalistischen Staates und der bisherigen Praxis der revolutionären Bewegung in diesem. Nur eine solche Analyse der revolutionären Bewegung im Rahmen der bestehenden Machtkonstellation und Klassenstrukturen läßt die Ausarbeitung konkreter Strategien zu und ermöglicht eine Behandlung der Organisationsfrage in theoretisch-praktischer Absicht. Die Delegiertenkonferenz konnte diese Analyse nicht leisten und lief deshalb Gefahr bei einer narzistischen Beschreibung der eigenen Schwierigkeiten stehen zu bleiben, d.h. eine abstrakte Verurteilung der autoritären Strukturen des SDS auszusprechen, ohne die Möglichkeit ihrer Aufhebung zeigen zu können. Darin zeigte sich die analytische Schwäche des Verbandes um so deutlicher, als der Ausbruch offenen Klassenkampfes in Frankreich, dessen Unterdrückung in der CSSR und die Weiterentwicklung des autoritären Notstandstaates in der Bundesrepublik die Notwendigkeit einer solchen Analyse auch subjektiv einsichtig macht. Der SDS, der sich seither theoretisch vor allem auf die Dialektik des Befreiungskampfes in der Dritten Welt und in den Metropolen bezog, hat nicht nur die eine Seite, den Kampf in den Metropolen analytisch vernachlässigt, sondern hat die Analyse der aufbrechenden Widersprüche in und zwischen den nichtkapitalistischen Ländern fast ganz unterlassen. Dies erklärt sich zwar aus der Genese der Studentenbewegung als deren Avantgarde der SDS sich versteht, muß aber seine Weiterentwicklung zur revolutionären Organisation behindern. In dem Auseinanderklaffen von globaler Theorie und technizistischer Diskussion der Organisationsfrage zeigt sich, daß die Bestimmung des strategischen Stellenwertes der Studentenbewegung als aktueller Form der revolutionären Bewegung, in diesem Kontext noch keineswegs gelungen ist. Die Organisationsfrage des SDS ist aber nur ein ziemlich nebensächlicher Teilaspekt dieser Analyse. Daß der SDS sich ihr gewachsen zeigt, setzt jedoch bestimmte organisatorische Bedingungen voraus, deren Verwirklichung nicht länger aufgeschoben werden kann, so vor allem die innerverbandliche Arbeitsteilung und Kommunikation. Diese Teilprobleme können zwar vorläufig nur pragmatisch gelöst werden, was aber nicht bedeutet, daß ihre inhaltliche Bestimmung mit technischen Kniffen und moralischen Appellen manipulativ verdrängt werden dürfte.
  24. Die Ursachen der gegenwärtigen Krise des SDS können nicht auf innerverbandliche reduziert werden. Sie liegen im Charakter der Studentenbewegung und ihrer Reflexion durch den SDS, der sich als deren Avantgarde versteht. Die Studentenbewegung, ohne selbst schon revolutionär zu sein, hat dennoch sowohl objektiv als auch im Bewußtsein des SDS stellvertretende Funktion für eine breite revolutionäre Bewegung angenommen. Daraus ergeben sich sowohl Widersprüche zwischen Avantgarde und Studentenbewegung, wie zwischen Studentenbewegung und den anderen, potentiell revolutionären Klassen. Diese Widersprüche drücken sich innerhalb der Avantgarde als ungeklärte theoretische Gegensätze aus, die sich in einer nicht wirklich ausdiskutierten verschiedenen Einschätzung der Studentenbewegung niederschlagen. Deren aktuelle Formulierung ist die Randgruppentheorie einerseits, die Theorie der technischen Intelligenz als neuer Arbeiterklasse andererseits. Diese Theorien stehen lediglich sofern sie ahistorisch gefaßt werden, in Widerspruch zueinander. Werden sie in ihrer jeweiligen Berechtigung und ihrem historischen Zusammenhang nicht reflektiert, führen sie zu unverstandenen strategischen Gegensätzen in jeder einzelnen praktischen Fragestellung, wie etwa der Hochschulpolitik generell und der Institutspolitik im besonderen. Sie führen auch zu einer jeweils verschiedenen Fassung des substitutionalistischen Charakters der Studentenbewegung, insofern die Studenten als Randgruppe gefaßt, nur abstrakt in einem allgemeinen Angriff auf den Staat für andere Klassen stellvertretend handeln könnten, während sie als fortschrittlichster Teil einer neuen Arbeiterklasse, die jetzt schon unter Bedingungen steht die tendenziell auf die ganzen lohnabhängigen Massen zutreffen, gerade in ihrem spezifischen Kampf gegen spezifische Unterdrückung unmittelbar stellvertretenden Charakter annehmen könnte. Im letzteren Fall träfe auf die Studentenbewegung die traditionelle Dialektik von Reform und Revolution zu; die Studentenschaft wäre als ganze potentiell revolutionär; unmittelbare Aufgabe der Revolutionäre wäre eine Syndikalisierung der Studenten und der von ihnen beschickten Berufe, mit dem Ziel die unmittelbaren Konflikte im Arbeitskampf aufzugreifen und im gewerkschaftlichen Kampf über sich selbst hinauszutreiben. Ließe diese Theorie die Studentenschaft tendenziell in einer neuen Arbeiterklasse aufgehen, deren Verbreiterung notwendige Folge des ökonomischen Prozesses ist, so geht die Randgruppentheorie davon aus, daß bestimmte Teile der Studentenschaft auf Grund ihrer spezifischen Bedingungen die allgemeine Unterdrückung besonders deutlich erfahren, und diese im politischen Kampf unter Überschreitung ihrer spezifischen Interessen tendenziell für alle verstehbar und im Interesse aller artikulieren.
    In dem sie die allgemeinen Interessen aller Menschen wahrnehmen, verbreitern sie durch exemplarische Angriffe auf die Herrschaft, die im Staatsapparat verkörpert ist, ihre Basis, indem sie immer neue Einzelne in den Kampf hineinziehen. Nicht indem die Studenten für die eigenen Interessen einstehen, nehmen sie die Interessen aller wahr, sondern indem sie die Interessen aller auf Grund ihrer spezifischen Situation zu ihren eigenen machen, werden sie die neuen Revolutionäre.
    Der strategisch wesentliche Unterschied der beiden Theorien liegt in ihrer jeweils verschiedenen Bestimmung des Charakters der Stellvertretung, den die Studentenbewegung annehmen kann. Er spiegelt sich wieder in dem praktisch meist unvermittelten Nebeneinander von außeruniversitärer Politik und Hochschulpolitik, die die Strategie vieler Gruppen kennzeichnet und bestimmt meist die Konflikte zwischen AStAen und SDSGruppen, die immer dann auftreten, wenn Genossen in AStAen arbeiten. Er wird konkret in der Mitbestimmungsproblematik und geistert als unverstanden durch die Diskussion von Projekt- und Basisgruppen. Eine seiner Ursachen liegt in der Genese der Studentenbewegung, die nach wie vor, vor allem von der geisteswissenschaftlichen, nicht unmittelbar produktiven Fakultät getragen wird und die ihre theoretische Begründung gerade in der Tendenz zur Verwissenschaftlichung der Produktion und der Theorie der Wissenschaft als Produktionskraft fand. So werden aber die objektiven Bedingungen der Studentenbewegung und die subjektive Motivation ihrer derzeitigen Träger meist heillos vermischt, der exemplarische Charakter verschiedener Aktionen und die Repression, die sie nach sich ziehen, falsch eingeschätzt. Die widersprüchliche theoretische Begründung hat aber ihre Bedeutung im heterogenen Charakter der Studentenbewegung, der exemplarisch in den historisch synchronen Notstandsstreiks an der Uni und den gewerkschaftlichen Streiks an den Ingenieurschulen zu Tage trat, und der nicht im abstrakten Postulat nach Revolutionierung der Wissenschaft überwunden werden kann.
    III. Solange diese theoretischen Widersprüche der Studentenbewegung nicht in einer breiten revolutionären Bewegung aufgehoben sind, können die Organisationsprobleme der Avantgarde nur pragmatisch gelöst werden. Diese pragmatische Lösung muß die Erfahrungen der bisherigen Studentenbewegung und die Entwicklung des Verbandes berücksichtigen.
  25. Die Studentenbewegung war nicht durch spezifische Interessen der Studenten motiviert. Vielmehr konkretisierte sich der abstrakte Widerstand gegen den Vietnamkrieg zum Widerstand gegen Institutionen, die diese Solidarität mit dem kämpfenden vietnamesischen Volk direkt oder indirekt unterdrückten. Die abstrakte Solidarität mit dem Vietkong wurde zum Kampf gegen die bestehende Gesellschaft, deren innere repressive Mechanismen in Zusammenhang gesetzt wurden mit der Unterdrückung der Befreiungsbewegungen der Dritten Welt. Osteraktionen und Antinotstandsstreiks waren Stufen dieser Konkretisierung des Kampfes. Mobilisiert wurden die Studenten als Staatsbürger, die die Versprechen der Verfassung ernst nahmen, um erst im Kampf gegen deren Deformierung den verschleiernden Charakter dieser selbst zu durchschauen. Die Parlamentarismuskritik als theoretische Seite dieser Entwicklung, machte die Notwendigkeit der Organisation des Widerstandes an der Basis praktisch einsichtig. Die Hochschulstreiks nahmen antizipatorisch deren Verwirklichung vorweg, indem sie teilweise in Universitäts- und Institutsbesetzungen übergingen. Diese Entwicklung vom liberalem Protest gegen Auswüchse der bestehenden Gesellschaft und der Mobilisierung der Studenten als Staatsbürger oder Menschen zum Widerstand an der Basis und der politischen Organisation der Studenten am Arbeitsplatz, bleibt vorläufig weithin Postulat. Die fehlende praktische Erfahrung mit dieser organisatorischen Wendung der Politik an der Hochschule, wie sie in Institutspolitik, den Basis- und ad-hoc-Gruppen sich abzeichnet, lassen die möglichen Gefahren, Rückfall in reformistische Hochschulpolitik, Reproduktion der irrationalen Fächertrennung in der Organisation der Studentenbewegung, Verlust des gesamtgesellschaftlichen und allgemeinpolitischen Impulses nur ahnen. jedenfalls sind die seitherigen Versuche im Rahmen einer allgemeinen Strategie noch ungeklärt, zumal wenn sie generell und ohne differenzierte Analyse der jeweiligen Funktion der Institute als globale Strategie unter dem Schlagwort Revolutionierung der Wissenschaft propagiert werden. Was sich dahinter im Einzelnen verstecken mag, ist vorläufig noch nicht heraus, da ist das allgemeine Prinzip, Dezentralisierung der politischen Arbeit, Konkretisierung des Widerstands, Organisation am Arbeitsplatz und Intention der Aufhebung der Trennung von bürgerlichem Studium und politischer Freizeitbeschäftigung, als Versuch die Studentenbewegung in der Institution Universität auf Dauer zu stellen, – in seiner allgemeinen Form richtig. Exemplarischen Charakter hatte die Studentenbewegung bisher nur in ihren nicht gruppenspezifisch, sondern allgemeinpolitisch motivierten Aktionen, wie zu Ostern und bei den Notstandsaktionen, wo gegenüber der Arbeiterklasse, die in einzelnen Individuen mobilisiert wurde, eben das nicht gelang, was jetzt an der Universität versucht wird: Politisierung am Arbeitsplatz. Offensichtlich stellt sich heute die Problematik der Intellektuellenorganisation, die Lukacs beschrieb, als allgemeines Organisationsproblem der revolutionären Bewegung dar. Die Mobilisierung geht nicht über den Kampf unmittelbarer Interessen, der aus sich Momente des politischen Kampfes heraustreibt, sondern über die Identifikation des Einzelnen mit allgemeinen Prinzipien, die über ihre theoretische Einsicht erst wieder in die Sphäre der Produktion zurückwirken. Diese Mobilisierung der Individuen in der Öffentlichkeit, statt ganzer Klassen in der Produktionssphäre, bringt spezifische Organisationsformen mit sich, wie vor allem das teach-in, das in seiner Beziehung auf Erfolgskriterien (Abstimmungssiege, Überführung in die direkte Aktion) mehr die Konsumentenbeziehung zwischen akkumulierten Einzelnen und Volkstribunen fördert, als das des Dialogs zwischen Masse und Avantgarde. Diese autoritäre Struktur, die ihre Ursache in der Mobilisierung der einzelnen als Staatsbürger hat, die nur in der Aktion zum selbsttätigen Kollektiv werden können, wirkt auf die Avantgarde, die durch tribunenhafte Sprecher vertreten wird, zurück und trägt unter Umständen zur Apathisierung der Genossen bei. Diese Struktur der Studentenbewegung und der Avantgarde kann auf die Dauer nur in der Vermassung der Theorie und der Organisation am Arbeitsplatz aufgehoben werden, denn nur dort läßt sich die Relation Publikum-Sprecher in einem arbeitendem Kollektiv überwinden. Die überraschenden Erfolge zu Ostern und in den Notstandsaktionen bringen die Gefahr einer Fehleinschätzung dieser Problematik mit sich und drohen bestimmte Aktionsformen, zur Aktion schlechthin zu hypostasieren, was sich etwa in der ständigen Furcht vor dem Rückfall hinter bereits erreichte Aktionsformen zeigt. Schon die oberflächliche Subsumtion der Osteraktionen und der Notstandsaktionen unter dem Begriff ,Massenaktionen‘ enthält diese Gefahr, weil dieser von dem spezifischen Inhalt der betreffenden Aktionen, dem jeweils besonderen Exempel das sie statuierten, absieht. Hatten die Osteraktionen jeweils das unmittelbare Ziel, die Auslieferung der Springererzeugnisse zu verhindern, so hatten sie ihre weitertreibende organisierende Wirkung gerade in der kämpferischen Durchsetzung dieses Ziels und in dem Beweis, daß das Privatkapital und der Staat in ihrer Allmacht potentiell in Frage gestellt werden können, wenn sie überraschend und massenhaft angegriffen werden.
    Die Notstandsstreiks dagegen standen von vornherein unter anderen Bedingungen: einerseits waren sie demonstrativ gegen den Erlaß der Notstandsgesetze gerichtet, deren Verhinderung jedoch weder unmittelbares noch mittelbares Ziel der Aktionen sein konnten, andererseits hatten sie das abstrakte Ziel der ‘Organisation des Widerstandes‘, für die keine Erfolgskriterien angegeben werden konnten. So hatten sie den Charakter eines unmittelbaren Angriffs auf die Staatsmacht, denn nur deren Zerschlagung konnte, nachdem es feststand, daß die Notstandsgesetze nicht zu verhindern waren, noch Ziel der Aktionen anläßlich der Notstandsgesetze sein. In der aktuellen Situation jedoch konnte die Machtfrage nicht gestellt werden, es sei denn symbolisch. Symbole haben aber nicht schon an sich organisierende Kraft. Die Formel Organisation des Widerstandes konnte also nur konkretisiert werden, wenn der abstrakte und nur symbolische Angriff auf den Staat zum Angriff auf die bestimmte Institution Universität wurde. Dieser mußte aber, sollte er nicht seinerseits abstrakt bleiben, bestimmte Ziele und Erfolgskriterien beinhalten. Diese lagen zunächst in der Durchführung von befristeten Streiks. Das reichte schon deshalb nicht aus, weil dieser gerade in seiner zeitlichen Fixierung nach wie vor auf den Erlaß der Notstandsgesetze fixiert blieb, also gerade in seiner Bestimmtheit abstrakt bleiben mußte. Der Streik mußte andere inhaltliche Ziele aus sich selbst heraus entwickeln: er mußte, wenn er strategische Perspektive haben sollte, den Kampf mit der Universität derart aufnehmen, daß er Fakten schuf, die durch die Universitätsbürokratie nach Beendigung oder Zerschlagung des Streiks nicht wieder zurückgenommen werden konnten: diese konnten nur in einer neuen Qualität der Organisation der Studentenbewegung bestehen. Organisation ist aber nicht Selbstzweck, vielmehr hat gerade der Kampf für ein konkretes Ziel mit bestimmten Erfolgskriterien den entscheidenden organisatorischen Effekt und das gerade in der Frühphase einer Massenbewegung, die sich immer nur ad hoc und temporär wiederherstellt. An dieser grundsätzlichen Schwierigkeit, der Zirkelhaftigkeit der Notstandsstreiks, setzte die Politische Universität in Frankfurt an. Ob sie in der Lage gewesen wäre den Zirkel, zu durchbrechen, kann nicht überprüft werden, weil sie zu früh durch die Rückeroberung der Polizei unterbrochen wurde. Die Notstandsaktionen, denen der eindeutige Charakter der Osteraktionen fehlte, mußten selbst an den Universitäten zu resignativen Erscheinungen führen und erst recht innerhalb der mobilisierten Arbeiterschaft, der es noch kaum gelungen ist, ein gewisses Gegenmilieu auszubilden, das Rückschläge unterlaufen könnte. Dies läßt sich freilich nur vermuten. Gerade unter diesen Umständen sollten die bisherigen Massenaktionen in ihrer strategischen und organisatorischen Bedeutung differenziert analysiert werden, statt einen ihrer Aspekte, den des abstrakten Machtkampfes, zu verabsolutieren und immer aufs neue wiederherstellen zu wollen. Eine solche Strategie, die sich in der Furcht vor dem Rückfall äußert, vergißt, daß ‘Massenbasis‘ kein Fixum ist, sondern jeweils durch spezifische Aktionen und Argumentationen immer aufs neue wieder hergestellt werden muß und daß in diesem Zusammenhang durchaus Aktionsformen wieder wichtig werden können, die abgetan schienen. Hinter der Furcht vor dem Rückfall steckt meist nichts anderes als die Furcht vor langfristiger Arbeit und der sorgfältigen Vorbereitung der Aktionen. Aktionen z.B., die die Macht entlarven, statt die sinnlose Konfrontation mit ihr zu suchen, bekommen jetzt, wo es den mobilisierten Massen vorläufig nicht gelungen ist sich selbst zu organisieren, wieder neue Bedeutung. Da die revolutionäre Bewegung als Studentenbewegung ziemlich in der Luft hängt und selbst an der Universität noch kaum verankert ist, die Arbeiter aber gerade außerhalb des Betriebs, ihrer eigenen Organisationsbasis mobilisiert wurden, hat dieser Rückfall, d. h. die Wiederaufnahme von Kampfmitteln der winzig kleinen Minderheit seine materialistische Begründung. Nachdem sich die Staatsgewalt wieder gefestigt hat und ihrerseits zum Angriff übergeht, können wir uns Hochstapelei länger nicht leisten. Die offensive Antwort des SDS wird vielmehr darin bestehen, daß er sich von den ihm durch die Presse aufgedrängten Erwartungen befreit und Massenaktionen nicht länger als Fetisch versteht, sondern ihre Vorbereitung reflektiert. Die Massen könnten sich sonst betrogen fühlen. Der SDS läuft Gefahr, die Massen zum Objekt zu machen, wenn er auf die List der Staatsmacht und ihrer Justiz hereinfällt, die immer schon Landfriedensbruch sieht, wo der Frieden kaum gestört wurde, und wenn er nun permanent die Machtfrage stellen will. Gescheiterte Machtkämpfe führen jedoch zum Abbröckeln der Basis und sind immer dann die subtile Form von Quietismus, wenn sie die revolutionäre Phantasie derart schädigen, daß einem nichts mehr einfällt, wenn die Machtfrage vorläufig beantwortet ist. Das Wort haben dann die Reformisten.
    IV. Kann dieses Organisationsproblem zwischen Avantgarde, Studentenbewegung Masse nur am Ort der konkreten politischen Arbeit, in den einzelnen Städten und Universitäten überwunden werden, so stellt sich das Problem der Organisation der Avantgarde als nationaler Organisation in anderen Begriffen.
    Die Entwicklung des SDS vom akademischen Verband zur politischen Organisation, die konkrete Aktionen durchführt, führte zu einer Veränderung der Verbandsstruktur, zu einer Stärkung der Gruppen als der Träger der Aktionen und zu einer Entfunktionalisierung des Bundesvorstandes für die innerverbandliche Arbeit. Die Hinwendung von praxisloser Reflexion der bestehenden Herrschaftsverhältnisse zum Angriff auf diese in ihrer jeweils bestimmten Gestalt, führte zu einer Dezentralisierung des Verbandes, der eigentliche Organisationsfaktor auf nationaler Ebene war nicht der Bundesvorstand, sondern die gemeinsame Analyse (Springerkampagne) und der zentrale Angriff der Staatsmacht auf die bürgerliche Demokratie (Notstandsgesetze). Die Springerkampagne kam nicht vorwärts ehe durch das Attentat auf Rudi Dutschke das auslösende Zeichen für bundesweite Aktionen gegeben wurde. Der Kampf gegen die Notstandsgesetze kam über die Phase der Resolutionen und Kongresse erst hinaus, als deren Erlaß unmittelbar bevorstand. jeweils hatte die Analyse die Bedingung für koordinierte Aktionen gegeben und hatten Ereignisse außerhalb des Verbandes die Aktionen ausgelöst. Ihre Gleichartigkeit war nicht durch die zentrale Organisation des Verbandes, sondern durch die vorhergehende gemeinsame Analyse bedingt. Sie waren Ergebnis der langfristigen theoretischen Selbstverständigung und innerverbandlichen Kommunikation, im übrigen aber der ganz normalen Nachrichtenvermittlung durch Presse, Rundfunk und Fernsehen.
    Gerade aber die innerverbandliche theoretische Kommunikation wurde durch die Entwicklung des letzten Jahres in Frage gestellt. Das Nichterscheinen der Korrespondenzen und die Praxis fernen und unregelmäßigen Veröffentlichungen der ‘neuen kritik‘ sind nur ein Symptom für diese Entwicklung. Die Provinzialisierung der Gruppen, die ihre Aktionen nur noch lokalpatriotisch reflektieren ist ein weiteres. Entscheidend ist der Funktionsverlust des Bundesvorstandes für die innerverbandliche Arbeit und seine Reduktion auf die Vertretung des Verbandes gegenüber der Meinungsindustrie. Der BV nahm die Aufgabe eines bürgerlichen Parteivorstandes wahr und zeigte auch entsprechende Verselbständigungstendenzen. Vortragsreisen und Pressekonferenzen waren die Instrumente seiner Politik. Die notwendige innerverbandliche Kommunikation konnte ein zweiköpfiger BV nicht leisten. Der Mangel dieser Kommunikation führte zu Fehlern, wie etwa der zentralen Wiederholung der Springerblockade oder der großspurigen Ankündigung der Bundeswehrkampagne, anstelle der Koordination der inhaltlichen Vorbereitung der Delegierten-Konferenz.
    Solange die theoretischen Widersprüche zwischen Randgruppentheorie und Neuer-Arbeiterklasse-Theorie, zwischen anarchistischen, marxistisch-leninistischen und schlicht reformistischen Tendenzen nicht einigermaßen analytisch aufgearbeitet sind, kann die Organisationsfrage des Verbandes nur pragmatisch gelöst werden. Unmittelbare Aufgabe des Verbandes ist jedoch Wiederherstellung der innerverbandlichen Kommunikation, Koordination der analytischen Arbeit, Entwicklung einer arbeitsteiligen Verbandsstruktur. Würden solche Kommunikationsprobleme als bloß technische mißverstanden, ginge dies gerade an der politischen Notwendigkeit einer breiten theoretischen Diskussion vorbei, die jetzt durch den Schlag gegen die Revisionisten (Ausschluß der 5) und das allseitige analytische Bedürfnis der Gruppen, die erstmals praktische Erfahrungen gesammelt haben, ermöglicht wird.
    Der Kampf gegen die Repression, die sich ihrerseits dezentralisiert hat und routinemäßig die Revolutionäre auf dem kalten Wege durch Justizverfahren ausschalten will, setzt arbeitsfähige und nach lokalen und regionalen Strategien vorgehende Gruppen voraus. Sollen sie aber nicht durch die fehlende Koordination ihrer konkreten Arbeit kaputtgemacht werden, dann ist Reorganisation des Verbandes dringend notwendig und zwar nicht durch Aufblähung des bürokratischen Wurmfortsatzes BV zu einem bürokratischen Wasserkopf, sondern durch die Selbstorganisation der arbeitenden Gruppen. Diese Notwendigkeit wird zwar im Hamburger Antrag abstrakt postuliert, doch entspricht eine voll durchformalisierte Rätestruktur, die die Situation des Verbandes völlig unberücksichtigt läßt und mit deren Durchführung der BV beauftragt wird, diesen Bedürfnissen kaum. Genau so wenig entspricht ihnen die Forderung nach Stärkung des BV, wie er von Frankfurter Genossen erhoben wird. Die derzeitigen Aufgaben können von einem zentralen BV in Frankfurt, der von der Frankfurter Gruppe kaum Unterstützung erwarten darf, nicht einmal technisch erfüllt werden. Vielmehr wird dieser BV über den alles läuft und an dem alles hängen bleibt die Verbandsarbeit eher hindern als stärken. Demgegenüber hat der Berliner Vorschlag auf Einrichtung von Sekretariaten‘ oder besser Schwerpunktgruppen den Vorteil, daß er an den funktionsfähigen Kollektiven des Verbandes ansetzt, den Gruppen, und die Notwendigkeit regionaler Organisation mit zentraler Koordination bestimmter Projekte und Kampagnen zu verbinden ermöglicht. Die aktiven Genossen werden nicht aus ihrem Arbeitskollektiv herausgerissen und in Frankfurt isoliert, und sind damit weder der Gefahr der Verselbständigung noch der Bürokratisierung unterworfen. Für technische Arbeiten müssen nicht wie jetzt in Frankfurt gutwillige Genossen gesucht werden, die sie als entfremdete erfüllen, sondern sie können durch die politisch arbeitende Projektgruppe, die in der betreffenden SDS-Gruppe die Schwerpunktarbeit macht selbst durchgeführt werden. Die Gefahr, den Verband nur noch nach außen zu vertreten, wird beschränkt und die Notwendigkeit, die Arbeit des Verbandes zu koordinieren, erscheint nicht mehr als bürokratische Pflicht, sondern ergibt sich aus den konkreten Bedürfnissen der politischen Arbeit am eigenen Ort. Die Gefahr des Informationsmonopols ist sehr viel geringer als beim zentralen BV, der die einkommenden Informationen meist nicht einmal auswerten und damit auch nicht weitergeben kann. Darüber hinaus ist diese Organisationsform sehr viel flexibler, insofern sie arbeitsteilig verfährt, wird die bürokratische Arbeit begrenzt und kann sehr viel leichter an andere Gruppen weitergegeben werden, als dies jetzt beim BV der Fall ist, wo der neue BV vom alten nicht einmal eingearbeitet wird und einen ganzen Wust von undurchschaubaren Verpflichtungen übernehmen muß.
    Wenn aber diese Vorteile für Schwerpunktarbeit zuträfen, so ist nicht einzusehen, warum sie nicht auch für die BV-Arbeit generell zutreffen sollten und warum nicht eine arbeitsfähige Gruppe die BV-Arbeit machen sollte, wobei sie der DK zwei bis drei Genossen verantwortlich benennen müßte. Diesem BV, der in der Funktion etwa den ‘Vororten‘ in der klassischen Arbeiterbewegung entsprechen würde, könnten dann die Schwerpunktgruppen zu regelmäßigen Sitzungen Beauftragte delegieren, die die seitherige Beiratsfunktion erfüllen. Damit würde dieses Gremium endlich einen Inhalt für den Verband selbst, statt nur für die Presse erhalten. Da die Mitglieder des Beirats jeweils nach der Art ihrer Mitarbeit in den Gruppen bestimmt würden, wäre eine reale Verbindung zwischen Gruppen und Verband hergestellt, wenn sich die Schwerpunktarbeit so weit durchgesetzt hätte, daß praktisch alle Gruppen eine bestimmte Aufgabe verantwortlich übernommen hätten, wäre ein Gremium zentraler Kommunikation geschaffen, das alle Gruppen an der Verbandsarbeit direkt beteiligen würde, statt sie wie jetzt auf zufällige Kontakte zu verweisen. Die Effizienz des Verbandes würde damit in keiner Weise geschädigt, denn diese ist bisher reiner Mythos und besteht im Grunde nur in der nominellen Repräsentanz. Auftretende finanzielle und andere technische Fragen müßten noch ausführlich diskutiert werden, doch ist nicht einzusehen, warum sie nicht gelöst werden könnten. jedenfalls sollte die Verbandsfrage, die nur pragmatische Lösungen zuläßt, nicht länger unter solchen machtpolitischen Gesichtspunkten diskutiert werden, die lediglich individualistische und lokalpatriotische Struktur reproduzieren.“
    Neue Kritik, Oktober 1968, Heft Nr. 50, Seite 10 – 25
    760) Artikel>01.10.1968>>Neue Kritik: „Der SDS als Hochschulorganisa¬tion – Zur Beziehung von Projektgruppe und Hochschulrevolte in Frankfurt”
    „Bis zum Sommer 1967 war der SDS in Frankfurt ein für viele Gruppen in der Bundesrepublik exem¬pla¬rischer sozialistischer Intellekutellenverband ge¬blieben, obwohl er von Berlin angeregt, aber doch auf andere Weise im WS 66/67 seine ersten Gehver¬suche in die zukünftige antiautoritäre Richtung gemacht hatte (etwa in dem Soziologenstreit um die ‘Neuordnung’ des Soziolo¬giestudiums mit Habermas, Friedeburg und Adorno oder in der radikalen Vietnamdemonstration vom Februar 1967). Durch die Ereignisse vom 2. Juni wurde auch er vor die Notwendigkeit ge¬stellt, seine theoretischen Kenntnisse über die Entwicklung der BRD in eine praktische Aufgabenstellung der sozialistischen Studenten zu übersetzen. Die alte Organisationsstruktur (Mitgliederversammlungen – Gruppenvorstand) war keineswegs in der Lage, den Protest der durch die Protestwelle der Studenten engagierten Jugend in eine konkrete Praxis umzusetzen. – Auf der 22. o. DK war deutlich geworden, daß der SDS arbeitende Gruppen zu gründen hatte, die das Engagement der Studenten in einen konkreten Bezugsrahmen zu ihrem sozialen Alltagsleben zu vermitteln hatte. Im SDS Frankfurt wurde eine Projektgruppe, die sich als theoretisches Arbeitsthema die Organisationsfrage im revolutionären Sozialismus stellte und sich als praktisches Ziel setzte, den allgemeinpolitischen Protest in die Alltagssituation Hochschule hineinzutragen, gegründet. Die Arbeit der Projekt¬gruppe zerfiel oberflächlich gesehen in zwei Teile. Konstant mußte sich – das war die Voraussetzung ihrer Arbeit – ein mi¬nimaler Personenkreis (in der Praxis waren es etwa 15) zu einem fixen Termin treffen. Der allgemeinpolitische Protest gegen die in den Zentren des gesellschaftlichen Lebens sich vollziehende Faschisierung wurde zunächst mit der Hochschule auf einer all¬gemeinpolitischen Ebene planmäßig verbunden – als Protest der Entpolitisierung der Lehrinhalte. Konkrete Gestalt nahm er an bei den Go-ins in die Vorlesungen des Notstandsplaners Carlo Schmidt und Iring Fetschers , der dem SDS für eine Anti-Sprin¬ger-Veranstaltung an der Uni Räume und Geld verweigert hatte. Die Universitätsadministration antwortete mit dem bekannten Faschismus- und Terrorvorwurf, mit der Androhung von Diszi¬plinarverfahren und der bis heute nicht aufgehobenen Suspen¬dierung des SDS; der Hessische Staat mit der Intensivierung der autoritären, von oben aufgezwungenen Hochschulreform. Der SDS konnte mit seiner zentralen Projektgruppe diese zentrale Offen¬sive gegen die Apolitisierung der Universität auffangen. Der Terror- und Faschismusvorwurf machte die ideologische Ausein-andersetzung mit den angeblich ‘Liberalen’ Autoritäten und ih¬rem Anhang bei den Studenten notwendig. Der SDS entlarvte den Faschismusbegriff des Frankfurter Rektors, des Soziologen Rüegg, exemplarisch als Teil der liberalen Ideologie, die solange Ge¬waltlosigkeit suggiert, bis die etablierten Machtpositionen ge¬fährdet werden – ist dies der Fall, so reagieren diese liberalen Herren mit Disziplinarmaßnahmen, Strafverfahren, Aussperrung, schließlich mit dem Einsatz unmittelbarer staatlicher Gewalt. Die Reaktionen dieser lächerlich gemachten und bloßgestellten Cha¬rakterfiguren auf die direkten Aktionen bestätigen jedesmal das in der Agitation vermittelte und reproduzierte so die antiauto¬ritäre Bewegung*, die die Diskussionen in alle wichtigen Vorle¬sungen weitertrug und dort weitere Studenten mobilisierte. Der SDS konnte nun von der allgemeinen Politisierung zum Angriff auf die Machtpositionen in der Universität übergehen: – Er sprengte das Professorenkonzil, das eine neue Satzung vorberei¬ten sollte. Anschließend belagerte man 4 Stunden eine Senats¬sitzung, wobei sich zum erstenmal 2000 Studenten in der Uni¬versität für ihre organisationsbedürftigen Interessen engagierten, weil diese Aktionen die Macht einer bewußtgewordenen Studen-tenschaft demonstrierten. Trotz dieser politischen Erfolge ge¬langte der SDS im Wintersemester in eine Sackgasse. Er hatte in allen Auseinandersetzungen ehemals bürgerliche Forderungen reaktualisieren müssen: Öffentlichkeit und herrschaftsfreie Dis¬kussion. Der Verwertungszusammenhang der Wissenschaft unter den Bedingungen des Spätkapitalismus mußte immer äußerlich bleiben – das ergibt sich notwendig aus einer isolierten sozia¬listischen Hochschulpolitik . – Da uns oder den politisierten Studenten insgesamt es nicht gelang, eine allgemeine, über den SDS hinausgehende Organisationsform der Studentenbewegung zu finden, wurde aus der Struktur der Bewegung heraus, deren ein¬ziges Organisationsprinzip die öffentliche Diskussion in den te¬ach-ins war und blieb, die kleine Zahl der besten SDS-Agitato¬ren in die Rolle von ‘Studentenführern’ gedrängt, deren Aufgabe es war, bei jeder Versammlung und Aktion die Radikalität der Bewegung zu produzieren und zu reproduzieren. Dadurch war die Avantgardeposition des SDS in der Agitation gesichert, aber da-mit entstanden zugleich die Bedingungen für die in Zeiten der Aktionsflaute auftretende Passivierung der Studenten. Auf die SDS-Organisation zurückbezogen blieb das Ergebnis: 15 Genossen waren permanent in der Arbeit der Projektgruppe engagiert (ich lasse das ungeheure Schwergewicht, das auf den führenden Agi¬tatoren lastete, zunächst beiseite), 40 bis 50 Genossen wurden zeitweilig in die Organisation der Agitation und Propaganda mithineingezogen, der Rest der großen SDS-Gruppe Frankfurt wurde oder blieb Claque. Im Widerstand gegen die fachspezifische Einführung von Zwischenprüfungen wurden die eben erwähnten restlichen Genossen objektiv auf eine fachspezifische Borniert¬heit zurückgedrängt, obwohl ihre Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt dennoch von großer Bedeutung waren. Organisationstheoretisch gelangte die Projektgruppe nur zu Problematisierung, nicht zu Lösung: (Fußnote: Selbstverständlich ist das von mir genannte Resultat nicht identisch mit dem Inhalt der theoretischen Dis¬kussion, die in der Projektgruppe geführt wurde). Alle Parteior¬ganisationen des revolutionären Sozialismus bezogen sich auf die Arbeiterklasse, mit deren Problematisierung im Spätkapitalismus problematisiert sich auch ihre Organisationsform. Als Maximen blieben nur die Notwendigkeit einer solidarischen Organisation und die der Verbreiterung in die lohnabhängigen Massen. – Theoretisch plante man für den Sommer 1968 in Frankfurt drei Projektgruppen: Fortsetzung der alten Projektgruppe, die nur lo¬gischerweise zur Klassentheorie übergehen sollte, eine Ruhrge¬bietsprojektgruppe (die sich sehr schnell auflöste; warum, ist hier nicht zu erörtern) und eine Betriebsprojektgruppe ab: 1. Sie hatte zu wenig Genossen in die zentrale Arbeit des SDS hinein¬gezogen, so daß eine Zellteilung nicht möglich war und die Be¬triebsprojektgruppe dadurch naturwüchsig zunächst an die Peri¬pherie gedrängt wurde. 2. Sie hatte übergroßen Druck auf die Aktivsten der Aktiven gehäuft, so daß deren private Existenz zusammenzubrechen drohte. 3. Durch die Fetischisierung der neuen Organisationsform Projektgruppe war die Schulung in re¬volutionärer Theorie absolut verdrängt worden. Punkt drei ver¬suchten wir zu lösen, indem wir einen zentralen Mammutar¬beitskreis, geleitet von vier Genossen, durchführten zur Ein-führung in die revolutionäre Theorie, ich nenne ihn nur als wichtigen Faktor zur Aufrechterhaltung der Kontinuität der Ausbildungsarbeit innerhalb des SDS. – Das Attentat auf den Genossen Dutschke häufte auf die damals einzige arbeitsfähige Gruppe des Frankfurter SDS, die Projektgruppe I, eine solche Menge an Aufgaben, daß wir zur Lösung von Punkt zwei, der ‘Einbeziehung des Privatlebens in die politische Organisation’, nicht kommen konnten. Da die Projektgruppe anschließend den Übergang von Anti-Springeraktionen auf die Notstandskampagne mit zu strukturieren hatte, gelangte sie gar nicht zu ihrer spe-zifischen Rekonstruktion, sondern die Individuen wurden einzeln in den permanenten Massenmobilisierungen verheizt. Auf dem Höhepunkt der Notstandsaktionen erschien die Betriebsprojekt¬gruppe an der Spitze der konkreten Arbeit, bei der Politisierung der Arbeiter, bei der Werksagigation usw. – obwohl sie schon lange vorher Beziehungen zu Betrieben geknüpft hatte, wurde ihre Arbeit jetzt erst evident. Der SDS konnte nun die Gelegen¬heit wahrnehmen, die Universität, die der Rektor nach den Not¬standsstreiks geschlossen hatte, zu besetzen und die Alltagsba¬sis zum konkreten Alternativmodell umzugestalten. Die ‘Politische Universität’ konstituierte sich innerhalb von drei Tagen; die zahllosen Diskussionen, der fachspezifische bornierte Widerstand zur Zeit der Verengung der Hochschulpolitik – wie ich es vorhin nannte – zahlten sich nun auf dem veränderten Aktionshintergrund aus; in der Produktion eigener Vorstellungen von einer gegen den autoritären Staat arbeitenden Wissenschaft. (Fußnote: Ich setze die Fakten der Universitätsbesetzung und die Inhalte der Politischen Universität voraus. Andernfalls ist auf das Buch ‘Universität und Widerstand’, Frankfurt a. M. 1968, das sich ausschließlich mit der Politischen Universität beschäf¬tigt, hinzuweisen.) – Die Politische Universität wurde nicht durch ein SDS-Gremium zentral gelenkt. Der SDS versuchte mit anderen Gruppen und Individuen, eine Idee in die Praxis umzu¬setzen. Es wäre seine Aufgabe gewesen bei der Mannigfaltigkeit der Sektionen und der unter sie subsummierten Seminare, Orga-nisationsformen herauszubilden, die der aktiven sozialistischen Studentenschaft angemessen gewesen wären (ich meine: eine Organiationsform über den SDS hinaus). Diese war in einem Streikkomitee aller aktivierten Studenten versucht worden, des¬sen zufällige und ständig fluktuierende Zusammensetzung eine konsequente politische Arbeit verunmöglichte. Nur eine, wie wir es dann versuchten, aus den zu organisierenden Inhalten be¬stimmte Gruppe von Aktiven, die von den aktivierten Massen hätte kontrolliert werden können, konnte in diesem Augenblick allein als studentisches Gremium funktionieren. Die willkürliche Zerschlagung der Politischen Universität durch die Hessische Staatsgewalt hat die Probe aufs Exempel verhindert. – Die Poli¬tische Universität, die wir in den Tagen der Uni-Besetzung er¬richten konnten, stellt für uns heute noch ungelöste Probleme. Wie eben erwähnt, ist die allgemeine Organisationsstruktur der Politischen Universität im unklaren geblieben. Diese ist auch nicht abstrakt zu entwickeln; denn vom ersten bis zum letzten Tag der Politischen Universität haben wir sie organisiert als praktische und zugleich theoretische Kampfmaßnahme gegen den autoritären Staat. Löst man aus dieser Selbstaufklärungssitua¬tion eins der beiden Momente heraus, hätte man ihre grundle¬gende Struktur selbst zerstört. Als der Hessische Staat uns machtpolitisch matt gesetzt hatte, wäre es unmöglich gewesen, die Politische Universität fortzusetzen. Ihrem gefährlichen Cha¬rakter gegenüber der Ordinarienuniversität als Tota¬litäts¬anspruch einer Organisation mündiger und politischer Wissen¬schaftler konnte sie nur in ihrer Latenz behalten; als marxisti¬sches Studium generale neben dem Lehrbetrieb fiele die Bedro¬hung der etablierten Universität hinweg. Aus dieser nun not¬wendig gewordenen Latenz ergibt sich auch die Unmöglichkeit, ein Verfassungsmodell für ihr Wiedererscheinen vorzubereiten. – Auf der Stufe der Antiadministrationsrevolte (also WS 67/68) entsprach die Projektgruppe in ihrer Zentralisiertheit dem Geg¬ner; wo es aber wie bei der Errichtung der Karl-Marx-Universi¬tät galt, konkrete Formen unserer politischen Selbstverständi¬gung positiv und emanzipatorisch zu organisieren, konnte die alte Hochschulgruppe als Gruppe nur wenig leisten. Der SDS reagierte als Gruppe auf die Zerschlagung der Politischen Uni¬versität – noch bestimmt von den Sommeraktionen – mit der Gründung einer ‘Basisgruppe Hochschule’, die alle kritischen Studenten umfassen sollte, die die schon erwähnte fortbeste¬hende Drohung der Politischen Universität an ihre Institutsbasis tragen wollten. Die Uneinheitlichkeit der Bewußtseinsstrukturen produzierte gerade in den Zeiten der Aktionsflaute die größten Hindernisse: Das bis heute noch ungelöste Problem der Zentralisierung und Dezentralisierung einer Hochschulrevolte und ihrer angemessenen Organisationsform potenzierte sich deutlich. Nur bei den Germanisten kam es gegen einen Professor zu einer fachspezifischen Revolte, die aber an der fehlenden Unterstüt¬zung der zurückgebliebenen Fächer litt. – Wieder begegnen wir, allerdings auf einer anderen Stufe, denselben Gefahren, die wir am Ende der ersten Phase der Hochschulrevolte (WS 67/68) in Frankfurt konstatieren. Die Vertiefung der Hochschulrevolte verlangt ein noch fachspezifischeres Arbeiten, als es damals auf dem zentralen Niveau der Kritik an Bürokratie und Ministerien schon nötig war – auf der anderen Seite stehen wir vor der Notwendigkeit, uns nicht hochschulpolitisch borniert zu verhal¬ten, wie es bei formalisierten Forderungen nach Drittelparität und Institutsverfassungen schnell geschehen konnte. Um diesen Gefahren zu entgehen, ist erneut eine Umorganisierung unserer Gruppe notwendig geworden. Sie wird hochschulpolitisch, allge¬meintheoretisch und auf der Betriebsebene zu arbeiten haben, sie wird ihre Mitglieder schulen müssen, Kader heranbilden und mehr Genossen in die aktive Arbeit verwickeln. Wir haben meh¬rere Projektgruppen zu gründen. Dabei wird für uns problema¬tisch sein, bei möglichst großer qualitativer Arbeitsteilung einen Zentralisierungsmodus innerhalb der Gesamtgruppe zu finden, der die Isolierung der Projektgruppen gegeneinander verhindert. In den einzelnen arbeitenden Gremien besteht nach wir vor das alte Problem, eine emanzipatorische und zugleich effektive Ar¬beitsform zu finden.“
    Neue Kritik Oktober 1968, Heft Nr.50; S.91 – 93
    761) Artikel>01.10.1968>>Neue Kritik: Rechenschaftsbericht Bundesvorstand SDS zur 23 Delegiertenkonferenz (12.09.1968)
    „ ‘Ein Bericht über die Entwicklung des SDS im vergangenen Jahr muß davon ausgehen, daß der Verband als autonome Ein¬heit gegenwärtig überhaupt nicht sinnvoll darzustellen ist. Der SDS hat sich wesentlich in die antiautoritäre Bewegung aufge¬löst, deren nominelle Spitze er darstellt. Das hat zwei Konse-quenzen: Einmal ist die antiautoritäre Bewegung die politische Weiterentwicklung und Verallgemeinerung der isolierten Opposi¬tionsansätze und damit auch eine Überwindung der Isolation des SDS; zum anderen haben sich bei der Überwindung der alten Organisationsstrukturen kaum positive Formen der adäquaten Organisierung herausgebildet. Die praktische Lösung darf zu al¬lerletzt bei technischen und formalen Organisationsfragen an¬setzen. Was ansteht, ist die politische Neuformulierung der Rolle, die der SDS als Verband innerhalb der antiautoritären Bewegung wahrnehmen soll. Erst daraus läßt sich eine relevante Organisa¬tionsdiskussion entwickeln. – Diese Entscheidungssituation soll an den zentralen Kampagnen den Massenaktionen und den orga¬nisatorischen Erfahrungen des vergangenen Jahres jeweils dar¬gestellt werden. – Die Springer-Kampagne repräsentiert die neue Phase der Protestbewegung nach dem 2. Juni 1967 in mehrfacher Hinsicht. Zwar war sie als Einpunkt-Bewegung noch angelegt, zumindest in den Losungen und Aktionsprogrammen, sie impli¬zierte aber eine radikale Ausweitung und Verallgemeinerung der politischen Konzeption und drückte damit den Charakter der an¬tiautoritären Opposition adäquat aus. Verallgemeinerung hieß zugleich Radikalisierung des revolutionären Anspruchs; die Kampagne konnte diesen Anspruch zunächst jedoch nur propa¬gandistisch stellen, ohne die wirkliche Arbeit der Opposition zu bestimmen. Gerade in Berlin, wo die Hauptarbeit an theoretischer und organisatorischer Vorbereitung lag, wurden die prinzipiellen Schwierigkeiten schon im Herbst klar. Sie lagen im Widerspruch von einerseits aktionistischer Kampagne und andererseits Aus-weitung der Opposition durch eine organisierte Gegenöffentlichkeit und Syndikalisierung von Nicht-Studenten, ein Widerspruch, wie er sich in Berlin nach dem 21. Oktober (Vietnam-Demonstration) in der Auseinandersetzung um die Ak-tionsplätze realisierte. Die organisatorischen Funktionen sollten nach dem ursprünglichen Plan die Aktionskonferenzen auf re¬gionaler und nationaler Stufenleiter erfüllen, Ziel und praktische Zusammenfassung der Opposition war die massenhafte Belagerung der Verlagshäuser. Die Fehleinschätzung lag darin, daß ein all¬gemeiner Wille die Kampagne tragen sollte, von ihr aber erst mobilisiert werden mußte. An diesem Widerspruch ist die Kam¬pagne oberflächlich gescheitert, während sie latent wirksam geblieben ist. Die analytische und propagandistische Arbeit der KU- und RC-Arbeitskreise in Berlin wie einzelner SDS-Gruppen in der Bundesrepublik verbreiteten das Bewußtsein von der Not-wendigkeit der Kampagne und mobilisierten zwar zuerst keine einheitliche praktische Opposition, aber ein gemeinsames Be¬dürfnis. Im Februar z. B. zogen nach einer Vietnam-Demonstra¬tion in Hamburg spontan über tausend Studenten und Schüler zu einer improvisierten Springer-Blockade vors Druckhaus. Springer war zum sichtbaren Allgemein-Gegner geworden, aber um den Preis, daß die prinzipielle Argumentation sich auf Parolen und die Person Springers zu reduzieren drohte, während die Kampa¬gne im übrigen von der sonstigen Praxis abgelöst war, also ge¬rade die zentrale Rolle in der antiautoritären Bewegung nicht wahrnehmen konnte. Die strategische Bedeutung der geplanten nationalen Aktion hatte sich problematisiert, nachdem schon in der ersten Phase Zweifel an der politischen und organisatori¬schen Umsetzbarkeit entstanden waren. Die Absetzung zunächst des Berliner Tribunals, dann die Verschiebung des Springer-Hearings sind ein Ausdruck dieser Schwierigkeit wie schon die Verlagerung auf diese propagandistischen bzw. theoretisch ana¬lytischen Veranstaltungen den anfänglichen Anspruch zurückge¬nommen hatten. So wurde auf der a. o. DK im März der Kampa¬gne keinerlei Bedeutung mehr zugemessen. Inzwischen war das ‘Kuratorium für eine demokratische Öffentlichkeit’ gegründet worden, das zunächst die nunmehr für Hamburg geplante Hea¬ring-Veranstaltung unterstützen sollte. Die Konzeption dieses Hearings spiegelte den Bündnischarakter im Kuratorium wider; der emphatisch revolutionäre Anspruch, der die Kampagne be-stimmen sollte, wurde vollends verdrängt. – Weniger zeigt sich darin das Versagen einzelner Gruppen, die schließlich auch in¬stitutionell die inhaltliche und politische Vorbereitung in Berlin übernommen hatten, als die Verengung und Schwäche der Kam¬pagne selber in ihrer manifesten Gestalt. – Die propagandisti¬sche, latente Kampagne hingegen wurde durch das Attentat auf Rudi Dutschke ebenso bestätigt wie schlagartig mobilisiert. Zeit¬lich relativ zufällig aktualisierte sich die Widerstandssituation, von der wir zuvor schon abstrakt geredet hatten; anders aber als nach der Polizeischlacht vom 2. Juni wurde der Protest nicht moralisch neutralisiert und entpolitisiert, sondern schon die er¬sten spontanen Aktionen verwirklichten einen offensiven politi¬schen Widerstand. Dieser bewußt politische Charakter der Wider¬standsaktionen begründete auch die Fortsetzung der Blockaden am Ostermontag, die die scheinheiligen Zugeständnisse an unsere emotionale Empörung Lügen strafte. – Der Angriff auf Springer offenbarte generell einen Grad an Bewußtsein und Selbstver¬ständlichkeit, wie er nicht nur durch die plötzliche Klarheit der geschichtlichen Gewaltsituation zu erklären ist. Die Gewaltsitua¬tion wurde als politisch gegen die elementarsten Bedingungen der Protestbewegung gerichtet sofort erkannt und in praktisches Bewußtsein als Widerstandswillen umgesetzt; dafür gab es frei¬lich bereits organisatorische Bedingungen in informellen Kader¬strukturen. Die Manipulationszentrale des Springer-Konzerns verlor ihren abstrakten Charakter und wurde exemplarisch für den gesamten Machtzusammenhang begriffen. Die Blockaden be¬deuten die endgültige Überwindung der Einpunkt-Bewegung. Der Zusammenhang der Situation, in der die Springer-Kampagne ent¬stand, der allgemein empfundenen Pogromsituation nach dem 2. Juni, mit der manifesten Widerstandssituation nach dem At¬tentat reaktivierte die historische Erfahrung ihrer eigenen na¬tionalen Konstitutionsphase auf einer qualitativ neuen Stufen. – Entsprechend der inhaltlichen Ausweitung der Kampagne gelang die praktische Verbreiterung in andere jugendliche Sozialschich¬ten über die Studenten- und Schüler-Opposition hinaus. – Für eine kurze Zeit schien es möglich, die Isolation der Protestbe¬wegung direkt und dauerhaft zu durchbrechen. – Gemeinsam war in den verschiedenen Städten, daß es am Gründonnerstag sofort zu improvisierten Demonstrationen kam, die sich nach ganz kur¬zer Zeit agitatorisch und auch praktisch, wie in München, gegen Springer richteten. Erfindungsreich benutzten sie die verschie-densten öffentlichen Institutionen wie Theater, Kirchen etc. Die Blockaden am Freitag konnten so auf ein Höchstmaß an Öffentlichkeit im strengen Sinn rechnen. Sie waren, was die un¬mittelbare Verhinderung der Auslieferung angeht, insgesamt er¬folgreicher als am Montag. Das lag wesentlich an unserer Beweg-lichkeit gegenüber dem schwerfälligen Polizeiapparat, der sich innerhalb eines Tages auf die plötzliche Mobilisierung von Mas¬sen überhaupt nicht einstellen konnte. So ist eine effektive Auslieferungsverhinderung einer erheblichen Druckauflage mög¬lich gewesen. Gegen den starken Widerstand von Teilen der au¬ßerparlamentarischen Opposition haben wir es am Sonntag durchgesetzt, daß die Ostermarsch¬kundgebungen am Montag in eine erneute Blockade übergeführt wurden. Der Bündnischarakter des Ostermarsches war aktuell politisch überholt, gerade auch im Bewußtsein der übergroßen Mehrheit der Teilnehmer. Unter ihnen war wahrscheinlich bereits ein wesentlicher Teil der jungen An¬gestellten und Arbeiter, die an den Blockaden teilnahmen. An¬gesichts des militärisch hoch überlegenen Polizeiapparates war es am Montag nur noch möglich, einen ideellen Anspruch des Widerstands zu manifestieren, trotz der brutalen Auseinander¬setzungen. – Die Einzelheiten des Verlaufs sind allen bekannt, auf wesentliche Punkte haben wir bereits in der NK 47 hinge¬wiesen. Ein weiterer Aspekt muß aber noch kurz genannt wer¬den, daß nämlich eine internationale Solidarität mit einer Welle von Aktionen zum ersten Mal einen praktischen Internationalismus realisierte, der direkt auf die Protestbewe¬gung bezogen war und nicht über gemeinsame Solidarität, etwa mit der vietnamesischen Revolution, vermittelt war. In dieser Perspektive steht auch die Mai-Revolte was ihre eigenen Ur¬sprünge und internationalen Konsequenzen angeht. – In der Folgezeit der Osteraktionen zeigten sich zwei wesentliche Kon¬sequenzen: Erstens konnte sich die spontane Aktionseinheit nicht in kontinuierliche organisatorische Kontakte umsetzen; die propagandistische Aktivität überwog, die freilich gezielter auf Gewerkschafts- und Betriebs-Kontakte als nach dem 2. Juni ge¬richtet war. Zweitens: nur in Berlin wurde mit den Basisgruppen ein organisatorischer Ansatz in größerem Ausmaß realisiert. Dort gelang die positive Wendung zur 1. Mai-Kampagne, während in der BR weder für diesen Termin noch für die vergleichbar zen¬trale Kampagne gegen die Notstands-Gesetze die Widerstands¬situation zu Ostern bewußt strategisch umgesetzt wurde. Es re¬alisierte sich blind die Ungleichzeitigkeit von Springer- und Notstands-Kampagne, die nur verbal durch Widerstandsparolen verbunden wurden. – Gibt es Aussichten der Springer-Kampagne? Es scheint, daß sie auf zwei Ebenen liegen: Eine zentrale Ver-anstaltung könnte die radikale Ausweitung unseres Begriffs von Öffentlichkeit zur Selbstverständigung leisten; damit wäre keine Veranstaltung in vorderster Front anvisiert. Zweitens müßte wesentlich intern das Scheitern und der Erfolg der Kampagne im Zusammenhang einer Klärung der prinzipiellen strategischen Be-dingungen der neuen Linken diskutiert werden. Vor allem muß das Verhältnis von Aktionskampagnen und organisatorischer Ausweitung der Protestbewegung geklärt werden; erst daraus läßt sich eine historisch angemessene Organisation des Wider¬standes entwickeln. – Kampagne gegen die Notstandsgesetze – Die 21. DK des SDS formulierte das strategische Ziel der Not¬standskampagne des Verbandes mit dem mittlerweile fast zu oft zitierten ‘Der Erfolg unseres Kampfes bemißt sich nicht allein an der Verhinderung der Verabschiedung der Notstandsgesetze, sondern an dem durch den Kampf zu gewinnenden Wider-standspotential’. Diese Zielsetzung ist im SDS wieder und wieder verbal reproduziert worden; eine Analyse der tatsächlich ge¬führten Kampagne weist aber ihre erschreckende Vernachlässi¬gung auf. – Selbst die 22. DK blieb weitgehend mit ihrem einer bloßen Bestätigung der Resolution der 21. DK angehängten Ak-tionskatalog bei der Forderung nach Widerstandshappenings ste¬hen. Die Forderung nach Störung der Zivilschutzhelfertage bei¬spielsweise oder die nach Aufklärung über ‘Interna der Not¬standsplanung’ machen sich noch nicht einmal die Mühe, die Planung von Widerstandsperspektiven überhaupt organisatorisch-relevant zu reflektieren. – In einem ähnlich nicht bewußten Widerspruch fand sich der SDS zu seinen diversen Koalitions¬partnern innerhalb der Notstandsopposition. Zwar formulierte der Brief des SDS an den DGB ansatzweise eine Kritik opportunisti¬scher Tendenzen innerhalb der Gewerkschaftsbürokratie; Konse¬quenzen wurden aber daraus bis auf verbale Argumentationsli¬nien nicht gezogen. Die Funktion einer legalistischen hinhal¬tenden Formalargumentation wurde nicht als Korrelat zur apa¬thisierenden Praxis von Teilen der Gewerkschaften und ihren Spitzenbürokratien gesehen. Das führte dazu, daß in der prakti¬schen Koalitionspolitik der Gruppen auf lokaler Ebene oft genug selbst die verbalen Differenzierungen nicht mehr auftauchten, geschweige denn eine Gegenstrategie des offensiven und selb¬ständigen Widerstands konkret organisiert wurde. Die Aktions¬ausschüsse auf lokaler und regionaler Ebene fanden sich nur zu oft auf einen schlechten Minimalkompromiß eingeschränkt; Kom¬promiß, der sich in den Massenaktionen, den Streiks an Schulen und Universitäten, in einigen Betrieben als irrelevant oder gar hindernd erwies. – Die lokalen Kuratorien, teilweise nur auf die Stützung der Linken im zentralen Kuratorium Notstand der Demokratie bedacht, beschränkte sich zu lange darauf, die Aus-einandersetzungen um die Bundestags-hearings, um die tatsäch¬liche Position der ‘Linken’ vom Schlage Otto Brenners gewisser¬maßen intern zu verhandeln. Hand in Hand damit ging die Aus¬richtung des ‘breiten Bündnisses der demokratischen Kräfte’ we¬sentlich bloß auf die Verhinderung der Verabschiedung der Not-standsgesetze, die als immer vernichtender hingestellt wurde. Sicher soll die tatsächliche Auswirkung der Vollendung der lega¬listischen Transformation zum neuen autoritären Staat von uns nicht unterbewertet werden. Der fatalen Passivität, die sich an vielen Orten nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze durch das Parteienkartell entwickelte, hätte jedoch durch eine bewußte und realistische Darstellung dieser Entwicklung sicher entgegengewirkt werden können. – Die Brüchigkeit der Kurato¬rien, die ‘demokratische Kräfte’ von bewußten Sozialisten bis zu liberalen Professoren, die später das Marburger Manifest unter¬schrieben, umfaßten, wurde von uns schon auf dem Notstands-Bundesseminar Anfang Dezember 1968 konstatiert. Die notwen¬digen Konsequenzen daraus zogen wir jedoch nicht. Die Politik der unverbindlichen Sammlung von Koalitionspartnern auf un¬verbindlichen Verbalpositionen reproduzierten sich auch bei der Verabschiedung des Notstands Manifestes der Hochschulen. Wenn auch vom Parteienkartell wütend als ‘terroristischer Druck der Straße’ (Schmitt-Vockenhausen) apostrophiert, konnten die 50 000 Unterschriften nicht annähernd die Teilnehmerzahlen an den Notstandsstreiks erreichen. Vorantreibend war das Notstands-Manifest eigentlich nur für die Teile der Studentenschaft, die durch das Manifest in die Diskussion über die Notstandsgesetz¬gebung erst eintraten, und für Teile der APO, die über ähnliche Initiativen Parlamentarismuskritik entwickelten. Für den Großteil der studentischen Opposition stellte es wenig mehr dar als eine Zusammenfassung und Fixierung erarbeiteter Positionen. Dafür aber war der organisatorische Aufwand der Gruppen und des Bundesvorstandes verhältnismäßig unangemessen. – Weithin le-galistische Argumentation und historisch objektiv überholte Volksfronttaktik bestimmte immer noch die Vorbereitungen des 11. Mai, Sternmarsch auf Bonn, und das obwohl die Entscheidung der Gewerkschaftsbürokratie für die Dortmunder DGB-Veranstal¬tung die Problematik öffentlich und deutlicher beschrieb als früher. Wenn es Teilen der bürgerlichen Öffentlichkeit überhaupt möglich war, Teilnehmer am Sternmarsch als uninformiert und unsachlich zu diffamieren, weil sie vielleicht die allerletzte Textvariante im Immergleichen der Formulierungshilfen der Bundesinnenministeriums¬referenten noch nicht kannten, so be¬schreibt das natürlich doch auch eine ungenügende praktische Verdeutlichung der Zielsetzungen der Notstandsopposition. Die perspektische Analyse der Osteraktionen stand noch aus. Die Beschreibung der qualitativ neuen Möglichkeiten nach der Aus¬weitung der Osteraktionen auf junge Arbeiter und Angestellte war noch nicht geleistet. In nicht reflektierter Furcht vor der eigenen Praxis wurde die Offensivstrategie von Ostern in der tabuierten Gewaltdiskussion teilweise wieder zurückgenommen. – Mit dem 11. Mai ist eine Form der Opposition zuendegegangen, die bis zuletzt nicht genügend an den Widerstandsaufgaben ori¬entiert war, sondern auch diffus-liberal dem Schein parlamenta¬risch gesicherten rechtsstaatlichen Interessenausgleichs nachtrauerte. – Nach der Niederlage im Kampf gegen die Not¬standsgesetze nun von Seiten der Opposition zu meinen, jetzt erst recht müsse die Stimme der demokratischen Opposition im Akklamationsparlament des Notstandsstaates hörbar gemacht werden, reproduziert diese Problematik in fataler Weise. Das vom BV organisierte teach-in am 11. Mai diente objektiv der Kanali¬sierung anstelle der Aktualisierung der Widersprüchlichkeit zu konkretisieren, konnte nicht umgesetzt werden. Es gelang nicht mehr, die Aktionen bis zur Verabschiedung entsprechend zu strukturieren. Zwar setzte sich die Streikparole mit nicht vor¬hergesehener Intensität um, die Aktionen waren aber nicht so sehr immer Ausdruck und Anfang demonstrativer Widerstandsor¬ganisierung, als auch nur in der Form verschärfter, aber doch als ohnmächtig begriffener Protest. Der Charakter des Streiks an den Hochschulen ist deshalb in folgenreicher Weise vielschichtig gewesen; einerseits manifestierte sich eine radikaldemokratisch Opposition innerhalb der Studentenschaft, die den Streik eigent¬lich nur als besonders demonstratives Symbol mit Solidarisie-rungsfunktion in den Betrieben begriff; (Die aktive Durchsetzung des Streiks an den Hochschulen war dann ja auch wirklich in einigen Fällen auslösend für die Proteststreiks in den Betrieben und erleichterte allgemein die Agitation und das erste Herstellen einer gemeinsamen Basis zwischen Studenten und Arbeitern.) andererseits entwickelte sich die Auffassung, daß Streiks, Bar¬rikadenbau und Rektoratsbesetzungen mehr unter dem Aspekt des aktiven Widerstands gesehen werden sollten. Das war prinzipiell richtig. Nur fehlte aufgrund der mangelhaften Diskussion weit¬gehend die Konkretisierung der Widerstandsperspektive. Daß auch am Arbeitsplatz in der Universität die System-Verweigerung al¬lein nicht ausreichte, Organisierung des Widerstandes zu mehr als bloßer Forderung zu machen, wurde im Konzept der Politi¬schen Universität in Frankfurt exemplarisch verstanden. – Das Insistieren an Urabstimmungen über die Streiks, um durch pas-sivierte Mehrheiten die Konfrontation demokratisch beizulegen, beschrieb die Hilflosigkeit der zum Teil als Schlägertrupps vor¬gehenden rechten Studenten (besondersi RCDS und NHB), sich inhaltlich-argumentativ mit uns auseinanderzusetzen. Es be¬schrieb aber auch eine Unklarheit in der Argumentation mancher Gruppen, die die Auflösung in einer radikal-demokratischen Protestbewegung mit dem SDS als Initiator bei vielen Aktionen erfahren hatten und die neue Qualität der Streiks nicht artiku¬lieren konnten. (Eine Erfahrung, die übrigens die amerikanischen Studentenbewegung auch machte, als sie, die zuerst den Slogan des ‘Let the People Decide’ postuliert hatten, nach Studenten¬abstimmungen für weitere Werbung der Napalmhersteller Dow Chemical auf dem Campus trotzdem derartige Werbekampagnen durch sit-ins etc. zu verhindern suchten.) Die Form der Min¬derheitsaktion als der politischen Situation möglicherweise ad¬äquater als die Adaption an momentane Furcht in den Studen¬tenschaften wurde jedenfalls bei den Notstandsstreiks an vielen Orten noch praktiziert, kaum noch politisch legitimiert. Es gab sogar Fälle, in denen selbst Genossen Abstimmungen vor Barri¬kaden herbeiführten und dann nach den entsprechenden Voten der vollzählig erschienen Volkswirtschaftler und Korporierten mithalfen, die Barrikaden brav wieder abzubauen. Daß bei der Bedrohung durch die sich vollziehende Beseitigung selbst von klassischen Minderheitsrechten nicht Widerstand von eben den zur Abschaffung bereiten Mehrheiten niedergestimmt werden kann, tauchte bei vorher eher syndikalistisch-argumentierenden Gruppen zu oft erst spät als nachgeschobene Begründung auf. Die theoretische und organisatorische Perspektive für die er¬hoffte Solidarisierung in den Betrieben fehlte weitgehend. Die tatsächlich in größerem Ausmaß als erwartet eintretende Mobilisierung von linken Gewerkschaftern und jungen Kollegen aus den Betrieben traf die Gruppen ohne ausreichende Vorbe¬reitung. Zwar gelang es, die Kritik am Gewerkschaftsapparat bei den großen Steikversammlungen zu verbalisieren und die Isola¬tion der Studenten punktuell zu durchbrechen; zwar gelang es, an mehreren Orten die von lokalen Gewerkschaftsfunktionären mit in Gang gebrachte Bewegung über reformistische Positionen hinaus zu entwickeln; zwar gelang es, in den aktuellen Streika¬gitation kurzfristig Aktionsausschüsse von Arbeitern und Stu¬denten zu organisieren. Bis auf wenige Kontakte mit relativ selbsttätigen Gewerkschaftsjugendclubs und Lehrlingsgruppen wie der an den Farbwerken Hoechst gelang aber eine organisa-torische Stabilisierung der Aktionseinheit der Streikphase nicht. Trotz des Aufbaus von Basisgruppen und der weiteren Arbeit von Betriebsprojektgruppen ist die Jugendlichengrenze bei unse¬rer Ausweitung in die Betriebe bis jetzt nicht prinzipiell in größerem Umfang durchbrochen worden. Die Beschränkung der gemeinsamen allgemeinen Argumentationslinien gegen Formie¬rungstendenzen oder die Frage der direkt notstandsbezogenen Werkschutzgruppen bot schon inhaltlich neben dem vereinheitli¬chenden Moment der gemeinsamen Gewerkschaftskritik nicht ge¬nügend konkrete Ansätze für längerfristige Kooperation, die nicht bloß Bewußtsein in die Arbeiterklasse tragen gewesen wäre. Insofern ist die kreativere Entwicklung der Kontakte zu Lehrlings- und Jugendgruppen der Betriebe nicht zufällig. Im SDS gibt es heute zwar schon Erfahrungen in der Aufarbeitung von antiautoritären Konflikten im Ausbildungsprozeß der Be¬triebe und ihrer Politisierung; mit dem Problem der Arbeits¬platzbewertung z. B. haben die wenigsten Gruppen adäquat etwas anfangen können. – Ein anderes Moment der Notstandsausein¬andersetzung überraschte uns: die spontane Rücksendung von Wehrpässen, gerichtet gegen die Umfunktionierung der Bundes¬wehr zur Bürgerkriegsarmee. Herrschte zwar auch in diesen Ak¬tionen formalliberale Argumentation vor, so mußten diese Fälle vom Wesen des Konfliktes her weitergetrieben werden. Die poli¬tischen Kriegsdienstverweigerungen nahmen weiter, wie schon im letzten Jahr, zu. Gleichzeitig stiegen die Zahlen der Kriegs¬dienstverweigerer innerhalb der Bundeswehr rapide an. In vielen Kasernen ergab sich, daß die Überstellung in den waffenlosen Dienst eine Isoliertheit des Kriegsdienstverweigerers schuf, die auslösend für weitere potentielle Kriegsdienstverweigerer wurde. Es gibt Einheiten, in denen bis zu 10% der Wehrpflichtigen nach und nach einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellten. Vereinzelte Flugblattaktionen gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze mit den Aufruf, ‘Wenn sie wieder befehlen, Straßen- und Häuserkampf zu üben und auf Arbeiter und Stu¬denten zu schießen’ nein zu sagen, wurden mit drakonischen disziplinarischen Strafen verfolgt. Keine Einschüchterung, son¬dern im Gegenteil spontane Solidarisierung stellte sich jedoch her. Mittlerweile hat der Bundeswehrgeneralinspektor in einem Erlaß die prinzipielle Zurückstellung vom Waffendienst beim Einreichen der Kriegsdienstverweigerung aufgehoben; die Wehr¬pässe wurden vom Bundesverteidigungsministerium mit dem aus der deutschen Geschichte schon bekannten Hinweis zurückge¬schickt, daß nämlich das Treuegelöbnis sich nicht auf irgendeine Struktur der Verfassung beispielsweise beziehe, sondern auf den Staat schlechthin. Aus den Berichten des Wehrbeauftragten war Ausmaß und Intensität von Unruhe und unpolitischer Revolte in der Bundeswehr nur zu ahnen. In den letzten Wochen nun ist die Zahl der Bitte um politische und organisatorische Unterstützung durch den SDS aus der Bundeswehr heraus ständig gestiegen. Der BV meint, daß diese Unterstützung in Koordination mit der poli¬tischen Schülerbewegung im AUSS und in Kriegs¬dienst-verweigerungsverbänden gegeben werden muß, nicht aus Wider-standsmoralisierung heraus, sondern weil eine derartige Unter¬stützung neben der strategisch ungeheuer wichtigen Ausweitung der Schülerbewegung auf die Berufsschüler, eine Möglichkeit gibt, exemplarischen Widerstand nicht nur an einem Ort der Gesell¬schaft zu üben. Die Transformation der Bundeswehr zum Bürger¬kriegsinstrument neben kasernierter Polizei und Werkschutz¬truppen kann wesentlich behindert werden. Die autoritäre Struktur der Bundeswehr und der selbst in einer imperialisti¬schen Armee anachronistische Bewußtseinsstand großer Teile der Offiziere und fast des gesamten Unteroffizierskorps bietet neben den direkt politischen Ansätzen große Möglichkeiten. In der Bundeswehrkampagne kommt es darauf an, sich mobilisierende Einzelne solidarisch organisiert zu unterstützen und den Bereich der Bundeswehr überhaupt der politischen Öffentlichkeit aufzu¬brechen. Politische Aufklärung und provokative Aktion kann in der sowieso nur ‘bedingt einsatzbereiten’ imperialistischen Kriegsmaschine zu beträchtlicher Verunsicherung führen. – Hochschule – Die Konstituierung der Hochschulrevolte in großem Umfang, mit eine der Vorbedingungen für die Solidarisierung von Teilen der Arbeiterschaft in Springer-Aktionen und Notstands¬streiks, gelang an den bundesrepublikanischen Hochschulen ei¬gentlich erst in diesem Jahr. Während an großen Hochschulen wie Hamburg oder München hochschulpolitische Auseinanderset¬zungen (Wenke-Vorlesung, Rektoratsfeier) auslösend wirkten, gelang es kleineren Gruppen meist eher, mit der Einführung allgemein politischer Momente in Provokation zu massenhafter Diskussion die Herstellung der Revolte zu initiieren. Allerdings muß auch darauf hingewiesen werden, daß über die Massenme¬dien und AStA-Publikationen vermittelte Informationen über die Aktualität hochschulpolitische Diskussionen und Auseinander¬setzungen, beispielsweise die Vorlage von Carlo Schmid, von den Universitätsadministrationen mit massiven Repressionen und dem Vorwurf des terroristischen Vorgehens und des ‘Einübens fa¬schistischer Methoden’ beantwortet wurden. Spätestens dann wurde die Struktur der Hochschule Teil der Auseinandersetzun¬gen. Die Revolte hatte aber nirgends mehr enger begrenzten hochschulpolitischen Charakter, wie er noch für die ersten Ber¬liner sit-ins kennzeichnend war. – Trotzdem muß wenigstens ansatzweise die Struktur der hochschulpolitischen Forderungen in den Revolten angedeutet werden. An vielen Orten kam es nach der Revolte-Initiierung zu Satzungs- oder Hochschulge¬setzdiskussionen. Diese Auseinandersetzungen sind von den Gruppen und den mobilisierenden Studenten selbst oft genug nicht mit politischen Fragen oder konkreten ‘issues’ am Studi¬enplatz verknüpft worden. Nur so konnte sich eine Formalisie¬rung der Diskussion entwickeln, wie sie bei manchen Forderun¬gen nach Drittelparität schließlich vorherrschte. Diese Formali-sierung konnte sinnvoll auch in einer weiteren Hypostasierung der formalen Forderung, etwa auf die Halbparität, nicht aufge¬hoben werden. Die Gefahr, in Satzungsdiskussionen in automa¬tisch programierter Sachlichkeit vom Kern der studentischen Forderungen abgebracht zu werden, beschreibt die Tatsache, daß in den Satzungsdiskussionen einer norddeutschen Universität ein Genosse einen kompletten Universitätssatzungsentwurf vorlegte, der außer Rahmenvorschriften fast keine inhaltlichen Bezüge de¬finierte und sich gar dazu bequemte, dem Rektor das Hausrecht über die Universität zuzugestehen. Ähnlich stellte sich für manche Studentenvertretungen die syndikalistische Interessen¬vertretung alternativ zu einer entschiedenen politischen Auf¬klärungsarbeit dar. Die praktischen Erfahrungen eher taktierend oder formal vorgehender linker Studentenvertretungen beschrei¬ben bei schwindender politischer Mobilisierung klar die Falsch¬heit der Konzeption einer eng interpretierten, bloß universi-tätsbezogenen Interessenvertretung. In den manifesten Repres¬sionsversuchen durch das Bündnis von Justiz, Universitätsadmi¬nistration und Korporierten in den politischen Mandatsprozessen oder den Verfahren zur Abschaffung der Studentenschaftsbeiträge ließ sich die politische Zielsetzung der Zerschlagung der nicht für sich, sondern als Organ einer selbstbewußten studentischen Mobilisierung begriffenen Studen¬tenvertretung (wie sie auch ein Westberliner Entwurf der Sozi¬aldemokratie schon explizit vorsieht) bereits erkennen. Ein Hochschulgesetz wie das badenwürttembergische bewies seine Interessenrichtung konkret in der Suspendierung des Heidelberger AStA in den Tagen des Notstandsstreiks. Parallel zu Initiativen gegen die Studentenvertretungen verstärkten sich die illegalen Repressionen gegen die SDS-Gruppen selbst. Nach der Androhung der Suspendierung der SDS-Gruppe an der FU wurde nach dem Carlo-Schmid-go-in zum ersten Mal eine immer noch nicht for¬mal, wenn auch von uns praktisch aufgehobene Suspendierung einer SDS-Gruppe ausgesprochen, die das auf zentraler Ebene nicht für opportun gehaltene Verbot des Verbandes an seiner sozialen Basis überflüssig machen würde. Die Versuche, Räume für Vorträge oder Ausstellungen nicht zur Verfügung zu stellen, immer neue Auflagen für die Benutzung der Universitäten zu erteilen – früher jedesmal Anlaß zu Protest und Berichterstat¬tung der Presse – sind für die ‘autonomen’ Hochschulen der BRD fast schon alltäglich geworden. – Die neuen Empfehlungen des Wissenschaftsrats, die Godesberger Rektorenerklärung und der Dahrendorfsche Hochschulgesamtplan bestimmen die neue Rich¬tung einer Entwicklung von Hochschuldiskussion, die auf tech¬nische Effizienz zielt. Gleichzeitig haben jedoch Marburger Ma¬nifest-Geist und obsolet autoritäre Struktur der Universitäten Effizienzanpassungen in den Entscheidungswegen der Kulturpoli¬tik erschwert. Es zeigt sich aber, daß die Formierung des wis¬senschaftlichen Produktionssektors – teilweise durch Ausgliede¬rung aus den Universitäten, teilweise durch direkte und indi¬rekte Repressionen (Disziplinarmaßnahmen, Verwaltungsurteile, Rechtsaufsicht, Mittelentzug, gezielte Stipendienvergabe, numerus clausus, Zwangsexmatrikulation, Zwischenprüfung etc.) – geziel¬ter und planmäßiger in Angriff genommen wird als nach der oft diffusen Diskussion der Pichtschen ‘Reformpläne’. Gegenüber derartigen Tendenzen hat Vertrauen auf sachliche Mitbestim¬mungsdiskussion und bloß trade-unionistische Studenten¬schaftspolitik ihren Sinn endgültig verloren. – Andererseits zeigte sich, daß der vom VDS getragene Hochschulkongreß ‘Protest und Widerstand’ trotz des prinzipiell richtigen Stellens der Thematik losgelöst von praktisch-organisatorischen Aufgaben in keiner Weise Fokus der Diskussion sein konnte, als der er gedacht war. Insofern ist er auch gerade nicht an lokalen Be¬dingtheiten gescheitert. (Polizeibesetzung der Frankfurter Uni¬versität). Es war ein Fehler des BV, in einer wichtigen Phase der strategischen Unklarheit und der Demobilisierung in den Studentenschaften darauf zu vertrauen, daß eine formale Dach¬organisation wie der VDS eine Aufgabe wie den Hochschulkon¬greß wesentlich allein tragen könnte. – Die Auseinandersetzung am Otto-Suhr-Institut zeigt immer noch die Möglichkeit, an schwachen Stellen innerhalb der Universitätshierarchie selbst mit reformistischen Vorschlägen eine Entlarvung der zentralen Universitätsbürokratie zu bewirken. Die Gefahren dabei, die we¬sentlich in der Illusionierung über die Möglichkeit einer subver¬siv-antikapitalistischen Universität in dieser Gesellschaft liegen, sind in Berlin selbst ausführlich beschrieben worden. – Vietnam – Die Demobilisierung nach den Notstandsstreiks hatte nicht nur Gründe, die aus dem Ende einer Protestphase und der unzurei¬chenden und widersprüchlichen Argumentation in der Verab¬schiedungsphase resultierten. – Die Demobilisierung ergab sich auch aus einem Bewußtsein der Studenten heraus, die sich em-phatisch internen Problemen der Metropolen zugewandt hatten und eine fast moralische Hinwendung zum Proletariat vollzogen. Nachdem die Kontaktaufnahme mit jungen Kollegen und Be¬triebsgruppen zwar organisatorisch sich z. T. stabilisieren konnte, blieb die spektakuläre, angesichts der französischen Revolte im Mai/Juni verständlicherweise erhoffte Massensolidari¬sierung aus. – Liberales Bewußtsein mit moralischen Protestmo¬tivation produziert schnell genug resignative Tendenzen. – Wenn reflektiert wird, wie wesentlich für die Konstitution von Pro¬testbereitschaft in den letzten Jahren die Auseinandersetzung mit dem imperialistischen Aggressionskrieg der USA in Vietnam, die Identifikation mit den sozialrevolutionären Bewegungen der Dritten Welt war, kann die Demobilisierung gerade von Studenten im Sympatisantenfeld des SDS nicht ohne Berücksichtigung der Entwicklung der Vietnam-Kampagne erklärt werden; das gerade auch, weil in der spezifisch anderen Situation der USA eine ähnliche Demobilisierung von Teilen der Antikriegsbewegung sich ergab. Die Demobilisierung aktiver Protestbereitschaft muß, ne¬ben einer gewissen Stagnation internationalistischen Bewußts¬eins, parallel zu gewisser Stagnation der Befreiungsbewegungen, erklärt werden als Folge einer falschen Einschätzung der Pariser Vietnam-Gespräche. – Sowohl in den USA als auch in der BRD, hier besonders mit Hilfe der liberalen Presse vom Schlage der Frankfurter Rundschau, ist es gelungen, eine Stimmung zu er¬zeugen, die den Friedensschluß angesichts der so offensichtli¬chen Friedensbereitschaft der USA schon in greifbare Nähe ge¬rückt sehen will, um den reluktanten Vietnamesen die moralische Schuld für die Fortdauer des Krieges endlich in die Schuhe schieben zu können. – Strategisch wichtiger werden demgegen¬über die fachbezogenen Initiativen am Arbeitsplatz der Studen¬ten, wenn auch das Zurückfahren auf Fachbildungsgruppen im SDS, wie es z. B. in Göttingen in der Diskussion ist, nicht schon als Lösung der eigentlichen Organisationsfragen des SDS ange-sehen werden kann. – Die Kritischen Universitäten , trotz der kritischen Einschätzung der letzten DK an einigen Orten (z. T. auf Initiative von ‘Studentenpolitikern’ hin, ohne den SDS) ent¬standen, haben in den Auseinandersetzungen an den Universitä¬ten keine entscheidende Bedeutung gehabt. Die Gefahr der Ent¬wicklung zur Volkshochschule, zum bloß korrigierenden Additiv zum regulären Universitätsbetrieb, war auch in Berlin nicht im¬mer bewußt kontrolliert. Institutsbesetzungen, Übernahme von Vorlesungen in aktueller Konfrontation, Umwandlungen von kri¬tischen Arbeitskreisen in Gegenvorlesungen und Seminare wer¬den, so scheint es nach der Entwicklung der letzten Monate, am ehesten in der Lage sein, massenhafte Mobilisierung der Stu¬denten organisatorisch nicht ohne Folgen zu lassen. – Der Kampf der Befreiungsfront wird von ihr selbst nicht als durch die Pa¬riser Gespräche entscheidbar angesehen. Die Genossen der FNL haben bei unseren Gesprächen und Treffen am Rande des Sofio¬ter Festivals uns als ihre politischen Waffenbrüder gebeten, auch an der zweiten Front (wie sie die US-Deserteure genannt haben) im Kampf nicht nachzulassen. Dazu sollte diese DK die entsprechenden Aufklärungsaktionen zu den Pariser Verhand¬lungen beschließen. Ein Aspekt der Vietnam-Kampagne des SDS, der eine Konkretisierung anstrebte, die durch die Präsenz ame¬rikanischer Truppen in der Bundesrepublik vorgegeben war, muß hier gesondert aufgeführt werden. Die Erfolge dieser Aktion, beispielsweise die Verteilung des Informationsflugblattes für die GIs (Of course, some GIs want to go to Vietnam), das wir hier in Frankfurt entwarfen, sind, darf man den ausgesprochen zahlrei¬chen Presseberichten des Auslands glauben, einigermaßen ein¬drucksvoll. – Aus erklärlichen Gründen waren diese Aktionen nicht immer im gewohnten Öffentlichkeitsrahmen zu propagieren. Die westdeutsche Presse, fast ohne Ausnahme, hat mit ihrem Aussparen auch des gänzlich zugänglichen Bereichs in ihrer Be¬richterstattung die geheime Zensurpolitik der offiziellen Stellen der BRD übernommen. – Dort wo Studentenschaften und Gruppen des Verbandes, entsprechend dem VDS-Beschluß zur Desertions¬propaganda zur Verteilung von offenen Desertationsaufrufen übergingen, trafen sie auf den massiven Eingriff der politischen Justiz. Besonders die Prozesse gegen Heidelberger Genossen müssen hier erwähnt werden. – Signifikant für die öffentlichen Verdrängungsmechanismen ist, daß in diesen Fällen zaghaft-kri¬tisch die Justiz als Büttel der USA interpretiert wird, um nur den Kontext zur übrigen politischen Justiz in der BRD zu zer¬stören. Daß faktisch die Eskalation der Bombardierungen seit der spektakulären Gesprächsofferte Johnsons keineswegs irgendeine Abmilderung erfahren hat, brauchte im SDS eigentlich nicht er¬wähnt zu werden, wenn nicht neuerdings Gruppen in die Lage geraten wären, plötzlich nicht mehr selbstbewußte Pressekampa¬gnen wegen irgendeines adligen Legationsrates entgegentreten zu können. – Im Vordringen unreflektierten Moralisierens gegenüber dem Krieg in Vietnam (wie es auch von Spiegel/Zeit & Co. im Fall Biafra parallel dazu hergestellt wird) wird Oberflächlichkeit und mangelnde Kontinuität der Aufklärungsarbeit des SDS sichtbar. Was in Aktionen immer weiter bis zum Sturm auf Kon¬sulate und Amerika-Häuser sich radikalisierte bis zu einem Grad, der nicht ohne immense politische und organisatorische Schwierigkeiten weiter zu steigern war, erwies sich nicht gleichzeitig als theoretisch vertieft und stabilisiert in seinem Engagement. – Die Massendemonstrationen gegen die US Aggres¬sion bereiteten schon am 21. Oktober 1967 (gerade auch in Westberlin) den Rückzug von intensiver Aufklärung über Vietnam vor und richteten sich mit neuer Emphase gegen die europäi¬schen Machtstrukturen selbst. Die Parole ‘Die NATO ist unser Vietnam’ der italienischen Genossen verbreitete sich auch im SDS. Diese Wendung war prinzipiell richtig und in ihrer aus¬schließlichen Beschränkung auch durch die begrenzte Arbeits¬kraft der Gruppen motiviert. – Auch der westberliner Vietnam-Kongreß vom 17./18. Februar nahm nicht wirklich Aufklärungs¬funktionen wieder auf oder konkretisierte wirklich relevante Aktualisierung des anti-imperialistischen Kampfes, sondern be¬schränkte sich im wesentlichen auf die phantasiereich drapierte organisierte Akklamation. Impulse für die Arbeit der Gruppen oder ihre theoretische Diskussion gab er wohl kaum. Die Versu¬che der Legitimation der weiteren Präsenz der USA in Vietnam bei aktiver Friedensbereitschaft beginnen, besonders seit der in traditionell antikommunistische Clichés sich einpassenden offi¬ziellen Hysterie nach der Intervention in der CSSR, dem Legiti¬mationskontext unserer Arbeit schwer zu schaden. – Es ist in diesem Rechenschaftsbericht auch an anderen Stellen schon von der Zunahme der Repression und der politischen Verfolgung ge¬gen die Studentenbewegung, besonders den SDS, und die gesamte außerparlamentarische Opposition die Rede. Es ist nicht notwen¬dig, die Diskussion unserer koordinierten Gegenstrategie, wie sie gestern von Vertretern der Gruppen begonnen wurde, hier fort¬zusetzen. Es soll aber nicht versäumt werden, die Relevanz der Verlagerung der Auseinandersetzungen auf legalistische Ebenen für die Arbeit des SDS zu konstratieren. Die Versuche zur Ver¬einzelung der Genossen über massive Einschüchterung sind teil¬weise statt in politischer Diskussion aufgenommen zu werden, verdrängt worden. Es ist auch wesentlich Aufgabe der Gruppen, die Verurteilung von Anti-Springer-Demonstranten bei gleichzei¬tiger weiterer Verschärfung der Pressemanipulation in ungestör¬ten Gerichtsverfahren weiter ordentlicher Gerichte mit weiter in juristischen Fakultäten fachidiotisch Ausgebildeten zu verhin¬dern. Eine Kampagne zur politischen Justiz wird neben der Or¬ganisierung gegenseitiger Hilfe die politische Entlarvung der Herrschaftsfunktionen der Justiz zu leisten haben. – Zur Orga¬nisation des SDS einen gesonderten Abschnitt zu formulieren, kann nur den Sinn haben, die politische Entscheidungssituation organisatorisch zu präzisieren. Jede Bestimmung der Organisati¬onsfrage unter bloß technischen und formalen Aspekten wäre absurd und belanglos angesichts der entstehenden neuartigen Oppositionsbewegung. Dagegen kann es zur Klärung beitragen, die Überwindung tradierter Organisationsformen des Verbandes an alten Strukturen und den neuen Ansätzen klarzustellen. Seit etwa 1959/60 organisierten die SDS-Gruppen einigermaßen kon¬tinuierliche und meist akademische Arbeitskreise, die sowohl die politischen Kampagnen aufarbeiten wie die Notstandsopposition und die Ostermarschbewegung, als auch Strategiediskussionen führten, die zu einer Selbstverständigung nach der sozialdemo¬kratischen Phase beitrugen, ohne zunächst praktisch relevant zu werden. Der Verband stellte sich zwar nicht als geschlossenes Gebilde aber als politischer Zusammenhang mit überregionaler Diskussion dar; entsprechend repräsentierte der BV weitgehend die Verbandspolitik. Mit dem Beginn der Protestbewegung, be¬sonders in Berlin, wurden diese Formen in Frage gestellt. Wäh¬rend der letzten Bundesvorstandszeit von Schauer/Dabrowski wurden provokante Aktionen noch im Namen der Verbandspolitik administrativ abgewehrt; die Formen der Kongreß- und Bünd-nispolitik definierten die taktischen Prinzipien des Verbandes. Die Berliner Praxis der Radikalisierung und Mobilisierung, also der Beginn der Protestbewegung, bestimmte jedoch zunehmend auch die westdeutschen Gruppen. Diesen Prozeß hat der Bun¬desvorstand Reiche/Gäng durch eine intensive Kommunikation des Verbandes über die SDS-Korrespondenz und über die politische Initiative in den Gruppen qua Vietnam-Kampagne etc. unter¬stützt. – Mit dem manifesten Übergreifen der Protestbewegung nach dem 2. Juni auf Westdeutschland, zunächst noch in mora¬lischer Form, begann die Phase der Mobilisierung für fast alle Gruppen. Ausgehend von der DK 67 übernahm der SDS die In¬itiative bei der Konstitution der antiautoritären Bewegung durch Aktionen, die wesentlich zwar im Rahmen der Hochschulen stattfanden, aber nicht hochschulpolitisch im bornierten Sinn mehr zu nennen waren. Was sich vorher schon vorbereitet hatte, kam jetzt organisatorisch in zweifacher Hinsicht zum Ausdruck: Der Bundesvorstand wurde entsprechend dem ganzen Verband als organisatorische Einheit im strengsten Sinn zu einer relativ ab¬strakten, formal-repräsentativen Institution. Besetzt als Kom¬promißgremium ohne einen kollektiven politischen Arbeitszusam¬menhang war der BV von vornherein als administrative Institu¬tion definiert. Zweitens wurde in den Gruppen die überlieferte Struktur angegriffen und teils überwunden. An die Stelle eines festen Gegenvorstandes trat häufig ein praktisches Aktionszen¬trum z. B. in Form der Projektgruppe, wie sie auf der letzten Delegiertenkonferenz zwar fetischisiert aber wirksam propagiert wurde. Zumindest verlagerte sich die Arbeit auf Aktionen, in denen die überlieferten Organisationsformen, zeitweise auch die theoretischen Arbeitskreise belanglos und überflüssig wurden; die Gruppen definierten sich organisatorisch durch permanente Aktionen. diese Dezentralisierung des Gesamtverbandes SDS und die Akzentuierung der einzelnen Aktionskollektive in den Grup¬pen wurde durch keinerlei regionale Kooperation, wie sie auf der Delegiertenkonferenz und vom Bundesvorstand gefordert worden war, ergänzt. Eine überregionale Diskussion schließlich brachte der BV weder vor und schon gar nicht nach den großen Aktio-nen und Pfingsten zustande. Unter den objektiven Bedingungen der Dezentralisierung und des Aktionsdrucks hat der BV auch subjektiv keine ausreichenden Initiativen entwickelt. Die drei Beiratsmitglieder waren an ihren Orten völlig in ihrer Arbeit ausgelastet; die Bundesvorsitzenden konnten ihre Funktion für den Gesamtverband wesentlich nur nach außen erfüllen. Wenig-stens für die innere Kommunikation, etwa für die SDS-Korre¬spondenz, hätte mehr Energie aufgebracht werden müssen. – Komplementär durch die Personalisierung auf den Genossen Dutschke durch die Massenmedien, zwar auch ein Element von zumindest propagandistischer Vereinheitlichung, waren die Gruppen fast völlig voneinander isoliert. Das heißt nicht, daß sie nicht in einer gemeinsamen politischen Tendenz und unter gemeinsamen Prinzipien gearbeitet hätten. Nur wurden diese nicht gemeinsam formuliert und organisiert. Unter diesen Um-ständen verstärkte sich auch die Ungleichzeitigkeit zwischen den großen und kleinen Gruppen. Die neue Qualität der Protestbe¬wegung kam in den kleinen Gruppen nur äußerlich zum Tragen, während gegenüber den spezifischen Möglichkeiten nicht-refor¬mistischer Praxis zuweilen völlige Orientierungslosigkeit herrscht, was sich an hochschulpolitischen Aktivitäten besonders zeigen ließe. – In Berlin realisierte sich nach der Massende¬monstration am 21. Oktober vage Ansätze einer Syndikalisierung von außeruniversitären Gruppen; die Problematik von Interes¬senpolitik und organisatorisch qualitativer Arbeitsteilung der Opposition wurde damit vordringlich. Später, nach den Springer¬blockaden bei der Vorbereitung des 1. Mai, schien eine organi¬satorische Lösung in der Basisgruppe ansatzweise gegeben, ohne daß der Anspruch kontinuierlicher Arbeit durchgehalten werden konnte. – In dieser Situation der Ungleichzeitigkeit sollte die derzeit vorpolitische Verbandseinheit des SDS durch die a. o. DK im März wieder als politische hergestellt werden. Die einzige SDS-Korrespondenz des Jahres wie die a. o. DK selbst, waren jedoch thematisch mit der Parlamentarismus-Kritik relativ ab¬seitig angelegt. Politische Diskussion als aktuelle Formulierung der eigenen geschichtlichen Situation wurde völlig verdrängt; die Berliner Position war apologetisch an der wie immer auch fort¬geschrittenen eigenen Praxis fixiert und unfähig zur Formulie¬rung präziser strategischer Bestimmungen, während der BV eine zwar organisatorisch gewendete, aber zentristisch und deshalb abstrakte Argumentation vertrat. Was an neuen Ansätzen der Ausweitung und Radikalisierung der Opposition im SDS selbst zu einer Entscheidungssituation führte wurde nicht formuliert und reflektierte sich bald nur blind in der diffusen Situation der DK. – Die einzelnen Organisationsversuche der verschiedenen Grup-pen auf verschiedenen Stufen, wie sie formalisiert in der BV-Resolution vom März beschrieben wurden – Projektgruppen, Kon¬taktgruppen, Basisgruppen, Institute, Klubs -, müssen in ihrem konkreten politischen Zusammenhang von den Gruppen selber auf dieser DK diskutiert werden. Hier kommt es nur darauf an, die gemeinsame Tendenz und Bedeutung für eine organisatorisch re¬levante Entscheidung des gesamten Verbandes darstellen. – Die aktionsbezogenen Kollektive waren während des Wintersemesters in aller Regel der Hochschulrevolte angemessen organisiert, es gab sogar eine erste Konsolidierung trotz des Aktionsdrucks. Die Springer-Blockaden überforderten jedoch wenigstens einige der Gruppen besonders in dem Sinn, daß die anschließende Phase der Kontakte mit jungen Arbeitern und Angestellten kaum anders als oberflächlich propagandistisch bewältigt werden konnten. Der Sternmarsch leistete im Sinne einer Konsolidierung auch keine Dienste, umso schwächer begannen mit wenig bewußten Perspek¬tiven die Notstandsstreiks. In ihrem Verlauf wurden die wesent¬lichen organisatorischen Zusammenhänge schließlich auch unterm allgemeinen subjektiven Eindruck der politischen Ohnmacht zer¬setzt. Die permanenten Gefahren etwa der Privatisierung wurden unmittelbar akut. Das gilt auch für Berlin, obwohl die Not¬standsstreiks dort kaum eine Rolle spielten und eine halbherzige Hochschulrevolte keine politische Mobilisierung, aber desto mehr organisatorische Auflösung bedeutete. – An dieser Stelle muß die relativ eingegrenzte Darstellung politisch erweitert werden. Die Kontinuität, wie sie sich in diesem Abschnitt in der Aus¬weitung der Protestbewegung zeigte, hat sich keineswegs mecha¬nisch durchgesetzt. Im Gegenteil hat es bis heute erhebliche Widerstände gegen die autoritäre Bewegung im SDS gegeben. Als ein positives Element der Politisierung gab es Fraktionskämpfe freilich auch zuvor. Die qualitativ neue Phase ist aber durch die praktische Ausweitung und Bedeutung der Protestbewegung definiert, d. h. die folgenlose Fraktionsspaltung in der akademi¬schen Phase gefährdet nun die Aktionseinheit. Die Aktion kon¬stituiert aber wesentlich die Oppositionsbewegung nachdem sie ihre latente Phase überwunden hat. Die praktischen Konsequen¬zen eines solchen Richtungskampfes zeigen sich am deutlichsten in den Gruppen München und Köln. In München haben sie in¬zwischen zur faktischen Auflösung des SDS geführt, während in Köln die verfestigten Gegensätze die Gruppe ständig zu paraly¬sieren drohen. Auf Verbandsebene schließlich wiederholten sich diese Gegensätze auf dem Sofia-Festival. Zwar wird in der Dis¬kussion um den Ausschlußantrag des Bundesvorstandes gegen fünf Genossen die Argumentation noch in extenso darzustellen sein, es ist jedoch notwendig, hier bereits den Bezugsrahmen für den Verbandsausschluß zu definieren. Es sind nicht satzungs- oder programmdefinierte Prinzipien, die die Protestbewegung tragen, sondern praktische Prinzipien, die sich in den Aktionen herausgebildet haben. Sie orientierte sich an geschichtlichen Ansprüchen revolutionärer Politik, die unmittelbar und kompro¬mißlos exemplarisch realisiert werden und eine Moral politischen Verhaltens konstituieren, die in Kategorien von z. B. traditio¬neller Bündnispolitik nicht mehr begriffen werden kann. So vage diese Prinzipien scheinen, so sehr haben sie praktische Relevanz inzwischen erlangt. Sie bestimmen die Einheit und geschichtliche Tendenz der Oppositionsbewegung. – Die Entscheidungssituation des SDS ist in Grundrissen herausgearbeitet. Sie wird bestimmt von der Ambivalenz von einerseits produktiver, positiver Über¬windung tradierter Organisationsformen und andererseits von Organisationselementen überhaupt. Daraus ergibt sich, daß das Problem der Zentralisierung im SDS durch keine abstrakte Stär¬kung des Bundesvorstandes als Institution gelöst werden kann. Der politische Prozeß einer organisatorischen Vereinheitlichung des Gesamtverbandes kann auf dieser Delegiertenkonferenz nur beginnen; er wird von der Initiative des nächsten Bundesvor¬standes in Gruppen wesentlich abhängen. Entscheidende Bedin¬gung einer weiteren prozessualen Bildung von informellen Kadern in den Gruppen wird ein festes arbeitseilig organisiertes Kollek¬tiv auf Verbandsebene sein. – Unter dieser Perspektive beginnt nach der notwendigen Phase der antiautoritären Mobilisierung jetzt die organisatorische Weiterentwicklung und Konsolidierung der Protestbewegung als Organisation des offensiven Wider¬stands.“
    Neue Kritik Oktober 1968, Oktober 1967, Heft Nr.50, S.68 – 87
    762) Brief>04.10.1968>>Prof.Fulde: Hinweise zum Referentenen¬wurf Hochschulgesetz
    „Ew. Magnifizenz, hiermit möchte ich zu dem von Herrn Kultusmini¬ster Schütte veröffentlichten Referentenentwurf eines künftigen Hoch¬schulgesetzes in Hessen Stellung nehmen. Ich bin der Meinung, dass der Entwurf bei Annahme durch den Gesetz¬geber nicht zu einer Re¬form sondern zu einer Zerstörung der hessischen Universitäten führen wird. Ich bin mir sehr im klaren darüber, dass vieles an unserer heu¬tigen Universität reformbe¬dürftig ist und dass große Anstrengungen unternommen werden müssen, um unsere Universitäten international wettbewerbsfähig zu machen. Meiner Ansicht nach hat der Wissen-schaftsrat in seinen Empfehlungen gute Ansätze zu einer Universitäts¬reform gemacht. Der Referentenentwurf des Hessischen Kultusministers dagegen scheint mir nur auf eine größere Abhängigkeit der Universität von den politischen Instanzen des Landes abzuzielen. Zur selben Zeit wird meiner Ansicht nach das Konzil durch die vorgeschlagene Zu¬sammensetzung funktionsunfähig gemacht. Wir sollten erreichen, dass a) der Präsident vom Konzil vorgeschla¬gen wird; b) Studenten und Assi¬stenten im Konzil angemessen vertreten sind (je 10–15 %); c) der Anteil von Hochschulleh¬rern im Kuratorium vergrößert wird. Ich glaube, dass wir wirk¬lich alles unternehmen sollten, um die Katastro¬phe, die sich anbahnt, zu verhindern. Ich möchte Ihnen, Magnifizenz, meine vollste Unterstützung und Mitarbeit bei der Lösung dieser Pro¬bleme zusichern.“
    Schreiben Prof.Fulde an Rektor 4.10.1968;Rektorat 120-12,14
    763) Flugblatt>04.10.1968>>AUSS,LSD,SDS,SHB,USSG,VK: Politischer Mord an Arbeitern und Studenten in Mexiko!
    „Politischer Mord an Arbeitern und Studenten in Mexiko – Seit Mo¬naten werden in Mexiko Studentendemonstrationen zerschlagen. Große Teile der Bevölkerung wehren sich gegen die brutalen Maßnahmen der mexikanischen Staatsmacht. Die Universitäten und Schulen der Stadt werden von den Studenten und Schülern bestreikt. Der größte Teil der Arbeiterbevölkerung ist auf Seiten der angegriffenen Studenten und Schüler. Als die Miliz (Granaderos) und die mexikanische Armee Schußwaffen und Pan¬zerfahrzeuge einsetzten, die jede Demonstration für die Interes¬sen der Arbeiter und Schüler und Studenten mit brutaler Gewalt auseinandertrieb, war in der Bevölkerung zu hören, man solle zur Selbstverteidigung sich gleichfalls bewaffnen. Bisher sind bei diesen Aktionen sechzig Studenten erschlagen und erschossen worden. Der Aufstand hat sich bis weit über die Hauptstadt des Landes auf die Provinz ausgedehnt. Während es zu Beginn sich um die Belange der Schulen und Universitäten handelte, richten sich jetzt die Demonstratio¬nen gegen das autoritäre Staatsregime selbst. Die Bevölkerung fordert die Auflösung der politischen Polizei. Absetzung mehrerer Polizeioffi¬ziere, die für das Vorgehen verantwortlich sind. Weitere Forderungen richten sich gegen die Inhaftierung der Gefangenen. Die antisozialisti¬schen Gesetze, die von der Regierung kürzlich erlassen wurden sollen wieder auf-gehoben werden. Schwerster Zusammenstoß dieser Ereignisse war der in der Nacht vom zweiten zum dritten Oktober. Auf dem ‘Platz der drei Kulturen’ wurden fünfzehntausend Demonstranten, die gerade auseinandergehen wollten, von schwerbewaffneter Po¬lizei und Militär eingekesselt und grundlos beschossen. Minde¬stens dreißig De¬monstranten fanden dabei den Tod. Verteidi¬gungsminister General Gar¬cia bestätigte, daß die Anweisung be¬steht die ‘Demonstrationen um je¬den Preis niederzuschlagen’. Der größte Teil der mexikanischen Bevöl¬kerung (Indianer und Mesti¬zen) leben in Armut wie vor fünfzig Jahren. Die Industrialisie-rung kam nur einer kleinen Schicht Industrieller und dem wieder aufgeblühten Großgrundbesitz zugute, obwohl in der gülti¬gen Revolutionsverfassung von 1917 Bodenreform und Verstaatlichung angekündigt wurden. In einem Staat, in dem die Armee als Handlanger eines verbrecherischen Präsidenten mit Maschinenge-wehren eine friedli¬che Atmosphäre herstellen will, kann keine olympische Luxusschau präsentiert werden. Der Olympia-Rausch lenkt von der Ausbeutung der Massen ab und kommt nur den Reichen zugute. Wir fordern vom deutschen Olympia-Komitee, daß es die Teilnahme der deutschen Sportler an den Spielen solange absagt, bis die Forderungen der mexi¬kanischen Bevölkerung an das Regime Ordaz erfüllt sind. Solidarisiert Euch mit den For¬derungen der Mexikanischen Bevölkerung und unter¬stützt den Kampf der demonstrierenden Studenten. Beteiligt Euch an der Solidaritätskundgebung Freitag, 4. Oktober 1968, 17 Uhr am Opernplatz. – Sozialdemokratischer Hochschulverband – Unab¬hängige sozia¬listische Schüler-Gemeinsch. – Aktionszentrum un¬abhängiger u. sozial. Schüler – Sozialistischer Deutscher Stu¬dentenbund – Liberaler Studen¬tenbund Deutschland – Verband der Kriegsdienstverweigerer“
    Flugblatt AUSS,LSD,SDS,SHB,USSG,VK 4.10.1968; Archiv
    764) Vermerk>04.10.1968>>Pressereferent: Zu einer angekündigten NPD-Veranstaltung in der Universität am 08.10.1968
    „ i.NPD:Aktenvermerk Unipressestelle:1968.10.04:Raumvergabe durch Universität;Nachdem ich heute Mittag von Herrn Erd, dem Redakteur der ‘AStA-Information’, darüber informiert wurde, daß die NPD in der Stadt Flugblätter verteile, auf denen für die vom NHB zum Dienstag, dem 8.10.1968, vorgesehene Veranstaltung in der Uni¬versität als NPD-Veranstaltung geworben werde. Ich fuhr dar¬aufhin in die Stadt und versuchte vergeblich, ein derartiges Flugblatt zu erhalten. Wieder in die Universität zurückgekehrt, wurde ich von Herrn Birkholz, dem AStA-Vorsitzenden, über den gleichen Sachverhalt unterrichtet. Auch Herr Birkholz hatte das Flugblatt nicht gesehen, er sagte, Herr Offe habe ihn angerufen und ihm das angesprochene Flugblatt vorgelesen. Der Sachver¬halt sei so, wie mir Herr Erd zuvor gesagt hatte. Herr Birkholz wollte den Rektor bitten, den Hörsaal für diese Veranstaltung nicht freizugeben. Ich sagte ihm, daß der Rektor die Raumfrei¬gabe für den NHB wohl kaum widerrufen werde, ohne das Flug¬blatt oder einen an¬deren Beweis in den Händen zu haben. Darauf rief ich gegen 17.10 Uhr vom Rektorat aus die NPD, Kreisver¬band Frankfurt, Tel. 287161 an. Eine Dame meldete sich unter dem Namen der Partei, ohne ihren Namen zu nennen. Ich nannte meinen Namen und gab mich als In¬teressent für Wahlveranstal¬tungen aus und sagte, ich hätte von einer NPD-Veranstaltung in der Universität gehört und von einem Flugblatt dazu, das in der Stadt verteilt worden sei. Die Dame erklärte mir daraufhin, es sei für morgen (Samstag, den 5.10.1968) eine Veranstal-tung der NPD in einer Frankfurter Turnhalle, soweit ich mich erinnere, im Sandweg, vorgesehen gewesen, diese sei aber abgesagt worden we¬gen der ‘Hetze’. Ich fragte dann, ob denn alle Veranstaltungen der NPD abgesagt seien. Sie sagte, dies sei nicht so, und wenn ich ernst¬haft interessiert sei, wolle sie mir weitere Veranstal¬tungen angeben. Ich bat darum. Die Dame holte offensichtlich einen Terminkalender oder ähnliches herbei und gab mir in der Terminfolge weitere Veranstaltun¬gen an: Als erstes die Veran¬staltung in der Universität am Dienstag, dem 8.10.1968, ferner Veranstaltungen in Sossenheim und Hoechst und eine weitere bereits abgesagte Veranstaltung. Ich erkundigte mich nach der Veranstaltung in der Universität und fragte, was dort vorgetra¬gen werde. Die Dame sagte, es spreche dort jemand aus Berlin vom ‘Stu¬dentenbund der NPD’. Ich fragte, ob da nur Studenten hindürften. Dies verneinte die Dame, sie sagte mir, ich solle einmal hingehen, da seien viele junge Leute, es werde sicher sehr interessant, und sie werde vielleicht selber auch hingehen. Ich fragte explizit, ob es sich um eine ‘richtige Partei¬veranstaltung’ oder nur um eine ‘Studentensa¬che’ handele. Die Dame versicherte mir, das erstere sei der Fall. Sie wollte mich dann auf die Veranstaltungen in Sossenheim und Hoechst hin¬weisen, worauf ich erwiderte, das sei mir zu weit außerhalb. Sie fragte, wo ich wohne; in der Innenstadt, antwortete ich. Ich sagte dann, für mich käme nur etwas in der Stadt in Frage, also von den genannten Veranstaltungen nur die in der Uni¬ver¬sität. Ich fragte noch¬mals, ob es sich dabei wirklich um eine Veran¬staltung der NPD han-dele, es wurde wiederum bestätigt. Ich bat dann um genauere Angaben für die Veranstaltung in der Uni¬versität, die Dame wollte wohl gerade nachschauen, da sagte ein Herr im Hintergrund, den ich deutlich ver¬stehen konnte, zu ihr: ‘20 Uhr Universität, Mertonstr. 17, Hörsaal II.’ Sie wiederholte mir die Angaben. Ich sagte, dann wolle ich vielleicht hingehen, wenn es eine richtige Parteiveranstaltung sei. Die Dame riet mir daraufhin, ich solle nur hinkommen, die Partei freue sich über Interessenten. Ich sagte dann, ich würde mich bei dieser Gele¬genheit gerne wegen weiterer Informationen an sie wenden, sie möge mir doch bitte ihren Namen angeben. Die Dame sagte, zu Informationen möge ich doch bitte einmal in das Parteibüro Hinter der Schönen Aussicht 5 kommen, zwischen 17 und 20 Uhr, dort könne ich mich mit ‘einem der Herren’ unterhalten. Namen, Ihren eigenen eingeschlossen, wollte die Dame offensichtlich nicht nennen. Das Gespräch dauerte ca. 10 bis 15 Minuten, an¬schließend informierte ich den Rektor, Prof. Rüegg, und den am¬tierenden Prorektor, Prof. Rammelmeyer, über das Telefon-gespräch. Ich habe dieses Gedächtnis¬pro¬to¬koll noch am selben Abend angefertigt. Viedebantt.“
    Aktenvermerk Unipressestelle 4.10.1968; Archiv
    765) Brief>07.10.1968>>AStA: Antrag, den NHB zu suspendieren
    „Sehr geehrter Herr Professor Rüegg, hiermit beantragen Herr Döbel und ich die sofortige Suspendierung des Nationaldemokra¬tischen Hoch¬schulbundes als im Register eingetragene studenti¬sche Vereinigung der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Der plumpe Täuschungsversuch der NPD, eine Wahlkampfveranstaltung in der Universität durch An¬tragshilfe des NHBzu erreichen, darf seitens der Universität nicht straflos hingenommen werden. Nachdem die NPD sich nicht scheute, auf den Listen für die Kommunalwahlen zahlreiche Kriminelle kandi¬dieren zu lassen, versucht sie nun auf dem Umweg des NHB in die Universität einzudringen. Die Vorsitzenden H.J. Birkholz Karl H. Döbel.“
    Schreiben AStA an Rektor 7.10.1968; Rektorat 431-112
    766) Brief>08.10.1968>>(Auszug) Coing an Rektor: Bemerkungen zu dem Referen¬tenentwurf Hessisches Hochschulge¬setz
    „In Beantwortung Ihres Rundschreibens übersende ich anliegend einige Bemerkungen zu dem Referentenentwuf eines Gesetzes über die Uni¬versitäten des Landes Hessen.[…]- Ich möchte vor¬anschicken, daß ich es für notwendig halte, daß unsere Univer¬sität Regierung und Parlament noch einmal in feierlicher und eindringlicher Form daran erinnert, welche Verantwortung sie übernehmen. Es wird ein sehr gefährliches Experiment gemacht. – Wird der Referentenentwurf Gesetz, so kann niemand sagen, ob in wenigen Jahren die hessischen Universitäten überhaupt noch wissenschaftliche Anstalten sein werden. Der jetzige Entwurf birgt die Gefahr einer völligen Politisierung der Hochschule in sich. Die deutsche Wissenschaft ist in den vergangenen 20 Jah¬ren nach dem Nationalsozialismus und den Einwirkungen des Krieges mühsam wieder aufgebaut worden. Sie hat – jedenfalls in einer Reihe von Fachgebieten – wieder ihren alten Rang er¬reicht. Es ist leider möglich, daß, wenn die Universität in der Weise, wie der Entwurf es vorsieht, umgestaltet wird, die ge¬samte bisherige Wiederaufbauarbeit zunichte ge¬macht und die deutsche Wissenschaft zum mindesten im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften zerstört wird. Man muß sich darüber klar sein, daß, wenn man die Wissenschaft an den Universitäten in Deutschland zerstört, Deutschland im Gegensatz zu Rußland und den nach russischem Vorbild organisierten Ländern keinerlei Forschungsorga-nisation besitzt, die die Funktion der Universitä¬ten in der Forschung übernehmen könnte. Entwürfe wie der vor¬liegende können durchaus die Konsequenz haben, daß Deutsch¬land in 10 Jahren vor der Notwendig¬keit steht, schnellstens eine solche Forschungsorganisation aufzubauen, um überhaupt der Forschung in Deutschland wieder eine Stätte zu ge¬ben. – Ich halte es für unbedingt erforderlich, daß die entscheidenden Po¬litiker darauf hingewiesen werden, was auf dem Spiele steht. Man soll den deutschen Hochschulen nicht noch einmal nachsa¬gen können, daß sie, wie bei der Politisierung im Jahre 1933, geschwiegen und die Verantwortlichen nicht gewarnt hätten. – Gegen den Entwurf ist vor allem einzuwenden, daß er nicht auf einer klaren Konzeption beruht. – Folgende Entscheidungen wa¬ren zu treffen: – 1. Wer heute ein Hoch¬schulgesetz verbreitet, muß zunächst die Grundfrage beantworten, ob er die Hochschul¬verwaltung als Fachverwaltung oder als politisch bestimmte Ver¬waltung etwa nach dem Vorbild der Kommunalverwaltung auf¬bauen will. – Es ist selbstverständlich, daß die Organisation der Hochschule, je nachdem, wofür man sich entscheidet, völlig an-ders aussehen muß. Bei einer politischen Verwaltung wird etwa das Konzil das entschei¬dende Wahl- und Aufsichtsorgan sein müssen. Bei einer fachlich orien-tierten Verwaltung wird neben dem Präsidenten dem Senat die ent¬scheidende Stellung zukommen müssen. – Der Entwurf läßt hier eine klare Stellungnahme durchaus vermissen. – 2. Ein jetzt erlassenes Hochschulgesetz muß von klaren Vorstellungen darüber ausgehen, an welcher Stelle die Hochschulpolitik gemacht wird; im Ministerium, in der Zentrale der Universität (beim Präsidenten) oder in den Fachbe¬reichen. – Auch hier läßt der Entwurf eine klare Konzeption vermissen. Auf der einen Seite soll der Präsident die Entwick¬lung der Gesamtu¬niversität fördern. Der Senat hat Koordinati¬onsfunktionen. Das Konzil ernennt eine Kommission für Pla¬nungsangelegenheiten. Anderer¬seits steht aber dem Fachbereich die volle Kompetenz über die Zuweisung von Sachmitteln für Forschung und von Assistenten und sonstigem Hilfs¬personal zu. (§ 18 Absatz 3). Angesichts dieser gesetzlich verankerten Kom¬petenz des Fachbereiches sind den Entwicklungsmöglichkeiten der Zentralorgane außerordentliche Grenzen gezogen. Dabei ist zu beachten, daß in Zukunft der Haushaltsplan der Universität ja nicht mehr Gesetz sein wird, also auch gegenüber gesetzlichen Befugnissen einzelner Or¬gane wie der Fachbereiche nicht mehr vorgehen wird. – 3. Die prak-tischen Auswirkungen des Entwurfs bei den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen sind nicht überlegt. – Ohne es deutlich zu sagen, ent¬machtet der Entwurf die beamteten Professoren vollständig. Wird der Entwurf durch¬geführt, so geht der entscheidende Einfluß in der Uni¬versität auf die Gruppenfunktionäre über. Denkbar ist eine Koalition der Studenten und Assistentenvertreter, in zweiter Linie auch eine Ko¬alition der Privatdozenten und Assistentenvertreter. Die be-amteten Pro¬fessoren werden sowohl im Konzil wie in den meisten Fakultäten jedes Einflusses beraubt. – Natürlich kann man so verfahren. Es ist aber fraglich, ob es zweckmäßig ist, insbeson¬dere im Hinblick auf die Frage, wer eigentlich in Zukunft den Beruf des Hochschullehrers noch ergrei¬fen soll. – Es scheint mir sehr zweifelhaft, ob die Verfasser des Ent¬wurfs sich über die geschilderte Konsequenz wirklich im klaren gewesen sind.[…]“
    Schreiben Coing an Rektor 8.10.1968; Rektorat 120-12,M.14
    767) Artikel>08.10.1968>>Offenbacher Post: Zum Studium Cohn-Bendit
    „ Uni-Rektor Rüegg: Dem Studium Cohn-Bendits steht nichts im Wege – Vorstrafe spricht nicht dagegen -Dem Studium von Da¬niel Cohn-Bendit in Frankfurt steht nichts im Wege.- Gestern hat die Universitätsverwaltung dem linksradikalen Studenten¬führer, der im Frühjahr den Pariser Studentenaufstand organi¬siert hat und vor wenigen Tagen in Frankfurt im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Paulskirsche während der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels zu acht Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden war, mitgeteilt, daß seine zur Immatrikulation vorgelegten Papiere in Ordnung sind. – Rektor Rüegg: ‘Daniel Cohn-Bendit kann immatrikuliert werden. Das Urteil gegen ihn ist ja noch nicht rechtskräftig. Rüegg ist sicher, daß der ‘Rote Dany’ in Frankfurt studieren wird. – Auch wenn das Urteil für die Tat, die sich vor der Immatrikulation ereignet hat, rechtskräftig oder die Strafe noch erhöht würde, hat Cohn-Bendit deshalb in Frankfurt kaum größere Schwierig¬keiten zu erwarten. – Wenn sich bisher vorbestrafte Studenten immatrikulieren lassen wollten, wurden bei kleineren Strafen – etwa auch zehn Monate Gefängnis wegen Diebstahls – die Augen großzügig zugedrückt. Nur bei schwereren Strafen mußte der Im-matrikulationsausschuß über die Zulassung entscheiden. Es könnte sein, daß sich dieser Ausschuß mit Cohn-Bendits Imma¬trikulation befassen werde, wenn der Student rechtskräftig zu einer weit höheren Strafe in weiteren Instanzen verurteilt wer¬den sollte, meinte der vom Rektor zu Rate gezogene Universi¬täts-Jurist.“
    Offenbacher Post, Zum Studium Cohn-Bendit 8.10.1968; Archiv
    768) Brief>11.10.1968>>Rektor an AStA: Antwort auf Antrag, den NHB zu suspendieren
    „Sehr geehrter Herr Birkholz! Die von Ihnen angeregte Suspen¬dierung der Hochschulgruppe Frankfurt des ‘Nationaldemokratischer Hochschul¬bund’ gem. § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 e der Ord¬nung betreffend studenti¬sche Vereinigungen an der Universität Frankfurt hätte nur dann erwogen werden können, wenn der Vertreter des NHB bei seinem Antrag auf Überlassung des Hörsaals mich bewußt ge¬täuscht hätte. Wie das anliegende Protokoll vom 10. Oktober zeigt, ist eine solche Täuschungsabsicht nicht beweisbar. Herr Deckert versichert, er habe nichts von dem Abfassen und Versenden des fraglichen Rundschreibens gewußt. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß die dem NHB erteilte Genehmigung zur Benut¬zung des Hörsaals H widerrufen wurde und Herr Krauß seinen Vortrag nicht in der Univer¬sität gehalten hat.“
    Schreiben Rektor an AStA 11.10.1968; Rektorat 431-112
    769) Flugblatt>12.10.1968>>LSD,SDS,Komitee demokratischer und sozialistischer griechischer Arbeiter u.Studenten: SPD fördert griechische Faschisten in Frankfurt!
    „SPD fördert griech. Faschisten in Frankfurt – Am 29.9.68 fanden in Griechenland unter Terror, Einschüchterung und Festnahmen die ‘freie¬sten Wahlen, die Griechenland je erlebt hat’ (Papadopoulos) statt. Jetzt will der ‘Retter der Nation’, CIA-Agent Papadopoulos, die knapp 25 % Griechen, die sich geweigert haben zu wählen, mit Zuchthaus, Paß- , Führerschein- und Konzessionsentzug verfolgen. Immer mehr griech. Demokraten werden auf die berüchtigten KZ-Inseln Jaros, Leros und Ägyna deportiert, wo sie der langsame Tod erwartet. Der griech. Dichter Ritsos schwebt in Lebensgefahr. Unbekannt bleibt das Schicksal der Studenten Dariotis und Athanassiadis. Dutzende festgenom¬mene Mitglieder der studentischen Widerstandsbewegung ‘RigasFereo’ werden im Militärlager Dyonisos physisch und psy¬chisch gefoltert. Mehrere tausend Kinder verhungern, da sich ihre verhafteten Eltern nicht um sie kümmern können. Die Bundesregierung weint Kroko¬dilstränen über die gewaltsame Un¬terdrückung der Freiheit in der CSSR. Für die griech. Faschisten baut sie U-Boote und unterstützt sie mit Millionen. Sie entrü¬stet sich über die Intervention fremder Staaten in der CSSR und verschweigt, daß der faschistische Putsch in Grie¬chenland mit CIA-Unterstützung nach dem NATO-Plan ‘Prometheus’ ablief. SPD-Politiker entrüsten sich privat über ‘die mit Gewalt abge¬schaffte Demokratie’ und unterstützen als Koalitionspartner das fasch. Regime; sie dulden die Verfolgung griech. Arbeiter u. Studenten durch in dtsch. Arbeitsämter zur ‘Ausländerbetreuung’ eingesetzte Spitzel u. Agenten der Militärjunta. In FFM haben sich fasch. Schläger nach dtsch. Vorbild als ‘christl. demokr. Union (CDU) konstituiert. Am Samstag will die griech. CDU unter Führung des bekannten Faschisten Roufogalis die Urabstimmung als ‘nationale Wiedergeburt’ feierlich im Haus Gallus begehen. Weder die frankf. Justiz noch die SPD, die mit allen Mitteln des Polizei- u. Justizterrors Sozialisten verfolgen, sehen eine Mög¬lichkeit diese Veranstaltung zu verhindern. Die SPD, der Roufo¬galis als Faschist bekannt ist, stellt das Haus Gallus zu dem für allgemeinnützige Mietsätzen zur Verfügung. Wir, griech. u. dtsch. De¬mokraten u. Sozialisten, können diese Veranstaltung trotz Bil¬ligung u. Förderung durch die SPD auf keinen Fall dulden. Wir protestieren — gegen den Faschismus in Griechenland – gegen diesen Staat ‘demokr. Grundordnung’, der alle fasch. Regimes unterstützt, – gegen eine SPD, die den Kommunalwahlkampf über alle polit. Inhalte stellt — gegen eine SPD, die Sozialisten zu¬sammenschlagen u. ins Gefängnis werfen läßt, die Verfolgung griech. Demokraten in der BRD duldet u. Faschi¬sten unterstützt. Wir rufen auf zur Demonstration am Samstag (12.10) um 17 Uhr vom Opernplatz zum Haus Gallus.“
    Flugblatt LSD,SDS,Komitee demokratischer und sozialisitischer grieschicher Arbeiter und Studenten 12.10.1968; Archiv
    770) Flugblatt>12.10.1968>>SHB: Aufruf zur Demonstration am selben Tag vor dem Griechischen Generalkonsulat
    „Seit langem schon finden in Griechenland Prozesse gegen oppositio¬nelle Politiker statt. So hat auch jetzt über Panagoulis und andere an¬tifaschistische Griechen ein Sondergericht z. T. sehr hohe Freiheitsstra¬fen verhängt. (gegen Panagoulis wegen Desertion und Staatsverrats zu zweifacher Todesstrafe und we¬gen des Anschlags auf Papadopoulos zu 18 Jahren Zuchthaus). Mehrere tausend Griechen leben im KZ, in Ar¬beitslagern, eine unbekannte Zahl in Gefängnissen und in den Zellen der Si¬cherheits- oder Militärpolizei. Die Junta hat Grund genug, jede Opposition mittels hoher Strafen, durch Aufhebung von Verfassungsarti¬keln und manipulierten Volksabstimmungen zu unterdrücken. Denn erst kürzlich folgten ca. 500 000 demokra¬tischer Griechen unter größter Gefahr fürs eigene Leben dem Sarg G. Papandreious, des Führers der von der Junta verbotenen liberalen Zentrumsunion. Dabei wurden, wie auch in Deutschland üblich, 30 Demonstranten von der Polizei heraus¬gegriffen, als Rädelsführer abgestempelt und im Schnellverfahren nach den üb¬lichen schweren Folterungen abgeurteilt. Unser Protest kann aber nicht nur den faschistischen Maßnahmen der Junta gelten, sondern muß sich auch gegen die Haltung der USA und der Bundesrepublik richten. Es ist bewiesen, daß der CIA am Putsch beteiligt war, aus Furcht der USA vor einem Sieg der Zentrum¬sunion und der radikal¬demokratischen EDA. bei denen es Be¬strebungen gab, Griechenland aus der NATO zu nehmen und den Einfluß der monarchistischen Kreise einzudämmen, die amerika-hörig sind. Bemerkenswert weiter ist es, daß zur selben Zeit des Putsches ein NATO-Manöver auch mit bundes¬deutschen Soldaten in Griechenland stattfand. Und sofort nach dem Putsch bekam die Junta mehrere hundert Millionen DM Wirtschafts¬kredite von Thyssen. Die einzigen Staaten, die heute noch Waffen und Kre¬dite an Griechenland geben, sind die BRD und die USA. Seltsam ist es auch, daß die griechische Sicherheitspolizei hier in der BRD un¬gehindert arbeiten kann, sich ohne jede Beschränkung Organisationen bilden können, die die Junta offen unterstützen, und daß in letzter Zeit Spitzel der Junta in den Arbeitsämtern auftauchten. Unser Pro¬test ist besonders wichtig in einem Staat mit faschistoider Tendenz. Wie in dem vormals demokratischen Griechenland kann auch jederzeit Ähnliches in der BRD gesche-hen, gerade jetzt nach Verabschiedung der Notstandsgesetze. Kommen Sie heute abend 18 Uhr zum Opern¬platz zu einer De¬monstration vor das Griechische Generalkonsulat.“
    Flugblatt SHB 12.10.1968; Rektorat 431-76
    771) Brief>15.10.1968>>Theodor W. Adorno an Günter Grass: Irritation wegen eines Vortrags
    „Sehr verehrter Herr Grass
    Kraushaar, Wolfgang (Hg.). Frankfurter Schule und Studentenbewegung. aaO, Band 2, Dokument Nr.236, Seite 470, der hierzu auf das Theodor W. Adorno Archiv, Frankfurt/ Main verweist.
    772) Artikel>15.10.1968>>uni-report: Hessische Rektorenkonfe-renz,“Stellungnahme zum Refe¬ren¬ten¬ent¬wurf“
    „Pressemitteilung der Hessischen Rektorenkonferenz – Mit Be¬stürzung ha¬ben die Rektoren der hessischen Hochschulen heute (am 18.9.) aus der Zei¬tung von einem Referentenentwurf für ein neues Hessisches Hochschulgesetz erfahren, den der Kultusmini¬ster Schütte auf einer Pressekonferenz bekannt¬gegeben hat. – Weder die bisherigen Zusicherungen des Kultusministers ge¬genüber einzelner Rektoren noch der Verlauf der vom Minister¬präsidenten nach Schlangenbad einberufenen Klausurtagung konnten im geringsten ver¬muten lassen, daß der Kultusminister den Entwurf von vier Frankfurter Pro¬fessoren, die mit ihrer An¬sicht im Lehrkörper weitgehend allein stehen, zur Grundlage ei¬nes Hochschulgesetzes machen würde, das allen hessischen Hochschulen aufgezwungen werden soll. – Die in diesem Entwurf vorgese¬hene sogenannte Drittelparität im Satzungsgebenden Kon¬zil gefährdet die Funktionsfähigkeit der Hochschulen und muß als Belohnung für die rechts¬widrigen Aktionen radikaler Studen¬ten in Frankfurt und Marburg erscheinen. Als Folge der über¬eilten Pressemitteilung des Kultusministers ist eine Ver¬schärfung der Spannungen an den Hochschulen im Wintersemester zu er¬warten. Die Rektoren der hessischen Hochschulen verwahren sich in aller Form gegen das Verhalten des Ministers uns sprechen ihm ihr Mißtrauen aus. – (Ffm. 18.9.68).“
    uni report, „Stellungnahme zum Referentenentwurf“ 15.10.1968; Archiv
    773) Artikel>15.10.1968>>uni-report: Nichtordi¬narien,“Stellungnahme zum Refe-ren¬ten¬ent¬wurf“
    „Stellungnahme der Nichtordinarien der vier Wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen: – Der hessische Kultusminister hat in einer Pressekonferenz über einen Referentenentwurf sei¬nes Ministeriums zur Hochschulreform berichtet. Ist es schon äußerst befremdlich, daß die unmittelbar von dieser Reform be-troffenen von so weitgehenden Vorschlägen erst aus der Presse erfahren, so wird der Eindruck eines versuchten Diktats zur Ge¬wißheit, wenn man feststellen muß, daß die von den hessischen Hochschullehrern ausgearbeiteten, sachlich gut begründeten Re¬formvorschläge praktisch keine Berücksichtigung gefunden haben. Das gleiche gilt offensichtlich von den Diskussionsbeiträgen,die von den Hochschulvertretern anläßlich der Klausurtagung in Schlangenbad vorgelegt worden sind. Dieses Vorgehen bedeutet einen schweren Schlag gegen die an einer ernsthaften Reform arbeitenden Gruppen, die um eine tragfähige und die Interessen aller Hochschulangehörigen berücksichtigende Diskussionsgrund¬lage bemüht sind. Der Schritt des Ministers stellt eine Brüskie¬rung der an den Hochschulen selbst entwickelten Reformgedan¬ken, besonders der der Nichtordinarien dar (‘Frankfurter Ent¬wurf’). Darüber hinaus steht der Entwurf des Ministers in kras¬sem Widerspruch zu Art. 60 der hessischen Verfassung, der die Selbstverwaltung der hessischen Universitäten garantiert. – Be¬sonders hat überrascht, daß in diesem Konzept jetzt auch das Ministerium die ‘Drittelparität’ vertritt. Nach einhelliger Meinung der von der Notwendigkeit einer Reform überzeugten jüngeren Hochschullehrer, die in der Gruppe der Nichtordinarien (Dozenten, außerplanmäßige Professoren, Wissenschaftliche Räte und Professoren, Honorarprofessoren) zusammengefaßt sind, müßte bei Verwirklichung dieses Plans eine vollkommene Paraly¬sierung der Hochschulen befürchtet werden. Zudem ist es nicht möglich, von drei anstatt von den an den Universitäten gegen¬wärtig vorhandenen vier Gruppen (Ordinarien, Nichtordinarien, Nichthabilitierte, Studenten) auszugehen, solange hierzu weder die Korporations- noch beamtenrechtlichen Voraussetzungen be¬stehen. Dazu müßten zunächst konkrete Vorstellungen über die zukünftige Gestaltung des Hochschullehrerberufs entwickelt werden.“
    uni report, „Stellungnahme zum Refe¬ren¬ten¬ent¬wurf“ 15.10.1968; Archiv
    774) Brief>17.10.1968>>Günter Grass an Theodor W. Adorno : SPD und Studentenbewegung
    „Sehr verehrter Herr Adorno,
    Kraushaar, Wolfgang (Hg.). Frankfurter Schule und Studentenbewegung. aaO, Band 2, Dokument Nr.237, Seite 471 f., der hierzu auf das Theodor W. Adorno Archiv, Frankfurt/ Main verweist.
    775) Brief>17.10.1968>>Rektor an AStA: Keine Teilnahme an Podiumsdiskussion zum Hochschulgesetzentwurf
    „Sehr geehrter Herr Birkholz! Der Presse entnehme ich, daß ich an einer Podiumsdiskussion über den Gesetzentwurf teilnehmen soll. Ich muss in aller Form mein Befremden darüber zum Aus¬druck bringen, dass solche Ankündigungen gemacht werden, ohne dass ich vorher an¬gefragt worden bin, ob und zu welchem Zeit¬punkt ich an einem sol¬chen Gespräch teilnehmen könnte. Da ich bis Weihnachten durch ver¬schiedene andere Vortragsverpflich¬tungen, die Durchführung des Funk-Kollegs und meine dienstli¬chen Verpflichtungen völlig beansprucht bin, sehe ich mich nicht in der Lage, an zusätzlichen, mit mir nicht ab¬gesprochenen Veranstaltungen teilzunehmen.“
    Schreiben Rektor an AStA 17.10.1968; Rektorat 412-01
    776) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Bei den Anglisten!“
    „Bei den Anglisten hat sich eine Reformergruppe über die Fe¬rien gerettet. Sie arbeitet eng mit der FV zusammen. Nachdem man im letzten Semester Auseinandersetzungen um die drohende Zwischenprü¬fung und einen technokratischen Reformvorschlag für das Studium der Anglistik/Amerikanistik durchgestanden hat, versucht man jetzt, die Er¬fahrungen zu verarbeiten, die aus dem Entgegenkommen einiger Do¬zenten im letzten Semester zu ziehen sind. Die studentischen Reform¬vorschläge, die von der Reform¬gruppe in einem 1. Diskussionspapier zusammengefaßt worden waren, müssen dabei zum Teil modifiziert wer¬den. – Vorausge¬schickt werden muß, daß es sich hierbei noch aus-schließlich um spontane Kritik und Vorschläge zur Ad-hoc-Verbesse¬rung der Studienbedingungen handelt. – Es hat sich gezeigt, daß trotz guten Willens Demokratie in alt- bzw. mittelenglischen Übungen schlecht praktizierbar ist. Der Informationsvorsprung des Dozen¬ten ge¬genüber den unwissenden Anfangssemestern ist zu groß. Die Frage stellt sich, ob die augenblickliche Methode linguisti¬scher Isoliertheit (von der alt- bzw. mittelenglischen Literatur) sinnvoll und die diachro¬nische Sprachbetrachtung angesichts des überwiegend angestrebten Stu¬dienziels nicht zu stark betont ist. Aus dem staatlichen Prüfungsamt verlautet in diesem Zusam¬menhang, daß für die Zukunft mit einer Streichung der alt¬sprachlichen Klausur aus dem Staatsexamen zu rech¬nen sei. – Die schematische Aufteilung einer Vorlesung in Vortrag des Do¬zenten und gewährte Diskussion daran anschließend hat sich nicht bewährt. Wenn überhaupt, so äußerten Studenten doch nur Komple¬mentäres zu den Ausführungen des Ordinarius. Hektogra¬phierte Thesen müssen folgen, um den Studenten eine Vorberei¬tung zu ermöglichen. (Habermas hat das mit Erfolg praktiziert.) Spontane Diskussion muß jederzeit möglich sein. – Für das WS hat Martin Christadler Bele¬bungsversuche der von ihm angebo¬tenen Seminare angekündigt. Es wer¬den keine Mammutreferate mehr angefertigt, die dann den gelangweilten Kommilitonen vor¬gelesen werden. Dagegen übernehmen alle Seminarteil¬nehmer mehrere kleinere Arbeiten. Kontroversen können so aufgezeigt und ausgetragen werden. Die Shakespeare-Vorlesung Helmut Viebrocks soll durch kleine Arbeitsgruppen vorbereitet werden (Tutoren sind im Gespräch). Alle Studenten sollen mindestens in einer Gruppe arbeiten, um so für eine Diskussion besser gerüstet zu sein. – Hier ist eine Aufgabe für die Reformgruppe: nämlich, kritisches Potenzial auch und vor allem gegenüber ihren Kommi¬litonen zu entwickeln. Bisherige und zukünftige Erfahrungen sollen in einem 2. Diskussionspapier überarbeitet werden. Rezension und Prüfungskritik müssen folgen. – Die Reformer ar¬beiten augenblicklich an einer Institutssatzung, die einen drittelparitä¬tischen Institutsrat als Entscheidungsgremium ohne Beschränkungen zur Basis hat. Damit will man einer Entschei¬dung der FVV entgegenkom¬men, die eine paritätisch besetzte Kommision von Dozenten, Mittelbau und Studenten zur Neube¬stimmung der Inhalte anglistischen Studiums zum Gegenstand hat. – Die wissenschaftstheoretische Diskussion ist noch schwach entwickelt. Immerhin ist mit dem Zusammenstellen kriti¬scher Literaturvorschläge ein Anfang gemacht (Anschlag am Fach¬schaftsbrett). Eine Zusammenarbeit mit Germanisten und anderen Lite¬ratur- und Sprachwissenschaften wird angestrebt.“
    asta information, „Bei den Anglisten!“ 17.10.1968; Archiv
    777) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Die bösartigen Behauptungen des ADS!“
    „In ‘kontrapunkt – information nr. 2’ auf Seite 4 behauptet das ADS, daß sich der AStA weigerte, die vom ADS geforderte Urabstimmung noch im Sommersemester in der satzungsmäßig vorgeschriebenen Frist anzuhalten. – Sofort nach Eingang der erforderlichen Unterschriften wurde der Tagesordnungspunkt ‘Urabstimmung’ im Parlament auf die Tagesordnung gesetzt. – Wegen anderer wichtiger politischer Fragen, verschob das Parla¬ment die Frage der Urabstimmung bis Ende Juni. Im § 10 der Studentenschaftssatzung ist festgehalten, daß die Urabstimmung spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags vom AStA von diesem durchzuführen sei. Andererseits legte die vom Parlament verabschiedete und in der Praxis ständig durch das Landes¬rechnungsprüfungsamt kontrollierte Finanzordnung die Studen¬tenschaft fest, daß die beiden AStA-Vorsitzenden ohne Haus¬halts- oder Parlamentsbeschluß nicht über Beträge verfügen dürfen, die über DM 150,- hinausgehen. – Abgesehen davon ist der Titel ‘Wahlkosten’ des Haushalts der Studentenschaft in Frankfurt bisher immer sehr niedrig gehalten worden, da bei al¬len Wahlen freiwillige Helfer kostenlos die Wahl durchführten. – Im Parlament zeichnete sich deutlich ab, daß außer dem ADS keine Gruppe bereit war, sich an einer Durchführung der Urab¬stimmung zu beteiligen. – Erfahrungsgemäß ist es Ende Juni/Anfang Juli sehr schwer, bei Wahlen entsprechende Betei¬ligung zu erreichen. So war zu diesem Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, daß mindestens eine 50 prozentige Beteiligung garantiert werden konnte. (Wenn eine Urabstimmung keine 50 prozentige Beteiligung erreicht, ist sie nicht gültig, und es wird ihr Er¬gebnis nicht bekanntgegeben.) Aus diesen Schwierigkeiten ergibt sich, daß der Titel ‘Wahlkosten’ und die Verfügungsberechtigung des AStA so gestaltet werden müssen, daß in Zukunft der AStA rein technisch jederzeit in der Lage ist, beantragte Urabstim¬mungen durchzuführen. – Dem ADS wurde dies alles nachweislich mitgeteilt. – Der AStA muß den böswilligen Angriff des ADS zu¬rückweisen.- H.J.B. „.
    asta information, „Die bösartigen Behauptungen des ADS!“- Autor:Birkholz 17.10.1968,Nr.27; Archiv
    778) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Hochschulpolitisches Forum!“
    „Unsere Situation ist wenig ermutigend. Überall im Lande for¬miert sich die Reaktion. Die Solidarität der studentischen Be¬wegung ist nicht mehr vorhanden; unter anderem ist das ein Ergebnis der falschen Strategie des SDS seit der Verabschiedung der NS-Gesetze. – Auf hochschulpolitischem Gebiet sind für das Wintersemester dramatische Auseinandersetzungen zu erwarten. Die hessische Landesregierung will noch vor Jahresbeginn ein neues Hochschulgesetz vorlegen. Ein von Kultusminister Schütte vorgelegter Referentenentwurf soll angeblich weit¬gehend den Vorschlägen der Professoren Habermas von Friedeburg, Wiethölter und Denninger folgen. – Selbst auf die einem weitgehend funk¬tionslos gewordenen Konzil zugestandene drittelparitätische Beteili¬gung der Studenten reagierten die hessischen Rektoren und ihre über¬regionalen Verbündeten hysterisch. Fast scheinen sie ihrem Ziel, dem Sturz Schüttes, greifbar nahe gekommen zu sein. Es zeigt sich, daß noch immer die kleine radikale Minder¬heit einer konservativ-reaktio¬nären Ordinarienmehrheit die Macht in den Händen hält. – Die Stu¬denten sind für die kom¬menden Auseinandersetzungen schlecht gerüstet. Am schlechtesten die Frankfurter. Hier vegetiert ein Rest-AStA ohne Studentenschaft; eine desorganisierte, zersplitterte, zerstrittene Studenten¬schaft. Es scheint sich die Situation von 1966 zu wiederholen: Die Or¬dinarienschaft macht ihren massiven Einfluß geltend, Form und Inhalt des neuen HHG zu bestimmen. Die Studentenschaft präsentiert nicht einmal einen Gesprächspartner. – Neue Koordination und Solidarität sind notwendig. In seinem neuen Haus in der Apfelsgasse 1 richtet der SHB ein hoch-schulpolitisches Zentrum ein. Dieses Diskussionsforum soll min¬destens jeden Monat einmal zu hochschulpolitischer Koordinati¬onsarbeit genutzt werden. Die Aufforderung zur Mitarbeit geht an alle sozialistischen, liberalen und progressiven Reformer. – Ausgehend von der Beobachtung, daß augenblicklich am ehesten die Reformbewegung in einigen Instituten von der studentischen Krise verschont geblieben sind, sollen in dem Hochschulpoliti¬schen Forum Erfahrungen und Er-gebnisse aus den einzelnen In¬stituten auf eine gesamt-universitäre Ebene gehoben werden. Es hat sich gezeigt, daß eine allmählich eska¬lierende Strategie, die sich aus spontaner, zunächst unpolitischer Er¬kenntnis von Mi߬ständen an einzelnen Instituten entwickelt, die Er¬schütterungen überdauern kann, die einer von vornherein ausschließlich ge¬sellschaftspolitischen Stoßrichtung drohen. Viele Studenten sind hier eher zur Mitarbeit bereit als bei einer politischen Hoch-schulgruppe. – Indem man zuerst bei der spontanen Kritik am autoritären Stil von Vorlesungen, Übungen, Seminaren ansetzt, an der Überfüllung der Se¬minare, der mangelnden Effizienz vieler leerläufiger Lehrveranstaltungen spricht man elementare Inter¬essen der Studierenden an. – Die nächste Stufe ist das Aufzei¬gen von objektiven Interessengegensätzen zwischen Ordinarien und demokratischer Universität. Das liberale Mäntelchen vieler Ordinarien muß heruntergerissen werden, indem man die Gret¬chenfragen nach Drittelparität, Öffentlichkeit,Institutsrat stellt. Die For¬derung nach institutionalisierter gleichberechtigter stu¬dentischer Mitbe¬stimmung muß sich anschließen. Auf die spon¬tane Kritik an offensicht¬lichen Mißständen folgt also die Orga¬nisationskritik. – Die dritte Stufe ist die wissenschaftstheoreti¬sche Kritik. Hier muß aufgezeigt werden, daß der Anspruch wertfreier Wissenschaft mit der Klassenuniversität identisch ist; daß Demokratisierung der Universität nicht nur formal zu ver¬stehen ist, sondern inhaltlich bedeutet, die politische Funktion der jetzigen Universität zunächst zu demonstrieren, und es gilt, diese stabi¬lisierende gesellschaftliche Rolle durch eine kritische Wissenschaft abzu¬lösen, die im Bewußtsein ihrer gesellschaftli¬chen Bedingtheit arbeitet. Diese Diskussion muß in allen Lehr-veranstaltungen getragen und auf den konkreten Gegenstand appliziert werden. – Die skizzierte Strategie hat Gefahren in sich. Zunächst die, daß sie über ihre unpolitische Spontanität nicht hinauskommt. Dann, daß sie sich durch Aktionismus am Institut isoliert und ihre gesellschaftlichen Ambitionen ver¬drängt. Beide Gefahren sind auch dann gegeben, wenn sich am Institut genü¬gend Studenten finden, die kritisch-theoretischer Argumentation fähig sind. Die praktische Arbeit auf den über¬geordneten Ebenen der Abtei¬lungen, der Gesamthochschule, VDS, APO ist daher unersetzlich, weil sie den aufgezeigten Gefahren entgegenzuwirken in der Lage ist. – Die erste Sitzung des Hochschulpolitischen Forums findet im Oktober Ap¬felsgasse 1 statt. Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Hochschulpoli¬tischen Seminar (7.-10. Oktober Thelen) stehen zur Diskussion.
    asta information, „Hochschulpolitisches Forum!“ 17.10.1968; Archiv
    779) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Liebe Kommilitonen!“ – Aufruf des AStA-Vorsitzenden Birkholz
    „Liebe Kommilitonen, – die Frankfurter Universität verfügt über 8000 Arbeitsplätze – doch 15 000 Kommilitonen studieren an dieser Univer¬sität. Seminare und Gruppen sind arbeitsfähig bis zu 30 Personen – oft aber drängen sich in den Seminaren und Übungen mehr als hun¬dert Personen. In der dem Studentenwerk gehörenden Mensa können bis zu 4000 Essen in der Mittagszeit ausgegeben werden – die Schlan¬gen vor dem Ausgabeschalter beweisen, daß das nicht genügt. Wollen Sie an der Abteilung für Erziehungswissenschaften studieren, dann wer¬den Sie neben dem Jagen nach den erforderlichen 20 Scheinen für die Prüfung nicht gerade die Zeit haben, sich etwas gründlicher und ein¬gehender mit einzelnen Fachdisziplinen zu befassen. Wollen Sie Jura stu¬dieren, dann werden Sie schon nach wenigen Semestern merken, daß Sie auch bei regelmäßigem Besuch und Teilnahme der Übun¬gen an der Universität sich nicht die Voraussetzungen für die Ablegung des Staatsexamens erarbeiten können, sondern die Hauptausbildung vom Repetitor betrieben wird. – Da nun aber auch Staat und Industrie mehr und mehr zur Kenntnis nehmen, daß die Universität nur sehr ungenügend in der Lage ist, die Kräfte heranzubilden, die für den Reproduktionsprozeß der Gesellschaft und für eine weitere Expansion der Wirtschaft not¬wendig sind, versuchen sie, die fällige Hochschulre¬form nach ihren Bedürfnissen voranzutreiben. – Diese Reform allerdings kann nur eine Effektuierung des Betriebes, nicht aber eine Re¬form der Lehrinhalte bewirken, ja, die Einführung des Studien¬jahres mit streng aufgeteilten Stoffproportionen wird notwendi¬gerweise die Studienfreiheit über nötige Einschränkungen hinaus beschränken. – Der Kampf der politischen Studentenschaft – AStA und politische Hochschulgruppen – galt immer neben der Verabschiedung eines Hochschulgesetzes und ei¬ner Universitätssatzung, welche Reform im Sinne einer technisch besse¬ren Leistungsfähigkeit der Universität einleiten sollen, ge¬rade der Re¬form der jeweiligen Studieninhalte. – Der AStA hat zu diesem Zweck im vergangenen Wintersemester in Zusam¬menarbeit mit dem SHB eine Ringvorlesung organisiert, in wel¬cher erstmals diese Problematik vorgetragen und diskutiert wurde. – Die Erfahrungen des letzten Jahres haben uns gezeigt, daß zwar eine große Zahl von Studenten immer wieder bereit ist, sich an teach-ins, Aktionen und Demonstrationen zu beteiligen, sehr wenige aber sind wirklich bereit, sich an der reformierten Kleinarbeit zu beteiligen. Diese gerade würde erst die für den Kampf um eine neue Hochschule nötige Erfahrung den einzelnen Studenten vermitteln. – Da spektakuläre Erfolge nicht in kurzer Zeit erreicht werden können (was von einzelnen Kommilitonen immer wieder verkannt wird), verlassen viele Studenten frustriert die Universität und sind auch später in der Gesell¬schaft nicht mehr bereit, sich zu engagieren. – Dieser verhäng¬nisvolle Prozeß muß unterbrochen werden. Geschehen kann das nur, wenn Sie sich von Beginn Ihres Studiums an bei der Arbeit in den einzelnen Fachschaften, den politischen Hochschulgruppen und im AStA beteiligen. – Jeder Student, der nicht mindestens ein Semester in einem Selbstverwaltungsorgan der Universität mitgearbeitet hat, hat kein Recht, sich über unabänderliche Zu¬stände zu beklagen und sich auszulassen über die Unmöglichkeit, diese Universität und diese Gesellschaft sinnvoller zu gestalten. – Wir, die studentische Selbstverwaltung in Zusammenarbeit mit den Hochschulgruppen, werden, nachdem wir einen eigenen Ent¬wurf für eine Universitätssatzung und ein neues Hochschulgesetz vorgelegt und zur Diskussion gestellt haben, alles tun, um ein Maximum dieser Vorstellungen in das neue Hochschulgesetz sowie in die neue Universitätssatzung einzubringen. Der Allgemeine Studentenausschuß begegnet dem Hochschulgesetzentwurf von Kultusminister Professor Schütte und der hessischen SPD mit Mißtrauen. Deutlich läßt sich der Versuch eines Eingriffs in die studentischen Selbstverwaltungskörperschaften erkennen (Vermögensbeirat – Ältestenrat). – Die Drittelparität darf nicht nur auf das Konzil beschränkt bleiben, denn in dieser Form hat es nur die Aufgabe, oppositionelle Studenten zu beschwichtigen, während in Wahrheit die Macht der Ordinarien so gut wie un-angetastet bleibt. Bis jetzt war das Kultusministerium nicht in der Lage, wirklich überzeugende Gründe für die Einführung eines vierzehnköpfigen Kuratoriums zu nennen, in dem übrigens nur ein Student Sitz und Stimme haben soll. Wir sind der Ansicht, daß die dem Kuratorium zugeschanzten Aufgaben von den Fach-bereichen, dem Senat und den Hauptausschüssen voll übernom¬men werden können. – Es geht uns vor allem um die drittelpa¬ritätische Besetzung aller Hochschulgremien (1/3 Professoren, 1/3 akademischer Mittelbau, 1/3 Studenten). – Erst bei Erfüllung dieser Forderung ist gewährleistet, daß die am Wissenschafts-prozeß Beteiligten wirklich gleichberechtigt mitbestimmen können und sachfremde Herrschaftszwänge abgebaut werden können. – Daneben ist die Einführung des Prinzips der Öffentlichkeit eine der Hauptvoraussetzungen, um die Durchsichtigkeit aller Vor¬gänge an der Universität zu garantieren. – Dieser Themenkata¬log, so glaube ich, zeigt Ihnen, wie notwendig Ihre Mitarbeit in den studentischen Organen ist. – Ihr AStA-Vorsitzender Hans Jürgen Birkholz.“
    asta information, „Liebe Kommilitonen!“ – Aufruf des AStA-Vorsitzenden Birkholz 17.10.1968; Archiv
    780) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Politisierung der Justiz!“
    „ Mit der massenhaften Politisierung des Bewußtseins von jungen Ar¬beitern, Schülern und Studenten seit Ostern haben die Herr¬schenden die Gefahr erkannt, die von den APO-Aktionen aus¬geht. Während vor Ostern APO-Aktionen überwiegend als ‘Ordnungswidrigkeiten’ gewertet wurden, werden die Anti- Springer- und Anti-Notstandsaktionen als Ta¬ten schwerer Kri¬minalität qualifiziert. Große Teile der APO werden damit illega¬lisiert, ohne daß diese Tatsache öffentlich zur Kenntnis ge¬nommen zu werden braucht. Denn während der Knüppeleinsatz als unmittelbare Gewalt gegen den passiven Widerstand der De¬monstranten nicht den Protest der liberalen Öffentlichkeit mobi¬lisiert, erscheint vor Gericht Gewalt nicht mehr als Gewalt, sondern als Recht, indem nur noch über die ‘Gewalttätigkeit’ des Angeklagten verhandelt wird. – Hatte der Einsatz der unmittel-baren Staatsgewalt für die Demonstranten selber einen Solidarisierungseffekt, mit dessen Hilfe sie Gewalt zu großen Teilen auffangen und umfunktionieren konnten, werden die De¬monstranten vor Gericht zu ‘Rechtspersonen’ vereinzelt und von der Solidarität der Masse getrennt. Da die Herrschenden damit langfristig Angst vor Massenaktionen erzeugen wollen – durch Zerstörung der bürgerlichen Existenz, Abbruch der Ausbildung, Disziplinarverfahren an der Universität, Auflösung der Arbeits¬verhältnisse -, muß dieser Solida¬ritätsschwund durch Vereinze¬lung der Genossen unbedingt verhindert werden: die außerparla-mentarische muß auch zur außergerichtlichen Op¬position werden. Gleichzeitig teilen die Staatsanwaltschaften die APO in ‘Rädelsführer’ und ‘Mitläufer’; einmal wollen sie damit die Reak¬tionen der Gerichte während der ‘Mitläuferprozesse’ abwarten, um für den Hauptschlag gegen die ‘Rädelsführer’ genügend Erfah-rungen sammeln zu können, zum anderen spekulieren sie auf eine im Zuge der Pro¬zeßwelle nachlassende Aktionsbereitschaft. – Die APO behält nur dann ihren Aktionsspielraum, wenn es ihr gelingt, ihre eigenen Mitglieder immer wieder massenhaft zu mo¬bilisieren. Das muß auf zweierlei Weise geschehen: – 1. Durch die radikale Herstellung von Öffentlichkeit im Gerichtssaal. D. h. massenhafte Aktionen, die deutlich machen müssen, daß mit dem Angeklagten sich die gesamte APO als mitangeklagt be¬trachtet. Es muß tendenziell erreicht werden, daß eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs unzählige ähnliche Verfahren nach sich zieht. Selbstanzeigeaktionen müssen darauf gerichtet sein, die Justizbürokratien zu überschwemmen, sie zu lähmen. Den Mit¬gliedern der APO muß der politische Charakter der Prozesse ins Bewußtsein gehoben werden, so daß alle in der Lage sind, diese politischen Gehalte im Gerichtssaal durch Demonstrationen sinn¬fällig zu machen. Eine Agitation der Mit¬glieder muß außerdem erreichen, daß politische Gehalte und ihre juri¬stischen Vermitt¬lungen vor Gericht sprachlich artikuliert werden können. Der Zusammenhang zwischen spontanen Massenaktionen auf der Straße und deren Fortsetzung im Gerichtssaal muß in Argumen¬tationsketten gegen das Gericht von jedem deutlich gemacht werden können. Jede Gruppe hat ihre Mitglieder darauf vorzu¬bereiten. Es muß demonstriert werden, daß die APO hier einen Prozeß gegen Mitglieder des Gerichts als Repräsentanten des autoritären Staates führt, daß die APO nicht gewillt ist, sich vom Angeklagten trennen zu lassen, sondern hier die gleiche Solidarität sich herstellt, die auf der Straße geherrscht hat. – 2. Eine Organisation und Vorbereitung von Aktionen hat außer¬dem die Verbindung zur Hochschulrevolte und den an der Uni¬versität gewon¬nenen Erfahrungen herzustellen: Auf Teach-ins sollte die Wissenschafts¬kritik der juristischen Fakultäten in die Prozeßvorbereitungen einbezogen werden. Die jeweiligen Betriebsbasisgruppen haben Informationen über anstehende Ar¬beits- und Sozialgerichtsprozesse (Entschädigung) aus den Be¬trieben zu liefern, um damit unmittelbar Betriebskonflikte in die Prozesse miteinzubeziehen. Politische Justiz ist nicht nur poli¬tische Strafjustiz, sondern ganz allgemein die gesamte Justiz in einem autori¬tären Staat. Laßt die außerparlamentarische zu einer gerichtlichen und damit zu einer anti-institutionellen Opposition werden. -SDS.“
    AStA information, „Politisierung der Justiz!“ 17.10.1968; Archiv
    781) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Sachlich – aufmerksam Durch-dachtes!“
    „Das ADS gibt vor, sachlich zu sein. Die Sache, die nicht näher be¬zeichnet wird, kann wohl nur die Hochschulreform sein. Vor¬stellungen dazu gibt es bisher nicht, jedoch läßt sich das ne¬benstehende Pamphlet der Intentionen erkennen. Wer die Notstandsgesetze für die Universität als ‘äußeren Anlaß’ apostrophiert, geht von einem Wissenschaftsver¬ständnis aus, das da meint, Politik habe allenfalls den Staatsbürger, nicht aber den Wissenschaftler zu interessieren. Daß in einem totalitä¬ren Staat die Universität den herrschenden Interessen ohne Mög¬lichkeit des Widerspruchs unterworfen ist, haben die begriffen, welche auf die Verabschiedung der Gesetze mit der Blockade der Uni reagierten. Die Beteuerungen des ADS, den Wissenschafts¬prozeß politisch zu reflektie¬ren, erweisen sich als Köder für die Liberalen , die man ohne die These von der Vermittlung von Wissenschaft und Politik nicht zu ge¬winnen glaubt. Deutlich wird die Intention zudem am Begriff ‘Über¬parteilicher Zusammen¬schluß’. Das für die deutsche Demokratie ver¬hängnisvolle Res¬sentiment gegen Parteien qua Interessenvertretung liegt dem zugrunde. Vom uneigennützigen Podest des Gemeinwohls aus will man suggerieren, daß der politische Gegner in den Sphären nie¬derer Politik pult, während man selbst sich um die höchsten Werte der Na¬tion sorgt. Wie sehr solche Argumentation von In¬teresse durchzogen ist, zeigte etwa die deutsche Richterschaft im Übergang vom Kaiser¬reich zur Weimarer Republik. Das Wis¬senschaftsverständnis des ADS ist also ein unpolitisches, das vorgibt, politisch zu sein, und das realiter die Interessen der herrschenden politischen Kräfte, denen an einer Hochschulreform allenfalls im Sinne einer größeren Effektuierung gele¬gen ist, vertritt. So gesehen ist es nur zu verständlich, daß die Diskus¬sion mit anderen Hochschulgruppen sich auf der Ebene von ‘Dif-famierungen’ bewegt. SHB und LSD schlicht als Satelliten des SDS zu benennen, heißt, nicht einmal der Minimalvoraussetzung für eine Diskussion zu entsprechen. Denn: jedem, sollte er nicht gerade seine Zeit mit Mensurenschlagen oder ähnlich anregenden Beschäftigungen verbrin¬gen, dürfte bekannt sein, daß es bezüg¬lich der Strategie zwischen den linken Hochschulgruppen erheb¬liche Differenzen gibt. Daß zudem der ApO eine Theorie der Anarchie untergeschoben wird, kann nur als theoretische Impo¬tenz oder als böser Wille interpretiert werden. Fraglich jedoch, ob sich die Alternative so stellt. Das beharrliche Pochen auf den demokratischen Spielregeln schließlich zeugt von einem po¬litischen Bewußtsein, das den Satz ‘die Debatte um eine Reform der Uni’ schleppe ‘sich seit zwanzig Jahren mühsam dahin …’
    nicht refflektiert haben kann, wenngleich er das Sachprogramm eröffnet. Damit ändert sich das Bild vom ADS, nun, da es sich theoretisch vorstellt, nicht gegenüber jenen Zeiten, als ihm die Kraft des Knüppels relevanter er¬schien als die des Arguments.“
    asta information, „Sachlich – aufmerksam Durchdachtes!“ 17.10.1968; Archiv
    782) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Winnacker for President – Schüttes Hoch¬schul¬re¬form!“
    „Der Kampf der Studenten um eine neue Hochschule vollzieht sich an zwei Fronten: Einmal geht es um die Beseitigung tradi¬tioneller und dysfunktionaler Strukturen, zum anderen jedoch um die Erhaltung und Entwicklung der Wissenschaften zu einer emanzipatorischen Produktiv¬kraft. Die Universität soll ein lern¬fähiges System werden mit einer Avantgardefunktion im Eman-zipationsprozeß der Gesellschaft. Das heißt nicht zuletzt, daß ihre Mitglieder sich dem Kampf mit autoritären Herrschafts¬strukturen stellen und der technokratischen Formierung der Universität Widerstand leisten müssen. – Eine solche Formierung und unmittelbare Integration des Betriebs Universität in den Zusammenhang der privaten Kapitalverwertung intendiert der neue Entwurf für ein hessisches Hochschulgesetz, der von der liberalen Presse als kühner Reformvorschlag gefeiert, von den Studenten partiell begrüßt und von den Rektoren als Konzession an die Revoltierenden verdammt wird. Hier zeigt sich ein äußerst gefährliches Bündnis zwischen Studenten und liberalen Refor¬mern: Sie sind sich einig bei der Beseitigung dys¬funktional ge¬wordener traditioneller Strukturen, jedoch mit unterschied¬lichen Zielvorstellungen. Während die letzteren die Hochschulen moder¬nisieren wollen, um, polemisch formuliert, den output an Fachi¬dioten zu maximieren, wollen die Studenten eine Reform der Hochschule, die dieser eine spezifische Funktion im politischen Kampf um demokrati¬sche Emanzipation zuordnet. Genau diese Problematik wird relevant bei der Diskussion um den neuen Ge¬setzentwurf, bei der sich teilweise so merkwürdige Pakte her¬ausbilden. – Bei der Kritik an diesem Entwurf muß die Studen¬tenschaft äußerst wachsam sein und darf sich nicht durch Scheinmanöver oder Scheinkonzessionen zum Verrat ihrer Inter¬essen verleiten lassen. Denn die Drittelparität im Konzil, um die pri¬mär das rektorale und publizistische Geblöke geht, ist eine raffinierte Farce, da dieses Gremium, verglichen mit dem Kuratorium und dem Präsidenten, völlig machtlos ist. Entweder ist die scharfe Kritik der Rektoren also eine Konsequenz ihrer politischen Dummheit, oder aber es handelt sich um ein ge¬schickt inszeniertes Scheingefecht mit dem Kultusminister , bei dem die Studentenschaft Sand in die Augen ge¬streut bekommt, um nicht zu sehen, daß mit diesem technokratischen Entwurf ihre Machtlosigkeit verewigt werden soll. Der Köder Drittelpa¬rität hat in diesem Entwurf die Funktion der gewaltlosen Pazi¬fizierung der Studentenschaft, ohne daß ihr realiter auch nur die kleinste Kon¬zession gemacht worden wäre. – Hiermit soll er¬reicht werden, daß sie der Formierung der Universität gegen ihre politischen Interessen auch noch akklamiert. – Hoffentlich hat der Kultusminister sich verrechnet. Hoffentlich sind die Erfah¬rungen der Hochschulrevolte, des Kampfes gegen die Legalisie¬rung des autoritären Staates nicht spurlos an den Studenten vorübergegangen, daß sie die Gefahr für die Universitäten er¬kennen. Hoffentlich beginnt wieder eine Hochschuldiskussion über praktische Strategien, die nicht nur, wie beim SDS, an op¬timalen Uni¬versitätsbesetzungstechniken fixiert sind. Sonst heißt der Präsident der Frankfurter Universität vielleicht später wirk¬lich Winnacker, wie aus gut informierten Kreisen bekanntgewor¬den ist. Dann wären die skizzierten Tendenzen endgültig reali¬siert und bei ihrem personellen Nonplusultra angelangt. Rüeggs Sorgen um die Beziehung zwischen Uni und Wirt¬schaft wären gegenstandslos geworden. Die von den Interessen der Privat-wirtschaft abhängige Hochschule würde in noch nicht abschätz¬barem Ausmaße Realität. – Deshalb: Es geht um die Demokrati¬sierung der Hochschule weiterhin. Es gilt zu verhindern, daß sie total in den Griff der Konzerne gerät.-Konrad Schacht.“Schacht
    asta information, „Winnacker for President – Schüttes Hochschulreform!“ 17.10.1968; Archiv
    783) Artikel>17.10.1968>>asta information: „Wissenschaft, Sex und Kapitalis-mus!-Die Ideologie des ADS!“
    „!’;Vorgeschichte eines Programms! – Die Debatte um die Reform der Universität, die sich seit zwanzig Jahren mühsam dahin¬schleppte, ist an der Frankfurter Universität gleichsam über Nacht in ein neues entscheidendes Stadium getreten: Im Som¬mersemester 1968 aktualisierte sich der Konflikt zwischen Professo¬ren und Studentenschaft am äußeren Anlaß der Not¬standsgesetze durch den unmittelbaren Angriff auf die Univer¬sität. Massive Gewaltanwendung linksradikaler Studentengruppen – Blockade und Besetzung der Univer¬sität – richtete sich erst¬mals auch gegen die Interessen der Studenten selbst. Damit wurde deutlich, daß weder der SDS noch seine Satelliten Träger einer Hochschul- und Studienreform unter Wahrung elementarer demokratischer Freiheitsrechte sind und sein können. Aus diesem Grund hat sich das ADS als progressive Mitte konstituiert. Die¬ser überparteiliche Zusammenschluß Frankfurter Studenten er-folgte aus dem Bewußtsein ihrer demokratischen Verantwortung heraus, den Angriff anarchistischer und neofaschistischer Kräfte auf die Universität abzu-wehren, gleichzeitig aber den Kampf für eine zukunftsweisende Hoch¬schul- und Studentenreform aufzu¬nehmen. Es muß erreicht werden, daß an der Universität Frank¬furt studentische Interessen wieder sachlich unter Wahrung de¬mokratischer Spielregeln vertreten werden. Unterstützen Sie mit uns diese Forderungen! – Sie erreichen uns hier: – Aktions¬komitee – Demokratischer Studenten (ADS) – Frankfurt, Westendstraße 97, – Telefon 77 61 63 – ADS-aufmerksam-durchdacht-sachlich.: – Daß das ‘Aktionskomitee Demokratischer Studenten’ nach seiner scharfen, auch aktiv zuschlagender ‘Kritik’ an der Universitätsbesetzung und -blockade des ver¬gangenen Semesters die intensive Förderung eini¬ger Interessen-gruppen in unserem Staatswesen erfahren werde, daran kann kein Zweifel bestehen, wenn man die bislang aufwendigsten an dieser Universität verteilten Schriften betrachtet, besonders ein Pro¬gramm mit Mitgliedervorstellung und einen Vorschlag zur Studienreform an der Jur. Fak. In letzterem steht in ausgewei¬teter Form ein Konzept zum Thema Universität und Demokratie, verfaßt von Hans-Joachim Konrad, der ‘wesentlichen Anteil an der theoretischen Arbeit im ADS’ trägt. Wir zitieren es unge¬kürzt, um daran einige Bemerkungen aufzu¬hängen. Da der auf¬wendigste Wahlfeldzug für die diesjährige Parla¬mentswahl vom ADS zu erwarten ist, ist es zu empfehlen, sich sehr genau mit dem Programm, den Leitvorstellungen dieser sonst noch ver¬hältnismäßig neuen Gruppe zu beschäftigen. –
  26. Die Universität ist eine Einrichtung der Gesellschaft. Sie hat der Gesellschaft zu dienen, ohne ihr aber völlig dienstbar zu sein. Denn einmal vermittelt die Universität Wissen, das im Hinblick auf konkrete Bedürfnisse der Ge¬sellschaft nützlich ist, erweist sich also als gesellschaftlichen Erforder¬nissen unterwor¬fene Ausbildungsstätte; zum anderen aber kommt der Universität eine Bildungsfunktion zu, die in der Vermittlung von Wissen liegt, das unmittelbar nicht am gesellschaftlichen Nutzen meßbar ist. – 2. Aus der wechselseitigen Abhängigkeit und Verantwor¬tung von Ge¬sellschaft und Universität, aber auch aus den Er-fordernissen der Wis¬senschaft selbst – diese ist durch ihren Gegenstand und durch die Verwendung ihrer Ergebnisse immer auf Gesellschaft bezogen – ergibt sich die gesellschaftskritische Aufgabe der Universität, die sich nicht nur in den gesell¬schaftswissenschaftlichen Disziplinen äußert, sondern Bestandteil der über bloßes Fachwissen hinausgreifenden Bildungsfunk¬tion ist. – 3. Die traditionell apolitische Haltung der deutschen Uni¬versität war das quid pro quo der Autonomie im monarchisti¬schen Ob¬rigkeitsstaat. Die pluralistisch organisierte, an sozialen Werten orientierte Demokratie erfordert eine systemkongruente Universität, die verpflichtet ist, an der Bestimmung und Erhal¬tung der Wertordnung teilzunehmen. Daher kann die Autonomie der Wissenschaft nicht mehr völlig unpoli¬tisch verstanden wer¬den. Zum Wissenschaftsprozeß gehört untrennbar die Reflexion der Beteiligten über gesellschaftliche und politische Ab¬hängigkeiten und Auswirkungen von Forschung und Lehre. Die Elimi¬nierung aller politischen Aspekte aus der wissenschaftlichen Beschäfti¬gung akademischer Bürger widerspricht den Anforde¬rungen, die an den Staatsbürger gestellt werden.- 4. Politisierung der Wissenschaft in diesem Sinne bedeutet nicht Politisierung der Lehrinhalte durch An¬passung an bestimmte Ideologien und damit Unterwerfung der Wissen¬schaft unter vorgegebene politi¬sche Zielsetzungen, sondern Transparenz der Lehrinhalte in bezug auf gesellschaftliche-politische Abhängigkeiten und Auswirkun¬gen, mithin also Befreiung von herrschaftsbezogenen Ein¬flußnahmen durch Kritik und damit Sicherheit der Freiheit von For¬schung und Lehre. – 5. Die Universität kann nur durch mit¬telbares politisches Handeln, das die theoretische Distanz wahrt, ihre gesell¬schaftliche Aufgabe erfüllen und zur Besserung ge¬sellschaftlicher Ver¬hältnisse beitragen. Nur dann ist sie politi¬sches Subjekt. Unmittelbares politisches Handeln macht sie zum Objekt einseitiger Ideologien und beendigt die Freiheit von For¬schung und Lehre. Nur der einzelne Wissenschaftler kann au¬ßerhalb der Universität wie jeder andere Staats¬bürger auf den von der Verfassung vorgesehenen Wegen unmittelbar politisch handeln. – 6. Dem veränderten Wissenschaftsbegriff entspricht eine Neuordnung der Struktur der Gesamtuniversität auf der Grundlage einer pluralistischen Universitätsdemokratie, die die Kooperation aller Bürger der Universität unter verbindliche, allseits gewollte, nicht tradi¬tionell übernommene Regeln stellt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Gemeinschaft der Lehren¬den und Lernenden nicht in allen Punkten mit der Nation als politischem Gemeinwesen vergleichbar ist. – 7. Eine solcherma¬ßen organisatorisch und in¬halt-lich reformierte Universität wird dem Anspruch ge¬recht, leistungsfähige, mit technischem Berufs¬wissen und kritischem Handlungswissen ausgerüstete Akademiker heranzubilden. – „Kritische Wissenschaft? – -In Abschnitt (1) ist von einer ‘Bildungsfunktion der Universität’ die Rede. Was ist damit gemeint? Zumal im Hinblick auf (4), wo von der ‘Unterwerfung der Wissenschaft unter vorgegebene politische Zielrich¬tungen’ die Rede ist. Geschieht Bildung in einem unpoli¬tischen Raum? Sind die Inhalte, die in ihr vermittelt werden, wenn sie über unmittel¬bar praktische Anwendung hinausgehen, ohne Beziehung zu Geboten und Verboten einer bestimmten Ge¬sellschaft, unserer heutigen? Vielleicht ist aber die in (2) ge¬nannte ‘gesellschaftskritische Aufgabe’ darunter zu verstehen. Gut, weshalb dann aber ‘kritisch’? Was liefert den Maßstab der Kritik? Wenn sonst in Publikationen studentischer Grup¬pen von ‘Kritik’ gesprochen wird, dann heißt das: Messen an Anfor¬derungen nach einem humaneren Dasein, einem mit mehr Frei¬heit, Selbstbestimmung der Individuen. Kämen wir dann nicht schon wieder mit dem Verbot der ‘Unterwerfung unter vorgege¬bene politische Ziel¬setzungen’ in Konflikt? (Humanität ist nicht nur auf einen Bereich privater Moralität eingeschränkt zu den¬ken). Die zu vermeidende ‘An¬passung an bestimmte Ideologien’ wird nicht näher präzisiert. Warum eigentlich nicht? Wer schon einmal mit ADS-lern diskutiert hat, weiß, daß sie gar nichts anderes meinen als die Kritik der politischen Öko¬nomie, wie sie von allen linken studentischen Gruppen ohne große in¬haltliche Differenzierungen geteilt wird. – In (3) wird dann von der Ab-hängigkeit der Universität von der Gesellschaft gesprochen. Diese Gesellschaft wird als ‘pluralistisch organisierte, an sozia¬len Werten ori¬entierte Demokratie’ bezeichnet. Wenn man das Informationsniveau ei¬ner alle vier Jahre zur Wahl gelassenen Bevölkerung, wenn man die offenen Unterstützung faschistischer Staaten (Spanien, Portugal, Grie¬chenland u. a.) betrachtet, müßte einem die Schamröte ins Gesicht schlagen. In dem Text wird aber die Problematik schon deshalb nicht deutlich, weil die Form der Abhängigkeit nicht näher bezeichnet wird. Ist es die Auftrags¬forschung für die Bundeswehr etwa, die keine ‘An¬passung der Lehrinhalte’ an außerhalb ihrer selbst befindliche, nicht wis¬senschaftlich ‘reine’ Ziele darstellt? Freilich, die Wissenschaftler ha¬ben die Aufgabe, darüber nachzudenken: ‘Zum Wissenschafts¬prozeß ge¬hört untrennbar die Reflexion der Beteiligten über ge¬sellschaftliche und politische Abhängigkeiten und Auswirkungen von Forschung und Lehre.’ Aber auch nur das Nachdenken. Das soll dann freimachen von dieser Abhängigkeit (4). Wenn die Universitätsangehörigen nicht etwa mehr nur über ihre Arbeit nachdenken wollten, sondern Konsequenzen zie¬hen: handeln, dann werden sie überraschend aus Subjekten des Wis¬senschaftsprozesses zu Objekten der Ideologien. (Übrigens wieder: wel¬cher Ideologie?) Begründet wird das nicht. Es klingt so, als ob politi-sche Ziele grundsätzlich irrational seien. Statt unmit¬telbar politischem Handeln folgt ein Verweis auf die ‘von der Verfassung vorgesehenen Wege’. (Weiß der Schreiber eigentlich, was innerparteiliche Demokratie – oder besser: ihr Nichtvor-handensein – bedeutet?) – Völlig begrün¬dungslos bleibt der Satz, ‘daß die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden nicht in allen Punkten mit der Nation als politischem Ge¬meinwesen ver¬gleichbar’ ist (6). – Am ehesten Licht auf die Überle¬gungen des Autors mag der Hinweis auf die ‘traditionell apolitische Haltung der deutschen Universität im dt. Obrigkeitsstaat’ geben, also die Ansicht, daß es innerhalb eines (politischen) Gemeinwesens der Po¬litik gegenüber gleichgültige, indifferente Räume gebe. Als ob nicht die so geartete Universität durchaus politische Funktionen gehabt habe (was weiter ausgeführt werden müßte). – Wenn man den Text zusammen¬hängend zu interpretieren versucht, ergibt sich folgendes: Die Abhän¬gigkeit der Universität von außen sei nicht weiter bedenklich, da das Außen ein demokratischer Staat ist. Mag die Abhängigkeit aus irgend¬welchen, nicht näher be¬stimmten Gründen bedenklich werden, so denke man darüber nach, verhalte sich aber im übrigen ruhig. Erkenntnisse, die die inhumane Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse betreffen, dürfen keine Handlung folgen lassen. Wissenschaftliche Forschung darf nicht unter inhaltlich humane Forderungen ge¬stellt werden, jedenfalls nicht, soweit dadurch unlegitimierte Herrschaftspositionen verunsichert werden könnten. Vielleicht ist auch das noch zu weit gegriffen und meint nur, die Studenten dürfen immer nur bitten, aber keinesfalls di¬rekt massenhaften Druck ausüben. Dazu nämlich ist bereit, wer lange genug aktiv um Hochschulreform sich bemühte und nach allen Ent¬täuschungen eingesehen hat, daß er seine langdiskutierten Wünsche zu-mindest auf keine friedliche Art mehr durchsetzen kann, und wer ein¬gesehen hat, daß die Form politischer Willensbildung über die Parla¬mente zumindest zu langwierig ist, abgesehen von den Chancen über¬haupt (zu erinnern an die Formierung durch das vom Kultusminister vorgelegte neue Hessische Hochschulgesetz). – Erinnert man sich an die vom ADS während der Uni-Blockade organisierten Schlägertrupps und weiß man, daß die halbbusig (warum nicht total?) Reizende aus Industriekreisen finanziert wird, dann ist ersichtlich, daß unter dem Ti¬tel Studienreform ein Köder für die gelegt werden soll, die man auf-zuklären hätte, aber nicht aufklären will, da sich unter dem Mantel der Reform blanke kapitalistische Interessen zeigen würden; Interessen, welche der vom ADS geforderten Rationalität hohnsprechen.- Veit Feger (SHB).“
    asta information, „Wissenschaft, Sex und Kapitalismus!“ 17.10.1968; Archiv
    784) Flugblatt>18.10.1968>>SDS: Die Prozeßwelle rollt!“ Hinweis auf Prozeßtermine
    „Die Prozeßwelle rollt – Am 24.9.68 wurde in Frankfurt in den Mit¬tagsstunden von der Hauptgeschäftsstraße weg Nader Fatahi von zivilen Polizisten gekidnappt. Dem iranischen Schriftsteller wird u. a. Rädels¬führerschaft und Landfriedensbruch vorgewor¬fen. Seit diesem Tag ist er im Untersuchungsgefängnis einge¬sperrt, mit der Begründung, er sympa¬thisiere mit dem SDS, der bekanntlich Leute untertauchen lassen könne. Außerdem sei eine so schwere Strafe zu erwarten, daß er auch nicht gegen eine hohe Kaution von der Haft befreit werden könne. Am 21. Ok¬tober wird im Frankfurter Gerichtsgebäude Teil A, Raum 164, um 9 Uhr der Prozeß gegen ihn beginnen. Nader Fatahi ist praktisch schon verurteilt, wenn es nicht gelingt, während des Verfah¬rens die Scheinbegründung für das schon vorweggenommene Urteil zu entlarven (er war auf Bildern der Senghor-Demonstration neben Cohn-Bendit zu sehen; er soll mit anderen Prominenten gespro¬chen haben und hielt einmal ein Megaphon in der Hand. Dieses Verfahren ist Teil des Versuchs, die außerparlamtentarische Opposition durch die Justiz zu zerschlagen. Selbst brutalste Po¬lizeieinsätze vermochten es nicht, wirk¬same Opposition zu un-terdrücken. Seit Ostern werden darum auch die sichtbar gleichgeschalteten Gerichte dazu eingesetzt, das verfassungs¬mäßig ‘inopportun’ erscheinende Verbot des SDS auf kaltem Wege zu umgehen: Hunderte von Verfahren laufen schon jetzt an den Orten, an denen Demonstrationen stattgefunden haben; zum Bei¬spiel erhielt ein Teilnehmer an der Osterdemonstration in Ffm ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung, obwohl ihm keine Gewalt¬taten nachgewiesen werden konnten. Dagegen wurden in West¬berlin Polizisten zu 6 Wochen Gefängnis mit Bewährung verur¬teilt, die gemeinschaftlich einen Demonstranten blutig zusammengeschla¬gen hatten. Einer der Ausgangspunkte der außer¬par¬la-men¬ta¬rischen Be¬wegung ist die Universität. Sie wurde im Kampf gegen die NS-Gesetze zum Zentrum des Widerstandes gegen den neuen Versuch von Staats-gewalt und Wirtschaftsfüh¬rung, die Gesellschaft zu kasernieren. Darum haben die sich als Reformen ausgebenden Vorschläge zur Veränderung der Hoch-schulstruktur die Aufgabe, die Studenten zu disziplinieren. Stu¬dien¬zeit¬ver¬kür¬zung und erhöhte Anforderungen, die Notwendig¬keit, noch mehr abfragbares Faktenwissen stur einzupauken, sollen die Pro¬duktion bornierter Fachidioten garantieren, die po¬litisch nicht mehr ge¬fährlich werden können. Opposition gegen diese autoritäre Hochschul¬reform wird von der Universitätsadministration mit Strafverfahren be¬droht. Der Kampf gegen reaktionäre Hochschulreformen und gegen die politische Justiz ist der Kampf gegen den autoritären Staat. – Prozeßter-mine: Montag 21.10. 9 Uhr Bau A Raum 164(Nader Fatahi), (Montag 21.10. u. Dienstag 22.10. 9 Uhr Bau C Schwurgerichts¬saal- ‘Brandstifterprozeß’) – Mittwoch 23.10. 8.45 Uhr Bau A Raum 202(gegen Krüger), Donnerstag 24.10. 9 Uhr Bau C 2.Stock (gegen Hiemer u. Grabsch) – die beiden letzten Prozesse betreffen die Osterdem. – Diese Verfahren müssen öffentlich stattfinden; die Angeklagte darf nicht allein dem repressiven Ritual des Prozesses ausgeliefert sein. Öffentlichkeit kann nur durch Euch hergestellt werden.- Auch die Presse erscheint sonst nicht.“
    Flugblatt SDS 18.10.1968; Rektorat 431-01, M.3
    785) Flugblatt>21.10.1968>>SDS: Justiz in einem autoritären Staat! Aufruf zu Teach In am 22.10.1968
    „ Politische Justiz ist nicht nur politische Strafjustiz, sondern ganz all¬gemein Justiz in einem autoritären Staat. Am heutigen Montag findet in Frankfurt der Prozess gegen den persischen Kommilitonen Nader statt, der am Tag nach der Paulskirchen-Aktion auf offener Straße von Polizeibeamten in Zivil gekidnappt wurde. In den vergangenen Wochen wurde der Demonstrant Cohn-Bendit zu acht Monaten Gefängnis, der Demonstrant Gerhard Paar zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. In der nächsten Zeit folgen Tag für Tag Prozesse gegen Demonstranten. Der organisierte Angriff gegen die außerparlamentarische Opposition über das Mittel der Justiz erfolgt nicht zufällig zu diesem Zeitpunkt; die Demonstrationen gegen Springer zielten zum ersten Mal auf ein relevantes Herrschaftsinstrument des autoritären Staates hin und können nicht mehr als ungefährliche Regelverletzungen behandelt wer¬den. Die Justiz reagiert auf sie wie auf Taten schwerer Kriminalität. Der Justiz fällt jetzt of¬fenbar die Rolle der Integration der letzten noch nicht system¬konform gemachten Institution in die Gesellschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu. Politische Verfahren mit terroristischen Strafmaßen sollen den aktivsten Teil der Opposi¬tion ge¬gen eine wirtschafts- und staatspolitisch funktionali¬sierte Hochschule zerschlagen, um die technokratisch orientierten Hochschulgesetze und -satzungen verabschieden zu können, ohne Widerstand fürchten zu müssen. Hatte der Einsatz der unmittel-baren Staatsgewalt für die De¬monstranten selber einen Solidarisierungseffekt, mit dessen Hilfe sie Gewalt zu großen Teilen auffangen und umfunktionieren konnten, wer¬den die De¬monstranten vor Gericht zu ‘Rechtspersonen’ vereinzelt und von der Solidarität der Masse getrennt. Da die Herrschenden damit langfristig Angst vor Massenaktionen erzeugen wollen – durch Zerstö¬rung der bürgerlichen Existenz, Abbruch der Ausbildung, Disziplinar¬verfahren an der Universität, Auflösung der Arbeits¬verhältnisse – muß dieser Solidaritätsschwund durch Vereinze¬lung der Genossen verhindert werden. – teach in: am Dienstag, den 22. Okt. 1968 um 20.00 Uhr, Hörsaal VI – Diskussionsthe¬men: 1. Die politische Funktion der Ter¬rorjustiz 2. Formen des Widerstandes – 3. Stellenwert der Terrorjustiz im Zusammenhang mit den Ent¬poli¬ti¬sie¬rungs¬strategien des autoritären Staates durch die Hochschulgesetzgebung.“
    Flugblatt SDS 21.10.1968; Rektorat 431-01
    786) Flugblatt>22.10.1968>>LSD: Aufruf zu Teach In am selben Tag, Kampf gegen die Zerschlagung der Außerparlamentarischen Oppo¬sition durch die Justiz!
    „Die Neuwahlen zum Studentenparlament sind auf Antrag des Akti¬onskomitees ‘Demokratischer’ Studenten mit einer Urabstimmung über zwei Parlamentsbeschlüsse aus dem SS 68 gekoppelt. Der LSD fordert auf, an dieser Urabstimmung nicht teilzunehmen: Es entspricht den Praktiken des ADS in aus-schließlich reaktiver, d. h. auch reaktionärer Weise seinen Bei¬trag zur Hochschulreform zu leisten, indem er den progressiven Studentengruppen in formaler, inhaltsloser Taktik in den Rücken fällt. Die Beschlüsse waren von der legalen Vertretung der Stu¬dentenschaft gefaßt (hier übernahm das Studentenparlament zum er¬stenmal Initiativfunktion innerhalb der Hochschulauseinander¬setzung) und von den politisch aktiven Studenten durchgeführt worden. Die Be¬schlüsse waren begrenzt auf die Zeit, in der Stu-denten den formierten Wissenschaftsbetrieb sprengten und in der ‘Politischen Universität’ Vorlesungen gemäß einem emanzipato¬rischen Wissenschaftsbegriff selbst gestalten wollten. Eine Urabstimmung über diese, heute längst irrele¬vante Beschlüsse zeigt deutlich die Konzeptionslosigkeit des ADS, denn welchen Einfluß hätte das Ergebnis der Urabstimmung auf die weitere Hochschulreform? Darum: Teilnahme an der Urabstimmung heißt Un¬terstützung des ADS, Verhinderung der Hochschulreform! (Auch Nein-Stimmen helfen dem ADS, denn er braucht 50 % Wahlbetei¬ligung, wozu auch die Nein-Stimmen beitragen!) – Die Alterna¬tive zur Ab¬stimmung über längst irrelevante Beschlüsse scheint uns der permanente Einsatz für eine demokratische Universität, d. h. im konkreten Zeit-punkt der Kampf gegen die Zerschlagung der Außerparlamentarischen Opposition durch die Justiz. Wir fordern Sie auf, am teach – in heute Abend 20 h Hörsaal VI teilzunehmen!“
    Flugblatt LSD 22.10.1968; Rektorat 431-113
    787) Flugblatt>22.10.1968>>SDS: Aufruf zu Teach In am selben Tag, zur Rolle der Justiz
    „ Seit den Osterdemonstrationen sind im Bundesgebiet gegen über 3000 Demonstranten Strafverfahren wegen Land¬frie¬dens¬bruch, Aufruhr, Rädelsführerschaft, Hausfriedensbruch etc. ein¬geleitet worden. Die ersten Prozesse endeten mit langen Frei¬heitsstrafen für die Demonstranten. In Frankfurt wurde der De¬monstrant Gerhard Paar wegen bloßer Teil¬nahme an einer De-monstration zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewäh¬rung verurteilt. Aus den gleichen Gründen sitzt der persische Kommi¬litone Nader seit über 20 Tagen in Untersuchungshaft. Seit Montag läuft der Prozess gegen ihn. Dieser organisierte Angriff der Justiz auf die außerparlamentarische Opposition setzte ein, seit wir mit den Osterdemonstrationen auf ein relevantes Herrschaftsinstrument des auto-ritären Staates gezielt haben. Isoliert von dem politi¬schen Zusammen¬hang einer Aktion läßt sich von einem autoritä¬ren Gericht mühelos das politische Verhalten des Angeklagten in unter Straftatbestände fallende Handlungen auflösen. Mit dieser politischen Handelns wollen Richter und Staatsanwälte, die sich so zu Agenten des autori¬tären Staates machen, durch terroristi¬sche Urteile Angst vor jeder Form kritischer politischer Praxis erzeugen. Diese Kampagne der Justiz soll gleichzeitig die Oppo¬sition gegen ein technokratisches Hochschulgesetz zerschlagen, das die Integration der letzten noch nicht ganz system¬konform gemachten Institution leisten will. Diesem frontalen Angriff kann nur die Selbstorganisation der Studenten in Basisgruppen etc. wirksam begegnen. Wir rufen auf zu einem teach-in am Dienstag (heute), 22.10.68, 20.00 Uhr, Hörsaal VI – Diskussionsthemen: 1. Stand der Prozesse und Ermittlungsverfahren in der BRD 2. Le¬gitimation unserer Aktionen gegenüber der Entpolitisierungsstrategie der Justiz 3. Der Schein der Gewaltenteilung: der Zusammenhang zwischen Justiz und Polizei 5. Politischer Gehalt von Regeln vor Gericht und die praktischen Konsequenzen des Regelbruchs 6. Gegenstrategien der Stu¬denten: Hochschulbasisgruppen – Rechtsanwalt Mahler aus Berlin wird einen Diskussionsbeitrag halten. Frankfurter Richter und Staatsanwälte sind eingeladen.“
    Flugblatt SDS 22.10.1968; Archiv
    788) Flugblatt>23.10.1968>>Fachschaft Philosophie: Organisation von Arbeitsgruppen**
    „„Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen! Über die erheblichen….Zoller Seite 12
    Flugblatt Fachschaft Philosophie 23.10.1968; Zoller (Hrsg.): Dokumentation zu einem Jahr Hochschulpolitik am Beispiel der Universität Frankfurt am Main, aaO, Seite 12
    789) Flugblatt>24.10.1968>>ADS: Wer hat Angst vor?
    „Wußten Sie schon, daß laut neuester AStA-Info das ADS Schläger¬truppen organisiert haben soll? Zur vertieften Unter¬richtung bemerken wir hierzu: – daß die Studenten im ADS in ihrer Freizeit vormilitäri¬sche Ausbildung in Frankfurter Grünan¬lagen betreiben, – daß jedes Mitglied im ADS verpflichtet ist, in seiner linken Gesäßtasche (Damen an anderer geeigneter Stelle) eine geladene Pistole mit sich zu führen, – daß das ADS zur Abwehr weiterer Blockaden in seinem Büro drei Protonen-Plauzer bereithält. Wollen Sie sich über unseren Ausbildungs¬stand ge¬nauer informieren, so lesen Sie die Frontmeldungen in der letz¬ten AStA-Info (Titel: ‘Wissenschaft, Sex und Kapitalismus’ und ‘Die bösartigen Behauptungen des ADS’). Im nächsten Kontra¬punkt wird ADS in einer sachlichen Analyse zu den Artikeln der Herren F., E. und B. Stellung nehmen. Vorneweg zwei pikante Unsachlichkeiten aus den betreffenden Artikeln: Herr F.: ‘Weiß man, daß die halbbusig Reizende aus Industriekreisen finanziert wird, dann ist ersichtlich, daß unter dem Titel Studienreform ein Köder für die gelegt werden soll, die man aufzuklären hätte … .’ Empfinden Sie etwa auch, daß wir mit Cornelias Busen, den im übrigen nicht die Industrie finanziert hat, eine Alternative zur Hochschulreform bieten wollen? Wem es Ernst mit dieser Reform ist, wer unser Grundsatzprogramm gelesen hat, ist an¬derer Mei¬nung. Herr B.: ‘Wegen anderer wichtiger politischer Fragen ver¬schob das Parlament die Urabstimmung bis Ende Juni.’ Wir fra¬gen: Was ist wichtiger, Machtkämpfe zwischen den extremen Linken um Herrn B.’s Sessel, oder eine von tausend Studenten geforderte Urab¬stimmung? – Liste 1 ADS- progressive Mitte. – verantwortlich Hans Detlev v. Garnier.“
    Flugblatt ADS 24.10.1968; Archiv
    790) Brief>28.10.1968>>DGB an Rektor: Protest gegen Überlassung eines Hörsaals an NHB
    „Am Samstag, dem 26.10.68, fand die ordentliche Delegiertenver¬sammlung des DGB-Kreises Frankfurt/M. statt. Sie hat sich u.a. auch mit der Frage des Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik beschäftigt. Die Delegierten waren sich einig, dass es sich bei der NPD um eine rechtsradikale Organisation handelt, die unsere rechtsstaatliche Ordnung gefährdet. Die De¬legiertenversammlung hat bedauert, dass Herr Maier-Dorn am Montag, dem 28.10., die Möglichkeit hat, in einem Hörsaal der Frankfurter Universität zu sprechen. Nachstehender Initiativ-Antrag wurde von den 123 Delegierten gegen 2 Stimmen und 1 Stimmenent-haltung, angenommen: ‘Die Überlassung eines Hör¬saales der Frankfurter Universität am kommenden Montag, dem 28. Oktober, für eine Veran¬staltung des ‘Nationaldemokratischen Hochschulbundes’ (NHB), mit dem Alt-Nazi-Maier-Dorn, heute Bundesvorstandsmitglied der NPD, kann von den Delegierten des DGB-Kreis Frankfurt nur als unmittel¬bare Unterstützung des Neonazismus verstanden werden. Maier-Dorn (Seit 1930 Mitglied der NSDAP, 1932 in der SA, 1934 Gauwart ‘Kraft durch Freude’, 1936 Leiter der Gauschulungsburg Gau-Schwaben, 1937 Reichs¬schulungswalter des ‘Nationalsozialistischen Bundes Deutscher Technik’, 1958 Leiter der DRP-Propaganda-Abteilung) ist ebenso wie seine Gesinnungsfreunde ein Feind der Arbeiterbewegung und der Demokratie, der kein Recht hat, die Frankfurter Universität zu betreten. Als Vertreter von 161 000 organisierten Arbeitern, Angestellten und Beamten, erklären die Delegierten: Es ist Auf¬gabe des Rektors, antihu¬mane und wissenschaftsfeindliche Auf¬fassungen von der Universität fernzuhalten. Sie fordern deshalb, dem NHB den Hörsaal zu entziehen. Sie werden alle Aktionen der Studenten gegen den Neonazismus unter¬stützen. Sie bekräftigen die Forderung nach Auflösung der NPD mit ihren Nebenorganisa¬tionen, wie z. B. dem NHB, durch die Innenmini¬ster.“
    Schreiben DGB an Rektor 28.10.1968; Archiv
    791) Pressemitteilung>28.10.1968>>des Rektors: Keine Überlassung des Hörsaals an NHB
    „Der Rektor hat die dem NHB erteilte Bewilligung eines Hör¬saales für den heutigen Abend zurückgezogen, nachdem ihn heute Mittag vom AStA-Vorsitzenden Informationen vorgelegt wurden, welche uner¬trägliche antisemitische Äußerungen des vorgesehenen Redners aus dem Jahre 1942 enthalten. Die Uni¬versität Frankfurt, die durch die Juden¬verfolgungen des NS-Re-gimes besonders stark getroffen wurde, empfin¬det das Auftreten eines solchen Redners als unzumutbar.“
    Pressemitteilung Rektor 28.10.1968; Archiv
    792) Brief>29.10.1968>>Rektor an DGB: Keine Überlassung des Hör¬saals an NHB
    „Der Presse werden Sie schon entnommen haben, daß die für den 28. Oktober 1968 angesetzte Veranstaltung nicht stattge¬funden hat. Zu Ihrer Information sende ich Ihnen eine am 28.10.1968 von mir heraus¬gegebene Pressemitteilung, aus der Sie die Begründung des Widerrufs der Genehmigung zur Benutzung des Hörsaals ersehen können.“
    Schreiben Rektor an DGB 29.10.1968; Rektorat 431-112
    793) Brief>31.10.1968>>Polizeipräsident an Rektor: Hinweise zu Vorfällen am 26.06. u.10.07.1968 (Sitzungen des Konzils)
    „Eure Magnifizenz! Die von Ihnen mit Schreiben vom 23.8.1968 auf¬gezeigten Vorfälle anläßlich der beiden Konziltage am 26.6. und 10.7.1968 habe ich nachprüfen lassen und kam dabei zu folgendem Er¬gebnis: 1. Wie Sie wissen, war es dem Konzil am Mittwoch, dem 26.6.1968, aus Sicherheitsgründen nicht möglich, seine für diesen Tag anberaumte Sitzung nach den vorausge¬gangenen Vorfällen in der Uni¬versität Ffm. durchzuführen. Sie wurde auf dem Gelände der Biologi¬schen Institute abgehalten. Nachdem durch Flugblätter des AStA und der SDS dazu aufgeru¬fen worden war, das Konzil zu sprengen, er¬suchten Sie die Poli¬zei um Schutz und Gewährleistung eines reibungs¬losen Ablaufs des Konzils. Darüber hinaus ging bei der Staatsanwalt¬schaft und bei der Polizei eine Strafanzeige wegen beabsichtigter Sprengung des Konzils und Aufforderung zum Aus- und Landfriedens¬bruch ein. Daraufhin wurden umfangreiche Schutzvorkehrungen durch die Polizei für den 26. 6.1968 angeordnet und durchgeführt. Am Tage des Konzils gelang es dem Studenten Ulrich G…, das durch die Po¬lizei abgesperrte Gelände zu betreten, indem er sich mit einem Stu-dentenausweis legitimierte und vorgab, in das Prakti¬kum des Zoologi¬schen Instituts gehen zu müssen. Student G… war der Polizei dahin¬gehend bekannt, daß er schon an ver¬schiedenen anderen , teilweise gewaltsamen Aktionen des SDS teilgenommen hatte. Er war u. a. an der Rektoratsbesetzung be¬teiligt. Ein leitender Beamter der Kriminalpo¬lizei, Kriminalrat Panitz, folgte dem Studenten und stellte fest, daß dieser einen Raum, in dem ein Praktikum stattfand, betrat. Dort for¬derte er die arbeitenden Studenten auf, den Kursus zu verlassen, das Konzil zu sprengen und dafür zu sorgen, daß die Polizeikräfte abgezo¬gen würden. Dieser Aufforderung leisteten die Studenten keine Folge. Herr G… wurde von der Aufsicht aus dem Saal ge¬wiesen. Kriminalrat Panitz fotografierte hierbei den Studenten, weil dieser im Verdacht stand, den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt zu haben, und weil gem. § 81 b StPO ein notwendiges Beweismittel für die Zwecke eines eventuell einzuleitenden Strafverfahrens dadurch gewonnen werden konnte. darüber hinaus war das Fotografieren des Studenten G… sowohl für die in der Universität vorher begangenen strafbaren Hand¬lungen als auch für die jetzt durch die Verteilung der Flugblät¬ter er¬neut angekündigten Straftaten notwendig. Andere Studen¬ten wurden nicht fotografiert. Wie mir Kriminalrat Panitz wei¬terhin berichtete, hat er sich niemandem gegenüber auf eine angebliche Erlaubnis zum Foto¬grafieren von Seiten des Herrn Prof. Lindauer berufen. Herr Panitz kennt Herrn Prof. Lindauer nicht. 2. Zum von Ihnen angeführten Vorfall am 10.7.1968 wurde mir berichtet, daß sich während des Kon-zils weder Beamte in bürgerlicher Kleidung noch in Uniform innerhalb des Instituts¬geländes aufgehalten haben. Lediglich nach Beendigung der Veranstaltung erhielt ein Beamter in bürgerlicher Kleidung mit einem neutralen Pkw den Auftrag, den Polizeiposten der zivilen Aufklärung an der Miquelallee abzuholen. Zu diesem Zweck be¬fuhr der beauftragte Beamte mit seinem Fahrzeug den Wirt¬schaftshof des Instituts und traf dabei mit Herrn Prof. Dr. Burkhardt und einigen Studenten zusammen. Er hatte sich aus folgenden Gründen entschlossen, das Institutsgelände zu betreten bzw. zu befahren: a) Wie bereits erwähnt, waren das Konzil und der polizeiliche Einsatz bereits beendet. Die Beamten durf¬ten deshalb der Auffassung sein, daß ein Verbot zum Betreten des Institutsgeländes nicht mehr bestehe, zumal der zum Institut gehörende Wirtschaftshof und der ‘Biologische Garten’ für jeder¬mann zugänglich sind. b) Der abzuholende Beamte auf der nörd¬lichen Seite des Instituts – Miquelallee, zwischen Eingang zum Wirtschaftshof und Fußgänger¬durchgang zur Siesmayerstraße, – war mittels Funksprechgerät nicht zu erreichen. c) An der Mi-quelallee konnte der Beamte wegen des starken Berufsverkehrs, permanenten Halteverbots und der dort seinerzeit statt¬findenden Kanalbauarbeiten nicht mit einem Kraftfahrzeug abgeholt werden. Ich hoffe, daß Sie mit mir der Auffassung sind, daß unter den vorstehend ausgeführten Umständen das Verhalten der Beamten nicht zu beanstanden ist.“
    Schreiben Polizeipräsident an Rektor 31.10.1968; Archiv
    794) Flugblatt>31.10.1968>>NHB: „Wählen Sie nächste Woche!“
    „Kommilitoninnen! Kommilitonen! Am 31. Oktober konnten alle In¬teressenten im Hörsaal H unserer Universität die Ausführungen des NHB – Bundesvorsitzenden Krauß, Berlin, über das ‘Marburger Pro¬gramm’ des NHB hören. – dasselbe ‘Marburger Pro¬gramm’, das Sie auf Verlangen ab Donnerstag kostenlos erhalten können – dasselbe ‘Marburger Programm’, das unsere Vorstel¬lungen zur Hochschulreform aufzeigt – Damit konnte der NHB seine 3. Wahlkampfveranstaltung erfolgreich durchführen, nach¬dem eine Veranstaltung durch die Ma¬chenschaften des AStA ausfallen mußte. – derselbe AStA, der angeblich im Namen aller Studenten spricht (auch in Ihrem Namen?) – derselbe AStA, der mit Ihrem Geld einseitige politische Propaganda betreibt – der¬selbe AStA, der sich im Namen der Studenten mehrfach undemo¬kratisch und gesetzwidrig verhalten hat – Sie können im No¬vember wählen! Tun Sie es, bevor es vielleicht morgen zu spät ist! Auch Nichtwählen hilft Ihrem Gegner! Wählen Sie die Ver¬treter des NHB, des Nationaldemokratischen Hochschulbundes. – derselbe NHB der im SS 1968 mithalf, die Blockade zu brechen – derselbe NHB, der im SS 1968 den sogenannten ‘autonomen AStA’ platzen ließ – derselbe NHB, der bereit ist, studentische Inter¬essen vorbehaltlos und konse¬quent – aber ohne Terror und Gewalt – zu vertreten – Lassen Sie sich unser Semesterpro¬gramm geben! Informieren Sie sich, bevor Sie wählen – aber wählen Sie dann auch! Zur Information gehört auch die nach¬folgende Veranstaltung, zu der wir Sie einladen: – heute abend, Dienstag, 5. November 1968, spricht um 20.00 h c.t. in Hörsaal H Ulrich Kayo, MdL über ‘Staatsbürger und Freiheit’ Wählen Sie näch¬ste Woche! Wählen Sie Vertreter Ihres Vertrauens.“
    Flugblatt NHB 31.10.1968; Archiv
    795) Artikel>01.11.1968>>DISKUS extra: „Im Namen des Volkes – Klassenjustiz“
    „Aus der ganzen Bundesrepublik häufen sich die Meldungen über Terrorurteile gegen Mitglieder der Außerparlamentarischen Opposition. 8 Monate Gefängnis für Cohn-Bendit, weil er über Polizei-Absperrgitter gesprungen war, als man dem Diktator Senghor in der Paulskirche den Friedenspreis überreichte. 1 Jahr Gefängnis für Gerhard Paar aus Gießen, weil er sich nach dem Mordanschlag auf Rudi Dutschke daran beteiligte, die Auslieferung der volksverhetzenden Springer-Zeitung zu verhindern. Die Beispiele lassen sich fortsetzen; zudem steht noch eine regelrechte Prozeßlawine gegen Teilnehmer der Anti-Springer- und Anti-Notstandsaktionen in der ganzen Bundesrepublik bevor. Mit Terror wird auch die Freiheitsberaubung im Gerichtsverfahren sichergestellt: Ordnungsstrafen bis zu drei Tagen Haft für Fragen an den Vorsitzenden, Saalverweis und Geldstrafen von 600 DM für den Protest gegen kriminelle Urteile. Die Gerichte funktionieren ähnlich wie die Greiftrupps der Polizei: sie schnappen sich einzelne Demonstranten heraus, um an ihnen ein abschreckendes Exempel zu statuieren. Sie schlagen wild um sich, wenn sie nach demokratischen Legitimationen ihrer Handlungen gefragt werden. Vergleicht man diese Justiz mit anderen Prozessen: 200 DM Geldstrafe für einen Kirchenbesucher, der Rudi Dutschke mit einem Spazierstock zusammengeschlagen hat, ein paar Jährchen oder Freisprüche für tausendfache NS-Mörder, keine Verfahren gegen die Organisatoren der kriminellen Polizeieinsätze am 2. Juni in Berlin und zu Ostern in der ganzen BRD, vereinzelte Verfahren gegen ‘Exzeß’-Täter wie Kurras, die meist mit Freisprüchen enden – so zeigt sich das ganze Ausmaß richterlicher ‘Unabhängigkeit’. – Die Richter verfahren nach dem Motto ‘Den Täter haben wir, die Tat läßt sich schon finden’. Sie legalisieren, was ihnen Springer lange genug vorher klargemacht hat: die politisch bewußten Studenten, Schüler und junge Arbeiter sind Kriminelle. Die Justiz ist zum verlängerten Polizeiknüppel geworden. Das Bewußtsein der Richter, überhaupt weiter Teile der Öffentlichkeit begreift politische Opposition nur noch in den Kategorien der Polizei: Randalierer, Schmarotzer, Störer, Terroristen. Seit in der Oster- und Anti-Notstandsaktion deutlich wurde, daß sich das moralische Protestbewußtsein der an den Massenaktionen gegen den Vietnamkrieg Beteiligten in ein politisches verwandelt hat, werden die Außerparlamentarische-Opposition-Aktionen nicht mehr als ‘Ordnungswidrigkeiten’ gewertet, sondern als Taten schwerer Kriminalität. Paragraphen werden angewandt, die der Wilhelminische Obrigkeitsstaat gegen die Arbeiterbewegung geschaffen hatte (Aufruhr, Auflauf, Landfriedensbruch). Gegen eine sich politisch selbsttätig organisierende Bewegung muß ein System, das seine Stabilität formaldemokratisch verdeckter Gewalt verdankt, zu offener Unterdrückung greifen. Der massive Polizeiterror soll vor weiteren Aktionen abschrecken, hat aber selber noch verstärkte Solidarisierung zur Folge. Vor Gericht nun werden die Demonstranten zu ‘Rechtspersonen’ vereinzelt und von der Solidarität ihrer Genossen getrennt. Die Folgen gerichtlicher Freiheitsberaubung sind härter als die Schläge der Polizei. Sie zerstören die bürgerliche Existenz: durch Disziplinarverfahren an der Universität, Abbruch der Ausbildung, Auflösung der Arbeitsverhältnisse. Deshalb scheint auch exemplarische Bestrafung einzelner Demonstranten den Herrschenden wirkungsvoller zu sein, denn sie erzeugen langfristig Angst vor Massenaktionen. Gerichtsverfahren mobilisieren auch weniger die Restbestände einer liberalen Öffentlichkeit, die die Knüppeleinsätze als unmittelbare Gewalt noch bisweilen aktivieren. Ihnen erscheint die Gewalt des Gerichts und eines Gefängnisses nicht mehr als Gewalt, sondern als Recht, wird doch dort nur noch über die ‘Gewalttätigkeit’ des Angeklagten verhandelt. Die Außerparlamentarische Opposition behält gegen diese Vereinfachungsstrategie nur dann ihren Aktionsspielraum, wenn es ihr gelingt, ihre eigenen Mitglieder immer wieder massenhaft zu mobilisieren. Das muß auf zweierlei Weise geschehen: 1. durch die radikale Herstellung der Öffentlichkeit im Gerichtssaal, d.h. massenhafte Aktionen, die deutlich machen müssen, daß mit dem einen Angeklagten sich die gesamte Außerparlamentarische Opposition als mitangeklagt betrachtet, so daß sich die gleiche Solidarität herstellt, die auf der Straße geherrscht hatte. Die politischen Gehalte der Prozesse müßten auch in ihren juristischen Vermittlungen im Gerichtssaal artikuliert und durch Demonstrationen sinnfällig gemacht werden. Die Außerparlamentarische Opposition muß die Prozesse umfunktionieren und gegen die Repräsentanten des autoritären Staates, gegen die Mitglieder des Gerichts führen. – 2. Eine Organisation und Vorbereitung von Aktionen müßten außerdem die Verbindung zur Hochschulrevolte und den an der Universität gewonnenen Erfahrungen herstellen. Dazu müssen auf teach-ins die Prozeßerfahrungen diskutiert und in die Wissenschaftskritik an den Juristischen Fakultäten einbezogen werden. Andererseits müßten sich kritische Juristen organisieren, die die Prozesse vorbereiten helfen. – Die jeweiligen Betriebs-Basisgruppen müßten Informationen über anstehende Arbeits- und Sozialgerichtsprozesse (z.B. Kündigung, Entschädigung) aus den Betrieben liefern, damit durch die Herstellung von Öffentlichkeit auch in diesen Prozessen unmittelbar Betriebskonflikte in das Verfahren einbezogen werden. Umgekehrt müssen in den Betrieben selbst solche Verfahren politisch diskutiert werden.“
    Diskus Extra, „Im Namen des Volkes – Klassenjustiz“ November 1968; Archiv
    796) Artikel>01.11.1968>>DISKUS Extra: „Polizeiaussagen“
    „Polizeiaussagen erkennt man zunächst daran, daß das Gericht ihnen glaubt. – ‘Die uneidliche und überzeugende Aussage des Zeugen Wendt’ machte laut mündlicher Urteilsbegründung im Paar-Prozeß glaubhaft, daß der Angeklagte den Polizisten geschlagen habe. Eine überzeugende Aussage des Beamten, die noch dadurch unterstrichen wird, daß Paar zu diesem Zeitpunkt nur von Polizisten umgeben war, von denen allerdings keiner mehr aufgetrieben werden konnte, der den Schlag gesehen hätte. Für die Glaubwürdigkeit des Zeugen sprach auch noch, daß er ‘nichts gesagt’ hat, ‘was den Angeklagten zusätzlich belasten könnte’. Der Polizeibrauch, dem Angeklagten mehr anzudichten, alles Erdenkliche anzudichten, ist offenbar gerichtsbekannt. – Was Polizeiaussagen weiterhin interessant macht, ist , daß sie vorher eingeübt werden. Im Cohn-Bendit-Prozeß wirkte das schon kabarettistisch: RA Hannover hielt zwei Polizeizeugen das Bild entgegen, das zeigte, wie Cohn-Bendit im Würgegriff abgeführt wurde. Da hob einer der Zeugen, sie wurden hintereinander getrennt vernommen, den rechten Zeigefinger, deutete auf das Bild und sprach: ‘Sehen Sie dort die Muskelanspannung. Der Angeklagte leistete heftigen Widerstand.’ – Als ein Demonstrant Ostern in Frankfurt in Polizeigewahrsamkeit gebracht wurde, erfuhren herumstehende Polizisten von ihrem Vorgesetzten, daß er Widerstand geleistet habe. Panitz deutete sicherheitshalber gleich die Zeugen aus: ‘Du, du und du, ihr habt es gesehen.’ – Damit die Polizeizeugen sich in der Hauptverhandlung nicht versprechen, werden die, die draußen bleiben müssen, über den Verlauf dauernd informiert. Auf der Zeugenbank oder auch bei der Presse sitzen die Kollegen, die häufig hinaus müssen, um dort die Zeugenvernehmung zum letzten Male abzusichern. – Ein geschickter Anwalt kann ungeahnte Kombinationsmöglichkeiten bei Polizeizeugen hervorrufen. Einem Zeugen wurde das Würgebild von Cohn-Bendit mit der Frage gezeigt, ob das Körperverletzung sei. Ein klares ‘Nein’ war die Antwort. Die zweite Frage, ob Körperverletzung vorliege, wenn Zivilisten auf die gleiche Art einen Polizisten trügen, wurde mit einem ebenso klaren ‘Ja’ beantwortet, da dann ja Widerstand vorliege.“
    Diskus Extra, „Polizeiaussagen“ November 1968; Archiv
    797) Flugblatt>(Kontrapunkt, Information Nr.2) ADS November 1968 “Lugbuch”
    „„DB (Demokratischer Block) – Krampfhafter Versuch einer linken Einheitsliste. Wie im vergangenen Jahr geben sich SHB, GEW und HSU den Anstrich der Einigkeit. Aber ein Unterfangen, das sie auch diesmal nicht verwirklichen können. Allein aus Proporzgründen mußte ihre Liste 27 Kandidaten umfassen, und noch sind die Kämpfe um die Pöstchen im AStA nicht ausgetragen. – LdM ( Liste der Mediziner) – Was einstmals der Versuch fachgerechter Vertretungen war, dient heute zur Tarnung von SDS – und LSD-Kandidaten. Eine überflüssige Liste, die den studentischen Wähler unter dem Deckmantel sachlicher Arbeit in die Irre führen soll. – Liste der Hochschulpolitik – Diese Liste hieße besser: Liste zur Sicherheit der politischen Karriere des Herrn Birkholz. – Herr Birkholz hat das Kunststück fertiggebracht, sich sowohl zu den extremen Linken als auch zu der Universitätsadministration loyal zu verhalten. Die Frage ist, wie lange er diese Schaukelpolitik noch weiterführen soll? – LSD (Liberaler Studentenbund Deutschlands) – Weder Droge noch eigenständige politische Konzeption. Seit den Tagen des Streikkomitees bedingungsloses Übernehmen der SDS-Ideologie. LSD und SDS beabsichtigen, sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen ideologischen Ziele noch enger zusammenzuschließen. – NHB (Nationaldemokratischer Hochschulbund) – Nationale Ressentiments und rassistische Arroganz unter dem Deckmantel der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit. Wir brauchen keinen NHB als verlängerten Arm der NPD im Parlament, denn sie werden nie lernen, was Demokratie ist. – SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) – Versucht seit Monaten die ideologische Untermauerung seiner Aktionen abzuleiten. Leider handeln die Genossen oft schneller als ihnen die Gehirne der Chefideologen folgen können. Ebenso schizophren ist ihre Kandidatur für das Studentenparlament, denn hier unterstützt der SDS eine Institution, die er bisher mit allen Mitteln bekämpft und nur als Plattform für den politischen Widerstand anerkannt hat, niemals aber als Institution für sachliche Arbeit im Interesse der ganzen Studentenschaft.“
    Kontrapunkt, Information Nr.2 ADS November 1968, „Lugbuch; Archiv
    798) Verfügung>01.11.1968>>Staatsanwaltschaft: Einstellung Ermittlungsverfahren wegen Go In Rektorat 06.12.1967
    „4 Js 57/68 – Das Ermittlungsverfahren gegen 1) Den Studenten Hans-Jürgen Krahl, Frankfurt/Main, Adalbertstr. 6, – 2) Den Studenten Frank Wolff, Frankfurt/Main, Beethovenplatz 4, – und Personen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung wird gemäß § 170 Abs. II StPO eingestellt. – Gründe: – Am 6. Dezember gegen 15.00 Uhr trat das Konzil der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main zu einer Sitzung in der Aula des Universitätshauptgebäudes zusammen. Zum 2. Stockwerk, in dem sich die Aula befindet, hatten nur die Konzilsmitglieder, Pressevertreter und Universitätsangestellte Zutritt. – Etwa gegen 15.45 Uhr hatten sich in den Treppenaufgängen zum 2. Stockwerk und im 1. Stockwerk etwa 1000 Personen versammelt. Die Versammelten wollten durch diese Aktion den studentischen Forderungen auf paritätische Besetzung und Öffentlichkeit aller akademischen Gremien besonderen Nachdruck verleihen. Die Redner, unter ihnen der Beschuldigte Krahl, forderten durch Lautsprecher und Megaphone „Aktionen zur Demokratischen Universität“. Welche Worte und Formulierungen der Redner, insbesondere der Beschuldigte Krahl, verwendeten, konnte im einzelnen nicht mehr festgestellt werden. Das „Teach-in“ vor der Aula verlief sehr lautstark. Wegen des Lärms wurde die Sitzung des Konzils erheblich gestört. Zu Zwischenfällen kam es jedoch nicht. – Etwa gegen 18.00 Uhr – nach Beendigung der Konzilssitzung – war bekannt geworden, daß der Senat anschließend im Rektorat der Universität tagen würde. Daraufhin forderten einige Sprecher, deren Namen nicht mehr festgestellt werden konnten, durch Lautsprecher die Anwesenden auf, das Rektorat im Erdgeschoß zu belagern. Etwa 500 Personen folgten dieser Aufforderung und begaben sich vor den Vorraum zum Rektorat, wo sie stehend oder sitzend eine Diskussion führten. – Die Glastür zum Vorraum des Rektorats war verschlossen und wurde von innen von zwei Rektoratsangestellten, den Zeugen Grabert und Bopp, bewacht. Etwa gegen 18.10 Uhr trat der Zeuge Riehn – begleitet von zwei Senatsmitgliedern, den Zeugen Dr. Andel und Dr. Schmidt – an diese Eingangstür. Die Tür wurde von innen geöffnet, damit die Zeugen Dr. Andel, Dr. Schmidt und Riehn eintreten konnten. Sofort nach Öffnen der Tür griffen zahllose Hände zur Türkante und zur Türklinke und versuchten gewaltsam, die Tür nach außen zu öffnen. Die Zeugen Grabert und Bopp versuchten, die Tür zu schließen. Dies gelang ihnen jedoch nicht, so daß der Zeuge Riehn ihnen zu Hilfe kam. Von außen hieben zahllose Hände auf die Finger der Zeugen, um sie von der Türkante zu lösen, zerkratzten sie, schlugen auf ihre Arme und traten gegen ihre Beine. Schließlich wurden die Zeugen von der Tür abgedrängt, und der Eingang war geöffnet. Mehrere in der vordersten Reihe stehenden SDS-Mitglieder, darunter die Beschuldigten Krahl und Wolff, versicherten, man werde nicht eindringen, die Tür müsse jedoch offenbleiben. – In der Folgezeit ergriffen mehrere Sprecher – darunter auch die Beschuldigten – das Megaphon und sprachen zu den Versammelten. Welche Worte und welche Formulierungen die Sprecher wählten, konnte im einzelnen nicht mehr festgestellt werden; insbesondere liegen hinsichtlich der Person der Sprecher verschiedene Aussagen vor. Es läßt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen, welche der Personen die Versammelten aufgefordert hat, gewaltsam das Rektorat zu besetzen, um die Öffentlichkeit der Senatssitzung herzustellen. – Am Ende dieser Diskussion stimmte die Mehrheit der Versammelten dafür, daß die Öffentlichkeit der Senatssitzung hergestellt werden sollte. – Daraufhin begannen die der Eingangstür Zunächststehenden, deren Namen nicht festgestellt werden konnten, die Zeugen Riehn und Grabert zur Seite zu drängen, und ungefähr 100 Personen besetzten den Vorraum des Rektorats. Unbekannte Eindringlinge versuchten, die Türen, die zu den Räumen und zu den Vorzimmern führten, zu öffnen, die jedoch vorsorglich von den Rektoratsangestellten verschlossen worden waren. Daraufhin hämmerten unbekannte Personen mit aller Wucht gegen die Türen, warfen sich gegen sie und brüllten: „Aufmachen“! Kurze Zeit später drang eine Gruppe der Versammelten weiter in das Rektorat vor und besetzte das Vorzimmer des Prorektors. Hier benutzten die Eindringlinge die für das Büropersonal bestimmte Einbauküche, säumten sämtliches Geschirr aus, kochten Kaffee und Tee, verschmierten die Tür und Wände der Toiletten mit Parolen und beschädigten den Teppich. Indessen setzte der Senat seine Sitzung fort, die etwa gegen 20.30 Uhr beendet war. Die Senatsmitglieder verließen unter Führung des Rektors den Sitzungsraum. Unter Buh-Rufen und Pfiffen konnten sie sich mit Mühe durch die sitzenden Gruppen einen Weg nach außen bahnen. Gegen 21.00 Uhr verließen die letzten Eindringlinge das Rektorat, und die Rektoratsangestellten konnten nunmehr ihre Arbeitsräume verlassen und ungehindert nach Hause gehen. – Nach den durchgeführten Ermittlungen steht außer Zweifel, daß mehrere SDS-Mitglieder, darunter die Beschuldigten Krahl und Frank Wolff, an den Versammlungen in der Universität beteiligt waren und als Sprecher aufgetreten sind. Die vernommenen Zeugen konnten jedoch nicht mit Sicherheit angeben, welche Aufforderungen durch die Beschuldigten an die Versammelten gegeben worden sind. Dr. Dreybrodt, Dr. Ruth Meyer, Detlef Müller, Dr. Andel, Dr. Lothar Schmidt und Hartmut Riehn nennen eine Vielzahl von Sprechern, die sich durch das Megaphon an die Versammelten gewendet haben. Jedoch können auch sie weder eine bestimmte Person noch die Beschuldigten auf eine konkrete Formulierung festlegen und angeben, welche Worte im einzelnen von ihnen gesagt worden sind. Auch die Zeugen Bopp, Grabert, Berben, Knippel, Ernst und Hildegard Schmidt sind nicht in der Lage, dazu konkrete Angaben zu machen. – Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob die Beschuldigten oder welche anderen Personen die Rektoratsangestellten gewaltsam am Verlassen ihrer Büroräume gehindert haben. – Es bleibt mithin ungeklärt, welche Personen, die am 6.12.1967 im Rektorat der Universität in Frankfurt/Main begangenen strafbaren Handlungen ausgeführt haben. – Bei dieser Sachlage war das Verfahren gemäß § 170 Abs. II StPO einzustellen. – Frankfurt/Main, den 1. November 1968 – Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht
    Verfügung Staatsanwaltschaft 10.12.1968; Rektorat 451-08; Aktenzeichen Staatanwalt 4 Js 57/68
    799) Brief>04.11.1968>>(Offener) Juristische Fachschaft an Erler: Kritik an Einführung in die Rechtswissenschaft
    „Offener Brief – Werter Herr Professor Erler! § 9 I der juristischen Ausbildungsordnung schreibt vor: „Die erste juristische Staatsprüfung ist vorwiegend Verständnisprüfung, in der auch die Denkfähigkeit, die Bildung und das auf Kenntnissen beruhende Verständnis des Bewerbers für die geschichtlichen und philosophischen Grundlagen des Rechts sowie für wirtschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge festzustellen sind.“ Aufgrund Ihrer Ausführungen während der letzten Stunde über den Begriff der Gerechtigkeit (Gerechtigkeit = Alter + tiefes, langes Nachdenken + Selbsterziehung + graue Haare) muß es mehr als fraglich erscheinen, ob diese den von der JAO aufgestellten Kriterien genügen. Eine wissenschaftliche Erörterung des Begriffs der Gerechtigkeit müßte diesen zumindest vor dem Hintergrund des Strukturwandels vom liberalen Rechtsstaat zum Sozialstaat diskutieren (veränderte Interpretation von Grundrechten). Hierbei wären gemäß der JAO statt der von Ihnen vorgetragenen subjektiven Meinungen rationale Kriterien für die Anwendung von Recht anzugeben. Die von Ihnen auszubildenden Richter sollen nicht nach ihrer subjektiven Meinung, sondern objektiv Recht sprechen. Wie das anhand Ihrer Ausführungen während der letzten Stunden über: den Inhalt von Goethes Faust, die Männlichkeit des juristischen Berufs, die Notwendigkeit, eine Schreibmaschine zu besitzen und sie mit zehn Fingern blind bedienen zu können erreicht werden soll, bleibt uns nachgerade unerfindlich. Uns scheint es an der Zeit zu diskutieren, ob eine Einführung in die Rechtswissenschaft sich an allgemeinen Lebensweisheiten und Bauernregeln ausrichten kann, oder ob sie sich nicht vielmehr an Problemen wie Rechtsstaat- Sozialstaat, Drittwirkung von Grundrechten, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht – Privatrecht, Politisches Strafrecht usw. orientieren sollte. Schacht (Fachschaftssprecher).“
    Offener Brief Fachschaft Jura 4.11.1968; Archiv
    800) Brief>04.11.1968>>Theodor W. Adorno an Günter Grass : Öffentliche Distanzierung von der APO?
    „Lieber und verehrter Herr Grass! Von einer ebenso ..„
    Kraushaar, Wolfgang (Hg.). Frankfurter Schule und Studentenbewegung. aaO, Band 2, Dokument Nr.238, Seite 472 ff., , der hierzu auf das Theodor W. Adorno Archiv, Frankfurt/ Main verweist.
    801) Flugblatt>04.11.1968>>ADS: „Der SDS zertritt die Interessen der Studentenschaft!“
    „Der SDS zertritt die Interessen der Studentenschaft – in der neugegründeten Handlungseinheit zwischen LSD und SDS wurde der letzte Hoffnungsschimmer, die extreme Linke würde sich je für eine Hochschulreform einsetzen, zerstört. Dazu FAZ vom 4.11.68: Kraftprobe – Die Sprengung der Tagung der Hochschulgesellschaft am Wochenende in der Universität war eine exemplarische Lektion in SDS-Strategie. Ihr Ziel, die Umfunktionierung der Diskussion über das Bildungswesen zu einer Debatte über den Justizterror, mißlang zwar. Aber immerhin schaffte es der SDS, daß auch die Tagung der Gesellschaft in die Brüche ging. Wenn diese Veranstaltung ein Indiz ist, kann man nicht hoffen, daß die SDS-Leute in den Semesterferien etwas reifer und kritischer gegenüber ihrem eigenen Tun geworden seien. Dies war die erste Kraftprobe des neuen Semesters. Das Revolutionsspiel im geborgten Habit, mit abgeguckten Gesten und angelesenen Vokabeln soll fortgesetzt werden. Der wahre Streit am Freitag Abend in der Universität ging nicht über Hochschulfragen und auch nicht über die Justiz. Denn als ein Teil des SDS nach anderthalbstündigem Vertagungsstreit im Hörsaal zurückgelassen wurde, um über den Justizterror debattieren zu können, ging diesen Leuten schnell der Stoff aus. Es war eine Kraft- und Machtprobe. Eine herrschaftsfreie Diskussion, wie sie einer der Linken von dem Versammlungsleiter Kogon forderte, lebt von Argumenten. Der SDS hatte keine! Aber er hatte Transparente gegen den Rektor und die Klassenjustiz, Megaphone, Rauchkerzen, rohe Eier und mehrere Chöre und eine Claque mitgebracht, deren rythmisches Klatschen alles untergehen lassen konnte, was er nicht anhören wollte. Der VDS schläft: Der Vertreter des VDS erklärte in der Diskussion, er sei zu müde, eine Stellungnahme abzugeben. Denken Sie daran, daß nächste Woche Wahlen zum Studentenparlament sind und sich diese Gruppen um Ihr Vertrauen bewerben, immer noch unter dem Deckmantel, die essentiellen Interessen der Studentenschaft zu vertreten. – „Urabstimmung“ oder der Versuch, die Studentenschaft zu entmündigen – Erinnern Sie sich noch an den Aufruf des SDS in seinem Flugblatt vom 13. Mai 1968? Der VDS hat in Bonn den Generalstreik an den westdeutschen Hochschulen aufgerufen. Der SDS ruft auf, diesen Streik in Frankfurt und an anderen Hochschulen in eine langandauernde Besetzung der Universität umzuwandeln. Die Studenten müssen im anschaulich-exemplarischen Widerstand gegen die staatliche Zwangskasernierung der Gesellschaft den Produktionsbetrieb Universität selbsttätig übernehmen. Es kommt darauf an, daß die Studenten wissenschaftlich-theoretische Vernunft in praktisch-politische Vernunft umsetzen. Die Hochschulen müssen sich weigern, Wissenschaft für den Kapitalismus zu produzieren. Der Großteil der Studentenschaft hatte sich am 14. Mai gegen die Blockade und die Besetzung ausgesprochen. – Dennoch schritten der SDS und ihm folgend andere linksextreme Gruppen zur Aktion. das Studentenparlament billigte dieses Verhalten, nicht weil dies dem Willen der Studentenschaft entsprach, sondern weil diese Gruppen die Mehrheit im vorigen SP stellten. Das Parlament verhinderte durch Geschäftsordnungstricks die Urabstimmung über diese Beschlüsse im letzten Semester. Sind diese heute überholt? – Nein, dieselben Gruppen bewerben sich wieder um Sitze im SP. (Krahl: „Das Parlament soll beschließen, was es will, die Studentenschaft wird selbst entscheiden“. SP-Prot. 13.5.68). Die Beschlüsse bestehen nach wie vor. Der LSD ruft zum Wahlboykott auf. Sonst setzt er sich begeistert für direkte Demokratie ein, nur nicht, wenn er selbst betroffen ist. Stellt er sich so demokratisches Verhalten vor? Lassen Sie sich nicht entmündigen! Bekunden Sie Ihren Willen in der Urabstimmung!“
    Flugblatt ADS 4.11.1968; Archiv
    802) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Der NHB zur Hochschule in der Gesellschaft“
    I. Grundsätze – Aufgabe der modernen deutschen Universität ist die Leistung auf den Gebieten Forschung und Lehre. Die Leistung auf dem Gebiet wissenschaftlicher Forschung ist von hervorragender Bedeutung nicht als Selbstzweck der Universität, sondern als Existenzfrage für Deutschland im friedlichen Wettbewerb der Völker. Dieser Funktion wird die Universität gerecht durch eine Leistungshierachie auf der Basis sozialer Offenheit. – II. Analyse – Im Widerspruch zu den vorgenannten Grundsätzen kann es jedoch an der Universität zur Entstehung eines Herrschaftssystems (‘Establishment’) kommen. Kriterien eines solchen sind im wesentlichen: sachfremde repressive Maßnahmen nach unten, durch Selbstergänzung bedingte mangelnde soziale Offenheit; mangelnde Leistungsfähigkeit. – Neben dieser traditionellen Machtstruktur bildet sich in jüngster Zeit ein Studentenfunkionariat heraus, ebenfalls mit der Tendenz, Machtapparat innerhalb der Studentenschaft und gegen die Studentenschaft zu werden. Kriterien hierfür: Das angemaßte politische Mandat des VDS, das den einzelnen Studenten politisch entmündigt und gegen den Prozeß demokratischer Willensbildung in politischen Hochschulgruppen verschiedener Richtung zielt; die Herausgabe zwangsfinanzierter Zeitschriften, die mit dem Geld aller die politischen Interessen einer Minderheit von Studenten vertreten. – Als Folge dieser Entwicklung verzeichnen wir ein Desinteresse der Studentenschaft an hochschulpolitischen Fragen, das sich unter anderem in einer geringen Wahlbeteiligung manifestiert. Die Verantwortung der Studenten für und ihre Verpflichtung gegenüber der Gesamtgesellschaft wird somit durch eine Minderheit frustriert und inaktiviert. – III. Forderung des NHB. Der NHB geht in seiner Arbeit von drei grundlegenden Forderungen aus: – 1. Konzentrierung von Forschung und Lehre als Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in einer Aufbaustufe. – 2. Bildung einer inhaltlich der Fachschule angenäherten Universitätsnormalstufe. – 3. Schaffung eins planvoll organisierten Kontaktstudiums zur beruflichen Weiterbildung anstelle der bisherigen Gasthörervorlesungen, denen nur Alibifunktion zukommt. – Aufgabe aller verantwortungsbewußten Studenten ist, gemeinsam mit dem fortschrittlichen und gesprächsbereiten Teil des Ordinariats Wege zu einer optimalen Organisation der Universität im Rahmen dieser Zielsetzung zu entwickeln. Parallel dazu müssen Studentenschaft und akademische Lehrer gemeinsam mit allem Nachdruck ihre finanziellen Forderungen präsentieren. Die können das um so eher tun, als hier – im Gegensatz zu manchen Forderungen anderer Gruppen – eine Interessenidentität mit der Gesamtgesellschaft besteht. – Darüber hinaus tritt der NHB für die Schaffung eines Bundeskultusministeriums ein, weil er den Föderalismus des Bildungswesens als ein sachfremdes Dogma betrachtet, das auf Kosten der Lehrenden uns Lernenden gepflegt wird. – Wir meinen: es gibt eine Herausforderung, die ohne Steine, Stinkbomben und Straßentheater auskommt. Einfach mit Stimmen. Ihren. – Verfolgen Sie demnächst die Arbeit unserer Mitglieder im Studentenparlament!“
    asta information, „Der NHB zur Hochschule in der Gesellschaft“ 6.11.1968; Archiv
    803) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Ein beiläufiges zum NHB“
    „Wir haben übrigens auch Programme. Da ist das Marburger Programm des NHB zu Hochschulfragen, darüber diskutieren wir gern mit Ihnen, oder unser Semesterprogramm, das schicken wir Ihnen gern, aber Sie wissen ja, daß im politisch-sozialen Kräftefeld eines doch sehr weitgehend demokratisch organisierten Staatswesens Programme nicht die einzig relevanten Daten zur Beurteilung des von einer Gruppe zu erwartenden politischen Handelns sind. Da ist etwa die Frage nach der Dynamik, der Intensität des politischen Wollens, dem Durchsetzungsvermögen, und noch, noch, was man vielleicht das geistige Umfeld, so etwas wie die ideologische Korona, nennen könnte, ach so, die Nationalen. Warum eigentlich Die Nationalen? Na ja, man weiß doch… wissen Sie eigentlich, daß die Demokratisierung in der Tschechoslowakei eine starke nationale Komponente – mindestens das – hatte? Versuchen Sie mal eine rationale Analyse nationalen Zusammengehörigkeitsgefühls. Den Nutzen einer Politik, die die Interessen des eigenen Volkes höher bewertet als die anderer Völker, den werden Sie aber wohl einsehen. Wie macht man es, wenn man dem Michel Agrar- und sonstige Milliarden aus der Tasche ziehen will, aufgrund von Verträgen, die man aber im übrigen nicht ganz erst nimmt, wegen der Hegemonie? Auch mit dem Schulkomplex kann man da was anfangen. Na ja. Typisch deutsch übrigens, dieser Schulkomplex. Überhaupt sind die Deutschen ein erstes Volk. Auch ihre guten Charakterzüge sollten sie erst nehmen, langsam wieder. Sie haben keine? Die Frage können Sie ja mit sich selbst ausmachen, ganz individuell. Von Ihren eigenen Qualitäten sind Sie doch sicher überzeugt, und das wird sich wohl summieren. – Sie wollen natürlich etwas von unseren hochschulpolitischen Gedanken hören. Sie sollten sich mal ruhig die Mühe machen, unser Marburger Hochschulprogramm – das werden wir demnächst verteilen – zu lesen. Ganz. Da ist einiges an Sachkenntnis – praktischer wie theoretisch-soziologischer – investiert. – Informatisch etwas dünn, der Artikel, nicht? Aber wohl kaum dünner als Wahlwerbung mit Brustansätzen, oder Werbung für eine bessere Gesellschaft mit Steinen, Barrikaden etc. – Ausreichend, wenn Sie Ihre Vorurteile mal überprüfen. Allerdings nicht so wie die in Bonn. Die überprüfen ja angeblich auch dauernd ihre Politik. Vielleicht prüfen wir mal zusammen Fragen der Hochschulreform? Nicht auf dem Papier – geduldig, geduldig -; besser, wir diskutieren darüber. – Wenn Sie sich allerdings damit zufriedengeben wollen, Ihr Kreuzchen aufs Papier zu machen, oder nur durch die Wahltombola zu locken sind, na ja, dann können Sie’s auch mal da machen. Vielleicht gibt es auch eine Herausforderung, die ohne Steine, Stinkbomben und Straßentheater auskommt, einfach mit Stimmen. Ihren. – Verfolgen Sie demnächst die Arbeit unserer Vertreter im Studentenparlament.“
    asta information, „Ein beiläufiges zum NHB“ 6.11.1968; Archiv
    804) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Es gibt eine Alternative!(ADS)“
    „Seit zwanzig Jahren schleppt sich die Debatte um die Hochschulreform mühsam dahin. Unverständnis und Unvermögen auf der einen und blinder Aktivismus auf der anderen Seite haben die Fronten weiter verhärtet. Im letzten Sommer schlug der von den Linken vorgegebene Kampf für die Hochschule in einen Kampf gegen die Hochschule um. Durch massive Aktionen – Blockade und Besetzung der Universität – sah sich die Universität unversehens zu einer politischen Agitationsbasis degradiert. Angesichts dieser flagranten Verletzung von elementaren Grundrechten fanden sich im Aktionskomitee Demokratischer Studenten (ADS) Kommilitonen zusammen, die der Meinung sind, daß die Universität kein Instrument des Klassenkampf es ist, aber auch kein Tummelplatz nationaler Ressentiments. – Das ADS ist dabei der festen Überzeugung, daß beharrliches Verhandeln weit eher zum Erfolg führt als eine Eskalation der Aktionen. Hat man erst einmal den Boden der Diskussion verlassen, ist es sehr schwer, wieder an den Konferenztisch zurückzukehren. Das ADS wird beweisen, daß es in direktem und unmißverständlichen Verhandlungen mit dem Kultusministerium und der Universitätsadministration die Hochschulreform entscheidend vorantreiben wird. – Das ADS fordert: – 1. Freiheit des Studiums trotz notwendiger Effizienz des Lehrbetriebes. – 2. Politisierung der Wissenschaften als Beitrag zur politischen Bewußtseinsbildung und gesellschaftlichen Verantwortung. – 3. Neuordnung der inneren Struktur der Gesamtuniversität (Abbau des Ordinarien-Prinzips). – 4. Mitbestimmung aller in der Universität vertretenen Gruppen. – 5. Tiefgreifende soziale Verbesserungen (zentrale Koordinierung der Stipendien, Wohnheimbau, Besserstellung der verheirateten Studenten). – Die Kandidaten des ADS werden im Studentenparlament mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Interessen der Studenten wieder vertreten werden und daß die Hochschulreform nicht auf dem Verwaltungswege diktiert wird.“
    asta information, „Es gibt eine Alternative!(ADS)“ 6.11.1968; Archiv
    805) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Hochschulreform Liste“
    „Das Studentenparlament hat im letzten Semester seine wichtigste Arbeit, nämlich die Vertretung studentischer Interessen an dieser Hochschule, nicht erfüllt. Das Parlament des letzten Semesters hat nur ungenügende Initiativen und keine konkreten Vorstellungen zur Reform der bestehenden autoritären Universitätsstruktur entwickelt. Wir brauchen eine Zusammensetzung des Studentenparlaments, die endlich wieder eine produktive Arbeit ermöglicht! Wir brauchen das koordinierte Zusammenspiel zwischen erstarkten Fachschaften, die die Basisarbeit in den einzelnen Institutionen erbringen und den studentischen Vertretern im Parlament, die sich mit der Gesamtuniversität zu befassen haben! Nur so ist eine die studentischen Gesamtinteressen verfolgende Hochschulpolitik möglich. – Generationen von Studentenvertretern haben bisher an der Verbesserung der sozialen Lage der Studenten gearbeitet. Die Arbeit war nur selten erfolgreich. Erst seit starke Gruppen innerhalb der Studentenschaft konkrete Reformkonzepte an Landtage und Fraktionen lieferten und durch direkte Aktionen die Aufmerksamkeit auf die Misere an der Hochschule gelenkt haben, bieten sich ernsthafte Ansätze für eine Reform der Mißstände. Wenn die Studentenschaft verhindern will, daß sie sich 1970 im ganzjährigen Studienjahr mit stark verschultem Unterricht, dem Numerus clausus in allen Fächern ohne eine nennenswerte Reform der Lehrinhalte und Veränderung der Universitätsstruktur wiederfindet, so muß man an der Universität die Kräfte stärken, die konsequent Reformvorstellungen ausarbeiten und durchsetzen. – Neben Wahrung der satzungsmäßigen Aufgaben der Studentenschaft (§ 2 der Studentenschaftssatzung) werden wir im kommenden Parlamentsjahr dafür eintreten, daß – 1. im Hessischen Hochschulgesetz drittelparitätische Mitbestimmung der Studenten in allen Universitätsgremien, die Öffentlichkeit der Sitzungen, eine wirksame Kontrolle auch des Präsidenten durch das Konzil eingebaut wird; – 2. die Auflösung der Fakultäten und die Neustrukturierung in Fachbereiche wirklich zügig in Angriff genommen wird; – 3. die Forderungen der Gewerkschaft Erziehung, Wissenschaft (GEW) nach einer Reform der Lehrerausbildung voll realisiert werden; – 4. durch Erweiterung und Zusammenlegung von Bibliotheken und gemeinsame Nutzung kostenintensiver Großgeräte bessere und rationellere Arbeitsbedingungen geschaffen werden; – 5. im Haushaltsplan der Studentenschaft den Fachschaften ein größerer Etatposten zugewiesen wird, damit die Arbeit an der Basis wirkungsvoller organisiert und erweitert werden kann; – 6. die Studienberatung verbessert und spezialisiert wird; – 7. neben den Fachschaften der AStA immer wieder darauf dringen muß, daß parallel zu den Vorlesungen Vorlesungsskripten zur Verfügung gestellt werden und den Studenten durch Literaturlisten die Arbeit in kleineren Gruppen speziell in den Anfangssemestern ermöglicht wird; – 8. die Mitglieder des Studentenparlaments und des AStA als Vertreter der Studentenschaft politische Erklärungen abgeben können; – 9. AStA, Studentenparlament und Fachschaften durch die AStA-Info und den Diskus die Studenten ständig über alle Vorgänge an der Hochschule informieren; – 10. das gespannte Verhältnis der Öffentlichkeit gegenüber der Universität und den Studenten entschärft wird, indem wir immer wieder unsere berechtigten Anliegen in der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen; – 11. die Frankfurter Studentenschaft als Mitglied des VDS darauf dringt, daß im Bundestag noch in dieser Legislaturperiode ein Ausbildungsförderungsgesetz eingebracht wird, das ein vom Einkommen der Eltern unabhängiges Studium garantiert; – 12. die Leistungen der Studentischen Krankenversorgung verbessert werden und vor allem die psychotherapeutische Beratung erweitert wird; – 13. die Mitbestimmung der Studenten in allen Bauangelegenheiten, besonders bei Studentenwohnheimen und Appartements (vor allem auch für Ehepaare), erweitert wird; – 14. sofort mit dem Ausbau der Universität auf dem Niederurseler Hang begonnen wird; – 15. der Studentenkindergarten in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk endlich gebaut wird; – 16. der Studentische Schnelldienst weiterhin im Studentenwerk verbleibt und nicht an das Landesarbeitsamt angegliedert wird.“
    asta information, „Hochschulreform Liste“ 6.11.1968; Archiv
    806) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Liste der Mediziner“
    „Die gegenwärtige Lehre der Medizin in Deutschland ist ein Produkt der restaurierten Nachkriegsuniversität. Die Reformbestrebungen progressiver Hochschulkräfte wurden nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur durch einen eiligen Pragmatismus des Wiederaufbaus verdrängt, der nur ein Ziel im Auge hatte: die personelle und räumliche Bewältigung des wachsenden Studentenzustroms – und dieses Problem schien durch die Wiedereinrichtung der ‘altbewährten’ traditionellen Universitätsstruktur am ehesten lösbar zu sein. Das aber selbst solch formale Probleme nicht mit verstaubten Universitätsromantiken (im letzten Semester beriet der Senat, ob die Dekane nun auch goldene Amtsketten bekommen sollten) zu meistern sind, beweist das Ergebnis 20-jähriger Universitätsgeschichte. Heute noch kann man nur mit einem Abiturnotendurchschnitt von 1-2 Medizin studieren, ganz zu schweigen von den zum Teil unzumutbaren Bedingungen, unter denen Praktika abgehalten werden. – Abgesehen von diesen ungelösten organisatorischen Schwierigkeiten ist die Medizin das geblieben, was sie immer war: eine Naturwissenschaft. Ihre therapeutischen Fortschritte bleiben in erster Linie reduziert auf naturwissenschaftliche Therapie, in Ausbildung und Lehre beschränkt sich die Aktualität auf die rein positivistische Aufzählung der neuen naturwissenschaftlichen Elemente, ohne Reflexion auf das Objekt der ärztlichen Tätigkeit: den Menschen in seinem gesellschaftlichen Gefüge. – Die zivilisations-, also auch gesellschaftsbedingten Erkrankungen haben sich proportional den wirtschaftsbedingten gesellschaftlichen Konflikten (Konkurrenzkampf, Aggressionssteigerung durch Automation mit gleichzeitiger Aggressionsverdrängung usw.) gesteigert, aber heute noch werden psychisch bedingte Organkrankheiten konventionell behandelt, und alle psycho-somatischen Zusammenhänge werden mit dem Attribut der wissenschaftlichen Unseriosität versehen. So ist auch zu verstehen, warum sich die medizinische Fakultät Frankfurt geweigert hat, den Psychosomatiker Dr. Mitscherlich aufzunehmen, warum kein Interesse besteht, die Lehrstühle für Arbeitsmedizin uns Psychologie zu besetzen und warum die Reaktion auf die Bitte der medizinischen Fachschaft, ein Soziologieseminar für Mediziner einzurichten, mit der lakonischen Frage ‘Was hat denn Soziologie mit Medizin zu tun?’ beantwortet wurde. – Die Ordinarienuniversität verhindert aus machtpolitischen Interessen eine demokratische Universitätsverwaltung und die Ausbildung der Studierenden zu gesellschaftskritischen Wissenschaftlern. – Daher sehen es die Kandidaten der ‘Liste der Mediziner’ als ihre legitime Aufgabe an, in der Universität alle progressiven Kräfte zu unterstützen, die autoritären Strukturen abzubauen und die Mitbestimmung in allen die Studentenschaft betreffenden Angelegenheiten anzustreben. – Studienhonorar für alle Studierenden – Jedes Jahr werden etwa 2,4 Milliarden DM für Stipendien ausgegeben. Ein beträchtlicher Teil dieser Summe wird allein für die bürokratische Verwaltung dieser Gelder und das komplizierte Ausgabeverfahren abgezweigt. Würde aber jeder Student in Westdeutschland ein monatliches Gehalt von 400 DM ausbezahlt bekommen, belief sich die jährliche Gesamtsumme auf 2,6 Milliarden DM, die Ausbezahlung könnte ohne nennenswerten Arbeitsaufwand vom Sekretariat der jeweiligen Universität mitübernommen werden. Diese Regelung würde garantieren, daß kein Stipendiat schlechter gestellt wäre als bisher. Andererseits ist nicht einzusehen, daß der Studierende in einem Alter, in dem jede andere Gesellschaftsgruppe über feste Bezüge verfügt, Repressalien familiärer oder institutioneller Art ausgesetzt bleibt, die seine persönliche Entwicklung und oftmals einen geregelten Studienablauf beeinträchtigen. Daher fordern die Kandidaten der ‘Liste der Mediziner’ ein monatliches Studienhonorar für alle Studierenden.“
    asta information „Liste der Mediziner“ 6.11.1968; Archiv
    807) Artikel>06.11.1968>>asta information: „LSD – Kandidaten des LDS“
    „Um die Politik einer liberalen Hochschulgruppe angemessen erfassen zu können, ist es notwendig, das Selbstverständnis dieses Verbandes zu reflektieren: Liberalismus als die Idee der Freiheit zu verstehen, die sich unter sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen stets neu definiert und sich als Kampf gegen Unterdrückung durchsetzt. – Unter den Bedingungen des autoritären Staates wird Liberalismus zur kritischen Theorie: sie konfrontiert das Bestehende mit dem historisch Möglichen, Freiheit als geschichtliches Ziel liefert dafür den Maßstab. – Unsere Arbeit an der Universität kann nur an diesem Anspruch gemessen und bewertet werden! Wenn Freiheit die Mündigkeit und bewußte Selbstbestimmung aller Menschen zur Voraussetzung hat, dann mußte sich unsere politische Praxis gegen eine autoritäre Ordinarienuniversität richten und eine Hochschulreform intendieren, die einen Emanzipationsprozeß ermöglichen kann. Wesentliches Element der Freiheit ist die bewußte Gestaltung der Umwelt und somit auch des eigenen Arbeitsplatzes, für uns bedeutet das eine Forcierung der Fachschaftsarbeit. Insbesondere an der Juristischen und der Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät übernahmen wir in dieser Hinsicht Initiativfunktionen, indem wir als Fachschaftsvertreter die unmittelbaren Interessen der Studierenden gegenüber den Ordinarien durchzusetzen und in Vollversammlungen und Arbeitskreisen politisches Bewußtsein zu wecken versuchten. – Unsere Strategie einer Hochschul- und Gesellschaftsreform versucht, die starre Barriere zwischen legaler Opposition und illegaler Systemopposition zu durchbrechen, um so eine Isolierung der Studentenschaft und damit verbundene Stabilisierung des etablierten Systems zu vermeiden – eine Tendenz, die sich nach einigen SDS-Aktionen seit dem letzten Semester eindeutig abzeichnet. Die institutionelle Form einer im Rahmen der Universität sich entfaltenden demokratischen Alternative muß zwei Momente vermitteln: sie ist reformativ, insofern sie jeden erreichten Schritt in der kommunikativen Auseinandersetzung mit dem Bestehenden stabilisiert; sie ist revolutionär, indem sie unbeirrt an ihrem geschichtlichen Ziel festhält und im permanenten Kampf den Widerspruch zwischen Idee und Wirklichkeit des demokratischen Rechtsstaats aktualisiert und austrägt.“
    asta information, „LSD – Kandidaten des LSD“ 6.11.1968; Archiv
    808) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Rüeggs Meisterschuß, oder wie löse ich das nächste Parlament auf?“
    „Der wachsende Prozeß studentischer Bewußtseinsbildung in Verbindung mit Massenaktionen während des SS 68 übersteigt das Maß professoralen Fassungsvermögens. Die Besetzung der Universität durch die Polizei war die verzweifelste Reaktion der Hochschuladministration auf die erstmals gezielten Angriffe gegen ihre machtpolitische Stellung. Als Folge dieses polarisierenden Konflikts wurde die Schaffung eines Funktionsrepräsentanten neuer Qualität für die studentische Hochschulpolitik angestrebt. Der AStA-Vorsitzende, der das Studentenparlament nicht mehr durch seine Vermittlungs- und Verwaltungspolitik überzeugen konnte, wurde abgewählt. Es sollte ein politischer AStA geschaffen werden, der die Studentenschaft gegen Administrationsbehörden wirksam verteidigen sollte und die nach der polizeilichen Notstandsoffensive des Rektors psychisch und physisch lethargische Studentenschaft durch die Einrichtung einer neuen Organisationsbasis formieren sollte. – In dieser Situation zerschlug Rüegg mit Hilfe des NHB, der stets bestrebt war, die Parlamentspolitik zu sabotieren, die Illusion studentischer Autonomie endgültig: Er revidierte die Wahl des AStA-Chefs, mit dem Argument, daß auf einer Liste ein falscher Kandidat nachgerückt sei (obwohl sämtliche anderen Kandidaten dieser Liste dies bestritten) und löste anschließend das Parlament auf, ‘da die Vertreter im Parlament nicht wirksam gewählt worden seien’ (zwei Studenten hatten bei der letzten Parlamentswahl doppelt gewählt, aber der Ältestenrat hat recherchiert, daß die beiden Stimmen nicht das Wahlergebnis verändert hätten). – Daß dem Rektor das Parlament ein halbes Jahr legitim zu sein schien, solange er keine nennenswerten Angriffe gegen sich und seine Interessenvertreter zu spüren bekam und er sich lediglich mit periodischen Auflösungsdrohungen gegen das Parlament begnügte, um den ‘studentischen Übermut’ in Schranken zu halten, zeigt deutlich seine machtpolitischen Motivationen für seine Repressionen. Mit der Auflösung des Parlaments hatte er sein Ziel erreicht: Er setzte den AStA-Vorsitzenden wieder kommissarisch ins Amt, der sich gut genug war, den Handlanger des Rektors weiterhin zu spielen, obwohl er das Vertrauen der Studentenschaft nicht genoß, und die Politik des ‘väterlichen Gesprächs mit Professoren’ konnte weiterhin gedeihen. Der studentischen Hochschulpolitik wurde damit ein Schlag versetzt, von dem sie sich erst allmählich zu erholen scheint. – Um in Zukunft den Willkürrepressionen des Rektors zu begegnen, hat der Wahlausschuß ein neues Wahlverfahren ausgearbeitet, das wenigstens die formalen Voraussetzungen für eine wirksame Parlaments- und AStA-Politik beinhaltet.“
    asta information, „Rüeggs Meisterschuß, oder: Wie löse ich das nächste Parlament auf?“ 6.11.1968; Archiv
    809) Artikel>06.11.1968>>asta information: „Thesen des demokratischen Blocks“
    „Kampf für eine freie Universität ist Kampf für eine mündige Gesellschaft – Kampf für eine freie Gesellschaft ist Kampf für eine mündige Universität. – I. Der Demokratische Block tritt für eine moderne, funktionsfähige Universität ein, die, da sie eine Einrichtung der Gesellschaft zur Emanzipation dieser Gesellschaft ist, ihren politischen Aufgaben ebenso nachkommt wie ihren wissenschaftlichen und kulturellen. Hochschulpolitik ist deshalb nicht allein Diskussion um optimale Organisation des Lehr- und Forschungsprozesses, sondern gleichzeitig Kampf um eine aufklärerische Universität. – II. Der Demokratische Block sieht im politischen Mandat der Studentenschaft und der gesamten Universität eine Voraussetzung für die Umgestaltung der bestehenden Universität in eine demokratische. In der demokratischen Universität eine Voraussetzung für die Umgestaltung der unmündig gehaltenen Gesellschaft in eine mündige. – Deshalb haben die im Demokratischen Block zusammengeschlossenen Verbände Aktionen gegen den Krieg in Vietnam, gegen den Springerkonzern und gegen die Notstandsgesetze unterstützt. – III. Der Demokratische Block vertritt eine Doppelstrategie: er unterstützt einerseits sinnvolle direkte Aktionen, sieht jedoch andererseits nur in einer zähen, intrainstitutionellen Politik eine Möglichkeit, die von ihm geforderten Umgestaltungen erreichen zu können. Er sieht deshalb den AStA als eine notwendige Basis für eine progressive Hochschulpolitik an und hält es für konterrevolutionär, diese Institution den reaktionären Hochschulgruppen überlassen zu wollen. – IV. Der demokratische Block lehnt den Referententwurf des hessischen Kultusministers ab, da diese technokratische Konstruktion die geforderte Demokratisierung der Hochschulen verhindert und einen massiven Einfluß der Kapitalinteressen absichert. Der Demokratische Block unterstützt Reformversuche, die die Arbeitssituation der Studentenschaft verbessern und der Aufgabe der Universitäten bei der Schaffung einer emanzipierten Gesellschaft gerecht werden. – V. Der Demokratische Block sieht in dem ADS eine Organisation, die bemüht ist, die politische Uninteressiertheit der Studentenschaft zu etablieren. Die stromlinienförmige Universität des ADS lehnt der Demokratische Block ebenso ab wie die gesellschaftsferne Ordinarienhochschule. Weder die Ausbildung von technokratischen Fachidioten noch die Erziehung von Elfenbeinturm-Bewohnern kann Ziel der Universitäten sein. Der Demokratische Block fordert die Erziehung kritischer Demokraten, die es als Aufgabe der Wissenschaft ansehen, ‘die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern’.“
    asta information, „Thesen des demokratischen Blocks“ 6.11.1968; Archiv
    810) Artikel>06.11.1968>>Die Welt: Einladung Sartres durch Cohn-Bendit
    „ Daniel Cohn-Bendit, prominenter linksradikaler Student, hat den französischen Philosophen Jean Paul Satre aufgefordert, nach Deutschland zu kommen, um sich über die ‘antidemokratischen’ Tendenzen der Studentenprozesse zu informieren.“
    Die Welt, Einladung Sartres durch Cohn-Bendit 6.11.1968; Archiv
    811) Flugblatt>06.11.1968>>Juristische Fachschaft: Vorlage eines Gegenkonzepts zur Einführungsveranstaltung Erler
    „Werter Herr Professor Erler, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen! Die Diskussion vom vergangenen Dienstag brachte zwar nicht allzu viele Erkenntnisse, doch wurde einiges deutlich: Professor Erler hat kein Konzept für die Vorlesung, stattdessen „tastet er sich so heran“. Trotz dieser Ausgangslage will der Professor Art und Umfang der Vorlesung allein bestimmen. Statt einen eigenen Rahmen aufzustellen, verlangt er dies von der Fachschaft. Die Diskussionen haben bereits die ersten Disziplinierungsmechanismen ausgelöst: Nach der privaten Meinung des Dekans Prof. Lüderitz (geäußert in einem Telefonat mit dem Fachschaftssprecher) wird die Fakultät nicht tatenlos zusehen, sondern geeignete Maßnahmen ergreifen. Die juristische Fachschaft wird dies nicht hindern, im Interesse der Studienanfänger ein Konzept für eine „Einführung in die Rechtswissenschaft“ vorzulegen und das auch selbst zu praktizieren. Dabei kommt es darauf an, die zentralen Institute des Rechts auf ihren Anspruch und auf ihre Wirklichkeit zu untersuchen. Wir haben dabei besonderes Schwergewicht auf Probleme gelegt, die dem Erfahrungsbereich eines Studenten zugänglich sind. (Die gewählten Begriffe sind der herkömmlichen Terminologie entnommen und als Arbeitsbegriffe, die zu problematisieren sind, aufzufassen.) I. Strafrecht – a) Schulstrafrecht – Strafvollzug (Sühne – Resozialisierung) – b) politische Justiz (Grundrechte, Nazi – Apoprozesse) – c) sog. Sittenstrafrecht – II. Verhältnis Privatrecht-öffentliches Recht, aufgezeigt vor dem Hintergrund des Strukturwandels vom liberalen Rechtsstaat zum Sozialstaat! – a) im öffentlichen Recht anhand von aa) Freiheit von Forschung und Lehre u.a. politisches Mandat, besonderes Gewaltverhältnis bb) Pressefreiheit (Pressekonzentration) – cc) Versammlungsrecht (Polizeirecht) – dd) Drittwirkung von Grundrechten b) im Privatrecht anhand von aa) Privatautonomie (Vertrag) u.a. Kartelle, AGB, Tarifverträge bb) Eigentum (u.a. Sozialstaatsklausel, Verfügungsgewalt über Produktionsmittel, Streik, Aussperrung. Empfohlene Literatur: Wiethölter: Rechtswissenschaft; fischer 920, DM 5,80 DM; Spezielle Literatur zu einzelnen gebieten wird noch angegeben.“
    Flugblatt Juristische Fachschaft 6.11.1968; Archiv
    812) Brief>07.11.1968>>Stellvertretender Vorsitzender Studentenwerk (Birkholz) an Geschäftsführer StW: Verbot in Lehrveranstaltung Erler aufzutreten
    „Sehr geehrter Herr Kath, beiliegendem Flugblatt der Juristischen Fakultät können Sie entnehmen, daß die Fachschaftsvertretung der Juristen Herrn Professor Erler den Vorwurf macht, daß er bei seiner Einführungsvorlesung für Rechtswissenschaft weder die gesellschaftlichen Bezüge des Rechts noch seine Funktion in der Gesellschaft der Bundesrepublik aufzeigt. Wichtige Rechtsgebiete und Verbindungen ist Herr Prof. Erler aufzuzeigen nicht in der Lage. Die Fachschaftsvertreter haben sich in den letzten Vorlesungsstunden bemüht, mit Herrn Prof. Erler über den Inhalt seiner Vorlesungen zu diskutieren. Die Fachschaftsvertreter werden auch in den nächsten Vorlesungsstunden die Diskussion mit Herrn Prof. Erler suchen. Wie ich gestern von ihm und später von Herrn Schacht erfuhr, hat Herr Prof. Erler Sie gebeten, in seiner heutigen Vorlesung den Studenten Informationen zu geben über die Möglichkeit , ein Honeff-Stipendium zu beziehen. Ich bin der Ansicht, daß es nicht im Interesse unseres paritätisch besetzten Studentenwerksvorstands sein kann, daß der Geschäftsführer des Studentenwerks sich dazu hergibt, Beihilfe zur Unterdrückung der fachlich-inhaltlichen Diskussion in den Vorlesungen von Herrn Prof. Erler zu leisten. Leider konnte ich Herrn Prof. Ellwein gestern und heute nicht mehr erreichen und komme deshalb nicht umhin, Ihnen als stellvertretender Vorsitzender des Studentenwerks, die Anweisung zu erteilen, an der Vorlesung von Prof. Erler nicht teilzunehmen bzw. zum Themenkreis der sozialen Lage der Studierenden Stellung zu nehmen. Ich bitte Sie, Herrn Prof. Erler entsprechend zu benachrichtigen.“
    Schreiben Stellvertretender Vorsitzender Studentenwerk(Birkholz) an Geschäftsführer StW 7.11.1968; Archiv
    813) Flugblatt>07.11.1968>>LSD: Strategie für das WS 1968/69
    „Im vergangenen Semster verstärkte der LSD seine Arbeit in den Fachschaften. Die Vertretungen der Jura- und Wiso–Fachschaften wurden zumeist von uns gestellt. Die Arbeit an der Basis ist wenig spektakulär, dafür um so wirksamer; denn hier können Initiativfunktionen wahrgenommen werden, die zu einer bewußten Gestaltung des eigenen Arbeitsplatzes und zu einer unmittelbaren Vertretung der eigenen Interessen führen. Was waren unsere Zielsetzungen? 1. Die gesellschaftliche Bezogenheit dieser Fächer sollte aufgewiesen, thematisiert werden, damit der herkömmliche Ausbildungsbetrieb auf seinen Begriff gebracht und eine Studienreform, vor allem auf unterster Ebene, praktiziert werde. 2. Diese Vorstellungen verschränkten sich mit Vorschlägen und Förderungen zur Hochschulreform; hierbei besonders die Vertretung studentischer Interessen in den verschiedenen Institutionen der Fakultäten. 3. Eine Behebung völlig unzureichender Arbeitsbedingungen, soweit dies von den Fachschaftsvertretungen eigenständig erreicht werden kann. Was wurde von diesen Zielsetzungen verwirklicht? 1. In Diskussionen auf Fachschaftsvollversammlungen usw. wurde die Problematik einer gesellschaftsbezogenen Studienreform erörtert. Arbeitsgruppen und Seminare leisten hierbei vorbereitende und weiterführende Arbeit. In einer Broschüre z. B. der juristischen Fakultät wurden verschiedene Beiträge zur genannten Problematik der unsiversitären Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 2. Die Verwirklichung dieser Zielsetzung wurde vor allem von den Fakultäten blockiert. Die LSD-Vertreter machten sich nicht zu „Liebesdienern“ der Professoren, sondern leisteten Widerstand, wenn studentische Interessen auf dem Spiel standen. Sie verfielen dabei auch keinem falsch verstandenen „Freund-Feind-Denken“; vielmehr verstärkten sie die informelle Zusammenarbeit mit reformwilligen Professoren. 3. Zur Erleichterung der Vorlesungsauswahl veröffentlichten beide Fachschaften Erläuterungen zum Vorlesungsverzeichnis VorlesungsverzeichnisKommentarfür das WS 1968/69. Auf Initiative des LSD wurde die Studienberatung für Anfänger in erhöhtem Maße betrieben. Was beabsichtigt der LSD im Wintersemester? 1. Studienreform vollzieht sich nicht an einem Tag. Die Wiso-Fachschaft hat ein wissenschaftstheoretisches Seminar eingerichtet. Bei den Juristen werden parallel zu den verschiedenen Vorlesungen kritische Arbeitsgruppen durchgeführt werden, des weiteren ein Arbeitskreis „Kritische Justiz„. 2. Solange Professoren auf irrationalen Herrschaftspositionen beharren, werden wir diese in Frage stellen. Studentische Repräsentanz in offiziellen Gremien darf nicht der Verschleierung fremder Herrschaftspositionen dienen. 3. Auch im kommenden Semester sollen Vorlesungserläuterungen und fachbezogene gesellschaftskritische Beiträge in Broschüren der Fachschaften erscheinen. Die Wiso-Fachschaft bemüht sich um die Gründung eines Vereins zur Förderung der Wiso-Bibliothek. Um eine sinnvolle Kooperation und Kommunikation der verschiedenen Basisgruppen und Fachschaften im Rahmen der Gesamtuniversität zu ermöglichen, ist es notwendig, daß wir diese Arbeit im Rahmen des Parlaments und AStA durchführen können.“
    Flugblatt LSD 7.11.1968; Archiv
    814) Pressemitteilung>07.11.1968>>Rektor: Protest gegen Störung Lehrveranstaltung Erler und Einstellung eigener Lehrveranstaltungen für zwei Tage
    „Am 31.10. und 5.11.1968 wurde die von Herrn Professor Erler gehaltene Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft“ in der Weise gestört, daß durch fortlaufende Fragen eine Stellungnahme zu Themen erzwungen werden sollte, die nach Meinung des Dozenten nicht in der gewünschten Form oder an der gewünschten Stelle gegeben werden konnte. Herr Professor Erler hat sich in beiden Stunden der Diskussion, die überwiegend von Fachschaftsvertretern bestritten wurde, gestellt. Um eine ordnungsgemäße Fortsetzung der Vorlesung zu sichern, bat der Dekan der Fakultät am 5.11.1968 den Fachschaftssprecher um eine Aussprache. Er erklärte sich am 5. und 6.11.1968 wiederholt bereit, die vorgebrachte Kritik ausserhalb der Vorlesung öffentlich zu diskutieren. Die Fachschaftsvertretung lehnte beides ab. Sie beharrte darauf, die „Diskussion“ müsse in der Vorlesung stattfinden. Daraufhin wurde heute Herr Professor Erler gehindert, die Vorlesung zu halten. Wir stellen fest, daß durch das berichtete Verhalten an drei Tagen eine Vorlesung unmöglich gemacht wurde. Verschiedene Äusserungen wecken den Eindruck, ein Teil der Studentenschaft wolle einen bestimmten Inhalt der Vorlesung den übrigen Beteiligten vorschreiben. Wir sehen darin einen schweren Angriff gegen die Freiheit der Lehre und des Lernens. Um der gesamten Studentenschaft, der Universität und der Öffentlichkeit den Ernst der Lage vor Augen zu führen, werden wir heute, Donnerstag, den 7.11., ab 15 Uhr und am Freitag, den 8.11., keine Vorlesungen und Übungen halten. (Die privatissima angekündigten Seminare werden fortgeführt.) Damit wird weder das Recht zur Kritik noch deren eventuelle Begründetheit bestritten. Wir sind bereit, unverzüglich über die Probleme einer Vorlesungsgestaltung zu diskutieren und erneuern ausdrücklich das vom Dekan gemachte Angebot. gez. Bernhardt gez. Coing gez. Denninger gez. Diestelkamp gez. Erler gez. Geerds gez. Isele gez. Kronstein gez. Lüderitz gez. von Marschall gez. Rehbinder gez. Schlochauer gez. Schiedermair gez. Simon.“
    Pressemitteilung Rektor 7.11.1968; Archiv
    815) Resolution>07.11.1968>>Juristische Fachschaft: Zur Lehrveranstaltung Erler
    „ Memorandum der Juristischen Fachschaft der J.W. Goethe-Universität zur Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft“ von Prof. Erler.- Sachverhalt: Prof. Erler führt in diesem Semester zum ersten Mal die Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft“ durch. Sie findet Dienstags und Donnerstags jeweils von 10 – 11 Uhr im Hörsaal O statt. Die ersten Stunden führten zu Klagen von Erstsemestern über Gestaltung und Inhalt der Vorlesung. Vorlesungsteilnehmer und Fachschaftsvertreter versuchten daraufhin, mit Prof. Erler über Ausführungen zum Beruf des Richters und zum Problem der Gerechtigkeit zu diskutieren. Das geschah am Donnerstag, d. 30.10. Zum Inhalt dieser Diskussion vgl. den „Offenen Brief“ der Juristischen Fachschaft. 10 Minuten vor Schluß der Stunde brach Prof. Erler die Diskussion unter dem Hinweis ab, daß er „Art und Umfang der Vorlesung bestimme“. Am Dienstag, d. 4.11., legte die Fachschaft Prof. Erler und den Vorlesungsteilnehmern einen „Offenen Brief“ vor, in dem eine Diskussion über den Inhalt einer „Einführung in die Rechtswissenschaft“ vorgeschlagen wurde. Die bisherigen Ausführungen Prof. Erlers wurden kritisiert, zugleich wurde in Stichworten der Rahmen einer solchen Veranstaltung umrissen. Prof. Erler erklärte auf Befragen, „er habe für die Vorlesung kein Konzept, er taste sich so heran“. Stattdessen verlangte er von den Fachschaftsvertretern ein Konzept und kündigte an, daß Herr Kath, der Geschäftsführer des Studentenwerks, während der kommenden Stunde über Stipendienfragen referieren solle. Vorhalte, daß solche Ausführungen nicht in den Rahmen einer „Einführung in die Rechtswissenschaft“ gehörten, und daß entsprechende Informationen anderwärts sinnvoller gegeben werden sollten, blieben unbeachtet. Am selben Nachmittag kam es zu einem telefonischen Gespräch zwischen dem Dekan der Fakultät Prof. Lüderitz und dem Fachschaftssprecher Herrn Schacht (LSD). Der Dekan machte den Vorschlag, die Vorgänge – und zwar Form- und Methodenfragen – in einem internen Gespräch der Beteiligten zu klären. Der Fachschaftssprecher lehnte dies mit dem Hinweis ab, daß nur eine öffentliche Diskussion mit den Betroffenen über die inhaltliche Gestaltung einer „Einführung in die Rechtswissenschaft“ in Frage komme. Nach der privaten Meinung des Dekans „Wolle die Fakultät nicht tatenlos zusehen und werde entsprechende Maßnahmen ergreifen“. Prof. Lüderitz erklärt weiter, daß er die Auffassung Prof. Erlers teile, wonach der Ordinarius „Art und Umfang der Vorlesung bestimme“, weiter betrachte er die Juristische Ausbildungsordnung nicht für sich verbindlich. Es wurde ein weiteres Telefonat für Mittwoch vereinbart, um Entscheidungen der betroffenen Gremien herbeiführen zu können. Am Mittwochnachmittag zweites Telefongespräch zwischen Dekan und Fachschaftssprecher: „Die Fakultät biete eine öffentliche Diskussion an, jedoch außerhalb der Vorlesungszeit, da sonst die Lehrveranstaltung verunmöglicht werde“. Herr Schacht erwiderte, daß die Vorlesung sich durchaus selbst thematisieren könne und ihm die Haltung der Fakultät deshalb völlig unverständlich sei, da man Herrn Kath zu einem Referat gebeten habe, was in keinem Zusammenhang mit einer „Einführung in die Rechtswissenschaft“ stehe. Prof. Lüderitz bestritt dies. In einem weiteren Telefonat teilte der Fachschaftssprecher am Abend mit, daß die Fachschaft die Vorlesung besuchen und dort ein eigenes Konzept zur inhaltlichen und didaktischen Gestaltung der „Einführung“ zur Diskussion stellen werde. Prof. Lüderitz bedauerte dies und kündigte an, daß die Fakultät alles unternehmen werde, um den „Vorlesungsbetrieb“ aufrecht zu erhalten. Die Vorlesung am Donnerstag begann in Abwesenheit von Prof. Erler und Herrn Kath. Anwesend waren zu 90 % Erstsemester, Fachschaftsvertreter, einige Studenten älteren Semesters und Assistenten. Die juristische Fachschaft übergab den Studienanfängern eine Broschüre des VDS zur „Stipendienbeschaffung“. Der AStA-Vorsitzende Birkholzhatte Herrn Kath, in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Studentenwerks, ein Referat in dieser Vorlesung untersagt, da die Studenten über den Inhalt dieser Vorlesung diskutieren wollten (vgl. Brief Birkholz an Kath). Die Fachschaft verteilte weiter ein Flugblatt, das ein Konzept (Themen, Themenbereiche) für eine „Einführung in die Rechtswissenschaft“enthält (vgl. Flugblatt der Fachschaft). Als das vorgelegte Programm diskutiert werden sollte, betrat Prof. Erler in Begleitung seines Assistenten, Herrn Sellert, den Raum. Wutentbrannt unterrichtete er die Anwesenden davon (das war vorher bereits durch den Fachschaftssprecher geschehen), daß Herr Birkholz Herrn Kath ein Referat untersagt habe. Prof. Erler erklärte, „er sei der Herr der Vorlesung“. Als sich daraufhin Herr Thomas, (LSD. 1. Semester) zu Wort meldete, schloß Prof. Erler für diese Vorlesung grundsätzlich jede Wortmeldung aus. Eine Äußerung des Fachschaftssprechers quittierte Prof. Erler mit dem Ruf, „Gehen Sie doch raus“. Nach Zwischenrufen verließen Prof. Erler und Herr Sellert, sowie etwa 20 Studenten den Raum. 80 % der Erstsemester und die anderen Anwesenden diskutierten im weiteren Verlauf der Stunde über Form- und Methodenfragen, den Wissenschaftsbegriff nach Art. 5, 3 GG, sowie über mögliche Disziplinierungsmaßnahmen der Fakultät. Es wurde vereinbart, die Veranstaltung am kommenden Dienstag, fortzusetzen. Themen sollen der Vorschlag der Juristischen Fachschaft und, sofern möglich, Beiträge zum Problem des „Schuldstrafrechts“ sein. Zu diesem Zweck wurde ein Arbeitspapier mit zwei Sachverhalten und Literaturangaben verteilt. Inzwischen distanzierte sich Prof. Diestelkamp von „Form und Inhalt“ der Aktion Erler“. Er wies die Vorlesungsteilnehmer (Sachenrecht) darauf hin, daß in der nächsten Woche Studentenwahlen seien, und daß man sich überlegen solle, ob man LSD wähle. Politische Situation – Prof. Erler und die Juristische Fakultät lassen Diskussionen in Vorlesungen nicht zu, sofern sie nicht über deren Inhalt bestimmen können. Wehren sich Studenten gegen eine unzumutbare Vorlesung und ergreifen sie Maßnahmen, um einen Lehrbetrieb nach den Normen der JAO zu gewährleisten, werden sie individuellem und kollektivem Druck ausgesetzt. Die Fakultät droht Maßnahmen an. Konzept „Einführung in die Rechtswissenschaft“ – Dem Konzept der Fachschaft liegen verschiedene Aspekte studienreformerischer Natur zugrunde. 1. Eine systematische Rechtswissenschaft, vor dem Hintergrund des Strukturwandels vom liberalen Rechtsstaat zum Sozialstaat, existiert nicht mehr. In einer Einführung müssen die relevanten Problemzonen des Rechts aufgezeigt werden. 2. Die Erarbeitung des Stoffs hat in einem „herrschaftsfreien Raum“ zu erfolgen (kein Ordinarienprinzip). 3. Eine Einführung hat an Hand des praktischen Erfahrungsbereiches von Erstsemestern zu geschehen. 4. Die theoretische Arbeit ist mit praktischen Einsichten (z. B. Gerichtspraxis) zu verknüpfen). 5. Die Stofferarbeitung hat weitestgehend selbsttätig zu erfolgen. Beiträge werden von Arbeitskreisen vorbereitet. 6. Bei einer „Einführung in die Rechtswissenschaft“ sollen auch Vertreter anderer Disziplinen beteiligt werden. Situation am Donnerstagabend – In einer Pressemitteilung der Presse- und Informationsstelle der J. W. Goethe-Universität wird von allen juristischen Hochschullehrern (mit Ausnahme der Professoren Wiethölter und Gudian) erklärt: „Um der gesamten Studentenschaft, der Universität und der Öffentlichkeit den Ernst der Lage vor Augen zu führen, werden wir heute, Donnerstag, den 7.11., ab 15 h und am Freitag, den 8.11., keine Vorlesungen und Übungen halten.“ Die Professoren „beantworten“ eine Vorlesungskritik mit einer allgemeinen Aussperrung. Die Professoren weiten eine vorlesungsinterne Öffentlichkeit in eine „spektakuläre“ Aktion aus, die die unmittelbaren Interessen aller juristischen Studenten berührt. Dieser auf Fehlinformationen beruhende Entschluß war mehr als leichtfertig. Er zeigt, daß die feudale Verfassung der Universität ein professorales Bewußtsein prägt, das „Standesschranken“ nicht überspringen kann. Die Studentenschaft kann diese Repressionen nicht ohne Widerstand hinnehmen! Die hier vorgelegten Informationen wurden der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz der Juristischen Fachschaft am Donnerstag, den 7.11. um 17 h zugänglich gemacht. Für Freitag, den 8.11. wurde ein Teach-In der Fachschaft um 10 h in Hörsaal V angesetzt.“
    Memorandum Juristische Fachschaft 7.11.1968; Archiv
    816) Artikel>08.11.1968>>FAZ: Programme von links bis rechts. – Hundert Kandidaten bewerben sich um die Stimmen von fünfzehntausend Studenten
    „ Programme von links bis rechts – Hundert Kandidaten bewerben sich um die Stimmen von fünfzehntausend Studenten – Wahlen zum Studentenparlament haben früher die Öffentlichkeit kaum beschäftigt, bedauerlicherweise auch wenige Studenten. Seit den Unruhen an den Hochschulen ist das anders geworden: schon im vorigen Jahr hat die Wahlbeteiligung der Studenten bei 46 Prozent gelegen. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß bei den bevorstehenden Wahlen vom 11. bis 15. November das Interesse der Studenten größer sein wird. Die sieben Hochschulgruppen, die sich mit rund hundert Kandidaten um Sitze im Studentenparlament bewerben, haben in diesem Jahr auch mehr getan, um ihre Programme in die studentische Öffentlichkeit zu bringen. Die meisten, nämlich 27 Kandidaten, präsentiert der Demokratische Block eine Listenverbindung der Hochschulgruppen Sozialdemokratischer Hochschulbund , Humanistische Studentenunion und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft . Der Block sieht im politischen Mandat der Studentenschaft und der gesamten Universität eine Voraussetzung für die Umgestaltung der „bestehenden autoritären Universität in eine demokratische“. Er vertritt zur Erreichung dieses Ziels eine Doppelstrategie: er will einerseits „sinnvolle direkte Aktionen“ unterstützen, sieht jedoch andererseits „nur in einer zähen inneruniversitären Politik“ eine Möglichkeit, die von ihm geforderten Änderungen erreichen zu können. Das Aktionskomitee demokratischer Studenten , eine Gruppe, die sich während der Unruhen an der Universität im Sommersemester als Gegengewicht gegen die extrem linken Studentengruppen gebildet hatte, stellt sich mit 22 Kandidaten zur Wahl. Diese vertreten die Auffassung, daß die Universität „kein Instrument des Klassenkampfes, aber auch kein Tummelplatz nationaler Ressentiments“ sein sollte. Sie meint, daß beharrliches Verhandeln eher zum Erfolg führt als eine Eskalation der Aktionen. Das Komitee fordert: Freiheit des Studiums trotz notwendiger Effizienz des Lehrbetriebs, Politisierung der Wissenschaften als Beitrag zur politischen Bewußtseinsbildung und gesellschaftliche Verantwortung und eine Neuordnung der inneren Struktur der Gesamtuniversität, wozu sie den „Abbau des Ordinarienprinzips“ rechnet. Die Kandidaten des Komitees wollen im Studentenparlament darauf hinwirken, daß die Interessen der Studenten wieder vertreten werden und daß die Hochschulreform nicht auf dem Verwaltungswege steckenbleibt. Der Nationaldemokratische Hochschulbund bewirbt sich zum erstenmal um Sitze im Studentenparlament. Sein Programm: „Konzentrierung von Forschung und Lehre als Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in einer Aufbaustufe; Bildung einer inhaltlich der Fachschule angenäherten Universitätsnormalstufe; Schaffung eines planvoll organisierten Kontaktstudiums zur beruflichen Weiterbildung an Stelle der bisherigen Gasthörervorlesungen, denen nur Alibifunktion zukommt.“ Der Meinung, daß das Studentenparlament im letzten Semester seine wichtigste Aufgabe, nämlich die Wahrnehmung der studentischen Interessen an der Universität, nicht erfüllt habe, sind die Kandidaten der Liste „Hochschulreform“ , mit der der bisherigen AStA-Vorsitzenden Birkholz ins Rennen um die Stimmmen geht. Seine und seiner acht Mitkandidaten Forderungen: Drittelparität der Studenten in allen Universitätsgremien, schnelle Auflösung der Fakultäten in Fachbereiche, Reform der Lehrerausbildung, verbesserte und spezialisierte Studienberatung, Entschärfung des gespannten Verhältnisses zwischen Studenten und Öffentlichkeit, sofortiger Ausbau der Universität auf dem Niederurseler Hang. Die Liste der Mediziner besteht aus sieben Kandidaten. Ihre Forderung: stärkere Reflexion während des Studiums auf das Objekt der ärztlichen Tätigkeit: den Menschen in seinem gesellschaftlichen Gefüge, stärkere Mitbestimmung der Studenten in allen sie betreffenden Angelegenheiten, ein monatliches Studienhonorar für alle Studierenden. Der Liberale Studentenbund Deutschlands schickt 22 Kandidaten zur Wahl. Sie kündigen eine verstärkte Fachschaftsarbeit an der Juristischen und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät an, wo sie versuchen wollen, „die unmittelbaren Interessen der Studenten gegenüber den Ordinarien durchzusetzen und in Vollversammlungen und Arbeitskreisen politisches Bewußtsein zu wecken“. Der Sozialistische Deutsche Studentenbund hat in der Sonderausgabe der „AStA-Information“, der diese Auszüge aus den Programmen der einzelnen Gruppen entnommen sind, nur seine Kandidatenliste mit siebzehn Namen veröffentlicht, unter diesen Daniel-Cohn-Bendit, der jetzt in Frankfurt immatrikuliert ist.“
    FAZ, „Programme von links bis rechts.-Hundert Kandidaten bewerben sich um die Stimmen von fünfzehntausend Studenten“ 8.11.1968 ; Archiv
    817) Erlaß>08.11.1968>>HKM: Wahl des Studentenparlaments nach dem Satzungsentwurf 1966
    „Ich vertrete die Auffassung, daß die bevorstehende Parlamentswahl nach den Bestimmungen des Satzungsentwurfs auf dem Jahre 1966 und der Wahlordnung durchgeführt werden kann, weil sich inzwischen infolge der Anwendung des Satzungsentwurfs bei den vorausgegangenen Parlamentswahlen insofern eine Übung gebildet hat.“
    Erlaß HKM 8.11.1968; Rektorat 416-03, M.2
    818) Flugblatt>08.11.1968>>ADS: „Urabstimmung“ oder der Versuch, die Studentenschaft zu entmündigen!
    „Erinnern Sie sich noch an den Aufruf des SDS in seinem Flugblatt vom 13. März 1968? -’Der VDS hat in Bonn den Generalstreik an den westdeutschen Hochschulen ausgerufen. Der SDS ruft auf, diesen Streik in Frankfurt und an anderen Hochschulen in ein langandauernde Besetzung der Universität umzuwandeln. Die Studenten müssen im anschaulich exemplarischen Widerstand gegen die staatlichen Zwangskasernierung der Gesellschaft den Produktionsbetrieb Universität selbständig übernehmen. Es kommt darauf an, daß die Studenten wissentschaftlich-theoretische Vernunft umsetzen. Die Hochschulen müssen sich weigern, Wissenschaft für den Kapitalismus zu produzieren.’- Der Großteil der Studentenschaft hatte sich am 14. März gegen die Blockade und die Besetzung ausgesprochen.- Dennoch schritten der SDS und ihm folgend andere linksextreme Gruppen zur Aktion. Das Studentenparlament billigte dieses Verhalten, nicht weil dies dem Willen der Studentenschaft entsprach, sondern weil diese Gruppen die Mehrheit im vorigen SP stellten. – Das Parlament verhinderte durch Geschäftsordnungstricks die Urabstimmung über diese Beschlüsse im letzten Semester. Sind diese Leute überholt? – Nein, dieselben Gruppen bewerben sich wieder im Sitze im SP. (Krahl:’Das Parlament soll beschließen, was es will. Die Studentenschaft wird selbst entscheiden.’)SP-Prot.13.5.68). Die Beschlüsse bestehen nach wie vor. – Der LSD ruft zum Wahlboykott auf. Sonst setzt er sich begeistert für direkte Demokratie ein, nur nicht wenn er selbst betroffen ist. Stellt er sich so demokratisches Verhalten vor? – Lassen Sie sich nicht entmündigen! Bekunden Sie Ihren Willen in der Urabstimmung!“
    Flugblatt ADS 8.11.1968; Archiv
    819) Artikel>11.11.1968>>FNP: „Das Ziel der neuen Hochschule“
    „Studentenparteien werben um studentische Wahlstimmen – Bl. – Heute beginnen an der Frankfurter Universität die Wahlen für das Studentenparlament. 15 000 Studenten können bis zum 15. November 22 ihrer Vertreter wählen. Im Wahlergebnis wird sich die Einstellung der Studenten zu den Ereignissen der unruhigen Semester widerspiegeln. Man darf mit Spannung erwarten, ob die Wahlbeteiligung steigen wird, ob der SDS Stimmen gewinnt oder verliert, ob der Nationaldemokratische Hochschulbund diesmal einen Sitz erklimmen kann, ob das neugegründete Aktionskomitee Demokratischer Studenten sich durchsetzen wird und welches Echo die neue Liste des AStA-Vorsitzenden Birkholz findet. – Hier in Stichworten die Ziele der sieben Kandidatenlisten nach ihren eigenen Angaben in der letzten AStA-Information. – Das Aktionskomitee Demokratischer Studenten versteht sich als progressive Mitte. Die Gruppe bildete sich im Sommer während der Blockade der Universität, die sie zu einer ‘politischen Agitationsbasis degradiert’ sah. Durch Verhandlung will das ADS die Hochschulreform vorantreiben. Er fordert Mitbestimmung aller in der Universität vertretenen Gruppen. – Der Demokratische Block setzt sich zusammen aus Vertretern des Sozialdemokratischen Hochschulbundes, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Humanistischen Studentenunion. Im politischen Mandat der Studentenschaft sieht er eine Voraussetzung für die Umgestaltung der autoritären Hochschule in eine demokratische. Er unterstützt Aktionen gegen den Krieg in Vietnam und Springer. Den Referentenentwurf des hessischen Kultusministeriums für ein neues Hochschulgesetz lehnt er als zu technokratisch ab. Um die Umgestaltung der Universität zu erreichen vertritt der Demokratische Block Aktionen und Verhandlungen. – Die Hochschulreformliste fordert drittelparitätische Mitbestimmung in allen Gremien und Öffentlichkeit der Sitzungen. Spitzenkandidat ist der AStA-Vorsitzende Hans Jürgen Birkholz. Die Liste setzt sich für eine Verbesserung der Sozialleistungen ein (Krankenversorgung, Studentenkindergarten). AStA und Studentenparlament sollten das Recht zu politischen Erklärungen haben. – Die Liste der Mediziner befürwortet Mitbestimmung in allen die Studentenschaft betreffenden Angelegenheiten. Neben einem monatlichen Studentenhonorar für alle Studenten fordert die Liste mehr ‘Reflexion auf das Objekt der ärztlichen Tätigkeit; den Menschen in seinem gesellschaftlichen Gefüge.’ – Der Liberale Studentenbund Deutschlands will die ‘starre Barriere zwischen legaler Opposition und illegaler Systemopposition durchbrechen’ und so eine Isolierung der Studenten vermeiden. Seine politische Praxis richtet sich gegen eine autoritäre Ordinarienuniversität. Der LSD setzt sich vor allem für verstärkte Arbeit in den einzelnen Fachschaften ein. – Der Nationaldemokratische Hochschulbund wendet sich gegen ein ‘Studentenfunktionariat’, das sich in jüngster Zeit gebildet habe und zum ‘Machtapparat’ innerhalb der Studentenschaft und gegen diese wende. Der NHB fordert u. a. ein Kontaktstudium zur beruflichen Weiterbildung. – Dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund genügt als Selbstdarstellung und Programm die Aufzählung seiner Kandidaten. Daniel Cohn-Bendit und der ehemalige 2. Bundesvorsitzende des SDS, Frank Wolff, gehören ebenso dazu wie der Parlamentspräsident Michael Wolf „.
    FNP, „Das Ziel der neuen Hochschule“ 11.11.1968; Archiv
    820) Flugblatt>11.11.1968>>ADS: Schwach, schwächer. DB
    „Schwach, schwächer. DB! Nach alterprobtem Klassenkampfrezept hat der DB seine Waffen für den Wahlkampf gewetzt: Der Gegner hat grundsätzlich Unrecht und ihn gilt es zu schlagen, wo man ihn trifft. Diese Strategie dient zweifelsohne der Belebung des Wahlkampfes – nur die Sachlichkeit geht dabei vor die Hunde – leider! Volle zwei Seiten eines Flugblatts widmet der DB dem ADS – vielen Dank!!! Weniger fein finden wir allerdings, daß uns ein Kandidat des DB mit Gericht und Rechtsanwalt gedroht hat, um das ADS mundtot zu machen. Viel Sachliches hat die Linke nicht zu bieten, dafür um so mehr Ungereimtes und Erlogenes. Man wirft dem ADS zum Beispiel ein eigenes Büro vor, während der SHBvor kurzem stillschweigend ein ganzes Haus bezogen hat. Man sollte nicht den Splitter im Auge des anderen sehen, solange man selbst ein Brett vor dem Kopf hat. Geradezu plump versucht man dort Beziehungen zu konstruieren, wo sie am allerwenigsten bestehen. Die Absicht, unsere Reformvorschläge als Tarnung hinzustellen, uns als Wolf im Schafpelz zu deklarieren, zeigt uns, daß wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, daß wir genau den Punkt erreicht haben, an dem wirkliche Reformen beginnen. Deshalb werden wir unsere Politik konsequent fortsetzen, um endlich jenes Ziel zu erreichen, das der DB vorgibt anstreben zu wollen. Aber anscheinend hat der Demokratische Block anderes im Sinne, sonst würde er das ADS unterstützen. Es bleibt keine ander Wahl: ADS“
    Flugblatt ADS 11.11.1968; Archiv
    821) Flugblatt>11.11.1968>>Demokratischer Block (GEW,HSU,SHB): Sind die Wirtschaftswissenschaften ein Stabilisierungsfaktor für die aktuellen Herrschaftsverhältnisse?
    „Sind die Wirtschaftswissenschaften ein Stabilisierungsfaktor für die aktuellen Herrschaftsverhältnisse?? – Nachdem die neo-liberalen Verfechter der uneingeschränkten Unternehmerfreiheit wissenschaftlich und physisch aussterben, vollzieht sich nun eine Wandlung hin zur „wertfreien“, technokratischen Wissenschaft. In Frankfurt manifestiert sie sich in mathematisch-deduktiv erzeugtem Modellfetischismus (vgl. Sauermann), der auf teilweise völlig irrealen Prämissen aufbaut und dennoch, zumindest unbewußt, als Rechtfertigung für eine scheinbar optimale Wirtschaftsordnung herhalten muß. Zentrales Kriterium ist lediglich die wirtschaftliche Effizienz, resp. Gewinnmaximierung oder etwas verbrämter: Nutzenmaximierung. Dies trifft für die Masse der betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen ebenso zu, wie für die wirtschaftspolitischen Veranstaltungen (insbes. Meinhold, aber auch bei Kantzenbach). Dasselbe gilt für die Finanzwissenschaft. Doch eine Frage, die nun in der Regel übergangen wird, schließt sich hier notwendigerweise an: Wem dient solche wirtschaftliche Effizienz in erster Linie? Ein gutes aktuelles Anschauungsfeld für diese Frage bietet die „konzertierte Aktion“ , eine Verkörperung technokratisch verstandener Wirtschaftspolitik. Hier wird, zugunsten einer größeren wirtschaftlichen Effizienz, auf Jahre hinaus eine ungerechte, und damit unsoziale Einkommensverteilung zementiert. Hier liegt das Resultat deutlich vor uns. Gesamtwirtschaftliche Effizienz, als ausschließliches Kriterium, dient hier letzten Endes zur Stabilisierung bestehender Herrschaftsverhältnisse. Wir sehen nicht ein, daß der Wissenschaftsbegriff in dieser Weise interpretiert wird, weil wir wissen, daß diese Art von „Wertneutralität“ politisch äußerst relevant ist, eben als Stabilisierungsfaktor. Man muß also das Kriterium der wirtschaftlichen Effizienz ergänzen durch die neue, entscheidende Dimension, die sich in der Forderung nach „Realisierung der Emanzipation der Menschen“ manifestiert. Das bedeutet, daß wir uns z. B. bei der Beurteilung dieses oder jenes wirtschaftlichen Koordinationssystems, oder bei der Entscheidung für diese oder jene Disposition permanent fragen müssen: inwieweit berühren sie unsere Grundforderung nach der Emanzipation aller Menschen im Produktionsprozeß. Wissenschaftliche Forschung muß unter inhaltlich humane Forderungen gestellt werden; sie darf sich nicht von einem sozialen Bezugsrahmen lösen. Zu diesem Problem ist der Beitrag unserer wissenschaftlichen Veranstaltungen gleich null. Auf dem Boden einer „Wissenschaft“, die die Prämissen, von denen sie ausgeht, nicht eigens zum Problem macht, beschränkt sich die Rolle der Kritik lediglich auf die korrekte Handhabung methodologischer und formallogischer Regeln sowie auf eine positivistisch beschnittene Ideologiekritik. Hier ergibt sich für uns jetzt die Konsequenz, auf Grund einer exakten Analyse der Lehrveranstaltungen unsere inhaltliche, aber auch methodische Kritik herauszuarbeiten und über Parlament, sowie Fachschaft und Basisgruppen, in den Lehrbetrieb hineinzutragen.“
    Flugblatt Demokratischer Block (GEW,HSU,SHB) 11.11.1968; Archiv
    822) Flugblatt>11.11.1968>>LSD: Die Idee des Liberalismus!
    „Um ein Verständnis der politischen Arbeit des LSD vermitteln zu können, scheint es uns notwendig, an einigen Thesen den Begriff von Liberalismus zu explizieren, der unserer Praxis zugrunde liegt: Die Idee des Liberalismus darf nicht verwechselt werden mit einer bürgerlichen Ideologie, die unter dem Schlagwort „Eigentum macht frei“ gesellschaftliche Konflikte und ihren Ursprung, die ungerechte und irrationale Verteilung der materiellen Lebensbedingungen, verschleiert. Liberalismus bedeutet einen Emanzipationsprozeß, der die Mündigkeit und bewußte Selbstbestimmung aller Menschen intendiert. Freiheit ist aber nicht nur abstrakt als „Toleranz“ oder formale Gleichheit vor dem Gesetz zu verstehen, sondern sie setzt gleiche materielle Lebenschancen aller Menschen voraus, d. h. nicht zuletzt die Mitbestimmung aller am Produktionsprozeß Beteiligten über die gesellschaftlich genutzten Produktionsmittel. Nur auf Grundlage dieser materiellen Gleichheit ist eine Gesellschaft denkbar, in der die Freiheit aller zur Voraussetzung der Freiheit des Einzelnen wird. Liberalität ist nicht der Mechanismus des Gleichgewichts zwischen Interessen- oder Klassengegensätzen; sie erstarrt nicht zum Verfechter des status quo, sondern meint den permanenten Kampf gegen irrationale Machtstrukturen. Bezogen auf die gegenwärtige Hochschulsituation bedeutet das: Verwirklichung der vom Wissenschaftsprozeß her geforderten Selbsttätigkeit des Einzelnen! Die Kandidaten des LSD werden sich bemühen, nach diesen Zielsetzungen an der Universität zu arbeiten! Wählen Sie LSD – Liste 5.“
    Flugblatt LSD 11.11.1968; Archiv
    823) Flugblatt>12.11.1968>>Demokratischer Block (GEW,HSU,SHB): Hochschulstrategie
    „Hochschulstrategie des demokratischen Blocks – Der Demokratische Block versteht sich als Transmissionsriemen zwischen außerparlamentarischer Opposition und den etablierten Institutionen. Eine partielle Kooperation und Mitarbeit wird nicht prinzipiell ausgeschlossen oder angenommen werden können, sondern nach den konkreten Bedingungen entschieden werden müssen. So hat beispielsweise der SHB auf die ihm formell zustehenden Sitze in höheren Parteigremien verzichtet, ausgehend von der Erfahrung, daß eine Veränderung der Politik der Partei von oben her nicht möglich ist. Wir wollen und können jedoch nicht darauf verzichten, in Gremien mitzuarbeiten, die zwar auch etablierte Institutionen sind, die jedoch – wie z. B. AStA und VDS – demokratischer strukturiert und politisch effektiver sind. Es wäre zum einen ein völlig unpolitischer Purismus, wollte man aus prinzipiellen Erwägungen gegen Parlamentarismus und Bürokratie den AStA rechten Gruppen überlassen, damit zugleich auf eine potentiellen Einflußnahme auf universitäre Gremien verzichten. Man wird sicher von Fall zu Fall prüfen müssen, inwieweit Beschlüsse, die auf plebiszitär egalitärem Wege zustande gekommen sind, qualitativ höher zu bewerten sind als solche des Studentenparlaments; es wäre jedoch politischer Euphorismus, wollte man eine permanente Massenbasis als politisches Entscheidungszentrum annehmen. Qualitative Veränderungen an der Universität, d. h. eine Veränderung der Lehrinhalte, der Seminarpraktiken, der studentischen Beteiligung an Berufungen, Etatplanungen usw. werden durch direkte Aktionen nicht erreicht werden können, sondern bedürfen zäher institutioneller Kleinarbeit. Wir können und wollen nicht darauf verzichten auf eine imanente Verbesserung der Universität; daher beteiligen wir uns an Instituträten, Fachschaften, Universitätsgremien vorab mit der Absicht, die Universität zu reformieren, wobei Maßstab der von uns akzeptierbaren Reformen ist, inwieweit sie geeignet sind, das System zu überwinden und Ansatzpunkte für eine Veränderung der Gesellschaft zu bieten. Dabei wenden wir uns gegen jene reformistischen Bestrebungen, die – unter Anerkennung kapitalistischer Rationalitätsgesichtspunkten – lediglich eine Effektivierung des Studiums und einen höheren Output an Fachidioten beabsichtigen. Daher müssen wir das Hessische Hochschulgesetz als reformistisches Modell ablehnen, weil es den Studenten Mitbestimmung suggeriert, wo es ihnen allenfalls ein Mitdabeisein zugesteht. Zu fordern sind Reformen, die den Studenten wirkliche Machtpositionen bieten, von denen aus das System zu transzendieren ist. Dabei können diese Machtpositionen sowohl zur Aufzeigung von Konflikten und antagonistischen Widersprüchen d. h. zur Politisierung der Studenten benutzt werden als auch immanenten Strukturverbesserung der Universität. Zentral bleibt jedoch, daß wir Reformen ablehnen, die lediglich der Harmonisierung von objektiv weiterbestehenden Gegensätzen dienen und die bestehende Unruhe unter den Studenten nur befrieden wollen. Wir sind andererseits aber auch nicht der Meinung, daß eine Demokratisierung der Universität ohne eine vorhergehende Demokratisierung der Gesellschaft unmöglich ist; vielmehr müssen wir auch in einer undemokratischen Gesellschaft eine demokratische Universität anstreben: Opposition also gegen reformistische Politik, Opposition aber auch gegen politische Praxis, die darauf verzichtet, radikal-demokratisch die Restbestände eines demokratischen Zusammenlebens zu verteidigen, ohne die bei den gegenwärtigen Machtverhältnissen politische Praxis nicht möglich ist. Das allerdings impliziert den Versuch, eine Isolierung der Studenten zu verhindern und für diesen radikaldemokratischen Kampf eine breite Solidarisierung zu erreichen. Voraussetzung dafür sind massenhafte Aufklärung. Mittel direkte Aktionen. Daher ist primäres Ziel von Aktionen Aufklärung über und Veränderung von unhaltbaren Zuständen, keineswegs aber die Konsolidierung disparater Gruppen oder gar die Stabilisierung der Persönlichkeit der Demonstranten. Es soll hier nicht einer praxislosen Theorie das Wort geredet werden, doch werden wir uns gegen einen blinden Aktionismus, der sich abschirmt, „gegen das intellektuelle Eindringen in die Materie eines Faches zugunsten einer verselbständigten revolutionären Dauerbereitschaft“. (Habermas) Im Kampf um eine demokratische Hochschule und Gesellschaft gilt es vor allem, zwei Gefahren zu vermeiden: zum einen eine sektiererische, isolationistische Position der Studenten, von der aus progressive Studenten nur noch die wandelnden Harlekine des Systems sind; zum andern auch eine reformistische Kabinettspolitik, die aus Angst vor entpolitisierten Massen grundsätzlich auf provokative und spektakuläre Aktionen verzichtet und sich damit kampflos den Spielregeln des Systems anpaßt. „Kampf für eine demokratische Universität ist Kampf für eine freie Gesellschaf.- Kampf für eine demokratische Gesellschaft ist Kampf für eine freie Universität.“
    Flugblatt Demokratischer Block(GEW,HSU,SHB) 12.11.1968; Archiv
    824) Flugblatt>12.11.1968>>Juristische Fachschaft: Forderungen zur Mitbestimmung und Lehre
    „Anträge der Juristischen Fachschaft zur a. o. Fachschaftsvollversammlung am Dienstag, dem 12.11.1968: 1) Die Aussperrung wird aufs Schärfste verurteilt. 2) Es erfolgen weder disziplinarische noch strafrechtliche Maßnahmen, noch sonstige Sanktionen gegen die an der gegenwärtigen Auseinandersetzung beteiligten Personen. Jeder Druck gegen diesen Personenkreis wird adäquate Gegenmaßnahmen der Studenten hervorrufen. 3) Die finanziellen Unkosten, die der Fachschaft aus Anlaß der jetzigen Vorfälle entstanden sind, werden von der Fakultät ersetzt. 4) Die Fakultät veröffentlicht das bzw. die Memoranden von Professor Erler in ausreichender Auflage. 5) Professor Erler wird aufgefordert, in der Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft“ ein eigenes Konzept vorzulegen (unter Berücksichtigung von Rechtstheorie, Methodologie und Didaktik) und das Konzept mit den Studenten zu diskutieren. 6) Die Entscheidung über den weiteren Inhalt der Vorlesung (Einführung in die Rechtswissenschaft) wird nach der Diskussion von allen Betroffenen gefällt. 7) Der Lehrende stellt zu Beginn einer Lehrveranstaltung sein Konzept in einem Diskussionsbeitrag dar, aus dem ersichtlich wird, unter welchen rechtsstheoretischen, methodischen und didaktischen Aspekten etc. er Inhalt und Form seiner Vorlesung bestimmt. 8) Zugleich sind die Formen des Leistungsnachweises in Übungen und Prüfungen zu problematisieren. 9) Die Studentenschaft wird an den Gremien der Fakultät mit einem Drittel beteiligt. Die Aufstellung eines Negativkatalogs (Berufungen etc.) unterbleibt. Wir fordern die Öffentlichkeit aller Entscheidungsprozesse innerhalb der Fakultät: a) Mündliche Prüfungen sollen allen Studenten zugänglich sein. b) Während der Prüfung ist ein offizielles Protokoll zu führen, das jederzeit eingesehen werden kann c) Ein Vertreter der Fachschaft nimmt an den eigentlichen Prüfungsberatungen als Beobachter teil d) Sämtliche Prüfungsunterlagen können auf Verlangen eingesehen werden. e) Fakultätssitzungen sind öffentlich. Die Juristische Fachschaft fordert die Fakultät auf, entsprechende Beschlüsse zu fassen.“
    Flugblatt Fachschaft Jura 12.11.196; Rektorat 411-10
    825) Flugblatt>12.11.1968>>NHB: NHB -Konsequent und ehrlich!
    „Kommilitoninnen! Kommilitonen! Sie waren noch nicht wählen? Tun Sie es jetzt gleich, bevor es andere für Sie tun! Überlegen Sie, welche demokratischen Listen zur Wahl stehen! Keine Stimme dem ADS – Keine Stimme der Hetze – Wenn Sie die letzte Wahlbroschüre des ADS aufmerksam gelesen haben, wird Ihnen nicht entgangen sein, daß sich dieses ADS („progressiv demokratisch“) nicht scheut, in einer Art Torschlußpanik alle an der Wahl beteiligten Gruppen zu verunglimpfen. – ADS – Die neue Form der Demokratie? – Zweifellos steht es jeder politischen und sonstigen an der Wahl beteiligten Gruppe frei, ihre Meinung zu ihrem politischen Gegner zu veröffentlichen. Das ist demokratisches Recht. Das ADS geht aber dazu über, in rein polemischer und dazu noch erschreckend reaktiver Weise seine Gegner abzuqualifizieren, so z. B. dem NHG „rassistische Arroganz“ vorzuwerfen, anderen Gruppen „Konzeptionslosigkeit“. Kommilitoninnen! Kommilitonen! – Uns wundert es nicht! Die Werbeagentur, die für teueres Geld (woher?) den Wahlkampf des ADS anlegte, folgt der Meinung unserer Zeit, wonach jeder politische Gegner mit allen (!) Mitteln bekämpft werden muß. Wer hier niemals „Demokratie lernt (aus ADS)“ zeigt sich. Die Tarnung fällt – Was sich uns allen als „die“ Opposition anpreist und sich zeitgemäß als „Aktionskomitee“ getarnt hat, erweist sich nunmehr in Wahrheit als CDU/ RCDS – Liste in neuer Verpackung. Jetzt erklärt sich auch, warum der RCDS nicht kandidiert. Wählen Ja – aber konsequent und ehrlich – Wenn Sie bei der Wahl Ihre Stimme für die Demokratie, für eine sachliche und reele Hochschulreform abgeben wollen, dann seien auch Sie konsequent und ehrlich. Unser Programm und unser Wahlkampf sprechen für sich – wir fügen nichts (vor allem nichts Unsachliches) hinzu! NHB – Konsequent und ehrlich – NHB – die Liste der Opposition – Liste 6“
    Flugblatt NHB 12.11.1968; Archiv
    826) Artikel>13.11.1968>>Wiesbadener Kurier: „Der Rote Dany kandidiert für den SDS“
    „Wahlen zum Frankfurter Studentenparlament dauern bis 15. November – Der deutsch-französische Studentenführer Daniel Cohn-Bendit, genannt der ‘Rote Dany’, bereitet seinen Einzug ins Frankfurter Studentenparlament vor. Er ist Kandidat auf der Liste des SDS und sucht Macht im Studentenparlament. Der Sozialistische Deutsche Studentenbund hat in diesem Jahr bei den Wahlen für die Studentenvertretung im Gegensatz zu den sechs anderen Gruppen auf die Veröffentlichung eines Wahlprogramms verzichtet, sondern den Namen Cohn-Bendit als Wahllokomotive benutzt. – Die nicht nur in Frankfurt, sondern auch an anderen deutschen Universitäten mit Spannung beachteten Wahlen für das Frankfurter Studentenparlament dauern bis zum 15. November, Ihnen kommt besondere Bedeutung zu, weil Frankfurt neben Berlin die unruhigste deutsche Universität ist und hier für den kommenden Winter heftige Auseinandersetzungen erwartet werden. Sie gelten als ‘Testwahl’. 15 000 Studenten wählen 22 Vertreter in das Parlament. Die Wahlen werden darüber Aufschluß geben, wie die Studenten die Unruhen im letzten Halbjahr werten. Gibt es einen weiteren Linksruck im ohnehin linken Frankfurter Studentenparlament? Oder werden sich zahlreiche Studenten nicht an der Wahl beteiligen, um damit ihrem Mißfallen an den Straßenkampf-Aktionen ihrer Kommilitonen Ausdruck zu verleihen? – Während der SDS seine Propaganda mit dem Namen Cohn-Bendit treibt und kein Wort über seine weiteren Absichten verrät, propagieren die anderen Hochschulgruppen wie der Demokratische Block (Sozialdemokratischer Hochschulbund, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Humanistische Studentenunion) die Drittelparität für Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten. Der Nationaldemokratische Hochschulbund hingegen spricht in seinen Wahlverlautbarungen vom ‘Machtapparat der Studentenfunktionäre’, den es abzubauen gelte, und fordert ein ‘Kontaktstudium zur beruflichen Weiterbildung.“
    Wiesbadener Kurier, „Der Rote Dany kandidiert für den SDS“ 13.11.1968; Archiv
    827) Artikel>13.11.1968>>Wiesbadener Kurier: „Elf Jungsozialisten verlassen Frankfurter SPD“
    „Der noch aus der Zeit vor den Kommunalwahlen schwelende Streit zwischen Frankfurter SPD und Jungsozialisten, der nach Auseinandersetzungen an den Polizeieinsätzen bei den Osterkrawallen und während der Buchmesse am 1. Oktober zur Funktionserhebung des Frankfurter Vorstandes der Jungsozialisten durch den SPD-Unterbezirksvorstand geführt hatte, hat jetzt elf Jungsozialisten zum Austritt aus der SPD veranlaßt. Noch vor ihrem ‘Parteiordnungsverfahren’ kündigten sie in einer Erklärung ihre Absicht an, bei den ‘Jungdemokraten’ die ‘bisherige politische Arbeit’ fortzusetzen. Die elf Frankfurter Jungsozialisten werfen dem Frankfurter Parteivorstand der SPD vor, ‘nach stalinistischem Vorbild Teile der eigenen Organisation zu unterdrücken.“
    Wiesbadener Kurier, Elf Jungsozialisten verlassen Frankfurter SPD“ 13.11.1968; Archiv
    828) Flugblatt>13.11.1968>>ADS: Es ist zum Schießen!
    „Es ist zum Schießen! Erst bittet man Sie, bei der Urabstimmung mit „Nein“ zu stimmen. Also bewußt zu sein. Dann kommt das neue Bewußtsein: Das beste, das es je gab!! Nämlich gar nicht mit abzustimmen. Die Linkokraten haben Angst, ihre Fehler während der Notstandskampagne könnten sie öffentlich bescheinigt bekommen. Darum schießt man jetzt mit allen Rohren auf Sie. Lassen Sie den Schuß nach hinten losgehen!! Seien Sie so subtil, wie DB, SDS und LSD es Ihnen nicht zutrauen. Führen Sie die Herren vor das Licht. Mit Ihrem Stimmzettel. Jetzt sitzen Sie am Drücker, wagen Sie den „Goldenen Schuß“ !!! Sie wissen ja:’Kimme, Korn ..’.“
    Flugblatt ADS 13.11.1968; Archiv
    829) Flugblatt>13.11.1968>>Basisgruppe Slavistik: Keine Experimente
    „Keine Experimente – Allein was Professoren von ihren Kathedern produzieren ist Wissenschaft, wollen die Studenten auch mal, dann haben sie sich nahtlos anzugleichen – besser noch: sie reproduzieren wörtlich. Das ist, kurz gesagt, das Fazit aus 2 halben Vorlesungsstunden, in denen der übliche Monolog gestört wurde durch eine Diskussion über Mißstände am slavischen Seminar – seien sie nun als Basisgruppe oder als Autoritätsstrukturen festzumachen. Hieß es da nicht unter anderem: Es gibt immer noch einen Bereich, wo man ohne Parteinahme um Wahrheit bestrebt ist, und wurde da nicht auch gesagt, Wissenschaft sei immer objektiv, ihre Politisierung zerstöre sie nur? Keine Argumentation rechtfertigt das Vorgehen der Basisgruppe mehr als diese, keine kann es dringlicher machen, die Affinität slavistischer wissenschaftlicher Praxis zum Faschismus (gegenwärtig mehr als historisch) zu untersuchen. Indem eine Wissenschaft derart ihre gesellschaftlichen Implikationen (d. h. die Folgen ihrer Praxis) ausklammert, liefert sie sich umso hilfloser der Politik aus. Herrschaft greift desto ungenierter, weil ignoriert, in den Wissenschaftsbetrieb ein. Die Flucht in die Innerlichkeit – nichts anderes bedeutet „reine“ Wissenschaft – war es u. a., die den Faschismus begünstigte. Hilflos wie unter dem Faschismus – also in schöner Kontinuität – zeigt sich die Wissenschaft im nachfaschistischen Deutschland: im Elfenbeinturm wie eh und je. Der Faschismus bleibt unbegriffen und damit auch, daß man mit der Absage an die Politik alles andere erreicht, als ihr zu entkommen. „Es ist eine wissenschaftstheoretische Illusion, sich von Entpolitisierung und Reduktion auf Formelles, sozusagen hinterrücks, nun doch einen politischen Effekt zu versprechen: den einer „politischen Immunität“. Vielmehr vermag nur die Reflexion auf gesellschaftliche wie politische Gehalte der Wissenschaft, die man eh nicht los wird, zu kontrollieren und dadurch Bedingungen zu schaffen, die es der Wissenschaft erlauben, auf eigenem Boden einer antidemokratischen Politik ebenbürtig entgegenzutreten“. (Haug) Die totale Rollentrennung von Berufs- und Privatsphäre einerseits rechtfertigt tendenziell einen Eichmann, der von sich behauptet hat, „persönlich“ kein Antisemit zu sein (Rammelmeyer hat „Persönlich“ auch nichts gegen einen Arbeitskreis „Faschismus und Slavistik“); die totale Rollentrennung von Wissenschaftler und Staatsbürger andererseits zusammen mit einem politikneutralen Begriff von Wissenschaft erzeugt einen ebenso politikneutralen Begriff von Politik. „Politisierung der Wissenschaft“ muß Rammelmeyer darum ganz typisch als parteipolitische Abhängigkeit wissenschaftlichen Denkens mißverstehen. Diese Objektivität ist eine Illusion, die die tatsächlichen Standpunkte verbirgt. „Die „Objektivität“ von Wissenschaft, die mit dem Anspruch partikularer Interessenten auf Wissenschaft zugleich jede Reflexion auf die Totalität der Vermittlungen abweist, in denen Wissenschaft ein von Herrschaft und Monopol beanspruchtes Moment des gesellschaftlichen Zusammenhangs ist, und die sich von der Einsicht in die allseitig kontrollierende Funktion der Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse auf Wissenschaft suspendiert, setzt sich in jene unmittelbar gesellschaftlich wirksame Objektivität fort, die sich dagegen sträubt, gegebene Machtverhältnisse mit in ihre Diskussion einzubeziehen“. (Brückner) Auf einer anderen Ebene: Objektivität kann wohl kaum eine Vorlesung für sich reklamieren, die die sowjetische Literatur kritisiert, ohne einen Begriff von Marxismus zu haben. Ebensowenig hat es etwas mit Objektivität zu tun, wenn ein Professor seine Interessen durchsetzt und sie dann zugleich listig und moralisierend als studentische ausgibt. („Greifen Sie nicht die an, die Ihr Bestes wollen.“) Für Rammelmeyer heißt studentisches Interesse die stille Duldung des administrativ verhängten: Prüfungsordnung, Studiengang, Lehrstoff, Seminarorganisation etc. Seine (unausgewiesene) Kompetenz in diesen Fragen darf nicht angetastet werden. So wurden in den letzten Tagen die Lehrveranstaltungen für das Sommersemester festgelegt, ohne daß die Studenten auch nur informiert wurden. Der Fachschaftsvertretung wurden die Seminarschlüssel mit der Begründung verweigert, damit werde die studentische Mitbestimmung im Seminar präjudiziert (Horbatsch) bzw. „ich will es nicht“ (Rammelmeyer). Über einen Institutsrat wird gar nicht erst gesprochen und Drittelparität ist a priori schlecht, weil sie die Forschung verhindert. Es ist nur die Frage, ob sich Forschung überhaupt noch an einem Seminar verhindern läßt, an dem sich Sprachwissenschaft fern jeglicher Neuerungstendenzen (Transformationsgrammatik, Strukturalismusdiskussion etc. „Man kann nicht einfach Experimente machen, ohne zu wissen, war herauskommt“. – Rammelmeyer) bloß an historischen Sprachdenkmälern um ihrer selbst willen delektiert und synchronische Sprachbetrachtung sich in feinsinnigen Vergleichen einzelner Wörter durch sämtliche slavischen Sprachen hindurch erschöpft; in einem Seminar, an dem Literaturwissenschaft sich im Methodenwirrwarr verliert und an dem man fachseparatistisch ängstlich darauf bedacht ist, die Höhe seines Budgets zu erhalten, obgleich durch Kooperation mit anderen Seminaren sinnlose Parallelveranstaltungen vermieden werden könnten. Kritik, die im Zufälligen und Individualistischen steckenbleibt, die über individualistische Unzufriedenheit nicht hinauskommt, muß ohne Konsequenzen bleiben. Diese Unzufriedenheit kann sich nur in der Diskussion mit anderen als berechtigt ausweisen, und die Konsequenzen fallen einem nicht zu, sie müssen organisiert erkämpft werden. Erst in ihrer Objektivierung durch die Reflexion gesellschaftlicher Implikationen des Wissenschaftsbetriebs, der Gefahr einer Anpassung der Universität an heteronome gesellschaftliche Zwänge und durch wissenschaftstheoretische Kritik am Methodenpositivismus der bestehenden Wissenschaft läßt sich diese Unzufriedenheit in praktische Konsequenz wenden. Nichts anderes bedeutet „Politisierung der Wissenschaft“, keine andere Aufgabe versucht die Basisgruppe zu leisten. Kriterium ihres Bestehens ist nicht, ob der SDS dazu aufgerufen hat, sondern die Notwendigkeit eines Emanzipationsprozesses innerhalb der Studentenschaft. Wenn Rammelmeyer sich keine Basisgruppe aufoktroyieren lassen will, ist es nur recht und billig, daß wir uns keinen Professor aufoktroyieren lassen und gar nach seinen Anstandsregeln tanzen. – Basisgruppe Slavistik.“
    Flugblatt Basisgruppe Slavistik 13.11.1968; Archiv
    830) Flugblatt>13.11.1968>>NHB: Wahlaufruf
    „Kommilitoninnen! Kommilitonen! Waren Sie schon wählen? Dann tun Sie es jetzt gleich, bevor es andere für Sie tun! Wählen Sie konsequent und ehrlich – geben Sie Tarnlisten und Heuchlern eine Abfuhr. In diesem Wahlkampf ist von fast allen Seiten bisher fair und anständig gekämpft worden. Nur das ADS scheute sich nicht, gestern eine kolportierte Meldung über angebliche Plakatbeschädigungen durch den NHB (und LSD etc.) an die Presse zu geben. Der Aufforderung zum Widerruf durch den NHB kam das ADS nicht nach. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main hat gestern abend nachfolgenden Beschluß gefaßt (im Auszug zitiert): Dem ADS wird bei Vermeidung einer Geldstrafe in unbeschränkter Höhe und Haftstrafe bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, daß Plakate des ADS mit Wahlplakaten des NHB überklebt worden seien. Es muß erschrecken, daß gerade eine Liste, die sich zeitgemäß als Aktionskomitee getarnt hat, die sich als einzige sachliche Alternative gibt, zu Mitteln der politischen Verleumdung im Wahlkampf greift. Keine Stimme für das ADS – Keine Stimme für politische Verleumdung – Wählen Sie konsequent und ehrlich – Wählen Sie Nationaldemokratischer Hochschulbund. – Liste 6.“
    Flugblatt NHB 13.11.1968; Archiv
    831) Tischvorlage>13.11.1968>>Senat *“Entwurf“
    “Gut vier Wochen vor dem letzten möglichen Termin der Rektorwahl ergibt sich folgende Situation. Es ist nicht gelungen, gemäß § 45 des Hochschulgesetzes die Anzahl der Vertreter von Nichtordinarien, Nichthabilitierten und Studenten für das satzungsgebende Konzil zu vereinbaren. Das dafür gemachten Angebot des gegenwärtigen Konzils (40: 20: 20: 20) wurde abgelehnt. – 2. Die Erwartung, es könnte die angebotene Zusammensetzung dann akzeptiert werden, wenn nur eine sog. Rumpfsatzung zur Abstimmung vorgelegt würde, erscheint unrealistisch. Diese sog. Rumpfsatzung müßte in jedem Falle gerade die besonders umstrittene Zusammensetzung der Wahl – und Beschlußgremien und eine Entscheidung über die Frage von Rektoratsverfassung, Direktorialverfassung oder Präsidialverfassung enthalten. Wenn akzeptiert würde, daß diese entscheidenden Punkte von einem Konzil der angebotenen Zusammensetzung beschlossen werden, so wäre überhaupt nicht einzusehen, warum nicht auch die unwichtigeren Punkte, d. h. die gesamte Satzung verabschiedet werden könnte. – Im übrigen wäre zu beachten, daß in dem Angebot von 40: 20: 20: 20 noch nicht genau geregelt wurde, wie diese Vertreter gewählt werden sollten. Es wäre in jedem Falle eine Wahl dieser Vertreter in ordnungsgemäßen und zeitgerechtem Verfahren notwendig. – 3. Besonders schwerwiegend ist, daß bis heute noch kein Entwurf der sog. Rumpfsatzung allen Wahlberechtigten bekanntgegeben wurde. Selbst wenn dies in nächster Zeit der Fall sein sollte, so müßte die noch für das Studium der Vorschläge und die Formulierung von anderen Anträgen verfügbare Zeit als der Wichtigkeit des Anliegens nicht angemessen erscheinen. – 4. Die Frist für die Verabschiedung der Sitzung durch das Konzil ist im übrigen verlängert bis 31. Dezember 1968, so daß auch von daher kein Anlaß zu überhastetem Verfahren besteht. – 5. Dringlich ist im Augenblick primär die Rektorwahl. Eine Änderung der Konzilszusammensetzung nur für die Rektorwahl und nur unter dem Gesichtspunkt der Rektorwahl in einem überhasteten Verfahren vorzunehmen, erweckt umsomehr Bedenken, als das Konzil einer neuen Satzung wesentlich mehr sein wird, als ein bloßer Wahlkörper für Rektorwahlen. In jedem Falle nimmt die für die Rektorwahl vorzunehmende Fixierung der Zusammensetzung des Konzils einen der wichtigsten Punkte der Gesamtsatzung vorweg. Ferner würde im Schnellverfahren die wichtige Frage nach Rektorats – Direktorial – oder Präsidialverfassung präjudiziert, obwohl gerade in diesem Punkte keine ausreichende Klärung in den bisherigen Satzungsentwürfen vorliegt. Im Falle der Verabschiedung einer sog. Rumpfsatzung bzw. einer Satzungsänderung für die Rektorwahl würde sich überdies bestenfalls 14 Tage vor der Rektorwahl herausstellen, welche der drei genannten Formen gelten soll. Dies ist keine Basis für die Auswahl von Kandidaten bzw. wird die Auswahl auf ganz wenige eingeschränkt, die sich von vornherein unter allen Umständen zur Verfügung stellen können. – 6. An sich ist die Rektorwahl nach der geltenden alten Satzung möglich. Es erscheint aber in der Tat aus verschiedenen Gründen unzweckmäßig danach zu verfahren. Noch weniger empfehlenswert ist freilich eine überhastete Vorwegnahme eines besonders wichtigen Teils der künftigen Satzung. – 7. Aus den bisher skizzierten Gründen wird beantragt (beantragt die Phil. Fakultät) das Konzil möge über folgenden Antrag zur Rektorwahl abstimmten. – a) Das Konzil verzichtet im gegenwärtigen Augenblick auf die Wahl eines neuen Rektors sowohl nach der geltenden alten Satzung wie nach einer noch ungeklärten bzw. nur unter unangemessenem Zeitdruck zu schaffenden neuen Satzung oder Teilsatzung. – b) Das Konzil stellt an den Herrn Kultusminister den Antrag, den gegenwärtigen Rektor kommissarisch mit der Fortführung seines Amtes bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung, längstens für ein Jahr zu beauftragen.“
    Senatsvorlage; Archiv
    832) Urteil>13.11.1968>>Verwaltungsgericht Frankfurt: NHB./.Studentenschaft, Politisches Mandat, Streik
    „1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3) Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.- Tatbestand: Der Kläger ist eine studentische Vereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Er ist nach § 8 seiner Satzung ein Bundesverband, der sich in Hochschulgruppen gliedert. Er hat mit Schriftsatz vom 31.5.1968 – eingegangen bei Gericht am 1.6.1968 – Klage erhoben und macht geltend, daß der Allgemeine Studentenausschuß der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt/Main, (AStA) als Organ der Beklagten immer wieder zu allgemeinen politischen Fragen Stellung nehme. Er habe die im Antrag im einzelnen aufgeführten Handlungen unstreitig begangen, obwohl er aufgrund des Hessischen Hochschulgesetzes zu solchen Handlungen nicht berechtigt sei. Durch dieses Fehlverhalten sei im Sommer-Semester 1968 der Universitätsbetrieb gestört worden. Die Universität habe schließlich ihren Lehrbetrieb für mindestens eine Woche völlig einstellen müssen. In dem einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Az. II/1 G 42/68 bzw. II TG 34/68 – Aktenzeichen des Hess. Verwaltungsgerichtshofes) habe die Beklagte an keiner Stelle bestritten, daß der AStA das, was ihm zum Vorwurf gemacht worden sei, getan habe. Sie habe sich auf Formalien zurückgezogen und mit Schlagworten die einfache und klare juristische Sachlage vernebelt. Der AStA habe nicht das Vertrauen aller Studenten. Die Mehrzahl der Studenten billige das Verhalten des AStA nicht. Sie wünsche zu studieren und nicht ein Semester zu verlieren. Nur durch Manipulation bei den Wahlen sei die gegenwärtige Zusammensetzung des AStA zustande gekommen. Bezüglich der Einzelheiten verweist der Kläger auf die Beschwerdeschrift aus dem einstweiligen Anordnungsverfahren, VG. Ffm. II/1 G 42/68.- Der Kläger beantragt, I. die Beklagte zu verurteilen, bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Haftstrafe für die Vorstandsmitglieder, zu verbieten: 1) Im Namen der Studentenschaft oder des Allgemeinen Studentenausschusses sich mit Angelegenheiten zu befassen, die über die Aufgaben des § 34 Abs. 2 Hess. Hochschulgesetz hinausgehen, insbesondere durch den Allgemeinen Studentenausschuß politische Erklärungen abzugeben, die sich nicht auf die Universität Frankfurt/Main und die studentischen Belange dieser Universität beziehen und zu behaupten, daß die Johann Wolfgang Goethe-Universität demnächst Karl-Marx-Universität heißen werde, 2) Druckwerke herzustellen, zu vertreiben, oder bei der Herstellung oder Vertreibung mitzuwirken, deren Inhalt über die in § 34 Abs. 2 Hochschulgesetz bezeichneten Aufgaben hinausgeht, z. B. allgemeine politische Tagesfragen, wie die Notstandsgesetzgebung, Vietnampolitik, Springer-Verlag, griechische Angelegenheiten, Veröffentlichung von Kriegsgerichtsurteilen und das persönliche Herausstellen von Richtern oder ähnliche kommunistischen Lieblingsthemen, 3) Streiks zu propagieren, an ihnen teilzunehmen und sie zu organisieren, 4) Vorbereitungen für Kämpfe mit Polizeibeamten zu treffen, insbesondere Schutzhelme für Aufmärsche zu verkaufen, 5) Handlungen, die den Arbeits- und Studierbetrieb an der Universität stören, 6) anderen Personen als Studenten das Betreten der AStA-Räume zu gestatten, soweit es sich um Schüler und andere Nichtstudenten handelt, die die vorstehenden verbotenen Handlungen vorbereiten oder bei diesen mithelfen wollen, 7) amerikanische Soldaten, die desertiert sind, zu unterstützen, amerikanische Soldaten zum Desertieren aufzufordern, 8) deutsche Reservisten zum Ungehorsam gegenüber Bundeswehrbestimmungen aufzufordern, insbesondere zur Rückgabe von Wehrpässen usw., 9) Sachbeschädigungen an universitätseigenem Gut vorzunehmen oder zu dulden, 10) Werbematerial, außer für studentische Zwecke, aus Mitteln der Studentenschaft zu bezahlen, 11) studentische Mittel außerhalb des genehmigten Etats auszugeben, 12) sich als Allgemeiner Studentenausschuß an Schüler- und Arbeiterdemonstrationen zu beteiligen; II. Mit Rücksicht auf die Öffentlichkeitswirkung des Beklagten, diesen zu verurteilen, die Entscheidung des Gerichts auf Kosten des Beklagten in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der Frankfurter Rundschau und der Neuen Presse, Diskus und den AStA-Informationen binnen dreier Tage nach Erlaß des Urteils zu veröffentlichen und die Kläger zu ermächtigten, im Falle der Nichtbefolgung des Urteils diese Veröffentlichung auf Kosten der Beklagten vorzunehmen. Hilfsweise beantragt er, die Beklagte zu verurteilen, Äußerungen – sowohl Stellungnahmen als auch Beschlußfassungen ihrer Organe – zu unterlassen, die sich nicht unmittelbar auf den Hochschulbereich beziehen. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Zur Begründung ihres Antrages bezieht sich die Beklagte vollinhaltlich auf ihre im einstweiligen Anordnungsverfahren (II/1 G 42/68) eingereichten Schriftsätze vom 18.5. und 6.6.1968, soweit sie für das Klageverfahren von Belang sind. In dem Schriftsatz vom 18.5.1968 vertrat sie die Ansicht, daß es schon an der Bestimmtheit der Anträge fehle, und daß es nicht ersichtlich sei, inwieweit Rechte des Klägers, durch Handlungen der Organe der Beklagten beeinträchtigt werden können. Was die Anträge in 7) und 8) angehe, habe der AStA der Beklagten nie geplant, an derartigen Aktionen teilzunehmen. Im übrigen bestehe ein Recht der Studentenschaften auf Äußerungen zu allgemeinen politischen Tagesfragen und auf politische Betätigung. Dieses Recht ergebe sich aus Art. 5 I und III GG; es habe sich aber auch gewohnheitsrechtlich herausgebildet. Mit Beschluß vom 26.9.1968 wurde die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main zum Verfahren beigeladen. Sie stellte keine Anträge, äußerte aber die die Ansicht, daß der Beklagten ein „politisches Mandat“ nicht zustehe und nahm Bezug auf die zu den Akten gegebenen Stellungnahmen des Hessischen Kultusministers vom 11.7.1968 und der Ministerpräsidenten der Länder vom 30./31.10.1968 (siehe Blatt 55 d. A. IK/1 E 125/68). Die Akte des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main – II/1 G 42/68 – wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht. Auf ihren Inhalt wird Bezug genommen. Entscheidungsgründe: – Die Klage ist nicht zulässig. Zwar ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichte gegeben. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 I VwGO; denn streitbefangen sind von dem Kläger behauptete Äußerungen und Handlungen eines Organes der Beklagten, die eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche Glied der Hochschule ist (§ 33 II Hess. Hochschulgesetz). Auch gegen die Parteifähigkeit der Beteiligten bestehen keine Bedenken. Der Kläger ist seit 13.2.1967 in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Tübingen eingetragen. Da sein satzungsgemäßer Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, hat er gem. § 21 BGB Rechtsfähigkeit erlangt und ist damit juristische Person in Sinne des § 61 Ziff. 1 VwGO. Die Parteifähigkeit der Beklagten ergibt sich aus ihrer Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hinsichtlich der Vertretung des Klägers (§ 62 II VwGO) hat es die Kammer als wahr unterstellt, daß nunmehr der im Rubrum genannte Student als Bundesvorsitzender den Kläger gem. § 9 (1) I Ziff. 1 seiner Satzung zu vertreten berechtigt ist. Auf die vom Bevollmächtigten des Klägers zu dieser Frage in der mündlichen Verhandlung angebotenen Zeugenvernehmung konnte daher verzichtet werde. Der Kläger ist aber nicht antragsberechtigt, da er nicht schlüssig vortragen konnte, daß er durch das gerügte Vorgehen der Beklagten in seinen Rechten verletzt werde. Jede materiell-rechtliche Entscheidung eines Gerichts setzt voraus, daß zunächst geprüft werde, ob ein Kläger oder Antragsteller schlüssig darzulegen vermochte, in seinen Rechten verletzt zu werden. Dieser allgemeine Grundsatz ist für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen in § 42 II VwGO ausdrücklich normiert. Damit sollen Popularklagen im Verwaltungsrechtsweg ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Leistungsklage, mit der eine Verurteilung zur Unterlassung von Äußerungen und Maßnahmen außerhalb der in § 34 II Hess. Hochschulgesetz normierten Aufgaben begehrt wird. Der Kläger hat nicht ausdrücklich behauptet, daß er in seinen Rechten verletzt sei, wenn das von ihm gerügte Vorgehen der Beklagten nicht durch ein Urteil gestoppt werde. Allein aus der Klageerhebung kann man jedoch den Schluß ziehen, daß er sich durch die Maßnahmen der Beklagten in seinen Rechten verletzt fühle. Doch genügt das bloße Behaupten einer Rechtsverletzung nicht. Vielmehr muß der Kläger einen Geschehensablauf schildern und gleichzeitig zu erkennen geben, daß er mit Hilfe dieser Darstellung einem darin ausgewiesenen Recht Geltung verschafften will (Hoffmann, VerwA 53, 319). Eine Darlegung der Verletzung gerade seiner Rechte ergibt sich aus dem Vorbringen des Klägers nicht. Das Gericht hatte aber auch keine Veranlassung, den Kläger gem. § 82 II VwGO darauf hinzuweisen, zur Frage der Rechtsverletzung Ausführungen zu machen. Denn dem Kläger war aus dem einstweiligen Anordnungsverfahren II/1 G 42/68 die Problematik der Rechtsverletzung bekannt. Zwar hat die Kammer in ihrer Entscheidung vom 28.5.1968 die Ablehnung des Antrages auf andere Gründe, nämlich das Fehlen der Eilbedürftigkeit gestützt. Sie hat aber in einem Satz (Bl. 7 vorletzter Absatz) angedeutet, daß die Frage zweifelhaft sein könne, ob ein Recht gerade des Antragstellers – des jetzigen Klägers – verletzt werden konnte. Die Feststellungen der Beschwerdeinstanz in dem Beschluß vom 4.7.1968 lassen aber, soweit es um die Frage der Rechtsbeeinträchtigung gerade des nunmehrigen Klägers geht, an Deutlichkeit und Klarheit nichts zu wünschen übrig. Im übrigen hat der Bevollmächtigte des Klägers durch den Antrag auf Verbindung dieses Verfahrens mit dem Rechtsstreit II/1 E 125/68 – den die Kammer aus prozeßökonomischen Gründen nicht für geboten hält – zu erkennen gegeben, daß ihm die Zulässigkeit der vorliegenden Klage zweifelhaft erscheine. Die Kammer hält die Begründung des Beschlusses vom 4.7.1968 für überzeugend und schließt sich diesen Ausführungen an. Hiernach ist nicht ersichtlich, welches Recht des Klägers durch das Verhalten der Beklagten betroffen sein könnte. Der Kläger ist in Beziehung zur Beigeladenen dadurch getreten, daß seine Hochschulgruppe Frankfurt/Main am 18.7.1967 gem. § 2 der durch Senatsbeschluß der Beigeladenen geschaffenen Zulassungsordnung vom 23.9.1948 für studentische Vereinigungen in das beim Rektorat geführte Register eingetragen worden ist. Damit hat seine Hochschulgruppe gewisse Vergünstigungen an der Universität Frankfurt/Main erlangt. So hat sie z. B. ein Recht auf Benutzung eines schwarzen Brettes für Mitteilungen (§ 9 Zulassungsordnung). Sie hat auch ein Anrecht auf Überlassung von Hörsälen und Aula für geschlossene Veranstaltungen gegen Erstattung der festgesetzten Gebühren. Mit der Eintragung ist aber weder der Antragsteller noch seine Hochschulgruppe in Frankfurt/Main ein Glied der Beigeladenen geworden, die gemäß § 3 Abs. 1 Hess. Hochschulgesetz eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Kläger hat mit der Eintragung vielmehr nur die Erlaubnis erhalten, sich im öffentlichen Bereich der Hochschule zu betätigen. Dieses Ziel hat er sich offensichtlich auch allein gestellt, denn nach § 3 seiner Bundessatzung will er für sich die hochschulpolitischen Belange der Studentenschaft einsetzen, bei der staatspolitischen Bewußtseinsbildung der akademischen Jugend mitwirken und ihre Mitwirkung am öffentlichen Leben aus nationaler und demokratischer Verantwortung für ein freies und vereinigtes Deutschland anstreben. Die Durchsetzung dieser selbstgestellten Aufgabe ist aber kein Recht, das bei seiner Verwirklichung durch das gerügte Verhalten der Beklagten verletzt würde. (vgl. Hess. VGH aaO.). Auch wenn der Kläger der Ansicht sein sollte, daß die Rechte der Studenten, die Mitglieder seiner Vereinigung sind, durch die angeführten Maßnahmen der Beklagten verletzt würden, würde ein anderes Ergebnis nicht eintreten. Denn zur Wahrung der Rechte seiner Mitglieder – soweit sie Rechtsbeziehungen zur Beklagten zwischen diesen beiden Gruppen betreffen – ist er gegenüber der Beklagten nicht befugt. Insoweit nämlich sind die Rechte seiner Mitglieder nicht auch zugleich Rechte des Klägers. Dies folgt daraus, daß die Beklagte – als Gliedkörperschaft der Beigeladenen – durch Nichtbeachten von Vorschriften unter Umständen die Rechte ihrer Mitglieder (zu denen nach § 1 I ihrer Satzung jeder immatrikulierte Student der Beigeladenen gehört) verletzen kann, nicht aber auch die Rechte der studentischen Organisationen ihrer Mitglieder. Insoweit fehlt es an einer Rechtsbeziehung (vgl. Hess. VGH, aaO.). Da unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Verletzung der Rechte des Klägers ersichtlich ist, mußte die Klage in vollem Umfang – also auch soweit sie sich auf den Hilfsantrag stützt – abgewiesen werden.“
    Urteil VG Frankfurt 13.11.1968; Archiv
    833) Flugblatt>14.11.1968>>DB(GEW,HSU,SHB): Mitbestimmung und neue Unterrichtsformen!
    „Demokratischer Block – Der Demokratische Block setzt sich ein für eine demokratische Hochschule in einer freien Gesellschaft; wir fordern daher: 1. Institutsvollversammlungen als demokratische Institutionen zu einer ständigen Einrichtung zu machen. 2. Sämtliche das Institut betreffenden Fragen, wie z. B. Etat, Lehrplan, Berufungen etc. in den Vollversammlungen zu diskutieren und getroffene Entscheidungen dort zu legitimieren. 3. Die Errichtung eines drittelparitätisch besetzten Institutsrats, der über sämtliche das Institut betreffenden Fragen ausschließlich zu entscheiden hat. Im konkreten setzen wir uns für folgende Form wissenschaftlicher Arbeit ein: 1. Die Professoren werden aufgefordert, am Ende jedes Semesters ihre Lehrvorhaben vor dem jeweiligen Seminar und vor der Vollversammlung zu begründen. 2. Die Studenten haben die Möglichkeit, Lehrvorhaben abzulehnen und ihrerseits Lehrveranstaltungen zu initiieren. 3. Die Studenten überwachen die Anstellung der wissenschafltichen Hilfskräfte und der Tutoren. 4. Isolierte Arbeitsweisen sind aufzuheben und durch kollektive zu ersetzen (Arbeitsgruppen). 5. Die Vorlesung als Verschwendung wissenschaftlicher Produktivität ist zu ersetzen durch Diskussionsveranstaltungen, in denen das hektographierte Vorlesungsmanuskript als Diskussionsgrundlage dient. 6. Der Diskussionsleiter wird grundsätzlich gewählt. 7. In den Lehrveranstaltungen auftretende Kontroversen werden veröffentlicht und vor der Vollversammlung diskutiert. 8. Das Studium soll sowohl der Selbstreflektion das Faches als fruchtbaren Irrtümern dienen, wir lehnen daher Reformen ab, die sich beschränken auf eine rein quantitative Bedarfsrechnung des wissenschaftlichen Potentials. 9. Eine Trennung des Studiums in ein allen zugängliches Grundstudium, in dem die Studenten erhöhtem Leistungsdruck ausgesetzt wären (Zwischenprüfung) und einem einer Elite vorbehaltenen Aufbaustudium lehnen wir ab. Der Demokratische Block kämpft für eine Universität, die frei von staatlichen Disziplinierungsversuchen (Numerus Clausus, Zwangsexmatrikulation, Unterdrückung des politischen Mandats mit formaljuristischen Argumenten), aldemokratische Strukturen in dieser Gesellschaft antizipieren könnte.“
    Flugblatt DB(GEW,HSU,SHB) 14.11.1968; Archiv
    834) Flugblatt>14.11.1968>>GEW,HSU,SHB(Demokratischer Block): „Demokratischer Block“
    „Der Demokratische Block setzt sich ein für eine demokratische Hochschule in einer freien Gesellschaft; wir fordern daher: – 1. Institutsvollversammlungen als demokratische Institutionen zu einer ständigen Einrichtung zu machen. – 2. Sämtliche das Institut betreffende Fragen, wie z. B. Etat, Lehrplan, Berufungen etc. in der Vollversammlung zu diskutieren und getroffene Entscheidungen dort zu legitimieren. – 3. Die Errichtung eines drittelparitätisch besetzten Institutsrats, der über sämtliche das Institut betreffende Fragen ausschließlich zu entscheiden hat. – Im konkreten setzen wir uns für folgende Form wissenschaftlicher Arbeit ein: – 1. Die Professoren werden aufgefordert, am Ende jedes Semesters ihre Lehrvorhaben vor dem jeweiligen Seminar und vor der Vollversammlung zu begründen. – 2. Die Studenten haben die Möglichkeit, Lehrvorhaben abzulehnen und ihrerseits Lehrveranstaltungen zu initiieren. – 3. Die Studenten überwachen die Anstellung der wissenschaftlichen Hilfskräfte und der Tutoren. – 4. Isolierte Arbeitsweisen sind aufzuheben und durch kollektive zu ersetzen (Arbeitsgruppen). – 5. Die Vorlesung als Verschwendung wissenschaftlicher Produktivität ist zu ersetzen durch Diskussionsveranstaltungen, in denen das hektographierte Vorlesungsmanuskript als Diskussionsgrundlage dient. – 6. Der Diskussionsleiter wird grundsätzlich gewählt. – 7. In den Lehrveranstaltungen auftretende Kontroversen werden veröffentlicht und vor der Vollversammlung diskutiert. – 8. Das Studium soll sowohl der Selbstrefelxion des Faches als fruchtbaren Irrtümern dienen, wir lehnen daher Reformen ab, die sich beschränken auf eine rein quantitative Bedarfsrechnung des wissenschaftlichen Potentials. – 9. Eine Trennung des Studiums in ein allen zugängliches Grundstudium, in dem die Studenten erhöhtem Leistungsdruck ausgesetzt wären (Zwischenprüfung) und einem einer Elite vorbehaltenen Aufbaustudium lehnen wir ab. – Der Demokratische Block kämpft für eine Universität, die frei von staatlichen Disziplinierungsversuchen (Numerus Clausus, Zwangsexmatrikulation, Unterdrückung des politischen Mandats mit formaljuristischen Argumenten), demokratische Strukturen in dieser Gesellschaft antizipieren könnte.“
    Flugblatt GEW,HSU,SHB(Demokratischer Block)14.11.1968; Archiv
    835) Flugblatt>14.11.1968>>LSD: Forderung nach neuen Strukturen der Studentenschaft
    „Die Struktur des derzeitigen Studentenparlamtes ist, ebenso wie die gesamte Hochschulstruktur, veraltet. Die Selbstverwaltung der Studentenschaft wurde dem altliberalen Modell einer parlamentarischen Demokratie nachgebildet. Zwar kann nicht die Allgemeine ‘Kritik am Parlamentarismus der bürgerlichen Gesellschaft’ auf die Studentenvertretung übertragen werden, doch trifft prinzipielle Kritik dieses Organisationsmodells auch bei der Studentenvertretung zu: 1. Bürokratisierung von AStA und Studentenverwaltung – 2. Verselbständigung dieser Gremien gegenüber den Studenten – 3. Tendenzielle Interessenunterschiede zwischen den politisch aktiven Studenten und dem ‘Selbstverwaltungsapparat’ – Diese Strukturen sind einem Selbstverständnis angemessen, das in den Studentenvertretern die ‘Fachleute’ sieht, die die ‘wahren und allgemeinen’ Interessen der Studenten im Grunde über deren Köpfe hinweg vertreten: Diese Funktionäre handeln ‘für’ die Studenten, d. h. die Studenten sind die Objekte. ‘Während des letzten Semesters entstand in Frankfurt zeitweise eine ‘Doppelherrschaft’ von AStA, der an den alten Strukturen festhielt, und der spontanen Studentenbewegung, die sie nicht vertreten konnte und wollte. So hat die politische Studentenbewegung des letzten Semsters das überkommene Selbstverständnis studentischer Politik gesprengt. Die LSD – Kandidaten halten es für notwendig, daß auch die veralteten Strukturen der Studentenvertretung auf eine neue Organisationsstufe gehoben werden: AStA und Studentenparlament müssen ihre Kompetenzen immer mehr an die Basis verlagern und experimentell neue Organisationsformen erproben; d. h. im Sinne des ‘alten Vertetungsanspruchs’ sich selbst aufheben. Die Studentenvertretung (Parlament) muß die universitäre Öffentlichkeit der in Basisgruppen und in den Fachschaften politisch aktiven Studenten bilden. Das Exekutivgremium (AStA) sollte die Aktivitäten der an der Basis der Universität politisch arbeitenden Studenten koordinieren und dabei 1. Kommunikationsfunktion übernehmen – 2. den aktiven Studenten Organisationsmöglichkeiten bereitstellen – 3. kontinuierliche Arbeit gewährleisten – 4. Verbindung zwischen universitären und außer-universitären politischen Gruppen aufrechterhalten und – 5. Initiativfunktion für weitere aktive Gruppen an Instituten und in Fachbereichen übernehmen. Nur so kann eine Studien- und Hochschulreform von den Betroffenen selbst durchgeführt werden. Die LSD-Kandidaten werden im Rahmen dieses Selbstverständnisses in ‘Parlament und AStA’ mitarbeiten.“
    Flugblatt LSD 14.11.1968; Archiv
    836) Flugblatt>14.11.1968>>NHB: „Konsequent und ehrlich“
    „In jenen Tagen der Blockade trat an die Stelle der bisherigen Universität die Politische Universität des SDS als Instrument des Klassenkampfes. Damit wurde deutlich, daß weder der SDS noch seine Satelliten SHB, LSD und HSU, aber auch nicht das andere Extrem NHB, Träger einer Hochschul- und Studienreform unter Wahrung elementarer demokratischer Freiheitsrechte sind und sein können. Aus diesem Grund hat sich das ADS als fortschrittliche Mitte konstituiert …’ (aus einer ADS-Schrift). Sie werden inzwischen festgestellt haben, daß hier Gedankenspringer am Werk waren. Denn weder wird begründet, warum der NHB extrem sei, noch, warum er nicht Träger einer demokratischen Hochschulreform sein könne. Ausgesagt wird dagegen: Daß das ADS seine Konstituierung allein dem Antagonismus gegen SDS & Co verdankt, und anschließend hat man dann auch ein Programm gebastelt. Vergleichen Sie bitte das Resultat mit dem Marburger Programm des NHB, sie können es gerne haben. Der letztlich apolitischen Haltung des ADS entsprechend setzt es sich für die ‘Kooperation aller Bürger der Universität’ ein, in einer Universität, die möglichst ihre traditionellen Privilegien wahrt und ausbaut, um dann in weitestgehender Unabhängigkeit vom Staat ihr soziales Eigenleben entfaltet, ein Kantönlidenken, daß das ADS den linken Gruppen abgeschaut hat, ohne es in seiner Funktion als Voraussetzung einer Revolutionierung der Gesellschaft von eingriffsgeschützten Sozialkörpern her zu verstehen. Damit negiert auch das ADS den Anspruch der Arbeitenden auf eine leistungsorientierte Hochschulforschung und Lehre, die primär die technologische Voraussetzung für eine Verbesserung der materiellen Bedingungen und damit der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten entwickeln sollte. Aversion gegen den Staat als integrierende Organisationsform der Gesellschaft ist mittelalterlich oder dumm oder revolutionär. Revolutionären Elan unterstellen wir den reaktiven Universitätsbürgern des ADS allerdings nicht. Mit freundlichem oder ironischem Lächeln – je nachdem wie Sie auf unsere Flugblätter reagieren – überreicht durch ‘einen vom NHB. – NHB-Konsequent und ehrlich – NHB- Die Liste der Opposition – NHB Liste 6[…].“.
    Flugblatt NHB 14.11.1968; Archiv
    837) Brief>15.11.1968>>Rudolf Bernhardt an Prorektor: Hinweise zur Universitätssatzung
    „Sehr geehrter Herr Prorektor! – Im Anschluß an die vorgestrige Unterhaltung über Fragen der Universitätssatzung möchte ich Ihnen noch die folgenden Überlegungen mitteilen. – M.E. sollte dem Kultusministerium gegenüber klargestellt werden, daß einerseits mit der Annahme einer neuen Universitätssatzung in Frankfurt vorerst nicht zu rechnen ist und die gesetzliche Frist des 31.12.1968 nicht eingehalten werden kann, daß andererseits nach Auffassung der Universität die Selbstverwaltung damit ab 1.1.1969 nicht zum Erliegen kommt. Der Gesetzgeber habe eine in Frankfurt nicht erfüllbare Auflage – Einigung der verschiedenen Gruppen über die Zusammensetzung des Satzungsgebenden Konzils – gemacht; wenn diese Auflage aus Gründen, die sich der Einwirkung der gegenwärtigen Universitätsorgane entziehen, nicht erfüllt werden kann, so rechtfertigt das keinen staatlichen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerte Hochschulautonomie. – Andererseits sollte man m.E. einen Ausweg aus dem gegenwärtigen Dilemma suchen, einen Ausweg, der einerseits die überstürzte Verabschiedung eines neuen Hochschulgesetzes vermeidet, andererseits Übergangsregelungen und eine Wiederannäherung der Hochschulangehörigen ermöglicht. Ich sehe dafür folgenden Weg (wieweit er realistisch ist, ist in der eigenartigen Realität dieser Zeit sicher zweifelhaft): Das geltende Hochschulgesetz könnte dahin geändert werden, daß die Fristbestimmung (31.12.1968) entfällt, stattdessen aber im Gesetz durch eine neue Vorschrift bestimmt wird; Kommt eine neue Hochschulsatzung bis zum 31.12.1968 nicht zustande, so gilt die bisherige Satzung bis zum Inkrafttreten eines neuen Hochschulgesetzes mit der Maßgabe fort, daß die ordentlichen Professoren, die Nichtordinarien, die Nichthabilitierten und die Studenten im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 im Konzil, Senat und Fakultäten vertreten sind. – In der Verabschiedung einer derartigen Gesetzesänderung sehe ich folgende Vorteile: Vermeidung eines Streites mit dem Land über die Rechtslage ab 1.1.1969; (durchaus zweifelhafte) Möglichkeiten einer Wiederannäherung der Gruppen; Herausstellung der Verantwortlichkeiten bei einem Nichtzustandekommen oder Scheitern der Kooperation. Nachteile enthielte eine solche Regelung sicher auch, aber das ist unvermeidbar.“
    Schreiben Bernnhardt an Prorektor 15.11.1968; Archiv
    838) Artikel>15.11.1968>>FAZ: „Kritisierter Professor kommt den Studenten entgegen““
    E‘Kritisierter Professor kommt den Studenten entgegen’; Erler legt ‘ein Konzept seiner Vorlesung’ vor und verteidigt seine Lehrmethode – Im Streit über die ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ von Professor Adalbert Erler ist eine Pause eingetreten. Fast ungestört hat der Ordinarius für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Zivilrecht gestern das von ihm verlangte Konzept seiner Vorlesung vortragen können. Jurastudenten wußten danach zu berichten, daß Fachschaftssprecher in der nächsten Vorlesung Erlers am kommenden Dienstag ihre Vorstellung von einem in die Jurisprudenz eingeführten Kolleg darlegen wollen, und es dann möglicherweise wieder zu Szenen kommt, die die Mehrzahl der Frankfurter Rechtsprofessoren letzte Woche zu einem ‘Warnstreik’ veranlaßten. Studenten wollten, wie berichtet, in der Lehrveranstaltung unter anderem Fragen des Schuldstrafrechts, der Pressefreiheit, der Freiheit der Forschung und Lehre und der politischen Justiz erörtert haben. Frank Wolff , der frühere zweite Bundesvorsitzende des SDS, sprach in der hochschulpolitischen Diskussion am Mittwochabend von einer ‘Übernahme der Vorlesung’. Gestern hingegen berichtete Professor Erler von Gesprächen, die entfernt eine ‘wechselseitige Vertrauensbasis’ abzeichneten. In einer solchen Atmosphäre, sagte Erler, könne er dann die Vorlesung nach seinem Konzept führen. – Die Themen, die die Studenten erörtert wissen möchten, gehören nach Erlers Meinung nicht in eine Einführungsvorlesung, zumindest nicht an deren Anfang. Es handele sich dabei vielfach um schwere rechtsphilosophische Probleme, denen sich der Jurastudent besser erst in einem höheren Semester widmen solle. Er, sagte Erler, betrachte die Einführung als eine Hilfe, eine ‘Handreichung’ für den Anfänger. Sie müsse vom Einfachen zum Schweren führen und dürfe den Studenten nicht im ‘Wust der Wissenschaftlichkeit’ ertrinken lassen. – ‘Es war vielleicht ein Fehler vom alten Erler, zu einfach angefangen zu haben’, sagte der 64 Jahre alte Professor. Er erklärte, er wolle in seiner Vorlesung Experten zu Wort kommen lassen, so einen Fachmann der Schiedsgerichtsbarkeit und den Leiter des Jugendgefängnisses Rockenberg. Der Professor versprach, die einzelnen Themen des Kollegs jeweils vorher anschlagen zu lassen. ‘Wer Jesus von Nazareth für ein Ammenmärchen hält, bleibt dann eben weg’, sagte er, nachdem er die Themen genannt hatte. Sie heißen unter anderem: ‘Die Römer als Juristen’, ‘Deutsches Recht und englisches Recht’, ‘Geschichte des Gleichheitsgrundsatzes’, ‘Zeitstil und Rechtsstil’, ‘Recht als Kulturerscheinung’ und ‘Große Prozesse’, so auch derjenige Jesu und zwei Verfahren aus dem Dritten Reich. – Erler verteidigte seine Methode, in die Jurisprudenz einzuführen. Seine Kritiker hatten in dem Kolleg die Darstellung der sozialen Bezüge des Rechts vermißt und auf das Funkkolleg von Professor Wiethölter ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ verwiesen. Erler meinte, jeder habe bei solchen Einführungen seinen ‘Ansatz’. Seiner sei der historische. Er habe sich die Jurisprudenz von der Geschichte her zu eigen gemacht. Eine Abhandlung nach einzelnen Rechtsgebieten, wie sie in vielen Einführungsvorlesungen praktiziert wird, hält der Rechtsgelehrte für bedenklich. – Mehrmals sagte Erler dem Auditorium im gefüllten Hörsaal 0, es brauche nicht zu kommen und würde dann an seinem ‘juristischen Seelenheil’ keinen Schaden nehmen. Bei einer ähnlichen Äußerung klopften die Studenten Beifall. Der Applaus am Ende war geteilt, aus der Ecke derer, die die Vorlesung ‘umfunktionieren’ wollen, waren Pfiffe und Buhrufe zu hören. – Vergangene Woche hatte der Rechtshistoriker wegen mehrmaliger Störung seiner Vorlesung das Katheder verlassen. Die Mehrzahl seiner Kollegen hatte darauf an anderthalb Tagen keine Vorlesung gehalten. Sie sprachen von einem schweren Angriff auf die Freiheit der Lehre und des Lernens, AStA- und Fachschaftssprecher dann später von ‘Aussperrung’. – Am Dienstag hatte die Vollversammlung der juristischen Fachschaft beschlossen, Erler solle ein Konzept seiner Vorlesungen bringen. Mit großer Mehrheit wurde, wie Versammlungsteilnehmer berichten, der Antrag abgelehnt, daß alle Betroffenen nach Diskussion über den Inhalt der Vorlesung zu entscheiden hätten. Gegen den Vorschlag, es solle die Vorlesung außerhalb des Kollegs kritisiert und eine Gegenveranstaltung organisiert werden, stimmte eine knappe Mehrheit. Die Versammlung ist mit 150 Teilnehmern beschlußfähig.“
    FAZ, „Kritisierter Professor kommt den Studenten entgegen“ 15.11.1968; Archiv
    839) Artikel>15.11.1968>>FAZ: „SDS will Universität erobern“
    „16.11.1968;Als erstes soll ein juristisches Seminar besetzt werden – Sprecher des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes haben während eines Diskussionsabendes der Hochschulgesellschaft (siehe F.A.Z. vom 14. November) die Besetzung eines juristischen Seminars in der kommenden Woche angekündigt. Es war dies der erste Aufruf des SDS im neuen Semester an die Studentenschaft, zum Thema Hochschulreform nicht mehr Inhalte zu diskutieren, sondern nur noch über die Durchsetzung strategischer Ziele zur ‘Veränderung der Hochschule’ zu sprechen. – Der SDS sprach dabei von der Notwendigkeit, die Universität faktisch zu erobern als ein Refugium der außerparlamentarischen Opposition, wo sie dem ‘Zugriff er Polizei entzogen ist’. Als Hinweise auf solche Absichten mußten auch Bemerkungen eines SDS-Sprechers verstanden werden, der sagte, man werde sich in ‘nächster Zeit auch die Klima- und die Lichtanlagen der Universität einmal ansehen müssen, um auch den Apparat zu beherrschen.’ – Ein Sprecher der Hochschulgesellschaft hat gestern zu dem erneut mißglückten Ablauf ihrer Veranstaltung im Hörsaal V Stellung genommen. Er sagte, die Hochschulgesellschaft habe den SDS ausdrücklich als Vorreiter der Reform an den Hochschulen anerkennen wollen, inzwischen aber erkannt, daß er der Reform nicht mehr nütze, sondern nur noch ein retardierendes Element darstellt. Deshalb habe sie über die Frage diskutieren wollen, ob man den SDS jetzt bekämpfen müsse. Eine ‘vernünftige Diskussion’ darüber sei erneut gescheitert. Die Hochschulgesellschaft werde eine ähnliche Veranstaltung in Frankfurt nicht mehr durchführen. – Günter Gaus, dem am Mittwochabend als Diskussionsleiter ein vom SDS geworfenes Ei an den Kopf geflogen war und der daraufhin das Podium verlassen hatte, hat sich anschließend zu dem Vorfall nicht geäußert.“
    FAZ, „SDS will Universität erobern“ 15.11.1968; Archiv
    840) Flugblatt>15.11.1968>>NHB: „Die Liste der Opposition“
    „Kommilitoninnen! Kommilitonen! – Heute haben Sie die letzte Gelegenheit zu wählen! Nutzen Sie Ihr Recht, retten Sie die Demokratie an der Universität! Es geht ums Ganze! – Sie können auch die Liste 7 (SDS) wählen. Dann wählen Sie – den SDS, der schon im Sommersemester Terror und Gewalt an der Universität ausübte – den SDS, der für kommende Woche die zweite Aktion zur Besetzung der Universität angekündigt hat – den SDS, von dem nicht erwartet werden kann, daß er sich sachlich für die Interessen der Studenten einsetzt – Das sind die Mittel, die Sie wählen, wenn Sie SDS wählen! – Sie können auch die Liste 3 (HRL) wählen. Dann wählen Sie – den AStA – Birkholz, der laut Presse plant, eine ‘studentische Ordnungstruppe’ aufzustellen – den AStA – Birkholz, der jetzt mit Ihrem und unserem Geld bezahlten Saalschutz will – den AStA – Birkholz, der die Chancengleichheit ablehnt – Wenn Sie das wollen, was Birkholz will, dann wählen Sie ihn! Sie können auch die Liste 1 (ADS) wählen. Dann wählen Sie – das ADS, das seine Herkunft und politischen Hintergrund bewußt verschweigt – das ADS, das als CDU/RCDS – Liste in neuer Verpackung für ‘Friedhofsruhe’ an der Uni sorgen will – das ADS, das von derselben Presse unterstützt wird, die mit Angriffen unter der Gürtellinie gegen alle anderen Stimmung zu machen sucht – Wenn Sie dafür sind, dann können Sie für das ADS stimmen! Sie können auch die Liste 6 (NHB) wählen! Dann wählen Sie – den NHB, der bereit ist, sachlich für eine reelle Hochschulreform zu kämpfen – den NHB, der bereit ist, mit Ihnen und nicht gegen Sie zu arbeiten – den NHB, der sich und sein Programm im Wahlkampf vorgestellt hat und es nicht nötig hat, auf polemische Angriffe zu antworten – den NHB, der konsequent und ehrlich ist – Wenn Sie das wollen, dann allerdings müssen Sie den NHB wählen!“
    Flugblatt NHB 15.11.1968; Archiv
    841) Flugblatt>16.11.1968>>Arbeitsgruppe Mathematik: „Auch 1970 Klassenkampf an der Schule?“
    „Auch 1970 Klassenkampf in der Schule? – In der Phase des Spätkapitalismus soll eine Bildungs- und Schulreform das stetige Wachstum der Profiterwerbung retten. Das an der ständischen Gesellschaft orientierte Schulsystem soll scheinbar demokratisiert werden (SMV). In der gegenwärtigen Standesschule – stehen sich Lehrer ohne einheitliches Bewußtsein und ohne einheitliche Bezahlung gegenüber, die sich im gegenseitigen Standesdünkel zu übertreffen suchen. – unterrichten im Gymnasium frustrierte Fachidioten, die sich in die Ideologie des ‘Gymnasialprofessors’ retten. Da sie keine Pädagogen sind, müssen sie autoritär sein. – unterrichten in der Volksschule Lehrer, die glauben, mit bescheidenen intellektuellen Mitteln auszukommen. Da sie fachlich unberührt sind, müssen sie autoritär sein. – werden Menschen verschiedener Qualität produziert, deren Wert an den Ausgaben für Gymnasiasten, Realschüler und Volksschüler abgelesen werden kann. Eine zukünftige integrierte Gesamtschule – muß alle Schüler für die Berufe in der Gesellschaft disponibel machen. – muß die Schüler zur Reflexion über die Strukturen und Normen der Gesellschaft führen, die gemessen ist an dem emanzipatorischen Anspruch, eine humane und herrschaftsfreie Gesellschaft zu verwirklichen, in der mündige Menschen das Glück für alle gewährleisten. Daraus folgt, daß die Lehrerausbildung für alle Schultypen gleich sein muß. 1. Alle Lehrer müssen durch ein Studium der Grundwissenschaften (Pädagogik, Philosophie, Soziologie, …) befähigt werden, über die gesellschaftskritische Funktion von Lehren und Lernen zu reflektieren. 2. Alle Lehrer verstehen sich als Sachverständige für Didaktik ihres Faches. Sie sollen an (team-) didaktischen Forschungsprojekten in der Schule die didaktische Reflexion vorantreiben. 3. Alle Lehrer müssen ihr Fach so studiert haben, daß sie a) die Inhalte der Schule b) deren wissenschaftliche Grundlage c) die wesentlichen modernen Fragestellungen d) die wissenschaftstheoretischen Ansätze im Bereich ihres Faches kennen. 4. Die Lehrerausbildung versteht sich nicht mehr als Testat der ‘Befähigung zum Lehramt’, sondern als Bereitstellen der notwendigen wissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehramt. – Bekämpft den Klassenkampf in der Schule!!! – Universelle Lehrerausbildung für alle Lehrer!!!“
    Flugblatt Arbeitsgruppe Mathematik 16.11.1968; Archiv
    842) Flugblatt>16.11.1968>>Demokratischer Block (SHB,GEW,HSU): Für eine demokratische Hochschule in einer freien Gesellschaft
    „Der Demokratische Block setzt sich ein für eine demokratische Hochschule in einer freien Gesellschaft; wir fordern daher: 1. Institutsvollversammlungen als demokratische Institutionen zu einer ständigen Einrichtung zu machen. 2. Sämtliche das Institut betreffenden Fragen, wie z. B. Etat, Lehrplan, Berufungen etc. in den Vollversammlungen zu diskutieren und getroffene Entscheidungen dort zu legitimieren. 3. Die Errichtung eines drittelparitätisch Drittelparitätbesetzten Institutsrats, der über sämtliche das Institut betreffenden Fragen aussschließlich zu entscheiden hat. Im konkreten setzen wir uns für folgende Form wissenschaftlicher Arbeit ein: 1. Die Professoren werden aufgefordert, am Ende jedes Semesters ihre Lehrvorhaben vor dem jeweiligen Seminar und vor der Vollversammlung zu begründen. 2. Die Studenten haben die Möglichkeit, Lehrvorhaben abzulehnen und ihrerseits Lehrveranstaltungen zu initiieren. 3. Die Studenten überwachen die Anstellung der wissenschaftlichen Hilfskräfte und der Tutoren. 4. Isolierte Arbeitsweisen sind aufzuheben und durch kollektive zu ersetzen (Arbeitsgruppen). 5. Die Vorlesung als Verschwendung wissenschaftlicher Produktivität ist zu ersetzen durch Diskussionsveranstaltungen, in denen das hektographierte Vorlesungsmanuskript als Diskussionsgrundlage dient. 6. Der Diskussionsleiter wird grundsätzlich gewählt. 7. In den Lehrveranstaltungen auftretende Kontroversen werden veröffentlicht und vor der Vollversammlung diskutiert. 8. Das Studium soll sowohl der Selbstreflektion des Faches als fruchtbaren Irrtümern dienen, wir lehnen daher Reformen ab, die sich beschränken auf eine rein quantitative Bedarfsrechnung des wissenschaftlichen Potentials. 9. Eine Trennung des Studiums in ein allen zugängliches Grundstudium, in dem die Studenten erhöhtem Leistungsdruck ausgesetzt wären (Zwischenprüfung) und einem einer Elite vorbehaltenen Aufbaustudium lehnen wir ab. Der Demokratische Block kämpft für eine Universität, die frei von staatlichen Disziplinierungsversuchen (Numerus Clausus, Zwangsexmatrikulation, Unterdrückung des politischen Mandats mit formaljuristischen Argumenten), demokratische Strukturen in dieser Gesellschaft antizipieren könnte.“
    Flugblatt Demokratischer Block (SHB,GEW,HSU) 16.11.1968; Archiv
    843) Flugblatt>17.11.1968>>LSD: „Schütte-Entwurf – Demokratisierung der Hochschule?“
    „Schütte-Entwurf – Demokratisierung der Hochschule? -Der ‘Entwurf für ein hessisches Universitätsgesetz’ bietet Ihnen: 1. Wirkungslose Drittelparität im entmachteten Konzil! 2. Einen nur von der Landesregierung abhängigen Hochschulpräsidenten mit absolutistisch anmutenden Vollmachten! 3. Wesentliche Einflußnahme der Wirtschaft auf die Verwaltung der Hochschule bei absoluter Stimmenmehrheit der Landesregierung im Kuratorium (Verteilung der Gelder und Personalstellen). 4. Mindestens 50 % + eine Stimme für die Professoren in allen Gremien, in denen bedeutsame Entscheidungen getroffen werden können! 5. Ein studentisches ‘Ordnungsrecht‘, das schon bei nicht wahrheitsgemäßer oder unvollständiger Ausfüllung von Fragebögen Ordnungsstrafen bis zur Exmatrikulation vorsieht! 6. Exmatrikulation von Studenten, die ‘an ihrem Verhalten erkennen lassen, daß sie ihr Studium nicht ernsthaft verfolgen’! 7. Einschränkung des studentischen Selbstverwaltungsrechts und des Rechts der Universitätsinstitute auf eine eigene Satzung in freier Vereinbarung zwischen Lehrenden und Lernenden. Der Entwurf bedeutet im Hinblick auf die Mitbestimmung der unterprivilegierten Studenten im Produktionsbetrieb Hochschule einen Rückschritt hinter das augenblickliche Hochschulgesetz. Der Öffentlichkeit wird mit dem fortwährenden Hinweis auf die ‘Drittelparität’ als Aufhänger für ein angeblich modernes Gesetz Sand in die Augen gestreut, denn die Drittelparität in einem Konzil ohne jegliche Entscheidungsbefugnis ist wirkungslos! Wir lehnen deshalb diesen reaktionären Entwurf entschieden ab! Wehren Sie sich mit uns gegen die Durchsetzung eines solchen Entwurfs, der die studentischen Vorschläge völlig unzureichend berücksichtigt! – Liberaler Studentenbund Deutschlands.“
    Flugblatt LSD 17.11.1968; Archiv
    844) Flugblatt>18.11.1968>>ADS: „Die Wahl zum Studentenparlament ist ungültig!“
    ‘Die Wahl zum Studentenparlament ist ungültig! Kurz vor Beendigung der Wahlen zum neuen S. P. wurde bekannt, daß eine Wahlurne gestohlen wurde. Antidemokratischen Kräften ist es damit gelungen, Ihre Willensäußerung zunichte zu machen. Wie hätte sich das neue S. P. zusammengesetzt? – Nach Auszählung der verbliebenen 97,5 % der abgegebenen Stimmen ergab sich folgendes Bild: – Stimmen Sitze – ADS – 2495 – 8 – DB – 1435 – 3 HRL – 7O9 – 2 LdM – 152 – LSD – 1001 -3 NHB – 116 -SDS – 1451 -5 – Wahlbeteiligung insgesamt 50,9 % – Das ADS konnte als progressive Mitte mehr als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinigen. Immer mehr politisch interessierte Studenten wenden sich gegen Radikalismus und Terror. Wiederholungswahl: 16. – 18. Dezember 1968 – Kommen Sie wieder zur Wahl! Lassen Sie nicht zu, daß durch radikale Aktionen Ihre demokratische Willensäußerung unterdrückt wird. Die Rechnung derjenigen, die die Urne gestohlen haben, darf nicht aufgehen!“
    Flugblatt ADS 18.11.1968; Archiv
    845) Brief>19.11.1968>>Rektor an Bank für Gemeinwirtschaft: Hinweis auf Ungültigkeit der Wahl des AStA am 18.06.1968
    „ Durch Schreiben vom 20. Juni 1968 wurde Ihnen mitgeteilt, daß die Wahl des Allgemeinen Studentenausschusses der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 18. Juni 1968 ungültig sei. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Erster und zweiter Vorsitzender der Studentenschaft sind deswegen wie bisher Herr Birkholz und Herr Döbel. Diese Herren sind demnach auch zeichnungsberechtigt.“
    Rektor an Bank für Gemeinwirtschaft 19.11.1968; Rektorat 410-03
    846) Flugblatt>19.11.1968>>Evangelische Studentengemeinde, HSU, Iranische Studentenvereinigung, Katholische Studentengemeinde, LSD, SHB: Aufruf zur Protestdemonstration am 19.11.1968 wegen Verurteilung Alexander Panagoulis durch Griechisches Militärgericht
    „18.00 Uhr Opernplatz – Am Sonntag, dem 17.11., hat das Athener Sonder-Militärgericht über den Widerstandskämpfer Alexander Panagoulis das Urteil gesprochen: 2 x Todesstrafe (wegen Desertation und umstürzlerischer Tätigkeit), 18 Jahre Zuchthaus (wegen versuchten Attentats auf den griechischen Ministerpräsidenten); weitere 18 Angeklagte wurden zu schweren Freiheitsstrafen verurteilt. Diese Terrorjustiz ist offenkundig die Reaktion der Junta auf den wachsenden Widerstand im Volk gegen die Diktatur. Die Urteile zeigen sehr deutlich den faschistischen Charakter des Regimes und widerlegen die Behauptung seiner Machthaber, das System sei auf dem Weg zur Demokratisierung (Verfassung, Volksabstimmung u. dgl.). Nur tendenziell Gleichgesinnte in unserem Land (1 Ohrfeige – 1 Jahr Gefängnis) können eine Kooperation mit diesem Regime gutheissen. Der Faschismus in Griechenland und seine Exzesse können nur durch solidarischen Protest der demokratischen Kräfte bekämpft werden. Wir rufen auf zur Protest – Demonstration – Heute, Dienstag, 19.11.1968, 18 Uhr – Opernplatz – Griechisches Konsultat“
    Flugblatt Evangelische Studentengemeinde, HSU, Iranische Studentenvereinigung, Katholische Studentengemeinde, LSD, SHB 19.11.1968; Archiv
    847) Flugblatt>19.11.1968>>SHB: Aufruf zur Protestdemonstration am 19.11.1968 wegen VerUrteilung Alexander Panagoulis durch Griechisches Militärgericht
    „Seit langem schon finden in Griechenland Prozesse gegen oppositionelle Politiker statt. So hat auch jetzt über Panagoulis und andere antifaschistische Griechen ein Sondergericht z. T. sehr hohe Freiheitsstrafen verhängt. (gegen Panagoulis wegen Desertion und Staatsverrats zu zweifacher Todesstrafe und wegen des Anschlags auf Papadopoulos zu 18 Jahren Zuchthaus). Mehrere tausend Griechen leben im KZ, in Arbeitslagern, eine unbekannte Zahl in Gefängnissen und in den Zellen der Sicherheits- oder Militärpolizei. Die Junta hat Grund genug, jede Opposition mittels hoher Strafen, durch Aufhebung von Verfassungsartikeln und manipulierten Volksabstimmungen zu unterdrücken. Denn erst kürzlich folgten ca. 500 000 demokratischer Griechen unter größter Gefahr fürs eigene Leben dem Sarg G. Papandreious, des Führers der von der Junta verbotenen liberalen Zentrumsunion. Dabei wurden, wie auch in Deutschland üblich, 30 Demonstranten von der Polizei herausgegriffen, als Rädelsführer abgestempelt und im Schnellverfahren nach den üblichen schweren Folterungen abgeurteilt. Unser Protest kann aber nicht nur den faschistischen Maßnahmen der Junta gelten, sondern muß sich auch gegen die Haltung der USA und und der Bundesrepublik richten. Es ist bewiesen, daß der CIA am Putsch beteiligt war, aus Furcht der USA vor einem Sieg der Zentrumsunion und der radikaldemokratischen EDA, bei denen es Bestrebungen gab, Griechenland aus der NATO zu nehmen und den Einfluß der monarchistischen Kreise einzudämmen, die amerika-hörig sind. Bemerkenswert weiter ist es, daß zur selben Zeit des Putsches ein NATO-Manöver auch mit bundesdeutschen Soldaten in Griechenland stattfand. Und sofort nach dem Putsch bekam die Junta mehrere hundert Millionen DM Wirtschaftskredite von Thyssen. Die einzigen Staaten, die heute noch Waffen und Kredite an Griechenland geben, sind die BRD und die USA. Seltsam ist es auch, daß die griechische Sicherheitspolizei hier in der BRD ungehindert arbeiten kann, sich ohne jede Beschränkung Organisationen bilden können, die die Junta offen unterstützen, und daß in letzter Zeit Spitzel der Junta in den Arbeitsämtern auftauchten. Unser Protest ist besonders wichtig in einem Staat mit faschistoider Tendenz. Wie in dem vormals demokratischen Griechenland kann auch jederzeit Ähnliches in der BRD geschehen, gerade jetzt nach Verabschiedung der Notstandsgesetze. Kommen Sie heute abend 18 Uhr zum Opernplatz zu einer Demonstration vor das Griechische Generalkonsulat.“
    Flugblatt SHB 19.11.1968; Archiv
    848) Brief>21.11.1968>>Rektor an NHB: Erläuterungen zum Widerruf der Genehmigung zur Benutzung eines Hörsaals am 28.11.1968
    „Sehr geehrter Herr Holtz! In einem Gespräch, das ich am Nachmittag, des 28. Oktober 1968 im Rektorat mit dem Vorstand der Hochschulgruppe Frankfurt (Main) des Nationaldemokratischen Hochschulbundes führte, habe ich Ihnen schon erklärt, warum ich die zunächst erteilte Genehmigung zur Benutzung des Hörsaals widerrufen habe: Erst kurz vor dem Gespräch hatte mir der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses, Herr Birkholz, eine Dokumentation überreicht, (Inforamtionsdienst über nationalistische Tendenzen, Oraganisationen und Publikationen in der Bundesrepublik Deutschland, ‘Information Rechts’ Ausgabe 8/I, 9. Juni 1967), der ich entnehmen mußte, daß der vorgesehene Redner der Veranstaltung, Herr Maier-Dorn, im Jahre 1942 unerträgliche antisemitische Äußerungen gemacht hat. Ich konnte deswegen ein Auftreten von Herrn Maier-Dorn in der Universität Frankfurt, die durch die Judenverfolgungen des NS-Regimes besonders stark betrofffen wurde, nicht zulassen. Ich war demnach berechtigt, die Genehmigung zu widerrufen. Eine Verpflichtung zum Ersatz der Ihnen durch diesen Widerruf entstandenen Unkosten kann deswegen nicht bestehen.“
    Schreiben Rektor an NHB 21.11.1968; Rektorat 431-112
    849) Brief>22.11.1968>>Adorno an Vorsitzenden des Vorstandes Instituts für Sozialforschung, Böhm,: Institut für Sozialforschung und Studentenbewegung
    „Lieber Herr Böhm, heute komme ich zu Ihnen in einer das Institut für Sozialforschung betreffenden Angelegenheit, der ich erhebliche Wichtigkeit beimesse. Schon während der letzten beiden Sitzungen wurde verschiedentlich die Stellung des Instituts im Zusammenhang mit der Studentenbewegung erörtert. Es ist mir wohlbekannt, daß nach der Ansicht von Gegnern das Institut ein Zentrum dieser Bewegung sein soll. Dadurch, daß diese Ansicht, Ihren Ausdruck zu gebrauchen, als nichtöffentliche Meinung sich festsetzt, wird sie nun gewiß nicht wahrer; aber offensichtlich kann ihre Verbreitung für das Institut, und zwar für dessen materielle Grundlage gefährlich werden. Neuerdings hat auch Herr Rüegg, der ja als Rektor unserem Vorstand angehört, in einer unter anderen von den Freunden und Förderern verbreiteten Rede die folgende Formulierung gebraucht:- ‘So ist die Beteiligung von erfahrenen Männern der Wirtschaft an Selbstverwaltungsgremien der Wissenschaft in den Programmschriften des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes als Beweis für die systematische Unterwerfung der Wissenschaft unter die Zwecke kapitalistischer Ausbeutung dargestellt. In Frankfurter Diskussionen über Hochschulreform wurde jeweils von den SDS-Studenten, die in Frankfurt ihre Bundeszentrale und im reich dotierten Institut für Sozialforschung ihre ideologische und taktische Basis haben, ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den repressiven Maßnahmen des Rektors, seiner Herkunft aus der metallurgischen Industrie, den Bestrebungen der Rektorenkonferenz und des Wissenschaftsrates nach größerer Effizienz des Studiums, den Notstandsgesetzen und dem Vietnamkrieg hergestellt.’ Veröffentlicht ist das in einer Broschüre: Walter Rüegg, Die studentische Revolte gegen die bürgerliche Gesellschaft, in: Schriftenreihe zu aktuellen Problemen aus Politik und Wirtschaft, herausgegeben vom Schweizerischen Institut für Auslandsforschung, Erlenbach-Zürich und Stuttgart 1968. Auch wenn das nicht in der Absicht von Herr Rüegg gelegen sein sollte, muß eine solche Äußerung, die eines jeden Wahrheitsgehaltes entbehrt, das Institut aufs schwerste schädigen. Sollte Herr Rüegg nicht helfen, die Sache in der Öffentlichkeit richtig zu stellen, so müßte die Institutsleitung selbst einen geeigneten Weg zur Widerlegung der falschen Behauptung finden. Ich halte es daher für dringend geboten, daß auf unserer nächsten Vorstandssitzung, am 13. Dezember, die Angelegenheit diskutiert wird, und bitte Sie, unter dem Punkt Verschiedenes sie behandeln zu lassen. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen im voraus aufs herzlichste. Ihr stets und treu ergebener Th. W. Adorno.“
    Schreiben Adorno an Vorsitzenden Vorstand Institut für Sozialforschung, Böhm, 22.11.1968; Archiv
    850) Flugblatt>25.11.1968>>SDS: „Diskutiert in den Vorlesungen go-ins zu den akademischen Helfershelfern der politischen Justiz!“
    „Heute spielt die Frankfurter Justiz mit dem Prozeß gegen den Mainzer Kommilitonen Christian Boblenz ihren Plan zur Isolierung und Einschüchterung der außerparlamentarischen Opposition fort. Ab 10.30 h wird heute im Gerichtsgebäude A, Saal 164 verhandelt. Der Richter im Prozeß gegen Boblenz ist der wegen der Buchmessenbeschlagnahme des Braunbuch berüchtigte Amtsgerichtsrat Pawlik. Christian Boblenz wird vorgeworfen, er habe sich gegen den brutalen Schlägereinsatz berittener Polizei an der Galluswarte Ostermontag mit einer Latte geschützt. Den Einsatz der Frankfurter Polizei als ‘Vorwärtsverteidigung’ für Springer findet der Staatsanwalt wohl nicht anklagenswert. Die Anzeigen gegen Polizisten bleiben weiter unbearbeitet. In der Prozeßwelle soll die revolutionäre Solidarität von Ostern in Schadensersatzverfahren, in ‘Rädelsführer’prozessen, in massenhafter individueller Strafverfolgung zerstückelt werden. Dieser Entpolitisierung setzen wir die selbsttätige Widerstandsorganisierung in unserer tagtäglichen Praxis entgegen. Die juristischen Fakultäten produzieren noch rechtspositivistische Fachidioten, die ohne weiteres in der Lage sind, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge in Prozessen zynisch für irrelevant zu erklären. In Frankfurt kann sich noch ein Professor Schiedermair als Vertreter des Rechtspositivismus breitmachen. Als Rechtspositivist übt er die ‘unpolitische’ Subsumption unter abstrakte Rechtsnormen ein. Er kann aber auch politische Praxis entwickeln. Sie bestand bisher in: – der Unterschrift unter das reaktionäre ‘Marburger Manifest’ – dem Aufruf innerhalb juristischer Seminare zur Gründungsversammlung des ADS – während der Notstandsstreiks in der Aufforderung, die Streikposten gewaltsam zu vertreiben – Gerhard Paar wurde schon wegen bloßer Teilnahme an der demonstrativen Auslieferungsverhinderung der Springer-Presse zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Prozeß gegen Boblenz setzt auch in Frankfurt die justizielle Repression fort. Als Studenten können wir politisches Engagement nur organisatorisch umsetzen an unserem universitären Arbeitsplatz. Diskutiert in den Vorlesungen go-ins zu den akademischen Helfershelfern der politischen Justiz!“
    Flugblatt SDS 25.11.1968; Archiv
    851) Flugblatt>26.11.1968>>Fachschaft Wirtschaftswissenschaften: wiso-info, Aufruf zur Vollversammlung am 27.11.1968
    „‘Die deutschen Universitäten haben von jeher ihre Studenten als erwachsene Menschen behandelt’ Professor Häuser, Studienführer S. 228 – Liebe Kommilitoninnen, liebe Kommilitonen! Allein ein Professor weiß, was für die ihm anvertrauten Studenten das ‘objektiv Beste’ ist. Die Professoren haben das Monopol auf die Kenntnis des ‘wohlverstandenen Besten’. Sie wissen bei jeder Frage, was für alle anderen (Studenten, Assistenten) das Richtige ist. Rationale Diskussion der Studien- und Prüfungsordnung, der Universitätssatzung, ja aller Fragen der Universitätspolitik ist überflüssig, wenn die erfahrenen Ordinarien eine solche Diskussion für überflüssig halten. Jeder Student erfährt schon im ersten Semester, wohin die deutschen Universitäten mit all dieser ‘Weisheit’ gekommen sind. Seit dem SS gibt es an unserer Fakultät eine arbeitsfähige Fachschaft. Die Fachschaft brachte im Mai einige Anträge in der Fakultät ein. 800 Studenten unterstützten durch Ihre Unterschrift die Forderungen der Fachschaft. Einer der vier Punkte des Antrags verlangte die Veröffentlichung sämtlicher Durchführungsbestimmungen zur Diplom-Prüfungsordnung. Bereits im SS stimmte die Fakultät grundsätzlich zu. Das hatte aber keine Folgen. Als Vertreter der Fachschaft im September mit dem Vorsitzenden des Prüfungsamtes, Professor Riebel, über diesen Antrag sprachen, stellte sich heraus, daß Professor Riebel nicht einmal in der Lage war, anzugeben, welchen Umfang die Durchführungsbestimmungen haben. Es sieht so aus, als wären den Prüfenden an unserer Fakultät die verschiedenen Durchführungsbestimmungen nur flüchtig bekannt. Offensichtlich wird nach Tradition und Gutdünken verfahren. Inzwischen versprach der Vorsitzende des Prüfungsamtes in absehbarer Zeit die Durchführungsbestimmungen zu veröffentlichen. (Wann??) Während der besprochene Teil des Antrags zwar angenommen aber nicht durchgeführt wurde, wurden die anderen Teile mit anderen Mitteln, z. B. Weiterwälzung von Sitzung zu Sitzung, immer wieder verzögert, bis schließlich gegen den entscheidensten Teil des Antrags, die Mitteilung der Diplomarbeitsnote, ein rechtlicher Trick gefunden wurde. Am Mittwoch, den 13.11.1968 fand eine Sitzung der Studienreformkommission statt. ‘Mündige brauchen keinen Vormund’ Aktion Sicherheit durch Fortschritt’ – In der zweiten Kommissionssitzung sollte das leidige Thema endgültig ad acta gelegt werden: Professor Abraham präsentierte ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts, demzufolge die Prüfungsakten der juristischen Staatsprüfungen geheimzuhalten seien. Das gelte analog auch für unsere Diplomprüfungen (die keine Staatsprüfungen sind). Auf unseren Einwand, solche formalen Schwierigkeiten ließen sich überwinden, wenn der Wille dazu vorhanden sei, entgegnete Professor Abraham mit der Bemerkung, er habe sich als hessischer Staatsbeamter an die bestehenden Gesetze zu halten (!). Dieses Argument beeindruckte die meisten seiner Kollegen derart, daß sie meinten, eine weitere Diskussion über diesen Punkt sei gegenstandslos geworden. Es ist zu erwarten, daß die Fakultät diese formale Argumentation übernimmt und unseren Antrag ablehnen wird. Diese durchaus nicht eindeutige Rechtsquelle sollte der rettende Ausweg sein! Formale Argumente sind höchst willkommen, wenn man sich dadurch um eine eigene Entscheidung drücken kann. Natürlich muß sich ein hessischer Staatsbeamter an die bestehenden Gesetze halten, aber muß er unzulässige Analogien fraglos als sichere Grundlage annehmen? Wir können das nur als einen billigen Abwehrversuch werten, um die inhaltliche Diskussion zu vermeiden. Mit formalen Argumenten dieser Art kann man jeden Reformversuch, der nicht ‘von oben komme, torpedieren. Die bestehenden Normen decken immer die bestehenden Zustände. Reformwille zeigt sich aber gerade in der Bereitschaft, den gegebenen institutionellen Rahmen zu ändern. In welche Richtung eine solche Änderung zu gehen hätte, läßt sich an den zwei Veranstaltungen unserer Fakultät, die am Mittwoch, den 27.11.1968 stattfinden, aufweisen. Am Morgen findet um 11 h in Hörsaal H 16 eine Fachschaftsvollversammlung statt, in der Studenten, Assistenten und Professoren ihre Argumente zu den, in diesem Flugblatt kurz aufgezeigten Fragen vortragen können. Danach werden die Studenten in demokratischer Abstimmung ihre weiteren Schritte beschließen. Im Gegensatz dazu wird sich am Mittwochnachmittag die Fakultät (Ordinarien) nichtöffentlich versammeln, und, ohne allen Fakultätsangehörigen die Gelegenheit zu geben, ihre Argumente vorzutragen, über diese Anträge beschließen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, daß in den Fakultätssitzungen die Anträge der Fachschaft (von 800 Studenten durch ihre Unterschrift unterstützt übergangen werden. Das zeigt, daß es nicht genügt, den Professoren Wünsche und Argumente vorzutragen, sondern, daß nur eine demokratische Struktur der Universität die Wahrnehmung der studentischen Interessen sicherstellen kann. Im Gegensatz zur Ansicht Professor Häusers werden die Studenten in den deutschen Universitäten als unmündige Menschen behandelt. Es kommt darauf an, daß die Studenten, die selbst laut Professoren Erwachsene sind, ihre Sache selbst in die Hand nehmen. Um den Professoren die Möglichkeit zu nehmen sich auf falsche juristische Positionen zurückzuziehen, (zwei Juristen werden die Rechtslage vortragen) wird die Fachschaft folgenden Antrag in die Fakultät einbringen: ‘Die Fakultät stimmt dem Antrag der Fachschaft, dem Kandidaten die Bewertung der Diplomarbeit (Note, Gutachten) nach Möglichkeit innerhalb 6 Monaten nach Abgabe mitzuteilen, grundsätzlich zu. Der Dekan und der geschäftsführende Vorsitzende des Prüfungsamtes werden beauftragt zu prüfen, ob rechtliche Einwendungen gegen die Durchführung des Antrages bestehen, und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten, um vorhandene Einwendungen zu beseitigen.’ Zeigt, dass Ihr mündig seid! geht nicht in die Vorlesung! Kommt zur Fachschaftsvollversammlung!“
    Flugblatt Fachschaft Wirtschaftswissenschaften 26.11.1968; Archiv
    852) Brief>28.11.1968>>Rektor an AStA: Amtszeit des Ältestenrats am 14.11.1968
    „Es besteht kein Zweifel, daß gem. § 46 Abs. 1 des Entwurfs einer Satzung der Studentenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität, der bis auf weiteres verbindlich ist, die Amtszeit der Mitglieder des Ältestenrats der Studentenschaft am 14. November 1968 geendet hat. Leider haben es die Verfasser des Entwurfs versäumt, eine dem § 16 Abs. 2 des Entwurfs entsprechende Bestimmung einzufügen, (‘Die Amtszeit des amtierenden Parlaments verlängert sich über den 14. November hinaus, wenn bis dahin kein neues Parlament gültig gewählt ist’.) Da es das Präsidium des Parlaments der Studentenschaft bis jetzt versäumt hat, in diesem Semester das Parlament zu einer Sitzung einzuberufen, ist es nunmehr Ihre Pflicht, gem. § 23 Abs. 2 des Entwurfs bei dem Präsidium die Einberufung des Parlaments zu einer Sitzung zu beantragen.“
    Schreiben Rektor an AStA 28.11.1968; Rektorat 410-01
    853) Brief>28.11.1968>>Wahlausschuß Studentenschaft an Rektor: Sicherung der Wahlurnen für die Wahl zum Studentenparlament 16.-18.12.1968
    „Sehr geehrter Herr Professor Rüegg, bei der letzten Wahl zum Studentenparlament wurde aus dem Zimmer des Wahlausschusses eine Wahlurne gestohlen. Daraufhin mußte die Wahl für ungültig erklärt werden. Als neuer Wahltermin wurde der 16. bis 18.12.1968 festgesetzt. Da jetzt bereits schon wieder Gerüchte umlaufen, daß auch die nächste Wahl gestört werden soll, möchten wir auf jeden Fall verhindern, daß zum zweiten Mal eine Urne gestohlen wird. Wir bitten daher zu prüfen, ob es in der Universität eine Gelegenheit gibt, die Urnen oder notfalls die ausgefüllten Stimmzettel diebstahlsicher zu verwahren. Da die nächste Wahl aus technischen Gründen nur drei Tage dauert, rechnen wir damit, daß es zu einem noch intensiveren Wahlkampf kommen wird. Bei der letzten Wahl gab es leider einige Unklarheiten, welche Werbeträger in der Universität gestattet sind, insbesondere war es unklar, ob und wo Plakate der einzelnen Listen angeklebt werden können. Es erscheint uns selbstverständlich, daß die einzelnen Gruppen nach der Wahl ihre Plakate wieder entfernen, falls dies von irgendeiner Seite gewünscht werden sollte. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns über die angeschnittenen Probleme eine verbindliche Auskunft geben könnten.“
    Schreiben Wahlausschuß Studentenschaft an Rektor 28.11.1968; Rektorat 630-12, 410-03,M.2
    854) Flugblatt>28.11.1968>>SDS: „Bei Correcta wurde der Notstand geprobt“
    „Bei Correcta wurde der Notstand geprobt – Und so sah das im Einzelnen aus: – Willy Kaus, Frankfurter Bürger, Alleineigentümer der Correcta Werke in Bad Wildungen und Mehrheitsaktionär des Metzeler-Konzerns, hatte 1967 keine Lust, sich an den Tarifverhandlungen mit der IG Chemie zu beteiligen, die dann zum hessischen Gummiarbeiterstreik führten. – Willy Kaus, der ehemalige Wehrwirtschaftsführer, ließ sich einen Scheißtrick einfallen: er trat einfach aus der Fachgruppe Gummi im Arbeitgeberverband Chemie aus und in die Fachgruppe Kunststoff ein. Damit hatte er zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: erstens war er um die Tarifauseinandersetzung herumgekommen; zweitens wollte es ein gerechter Gott und der gütige Zufall, daß die Tarife in der Kunststoffindustrie um 25-30 % niedriger liegen als bei Gummi. Das heißt: Die Löhne der Correcta-Arbeiter waren in ihrer bisherigen Höhe nicht mehr abgesichert. (Der Teil des Lohnes, der über dem vertraglich abgesicherten Tariflohn liegt, kann ohne weiteres beschnitten werden). Für ein Werk wie Correcta, das mit 1500 Arbeitern und Angestellten in Bad Wildungen und Umgebung die einzige industrielle Arbeitsmöglichkeit bietet, ist das ein schwerer Schlag. Der Trick des Willy Kaus war für die Arbeiter und Angestellten eine echte Gefährdung ihrer Existenz. Deshalb war es auch nicht verwunderlich, daß sich die Correcta-Beschäftigten mit 90.3 % Ja-Stimmen für den Streik aussprachen, als in der Kunststoffindustrie die Tarife ausliefen und Willy Kaus sich weigerte, einen besonderen Tarifvertrag abzuschließen, in dem die Tarifkürzung rückgängig gemacht werden sollte. Auf den Streik antwortete Willy Kaus mit der Aussperrung – und hier hört der beinahe alltägliche Lohnkampf auf; hier beginnt der Test der Notstandsgesetze; hier zeigt sich die Kumpanei von Landesregierung, Gewerkschaft und Arbeitgeberverband in einiger Deutlichkeit. Der Arbeitgeberverband erklärte sich mit Kaus und seiner Aussperrung solidarisch; Begründung: das hessische Aussperrungsverbot sei durch den Artikel 9 III 3 GG (Teil der Notstandsgesetzgebung) ungültig geworden. Die Landesregierung tat dasselbe wie bei dem Kampf gegen die Notstandsgesetze: nichts. Dafür redete sie umso mehr, und Herr Minister Hemsath fuhr die Streikposten ab, pichelte mit der Streikleitung, bezeichnete sich in bierseliger Laune als ‘Sozialist’ und verkündete dann: Gegen die Aussperrung tun wir nichts: sollen wir denn den Streikbrechern mit Polizei den Weg ins Werk bahnen? Und die Gewerkschaft beschränkte das Ganze auf einen ‘Lohnkonflikt’, den man doch nicht in die schmutzige Politik hineinziehen dürfe. Natürlich auch hier die großen Worte: wie freuten sich die Correcta-Arbeiter auf der Streikversammlung, als Philipp Pleß vom hessischen DGB höchstselbst das Wort Revolution in den Mund nahm! Ähnliches radikales und folgenloses Gewäsch haben wir auf dem Römerberg schon mal von ihm gehört. Also. Beschiß auf der ganzen Linie. Verbaler Radikalismus, Phrasen-Onanie, Jede Menge Geschwätz aber kein Wort über den entscheidenden Aspekt: daß hier zum ersten Mal in einer konkreten Auseinandersetzung die neue Notstandsverfassung ins Treffen geführt wurde. Ein bezeichnendes Symptom: das Kernstück und der wichtigste Repressionsfaktor bei jeder Aussperrung, nämlich die Auflösung der Arbeitsverhältnisse – hier wurde es nicht eingesetzt. Eine Aussperrung mit gebremsten Schaum also – aus durchsichtigen Gründen: Probe aufs Exempel. Die nächste Aussperrung in Hessen wird anders aussehen. Daran ändert auch nichts, daß Willy Kaus kalte Füße bekommen hat und jetzt schnell aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, dessen Weisungen er bisher so brav befolgt hat. Trotz des Umfalls des Wehrwirtschaftsführers Kaus: Der Modellfall ist durchgespielt! – Die Arbeitgeberverbände wissen jetzt: es geht; die Landesregierung kuscht. Kommilitoninnen und Komilitonen! Vor einem halben Jahr war uns allen klar, daß wir die NS-Gesetze nicht endgültig verhindern konnten. Unser Kampf gegen die Notstandsgesetzgebung war nicht ein Kampf gegen ihre Verabschiedung, sondern der Beginn des Widerstands gegen den Notstandsstaat. Damals war der Begriff des Widerstandes abstrakt – jetzt wird er konkret. Der Anspruch der Studenten, eine Avantgarde im Kampf gegen den Notstandsstaat zu sein, ist nur durch praktischen Widerstand einzulösen; genauso kann die theoretische Erkenntnis, daß der Kampf um eine neue Hochschule nur über die Revolutionierung der Gesellschaft führen kann, nur durch die Praxis zum Ziel führen. Der SDS fordert alle auf, am Freitag, um 14 Uhr, im Hörsaal V des Neubaus der Universität, auf einem Teach-In den Notstandsfall Correcta zu diskutieren, über die möglichen konkreten Widerstandsformen zu beraten! Übrigens: Der Hessische Arbeitgeberverband sitzt in der Lilienthalallee 4, zehn Minuten von der Uni – und Willy Kaus wohnt direkt gegenüber. Wie sich das trifft! Der Notstandsstaat fängt klein an – Noch können wir antworten!“
    Flugblatt SDS 28.11.1968; Archiv
    855) Bericht>29.11.1968>>Erler an Kultusminister: Über Vorlesungsstörungen am selben Tag
    „Sehr verehrter Herr Minister, im gegenwärtigen Wintersemester halte ich die Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ für juristische Studienanfänger. Diese Vorlesung ist am 31. Oktober, 5., 7. und 28. November unter Führung der Fachschaft so stark gestört worden, daß ich sie ab 3. Dezember wegen Unmöglichkeit der Durchführung auf unbestimmte Zeit habe aussetzen müssen. Im einzelnen hat sich folgendes abggespielt. Am 31. Oktober und 5. November erschienen in meiner Vorlesung Vertreter der Fachschaft, um die Vorlesung im Sinn ihrer eigenen Vorstellung ‘umzufunktionieren’. Das erklärte Ziel der Fachschaftsvertreter ging auf eine politische Aktivierung der Vorlesung und auf Einbau soziologischer Aspekte. Beide Vorlesungen gingen mit einer Diskussion zwischen mir und den Störern dahin, bei der die eigentlichen Hörer (Studienanfänger) kaum folgen konnten. Zu der Vorlesungsstunde am 7. November hatte ich den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Herrn Kath, eingeladen, damit er vor den Studenten über die sozialpolitischen Möglichkeiten referierte, welche das Studentenwerk minder bemittelten Studenten bietet. Herr Kath hatte zugesagt, sagte aber 5 Minuten vor der Vorlesung ab, weil das Fachschaftsmitglied stud. jur. Birkholz in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Studentenwerkes Herrn Kath untersagt hatte, meiner Aufforderung zu folgen. Ich versuchte, meine Vorlesung zu halten, wurde aber durch fortgesetzten Mißbrauch des studentischen Fragerechts – ausgeübt von den Fachschaftsvertretern – in meiner Vorlesung so gestört, daß ich sie nach 10 Minuten abbrechen mußte. Die meisten habilitierten Kollegen meiner Fakultät haben daraufhin in Solidarität mit mir am 7. und 8. November ihre Vorlesungen ausfallen lassen. In den nächsten Tagen trat eine kleine Entspannung ein. Kollegen und Studenten glaubten zu wissen, daß die Störungen aufhören würden, wenn ich ein detailliertes Programm meiner Vorlesung mitteilen würde. Sie rieten mir dazu. Von vornherein bestand die Gefahr, daß der Wunsch nach Mitteilung meines Programms auf der Seite der Opposition nur das Ziel hatte, dieses Programm zu verwerfen, um dann ein Gegenprogramm vorzulegen und danach die Vorlesung ‘umzufunktionieren’. Trotz dieser Bedenken bin ich den genannten Anregungen gefolgt. Am 14. November habe ich mein Programm dargelegt und bekam dabei auch die eigentlichen Hörer wieder an die Hand. Am 19. November erschien in meiner Vorlesung wiederum die Fachschaft. Sie entwickelte die erwartete Gegenkonzeption, wiederum im Sinne der Aktualisierung, Politisierung und des Einbaus der Soziologie. Die nachfolgende Diskussion wurde durch das Klingelzeichen beendet. Am gleichen Tage erklärten Fachschaftsmitglieder meinem Assistenten offen, daß die Maßnahmen ‘sich gar nicht gegen Professor Erler richteten’, die Störung meiner Vorlesung solle vielmehr als lebendiges Beispiel gegen die ‘Ordinarien-Universität’ fortgesetzt werden. gemeint war der Kampf gegen die Lehrfreiheit (vgl. Grundgesetz Art. 5 III). Am 21. November habe ich meine Vorlesung wiederum aufnehmen können. Ich begann sie mit der Erklärung, daß ich drei Punkte aus den Vorschlägen der Fachschaft in mein Vorlesungsprogramm aufnehmen würde. Auch am 26. November konnte die Vorlesung stattfinden. Störungen fanden zwar statt, doch habe ich sie nicht beachtet. Am 28. November kam es – für die Fakultät und mich unerwartet – zu neuen Störungen, wieder unter Mißbrauch des an sich legitimen studentischen Fragerechts. Ein Student, der am 26. November in provozierender Haltung auf der vorderen Bank gesessen hatte, meldete sich als erster. Als ich seine Meldung ignorierte, meldeten sich mehrere andere Studenten und unterbrachen die Vorlesung durch lautes Dazwischenreden. Einer der Störer begann seine Ausführungen mit den Worten: ‘Herr Professor, dieses ist das vierte Mal, daß Sie …’ (der Rest ging in Unruhe unter); auch auf diesen Redner bin ich nicht eingegangen, da schon die genannten Worte nicht eine Frage, sondern eine persönliche Kritik erwarten ließen. Nunmehr erhob sich das Fachschaftsmitglied Michael Thomas und erklärte: ‘Herr Professor Erler, was sie da machen, das geht zu weit!’ (gemeint war wohl die unbeirrte Fortsetzung meiner Vorlesung). Als ich danach pflichtgemäß mit meiner Vorlesung fortfuhr, verließ etwa die Hälfte der Studenten unter der Führung von Herrn Thomas den Saal. Mit der anderen Hälfte führte ich die Vorlesung zu Ende – nun ungestört. Draußen warteten inzwischen die Herausgegangenen. Durch eine Doppelreihe zischender Studenten mußte ich das Haus verlassen. Dieses ist die vierte Störung meiner Vorlesung gewesen. Alle meine verschiedenartigen Versuche, die Vorlesung mit wechselnden Methoden im Interesse der willigen Studenten fortzuführen, sind fehlgeschlagen. Die Störungen sind berechnet und haben Ziele, für welche meine gegenwärtige Vorlesung gewiß nur ein Vorwand ist (meine anderen Vorlesungen und Übungen verlaufen bisher störungsfrei). Bei einer Fortführung der Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ wären neue und wohl auch noch schwerere Störungen mit Sicherheit zu erwarten. Unter diesen Umständen halte ich die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Lehre in der Vorlesung nicht mehr für gegeben. Zudem ist es für den Hochschullehrer unzumutbar und mir unmöglich, in der geschilderten hochgespannten Atmosphäre die Vorlesung weiter zu halten. Ich habe daher meine Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ nach Rücksprache mit dem Dekan der Fakultät mit Wirkung ab 3. Dezember bis auf weiteres absagen müssen. Ich zeige diesen Schritt pflichtgemäß an. Ich bitte um Prüfung der Frage, wie weit im Wege der Rechtsaufsicht Fachschaft und Studentenschaft angehalten werden können, eine störungsfreie Fortsetzung der Vorlesung zu gewährleisten.“
    Schreiben Erler an Kultusminister 29.11.1968; Archi
    856) Flugblatt>29.11.1968>>SDS: „Die NS-Gesetze wurden nicht umsonst verabschiedet!“
    „Die NS-Gesetze wurden nicht umsonst verabschiedet! – Die NS-Gesetze haben sich schon jetzt bewährt! – Die Studenten haben als erste gegen sie gekämpft – die Arbeiter bekommen sie als erste zu spüren! – Der Arbeitgeberverband schickte ein altes Fossil der Zwangsbewirtschaftung an die Notstandsfront: Ex-Wehrwirtschaftsführer Kaus, Mehrheitsaktionär der Metzeler AG, somit Boss der Correcta-Werke in Bad Wildungen. Kaus und Correcta sollten die Versuchskarnickel spielen – Testfall: NS-Verfassung bricht Landesverfassung. Denn Artikel 29 der hessischen Landesverfassung verbietet die Aussperrung – Artikel 9 Abs. III 3 der NS-Verfassung ‘legalisiert’ sie. Kaus – d. h. der Arbeitgeberverband – statuierte das Exempel: Streikende Arbeiter wurden ausgesperrt! Die hessische Regierung verkniff es sich, ‘in laufende Arbeitskämpfe einzugreifen’. Reichsrecht bricht wieder Landrecht – Arbeitskampf heißt wieder Kampf gegen die Arbeiter. Was tat die Gewerkschaft? Sie sprach noch auf der letzten Streikversammlung verbal-radikal von Revolution, während sie mit Kaus etc. schon Tage zuvor den windelweichen Kompromiß vorbereitete. Kaus ging die Luft aus; doch die Arbeitgeber wittern Morgenluft! Die Gewerkschaft wird den Kompromiß – wie immer als Erfolg feiern. Die Arbeitgeber werden den Erfolg – wie immer – in der Tasche haben. Die Arbeiter sind – wie immer – die Beschissenen. Was haben die Studenten damit zu tun? Sie haben im Sommer gewußt, daß eine Universitätsbesetzung die NS-Gesetze nicht mehr verhindern konnte. Sie haben gewußt, daß die NS-Gesetze nicht gegen eine Randgruppe, die Studenten nämlich, sondern gegen die große Masse der Arbeiter verabschiedet wurden. Sie haben gesehen, daß die Gewerkschaften nur mit scheinradikalen Kraftausdrücken geklingelt haben. Sie haben begriffen, daß gegen Notstand nur der aktive politische Widerstand die Antwort sein kann – im Sommer und gerade jetzt. Verbaler Protest schmiert nur das Getriebe des NS-Staats!“
    Flugblatt SDS 29.11.1968; Archiv
    857) Artikel>30.11.1968>>Offenbacher Post: „Im Chor der Gewerkschaftler ging Internationale unter
    „Prügelszenen zum Abschluß einer DGB -Kundgebung in der Stadthalle – Der Störenfried war der SDS – Beifall für Rosenberg – Was zunächst zu einer handfesten Prügelei auszuarten drohte, endete schließlich als simpler Sängerwettstreit. Eine knappe Hundertschaft Frankfurter SDSler versuchte sich schließlich mit der ‘Internationale’ Gehör zu verschaffen, während über zweitausend Gewerkschaftler untergehakt ‘Brüder zur Sonne, zur Freiheit’ anstimmten. Zeugen dieses überraschenden Zwischenfalls wurden Delegierte der Internationalen Föderation von Chemie- und Fabrikarbeiterverbänden aus 18, teils überseeischen Nationen, die nach einem zweitägigen Kongreß in Frankfurt die Offenbacher Stadthalle zu einer Kundgebung für die betriebliche Mitbestimmung gewählt hatten. Schlagfertig – mit Worten – wußte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ludwig Rosenberg, der mitten in seinem Referat unterbrochen worden war, die Attacke der Demonstranten zu parieren. – In die handgreifliche Auseinandersetzung hineinziehen ließ sich hingegen Philipp Pleß, Hessens DGB-Vorsitzender. Nach einem kurzen Schlagaustausch lavierten ihn beherzte Ordner freilich schnell aus der Gefahrenzone heraus. – Angesichts der zu allem bereiten Ordnerschar zogen es die Leute vom SDS dann vor, zunächst einmal auf dem Fußboden Platz zu nehmen. Ihr Vorhaben, sich des Mikrophons zu bemächtigen, gaben sie schließlich auf, und so endete ihr Auftritt mit besagtem Sängerstreit und mit der immer leiser werdenden Forderung nach einer Diskussion. – Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die meisten Ehrengäste den Weg nach draußen bereits erkämpft, darunter Vertreter der Landesregierung, die Bundestagsabgeordneten Dr. Horst Schmidt und Willi Bäuerle sowie Offenbachs politische Prominenz. – Es sei eine Beleidigung, rief Rosenberg aus, wenn von den Unternehmern versucht werde, die Arbeitnehmer – Arbeiter, Angestellte und Beamte – so darzustellen, als seien sie nur darauf aus, mehr Lohn und Gehalt zu bekommen. Als seien sie gar nicht daran interessiert, welche Rolle sie in dieser Gesellschaft spielten. Als sei es ihnen gleichgültig, ob sie als dumm, unverantwortlich und unfähig über ihr Schicksal zu bestimmen, hingestellt würden – wenn es nur fünfzig Prozent mehr in die Lohntüte gebe. – Das Thema Mitbestimmung sei zu einer hochpolitischen, gesellschaftspolitischen Frage geworden, und die politischen Parteien hätten das sehr wohl erkannt, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Die SPD habe sich eindeutig und uneingeschränkt zur paritätischen Mitbestimmung bekannt, und auch die Freunde in der CDU kämpften einen erbitterten und zähen Kampf in ihrer Partei für die Verwirklichung dieses Gedankens. – ‘Wer Demokratie und die freiheitliche Gesellschaft erst nimmt, kann nicht daran vorbeikommen, daß Mitbestimmung das entscheidende Grundelement der Demokratie ist’, fuhr Rosenberg fort. Mitbestimmung sei eben der wesentliche Unterschied gegenüber einem System, in dem nur einer oder einige alleine bestimmten – und diese Alleinbestimmung widerspreche dem Wesen der Demokratie. Jeder müsse erkennen, daß mündige Menschen keinen Vormund brauchten. – Der DGB-Vorsitzende zeigte sich ‘felsenfest davon überzeugt’, daß die Forderung nach paritätischer Mitbestimmung verwirklicht werde, denn sie sei nicht eine ‘Schnapsidee’ von Gewerkschaftssekretären, sondern eine Forderung, die in unsere Zeit passe, eine Forderung, die unsere Zeit stelle. – ‘Zeigt ihnen, wie eine demokratische und freie Arbeitnehmerschaft denkt und handelt! Laßt sie nicht im Zweifel darüber, daß euch alles Geld und alle Reklame eure freiheitliche Gesinnung und die Courage nicht abkaufen können!’, waren Rosenbergs letzte Worte, die schon im Schlußapplaus untergingen.“
    Offenbacher Post 30.11.1968, „Im Chor der Gewerkschaftler ging Internationale unter“; Archiv
    858) Artikel>01.12.1968>>DISKUS: „Antiautoritäre Mobilisierung – Basisarbeit!“
    „Viele der Schwierigkeiten, die sich den Basisgruppen stellen, hängen mit dem antiautoritären Charakter der politischen Bewegung zusammen. – Die Arbeit in den Basisgruppen erfordert zunächst eine relativ regelmäßige Teilnahme an den Diskussionen, ein stabiles, kontinuierliches Engagement. Konsumtive Verhaltensweisen müssen in erheblichem Maße abgebaut werden. Demgegenüber hatte die ganze Bewegung wesentlich einen Revoltencharakter; es gelang ihr nur temporär zu großen Aktionen ein ‘Klima’ der Mobilisierung zu schaffen, das es den einzelnen ermöglichte, sich von ihrer internalisierten Leistungszwängen zu befreien und ihre Isolierung zu überwinden. – Weiter richtet sich die Arbeit der Basisgruppen auf ein ganz begrenztes Ziel: in einem Studienzweig über hochschulpolitische oder womöglich über explizit gesamtgesellschaftliche Konflikte (Klassenjustiz) weitere Studenten zu politisieren. Demgegenüber hatten die großen Aktionen sowohl in der Hochschule das große sit-in zur Konzilsitzung wie die Springer – und Notstandssituationen und erst recht die Vietnamdemonstrationen etwas abstrakt negatorisches. Das zeigt sich auch daran, welchen Stellenwert die marcusianische Formel von der ‘Großen Verweigerung’ hatte. Natürlich sind auch die Konflikte der Universität gesamtgesellschaft vermittelt, nur richten sich hier die Aktionen nie so direkt gegen das gesamte System. Deshalb ist auch nirgendwo die Gefahr, sich vom System vereinnahmen zu lassen, so groß wie hier (vor allem wo sogar schon die Kultusministerien reformistische Lösungen durchsetzen wollen). – Zudem erfordert die Arbeit in den Basisgruppen intensive wissenschaftstheoretische Arbeit, die die Studenten in ihrem Studium noch zusätzlich belasten. Die Studenten treten nicht in der Masse von Mitdemonstranten gegen eine Polizei an, sondern, wenn nicht sogar als Einzelne, so doch nur als kleine Gruppe einem Professor, der zumeist doch einen großen Wissensvorsprung hat, gegenüber, vor dem sie sich argumentativ legitimieren müssen. Das bedeutet einen erheblich größeren Realitäts- und Leistungsdruck. Demgegenüber erlauben die großen Aktionen gerade eine Befreiung von dem Druck, den internalisierte Leistungszwänge ausüben; waren bis zu den großen Aktionen die Repressionen der Realität mehr oder weniger geschluckt worden und hatten die Aggressionen sich allenfalls ein einer begrifflichen Schärfe in theoretischen Arbeitskreisen gegen die Herrschenden gewandt, so war gerade das Neue an den Aktionen, daß sie in ihrer Aggressivität eine temporäre Entlastung ermöglichten. – Kurz, die Arbeit in den Basisgruppen verlangt ein Maß an Ich-Stärke und -Stabilität, Realitätstüchtigkeit, die die Stabilität der antiautoritären Handlung, die radikalen revolutionären Ansprüche selbst gefährdet. Wie die Untersuchungen über den autoritären Charakter und die über die Veränderungen im Sozialisationsprozeß gezeigt haben, wird es für die Individuen immer schweren, ein kritisches, starkes Ich auszubilden. Vielmehr übernehmen gesellschaftliche Gruppen unmittelbar die Steuerung des Individuums, das sich an seinen definierten sozialen Rollen und konventionellen Verhaltensnormen relativ äußerlich stabilisiert. Die autoritäre Organisierung der einzelnen in den Bildungs- und Produktionsinstitutionen ist die Bedingung für deren intellektuelle und körperliche Leistungsfähigkeit. – Wird aber durch eine politische Bewegung gerade dieser autoritäre Stabilisierungsmechanismus durchschaut, und hebt sie diese Zwänge wenn auch nur partiell und temporär auf, – wird sie antiautoritär -, so ergibt sich daraus ein Konflikt, in dessen Verarbeitung sich erst langsam ein stabiles Ich aufbaut. In diesem Konflikt müssen die Studenten einerseits immer wieder eine Integration in die autoritären Rollenschemata abwehren, andererseits müssen sie sich aber auf die Realität beziehen, um ein Ich aufzubauen und so ihre neue Identität zu begründen. – Einerseits können sich in den Basisgruppen in solidarischer Arbeit auch psychisch integrieren und Ich-Stärke in den Aktionen der Gruppe entwickeln, andererseits stellen aber die Schwierigkeiten, die durch die Basisgruppen überwunden werden sollen, Barrieren und Probleme dar, die die Basisarbeit eminent belasten. – Dieser Konflikt wirkt sich auch auf die politisch-strategische Bestimmung der Basisgruppen aus. Häufig bestimmt die Befürchtung einer reformistischen Politik die Diskussion, und durchaus nicht immer ohne Berechtigung. Sicherlich ist es revolutionär, die Basis an der Hochschule in noch nicht so weit politisierte Fachschaften zu verbreitern, aber unter der Hand gerät die Politik, die sich so begrenzt definiert, selbst in die Beschränkung. – Andererseits muß die Basisgruppe sich auf die Realität einlassen. Sie kann nur die Konflikte politisieren, die aus den Verhältnissen an der Hochschule hervorgehen. Es ist nicht möglich, die Schärfe der gesamtgesellschaftlichen Konflikte, wie sie die Notstandsstreiks kennzeichneten, in der Hochschule zu reproduzieren. Insofern ist jede Hochschulpolitik ein taktischer Rückzug. Aber würde man versuchen im Rahmen einer größeren Kampagne z. B. der Justizkampagne entsprechende Organisationen zu schaffen, so könnte damit doch nicht das Problem der Trennung des Studiums von der politischen Arbeit behoben werden. Diese Trennung war aber bisher ein entscheidendes Hindernis für eine kontinuierlich politische Arbeit. Solange die Einzelnen in ihrem Studium isoliert sind, sind sie relativ aussichtslos diesen Repressionen ausgeliefert. Das müßte aber ihren Konflikt und die Schwierigkeit, einer stabilen psychischen Integration noch verschärfen. – Aber diese Schwierigkeiten beweisen zugleich die Notwendigkeit der Basisgruppen. Hermann Lohaus.“
    Diskus Dezember 1968, „Antiautoritäre Mobilisierung – Basisarbeit!“; Archiv
    859) Artikel>01.12.1968>>DISKUS: „Imhoff geht um!“
    „Das Seminar lief seinen gewohnten Gang: Verlesung des Protokolls der letzten Stunde. Die Studenten konsumierten, der Lehrer macht Bemerkungen. – Da geht die Tür auf, Imhoff und jemand, den er als seinen Assistenten bezeichnet, erscheinen. Imhoff hat ein Problem: ‘Schmidt, ich habe eine Frage an Dich.’ Schmidt (Dr. phil.) schnappt nach Luft und wird blaß. ‘Zunächst einmal, seit wann duzen wir uns denn, Herr Imhoff?’ Dieser: ‘Schmidt, ich möchte Dich fragen, warum Du die abstrakte Kontinuität des Seminars aufrechterhältst …’ Er wird unterbrochen: (Schmidt) ‘Aber die Kontinuität ist dann sehr konkret, wir erscheinen jeden Montag hier.’ Imhoff: Schmidt, ich möchte Dich fragen …’ So geht das eine Weile weiter. Schmidt durchläuft alle Phasen einer autoritären Reaktion – er fordert Imhoff auf, den Saal zu verlassen, er weigert sich, mit ihm zu diskutieren, er macht die Tür auf, er kommt zurück, er wehrt sich seiner Haut, er findet keine Argumente mehr, er fordert Abstimmung über die Entfernung von Imhoff, da niemand abstimmt, holt er nicht die Polizei, sondern verläßt sein Seminar. – Imhoff redet von seiner Emanzipation, er bittet um Geld, da solche Aktionen ihn hindern, sein Brot zu verdienen, er läßt seinen ‘Doktorhut’ herumgehen. Nur 2 Pfennige werden gespendet. Der Assistent von Imhoff stellt die entscheidende Frage: ‘Wer hat eigentlich schon mit Schmidt über die Berechtigung eines solchen Seminars über Comte diskutiert? Macht nicht allein schon die traditionelle Form des Seminars neue Inhalte, z. B. die Emanzipation der Teilnehmenden unmöglich?’ – Nachdem Imhoff und sein Assistent auch gegangen sind, beginnt im Seminar eine Diskussion über das Seminar. All die Fragen eines traditionellen Seminarbetriebs und seiner Folgen werden plötzlich diskutiert. Inwieweit übt Schmidt Herrschaft aus, wird eigentlich etwas anderes vermittelt, als Herrschaftswissen, wo liegen die studentischen Interessen, was interessiert uns eigentlich am Comte, warum diskutieren die Studenten wenig oder überhaupt nicht, wie können wir unsere Ängste überwinden, welche organisatorischen Veränderungen des Seminarbetriebes sind dafür erforderlich usw. – Die antiautoritären Studenten bedurften der Autorität von Imhoff, um ihre autoritären Schranken zu überwinden. Sie einigten sich, ihre Interessen zu formulieren – in mehreren Arbeitsgruppen – und in der folgenden Stunde im Seminar zu diskutieren. Sie wollen Vorschläge für eine Neuorganisation des Seminars vorlegen, sie wollen auf keinen Fall so weiter machen wie bisher.“
    Diskus Dezember 1968, „Imhoff geht um!“; Archiv
    860) Artikel>01.12.1968>>DISKUS: „Laßt Tausend Basisgruppen blüh“n!“
    Auf Seite 6 muß noch geschrieben werden!!!!
    Von:’dieser Bericht’ bis ‘Oberndörfer’
    Diskus Dezember 1968, Nr.8, Seite 6
    861) Artikel>01.12.1968>>DISKUS: „Unterwühlt das Parlament!“
    „Für uns ist die Diskussion über das Studentenparlament insofern relevant, als wir klären müssen, was Linke denn in einem solchen repräsentativen Gremium zu suchen haben, und ob nicht eine Teilnahme an der Wahl sozialdemokratische Taktiererei sei. Das Argument, das aus bloßem Mißtrauen eine Teilnahme für taktisch und damit eh reformistisch hält, erledigt sich von selbst. Um auf den Kern zu kommen, muß man die Übertragung der Kritik am Parlament der bürgerlichen autoritären Leistungsgesellschaft auf das Studentenparlament diskutieren. Kernpunkt der Kritik sind die Verschleierung von Herrschaften, Nichtaustragen von Interessenantagonismen, Integrationsfunktion und Cliquenwechsel statt Klassenkampf politischer Gegner. Bei dem Vergleich läßt sich leicht feststellen, daß ein repräsentativ gewähltes Gremium wie das SP derzeit allerdings Antagonismen verschleiert, indem es so tut, als seien die Interessen der Studenten durch verbales Behandeln von Tagesordnungspunkten zu vertreten, als seien sie überhaupt zu vertreten. Bloß Anträge zu verabschieden bleibt ohne Konsequenz und täuscht nur vor, damit sei es getan. Verhandlungspartner für uns gibt es nicht, Verhandlungen in irgendwelchen Kommissionen haben sich selbst ad absurdum geführt: Ergebnisse in Form akzeptabler Kompromisse gehen von vorhandener Macht aus und die liegt nicht bei uns, sondern bei denen, die uns immer häufiger freundlich einladen, doch mit ihnen zu diskutieren. Auch ist nicht zu leugnen, daß die Auseinandersetzungen im Parlament tatsächlich eine unter verschiedenen Cliquen war. – Indes gilt es hier zu differenzieren: Da bei den meisten Linken im künftigen SP ein Konsens über die Notwendigkeit der Selbstorganisation der Studierenden besteht, betrachten sie das SP als lediglich unterstützendes Instrument für die Basisarbeit, das die Mittel der ‘Studentenschaft’ auch für die realen Aufgaben an der Basis einsetzt. – Die organisatorische Struktur der Studentenvertretung ist in einer bestimmten politischen Situation unter zweifellos ambivalenten politischen Absichten entstanden und ihre Funktion verändert sich selbstverständlich bei einer Veränderung der politischen Bewegung. In einem Stadium größerer Politisierung wird dann die ursprünglich organisatorische Struktur zu einem Hemmschuh für die notwendige politische Praxis. Derzeit ist das Interesse der Herrschenden darauf gerichtet, die Ausbildung nützlicher Fachidioten zu effektivieren. Dem können die Studenten nur dann Widerstand entgegensetzen, wenn sie nicht nur eine freie Wissenschaft fordern, sondern zugleich versuchen, sie selbst emanzipatorisch zu betreiben. Das verändert notwendig die Form der studentischen Interessenvertretung. Der studentische Parlamentarismus geht von der überholten Trennung von ‘Fach’ und ‘Politik’ aus, er muß verändert werden. – Allerdings ist es unsinnig, einen teilweise gesprengten Rahmen vollends zu zerstören, solange die Notwendigkeit einer solchen Sprengung noch nicht massenhaft eingesehen worden ist. Ein Rätesystem als Organisationsform aller Studenten wäre noch verfrüht, da sich die Basisgruppen gerade erst konstituiert haben und die politische Arbeit mit dem Studium weder bei den Einzelnen noch erst recht bei den Kollektiven hinreichend vermittelt ist. Nur darauf zu warten wäre allerdings naiv. Emanzipatorische Selbstbestimmung und Umstrukturierung eines organisatorischen Rahmens sind gegenseitig vermittelt und bedingen einander. – Tendenziell wäre eine Reorganisation bereits im Rahmen der ‘studentischen Interessenvertretung’ zu leisten. Es erübrigt sich weitgehend, Entschlüsse im Namen der Studentenschaft zu verabschieden und in Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Politische Diskussionen könnten in einem neuen Parlament von den Aktionen der Basisgruppen ausgehen und von diesen kontrolliert werden. – Zwar sind durch diese Vermittlungsstelle die Organisationsprobleme in der augenblicklichen Phase der Studentenbewegung nicht zu lösen, aber immerhin könnte sie hilfsweise Funktionen übernehmen. – In einem solchen Wahlkampf war es selbstverständlich, daß der SDS keinen Wahlkampf führte oder wie es in der FR hieß ‘schwieg und wählte’. Ein solcher Wahlkampf, in dem sich politische Gruppen durch Waschmittelplakate und -Flugblätter scheinlegitimieren, ist allerdings schwachsinnig. Die Einsicht der Notwendigkeit der praktischen Vermittlung von ‘Fach’ und ‘Politik’ führt konsequent zu dem Satz ‘unser Wahlkampf ist unsere politische Praxis in der Basis’. Jedes weitere Flugblatt über das eine SDS-Flugblatt hinaus wäre überflüssig gewesen. – Die Tatsache einer Wahl zu einem repräsentativen Gremium wie das SP bedeutet eben nicht notwendig eine antiplebiszitäre Politik . In solchen Zusammenhängen muß sich Taktik legitimieren. Wer taktische Argumente als generell diskutiert und füglich verwirft, betreibt Selbstbefriedigung.“
    Diskus Januar/ Februar 1968, Nr.1/2, Seite 3
    862) Artikel>01.12.1968>>FNP: „Vorläufig noch kein Schulstreik“
    „Sozialistische Lehrer in Opposition gegen Erziehergewerkschaft – Zu teilweise erregten Debatten kam es am Donnerstagabend auf einer Protestversammlung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zwischen Vertretern dieser Organisation und Angehörigen der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) an der Frankfurter Universität sowie mit den Sprechern des Sozialistischen Lehrerbundes (SlB) . – Immer wieder versuchten AfE-Studenten und sozialistische Lehrer, die Versammlung in ihrem Sinne umzufunktionieren und einen Beschluß herbeizuführen, der auf die Ausrufung eines Streiks der Lehrer an den Frankfurter Schulen nach den Weihnachtsferien hinauslaufen würde. Am Bezirksvorstand der Gewerkschaften wurde heftige Kritik geübt, da er nach Meinung der Opposition nicht energisch genug auftrete. – Das Vorstandsmitglied des Sozialistischen Lehrerbundes, H. Stubenrauch, fand einen Entschließungsentwurf der GEW nicht befriedigend, der, wie die streikenden Studenten, die achtsemestrige Ausbildung befürwortet. In dem Dokument verwendet sich die GEW außerdem für die Herabsetzung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte, wendet sich gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die geplante vierzigstündige Präsenzpflicht der Lehrer an Ganztagsschulen und fordert eine gerechtere Lehrerbesoldung. Allerdings endete die Entschließung mit der Androhung von Kampfmaßnahmen, falls diese Forderungen nicht erfüllt würden. – Aufruf zum Streik – Dieser Meinung war auch SLB-Sprecher Stubenrauch. Er verlangte eine gemeinsame Aktion der Lehrerschaft und ihre Solidarisierung mit den Studenten und dem Lehrkörper der AfE für den Fall, daß der Streik an der Universität nach Weihnachten fortgeführt werden sollte und daß noch weitere Institute von der Polizei besetzt würden. Die Lehrer sollten ihre Schulen einfach schließen und ebenfalls streiken. – Schließlich verlangte Stubenrauch unter stürmischem Beifall, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft solle einen ‘Kampffonds’ für jene Lehrer und Studenten schaffen, die im Kampf um eine bessere Ausbildung wirtschaftlich benachteiligt seien. – Die Ausführungen der stellvertretenden Bezirksvorsitzenden der Gewerkschaften, Helga Kreuzfeld (Elisabethenschule), machten einen dicken Strick durch diese kühne Rechnung. Helga Kreuzfeld stellte fest, daß man diese Versammlung nur unter größten Schwierigkeiten zustande gebracht habe. Die meisten Schulleiter hätten sich geweigert, ihre Schulen um elf Uhr zu schließen, damit die Veranstaltung am Vormittag stattfinden könne. Dieses Gremium habe – schließlich – nicht das Recht zu beschließen, die GEW solle den Schulstreik ausrufen. – Frau Kreuzfeld meinte, daß innerhalb der Lehrerschaft die Bereitschaft für Kampfmaßnahmen nicht allzu groß ist, wohl aber von dort eine direkte Unterstützung der Forderung nach dem achtsemestrigen Lehrerstudium zu erwarten sei. – Plädoyer Rauschenbergers. – Professor Rauschenberger von der Abteilung für Erziehungswissenschaften der Universität appellierte an die Gewerkschaft, die Priorität der Ausbildungszeit mit acht Semestern anzuerkennen und sich für eine gleichartige Ausbildung aller Lehrer einzusetzen. – Großes Aufsehen erregte der Vorschlag des Rektors der Minna-Specht-Schule, die Frankfurter Bevölkerung mehr als bisher über die Zusammenhänge von Lehrerausbildung, Lehrerbesoldung und Lehrermangel aufzuklären. Er forderte: an allen Tagen, an denen wegen Lehrermangels an einer Schule Unterrrichtsstunden ausfallen müßten, sollten vor dem Schulgebäude schwarze Fahnen wehen.“
    FNP, „Vorläufig noch kein Schulstreik“ Dezember 1968; Archiv
    863) Flugblatt>ADS 01,12,1968: information Nr. 4 „kontrapunkt“
    „Das Aktionskomitee Demokratischer Studenten (ADS) ist der Auffassung, daß es eines der wesentlichen Ziele für die Zukunft ist, den Reformvorschlägen Prof. Schüttes die undemokratischen Giftzähne zu ziehen. – Lugbuch: – 1. Prof. Schütte, das Kulturmysterium aus Wiesbaden, soll sich mit führenden Industriellen in Verbindung gesetzt haben, um liberale Relikte aus seinem Hochschulentwurf eliminieren zu können. – 2. Der DB soll für den nächsten Wahlkampf ‘Rot’käppchen engagiert haben. – 3. Die Tatsache, daß sich Daniel Cohn-Bendit als bestes Zugpferd für den SDS erwiesen hat, kommentierte ein SDS-Mitglied mit der lapidaren Feststellung: ‘Der macht ja auch den meisten Mist!’ – 4. Um weiteren Diskussionen gewachsen zu sein, unterzog sich Prof. Erler einer Frischzellenkur. – 5. Gerüchteweise verlautete, daß die Wahlbeteiligung bei den Kunsthistorikern doch über 1% gelegen haben soll. – 6. Prof. Walter Rüegg hält ein Seminar über die Zerschlagung renitenter Hochschulgruppen ab. – 7. Staatspräsident de Gaulle hat Daniel Cohn-Bendit 100 000,- DM und die Aufnahme in die Ehrenlegion versprochen, wenn er durch eine Revolte die DM ins Wanken bringt. – 8. Die mit den Abfällen des Mensaessens gemästeten Schweine erwiesen sich als ausgesprochen kurzlebig. – 9. Prof. Schütte befindet sich momentan auf einer Vortragsreise durch den Ostblock. Das Thema seiner Vorträge lautet: Wie schalt ich das Bildungswesen am effektivsten gleich? – 10. Um den Lehrbetrieb noch ungestörter gestalten zu können, sollen in Zukunft an den Eingängen der Universität Filzpantoffeln ausgegeben werden. – 11. Bei einer Haussuchung im Rektorat wurde Prof. Walter Rüegg brütend auf der gestohlenen Wahlurne gefunden. – 12. Geheimer Drahtzieher des ‘Antiautoritären Affenbundes’ soll Prof. Grzimek sein. – Der Schütte-Entwurf oder vom Regen in die Traufe – Jahrelang haben die Universitäten ihr Unvermögen gezeigt, sich selbst zu reformieren, von der veralteten Ordinarienhierarchie zu eine rmodernen, den demokratischen Erfordernissen angepaßten Universität zu kommen. Da trat als ‘Retter’ Kultusminister Schütte auf den Plan. Im September lag sein Entwurf auf dem Tisch. Weithin nimmt dieser für sich in Anspruch, zu den fortschrittlichsten Konzeptionen für eine Hochschulreform zu gehören. Dieser Anspruch stützt sich auf die stärkere Mitbeteiligung der Studenten (Drittelparität im Konzil – § 10 I) die Gliederung der Universität in Fachbereiche (§ 18), die Einführung des Kontaktstudiums (§ 6 III), die Möglichkeit, auch nicht habilitierte Wissenschaftler zu berufen (§ 31 I S. 4), die Modernisierung der Verwaltung durch Einführung des Präsidialsystems (§ 7) und der Ständigen Kommissionen (§ 16). – Wir begrüßen diese Neuerungen. Bevor wir in Lobeshymnen ausbrechen, erlauben wir uns aber, dem Entwurf erst einmal genauer auf den Zahn zu fühlen. Bei diese Analyse zeigt sich erst das wahre Bild dieser ‘Reform’: – 1) Gängelung der Universität durch den Staat – Drei Instrumente hat sich Herr Schütte einfallen lassen, um sicherzustellen, daß sich seine Universität dem Staat reibungslos einpassen läßt: – a) Präsident – Dieser Präsident wird weder vom Konzil frei gewählt noch ist er allein durch diese absetzbar (§ 8 IV). Vielmehr wird er vom Kultusminister ‘im Einvernehmen mit dem Konzil’ ernannt (§ 8 I). Ihm werden weitgehende Lenkungs- und Informationsbefugnisse eingeräumt (§ 7). Am schwersten wiegt das Eingriffsrecht in Beschlüsse der Ständigen Kommissionen und Fachbereiche, wenn diese ‘das Wohl der Universität als Ganzes gefährden oder unzweckmäßig sind’ (§ 7 VI). Über diese Generalklausel ist dem Präsidenten praktisch eine unbeschränkte Machtfülle in die Hand gegeben. – Zudem kann er auf die personelle Besetzung Einfluß nehmen über seine Rechte bei der Berufung (Ausschreibung kennt der Entwurf noch nicht!) (§ 31), besonders über sein Recht des Sondervotums (§ 31 IV). Dieser Mann des Kultusministers wird also zum eigentlichen Herrscher der Universität. Was sich als moderne Verwaltung tarnte, entpuppt sich als eine Art Eingliederung der Universität in das Kultusministerium. – b) Eingriff des Kultusministers in die Universitätsstruktur. – Bei den wichtigsten Strukturproblemen der Universität, bei der Bestimmung der Zahl und der Bildung von Fachbereichen, genügte Herrn Schütte dieser indirekte Einfluß nicht. Hier gibt ihm § 25 die Regelung durch Rechtsverordnung in die Hand. Von einer unabhängigen Wissenschaftsorganisation, dem Konstitutiv der freien Wissenschaft, ist hier nicht mehr die Rede. – c) Kuratorium – Herr Schütte sieht richtig, daß das wirksamste Lenkungsmittel der Geldhahn ist, daß die Entscheidungen über die Verteilung des Haushalts die wichtigen Fragen der Wissenschaftsorganisation bereits vorausnehmen. Deshalb zeigt er als Aushängeschild den Globalhaushalt (§ 4 II). Zugleich werden aber die Struktur- und Finanzplanung, Aufstellung und Feststellung des Haushalts dem Kuratorium übertragen (§ 12). Die Zusammensetzung dieses Gremiums soll den Einfluß des Kultusministers endgültig sicherstellen, indem von 14 Mitgliedern 8 von staatlichen Stellen besetzt werden. – Die in § 2 gewährte Selbständigkeit der Universität wird zum Farce angesichts dieser Gängelungsmöglichkeiten! Die ‘freie Forschung und Lehre’ (§ 1) wird ein für den Staat verfügbar gemachtes Instrument. – Herr Schütte zeigt uns auch, wozu er dieses einsetzen will: – 2) Effektivitätssteigerung unter Verlust von Kritikfähigkeit – Drei Mittel sollen sicherstellen, daß die Universität ‘effektiv’ arbeitet: die Aufnahmebeschränkung (§ 36 II) (numerus clausus), die Zwangsexmatrikulation (§ 37 III) und die weitgehende Festlegung des Studiums auf die vorgeschriebenen Studiengänge (§ 37 II). Nicht die Kritikfähigkeit der Wissenschaft und des an der Universität Ausgebildeten schwebt Herrn Schütte vor, sondern die Steigerung des Ausstoßes an Fachkräften mit technischem Berufswissen. Das kritische Handlungswissen paßt nicht hinein in dieses Schema. Denn Kritik und Spannungen sind anscheinend unerwünscht, wie sich dies in der Mitbeteiligung der Studenten zeigt: – Wer sich anfangs der ‘Fortschrittlichkeit’ dieses Schütte-Entwurfs freute, da dieser heilige Kühe der Ordinarienuniversität schlachtet, sieht sich nach dieser Analyse ernüchtert. Denn an die Stelle der Ordinarienhierarchie tritt nicht eine neue, ihre kritische Funktionen ausübende, demokratische Universität sondern eine dem Staat eingepaßte auf Effektivität der reinen Ausbildung zielende Universität. Die Universität kommt nur vom Regen in die Traufe. – Deshalb lehnt das ADS den vorliegenden Schütte-Entwurf in seiner Grundkonzeption ab und wird sich zusammen mit den Studenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Professoren (soweit diese dazu bereit sind) gegen die Verwirklichung des Gesetzes in dieser Form wenden, damit nicht wieder die Chance einer wirklichen Reform verpaßt wird. – 3) Statt Demokratisierung Harmonisierung der Interessengegensätze – Sieht man von der Drittelbeteiligung der Studenten im Konzil ab (das nur sehr bescheidene Wirkungsmöglichkeiten hat), so herrscht die Beteiligung von Professoren, Mittelbau und Studenten im Verhältnis 5:3:2 vor (§§ 23, 15). Damit stehen einer Gruppe von vorneherein 50% der Stimmen zu. Der Zwang zum Interessenausgleich findet nicht statt (wie dies bei einem Verhältnis von 4:3:3 der Fall wäre). Beteiligung der Studenten dient nicht demokratischen Erfordernissen sondern Harmonisierung der Interessengegensätze. Die Möglichkeit eines Wandels der Universität selbst über die Beteiligung aller Gruppen in den Entscheidungsgremien ist somit nicht gegeben. – Wahlanalyse – I. Vorbemerkungen – Im allgemeinen werden ungültige Wahlergebnisse nicht veröffentlicht, um den Wähler in seiner erneuten Entscheidung nicht zu beeinflussen. Der Wahlausschuß hat jedoch aus uns nicht bekannten Gründen die Auszählung der Stimmen öffentlich vorgenommen. Wir werten diese Auszählung als Meinungsumfrage und nehmen die Gelegenheit wahr, für Sie und für uns dieses Material statistisch auszuwerten und politisch zu interpretieren. – Als Arbeitsgrundlage standen zur Verfügung das offiziell durch das Parlamentspräsidium mit geteilte Wahlergebnis der Wahlen zum Studentenparlament am 13. – 16. November 1967 und die öffentlich ausgezählten Daten der ungültigen Studentenparlamentswahlen vom 11. – 15. November 1968. – II. Aufschlüsselung – November 1967 – Wahlbeteiligung: ca. 45% bei ca. 15.000 Wahlberechtigten – Stimmenabgabe: 6.658; davon ungültig: 63 – Ausgewertete Stimmen: 6.595
    Gruppe Stimmen Sitze %
    1) DB 1851 7 28,1%
    SDS 1076 4 1 6,3%
    AHP 889 3 13,5%
    RCDS 722 2 11,7%
    AFS 526 28,0%
    LSD 513 27,8%
    LdM 460 17,0%
    AdM/Profil 409 16,2%
    NHB 149 2,3%
    2) SDS, LSD, DB, AFS, LdM 67,2% 16 Sitze
    AdM/Profil, AHP, RCDS 31,4% 6 Sitze
    NHB 2 3%
    November 1968 – Beteiligung: ca. 53% bei ca. 15.000 Wahlberechtigten – Stimmabgabe: ca. 7.980 – Ungültige Stimmen: ca. 100 – Stimmen in der gestohlenen Urne: ca. 500 – Ausgewertete Stimmen: 7.359 – Die Stimmen in der gestohlenen Urne wurden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse lassen sich nicht präzise auf 100 addieren, da auf- und abgerundet wurde.
    Gruppe Stimmen Sitze %
    1) ADS 2495 8 33,9%
    SDS 1451 5 19,3%
    DB 1435 4 19 1%
    LSD 1001 3 13,6%
    HRL 709 2 9,6%
    LdM 152 2,1%
    NHB 116 1,6%
    2) SDS, DB, LSD, LdM 54,1% 12 Sitze
    ADS 33,9% 8 Sitze
    HRL 9,6% 2 Sitze
    NHB 1,6%
    SDS (+AFS) minus 5%
    DB minus 9%
    LdM minus 4,9%
    LSD plus 5,8%
    Während der DB den Stimmenverlust durch seinen unqualifizierten Wahlkampf (‘Scheiße, trotzdem DB’) eigentlich selbst herbeiführte und die LdM als Tarnliste des SDS und LSD sich selbst überflüssig machte (um wenigstens einen Sitz zu bekommen, hätte die LdM über ein Drittel der Stimmen in der Urne erhalten müssen. Selbst wenn die Urne an zwei Tagen in der Medizin gewesen wäre, erscheint dies unmöglich.), hat der LSD seinen Erfolg der Unkenntnis zu verdanken. – Der Unkenntnis auch darüber, daß die Zusammensetzung über den vom Studentenparlament zu wählenden AStA schon von der großen Koalition ausgemacht war. Man diskutiert nur noch darüber, ob der AStA als Basis für den studentischen Widerstand zu bezeichnen sei, oder ob man aus taktischen Gründen wohl besser von einem Zentrum der Studentischen Emanzipationsbewegung sprechen solle. – Der DB meint zu diesem Thema, daß der AStA ‘Lustgewinn’ verschaffen solle. – Als Tatsache am Rande der großen Koalition bleibt zu erwähnen, daß der SDS autoritätsfixierter ist, als wir annahmen. Fast alle Wähler des SDS wählten Cohn-Bendit. Wahrscheinlich kennen sie die Meinung von Danny noch nicht (‘Wählt ADS!’). – III. Kommentar – Die jeweils in Punkt 2 angeführten Koalitionsmöglichkeiten bedürfen der inhaltlichen Begründung. – Die große Koalition zwischen SDS, LSD, DB und LdM (die AFS ist mittlerweile wieder in den SDS integriert worden) hat sich im letzten Studentenparlament zusammengefunden und wird sich auch nach der Aktionseinheit während der Blockade in jedem weiteren Studentenparlament zusammenfinden. – Dies liegt vor allem daran, daß der SDS für diese Gruppen die Funktion des ‘Vor’-denkens übernommen hat. Die Formulierungen, die LSD (‘diskutierte Solidarität’) und DB (‘Transmissionsriemen zwischen APO und etablierten Institutionen’) verwenden, um sich vom SDS inhaltlich abzugrenzen oder um seine Methoden zu domestizieren, zeigen gerade umso deutlicher ihre Fixierung am SDS. – Ihre Form des ‘Nach’-Denkens erscheint weder originär noch originell. – Dennoch blieben die Folgen dieser Manipulation nicht aus. Die Stimmenverteilung innerhalb der großen Koalition zeigt dies deutlich: Im vorigen SP bestand auch eine sogenannte kleine Koalition aus AdM, AHP und RCDS. – Es wäre falsch, diese kleine Koalition und das ADS direkt in Beziehung zu setzen. AHP und RCDS arbeiten zwar im ADS mit, ihre Mitglieder machen jedoch weniger als 1/3 der Gesamtmitgliederzahl aus. Die weiteren Mitglieder sind bis auf 6 unabhängig. Wenn es auch den Anschein hat, daß es sich hier um einen Parteienproporz handelt, so muß man doch sagen, daß von diesen 6 je zwei in der FDP, SPD und CDU sind. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel: wir gehören nicht zum Establishment! – Bei der Wertung des ADS – Stimmenanteils muß man davon ausgehen, daß eine neue, selbständige Gruppe allein über 1/3 der Wählerstimmen erhalten hat. – Vom Wählerpotential ausgehend, haben wir den Stimmenanteil um 2,5% erweitern können, während die Gruppen der Großen Koalition insgesamt 13,1% ihres Anteils verloren hat. – In Sitzen ausgedrückt hat die Große Koalition 4 Sitze verloren, während das ADS die Sitze der kleinen Koalition und darüber hinaus noch zwei zusätzliche gewonnen hat. – Die Frage ist nur, an wen die Stimmen der Großen Koalition verloren gingen. Ein nicht geringer Teil ging an das ADS, der größte Teil davon entfiel auf die ebenfalls neue HRL. Wir hätten diese Gruppe gern politisch eingeordnet, haben es nach kurzer Zeit aber aufgeben müssen. Man überlege: – Birkholz, der Spitzenkandidat der HRL, ist auf der einen Seite HSU-Mitglied (die HSU kandidiert auf der DB-Liste) und hat gestern noch den antiautoritären Flügel im SDS unterstützt, auf der anderen Seite ist er SPD-Mitglied mit Karriere-Ehrgeiz (siehe Rüsselsheim) und unterstützt heute als verlängerter Arm der SPD (s.o. Karriere) den Schütteentwurf. Vielleicht geben ihm manchen nächstes Mal noch einmal die Chance, der beste Politiker der SPD-Hessen-Süd zu werden, aber sie sollten nicht vergessen, daß es darum geht, die Hochschule zu reformieren und zwar gegen Schütte! – Der NHB als ‘letzte’ Gruppe hat seinen Stimmenanteil weiter senken können. Keine Stimme – außer den Stimmen der NPD-Sekte – hätte es gegeben, wenn rechtzeitig bekannt geworden wäre, daß, wie schon so oft, ein gutgläubiger Mensch ohne sein Wissen NHB-Kandidat wurde. – Zusammenfassend ergibt die Wahlanalyse, daß links- und rechtsextremistische Gruppen an Boden verloren haben. Das Wahlergebnis bedeutet eine Absage an die Gewalt und eine allmähliche Hinwendung zur Forderung nach sachlicher Hochschulreform. – Kandidatenliste des ADS – (Aktionskomitee Demokratischer Studenten) für die Wahl zum Studentenparlament der Legislaturperiode 1968/69 – 1. stud. jur. Göbel, Uwe (AHP) – 2. stud. jur. Bauer, Dietmar – 3. stud. rer. pol. v. Garnier, Hans Detlev – 4. stud. jur. Müller, Sybille – 5. cand. phil. Daus, Martin (AHP) – 6. cand. med. Gravenhorst, Bernd – 7. stud. rer. nat. Pregler, Michael S. – 8. cand. med. Conrad, Hanns-Christian (AHP) – 9. stud. jur. Kreutzmann, Marlies (AHP) – 10. stud. sc. ed. Grote, Rolf – 11. stud. rer. nat. et phil. Kuhn, Hans Joachim – 12. stud. jur. Benkel, Gert (AHP) – 13. cand. med. dent. Graeff, Klaus D. – 14. stud. rer. pol. Mees, Peter Ingo (AHP) – 15. stud. rer. pol. Kittel, Werner – 16. stud. sc. ed. Manus, Christiane – 17. stud. rer. nat. Gsell, Rainer – 18. stud. rer. nat. Reinkober, Peter – 19. stud. jur. Schlichting, Peter – 20. stud. rer. pol. Bungert, Klaus (AHP) – 21. stud. phil. Simonsen, Klaus – jur. fak. – Die Arbeitsgruppe Jura im ADS erarbeitete im letzten Semester theoretische Grundlagen zu einer juristischen Studienreform. Entsprechende Thesen wurden im ‘Konrad-Entwurf’ zu Beginn des neuen Semesters vorgestellt (vgl. Arbeitsblätter 2 ‘Thesen zur Studienreform an den Juristischen Fakultäten’). – Damit soll die Arbeit nicht beendet sein! – Es soll versucht werden, im folgenden Semester in sachlicher Auseinandersetzung mit Professoren und Prüfungsamt die Durchsetzung dieser Thesen zu erreichen: – 1. Berücksichtigung der politischen und sozialen Zusammenhänge des Rechts in den Lehrveranstaltungen – 2. Reduzierung des Prüfungsstoffes (Neuordnung in Kernfächer und Wahlfachgruppen) – 3. Uneingeschränkte Öffentlichkeit der mündlichen Prüfungen – 4. Heranziehen der Übungs- und Seminararbeiten für die Bewertung im Examen (Notenvorschlag) – 5. Koordination von Lehrveranstaltungen – 6. Schriftliche Lösungsskizzen mit Rechtsprechungs- und Literaturangaben zu den wesentlichen Problemen der Klausuren – 7. Wiederholungskurse, Examenspraktika und Prüfungsgespräche für Examenskandidaten – 8. Vorlesungskritiken zu Semesterende – 9. Einsetzung einer ständigen Studienreformkommission – Dafür wollen sich die Kandidaten, die der Fakultät Jura angehören einsetzen. -med.fak. – Die Arbeitsgruppe Medizin im ADS ist der Auffassung, daß gerade in der medizinischen Fakultät die Miß- und Rückstände gegenüber den Erfordernissen eines zeitgemäßen Studienaufbaus am gravierendsten sind. Deshalb werden die Vertreter des ADS im Studentenparlament folgende Ziele mit aller Energie anstreben: – 1. daß schon in den Anfangssemestern den Studenten durch spezifische Vorlesungen die Möglichkeit eröffnet wird, neben der Anhäufung von wissenschaftlichen Fakten kritisch über die sozialen, ethischen und psychologischen Probleme der Medizin zu reflektieren. – 2. daß in den Vorklinischen Semestern die Vorlesungen (vor allem Anatomie, Biochemie und Physiologie) besser aufeinander abgestimmt und zeitlich koordiniert werden. – Dazu ist auch erforderlich, daß zu Beginn eines jeden Semesters die Themen und der Inhalt der einzelnen Vorlesungen bekannt gegeben werden – am besten in Form eines detaillierten Stundenplans, der festlegt, wann welches Thema in der betreffenden Vorlesung behandelt wird. – 3. daß die in den klinischen Semestern bereits vorhandenen zaghaften Reformansätze nicht durch das feudale Chefarztsystem wieder zum Absterben gebracht werden. Im Interesse einer besseren Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden müssen hier überholte Privilegien abgebaut werden. – 4. daß selbst der beste Reformwille nicht an der räumlichen Beengtheit in der medizinischen Fakultät scheitert. Deshalb müssen auch hier umgehend die längst überfälligen Erweiterungsbauten in Angriff genommen werden. – Geben Sie Ihre Stimme den Vertretern des ADS, damit diese unerläßlichen Reformen mit Nachdruck in Angriff genommen werden. – Klaus-D. Graeff – Bernd Gravenhorst – phil.fak. – Aus Größe und Umfang besonders dieser Fakultät und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit in Bezug auf Organisationsfragen ergibt sich die dringende Notwendigkeit einer Aufgliederung in Abteilungen (siehe ADS-Arbeitsblätter Nr. 1, Grundsatzprogramm). – Die Philosophische Fakultät soll nicht länger ein Zwangskorsett von Fachgebieten darstellen, die inhaltlich wenig miteinander zu tun haben. – Deshalb schlagen wir eine Einteilung in folgende Abteilungen vor: – 1. Abteilung Sprachwissenschaft, die sich aufgliedert in die Fachbereiche ‘Ältere Sprachwissenschaften’ und ‘Neue Sprachwissenschaften’ – 2. Abteilung für Geschichte und Politik – 3. Abteilung Soziologie – 4. Abteilung Kunst, Musikwissenschaft, Theaterwissenschaft – 5. Abteilung Philosophie und Psychologie – Als wichtige Ergänzung für Philosophen, Soziologen und Politologen betrachten wir die Einführung zweier neuer Lehrstühle, nämlich für Theaterwissenschaften und für Publizistik – Die Aufspaltung der Soziologischen Abteilung in zwei getrennte Studiengänge – Soziologie an der Philosophischen Fakultät und Soziologie an der WISO-Fakultät halten wir für ungünstig. – Wir empfehlen vielmehr eine engere Zusammenarbeit mit dem Fach Politologie, wobei die Grundlagen in Philosophie und Sozialwissenschaften soweit wie möglich zu erhalten sind. – phil. fak. – Hennes Kuhn – Martin Daus.“
    Flugblatt ADS Dezember 1968; Archiv
    864) Anklage>02.12.1968>>Oberstaatsanwalt beim Landgericht: Wegen Go in Vorlesung Carlo Schmid am 20.11.1967
    „Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht – 4 Js 1134/67 – Anklageschrift – Die […] werden angeklagt, in Frankfurt/Main am 20.11.1967, gemeinschaftlich handelnd, – a) widerrechtlich in das befriedete Besitztum eines anderen und in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, Eingedrungenen zu sein, – b) andere rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben. – Am 17.11.1967 wandte sich der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main in Flugblättern gegen Bundesratsminister Prof. Carlo Schmid wegen dessen Haltung zur Notstandsgesetzgebung und forderte zu einem „go-in“ in die – ordnungsgemäß angekündigte – Vorlesung von Prof. Schmid am 20.11.1967, 11.30 Uhr im Hörsaal VI, auf. Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Rüegg, warnte den SDS telegrafisch vor einem solchen Bruch des Hausfriedens; er wiederholte sein Verbot in einem Flugblatt am 20.11., das auch vor dem Hörsaal VI angebracht wurde. Das Rektorat ließ ferner die Hintereingänge des Hörsaals VI verschließen. – Ungeachtet dessen drangen die Angeschuldigten, die dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) in Frankfurt/Main angehören oder ihm gesinnungsmäßig nahestehen, gegen 11.40 Uhr in die seit 11.15 Uhr im Hörsaal VI laufende zweistündige Vorlesung des Bundesratsministers Prof. Carlo Schmid ein, nachdem eine Hintertür unberechtigt geöffnet worden und der Versuch, die Tür wieder zu schließen, verhindert worden war. Sie zogen in Einerreihe auf das Rednerpodium und stellten sich in einer Gruppe von 20 – 30 Personen im Halbkreis um Prof. Schmid auf. Anschließend forderten sie Prof. Schmid auf, seine Vorlesung zu unterbrechen und mit ihnen gemäß ihrer vorher verkündeten Absicht über die Notstandsgesetzgebung zu diskutieren. Dabei taten sich besonders die Angeschuldigten Wolff und Krahl hervor. Prof. Schmid teilte der Gruppe unmißverständlich mit, erhalte eine Vorlesung und keine Diskussion und fuhr in seinem Vortrag fort. Die Demonstranten gingen daraufhin dazu über, durch Zwang die Vorlesung von Prof. Schmid zu verhindern und sie insbesondere für die Zuhörer unmißverständlich zu machen. Der Angeschuldigte Wolff versuchte, Prof. Schmid das drehbare Standmikrophon wegzuziehen, um ihn am Weitersprechen zu hindern und selbst eine Ansprache zu halten. Einer der Demonstranten warf eine Handvoll Heftklammern auf das Manuskript von Prof. Schmid, ein anderer hielt Prof. Schmid eine Ausgabe der Zeitschrift „Spiegel“ vor die Augen, damit Prof. Schmid einen Passus hieraus vorlese. Um die Worte von Prof. Schmid zu übertönen, klatschte die auf das Podium vorgedrungene Gruppe rhythmisch im Takt, provozierte ihn durch Zurufe, eröffnete untereinander Diskussionen und rief im Sprechchor „Notstandsminister“. Die Demonstranten saßen dabei teilweise auf dem Boden des Podiums und rauchten. Außerdem schrieben Demonstranten auf die Wandtafel Parolen, wie „Diskussion statt einer Vorlesung der Belanglosigkeit“, „Notstand ist Nötigung“ und „Notstandsminister“. Die Eindringlinge beklatschten diese Parolen. – Das Verhalten der auf dem Podium befindlichen Gruppe, in der sämtliche Angeschuldigten bewußt und gewollt zusammenwirkten, veranlaßte die in der Vorlesung anwesenden übrigen Studenten, die sich ebenfalls genötigt fühlten, zu Gegensprechchören, wie „SDS raus, Rotfront raus“. Von kurzen Unterbrechungen abgesehen, setzte Prof. Schmid seine Vorlesung fort, obwohl er, was ihm bewußt war, nur noch von einem sehr geringen Teil der Zuhörer verstanden werden konnte. Seine Absicht war, der gegen ihn verübten Gewalt nicht zu weichen. Trotzdem in der Vorlesungspause eine von den AStA-Vorsitzenden Birkholz und Streeck veranstalteten Abstimmung unter den Studenten zu der eindeutigen Entscheidung geführt hatte, die Vorlesung von Prof. Schmid fortzusetzen und keine Diskussion über Notstand zu führen, setzte die Gruppe ihr geschildertes Verhalten auch in der 2. Vorlesungshälfte bis um 13.00 Uhr fort. – Vergehen nach §§ 123 Abs. 1,2,240,47,73 StGB. – Strafantrag des Rektors der Universität Frankfurt/Main wegen Hausfriedensbruchs ist rechtzeitig gestellt. – II. Überführungsstücke – 1. Fotos, – 2. Fotokopien, – 3. Zeitungsausschnitte, – 4. Film des Hessischen Rundfunks. – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen: – I. Die 11 Angeschuldigten sind Studenten der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/Main. Sie gehören dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund an bzw. stehen ihm politisch nahe. – Insoweit liegen für den Zeitpunkt der Tathandlung folgende Erkenntnisse vor: – Frank Wolff war seit dem Wintersemester 1966/67 2. Vorsitzender des SDS Frankfurt/Main und seit der 22. ordentlichen Delegiertenkonferenz des SDS im September 1967 2. Bundesvorsitzender des SDS. Sein Bruder war 1. Bundesvorsitzender des SDS. – Krahl war seit September 1967 Mitglied des Bundesvorstandes des SDS. Er hat sich bei den Störaktionen des SDS in Frankfurt/Main hervorgetan. – Blüm war 1. Vorsitzender des SDS Frankfurt/Main. Er war Ersatzdelegierter bei der Delegiertenkonferenz des SDS vom 4. bis 9.9.1967 in Frankfurt/Main. – Grieger hat am VIII. Arbeiterjugendkongreß in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt / SBZ) Pfingsten 1966 teilgenommen. – Riechmann ist SDS-Funktionär. – Düx ist Referent der SDS-Hochschulgruppe Frankfurt/Main. Er hat zum Studentenparlament der Universität Frankfurt/Main im November 1967 als SDS-Kandidat an 2. Stelle kandidiert. – Gegen mehrere der 11 Angeschuldigten sind wegen strafbarer Handlungen anläßlich der von dem SDS in den letzten Monaten durchgeführten Demonstrationen weitere Ermittlungs- bzw. Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main anhängig. – II. – Am 17.11.1967 wurden vor der Mensa der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main von dem SDS herausgegebene Flugblätter verbreitet. In diesen Flugblättern wurde Bundesratsminister Prof. Dr. Carlo Schmid, der an der Universität in Frankfurt/Main Vorlesungen hält, vorgeworfen, er praktiziere als Minister der Großen Koalition den Notstand der Demokratie. Der SDS werde deshalb den Minister und Abgeordneten Prof. Carlo Schmid zur Rede stellen. Der SDS rief zu einem „Go-in“ in die Vorlesung von Prof. Schmid am 20.11.1967 auf; Treffpunkt sei 11.30 Uhr vor dem Hörsaal VI. Weiterhin machte der SDS auf einer „Wandzeitung“ – einem Plakat von mehreren Metern Größe – auf das „Go-in“ aufmerksam. Auch in der Tagespresse erschienen Hinweise auf das „Go-in“ des SDS in die Vorlesung von Prof. Schmid. – Am 19.11.1967 warnte der Rektor der Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, telegraphisch den SDS, Ortsgruppe Frankfurt/Main, vor dem beabsichtigten Bruch des Hausfriedens der Universität. Er forderte den SDS auf, unverzüglich die geplante Aktion rückgängig zu machen und den Rektor davon zu unterrichten. Auf sein Telegramm erhielt der Rektor keine Antwort. – Um die Störung der Vorlesung von Prof. Dr. Carlo Schmid zu vermeiden, wandte sich der Rektor am 20.11.1967 mit einem Flugblatt an die Studenten der Universität. Er wies darin auf die in dem Flugblatt des SDS angekündigte Vorlesungsstörung hin und teilte mit, daß er den Bruch des Hausfriedens nicht dulden werde. Er forderte die Studentenschaft auf, sich von der geplanten Terroraktion des SDS zu distanzieren. Das Flugblatt wurde – insbesondere auch vor dem Hörsaal VI – in Plakatgröße gut sichtbar angebracht. Außerdem ordnete das Rektorat an, die Hintereingänge des Hörsaals VI vor Vorlesungsbeginn zu schließen, so daß diese Türen nur noch von innen geöffnet werden konnten. An den Vordertüren des Hörsaals standen je 2 Angestellte der Universität, die das Eindringen von SDS-Gruppen in den Hörsaal verhindern sollten. Weiterhin war beabsichtigt, daß hinter diesen Angestellten der Rektor und einige Professoren Aufstellung nehmen sollten, um bei Störungen gegebenenfalls einzugreifen. Der Hörsaal VI war kurz vor Beginn der Vorlesung von Prof. Schmid derart überfüllt, daß die Studenten sich teilweise vor den Vordereingängen stauten und diese dadurch blockierten. Der Rektor und die Professoren konnten sich dadurch lediglich beobachtend im Vorraum aufhalten. Gegen 11.30 Uhr befand sich eine Gruppe des SDS ebenfalls im Vorraum. Einige Studenten versuchten, Flugblätter zu verteilen. Diese Versuche wurden jedoch durch den Einspruch von Mitgliedern der Universitätsverwaltung unterbunden. Als sich im weiteren Verlauf einige Angehörige der Gruppe dem Vordereingang näherten, um zu dem Hörsaal durchzudringen, wurden sie von Rektor Rüegg zur Rede gestellt. Sie ließen daraufhin von ihrem Vorhaben ab, zumal auch keine Möglichkeit bestand, durch den blockierten Eingang in den Hörsaal zu gelangen. – Die genannte Personengruppe verließ dann den Vorraum, ging ein Stockwerk tiefer und gelangte von dort zu den Hinterausgängen des Hörsaals VI. Die Hinterausgänge waren zunächst ordnungsgemäß verschlossen worden. Die in dem Hörsaal anwesenden Fotoreporter hatten zum Teil Gerätschaften an eine der Türen gehängt. Ein Zuhörer mit langem Haar, der nicht ermittelt werden konnte, bat die Reporter, die Gerätschaften abzunehmen, weil er hinauswollte. Alsdann schloß er die Verriegelung auf und winkte die auf dem Flur Stehenden herbei. In dieser Situation bemühte sich der Assistent von Prof. Schmid, der Zeuge Rudzio, die Tür wieder zu schließen; dieser Versuch wurde jedoch von 2 Studenten verhindert, indem sie die Flügeltüren offenhielten. Unmittelbar darauf drangen 15-20 Personen durch diese hintere Tür in den Vorlesungsraum ein. Sie wurden mit Mißfallenskundgebungen empfangen und blieben zunächst kurze Zeit stehen. Dann begab sich einer aus der Gruppe auf das etwa 10-15 Meter lange und 4 Meter breite Podium hinter Prof. Dr. Carlo Schmid und winkte nach rechts und links. Auf dieses Zeichen hin marschierten die Eindringlinge, denen sich einige weitere Personen aus dem Hörsaal angeschlossen hatten, auf die Rednerbühne. Auf der Bühne befanden sich schätzungsweise 20-30 Personen, die sich in einem Halbkreis um Prof. Schmid aufstellten. – Die 11 Angeschuldigten gehörten sämtlich zu dieser Gruppe. – Sie forderten Prof. Schmid auf, seine Vorlesung zu unterbrechen und mit ihnen gemäß ihren in Flugblättern des SDS bereits vorher verkündeten Absicht über die Notstandsgesetzgebung zu diskutieren. Bei dieser Aktion taten sich insbesondere die Angeschuldigten Wolff und Krahl hervor. Prof. Schmid teilte der Gruppe unmißverständlich mit, er halte eine Vorlesung und keine Diskussion und fuhr in seinem Vortrag fort. Die Demonstranten gingen daraufhin dazu über, durch Zwang die Vorlesung von Prof. Schmid zu verhindern. Der Angeschuldigte Wolff versuchte, Prof. Schmid das drehbare Standmikrophon wegzuziehen, um ihn am Weitersprechen zu hindern und selbst eine Ansprache zu halten, was jedoch von Prof. Schmid durch schnelles Zupacken verhindert wurde. Einer der Demonstranten warf eine Handvoll Heftklammern auf das Manuskript von Prof. Schmid; ein anderer hielt Prof. Schmid eine Ausgabe der Zeitschrift „Spiegel“ vor die Augen, damit Prof. Schmid einen Passus hieraus vorlesen sollte. Um die Worte von Prof. Schmid zu übertönen, klatschte die auf das Podium vorgedrungen Gruppe rhythmisch im Takt, versuchte ihn durch Zurufe zu provozieren, eröffnete untereinander Diskussionen und rief im Sprechchor „Notstandsminister“. Die Demonstranten saßen dabei teilweise auf dem Boden des Podiums und rauchten. Außerdem schrieben einige Demonstranten auf die Wandtafel Parolen wie „Diskussion ist Nötigung“ und „Notstandsminister“. Die Eindringlinge beklatschten diese Parolen. – Das provozierende Verhalten der auf dem Podium befindlichen Gruppe veranlaßte die in der Vorlesung anwesenden übrigen Studenten, die sich durch das Verhalten der Gruppe ebenfalls genötigt fühlten, zu Gegensprechchören, wie „SDS raus, Rotfront raus“. Trotz des Tumultes und Lärmes setzte Prof. Schmid seine Vorlesung fort, obwohl er, was ihm bewußt war, nur noch von einem sehr geringen Teil der Zuhörer verstanden werden konnte. Seine Absicht war, der gegen ihn verübten Gewalt nicht zu weichen. Trotzdem in der Vorlesungspause eine von den AStA-Vorsitzenden Birkholz und Streeck veranstalteten Abstimmung unter den Studenten zu der eindeutigen Entscheidung geführt hatte, die Vorlesung von Prof. Schmid fortzuführen und keine Diskussion über Notstand zu führen, setzte die Gruppe die Störungen auch in der 2. Vorlesungshälfte bis zur Beendigung der Vorlesung um 13.00 Uhr fort. – Nach dem Ende der Vorlesung verließen die meisten Zuhörer den Hörsaal. Vor den Zurückgebliebenen versuchte der Angeschuldigte Wolff das Vorgehen des SDS zu rechtfertigen. Dabei erklärte er sinngemäß, man sei sich beim SDS zwar bewußt, daß die Form verletzt worden sei, aber das Anliegen des SDS rechtfertige diese Verletzung. Anschließend versuchte auch noch der Angeschuldigte Krahl eine Rechtfertigung des Verhaltens des SDS. Um 13.30 Uhr räumte die Störgruppe das Podium. Der SDS verteilte sodann an die noch verbliebenen Zuhörer ein Flugblatt, in dem zu einem neuen „Go-in“ in die Vorlesung von Prof. Fetscher am 21.11.1967 aufgerufen wurde. In einer am gleichen Tage vom SDS herausgegebenen Pressemitteilung wurde erläuternd erklärt: – „Der SDS verweigert sich den formalen Spielregeln der Diskussion, weil diese Notstandsplanern nur zur Verschleierung ihres Vorhabens dienen, die Demokratie von innen her abzuschaffen.“ – Sämtliche Angeschuldigten haben die Einlassung zur Sache verweigert. Sie werden durch die angegebenen Beweismittel im Sinne der Anklage überführt werden. – Es wird beantragt, – unter Zulassung der Anklage das Hauptverfahren vor dem Landgericht – große Strafkammer – in Frankfurt/Main zu eröffnen. – Im Auftrag: gez. Dr. Großmann – Oberstaatsanwalt.“
    Anklage Oberstaatsanwalt beim Landgericht 2.12.1968; Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 1134/67
    865) Bericht>02.12.1968>>Lindauer an Rektor: Protest gegen Umfunktionierung seiner Vorlesung am selben Tag
    „.“Magnifizenz, soeben (12.05 Uhr) spricht ein Student als Hörer unserer Vorlesung ‘Allgemeine Zoologie’ bei mir vor mit folgender Beschwerde: Innerhalb des Hörsaales würden soeben an den beiden Eingängen Flugblätter des SDS verteilt, er halte diese Aktion nicht für korrekt. Ich habe mich sofort persönlich von dem Tatbestand überzeugt und habe die beiden Studenten, die die Flugblätter des SDS verteilten, aus dem Saal verwiesen. Einer der beiden forderte mich auf, ihnen mitzuteilen, an welcher Stelle des Universitätsgesetzes es verboten sei im Hörsaal Flugblätter zu verteilen. Ich habe beide Studenten des SDS darauf hingewiesen, daß innerhalb des Hörsaales nur Arbeitsvorlagen zur Vorlesung verteilt werden dürfen. Ich muß dazu erwähnen, daß zur gleichen Zeit und am gleichen Ort zwei Institutsangestellte eine Arbeitsvorlage zur heutigen Vorlesung verteilten; die beiden SDS-Angehörigen postierten sich direkt neben ihnen, und jeder Hörer der Vorlesung mußte zunächst annehmen, daß hier nicht ein Flugblatt, sondern eine zweite Vorlesungsvorlage verteilt würde. Ich protestiere energisch gegen den Versuch, auf derart hinterhältige Weise unsere Vorlesung umzufunktionieren und bitte Eure Magnifizenz um entsprechende Maßnahmen.“
    Schreiben Lindauer an Rektor 2.12.1968; Kurator 3/40-09
    866) Flugblatt>02.12.1968>>Fachschaft AfE, Basisgruppe AfE: Aufruf zu Vollversammlung und Teach-In am 03.12.1968
    „Die Planer des Kapitalismus wollen jetzt reformieren: Das Schulwesen, die Hochschulen, die Verwaltung und die Betriebe. Ein Reformmmodell nach ihrem Gusto sind die Vorstellungen des hessischen Kultusministers zur Hochschulreform (Referentenentwurf, Schulgesetznovellierung und Lehrerbildungsreform an der AFE). Bisher wurden an der AFE in 6 Semestern 4 Grundwissenschaften, 1 Wahlfach und 2 Didaktiken studiert. Das soll jetzt anderes werden; mit der Tendenz zur Gesamtschule werden Stufen- und Fachlehrer erforderlich. Der Schütte-’Erlaß’ zur Lehrerausbildung vom 24. Sept. 1968 ist beispielhaft für die gesellschaftspolitische Intention. Die technokratische Reform der Lehrerausbildung enthält u. a. 1. Zementierung eines Kurzstudiums (6 Semester) 2. Kürzung von Grundwissenschaften (Politik, Soziologie, usw.) Dieser folgenschwere Eingriff in das Volks- u. Realschullehrerstudium, der nicht zufällig in den Semesterferien ‘diktiert’ wurde, bedeutet: Die BRD reformiert jetzt, um ihre Position auf dem Weltmarkt zu retten und in wirksamer Weise die wirtschaftliche Produktivität zu steigern. Durch Kürzung von Grundwissenschaften und Politik soll künftig u. a. die Entstehung einer gesellschaftskritischen Haltung bei Schülern, Studenten und Lehrern unterbunden werden, wie sie sich z. B. beim Streik gegen die Notstandsgesetze artikulierte. Die Produktionskosten eines Gesamtschülers sind geringer als die eines Gymnasiasten. Mit der Produktion von (Mini-) Gymnasiallehrern an der AFE lassen sich teure Studienräte einsparen. Die Reflexion über die Unterdrückungsmechanismen der Schule, die von bezahlten Agenten herrschender Normen (=Lehrer) aufrecht erhalten werden, soll durch Zeit- und Leistungsdruck verhindert werden, (Kurzstudium, Numerus Klausus, u. a.). Gegen diese Entmündigung wendeten sich die Studenten der AFE, indem auf der Vollversammlung vom 6.11.68 ca. 100 Studenten forderten: 1. 8 Semester mindestens 2. keine Kürzung der Grundwissenschaften 3. Verbesserung der 2. Ausbildungsphase 4. gleiche Bezahlung aller Lehrer 5. Erscheinen des Kultus- und Finanzministers zur Stellungnahme – Solange diese Minimalforderungen nicht erfüllt sind, werden die Studenten Kampfmaßnahmen ergreifen (Besetzung, Prüfungsverweigerung, Demonstration, Gegenvorlesungen, Streik, etc.). Vollversammlung der AFE und teach in Dienstag, den 3. Dezember 1968 – 14 Uhr Hörsaal VI – Wehrt euch gegen technokratische Hocschulreformen – Solidarisiert Euch[…].“
    Flugblatt Fachschaft AfE, Basisgruppe AfE 2.12.1968; Archiv
    867) Flugblatt>02.12.1968>>SDS: „Solidarität mit der AfE!“
    „Solidarität mit der AFE! Solidarität! – Der autoritäre Staat setzt erneut zum Angriff auf die politischen und wissenschaftlichen Interessen der Studenten an. Die Studenten der AFE protestieren gegen den Versuch des hessischen Kultusministeriums, eine rigorose Kürzung des Studiums und die Streichung politisch bezogener Grundwissenschaften zu diktieren. Der Staat will eine reibungslos verwertbare, pädagogische Intelligenz, die Wissen aufspeichern, aber nicht kritisch denken soll. Der Versuch des hessischen Staates, die Ausbildung kritischer Pädagogen unmöglich zu machen, steht exemplarisch für den Angriff der technokratischen Hochschulreform auf alle Fakultäten der Universität. Der hessische Schütte-Entwurf preist in geschickter Manipulation sich als revolutionär an, stabilisiert aber in Wirklichkeit die Rechtlosigkeit der Studenten an der Hochschule und verweigert ihnen mit Scheinzugeständnissen jeden wirksamen Einfluß auf die Organisation des Wissenschaftsbetriebes. Zwanzig Jahre wirkungsloser demokratischer Reformentwürfe sind genug. Wir können dem autoritären Staat die Universität nicht überlassen. Die Kommilitonen der AFE haben dem Staat Kampfmaßnahmen angekündigt, wenn ihre Forderungen unerfüllt bleiben. Es genügt nicht, gegen die technokratische Hochschulreform bloß zu protestieren, die Studenten müssen die Organisation der wissenschaftlichen Forschung und Lehre selbst übernehmen. Die Ordinarien verfügen über die Freiheit von Forschung und Lehre als Privateigentümer. Die Studenten müssen autonom die Lehr- und Lernprozesse in ihre eigene Hand nehmen. Informiert in den Lehrveranstaltungen über die Situation der AFE und funktioniert die einzelnen Lehrveranstaltungen zu Diskussionsforen über die Möglichkeit der Selbstorganisation der Studenten um. Kommilitonen der Soziologie werden schon am heutigen Montag in der Vorlesung Friedeburgs, 15 Uhr, Hörsaal V, damit beginnen. Wir können unsere praktische Solidarität mit der AfE beweisen, indem wir in unseren eigenen Fakultäten und Instituten den politischen Widerstand gegen die autoritäre Hochschulreform aufnehmen.“
    Flugblatt SDS 2.12.1968; Archiv
    868) Bericht>03.12.1968>>Erler an Rektor: Darstellung der Störung seiner Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft am selben Tag
    „Darstellung der Störung meiner Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’. (Stand 3.12.1968) – Im gegenwärtigen Wintersemester 1968/69 halte ich die Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’. Diese Vorlesung ist am 31. Oktober, 5., 7. und 28. November unter Führung der Fachschaft so stark gestört worden, daß ich sie ab 3. Dezember wegen Unmöglichkeit der Durchführung auf unbestimmte Zeit habe aussetzen müssen. Im einzelnen hat sich folgendes abgespielt. Am 31. Oktober und 5. November erschienen in meiner Vorlesung Vertreter der Fachschaft, um die Vorlesung im Sinne ihrer eigenen Vorstellungen ‘umzufunktionieren’. Das erklärte Ziel der Fachschaftsvertreter ging auf eine politische Aktivierung der Vorlesung und auf Einbau soziologischer Aspekte. Beide Vorlesungen gingen mit einer Diskussion zwischen mir und den Störern dahin, die für die eigentlichen Hörer (Studienanfänger) unergiebig bleiben musste. Zu der Vorlesungsstunde am 7. November hatte ich den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Herrn Kath, eingeladen, damit er vor den Studenten über die sozialpolitischen Möglichkeiten referierte, welche das Studentenwerk minder bemittelten Studenten bietet. Herr Kath hatte zugesagt, sagte aber 5 Minuten vor der Vorlesung ab, weil das Fachschaftsmitglied stud. jur. Birkholz in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Studentenwerkes Herrn Kath untersagt hatte, meiner Aufforderung zu folgen. Ich versuchte, meine Vorlesung zu halten, wurde aber durch fortgesetzten Mißbrauch des studentischen Fragerechts – ausgeübt von den Fachschaftsvertretern – in meiner Vorlesung so gestört, daß ich sie nach 10 Minuten abbrechen mußte. Die meisten habilitierten Kollegen meiner Fakultät haben daraufhin in Solidarität mit mir am 7. und 8. November ihre Vorlesungen ausfallen lassen. In den nächsten Tagen trat eine kleine Entspannung ein. Kollegen und Studenten glaubten zu wissen, daß die Störungen aufhören würden, wenn ich ein detailliertes Programm meiner Vorlesung mitteilen würde. Sie rieten mir dazu. Von vornherein bestand die Gefahr, daß der Wunsch nach Mitteilung meines Programms auf der Seite der Opposition nur das Ziel hatte, dieses Programm zu verwerfen, um dann ein Gegenprogramm vorzulegen und danach die Vorlesung ‘umzufunktionieren’. Trotz dieser Bedenken bin ich den genannten Anregungen gefolgt. Am 14. November hab ich mein Programm dargelegt und bekam dabei auch die eigentlichen Hörer wieder an die Hand. Am 19. November erschien in meiner Vorlesung wiederum die Fachschaft. Sie entwickelte die erwartete Gegenkonzeption, wiederum im Sinne der Aktualisierung, Politisierung und des Einbaus der Soziologie. Die nachfolgende Diskussion wurde durch das Klingelzeichen beendet. Am gleichen Tage erklärten Fachschaftsmitglieder meinem Assistenen offen, daß die Maßnahmen ‘sich gar nicht gegen Professor Erler richteten’, die Störung meiner Vorlesung solle vielmehr als lebendiges Beispiel gegen die ‘Ordinarien-Universität’ fortgesetzt werden. Gemeint war der Kampf gegen die Lehrfreiheit (vgl. Grundgesetz Art. 5 III). Am 21. November habe ich meine Vorlesung wiederum aufnehmen können. Ich begann sie mit der Erklärung, daß ich drei Punkte aus den Vorschlägen der Fachschaft in mein Vorlesungsprogramm aufnehmen würde. Auch am 26. November konnte die Vorlesung stattfinden. Störungen fanden zwar statt, doch habe ich sie nicht beachtet. Zu dieser Zeit erschien in der ‘Asta-Information’, einem Organ in der Hand von Extremisten, eine Polemik gegen mich, die mit den Worten begann: Der Fall Erler, von Professoren und Studenten als Tragikkomödie eines alternden Wissenschaftlers dargestellt, erweist seine exemplarische Bedeutung, diskutiert man ihn im entsprechenden Rahmen. Es geht hier nicht um das private Unvermögen oder die sture Ignoranz eines juristischen Einzelgängers. Das was in den letzten Wochen in der Erlerschen ‘Einführung’ geschah, hätte in fast jeder beliebigen Vorlesung passieren können. Die Zeitung wurde vor der Tür meiner Vorlesung ‘Verfassungsgeschichte der Neuzeit’ kostenlos verteilt. Wahrscheinlich hat dies beigetragen, die Stimmung wieder aufzuheizen. Am 28. November kam es – für die Fakultät und mich unerwartet – zu neuen Störungen, wieder unter Mißbrauch des an sich legitimen studentischen Fragerechts. Ein Student, der am 26. November in provozierender Haltung auf der vorderen Bank gesessen hatte, meldete sich als erster. Als ich seine Meldung ignorierte, meldeten sich mehrere andere Studenten und unterbrachen die Vorlesung durch lautes Dazwischenreden. Einer der Störer begann seine Ausführungen mit den Worten: ‘Herr Professor, dieses ist das vierte Mal, daß Sie .. ‘ (der Rest ging in Unruhe unter); auch auf diesen Redner bin ich nicht eingegangen, da schon die genannten Worte nicht eine Frage, sondern eine persönliche Kritik erwarten ließen. Nunmehr erhob sich das Fachschaftmitglied M. T. und erklärte: ‘Herr Professor Erler, was sie da machen, das geht zu weit!’ (gemeint war wohl die unbeirrte Fortsetzung meiner Vorlesung). Als ich dennoch mit meiner Vorlesung fortfuhr, verließ etwa die Hälfte der Studenten zusammen mit Herrn T. den Saal. Mit der anderen Hälfte führt ich die Vorlesung zu Ende – nun ungestört. Draußen warteten inzwischen die Herausgegangenen. Durch eine Doppelreihe zischender Studenten mußte ich das Haus verlassen. Dieses ist die vierte Störung meiner Vorlesung gewesen. Alle meine verschiedenartigen Versuche, die Vorlesung mit wechselnden Methoden im Interesse der willigen Studenten fortzuführen, sind fehlgeschlagen. Die Störungen sind berechnet und haben Ziele, für welche meine gegenwärtige Vorlesung gewiß nur ein Vorwand ist. Bei einer Fortführung der Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ wären neue und wohl auch noch schwerere Störungen mit Sicherheit zu erwarten. Unter diesen Umständen halte ich die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Lehre in der Vorlesung nicht mehr für gegeben. Zudem ist es für den Hochschullehrer unzumutbar und mir unmöglich, in der geschilderten hochgespannten Atmosphäre die Vorlesung weiter zu halten. Ich habe daher meine Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ nach Rücksprache mit dem Dekan der Fakultät mit Wirkung ab 3. Dezember bis auf weiteres absagen müssen. Ich habe darüber dem Hessischen Kultusminister berichtet. Am 3. Dezember begannen die ersten Störungen in meiner bis dahin ruhig verlaufenden Vorlesung ‘Verfassungsgeschichte der Neuzeit’, und zwar durch dieselbe Gruppe von Störern, welche die Durchführung der Vorlesung ‘Einführung’ bereits unmöglich gemacht hat. Mit weiteren Störungen der Vorlesung ‘Verfassungsgeschichte’ ist zu rechnen.“
    Bericht Erler an Rektor 3.12.1968; Archiv
    869) Brief>03.12.1968>>Dekan Jura Lüderitz an Rektor: Hinweise zur Geltung Universitätssatzung
    „Magnifizenz! – Die Fakultät hat am 27.11.1968 die Rechtslage von Universität und Fakultät nach einem eventuellen Außerkrafttreten der Satzung am 31.12.1968 erörtert. Es wurden verschiedene Ansichten vertreten; die Kollegen Bernhardt und Denninger werden sich hierzu alsbald in kurzen Gutachten äußern. Einmütigkeit bestand jedoch darin, daß bei jeder denkbaren Lösung große Rechtsunsicherheit eintreten wird. Sie würde sich sowohl auf das Vertretungsrecht des Rektors wie auf die Beschlußfähigkeit der Organe (Senat, Fakultät) erstrecken. Diese Rechtsunsicherheit dürfte von solchen Gruppen, die an einem Funktionieren der Universität nicht interessiert sind, in besonderer Weise ausgenutzt werden. Ich bitte Sie daher dringend im Namen der Fakultät, die zu erwartenden rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten dem Herrn Kultusminister darzulegen und ihn zu veranlassen, eine Änderungsvorlage zu § 45 HHG einzubringen. Sollte der Minister hierzu nicht bereit sein, müßte er (als Aufsichtsbehörde) durch öffentliche Verlautbarung klarstellen, daß er den Rektor als rechtmäßigen Vertreter der Universität und die Organe (gegebenenfalls mit Modifikationen) als beschlußfähig ansieht oder vergleichbare Maßnahmen ergreifen. gez Lüderitz“
    Schreiben Dekan Jura Lüderitz an Rektor 3.12.1968; Rektorat 150-08;M.4
    870) Brief>03.12.1968>>Dekan Rechtswissenschaften an Kultusminister: Hinweis auf vergebliche Vermittlungsversuche zwischen Erler und Fachschaft
    „Sehr geehrter Herr Minister, als Anlage überreiche ich die Anzeige von Herrn Kollegen Erler über die Unterbrechung seiner Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ und den Bericht über die Gründe. Die Schilderung des 28. November 1968 (S. 3 f.) stimmt im wesentlichen mit dem mir vorliegenden Bericht des in der Vorlesung anwesenden wissenschaftlichen Assistenten Dr. Sellert überein. Zu den Ereignissen vom 31.10. und 5.11.1968 verweise ich auf meinen Bericht vom 7.11.1968 mit Anlage (Erklärung der Hochschullehrer). Die Fachschaft schilderte seiner Zeit den Sachverhalt teilweise abweichend. Da meine Vermittlungsbemühungen am 5. und 6.11.1968 bei der Fachschaft kein positives Echo fanden, habe ich sie nicht wiederholt. gez. Lüderitz„
    Schreiben Dekan Rechtswissenschaften an Kultusminister 3.12.1968; Rektorat 500-01
    871) Brief>03.12.1968>>Dekan Rechtswissenschaften an Rektor: Satzungsfragen
    „Die Fakultät hat am 27.11.1968 die Rechtslage von Universität und Fakultät nach einem eventuellen Außerkrafttreten der Satzung am 31.12.1968 erörtert. Es wurden verschiedene Ansichten vertreten; die Kollegen Bernhardt und Denninger werden sich hierzu alsbald in kurzen Gutachten äußern. Einmütigkeit bestand jedoch darin, daß bei jeder denkbaren Lösung große Rechtsunsicherheit eintreten wird. Sie würde sich sowohl auf das Vertretungsrecht des Rektors wie auf die Beschlußfähigkeit der Organe (Senat, Fakultät) erstrecken. Diese Rechtsunsicherheit dürfte von solchen Gruppen, die an einem Funktionieren der Universität nicht interessiert sind, in besonderer Weise ausgenutzt werden. Ich bitte Sie daher dringend im Namen der Fakultät, die zu erwartenden rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten dem Herrn Kultusminister darzulegen und ihn zu veranlassen, eine Änderungsvorlage zu § 45 HHG einzubringen. Sollte der Minister hierzu nicht bereit sein, müßte er (als Aufsichtsbehörde) durch öffentliche Verlautbarung klarstellen, daß er den Rektor als rechtmäßigen Vertreter der Universität und die Organe (gegebenenfalls mit Modifikationen) als beschlußfähig ansieht oder vergleichbare Maßnahmen ergreifen.“
    Schreiben Fakultät Rechtswissenschaften an Rektor 3.12.1968; Archiv
    872) Flugblatt>03.12.1968>>Basisgruppe WiSo: Aufruf zur Vollversammlung am 03.12.1968 u. zur Mitarbeit an Basisgruppe
    „Liebe Kommilitoninnen, liebe Kommilitonen! Die Situation der Studenten ist dadurch gekennzeichnet, daß sie bloße Objekte des Hochschulbetriebes sind. Sie haben keinerlei Möglichkeit der Einwirkung auf Ablauf und Inhalt des Studiums. Sie sind der Willkür patriarchalischer Ordinarien ausgeliefert. Diese Situation ist unerträglich. Wir fordern daher: 1) Abschaffung der Aufnahmeklausuren für Proseminare und Hauptseminare 2) Ausarbeitung der Referate durch Arbeitsgruppen 3) Keine Zwischenprüfung , die die Funktion eines nachträglichen numerus clausus hat 4) Das Thema der Diplomarbeit wird von Student und Professor gemeinsam besprochen und festgelegt 5) Die Diplomarbeit wird nicht mehr als der erste Teil des Examens angesehen, sondern als selbständige Prüfung, deren Note so früh wie möglich, spätestens aber nach 6 Monaten bekanntgegeben wird. Wird die Diplomarbeit mit ausreichend benotet, so kann sie auf Wunsch des Studenten einmal wiederholt werden. 6.) Offenlegung der Prüfungskriterien (S. Fachschaftsflugblatt) 7. Einsetzung eines stimmberechtigten studentischen Beisitzers bei allen mündlichen Prüfungen 8) Beteiligung der Studenten bei der Festlegung der Inhalte der Vorlesungen, Übungen und Seminare. 9) Öffentlichkeit der Fakultätssitzungen, Stimmrecht für die studentischen Vertreter in der Fakultätssitzung. Die Versuche der WiSo – Fachschaft im SS 68 durch Kabinettspolitik einige bescheidene Forderungen der WiSo – Studenten durchzusetzen, mußten notwendigerweise an der starren, konservativen Haltung der Professoren scheitern. Eine Änderung der Situation ist nur möglich, wenn Ihr die Durchsetzung der Forderungen nicht allein der Fachschaft überlaßt, sondern Eure Interessen selbst vertretet, indem Ihr in die Basisgruppe kommt, und an der Realisierung der oben aufgestellten Forderungen mitarbeitet. Die nächste Sitzung der Basisgruppe findet statt am Dienstag, den 3.12.68 um 17 Uhr c. t. im Raum 106 des Studentenhauses.“
    Flugblatt Basisgruppe WiSo 3.12.1968; Archiv
    873) Flugblatt>03.12.1968>>Fachschaft AfE, Basisgruppe AfE: „Was tun?“
    „Was Tun!!! ??? – … wenn unsere Forderungen nicht über den Papierkorb des Kultusministers hinauskommen? Keine Reaktion von Schütte auf die von der Vollversammlung am 6.11. verabschiedete Resolution! Lehrpläne und Richtlinien fordern die Erziehung zu mündigen Staatsbürgern, unser Anspruch auf Mündigkeit dagegen wird im Keim erstickt. Mit unserer sechs-semestrigen Ausbildung, gleichzeitigen Überbeanspruchung in der zweiten Ausbildungsphase hat man die Mittel gefunden, um uns zu subalternen, schlecht bezahlten Paukern alten Stils zu machen. Wir fragen: in welchem Verhältnis stehen diese Bedingungen zu dem offiziell propagierten Anspruch auf ‘Demokratisierung von Schule und Gesellschaft’?? Da wir als die künftigen Lehrer diesen Anspruch ernst nehmen, kommen wir zu folgenden Forderungen: 1. ein acht-semestriges Studium (Angleichung der Unterstützung nach dem Honnefer Modell) 2. Keine Kürzung der Semester-Wochenstunden in den Grundwissenschaften 3. Verbesserung der zweiten Ausbildungsphase: statt Isolierung Ausbildungsgruppen, in denen mehrere Junglehrer zusammenarbeiten 4. gleiche Bezahlung aller Lehrer (haben Volksschüler weniger Recht auf eine gute Ausbildung als Gymnasiasten?) Scheut nicht davor zurück, für eure Interessen und die eurer zukünftigen Schüler einzutreten. Schütte antwortet nicht, antworten wir ihm: Streiken wir!!! – Kommt zur Vollversammlung, um konkrete Maßnahmen zu beschließen! Vollversammlung AfE am Dienstag, 3.12. um 14 h (Ort: siehe Plakate!).“
    Flugblatt Basisgruppe AfE, Fachschaft AfE 3.12.1968; Archiv
    874) Flugblatt>03.12.1968>>Jura Fachschaft, LSD, SHB, SDS: Aufruf zu Go-In bei Vorlesung Coing am 04.12.1968
    „Kommilitoninnen und Komilitonen! Seit gestern befinden sich die Studenten der AFE im Streik. Der Grund: vom hessischen Kultusminister soll ihnen eine technokratische Hochschulreform aufgewzwungen werden, die darin besteht, daß die Grundwissenschaften Politik und Soziologie nicht mehr gelehrt werden, das Studium auf 6 Semester beschränkt bleibt. Damit soll das Entstehen eines gesellschaftkritischen Bewußtseins der zukünftigen Lehrer, das aus der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Politik und Gesellschaft notwendig resultiert, verhindert werden, damit sie ihre Schüler nicht zu demokratischer Haltung erziehen können. Diese Ausbildungsreform an der AFE, gegen die sich unsere Kommilitonen wenden, laufen auf den Zustand hinaus, der an der juristischen Fakultät schon lange besteht. Die Grundlagendisziplinen Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtstheorie werden nicht oder nur selten gelesen und stehen in keinem Bezug zu dem Stoff der einzelnen Fächer. Diesen unhaltbaren, unwissenschaftlichen Zustand zu beseitigen, haben kritische Studenten und juristische Fachschaft schon lange gefordert. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen unserer Kommilitonen an der AFE, und benutzen diesen Anlaß, erneut eine Ausbildungsreform auch an unserer Fakultät zu fordern. Das juristische Examen, eine Eingangsprüfung für den Staatsdienst, verlangt de facto die unkritische Anwendung von Gesetzen. Der Repetitor und das universitäre Ausbildungssytem der Scheineproduktion in Übungen haben die Aufgabe, in die positivistische Fallsumption einzuüben. In den Vorlesungen wird, als Voraussetzung dafür, eine unkritische Haltung angewöhnt. Die nur noch die passive Rezeption unverstandenen und ungeprüften Wissens zum Gegenstand hat. Die praktischen Versuche einiger Erstsemester ihre passive Rolle durch Fragen abzulegen, hat Prof. Erler mit dem Abbruch der Vorlesung ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ geantwortet. So versteht Herr Erler den Artikel 5 III GG, in dem die Freiheit der Wissenschaft garantiert ist. Prof. Coing möchte diesen Zustand rechtlich fixieren: ‘Notwendig ist eine ausdrückliche Bestätigung der Lehr- und Forschungsfreiheit der einzelnen an der Universität tätigen Personen. Dabei muß man den Mut haben, diesen Personenkreis abzugrenzen. Ich würde ihn mit demjenigen der Hochschullehrer gleichsetzen’. Wir haben den Mut, zu einem Go-in, Mittwoch den 4. 12.68 um 10 Uhr in H 8 aufzurufen, um Prof. Coing ‘in feierlicher und eindringlicher Form’ zur Rechenschaft zu ziehen. Prof. Coing hat angesichts des skandalösen Verhaltens von Prof. Erler erklärt, warum er die faktisch abgeschaffte Lernfreiheit der Studenten legalisiert aus der Hochschule verbannen möchte: ‘Der Entwurf läßt die bestehende Lernfreiheit der Studenten unberührt. Ich bin aber der Überzeugung, daß ohne die Abschaffung der Lernfreiheit, wie sie jetzt und traditioneller Weise an den deutschen Universitäten besteht, es unmöglich ist, eine große Zahl von Studenten wirklich sachgerecht auszubilden.’ Was sachgerecht ist, läßt sich am Marburger Manifest ablesen, das von Erler, Schiedermair, Claß und Preiser unterschrieben wurde. Die Unterzeichner lehnen eine Demokratisierung der Gesellschaft und folglich auch der Universität ab. Das Produkt solcher Verhältnisse sind Richter, die auf einer Versammlung des deutschen Richterbundes vor ein paar Tagen erklärten: ‘Man muß mit der Demokratie vorsichtig sein. Stimmzettel verbürgen noch keine Vernunft’, und: Bei Demonstrationsprozessen sei das Grundgesetz dem Orakel von Delphi vergleichbar: Es mache den Richter nicht klüger (Zit. FR 2.12.68 S. 3). Solche Zitate verweisen auf eine ungebrochene Tradition, mit Hilfe derer deutschen Juristen von Weimar über den Faschismus bis heute ihre führenden gesellschaftlichen Stellungen innehaben konnten, z. B. Forsthoff. Karl Schmitt, Larenz, Maunz, E. R. Huber, Küchenhoff, Siebert, Lange, Werner Weber, Herbert Krüger, Nipperdey: Im gegenwärtigen Ausbildungssystem wird die gesellschaftliche Funktion der Juristen nicht diskutiert, wird ihre zweifelhafte Rolle bei der Verurteilung der APO-Demonstranten und der Vorwurf der Klassenjustiz nicht zur Sprache gebracht. Die Ordinarien sind die Garanten dieser Diskussionslosigkeit! Wir fordern die Abschaffung des Ordinarienprinzips, weil es den reaktionären Professoren gestattet, die wissenschaftlich nicht legitimierten Inhalte einer Vorlesung oder Übung autoritär zu bestimmen. Die liberalen Professoren, die die Illegitimität des gegenwärtigen Prüfungs- und Ausbildungssystems z. T. erkannt haben, können das Ordinarienprinzip nicht beseitigen (z. B. wegen ihres Beamtenstatus). Deshalb müssen die Studenten in selbsttätiger Organisierung des Wissenschafts- und Lernbetriebs die Ordinarienuniversität bekämpfen und damit die Demokratisierung der Hochschule vorantreiben. Macht das euren Kommilitonen klar! Go-In zu Coing – Mittwoch, 4.12.68 – 10 Uhr in Hörsaal H8.“
    Flugblatt Fachschaft Jura, LSD, SHB, SDS 3.12.1968; Archiv
    875) Flugblatt>Kampfgruppe Jura 03.12.68: „Justiz-Info 2“
    „Tagesbefehl: Ehe der Gefangene zur Kirche oder Schule die Zelle verläßt, hat er sein Bedürfnis zu verrichten! Hausordnung der Strafanstalt Münster i. W. – Anklageschrift – Der am … in … geborene, in Frankfurt am Main wohnhafte Alexander Lüderitz u. a. (Ordinarien der Frankfurter Universität)-Verteidiger stud. jur. ….. – wird angeschuldigt öffentlich vor einer Menschenmenge folgende strafbare Handlungen begangen zu haben: a) Vorlesungen abgehalten zu haben b) Prüfungen abgehalten zu haben c) Seminare d) Examina abgehalten zu haben Verbrechen nach § 2 RStGP in der Fassung vom April 1942. Beweismittel: I) Offensichtlich vom Angeschuldigten herausgegebene Materialien zu seiner Vorlesung II) Zeugen: Die Studenten der jur. fac. Ffm – Wesentliche Ermittlungsergebnisse: Der Angeschuldigte lehrt seit dem Wintersemester 1966 bürgerliches Recht, Verfahrensrecht an der JWG Universität Ffm. Das von dem Angeschuldigten gehandhabte Übungs- und Prüfungssystem wurde von ihm zielstrebig und wissentlich benutzt, wehrlose Studenten durch die oben bezeichneten sittenwidrigen und gewalttätigen Methoden zu fungiblen Werkzeugen der Klassenjustiz zu erziehen. In Sonderheit nötigte er durch Erteilung sogenannter Scheine Studenten zur Anhäufung unsinnigsten Wissens, mit dem offenbaren Ziel, ihnen die Zeit zu nehmen, sich kritisch mit den juristischen Lehrinhalten zu beschäftigen und dadurch zu einer Problematisierung der Normsetzung und -anwendung zu kommen. Folge seines Verhaltens war es, daß die von dem Angeschuldigten mißbrauchten Studenten den Zielsetzungen der kapitalistischen Ausbeutung dienende Unterdrückungsverhältnisse rechtlich abgesichert haben, indem sie gewährleisten, daß Meister ihre Lehrlinge prügelten, daß Schüler wegen politischer Betätigung von der Schule entfernt wurden, daß Arbeiter durch Verrechtlichung politischer Kampfmaßnahmen davon abgehalten wurden, ihre Fabriken zu besetzen, daß Studenten von ihrer Universität relegiert wurden. Beweggrund seiner Praxen schien offenbar die Erhaltung der bestehenden politischen und ökonomischen Gewaltverhältnisse zu sein. Ein solches Verhalten ist mit dem Anstands- und Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden unvereinbar. Der Einlassung des Angeschuldigten, die Vorstellung von Sitte und Moral der Kampfgruppe Jura entsprächen nicht dem gesunden Volksempfinden, ist folgendes zu entgegnen: ‘Diese Formel (Anstands- und Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden) ist nicht kollektiv-psychologisch zu verstehen. Die Prüfung der Sittenwidrigkeit oder gar der Straffälligkeit eines Verhaltens von einer Befragung weiterer Volkskreise abhängig zu machen, verstieße im übrigen auch gegen den Repräsentationsgrundsatz (Art 20 GG), nach dem das Volk seine Staatsgewalt grundsätzlich durch besondere Organe, hier der rechtsprechenden Gewalt, ausübt. Entscheidend ist nicht, was die Öffentlichkeit tatsächlich denkt, sondern was sie nach richtigem moralischen Empfinden denken sollte.’ (Zitat LG Hannover, Wiethölter S. 137) Das Sittengesetz verlangt, (hier repräsentiert durch die Kampfgruppe Jura) die Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowie die Zerschlagung der Klassenjustiz. Der Angeschuldigte hat sich also eines Verstoßes gegen die Sitten- und Rechtsordnung schuldig gemacht. Der Angeschuldigte wird durch seine eigenen Einlassungen, sowie durch die Beweismittel im Sinne der Anklage überführt werden. Es wird beantragt, die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen, sowie möglichst baldigen Termin zur Hauptverhandlung vor dem Gericht der Kampfgruppe Jura zu bestimmen. – Heute 11 h HS I Großer Schauprozeß – Brüllt mit dem Staatsanwalt; heult mit dem Verteidiger; lacht über den Angeklagten!! Man kann eine Vorlesung sprengen, indem man den Professor vergiftet oder die Zuhörer, indem man schreit oder singt, indem man argumentiert oder schlicht lacht. Man kann den Hörsaal in die Luft blasen oder eine Horde Schweine hineintreiben. Man kann sich einen Büffel bei Grzimek ausleihen und ihn mit der Sachautorität konfrontieren oder man kann den Förmlichkeiten deutscher Jurisprudenz gerecht werden: eine Gerichtsverhandlung. Alles Methode einer gleichen Sache, um das Produktive Chaos zu produzieren, das unser politischer Orgasmus sein wird. Die Situation an den juristischen Fakultäten ist voller Widersprüche. – Die Existenz von florierenden Repetitoren weist die Divergenz zwischen dem Wissenschaftsanspruch des bestehenden Vorlesungs- und Seminarbetriebs und dem schulmäßigen Abfragen von eingepauktem Lehrstoff im Staatsexamen auf. – Der kollektive Konsum von abgelesenen, vorgefertigten Professoralsentenzen rechtfertigt nicht den Müheaufwand, eine solche Vorlesung zu besuchen, da sich dieses Wissen qua Lehrbuch mühelos zu Hause einverleiben läßt. – 20 Jahre lang lernten Frankfurter Studenten die einzigartige Claß‘sche objektive Versuchstheorie. Nach der Emeritierung Claßen verschwand diese mit ihrem Verfechter in der Versenkung. Diese beliebig herausgegriffenen Beispiele machen die Erfordernis einer Analyse der juristischen Ausbildung und ihrer konkreten Ausgestaltungsformen deutlich, – nämlich der Vorlesungen als Möglichkeit des Ordinarius, seine Autorität bei der Wissensvermittlung mittels Wissensvorsprung zu begründen und damit bei den Studenten die Erzeugung der subalternen Struktur (Untertanengeist) zu ermöglichen, – der Übung als Möglichkeit, eine Vereinheitlichung des Wissensstoffes und Disziplinierung der Arbeitsweise in Richtung scheinbar wertfreier Subsumtionsautomaten herbeizuführen – das Staatsexamens in seiner Funktion als jener Instanz, die die Subsumtionsautomaten herbeizuführen – des Staatsexamens in seiner Funktion als jener Instanz, die die Subsumtionsfähigkeiten an den Interessen der Herrschenden bemißt – der Referendarzeit, in der die Autorität ‘Professor’ durch die Autorität ‘Ausbilder’ (= Richter) unter Beibehaltung der objektiven Anpassungszwänge ersetzt wird. Allen Ausgestaltungsformen ist das Prinzip anachronistischer Herrschaftsausübung gemeinsam, wobei Entscheidungen irrational aus der Funktion legitimiert werden und somit nicht nachprüfbar sind. Qua Autoritätsinstanzen wird hier eine Konformität der Normeninterpretationen durch Anpassung erreicht. Ein Widerstand gegen die Anpassungsmechanismen wird durch Disziplinierungsmaßnahmen verunmöglicht, die nicht rational, sondern durch Herrschaftsinteressen ausgewiesen sind (Ordnungsrecht!!) Diese Anpassung erfolgt an juristischen Fakultäten speziell über die Vermittlung von Subsumtionstechniken, die von den gesellschaftlichen Situationen abstrahierte, ‘wertfreie’ Normen benutzen. Interpretationsspielräume werden in dieser Phase qua Leistungsdruck durch Verweisung auf die Verbindlichkeit höchstrichterlicher Entscheidungen eingeengt. In der Berufspraxis verinnerlichen die Juristen, bedingt durch die Anpassung in der Universitätsausbildung und durch ihre Verbindung und Kommunikation mit ‘systemerhaltenden Kreisen’, faktisch die Interessen der Herrschenden, was nicht einmal eine kritische Ausnutzung des objektiv gegebenen Interpretationsspielraumes gestattet. Im geltenden System des positiven Rechts entscheidet nicht diskutierbare Vernunft sondern die autoritäre Instanz des Richters. In die Auslegung der Normen fließt Vernunft nicht ein, der Richter kann sich der Kommunikation entziehen, die allein ihn unter den Zwang zur Rationalität stellen könnte. Scheinbare Irrationalität ist hier jedoch Rationalität im Sinne derer, die diese Norm geschaffen haben. Nicht der ‘Zeitgeist’ macht Gesetze, sondern sie werden von gesellschaftlichen Verhältnissen erzeugt. Diese gesellschaftlichen Verhältnisse haben ökonomische Grundlagen. Im Zuge der Entwicklung des Kapitalismus bedurfte es vor allem der scheinbaren Gleichheit aller am Warentausch Beiteiligten sowie der ‘Rechtssicherheit’, um längerfristige Profitkalkulation zu garantieren. Die Gleichheit ist scheinbar – und somit logisch?? – da faktisch alle ‘Gleichen’ unterschiedliche materielle Voraussetzungen haben. Der Industriebetrieb kann unter hundert Arbeitern wählen, einige weniger ruinieren nicht die Existenz seiner Besitzer. Der Arbeiter – der eigentliche Arbeitgeber – muß seine Arbeitskraft verkaufen, um leben zu können. Grundprinzip der ‘Rechtsordnung ist die scheinbare Ordnung des kapitalistischen Marktes. Sie abzusichern, sind die Gesetzesnormen geschaffen, so wie jedes ‘Recht’ eine bestehende Ordnung sanktioniert. Bestehende Verhältnisse lassen sich nicht ändern, indem man den Überbau beseitigt, der sie stabilisiert und absichert. Eine Justizreform ist keine Gesellschaftsreform, geschweige denn eine Veränderung der gegenwärtigen Machtverhältnisse. Wenn wir einsehen, daß das positive Recht das Recht der Herrschenden ist, wenn wir das Geschwätz vom Pluralismus, in dem nach wie vor die Monopole die Politik bestimmen, durchschauen, stellt sich für uns die Frage: Was tun, um die versteinerten Verhältnisse in Bewegung zu bringen, um nicht nur das Jurastudium zu verändern, sondern die gesamte Gesellschaft. ‘Erkenntnis beginnt mit der Praxis, und theoretische Erkenntnis, die durch Praxis erworben wurde, muß dann wieder in die Praxis eingehen. Die aktive Funktion der Erkenntnis zeigt sich nicht nur im aktiven Sprung von der durch die Wahrnehmung gewonnenen Erkenntnis zur rationalen Erkenntnis, sondern, und dies ist wichtiger – sie muß sich im Sprung von der rationalen Erkenntnis zur revolutionären Praxis offenbaren. Mao.“
    Flugblatt Kampfgruppe Jura 3.12.68; Archiv
    876) Bericht>04.12.1968>>Coing an Kultusminister: Vorlesungsstörung am 04.12.1968
    „Anliegend lege ich einen Bericht über einen Vorfall in meiner Vorlesung ‘Rechtsphilosophie’ am 4.12.1968 vor. Der Bericht ist von zwei Assistenten der Fakultät, Herrn Assessor Weinmann und Herrn Assessor Dr. Ziegler, die bei dem Vorfall anwesend waren, gemacht worden. Es ist mir nicht bekannt, wie die Fachschaft in den Besitz des Textes meiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Hochschulgesetzes gekommen ist. Jedenfalls wollte ich einer Diskussion über meine Gründe für die von der Fachschaft angegriffenen Sätze nicht ausweichen nachdem die Mehrheit der anwesenden Studenten sich nicht dafür ausgesprochen hatte, diese Diskussion in die Zeit nach der Vorlesung zu verlegen. Ich halte es aber nicht für vertretbar, diese Diskussion über Fragen der Unterrichtsreform in einer Sachvorlesung fortzusetzen und werde daher in der nächsten Vorlesungsstunde versuchen, die Sachvorlesung wieder aufzunehmen. Sollte ich daran gehindert werden, werde ich dann die Vorlesung einstellen müssen. Für die Vorlesung ‘Rechtsphilosophie’ am heutigen Mittwoch in der Zeit von 10 bis 12 Uhr war am Abend zuvor durch entsprechende Plakate zu einem ‘Go-in’ aufgefordert worden, ‘um Professor Coing in feierlicher und eindringlicher Form zur Rechenschaft zu ziehen. Prof. Coing hat die Lernfreiheit der Studenten abgeschafft. Kommt massenhaft. LSD SHB SDS Juristische Fachschaft.’ Am Morgen wurde durch Flugblätter nochmals auf das geplante ‘Go-in’ hingewiesen und zum Erscheinen aufgefordert (vgl. Anlage). Als Prof. Coing den Hörsaal betrat, hatten bereits Vertreter der Fachschaft und jener Hochschulgruppen, die Plakat und Flugblatt unterzeichnet hatten, das Podium besetzt und die anwesenden Personen, unter denen die eigentlichen Hörer der Vorlesung in der Minderzahl waren, über Sinn und Zweck des stattfindenden ‘Go-ins’ aufzuklären versucht. Prof. Coing schlug als erstes den Anwesenden vor, die Hörer seiner Vorlesung darüber abstimmen zu lassen, ob die Vorlesung gehalten oder ob diskutiert werden solle. Der Vorschlag wurde teilweise begrüsst, aus dem Kreis der ‘Gäste’ mit der Bemerkung abgelehnt, es handele sich nicht um seine Vorlesung, sondern um ‘unsere’ Vorlesung, die Zeiten seien vorüber, in denen ein Professor von ‘seiner’ Vorlesung sprechen könne. Auf Gegeneinwände aus dem Kreis der Vorlesungshörer kam es schliesslich zur Abstimmung. Die Mehrzahl entschied sich für eine Diskussion, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass sich diese Mehrheit in erster Linie auf die Stimmen der ‘Gäste’ stützte, während die Hörer der Vorlesung wohl überwiegend dafür gewesen sind, die Vorlesung stattfinden zu lassen. Die Diskussion wurde von dem Fachschaftssprecher Schacht damit eröffnet, dass er aus dem Memorandum von Prof. Coing zum Entwurf eines hessischen Hochschulgesetzes drei Passagen vorlas und Prof. Coing aufforderte, zu dem, was er im Memorandum geschrieben habe, Stellung zu nehmen, insbesondere dazu, was er unter ‘Einschränkung der Lernfreiheit’ verstehe. Prof. Coing erläuterte die in seinem Memorandum vertretene Auffassung, namentlich unter Hinweis auf seine in den USA und England gewonnenen Erfahrungen. Anschliessend diskutierte er mit den Anwesenden Fragen der Lernfreiheit sowie Möglichkeiten einer Neugestaltung von Lehrbetrieb und Prüfung. Er schloss die Diskussion um 12 Uhr mit den Worten, dass er seine Ansicht dargelegt habe und nunmehr in der nächsten Stunde am Montag seine Vorlesung wiederaufnehmen und fortsetzen werde.“
    Schreiben Coing an Kultusminister 4.12.1968; Rektorat 500-01
    877) Brief>Anonym an Birkholz 04.12.68: Wegen Unruhen
    „Sehr geehrte Herren! Wer in der Universität jeden Tag miterleben muß, welche Ausmaße die Hilflosigkeit und das Versagen der Ordinarien bei der Verwaltung der Universität angenommen hat, kann sich tatsächlich nur den Präsidenten mit eiserner Hand nach Schüttes Konzept wünschen. – Die deutsche Universität hat den Anspruch auf Autonomie schon lange verwirkt, deshalb muß eine Neuordnung der Universitätsstruktur jetzt vom Hessischen Landtag vorgenommen werden. Schüttes und Habermasens Vorstellungen von der Neuordnung erscheinen mir zu kompliziert. Ein Konzil, daneben ein viel zu großer Senat, und laborierende Kommissionen machen die Entscheidungsprozesse in dieser Form nicht rationaler und mehr transparent. Ein mit mehr Kompetenzen ausgestattetes Konzil, welches 3 Hauptausschüsse wählt, würde genügen, um all das zu entscheiden und zu verwalten, was nicht in den neugebildeten Bereichen getan werden kann. – Ohne drittelparitätische Beteiligung der Studenten in den Bereichen wird sich die Unfähigkeit der Ordinarien auch dort reproduzieren. – Wenn man allerdings nach 1969 in Bonn die große Koalition fortsetzen möchte, die den Todeskeim für die junge Demokratie in der BRD zum Wachsen gebracht hat, dann kann man sich die Hochschulreform schlicht sparen, weil ein Ende der parlamentarischen Demokratie in Deutschland zeitlich absehbar erscheint. – Mit freundlichen Grüßen – H.J. Birkholz
    878) Flugblatt>04.12.1968>>Fachschaft AfE, Basisgruppe AfE: „Streik an der AfE“
    „Streik an der AfE – Auf der gestrigen Vollversammlung (3.12.68) wurde von ca. 1200 Studierenden der AfE folgender Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen: 1. unbefristeter Boykott aller bisherigen AfE-Veranstaltungen 2. Organisierung von Gegenveranstaltungen in der AfE (Uni) 3. Solange unsere Minimalforderungen (Vollversammlung 6.11.68) – 8 Semester mindestens – keine Kürzung der Grundwissenschaften – Verbesserung der zweiten Ausbildungsphase – Gleichstellung aller Lehrer nicht erfüllt sind, werden wir weitere Kampfmaßnahmen ergreifen. 4. Die Vollversammlung ist oberstes Beschluß- und Koordinationsgremium und tagt mindestens wöchentlich – Der ebenfalls tagende Rat der AfE lehnte es ab, in die Vollversammlung zu kommen (mit 15 gegen 14 Stimmen). Ein Teil der Ratsmitglieder hat aus Protest die Ratssitzung verlassen und sich mit unseren Minimalforderungen solidarisiert. (8 Semester, gleiche Ausbildung und Bezahlung aller Lehrer etc.) Mit unseren Forderungen und Kampfmaßnahmen haben sich solidarisiert – Fachschaft Anglistik – Basisgruppe Medizin (1 Fachschaftsmitglied Med. ist aus der Fachschaft, die zur Solidarisierung nicht bereit war, ausgetreten) – Fachschaft Jura – Fachschaft Soziologie – Basisgruppe Germanistik – Sozialistischer Lehrerbund – Humanistische Studenten-Union – Der Boykott aller Lehrveranstaltungen an der AfE beginnt mit dem heutigen Mittwoch (4.12.68). Dort, wo Studenten und Dozenten entgegen dem Beschluß der Vollversammlung ihre früheren Veranstaltungen einfach durchziehen wollen, werden wir vorerst versuchen, den Seminarbetrieb umzufunktionieren in Diskussionen über den Schütte’Erlaß’ und seine Konsequenzen. Die Zementierung der 6 Semester mit gleichzeitiger Kürzung der Grundwissenschaften an der AfE bedeutet einen Rückfall hinter bereits gegebene Ausbildungsverhältnisse (Realschullehrer: 8-semestriges Studium). Die neue Regelung ist also die Voraussetzung zur Produktion von Lehrern, die nicht mal Fachidioten sind. Die Diskussion über die gesellschaftliche Relevanz der Studieninhalte soll durch Zeit- und Leistungsdruck verunmöglicht werden. An der AfE, als dem schwächsten Glied der Kette (ungenügende Fachausbildung und geringes gesellschaftlich-politisches Bewußtsein) soll eine disziplinierende, technokratische Hochschulreform als exemplarisch für die gesamte Universität (Schütte-Entwurf zur Hochschulreform) über die Köpfe der Studenten hinweg durchgeboxt werden. HEUTE 4.12.68 um 14 h H V Vollversammlung.“
    Flugblatt Fachschaft AfE,Basisgruppe AfE 4.12.1968; Archiv
    879) Bericht>05.12.1968>>Gilles und Nicklisch: Über Go In Vorlesung Schiedermair am selben Tag
    „Bericht über das Go-In der Juristischen Fachschaft in der Vorlesung ‘Wertpapier – Recht’ von Herrn Professor Schiedermair am 5.12.1968, 11.00 Uhr – Im Hörsaal H I waren gegen 11.00 Uhr 250 bis 300 Studenten anwesend, die sich teils aus Juristen, teils aus Hörern anderer Fakultäten zusammensetzten. Die Juristen waren nur zum Teil Hörer der Wertpapier-Vorlesung, zum andern Teil waren sie geradezu aus anderen Vorlesungen ‘abgeworben’ worden. Gegen 11.10 Uhr betrat Herr Hartmann das Podium und berichtete über das ‘Go – in’ bei Professor Coing am Vortag, über den AfE-Streik wie über den Anlaß dieses Go-ins. Im Anschluß daran verlas Herr Schacht, der sich vor dem Podium aufhielt, einige Passagen aus dem Marburger Manifest. Um 11.15 Uhr betrat Professor Schiedermair den Hörsaal und das Podium. Herr Schacht las gleichwohl weiter aus dem Marburger Manifest vor, worauf ihm Professor Schiedermair erklärte, es handele sich hier um seine Vorlesung. Auf die Forderung Herrn Hartmann’s, man wolle hier Fragen der Reform des Staatsexamens diskutieren, erwiderte Professor Schiedermair, er sei lediglich zu einer Diskussion über Sachfragen seiner Vorlesung ‘Wertpapierrecht’ bereit, was mit Beifall, den Zurufen ‘Störer raus’, aber auch Zischen quittiert wurde. Professor Schiedermair wies darauf hin, daß in dem Flugblatt allerdings ein Punkt angeschnitten sei, der ihm seit jeher besonders am Herzen gelegen habe, nämlich Reformfragen des Examens. Er sei bereit gewesen, solche Fragen außerhalb der Vorlesung mit den Studenten zu diskutieren; diese Möglichkeit sei ihm aber nunmehr genommen angesichts der infamen Unterstellungen und Diffamierungen im Flugblatt. Nach weiteren Versuchen, sich Ruhe zu verschaffen und auf seine Frage, ob er nunmehr die Vorlesung halten könne, trat keine Ruhe im Auditorium ein; die Meinungen der Studenten prallten vielmehr aufeinander. Daraufhin verließ Professor Schiedermair gegen 11.20 Uhr den Hörsaal. Mit ihm verließ etwa die Hälfte der Hörer ebenfalls den Raum. Die Herren Hartmann und Schacht versuchten im folgenden mit den verbliebenen Hörern Fragen der Prüfungsreform zu klären und brachten dabei mehrfach zum Ausdruck, ein persönlicher Angriff auf Professor Schiedermair sei keineswegs beabsichtigt gewesen; man habe nur um Sachfragen diskutieren wollen.“
    Bericht Gilles und Nicklisch 5.12.1968; Archiv
    880) Bericht>05.12.1968>>Schiedermair an Kultusminister: Über Vorlesungsstörung am selben Tag
    „Dem Herrn Minister lege ich einen Bericht über die Vorgänge vor, die sich am 5.12.1968 in meiner Vorlesung ‘Wertpapierrecht’ zugetragen haben. Ich füge gleichzeitig einen Bericht von zwei Assistenten der Fakultät, Herrn Assessor Dr. Nicklisch und Herrn Assessor Dr. Gilles, bei, die bei den Vorgängen zugegen waren. Als ich den Hörsaal betrat, waren anstelle von ca. 100 regulären Teilnehmern der Vorlesung etwa 300 zugegen, von denen der grösste Teil mir aus Vorlesungen nicht bekannt war. Vor dem Podium stand der Sprecher der Juristischen Fachschaft, Herr Schacht, und verlas aus dem sogenannten Marburger Manifest. Auf dem Podium stand ein anderes Mitglied der Fachschaft, Herr Hartmann, der offenbar die Diskussion leiten sollte. Nachdem ich mich durch die bis in den Flur hinaus stehenden Studenten durchgezwängt hatte, wollte ich mit meiner Vorlesung beginnen. Da Herr Schacht nicht aufhörte zu reden, sagte ich: ‘Das ist meine Vorlesung’. Herr Hartmann erwiderte, dass statt dessen eine Diskussion stattfinden solle. Ich antwortete an den Hörsaal gerichtet, dass ich zu jeder Diskussion über Sachfragen zum Thema meiner Vorlesung jederzeit bereit sei, nicht aber zu einer Diskussion über andere Fragen wie etwa über die Reform der Referendarprüfungsordnung, wie sie in dem am Vormittag verteilten Flugblatt gefordert worden war. Ich fügte jedoch hinzu, dass mir allerdings das juristische Prüfungsverfahren schon immer besonders am Herzen gelegen habe und dass ich durchaus zu einer sachlichen Diskussion darüber – aber selbstverständlich ausserhalb der Vorlesung – bereit gewesen sei, dass mir dies aber nunmehr völlig unmöglich gemacht worden sei durch die unerhörten persönlichen Anwürfe im Flugblatt, dass ich meine Seminarteilnehmer in der Prüfung bevorzuge. Immer wieder wurde von dem grösseren Teil der Anwesenden dringlich gefordert, die Vorlesung ungestört stattfinden zu lassen. Da aber auch immer wieder eine Diskussion in dem angedeuteten Sinn gefordert wurde und Zwischenrufe von den verschiedensten Seiten erfolgten, war es mir praktisch nicht möglich, eine Vorlesung zu halten. Ich habe sie daher für heute abgebrochen. Ich werde selbstverständlich versuchen, die Vorlesung in der nächsten Stunde durchzuführen. Sollte ich daran wiederum durch Gewalt gehindert werden, würde ich mich gezwungen sehen, die Vorlesung für das Semester abzubrechen und dem Herrn Minister dann zu berichten.“
    Schreiben Schiedermair an Kultusminister 5.12.1968; Archiv
    881) Flugblatt>05.12.1968>>Basisgruppe Soziologie: Aufruf zur Vollversammlung 06.12.1968>>,gegen Ordinarienherrschaft
    „Die Frankfurter Soziologie beansprucht kritische Theorie zu sein, welche die Gesellschaft für veränderbar darstellt und politisch bewußte Intelligenz ausbildet. Die kritische Theorie der Adorno, Habermas und Friedeburg ist jedoch so kritisch, daß sie der politischen Studentenbewegung bislang nur in den Rücken gefallen ist. Die kritische Theorie ist so autoritär organisiert, daß ihr soziologischer Wissenschaftsbetrieb den Studenten keine Chance zur Selbstorganisierung des Studiums einräumt. An anderen Universitäten, am OSI in Berlin, am psychologischen Seminar in Hannover können die Studenten längst die Forschungs- u. Lehrinhalte, die Finanzplanung etc. mitkontrollieren. Doch die professionellen kritischen Theoretiker Frankfurts hocken auf der Freiheit von Forschung und Lehre wie auf ihrem Privateigentum, sie schließen die Lernenden von der Freiheit von Forschung und Lehre aus. Die professionellen kritischen Kritiker der Frankfurter Schule legen mit theoretischer Beflissenheit linke theoretische Bekenntnisse ab. Im Spiegel gegen Schütte ein Scheingefecht zu führen, bedeutet nur zu verschleiern, daß die Auseinandersetzungen nur im praktischen Kampf geführt werden können. Schon auf die Andeutung hin, daß wir diesen Kampf aufnehmen wollen, reagieren sie wie auf eine Naturkatastrophe schaffen ihre Akten beiseite und privatisieren damit endgültig ihre kritische Wissenschaft. Wir haben diesen Zustand satt: Wir haben es satt, mit den kritischen Ordinarien über Hochschulreform zu diskutieren, ohne daß den Studenten eine Kontrolle über die Produktivkraft Wissenschaft zugestanden wird. Die Beispiele in Berlin und Hannover haben gezeigt, daß man die Verhältnisse an der Hochschule ändern muß und ändern kann. Wir haben es satt, uns in Frankfurt zu halbseidenen Linken ausbilden zu lassen, die nach dem Studium das integrierte Alibi des autoritären Staates abgeben. Hochmütig vom Stand der Ordinarienprivilegien aus werfen die Frankfurter Ordinarien den Studenten vor, ihr Protest sei inhaltsleer und ohne kritisches Gegenkonzept; sie ignorieren, daß die autoritäre Organisation ihrer Lehrveranstaltungen und ihr leistungsdiktatorisches Prüfungssystem es sind, die uns zu kritischen Dummköpfen ausbilden. Wir nehmen die Auseinandersetzung mit den Professoren um die sofortige Umorganisation des Soziologiestudiums am Freitag, den 6.12. um 19 Uhr H VI in einer Vollversammlung der Soziologen noch einmal auf. Wir werden dort diskutieren: 1) die Möglichkeit einer Satzung, die den Studenten eine Mitkontrolle über die inhaltlichen Forschungs- u. Lehrstrategien sichert 2) die Möglichkeit einer vorläufigen Aussetzung des soziologischen Lehrbetriebs, wie es bislang ablief und die gemeinsame Organisierung von Forschungs- u. Lehrkollektiven, welche die autoritären Lehrsituationen abbauen und eine neue Lehr- u. Forschungsstrategie entwerfen. Diese gemeinsamen Arbeitsgruppen müssen als ordentliches Studium anerkannt werden. Wir habe keine Lust, die linken Idioten des autoritären Staates zu spielen, die kritisch in der Theorie sind, angepasst in der Praxis. Wir nehmen den Ausspruch Horkheimers ernst: ‘Die revolutionäre Karriere führt nicht über Bankette und Ehren-Titel, über interessante Forschungen und Professorengehälter, sondern über Elend, Schande, Undankbarkeit, Zuchthaus ins Ungewisse, das nur ein fast übermenschlicher Glaube erhellt. Von bloß begabten Leuten wird sie daher selten eingeschlagen. (Heinrich Regius, Dämmerung, Zürich 1934, S. 73 f.).“
    Flugblatt Basisgruppe Sozologie 5.12.1968; Archiv
    882) Flugblatt>05.12.1968>>Fachschaft Jura, LSD, SDS, SHB: „Wir resignieren nicht!“
    „Kommilitoninnen und Kommilitonen! Die juristische Fachschaft hat in ihren Bemühungen, die Studienreform praktisch voranzutreiben, einen großen Erfolg errungen. Unter dem Druck unserer Argumente hat Prof. Coing gestern während unseres go-ins anerkennen müssen, daß: – die Lernfreiheit der Studenten in dem Sinne aufrecht zu erhalten ist, daß ihnen nicht eine bestimmte Auffassung von Recht unkritisch eingeübt werden darf – alle verschiedenen Methoden im Studium zur Geltung gebracht werden müssen, und den Studenten Kriterien vermittelt werden müssen, die sie in den Stand setzen diese Methoden kritisch gegeneinander abzuwägen – Studium und der wissenschaftliche Fortschritt sich in einem Diskussionsprozeß vollziehen – der Lehrbetrieb deshalb nicht nur von den Ordinarien organisiert werden darf – die zunehmende Spezialisierung der Wissenschaften die Notwendigkeit zu interdisziplinärer Arbeit hervorbringt – das ‘Referendarexamen nicht der Weisheit letzter Schluß’ ist – Coing deshalb nur formale Änderungen zur Hochschul- und Studienreform vorgeschlagen hat, weil es resigniert hat. Wir resignieren nicht! Das juristische Examen erscheint als das gegenwärtig größte Übel unserer gesamten Ausbildung Studenten müssen sich nicht-öffentlichen, unkontrollierten Beurteilungen der Prüfer unterwerfen, die jeweils ihre Spezialmeinungen und Steckenpferde abfragen. So müssen die Studenten beim Repetitor spezielle Anpassungsstrategien an alle möglichen Examenssituationen erlernen. Aber das bietet ihnen noch keinen Schutz vor Prüferwillkür. Von Prof. Schiedermair z. B. ist allgemein (= Kuschmann -) bekannt, daß er seine Seminarteilnehmer bevorzugt, indem er sie in der mündlichen Prüfung hochlobt, hochjubelt: ‘Wie kommt eine Übereignung zustande?’. Durch Genie!’ – JAO, die die Anonymität des Prüfungsverfahrens vorsieht, hat Prof. Schiedermair von Anbeginn als ‘lex Schiedermair’ angesehen, und Einzelfallgesetze sind ja bekanntlich – nichtig. Über die Einbeziehung von Studien- und insbesondere Seminarleistungen in die Examensbewertung läßt sich im Rahmen einer allgemeinen Examens- und Studienreform wohl diskutieren, aber solange das nur von einem Professor so gehandhabt wird und solange nur etwa vierzig Prozent aller Jurastudenten an Seminaren teilnehmen können, sind solche Prüfungsverfahren Diskriminierung. Deshalb wollen wir heute mit Prof. Schiedermair über die Reform des Staatsexamens überhaupt im Zusammenhang mit der allgemeinen Studienreform diskutieren und fordern zu einem Go’In zu Prof. Schiedermair – Heute? Donnerstag, 5.12.68, von 11 – 13 Uhr, Hörsaal I auf. Das Problem unterschiedlicher Bewertung ist aber kein Problem Prof. Schiedermairs oder eines anderen Individuums, sondern ein Problem der Ordinarienuniversität, weil in ihr eine objektive Beurteilung wissenschaftlicher Tätigkeit nicht möglich ist. Nicht die Meinung eines einzelnen Professors, auch nicht die herrschende (!) Meinung ist Wissenschaft, sondern ein Diskussionszusammenhang, in dem die verschiedenen Methoden auf ihre Voraussetzungen und Implikate kritisch (auch soziologisch) reflektiert werden. Solange das juristische Examen eine Tauglichkeit zur positivistischen Fallsubsumtion verlangt, kann die Jurisprudenz keine Wissenschaft werden. Deshalb fordern wir Die Umwandlung des Staatsexamens in eine universitäre Prüfung? an der Studenten zu beteiligten sind. Als Unterzeichner des Marburger Manifests lehnt Prof. Schiedermair (neben Erler, Claß und Preiser) eine Demokratisierung der Gesellschaft und folglich auch der Universität prinzipiell ab. Das Produkt solcher Verhältnisse sind Richter, die auf einer Versammlung des deutschen Richterbundes vor ein paar Tagen erklärten: ‘Man muß mit der Demokratie vorsichtig sein. Stimmzettel verbürgen noch keine Vernunft’, und: bei Demonstrationsprozessen sei das Grundgesetz dem Orakel von Delphi vergleichbar: es mache den Richter nicht klüger (Zit, FR, 2.12.68, S. 3). Solche Zitate verweisen auf den Zusammenhang einer ungebrochenen Tradition. Mit deren Hilfe die deutschen Juristen von Weimar über den Faschismus bis heute ihre führenden gesellschaftlichen Stellungen innehaben konnten, z. B. Forsthoff, Carl Schmitt, Larenz, Maunz, E. R. Huber, Küchenhoff, Siebert, Lange, Werner Weber, Herbert Krüger, Nipperdey: Im gegenwärtigen Ausbildungssystem wird die gesellschaftliche Funktion der Juristen nicht diskutiert, wird ihre zweifelhafte Rolle bei der Verurteilung der APO-Demonstranten und der Vorwurf der Klassenjustiz nicht zur Sprache gebracht. Die Ordinarien sind die Garanten dieser Diskussions- und Konsequenzenlosigkeit: Wir fordern die Abschaffung des Ordinarienprinzips, weil es die reaktionären Professoren befugt, die wissenschaftlich nicht legitimierten Inhalte von Vorlesungen und Übungen autoritär zu bestimmen. Die liberalen Professoren, die die Illegitimität des gegenwärtigen Prüfungs- und Ausbildungssystems zum Teil erkannt haben, können das Ordinarienprinzip nicht beseitigen (z. B. wegen ihres Beamtenstatus). Deshalb müssen die Studenten in selbsttätigen Organisierungen des Wissenschafts- und Lernbetriebes die Ordinarienuniversität bekämpfen und damit eine Demokratisierung der Hochschule vorantreiben. Macht das euren Kommilitonen klar! Go in zu Schiedermair – Donnerstag, den 5. 12.68, Hörsaal VI.“
    Flugblatt Fachschaft Jura, LSD; SDS, SHB 5.12.1968; Archiv
    883) Niederschrift>05.12.1968>>Studentenparlament Sitzung: Abwahl Birkholz und Wahl AStA-Vorsitzender(Hartmann), usw
    „Protokoll der 2. ordentlichen Sitzung des Parlaments der Legislaturperiode 1967 im Wintersemester 1968/69 am 5. Dezember 1968. Anwesend waren: Wolf (AS) , Shah (LUM) , Schöneberger (USL), Heik (SDS) , Heller (AHP), Möllenstedt (SHB) , Döbel (AS) , Thielemann (AGH), Zehnder (nat) , von Wangenheim (SFP), Büker (iur) , Hartmann (LSD) , Claussen (SDS) , Noll (WiSo) (ab 19.50 Uhr) , Neubauer (phil) (ab 20.05 Uhr) , Sturmfels (AdM) (ab 20.15 Uhr), Crell (med) (ab 20.15 Uhr) , Hesse (AGH) (ab 20.15 Uhr). – Beginn der Sitzung um 20.10 Uhr. Feststellung der Beschlußfähigkeit durch den Präsidenten. Protokoll liegt keines vor. Kein Bericht des AStA. Döbel berichtet: Über Pläne für den AStA eine Buchungsmaschine anzuschaffen. Antrag 2/1: Es werden bis zu 10 000 DM zum Kauf einer Buchungsmaschine für den AStA bewilligt. – Einstimmig angenommen. Einfügung des TOP ‘Neuwahl des AStA’ – Mit 8 gegen 4 Stimmen genehmigt. – Wahl des AStA-Vorsitzenden – Auf der Kandidatenliste steht Hartmann . Der Kandidat stellt sich vor. – Zehnder: Anerkennst Du Mehrheitsentscheidungen, auch wenn 15 Stimmen nicht erreicht werden? – Hartmann: Ich habe nicht die Absicht laufend Abwahlanträge niederzuschmettern wie Birkholz. – In der Wahl erhielt der Kandidat im ersten Wahlgang – 13 Stimmen, 3 nein, 1 Enth. – Zweiter Wahlgang – 13 Stimmen, 1 nein, 4 Enth. – Dritter Wahlgang – 15 Stimmen, 2 nein, 0 Enth. – (Wahlausschuß Schöneberger, Heik). – Damit ist Hartmann AStA-Vorsitzender für die nächste Amtsperiode. – Wahl des AStA-Stellvertreters – Auf der Kandidatenliste steht Herr Prewo. Der Kandidat stellt sich vor. Er erhält im ersten Wahlgang – 10 Stimmen, 4 nein, 4 Enth., 0 ung. – zweiter Wahlgang – 10 Stimmen, 6 nein, 1 Enth., 1 ung. – dritter Wahlgang – 10 Stimmen, 4 nein, 1 Enth., 3 ung. – (Wahlausschuß Heller, Zehnder). – Zum Stellvertretenden AStA-Vorsitzenden ist damit Herr Prewo gewählt. – Wahl des Stellvertretenden AStA-Vorsitzenden und Finanzers – Auf der Kandidatenliste steht Herr Döbel. – Er erhält im ersten Wahlgang 16 Ja-Stimmen, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Damit ist er gewählt. – Crell: Abwahlantrag Birkholz – Wir sind es den Sekretärinnen schuldig, Birkholz abzuwählen, außerdem führte er bereits Verhandlungen über seine Einsetzung als Staatskommissar. – Hartmann: Wir brauchen eine gewisse Einarbeitungszeit, eine Abwahl würde nur aus Frustration erfolgen, wäre nur aus Aggressionstrieben zu verstehen. – Crell: GO-Antrag auf Schluß der Debatte. – Möllenstedt: Gegenrede – Abstimmung darüber ergibt große Mehrheit. – Abstimmung über Abwahlantrag ergibt 15 ja, 2 Enthaltungen – Somit ist der AStA-Vorsitzende Birkholz abgewählt. – Neuwahl des AStA-Vorsitzenden – Auf der Kandidatenliste steht Hartmann. Er erhält im ersten Wahlgang 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, damit ist er auch für die laufende Amtsperiode AStA-Vorsitzender. – Wahl des Stellvertretenden AStA-Vorsitzenden (für die laufende Amtsperiode) – Auf der Kandidatenliste steht Herr Prewo. – Er erhält im ersten Wahlgang 15 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enth. TOP 6: Bestätigung des Wahlausschusses – Für den ausgeschiedenen Dörr wird Neubauer einstimmig nachgewählt. Dörr soll aber seine praktische Arbeit weitermachen. Die anderen Mitglieder des Wahlausschusses Zehnder und Crell werden bestätigt (einstimmig). Zehnder beantragt die Genehmigung von 2000 DM für den Wahlausschuß. Erfolgt einstimmig. Deckung soll durch die bisher eingesparte, aber eingeplante dritte Sekretärinnenstelle erfolgen. – Dörr stellt den Antrag, daß ein alter Parlamentsbeschluß dahingehend abgeändert werden soll, daß das Sekretariat ermächtigt werden soll, die Adressen der Studenten des AStA und der AStA-Referenten den Ausschüssen und Fachschaften aber sonst keinen anderen Stellen oder Gruppen zugänglich machen soll. Wird einstimmig angenommen (Antrag 2/2). – TOP 7: Wahl von drei Vertretern in den Stiftungsrat der Stiftung Studentenhaus. – Büker: Bisher sind da drei reaktionäre Leute drin. – Heller: Nicht nur Heimbewohner sollen in den Stiftungsrat gewählt werden. GO-Antrag auf Schluß der Debatte. o.G. – Die Kandidaten El Kadawi, Mergenheim, Mayer werden mit 15, 14, 14 Stimmen gewählt (offene Abstimmung). – TOP 8: Wahl der studentischen Vertreter ins Studentenwerk. – Die Kandidaten Hartmann, Melser, Rieth werden durch Akklamation gewählt. – TOP 10: Wahl eines Wahlprüfungsausschusses zur Pürfung der Geschäftsführung der Studentenschaft. – Die Kandidaten Wangenheim, Zehnder und Noll werden per Akklamation gewählt. – Crell: Der Ältestenrat beanstandet die Auszahlung der AE für den Präsidenten und Vizepräsidenten für die Zeit, in der kein Parlament war. – Es wird einstimmig beschlossen, daß die AE künftig weitergezahlt wird (Antrag 2/3). – Zehnder: Wie steht das Parlament zum Quartier Latin? Rieth: Hat es sich selbst getragen? – Zehnder: Es gab immer einen Überschuß. – Rieht: Das QL soll politischer werden. – Hartmann: Bis wann muß der Termin festliegen? Es dürfte schon jetzt schwierig zu organisieren sein. – Wolf: Antrag 2/4: Wenn sich Leute finden, die ees organisieren, wird der Haushaltsausschuß damit beauftragt, das in die Wege zu leiten. – Mit gr0ßer Mehrheit angenommen. – Debatte über den Überschuß- Liese: Der Überschuß soll dem Kindergarten zur Verfügung gestellt werden. – Crell: Der Kindergarten ist kein antiautoritärer Kindergarten. – Liese: Die Kinder können aber nicht untergebracht werden. – Antrag 2/5: Der Überschuß wird dem Kindergarten zur Verfügung gestellt. Bei einer Gegenstimme angenommen. – Crell: (Antrag 2/6): Es wird ein antiautoritärer Kindergarten errichtet, der mit Psychoanalyse und dergleichen streitet. – Döbel: Wiegenkinder lassen sich nicht antiautoritär erziehen. – Heller: Aktionsrat zur Befreiung der Frau soll Kindergarten übernehmen. – Antrag 9/6 mit großer Mehrheit (eine Enthaltung) angenommen. – Zehnder: Der Schnelldienst vermittelt Nikoläuse. Das Parlament soll sein Mißfallen drüber ausdrücken. – Döbel: Kann über den Vorstand des Stiftungsrates erreicht werden. – Heller wird in den Senatsausschuß zur Vergabe der Mittel zur politischen Bildung gewählt. – Schluß der Sitzung um 22 Uhr.“
    Niederschrift Sitzung Studentenparlament 5.12.1968; Archiv
    884) Bericht>06.12.1968>>Bauer an Kultusminister: Über Vorlesungsstörung am selben Tag
    „Ich darf Sie davon unterrichten, daß ich mich heute aus folgenden Gründen außerstande gesehen habe, meine Vorlesung ‘Analysis III’ (von 10 – 11 Uhr) zu halten: Bei Vorlesungsbeginn fand ich bereits auf dem Podest des Hörsaals III eine Reihe von Studenten vor, von denen einer dem Auditorium gegenüber irgendwelche Ausführungen machte. Im Laufe einer Diskussion zwischen diesen Studenten und mir habe ich mich auf den Standpunkt gestellt. 1. daß ich durchaus bereit bin, mich mit den Hörern meiner Vorlesung zu einer Diskussion über allgemein interessierende hochschulpolitische Fragen zu treffen, daß ich aber 2. verpflichtet bin, jetzt während der angekündigten Vorlesungszeit mein (durch die Vorlesungsankündigung im Vorlesungsverzeichnis und am Schwarzen Brett) gegebenes Vorlesungsangebot aufrecht zu halten und deshalb im Interesse der vorlesungswilligen Hörer die auf dem Podium anwesenden Studenten auffordern muß, dieses zu verlassen, damit ich mit der Vorlesung beginnen kann. (Die Vorlesung fehlt am Ende nicht mir sondern den Hörern.) Ich konnte im Verlauf der Auseinandersetzung feststellen, daß ein nicht unerheblicher Teil der Studenten vorlesungsbereit war und teilweise sehr erregt die Maßnahmen der Störer als undemokratisch und als Terrorakte verurteilte. Auf meine mehrmalige Aufforderung hin, mich nunmehr mit meiner Vorlesung beginnen zu lassen, wurde mir erklärt, daß man nicht bereit sei, das Podium zu diesem Zweck zu räumen, woraufhin ich den Studenten gegenüber erklärte, daß ich nicht in der Lage sei, die Vorlesung zu halten und deshalb sie für heute abbreche. Ich habe daraufhin, gefolgt von einem nicht unbeträchtlichen Teil meiner Hörerschaft, den Hörsaal verlassen[…].“
    Schreiben Bauer an Kultusminister 6.12.1968; Rektorat 500-04
    885) Bericht>06.12.1968>>Dembowski an Kultusminister: Über Vorlesungsstörung am selben Tag
    „Hierdurch möchte ich Sie über die folgenden Vorfälle im Zusammenhang mit meiner Vorlesung ‘Analytische Geometrie und lineare Algebra I’ unterrichten. Gestern nachmittag (Donnerstag, 5.12) fand im Lorenz-Hörsaal des Physikalischen Instituts eine Versammlung von Mathematikstudenten statt, deren Tagesordnungspunkte der Vorlesungsstreik an der AfE und die geplanten Rahmenordnungen für die mathematischen Diplom- und Staatsexamensprüfungen waren. Auf dieser Versammlung wurde angeregt (aber nicht durch eine Abstimmung beschlossen)., im Laufe des heutigen Vormittags in allen mathematischen Vorlesungen die Studenten über die mit diesen Themen zusammenhängenden Fragen zu informieren und sie zu größerer Aktivität beim Besuch von Fachschaftsversammlungen u. ä. aufzufordern. Gestern abend erhielt ich sodann noch einen telefonischen Anfruf zweier Fachschaftsvertreter der mathematischen Fachschaft, durch den mir diese Absicht noch einmal mitgeteilt wurde. Ich erklärte mich bereit, einem Fachschaftsvertreter 15 Minuten (einschließlich Diskussion) meiner Vorlesungszeit zur Verfügung zu stellen. Herr cand. math. Michael Pfister hat dann heute in meiner Vorlesung Flugblätter verteilt und verabredungsgemäß ca. 15 Minuten über Fragen des Mathematikstudiums und geplanter neuer Prüfungsordnungen referiert. Im Anschluß daran versuchten einige Studenten, die zum Teil nicht regelmäßige Hörer meiner Vorlesung sind, eine allgemeine Diskussion über diese Fragen herbeizuführen. Hiermit erklärte ich mich aber nicht einverstanden, da der Fachschaftsvertreter gerade bekanntgegeben hatte, daß eine solche allgemeine Diskussion am kommenden Dienstag, den 10. Dezember, in einer außerordentlichen Fachschaftsvollversammlung stattfinden soll. Ich ließ die Anwesenden darüber abstimmen, ob Fortsetzung der Vorlesung oder Diskussion gewünscht würde; dabei ergab sich eine deutliche Mehrheit für die Vorlesung. Daraufhin verließen die Fachschaftsvertreter und einige andere Anwesende den Hörsaal, und ich konnte noch etwa 20 Minuten ungestört die Vorlesung fortsetzen[…].“
    Schreiben Dembowski an Kultusminister 6.12.1968; Rektorat 510-14, M.3
    886) Bericht>06.12.1968>>Martienssen an Kultusminister: Über Störung Schülervorlesung Physikalischer Verein 05.12.1968
    „Bericht – über Störaktionen in der Schülervorlesung des Physikalischen Vereins am Donnerstag, dem 5. Dezember 1968, 18.15 – 19.00 Uhr – Der Physikalische Verein Frankfurt am Main hat mich gebeten, die jährlich stattfindende Schülervorlesung des Physikalischen Vereins in diesem Semester in Form eines Vortragszyklus über die Arbeiten des Physikalischen Instituts durchzuführen. Kurz vor Beginn des von mir für gestern Abend angekündigten Vortrages dieser Schülervorlesung im Großen Hörsaal des Physikalischen Vereines, Robert-Mayer-Straße 2 – 4, wurde ich von zwei Studenten der Fachschaft Mathematik angesprochen, sie möchten anstelle der Schülervorlesung eine Diskussion abhalten. Ich habe erklärt, daß eine allgemeine Diskussion über das Physikstudium zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen dieser Schülervorlesung durchaus möglich sei, daß aber den Zuhörern, die für das angekündigte Thema ‘Kohärenzoptik’ in den Hörsaal gekommen seien, nicht zugemutet werden könne, daß das Thema wenige Minuten vor Beginn völlig abgewandelt wird. Als ich in den Hörsaal kam, war bereits eine Gruppe von Studenten, die mir zum größeren Teil nicht bekannt waren, auf dem Podium und sprach zu den ca. 300 versammelten Schülern. Ich habe sie gebeten, das Podium zu verlassen und habe nach ihrer Weigerung die Schüler zur Mitbestimmung aufgefordert und sie um eine Abstimmung darüber gebeten, ob die Veranstaltung der studentischen Gruppe oder die des Physikalischen Vereins durchgeführt werden solle. Die Abstimmung ergab eine sehr große Mehrheit für die Veranstaltung des Physikalischen Vereins. Die studentische Gruppe setzte ihre Störaktion trotzdem fort, insbesondere durch Megaphonrufe und -deklamationen, durch Streikaufrufe an den Wandtafeln, durch den Versuch, die elektrischen Anlagen des Hörsaals und der für die Vorlesung aufgebauten Experimente außer Betrieb zu setzen und schließlich durch direkte körperliche Behinderung des Vorlesungsassistenten, Herrn Dathe. Um die auf dem Podium aufgebauten wertvollen Apparaturen zu schützen, hat sich eine Gruppe meiner Mitarbeiter bemüht, die in den Hörsaal eingedrungene Störgruppe herauszudrängen. Das Publikum hat von Anfang an durch Sprechchöre etc. deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es die Störungen nicht wünschte. Es gelang dennoch erst nach etwa einer halben Stude, die Ordnung im Hörsaal wieder herzustellen, so daß die Experimente neu justiert und die Vorlesung wie vorgesehen durchgeführt werden konnte. -Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung Ihr sehr ergebener Martienssen.“
    Schreiben Martienssen an Kultusminister 6.12.1968; Rektorat 510-14, M.3
    887) Flugblatt>06.12.1968>>Basisgruppe Vordiplom-: Kritik am Soziologiestudium
    „Kritik am derzeitigen Soziologiestudium! – nicht vermittelte, isolierte Fachbereiche (3 Fächer nebeneinander), deren soziologische Verwertbarkeit nicht einsichtig und objektiv nicht gegeben ist. – innerhalb der einzelnen Fachbereiche voneinander isolierte Inhalte. – Zuschnitt des Wissens auf Prüfungsvorbereitungen – Prüfungen sind Abfragen von partikularisiertem Wissen, nicht, wie auch die Ordninarien argumentieren, Leistungskontrolle für uns selbst. Auch das Diplom ist als Eingang in einen bestimmten Beruf derzeit irrelevant und kann erst neu formuliert werden im Zusammenhang einer Untersuchung über das Berufsbild des Soziologen. — Orientierung des Wissenschaftsbetriebs an unausgewiesenen wissenschaftlichen und Leistungsstandards. Über die institutionellen Minima des Negativkatalogs hinausgehenden zentrale Forderungen: — Abschaffung der Prüfungen überhaupt; Leistungskontrolle nur sinnvoll als Selbstkontrolle durch Herstellung eines ständigen produktiven Diskussionszusammenhangs, d. h. eines kollektiven Lernprozesses. — Festlegung neuer Forschungsschwerpunkte. — Neue Formen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Unser vorrangiges Problem ist die Abschaffung der Prüfungen. Übergangslösung für ca. Herbst 1969: Prüfung nur im Fach Soziologie mit den Bestandteilen Statistik-Empirie und politische Ökonomie, d.h. Zurücknahme der Prüfung in die phil. Fak. Statistik-Empirie: Grundlagen durch programmierten Lehrkurs, Lernen in der Anwendung am Forschungsprojekt, paper über dise Anwendung als Forschungsbericht. Politische Ökonomie: Anerkennung eines papers, das aus den Arbeitsgruppen über pol. Ök., in die eingeht eine Rezeption und Kritik der bürgerlichen Ökonomie, hervorgeht. Soziologie: paper, das ebenfalls auf den Arbeitsgruppen hervorgeht. Vordiplom Frühjahr 69 findet nicht statt. Regelung für Härtefälle (6. Semester): § 6 Abs. 2 Satz 1 der Prüfungsordnung: ‘In begründeten Fällen kann das Prüfungsamt an Stelle des Zeugnisses über die Vordiplomprüfung … Ausweise über gleichwertige Prüfungen in den genannten Fächern (d. h. Soz., Stat., Vwl.) als Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Teil der Diplomprüfung anerkennen.“
    Flugblatt Basisgruppe Vordiplom 6.12.1968; Archiv
    888) Brief>09.12.1968>>ASTA an Studentensekretariat : Hinweis auf neugewählten AStA-Vorstand
    „Sehr geehrter Herr Reichhart! Mit Wirkung vom 6. Dezember ist ein neuer AStA-Vorstand gewählt worden: – Vorsitzender: Thomas Hartmann – Stellv. Vors.: Rainer Prewo – Finanzreferent: Karl H. Döbel. – Das Protokoll der Sitzung reichen wir Ihnen nach. – Mit freundlichen Grüßen – Dilley.“
    889) Brief>09.12.1968>>AStA-Vorsitzender Hartmann an Studentenwerk: Wegen Wohnheimplatz Michael Wolf
    „Sehr geehrter Herr Grawe, – im Gegensatz zur Auffassung des früheren AStA-Vorsitzenden H.J. Birkholz bestehen im jetzigen AStA keine Bedenken, daß Herr M. Wolf seit 1.12.1968 in der Ludwig-Landmann-Straße wohnt. Dasselbe gilt auch für den Fall, daß Herr Wolf wider Erwarten gezwungen wäre über den 1.1.69 hinaus, ein Zimmer der Stiftung Studentenhaus in Anspruch zu nehmen. – Ich bitte Sie, die Mitglieder des Vorstandes hiervon in Kenntnis zu setzen. – Mit freundlichem Gruß – Thomas Hartmann.“
    890) Brief>09.12.1968>>Fachschaft Jura an Rektor: Wegen Hörsaalvergabe
    „Sehr geehrter Herr Rektor! die juristische Fachschaft beabsichtigt morgen, den 10.12.1968 ein teach-in mit dem Thema ‘Neubau des juristischen Hauptseminars’ durchzuführen. – Für dieses teach-in bitten wir Sie höflich, uns den Hörsaal VI ab 16 Uhr zur Verfügung zu stellen. – Mit vorzüglicher Hochachtung – Klaus Büker – Fachschaftsvertreter.“
    891) Brief>09.12.1968>>Rektor an Böhm: Institut für Sozialforschung taktische Basis ungesetzlicher Aktionen?
    „Sehr verehrter, lieber Herr Böhm! Am 13./14. Dezember muss ich in Köln eine seit Juni festgelegte Arbeitstagung mit Gelehrten aus der ganzen Bundesrepublik leiten. Es ist eines der wenigen wissenschaftlichen Vorhaben, an denen ich mich neben der Rektoratstätigkeit noch beteiligen kann, und es ist mir unmöglich, diesen Termin nicht wahrzunehmen. Ich muss Sie deshalb bitten, entweder die von Herrn Adorno zusätzlich aufgeworfene Angelegenheit auf die nächste Vorstandssitzung zu verschieben oder, soweit die Sache grundsätzlichen Charakter hat und nicht meine eigene Schrift betrifft, sie in meiner Abwesenheit zu behandeln. Ich möchte jedoch nicht verfehlen, ein Missverständnis richtigzustellen. Wenn ich von ‘taktischer Basis’ sprach, so war damit in keiner Weise eine ‘taktische Zentrale’ im Sinne einer direkten Mitwirkung der Direktoren an den Unruhen gemeint. Vielmehr benutzte ich denselben Ausdruck, der als Vorwurf mir gegenüber nach den Osterunruhen von der Öffentlichkeit und auch von Behördenvertretern laut geworden war, wonach ich es zuliesse, daß die Universität eine taktische Basis für ungesetzliche Aktionen darstelle. Ich habe damals sofort öffentliche Erklärungen dazu abgegeben und so meine Stellung zu den Aktivisten umrissen. Vergeblich habe ich eine ähnliche Erklärung der Herren Direktoren des Instituts erwartet, auch nachdem engste Schüler und von ihnen an Aktionen wie der Blockade des Hauptgebäudes und der Besetzung des Rektorats beteiligt waren. Im übrigen liesse sich m. E. eine weitere Klärung dadurch herbeiführen, dass derseinerzeitige vom Senat ausgehende, im Grossen Rat zu Fall gebrachte Vorschlag, die Aufgaben des Instituts völlig von denen eines Seminars zu trennen, verwirklicht würde.[…].“
    Schreiben Rektor an Böhm 9.12.1968; Rektorat 562-52
    892) Flugblatt>09.12.1968>>SDS: „Solidarität mit der AfE!“
    „Der autoritäre Staat setzt erneut zum Angriff auf die politischen und wissenschaftlichen Interessen der Studenten an. Die Studenten der AFE protestieren gegen den Versuch des hessischen Kultusministeriums, eine rigorose Kürzung des Studiums und die Streichung politisch bezogener Grundwissenschaften zu diktieren. Der Staat will eine reibungslos verwertbare, pädagogische Intelligenz, die Wissen aufspeichern, aber nicht kritisch denken soll. Der Versuch des hessischen Staates, die Ausbildung kritischer Pädagogen unmöglich zu machen, steht exemplarisch für den Angriff der technokratischen Hochschulreform auf alle Fakultäten der Universität. Der hessische Schütte-Entwurf preist in geschickter Manipulation sich als revolutionär an, stabilisiert aber in Wirklichkeit die Rechtlosigkeit der Studenten an der Hochschule und verweigert ihnen mit Scheinzugeständnissen jeden wirksamen Einfluß auf die Organisation des Wissenschaftsbetriebes. Zwanzig Jahre wirkungsloser demokratischer Reformentwürfe sind genug. Wir können dem autoritären Staat die Universität nicht überlassen. Die Kommilitonen der AFE haben dem Staat Kampfmaßnahmen angekündigt, wenn ihre Forderungen unerfüllt bleiben. Es genügt nicht, gegen die technokratische Hochschulreform bloß zu protestieren, die Studenten müssen die Organisation der wissenschaftlichen Forschung und Lehre selbst übernehmen. Die Ordinarien verfügen über die Freiheit von Forschung und Lehre als Privateigentümer. Die Studenten müssen autonom die Lehr- und Lernprozesse in ihre eigene Hand nehmen. Informiert in den Lehrveranstaltungen über die Situation der AFE und funktioniert die einzelnen Lehrveranstaltungen zu Diskussionsforen über die Möglichkeit der Selbstorganisation der Studenten um. Kommilitonen der Soziologie werden schon am heutigen Montag in der Vorlesung Friedeburgs, 15 Uhr, Hörsaal V, damit beginnen. Wir können unsere Praktische Solidarität mit der AFE beweisen indem wir in unseren eigenen Fakultäten und Instituten den politischen Widerstand gegen die autoritäre Hochschulreform aufnehmen.“
    Flugblatt SDS 9.12.1968; Archiv
    893) Bericht>10.12.1968>>Anonym: Vollversammlung Fachschaft Soziologie am selben Tag
    „Zuerst Bericht von Herrn Beier über Streik und Besetzung des Seminars in der Myliusstraße. Den, in ihrer Zielsetzung begrenzten Streiks an der AfE und den anderen Fakultäten werden die eigenen Zielsetzungen unterschoben: Lahmlegung der ‘Wissenschaftsproduktionsstätte’ Universität. Im weiteren Ablauf werden der Negativkatalog und die Tätigkeit der Arbeitsgruppen, die im Seminar in der Myliusstraße durchgeführt werden sollen, diskutiert. Der Schwerpunkt der Diskussion liegt dabei auf einer bisher nie so klar pointierten und zum Teil vorher sogar abgelehnten Zielsetzung: Es wird in mehreren Beiträgen betont, daß man eigentlich keine fundierte Veränderung der Universität beabsichtige, da dies in einer unveränderten Gesellschaft nicht möglich sei. Auf die Frage, was denn anstelle des bürgerlichen Wissenschaftsbegriffs, den man jetzt mehrfach mit dem kritischen gleichsetzt, treten solle, antwortet Herr Hoss (SDS): die Wissenschaft, die wir anstreben, ist nur in einem sozialistischen System möglich. Krahl, Hoss, Wetzel, Cohn-Bendit u. a. legen dar, daß es nicht auf kritische Reflexion ankomme, auf Veränderung einiger Seminare, sondern auf die Entwicklung von Formen ‘des kollektiven’ Handelns (die Worte kollektiv und spontan werden sehr oft gebraucht). Man müsse sich so organisieren, daß niemand mehr mit dem alten System kolaborieren könne. Daher dürften die Arbeitsgruppen nicht den bürgerlichen Wissenschafsbetrieb imitieren – wie die politischen oder kritischen Universitäten des letzten Jahres – sondern müßten neue Formen des Lernens und Inhalts finden. Der Inhalt müsse so sein, daß er in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aktionen der revolutionären Studentenbewegung stehe. In ihnen müßten Aktionen geplant werden, die dann wieder in ihrer Wirkung zu analysieren wären. Die Wissenschaft selbst müsse eine Form des politischen Kampfes werden. Raimund Reimut (Sexualität und Klassenkampf) drückt die eigentliche Zielsetzung des Streiks unter dem Beifall des Plenums (in dieser Deutlichkeit, glaube ich, zum ersten Mal) offen aus: Der Streik wird ökonomische Konsequenzen haben. Wir sehen, daß bereits viele Professoren – gerade die guten und jungen – Berlin verlassen haben und daß dort viele Lehrstühle unbesetzt sind. Die vielen Unruhen und Streiks behindern ihre Forschung und Lehre und bewirken eine stärkere Bereitwilligkeit, Rufe an andere Universitäten anzunehmen. Zunächst ziehen sie sich an die Peripherie zurück, zum Beispiel nach Frankfurt, dann immer weiter in die Provinz schließlich in die Zonen-Randgebiete wie Saarbrücken, Konstanz … bis die besten und für die Bundesrepublik wichtigen nach USA abwandern oder – wie etwa Stern – in andere europäische Länder. Einige bekannte Professoren der Naturwissenschaften, z. B. in Darmstadt, sind bereits nach USA abgewandert. Das Ziel ist, ein Modell der Zerstörung der Gesamtuniversität Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Das Schönste, was passieren kann ist, wenn der gesamte Wissenschaftsbetrieb in der Bundesrepublik sich auflöst. Die Zielsetzung Reiches, die die grundlegende des SDS zu sein scheint, bedeutet, daß alle Thesen um kritische Reflexion und Veränderung der Beteiligungsquoten von Studentenvertretern in Körperschaften der Universität nur Scheinargumente sind, die sofort verändert werden, sobald sie in Verwirklichungsnähe gerückt sind. Besonders gefährlich und gegenüber den bisherigen Vorgängen neu scheint mir der Versuch zu sein, die Vorurteile, Lernmüdigkeit und Abitursüberheblichkeit der Erst-Semester auszunutzen. Information und Wissensvermehrung werden mit Manipulation gleichgesetzt. – Bei der Diskussion über die Arbeitsgruppen will ein Student einen Plan vortragen. Das Plenum stört sofort, als inhaltlich fundierte Vorschläge gemacht werden. Ein Student erklärt: Hier trägt ein Student eines älteren Semesters etwas vor, und wir sind nur Konsumenten. Gerade das wollen wir vermeiden. Ein SDS-Mitglied, das die Arbeitsgruppen in der Myliusstraße organisiert, erklärt: das Problem ist, wie wir verhindern können, daß fortgeschrittene Wissenschaftler, wie Dozenten und ältere Semester ihren Informationsvorsprung ausnutzen, indem sie ‘repressiv’ ihr Wissen ausnutzen. Er erklärt, daß sich ein Assistent des Seminars in der Myliusstraße im vorigen Semster bereit erklärt habe, ein Seminar über Pressekonzentration abzuhalten. In ihm aber sei den Studenten zu viel Information geboten worden. Man hätte erst Kriterien erarbeitet, um die Presse zu analysieren. Damit aber wären viele Teilnehmer Lernprozessen unterworfen worden, die an sich autoritär seien. Daher werde man jetzt einfach eine Tageszeitung vornehmen und spontan über ihre Form und ihren Inhalt diskutieren. Die Interpretation sei sofort zu beginnen. ‚Wir wollen nicht erst Wissen kumulieren, um dann zu analysieren’. Diese Argumentation beeindruckt besonders junge Studenten der Soziologie, die nach sehr unterschiedlichem Sozialkundeunterricht und Lektüre einiger linker Literatur glauben, auf der Höhe der wissenschaftlichen Erkenntnis zu stehen. Andererseits sichert sie für eine gewisse Zeit den Einfluß der Opinion Leader, die ihre führende Stellung mit der Formel des ‘kollektiven Handelns’ verstehen. In der Argumentation bedient man sich jetzt auch immer stärker persönlicher Angriffe und Verdächtigungen. Ein Student fordert, daß Studenten über persönliche Erlebnisse mit Assistenten und Professoren berichten. Bei der Diskussion benutzt man eine Ausdrucksweise, die noch vor einem halben Jahr nicht möglich gewesen wäre. Reiche beginnt seine Ausführungen mit der Bemerkung ‚Mein emotionaler Haß auf die Wissenschaft’. Dem angepaßt verändern sich die Formen der Auseinandersetzung. Diskussionen sind fast unmöglich. Man klatscht Redner, die gegen die allgemeine Stimmung – aber im Sinne der einstigen Zielsetzung – Stellung nehmen, nieder, macht sie lächerlich usw. Ich glaube, daß die bevorstehenden Prozesse die SDS-Führer zu laufenden Aktionen zwingen. Man will so viel ‘Tatsachen schaffen’, daß die vorliegenden Anschuldigungen an Bedeutung verlieren.“
    Bericht Anonym 10.12.1968; Archiv
    894) Brief>10.12.1968>>Parlamentspräsident an Universitätsrat: Wegen Parlamentssitzung 05.12.1968
    Sehr geehrter Herr Riehn! – Auf meine Anfrage wegen des Schreibens des Rektors erhielt ich von ihm den Hinweis, Sie hätten sein volles Vertrauen in dieser Angelegenheit und ich möchte mich doch bitte deshalb direkt an Sie wenden. – In Beantwortung dieses Schreibens teile ich Ihnen mit: – 1) Ein Protokoll dieser Sitzung liegt bei (Anlage 1) – 2) Eingeladen waren die derzeitigen Mitglieder des Parlaments (s. unten). Die Einladung erfolgte am 29.11.1968 schriftlich. – 3) Legitimation der Vertreter der Studentenschaft im derzeitigen Parlament: Am 14.6.68 erging eine Aufforderung an die alten Parlamentsmitglieder (Herbst 67) mitzuteilen, ob sie ihr Mandat wieder übernehmen wollten. (Anlage 10). Im Folgenden wird nun einzeln die Legitimation der jeweiligen Listenvertreter nachgewiesen (Anlage 2: Ergebnis der Parlamentswahl vom 15. – 17.2.67): – Liste 1: AdM. Parlamentsmitglied Herr Sturmfels. Laut Anlage 4 war Herr Schmidt am 24.10.67 noch Vertreter des AdM, inzwischen ist Herr Schmidt exmatrikuliert und studiert in Berlin. Infolgedessen rückte Herr Sturmfels als nächster Listenkandidat nach. – Liste 2. AGH. Frl. Hesse war seit Anbeginn (Anlage 2) Mitglied des Studentenparlaments. Der vierte Listenvertreter, Herr Lissmann, ist nicht mehr immatrikuliert. Eine Rücktrittserklärung des 5. Listenvertreters (Streb) liebt bei (Anlage 11). Infolgedessen rückte Herr Thielemann als Parlamentsvertreter nach. Er war bereits Parlamentsvertreter am 24.10.67 (Anlage 4). – Liste 3: AHP. Die ursprünglichen Parlamentsvertreter Heller und Benkel sind nach wie vor im Parlament. – Liste 4: AS. Die Liste errang bei der Wahl 8 Sitze. Infolge der Exmatrikulation verschiedener Parlamentsvertreter ist die Liste inzwischen erschöpft, und lediglich 4 Mitglieder können ihr Mandat ausüben: Wolf und Döbel sind seit Anfang da, Gerges laut Anlage 6, Kühn laut Anlage 4. – Liste 5: LSD. Hartmann ist Parlamentsvertreter, da Herr Kurth inzwischen exmatrikuliert ist. – Liste 6: LUM. Parlamentsvertreter Shah, Oesterheldt von Anfang an. – Liste 7: SDS. Parlamentsvertreter Heik und Grunenberg von Anfang an. Rücktritt von Riechmann liegt bei (Anlage 9). Rücktritt von Bärmann liegt vor (Anlage 12). Parlamentsvertreter ist deshalb der nächste Listenkandidat Herr Claussen. – Liste 8: SFP. Laut Anlage 4 war nach dem Rücktritt von Herrn Bindel im Laufe des SS 67 Herr Mees Parlamentsvertreter der SFP. Der Rücktritt von Herrn Mees (Anlage 13) liegt vor, die darauf folgenden Gizycki und Streier sind nicht mehr immatrikuliert. Der folgende Parlamentsvertreter ist demgemäß Herr von Wangenheim seit SS 68 (Anlage 3). – Liste 9: SHB. Parlamentsvertreter ist mindestens seit 16.10.67 (Anlage 7) Herr Möllenstedt. Damals oder früher trat der davorstehende Listenvertreter Birkholz von der Liste zurück, da er als AStA-Vertreter im Parlament ohnedies Rederecht hatte und einem weiteren SHB-Mitglied die Möglichkeit der Einflußnahme auf Entscheidungen des Studentenparlaments geben wollte. Herr Birkholz gibt dies auf Befragen zu, ist aber nicht bereit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Die alte Rücktrittserklärung, die dem Parlamentspräsidenten in der Amtszeit von Herrn Arneth als Parlamentspräsidenten zuging, liegt nicht mehr vor. – Liste 10: USL. Schöneberger von Anfang an. – 4) Fachschaftsvertreter im derzeitigen Studentenparlament – a) Jur. Fakultät Herr Büker (Erklärung des Fachschaftsvorsitzenden liegt vor, Anlage 14) – b) Phil. Fakultät Herr Neubauer (Anlage 15, Erklärung bezüglich Legitimation liegt vor). – c) Abteilung für Erziehungswissenschaften: Vertreterin Fräulein Astheimer, Erklärung des Fachschaftsvorsitzenden Herrn Heller liegt vor (Anlage 16) – d) Nat. Fakultät nach wie vor Herr Zehnder (Anlage 17) – e) Med. Fakultät nach wie vor Herr Crell (Anlage 18) – f) WiSo-Fakultät Herr Noll (Anlage 19). – Ich bitte Sie, die beigefügten Anlagen zu quittieren und zwecks Aufrechterhaltung der Arbeit des Parlamentspräsidiums baldmöglichst zurückzuschicken. – Mit vorzüglicher Hochachtung – Michael Wolf – Parlamentspräsident.
    Schreiben Parlamentspräsident 10.12.1968; Archiv
    895) Flugblatt>10.12.1968 SDS: „Streik-Info Nr. 2 – Der politische Sinn des Streiks“
    „Der politische Sinn des Streiks – Widerstand gegen technokratische Hochschulreformen – und die kritische Arbeit der Studenten sind eins. Wir beantworten die Versuche, die Wissenschaften von oben zu reglementieren, produktive Arbeit unmöglich zu machen, indem wir die wissenschaftliche Produktion selbst übernehmen und ihre Inhalte bestimmen. Wir müssen unsere Selbsttätigkeit organisieren: informiert Euch über die laufenden Arbeiten und Termine! – Damit alle Kommilitonen an allen Veranstaltungen teilnehmen können, werden die Termine der Seminare geändert: – A. Hochschulstudium und Schulpraxis Plenarsitzg. Do 17h – 1. Verhältnis AfE-Phil Fak, Lehrerausbildung, Gesamtschule, Gruppensitzung Do 14h, Gr. Üb.raum – 2. Sozialisation im Deutschunterricht, Erziehung zur Anpassungsmöglichkeit des Widerstands Do 12h, Gr. Üb.raum – 3. Schichtenspezifische Sprache und Sprachunterricht Do 14h, Raum 19. Jh. – Die Sitzungen der Gruppen und des Plenums finden je an den Tagen mit geraden Daten statt (also Do 12. Dez., Di 16., Do 18. Dez.) Die Uhrzeiten der Gruppensitzungen werden nächste Woche um 1-2 Stunden verschoben, um Schülern und Lehrern die Möglichkeit mitzuarbeiten zu geben. Genaue Angaben folgen in den nächsten Streikinfos. – B. Kritik der bürgerlichen Literaturtheorie Plenarsitzung Mi 17h, Gr. Üb.raum – 1. Kritik der Geisteswissenschaften – a. Lebensphilosophie Mi 14h, Raum 104 – b. Typologie Do 11h, Raum 18. Jh. – c. Literatursoziologie Do 16h, Raum 19. Jh. – 2. Analyse der Verwertung literarischer Produkte Mi 15h, 19. Jh. – Die Sitzungen der Gruppen und des Plenums finden je an den Tagen mit ungeraden Daten statt. – C. Technokratische Hochschulreform und Institutssatzung Mi 17h, Raum 19. Jh. Die weiteren Termine werden vereinbart. – Für alles Reaktionäre gilt, daß es nicht fällt, wenn man es nicht niederschlägt! Unser Streik bedeutet: Wir schaffen die Organisationformen, in denen wir uns selber aufklären können. Das bedeutet auch: Die Abschaffung der Ordinarienuniversität!“
    Flugblatt 10.12.1968, „Streik-Info Nr. 2“; Archiv
    896) Flugblatt>10.12.1968>>Fachschaft Jura: Aufruf zu Teach In am selben Tag,Stellensituation
    „In einem Jahr wird das Hauptseminar für 6 Monate geschlossen werden müssen. Forderungen der Fakultät, neue Planstellen zu schaffen (Bibliothekar), sind in dem Haushaltsplan für 1969/70 nicht berücksichtigt. Schütte meint, es seien genügend Stellen vorhanden. Morgen ist die dritte Lesung. Versuche, auf ‘üblichem’ Wege die Forderungen geltend zu machen, sind gescheitert. Wir werden deshalb zu Kampfmaßnahmen kommen müssen! Zu diesem Zweck streiken schon die Assistenten. Sie haben ihre freiwillige Seminaraufsicht eingestellt, da diese lediglich den Zweck hat, die Mißstände zu verschleiern! Ein möglicher ‘Streik’ könnte nur dann sinnvoll sein, wenn er der Öffentlichkeit zeigt, daß hier studentische Interessen betroffen sind, die im Parlament nicht vertreten werden, die es aber durchzusetzen gilt. Darüber hinaus muß er aber zum Anlaß genommen werden, daß Juristen analysieren und diskutieren: 1. inwieweit sich Interessen auf dem herkömmlichen ‘politischen’ Weg (s. Parlament, Fakultät, etc) durchsetzen lassen. 2. inwieweit die bisherige Ausbildung den Erfordernissen von Wissenschaftlichkeit und zukünftiger Berufsposition entspricht. a) Prüfungswesen b) Übung und ‘Scheineproduktion’ c) Gestaltung von Lehrveranstaltungen d) interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, denn eine Verbesserung der juristischen Ausbildung läßt sich nicht durch Beseitigung verwaltungstechnischer Mängel herbeiführen, sondern nur dadurch, daß Voraussetzungen geschaffen werden, ein kritisches Studium selbsttätig zu gestalten. Kommt zum Teach’In – Heute, Dienstag, den 10.12., 14 Uhr – Hörsaal III.“
    Flugblatt Fachschaft Jura 10.12.1968; Archiv
    897) Flugblatt>10.12.1968>>Streikkomitee Soziologen: Aufruf zur Solidarisierung
    „Wir erwarten, daß die Soziologieprofessoren der Phil. Fak. den Streik der Soziologiestudenten unterstützen, weil er im Interesse einer grundlegenden Neuorganisation des Soziologiestudiums notwendig ist. – Diese Notwendigkeit begründet sich durch drei unabweisbare Gesichtspunkte: – 1. Der Widerspruch zwischen dem praktischen Selbstverständnis kritischer Soziologie und der privatarbeitsteiligen Anarchie ihrer gegenwärtigen Organisation erfordert von uns allen – Studenten, Lehrstuhlinhabern und wissenschaftlichen Mitarbeitern – eine grundlegend neue Organisation des soziologischen Studiums, die auf die praktische Vermittlung von sozialen Berufschancen und politischer Tätigkeit zielt. – Diese Neuorganisation verlangt eine Reflexion darauf, welche theoretische und politische Arbeit für die Beseitigung spätkapitalistischer Herrschaftsformen, die sie durch die studentische Protestbewegung der letzten Jahre erst richtig deutlich geworden sind, objektiv geleistet werden muß, und wie diese Arbeit ihre angemessene materielle Entschädigung finden kann. – 2. Gerade für unsere Wissenschaft läßt sich eine gründliche und praktisch folgenreiche Auseinandersetzung mit den wachsenden Bestrebungen einer allgemeinen technokratischen Studien- und Universitätsreform nicht mehr länger aufschieben. Diese Auseinandersetzung muß sich gemäß der Intention unserer Wissenschaft sowohl auf die Aufhebung der bisherigen fakultätsmäßigen Arbeitsteilung wie auch auf die gesamtgesellschaftlichen Implikationen und Funktionen anderer bisheriger Berufsbilder erstrecken, so z.B. der Lehrer, der Juristen und ihrer bisherigen Ausbildung. – 3. Diese Auseinandersetzung muß ferner notwendig auch die institutionelle Neuorganisierung der soziologischen Institute einschließen, in der die Studenten als gleichberechtigte wissenschaftliche Produzenten, denen eine Kontrolle über die Produktivkraft Wissenschaft zusteht; dies hat unmittelbar zur Konsequenz die Anerkennung ihrer Selbstbestimmung sowie die Abschaffung des überlieferten, ständischen Ordinarienprinzips. – Eine solche notwendige, grundlegende wissenschaftliche Reflexion über eine Neurorganisation von Instituten, Lehr- und Forschungsbetrieben hat reelle Chancen auf Erfolg nur dann, wenn sie sich in einem entsprechenden Bewegungsspielraum vollziehen kann, d.h. wenn der routinierte Lehrbetrieb aus diesen grundsätzlicheren Erwägung heraus zunächst einmal ausgesetzt wird und die Arbeit der Neuorganisation des soziologischen Studiums sofort in einer experimentellen politischen und wissenschaftlichen Praxis begonnen wird. Diese hat die satzungsgemäßig zu institutionalisierende Sozialisierung von Forschung und Lehre zum Ziel. – Daraus ergeben sich für die erste Phase der Neuorganisierung des soziologischen Studiums, der Erarbeitung neuer Lehr- und Forschungsstrategien, bis zum Abschluß einer neuen Satzung für das soziologische Seminar folgende Forderungen an die Ordinarien. – Wir, die Ordinarien des Soziologischen Seminars Myliusstraße, erklären daher folgendes: – 1. Wir treten dafür ein, daß das Wintersemester 68/69 vollgültig als Studiensemester anerkannt bleibt. Für die in den Kursen und Projektgruppen der Studenten bis zum endgültigen Abschluß einer Satzung geleistete Arbeit werden wir wie für die bisherigen Seminare und Übungen Scheine ausfüllen, denn wir sind der Meinung, daß diese Arbeit, die in der Präambel genannten elementaren Bedürfnisse mitsamt ihren vielschichtigen Konsequenzen zu artikulieren, eine gültige wissenschaftliche Leistung darstellt. – Wir setzen uns ab sofort dafür ein, daß die Vordiplomprüfungen bis auf weiteres ausgesetzt werden. (Am Rande können wir darauf hinweisen, daß aus denselben Gründen auch in anderen Bundesländern die Durchführung von Zwischenprüfungen ausgesetzt wird.) – 2. Personelle Entscheidungen über vakant gewordene Lehrstühle und die Einstellung weiterer Angestellter und Mitarbeiter werden vorerst aufgeschoben, keine weiteren Forschungsvorhaben in Gang gesetzt. Bis auf weiteres werden wir die formale Verwaltung unserer Lehrstühle jedoch wahrnehmen. – Dadurch soll auch von unserer Seite klar zum Ausdruck gebracht werden, daß in einem künftigen satzungsmäßig neuorganisierten Seminar über alle sachlichen und finanziellen Mittel, die für die soziologische Forschung und Lehre notwendig werden, von einem Gremium entschieden werden muß, das nicht von den wissenschaftlichen Angestellten und vertraglichen Mitarbeitern und uns Lehrstuhlinhabern majorisiert werden kann. – 3. Die Neuorganisierung des Seminars muß in diesem Sinn garantieren, daß die Studenten in einem von ihnen selbst organisierten Bereich gleichberechtigt eigene Lehr- und Forschungsvorhaben durchführen können. Für diese Vorhaben müssen den Studenten die notwendigen sachlichen und finanziellen Mittel sowie alle Mittel, die für die wissenschaftlichen Hilfskräfte benötigt werden, zur Verfügung gestellt werden. Diese betragen mindestens 30% des gesamten zur Verfügung stehenden Seminarhaushalts. – Heute,19 Uhr (Hörsaal VI) Vollversammlung der Soziologen – Diskussion und Organisation unseres Arbeitsprogramms.“
    Flugblatt Streikkomitee Soziologen 10.12.1968; Archiv
    898) Verfügung>10.12.1968>>(Einstellung) Oberstaatsanwalt: Wegen Vorfällen 06.12.1967
    ‘Das Ermittlungsverfahren gegen 1) Den Studenten Hans-Jürgen Krahl, Frankfurt/Main, […] – 2) Den Studenten Frank Wolff, Frankfurt/Main, […] , – und andere Personen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung wird gemäß § 170 Abs. II StPO eingestellt. – Gründe: – Am 6. Dezember gegen 15.00 Uhr trat das Konzil der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main zu einer Sitzung in der Aula des Universitätshauptgebäudes zusammen. Zum 2. Stockwerk, in dem sich die Aula befindet, hatten nur die Konzilsmitglieder, Pressevertreter und Universitätsangestellte Zutritt. – Etwa gegen 15.45 Uhr hatten sich in den Treppenaufgängen zum 2. Stockwerk und im 1. Stockwerk etwa 1000 Personen versammelt. Die Versammelten wollten durch diese Aktion den studentischen Forderungen auf paritätische Besetzung und Öffentlichkeit aller akademischen Gremien besonderen Nachdruck verleihen. Die Redner, unter ihnen der Beschuldigte Krahl, forderten durch Lautsprecher und Megaphone ‘Aktionen zur Demokratischen Universität’. Welche Worte und Formulierungen der Redner, insbesondere der Beschuldigte Krahl, verwendeten, konnte im einzelnen nicht mehr festgestellt werden. Das ‘Teach-in’ vor der Aula verlief sehr lautstark. Wegen des Lärms wurde die Sitzung des Konzils erheblich gestört. Zu Zwischenfällen kam es jedoch nicht. – Etwa gegen 18.00 Uhr – nach Beendigung der Konzilssitzung – war bekannt geworden, daß der Senat anschließend im Rektorat der Universität tagen würde. Daraufhin forderten einige Sprecher, deren Namen nicht mehr festgestellt werden konnten, durch Lautsprecher die Anwesenden auf, das Rektorat im Erdgeschoß zu belagern. Etwa 500 Personen folgten dieser Aufforderung und begaben sich vor den Vorraum zum Rektorat, wo sie stehend oder sitzend eine Diskussion führten. – Die Glastür zum Vorraum des Rektorats war verschlossen und wurde von innen von zwei Rektoratsangestellten, den Zeugen Grabert und Bopp, bewacht. Etwa gegen 18.10 Uhr trat der Zeuge Riehn – begleitet von zwei Senatsmitgliedern, den Zeugen Dr. Andel und Dr. Schmidt – an diese Eingangstür. Die Tür wurde von innen geöffnet, damit die Zeugen Dr. Andel, Dr. Schmidt und Riehn eintreten konnten. Sofort nach Öffnen der Tür griffen zahllose Hände zur Türkante und zur Türklinke und versuchten gewaltsam, die Tür nach außen zu öffnen. Die Zeugen Grabert und Bopp versuchten, die Tür zu schließen. Dies gelang ihnen jedoch nicht, so daß der Zeuge Riehn ihnen zu Hilfe kam. Von außen hieben zahllose Hände auf die Finger der Zeugen, um sie von der Türkante zu lösen, zerkratzten sie, schlugen auf ihre Arme und traten gegen ihre Beine. Schließlich wurden die Zeugen von der Tür abgedrängt, und der Eingang war geöffnet. Mehrere in der vordersten Reihe stehenden SDS-Mitglieder, darunter die Beschuldigten Krahl und Wolff, versicherten, man werde nicht eindringen, die Tür müsse jedoch offenbleiben. – In der Folgezeit ergriffen mehrere Sprecher – darunter auch die Beschuldigten – das Megaphon und sprachen zu den Versammelten. Welche Worte und welche Formulierungen die Sprecher wählten, konnte im einzelnen nicht mehr festgestellt werden; insbesondere liegen hinsichtlich der Person der Sprecher verschiedene Aussagen vor. Es läßt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen, welche der Personen die Versammelten aufgefordert hat, gewaltsam das Rektorat zu besetzen, um die Öffentlichkeit der Senatssitzung herzustellen. – Am Ende dieser Diskussion stimmte die Mehrheit der Versammelten dafür, daß die Öffentlichkeit der Senatssitzung hergestellt werden sollte. – Daraufhin begannen die der Eingangstür Zunächststehenden, deren Namen nicht festgestellt werden konnten, die Zeugen Riehn und Grabert zur Seite zu drängen, und ungefähr 100 Personen besetzten den Vorraum des Rektorats. Unbekannte Eindringlinge versuchten, die Türen, die zu den Räumen und zu den Vorzimmern führten, zu öffnen, die jedoch vorsorglich von den Rektoratsangestellten verschlossen worden waren. Daraufhin hämmerten unbekannte Personen mit aller Wucht gegen die Türen, warfen sich gegen sie und brüllten: ‘Aufmachen’! Kurze Zeit später drang eine Gruppe der Versammelten weiter in das Rektorat vor und besetzte das Vorzimmer des Prorektors. Hier benutzten die Eindringlinge die für das Büropersonal bestimmte Einbauküche, säumten sämtliches Geschirr aus, kochten Kaffee und Tee, verschmierten die Tür und Wände der Toiletten mit Parolen und beschädigten den Teppich. Indessen setzte der Senat seine Sitzung fort, die etwa gegen 20.30 Uhr beendet war. Die Senatsmitglieder verließen unter Führung des Rektors den Sitzungsraum. Unter Buh-Rufen und Pfiffen konnten sie sich mit Mühe durch die sitzenden Gruppen einen Weg nach außen bahnen. Gegen 21.00 Uhr verließen die letzten Eindringlinge das Rektorat, und die Rektoratsangestellten konnten nunmehr ihre Arbeitsräume verlassen und ungehindert nach Hause gehen. – Nach den durchgeführten Ermittlungen steht außer Zweifel, daß mehrere SDS-Mitglieder, darunter die Beschuldigten Krahl und Frank Wolff, an den Versammlungen in der Universität beteiligt waren und als Sprecher aufgetreten sind. Die vernommenen Zeugen konnten jedoch nicht mit Sicherheit angeben, welche Aufforderungen durch die Beschuldigten an die Versammelten gegeben worden sind. Dr. Dreybrodt, Dr. Ruth Meyer , Detlef Müller, Dr. Andel, Dr. Lothar Schmidt und Hartmut Riehn nennen eine Vielzahl von Sprechern, die sich durch das Megaphon an die Versammelten gewendet haben. Jedoch können auch sie weder eine bestimmte Person noch die Beschuldigten auf eine konkrete Formulierung festlegen und angeben, welche Worte im einzelnen von ihnen gesagt worden sind. Auch die Zeugen Bopp, Grabert, Berben, Knippel, Ernst und Hildegard Schmidt sind nicht in der Lage, dazu konkrete Angaben zu machen. – Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob die Beschuldigten oder welche anderen Personen die Rektoratsangestellten gewaltsam am Verlassen ihrer Büroräume gehindert haben. – Es bleibt mithin ungeklärt, welche Personen, die am 6.12.1967 im Rektorat der Universität in Frankfurt/Main begangenen strafbaren Handlungen ausgeführt haben. – Bei dieser Sachlage war das Verfahren gemäß § 170 Abs. II StPO einzustellen. – Frankfurt/Main, den 1. November 1968 – Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Großmann.’
    Einstellungsverfügung Oberstaatsanwalt 1.11.1967; Rektorat 10.12.1968
    899) Verfügung>10.12.1968>>Rektor an Präsident Studentenparlament: Aufforderung, ordnungsgemäße Zusammensetzung Studentenparlament nachzuweisen
    „In Ausübung der mir durch § 39 Hess. Hochschulgesetz übertragenen Pflicht zur Rechtsaufsicht über die Studentenschaft fordere ich Sie auf, mir ein Protokoll der Sitzung des Studentenparlaments vom 5. Dezember 1968 zuzusenden und mir mitzuteilen, wer zu dieser Sitzung wie und wann eingeladen wurde. Außerdem erwarte ich, daß Sie mir berichten, weshalb die von Ihnen geladenen Personen legitimierte Vertreter der Studentenschaft sind; (Zu welcher Liste wann gewählt? Durch welche Fachschaft wann gewählt?). Entsprechende beweisende Unterlagen bitte ich Sie, mir zur Einsichtnahme zu überlassen. Da ich voraussetze, daß Sie die Sitzung des Parlaments mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet haben, dürfte es Ihnen keine besonderen Schwierigkeiten bereiten, die erbetene Stellungnahme abzugeben. Ich erwarte deswegen Ihre Antwort bis spätestens Freitag, den 13. Dezember 1968.“
    Schreiben Rektor an Studentenparlamentspräsidenten 10.12.1968; Rektorat 410-03
    900) Bericht>11.12.1968>>Liebrucks an Dekan Philosophische Fakultät: Über Vorlesungsstörungen 28.11. – 10.12.1968
    „Zur Beschaffung von Unterlagen zu einer allgemeinen Willensbildung der Fakultät berichte ich über vier Vorkommnisse in meinen Vorlesungen und einer Übung. Da wir aus der bisher zu Tage getretenen Handlungsunfähigkeit heraustreten müssen, wenn wir die Selbstverwaltung noch einigermaßen in der Hand behalten wollen, erlaube ich mir die Bemerkung, daß wir keineswegs berechtigt sind, über so eklatante Rechtsbrüche, wie sie jetzt an der Tagesordnung sind, hinwegzusehen. Ich habe von vielen Seiten gehört, daß die Studenten, die einem ordentlichen Studium nachgehen sollen und innerhalb dieses Studiums an einer Reform der Universität interessiert sind, mit Enttäuschung und Beschämung davon Kenntnis nehmen, daß von Seiten der Fakultät immer noch nichts geschieht. – 28.11.1968 17.30 Uhr – 5 Minuten nach der Vorlesung dringen etwa 12 Studenten in den Hörsaal ein und verteilen ein Flugblatt. Auf meine Frage, was das hier solle, versichert ein Student, sie wollten keineswegs stören. Inzwischen nehmen die Eindringlinge Platz. Ich greife darauf die Bemerkung des Studenten auf und erkläre, daß ich die Vorlesung fortsetzen würde, daß eine solche Aktion sich jedoch nicht wiederholen dürfe. Daraufhin las ich ungestört bis zum Ende der Stunde. – 5.12.1968 17.40 Uhr – Etwa 12 Eindringlinge stellen sich im Seitengang des Hörsaal und auf dem Podium auf. Auf meine Frage, weshalb sie meine Vorlesung störten, wird der Störungscharakter in Abrede gestellt. Ich weise die Studenten darauf hin, daß sie nicht gegen die sogenannte ‘Aussperrung’ protestieren und eine solche dann selbst ausüben könnten. Das Auditorium stimmt geschlossen zu. Einzelne Studenten fordern die Eindringlinge auf, den Raum sofort zu verlassen. Diese verlangen eine Abstimmung. Ich lasse nicht abstimmen, weil ich das für eine Prämierung des ganzen Vergehens halte, zu der ich nicht berechtigt bin. Die Studenten der Vorlesung sind der gleichen Meinung, wie ihr starker Applaus bezeugt. Ich sage den Eindringlingen, daß sie damit ihre gewünschte Abstimmung erhalten hätten. – Inzwischen hat ein Student an die Tafel geschrieben, daß morgen, also am 6.12. eine Vollversammlung der Fachschaft stattfinde. Vor die Alternative gestellt, daß entweder die Eindringlinge oder ich die Vorlesung verlassen würden, entfernten sich diese langsam. Der letzte ruft mir zu: ‘Das machen Sie nicht mehr lange’. – Ab 17.45 Uhr las ich unbehelligt weiter. Auf die nach der Vorlesung von Fräulein Dr. Scheer (Assistentin am Seminar) an Herrn Feger gestellte Frage nach dem Grund der Störung, sagt dieser, daß damit der ganze Vorlesungsbetrieb unmöglich gemacht werden solle. – 10.12.68 17.37 Uhr – Inzwischen ist die Aufforderung zum Boykott der Vorlesungen ergangen. Zu Beginn der Vorlesung verlese ich folgende Erklärung. – ‘Wenn ich jetzt lese, so bedeutet das nicht, daß ich damit eine Meinungserklärung in Bezug auf die Dauer der Stufenlehrerausbildung abgeben will. Eine Kommission der Fakultät hat sich für 6 Semester ausgesprochen. Da die Aufforderung zum Boykott nicht ausschließt, daß einige Studenten ihr nicht folgen, erachte ich es für meine Pflicht Ihnen gegenüber, die Sie hier erschienen sind, die von Ihnen gewünschte Vorlesung zu halten. Sollte ich davon durch Gewalt gehindert werden, so werde ich, falls mir das möglich sein sollte, den Hörsaal verlassen. Einer Aufforderung zur ‘Diskussion’ werde ich nicht nachkommen, weil es unsere Pflicht ist, nicht mit solchen Studenten eine ‘Diskussion’ zu führen, die in der einen Hand die Gewalt, in der anderen die Aufforderung zum Gespräch mitbringen. Durch diese Implikation verliert jede ‘Diskussion’ den mit diesem Wort angezeigten Charakter. ich bin dagegen gerne bereit, mit denjenigen Studenten zu diskutieren, die sich von den Gewaltmaßnahmen distanzieren. Das müßte durch einen schriftlichen Anschlag im Philosophischen Seminar geschehen. Ich füge hinzu, daß in dem zu erwartenden Fall es selbstverständlich jedem Studenten freisteht, mit den Eindringlingen zu diskutieren oder mit mir den Hörsaal zu verlassen.’ – Die Vorlesung verlief bis 17.37 ungestört. Darauf betraten etwa 12 Männer den Saal, von denen ich einige als Studenten erkannte. Einer von ihnen schrieb das Wort ‘Streik’ an die Tafel. Auf meine Frage, ob es sich nicht um einen Boykott handele, wurde ich dahin bescheiden, daß die Bezeichnung ‘Streik’ die richtige sei. Ich machte die Eindringlinge darauf aufmerksam, daß es sich hier um eine gewaltsame Störung der Vorlesung handele. Es wurde entgegnet, die Studenten, die in die Vorlesung gekommen seien, wüßten offenbar noch nichts von dem Streik und müßten daher informiert werden. Darauf entgegnete ich, daß die Studenten im Gegenteil dem Boykott nicht zu folgen wünschten. Mehrere Hörer meiner Vorlesung forderten daraufhin die Eindringlinge auf, den Hörsaal sofort zu verlassen. Sie betrachteten, wie einer der Hörer ausführte, die von Vorlesung zu Vorlesung ziehende kleine Gruppe nicht als Götzen, die mit einem höheren Bewußtsein ausgestattet seien, und denen sie blindlings zu folgen hätten. – Ich wiederholte daraufhin den Eindringlingen gegenüber noch einmal den Wortlaut der von mir zu Anfang der Vorlesung abgegebenen Erklärung und gab ihnen drei Minuten Zeit, innerhalb deren sie den Raum verlassen müssten, da dann der Tatbestand einer gewaltsamen Störung gegeben sei. Als die Eindringlinge nach drei Minuten, etwa 17 43 den Hörsaal nicht geräumt hatten, verließ ich den Saal. Die Hörer des Kollegs verließen gleichfalls den Hörsaal. – 17.50 Uhr-Im Philosophischen Seminar, in dem von 18 bis 20 Uhr mein Hauptseminar stattfinden sollte, fragte ich, ob noch eine Sitzung der Fachschaft Philosophie anberaumt sei, wa aber von einigen Umstehenden verneint wurde. Darauf trugen Studenten spontan die für die stattgehabten Veranstaltungen entfernten Tische in den Hauptraum des Seminars. Ich zog mich in mein Zimmer zurück. Als ich um 18.18 Uhr den Saal betrat, waren etwa 40 Teilnehmer des Seminars erschienen. Durch ein offene Tür drangen einige Studenten herein, die erklärten, sie hätten hier eine Sitzung von der Fachschaft. Vorschlag war dann, daß diejenigen in den anschließenden kleineren Raum gehen sollten, bei denen die geringere Anzahl von Teilnehmern zugegen sei. Nachdem meine Hörer und ich, […] nachdem diese ohne eine einzige Ausnahme ihren Willen kundgetan hatten, an meinen Vorlesungen und Übungen teilzunehmen und darin nicht gestört zu werden, nun schon zwei Mal gestört und ein Mal sowohl an der Durchführung der Vorlesung wie an der Übung gehindert worden sind, bitte ich den Herrn Dekan wie die Fakultät, zu einem Beschluß zu kommen, was in solchen Fällen zu tun ist. Es muß m.E. in erster Linie davon ausgegangen werden, daß es unsere Pflicht als Hochschullehrer ist, die vorgesehenen Übungen und Vorlesungen abzuhalten, wenn von den Studierenden ohne Ausnahme Störungen wie sogenannte ‘Diskussionen’ abgelehnt werden. Außerdem weise ich darauf hin, daß wie die Mehrzahl der Studenten, die einem geordneten Studium nachgehen wollen und an der Universitätsreform wirklich interessiert sind, in kurzer Zeit verlieren werden, wenn sie nicht mehr wissen können, ob die von ihnen gewünschten Vorlesungen und Übungen stattfinden werden oder nicht. – Sollte die Fakultät hier zu keinem eindeutigen Beschluß gelangen, so wäre die gleiche Frage an den Herrn Minister zu richten, bzw. die Rechtsfrage zu klären. Ebenso müßte dem Herrn Minister vor Augen gehalten werden, daß die Kraft eines Universitätslehrers, seine Tag und Nacht im Interesse der Studenten geleistete Arbeit fortzusetzen, notwendig erlahmen muß, wenn er nicht den gehörigen Schutz von Seiten des Staates erfährt. Dieser Schutz des Staates ist dann anzufordern, wenn die Fakultät von sich aus handlungsunfähig bleibt.“
    Schreiben Liebrucks an Dekan Philosophische Fakultät 11.12.1968; Archiv
    901) Bericht>11.12.1968>>Schubert an Dekan Philosophische Fakultät: Über Proseminarstörung am selben Tag
    „Eure Spektabilität – darf ich mitteilen, daß es mir infolge des beschlossenen ‘Streiks’ soeben nicht möglich war, mein mittwochs von 13.30 – 15.00 Uhr stattfindendes Proseminar ‘Der Westfälische Frieden’ abzuhalten. Von den 52 Teilnehmern waren nur etwa 15 erschienen, dafür 15 weitere, nicht zum Proseminar gehörende Studenten, die der SDS Basisgruppe angehören oder ihr nahe stehen. Ältere Studenten machten mich darauf aufmerksam, daß in Kürze mit einem ‘Go-in’ weiterer Streikwilliger zu rechnen sei. – Nachdem ich den Übungsraum betreten hatte, wurde ich gebeten, anstatt über den Westfälischen Frieden über die Stufenlehrer zu diskutieren. Da ich bereits meine Vorlesung am Montag 40 Minuten einer entsprechenden Diskussion eingeräumt hatte und auch in der gestern abgehaltenen Fachschaftsvollversammlung eine Stunde zugegen war und meine Ansicht vertreten hatte, habe ich eine weitere Diskussion über den Stufenlehrer in meinen Lehrveranstaltungen abgelehnt. Ich habe es getan, da eine solche Diskussion meiner Lehrverpflichtung nicht entspricht, die Freiheit der Lehre gefährdet und eine Anerkenntnis der erstrebten Umfunktionierung der Universität impliziert hätte. Diese Gründe habe ich den Studierenden genannt und den Übungsraum verlassen, da deutlich wurde, daß ein irgend konzentriertes Abhalten der Proseminarsitzung unmöglich war. – In kollegialer Begrüssung bleibe ich Ihr sehr ergebener – gez.Schubert.“
    Schreiben Schubert an Dekan Philosophische Fakultät 11.12.1968; Archiv
    902) Flugblatt>11.12.1968>>Fachschaft Jura: Aufruf zu Teach In am selben Tag
    „ Gestern diskutierten 700 Studenten mögliche Kampfmaßnahmen gegen die 5 – 6 monatige Schließung des Hauptseminars, infolge des Umzugs in das neue Seminargebäude Ende 1969. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung wurde beschlossen: – ‘Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen nach besserer Ausgestaltung des juristischen Hauptseminars beschließen die Studenten einen ein-tägigen Streik. – Sie behalten sich weitere Kampfmaßnahmen vor, wie die Besetzung von Instituten und Seminaren, für den Fall der Ablehnung ihrer Forderungen, und zwar auf einer Vollversammlung am Mittwoch. Während des Streiks und der eventuellen Besetzung diskutieren die Studenten untereinander und mit den Professoren über eine inhaltliche Reform des Jura-Studiums.’ – Die Fakultät hatte entsprechende Stellen bereits seit Beginn 1966 beantragt. Eine Antwort an die Fakultät erfolgte nicht. Mögliche Gründe hierfür: 1. Mangelnde Information der Abgeordneten, – 2. mangelnde Rückinformation der Fakultät, – 3. Sieb-Funktion des Kurators. Die Anwesenden forderten den Kurator auf, Rechenschaft darüber abzulegen. – Die Nichtbewilligung entsprechender Mittel ist nicht auf Versagen einzelner zurückzuführen, sondern kann nur im Rahmen einer Bildungspolitik diskutiert werden, die zugunsten kurzfristig sich amortisierender wirtschaftlicher Investitionen vernachlässigt wurde! In diesem Zusammenhang sind auch Studienzeitbegrenzungen zu sehen (AfE). – Der Referentenentwurf (Schütte-Entwurf) institutionalisiert diese Art von Bildungspolitik, indem die Verteilung von Mitteln (Prioritäten etc.) nicht universitären Gremien übertragen wird, sondern außeruniversitären Gruppen im Kuratorium zur Disposition gestellt wird. Soll uns nicht durch die Schließung des Seminars für 5-6 Monate die Arbeitsmöglichkeit genommen werden, kann unser Kampf nicht nur für die einmalige Bewilligung von Geldmitteln geführt werden, sondern muß es ein Kampf gegen Schüttes Hochschulreform sein! – Der Streik kann nur sinnvoll sein, wenn wir begreifen, daß die miserablen Zustände am Seminar nicht ein Ausnahmefall, sondern Symptom für die katastrophale Ausbildungssituation in der juristischen Fakultät sind. Eine Verbesserung des Jura-Studiums läßt sich nicht durch Beseitigung verwaltungstechnischer Mängel herbeiführen, sondern nur dadurch, daß Voraussetzungen geschaffen werden, ein kritischen Studium selbsttätig zu gestalten. Deshalb müssen wir diskutieren, inwieweit die bisherige Ausbildung den Erfordernissen von Wissenschaftlichkeit und zukünftiger Berufsposition entspricht. – a) Prüfungswesen – b) Übungen und ‘Scheineproduktion’ – c) Gestaltung von Lehrveranstaltungen – d) interdisziplinäre Lehrveranstaltungen – Wollen die Professoren nicht nur in einer Scheinsolidarität verharren, so müssen sie sich bereit erklären, diese Probleme heute in ihren Veranstaltungen zu diskutieren. – Teach-in – 1. Ergebnisse dieser Diskussionen – 2. Informationen von der 3. Lesung des Haushaltsplans – 3. Erörterung weiterer Kampfmaßnahmen – Heute, 16 Uhr Hörsaal V.“
    Flugblatt Fachschaft Jura 11.12.1968, Aufruf zu Teach In am selben Tag; Archiv
    903) Niederschrift>11.12.1968>>Senat Sitzung: „Rechtslage nach Ablauf der Gültigkeit der zur Zeit in Kraft befindlichen Satzung“
    „Der Rektor referiert, daß die Gültigkeit der alten Satzung mit Ablauf des 31.12.1968 ausläuft, ohne daß es infolge der hochschulpolitischen Situation bisher gelungen ist, die in § 45 (1) des Hessischen Hochschulgesetzes geforderte Vereinbarung über die Zusammensetzung des Satzungsgebenden Konzils zu erreichen. Auch kann nicht damit gerechnet werden, daß der Landtag durch eine weitere Novelle § 45 HHG modifiziert. Gerüchte, daß ab 1.1.1969 ein Staatskommissar die Leitung der Universität übernimmt, scheinen nicht zuzutreffen, da beim Kultusministerium der Standpunkt vertreten wird, daß die Selbstverwaltung der Universität auch ohne Satzung weiterbesteht. Es wird jedoch dahin kommen, das ist auch die Auffassung des Rechts- und Verfassungsausschusses, daß das HHG dort unmittelbar Anwendung finden muß, wo dies möglich ist, im übrigen die akademischen Organe fortbestehen. Diese müssen sich jedoch ebenfalls hinsichtlich ihrer Aufgaben und dem Status ihrer Mitglieder dem Hessischen Hochschulgesetz anpassen. – Sodann muß noch einmal der Versuch, zu einer Übergangssatzung zu kommen, gemacht werden. Gelingt es wiederum nicht, das Satzungsgebende Konzil zu konstituieren, ist mit einer Ersatzvornahme durch den Minister zu rechnen. – Nach Auskünften der Hochschulabteilung beabsichtigt der Kultusminister vor dem 31.12.1969 mit einer Delegation der Universität die Rechtslage zu erörtern und als oberste Rechtsaufsichtsbehörde schriftlich zur Rechtslage der Universität Frankfurt Stellung zu nehmen. – Auf Antrag von Spect. Lüderitz beschließt der Senat die Zahl der Vertreter der Nichtordinarien und der Nichthabilitierten auf vier zu erhöhen. – Prof. Bernhardt rät, einen letzten Versuch, mit den anderen Gruppen zu einer Einigung über die Satzung zu gelangen, zu unternehmen. Eine gleichlautende Anregung ist auch von dem Rat der Nichthabilitierten eingegangen. Herr Blank bemerkt, daß nach seiner Information auch eine Mitwirkung der Studentenschaft nicht auszuschließen sei.“
    Niederschrift Senatssitzung 11.12.1968; Rektorat 150-08/4 und 202-03,M.3
    904) Niederschrift>11.12.1968>>Senat Sitzung: „Streik- und Boykottmaßnahmen der Studenten“
    „Anstelle Punkt 5( Bericht über die Sitzung der Hessischen Rektorenkonferenz am 2.12.1968) wird jetzt die durch die Streik – und Boykottmaßnahmen der Studenten entstandene Situation besprochen. Nach eingehender Erörterung der in den einzelnen Fakultäten und der Abt. für Erziehungswissenschaften bisher durchgeführten Störaktionen erarbeitet der Senat folgende Pressemitteilung: -’1. In der Abt. für Erziehungswissenschaften und der Philosophischen Fakultät ist der Studienbetrieb weitgehend zusammengebrochen. In anderen Fakultäten wurden Vorlesungen behindert. – 2. Anlaß der Boykottbewegung war das Beharren des Kultusministeriums auf einer Studienzeit von nur drei Jahren für die Ausbildung von Grund-, Haupt- und Realschullehrern. Mängel bei der Planung und der Personalausstattung des Juridicums kamen hinzu. – 3. In beiden Fällen wurden von Hochschullehrern und Studenten berechtigter Protest erhoben. Diese Kritik nutzte eine Gruppe von Studenten für ihre Ziele aus. Durch ‘Umfunktionierung‘ von Unterrichtsveranstaltungen soll der Lehrbetrieb zum Erliegen kommen. Gleichzeitig sollen die Studenten für die Revolutionierung der Gesellschaft gewonnen werden. Die Besetzung von Instituten dient der Eroberung von Räumen, die vor unmittelbarem Polizeizugriff sicher zu sein scheinen. – 4. Der Senat fordert alle Hochschullehrer auf, Unterrichtsveranstaltungen – wo eben möglich – durchzuführen. Der Senat ruft alle Studenten auf, dazu beizutragen, daß diese Unterrichtsveranstaltungen stattfinden können. Er fordert auf, das besetzte Institut unverzüglich zu räumen. Andererseits wird der Senat alle Bemühungen der Studentenschaft um eine Verbesserung des Unterrichts unterstützten. Werden Unterrichtsveranstaltungen lahmgelegt, können weder Senat noch Fakultäten die Verantwortung für ein geordnetes Studium übernehmen, was immer die Folgen sein mögen. – 5. Der Senat ersucht Landesregierung und Landtag dringend, von dieser Entwicklung, die den Rahmen der Wirkungsmöglichkeiten der Universität überschreitet, in ihrem ganzen Ernst Kenntnis zu nehmen!“
    Niederschrift Senatssitzung 11.12.1968; Rektorat 150-08/4 und 202-03,M.3
    905) Brief>12.12.1968>>von Krockow an Dekan Philosophische Fakultät: „Lehrveranstaltungen nicht möglich“
    „Ausgehend von der AfE hat sich, wie Ihnen wohl bekannt ist, in der Philosophischen Fakultät eine studentische Streikbewegung entwickelt. Diese hat inzwischen auch mein Fach erfaßt. In Solidarität mit ihren Kommilitonen haben die Fachstudenten gestern in einer Vollversammlung einen Streik, bzw. Boykott der Lehrveranstaltungen beschlossen. Eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungen wird daher in der nächsten Zeit nicht möglich sein. Wie lange der Boykott andauert, läßt sich noch nicht absehen; es hängt wohl in erster Linie von der Entwicklung in der AfE und im Soziologischen Institut der Philosophischen Fakultät ab.“
    Schreiben von Krockow an Dekan Wirtschaftswissenschaften 12.12.1968; Rektorat 510-14, M.3
    906) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Fachschaft Ethnologie -Solidarität mit der AfE“
    „Die Studenten der Fachschaft Ethnologie erklären sich solidarisch mit den streikenden AfE-Studenten und den Streikenden der anderen Fachschaften. Unser Solidaritätsstreik beginnt am Montag, den 16. Dezember. – Die vom Kultusministerium in Wiesbaden beabsichtigten technokratische Hochschul’reform’, die an der AfE modellhaft durchgeführt werden soll, betrifft auch uns Ethnologen. Die durch diese ‘Reform’ drohende Verschulungs des Studiums könnte uns eines Tages genauso betreffen (Beispiel:die noch nicht völlig ad acta gelegte restriktive Zwischenprüfungsordnung). – Es ist daher dringend notwendig, endlich mit der Diskussion der Situation des Ethnologiestudiums zu beginnen. Wir werden daher am Montag mit den Lehrkräften des Seminars für Völkerkunde unsere Lage besprechen. – Wir haben schon damit begonnen, unsere eigenen Konzepte in Arbeitsgruppen zu entwickeln und beabsichtigen dadurch, in den Lehrveranstaltungen unseres Faches mitzubestimmen. – Arbeitsgruppe I.;Seminarkritik, Mittwoch 11.12.,15 Uhr. -Arbeitsgruppe II: Studienorganisation, Di. 10.12.1, 15 Uhr. – Arbeitsgruppe III: Studentische Arbeitsgemeinschaften, Donnerstag 12.12., 12.30 Uhr. – Alle Veranstaltungen finden im Seminar für Völkerkunde , Liebigstraße 41, statt.“
    asta information, „Fachschaft Ethnologie -Solidarität mit der AfE“ 12.12.1968; Archiv
    907) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Gegen eine blinde Ökonomie!“
    „ Aus der Notwendigkeit einer inhaltlichen Reform des Wirtschaftswissenschaftlichen Studiums und aus der autoritären patriarchalischen Haltung der Professoren ergab sich die Gründung einer Basisgruppe . – Es kann uns nicht nur darum gehen, kleine Veränderungen und Studienerleichterungen zu erreichen, wie sie z.T. von den Fachschaftsvertretern erstrebt werden. Reformen, die gar keine Reformen mehr sind, sondern Selbstverständlichkeiten sein sollten wie an anderen Fakultäten auch, wie Veröffentlichung der Prüfungsbestimmungen, Mitteilung der Diplomarbeitsnote nach spätestens 6 Monaten und Wahl des Prüfungsthemas aus nunmehr zwei Möglichkeiten. Diese ‘Reformen’ verschleiern und stabilisieren nur die bestehenden Herrschaftsverhältnisse. Sie wiegen die ohnehin schon politisch recht uninteressierten Studenten an der WiSo-Fakultät in trügerischer Sicherheit, die jetzt glauben, ein Stück weitergekommen zu sein. – Die wahren Probleme an der WiSo-Fakultät werden dabei vollkommen außer acht gelassen. Ökonomie bedeutet nicht systematische Behandlung eines Stoffes, sondern ständige Rückbesinnung auf dessen Inhalte und Intentionen selbst. Ökonomie im hier gelehrten Sinne heißt, das bestehende System zugrunde zu legen, worauf die Modelle (deren Erarbeitung einen Sauermann im Jahr etliche kranke Tage kostet) abstrakt aufgepropft werden, und über allem wird der Anspruch auf Allgemeingültigkeit und Wissenschaftlichkeit erhoben. – Es wäre den Wirtschaftswissenschaften angemessen, wenn sie sich über ihre Rolle in diesem Staate klar würden, wenn sie erkennen würden, daß Wirtschaftswissenschaften zwangsläufig immer politisch sein müssen. – Wir wenden uns schärftens, gleich unseren Kommilitonen von der AfE und anderen Fakultäten gegen jeden Versuch einer technokratischen Hochschulreform, die auch bei uns mit einer beschränkten Anzahl auf 8 Semester und einer Zwischenprüfung nach dem Ausleseverfahren im Gespräch ist, die die ohnehin schon vorhandene Ausbildungsmaschinerie für kritiklose, systemintegrierte Manager noch effizienter gestalten würde. Den Herrschenden geht es in erster Linie darum, nützliche Spezialisten zu schaffen, die sich in den Produktionsapparat einplanen lassen. Wirtschaftswissenschaftler, die die politischen und sozialen Hintergründe dieses Systems durchschauen, können nur gefährlich werden. Wir wenden uns gegen Professoren, die von sich behaupten, den ‘weißten, keimfreien Kittel der Wissenschaft’ überzuziehen ( Häuser ), die vorgeben, sich von jeglichen politischen Einflüssen befreit ihrer Wissenschaft zu widmen( Blind: Unterzeichner des Marburger Manifestes:’Ich bin Statistiker und kein Politiker’). – Wir wenden uns gegen Professoren wie Abraham (Unterzeichner des Marburger Manifestes), der aus bornierten rechtspositivistischen Gründen und um seine eigene Machtstellung zu sichern jede noch so kleine Machtstellung zu sichern jede noch so kleine Reform verhindern will. – Wir wenden uns gegen Leute wie Häuser (Unterzeichner des Marburger Manifestes), der nicht einsieht, daß seine ‘wertfreie’ Lehre die Ökonomie der herrschenden Klasse ist, der keine Alternativmodelle für erörterungsfähig hält, sie bestenfalls am Rande unqualifiziert und unwissenschaftlich abwertet (Funkkolleg, Fischerbuch 853, Zentralverwaltungswirtschaft=Diktatur). – Eben diese genannten Professoren, die für den größten Teil der WiSo-Professoren stehen, treiben in der Fakultät, in Studienreformkommissionen und anderen Gremien reaktionärste Hochschulpolitik, indem sie versuchen, selbst die Minimalforderungen der Fachschaft zu torpedieren, ganz zu schweigen von inhaltlichen Forderungen des Studiums und auf diese Weise in ihren keinen, nichtöffentlichen Cliquen eminent politisch wirken. – Um eine kritische Front gegen die herrschende Lehre aufbauen zu können, befaßt sich ein Arbeitskreis mit hochschulpolitischen Fragen des WiSo-Studiums. Ein weiterer Arbeitskreis befaßt sich mit ‘politischer Ökonomie’ und den ökonomischen Verhältnissen in der BRD. – Wir betrachten uns nicht als Gruppe, die eine wissenschaftliche Marktlücke füllen möchte, sondern die durch konkrete politische Praxis auf die Veränderung der Lehrinhalte abzielt. – Treffpunkt der Basisgruppen ist Dienstag von 17.00 – 19.00 Uhr, Raum 105, Studentenhaus.“
    asta information 12.12.1968, „Gegen eine blinde Ökonomie!“; Archiv
    908) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Kooperationszentrum der Basisgruppen“
    ‘Seit Beginn dieses Semesters entwickelt sich in Frankfurt ein neues Konzept der Studentenbewegung. Die Arbeit der politisch aktiven Studenten verlagert sich von den Studentenverbänden zu fachbezogenen Basisgruppen beziehungsweise Fachschaftsvertretungen. Diese versuchen, am täglichen Arbeitsplatz, an Instituten und Seminaren die inhaltliche und davon abhängig organisatorische Unzulänglichkeiten des bestehenden Wissenschaftsbetriebes aufzuzeigen. – Sind durch die Reflexion auf die gesellschaftlichen Implikationen erst die Scheuklappen einer borniert fachbezogenen Blickrichtung gefallen, entwickelt eine sich emanzipierende Studentenschaft ihre eigene Dynamik gegenüber den veralteten Hochschulstrukturen: die Diskrepanz zwischen den als möglich und notwendig erkannten Veränderungen im Vorlesungsbetrieb und den hemmenden Schranken, die durch eine autoritäre Hochschulstruktur gesetzt sind, erweist sich als Sprengsatz gegen diese Strukturen. – Diese Entwicklung entfaltet neue Prinzipien zur Organisation der politisch aktiven Studenten. Für die Studentenvertretung bedeutet dies, von dem alten Prinzip der ‘Stellvertretung’ abzurücken, was nach der Erfahrung der letzten Semester zur Verselbständigung gegenüber der politischen Basis führt. Der AStA wird vielmehr subsidiär gegenüber den Basis – und Fachschaftsgruppen und hat deren Arbeit zu unterstützen und zu koordinieren. – Das politische Mandat der Studentenschaft erhält eine neue Funktion: die politische Situation erfordert weniger die Abgabe abstrakter politischer Erklärungen in Vertretung der gesamten Studentenschaft, vielmehr sind politische Bedingungen und Konsequenzen des Wissenschaftsbetriebes in den konkreten Arbeitssituationen aufzuzeigen. Kritik darf daher nicht abstrakt über den Köpfen formuliert und erklärt werden, sondern ist am Arbeitsplatz praktisch durchzusetzen. – Der neue AStA sieht es als seine Aufgabe an, die weitere Selbstorganisation der Studenten zu unterstützen, um durch die Aufhebung partikularer Arbeitsgruppen die Bedingungen der Möglichkeit, für eine Hochschul – und Studienreform zu schaffen. – Seit über einer Woche boykottieren Studenten einzelner Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe Universität den überkommenen Vorlesungsbetrieb. Unter jeweils verschiedenen Bedingungen werden diese Streikmaßnahmen verschieden motiviert, zielen auf verschiedene Forderungen ab und basieren auf verschiedenem Selbstverständnis der eigenen Tätigkeit. So vollziehen sich die derzeitigen Streik- und Studienreformbewegungen relativ isoliert und fakultätsbezogen. Die vorliegende AStA – Info soll das dringende Bedürfnis und die Notwendigkeit nach gegenseitiger Kommunikation realisieren: die Vertreter der verschieden aktiven Basisgruppen und Fachschaften bemühen sich, Informationen zu liefern, ihre Maßnahmen in bezug gesellschaftskritischer Theorie zu vermitteln und somit das Selbstvertändnis der eigenen Tätigkeit zu artikulieren und zur Diskussion zu stellen. ein solches Konzept erscheint unter zwei Gesichtspunkten notwendig und soll durch die Errichtung eines zentralen Informationszentrums im AStA und weitere Publikationen fortgesetzt werden: – 1. Um der latenten Gefahr einer rein fachbezogenen Streik- oder Boykottdefinition sofort zu entgehen, müssen die bestehenden Konflikte auf ihren gesamtuniversitären Bezug hin reflektiert werden. – Die politische Praxis an den Fachbereichen kann erst durch die Reflexion auf die Ordinarienuniversität definiert werden. – Dies beinhaltet, daß eine gemeinsame Funktionsbestimmung der einzelnen Basisgruppen geleistet werden muß, die in dem Kampf um eine neue Wissenschaftsorganisation gegenüber einer technokratischen Hochschulreform kulminiert. – 2. Die Neuformulierung eines gesellschaftsbezogenen Inhalts der einzelnen Wissenschaftsbereiche bleibt borniert, wenn sie nicht die interdisziplinäre Dimension berücksichtigt. Eine rein fachbezogene Blickrichtung droht in die alten irrationalen Fakultätsschranken zurückzufallen und diese auf neuer Ebene zu reproduzieren. Interdisziplinäre Zusammenarbeit wird zum einen in den Bedürfnissen der verschiedenen Fachbereiche begründet (vor allem gegenüber soziologischer Funktionsbestimmung), zum anderen kann erst unter dieser Bedingung ein gemeinsamer theoretischer Bezug der studentischen Emanzipationsbewegung artikuliert werden. AStA (Hartmann, Prewo).“
    asta information, „Kooperationszentrum der Basisgruppen“ 12.12.1968; Archiv
    909) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Naturwissenschaften – Forschung für die Verschwendung gesellschaftlichen Reichtums“
    Noch offenkundiger als in der AfE ist in den Naturwissenschaften aufzuzeigen, wie außeruniversitäre Kräfte (Wirtschaft) in Kooperation mit den Professoren immer mehr Einfluß auf den Studiengang nehmen. Das Studium ist bis in die letzte Einzelheit reglementiert, der Student kann durch Disziplinarverfahren gezwungen werden, sich in den autoritären Hochschulbetrieb einzuordnen. – Dies den Studenten klarzumachen, war das Ziel mehrerer Veranstaltungen und Aktionen an der Universität in den Fächern Mathematik und Physik. – Am Donnerstag fand die erste Veranstaltung bzw. Aktion bei einer Beteiligung von ca. 200 Studenten statt. Nach Berichten über die Kampfmaßnahmen der AfE-Studenten referierten Vertreter der Fachschaft Mathematik über die neue Rahmenordnung zur Diplomprüfungsordnung, die im November 1968 von der Westdeutschen Rektorenkonferenz verabschiedet wurde. – In dieser Rahmenordnung wird festgelegt, daß das Vordiplom spätestens nach dem vierten und das Diplom nach dem neunten Semester abzulegen ist. Prüfungsfächer sind u.a. Physik oder Wirtschaftswissenschaften, jedoch kann – unter bestimmten Bedingungen – auch eine andere Disziplin als Prüfungsfach zugelassen werden. – Ebenso einschneidend wie die Bestimmungen der Rahmenordnung zur Diplomprüfung im Fach Mathematik sind die der Rahmenordnung zur Diplomprüfung in Physik. Hier wird festgelegt, daß bis zu Beginn des 5. Semesters die Vordiplomprüfung in den genau vorgeschriebenen Fächern (der umfangreiche Prüfungsstoff wird im Detail angegeben) abzulegen ist. Zwei Semester später soll dann bereits mit der Diplomarbeit begonnen werden, die nach drei Semestern abzugeben ist. Das Studium soll nach dem 9. Semester beendet werden. Sollte die Diplomprüfung vor Anfertigung der Diplomarbeit abgelegt werden, so ist diese spätestens zu Beginn des 9. Semesters abzulegen und jene nach weiteren 2 Semester abzugeben. – Wie schon oben erwähnt, wurden diese Entscheidungen von der Westdeutschen Rektorenkonferenz getroffen. Jedoch nahm bei den Beratungen über die Rahmenordnung kein Student stimmberechtigt teil. – Die Entscheidungen wurden über die Köpfe der Studenten hinweg getroffen. Um den Anforderungen der Industrie gerecht zu werden, setzt man die Studenten während ihres Lernprozesses einem Stress aus, der stark an den innerhalb der Industrie erinnert und anpassungsfähige Charaktere fördert. Der Studiengang wird gestrafft, um so die Durchlaufgeschwindigkeit des einzelnen Studenten zu erhöhen, d. h. um möglichst viel ‘Material auf den Markt werfen zu können.’ Dies hat zur Folge, daß die Reflexion des Studenten über sein Fach, seinen Lernprozeß und dessen politische Konsequenzen auf ein Minimum reduziert oder gänzlich unmöglich gemacht wird. – Nun ist Wissenschaft jedoch kein Wert an sich, sondern erhält ihren Wert erst dadurch, daß sie eine Befreiung des Menschen von materiellen Zwängen ermöglicht. – Wissenschaft ist also zweckbestimmt. Ihr Ziel ist die Emanzipation des Menschen, die Humanisierung der Gesellschaft. Aus diesem Grunde darf Wissenschaft die Gestaltung der Praxis, der sie dient und zugehört, nicht als ihr Jenseits betrachten .Tut sie das, hat sie auf Humanität schon verzichtet. Es ist also unbedingt notwendig für einen Wissenschaftler, die gesellschaftliche Relevanz seiner Tätigkeit beurteilen zu können und diese mitzudiskutieren. Es ist ein Unterschied, ob Wissenschaft zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse oder im Konkurrenzkampf zur Profitsteigerung eingesetzt wird. Es lassen sich genügend Beispiele dafür anführen, daß Forscherteams den Auftrag erhalten, die Lebensdauer von Produkten künstlich zu verringern, um für die Zukunft die Profite zu garantieren (waste production, planned obsolence). – Die Produktivkraft Wissenschaft wird also für Aufgaben eingesetzt, die zwar den Stabilitätsbedürfnissen des politischen Systems, in keiner Weise jedoch der Befriedigung genuin menschlicher Bedürfnisse dienen. – Die augenfälligsten Beispiele dafür sind Rüstung und große Teile der Weltraumforschung, die einen nicht geringen Teil der Forschungskapazitäten auf destruktive und unproduktive Verwendung festlegen. Dies macht eine demokratische Kontrolle von Wissenschaft notwendig. Es darf also nicht privilegierten Gruppen überlassen bleiben, über Forschungsprogramme zu entscheiden. – Alle (davon) Betroffenen sind zu beteiligen. – Konkret ergibt sich daraus die Aufhebung der personellen Verflechtung von Industrie und Hochschule, die finanzielle Unabhängigkeit der Universitätsinstitute von der Industrie und das Verbot der weitverbreiteten Auftragsforschung. – Die bereits angedeutete Abhängigkeit der Wissenschaft von der Wirtschaft äußert sich im Studiengang in den Vor- und Hauptprüfungen. Diese Situation wird von den Professoren nicht verschleiert. Jedoch nehmen diese ‘Autoritäten’ keine kritische Haltung ein, sondern fordern oft noch eine Intensivierung dieser Abhängigkeit der Wissenschaft von der Wirtschaft. So antwortete z. B. Prof. Schopper (Kernphysik) einem Studentenvertreter, der diese Rahmenordnung kritisierte, daß es doch sehr problematisch sei eine solche Ordnung zu verändern, da an ihrer Ausarbeitung doch sehr ‘gescheite Leute’ mitgewirkt haben und Vertreter der Industrie, die ‘etwas davon verstehen’. Die Professoren an der Naturwissenschaftlichen Fakultät sprechen den Studenten rundweg überhaupt das Recht ab, über Fragen, die das Studium betreffen, mitzureden. So lehnten sie zum Beispiel jedes Stimmrecht der Studenten im Senat, Kuratorium und Konzil ab. (Nachzulesen in der Erklärung dieser Professoren zum ‘Schütte-Entwurf’). – Nachdem am Donnerstag diese Zusammenhänge den anwesenden Studenten klargemacht wurden, ging man auseinander mit dem Beschluß, die nicht anwesenden Studenten in den Vorlesungen zu informieren. – In einer anschließenden Schülervorlesung von Prof. Martienssen wurde von Studenten versucht, die künftigen Physikstudenten vor Beginn ihres Studiums über die realen Studienverhältnisse aufzuklären. Denn gerade durch diese Schülervorlesung wird durch beeindruckende Experimente ein Bild der Physik an der Hochschule vermittelt, das ohne Berücksichtigung der konkreten Studienbedingungen nur das Bewußtsein der Hörer manipuliert. So war es nicht verwunderlich, daß die Masse der Hörer den Wunsch nach Diskussion niederschrie. Prof. Martienssen in der Rolle eines Moderators ließ sofort eine ‘demokratische’ Abstimmung vornehmen, deren Ergebnis eine Aufklärung, die einer solchen Abstimmung zur Erweiterung der Informationsbasis vorauszugehen hätte, unmöglich machte. Als die Studenten sich trotz der immer stärker werdenden rythmischen ‘RAUS’-Rufe, die den ganzen Hörsaal erfüllten, der irrationalen – da nicht auf rationaler Auseinandersetzung und Information beruhenden – Entscheidung, der immer mehr in Fahrt kommenden Menge nicht beugten, stürzten Assistenten und auch die Sekretärin des Instituts herein und warfen unter Beifall der Schüler einige Studenten aus dem Hörsaal, ohne daß der Professor die Tätigkeit seines Schlägertrupps unterband. – Der Kampf gegen die technokratische Hochschulreform impliziert also den Kampf gegen die Ordinarienherrschaft und die Solidarisierung mit der AfE. (Rudolf Bresien, Physik).“
    asta information, „Naturwissenschaften – Forschung für die Verschwendung gesellschaftlichen Reichtums“ 12.12.1968; Archiv
    910) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Nehmen wir Forschung und Lehre in eigene Regie“
    „Die Grundbedingung für eine Neuorganisation des soziologischen Seminars ist die Außerkraftsetzung des Ordinariatsprinzips. Die Ordinarien müssen weiterhin nach außen ihre Stellung formal behalten, aber im Seminar müssen sie ihre Privilegien abgeben. Die Entscheidungen, die sie bisher auf Grund eines unerforschlichen Ratschlusses durchgesetzt haben, müssen demokratisiert werden. Ein Gremium, das zumindest von Professoren und Assistenten nicht majorisiert werden kann, muß über die Verwendung von Forschungsmitteln und Berufungen, die Inhalte von Forschung und Lehre, die Zusammensetzung der Prüfungsgremien und die Formulierung der Prüfungsbedingungen demokratisch entscheiden. – Die bisher planmäßig betriebene Vereinzelung der Studierenden soll sowohl in der Arbeitssituation als auch in den Prüfungen aufgehoben werden. – Die Arbeitsgruppen sollen jetzt versuchen, kollektive Lernprozesse herbeizuführen. Über ihre Themen entscheiden sie selbst, indem sie sich an ihren Interessen und an den Erfordernissen der politischen Praxis orientieren. Dazu ist es notwendig, die Arbeitsteilung zwischen den Fakultäten und innerhalb der Fakultäten abzuschaffen und durch sinnvolle Zusammenarbeit zu ersetzen. – Die Ordinarien haben sich auf der Vollversammlung nicht bereit erklärt, die Neuorganisation des Seminars gemeinsam mit den Studenten vorzunehmen. Zwar versicherten sie unverbindlich ihre Sympathie mit den Bemühungen der Studenten, sobald es aber um konkreten Verzicht auf Privilegien ging, erwies sich ihre vorgebliche Solidarität als bloße Phrase. Sie versuchten vielmehr, unsere Bemühungen zu einer grundlegenden Umorganisierung unserer wissenschaftlichen Arbeit zu hintertreiben, indem sie darauf bestanden, daß der ‘routinierte Lehrbetrieb’, der ja gerade bisher jede Eigeninitiative im Keime erstickte, aufrechtzuerhalten werde. Sie vertraute darauf, daß die autoritär vorgegebenen Zwänge (Prüfungen, Scheine) die Studenten schon wieder zwingen würde, ihre Arbeit an dem routinierten Lehrbetrieb auszurichten und ihre politische Aktivität zu unverbindlicher Freizeitbeschäftigung werden zu lassen. Die Soziologie-Ordinarien unterscheiden sich hier in nichts von anderen reaktionären Ordinarien. Sie sind in rationaler Diskussion nicht zum Verzicht auf ihre Privilegien zu bewegen. Diskussionen mit ihnen können uns nur davon abhalten, unsere praktischen Interessen mit allen politischen Druckmitteln, die uns zur Verfügung stehen, durchzusetzen. Um die Rückkehr zu dem alten Studentenbetrieb zu verhindern und unsere Arbeit verbindlich werden zu lassen, d. h. als ordentliches Studium zu institutionalisieren, müssen wir die Ordinarien zwingen, einige Essentials jeder wirklichen Reform zuzugestehen. Die Arbeit bis zum Abschluß einer Satzung, die wiederum inhaltlich von dieser Arbeit bestimmt sein, wird, muß anerkannt werden. – Diese Satzung muß garantieren, daß Professoren und Assistenten die Studenten nicht mehr majorisieren können.“
    asta information 12.12.1968, „Nehmen wir Forschung und Lehren in eigene Regie“; Archiv
    911) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Nicht Reformierung – Revolutionierung der Universität!“
    „Wartet nicht auf Veränderungen an der Universität, sondern macht sie selbst. – Seit Beginn der Protestbewegung der Studenten wird bei jeder Aktion und bei jedem Streik gefragt, welchen Erfolg denn die Sache nachher haben soll; Erfolg heißt dabei meistens Reform von Institutionen, Veränderung von Gesetzen, Satzungen und Studienplänen. Und jedesmal, wenn Studenten ihre akademischen, politischen und alltäglichen Interessen kompromißlos durchsetzen wollen treten die Realpolitiker auf den Plan, die Mini-Barzels und eifrigen Karrieristen, die plötzlich eine neue(?) ‘realistische’ Taktik anpreisen, nämlich Appelle an den Staat und sachgerechte Verhandlung und kluge Zurückhaltung. Die Erfahrungen der Protestbewegung haben aber gerade damit begonnen, daß es überall ganz klar geworden ist: Die Realpolitiker der Studenten haben versagt und sie mußten versagen. Denn sie verlassen sich stets auf die zuständigen (was heißt das) Institutionen, appellieren an verantwortliche (was heißt das) Politiker und Bürokraten, die aber gerade nicht das geringste Interesse daran haben können, daß die Betroffenen selber über ihre wissenschaftliche Arbeit bestimmen. Dadurch wird es verhindert, daß die im Alltagsleben völlig isolierten Studenten überhaupt erst einmal gemeinsam handeln und praktische politische Erfahrungen machen. – Der entscheidende politische Trick der reaktionären Studentenfunktionäre ist die moralische Forderung nach rationaler Diskussion immer gerade dann, wenn es auf gemeinsame Aktionen ankommt; dadurch wird die notwendige organisatorische Vorbereitung verhindert und der praktische Wille, der sowieso bei Akademikern noch schwach ausgebildet ist, gänzlich zerstört. – Die Kommilitonen an der AfE haben dieses Problem erkannt und Konsequenzen gezogen. Ihre Forderung nach einem 8-Semester-Studium ist nicht mehr als briefliches Memorandum an die Sachbearbeiter im Kultusministerium geschickt worden, sondern man hat nach Ablaufen des Ultimatums Kampfmaßnahmen organisiert: Boykott des alten Lehrbetriebs und eigene Gegenveranstaltungen. Die Forderung an den Staat wird umgesetzt in die eigene praktische Veränderung der Institution Universität. – Tatsächlich ist das die einzige Möglichkeit, unterhalb der Fraktionskämpfe zwischen dem Staat, der alten Ordinarienuniversität und den Interessenverbänden endlich faits accomplis der Studenten zu schaffen. Dabei ist die erste Auseinandersetzung ständig wieder mit den Ordinarien zu führen, die die alte Universität gegen die Studenten vertreten und keinerlei Machtmittel im studentischen Interesse gegen die neue technokratische Universität einsetzen (können und wollen). In dieser Phase haben die Kommilitonen in vielen Städten und Fakultäten damit begonnen, selber einen praktischen Widerstand zu organisieren, der die Veränderung der Universität gegen die Bürokraten des Staates, der Industrieverbände und der alten Universität sofort durchsetzt: mit politischem Kampf. – Erst jetzt zeigt es sich, daß die Auflösung der Studentenbewegung in fachspezifische Basisgruppen am Ende des Sommersemesters in Wirklichkeit die mögliche Macht der Studenten nur vergrößert hat, denn es sind nicht mehr politische Gruppen wie der SDS oder der LSD usw., die stellvertretend für die anderen Kommilitonen kämpfen, sondern in den einzelnen Fächern können sich jetzt grundsätzlich alle Studenten selbst beteiligen. Das ist die einzige praktische Garantie dafür, daß elitäre Studentenfunktionäre nicht wieder unsere Interessen unterdrücken und verraten und uns machtlos der technokratischen Hochschulreform ausliefern. Nach dem Kampf gegen die Notstandsgesetze müssen wir gegen die totale Unterwerfung der Wissenschaft und der Studenten unter den autoritären Staat in unserer eigenen Alltagsinstitution Universität einen praktischen Widerstand organisieren. Die Universität gehört uns.“
    asta information, „Nicht Reformierung – Revolutionierung der Universität!“ 12.12.1968; Archiv
    912) Artikel>12.12.1968>>asta information: „Streik! Streik! Selbstorganisation an der AfE!“
    „Mit einem einzigen Brief hat Minister Schütte gezeigt, wie ‘demokratisch’ er verfährt, wenn eine neue Studienordnung festgelegt werden soll. Mitten in die Ferien platzte völlig überraschend seine Anordnung, daß bereits im WS 1967/68 an der AfEprovisorisch das durchgeführt werden solle, was als Gesetz erst im Frühjahr 1969 verabschiedet werden wird. – Bisher dauerte das Studium des Volksschullehrers 6 Semester. 122 Semesterwochenstunden waren für 3 Studienjahre vorgeschrieben. Schon diese Regelung erwies sich als untragbar, denn z. Z. studieren die Studenten durchschnittlich 7,4 Semester. jetzt sind 140 Wochenstunden zur Ausbildung eines Stufenlehrers vorgesehen, der in der Gesamtschule von der 1. bis zur 10. Klasse alle unterrichten muß. Das bedeutet, daß er für seine umfangreicheren Aufgaben noch schlechter ausgebildet wird. – Neben der Fachausbildung, die ohnehin schon mangelhaft war, gab es bisher wenigstens die Chance, in den Grundwissenschaften eine Verbindung der Fachgebiete zu erarbeiten und ihre gesellschaftliche Relevanz aufzuzeigen. An den fachwissenschaftlichen Studien ließ sich nichts mehr kürzen; also setzte man die Zahl der Stunden in den Grundwissenschaften herab. – Schüttes Begründung:’Die Schule braucht so schnell wie möglich den Grundschullehrer und den Fachlehrer, nicht mehr den Volksschullehrer der 9 Schuljahre.’- Dieser Meinung sind wir, die Studierenden an der AfE, auch – allerdings fragen wir auch, was dieser Lehrer in seiner Arbeit tun soll und wie er auszubilden ist. – Wir sehen in der Kürzung des Studiums auf 6 Semester den eindeutigen Versuch, billigere Lehrer im Schnellverfahren zu produzieren, und das bei gleichzeitig steigenden Berufsanforderungen, wie sie sich aus der Gesamtschulkonzeption ergeben. – Unsere erste Vollversammlungwurde ignoriert. Wir beschlossen daraufhin auf einer zweiten Vollversammlung, den Lehrbetrieb zu boykotieren und statt dessen in Arbeitskreisen unser bisheriges Studium zu analysieren und neue Formen und Inhalte zu konzipieren. – Nun hatte Schütte plötzlich Zeit: in Wiesbaden wollte er hinter verschlossenen Türen mit vier Studentenvertretern mauscheln. Darauf haben wir uns nicht eingelassen. Wenn Schütte wirklich Zeit hat, dann kann er auch hier in Frankfurt mit uns sprechen und zwar mit uns allen. – Unsere Forderungen sind klar: Wir fordern ein Studium von mindestens acht Semestern, denn wir haben es satt, in einem gestrafften und verschulten Kurzstudium zu autoritätsgläubigen und unkritischen Lehrern ausgebildet zu werden, denen wir unsere eigenen Kinder nicht überlassen würden. – Nach Schüttes Absichten sollen wir in drei Jahren durchs Studium gepeitscht werden; dann – 22 oder 23 Jahre alt – will man uns, fachprogrammiert, auf Schüler loslassen, die wir zu ‘kritischen und denkfähigen Staatsbürgern’ erziehen sollen. – Wie sollen wir zu unabhängigen und kritischem Denken erziehen, wenn wir selbst in eine unkritische Abhängigkeit gezwungen werden? Wie sollen wir in der Schule Herrschaftsstrukturen durchsichtig machen, wenn sich unser eigenes Studium unter den Zwängen einer starren Herrschaftsstruktur vollzieht?- Herrschaftsstrukturen schlagen sich nicht nur in den Paragraphen von Satzungen nieder; sie werden durch psychische Mechanismen immer aufs neue vermittelt und weitergegeben, wenn sie nicht aufgebrochen und rational diskutiert werden. Wenn wir im Studium keine Möglichkeit haben, uns diese Mechanismen und ihre Bedeutung bewußt zu machen, werden wir die Herrschaft, der wir selbst unterworfen waren, gegenüber unseren Schülern immer aufs neue reproduzieren. – Wir sollen in unserem Studium diszipliniert werden, damit wir später auch unsere Schüler disziplinieren. Wer sich nicht durch Scheine und Answesenheitslisten disziplinieren läßt, wer sich nicht mit einem Studium von 6 Semestern begnügen will, wer an isolierten Informationsbrocken aus voneinander abgekapselten Fächern nicht interessiert ist, sondern nach der Bedeutung dieser Informationsbrocken fragt, nach ihrem Zusammenhang und nach ihren Anwendungsmöglichkeiten in der Gesellschaft, dem droht nach den Plänen der Westdeutschen Rektorenkonferenz die Zwangsexmatrikulationnach spätestens 8 Semestern. Herr Dichgans, Mitglied des Gesprächskreises der Wissenschaft und Wirtschaft. schlägt sogar eine Zwangsexmatrikulation nach 7 Semestern vor und begründet es noch offener: ‘Es muß in das Bewußtsein aller Professoren und Studenten eingehen, daß ein Student, der sich Sondervorteile auf Kosten der Allgemeinheit verschafft, deshalb ebenso zu beurteilen ist wie etwa ein Versicherter, der ein Übermaß an Kuren und Erholungsaufenthalten in Anspruch nehmen will. Um diese psychologische Wirkung zu erreichen, sollte mit dem Studienbeginn sofort das Studienende verknüpft werden. Während des Studiums muß den Studenten immer wieder beigebracht werden, daß zu jeder Aufgabe auch eine Zeitbegrenzung gehört. In der späteren Berufspraxis stehen alle Arbeiten unter Zeitdruck. Wenn ein chemisches Großunternehmen ein Problem zu lösen hat, so darf es darauf nicht mehr Zeit verwenden als die Konkurrenz, um im Wettbewerb nicht zurückzufallen.’(Zit. nach Leibfried, ‘Die angepaßte Universität’, S.49.) – Deutlicher kann kaum gezeigt werden, daß es sich bei dem Angriff auf das AfE- Studium nicht um das persönliche Versagen eines einzelnen Ministers geht. Hinter den Plänen der hessischen Regierung stehen andere. – Es besteht ein schlichtes Interesse daran, auf möglichst konfliktfreiem und reibungslosem Wege einen höheren Ausstoß an einwandfrei funktionierenden Lehrern herbeizuführen. – Es müssen mehr Schüler ausgebildet werden, und es müssen mehr Schüler besser ausgebildet werden – und besser heißt hier: sie müssen ein besseres fachliches Wissen haben, damit die Wirtschaft auf dem internationalen Markt konkurrenzfähig bleibt. Aber sie sollen auch funktionieren – d.h., sie sollen nicht fragen, zu welchen Zwecken ihre Arbeitskraft eingesetzt wird. – Deshalb auf der einen Seite die Forderungen nach längerer und besserer Schulausbildung – deshalb aber auch auf der anderen Seite der Versuch, mit allen Mitteln sicherzustelllen, daß diese fachlich umfangreichere Schulausbildung in den Dienst der kapitalistischen Leistungsanforderungen gestellt wird. – Das jedoch ist nur möglich, wenn auch die Ausbildenden diese kapitalistischen Leistungsforderungen verinnerlicht haben und nicht in frage stellen können. Deshalb muß der Disziplierungszwang bereits an der Universität einsetzen, deshalb wird jede Möglichkeit verhindert, hinter dem einzelnen Fachstudium verbindende Zusammenhänge zu erkennen, über den Inhalt dieses Fachstudiums zu reflektieren, aus bloß formalem Wissenswust die Bedeutung dieses Wissens für die Gesellschaftzu erfassen und auf eine Anwendung dieses Wissens hinzuarbeiten, die sich nicht mehr mit den systemimmanenten Leistungsanforderung vereinbaren läßt. – Das Ganze wird durch die schönsten Worte verschleiert, die Minister, Abgeordnete. Professoren und Wirtschaftsbosse genüßlich im Munde herumwälzen. Hinter dem Geschwafel von ‘Demokratie’ und ‘Chancengleichheit’ wird zielstrebig an dem Versuch gehäkelt, den Produktionsbetrieb Hochschule denen vorzuenthalten, ohne die dieser Produktionsbetrieb eine leere Hülse ist: den Studenten. – Der Angriff auf das AfE-Studium ist nur ein Modellfall für diese Hochschulreformvon oben. – Schüttehat offen und treuherzig bestätigt, was wir schon von Dichgans wissen: Er sagte:’Wie können wir hier von einer Verlängerung des Studiums auf 8 Semester reden, wenn es doch überall um eine Verkürzung und Straffung des Studiums geht.’(FR, 7.2.1968). Die technokratische Hochschulreform mit ihrem Ziel, der Wirtschaft einwandfrei funktionierende Arbeitskräfte zu verschaffen, beschränkt sich nicht auf die AfE. Zahlreiche andere Fakultäten und Fachschaften hatten diesen Angriff und seine Bedeutung für ihr eigenes Studium erkannt. Deshalb hatten sie sich unserem Streik angeschlosssen. – Die Lage ist ausgezeichnet. Wieso? Können wir Schütte und die Landesregierung zwingen, ihre albernen finanzpolitischen Ausflüchte aufzugeben und unsere Forderungen anzuerkennen? Das können wir nicht. Und trotzdem: die Lage ist ausgezeichnet. – Denn wir brauchen uns nicht mehr darauf zu beschränken, Proteste an Leute zu richten, die Proteste ignorieren. Wir können Widerstand leisten, indem wir die Organisation unseres Studiums selbst ion die Hand nehmen. Wir können und müssen untersuchen: Wie überwinden wir unsere Konsumhaltung? Bisher haben wir in den Seminaren isoliert nebeneinandergeschwiegen, haben gestrickt und Zeitung gelesen, weil wir noch nicht in der Lage waren, unser Unbehagen kollektiv zu artikulieren und in solidarische Aktionen gegen die Urheber dieses Unbehagens umzusetzen. Die von den Professoren ständig vorgetragene Aufforderung zu Kritik wird absurd, wenn jede nicht nur formale Kritik lächerlich gemacht und als Störung abgetan wird, oder wenn der Professor die kritische Frage als ‘sehr interessant’ bezeichnet, dann aber zur Tagesordnung übergeht. – Weiter: Nicht nur im Ablauf der Seminare zeigt sich die bisher unangetastete Monopolstellung der Dozenten, sondern auch darin, daß sie undiskutierte Seminarkonzeptionen vorlegen die eine Diskussion dieser Konzepte nur in dem von ihnen bestimmten Rahmen zulassen. – Die von den Professoren so oft und lautstark beklagte Apathie der Studenten ist die notwendige Konsequenz autoritär strukturierter Lernprozesse, die jede Selbsttätigkeit unmöglich machen. Wir sollen reibungslos funktionieren; unsere Leistungen werden an Maßstäben gemessen, über die wir bisher noch nicht nachgedacht haben. – Das Ordinarienprinzip ist die einfache Ergänzung zur technokratischen Hochschulreform. – Die Gratifikationen, die die Ordinarien in Form von Gehältern, Sondereinnahmen und ihrer Herrschaftsposition erhalten, soll sie nur dazu präparieren, besser die gesellschaftlichen Zwänge an Studenten weiterzuleiten. – Es wäre jedoch unsinnig zu glauben, wir könnten uns von diesen Herrschaftsmechanismen, die wir längst verinnerlicht haben, durch einen bloßen Willensakt befreien. Das haben unsere Erfahrungen in den letzten Tagen bewiesen: Wir wissen mit unserer selbst erkämpften Freiheit noch nichts anzufangen und sehnen uns unbewußt in die gewohnte Geborgenheit der Seminare zurück. Das äußert sich in der der Beibehaltung der alten Strukturen: selbst dort, wo die Professoren nicht mehr anwesend sind, wird die Diskussion nur von wenigen bestimmt. – In vielen Fächern werden die alten Inhalte nur neu verteilt, statt sie auf ihre Bedeutung für die Gesellschaft und den eigenen Studiengang hin zu überprüfen. Die Inhalte werden isoliert behandelt und nicht in einen übergreifenden Zusammenhang gestellt, in dem sie zur Aufdeckung und Beseitigung gesellschaftlicher Zwänge dienen könnten. – Es kann viele Gründe haben, daß Arbeitsgruppen nicht zu den erhofften Erfolgen kommen: sie sind rational erkennbar, sie sind beschreibbar; und das Erkennen, Beschreiben und Abschaffen muß radikal erfolgen und braucht Zeit. (Radikal sein heißt, die Dinge an der Wurzel packen.). -Es braucht Zeit, weil wir nicht nur unsere persönliche Isolierung überwinden, sondern auch Ursache und Zweck dieser Isolierung aufdecken müssen. Es braucht Zeit, weil wir lernen müssen, unsere Erfahrungen auszutauschen und auszudiskutieren. Es braucht Zeit, weil wir bisher dem Koordinationsausschuß eine falsche Funktion zugeschrieben haben. – Wir haben von ihm erwartet, daß er uns, den Streikenden, Arbeit und Verantwortung abnimmt. Aber der Koordinationsausschuß ist das Werkzeug von uns allen, um die Verbindung aller Arbeitsgruppen auszuwerten und in einen größeren Zusammenhang zu stellen, um überhaupt erst die Voraussetzungen zu klären, unter denen wir konkret eine neue Studienordnung erarbeiten können. Wir können nicht in 2 oder 3 Wochen kritische Lehrer werden, wir werden auch noch keine konkreten, in Paragraphen faßbaren Vorschläge machen können. – Wir können aber mehr tun, als die Mißerfolge in einzelnen Arbeitsgruppen bloß festzustellen; wir müssen die Gründe für diese Mißerfolge analysieren und daraus unsere künftige Strategie entwickeln. – Den Erfolg unseres Streiks werden wir nicht daran ablesen, können, ob alle unsere Forderungen anerkannt werden. Der Erfolg unseres Streiks liegt vielmehr darin, daß wir uns die Möglichkeit erkämpft haben, in kurzer Zeit mehr und Wichtigeres zu lernen als im alten Vorlesungsbetrieb. – Je länger der ‘aktive Streik’ dauert, desto größer ist die Chance, den durch ihn begonnenen Prozeß der Bewußtseinsbildung zu erweitern und zu vertiefen. Wenn aber der alte Vorlesungsbetrieb uns wieder aufgezwungen wird, wird dieser Bewußtseinsprozeß weiterwirken. – Der Streik kann nicht scheitern. – Wartet nicht auf Veränderungen an der Uni, sondern macht sie selbst. – Selbstorganisation an der AfE.“
    asta information, „Streik! Streik! Selbstorganisation an der AfE!“ 12.12.1968; Archiv
    913) Flugblatt>12.12.1968>>AStA: „Sternmarsch nach Wiesbaden!“
    „Wenn man über eine richtige Theorie verfügt, sie aber nur als etwas behandelt, worüber man einmal schwatzt, um es dann in die Schublade zu legen, jedoch keineswegs in die Praxis umzusetzen, dann wird diese Theorie, so gut sie auch sein mag, bedeutungslos!’ – Sternmarsch nach Wiesbaden?! – ‘Eine Überlegenheit an Kräften ist keine echt Überlegenheit, wenn keine Vorbereitungen getroffen worden sind, und man hat dann auch keine Initiative. Wenn man das begriffen hat, kann oft eine unterlegene Streitmacht, die sich vorbereitet hat, durch einen Überraschungsangriff einen überlegenen Gegner besiegen.’ – Sternmarsch nach Wiesbaden?! – ‘Was ist Arbeit? Arbeit bedeutet Kampf. An diesem Ort gibt es Schwierigkeiten und Probleme, zu deren Lösung wir benötigt werden. Wir gehen dorthin zur Arbeit und zum Kampf, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Nur der ist ein guter Kommilitone, den es mehr dorthin zieht, wo die Schwierigkeiten größer sind.’ – Auf nach Wiesbaden!!! – Schütte-Entwurf: – ‘Für alles Reaktionäre gilt, daß es nicht fällt, wenn man es nicht niederschlägt.’„
    Flugblatt AStA 12.12.1968; Archiv
    914) Flugblatt>12.12.1968>>Basisgruppe Medizin: „An alle Mediziner!“
    „Sind Sie mit Ihrem Studium zufrieden? – Halten Sie es für richtig, daß Sie alleine durch das Fach Anatomie so stark unter Druck gesetzt werden, daß Sie kaum für etwas Anderes Zeit haben, obwohl die Anatomie heute für die ärztliche Ausbildung eine sekundäre Rolle spielt? Glauben Sie, daß Sie einige Semester nach dem Physikum noch viel über die Anatomie des Menschen wissen? Halten Sie es für richtig, daß Ihnen wegen des nicht bestandenen Präparierkurses ein Jahr verloren geht, obwohl Sie über denselben Wissensstoff noch einmal im Physikum Rechenschaft ablegen müssen (dasselbe gilt für den Histologiekurs!), und daß Sie andererseits aber, wenn Sie nach dem 5. Semester nach der naturwissenschaftlichen Vorprüfung nicht zum Physikum antreten, Ihr Studium aufgeben müssen? – Halten Sie es ferner für richtig, daß Prof. Geißendörfer Ihnen bei 2maligem Fehlen in der Vorlesung den Schein verweigert, wobei es bereits als Fehlen gilt, wenn Sie an dem einwöchigen Sektionskurs teilnehmen und daher nicht die Chirurgie-Vorlesung besuchen können? usw. usw. – Mediziner, das sind keine einzelnen Willküraktionen, sondern das ist bereits die Verwirklichung der Reglementierungsversuche, die Schütte anderer Fakultäten erst angedroht hat. (Näheres in der Vollversammlung am Freitag!) – An folgenden Fakultäten wird bereits gestreikt: – AfE, Anglistik, Ethnologie, Germanistik, Historik, Phil., Romanistik, Soziologie (phil) und Slawistik! – Warum streiken Sie nicht? Haben Sie doch einmal den Mut, gegen die Autorität ‘Professor’ anzukämpfen, Ihr Mißbehagen an Ihrem Studium zu artikulieren, das Sie ja auch sonst oft genug unter Ihren Kommilitonen zur Sprache bringen! Vergessen Sie doch einmal Ihre Angst, den Schein nicht zu bekommen! Streiken Sie an Ihrem Arbeitsplatz für ein inhaltlich sinnvolles Studium, damit Sie eines Tages Ihrem eigenen Berufsanspruch auch wirklich gerecht werden können und diskutieren Sie mit Ihren Lehrern darüber! – Diskutieren Sie mit uns am Freitag auf der Vollversammlung! – Vollversammlung aller Mediziner am Freitag: den 14.12. um 9 Uhr morgens im Hörsaal des Anatomischen Instituts.“
    Flugblatt Basisgruppe Medizin 12.12.1968; Archiv
    915) Flugblatt>12.12.1968>>Fachschaft Jura: „Die Schütte-Partei hat uns verschaukelt!“
    „Gestern sagte uns der Abgeordnete Horn (SPD), über den Antrag werde morgen entschieden. Einige Redner meinten deshalb auf dem gestrigen teach-in, daß man keine weiteren Kampfmaßnahmen beschließen solle, da dies illegitimen Druck auf das Parlament bedeuten und die Durchsetzung unserer Forderungen gefährden würde. – Es war uns aber verschwiegen worden, daß es sich nicht um einen Dringlichkeitsantrag zum Haushalt 1969/70 handelte, sondern um einen Antrag der Parteien an den Landtag, die weitere Behandlung der Juridicum-Frage an das Kultusministerium zu überweisen. Das heißt: Eine 5 – 6 monatige Schließung des Hauptseminars erscheint unausweichlich! – Jeder seinen Interessen bewußte Student muß sich fragen: Welche Behandlung der juristischen Studienreform können wir uns von diesem Parlament dann erwarten, wenn es erst um die Vermehrung nötiger Tutorenstellen, die Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen geht und erst recht um die Überprüfung unserer Studieninhalte nach der Juristischen Ausbildungsordnung? – Die Situation an der AfE zeigt, daß die inhaltliche Verkürzung und die Reglementierung der juristischen Ausbildung nur im Rahmen einer technokratischen Bildungspolitik zu sehen ist, die allen gesellschaftlichen relevanten Fächern droht. – Organisieren wir uns zum politischen Kampf! – Durch Studienreformdiskussion in allen Vorlesungen – Durch Diskussion der Unterdrückungstendenzen an anderen Fakultäten – Gegen einen scheinreformerischen Hochschulgesetz-Entwurf – Gegen jeden Studienreformersatz nach den Münchener Beschlüssen – kommt zum teach-in – Heute, Donnerstag, den 12.12. 13.00 Uhr, Hörsaal VI.“
    Flugblatt Fachschaft Jura 12.12.1968; Archiv
    916) Flugblatt>12.12.1968>>Streikkomitee Myliusstraße: „Die Universität gehört uns!“
    „Zur Unterstützung der Kommilitonen an der AfE haben die Soziologen am letzten Freitag einen Solidaritätsstreik beschlossen. Gleichzeitig ist damit begonnen worden, die Organisation des Seminars selbst in die Hand zu nehmen. Wir organisieren den praktischen Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform, bevor sie uns überrollt. – In der Vollversammlung am Dienstag wurde für die unbegrenzte Fortsetzung des aktiven Streiks folgende Beschlüsse gefaßt: – Die Studenten organisieren einen eigenen Forschungs- und Lehrbetrieb, der wesentlich auf die politischen Erfahrungen der Protestbewegung bezogen ist. Dabei sollen möglichst nicht autoritäre Lernformen entwickelt werden. – Den Professoren des Seminars werden drei Mindestforderungen der Studenten als Verhandlungsbasis vorgelegt: – 1. Anerkennung des Studiums in den Arbeitsgruppen bis zum Abschluß einer neuen Satzung. Aussetzung des Vordiploms – 2. Verzicht auf ihre Ordinarienprivilegien bei formaler Weiterverwaltung der Lehrstühle; ein künftiges Entscheidungsgremium wird mindestens halbparitätisch besetzt sein. – 3. Salvatorische Anerkennung eines rein studentischen Arbeitsbereiches, dem mindestens 30% des Seminarhaushaltes zur Verfügung stehen. – Bis diese Forderungen erfüllt werden, organisieren die Studenten Kampfmaßnahmen wie die Besetzung des Seminars. – Bis jetzt sind folgende Arbeitsgruppen organisiert: – 1) Revolutionäre Theorie 2) Qualitative Inhaltsanalyse 3) Organisation und Emanzipation 4) Berufschancen der Soziologen 5) Materl. Erkennungstheorie 6) Marxistische Rechtstheorie 7) Autoritärer Staat und Rechtsstaat 8) Autorität und Kommunikation 9) Sozialisation 10) Politische Ökonomie. – Der Zeitplan ist im Seminar zu erfragen. Ort: Myliusstraße 30 – Spartakus-Institut Myliusstraße Tel: 798 2539 – Die Universität gehört uns!“
    Flugblatt Streikkomitee Myliusstraße 12.12.1968; Archiv uns!“
    917) Bekanntmachung>13.12.1968>>Habermas: Es ist unabdingbar, den offiziellen Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten!
    „Ich habe zu Beginn meiner Vorlesung am Donnerstag, den 14. Dezember , um 15 Uhr eine Erklärung abgegeben, die ich am selben Tag abends in einer Plenarversammlung der Soziologiestudenten im Walter-Kolb-Heim auf Wunsch der Anwesenden noch einmal wiederholt habe. Sie hat folgenden Wortlaut: – Ich habe meinen Vorsatz, den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, bereits am Freitag vergangener Woche in der Vollversammlung der Soziologie bekräftigt und begründet. Inzwischen ist mir durch bestimmte Argumentationen in der Vollversammlung am vergangen Dienstag die Intention klar geworden, von der sich eine Kerngruppe der Studenten bei den gegenwärtigen Aktionen leiten läßt. Wenn ich recht verstehe, bedienen sich die Leute des begrüßungswerten Impulses zu einer Neuordnung des Studiums nur als eines Vehikels, um den Wissenschaftsbetrieb als solchen zu zerstören. – Die Argumente von R. Reiche liefen darauf hinaus, daß schon Wissenschaft selber Repression sei und darum beseitigt werden müsse. – Wer aber die Basis der Aufklärung angreift, macht aufgeklärtes politisches Handeln unmöglich. Die Basis der Aufklärung ist eine an das Prinzip ungezwungene Diskussion und allein an dieses Prinzip gebundene Wissenschaft. Wer einzelne theoretische Ansätze durch institutionellen Zwang dogmatisieren will, wer darüberhinaus jeden theoretischen Ansatz diskriminiert zugunsten einer Instrumentalisierung des Denkens und Wissens für die ad hoc Bedürfnisse sogenannter Praxis, schickt sich an, die Bedingungen vernünftiger Rede und damit die Grundlage von Humanität abzuschaffen. Wer mit dieser Intention einverstanden ist – und zunächst einmal unterstelle ich, daß niemand damit einverstanden ist – wer mit dieser Intention aber einverstanden ist, dessen moralische, geistige und politische Verfassung unterscheidet sich prinzipiell nicht mehr von dem intellektuellen Prototyp sei es des Faschisten oder des Stalinisten. Um Verwirrungen und Versuchungen dieser Art im Ansatz entgegenzutreten, halte ich es für unabdingbar, daß der offizielle Lehrbetrieb aufrechterhalten bleibt.“
    Erklärung Habermas 13.12.1968; Archiv
    918) Brief>13.12.1968>>von Friedeburg an Dekan Philosophische Fakultät: Zur Besetzung des Instituts Myliusstraße
    „Sie haben mich um einen Bericht über die Vorgänge in der Myliusstraße gebeten. – Die ‘Besetzung’ des Instituts für Sozialforschung – Seminar – begann am Montag, 9. Dezember 1968, nachmittags, mit der Inanspruchnahme des Zimmers des Geschäftsführenden Direktors während seiner Abwesenheit. In der Nacht vom Montag zum Dienstag, 10.12., wurden Anschriften an der Hauswand und im Innern des Gebäudes angebracht. Mehrere Räume von Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Angestellten, sowie Geräte (Schreibmaschinen, Vervielfältigungs- und Kopiereinrichtungen) werden seitdem (auch nachts) entgegen geltender Regelungen benutzt. – Dem Geschäftsführenden Direktor wurde am Dienstag, 10.12., in seinem Dienstraum von einigen Studenten, die sich als Streikkomitee deklarierten, erklärt, dieses Zimmer wie das ganze Seminargebäude sei jetzt ihr Zimmer bzw. Seminargebäude. Trotz ausdrücklicher Aufforderung verließen sie das Zimmer nicht. – Am Mittwoch, 11.12., vermehrten sich die Anschriften an den Wänden und Türen. Die sogenannte Streikleitung richtete sich in der Anmeldung ein. Im übrigen wurden, abgesehen von dem auch früher den Studenten zur Verfügung stehenden Seminarraum, die Anmeldung und der Geräteraum im Parterre, die Räume des Lehrstuhls Psychologie II (im I. Stock) und der II. Stock okkupiert. – Nicht besetzt wurden bis heute die Bibliotheksräume im Parterre, das Prüfungsamt im I. Stock und der gesamte III. Stock. Mit freundlichen Empfehlungen Ihr Ihnen sehr egebener Ludwig Friedeburg.“
    Schreiben von Friedeburg an Dekan Philosophische Fakultät 12.12.1968; Archiv
    919) Brief>13.12.1968>>Wahlausschuß Studentenschaft an Rektor: Anfrage ob Wahlen zum Studentenparlament trotz Streik möglich sind
    „Sehr geehrter Herr Professor Rüegg! – Aus Zeitungsnotizen entnehmen wir, daß der Senat die Feststellung getroffen hat, der Vorlesungsbetrieb ruhe an der Philosophischen Fakultät und an der AfE und sei an weiteren Fakultäten gestört. – Da sich diese Ruhen des Vorlesungsbetriebes auch auf die Wahlzeit erstrecken wird, möchten wir bei Ihnen anfragen, ob Sie ebenfalls die Auffassung vertreten, daß damit der § 4 der Wahlordnung verletzt ist. Dieser Paragraph gibt vor, daß die Wahl an nicht vorlesungsfreien Tagen stattfindet. – Wir bitten Sie daher um Rechtsauskunft, ob die Wahlen an den vorgesehenen Terminen stattfinden können. – Wenn die Wahlen am 16. bis 18. Dezember nicht stattfinden können, steht die Frage, ob eine Neuausschreibung der Wahlen notwendig ist oder ob eine einfache Verschiebung des Wahltermins rechtlich möglich ist. Eine einfache Verschiebung des Wahltermins würde die Arbeit des Wahlausschuß bedeutend erleichtern. – Wir bitten Sie um sofortige Antwort. – Mit vorzüglicher Hochachtung Zehnder – Dörr.“
    Schreiben Wahlausschuß Studentenparlament an Rektor 13.12.1968; Archiv
    920) Flugblatt>12.12.1968>>AStA: Aufruf zur Demonstration 13.12.1968
    „Wir bitten alle Streikkomitees bzw. Basisgruppen noch vor Weihnachten folgende Informationen an das Streikkomitee im AStA zu liefern, damit dort eine Zusammenstellung der verschiedenen Bewegungen erarbeitet werden kann (Ort: Studentenhaus, Raum 13 bzw. AStA-Sekretariat, Tel. 77 75 75 und 3186) – 1) Adresse und Telefon eines Basisgruppen-(Streikkomitee-) Mitglieds, das über die Weihnachtsferien zu erreichen ist – 2) Zusammenstellung aller Flugblätter und Arbeitsgruppenergebnisse – 3) Kurzdarstellung des Selbstverständnisses der Basisgruppe (Streikkomitee) – a) Verfolgte Strategie (Vermittlungsebene: z.B. Studienbedingungen oder hochschulpolitische Forderungen oder persönlich gegen Professoren) – b) Reaktion der Studenten (Assistenten und Professoren) – c) Vorläufige Ergebnisse des Streiks (z.B. neue Institutssatzung, Übereinkommen mit Professoren usw.) – Informationen für Freitag, den 13.12.1968 – Ruft bitte auf in Vollversammlungen oder in Arbeitsgruppen: Ingenieurschulen, FH und Hochschulstudenten treffen sich zu einem Marsch nach Wiesbaden um 9 Uhr vor der Uni (Jügelstraße) mit Privatautos.“
    Flugblatt AStA 12.12.1968; Archiv
    921) Flugblatt>13.12.1968>>Demokratischer Block: „Hochschulstrategie“
    „Michael Schwarze SHB): Der Demokratische Block versteht sich als Transmissionsriemen zwischen außerparlamentarischer Opposition und den etablierten Institutionen. Eine partielle Kooperation und Mitarbeit wird nicht prinzipiell ausgeschlossen oder angenommen werden können, sondern nach den konkreten Bedingungen entschieden werden müssen. So hat beispielsweise der SHB auf die ihm formell zustehenden Sitze in höheren Parteigremien verzichtet, ausgehend von der Erfahrung, daß eine Veränderung der Politik der Partei von oben nicht möglich ist. Wir wollen und können jedoch nicht darauf verzichten, in Gremien mitzuarbeiten, die zwar auch etablierte Institutionen sind, die jedoch, wie z.B. AStA und VDS, demokratischer strukturiert und politisch-effektiver sind. Es wäre zum einen ein völlig unpolitischer Purismus, wollte man aus prinzipiellen Einwänden gegen Parlamentarismus und Bürokratie den AStA rechten Gruppen überlassen, damit zugleich auf eine potentielle Einflußnahme auf universitäre Gremien verzichten. Man wird sicher von Fall zu Fall zu prüfen haben, inwieweit Beschlüsse, die auf plebiszitär egalitärem Wege zustande gekommen sind, qualitativ höher zu bewerten sind als solche des Studentenparlaments; es wäre jedoch politischer Euphemismus, wollte man eine permanente Massenbasis als politisches Entscheidungszentrum annehmen. – Qualitative Veränderungen an der Universität, d.h. eine Veränderung der Lehrinhalte, der Seminarpraktiken, der Beteiligung der Studenten an Berufungen, Etatplanungen etc. werden durch direkte Aktionen allein nicht erreicht werden können, sondern bedürfen zäher, institutioneller Kleinarbeit. Wir können und wollen nicht verzichten auf eine immanente Verbesserung der Universität, daher beteiligen wir uns an Institutsräten, Fachschaften, Universitätsgremien vornab mit der Absicht, die Universität zu reformieren, wobei Maßstab der von uns akzeptierbaren Reformen ist, inwieweit sie geeignet sind, das System zu überwinden und Ansatzpunkte für eine Veränderung der Gesellschaft zu bieten. Dabei wenden wir uns gegen jede reformistischen Bestrebungen, die unter Anerkennung kapitalistischer Rationalitätsgesichtspunkte lediglich eine Effektivierung des Studiums und einen höheren output an Fachidioten beabsichtigen. Daher müssen wir das Hessische Hochschulgesetz als reformistisches Modell ablehnen, weil es den Studenten Mitbestimmung suggeriert, wo ihnen allenfalls ein Mitdabeisein gewährt wird. Zu fordern sind Reformen, die den Studenten wirkliche Machtpositionen bieten, von denen aus das System zu transzendieren ist. Dabei können diese Machtpositionen sowohl zur Aufzeigung von Konflikten und antagonistischen Widersprüchen, d.h. zur Politisierung der Studenten benutzt werden als auch zur immanenten Strukturverbesserung der Universität. Zentral bleibt jedoch, daß wir Reformen ablehnen, die lediglich der Harmonisierung von objektiv weiterbestehenden Gegensätzen dienen und die bestehende Unruhe unter den Studenten nur befrieden wollen. – Wir sind andererseits aber auch nicht der Meinung, daß eine Demokratisierung der Universität ohne eine vorhergehende Demokratisierung der Gesellschaft nicht möglich ist; vielmehr müssen wir auch in einer undemokratischen Gesellschaft eine demokratische Universität anstreben. Opposition also gegen reformistische Politik, Opposition aber auch gegen politische Praxis, die darauf verzichtet, radikaldemokratisch die Restbestände eines demokratischen Zusammenlebens zu verteidigen, ohne die bei den gegenwärtigen Machtverhältnissen politische Praxis nicht möglich ist. – Das allerdings impliziert den Versuch, eine Isolierung der Studenten zu verhindern und für diesen radikaldemokratischen Kampf eine breite Solidarisierung zu erreichen. Voraussetzung dafür ist eine massenhafte Aufklärung, Mittel direkte Aktionen. Daher ist primäres Ziel von Aktionen, Aufklärung über die Veränderung von unhaltbaren Zuständen und eben nicht die Konsolidierung disparater Gruppen oder gar die Stabilisierung der Persönlichkeit der Demonstranten. – Es soll hier nicht einer praxislosen Theorie das Wort geredet werden, doch wenden wir uns gegen einen blinden Aktionismus, der sich abschirmt ‘gegen das intellektuelle Eindringen in die Materie eines Faches zugunsten einer verselbständigten revolutionären Dauerbereitschaft’. (Habermas). – Im Kampf um eine demokratische Hochschule und Gesellschaft gilt es vor allem, zwei Gefahren zu vermeiden, zum einen eine sektirerische, isolationistische Position der Studenten, vor der aus progressive Studenten nur noch die wandelnden Harlekine des Systems sind, zum anderen auch eine reformistische Kabinettspolitik, die aus Angst vor entpolitisierten Massen grundsätzlich auf provokative und spektakuläre Aktionen verzichtet und sich damit kampflos den Spielregeln des Systems anpaßt.“
    Flugblatt Demokratischer Block 13.12.1968; Archiv
    922) Verfügung>13.12.1968>>Rektor an Studentenschaft: Wahlen zum Studentenparlament verschieben!
    „Sie fragen heute bei mir als Wahlausschuß an, ob die für die Zeit vom 16. bis 18.12.1968 angesetzte wahl zum Studentenparlament noch durchgeführt werden dürfe, obwohl nach der Feststellung des Akademischen Senats der Universität der Vorlesungsbetrieb in der Abteilung für Erziehungswissenschaften und in der Philosophischen Fakultät wegen des ‘Vorlesungsboykotts’ praktisch ruhe und in anderen Fakultäten die Vorlesung teilweise gestört werden. – Ich bin als Rechtsaufsichtsbehörde (§ 39 HHG) der Auffassung, daß wegen dieser Sachlage die Wahl ungültig wäre, wenn sie durchgeführt werden würde. – Dies ergibt sich schon aus dem Umstand, daß alleine für den Bereich der Abteilung für Erziehungswissenschaften und der Philosophischen Fakultät für rund 6 500 Studenten keine Vorlesungen gehalten werden. Es besteht demnach die konkrete Möglichkeit, daß dieser Kreis von Studenten sich nicht an den Wahlen beteiligen kann und wird, da diese Wahlberechtigten wegen des fehlenden Angebots an Vorlesungen die Weihnachtsferien zumindest zum Teil angetreten haben. – Im übrigen ist unter entsprechender Anwendung des § 4 der Wahlordnung eine Wahl unter den gegebenen Umständen nicht zulässig. – Ich fordere Sie deswegen auf, die Wahlen nicht zur festgesetzten Zeit durchzuführen, sondern die Durchführung dieser Wahl auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.“
    Schreiben Rektor an Studentenschaft 13.12.1968; Rektorat 410-03
    923) Vermerk>13.12.1968>>Mitscherlich: Zur Besetzung des Hauses Myliusstraße
    „Aufgrund der Verdächtigung, der Kurator habe die Professoren Adorno, Habermas, von Friedeburg und Mitscherlich falsch informiert, telefonische Rücksprache mit dem geschäftsführenden Vorsitzenden der Landesärztekammer Hessen, Dr. Rheindorf, und Rückfrage nach dem einschlägigen Brief. – dieser Brief wird der Kurator heute noch erhalten. Er enthält den Passus, daß die Landesärztekammer aufgrund der vorgefallenen Ereignisse die Kündigung in Erwägung gezogen hat und aussprechen wird, wenn der Zustand vor der Besetzung des Hauses Myliusstraße 30 nicht sofort wiederhergestellt wird.“
    Vermerk Mitscherlich 13.12.1968; Rektorat 206-06,M.3
    924) Brief>15.12.1968>>Rechtswanwalt Riemann an Studentenschaft: Wahlen zum Studentenparlament 16. -18.12.1968 möglich!
    „Sehr geehrter Herr Hartmann -In der Angelegenheit der im Zusammenhang mit der angesetzten Wahl zum Studentenparlament (16. bis 18.12.1968) aufgetauchten Rechtsfragen beziehe ich mich auf unsere telefonischen und mündlichen Unterredungen vom 13.12.1968. Ich komme gerne Ihrer Bitte nach, diese Fragen auch auf diesem Wege noch einmal zu behandeln. – 1) Die erste Frage, ob der – mir in einer Ablichtung vorliegende – Brief des Rektors vom 13.12.1968 eine Weisung bedeutet, die der Wahlausschuß befolgen muß, ist eindeutig zu verneinen. Die Rechtsaufsicht des Landes, die vom Rektor ausgeübt wird, umschließt keine Weisungsbefugnis, wie schon der Begriff ausweist; es können allenfalls Hinweise oder Empfehlungen gegeben werden (vgl. Staff, Kommentar zum HHG, Anm. 2 a zu § 3 Abs. 3 Satz 3). – 2) Die zweite Frage, ob die Begründung in dem genannten Schreiben des Rektors für die Aufforderung zur Verschiebung der Wahl stichhaltig ist, ist ebenfalls eindeutig zu verneinen. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Wahl sind gegeben. Der Rückgriff auf § 4 der Wahlordnung zieht nicht, da der Begriff der vorlesungsfreien Tage in § 15 der Wahlordnung präzise definiert ist. Diese Definition kann auch nicht auf dem Wege extensivster Auslegung verändert werden. Die Tatsache des nicht störungsfreien Ablaufs des Vorlesungsbetriebes in Teilbereichen der Universität kann unter keinen Umständen unter den klaren Begriff des § 15 subsumiert werden. – 3) Die dritte Frage, ob der Wahlausschuß von sich aus den Wahltermin verschieben kann, ist gleichfalls zu verneinen. Die Festsetzung des Wahltermins liegt in der alleinigen Kompetenz des Parlaments gemäß § 3 der Wahlordnung. Dem Wahlausschuß obliegt lediglich die Vorbereitung und Durchführung der vom Parlament angesetzten Wahl, er ist also nur technisch ausführendes Hilfsorgan des Parlaments. Eine Verschiebung der Wahl könnte m.E. entsprechend den Vorschriften der Wahlordnung nur durch das Parlament selbst erfolgen. Die in diesem Zusammenhang gestellte Hilfsfrage, ob der Präsident des Parlaments an seiner Stelle entscheiden könne, ist auch zu verneinen; die entsprechenden Vorschriften der Satzung (vgl. § 21 Abs. 2) lassen eine solche Kompetenz nicht erkennen, auch nicht in Notfällen. – 4) Die vierte Frage hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Wahlausschusses bei möglicher Nichtmitwirkung eines oder zweier seiner Mitglieder bei der Erfüllung der ihm gestellten Aufgabe ist nach den Vorschriften nicht eindeutig zu beantworten; über seine Beschlußfähigkeit ist nichts gesagt, wohl auch deshalb nicht, weil der Wahlausschuß kein Beschluß-, sonder – wie oben ausgeführt – ein technisches Hilfsorgan ist. So gesehen, sind gegen seine Funktionsunfähigkeit bei Mitwirkung es oder der mitwirkungsbereiten Mitglieder und gegen die Hinzuziehung weiterer zur Mithilfe bei der Durchführung der Wahl bereiten Personen keine Bedenken zu tragen.“
    Schreiben Rechtsanwalt Riemann an Studentenschaft 15.12.1968; Archiv
    925) Pressemitteilung>15.12.1968>>Rektor: Wahlen Studentenparlament 16.12. -18.12.1968
    „Nach der Wahlordnung der Studentenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität obliegt die Verbreitung und Durchführung der Wahl zum Studentenparlament einem vom Parlament ausgesetzten Wahlausschuß. Dieser hat mich durch ein Schreiben vom 13.12.1968 angefragt, ob ich als Rechtsaufsichtsbehörde der Studentenschaft die vom 16. – 18.12.1968 vorgesehenen Wahlen zulassen könne, nachdem in der Abteilung für Erziehungswissenschaften und in der Philosophischen Fakultät der Studienbetrieb weitgehend zusammengebrochen sei und in anderen Fakultäten die Vorlesungen teilweise gestört werden. Meine Erkundigungen bei den zuständigen Organen haben ergeben, daß von rund 15 000 wahlberechtigten Studenten ein erheblicher Teil im Hinblick auf den Vorlesungsboykott die Universität z.Zt. nicht mehr besucht und daß deshalb auch die Wahltage von zahlreichen Wahlberechtigten praktisch als vorlesungsfreie Tage behandelt werden dürften. – Da auf diese Weise eine ordnungsgemäße Wahl zum Studentenparlament nicht möglich ist, habe ich den Wahlausschuß auf dessen erwähnte Anfrage hin aufgefordert, die Wahl in der kommenden Woche nicht durchzuführen. Meine Aufforderung ist gemäß § 39 HHG für den Wahlausschuß rechtsverbindlich. Wird die Wahl trotz dieser Verfügung von anderen Personen durchgeführt, so ist sie erstens ungültig. Zweitens machen sich solche Personen unter Umständen wegen Antsanmaßung strafbar.“
    Pressemitteilung Rektor 15.12.1968; Archiv
    926) Bericht>16.12.1968>>Süllwold an Kultusminister: Über Vorlesungsstörungen
    „Sehr geehrter Herr Minister! – Da meine Vorlesung über ‘Begabung und Leistung’ dreimal gestört wurde und mit weiteren Störungen zu rechnen ist, sehe ich mich veranlaßt, diese Vorlesung bis zum Ende des Wintersemesters ausfallen zu lassen. Über die Störungen ist im einzelnen folgendes zu berichten: – Als ich am 9.12.1968 den Hörsaal I betrat, befand sich der Student Jochen T… auf dem Podium und redete vom Vortragspult aus auf die im Hörsaal anwesenden Studierenden ein. Meiner Aufforderung, das Podium zu verlassen, leistete er zunächst nicht Folge. Erst als ihm die Hörer meiner Vorlesung in sehr deutlicher Weise ihr Mißfallen zum Ausdruck brachten, verließ er mit einigen weiteren Anwesenden den Hörsaal. Daraufhin konnte die Vorlesung ohne weitere Störungen stattfinden. – (Herr T… wurde bereits in meinem Bericht vom 7.1.1969 erwähnt. Wie mir von zuverlässiger Seite berichtet wurde, hat er in der sogenannten Vollversammlung der Psychologiestudenten am 9.1.1969 zugegeben, die fachfremden Personen herangeholt zu haben, welche die Durchführung meines Seminars über angewandte Psychologie am 6.1.1969 verhinderten.) – Am 12.12.1968 wurde die Vorlesung durch den Studenten Bernhard D… verhindert. Dieser befand sich, als ich den Hörsaal betrat, auf dem Podium und war trotz mehrmaliger Aufforderung nicht dazu zu bewegen, das Podium zu verlassen. – Durch die von ihm auf dem Podium entfaltete Aktivität war es unmöglich, die Vorlesung zu halten. Auch als Herr D… von Hörern meiner Vorlesung mit sehr deutlichen Worten aufgefordert wurde, die Vorlesung nicht weiter zu stören und das Podium zu verlassen, leistete er dem nicht Folge. Wie mir meine Assistenten anschließend mitteilten, hatten nach ihrer Schätzung mindestens 80% der Anwesenden den Wunsch, die Vorlesung zu hören. Bedeutsam erscheint auch, daß Herr D… – nach seinen eigenen Worten! – nicht zu den Hörern meiner Vorlesung gehört und bis zu diesem Tage nicht zu der Vorlesung erschienen war. – Ich habe 30 Minuten im Hörsaal ausgeharrt und mich gelegentlich an einer sogenannten Diskussion beteiligt, die nichts mit dem Inhalt meiner Vorlesung zu tun hatte. Da auch dann Herr D… immer noch nicht zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen war, verließ ich den Hörsaal. – Als ich am 16.12.1968 den Hörsaal I betrat, war das gesamte Podium von Personen besetzt, die mir zum größten Teil unbekannt waren und offenbar nicht zu den Hörern meiner Vorlesung gehören. Identifiziert werden konnte der Student Kurt K…, der ebenfalls in meinem Bericht vom 7.1.1969 erwähnt wurde. Da der Versuch, das Podium zu betreten, zu engstem physischen Kontakt mit den sich dort befindenden Personen geführt hätte, habe ich von einem solchen Versuch Abstand genommen. Ich gab gegenüber den Hörern meiner Vorlesung eine kurze Erklärung ab und verließ dann den Hörsaal. – da auf Grund der mir zur Verfügung stehenden Informationen auch zu den folgenden Terminen mit ähnlichen Störungen zu rechnen war, habe ich die Vorlesung jeweils abgesagt und mich auf die Durchführung meiner übrigen Lehrveranstaltungen beschränkt. – Obwohl es sicher erscheint, daß die Mehrheit der eingeschriebenen Hörer die Vorlesung über Begabung und Leistung besuchen möchte, ergibt sich die Notwendigkeit, diese Vorlesung bis zum Ende des Wintersemesters abzusetzen, aus einer Reihe schwerwiegender Tatsachen. Die Vorlesung war stets relativ stark besucht, und zwar nicht nur von Studierenden der Psychologie, sondern auch von Hörern aus anderen Fächern bzw. Fakultäten. Erfahrungsgemäß sind dadurch besonders günstige Voraussetzungen für Störaktionen gegeben; die Möglichkeit, aus der Anonymität heraus zu agieren bzw. in der Anonymität unterzutauchen, ist hier in besonders reichem Maße vorhanden. Zugleich ist zu beachten, daß sich unter unseren Studierenden eine zwar kleine, jedoch äußerst radikale Gruppe von vorwiegend jungen Semestern gebildet hat, die auch vor weitreichenden Aktionen nicht zurückschreckt. Zum Teil besteht – wie in meinem Bericht vom 7.1.69 dargelegt ist – die Taktik dieser Gruppe darin, aus fachfremden Personen gebildete Störkommandos planmäßig zu Aktionen heranzuziehen. – Während ich diesen Bericht schreibe, sind weitere Tatsachen bekannt geworden, die nachdenklich stimmen müssen. Am 10.1.69 erhielt ich gegen 20 Uhr in meiner Privatwohnung einen Telefonanruf beleidigenden und drohenden bzw. erpresserischen Inhalts. – Am 11.1.69 wurden zwischen 14.00 und 14.30 Uhr die Sicherheitsschlösser der Eingangstüren unseres Instituts durch mechanische und chemische Mittel derart blockiert, daß das Institut von niemandem betreten werden konnte. Erst durch den Einsatz eines Facharbeiters konnten am 13.1.69 die Türen zum Institut wieder geöffnet werden. – Ein Gesinnungswandel der radikalen Studentengruppen ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Diese Personen werden sich immer in störender Weise betätigen, wenn eine Gelegenheit dazu besteht. Es wäre sicherlich falsch, ihnen regelmäßig diese Gelegenheit zu geben, indem immer wieder der – erfolglose – Versuch unternommen wird, die Vorlesung über Begabung und Leistung zu halten. Störaktionen sind für diese Personen ausgesprochen lustvoll; der ständig erneuerte und stets erfolglos bleibende Versuch, die genannte Vorlesung zu halten, würde als Belohnung eines unerwünschten Verhaltens wirken und die destruktiven Tendenzen zweifellos verstärken. – Dadurch, daß ich meine Seminare in die relativ gut abgesicherte Bibliothek des Psychologischen Instituts II verlege, dürfte es möglich sein, diese Seminare bis zum Ende des Wintersemesters ohne wesentliche Störungen fortzusetzen. zusammen mit dem ebenfalls von mir durchgeführten diagnostischen Praktikum wende ich sodann bis zum Ende des Wintersemesters pro Woche 8 Stunden für meine Lehrveranstaltungen auf. – Mir vorzüglicher Hochachtung Ihr sehr ergebener gez.Süllwold.“
    Schreiben Süllwold an Kultusminister 10.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    927) Artikel>FR 16.12.68: „Rüegg…wegen Amtsanmaßung“
    „Uni-Rektor vor der Presse/ AStA: Keine Weisungsbefugnis – Der Rektor der Frankfurter Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Professor Dr. Walter Rüegg, hat – wie berichtet – den Wahlausschuß des Studentenparlaments aufgefordert, die ab heutigen Montag bis Mittwoch vorgesehene Wahl zum Studentenparlament nicht stattfinden zu lassen. In einer Erklärung vor der Presse am Sonntag kündigte Rüegg an, daß die Wahl ungültig sein würde, wenn sie trotz dieser Verfügung ‘von anderen Personen’ vorgenommen werde. Weiterhin erklärte er, daß sich dieser Personenkreis dann ‘unter Umständen wegen Amtsanmaßung’ strafbar machen könnte. – Seine Erkundigungen bei den entsprechenden Institutionen hätten überdies ergeben, daß von rund 15 000 wahlberechtigten Studenten ein erheblicher Teil im Hinblick auf den Vorlesungsboykott, so in der Abteilung für Erziehungswissenschaften und in der Philosophischen Fakultät, wo der Studienbetrieb weitgehend zusammengebrochen sei, nicht mehr zur Universität komme. Deshalb, so folgerte er, dürften auch die Wahltage von zahlreichen Wahlberechtigten praktisch als vorlesungsfreie Tage behandelt werden und danach nicht den Wahlbestimmungen entsprechen. – Der Allgemeine Studentenausschuß unter Thomas Hartmann andererseits ist, wie Organisationsleiter Claus-Peter Zeitinger uns auf Anfrage mitteilte, der Ansicht, daß weder von den Dekanaten noch von anderer Seite angesichts des Boykotts, bisher von ‘vorlesungsfreien Tagen’ gesprochen wurde. Der AStA-Vorsitzende und er haben bei Rechtsanwalt Daub ein Gutachten zur Situation eingeholt, das bis zum heutigen Montag vorliegen werde. Ganz allgemein sei man beim AStA der Ansicht, daß der Rektor zwar Dienstaufsicht, aber keine Weisungsbefugnis dem AStA gegenüber habe. Er könne zwar die Wahl anfechten, jedoch die Studenten nicht an deren Durchführung hindern. – Nachdem vom Wahlausschuß die Studenten Zehnder und Neubauer auf Grund der Erklärung des Rektors nicht mehr in Aktion traten, herrschte am Wochenende Hochbetrieb beim AStA, wo Peter Crell, der auch schon bei der ersten ungültigen Wahl dem Wahlausschuß angehörte, am Sonntagabend unter Augenzeugen, wie er berichtete, die leeren Urnen versiegelte, die ab Montag früh bei den Medizinern, vor der Mensa und im Hauptgebäude der Universität stehen werden. Sechzehn Wahlhelfer wurden eingestellt, die bereit sind, anstatt wie vorher für einen Stundenlohn von 4,50 DM jetzt für drei Mark zu arbeiten. Wie Crell sagte, seien alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die verhindern sollen, daß wie bei der letzten ungültigen Wahl eine Urne entwendet werden könne.“
    FR,“Rüegg:…wegen Amtsanmaßung“ 16.12.1968; Archiv
    928) Erlaß>16.12.1968>>Kultusminister an Studentenschaft: „Wegen Rechtsaufsichtsbeschwerde Studentenschaft gegen Rektor“
    „Die von Ihnen im Namen der Studentenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität eingelegte Aufsichtsbeschwerde vom 16.12.1968 weise ich zurück. – Maßgebend dafür ist die Erwägung, daß eine Aufhebung der angefochtenen Anordnung des Rektors der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität der Weisung gleich käme, die nach dem ergänzenden mündlichen Vortrag der Vertreter der Studentenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität zunächst begonnene, dann aber unterbrochene Wahlhandlung fortzusetzen. Eine Weisung dieses Inhalts wäre aus mehreren Gründen unzulässig. – 1.) Die Wahlordnung der Studentenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität setzt die allgemeinen äußeren Bedingungen eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs voraus. Diese sind nicht gegeben, nachdem der Vorlesungsbetrieb an der Philosophischen Fakultät und der Abteilung für Erziehungswissenschaften eingestellt worden ist und damit für einen erheblichen Teil der Studenten begründete Zweifel daran bestehen können, ob ein Besuch der Universität unter diesen Umständen noch sinnvoll ist. – 2.) Nachdem die Wahlhandlung unterbrochen und die Unterbrechung öffentlich bekannt gemacht wurde, könnte die Fortsetzung der Wahlhandlung kein rechtlich einwandfreies Wahlergebnis mehr erbringen, da nicht sicherzustellen ist, daß die hierzu ergehenden Entscheidungen den Wahlberechtigten so rechtzeitig zur Kenntnis kämen, daß sie von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch machen könnten. – 3.) Da eine Wahlhandlung, die ein rechtlich einwandfreies Wahlergebnis ermöglichen würde, unter den gegebenen Umständen durch Mittel der Rechtsaufsicht nicht zu erreichen ist, ist auch ein schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführerin an einer aufsichtsbehördlichen Entscheidung in diesem Zusammenhang nicht ersichtlich. Die Klärung der zwischen den Beteiligten streitigen Rechtsfragen muß einer gerichtlichen Entscheidung überlassen werden.“
    Erlaß Kultusminister an Studentenschaft 16.12.1968; Archiv
    929) Flugblatt>16.12.1968>>Basisgruppe Politologie: „Kooperation von Studenten der Politologie und der AfE“
    „Die Disziplinierung der Universität ist zugleich die Entpolitisierung der Wissenschaft, in der sich die bornierten Interessen der Professoren dezisionistisch durchsetzen. Der Streik richtet sich gegen den administrativen Charakter der staatlichen Reformen und den der Ordinarienwissenschaft. Ein Mittel, diesen Charakter aufzubrechen, ist die Einführung des Institutsrates wie er auch am Institut für Politische Wissenschaft der Universität vorgesehen ist. Es bliebe sinnlos ohne die grundlegende, auf der Aktivität politisierter Studenten beruhende Problematisierung der Politischen Wissenschaften und ihrer Umwälzung zu einer Emazipationskraft gegen den autoritären Staat und seine feudalen Universitäten. – Die professorale ‘Wissenschaft von der Politik’ droht endgültig zur Herrschaftswissenschaft zu werden: entweder bastelt sie an Vorschlägen für effektivere Regierungstechniken und verkümmert zur Betriebswissenschaftlehre für den modernen Staat (Hennis) oder sie appelliert hilflos an das demokratische Gewissen der ohnmächtigen Staatsbürger (Fetscher). – Beim ersten Treffen der Arbeitsgruppe I hat sich gezeigt, daß eine Diskussion über das Selbstverständnis der Politischen Wissenschaft und ihrer Vertreter der Verarbeitung der einzelnen Themen vorangehen muß. Es sind folgende Fragestellungen zu beachten: – Welche Rolle spielt die Politologie für die ‘staatsbürgerliche Erziehung?’ – Welches Verhältnis hat die Politologie zum autoritären Staat? – Wie weit ist sie selbst ein politisches Problem, das erst noch einer Lösung bedarf? – Diese Fragen werden in kleinen Gruppen (bis zu 8 Personen) am Montag, den 16.12. ab 10.30 Uhr im Rosa-Luxenburg-Institut, Kettenhofweg 135 diskutiert. Es geht uns hier um eine Kooperation von Studenten der Politologie und der AfE.“
    Flugblatt Basisgruppe Politologie 16.12.1968; Archiv
    930) Flugblatt>16.12.1968>>Basisgruppen: Aufruf zu Teach In am folgenden Tag
    „Der Streik der AfE, der rasch auf die gesamte Philosophische Fakultät übergegriffen hat, brachte Rüegg dazu, hysterische Pressekonferenzen abzuziehen, und der Senat fing an, mit dem Säbel der Landesregierung zu rasseln. – Die Streikenden müssen sich jetzt der Notwendigkeit bewußt werden, die ihr Beschluß, im Boykott der professoralen Lehrveranstaltunten selbsttätig ihre Wissenschaft zu organisieren, in sich trägt. – Die anfangs erhoffte Interessensolidarität von Ordinarien und Studenten gegenüber der technokratischen Hochschulreform war eine Illusion. Sie hat sich zerschlagen, als die Studenten die Organisation des Wissenschaftsbetriebes selbst in die Hand nahmen und das Desinteresse der Ordinarien an solcher Selbsttätigkeit erfahren mußten. Schien es den Ordinarien anfangs noch, als könnten sie den studentischen Protest für ihre eigenen Ziele einsetzen, so wurde schon nach einer Woche klar, daß das professorale Interesse an der Autonomie der Lehrstühle und das studentische Interesse an einer Autonomie kritischer Wissenschaft gegenüber dem sich formierenden autoritären Staat sich gegenseitig ausschließen. Das von der zentralen Interessenvertretung der Ordinarien, vom Senat, veröffentlichte Pamphlet macht diesen Widerspruch offensichtlich. Indem der Senat einen Appell zum Eingreifen an eben jene politische Instanz (die Landesregierung) richtet, die im Augenblick die Disziplinierung der Universitäten in Angriff nimmt, machte endgültig deutlich, daß die Professoren eine technokratische angepaßte Hochschule einer politisch-praktischen Wissenschaft vorziehen. – Im Verlauf der aufreibenden Arbeit, unsere Interessen zu organisieren, sind wir noch nicht dazu gekommen, die schlechte Arbeitsteilung der Fachdisziplinen zu überwinden. Die fachorientierte Borniertheit nützt nur dem miserablen Status quo der Universität: solange die Fächer hermetisch gegeneinander abgeschlossen sind, solange wird uns diese Parzellierung daran hindern, gemeinsam unsere gemeinsamen Interessen zu vertreten. Die Verschwendung durch Arbeitsteilung, die die herrschende Universität betreibt, können wir uns nicht leisten: politisch und wissenschaftlich nicht. Sowohl die Forderung gesellschaftlich relevanter Erkenntnis als auch die Notwendigkeit breiter studentischer Solidarität erfordert die Aufhebung des Duodez-Partikularismus der Ordinarien. – Teach-in am Dienstag, 17.12., 18 Uhr (Raum wird noch bekanntgegeben).“
    Flugblatt Basisgruppen 16.12.1968; Archiv
    931) Verfügung>16.12.1968>>Rektor an Studentenschaft: Bescheid über Widerspruch gegen Maßnahme vom 13.12.1968
    „Ihren Widerspruch gegen meine Verfügung vom 13.12.1968, ergänzt durch mein Schreiben vom 16.12.1968, weise ich als unbegründet zurück. – Da Sie die Gründe nicht vortragen, weshalb mein Bescheid rechtswidrig sein könnte, vermag ich nicht einzusehen, warum ich Ihrem Widerspruch folgen sollte. Es ist mir nicht möglich, abzuwarten, bis Sie die angekündigte ausführliche Begründung nachreichen, da die Angelegenheit dringlich und eilbedürftig ist. – Ich ordne die sofortige Vollziehbarkeit dieses Widerspruchsbescheids gem. § 80 Abs. 2 Satz 4 VwGO an, da dies im öffentlichen Interesse steht. Es bestünde sonst die Gefahr, daß trotz meiner Verfügung vom 13.12.1968 die Wahl stattfindet. – […]. gez.Rüegg.“
    Verfügung Rektor an Studentenschaft 16.12.1968;Rektorat 410-03
    932) Verfügung>16.12.1968>>Rektor an Studentenschaft: Wahlen Studentenparlament dürfen nicht durchgeführt werden
    „Betr.: Wahl zum Studentenparlament – Um Mißverständnisse zu vermeiden, weise ich Sie darauf hin, daß Sie durch meine Verfügung vom 13.12.1968 verpflichtet worden sind, die angesetzte Wahl nicht zur vorgesehenen Zeit durchzuführen. Geschieht dies trotz dieser Verpflichtung, ist die Wahl ungültig. – Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß Herr Zehnder am Freitag selbst, genauso wie Herr Dörr, sich bereiterklärt haben, die Wahl nicht durchzuführen.“
    Verfügung Rektor an Studentenschaft 16.12.1968; Rektorat 410-03
    933) Bekanntmachung>17.12.1968>>Adorno, v.Friedeburg, Habermas, Mitscherlich: Aufforderung Räumung Institut Myliusstraße
    „Wir fordern ein letztes mal unsere Studenten auf, das Haus Myliusstraße 30 unverzüglich zu räumen. Die Besetzung des Seminargebäudes ist, wie allen Beteiligten bewußt sein müßte, politisch nicht gerechtfertigt. Diejenigen Reformforderungen der Studenten, die wir nach wie vor für begründet halten, müssen ohne jede Pression verwirklicht werden können. – 1. Wir haben bereits am Ende des vergangenen Semesters eine Seminarordnung auf der Grundlage einer drittelparitätisch zusammengesetzten Versammlung vorgeschlagen. Diesen Vorschlag halten wir nach wie vor aufrecht. – 2. Wir versuchen seit Jahren, eine praktisch folgenreiche Diskussion über die Veränderung des unerträglichen Massenstudiums in unseren Fächern in Gang zu bringen. Es ist uns deshalb willkommen, daß die Studenten das von ihrer Seite abgebrochene Gespräch mit neuen Impulsen wieder aufnehmen wollen. – 3. Wie bisher begrüßen und unterstützen wir die Bildung von diskutierenden Gruppen, in denen sich die Studenten über ihre Vorschläge zu einer künftigen Seminarordnung und über ihre Vorstellungen zu einer Neuordnung des Studiums, einschließlich der soziologischen Diplomprüfungsordnung klar werden. – 4. Wir begrüßen und unterstützen ferner die Initiative, studentische Arbeits- und Projektgruppen zu bilden, in denen selbstgewählte Themen in Ergänzung zum offiziellen Lehrbetrieb diskutiert werden. – 5. Diese Gruppenarbeit soll ihren festen Platz im Seminar- und Lehrbetrieb erhalten. Leistungen, die für Dozenten des Faches erkennbar und nachprüfbar sind, werden wie bisher durch Scheine bestätigt, wenn sie Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens genügen. – 6. Insoweit begrüßen wir einen heute ‘autonom’ genannten Bereich studentischer Arbeit. Wir lehnen aber einen ‘separaten’ Bereich, in dem wissenschaftliche Diskussion von der Vorbereitung politischer Aktionen nicht mehr unterschieden würde, prinzipiell ab. – 7. Kooperation mit einer Gruppe, die Parolen wie ‘Zerschlagt die Wissenschaft’ folgt, ist für uns definitiv ausgeschlossen. Wir werden dem Einfluß einer solchen Gruppe mit allen angemessenen Mitteln entgegentreten. – Th. W. Adorno, L.v. Friedeburg, J. Habermas, A. Mitscherlich.“
    Aufruf Adorno, von Friedeburg, Habermas, Mitscherlich 17.12.1968; Archiv
    934) Brief>17.12.1968>>(Offener) Habermas: „Antwort von Habermas auf den Negativ Katalog“
    „Wir unterstützen den Protest unserer Studenten gegen Gefahren einer technokratischen Hochschulreform , vor denen wir seit Jahren warnen. Freilich darf dieser Protest nicht von klar definierten Zielen einer Veränderung gerade des institutionellen Rahmens absehen, der durch ein neues Hochschulgesetz festgelegt wird. – Wir begrüßen ferner, daß die vereinzelten Initiativen von studentischen Gruppen, für eine didaktische und inhaltliche Neuordnung ihrer Studiengänge Konzepte zu erarbeiten, nun ein weites Echo gefunden haben. Wir bekräftigen unser wiederholt bewiesenes Interesse daran, die unerträglichen Bedingungen des Massenstudiums zu verändern, einen Lehrbetrieb zu schaffen, der den Bedürfnissen der Studierenden ebenso gerecht wird, wie den immanenten Anforderungen unserer Wissenschaft. Das kann nur durch eine kontinuierliche und breite Diskussion aller Beteiligten erreicht werden. Die Arbeits- und Projektgruppen, die sich in den letzten Tagen gebildet haben, sind dazu ein erster Schritt. Wir wollen nicht, daß diese Initiative scheitert. – Ein Teil der Studenten verknüpft aber die berechtigten Wünsche mit Forderungen, die weder grundsätzlich noch politisch gerechtfertigt werden können. Der sogenannte Negativ-Katalog hat ausschließlich propagandistischen Stellenwert. Er dient einer Taktik der Konfrontation um jeden Preis, die zur Selbstzerstörung führen muß. Zu den Forderungen im Einzelnen: – 1) Studienleistungen, die für die Dozenten des Faches erkennbar und nachprüfbar sind, werden wie bisher durch Scheine bestätigt, wenn sie Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens genügen. – 2) Mit der Grundsatzdiskussion über Form und Inhalt des Studienganges in Soziologie muß selbstverständlich auch die gegenwärtige Diplomordnung in Frage gestellt werden. Wir sind darüberhinaus der Meinung, daß überhaupt die Abschaffung des soziologischen Diplomstudiums überlegt werden sollte. Eine Änderung der Prüfungsordnung ist jedoch nach geltendem Recht nur durch gemeinsamen Beschluß der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen und der philosophischen Fakultät möglich. Das Vordiplom kann nicht ‘ausgesetzt’ werden, wenn damit gemeint ist, daß die prüfungsberechtigten Hochschullehrer prüfungsbereite Kandidaten, die den Anspruch darauf haben, ein Vordiplom abzulegen, die Prüfung verweigern sollen. – 3) Das Vorschlagrecht für die Berufung auf Lehrstühle liegt heute bei der Fakultät. Nur ein neues Hochschulgesetz kann das ändern. Die Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Angestellten des Seminars ist Sache der Direktoren. Diese Kompetenzen können und sollen in einer künftigen Seminarordung neu geregelt werden. Bis dahin halten wir uns an die bestehenden Regelungen. – 4) Nach unserem Vorschlag soll in Zukunft eine drittelparitätisch besetzte Seminarveranstaltung über die Verwendung der Haushaltsmittel des Seminars entscheiden. Eine Regelung die den Studenten wenigstens die Hälfte der Stimmen in diesem Organ sichert, halten wir nicht für vertretbar. Sie widerspricht der inneren Differenzierung einer nach Funktionen arbeitsteilig gegliederten Institution der wissenschaftlichen Lehre. – 5) Wir verstehen, daß Studenten, solange die Ordinarien allein über Haushaltsmittel verfügen, eigene Mittel zur autonomen Verwaltung fordern. Eine korporative Sonderregelung für Studenten kann aber nur im Sinne einer Schutzfunktion gerechtfertigt werden. Bei einer drittelparitätischen Zusammensetzung der Seminarversammlung entfällt die Notwendigkeit für eine solche Privilegierung. – Zusammenfassend stellen wir fest: – Die Auflagen, mit denen die Technokraten des verselbstständigten Protestes den berechtigten Widerstand der Studenten zu neuen Konfrontationen und vorhersehbaren Niederlagen manövrieren wollen, sind ungerechtfertigt. Ebensowenig lassen die Pressionen, derer sie sich dabei bedienen, legitimieren. Wir drängen, wie jederman weiß, auf eine energische Hochschulreform; uns gegenüber braucht sich niemand Diskussionen mit Gewalt zu erzwingen. Wir haben bereits am Ende des vergangenen Semesters den Vorschlag zu einer Seminarordnung vorgelegt, auf die bisher von seiten der Studenten nicht geantwortet worden ist.“
    Offener Brief Habermas 17.12.1968; Archiv
    935) Flugblatt>17.12.1968>>Anonym: „Die Fachidiotenfabrik ist zerschlagen“
    „Der Widerstand der AfE-Studenten gegen den Schütte-Plan (=Verschulung, Zwangsexmatrikulation, Studienverkürzung, numerus clausus, Zwischenprüfungen etc.) hat eine breite Streikbewegung gegen Ordinarienuniversitätund technokratische Hochschulreform ausgelöst. Den verrschiedenen Konflikten an den Fakultäten entsprechend hat die Streikbewegung unterschiedliche Formen angenommen: im Kampf um bessere Arbeitsplätze und rationale Ausbildungsgänge stehen die Studenten den verselbständigten Privatinteressen der Ordinarien gegenüber; im Kampf um eine emanzipatorische Wissenschaft stehen die Studenten gegen ein scheinrationales Ausbildungsmodell, das sich nur am steigenden staatlichen Bedarf an ‘hochqualifizierten’ Idioten ausrichtet. – Selbsttätigkeit der Studenten kann nach den Erfahrungen der ‘politischen Universität’ im letzten Sommer nicht mehr bedeuten, dem routinierten Lehrbetrieb ein Programm kritisch reflektierter Lehrinhalte als Alibi zur Verfügung zu stellen; Selbsttätigkeit heißt in dieser Situation: – durch die Selbstorganisation der Wissenschaft praktischen Widerstand gegen die Disziplinierungsversuche des autoritären Staates zu leisten. – Das Argument einiger Ordinarien, durch diese Selbstorganisation solle Wissenschaft schlechthin abgeschafft und zerstört werden, dient nur der Verteidigung ihres Privilegs, über die Kriterien von Wissenschaft allein bestimmen zu können. Die Selbstorganisation der Studenten nimmt den Ordinarien das Feigenblatt der theoretischen Diskussion über ‘wissenschaftliche Standards’ und zwingt sie, sich immer offener auf ihre bloße Machtposition zu berufen. – Folgerichtig hat deshalb der reaktionäre Senat dieser Universität den Staat aufgefordert, den etablierten Lehrbetrieb der Ordinarienuniversität wiederherzustellen. Wie uns spätestens seit der Zerschlagung der ‘Karl-Marx-Universität’ durch die hessische Landesregierung deutlich geworden ist, interpretiert der autoritäre Staat die Studentenopposition als systemgefährdend. Auf bundesrepublikanischer Ebene wird von der Staatsgewalt Tag für Tag der Notstandsstaat offener denn je praktiziert: der breit angelegte Angriff der Justiz gegen die außerparlamentarische Opposition, die Drohungen der Exekutive mit Schußwaffengebrauch auch gegenüber unbewaffneten Demonstranten und die unmittelbar bevorstehende Einführung der Vorbeugehaft machen eine konsistentere Organisation des Widerstandes, wie wir sie an der Universität begonnen haben, zu einer objektiven Notwendigkeit. – Die Illusion, daß die Umorganisierung der Wissenschaft mit den Ordinarien geschehen könne, ist zerstört! Schaffen wir durch die Selbstorganisation unseres Studiums Tatsachen, die von Hochschuladministration und Regierung nicht mehr zu ignorieren sind! Schaffen wir Zustände, die eine Rückkehr zur Ordinarienuniversität, dem Kartell von Wirtschaft und Wissenschaft, unmöglich machen! – Organisiert auf breiter Basis eine neue Wissenschaft – Donnerstag, 19.12., 17 Uhr: Großes Teach-in für die gesamte Universität in der Mensa!“
    Flugblatt Anonym 17.12.1968; Archiv
    936) Flugblatt>17.12.1968>>Spartakus Seminar: “Solidarität mit dem Spartakus Seminar!““
    „Vor 14 Tagen haben wir, die Studenten der Soziologie und Philosophie, aus Solidarität mit den streikenden Kommilitonen der AfE und im Widerstand gegen die autoritären Hochschulreformversuchen der hessischen Staatsgewalt den unbegrenzten Streik beschlossen. – Wir haben die vorläufige Aussetzung der regulären Lehrveranstaltungen bis zum Abschluß einer demokratischen Satzung des Soziologischen Seminars gefordert; denn der bestehende Lehrbetrieb verhindert eine wirksame Selbstorganisation der Studenten, boykottierte die Vermittlung von Wissenschaft und Politik, sowie die Herausbildung wissenschaftlich selbsttätiger Diskussion und politisch aktiver Mündigkeit. Trotz immer wieder eingeschobener Diskussion und der Arbeit von Basisgruppen war es nicht möglich, die bisher verdrängten, sprachlos gebliebenen Bedürfnisse überhaupt einmal zu artikulieren, die bisher gültigen Leistungszwänge und die Struktur von Wissensvermittlung zu problematisieren und die individuellen und politischen Erfahrungen studentischer Protestbewegung in wissenschaftlicher Reflexion aufzuarbeiten. – So haben wir verschiedene Arbeits- und Projektgruppen gebildet, welche z.T. mit künftigen Lehrern und Juristen interfakultative Problemstellungen sowie die Bedingungen für eine inhaltliche Neuorganisation kollektiver antiautoritärer Lernprozesse sowie für die Sozialisierung der wissenschaftlichen Produktionsmittel erarbeiten. Zu diesem Zweck haben wir die Anerkennung der Arbeit in diesen Gruppen als wissenschaftliches Studium gefordert und von den ‘kritischen Ordinarien’ der Frankfurter Soziologie den Verzicht auf Ordinarienprivilegien in rechtlich vertretbaren Grenzen verlangt. Der politische Streik und unsere wissenschaftlichen Arbeitskreise erforderten die dazu nötigen sachlichen Produktionsmittel räumlicher wie technischer Art. Aus diesem Grund haben wir die kollektive Verfügung über das Soziologische Seminar in der Myliusstraße übernommen. Die politische wie sachliche Verfügungsgewalt über das Seminar soll verhindern, daß der Versuch unserer wissenschaftlichen Umorganisation des Studiums sich auf einer politisch unverbindlichen Spielwiese vollzieht. – Unsere Intention ist es, die Freiheit von Forschung und Lehre dem Privateigentum der Ordinarien zu entreißen und dem diktatorischen Zugriff des Notstandsstaates zu entziehen. Wir wollen in Freiheit studieren, und die gesellschaftlichen Zwecke kontrollieren, zu denen unsere wissenschaftliche Arbeit politisch eingesetzt wird. Rüeggs Universitätsadministration und die Frankfurter Soziologieordinarien haben uns eine ‘letzte Aufforderung’ zugehen lassen, das besetzte Spartakus Seminar, ohne das wir nicht wissenschaftlich sinnvoll und politisch verbindlich arbeiten können, zu räumen. Was in Hannover und Berlin möglich war, die Selbstbestimmung von Studenten in den Instituten, die Überführung technischer und finanzieller Produktionsmittel in kollektives Eigentum durch die gemeinsame Verwaltung von Lehrenden und Lernenden soll in Frankfurt verhindert werden. – Durch die gewaltsame Räumung des Seminars in der Myliusstraße versucht nun die Frankfurter Universitätsadministration im Verein mit der hessischen Landesregierung unsere wissenschaftlichen und politischen Organisationsversuche mit Polizeieinsatz brutal abzuwürgen! Und insbesondere die als ‘kritisch’ und ‘linksintellektuell’ gepriesenen professoralen Theoretiker der Frankfurter Soziologie und Philosophie, Habermas, Friedeburg , Adorno , lassen sich zu Bütteln des autoritären Staates machen. – Die kritischen Theoretiker der Frankfurter Soziologie scheuen sich nicht, zu den manipulativen Mitteln der Demagogie zu greifen. – Mit der Unterstellung, die studentische Verwaltung des Seminars in der Myliusstraße sei politisch nicht legitim und beabsichtige die Zerstörung der Wissenschaft, soll die Streikbewegung erstickt werden. – Sie wollen die studentische Protestbewegung mit dem demagogischen und dem bewährten Instrumentarium Goebbelscher Propaganda entnommenen Argument spalten, eine kleine, verantwortungslose, verschwörerische Clique wolle die Masse der Soziologiestudenten zu ihren vermeintlich wissenschaftsfeindlichen und undemokratischen Zielen mißbrauchen. Obwohl sie den wissenschaftlichen Charakter unserer Arbeitsgruppen nicht leugnen, sondern vorgeben, diese Form studentischer Initiative zu begrüßen, fahren sie fort, unsere Arbeit in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen, um uns zu diskriminieren. – Die Universitäten sind die letzten Bastionen gegen den autoritären Staat. Wenn unser Experiment durch den hinterhältigen Eingriff der Staatsgewalt scheitert, ist auf lange Sicht die Chance auf eine politisch wirksame Selbstorganisation der Studenten, Demokratisierung und Sozialisierung des Wissenschaftsbetriebs in Frankfurt vertan. – Das Spartakus Seminar ruft auf zur Solidarität mit den Frankfurter Soziologiestudenten. – Eine demokratische und sozialistische Universität können wir nicht erwarten, wir müssen sie erkämpfen!!! – Die Streikenden aller Fakultäten veranstalten ein gemeinsames teach-in gegen die technokratische Hochschulreform und die beabsichtigten Schutzhaftgesetze gegen politische Demonstranten. – Donnerstag – 17 Uhr – Mensa.“
    Flugblatt Spartakus Seminar 18.12.1968; Archiv
    937) Flugblatt>17.12.1968>>Streikkomitee Spartakus Seminar: „Die Studenten begannen die Selbstorganisierung ihres Studiums – Die Universitätsadministration schickte die Bullen!“
    „Die Soziologiestudenten hatten sich im Spartakus Seminar in der Myliusstraße organisiert, um ihr Studium endlich selbst zu bestimmen. Verbal begrüßten die linken und halblinken Ordinarien Adorno, Habermas, Friedeburg, Mitscherlich, die studentische Initiative, um ‘ihren’ Studenten gegenüber das Alibi ihrer kritischen Theorie aufrechtzuerhalten und mit ihm die Weigerung, die Ansätze der studentischen Arbeitskreise als wissenschaftliche Leistung anzuerkennen. Statt dessen hielten sie es mit Rüegg und der Landesregierung, für die seit dem Funktionieren der studentischen Organisierung in der Myliusstraße die Zerschlagung dieser Basis als einem aktiven Widerstandszentrum gegen den autoritären Staat offenbar feststand und forderten in einem Ultimatum gestern abend die Studenten auf, das Seminar sofort zu räumen. Den Gerüchten der ultima ratio, einem Polizeieinsatz, machte Habermas ein Ende, der in der Rolle des klassischen Verräters am späten Abend in die Myliusstraße kam und informell von ‘Mechanismen’ sprach, auf deren Ablauf er keinen Einfluß mehr hätte: morgens um 5 kam die Polizei, führen 3 Mannschaftswagen auf und einen Wasserwerfer, das Schloß zum Seminar wurde wenig später unter Polizeischutz ausgewechselt, die Studenten waren ausgesperrt! – Gegen die Selbsttätigkeit der Studenten gibt es nur noch den Polizeiknüppel – Wir fordern, daß die Polizei das Seminar unverzüglich räumt, da wir nicht mehr zu den Formen des herkömmlichen Lehrbetriebs zurückkehren werden! „
    Flugblatt Streikkomitee Spartakus Seminar 17.12.1968; Archiv
    938) Flugblatt>17.12.1968>>WiSo-Info: „Was verbindet uns mit dem AfE-Streik?“
    „Die Regelung der Lehrerausbildung bewirkt nicht nur eine zeitliche Verkürzung des Studiums, sondern auch eine qualitative Minderung der Ausbildung der zukünftigen Lehrer. Durch einen, nur auf das streng Fachliche gerichteten Studiengang soll ein kritisches Erkennen gesamtgesellschaftlicher Zusammenhänge verhindert werden. Damit werden die Lehrer zu Ausbildern von Untertanen degradiert. – Die AfE wehrt sich mit Streik gegen diese Reglementierung ihres Studiums. – Auch das Studium an der WiSo-Fakultät soll mit ähnlichen Plänen diszipliniert werden: – 1) Einführung der Zwischenprüfung als Numerus clausus-Ersatz. Nach ca. 4 Semestern verschultem, streng vorgeschriebenem Grundstudium soll durch die Zwischenprüfung die Zahl der Studenten drastisch verringert werden. Die geforderte Stoffmenge und die zeitliche Beschränkung wird zu einem unkritischen Auswendiglernen führen; weit mehr als bisher. – 2) Inhaltliche Beschränkung des Studiums auf Fächer, die eine reibungslose und gut funktionierende Integration in die existierende Leistungsgesellschaft garantieren. – 3) Räumliche Trennung und inhaltliche Abspaltung in eine mathematische Richtung (Niederurseler Hang) von den sozialwissenschaftlichen und juristischen Abteilungen. – Damit soll eine Schicht keimfrei erzogenen Ökonomie-Idioten ausgebildet werden. – Dieser Ausbildungs-’Reform’ zur Formierung der Gesellschaft muß Widerstand geleistet werden. Die AfE wehrt den Anfängen durch Streik. – Die Fachschaft ist der Auffassung, daß der Weg zu Demokratisierung, Selbstorganisation und inhaltliche Bestimmung des Studiums auch an der WiSo-Fakultät diskutiert werden muß. – Dazu dient die Vollversammlung – Mittwoch, den 18.12.1968 – 10.00 Uhr, Hörsaal V.“
    Flugblatt WiSo-Info 17.12.1968; Archiv
    939) Strafanzeige>17.12.1968>>Rektor (Entwurf) und von Friedeburg gegen Unbekannt: Wegen Besetzung Institut Myliusstraße
    „Gegen die Personen, die sich rechtswidrig im Institutsgebäude Myliusstraße 30 aufhalten, erstatten wir wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und möglicher anderer begangener Straftaten Strafanzeige und stellen Strafantrag. Prof.Dr.L.v.Friedeburg – Der Rektor.“
    Strafanzeige Rektor 17.12.1968; Rektorat 206-06,M.3 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 70/69)
    940) Vermerk>17.12.1968>>Strobel: Vorbereitung Polizeieinsatz Myliusstraße
    „Es scheint zweckmäßig, daß Herr Touché kurz vor dem Polizeieinsatz in der Myliusstraße die dortigen Telefone abschaltet. Anderenfalls können die Insassen via Kolb-Studentenhaus usw. Hilftrupps herbeirufen, die Presse verständigen und anderen Ärger verursachen. Nach Räumung des Hauses müsste andererseits dafür gesorgt werden, daß die im Haus verbleibende Wache notfalls telefonieren kann. Herr Teschauer hat mit Herrn Touché Verbindung aufgenommen und Herr Touché hat die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Er erwartet endgültige Anweisung bis 9.30 Uhr heute abend unter seinem Wohnungsanschluß 22 50.“
    Vermerk Strobel 17.12.1968; Archiv
    941) Brief>18.12.1968>>(Offener) Wissenschaftliche Mitarbeiter Seminar Myliusstraße: Distanzierung von polizeilicher Räumung
    „ Durch die polizeiliche Besetzung des Soziologischen Seminars und die Übernahme des Hauses durch die Kuratorialverwaltung ist der Lehr- und Forschungsbetrieb auf nicht absehbare Zeit unmöglich gemacht worden. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Seminars werden, ebenso wie die Studenten, daran gehindert, das Haus zu betreten und ihren Lehr- und Forschungsaufgaben nachzukommen. Dieser Sachverhalt kommt einer Aussperrung gleich. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind weder in die Diskussion über diese Maßnahmen einbezogen noch zureichend darüber informiert worden. Informell zugestandenen Mitsprachmöglichkeiten erweisen sich im Konfliktfall als unwirksam. Wir dringen daher auf die unverzügliche Institutionalisierung von Mitbestimmungsrechten von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten. – Die wissenschaftlichen Mitarbeiter müssen davon ausgehen, daß die Ordinarien Habermas, von Friedeburg, Adorno und Mitscherlich, eine polizeiliche Besetzung von Anfang an ins Auge gefaßt und durch ihr Verhalten den Weg für die Maßnahmen der Exekutive freigegeben haben. – Der Verhandlungsspielraum für eine neue Satzung und eine Neuorganisation des Studiums, der trotz der studentischen Besetzung immer noch bestand, ist dadurch radikal abgeschnitten worden. Die Ordinarien haben damit auch das auch von ihnen bejahte Experiment einer studentischen Selbstorganisation des Studiums infrage gestellt. Wir distanzieren uns von dieser autoritären Maßnahme und glauben, daß durch sie eine vernünftige Lösung der Konflikte erheblich erschwert, wenn nicht gar ausgeschlossen wird. – Egon Becker – Gerhard Brandt – Günther Wegeleben – Evelien Mayer – Xenia Rajewsky – Jürgen Ritsert – Claus Rolshausen – Regine Schmidt – Rainer Döbert. – Ffm den 18.12.88.“
    Offener Brief Wissenschaftliche Mitarbeiter Seminar Myliusstraße 18.12.1968; Archiv
    942) Flugblatt>18.12.1968>>Anonym: „Entwurf einer Diskussionsgrundlage“
    „I. 1. Was sollte der Streik? – Der Streik entstand aus Solidarität mit den streikenden Kommilitonen der AfE, im Widerstand gegen die technokratischen Hochschulreformversuche der hessischen Staatsgewalt. – Für uns selber hatte der Streik zunächst zwei Ziele: – a) Die Selbstorganisation unseres Studiums – b) Verbindlichkeit und realen Erfolg dieser Selbstorganisation. – a) Die Selbstorganisation unseres Studiums sollte durch theoretisches Reflexion wie praktisches Experiment ein grundlegend neues Modell von Lehre und Forschung erarbeiten. Dieses Modell sollte Möglichkeiten enthalten: über die Aufarbeitung unserer individuellen und politischen Erfahrung in der Protestbewegung durch eine adäquate wissenschaftlich analysierte Reflexion; über interfakultative Problemstellungen und deren Institutionalisierung in eigenen Veranstaltungen (AfE, Jura, etc.); über emanzipatorisch wirksame und materiell adäquat entschädigte Berufsmöglichkeiten; über die Bedingungen antiautoritärere (wissenschaftlicher wie politischer) Diskussionen und realer Erfolg unseres Experiments sollte durch Forderungen hergestellt werden, die das ‘Gelingen unseres Experiments’ wie seine Konkretisierung in einer demokratischen neuen Institutssatzung an die Garantie minimaler Verhandlungspositionen knüpfen. Inzwischen, infolge veränderter politischer Lage insgesamt (Drohung von Vorbeugehaft, vor Polizei in der Uni und anderen Disziplinarmaßnahmen) hat der Streik ein weiteres Ziel erhalten: Organisation des Widerstands gegen Universitätsadministration und Staatsgewalt. – 2. Was sollte die Aussetzung des Lehrbetriebs – Die bisher, in den üblichen Lehrbetrieb eingeschobenen Diskussionen wie die Initiative der Basisgruppen mußten deshalb (hinsichtlich einer Neuorganisation des Ganzen) scheitern, weil sie zeitlich (nur als Feierabendhobby) und räumlich (nur für wenige Gruppen, und nicht für die Studenten insgesamt) keine adäquate Selbstorganisation der Studenten schaffen konnten. Ebenfalls fehlte der notwendige (psychologische) Freiheitsraum, um die bisher verdrängten, sprachlos gebliebenen Interessen sich einmal selbsttätig überhaupt erst artikulieren zu lassen; z.B. Bedürfnis, die bisher gültigen Leistungszwänge grundlegend neu zu reflektieren; Bedürfnisse, die verschiedenen Erfahrungen der Protestbewegung zu einem eigenen Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion zu machen. – Kurz: Ein beibehaltener Routine-Lehrbetrieb verhindert eine grundlegende und praktisch folgenreiche Diskussion sowohl organisatorisch wie sozialpsychologisch. Dies gilt vor allem für den institutionell vorgegebenen Studentenplan, der neue Gruppenbildungen nach den neu artikulieren, übergreifenden Interessen verhindert, gilt auch für die sich sozialpsychologisch auswirkende Autorität der Ordinarien, die die ‘breite und kontinuierliche Diskussion aller’ objektiv auf Grund ihrer Position blockierte und verhinderte. – Nicht zuletzt ist die Aussetzung des Lehrbetriebs auch deshalb notwendig, um klar unser politisches Ziel: die Verbindlichkeit unserer Anstrengungen auch objektiv manifest zu machen. Vergl. dazu die Reaktion der Ordinarien, s.u. – 3. Was sollte die ‘Besetzung’? – Der politische Streik und unsere wissenschaftlichen Arbeitskreise erforderten die dazu nötigen sachlichen Produktionsmittel räumlicher wie technischer Art. Die studentische kollektive Verfügung über das Seminar in der während der übergangsphase bis zur neuen Satzung ist für uns auch deshalb legitim, da dieses Seminar (wie die Uni insgesamt) offiziell sich ja von dem Ausbildungsinteresse der Studenten her bestimmt, und weil es politisch zu verhindern galt, daß der Versuch unserer wissenschaftlichen Umorganisation des Studiums sich auf einer politisch unverbindlichen Spielwiese vollzieht. – Um sicherzustellen, daß nicht durch neue Schlösser und Abtransport von Maschinen u.dgl. vonseiten administrativer Gewalt unsere Arbeit verunmöglicht wird, haben wir selbstverständlich auch nachts die ‘Besetzung’ aufrechterhalten. Ähnlich haben wir ja auch tagsüber jeden Besucher des Spartakus Seminars kontrolliert, um Bücher-Diebstahl sowie die ‘Mitarbeit’ des Sicherheitsdienstes in unseren Strategiediskussionen zu verhindern. – II. 1. Die Taktik der Ordinarien – Jedem verbalen Bekenntnis zu den studentischen Initiativen war bislang immer ein, dieses Bekenntnis wieder aufhebendes ‘Aber’ gefolgt – wenn nichts Schlimmeres! Anfangs wiesen die Ordinarien auf das ‘Scheitern’ der Basisgruppen hin und stellten die selbstätige Neuorganisation der Studenten als unrealistisches Unternehmen hin. Als sie die Möglichkeit einer solchen Selbstorganisation einsehen mußten, drangen sie darauf, diese Selbstorganisation wieder in den Rahmen des üblichen Lehrbetriebs aufzunehmen und diese damit praktisch wieder zu zerstören. Obwohl sie den Arbeits- und Projektgruppen wünschten, daß sie nicht scheitern sollten, haben sie doch in ihrer ‘letzen Aufforderung’ diese Gruppen als ‘Ergänzung zu offiziellen Lehrbetrieb’ verlangt, und damit wiederum diese Arbeit auf den Feierabend zurückgedrängt. – Schlimmer war, daß sie das Gerücht einer angeblichen Kündigung dazu benutzen, um Teile der Studenten in einer (ihre eigene?) Panikstimmung zu bringen, und bereit waren, für die Rettung der ‘Frankfurter Soziologie’ von den Studenten jeden Preis, d.h. auch den Abbruch aller studentischen Neurorganisation zu verlangen. Vor allem aber scheuten sich die ‘Kritischen Theoretiker’ nicht, zu den manipulativen Mitteln der Demagogie zu greifen. Sie versuchten die studentische Streikbewegung mit dem bewährten Argument zu spalten, eine kleine, unverantwortliche, verschwörerische Clique wolle die Masse der ernsthaft an Reformversuchen Interessierten zu ihren ‘wissenschaftsfeindlichen’ und ‘undemokratischen’ Zielen mißbrauchen. Obwohl sie den wissenschaftlichen Charakter unserer Arbeitsgruppen nie geleugnet haben, sondern diese Form studentischer Initiative sogar begrüßten, fuhren sie fort, diese Arbeit in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen, um damit objektiv das ganze zu diskreditieren. – Diese Diskreditierung ist ihnen auch insofern nun gelungen, als ihre Legitimationshilfe objektiv den Polizeieinsatz Rüeggs und der Uniadministration erleichterte, wenn nicht gar provozierte. An dieser objektiven Funktion ändert auch die wahrscheinlich subjektive Verzweiflung über diesen Gewaltakt nichts. Öffentlich fehlt bis heute jede Stellungnahme ihrerseits zu diesem Polizeieinsatz; Schweigen einer (sich neutral verstehenden?) Wissenschaft. – 2. Unsere Interpretation dieser Taktik – Selbst wenn die Ordinarien auf einzelne Studenten psychologisch negativ fixiert sind, selbst wenn – was zweifellos der Fall war – der sog. ‘Negativkatalog’ zu einigen Mißverständnissen Anlaß gab, und nun eine präzisere Formulierung verlangt, so besteht trotzdem massenhaft Anlaß, den verbalen Proklamationen der Ordinarien zu mißtrauen und selbst die objektiven Mißverständnisse auch unter dem Gesichtspunkt einer Taktik zu begreifen, die ernstlich die studentischen Initiativen nicht akzeptiert, sondern diese mindestens zu bremsen, zu verunsichern oder gar zu verhindern sucht. Es ist nicht nur der in jedem Nebensatz auftauchende aggressive Affekt gegen einzelne Studenten, der dann zwangsläufig in größeren Veranstaltungen zu Gegenaggressionen der Studenten gegen Habermas führt, sondern die Tatsache, daß kein Zeichen von praktischer Solidarität der Ordinarien auftaucht, daß alle ihre Äußerungen nur als geschickte Taktik interpretiert werden konnten bzw. mußten. – Hätten die Ordinarien in den ersten Tagen nach Streikbeschluß irgendein unmißverständliches Zeichen echten Engagements für unser Experiment gezeigt, wäre dadurch die Grundlage für eine Diskussion ermöglicht worden, in der man über die endgültige Form der Übernahme des Spartakus Seminars hätte sich einigen können. – Einige von uns haben am Anfang eine praktische Solidarität und eine Einigung in den strittigen Punkten für möglich gehalten. Auch der sog. Negativkatalog wohl bei allen, die ihn damals formulierten, keineswegs eine ‘Konfrontation um jeden Preis’; wohl aber kalkulierte man die Möglichkeit ein, daß aufgrund professoraler Taktik diese Konfrontation entstehen könnte, insofern wie alle diesmal auf einer unmißverständlichen Antwort – Ja oder Nein – zu unserem Experiment bestehen. – Eine Konfrontation ist inzwischen tatsächlich notwendig geworden, nämlich in genau dem Maße, um die wirklich strittigen Punkte und nicht die nur vorgeschobenen erkennen zu lassen, können sie aber ihr Verhalten bisher sowie ihr Verhalten vor und nach der Polizeiaktion in der Myliusstraße nicht legitimieren, so haben sie sich endgültig in eine Konfrontation ihrer eigenen dann brüchig gewordenen Argumentation gegeben; mit ihrem Interesse an unseren Gruppen und dem Willen, daß diese nicht scheitern. Niemand wird mehr ihren ‘emanzipatorischen’ Ansprüchen mehr Glauben schenken: auf eine solche ‘Kritische’ Soziologie können wir dann verzichten, da wir eine solche ?? überall finden. – III. Präzisierung möglicher Konfliktstellen mit den Ordinarien und Präzisierung unserer Minimalforderungen – 1. Unsere Stellung zur Wissenschaft – Wie in allen politischen und agitatorischen Parolen wird auch in ‘Zerschlagt die (bürgerliche) Wissenschaft’ u.ä. eine legitime Intention, die politisch reale Erfolgschancen will, überspitzt. Wissenschaft, Theorie, längerfristige analytische Reflexion soll keineswegs abgeschafft oder zerschlagen werden. Wohl aber soll sie in ihrer bisherigen Absolutsetzung relativiert werden: Ihre Problemstellungen – ihre Vermittlung zu den auf sie Angewiesenen (als Individuum wie als Kollektiv) – ihr Ort in menschlicher Einsicht überhaupt – wie ihr Ort gegenüber den Postulaten auch aktuell geforderter wissenschaftlicher Praxis – soll einen neuen Bezugsrahmen, einen neuen Stellenwert und ein neues Selbstverständnis erhalten, sowie allen an ihr Teilnehmenden einen neuen Zugang zu ihr ermöglichen. Eine solche dialektische, permanente Vermittlung darf aber nicht – wie bisher – durch die Ausklammerung praktischer Erfahrungen und Problemstellungen institutionell verhindert werden. – Wir kritisieren z.B., daß an Frankfurts ‘Kritischer Theorie’ nur ideengeschichtliche Kommunikationsstrategien erarbeitet werden oder in Hegel’schen Elegien die Ohnmacht des Individuums beschworen wird, ohne auch über Notwendigkeit und Ausmaß gewaltfordernder Praxis wissenschaftlich zu reflektieren; – daß bislang nur in Verhandlung wissenschaftlicher Disputanten (konkret: einiger weniger theoretischer Experten) Vermittlung von Wissenschaft und Politik betrieben wird, ohne die tatsächlich gemachten politischen Erfahrungen bzw. unsere Erfahrungen gesellschaftlicher Gewalt im Privatleben, wie wir sie täglich machen, wissenschaftlich aufzuarbeiten; – daß Reformen immer nur mit dem autoritären Staat und seinen verhärteten Institutionen für möglich gehalten werden, und nie praktischer politischer Widerstand gegen ihn. – ‘Kritische Theorie’, die solche Aufarbeitung von Praxis institutionell verweigert, verweigert grundsätzlich – und damit tendentiell auf Dauer – politischer kollektiver Praxis die Chance wissenschaftlicher Reflexion und zwingt in das Ghetto propagandistisch – manipulativer, willkürlich aktionistischer Gegengewalt . – Wie diese beiden Intentionen: a) Aufarbeitung von Erfahrungen, Vorbereitung von Erfahrung (nämlich: wissenschaftliche Reflexion über Subjekt und Zielgruppe bestimmter Aktionen, über die Chance bestimmter Methoden sowie ihrer Risiken, über mögliche ?? zu erwartende Resultate; etc.), Erfolgskontrolle sozialwissenschaftliche Bestimmung ihres Stellenwerts im gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang – und – b) (im Dienst solcher Praxis) die Garantie, daß die immanenten Erfolgskriterien wissenschaftlicher Arbeit die ihnen jeweils zukommende Beachtung finden – wie diese beiden Intentionen jeweils zu vermitteln sind, kann apriori nicht bestimmt werden. – Hierher gehört auch die Forderung nach einem ‘autonomen Bereich der Studenten’ (mit den entsprechenden materiellen Mitteln, 30% des Haushalts): Wenigstens in einem Bereich soll diese Vermittlung institutionell garantiert sein, dadurch, daß Studenten dort selbstätig ihre Interessen und Probleme artikulieren können (ohne sozialpsychologisch wirksamen Druck von Fachautoritätspositionen) und Praxis entsprechend diesen Interessen und Problemen konstituieren können (ohne politische Verunmöglichung durch ?? demokratische Entscheidungsstruktur). Dabei könnte durchaus zwischen distinkten Arbeitsphasen als eigenen Einheiten unterschieden werden; etwa: wissenschaftliche längere Vorbereitung einer Aktion – praktische Durchführung – ihre nachträgliche wissenschaftliche Reflexion. – Wie Problemstellung und Erfahrungen dieses Bereichs in den Studienbetrieb insgesamt (d.h. auch längerfristige Lehr- bzw. Forschungsseminare) übersetzt werden können, über einen solchen institionellen Transmissionsmechanismus (z.B. Institutsrat) wäre zu verhandeln. – 2. Zu unseren Minimalforderungen im Einzelnen – A. Im Interesse, daß unsere jetzigen Initiativen während des Streiks nicht scheitern, daß unsere weitere Selbstorganisation nicht durch rechtliche, finanzielle und dadurch psychische Sanktionen unmöglich gemacht werden, erwarten wir von den Ordinarien folgende Garantien: – a) Nicht: daß sie die Prüfungsordnung selbstätig ändern, was rechtlich unmöglich wäre, sondern: daß sie sich für deren Änderung und während der Interimszeit für die Aussetzung von Vordiplomprüfungen (etwa: durch Anwendung des § für besondere Hinderungsgründe) einsetzen. ‘Aussetzung’ heißt: Diejenigen Kandidaten, die das Vordiplom jetzt nicht machen sondern sich an unserer Arbeit beteiligen wollen, sollen keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile davon haben. Diejenigen Kandidaten, die ihren Anspruch auf Prüfung tatsächlich geltend machen, brauchen natürlich nicht ausgesperrt werden. – b) Unsere jetzige Arbeit, die wahrscheinlich zu kollektiv erstellten Arbeitspapers führen wird, soll als wissenschaftliche Leistung anerkannt werden. Wer Scheine oder sonstige Bestätigungen wünscht, soll diese auch dafür bekommen. Dabei darf eine solche Anerkennung unserer Arbeit keinesfalls schon apriori unter den Zwang bestimmter absolut gesetzter leistungskriterien gestellt werden, deren Stellenwert wir ja jetzt erst grundsätzlich neu erarbeiten. Unvermittelte und absolut gesetzte Wissenschaftsstandarts haben für viele von uns ja das Gewinnen von Einsichten blockiert oder gar verhindert. Ebenfalls: Anerkennung für das laufende Semester als ordentliches Studium! – B. Im Interesse, daß unsere jetzigen Initiativen nicht von Anfang an unter dem Aspekt unverbindlicher Sandkastenspiele unpolitischer Erfolglosigkeit stehen, erwarten wir von den Ordinarien folgende verbindliche Garantien: – a) daß sie in ihrem eigenen Institutsbereich keine präjudizierte Entscheidungen für die Zeit nach der Übergangsphase treffen, weder finanziell noch sachlich oder personell. – b)daß sie in einer Art Generalklausel sich in eigener freiwilliger Entscheidung bereit erklären, diejenigen Beschlüsse nach außen zu vertreten, die sie innerhalb des Seminars in einem demokratischen Entscheidungsprozeß mitgetroffen haben. Diese Garantie für ihr Verhalten nach Abschluß einer neuen Satzung ist schon jetzt notwendig, damit nicht die Ordinarien, in Berufung auf die angeblichen Restriktionen ihres Lehrauftrages, alle Vorschläge für ein demokratisches Institut etc. (die wir jetzt ausarbeiten), später abtun können. – c) daß sie bereit sind, in einem dann näher zu regelnden letztinstanzlichen Entscheidungsgremium von vorneherein auf die Möglichkeit einer Majorisierung der Lernenden durch die Lehrenden zu verzichten, da sonst alle von uns erarbeiteten Modelle einer neuen Lehr- und Forschungsorganisation gegen unsere Intentionen majorisierend uminterpretiert werden können. (vgl. Faktum: Hannover – d) daß sie uns im obigen Sinn einen ‘autonomen Bereich’ zugestehen, damit nicht nach der Übergangsphase die alte Herrschaftlichen Einflußstrukturen früher oder später lautlos wiederkehren. – Wie gesagt, über die Regelung im Einzelnen und die sukzessive Verwirklichung dieser Garantien können oder sollen wir in Verhandlung treten. Jedoch prinzipiell muß durch diese Garantien die bisher nur verbale Solidarität zur praktischen werden. Im übrigen sind wir der Meinung, daß diese Präzisierung nicht nachträglich irgendetwas legitimiert und rationalisiert, sondern daß von uns die inhaltliche wie politische Kontinuität von Argument und Handeln bisher durchgehalten wurde. „
    Grundsatzpapier Anonym 18.12.1968; Archiv
    943) Flugblatt>18.12.1968>>NHB: Wahlaufruf zum Studentenparlament
    „Heute haben Sie die letzte Gelegenheit zu wählen! Nutzen Sie Ihr Recht, retten Sie die Demokratie an der Universität! Es geht ums Ganze! – Sie können auch die Liste 7 (SDS) wählen. Dann wählen Sie – den SDS, der schon im Sommersemester Terror und Gewalt an der Universität ausübte – den SDS, der für kommende Woche die zweite Aktion zur Besetzung der Universität angekündigt hat – den SDS, von dem nicht erwartet werden kann, daß er sich sachlich für die Interessen der Studenten einsetzt. – Das sind die Mittel, die Sie wählen, wenn Sie SDS wählen! – Sie können auch die Liste 3 (HRL) wählen. Dann wählen Sie – den AStA-Birkholz, der laut Presse plant, eine ‘studentische Ordnungstruppe’ aufzustellen – den AStA-Birkholz, der jetzt mit Ihrem und unserem Geld bezahlten Saalschutz will – den AStA-Birkholz, der die Chancengleichheit ablehnt. – Wenn Sie das wollen, was Birkholz will, dann wählen Sie ihn! – Sie können auch die Liste 1 (ADS) wählen. Dann wählen Sie – das ADS, das seine Herkunft und politischen Hintergrund bewußt verschweigt – das ADS, das als CDU/ RCDS – Liste in neuer Verpackung für ‘Friedhofsruhe’ an der Uni sorgen will – das ADS, das von derselben Presse unterstützt wird, die mit Angriffen unter der Gürtellinie gegen alle anderen Stimmen zu machen sucht – Wenn Sie dafür sind, dann können Sie für das ADS stimmen! – Sie können auch die Liste 6 (NHB) wählen! Dann wählen Sie – den NHB, der bereit ist, sachlich für eine reelle Hochschulreform zu kämpfen – den NHB, der bereit ist, mit Ihnen und nicht gegen Sie zu arbeiten – den NHB, der sich und sein Programm im Wahlkampf vorgestellt hat und es nicht nötig hat, auf polemische Angriffe zu antworten – den NHB, der konsequent und ehrlich ist – Wenn Sie das wollen, dann allerdings müssen Sie den NHB wählen! – NHB – Die Liste der Opposition – NHB – Liste 6.“
    Flugblatt NHB 18.12.1968; Archiv
    944) Bericht>20.12.1968>>Polizei: Teach In am 19.12.1968
    „1. Das ‘teach-in’ in der Mensa der Universität, Bockenheimer Landstraße, begann gegen 17.00 Uhr nach Eröffnung durch den Diskussionsleiter Ried, der gegen 18.30 Uhr abgelöst wurde von einer namentlich nicht bekannten Person. Anwesend waren etwa 800 – 1000 Personen, darunter Daniel Cohn-Bendit , Krahl , Klein, Wolf, ein Hoss oder Horst (als einige der Sprecher). – 2. Es wurde zuerst ein Aufsatz von Wolff verlesen, der sich mit dem Thema ‘Wissenschaft, Politik und Gewalt’ befaßte und einen Rückblick auf bisherige Ergebnisse der studentischen Bewegung beinhaltete. – In den Vorträgen wurde davon ausgegangen, daß der Streik fortgesetzt werden soll. Dazu wurden zur Diskussion gestellt: – a) Krahl verlangte, daß der Streik nicht sofort offen ausgetragen werden soll, da die autoritären Möglichkeiten einen Erfolg in der gegenwärtigen Situation nicht zulassen; die polizeilichen Kräfte hätten sich, insbesondere bei der Besetzung des Seminars, als zu stark erwiesen. Er verlangte, daß die Studenten innerhalb ihrer Fakultäten eine Umfunktionierung des wissenschaftlichen Betriebes vornehmen sollen. Die Polizei könne ja nicht in die Hörsäle kommen. Er forderte weiterhin, daß bei Ausführung der angedrohten Relegationen die Studenten durchsetzen sollen, daß die gesamte Fakultät vom Studium ausgeschlossen wird, und bezeichnete die Möglichkeit als ein Druckmittel, da sich der Staat das nicht leisten könne. – Ziel sei ein Generalstreik der hessischen Studentenschaft zur Durchsetzung der Hochschulreformen. – b) Hoss bzw. Horst machte den Vorschlag die Ordinarien zu einer Solidarisierung mit den Studenten zu bewegen. Dieser Vorschlag wurde ausgepfiffen und durch Argumente als nicht durchführbar erklärt. – c) Cohn-Bendit forderte auf, zum Schluß des ‘teach-in’ sich an das Soziologische Seminar in zu begeben, um dort die weitere Streikbereitschaft zu demonstrieren. Weiter Institutsbesetzungen, auch des Soziologischen Seminars durch die Polizei, seien geeignete Streikmaßnahmen. – Er verlangte überhaupt eine bedingungslose Bereitschaft der Studenten zum Streik, späterhin auch zu einem Streik auf ‘französische Art’. – Er forderte unter Beifall auf, Zivilbeamte der Polizei mit Überwachungsaufgaben unter ‘Gewaltanwendung aus dem Universitätsgelände hinauszuschmeißen’. – Unter Bezugnahme auf den Gesetzesentwurf zur Vorbeugehaft solle ein ‘Vorbeugestreik’ durch die gesamte Studentenschaft ausgetragen werden, so lange, wie dieses Gesetz noch zur Diskussion stehe. Es dürfe nicht, wie bei den Notstandsgesetzen, die dritte Lesung abgewartet werden. – d) Mit einem Bezug zum Vortrag Krahl’s forderte ein Student der AfE, daß nicht allein die Belange des Soziologischen Seminars, sondern die aller Fakultäten berücksichtigt werden sollten. Im Falle des Ausschlusses von Studenten und der folgenden Schließung der gesamten Fakultät sei die Schließung der AfE ein besonderes Druckmittel, da die Öffentlichkeit an einer Ausbildung der Lehrer starkes Interesse zeige, während das Soziologische Seminar in Frankfurt a.M. geringere Bedeutung habe. – e) Ein namentlich nicht bekannter Sprecher, der bei einer späteren Auseinandersetzung mit Cohn-Bendit über die französische Bewegung als Trotzkiste bezeichnet wurde, hielt in seinem Vortrag eine Solidarisierung mit den Schülern allgemeinbildender Schulen und der Berufsschulen für erforderlich, bevor man daran denken könne, zu streiken. Als weitere Anträge wurden eine Solidarisierung der Studenten in ganz Hessen und die Umlagerung des Streiks auch auf allgemein politische Probleme gefordert. – Es wurde die beabsichtigte Studienreform von Kultusminister Schütte angegriffen. Im Verlauf des ‘teach-ins’ wurde eine Solidaritätserklärung der französischen Studentenbewegung verlesen, die mit einer Solidaritätsadresse aus Frankfurt a.M. beantwortet wurde. Desweiteren kam eine Solidaritätserklärung aus Hamburg. Ein Student aus Marburg sagte an, daß in Marburg ebenfalls ein Streik im Gange sei. Eine Besetzung des Soziologischen Instituts dort sei zu erwarten, da sich nur wenige Polizeibeamte dort aufhalten würden. Es wurde bekanntgegeben, daß die Psychologiestudenten in Frankfurt a.M. am 19.12. den Streik beschlossen haben. Auch sie wollen eine Reform durch Umfunktionierung des wissenschaftlichen Betriebs erreichen. – Klein gab eine Plastiktüte in Umlauf mit der Bitte, Geld zur Verfügung zu stellen. Das sei erforderlich, um Material für Flugblätter zu beschaffen. – 3. Zur Abstimmung wurden zwei Anträge eingereicht: – a) Der Streik wird fortgesetzt. Ausgangspunkt ist die Umfunktion des wissenschaftlichen Betriebes innerhalb der Fakultäten. Forderungen an das Kultusministerium sind die Anerkennung der Streikphase als Studiumszeit und die Anerkennung der durch die Umfunktionierung erreichten Selbstorganisation. – Polizei in Zivil wird innerhalb des Universitätsgeländes nicht mehr geduldet (nicht präzisiert, ob nur bei den Vorlesungen). Sollten Studenten relegiert werden, so muß versucht werden, den Ausschluß der gesamten Fakultät zu erreichen. – b) Es wird nicht mehr allein von den Interessen der Soziologiestudenten ausgegangen. – Eine Berücksichtigung aller anderen Fakultäten ist unbedingt erforderlich. – Beiden Anträgen wurde gegen 4 bis 5 Gegenstimmen stattgegeben. – 4. Das ‘teach-in’ löste sich gegen 19.45 Uhr auf. Cohn-Bendit’s Vorschlag, zur Myliusstraße zu gehen, war nicht mehr erörtert worden und wurde auch nicht ausgeführt. C. -B. hatte die Mensa gegen 19.15 Uhr verlassen. Zwei Flugblätter wurden verteilt.gez W…. PM i.KD.“
    Polizeibericht 20.12.1968; Archiv
    945) Brief>19.12.1968>>(Offener) Fachschaft AfE: Zur Vollversammlung 18.12.1968
    „Die Vollversammlung der AfE vom 18.12.68 hat beschlossen, den Boykott bis zum 10.1.69 aufrechtzuerhalten. Es gilt die bisher geleistete Arbeit und die aus ihr hervorgegangenen Ergebnisse in einen neuen Rahmen zu stellen und auf breiterer Ebene zu diskutieren und fortzusetzen; es gilt nunmehr die ‘Kritische AfE’ endlich zu praktizieren. – Deshalb schlägt die Fachschaft vor, daß die jetzigen Arbeitsgruppen Veranstaltungen planen, die zusammen mit den Lehrenden am 6.1.69 aufgenommen werden. Die Themen der Veranstaltung sollten aus unserer Gesamtsituation hervorgehen und gleichzeitig die Problematik des betreffenden Faches berücksichtigen. – Jedes Seminar sollte etwa 3 bis 5 Veranstaltungen planen, die je zweimal in einer Woche stattfinden. Die Seminarsprecher werden gebeten, Themen, Zeit und Ort der Veranstaltungen sowie den Namen der Lehrenden, die bereit sind hieran teilzunehmen, der Fachschaft bis spätestens zum 27.12.68 bekanntzugeben (schriftlich). – Die Fachschaft wird einen allg. Veranstaltungskalender für die erste Zeit des neuen Jahres herausgeben, der das alte Vorlesungsverzeichnis ersetzen wird. Der Veranstaltungskalender wird allen Seminaren bis spätestens zum 3.1.69 zugestellt werden. – Gez. Die Fachschaft.“
    Offener Brief Fachschaft AfE 19.12.1968; Archiv
    946) Flugblatt>19.12.1968>>Basisgruppe, Fachschaft Psychologie: „Organisiert den Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform“
    „ Nach dem Schütte-Entwurf soll die Universität nach folgenden Gesichtspunkten organisiert werden: – Ein Präsident, ausgestattet mit Befugnissen, in alle Vorgänge der Universität eingreifen zu dürfen, ohne eine wirksame Kontrolle (§ 7,8) – Ein Kuratorium, in dem die Anzahl außeruniversitärer Mitglieder (8) die der Universitätsvertreter (6) übersteigt. Aufgabe des Kuratoriums ist über Struktur und Finanzplanung zu beschließen und in Wirtschafts- und in Personalverwaltungsangelegenheiten zu entscheiden, außerdem in den Fällen zu entscheiden, die über die Befugnisse des Präsidenten hinausgehen (§ 12,133) – Richtlinien, die die Studenten verpflichten, sich eng an vorgeschriebene Studienwege zu halten, sowie Studienzeitbeschränkungen (§ 37), verbunden mit der Sanktion, andernfalls an der Universität exmatrikuliert zu werden. – Ein Ordnungsrecht, welches es dem Präsidenten erlaubt, Ordnungsmaßnahmen ohne Kontrolle und Aufschub zu verfügen (§ 47) – Dieses Modell entspricht den Forderungen von Staat und Wirtschaft, die nur daran interessiert sind, Wissenschaftstechniker zu bekommen, die ein Maximum an Praktisch verwertbarem und anwendbarem Verfügungswissen besitzen, die aber unkritisch sein müssen, um sich problemlos in der Produktion verwenden zu lassen. – Die Wirtschaft benötigt für die Beherrschung und Anwendung der modernen Technologie auf allen Ebenen mehr und qualifiziertere Spezialisten, die Ausbildungskosten werden erhöht. – Die finanzielle Situation im Bildungssektor und speziell an der Universität zeigt aber, daß dieser Verpflichtung nicht Rechnung getragen wird. – Bildung wird weiterhin angesehen als Chance des Einzelnen und seiner Familie, sich zu qualifizieren – dementsprechend werden die Ausbildungskosten der Familie auferlegt. – ‘Nutzlose’ Fächer, wie etwa Soziologie oder Psychologie, die ‘Wissen’ vermitteln, welches sich in der Anwendung nicht in Profit umsetzen lassen, sollen abgebaut werden. – Wissenschaft wird bereits dort betrieben, wo eine Kontrolle besteht, daß die Ergebnisse auch verwertbar sind im Sinne einer Produktion um des Profits willen in der Industrie und den abhängigen Institutionen. In der Universität, als Schule organisiert, stört Wissenschaft nur. – Organisiert den Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform – Bisherige Ergebnisse der Arbeit der Psychologiestudenten im Widerstand gegen den Schütte-Plan – Die Studenten der Psychologie haben sich auf einer Vollversammlung am 19.12.1968 mit überwältigender Mehrheit der Streikbewegung angeschlossen, die von der AfE ausging. – Die Diskussion zeigte die Notwendigkeit eines organisierten Widerstandes gegen die technokratischen Hochschulreformversuche der Hessischen Staatsgewalt. Die heutige Situation an den psychologischen Instituten, die unter anderem durch folgende Punkte gekennzeichnet ist, bietet zur Zeit keine Möglichkeit eines Widerstandes: – Deshalb müssen Räume der Institute den Arbeitskreisen zur Verfügung stehen. – Es ergeben sich folgende Minimalforderungen: – A. Im Interesse, daß unsere jetzigen Initiativen (Arbeitskreise) während des Streiks nicht scheitern, daß unsere weitere Selbstorganisation nicht durch rechtliche, finanzielle und dadurch psychische Situationen unmöglich gemacht werden, weiterhin nicht durch räumliche Schwierigkeiten boykottiert werden, erwarten wir von den Ordinarien folgende Garantien: – a) Unsere jetzige Arbeit in Arbeitskreisen, die wahrscheinlich zu kollektiv erstellten Arbeitspapers führen wird, soll als wissenschaftliche Leistung anerkannt werden. Wer Scheine zur Fortsetzung seines Studiums benötigt, oder sonst erwünscht, soll diese erhalten. Über die Art der Scheine entscheiden eine Gruppe von Studenten, die im jeweiligen Arbeitskreis frei gewählt wird sowie eventuell ein Hochschullehrer. Das Gleiche gilt analog für die Auswahl der Themen für die verschiedenen Arbeitskreise. – b) Ein derartiger Bedeutungswechsel der Scheine impliziert eine Revision ihrer Bedeutung auch für den Studiengang und die Prüfungsordnung. Neue Formen sind in entsprechenden Arbeitskreisen zu erarbeiten und vorzuschlagen. Bis zur endgültigen Festlegung einer neuen Prüfungsordnung (Interimszeit) sind die Prüfungen auszusetzen. ‘Aussetzung’ heißt: diejenigen Kandidaten, die das Vordiplom jetzt nicht machen, sondern sich an unserer Arbeit beteiligen wollen, sollen keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile davon haben. Diejenigen Kandidaten, die einen Anspruch auf Prüfung tatsächlich geltend machen, brauchen natürlich nicht ausgesperrt zu werden. – c) Räume des Instituts müssen den Arbeitskreisen zur Verfügung gestellt werden. – B. Im Interesse, daß unsere jetzigen Initiativen nicht von Anfang an unter dem Aspekt unverbindlicher Sandkastenspiele und politischer Erfolglosigkeit stehen, erwarten wir von den Ordinarien folgende verbindliche Garantien: – a) daß sie in ihrem eigenen Institutsbereich keine präjudizierenden Entscheidungen für die Zeit nach der Übergangsphase treffen, weder finanziell noch sachlich oder personell. – b) daß sie sich in eigener freiwilliger Entscheidung bereiterklären, diejenigen Beschlüsse nach außen zu vertreten, die innerhalb der Fakultät des Institutes und der Arbeitskreise getroffen werden und an denen sie beteiligt waren. – c) daß sie bereit sind, in dann näher zu regelnden Entscheidungsgremien von vornherein auf die Möglichkeit einer Majorisierung der Lernenden durch die Lehrenden zu verzichten, da sonst alle von uns erarbeiteten Modelle einer neuen Lehr- und Forschungsorganisation gegen unsere Intentionen majorisierend uminterpretiert werden können. – d) Es ist darauf hinzuarbeiten, daß den Studenten innerhalb des Instituts ein autonomer Bereich eingeräumt wird, der sie von autoritären Einflüssen schützt. Dieser Bereich, der Unabhängigkeit hinsichtlich der Themenstellung, der finanziellen Ausstattung und der Räumlichkeiten garantieren muß, ist in der Institutssatzung zu verankern und muß von allen Seiten anerkannt werden. – [die folgenden Sätze sind unlesbar]- 5) Lähmung jeglichen Widerstandes durch die Monopolstellung der Professoren in Bezug auf die finanzielle und personelle Ausstattung des Instituts und die Monopolstellung in der Kontrolle der Studenten in ihrem Studienablauf (Prüfung, Scheine) – 6) 7) etc… (Scheindemokratisierung, Mitarbeiterbesprechung und Themenauswahl in den Seminaren und Praktiken, Aufsplitterung der Lehrmittel in 6 verschiedene Bibliotheken, Willkürlichkeit in Bezug auf Forschungsprojekte und Techn. -personelle Hilfsmittel) – Die Diskussion über die Probleme einer Reform sind bisher in unzureichendem Maße und konsequenzlos geführt worden. Aufgrund der letzten politischen Entwicklungen bleibt uns nur noch die Möglichkeit unsere Interessen selbst in die Hand zu nehmen und die Neuorganisation des Studienbetriebes selbständig in repressionsfreien Arbeitskreisen zu verwirklichen. – Dazu wurde in der Vollversammlung (140 Psychologiestudenten, davon 4 Assistenten und 6 Nebenfachpsychologen) folgende Anträge angenommen – 1) Das gesamte Lehrprogramm der Psychologie unbefristet aktiv zu bestreiken (Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen) – 2) Die dennoch stattfindenden Veranstaltungen aktiv zu verhindern – 3) falls sich thematisch ein Arbeitskreis mit einer Lehrveranstaltung deckt, diesen als Arbeitskreis (antiautoritär und kollektiv) thematisch neu zu bestimmen und weiterzuführen. – Unsere Selbstorganisation muß derart beschaffen sein, daß sich der hierdurch verwirklichte Studienbetrieb den Einwirkungen des Schütte-Plans entzieht. Es ist notwendig, daß die antiautoritären Arbeitskreise den gesamten Lehrbetrieb ersetzen. Es wäre eine Aushöhlung des effektiven Widerstands, wenn die Arbeitskreise zu Parallelveranstaltungen des bisherigen Lehrbetriebes werden, denn ein wesentlicher Punkt des Widerstands ist die Neuorganisation des Studiums (Überprüfung der entfremdeten Kategorienzielsetzung). – Die politische Praxis zeigt, daß diese Art des Widerstandes die einzige Möglichkeit darstellt, die Legislative zu erzwingen, unsere Interessen als nicht mehr abzuschaffende Realität anzuerkennen. Mit dieser Praxis haben die Studenten in Hannover und Münster und die Politologen in Berlin ihre Interessen in die Tat umgesetzt. Der politische Widerstand hat nur Aussicht auf Erfolg durch sich selbst strukturierende Arbeitskreise, da nur hierdurch die autonome Struktur eines neuen, demokratischen und kritischen Lehrbetriebes gewährleistet wird. Damit die Arbeitskreise wirkungsvoll arbeiten können, ist folgendes notwendig: – 1) Unsere wissenschaftliche Arbeitskraft muß jetzt insgesamt auf die Arbeitskreise gerichtet sein, damit unser Widerstand effektiv bleibt (keine Absorption der Arbeitskraft durch uns – 2) Die Orientierung am Zeitplan der Lehrveranstaltungen muß aufgehoben werden, damit sich nur noch der Terminplan nach den Arbeitskreisen richtet – Punkte 1 und 2 durch den Beschluß ‘Aktiver Streik’ realisiert – 3) Die Sitzungsdauer der Arbeitskreise wird durch diese selbst bestimmt. – Vorläufiger Terminplan der Arbeitskreise – AK 1 – Neuorganisation des Instituts – a) Satzung – b) Prüfungsordnung – Beginn: 3.1.1969, AStA 1. Stock 19.00 Uhr – AK 2 – Die funktionalen Beziehungen zwischen Psychologie und Gesellschaft – a) Rolle der Psychologie in der Gesellschaft – b) Rolle der Gesellschaft in der Psychologie – c) Affirmativer Charakter der Psychologie – Beginn: 6.1.1969 Fürstenzimmer 14.30 Uhr – AK 3 – Problematik des Studienablaufs der Psychologie – a) Hauptprobleme und Grundbegriffe der Psychologie – b) Forderungen und Grundbegriffe der Psychologie – Beginn: 3.1.1969 Raum 201 15.00 Uhr – AK 4 – Formen der Wissensvermittlung – a) Redefurcht in autoritär geführten Gruppen – b) Einsicht und Selbständigkeit – Beginn: 6.1.1969 Aufenthaltsraum 15.00 Uhr – AK 5 – Form und Entwicklung Behaviorkritischer Theorien – a) Behaviorismuskritik – b) Das Maschenbild des Behaviorismus – Beginn: 6.1.1969 Hörsaal I 9.00 Uhr – AK 6 – Praktikum – a) Übersicht über Versuchsprogramme – b) Versuchsproblematik – Freitags 9.00 Uhr Hörsaal 201 – AK 7 – Quantitative Methoden der Psychologie – a) Verbindung des methodologischen Verfahrens mit dem Inhalt des Praktikums – b) Gefahren der Methodenverselbständigung – Beginn: 7.1.1969 Hörsaal B 9.00 Uhr – AK 8 – Großfamilie – Zeit und Ort siehe Anschlag Institut I – Vollversammlung der Psychologen – Donnerstag, den 9.1.1969 10.00 Uhr HS I.“
    Flugblatt Basisgruppe,Fachschaft Psychologie 19.12.1968; Archiv
    947) Flugblatt>19.12.1968>>Spartakus Seminar: „Solidarität mit dem Spartakus Seminar!“
    „„Vor 14 Tagen haben wir, die Studenten der Soziologie und Philosophie, aus Solidarität mit den streikenden Kommilitonen der AfE und im Widerstand gegen die autoritären Hochschulreformversuche der hessischen Staatsgewalt den unbegrenzten Streik beschlossen. – Wir haben die vorläufige Aussetzung der regulären Lehrveranstaltungen bis zum Abschluß einer demokratischen Satzung des Soziologischen Seminars gefordert; denn der bestehende Lehrbetrieb verhindert eine wirksame Selbstorganisation der Studenten, boykottiert die Vermittlung von Wissenschaft und Politik, sowie die Herausbildung wissenschaftlich selbsttätiger Diskussion und politisch aktiver Mündigkeit. Trotz immer wieder eingeschobener Diskussionen und der Arbeit von Basisgruppen war es nicht möglich, die bisher verdrängten, sprachlos gebliebenen Bedürfnisse überhaupt einmal zu artikulieren, die bisher ungültigen Leistungszwänge und die Struktur der Wissensvermittlung zu problematisieren und die individuellen und politischen Erfahrungen studentischer Protestbewegung in wissenschaftlicher Reflexion aufzuarbeiten. – So haben wir verschiedene Arbeits- und Projektgruppen gebildet, welche z.T. mit künftigen Lehrern und Juristen interfakultative Problemstellungen sowie die Bedingung für eine inhaltliche Neuorganisation kollektiver antiautoritärer Lernprozesse sowie für die Sozialisierung der wissenschaftlichen Produktionsmittel erarbeiteten. Zu diesem Zweck haben wir die Anerkennung der Arbeit in diesen Gruppen als wissenschaftliches Studium gefordert und von den ‘kritischen Ordinarien’ der Frankfurter Soziologie den Verzicht auf Ordinarienprivilegien in rechtlich vertretbaren Grenzen verlangt. Der politische Streik und unsere wissenschaftlichen Arbeitskreise erforderten die dazu nötigen sachlichen Produktionsmittel räumlicher wie technischer Art. Aus diesem Grund haben wir die kollektive Verfügung über das Soziologische Seminar übernommen. Die politische wie sachliche Verfügungsgewalt über das Seminar soll verhindern, daß der Versuch unserer wissenschaftlichen Umorganisation des Studiums sich auf einer politisch unverbindlichen Spielwiese vollzieht. – Unsere Intention ist es, die Freiheit von Forschung und Lehre dem Privateigentum der Ordinarien zu entreißen und dem diktatorischen Zugriff des Notstandsstaates zu entziehen. Wir wollen in Freiheit studieren, und die gesellschaftliche Zwecke kontrollieren, zu denen unsere wissenschaftliche Arbeit politisch eingesetzt wird. Rüeggs Universitätsadministration und die Frankfurter Soziologieordinarien haben uns eine ‘letzte Aufforderung’ zugehen lassen, das besetzte Spartakus Seminar, ohne das wir nicht wissenschaftlich sinnvoll und politisch verbindlich arbeiten können, zu räumen. Was in Hannover und Berlin möglich war, die Selbstbestimmung von Studenten in den Instituten, die Überführung technischer und finanzieller Produktionsmittel in kollektives Eigentum durch die gemeinsame Verwaltung von Lehrenden und Lernenden soll in Frankfurt verhindert werden. – Durch die gewaltsame Räumung des Seminars versucht nun die Frankfurter Universitätsadministration im Verein mit der hessischen Landesregierung unsere wissenschaftlichen und politischen Organisationsversuche mit Polizeieinsatz brutal abzuwürgen! Und insbesondere die als ‘kritisch’ und ‘linksintellektuell’ gepriesenen professoralen Theoretiker der Frankfurter Soziologie und Philosophie, Habermas, Friedeburg, Adorno, lassen sich zu Bütteln des autoritären Staates machen. – Dir kritischen Theoretiker der Frankfurter Soziologie scheuen sich nicht, zu den manipulativen Mitteln der Demagogie zu greifen. – Mit der Unterstellung, die studentische Verwaltung des Seminars sei politisch nicht legitim und beabsichtige die Zerstörung der Wissenschaft, soll die Streikbewegung erstickt werden. – Sie wollen die studentische Protestbewegung mit dem demagogischen und dem bewährten Instrumentarium Goebbelscher Propaganda entnommenen Argument spalten, eine kleine, verantwortungslose, verschwörerische Clique wolle die Masse der Soziologiestudenten zu ihren vermeintlich wissenschaftsfeindlichen und undemokratischen Zielen mißbrauchen. Obwohl sie den wissenschaftlichen Charakter unserer Arbeitsgruppen nicht leugnen, sondern vorgeben, diese Form studentischer Initiative zu begrüßen, fahren sie fort, unsere Arbeit in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen, um uns zu diskriminieren. – Die Universitäten sind die letzten Bastionen gegen den autoritären Staat. Wenn unser Experiment durch den hinterhältigen Eingriff der Staatsgewalt scheitert, ist auf lange Sicht die Chance auf eine politisch wirksame Selbstorganisation der Studenten, Demokratisierung und Sozialisierung des Wissenschaftsbetriebs in Frankfurt vertan. – Das Spartakus Seminar ruft auf zur Solidarität mit den Frankfurter Soziologiestudenten. – Eine demokratische und sozialistische Universität können wir nicht erwarten, wir müssen sie erkämpfen!!! – Die Streikenden aller Fakultäten veranstalten ein gemeinsames teach-in gegen die technokratische Hochschulreform und die beabsichtigten Schutzhaftgesetze gegen politische Demonstranten. – Donnerstag, 17 Uhr Mensa.“
    Flugblatt Spartakus Seminar 19.12.1968; Archiv
    948) Bericht>20.12.1968>>Dekan Philosophische Fakultät Rauter an Kultusminister: wegen Streiks
    „Hiermit gestatte ich mir, über die Vorgänge an der Philosophischen Fakultät der J.W. Goethe-Universität Frankfurt/Main Meldung zu machen. – Der beiliegende knappe Bericht über den Streik hat vorläufigen Charakter, da die Einzelberichte über die Vorgänge noch nicht vollständig vorliegen. Er kann somit nur zur ersten und ungefähren Orientierung über eine Lage dienen, die auch dadurch ständig kompliziert wird, daß sie sich recht schnell ändert – durch die fluktuierende Zahl der anwesenden Studierenden und die wechselnde Einschätzung von Nachrichten und Gerüchten. Doch ist aus den vorliegenden telefonischen und schriftlichen Meldungen ein ungefähres Gesamtbild, das hiermit nachzuzeichnen versucht wird, durchaus ersichtlich. – Vorläufiger Bericht über Boykott und Streik an der Philosophischen Fakultät der Universität Frankfurt/Main. – Beginn und Dauer des Streikes – Am 6.12.1968 begannen mit den Fachschaftsversammlungen zunächst der Anglisten, Germanisten und Slavisten die Solidarisierungsboykotte mit der AfE. Diese halten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt (19. Dezember 1968) zumeist noch an, wenn auch in den Fachschaftsversammlungen der Historiker und Slavisten für Aussetzung bzw. Aufhebung des Streiks gestimmt worden ist. Bei den Anglisten und Germanisten liegt ein Beschluß auf ‘unbefristeten’ Boykott vor, der auch nicht aufgehoben worden ist. Gemäß eines Beschlusses beim ‘Teach-in’, das am Donnerstag, dem 19. Dezember 1968, in der Mensa stattgefunden hat, ist allerdings auch in den Weihnachtsferien mit der Durchführung des Boykotts und mit ‘aktiven Streikmaßnahmen’ zu rechnen. Als letzte Fachschaft haben die Psychologen am Donnerstag, den 19.12.1968 die Durchführung eines Streikes beschlossen. – Wirksamkeit des Boykotts – Eine vorläufige Umfrage ergab, daß selbst in jenen Veranstaltungen, die noch durchgeführt werden konnten, im Durchschnitt etwa 20-25% der sonstigen Teilnehmer anwesend war. Das gilt auch für ‘umfunktionierte’ Veranstaltungen, d.h. solche, in denen statt der angekündigten Themen über aktuelle Fragen diskutiert wurde. Lediglich in den Veranstaltungen, die unmittelbar nach dem jeweiligen Streikbeschluß in den einzelnen Fächern stattfanden, sind oft mehr Personen anwesend als vorher, da anscheinend viele fachfremde Studenten reihum die zu sprengenden oder umzufunktionierenden Veranstaltungen besuchen. – Mittel und Maßnahmen des Boykotts und des Streiks – Obwohl formell in den Fachschaftsversammlungen zumeist nur ein Boykottbeschluß gefaßt worden war, wurden fast überall durch Durchsetzung aktive Maßnahmen angewendet. Dies bestand vor allem, wie schon oben angeführt, in Auffüllung der Räume mit streikenden Nichtfachstudenten. Vor allem in den ersten Tagen wurde dieses Mittel bei Germanisten, Anglisten und Slavisten eingesetzt. Hier war ein gewisser Unterschied zu beobachten: entweder war der Saal, wie bei den Slavisten, bereits bei Eintritt des Dozenten gefüllt, oder aber es hatte sich nur eine kleine Zahl von Beobachtern – zumeist drei – in die Räume der normalen Veranstaltung gesetzt. Wenn der Dozent sich weigerte, statt des angekündigten Themas die Frage des Stufenlehrers zu behandeln und, wie zumeist der Fall, auch die regulären Studenten keinerlei Neigung zur Umfunktionierung zeigten, holten die Beobachter eine größere Zahl von offensichtlich als Einsatzreserve verfügbarer Studenten herein, die dann die Veranstaltung sprengten. Diese Technik, die bereits am Montag, dem 9.12.1968, bei den Anglisten angewandt wurde, ist dann später ausdrücklich auf einer Versammlung der Historiker in einem Beschluß empfohlen worden – in der zweiten Woche des Streiks verhielten sich, wahrscheinlich als Folge der Erklärungen von Senat und Staatskanzlei, wohl aber auch wegen des Erfolges der ersten Woche, die Streikenden weitaus vorsichtiger, indem sie zumeist nur eine große Zahl von Streikposten an den Hörsaaltüren aufstellten, wodurch sie in einer Reihe von Veranstaltungen, wie etwa bei den Altsprachlern und auch den Anglisten, erreichten, daß im Hörsaal kein oder nur ein Student anwesend war. Auf diese Weise sind die meisten Veranstaltungen verhindert worden. Es ist hierbei zu beachten, daß mit einiger Sicherheit viele Studenten die Vorweihnachtswoche zur Verlängerung ihrer Ferien benutzt haben und daß in jedem Fall nur eine geringe Anzahl von Studenten – nach der Schätzung der Streikenden selbst etwa 25% – noch am Hochschulort anwesend war. – Verhalten der Dozenten – Die Lehrenden an der Philosophischen Fakultät der J.W. Goethe-Universität haben, soweit der Dekan das kontrollieren konnte, durchgängig versucht, ihre Lehrveranstaltungen durchzuführen. Hierbei ist allerdings zu betonen, daß anscheinend vor allem in den Proseminaren nicht der reguläre Lehrstoff behandelt worden ist, wenn die Veranstaltung stattfand, sondern vielmehr Diskussionen allgemeiner Art über bildungspolitische Fragen stattgefunden haben. Wo sich Anzeichen einer Solidarisierung , sei es freiwillig, sei es unter Druck, bemerkbar machten, hat der Dekan die Lehrenden darauf hingewiesen, daß nach seiner Rechtsauffassung, die auch die des Kultusministeriums sei, die Beamten des Landes verpflichtet seien, zumindest den ernsthaften Versuch zu machen, ihre üblichen Lehrverpflichtungen zu erfüllen. Daraufhin haben alle Angesprochenen ihre Erklärung zurückgezogen und soweit wie möglich ihren Dienst wieder aufgenommen. – Die ‘Besetzung’ des Soziologischen Seminars’ – Über die Vorgänge im Institut hat der Dekan wohl nur insofern zu berichten, als Behinderung von Lehre und Forschung erfolgt ist. Über die Schäden am Institut und über administrative Maßnahmen können und werden andere Stellen sichere und genauere Angaben machen. – Die Besetzung des Instituts begann am 9.12.1968 nachmittags mit der Okkupierung des Zimmers des geschäftsführenden Direktors, der während dieser Zeit abwesend war. In der Nacht zum Dienstag wurden sodann Innen- und Außenwände des Gebäudes mit Inschriften versehen und mehrere Räume von Professoren und anderen Mitarbeitern besetzt; die Geräte des Instituts, d.h. die Schreibmaschinen und Vervielfältigungsapparate wurden sodann auch während der Nacht von den besetzenden Studenten benützt. Während der ganzen Woche wurde das Institut als Basis für den Streik an der Universität verwendet. Seinen Zweck als Lehr- und Forschungsinstitut konnte es bis zur Räumung am Dienstag, dem 16. Dezember 1968, nicht erfüllen, auch danach mußte es zunächst wieder instandgesetzt werden. – Lage zu Beginn der Weihnachtsferien – In den letzten Tagen vor den Weihnachtsferien konnte an einigen Stellen, vor allem in den kleineren Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl ein rudimentärer Unterricht wieder aufgenommen werden. Auch hier war die Beteiligung anscheinend nirgendwo über 30 Prozent. Die meisten Fachschaften haben beschlossen ‘den Streik zunächst auszusetzen’. Eine Ausnahme machen jedoch die beiden Massenfächer der Germanistik und Anglistik, bei denen der Beschluß auf unbefristeten Boykott nicht aufgehoben wurde und an denen mit Sicherheit im neuen Jahr mit Wiederholung der Störmaßnahmen zu rechnen ist. – Ein wichtiger Streitpunkt war in den letzten Tagen vor den Weihnachtsferien die Frage, ob die angeblich während der Streikzeit geleistete Diskussionsarbeit als reguläre Studienleistung anerkannt werden könne. Die ‘Basisgruppen’ und ‘Streikkomitees’ fordern, daß ihre Diskussionen pauschal von den Dozenten ebenso bewertet würden, wie die großen schriftlichen Semesterarbeiten. Es scheint, daß sich bisher alle Dozenten dieser Forderung energisch widersetzt haben. Es ist wahrscheinlich, daß diese Forderung, der nachzugeben wohl mit der Aufgabe wissenschaftlicher Maßstäbe gleichbedeutend wäre, im neuen Jahr zum Anlaß genommen wird, um die Störungen wieder aufleben zu lassen. – Einzelberichte – In der Anlage füge ich die Fotokopie einiger Einzelberichte hinzu, die von der Technik der Störungen einen genaueren Eindruck vermitteln können als ein summarischer Gesamtbericht. Außerdem sind einige Erklärungen der Direktoren des Instituts in der Myliusstraße beigelegt, aus denen einige Informationen, wenn auch keineswegs die wesentlichsten, über die Vorgänge an jenem Institut entnehmbar sind.“
    Bericht Dekan Philosophische Fakultät Rauter an Kultusminister 20.12.1968; Archiv
    949) Brief>20.12.1968>>AStA an Universitätsrat: Wegen Mitgliedschaft im Studentenparlament:
    „Ich möchte Sie bitten, mir nach Ihrer Überprüfung nun baldmöglichst die zugesandten Unterlagen über die Mitgliedschaft der einzelnen Parlamentsmitglieder des derzeit rechtskräftig bestehenden Studentenparlaments zurückzuschicken. – Weiterhin: Sie erinnern sich sicher daran, daß wir vor einiger Zeit kurz über die mögliche Verringerung der Beschlußfähigkeitsquote des Parlaments gesprochen haben. Es handelt sich konkret darum, daß von der Liste AS des damaligen Parlamentes aufgrund der Erschöpfung der Liste von 8 Parlamentsmandaten nur noch 4 wahrgenommen werden. Die Höchstzahl von Mitgliedern des Parlaments liegt daher nicht, wie satzungsmäßig festgelegt, bei 28, sondern bei 24. Ich würde daher beantragen, die Beschlußfähigkeitsquote von 15 auf 13 (= mehr als 50% der in diesem Fall noch satzungsgemäßen Mitglieder) zu verringern. – Wenn es Ihnen möglich sein sollte, erbitte ich eine Antwort auf diese Frage auch möglichst noch vor Weihnachten. – Mit sozialistischem Gruß – Gez. Wolf
    Schreiben AStA 20.12.1968; Archiv
    950) Brief>20.12.1968>>Kurator an Polizeipräsidenten: Zur Frage, wer Besetzer Institut Myliusstraße am 17.12.1968 gewarnt hat
    „ Sehr geehrter Herr Präsident, die zwischen uns aufgetretene Differenz bei dem polizeilichen Einsatz in dem Haus Myliusstraße 30 habe ich durch unser Gespräch am Morgen des 17. Dezember 1968 als abgeschlossen betrachtet. Ich bin aber betroffen, daß Sie in Ihrem Fernschreiben an den Innenminister – und vermutlich auch noch andere Instanzen – doch zum Ausdruck gebracht haben, daß eine Verschiebung des ursprünglich auf 22.00 Uhr am 16. Dezember 1968 angesetzten Räumung des Hauses deshalb erfolgt sei, weil die Universitätsverwaltung den Termin des polizeilichen Einsatzes den Institutsdirektoren bekanntgegeben habe. – Darin liegt unzweifelhaft ein Vorwurf gegen mich, der ich in Abwesenheit des Rektors am 16. Dezember alle Hände voll zu tun hatte, um den Wünschen der Polizei zu entsprechen, den ich nach Lage der Dinge nicht verdient habe. Der Vorwurf ist auch gar nicht so unbedeutend, denn er geht davon aus, daß ich entweder ein Riesenschafskopf bin, der Termine verplappert, oder daß ich einen geheimzuhaltenden Termin verpfiffen habe, um die Wirkung des polizeilichen Einsatzes zu beeinträchtigen. – Ich darf Ihnen deshalb noch einmal wiederholen, wie sich die Dinge aus meiner Sicht ergeben haben: Aus Ihrem Haus kam im Lauf des Vormittags des 16. Dezember die Aufforderung, einen Strafantrag durch die Institutsdirektoren stellen zu lassen und Herrn von Friedeburg als geschäftsführenden Direktor des Soziologischen Seminars zu veranlassen, kurz vor Besetzung des Hauses durch die Polizei noch einmal in das Haus hineinzugehen, um – wenn auch nur aus formalen Gründen – letztmalig zur freiwilligen Räumung des Gebäudes aufzufordern. Dabei wurde mir sogar ein polizeilicher Wagen für Herrn von Friedeburg angeboten, um ihn rechtzeitig zu dem Haus zu bringen. In dieser Phase der Verhandlung war als Räumungstermin 17. Dezember 1968, vormittags 6.00 Uhr, angegeben. Demzufolge und nur aus dem Grunde habe ich mich um die Mittagszeit mit Herrn von Friedeburg verabredet und ihm diese beiden Wünsche übermittelt. Gleichzeitig wurde mir bekannt, daß inzwischen der Termin auf den 16. Dezember 1968, abends 22.00 Uhr, vorverlegt worden sei. Ich habe deshalb natürlicherweise auch mit Herrn von Friedeburg über diesen Termin gesprochen, weil ich ihn ja nicht zu der von der Polizei gewünschten Aufforderung an die Studenten gewinnen konnte, wenn ich ihm nicht den genauen Zeitpunkt gesagt hätte. – Da ich aber den Zeitpunkt gesagt hatte, habe ich mir natürlicherweise auch nie Gedanken darüber gemacht, daß der Termin etwa nicht hätte gesagt werden dürfen. – Da die Institutsdirektoren im Verlauf des späten Nachmittags nach langen Verhandlungen nicht bereit waren, die Strafanzeige zu unterschreiben, bin ich mit dem aus Ihrem Haus zur Abholung des Schriftstückes und der Schlüssel des Hauses Myliusstraße entsandten jungen Herrn Lohse zu dem Rektoratsassessor Riehn gegangen, um diesen den Strafantrag unterschreiben zu lassen. Bei dem sich dabei ergebenden Gespräch mit Herrn Riehn und Herrn Lohse kam auch zum Ausdruck, daß die Herren Institutsdirektoren den Termin kennen. Dies veranlaßte Herrn Lohse, unverzüglich und noch in meiner Gegenwart vom Apparat des Herrn Riehn aus in Ihrem Hause anzurufen und Herrn Panitz mitzuteilen, daß ich den Termin den Institutsdirektoren gesagt habe. Ich merkte aus der Reaktion des Herrn Lohse, daß Herr Panitzoffenbar über diese Mitteilung sehr betroffen war; Herr Lohse versicherte erneut und mit dem Eifer eines jungen Kriminalbeamten, der den ersten Dieb zur Strecke gebracht hat, daß es der Herr Kurator gewesen sei, der diesen Termin bekanntgegeben habe. – Ich hatte beim Anhören dieses Gesprächs ein ungutes Gefühl, was mich veranlaßte, unmittelbar nach Rückkehr in mein Dienstzimmer zunächst Herrn Panitz und dann Sie anzurufen. Sie erklärten mir dann, daß die Aktion abgesetzt sei, weil der Termin den Professoren bekanntgemacht worden sei. – Dies nun wiederum nehme ich Ihnen ein wenig übel, weil Sie mich eigentlich hätten fragen müssen, was es mit der Bekanntgabe des Termins auf sich habe. Ich hätte Ihnen dann gesagt, was ich Ihnen jetzt schreibe und hätte darüber hinaus auch sagen können, daß der polizeiliche Einsatz durch die Bekanntgabe des Termins um 22.00 Uhr in keiner Weise irgendwie beeinträchtigt gewesen wäre. Es kam den Institutsdirektoren einzig und allein darauf an zu verhindern, daß allzu viele Studenten in Berührung mit der Polizei bei dem Einsatz kamen und ich habe die Herren darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie irgendeine Warnung oder Andeutung von bevorstehendem polizeilichen Einsatz vor 22.00 Uhr geben würden, dies nur zur Folge haben könne, daß sich dann eventuell noch mehr Studenten im Haus versammelten, wodurch gerade das, was die Herren verhindern wollten, eingetreten wäre. Ich konnte also ganz fest davon überzeugt sein, daß der Einsatz um 22.00 Uhr planmäßig hätte abgewickelt werden können. Tatsächlich war dieser Termin den Okkupanten nicht bekannt. Ich habe kontrollieren und feststellen lassen, daß gegen 22.00 Uhr keinerlei Hinweise dafür vorlagen, daß mehr Studenten als sonst im Haus waren und daß keinerlei Verstärkungen für das Haus von außerhalb im Anzug waren. – Daß Herr Professor Habermas um 22.30 Uhr in der Annahme, die Aktion habe um 22.00 Uhr stattgefunden, das Haus Myliusstraße 30 aufgesucht hat, um festzustellen, was aus der Sache geworden sei, ändert nichts an dieser Darstellung. Herr Habermas hat dann die Studenten auf die unvermeidlichen Mechanismen hingewiesen, die zu erwarten seien, wenn sie das Haus nicht räumen würden, was dann die Studenten offenbar veranlaßt hat, das Haus noch bis zum Morgen zu verlassen. – Ich bitte Sie nun herzlich, in einer Ihnen geeignet erscheinenden Weise die Sachlage bei den Empfängern Ihres Fernschreibens soweit richtigzustellen, daß der Universitätsverwaltung aus der Verschiebung des Termins kein Vorwurf gemacht werden kann. Mir persönlich liegt daran, daß insbesondere der Herr Oberbürgermeister kein falsches Bild von der Angelegenheit bekommt. – Ich gehe bei allen etwa notwendig werdenden und angeforderten polizeilichen Einsätzen im Universitätsbereich davon aus, daß diese Maßnahmen ausschließlich Sache der Polizei sind, auf die die Universitätsverwaltung keinen Einfluß hat. Wenn die Polizei jedoch dabei die Unterstützung der Universitätsverwaltung benötigt, z.B. durch Zurverfügungstellung von Schlüsseln, Stellung von Strafanzeigen, Übernahme von Häusern im Anschluß an einen polizeilichen Einsatz, dann müssen Sie auch so liebenswürdig sein und uns den Termin sagen, weil man sich ja auf diese Dinge einstellen muß. – Ich hatte vereinbarunsgemäß alles für 21.45 Uhr am 16. Dezember vorbereitet (Abstellen des Telefons, Bereitstellung des Personals zur Übernahme des Hauses sowie eines Schlossers zur Änderung des Schlosses) und mußte alles absagen, nachdem Sie mir mitgeteilt hatten, daß die Aktion abgesetzt sei. Sie hatten mir aber nicht gesagt, daß die Aktion dann um 6.00 Uhr am folgenden Tag stattfinden würde, und ich war natürlich etwas überrascht, daß ich dann gegen 6.00 Uhr vom Rektor mit der Aufforderung aus dem Bett geklingelt wurde, ich möge möglichst schnell das Haus übernehmen. – Ich bin der Meinung, daß ein insoweit notwendige Zusammenarbeit zwischen Polizei und Universitätsverwaltung ohne ein gewisses Maß an Zutrauen nicht funktionieren kann. – Mit einer Empfehlung bin ich Ihr von Thümen.“
    Schreiben Kurator an Polizeipräsidenten 20.12.1968; Archiv
    951) Flugblatt>20.12.1968>>Arbeitsgruppenrat: Hinweis auf Koordinationszentrale
    „Die Koordinations-Zentrale (ehemals: Streikkomittee) befindet sich im Seminar für Gesellschaftslehre (Rüegg-Seminar) Tel.: 2509. Sie wird vom 21.12. bis 5.1. durch einen AStA-Notdienst ersetzt. – An alle Arbeits-Gruppen: – Schickt mindestens einen aus jeder Gruppe in den Arbeitsgruppenrat – der sich morgen, Freitag, um 19 Uhr in der Koordinationszentrale (Rüegg-Seminar) konstituiert. Dort wird die Arbeit der Arbeitsgruppen während und nach den Weihnachtsferien besprochen und der Versuch einer Koordination unternommen.“
    Flugblatt Arbeitsgruppenrat 20.12.1968; Archiv
    952) Brief>24.12.1968>>Polizeipräsident Littmann an Kurator: Termin Polizeieinsatz 17.12.1968>>zu früh bekannt
    „Sehr geehrter Herr von Thümen! – Für Ihr Schreiben vom 20.12.68 danke ich Ihnen. Auch ich hatte das aufgetretene Mißverständnis nach unserem Gespräch am Morgen des 18.12.68 als abgeschlossen betrachtet und hatte unmittelbar anschließend daran alles getan, um weitere Folgen dieses Mißverständnisses zu verhindern, indem ich gleich an Ort und Stelle mit Herrn Jordan und Herrn Panitz gesprochen habe. Dabei habe ich beide Herren mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Tatsache, daß die Soziologieprofessoren den Termin unseres Eingreifens genannt hatten, auf keinen Fall Ihnen angelastet werden könne, sondern auf meinen eigenen Wunsch zurückzuführen gewesen war, daß Herr von Friedeburg als Hausherr wenige Minuten vor Beginn unseres Einsatzes die Studenten letztmalig zur Räumung auffordern sollte. – Darüberhinaus habe ich nach Rückkehr ins Polizeipräsidium auch Herrn Gerling und den Herrn Oberbürgermeister von diesem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und auch ihnen gegenüber betont, daß Sie keinerlei Schuld treffe. Schließlich habe ich auch noch mit Herrn Ministerialdirigent Gemmer im Innenministerium telefoniert und ihn ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Damit schien mir an sich der Sachverhalt bereinigt zu sein. Trotz dieser verschiedener Gespräche ist dann vom 18. Kommissariat ein Fernschreiben an den Hessischen Minister des Innern – Abt. III Herrn Gemmer – gerichtet worden, in dem es in Absatz 3 heißt: ‘Ursprünglich war der Termin der Räumung für Dienstag, den 17.12.1968, 22.00 Uhr, vorgesehen. Da dieser Termin den Professoren Th.W. Adorno, L.v. Friedeburg, J. Habermas und A. Mitscherlich durch die Universitätsverwaltung bekannt wurde und anzunehmen war, daß damit auch der Termin den besetzenden Studenten bekannt würde, wurde die Aktion kurzfristig um acht Stunden auf heute, 06.00 Uhr, verschoben.’ – Zwar ist in dem Fernschreiben Ihr Name nicht genannt, aber der Hinweis auf die Universitätsverwaltung stellt natürlich einen gewissen Hinweis auf Sie dar. Auf der anderen Seite wußte Herr Gemmer zu diesem Zeitpunkt schon, daß Sie keine Schuld trifft. Trotzdem habe ich aber Ihren Brief vom 20.12.1968 nochmals zum Anlaß genommen, Herrn Gemmer an das erwähnte Telefongespräch zu erinnern, der mir sofort bestätigte, daß ich damals schon alle notwendigen Hinweise gegeben habe. – Richtig wäre natürlich gewesen, wenn in dem Fernschreiben der Polizei an das Innenministerium der Halbsatz mit dem Hinweis auf die Universitätsverwaltung weggeblieben wäre. Wäre mir dieses Fernschreiben zur Unterschrift vorgelegt worden, dann hätte ich ihn auch gestrichen. Leider wurde das Fernschreiben aber von Herrn Gerling unterschrieben, der wahrscheinlich in diesem Augenblick auch nicht an das gedacht hat, was ich ihm vormittags über das Entstehen der Situation gesagt hatte. – Zusammenfassend darf ich aber feststellen, daß weder innerhalb der Polizeiverwaltung Frankfurt a.M. noch beim Innenministerium irgendjemand der Meinung ist, Sie hätten Tatsachen preisgegeben, die vertraulich hätten behandelt werden müssen. Ich kann mich deshalb nur noch einmal in aller Form entschuldigen und kann hoffen, daß durch diesen Zwischenfall die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen Universität und Polizei in der Zukunft nicht gestört wird. – Mit den besten Wünschen zu den bevorstehenden Festtagen und – freundlichen Grüßen Ihr Gerhard Littmann.“
    Schreiben Polizeipräsident Littmann an Kurator 24.12.1968; Archiv
    953) Erlaß>27.12.1968>>Kultusminister an Rektor: Rechtslage Universität nach dem 31.12.1968>>“
    „Die Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität tritt gemäß § 45 Abs. 3 Hochschulgesetz am 31.21.1968 außer Kraft. Die Universität ist der Verpflichtung zur Vorlage einer nach dem Hochschulgesetz zu erlassenden Satzung nicht nachgekommen. Die Vereinbarung über die Entsendung von Vertretern der Versammlungen der Nichtordinarien, der Nichthabilitierten und der Studentenschaft in das satzungsgebende Konzil ist nicht zustande gekommen, so daß dieses Konzil nicht gebildet wurde. – Diese Rechtslage veranlaßt mich, gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 HV und gemäß §§ 3 Abs. 3 und 50 Abs. 1 Hochschulgesetz folgende Anordnung zu treffen, die allen Organen und Gremien der Universität sowie der Studentenschaft bekanntzugeben ist: – I. – Die bestehenden Organe und Gremien der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M. führen ihre Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt der zuständigen Organe und Gremien fort, die aufgrund der nach dem Hochschulgesetz zu erlassenden Satzung zu bilden sind. Rechtsgrundlage für das Handeln der Organe und Gremien bis zu diesem Zeitpunkt ist das zur Zeit geltende Hochschulrecht. – II. – Zur Beendigung des satzungslosen Zustandes hat der Rektor das satzungsgebende Konzil, dem die uneingeschränkte Satzungskompetenz zusteht, bis zu einem Zeitpunkt einzuberufen, der den Versammlungen der Nichtordinarien und der Nichthabilitierten sowie der Studentenschaft die Möglichkeit gibt, das Verfahren für die Wahl ihrer Vertreter für das satzungsgebende Konzil rechtzeitig zu regeln; als spätesten Termin für die Einberufung des satzungsgebenden Konzils bestimme ich den 25. April 1969. – Wenn mit der Abschluß der Vereinbarung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz nicht bis zum 31.1.1969 angezeigt worden ist, werde ich im Wege der Ersatzvornahme eine Regelung bestimmen, die einer Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils nach der zuletzt an einer hessischen Hochschule getroffenen Vereinbarung entspricht. – III. – Der Rektor weist die zuständigen Gremien darauf hin, daß das Verfahren zur Wahl der Vertreter für das satzungsgebende Konzil rechtzeitig zu regeln ist. – IV. – Ich behalte mir die Änderung und Ergänzung dieser Anordnung vor. – V. – Abschnitte I und IV dieser Anordnung treten mit Wirkung vom 1.1.1969, Abschnitte II und III treten am Tage des Zugangs in Kraft. – VI. – Diese Anordnung wird im Staatsanzeiger veröffentlicht. gez.Schütte.“
    Erlaß Kultusminister an Rektor 27.12.1968- Az. H II 3- 410/2-31-; Rektorat 150-08,M.4do
    954) Vermerk>30.12.1968>>Albrecht Weber: Verweigerung der Aussage zum Go In
    „Erklärung zur Anzeige wegen des Go in in die Ratssitzung der Abteilung für Erziehungswissenschaften am 30.12.1968 – Ich verweigere die Aussage, weil nur wenige Personen dazu aussagen sollen, wo doch mehr als dreißig Anwesende in jener Ratssitzung die angezeigten Vorgänge bezeugen können. Auch vermöchten die Kollegen, die, wenn ich mich recht erinnere, nach Abbruch der Sitzung im Raum verblieben, wohl in der Absicht, mit den Eingedrungenen zu diskutieren, wie die Professoren Meyer, Vogel, Rauschenberger und OStR Nitschke, sicher Genaueres sagen als ich, der ich mit dem Abbruch der Sitzung den Raum verließ. Soweit ich mich erinnere, waren am 30.12.1969 u. a. folgende Ratsmitglieder anwesend: die Professoren, Bauersfeld, Deninger, Elzer, Felgner, Frenzel, Freyh, Geipel, Hensel, Jung, Kippert, Kluge, Kuhn, Leschik, Meyer, Rauschenberger, Scheffler, Shell, Schöneich, Schwartz, Vogel, Weber, Weismantel, Werner, Wirth; die Oberstudienräte Geißler, Nitschke; die Studenten Diehl, Schönherr, Breidert.“
    Vermerk Albrecht Weber 3.2.1969; Archiv
    955) Brief>31.12.1968>>Freyh an Rektor: Zum Go In Ratssitzung AfE am 30.12.1968
    „Entgegen anderslautenden Pressemeldungen muß festgestellt werden, daß der Vorsitzende des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften zu der Ratssitzung vom 30. Dezember bereits am 20.12.1968 ordnungsgemäß eingeladen hatte. Am selben Tage wurden auch die Fachschaftsvertreter der AfE, die Herren Diehl und Bethke, mündlich über die geplante Sitzung informiert. Für die Sitzung des Rates war die beiliegende Erklärung vorbereitet worden . Etwa gegen 16 Uhr wurde der Rat durch ein Go-in gestört. Der Rat beschloß daraufhin mit großer Mehrheit, die Sitzung aufzuheben.“
    Schreiben Freyh an Rektor 31.12.1968; Archiv
    956) Brief>31.12.1968>>Kurator an Universitätsrat: Wegen Strafanantrag gegen Besetzer Institut Myliusstraße
    „Lieber Herr Riehn, – ich schicke Ihnen in der Anlage den Entwurf der von Ihnen gefertigten Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft in Sachen Myliusstraße 30 vom 17.12.1968 zurück. Die Sache hatte sich erledigt, da Herr von Friedeburg den Strafantrag letztlich nicht unterschreiben wollte. Ich würde vorschlagen, für die Zukunft auf die Formulierung ‘als Hausherr’ ggf. zu verzichten, weil die Frage der Hausherreneigenschaft ja insgesamt doch etwas problematisch ist. Wir sollten, wenn es wieder zu Besetzungen kommen sollte, dem Institutsdirektor eine solche Strafanzeige ohne die Worte ‘als Hausherr’ zur Verfügung stellen, damit er sie unterschreibt und auf den Rektor als Hausherrn erst zurückgreifen, wenn die Unterschrift wie im Falle Myliusstraße 30 nicht zu bekommen ist. – Mit den besten Grüßen bin ich Ihr Thümen.“
    Schreiben Kurator an Riehn 31.12.1968; Archiv
    957) Brief>01.01.1969>>Geschäftsführer Stiftung S.tudentenhaus: Vergabe eines Zimmers in der Ludwig-Landmann-Straße an Herrn Michael Wolf“
    Sehr geehrte Herren! – Wie ich gestern erfahren habe, hat der Geschäftsführer der Stiftung Studentenhaus, Herr Grawe, Herrn Michael Wolf in der Ludwig-Landmann-Str. ein Zimmer, abweichend von der Warteliste der Stiftung, zur Verfügung gestellt. Hiermit möchte ich schwere Bedenken gegen die Vergabe des Zimmers an Herrn Wolf anmelden und bitte darum, das Zimmer Herrn Wolf zum 1. Januar 1969 wieder zu entziehen. – In meiner eineinhalbjährigen Tätigkeit als AStA-Vorsitzender bin ich einmal an den Geschäftsführer der Stiftung, Herrn Grawe, mit der Bitte herangetreten, einem Kommilitonen, der aktiv im AStA mitarbeitet und bei dem es wünschenswert erschien, daß er jederzeit zu erreichen war (Herr Zeitinger, Organisationsreferent des AStA und speziell für die Druckmaschine im AStA eingesetzt), abweichend von der Warteliste im Studentenwohnheim ein Zimmer zu verschaffen. Ich bin der Ansicht, daß in ganz seltenen Fällen auch in Zukunft der AStA die Möglichkeit haben sollte, dem Vorstand und dem Geschäftsführer der Stiftung einen Kommilitonen zu empfehlen, der abweichend von der Warteliste aufgenommen wird. – Da auf der Warteliste der Stiftung 270 Kommilitonen stehen und diese geschlossen wurde, so daß der wirkliche Zimmerbedarf momentan gar nicht feststeht, sehe ich keinerlei Grund, Herrn Wolf, der sich als Präsident des jetzt amtierenden Parlamentes (seit Juni 67) hat wählen lassen und seinen Aufgaben als Parlamentspräsident in keiner Weise nachkommt, bevorzugt zu behandeln. Sicher kann es nicht Aufgabe des Vorstandes sein nachzuprüfen, welche Studentenvertreter ihre Aufgabe erfüllen. Andererseits liegt aber von keiner Seite eine Empfehlung für Herrn Wolf vor, und diese Bevorzugung würde bei Bekanntwerden in der Studentenschaft, da Herr Wolf ja Vorstandsmitglied ist, große Beunruhigung hervorrufen. Ich möchte den Vorstand nicht unter Druck setzen, muß aber Ihnen gegenüber offen bemerken, daß der AStA ein Verbleiben von Herrn Wolf in der Ludwig-Landmann-Straße nicht kampflos hinnehmen wird. – Mit vorzüglicher Hochachtung – H.J. Birkholz.“
    Schreiben Birkholz 1.1.1969; Archiv
    958) Artikel>02.01.1969>>FNP: „Zwanzig Professoren wollen lesen“
    „ Ab 6. Januar Vorlesungen an der AfE? – Erklärung wurde verhindert – Zwanzig Professoren und Seminardirektoren der seit 5. Dezember von den Studenten ‘bestreikten’ Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) kündigten am Dienstag an, daß sie ihre Vorlesungen am Montag, dem 6. Januar, wiederaufnehmen wollen. – In der Ankündigung versicherten die 20 Hochschullehrer, daß sie unverändert – und im Gegensatz zu dem Reformplan des hessischen Kultusministeriums – eine Studiendauer von acht Semestern befürworten. Die Fortsetzung des Vorlesungsboykotts gefährde jedoch ‘ernstlich die Anerkennung des laufenden Wintersemesters’. Daher wollten sie ihre regulären Veranstaltungen wieder aufnehmen. – Eine Vollversammlung der AfE – Studenten hatte am 18. Dezember beschlossen, den Vorlesungsboykott mindestens noch bis zum 10. Januar fortzusetzen. Zur Begründung wurde erklärt, das Kultusministerium habe bisher keine akzeptablen Vorschläge zur Reform der Lehrerausbildung gemacht. – Eine Erklärung, die für die Ratssitzung der AfE – Professoren vorbereitet worden war und in der erneut an die Einsicht der Landesregierung appelliert werden sollte, konnte wegen des Go – ins der Studenten nicht verabschiedet werden. In dem von dem Universitätssprecher bekanntgegebenen Entwurf heißt es, ‘die Unruhe und Skepsis vieler Studenten angesichts der amtlichen Reformpolitik für Schule und Hochschule’ sei begründet und werden von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens, Pädagogen und Professoren geteilt. Der AfE – Rat habe Verständnis dafür, daß sich die Studenten energisch für ihre bildungspolitischen Forderungen einsetzen, auch wenn er sich nicht in der Lage sehe, einen fortgesetzten Vorlesungsstreik gutzuheißen. – Aus pädagogischen, hochschuldidaktischen und fachlichen Gründen sei es erforderlich, den in der Novelle zum hessischen Schulverwaltungsgesetz vorgesehenen ‘Stufenlehrer’ in einem achtsemestrigen Studium auf seinen Beruf vorzubereiten und nicht in sechs Semestern, wie vom Land vorgesehen. Der Rat der AfE würde sich außerstande sehen, bei einem nur sechssemestrigen Studium die Verantwortung für die ausreichende Qualifikation der Grund – , Haupt – und Realschullehrer zu übernehmen, heißt es in dem Entwurf der Erklärung. Daher sollen Landtag und Landesregierung gebeten werden, innerhalb einer angemessenen Frist ein achtsemestriges Studium einzuführen. – Eine Zurückweisung begründeter Einwände dürfte außerdem die Zweifel bestärken, daß studentischer Einfluß auf die Bildungspolitik in Bund und Ländern möglich sei und einer Radikalisierung Vorschub leisten, hieß es in dem Erklärungsentwurf. – Vorangegangen war folgendes: – Etwa zwanzig Studenten unterbrachen durch ein Go – in eine Sitzung des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften, der seine Beratungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit abhalten wollte. Im Rat sind gegenüber mehr als 30 Professoren nur vier Vertreter der Studentenschaft zugelassen. Die Studenten befürchteten, daß der Rat den Protest der Studenten gegen den ‘Stufenlehrer’ – Erlaß ignoriert und den Wünschen des Kultusministers entgegenkommt, schneller und billiger Lehrer auszubilden. – Die vier Studentenvertreter stellten zu Anfang dieser Sitzung den Antrag auf Öffentlichkeit. Die Professoren lehnten jedoch den Antrag ab, ohne darüber abzustimmen. Sie meinten, Beschlüsse könnten nur für die nächste Ratssitzung gefaßt werden, nicht aber für die laufende. Mittlerweile machten sich draußenstehende Studenten, die zuhören wollten, durch Klopfen bemerkbar, da die Tür verschlossen war. – Nachdem sie doch noch hereingelassen waren, empörten sich die anwesenden Professoren über diese Regelverletzung. ‘Das ist ja hier Klassenkampf’, sagte einer der Professoren. Die Mitglieder des Rates entschieden sich in einer Abstimmung für den Abbruch der Versammlung. Daraufhin erklärte der Vorsitzende des Rates, Professor Freyh, die Sitzung für beendet.“
    FNP, „Zwanzig Professoren wollen lesen“ 2.1.1969; Archiv
    959) Vermerk>02.01.1969>>Universitätsbauamt: Feststellung Schäden Besetzung Seminar Myliusstraße
    „Die durch die Studentenunruhen entstandenen Schäden an den Fassaden und Innenwänden, wurden anläßlich einer Institutsbegehung besichtigt. – Es wurde festgestellt, daß zur Beseitigung der angerichteten Schäden – 15.000, – – DM – benötigt werden. – Die Aufträge an die entsprechenden Firmen wurden mündlich erteilt. – Die Arbeiten sind bereits in Angriff genommen. – Wir bitten um Bereitstellung der Mittel.“
    Vermerk Staatliches Universitätsbauamt 2.1.1969; Archiv
    960) Brief>03.01.1969>>Kurator an Polizeipräsidenten: Wünsche für gute Zusammenarbeit
    „Betr.: Schreiben vom 24.12.68 – Sehr geehrter Herr Littmann, – ich danke Ihnen sehr für Ihren Brief vom 24. Dezember und betrachte die Angelegenheit damit als in jeder Hinsicht abgeschlossen. Sie können versichert sein, daß es von meiner Seite aus an nichts fehlen wird, was einer guten Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns dienen kann. – Ich bedanke mich sehr für die guten Wünsche zu Weihnachten und darf meinerseits Ihnen alles Gute für das Neue Jahr wünschen. – Mit besten Grüßen bin ich – Ihr – gez. von Thümen.“
    Schreiben Kurator an Polizeipräsidenten 3.1.1969; Kurator 513 – 3/40 09
    961) Artikel>03.01.1969>>FR: „Universität ohne Satzung – Minister greift ein“
    „Weiterarbeit der bisherigen Organe verfügt – Frist für Konzil bis 25. April – AStA bleibt hart – Die Tatsache, daß an der Frankfurter Universität bis zum Jahreswechsel keine neue Satzung zustande gekommen ist, hat jetzt zum Eingreifen des hessischen Kultusministers Schütte geführt. Nach seiner Weisung, bei der er sich auf die Verfassung und das geltende Hochschulgesetz beruft, haben die bestehenden Gremien und Organe der Universität vorerst ihre Amtsgeschäfte weiterzuführen. Gleichzeitig setzte Schütte eine Frist für die Bildung eines satzungsgebenden Konzils: bis zum 25. April. – Bis zum 31. Januar müsse ihm die Vereinbarung über das Verfahren mitgeteilt werden, nach denen die Versammlung der Nichtordinarien, der Nichthabilitierten und der Studentenschaft ihre Vertreter für dieses Konzil wählen. Andernfalls werde er, Schütte, als Kultusminister ‘im Wege der Ersatzvornahme eine Regelung bestimmen, die einer Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils nach der zuletzt an einer hessischen Hochschule getroffenen Vereinbarung entspricht’. – Dieser letzte Passus würde bedeuten, daß Minister Schütte – falls in Frankfurt weiter keine Einigung vorwiegend zwischen den Professoren und den Studenten zustande käme – für Frankfurt die Konzilskonstruktion ‘verordnet’ würde, die in Marburg für die dortige Universität eine neue Satzung beschlossen hat. In Marburg waren den Studenten 20 Prozent der Stimmen eingeräumt worden. In Frankfurt kämpfen die Studenten für die sogenannte Drittel – Parität , das heißt, in den Universitätsgremien sollen die Studentenvertreter ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder ausmachen. – Rektor um Gespräch bemüht – Der Rektor der Frankfurter Universität, Prof. Dr. Walter Rüegg, hat dazu am Donnerstag noch keine Stellungnahme abgegeben. Er wollte zunächst alle betroffenen Universitätsgruppen kurzfristig zu einer Besprechung der Probleme einladen. Die Bemühungen konzentrieren sich zunächst darauf, trotz aller Schwierigkeiten ein satzungsgebendes Konzil zustande zu bringen und die von Schütte angekündigten Konsequenzen zu vermeiden. Offen blieb am Donnerstag, wie diese Konsequenzen universitätspolitisch und juristisch beurteilt werden. – Die Schwierigkeiten bei der Bildung einer neuen Satzung für die Universitäten waren vor allem dadurch entstanden, daß sich die Studenten in den Gremien der Universität nicht wirksam genug vertreten sehen und eine Zahl von stimmberechtigten Vertretern fordern, die ihnen bisher von den anderen Universitätsgruppen nicht zugestanden wird. Sie hatten deswegen bisher ihre Teilnahme an einem solchen satzungsgebenden Konzil verweigert und so sein Zusammentreten verhindert. – Auftrieb für Streikbewegung – Der Vorsitzende des Allgemeinen Studenten – Ausschusses (AStA), Thomas Hartmann, wies am Donnerstag in einer ersten Stellungnahme zu der Schütte – Verlautbarung auf die Bereitschaft hin, bei der Zusage der Drittelparität in einem satzungsgebenden Konzil mitzuarbeiten. Darin aber, daß ihnen die Professoren diesen Stimmanteil bisher nicht zubilligen, sieht der AStA das Beharren auf der ‘Ordinarienherrschaft‘ und in der neuen Anweisung aus Wiesbaden eine Unterstützung dieses Herrschaftsanspruches. Das verbaue die Möglichkeit, die Hochschulmisere von Grund auf zu beheben. Die Studenten wollen auch jetzt ihre Forderung aufrechterhalten. Wenn dem nicht entsprochen würde, wird – das ging aus der Reaktion des AStA – Vorsitzenden hervor – die Streikbewegung an der Universität neuen Auftrieb erhalten. – Daß Minister Schütte auch nach seinen neuen Anweisungen mit Schwierigkeiten und neuen Problemen rechnet, zeigt ein Passus, der ihm flexibles Handeln ermöglicht. Ausdrücklich erklärt er: ‘Ich behalte mir die Änderung und Ergänzung dieser Anordnung vor’„.
    FR, „Universität ohne Satzung: Minister greift ein“ 3.1.1969; Archiv
    962) Flugblatt>05.01.1969>>AStA: Hinweise auf bestehende Arbeitskreise
    „Als Wiesbadens Kulturbürokraten an der AfE per Erlaß unauffällig und leise mit ihrer technokratischen Hochschulreform den Anfang machen wollten, vermeinten sie, schlau vorzugehen. Nicht nur waren die meisten Studenten in Ferien, die AfE – Studenten erschienen ihnen auch die unpolitischsten. Die Studenten erkannten die böse Absicht und leiteten das zweite Stadium der Hochschulrevolte ein: die Mehrheit beschränkte sich nicht auf einen Abwehrstreik, sondern begann mit der aktiven Umorganisation des Studiums. – Die Reaktion der Landes – und Hochschultechnokraten war nicht neu. Das strategische Ziel der ‘Befriedung’ der Universität wurde bei den Soziologen mit Polizeieinsatz angegangen (niemand braucht die Luxuswissenschaft Frankfurter Soziologie). Vorsichtiger mußte die Aktion bei der AfE laufen, denn die Herren aus Wiesbaden haben die Lehrerstudenten schon verplant. Diese konnten erkennen, daß sie gebraucht werden: Schütte muß sich auch nach ihnen richten. Solange Wiesbaden keinen Plan vorlegt, der auf ihren Forderungen basiert, streiken sie und organisieren ihre Ausbildung selbsttätig weiter. Die Ziele des Streiks waren zu seinem Beginn skizziert und wurden in seinem Verlauf differenziert: – 1. Die selbsttätige Neuorganisation des Studiums – 2. Die Reflektion auf die politischen Implikate des üblichen Wissenschaftsbetriebs mit dem Ziel seiner Befreiung von bisherigen ökonomischen und politischen Zwängen. – 3. Die Aufhebung der bisherigen Trennung von Studium und politischer Tätigkeit. – 4. Die Aufhebung des bislang konsumptiven Lehrbetriebs durch kollektives Arbeiten. – Die Schwierigkeiten waren von vornherein klar: die bisherige Dressur, die auf die Aufnahme von erlernbarem Faktenwissen weitgehend beschränkt war, mußte durchbrochen werden durch das Ende aller üblicher Lehrveranstaltungen und mußte ein zweites Mal durchbrochen werden bei den Studenten selbst, die bisher in dieser repressiven Form ausgebildet worden waren. Daß das eine Veränderung der Studenten selbst bedeutet, die nicht in drei Wochen geleistet werden kann, macht die Fortführung der selbsttätigen Arbeit zwingend. Dazu gehört vorab eine Analyse der Formen, Inhalte und Ziele der bisherigen Arbeit (die einzelnen Arbeitsgruppen sollten deshalb die Ergebnisse ihrer Diskussionen bis zum Redaktionsschluß der nächsten AStA – Info am Sonntag, 12. Januar, 13.00 Uhr formulieren). – Bis zur Diskussion neuer Vorschläge bestehen die folgenden Arbeitskreise: – Teach – in mit Schütte Dienstag, 7.1.69 18.00 Uhr H VI – Redaktionssitzung AStA – Info Montag, 6.1., 17.00 Uhr, Raum 105 Studentenhaus – Alle Arbeitsgruppen werden gebeten, kritische Berichte über ihre bisherige Arbeit im AStA abzugeben. – Basisgruppenrat Mittwoch, 8.1., 19.00 Uhr Kolbheim – Die Informationszentrale befindet sich im AStA, Zi. 14, Tel. 3186. Alle Basisgruppen werden gebeten, dort ihre Adresse und Telefonnummer bekanntzugeben. – Alle Arbeitsgruppen bitte dort ihre neuen Tagungstermine bekanntgeben! – Interfakultative Arbeitskreise – 1. Autoritärer Staat (Juristen, Soziologen, Philosophen) Plenum 8.1., 19.00 Uhr, Raum wird noch bekanntgegeben – 2. Kriminologie (Juristen, Soziologen) 9.1., 18.00 Uhr Raum wird noch bekanntgegeben – 3. Probleme der Pädagogik und Didaktik (AfE, Soziologen, Anglisten, Historiker, Germanisten) Termin in der Inf. – Zentr. – 4. Autorität und Kommunikation (Soziologen, AfE) 7.1., 11.00 Uhr, Lesesaal AfE Plenum – 5. Sozialisation (Soziologen, AfE) Plenum 6.1., 14.00 Uhr Lesesaal AfE – 6. Sexualität und Klassenkampf (AfE, Soziologen) 8.1., 14.00 Uhr AfE Fabrik 417 – 7. Rechtsbeihilfe und Justizkampagne ab 6.1. jeden Montag 20.00 Uhr Kolbheim – Natürlich sollen alle Arbeitskreise interfakultativ laufen. Die angegebenen sind diejenigen, die bereits interfakultativ organisiert sind. – Arbeitsgruppe Mathematiker – 1. Entwicklung von Methoden zur Durchsetzung studentischer Forderungen – 2. Staatsexamen, Rahmenordnung und lokale Prüfungsordnung Samstag 9.00 Uhr Fachschaftszimmer 312 – 3. Diplom, Rahmenordnung und lokale Prüfungsordnung Mo. 16.00 Uhr Zeichensaal – 4. Mitbestimmung und Prüfung – 5. Studienplan Do. 16.00 Uhr Zi. 704 – 6. Vorlesungskritik Fr. 17.00 Uhr Tutorhaus – Anschläge und Informationen vor Fachschaftszimmer 322 – Arbeitsgruppe Juristen – Einführung in die Rechtswissenschaft Mi. 15.00 Uhr Studentenhaus Raum 106 – Arbeitsgruppen VWL und BWL – 1. Politische Ökonomie Di. 17.00 Uhr Studentenhaus Raum 105 – 2. Methodenseminar – Mittwochs alle 14 Tage 17.00 Uhr Studentenhaus R. 106 – Arbeitsgruppen Anglistik – 1. Verhältnis zwischen Studium und Lehrerausbildung – 2. Probleme der Zusammenlegung der englischen Seminare – 3. Gesellschaftliche Implikationen der Lehrerausbildung – 4. Methodenkritik, Wissenschaftsbegriff – 5. Kollektives Arbeiten – 6. Diskussion von Formen wissenschaftlicher Gruppenarbeit – 7. Institutssatzung – Termine im Anglistischen Seminar – Die nächste Vollversammlung ist Mi. 8.1. – Arbeitsgruppe Historiker – 1. Entwicklung und Zusammenhang von Ökonomie und Bildungspolitik in der BRD – 2. Kritik der Fächertrennung und Möglichkeiten ihrer Aufhebung – 3. Wissenschaft und Methodenkritik – 4. Fachdidaktik (zusammen mit AfE) – Arbeitskreis Pädagogen (Phil. Fak.) – Pädagogik und Gesellschaft 6.1., 10.00 Uhr, Institut für Pädagogik, Gräfstr. – Arbeitsgruppen Romanisten – 1. Romanistik und Schule (mit AfE) – 2. Kritik der Literaturwissenschaften – Termine im Romanistischen Seminar – Arbeitsgruppe Germanisten – A. Hochschulstudium und Schulpraxis – 1. Zusammenlegung AfE – Phil. Fakultät – 2. Sozialisation im Deutschunterricht – 3. Schichtenspezifische Sprache – B. Kritik der bürgerlichen Literaturtheorie (4 Arbeitskreise) – C. Technokratische Hochschulreform – Termine im Germanistischen Seminar und in Inf. – Zentr. – Arbeitsgruppen Politologen – Alle Arbeitsgruppen finden zusammen mit der AfE statt. Termine siehe Arbeitsgruppe AfE. – Arbeitsgruppen Philosophie – 1. Kritische Theorie 7.1., 15.00 Uhr – 2. Philosophie und Lehramtskandidaten 8.1., 16.00 Uhr – 3. Analytische Philosophie 9.1., 16.00 Uhr – 4. Materialistische Rechtsphilosophie – 5. Marxismus – Methodologie – 6. ’Pariser Manuskripte’ Mo. 20.00 Uhr – Raumangaben im Philosophischen Seminar oder Inf. – Zentr. – Nächste Vollversammlung 8.1., 18.00 Uhr – Arbeitsgruppen Soziologen (Phil.) – 1. Rekonstruktion revolutionärer Theorien 8.1., 17.00 Uhr Seminar für Gesellschaftslehre Plenum – 2. Emanzipation und Organisation Plenum 9.1., 14.00 Uhr Lesesaal AfE – 3. Politische Ökonomie Plenum 6.1., 18.00 Uhr Raum 118 (gegenüber Phil. seminar) – 4. Inhaltsanalyse Plenum 8.1., 14.00 Uhr Vorraum Sem. f. Gesellschaftsl. – 5. Berufschancen Plenum 6.1., 16.00 Uhr Sem. f. Gesellschaftsl. (Einige Arbeitsgruppen sind unter den interfakultativen angegeben). – Arbeitsgruppen Soziologen (WiSo) – 1. Vordiplom 6.1., 10.00 Uhr Sem. f. Ges. – 2. Didaktik 6.1., 12.00 Uhr Praktikumsraum – 3. Satzung – 4. Analyse der Streiksituation – 5. Vorlesungskritik – 6. Beruf und Studium – Alle weiteren Termine im Seminar für Gesellschaftslehre – Arbeitsgruppe Psychologie – 1. Neuorganisation des Instituts (Satzung, Prüfungsordnung) 8.1., 19.00 Uhr Studentenhaus 1. Stock – 2. Formen und Entwicklung behavioristischer Theorien (Behaviorismuskritik, Menschenbild des Behaviorismus) 6.1., 9.00 Uhr H I – 3. Problematik des Studienablaufes der Psychologie (Hauptprobleme und Grundbegriffe, Forderungen an die Grundlagen) 10.1., 15.00 Uhr Raum 201 – 4. Nichtautoritäre Formen der Wissensvermittlung (Einsicht und Selbstständigkeit, Redefurcht in autoritär geführten Gruppen) 6.1., 11.00 Uhr Institut I, Aufenthaltsraum – 5. Funktionale Beziehung zwischen Psychologie und Gesellschaft (Rolle der Psychologie in der Gesellschaft, affirmativer Charakter der Psychologie) 6.1., 14.30 Uhr Fürstenzimmer – 6. Praktikum (Übersicht über Versuchsprogramme, Versuchsproblematik) 10.1., 9.00 Uhr Raum 201 – 7. Quantitative Methoden der Psychologie (Verbindung der methodologischen Verfahren mit Inhalt des Praktikums, Gefahren der Methodenverselbstständigung) 7.1., 9.00 Uhr HS B – 8. Großfamilie und Kommune, Zeit und Ort siehe Anschlag in Institut I – Arbeitskreise der AfE – Deutsch – 1. Literatur und Gesellschaft (Was ist Literatur?) Mo und Do 14.00 – 16.00 Uhr Raum 5 – 2. Verhältnis Germanistik und Fachdidaktik Di und Fr 9.00 – 11.00 Uhr Raum 3 – 3. Satzung des Seminars (Struktur des Seminars und des Studiums) Mo und Do 9.00 – 11.00 Uhr Raum 3 – 4. Die gesellschaftliche Bedeutung des Deutschlehrers und die Lehrerausbildung Mi und Fr 14.00 – 16.00 Uhr Raum 6 – Alle Arbeitskreise im Deutschseminar, Voigtstraße 12 – Leibeserziehung – 1. Gesellschaftliche Relevanz der Leibeserziehung Mo und Do 9.00 – 11.00 Uhr – 2. Möglichkeiten der Koordination in der männlichen und weiblichen Leibeserziehung in Theorie und Praxis Mo und Do 9.00 – 11.00 Uhr – 3. Neuordnung des Studienganges der Leibeserziehung Mo und Do 9.00 – 11.00 Uhr – Alle Veranstaltungen im Seminar, Senckenberganlage 9 – Physik – 1. Geschichte der Naturwissenschaften (Bezug zwischen gesellschaftlicher Entwicklung und naturwissenschaftlicher Forschung) – 2. Wissenschaftstheorie (Orientierung der Physik an der Wirklichkeit oder an Modellen der Wirklichkeit) – 3. Naturwissenschaft und Technik in der modernen Gesellschaft – 1. Treffen: Montag, 6.1., 10.00 Uhr, Physikalisches Seminar Sophienstraße 1 – 3, Hauptgebäude – Geschichte – 1. Wirtschaftssysteme der neuen Zeit in historischer Sicht 6.1., 10.00 Uhr, Raum 409, Hauptgebäude Sophienstraße – Politik – 1. Das Selbstverständnis der Politologie (Einführung in die Politikwissenschaft) – 2. Politische Willensbildung in der BRD – 3. Kritik des Sozialkundeunterrichts 6.1., 13.00 Uhr – Alle Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Politologen der Philosophischen Fakultät. Die Termine im Rosa – Luxenburg – Institut, Kettenhofweg 135 – Sozialkunde – 1. Inhalte der Sozialkunde, Stellenwert des Sozialkundeunterrichts – 2. Modelle von funktionsfähigen Arbeitsgruppen Mi und Do 10.00 Uhr, sowie Mi 14.00 – 16.00 Uhr, Do 14.00 – 16.00 Uhr und Fr 14.00 – 17.00 Uhr, Hauptgebäude Raum 417 – 3. Kritische Analyse des Praktikums und Reformvorschläge – 4. Bedeutung der Arbeitslehre Mo 9.00 – 12.00 Uhr, Mi 9.00 – 10.00 Uhr, – Fr 10.00 – 12.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Hauptgebäude Raum 417 – Mathematik – 1. Kurs – und Kernsystem beim Mathematikunterricht Mo und Mi 9.00 – 11.00 Uhr – 2. Studienordnung für die Ausbildung des Mathematiklehrers Di und Do 9.00 – 11.00 Uhr – 3. Konstruktive Veranstaltungskritik Di und Do 11.00 – 13.00 Uhr – 4. Kann Mathematikunterricht gesellschaftskritisches Bewußtsein vermitteln? Mi und Fr 11.00 – 13.00 Uhr – 5. Möglichkeiten eines genetischen und eines exemplarischen Mathematikunterrichts Mo 11.00 – 13.00 Uhr u. Fr. 9.00 – 11.00 Uhr – Alle Veranstaltungen finden im Seminar für Didaktik der Mathematik, Senckenberganlage, statt. – Pädagogik – 1. Strukturen der Lehrveranstaltungen – 2. Koordination innerhalb der Grundwissenschaften – 3. Vermittlung zwischen Theorie und Praxis – Alle Veranstaltungen finden im Seminar für Pädagogik, Feldbergstraße 42, statt. 1. Treffen: 6.1., 10.00 Uhr – Nächste Vollversammlung AfE 10.1.“
    Flugblatt AStA 5.1.1969; Archiv
    963) Bekanntmachung>06.01.1969 Psychologie: Studentische Arbeitskreise kein Universitätsveranstaltungen
    „Arbeitskreise, die von studentischer Seite in eigener Regie eingerichtet werden, sind keine Veranstaltungen der Universität. In diesem Zusammenhang ausgestellte Leistungsbescheinigungen haben keine Relevanz zu den in der Diplomprüfungsordnung und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen festgelegten Anforderungen.“
    Aushang Psychologie 6.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    964) Bekanntmachung>06.01.1969>>Rektor, Prorektor, Dekane, Vorsitzender Rat AfE: „An die Studenten der Universität Frankfurt“
    „Im Dezember sind Lehrveranstaltungen in immer stärkerem Ausmaß durch rechtswidrige Aktionen radikaler Gruppen gestört oder unmöglich gemacht worden. – Falls diese Störungen, gleichgültig in welcher Form, andauern, ist die Nichtanrechnung von Vorlesungen und Übungen in den betroffenen Fächern, die Schließung von Fakultäten oder auch der ganzen Universität die unausweichliche Folge. – Leidtragende bei einer solchen Entwicklung wären Tausende von Studenten, die an ihrem Studium interessiert sind und sich den Verlust eines Semesters nicht leisten können. – Damit es nicht zur Schließung kommt, können absichtliche Störungen des Studienbetriebes nicht mehr geduldet werden. Unbeschränkte Toleranz ist gegenüber ihren Verächtern fehl am Platze: Wer keine andere Meinung außer seiner eigenen gelten läßt, wer keine Reform der Hochschule, sondern die Revolution im Staat anstrebt – wie in der AStA – Information vom 12. Dezember zu lesen war – kann für sich keine Toleranz beanspruchen. Schon einmal sind – in der Republik von Weimar – die deutschen Hochschulen in falsch geübter Toleranz gegenüber radikalen Elementen dem Chaos anheimgefallen. – Ab 1. Januar 1969 sind studentische Vertreter in allen akademischen Organen stimmberechtigt. Jeder Student hat die Möglichkeit, über seine Vertreter, über die Dekane oder den Rektor seine Vorschläge und Anregungen zur Studien – und Hochschulreform einzubringen. Alle Vorschläge werden in den akademischen Gremien sorgfältig geprüft werden. Mit Repression, Boykott und Sabotierung des Studienbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung ist eine Hochschulreform jedoch nicht zu verwirklichen. – In Zukunft werden Personen, welche die Lern – und Lehrfreiheit durch ihre rechtswidrigen Aktionen aufheben wollen, sofort den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, ‘Besetzungen’ von Universitätseinrichtungen haben sofortigen polizeilichen Einsatz zur Folge. – Alle Universitätsangehörigen, die sich der wissenschaftlichen Aufgabe der Universität verpflichtet fühlen, werden aufgefordert, jedem Versuch einer bewußten Störung des akademischen Lebens entgegenzuwirken. Werden solche böswilligen Störungen mit rechtmäßigen und der Situation angemessenen Mitteln unterbunden, so werden die akademische Freiheit und die demokratischen Verhältnisse an der Universität nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil geschützt – was immer radikale Propaganda behaupten mag. – Das Semester ist in Gefahr, tragen Sie in Ihrem Interesse dazu bei, es zu retten. – Rektor und Prorektor, Dekane und Vorsitzender des Rates der AfE.“
    Aufruf Rektor, Prorektor, Dekane, Vorsitzender Rat AfE 6.1.1969 ; Archiv
    965) Artikel>06.01.1969>>FR: „Lehrbetrieb und Protest“
    „Universität: Diskussion um Vorlesungsboykott – Gegenmaßnahmen? – Das Bild an der Frankfurter Universität war am Montag, dem ersten Arbeitstag nach der Weihnachtspause, gleichzeitig vom Lehrbetrieb und vom Protest geprägt. Der Protest galt vor allem den Dozenten der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE), die sich – bei Anerkennung der studentischen Forderung nach einem achtsemestrigen Studium für künftige Lehrer – trotz der Streikaufrufe zur Fortsetzung ihrer Vorlesungen und Seminare bereit erklärt hatten. Politisch aktive und streikwillige Studenten erzwangen in einer Reihe von Hörsälen und Seminarräumen durch ‘Go – ins’ darüber zumindest eine Diskussion. Unter den Studenten der AfE ist die Meinung über die Fortsetzung des Vorlesungsboykotts offenbar geteilt. Prof. Dr. Freyh etwa hatte bei dem ‘Go – in’ in seiner Vorlesung kurzerhand darüber abstimmen lassen: die Mehrheit wollte seinen didaktischen Überblick über die Geschichte ‘Vom Kaiserreich zum Nationalsozialismus’ weiter hören. – Die Entschlossenheit zu notfalls harten Gegenmaßnahmen gegen einen von Studenten errungenen Boykott der Lehrveranstaltungen kennzeichnet ein Plakatanschlag, der am Montagmittag an den Universitätseingängen angebracht wurde und gezeichnet ist mit ‘Rektor, Prorektor, Dekane und Vorsitzender des Rates der AfE’. Darin ist von der Möglichkeit die Rede, daß Vorlesungen und Übungen nicht angerechnet würden oder gar Fakultäten oder die ganze Universität geschlossen werden könnten. ‘Damit es nicht zur Schließung kommt, können absichtliche Störungen des Studienbetriebes nicht mehr geduldet werden’, heißt es wörtlich. In Zukunft würden ‘Personen, welche die Lern – und Lehrfreiheit durch ihre rechtswidrigen Aktionen aufheben wollen, sofort den Strafverfolgungsbehörden gemeldet’. ‘Besetzungen’ von Universitätseinrichtungen hätten sofortigen Polizeieinsatz zur Folge. Der Aufruf fordert alle Universitätsangehörigen, die sich zur wissenschaftlichen Aufgabe der Universität verpflichtet fühlen, auf, ‘jedem Versuch einer bewußten Störung des akademischen Lebens entgegenzutreten’. – Das erste Ergebnis dieses in der Universität vielbeachteten Aufrufs ließ sich bei der Diskussion in der Vorlesung von Prof. Dr. Kippert feststellen: bei ‘streikunwilligen’ Studenten fanden die politisch Aktiven mehr Aufmerksamkeit als zuvor, als von diesem Aufruf noch nicht die Rede war. Prof. Dr. Kippert selbst, der wie die Studenten für ein achtsemestriges Lehrer – Studium und damit verbunden für eine andere Struktur dieses Studiums eintrat, aber die ‘Dienstleistung des Lehrers an den anderen erfüllen’ wollte, sagte zu diesem Aufruf: ‘Er gefällt mir nicht’. In diesem Zusammenhang auf das ‘Go – in’ angesprochen, meinte er: ‘Von Rechtswidrigkeit kann hier keine Rede sein.’ – Studenten wie Professoren warten nun darauf, was die Diskussion mit dem hessischen Kultusminister Schütte ergibt, der sein Kommen für den heutigen Dienstag angekündigt hat.“
    FR, „Lehrbetrieb und Protest“ 6.1.1969; Archiv
    966) Flugblatt>06.01.1969>>Anonym: „Sinnvolle und sinnlose Selbstkritik am Uni – Teach In“
    „Früher einmal haben wir geglaubt Verhandlungen am runden Tisch seien noch möglich: Unsere Argumente allein seien stark genug. Spätestens seit den Polizeidrohungen Rüeggs hat wohl jeder eingesehen, daß Konflikte auch Machtkonflikte sind. Gewalt zwingt uns diejenigen Funktionen auf, die Massenversammlungen in solchen Situationen vorrangig haben müssen: 1. zu zeigen, daß Staats – und Verwaltungsmacht darum nicht einzelne trifft weil wir Studenten insgesamt ein Machtfaktor sind; 2. keine ausweichenden Detail – Diskussionen zuzulassen (so daß sich doch nichts ändert und die Drohungen nur stärker werden), sondern zu erzwingen, daß auf die zentralen Punkte ohne Hinhaltetaktik eine eindeutige Antwort erfolgt. – Ein Teach – in in dieser Situation kann nicht der Ort sein, wo alle Sachfragen systematisch ausdiskutiert werden. Auch nicht der Ort neuer politischer Selbstverständigungen aller betroffenen Fachschaften. Herr Schütte kann hier nicht als Partner am runden Tisch betrachtet werden, wo ein Gespräch mit dem unverbindlichen Austausch aller möglichen Gesichtspunkte enden wird (das leistet ein Schriftverkehr besser und mit mehr Informationsgehalt in Einzelfragen). Hier muß Schütte als derjenige aufgefaßt werden, der – hinter Kabinett, Parlament, Rektor und Senat versteckt – unsere Selbstorganisation ignoriert, dann kriminalisiert und damit schließlich den Einsatz von Brunderts Polizei mitverschuldet. – Gleichzeitig aber müssen wir klar die Unzufriedenheit vieler mit solchen Veranstaltungen erkennen, mehr aber noch: deren Bedingungen langfristig als veränderbar zu begreifen. – I. Wir alle sind mehr oder weniger jahrelang von einer irrationalen die politischen Zusammenhänge verdrängenden Arbeitsteilung geprägt. Nur einige von uns können z. B. auf solchen Großversammlungen die zentralen elementaren Interessen von uns allen auch unmißverständlich in wenigen Sätzen artikulieren. Vor allem zeigen sich Verständigungsbarrieren zwischen den Fakultäten, die Anlaß zu Spaltungstaktiken unserer Gegner und der Presse abgeben, und die verhindern, daß Einsichten in gesellschaftliche Zusammenhänge von allen verstanden werden, auch und gerade dann, wenn sie als politische Parolen formuliert sind. – Aber: Wäre es nicht unrealistisch, wenn wir glaubten, gerade in solchen Veranstaltungen diese jahrelange irrationale Arbeitsteilung schon von heute auf morgen aufheben zu können? Diese strukturellen Bedingungen können wir nur dadurch ändern, daß wir permanent von der Basis her an der Verbesserung unserer interfakultativen Arbeitskreise arbeiten, die allein durch ihre praktische Arbeit diese Schwierigkeiten analysieren und überwinden können. – II. Sicher war bis heute ein solches Uni – Hearing dazu verurteilt, unsere Kritik und Wut über unzuständige, uninformierte und unfähige Politiker und ihre Ausweichtaktik relativ undifferenziert laut werden zu lassen – vielleicht teilweise zu emotional, zu verfrüht, zu ‘unhöflich’. Aber auch eine solche emotionale Solidarität in dieser Situation hat ihren Stellenwert und ihre politischen Funktionen. Sie zeigt, was Schütte de Fakto bei der Masse der Studenten provoziert, wenn er den Ernst ihrer Forderungen verniedlicht und die Solidarität der Studenten mit dem berühmten Hinweis auf sogenannte Minderheiten unterschätzt. – Aber: wiederum wäre es unrealistisch, wollten wir in einer Situation in der von Frage zu Frage deutlicher wird, daß der Herr Minister weder die Vorschläge und die Arbeit unserer Arbeitsgruppen kennt, noch bereit ist, sich von Polizeigewalt zu distanzieren, die auftretenden Emotionen sozusagen disziplinarisch zu unterdrücken, die objektiv berechtigt sind, und von uns geteilt werden. Etwa aus Gründen des ‘Anstands’ oder kühler taktischer Berechnungen. Vielleicht wäre es besser gewesen, hätte er jeweils einige Minuten mehr Zeit zum weiteren Ausweichen gehabt. Es wäre noch klarer geworden, daß er adäquate Antworten nicht geben kann oder will. Unsere Kampfmaßnahmen hätten sich dann noch deutlicher als einzig mögliche Reaktion auf die höfliche, aber nichts desto weniger brutale Staatsgewalt erwiesen. – Eine politische Kampfsituation erzwingt eine politische Gegenantwort: Klare Forderungen und die sinnfällige Demonstration der Macht, die wir haben. Zu ihrer argumentativen Vorbereitung hatten wir aber seit Rüeggs – Wandzeitung nur 24 Stunden Zeit. Zu wenig für eine bessere technische und taktische Vorbereitung in möglichst vielen kleinen Gruppen. Die strukturellen Bedingungen einer solchen Kampfsituation können wir nicht ändern, da sie uns von außen aufgezwungen wird, mit Drohung und Gewalt. Wir dürfen sie nicht verdrängen, sondern müssen ihr adäquat zu begegnen suchen. – Was wir tun können ist; Unsere Organisationsformen und unser Diskussionsstil permanent zu verbessern, und unsern berechtigten emotionalen Protest in eine rationale Strategie umzusetzen, angefangen bei den Arbeitskreisen, aber bis hin zu den Vollversammlungen: 1. Das wichtigste: vor jeder größeren Veranstaltung sollten möglichst viele Arbeitskreise und Plena organisiert werden, Jedem sollte dadurch dort ermöglicht werden, einzelnen Argumenten, die Situationsanalyse und die strategischen Ziele zu diskutieren und dadurch fähig zu werden, seine Meinung auch in einer größeren Veranstaltung zu vertreten – auf Grund besserer Information und größerer Sicherheit. 2. Forderungen, die sie in einer politischen Kampfsituation zur Selbstverständigung und zu demonstrativer Aktion notwendig werden, sollten vorher schriftlich formuliert und auch vorher verteilt werden. Nur so ist garantiert, daß nicht akustische Verständigungsschwierigkeiten eine sinnvolle Diskussion und Abstimmung für viele verhindern. 3. Die Diskussionsleiter sollten aktiv für eine weitgehende Einhaltung der Rednerliste sorgen, und die einzelnen auch aufrufen statt (wie es oft geschieht hilflos zuzuschauen, wer am schnellsten die Hand am Mikrofon hat. Wenn man weiß wie viele kommen, muß man rechtzeitig für mehrere Mikrofone sorgen und die entsprechende freie Gasse. 4. Abstimmungen dürfen trotz gründlicher Meinungsbildung auch nicht zulange hinaus gezögert werden; ja und nein – Stimmen sollten von allen in den ungefähren Größenrelationen auch genannt werden, gegen jeden nachträglichen Zweifler. 5. An sich ein Gemeinplatz: selbst in einer unübersichtlichen Situation sollte man versuchen, die Diskussion wenigstens grob zu strukturieren und dadurch zu einem verständigen Diskussionsablauf beizutragen. Trotz all diesen Schwierigkeiten müssen wir aber zweierlei als zentral klarmachen: 1. Auf keine der uns zentral betreffenden Fragen und Forderungen gab Schütte eine auch nur halbwegs befriedigende Antwort, wenn er diese überhaupt aufgriff bzw. verstand. 2. Manchen mag unsere Macht begrenzt erscheinen. Ist eine Furcht real begründet. Jede Drohung muß immer auf dem Hintergrund der ihr selbst immanenten Schwierigkeiten gesehen werden: Schließung der Universität durch Polizeieinsatz – als Legitimationsproblem gegenüber einer wachgewordenen Öffentlichkeit und Presse; Annullierung des Semesters: als verwaltungstechnisches Problem mit Gebührenrückzahlung etc.; schließlich – je länger unsere Forderungen verwischt, ignoriert oder verzögert werden, desto stärker wird die allgemeine Einsicht in die Richtigkeit unserer Forderungen, desto wirksamer unsere Selbstorganisation in unseren interfakultativen Arbeitskreisen; immer weniger ihr eigenes Interesse zurückstellen, den out – put – statt zu blockieren – zu vergrößern. Je massiver die Gewaltmaßnahmen, um so zugespitzter die Situation, um so größer die Solidarisierung, um so unkontrollierbarer für sie die Lage. An unserm Arbeitsplatz sind wir am stärksten!!!“
    Flugblatt Anonym 6.1.1969; Archiv
    967) Flugblatt>06.01.1969>>AStA: „Informationszentrale AStA“
    „Als Wiesbadens Kulturbürokraten an der AfE per Erlaß unauffällig und leise mit ihrer technokratischen Hochschulreform den Anfang machen wollten, vermeinten sie, schlau vorzugehen. Nicht nur waren die meisten Studenten in Ferien, die AfE – Studenten erschienen ihnen auch die unpolitischsten. Die Studenten erkannten die böse Absicht und leiteten das zweite Stadium der Hochschulrevolte ein: die Mehrheit beschränkte sich nicht auf einen Abwehrstreik, sondern begann mit der aktiven Umorganisation des Studiums. – Die Reaktion der Landes – und Hochschultechnokraten war nicht neu. Das strategische Ziel der ‘Befriedung’ der Universität wurde bei den Soziologen mit Polizeieinsatz angegangen (niemand braucht die Luxuswissenschaft Frankfurter Soziologie). Vorsichtiger mußte die Aktion bei der AfE laufen, denn die Herren aus Wiesbaden haben die Lehrerstudenten schon verplant. Diese konnten erkennen, daß sie gebraucht werden; Schütte muß sich auch nach ihnen richten. Solange Wiesbaden keinen Plan vorlegt, der auf ihren Forderungen basiert, streiken sie und organisieren ihre Ausbildung selbsttätig weiter. Die Ziele des Streiks waren zu seinem Beginn skizziert und wurden in seinem Verlauf differenziert: – 1. Die selbsttätige Neuorganisation des Studiums – 2. Die Reflexion auf die politischen Implikate des üblichen Wissenschaftsbetriebs mit dem Ziel seiner Befreiung von bisherigen ökonomischen und politischen Zwängen. – 3. Die Aufhebung der bisherigen Trennung von Studium und politischer Tätigkeit. – 4. Die Aufhebung des bislang konsumptiven Lehrbetriebs durch kollektives Arbeiten. – Die Schwierigkeiten waren von vornherein klar: die bisherige Dressur, die auf die Aufnahme von erlernbarem Faktenwissen weitgehend beschränkt war, mußte durchbrochen werden durch das Ende aller üblicher Lehrveranstaltungen und mußte ein zweites Mal durchbrochen werden bei den Studenten selbst, die bisher in dieser repressiven Form ausgebildet worden waren. Daß das eine Veränderung der Studenten selber bedeutet, die nicht in drei Wochen geleistet werden kann, macht die Fortführung der selbstätigen Arbeit zwingend. Dazu gehört vorab eine Analyse der Formen, Inhalte und Ziele der bisherigen Arbeit (die einzelnen Arbeitsgruppen sollten deshalb die Ergebnisse ihrer Diskussionen bis zum Redaktionsschluß der nächsten AStA – Info am Sonntag, 12. Januar, 13.00 Uhr formulieren). – Bis zur Diskussion neuer Vorschläge bestehen die folgenden Arbeitskreise:[…].“
    Flugblatt AStA 6.1.1969; Archiv
    968) Rundschreiben>06.01.1969>>Naturwissenschaftliche Fakultät: Aktive oder passive Behinderung von Lehrveranstaltungen=Dienstpflichtverletzung
    „Die Mitwirkung von Lehr – und wissenschaftlichem Hilfspersonal an Veranstaltungen und Maßnahmen, welche die aktive oder passive Behinderung regulärer Unterrichtsveranstaltungen bezwecken, wird als Dienstpflichtverletzung behandelt.“
    Umlauf Naturwissenschaftliche Fakultät 6.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    969) Rundschreiben>06.01.1969>>Rektor an Lehrkörper: Verhalten bei Störungen von Lehrveranstaltungen
    „Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! – Lehrveranstaltungen sind in den vergangenen Wochen in mehreren Fakultäten in einem Ausmaß gestört worden, daß ein ordnungsgemäßes Studium einzelner Fächer in diesem Semester gefährdet erscheint. Im Einvernehmen mit Prorektor, Dekanen und Vorsitzendem des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften habe ich mich deshalb an die Studierenden gewandt mit einem Aufruf, den Sie im beiliegenden Uni report abgedruckt finden, und erlaube mir folgende Hinweise und Bitten an Sie zu richten: – 1. Für den Fall, daß sich erneut Störungen ereignen sollten, betone ich ausdrücklich, daß das Hausrecht des Rektors in den Hörsälen an die dort rechtmäßig Lehrenden delegiert ist. Bei Störungen bitte ich die Lehrenden, die Störer ausdrücklich auf die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns hinzuweisen und falls die Störungen andauern, sie unter Berufung auf das Hausrecht des Rektors zum Verlassen des Hörsaals aufzufordern. Über jede Störung und ihren Verlauf ist auf dem Dienstwege über den Dekan und den Rektor an den Herrn Kultusminister Mitteilung zu erstatten. – 2. Verschiedentlich haben Studenten versucht, sogenannte ‘Arbeitskreise’ unter studentischer Leitung als Gegenveranstaltung gegen die offiziellen Lehrveranstaltungen der Universität zu organisieren oder offizielle Kurse oder Seminare unter studentische Leitung zu stellen. Die Dekane und der Vorsitzende des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften sind mit dem Prorektor und mir darin einig, daß eine Teilnahme an studentischen Gegenveranstaltungen mit den Pflichten der Dozenten, Lehrbeauftragten, Assistenten, wissenschaftlichen Hilfskräften nicht zu vereinbaren ist und den ordnungsgemäßen Ablauf der angekündigten Lehrveranstaltungen widerspricht. Verstöße bitte ich mir auf dem Dienstwege zu melden. – 3. Studentische Arbeitsgruppen sind keine Lehrveranstaltungen der Universität. Es dürfen für sie deshalb keine Bescheinigungen mit Unterschriften vom Dozenten und Seminarstempel ausgestellt werden. – Ich bitte Sie, uns zu helfen, den Studienbetrieb bis zum Semesterende aufrecht zu erhalten und danke Ihnen für Ihre Unterstützung. – Mit den besten Empfehlungen gez.Rüegg.“
    Rundschreiben Rektor an Lehrkörper 6.1.1969; Rektorat 510 – 14.731 – 04
    970) Verfügung>06.01.1969>>(Hausverbot) Rektor gegen Krell, Riechmann, Frank Wolff: Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung am selben Tag
    „Gegen die SDS – Mitglieder Riechmann, Krell und Frank Wolff erstatte ich wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung Strafanzeige und stelle Strafantrag. Dieser Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 6.1.1968 ließ ich an den Außentüren des Universitätshauptgebäudes Plakate anbringen, die sich an alle Studierenden richten (Anlage 1). Am Abend desselben Tages – etwa gegen 17 Uhr – riß u. a. Herr Riechmann mindestens eines dieser Plakate von der Haupt – Eingangstüre ab (Zeugen: Prof. Dr. Süllwold, Angestellte der Hausverwaltung, Assessor Riehn). Am nächsten Tag wurden die Plakate erneut aufgehängt. Kurz vor 11 Uhr erschienen die beiden AStA – Vorsitzenden Hartmann und Prewo und klebten neben die von mir herausgegebenen Plakate rote Plakate des AStA (Anlage 2). Da der AStA keine Genehmigung hatte, diese Plakate in der Universität anzubringen, ordnete Herr Amtsrat Friedmann an, diese Plakate durch die Angestellten der Hausverwaltung entfernen zu lassen. Diese berichteten kurz danach, ihnen sei es nur teilweise gelungen, die Anordnung zu befolgen, da Studenten sie bedroht hätten. Hierüber wurde der Juristische Sachbearbeiter des Rektorats, Herr Assessor Riehn, informiert. Herr Riehn begab sich daraufhin zum Haupteingang und stellte dort fest, daß die SDS – Mitglieder Riechmann, Krell und Frank Wolff gerade ein Plakat aufklebten. Herr Riehn forderte sie im Namen des Rektors auf, das Plakat zu entfernen. Sie weigerten sich. Herr Riehn versuchte deshalb, das Plakat abzureißen. Hieran versuchten ihn die drei SDS – Mitglieder zu hindern: Sie drängten ihn vom Plakat ab. Als dies nicht gelang, und Herr Riehn das Plakat abriß, stürzte sich Herr Riechmann auf ihn, umfing ihn, hob ihn hoch und schleppte ihn aus dem Haupteingang und ließ ihn erst vor der Universität nach etwa 10 m los (Zeuge: Assessor Riehn). Dann klebten die drei SDS – Mitglieder ein neues Plakat an. Herr Riehn ging in das Rektorat und informierte Herrn Friedmann über den Zwischenfall. Dann begleiteten Herr Friedmann und Herr Bopp Herrn Riehn als Zeugen zum Haupteingang, wo sich die drei Studenten noch aufhielten. Er forderte sie im Beisein der Zeugen auf, das Plakat zu beseitigen. Man weigerte sich wiederum. Als Herr Riehn versuchte, es abzureißen, versuchten die drei Studenten, ihn daran zu hindern: Man suchte ihn zurückzuhalten und abzudrängen. Nur mit Mühe gelang es, das Plakat zu entfernen.“
    Schreiben Rektor an Staatsanwaltschaft 6.1.1969; Rektorat 206 – 06.M.4
    971) Bekanntmachung>07.01.1969>>Lehrende Deutsches Seminar: „An alle Studenten des Deutschen Seminars“
    „Die Lehrenden am Deutschen Seminar haben sich entschlossen, die Lehrveranstaltungen am Mittwoch, den 8.1.1969, wiederaufzunehmen. – Der Streik wurde veranlaßt durch das Bekanntwerden sehr weitreichender ministeriellen Pläne zur Reglementierung der Lehrerausbildung an der AfE. Danach soll die Studiendauer für Lehramtskandidaten an Grund – , Haupt – und Realschulen drei Studienjahre betragen. Würde dieser Entwurf zum Gesetz erhoben, hätte der Minister jederzeit die Handhabe, bei Überschreitung dieser Studiendauer Zwangsexmatrikulation anzuordnen. In einem Erlaß vom 24.9.1968 werden die AfE und die Universität aufgefordert, sich mit ihrem Lehrprogramm auf diese verkürzte Studiendauer einzustellen. Damit wäre der erste Schritt zu einer Reglementierung der Lehrerbildung überhaupt getan, der um so schärfer zu verurteilen ist, als jegliche Regelung des Studiums, insbesondere der Studiendauer, ohne vorherige Analyse der Studienbedingungen und ohne den entschlossenen Willen zur Verbesserung des Studiums uns – sowohl im Interesse der Lehrenden wie der Lernenden – unverantwortlich erscheint. – Dennoch sind die Lehrenden am Deutschen Seminar der Überzeugung, daß zwischen diesem Anlaß des studentischen Protestes und der Entwicklung des studentischen Streiks ein deutliches Mißverhältnis entstanden ist. Unmittelbar nach dem Streikbeschluß vom 6.12.1968 setzte aufgrund bestimmter ideologischer Zielvorstellungen, die selbst in den Kreisen der Initiatoren nicht unumstritten sind, eine Interpretation des Streikbeschlusses ein, die notwendigerweise das Objekt des Protestes verlagerte; an die Stelle eines zweifellos berechtigten Protestes gegen die Entwürfe des Ministeriums trat nun wieder die Kritik an der Ordinarienuniversität als ‘einer Funktion der kapitalistischen Gesellschaft’ und an ihren autoritären Formen. Dadurch verspielte man die politische Chance, von Anfang an mit den Lehrenden gegen diese Entwürfe Stellung zu beziehen. Aus dieser Praxis des Streikes kann der Minister die Folgerung ziehen, der Streik sei gar nicht gegen ihn und seine Maßnahmen gerichtet. Die Lehrenden sehen in der Fortsetzung des offiziellen Lehrprogramms die letzte Möglichkeit, einer höheren Orts erwogenen Annullierung des Semesters entgegenzuwirken. Die Ordinarien verpflichten sich, für die volle Anerkennung dieses Semesters einzutreten, wenn die Lehrveranstaltungen bis zum Semesterende fortgeführt werden können. – Die während des Streiks von den Studenten abgehaltenen Lehrveranstaltungen rechtfertigen die Verhinderung sämtlicher offizieller Lehrveranstaltungen nicht. Entgegen der Behauptung der Basisgruppe bestand vor Streikbeginn kein Einspruch gegen die Themen, wie sich nach Streikbeginn in den Arbeitsgruppen behandelt worden sind, in das Programm des kommenden Semesters aufzunehmen; im Gegenteil: die Lehrenden selbst hatten vor Streikbeginn die Studenten aufgefordert, eigene Vorschläge für das Semesterprogramm zu entwickeln. – Die Einsicht in diese Zusammenhänge läßt erkennen, daß die Wiederaufnahme der offiziellen Lehrveranstaltung nicht als Repression gegen die studentischen Arbeitskreise gedacht ist, Diese vielmehr auch weiterhin unter ausdrücklicher Zustimmung der Direktoren abgehalten werden können. – Die Lehrenden des Deutschen Seminars haben Verständnis für den Unwillen der Studentenschaft gegen eine Universität, die auf die Frage der Reglementierung der Lehrerausbildung auch nach ihrer Meinung wenigstens bis jetzt unangemessen reagiert hat. Sie stellen fest, daß in den bisherigen Auseinandersetzungen bestenfalls die Kritik an der Beschränkung des AfE – Studiums formuliert worden ist. Dagegen wurde übersehen, daß das im Landtag eingebrachte Gesetz über die Änderung der hessischen Schulgesetze in Art. § 2 S. 1 (demselben Paragraphen, in dem auch die AfE – Regelung getroffen wird) auch eine Begrenzung der Ausbildung von Gymnasiallehrern vorsieht, und zwar auf vier Studienjahre. Die Lehrenden am Deutschen Seminar sehen sich nicht in der Lage, die hinter diesem Gesetzentwurf stehenden Vorstellungen von einem ‘wissenschaftlichen’ Studium zu teilen. Sie treten daher für eine Formulierung der Gesetzesvorlage ein, die eine Zwangsexmatrikulation nach dem 8. Semester ausschließt und die Meldung zum Examen auch nach 8 Semestern jederzeit ermöglicht. Die Lehrenden werden daher umgehend den Minister um Stellungnahme zu diesen Forderungen bitte. Sollte der Minister nicht von der vorgesehenen Regelung abgehen, sind die Lehrenden entschlossen, gemeinsam mit den Studenten wirksame Maßnahmen des Protests zu ergreifen. In diesem Falle sollte mit Hilfe der Satzungskommission sofort eine paritätisch besetzte Kommission zusammentreten. Die Ordinarien verpflichten sich ferner, die Fakultät und den Senat zu einer besseren Informationspolitik als bisher zu bewegen. – Die Lehrenden erkennen auch an, daß die Fachschaft als einzige Gruppe einen ausgearbeiteten Entwurf für eine neue Institutssatzung vorgelegt hat, auf dessen Grundlage seit Semesterbeginn intensiv und gewiß nicht ohne Fortschritte beraten worden ist: Es handelt sich hierbei um ein Gremium, das unter Beteiligung der Dozenten, des Mittelbaus und der Studenten in drittelparitätischer Besetzung tagt und eine Institutssatzung erarbeitet. Die Lehrenden wünschen wie die Studenten einen baldigen Abschluß der Beratungen, damit zweifellos dringende Aufgaben wie die Reform der Lehrveranstaltungen und des Prüfungswesens gemeinsam bewältigt werden können. Es erscheint ihnen aber unverständlich, daß dieselbe Gruppe, die zusammen mit den beiden anderen an der Ausarbeitung der Satzung mitwirkt, gleichzeitig auf anderen Gebieten eine Zusammenarbeit mit ihnen ablehnt. – Da aber die Lehrenden des Deutschen Seminars von der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit aller drei Gruppen überzeugt sind, schlagen sie folgendes vor: – 1. Während des Sommersemesters gemeinsam mit den Studenten Kolloquien über die von den Studenten vorgeschlagenen bzw. schon erarbeiteten Themen zu veranstalten (z.B. Wissenschaftstheorie und Wissenschaftskritik; Schulgermanistik und Hochschulgermanistik). – 2. Den Studenten zur Fortführung der während des Streiks eingerichteten Arbeitsgruppen (während der Öffnungszeiten des Deutschen Seminars) den großen Übungsraum zur Verfügung zu stellen, soweit er durch Lehrveranstaltungen nicht besetzt ist. Nach vorheriger Absprache können nach Möglichkeit Lehrveranstaltungen, die bisher dort stattgefunden haben, in andere Räume verlegt werden. – 3. Zusammen mit den Studenten ein Memorandum zur gegenwärtigen Situation des Germanistikstudiums in Frankfurt auszuarbeiten, aus dem sich konkrete Forderungen an den Minister und den Landtag ergeben. – Die Lehrenden erklären, daß alle Spekulationen über einen Zusammenhang zwischen der Wiederaufnahme der Vorlesungen und dem Plakat ‘An alle Studenten der Universität Frankfurt’ jeglicher Grundlage entbehren. – Die Ordinarien des Deutschen Seminars haben an der Abfassung und Veröffentlichung des in der Universität ausgehängten Plakates, das Rektor, Prorektor, Dekane und AfE – Vorsitzender unterzeichnet haben, nicht mitgewirkt und sind noch nicht einmal über die bevorstehende Veröffentlichung eines solchen Plakates informiert worden. – Die Lehrenden des Deutschen Seminars.“
    Aufruf Lehrende Deutsches Seminar 10.1.1969; Archiv
    972) Bericht>07.01.1969>>Detlef Müller: Einbruch in Seminar Gesellschaftslehre am selben Tag
    „Dienstag, den 7. Januar 1969, wurde in einem Flugblatt der Seminarraum des Seminars für Gesellschaftslehre als Tagungsort für das Streikkomitee angegeben. Als Zeitpunkt des Treffens wurde 14 Uhr genannt. Der Zugang zu diesem Seminarraum wurde daraufhin von Frl. Dr. Meyer – nach Rücksprache mit Prof. Rüegg – zugeschlossen. Durch Anschlag an der Tür (Urheber mir nicht bekannt) wurden die Studenten aufgefordert, in einen anderen Raum des Seminars zu gehen. (Raum 118). In diesem Raum fand dann die Diskussion über die weiteren Maßnahmen der Studenten statt. Die Hilfskräfte des Seminars für Gesellschaftslehre – bes. Herr Dombois, Herr Klein, Herr von Blücher – versuchten gegen Vorschläge, die zunächst von mir nicht bekannten Studenten gemacht wurden, nämlich die Tür zu dem angegebenen Seminarraum gewaltsam zu öffnen, Stellung zu nehmen. Sie erklärten, daß eine daraufhin erfolgende Polizeiaktion, die Möglichkeiten für die Studentischen Arbeitsgruppen verhindern würden. In Gegenargumentationen wurden demgegenüber immer wieder die Notwendigkeit von symbolischen Aktionen betont. Nur durch reale Aktionen und nicht durch verbale Beschwörung könnten die noch nicht motivierten Studenten für die Fortsetzung des Streiks gewonnen werden. Herr Hartmann wollte die weiteren Aktionen erst auf dem Teach – in mit Schütte (am gleichen Tag um 17 Uhr) diskutieren, um dadurch für eine eventuelle gewaltsame Inanspruchnahme der Seminarräume eine breitere Basis zu erhalten. Bei der anschließenden Abstimmung sprach sich die Mehrheit der Anwesenden für den Versuch aus, den angegebenen Raum des Seminars notfalls mit Gewalt zu betreten und dort weiter zu tagen. Mir nicht bekannte Personen brachen daraufhin die Haupttür zur Bibliothek, die zugleich der Eingang für den angegebenen Seminarraum ist, auf. Ebenso wurde eine Tür im ersten Stock aufgebrochen, die ebenfalls den Zugang zu dem Seminarraum ermöglicht.“
    Vermerk Detlef Müller 7.1.1969; Rektorat 206 – 06,M.5
    973) Bericht>07.01.1969>>Ruth Meyer: Einbruch in Seminar für Gesellschaftslehre am selben Tag
    „Am vergangenen Dienstag, den 7.1.69 fand ab 14 Uhr in Raum 118 im Hauptgebäude der Universität eine studentische Versammlung statt, die per Flugblattankündigung in unserem Seminarraum hätte stattfinden sollen. Im Einvernehmen mit Magnifizenz Rüegg habe ich um 13.30 die Türen zu den Seminarräumen im Senckenbergflügel der Universität zugeschlossen, weil im oben angegebenen Flugblatt eindeutig formuliert war, daß bei dieser Versammlung über den Streik an der ganzen Universität verhandelt werden, sowie weitere Aktionen unternommen werden sollten. Kurz vor 15 Uhr – ich hielt mich die ganze Zeit in meinem Dienstzimmer auf – kam Herr Müller, von dem ebenfalls ein Bericht vorliegt, in mein Zimmer und meldete mir, daß soeben in Raum 118 aufgerufen worden sei, in unsere Seminarräume einzudringen. Wir beide haben daraufhin sofort Magnifizenz Rüegg verständigt. Noch während dieses Telefons hörten wir großen Lärm und schlossen daraus, daß der Einbruch bereits erfolgt sei. Wir gingen sofort hin und sahen, daß insgesamt drei Türen im Parterre des Senckenbergflügels, die zum Seminarraum führen aufgebrochen waren, ebenso eine Türe im ersten Stockwerk, die den Zugang zu den Magazinräumen und damit auch zum Seminarraum ermöglicht. Unsere Angestellten, Herr Klein und Herr Blinkert kamen mir auf der Treppe zum Parterre entgegen und entschuldigten sich dafür, daß sie das Ganze nicht hätten verhindern können. Gemeinsam untersuchten wir die Tür zur Bibliothek, die unberührt war, ich selbst nahm die Schlüssel an mich, die Bibliothek blieb während des ganzen Nachmittags zum Schutz der Bücher verschlossen. In den Seminarräumen hielten sich zu der Zeit etwa dreissig Leute auf, die diskutierten, warum die Polizei nicht schon da sei. Unter ihnen befand sich der Asta – Vorsitzende, Herr Hartmann, sowie die Gebrüder Wolf. Etwa 10 Minuten nach dem Einbruch kamen auf Frau Dr. Dagmar Wasmund und Herr von Meysenburg dazu, die die aufgebrochenen Räume fotografierten. Unter den Eingedrungenen befand sich auch Herr Löwy, sowie Herr Riechmann, daneben eine ganze Reihe von SDS Leuten, die ich bei all den vergangenen Aktionen sah, die ich aber nicht namentlich nennen kann. Als weiterer Zeuge für das Teach – in in Raum 118 käme auch noch Herr dipl. Kaufm. Helmut Ziegler, Assistent am Seminar für Gesellschaftslehre in Frage.“
    Vermerk Ruth Meyer 7.1.1969; Rektorat 206 – 06,M.5
    974) Bericht>07.01.1969>>Süllwold an Kultusminister: Über Störung Seminar 07.01.1969
    „Das beiliegende Flugblatt der ‘Basisgruppe Psychologie’ wurde mir am 4.1.1969 zugeschickt; auch andere Dozenten und Assistenten sowie Studierende der Psychologie haben dieses Flugblatt erhalten. Ich halte es für meine Pflicht, Ihnen vom Inhalt dieses Flugblattes Kenntnis zu geben, da in dieser Schrift bestimmte Intentionen mit einer bisher kaum erlebten Deutlichkeit zum Ausdruck kommen. Da in diesem Flugblatt u. a. auf eine sogenannte Vollversammlung der Studierenden der Psychologie Bezug genommen wird, erscheinen einige sachliche Anmerkungen zu dieser Versammlung angezeigt. Im Flugblatt ist von 140 Anwesenden die Rede; der Hörsaal, in dem die Versammlung stattfand, hat Platz für 120 Personen. Insgesamt hat an dieser Versammlung, die am 19. Dezember 1968 stattfand, rund ein Drittel der Studierenden der Psychologie teilgenommen. Für den sogenannten ‘aktiven Streik’ (= Verhinderung von Lehrveranstaltungen) sprachen sich 55 Studierende aus; zu dieser Gruppe gehören auch solche, die nicht Psychologie als Hauptfach studieren sowie fachfremde Personen, deren Zahl – im Gegensatz zu der Mitteilung im Flugblatt – mindestens 10 betrug. An der Universität Frankfurt gibt es 380 Hauptfachstudierende der Psychologie! Die anwesenden Assistenten haben sich gegen den ‘Streik’ ausgesprochen. Heute, am 7.1.1969, wurde die Durchführung meines Seminars über Probleme der angewandten Psychologie verhindert. An diesem Seminar nehmen regulär rund 100 Studierende teil, die auch fast vollzählig anwesend waren und übereinstimmend die Abhaltung des Seminars wünschten. Als Störer (durch Zwischenrufe usw.) erwiesen sich 20 bis 30 fachfremde Personen (Studierende der Germanistik und der Soziologie) sowie einige jüngere Psychologiestudenten, die nicht berechtigt sind, an diesem Seminar teilzunehmen. Trotz des sehr lebhaften Protestes der sich in der Überzahl befindenden regulären Seminarteilnehmer und mehrmaliger Aufforderung von mir waren die genannten Personen nicht bereit, den Hörsaal zu verlassen. Daraufhin wurde von meinen Studierenden der Vorschlag gemacht, das Seminar in der relativ großen Bibliothek des Psychologischen Instituts I fortzusetzen. Jedoch folgten uns dorthin die genannten Personen und setzten ihre Störtätigkeit fort. Dabei ist auch zu beachten, daß die Fachfremden nicht berechtigt waren, die Bibliothek zu betreten, da sie über keine Seminarkarte verfügen. Der von Mitarbeitern des Instituts unternommene Versuch, diese Personen am Betreten des Raumes zu hindern, wurde durch Hereindrängen vereitelt. In Gegenwart des juristischen Sachbearbeiters unserer Universität, Herrn Assessor H. Riehn, habe ich die nicht zum Seminar gehörenden Studierenden, namentlich die fachfremden Personen, noch einmal aufgefordert, die Lehrveranstaltung nicht weiter zu stören und die Bibliothek zu verlassen. Dieser Aufforderung wurde wiederum nicht Folge geleistet. Obwohl meine Studierenden und ich bis zum Ende der für das Seminar angesetzten Zeit in der Bibliothek ausharrten, ergab sich keine Änderung der Situation. Es ist noch zu erwähnen, daß ich deutlich darauf hingewiesen habe, daß eine sogenannte Vollversammlung von Studierenden auch wenn nicht nur, wie in unserem Fall, eine Minderheit daran teilnehmen würde – nicht berechtigt ist, über das Stattfinden oder Nichtstattfinden von planmäßig angesetzten Lehrveranstaltungen zu entscheiden. Ich habe ferner darauf aufmerksam gemacht, daß ich es zumindest als unsoziales Verhalten betrachte, wenn lernwillige Studenten daran gehindert werden, an Lehrveranstaltungen ihrer Wahl teilzunehmen. Es kann als sicher gelten, daß die genannten fachfremden Personen von Angehörigen der sogenannten ‘Basisgruppe Psychologie’ zu den Störaktionen herangeholt wurden. Anscheinend waren die störenden Personen der Meinung, daß sie straffrei bleiben, weil ihre Namen nicht bekannt waren. Der Aufforderung, den Namen zu nennen, wurde ausnahmslos nicht nachgekommen. Allerdings bestand für meine Assistenten und mich in reichem Maße Gelegenheit, sich die Physiognomien der Betreffenden so fest einzuprägen, daß sie bei passender Gelegenheit leicht wiedererkannt werden können. Die Wortführer der Störenden waren fast nur fachfremde Personen. Von den anwesenden Psychologiestudenten haben sich lediglich Jochen Toussaint(der sich zu diesem Seminar nicht angemeldet hatte und zu den bisherigen Veranstaltungen nicht erschienen war) und Kurt Kappes in ähnlichem Sinne geäußert. Genau identifiziert werden konnte der Studierende der Germanistik Thomas Schmid. Die Identifikation dieses fachfremden Studenten war deshalb leicht und sicher möglich, weil er als einer der Vertreter der Philosophischen Fachschaft an den Sitzungen der Philosophischen Fakultät teilnimmt.[…]“
    Schreiben Süllwold an Kultusminister 7.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    975) Bericht>08.01.1969>>Polizei: Teach In „Streik“ 07.01.1969
    „Am 7.1.69, von 17.00 Uhr bis 20.20 Uhr observierten die Unterzeichnenden (PHW St.. u. PM S…) ein Teach – in in der Frankfurter Universität (Mensa). – Das für den im Hörsaal 6 angekündigte Teach – in, fand in der Mensa statt. An dem Teach – in nahmen ca. 600 Personen teil. Für 18.00 Uhr war Kultusminister Schütte eingeladen. Bis zu dieser Zeit fand eine Vordiskussion statt, bei der über die Verfahrensweise für die Diskussion mit Herrn Minister Schütte beraten wurde. – Gegen 18.00 Uhr traf Herr Minister Schütte ein. Von Anfang an wurde er von mehreren Personen, darunter auch Cohn – Bendit, systematisch angegriffen. Die Fragen waren so formuliert, daß sie den Eindruck erweckten, mit dem Zweck gestellt zu sein, Herrn Minister Schütte in die Enge zu treiben. Es war klare erkennbar, daß die führende Rolle bei dieser Diskussion der SDS spielte. Den Fragestellern ging es nicht um eine sachliche Diskussion, sondern darum, Herrn Minister Schütte unglaubwürdig und lächerlich zu machen. – Da die Angriffe gegen Herrn Minister Schütte gegen 19.00 Uhr so unsachlich wurden, daß Herr Minister Schütte beim besten Willen nicht mehr in der Lage war, klar zu antworten, ließ er erkennen, daß er nicht mehr gewillt war die Diskussion fortzusetzen. Daraufhin beschloß man, Herrn Minister Schütte nicht aus dem Saal zu lassen. Der Antragsteller ist uns nicht bekannt. Dieser Antrag stieß aber in der Zuhörerschaft auf großen Widerstand und man war gezwungen, ihn nach einer 1/4stündigen Beratung gehen zu lassen. In welcher Art er festgehalten wurde, kann von den Unterzeichnern nicht gesagt werden, da sie nicht, bedingt durch die große Menschenmenge, bis zum Rednerpodium vordringen konnten. Es konnte auch nicht festgestellt werden, daß Herr Minister Schütte mit Gegenständen beworfen wurde. – Die in dem beigefügten Schreiben aufgeführten Beschlüsse wurden noch in der Anwesenheit des Ministers beraten und mit Mehrheit angenommen. Da die Rechtskraft der Beschlüsse mit dem Grund angezweifelt wurden, daß nicht alle Studenten der Universität anwesend sind und man noch in den einzelnen Fachschaften darüber beschließen muß, dies noch zu tun. Es wurde weiterhin noch verkündet, daß man die studentischen Ziele nicht mehr auf parlamentarischem Wege durchsetzen will, sondern dies mit Kampfmaßnahmen erreichen will. – Bestimmte Aktionen wurden in dieser Diskussion nicht beschlossen. – Weiterhin wurde verkündigt, daß in einem Seminar (in der Senckenberganlage) am heutigen Tage um 14.00 Uhr eine Streikleitung eingerichtet wird. Die Fachschaften, die sich an dem Streik beteiligen, werden dort öffentlich angeschlagen. – Gegen 20.15 Uhr löste sich die Versammlung auf und nur ein kleiner Teil blieb zurück. Die restlichen Anwesenden diskutierten nur noch über die Verfahrensweise der vorangegangenen Diskussion. Dabei griffen die Vertreter der AfE den SDS an, er habe die Diskussion in seinem Sinne manipuliert. St..S…“
    Polizeibericht 8.1.1969; Archiv
    976) Brief>07.01.1969>>(Offener) Fachschaft Klassische Philologie an Rektor: Reaktion auf Aufruf des Rektors vom 06.01.1969
    „Die Fachschaft Klassische Philologie hat vom 11.12. bis 18.12. auf Beschluß der FVV eine Woche lang gestreikt und Arbeitsgruppen gehalten, um damit ihren Protest gegen folgende staatlichen und universitären Maßnahmen zu bekunden: 1.) In den Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom Mai 1966 wird eine Trennung des Studienbetriebes in Grundstudium (wissenschaftlich nicht legitimierter Wissenskonsum) und Hauptstudium (nach Ablegung einer Prüfung) für alle Fächer vorgezeichnet. 2.) Mit isoliert begründeten Zwischenprüfungsordnungen wird dieses Konzept unter der Hand eingeführt. In Frankfurt ist dieser Versuch bisher gescheitert. 3.) Im Referentenentwurf des HHG wird die Verschulung des Studiums und die Disziplinierung der Studenten zementiert: § 19,5 u. 6; § 37; § 47. 4.) Der Staatsexamensentwurf der Kultusministerkonferenz setzt die Einführung der Zwischenprüfung bereits voraus. 5.) Minister Schütte versucht, an der AfE die Stufenlehrerkonzeption zu verwirklichen. Das schien an der AfE am einfachsten durchführbar, da der Lehrbetrieb schon immer zu einer Anpassung an unwissenschaftliche, außeruniversitäre Interessen tendierte. 6.) Die geplante Übernahme der AfE in die Phil. und Nat. Fak. – Institute impliziert tendenziell auch die Übernahme dieses Wissenschaftskonzepts in die gesamte Lehrerausbildung. Wir bedauern, daß Sie nicht eindeutig gegen diese schweren Eingriffe in Studienbetrieb und universitäre Autonomie protestiert haben, wenn Sie auch im Anlaß der Proteste mit den Protestierenden übereinstimmen. Unverständlich aber ist es, daß denjenigen, die sich bereit finden, gegen diese Eingriffe energisch und tätig, auch mit Streik, zu protestieren, Disziplinarmaßnahmen und Aberkennung des Semesters angedroht werden. Wenn Sie sagen: ‘Leidtragende bei einer solchen Entwicklung wären Tausende von Studenten, die an ihrem Studium interessiert sind …’, so unterstellen Sie damit, daß diejenigen, die für ein besseres Studium eintreten und demonstrieren, weil sie gerade nicht Leidtragende der jetzigen Entwicklung werden wollen, nicht ‘an ihrem Studium interessiert sind’. Die Fortsetzung dieses Satzes ‘und sich den Verlust eines Semesters nicht leisten können’, dazu die Formulierung: ‘Falls die Störungen andauern, ist die Nichtanrechnung von Vorlesungen und Übungen in den betroffenen Fächern, die Schließung von Fakultäten oder auch der ganzen Universität die unausweichliche Folge.’ stellen einen scheinbar unumstößlichen, aber in Wirklichkeit sehr fragwürdigen Kausalkonnex zwischen Streik und Protestmaßnahmen gegen obengenannte Punkte einerseits und Disziplinar – und Polizeiaktionen andererseits her. Streik ist noch keine Revolution, auch keine Verletzung der akademischen Freiheit: Gerade aber solche Maßnahmen und staatlichen Eingriffe stellen eine Gefährdung der akademischen Freiheit dar: Wir bedauern es, daß Sie alle weiteren Gespräche und sachlichen Diskussionen durch Ihre Drohung unter Druck gesetzt haben. Damit sind Sie es, der die Gegensätze an der Universität verschärft. Wir appellieren nun an Sie, umgehend Ihr Verständnis für die Proteste gegen oben genannte Maßnahmen zu bekunden und energische Schritte dagegen in Wiesbaden einzuleiten. Gleichzeitig fordern wir Sie auf, die Arbeit der Arbeitsgruppen anzuerkennen, die sich um sinnvolle Modelle für Studien – und Hochschulreform bemühen.“
    Offener Brief Fachschaft Klassische Philologie an Rektor 7.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    977) Brief>07.01.1969>>Dozenten Mathematik an Fachschaft Mathematik: Antwort auf eine Umfrage
    „An die Fachschaft Mathematik – Eine ‘Umfrage’ der Arbeitsgruppe VI der Fachschaft, die ohne Datum und Unterschrift am 19. Dezember 1968 einging, beantworten die Dozenten der Mathematik wie folgt: Punkt 1 ist weitgehend im Gespräch am 24.11.1968 behandelt worden. Die an sich bedauerliche Studienzeitbeschränkung ist nicht Angelegenheit der lokalen Ordnung, sondern in der Rahmenordnung bereits geregelt. Dasselbe gilt von der zeitlichen Beschränkung der Diplomarbeit, die im übrigen in der Mathematik fast gegenstandslos ist, da die Arbeit stets dem speziellen Arbeitsgebiet des Kandidaten entnommen wird. Alle Habilitierten sollen die Möglichkeit haben zu prüfen. Punkt 2 ist eine merkwürdige Frage. Selbstverständlich werden die Dozenten ihre Ansicht gegenüber jedermann (nicht nur ‘gegen das Kultusministerium’) und in jedem Falle (nicht nur ‘u. U.’) vertreten. Punkt 3: Die Arbeitsbelastung der ersten Semester in der gegenwärtigen Form dürfte angemessen sein. Jedem Mathematiker ist bekannt, daß das Studium der Mathematik neben hinreichender Begabung auch Fleiß und Beharrlichkeit erfordert. Wer sie nicht aufbringen will, tut besser daran, ein anderes Studium oder eine andere Berufsausbildung zu wählen. Im übrigen enthält auch der Studienplan der Fachschaft mindestens die gleiche Belastung. Punkt 4: Diskussionen über die Vorlesungen sind den Dozenten durchaus erwünscht, ebenso Diskussionen über alle übrigen die Mathematik betreffenden Fragen. Die in den Übungen und Seminaren dafür gebotenen Möglichkeiten wurden von den Studenten bisher zu wenig genützt. Auch speziell verabredete Veranstaltungen zu solchen Diskussionen sind durchaus möglich. Die Vorlesungen selbst können nur zu kurzen Zwischenbemerkungen oder zur Richtigstellung von Versehen unterbrochen werden. Punkt 5: (a) Auch Diskussionen über allgemeinere Universitätsprobleme an verabredetem Ort und zu verabredeter Zeit sind zu begrüßen. Die Dozenten werden gerne daran teilnehmen. – (b) Es ist nicht einzusehen, warum solche Diskussionen während der Vorlesungsstunden stattfinden sollen. Sie beeinträchtigen die Vorlesung und sind eine Täuschung der Hörer, die der Vorlesung wegen gekommen sind. Die Dozenten lehnen sie ab. – (c) Angebliche Diskussionen, die den Dozenten oder den Hörern gegen ihren Willen während der Vorlesungsstunden aufgezwungen werden sollen, sind undemokratisch, rechtswidrig und überdies Hausfriedensbruch. Die Dozenten würden sich in einem solchen Falle entsprechend verhalten. Frankfurt a. M., den 7. Januar 1969 – Die Dozenten der Mathematik.“
    Schreiben Dozenten Mathematik an Fachschaft Mathematik 7.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    978) Flugblatt>07.01.1969>>Anonym: Aufruf zum Widerstand
    „Die einzige Antwort auf unseren aktiven Streik, auf die Selbstorganisation unseres Studiums, die den Bürokraten bleibt, war der Einsatz und die Androhung von Polizeigewalt und der politischen Justiz. – Unser Streikrecht wird bestritten. – Wie beim Carlo Schmid Go – in wird schon die Diskussion in Vorlesungen als ‘faschistischer Terror’ (Rüegg) diffamiert und kriminalisiert. – Die Forderungen der AfE werden ‘geprüft’ – und sonst nichts. – Von bloßen Appellen an die Bürokratien von Notstandsstaat und – universität haben wir nichts mehr zu erwarten. – Der aktive Streik wird mit dem Kampf um folgende Forderungen fortgesetzt: – Rüegg abtreten – Anerkennung des Semesters – Anerkennung unserer interfakultativen Selbstorganisation und der Ergebnisse unserer Arbeit – Abzug der Polizei vom Universitätsgelände – Einstellung der politischen Strafverfahren – Vernichtung der Schwarzen Liste im Rektorat – Abschaffung des Disziplinarrechts – Vor Erfüllung dieser Forderungen arbeiten Vertreter der Studentenschaft in keinem Universitätsgremium mit. – Die Erfüllung dieser Forderungen müssen wir erkämpfen. Dazu reichen Aktion und Aufklärung an der Universität allein nicht aus. Die Notstandsuniversität ist nur ein Schritt zur Formierung des neuen autoritären Staates. – Deshalb werden wir auch außerhalb der Universität die Organisierung des Widerstands gegen diesen Formierungsprozeß unterstützen. – Durch Streiks und teach – ins an den Schulen gemeinsam mit den aktiven Schülern und oppositionellen Lehrern – durch gemeinsame Aktionen mit Berufsschülern. – Bei Schließung einzelner Fakultäten werden wir den Widerstand auf die gesamte Universität ausdehnen.“
    Flugblatt Anonym 7.1.1969; Archiv
    979) Flugblatt>07.01.1969>>Basisgruppe AfE: „La Lutte Continue“
    „Die Landesregierung will – eine werbewirksame SPD – Politik machen – das Establishment beruhigen – die Hochschulrevolte beenden – den Referentenentwurf für die Hochschule verbindlich machen – Schüttes Erlaß für die AfE angenommen wissen – 6 Semester – den Streik an der AfE zerschlagen – Die Professoren wollen – Professoren bleiben – Schütte nicht verärgern – ihre Studenten ruhig halten – den Schütte – Erlaß unter Protest annehmen – 8 Semester – den Streik abbrechen – Die AfE – Studenten wollen – eine qualifizierte wissenschaftliche Ausbildung – die Privilegien der Dozenten abbauen – gleiche Ausbildung aller Lehrer – paritätisch in den Entscheidungsgremien vertreten sein – kein ‘studentisches Ordnungsrecht’ – keine Zwangsexmatrikulation – keine Wirtschaftsführer als Unipräsidenten – sich nicht stromlinienförmig den Produktionsverhältnissen anpassen – weder Polizei noch Spitzel an der Uni – ihr Studium neu organisieren – keine Kollaborateure im Lehrkörper – den Schütte – Erlaß nicht annehmen – mindestens 8 Semester – ihre Forderungen durchsetzen – Weiterstreiken – La Lutte Continue.“
    Flugblatt Basisgruppe AfE 7.1.1969; Archiv
    980) Flugblatt>07.01.1969>>Basisgruppenrat: Aufruf zu Teach In mit Schütte 07.01.1969
    „Teach In mit Schütte – Dienstag, 7.1.69 – 18.00 Uhr H VI – Redaktionssitzung AStA Info – Montag, 6.1., 17.00 Uhr, Raum 105 Studentenhaus – Alle Arbeitsgruppen werden gebeten, kritische Berichte über ihre bisherige Arbeit im AStA abzugeben. Basisgruppenrat – Mittwoch, 8.1., 19.00 Uhr Kolbheim – Die Informationszentrale befindet sich im AStA, Zi. 14, Tel. 3186 – – Alle Basisgruppen werden gebeten, dort ihre Adresse und Telephonnummer bekanntzugeben! – Interfakultative Arbeitskreise – 1. Autoritärer Staat (Juristen, Soziologen, Philosophen Plenum 8.1. 19.00 Uhr, Raum wird noch bekanntgegeben 2. Kriminologie (Juristen, Soziologen) 9.1. 18.00 Uhr Raum wird noch bekanntgegeben 3. Probleme der Pädagogik und Didaktik (AfE, Soziologen, Anglisten, Historiker, Germanisten) Termin in der Inf. – Zentr. 4. Autorität und Kommunikation (Soziologen, AfE) 7.1. 11.00 Uhr, Lesesaal AfE, Plenum 5. Sozialisation (Soziologen, AfE) Plenum 6.1. 14.00 Uhr Lesesaal AfE 6. Sexualität und Klassenkampf (AfE, Soziologen) 8.1. 14.00 Uhr AfE Fabrik 417 – 7. Rechtsbeihilfe und Justizkampagne ab 6.1. jeden Montag 20.00 Uhr Kolbheim – Natürlich sollen alle Arbeitskreise interfakultativ laufen. Die angegebenen sind diejenigen, die bereits interfakultativ organisiert sind.“
    Flugblatt Basisgruppenrat 7.1.1969; Archiv
    981) Flugblatt>07.01.1969>>Republikanische Hilfe: „Donnerstag nicht vergessen!“
    „Rüegg reagiert schon mit neuen Repressionsdrohungen – Die Frankfurter Staatsanwaltschaft stellt die Strafverfahren gegen Polizeischläger ein, eins nach dem anderen. – Die Prozeßwelle gegen demonstrierende Opposition läuft – Wenn Springer hetzt, dann nimmt er seine Pressefreiheit wahr, wenn Demonstranten demonstrieren, sind sie Störer – Wenn Polizisten vom Pferd mit Latten prügeln, sorgen sie für Ruhe und Ordnung – Wenn Christian Boblenz sich dagegen mit einer Latte schützen will, dann ist das Landfriedensbruch oder Aufruhr oder Widerstand gegen die Staatsgewalt jedenfalls kriminell. Gerichtsgebäude A, Saal 164 – Donnerstag, 9.1., 9.00 Uhr – Wenn die Räume im Gericht zu klein sind, warum finden die Prozesse dann nicht in der Universität statt? – Warum darf das Publikum in einem Prozeß ‘im Namen des Volkes’ nicht fragen? – Darf in Gerichtsgebäuden mit Justizangestellten diskutiert werden? – Was weiß der Justizinspektor heute über die politische Justiz der Weimarer Republik, sagen wir, dem Freispruch der Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht? – Was weiß der Justizinspektor über die politische Justiz heute? – Wer nicht in den Prozeß kommt, bleibt eben draußen. – Wie kann das Gerichtsgebäude verschönert werden? – Warum hängen nur in der Universität Wandzeitungen? – Welche Farbe hebt sich von der westdeutschen Justizfarbe deutlich ab? (gelb auf braun?) – Warum darf nur die Presse und die Polizei im Prozeß Notizen machen? – Die 4. Strafkammer sitzt im Gebäude C, im 1. Stock – Was kümmert die 4. Strafkammer schon, daß von ihr in Untersuchungshaft Gehaltene keine Bücher bekommen, keine Zigaretten, keine Apfelsinen, Besuch nur einzeln, – obwohl die Untersuchungshaftvollzugsanordnung eigentlich eindeutig ist? – Wer in Ordnungshaft genommen wird, schreibt die Namen der anderen auf, wer entlassen wird, ruft die republikanische Hilfe 77 60 68 an. – Keine Aussagen machen. Anwalt verlangen (z.B. Riemann oder Raabe) – Rechtsschutz als Linksschutz – Republikanische Hilfe – Dresdner Bank Ffm 282 880.“
    Flugblatt Republikanische Hilfe 7.1.1969; Archiv
    982) Flugblatt>07.01.1969>>Studenten Anonym: „Ist Frankfurt Athen?“
    „Die Studenten an unserer Universität haben begonnen, ihr Studium selbst inhaltlich zu bestimmen. Die Ordinarienuniversität hat sich unfähig gezeigt, die Reformvorschläge der Studenten zu verwirklichen. Sie hat die Misere an den Universitäten nicht beseitigt. – Die Studenten haben im aktiven Streik den Widerstand gegen die jetzt eingeleitete technokratische Hochschulreform organisiert. – Durch die Besetzung von Instituten und Seminaren haben sie die Wissenschaft aus der die Reform lähmenden Ordinarienherrschaft befreit. – Die Androhung zur Schließung der Universität, der Ruf nach der Polizei, die unverschämte Kumpanei mit den Strafverfolgungsbehörden zeigt klar, daß die Professoren sich mit den Herrschenden solidarisieren, weil sie begriffen haben, daß der Kampf der Studenten ihre autoritäre Verfügungsgewalt über Wissenschaft und die Studenten in Frage stellt. – Die Kampfansage des Rektorats ist der letzte Versuch, längst verlorene Herrschaftspositionen zu retten. – Die Universitätsbürokratie, die die Universität dem Chaos anheimfallen läßt, und nun die Staatsgewalt für ihre Zwecke mobilisiert, ist die gleiche, die die Machtergreifung des Faschismus beförderte oder sie als Tragik der Geschichte hinnahm. Der Faschismusvorwurf der Professoren soll einmal die eigene Verantwortung für das Versagen der Universitäten von dem Faschismus verdrängen; er soll zum anderen Aggressionen gegen diejenigen mobilisieren, die heute als einzige Faschisierungstendenzen in Hochschule und Gesellschaft wirksam bekämpfen. – Die Universitätsbürokratie versucht wieder einmal, die Studenten in ‘Studierwillige’ und ‘Störer’ zu spalten. Diese Spaltung und die versuchte Mobilisierung der Studenten gegen diejenigen, die angefangen haben, ihr Studium selbst zu organisieren, ist eine Aufforderung zu Denunziantentum und Selbstjustiz. Sie richtet sich gegen die Interessen der Gesamten Studentenschaft. – Der Versuch, in Frankfurt Athener Verhältnisse zu schaffen wird scheitern. Der Stein, den sie hochgewuchtet haben, fällt auf ihre eigenen Füße. Die Reaktionäre aller Länder sind solche Toren! – Das Rektorat hat uns dazu aufgefordert, massenhaft Widerstand zu leisten. Von einer Universitäts – und Kultusbürokratie, die auf die Selbstorganisation der Studenten mit Polizeigewalt und Justizapparat antwortet, haben wir nichts mehr zu erwarten. – Der aktive Streik wird fortgesetzt! – Heute Abend wird Schütte mit uns über die weitere Organisation unseres Streikes in der ganzen Universität diskutieren. – Zur Vorbereitung dieses Teach – in und zur Organisation des Streiks überall in der Universität treffen wir uns um 14 Uhr im Institut für Gesellschaftswissenschaften (Rüegg – Seminar). – Schütte ‘Teach – in’, Hörsaal 6, 17 Uhr.“
    Flugblatt Studenten Anonym 7.1.1969; Archiv
    983) Flugblatt>07.01.1969>>WI-SO Soziologen: Aufruf zur Vollversammlung 08.01.1969
    „„“„Wl-SO SOZIOLOGEN Wl-SO SOZIOLOGEN Wl-SO SOZIOLOGEN Wl-SO – Eine Vollversammlung der Wi-So Soziologen beschloß vor Weihnachten solange zu streiken, bis es möglich wird, am Seminar für Gesellschaftslehre alle das Seminar betreffenden Angelegenheiten drittelparitätisch zu beraten und zu verabschieden. Streik heißt: Organisation von Arbeitsgruppen, in denen Themen bearbeitet werden, die auf eine Neuorganisation von Lehre und Forschung hinzielen, und Boykott der traditionellen Lehrveranstaltungen. Die Dozenten dieses Seminars erklärten, in der Zeit ihrer Lehrveranstaltungen an diesen Arbeitsgruppen mitzuarbeiten. Eine der dringendsten Aufgaben war und ist eine Institutssatzung zu erarbeiten, die die Möglichkeit geben soll, Reformvorstellungen einen institutionalisierten Rahmen zu sichern, so daß Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb nicht vom guten Willen der Ordinarien abhängen, sondern in überschaubaren und von allen kontrollierbaren Prozessen stattfinden. In der Erklärung begrüßten die Dozenten, die die Studenten artikulierten. Der Rektor, der Direktor des Seminars für Gesellschaftslehre ist, der Prorektor und die Dekane haben in einem Plakat u.a. erklärt, daß mit Aberkennung des Semesters zu rechnen sei, würde der Lehrbetrieb nicht in alter Weise aufgenommen.
    Hier stellt sich die Frage: war die tolerierende und begrüßende Erklärung der Dozenten zu den Absichten der Studenten ein taktisches Manöver, mit der Hoffnung die Streikbewegung werde bis Weihnachten erlahmen und sich nach den Ferien nicht mehr sammeln, obwohl sich keinerlei Veränderung in der Organisation des Wissen-schaftsbetriebes zeigte?
    Die Reaktion von Seiten der Universitätsadministration kann nur in folgendem Sinne interpretiert worden: die „letzten“ Streikwilligen sollen durch die brutale Androhung verschiedener Sanktionen gezwungen werden, den Streik aufzugeben. Gestern liberales Begrüßen von Reformvorstellungen, heut Knüppel aus dem Sack. Die Studenten müssen sich selbst die Frage stellen: Sind sie bereit, unter der Androhung härtester Sanktionen ihre Absichten weiter zu artikulieren und durchzusetzen? Auch wenn durch die massiven Drohungen des Rektors die Lage für den einzelnen Studenten wesentlich erschwert wurde, ist dennoch zu bedenken, daß die Aufrecht-erhaltung der Streiksituation die einzige Möglichkeit ist, in absehbarer Zukunft Veränderungen herbeizuführen. Unsere Reformbemühungen führen nicht zum Chaos an den Universitäten, wie demagogische Äußerungen des Rektors wahrhaben wollen (siehe Plakat).
    Wir fordern die Dozenten des Seminars auf, eindeutig zu den Widersprüchen Stellung zu nehmen, die sich aus ihrer eigenen Erklärung und dem Plakat der Universitätsver-waltung ergeben haben. – Besucht deshalb keine Lehrveranstaltungen = kommt in die Arbeitsgruppen! VOLLVERSAMMLUNG: MITTWOCH, 8.1.1969 16.00 Übungsraum Senckenberg¬anlage.“
    Flugblatt WI-SO Soziologen 7.1.1969; Aktiver Streik, aaO, Seite 148
    984) Pressemitteilung>07.01.1969>>Rektor: Hinweis auf Rundschreiben an Lehrkörper
    „Der Rektor hat in einem Rundschreiben an die Mitglieder des Lehrkörpers auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrnehmung des Hausrechtes in den Lehrveranstaltungen hingewiesen. Ferner hat er sie daran erinnert, daß eine Beteiligung an sogenannten ‘Arbeitskreisen’, die bestimmt sind, die im Vorlesungsverzeichnis angekündigten Lehrveranstaltungen zu verhindern, mit den dienstlichen und beamtenrechtlichen Pflichten der Lehrenden kollidiert. Der Rektor wies schließlich darauf hin, daß studentische Arbeitsgruppen, die außerhalb der im Vorlesungsverzeichnis angekündigten Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, keine Lehrveranstaltungen der Universität seien und aus diesem Grund für sie keine Bescheinigungen mit der Unterschrift von Dozenten und mit einem Seminarstempel ausgestellt werden können. – Abschließend sei noch einmal auf die mehrfachen Stellungnahmen des Rektors verwiesen, wonach er studentischen Arbeitsgruppen, die auf dem Boden der Rechtsordnung der Intensivierung und Reform des Studiums dienen, begrüßt. Am 8.1. haben Rektor, Prorektor, Dekane und Vorsitzender der Abteilung für Erziehungswissenschaften in ihrem Aufruf bekannt gegeben, daß alle Vorschläge zur Studien – und Hochschulreform in den akademischen Gremien sorgfältig geprüft werden.“
    Pressemitteilung Rektor 7.1.1969; Archiv
    985) Strafanzeige>07.01.1969>>Rektor gegen Riechmann, K. – D.Wolff, F. Wolff: Wegen Aufbruchs Seminar Gesellschaftslehre am 07.01.1969
    „[…]Am Nachmittag des 7. Januar 1969 drang eine größere Gruppe von Personen in die Räume des Seminars für Gesellschaftslehre ein. Die verschlossenen Türen zu den Räumen wurden aufgebrochen. Unter den Eindringlingen befanden sich u.a. die SDS – Mitglieder Riechmann , K.D. Wolff , Frank Wolff u.a. Ich verweise insoweit auf die Berichte von Fräulein Dr. Meyer und Herrn Müller, die beide Mitarbeiter des Seminars für Gesellschaftslehre sind, Geschäftsführender Direktor des Seminars für Gesellschaftslehre und ich. – Gegen die drei SDS – Mitglieder, gegen die weiteren Personen, die als Eindringlinge in den genannten Berichten bezeichnet werden und gegen Unbekannt erstatte ich wegen schweren Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung Strafanzeige und stelle Strafantrag. Rüegg.“
    Strafanzeige Rektor 7.1.1969; Rektorat 206-06/5 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 7/69)
    986) Brief>08.01.1969>>Häuser an Hessischen Rundfunk: Protest gegen Art der Berichterstattung
    „[…]Sehr geehrter Herr Intendant! In der gestrigen Hessenschau des Ersten Deutschen Fernsehens wurde einmal mehr jene Art der Berichterstattung über die Frankfurter Universität geboten, die leider für einige Mitarbeiter Ihres Nachrichtendienstes charakteristisch zu sein scheint. Eine vom Rektor und Dekanen unterzeichnete Erklärung, die den Anlaß der Nachrichtengebung bot, wurde weder verlesen oder auszugsweise zitiert, noch von der Kamera in einer lesbaren Form gezeigt, wohl aber wurden einige unzusammenhängende Wort – und Satzgebilde wie mit einem Brennglas gezeigt, die vermutlich den Eindruck eines reaktionären Vokabular vermitteln sollten. – Zu Worte kamen in der Sendung außer dem Kommentator a) der Rektor, der auf eine einzige Frage antworten durfte, nämlich auf die Frage, ob er nun nicht doch den Weg abwartender Geduld verlassen habe; – b) der Universitäts – Justitiar, der aber nicht etwa zu Rechtsfragen gehört wurde, sondern als Zerberus beim Entfernen rechtswidrig angebrachter Plakate dem Reporter eine Auskunft darüber geben mußte, warum er dies tue und ob er es als rechtens ansehe. – Gezeigt wurde im Hintergrund noch ein anderer Universitätsangestellter, der auf ähnliche Weise als Plakatabreißer kommentiert wurde; – c) ein Student, der sich über den Aufruf des Rektors empörte; – d) ein SDS – Mitglied, das weitere Besetzungen von Seminaren und Universitätseinrichtungen und die allgemeine Übernahme des Lehrbetriebs ankündigte; – e) Professor Wiethölter, der den Aufruf des Rektors als eine ‘Bankrotterklärung’ der Universität und der Universitätsadministration erklärte. – Kein Wort darüber, daß der Vorlesungs – und Seminarbetrieb – von der bestreikten AfE abgesehen – in der Philosophischen Fakultät und in anderen Teilen der Universität durch systematische Störaktionen schon vor Weihnachten fast vollständig zum Erliegen gekommen ist, keine Erklärung dazu, daß dies der Anlaß des Aufrufs des Rektors und der Dekane war, keine Erwähnung dessen, daß es das offen bekannte Ziel der radikalen Studenten ist – durch Hunderte von Flugblättern und Plakaten belegbar – diese Universität arbeitsunfähig zu machen und, wie der SDS – Student in der Hessenschau erklärte, ‘die Produktionsstätten der Universität’ in eigene Regie zu übernehmen, kein Bild von den beschmierten Wänden an den Hörsälen und an den Gebäuden, kein Kameraschwenk auf die Plakatwände und chinesischen Wandzeitungen mit ihren doch wirklich publizistischen Parolen, kein Hinweis darauf, daß wahrscheinlich die Mehrheit der Studenten den normalen Vorlesungs – und Seminarbetrieb aufrecht erhalten möchten oder gar – verwegener Gedanke – daß es studentischen Widerstand gegen Vorlesungsstörungen und Streik gibt (sicherlich würde es sich dabei um Faschisten oder Reaktionäre handeln müssen), nicht die leiseste Andeutung darüber, daß Herrn Wiethölters Ansicht vermutlich die extremste innerhalb der fünf Fakultäten mit ihren schätzungsweise mehr als 200 Mitgliedern ist, und endlich kein Kommentar dazu, daß die den Streik beschließenden ‘Vollversammlungen’ der studentischen Fachschaften keineswegs ordentlich einberufenen Zusammenkünfte, sondern ad hoc veranstaltete plebiszitäre Veranstaltungen sind, in denen jedermann ungefragt in jeder beliebigen Fachschaft erscheinen und mit abstimmen kann; ähnlich wie wenn bei Urabstimmungen ‘zufällig’ anwesende Mitglieder anderer Betriebe und Nicht – Gewerkschaftsmitglieder mitstimmen würden. – Man wird den Eindruck nicht los, daß diese Art der Berichterstattung weiß, was sie zu zeigen hat: autoritäres Establishment und repressive Herrschaft gegen eine dagegen aufbegehrende Jugend. – Da Sie, Herr Intendant, aus diesem Brief zu Recht eine gewisse Erbitterung herauslesen werden, möchte ich wenigstens hinzufügen, daß mir die Berichterstattung zum gleichen Ereignis am gleichen Abend um 19.50 Uhr im ‘Heute in Hessen’ dagegen wohltuend neutral erschien. – Wenn ich nicht überzeugt wäre, daß dieser Brief in einem viel allgemeineren Interesse als dem bloßen Universitätsinteresse notwendig ist, wäre er wohl kaum geschrieben worden. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, Herr Intendant, wenn Sie sich einmal um diese Art der Nachrichtengebung bekümmern und sie auf ihre Objektivität hin selbst überprüfen würden. – In vorzüglicher Hochachtung erlaube ich mir zu grüßen als Ihr sehr ergebener Professor Dr. Karl Häuser.“
    Schreiben Häuser an Hessischen Rundfunk 8.1.1969; Rektorat 760 – 02
    987) Artikel>08.01.1969>>FAZ: „Tumulte beim Besuch des Kultusministers“
    „Fruchtlose Diskussion über Fragen an der Abteilung für Erziehungswissenschaften – Ohne eine konkrete Antwort zu den Fragen der Lehrerbildung ist gestern abend eine studentische Versammlung, auf der Kultusminister Schütte sprach, zu Ende gegangen. Der Minister war von den Studenten der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) eingeladen worden, zu den Fragen der Lehrerbildung Stellung zu nehmen, die seit seiner Ankündigung, das Studium für den sogenannten ‘Stufenlehrer’ auf sechs Semester zu beschränken, an der Universität virulent sind und vor den Weihnachtsferien zu einem ‘aktiven Streik’ der Studenten geführt hatten. – In der bis zum Bersten gefüllten Mensa entwickelte sich zwischen Studenten und Schütte eine hitzige Diskussion. Sie steigerte sich, da die studentischen ‘Sprecher’ mit den Antworten Schüttes nicht einverstanden waren, schließlich derart in Turbulenz, daß der Minister nicht mehr weiter diskutieren wollte. Sein Versuch, nach einstündiger Debatte den Saal zu verlassen, wurde von Versammlungsteilnehmern minutenlang dadurch vereitelt, daß sie ineinandergehakt Reihen bildeten und Schütte den Weg nach draußen versperrten. Als der Minister sich standhaft weigerte, wieder ans Mikrophon zu treten, erlahmte die Lust, ihn weiter aufzuhalten. Schließlich konnte Schütte mit großer Kraftanstrengung den Ausgang erreichen und den Diskussionsort verlassen. Im Hinausgehen sagte er, eine derartige Versammlung werde er nie wieder besuchen. – Vor dem Erscheinen Schüttes waren sich die Studenten anfangs nicht darüber einig geworden, ob die Frage der Lehrerausbildung getrennt von der Gesamtsituation an der Universität behandelt werden sollte, die am Tag zuvor durch den Aufruf des Rektors an die Studenten entstanden war, Störaktionen in Lehrveranstaltungen entgegenzuwirken. Die weitere Diskussion darüber erübrigte sich dann, als Schütte früher als erwartet erschien und Karl Dietrich Wolff vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) den Minister fragte, inwieweit er sich mit dem Aufruf des Rektors identifiziere. Schütte erklärte, den Aufruf im einzelnen nicht zu kennen, wurde dann aber deutlich, als ihm vorgehalten wurde, daß der Rektor angekündigt habe, bei der ‘Besetzung’ von Instituten die Polizei zu rufen. Seine Antwort darauf war lapidar und kurz: ‘Gewalt wird mit Gewalt beantwortet’. Damit war der Auftakt gegeben für eine hitzige Atmosphäre, die sich während der Anwesenheit des Ministers nicht mehr abkühlte. Die Studenten antworteten mit vielstimmigem Protestgeheul, das immer neue Unruhe nach sich zog und eine sachlich geführte Diskussion nicht mehr gestattete. – Schüttes Wunsch an die Studenten, Fragen zum Lehrerstudium zu stellen, wurde dann auch entsprochen, indem ein Student zu wissen begehrte, welche ‘politischen und pädagogischen Gründe’ die Landesregierung denn habe, das Lehrerstudium nicht auf acht Semester zu erhöhen. Schütte antwortete mit dem Hinweis, es sei ihm ‘zu primitiv’, nur mit sechs oder acht Semestern zu rechnen, entscheidend sei, wie das Studium inhaltlich konstruiert werden solle. Darum stellte er an die Studenten die Gegenfrage, weshalb sie bisher nicht dafür plädiert hätten, die Vorlesungen abzuschaffen, oder weshalb sie nicht ein eigenes Modell entwickelt hätten, wie das Lehrerstudium zu organisieren sei. – Die Auseinandersetzung darüber drohte sich totzulaufen, da fragte ein Student den Minister, wie er sich die Zukunft der AfE denke. Schütte entgegnete, die AfE werde ‘völlig in die Universität integriert’ werden und wahrscheinlich in ihr ‘mit ein oder zwei Fachbereichen’ vertreten sein. Es werde aber keine gleichwertige Ausbildung für Studienräte und ‘Stufenlehrer’ geben. Die Gesamtschule sei eine differenzierte Schule, die den Fachlehrer unbedingt brauche. – Hier hakte Daniel Cohn – Bendit mit der Gegenfrage ein, ob Schütte meinte, daß ein Universitätslehrer nicht eine ebenso qualifizierte Ausbildung brauche wie ein Lehrer von gerade schulpflichtig gewordenen Kindern. Eine Antwort darauf kam nicht mehr zustande, weil Cohn – Bendit die sich in der Bundesrepublik anbahnende Entwicklung nicht nur auf dem Gebiet der Erziehung mit der im Jahr 1933 verglich sondern auch behauptete, die Verfestigung der Strukturen deute auf Ähnliches heute hin. – Die Auseinandersetzung zwischen Schütte und Cohn – Bendit gipfelte am Schluß in der Frage Schüttes an den Studenten, ob er und seine Anhänger ‘die’ Studentenschaft darstellten. Die Tumulte darauf waren schlimmer noch als am Anfang der Versammlung, so daß Schütte erklärte, er werde nicht weiter diskutieren. Bis er sich danach durch die Menschenmauer gedrängelt hatte, verging eine Viertelstunde. – Seminar für Gesellschaftslehre besetzt – Gewaltsam waren zuvor am Nachmittag etwa achtzig Studenten, unter ihnen Frank Wolff und andere Angehörige des SDS, in das Seminar für Gesellschaftslehre im Hauptgebäude der Universität eingedrungen. Dem Seminar steht unter anderem Rektor Rüegg vor. Einige der Studenten rüttelten so lange an der verschlossenen Tür, bis sie aufsprang. Dann drangen die Studenten in das Seminar ein und verteilten sich in den Räumen. Vorher hatten sie in einer Diskussion die Seminarbesetzung beschlossen. Dabei hatten einige Sprecher, darunter Daniel Cohn – Bendit und Frank Wolff erklärt, mit der Besetzung solle den studentischen Forderungen nach einer Neuorganisation des Studienbetriebs Nachdruck verliehen werden. – Gegen Mittag war es im Haupteingang der Universität zu Gewalttätigkeiten gekommen, als eine Studentengruppe ein vom Rektor nicht genehmigtes Plakat an den Türen befestigt hatte. Der Justitiar, Universitätsrat Hartmut Riehn, forderte die Studenten auf, die Plakate zu entfernen. Riehn wurde daraufhin nach seinen Angaben von drei Mitgliedern des SDS ‘unter Anwendung körperlicher Gewalt abgedrängt und verschleppt’. Er kündigte Strafantrag gegen diese Studenten an, die auch dem Universitätspförtner Prügel angedroht haben sollen. – Der AStA beantragte nach seiner Mitteilung beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Rektor. Damit will er klären lassen, daß auf dem Universitätsgelände Informationsplakate ausgehängt werden dürfen.“
    FAZ, „Tumulte beim Besuch des Kultusministers“ 8.1.1969; Archiv
    988) Artikel>08.01.1969>>FR: „Handgemenge um AStA – Plakat“
    „Lage an der Universität spitzte sich noch vor Schütte – Besuch zu – Verschärft hat sich am Dienstag die Lage an der Frankfurter Universität. – Schon vor dem Eintreffen von Kultusminister Professor Schütte, der am Abend mit Studenten diskutierte, kam es gegen Mittag im Haupteingang zu ersten Zwischenfällen, als eine Gruppe von Studenten ein vom Rektor Rüegg nicht genehmigtes Plakat des AStA (Allgemeiner Studentenausschuß) an den Türen befestigt hatte. Der Justitiar, Universitätsrat Hartmut Riehn, forderte die Studenten auf, die Plakate zu entfernen. Riehn wurde daraufhin, wie er angab, von drei Mitgliedern des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) ‘unter Anwendung körperlicher Gewalt abgedrängt und weggeschleppt’. Er kündigte Strafantrag gegen diese Studenten an, die auch dem Universitätspförtner Prügel angedroht hätten. – Der Allgemeine Studentenausschuß beantragte nach eigener Mitteilung beim Verwaltungsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Rektor. Damit will der AStA, wie der Justitiar bestätigte, klären lassen, daß auf dem Universitätsgelände Informationsplakate ausgehängt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht will am heutigen Mittwoch über diesen Antrag entscheiden. Der AStA hatte nach Angaben des Justitiars keine Genehmigung für das Plakat eingeholt. – Auf dem Plakat des AStA das Anlaß dieses Antrags auf einstweilige Verfügung war und das gegen Mittag im Hauptgebäude und an den Zugängen des Rektorats befestigt worden war, stand: ‘Die alte Wissenschaft ist tot. Organisiert sie selbsttätig mit neuen Inhalten. Wir lassen Polizeispitzel in der Universität nicht zu.’ – ‘Der aktive Streik wird fortgesetzt’, hieß es ferner auf einem Handzettel, der beim AStA im Studentenhaus verteilt wurde. Am gestrigen Nachmittag berieten Gruppen von Studenten die ‘Organisation des Streiks’ und die für den Abend vorgesehene Diskussion mit Kultusminister Schütte. Am Montag hatten – wie berichtet – Rektor, Dekane und der Vorsitzende des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) an alle Angehörige der Universität appelliert, jedem Versuch einer bewußten Störung des akademischen Lebens entgegenzuwirken. – wie der Landesdienst Hessen am Dienstag meldete, seien am Nachmittag etwa 80 Studenten in das Seminar für Gesellschaftslehre im Hauptgebäude der Universität eingedrungen. Dem Seminar steht unter anderen der Rektor der Universität, Prof. Rüegg, vor. Vorher sei in einer etwa einstündigen Diskussion die Seminarbesetzung beschlossen worden. Dabei hätten einige Sprecher – darunter Daniel Cohn – Bendit und Frank Wolff – erklärt, mit der Besetzung solle den Forderungen der Studenten nach einer Neuorganisation des Studienbetriebes Nachdruck verliehen werden.“
    FR, „Handgemenge um AStA – Plakat“, 8.1.1969; Archiv
    989) Artikel>08.01.1969>>uni-report: „AfE – Ratssitzung gesprengt“
    „Am 30. Dezember fand eine Ratssitzung der AfE statt, die durch ein Go – in gestört wurde. Daraufhin beschloß der Rat mit großer Mehrheit, die Sitzung aufzuheben. Entgegen anderslautender Pressemeldungen hatte der Vorsitzende des Rates der AfE zu dieser Sitzung ordnungsgemäß und bereits zehn Tage vor dem anberaumten Termin eingeladen. Am 20. Dezember wurden auch die Fachschaftsvertreter der AfE, Diehl und Bethke, mündlich über die geplante Sitzung informiert. – Für die Sitzung war eine Erklärung vorbereitet worden, die jedoch wegen der Störung nicht verabschiedet werden konnte. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: – Der Rat möge folgende Erklärung beschließen: – Der Rat der Abteilung für Erziehungswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe – Universität erklärt erneut, daß er es aus pädagogischen, hochschuldidaktischen und fachlichen Gründen für erforderlich hält, den in der Novelle zum hessischen Schulverwaltungsgesetz vorgesehenen neuen ‘Stufenlehrer’ in einem achtsemestrigen Hochschulstudium auf seinen Beruf vorzubereiten. Darin muß für das Studium der pädagogischen Grundwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Politologie) ein sinnvoller Entfaltungsspielraum gewährleistet sein. Ein solches Programm verlangt u. a. auch die Verlängerung der Honnef – Stipendien für diese Studenten auf neun Semester. Der Rat weiß sich in diesen Forderungen mit der Studentenschaft einig und bekräftigt, daß er für ihre Verwirklichung gegenüber Öffentlichkeit, Landtag und Landesregierung mit allem Nachdruck eintritt. Die Unruhe und Skepsis vieler Studenten angesichts der amtlichen Reformpolitik für Schule und Hochschule ist begründet; sie wird von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens, von Pädagogen und Professoren geteilt. Der Rat hat Verständnis dafür, daß die Studentenschaft sich so energisch für ihre bildungspolitischen Forderungen einsetzt, auch wenn er sich nicht in der Lage sieht, einen fortgesetzten studentischen Boykott der Lehrveranstaltungen gutzuheißen. – Der Rat ist sich der finanziellen Folgen für das Land Hessen bewußt, die seine Vorstellungen von einer Studienreform für den ‘Stufenlehrer’ nach sich ziehen. Die von Landtag und Landesregierung in Angriff genommene Schulreform wäre nach seiner Auffassung jedoch von vornherein ernstlich gefährdet, wenn nicht sogleich ein Lehrernachwuchs herangebildet wird, der in jeder Hinsicht geeignet ist, in der neuen Schulform, insbesondere auch in der gymnasialen Mittelstufe zu unterrichten. Jedenfalls sähe sich der Rat außerstande, bei einem grundsätzlich nur sechssemestrigen Studium der angehenden Grund – , Haupt – und Realschullehrer mit zwei Fächern die Verantwortung für deren zureichende Qualifizierung zu übernehmen. Landtag und Landesregierung sollten schon jetzt auf dem Wege der Gesetzgebung Vorsorge dafür treffen, daß die Umstellung auf ein achtsemestriges Studium innerhalb einer angemessenen Frist möglich wird. Der Rat hält es auch für unumgänglich, daß der Kultusminister und die Landtagsfraktionen schnellstens ihre Vorstellungen zu diesem Teil der allgemeinen Studienreform detailliert und öffentlich darlegt. Eine Zurückweisung begründeter Einwände dürfte die verbreiteten Zweifel an der Chance auch einer studentischen Einflußnahme auf die bildungspolitische Willensbildung in Bund und Ländern bestärken und einer Ausweitung und Radikalisierung ursprünglich berechtigter und maßvoller Forderungen Vorschub leisten. – Während des gegenwärtigen Boykotts haben die Studenten in den Seminaren der AfE Arbeitsgruppen gebildet und – meist zusammen mit Professoren und Assistenten und häufig gemeinsam mit Studenten anderer Fakultäten – Ansätze zu einer inhaltlichen Reform ihres Studiums entwickelt. Die Ergebnisse dieser begrüßenswerten studentischen Initiative sollten in die weitere Erörterung und Verwirklichung der eingeleiteten Reform auch im Hinblick auf Lehrstil und Lehrinhalte so weit wie irgend möglich einbezogen werden. Zugleich hofft der Rat der AfE, daß der Lehrkörper sowie die wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter der Abteilung ihre Lehrverpflichtungen gegenüber der Gesamtheit der Studenten wahrnehmen können, um die laufende Semesterarbeit zu Ende zu führen.“
    uni report, „AfE – Ratssitzung gesprengt“ 8.1.1969; Archiv
    990) Artikel>08.01.1969>>uni-report: „An die Studenten der Universität Frankfurt“
    „Im Dezember sind Lehrveranstaltungen in immer stärkerem Ausmaß durch rechtswidrige Aktionen radikaler Gruppen gestört oder unmöglich gemacht worden. – Falls diese Störungen, gleichgültig in welcher Form, andauern, ist die Nichtanrechnung von Vorlesungen und Übungen in den betroffenen Fächern, die Schließung von Fakultäten oder auch der ganzen Universität die unausweichliche Folge. – Leidtragende bei einer solchen Entwicklung wären Tausende von Studenten, die an ihrem Studium interessiert sind und sich den Verlust eines Semesters nicht leisten können. – Damit es nicht zur Schließung kommt, können absichtliche Störungen des Studienbetriebes nicht mehr geduldet werden. Unbeschränkte Toleranz ist gegenüber ihren Verächtern fehl am Platze: Wer keine andere Meinung außer seiner eigenen gelten läßt, wer keine Reform der Hochschule, sondern die Revolution im Staat anstrebt – wie in der AStA – Information vom 12. Dezember zu lesen war – kann für sich keine Toleranz beanspruchen. Schon einmal sind – in der Republik von Weimar – die deutschen Hochschulen in falsch geübter Toleranz gegenüber radikalen Elementen dem Chaos anheimgefallen. – Ab 1. Januar 1969 sind studentische Vertreter in allen akademischen Organen stimmberechtigt. Jeder Student hat die Möglichkeit, über seine Vertreter, über die Dekane oder den Rektor seine Vorschläge und Anregungen zur Studien – und Hochschulreform einzubringen. Alle Vorschläge werden in den akademischen Gremien sorgfältig geprüft werden. Mit Repression, Boykott und Sabotierung des Studienbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung ist eine Hochschulreform jedoch nicht zu verwirklichen. – In Zukunft werden Personen, welche die Lern – und Lehrfreiheit durch ihre rechtswidrigen Aktionen aufheben wollen, sofort den Strafverfolgungsbehörden gemeldet, ‘Besetzungen’ von Universitätseinrichtungen haben sofortigen polizeilichen Einsatz zur Folge. – Alle Universitätsangehörigen, die sich der wissenschaftlichen Aufgabe der Universität verpflichtet fühlen, werden aufgefordert, jedem Versuch einer bewußten Störung des akademischen Lebens entgegenzuwirken. Werden solche böswilligen Störungen mit rechtmäßigen und der Situation angemessenen Mitteln unterbunden, so werden die akademische Freiheit und die demokratischen Verhältnisse an der Universität nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil geschützt – was immer radikale Propaganda behaupten mag. – Das Semester ist in Gefahr, tragen Sie in ihrem Interesse dazu bei, es zu retten. – Rektor und Prorektor, Dekane und Vorsitzender des Rates der AfE.“
    uni report 8.1.1969, „An die Studenten der Universität Frankfurt“
    991) Artikel>08.01.1969>>uni-report: „Auflösung der Wissenschaft – Durch Manipulation zur Revolution“
    „Der Wiesbadener Erlaß über ein sechssemestriges AfE – Studium mit zwei wissenschaftlichen Fächern statt wie bisher mit einem wurde von Lehrenden und Lernenden gleichermaßen abgelehnt. Gleiches gilt für die Mängel bei der Planung und der Personalausstattung des Juridicums. Beide Anlässe wurden von radikalen Studenten dazu benutzt, den Lehrbetrieb in der AfE und der Philosophischen Fakultät fast völlig zum Erliegen zu bringen, in anderen Fakultäten wurde er gestört. – ‘Manipulierte Begriffe’ – Wie schon während der Notstandsdiskussion im vergangenen Sommer wurde auch diesmal wieder zum ‘Streik’ aufgerufen: – ‘Die studentische Vollversammlung am Freitag beschloß als Maßnahme gegen die beginnende technokratische Hochschulreform den unbefristeten Streik.’ (‘Streik – Info’ Nr. 1 vom 10.12.68.) – Das Wort ‘Streik’ ist ein gesetzlich verankerter und genau definierter Begriff, der als Grundlage ein arbeitsrechtliches Verhältnis voraussetzt. In einem solchen Verhältnis steht der Student nicht. Der Student ist jedoch im Besitz der Lehrfreiheit, das heißt, er braucht Lehrveranstaltungen, die er nicht hören will, nicht zu besuchen. Er kann also von dieser Freiheit Gebrauch machen, er kann aber nicht streiken. Angestellte und Arbeiter können ihr Streikrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen (vorhergehende Urabstimmung usw.) ausüben. Für Beamte ist das Streikrecht in deren Arbeitsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen. – Zum Vorlesungs – ‘Streik’ aufzurufen, heißt, bewußt zu manipulieren. Mit dem Wort ‘Streik’ trifft man nicht nur das revolutionsromantische Element, das den links – radikalen Studentengruppen anhaftet, man kann auch auf der Basis dieses scheinlegalen Begriffs zur Gewaltanwendung aufrufen, nennt man es nun ‘Streikposten’, wie es im Streikrecht der Fall ist, oder ‘aktiver Streik’ wie es in den Unruhen vor Weihnachten der Fall war. Hier wird mittels manipulativer Technik zur scheinbar gerechtfertigten Gewalt aufgerufen. Das oben angeführte Zitat gibt noch ein Beispiel für einen derartigen manipulierten Einsatz eines Rechtsbegriffes, der ‘Vollversammlung’. Nach der Frankfurter Studentenschaftssatzung übt die Studentenschaft durch Urabstimmung die oberste beschließende Funktion selbst aus. Zur Vorbereitung einer solchen Urabstimmung – und nur dann – kann eine Vollversammlung vom Parlamentspräsidium einberufen werden (§ 7/ § 9). – Unter den radikalen Studentengruppen hat es sich jedoch eingebürgert, mehr oder minder zufällig zusammengekommene Versammlungen als ‘Vollversammlungen’ zu deklarieren und deren Beschlüssen somit den Anschein der Verbindlichkeit zu geben. Den Studenten und der Öffentlichkeit, die die Umstände, unter denen solche Beschlüsse entstehen, nicht kennen, werden auf diese Weise mit Bedacht falsche Tatsachen vorgegaukelt. AStA und Studentenparlament, denen es obliegt, hier Einhalt zu gebieten, begeben sich jedoch ihrer Rechte und sanktionieren durch diese Duldung eine Praxis, die jeder Form demokratischer Willensbildung Hohn spricht. – Unter diesen Umständen muß es sehr bedenklich anmuten, wenn die gleichen Leute, die derart manipulieren, den ‘kritischen Theoretikern der Frankfurter Soziologie’ (Habermas, Adorno, v. Friedburg – Anm. d. Red.) vorwerfen, sie griffen zu den ‘manipulativen Mitteln der Demagogie’ und sie würden sich eines ‘Argumentes aus den demagogischen und bewährten Instrumentarium Goebbelscher Propaganda’ bedienen. (Flugblatt ‘Spartakus Seminar’ vom 19.12.68.) – Die Liste der Begriffe, die durch manipulative Technik zum Belügen der Studenten benutzt werden, läßt sich verlängern. Auf dem beschränkten Raum, der hier zur Verfügung steht, kann eine entsprechende Untersuchung in der notwendigen Breite leider nicht vorgelegt werden, ebensowenig kann hier die unangenehme Militanz dieser Sprache (‘zerschlagen’, ‘zerschmettern’) oder die in Pöbeleien ausartende Personifizierung (‘reaktionäre Fossilie’, ‘klassischer Verräter’) untersucht werden. Deutlich soll jedoch einmal gezeigt werden, was die Radikalen mit derartiger Indoktrination erreichen wollen. – ‘Gegen die Freiheit von Forschung und Lehre’ – Erstes Ziel ist erklärtermaßen, die im Grundgesetz gegebene Freiheit von Forschung und Lehre abzuschaffen und die Wissenschaft in den Dienst des politischen Kampfes zu stellen. – ‘Als Studenten können wir politisches Engagement nur organisatorisch umsetzen an unserem universitären Arbeitsplatz’ (SDS – Flugblatt vom 25.11.68). – Die Aktionen vor Weihnachten waren zu einem großen Teil unmittelbar gegen die Freiheit von Forschung und Lehre gerichtet, die Politisierung der Wissenschaft war die erklärte Absicht. – ‘Selbsttätigkeit der Studenten kann nach den Erfahrungen der ‘politischen Universität’ im letzten Sommer nicht mehr bedeuten, dem routinierten Lehrbetrieb ein Programm kritisch reflektierter Lehrinhalte als Alibi zur Verfügung zu stellen; Selbsttätigkeit heißt in dieser Situation: durch die Selbstorganisation der Wissenschaft praktischen Widerstand gegen die Disziplinierungsversuche des autoritären Staates zu leisten.’ – (Flugblatt ‘Die Fachidiotenfabrik ist zerschlagen’ vom 17.12.68.) – ‘Zerstörung der Universitäten’ – Den radikalen Studentenführern geht es längst nicht mehr um eine Beseitigung der offenkundigen Mängel an den Universitäten, ihnen schwebt die Beseitigung der Hochschulen selber vor. – Auf einer Versammlung der Soziologen in der Philosophischen Fakultät am 10.12.68 erklärte der ehemalige Bundesvorsitzende des SDS, Reimut Reiche, unter dem Beifall der Versammelten die eigentliche Zielsetzung des ‘Streiks’. Er legte dar, daß ein weiterer ‘Streik’ ökonomische Konsequenzen haben werde. In Berlin hätten bereits viele – und in erster Linie gute und junge – Professoren ihre Lehrstühle verlassen, da die ständigen Unruhen und Aktionen die Lehre und Forschung behindern. So entstehe eine stärkere Bereitwilligkeit, Rufe an andere Universitäten anzunehmen. Zunächst würden sich die Lehrkräfte an die Peripherie, zum Beispiel nach Frankfurt, zurückziehen, dann immer weiter in die Provinz, schließlich gingen sie in Randgebiete wie Saarbrücken und Konstanz, bis die besten und für die Bundesrepublik wichtigsten Professoren in die USA oder in benachbarte europäische Staaten abwandern würden. Aus Darmstadt, so sagte Reiche, seien schon einige bekannte Naturwissenschaftler in die Vereinigten Staaten abgewandert. Ziel müsse es seiner Ausführung nach sein, den gesamten Wissenschaftsbetrieb in der Bundesrepublik aufzulösen. – ‘Satzungsgebendes Konzil bis zum 25. April 1969’ – In einem am 30. Dezember in der Universität eingetroffenen Schreiben nimmt der hessische Kultusminister Stellung zur Rechtslage an der Universität Frankfurt nach dem 31.Dezember 1968. Wir geben das Schreiben im Wortlaut wieder: – Die Satzung der Johann Wolfgang Goethe – Universität tritt gemäß § 45 Abs. 3 Hochschulgesetz am 31.12.1968 außer Kraft. Die Universität ist der Verpflichtung zur Vorlage einer nach dem Hochschulgesetz zu erlassenden Satzung nicht nachgekommen. Die Vereinbarung über die Entsendung von Vertretern der Versammlungen der Nichtordinarien, der Nichthabilitierten und der Studentenschaft in das satzungsgebende Konzil ist nicht zustande gekommen, so daß dieses Konzil nicht gebildet wurde. – Diese Rechtslage veranlaßt mich, gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 HV und gemäß §§ 3 Abs. 3 und 50 Abs.1 Hochschulgesetz folgende Anordnung zu treffen, die allen Organen und Gremien der Universität sowie der Studentenschaft bekanntzugeben ist: – I. – Die bestehenden Organe und Gremien der Johann Wolfgang Goethe – Universität in Frankfurt/M. führen ihre Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt der zuständigen Organe und Gremien fort, die aufgrund der nach dem Hochschulgesetz zu erlassenden Satzung zu bilden sind. Rechtsgrundlagen für das Handeln der Organe und Gremien bis zu diesem Zeitpunkt ist das zur Zeit geltende Hochschulrecht. – II. – Zur Beendigung des satzungslosen Zustandes hat der Rektor das satzungsgebende Konzil, dem die uneingeschränkte Satzungs – Kompetenz zusteht, bis zu einem Zeitpunkt einzuberufen, der den Versammlungen der Nichtordinarien und der Nichthabilitierten sowie der Studentenschaft die Möglichkeit gibt, das Verfahren für die Wahl ihrer Vertreter für das satzungsgebende Konzil rechtzeitig zu regeln; als spätesten Termin für die Einberufung des satzungsgebenden Konzils bestimme ich den 25. April 1969. – Wenn mir der Abschluß der Vereinbarung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz nicht bis zum 31.1.1969 angezeigt worden ist, werde ich im Wege der Ersatzvornahme eine Regelung bestimmen, die einer Zusammensetzung des satzungsgebenden Konzils nach der zuletzt an einer hessischen Hochschule getroffenen Vereinbarung entspricht. – III. – Der Rektor weist die zuständigen Gremien darauf hin, daß das Verfahren zur Wahl der Vertreter für das satzungsgebende Konzil rechtzeitig zu regeln ist. – IV. – Ich behalte mir die Änderung und Ergänzung dieser Anordnung vor. – V. – Abschnitte I und IV dieser Anordnung treten mit Wirkung vom 1.1.1969, Abschnitte II und III treten am Tage des Zugangs in Kraft. – VI. – Diese Anordnung wird im Staatsanzeiger veröffentlicht. – gez. Schütte.“
    uni report, „Auflösung der Wissenschaft – Durch Manipulation zur Revolution“ 8.1.1969; Archiv
    992) Artikel>08.01.1969>>uni-report: „Erklärung von 20 Professoren der AfE“
    „Die unterzeichneten Seminardirektoren und Professoren der Abteilung für Erziehungswissenschaften vertreten unverändert ihre sachliche Forderung nach einer Studiendauer von acht Semestern. – Wir erklären jedoch: – Die Fortsetzung des Boykotts gefährdet ernstlich die Anerkennung des laufenden Wintersemesters. Damit ist weder den Studierenden noch der Sache gedient. – Um die Anerkennung des Semesters zu sichern, führen wir vom 6. Januar 1969 an unsere regulären Veranstaltungen fort. – gez: – Bauersfeld – Deninger – Elzer – Felgner – Frenzel – Freyh – Fries – Geipel – Geißler – Hensel – Jung – Kippert – Kluge – Leschik – Schöneich – Schwartz – Weber – Weismantel – Werner – Wirth – Frankfurt/M., den 31.12.1968.“
    uni report 8.1.1969, „Erklärung von 20 Professoren der AfE“; Archiv
    993) Artikel>08.01.1969>>Wiesbadener Kurier: „Krawall an Frankfurts Universität“
    „AStA geht wegen Plakaten vor Gericht – Studenten dringen in Seminare ein – Verschärft hat sich die Lage an der Frankfurter Universität. Gegen Mittag kam es im Haupteingang zu Gewalttätigkeiten, als eine Gruppe Studenten ein vom Rektor nicht genehmigtes Plakat an den Türen befestigt hatten. Der Justitiar, Universitätsrat Riehn, forderte die Studenten auf, diese Plakate zu entfernen. Riehn wurde daraufhin nach seinen Angaben von drei Mitgliedern des SDS’ unter Anwendung körperlicher Gewalt abgedrängt und weggeschleppt’. Er kündigte Strafantrag gegen diese Studenten an, die auch dem Pförtner Prügel angedroht hatten. – Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) beantragte beim Verwaltungsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Rektor der Universität, Professor Dr. Rüegg. Damit will der AStA klären lassen, daß auf dem Universitätsgelände Informationsplakate ausgehängt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht will an diesem Mittwoch darüber entscheiden. Auf dem Plakat des AStA, das Anlaß dieses Antrags war, stand: ‘Die alte Wissenschaft ist tot, organisiert sie selbsttätig mit neuen Inhalten. Wir lassen Polizeispitzel in der Universität nicht zu!’ – ‘Der aktive Streik wird fortgesetzt’, hieß es ferner auf einem Handzettel, der im Studentenhaus verteilt wurde. Gewaltsam drangen am Nachmittag etwa 80 Studenten, unter ihnen Frank Wolff und andere Angehörige des SDS, in das Seminar für Gesellschaftslehre ein. Dem Seminar steht unter anderem der Rektor der Universität vor. Einige der Studenten rüttelten solange an der verschlossenen Tür, bis sie aufsprang. Dann drangen die Studenten in das Seminar ein. Vorher hatten sie in einer einstündigen Diskussion die Besetzung beschlossen. Dabei war von einigen Sprechern – darunter Daniel Cohn – Bendit und Frank Wolff – erklärt worden, mit der Besetzung solle den Forderungen nach einer Neuorganisation des Studentenbetriebes Nachdruck verliehen werden. – Schütte bricht Diskussion ab – In der mit annähernd 3000 Studenten überfüllten Mensa der Frankfurter Universität brach Kultusminister Schütte am Dienstagabend eine Diskussion mit Studenten nach eineinhalb Stunden als zwecklos ab. In dem Wirrwarr der Zurufe verstanden die Anwesenden kaum noch ein Wort. Er verlasse den Saal unter Protest, da die Mehrheit der Studenten in der Mensa nur von Anhängern des Studenten Cohn – Bendit gebildet werde. Als der Minister aus dem Saal gehen wollte, bildeten Studenten eine Kette, um ihn nicht durchzulassen. Dabei wurde Schütte naßgespritzt und aus der Menge wurde ein Senfbeutel nach ihm geworfen.“
    Wiesbadener Kurier, „Krawall an Frankfurts Universität“ 8.1.1969; Archiv
    994) Flugblatt>08.01.1969>>Streikkomitee: „Streik ist Streik! (Schütte gestern auf dem Teach In)“
    „„ Das Teach – in war nach den offenen Gewaltdrohungen des Rektors von vorgestern zu einer improvisierten Vollversammlung aller Fakultäten des aktiven Streiks geworden. Was kürzlich noch von Professoren und Assistenten bestätigt wurde – die Kampfmaßnahmen sind berechtigt – , das war jetzt von Rüegg und den Dekanen zum kriminellen Delikt erklärt worden. Damit sind sämtliche Reformversuche aller Studenten massiv bedroht. Wir hatten Schütte gefragt, wie die Landesregierung zu unseren Forderungen steht – seine Antwort; Auf die studentische Selbstorganisation der Wissenschaften wird mit Gewalt reagiert; die Forderung nach 8 Semestern AfE – Studium lehnte er ab, von den ausgearbeiteten inhaltlichen Vorstellungen der Studenten wollte er nichts gewußt haben! – Rüegg verwaltete derweil seine Bürokratie; vom Teach – in aufgefordert, an der Diskussion teilzunehmen, ließ er zweideutig ausrichten, er haben ‘besseres zu tun’. Hatte Rüegg, als er gestern die Polizei noch nicht in die Universität holte, die Absicht, Schütte nicht am Kommen zu hindern, damit dieser sich entweder so blamiert wie seinerzeit Rüegg selber, oder damit er die Streikbereitschaft der AfE zerstört? Jedenfalls ist klar; der geschlossenen Aktion der Studenten wollen die untereinander zerstrittenen Bürokratien mit offener Gewalt begegnen, Polizei, Strafverfahren, Relegation bekannter Studenten usw. – Eine Hoffnung wurde gestern endgültig zerstört; daß der Staat bloßen Forderungen nachgibt, seien sie noch so vernünftig begründet. Niemand kann mehr die Illusion haben, wir könnten Hochschulreform wie ein verspätetes Weihnachtsgeschenk erwarten. – Erfolg und Niederlage der Studenten messen sich allein an der Macht praktischer Organisation in den einzelnen Instituten und Arbeitskreisen! – Dort ist die Stelle, an der alle Studenten sich beteiligen können, Massen – Teach – ins, auf denen nur wenige reden können, ersetzen die inhaltliche Arbeit der einzelnen Fächer nicht. Deshalb müssen in speziellen Vollversammlungen die aktuelle Lage diskutiert und Kampfmaßnahmen organisiert werden. – Einige Drohungen des Rektorats sind gefährlich. Aber sie können abgewehrt werden, wenn die Studenten so geschlossen wie möglich handeln, – gegen Polizeibesetzung eines Instituts sofort andere Räume für die inhaltlichen Arbeitskreise bereit stellen. – bei Relegation herausgegriffener Kommilitonen sofort den Widerstand auf die gesamte Universität ausdehnen. – alle Repressionen sofort massenhaft bekanntmachen (Flugblätter, AStA, etc.) – Die Landesregierung und das Rektorat wollen die Studenten als Freiwild behandeln. Die Universitätsbürokraten verraten die Autonomie der Wissenschaft. – Die Universität sind wir! – Streik – und Informationszentrale Studentenhaus, Telefon 798/3186 – Termine: 14.00 Uhr Koordinationssitzung Seminar für Gesellschaftslehre, Hauptgebäude 17.00 Uhr Soziologen – Vollversammlung (Phil.), Hörsaal VI 17.00 Uhr Soziologen – Vollversammlung (WiSo) 19.00 Uhr Basis – Gruppen – Rat, Beethoven – Platz 4.“
    Flugblatt Anonym 8.1.1969; Archiv
    995) Niederschrift>08.01.1969>>Sitzung Senat: „Studentische Aktionen“
    „[…]Der Rektor berichtet über die Besprechung mit den Dekanen und dem Ratsvorsitzenden, als deren Ergebnis der Aufruf an die Studenten plakatiert wurde. Außerdem ist inzwischen ein Rundschreiben an den Lehrkörper versandt worden, in dem die Dozenten durch die Situation gebotene grundsätzliche Hinweise erhalten. Der Senat nimmt vom Bericht des Rektors stillschweigend Kenntnis. Prof. Freyh teilt mit, daß bei der AfE die meisten Veranstaltungen mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden. Besonders gestört werden z.Zt. die Vorlesungen von Prof. Kippert. – Spect. Rauter berichtet über schwindende Störungen bei der Anglistik, dagegen heftige Störungen in der Psychologie. – Der Rektor stellt als Novum die aktive Beteiligung des AStA an den Störaktionen fest. Es erhebt sich die Frage der Rechtsaufsicht, da hier eine Teilkörperschaft gegen die Gesamtkörperschaft opponiert. Herr Riehn will versuchen, eine einstweilige Anordnung des Inhalts zu erreichen, daß der Studentenschaft untersagt wird, zum Streik aufzurufen. – Anschließend findet eine Aussprache über die Opportunität sowie die Effizienz von Disziplinar – und strafrechtlichen Maßnahmen statt. – Herr Bimberg beantragt einen Beschluß dahingehend, daß es der Senat für wünschenswert hält, keine weiteren Verfahren nach dem z.Zt. noch geltenden Disziplinarrecht durchzuführen. Der Antrag wird mit allen gegen zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. – Prof. Freyh weist auf mögliche Schwierigkeiten bei Prüfungen hin, nachdem es zuvor zwischen Prüfern und Prüflingen zu Konfrontationen gekommen ist. Die Senatoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät weisen auf die Möglichkeit bzw. Pflicht hin, die Teilnahme an der Prüfung wegen Befangenheit abzulehnen, sofern Konflikte zwischen Prüfenden und Prüfling vorangingen.[…].“
    Niederschrift Sitzung Senat 8.1.1969; Rektorat 510 – 14; 731 – 04
    996) Pressemitteilung>08.01.1969>>SDS: Zur Veranstaltung mit Kultusminister Schütte
    PRESSEERKLÄRUNG Kultusminister Schütte war bei der gestrigen Versammlung nicht in der Lage, auf die Forderungen der Studenten
  • mindestens 8-semestriges Studium an der AfE als Bedingung der inhaltlichen Neugestaltung des Studium
  • gleichwertige Ausbildung aller Lehrer
  • Anerkennung von Arbeitsgruppen, die von Studenten seit Dezember 1968 selbsttätig organisiert werden, als Studium
    konkrete Antworten zu geben.
    In seinen Ausführungen zeigte er an keiner Stelle die Bereitschaft von bisherigen Positionen abzugeben. Er gab zu, über den Inhalt studentischer Experimente zur Neuorganisation des Lehrbetriebs, nicht informiert zu sein, Statt dessen erklärte er, daß der Versuch der Studenten, in Räumen der Universität die Formen und Inhalte des neuen Wissenschaftsbetriebs zu diskutieren und auszuprobieren, mit Polizeigewalt bekämpft werde.
    Schüttes Taktik der unverbindlichen Äußerungen zu den Inhalten unserer Forderungen einerseits. der massiven Gewaltandrohung gegen praktische Verwirk-lichung andererseits ist nur zu erklären mit einer völlig falschen Einschätzung der Situation: dem Wunschdenken, bei den aktiven Studenten handele es sich um eine „kleine radikale Minderheit“, während die große Masse der Studenten kein politisches Bewußtsein habe, infolgedessen mit unverbindlichen Phrasen zu sättigen, sowie durch Gewaltandrohung gegen „Rädelsführer“ von eigener Aktivität abzuhalten seien. Schütte wird deshalb wohl das 1. Opfer seiner Taktik sein, weil diese im Gegenteil dazu beigetragen hat, die Studenten in ihrer Entschlossenheit zur Fortführung ihrer Experimente zu bestärken. Eine Anregung Schüttes freilich werden die Studenten (welche die ersten waren, sie vor Jahren selbst zu entwickeln), aufgreifen: statt in antiquierten Vorlesungen passiv Wissen entgegenzunehmen, werden sie alle Veranstaltungen in Zukunft, welcher Art auch immer, zu Diskussionsveranstaltungen machen.
    Im Einzelnen sehen wir uns 2 Taktiken von Universitäts-Administration und Kultusministerium gegenüber, auf die wir unseren Kampf einstellen werden.
  1. Ein Nervenkrieg gegen die Streikenden und noch unentschlossenen Studenten, in dem offene Gewalt angedroht und unsere neuen Wissenschaftsformen als kriminelle Handlungen denunziert werden.
  2. Die konkrete Drohung, das Semester zu annulieren, Disziplinarmaßnahmen und Strafverfahren anzudrohen, Besetzung der studentischen Arbeitsräume durch die Polizei, Einsatz von Polizeispitzeln in der Universität. Wir wissen jedoch, daß diese Gewaltandrohung nur in der Drohung als Waffe erscheint, aber nicht realisiert werden kann. Der von Wissenschaft und Bürokratie schon eingeplante Output an Studenten kann nicht gefahrlos blockiert werden (z.B. Hunderte von Lehrern). Außerdem weiß die Administration, daß die Situation für sie umso gefährlicher wird, je mehr sie sich zuspitzt. Gegen die Strafandrohung werden wir uns solidarisch organisieren. Wir werden Steckbriefe der Polizeispitzel verteilen und die Studenten werden diese nicht in der Uni dulden. Unsere Hauptwaffe jedoch ist die selbsttätige Organisation in Arbeitsgruppen. Diese ist für die blanke Gewalt unzerschlagbar.
  3. Das Kultusministerium versucht, die politische Auseinandersetzung unter der Käseglocke juristischer Argumentation zu sterilisieren und damit zu entschärfen. Dies zeigt sich in a) einstweiliger Verfügung gegen die Studenten-Parlamentswahl im Dezember b) Verbot an den AStA, Mitteilungen und Informationen für die Studentenschaft im Unigebäude zu verteilen bzw. auszuhängen. c) Anordnung des KM, die prozentuale Beteiligung der einzelnen Gruppen am satzungsgebenden Konzil über die Köpfe der Studenten hinweg festzusetzen. d) das Verbot, Arbeitsgruppen dürften nicht mehr in Seminarräumen tagen. Wir werden uns durch diese juristisch umstrittenen Maßnahmen nicht einschüchtern lassen, sondern auf juristischer Ebene antworten, um die Auseinandersetzung politisch fortzusetzen.
    Presseerklärung SDS 8.1.1969; Aktiver Streik, aaO, Seite 160 ff.
    997) Brief>09.01.1969>>(Offener) Assistentenrat Institut für Sozialforschung – Seminar Myliusstraße – an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben>6.01.1969
    „Der jüngste Aufruf der Administration an die Studenten der Universität Frankfurt/Main sieht die Vielfalt der in Seminaren und anderen Veranstaltungen geäußerten Proteste vorab unter der Perspektive des Terrors von seiten linksradikaler Minderheiten. Dabei wird von den bekannten und legitimen Zielsetzungen der Studenten abgesehen. Der beschwichtigende Hinweis auf die beschränkte und darum gerade umstrittene Beteiligung von Studenten in akademischen Gremien läßt befürchten, daß in Zukunft jeder Versuch, im Rahmen von Lehrveranstaltungen Forderungen anzumelden als Störaktion abgeurteilt werden kann. Der Tenor der Erklärung mutet den Dozenten zu, mit Hilfe von Generalklauseln wie ‘Störung gleichgültig in welcher Form’ Kritik am Lehrbetrieb als ‘Störung’ den ‘Strafverfolgungsbehörden’ sofort zu melden. – Der Rundbrief des Rektors an die Mitglieder des Lehrkörpers zieht aus diesem Aufruf die praktischen Konsequenzen: die Dozenten werden unmißverständlich zum politischen Denunziantentum aufgefordert. Damit bleibt ihnen nur die Alternative entweder sich vorbehaltlos für Disziplinierungsmaßnahmen der Administration herzugeben oder aber sich zum Widerstand gegen die massive Einschränkung der Lehr – und Lernfreiheit zu entschließen. – Neben der verengten Perspektive, in der die studentische Protestbewegung nur als Ensemble rechtswidriger Aktionen erscheint, werden in dem Aufruf an die Studenten unsinnige historische Parallelen gezogen. Wieder einmal wird die Differenz zwischen Faschismus und Linksradikalismus unwissenschaftliche geleugnet. Gleichermaßen neu wie grotesk ist die Interpretation der hochschulpolitischen Entwicklung in der Weimarer Republik aus der ‘Toleranz der deutschen Hochschulen’ gegenüber ‘radikalen Elementen’. Was hier als Toleranz deklariert wird, war bekanntlich autoritärer Konservatismus oder sogar Neigung zum Faschismus. – Die Fehleinschätzung der studentischen Protestbewegung geht mit dem Versuch einher, die Studenten mit Drohungen wie Streichung des Semesters, Schließung der Fakultäten usw. einzuschüchtern und damit notwendige Diskussionen zu verhindern. Diese Einschüchterungstaktik wird im jüngsten Rundbrief auch auf den Lehrkörper ausgedehnt. – Widerstand – auch in Form von Streikbewegungen – wird nach unserer Meinung gerade in dem Maße plausibel, in dem kollektive Forderungen wie Verhinderung der technokratischen Hochschulreform, Selbstorganisation des Studiums, sich nicht mehr innerhalb der Universität artikulieren dürfen, geschweige denn verwirklichen können. – Aufruf und Rundbrief intendieren genau die Verhinderung der Verwirklichung solcher berechtigter hochschulpolitischer Interessen. Dieses gilt besonders für die studentischen Arbeits – und Projektgruppen, die wir für einen sinnvollen und wichtigen Beitrag zu einer progressiven Hochschulreform halten. Wir sind weder bereit an einer Kriminalisierung dieser Arbeitskreise mitzuwirken, noch uns in unseren Lehrveranstaltungen als politische Denunzianten zu betätigen. – Wir fordern alle Mitglieder des Lehrkörpers auf, sich von den Zumutungen der Universitätsadministration in unmißverständlicher Form zu distanzieren. – Der Assistentenrat – Institut für Sozialforschung – Seminar – Myliusstraße 30 – Frankfurt/M., den 9.1.1969.“
    Offener Brief Assistentenrat Institut für Sozialforschung – Seminar Myliusstraße – an Rektor, Prorektor, Dekane und Vorsitzenden Rat der AfE 9.1.1969; Archiv
    998) Brief>09.01.1969>>AStA an Frankfurter Neue Presse: Wegen Brandanschlag Amerikhaus
    Der AStA, Frankfurt a. M. protestiert schärfstens gegen den Artikel ‘Frankfurter Studenten drohen mit Klage’ der Ausgabe vom 9.1.1969, in dem durch journalistisches Versagen zwei vollkommen verschiedene Meldungen in räumlichen Zusammenhang gebracht wurden. – Was unter normalen Bedingungen unnötig wäre zu bekräftigen: Der AStA steht selbstredend in keinerlei Verbindung mit dem Brandanschlag auf das Amerikahaus. – Die Neue Presse hat sich mündlich für diesen Lapsus entschuldigt. Der AStA nimmt dieses mit Genugtuung zur Kenntnis. – Hochachtungsvoll – Wolfgang Viehmann – Pressereferent.“
    Schreiben AStA an FNP 9.1.1969; Archiv
    999) Brief>09.01.1969>>Meinhold an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben Rektor vom 06.01.1969
    „In Punkt 2 des im Bezug zitierten Rundschreibens haben Sie den Dozenten, Lehrbeauftragten, Assistenten und wissenschaftlichen Hilfskräften disziplinarisch verboten, an Arbeitskreisen unter studentischer Leitung als Gegenveranstaltung teilzunehmen. In der dort gewählten Formulierung verstößt dieses Verbot sowohl gegen meine Pflichtauffassung wie gegen meine Auffassung von akademischer Freiheit. Würden Gegenveranstaltungen gegen meine Lehrveranstaltungen von Studenten organisiert und geleitet, so würde ich es sogar für richtig halten, mich durch meine Assistenten über den Inhalt dieser Veranstaltungen zu orientieren. Ich würde aber auch keinerlei Bedenken dagegen haben, daß Assistenten, zumal anderer Lehrstühle, an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Für selbstverständlich halte ich es freilich, daß wir selbst solche Veranstaltungen nicht organisieren und auch sonstige Angehörige der Universität, vom Ordinarius bis zur wissenschaftlichen Hilfskraft, daß wir unsere eigenen Veranstaltungen im Rahmen des irgend Möglichen durchzuführen haben und daß der genannte Kreis nicht irgendwie aktiv an der Organisation oder Inhaltgebung solcher Veranstaltungen teilnimmt. Wenn solche Form der Teilnahme beabsichtigt ist, müßten diese Veranstaltungen natürlich Inhalt der offiziellen Lehrveranstaltungen sein. Ich vermute, daß die Absicht des Punktes 2 Ihres Rundschreibens in dieser Richtung gemeint war. Ist das der Fall, so wäre ich dankbar für eine Präzision, damit weder ich noch meine Mitarbeiter in Gewissenskonflikte kommen. – Hochachtungsvoll Ew.Magnifizenz sehr ergebener H. Meinhold.“
    Schreiben Meinhold an Rektor 9.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1000) Artikel>09.01.1969>>FR: „Zweifache Niederlage und keine Siege“
    „Hessens Kultusminister Schütte stellte sich in Frankfurt einer Diskussion mit Studenten – Am Anfang standen auf des Ministers Brille wegen des Temperaturunterschiedes zwischen draußen und drinnen die Kondenstropfen. Am Ende standen auf des Ministers Stirn dicke Schweißtropfen. Das aber lag nicht nur an den Temperaturen. Der hessische Kultusminister, Professor Dr. Ernst Schütte, hatte sich nach einer hitzigen Diskussion mühsam seinen Rückzug durch dichte Trauben von Studenten bahnen müssen, die absichtlich so eng zusammengerückt waren, als wollten sie Verhältnisse wie in der Frankfurter Straßenbahn im Berufsverkehr schaffen. Analog zur geplanten ‘Vorbeugehaft’ war zuvor einmal von einem ‘Vorbeuge Teach – in’ die Rede gewesen, an dem teilzunehmen eine Gruppe von Studenten den Minister wenigstens zeitweise zwingen wollte. – Schütte sah sich bestätigt. Im Dezember noch hatte er hartnäckig darauf beharrt, nur mit einer Studentendelegation der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) an der Frankfurter Universität über deren Probleme – sechs – oder achtsemestrige Ausbildung für den neuen ‘Stufenlehrer’ – in seinem Amt in Wiesbaden zu sprechen. Gremien wie massenhaft besuchte studentische ‘Vollversammlungen’ schienen ihm dazu nicht geeignet. Nur der aktive Vorlesungsboykott, von den meisten AfE – Professoren und Dozenten mit Wohlwollen bedacht, und eine Entwicklung, die laut Rektor Rüegg die ‘Wirkungsmöglichkeiten der Universität weit überschritten’ hatte, führten schließlich zu seinem Erscheinen inmitten der aufsässigen und für neue Studienbedingungen kämpfenden Studenten. – Es ist nicht bekannt, so der Kultusministers sich seine Niederlage eingesteht. Er hat sie zweifach erlitten. Einmal hat er den rechten Zeitpunkt verpaßt, den zu erkennen auch ein Zeichen des guten Politikers ist. Vor einigen Wochen noch hätte Schütte die Chance gehabt, vorwiegend mit Lehrer – Studenten zu diskutieren, und vor allem über die Ausbildungsbedingungen für den ‘Stufenlehrer’ mit Lehrberechtigten in den ersten zehn Klassen aller Schultypen. – Jetzt aber gärte es unter den Studenten mehrerer Fakultäten, jetzt aber hatte die Polizei im ‘besetzten’ Soziologie – Institut eingegriffen, jetzt aber hatte die Universitätsverwaltung mit ihrer Ankündigung von möglicher Universitätsschließung, Strafverfolgung und Polizeiaktionen ihrerseits zur Schaffung verhärteter Fronten beigetragen. – Zum anderen aber war es eine Niederlage des Diskutanten Schütte. Bei reflektierenden und um diskussionswürdige Formulierungen selten verlegene Studenten kann er mit Antworten, wie er sie unter anderem gab, keine Pluspunkte sammeln. – Die Minister – Niederlage aber bedeutete keinen Sieg der Studenten. War zu Beginn der Diskussion noch darüber debattiert worden, ob man sich zunächst bei den Fragen und Anklagen auf die offenen Frage der Lehrer – Ausbildung beschränken und die Behandlung der Lage an der Gesamtuniversität zurückstellen solle, so war das sofort mit dem Erscheinen des Ministers entschieden. Der frühere Erste Bundesvorsitzende des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) Karl – Dietrich Wolff , drängte schnell aufs Podium und erheischte Antwort, warum der Rektor mit Polizei und Gewalt drohe, die Administration mit ihrem Aufruf gar ‘zur Pogromhetze’ aufrufe und wie der Polizeieinsatz im Soziologen – Institut zu rechtfertigen sei. Schüttes Versuch zu kontern, er sei von AfE – Vertretern eingeladen und treffe nun einen Unterschied der Situation an (worin er durchaus recht hatte), scheiterte am aufgestauten Unmut der Studenten. – So machten die Studenten dem Minister die Rechtfertigung seines Rückzugs leicht, zu leicht. Es waren und sind noch genügend Fragen der Lehrer – Ausbildung ohne Antwort: Was hat es eigentlich mit diesen im zur Debatte stehenden Schulverwaltungsgesetz genannten Studienjahr auf sich, das Schütte als noch zu schaffende neue Einheit betrachtet? Wie schätzt der Kultusminister die Lage ein, wenn selbst Professoren bei einem grundsätzlich sechssemestrigen Studium keine Verantwortung für die ausreichende Qualifizierung der Lehrer mehr übernehmen wollen? Weniger wäre wieder einmal mehr gewesen. Gelöst worden wären die Probleme sicherlich auch an diesem Abend nicht, manche dafür aber erhellt. – Dafür konnte Cohn – Bendit als Wortführer der Studenten auftreten, wurden sprunghaft die Themen gewechselt, vom Polizeieinsatz an der Universität über Drohungen des Rektors bis zu Notstandsgesetzen und ‘Vorbeugehaft’, wurde keine Blöße, die sich der Minister gab, zum Einhaken ausgelassen, was ihn schließlich gar nicht zu umfassenderen Antworten kommen ließ. – Das Mikrophon blieb ausnahmslos eine Domäne derer, die die Parole Streik ausgegeben haben. An der Abteilung für Erziehungswissenschaften ist die Meinung unter den Studenten über den Vorlesungsboykott aber zumindest geteilt. Das haben die verschiedenen ‘Go – ins’ am ersten Vorlesungstag nach der Weihnachtspause ergeben. Diese ‘Streikgegner’ aber gingen nicht ans Mikrophon – oder aber waren zu Hause geblieben. Und auch die Professoren der AfE, die in den vergangenen Wochen wie die Studenten fast ebenso deutlich bessere Studienbedingungen gefordert hatten, blieben fern. – Als schließlich Professor Schütte das Gespräch als zwecklos abgebrochen hatte und sich in mühsamem Kampf den Weg ins Freie gebahnt hatte, trat eine Studentin an ihn heran und meinte mit einer Stimme, die die Absicht zu trösten verriet: ‘Herr Minister, Sie müssen nicht glauben, daß das die gesamte Studentenschaft war’. Der Angesprochene nahm den Trost nicht an: ‘Ja, warum haben Sie das denn nicht vorhin am Mikrophon gesagt? Keiner hat eine andere Meinung gesagt’. – Schütte war offensichtlich erschüttert. ‘Solche’ Versammlungen werde er nicht mehr besuchen, verkündete er noch auf dem Weg zu seinem Wagen, der ihn wieder nach Wiesbaden bringen sollte. Kaum hatte er das gesagt, wurde er beim Wort genommen: ‘Werden Sie am Donnerstag nach Gießen gehen?’ (Auch diese Diskussion hatte er kurz vor Weihnachten zugesagt.) Der Minister schwieg einen Augenblick – und entschloß sich, auch diese Frage offenzulassen: ‘Das verrate ich doch jetzt noch nicht.’ Er verriet sie erst am gestrigen Mittwoch: er sagte seinen Besuch ab, obwohl in Gießen ganz andere Verhältnisse herrschen – bisher herrschten.“
    FR „Zweifache Niederlage und keine Siege“ 9.1.1969; Archiv
    1001) Flugblatt>09.01.1969>>Basisgruppe Psychologie: „Organisiert den Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform“
    „Nach dem Schütte – Entwurf soll die Universität nach folgenden Gesichtspunkten organisiert werden: – Ein Präsident ausgestattet mit Befugnissen, in alle Vorgänge an der Universität eingreifen zu dürfen, ohne eine wirksame Kontrolle (§§ 7, 8) – Ein Kuratorium, in dem die Anzahl außeruniversitärer Mitglieder (8) die der Universitätsvertreter (6) übersteigt. Aufgabe des Kuratoriums ist es, über Struktur und Finanzplanung zu beschließen und in Wirtschafts – und Personalverwaltungsangelegenheiten zu entscheiden, außerdem in den Fällen zu entscheiden, die über die Befugnisse des Präsidenten hinausgehen §§ 12, 13 – Richtlinien, die die Studenten verpflichten, sich eng an vorgeschriebene Studienwege zu halten, sowie Studienzeitbeschränkungen (§ 37), verbunden mit der Sanktion, andernfalls an der Universität exmatrikuliert zu werden. – Ein Ordnungsrecht, welches es dem Präsidenten erlaubt, Ordnungsmaßnahmen ohne Kontrolle und Aufschub zu verfügen (§47). – Dieses Modell entspricht den Forderungen von Staat und Wirtschaft, die nur daran interessiert sind, Wissenschaftstechniker zu bekommen, die ein Maximum an Praktisch verwertbarem und anwendbarem Verfügungswissen besitzen, die aber unkritisch sein müssen, um sich problemlos in der Produktion verwenden zu lassen. – Die Wirtschaft benötigt für die Beherrschung und Anwendung der modernen Technologie auf allen Ebenen mehr und qualifiziertere Spezialisten, die Ausbildungskosten werden erhöht. – Die finanzielle Situation im Bildungssektor und speziell an der Universität zeigt aber, daß dieser Verpflichtung nicht Rechnung getragen wird. – Bildung wird weiterhin angesehen als Chance des Einzelnen und seiner Familie, sich zu qualifizieren – dementsprechend werden die Ausbildungskosten der Familie auferlegt. – ‘Nutzlose’ Fächer, wie etwa Soziologie oder Psychologie, die Wissen vermitteln, welches sich in der Anwendung nicht in Profit umsetzen lassen, sollen abgebaut werden. – Wissenschaft wird bereits dort betrieben, wo eine Kontrolle besteht, daß die Ergebnisse auch verwertbar sind im Sinne einer Produktion um des Profits willen in der Industrie und den abhängigen Institutionen. In der Universität, als Schule organisiert, stört Wissenschaft nur. – Organisiert den Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform – Bisherige Ergebnisse der Arbeit der Psychologiestudenten im Widerstand gegen den Schütte – Plan – Die Studenten der Psychologie haben sich auf einer Vollversammlung am 19.12.1968 mit überwältigender Mehrheit der Streikbewegung angeschlossen, die von der AfE ausging. – Die Diskussion zeigte die Notwendigkeit eines organisierten Widerstandes gegen die technokratischen Hochschulreformversuche der Hessischen Staatsgewalt. Die heutige Situation an den psychologischen Instituten, die unter anderem durch folgende Punkte gekennzeichnet ist bietet zur Zeit keine Möglichkeit eines Widerstandes. – 1) Eine von der Sache her unvertretbare Willkürlichkeit des Studienablaufs und Lehrbetriebs – 2) Unbefriedigende Studienbedingungen – 3) Die augenblicklich bestehende Satzung des Instituts, die dem Schütte – Entwurf den Weg bereitet, jede Widerstandsmöglichkeit untergräbt. – 4) Eine sich passiv, den Interessen der Staatsgewalt vorschubleistende Institutsadministration und Professorenschaft – 5) Lähmung jeglichen Widerstandes durch die Monopolstellung der Professoren im Bezug auf die finanzielle und personelle Ausstattung des Instituts und die Monopolstellung in der Kontrolle der Studenten in ihrem Studienablauf (Prüfung, Scheine) – 6) 7) etc…(Scheindemokratisierung, Mitarbeiterbesprechung und Themenauswahl in den Seminaren und Praktiken, Aufsplitterung der Lehrmittel in 6 verschiedene Bibliotheken, Willkürlichkeit in Bezug auf Forschungsprojekte und Techn. – personelle Hilfsmittel) – Die Diskussion über die Probleme einer Reform sind bisher in unzureichendem Maße und konsequenzlos geführt worden. Aufgrund der letzten politischen Entwicklung bleibt uns nur noch die Möglichkeit unser Interesse selbst in die Hand zu nehmen und die Neuorganisation des Studienbetriebes selbständig in repressionsfreien Arbeitskreisen zu verwirklichen. – Dazu wurde in der Vollversammlung (140 Psychologiestudenten, davon 4 Assistenten und 6 Nebenfachpsychologen) folgende Anträge angenommen: – 1) Das gesamte Lehrprogramm der Psychologie unbefristet aktiv zu bestreiken – (Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen) – 2) Die dennoch stattfindenden Veranstaltungen aktiv zu verhindern – 3) falls sich thematisch ein Arbeitskreis mit einer Lehrveranstaltung deckt, diesen als Arbeitskreis (antiautoritär und kollektiv) thematisch neu zu bestimmen und weiterzuführen – Unsere Selbstorganisation muß derart beschaffen sein, daß sich der hierdurch verwirklichte Studienbetrieb den Einwirkungen des Schütte – Plans entzieht. Es ist notwendig, daß die antiautoritären Arbeitskreise den gesamten Lehrbetrieb ersetzen. Es wäre eine Aushöhlung des effektiven Widerstands, wenn die Arbeitskreise zu Parallelveranstaltungen des bisherigen Lehrbetriebes werden, denn ein wesentlicher Punkt des Widerstands ist die Neuorganisation des Studiums (Überprüfung der entfremdeten Kategorienzielsetzung). – Die politische Praxis zeigt, daß diese Art des Widerstandes die einzige Möglichkeit darstellt, die Legislative zu zwingen, unsere Interessen als nicht mehr abzuschaffende Realität anzuerkennen. Mit dieser Praxis haben die Studenten in Hannover und Münster und die Politologen in Berlin ihre Interessen in die Tat umgesetzt. Der politische Widerstand hat nur Aussicht auf Erfolg durch sich selbst strukturierende Arbeitskreise, da nur hierdurch die autonome Struktur eines neuen, demokratischen und kritischen Lehrbetriebes gewährleistet wird. Damit die Arbeitskreise wirkungsvoll arbeiten können, ist folgendes notwendig: – 1) Unsere wissenschaftliche Arbeitskraft muß jetzt insgesamt auf die Arbeitskreise gerichtet sein, damit unser Widerstand effektiv bleibt (keine Absorption der Arbeitskraft durch unkritische und damit widerstandslähmende Lehrveranstaltungen) – 2) Die Orientierung am Zeitplan der Lehrveranstaltungen muß aufgehoben werden, damit sich nur noch der Terminplan nach den Arbeitskreisen richtet. – Punkte 1 und 2 durch den Beschluß ‘Aktiver Streik’ realisiert – 3) Die Sitzungsdauer der Arbeitskreise wird durch diese selbst bestimmt. Deshalb müssen Räume der Institute den Arbeitskreisen zur Verfügung stehen. – Es ergeben sich folgende Minimalforderungen: – 1. Im Interesse, daß unsere jetzigen Initiative (Arbeitskreise) während des Streiks nicht Scheitern, daß unsere weitere Selbstorganisation nicht durch rechtliche, finanzielle und dadurch psychische Sanktionen unmöglich gemacht werden, weiterhin nicht durch räumliche Schwierigkeiten boykottiert werden, erwarten wir von den Ordinarien folgende Garantien: – a) Unsere jetzige Arbeit in Arbeitskreisen, die wahrscheinlich zu kollektiv erstellten Arbeitspapers führen wird, soll als wissenschaftliche Leistung anerkannt werden. Wer Scheine zur Fortsetzung seines Studiums benötigt, oder sonst erwünscht, soll diese erhalten. Über die Art der Scheine entscheidet eine Gruppe von Studenten, die im jeweiligen Arbeitskreis frei gewählt wird sowie eventuell ein Hochschullehrer. Das Gleiche gilt analog für die Auswahl der Themen für die verschiedenen Arbeitskreise. – b) Ein derartiger Bedeutungswechsel der Scheine impliziert eine Revision ihrer Bedeutung auch für den Studiengang und die Prüfungsordnung. Neue Formen sind in entsprechenden Arbeitskreisen zu erarbeiten und vorzuschlagen. Bis zur endgültigen Festlegung einer neuen Prüfungsordnung (Interimszeit) sind die Prüfungen auszusetzen. ‘Aussetzung’ heißt: diejenigen Kandidaten, die das Vordiplom jetzt nicht machen, sondern sich an unserer Arbeit beteiligen wollen, sollen keine rechtlichen oder finanziellen Nachteile davon haben. Diejenigen Kandidaten, die einen Anspruch auf Prüfung tatsächlich geltend machen, brauchen natürlich nicht ausgesperrt zu werden. – c) Räume des Instituts müssen den Arbeitskreisen zur Verfügung gestellt werden. – B. Im Interesse, daß unsere jetzigen Initiativen nicht von Anfang an unter dem Aspekt unverbindlicher Sandkastenspiele und politischer Erfolglosigkeit stehen, erwarten wir von den Ordinarien folgende verbindlichen Garantien: – a) daß sie in ihrem eigenen Institutsbereich keine präjudizierenden Entscheidungen für die Zeit nach der Übergangsphase treffen, weder finanziell noch sachlich noch personell. – b) daß sie sich in eigener freiwilliger Entscheidung bereit erklären, diejenigen Beschlüsse nach außen zu vertreten, die innerhalb der Fakultät des Instituts und der Arbeitskreise getroffen werden und an denen sie beteiligt waren. – c) daß sie bereit sind, in dann näher zu regelnden Entscheidungsgremien von vornherein auf die Möglichkeit einer Majorisierung der Lernenden durch die Lehrenden zu verzichten, da sonst alle von uns erarbeiteten Modelle einer neuen Lehr – und Forschungsorganisation gegen unsere Intentionen majorisierend uminterpretiert werden können. – d) Es ist darauf hinzuarbeiten, daß den Studenten innerhalb des Instituts ein autonomer Bereich eingeräumt wird, der sie vor autoritären Einflüssen schützt. Dieser Bereich, der Unabhängigkeit hinsichtlich der Themenstellung, der finanziellen Ausstattung und der Räumlichkeiten garantieren muß, ist in der Institutssatzung zu verankern und muß von allen Seiten anerkannt werden.
    Flugblatt Basisgruppe Psychologie 9.1.1969; Archiv
    1002) Flugblatt>09.01.1969>>Streikkomitee Germanistik: „Der Senat ist am Ende!“
    „Die Selbstorganisation der Studenten bedroht die Privilegien der Ordinarien. Wenn Wissenschaft nicht mehr als Privateigentum einzelner verstanden wird, dann sind sich reaktionäre Fossile wie Rammelmeyer und progressive Fossile wie Habermas einig. Rüegg reicht die Ängste der Ordinarien als Hilferuf an die Landesregierung weiter. – ‘Der Senat hat die Frankfurter Ereignisse zum Anlaß genommen, nunmehr die Landesregierung dringend zu ersuchen, von der Entwicklung an der Johann Wolfgang Goethe – Universität, die den Rahmen der Wirkungsmöglichkeiten der Universität überschreitet, in ihrem ganzen Ernst Kenntnis zu nehmen.’ – Zugleich setzt der Senat die Professoren mit dem Hinweis auf das Beamtenrecht unter Druck. Das beweist klar, daß selbst offiziell proklamierte Freiheit von Forschung und Lehre der Ordinarien dann nicht mehr gilt, wenn sie gegen die reaktionäre Generallinie verstoßen: das Schlagwort meint nur die technokratische Spezialisierung und politische Neutralität der Wissenschaften. Wenn Lehrende die realen Interessen ihrer Wissenschaft wahrnehmen gegen staatlichen Interventionismus, werden sie administrativ bedroht: faktisch sind die Wissenschaften bereits autoritär verstaatlicht. – Ab Montag werden Professoren versuchen, den alten Vorlesungsbetrieb fortzusetzen und damit den Streik der Studenten zu brechen. Wir können eine Wissenschaft, die der technokratischen Reform durch den autoritären Staat nicht widersteht, nicht länger tolerieren, weil sie unsere Selbstorganisation verhindert. Wir müssen ab Montag verstärkte Kampfmaßnahmen ergreifen. – Zur Koordinierung der Streikmaßnahmen für die nächste Woche findet heute (Freitag) Abend 19.00 Uhr im Deutschen Seminar eine Versammlung der Streikkomitees aller Institute statt. – Anfang nächster Woche wird ein Teach – in aller Streikenden abgehalten, auf dem über die Streikerfahrungen und den künftigen Widerstand diskutiert werden muß. – Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform muß in diesem Augenblick heißen: Widerstand gegen autoritäre Maßnahmen des Senats und Widerstand gegen die vom Senat verlangten unmittelbaren Repressionen des Staats!“
    Flugblatt Streikkomitee Germanistik 9.1.1969; Archiv
    1003) Pressemitteilung>09.01.1969>>AStA: Reaktion auf Maßnahme Rektor vom 9.1.1969
    „Der AStA erklärt zu der Verpflichtung durch den Rektor, er dürfe in Zukunft weder zum Streik noch zum Boykott aufrufen, noch materielle Mittel dafür zur Verfügung stellen: – Diese Maßnahme steht im Rahmen einer systematischen Disziplinierungsstrategie des Rektorats. Analog zum ‘Aufruf an alle Studenten’, in dem alle Versuche der Veränderung des Wissenschaftsbetriebs zu kriminellen Handlungen gestempelt werden, wird auch gegen den AStA vorgegangen. – Die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre wird mit juristischen Tricks wie mit brutalem Polizeieinsatz den Studenten vorenthalten. Der AStA wird alle juristischen Möglichkeiten ausnutzen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig sieht er die Konfrontationspolitik des Rektors als ein Zeichen der Schwäche der Universitätsadministration an, die nicht in der Lage ist, ihre Herrschaftsposition rational zu legitimieren. Der AStA, als demokratisch gewähltes Gremium, der seine materielle Basis durch Beiträge der Studentenschaft erhalten hat, läßt sich den Einsatz dieser Mittel nicht von der fremden Instanz des Rektors vorschreiben. Der AStA hält den Eingriffsversuch des Rektors für rechtswidrig, da dieser damit nach Ansicht des AStA weit über seine Möglichkeiten der Rechtsaufsicht hinausgegangen ist uns sich damit als Repräsentant der Universität endgültig disqualifiziert hat. – Bezüglich der juristischen Fragen verweisen wir auf das Flugblatt mit der Erklärung der 4 Jura – Professoren.“
    Pressemitteilung AStA 9.1.1969; Archiv
    1004) Pressemitteilung>09.01.1969>>Denninger, Diestelkamp, Simon, Wiethölter: Reaktion auf Rundschreiben Rektor und Dekane 06.01.1969
    „Rektor und Dekane der Universität Frankfurt haben am 6. Januar in einem öffentlichen Aufruf alle Universitätsangehörige vor ‘böswilligen’ Störungen des Hochschulbetriebes gewarnt und ‘sofortigen polizeilichen Einsatz’ angedroht. Die Mitglieder des Lehrkörpers wurden auf ihre ‘Pflicht’ hingewiesen, ‘Störer’ zu melden und sich von ‘Gegenveranstaltungen’ fernzuhalten. – Mit der undifferenzierten Abwertung studentischer Reformversuche, die Teil der allgemeinen Reformarbeit in der Hochschule sind, wird die Erledigung notwendiger hochschulpolitischer Auseinandersetzungen durch verfehlte Maßnahmen des Disziplinar – , Polizei – und Strafrechts bezweckt. Inhalt und Grenzen der Lehr – und Lernfreiheit können nicht von der Hochschulverwaltung einseitig dadurch festgelegt werden, daß sie unterschiedslos jede Abweichung von ‘offiziellen Lehrveranstaltungen’ unter rechtliche Sanktionen stellt. – Die Bestimmung der Wissenschaftsfreiheit liegt ausschließlich bei allen am Wissenschaftsprozeß Beteiligten. – Die Verfassung fordert gerade jene offene Auseinandersetzung, welche dieser öffentliche Aufruf verhindern will. – Gez. Prof. Dr. jur. E. Denninger, B. Diestelkamp, D. Simon, R. Wiethölter – Frankfurt/Main, den 9.Januar 1969.“
    Pressemitteilung Denninger, Diestelkamp, Simon, Wiethölter 9.1.1969; Archiv
    1005) Verfügung>09.01.1969>>Rektor: Gegen Studentenschaft vom selben Tag wegen Streikunterstützung
    „Der Rektor hat heute dem AStA ein Schreiben mit folgendem Wortlaut übersandt: – In Ausübung der mir durch § 39 des Hessischen Hochschulgesetzes übertragen Pflicht zur Ausübung der Rechtsaufsicht über die Studentenschaft fordere ich Sie auf, mir bis zum 10.1.1969 12 Uhr folgende Verpflichtungserklärung vorzulegen: – In Zukunft wird der Allgemeine Studentenausschuß nicht mehr zum ‘Streik’, zum ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen oder zu anderen Störungen des Universitätsbetriebes aufzurufen oder dies in irgendeiner Form zu unterstützen. – Sollten Sie diese Verpflichtungserklärung nicht abgeben, werde ich im Wege der einstweiligen Anordnung gegen Sie vorgehen. – Die Vergangenheit hat bewiesen, daß die Studentenschaft immer intensiver und offener zum sogenannten ‘Streik’ oder ‘Boykott’ aufgerufen hat und auf diese Weise Störungen des Universitätsbetriebes hervorruft. Es wird insoweit auf die Pressekonferenz des Allgemeinen Studentenausschusses vom 8.1.1969, das Flugblatt vom selben Tag, auf die AStA – Information vom 12.12.1968 und andere Erklärungen der Organe der Studentenschaft hingewiesen. – Außerdem stellt der Allgemeine Studentenausschuß die Räume, das Gerät und das Personal für die Vorbereitung und das Durchführen der Aktionen zur Verfügung. Diese Aufrufe und Aktionen sind rechtswidrig, da sie auf das Lahmlegen des normalen Universitätsbetriebes hinzielen, zu Nötigungen führen und in jedem Fall Eingriffe in die Freiheit von Forschung und Lehre darstellen. – Als Rechtsaufsichtsbehörde weise ich Sie darauf hin, daß selbstverständlich alle Beschlüsse der Organe der Studentenschaft, die der Unterstützung oder Vorbereitung von sogenannten ‘Streiks’ und von Störungen des Universitätsbetriebes dienen, rechtswidrig und deshalb unwirksam sind. gez. Rüegg.“
    Pressemitteilung Rektor 9.1.1969; Archiv
    1006) Strafanzeige>09.01.1969>>Rektor gegen Katarski, u. a.: Go-In 30.12.1968, Sitzung Rat der AfE
    „Strafanzeige In einer Sitzung des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften am 30. Dezember 1968 fand kurz vor 16 Uhr ein sogenanntes go-in statt. Die Teilnehmer des go-ins kamen der Aufforderung, den Raum zu verlassen, nicht nach. Der Rat konnte deswegen seine Sitzung nicht fortsetzen. Zu den Eindringlingen gehörten u.a. die Studierenden: 1. Katarski, Klaus-Dietmar, […], 2. Münzinger, Wolfgang [..]. Gegen diese Personen und gegen die anderen Eindringlinge erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Über die Störung können folgende Professoren nähere Angaben machen: Prof. Dr. Richard Freyh, Seminar für Didaktik der Geschichte und Sozialkunde, Prof. Dr. Johannes Deninger, Seminar für katholische Theologie und Didaktik der Glaubenslehre, Prof. Dr. Der Walter Jung, Seminar für Didaktik der Physik, Prof. Dr. Albrecht Weber, Seminar für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur. gez. Rüegg.“
    Strafanzeige Rektor 9.1.1969; Rektorat 206-06/6 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 53/69)
    1007) Strafanzeige>09.01.1969>>Rektor gegen Udo Riechmann, K.D.Wolff, Frank Wolff: Wegen schweren Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung; Eindringen in Seminar für Gesellschaftslehre am 07.01.1969
    „Strafanzeige des Rektors vom 9.1.1969 gegen Udo Riechmann, K.D. Wolff, Frank Wolff, u.a. Ihnen wird vorgeworfen gewaltsam in die Räume des Seminars für Gesellschaftslehre am 7.1.1969 eingedrungen zu sein.“
    Strafanzeige Rektor 9.1.1969; Rektorat 206-06/5 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 29/69)
    1008) Brief>10.01.1969>>Adorno, Friedeburg, Habermas an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben>6.01.1969
    „Magnifizenz, gestatten Sie uns, Professoren der Soziologie, diese kurze Stellungnahme zu Ihrem Rundschreiben an die Mitglieder des Lehrkörpers vom 6. Januar 1969: – Vorausschicken möchten wir, daß wir gewaltsame Aktionen strikt ablehnen.
  4. Studentische Arbeits – und Projektgruppen betrachten wir jetzt wie für die Zukunft als legitimen Bestandteil von Studium und Lehre. Initiativen in ihrer Richtung tragen zu einer Neuordnung des Studiums bei, die von allen Beteiligten auch inhaltlich getragen werden muß. Selbstverständlich sollen sich an dieser Gruppenarbeit, soweit es zweckmäßig ist, auch Assistenten und Dozenten beteiligen können.
  5. Studentische Gegenveranstaltungen zu offiziellen Lehrveranstaltungen sind, wofern sie der experimentellen Erprobung neuer Konzepte und nicht der Konfrontation um ihrer selbst willen dienen, nicht nur tolerabel, sondern wünschenswert. Sie können allenfalls mit den offiziellen Lehrveranstaltungen konkurrieren, natürlich aber nicht an deren Stelle treten, das heißt: nicht zur gleichen Zeit und am gleichen Ort stattfinden.
  6. Im Hinblick auf die Vergabe von Scheinen wiederholen wir unsere mehrfach bekräftigte Intention. Studienleistungen, die für die Dozenten des Faches erkennbar und nachprüfbar sind, werden, wie bisher, durch Scheine bestätigt, wenn sie Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens genügen. Dazu gehören beispielsweise Referate, die von studentischen Gruppen erarbeitet werden.
  7. Wir sind nach wie vor der Meinung, daß sich die Arbeits – und Projektgruppen innerhalb und neben einem flexibel gehandhabten Lehrbetrieb entfalten können und sollen. Eine Rechtfertigung für die Einstellung des Lehrbetriebs sehen wir nicht.
  8. Nehmen wir Ihren Brief beim Wort, ohne den einschränkenden Interpretationen zu folgen, die Sie einem von uns mündlich gegeben haben, so enthält jener Brief Anweisungen und Auflagen, die nicht nur unvereinbar sind mit den Maximen, nach denen wir uns zu verhalten gedenken, sondern auch mit dem, was wir bislang glaubten, als Ihre eigene Position betrachten zu dürfen. Wir vermögen nicht, Bitten, Hinweisen und Anordnungen Folge zu leisten, die uns weder universitätsrechtlich noch durch die aktuelle Lage legitimiert erscheinen.
  9. Wir sehen in dem Brief politisch einen Versuch, Assistenten und Dozenten, die die überfällige Reorganisation der Hochschule und des Lehrbetriebs unterstützen und vorantreiben möchten, davon abzuhalten. Wenn diese Interpretation zutrifft, möchten wir gegen derlei politische Disziplinierungsversuche entschieden protestieren. Freilich sehen wir klar, und kritisieren ebenso schonungslos, daß eine verfehlte aktionistische Taktik einer Gruppe von Studenten diesen Grad der Reaktion selber erst hervorbringt und neue Konflikte ohne jene Rücksicht auf deren Rechtfertigung an präzisierten Zielen herbeiführt. Wir lassen uns nicht unter falsch verstandenen Loyalitätszwängen in diesen Teufelskreis immer wieder integrieren – wir müssen ihn durchbrechen.
    Mit dem Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung – Theodor W.Adorno – Ludwig v.Friedeburg – Jürgen Habermas.“
    Schreiben Adorno, Friedeburg, Habermas 10.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1009) Brief>10.01.1969>>Lehrende Deutsches Seminar an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben 06.01.1969
    „Die Lehrenden des Deutschen Seminars haben das Rundschreiben des Rektors vom 6.1.1969 zur Kenntnis genommen. – Dieses Schreiben, über dessen Planung und Inhalt den Genannten zuvor keinerlei Mitteilung zugegangen war und das den spezifischen Gegebenheiten am Seminar nicht unbedingt Rechnung trägt, erreichte die Lehrenden zu einem Zeitpunkt, da auf einer Informationsveranstaltung, die den ordnungsmäßigen Ablauf der Lehrveranstaltung wieder herstellen solle und die von nahezu der Gesamtheit Lehrender und Studierender am Deutschen Seminar besucht war (8.1.1969, 11.00), Plakat war am 6.1. ausgehängt worden, bestimmten Erwartungen der Studierenden Rechnung getragen worden war. Die entsprechende Erklärung, die bei dieser Gelegenheit verlesen wurde, liegt unserem Schreiben als Anlage bei. – Wie dieser Erklärung zu entnehmen ist, kollidieren diese Informationen teilweise mit den Aufforderungen des Rektors (vgl. Punkt 1 und 2). Unter diesen Umständen und angesichts der Tatsachen, daß die Rechtsgrundlage für die Ausführungen des Rektors nicht unzweifelhaft erscheint, sehen wir uns in der gegenwärtigen Situation außer Stande, diesen Aufforderungen nachzukommen, solange nicht eine direkte Kontaktaufnahme zwischen dem Rektor einerseits und andererseits denjenigen, die sich mit den Konkreta des Seminarbetriebs konfrontiert sehen, stattgefunden hat. – Im Namen der Lehrenden des Seminars – Brackert (der geschäftsführende Direktor).““
    Schreiben Lehrende Deutsches Seminar an Rektor 10.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1010) Brief>10.01.1969>>Stascheit an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben an Lehrkörper 06.01.1969
    „Ich bin seit vier Semestern als wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät tätig und Vertreter der Nichthabilitierten in der Fakultät. – Ich zeige Ihnen hiermit an, daß ich in einem studentischen Arbeitskreis, der die Vorlesung von Herrn Professor Dr. Adalbert Erler ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’ fortsetzt, mithelfe. Im Rahmen dieses Arbeitskreises werde ich zwei Stunden über ‘die geplante Vorbeugehaft, Geschichte und Funktion’ sprechen. – Mit verbindlichen Empfehlungen Ihr sehr ergebener Ulrich Stascheit.“
    Schreiben Stascheit an Rektor 10.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1011) Brief>10.01.1969>>von Marschall an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben 6.01.1969
    „[…]Magnifizenz! Da ich das an die Mitglieder des Lehrkörpers gerichtete Rundschreiben vom 6.1.1969 leider erst am Vormittag nach der letzten Senatssitzung erhalten habe, konnte ich in dieser Sitzung nicht auf gewisse Bedenken hinweisen, die ich nunmehr auf diesem Wege zu Ihrer Kenntnis bringen möchte. – 1) In Ziffer 1 des Rundschreibens hat die allgemein gehaltene Bezeichnung ‘Störung’ bereits zu verschiedenen Auslegungen geführt und damit Beunruhigung verursacht. Es muß wohl klarer herausgestellt werden, daß nicht schon jede Bitte um eine Diskussion eine solche ‘Störung’ darstellt, sondern daß eine solche erst bei einer ernsthaften Behinderung des Lehrbetriebs vorliegt. – Zum Hausrecht ist darauf hinzuweisen, daß nach wohl überwiegender Ansicht nebeneinander das für alle Räume der Universität geltende Hausrecht des Rektors und zusätzlich innerhalb einer ordnungsgemäßen Lehrveranstaltung ein getrenntes Hausrecht des betreffenden Dozenten besteht. – 2) Besonders mißverständlich erscheinen mir die Ausführungen in Ziffer 2 über Arbeitskreise als Gegenveranstaltungen. Ein Recht der Studenten, eigene Arbeitskreise zu veranstalten, wird heute wohl nicht mehr ernsthaft bezweifelt. Es ist eine davon zu trennende Frage, inwieweit solche Arbeitskreise zum offiziellen Wissenschaftsbetrieb gerechnet werden können. – Als ‘Gegenveranstaltung’ wird man nach bisherigem Sprachgebrauch jede Veranstaltung zu bezeichnen haben, die sich mit anderer Zielrichtung als eine Lehrveranstaltung mit dem gleichen Thema befaßt. Solange solche Gegenveranstaltungen zu anderen Zeiten stattfinden, bestehen meines Erachtens keine Bedenken dagegen. Soweit eine derartige Gegenveranstaltung zur gleichen Zeit wie eine Lehrveranstaltung in einem anderen Raum stattfindet, handelt es sich praktisch um eine Konkurrenz: man versucht die Zuhörer der anderen Veranstaltung zu gewinnen. In diesem Fall dürfte es eine Frage der Kollegialität sein, inwieweit Hochschullehrer und andere Mitarbeiter sich an solchen Veranstaltungen beteiligen. Es gibt verschiedene Beispiele aus dem letzten und aus diesem Jahrhundert, in den Fachkollegen mit verschiedenen Ansichten zur gleichen Zeit Veranstaltungen in einer Art Konkurrenzkampf durchgeführt haben. Erst wenn eine Gegenveranstaltung darin besteht, daß innerhalb der Lehrveranstaltung diese Lehrveranstaltung durch massive Störungen unmöglich gemacht wird, kann das Problem einer Verletzung der Dienstpflicht bestehen. Ein solches Verhalten kann aber kaum nur als ‘Gegenveranstaltung’ bezeichnet werden. – Ob und inwieweit eine Pflicht zur Meldung von zuwiderhandelnden Personen, die verschiedentlich schon als Denunziation bezeichnet worden ist, nach geltendem Hochschul – und Beamtenrecht besteht, müßte wohl zunächst geprüft werden. – Ich teile Ihre Sorge um die Aufrechterhaltung des Studienbetriebes bis zum Semesterende. Gerade in diesem Interesse sah ich mich zu dem vorstehenden Schreiben veranlaßt. Eine zu allgemeine und damit Mißdeutungen ausgesetzte Verlautbarung, die zudem noch als ‘offizielle Interpretation’ des Aufrufs des Rektors und der Dekane verstanden werden kann (und leider schon so verstanden worden ist), kann Proteste und Gegenaktionen auslösen, die gerade die Fortsetzung des Studienbetriebes gefährden. – Mit verbindlichen Empfehlungen – Ihr sehr ergebener Frhr. v. Marschall.“
    Schreiben von Marschall 10.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1012) Artikel>10.01.1969>>FAZ: „Wir brauchen Cohn – Bendit nicht als Vormund“
    „Lehrerstudenten erteilen dem SDS eine Absage – Rektor stellt dem AStA Ultimatum – Auch am gestrigen Tage hat die Universität ganz unter dem Zeichen der Unruhe gestanden. Lehrveranstaltungen im bisher gängigen Sinne fanden, soweit das zu übersehen war, zumindest in den Fakultäten für Philosophie, Wirtschafts – und Sozialwissenschaften sowie in der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) nur vereinzelt statt. Vielmehr tagten einige Arbeitskreise, die nach dem Willen der Studenten dem Schlagwort vom ‘aktiven Streik’ Sinn geben sollen. Außerdem fanden in einigen Wissenschaftsbereichen wiederum studentische Versammlungen statt, in denen zum Teil die Fortführung des ‘Streiks’ beschlossen, in anderen jedoch für die Rückkehr zum normalen Studienbetrieb plädiert wurde. von einer einhelligen ‘Streikbewegung’ kann darum nicht mehr die Rede sein. – So haben Studenten der AfE in einem Flugblatt, in dem sie ihre Kommilitonen zum Besuch der heute nachmittag stattfindenden Vollversammlung der AfE – Fachschaft aufgerufen haben, erklärt: ‘Beendet durch eure eindeutige Willensäußerung den sinnlos gewordenen Boykott. Versucht, die Studienreform auf besseren Wegen zu erreichen.’ Bezugnehmend auf die von Kultusminister Schütte abgebrochene Diskussion mit den AfE – Studenten am Dienstagabend erteilten sie Cohn – Bendit mit den Worten, daß sie ihn und seine Mitstreiter nicht ‘als Vormund’ brauchten, eine Absage. Weiter hieß es: ‘Ohne Urabstimmung kein Streik. Wir lassen uns das Semester nicht von Funktionären kaputtmachen. Verteidigt eure Interessen, bevor es zu spät ist.’ Diesen mahnenden Aufruf haben AfE – Studenten der Seminare Deutsch, Mathematik, Chemie, Englisch, Geographie, Physik, Französisch, Sport, Katholische und Evangelische Theologie, Grundschuldidaktik, Biologie und Sozialkunde unterzeichnet. – Nach Mitteilung des Fachschaftssprechers der Anglisten haben auch sie den Boykott aufgehoben, gleichzeitig mit diesem Beschluß aber die Professoren aufgefordert, sie sollten die studentischen Arbeitskreise gleichberechtigt neben den anderen Lehrveranstaltungen anerkennen, keine Lehrveranstaltungen unter dem Beisein von Polizeibeamten abhalten und sich weigern, Schüttes Vorstellung nach Ausrichtung der Lehrerausbildung hin zum ‘Stufenlehrer’ zu verwirklichen. Heute wird bei den Anglisten zum ersten Male eine gemeinsam von Studenten und Professoren besetzte Kommission zusammentreten, die verbesserte didaktische und inhaltliche Voraussetzungen für die Lehrveranstaltungen schaffen soll. Inzwischen haben sich sogar interfakultative Arbeitskreise zwischen Anglisten der Philosophischen Fakultät sowie den Anglisten und Germanisten der AfE gebildet. – Studenten der Germanistik und Politikwissenschaften haben jedoch die Fortsetzung des ‘Streiks’ beschlossen. Sie taten es aber nicht, ohne Bedingungen an den Beschluß zu knüpfen. Der ‘Streik’ soll bei den Germanisten beendet werden, wenn Rektor Rüegg seine Aufforderung an die Professoren zurücknimmt, als Dozent hätten sie an den studentischen Arbeitskreisen nicht teilzunehmen. Vielmehr sollten die Professoren diese Arbeitskreise anerkennen. Die Forderung ist ebenso Voraussetzung für die Beendigung ihres ‘Streiks’ wie die andere, daß bis zu diesem Termin eine neue Institutssatzung verabschiedet wird. Auch die Politologen haben die Fortsetzung der Boykottbewegung beschlossen und wollen sie unter ähnlichen Bedingungen beenden wie die Germanisten. Der Direktor des Instituts für politische Wissenschaften, Professor von Krokow, hat sich bereit erklärt, die Arbeit der Studenten anzuerkennen und sich damit in einen scharfen Gegensatz zum Rektor gebracht. – Auch bei den Soziologen im Seminar für Gesellschaftslehre, dessen Direktor Rüegg ist, ging die Streikbewegung gestern unvermindert weiter. Irrtümlicherweise war gestern berichtet worden, die Studenten hätten am Mittwoch die Wiederaufnahme des Vorlesungsbetriebes beschlossen. Rüegg ist gestern, wie von Studenten berichtet wurde, den Bitten einer ‘Delegation’ aus einem Seminar nachgekommen und hat mit der Studentenversammlung ‘etwa zwanzig Minuten’ diskutiert. Dabei habe er präzisiert, daß er den Professoren nahegelegt habe, nur an solchen studentischen Arbeitskreisen nicht teilzunehmen, die parallel zu den von den Dozenten zu haltenden Lehrveranstaltungen liefen und darauf gerichtet seien, die im Lehrplan angesetzten Vorlesungen zu verhindern. – Wie die akademische Pressestelle der Universität dazu ergänzend mitteilte, hat der Rektor in seinem Schreiben an die Professoren darauf aufmerksam gemacht, daß studentische Arbeitsgruppen außerhalb des Vorlesungsverzeichnisses keine Lehrveranstaltungen der Universität sind und deshalb für sie auch keine Bescheinigung mit der Unterschrift von Dozenten und einem Seminarstempel ausgestellt werden können. Darüber hinaus begrüßte der Rektor erneut studentische Arbeitsgruppen, wenn sie sich im Rahmen der Rechtsordnung um eine Intensivierung und Reform des Studiums bemühen. – Dagegen haben vier Professoren der Juristischen Fakultät mit Nachdruck erklärt, Inhalt und Grenzen der Lehr – und Lernfreiheit könnten von der Hochschulverwaltung nicht einseitig dadurch festgelegt werden, daß sie unterschiedslos jede Abweichung von den ‘offiziellen Lehrveranstaltungen’ unter rechtliche Sanktionen stelle. Damit verurteilen die Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter den Aufruf des Rektors und der Dekane vom Montag, in dem bei böswilligen Störungen des Studienbetriebes der ‘sofortige polizeiliche Einsatz’ angedroht worden war. – Vom AStA – Vorsitzenden Hartmann hat Rektor Rüegg gestern verlangt, der Allgemeine Studentenausschuß solle erklären, er werde nicht mehr zum ‘Streik’ und ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen aufrufen. In Rüeggs Schreiben an Hartmann heißt es wörtlich: ‘In Ausübung des mir durch Paragraph 39 des Hessischen Hochschulgesetzes übertragenen Pflicht zur Ausübung der Rechtsaufsicht über die Studentenschaft fordere ich Sie auf, mir bis zum 10.1.1969, 12.00 Uhr, folgende Verpflichtungserklärung vorzulegen. In Zukunft wird der Allgemeine Studentenausschuß nicht mehr zum Streik, zum Boykott von Lehrveranstaltungen oder zu Störungen des Universitätsbetriebes aufrufen oder dies in irgendeiner anderen Form unterstützen. Sollten Sie diese Verpflichtungserklärung nicht abgeben, werde ich im Wege der einstweiligen Anordnung gegen Sie vorgehen’. – Zur Begründung dieses Ultimatums erklärte Rüegg, daß ‘selbstverständlich alle Beschlüsse der Organe der Studentenschaft, die der Unterstützung oder Vorbereitung von Streiks dienen, rechtswidrig und deshalb unwirksam’ seien. – In einer Entgegnung auf Rüeggs Ultimatum bezeichnete der AStA den ‘Eingriffsversuch des Rektors’ als rechtswidrig, da Rüegg damit weit über seine Möglichkeit als Rechtsaufsichtsbehörde hinausgegangen sei. Gleichzeitig habe er sich als ‘Repräsentant der Universität endgültig disqualifiziert’.“
    FAZ „Wir brauchen Cohn – Bendit nicht als Vormund“ 10.1.1969: Archiv
    1013) Flugblatt>10.01.1969>>Anonym: „Kommilitoninnen und Kommilitonen der AfE!“
    „Ist das arme Dorfschulmeisterlein immer noch nicht tot? – Brauchen wir den Kapitalisten Cohn – Bendit und seine Soziologen als Vormund und Sprecher? – Wie lange wollen wir es uns noch gefallen lassen, daß unsere Vollversammlungen von Leuten manipuliert werden, für die unsere Interessen ein Mittel zum Zweck sind? – Wir konsumieren nicht länger unkritisch die Revolutionsrhetorik. – vom kritischen Bewußtsein: – Wir denken selbst! – Wir lassen uns nicht länger abstimmen, wir stimmen selbst ab! – Eine Vollversammlung der AfE ist illegal, wenn jeder Hereingelaufene Stimmrecht hat. – Ihre Beschlüsse sind nicht bindend, wenn nicht vorher festgelegt wurde, wer abstimmungsberechtigt ist. – Ohne Urabstimmung kein Streik! – Wir lassen uns das Semester nicht von Funktionären kaputtmachen! – Kommt massenhaft in die Vollversammlung! – Verteidigt eure Interessen, bevor es zu spät ist! – Studenten der Seminare: Deutsch, Mathematik, Chemie, Englisch, Geographie, Physik, Französisch, Sport, Kath. und Ev. Theologie, Grundschuldidaktik – stimmt ohne Soziologen – SOS – .“
    Flugblatt Anonym 10.1.1969; Archiv
    1014) Pressemitteilung>10.01.1969>>Rektor: Bombendrohung gegen Rektorat
    „Heute erhielt der Pförtner im Universitätshaupteingang gegen 11.50 Uhr einen Anruf, in dem eine männliche Stimme für den Mittag des heutigen Tages einen Bombenanschlag auf die Universität ankündigte. Unter anderem solle eine Bombe im Rektorat explodieren. Es sei sinnlos, so sagte der Anrufer, die Polizei einzuschalten oder die Sprengkörper zu suchen, da diese zu gut versteckt seien und mit einer Suche nur Menschenleben gefährdet würden. Der Anrufer meldete sich als ‘Komitee’ oder ähnlich, der Pförtner konnte diesen Passus jedoch nicht genau verstehen. Ca. eine halbe Stunde später erhielt ein anderer Pförtner ebenfalls im Haupteingang einen Anruf etwa gleichen Inhalts. Offenbar wollen damit bestimmte Gruppen, die einen Polizeieinsatz in der Universität provozieren wollen, die Situation verschärfen. Ein Beamter der Feuerwehr wird sich vorsichtshalber in der Universität aufhalten.“
    Pressemitteilung Rektor 10.1.1969; Archiv
    1015) Pressemitteilung>10.01.1969>>Rektor: Reaktion auf Brief AStA vom 09.01.1969
    „In einem am 9. Januar abends im Rektorat eingetroffenen Antwortschreiben des AStA auf die Aufforderung des Rektors vom gleichen Tage, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (vergl. Pressemitteilung 1/69) weist der AStA die gesetzte Frist (10.1.69 12 Uhr) zurück. Der AStA begründet seine Zurückweisung damit, daß der gesetzte Zeitraum nicht ausreichend sei, um die ‘komplizierte Rechtslage einer gründlichen juristischen Prüfung zu unterziehen’, insbesondere in Bezug auf die prozessualen Möglichkeiten des AStA gegen die Aufforderung. Der AStA kündigt in seinem Schreiben an, er werden bis zum 14.1. erklären, ob er der Aufforderung nachkommen könne. – Die Universität ist der Meinung, daß der AStA die von ihm ausgesprochenen widerrechtlichen Aufrufe und Aktionen vor ihrer Durchführung auf ihre Rechtmäßigkeit hätte überprüfen müssen. Auch die Überprüfung der Rechtsaufsichtsbefugnisse des Rektors kann als nicht stichhaltig angesehen werden, da der Rektor schon mehrfach als Rechtsaufsichtsbehörde entschieden hat, zuletzt, als er die Wiederholungswahl zum Studentenparlament im Dezember untersagte. Der AStA hatte also genügend Gelegenheit, auch in soweit sich über die Rechtslage zu informieren. – Der Rektor hat darauf verzichtet, von seinem Recht auf Suspendierung des AStA Gebrauch zu machen, und hat statt dessen eine einstweilige Anordnung gegen den AStA beantragt, um eine rechtsverbindliche Abklärung zu erreichen und den AStA gerichtlich zu verpflichten, sich in der geforderten Weise zu verhalten.“
    Pressemitteilung Rektor 10.1.1969; Archiv
    1016) Strafanzeige>10.01.1969>>Rektor gegen unbekannt: Wegen Beschädigung Türschlösser Hörsaaltüren am selben Tag
    „ […]In der Zeit vom 10.1.1969 (ca. 22.30 Uhr) bis zum 11.1.1969 (ca. 14.00 Uhr) wurden in dem neuen Hörsaalgebäude der hiesigen Universität von bisher unbekannten Tätern die Türschlösser der Hörsaaltüren 1 – 12, 15, 16 dadurch beschädigt, daß sie mit dem Klebemittel ‘Uhu’ und Stahlstiften verstopft wurden. Sie ließen sich von außen nicht mehr schließen. Die Täter wollten offenbar verhindern, daß in den genannten Hörsälen Vorlesungen stattfinden. Der Vorlesungsbetrieb konnte jedoch in vollem Umfange aufrecht erhalten werden, da es möglich war, in die Hörsäle durch die hinteren Eingangstüren zu gelangen und die beschädigten Türschlösser von innen aufzuschließen. Sie mußten jedoch ausgebaut und repariert werden. – Ich erstatte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung und stelle Strafantrag. – Gleichzeitig übersende ich Ihnen zur gefl. Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung zwei Durchschriften eines Protokolls über die Vernehmung des Hausmeisters der hiesigen Universität. – gez.Rüegg.“
    Strafanzeige Rektor gegen Unbekannt 10.1.1969; Rektorat 206 – 06/8
    1017) Bericht>11.01.1969>>Kippert an Rektor: Über Vorlesungsstörungen
    „[…]Sehr verehrter Herr Kollege Rüegg!’ – In der Anlage übersende ich Ihnen einen Bericht über meine in der vergangenen Woche gestörten Veranstaltungen. Zugleich möchte ich Euer Magnifizenz mitteilen, daß ich mich nach wiederholten Versuchen, meine Vorlesungen durchzuführen, bei der noch ungeklärten Situation nicht in der Lage sehe, meine beiden Vorlesungen vorläufig zu halten, da ich mich in meinem Recht auf Lehrfreiheit behindert fühle und darüber hinaus gesundheitlich nicht fähig bin, ständig um Pult und Mikrophon zu kämpfen. Meine Seminar hingegen hoffe ich, in der kommenden Woche wieder ans Laufen zu bringen. Hinsichtlich der vorläufigen Absage meiner beiden Vorlesungen füge ich zu Ihrer Information den Text bei, den ich am Montag an die Hörsäle V und VI und an das Brett meines Seminars anschlagen werde. – Außerdem lege ich eine Berichtigung bei, die ich heute an die Frankfurter Rundschau geschickt habe. – Wegen des Zeitdrucks weiche ich etwas vom gewohnten Dienstweg ab, indem ich Ihnen schreibe und gleichzeitig dem Vorsitzenden des Rates der AfE, mit dem ich gestern gesprochen habe, eine Kopie schicke. Darüber hinaus bitte ich Euer Magnifizenz, dieses Schreiben auf dem Dienstweg auch an den Herrn Minister weiterzuleiten. – Mit den besten Empfehlungen und freundlichen Grüßen bin ich Euer Magnifizenz sehr ergebener Klaus Kippert.“
    Schreiben Kippert an Rektor 11.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1018) Bericht>11.01.1969>>Kippert: Störungen Seminar Soziologie der Erziehung 6. und 11.1.1969
    „++ist im Text erfaßt: Bericht über die Veranstaltungen des Seminars für Soziologie der Erziehung in der Woche vom 6. bis 11. Januar 1969 – Vorbemerkung: Nachfolgender Bericht bezieht sich auf die eigenen Veranstaltungen des Unterzeichneten, auf Veranstaltungen, die unter seinem Namen durch Assistenten gehalten wurden und auf die Veranstaltungen der Oberstudienräte. – 1.) In meiner Vorlesung am Mo, 14 – 15, erfolgte ein Go – in. Zuvor kam aus dem Auditorium (Hörsaal V war etwa zu einem Drittel gefüllt) die Aufforderung an mich zu erklären, warum ich den Aufruf der 20 Professoren unterschrieben habe. Ich gab in 3 Punkten eine Begründung ab und erklärte mich bereit, eine begrenzte Zeit darüber zu diskutieren. Diese Diskussion kam nicht zustande, da etwa 10 Minuten nach Beginn ein Go – in durch ca. 30 – 35 Studenten erfolgte, von denen mir persönlich keiner bekannt war, die aber – wie man mir später sagte – fast ausschließlich der Philosophischen Fakultät angehörten. – Man versuchte, sich des Mikrophons zu bemächtigen, es gelang mir jedoch, hin und wieder selbst das Mikrophon zu benutzen. Eine der Hauptfragen war die nach meiner Meinung zu dem Anschlag des Rektors. Ich erklärte, ihn nicht genau zu kennen, da ich ihn erst beim Betreten der Universität, auf dem Weg zur Vorlesung, erstmals sah und ihn nur überfliegen konnte. Daraufhin erfolgte die Frage, ob ich eine Diskussion im Hörsaal für rechtswidrig hielte. Meine Antwort ging dahin, daß – solange ich die Diskussion gleichsam leite – hierin nichts Rechtswidriges gesehen werden könne. – Hierauf wurde mir aus dem Auditorium zugerufen, der Justitiar der Universität sei anwesend, ich möge von meinem Hausrecht Gebrauch machen und ihn aus dem Hörsaal weisen. Meine Antwort: Ich habe für die Zeit, für die mir der Hörsaal zugeteilt ist, ein delegiertes Hausrecht, genau jedoch liegt es beim Rektor der Universität und den von ihm Beauftragten. Ich sehe also keinen Grund, dieser Aufforderung nachzukommen und verweise weder den Justitiar noch einen Studenten aus dem Hörsaal. Herr Riehn ergriff dann das Wort und sagte, daß er von sich aus den Hörsaal verlasse. – Im weiteren Verlauf konnte ich mir nur noch selten des Mikrophons bemächtigen, blieb aber bis zum Ende der Vorlesungszeit anwesend. Dabei versuchte ich zweimal, die Oberhand zu gewinnen, indem ich – gerade selber im Besitz des Mikrophons – zwei Störern, um sie lächerlich zu machen, anbot, statt herumzuschreien, doch sachlich über das Mikrophon ihre Aussagen zu machen. Um 15.00 Uhr verließ ich den Hörsaal. – 2.) In meinem Seminar, das am gleichen Tag von 16 – 18 stattfand, waren ca. 2/3 der Teilnehmer (etwa 35 Personen) anwesend. Ich gab noch einmal zu Beginn meine Stellungnahme ab und machte den Vorschlag, daß wir danach über den Fortgang des regulären Seminars diskutieren sollten, um einen neuen Arbeitsplan bis zum Ende des Semesters zu erstellen. Die Mehrzahl der Studenten war hierzu nicht bereit, sondern wollte über Dinge diskutieren, die mit dem Thema des Seminars nichts zu tun hatten. Auch hier stellte ich mich bis 18.00 Uhr der Diskussion, erklärte jedoch zugleich, daß dies für mich das letzte Mal sei. Äußerlich war der Ablauf gesittet. – 3.) Am Dienstag versuchte mein Assistent, ein unter meinem Namen laufendes Proseminar durchzuführen, obwohl statt 60 nur 7 Personen anwesend waren. Auf Protest wies er daraufhin, daß als reguläres Thema doch ‘Die soziale Rolle des Lehrers’ anstünde und man so sachgerecht das Seminar halten und zugleich die momentane Situation mitdiskutieren könne. Als sich die Teilnehmer weiter weigerten, in irgendeiner Weise über normalen Lehrstoff zu sprechen, brach mein Assistent die Veranstaltung ab. – 4.) Die an diesem Tage angesetzten Seminare von Herrn Dr. Hermann Müller fanden völlig normal statt, lediglich waren weniger Teilnehmer als normal anwesend. – 5.) Meine zweistündige Einführungsvorlesung in die Soziologie am Mittwoch, 14 – 16, in Hörsaal VI war von etwa 250 bis 300 lernwilligen Studenten besucht, während dieser Hörsaal sonst voll besetzt ist. Ich versuchte, den Studenten meine ursprüngliche Vorlesungskonzeption noch einmal zu erläutern und sprach mit ihnen über notwendige stoffliche Umdispositionen für den Rest des Semesters. Sodann konnte ich 35 Minuten regulär lesen, bis ein Go – in erfolgte. Insgesamt marschierten meiner Schätzung nach 80 – 100 Störer ein. Einige von ihnen nahmen mir das Mikrophon weg und erklärten, daß sie jetzt die Vorlesung weiterführen wollten. Sie kamen aber nicht zu Wort, da die lernwilligen Studenten im Sprechchor ‘Raus’ riefen. Dennoch versuchten die Störer, mittels des Mikrophons sich durchzusetzen. Ich erklärte mich in der Ausübung meiner Dienstpflicht behindert und forderte die lernwilligen Studenten auf, den Hörsaal mit mir zu verlassen. Durch meinen Assistenten erfuhr ich, daß es – nachdem ich den Hörsaal verlassen hatte – noch zu erregten Einzeldiskussionen kam. Eine Umfunktionierung gelang den Störern jedoch nicht, da meine Hörer sie nicht zu Wort kommen ließen. – 6.) Mein Seminar am selben Tag von 16 – 18 verlief störungsfrei; es waren etwa 40 Personen anwesend, und wir versuchten gemeinsam, den stofflichen Ansatz wiederherzustellen und einen neuen Arbeitsplan für die noch ausstehenden Sitzungen festzulegen. gez. Kippert. „
    Bericht Kippert 11.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1019) Artikel>11.01.1969>>FR: „Unklarheit über Entwicklung an der Universität“
    „Beschluß der AfE – Studenten scheiterte an Verfahrensfragen – Rektor Rüegg beantragt Gerichtsentscheidung – Noch unklar ist, ob der normale Lehrbetrieb an der Frankfurter Universität auch in dieser Woche durch Kampfmaßnahmen wie Vorlesungsboykott und ‘Go – ins’ beeinträchtigt wird, mit denen Studenten ihre Forderungen nach besseren Studienbedingungen durchzusetzen versuchen. Ohne Ergebnis war die Vollversammlung der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) zu Ende gegangen, auf der darüber abgestimmt werden sollte, ob der von hier ausgegangenen Vorlesungsboykott – Ziel ist eine grundsätzliche sechssemestrige Lehrer – Ausbildung – fortgesetzt werden solle oder nicht. Zwar wollte auf dieser Vollversammlung ein beträchtlicher Teil der Studentenschaft zum ersten Male als ‘Streikgegner’ politisch wirksam werden, doch scheiterte ein entsprechender Beschluß an Verfahrensfragen. – Nach eineinhalbstündiger Debatte über noch aufzunehmende Tagesordnungspunkte – wobei die einen inhaltliche Diskussion über den Vorlesungsstreik wünschten und die anderen die Abstimmung darüber, ob Streik oder nicht – verlangte Fachschaftssprecher Jürgen Diehl einen Ortswechsel in die größere Mensa. Er begründete dies damit, es sei nicht gewährleistet, daß alle AfE – Studenten sich an der Abstimmung beteiligen könnten, weil die über zweitausend Teilnehmer an der Versammlung nicht im überfüllten Hörsaal VI Platz fanden. Nach heftiger Diskussion darüber zogen die Befürworter des Ortswechsels, etwa achthundert, aus, die übrigen blieben im Hörsaal. – Zur Zuspitzung der Auseinandersetzung kam es, als Daniel Cohn – Bendit mit etwa vierzig Anhängern in den Saal kam und mit den Worten ‘Dany raus’ empfangen wurde. Cohn – Bendit antwortete darauf auf nationalsozialistische Parallelen ziehend ironisch provozierend mit ‘Juden raus’; einem Ruf, der von seinen Anhängern aufgenommen wurde. Andere Studenten stimmten darauf ein Pfeifkonzert an. In einer später herausgegebenen Presseerklärung nannten sie diese ‘Sprechchöre’ einen infamen Versuch, ihre Versammlung als faschistisch zu diskriminieren’. – Mit dem Sprechchor ‘Der Streik ist aus, wir gehn nach Haus’ verließen dann auch jene Studenten, die nicht in die Mensa umziehen wollten, den Hörsaal, nachdem in dieser Restversammlung die Mehrheit gegen einen weiteren Vorlesungsstreik gestimmt hatte. – In der Mensa diskutierten dann noch annähernd tausend Teilnehmer über den Verlauf der Vollversammlung, die inzwischen zu einem Teach – in umgewandelt war. Hier fand sich eine Mehrheit für drei Vorhaben: einmal sollte der Vorlesungsboykott fortgesetzt werden, zum anderen sollte versucht werden, am Montagmorgen in der Vorlesung von Prof. Dr. Heydorn über die gegenwärtigen Probleme zu diskutieren, und ferner soll an den Schulen, auch außerhalb Frankfurts, über die Lehrerausbildung informiert werden. – Eine außerordentliche Vollversammlung der Abteilung für Erziehungswissenschaften soll für Mittwoch einberufen werden, bei der dann endgültig über die Fortsetzung des Streiks beschlossen werden soll. – AStA wehrt sich – Rektor bleibt hart – Zurückgewiesen hat der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) der Universität die Aufforderung des Rektors, bis Freitag mittag eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Rektor, Professor Dr. Walter Rüegg, hatte (wie berichtet) den Studentenausschuß aufgefordert, bis Freitag, zwölf Uhr, zu erklären, daß der AStA künftig nicht mehr zum ‘Streik’ und zum ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen oder zu anderen Störungen des Universitätsbetriebes aufrufen oder dies in irgendeiner anderen Form Unterstützen werde. Der Rektor, so teilte die Pressestelle der Universität am Freitagnachmittag mit, habe darauf verzichtet, von seinem Recht auf Suspendierung des AStA Gebrauch zu machen. Statt dessen habe er nunmehr beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen den AStA beantragt, ‘um eine rechtsverbindliche Aufklärung zu erreichen und den AStA gerichtlich zu verpflichten, sich in der geforderten Weise zu verhalten’ – Nach Angaben der Universitäts – Pressestelle begründete der AStA seine Zurückweisung damit, daß der gesetzte Zeitraum nicht ausreiche, um die ‘komplizierte Rechtslage einer gründlichen juristischen Prüfung zu unterziehen’. Der AStA wolle bis zum 14. Januar erklären. ob er der Aufforderung nachkommen können. Die Universität ist der Meinung, daß der AStA die von ihm ausgesprochenen ‘widerrechtlichen Aufrufe und die Aktionen’ vorher auf ihre Rechtmäßigkeit hätte prüfen müssen. – Echo auf Professoren – Erklärung – Die kritische Antwort auf die Verlautbarungen des Universitätsrektors von vier Jura – Professoren hat inzwischen Widerhall gefunden. Die Professoren und Mitarbeiter des AfE – Seminars für politische Bildung haben die Erklärung begrüßt. Sie halten den Aufruf des Rektors und der Dekane vom 6. Januar, in dem für ‘Störungen’ des Lehrbetriebs an der Universität harte Gegenmaßnahmen angekündigt worden waren, ‘für nicht vereinbar mit ihrem politisch – wissenschaftlichen Lehrauftrag, sofern davon die Freiheit der Forschung und Lehre berührt werden könnte’. Dagegen übte der Ring Christlich – Demokratischer Studenten (RCDS) Kritik an der Erklärung der vier Jura – Professoren. Die Vorgänge seien darin nicht differenziert worden. Die Erfüllung strafbarer Tatbestände könne nur mit sofortiger Strafanzeige beantwortet werden.“
    FR „Unklarheit über Entwicklung an der Universität“ 11.1.1969; Archiv
    1020) Brief>12.01.1969>>Kuhn an Vorsitzenden Rat AfE: Reaktion auf Rundschreiben Rektor 06.01.1969
    „[…]Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Das Schreiben des Rektors zusammen mit dem öffentlichen Aufruf an die Studierenden veranlassen mich, Ihnen als dem gemäß § 15 und § 16 HHG der Sache nach Zuständigen die folgende Stellungnahme zuzuleiten: Mit Ihnen und dem Rektor stimme ich uneingeschränkt darin überein, daß es zu den selbstverständlichen Dienstpflichten der Angehörigen des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen und pädagogischen Mitarbeiter gehört, den ordentlichen Lehrbetrieb ungeachtet irgendwelcher ‘Streik’ – oder ‘Boykott’ – Beschlüsse von Studierenden durchzuführen. Für meine Kollegen, Mitarbeiter und mich stelle ich fest, daß wir während des ganzen bisherigen Boykotts dies – soweit das überhaupt möglich war – getan und darüber hinaus auch versucht haben, insbesondere auf etliche studentische Wortführer einzuwirken, damit sie trotz den infrage stehenden und anzuerkennenden bildungs – und besoldungspolitischen Interessen der Studentenschaft von einer unzweckmäßigen Kampfmaßnahme wie dem fortgesetzten Boykott der Lehrveranstaltungen Abstand nehmen. Leider hatten unsere Bemühungen nur einen begrenzten Erfolg, nicht zuletzt deshalb, weil die Vorgänge in anderen Fakultäten auf die AfE zurückwirkten und außerdem einige Maßnahmen der Universitätsorgane von zahlreichen Studenten als Provokation empfunden wurden. Ich möchte hoffen, daß es den Anstrengungen des Kollegiums im Verein mit einem geschickteren Taktieren der Hochschulorgane gelingt, eine weitere Eskalation des Konflikts zu vermeiden und die Situation zu normalisieren. – In dem Zusammenhang empfinde ich das Schreiben des Rektors vom 6.1. und den öffentlichen Aufruf von Rektor und Dekanen vom selben Tag als unbefriedigend und problematisch. Über die darin zum Ausdruck kommende Universitätspolitik wird bei anderer Gelegenheit zu sprechen sein. Heute beschränke ich mich auf einige prinzipiellen Einwände. – Der Aufruf weist offenkundige Formfehler auf; manche seiner Formulierungen sind bedenklich. Es fehlen Namensunterschriften sowie Orts – und Datumsangabe. Daß dieser Mangel im vorliegenden Fall erheblich ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß nicht Sie, sondern Kollege Deninger an der Abfassung und Vereinbarung des Textes mitgewirkt hat, obwohl er seitens des Rates dazu keinerlei Mandat hatte, und daß Sie mit Ihrer Amtsbezeichnung als verantwortlich auftreten, obwohl Sie den Text erst nachträglich zur Kenntnis nehmen konnten. Ich gehe dabei von der Möglichkeit aus, daß Ihre Mitwirkung – wie ich hoffen möchte – zu Korrekturen geführt hätte. Die Sachlage hat Sie dann auch prompt in Verlegenheit gebracht. Sie sind – nach Ihrer Auskunft – der Diskussion mit dem Kultusminister ferngeblieben, an der teilzunehmen Sie alle Kollegen aufgefordert hatten, weil Sie sich nicht in der Lage sahen, auf eventuelle Fragen von Studenten wahrheitsgemäß zu antworten. Der Rat ist bis heute in keiner Weise über das Zustandekommen und die Hintergründe des Aufrufs informiert worden. Die Unterzeichner haben ihren Kollegen vielmehr zugemutet, entweder sich blindlings mit dem Wortlaut zu identifizieren oder sich in spontanen Stellungnahmen in einen Gegensatz zu Rektor, Dekanen und Ihnen zu bringen – sofern sie überhaupt Gelegenheit hatten, das Plakat zu lesen, ehe sie von Studenten in einer Lehrveranstaltung dazu gefragt wurden. Und als dann mit vieltägiger Verzögerung das Schreiben des Rektors bei den einzelnen Kollegen eintraf, waren sämtliche Anschläge schon wieder entfernt worden. Ein solcher Zustand ist schwer erträglich. – Die Kompetenz des mit Amtsbezeichnungen signierenden ‘Gremiums’ für eine derartige Verlautbarung muß bezweifelt werden, da ein Hinweis auf einen möglicherweise vorausgegangenen Senatsbeschluß fehlt, der nach geltendem Hochschulgesetz im Sinne der Rechtsverordnung des Kultusministers vom Jahresende eine rechtliche Grundlage hätte abgeben können. – Im Falle des Ratsvorsitzenden der AfE ist dies insofern von Bedeutung, als er nach alter, mit dem 31.12. außer Kraft gesetzten Universitätssatzung kein Mitglied dieses Gremiums ist. Sollte aus der Tatsache, daß Sie schon vor diesem Datum verschiedentlich in dem Gremium mitgewirkt haben, Ihre Zugehörigkeit gewohnheitsrechtlich abgeleitet werden dann müßte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie hierzu erst ein Ratsbeschluß hätte ermächtigen können. Ihre Mitgliedschaft im Senat, die aus dem Hochschulgesetz abgeleitet ist, impliziert nicht auch Ihre Mitgliedschaft in jenem Gremium. Sie erinnern sich gewiß, daß der Rat seinerzeit über die Mitarbeit seiner Vertreter im Senat im Hinblick auf den neuen Satzungsentwurf einen Beschluß gefaßt hat. – Der Aufruf enthält weiterhin die Feststellung, daß ab 1.1.69 studentische Vertreter in allen akademischen Organen stimmberechtigt seien. Man wüßte gern, wieviel Vertreter, und wer dies wann beschlossen hat. Eine derart lakonische Mitteilung befriedigt niemand, zumal sie im Widerspruch zu der schon erwähnten Rechtsverordnung des Kultusministers stehen könnte. Auch hierbei ist festzustellen, daß mit hochschulrechtlichen und Kompetenzangelegenheiten nicht sehr sorgfältig verfahren worden ist. – An dem Text des Aufrufs bedaure ich vor allem Folgendes: – Repression, Boykott und Sabotierung des Lehrbetriebes werden in einem Atemzug genannt, nachdem anfänglich von Störungen durch radikale Gruppen die Rede war. Bis zu jenem Zeitpunkt hatte es an der AfE noch keine derartigen Störungen gegeben. Und in Sachen Boykott wird mit keinem Wort erwähnt oder anerkannt, daß sich die AfE – Studenten in einem Interessenkonflikt mit Landtag und Landesregierung befinden, zu dem politisch Stellung zu nehmen der professoralen Seite offenkundig schwer fallen muß. – Es ist von ‘böswilligen’ Störungen die Rede, wodurch Aktionen, die zwar vermutlich rechtswidrig sind, in ihrer zweifelsfrei politischen Motivation herabgesetzt und auf eine Stufe mit Flegeleien verstockter Jugendlicher gestellt werden. – Es wird – fälschlich – unterstellt, die inkriminierten Personen könnten die Lehr – und Lernfreiheit ‘aufheben’, während es sich allenfalls um eine kurzfristige Beeinträchtigung in Form einer groben Belästigung handelt. Oder haben die Verfasser staatsgefährdende Straftatbestände im Sinn? Dann müßten Sie das klar aussprechen und ihre Meinung begründen. Mit Meldung an Strafverfolgungsbehörden ist doch wohl Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gemeint? Ohne daß ich die Berechtigung zur Anzeige in solchen Fällen bezweifle, möchte ich doch zu Bedenken geben: im Kontext des viel zitierten Kultusministerbrief vom 19.11.68 in Sachen Polizeieinsatz im Universitätsgelände im Falle eines Konflikts kann die gewählte Formulierung nicht unerheblich zur Steigerung der studentischen Erregung beitragen. – Schließlich vermisse ich im zweiten Absatz des Aufrufs im Hinblick auf die ‘unausweichliche Folge’ eine knappe Belehrung über die Rechtslage und vor allem den Hinweis auf die für eine solche Entscheidung zuständige Behörde. – Insgesamt habe ich den Eindruck, daß es den Verfassern des Aufrufs schwer fällt, sich in die Psyche der AfE – Studenten hineinzuversetzen und die Komplexität der studentischen Interessenlage zu würdigen. – Ich komme nun zum Schreiben des Rektors. Es ist unter dem 6.1. datiert und nimmt ausdrücklich auf den Aufruf vom selben Tag Bezug. Trotzdem habe ich das Schreiben erst am 9.1. gegen 9.30 Uhr erhalten, und das auch nur deswegen, weil ich – durch Rundfunk – und Zeitungsmeldungen aufmerksam geworden – den Postweg durch einen eigenen Boten um einen Tag verkürzt habe. Angesichts der universitätspolitischen Bedeutung dieser Aktion fehlt mir für eine solche Verzögerung das Verständnis – eine Verzögerung, durch die die pflichtgemäße und selbstverständliche Loyalität gegenüber Rektor und Ratsvorsitzendem in ungewöhnlicher und unnötiger Weise strapaziert wird. Immerhin handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Verwaltungsmaßnahme, sondern um ein Politikum, das den einen oder anderen Kollegen u.U. in Konflikte bringen kann. – Zentral ist der Begriff ‘Störung’ einer Lehrveranstaltung. Im Kontext der Hausrechtsbelehrung kann sich die im Aufruf angedrohte ‘Meldung’ so ausnehmen, daß der Dozent im Falle einer ‘Störung’ durch die vom Rektor empfohlene Formulierung den Tatbestand Hausfriedensbruch konstatiert, woraufhin hinterher irgendwelche Zeugen – seien es Studenten, der Dozent oder eventuell anwesende Polizeibeamte in Zivil (womöglich mit Kameras) – die ‘Störer’ namhaft machen. Ich hoffe, meine Interpretation ist falsch. Trotzdem kann ich nicht umhin, den Studenten ein berechtigtes Mißtrauen zuzubilligen, nachdem ihnen der schon genannte Brief des Kultusministeriums in Sachen Polizeieinsatz bekannt ist (eine Kopie des Briefes mitsamt dem Gutachten von Prof. Lerche ist mir zur Hand). – Für mich als Nicht – Juristen ist daran mehreres bedenklich. Es ist nämlich der Dozent (bzw. im Nachherein der Rektor), der die strafrechtlich nicht fixierte ‘Störung’ einer Lehrveranstaltung (der Begriff nur in der Strafprozeßordnung als Störung einer Amtshandlung) zu einem Hausrechtsdelikt deklariert. Das ist in jedem Fall eine Ermessensentscheidung. Ein Dozent könnte die ‘Störung’ beispielsweise im Sinne einer vorübergehenden, situationsbedingten Belästigung dulden; in krassen Fällen könnte er womöglich aus unliebsame Kritiker in seinem Auditorium auf diese Weise einzuschüchtern versuchen; oder er könnte es für zweckmäßig halten, mit den ‘Störern’ zu diskutieren, um die allfällige politische Auseinandersetzung mit Studenten vor den eigenen Hörern auszutragen. Es bestehen sehr wohl Unterschiede zwischen den verschiedenen potentiellen Störergruppen. Z.B. liegen die Dinge in der juristischen Fakultät anders als im Institut für Sozialforschung (Seminar) und wieder anders an der AfE. Weiterhin sieht sich ein Politikwissenschaftler ganz anderen Problemen gegenüber als beispielsweise ein Mathematiker. Und nicht zuletzt ist das Verhalten eines Dozenten unter den obwaltenden Umständen weitgehend eine Frage des Temperaments. Eine der Sache nach gleiche studentische Aktion könnte also einmal straffrei bleiben, das andere Mal strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Infolgedessen ist die Rechtsgleichheit innerhalb ein und derselben Anstalt öffentlichen Rechts nicht gewährleistet. Schließlich ist es nicht gänzlich von der Hand zu weisen, daß die Aufforderung in dem Aufruf an alle Universitätsangehörigen, ‘Störungen entgegenzuwirken’, ein Denunziantenunwesen heraufbeschwören könnte, zumal es sich bei den ‘Störaktionen’ um ein politisches und nicht kriminell motiviertes Hausrechtsdelikt handelt. – Ich sehe keinen Ausweg aus dem Dilemma, meine jedoch, daß es Aufgabe einer kollegialen Rechtsbelehrung seitens des Rektors sein müßte, dem in der überwiegenden Mehrheit juristisch nicht versierten Kollegium die Schwierigkeiten der Rechtslage deutlich vor Augen zu führen. – Die Punkte 1 und 2 des Rektorschreibens beinhalten Dienstanweisungen. Durch Punkt 1 wird – wie ich oben angedeutet habe – meine Lehrtätigkeit auch inhaltlich berührt. Mein Dienstvorgesetzter ist der Kultusminister, dem ich selbstverständlich gegebenenfalls eine entsprechende Mitteilung machen werde. Bis jetzt ist mir von einer derartigen Weisung des Ministers an mich nichts bekannt geworden. – In Punkt 2 vertreten der Rektor, die Dekane und Sie eine Meinung über die Pflichten der Dozenten, Lehrbeauftragten, Assistenten und wissenschaftlichen Hilfskräfte, die ich mir in dieser pauschalierenden Art nicht zu eigen machen kann. Im Falle der Hochschullehrer könnte lediglich der Kultusminister entsprechende Weisungen geben. Dienstvorgesetzter der übrigen genannten Gruppen ist dagegen der Kurator, nicht der Rektor. Die unmittelbare Dienstaufsicht führen die Instituts – und Seminardirektoren, die insofern dem Kurator personalrechtlich verantwortlich sind. Ich bitte darum, verwaltungs – und beamtenrechtlich eindeutige Kompetenzverhältnisse nicht zu umgehen. Im Falle einer Dienstpflichtverletzung der entsprechenden Mitarbeiter meines Seminars, die von anderen moniert wird, hat die Meldung auf dem Dienstwege über mich an den Kurator zu erfolgen, respektive über den geschäftsführenden Direktor, Kollegen Shell. Und solange seitens des Kurators für den aktuellen Fall keine spezielle Dienstanweisungen ergehen, obliegt es den Direktoren im Rahmen der geltenden verwaltungs – und beamtenrechtlichen Vorschriften, die notwendigen dienstlichen Weisungen zu erteilen. Ich halte es schließlich für verfehlt, wenn auch Kollegen, die keine Instituts – oder Seminardirektoren sind, eine solche Aufforderung zur Meldung von Dienstverstößen erhalten, da dies zu Mißverständnissen führen könnte. – Zu Punkt 3 des Schreibens stelle ich fest, daß mir die darin enthaltene Rechtsbelehrung ungenügend vorkommt. Präzis muß es doch wohl heißen: nur solchen Studierenden kann nach einem entsprechenden Leistungsnachweis ein ‘Schein’ erteilt werden, die die betreffende Lehrveranstaltung ordnungsgemäß belegt haben. Dann würde aber auch deutlich, daß sich der Rektor hier – wie ich meine sinnwidrig – auf die Gebührenordnung aus der Zeit des durchgängigen Kolleggeldsystems beruft, die dazu diente und noch dient, daß die Dozenten zu ihrem Gelde kommen. Logischerweise gibt es meines Wissens keine Verwaltungsvorschrift, die besagt, daß ein Dozent vor Erteilung eines ‘Scheins’ – was immerhin ein Verwaltungsakt ist – zu prüfen habe, ob eine ordnungsgemäße Belegung erfolgt ist. Es kann das prüfen, aber lediglich im Sinne der Kontrolle seiner Kolleggeldeinnahmen. – Ebensowenig gibt es ‘Lehrveranstaltungen der Universität’! Korporative Lehrinstanz ist nach wie vor die Fakultät, in unserem Fall die Abteilung; im übrigen gibt es nur Lehrveranstaltungen einzelner Dozenten, denen ein Lehrauftrag erteilt ist, im Rahmen einer Fakultät oder Abteilung (§ 23 (3) HHG). ‘Die Universität’ fungiert dabei ausschließlich als Einrichtung der akademischen Selbstverwaltung. – Das Recht auf Erteilung von ‘Scheinen’ resultiert im übrigen aus meinem Lehrauftrag, und ich habe darüber zu befinden, in welcher Form ich ‘Übungen’ stattfinden lasse. In Übereinstimmung damit spricht unsere Prüfungsordnung darum auch von ‘Übungsscheinen’, von ‘Anfängerübung’ und von ‘Übung für Fortgeschrittene’. Der Begriff ‘Übung‘ ist nicht identisch mit Proseminar oder Seminar. In einem Fall ist es eine zu bescheinigende individuelle Leistung des Studierenden, im anderen Fall eine von mehreren möglichen Organisationsformen des Lehrbetriebs. Im Sinne der Prüfungsordnung ist zur Erteilung eines ‘Übungsscheins’ lediglich Voraussetzung, daß sich der Studierende durch eine ‘Übung’ spezifischer, wissenschaftlicher Art im Sinne des Fachs qualifiziert hat. Sie wissen genausogut wie ich, daß es in der AfE häufig genug vorkommt, daß ein entsprechender Leistungsnachweis schon durch regelmäßige Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung nachgewiesen werden kann. – Übrigens gestatte ich mir den Hinweis, daß ich es für wünschenswert halte, wenn auch in Zukunft das, was der Sache nach eine kollegiale Rechtsbelehrung ist, in angemessener Form und nicht in Gestalt einer Dienstanweisung formuliert wird. – Sollte die von mir vorgetragene Rechtsauffassung in dem einen oder anderen Punkte irrig sein, bitte ich um eine schriftliche Belehrung unter Nachweis der einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Solange verwahre ich mich gegen Eingriffe in meinen Lehrauftrag und in meine Grundrechtsgarantie der Freiheit von Forschung und Lehre, deren Rechtsgrund mir unbekannt ist. – Erlauben Sie mir an dieser Stelle, bitte, die kollegiale Erinnerung, daß es zu Ihren Aufgaben als Ratsvorsitzender mit den Funktionen eines Dekans gehört, dafür Sorge zu tragen, daß die korporativen Rechte des Rates der Abteilung und die akademischen Rechte der einzelnen Hochschullehrer nicht geschmälert werden. Wenn es – wie in der für die gesamten Universität notvollen aktuellen Situation – darum geht, rechtsstaatlichen Grundsätzen Geltung zu verschaffen, ist es unumgänglich, daß sie auch und gerade die akademische Selbstverwaltung solcher Grundsätze befleißigt. Gestatten Sie mir auch noch den Hinweis. daß zum Kollegium der AfE zwei Juristen gehören, Frau Dr. Staff und Herr Dr. Schmidt, die in Sachen Hochschulrecht allenthalben einen ausgezeichneten Ruf genießen und deren Rat sicher sehr schätzbar sein dürfte. – Nach § 16 (3) HHG ist der Dekan bzw. der Ratsvorsitzende der AfE, der darauf hinzuwirken hat, daß die Angehörigen des Lehrkörpers ihre Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Diese Zuständigkeitsverteilung erscheint mir wohlbegründet, weil sie es erlaubt, die notwendige Differenzierungen vorzunehmen und situationsgerecht zu handeln. Ich sehe keinen Grund, der es nahelegen könnte, diese Rechtsvorschrift nicht zu beachten. – Abschließend darf ich Sie darum bitten, die von mir dargelegten Einwände dem Rektor in geeigneter Weise vorzutragen.“
    Schreiben Kuhn an Vorsitzenden Rat AfE 3.1.1969; Archiv
    1021) Bekanntmachung>13.01.1969>>Kippert: Vorlesungsausfall
    „(Text für Anschlag an Hörsaal V. VI und dem Schwarzen Brett des Seminars für Soziologie der Erziehung) – Auf Grund der Störungen meiner Vorlesungen in der vergangenen Woche fühle ich mich in meiner Lehrfreiheit behindert und sehe mich nicht in der Lage, vorläufig meine Vorlesungen am Mo, 14 – 15 und Mi, 14 – 16 fortzuführen. gez.Kippert.“
    Anschlag Kippert 13.1.1969; Archiv
    1022) Brief>13.01.1969>>Assistenten, Dozent, Studenten Institut für Wirtschaftsrecht an Kultusminister: Reaktion auf Rundschreiben>06.01.1969>>Rektor
    „Das im Vorlesungsverzeichnis der Universität Frankfurt 1968/69 unter Nr. 1054/1015 aufgeführte privatrechtliche Seminar hält sich auf Grund des obengenannten Rundschreibens für verpflichtet, folgende Mitteilung zu machen: – Das Seminar ist ein ‘Arbeitskreis‘ im Sinne der Verfügung vom 6. Januar d.J. Es steht unter studentischer Leitung. Inhalt und Verfahren werden nach Diskussionen von den Studenten bestimmt. Assistenten und Dozenten beteiligen sich an diesem Prozeß. Das Seminar versucht dadurch, einen Beitrag zur Veränderung des bestehenden Wissenschaftsbetriebs zu leisten. Für diese Arbeit werden vom Institut Seminarscheine (mit Dienstsiegel und Unterschrift) ausgestellt. – Wir sehen und in diesen Bemühungen einig mit den beiden interdisziplinären Arbeitskreisen ‘Soziologie der Kriminalität’ und ‘Autoritärer Staat und Staatsrecht’. Diesen stellt das Institut für Wirtschaftsrecht Arbeitsräume für zwei Doppelstunden in der Woche zur Verfügung.“
    Schreiben Assistenten, Dozent, Studenten Institut für Wirtschaftsrecht an Kultusminister 13.1.1969; Rektorat 731 – 04
    1023) Flugblatt>13.01.1969>>Fachschaft Mathematik: „Der Versuch, Studenten zu überrollen“
    „Gelingt es den weisungsgebenden Gremien, unwidersprochen Empfehlungen zu erlassen, Rahmenordnungen herzustellen, lokale Prüfungsordnungen zu produzieren, ohne daß nur eine einzige studentische Bitte deren Ohr erreicht oder gar etwas bewirkt? – Die entscheidenden Dinge sind schon geschehen. Studenten wurden übergangen. – Folgende Empfehlung des Wissenschaftsrates (dessen Kompetenz und Macht man an der Erklärung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 23. September 1966 sieht, die sich ‘einhellig dafür ausgesprochen (hat), die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu befolgen und so rasch wie möglich ihre praktische Verwirklichung in Angriff zu nehmen’. ( zitiert nach ‘Süddeutsche Zeitung’ vom 30./31. Juli 1966, S.8), ist schon ergangen: – ‘Die Studenten (werden) nur für die Dauer des Studiums und der anschließenden Prüfung immatrikuliert (….). Bei einer vierjährigen Studiendauer (erlischt) die Immatrikulation nach viereinhalb Jahren’. (Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums an den wissenschaftlichen Hochschulen, Seite 29, Bonn, 1966) – Das Gespenst der Zwangsexmatrikulation ist kein Gerücht mehr! – Es hat sich bereits als Forderung der höchsten Weisungsgremien der BRD in Fragen Hochschulpolitik artikuliert. – Welchen Wissenschaftsbegriff haben diese Leute, die den Studenten solche Zwänge auferlegen? – Wir müssen unseren Wissenschaftsbegriff klären! – Wir müssen uns dagegen wehren, daß das Wissenschaftsbild von Regierung und von Industriellen bestimmt wird. Dies ist keine Polemik. Untersucht die Zusammensetzung der Mitglieder von Wissenschaftsrat, GKWW und Westdeutscher Rektorenkonferenz. Das klärt die Machtfrage. – Die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) ist nachgezogen. Getreu der oben zitierten Empfehlung hat sie einen Erlaß herausgegeben, der die automatische Exmatrikulation bestätigt. – Aber noch waren die Studenten nicht unmittelbar betroffen. Noch konnten wir uns scheinbare Tätigkeit gestatten. Dann kamen die ersten konkreten Folgen dieser unverantwortlichen Hochschulpolitik. – Es wurden Rahmenordnungen erlassen, die erster Schritt zur Verwirklichung ihrer Vorstellungen sind. Für Mathematiker ist die RO schon eine beschlossene Sache. – Vor allen diesen Gremien sind wir übergangen worden. Nie hatten Studenten Stimmrecht. – Die öffentliche Information über die Rahmenordnung wird bewußt zurückgehalten. Kommilitonen an anderen Universitäten waren überrascht, als wir ihnen den Beschluß der RO bekanntgaben. Es ist an der Zeit, sich gegen diese Bevormundung aufzulehnen. Wir müssen WRK, Wissenschaftsrat und Kultusministerium zeigen, daß wir selbständig denkende Menschen sind; wir müssen zeigen, daß wir uns nicht willenlos unterordnen. – Ob wir dabei auf die Unterstützung der Dozenten rechnen können, wird sich zeigen. Auf Grund einer Befragung werden sie sich in Kürze äußern. – Diskutiert, informiert Euch, kommt zur o. FVV am 13.1.1969 um 14.00 Uhr in den Zeichensaal des mathematischen Instituts (Altbau).“
    Flugblatt Fachschaft Mathematik 13.1.1969; Archiv
    1024) Flugblatt>13.01.1969>>Fachschaft Mathematik: „Kommilitoninnen, Kommilitonen!“
    „Immer noch werden Entscheidungen über Studenten ohne sie getroffen. – Herr Stummel z.B. arbeitete einen Entwurf eines Studienplanes für Diplommathematiker aus. Obwohl diesbezüglich allen Dozenten ein studentischer Entwurf zugeleitet wurde, zu dem ein Arbeitskreis mit eben diesem Thema existiert, hat Herr Stummel es nicht für notwendig gehalten, Studenten zu informieren. Noch schlimmer: Er steht auf dem Standpunkt, daß solche Dinge (z.B. Prüfungsordnungen) ausschließlich Sache der Dozenten sei! – Wir fordern Mitbestimmung an allen Institutsentscheidungen, Stimmrecht bei Erstellung jeglicher Richtlinien des Studiums. – Es ist ein Unding, daß Dozenten 63 Wochenstunden für notwendig halten, um das normale Mathematikpensum zu bewältigen. – In diesem Sinne läßt sich kein vernünftiger Studienplan gestalten. Die Anfangssemester sind überlastet. Sie können selbständig keine Mathematik betreiben, denn sie sind eingespannt ein ein System, das sie zwingt, fast alle ihre Freizeit für die Jagd nach Scheinen zu opfern. – Wir fordern eine Umgestaltung des Studiums, ein Veränderung des Prüfungssystems. – Unterstützt diese Forderungen! – Vertretet Eure Interessen! – Arbeitsgruppe VI – Fachschaft Mathematik.“
    Flugblatt Fachschaft Mathematik 13.1.1969; Archiv
    1025) Pressemitteilung>13.01.1969>>Rektor: Beschädigung von Schlössern an Hörsaaltüren
    „Im Laufe des vergangenen Samstags wurde im neuen Hörsaalgebäude der Universität die Sicherheitsschlösser an vierzehn Hörsaaltüren mit abgebrochenen Nadeln, Streichhölzern und Klebstoff versperrt. In der gleichen Weise wurde mehrere Institute und Seminare in der Nähe des Universitätshauptgebäudes beschädigt. – Der entstandene Sachschaden ist noch nicht zu übersehen. Es kann angenommen werden, daß die Initiatoren dieser Aktion den Lehrbetrieb, der in der vergangenen Woche im wesentlichen reibungslos verlief, auf diese Weise stören wollten. Die Universität hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. gez.Viedebantt.“
    Pressemitteilung Rektor 13.1.1969; Archiv
    1026) Bericht>14.01.1969>>Roth: Über außerordentliche Vollversammlung der juristischen Fachschaft
    „Heute nahm ich an der außerordentlichen Vollversammlung der juristischen Fachschaft teil, die um 14.00 Uhr im Hörsaal IV des neuen Hörsaalgebäudes stattfand. Den Verlauf dieser Versammlung kann ich nur auszugsweise wiedergeben, weil ich der Versammlung nicht bis zum Schluß beiwohnen konnte. Ich hatte in der Sache 206 – 06/08 eine Zeugenvernehmung durchzuführen. – Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: – 1. Der Stand der hochschulpolitischen Auseinandersetzung – 2. Die gegenwärtig bestehenden und noch zu bildenden Arbeitsgruppen – 3. Beschlüsse – 4. Der Boblenz – Prozess – 5. Verschiedenes – Zunächst gab Herr Schacht eine Übersicht über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der hochschulpolitischen Auseinandersetzungen. Er war der Ansicht, daß der Kampf auf der politischen Ebene gewonnen sei, nunmehr müsse er auf juristischer Ebene weitergeführt werden. Zu diesem Zweck sollten weitere Arbeitskreise gebildet werden, die sich u.a. mit dem Problem der Rechtsaufsicht und des Disziplinarrechts befassen sollten. Er wies ferner auf die seiner Ansicht nach unklare Rechtsposition der Frankfurter Universität hin, da die Meinungen darüber, ob die Universitätssatzung weiter gelte, sehr geteilt seien. – Verschiedene Sprecher des SDS oder solcher Studenten, die dem SDS zumindest sehr nahe stehen, kritisierten sodann den gegenwärtigen Wissenschaftsbegriff. Die Administration der Universität habe sich auf diesen Wissenschaftsbegriff festgelegt und dränge somit alle Studenten, die ihren Aktionen einen anderen, zeitnahen Wissenschaftsbegriff zugrunde legten, auf die kriminelle Ebene aus. – Herr Bauer vom ADS/RCDS wurde verschiedentlich von Studenten zu einer klaren Stellungnahme gedrängt, weil er angeblich den Einsatz der Polizei in der Universität dann für richtig gehalten habe, wenn es darum gehe, strafbare Handlungen der Studenten zu verhindern. Er ließ auch auf dieser Versammlung keinen Zweifel daran, daß er den Einsatz der Polizei immer dann für gerechtfertigt halte, wenn es darum gehe, die Studenten von der Begehung krimineller Handlungen abzuhalten, oder rechtswidrige Zustände zu beseitigen. – Auf der Versammlung wurde der schließlich u.a. auch der Beschluß gefaßt, künftig mit geeigneten Mitteln Polizeispitzel oder studentische Zuträger daran zu hindern, an studentischen Veranstaltungen teilzunehmen. gez Roth.“
    Vermerk Roth 14.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1027) Brief>14.01.1969>>AStA an Rektor: Wegen Aufforderung zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
    „[…]Die mit Schreiben vom 9.1.1969 vom Rektor der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität verlangte Verpflichtungserklärung des AStA, kann der AStA nicht abgeben. – Der AStA sieht in der Aufforderung einen Versuch, einen Keil zwischen AStA und der kritischen Studentenschaft zu treiben. Der AStA ist jedoch der Studentenschaft, seiner legitimen Basis, verpflichtet und nicht dem Rektor. Wir werden konsequent die berechtigten studentischen Interessen nach Neubestimmung der Wissenschaftsinhalte und nach Veränderungen einer feudalen Universitätsstruktur mit allen Mitteln vertreten. – Der AStA weist entschieden die Versuche des Rektors zurück, unter dem Mantel der Rechtsaufsicht die Studentenschaft inhaltlich zu beeinflussen und im Dienste bestehender Hochschulstrukturen zu disziplinieren. Die mehrmals in der letzten Woche geäußerten Behauptungen des Rektors, die Reformbewegung der Studenten sei ‘rechtswidrig’ und eine ‘Störung’ müssen wir als Diffamierungen schärfstens ablehnen. Der Rektor möge diese Beschuldigungen öffentlich gegenüber der Studentenschaft legimitieren. Wenn dies bisher trotz ausreichender Gelegenheit versäumt wurde, kann es nur auf dem Unvermögen oder dem Desinteresse gegenüber grundlegender Hochschulreform der an feudalen Herrschaftstrukturen festhaltenden Ordinarienuniversität beruhen. Gegen den Versuch, statt dessen eine kritische Studentenschaft als kriminell zu diffamieren, müssen wir uns solidarisch organisieren. gez.Thomas Hartmann 1. Vorsitzender.“
    Schreiben AStA an Rektor 14.1.1969; Rektorat 410 – 07,M.2
    1028) Brief>14.01.1969>>Hessischer Rundfunk an Häuser: Reaktion auf dessen Protestschreiben 08.01.1969
    „[…]Sehr geehrter Herr Professor Häuser, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 8. Januar 1969 und Ihre Stellungnahme zu unserer Fernsehberichterstattung über die Vorgänge an der Frankfurter Universität in der ‘Hessenschau’ und in der Nachrichtensendung ‘Heute in Hessen’. – auf die von Rektor und Dekanen unterzeichnete Erklärung, die dem von Ihnen erwähnten Hessenschau – Bericht vom 7.1.1969 zugrunde lag, ausführlicher, als es in diesem Bericht geschehen ist, einzugehen, erwies sich nach Auffassung unserer Redaktion als nicht notwendig, da über diese Erklärung am Vortag in der Nachrichtensendung ‘Heute in Hessen’ detailliert berichtet worden war. In dieser Nachrichtensendung wurde auch das umstrittene Plakat gut lesbar ausgestrahlt. – Mit den Ansichten über den Inhalt dieses Plakats glauben wir eine im wesentlichen ausgewogene Mischung von Meinungen eingefangen zu haben, da zu den Wortführern in unserem Bericht außer Herrn Rektor Rüegg schließlich auch der Frankfurter Polizei – Vizepräsident, Herr Gerling, zählte, den Sie in Ihrer Aufzählung leider nicht erwähnten. Man wird dem Kommentar zu diesem Beitrag nicht vorwerfen können, daß er einseitig Akzente gesetzt habe, denn ihm wurde nur die Aufgabe zuteil, die jeweils folgenden Sprecher anzukündigen. Selbst wenn Sie dieser Ansicht nicht folgen sollten, bitte ich Sie aber zu bedenken, daß in der aktuellen Berichterstattung ein einzelner Beitrag schwerlich ein komplexes Thema innerhalb der zur Verfügung stehenden Sendezeit erschöpfend darstellen kann. Wie Sie sicherlich wissen, hat sich die ‘Hessenschau’ auch in ihren Sendungen am 8. und 10. Januar mit den Vorgängen an den Universitäten Frankfurt und Gießen beschäftigt und in diesen Beiträgen den Hessischen Kultusminister als Gesprächspartner der Studenten in den Mittelpunkt gestellt. Nur die kontinuierliche Gesamtberichterstattung, die laufend über die Vorgänge an der Universität berichtet, kann ein objektives Bild der Vorkommnisse liefern. – auch der Vorwurf, in unseren Sendungen über die Universität beschäftigten wir uns lediglich mit den studentischen Störaktionen, ist nicht gerechtfertigt, denn sowohl in der ‘Hessenschau’, vor allem aber in der Sendereihe ‘Neues von der Universität’ wird laufend über den Forschungs – und Lehrbetrieb an den hessischen Universitäten berichtet. Mit vorzüglicher Hochachtung gez. Werner Hess.“
    Schreiben Hessischer Rundfunk an Häuser 14.1.1969; Rektorat 760 – 02
    1029) Niederschrift>14.01.1969>>Studentenparlament Sitzung: Finanzierung Basisgruppen, Wahl stellvertretender AstA – Vorsitzender Zeitinger, usw.
    „Protokoll der 3. ordentlichen Sitzung des Parlaments der Legislaturperiode im Wintersemester 1968/69 am 14. Januar 1969. Anwesend waren: Wolf (AS) , Neubauer (phil) , Schöneberger (USL), Döbel (AS) , Sturmfels (AdM), von Wangenheim (SFP), Büker (iur) , Astheimer (AfE), Heller (AHP), Hartmann (LSD) , Heik (SDS) , Möllenstedt (SHB) , Thielemann (AGH), Kammer (med), Noll (WiSo), ab 20.15 Uhr , Wachsen (nat) ab 20.20 Uhr, Kühn(AS), ab 20.20 Uhr. – Beginn der Sitzung um 20.10 Uhr. Die gebilligte Tagesordnung lautete:
  10. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlußfähigkeit
  11. Genehmigung der Tagesordnung, bzw. Änderung
  12. Genehmigung der Protokolle der 2. o.Sitzung
  13. Bericht des AStA
  14. Wahl der studentischen Vertreter in den Vorstand des Studentenwerkes
  15. Wahl des studentischen Vertreters in den Stiftungsrat Studentenhaus
  16. Wahl des Wahlausschusses für die Wahlen zum Studentenparlament
  17. Festsetzung des Wahltermins
  18. Nachwahl von zwei Mitgliedern des Haushaltsausschusses
  19. Wahl des studentischen Vertreters in den Vermögensbeirat
  20. Erhöhung der Beiträge studentische Krankenversicherung
  21. Erhöhung des Zuschusses Schnelldienst
  22. Bevorzugung von AStA – Mitgliedern bei der Zimmervergabe Studentenhaus
  23. Wahl des Fachschaftsordnungsausschusses
  24. Antrag auf Aufstellung eines Fotokopiergerätes im Studentenhaus
  25. Empfehlung für die Wahl in den Stiftungsrat Studentenhaus
    20 Quartier Latin
  26. Sonstiges
    TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlußfähigkeit – Erfolgt um 20.15 Uhr durch den Parlamentspräsidenten. – TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung bzw. Änderung – Birkholz: Die Gebühren aus studentischer Krankenversicherung müssen erhöht werden. Hat der Parlamentspräsident einen Brief von Herrn Karg erhalten? Beantrage Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. – Die Tagesordnung wird sonst in der vorgeschlagenen Form gebilligt. – TOP 3: Genehmigung des Protokolls der 2. o. Sitzung . – Wolf: Habe die Protokolle nicht hier. – TOP 4: Bericht des AStA – Döbel: Ich mache darauf aufmerksam, daß solange kein Haushaltsplan für das Jahr 1969 beschlossen ist, ich nicht mehr als ein Zwölftel des letzten Haushaltsplanes ausgeben darf. Er stellt den Antrag 3/1 , in Verbindung mit Aktennotiz Fi/II. – Wolf: Ich schlage Herrn Schöneberger für heute als stellvertretenden Parlamentspräsidenten vor. – Wird per Akklamation bewilligt. – Heik: Wie ich gehört habe, dauert die Konkurrenzsituation des Reisereferats weiter an, wird es nicht verkauft? – Döbel: Die Konzentration hat sich fortgesetzt. Die Reisereferate im süddeutschen Raum arbeiten zusammen wie bisher. – Heik: Was ist mit der Konkurrenz Neckermann, – Quelle, Scharnow, es ist vermutlich immer noch ein Vorteil, daß wir Studentenreisen anbieten. – Büker: Ich hörte, daß im Rhein – Main – Gebiet eine große Konkurrenz mit Dumpingpreisen aufgezogen werden sollte. – Döbel: Wenn wir mächtiger werden, schadet das sicher nicht. – Abstimmung über Antrag 3/1, einstimmig angenommen. – Bericht AStA – Hartmann: Das SP soll beschließen, daß der AStA mit juristischen Mitteln gegen die Repressionsversuche des Rektors vorgeht. Er verliest den Antrag 3/2. Dieser Antrag wird einstimmig.
    TOP 5: Wahl der studentischen Vertreter in den Vorstand des Studentenwerkes – Die Kandidaten erhalten Stimmen: Rieth (15 ja, 2 Enth, 0 Nein) Thelen (12 ja, 3 Enth, 0 Nein), Birkholz (9 ja, 6 Enth, 2 Nein); Sturmfels zieht zurück. – Hartmann: Ich lege keinen Wert auf meinen Sitz, der mir satzungsmäßig zusteht. – Es wird Wiederholung der vorangegangenen Wahl beantragt und gebilligt, der Kandidat mit den meisten Stimmen ist auf jeden Fall gewählt, der Kandidat mit der nächst höheren Stimmenanzahl gilt als AfE – Pendant, der Kandidat mit der niedrigsten Stimmenanzahl rückt nach, wenn ein Rücktritt erfolgt. Es erhalten Thelen 15 Stimmen, Rieth 11 Stimmen, also AfE Pendant; Birkholz 7 Stimmen, rückt nach, wenn ein Rücktritt erfolgt. – Nachtrag zu TOP 4: Bericht AStA – Hartmann: Das SP soll beschließen, daß der AStA mit juristischen Mitteln gegen die Repressionsversuche des Rektors vorgeht. Er verliest den Antrag 3/2. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Döbel beantragt Nachtrag zu Antrag 3/1. Dieser wird einstimmig angenommen. – TOP 6: Wahl des studentischen Vertreters in den Stiftungsrat Studentenhaus. – von Wangenheim ist zurückgetreten, deshalb Nachwahl notwendig. Es kandidieren Heller 8 Stimmen, Liese 2 Stimmen, Rieth o Stimmen. Heller ist damit gewählt. – TOP 7: Wahl des Wahlausschusses für die Wahlen zum Studentenparlament. – Es kandidieren Büker 14 Stimmen, Sturmfels 11 Stimmen, von Wangenheim 13 Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit sind alle drei gewählt, der Vorsitzende ist Büker. – TOP 8: Festsetzung des Wahltermins – Wolf stellt Antrag 3/3: Die Wahlen zum Studentenparlament finden am 10.,11. und 12. Februar 1969 statt. – Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. – TOP 9: Nachwahl von zwei Mitgliedern des Haushaltsausschusses. – Es kandidieren Kemmer 12 Stimmen, Heik 11 Stimmen. – Beide sind damit gewählt. – TOP 10: Wahl des studentischen Vertreters in den Hauptförderungsausschuß. – Es kandidiert Schöneberger. Er erhält 13 Stimmen bei einer Enthaltung, damit ist er gewählt. – TOP 10a: Finanzierung von Basisgruppen – Döbel: Er stellt den Antrag 3/4: ‘Der AStA wird beauftragt, qualifizierte Arbeit der Basisgruppen aus dem Titel Sondervorhaben mitzufinanzieren.’ – Es gibt Fachschaften, die den Basisgruppen nichts zur Verfügung stellen. – Kemmer: Die Fachschaft Medizin hat nach Herrn Döbel schon die Basisgruppe finanziell unterstützt. – Büker: Bei uns kam bisher die Juristische Fachschaft für die Basisgruppe auf. – Wachsen: Das Wort ‘qualifiziert’ enthält meiner Meinung nach zuviel Spielraum. – Abstimmung über den Antrag: Angenommen mit 13 ja, 1 nein, 1 Enthaltung. – TOP 11: Wahl des Stellvertretenden AStA – Vorsitzenden für Finanzen. – Döbel: Ich gehe im Sommer weg und habe bereits angefangen, Herrn Zeitinger einzuarbeiten. – Zeitinger (stellt sich vor): 3. Semester BWL. Ich stehe dem SDS nahe. – Personalbefragung. Personaldebatte wird nicht gewünscht. Wahlausschuß Rieth, Hartmann. Kandidat Zeitinger erhält im ersten Wahlgang 15 ja – Stimmen, 2 nein – Stimmen, 2 Enthaltungen; im zweiten Wahlgang 13 ja – Stimmen, 2 nein – Stimmen, 2 Enthaltungen; im dritten Wahlgang 11 ja – Stimmen, 4 nein – Stimmen, 1 Enthaltung. Damit ist Herr Zeitinger ab 1. März Stellvertretender AStA – Vorsitzender. – Anfrage aus der Öffentlichkeit: Liegt ein Antrag darüber vor, ob das Quartier Latin stattfindet oder nicht. – Hartmann: Der Kurator schrieb, der Rektor könnte sein Einverständnis wieder zurückziehen. Das ist eine schwammig Erklärung bei einem Risiko von 50 000 DM. Schöneberger: Dieser Punkt wird später in der Tagesordnung behandelt. – TOP 12: Anschaffung einer Abzugsmaschine. – Zeitinger: Die Aufträge würden sich auf einer Rotaprintmaschine lohnen. Wir könnten den Basisgruppen mit dieser neuen Maschine sehr helfen. Crell: Deckungsvorschlag: Entnahme aus eigenen Mitteln. Er stellt den Antrag 3/5: ‘Dem AStA wird der Kauf einer Abzugsmaschine (Geha) zum Preis von ung. 2000 DM genehmigt.’ Dieser Antrag wird mit 12 ja angenommen. – TOP 13: Wahl des studentischen Vertreters in den Vermögensbeirat. – Es kandidiert Thelen , er wird mit 15 ja gewählt. TOP 14: Erhöhung der Beiträge für die studentische Krankenversicherung. – Birkholz: Der bisherige Tarif I, 48 Mark, in Hessen 36 Mark, wurde auf 48 Mark erhöht. Wir müssen deshalb zwölf Mark mehr verlangen, sonst müßte das Studentenwerk das selbst bezahlen. Er stellt den Antrag 3/6: ‘Das Studentenparlament stimmt der Erhöhung der Beiträge für die studentische Krankenkasse auf 48 DM zu.’ – Thielemann: Welche Möglichkeit besteht zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft? – Rieth: Wir können höchstens nächstes Jahr austreten. – Birkholz: Pflichtmitgliedschaft besteht nur in Hessen und Münster. – Abstimmung über Antrag 3/6, keine ja – Stimmen, 6 nein, 5 Enth. abgelehnt. Abstimmung wird angefochten. Birkholz. Wenn das Parlament in diesem Semester nicht mehr tagen sollte, entsteht eine große Beitragsschuld. Ich sehe die studentische Selbstverwaltung in Frage gestellt. schließlich fordern wir eine Krankenkasse auf Bundesebene. – Thelen: Die Verträge sind erst nächstes Jahr kündbar, die Beiträge könnten eingeklagt werden. – Thielemann: Beantrage Wiederholung der Abstimmung. Dies ergibt 12 ja, 1 nein. Damit ist der Antrag 3/6 angenommen. – Thelen: Karg soll auf der nächsten Sitzung berichten. TOP 15: Erhöhung des Zuschusses an Schnelldienst. – Ein Vertreter des Schnelldienstes: Nicht die Werkstudenten sollten die Vermittlungsgebühr bezahlen, sozial wäre die Umlegung auf alle Studenten; das ergebe eine Mark pro Student. – Rieth: Das wäre ein sozialer Akt. – Thelen: Die Beiträge würden immer höher. – Schnelldienst: Das wäre eine große Arbeitsvereinfachung für den Schnelldienst. – Birkholz: Gerade die, die dort arbeiten, haben ist am notwendigsten. Ich empfehle es wärmstens, diese Mark zu genehmigen. – Neubauer: Was ist mit den 1,50, die man beim Kartenerwerb bezahlen muß? – Rieth: Auch diese 1,50 fallenlassen! – Schnelldienst: Ich schlage dann lieber die Beibehaltung der 1,50 und die Ermäßigung auf 2 vor. – Öffentlichkeit: Man sollte sich hüten, immer mehr Geld abzuziehen. – Wachsen: Antrag auf Vertagung. – TOP 16: Bevorzugung von AStA – Mitgliedern bei der Zimmervergabe in Studentenheimen. – Hartmann: Er verliest einen Antrag, in dem das SP bevorzugte Zimmervergabe an AStA – Mitglieder und das Parlamentspräsidium billigen soll. Er begründet: Ich wohne weit weg von Frankfurt, das ist für mich eine enorme Belastung. Es war schon bisher so, daß besonders aktive Vertreter der Studentenschaft außerhalb der Losentscheidung berücksichtigt wurden. – Heller: Hartmann ja, aber keine Erweiterung, man sollte die Wohnzeit für Studentenfunktionäre nicht anrechnen, solange man in einem Gremium tätig ist. – Hartmann: Die Stiftung hat meinem Antrag bereits zugestimmt. – Heller: Wir sollten nichts dagegen einzuwenden haben. Der Antrag 3/7 wird mit 13 Ja – Stimmen und einer Enthaltung zur Kenntnis genommen. TOP 17: Wahl des Fachschaftsordnungsausschusses. – Kemmer: Besteht ein FO – Ausschuß? – Wolf: Nein, besteht nicht, also müssen wir einen wählen. Die Kandidaten Kemmer, Möllenstedt und Neubauer werden per Akklamation gewählt. – TOP 18: Aufstellung eines Fotokopiergerätes im Studentenhaus. – Döbel: Berichtet von den Plänen der Aufstellung des Geräts. – Hartmann: Dieses Gerät wäre eine Konkurrenz zu dem Gerät der Juristen. – Thielemann: Wer bezahlt die Reparatur? – v.Wangenheim: Die 30m – Geräte taugen nichts. – Prewo: Xerox machen es nicht für 20 Pf, mehr können wir uns nicht leisten. – Wachsen: Wie stark wird die Bildstelle frequentiert? – Döbel: Keine Zahlen erhältlich, es ist ein großes Risiko. Verliest Antrag 3/8. – Heik: Läßt sich nicht eine Probezeit vereinbaren? – Wolf: Das Sommersemester als Probezeit. – Heik: Nicht schon am 1. Februar aufstellen. – Wolf: 15. April. – Antrag 3/8 wird mit 15 ja angenommen. – TOP 19: Empfehlung für die Wahl in den Stiftungsrat Studentenhaus. – Heller begründet Antrag 3/9 , damit sei ein direkter Draht zur Opposition gesichert. – Abstimmung über Antrag 3/9 ergibt 10 ja, 5 Enthaltungen. Damit angenommen. – TOP 20: Quartier Latin. – Öffentlichkeit: Man kann das Ausfallrisiko durch geschickte Verträge niedrig halten. – Döbel: Der Ausfall bei der Deutschen Städtereklame käme dazu. – Öffentlichkeit: Sollte das Quartier ohne Verschulden des AStA in die Binsen gehen, würde ich das Risiko selbst tragen. – Büker: Das QL würde vom Rektor verboten werden. Es würde sehr hart werden, da rauszukommen. – Hartmann: Wir können es nicht einmal verantworten, 1000 Mark reinzustecken. Zur Zeit laufen zwei Prozesses. Unser jetziges Tun wird von der Universitätsadministration als rechtswidrig betrachtet. Damit wäre für sie bereits ein Grund für das Verbot des QL gegeben. aus politischen Gründen können wir davon nicht abgehen. – Öffentlichkeit: Könnte man das QL nicht an den ursprünglichen Ort zurückverlegen? – Heller: Ich traf Herrn Riehn vor dem Hauptpförtner. Er erzählte mir, daß schon eine Bombendrohung als ein Grund zum Verbot des QL reiche. – Thielemann: Das QL wäre jetzt auch ein organisatorisches Risiko. Es sind jetzt kaum noch Kapellen zu kriegen. – Antrag auf Schluß der Debatte. Keine Gegenrede. – TOP 21: Verschiedenes . – Büker: Strafmandate auf Dienstreisen werden laut Parlamentsbeschluß nicht bezahlt. Mir ist es in Wiesbaden schon passiert, daß es die Situation nicht anders erlaubt. – Noll: Bezahlen ist haushaltsrechtlich nicht möglich. – Wolf: Umdeklarierung. – Büker zieht Antrag zurück. – Ende der Sitzung um 22.05 Uhr. – Protokoll angefertigt von Fritz Neubauer (phil).
    Niederschrift Sitzung Studentenparlament 14.1.1969; Archiv
    1030) Niederschrift>14.01.1969>>Vollversammlung Jura: Zum Problem Arbeitskreise
    „Die außerordentliche Fachschafts – Vollversammlung der Juristen faßte am Dienstag, den 14.1.1969 mit überwältigender Mehrheit folgende Beschlüsse: – 1. Seminare sind ‘Arbeitskreise’ im Sinne der Verfügung vom 6. Januar dieses Jahres. Sie stehen unter studentischer Leitung. Inhalt und Verfahren werden nach Diskussionen von den Studenten bestimmt. Assistenten und Dozenten beteiligen sich an diesem Prozeß. Die Seminare versuchen dadurch, einen Beitrag zur Veränderung des bestehenden Wissenschaftsbetriebes zu leisten. Für diese Arbeit werden vom Institut bzw. Lehrstuhlinhaber usw. Seminarscheine (mit Dienstsiegel und Unterschrift) ausgestellt. – Die FVV fordert die anderen Seminare auf, entsprechend dem Vorgehen im privatrechtlichen Seminar zu verfahren. – 2. Die FVV fordert die Anerkennung der bestehenden Arbeitsgruppen (‘Kriminologie’, ‘Autoritärer Staat und Staatsrecht’, und ‘Einführung in die Rechtswissenschaft’.) Die Fakultät stellt Arbeitsräume in Instituten und Seminaren zur Verfügung, sie stellt Scheine aus, die als Wahlscheine im Sinne der JAO gelten. – Die Fachschaft soll sich bemühen, weitere Arbeitskreise zu konstituieren; sie werden entsprechend behandelt. – 3. Die FVV verurteilt den empörenden Polizeieinsatz gegen den Heidelberger AStA, bei dem sogar völlig unbeteiligte Pressevertreter geschlagen und an den Haaren gezogen wurden. Die FVV fordert die sofortige Freilassung der verhafteten Kommilitonen. Die FVV fordert den Rücktritt des Baden – Würtembergischen Innenministers, der den Polizeieinsatz voll gebilligt hat. Das Auftreten der Staatsanwaltschaft begründet für uns die verstärkte Fortführung der Justizkampagne. – 4. Die FVV fordert den sofortigen Abzug von auf dem Universitätsgelände eingesetzten Zivilpolizisten und – spitzeln. Die FVV distanziert sich entschieden von studentischen Zuträgern. Die FVV weist auf die Verantwortlichkeit des Rektors hin, der durch seine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft die Selbsthilfe von Universitätsangehörigen gegen diese Infiltration provoziert. – Die FVV wird sich gegen den studentischen Helfershelfer der Politischen Polizei in geeigneter Form erwehren. – Auf Beschluß der FVV wurde Prof. Lüderitz in seiner Übung aufgefordert, seine Unterschrift unter den Aufruf des Rektors zu rechtfertigen. Prof. Lüderitz war nur bereit, im Anschluß an die Übung oder aber nur für eine begrenzte Zeit zu diskutieren. Auf das Argument hin, daß man die Diskussion doch beginnen und sie nicht im vorhinein limitieren solle, und entsprechende Vorschläge erfolgten, forderte Prof. Lüderitz die Übungsteilnehmer auf, mit ihm in sein Institut zu kommen. Die Diskussion wurde dort fortgesetzt, wobei sich Prof. Lüderitz bereit fand, auch zur Sache zu sprechen. Das Gespräch endete gegen 19.40 Uhr. Prof. Lüderitz erklärte sich u.a. bereit, seinen Seminarraum für Arbeitsgruppen zur Verfügung zu stellen, an denen Juristen beteiligt seien.2
    Niederschrift Vollversammlung Jura 14.1.1969; Archiv
    1031) Resolution>14.01.1969>>Lehrende der AfE: Zu den Vorgängen an der AfE
    „In Anbetracht der Vorgänge an der Universität Frankfurt und den dazu ergangenen Äußerungen, sehen sich die Unterzeichneten, Mitglieder des Lehrkörpers der AfE der Universität Frankfurt zu folgender Erklärung veranlaßt. Dabei ist ihnen klar, daß die komplexen Zusammenhänge einer ausführlicheren Darstellung und präziseren Formulierung bedürfen. Die zugespitzte Lage und der Fortgang der Diskussion in Universität, Landtag und Öffentlichkeit lassen jedoch keinen Aufschub zu. I.[… ] – II. Sachlich begründete Protestaktionen im Rahmen der Grundrechte sind notwendig und legitim, sie als eine Anomalie zu betrachten und in ihnen primär eine Störung von Ruhe und Ordnung zu befürchten, bekundet traditionellen Bewußtseinsmangel gegenüber politischem Geschehen. Die studentischen Aktionen für das achtsemestrige Studium der Grund – und Sekundarstufenlehrers sind objektiv nach ihren rationalen sachlichen Gehalten zu beurteilen, deren Berechtigung erwiesen ist. Eine solche Einstellung zu studentischen Aktionen bedeutet keinen Verzicht auf eigene Standpunkte und Argumente, setzt diese vielmehr in aller Entschiedenheit und Präzisierung voraus. Eigene Ansichten und Aktionen haben gesellschaftlich nur Sinn und Gewicht, wenn sie sich kritisch und argumentativ gegen andere ins Spiel bringen, nicht aber, wenn sie Kommunikationsprozesse abbreche, sich hinter institutioneller Macht verschanzen, oder zu manipulativen und gewaltsamen Taktiken ihre Zuflucht nehmen. – Formenmangel und Taktlosigkeit dürfen nicht zum Anlaß genommen werden, der sachlichen Auseinandersetzung auszuweichen, da die pädagogische Einübung Heranwachsender in politische Umgangsformen und demokratische Spielregeln bislang weitgehend versäumt wird und erklärtermaßen erst von der zukünftigen Gesamtschule zu erwarten sein wird. Affektive Reaktionen Älterer, besonders Lehrender, offenbaren pädagogische Inferiorität, fördern irrationale Gewaltsamkeit und tragen zu ihrer Steigerung bei. Daß politische Prozesse von Minderheiten artikuliert und formiert werden, ist ebenfalls keine Anomalie, sondern der Regelfall auch in formell institutionalisierten Organen der politischen Meinungs – , Willens – und Entscheidungsbildung; der Abwertungsversuch durch Hinweis auf artikulierende Minderheiten in studentischen Aktionen markiert regelmäßig ein irrationales Ausweichen von der aktiven Auseinandersetzung mit dem, was artikuliert und formiert worden ist. Mithin kann der Rekurs auf repressive, insbesondere polizeiliche Maßnahmen, Konflikte dieser Art nicht lösen helfen. Anerkennung verdient dagegen, daß Studenten in eigenen Arbeitskreisen ernsthaft versucht haben, neue Formen wissenschaftlich – pädagogischer Arbeit zu finden und damit Ansätze für ein reflektierendes und partizipierendes Studium geschaffen haben, die der Studienreform dienlich sind. – Die sachlich berechtigten Forderungen für ein achtsemestriges Studium des Grund – und Sekundarstufenlehrers finden ihr entscheidendes Hindernis in der finanzpolitischen Situation. In dieser Einsicht haben die politisch Verantwortlichen bislang nicht zufällig ohne die nötige Offenheit und Widerspruchsfreiheit diskutiert. Ihr gutes Recht ist die Setzung finanzpolitischer Prioritäten; es ist aber auch ihre Pflicht, diese Prioritäten mit gutem Gewissen der öffentlichen Diskussion und Kritik zugänglich zu machen. Insofern wäre anstatt diffuser Hinweise auf die fehlende ‘Geldschwemme’ eine kritische Erläuterung sachgerechter gewesen, wie sich die oben genannten Reformforderungen der AfE, denen der Kultusminister im Prinzip zugestimmt hat, durch die zukünftigen Finanzpläne der Landesregierung realisieren lassen. Entscheidend wird künftig sein, ob die politisch verantwortlichen Instanzen überhaupt bereit sein werden, offen und sachgerecht zu diskutieren, oder ob sie mit der bisher praktizierten Taktik die Lage weiter verschärfen wollen.“
    Resolution Lehrende der AfE 14.1.1969; Archiv
    1032) Resolution>14.01.1969>>Mitglieder Seminar für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur AfE: „Zur sinnvollen Weiterarbeit nach dem Boykott“
    „Die Studenten und Lehrenden des Seminars für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur sind sich darin einig: – I. daß die verantwortbare Ausbildung des Stufenlehrers für eine moderne Schule nur in einem mindestens achtsemestrigen, die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und grundwissenschaftlichen Bereiche gleichermaßen berücksichtigenden Studiengang erfüllt werden kann. – II. daß mit Hilfe des studentischen Boykotts im WS 1968/69 u.a. auch die Argumente für die Intensivierung und Reform des Studiums vielfältig artikuliert worden sind. – III. daß deshalb nach Beendigung des Boykotts die Arbeit im laufenden WS – und darüber hinaus – unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Diskussionserfahrungen der studentischen Arbeitsgruppen fortgesetzt werden soll. – die Studenten und Lehrenden verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Reform, die im deutschdidaktischen Seminar schon vor dem WS 68/69 begonnen wurde, weiter voranzutreiben. – Im einzelnen seien dazu genannt: – 1. Die Demokratisierung des Seminars durch eine entsprechende Satzung (Mitbestimmung der Studenten in allen Seminarangelegenheiten, u.a. in Studien – , Verwaltungs – , Personal – und Forschungsfragen). – 2. Die Prüfung und u.U. Veränderung der bestehenden Lehrstile mit dem Ziel, das kritische Bewußtsein bei Lehrenden und Lernenden wach zu halten bzw. zu wecken. – 3. Die Kritik an den Lehrinhalten im Hinblick auf die gesellschaftliche Relevanz und auf die der Ausbildung zum Lehrerberuf dienende Effizienz. – 4. Die Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen; die Aufgabe von sprach – und literaturdidaktischen Forschungen unter gleichberechtigter Mitarbeit der Studenten in Forschungs – (Projekt) – Gruppen mit dem Ziel, an grundsätzlichen Fragen oder an Teilausschnitten die Inhalte, Methoden und Ziele des Deutschunterrichts in allen Schularten zu prüfen und Modelle zur Verbesserung zu entwickeln. – Wir setzen die Semesterarbeit unter den genannten Voraussetzungen fort: – Das heißt u.a.: – A. Seminare und Vorlesungen werden im Sinne der Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Diskussion gestellt und erst aufgrund der eingebrachten Kritik, u.U. auch – im Rahmen der angekündigten Thematik zwar – verändert fortgesetzt. – B. Die vorgesehenen Veranstaltungen für das SS 69 werden sofort dem Titel nach am Schwarzen Brett veröffentlicht, in einer Vollversammlung des Seminars für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (voraussichtlich am 4.2.69) von den Ankündigungen im Hinblick auf geplanten Lehrstil und Lehrinhalt umrissen und zur Diskussion gestellt. Die Lehrenden sind bereit, mit interessierten Studenten noch vor Abschluß des Wintersemesters Besprechungen zu führen und die Vorschläge der Studenten bei ihrer Planung zu berücksichtigen. – C. Alle Lehrenden und Studenten des Seminars für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur werden aufgerufen, Pläne zu Forschungsprojekten dem Fachkolloquium (Seminarrat) zur Entscheidung vorzulegen. – D. Die bestehende Studienkommission (Zusammensetzung: 4 studentische Vertreter, 1 päd. Mitarbeiter, 1 wissenschaftlicher Assistent, 1 Oberstudienrat i.H., 1 Professor, z.Zt. unter Vorsitz einer Studentin) wird beauftragt, die inhaltliche Begründung für das 8 – semestrige Studium innerhalb der deutschdidaktischen Ausbildung erneut zu formulieren. – E. Die Satzungskommission wird ersucht, schnellstens einen der Demokratisierungstendenz entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen, der die Inhalte dieser Resolution berücksichtigt. – Im Sinne dieser Resolution setzen wir unsere Arbeit fort. Diese Resolution wurde vom Fachkolloqium (Seminarrat) einstimmig angenommen. Frankfurt, den 14. Januar 1969 gez.: Aley, Peter (Päd.Mitarbeiter), Baltes; Christian (Päd.Mitarbeiter), Baumgärtner, A.C. (Prof.), Doderer, Klaus (Prof.), Gajek, Bernhard (Lehrbeauftragter), Hass, Ingeborg (Päd.Mitarbeiter), von der Heid, Brigitte (stud.sc.ec.), Hoffmann, Angelika (stud.sc.ec.), Hengel, Eckart (stud.sc.ec.), Dr.Kleinschmidt, G. (OStR i. H.), Luft, Eberhardt (stud.sc.ec.), Merkelbach, Valentin (Wiss.Ass.), Meyer, Werner (Prof.), Reuschling, Gisela (Päd.Mitarbeiter), Dr.Schäfer, Rudolf (StR i. H.), Schmidt, Klaus – Peter (stud.sc.ec.), Siegling, Luise (stud.sc.ec.), Dr. Walz, Ursula (OStR i.H.), Weber, Albrecht (Prof.), Herr Dr. Klaus Klöckner war leider nicht zu erreichen.“
    Resolution Mitglieder Seminar für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur AfE 14.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1033) Brief>15.01.1969>>Dekan Rechtswissenschaften an Wiethölter: Anfrage wegen Schreibens 13.01.1969
    „[…]Lieber Herr Wiethölter, als Anlage sende ich Ihnen ein mir vom Rektorat zugeleitetes, nicht unterzeichnetes Schreiben. Nach telefonischer Rückfrage haben Sie sich als Mitverfasser zu erkennen gegeben. – Zum Inhalt gestatte ich mir folgendes zu bemerken: – 1. Da es sich um eine im Rahmen der Fakultät angekündigte Lehrveranstaltung handelt, war die Anzeige über den Dekan zu leiten. – 2. Um den mitgeteilten Sachverhalt beurteilen zu können, bitte ich um Ihren Bericht zu folgenden Angaben: – a) Was bedeutet ‘studentische Leitung’? – b) In welcher Weise werden ‘Inhalt und Verfahren’ von Studenten bestimmt? – c) In welcher Weise ‘beteiligen’ sich Assistenten und Dozenten an ‘diesem Prozeß’ (Bestimmung nach Diskussion durch Studenten)? – 3. Bisher wurden Seminar – Zeugnisse der Fakultät mit Siegel der Fakultät erteilt. Ich bitte mitzuteilen, aus welchen Gründen Sie hiervon abzuweichen beabsichtigen. Auf § 15 Abs. 1 HHG weise ich hin. gez. Lüderitz.“
    Schreiben Dekan Rechtswissenschaften 15.1.1969; Rektorat 510 – 14, M.3
    1034) Brief>15.01.1969>>Süllwold an Kultusminister Mitte: Ausfall Vorlesung 09.12.1968
    „ […]Da meine Vorlesung über ‘Begabung und Leistung’ dreimal gestört wurde und mit weiteren Störungen zu rechnen ist, sehe ich mich veranlaßt, diese Vorlesung bis zum Ende des Wintersemesters ausfallen zu lassen. Über die Störungen ist im einzelnen folgendes zu berichten: – Als ich am 9.12.1968 den Hörsaal I betrat, befand sich der Student Jochen Toussaint auf dem Podium und redete vom Vortragspult aus auf die im Hörsaal anwesenden Studierenden ein. Meiner Aufforderung, das Podium zu verlassen, leistete er zunächst nicht Folge. Erst als ihm die Hörer meiner Vorlesung in sehr deutlicher Weise ihr Mißfallen zum Ausdruck brachten, verließ er mit einigen weiteren Anwesenden den Hörsaal. Daraufhin konnte die Vorlesung ohne weitere Störungen stattfinden. – (Herr Toussaint wurde bereits in meinem Bericht vom 7.1.1969 erwähnt. Wie mir von zuverlässiger Seite berichtet wurde, hat er in der sogenannten Vollversammlung der Psychologiestudenten am 9.1.1969 zugegeben, die fachfremden Personen herangeholt zu haben, welche die Durchführung meines Seminars über angewandte Psychologie am 6.1.1969 verhinderten.) – Am 12.12.1968 wurde die Vorlesung durch den Studenten Bernhard Delp verhindert. Dieser befand sich, als ich den Hörsaal betrat, auf dem Podium und war trotz mehrmaliger Aufforderung nicht dazu zu bewegen, das Podium zu verlassen. Durch die von ihm auf dem Podium entfaltete Aktivität war es unmöglich, die Vorlesung zu halten. Auch als Herr Delp von Hörern meiner Vorlesung mit sehr deutlichen Worten aufgefordert wurde, die Vorlesung nicht weiter zu stören und das Podium zu verlassen, leistete er dem nicht Folge. Wie mir meine Assistenten anschließend mitteilten, hatten nach ihrer Schätzung mindestens 80% der Anwesenden den Wunsch, die Vorlesung zu hören. Bedeutsam erschien auch, daß Herr Delp – nach seinen eigenen Worten! – nicht zu den Hörern meiner Vorlesung gehört und bis zu diesem Tage nicht zu der Vorlesung erschienen war. – Ich habe 30 Minuten im Hörsaal ausgeharrt und mich gelegentlich an einer sogenannten Diskussion beteiligt, die nichts mit dem Inhalt meiner Vorlesung zu tun hatte. Da auch dann Herr Delp immer noch nicht zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen war, verließ ich den Hörsaal. – Als ich am 16.12.1968 den Hörsaal I betrat, war das gesamte Podium von Personen besetzt, die mir zum größten Teil unbekannt waren und offenbar nicht zu den Hörern meiner Vorlesung gehörten. Identifiziert werden konnte der Student Kurt Kappes, der ebenfalls in meinem Bericht vom 7.1.1969 erwähnt wurde. Da der Versuch, das Podium zu betreten, zu engstem physischen Kontakt mit den sich dort befindenden Personen geführt hätte, habe ich von einem solchen Versuch Abstand genommen. Ich gab gegenüber den Hörern meiner Vorlesung eine kurze Erklärung ab und verließ dann den Hörsaal. – Da auf Grund der mir zur Verfügung stehenden Informationen auch zu den folgenden Terminen mit ähnlichen Störungen zu rechnen war, habe ich die Vorlesung jeweils abgesagt und mich auf die Durchführung meiner übrigen Lehrveranstaltungen beschränkt. – Obwohl es sicher erscheint, daß die Mehrheit der eingeschriebenen Hörer die Vorlesung über Begabung und Leistung besuchen möchte, ergibt sich die Notwendigkeit, diese Vorlesung bis zum Ende des Wintersemesters auszusetzen, aus einer Reihe schwerwiegender Tatsachen. Die Vorlesung war stets relativ stark besucht, und zwar nicht nur von Studierenden der Psychologie, sondern auch von Hörern aus anderen Fächern bzw. Fakultäten. Erfahrungsgemäß sind dadurch besonders günstige Voraussetzungen für Störaktionen gegeben; die Möglichkeit, aus der Anonymität heraus zu agieren bzw. in der Anonymität unterzutauchen, ist hier in besonders reichem Maße vorhanden. Zugleich ist zu beachten, daß sich unter unseren Studierenden eine zwar kleine, jedoch äußerst radikale Gruppe von vorwiegend jungen Semestern gebildet hat, die auch vor weitreichenden Aktionen nicht zurückschreckt. Zum Teil besteht – wie in meinem Bericht von 7.1.69 dargelegt ist – die Taktik dieser Gruppe darin, aus fachfremden Personen gebildete Störkommandos planmäßig zu Aktionen heranzuziehen. Während ich an diesem Bericht schreibe, sind weitere Tatsachen bekannt geworden, die nachdenklich stimmen müssen. Am 10.1.69 erhielt ich gegen 20 Uhr in meiner Privatwohnung einen Telefonanruf beleidigenden und drohenden bzw. erpresserischen Inhalts. Am 11.1.69 wurden zwischen 14.00 und 14.30 Uhr die Sicherheitsschlösser der Eingangstüren unseres Instituts durch mechanische und chemische Mittel derart blockiert, daß das Institut von niemandem betreten werden konnte. Erst durch den Einsatz eines Facharbeiters konnten am 13.1.69 die Türen zum Institut wieder geöffnet werden. – Ein Gesinnungswandel der radikalen Studentengruppe ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Diese Personen werden sich immer in störender Weise betätigen, wenn eine Gelegenheit dazu besteht. Es wäre sicherlich falsch, ihnen regelmäßig diese Gelegenheit zu geben, indem immer wieder der – erfolglose – Versuch unternommen wird, die Vorlesung über Begabung und Leistung zu halten. Störaktionen sind für diese Personen ausgesprochen lustvoll; der ständig erneuerte und stets erfolglos bleibende Versuch, die genannte Vorlesung zu halten, würde als Belohnung eines unerwünschten Verhaltens wirken und die destruktiven Tendenzen zweifellos verstärken. – Dadurch, daß ich meine Seminare in die relativ gut abgesicherte Bibliothek des Psychologischen Instituts II verlege, dürfte es möglich sein, diese Seminare bis zum Ende des Wintersemesters ohne wesentliche Störungen fortzusetzen. Zusammen mit dem ebenfalls von mir durchgeführten diagnostischen Praktikum wende ich sodann bis zum Ende des Wintersemesters pro Woche 8 Stunden für die Lehrveranstaltungen auf. – Mit vorzüglicher Hochachtung – Ihr sehr ergebener Süllwold.“
    Schreiben Süllwold an Kultusminister Mitte Januar 1969; Archiv
    1035) Erlaß>15.01.1969>>Kultusminister an Rektor: Wegen Störung von Vorlesungen
    „[…]Betr.: Störung von Vorlesungen u.ä. – Bezug: Eingabe der Professoren Coing, Bauer, Lüderitz, Schiedermair und Erler sowie zahlreiche Besprechungen – Die Situation an der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt a.M. wurde inzwischen in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Universität, zuletzt am 13.1.1969 erörtert. Dabei bestand Einvernehmen, daß alles getan werden muß, um einen ordnungsgemäßen Lehr – und Forschungsbetrieb aufrecht zu erhalten. – In Übereinstimmung mit den Besprechungsergebnissen bemerke ich im einzelnen folgendes: – Die Tatsache, daß Studierende höherer Semester an Vorlesungen für jüngere Semester oder an anderen Lehrveranstaltungen teilnehmen, ist nicht zu beanstanden, zumal § 32 Hessisches Hochschulgesetz ihnen das Recht einräumt, Lehrveranstaltungen aller Fakultäten zu besuchen. Nach Artikel 5 Grundgesetz und § 3 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz ist die Lehrfreiheit an wissenschaftlichen Hochschulen garantiert. Die Lehrfreiheit beinhaltet das Recht der Hochschullehrer, die von ihnen angekündigten Vorlesungen und Übungen ungestört abzuhalten. Wenn versucht wird, sie daran zu hindern, so sind sie berechtigt, die Vorlesungen pp. abzubrechen. Studenten, die Hochschullehrer an der Abhaltung ihrer Lehrverpflichtungen hindern oder sie zu veranlassen versuchen, anstelle der angekündigten Vorlesungen andere Stoffe zu behandeln, machen sich einer Rechtsverletzung schuldig, die die Exmatrikulation zur Folge haben kann. Allerdings wird es zuweilen schwierig sein, die Personalien der einzelnen Störer festzustellen; notfalls muß Polizei eingesetzt werden, vor allem dann, wenn es sich um die Besetzung von Seminaren und Instituten handelt, wenn Sachbeschädigungen erfolgen oder Tätlichkeiten verübt werden. Insbesondere in krassen Fällen ist gegen die Störer strafrechtlich vorzugehen und deren Entfernung von der Universität anzustreben. – Die Hochschullehrer sind ihrerseits verpflichtet, ihren Vorlesungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen. Ein Verstoß dagegen kann Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben. – Derartige Maßnahmen sind nicht zu umgehen, um einen ungestörten Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten und um den studierwilligen Studenten Gelegenheit zu geben, ihr Studium durchzuführen. – Ich bitte, die entsprechenden Eingaben auf Ihnen geeignet erscheinende Weise zu erledigen. gez. Schütte.“
    Erlaß Kultusminister 15.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1036) Flugblatt>15.01.1969>>Anonym: „Wie geht es weiter?“
    „Die Vollversammlung am 10.1.69 hat zum ersten Mal der Öffentlichkeit klar gezeigt, daß die Mehrheit der AfE – Studenten nicht mehr bereit ist, sich vom SDS wie bisher bevormunden zu lassen. – Die sogenannte Vollversammlung der AfE mit angeblich alleinigem Beschlußrecht ist die heilige Kuh der Radikalen! – Wir fragen: – Kann man bei 2000 – 3000 Teilnehmern einer Vollversammlung rational argumentieren, kann man überhaupt reden oder sachlich diskutieren? – – – Wir haben Erfahrungen genug! – Wer Massenveranstaltungen im Stil von Fußballplätzen für eine demokratische Einrichtung hält – was will der?? – Wir lassen uns nicht als Stimmvieh vereinnahmen, aufhetzen und dumm machen. In einer solchen Vollversammlung muß man sich mit massenpsychologischen Mitteln wehren! – Der Zirkus vom Freitag war einmal nötig, um den SDS und seine Methoden zu parodieren. – Das ist nicht unser Stil! – Wir wollen keine anonymen Massenveranstaltungen, in denen nur die Emotion geschürt wird. – Wir wollen keine manipulierten Rednerlisten. – Wir wollen keine endlosen, unsinnigen Geschäftsordnungsanträge. – Die AfE ist kein Tummelplatz für radikale Ideologen. – Schluß mit dem Terror der Scheindemokratie! – Wir wollen eine kritische, verantwortungsbewußte, freie, demokratische Universität! – Wir wollen Studienreform – nicht Revolution! – Wir wollen Demokratie – nicht Demagogie! – Wir wollen konstruktive Zusammenarbeit mit reformwilligen Professoren – nicht Destruktion und sinnlosen Boykott! – Diskutiert in euren Seminarräten und Arbeitsgruppen über die Legalität der Vollversammlung!!“
    Flugblatt Anonym 15.1.1969; Archiv
    1037) Flugblatt>15.01.1969>>Basisgruppe Wiso: Aufruf zur Vollversammlung 15.01.1969
    „‘Kommilitonen, Kommilitoninnen! – Die Ereignisse der letzten Tage, bestimmt durch Rüeggs Disziplinarerlasse, von Dekan Wittman für die WISO – Fakultät unterschrieben, machen eine Vollversammlung notwendig, auf der die Politik der Studenten der WISO – Fakultät artikuliert werden soll. – Die Maßnahmen, welche von der Universitätsadministration ergriffen wurden, um selbstverantwortliche studentische Arbeit abzuwürgen, machen nicht vor unserer Fakultät halt. Die unverschämte Kriminalisierung jeder selbständigen Arbeit der Studenten weist auf die Position hin, die die Fakultät in der Auseinandersetzung mit Studenten und Assistenten um eine Demokratisierung der Hochschule einnimmt. Rüeggs Aufruf an die Studentenschaft soll jede Änderung des jetzigen Wissenschaftsbetriebes verhindern. Die Studenten werden angewiesen, in unterrepräsentierten Gremien um professorale Einverständnis für ihre Forderungen zu bitten. – Aber: Legitime Forderungen müssen erkämpft, nicht ermauschelt werden! – Nur über institutionelle Änderungen, nämlich Öffentlichkeit der Fakultätssitzungen bzw. Einsetzung eines Gremiums, in dem Studenten nicht majorisiert werden können, kann eine inhaltliche Neubestimmung des Studiums erreicht werden, die den Vorstellungen von einer demokratischen Universität entspricht. Notwendig erscheint z.B.: – 1. Abschaffung von Vorlesungen und Übungen in der bisherigen Form, statt dessen Aneignung des Grundwissens durch intensiveres, selbständiges Lernen, Einrichtung von Arbeitsgruppen zur Selbstkontrolle und Diskussion des angeeigneten Wissens. – 2. Anwendung und Vertiefung des Grundwissens in Seminaren, deren Inhalt und Organisation von allen Seminarteilnehmern diskutiert und bestimmt wird. – 3. Abschaffung von Prüfungen in der bisherigen Form einer autoritären Leistungskontrolle. – Um in den Vorlesungen und Seminaren eine rationale Diskussion, aus der Konsequenzen gezogen werden, (ohne Rüeggs Polizeispitzel) über diese Forderungen führen zu können, müssen wir uns gegen die Maßnahmen der Universitätsadministration wehren!“
    Flugblatt Basisgruppe Wiso 15.1.1969; Archiv
    1038) Flugblatt>15.01.1969>>Fachschaft Mathematik: „An die Dozenten des mathematischen Seminars“
    „Am Mittwoch, dem 15.1.1969, beschloß eine studentische Vollversammlung vom 17. Januar bis zu einer erneuten Vollversammlung am 27.1. zu streiken. Dieser Streik erscheint uns notwendig zur Durchsetzung unserer Forderungen, die seit langem in Gesprächen mit Dozenten, in studentischen Arbeitsgruppen und in Vollversammlungen diskutiert werden. – Um noch einmal zu präzisieren: – Der Streik richtet sich im wesentlichen dagegen, daß in den für Bildungsfragen einflußreichsten Gremien entsprechend den Vorstellungen der Industrie, aber gegen Sinn und Bestimmung der Wissenschaft das universitäre Leben reglementiert und beschränkt werden soll: Studienzeitbeschränkung, Numerus clausus, zeitliche Beschränkung der Diplomarbeit auf 6 (!) Monate sind Beispiele dafür. – Wir fordern, daß sich die Finanzpolitik auf dem Bildungssektor nicht an solchen Vorstellungen orientiert, sondern daß genügend Geld bereit gestellt wird, um jedem einzelnen die Möglichkeit zu geben, von seinem im Grundgesetz verankerten Recht auf Bildung Gebrauch zu machen. Notwendige Reformen ebenso wie die Erweiterung schon bestehender Einrichtungen dürfen nicht immer wieder an den fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. – Wesentlich ist außerdem, daß die drittelparitätische Mitbestimmung in allen akademischen Gremien endlich verwirklicht wird. – Zu diesen Punkten liegt eine ausführliche Ausarbeitung der Fachschaft vor, die im Fachschaftszimmer zum Selbstkostenpreis verkauft wird. – Wir glauben, daß wir in den wesentlichen Punkten in Übereinstimmung mit den Vorstellungen vieler Dozenten stehen. Unser Streik richtet sich vor allem gegen den Kultusminister, die Westdeutsche Rektorenkonferenz und den Wissenschaftsrat. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung. Fachschaft Mathematik.“
    Flugblatt Fachschaft Mathematik 15.1.1969; Archiv
    1039) Flugblatt>15.01.1969>>WiSo – info: Aufruf zur Vollversammlung am selben Tag
    „„Vollversammlung Mittwoch 15.1.1969, H V. 14 Uhr (Blind Übung fällt aus) – Presse – Erklärung von vier Professoren der Juristischen Fakultät: […] – Wo bleibt die Stellungnahme der WiSo – Professoren? Woher nimmt der Dekan seine Legitimation zur Unterschrift unter Rüeggs Disziplinierungs – Aufruf? Dieses willkürliche Vorgehen zeigt, wie dringend die drittelparitätische Mitbestimmung der Studenten durchgesetzt werden muß. – Auf der letzten Vollversammlung wurde die Bildung von Arbeitsgruppen beschlossen. Die Gruppen ‘Methodenfragen’ (Fachschaft) und ‘Politische Ökonomie’ (Basisgruppe) arbeiten bereits seit einiger Zeit. – Im Aufbau begriffen sind die Gruppen: ‘Studienreform’ und ‘Vorlesungskritik’. – Die Gruppen hätten die Aufgaben gehabt, ihre erarbeiteten Konzepte und Änderungs – Forderungen in die Vorlesungen, Übungen und Seminare zu tragen. – Diese Absicht wird durch die angedrohte Kriminalisierung aller studentischen Reformversuche ernsthaft gefährdet. – Nicht das Semester ist in Gefahr, sondern die Versuche einer Kritischen Wissenschaft. – Besuchen Sie die Vollversammlung am Mittwoch, den 15.1.1969, 14 Uhr, – HV (Blind – Übung fällt aus).“
    Wiso – info 15.1.1969; Archiv
    1040) Pressemitteilung>15.01.1969>>Rektor, Prorektor, Dekane u. Vorsitzender Rat AfE: Reaktion auf Schreiben 4 Jur.Professoren
    „Die Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter haben zum Aufruf des Rektors, Prorektors, der Dekane und des Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften vom 6.1.1969 an die Studierenden der Universität Frankfurt unzutreffende Behauptungen vertreten. – 1. Nicht bei ‘böswilligen Störungen’, wie die Erklärung vermuten läßt, sondern nur bei einer ‘Besetzung’, wie sie vor Weihnachten während zehn Tagen in der Arbeitsstelle Myliusstraße des Instituts für Sozialforschung stattfand und einen Schaden von gegen DM 20.000, – verursachte, ist für die Zukunft sofortiger polizeilicher Einsatz in Aussicht gestellt worden. – 2. Die vier Professoren der Rechtswissenschaft behaupten, studentische Reformversuche würden undifferenziert abgewertet und die ‘Erledigung notwendiger hochschulpolitischer Auseinandersetzung durch verfehlte Maßnahmen des Disziplinar – , Polizei – und Strafrechts bezweckt’. In Wahrheit weist der Aufruf die Studenten ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Vorschläge und Anregungen zu Studien – und Hochschulreform durch ihre seit 1. Januar in allen akademischen Organen stimmberechtigten Vertreter oder durch Dekane und Rektor in den akademischen Gremien zur Beratung einzubringen. In allen Fakultäten existieren Reformkommissionen. Studentische Reformversuche, etwa in freiwilligen Arbeitsgruppen sind nirgends unterbunden, sondern mehrfach ausdrücklich begrüßt worden. Hingegen waren und sind Rektor und Dekane mit der wohl überwiegenden Mehrzahl der Universitätsangehörigen der Auffassung, daß mit Repressionen, Boykott und Sabotierung des Studienbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung eine Hochschulreform nicht zu verwirklichen ist. Es kann nicht angenommen werden, daß Professoren der Rechtswissenschaft das Eindringen fachfremder Störtrupps in Vorlesungen und Übungen, das systematische Niederbrüllen oder Unterbrechung von Lehrenden, das Blockieren von Eingangstüren zu offiziellen Lehrveranstaltungen ‘als Teil der allgemeinen Reformarbeit der Universität’ bezeichnen. Dieser Eindruck wird jedoch in leichtfertiger Weise erweckt. – 3. Die Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter behaupten, daß Rektor und Dekane ‘unterschiedslos jede Abweichung’ von ‘offiziellen Lehrveranstaltungen’ unter rechtliche Sanktionen stellen. In Wahrheit sind nur zwei Verhaltensweisen als unzulässig bezeichnet worden: Erstens kann der Dozent, der im Rahmen seiner Lehrbefugnis oder seines Lehrauftrages für Inhalt und Durchführung der im Vorlesungsverzeichnis angekündigten Lehrveranstaltungen verantwortlich ist, diese nicht beliebig ‘umfunktionieren’ lassen. Dies darf er auch wegen der Studenten nicht, die seine angekündigten Veranstaltungen belegt haben und besuchen wollen. Zweitens haben Rektor und Dekane die Teilnahme an Gegenveranstaltungen als pflichtwidrig bezeichnet. Jedem mit der Situation in Frankfurt Vertrauten, der nicht an böswilligen Auslegungen interessiert ist oder den eigenen Ermessensspielraum unnötig einschränken will, dürfte es klar sein, daß ‘Gegenveranstaltungen’ nur solche sind, die die offiziellen Lehrveranstaltungen der Universität be – oder verhindern sollen. Die Anwesenheit zum Zwecke der wissenschaftlichen Diskussion, der Orientierung und der Verhinderung von Rechtswidrigkeiten kann nur begrüßt werden. – Im übrigen können Rektor und Dekane auch pflichtwidriges Verhalten nicht unter rechtliche Sanktionen stellen. Diese Kompetenz liegt bei den Dienstvorgesetzten. Hingegen haben die Dekane die gesetzliche Pflicht, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die Angehörigen des Lehrkörpers ihre Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. – 4. Die vier Professoren der Rechtswissenschaft unterstellen zweimal Rektor und Dekanen die Absicht, die Ausübung verfassungsmäßiger Rechte in der Universität zu beschränken oder gar zu verhindern. Sie tun dies in einem Fall mit einer unzutreffenden, im anderen Fall ohne jede Begründung. Dieser Vorwurf richtet sich daher selbst. – Von Professoren der Rechtswissenschaft kann erwartet werden, daß sie, statt anderen leichthin verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen, um das verfassungsmäßige Verhalten aller Universitätsangehörigen besorgt sind.“
    Presseerklärung Rektor, Prorektor, Dekane u. Vorsitzender Rat AfE 15.1.1969; Archiv
    1041) Resolution>15.01.1969>>Rat Nichthabilitierte: Reaktion auf Rundschreiben 06.01.1969
    „[…]Der Rektor der Universität Frankfurt am Main hat zusammen mit dem Prorektor, mit den Dekanen und mit dem Vorsitzenden des Rates der AfE die Studenten zur Ordnung gerufen und allen Assistenten und Hochschullehrern die Teilnahme an bestimmten studentischen Veranstaltungen untersagt. Der Rat der Nichthabilitierten kann dem nicht zustimmen, da hier die höchst komplexe Auseinandersetzung an unserer Hochschule keineswegs differenziert und bei der Androhung von Strafmaßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt worden ist. Beide Voraussetzungen einer sinnvollen Initiative sind weder im Aufruf an die Studenten noch im Rundschreiben an die Mitglieder des Lehrkörpers enthalten. – Diese mangelnde Differenzierung, die in der pauschalen Verurteilung studentischer Aktivitäten zum Ausdruck kommt, zeigt sich darin, daß diese generell als Störungen des Lehrbetriebes disqualifiziert werden. Die Ursachen der Auseinandersetzungen – das Verhalten des Hessischen Kultusministers in der Frage der Stufenlehrerausbildung, mehr noch die allgemein bekannten und dennoch seit Jahren von der Universität geduldeten Mängel in der Durchführung von Lehrveranstaltungen – werden geflissentlich verschwiegen. Die studentischen Arbeitskreise werden schlechthin als Störversuche diskriminiert, ohne daß das positive Engagement der Beteiligten erwähnt wird. – Die logische Folge einer solchen unterlassenen Differenzierung ist die Unverhältnismäßigkeit der Mittel bei den angekündigten Straf – und Disziplinarmaßnahmen gegen Universitätsangehörige, für deren Zustandekommen überdies den Mitgliedern des Lehrkörpers eine Denunziationspflicht zugemutet wird. Dadurch, daß ohne zusätzliche Überprüfung auch die Veranstaltungen unterbunden werden sollen, denen ein ehrliches Reformbemühen zugrundeliegt, werden die Freiheit von Forschung und Lehre und darüber hinaus das Recht auf Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung gefährdet. Durch ein Rundschreiben des Dekans der Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 6.1.1969, in welchem dem ‘Lehr – und wissenschaftlichen Hilfspersonal’ eindeutig zu verstehen gegeben wird, daß ‘die Mitwirkung an Veranstaltungen und Maßnahmen, welche die aktive und passive Behinderung regulärer Unterrichtsveranstaltungen bezwecken, als Dienstpflichtverletzung behandelt wird’, wird das Rundschreiben des Rektors ganz unmißverständlich als ein Versuch entlarvt, unerwünschte und unbequeme Aktivitäten kritiklos zu unterbinden. Der Rat der Nichthabilitierten verwahrt sich gegen die in diesem Schreiben zum Ausdruck kommende Einschüchterungstendenz mit aller Entschiedenheit. Der Rat der Nichthabilitierten will die studentischen Aktivitäten demgegenüber folgendermaßen differenziert wissen: – 1.) Studentische Arbeitsgruppen, die nicht parallel zu offiziellen Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, sind ausdrücklich zu fördern. – 2.) Studentische Veranstaltungen, die parallel zu Vorlesungen und Seminaren durchgeführt werden, sind auf ihre Berechtigung hin zu prüfen und gegebenenfalls zu fördern, andernfalls sind sie grundsätzlich zu dulden. – 3.) Studentische Initiativen in Vorlesungen sind auf ihre sachliche Berechtigung zu prüfen. Die uneingeschränkte Loyalität gegenüber Versagern im Lehrbetrieb ist aufzugeben. Sachlich nicht gerechtfertigte Störaktionen des Lehrbetriebes sollen dagegen disziplinarisch geahndet werden. – Aus dringender Sorge um die Gesamtuniversität fordert der Rat der Nichthabilitierten den Rektor und die Dekane auf, nochmals präzisiert zu studentischen Aktivitäten an unserer Hochschule Stellung zu nehmen.“
    Stellungnahme Rat Nichthabilitierte 15.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1042) Brief>16.01.1969>>Kurator an Kurator FU Berlin: Kommentierung der Situation
    „‘Lieber Herr von Bergmann, ich schicke Ihnen in der Anlage zwei Papiere, aus denen Sie ersehen, daß die Universität Frankfurt mit Beginn des neuen Jahres einen etwas härteren Kurs steuert. Die Verhältnisse zu Ende des vergangenen Jahres ließen neuerliche und umfangreiche Störungen für das neue Jahr erwarten, was zwangsläufig die Folge gehabt hätte, daß das Wintersemester nicht angerechnet werden konnte. Um dies zu verhindern haben wir am Montag, den 6. Januar, in der Frühe eine Proklamation, die Sie im beiliegenden Uni report auf der ersten Seite finden, an allen Seminaren anschlagen lassen. Der Rektor hat seinerseits ebenfalls den in der Anlage beigefügten Brief an die Mitglieder des Lehrkörpers gerichtet. – Wenn wir hier bisher es verhältnismäßig ruhig hatten, so führe ich das nicht zuletzt auf diese, allerdings von der Hessischen Landesregierung voll und ganz gedeckte Haltung zurück. Ich weiß natürlich nicht, wie der weitere Verlauf der Dinge bis zum Ende des Semesters sein wird, bis jetzt haben wir damit einen gewissen Erfolg gehabt. Es zeigt sich jetzt, und wir sind aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres zu dieser Erkenntnis gekommen, daß die radikalen Studenten doch eine ganz bemerkenswerte Angst vor echter Konfrontation mit der Polizei haben, und daß sie auch Sorge vor repressiven Maßnahmen wie z.B. der Nichtanerkennung eines Semesters haben. Dies ausnutzend haben wir so, wie geschehen, gehandelt und ich würde sagen, daß dies bislang jedenfalls nicht verkehrt gewesen ist. – Ich schreibe Ihnen dies, weil auch im neuen Jahr in Berlin die Dinge sich wieder unangenehm angelassen haben. – Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen für das Neue Jahr bin ich Ihr gez.Thümen.“
    Schreiben Kurator an Kurator FU Berlin 16.1.1969; Kurator 3/40 – 09
    1043) Artikel>16.01.1969>>FR: „Knappe Mehrheit gegen Vorlesungsboykott“
    „Versammlung der Lehrer – Studenten – Jetzt streiken die Mathematiker – Antwort an Jura – Professoren – An der Abteilung für Erziehungswissenschaften (AfE) an der Frankfurter Universität, wo Anfang Dezember der Vorlesungsstreik begann und sich auf andere Fakultäten ausdehnte, sprach sich am Mittwoch die Studentenschaft in der Vollversammlung in der Mensa für eine Aufhebung des Boykotts der Vorlesungen aus. Es war ein knapper Mehrheitsbeschluß – mit 514 gegen 441 Gegenstimmen. Zuvor hatten Daniel Cohn – Bendit und Hans – Jürgen Krahl vom SDS für einen Streik über mehrere Semester appelliert. Nur so könne man den Repressionen der Administration entgegenwirken, die es sich nicht leisten könne, darauf zu verzichten, daß die entsprechend eingeplanten Lehrerzahlen durch etwaige Streikmaßnahmen etwa nicht erreicht werden könnten. An die Adresse der Professoren gerichtet, die sich ‘platonisch’ solidarisch erklärt hätten, forderte man mehr Aktivität in der Durchsetzung nach einem achtsemestrigen Studium und einer Reform der Lehrerausbildung. – Die Versammlung brachte mit Mehrheit einen Antrag ein, demzufolge der bisherige Rat der AfE von der Studentenschaft nicht mehr als legitimes Organ der Vertretung der Gesamt – AfE angesehen werden könne. Er solle sich auflösen. In einem neu zu bildenden Gremium sollten dann fünfzig Prozent Studenten sein. – Zur gleichen Stunde, als in der Mensa in einer sachlichen und ruhigen Atmosphäre über die Situation an der AfE diskutiert wurde, sprachen sich die Mathematiker in ihrer Vollversammlung für einen bis 27. Januar befristeten Vorlesungsboykott aus. Der Streik soll eine Antwort sein auf ‘die Versuche, die Universität nach wissenschaftsfremden Gesichtspunkten neu zu ordnen’. Die Studenten seien von einer Beteiligung an der Vorbereitung dieser Neuordnung ausgeschlossen gewesen. In einer Resolution fordern sie: Drittelparitätische Beteiligung in allen Gremien, die über die Wissenschaft entscheiden. Aufhebung oder Änderung der neuen Rahmenordnung für die Diplomprüfungen in Mathematik, Gestaltung der lokalen Prüfungsordnungen gemäß studentischen Forderungen. – In der Vollversammlung der Wirtschafts – und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurde erneut davon abgesehen zu streiken. – Keine Garantie für Ruhe – Die Abstimmung bei der AfE bedeutet noch keine Garantie für einen reibungslosen Ablauf von Vorlesungen und Seminaren. Ein Großteil der Studenten betonte, daß sie trotz des Beschlusses gegen den Boykott ihre Standpunkte mit Basisgruppen und Arbeitsgemeinschaften durchzusetzen bestrebt sein werden. – Auf einer außerordentlichen Fachschaftsversammlung der Juristen am Dienstag wurde gefordert, alle Seminare in der Juristischen Fakultät als ‘Arbeitskreise’ durchzuführen und die bestehenden studentischen Arbeitskreise anzuerkennen und zu unterstützen. In der gleichen Vollversammlung wurde das Vorgehen der Polizei gegen den AStA – Heidelberg verurteilt. In diesem Zusammenhang forderte man den Rücktritt des baden – württembergischen Innenministers. Der ‘Heidelberger Skandal’ müsse zu einer verstärkten Justizkampagne führen. In einer Resolution forderten die Juristen der Fachschaft den Abzug der ‘Polizeispitzel’ vom Gelände der Frankfurter Universität und beschlossen, ‘sich studentischer Helfershelfer in geeigneter Form zu erwehren’. – Gegen ‘unzutreffende’ Behauptungen der Jura – Professoren Denninger , Diestelkamp , Simon und Wiethölter haben sich am Mittwoch Rektor, Prorektor, Dekane und der Vorsitzende der AfE der Frankfurter Universität gewandt, nicht bei ‘böswilligen Störungen’, sondern lediglich bei einer ‘Besetzung’ etwa einzelner Institute, sei für die Zukunft Polizeieinsatz in Aussicht gestellt. Studentische Reformversuche, beispielsweise in freiwilligen Arbeitsgruppen, seien nirgendwo unterbunden worden. Hochschulreform sei jedoch nicht mit Boykott und Sabotierung des Studienbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung zu verwirklichen. In der Erklärung heißt es weiter, daß die Dekane die gesetzliche Pflicht hätten, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß Angehörige des Lehrgangskörpers ihre Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllten. – Die Wiederholungswahl zum Studentenparlament für das Wintersemester ist nunmehr vom 10. bis zum 12. Februar vorgesehen. Um Manipulationen und Diebstählen vorzubeugen, so heißt es in einer entsprechenden Erklärung des Allgemeinen Studentenausschusses, habe sich der Wahlausschuß dafür ausgesprochen, verschärfte Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen. So wurde die Zahl der Urnen auf vier beschränkt. An jeder Urne werde während des Wahlvorganges ständig ein Mitglied des Wahlausschusses anwesend sein. Die Wiederholungswahl wurde notwendig, weil die Wahl im Wintersemester bereits einmal wegen des Diebstahls einer Urne ungültig wurde und zum anderen beim zweiten Mal auf Anweisung des Rektors verschoben werden mußte.“
    FR, „Knappe Mehrheit gegen Vorlesungsboykott“ 16.1.1969
    1044) Flugblatt>16.01.1969>>AStA, LSD, Verein griechischer Studenten: „Nieder mit dem amerikanischen Imperialismus!“
    „„Kommilitoninnen, Kommilitonen! – Am 20.1.1969 wird der neue Präsident der vereinigten Staaten vereidigt. Aus diesem Anlaß wollen wir ihm eine Reihe von Völkern vorstellen, die mit Hilfe des amerikanischen Militarismus um ihre Freiheit gebracht wurden. Es ist nicht nur die Heimat des Griechen – Amerikaners Agnäw, die unter einer faschistischen Diktatur bangt. Persien, Lateinamerika, Spanien und die Nahostvölker sowie auch eine ganze Reihe werden von Diktatoren tyrannisiert, weil sie sich nicht von amerikanischen Imperalisten haben ausbeuten lassen wollen. – Ist denn unmöglich, Mr. Nixon, daß Amerika ohne Diktatoren Freunde schafft? Muß denn Amerikas technologischer Fortschritt zur Unterdrückung von Völkern und Unterstützung von Diktatoren verwendet werden? Kann ein Volk nicht allein über sein Schicksal bestimmen? – Mr. Nixon kennt alle diese Fragen, er weiß auch, daß NATO – Waffen und NATO – Pläne die griechischen Diktatoren an die Macht gebracht haben und an der Macht halten. – Wie lang noch Mr. Nixon gedenkt Amerika die Griechen vom wahnsinnigen Mörder – Obersten regieren zu lassen, um sich behaupten zu können? – Wie lang noch wollen die USA Lateinamerika und die übrige Welt ausbeuten um Ihren Mörder – Krieg in Vietnam zu finanzieren? – Um unsere Abscheu zu der bisherigen Politik Amerikas dem neuen Präsidenten vor Augen zu führen, demonstrieren wir am Sonntag, den 19.1.1969 vor dem amerikanischen Konsulat. Treffpunkt gegen 13.00 Uhr am Grüneburg – Platz (gegenüber dem Hochhaus). – Nieder mit dem amerikanischen Imperialismus – Freiheit für alle Völker! – Verein griechischer Studenten. Frankfurt a.M. – Verein persischer Studenten. Frankfurt a.M. – AStA Frankfurt – EDA – LSD – Griechische antidiktatorischer Ausschuß. Ffm.“
    Flugblatt AStA, LSD, Verein griechischer Studenten 16.1.1969; Archiv
    1045) Strafanzeige>16.01.1969>>Rektor gegen Unbekannt: Wegen Sachbeschädigung, Verkleben von Türschlössern Anfang Januar 1969
    Der Rektor erstattet Strafanzeige gegen unbekannt. Es sind Sicherheitsschlösser von Hörsaaltüren zugeklebt worden. Das gleiche geschieht auch an den Türen zu den Räumen des Seminars für pädagogische Psychologie und an den Türen des Deutschen Seminars.
    Strafanzeige Rektor 16.1.1969; Rektorat 206-06/8 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 71/69)
    1046) Bericht>17.01.1969>>Dembowski an Rektor: Über Vorlesungsstörungen am 16.01.1969
    „.; Ew. Magnifizenz! Nachstehend berichte ich über Störaktionen während meiner Vorlesung ‘Analytische Geometrie und lineare Algebra I’ am 16. und 17. Januar 1969. – Bei Beginn der Vorlesung am 16.1. stand eine Studentin am Katheder und teilte den Hörern mit, die Fachschaft Mathematik habe am 15.1. einen Streik beschlossen. Sie wollte noch weitere Ausführungen machen, die ich aber mit dem Hinweis abschnitt, es sei jetzt Vorlesung. Der daraufhin einsetzende spontane Beifall der Hörer wurde auch durch Zischen unterbrochen; das veranlaßte mich zu der Aufforderung: ‘Wer streiken will, kann hinausgehen.’ Darauf verließen 20 – 30 Hörer (von ca. 250 Hörern) den Hörsaal. Der Beginn der Vorlesung war durch diese Vorfälle um weniger als 5 Minuten verzögert worden. Weitere Zwischenfälle ereigneten sich am 16.1. nicht. Am Schluß der Vorlesung fragte ich die Hörer, ob ich am Freitag überhaupt kommen sollte. Das wurde von der überwiegenden Mehrheit lebhaft bejaht. – Am heutigen 17.1. war es zunächst schwierig, überhaupt in den Hörsaal hineinzukommen, da ein Gruppe von etwa 10 mir unbekannten Personen die (hintere) Hörsaaltür versperrte. Auf meine Aufforderung hin machten sie aber Platz und ließen mich in den Hörsaal, in dem ca. 40 Studenten saßen. Die vordere Hörsaaltür, durch die der größte Teil der Hörer sonst in die Vorlesung kommt, war geschlossen. Ich öffnete sie von innen und stellte fest, daß 5 – 6 Studenten vor der Tür auf dem Fußboden saßen und den Weg in den Hörsaal versperrten. Ich forderte einen von ihnen auf, sich zu erheben und Platz zu machen, was er ablehnte. Er wurde dann aber von einem in der Nähe stehenden Fachschaftsvertreter doch dazu gebracht, aufzustehen, woraufhin sich auch die übrigen Studenten erhoben. Sie bleiben aber eng nebeneinander stehen und bildeten immer noch ein deutliches Hindernis für alle Studenten, die eintreten wollten. Immerhin gelangten nun aber mehrere Hörer der Vorlesung in den Hörsaal. – Als nächstes stellte ich fest, daß die Tafeln des Hörsaals mit Kette und Vorhängeschloß blockiert und nicht mehr herunterzuziehen waren. Ein Student meldete dies der Hausverwaltung, die nach kurzer Zeit die Blockierung entfernte. Bei dieser Gelegenheit teilte mir der Pförtner auch mit, ein Student habe versucht, die Sicherungen des Hörsaals zu entfernen und so die Beleuchtung außer Betrieb zu setzen. – Der Hörsaal hatte sich jetzt gefüllt. Allerdings setzten sich die meisten Anwesenden nicht, sondern blieben in den Gängen stehen. Ich forderte die Hörer, die an meiner Vorlesung interessiert waren, dazu auf, Platz zu nehmen und die übrigen, den Hörsaal zu verlassen; das Bild änderte sich aber nicht wesentlich. Ich begann daraufhin mit der Vorlesung, wurde aber sofort durch laute Zwischenrufe und Forderungen nach Diskussion über den Streikbeschluß unterbrochen. Ich erklärte, unter solchen Umständen keine Vorlesung abhalten zu können und forderte alle interessierten Studenten auf, in den Zeichensaal des Mathematischen Seminars umzuziehen. Dieser Aufforderung folgten etwa 80 Studenten, und ich habe dann noch 1/2 Stunde im Zeichensaal ungestört lesen können.
    Schreiben Dembowski an Rektor 17.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1047) Brief>17.01.1969>>Bartsch an Vorsitzenden Rat AfE: Reaktion auf Rundschreiben 6.01.1969
    „Sehr geehrter Herr Vorsitzender! – – Die Arbeit in den für unser Seminar gegründeten Arbeitsgruppen hatte während des Boykotts so erfolgreich begonnen, daß es mir richtig erschien, sie mit der Wiederaufnahme des normalen Lehrbetriebs nicht einfach einschlafen zu lassen. Ich konnte den Studenten aufgrund der starken Anforderung durch die regulären Veranstaltungen auch nicht zumuten, diese für die Gesamtheit der Abteilung, vor allem für unser Seminar wichtige Arbeit in der Freizeit fortzusetzen. – Aus diesem Grunde habe ich auf Anregung von Studenten mein Proseminar ‘Einführung in das Studium der Theologie’ mit der Arbeitsgruppe ‘Fachwissenschaft und Fachdidaktik’ koordiniert und strukturell als Arbeitsgruppe organisiert. – Es ist mir bewußt, daß dies den Anschauungen widerspricht, die in dem Rundschreiben einer privaten Gruppe von Personen – Rektor, Prorektor, Dekane und der Vorsitzende der Abteilung – geäußert wurde, daß eine Beteiligung an studentischen Arbeitsgruppen für die Angehörigen des Lehrkörpers eine Dienstaufsichtsverletzung bedeutet. Ich kann mich dieser Ansicht keineswegs anschließen, da sie eine empfindliche Beeinträchtigung der Freiheit der Lehre bedeutet. Ich werde es mir grundsätzliche vorbehalten, in welcher Form ich meine Lehrveranstaltungen organisieren und wie ich sie inhaltlich fülle. Ebenso behalte ich es mir vor, Leistungen von Studenten zu begutachten und zu beurteilen und evt. durch entsprechende Bescheinigungen eine solche Beurteilung abzugeben. – Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meine Haltung verstehen und Ihre Beteiligung an derartigen sachlich und rechtlich unqualifizierten Schreiben wie jenes oben genannte sorgfältiger überprüfen würden. Es ist mir keineswegs eine Freude, wenn ich mich gegen die Meinung des Vorsitzenden der Abteilung entscheiden muß, die dieser in offiziöser Form geäußert hat. Mit freundlichem Gruß Ihr ergebener Hans Bartsch.“
    Schreiben Bartsch an Vorsitzenden Rat AfE 17.1.1969; Archiv
    1048) Artikel>17.01.1969>>FAZ: „Deutschlands bekanntester Student“
    „Was Daniel Cohn – Bendit von sich hält – Deutschlands bekanntester Student ist wieder einmal in Paris gesucht worden. Die französische Sonntagszeitung ‘Journal de Dimanche’ meldete in ihrer letzten Ausgabe, Daniel Cohn – Bendit sei überraschend wieder in Frankreich aufgetaucht. Die Nachricht war falsch, doch vielleicht ist sie die Neuigkeit von übermorgen. Der 23jährige mit dem Einreiseverbot für Frankreich, dem der Sorbonne – Vorort Nanterre das Soziologie – Diplom zum Abschluß des zweiten Studienjahres mit dem Vermerk ‘exceptionellement intelligent’ in das hessische Exil nachgeschickt hat, will an der Frankfurter Universität nur noch so lange bleiben, wie es ihm Spaß macht. – Kontakte und Bemühungen, auch verschwiegene, gibt es genug. Einige Professoren der Sorbonne haben vor kurzem erfolglos versucht, Cohn – Bendit als Assistenten anzustellen. Freunde aus Frankreich besuchen hin und wider Frankfurt, ‘Dany – Tourismus’ nennt das eine Genossin. Cohn – Bendit will nicht, wie früher geplant, im Sommer nach Berlin, er will nach Frankreich zurück, den Weg über die ‘grüne Grenze’ kennt er notfalls noch vom letztenmal. – Eine zweite heimliche Rückkehr würde die Aufregung um Cohn – Bendit neu in Schwung bringen. Seit der junge Deutsche mit dem Beginn der ‘Ereignisse’ in Frankreich im letzten Sommer das erstemal in den Nachrichten und Zeitungen aufgetaucht war, zunächst zaghaft und ungefähr als ‘Dany’ oder ‘Cohn – Bendit’, dann mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der er selbst in Paris als Anführer der revolutionären ‘Bewegung vom 22. März’ auftrat, haben Neugier und Argwohn in der Öffentlichkeit hartnäckig Tritt mit ihm gefaßt. Schon der Gärtner in Saint Nazaire, nur Nachbar des französischen Bruders Gabriel Cohn – Bendit hat Besuche diskreter Herren, die sich über den Umgang des Deutschlehrers unterrichten. – Daniel in Frankfurt nennt das Aufheben, das andere um ihn machen, ‘Personenkult‘. Persönlich sagt er, ist ihm der zuwider. Er bringt unter anderem Attentatsdrohungen mit sich, vor allem, seit bei Meldungen über einen Zimmerbrand seine Frankfurter Adresse bekannt geworden war. – Ökonomisch kommt er etwas gelegener. Die Gesamteinnahmen aus dem Buch über den Aufruhr in Frankreich und die Theorie des Linksradikalismus schätzt er auf rund 150 000 Mark. Der größte Teil davon soll für Anwaltskosten und gewisse andere unerwartete Ausgaben französischer Kommilitonen zur Verfügung stehen, ferner als Unterstützung für linkstheoretische Zeitschriften wie die Pariser ‘Noir et Rouge’. Vielleicht bleibt auch noch ein Schäflein für jene Molotow – Cocktails übrig, deren Finanzierung Cohn – Bendit selber in seiner Einleitung mit der Abzahlung vom 50 000 Mark zu finanzieren versprochen hatte? – Insgesamt nennt er die ihm zugesprochene Rolle als Motor der Unruhe, wo immer er sich einfindet, ein Mißverständnis, eine Verschleierung des tatsächlichen Unruhe – Herdes, der spontanen und kollektiven Aktion nämlich. Das ist aber nicht etwa seine Bescheidenheit, sondern seine Ideologie, die Ideologie seiner Freunde zumal. – Cohn – Bendit ist, seitdem er von einer Reise von Paris nach Berlin Ende Mai als unerwünschter Ausländer nicht mehr nach Frankreich zurückkehren konnte und sich an der Johann Wolfgang Goethe – Universität immatrikuliert hat, Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes der Frankfurter SDS – Gruppe. Sie ist etwa 400 Mitglieder stark, davon werden 200 in der Mitgliederkartei geführt und zahlen den Beitrag, der seit einiger Zeit von sechs auf zwölf Mark pro Semester erhöht worden ist; der aktive Rest verzichtet auf beides, denn er stellt sich allmählich auf ein Verbot des SDS ein. Er bereitet sich auf den Untergrund vor. Auch das Kartei – Spielmaterial ist nur dann im Frankfurter Büro in der Wilhelm – Hauff – Straße, wenn Rundschreiben adressiert werden müssen. – Manchen aus dieser Frankfurter SDS ist Cohn – Bendit bisweilen ‘zuwenig theoretisch’. Fragt man ihn nach seiner Theorie, empfiehlt er sein Buch (Es beginnt mit der Variation eines klassischen kommunistischen Zitats: ‘Ein Gespenst geht um die Welt – das Gespenst der Studenten’). Will man wissen, ob er neben der allgemeinen Kritik an der bestehenden Universität auch ein konkretes Programm für eine neue Universität parat habe, antwortet er, genau das sei die ewige falsche Frage (freilich kennt man auch schon die Antwort): – Erstens: ‘Es geht gar nicht um die Universität’. Der Kampf um die Universität sei ein Kampf um die Gesellschaft, in der diese Universität möglich und notwendig sei. Diese Gesellschaft sei zu verändern, ihre Machtstrukturen, ihre Anforderungen an das Studium, an den ‘funktional’ auszubildenden Schüler und Studenten, der einseitig auf seine spätere arbeitsteilige Rolle in der Gesellschaft getrimmt wurde. – Zweitens: Es geht gar nicht um ein Programm. Schon gar nicht um ein Programm Cohn – Bendits. Wolle man konkrete Forderungen hören, solle man die Versammlungen in den besetzten Instituten befragen: Anerkennung eines ‘autonomen Bereiches’ in der Universität, innerhalb dessen die Studenten ihr Studium selber organisieren könnten, und Legalisierung der jetzt gegründeten Arbeitsgruppen, die ein Modell für ein solches Studium sein sollten – Kritik des Rechtsdenkens an Stelle der Erlernung des Rechts zum Beispiel. Ein ‘Programm’, das zur Wahl gestellt werde, sei eine Sache für politische Parteien. Hier hingegen gelte eine Parole: die permanente Unruhe, die Einsicht in die Notwendigkeit einer Veränderung nämlich überhaupt. – Drittens: Ein genaues Programm sei überflüssig, denn der Sieg sei eine Illusion. – Ob er glaube, daß der Unruhe wegen Universitäten geschlossen würden? ‘Nein, nein, das wagen die nicht. Sie brauchen ihre Studenten.’ Wenn, fragt man weiter, sie aber doch geschlossen würden, – wie leichten Herzens wolle man dann die Verantwortung für jene Studenten auf sich nehmen, die ihr Semester verlören? ‘Die Verantwortung läge nicht bei uns. Die Studenten selber tragen den Streik’. – Daniel Cohn – Bendit, nach Angaben des früheren französischen Ministers für Jugend und Sport, Misoffe, ein netter Kerl, hatte zuletzt auch einen Wunsch: ‘Es geht gar nicht um mich. Schreiben Sie doch endlich, daß bei Unterhaltungen mit mir nichts Neues mehr herauskommt.’ Bitte sehr.“
    FAZ, „Deutschlands bekanntester Student“ 17.1.1969; Archiv
    1049) Flugblatt>18.01.1969>>AStA: Aufruf zur Demonstration Anfang Februar 1969
    „Wegen der Verhängung des Ausnahmezustandes über das Land Spanien wird am nächsten Samstag, den 1. Februar, um 15.00 Uhr eine Demonstration von der Jügelstraße aus stattfinden. – Mit der Demonstration haben sich die folgenden studentischen Organisationen solidarisiert: – SDS – LSD – HSU – GEW – SHB“
    Flugblatt AStA 18.1.1969; Archiv
    1050) Brief>19.01.1969>>Rektor an Adorno, Friedeburg, Habermas: Funktion von studentischen Arbeitsgruppen
    „ Sehr geehrte Herren Kollegen! – Wunschgemäß bestätige ich gerne das Ergebnis unserer Zusammenkunft vom 13. Januar, in der wir den Inhalt Ihres Schreibens vom 10. Januar besprachen. – Mit Befriedigung habe ich zur Kenntnis genommen, daß Sie gewaltsame Aktionen strikt ablehnen und gehe mit Ihnen einig darin, daß studentische Arbeits – und Projektgruppen, die ich seit vielen Jahren gefördert habe, ein legitimer Bestandteil des Studiums und der Lehre darstellen, sofern sie nicht die Vorbereitung und Durchsetzung der auch von Ihnen abgelehnten gewaltsamen Aktionen zum Ziele haben. – Als studentische Gegenveranstaltungen habe ich nicht Parallel – , Hilfs – oder Konkurrenzveranstaltungen verstanden, vielmehr nur solche, die den Zweck haben, die offiziellen Lehrveranstaltung zu be – oder zu verhindern. Jeder Dozent hat das Recht, sich gutachtlich über wissenschaftliche Leistungen, wo immer sie erbracht worden sind, zu äußern. Hingegen waren Sie mit mir einig darin, daß auch für Arbeiten in studentischen Arbeitsgruppen keine Bescheinigungen erteilt werden können, die den Anschein erwecken, als ob es sich um eine der im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten offiziellen Veranstaltungen der Universität handele. – Abschließend möchte ich bemerken, daß Sie meinen Brief nicht beim Wort nehmen würden, wenn Sie darin politisch einen Versuch erblickten, Assistenten und Dozenten von Reformversuchen abzuhalten. Diese Ihre Interpretation wird weder dem Wortlaut noch der Absicht meines Briefes gerecht, der nur im Zusammenhang mit der auch von Ihnen kritisierten aktionistischen Taktik einer Gruppe von Studenten und deren Unterstützung durch Assistenten und Dozenten verstanden werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Rüegg.“
    Schreiben Rektor an Adorno, Friedeburg, Habermas 19.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1051) Beschluß>20.01.1969>>Verwaltungsgericht Frankfurt: Bestätigung des Verbots 06.01.1969 für AStA, Plakate in Universität aufzuhängen und Flugblätter zu verteilen
    „Gründe: – I. – Die Antragsgegnerin (AGegnerin) ließ am 6.1.1969 etwa 61 x 86 cm große, ‘An die Studenten der Universität Frankfurt’ gerichtete Plakate im Universitätsgebäude anschlagen, in denen unter Hinweis auf die Störungen der Lehrveranstaltungen im Dezember 1968 darauf aufmerksam gemacht wurde, daß bei Fortdauer der Sabotierung des Studierbetriebes ‘dieoNichtanrechnung von Vorlesungen und Übungen in den betroffenen Fächern, die Schließung von Fakultäten oder auch der ganzen Universität die unausweichliche Folge’ sei. Die Plakate machten darauf aufmerksam, daß in Zukunft gegen alle Personen, ‘welche die Lern – und Lehrfreiheit durch ihre rechtswidrige Aktionen aufheben wollen’, sofort strafrechtlich vorgegangen werde, und daß ‘Besetzungen’ von Universitätseinrichtungen sofortigen polizeilichen Einsatz zur Folge hätten. Die Plakate sind unterzeichnet mit ‘Rektor und Prorektor , Dekan und Vorsitzender des Rates der AfE’. Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) der Antragstellerin (AStin) ließ am 7.1.1969, etwa ab 11.00 Uhr, gleich große – ebenfalls ‘An die Studenten der Universität Frankfurt’ gerichtete Plakate neben den Plakaten der AGegnerin anbringen. In ihnen wurde festgestellt, daß es sich keine politische Instanz leisten könne, Semester zu annullieren. Die AGegnerin könne nicht riskieren, ‘den Output zu bremsen’ und beispielsweise 120 Lehrer, die schon längst verplant seien, nicht einzusetzen. Der Anschlag der Universitätsverwaltung sei ein Dokument der Machtlosigkeit – bloß vorgetragen im Gewand offener Gewaltandrohung. Die berechtigten Interessen der Studenten nach inhaltlicher Neubestimmung des Wissenschaftsbetriebes und Selbstbestimmung an ihren Arbeitsplätzen würden im Anschlag der Universitätsadministration zu kriminellen Anliegen gestempelt. Hier werde das entscheidende Moment der Ordinarienuniversität deutlich, dem der Kampf gelte: Die Interpretationsherrschaft darüber, was Wissenschaft und was deren ‘Störung’ und ‘Sabotage’ heißen solle. Mit terroristischen Aktionen im Gewand juristischer Verbrecherbekämpfung sollte die wissenschaftliche Diskussion ‘unschädlich’ gemacht werden. ‘In dieser Verpackung soll Individualterror gegen Studenten einer unpolitischen Öffentlichkeit plausibel gemacht werden.’ Mit der Losung ‘Die alte Wissenschaft ist tot. Organisiert sie selbsttätig mit neuen Inhalten!’, schließt das vom AStA unterzeichnete Plakat. Die AGegnerin ließ die Plakate der AStin entfernen und teilte am 7.1.1969 den Vertretern der AStin mit, daß an den Türen und Wänden des Universitätshauptgebäudes keine Plakate angebracht werden dürften. Sie erstattete am gleichen Tag gegen drei Studenten wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung Strafanzeige und stellte Strafantrag. Die Strafanzeige wird damit begründet, daß die genannten Studenten beobachtet worden seien, als sie ein Plakat des AStA am Haupteingang der Universität aufklebten. Als sie sich geweigert hätten, das Plakat wieder zu entfernen und daraufhin der Universitätsrat der AGegnerin versucht habe, das Plakat abzureißen, sei es zum Handgemenge gekommen. Die AStin wendet sich mit ihrem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung vom 7.1.1969 gegen die Maßnahmen der AGegnerin. Sie ist der Ansicht, daß den Studenten jederzeit Information von beiden Seiten zur Verfügung stehen müsse, um eine echte Meinungs – und Willensbildung möglich zu machen. Dieses Recht sei durch die Handlungsweise der AGegnerin wesentlich beeinträchtigt. Da die AGegnerin das Hauptgebäude der Universität mit Plakaten förmlich überschwemmt habe, habe eine ausreichende Informationsmöglichkeit durch den AStA über die der Studentenschaft zugestandenen Aushangbretter nicht bestanden. Aber sogar vom Aushangbrett des AStA sei ein Plakat durch einen Gehilfen der AGegnerin entfernt worden. Im übrigen müsse das Hausrecht des Rektors der AGegnerin gegenüber dem Informationsrecht der Studenten und gegenüber dem Grundsatz der Freiheit der Wissenschaft zurücktreten. Die Wissenschaftsfreiheit sei deswegen berührt, weil es sich bei beiden Aufrufen um eine Auseinandersetzung über den Inhalt der Wissenschaftsfreiheit handele. Wegen des Rechts auf Information werde auf die Rechtsprechung des BAG zur Informationsverteilung durch die Gewerkschaften Bezug genommen (I AZR 494/65 u. 533/65). Die Antragstellerin beantragt, dem Rektor der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, das Aushängen von Informationsplakaten und Verteilen von Flugblättern durch ihren AStA in den Räumen des Universitätsgebäudes zu verhindern. Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag der Antragstellerin zurückzuweisen. Sie macht geltend, daß die AStin offenbar mit ihrem Antrag den Widerspruch gegen die Verfügung vom 7.1.1969 umgehen wolle. Die AStin habe sich über das dem Rektor der Universität gemäß § 10 III S. 4 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen vom 16.5.1966, GVBl. S. 121 – HSchG – zustehende Hausrecht hinweg gesetzt und sich nicht einmal um eine Genehmigung zum Aushang bemüht. Durch ihr Verhalten habe sie in das Hausrecht des Rektors unmittelbar eingegriffen. Die AStin könne sich für ihre Handlungsweise nicht auf ihr Informationsrecht berufen, da sie am Haupteingang der Universität eine Anschlagtafel zur Verfügung habe, an der sie ohne besondere Genehmigung Plakate etc. anbringen dürfte. Entgegen der Behauptung der AStin sei das fragliche AStA – Plakat von dieser Anschlagtafel nicht entfernt worden. Außerdem stünden jeder Fachschaft Anschlagbretter zur Verfügung, die ebenfalls grundsätzlich von der Genehmigungspflicht ausgenommen seien. Schließlich habe die Möglichkeit bestanden, die ‘AStA – Information’ und den ‘Diskus’ aufgrund der ausdrücklichen Genehmigung des Rektors auszulegen. Da der Inhalt des Plakates Verleumdungen enthalten und unverhüllt zum ‘Streik’ aufgerufen habe, hätte der Aushang – auch wenn er vorgelegt worden wäre – nicht genehmigt werden dürfen. Denn der Hausherr sei von Amts wegen verpflichtet, die Universität vor Diffamierung zu schützen und Eingriffe (Streikaufruf) zu verhindern. Die AStin bestreitet, daß kein Widerspruch gegen die Verfügung der AGegnerin vom 7.1.1969 eingelegt wurde. Vielmehr hätten der AStA – Vorsitzende und ein weiterer Student am gleichen Tag mündlich gegenüber dem Justitiar des Rektors widersprochen. Der AStA – Vorsitzende habe den Widerspruch am Abend des 7.1.1969 gegenüber dem Rektor der AGegnerin wiederholt. – II. – Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist nur teilweise zulässig. Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten wird von den Beteiligten nicht in Frage gestellt. Es bestehen auch keine Bedenken, daß der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, da es sich um eine öffentlich – rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt (§ 42 I VwGO). Die AStin ist eine öffentlich – rechtliche Gliedkörperschaft der AGegnerin, die selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (§§ 33 II, 3 I HSchG). Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, inwieweit die AGegnerin es hoheitlich verhindern kann, Publikationen des AStA der AStin in der Universität zu verbreiten. Die durch diesen Rechtsstreit zwischen den Beteiligten betroffenen Beziehungen gehören also dem öffentlichen Recht an. Die Tatsache, daß die AGegnerin – wie aus dem dem Gericht vorgelegten Schriftwechsel hervorgeht – zur Zeit prüft, ob die am 5.12.1968 erfolgte Wahl des gegenwärtigen AStA formell ordnungsgemäß war, hat nicht zur Folge, daß es im vorliegenden Fall an der Legitimation des AStA fehlte, die AStin vor Gericht zu vertreten (§ 37 I HSchG, § 62 II VwGO). Solange nicht feststeht, daß der Wahlakt, mit dem der gegenwärtige AStA gewählt wurde, ungültig ist, kann jedenfalls an der Befugnis des AStA, die AStin rechtswirksam zu vertreten, kein Zweifel bestehen. Soweit der Antrag des Verteilen von Flugblättern betrifft, ist der Antrag unzulässig, da es ihm am Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Insoweit liegt nämlich eine Beschwerde der AStin nicht vor. Sie hat nicht glaubhaft gemacht, daß die AGegnerin die Verbreitung von Flugblättern untersagt habe. Die AGegnerin hat im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Publikationsorgane der AStin, wie etwa die ‘ASTA – Information’ und der ‘Diskus’ im Universitätsgebäude ausgelegt werden können. Nach § 123 I S. 2 VwGO sind einstweilige Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint. Die AStin trägt subtantiiert vor, daß über ein öffentlich – rechtliches Rechtsverhältnis mit der AGegnerin Streit bestehe und eine einstweilige Regelung nötig erscheine. Das nach dem Hochschulgesetz unter dem Oberbegriff ‘Universität’ vorgesehene Zusammenwirken der Hochschulorgane, der Angehörigen des Lehrkörpers und der Studentenschaft (vgl. § 10 I S. 2 HSchG) gebietet, daß die jeweiligen Organe oder Glieder der Universität sich untereinander im Rahmen des Satzungs – und des Gesetzesrechts verhalten. Die AStin tangiert unter Berufung auf höherrangiges Recht durch den Plakatanschlag in der Universität das der AGegnerin zustehende Hausrecht. Insoweit liegt also ein streitiges Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten vor. Der Antrag bezeichnet auch hinreichend bestimmt den Streitgegenstand (§ 82 I S. 1 VwGO). Zunächst könnte man der Auffassung sein, daß durch den von der AStin formulierten Antrag generell das Recht der AGegnerin bestritten werden soll, auf Plakatierung durch die AStin innerhalb des Universitätsgebäudes einzuwirken. Liest man den Antrag im Zusammenhang mit den von der AStin geltend gemachten Gründen, dann ist ersichtlich, daß der Antrag lediglich die eine von der AStin am 7.1.1969 gestartete Aktion betrifft. Dies ergibt sich insbesondere auch daraus, daß die AStin großen Wert auf ihre Behauptung legt, sie habe Widerspruch gegen die Entfernung ihrer Informationsplakate erhoben. Der insoweit zulässige Antrag ist nicht begründet, denn die AStin hat keinen Anspruch auf die begehrte Maßnahme. Im Rahmen des § 34 HSchG hat die AStin ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten und an der Selbstverwaltung der Hochschule mitzuwirken (§ 34 I HSchG). Sie hat die Aufgabe, die hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder zu wahren (§ 34 II Ziff. 2 HSchG). Es steht außer Zweifel, daß sich die AStin zur Durchführung dieser Aufgaben im erhöhten Maße publizistischer Mittel bedienen muß. Anders könnte sie mit der Gesamtheit ihrer Mitglieder kaum in Kontakt treten und sie hinreichend informieren. Dem Einzelindividuum, also jedem Mitglied der Studentenschaft, muß es ermöglicht werden, sich über Beschlüsse, Maßnahmen und bestimmte Ansichten eines ihrer Organe zu unterrichten. Dies ist ein legitimes Interesse des einzelnen Studenten und folgt aus dem in Art 5 I 1 GG normierten Informationsrecht. Das Pendant zum Informationsrecht ist das ebenfalls in Art. 5 I 1 GG gestaltete Grundrecht der Freiheit der Meinungsverbreitung. Es hat die Informationsfreiheit zur Voraussetzung und steht der AStin – ebenso wie das Recht auf Informationsfreiheit den Mitgliedern der AStin – unter dem Vorbehalt der Schranken des Art. 5 II GG zur Seite. Die AGegnerin beruft sich zur Rechtfertigung ihres Einschreitens gegen die Plakataktion der AStin auf das ihrem Rektor gemäß § 10 III S. 4 HSchG zustehende Hausrecht und die Hausordnung für universitätseigene Liegenschaften vom 30.7.1959. Demnach stehen für Bekanntmachungen die hierfür vorgesehenen Aushangbretter zur Verfügung. Soweit es sich nicht um amtliche Verfügungen oder Bekanntmachungen handelt, muß der Aushang vom Rektor genehmigt werden (Ziff. 16 der Hausordnung). Es besteht kein Zweifel, daß der Rektor auf Grund seines Hausrechts und der ihm gemäß § 39 HSchG der AStin gegenüber zugestandenen Rechtsaufsicht befugt war, die Plakate der AGegnerin abnehmen zu lassen, sofern die Plakatierung rechtswidrig war. Dies war dann der Fall, wenn die – durch die Entfernungsverfügung grundsätzlich verletzten Rechte auf freie Meinungsverbreitung und Informationsfreiheit nach entsprechender Güterabwägung zugunsten der durch die konkrete Einschränkung des Art 5 II GG zu schützenden Rechtsgüter zurücktreten müßten. Das liegt hier vor. Die Hochschulen haben die in § 2 HSchG niedergelegten Aufgaben. Sie dienen der Forschung und Lehre (Abs. I), bereiten die Studenten auf Berufe vor, für die ein wissenschaftliches Studium vorgeschrieben oder nützlich ist (Abs. II) und nehmen sich der wissenschaftlichen Fortbildung Berufstätiger an (Abs. III). Die Studenten sind verpflichtet, die Ordnung des akademischen Lebens zu wahren (§ 32 II HSchG). Der Kammer ist aus den allgemeinen Informationsquellen (Presse, Rundfunk und Fernsehen) bekannt, daß im letzten Jahr zuletzt im Dezember 1968, Studenten immer wieder Lehr – und Seminarveranstaltungen an der Universität gestört und durch gewaltsame Institutsbesetzungen die Tätigkeit dieser Institute lahmgelegt und darüber hinaus erhebliche Sachschäden verursacht haben. Diese Maßnahmen der Studentischen Jugend werden damit motiviert, daß nur noch auf diese Weise maßgebliche Staatsorgane auf ihre Pflicht, nämlich die ohne Zweifel längst fälligen Reformen des Universitätswesens, hingewiesen werden können. Andererseits liegt auf der Hand, daß durch die Störung und Verhinderung von Lehr – und Seminarveranstaltungen der Universität die AGegnerin immer weiter in der Lage versetzt wird, die ihr nach § 2 HSchG zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Es war daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die AGegnerin durch entsprechenden Plakatanschlag darauf hinwies, daß im Interesse der Mehrzahl der Studenten, die die angekündigten Lehr – und Seminarveranstaltungen besuchen wollen, zur Aufrechterhaltung der Ordnung des akademischen Lebens und zur Durchführung der Aufgaben nach §o2 HSchG bei Fortdauer der insbesondere im Dezember 1968 beobachteten Störaktionen – notfalls mit Einsatz von Polizei zu rechnen sei. Daneben kann auch – etwa zur Vermeidung weiteren Sachschadens – bis zur Beruhigung der Lage eine Schließung der Universität – wie in Aussicht gestellt wurde – durchaus im pflichtgemäßen Ermessen der AGegnerin liegen. Die AStin unterstellt dagegen in ihrem Plakat, der AGegnerin offene Gewaltandrohung, terroristische Aktionen, Individualterror und Umfunktionierung der ‘berechtigten Interessen’ der Studenten zu kriminellen Anliegen. Nach Auffassung der Kammer stellen die in dem Plakat der AStin enthaltenen Äußerungen, insbesondere die Unterstellung von ‘terroristischen Aktionen’ und von ‘Individualterror’ eine durch nichts zu entschuldigende Diffamierung dar, die in der Lage ist, die Organe der AGegnerin, die den Aufruf vom 6.1.1969 unterzeichnet haben, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Sie stellen eine Verletzung des Rechts der persönlichen Ehre dar (Art. 5 II GG), so daß sich die AStin nicht auf die nach Art. 5 I GG garantierten Grundrechte berufen kann. Zwar ist im einzelnen umstritten und noch nicht abgeklärt, welchen Stellenwert die Grundrechte des Art. 5 I GG bei der Kollision mit anderen Rechtsgütern haben. Doch gehen Gesichtspunkte des Ehrenschutzes auf jeden Fall den Grundrechten des Art. 5 I GG vor (Maunz – Dürig, Art. 5 GG, Rn. 260=. Die AStin beruft sich außerdem zur Begründung ihres Antrags auf Art. 5 III GG, auf das Grundrecht der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Kammer vermochte nicht die Auffassung der AStin zu teilen, daß das strittige Plakat und seine Verbreitung dem vom Staat gewährten Schutz von Wissenschaft, Forschung und Lehre unterliegt, so daß die Entfernung des Plakats durch die AGegnerin auch nicht in die grundsätzliche Gewährleistung der Grundrechte des Art . 5 III GG eingegriffen haben konnte. Nach alledem war die Wahrnehmung des Hausrechts durch den Rektor der AGegnerin gerechtfertigt. Er konnteodie Plakate der AStin aus dem Universitätsgebäude entfernen lassen. Die Behauptung der Astin, daß die AGegnerin auch ein Plakat von der dem AStA zugewiesenen Anschlagstelle entfernt habe, brauchte nicht aufgeklärt zu werden. Die AGegnerin hat dies bestritten und im übrigen der AStin die genehmigungsfreie Benutzung der im einzelnen bestimmten Anschlagbretter zugestanden. Der Antrag beschränkt sich nämlich – wie die Antragsschrift ergibt – auf die Plakate, die die AStin ‘neben die des Rektors’ klebte. Im übrigen kann die Tatsache, daß der Rektor der AGegnerin der AStin die Anbringung von Infomationsmaterial auf den ihr zugestandenen Anschlagbrettern für genehmigungsfrei erklärt hatte, nicht bedeuten, daß der Rektor auf sein ihm grundsätzlichozustehendes Haus – und Aufsichtsrecht auch dann verzichten wollte, wenn die AStin Informationsmaterial aushängt, welches verleumderischen Inhalt hat und daher nicht mehr sachgerechten Zwecken dienen kann. Wie oben bereits festgestellt, hatte aber das von der AStin angebrachte Plakat diesen Charakter, weshalb die Maßnahme des Rektors auch dann nicht zu beanstanden war, wenn sie sich auf ein Anschlagbrett der AStin erstreckte.[…].“
    Beschluß Verwaltungsgericht Frankfurt 20.1.1969 – II/1 G 2/69 – ; Rektorat 410 – 07,M.3
    1052) Brief>20.01.1969>>Rektor an Kultusminister: Äußerung zum Brief Denninger, Diestelkamp, Simon, Wiethölter 09.01.1969
    „Betr.: Erklärung der Professoren Denninger, Wiethölter, Simon und Diestelkamp – Ihrer mündlichen Anfrage folgend, erstatte ich Bericht: – Anfang Januar 1969 geben der Prorektor, die Dekane und der Vorsitzende des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften und ich einen Aufruf heraus, der an alle Studenten der Universität Frankfurt gerichtet ist. Dieser Aufruf wurde durch Plakate und durch den Uni report bekanntgemacht. Ich verweise insoweit auf den Uni report vom 8.1.1969 (Anlage 1). Außerdem wandte ich mich durch Schreiben vom 6.1.1969 an sämtliche Mitglieder des Lehrkörpers. Am 9.1. gaben daraufhin die Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter folgende Presseerklärung heraus: – ‘Rektor und Dekane der Universität Frankfurt haben am 6. Januar in einem öffentlichen Aufruf an alle Universitätsangehörigen vor ‘böswilligen’ Störungen des Hochschulbetriebes gewarnt und ‘sofortigen Polizeieinsatz’ angedroht. Die Mitglieder des Lehrkörpers wurden auf ihre Pflicht hingewiesen, ‘Störer’ zu melden und sich von ‘Gegenveranstaltungen’ fernzuhalten. Mit der undifferenzierten Abwertung studentischer Reformversuche, die Teil der allgemeinen Reformarbeit in der Hochschule sind, wird die Erledigung notwendiger hochschulpolitischer Auseinandersetzungen durch verfehlte Maßnahmen des Disziplinar, Polizei – und Strafrechts bezweckt, Inhalt und Grenzen der Lehr – und Lernfreiheit können nicht von der Hochschulverwaltung einseitig dadurch festgelegt werden, daß sie unterschiedslos jede Abweichung von ‘offiziellen Lehrveranstaltungen’ unter rechtliche Sanktionen stellt. Die Bestimmung der Wissenschaftsfreiheit liegt ausschließlich bei allen am Wissenschaftsprozeß Beteiligten. Die Verfassung fordert gerade jene offene Auseinandersetzung, welche dieser öffentliche Aufruf verhindern will.’ – Am nächsten Tag ließ der Allgemeine Studenten – Ausschuß diese Erklärung durch ein Flugblatt auf dem Universitätsgelände verteilen (Anlage 2). Studentische Sprecher in Versammlungen, wie die Herren Professoren Deninger und Wirth der AfE bestätigen, sowie zumindest die Studentenvertreter in der Sitzung der Wirtschafts – und Sozialwissenschaftlichen Fakultät am 15.1.1969, an der ich selbst teilnahm, haben unter Berufung auf diese Erklärung Rektor und Dekane unter Androhung von ‘Streik’ – u.ä. Maßnahmen zur Rücknahme ihrer Erklärung vom 6.1. zu veranlassen gesucht und wie z.B. in der AfE Professoren einzeln aufgefordert, sich von den Maßnahmen der Universitätsbehörden öffentlich zu distanzieren (vgl. auch Anlage 3). Die Presseerklärung der Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist somit als rechtsgutachtliche Äußerung im Sinne der Gutheißung von Störungen des Lehrbetriebes und von Pressionen auf den Lehrkörper von Studenten verwendet worden. Die Verfasser haben diese Wirkung zumindestens fahrlässig heraufbeschworen, indem sie sich in ihrer Erklärung einseitig gegen Rektor und Dekane wandten und, ohne sich bei diesen um eine Klärung zu bemühen, die Erklärung der Presse und der Studentenschaft zugänglich machten. – Am 13./14.1. hat der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vergeblich versucht, die vier Professoren zu einer Berichtigung, bzw. zu einer gemeinsam mit dem Rektor herauszugebenden Erklärung zu veranlassen. Am 15.1. gab ich im Namen von Rektor, Prorektor, Dekanen und Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften eine Presseerklärung ab, die am 16.1. dem Lehrkörper mit einem Begleitschreiben übermittelt wurde (Anlagen 4 + 5). – Im Hinblick auf die schwerwiegenden Vorwürfe, welche die vier Professoren der Rechtswissenschaft gegen Amtsträger der Universität erhoben haben, ersuche ich Sie um rechtsaufsichtliche und disziplinarrechtliche Klärung.“
    Schreiben Rektor an Kultusminister 20.1.1969; Rektorat 325 – 02, 510-14, M.3
    1053) Brief>20.01.1969>>Rektor an Scheffler: Anfrage zum Umfunktionieren von Vorlesungen
    „Sehr geehrter Herr Kollege! – In einem Flugblatt stellt eine sogenannte Vollversammlung des Englischen Seminars einen Antrag auf Boykott und behauptet, daß die Umfunktionierung der Vorlesungen im Sinne der Zurverfügungstellung für die Arbeitsgruppen nicht als rechtswidrig gelte, da die Veranstaltungen auch die Zustimmung der Professoren haben. – Ich übermittle Ihnen hiermit die Abschrift eines Erlasses des Hessischen Kultusministers, aus der die Rechtswidrigkeit einer solchen ‘Umfunktionierung’ hervorgeht. – Ich fordere Sie auf, mir bis Donnerstag, den 23. Januar 1969 mitzuteilen, welche ‘Lehrenden’ des Englischen Seminars der AfE sich mit dem erwähnten Vorschlag solidarisiert haben. Hochachtungsvoll gez. Rüegg.“
    Schreiben Rektor an Scheffler 20.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1054) Brief>20.01.1969>>Wiethölter an Kultusminister: Hinweise zum Brief 10.01.1969 Institut Wirtschaftsrecht
    „Sehr geehrter Herr Minister! – Am 10. Januar 1969 wurde dem Herrn Rektor der Universität Frankfurt folgendes Schreiben zugeleitet: – ‘An den Herrn Hessischen Kultusminister in Wiesbaden durch den Rektor der Johann Wolfgang Goethe – Universität in Frankfurt (Main) – Betr.: Rundschreiben des Rektors der J.W. Goethe – Universität an den Lehrkörper vom 6. Januar 1969 – Das im Vorlesungsverzeichnis der Universität Frankfurt 1968/69 unter Nr. 1054/1015 aufgeführte privatrechtliche Seminar hält sich auf Grund des obengenannten Rundschreibens für verpflichtet, folgende Mitteilung zu machen: – Das Seminar ist ein ‘Arbeitskreis’ im Sinne der Verfügung vom 6. Januar d.Js. Es steht unter studentischer Leitung. Inhalt und Verfahren werden nach Diskussionen von den Studenten bestimmt. Assistenten und Dozenten beteiligen sich an diesem Prozeß. Das Seminar versucht dadurch, einen Beitrag zur Veränderung des bestehenden Wissenschaftsbetriebs zu leisten. Für diese Arbeit werden vom Institut Seminarscheine (mit Dienstsiegel und Unterschrift) ausgestellt. – Wir sehen uns in diesen Bemühungen einig mit den beiden interdisziplinären Arbeitskreisen ‘Soziologie der Kriminalität’ und ‘Autoritärer Staat und Staatsrecht’. Diesen stellt das Institut für Wirtschaftsrecht Arbeitsräume für zwei Doppelstunden in der Woche zur Verfügung. – Studenten, Assistenten, Dozent des Instituts für Wirtschaftsrecht’. – Mit Schreiben vom 15.1.1969 reichte mir der Herr Dekan unserer Fakultät das Schreiben zurück mit folgendem Anschreiben: – ‘Lieber Herr Wiethölter, – als Anlage sende ich Ihnen ein mir vom Rektorat zugeleitetes, nicht unterzeichnetes Schreiben. Nach telefonischer Rückfrage haben Sie sich als Mitverfasser zu erkennen gegeben. – Zum Inhalt gestatte ich mir folgendes zu bemerken: – 1. Da es sich um eine im Rahmen der Fakultät angekündigte Lehrveranstaltung handelt, war die Anzeige über den Dekan zu leiten. – 2. Um den mitgeteilten Sachverhalt beurteilen zu können, bitte ich um Ihren Bericht über folgende Angaben: – a) Was bedeutet ‘studentische Leitung’? – b) In welcher Weise werden ‘Inhalt und Verfahren’ von Studenten bestimmt? – c) In welcher Weise ‘beteiligen’ sich Assistenten und Dozenten an ‘diesem Prozeß’ (Bestimmung nach Diskussion durch Studenten)? – 3. Bisher wurden Seminar – Zeugnisse der Fakultät mit Siegel der Fakultät erteilt. Ich bitte mitzuteilen, aus welchen Gründen Sie hiervon abzuweichen beabsichtigen. Auf 3 15 Abs. 1 HHG weise ich hin. Mit freundlichem Gruß – Ihr (gez.) Lüderitz’ – Ich bemerke unter Bezugnahme auf die Fragen des Herrn Dekan meiner Fakultät zu dem Schreiben vom 10.1.1969. – 1) Die Form war unkorrekt. Vor der endgültigen Abfassung des Schreibens hatte ich nach inhaltlicher Billigung des Textes die Seminarsitzung verlassen müssen. Das Schreiben hätte selbstverständlich an den Herrn Kultusminister, der mein Dienstvorgesetzter ist, über den Herrn Dekan, den Herrn Rektor und den Herrn Kurator der Universität Frankfurt und zumindest – in welcher Form auch immer – unterzeichnet werden müssen. Im Text des Schreibens muß es selbstverständlich heißen: – a) In Absatz II Satz 6: ‘Für diese Arbeit werden Seminarscheine (mit Dienstsiegel und Unterschrift) in der üblichen Weise ausgestellt’. Vom bisherigen Zustand abzuweichen, wurde insoweit gerade nicht beabsichtigt. – b) Am Schluß: ‘Studenten, Assistenten, Dozent des Seminars’ (nämlich des im Vorlesungsverzeichnis, wie angegeben, angeführten privatrechtlichen Seminars). – 2) Ich will mich nicht den Fragen des Herrn Dekans meiner Fakultät dadurch entziehen, daß ich seine Zuständigkeit leugne. – a) Das Seminar ist ein ‘Arbeitskreis’ im Sinne des angeführten Rundschreibens, weil es sich in den Kategorien dieses Rundschreibens und des darin in Bezug genommenen Aufrufs als ‘Gegenveranstaltung gegen die offiziellen Lehrveranstaltungen der Universität’ begreifen läßt. Es tritt dem üblichen Seminarbetrieb formal wie inhaltlich entgegen, indem es exemplarisch an Problemen der Rechtstheorie, Rechtsmethodologie und des juristischen Lehr – und Lernprozesses den ‘offiziellen Lehrbetrieb’ in der Absicht kritisiert, ihn zu verändern. – b) Die Problematisierung der Untersuchungsgegenstände, die Strukturierung der Seminarverhandlungen und die Organisation des Seminarbetriebs liegen in der Hand aller beteiligten Studenten (unter Informations – und Vermittlungshilfe durch Assistenten und mich), die nach Diskussion, notfalls nach Vorarbeit in Arbeitsgruppen, den Verfahrensgang bestimmen sowie Ergebnisse und Erfahrungen würdigen. – c) Selbstverständlich ist diese Seminararbeit nicht illegitim und nicht rechtswidrig. Daß sie im Anschluß an die undifferenzierten Äußerungen in dem angeführten Aufruf und Rundschreiben gleichwohl als ‘unzulässig’ einstufbar ist und von Kollegen vermutlich auch so eingestuft wird, gab den Anlaß zu diesem Schreiben, das sich als Teil von Aktionen verstanden wissen will, welche die politische Absurdität von Aufruf und Rundschreiben verlautbaren. – Mit verbindlichen Empfehlungen Ihr sehr ergebener gez.R. Wiethölter.“
    Schreiben Wiethölter an Kultusminister 20.1.1969;
    1055) Pressemitteilung>20.01.1969>>Rektor; uni-report aktuell: „Presseerklärung Rektor, Prorektor, Dekane, Vorsitzender Rat AfE“
    „Die Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter haben zum Aufruf des Rektors, Prorektors, der Dekane und des Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften vom 6.1.1969 an die Studierenden der Universität Frankfurt unzutreffende Behauptungen verbreitet. – 1. Nicht bei ‘böswilligen Störungen’, wie die Erklärung vermuten läßt, sondern nur bei einer ‘Besetzung’, wie sie vor Weihnachten während zehn Tagen in der Arbeitsstelle Myliusstraße des Instituts für Sozialforschung stattfand und einen Schaden von gegen DM 20 000, – verursachte, ist für die Zukunft sofortiger polizeilicher Einsatz in Aussicht gestellt worden. – 2. Die vier Professoren der Rechtswissenschaft behaupten, studentische Reformversuche würden undifferenziert abgewertet und die ‘Erledigung notwendiger hochschulpolitischer Auseinandersetzungen durch verfehlte Maßnahmen des Disziplinar – , Polizei – und Strafrechts bezweckt’. In Wahrheit weist der Aufruf die Studenten ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Vorschläge und Anregungen zur Studien – und Hochschulreform durch ihre seit 1. Januar in allen akademischen Organen stimmberechtigten Vertreter oder durch die Dekane und Rektor in den akademischen Gremien zur Beratung einzubringen. In allen Fakultäten existieren Reformkommissionen. Studentische Reformversuche, etwa in freiwilligen Arbeitsgruppen, sind nirgends unterbunden, sondern mehrfach ausdrücklich begrüßt worden. Hingegen waren und sind Rektor und Dekane mit der wohl überwiegenden Mehrzahl der Universitätsangehörigen der Auffassung, daß mit Repression, Boykott und Sabotierung des Studienbetriebs und der akademischen Selbstverwaltung eine Hochschulreform nicht zu verwirklichen ist. Es kann nicht angenommen werden, daß Professoren der Rechtswissenschaft das Eindringen fachfremder Störtrupps in Vorlesungen und Übungen, das systematische Niederbrüllen oder Unterbrechung von Lehrenden, das Blockieren von Eingangstüren zu offiziellen Lehrveranstaltungen ‘als Teil der allgemeinen Reformarbeit der Universität’ bezeichnen. Dieser Eindruck wird jedoch in leichtfertiger Weise erweckt. – 3. Die Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter behaupten, daß Rektor und Dekane ‘unterschiedslos jede Abweichung von offiziellen Lehrveranstaltungen unter rechtliche Sanktionen stellen’. In Wahrheit sind nur zwei Verhaltensweisen als unzulässig bezeichnet worden: Erstens kann der Dozent, der im Rahmen seiner Lehrbefugnis oder seines Lehrauftrages für Inhalt und Durchführung der im Vorlesungsverzeichnis angekündigten Lehrveranstaltungen verantwortlich ist, diese nicht beliebig ‘umfunktionieren’ lassen. Dies darf er auch wegen der Studenten nicht, die seine angekündigte Veranstaltung belegt haben und besuchen wollen. Zweitens haben Rektor und Dekane die Teilnahme an Gegenveranstaltungen als pflichtwidrig bezeichnet. Jedem mit der Situation in Frankfurt Vertrauten, der nicht an böswilligen Auslegungen interessiert ist oder den eigenen Ermessensspielraum unnötig einschränken will, dürfte es klar sein, daß ‘Gegenveranstaltungen’ nur solche sind, die die offiziellen Lehrveranstaltungen der Universität be – oder verhindern sollen. Die Anwesenheit zum Zwecke der wissenschaftlichen Diskussion, der Orientierung und der Verhinderung von Rechtswidrigkeiten kann nur begrüßt werden. – Im übrigen können Rektor und Dekane auch pflichtwidriges Verhalten nicht unter rechtliche Sanktionen stellen. Diese Kompetenz liegt bei den Dienstvorgesetzten. Hingegen haben die Dekane die gesetzliche Pflicht, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die Angehörigen des Lehrkörpers ihre Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. – 4. Die vier Professoren der Rechtswissenschaft unterstellen zweimal Rektor und Dekanen die Absicht, die Ausübung verfassungsmäßiger Rechte in der Universität zu beschränken oder gar zu verhindern. Sie tun dies in einem Fall mit einer unzutreffenden, im anderen Fall ohne jede Begründung. Dieser Vorwurf richtet sich daher selbst. – Von Professoren der Rechtswissenschaft kann erwartet werden, daß sie, statt anderen leichthin verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen, um das verfassungsmäßige Verhalten aller Universitätsangehörigen besorgt sind. – Frankfurt am Main, 15. Januar 1969.“
    uni report aktuell 20.1.1969, „Presseerklärung des Rektors, Prorektors, der Dekane und des Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften“; Archiv
    1056) Vermerk>20.01.1969>>Universitätsrat: Krahl in der Universität
    „In der letzten Woche hielt sich Herr Krahl mehrere Male im Seminar für Gesellschaftslehre auf, das sich im Universitätshauptgebäude befindet (Beweis: Aussage von Frl. Dr. Meyer). – Außerdem besuchte er am Abend des 9.1.1969 ein teach – in im Hörsaal VI. (Beweis: Aussage von Herrn Thöne). – Am 15.1.1969 gegen 17.30 Uhr wurde Herr Krahl in der Vorhalle des Universitätshauptgebäudes gesehen (Beweis: Aussage von mir).“
    Aktenvermerk Universitätsrat 20.1.1969; Rektorat 206 – 07
    1057) Bericht>21.01.1969>>Dembowski an Rektor: Über Vorlesungsstörung am selben Tag
    „Ew. Magnifizenz! – Meine heutige Vorlesung ‘Analytische Geometrie und lineare Algebra I’ ist von den Studenten verhindert worden. Wie am vergangenen Freitag standen zu Beginn der Vorlesung im Hörsaal 3 (dessen Beleuchtung im übrigen viel trüber war als sonst) zahlreiche Studenten in den Gängen, sie kamen meiner Aufforderung, sich entweder zu setzen oder den Hörsaal zu verlassen und auf jeden Fall die Türen zu schließen, nicht nach. Statt dessen erschienen zwei Studenten mit einem großen Plakat, das sie vor dem Katheder aufhängten, so daß ich den Inhalt nicht lesen konnte. Einer dieser beiden Studenten erhob danach eine Kamera und machte Anstalten, mich zu photographieren, was bei einem Teil der Hörer große Heiterkeit erweckte. Ich verließ daraufhin das Podium und rief den (ca. 50) Studenten, die in den ersten Reihen saßen und offenbar an meiner Vorlesung interessiert waren, zu, daß ich versuchen würde, die Vorlesung im Zeichensaal des Mathematischen Seminars zu halten. – Als ich im Zeichensaal ankam, hing dort bereits ein großes Plakat mit einem (orthographisch anfechtbaren) Streikaufruf. Die Fachschaftsvertreter Mathematik, von der sonst niemand meine Vorlesung besucht, war vollzählig versammelt und erklärte mir, der Zeichensaal sei zu dieser Zeit belegt, weil dort sog. ‘Klausurvorbereitungen’ stattfänden. Man werde es verhindern, daß ich dort meine Vorlesung abhalte. Ich verzichtete daraufhin auf den Versuch, die Vorlesung im Zeichensaal zu halten; da mir kein Hörsaal o.ä. von angemessener Größe bekannt ist, in den ich zu dieser Zeit hätte umziehen können, sagte ich das Kolleg daraufhin ab. – Wenn die z.Zt. herrschenden Verhältnisse am Mathematischen Seminar andauern, halte ich es für zweifelhaft, daß meine Vorlesung am kommenden Donnerstag und Freitag stattfinden kann. gez.P.Dembowski.“
    Schreiben Dembowski an Rektor 21.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1058) Brief>21.01.1969>>Scheffler an Rektor: Reaktion auf dessen Anfrage vom 20.01.1969
    „[…]Magnifizenz, ich habe soeben Ihr Schreiben erhalten und beantworte es umgehend. – 1) Das erwähnte Flugblatt stellte einen Antrag dar; zu einem Beschluß ist es schon deswegen nicht gekommen, weil die beiden Hauptbetroffenen, Prof. Hensel und ich gar nicht anwesend waren. Meine Kollegen u. ich haben niemals weder vorher noch nachher erklärt, daß sie Vorlesungen den Arbeitsgruppen zur Verfügung stellen würden. In den beiden ersten Vorlesungen nach Weihnachten habe ich mich auf Anfrage eindeutig dahin geäußert. Dagegen war ich bereit, die Vorlesung am Do. etwas anders als bisher zu gestalten. – 2) Ich stelle ausdrücklich fest, daß alle Veranstaltungen dieses Seminars ordnungsgemäß verlaufen und in keiner Weise gestört werden. Die Arbeitsgruppen setzen z.T. ihre Tätigkeit neben den normalen Veranstaltungen fort, ohne Anerkennung durch Scheine, die auch nie beantragt wurden. – Hochachtungsvoll gez.W.Scheffler.“
    Schreiben Scheffler an Rektor 21.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1059) Artikel>21.01.1969>>FR: „Mathematiker streiken gegen Reglementierung“
    „Bildung nach Vorstellungen der Industrie – Kein Boykott der Seminare – Seit dem 11. Januar streiken die Studenten der Mathematik an der Johann – Wolfgang – Goethe – Universität. Der Streik richtet sich nach Mitteilung der Fachschaft Mathematik dagegen, daß in den für Bildungsfragen einflußreichsten Gremien entsprechend den Vorstellungen der Industrie, aber gegen Sinn und Bestimmung der Wissenschaft das Leben an der Universität reglementiert und beschränkt werden soll. Studienzeitbeschränkungen, Numerus clausus, zeitliche Beschränkungen der Diplomarbeit auf sechs Monate seien Beispiele dafür. – Der Streik richtet sich nicht gegen einzelne Dozenten, sondern solle einerseits zu einer Änderung der Rahmenordnung führen, in der die neuen Reglementierungen fixiert sind. Andererseits solle er als Warnstreik darauf hinweisen, daß die Studenten in Zukunft sich engagieren würden, wenn sie auch weiterhin keine Möglichkeit hätten, in der Universität mitzuwirken. Streikmaßnahmen seien vor allem Boykott der Vorlesungen, falls diese nicht zur Diskussion über die anstehenden Probleme verwendet werden (da Seminare und Übungen den Vorstellungen einer Kritischen Universität am ehesten entsprächen, würden sie nicht bestreikt) und in eigenen studentischen Gegenveranstaltungen. Neben Seminaren, die sich mit speziellen mathematischen Fragen, konstruktiver Mathematik, Logikthemen, die hier aus dem Vorlesungsstoff ausgeschlossen sind, beschäftigen, werden in eigenen Arbeitskreisen das Verhältnis von Wissenschaft zur Gesellschaft und die Problematik der Reform der Universität diskutiert. – Durch diese selbstorganisierte Arbeit dokumentierten die Studenten, wie die Fachschaft weiter erklärte, ihre feste Absicht und ihre Fähigkeit, entgegen dem Willen der Ministerien einen Studienentwurf auszuarbeiten, zu begründen und schließlich auch zu verwirklichen. Wenn sich der Rektor gegen diese studentischen Veranstaltungen wende, dann zeige er, daß er begriffen habe, daß hier die allgemeine Kritik am bisherigen Hochschulleben aufgegriffen werde und daß durch die neuerarbeiteten Methoden auch Studenten die bisher den Reformvorschlägen skeptisch gegenüberstanden, angesprochen würden. Andererseits wolle er aber die autokratische Universität, die dem Studenten die Möglichkeit zur Selbstorganisation abspricht, retten. Durch die allgemeine Information und die dadurch entfachten Diskussionen sei die Entschlossenheit der Mathematikstudenten, ihre eigenen Interessen selbst zu vertreten, soweit gewachsen, daß sie sich nicht mehr durch leere Versprechungen oder gar Drohungen von ihrem Weg abbringen ließen, heißt es abschließend in der Erklärung.“
    Flugblatt AStA 18.1.1969; Archiv
    1060) Verfügung>21.01.1969>>Rektor an Fachschaften: Anforderung von Protokollen
    „Betr.: Rechtsaufsicht über die Fachschaften – Gemäß § 39 Hessisches Hochschulgesetz übe ich als untere Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht des Landes über die Studentenschaft aus. Nach § 3, Abs. 3, Satz 3 Hessisches Hochschulgesetz habe ich deswegen darauf zu achten, daß die Studentenschaft die ihr obliegenden Aufgaben satzungsgemäß wahrnimmt. – Insbesondere bin ich also auch verpflichtet nachzuprüfen, ob die Fachschaften als Glieder der Studentenschaft die ihr nach § 34 Abs. 3 HHG obliegenden Aufgaben rechtmäßig erfüllen. – Eine solche Nachprüfung ist mir nur möglich, wenn ich hinreichend von den Fachschaften informiert werde. Ich weise Sie deswegen als Rechtsaufsichtsbehörde an, mir unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) folgendes mitzuteilen: – 1. Besteht eine Fachschaft und wann wurde sie vom Studentenparlament genehmigt? – (Beweisende Unterlagen beifügen: 1 Exemplar der Fachschaftsordnung. – 1 Protokoll der Vollversammlung, in welcher die Ordnung verabschiedet worden ist. – 1 Kopie des Genehmigungsschreibens des Studentenparlaments). – 2. Wer sind die gemeldeten Vertreter der Fachschaften? – (Beweisende Unterlagen beifügen: Protokoll der Sitzung der Fachschaftsvollversammlung, in welcher diese Vertreter gewählt worden sind). – Außerdem fordere ich Sie auf, in Zukunft unverzüglich folgende Pflichten zu erfüllen: – 1. Von jeder ordentlichen und außerordentlichen Fachschaftsvollversammlung muß mir ein Protokoll zugesandt werden, aus dem sich u.a. die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten, der Inhalt der gestellten Anträge und Beschlüsse, die Stimmverhältnisse und die notwendigen Formalien ergeben müssen. – 2. Änderungen in der Zusammensetzung der Fachschaftsvertretungen und Änderungen der Fachschaftsordnung sind mir mitzuteilen. – Wir nichts anderes festgestellt, gehe ich davon aus, daß für die Fachschaft bestimmte Schreiben an die allgemeine Adresse der Studentenschaft zu richten sind (Jügelstraße 1). – Im übrigen weise ich Sie an, mir die Protokolle der ordentlichen und außerordentlichen Fachschaftsvollversammlungen unverzüglich zuzusenden, die bisher in diesem Seminar stattgefunden haben. – Ich bitte um Beantwortung dieses Schreibens bis spätestens 3. Februar 1969.“
    Verfügung Rektor an Fachschaften 21.1.1969; Rektorat 411 – 10
    1061) Bericht>24.01.1969>>Stummel: Vorlesungsstörungen 13./22.01.1969
    „„[…]Bericht über die Störung des Mathematischen Praktikums am 22. Januar 1969. Bereits am Mittwochvormittag wurde mir von Assistenten erzählt, daß mit Störungen durch den ‘Vorlesungsstreik’ im Fach Mathematik in meiner Vorlesung ‘Mathematisches Praktikum’ von 14 – 16 Uhr gerechnet werden müßte. Ich bat daraufhin einige wissenschaftliche Hilfskräfte, welche die einzelnen Gruppen in diesem Praktikum betreuen, in die Vorlesung mitzukommen. Weiter bat ich noch einen Assistenten und einen Mitarbeiter des Universitätsrates, sich die zu erwartenden Ereignisse in der Vorlesung mit anzusehen und anzuhören. Diese Vorlesung wird normalerweise von etwa 120 Teilnehmern am Praktikum besucht. Bereits beim Betreten des Hörsaals um 14.15 Uhr sah ich, daß etwa 40 Studenten mehr als gewöhnlich gekommen waren, Studenten, die mir zum Teil schon aus einer Fachschaftsvollversammlung bekannt waren. Vor allem die Anwesenheit der Fachschaftsvertreter Pfister und Becker (Mathematik) und des ehemaligen Fachschaftsvertreters Bresien (Physik) die den ‘Streik’ anführen und sonst nicht meine Vorlesung besuchen, machte allen Anwesenden klar, daß die Vorlesung nach dem Muster der Störung der Anfängervorlesungen ebenfalls gestört werden sollte. – Sowie ich mit der Vorlesung begann, streckten die drei obengenannten den Arm hoch. Da ich jedoch fortfuhr ohne einen von Ihnen aufzurufen, begannen sie mit Zwischenrufen, ob ich nicht sähe, daß sich jemand melde und ich müßte die Betreffenden zu Wort kommen lassen. Ich erklärte jedoch, daß ich dies nicht beabsichtige, bat um Unterlassung der Wortmeldungen und setzte die Vorlesung fort. Es wurde daraufhin zunehmend unruhiger im Saal, die Vorlesung wurde immer mehr unterbrochen durch Zwischenrufe, vor allem von Seiten der drei oben schon erwähnten Studenten, die zum Teil aufstanden, unterbrochen durch Erwiderungen von mir, ich hätte ihnen nicht erlaubt zu reden, sie sollten sich hinsetzen, ich müßte um mehr Ruhe bitten. Vor allem wurde jedes Mal, wenn ich mir zur Tafel umdrehte und Formeln anschrieb, von einer größeren Gruppe von Studenten immer stärker geklopft, bis von meinem Vortrag trotz sehr lauten Sprechens nichts mehr zu verstehen war. Ich verlangte daraufhin wiederum eine Unterlassung dieser Störungen, forderte Herrn Bresien auf, in seiner Eigenschaft als Fachschaftsvertreter der Physik (seine Abwahl war mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt), die Studenten um Unterlassung der Störungen zu bitten. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam und die große Unruhe nicht aufhörte, erklärte ich daraufhin, daß alle Studenten, die sich nicht zum Praktikum angemeldet hätten, diese Vorlesung nunmehr verlassen müßten, um einen ungestörten Fortgang der Vorlesung zu ermöglichen. Dieser Aufforderung kam jedoch niemand nach. – Immer wieder versuchte ich meine Vorlesung fortzusetzen, verlangte vom Fachschaftsvertreter Becker wegen seiner fortgesetzten Störungen durch Zwischenrufe solle er unverzüglich den Hörsaal verlassen. Auch er kam jedoch dieser Aufforderung nicht nach, da er angeblich nicht aus der Bankreihe gelassen würde. Schließlich verlangte ich auch vom Fachschaftssprecher Pfister, daß er wegen fortgesetzter Störungen den Hörsaal verlassen solle. Daraufhin rief er, daß er selbstverständlich diesem Verlangen nachkomme, jedoch benutzte er diese Gelegenheit, alle anwesenden Studenten auf den ‘Vorlesungsstreik’ hinzuweisen und forderte sie dann auf, mit ihm den Hörsaal zu verlassen. Ich rief, daß er damit als Fachschaftssprecher der Mathematik in einer Vorlesung zum Boykott der Vorlesung aufriefe und daß er dazu keinesfalls berechtigt sei. Er erwiderte, für ihn sei der Beschluß einer Fachschaftsvollversammlung maßgebend, die den ‘Streik’ beschossen habe, nur danach habe er sich zu richten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren etwa 20 Minuten vergangen, ein großer Teil der Studenten war aufgestanden und ging sehr langsam zum oberen Saalausgang. Sie öffneten die beiden Flügel der Tür, blieben draußen vor der Tür, zum Teil noch in der Tür stehen. Von dort störten sie weiterhin durch sehr lautes Reden, Diskutieren und gelegentliche Rufe, hinderten einen der Hilfsassistenten daran die Türen zu schließen und schalteten ein paar Mal das Licht aus. Etwa gegen 15 Uhr zogen sich schließlich die Störer zurück, so daß die Türen wieder geschlossen werden konnten. Etwa 50 Hörer waren noch zurückgeblieben und folgten der Vorlesung bis zum Schluß. – Zum Verständnis des ‘Vorlesungsstreiks’ – Am Montag, den 13. Januar 1969 nachmittags, fand unter der Leitung von Fachschaftsvertretern eine sogenannte Fachschaftsvollversammlung der Mathematik im Zeichensaal des Mathematischen Seminars statt mit etwa 150 – 200 Teilnehmern. Es gab bereits ein ‘Paper für Mathematiker und Naturwissenschaftler: Warum wir streiken müssen! – 10.1.69’ – , herausgegeben von der Fachschaft Mathematik. Nach Berichten sogenannter Arbeitsgruppen begann eine stundenlange Diskussion, die im Tenor den Ausführungen des ‘Papers’ entsprach: Der Wissenschaftsrat sei nur ein Werkzeug der Industrie. Seine Empfehlungen dienten dazu, daß Studenten in möglichst kurzer Zeit der Wirtschaft als Produktivkräfte zur Verfügung gestellt würden. Es sei an der Zeit zu zeigen, daß auch Naturwissenschaftler (Damit meinen die Studenten sich selber – Anm. d. Verfassers) nicht gewillt seien, Entscheidungen, die ihre Ausbildung und Arbeitsbedingungen beträfen, über ihre Köpfe hinweg fällen zu lassen. Es müßte diesen Gremien wie Wissenschaftsrat, Kultusminister – und Rektorenkonferenz gezeigt werden, daß man sich gegen die Aufdrängung einer Vorstellung von Wissenschaft – mit allen ihren Konsequenzen – die sie nicht akzeptieren, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren würde. Rahmenordnungen für Prüfungen und Studienpläne gefährdeten die Freiheit der Wissenschaft. Es ist höchste Zeit, daß endlich die Studenten selber ihre Studienpläne bestimmen. Die Grundsätze hierzu erläutert das ‘Paper’: ‘Es muß möglich gemacht werden, daß jeder Student die Art seiner eigenen Fortbildung selbst bestimmt und somit Art und Umfang seines Studiums. Repressionen wie Prüfungen, Scheine oder etwa Benotungen sind daher genauso abzulehnen wie (konsequenterweise) ein formaler Hochschulabschluß. Das Studium soll also gewissermaßen Privatsache der Studenten werden, Studienpläne solle lediglich Empfehlungen und Ratschläge von fachlich Fortgeschritteneren sein.’ – Besonderen Anstoß nehmen die Studenten an der Bestimmung § 3 (2) der neuen Rahmenordnung für die Diplomprüfung: ‘Das Studium soll in der Regel einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit 9 Semester dauern’. Diese Bestimmung diene nur als eine Handhabe für die Exmatrikulation nach neun Semestern. Ein eingeladener Student der Rechtswissenschaft belehrte die Versammlung darüber, daß der numerus clausus der Berufslenkung diene und rechtswidrig sei. Das oben zitierte ‘Paper’ konstatiert hierzu, daß die Zahl der Studenten in den jeweiligen Fachgebieten durch den unkritisch registrierten Bedarf der Großindustrie geregelt werden solle. – Eine erschreckend große Zahl der anwesenden Studenten schien eher den extremen Wortführern zu glauben als einigen Dozenten, die in der Diskussion gegen all diese Verdrehungen der Tatsachen ankämpften. Die Versammlung vertagte sich auf den übernächsten Tag und beschloß am Mittwochnachmittag den ‘Vorlesungsstreik’ für eine Reihe von Vorlesungen, besonders die Anfängervorlesungen. Zu den oben bereits genannten ‘Streikzielen’ gehörte natürlich als wesentlicher Punkt auch die Forderung, ‘daß endlich die drittelparitätische Mitbestimmung der Studenten in allen akademischen Gremien verwirklicht wird’. – Die Fachschaftsvertreter und eine Gruppe von Studenten sehen nunmehr ihre Aufgabe darin, den ‘Streik’ zu organisieren im Sinne dieser ‘Vollversammlungen’ und der in dem ‘Paper’ ausführlich niedergelegten Ziele, ‘Zur Durchsetzung unserer Forderungen’, wie es in einer Mitteilung der Fachschaft an die Dozenten des Mathematischen Seminars heißt. Unter Anführung von Fachschaftsvertretern wird daraufhin von größeren Gruppen von Studenten wohlüberlegter und organisierter Hausfriedensbruch begangen. Dozenten werden durch Besetzung der Hörsäle an der Ausübung ihrer Grundrechte und Pflichten gehindert, Vorlesungen zu halten und zu Lehren. Diejenigen Studenten, die trotz Streiks an den Vorlesungen teilnehmen wollen, etwa ein Drittel der Hörer der betroffenen Vorlesungen, werden so an der ordnungsgemäßen Teilnahme an den Vorlesungen gehindert. Trotz sofortiger Unterrichtung von Dekan und Rektor über den geplanten ‘Vorlesungsstreik’ und ständigen Kontakt mit dem Rektorat ist bis heute nichts gegen diese planmäßige Störung und Verhinderung der Vorlesungen oder gegen die Anführer des ‘Streiks’ geschehen.“
    Bericht Stummel 24.1.1969; Archiv
    1062) Brief>22.01.1969>>AStA an Polizeipräsidium: Anmeldung Demonstration wegen Iran
    „Wir möchten für Montag, den 27. Januar 1969 um 17.00 Uhr eine Demonstration von der Universität zum Opernplatz anmelden. – Wegverlauf: Jügelstraße – Bockenheimer Landstraße – Opernplatz – An der Demonstration werden etwa 400 – 500 Personen teilnehmen. – Voraussichtlich werden Transparente und einige Megaphone mitgeführt. – Veranstaltet wird diese Demonstration von der Konföderation iranischer Studenten.“
    Schreiben AStA an Polizeipräsidium 22.1.1969; Archiv
    1063) Resolution>22.01.1969>>Vollversammlung Medizinstudenten: Ankündigung eines Streiks ab Ende Januar
    „Resolution des 1. vorklinischen Semesters der Medizinstudenten an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt – Beschlossen auf der Vollversammlung des 1.Semesters am 22.1.1969: Die Studenten des 1. vorkl. Semesters stellen fest: – Im Sommersemester 1969 besteht nach Auskunft der verantwortlichen Stellen lediglich für ca. 60 von 200 eingeschriebenen Medizinstudenten die Möglichkeit, ein Chemiepraktikum zu absolvieren. – Da laut Bestallungsordnung bei der Meldung zum Vorphysikum der Nachweis über ein ordnungsgemäß abgeleistetes chemisches Praktikum erbracht werden muß, wird hierdurch die Fortsetzung des Studiums für etwa 200 Studenten in Frage gestellt. – Dieses Dilemma ist um so gravierender, als die Mißstände im chemischen Teil des Medizinstudiums jahrelang durch völlig unzureichende Maßnahmen überbrückt wurden. Diesen katastrophalen Zustand hat vor allem die hessische Landesregierung in Wiesbaden zu verantworten, die seit Jahren die Zustände im Chemischen Institut kennt und jahrelange Versprechen nicht eingehalten hat. – Die absolut kurzsichtigen Überbrückungsmaßnahmen haben jetzt zu einem völligen Zusammenbruch dieses Teils der Ausbildung geführt. – Daher fordert die Vollversammlung die verantwortlichen Stellen auf, umgehend miteinander in Verbindung zu treten und innerhalb von 10 Tagen eine annehmbare Lösung vorzuschlagen. – Das 1. Semester tritt in der kommenden Woche ab Mittwoch dem 29.1. in einen 3 – tägigen Warnstreik, um die Forderungen der etwa 200 Studenten zu unterstützen und das Verfahren zu beschleunigen. Am Montag dem 3. Februar tritt das erste Semester zu einer weiteren Vollversammlung zusammen, um zu entscheiden, ob eine akzeptable Lösung gefunden ist. Diese Lösung muß es ermöglichen, daß alle 200 Studenten des 1. Semesters das chemische Praktikum gemäß der Bestallungsordnung absolvieren können. Es wird hierbei entschieden, ob der Warnstreik in einem unbefristeten Streik fortgesetzt wird. – Werden Repressalien von Seiten der Universität oder der Regierung auf die Streikenden ausgeübt, behält sich die Vollversammlung Gegenmaßnahmen vor.“
    Resolution Vollversammlung Medizinstudenten 22.1.1969; Archiv

1064) Brief>23.01.1969>>Dekan Rechtswissenschaften an Kultusminister: Hinweise zum Brief Wiethölter 20.01.1969
„Weitergeleitet mit folgender Stellungnahme zu S. 3: – 1. Herr Kollege Wiethölter verkennt Inhalt und Absicht des zitierten Aufrufs und Rundschreibens; ich habe ihn hierauf mehrfach hingewiesen. – 2. M.W. ist es selbstverständlich, daß sich eine der Wissenschaft dienende Veranstaltung selbst in Frage stellen kann und dies bei gegebenem Anlaß tun sollte. Dies geschieht anderenorts ohne besonderes Aufheben. – 3. Die Auskunft zu 2b) gestattet nach wir vor keine ausreichende Beurteilung. M.E. ist entscheidend, ob der veranstaltende Dozent für die im Seminar geleistete wissenschaftliche Arbeit durch Anwesenheit und Anleitung die Verantwortung übernimmt und etwaige Bewertungen seinem freien Urteil entsprechen. Dies dürfte hier wahrscheinlich zutreffen. Ich werden die Angelegenheit auf der nächsten Fakultätssitzung zu klären versuchen. Die damit beanspruchte Zuständigkeit beruht auf § 15 HHG. gez.Lüderitz.“
Schreiben Dekan Rechtswissenschaften an Kultusminister 23.1.1969; Archiv
1065) Flugblatt>23.01.1969>>HSU: Aufruf zu Teach In 23.01.1969
„Teach – in: Basisgruppen und Gruppendynamik: Teach – In – Donnerstag, 23.1.,18Uhr, Hörsaal VI – Ermöglichen die Basis – und Arbeitsgruppen herrschaftsfreie Diskussion oder reproduzieren sie die elitären Strukturen der Ordinarienuniversität? – Garantieren sie jedem einzelnen eine frustrationslose Integration in die Selbstorganisation? – Darf die Artikulation des einzelnen in der Diskussion abhängen von zufälliger rhetorischer Routine und irgendwie privat gemanagtem Hemmungsabbau? – Warum ist es uns in den Basisgruppen nicht gelungen, Diskussionsmonopolisierungen und damit endlich Autoritätsfixierungen und Konsumentenhaltungen zu überwinden und unmöglich zu machen? – Die Reflexion gruppendynamischer Mechanismen ermöglicht die Realisierung freier autoritärer Gruppen, in denen keine Impulse von vornherein unterdrückt werden. – Kommt zum Teach – in, wo die Revolutionierung der Basisgruppen theoretisch vorbereitet und exemplarisch eingeleitet wird! – Enteignet die Diskussionsmonopolisten! – Die Wandzeitung zur Ankündigung des Teach – ins wurde innerhalb von drei Tagen zweimal abgerissen. Ein Grund mehr zu kommen!“
Flugblatt HSU 23.1.1969; Archiv
1066) Flugblatt>23.01.1969>>Medizinstudenten: „Streik an der Medizinischen Fakultät
„Frankfurts Vorklinik unfähig, Medizinstudenten auszubilden? – Die skandalösen Zustände, mit denen sich die Vorkliniken in Frankfurt konfrontiert sehen, sind jetzt, wie schon lange vorauszusehen war, endlich offen zutage getreten und verhindern selbst für die Gutwilligsten eine ordnungsgemäße Fortführung des Studiums. – Diese Mißstände werden nicht nur auf den Rücken der Studenten ausgetragen, sondern belasten auch den Steuerzahler, der sinnlos überflüssige Semester finanzieren muß. Weiterhin bedeutet es, daß kommende Abiturientenjahrgänge in Frankfurt nicht mehr das Medizinstudium beginnen können, weil ältere Semester die Arbeitsplätze blockieren. Dies führt zum totalen Zusammenbruch unseres Ausbildungswesens und ruft bei den zu Recht unzufriedenen Studenten eine weitere Radikalisierung als Gegenreaktion hervor; auch in der bisher zurückhaltenden Medizinischen Fakultät. – Die hier aufgeführten Folgen werden zwangsläufig eintreten, wenn nicht zum Beispiel die mittelalterlichen Zustände am hiesigen Chemischen Institut – Resultat einer völlig verpfuschten Hochschulpolitik des hessischen Kultusministers Schütte – schnellstens beseitigt werden. – Deshalb hat die Vollversammlung des 1. Vorklinischen Semesters eine Resolution abgefaßt, in der entsprechende Maßnahmen der zuständigen Stellen gefordert werden. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Dringlichkeit des Problems der Öffentlichkeit vor Augen zu führen, entschloß sich notgedrungen die Vollversammlung zu einem 3 – tägigen Warnstreik in der nächsten Woche.“
Flugblatt Medizinstudenten 23.1.1969; Rektorat 510.14
1067) Bericht>24.01.1969>>Dembowski an Rektor: Über Vorlesungsstörungen 23. und 24.01.1969
„ Ew. Magnifizenz! Zur Lage in meiner Vorlesung ‘Analytische Geometrie und Lineare Algebra I’ teile ich mit: – Die gestrige Vorlesung (Donnerstag, 23.1.69) war von ca. 60 Hörern besucht; das sind etwa 25 Prozent der normalen Hörerzahl. Die Vorlesung verlief im wesentlichen ohne Störung; nur zu Beginn dauerte es einige Zeit, bis die in den Gängen stehenden Studenten meiner Aufforderung, sich entweder zu setzen oder den Hörsaal zu verlassen, nachkamen. – Heute, Freitag, 24.1., dagegen war diese Aufforderung ohne Erfolg. Während wieder etwa 60 vorlesungsbereite Studenten in den ersten Reihen saßen, standen ca. 20 Personen, unter ihnen Fachschaftsmitglieder, die normalerweise nicht die Vorlesung besuchen, in der Nähe des Ausgangs im Seitengang und blieben auch dort, trotz mehrfacher Aufforderung, entweder Platz zu nehmen oder zu gehen. – Ich habe dann trotzdem den Versuch gemacht, mit der Vorlesung zu beginnen, kam aber nicht weit. Die im Gang stehenden Studenten begannen sich nämlich zu unterhalten. Ich forderte sie zur Ruhe auf und stellte fest, daß ich bei weiteren Störungen dieser Art die Vorlesung abbrechen würde. Als ich mich darauf wieder zur Tafel wandte, begann ein Student, laut ein Lied zu pfeifen. Auf meine Frage, wer das gewesen sei, meldete sich, wie zu erwarten, niemand. Ich habe daraufhin die Vorlesung abgebrochen.“
Schreiben Dembowski an Rektor 24.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
1068) Bericht>24.01.1969>>Köthe an Rektor: Über Vorlesungsstörungen 18.und .21.01.1969
„[…]Ew. Magnifizenz!! Meine Vorlesung Differential – und Integralrechnung I (für 1. Semester, 5 – stündig, normale Hörerzahl 300) ist insgesamt viermal gestört worden. – Zum ersten Mal am Freitag, den 18. Januar. Als ich den Saal betrat, standen die Studenten in den Bänken und Gängen. In den ersten Reihen standen zahlreiche Studenten, die nicht Hörer meiner Vorlesung waren (ich schätze, daß mindestens 50 fremde Studenten da waren). Ich forderte ohne Erfolg die nicht zugehörigen Studenten auf, meine Vorlesung zu verlassen. – Ich begann zu lesen, mußte mich aber auf das Aufschreiben an der Tafel beschränken, da lautstarke Diskussionen gleichzeitig stattfanden. Gelegentliche Bemerkungen, daß ich die Vorfälle als eine Art karnevalistischer Veranstaltung ansähe, wurde teils mit Beifall, teils mit Mißfallen bedacht. – Ich beendete meine meist stumme Vorlesung pünktlich um 10 Uhr. Der Fachschaftsvorsitzende Pfister, den ich zu Beginn der Vorlesung aus dem Saal gewiesen hatte, kam sofort wieder herein, um in einem anschließenden teach – in den Vorfall auszuwerten, das bis 11 Uhr dauerte. Herr Roth vom Rektorat war einige Zeit dabei. – Am Montag, den 20. Januar, war das Podium zur Hälfte besetzt. – Nach einigen Diskussionen entfernten sich die Störer und ich konnte etwa eine halbe Stunde lang meine Vorlesung ungestört durchführen. – Am Dienstag, den 21. Januar, fand ich den Hörsaal wieder von einer unruhigen Menge von Studenten besetzt, ein großes Plakat mit ‘Streik’ versperrte den Eingang. Mein Assistent nahm es ab und ich ging hinein und verkündete, daß die Vorlesung in einen anderen Hörsaal verlegt wurde. Dort kamen zuerst die hörwilligen Studenten an, die Störtrupps standen an den Seitengängen, drehten das Licht wiederholt ab. Ich konnte immerhin meine Vorlesung durchführen. – Am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche verliefen die Vorlesungen ungestört. Am Mittwoch hatte ich etwa 60 Hörer, am Donnerstag über 100. – Heute, Freitag , fand unter Leitung von Herrn Pfister vor meiner Vorlesung eine ‘Abstimmung’ über den Streik im Hörsaal statt, nach deren zweifelhaftem Ergebnis sich eine Gruppe von Studenten auf dem Podium hinsetzte. Ich betrat den Hörsaal, erinnerte kurz an den Klassiker Wilhelm Busch, der in ‘Max und Moritz’ alles vorausgeahnt hätte und erinnerte daran, daß nach einem lustigen Leben die beiden Helden schließlich durch den Wolf gedreht wurden. Ich machte keinen Versuch, die Vorlesung zu halten und verließ gleich wieder den Hörsaal. – Ich lege ein vervielfältigtes Schreiben der Fachschaft an die Dozenten bei, das uns zu Beginn des Streiks zuging. – Eurer Magnifizenz ergebener gez.Köthe.“
Schreiben Köthe an Rektor 24.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
1069) Vermerk>24.01.1969>>Roth: Hinweis auf Anwesenheit Krahl in Vollversammlung Soziologie 24.01.1969
„Betr.: Übertretung des Hausverbots durch Herrn Krahl – Auf der heutigen Vollversammlung der Fachschaft Soziologie beteiligte sich u.a. auch ein Herr Krahl an der Diskussion. (s. mein Bericht vom 24.1.1969, As.: 510 – 14). – Da ich nicht sicher war, ob es sich um den ehemaligen Studenten Krahl handelt, gegen den ein Hausverbot verhängt worden ist, ließ ich mir von Herrn Riehn mehrere Fotos vorlegen. Anhand dieser Bilder konnte ich Herrn Krahl einwandfrei identifizieren.gez. Assessor Roth.“
Vermerk Roth 24.1.1969; Rektorat 206 – 07
1070) Brief>26.01.1969>>Vorsitzender Rat der Nichthabilitierten an Rektor: Entscheidung des Rates vom 21.01.1969
„Ew. Magnifizenz! – Hiermit möchte ich Sie in Kenntnis setzen von dem Beschluß des Rates der Nichthabilitierten vom 21.1.69 bezüglich der Presseerklärung des Rektors vom 16.1.69: – Der Rat der Nichthabilitierten begrüßt den Versuch der Klarstellung des Aufrufs des Rektors, der Dekane und des Vorsitzenden des Rates der AfE vom 8.1.1969 in ihrer Presseerklärung vom 16.1.69. Der Rat ist jedoch der Auffassung, daß die in seiner Stellungnahme vom 15.1.1969 angesprochenen Bedenken durch diese Presseerklärung nicht völlig beseitigt sind. Die bisherigen Verlautbarungen lassen ein zureichendes Bemühen um die Beseitigung der bestehenden Differenzen nicht erkennen, sondern erschöpfen sich in dem Versuch, die anstehenden Probleme mit Ordnungsmaßnahmen zu lösen. – Danach ist der Rat weiterhin der Meinung, daß die ‘Unruhen’ an der Universität auf keinen Fall so undifferenziert gesehen werden dürfen, wie sie der Kultusminister in seinem letzten Erlaß behandelt sehen möchte. Mit freundlichen Grüßen Rolf Blank„
Schreiben Rat der Nichthabilitierten an Rektor 26.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
1071) Bericht>27.01.1969>>Polizei: Demonstration Persischer Studenten und Institutsbesetzung“
„Die Konförderation Iranischer Studenten meldete für den 27.1.69 einen Demonstrationsmarsch von der Universität zum Opernplatz an. Zweck der Demonstration war der Protest gegen angebliche Terrorurteile gegen Studenten in Persien. Gegen 17.25 Uhr setzten sich ca. 1.000 Studenten in Richtung Opernplatz in Bewegung. – Sie führten ca. 40 Transparente mit sich, in denen gegen Gerichtsurteile gegen persische Studenten und gegen das iranische Regime protestiert wurde. In Sprechchören wurde gefordert: ‘Nieder mit dem Schahregime’, ‘Schickt den Schah nach USA, Persien ist für Perser da’. Außerdem wurde gerufen: ‘Schah Mörder’. – Vor dem Opernplatz setzte sich eine Gruppe von ca. 40 SDS – Mitgliedern, unter ihnen Reichhardt und Krahl an die Spitze des Demonstrationszuges. – Am Opernplatz wurden die Demonstranten gegen 18.00 Uhr von der Polizei aufgefordert, den Demonstrationszug nunmehr aufzulösen. Es wurde darauf hingewiesen, daß jede gruppenhafte Weiterbewegung eine strafbare Handlung darstelle. – Bei dem Versuch, diese Durchsage in persischer Sprache durchzusagen, wurde die Sprecherin von den Demonstranten niedergeschrieen. Es war ihr nicht möglich, die Aufforderung der Polizei vollständig zu übersetzen. – Ein Großteil der Demonstranten setzte sich in einzelnen Gruppen im Laufschritt in Bewegung und verteilte sich im Stadtgebiet. – Von diesen Demonstranten wurden Scheiben bei folgenden Institutionen eingeschlagen: – Reisebüro Melia, Große Bockenheimer Str. 54, – Trade – Center, Bockenheimer Landstr. – Iberia – Fluggesellschaft (span.), Kaiserstraße 61, – Banco Espanol en Alemania, Große Gallusstraße, – Unter den Demonstranten wurden folgende Personen festgestellt: – Hans – Jürgen Krahl, Dieter R…, Ernst – Henning Sch…, Albrecht K…, . – Täter konnten unerkannt entkommen. – In der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr hatten Studenten die Hochschule für bildende Künste in Ffm., Dürerstraße 10, besetzt. Die ca. 50 Personen verließen etwa gegen 17.30 Uhr freiwillig das Gebäude. – Ab 16.00 Uhr wurde das Soziologische Institut, Ffm., Myliusstraße 30, von Studenten erneut besetzt. Eine Aufforderung zur Räumung durch die Polizei ist bisher nicht ergangen.“
Polizeibericht 27.1.1969; Archiv
1072) Artikel>27.01.1969>>FR: „Streik der Soziologiestudenten, Seminar Myliusstraße besetzt“
„Nach ihrem Streikbeschluß vom Freitag haben Soziologiestudenten das soziologische Seminar in der Myliusstraße ‘besetzt’. Dort haben sie Diskussionen über eine Umorganisation des Studiums aufgenommen. Am heutigen Dienstag werden auf einer Vollversammlung voraussichtlich Gruppen gebildet, die die neue Forschungsstrategie erarbeiten sollen. Wie die ‘Basisgruppe Soziologie’ der Studenten erklärte, sollen folgende Streikforderungen an die Professoren gestellt werden: – 1. Anerkennung der von den Studenten selbst organisierten Gruppenarbeit für das ordentliche Studium. – 2. Verzichtserklärung der Professoren, ihre Ordinariatsrechte beispielsweise in Berufungsfragen weiter wahrzunehmen. – 3. Anerkennung eines eigenständigen und unabhängigen Forschungs – und Lehrbetriebes der Studenten und die Gewährung der dazu erforderlichen finanziellen und sachlichen Mittel.“
FR, „Streik der Soziologiestudenten: Seminar besetzt“ 27.1.1969??; Archiv
1073) Artikel>27.01.1969>>FR: „Kritik an Uralt – Paragraphen“
„Nachbetrachtung zum Cohn – Bendit – Prozeß – neuen Anfang finden…’ – Etwa ein halbes dutzendmal wurde die im ‘Polizeifilm’ festgehaltene Szene im Gerichtssaal gezeigt: Sperrgitter vor dem Raum an der Paulskirche, dahinter eine große Menschenmenge. Demonstranten, die – so formulierte der Verteidiger treffend – wie ein Getreidefeld im Wind hin – und herwogte, ohne daß allerdings die polizeiliche Absperrung durchbrochen worden wäre. Schließlich der flache Sprung des Studenten Cohn – Bendit über eines der wankenden Gitter, sein kurzer ‘Kreislauf’ durch den von Polizei gesicherten Platz und die dramatische Festnahme. – Das war alles; um nicht mehr und nicht weniger ging es im Verfahren gegen den ‘Roten Dany’, so daß nach der Beweisaufnahme, die von der ursprünglichen Anklage wenig übrigließ, auch zahlreiche Juristen als Prozeßbeobachter mit einem Freispruch rechneten. – Dennoch wurde Cohn – Bendit – wie am Samstag berichtet – wegen ‘Aufruhrs’ und ‘Landfriedensbruchs’ zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, ein Spruch, der zwangsläufig zur Kritik herausfordert. Richter Grabert hat als Vorsitzender der Kammer das Verfahren fair, großzügig und souverän geleitet. Seine Begründung des überraschenden Urteils aber zeigte, daß der Weg zu zeitgemäßen Lösungen im ständigen Konflikt zwischen Demonstrationsrecht und Strafrecht auch von dieser Kammer nicht entdeckt wurde. – Es ist kein Geheimnis, daß die Strafbestimmungen, etwa über Aufruhr und Landfriedensbruch, rund einhundert Jahre alt sind, also aus der ‘alten kaiserlichen Küche’ stammen. Und man weiß auch, daß zahllose Juristen einen Teil dieses Uraltparagraphen und die Rechtsprechung dazu für klar verfassungwidrig, generell aber diesen Teil des politischen Strafrechts für unbedingt reformbedürftig halten. – Bei der Urteilsbegründung im Falle des Cohn – Bendit aber war davon keine Rede. Richter Grabert erklärte vielmehr, wenn der Gesetzgeber, der ‘schon viele Änderungen im Strafrecht durchführte’, den alten Paragraphen über Aufruhr mit seinen nachgerade peinlichen Mindeststrafe von sechs Monaten erhalten habe, so zeige er damit, daß er eben diese Bestimmungen weiterhin für richtig und wichtig halte. – Eine solche Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Zumal man weiß, daß in Bonn seit Jahren schon vieles für reformbedürftig bezeichnet wurde, gleichwohl aber nicht reformiert wurde, der freie und demokratische Richter, wie ihn etwa der Frankfurter Landesgerichtspräsident Wassermann seit langem fordert, wird deshalb bei Demonstrationsprozessen, solange er noch mit den verstaubten Paragraphen auskommen muß, neben dem Strafgesetzbuch unbedingt auch das Grundgesetz liegen haben müssen. Vom Grundgesetz und Grundrechten aber sprach Richter Grabert in seiner Urteilsbegründung nicht. – Insofern hat Cohn – Bendit recht, wenn er nach dem Prozeß fragte: ‘Was nützt mir ein liberales Verfahren, wenn es doch beim alten Ergebnis bleibt?’ Die allgemeine Konsequenz aus diesem Fall aber kann wieder einmal nur die Forderung an den Gesetzgeber sein, statt über ‘Vorbeugehaft’ oder andere ‘Knüppel – Theorien’ nachzudenken, endlich Reformen im Sinne der vom Grundgesetz gesetzten Normen durchzuführen. Zugleich aber sollte, wie schon vor Monaten viele Einsichtige im Lande begehrten, eine wohlüberlegte Amnestie für ‘Demonstrations – Angeklagte’ verkündet werden, damit, wie es nach Ostern der frühere Berliner Bürgermeister Albertz formulierte, ‘wir gemeinsam einen neuen Anfang finden“.
FR, „Kritik an Uralt – Paragraphen“; Archiv
1074) Artikel>27.01.1969>>FR: „Studenten brechen mit Adorno und Habermas“
„Zum endgültigen Bruch zwischen den Soziologie – Studenten und den Professoren Adorno und Habermas kam es in einer Vollversammlung am Freitagabend. Die Vollversammlung beschloß einen Streik und die Einrichtung von Arbeitskreisen zur Ausarbeitung einer neuen Studienordnung, ähnlich, wie sie am Otto – Suhr – Institut in Berlin besteht. Professor Habermas erklärte, er sei zwar einig mit den Studenten in ihren Forderungen, halte jedoch einen Streik für sinnlos. Man können keine Regelungen für einzelne Institute und Seminare neuen Gesamtregelungen für die Universität vorwegnehmen. Für die Studenten galt jedoch de Satz, der mit roter Ölfarbe an der Wand des Hörsaals prangte: ‘Wartet nicht auf die Veränderungen an der Universität – macht sie selbst’. Und der Kritik an der Haltung von Habermas wurde in der darauffolgenden Nacht ebenfalls mit roter Ölfarbe sichtbarer Ausdruck verliehen. An den Außenwänden des Instituts für Sozialforschung war am nächsten Morgen zu lesen: ‘Bürgerliche Kritik am proletarischen Kampf ist eine logische Unmöglichkeit (Horkheimer).’ Das Institut selbst ist in ‘Spartakusinstitut’ ‘umbenannt’, mit der Forderung: ‘Alle Macht den Studentenräten’. – Ebenfalls den Streik beschlossen am Freitagabend die Studenten des Romanistischen und des Slawischen Instituts. Die Mathematikstudenten forderten auf einer Vollversammlung das zweite Pflichtstudienjahr Physik durch das Fach Philosophie zu ersetzen.“
FR, „Studenten brechen mit Adorno und Habermas“ Januar 1969??; Archiv
1075) Artikel>27.01.1969>>FR: „Warnstreik und harte Vorwürfe“
„Medizinstudenten über Platzmangel für Chemiepraktikum empört – In einen dreitägigen ‘Warnstreik’ werden in der kommenden Woche (am 29. Januar) die Medizinstudenten des ersten Semesters der Frankfurter Studenten treten. Das wurde in einer Resolution in ihrer Vollversammlung am Mittwoch beschlossen. Der Protest der Mediziner richtet sich dagegen, daß es nur 40 von 200 Studenten im Anschluß an das Sommersemester möglich sein werde, das Chemiepraktikum in Frankfurt zu absolvieren, das gemäß der Bestallungsordnung jedoch Voraussetzung für die Zulassung zum Vorphysikum ist. – In einer Vollversammlung aller Studenten der Medizin am kommenden Freitag soll entschieden werden, ob auch die höheren Semester sich dem Warnstreik dieser Medizinstudenten anschließen werden. Sollten Repressalien von seiten der Universität oder der hessischen Landesregierung an den Streikenden ausgeübt werden, so heißt es abschließend in der Resolution, behalte sich die Vollversammlung Gegenmaßnahmen vor.“
FR, „Warnstreik und harte Vorwürfe“ 29.1.1969; Archiv
1076) Flugblatt>27.01.1969>>Anonym: Boblenz – Prozeß
„Boblenz Prozeß 3. Tag – heute – Gericht A 164 – Das Exempel, das die politische Justiz und die staatl. Bürokraten augenblicklich an den ‘halt planenden Revolutionären’ (Kiesinger) statuieren wollen, probt man seit Jahren gegen unsere ausländischen Kommilitonen. Beleidigt, um die Würde der Majestäten besorgt, sticht man Demonstrationen spätestens seit dem 2. Juni auf ‘wie Leberwurst’. Massali soll den Schah beleidigt haben, weil er der Meinungsmache der Springer – Presse widersprach. Boblenz hat die entpersonalisierte Majestät beleidigt, wenn er gegen eine autoritäre Interpretation von freiheitlich demokratischer Grundordnung Ostern 1968 gegen Springer demonstrierte. – Prozeß gegen den Schahbeleidiger Hassan Massali – Offenbach – Freitag – Die einen sollen ins Gefängnis, die anderen irgendwie auch weg, nur fort mit ihnen. Südkoreanischer Geheimdienst ist gerngesehener Gast. Nirumand, der besser deutsch schreibt als die Politiker, die ihn ausweisen lassen wollen, verstehen belastet die traditionelle dt. – ir. Freundschaft. ‘Politik ist im Iran Wirtschaft und umgekehrt’ (vertraulicher Bericht des BDI – Geschäftsführers Prof. Hein – CDU – MdB über seine Reise in den Iran Sept. 1967). Was die ungestörte Ausbeutung hindert, muß bereinigt werden. – Heute Teach – in – 15.00 Uhr – Hörsaal II – Schwarze Listen bei Frankfurter Gerichten – Die Wachtmeister der Frankfurter Justiz wählen die Zuhörer zu Prozessen willkürlich aus. Das ist längst bekannt. Daß sie dabei einen ‘diskreten’ Hinweis der Politischen Polizei Frankfurts befolgen, ist erst klar, nachdem die schwarze Liste der ‘Auszusortierenden’ selbst vorliegt. – Freigesprochene, völlig Unbeschuldigte und Beschuldigte in schwebenden Verfahren sollen schon als kriminell behandelt werden. – Gute Zeiten für Vorbeugehaftplaner! – Spanien im Notstand – Was die politische Justiz in der BRD stückchenweise ‘erledigt’, schaffen die spanischen Vorbilder der Lücke & Benda im Notstand im Handumdrehen. – Allein in Madrid sind schon über 100 ’Verdächtige’ unter Ausnahme – ‘Recht’ verhaftet worden. Das ist die Antwort der spanischen Faschisten auf die Streiks in Asturien, die wachsende Solidarität im Kampf von Arbeitern und Studenten. – In Frankfurt hat sich Frankfurts Prügel – Polizei dazu hergegeben, das spanische Konsulat vor spanischen Genossen zu schützen, die durch ihren berechtigten Protest in der einzig möglichen Form exemplarisch die Öffentlichkeit wachzurütteln versuchten.“
Flugblatt Anonym 27.1.1969; Archiv
1077) Flugblatt>27.01.1969>>AStA,ISV,SDS: „Kolaboration BRD – Savak – Bahman Nirumand ausgewiesen“
„Sein Stipendium und somit die Aufenthaltsgenehmigung ist am 31.1.1967 abgelaufen. – Die Tatsache, daß Nirumand als Schriftsteller in deutscher Sprache arbeitet, sowie die Tatsache, da0 er mit einer deutschen Frau verheiratet ist, und sein Kind kein Persisch spricht, sind keine Gründe für eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. – (Die Entscheidung ist gefällt worden auf Grund der § I 2 Pflicht zur Ausreise. § 4 Ausländergesetz, § 21 Nr. 3.) – Das ist eine mittels Bürokratie verschleierte Auslieferung eines Oppositionellen an die Diktatur in seiner Heimat. – Wir können schon jetzt mit einem Todesurteil für Bahman Nirumand rechnen. – Wir werden diese Auslieferung verhindern. Die Diktatur in Teheran soll sich nicht an unserer Ohnmacht erfreuen.“
Flugblatt AStA,ISV,SDS 27.1.1969; Archiv
1078) Flugblatt>27.01.1969>>AStA,ISV,SDS: Justizterror als Mittel der Diktatur“
„Diktatur – Politische Justiz – Kollaboration BRD – SAVAK – Justizterror als Mittel der Diktatur? – ‘Es ist meines Erachtens von vitaler Bedeutung, daß die Bürger meines oder irgendeines anderen Landes sich jedweder Art einer verfassungsmäßigen Freiheit erfreuen’. (Der Schah: ‘Im Dienste meines Landes’). – ‘60.000 Staatsschützer, unterstützt von Militär und Gendarmerie, überwachen jede Aktion im Land. Wer sich durch Kritik oder vermeintliche Umsturzpläne mißliebig macht, wird vors Militärtribunal gebracht, zu dessen Prozessen die Öffentlichkeit und die Presse keinen Zutritt haben. Die Untersuchungsrichter mühen sich nicht mit langen Verhören ab. Geständnisse, die man braucht, werden durch Folter erzwungen.’ (Deutsches Panorama 5/1967, S. 52) . – ‘Der Ministerrat tritt im Marmorpalast zusammen. Am Ende der Erörterung eines jeden Problems formuliere ich entweder allgemeine Richtlinien oder erteile ich ins einzelne gehende Befehle’. (Der Schah: ‘Im Dienste meines Landes’). – ‘Warnung an alle Einwohner und Dorfoberhäupter des oberen und unteren Boyer Ahmadi – Bezirkes und anderer Gebiete der Provinz Fars! Für den Fall, daß ihr weiterhin zu Nasser Taheri, Abdeullah Zarghampour, Habib Shahbazi, Jafar Gholi Rustan und den Khans und Dorfoberhäupter haltet und nicht zu eurer Arbeit zurückkehrt, werden eure sämtlichen Dörfer und Siedlungen bombardiert. Sollen hierbei Frauen, Kinder, unschuldige Menschen zu Schaden kommen, liegt die Verantwortung bei den oben aufgezählten Leuten. (Aus einer Bekanntmachung der Io. Armee von Fars) – ‘Wissen Sie, was der Chef der Iranischen Armee einem unserer Leute sagte? Er sagte, die Armee sei dank der US – Hilfe in guter Form. Sie sei in der Lage, mit der Zivilbevölkerung fertig zu werden. Die Armee hat nicht vor, gegen die Russen zu kämpfen, sie hat vor, gegen das Iranische Volk zu kämpfen.’ (Hubert Humphrey, Zit. nach Newsweek Mai 1961) – ‘Wir Amerikaner befinden uns Persien gegenüber in einem Dilemma. Auf der einen Seite können wir Regierungsmethoden, wie sie der Schah schon jetzt ausgiebig praktiziert, nicht gutheißen. Andererseits wissen wir aber, daß heute die einzige Alternative in Iran eine Volksrepublik ist. Es ist von größter Wichtigkeit für den Westen, daß Persien im westlichen Lager bleibt, und deshalb muß der Schah bleiben.’ (Current History, Mai 1965) – ‘Vor allem habe ich gefunden, daß man umstürzlerischen Tendenzen am besten dadurch begegnet, daß man das Hauptgewicht auf eine soziale Gerechtigkeit legt und nicht auf Zwang und Unterdrückungsmaßnahmen.’ (Der Schah a.a.g.O. S. 112) – ‘Wenn auch die Weltöffentlichkeit nichts von all den Folterungen, Erpressungen, falschen Geständnissen, Todesurteilen, von Terror, Unterdrückung und Armut in Persien erfährt, so sind doch die Regierungen aufs beste orientiert und tragen aus gutem Grund zum Verschweigen der Wahrheit bei.’ (Deutsches Panorama 5/1967 s. 53) – Die Herrschaft des Schah beruht auf der Vernichtung der oppositionellen Volksmassen. – Wie schon einmal im Jahre 1965 im Fall Nikkhah und seiner Mitgefangenen hat die Solidarität der progressiven Kräfte der Welt auch diesmal wieder die sofortige Hinrichtung von 14 Intellektuellen verhindert. – Aus diesem Grunde zieht das Schah – Militärtribunal aber eine schleichende Hinrichtung durch entsprechende Haftbedingungen vor. – Brechen wir die Macht der Diktatur durch internationale Solidarität. – Fordert mit uns die Untersuchung der Lage politischer Gefangener in Persien durch die internationalen Organisationen. – Teach – in 15 Uhr heute Hörsaal II – Anschließend demonstrativer Protest zum Opernplatz.“
Flugblatt AStA,ISV,SDS 27.1.1969; Archiv
1079) Flugblatt>27.01.1969>>Basisgruppe Politologie: Rosa Luxemburg Institut, Satzung
„Die Verhandlungen über die Satzung des Rosa Luxemburg – Instituts sind in ein entscheidendes Stadium getreten. – Wir sind uns darüber im klaren, daß unter den gegebenen Umständen die Satzung Kompromißcharakter hat. Wir wollen jedoch, daß sie noch in diesem Semester verabschiedet wird. Bisher haben es aber die Studenten versäumt, ihre Forderungen präzise zu formulieren. – Über die zentralen Probleme der Funktionen von Institutsvollversammlung und Institutsrat haben sich zwischen den Studenten einerseits und Assistenten und Prof. v. Krockow andererseits verschiedene Auffassungen ergeben. – Letztere wollen, daß die Institutsvollversammlung zwar über alle Angelegenheiten diskutiert, aber nur über das imperative Mandat der studentischen Vertreter im Institutsrat entscheidet. – Alle anderen Entscheidungen, mit Ausnahme der Veranstaltungen von Assistenten und Professoren, über die diese allein bestimmen, soll der Institutsrat fällen. Prof. Krockow behauptet, daß die wie wir meinen einzige demokratische Bestimmung des Semesterprogramms, nämlich durch die Institutsvollversammlung, einen Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre bedeutet. – Dagegen meinen wir, daß diese Freiheit sich einzig realisiert, wenn alle, die in der Institutsvollversammlung Themen vorschlagen, auch über die Durchführung entscheiden können. Deshalb hat der Institutsrat wesentlich die Aufgabe, die Institutsvollversammmlung diskussions – und entscheidungsfähig zu machen, und nicht umgekehrt! In diesem Sinne haben wir die drei folgenden Paragraphen umformuliert: – Paragraph &: – Aufgaben der Institutsvollversammlung. – Die IV. diskutiert alle das Institut betreffenden Angelegenheiten und entscheidet mit einfacher Mehrheit. – a) Die IV. diskutiert die vom Institutsrat inhaltlich und organisatorisch koordinierten Institutsveranstaltungen. Sie entscheidet über den von Studenten, Assistenten und Professoren zentral zu behandelnden Themenkomplex. Veranstaltungen außerhalb dieses Themenkomplexes bedürfen der Zustimmung von mindestens 30% der Anwesenden der IV. – b) Die IV. diskutiert und verabschiedet den Haushaltsvoranschlag. – c) Sie diskutiert und entscheidet über Prüfungsordnungen und Studiengänge. – d) Sie diskutiert und entscheidet über Personalanträge. – e) Ständige Weiterentwicklung dieser Satzung. – Die IV. führt ein Beschlußprotokoll, das allen Institutsmitgliedern zugänglich sein muß. – Paragraph 9 – Aufgaben des Institutsrates. – Die IR. sammelt und ordnet alle Informationen, die die IV. zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Er soll die Entscheidungen der IV. vorbereiten, indem er zu allen Fragen, die Paragraph 6 a – d betreffen, Vorschläge erarbeiten. Er tagt öffentlich und hat seine Maßnahmen vor jeder IV. zu rechtfertigen. Er gibt vor der IV. einen Semesterbericht ab. – a) Er koordiniert inhaltlich und organisatorisch die Institutsveranstaltungen. – b) Er entscheidet Fragen gemäß Paragraph 6, wenn ein Aufschub bis zur event. Beschlußfassung der IV.a.G. der Dringlichkeit nicht möglich ist. – Die Diskussion über diese Paragraphen betrifft den Studienalltag aller Politologen – kommt deshalb zur Vollversammlung am Donnerstag, den 30.1. 16.00 Uhr H 12.“
Flugblatt Basisgruppe Politologie 27.1.1969; Archiv
1080) Flugblatt>27.01.1969>>Fachschaft Soziologie: Aufruf Teach – In Spanien und Persien am selben Tag
„Gegen das Verbot des Rektors rein studentischen selbstorganisierten Arbeits – und Projektgruppen geeignete Räume zu Verfügung zu stellen, haben die Soziologen beschlossen, gemäß dem Angebot der Soziologieordinarien vom letzten Montag – sich die notwendigen Räume in der Myliusstraße zu nehmen. – Die Soziologen der phil. Fakultät sind allerdings nicht bereit, sich den Bedingungen eines politischen Praxisverbotes, die die Ordinarien an ihr Angebot geknüpft hatten, zu unterwerfen. Die Soziologen hätten gleich nach Weihnachten erkennen müssen, daß die Maßnahmen der Bürokratie und die Kompromißvorschläge der Ordinarien der Verschleierung dienten um Spaltung und Aktionslosigkeit hervorzurufen. Sie hätten sich die Räume gleich nach Weihnachten nehmen müssen. – Die Desorganisierung der Arbeitskreise der Selbstorganisation durch die Polizeibesetzung des Spartakus Seminars, falsche Erwartungen in Bezug auf kurzfristige wissenschaftstheoretische Erfolge der Arbeitsgruppen und Ungleichzeitigkeit der Bedürfnisse der Arbeitsgruppenmitglieder sind drei Faktoren, die gegenwärtig die längerfristige Organisation des Streiks und damit die notwendige Basis des Widerstandes gegen die technokratische Hochschulreform gefährden. – Mit der Wiedererlangung eines festen Organisationszentrums im Spartakus Seminar werden Möglichkeiten geschaffen, die notwendige Kontinuität der Arbeitsgruppenarbeit zu gewährleisten. Da die Arbeitsgruppen dazu tendieren, sich auf wissenschaftstheoretische Diskussionen und rein hochschulbezogene Emanzipationsbedürfnisse zu beschränken, muß neben der Diskussion über das Selbstverständnis im Rahmen der Geschichte der Hochschulrevolte der Bezug zur außeruniversitären Politik wiederhergestellt werden: es ist unmöglich, angesichts der Vorgänge in Spanien allein über die Umorganisierung des Studiums zu sprechen. – Termine, heute Montag, 27.1.69 Soziologenplenum im Spartakus Institut, Seminarraum, 16.00 Uhr – Teach – in über Spanien, Uni HXI, 19.00 Uhr – Teach – in über Persien, Uni H II, 15.00 Uhr – Wir lassen uns durch den Rektor den fiesen den langfristigen Streik nicht vermiesen!“
Flugblatt Fachschaft Soziologie 27.1.1969; Archiv
1081) Artikel>28.01.1969>>FAZ: „Steinwürfe gegen spanische Büros“
„;Auch Scherben am amerikanischen Handelszentrum – Gestern nachmittag ist es in Frankfurt wieder zu Ausschreitungen wegen des Ausnahmezustands in Spanien gekommen. Obwohl fast 250 Mann der Hessischen Bereitschaftspolizei in Frankfurt in Alarmbereitschaft standen, gelang es Unbekannten, bei den Niederlassungen der spanischen Luftverkehrsgesellschaft Iberia, einer spanischen Bank und bei der spanischen Fremdenverkehrsorganisation Fensterscheiben einzuwerfen. Dagegen gab es vor dem scharf bewachten spanischen Generalkonsulat keine neuen Zwischenfälle. – Den Aktionen war ein Teach – in in der Universität vorausgegangen, bei dem mehrere hundert Studenten, unter ihnen viele Ausländer, gegen eine Terrorjustiz im Iran protestierten. Der Protest, zu dem die Föderation iranischer Studenten aufgerufen hatte, richtete sich gegen die angebliche Ausweisung des seit Jahren in der Bundesrepublik lebenden persischen Schriftstellers Bahman Nirumand. Als Vorwand für die Ausweisung wird in einem Flugblatt die ablaufende Aufenthaltsgenehmigung des Schriftstellers angegeben. Das Flugblatt wurde vom Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), der Iranischen Studentenvereinigung (ISV) und dem Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) der Universität herausgegeben. Björn Pätzold, ehemaliger Vorsitzender des Verbandes Deutscher Studenten (VDS) erklärte, wenn Nirumand, ein Gegner des iranischen Regimes, in seine Heimat zurückkehren müßte, würde dort auf ihn das Todesurteil warten. Der Schriftsteller halte sich deswegen in der Bundesrepublik versteckt. Man werde seine Auslieferung zu verhindern wissen. – Die Förderung iranischer Studenten hatte anschließend eine Demonstration angemeldet, gegen die im Polizeipräsidium keine Einwände erhoben worden waren. Nach Angaben der Polizei zogen etwa tausend Personen mit Transparenten, auf denen das Schah – Regime angegriffen wurde, zum Opernplatz, wo gegen 18 Uhr die Auflösung der Demonstration bekanntgegeben und erklärt werden sollte, wenn kleine Gruppen weitermarschierten, machten sie sich strafbar. Die Dolmetscherin, die diese Worte ins Deutsche übersetzen wollte, wurde von der Menge niedergeschrieen. Einzelne Gruppen setzten sich in verschiedene Stadtteile ab. Obwohl seit Tagen eine ‘verstärkte Bewachung gefährdeter Objekte’ angeordnet ist, gelang es nach Angaben eines Sprechers des hessischen Innenministeriums einigen Gruppen, Fensterscheiben bei spanischen Unternehmen und Büros einzuwerfen. Ministerialdirektor Gemmer, der Leiter der Polizeiabteilung des Innenministeriums, sagte, die Täter seien sehr geschickt vorgegangen. Es gäbe nicht genügend Polizeibeamte in Hessen, um einen besseren Schutz zu gewährleisten. – Vom Leiter der Frankfurter Schutzpolizei, Polizeidirektor Jordan, war zu den Vorfällen am späten Abend nichts zu erfahren. Im Präsidium herrschte eine derart große Aufregung, daß Jordan beim Anruf dieser Zeitung den Hörer auflegte. Kurz nach Redaktionsschluß verlautete aus dem Präsidium, es seien auch am amerikanischen Handelszentrum nahe dem Opernplatz Scheiben zertrümmert worden. Die Polizei hatte auch Wasserwerfer in Bereitschaft gehalten, die jedoch nicht eingesetzt wurden. Zu Konfrontationen zwischen Demonstranten und der Polizei sei es nicht gekommen, hieß es in Wiesbaden.“
FAZ, „Steinwürfe gegen spanische Büros“ 28.1.1969; Archiv
1082) Flugblatt>28.01.1969>>SDS: Aufruf zur Solidarität in zwei Strafprozessen
„Zwei Demonstrantenverfahren sollen von den über 3000 Verfahren diese Woche von der herrschenden Justiz erledigt werden. Die Art in der das über die Bühne rollt ist bekannt. Die Art in der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, ebenfalls. Das Verlegen der Prozesse in kleine Säle ist das mindeste. Das willkürliche Ausschließen von Pressevertretern kann sogar liberale Gemüter bewegen. Gefährlicher ist das faktische Totschweigen durch die Massenmedien. Abgesehen von der geringen ‘Popularität’ von Prozessen gegen Arbeiter oder unbekannte Studenten setzt hier die Automatik ein die auch außerhalb wirtschaftlicher Interessen und Verknüpfungen Minderheiten keinen Spielraum läßt: Das herrschende Interesse der herrschenden. – Morgen, Mittwoch findet im Bau A, Saal 164, um 9 Uhr das Verfahren gegen den Arbeiter Müller aus Offenbach statt. – Vorsitzender des Gerichts ist Assessor Schwalbe. Mit seinem Terrorurteil gegen den Genossen Paar aus Gießen (ein Jahr Gefängnis), hat sich Schwalbe bereits als der geeignete Mann und Repräsentant der Justiz zur Zerschlagung des demokratischen Widerstandes gegen den zunehmenden Faschismus in der BRD erwiesen. – Die Bourgeoisie hat nichts mehr zu fürchten als die massenhafte Solidarität von Arbeitern und Studenten. Entsprechend groß ist das Interesse der Justiz, politische Verfahren gegen Arbeiter mit einem Minimum an Öffentlichkeit durchzuführen. – Das zweite Verfahren findet am Freitag den 31.1.69 gegen den iranischen Genossen Massali in Offenbach Louisenstraße (Nähe HBF) statt (9 Uhr). – Massali wird vorgeworfen, er habe ‘die deutsch – persische Freundschaft durch schwerste Beleidigungen des Schahs beeinträchtigt’. – Vorsichtshalber nahm man ihm den Paß weg als er bei einer Unterschriftensammlung gegen den Schah auch seinen Namen angab.“
Flugblatt SDS 28.1.1969; Archiv
1083) Pressemitteilung>28.01.1969>>Rektor: Steine in Fenster
„In der Nacht zum heutigen Dienstag haben unbekannte Täter in Erdgeschoß des Universität – Hauptgebäudes die Fenster zu drei Räumen, darunter zum Raum des Universitätsrates Hartmut Riehn, mit Backsteinen und Teilen von Zementfliesen eingeworfen. Der Sachschaden beläuft sich schätzungsweise auf rund 500 DM. Die Universität hat Strafanzeige erstattet.“
Pressemitteilung Rektor 28.1.1969; Archiv
1084) Strafanzeige>28.01.1969>>Rektor gegen Unbekannt: Zertrümmern von Fensterscheiben am 28.01.1969
Der Rektor erstattet am 28.1.1969 Strafanzeige gegen unbekannt, da in der Nacht vom 27. zum 28.1.1969 Fensterscheiben von 3 Dienstzimmern des Universitätshauptgebäudes zerstört werden.
Strafanzeige Rektor 28.1.1969; Rektorat 206-06/9 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 212/69)
1085) Brief>29.01.1969>>Rektor an Kultusminister: Wegen des Briefs Wiethölter vom 20.1.1969
„Das anliegende Schreiben von Herrn Dr. Wiethölter und die Stellungnahme des Dekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hierzu reiche ich anbei weiter. – Ergänzend bemerke ich folgendes: – 1. Der ‘Arbeitskreis’, auf den sich Herr Prof. Wiethölter bezieht, ist nach der zuletzt in meinem Rundschreiben vom 15.1.1969 festgelegten Begriffsbestimmung eindeutig keine ‘Gegenveranstaltung’. Die von mir gegebene Definition einer Gegenveranstaltung läßt die von Herrn Prof. Wiethölter formulierte Interpretation nicht zu. – Weder be – noch verhindert dieser fragliche ‘Arbeitskreis’ durch seine Arbeit offizielle Lehrveranstaltungen, sondern ist eine solche, da er im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1968/69 angekündigt worden ist. – Die inhaltliche Gestaltung einer solchen Arbeitsgruppe ist grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, es würden in ihr strafbare Aktionen vorbereitet. – 2. Eine andere Frage ist es, ob Herr Prof. Wiethölter im Sinne des Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 15.1.1969 seinen Lehrverpflichtungen nachgekommen ist, für eine ordnungsgemäße Durchführung der von ihm angekündigten Lehrveranstaltung zu sorgen: – Der Arbeitskreis soll unter studentischer Leitung stehen. Die Beantwortung dieser Frage ist offen geblieben. – 3. Ich weise entschieden die Behauptung zurück, Aufruf und Rundschreiben seien politisch absurd. Herr Prof. Wiethölter vermeidet eine Begründung.“
Schreiben Rektor an Kultusminister 29.1.1969; Rektorat 510 – 14, M.3
1086) Brief>29.01.1969>>Rektor an Kultusminister: Wegen des Schreibens wiethölter 20.01.1969
„Das anliegende Schreiben von Herrn Dr. Wiethölter und die Stellungnahme des Dekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hierzu reiche ich anbei weiter. – Ergänzend bemerke ich folgendes: – 1. Der ‘Arbeitskreis’, auf den sich Herr Prof. Wiethölter bezieht, ist nach der zuletzt in meinem Rundschreiben vom 15.1.1969 festgelegten Begriffsbestimmung eindeutig keine ‘Gegenveranstaltung’. Die von mir gegebene Definition einer Gegenveranstaltung läßt die von Herrn Prof. Wiethölter formulierte Interpretation nicht zu. – Weder be – noch verhindert dieser fragliche ‘Arbeitskreis’ durch seine Arbeit offizielle Lehrveranstaltungen, sondern ist eine solche, da er im Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 1968/69 angekündigt worden ist. – Die inhaltliche Gestaltung einer solchen Arbeitsgruppe ist grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, es würden in ihr strafbare Aktionen vorbereitet. – 2. Eine andere Frage ist es, ob Herr Prof. Wiethölter im Sinne des Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 15.1.1969 seinen Lehrverpflichtungen nachgekommen ist, für eine ordnungsgemäße Durchführung der von ihm angekündigten Lehrveranstaltung zu sorgen: – Der Arbeitskreis soll unter studentischer Leitung stehen. Die Beantwortung dieser Frage ist offen geblieben. – 3. Ich weise entschieden die Behauptung zurück, Aufruf und Rundschreiben seien politisch absurd. Herr Prof. Wiethölter vermeidet eine Begründung.“
Schreiben Rektor an Kultusminister 29.1.1969; Rektorat 510 – 14, M.3
1087) Artikel>29.01.1969>>FR: „Medizin kritisch betrachtet“
„Die Basisgruppe Medizin ist für neue Auffassung des Arztberufes – Auch an der Medizinischen Fakultät der Frankfurter Universität bemühen sich kritische Studenten um eine neue Auffassung ihres Studiums, indem sie die politische und soziale Bedeutung des Arztberufes herausstellen. In der Schrift ‘Kritische Medizin’ der ‘Basisgruppe Medizin’ heißt es, der innere Drang des Arztes, dem Kranken zu helfen, genüge heute nicht mehr; es sei vielmehr nötig, den Zusammenhang zwischen Gesellschaft und Krankheit zu erkennen. Die moderne Zivilisation konfrontiere den Menschen immer mehr mit Konflikten, denen die psychische Widerstandskraft nicht gewachsen sei. Schon heute zeigten etwa 50 Prozent der Kranken, die ärztliche Hilfe beanspruchen, seelische Störungen, die von Symptomen, wie Müdigkeit, Schlaflosigkeit, Schweißausbruch, Verdauungsstörungen usw., begleitet würden und letztlich zu Magenkrebs, Asthma und Kreislaufstörungen führten. – Die kritischen Mediziner meinen, daß das System der Gesellschaft, die diese Erlebniskatastrophen produziert, selbst in Frage gestellt werden müßte. Der Arzt, wenn er seinem eigenen Anspruch, nämlich Krankheit zu heilen und verhindern, gerecht werden wolle, müßte seine Therapie an der Wurzel des Übels ansetzen, was notwendigerweise mit einer Bekämpfung dieses Systems gleichzusetzen wäre. Diese Konsequenz ließe sich aber nicht mit der ‘traditionalistisch – konservativen politischen Einstellung, die die ärztlichen Standesorganisationen schon immer einnahmen’, vereinbaren; im allgemeinen würden daher von den Ärzten soziologische oder psychologische Untersuchungen abgelehnt. – GEW dringt weiter auf acht Semester – Der Landesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Hessen hat sich in seiner letzten Sitzung mit der durch die Aussetzung des Streiks an der Gießener und Frankfurter Abteilung für Erziehungswissenschaften entstandenen Situation befaßt. Wie hierzu der Landesvorsitzende Wolfgang Becker, Darmstadt, mitteilte, ist der Vorstand nach wie vor mit den Studenten der Meinung, daß nur ein achtsemestriges Studium für alle Lehrer zu einer Demokratisierung des Schulsystems beitragen kann. Wenn die Studenten der beiden AfEs zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihre Kampfmaßnahmen aussetzen, bedeutet dies nach Auffassung Beckers eine um so größere Verpflichtung für die Öffentlichkeit und die mit Bildungspolitik befaßten Institutionen zur Verwirklichung dieses studentischen Anliegens.“
FR 29.1.1969; Archiv
1088) Bekanntmachung>30.01.1969>>Parlamentspräsidium: Zur Studentenparlament Sitzung am 06.02.1969 „Liebe Genossinnen, Liebe Genossen!“
„Liebe Genossinnen, Liebe Genossen, – Sehr geehrte Damen und Herren! – Leider mußte vor Beschlußfassung über einen Haushaltsplan 1969 der satzungsgemäß notwendige Vermögensbeirat einberufen werden. Deshalb müssen jetzt noch vor der Neuwahl des Parlaments zwei Parlamentssitzungen stattfinden, um insbesondere alle drei Lesungen des Haushaltsplanes durchziehen zu können. Zur nächsten Sitzung möchte ich Euch/Sie für Donnerstag, den 6.2.1969, 19.00 Uhr, Raum 203, Studentenhaus einladen. – Zwei Bitten: 1. Auf jeden Fall erscheinen, die finanziellen Mittel der Studentenschaft sind für die politische Bewegung entscheidend wichtig. – 2. Halbwegs pünktlich erscheinen (bis spätestens 19.30 Uhr) – Es ist frustrierend und beschissen zugleich 1 1/2 Stunden zu warten, bis der letzte Parlamentsmuffel erschienen ist. – Tagesordnung: – 1)… – 2)… – 3)… – 4)… (wie sonst) – 5) Haushaltsplan 1. und 2. Lesung – 6) ggf. politische Erklärung zur Situation in Frankfurt und überhaupt – 7) diverse Fachschaftsordnungen (1. und 2. Lesung) – 8) Wahlen – 9) Frankiermaschine – 10) AStA – Nebenbetriebe GmbH – 11) Verschiedenes – Kampf der Klassenjustiz, Kampf der Klassenuniversität – M. Wolf – (Parlamentspräsident).“
Einladung Parlamentspräsidium 30.01.1969; Rektorat 410 – 05
1089) Brief>30.01.1969>>(Offener) Brackert, u.A.: Kritik des Rundschreibens Rektor 06.01.1969
„Magnifizenz, – Sie erhielten mit dem 7.1.1969 einen offenen Brief der klassisch – philologischen Fachschaftsvertreter, in dem an dem Aufruf des Rektors, Prorektors und der Dekane ‘An die Studenten der Universität Frankfurt’ und an Ihrem Schreiben an alle Mitglieder des Lehrkörpers (beides vom 6.1.) Kritik geübt wird. Diese Stimme aus der Studentenschaft muß deshalb als besonders beachtenswert gelten, weil sie aus einer Gruppe von Studenten herrührt, die sich um eine aufbauende sachliche Mitarbeit an der Neuorganisation der Universität bemühen. In einer Presseerklärung von vier Professoren der Rechtswissenschaft vom 9.1. werden ebenfalls beide Verlautbarungen einer Kritik unterzogen, auf die Sie mit Ihrem Schreiben vom 16.1. an alle Mitglieder des Lehrkörpers erwidert haben. Die unterzeichneten Professoren der philosophischen Fakultät halten es für dringend erforderlich, die genannten Gegenstimmen gegen naheliegende Mißverständnisse zu sichern und zu verhindern, daß die durch sie in Gang gesetzte Diskussion nicht auf Grund einer vordergründigen und formalistischen Argumentationsweise vorschnell als erledigt betrachtet wird. Sie erlauben sich daher, zu allen vier genannten Schreiben wie folgt Stellung zu nehmen. – Die Verfasser der beiden kritischen Briefe erblicken in den Sanktionen, die Sie für den Fall der Fortdauer von Störungen oder Verhinderungen von Lehrveranstaltungen durch rechtswidrige Aktionen radikaler Gruppen in Aussicht stellen, eine ‘undifferenzierte Abwertung studentischer Reformversuche’. Leider enthält das Schreiben der juristischen Professoren in der Auslegung und Wiedergabe von Formulierungen Ihres Aufrufs einige mißverständliche Formulierungen, die Sie mit Recht klarstellen. Sie kündigen in der Tat sofortigen Polizeieinsatz nur in Fällen von ‘Besetzungen’ von Universitätseinrichtungen an und erwähnen als Beispiel die ‘Besetzung’ der Arbeitsstelle Myliusstraße des Instituts für Sozialforschung. Ferner wird in dem Aufruf in der Tat nicht, wie die juristischen Professoren behauptet haben, ‘jede Abweichung von offiziellen Lehrveranstaltungen unter rechtliche Sanktionen gestellt’, sondern nur diejenigen Arbeitskreise, die als Gegenveranstaltungen gegen reguläre Lehrveranstaltungen gemeint sind. Man wird dazu die klärende Bemerkung Ihres letzten Briefes an den Lehrkörper besonders willkommen heißen, nach der studentische Reformversuche, etwa in freiwilligen Arbeitsgruppen, mehrfach ausdrücklich begrüßt worden sind. – Dennoch scheint den Unterzeichneten in Ihren beiden Entgegnungen die notwendige differenzierte Bewertung studentischer Reformversuche, wie sie in beiden kritischen Schreiben gefordert wird, in ihrer eigentlichen, offenbar von den Kritikern gemeinten Problematik noch nicht berührt zu sein. In dem Schreiben der klassisch – philologischen Fachschaftsvertreter wird diese Problematik angedeutet mit dem Satz: ‘Streik ist noch keine Revolution, auch keine Verletzung der akademischen Freiheit’. In dem Aufruf wird auf ‘Störungen’ von Lehrveranstaltungen im Dezember Bezug genommen. Diese bestanden zum größten Teil in Vorlesungs – ‘streiks’, die von Studierenden der AfE und einigen Fachschaften der philosophischen Fakultät durchgeführt wurden, oder in Vorgängen, die damit in Zusammenhang standen. Nun ist es richtig, daß diese von Studierenden der AfE ausgehende Streikbewegung von radikalen Studentengruppen zum Anlaß von Aktionen genommen wurde, die darauf abzielten, den laufenden Lehrbetrieb unmöglich zu machen. Dazu gehörte vor allem die von Ihnen angeführte ‘Besetzung’ der soziologischen Arbeitsstelle. Auch führte der Einfluß von Studenten radikaler Richtung in manchen philologischen Fächern zu mehr oder minder gelungenen Versuchen einer solchen nachträglichen Umdeutung der Streikabsicht. Davon abgesehen aber hat die Streikbewegung im ganzen nicht eine solche Absicht gehabt. Vielmehr sollte mit ihr gegen Verordnungen des Kultusministers Schütte ein demonstrativer Protest erhoben werden, durch die ein Lehrer – bzw. neuer ‘Stufenlehrer’ – Typ eingeführt werden soll, der nur 6 Semester zu studieren hätte und damit mangelhaft ausgebildet wäre. Die Fachschaften derjenigen Fächer der philosophischen Fakultät, die von dieser Maßnahme betroffen waren, beschlossen, sich dem Streik der AfE – Studenten anzuschließen und damit deren Protest zu unterstützen. Sie sahen in der Einführung des Stufenlehrers mit nur sechssemestrigem Studium auch eine Gefahr für die gymnasiale Schulbildung. Denn es war offenkundig, daß der Stufenlehrer eine Art künftiger Normallehrertyp werden sollte, der also auch in der Mittelstufe der Gymnasien (oder den Gymnasien entsprechenden Leistungsgruppen einer künftigen Gesamtschule) zu unterrichten haben würde. Die Streikbefürworter meinten, daß mit der Einführung dieses Lehrertyps die bestehende Gymnasialbildung in der Tat beseitigt sein würde, wovon für die Zukunft der Schulen und Hochschulen verheerende Folgen zu erwarten seien. Sie sahen diese Maßnahme im weiteren Zusammenhang von Tendenzen der gegenwärtigen Schulpolitik, den Lehrbetrieb an den Hochschulen stärker zu verschulen, zu verkürzen, zu reglementieren und damit die bisher noch bestehende Lehr – und Lernfreiheit einzuschränken. – Den Studierenden der AfE und der philosophischen Fakultät, die sich zu dem Streik entschlossen, lag es daher, sofern sie sich der Manipulierungen von radikaler Seite erwehren konnten, völlig fern, ‘durch rechtswidrige Aktionen Lehrveranstaltungen zu stören oder unmöglich zu machen’. Im Gegenteil: ihre demonstrative Ablehnung des Stufenlehrers und anderer gleichgerichteter Maßnahmen sollte gerade eine akute Gefährdung des bis jetzt ‘normalen’ Unterrichtsbetriebs abwehren. Es bestand daher bei den meisten Studenten, die den Streik in dieser Absicht befürworteten, die berechtigte Hoffnung, daß sich die Professoren der betreffenden Fächer dem Streik anschließen oder doch ihre Sympathie mit ihm bekunden würden. Damit ist unzweifelhaft gegeben, daß diese Streikbewegung in ihrer ursprünglichen Absicht und soweit sie sich von radikalen ‘Umstrukturierungs’ – versuchen rein halten konnte, alles andere als gegen die Professoren gerichtet war, deren Interesse sie vielmehr mit vertrat. Der gemeinte Gegner war vielmehr die zuständige staatliche Verwaltung, vertreten durch Kultusminister Schütte. Die Unterzeichneten haben es tief bedauert, daß fast alle betroffenen Kollegen die Absicht dieser Streikbewegung völlig mißverstanden und als gegen sich und die akademische Lehrfreiheit gerichtet angesehen haben. Es ist zwar richtig, daß radikale studentische Gruppen diese Streikbewegung im Sinne ihrer maßlosen ideologischen Vorstellungen zu einer Lahmlegung des Studienbetriebes und dessen Übernahme durch sie ‘umzufunktionieren’ versucht haben. Doch ist dies nur im Bereich des Instituts für Sozialforschung, unter dessen Mitgliedern ja die radikalen Studentengruppen ihre stärkste Anhängerschaft haben, und im Bereich solcher Seminare gelungen, in denen der Einfluß dieser Gruppen stärker war. Was die Durchführung des Streiks im übrigen anbelangt, hat eine Reihe von Fachschaften ausdrücklich bekundet, daß der Streik nur gegen die genannten schulpolitischen Maßnahmen gerichtet sei. Sie haben somit jene ‘Umfunktionierung’ nicht mitgemacht, ja sie zum Teil ausdrücklich abgelehnt. – Der Aufruf an die Studenten ebenso wie Ihre weiteren Schreiben spricht nicht von ‘Streik’ (weder mit noch ohne Anführungszeichen). Es bleibt also unklar, ob der gegen den Stufenlehrer gerichtete Streik zu den dort mit Sanktionen bedrohten Störungen zu rechnen ist oder nicht. Die den Streik verurteilende Auslegung liegt jedoch nahe. Es wird von ‘Störungen, gleichgültig in welcher Form’ gesprochen, die mit Sanktionen belegt werden sollen. Wenn ferner auf die Störungen des Monats Dezember Bezug genommen wird, so fallen darunter zum größten Teil die genannten Streikaktionen. Dieselbe Auffassung liegt der Verpflichtungserklärung zugrunde, die Sie als Rektor mit Schreiben vom 9.1. von dem Vorsitzenden der Studentenschaft gefordert haben. Man wird dazu die Auslegung eben der Streikbewegung vom Dezember heranziehen dürfen, die sich im uni report vom 8.1.1969 auf S. 3 findet und die vermutlich die Auffassung der Universitätsleitung wiedergibt. Nach dieser erscheint der ‘Streik’ als eine durch manipulierende Anwendung unzutreffend übertragener Begriffe vorgenommene Tarnung für Aktionen, die in Wahrheit den Lehrbetrieb lahmlegen sollen. Man kann zugeben, daß es solche Pseudostreikbewegungen mehrfach gegeben hat. So hatte der Frankfurter Studentenstreik im Frühjahr 1968 aus Anlaß der Notstandsgesetzgebung mit der ‘Besetzung’ der Universität und gewaltsamen Behinderung von Dozenten und Studenten am Abhalten bzw. Abhören von Vorlesungen wenigstens in seiner ersten Phase weitgehend einen solchen Charakter. Es kann jedoch nicht bestritten werden, daß die Lage bei der Streikbewegung im Dezember grundlegend verschieden war. Der Streik wurde von den einzelnen Fachschaften in ordnungsgemäßen Versammlungen beschlossen. In manchen dieser Versammlungen wurde zwar von Seiten radikaler Studenten eine manipulierende Meinungsbeeinflussung ausgeübt. Diese hatte jedoch nicht überall Erfolg, und es gab Fachschaftsversammlungen, die von jenem Druck frei waren. Dozenten und Studenten wurden nicht allgemein gehindert, Vorlesungen zu halten oder zu besuchen. Viele Vorlesungen und Übungen fanden statt, da zahlreiche Studierende dem Streikaufruf nicht folgten. Es gab allerdings Versuche, in den Vorlesungen Dozenten und Hörer auf den Streik aufmerksam zu machen und über seinen Anlaß zu diskutieren. Abgesehen wieder von Fächern, in denen die radikalen Gruppen ihre ‘Umfunktionierung’ durchgesetzt hatten, handelte es sich dabei um echte Diskussionsversuche, in denen nirgends ein Meinungszwang ausgeübt wurde. Es konnte freilich dann zu tatsächlichen Störungen der Vorlesungen kommen, wenn Dozenten zu einer solchen Diskussion nicht bereit waren oder demonstrativ den Streikbeschluß der Fachschaften und dessen Anlaß ignorierten. Aber diese (meist sekundär entstandenen) ‘Störungen’ hatten sicher nicht die Absicht der ‘Repression, des Boykotts und der Sabotierung des Studienbetriebes’, um diesen revolutionär umzufunktionieren. Im Gegenteil: wenn auf Durchführung des Streiks gedrungen wurde, so sollte das ja gerade den Versuchen der Staatsregierung wehren, den bestehenden Studienbetrieb durchgreifend so umzugestalten, daß Studier – und Lehrfreiheit faktisch beschränkt wurden. Der Streik war, auch wenn in den Vorlesungen zu seiner Befolgung angehalten wurde, eine eindeutig defensive, keine aggressive Maßnahme, die auch dem Schutz der Interessen der Professoren galt. – Die während des Streiks von den Studierenden (zuerst denen der AfE) eingerichteten ‘Arbeitskreise’ sollten ebenfalls nicht nur keine Gegenveranstaltungen zu den offiziellen Lehrveranstaltungen sein (wieder mit Ausnahme der Vorgänge im Institut für Sozialforschung und der sonst hier und da vorgekommenen radikalen ‘Umfunktionierung’ des Streiks), die etwa den Lehrbetrieb den Dozenten aus den Händen nehmen und ihn den Studierenden überantworten sollte. Vielmehr sollte die durch den Vorlesungsstreik entstandene Freizeit genutzt werden zur Information über den Streikgegenstand und zur Erarbeitung von Gegenvorschlägen. In diesem Sinne war die Teilnahme der Dozenten überall als erwünscht erklärt worden (dies wieder im völligen Gegensatz zu den Vorgängen im Institut für Sozialforschung). – Die Streikbewegung vom Dezember 1968 kann daher zu ihrem größten Teil nicht unter den Begriff von ‘Störungen von Lehrveranstaltungen durch rechtswidrige Aktionen radikaler Gruppen’ gebracht werden. Sie hätte also in dem Aufruf von jenen radikalen Aktionen deutlich unterschieden werden müssen. Denn hier sind zum ersten Mal gemäßigtere studentische Gruppen, die auf sachliche Reformarbeit abzielten, in größerem Umfang aktiv geworden. Die Bestrebungen dieser Gruppe waren und sind weiter entschieden zu unterstützen, zumal sie die wirksamste Art der Bekämpfung jener radikalen, maßlose Umsturzziele verfolgende Gruppen sind. Wären sie gleich zu Beginn des Streiks von der Professorenschaft ausdrücklich unterstützt worden, wäre es sicher nicht zu den ‘Umfunktionierungen’ gekommen, die in einigen Seminaren durch manipulierende Meinungsbeeinflussung der Mitglieder von Seiten radikaler Studenten erfolgt sind. Aber nicht nur blieb diese Unterstützung aus, der Aufruf übergeht völlig diese gemäßigten aktiven Studentengruppen, die in der Streikbewegung des Dezember erstmalig zum Zuge gekommen sind, indem er nur radikale Gruppen einerseits und an ihrem ‘Studium interessierte’ (d.h. doch wohl hochschulpolitisch gleichgültige) Studierende andererseits unterscheidet. Dadurch erhalten Außenstehende ein völlig unzutreffendes Bild der Lage. Vor allem aber ist es ungerecht gegen die gemäßigten Studentengruppen, denen es um wirksame sachliche Arbeit an der Erhaltung und Verbesserung der Universität geht. Sie müssen enttäuscht und entmutigt werden, während sie doch gerade bestrebt und bestimmt sind, die Impulse der studentischen Protestbewegung in gesunde und aufbauende Bahnen zu lenken. Es darf kein Belegstoff für die Behauptung der radikalen Gruppen geschaffen werden, die Professoren seien an hochschulpolitischen Sachfragen, auch solchen, die sie erheblich mitbetreffen, uninteressiert und nur um die Sicherung ihrer Amtswürde besorgt. – Natürlich kann man fragen, ob nicht ein ‘Streik’ von Studenten überhaupt unstatthaft und daher als solcher abzulehnen sei, was auch immer er bezwecke. Diese Frage wird in der schon zitierten Auslegung des uni report vom 8.1.1969 auf S. 3 bejahend beantwortet. Den Unterzeichneten scheint jedoch die dort entwickelte Auffassung anfechtbar. Es wird überhaupt nur eine Bedeutung des studentischen Streiks zugrunde gelegt, die der Auffassung der radikalen Gruppen entspricht und nach der der Streik gegen die Ordinarien gerichtet sein und eine Revolution der Form des Lehrbetriebs anstreben soll. Wird der studentische Streik so verstanden, dann ist es richtig, daß hier mit falsch übertragenen Begriffen ein betrügerisches manipulatorisches Spiel getrieben wird. Natürlich wissen wir, daß es das gibt, und es dürfte kaum einen Professor geben, der nicht der Ansicht ist, daß alles daran gesetzt werden muß, diesem gefährlichen Spiel Einhalt zu gebieten. Ebenso sicher aber ist, daß mit einer solchen Auslegung der überwiegende Teil der Streikbewegung vom Dezember 1968 nicht getroffen wird. Natürlich sind sich alle Beteiligten darüber klar, daß der aus dem Bereich arbeitsrechtlicher Verhältnisse stammende Begriff ‘Streik’ auf die Universität nicht im strengen Sinn übertragbar ist. Genauer müßte man sagen: ‘demonstrativer verabredeter kollektiver Nichtbesuch von Vorlesungen’. Selbstverständlich besteht für das Verhältnis der Universitätslehrer zu den Studierenden keine Analogie zu einem arbeitsrechtlichen Verhältnis. Aber in einer anderen Richtung besteht diese Analogie oder Ähnlichkeit durchaus, nämlich im Verhältnis der Studierenden zum Staat. Der Streik der Studenten im Dezember 1968 richtete sich, soweit seine Absicht unverfälscht blieb (und das war weitgehend der Fall), gegen die Organe der Staatsregierung. Zum Staat stehend die Studenten zwar nicht in einem gegenwärtigen arbeitsrechtlichen Verhältnis, aber sie befinden sich doch in der Vorbereitung zu einem solchen, da ja der größte Teil von ihnen einmal Staatsbeamte werden und dafür von der Universität vorgebildet werden sollen. Es ist keine ungerechtfertigte Übertragung des Begriffs Streik auf gänzlich unvergleichbare Verhältnisse, wenn durch Aussetzung des Vorlesungsbesuchs der künftige Arbeitgeber, dem an einer raschen Verfügbarkeit seiner künftigen Arbeitnehmer erklärtermaßen liegt, zur Zurücknahme von Maßnahmen genötigt wird, die den Ausbildungs – und Berufsinteressen dieser zuwiderlaufen. Der Streik hätte sogar Erfolg versprochen, wenn er durch eine Solidaritätsbekundung der Professoren unterstützt worden wäre. Diese hätte nicht darin bestehen müssen, daß die Professoren mit streikten, was in der Tat beamtenrechtliche Schwierigkeiten ergeben hätte. Dadurch jedoch, daß der Streik von der Universitätsleitung und dem größten Teil der Professoren als im ganzen gegen sich gerichtet mißverstanden wurde, ist er um seine Wirkung gebracht worden. Vermutlich ist dadurch nicht weniger geschehen, als daß eine unheilvolle Wendung der staatlichen Hochschulpolitik zur Unterordnung unter wirtschaftliche Interessen und damit zur Einschränkung der Lehr – und Lernfreiheit besiegelt wurde; denn die Frage des Stufenlehrers und die weiteren mit ihr gegebenen Fragen sind für die Weiterentwicklung unseres Schul – und damit Hochschulwesens schlechthin grundlegend. Es ist tief bedauerlich, daß die meisten Professoren die ‘Störungen’ des Vorlesungsbetriebes als formale Frage mehr interessiert haben als diese grundlegende Sachfrage, die ihre Interessen ungleich schwerer berührt. Zwar haben sich die Fakultäten und die Universitätsleitung mehrfach gegen den Stufenlehrer ausgesprochen und erklärt, daß sie in der Sache mit den streikenden Studenten einer Meinung sind. Aber von diesen bloßen Erklärungen konnte nie eine Wirkung erwartet werden. Die Studierenden der betroffenen Fächer haben mit Recht gemeint, daß hier nur noch ‘Aktionen’ von einiger Durchschlagskraft sein könnten. Durch die undifferenzierte Verurteilung von ‘Störungen’ des Unterrichtsbetriebes in dem Aufruf des Rektors und der Dekane – und jeder Leser muß in diese ‘Störungen’ auch die Streikaktionen einbeziehen – , dürfte für Kultusminister Schütte die Fortsetzung seines Stufenlehrerprojekts gesichert sein. Daß er dieser Absicht ist, hat bereits seine Diskussion mit Gießener Studenten der AfE erkennen lassen. – Die in der Streikbewegung gegen den Stufenlehrer aktiven Studenten gehören nicht nur zu denjenigen, die ‘an ihrem Studium interessiert ‘ sind, sie sehen klarer als die kulturpolitisch Gleichgültigen, in welchem Ausmaß ihr Studium von der Staatsverwaltung dirigiert werden soll und wehren sich mit Recht dagegen. Der Aufruf unterscheidet nur die ‘radikalen Gruppen’ und die ‘Tausende von Studenten, die an ihrem Studium interessiert sind’. Er schweigt gerade von der wichtigsten Gruppe unter den Studenten, nämlich derjenigen, die sachlich und maßvoll an einer Erneuerung der Universität und an der Sicherung ihrer Funktion im gesellschaftlichen Leben arbeiten. Bisher haben die meisten Professoren an eben dieser Gruppe geflissentlich vorbeigesehen und den radikalen Gruppen den Gefallen getan, ihnen die sich viel interessanter zu machen verstehen, ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken. Das ist nach unserer Meinung eine schwere Unterlassungssünde, die sich rächen wird. Die gemäßigten aktiven Studentengruppen verlangen unsere volle Unterstützung, auch wenn sie für manche Professoren durch ihre Argumente oder auch Aktionen unbequem sein mögen. In dem Kampf gegen zwei Fronten, nämlich gegen die Radikalen und die Gleichgültigen unter ihren Kommilitonen sollte nicht auch noch die Professorenschaft eine dritte Front sein, gegen die sie kämpfen müssen. Der Aufruf tut nichts, um diese Gruppen zu unterstützen, nicht einmal das wenigste, daß er sie ausdrücklich von den Radikalen und den Uninteressierten (die sich unter den ‘Tausenden am Studium Interessierter’ des Aufrufs verbergen) unterscheidet. Der Hinweis auf die Möglichkeit, Reformvorschläge zu unterbreiten und in Reformausschüssen mitzuarbeiten, genügt nicht. Ist die Gefahr, die die Einführung des Stufenlehrers und andere staatliche Eingriffe in den bisherigen Studienbetrieb enthält, etwa auf diesem Wege zu beseitigen? Wer unter den Urhebern von ‘Störungen’ des Vorlesungsbetriebs, die künftig mit Sanktionen zu rechnen haben sollen, auch diejenigen begreift, die durch den Streik aktiv gegen diese Eingriffe protestiert haben, muß sich die Frage gefallen lassen, mit welchen anderen wirksamen Mitteln er diese Maßnahme zu verhindern gedenkt. Diese Frage bleibt in dem Aufruf und Ihren weiteren Erklärungen offen. Sie ist diejenige, die offenbar in den genannten kritischen Schreiben der juristischen Kollegen und der klassisch – philologischen Fachschaftsvertreter eigentlich gemeint ist. – Ew. Magnifizenz sehr ergebene – Prof. Dr. phil. H. Brackert – Prof. Dr. phil. M. Christadler – Prof. Dr. phil. W. Cramer – Prof. Dr. phil. L. Finschero – Prof. Dr. med. A. Mitscherlich – Prof. Dr. phil. H. Patzer – Prof. Dr. phil. M. Rang – Prof. Dr. phil. H. Scheuerl„
Offener Brief Brackert u.A. 30.1.1969; Rektorat 510-14, M.3
1090) Artikel>30.01.1969>>FR: „Im Streit um Öffentlichkeit“
„Ratssitzung kam über Verfahrensfragen nicht hinaus – Abbruch – Die öffentliche Ratssitzung der Abteilung für Erziehungswissenschaften unter Vorsitz von Professor Dr. Freyh am Dienstag in der Mensa scheiterte an Meinungsverschiedenheiten der Professoren und Studenten über die Definition des Begriffes ‘Öffentlichkeit’. Darunter verstanden die AfE – Studenten auch Rederecht des Publikums, was ihnen unter Berufung auf die Statuten von den Professoren mit Mehrheit verwehrt wurde. Der Gegenvorschlag der Professoren, die Ratssitzung in ein öffentliches Kolloquium umzuwandeln, und den Studenten die Möglichkeit zu geben, zu diskutieren, stieß auf wenig Gegenliebe, so daß die Ratssitzung nach zwei Stunden Dauer, während der vorwiegend über Verfahrensfragen debattiert wurde, abgebrochen wurde. – Eine vorangegangen Abstimmung darüber, ob den Studenten aus dem Publikum über die vier in der Ratssitzung vertretenen Kommilitonen hinaus gestattet werde, mitzureden, war zunächst ungültig, weil die Professoren nicht bemerkt hatten, daß ein nicht nominierter Student sich an der schriftlichen geheimen Abstimmung beteiligt hatte. Schließlich kamen die Mitglieder der Ratssitzung den Forderungen der Studenten nach öffentlicher namentlicher Abstimmung nach. Einen vorher gefaßten Antrag auf Geheimabstimmung kritisierte Daniel Cohn – Bendit mit dem Zwischenruf ‘Das widerspricht dem Grundgesetz’. Professor Dr. Ellwein parierte: ‘Es freut mich, daß Cohn – Bendit sich zum Grundgesetz bekennt’. – Scharfe Kritik hatten zuvor die Studenten an dem Brief des hessischen Kultusministers vom 15. Januar an den Rektor der Universität geübt, mit dem er, um einen ordnungsgemäßen Lehr – und Forschungsbetrieb aufrechtzuerhalten, darauf hinweist, daß sich Studenten, die Hochschullehrer an der Abhaltung ihrer Lehrverpflichtungen hindern oder sie zu veranlassen suchen, an Stelle der angekündigten Vorlesungen andere Stoffe zu behandeln, sich einer Rechtsverletzung schuldig machen, welche die Exmatrikulation zur Folge haben könne. Besonderen Anstoß nahmen die Studenten an dem Passus, daß ‘notfalls Polizei eingesetzt werden müsse’. In diesem Zusammenhang wurde auch der Ratsvorsitzende Professor Dr. Freyh stark kritisiert und um Stellungnahme dazu gebeten, ob es stimme, daß, wenn der Vorlesungsboykott an der AfE weitergegangen wäre, er bereit gewesen sei, Polizei ins Haus zu holen. Professor Dr. Freyh bezog dazu keine Stellung, sondern ging zur Tagesordnung über. – In einem Flugblatt wandte sich das Aktionskomitee Demokratischer Studenten, Fachgruppe AfE, an alle Professoren und Studenten der AfE um Mitarbeit an einer Arbeitsgruppe, deren erstes Gespräch am morgigen Donnerstag stattfinden soll. Ziel soll es sein, eine Dokumentation der sachlichen Argumente der Professoren und Studenten der AfE herauszugeben, die als Grundlage einer gezielten Öffentlichkeit dienen solle. Sie soll zum Ausdruck bringen, daß Professoren und Studenten aus Sachkenntnis und Verantwortungsgefühl einig seien in der Forderung nach einer besseren Lehrerausbildung in der Schule von morgen. Aus falscher Sparsamkeit dürfe keine halbe Schulreform geplant werden.“
FR, „Im Streit um Öffentlichkeit“ 30.1.1969; Archiv
1091) Flugblatt>30.01.1969>>Spartakus Seminar: „Mitteilung“
„Ausnahmezustand im soziologischen Seminar an der Myliusstraße – Habermas/Friedeburg/Adorno verbieten politische Praxis – Aus Widerstand gegen das Verbot Rüeggs, universitäre Institutionen den studentischen Arbeitsgruppen zur Verfügung zu stellen, und aus der Notwendigkeit, eines politischen und wissenschaftlichen Organisationszentrums gegen die technokratische Hochschulreform, haben am Montag, dem 27.1., die streikenden Soziologiestudenten ihre Arbeit im Spartakus – Seminar wieder aufgenommen. Wir haben mehrere Wochen auf Kampfmaßnahmen verzichtet, um eine Einigung mit den Professoren über eine demokratische Hochschulsatzung zu erreichen. Diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Die Ordinarien der Soziologie Habermas usw. sind nur um den Preis einer politischen Zensur bereit, uns im Seminar einen beschränkten Raum zur Verfügung zu stellen. Wir sollen unverbindlich, akademisch diskutieren, ohne politisch arbeiten zu dürfen. Wir sollen weder ein Flugblatt produzieren dürfen noch telefonieren können. Wenn wir gegen dies diktierten Notstandsbedingungen verstoßen, wird die Polizei eingesetzt. – Wir lassen unseren Widerstand nicht brechen und werden auch der Polizeigewalt nicht weichen. Die streikenden Studenten des Spartakus – Seminars teilen hiermit den herrschenden Verwaltern der Frankfurter Wissenschaft mit: – Wenn Habermas und Rüegg unsere politische Arbeit im Seminar an der Myliusstraße mit dem Einsatz der Polizei beantworten, werden wir die Produktionsmittel des Seminars auslagern sowie das Rektorat und die Verwaltungszentren der Universität mit allen uns zur Verfügung stehenden politischen Mitteln lahmlegen. – Wir rufen alle politisch bewußten Studenten, für die die Opposition gegen die technokratische Hochschulreform zugleich die praktische Selbstorganisation des politischen Widerstandes bedeutet, zur Solidarität auf. – Spartakus – Seminar – 14.00 Uhr Plenumssitzung der Soziologen im Spartakus Seminar – 17.30 Uhr Teach – in an der Universität und Aktion gegen die Versammlung der westdeutschen Regierungs – und Kapitalrepräsentanten im Schauspielhaus.“
Flugblatt Spartakus Seminar 30.1.1969; Archiv
1092) Brief>31.01.1969>>Offener, AfE Lehrende: Reform des Lehrerstudiums und Protest
„An die Abgeordneten des Hessischen Landtages, – den Hessischen Kultusminister, – den Herrn Rektor und Senat, – und die Mitglieder des Lehrkörpers der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt. – In Anbetracht der Vorgänge an der Universität Frankfurt und der dazu ergangenen Äußerungen sehen sich die Unterzeichneten, Mitglieder des Lehrkörpers der Abteilung für Erziehungswissenschaften, zu folgender Erklärung veranlaßt. Dabei ist ihnen klar, daß die komplexen Zusammenhänge einer ausführlichen Darstellung und präziseren Formulierung bedürfen. Die zugespitzte Lage und der Fortgang der Diskussion in Universität, Landtag und Öffentlichkeit lassen jedoch keinen Aufschub zu. – Die Reform des Lehrerstudiums in qualitativer und quantitativer Hinsicht erweist sich im Hinblick auf die regierungsamtlichen Vorstellungen und Pläne zur Reform des Schulwesens als eine zwingende Notwendigkeit. Die mit der Einführung der Gesamtschule verbundenen Zielvorstellungen, die wir bejahen, werden von einem Lehrertypus der herkömmlichen Ausbildung nicht eingelöst werden können. – Wenn – den ‘Informationen des Hessischen Kultusministers Nr. 2/68 zufolge – diese Gesamtschule primär nicht ökonomisch – herrschaftlichen Belangen, sondern einem politischen Prinzip – dem ‘Bürgerrecht auf Bildung’ – zu entsprechen hat, wenn sie die traditionellen Schranken ‘zwischen volkstümlicher und wissenschaftlicher Bildung’ beseitigen soll, wenn sie als ‘demokratische Schule’ das Fundament einer ‘demokratischen Gesellschaft’ werden will und schließlich ein ganz allgemeines Reflexionsvermögen ‘über die Funktionszusammenhänge von Arbeits – und Sozialwelt’ zu bewirken hätte, dann bedürfen alle in einem solchen System wirkende Lehrer einer anderen statt der bislang möglichen Qualifikation. Fachliche Kenntnis, demokratische Handlungsfähigkeit und Reflexion über gesellschaftliche Tatbestände können für den Grund – und Sekundarstufenlehrer nicht in einem sechssemestrigen Studium vermittelt werden. Daß auch das schon zumindest achtsemestrige Studium des Gymnasialstufenlehrers nach Inhalt und Aufbau neu durchdacht werden muß, wenn es diesen Anforderungen genügen soll, ist inzwischen allgemein bewußt geworden. – Qualitative Veränderungen der Studienstruktur durch Konzentration, Änderung des Vorlesungsstils, Arbeit in kleinen Gruppen u.ä. haben nach einhelligen Erfahrungen gewisse Mindestvoraussetzungen. Dazu gehören ein Studium von nicht weniger als acht Semestern und die Bereitstellung von Personal und Räumlichkeiten, die erst die erwähnten qualitativen Verbesserungen ermöglichen. Dieselben Voraussetzungen wären in umfangreicherem Maße zu erfüllen, wenn alternativ zum achtsemestrigen Studium ein zusätzliches Kontaktstudium, eine Umstellung auf Trimester, Studienjahre u.ä. zur Verbesserung der Lehrerqualifikationen erstrebt würde. Unglaubwürdig wäre eine Schulreform in ihrer politisch – sozialen Begründung mit dem Bürgerrecht auf Bildung und dem Postulat der Chancengleichheit, wenn sie zugleich die traditionellen Rangunterschiede und Qualifikationsgefälle des Lehrerberufs als ihr Fundament beibehalten wollte, Von antiquiertem ‘Prestigedenken’ (wie laut FAZ vom 14.1.69 unterstellt wird) wissen sich die Unterzeichneten bei dieser Forderung völlig frei. – Die Novelle zum Hessischen Schulverwaltungsgesetz behält dagegen ganz eindeutig traditionelle Rangunterschiede und Qualifikationsgefälle des Lehrerberufs bei, anstatt eine Ausbildung zu gewährleisten, die nach Aufgaben differenziert, aber an Qualifikationen gleichwertig ist. In dieser Situation muß es nicht nur als legitimes demokratisches Recht aller Betroffenen, vielmehr als deren staatsbürgerliche Pflicht gewertet werden, sich nachdrücklich gegen solche bildungspolitischen Widersprüche zu wenden. – II – Sachlich begründete Protestaktionen im Rahmen der Grundrechte sind notwendig und legitim. In ihnen primär eine Störung von Ruhe und Ordnung zu erblicken, beweist mangelhaftes Verständnis politischer Zusammenhänge. Die studentischen Aktionen für das 8 – semestrige Studium des Grund – und Sekundarstufenlehrers sind objektiv nach ihren rationalen, sachlichen Gehalten zu beurteilen, deren Berechtigung erwiesen ist. Eine solche Einstellung zu studentischen Aktionen bedeutet keinen Verzicht auf eigene Standpunkte und Argumente, setzt diese vielmehr in aller Entschiedenheit voraus. – Ansichten und Aktionen haben nur Sinn und Gewicht, wenn sie sich mit rationalen Argumenten gegen andere ins Spiel bringen. Gewaltsame und manipulative Taktiken brechen den Kommunikationsprozeß ebenso ab wie das Verschanzen hinter institutioneller Macht. Wir wissen, daß auch affektive Reaktionen irrationale Gewaltsamkeiten steigern können. – Das Einhalten demokratischer Regeln und das Ermöglichen einer fairen Diskussion sind unabdingbare Voraussetzungen für wirkliche Humanisierung. Allerdings sind wir uns dessen bewußt geworden, daß es anscheinend gelegentlich provokatorischer Aktionen bedarf, um verhärtete Strukturen zu Veränderungen zu bewegen. Dabei dürfen Formenmangel und Taktlosigkeit nicht als Vorwand benutzt werden, um der sachlichen Auseinandersetzung auszuweichen, zumal die pädagogische Einübung Heranwachsender in politische Umgangsformen und demokratische Spielregeln bisher ungenügend geleistet worden ist. – Daß politische Prozesse von Minderheiten eingeleitet und vorangetrieben werden, ist auch in formell institutionalisierten Organen der politischen Entscheidungs – und Willensbildung der Regelfall. Der Hinweis, daß die studentischen Aktionen von einer Minderheit ausgingen, darf nicht dazu dienen, der rationalen Diskussion aus dem Weg zu gehen. Auch repressive, insbesondere polizeiliche Maßnahmen vermögen die gegenwärtigen Konflikte an der Universität nicht wirklich zu lösen. – Anerkennung verdient dagegen, daß Studenten in eigenen Arbeitskreisen ernsthaft versucht haben, neue Formen wissenschaftlich – pädagogischer Arbeit zu finden und damit Ansätze für ein reflektierendes und partizipierendes Studium geschaffen haben, die der Studienreform dienlich sind. – III – Die sachlich berechtigten Forderungen für ein achtsemestriges Studium des Grund – und Sekundarstufenlehrers finden ihr entscheidendes Hindernis in der finanzpolitischen Situation. In dieser Einsicht haben die politisch Verantwortlichen bislang ohne die nötige Offenheit und Widerspruchsfreiheit diskutiert. Ihr gutes Recht ist die Setzung finanzpolitischer Prioritäten; es ist aber auch ihre Pflicht, diese Prioritäten der öffentlichen Diskussion und Kritik zugänglich zu machen. Insofern wäre anstatt diffuser Hinweise auf die fehlende ‘Geldschwemme’ eine kritische Erläuterung sachgerechter gewesen, wie sich die oben genannten Reformforderungen der AfE, denen der Kultusminister im Prinzip zugestimmt hat, durch die zukünftigen Finanzpläne der Landesregierung realisieren lassen. Entscheidend wird künftig sein, ob die politisch verantwortlichen Instanzen bereit sein werden, offen und sachgerecht zu diskutieren. – Die Professoren: – Dr. Hans Werner Bartsch – Dr. Johannes Deninger – Dr. Klaus Doderer – Dr. Thomas Ellwein – Dr. Walter Fabian – Dr. Hans Wolfgang Kuhn – Dr. Werner Meyer – Dr. Hans Rauschenberger – Dr. Kurt Shell – Dr. Berthold Simonsohn – Walter Scheffler – Dr. Erwin Stein, Bundesverfassungsrichter – Dr. Rudolf Vogel – Die Oberstudienräte und Studienräte im Hochschuldienst: – Ernst Bauch – Dr. Hildeburg Bethke – Hildegard Erbguth – Dr. Hildegard Feidel – Mertz – Dr. Horst Gahl – Dr. Ernest Jouhy – Dr. Gert Kleinschmidt – Dr. Ingrid Lisop – Dr. Gernot Koneffke – Dr. Hermann Müller – Dr. Elisabeth Neumayer – Dr. Volker Nitschke – Dr. Gisela Oestreich – Dr. Heinz Röhr – Dr. Rudolf Schäfer – Dr. Wolfgang Schlegelmilch – Dr. Lothar Schmidt – Dr. Hermann Schrödter – Gisela Spille – Dr. Ursula Walz
Offener Brief AfE Lehrende 31.1.1969; Archiv
1093) Artikel>31.01.1969>>Wiesbadener Kurier: „Schüttes Ultimatum in Frankfurt nicht erfüllt“
„An der Frankfurter Universität ist bisher keine Vereinbarung über die Form des satzungsgebenden Konzils zustande gekommen. Die Studenten halten an der Drittelparität fest, während die Nichthabilitierten neuerdings die Viertelparität verlangen. Nach einem Erlaß von Kultusminister Schütte sollte die Universität bis spätestens 31. Januar eine Vereinbarung über das Konzil erreichen.“
Wiesbadener Kurier, „Schüttes Ultimatum in Frankfurt nicht erfüllt“ 31.1.1969; Archiv
1094) Artikel>31.01.1969>>Wiesbadener Kurier: „Schüttes Ultimatum in Frankfurt nicht erfüllt“
„An der Frankfurter Universität ist bisher keine Vereinbarung über die Form des satzungsgebenden Konzils zustande gekommen. Die Studenten halten an der Drittelparität fest, während die Nichthabilitierten neuerdings die Viertelparität verlangen. Nach einem Erlaß von Kultusminister Schütte sollte die Universität bis spätestens 31. Januar eine Vereinbarung über das Konzil erreichen.“
Wiesbadener Kurier, „Schüttes Ultimatum in Frankfurt nicht erfüllt“ 31.1.1969; Archiv
1095) Fernschreiben>31.01.1969>>Polizei: Besetzung Institut für Sozialforschung am selben Tag
„ Am 31. Januar 1969, um 12.45 Uhr, drang eine größere Anzahl von Studenten in das Institut für Sozialforschung ein und besetzten den Seminarraum des Instituts. Der Direktor, Prof. Dr. von Friedeburg, forderte die Eindringlinge dreimal auf, das Haus zu verlassen. Als die Studenten nicht darauf reagierten, forderten die Direktoren, Prof. von Friedeburg und Prof. Adorno Polizei zur Räumung des Instituts an und stellten Strafantrag wegen Hausfriedensbruches. Um 14.50 Uhr begann die Polizei mit der Räumung. Ende der Aktion: 15.28 Uhr. Es wurden 76 Personen sistiert, wovon 75 nach Personalienüberprüfung und ed – Behandlung wieder entlassen wurden. – Gegen Hans – Jürgen .Krahl; wurde von der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch und Nötigung beantragt. – Unter den Sistierten befanden sich außer Krahl auch Frank Wolff und W.. von G…. – Um 18.50 Uhr teilte das Rektorat der Universität mit, daß im Laufe des Nachmittags das philosophische Dekanat im 1. Stock des Hauptgebäudes der Universität aufgebrochen und die Räume durchwühlt wurden. Ein Fenster im Rektorat wurde durch Steinwürfe zerstört. Die Täter sind unbekannt.“
Fernschreiben Polizeipräsidium 31.1.1969; Archiv
1096) Flugblatt>31.01.1969>>AStA: Aufruf Spaniendemonstration am selben Tag
„Protestdemonstration gegen den Ausnahmezustand in Spanien – Samstag, 15.00 Uhr, Jügelstraße – In Spanien ist seit einigen Tagen der Ausnahmezustand über das ganze Land verhängt worden. Tausende von Menschen sind schon verhaftet und werden gefoltert. Tausende stehen noch auf den Listen der spanischen Sicherheitspolizei und werden gejagt. Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen verschärfen das Terrorklima. Kein Gegner der Diktatur kann mehr zu Hause schlafen. – Das ist Terror und nicht – wie Herr Jaeger meint – ‘die Verteidigung des christlichen Abendlandes’. – Doch ist der Schlag Francos gegen die Studenten und gegen die Arbeiterbewegung ein Schlag ins Wasser. Er hat nur den Widerstand gegen die Diktatur verstärkt. – Arbeiter und Studenten fangen an, neue offensive Taktiken gegen den allgegenwärtigen Polizeistaat zu entwickeln. – Gerade nach der Verhängung des Ausnahmezustandes finden Demonstrationen statt: – In Madrid, Barcelona, Valencia, Pamplona und Zaragonza gingen Studenten und Arbeiter auf die Straße. – Die illegalen Arbeiterorganisationen rufen zu direkten Aktionen auf und organisieren Straßenkommandos: – Heute und morgen sind Protestdemonstrationen in Madrid und anderen Städten angekündigt. – Solidaritätsaktionen im Ausland, besonders in den Ländern, deren Regierungen unmittelbar mit dem Franco – Faschismus paktieren, zeigen den kämpfenden spanischen Demokraten, daß sie nicht allein stehen. – Kommt auch zum Protestmarsch am Samstag – Beginn: Jügelstraße 15.00 Uhr.“
Flugblatt AStA 31.1.1969; Archiv
1097) Flugblatt>31.01.1969>>Basisgruppe AfE: „Polizeiterror“
„76 Studenten der J. W. Goethe – Universität, die zu einem Plenum zusammenkamen, sind vorübergehend festgenommen worden. Diskussionen über eine Neugestaltung des Studiums werden von Professoren, die Polizei zu Hilfe holen, verhindert. Wer in Veranstaltungen unangenehme Fragen stellt, kann als ‘Störer’ verfolgt werden. (Schütte – Brief vom 15.1.) Das bedeutet jetzt schon: – Polizeispitzel in den Veranstaltungen! – Polizei im Rektorat! – Polizeistreifen um die Uni! – Mannschaftswagen auch nachts um die Uni und bei den Studentenheimen! etc. Aber nicht nur in der Universität versucht die Polizei die Studenten einzuschüchtern. Man verfolgt sie auch dort, wo sie abends ihr Bier trinken und diskutieren. Am Donnerstag, dem 30.1.69 drangen Kripo und behelmte Polizei in den Club Voltaire. – Politische Polizei hält sich in Studentenlokalen auf. – Gruppen von Studenten werden von Streifenwagen verfolgt. Links aussehende Studenten wurden auf der Straße an die Wand gestellt und durchsucht. Wer seinen Ausweis vergessen hat, kann jederzeit festgenommen werden. – In der Schule lernen wir, daß Derartiges Kennzeichen eines totalitären Staates sei, denn diese Maßnahmen sind blanker Polizeiterror! – In dem Brief vom 15.1. an den Rektor fordert der Kultusminister, Repräsentant der fortschrittlichen Bildungspolitik Hessens, unmißverständlich zur Denunziation auf. Nicht nur der SDS, nicht nur die Soziologen sind betroffen, sondern alle Studenten dieser Universität werden bedroht. – Geht nicht in den Club Voltaire! Tragt keine Parkas und langen Haare! Sprecht nicht mit euren Nachbarn; es könnte ein Denunziant sein! Wehrt euch nicht gegen den Vietnamkrieg! Wehrt euch nicht gegen den Faschismus in Spanien, Griechenland, Persien! Strickt weiter Pullover, schließt die Augen, den Mund, die Ohren! Wollt ihr, daß in der BRD Zustände herrschen wie in Spanien? Wollt ihr einen Polizeistaat? Wenn nicht, dann kämpft gegen die autoritäre Ordinarienuniversität! Sprengt den Rat! Schafft Öffentlichkeit für alle Gremien! Kommt massenhaft zum Teach – in am Dienstag 17 Uhr – Teach – in Dienstag 17 Uhr (Mensa).“
Flugblatt Basisgruppe AfE 31.1.1969; Archiv
1098) Niederschrift>31.01.1969>>Geschäftsordnung (Entwurf): Seminar für Gesellschaftslehre
„I. Präambel – Den institutionellen Rahmen zu setzen, in dem wissenschaftliche Lehre und Forschung betrieben werden sollen, ist der Zweck dieser Seminarordnung. Ihre Anwendung muß mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Die Lehrenden des Seminars lassen sich dabei von folgenden Grundsätzen leiten: – 1. Die Freiheit von Forschung und Lehre muß gewahrt bleiben. Die Organisation der Funktionen und die Gliederung der Mitglieder des Seminars orientieren sich an diesem Grundsatz. – 2. Die Transparenz und Nachprüfbarkeit aller Vorgänge und Entscheidungen im Seminar muß für alle Beteiligten gesichert werden. – 3. Alle Mitglieder des Seminars, deren Interessen tatsächlich oder möglicherweise gruppenspezifisch divergieren, sind entsprechend diesen spezifischen Differenzen an den Beratungen zu beteiligen. – 4. Die Kompetenz bemißt sich nach den sachimmanenten Erfordernissen und Voraussetzungen, die in der Zugehörigkeit zu den verschiedenen Gruppen zum Ausdruck kommen. Aus diesem Grund sind – a) die wissenschaftlichen Assistenten, Lehrbeauftragten und akademischen Räte (gemäß II B b) den Hochschullehrern in denjenigen die Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten gleichzustellen, in denen die sachimmanenten Erfordernisse und Voraussetzungen gleich sind. Die Einrichtungen und Mittel des Seminars stehen ihnen dementsprechend zur Verfügung. – b) Den wissenschaftlichen Mitarbeitern stehen die Einrichtungen und Mittel des Seminars entsprechend ihren Funktionen und ihren Qualifikationen zur Verfügung. – c) Die Studenten sind an allen sie betreffenden Fragen und Beratungen entsprechend ihren gruppenspezifischen Erfordernissen und Voraussetzungen beteiligt. – 5. Die einzelnen Gruppen entsenden aus ihrer Mitte rechtmäßig gewählte Vertreter für ein Jahr in die einzelnen Organe. Über jede Wahl ist ein Protokoll anzufertigen und beim geschäftsführenden Gremium zu hinterlegen. – 6. Dem wissenschaftlichen Erkenntnisprozeß ist eine stetige Kontrolle immanent. Die Lehre und Forschung muß unter Beachtung des internationalen Entwicklungsstandes der Soziologie erfolgen. – 7. Für die Lernenden muß an dem Nachweis wissenschaftlicher Leistung während ihres Studiums festgehalten werden. – Die Grundsätze dieser Präambel sind geltender Bestandteil der Seminarordnung. – II. Gliederung der Mitglieder des Seminars – Die Mitglieder des Seminars sind: – A. Studenten, die an der Wiso – Fakultät mit dem Hauptfach Soziologie eingeschrieben sind, – a) in der ersten Studienphase (bis zum Vordiplom), – b) in der zweiten Studienphase (bis zum Hauptdiplom), – c) wissenschaftliche Mitarbeiter ohne Studienabschluß – B. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitglieder des erweiterten Lehrkörpers – a) wissenschaftliche Mitarbeiter mit Studienabschluß (geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte, wissenschaftliche Angestellte, Verwalter von Assistentenstellen, wissenschaftliche Assistenten, die nicht Mitglieder des erweiterten Lehrkörpers sind); – b) promovierte wissenschaftliche Assistenten, Lehrbeauftragte und akademischen Räte, die Teil des erweiterten Lehrkörpers sind; – c) Hochschullehrer im Sinne des Hessischen Hochschulgesetzes (zur Zeit Ordinarien, Extraordinarien, wissenschaftliche Räte, Dozenten) – C. nichtwissenschaftliches Personal – III. Gremien des Seminars – Gremien des Seminars sind: – 1. das geschäftsführende Gremium – 2. der Hauptausschuß – 3. der Personal – und Forschungsausschuß – 4. der Bibliotheksausschuß – 5. die Seminarvollversammlung – IV. Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien – 1. Das geschäftsführende Gremium: – es besteht aus 5 Mitgliedern, nämlich dem geschäftsführenden Direktor, der durch die Hochschullehrer bestellt wird, und je einem Vertreter der Studenten, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, des erweiterten Lehrkörpers und des nichtwissenschaftlichen Personals; – es ist zuständig für die Beratung des geschäftsführenden Direktors bei: – a) den laufenden Geschäften – b) der Verwendung der dem Seminar zugewiesenen Haushaltsmittel auf Grund der Vorschläge der drei ständigen Ausschüsse – c) Vorschlägen zur Einstellung von nichtwissenschaftlichem Personal – d) Einberufung der Seminarvollversammlung – e) Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahlen – 2. Der Hauptausschuß: – er besteht aus 7 Mitgliedern, nämlich dem geschäftsführenden Direktor und je einem Vertreter der unter II A – B genannten 6 Gruppen; – er ist zuständig für: – a) die Beratung aller das Seminar betreffenden Angelegenheiten, die in ihrer Bedeutung über die laufenden Geschäfte hinausgehen, sofern sie nicht durch diese Ordnung besonderen Gremien zugewiesen sind; – b) die Einsetzung von Ausschüssen zur Beratung spezieller Fragen; – c) der Hauptausschuß berät über das Lehrprogramm; – d) er sorgt für die Förderung der studentischen Arbeitsgruppen; – e) der Hauptausschuß entwirft ein langfristiges Lehrprogramm und sucht, die personellen und sachlichen Voraussetzungen für seine Durchführung zu schaffen; – f) er arbeitet Vorschläge für Änderungen der Prüfungs – und Studienordnungen aus und leitet diese an die zuständigen Instanzen weiter. – 3. der Personal – und Forschungsausschuß: – er besteht aus 7 Mitgliedern, nämlich aus drei Hochschullehrern, zwei Mitgliedern des übrigen erweiterten Lehrkörpers, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter (gem. II B a) und einem Studenten der zweiten Studienphase (gem. II A b oder c); – er berät über: – a) alle Forschungsvorhaben, die mit Haushaltsmitteln des Seminars durchgeführt werden, – b) gemeinsam über alle Personalfragen, soweit sie nicht anderen Instanzen zugeordnet sind. – Kein Assistent darf gegen seinen oder gegen den Willen des betreffenden Hochschullehrers einem solchen zugewiesen werden. – 4. Der Bibliotheksausschuß: – er besteht aus 5 Mitgliedern, nämlich aus 3 Angehörigen der wissenschaftlichen Mitarbeiter und des erweiterten Lehrkörpers (II B) und 2 Studenten (II A); – die Bibliothekskräfte können zugezogen werden; – er ist zuständig für: – a) die Anschaffungspolitik auf Grund der Vorschläge der Ausschüsse; – b) die Koordinierung der Anschaffungen mit der Stadt – und Universitätsbibliothek, der Fakultätsbibliothek, den Bibliotheken des Instituts für Sozialforschung, – c) die Überwachung der Seminarbibliothek. – 5. Die Seminarvollversammlung: – sie besteht aus den Angehörigen aller der unter II genannten Gruppen; sie tritt einmal im Semester zusammen und wird vom geschäftsführenden Gremium einberufen; – sie berät über die Fragen, die für das Seminar von allgemeiner Bedeutung sind, und hat das Recht, von den übrigen Gremien über deren Arbeit informiert zu werden. – Frankfurt a. M., den 31.01.1969 – gez.: Luckmann, Rüegg, Zapf.“
Entwurf für eine Geschäftsordnung des Seminars für Gesellschaftslehre 31.1.1969; Rektorat 154 – 03
1099) Bericht>01.02.1969>>Polizei: Demonstration gegen Faschis¬mus in Spanien am selben Tag
„Am 1.2.1969 fand in Frankfurt/Main eine Demonstration von spanischen Studenten, sowie Angehörigen des SDS u. a. Hoch¬schulverbände gegen den Faschismus in Spanien statt. – Veran¬stalter: Allg. Studentenausschuß (AStA) der Universität Frank¬furt/Main. – Beginn: 15.00 Uhr, Ende: 17.20 Uhr. – Die Studen¬ten hielten die ihnen vorgeschriebenen Auflagen ein. – Bis auf die Sistierung von 4 Personen verlief die Demonstration geord¬net. – Nach Auflö¬sung der Demonstration begaben sich etwa 30 Studenten in das Café Kranz¬ler, wo sie Krawall verübten. 11 Studenten wurden daraufhin von der Schutz¬polizei sistiert. – Die sistierten Studenten wurden nach Feststellung ihrer Perso¬nalien wieder freigelassen. Gegen sie werden Ermittlungsverfah¬ren we¬gen Verdacht des Auflaufs, des Widerstandes, des Haus¬friedensbruches und der Sachbeschädigung eingeleitet.“
Vermerk Polizeipräsidium 1.2.1969; Archiv
1100) Bericht>01.02.1969>>Polizei: Zwischenfall Café Kranzler am selben Tag
„Auf Anordnung des Herrn K. K. K.. (Kr. – Wache) wurde heute gegen 21.45 Uhr die Geschäftsleitung im Café Kranzler, Frank¬furt/Main, An der Hauptwache 7 – 8, aufgesucht. – Erster Geschäfts¬führer, Herr B (Tel.:21041 u. 21341) konnte ange-troffen werden und erklärte mir mündlich wie folgt: Heute gegen 17.00 und 18.00 Uhr (zur Hauptbetriebszeit) drangen mehrere junge Leute ins Café ein. Diese waren an dem noch im Rohbau be¬findlichen Neubau hochgeklettert, zogen die Doppeltüre an der Galerie aus¬einander und gelangten in den Gastraum. Dabei seien Rufe gefallen wie ‘Juden raus’, ferner trugen diese Leute eine rote Fahne und sangen die ‘Internationale’. Von der Galerie aus warfen die jungen Leute mit Würfelzuc¬ker auf die Gäste, tranken den Kaffee der Gäste aus und streckten den Fin¬ger in den zum Verzehr bereitgestellten Kuchen. Eine weitere Anzahl von Leuten (es sollen über 190 gewesen sein) versuchte durch den Haupteingang, von der Hauptwache aus, ins Lokal einzudringen, konnten aber abgedrängt werden. Herr B. erklärte auf Befragen, daß die jungen Leute im Lokal an den Tischen von der Polizei festgenommen worden seien. – Herr B… kann erst am 2.2.1969, gegen 15.00 Uhr die Kr. – Wache bzw. das 18. Kommissariat anru¬fen. Sollten noch weitere Fragen an ihn zu stellen sein, so will er diese dann noch beantworten. – Als weiteren Zeugen be¬nannte Herr B… den Zweiten Geschäftsführer, Herrn K…, dieser hat auf seine Anordnung auch noch die Namen zweier Gäste aufgeschrieben, die jedenfalls vor Gericht aussagen wollen. (NB. – Notizzettel ist beigefügt, die Namen wären von Herrn K… noch zu entziffern). Ferner wird Herr B.. seinen Kollegen Herrn K… verständigen, daß er am 2.2.1969, gegen 9.00 Uhr auf der Kr. – Wache zwecks Zeugenaussage beim 18. Kommissariat erscheint. – Was an Gegen¬ständen (wie Silbertassen, Silberlöffel usw.) fehlt, muß noch festgestellt wer¬den und wird dann der Kriminalpolizei mitgeteilt, ebenfalls der Sachschaden u. a. auch Geschäfts¬schädigung.“
Vermerk Polizeipräsidium 1.2.1969; Archiv
1101) Artikel>01.02.1969>>Christ und Welt: „Neue Gewalt im Sommer?“
„Der SDS bremst die Reform – In¬terview mit Professor Walter Rüegg – Institutsbesetzungen, Vorlesungsstreiks, Festnahmen, Einbrüche in die Universität und patrouillierende Polizeifahr¬zeuge gehören zum fast alltäglichen Bild des nun zu Ende ge¬gangenen Winter¬semesters an der Universität Frankfurt. Unser Mitarbeiter Heinz Schilling bat den Rektor, Professor Dr. Walter Rüegg um eine Bi¬lanz der Winterrevolte am Main sowie um sein Urteil über den SDS. – Christ und die Welt: Halten Sie die Ak¬tionen, die die Universität Frankfurt in der jüngsten Zeit erlebt hat, für bloß konstruiert, das heißt: bedienen sich die Akteure irgendwelcher passablen Vorwände? – Rüegg: Die besonderen Ak¬tionen dieses Semesters sind ausgelöst worden durch legitime Befürchtungen der Studenten der Abteilung für Erziehungswis¬senschaften (AfE) und der Rechtswissenschaften. Einmal ging es darum, ob in Zu¬kunft das wissenschaftliche Studium für das Lehramt an den Schulen, wie sie nach dem neuen Schulorganisa¬tionsgesetz ge¬formt werden sollen (Gesamtschule), für zwei Fä¬cher innerhalb von sechs Semestern möglich ist. An dieser Frage ist dann ein ‘Streik’ entfacht worden, obwohl Studenten wie Professoren der gleichen ablehnenden Meinung gewesen sind. Auch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat sich im Hin¬blick auf den Neubezug eines Seminargebäudes und die Einrich¬tung einer Bi¬bliothek eine Solidarität zwischen Professoren und Studenten ergeben. – Diese an sich legitimen und mit demokra¬tischen Mit¬teln weiter zu verfolgenden Forderungen sind von Aktionsgrup¬pen benutzt worden, um das durchzuführen, was be¬reits auf dem SDS – Kongreß in Hannover als strategisches Ziel dieses Semesters bezeichnet worden ist: durch Verlagerung der Aktionseinheit auf die Basis der Seminare die Universitäten in ihrer jetzigen Form zu zerschlagen und sie zur Basis für eine gesellschaftliche Re¬volution zu machen. – C.u.W: Hat man ver¬sucht, mit den revol¬tierenden Studenten ins Gespräch zu kom¬men? – Rüegg: Soweit es sich um legitime studentische Bestre-bungen handelte, haben Gespräche mit Erfolg stattgefunden. Gespräche mit solchen Stu¬denten, die von vornherein erklären, ihr Ziel sei die Zerstörung der Universität und die Revolutio¬nierung der Gesellschaft, sind vollkommen sinnlos. – C.u.W: Können Sie als Gesellschaftswis¬senschaftler eine knappe Cha-rakterisierung des SDS und seiner Rolle an der Universität und in der Gesellschaft geben? – Rüegg: Ich glaube kaum, daß man gerade als Gesellschaftswissenschaft¬ler den SDS eine geschlos¬sene Gruppe nennen kann. Innerhalb des SDS verfolgen ver¬schiedene Gruppierungen auf ihre Weise das wohl einheitliche Ziel, nämlich die jetzige Gesellschaftsord¬nung zu zerstören, zunächst aber einmal zu diskreditieren, um die utopische Vor¬stellung einer klassenlosen Gesellschaft zu verwirklichen. Über die Methoden, wie zum Beispiel der Kampf innerhalb der Univer¬sität geführt werden soll, bestehen ja im SDS selbst große Differenzen. Es gibt Gruppen, die der Auffas¬sung sind, daß die Lehrfunktionsfähigkeit der Universität er¬halten bleiben soll, um diesen Revolutionskampf durchzuführen. Es gibt andere, die glauben, daß die Universität selbst als Teil dieser Gesellschaft zerstört werden muß. Zwischen und neben diesen Hauptströmun¬gen gibt es eine ganze Reihe mehr oder we¬niger artikulierter Auffassungen. – Das Positive am SDS – C.u.W: Sehen Sie positive Seiten am SDS? – Rüegg: Die positive Seite einer jeden revolu¬tionären Bewegung besteht darin, daß sie ein etabliertes System zwingt, seine Schwächen selbst zu überprüfen und daraus die Konsequenzen zu ziehen. Insofern der SDS seine Bewegung am radikalsten vorantreibt, ist er zweifellos das Hauptagens zu ei¬ner solchen Überprüfung. Auf der anderen Seite hindert er die Reformer daran, die Reformarbeit mit der notwen¬digen Energie zu verfolgen. Eine ganze Gruppe um mich herum ist seit dem Herbst 1967 statt mit Reformen damit beschäftigt, die Ordnung an der Universität aufrechtzuerhalten. Deswegen ist die Tätigkeit des SDS vielleicht langfristig gesehen positiv ein¬zuschätzen; mittel¬fristig hat es uns in der Reformarbeit an der Universität Frankfurt um zwei Jahre zurückgeworfen. – C.u.W: Glauben Sie, daß die Protestbewegung weitergeht? – Rüegg: Ich rechne damit, daß es im Sommersemester zu einem neuen Auf¬flackern kommt, um so mehr, als die Aktionisten ja in Frankfurt in diesem Se¬mester einen völligen Schiffbruch erlitten haben. Die Besetzung des Instituts für Sozialforschung, welches ja der ei¬gentliche Nährboden für all diese gesellschaftsrevolutionären Theorien gewesen ist, hat doch gezeigt, daß die Bewegung ideo¬logisch in sich zusammengebrochen ist. Das wird sich ohne Zweifel in neuen Gewaltakten niederschlagen. Ich habe aber den Eindruck, daß wir zumindest in Frankfurt mit einer eigentlichen Reform¬strategie beginnen können. – C.u.W: Glauben Sie, daß sich die deutsche Universität selbst reformieren kann? – Rüegg: Es kann sich keine gesellschaftliche Institution in der modernen, kom¬plexen Gesellschaft allein reformieren. Die Reform der Uni¬versität ist nur möglich durch das Zusammenwirken all der ge¬sellschaftlich institutionalisierten Kräfte, die an der Universität interessiert sind. Das bedeutet zunächst ein Zusammenwirken der Universität mit den staatlichen Behörden, die nach traditionellen Vorstellungen allein für die Universität verantwortlich sind. Ich bin aber der Überzeugung, daß eine Universität des Jahres 1980 oder gar des Jahres 2000 nicht mehr verstanden werden kann als eine im wesentlichen staatlich beaufsichtigte Körperschaft, sondern als eine Einrichtung, die in besonderem Maße in einer kritischen Auseinandersetzung mit den verschiedenen gesell¬schaftlichen Kräften stehen muß. – Diese Auseinandersetzung muß institutionalisiert werden; sie muß sich niederschlagen in der Beteiligung an Entscheidungsgremien, so wie es übrigens das neue französische Hochschulgesetz auch vorsieht, nach dem von den untersten Einheiten für Forschung und Lehre bis hinauf zu den obersten staatlichen Gremien sowohl Professoren wie Stu¬denten, staatliche Vertreter und Persönlichkeiten der Öffent¬lichkeit an den Entscheidungen über die wichtigsten Vorgänge an der Universität beteiligt werden. Das ist die erste Aufgabe einer Hochschulreform das Zusammenwirken der verschiedenen Interessen in einer Weise zu regeln, daß weder eine Bevormun¬dung der Universität durch Staat oder Wirtschaft möglich ist, noch eine fiktive Autonomie der Universität in einem Elfen-beinturm vorgespiegelt wird, die außer acht ließe, daß die fi¬nanzielle Ausstattung seit mindestens 150 Jahren deutscher Universitätsgeschichte bei den staatlichen Stellen gelegen hat. – C.u.W: In einer anderen hessischen Hochschule, in Darmstadt, hat man jetzt eine ‘Drittelparität’ beschlossen. Wie denken Sie über eine derartige Verteilung der Entscheidungsbefugnisse? – Rüegg: Als Soziologe bin ich der Auffassung, daß eine Einführung der Drittelparität für wissenschaftliche Hochschulen tödlich wäre. Die bisher einzigen Erfahrungen damit in Südamerika haben be¬wiesen, daß die wissenschaftliche Hochschule ihren Charakter verliert und in einem Maße politisiert wird, daß dann die Wis-senschaft aus ihr ausziehen muß, sich in privaten Einrichtungen etabliert oder aus dem Lande abwandert. – Drohende Abwande¬rung – C.u.W: Sie würden also die Hochschule nicht als ein Testgebiet direkter Demokratie ansehen? – Rüegg: Die Universi¬tät kann selbst nicht ein Staat im Staate sein, sie kann auch kein Modell sein für den Staat, weil der Zugang zur Universität ja schon ganz bestimmte Qualifikationen voraussetzt, während die Teilnahme am Staat diese Qualifikationen nicht vorsieht. In einer Demokratie ist jeder aufgrund seines Alters gleichberech¬tigter Teil des Souveräns und hat innerhalb dieser gleichen Rechte die Möglichkeit, politische Macht zu erwerben und aus¬zuüben. Die Universität hat diesen hoheitlichen Charakter nicht: sie ist in erster Linie eine Ausbildungsstätte für junge Leute. Darüber hinaus ist sie eine Forschungsstätte mit der Möglich¬keit, ohne direkte wirtschaftliche Zweckerfüllung den notwendi¬gen Prozeß der wissenschaftlichen Erkenntnis und Methodenver¬mittlung durchzuführen. Das ist eine Zweckbestimmung, die nicht mit derjenigen der Demokratie schlechthin zusammenfällt. – Die wirkliche Demokratisierung der Universität kann nicht darin be¬stehen, die demokratischen Methoden des Staates unbesehen auf die Universität zu übertragen, sondern die Universität so weit wie möglich zu öffnen gegenüber der demokratischen Gesell¬schaft. Darin besteht die Hauptaufgabe der Hochschulreform für die nächsten 20 Jahre. Aus einer Anstalt, die bestimmte Be-rechtigungen erteilt aufgrund wissenschaftlicher Studien und damit immer zu einer ständigen Schichtung der Gesellschaft bei¬tragen mußte, überzugehen zu Organisationsformen, in denen die Forderung einer demokratischen und sich ständig verwissenschaftlichten Gesellschaft nach einer lebenslangen wissenschaft¬lichen Ausbildung und einer darauf beruhenden neuen mit-menschlichen Bildung verwirklicht werden kann. – C.u.W: Bun-desforschungsminister Stoltenberg hat gesagt, wenn nicht in¬nerhalb der nächsten Monate der geregelte Ablauf von Forschung und Lehre an den deutschen Hochschulen gesichert werde, seien ernsthafte Rückschläge der wissenschaftlichen Forschung unver¬meidbar. Scheint Ihnen diese Prognose berechtigt? – Rüegg: Ich halte diese Bemerkung nicht einmal für eine Prognose, sondern eher für eine Diagnose. Was Minister Stoltenberg für die Zukunft ankündigt, das hat bereits eingesetzt. Es sind Leute zu mir ge¬kommen, die mich ernstlich gefragt haben, ob es überhaupt einen Sinn habe, an der Universität zu bleiben. Es waren junge Leute, die sich auf den Gebieten der Naturwissenschaften habilitieren wollten. Leute, die verlockende Angebote haben, mit ihrem Kön¬nen als begabte Mathematiker, Physiker oder Chemiker in die Industrie zu gehen. Es gibt auch Kollegen mit sehr verlockenden Offerten aus der Industrie. Sie möchten von mir eine Prognose haben: sollen sie im Hinblick auf die völlig ungewisse Zukunft der Universität ausschlagen oder annehmen? Darauf kann ich nur erwidern – ich denke da wieder an den schon erwähnten Begriff der Reformstrategie – . daß wir alles tun werden, um an den Universitäten die Bedingungen wiederherzustellen, welche es den Wissenschaftlern erlauben, ihre eigentlichen Aufgaben zu erfül¬len. – Dazu gehört freilich auch, daß die Gesetzgeber nicht durch falsch verstandene Demokratisierungsabsichten Institutio¬nen schaffen, in denen die Wissenschaftler einen Großteil ihrer Zeit damit verbringen zu diskutieren, wie Forschung organisiert werden könnte. Zweifellos ist dies alles sehr wichtig, aber die Universität ist nicht in erster Linie ein Übungsplatz für zu¬künftige Parlamentarier, sondern eine wissenschaftliche For-schungs – und Lehrstätte.“
Christ und Welt, Interview mit Rektor Februar 1969; Archiv
1102) Artikel>01.02.1969>>DISKUS: „Genossen!“
„Der Diskus soll ein Instrument seiner Leser werden. Das heißt, daß die aktiven Kollektive, die zur Zeit mehr oder weniger er¬folgreich an der Basis arbeiten (in Schulen, Betrieben, Universi¬täten, Bundeswehreinheiten u. ä.), sich über den Diskus gegen¬seitig verständigen und agitieren können. – Das wollen wir er-reichen, indem wir an vielen Orten kleine, praktisch arbeitende Kollektive suchen, die gleichzeitig für den Diskus schreiben und durch einen politischen Vertrieb in ihrem lokalen Bereich ihr eigenes politisches Umfeld organisieren und ausdehnen. – Diese Suche hat in dieser Nummer bereits Auswirkungen: Wir konnten zwei Schülerbeiträge abdrucken, als Beispiele relativ weit ent¬wickelter Analyse der eigenen Arbeit. Diese Beiträge stammen schon ‘direkt von der Basis’, wenn auch über den AUSS – Vorstand vermittelt. Von den Bundeswehrartikeln geht einer auf die Basisarbeit ein, er stammt nicht unmittelbar aus der Kaserne, sondern von einem Genossen, der ständig Kontakt mit Genossen in Kasernen hat. Bericht – Analysen aus den Kasernen sind auch deshalb so wichtig, weil die die jetzigen Schüler auf ihre spä¬tere Arbeit in der BUWE vorbereiten können. – Es ist leichter für uns, in der Uni zur Basis vorzustoßen: – Die Analyse der Hochschulrevolte am Frankfurter Beispiel wurde von einer Pro¬jektgruppe für ihren eigenen Kampf erarbeitet. – Diese Beiträge hätten Diskus – Redakteure oder irgendwelche Lokalkorresponden¬ten nicht schreiben können. Dadurch sind wir von den aktiven Genossen an der Basis abhängig. – Damit diese Arbeit erfolg¬reich wird, muß auch der Vertrieb auf solche Kollektive ange¬wiesen sein. Der Diskus kann sie nur gezielt erreichen, wenn diese Kollektive in der gesamten BRD den Diskus jeweils in ih¬rem Bereich vertreiben. Übernehmt deshalb einen Teil des loka¬len Vertriebs (Preis für euch 0,30 DM. Weiterverkauf für 0,50 DM), oder sichert euch wenigstens ein Abonnement. – Wir beab¬sichtigen auch alle Sammelvertriebsadressen vor Erscheinen der Arbeiter – Schüler – Studenten – Zeitung (0,05 DM/0,10 DM). Einige Schülergruppen in Kleinstädten fangen mit dieser Nummer an, indem sie zunächst 50 Exemplare abnehmen. – Ihr könnt diese Nummer noch nachbestellen, die nächste Nummer erscheint etwa am 15.4. Redaktionsschluß wird etwa am 5.4. sein. – Mit sozia¬listischem Gruß, die Red.“
Diskus Januar/Februar 1969, Nr.1/2, Seite 3
1103) Artikel>01.02.1969>>DISKUS: „Was die Studenten in Frankfurt ge¬lernt haben!”
„Die Notwendigkeit einer historischen Analyse der Frankfurter Studentenrevolte ergibt sich aus folgenden objektiven Schwie¬rigkeiten der politischen Situation an der Hochschule; wobei die Schwierigkeiten sich am deutlichsten gegenwärtig bei den Sozio¬logen zeigen. Insofern könnten sie ein Paradigma für andere Fächer und Fakultäten abgeben. – Ungleichzeitigkeit – Analog der Ungleichzeitigkeit innerhalb der politisch aktiven Studenten der Gesamtuniversität, gibt es konkrete Ungleichzeitigkeiten bei den Teilnehmern der selbstorganisierten Arbeitsgruppen. Hier muß betont werden, daß es sich um objektive Schwierigkeiten handelt und nicht um ein Scheitern oder ‘Abbröckeln’, wie es manche Leute offenbar wünschen. Das heißt, es besteht berech¬tigte Hoffnung, daß das Aufzeigen objektiver Schwierigkeiten zu deren Überwindung beiträgt. – Drei Gruppen von Teilnehmern mit dreierlei verschiedenen Bedürfnissen an der Selbstorganisation von Arbeitsgruppen lassen sich ausmachen: die einen nahmen teil, um Informations – und Verständnislücken die bisher gelehrte Frankfurter ‘kritische Soziologie’ betreffend aufzufüllen, also wissenschaftstheoretische Diskussionen mit denjenigen zu führen, bei denen sie dieses Wissen vermuteten. Die zweite Gruppe ver¬band mit der Abschaffung der Professoren und Lehrbeauftragten als Autoritäten das Bedürfnis, deren vorgegebene Themenstellung und wissenschaftlichen Gegenstände abzuschaffen und an deren Stelle eigene Bedürfnisse nach ‘Organisation und Emanzipation‘ zu setzen. Die dritte Gruppe schließlich sah die Notwendigkeit, mit der Kritik am bürgerlichen Wissenschaftsbetrieb unter Herr¬schaft der Ordinarien und der Diskussion anderer Wissen¬schaftsinhalte und – formen gleichzeitig politische Forderungen nach einem ‘autonomen Bereich’ der Studenten zu verbinden. Aus diesen drei legitimen und notwendigen Bedürfnissen ergibt sich eine Ungleichzeitigkeit des Bewußtseins der Arbeitsgruppenteil¬nehmer, die notwendig zu Konflikten und Organisationsschwie¬rigkeiten führen mußte. – Sackgasse – Dieses erste Dilemma konstituierte mittelbar ein zweites: – Die Hoffnung aller aktiv Streikenden, die Professoren (Habermas, Friedeburg und Adorno) würden den erkämpften Freiheitsspielraum der Selbstorganisation des Studiums institutionell absichern, hat sich nicht erfüllt. Zwar haben sich diese Professoren unter dem Druck der studen¬tischen Argumente mehr und mehr ‘entlarvt’, aber die Entlarvung hat keine Auswege aus der Sackgasse gezeigt, in die die Irra¬tionalität die Studenten gedrängt hat. – Projektion – Für die Irrationalität der Professoren gibt es zwei Erklärungen, die hier angedeutet werden müssen: – eine liegt im Wesen der hier be¬triebenen ‘kritischen Soziologie’ begründet. Pauschal hat die ‘Frankfurter Schule’ gesellschaftliche Veränderungen vorwiegend fest gemacht an der wissenschaftlich – aufklärerischen Reflexion des Individuums, nicht aber an der Möglichkeit der Vergesell¬schaftung der Produktionsmittel allgemein und der Kollektivie¬rung des Produktionsmittels Wissenschaft im besonderen. Zwei¬tens projizieren diese Professoren das, was ihnen der Staat an¬tut, auf die Studentenbewegung: das heißt, die technokratische Hochschulreform entmachtet die Ordinarien als wesentlichen Herrschaftsträger feudaler Autonomie der Universität zugunsten der Eingliederung der Hochschule in die Fungibilität des autori¬tären Staates. Die dazu notwendigen Maßnahmen der Staatsbü¬rokratie sollten – auf eine längere Zeitspanne verteilt – hinter dem Rücken der Studentenmassen (und eines Teiles der Profes¬soren?) getroffen werden. Die Öffentlichkeit des aktiven Streiks und der Selbstorganisation der Fächer und Fakultäten haben diese langfristige Taktik zunichte gemacht und dadurch diese Maßnahmen beschleunigt. Diese Beschleunigung wird dem politi¬sierten Teil der Studenten von diesen linken Professoren als ‘Faschismus – Stalinismus‘ vorgeworfen. Darüber hinaus erklärt es die Vorliebe dieser Professoren für den Schütte – Entwurf eines hessischen Hochschulgesetzes, denn dieser Entwurf wirft den Ordinarien eine Garantie eines winzigen Teiles ihrer ehemaligen Macht als Köder hin. – Naivität – Wenn die Professoren meinen, sich mit ihrer Taktiererei gegen die Studenten vor der Ent¬scheidung drücken zu können, ob sie mit der Bürokratie die Hochschule in ein Instrument der Unterdrückung verwandeln wollen, so ist das eine Naivität, die wenn nicht sie selber, so doch die spärlichen Reste ihrer ‘kritischen Wissenschaft’ teuer zu stehen kommen kann. Die historische Analyse der Frankfurter Studentenrevolte kann die Voraussetzung einer mittel – oder langfristigen Strategie nur in soweit klären, als es Mobilisie¬rungs – und Bewußtseinsstand der Studenten bzw. Arbeitsgrup¬penteilnehmer analysiert und damit ihre Kampfbereitschaft pro¬gnostiziert. – 3 Phasen – gegen Notstandsgesetze – Die aktiven Streiks für die Selbstorganisation durch die Studenten haben eine zweite Phase der Hochschulrevolte in Ffm. eingeleitet: Die erste Phase beginnt etwa mit den ersten tendenziell sprachlosen Aktionen anti – autoritärer Minderheiten, mit Go – ins, die den Angriff auf die Person des Ordinarius (einfach Ordinarienbe¬kämpfung) als Träger und Stabilisator unterdrückender Funktio¬nen um einseitigen Kommunikationszusammenhang Universität zum Inhalt hatten. Die erste Phase endete mit der Blockade der Societätsdruckerei , den Aktionen gegen die NS – Gesetze, der Rektoratsbesetzung, der Zerschlagung der Politischen Universität durch die Polizei. – Für diese Aktionen war charakteristisch, daß sie relativ abstrakte Ziele beinhalteten und auch relativ legitimiert wurden. Mit den individuellen Bedürfnissen der Stu¬denten konnten sie nicht vermittelt werden. Die studentischen Aktionen stellten sich als punktuelle, von sogenannten Anfüh¬rern vorstrukturierte Aktionen dar. – Frustration – Der Beginn der zweiten Phase des aktiven Streiks für Selbstorganisation gegen technokratische Hochschulreformen geht eine Zeitspanne der Frustration voraus; äußerlich verursacht durch die Verab¬schiedung der NS – Gesetze, angesichts der besetzenden Polizei, darüber hinaus gekennzeichnet durch Aktionslosigkeit und das Fehlen weiterführender Perspektiven der Hochschulpolitik. Die Selbstorganisation der zweiten Phase ist weiterhin nicht zu verstehen, wenn die vorausgegangenen Revolten innerhalb des SDS, das zweimalige notwendige Abbrechen der DK in Ffm. und Hannover durch die Revolte der kleinen Gruppen gegen die großen, der Genossinnen gegen die Genossen; allgemein das Zer¬stören sozialdemokratischer Reste innerhalb der Organisation des SDS nicht als entscheidende Voraussetzung zur Organisation der Basisgruppen gesehen werden. – Selbstorganisation – Der eher von gewerkschaftlichen Forderungen gekennzeichnete Streikaus¬löser AfE macht in seinen Etappen (Schütte – Erlaß in den Som¬merferien…) doch die Absichten des Staates in Bezug auf die Hochschule deutlich: hinter dem Rücken der Studenten (und ei¬nes Teiles der Professoren?) die Reste feudaler Autonomie der Hochschulen zu beseitigen zu Gunsten ihrer Eingliederung in die technokratischen Bedürfnisse des autoritären Staates. Aktiver Streik, Besetzung des Spartakus – Instituts und die Forderungen des Negativ – Katalogs haben die Taktik der Bürokraten insofern zunichte gemacht, als sie gezwungen wurden, ihre Maßnahmen innerhalb kürzester Zeit zu ergreifen bei voller studentischer Öffentlichkeit. – Sprachlose Regelverletzung – Das Go – in bei Carlo im WS 67/68 war zwar formal legitimiert; man wollte ihn öffentlich zu seiner Haltung den NS – Gesetzen gegenüber befra¬gen, nichts desto weniger war es eine sprachlose Aktion. In der sprachlosen Regelverletzung liegt auf dieser Stufe der Organisa¬tion der Revolte eine gewisse Stärke: 1) die Ebene des Nur – Ar¬gumentierens wird verlassen, der einseitige akademische Kommu¬nikationszusammenhang wird von den Unterdrückten aufgekün¬digt. Was heißt das für die Beteiligten? Der akademische hier¬archische Kommunikationsprozeß setzt auf universitärer Ebene fort, was Sozialisationsprozeß in Elternhaus und Schule den In¬dividuen einfüttert und als bedingten Reflex immer wieder ab¬verlangt haben: die Verhinderung spontaner Denkprozesse, das Abschneiden kollektiven Bewußtseins durch Leistungszwang und Konkurrenz. Der reaktionäre Wissenschaftsbetrieb honoriert nur das, was ihm in einem ewigen Kreislauf immer wieder bestätigt und stabilisiert: die private Aneignung von arbeitsteilig organi¬siertem Wissen und dessen Ausspucken auf Befehl der Ordina¬rien. 2) Mit dem Angriff auf den Ordinarius wird gleichzeitig mit dem bürgerlichen Sozialisationsprozeß der Individuen gebrochen. Die Kontinuität der Unterdrückung in der Linie Vater – Lehrer – Professor wird abgeschnitten. – 3) Mit der gebrochenen Fixie¬rung an den Ordinarius wird gleichzeitig die Fixierung an reak¬tionäre Wissenschaft wenn nicht beseitigt, so doch problemati¬siert. (Carlo hat sich folgerichtig verhalten, als er in dem Mo¬ment, als die Studenten das Mikrofon eroberten, nach dem Staatsanwalt rief, denn er verteidigte mit dem Mikro gleichzeitig seine Privilegien.) – Hier entstand ein Konfliktpotential (auch in der offenen Frontstellung zu den reaktionären Studenten), das wichtige Energien für die späteren Notstandsaktionen geliefert hat. – Allerdings waren die Akteure sehr schnell bereit, ihre sprachlose Aktion als totalen Mißerfolg zu interpretieren: das hat zwei Gründe: einmal standen ad hoc keinerlei Erfolgskrite¬rien zur Beurteilung dieser neuen Situation zur Verfügung, zum anderen hatte die Aktion selber bei allen Beteiligten Aggres¬sionen mobilisiert, die im herkömmlichen Wissenschaftsbetrieb ständig unterdrückt werden müssen. Aggressionen erzeugen Angst, Schuldgefühle und Skrupel. – Fixierung an Ordinarien und ‘Wissenschaft’ – Mit dem gebrochenen Verhältnis zum Ordi¬narius wird das Untertanenverhältnis zur bürgerlichen Wissen¬schaft zwar problematisiert, aber die Richtung, wie konkret die ‘wissenschaftlichen Standards’ abgeschafft und durch neue er¬setzt werden sollen, ist damit für die Individuen noch nicht angegeben. Hinzu kommt bei den Soziologen das Fehlen fester Berufsbilder und Arbeitsmarktchancen. So bleibt nichts weiter übrig, als in unbefriedigender Weise weiterhin die Versatzstücke kritischer, linker Wissenschaft Frankfurter Prägung anzuhäufen, ohne daß dieses Wissen Perspektiven der Praxisveränderung aufzeigen könnte. Die Diskrepanz zwischen den emanzipato¬rischen Bedürfnissen nach praktischer Umorganisierung von Wis¬senschaft und dem herrschenden Lehrbetrieb selber, wird offen¬sichtlich mit der Verabschiedung einer neuen Prüfungsordnung für Soziologen, die hinter dem Rücken der Studenten die Ver¬schulung des Studiums zementiert und Voraussetzungen für eine technokratische Trennung zwischen kurzem Grundstudium und elitärem Hauptstudium schafft. – Solidaritätserfahrungen – Die Verunsicherung im Studium, im Verhältnis zu den Ordinarien das Fehlen bürgerlicher Berufschancen auf der einen Seite, die gleichzeitige Abhängigkeit von Lehr – und Forschungsmonopol dieser Ordinarien auf der anderen Seite, haben eine Bewußt¬seinslage unter großen Teilen der Soziologen und Literaturwis¬senschaftler damals geschaffen, die dann in den ersten tenden¬ziell sprachlosen Aktionen einer Minderheit praktischen Ausdruck findet. Diese Konfrontation schafft gleichzeitig Fronten zu dem apolitischen Teil der Studentenschaft. Arbeitsplatzinteressen und die Hoffnung auf Befriedigung emanzipatorischer (antiautoritärer) Bedürfnisse mobilisierten die Studenten zur massenhaften Teil¬nahme an der Springer – Blockade (Societätsdruckerei), aber hier wichtiger, da sie sich enger auf den Arbeitsplatz Universität beziehen, zur Teilnahme an den Aktionen gegen die NS – Gesetze: Bestreikung der Universität, Besetzung des Rektorats, Umbennenung in Karl – Marx – Universität und Gründung der Politischen Universität. In diesen Aktionen haben alle Beteiligten Solidarität und kollektive Befreiung von individuellen Zwängen ansatzweise (das heißt eher emotional) erfahren. Aber der Zwang zu ab¬strakten und teilweise konstruierten Legitimationen der direkten Aktionen, die von wenigen linken Theoretikern im Verlauf der Massen – Teach – ins angeboten wurden, verhinderten eine Ver¬mittlung zu den Erfahrungen der Akteure. Die Notwendigkeit des Widerstandes gegen NS – Gesetze, die Notwendigkeit des gemeinsa¬men Handelns mit Arbeitern wurde in Globalanalysen auf hohem theoretischen Niveau bekundet, blieb aber für die Handelnden praktisch uneinsichtig: die Analyse ging nicht ein auf die kon¬kreten Erfahrungen der solidarischen Aktion unsachliche der Möglichkeit zur Emanzipation in ihr. – Mangelnde Vermittlung – So bleiben beide Ebenen, die der praktischen Erfahrung und die der theoretischen Analyse gesellschaftliche Zustände, für die Massen unvermittelt: hier die ‘Entmythologisierung’ des Rektorats als symbolischer Sitz feudaler Herrschaftsprivilegien der Ordina-rienuniversität, dort eine akademische Gewaltdebatte. So schei¬terte die Politische Universität nur äußerlich am Polizeieinsatz, sie ging zugrunde, weil sie an die Stelle rechten Wissenschafts¬betriebes einen linken setzen wollte, während eine Aufarbeitung der Erfahrungen nur möglich gewesen wäre, hätte man mit der Vorstellung linker Wissenschaftsinhalte gleichzeitig neue Orga-nisationsvorstellungen dieser Inhalte verbunden. – In diesem Zusammenhang ist auch die nachfolgende Frustration und der Rückfall in apolitische Apathie nur äußerlich auf die tatsächli¬che Verabschiedung der NS – Gesetze und die Polizei in der Uni¬versität zurückzuführen, der Kern der Frustration liegt auch hier in der mangelnden Vermittlung der Bedürfnisse individueller Befreiung zu den abstrakten politischen Notwendigkeiten des Kampfes um diese Bedürfnisse. – Die Folgen – Die Frustration hatte mehrere weitreichende Folgen für das Bewußtsein der Studenten: – 1. Sie waren nachträglich bereit, die Urteile der Ordinarien, der Universitätsbürokratie und der bürgerlichen Presse über ihre eigenen Aktionen zu akzeptieren. (Zumal auch die linken Führer die Rektoratsbesetzung und ihren bilderstür¬merischen ‘Happeningcharakter’ als ‘vorpolitisch’ disqualifiziert hatten.) – 2. Die Einschüchterung durch die Staatsgewalt, die Drohungen der Universitätsbürokratie auf Relegation der Betei¬ligten, auf Aberkennung des Semesters, das Anzeigen der ‘Rädelsführer’ bewirkten eine erneute Stabilisierung des autori¬tären Hörig¬keits¬ver¬hält¬nisses zu den Ordinarien und damit zu ‘Wissenschaft’, wobei jetzt noch verschärfend zu den traditio¬nellen Leistungszwängen des Studiums der ‘linke’ Leistungszwang hinzutrat: d. h. der politisch bewußte Teil der Studenten wollte die existentielle Bedrückung durch eine unverändert reaktionäre Studienorganisation totschlagen, durch die verstärkte Akkumula¬tion und Konsumtion ‘kritischen Wissens’. Schiedsrichter in die¬sem weit schärferen Konkurrenzkampf um kritische Leistungen waren, zusätzlich zu den fortgeschrittenen Ordinarien, die linken Führer der Revolte geworden. – (Es ist bezeichnend, daß die Ordinarien (Habermas) in dem Maße, in dem sich die Fixierung auf solche linke Theoretiker herstellte, die ‘Rädelsführertheorie’ übernahmen: d. h., sie deuteten diese Theoretiker als diabolische Manipulatoren, die ‘die berechtigten Interessen der Studenten’ für ihre finsteren gegen die Wissenschaft gerichteten Zwecke mißbrauchten. Einmal hatte diese Interpretation wahrscheinlich Konkurrenzgründe (Hahnenkampf), denn diese Theoretiker waren Abtrünnige, zum anderen waren diese Theoretiker fähig, aus ih¬ren Fehlern zu lernen und die Gefahren ihres ‘Aufstiegs’ zu Stabilisatoren linken Leistungszwanges und Konkurrenzkampfes zu erkennen, während die Ordinarien den Konkurrenzkampf der privaten Aneignung von akademischem Wissen immer noch als einzig der Wissenschaft angemessene Form des Lernens betrach¬ten.) – 3. beweist die Selbstverständlichkeit, mit der die Sozio¬logen in Solidarität mit der AfE gegen technokratische Hochschulreform ihre Selbstorganisation des Studiums in Angriff nahmen, daß in der vergangenen Phase die Studenten eines deutlich gelernt hatten; daß das Bedürfnis individueller Emanzipation nur kollektiv befriedigt werden kann und daß diese Befriedigung nur durch einen langen Prozeß der Umorgani¬sierung der Wissenschaftsinhalte und – formen selber erfolgen kann. – Entstehung von Basisgruppen – Das Bedürfnis der Emanzipation konnte in der zweiten Phase des aktiven Streiks an der Hochschule nur deshalb ansatzweise kollektiv befriedigt werden, weil in der vorangegangenen Phase der Aktionslosigkeit an der Hochschule die Organsisationsstruktur des Verbandes SDS umgewälzt wurde. – Betriebsprojektgruppe – Während der Kampagne gegen die Notstandsgesetzgebung hatten sich große Teile der Studentenbewegung in der Agitation der Arbeiterschaft engagiert. Das Ausbleiben unmittelbar nachprüfbarer Erfolge frustrierte auch hier einen großen Teil der Engagierten, über¬zeugte aber einen kleinen Teil von der Notwendigkeit, die ab¬strakte Analyse eines solidarischen Kampfes von Arbeitern und Studenten dadurch zu konkretisieren, daß sie nach Möglichkeiten suchten, langfristige Erfahrungen in geeignete Organisationsfor¬men zu bringen. Es konnte sich nicht mehr darum drehen, in punktuellen Aktionen die Arbeiterschaft global als historisches Subjekt revolutionärer Veränderung anzusprechen, sondern es mußte eine Perspektive für langfristige Arbeit geschaffen wer¬den, die es ermöglichte, die romantische Einschätzung der Ar¬beiterschaft zu ersetzen durch das Auffinden konkreter Konflikte am Arbeitsplatz, deren politische Auswertung eine konkrete Solidarisierung von Arbeitern und Studenten in der Zukunft er¬möglichen sollte. Die Einsicht dieser kleinen Gruppe in die Not¬wendigkeit einer Basisarbeit in Betrieben ist die älteste Motiva¬tion zur Gründung einer Basisgruppe. – Justizkampagne – Die Erkenntnis, daß die Herrschenden die Bekämpfung der Studen¬tenbewegung von der Straße in den Gerichtssaal verlegt hatte, begründete nach der Springer – Blockade die Notwendigkeit einer längerfristigen Prozeßstrategie, die der Klassenjustiz mit Solida¬rität begegnen sollte. Insofern war die Gründung von Basis¬gruppen in diesem Bereich eine existentielle Notwendigkeit der Bewegung. – Weiberrat – Zu den objektiven politischen Gründen der Basisgruppenbildung außerhalb der Hochschule trat eine so-zialpsychologische Motivation, die sich in der Frauenrevolte in¬nerhalb des SDS am deutlichsten zeigt: die linken Theoretiker der Hochschulrevolte hatten theoretische Globalanalysen und praktische Erfahrungen der Massen nicht miteinander vermitteln können; das heißt, sie hatten gleichzeitig wichtige Teile der po¬litischen Diskussion okkupiert. Damit waren diejenigen politi¬sierten Studenten, die zwar faktisch Erfahrungen gemacht hat¬ten, sie aber nicht in Begriffen linker Literatur auszudrücken vermochten, auf die Basisgruppenarbeit außerhalb der Hochschule verwiesen. Die Frauen waren von ihrem speziellen Sozialisati-onsprozeß und von ihrer doppelten Unterdrückungssituation an der Hochschule – von einem reaktionären, von männlichen Lei¬stungskriterien bestimmten Studiengang einerseits und von den Theoretikern der Studentenbewegung andererseits – besonders betroffen. Die wahrscheinlich gattungsgeschichtlich begründete Schwierigkeit, Frauen zur Vertretung kollektiver Interessen zu organisieren, zwang die Frauen, die Kommunikationsstruktur ihres unmittelbaren Erfahrungsbereiches zu reflektieren. Sie konnten es sich nicht leisten, ihre Interessen außerhalb der Hochschule zu organisieren, sondern es war schon ein Politikum, wenn sie autoritäre Kommunikationsstruktur innerhalb der Se¬minare und des SDS in bezug auf ihre eigenen existentielle Si¬tuation reflektierten. Von daher erklärt es sich, daß sie ande¬ren Interessen artikulierten als dies der Betriebs – oder der Ju¬stizbasisgruppe möglich gewesen wäre. Es war klar, daß sie eher als diese Gruppen auf die solidarische Aktion angewiesen waren, was in diesem Zusammenhang – viel unmittelbarer als bei poli¬tischer Solidarität – emanzipatorische Solidarität bedeutet, So¬lidarität als Rückversicherung. Die notwendige Organisations¬schwäche der Frauen hat sie mehr als andere Gruppen innerhalb des SDS dazu prädestiniert, die autoritären Kommunikations¬strukturen innerhalb des Verbandes anzugreifen und ihre hem¬mende Funktion für die Erfahrungen der Mitglieder aufzuzeigen. – Diese hemmenden Kommunikationsstrukturen wurden auf der Delegiertenkonferenz des SDS von den Frauen am schärfsten aber auch von anderen Gruppen angegriffen; es zeigte sich, daß diese Kommunikationsstrukturen zentrale Überbleibsel sozialdemokrati-scher Organisationsformen des Verbandes waren, die spätestens seit der Springer – Blockade zum stärksten Hemmschuh der Ver¬mittlung praktischer Basiserfahrungen der Mitglieder zum ab¬strakten Strategie – und Organisationshorizont traditioneller so¬zialistischer Literatur geworden waren. Das Aufbrechen dieser Kommunikationsstrukturen und damit der Reste sozialdemokrati¬scher Organisationsformen im Verband setzte Energien der Mit-gliederbasis des SDS frei, die die Gründung von Basisgruppen auch an der Hochschule erzwangen. Inhaltlich konnte sich die Organisationsform der Basisgruppen erst während des Streiks voll entfalten. – (Wird fortgesetzt).“
Diskus Januar/Februar 1969, Nr.1/2, Seite 1 ff.
1104) Artikel>01.02.1969>>DISKUS: „Worte des NHB!“
„Meditation über die Lebensdauer gemäßigter Gruppen an der Frankfurter Universität – Der RCDS macht Wiederbelebungsver¬suche. Nachdem im Sommer auch das allerletzte Mittel der Ret¬tung existenzgefährdeter Gruppen, das Demonstrieren, in Ein – Mann – Aktionen versickerte, soll noch einmal versucht werden, das große CDU – Nest mit akademischen Eiern zu füllen. – Dem ADS dürften diese Bemühungen ungelegen kommen, weil es überhaupt der gegenwärtigen Situation an der Universität hilflos gegenüberzustehen scheint. Als Schutz – und Trutzbündnis gegen Barrikadenbauer hat es schon im Mai versagt, als man nach an¬fänglichen großen Sprüchen nicht in der Lage war, den Zugang zur Uni durchzusetzen. Der Verein kaschiert seine apolitische Tendenz jetzt durch Übernahme linker Sprüche, die er damit zwar nicht inhaltlich billigt, aber auch nicht in ihrer dortigen Bedeutung kritisch reflektieren kann. Nachdem die Hoffnung auf eine parlamentarische Bühne nun mehr und mehr geschwunden ist und vielleicht auch die Finanziers keine Lust an der Fütte¬rung unwirksamer Wahlkämpfe mehr haben, könnte es in Flügel¬kämpfen den Rest seines fruchtlos – geldverschlingenden Daseins aushauchen. – Da ohnehin einige ADS – Mitglieder dem NHB na¬hestehen, die sich nur deshalb dem ADS angeschlossen hatten, weil sie hier eine breitere Aktionsbasis und bessere Erfolgsmög¬lichkeiten für die Abwehr gesellschaftsfeindlicher Tendenzen an der Uni gegeben sahen, wird der NHB als politische Organisation das Interesse der verantwortlich engagierten Studenten verstärkt auf sich ziehen. Seine Möglichkeit auch parlamentarischer Ein¬flußnahme läßt ihn jedenfalls attraktiver erscheinen, als es das rein defensiv agierende ADS sein kann. – Der NHB wächst langsam aber stetig! – Burkhardt Brinkmann Pressereferent des NHB.“
Diskus Januar/Februar 1969, Nr.1/2, Seite 7
1105) Artikel>01.02.1969>>FAZ: „Studenten drohen mit weiteren Guerilla – Aktionen.“
„Polizei räumt besetztes Institut für Sozialforschung/ Mobiliar im Dekanat zertrümmert. 76 Personen, darunter die SDS Mitglieder Krahl und Frank Wolff, sind gestern kurz vor 15 Uhr im Institut für Sozialforschung an der Senckenberganlage festgenommen worden. Die Polizei setzte dazu nach Augenzeugenberichten drei Hundertschaften ein, gab aber die Zahl der Beamten selbst nicht bekannt. Das Institut wurde von der Polizei besetzt. Nach Auskunft des Präsidiums wurden die Studenten zur Feststellung ihrer Personalien ins Polizeipräsidium und auf verschiedene Reviere gebracht. – Wie Kriminalbezirkskommissar Wienand, der Leiter des 18. Kommissariats erklärte, lautet die Anschuldigung in allen Fällen auf Hausfriedensbruch. Seines Wissens werde niemand der Sachbeschädigung oder des Widerstandes gegen die Staatsgewalt beschuldigt. Polizeidirektor Sommer sprach dagegen auch von Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung. Bis zum Abend waren alle Sistierten mit Ausnahme von Krahl wieder auf freiem Fuß. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Hausfriedensbruchs, Landfriedensbruchs und Nötigung beantragt – Von den Direktoren des Instituts liegt gegen die Eindringlinge ein Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs vor. – Unter den vorläufig Festgenommenen befand sich auch eine Mitarbeiterin dieser Zeitung, die das Eingreifen der Polizei fotografiert hatte. Sie sei, berichtete sie, von mehreren Polizeibeamten abgedrängt und in ihrer Arbeit behindert worden. Dagegen hatte sie sich verwahrt. Sie wird beschuldigt, Widerstand geleistet zu haben. – Die Studentengruppe war gegen Mittag in das Institut eingedrungen, nachdem sie vergeblich versucht hatte, in das vor kurzem erst besetzte und später von der Polizei geräumte Seminar des Instituts in der Myliusstraße zu gelangen. Das Seminar war jedoch gestern morgen von der Universitätsleitung geschlossen worden. Die Universität begründete die Schließung damit, daß sich die dort tätigen studentischen Arbeitsgruppen nicht auf die Diskussion wissenschaftlicher Themen beschränkten, sondern daß ihr Arbeit ‘zur Vorbereitung gesetzwidriger Aktionen diente.’ – Die Polizei wurde nach Darstellung der Universität herbeigerufen, nachdem sich die Studenten trotz mehrfacher Aufforderung durch die Direktoren, die Professoren Adorno, v. Friedeburg und Gunzert, geweigert hatten, das Institut zu verlassen. Sie hätten vielmehr angekündigt, daß sie das Institut besetzt halten und das Seminar in der Myliusstraße sowie andere Universitätseinrichtungen stürmen wollten. Die Universitätsleitung betonte gestern abend, die Schließung des Seminars und des Instituts seien in vollem Einvernehmen zwischen den Institutsdirektoren und dem Rektor erfolgt. – Das Institut für Sozialforschung, das gestern von der Polizei besetzt wurde, ist als selbständige Stiftung der Universität angeschlossen und untersteht den Direktoren Adorno, v.Friedeburg und Gunzert. – Auf einem Teach – in mit etwa zweihundert Zuhörern unterrichteten gestern abend in der Universität einige der am Nachmittag festgenommenen und inzwischen wieder freigelassenen Soziologiestudenten ihre Kommilitonen über den Hergang der Besetzung aus ihrer Sicht. Sie erklärten, man habe den Direktoren des Instituts ein Ultimatum stellen wollen, die Schlüssel zum Seminar in der Myliusstraße bis 18 Uhr herauszugeben. Plötzlich seien die Professoren, Habermas und v.Friedeburg erschienen und kurz nach ihnen die Polizei. Einige Sprecher berichteten, sie seien ‘erkennungsdienstlich behandelt’ worden. Dabei sei ihre Forderung, sich mit ihren Anwälten in Verbindung zu setzen, abgelehnt worden. – Daniel Cohn – Bendit sagte, es komme für die nächste Zeit darauf an, die Polizei möglichst ‘uneffektiv’ sein zu lassen. Es gelte, neue Wege der Aktionen zu finden, beispielsweise eine Konzentration der Polizeikräfte zu bewirken und dann anderswo aufzutreten. – Für das laufende Semester, sagte Cohn – Bendit, blieben den Studenten nur noch zwei Wochen, Agitation und Aufstand zu proben. ‘Das Sommersemester wird das entscheidende für die Revolutionsbewegung sein’, fuhr er fort und kündigte für die kommende Woche Aktionen an, ‘die der Polizei zeigen, daß wir uns nicht einschüchtern lassen, und zeigen, daß wir im kommenden Semester nicht so sein werden, wie sie es sich wünscht.’ – Während des Teach – ins wurde im ersten Stock des Hauptgebäudes der Universität in die Räume des Dekans der Philosophischen Fakultät, Professor Rauter, eingebrochen. Die drei Zimmer wurden verwüstet: Schränke umgekippt, Stühle und Tische zerschlagen, Akten verstreut und das Telefonkabel zerrissen. – Dem Berichterstatter einer überregionalen Tageszeitung wurde, als er irgendeinem Teach – in – Teilnehmer seinen Namen nicht nennen wollte, der Notizblock entrissen. Er will Strafanzeige stellen. – Der Allgemeine Studentenausschuß hat gestern abend erklärt, die Professoren machten sich jetzt die Argumente der Landesregierung und der Universitätsleitung zu eigen, wonach die Studentenbewegung zersplittert und ‘einer ihrer aktivsten Teile isoliert’ werden müsse. Der AStA werde eine Zerschlagung oder Zersplitterung des Studentenbewegung nicht zulassen. – Der SDS hat angekündigt, daß die Freigelassenen gegen die verantwortlichen Professoren und gegen die Polizeibehörde Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten werden.“
FAZ, 1.2.1969
1106) Artikel>01.02.1969>>Zeitschrift unbekannt: Anpöbeln von Journalisten
„Am Freitag, dem 31.1.1969, fand in der Eingangshalle zum neuen Hörsaalgebäude ein Teach – in statt, zu dem per Wandzeitung eingeladen worden war. Ein Veranstalter war nicht genannt worden. Selbstverständlich waren auch Journalisten anwesend, die, wie es in ihrem Beruf üblich ist, Notizen machten. – Um einen Berichterstatter einer überregionalen Tageszeitung bildete sich darauf ein Pulk von Studenten, die ihn als ‘Spitzel’ und ‘Bullen’ anpöbelten. Nachdem der Journalist anfänglich nicht darauf reagiert hatte, erklärte er, er sei von der Presse. Daraufhin wurde er aufgefordert, sich mit dem Presseausweis zu ‘legitimieren’. Als er dies ablehnte, wurde er grob beschimpft, schließlich wurde ihm von dem SDS – Mitglied Zeitinger der Block entrissen. Kurz darauf erschien der Parlamentspräsident Michael Wolf , der dem Korrespondenten erklärte, er bekomme seine Notizen nur zurück, wenn er seinen Ausweis vorzeige. Derartig unter Druck gesetzt, kam der Journalist schließlich dem Ansinnen nach. Rund eine Viertelstunde später wurde ihm der Block zurückgebracht. Auch andere Presseleute berichteten, sie seien in ähnlicher Art angepöbelt worden. – Diese Vorfälle zeigen deutlich, daß die Radikalen, die immer lauthals Öffentlichkeit fordern, diese Öffentlichkeit nur dann praktizieren, wenn es ihnen paßt. Die hysterische Spitzelwut in einem öffentlichen Teach – in abzureagieren, berührt auch merkwürdig angesichts der Tatsache, daß auf einer für jedermann zugänglichen Veranstaltung die Sprecher auch die Verantwortung übernehmen müßten für das, was sie sagen. Wer schließlich Herrn Wolf das Recht gibt, sich als Hausherr zu gebärden, und woher Herr Zeitinger das Recht nimmt, tätlich zu werden, ist unerklärlich. Eine Antwort auf diese Fragen dürfte wohl nur im Selbstverständnis des SDS zu finden sein. – Nachtrag – Am vergangenen Dienstag wurde einem Frankfurter Pressefotografen in der Universität von Studenten die Kamera weggenommen und der Film aus der Kamera gerissen. Der Fotograf wurde verletzt.“
Zeitschrift unbekannt 31.1.1969
1107) Flugblatt>01.02.1969>>AStA und Spanische Studenten: „Warum ist in Spanien der Ausnahmezustand verhängt worden?“
„Mit der Unterstützung der faschistischen Regime Europas und wegen der Gleichgültigkeit der demokratischen Regierungen wurde 1939 in Spanien die Franco – Diktatur errichtet. – Die Folgen für die spanische Bevölkerung waren: – bis Ende der vierziger Jahre starb das Volk buchstäblich an Hunger! – Um 1953 war das Un¬gleichgewicht zwischen Umlaufkapital und Realkapital (realem Gegenwert) so hoch, daß das Regime sich nur mit der Unter¬stützung der Vereinigten Staaten von Amerika retten konnte. – Die Minimalvoraus¬setzungen für ein normales politisches und bürgerliches Leben wurden und werden unterstützt, zugunsten des alleinigen Interesses des Kapitals. – Die Wirkung der Ge¬setze, die seit 1964 verabschiedet wurden, war fast nur opti¬scher Natur. – Spanien lebt seit 1939 in einem permanenten Ausnahmezu¬stand! Die erneute Erklärung des Ausnahmezustan¬des hat die spanische Bevölkerung nicht überrascht, da der Ausnahmezustand ihr tägliches Brot ist. – Die Massenmedien und die offiziellen Erklärungen sorgen dafür, daß das Trauma des Bürgerkrieges nicht überwunden werden kann: In diesem Freund – Feind – Denken ist derjenige, der nicht für den Staat ist, die Verkör¬perung des Bösen. – Folgende politische Forderungen müssen erfüllt werden: – Das Recht der spanischen Arbeiter, sich in freien Gewerkschaften zu orga¬nisieren. – Das Recht der spanischen Studenten, sich frei zu organisieren und ihre Ge¬schicke selbst zu bestimmen. – Das Recht jedes spanischen Bür¬gers, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern, und für seine Überzeu¬gung in gleich welcher politischen Organisation zu kämpfen. – Jede Presse, die die Erklärung des Ausnahmezu¬standes ausschließlich als Folge des stu¬dentischen Kampfes be¬trachtet, vergißt den ständigen Kampf der Arbeiter und anderer Gruppen der Bevölkerung, folgt den Befehlen der Faschisten und verteidigt damit die kapitalistischen Interessen. – Der Protest gegen das faschistische Regime Francos und gegen die sich daraus notwendigerweise ergebende Erklärung des Ausnahmezu¬standes ist ein notwendiger Protest ge¬gen die Verbreitung des Faschismus in der ganzen Welt! – Nieder mit den Faschistischen Diktaturen! – Nieder mit der Franco – Diktatur!“
Flugblatt AStA und Spanische Studenten 1.2.1969; Archiv
1108) Flugblatt>01.02.1969>>AStA: „Protest gegen den Ausnahme¬zustand in Spanien!“
„In Spanien ist seit einigen Tagen der Ausnahmezustand über das ganze Land verhängt worden. Hunderte von Menschen sind schon verhaftet und werden gefoltert. Tausende stehen noch auf den Listen der spanischen Si¬cherheitspolizei und werden gejagt. – Der Diktator Franco begründet seine Terrormaßnahmen als Folge der andauernden Studentenunruhen an spani¬schen Univer¬sitäten. Er verschweigt dabei wohlweislich, wie die deutsche Springer – Presse, daß es sich hier nicht nur um Studenten, son¬dern auch um Arbeiter und Angestellte handelt, die sich in den vergangenen Jahren in im¬mer stärkerem Maße gegen das Terror – Regime des ehemaligen Hitler – Bun¬desgenossen aufgelehnt haben. – Der Regierung ist es nicht gelungen, die wirtschaftlichen und sozialen Probleme des Landes zu lösen. Gleich allen fa¬schistischen Diktaturen, wie auch Griechenland und Persien, können sie nur bestehen, indem sie das Volk unterdrücken und in andauernder Angst hal¬ten, indem die Regierung die demokra¬tischen Kräfte verfolgen und zerschla¬gen läßt und für ihr eige¬nes dreckiges Geschäft – wie könnte es auch anders sein – die ‘bösen’ Kommunisten und Anarchisten verantwortlich macht. – Laßt Euch keinen Sand in die Augen streuen. Spanien besteht nicht nur aus sandigen Küsten und feurigen Weinen. Die Kehr¬seite der Medaille sind dun¬kle, schmutzige Gefängnisse und brutale Geheimdienstmethoden. – ‘Mit dem Geld der Touristen töten die Faschisten!’ – Während die Springer – Presse über Francos prunkvolle Residenz und über Prinz Juan Carlos neue Gewän¬der berichtet, verrecken in Spaniens Zuchthäusern die De¬mokraten. – Was tun Sie dagegen??? – Demonstration am Sams¬tag, 1. Februar 1969, Beginn 15.00 Uhr, Universität Frankfurt, Zielpunkt Stadtmitte.“
Flugblatt AStA 1.2.1969; Archiv
1109) Strafanzeige>01.02.1969>>Café Kranzler gegen Unbekannt: Wegen Beset-zung des Cafés am selben Tag
„Am ersten Februar gegen 17.30 Uhr versuchten etwa 100 Personen in die Kaffeeräume mit Gewalt einzudringen. Ca. 30 Personen gelang es durch un¬sere Absperrung (4 Personen) durchzubrechen und belästigten unser Gäste auf der Galerie. Die Getränke der Gäste auf der Galerie wurden von den Ti¬schen genommen und ausgetrunken. Viele Gäste verließen daraufhin das Lo¬kal. Es wurde teilweise sogar mit Silber und Porzellange¬genständen geworfen. Wir stellen hiermit Antrag auf Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Sachbe¬schädigung und tätlichen An¬griffs. Wir stellen Strafantrag aus allen rechtli¬chen Gründen. – Geschäftsführer: W…P…“
Strafantrag Café Kranzler 1.2.1969; Archiv
1110) Bericht>03.02.1969>>Kippert an Vorsitzenden Rat AfE: Über Vorlesungsstörung am selben Tag
„Sehr geehrter, lieber Herr Kollege Freyh! Ich teile mit, daß meine heutige Vorlesung von 14 – 15 Uhr in Hörsaal V wiederum gestört wurde, nachdem ich in der vergangenen Woche normal le¬sen konnte. Ich hatte für die heutige Vorlesung neben meinen eigenen Aus¬führungen eine Diskussion über den behandelten Stoff angekündigt. Durch Zwischenrufe und ein Go – in direkt zu Beginn der Vorlesung war es nicht möglich, mich verständlich zu machen. Ich habe meine Vorlesung nach fünf Minuten abgebro¬chen und den anwesenden Studenten gesagt, daß ich diese Vor¬lesung für den Rest des Semesters nicht mehr weiterführen werden. – Da auch für den kommenden Mittwoch mit Störungen in meiner Hauptvorlesung (14 – 16 Uhr) in Hörsaal VI zu rech¬nen ist, bin ich außerdem nicht mehr bereit, diese Vorlesung weiter zu führen. Ich halte die Verhältnisse für unzu¬mutbar bezogen auf eine einzelne Person. – Meine Seminare u.s.w., sowie die Forschungsarbeit des Seminars werde ich weiter halten und betreiben. Ich habe bewußt nicht den Weg des Krankschreibens gewählt. – Diese meine Entscheidung werde ich durch entspre¬chende Anschläge, von denen ich einen Durchschlag beifüge, bekanntmachen. – Prof. Dr. Klaus Kippert.“
Schreiben Kippert an Vorsitzenden des Rates AfE 3.2.1969; Rektorat 510-14, M.3
1111) Brief>03.02.1969>>Deninger an Rektor: Kritik der Äußerung der AfE zu den Aktionen der Studenten
„Magnifizenz! Im Nachgang zu dem Schreiben einiger Mitglieder des Lehrkörpers der Abteilung der Erziehungswissenschaften, das Ihnen in der vorigen Woche zu-gegangen ist, möchte ich mir er¬lauben eine persönliche Erklärung zu über¬senden. – Der erste Entwurf der genannten Stellungnahme enthält mehrere Stellen, denen ich aus politischen Gründen wie aus Gründen der wissen¬schaftlichen Exaktheit unmöglich zustimmen konnte. – Ich habe daher bei den Verfassern in scharfer Form Widerspruch erhoben und die Veränderung dieser Stellen gefordert. – Der jetzt vor¬gelegte Text wurde daraufhin an eini¬gen Stellen gemäßigt. Es fehlen jedoch noch immer zwei Gedanken, die mir für die Beur¬teilung der Lage unerläßlich schienen, jedoch in die Endredak¬tion nicht aufgenommen wurden. – 1. Das Verhältnis angewand¬ter Mittel zum er¬strebten Ziel darf auch bei studentischen Aktionen niemals außer Acht ge¬lassen werden. Wird ein an sich richtiges Ziel mit illegalen Mitteln und Me¬thoden erstrebt, kann ich meine Zustimmung in keinem Falle geben. – 2. Ganz offen¬sichtlich sind die berechtigten Forderungen der AfE – Studenten von einer radikalen Minderheit für ihre Zwecke mißbraucht und als will¬kommener Vorwand benutzt worden. Auch dieser Ge-sichtspunkt müßte m. E. klar zum Ausdruck gebracht werden, wenn man sich nicht dem Vorwurf aus¬setzen will, eine bestimmte Ideologie zu begünstigen. – Leider ist es mir nicht gelungen diese Gesichtspunkte bei der Abfassung der genannten Stellung¬nahme zum Tragen zu bringen.“
Schreiben Deninger an Rektor 3.2.1969; Rektorat 500 – 06
1112) Artikel>03.02.1969>>FAZ: „.Krahl in Untersuchungshaft“
„Wegen schweren Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung. – In der Nacht zum Samstag hat Amtsgerichtsrat Gebhard als Haftrichter im Polizeipräsidium das 26 Jahre alte SDS – Mitglied Hans – Jürgen Krahl unter der Anschuldigung des schweren Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung in Untersuchungshaft genommen. Der Richter folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Krahl war mit 75 anderen jungen Leuten am Freitagnachmittag bei dem Versuch das Institut für Sozialforschung zu besetzen, festgenommen worden (siehe F.A.Z. vom 1. Februar). – Als Haftgrund wird von der Justiz Fluchtgefahr angegeben. Gebhard sagte dazu, der Beschuldigte sei zwar bei seinen Eltern in Hemmingen – Westerfeld polizeilich gemeldet, halte sich jedoch nach Angaben seines Vaters nur wenige Tage im Jahr dort auf; zum letztenmal sei er um die Jahreswende dort gewesen. Seit Beginn seines Studiums im Jahre 1965 wohne Krahl in Frankfurt, wo er niemals polizeilich gemeldet gewesen sei. Er wechsle hier ständig Wohnsitz bei Freunden und Bekannten. In der Begründung de Haftbefehls heißt es, Krahl habe bei seiner exponierten Stellung beim Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) jederzeit die Möglichkeit, entweder ins Ausland zu gehen oder sich im Inland verborgen zu halten und sich auf diese Weise einer Strafverfolgung zu entziehen. – Krahl war vor Beginn der Vernehmung durch die Staatsanwälte Uchmann und Heß auf seinen Wunsch in Gelegenheit gegeben worden, sich mit Rechtsanwalt Riechmann zu beraten. Danach erklärte er sich bereit, sich zur Person vernehmen zu lassen, nicht aber zur Sache. Zur Person gab Krahl unter anderen an, er sei Doktorand bei Professor Adorno und wolle in spätestens vierzehn Tagen zu seinen Eltern zurückkehren, um seine Doktorarbeit zu beenden. Auch gesundheitliche Gründe bewögen ihn, Frankfurt zu verlassen. – Im einzelnen wird Krahl in dem Haftbefehl vorgeworfen, an der Spitze von etwa vierzig Personen am Freitagnachmittag in das Institut für Sozialforschung eingedrungen zu sein, um es für längere Zeit zu besetzen und im Sinne seiner Ideen ‘umzufunktionieren’. Institutsdirektor Professor von Friedeburg habe Krahl gefragt, was er in dem Gebäude zu tun habe, und darauf die Antwort erhalten: ‘Das geht Sie gar nichts an!’ Der Professor habe daraufhin die Eindringlinge aufgefordert, das Haus sofort zu verlassen. Nach Angaben des Direktors sagte Krahl zu dem Professor, er solle ‘die Klappe halten’. Von Friedeburg soll von Krahl einen Schubs erhalten haben und zur Seite gedrängt worden sein. Auf zwei weitere Aufforderungen des Professors, unverzüglich das Institut zu verlassen, soll Krahl erwidert haben, das gehe ihn gar nichts an und er solle endlich verschwinden. – Der SDS hat am Wochenende die Freilassung Krahls gefordert und ein Ultimatum gestellt. In der Erklärung heißt es: ‘Wenn Krahl bis Dienstag nicht freigelassen wird, werden in ganz Hessen die militanten Aktionen verstärkt werden, und den Zeitpunkt der Aktionen werden wir selbst bestimmen. Wir werden notfalls einen Generalstreik der gesamten Hochschulen organisieren.“
FAZ, 3.2.1969
1113) Flugblatt>03.02.1969>>Basisgruppe Naturwissenschaften: „Verhindert die Vorlesungen dieser Leute!“
„Am Freitagmorgen war das soziologische Seminar in der Myli¬usstraße ohne Begründung geschlossen worden. Als Studenten mittags im Institut für Sozi-alforschung im Plenum der Arbeits¬gruppen über die Lage diskutierten, wur¬den die 76 Anwesende ohne vorherige Warnung von der Polizei festgenom¬men und er-kennungsdienstlich behandelt. Später wurden alle bis auf den Kommilitonen H. J. Krahl, der in Untersuchungshaft genommen wurde, frei¬gelassen. – Damit ist endlich das passiert, was Rüegg auf seinem Plakat an¬gekündigt hat: Die Arbeitsgruppen wurden illegalisiert und von der Polizei zerschlagen. Die Professoren Friedeburg, Habermas und Adorno haben dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen. – Arbeitsgruppen haben sich für eine Neuordnung des Studiums im Sinne der Studenten als wirksam¬stes Mittel er¬wiesen. Das hat sich in der letzten Zeit auch in der naturwissenschaftlichen Fakultät ganz deutlich gezeigt. Deshalb müssen wir auf jeden Fall dafür sor¬gen, daß die Ar¬beitsgruppen nicht gefährdet werden. Das erreichen wir nur durch solidarische Kampfmaßnahmen gegen den Polizeiterror in der Univer¬sität. Diejenigen, die immer noch glauben, daß sie sich in ihre Laboratorien und Institute zurückziehen und den Dingen ihren Lauf lassen könnte, erwei¬sen sich in dieser Situation als Komplicen der kleinen radikalen Minderheit der Kapitalisten, die auf jede Weise versucht, die Hochschulen ihren Inter¬essen dienstbar zu machen. Euer Kampf gegen die Verschärfung der Lei¬stungszwänge (Rahmenordnung) und die Reduzierung der Naturwissenschaf¬ten auf Technologie wird gefährdet durch die-jenigen, die kritiklos die Wis¬senschaft an die Herrschenden verkaufen. Insbesondere sind Professoren wie Greiner(Theoretische Physik), der zwei Studenten vor der Fest¬nahme der Soziologen in einer Vorlesung dem Fachidiotentum in den Naturwissenschaf¬ten das Wort redete, zu gefährlich, als daß man einfach hinnehmen könnte, wie sie die Wissenschaft ka¬strieren. – Verhindert die Vorlesungen dieser Leute! Sie mi߬brauchen die Freiheit von Forschung und Lehre! – Wenn Ihr Polizeispitzel seht in der Uni, dann macht sie unschädlich! – Leistet Wider¬stand gegen die Auslieferung der Hochschule an den autoritären Staat! – Dienstag 17.00 Uhr Mensa Teach – in – In¬formationszentrum im AStA.“
Flugblatt Basisgruppe Naturwissenschaften 3.2.1969; Archiv
1114) Flugblatt>03.02.1969>>Basisgruppe Slavistik: „Wissenschaftliche Standards = Polizeimaßnahmen“
„Denkbar ist – daß Studenten der Slavistik sich für das Plenum ihrer Seminare im Institut treffen und dort die politischen und wissenschaftlichen Ergebnisse ihrer Arbeit diskutieren; – daß Prof. R. diese Studenten auffordert, das Semi¬nar zu verlassen, weil seiner Hilflosigkeit studentischer Selbsttätigkeit gegen¬über keine andere Maßnahme einfällt; – daß die Studenten dieser Aufforde¬rung nicht nachkommen, und Prof. R. zehn Minuten spä¬ter wieder erscheint, mit den Worten ‘Jetzt müssen Sie auch die Konsequenzen tragen’, die Tür öffnet, hinter der etwa 50 be¬helmte Polizisten erscheinen. – Denkbar ist wei¬ter, daß diese Polizisten die 76 Studenten der Slavistik aus dem Seminar her¬ausprügeln und auf die Kommissariate verteilen, um sie ‘erkennungs¬dienstlich zu behandeln’. – Denkbar ist schließlich, daß Prof. R. larmoyant und heuchlerisch meint, daß ihm diese Entwicklung leid tut und daß er dafür sorgen werde, daß die Studenten rasch wieder aus dem Polizei¬gewahrsam entlassen und nicht gerichtlich bestraft werden, während er insge¬heim schon Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet hat. – All das ist im Institut für Sozialforschung tatsächlich geschehen! – Die Habermas und Friedeburg, von denen wir einmal Seminarmarxis¬mus gelernt haben, haben uns jetzt die wichtigste Lehre erteilt, daß sie letztlich nur die kleinen Polizei¬spitzel sind, die mit Littmann und Brundert, Benda und Kiesinger dafür sor-gen, daß die Studentenbewegung vorbeugend zerschlagen wird. Das Er-schrecken darüber, daß Altnazi Kiesinger und der Antifaschist Habermas so gut miteinander kooperieren, zeigt nur, daß wir zuviel in Seminaren und zu wenig auf der Straße gelernt haben. – Denkbar ist – daß wir jetzt unsere bornierte slavistische Ar¬beit, die unsere Wirksamkeit gerade verhinderte, aufgeben; – daß wir Seminarpolitik endgültig als gesamtuniversitäre und gesamtgesell¬schaftliche verstehen und die begrifflose Arbeitstei¬lung der bürgerlichen Wissenschaften zerschlagen, indem wir praktischen Widerstand leisten. – Denkbar ist weiter, daß wir uns den heute noch sublimen Terror unserer Or¬dinarien, der die Identität von bürgerlicher Wissenschaft und Unterdrückung her¬stellt, nicht länger gefallen lassen; – daß wir uns das unlegiti¬mierte pro¬fessorale Monopol auf Wissenschaft, das diese zur Hure macht, praktisch an¬greifen; – daß wir die organisierte Ver-schwendung studentischer Arbeitskraft verhindern, indem wir das Seminar zu unserem eigenen machen; – Denkbar ist also, daß der kommende Sommer ein so heißer wird, daß die alte Wissen¬schaft ihn nicht überlebt. – Das wird geschehen! – Montag 14 Uhr Basis¬gruppenratssitzung, Kolbheim, Beethovenplatz 4 – Dienstag, 18 Uhr gesamtuniversitäres Teach – in.“
Flugblatt Basisgruppe Slavistik 3.2.1969; Archiv
1115) Flugblatt>03.02.1969>>Basisgruppen: „Generalprobe für Schutzhaft und Techno¬kratenkaserne!!!“
„ Obwohl wir den bürokratischen Betrieb im Seminar in der My¬liusstraße nicht behinderten, haben Habermas & Co das Seminar geschlossen, weil wir dort politisch diskutierten und unseren im aktiven Streik aufgenommenen Wi¬derstand gegen technokratische Hochschulreform organisierten. Als die So-ziologiestudenten am Freitag von dem geschlossenen Spartakus Seminar in einen freien Raum des Instituts für Sozialforschung gegangen waren und dort mögliche Reaktionsweisen diskutierten, wurde das Institut von Polizei um¬stellt. – Um sich unbequeme Studenten vom Halse zu schaffen, lieferten die Ordinarien uns unter dem Vorwand, wir hätten Hausfriedensbruch begangen, an die Polizei aus. Habermas selbst konstruierte für die Polizei den fiktiven Zusammenhang zwischen ‘illegalen Aktionen’ bei Demonstrationen und den¬jenigen Studenten, die sie loswerden wollten: Angeblich seien im Spar¬takus Seminar ‘illegale Aktionen’ vorbereitet worden. – So ist es allerdings nur konsequent, wenn die Ordinarien uns nicht zum Verlassen des Hauses auf¬gefordert haben, damit wir festgenom¬men und erkennungsdienstlich behan¬delt werden konnten. Es gelang diesen professoralen Hilfspolizisten im kriti¬schen Män¬telchen zwar, den Kommilitonen Hans – Jürgen Krahl, an dem nun exemplarisch Schutzhaft praktiziert wird, für nächste ‘politisch unschädlich’ zu machen, wir garantieren ihnen aber, daß ihre Karriere in kritischer Theorie beendet ist, solange sie die Strafanträge nicht zurückziehen. – Das Zusam¬menspiel der kri¬tischen Jammergestalten Habermas & Co mit der Polizei ist nur ein Teil der konzertierten Aktion von Uniadministration und der Büro¬kratie des autoritären Staates zur Zerschlagung der außerparlamentarischen Opposition. Die Technokratische Hoch¬schulreform zur Gleichschaltung der Universität (z. B. Schütte – Erlaß an der AfE), die jede Möglichkeit, politischen Widerstand zu leisten, eliminieren soll, entspricht den Faschisierungstenden¬zen des autoritären Staates, der mit N. S. Gesetzen, dem massiven Einsatz der Klassenjustiz und perfek¬tioniertem Schutzhaft – Gesetz (das nachträglich be¬reits prakti¬zierte Repressionen legalisieren soll) jede reale Opposition zer¬schlagen soll. – Am Samstag wurden nach einer genehmigten De¬monstration 11 Schüler im Café Kranzler festgenommen und bis Sonntagnachmittag fest¬gehalten. Alle ‘verdächtigen’ Personen wurden in der Stadt und der Uni kon¬trolliert, weil man angeblich nach Demonstranten suchte. – Auch heute noch ist Polizei in der Uni! – Diesem Angriff können wir nur begegnen, indem wir die Universität, die unseren politischen Widerstand kriminalisie¬ren und zer¬schlagen will, mit allen uns gegebenen Mitteln lahm¬legen. Organisiert den Widerstand in politisch – praktischem Ge¬genstudium! – (Heute 20.00 Uhr Ba¬sisgruppenrat aus allen Fä¬chern, Kolbheim) – Wenn bis Dienstag Krahl nicht frei ist, wer¬den wir wann, wo und wie wir wollen, zurückschlagen! Diese Stadt wird mitsamt allen hessischen Bullen nicht zur Ruhe kom¬men. – Schmeißt die Bullen aus der Uni – Freiheit für Krahl – Freiheit für Krahl – Schmeißt die Bullen aus der Uni!!!!“
Flugblatt Basisgruppen 3.2.1969; Archiv
1116) Pressemitteilung>03.02.1969>>Rektor: Besetzung des Insti¬tuts für Sozialforschung am 31.01.1969
„ Am Freitag, den 31. Januar 1969 kurz vor 15 Uhr hat die Po¬lizei im Institut für Sozialforschung (Senckenberganlage/Ecke Dantestraße) über 70 Personen festgenommen, darunter die SDS – Mitglieder Krahl und Frank Wolff . Diese Gruppe war um die Mittagszeit in das Institut eingedrungen, nachdem das Seminar des Institutes in der Myliusstraße am Morgen geschlossen worden war. Diese Schließung war notwendig geworden, weil die dort tätigen Arbeits¬gruppen sich nicht auf die Diskussion wissen¬schaftlicher Themen beschränkte sondern zur Vorbereitung ge¬setzwidriger Aktionen diente. – Die Polizei wurde herbeigerufen, nachdem sich die Eindringlinge trotz mehrfacher Aufforderung durch die Direktoren geweigert hatten, das Institut zu verlassen. Sie kündig¬ten vielmehr an, daß sie das Institut besetzt halten und das Seminar an der Myliusstraße sowie andere Universitäts¬einrichtungen stören wollten. Die Schließung des Seminars und des Instituts erfolgte in vollem Einvernehmen zwischen den In¬stitutsdirektoren und dem Rektor. – Das Institut für Sozial-forschung ist als selbständige Stiftung der Universität ange¬schlossen und un-tersteht den Direktoren Prof. Adorno, Prof. von Friedeburg und Prof. Gun¬zert. Das Seminar an der Myliusstraße ist eine Universitätseinrichtung und untersteht den Professoren Adorno, von Friedeburg und Habermas. – Am Freitag, dem 31. Januar 1969 haben gegen 18.30 Uhr unbekannte Täter den Tür¬rahmen zum Philosophischen Dekanat eingerissen, sind in die Räume ein¬gedrungen und haben erhebliche Verwüstungen ange¬richtet. Die Telefonlei¬tung wurde zerstört, Möbelstücke wurden zerbrochen, und die gesamte Ein¬richtung der drei Dekanatsräume wurde durchwühlt. – Ferner wurde in einem Rektoratsraum die Fensterscheibe mit einem Ziegelstein eingeworfen.“
Pressemitteilung Rektor 3.2.1969; Archiv
1117) Pressemitteilung>03.02.1969>>Rektor: Hinweise auf Lehr-veranstaltungsstörungen bei Kippert und Bauersfeld
„Gegenwärtig werden in der Universität von mehreren Gruppen planmäßig Vorlesungen und Seminarveranstaltungen gestört und gesprengt. Die Aktion begann bei Prof. Klaus Kippert (AFE/Soziologie der Erziehung) in dessen Vorlesung ‘Sexualverhalten und gesellschaftliche Normalität. Nachdem diese Vorlesung bereits vor 14 Tagen gestört worden war, letzte Woche jedoch wie vorgesehen ablief, wurde der Dozent erneut auf¬gefordert, über die jüngsten Ereignisse an der Frankfurter Uni¬versität zu diskutieren. Prof. Kippert, der für heute eine facheigene Diskussion angesetzt hatte, lehnte dies ab und ver¬ließ als die Störung andauerte, den Hörsaal. Er kündigte an, daß er diese Vorlesung im laufenden Semester nicht mehr fortsetzen wolle. – Darauf wurde das zweistündige Seminar des AFE – Ma¬thematikers Prof. Heinrich Bauersfeld gestört. Nachdem die Stör¬trupps in der zweiten Stunde abgezogen waren, konnte er sein Seminar fortsetzen. Anschließend wurde Prof. Ludwig von Friedeburg, Ordinarius für Soziologie an der Phil. Universität daran ge¬hindert, seine Vorlesung ‘Jugend in der modernen Ge¬sellschaft’ zu halten, da die Störer Lärminstrumente mit sich führten, einen Knallkörper zündeten und Eier warfen. – Seither wurden mehrere Lehrveranstaltungen gestört, es ist momentan nicht möglich, eine genaue Übersicht zu geben.“
Pressemitteilung Rektor 3.2.1969; Archiv
1118) Bericht>03.02.1969>>Polizei: Über Spani¬endemonstration am 01.02.1969
„Die Demonstration (Mitglieder des SDS, des spanischen Stu¬dentenbundes, des SHB, der HSU und des LSD) sammelten sich um 15.00 Uhr in der Jü¬gelstraße und zogen von dort, wie ihnen auferlegt wurde, über Bockenheimer Landstraße – Opernplatz – Taunusanlage – Gallusanlage – Theaterplatz – Neue Mainzer Straße – Junghofstraße zum Goetheplatz. – Dort forderte ein Sprecher des AStA um 16.30 Uhr die Demonstration auf, sich nach Hause zu begeben, da die Demonstration beendet sei. – Jedoch ließen sich die meisten der Studenten auf die Fahrbahn nieder und erklärten, nicht eher aufzustehen, als bis die vier in der Junghofstraße sistierten Demonstranten wieder frei ge¬lassen seien. Gegen 17.50 Uhr brachte ein Fukw. die vier Demonstran¬ten zum Goetheplatz und ließ die Demonstranten frei. – Darauf¬hin löste sich der Zug auf. – Während des Happenings auf dem Goetheplatz erklärte ein Sprecher der Schutzpolizeieinsatzleitung, daß man zwar noch nicht wisse, warum die vier Studenten si¬stiert worden seien, daß man sie aber nach Feststellung ihrer Personalien wieder frei lassen würde. – Die vier in der Jung¬hofstraße sistier¬ten Demonstranten wurden von Beamten der 1. Bereitschaft wegen Auflaufs und Widerstandes sistiert und zum Polizei – Präsidium verbracht, von wo aus sie wiederum zum Goetheplatz gebracht wurden. Sie hatten einen Teil der Demon-stranten auch gegen den Einsatz von Polizeibeamten aufgefor¬dert, in der Junghofstraße vom vorgeschriebenen Weg abzuwei¬chen. – Am Opernplatz rotteten sich mehrere jugendliche De¬monstranten während des Zuges zusam¬men, um geradeaus zur Hauptwache durchzudringen. Angesichts der Vielzahl der dort eingesetzten Polizeibeamten gaben sie jedoch ihr Vorhaben auf. Durch einen Lautsprecher forderte ein unbekannter Demonstrant die Polizei dort auf, sich zu entfernen, anderenfalls sie die Verantwortung für die entste¬henden Folgen tragen würden. Je¬doch kam es zu keiner Auseinandersetzung zwischen Polizei und Demonstranten. – Die Demonstranten hielten den ihnen vorge¬schriebenen Weg ein und die Demonstration verlief bis zum Goetheplatz ohne besondere Zwischenfälle. – Trotz Begleitung des Zuges durch eine große Anzahl von Beamten der Bereit¬schafts – und Schutzpolizei gelang es einzelnen spanischen Stu¬denten, zum Spanischen Generalkonsulat in den Grüneburgweg zu gelangen. Sie diskutierten dort mit den Angestellten des Konsulates. Zu Ausschreitungen kam es nicht. – Mehrere Fahr¬zeuge umkur¬vten das Konsulat, in denen sich vermutlich Ange¬hörige des SDS befanden: F – …. – Ver¬mutlich hatten sie etwas gegen das Konsulat vor, nahmen jedoch angesichts der dort eingesetzten Beamten der Schutzpolizei davon Abstand. Die zwei Personen in dem Pkw F . führten eine etwa drei Meter lange Stange mit sich, die vermutlich zum Einstoßen der Scheiben des Konsulates gedacht waren. – Nach der Auflösung des Zuges auf dem Goetheplatz begaben sich etwa 30 jugendliche Demonstran¬ten (keine Studenten) in das Café Kranzler, schmissen dort mit Torten um sich und besudelten die Gäste mit Kaffee. 11 dieser Demonstranten wurden festgenommen und am 2.2.1969 nach ed – Be¬handlung und Personalienfeststellung wieder entlassen. – Die Namen der vier sistierten und der 11 festgenommenen Demon-stranten konnten bis zum Ein¬satzende nicht in Erfahrung ge¬bracht werden. Gegen die 11 festgenommenen Demonstranten werden Strafverfahren wegen Hausfriedensbruches und Sach¬beschädigung eingeleitet. – Von den vier Beamten des LKA Wiesbaden blieb KOK H.. mit einer Filmkamera zusammen mit KJM J… am Spanischen Generalkonsulat postiert, während KK R.., KHM U.. KHM S… (mit Filmkamera), KOM R… (mit Fotoapparat; machte Aufnahmen) und KOM L.. den Zug begleiteten. – Die De¬monstranten führten mehrere Transparente mit spanischen In¬schriften mit auch solche mit folgenden In¬schriften: – ‘Wer hilft den Faschisten? Die Kapitalisten.’, ‘In einer Woche 1507 Verhaf¬tete’, ‘Kapitalisten schützen die Faschisten’. – Aus den Reihen der Studenten bzw. Demonstranten waren immer wieder folgende Ausrufe zu hören: – ‘Sieg Heil’, ‘Franco, Mörder’, ‘Freiheit für Spanien’, ‘Ho, Ho, Ho – Chi – Min’, ‘Kapitalisten schützen die Faschisten’. – Es konnte immer wieder bemerkt werden, daß einzelne Gruppen Jugendlicher, vermutlich Anhänger des SDS, versuchten, aus dem Zug auszubrechen, jedoch von den übrigen Studenten daran gehindert wurden. – Im großen und ganzen nahm der De¬monstrationszug einen ruhigen Verlauf. – Auf dem Goetheplatz machte ein Sprecher des AStA die Demonstranten darauf aufmerksam, daß am Dienstag, den 4.2.1969, in der Mensa eine Kundgebung gegen die Vorbeugehaft statt¬findet. Die Uhr¬zeit wurde nicht genannt, konnte auch nicht in Erfahrung ge¬bracht werden. – R…, Kriminalkommissar.“
Vermerk Polizeipräsidium 3.2.1969; Archiv
1119) Artikel>04.02.1969>>FR: „SDS – Aktionen in ganz Hessen“
„Notfalls Gene¬ralstreik an allen Hochschulen – Stellungnahme des AStA – Wenn der Studentenführer Hans – Jürgen Krahl, der sich nach seiner Festnahme am vergangenen Freitag im Institut für Sozi¬alforschung als einziger von den 76 festgenommenen Studenten in Untersuchungshaft befindet, nicht bis zum Dienstag freige¬lassen sei, würden in ganz Hessen die militanten Aktionen ver-stärkt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des SDS vom Sonntag. ‘Den Zeitpunkt der Aktionen werden wir selbst bestim¬men. Wir werden notfalls einen Generalstreik der gesamten Hochschulen organisieren’. – In der Mitteilung heißt es weiter, es sei unwahr, daß die Studenten am vergangenen Donnerstag illegale Aktionen im Soziologischen Seminar vorbereitet hätten. Auch sei vor dem Polizeieinsatz am Freitag im Institut für Sozi¬alforschung an die Studenten keine Aufforderung zum Verlassen des Hauses ergangen. Die Studenten seien auch nicht in das In¬stitut eingedrungen, sondern hätten dort eine ganz normale Diskussion gehabt. Im übrigen sei es der Kriminalpolizei und den Professoren nicht um Hausfriedensbruch gegangen. Aktive Stu¬denten sollten mit erkennungsdienstlicher Behandlung ‘kriminalisiert’ werden und man wolle eine schwarze Liste für künftige Vorbeugehaft und politische Justiz herstellen. – In ei-ner Stellungnahme des AStA der Frankfurter Universität vom Sonntag wird die Festnahme von 76 Studenten der Fachschaft für Soziologie am Freitag als ‘das letzte Glied in der Kette der sprachlosen Reaktion der Administration von Universität und Landesregierung auf den Widerstand der Studenten gegen die technokratische Hochschulreform, gegen den unkontrollierten und nicht legitimierten Einfluß von Staat und Wirtschaft auf den wissenschaftlichen Prozeß’ bezeichnet. Der Diskussionsbeitrag der Administration zu den Argumenten der Studenten habe sich in Anweisungen an Justiz und Polizei erschöpft. ‘Die Studenten wollten in Lehrveranstaltungen diskutieren. Die Ordinarien de-nunzieren das als Zerstörung der Freiheit von Forschung und Lehre. Die Studenten organisierten sich in Arbeitsgruppen, der Rektor kriminalisierte diese, der AStA koordinierte die studenti¬schen Arbeitsgruppen, die Universitätsadministration versuchte, politische Zensur mit dem Druckmittel der Rechtsaufsicht. Die Studenten übernahmen die für diese Arbeit notwendigen Produk¬tionsmittel. Schütte, Kuratorium und Ordinarien holten die Poli¬zei. In der Stellungnahme wird zu einem Teach – in am kommenden Dienstag, 17 Uhr, in der Mensa aufgerufen. – Große Flugblatt – Aktion – Eine Flugblattaktion großen Ausmaßes, wie sie in die¬sem Umfang allenfalls noch bei der Vorbereitung für Studenten¬parlamentswahlen zu beobachten ist, war über das Wochenende von den Basisgruppen der Abteilung für Erziehungswissenschaf¬ten, der Wirtschafts – und Sozialwissenschaften, der Naturwis¬senschaften und der juristischen sowie der soziologischen Fach¬schaft vorbereitet worden. – Ab Montagmittag wurden die Flug¬blätter in den Hörsälen verteilt. Allen gemeinsam war neben fachspezifischer Darlegungen der Appell, Hans – Jürgen Krahl freizulassen. Die Soziologen preschten bei ihren Forderungen am weitesten vor. In ihrem Flugblatt, das nicht namentlich unter¬zeichnet war, hieß es: ‘Wenn bis Dienstag Hans – Jürgen Krahl nicht frei ist, werden wir, wann und wo wir wollen, zurück¬schlagen.’ Die Stadt werde mitsamt ‘allen hessischen Bullen’ nicht mehr zur Ruhe kommen. – Am Dienstagnachmittag um 17 Uhr ist ein Teach – in in der Mensa angesetzt, wo über wei¬tere Maßnahmen beschlossen werden soll, wenn Hans – Jürgen Krahl bis zu diesem Zeitpunkt nicht wieder auf freiem Fuße sein sollte. – Mit Flugblättern wird außerdem aufgerufen, ‘die Bullen aus der Universität zu schmeißen’. Dieser Aufruf richtet sich gegen Polizei, die sich nach Augenzeugenberichten vom AStA am Samstag in der Universität aufgehalten haben solle. Der Presse¬stelle der Universität, die wir um Auskunft darüber baten, war darüber nichts bekannt.“
FR, „SDS – Aktionen in ganz Hessen“ 4.2.1969; Archiv
1120) Fernschreiben>04.02.1969>>Polizei:„Teach In am selben Tag in der Mensa der Universität und anschließende Sach¬beschädigung im Universitäts¬haupt-gebäude“
„[…] Mittels eines Flugblattes, das in den letzten Tagen zur Verteilung gelangte, rief die Basis¬gruppe AfE zur o. a. ‘Teach – in’ auf. In dem Flugblatt wird u. a. auf den an¬geblichen ‘Polizeiterror’ hingewiesen. Das Flugblatt schließt mit folgendem Wortlaut: – ‘Wenn bis Dienstag Krahl nicht frei ist, werden wir wann, wo und wie wir wollen zuschlagen! Diese Stadt wird mit¬samt allen hessischen Bullen nicht zur Ruhe kommen. Schmeißt die Bullen aus der Uni. Freiheit für Krahl.’ – Das ‘Teach – in’ begann um 17.00 Uhr und dauerte bis 19.30 Uhr. Teilnehmerzahl ca. 1.200 Personen. Als Hauptredner trat ‘ Cohn – Bendit‘ hervor. Er übte Kritik am bestehenden Staatssystem, das er als faschi¬stoid bezeichnete. In seinen weiteren Ausführungen ging er auf den am 5.2.69 stattfindenden Prozeß gegen ‘Krahl’ ein und brachte ihn in Verbindung mit der beabsichtigten Vorbeugehaft. Er übte Kritik an den beabsichtigten Schnellverfahren und be¬zeichnete den in diesem Verfahren die Anklage ver¬tretenden Staatsanwalt Uchmann als ‘Schwein’. Er forderte die Anwesenden auf, am 5.2.1969 sich um 11.00 Uhr vor der Universität zu ver¬sammeln, um von dort geschlossen zum Gerichtsgebäude zu gehen. Der Verteidiger von ‘Krahl’ beabsichtigt, die mit ‘Krahl’ gemein¬sam festgenommenen Personen als Zeugen zu laden. – Verschie¬dene Redner kritisierten die Ausführungen von Cohn – Bendit und beanstandeten die Aktionen des ‘SDS’. Von einem Redner – Bauer – wurde verurteilt, daß am 30.1.1969 Polizeibeamte bei ihrer Dienstausübung tätlich angegriffen wurden. – Den Anwesenden wurden Bil-der hiesiger Beamten zur Identifizierung vorgelegt. – Um 19.30 Uhr – nach Beendigung des ‘Teach – in’ zogen ca. 300 Studenten in die Universität. Sie verweilten vor dem Rek¬torat, wo sie mit Farbe Glastüren, Wände und Boden beschmier¬ten. – Folgende Parolen waren angebracht: – ‘Freiheit für H. J. Krahl’, ‘Fachidiotie und Polizei ist Ordinarien – Universität’, ‘Politische Presse, das Resultat der Ordinarienherrschaft’, ‘Bullen raus, die Universität den Stu¬denten’, ‘Brundert, Panitz, Springer, Noll, Fresse voll, voll, voll’, ‘Genossen seid realistisch, fordert das Unmögliche’, ‘Vögelt Habermas massenhaft’. – Auf der auf-gebrochenen Tür zum Zimmer 40 war ein Hakenkreuz aufgemalt. In die¬sem Raum waren die Schränke aufgebrochen, Vorhänge heruntergerissen und die Akten am Boden verstreut. Ein Teil der Akten war angebrannt und lag im Westeingang der Universität. Zu Zwischenfällen und Festnahmen ist es nicht gekommen. Die Parolen wurden mit roter Farbe aus Sprühdosen angebracht.“
Fernschreiben Polizeipräsidium 4.2.1969; Archiv
1121) Flugblatt>04.02.1969>>AStA: „Das Monopol der Gewalt hat der Staat! – Argumente zum Widerstand“
„Der aktive Streik der Studenten ist einerseits Widerstand ge¬gen die drohende und zum Teil schon praktizierte technokrati¬sche Hochschulreform, andererseits Kampf um eine Neubestim¬mung der Wissenschaft und ihren Bezug zur Politik. Diese beiden Aspekte des Kampfes der Studenten vermitteln und legitimieren sich in der politischen Situation der Gesellschaft insgesamt. – Autoritärer Staat und technokratische Hochschulreform – Die technokratische Hochschulreform ist nur ein Teil der gesell¬schaftlichen Entwicklung zum autoritären Staat und seinen For-mierungstendenzen hin. In zunehmendem Maße wird die parla¬mentarische Kontrolle politischer Entscheidungen zur Farce. Entscheidungen, die Gewicht haben, werden von den Lobbyisten partikularer Interessen in nichtöffentlichen Ausschüssen durch¬setzt. Politische Öffentlichkeit erscheint als Zerrbild in der Waschmittelreklame der Parteien. Die Justiz wird durch legali¬stisches Formdenken zum willigen Instrument der Parteien. Die Massenmedien unterstützen diese Tendenzen, indem sie das Be¬wußtsein in der Bevölkerung zur Konsumwut anstacheln und zur blinden Anpassung an das Bestehende hinmanipulieren. Gleich¬zeitig sichern sich die Herrschenden gegen möglichen Widerstand durch Notstandsgesetze und Vorbeugehaft ab. – Auf diese Weise werden entweder die Interessenkonflikte in dieser Gesellschaft verschleiert oder durch Reglementierung mit Staatsgewalt und Justiz gelöst. Zwar werden immer wieder Verhandlungen und Diskussionen im Konfliktfall angeboten, diese gehen dann aber ums Detail von schon längst vorentschiedenen Grundsatzfragen der Normen und Ziele. Bei den gegebenen Entscheidungsstruktu¬ren bleiben diese Diskussionen völlig unverbindlich. Der Argu¬menteabtausch, auf dem die Liberalen immer wieder beharren, ist längst zu einem Fetisch geworden, der die Unmöglichkeit der Einflußnahme auf politische Entscheidungen verschleiert. – Die Universität ist einer der letzten Räume, in denen sich überhaupt noch kritische Reflexion des Bestehenden findet und sich ent¬wickeln kann. Dieser Freiheitsraum, den Studenten heute noch dadurch haben, daß sie noch nicht dem Leistungs – und Hand¬lungsdruck einer technisierten Gesellschaft unterworfen sind, soll durch die technokratische Hochschulreform in Gleichschritt mit den herrschenden Interessen gebracht und damit die letzten Reste von Widerstand zerschlagen werden. – Diese ‘Reform’ braucht sich keine Gedanken um eine wirkliche Neubestimmung des Wissenschaftsprozessen zu machen, sie knüpft fast lückenlos an die bestehenden autoritär – hierarchischen Strukturen der Ordinarienuniversität an, und will auf Kosten von demokrati¬schen und emanzipatorischen Interessen den Lehr – und For¬schungsprozess effizienter gestalten. Sie will nichts anderes er¬reichen. als daß die Universität nur noch gefügige Gesell¬schaftsfunktionäre produziert. Bei den Ordinarien stößt eine solche Reform nur dort auf Widerstand, wo diese ihr Monopol der Bestimmung über Form und Inhalt von Wissenschaft durch Regle¬mentierung von oben eingeschränkt sehen. – Neubestimmung der Wissenschaftsinhalte – Die Studenten, von emanzipatorischen und demokratischen Interessen ausgehend, müssen ihren Wider¬stand in zwei Richtungen hin organisieren. – 1. Wollen sie die technokratische Hochschulreform verhindern, die mit Hilfe der Administration die Freiheit von Forschung und Lehre zur Phrase degradieren würde. So war der Schütteerlaß, der den AfE – Stu¬denten politische und gesellschaftliche Reflexion auf Implikate ihrer Berufsrolle verbietet, um die Produktion von angepaßten Lehrern zu verbilligen, Auslöser für ihren Streik. – Als Antwort auf diesen Tendenzen stellten die Soziologen exemplarisch die Forderung nach der politischen Reflexion des Studieninhaltes. Die Technokraten können mit soziologischem Wissen schon sach¬lich sich nicht einlassen, weil die Sozial – und Politikwissen¬schaftler, Psychologen und Pädagogen, wenn sie ihr Fachstudium in diesen Rahmen stellen, die Schwächen der Gesellschaft, die Konstruktionsfehler ihres Aufbaues schmerzhaft bloßlegen. Wachstumsstop in den Sozialwissenschaften, heißt es autoritär, wo nicht Rückschrauben der Studentenzahlen. Es ist den herr¬schenden Funktionären peinlich, daß allmählich klar wird, daß die Massen der Bürger allenthalber, die Arbeiter im Betrieb, die Angestellten in der Verwaltung, Lehrer an den Schulen und Mit¬glieder in den Parteien, um ihre Kontrollrechte geprellt werden, daß die vielen, die die Arbeit tun, keine Macht haben dürfen, weil sie die Vorrechte der Machthaber gefährden könnten. Diese sind in der Stille schon bemüht, den Kritikern, die unfein das gute Einvernehmen stören, zu Leibe zu gehen. Soziologisches Wissen wird nicht gebraucht, rufen einhellig Bonner Minister, die Verbandsfunktionäre der Industrie, die Spitzen der Stadtverwal¬tung und der Ministerialbürokratie, als sei es in ihre selbst¬herrliches Ermessen gestellt, über soziale Bedürfnisse und Brauchbarkeit zu befinden. – Selbstorganisation als Widerstand – Zweitens aber kämpfen die Studenten für eine Neuorganisation ihres Studiums, die sie fähig machen sollte, nicht nur theore¬tisch politische Reflexion zu betreiben, sondern politisch prak¬tisch zu handeln, um dem autoritären Staat Widerstand zu lei¬sten. Denn wer die Rolle seiner Tätigkeit im politischen und so¬zialen Rahmen nicht begreift, bleibt blind, für welche Zwecke er verplant wird. Fachidioten aber sind willige Instrumente im au-toritären Staat; sie dienen Faschisten, Technokraten, Managern gleich pünktlich und bedenkenlos. Selbstständiges Denken und praktische Relevanz sind deshalb Bedingungen für ein Studien¬programm und individuelle Bedürfnissen befriedigende Arbeit. Denn solange autoritäre Strukturen im Wissenschaftsbetrieb die für ihr konstitutive herrschaftsfreie Diskussion und kollektive Lernprozesse verunmöglichen, solange Wissenschaft und Praxis in illegitimer Weise voneinander getrennt sind, solange ein Jura¬studium nur Verinnerlichung von Subsumptionsmechanismen und Auslegung nicht jedoch Problematisierung von Normen und einem unausgewiesenen Vorverständnis ist; solange in den Naturwis¬senschaften deren Ergebnisse nicht daraufhin diskutiert werden, wem und zu welchem Zweck sie zur Verfügung gestellt werden; solange Geisteswissenschaften entweder Anpassungswissen ver¬mitteln oder kritische Reflexion auf die Gesellschaft auf einem theoretischen Niveau abhandeln, das die Umsetzung in Praxis verstellt, – solange werden die Studenten als angepaßte Indi¬viduen die Universität verlassen. – Deswegen traten wir in ‘aktiven Streik’. – Wenn die Professoren ihre Massenlehrveran¬staltungen fortsetzen, solange sie den Studenten plausible Ant¬worten auf ihre Minimalforderungen schuldig bleiben, zeigt das die Ignoranz der politischen Funktion der Wissenschaft, wenn nicht die Sabotage unseres Versuchs, die Macht der Wissenschaft zum Faustpfand des politischen Kampfes zu machen. Eine poli¬tisch legitimierte Erneuerung der Hochschule hat zur inhaltli¬chen Voraussetzung die Fortsetzung der selbstgestaltenden Ar¬beit. Wir müssen den routinierten Lehrbetrieb aussetzen, um unsere selbstätige Arbeit in der Universität zu organisieren. Unsere Arbeit in den Arbeitsgruppen soll Formen entwickeln, wie der Wissenschaftsbetrieb ablaufen muß, wenn er den Interessen der an ihm Beteiligten in der oben beschriebenen Weise gerecht werden soll. – Unter Bedingungen der dauernden Bedrohung der politisch aktiven Studenten und des Widerstandes der Gesamtu-niversität gelingt die Durchsetzung des anarchischen Struktur¬wandels nur unter einem sowohl politisch revolutionären als auch unmittelbar reformerischen Aspekt. Diese Doppelfunktion ist vielleicht eine strategische Notwendigkeit des Übergangs in dessen gegenwärtig unentbehrlich im Angriff an zwei Fronten; Gegen die Bestrebungen wie sie in den Vorschlägen der West¬deutschen Rektorenkonferenz, der CDU – Kultusminister Hahn und Huber oder des SPD – Kultusministers Schütte auftreten, möglichst viele alte Regelungen in die neue Hochschule hinüber zu retten, Detailverbesserungen ohne ein klares politisches Konzept zu in¬stallieren; und zum anderen gegen die technokratischen Maßnah-men selbst, die mehr Studenten in kürzerer Zeit und ohne Ko¬stenzuwachs durch die Universität schleusen wollen. Wo sich kritische Impulse regten, würden sie nach der autoritären Schule, dem zweijährigen Schleifen bei der Bundeswehr bzw. dem allmählichen Eingewöhnen in die häusliche Unmündigkeit bei den Frauen, dann in der Hochschule endgültig ausgetrieben. Vorle¬sungen und Seminare dürfen nicht länger den Schulunterricht für Kinder der Mittel – und Oberschicht fortsetzen. Eigene Leistung können kaum durch Wissensprüfungen nachgewiesen werden. Doch wer nicht gedankenlos und oberflächlich die Richtlinien befolgt und unsystematisch Fakten auswendig lernt, wer nicht seine persönlichen Maßstäbe sinnvoller Arbeit verdrängt und fremde zu seinen eigenen macht, wird durch den Lehr – und Prüfungsbetrieb diskriminiert. Jeder Kanon, der sich dem Lernenden nicht auf sein Auswahlprinzip hin durchsichtig zeigt, ist willkürlich und muß abgeschafft werden. Prüfungen des alten Stils, Zwischenprüfungen und Klausuren auf dieser Basis sind Notlö¬sungen für unlösbare Probleme der Ordinarienuniversität. Ent¬scheidungen über die Struktur der Universität aber werden in den Länderparlamenten getroffen. Wer sie blockieren will, darf sich deshalb nicht auf die untergeordneten Fragen der Insti-tutssatzung verweisen lassen. Er muß vielmehr die Konflikte im eigenen Fachbereich in die Hochschulrevolte einbeziehen. – Die Bedingungen des politischen Kampfes – In diesem Zusammenhang gewinnt die Forcierung der Konfrontation mit den Ordinarien, auch mit solchen, mit denen über den engeren Bereich der Sat¬zung eine Verständigungsbasis gegeben wäre, ihre Rechtfertigung. Unter den Umständen der stabilen und selbstsicheren Herrschaft der Ordinarien ist eine Einigung über Teilfragen politisch kurz¬schlüssig. Hier hat die Entgegensetzung von Revisionismus oder Reformismus einerseits und aktiv revolutionärer Politik anderer¬seits ihren argumentativen Stellenwert. Ebenso wie das Recht der freien Meinungsäußerung die gesellschaftliche Kontrolle der Massenmedien zur faktischen Basis hat (wie in einem Verfahren gegen Osterdemonstranten sogar gerichtlich bestätigt wurde), kann es mit einzelnen Professoren solange keine Herrschaftsfreie Diskussion geben, als sie sich aus der Auseinandersetzung, wenn es ihnen beliebt, sprachlos auf ihre Machtposition zurückziehen können. Partnerschaft im Betrieb ist ideologische Fassade, wo die Manager das Letzte Wort behalten. Wissenschaftlicher Konsens in ‘gemeinschaftlichem’ Gespräch erweist sich als Phrase, wenn die beamteten Teilnehmer die Diskussionsbasis bestimmen. Politische Diskussionen in Lehrveranstaltungen beeinträchtigen die Lehr – und Lernfreiheit, meint Prof. Erler. In Wahrheit stellen sie die ‘Herren’ erst zur Rede auf jene faktische Ungleichheit der Mit¬glieder der Arbeitsveranstaltungen. Wenn selbst Soziologiepro¬fessoren sich verhandlungsbereit wähnen, um in die rechtliche und machtpolitische Basis der Ungleichheit in Erwägung zu zie¬hen, zeigt das die Blindheit der Bevorzugten gegenüber ihren eigenen Vorteilen. In der Debatte mit den Studenten zeigen sich die Professoren oft darüber entsetzt, daß sie wie Angeklagte vor dem Tribunal ihrer Opfer nach deren Willen Rede und Antwort stehen müssen. Der Machtposition der Professoren in den Dis¬kussionen müssen die Studenten nicht nur das Argument, son¬dern notwendigerweise emotionale Loslösung von der Bindung an Autoritäten entgegensetzen. Es gibt keine Basis freier Diskus¬sion, solange die Dozenten nicht auf die Privilegien ihrer hier¬archischen Machtstellung verzichten und sich auf diese Abdan¬kung öffentlich festlegen. Die Alternative ist, daß die Studenten sich ständische Vorrechte faktisch herausnehmen (durch Aneig¬nung der Räume und Arbeitsmittel ihrer Institute bis hin zur Besetzung), die ihnen Rechte sichern, auf Grund derer sie mit den ‘Partnern’ dann auf wirklich vergleichbarer Basis sprechen können. – Die politische Reaktion – Es ist einsichtig, daß der Kampf um die Selbstorganisation der Studenten nicht ungestört vollzogen werden konnte, solange die Machtstrukturen der Ordi¬narienuniversität besteht. Die Selbsttätigkeit in Form und Inhalt des Wissenschaftsbetriebs stellt durch ihre bloße Existenz den überkommenden (‘ordentlichen’) die Machtfrage. In dieser Aus¬einandersetzung bestätigte sich erneut die Erfahrung die uns erst nach einer langen Phase von fruchtlosen Gesprächen, von Vorschlägen und Forderungen zur Einsicht kommen ließ, daß wir unsere Vorstellungen selbst durchführen müssen: Es gibt keine Adressaten für unsere Forderungen. Solange wir als Bittsteller abstrakt Forderungen vertraten, wurden wir (bestenfalls) mit scheinbarer Aufnahmebereitschaft beruhigt und hingehalten, bis im Endergebnis alles im Papierkorb seinen Platz fand. Als wir unsere Vorstellungen in der Selbstorganisation an den Instituten zu praktizieren begannen, wurden unsere Fragen nach der Legi¬timation der bisherigen Lehrveranstaltungen ignoriert und eine kritische Auseinandersetzung durch juristische und administra¬tive Maßnahmen unterlaufen: Der Diskussionsbeitrag der Univer¬waltung zu den Argumenten der Studenten erschöpfte sich in Anweisung an die Justiz und Polizei. Die neue Form der Studentenbewegung ließ Professoren und Administration in den ersten Streikwochen an ihren alten Repressionsmitteln ratlos werden. Diese Handlungsunfähigkeit besaß nur den Ausweg der ultima ratio: die Hilfe des Staates durch seinen Büttel, die Po¬lizei. – Mit dieser Strategie konnte jedoch auch nur begrenzt, nämlich gegen Soziologen im Institut an der Mylius – Straße auf¬grund bestimmter Voraussetzungen vorgegangen werden. – 1. Die konsequente Übernahme des Instituts durch Studenten bot eine exemplarische Angriffs¬fläche. – 2. Soziologiestudenten sind keine notwendigen Fachspezialisten, auf deren Ausstoß die Gesellschaft angewiesen wäre wie zum Beispiel auf den geplanten Output an Lehrern, sondern bilden eher einen ‘bekämpfungswürdigen’ Unsicherheits¬faktor bestehender Herrschafts¬strukturen. – 3. Das vielfach gegen Soziologen bestehende Ressentiment konnte gün¬stig für eine Isolierung der betroffenen als Absicherung der Po¬lizeimaßnahmen verwendet werden. – Wenn auch die heutige Repressions¬strategie ebenfalls in dieser ultima ratio des Polizei¬einsatzes kulminiert, gelang es dennoch der Uni – Administration, sich bis zu Neubeginn des Semesters nach den Weihnachtsferien auf die neue Stra¬tegie der Studenten einzustellen und auf an¬deren Ebenen der Konfrontation sublimere Repressionen zu er¬sinnen. – Kriminalisierung der Selbstorganisation – Zunächst einigte man sich auf den Sprachgebrauch. Die Praxis der Stu¬denten, sich mit Form und Inhalt ihres Studiums auseinanderzu-setzen und zu verändern wurde als rechtswidrig erklärt. In allen Erklärungen des Rektorats, in den Protokollen von mehreren Professoren über Diskussionen in Lehrveranstaltungen sind die Studenten ‘Störer’ und ‘Eindringlinge’, ihre Praxis ‘Störung’ und ‘Sabotage’. Diese Kriminalisierung der Selbstorganisation hat mehrere Funktionen: – 1. Vereinzelung der aktiven Studenten durch Spaltung der Studentenbewegung in Arbeitswillige (Lämmer) und Kriminelle (Störer); – 2. Verlagerung der Ausein¬andersetzung auf eine (juristische) Ebene, in der sich die Administration am längeren Hebel weiß in einem Staat, dessen Juristen in ihren eigenen formalen Subsumptionsmechanismen stets zum Henker für den herrschenden Status – Quo werden; – 3. Agitatorische Vorbereitung für härtere Maßnahmen gegen eine Studentenbewegung, die sich nicht einschüchtern läßt, indem man einer nicht informierten Öffentlichkeit und unentschlossenen Studenten die Repressionen gegen die Studentenbewegung sugge¬stiv gleichsetzt mit Verbrecherbekämpfung. – Zudem muß die willkürliche Kriminalisierung als Begründung aller weiteren Ge¬genmaßnahmen bzw. Androhungen herhalten: Disziplinarverfahren, Strafverfahren, Semesterannullierungen und Polizeieinsatz. – Die Unverfrorenheit, mit der die Universitätsadministration die Stu¬denten kriminalisiert, erhellt selbst jedoch das entscheidende Moment der Ordinarienuniversität, dem unser Kampf gilt: die In-terpretationsherrschaft der Ordinarien, d. h. deren willkürliche Kompetenz, ‘offiziell’ festzulegen, was ‘ordentliche’ Wissenschaft und was deren ‘Störer’ und ‘Sabotage’ heißen soll. Diese Willkür demaskiert sich, wenn dieselbe studentische Praxis dort akzep¬tabel scheint, wo Professoren sie befürworten (Wiethölter, v. Krockow u. a.). Die Legitimität der studentischen Praxis kann aber nicht daran bemessen werden, ob ihr ein Professor zustimmt oder nicht, sie wäre dann abhängig von der politischen Ent¬scheidung des Professors. An diesem Kriterium könnte höchstens ihre ‘Legalität’ im Sinne bestehender formaler Gesetzesauslegung gemessen werden, wobei jedoch die Unterdrückungs¬funktion sol¬cher juristischer Argumentation sich offenbart, wenn sie legitime Forderungen mit der Waffe der ‘Legalität’ bekämpft. – Auf einer zweiten Ebene der Konfrontation wird versucht, direkt die Or¬ganisation der selbsttätigen Studenten bzw. die Organe der Stu¬dentenschaft gleichzuschalten. Das Mittel Rechtsaufsicht wird eingesetzt in dem Bestreben, den AStA durch einstweilige An¬ordnungen und durch Ersatzvornahme zu entmündigen und zu disziplinieren. Das Hausrecht wird benutzt, um Informationen der Studentenschaft (AStA) zu verhindern, um Arbeitsräume und wissenschaftliche Hilfsmittel den Studenten zu entziehen. – Eine weitere Komponente im Rahmen dieser umfassenden Disziplinie-rungsstrategie stellt die psychische Verunsicherung dar: – 1. Verbot an die Professoren, an den Arbeitskreisen mitzuarbei¬ten, unter Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerden; – 2. Aufforderung zur Denunziation; – 3. Polizeispitzel in Ver¬sammlungen und in Lehrveranstaltungen; – 4. Drohung der Se¬mesterannullierung und Druck über die rigiden Leistungsanfor¬derungen, indem man den Arbeitskreisen die Anerkennung ver¬wehrt und damit die Studenten zu den ‘ordentlichen’ Veranstal¬tungen, zur Verschulung zurückzwingt. – Eskalation zur manife¬sten Gewalt – Je nach der Ebene der studentischen Aktivität wurden die Gegenmaßnahmen ‘adäquat’ durchgeführt. Dies be¬deutet jedoch gleichzeitig, daß alle Studenten auf jeder Fakultät potentiell mit denselben Repressionen rechnen müssen. Die So¬ziologen haben aufgrund der besonderen Bedingungen ihre Orga¬nisation eines neues Studiums am konsequentesten durchführen können. Hier hat sich auch die Gegenstrategie voll entfaltet. Als sich die Studenten durch sublimere Gewalt nicht abschrecken ließen, in ihren Instituten die wissenschaftlich – theoretische Diskussion über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik mit praktisch – politischer Arbeit zu verbinden, flüchteten die Säu¬lenheiligen der kritischen Theorie zu ihrem letzten Gegenargu¬ment, der Polizei. Sie ließ die Gewalt des autoritären Staates manifest werden. Der Formierungsprozeß kann sich nur begrenzt leisten, in sublimer Verschleierung aufzutreten. Die Selbstorganisation produzierte das ungeschminkte Hervortreten der sprachlosen Gewalt. Sie löste den Mechanismus der Vorbeu¬gehaft als Teil dieses gesamtgesellschaftlichen Prozesses aus. Gleichzeitig sprachen die Führer dieses Staates offen ihre Stra¬tegie aus. Innenminister Benda formuliert die Maxime des Chef¬theoretikers des Faschismus, Carl Schmitt , neu, wonach Recht die Waffe ist, die man dem politischen Gegner in den Rücken stößt: ‘Das Monopol der Gewalt hat der Staat.’ – Wir setzen die Solidarität aller gegen das Gewaltmonopol dieses Staates.“ […] ‘Das jüngste Gericht: Wer hat Angst vorm Uchmann?’ – Vorbeu¬gehaft gegen Krahl – Schnellverfahren gegen Krahl – Krahl er¬fuhr vom Prozeß erst wenige Stunden vorher – Normalverfahren gegen Krahl – Die Justiz zieht alle Register. Wenn zur Zeit Kiesinger die ‘Güte des Herzens’ (ZDF) bedroht sieht, dann kön¬nen die kleinen Funktionäre staatlicher Gewaltausübung schon mal ran. Die arbeitsteiligen Machtapparate (‘Gewaltenteilung’), die bislang unauffällig ihre merkwürdigen Prozeduren vollbrach¬ten, fahren auf zur Parade. – Da braucht das Gesetz zur Vor¬beugehaft noch gar nicht beschlossen zu sein: gegen Herrn K. wird es schon angewandt (Herr K. ist fast jeder Kommilitone). – Da braucht nur eine Gruppe im Vorraum des Gerichts zu singen: Schon werden alle Beteiligten und Unbeteiligten die Treppe hinuntergeworfen, – gestoßen und – geschlagen. Ein Mädchen ver¬letzt, ein Herr K. festgenommen. – Anmerkung: Es handelt sich um die Zeugen der Verteidigung und Gerichtsreferendare. – Da braucht nur ein Schulhof durch Studenten besucht zu werden: Schon wird er von Astronautenpolizei eingekreist, um die ‘Demonstration’ aufzulösen. – Da brauchen nur zu viele Men¬schen, die Studenten sein könnten, auf dem Bürgersteig gehen; schon wird der gesamte Verkehr abgesperrt – drei Festgenom¬mene. – Da brauchen nur Studenten über die Ereignisse zu dis¬kutieren: Schon wird im Straßenbahndepot Bockenheimerwarte eine ganze Polizeidivision zusammengezogen. – Das gab es vor Monaten in Spanien. (Kiesinger: ‘Es ist unerträglich, daß Nie¬derlassungen befreundeter Staaten angegriffen werden.’) – Dem AStA wurde jede Streikunterstützung juristisch untersagt. Herrn K. wurde politische Arbeit juristisch verboten. Die Demonstration für heute wurde verboten. Trotzdem: – Heute Teach – in 15.00 Uhr Mensa – Freiheit für Krahl.“
Flugblatt AStA 4.2.1969; Rektorat 413 – 08
1122) Pressemitteilung>04.02.1969>>AStA: Zum Eindringen in das Dienstzim¬mer des Justitiars am 04.02.1969
„Der AStA erklärt zu den Vorfällen am 4.2.1969 im Zimmer des Justitiars der Universität: – Die Vernichtung der Akten des Ju¬stitiars hält der AStA für eine verständliche Widerstandsaktion empörter Studenten. Der Justitiar Riehn hat im Auftrag von Rektor Rüegg mehrere Straf – und Disziplinarverfahren gegen Studenten eingeleitet, die in legitimer Weise Diskussionen über Form und Inhalt forderten und erzwangen. Er hat damit zur Kriminalisierung der legitimen Verfolgung studentischer Interes¬sen entscheidend beigetragen. – Eine formale rechtliche Be¬trachtung übersieht, daß den betroffenen Studenten eine soge-nannte offizielle Möglichkeit der Einflußnahme auf die Repres¬sionen des Ju-stitiars auf Grund der umfassenden Machtkompetenz der Universitätsadmini-stration nicht gegeben ist. Somit muß diese exemplarische Aktion als der Versuch gesehen werden, die ungleiche Machtstellung zwischen Administra¬tion und betroffenen Studenten auszugleichen. – Der AStA kann aber die Aktion auf Grund seiner rechtlichen Stellung nicht unterstützen.“
Presseerklärung AStA 5.2.1969; Archiv
1123) Beschluß>05.02.1969>>Verwaltungsgericht: Verbot für Studenten¬schaft, Streik zu unterstützen
„[…]1) Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, in Zukunft Aufrufe zu ‘Streik’ und ‘Boykott’ von Lehrveranstal¬tungen und die damit zusammenhängenden Störungen zu unter¬lassen. – 2) Der Antragsgegnerin wird untersagt, eine soge-nannte Streikzentrale in den Räumen des AStA zu unterhalten, oder durch Zurverfügungstellen von Geld, Räumen, Material, Ge¬räten und Dienstpersonal ‘Streikmaßnahmen’ zu unterstützen. – 3) Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen obige Anordnung ein Zwangsgeld von 1.000, – – DM ange¬droht. – 4) Dem Antragsteller wird aufgegeben, binnen einer Frist von 1 Monat nach Zustellung dieses Beschlusses Klage zur Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main zu erheben. – 5) Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgeg¬nerin. – 6) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.000, – – DM festgesetzt. – Gründe: – I. – Der Antragsteller (ASt) richtete am 9.1.1969 ein Schreiben an die Antragsgegnerin zu Händen ihres Vorsitzenden, in dem er unter Hinweis auf § 39 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen vom 16.5.1966 (HSchG) bis zum 10.1.1969, 12.00 Uhr folgende Ver¬pflichtungserklärung begehrt: – ‘In Zukunft wird der Allgemeine Studentenausschuß nicht mehr zum ‘Streik’, zum ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen oder zu anderen Störungen des Universi¬tätsbetriebs aufrufen oder dies in irgendeiner anderen Form un¬terstützen.’ – Für den Fall, daß diese Erklärung nicht innerhalb der angegebenen Frist abgegeben werde, werde im Wege der einstweiligen Anordnung vorgegangen. Die Vergangenheit habe bewiesen, daß die Studentenschaft immer intensiver und offener zu Maßnahmen aufgerufen habe, die zu Störungen des Universi¬tätsfriedens geführt hätten. Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) stelle Räume, Personal und Geräte zur Vorbereitung die¬ser Aktionen zur Verfügung. Da diese Maßnahmen auf das Lahmlegen des normalen Universitätsbetriebes abstellten und sie Eingriffe in die Freiheit von Forschung und Lehre darstellten, seien sie rechtswidrig. Es werde darauf hingewiesen, daß alle Beschlüsse der Organe der AGin, die der Unterstützung oder Vorbereitung von Störungen des Universitätsbetriebs dienten, rechtswidrig und damit unwirksam seien. – Mit Schreiben vom gleichen Tag hat der AStA – Vorsitzende der AGin die Fristset¬zung als nicht angemessen zurückgewiesen. Die Frist sei mit Rücksicht auf die komplizierte Rechtslage, die mit der Erklä¬rungsaufforderung aufgeworfen sei, zu kurz. Eine verbindliche Äußerung werde bis 14.1.1969 in Aussicht gestellt. – Am 14.1.1969 äußerte sich der AStA – Vorsitzende der AGin, daß er die vom ASt abverlangte Verpflichtungserklärung nicht abgeben werde. In der Aufforderung werde ein Versuch gesehen, einen Keil zwischen den AStA und der kritischen Studentenschaft zu treiben. Der AStA sei jedoch der Studentenschaft und nicht dem Rektorat verpflichtet. Die Versuche des ASt, unter dem Mantel der Rechtsaufsicht die Studentenschaft inhaltlich zu beeinflussen und im Dienste bestehender Hochschulstrukturen zu disziplinie¬ren, seien zurückzuweisen. Der AStA werde die Reformbewegung der Studentenschaft auch weiterhin aktiv unterstützen. – Be¬reits nach Ablauf der in der Aufforderung vom 9.1.1969 gesetz-ten Frist, nämlich am 10.1.1969, stellte der ASt Antrag auf Er¬laß einer einstweiligen Anordnung. Er machte geltend, daß in den letzten Wochen immer wieder offen oder verklausuliert zum Streik oder Boykott von Lehrveranstaltungen oder zu Störungen von Lehrveranstaltungen aufgerufen habe. Die AGin, vertreten durch den AStA, sei unmittelbar an diesen Aufrufen und Stö¬rungen beteiligt, sie habe diese Aktion unterstützt. – Im ein¬zelnen handele es sich um folgende Vorgänge: – 1) asta – infor¬mation Nr. 30/68: – Unter der Überschrift ‘Streik’ wird in dieser Zeitung zur Selbstorganisation an der AfE aufgerufen. ‘Je länger der aktive Streik dauert, desto größer ist die Chance, den durch ihn begonnenen Prozeß der Bewußtseinsbildung zu erweitern und zu vertiefen. Wenn uns aber der Vorlesungsbetrieb wieder auf¬gezwungen wird, wird dieser Bewußtseinsprozeß weiterwirken’. – ‘Wartet nicht auf Veränderungen an der Uni, sondern macht sie selbst’. – ‘Nicht Reformierung – Revolutionierung der Uni!’ – ‘Therapie: Revolution.’ – 2) Ein nach dem Vortrag des ASt am 6.1.1969 auf dem Universitätsgelände verteiltes Flugblatt mit der Überschrift: ‘Informationszentrale AStA’: In diesem Flugblatt werden die Ziele des Streiks aufgezeigt. Es wird dargelegt, daß die Studenten sich nun nicht mehr auf den ‘Abwehrstreik’ be¬schränkten, sondern mit der aktiven Umorganisation des Studi¬ums begonnen hätten. Außerdem enthält das Flugblatt die An¬kündigung von Veranstaltungen (Arbeitskreise, Arbeitsgruppen), für die zu bestimmten Zeiten bestimmte Universitätsräume vor-gesehen sind. – 3) Ein vom AStA der AGin unterzeichnetes und am 7.1.1969 ausgehängtes Plakat, das dem Gericht in dem Ver¬fahren II/1 – G – 2/69 vorgelegt wurde: In diesem Plakat wird festgestellt, daß die alte Wissenschaft tot sei. Sodann wird aufgefordert, die Wissenschaft selbsttätig mit neuen Inhalten zu organisieren. – 4) Ein nach dem Vortrag der AGin am 8.1.1969 verteiltes Flugblatt: Dieses Flugblatt hebt hervor, daß Erfolg und Niederlage der Studenten allein an der Macht praktischer Organisationen in den einzelnen Instituten und Arbeitskreisen gemessen werden könne. Es wendet sich gegen die Drohung des Rektorats und weist auf die ‘Streik – und Informationszentrale Studentenhaus Telefon 798/3186’ hin. – 5) Pressemeldung der Frankfurter Rundschau vom 9.1.1969: Hiernach kündet der AStA – Vorsitzende an, daß der Streik verstärkt durchgesetzt werde und Räume und Einrichtungsgegenstände des AStA dem Streikkomitee zur Verfügung ständen. – 6) Besetzung des Seminars für Gesell¬schaftslehre am 7.1.1969. – Aus den angegebenen Veröffentli¬chungen ergebe sich, daß das Verhalten der AGin auf das Lahmlegen des Universitätsbetriebes abzielte. Es komme zu Nö¬tigungen von Lehrenden und Studierenden, zu Institutsbeset¬zungen und in jedem Fall zu Eingriffen in die Freiheit von Lehre und Forschung. – An der Besetzung des Seminars für Ge¬sellschaftslehre am 7.1.1969 habe sich der 1. Vorsitzende des AStA der AGin beteiligt. – Dem Antrag der AGin, die Äußerungsfrist der Aufforderung vom 9.1.1969 zu ver¬längern, habe nicht nachgekommen werden können, da jeder Tag des Zögerns die Gefahr der Lahmlegung des Lehr – und Wissen¬schaftsbetriebs vergrößere und zur Schließung bestimmter Fa¬kultäten oder gar der Universität führen könne. Es bestehe ein unmittelbares dringendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, da nur eine solche Maßnahme Erfolg verspreche. – Der Antragsteller beantragt, – 1. Die Antrags¬gegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, in Zukunft nicht zum ‘Streik’, zum ‘Boykott’ von Lehrveranstal¬tungen oder zu anderen Störungen des Universitätsbetriebes aufzurufen oder diese in irgendeiner anderen Form zu unter¬stützen. – Hilfsweise, – der Antragsgegnerin zu untersagen, in den Räumen des AStA eine sogenannte Streikzentrale zu unter-halten oder in einer anderen Form des Zurverfügungstellen von Geld, Räumen, Material, Geräten und Dienstpersonal den soge¬nannten ‘Streik’ zu unterstützen. – 2. Der Antragsgegnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine in das Ermessen des Ge¬richts gestellte Geldstrafe anzudrohen. – Die Antragsgegnerin beantragt, – den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anord¬nung abzuweisen. – hilfsweise, – dem Antragsteller eine Frist zur Erhebung der Hauptklage aufzugeben. – Die AGin ist der Ansicht, daß der Antrag unzulässig sei. Sie wendet sich zunächst dagegen, daß der Antrag nicht gegen die Studenten¬schaft, sondern gegen den AStA gerichtet sei. Als bloßes Organ der Studentenschaft sei dieser nicht parteifähig. – Der Antrag sei aber auch zu unbestimmt, als daß nach ihm entschieden werden könnte. Es handele sich um einen Unterlassungsantrag, bei dem die zu verbietende Handlung so deutlich gekennzeichnet sein müsse, daß sich der Inhalt des Klagebegehrens feststellen lassen müsse. Soweit in dem Antrag auch ‘andere Störungen des Universitätsbetriebs’ und von Unterstützung ‘in irgendeiner an¬deren Form’ die Rede sei, fehle es an der erforderlichen Be-stimmtheit des Antrags. Hierbei handele es sich um derart un¬bestimmte Wendungen, daß eine einstweilige Anordnung, sollte sie ergehen, nicht vollstreckbar wäre. – Des weiteren sei der Antrag so umfassend, als daß ihm im Verfahren nach § 123 VwGO stattgegeben werden könnte. Vor allem wolle mit dem Antrag schon das erreicht werden, was dem Endurteil des Hauptverfahrens vorbehalten bleiben müsse. Wenigstens einer zeitlichen Einschränkung hätte der Antrag bedurft. – Die Sache sei schließlich überhaupt nicht justiziabel. Der Rechtsweg sei für das materielle Ziel des Antrags nicht eröffnet. Ein Rechts-schutzbedürfnis sei nicht ersichtlich. – Eine Rechtsnorm, auf die sich der Unterlassungsanspruch stützten könne, gebe es nicht. Es werde nur geltend gemacht, daß der Antragsteller ein Recht habe, gegen rechtswidrige Handlungen der Studentenschaft im Wege der Rechtsaufsicht einzuschreiten. Der Antrag laufe darauf hinaus, das Gericht möge an Stelle des ASt eine Maßnahme der Rechtsaufsicht treffen. Dies sei nicht möglich. Es gebe keine Delegation der Staatsaufsicht auf das Gericht von dem zur Auf¬sicht berufenen Organ. – Andererseits werde dem Gericht ab¬verlangt, es möge einen Rechtsverhältnisse gestaltenden Akt vornehmen. Nur in Ausnahmefällen, in denen ein Kläger nicht selbstgestaltend in Rechte oder Rechtsverhältnisse eingreifen kann, sei dies möglich. Eine solche Gestaltungsmöglichkeit habe aber der ASt. Er habe sie bis heute nicht benutzt, so daß dem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis fehle. – Das Rechtsschutzbe¬dürfnis fehle auch immer dann, wenn ein ASt sich selbst eben-sogut helfen könne, wie mit gerichtlicher Hilfe. Dies sei hier der Fall, denn der ASt habe im Wege der Rechtsaufsicht eine ent¬sprechende Verbotsverfügung erlassen können. Die Aufforderung, binnen bestimmter Frist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, sei kein zulässiges Mittel der Aufsichtsausübung. – Im übrigen seien weder die Voraussetzungen des § 123 I S. 1 VwGO, noch die des § 123 I S. 2 VwGO gegeben. Insbesondere bestehe ein streitiges Rechtsverhältnis nicht. Das Recht des ASt, gegen die AGin die Staatsaufsicht auszuüben, werde nicht bestritten. Es bleibe lediglich die Behauptung, der AStA veranlasse und fördere Handlungen, die rechtswidrig seien. Dies treffe nicht zu. Die Sachdarstellung der AGin sei verzerrt und nur zum geringsten Teil glaubhaft gemacht. Was sie – die AGin – wirklich getan habe, sei zudem nicht rechtswidrig. – Die Streikbewegung an der Universität habe bereits Ende November 1968 begonnen. Zum Zeitpunkt der Wahl des gegenwärtigen amtierenden AStA (5.12.1968) sei diese Bewegung schon in vollem Gang gewesen, so daß sie nicht – diesen Eindruck wolle der ASt wohl erwecken – erst vom gegenwärtigen AStA ausgelöst worden sei. – Im übri¬gen werde verkannt, daß unter ‘Streik’ oder ‘Boykott’ nicht an eine Störung des Lehrbetriebs gedacht worden sei. Es sollten le¬diglich Lehrveranstaltungen nicht besucht werden. Der Begriff ‘aktiver Streik’ wolle ausdrücken, daß zur Ergänzung oder an Stelle der universitären Lehrveranstaltungen Arbeitskreise ver¬anstaltet würden, in denen gearbeitet werde. Ein ‘Streik’ im ar¬beitsrechtlichen Sinne liege nicht vor. – Den Studenten müsse es auch zustehen, neue Methoden und Inhalte des Lehrens und Lernens zu erproben, nachdem jahrelange Bemühungen gescheitert seien, der hoffnungslosen Überfüllung der Universitäten zu be-gegnen. Dies habe zu Massenvorlesungen und Massenübungen geführt, in denen sinnvoll nicht mehr gearbeitet werden können. Die Folge sei, daß die Universität zur Fach – und Berufsschule herabgesunken sei mit dem einzigen Ziel, Jahr für Jahr mehr mit praktikablem Wissen ausgestattete Absolventen an die Abnehmer zu liefern. Die Absichten, den Studenten möglichst ‘straff’ durch das Studium zu führen, ließen dem Studenten notwendig nur Zeit, sich auf sein eng begrenztes Spezialgebiet zu konzentrie¬ren, ohne die Möglichkeit zu haben, über sein eigenes Fachgebiet hinaus seine Tätigkeit in Zusammenhang mit anderen Wissensge¬bieten zu sehen und zu verstehen. – Da absehbare Besserungen trotz intensivsten Bemühens der Studenten nicht in Aussicht stünde, sei nicht verwunderlich, daß die Studenten den aktiven Streik beschlossen hätten. Solche Aktionen seien daher zu un¬terstützen und zu billigen. Sie seien keineswegs rechtswidrig und fänden auch die Unterstützung von Professoren, Dozenten und Assistenten. Dies gehe insbesondere aus einem Flugblatt vom 14.1.1969 sowie aus einer dem Gericht vorgelegten eides¬stattlichen Versicherung eines Studenten hervor. Weiteres Mate¬rial könne dem Gericht auf Anforderung vorgelegt werden. – Diese Aktionen stellten keine Störungen des normalen Lehrbe¬triebes dar. Im übrigen müsse, wenn jemand in Ausübung seiner Grundrechte in eine fremde Rechtssphäre eingreife, eine Güterab¬wägung stattfinden. Das weniger wichtige Gut habe zurückzu¬treten. Daß ein Selbstorganisationsrecht der Studentenschaft bestehe, sei unbestritten. Wenn die Studenten in Ausübung die¬ses Selbstorganisationsrechts irgend etwas verletzten, so seien dies nur Formalien. Allenfalls könne nämlich nur der ‘normale Lehrbetrieb’ gestört werden. Dieser erschöpfe sich mittlerweile in einem inhaltsleeren, nur äußerlich gerade noch funktionierenden ‘Betrieb’, dessen Geschäftigkeit eine Stabilität allenfalls noch vortäusche, aber inhaltlich nichts Wesentliches zu leisten im¬stande sei. – Im übrigen müsse darauf hingewiesen werden, daß die vom ASt vorgelegte asta – information vom 12.12.1968 kein Organ des AStA sei. Die Zeitschrift werden vom Studentenparla¬ment herausgegeben. – Die unter Ziffer 2) dem Gericht vom ASt vorgelegte Informationsschrift beweise den Umfang und die Ernsthaftigkeit der studentischen Arbeitsvorhaben. – Das unter Ziffer 3) vom ASt erwähnte Flugblatt stamme nicht von einem Organ der Studentenschaft. – Der 1. Vorsitzende des AStA habe an der Seminarbesetzung entgegen der Darstellung des ASt nicht teilgenommen. Soweit sich der ASt auf Berichte über Störaktio¬nen gegen Vorlesungen und Übungen beziehe, sei nicht glaubhaft gemacht, daß diese Störungen mit Billigung eines Organs der Studentenschaft erfolgt seien. – Der ASt erwidert, daß er den Antrag nicht – wie bisher – gegen den AStA, sondern gegen die AGin richte. Er stelle es auch in das Ermessen des Gerichts, das Aktivrubrum umzustellen, da möglicherweise nicht der Rektor, sondern die Universität als ASt in Frage komme. – Von einer Delegation der Rechtsaufsicht an das Gericht könne keine Rede sein. Verschiedene Aufrufe des Rektors hätten keinen Erfolg gehabt. Ein rechtsaufsichtliches Verbot sei zudem nicht so wirksam, wie eine Anordnung des Gerichts. Es habe sich auch gezeigt, daß auf dem Weg über die Rechtsaufsicht nicht weiter¬zukommen sei. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung sei ver¬weigert worden. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen und gerichtliche Anordnungen schlössen sich nicht aus, sondern ergänzten sich sinnvoll. – Es müsse nochmals betont werden, daß die Aufrufe der AGin unmittelbar und mittelbar die Ausübung der Freiheit der Lehre störten. Wenn auch von der AG in den Begriffen ‘Streik’ und ‘Boykott’ der von ihr dargestellte Sinn zugemessen werde, so könne sie sich nicht von den Folgen ihrer Aufrufe distanzieren, die sie in der letzten Zeit gehabt hätten. Objektiv würden Aufrufe dieser Art so verstanden werden, andere Stu¬dierwillige notfalls mit Gewalt daran zu hindern, Lehrveranstal¬tungen zu besuchen. Dies äußere sich etwa im Verkleben von Türschlössern, Blockieren der Eingangstüren und Besetzen von Hörsälen. Auch komme es aufgrund dieser Aufrufe zur Sprengung von Lehrveranstaltungen durch eindringende Gruppen, die Mi¬krofone dem Lehrer wegreißen, ihn beschimpfen und durch Zwi¬schenrufe die Lehrveranstaltungen stören. Solche Aktionen nehme die AGin durch ihre Aufrufe in Kauf. Allein schon wegen des auch der AGin bekannten Risikos, daß sogenannte Streiks im Universitätsbereich sich stets mehr oder weniger in rechtswid¬rige Aktionen manifestierten, sei jeder Aufruf hierzu notwendi¬gerweise ebenfalls rechtswidrig. – Jeder, der sich auf das Wort ‘Streik’ berufe und es gebrauche, könne mit ihm diejenigen Vor¬stellungen verbinden, die ihm genehm erscheinen. Dem Ange-sprochenen bleibe es überlassen, den Begriffsinhalt selbst zu bestimmen. Beiworte wie ‘aktiv’ verdunkelten noch mehr das Ge¬meinte. Es liege der Verdacht nahe, daß die AGin diese Un¬schärfe bewußt gefördert habe. – Wenn man der AGin folge, sollen an Stelle der Lehrveranstaltungen der Universität Ar¬beitskreise eingeführt werden. Dies setze voraus, daß man zunächst Lehrveranstaltungen der Universität verhindere. Damit werde deutlich, daß die AGin das Zerschlagen des durch die Universität organisierten Lehrbetriebs beabsichtige. Keine Er¬gänzung der Lehrveranstaltungen der Universität, sondern der Ersatz dieser Veranstaltungen durch private Arbeitskreise sei geplant, und dies notfalls gegen den Willen der Lehrenden und der Universität, insbesondere der Fakultäten. Dieser Vorstellung entspreche es, wenn die AGin die Veranstaltungen von studen¬tischen Arbeitskreisen in Räumen der Universität ankündigt, die der Hausherr nicht zur Verfügung gestellt habe. – Die AGin habe genügend Gelegenheit, ihre Vorstellungen auf andere Art als durch Streiks durchzusetzen. In sämtlichen Selbstverwal¬tungsgremien der Universität habe sie die Möglichkeit, entspre¬chende Anträge zu stellen und mit zu entscheiden. – Unbeacht¬lich sei es, ob der AStA in der Zeitschrift asta – information ausdrücklich als verantwortlich bezeichnet werde oder nicht. Entscheidend sei, daß diese Informationsschrift ‘asta – informa¬tion’ genannt werde. Der im Impressum genannte Parlamentsprä¬sident gebe lediglich für den AStA dessen Information heraus. Wenn dies nicht der Fall sei, dann hätte der AStA nicht zulas¬sen dürfen, daß das Informationsblatt als ‘asta – information’ be¬zeichnet wird. – II. – 1. Der Antrag auf Erlaß einer einstweili¬gen Anordnung ist zulässig. – Es handelt sich um eine öffent¬lich – rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 VwGO). Der ASt ist ein Organ der Universität (§ 8 I Ziff. 1 HSchG), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 3 I HSchG). Die AGin ist ebenfalls eine Körperschaft des öf¬fentlichen Rechts und als solche Mitglied der Universität (§ 33 II HSchG). Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob der ASt ein sich aus seiner rechtsaufsichtlichen Stellung ergebenden Anspruch auf Unterlassung bestimmter Maßnahmen der AGin hat. Die durch diesen Rechtsstreit betroffenen Beziehungen gehören somit dem öffentlichen Recht an. – Der ursprünglich gegen den AStA als Organ der Studentenschaft gerichtete Antrag war ge¬mäß der Anregung der AGin und dem ausdrücklich später er¬stellten Antrag des ASt auf die AGin umzustellen. Als ASt ist auch weiterhin der Rektor anzusehen. Sein Recht zur Beantra¬gung einer einstweiligen Anordnung folgt aus § 10 IV S. 2 HSchG. Hiernach ist er befugt, in unaufschiebbaren Fällen die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Da zu befürchten war, daß wegen der gespannten Situation, die an der Universität herrscht, ein weitgehender Zusammenbruch des offiziellen Lehr¬betriebs unmittelbar bevorstand, hat die Kammer keine Beden¬ken, die dem entgegenwirkende Einleitung eines Verwaltungs¬streitverfahrens nach § 123 VwGO als ‘unaufschiebbaren Fall’ im Sinne des § 10 IV S. 2 HSchG zu betrachten. – Die Zulässigkeit der beantragten einstweiligen Anordnung scheitert auch nicht daran, da0 die Anordnung das Ergebnis eines in der Hauptsache möglichen Urteilsspruches vorwegnehmen könnte. Der Antrag des ASt in diesem Verfahren würde unter diesem Aspekt nur dann unzulässig sein, wenn hierauf eine irreparable Regelung erfolgen sollte. Das ist nicht der Fall. – Auch die fehlende zeitliche Be¬grenzung macht den Antrag nicht unzulässig. Es ergibt sich aus der Natur der Sache, daß im Falle des Erlasses einer einstwei¬ligen Anordnung diese nur bis zur Entscheidung über die Hauptsache aufrechterhalten bleiben kann. Das Gericht hat dies von Amts wegen festzustellen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht. – Schließlich kann der AGin auch nicht gefolgt werden, soweit sie rügt, daß dem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil der ASt bisher noch nicht im Wege der Rechtsaufsicht gegen die AGin vorgegangen sei. In der Regel fehlt zwar ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende auch ohne Anrufung des Gerichts sein Ziel erreichen kann. Das ist hier nicht der Fall. – Der ASt hat der AGin durch die Aufforderung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung zwingen wollen, sich so zu verhalten, wie er es für gesetzeskonform ansah. Er hat damit von der ihm gemäß § 39 HSchG zustehenden Rechtsaufsicht Ge¬brauch gemacht. Es ist nicht ersichtlich, daß die vom ASt an¬geordnete Maßnahme nach Art und Umfang außerhalb des Be¬reichs der Rechtsaufsicht läge. Insbesondere wurde nicht der Kern des der AGin zustehenden Selbstverwaltungsrechts verletzt (vgl. BVerwGE 6, 19 ff). – Die AGin ist innerhalb der ihr ge¬setzten Frist der Aufforderung des ASt nicht nachgekommen. Sie hat zunächst eine Äußerung wegen der nach ihrer Ansicht zu kurzen Erklärungsfrist abgelehnt. Es kann hier unentschieden bleiben, ob die Frist von einem Tag zu kurz bemessen war. Denn die AGin hat nach Stellung des Antrags auf Erlaß einer einst¬weiligen Anordnung die Aufforderung des ASt auf Abgabe der erbetenen Verpflichtungserklärung zurückgewiesen. Damit steht fest, daß jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag das Rechtsschutzbedürfnis gegeben war. Auf diesen Zeitpunkt kommt es aber an, denn der ASt begehrt die Ent¬scheidung grundsätzlich nicht für eine in der Vergangenheit liegende Sach – und Rechtslage, sondern für den Zeitpunkt, in dem das Gericht die Entscheidung erläßt (BVerwG, NJW 1966, 901). Ob es daneben dem ASt zuzumuten war, andere oder wei¬tergehende Rechtsaufsichtsmaßnahmen gegen die AGin zu ergrei¬fen, kann unerörtert bleiben. Hier interessiert allein die Frage, ob die konkret durchgeführte Maßnahme rechtens war. Dies läßt sich bei der Prüfung der Begründetheit des Anordnungsantrages feststellen. Hierbei ist auch unerheblich, ob der ASt – von sei¬ner Sicht aus – nicht zweckmäßiger gehandelt hätte, wenn er statt der erbetenen Verpflichtungserklärung kraft seiner Rechtsaufsicht sofort Maßnahmen angeordnet hätte, wie sie jetzt im Wege der einstweiligen Anordnung begehrt werden. Dann wä¬ren bei Einschaltung des Gerichts die Positionen der Beteiligten vertauscht gewesen. Nach § 123 I, 2 VwGO sind einstweilige Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen, nötig erscheint. – Der ASt trägt substan¬tiiert vor, daß über ein öffentlich – rechtliches Rechtsverhältnis mit der AGin Streit bestehe und daß eine einstweilige Regelung nötig erscheine. – Als Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Be¬ziehungen anzusehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich – rechtlichen Regelung für das Ver¬hältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einem Sachgut ergeben (Redeker – v.Oertzen, VwGO § 43 Rn. 2). – Der ASt und die AGin stehen in rechtlichen Beziehungen zuein¬ander. Diese ergeben sich aus der oben angedeuteten Stellung innerhalb der Universität. Sie ergeben sich insbesondere aus der in § 39 HSchG geregelten Rechtsaufsicht des ASt über die AGin. Hieraus hat sich ein regelungsbedürftiges Rechtsverhältnis kon¬kretisiert, nämlich die Frage, ob und in welchem Umfang der ASt Streik – und Boykottaufrufe und Streik – und Boykottmaßnahmen unterstützende Handlungen der AGin untersagen kann. – Der Antrag ist auch genügend bestimmt im Sinne des § 82 VwGO. Die Kammer geht bei der Interpretation des Antrags davon aus, daß er so aufzufassen war, wie er im Tenor der Entscheidung formu¬liert wurde. Die Auslegung des Antrags ‘…oder dies in irgend¬einer Form zu unterstützen’ ergibt sich aus dem Hilfsantrag. Er war daher zur Interpretation des Hauptantrags heranzuziehen und in den Hauptantrag ‘hineinzulesen’. Dann aber ist der im Tenor zum Ausdruck gekommene Wille des ASt so klar und be¬stimmt, daß bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung in dieser Hinsicht Schwierigkeiten nicht bestehen. – 2. Der zulässige An¬trag mußte auch in der Sache Erfolg haben, da das Verhältnis der AGin als rechtswidrig anzusehen ist und eine alsbaldige Regelung nötig erscheint. – Die AGin ist als Körperschaft des öffentlichen Recht im Rahmen des Hochschulgesetzes Träger der Selbstverwaltung. Sie hat die Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, die ihr aus dem durch ihre Mitglieder repräsentierten Lebens¬kreis erwachsen (vgl. Weber, Körperschaften des öffentlichen Rechts, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften). Die Auf¬gaben und Rechte der Studentenschaft sind in den § 34 – 36 HSchG normiert. Nach § 34 II Ziff. 2 ist der AGin die Wahr¬nehmung der Hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder zuge¬wiesen. Aus dieser Bestimmung leitet die AGin ihr Recht zu ‘Streik’ – und ‘Boykottmaßnahmen’ her, um auf diese Weise den bisherigen Lehrbetrieb so gestalten zu können, daß er nach ih¬rer Ansicht zweckmäßiger und fortschrittlicher abläuft. – Es kann in diesem Zusammenhang ungeklärt bleiben, ob der AStA in der Ausgabe der ‘asta – information’ vom 12.12.1968 den Leitar¬tikel zu verantworten hat, oder ob hierfür ein anderes Organ der AGin, nämlich das Parlamentspräsidium (vgl. § 21 der von der AGin 1966 verabschiedeten und seitdem praktizierten – aber noch nicht genehmigten – Satzung) verantwortlich war. Ent¬scheidend ist, daß von der AGin als solche, vertreten durch den AStA (§ 37 I HSchG), der Aufruf in der genannten Zeitung er¬folgte. – Im übrigen war aus der Bezeichnung der Zeitpunkt mit ‘asta – information’ zu schließen, daß ihr Inhalt vom AStA der AGin gebilligt wurde. Dies gilt auch für die weiteren Flugblätter, die der ASt zur Glaubhaftmachung seines Antrags dem Gericht vorgelegt hat. In ihnen wird auf ‘AStA – Informationszentrale’ bzw. ‘Streik – und Informationszentrale Studentenhaus’ hingewie¬sen. Sowohl aus der dem Gericht vorgelegten Pressenotiz der Frankfurter Rundschau wie auch aus der Antragserwiderung der AGin (Bl. 17 des Schriftsatzes) geht schließlich hervor, daß die AGin die ‘Aktivitäten’, zu denen in den genannten Zeitungen und Flugblättern aufgerufen wird, gutheißt und sie unterstützt. Der Vortrag der AGin ist insoweit widersprüchlich, als zunächst die Beteiligung und die Verantwortung des AStA an der Heraus¬gabe der vom ASt dem Gericht vorgelegten Zeitschriften und Flugblätter bestritten wird, andererseits aber zugestanden wird, daß der AStA der AGin zu diesen ‘Aktivitäten’ aufrufe. – Die AGin legt dar, daß ein Aufruf, wie er in den genannten Druck¬schriften erfolgte und von ihr auch gebilligt werde, schon des¬wegen rechtswidrig sei, da es bei einem ‘aktiven Streik’ zu Stö¬rungen nicht komme. Es mag zugestanden werden, daß dann, wenn Studenten dazu aufgerufen werden, den Vorlesungen und Seminaren fern zu bleiben, eigentliche Störungen der Vorle¬sungs – und Seminarveranstaltungen nicht entstehen. Der Student wird hierdurch lediglich auf etwas hingewiesen, was ihm auf¬grund der an der Universität herrschenden akademischen Frei¬heit ohnehin zugestanden wird. – Die AGin macht nun geltend, daß – neben dem gewünschten Nichtbesuch der offiziellen Lehr – und Seminarveranstaltungen ‘Aktivitäten’ entwickelt werden sollten (‘aktiver Streik’). Sie weist auf die von den Fakultäten gebildeten Arbeitsgruppen hin, für die eine Reihe Hörsäle und Arbeitsräume benötigt werden. Es leuchtet ein, daß bei Inan¬spruchnahme dieser Räume zwangsläufig Überschneidungen mit dem Vorlesungsplan der Universität eintreten, die zugunsten der neu gebildeten Arbeitsgruppen nur dadurch beseitigt werden können, daß die bisherigen Veranstaltungen ‘verdrängt’ werden. Der ASt hat glaubhaft gemacht, daß es zu solchen Situationen mehrfach gekommen ist. In der Tatsache, daß eine Lehr – oder Seminarveranstaltung, die im Vorlesungsverzeichnis angekündigt ist, nicht mehr gehalten werden kann, weil statt dessen ein Arbeitskreis den Saal für sich in Anspruch nimmt, ist eine ob-jektive Störung des Lehrbetriebes der Universität zu sehen. Solche Störungen sind eine zwangsläufige Folge der vom ASt angegriffenen ‘Streik – und Boykottaufrufe’. – Diese Störungen und damit die Streikaufrufe sind auch rechtswidrig. Sie werden durch die Vorschriften des § 34 II Ziff. 2 HSchG nicht mehr ge¬deckt. – Dies gilt erst recht für Eingriffe in den Lehrbetrieb, die über das soeben dargelegte Maß hinausgehen. Es kommt nämlich hinzu, daß offenbar ein Teil der Studenten den Begriff ‘aktiver Streik’ nicht in dem Sinne verstehen, wie ihn die AGin im vorliegenden Rechtsstreit interpretiert hat. Denn immer wie¬der kommt es – wie der ASt glaubhaft gemacht hat – zu Aus¬schreitungen einzelner Studenten oder Studentengruppen, die versuchen, mit physischer Gewalt Lehr – oder Seminarveranstaltungen unmöglich zu machen oder durch Zwischenrufe zu stören. Es mag sein, daß dies seitens der Organe der AGin nicht ge¬wünscht wird. Doch wären diese Exzesse nach Ansicht der Kam¬mer nicht möglich gewesen, wenn nicht die Organe der AGin ‘Streik’ und ‘Boykottaufrufe’ erlassen und die Durchführung die¬ser Maßnahmen unterstützt hätten. Das Verhalten der Organe der AGin ist daher als kausal anzusehen auch für Ausschrei¬tungen, die über das hinausgehen, was die AGin unter dem Be¬griff ‘aktiver Streik’ versteht. – Im vorliegenden Fall stehen auf der einen Seite die anerkennenswerten Interessen der AGin, die die hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder vor allem in der Form wahrzunehmen beabsichtigt, daß sie die Entwicklung neuer Vorstellungen über die Gestaltung des Lehrbetriebs in ei¬ner nur unzulänglich ausgestatteten Hochschule vorantreibt. Dies ist nicht nur das Recht, sondern die legitime Aufgabe der AStin. Sie hat diese Aufgabe im Rahmen der ihr zugestandenen Selbst¬verwaltung zu erfüllen. – Wie oben angedeutet, kollidiert die AGin jedoch – wenn sie ihre Aufgaben in der Weise durchführt, daß sie zu ‘aktivem Streik’ und ‘Boykott’ aufruft oder sie solche Aufrufe unterstützt – mit dem Recht der Hochschullehrer auf freie Forschung und Lehre (§ 3 HSchG, Art. 5 GG) und ihrer sich aus den beamtenrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflich¬tungen, die angekündigten Veranstaltungen durchzuführen. Da¬neben wird aber auch die durch die Art. 5 und 12 GG institu¬tionalisierten Rechte auf freie Unterrichtung und freie Wahl der Ausbildungsstätte der Studenten eingegriffen, die durch die ‘Aktivitäten’ der AGin am Besuch bestimmter Lehr – und Semi¬narveranstaltungen gehindert werden. Gerade dieser Gesichts¬punkt beleuchtet, wie sehr das Handeln der einzelnen Organe einer Körperschaft, oder Aktionen der unter dem Oberbegriff ‘Universität’ vereinigten Körperschaften aufeinander abgestimmt sein müssen, um ein möglichst reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten. In einem so eng verwobenen System müssen be¬stimmte demokratische Spielregeln gelten und beachtet werden. Nur auf dem Boden einer Ordnung, die von allen Teilen respek-tiert wird, können sich die dem Einzelnen gewährleisteten Frei¬heitsrechte sinnvoll entfalten. Wenn es in § 32 II HSchG heißt, daß die Studenten verpflichtet sind, die Ordnung des akademi¬schen Lebens zu wahren, dann gilt dies nicht nur für den ein¬zelnen Studenten, sondern auch für die AGin als Gliedkörper¬schaft der Universität. Dies heißt, daß die AGin unter Berück¬sichtigung des § 32 II HSchG verpflichtet ist, zur Wahrung ihrer Belange sich Mittel zu bedienen, die Kollisionen mit Rechten Dritter nach Möglichkeit ausschließen. So steht der AGin die Möglichkeit offen, ihre Forderungen in den einzelnen akademi¬schen Gremien der Universität darzulegen und sie dort auf de¬mokratische Weise durchzusetzen. Auch durch öffentlichen De¬monstrationen vermag sie ihren Forderungen Nachdruck zu ver¬schaffen. Schließlich kann auch nichts dagegen eingewandt werden, wenn in Arbeitsgruppen neben den offiziellen Veran¬staltungen der Universität neue Vorstellungen und Modelle über eine Umgestaltung des Hochschulwesens entwickelt werden, vor¬ausgesetzt, daß der normale Lehrplan nicht beeinträchtigt wird. – Die Kammer hält die von dem ASt angegriffenen Maßnahmen der AGin auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interes¬sen der AGin für nicht im Einklang mit der Rechtsordnung ste¬hend. Sie verletzen höherrangige Rechte der Hochschullehrer und der Studenten, die Wert auf den ungestörten Besuch der ange¬kündigten Veranstaltungen der Universität legen. Daher war das sich auf die Rechtsaufsicht des ASt gründende Einschreiten ge-rechtfertigt. Da Wiederholungsgefahr bestand, war die im Tenor ausgesprochene Anordnung auch ‘nötig’ (§ 123 I S. 2 VwGO). Dies galt auch für den hilfsweise gestellten und von der Kammer zur Interpretation des Hauptantrags herangezogenen Antrag. Denn der ASt hat auch glaubhaft gemacht, daß der AStA in der Weise zur Unterstützung von Streikmaßnahmen tätig wurde, wie es in dem Hilfsantrag zum Ausdruck kommt.[…]“
Beschluß Verwaltungsgericht – II/1 – G – 3/69 – 5.2.1969; Rektorat 410 – 07.M.2
1124) Artikel>05.02.1969>>FAZ: „Die Universität fordert Polizeischutz an!“
„Radikale Studenten verbrennen Akten des Justitiars/ Heute Demonstrationen zum Krahl – Prozeß. – Nach einem Teach – in, zu dem gestern Nachmittag in der Mensa der Universität rund 1200 Studenten zusammengekommen waren, ist am Abend das Zimmers des Justitiars der Hochschule im Erdgeschoß des Hauptgebäudes aufgebrochen und verwüstet worden. Es wurden Akten aus den Schränken gerissen und auf dem Gang verstreut, zum Teil aber auch vor dem Hauptportal in Brand gesteckt. Der Eingang zum Rektorat wurde mit Inschriften beschmiert, die mit Hilfe von Sprühdosen mit roter Farbe angebracht wurden. Die radikalen Studenten verließen das Universitätsgebäude bald darauf, um sich nicht von der Polizei überraschen zu lassen. – Einige Studentengruppen fuhren gegen 20.30 Uhr in Richtung Innenstadt. Hier hatte die Polizei einige Gebäude, darunter das amerikanische und das spanische Generalkonsulat mit Wasserwerfern abgesichert. Bis Redaktionsschluß war es zu keinen Zusammenstößen gekommen. Gegen 22 Uhr forderte die Universität bei der Polizei Objektschutz für die Nacht an. – Von Seiten der Universität, bei der bis zum späten Abend kein offizieller Sprecher zu erreichen war, wurde erklärt. die Polizei sei gegen 20.30 Uhr von den Vorfällen benachrichtigt worden. Einige Dekane hielten sich im Hauptgebäude auf. Der Rektor befand sich auf der Rückfahrt von Paris nach Frankfurt. Dem Vernehmen nach war etwa eine Hundertschaft der Polizei in Richtung Universität in Marsch gesetzt worden. Sie ist aber offenbar zurückgezogen worden, als bekannt wurde, daß die Sturmtrupps die Hochschule wieder verlassen hatten. – Kurz vor dem Eindringen in die Räume des Justitiars herrschte unter den Studenten und ihrem Gefolge eine regelrechte ‘Polizeispitzel – Hysterie’. Beinahe jeder, der nicht wie ein Studenten aussah, wurde aufgefordert, einen Ausweis vorzuzeigen. – Der Fotoreporter Lothar Wenzel wurde von einer Gruppe junger Leute aufgefordert, den Film aus seiner Kamera herauszugeben. Es ist nicht bekannt, ob er sich ‘weigerte’, er wurde aber in ein Handgemenge verwickelt und dabei verletzt. Sein Film wurde mit Gewalt aus der Kamera entfernt. – ‘Hessens Bullen sollen nicht zur Ruhe kommen’, war eines der Leitthemen des vorausgegangenen Teach – in, bei dem zum Schluß dazu aufgerufen wurde, bei dem heutigen gerichtlichen Schnellverfahren gegen das seit Freitag in Haft befindliche SDS – Mitglied Krahl in Massen vor das Gericht zu ziehen. Dabei wurde auch darüber abgestimmt, ob bei der Demonstration vor dem Gerichtsgebäude Gewaltmaßnahmen ergriffen werden sollen. die Gegner solcher Aktionen blieben in der Minderheit. Heute sollen in Frankfurt und am Donnerstag ‘in ganz Hessen’ Aktionen organisiert werden, damit, wie Sprecher radikaler Gruppen sagten, die Polizei daran gehindert werde, ihre Kräfte an einem Ort zusammenzuziehen. – Während des Teach – in hatte es Auseinandersetzungen über die jüngsten Gewaltaktionen Linksradikaler im Stadtgebiet gegeben. Günther Amendt einer der Spitzenfunktionäre des Frankfurter SDS, räumte freimütig ein, daß am vergangenen Donnerstag während des Karajan – Konzerts sowohl Angriffe auf das spanische und amerikanische Generalkonsulat als auch beabsichtigte Attacken mit Steinen gegen die Deutsche Bank und die Börse unternommen worden seien. – Ihm wurde von Studenten und einigen den Kommunisten nahestehenden Arbeitern mehrfach vorgeworfen, derartige Aktionen würden von der Bevölkerung nicht verstanden. Sie verfehlten nicht nur ihren Zweck, sondern brächten neue Aversionen gegen die Studentenschaft hervor. Daniel Cohn – Bendit sprach von einer Zwangssituation, in der man sich zur Zeit befinde, und vertrat die Auffassung, daß im Augenblick ‘Minderheiten – Aktionen’ dazu dienen müßten, ‘die alte Tradition des Widerstandes der Arbeiterklasse wiederaufleben zu lassen. Ob wir dabei verstanden werden oder nicht, müssen wir vorerst dahingestellt sein lassen.’ – Der SDS – Funktionär Udo Riechmann forderte, die Aktionen wieder, wie im letzten Sommer, aus der Hochschule hinauszutragen und mit Jungarbeitern und Berufsschülern zusammenzuwirken. – Mehrfach wurden energische Gegenstimmen laut. Sprecher des Aktionskomitees Demokratischer Studenten sagten, falls die Selbstbestimmung der Studenten durch die Aktionen des SDS eingeschränkt werde, sähe sich ein großer Teil der Studentenschaft gezwungen, dagegen ‘Notwehr zu praktizieren’. Es könne auch nicht weiter hingenommen werden, daß die Radikalen das Demonstrationsrecht durch ‘Kriminalisierung der Straße’ ständig weiter aushöhlten. – Mehreren Berichten von Studenten der Soziologie, die in der letzten Woche bei der Besetzung des Instituts für Sozialforschung für einige Stunden festgenommen worden waren, folge die Vorführung von Fotos auf einer Leinwand bei abgedunkeltem Raum. Gezeigt wurden Polizeibeamte und angebliche Polizeispitzel, wozu Riechmann sagte, es müsse sichergestellt werden, daß Spitzel keine Chance innerhalb der Hochschule hätten. ‘Spitzel der Polizei’ sollen, wie Cohn – Bendit behauptete, am letzten Samstag eine Gruppe jugendlicher Demonstranten dazu überredet haben, das Café Kranzler an der Hauptwache zu stürmen und die Kapelle zu zwingen, die ‘Internationale’ zu spielen.“
FAZ, 5.2.1969
1125) Artikel>05.02.1969>>FR: „Beschleunigtes Verfahren gegen Krahl?“
„Wird die Staatsanwaltschaft gegen den am vergangenen Freitag festgenommenen und vom Haftrichter in Untersuchungshaft be¬orderten Frankfurter Philosophie – Doktoranden Hans – Jürgen Krahl ein beschleunigtes Verfahren beim zuständigen Gericht beantra¬gen? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Dienstag die politi¬sche Abteilung der Staatsanwaltschaft in Frankfurt. – Ober-staatsanwalt Dr. Dietrich Rahn erklärte allerdings auf Anfrage, eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen. Ob noch im Laufe des Dienstags eine verbindliche Erklärung abgegeben werden könne, stehe noch nicht fest. – Krahl war am vergan¬genen Freitag während eines Studentenkrawalls in der Universi¬tät in Frankfurt mit 75 anderen jungen Leuten festgenommen worden.“
FR, 5.2.1969
1126) Artikel>05.02.1969>>FR: „Demonstrationen in und vor dem Justizgebäude“
„Auseinandersetzungen zwischen Studenten und Polizei – Krahl – Schnellverfahren abgesetzt – Es gärt weiter in Frankfurt. Nachdem es in der Nacht zum Mittwoch in der Universität zu Aktenverbrennungen durch Stu¬denten gekommen war, ereigneten sich am Mittwochmorgen im Justizgebäude und später auch auf der Zeil Auseinandersetzun¬gen zwischen Demonstranten und der Polizei. Anlaß war ein überraschend angesetztes und später wieder abgesetztes be¬schleunigtes Verfahren gegen das SDS – Mit¬glied Hans – Jürgen Krahl, der des schweren Hausfriedensbruchs und der Nötigung begangen in einem Universitätsinstitut be¬schuldigt wird. – Wäh¬rend im Schwurgerichtssaal die Verhand¬lung begann, spitzte sich im Vorraum, in dem unter anderem rund 70 als Zeugen geladene Studenten warteten, die Lage rasch zu, als Professor Adorno, Hausherr des Institutes, in das Krahl ein¬gedrungen war, durch die aufgestellten Sperrgitter schritt. Ein grelles Pfeifkonzert empfing Adorno. Sprechchöre ertönten: ‘Hängt die Professoren’. Als der Tumult anhielt, forderte der als Haus¬herr fungierende Oberlandesgerichtsrat Deutsch die Polizei auf, den Vorplatz zu räumen. – Die Studenten, die sich auf ihre Vorladung als Zeugen beriefen, sowie einige andere Leute, die sich ebenfalls in dem Flur vor dem Schwurgerichtssaal aufge¬halten hatten, räumten den Platz jedoch nicht. Darauf bildeten die Polizeibeamte eine Kette und drückten den größeren Teil der Studenten über die schmale Treppe vom ersten Stock ins Erdge¬schoß. Die aus dem Gebäude gedrängten Studenten räumten in¬nerhalb kurzer Zeit den Platz vor dem Gericht und setzten sich in Richtung Stadt¬zentrum in Bewegung. Auf der Zeil kam es daraufhin zu einer kurzen aber heftigen Schlägerei zwischen Po¬lizisten, sowie Stu¬denten, Schülern und anderen jungen Leuten. Schwerpunkt der Schlägerei war die Kreuzung Zeil/Hasengasse. Ein Teil der jungen Leute, die sich vom Gerichtsgebäude zunächst in die Berufs¬schule in die Seilerstraße und von dort aus auf die Zeil begeben hatte, wurde von der Polizei am Be¬treten des Kaufhauses Schneider gehindert. Es kam zu schweren Handgemengen an den Eingängen. – Um 13.30 Uhr forderte die Polizei über Lautspre¬cher die Passanten auf, sich in alle Rich¬tungen zu zerstreuen und nicht die Arbeit der Polizei zu be-hindern. Starke Polizei¬kräfte waren um diese Zeit auch ins Westend unterwegs. Die Masse der Studenten und ihrer Freunde befand sich auf dem Rückweg zur Universität. – Prozeßstoff nicht geeignet – Im Ge¬richtssaal hatte nach nur 15 minütiger Verhandlung das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft, ein beschleunigtes Verfahren gegen Hans – Jürgen Krahl durchzufüh¬ren, mit der Begründung abgelehnt, der Prozeßstoff sei dafür nicht geeignet. Entscheidend für die Zurückweisung durch das Gericht war die Mitteilung der Verteidigung gewesen, sie habe bereits jene 70 Studenten direkt als Zeugen geladen, die zusam¬men mit Krahl am 31. Januar das Institut für Sozialforschung besetzten. Krahl bleibt in Haft. – Krahl war laut Anklage, die von Staatsanwalt Uchmann vertreten wird, am vergangenen Freitag in das Institut für Sozialforschung eingedrungen, an der Spitze von nahezu 80 jungen Leuten. Den Eindringlingen trat einer der Direktoren des Instituts, Professor von Friedeburg entgegen. Krahl beging nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Nö¬tigung gegenüber dem Professor, indem er ihm zurief: ‘Halt die Klappe, Verschwinde’. Einer dreimaligen Aufforderung des Pro¬fessors, das Institut zu verlassen, sollen die Eindringlinge nicht gefolgt sein. Zweck der Besetzung des Instituts war, wie die Anklage es formulierte, die ‘Umfunktionierung des Instituts’. – Die Polizei nahm 76 Teilnehmer an der Erstürmung des Instituts fest. Alle außer Krahl wurden kurz darauf wieder freigelassen. Gegen Krahl er¬ließ der Haftrichter jedoch Haftbefehl wegen Fluchtverdachts, da der Doktorand sich schon seit Jahren un¬angemeldet in Frankfurt aufhalte und nach einer Freilassung jederzeit bei Freunden un-tertauchen könne. – Gegen Krahl lau¬fen noch etliche andere Verfahren: unter anderem steht ein Verfahren wegen der Oste¬runruhen gegen Krahl und einige an¬dere prominente SDS – Mit¬glieder ‘unmittelbar vor dem Abschluß’, wie Oberstaatsanwalt Dr. Rahn bekanntgab. – Im Laufe des Nachmittags normalisierte sich die Lage wieder. Die meisten Studenten, die sich am Vormittag am oder vor dem Gerichtsge¬bäude aufgehalten hatten, waren auf das Universitätsgelände zurückgekehrt. Die Mensa war überfüllt, die Studenten disku¬tierten. Das Vorgehen der Polizei im Ge¬richtsgebäude wurde von den Studenten einstimmig verurteilt und als ‘Polizei – Terror’ be¬zeichnet. – Für den Mittwochnachmit¬tag wurden die Studenten zu einem um 16 Uhr vorgesehenen Teach – in im Hörsaal 6, dem größten Hörsaal der Frankfurter Universität, aufgerufen. Mehrere Studenten brachten an den Bretterzäunen gegenüber der Mensa wandzeitungsähnliche Plakate an. Die mehrere Meter langen Wandzeitungen enthielten die Forderung: ‘Zerschlagt – was, wann, wo ihr wollt – verlaßt Euch nicht auf Haftprüfungs – Ter-min’. In der ‘Wandzeitung’ wurde weiter erklärt, daß 75 Zeugen aus dem Gerichtsgebäude geprügelt und der Habermas – Assistent Offe festgenommen worden sei. Wörtlich hieß es in der Wandzei¬tung weiter: ‘Das zeigt: Nur der von uns erzeugte Druck kann unserem verhafteten Kommilitonen helfen’. Das Schnellverfahren sei, wie es in der Wandzeitung hieß, aus ‘berechtigten Gründen’ (kein einfacher Sachverhalt) abgelehnt worden.“
FR, „Demonstrationen in und vor dem Justizgebäude“ 6.2.1969; Archiv
1127) Artikel>05.02.1969>>FR: „Knallkörper und rohe Eier“
„Störtrupps behin¬derten am Montag Vorlesungsbetrieb an der Universität – Zu tumultartigen Störversuchen des Vorlesungsbe¬triebes durch einige studentische Gruppen kam es am Montag bei der Vorlesung über ‘Jugend in der modernen Gesellschaft’, die Professor Dr. Ludwig von Friedeburg, Ordinarius für Soziologie an der Frank¬furter Universität hielt. Dabei bedienten sich die Störer aller möglichen Arten von Lärminstrumenten, zündeten Knallkörper und warfen mit rohen Eiern. Auch in vielen anderen Vorlesungen wurden von mehreren Gruppen die Lehrveranstal¬tungen gestört und teilweise gesprengt. – Die Aktion begann bei Professor Dr. Kippert, der in der Abteilung für Erziehungswis¬senschaften So-ziologie liest. Nachdem seine Vorlesung über ‘Sexualverhalten und gesellschaftliche Normativität’ bereits vor 14 Tagen gestört, in der letzten Woche jedoch ohne Unterbre¬chung verlaufen ist, wurde der Dozent am Montag von Studenten aufgefordert, an¬stelle seiner Vorlesung über die jüngsten Ereig¬nisse in der Frankfurter Universität zu diskutieren. Professor Dr. Kippert, der jedoch eine fachbezogene Diskussion angesetzt hatte, lehnte dies ab. Als die Störungen daraufhin andauerte, verließ er den Hör¬saal. Zuvor hatte er angekündigt, daß er diese Vorlesung im Laufe dieses Semesters nicht mehr fortsetzen werde. – An-schließend zog die Gruppe ins Seminar des Mathema¬tikprofessors an der AfE, Professor Heinrich Bauersfeld. Als sie nach einer Stunde den Raum verließen, wurde das zweistündige Seminar in der zweiten Hälfte störungsfrei fortgesetzt. In der Wirtschafts – Sozialwissenschaftlichen Fakultät, wo zur Zeit ein Seminar über Buchhaltung I läuft, war am Montag für die Stu¬dierenden die sehr wichtige Vorbereitung für eine Klausur vor¬gesehen. Da die Störversuche hier jedoch nicht abklangen, ließ Dozent Dr. Wüch¬ting im Auditorium abstimmen, ob das Seminar fortgeführt wer¬den sollte. Die Mehrheit der Studenten sprach sich dafür aus, da die meisten daran interessiert waren, unbe¬dingt den Grundschein in Buchhaltung, der für alle Volkswirte und Betriebswirte obli¬gatorisch ist, zu erhalten. Die Störtrupps richteten sich jedoch nicht nach dem Abstimmungsergebnis. Schließlich erklärte sich der Dozent mit einer zehnminütigen Diskussion einverstanden. Das wurde jedoch nicht eingehalten, so daß auch diese Lehrver¬anstaltung nicht zu Ende geführt wer¬den konnte.“
FR, 5.2.1969
1128) Pressemitteilung>05.02.1969>>AStA: „Zu den Vorfällen im Gerichtsge¬bäude während des Schnell¬gerichtsverfahrens gegen Hans – Jürgen Krahl am selben Tag.“
„Der AStA der Frankfurter Universität als legale Vertretung aller Studenten verurteilt aufs Schärfste die Vorfälle am 5.1. im Frankfurter Gerichtsgebäude. Wurden die Zeugen der Verteidigung bisher durch Richter und Staatsanwälte eingeschüchtert und ihre Aussagen als unglaubwürdig hingestellt, so hat heute der Rechtsstaat seine Maskerade fallengelassen und die Entla¬stungszeugen sofort hinausgeprügelt. Das vorgeblich unabhängige Recht wird mißbraucht, um politische Opposi¬tion zu diffamieren und zu zerschlagen. Das brutale Vorgehen der Polizei bei der Räumung zeigt, wie weit die sogenannte Rechtsstaatlichkeit be-reits faschi¬stoide Gesichtzüge gewonnen hat. – Der AStA wird alle Aktionen, die gegen den Terror von Polizei und Justiz Wi¬derstand leisten, wo weit unterstützen, wie seine Funktion und seine rechtlichen Möglichkeiten reichen. – Ferner fordert der AStA Rektor Rüegg ultimativ auf, als Sprecher der Gesamtuni¬versität Stellung zu diesen Vorfällen zu nehmen und mindestens zwei vorle¬sungsfreie Tage anzusetzen, an denen das Verhältnis von Justiz und Wider¬stand gegen den autoritären Staat und über die Situation an der Universität diskutiert werden kann. – Am Donnerstag, den 6.2.1969 veranstaltet der AStA um 15.00 Uhr in der Mensa ein Teach – in, auf dem weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der berechtigten Interessen der Studenten auch gegen Justiz – und Polizeiterror diskutiert werden.“
Pressemitteilung AStA 5.2.1969; Archiv
1129) Verfügung>05.02.1969>>Rektor gegen Bluem und Michael Wolf: Hausverbot wegen Beschmierens der Wände
„1. Herrn stud.phil. Burkhard Bluem und Herrn stud.jur. Michael Wolf wird das Betreten des Universitätshauptgebäudes (einschließlich neuem Hörsaalgebäude und Senckenbergflügel) bis zum 31. März 1969 verboten (Hausverbot). – 2. Die Anordnung dieses Hausverbotes wird für sofort vollziehbar erklärt. – 3. Jeder Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird mit einem Zwangsgeld von 1.000, – – DM geahndet. – Begründung: Am Abend des 4.2.1969 gegen 20,00 Uhr drangen nach dem sog. ‘Teach – In’ in der Mensa eine größere Gruppe von Personen in das Universitätshauptgebäude ein, nach dem man in der Mensa verkündet hatte, man werde die Wände der Universität mit Parolen bemalen. Dieses Vorhaben wurde in die Tat umgesetzt: einzelne Personen – durch andere vor Blicken geschützt – beschrifteten mit roter Farbe Wände, Türen und Böden im Universitätshauptgebäude. Als nicht mehr genügend Farbe vorhanden war, gingen die SDS – Mitglieder und die Studenten Michael Wolf und Burkhard Bluem in das neue Hörsaalgebäude, wo u.a. die Herren Wolf – Dietrich Müller, wohnhaft …, Horst Engelhard, wohnhaft …, Gernod Fischer, wohnhaft … und Joachim Schneider das Quartier Latin vorbereiteten. Die Studenten Wolf und Bluem sprachen Herrn Müller an und baten ihn, ihnen Farbe zu geben. Man benötige sie für die laufenden Aktionen. Herr Müller – der Organisationsleiter des Quartier Latin – weigerte sich, die Farbe herauszugeben, die im Keller in einem Raum eingeschlossen war. Daraufhin drohten ihm Wolf und Bluem, die von etwa 30 Personen begleitet waren, an, sie würden sich dann die Farbe selbst holen und die Türe einschlagen. Um größeren Schaden zu vermeiden und um eine Schlägerei zu verhindern, schloß Herr Müller die Türe auf. Bluem und Wolf nahmen sich einen Topf mit roter Farbe, den sie gemeinsam fortschleppten. – Diese Vorgänge zeigen, daß die Studenten Bluem und Wolf unmittelbar an dem Beschmieren der Wände beteiligt waren. Ihr Verhalten ist rechtswidrig (Sachbeschädigung, Nötigung) und verstoßt grob gegen die Hausordnung. Wegen der Sachbeschädigung erstatte ich Strafanzeige. – Auf Grund ihres Auftretens ist damit zu rechnen, daß Bluem und Wolf ihre rechtswidrigen Aktionen fortsetzen: Bluem war an der Rektoratsbesetzung im Mai 1968 beteiligt. Wolf hatte sich schon am 7.1.1969 an dem rechtswidrigen Plakatieren des AStA beteiligt und längere Zeit zusammen mit anderen Personen die Rektoratseingangstür belagert. – Als Inhaber des Hausrechts an der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt a.M. (§ 10 Abs.3 Satz 3 des Hess.Hochschulgesetzes) untersage ich deswegen den Studenten Bluem und Wolf ab sofort bis zum 31. März 1969 das Betreten des Universitätshauptgebäudes. Soweit zur Durchführung eines etwaigen Studiums Kontakte mit einer Universitätsstelle unabweisbar erforderlich sein sollten, ist ein schriftliches Gesuch an mich zu richten. – Das Hausverbot mußte zur Sicherung des Hausfriedens und zur Abwehr weiterer rechtswidriger Aktionen für sofort vollziehbar erklärt werden; hieran besteht ein dringendes öffentliches Bedürfnis (§ 80 Abs.2 Ziff.4 der Verwaltungsgerichtsordnung). – Das Hausverbot wird aufgehoben, wenn die Studenten Bluem und Wolf eine schriftliche Versicherung abgeben, in Zukunft im Universitätshauptgebäude keine strafbaren Handlungen mehr zu begehen und die Hausordnung zu beachten. – Rechtsmittelbelehrung:…“
Verfügung Rektor 5.2.1969; Rektorat 206 – 07
1130) Bericht>06.02.1969>>Schiedermair an Rektor: Über Störung seiner Vorlesung am 04.02.1969
„Vorgestern vormittag wurde meine Vorlesung ‘Zwangsvollstreckung’ kurz gestört. Nachdem ich eine Viertel¬stunde gelesen hatte, erschienen um 1/2 11 Uhr etwa 20 – 25 Personen mit durchweg langen Haaren und Bärten. Ich for¬derte sie auf, den Saal zu verlassen, worauf sie erklärten, mit den Studenten – nicht mit mir – diskutieren zu wollen. Ich wies sie darauf hin, daß nach Beendigung der Vorlesung um 11 Uhr dafür die rechte Zeit sei. Da sie keine Anstalten machten, den Hörsaal zu verlassen, habe ich sie auf die Rechtswidrigkeit ihres Tuns hingewiesen und zugleich im Namen des Rektors sie zwei¬mal energisch aufgefordert, den Hörsaal zu verlassen. Sie sind daraufhin langsam abgezogen, wobei der Letzte noch unter der Tür in den Saal rief: ‘Krahl raus, Schiedermair rein!’. Meine ei¬genen Studenten haben von Anfang an ihrer hellen Empörung mit Rufen ‘raus’, ‘Unverschämtheit’ u. a. Ausdruck gegeben. Es gab, soweit ich sehen konnte, nicht einen einzigen meiner Hörer, der etwa eine Diskussion gewünscht hätte. Ich war froh, daß die Störer freiwillig den Hörsaal räumten, denn die Stimmung meiner Hörer steigerte sich so, daß ich jeden Augenblick den Übergang zu Tätlichkeiten erwartete. Der ganze Unfug hat genau vier Minuten gedauert.“
Schreiben Schiedermair an Rektor 6.2.1969; Archiv
1131) Brief>06.02.1969>>Dekan Lüderitz und Prodekan Bernhardt an Juristische Fachschaft: Zum Hergang beschleunig¬tes Verfahren gegen Krahl
„Die juristische Fachschaft hat die Professoren der Fakultät aufgefordert, das ‘Vorgehen der Justiz’ am 5.2.1969 anläßlich des Prozesses gegen H. J. Krahl zu verurteilen. Die Fachschaft hat hierzu behauptet: – ‘Zu dem beschleunigten Verfahren gegen H. J. Krahl hatte die Verteidigung ca. 70 Zeugen geladen. Der Saal 165 in Bau C war am Mittwoch, den 5.2.1969, gegen 12 Uhr, be¬reits voll besetzt. Die Zeugen warteten daraufhin vor dem mit Gittern und Polizeibeamten gesicherten Saal. Nach einiger Zeit begannen 20 Personen zu singen, was jedoch im Verhandlungs¬saal selbst nicht wahrgenommen wurde. Der Oberlandesgerichts¬rat Deutsch forderte darauf: ‘Seien Sie still, sonst lasse ich das räumen’. Polizei wurde sofort eingesetzt und prügelte die vor dem Saal Stehenden, darunter zu 90% Zeugen, die Treppe hin¬unter. Es wurde der Lehrbeauftragte Dr. Offe festgenommen. Laut polizeilicher Begründung könne den Zeugen kein amtlicher Schutz gewährt werden, da sie nicht vom Gericht, sondern nur von der Verteidigung bestellt worden seien.’ – Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts und der zuständige Dezernent haben hierzu telefonisch mitgeteilt: Die Zeugen, deren Ladung erst unmittelbar vor Verhandlungsbeginn dem Gericht mitgeteilt worden sei, hät¬ten im Vorraum des für die Verhandlung zur Verfügung gestell¬ten Schwurgerichtssaales in einiger Entfernung von dem mit Doppeltüren versehenen Saaleingang gewartet. Als der sich im Saal aufhaltende Dezernent Sprechchöre gehört habe, sei er hinausgegangen und habe bemerkt, daß der gleichfalls als Zeuge geladene Professor Adorno mit Johlen und Rufen ‘Hängt die Pro¬fessoren’ begrüßt worden sei. Der Dezernent habe sich daraufhin mit Professor Adorno wiederum in den Saal begeben. Nach ge¬wisser Zeit habe er wiederum Sprechchöre gehört und Singen. Er habe den Saal verlassen und den Wartenden Ruhe geboten. Als diese nicht eingetreten sei, habe er die Sänger aufgefordert, das Haus zu verlassen und ‘unten’ zu warten. Die Zeugen würden auch dort benachrichtigt werden. Die anwesende Polizei habe noch mehrmals zum Verlassen aufgefordert. Als dem nicht nach¬gekommen worden sei, habe sie die Wartenden in Richtung der Treppe abgedrängt. Etwaige Vorfälle auf der Treppe hätten vom Dezernenten nicht beobachtet werden können. Daß ‘geprügelt’ wurde, sei den Justizbehörden nicht bekannt. Auch Zeugen seien verpflichtet, die erforderliche Ruhe zu wahren. Inwieweit ihnen damit kein Schutz gewährt werde, sei unerfindlich. – Angesichts des somit nicht näher aufgeklärten Tatbestandes können wir nur feststellen: Es muß gewährleistet sein, daß eine Gerichtsver-handlung unbeeinflußt von verfahrenswidrigen Äußerungen von Zuhörern und Zeugen stattfinden kann. Gerade in Konfliktsitua¬tionen ist der Gerichtsfriede sehr wichtig. Andererseits darf gegen diejenigen, welche gegen die insoweit erforderliche Ordnung verstoßen, durch Justizverwaltung und Polizei nur das jeweils notwendige Mittel eingesetzt werden. Es ist nicht auszu¬schließen, daß beide Gebote übertreten wurden. Darin würde sich eine Eskalation der Gewalt zeigen, die auch anderenorts festzu¬stellen und von Teilen der Studentenschaft mit zu verantworten ist. – Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist we-sentlicher Bestandteil des Rechtsstaates; er muß von Bürgern und Staatsorganen (Demonstranten und Polizisten) gleichermaßen beachtet werden. – gez. Lüderitz – Dekan – gez. Bernhardt – Prodekan – im Einvernehmen mit den erreichbaren Professoren der Fakultät.“
Brief Dekan Lüderitz und Prodekan Bernhardt Rechtswissenschaftliche Fakultät 6.2.1969 ; Archiv
1132) Artikel>06.02.1969>>FR: „Polizei räumt Gericht“
„Am Mittwoch ist es in Frankfurt erneut zu Demonstrationen und Zwischenfällen gekommen. Anlaß war zunächst ein überra¬schend angesetztes Verfahren gegen das SDS – Mitglied Hans – Jürgen Krahl, der sich wegen schweren Hausfriedensbruchs und Nötigung begangen beim Eindringen in ein Universitätsinstitut, verantworten soll. Das geplante beschleunigte Verfahren wurde jedoch vom Gericht wegen der Kompliziertheit des Sachverhaltes abgelehnt. Krahl muß weiter in Haft bleiben. Vor der Verhand¬lung gegen Krahl kam es im Frankfurter Justizgebäude zu Zwi¬schenfällen, als der Hausherr im Gerichtsgebäude, Landgerichts¬direktor Deutsch, von der Polizei 70 Studenten auf die Straße drängen ließ, die eigentlich als Zeugen geladen worden waren. – Im Anschluß an die Vorfälle im Justizgebäude kam es auf der Zeil zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten.“
FR, 6.2.1969;
1133) Fernschreiben>06.02.1969>>Polizei: Teach In 06.02.1969“
„ Der AStA hat mit Schreiben vom 4.2.1969 eine Demonstration für den 6.2.1969 für 15.00 Uhr unter dem Motto ‘Freiheit für Krahl, gegen Vorbeugehaft an Hans – Jürgen Krahl, Kampf dem griechischen und spanischen Faschismus, Kampf dem deutschen Notstandsstaat’ angemeldet. – Die Demonstration sollte in zwei Zügen führen, wobei Endziel jeden Zuges die Hammelsgasse (U. – Haftanstalt) sein sollte. Mit Schreiben vom 5.2.1969 wurden die angemeldeten Aufzüge untersagt. – Mittels Flugblättern wurde zu einem Teach – in am 6.2.1969 15.00 Uhr aufgerufen. In diesem Teach – in sollte über die ‘Vorbeugehaft’ gegen Krahl gesprochen werden. Der Haftbefehl gegen Krahl wurde heute außer Vollzug gesetzt. K. erhielt die Auflage, sich binnen zwei Tagen pol. an¬zumelden und den Vorladungen der STA und des Gerichts zu folgen. Um 15.00 Uhr wurde K. aus der Haft entlassen. – An dem Teach – in nahmen teilweise bis zu 2.000 Personen teil. U. a. forderte Frank Wolff , eine Abordnung zu OB zu schicken, die erreichen sollte, daß eine verantwortliche Person zu dem Teach – in komme, um die Verbotsverfügung zu erläutern und zu erklä¬ren, warum die Universität von starken Polizeikräften abgesperrt sei. Bürgermeister Fay lehnte diese Forderung ab. (Forderung der Studenten erfolgte fernmündlich.) Krahl gab einen Bericht über seine Haftzeit. Im Hinblick auf die den Demonstranten bekannte Konzentration der Polizeikräfte in Frankfurt wurde von einer direkten Konfrontation mit diesen abgeraten. Es wurde der Vor¬schlag gemacht, nur in kleinen Gruppen zu operieren. Ein kon¬kreter Zeitplan wurde jedoch nicht bekanntgegeben. Man be¬schloß, am 7.2.1969 um 14.00 Uhr ein Teach – in im deutschen Institut abzuhalten. Basisgruppen sollen ab 17.00 Uhr im Walter – Kolb – Heim tagen. – Gegen 19.00 Uhr war das Teach – in beendet. Cohn – Bendit forderte auf, in Gruppen loszuziehen und ein jeder solle das tun, was er könne. Eine direkte Aufforderung zu strafbaren Handlungen erging nicht. – Nach der Beendigung des Teach – in zogen einzelne Gruppen durch das Stadtgebiet, ohne daß es z. Zt. (20.00 Uhr) zu irgendwelchen Zwischenfällen ge¬kommen ist.“
Fernschreiben Polizei 6.2.1969; Archiv
1134) Flugblatt>06.02.1969>>AStA, SDS: „Das jüngste Gericht! Wer hat Angst vorm Uchmann?“
„Vorbeugehaft gegen Krahl – Schnellverfahren gegen Krahl – Krahl erfuhr vom Prozeß erst wenige Stunden vorher – Normal¬verfahren gegen Krahl! – Die Justiz zieht alle Register. Wenn zur Zeit Kiesinger die ‘Güte des Herzens’ (ZDF) bedroht sieht, dann können die kleinen Funktionäre staatlicher Gewaltausübung schon mal ran. Die arbeitsteiligen Machtapparate (‘Gewaltenteilung’), die bislang unauffällig ihre merkwürdigen Prozeduren vollbrachten, fahren auf zur Parade. – Da braucht das Gesetz zur Vorbeugehaft noch gar nicht beschlossen zu sein: gegen Herrn K. wird es schon angewandt (Herr K. ist fast jeder Kommilitone). – Da braucht eine Gruppe im Vorraum des Gerichts zu singen: Schon werden alle Beteiligten und Unbeteiligten die Treppe hinuntergeworfen, – gestoßen und – geschlagen. Ein Mädchen verletzt, ein Herr K. festgenommen. – Anmerkung: es handelte sich um die Zeugen der Verteidigung und Gerichtsrefe¬rendare. – Da braucht nur ein Schulhof durch Studenten besucht werden: Schon wird er von Astronautenpolizei eingekreist, um die ‘Demonstration’ aufzulösen. – Da brauchen nur viele Men¬schen, die Studenten sein könnten, auf dem Bürgersteig zu ge¬hen; schon wird der gesamte Verkehr abgesperrt und drei Fest¬genommen. – Da brauchen nur Studenten über die Ereignisse zu diskutieren: Schon wird im Straßenbahndepot Bockenheimer Warte eine ganze Polizeidivision zusammengezogen. – Das gab es vor Monaten in Spanien. (Kiesinger: ‘Es ist unerträglich, daß Nie¬derlassungen befreundeter Staaten angegriffen werden.’) Das gab es gestern in Frankfurt. – Dem AStA wurde jede Streikunter¬stützung juristisch untersagt. Herrn K. wurde politische Arbeit juristisch verboten. Die Demonstration für heute wurde verboten. Trotzdem: – Heute Teach – in 15.00 Uhr Mensa – Freiheit für Krahl.“
Flugblatt AStA, SDS 6.2.1969; Archiv
1135) Flugblatt>06.02.1969>>Politologen: „Politologen Satzung wird verab-schiedet“
„ Es ist uns noch nicht gelungen, eine durchgreifende Demokratisierung des Studienbetriebes durchzusetzen, z. B. eine unserer Hauptforderungen, daß die Institutsvollversammlung als oberstes diskutierendes uns beschließendes Organ in dieser Satzung verankert wird. – Aber dennoch: Die halbparitätische Zusammensetzung des Institutsrates und die Anerkennung der studentischen Arbeitsgruppen als gleichberechtigte Lehrveran¬staltungen zeigen einen Weg, der modellhaft für alle Institute sein kann. – Politologen – Kommt zur endgültigen Verabschie¬dung der Satzung in die Vollversammlung am Donnerstag – 16 Uhr – H 12 – Zweiter wichtiger Tagesordnungspunkt: – Wahl der studentischen Vertreter für den Institutsrat. – Alle Studen¬ten und Studentinnen mit Politik als Haupt – oder Nebenfach sind stimmberechtigt. – Politologen – Es geht um euere Interes¬sen – Beteiligt euch massenhaft – Vorbereitung der Lehrveran¬staltungen für das SS ‘69 – Es soll eine neue Basisgruppe kon¬stituiert werden, die auch in den Semesterferien tagen wird. Als erster Termin ist Donnerstag, der 6.2.69 um 20.00 Uhr vorge¬schlagen worden. – Ort: Rosa Luxemburg Institut, Kettenhofweg 135, 1. Stock.“
Flugblatt Politologen 6.2.1969; Archiv
1136) Flugblatt>06.02.1969>>SDAJ, Spartakus: „Die Vorbeugehaft wird prak-tiziert!“
„Die Vorbeugehaft wird praktiziert, noch bevor sie Gesetz ist!!! – Am 31. Januar 1969 nahm die Polizei – von einigen Professo¬ren herbeigerufen – in einem Universitäts – Institut 76 Studenten fest. Sie hatten für reale Mitbestimmung im gesamten Wissen¬schaftsbetrieb einschließlich der Forschungsvorhaben und Ver¬teilung der Geldmittel gekämpft. Unter dem Vorwand, Störaktio¬nen der Studenten zu unterbinden, wurde mit dieser Polizeiak¬tion in Wahrheit versucht, jeden selbständigen Reformversuch und jeden Widerstand der Studenten gegen die staatliche Gleichschaltung der Hochschulen zu ersticken. – 75 der Festge-nommenen wurden inzwischen entlassen. Der Doktorand Hans – Jürgen Krahl, den die Universitätsverwaltung, die Polizei, Re¬gierung und die bürgerliche Presse seit einem Jahr als angebli¬chen ‘Rädelsführer’ verfolgen und verleumden wird noch immer in Haft gehalten! – 1955 wurde Jupp Angenfort nach zweijähriger Untersuchungshaft zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, als Kommunist konsequent gegen Wiederaufrüstung und Remilitarisierung gekämpft zu haben. 1957 wurde er von Heuss begnadigt. KZ – Baumeister Lübke hob jedoch 1962, obwohl die Verjährungsfrist schon abgelaufen war, die Begnadigung auf. Aber Jupp Augenfort entkam der Polizei. Trotz seiner Verfassungsbeschwerde soll er jetzt, 1969, noch sieben Monate absitzen! – Diese zwei Fälle, nur zwei aktuelle Beispiele von Tausenden, zeigen deutlich: – Was als Vorbeugehaft Gesetz werden soll, wird schon heute praktiziert! Die Vorbeugehaft soll einzig und allein dazu dienen, wie in Spanien und Griechenland, die demokratische Opposition vorbeugend mundtot zu machen. Sie ist nichts anderes als die Schutzhaft der Nazis, die erste Sta¬tion zum KZ. – Das kann jeden treffen! Es bleibt uns nichts anderes, als gemeinsam, zusammen mit Ihnen, zu verhindern, daß jemals wieder eine Vorbeugehaft Gesetz wird. Und alle schon getroffenen illegalen Vorbeugemaßnahmen müssen sofort rück¬gängig gemacht werden! – Sofortige Freilassung von Hans – Jürgen Krahl! – Sofortige Aufhebung des Urteils gegen Jupp Angenfort! – Spartakus – Assoziation marxistischer Studenten – SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend).“
Flugblatt SDAJ,Spartakus 6.2.1969; Archiv
1137) Brief>07.02.1969>>AStA an Rektor: Angebot, Räume der Studenten¬schaft für Senat Sitzungen zu nutzen
„Sehr geehrter Herr Rüegg! – Wie wir aus der Presse unter¬richtet wurden, haben Sie Schwierigkeiten, einen geeigneten Raum für die Senatssitzung zu finden. Der AStA sieht es als seine selbstverständliche Pflicht an, Sie im Wege enger gegen-seitigen Amtshilfe aus dieser Kalamität zu befreien. Wir bieten Ihnen deswegen zu jeder beliebigen Zeit die Räume des AStA oder des Studentenhauses für die Senatssitzung an. Da der AStA das Vertrauen der Studentenschaft besitzt, braucht er nicht, wie der Präsident der Gesellschaft für Handel, Industrie und Wis-senschaft Aktionen seitens einer empörten Studentenschaft gegen seine Räumlichkeiten zu befürchten. – Die Sekretärinnen werden Sie zuvorkommend mit Kaffee aus der AStA – eigenen Kaffee – Ma¬schine bedienen. – Allerdings können wir nicht eine strikte Geheimhaltung der wichtigen Senatsbesprechung gewährleisten, da wir vermuten müssen, daß die Gespräche in den AStA – Räumen abgehört werden. – Mit vorzüglicher Hochachtung – gez. Thomas Hartmann – Vorsitzender.“
Schreiben AStA an Rektor 7.2.1969; Rektorat 202 – 04,M.19
1138) Artikel>07.02.1969>>FAZ: „Die Polizei verwahrt sich“
„In einer scharfen Erklärung hat gestern das Polizeipräsidium öffentlich eine von dem SDS – Mitglied Udo Riechmann abgegebene Behauptung zurückgewiesen. Bei einem Teach – in in der Mensa der Universität soll Riechmann gesagt haben, es sei nachzuwei¬sen, daß ‘Polizeispitzel’ am vergangenen Samstag dazu aufgefor¬dert hätten, ins Café Kranzler zu ziehen und dort die Kapelle aufzufordern, die Internationale zu spielen. Die Polizei erklärte dazu, keiner ihrer Angehörigen sei als ‘Spitzel’ tätig. Es sei an keine Person eine derartige Aufforderung gegangen. Es sei auch von keiner anderen, nicht der Polizei angehörigen Person ein Auftrag erteilt worden, eine solche Aufforderung weiterzugeben. Es sei nichts anderes als ‘Stimmungsmache’, wenn der Studen-tenführer Daniel Cohn – Bendit behaupte, einem ‘SDS – Genossen’ seien Maschinenpistolen angeboten worden. Die Polizei versi¬cherte, daß sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nur rechtlich zulässige Mittel angewandt habe und anwenden werde. Sie werde gegen Personen wie die genannten, die unwahre Behauptungen verbreiteten, Strafanzeige erstatten.“
FAZ, 7.2.1969
1139) Artikel>07.02.1969>>FAZ: „Krahl auf freiem Fuß – Landgericht ent¬läßt ihn mit Meldeauflagen aus der Untersuchungshaft“
„Der SDS – Führer Hans Jürgen Krahl ist seit Donnerstagmorgen wieder auf freiem Fuß. Die 11. Strafkammer entließ den 26 Jahre alten Doktoranden der Philosophie auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Riemann hin mit Auflagen aus der Untersuchungs¬haft. – Wie Haftrichter Gebhardt, der Krahl letzten Freitag in Untersuchungshaft geschickt hatte, war auch die Kammer der Ansicht, daß Fluchtgefahr bestehe. Doch meinte sie im Gegensatz zum Haftrichter, daß sie mit Meldeauflagen ausgeräumt werden könne. Das Gericht macht Krahl bei der Freilassung zur Auflage, sofort einen festen Wohnsitz zu beziehen und sich polizeilich zu melden. Es legte dem Doktoranden außerdem auf, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel sofort mitzuteilen und jeder Vorladung von Staatsanwaltschaft und Gericht zu folgen. – Nachdem der Anwalt Beschwerden eingelegt hatte und die Freilassung vom Haftrichter abgelehnt worden war, hatte gestern morgen das Landgericht über die Beschwerde zu entscheiden. Die Strafkam¬mer nahm nach den Worten ihres Vorsitzenden, Landgerichtsdi¬rektor Grabert, zwar ebenfalls an, daß Krahl weiterhin dringend verdächtigt sei, am vergangenen Freitag zusammen mit anderen Studenten schweren Hausfriedensbruch begangen zu haben, weil sie das Institut für Sozialforschung gegen den Willen der Direk¬toren besetzt haben sollen. Doch bei der weiterhin erhobenen Beschuldigung der Nötigung, die Krahl gegenüber dem Instituts-direktor Professor v. Friedeburg begangen haben soll, sah das Gericht auf Grund der Aussagen des Hochschullehrers keinen dringenden Tatverdacht mehr für gegeben.“
FAZ, 7.2.1969; Archiv
1140) Artikel>07.02.1969>>FR: „Rüegg kündigt harten Kurs an – Es geht auch um Rechtsstaatlichkeit/ Hausverbot“
„An der Frankfurter Universität sei mit ‘amokähnlichen Aktionen‘ zu rechnen. Das sagte Rektor Rüegg am Donnerstag¬morgen vor Journalisten über die gegenwärtige Situation an der Hochschule. Das Niveau der die Aktionen bestimmenden Studen¬tengruppen sei so tief gesunken, daß sie mit der Hochschule selbst und den dort im Gang befindlichen Reformen nichts mehr zu tun hätten. ‘Systematische Terrorisierung‘ von Professoren und Studenten zeichneten sich ab. Da selbst beschleunigte Verfahren bei ordentlichen Gerichten nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit erfolgten, habe sich die Universität entschlos¬sen, Disziplinarverfahren bei etwa acht Studenten einzuleiten. – Die Universität sei nicht länger gewillt, Reformen, an denen sie arbeite, durch Randalierer aufhalten zu lassen. In zwei Fällen wurde nach dem Eindringen von Studentengruppen am Dienstag im Hauptgebäude der Universität, wonach einige Räume zu einer einzigen Wandzeitung gemacht wurden und außerdem Räume und Inventar demoliert wurden, befristetes Hausverbot bis zum 31. März erlassen. Es handelt sich um den Philosophiestudenten Burkhard Blüm und den Parlamentspräsidenten Michael Wolf (Jura). Das Hausverbot werde aufgehoben, sobald die Studenten eine schriftliche Versicherung abgeben, in Zukunft im Universi¬tätshauptgebäude kein strafbaren Handlungen mehr zu begehen und die Hausordnung zu beachten. – In dieser Situation, wo es auf Biegen oder Brechen gehe, hänge nicht nur die Universität, sondern die Rechtsstaatlichkeit davon ab, wie man mit ‘diesen Banditen‘, die sich einer Desperado – Taktik bedienten, fertig werde. Dem Allgemeinen Studentenausschuß seien ab sofort die Mittel gesperrt worden. Dies werde so lange andauern, bis deut¬lich werde, wofür diese verwendet werden. Den jetzigen AStA – Vorsitzenden Thomas Hartmann beschuldigte er, mit ‘Verleumdung und Diffamierung’ vorzugehen und illegale Aktionen vorzuberei-ten. Es bedürfe heute eines ‘Riesenmutes’, um überhaupt den rechtlichen Verpflichtungen als Beamter nachzukommen. Die Er¬füllung der Eidesverpflichtung sei unter den augenblicklichen Verhältnissen für einen Beamten bereits eine mutige Tat, Rüegg machte diese Feststellung im Anschluß an seinen Bericht dar¬über, wie Kollegen in den Seminaren unter Druck gesetzt werden, wenn sie beabsichtigen, Berichte über Vorlesungsstörungen zu geben. – ‘Unter diesen Umständen…’ – Die für Mittwoch vorge¬sehene Senatssitzung, die als letzte im Wintersemester im fest¬licheren Rahmen als die üblichen in der Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft in der Siesmayerstraße vorgesehen war, konnte nicht stattfinden. Vom Präsidenten der Gesellschaft wurden die Räume nicht zur Verfügung gestellt mit der Begründung, daß ‘unter den gegenwärtigen Umständen die bereits gegebene Zusage zurückgezogen werden müsse’. Dies zeige, so Rüegg, daß Zurückhaltung und Furcht auch solche Kreise ergriffen haben, die ihm selbst den Vorwurf gemacht hätten, er wäre zu weich in seinem Vorgehen. Äußerst befremdet zeigte er sich darüber, daß ihm diese Mitteilung nicht direkt vom Präsidenten zugekommen sei. – Es gebe aber auch gesell¬schaftliche Kräfte, wie Rüegg sagte, welche diese Zurückhaltung nicht zeigten. So sei ihm von einer Gewerkschaft, die von dieser ablehnenden Haltung erfuhr, sofort das Angebot gemacht worden, ihrerseits entsprechende Räume zur Verfügung zu stellen. Sie hatte übrigens bereits seinerzeit, als die Universität bestreikt wurde, der Akademie der Arbeit dort Unterkommen verschafft. Den Namen der Gewerkschaft nannte Rüegg nicht. Da jedoch eine kurzfristige Änderung des Standorts nicht mehr möglich gewesen sei, hätten sich der Rektor und einige Mitglieder des Senats im Rektorat getroffen, wobei auch die ‘Strategie der Abwehr des Banditentums’ besprochen worden sei. – Zu den Vorwürfen des AStA werde er, Rüegg, keine Stellungnahme abgeben, da die zu¬grunde liegenden Informationen falsch seien. Er habe in keiner Weise Anlaß dazu, wenn man so weit gehe, bei entsprechenden Aktionen zu verlangen, ‘daß Professoren gehängt werden’ sollen.“
FR, 7.2.1969; Archiv
1141) Verfügung>07.02.1969>>Rektor gegen AStA – Vorsitzenden Hartmann: Hausverbot wegen Plakatierens und Urkundenfälschung
„[…]Durch Schreiben vom 6.2.1969 haben sie erklärt, daß Sie weder bisher in der Universität strafbare Handlungen verübt haben, noch vorhaben, das in Zukunft zu tun. Außerdem würden Sie die Hausordnung beachten. – Trotz dieser Erklärung haben Sie am selben Tag kurz nach dem sogen. Teach – in, das im Hör¬saal VI stattfand, strafbare Handlungen begangen und gegen die Hausordnung verstoßen: Sie beteiligten sich unmittelbar an der Beklebung der Rektoratstüren mit Plakaten, die meine gefälschte Unterschrift tragen. Sie haben sich hierdurch wegen Urkunden¬fälschung strafbar gemacht (§ 267 StGB – Gebrauchen einer ge-fälschten Urkunde). Außerdem haben Sie durch Ihr Verhalten wieder gegen die Hausordnung verstoßen. – Ihr Verhalten zeigt, daß Sie nicht ernsthaft beabsichtigen, strafbare Handlungen zu unterlassen und nicht gegen die Hausordnung zu verstoßen. Ich erkläre deswegen das Hausverbot vom 5.2.1969 unabhängig von Ihrer Versicherung für Sie verbindlich. Ich verweise auf die dort gegebene Rechtsmittelbelehrung. – Bei jeder Übertretung des Hausverbots wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstat¬tet werden.“
Schreiben Rektor an AStA – Vorsitzenden Hartmann 7.2.1969; Rektorat 206 – 07
1142) Verfügung>07.02.1969>>Rektor gegen Studentenschaft: Ver¬bot, asta – information vom 06.02.1969 zu verbreiten und Androhung eines Zwangsgeldes
„1. Der Studentenschaft wird untersagt, die AStA – Information Nr. 2 vom 6.2.1969 zu verbreiten oder dies zuzulassen. Sie wird verpflichtet, die noch nicht ausgegebenen Exemplare zu ver¬nichten. – 2. Die im Universitätshauptgebäude ausgelegten Ex¬emplare werden eingezogen und vernichtet. – 3. Die Verfügung ist sofort vollstreckbar. – 4. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld von DM 1.500, – – festgelegt. – Begründung: – Die AStA – Information enthält Beleidigungen, Verleumdungen und Unwahrheiten, die so schwerwiegend sind, daß ich sie als Rechtsaufsichtsbehörde nicht hinnehmen darf und einschreiten muß (§ 39 HHG). – Beispielsweise wird zur Begründung auf fol¬gende Auszüge hingewiesen: – I. ’Um der Bedrohung, die die außerparlamentarische Opposition für die Herrschenden darstellt, entgegenzuwirken, diffamieren sie deren Anhänger. Mit vorur¬teilsgetränkten Phrasen versuchen sie die Studentenbewegung in den Griff zu bekommen. Indem sie sie zur Krankheit – zur Seu¬che – am gesunden Volkskörper biologisieren, erscheint ihr Ter¬ror als hygienische Aktion’. – II. ’Die erneute Eskalation der Professoren am Freitag, die zur Festnahme und erkennungs¬dienstlichen Behandlung von 76 Studenten und zur exemplari¬schen Praktizierung der Vorbeugehaft an H. J. Krahl führte, ist nur der letzte Schritt in der dargestellten Entwicklung, die gleichzeitig den bruchlosen Zusammenhang zwischen hochschul¬politischen Disziplinierungsmaßnahmen und technokratischer Hochschulreform, Relegation und der Domestizierung der außer¬parlamentarischen Opposition durch Vorbeugehaft aufzeigt.’ – III. ’Ohne die Aufforderung an die Studenten, das Seminar zu verlassen, ließen die Professoren die Polizei einrücken und die Studenten abtransportieren.’ – IV. ’Offensichtlich begrüßen und unterstützen die Ordinarien die Tätigkeit der Studenten nur in dem Maße, wie auch Rüegg es tut, wenn es um die Aufrechter¬haltung ihres Entscheidungsmonopols geht!’ – V. ’Eben an dieser Frage der Verteilung von Entscheidungsergebnissen wird nun deutlich, daß es sich bei Habermasens auf die Problematik von Wissenschaftlichkeit der Arbeitsgruppen begründeten Vorbehalte ebenso um eine Rationalisierung handelt, wie bei seinem Vor¬schlag für Drittelparität um Heuchelei.’ – VI. ’Es dürfte also klar sein, daß die Professoren nicht lediglich zögernde Klein¬bürger sind, sondern Reaktionäre, die um die Erhaltung ihrer feudalen Privilegien kämpfen.’ – VII. ’Die sprachlose Antwort dieser radikalen Reformisten beweist, daß sie, um ihre Ordina¬rienprivilegien zu verteidigen, bedingungslos mit der Repressi¬onsmaschinerie des autoritären Staates zusammenarbeiten und nachträglich die Angriffe der Administration legitimieren. In der gleichen Weise verschafft sich dieser faschistoide Staat nach-träglich Gesetze, die die illegalen Maßnahmen der verselbstän¬digen Bürokratien decken.’ – Außerdem unterstützt die Studen¬tenschaft durch die AStA – Information trotz der verwaltungsge¬richtlichen Anordnung weiterhin den sogenannten Streik. – Bei¬spiel: – ‘Aussichten. Für die Frankfurter Mathematikstudenten ergibt sich als Folgerung, daß man nicht aufhören darf, Fragen über das Fach (statt nur Fragen in dem Fach) zu bearbeiten. Selbstverständlich werden Arbeitsgruppen weiterbestehen; erneut müssen nun, aufgrund der veränderten Situation, Verhandlungen mit den Dozenten geführt werden. Weitere Kampfmaßnahmen sind zu überlegen, falls neue Reglementierungsversuche unternommen werden, falls Studenten weiterhin ohne Mitbestimmungsmöglich¬keiten bleiben und falls eine lokale Prüfungsordnung gegen un¬seren Willen erstellt wird.’ – Zur Einziehung und Vernichtung der AStA – Information, die im Universitätshauptgebäude ausgelegt worden ist, bin ich auf Grund meines Hausrechtes befugt. Da die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs es der Studenten¬schaft ermöglichen würde, die Restauflage zu verteilen, mußte die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet werden. Dies stand in öffentlichem Interesse (§ 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsge¬richtsordnung). – Die Festsetzung des Zwangsgeldes beruht auf § 69 und § 76 des Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 4.7.1966.“
Verfügung Rektor gegen Studentenschaft 7.2.1969; Rektorat 710 – 04
1143) Brief>08.02.1969>>Vogel an Rektor: Zur Pflicht von Hochschul¬lehrern über Lehrver¬anstaltungsstörungen zu Berichten
„Ew.Magnifizenz, der Bericht der Frankfurter Rundschau vom 7.2.1969, ‘Rüegg kündigt harten Kurs an’, kann den unzutref¬fenden Eindruck erwecken, Pflichtbewußtsein und Eidestreue seien gegenwärtig nur noch bei den beamteten Universitätsleh¬rern zu finden, die unter Aufwendung eines ‘Riesenmutes’ gegen den Widerstand ihrer Seminar – Kollegen Berichte über ‘Vorlesungsstörungen’ abgeben. Wie inadäquat solche Polarisierungstendenzen sind, belegen die äußerst bedenklichen Vorgänge in meinem Seminar im Anschluß an das Rektor – Rund¬schreiben vom 6.1.1969, auf die ich in diesem Zusammenhang hinweisen muß: Vor einigen Tagen erst, zudem auf mehr als peinlichem Wege, erhielt ich Kenntnis von einem Bericht meines Mitdirektors, Prof. Dr. Kippert, ‘über die Veranstaltungen des Seminars für Soziologie der Erziehung in der Woche vom 6. bis 11. Januar 1969’ an den Rektor. Dazu ist festzustellen – 1. Dieser Bericht ist – in einer als Seminar – Angelegenheit de¬klarierten Sache – ohne auch nur den Versuch eines Einverneh¬mens mit dem Direktoratspartner, geschweige denn allen anderen Seminar – Mitarbeitern erfolgt und stellt insofern einen bestürzend groben Bruch mit allen bisher praktizierten Verfahrensweisen des Seminars dar: – 2. dieser Bericht stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Lehrfreiheit insofern dar, als er auch über ‘Veranstaltungen der Oberstudienräte’ handelt, die weder gene-rell Dienstuntergebene der Seminardirektoren sind noch in die¬sem Fall ins Benehmen gezogen wurden; – 3. der ganze Vorgang, der den Studenten meines Seminars lange vor mir bekannt war, hat bereits verheerende Wirkung auf die Glaubwürdigkeit jegli¬cher rechtlicher Argumentation seitens der Universitätslehrer gezeigt. Die für beamtete Lehrer selbstverständliche Abwehr studentischer Rechtsbrüche gerät in eine unhaltbare Situation, wenn sich der Lehrkörper selbst einer auch nur im geringsten unkorrekten Rechtswahrung schuldig macht. – Da dem Rektor – Rundschreiben gemäß ‘über jede Störung’ zu berichten ist, ohne daß bislang eine verbindliche Tatbestands – Umschreibung dazu erforderlich wäre, wurde der Lehrkörper mit einer allseitigen Rechtsunsicherheit belastet. Dies aber ist weit mehr die Ursache der entstandenen Spannungen zwischen Seminar – Kollegen als die im bezeichneten Zeitungsartikel konstruierte Polarisierung von Kollegen mit und ohne ‘Erfüllung von Eidesverpflichtungen’. Der Vorgang in meinem Seminar erhärtet nachdrücklich, daß die zur Berichterstattung über ‘Vorlesungsstörungen’ bereiten Kollegen keineswegs, wie der zitierte Zeitungsartikel unterstellt, primär aus einer gewissenhaften Rechtsverpflichtung heraus handeln müssen und daß die weniger berichtsfreudigen nicht notwendi-gerweise eine laxes Verhältnis zu ihren Beamtenpflichten haben müssen. Da ein solcher Eindruck in der Öffentlichkeit gewisse Meinungsstereotype, die auf sozial leicht faßliche Diffamie¬rungsansätze abheben, in höchst gefährlicher Weise zu verstär¬ken geeignet ist, da andererseits der Rektor in seinen Presse-verlautbarungen nicht von den ungeklärten Rechtsfragen seines Rundschreibens an die Mitglieder des Lehrkörpers abstrahieren kann, scheint mir eine differenzierende Berichtigung der be¬zeichneten Zeitungsveröffentlichung dringend geboten.“
Schreiben Vogel an Rektor 8.2.1969; Rektorat 510 – 14, M.3
1144) Brief>10.02.1969>>Personalrat Universität an Rektor: „Vorbeugende Sicherung für Universitätsdienststellen“
„Glaubt der Personalrat dieser Universität nicht länger die große Sorge verhehlen zu dürfen, die ihn in zunehmendem Maße hinsichtlich der Bediensteten im Blick auf die sich ausbreitenden Unruhen bewegt. – Nur die Vordringlichkeit der Sache läßt ihn auch den Weg einer direkten Eingabe wählen. – Die täglich und immer drängender an ihn herangetragenen Besorgnisse der von ihm zu vertretenden Universitätsangehörigen lassen nur den Schluß zu, daß in einigen Dienstbereichen die Grenze des Zu¬mutbaren für die dort tätigen Mitarbeiter erreicht ist. Das gilt in erster Linie für die im Universitäts – ¬Hauptgebäude unterge-brachten Dienst¬stellen. Auch ist es hier nicht einmal zunächst die berechtigte und durchaus verständliche Sorge um die per¬sönliche Sicherheit des Einzelnen, sondern in hohem Maße der Gedanke an die Sicherung der ihnen anvertrauten Arbeitsappa¬rate und zum Teil unersetzlichen Universitätsgüter. Noch möchte das Verantwortungs – und Pflichtgefühl sich nicht wieder mit dem Fatum der für den Einzelnen noch erinnerbaren wirren Zei¬ten abfinden. – Auf der anderen Seite ist die Sprache unmi߬verständlich: ‘Scheibeneinwerfen ist für den SDS kein kriminelles Delikt’ (Frank Wolff), und der Hinweis auf Brandstiftung: ‘Ein Molo muß gut placiert werden’. Daß unter solchen Androhungen, wie weit sie auch immer wörtlich zu nehmen sind, ein geordnetes Arbeiten nicht mehr möglich ist, liegt auf der Hand. Das Anrecht des Einzelnen auf zumutbare Arbeitsvoraussetzungen läßt sich unseres Erachtens nicht mehr länger ignorieren. Die Gefahr ar¬beitsgerichtlicher Verwicklungen besteht. Der Personalrat ver¬kennt andererseits nicht das Problematische seiner Ausführun¬gen. Schließlich handelt es sich ja nicht um örtlich begrenzte Schwierigkeiten! – In pflichtgemäßer Erfüllung des ihm erteilten Auftrages möchte er jedoch Eure Magnifizenz bitten, mit den Entscheidungsorganen der Universität hier eine tragbare Lösung zu suchen. Kaum wird zu hoffen sein, daß nach einer vielleicht kurzen Semesterferienpause das Sommersemester ruhiger verlau¬fen wird. Programme für die Fortführung der Unruhen werden schon entworfen. Unter diesen Aspekten läge der Gedanke an eine Evakuierung der Dienststellen des Hauptgebäudes als vor¬beugende Maßnahme nicht mehr so fern. – Der Personalrat möchte abschließend nicht versäumen, Eurer Magnifizenz seine uneingeschränkte Bereitschaft zu versichern, nach Maßgabe sei¬ner Möglichkeiten an der gemeinsamen Lösung dieser Schwierig¬keiten mitzuhelfen. gez. Sieling“
Schreiben Personalrat an Rektor 10.2.1969; Rektorat 510-14, M.3
1145) Artikel>10.02.1969>>uni-report: „Das Prinzip Öffentlichkeit“
„Am Freitag, dem 31. 1. 1969, fand in der Eingangshalle zum neuen Hörsaalgeäude ein Teach-in statt, zu dem per Wandzeitung eingeladen worden war. Ein Veranstalter war nicht genannt worden. Selbstverständlich waren auch ]ournalisten anwesend, die, wie es in ihrem Beruf üblich ist, Notizen machten. Um einen Berichterstatter einer überregionalen Tageszeitung bildete sich darauf ein Pulk von Studenten, die ihn als „Spitzel“ und „Bullen“ anpöbelten. Nachdem der Journalist anfänglich nicht darauf reagiert hatte, erklärte er, er sei von der Presse. Daraufhin wurde er aufgefordert, sich mit dem Presseausweis zu „legitimieren“. Als er dies ablehnte, wurde er grob beschimpft, schließlich wurde ihm von dem SDS-Mitglied Zeitinger der Block entrissen. Kurz darauf erschien der Parlamentspräsident Michael Wolf, der dem Korrespondenten erklärte, er bekomme seine Notizen nur zurück, wenn er seinen Ausweis vorzeige. Derartig unter Druck gesetzt, kam der Journalist schließlich dem Ansinnen nach. Rund eine Viertelstunde später wurde ihm der Block zurückgebracht. Auch andere Presseleute berichteten, sie seien in ähnlicher Art angepöbelt worden. Diese Vorfälle zeigen deutlich, daß die Radikalen, die immer lauthals Öffentlichkeit fordern, diese Öffentlichkeit nur dann praktizieren, wenn es ihnen paßt. Die hysterische Spitzelwut in einem öffentlichen Teach-in abzureagieren, berührt auch merkwürdig angesichts der Tatsache, daß auf einer für jedermann zugänglichen Veranstaltung die Sprecher auch die Verantwortung übernehmen müßten für das, was sie sagen. Wer schließlich Herrn Wolf das Recht gibt, sich als Hausherr zu gebärden, und woher Herr Zeitinger das Recht nimmt, tätlich zu werden, ist unerklärlich. eine Antwort auf diese Fragen dürfte wohl nur im Selbstverständnis des S’DS zu finden sein. Nachtrag: Am vergangenen Dienstag wurde einem Frankfurter Pressefotografen in der Universität von Studenten die kamera weggenommen und der Film aus der Kamera gerissen. Der Fotograf wurde verletzt.“
Uni – report, 10.2.1969
1146) Artikel>10.02.1969>>uni-report: „Ihre Stimme zählt! Wahlen zum Studenten-parlament“
„Am 10., 11. und 12. Februar finden die Wahlen zum Studen¬tenparlament statt – wenige Tage vor Semesterende. Es ist die zweite Wiederholungswahl. Die erste Wahl im vergangenen No¬vember mußte für ungültig erklärt werden, da eine Wahlurne gestohlen worden war. Die erste Wiederholungswahl im Dezember konnte nicht stattfinden, da infolge des ‘Streiks’ zuwenig Stu¬denten in der Universität waren. – Es wird schwierig sein, bei dieser Wahl sein Wahlrecht auszuüben. Wie zu hören war, will der Wahlausschuß für die über 15 000 wahlberechtigten Studen¬ten nur vier Wahlurnen einsetzen. Bei Redaktionsschluß – we¬nige Tage vor der Wahl – war noch keine offizielle Kandidaten¬liste bekanntgegeben worden. – Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Das Studentenparlament faßt Beschlüsse, die in Ihr Studium eingreifen, AStA und Studentenparlament verwalten Ihr Geld, Ihr Studentenparlament kontrolliert den AStA. Das Studentenparla¬ment ist Ihre Vertretung. Warten Sie nicht, bis Sie zur Vertre¬tung Ihrer Meinung eine universitätsinterne außerparlamentari¬sche Opposition bilden müssen. Wählen Sie!“
uni – report, 10.2.1969
1147) Artikel>10.02.1969>>uni-report: „Steinzeit“
„Eine Welle der Gewalt ging in den letzten Tagen durch die Universität. Die Wände wurden mit Terroraufforderungen und primitiv – obszönen Parolen beschmiert, Räume und Einrichtungen wurden in völlig sinnloser Weise zerstört, Akten und Bücher wurden unter Freudengeheul verbrannt. Mit anonymen Gewal-tandrohungen versuchte man, psychischen Druck auszuüben, an¬dersdenkenden Kommilitonen wurden Prügel angedroht. – Im gleichen Zeitraum gingen in der Stadt Dutzende von Scheiben zu Bruch, Autos wurden demoliert, Bürger und Polizisten wurden verletzt. Die ‘studentische Bewegung’ hinterläßt eine breite Spur der Verwüstung. – Die radikalen Urheber der Zerschlagungs¬aktionen, in erster Linie der SDS, verfolgen konsequent eine Strategie der Zerstörung. In einer in vielfacher Hinsicht reform¬bedürftigen Gesellschaft betreiben sie eine anarchistische Revolution mit utopischer Zielprojektion. Sie versuchen, die Re-volution in einer nichtrevolutionären Gesellschaft zu betreiben. Rücksichten auf Andersdenkende kennen diese Kreise nicht. Für den SDS ist die Zeit für Argumente längst passé, die Stein – Zeit hat begonnen. – Es gilt jetzt, den Radikalen die Steine aus der Hand zu nehmen. Die Hochschulreform hat begonnen, wir haben die Chance, Universitäten zu bekommen, in denen mündige Bürger für die Anforderungen im Jahr 2000 unterrichtet werden können. Gewalt, Repression und Zwang dürfen keine Mittel auf dem Weg zu diesem Ziel sein!“
uni – report, 10.2.1969
1148) Artikel>10.02.1969>>uni-report: „Welche Funktion hat die AStA – Information?“
„Welchen Grad von Objektivität kann man der AStA – Information zurechnen, wenn sie u. a. in ihrer letzten Ausgabe (15.1.1969) einen ‘Bericht’ gibt von der Vollversammlung der AfE vom Frei¬tag, dem 10. Januar, der von Anfang bis Schluß tendenziös ist und obendrein schlicht Verfälschungen bringt? – Der AfE – Boy¬kott war kein ‘Solidaritätsstreik’ mit den Soziologen, seine Ziele wurden auch nicht ‘überholt’, sondern sie waren eindeutig fixiert auf Studienreform innerhalb der AfE. Was versteht der Verfasser des Artikeln unter Manipulation , wenn nicht die Tatsache, daß der AfE – Boykott systematisch von Außer – AfE – Leuten und ihren Funktionären umfunktioniert, ‘überholt’ werden sollte und man versuchte, mit diesem Aufhänger, samt den ‘armen, unkritischen’ Studenten, die Streikfront auf die ganze Universität auszubrei¬ten, um endlich jeglichen Studienbetrieb lahmzulegen? – Wenn man auf den ‘großen Veranstaltungen’ nicht über AfE – Belange diskutiert, ist das nur der Beweis dafür, daß Studienreform nur Aufhänger, Umsturz aber das Ziel war. Was soll die pseudopsy¬chologische Anspielung auf Schuldgefühle und Sündenbocksuche? Das hört sich allenfalls wissenschaftlich gut an, trifft aber in keiner Weise die Tatsachen. Daß man alle Studenten, die nicht zur Partei gehören, als reaktionär, rechts und gegebenenfalls als faschistisch diffamiert, hat sich inzwischen herumgesprochen. Man sollte sich einmal neue Schlagworte einfallen lassen! – Meint der Verfasser den Vorwurf der Anonymität des SOS – Flug¬blattes, das unterzeichnet war von etlichen Studenten, eigentlich ironisch oder ernst, wenn er es selbst nicht für notwendig er¬achtet, seinen Artikel zu signieren, und wenn obendrein kein einziger verantwortlich zeichnet für die Herausgabe der AStA – Information? Dadurch verrät sich allenfalls die Tendenz, aber von Verantwortlichkeit keine Spur! – Wenn man schon seine Ideologie verkaufen will, sollte man sich doch um raffiniertere Methoden und eine verschleiertere Sprache bemühen, damit man nicht auf den ersten Blick sieht, woher der Wind weht. Das ist erfolgreicher! – Zudem sollte man objektive Tatbestände nicht unnötigerweise verfälschen. Wer sagt, daß der ‘größte Teil’ (wovon?) in der Mensa ‘abgezogen’ sei, der sollte einmal beim Optiker vorsprechen! Durch Einschüchterung und Verunglimpfung erreicht man nichts! – Man sollte sich endlich klar darüber werden, daß wir uns mit unseren Interessen nicht als Vorwand für umstürzlerische Ambitionen ausnutzen lassen. – Wenn der AStA einen solchen Artikel als ‘Information’ erscheinen läßt, also als Sprachrohr bestimmter Gruppen dient, dann kann man nur die berechtigte Frage stellen, inwieweit man ein solches Organ noch mit seinen eigenen Mitteln unterstützen soll. – Beate Höfling.“
uni – report, 10.2.1969
1149) Pressemitteilung>10.02.1969>>Rektor: Hinweis auf Abstop¬pen der Auslieferung des uni-reports Nr.2/69
„„Die heute begonnene Auslieferung der Frankfurter Universi¬tätszeitung ‘Uni – Report’ (herausgegeben von der Pressestelle) Nr. 22/69 mußte gestoppt werden, da infolge eine Fehlinformation in dem Artikel ‘das Prinzip Öffentlichkeit’ irrtümlich ein falscher Name genannt wird. – Der Vorwurf des Wahlausschusses der Studentenschaft, die gleiche Ausgabe des Blattes verleumde ihn mit der Feststellung, es werde schwierig sein, bei der laufenden Studentenschaftswahl das Wahlrecht auszuüben (in dem Wahl¬aufruf aus Seite 7), muß zurückgewiesen werden. – (Anmerkung: das entsprechende Exemplar der Zeitschrift wurde heute Vormit¬tag an Sie abgesandt.)“
Pressemitteilung Rektor 10.2.1969; Archiv
1150) Flugblatt>11.02.1969>>Basisgruppe Historiker: „Beschimpfung“
„Liebe Kommilitonen! – Wir denken gar nicht daran, uns von den Folgen eurer totalen Gleichgültigkeit und Passivität terrori¬sieren zu lassen. – Euch mag es scheißegal sein, mittels welcher Studiengänge ihr in welchem Staat zu welchem Zweck ausgebildet werdet. Uns, die wir in die kafkaesken Abläufe eurer Termiten – Existenz zwangsweise miteingespannt sind, ist es keineswegs scheißegal. – Als die Notstandsgesetze verabschiedet wurden, habt ihr im Seminar gesessen und sorgfältig, am Bleistift lec¬kend, eine mittelalterliche Urkunde zerlegt, weil man das für die Prüfung wissen muß. Und manchmal habt ihr aus dem Fenster geschaut und angewidert auf eure protestierenden Kommilitonen herabgesehen und zärtlich euren kleinen privaten Vorbehalt ge¬pflegt – natürlich gegen NS – Gesetze und Protestierende glei¬chermaßen, immer schön in der Mitte. Und seid fein raus gewe¬sen. – Und als in Anwendung der neuen Notstandsverfassung die Arbeiter bei Correcta ausgesperrt wurden, da habt ihr irritiert den Kopf geschüttelt (‘Weiß der Teufel, ich blick da nicht durch’) und habt die Schlachten im 30jährigen Krieg auswendig gelernt. – Und als ihr von den Hochschulplänen der Landesre¬gierung hörtet, wart ihr dagegen, weil alle dagegen waren. Aber der Herr Professor hat auch gesagt, daß man zwar so ganz im allgemeinen dagegen sein, aber nur nichts dagegen tun solle, denn das werde von den politischen Gruppen ausgenützt. Da habt ihr feste geklopft. Und als einige Kommilitonen einfach reingekommen sind und euch auffordern wollten… – da habt ihr den Radikalen aber eine Abfuhr erteilt. Nein, nein, ihr seid der Gewalt nicht gewichen. (Und außerdem, gegen die Landesregie¬rung ist sowieso nichts zu machen.) – Und als der Rektor mit Schließung, Relegation und Anzeigen daherkam und die Polizei holte, und als schließlich Hans Jürgen Krahl als erster von uns in Vorbeugehaft ging (‘Vorbeugehaft, das ist doch diese neue Strafrechtsform, oder?’), da habt ihr, so ganz bei euch natürlich, gedacht, daß ‘die’ es sich ja auch selbst zuzuschreiben haben, denn ihr wußtet, ein Rechtsbruch ist ein Rechtsbruch ist ein Rechtsbruch. – Oh ja, ihr habt wie immer Bescheid gewußt. – Aber euch, ihr gescheiten Kommilitonen, die ihr im Kindergarten schon gelernt habt, daß man mit dem Kopf nicht durch die Wand kann, die ihr in der Volksschule schon hinzugelernt habt, daß man sich nach der Decke strecken muß, und die ihr in der Sexta schon gewußt habt, daß alle Menschen gar nicht gleich sind und Karl Marx ein Spinner war – euch sagen wir es offen: – wir wollen es nicht länger hinnehmen, daß Ihr denen, die im Staat und in den Institutionen der Gesellschaft ihre illegitime Macht ausüben, Tag für Tag mit eurer Gleichgültigkeit und eurem Opportunismus eine Generalvollmacht erteilt, mit der unsere Versuche einer kritischen Selbstbestimmung Tag für Tag zer¬schlagen werden; – wir werden es auch z. B. nicht mehr hin¬nehmen, daß wir keine funktionierende Fachschaftsvertreter ha¬ben, weil Ihr zu stumpf und zu lethargisch seid, mehr zu tun, als einen Zettel in einen Kasten zu werfen; – wir werden es nicht mehr hinnehmen, daß wir uns durch die Nervenmühle eines unsinnigen Studien – und Prüfungsbetriebes drehen lassen müs¬sen, weil Ihr nicht in der Lage seid, irgend ein tiefergehendes Interesse am Lernstoff zu formulieren, geschweige zu vertreten; – und wir werden es schon gar nicht hinnehmen, daß wir uns im Kampf gegen die technokratischen Hochschulpläne durch straf¬rechtliche, polizeiliche und bürokratische Maßnahmen fertigma¬chen lassen sollen, bloß weil es Euch egal ist, was man aus euch macht, wenn es nur schnell und reibungslos geht. – Darum liebe Kommilitonen, werden wir Euch in Zukunft noch anhalten¬der als bisher ärgern, lästig fallen, auf den Wecker gehen! – Wir werden z. B. in Vorlesungen euren Schlaf der Gerechten stören, um euch zu zeigen, was euch da an Ideologie ins Ohr getröpfelt wird (‘Historie…dunkles Schicksal… nicht zu bewälti¬gen und zu begreifen…sondern demütig hinzunehmen…= Worte des Großen Vorlesenden Paul), während Ihr pennt. – Wir werden schon jetzt, (in den Semesterferien), Arbeitsgruppen zu einzel¬nen, als Demonstrativobjekte besonders geeignete Seminare des nächsten Semesters vorbereiten, die die autoritäre Idylle dieser Indoktrinationsveranstaltungen durchaus stören werden. – Und auch mit Fragen einer Institutssatzung und ähnlichen Dingen werden wir euch in Zukunft permanent belästigen. – Kurz, wir haben vor, euch, liebe Kommilitonen, auf die Nerven zu gehen, wo immer ihr euch niedergelassen habt, um euch mit den Ver-hältnissen zu arrangieren. – Denn diese Verhältnisse, die das Ergebnis Eurer Gleichgültigkeit sind, gehen auch zu unseren Kosten, und wir haben keine Lust mehr, eure Zeche mitzube¬gleichen. – Euch wird es sicher nicht besonders aufregen zu hören, daß die Herren Barthel und Schubert Protokolle über Streikaktionen verfaßt haben, zur Denunziation bzw. für die schwarzen Listen. – Uns regt das schon auf, denn wir sind die Denunzianten und Registrierten. (Die Protokolle gingen an den Rektor und die Landesregierung).“
Flugblatt Basisgruppe Historiker 11.2.1969; Archiv
1151) Flugblatt>11.02.1969>>NHB: „Auf in die MA – MA – MA – Kampfgruppe!“
„Genossinnen und Genossen! – Auch im letzten Semester zei¬tigten wir als progressive, kämpferische Avantgarde der Studen¬tenschaft ein starkes Bemühen, den Lauf des Rades der Ge¬schickte auf dem Wege zur Erreichung der klassenlosen Gesell¬schaft zu akzelerieren. – Wir begnügten uns aber nicht damit, eine klare klassenkämpferische Sprache zu führen, sondern ex¬emplifizierten in revolutionären Aktionen den klassenkämpferi¬schen Charakter der kapitalistischen Gesellschaft. Wir hopsten im Ho – ho – ho – Chi – Min – Hopp durch die Straßen Frankfurts und führten durch diese und ähnliche Aktionen junge Menschen an Vorstufen sozialistischer Bewußtwerdung heran. – Wir mußten aber auch feststellen, daß neuerdings konterrevolutionäre, fa¬schistische Horden mit impertinentem Griff ins Rad der Ge¬schichte gegen die Progression revolutionärer Effektivität kon¬spirieren. Wie man sieht, der Klassenfeind schläft nicht! – Daraufhin haben wir eifrig die Worte Kalle Marx, Mao – Tse – Tungs und Marcuses studiert und siehe da, diese Worte verdich¬teten sich wie einzelne Wassertropfen in einem Becher und am Ende wurde uns die Gnade der Erleuchtung zuteil. – Wir er-kannten die Notwendigkeit die kämpferische Potenz der revolu¬tionären Kader zu erhöhen. Diesem Ziel gilt die Konstituierung der Ma – ma – ma – Kampfgruppe durch junge, im Klassenkampf ge¬schulte studentenproletarische Kräfte an der Universität Frank¬furt/Main. – Ma – ma – ma ist eine progressive Kontraktion aus Marx, Mao, Marcuse und hat als Institution den Auftrag, die Verbreitung der fortschrittliche – schablonisierten Denkstrukturen dieser drei Vorkämpfer für eine Welt sozialistischer Glückselig¬keit zu forcieren. – Als skand(al)ierend gesprochener Schlachtruf hat Ma – ma – ma schon unterdessen einige Bedeutung erlangt und pflegt als solcher, den Klassenfeind noch mehr zu reizen als die rote Fahne. Es walte Ma – ma – ma! Sogar auf Säuglingsstationen pflegen jetzt schon mit der Diminutivform Ma – ma sowie mit pro¬gressiv geballter Faust junge Revolutionäre ihrem Protest gegen die Repression durch Elternhaus und Gesellschaftsstruktur kundzutun. Ein gutes Omen für unsere fortschrittliche Sache, denn: wer die Herzen der Jugend hat, dem gehört die Zukunft. Das walte Ma – ma – ma. – Stelle auch Du, zorniger junger Mann, Deine Faust in den Dienst der Zukunft und werde ein Genosse Kämpfer in der Ma – ma – ma – Kampfgruppe. Mamaisiere auch Du, fortschrittsgeschwängerte Revolutionsmieze, mit uns in revolu¬tionärem Elan. – NHB Frankfurt/Main, Universitätspostlagernd.“
Flugblatt NHB 11.2.1969; Archiv
1152) Flugblatt>11.02.1969>>Pressestelle der Universität: „Richtigstellung“
„In dem Beitrag ‘Das Prinzip Öffentlichkeit’ auf Seite 2 dieser Ausgabe wird ein Herr Zeitinger genannt. In Wirklichkeit war Herr Zeitinger an dem geschilderten Vorfall nicht beteiligt. Die Redaktion des ‘uni – report’ bedauert diese auf einer Fehlinformation beruhende Falschmeldung und entschuldigt sich auf diesem Wege bei Herrn Zeitinger. Die Redaktion wird Herrn Zeitinger in der nächsten Ausgabe die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung geben. Redaktion ‘uni – report’. Klaus Viedebantt.“
Flugblatt Pressestelle Universität 11.2.1969; Archiv
1153) Brief>12.02.1969>>Rektor an Kultusminister: „Zur Er¬klärung der Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter“
„In Ergänzung meines Berichtes vom 20.1.1969 teile ich Ihnen nach Rücksprache mit dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit, daß dieser anläßlich der Antrittsvorlesung von Herrn Professor Dr. Simon am 13.1.1969 zu klären versucht hat, ob eine Besprechung zwischen Rektor, Dekan und den vier oben erwähnten Professoren mit dem Ziel einer gemeinsamen Erklärung Erfolg verspreche. Er traf bei einigen Herren zwar grundsätzlich Bereitschaft an, mußte jedoch angesichts der noch herrschenden Erregung einen Erfolg bezweifeln. – In der Zwischenzeit haben die vier Herren beiliegende Stellungnahme zu der Presseerklärung des Rektors, des Prorektors, der Dekane und des Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften an den Lehrkörper gesandt. Sie enthält in wesentlichen Punkten eine Abschwächung der ursprünglichen Angriffe verdreht jedoch wei¬terhin die Tatbestände in einer Weise, die bei Professoren der Rechtswissenschaften nach wir vor unverständlich ist. Insbe¬sondere werden auf Seite 4 ff. von neuem Darstellungen der Universitätsverhältnisse gegeben, welche beim Lesen den Ver¬dacht erwecken könnten, als ob Rektor und Dekane sich einer Hochschulreform widersetzten und als ob die von der Regierung dazu beauftragten Lehrstuhlinhaber und Lehrbeauftragten privat über Lehrformen und Lehrinhalte verfügten. Sehr bedenklich er¬scheint die auf Seite 6 enthaltene Rechtsauffassung. Die auf den Seiten 1 – 4 enthaltene langfädigen Erwiderungen erwecken den irreführenden Eindruck, als ob es ein Verdienst der Angriffe der vier Herren wäre, Rektor und Dekane veranlaßt zu haben, ihren Aufruf ‘klarstellend zu kommentieren und zu interpretieren’. Eine Analyse unserer Presseerklärung zeigt, daß eine Klarstellung nur wegen der böswilligen oder den Ermessensspielraum unnötig ein-schränkenden Interpretationsversuche notwendig war. Insbeson¬dere schien es uns nicht notwendig, auf den Begriff der ‘Störung‘ einzugehen, worüber sich die Stellungnahme der vier Herren unter Punkt 2 ausgiebig ergeht. Mit Absicht haben wir es dem pflichtgemäßen Ermessen des jeweiligen Dozenten überlassen, zu entscheiden, wann er aufgrund von Störungen seiner Vorle¬sung von dem an ihn delegierten Hausrecht Gebrauch machen will. – Abschließend ist zu vermerken, daß zwar die Stellung¬nahme der vier Herren den Versuch macht, ihr eigenes unquali¬fiziertes Vorgehen nachträglich abzumildern und zu beschönigen. Die Beweggründe, welche die an der Besprechung vom 13.1.1969 anwesenden Herren Minister des Innern, der Justiz und den Herrn Kultusminister veranlaßten, auch eine disziplinarrechtliche Überprüfung des Verhaltens von Beamten ins Auge zu fassen, bestehen meines Erachtens nach wie vor.“
Schreiben Rektor an Kultusminister 12.2.1969; Rektorat 510-14, M.3
1154) Flugblatt>12.02.1969>>Fachschaft Philosophie: Äußerung zur Räumung Institut für Sozialforschung und Soziologi¬sches Semi¬nar Myliusstraße
„Nach den der Fachschaft Philosophie bekannten Informationen, insbesondere nach den Diskussionen mit Prof. Adorno, von Friedeburg und Habermas hat die Fachschaft Philosophie folgende Stellungnahme zu den Strafanträgen, dem Polizeieinsatz und den Verhaftungen im IfS am 31.1.1969 beschlossen. – 1. Eine poli¬zeiliche Räumung und Schließung des Soziologischen Seminars in der Myliusstraße und des IfS war grundsätzlich gerechtfertigt. – Der Streik der Soziologen an der Phil. Fak. wurde mit folgenden Zielen geführt: ‘Leistet praktischen Widerstand gegen den auto¬ritären Staat durch Selbstorganisation der Wissenschaft’ und ‘Ausrichtung der Wissenschaft an strategischen Erfordernissen der Protestbewegung’. Diese inhaltlichen Forderungen wurden verbunden mit der Forderung nach einer Neuorganisation des Soziologischen Seminars; autonomer studentischer Bereich und ein mindestens halbparitätisch besetzter Institutsrat galten dabei als Minimalbedingungen. Langfristig wurde eine Institutssatzung angestrebt, in der die Vollversammlung (und somit die Studen¬ten) oberstes Entscheidungsorgan sein sollte. Die Professoren, insbesondere Prof. Habermas interpretierten diese Zielvorstel¬lungen des Soziologenstreiks als den Versuch, Wissenschaft überhaupt den Erfordernissen der Protestbewegung unterzuordnen und so die herrschende Instrumentalisierung der Wissenschaft für den Widerstand im autoritären Staat zu instrumentalisieren, geht von der falschen These aus, Wissenschaft überhaupt sei nur als Produktivkraft zu begreifen. Demgegenüber hat Prof. Habermas eingewandt, daß mit dieser These übersehen werde, daß Wissen¬schaft als Kritik ihre emanzipatorische Funktion nur entfalten könne, wenn sie autonom sei und nicht unter ihr nicht unmit¬telbar immanente politisch praktische Bedingungen untergeordnet werde. Insofern sei das einzig sinnvolle Ziel einer Neuorganisa¬tion von Studium und Wissenschaft der Versuch, Wissenschaft in der Gesellschaft einen Bereich der Autonomie zu sichern und die externen Bedingungen zu durchbrechen, denen Wissenschaft heute noch untergeordnet ist. Eine neue Instrumentalisierung von Wissenschaft – nur mit anderen Vorzeichen – aber führe letztlich über eine Aushöhlung der Autonomie der Wissenschaft zur Zerstörung jenes Fundaments von Aufklärung, das Bedingung jeder an einer Humanisierung der Gesellschaft interessierten po-litischen Praxis sei. – Die Soziologen haben gegen diese Argu¬mentation keinen triftigen Einwand liefern können, noch haben sie die von den Professoren gegebene Interpretation ihrer Streikziele bestritten. Eine polizeiliche Räumung und Schließung der beiden soziologischen Seminare war daher gerechtfertigt, insofern sie dazu notwendig waren, eine faktische Durchsetzung der politisch fatalen Streikziele zu verhindern. – 2. Die Profes¬soren Adorno, v. Friedeburg und Habermas haben behauptet, die Stellung von Strafanträgen wegen Hausfriedensbruch sei die Vorbedingung für eine polizeiliche Räumung des IfS gewesen. Wenn diese Behauptung der Wahrheit entspricht, müßten die Professoren heute, wo das Mittel seinen Zweck erfüllt hat, alles versuchen, diese Strafanträge rückgängig zu machen. Dem steht juristisch nichts im Wege, da einfacher Hausfriedensbruch ein Antrags – und keine Offizialdelikt ist. Die Fachschaft Philosophie fordert die Professoren Adorno, v. Friedeburg und Habermas da¬her nochmals auf, die Strafanträge zurückzuziehen. Sollten die Professoren dieser Forderung nicht nachkommen, so müssen wir ihre Maßnahmen so verstehen, daß sie nicht nur eine polizeili¬che Räumung des IfS anstrebten, sondern versucht haben, eine Gruppe politischer Gegner innerhalb der Linken mit Mitteln der Polizei und Justiz zu zerschlagen. Einen solchen Versuch, sich politischer Gegner zu entledigen, lehnt die Fachschaft Philoso¬phie entschieden ab.“
Flugblatt Fachschaft Philosophie 12.2.1969; Archiv
1155) Vermerk>12.02.1969>>Kurator: „Studentische Unruhen, Hauptge¬bäude vom 03.02. – 07.02.1969“
„Die eingesetzten Personen der Hausverwaltung zwecks Beob¬achtung und technischer Kontrolle innerhalb des Hauptgebäudes wurden teilweise aktiv von den Studenten angegriffen. – Der Hausmeister, Herr Bidmann, wurde mehrmals an seinem Arbeits¬kittel festgehalten, mit der Bemerkung, ‘du bist der Nächste, der dran ist’. – Hauptwerkmeister Stiewe wurde mehrmals fotogra¬fiert, und es fielen dabei die Bemerkungen, daß er ein Spitzel und Bulle wäre. – Der Entlüftungstechniker, Herr Kieslich, wurde bei der Wahrnehmung der ihm gestellten Aufgaben so bedrängt, daß ihm die Schuhfersen heruntergetreten wurden, dabei wurden ihm auch die Fersen verletzt. – Die Bezeichnungen ‘Spitzel und Bulle’ wurden auch mir, dem Unterzeichneten, zugerufen. – Dem Hausarbeiter Welker wurden die Reifen des Fahrrades zerschnit¬ten. – Zum Teil wurden die Pförtner in der Ausübung ihrer Pflicht stark behindert.“
Aktenvermerk Kurator 12.2.1969; Kurator 3/40 – 09
1156) Brief>13.02.1969>>Rektor an Kultusminister: „Strafanzeigen, Disziplinarverfahren, etc.“
„[…]Durch Frau Ministerialdirigentin Dr. von Bila baten Sie heute um einen Bericht über die Maßnahmen, die wegen der Störungen der Lehrveranstaltungen und anderer rechtswidriger Aktionen notwendig geworden sind. – I. Strafanzeigen und Strafverfahren – 1. Gegen sieben Studenten wegen einer Vorle¬sungsstörung von Prof. Dr. C. Schmid (November 1967). Die An¬klage ist erhoben. – 2. Gegen die Eindringlinge in das Rektorat im Mai 1968. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind abgeschlossen. – 3. Gegen Krahl, der nicht an der Johann Wolf-gang Goethe – Universität immatrikuliert ist, wegen Hausfriedens¬bruchs (Nichtbeachtung des erteilten Hausverbots). – 4. Gegen Unbekannt wegen Beschmierens eines Hörsaals mit roter Farbe (November 1968). – 5. Gegen Unbekannt wegen der Besetzung des Instituts Myliusstraße (Dezember 1969). – 6. Gegen Unbe¬kannt wegen Verklebens der Türschlösser von verschiedenen Hörsälen und Instituten. – 7. Gegen Katarski und Münzinger wegen Eindringens in die Ratssitzung der Abteilung für Erzie¬hungswissenschaften (Dezember 1968). – 8. Gegen Eindringlinge in das Seminar für Gesellschaftslehre (Januar 1969). – 9. Gegen unbekannte Steinwerfer, die mehrere Fensterscheiben im Erdgeschoß und im Rektorat zerstörten (Januar 1969). – 10. Gegen drei unbekannte männliche Personen, die in die Dekanatsräume der Philosophischen Fakultät eindrangen und die Einrichtung demolierten (Januar 1969). – 11. Gegen die Eindringlinge in das Zimmer von Assessor Riehn. – 12. Gegen Unbekannt wegen Ur-kundenfälschung (Spitzel – Plakat). – II. Disziplinarverfahren – 1. Wegen der Besetzung des Rektorats und der Störung der Vor¬lesung von Prof. Dr. C. Schmid sind gegen die Täter Diszipli¬narverfahren eingeleitet worden, die vorerst ruhen, jedoch spä¬testens nach dem Strafurteil in der ersten Instanz zu Ende ge¬führt werden sollen. – 2. Disziplinarverfahren gegen sieben Störer von mathematischen und psychologischen Lehrveranstal¬tungen. Die Ermittlungen dauern an. – 3. Disziplinarverfahren gegen zwei Studenten wegen Beschmierens der Wände im Univer¬sitätshauptgebäude. – III. Hausverbote – 1. Gegen Krahl (Nicht – Student). – 2. Gegen Bluem und Michael Wolf wegen Beschmierens der Wände und anderer Handlungen (Anlage 1). – IV. Zivilverfahren – Gegen die Eindringlinge in das Rektorat soll eine Schadensersatzklage erhoben werden, die zur Zeit durch einen beauftragten Rechtsanwalt vorbereitet wird. Zunächst soll das Strafurteil in der ersten Instanz abgewartet werden. – V. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen – 1. Verschieben der für De¬zember 1969 angesetzten Parlamentswahl der Studentenschaft. – 2. Verbot, ungenehmigte Plakate anzubringen. Es wird insoweit auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 20.1.1969 verwiesen (Anlage 2). – 3. Aufforderung, nicht zum Streik, etc. aufzurufen oder ihn zu unterstützen. Ich verweise auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 27.1.1969 (Anlage 3). – 4. Aufforderung an die Fachschaften, Fachschaftsordnungen und Protokolle von Vollversammlungen zu übersenden und die Fachschaftsvertreter zu benennen (Anlage 4). – 5. Verbot des Verbreitens der ‘AStA – Information’ (Anlage 5). – 6. Empfehlung an den Kurator, nur noch Teilbe¬träge der Studentenschaftsbeiträge an die Studentenschaft zu zahlen (Anlage 6). – VI. Allgemeine Maßnahmen – 1. Der Aufruf vom 6.1.1969 (Anlage 7). – 2. Rundschreiben an den Lehrkörper (Anlage 8).“
Schreiben Rektor an Kultusminister 13.2.1969; Archiv
1157) Artikel>13.02.1969>>asta information: „Aufforderung zum Wider¬stand“
„Die radikalen Studenten sind: ‘Professionelle Krawallmacher’ (FAZ 31.1.69). – ‘Kaltschnäuzige Revolutionäre’ (Kiesinger). – ‘Zerstörende Gruppen’, die keine ‘geordneten, sondern kranke Hochschulen’ wollen (Kiesinger, FR 17.1.69). – Leser von ‘über 100 radikale(n), Tag für Tag zum gewaltsamen Umsturz aufru¬fende(n) Zeitungen und Zeitschriften’, die ‘von den merkwürdig¬sten Quellen finanziert’ werden. – Hörer von Hochschullehrern, die ihre ‘Verführer’ sind (Kiesinger). – Geradezu wie eine ‘Seuche’ wie die ‘asiatische Grippe’ (Kiesinger) breiten sie sich aus. – ‘Der Vietkong ist bereits unter uns’ (CDU – Stadtrat Ger¬hardt). – Wir sagen ‘allen nach Umsturz und Revolution in der BRD strebenden Kräften den Kampf an’ (Kiesinger und Strauß, FR 28.1.68). – Der Staat muß alle ihm vom Volk anvertrauten Machtmittel einsetzen, wenn ‘der Kampf nicht mehr um Reformen, sondern schlechthin um die Revolution geht. Wenn der Staat Zweifel daran läßt, im Besitz der legitimierenden Werte zu sein, hat er sich schon selbst aufgegeben’ (Strauß, FR). – Es gilt, ‘den extremen Gruppen mit den Mitteln zu begegnen, die ihren Taten entsprechen’ (Kiesinger, FR 17.1.69). – Ich habe ein ‘taktisches Konzept’ für die ‘schwierige innere Situation der Stadt’ (Neubauer, ED 25.1.69). – Die Vorbeugehaft soll auch auf ‘solche Täter’ angewendet werden, die sich ‘z. B. nur deshalb an politischen Demonstrationen beteiligen, weil sie aus der anony-men Menge heraus ihre Gewalttaten begehen können’ (Hübner, Polizeipräsident von W. – B., FR 29.1.69). – Auch ‘Demonstrationsexzesse, schwerer Hausfriedensbruch oder Auf¬forderung zur Fahnenflucht bzw. zu militärischem Ungehorsam’ sollen in die Kategorien der Vorbeugehaft hineingenommen wer¬den (CSU – Abg. Schlager, FR 24.1.69). – ‘Ordnungsstrafen bis zu 3 Tagen wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht können angesichts so haarsträubender Vorgänge wie Entkleidung vor Damen und Besudelung von Akten mit Kot um Gerichtssaal nicht mehr als ausreichend angesehen werden… In dem Entwurf wird vorgeschlagen, das Höchstmaß für Ordnungsstrafen vor Gericht auf 6 Wochen festzulegen’ (FR). – DGB – Vorsitzender Sickert vor dem 2. Juni 1967 (Extra – Dienst, 29.1.69): ‘Wir müssen die Ber¬liner dazu bringen, sich dieser Störenfriede wieder selber zu entledigen, ohne daß die Polizei eingreifen muß.’ – Mit der Ge¬walt des Staates hat Benda allen radikalen Jugendlichen uns Studenten gedroht, ‘seit 500 Jahren liege in Deutschland das Monopol der Gewalt beim Staate’ (FR, 26.1.69). – Damit stellt Benda sich hinter die ungebrochen obrigkeitsstaatliche Tradition Deutschlands. Die Absicht liegt auf der Hand: jegliche revolu¬tionäre Veränderung soll von vornherein ausgeschlossen werden. – Wenn sie rebellierende Studenten als ‘kriminelle Subjekte’ ab¬stempeln, appellieren sie an das ‘gesunde Volksempfinden’ und erheucheln sich somit Legitimationen für Terrorakte der Justiz und brutale Polizeieinsätze. Sie schrecken weder vor offen fa¬schistischen Äußerungen noch vor der kalkulierten Erzeugung von Pogromstimmung zurück. – G.K. G.N.“
asta information, 13.02.1969
1158) Artikel>13.02.1969>>asta information: „Kritische Theorie & Poli¬zei“
„Nachdem die Studenten erneut von dem Spartakus – Seminar ausgesperrt worden waren – unter der vorgeschobenen Rechtfer¬tigung, sie hätten dort die Aktionen vom Donnerstagabend vor¬bereitet, waren sie am Freitagmittag in das Institut für Sozial¬forschung gegangen, um dort weiterzudiskutieren. – Die Studen-ten haben ihre Tätigkeit im Spartakus Seminar wieder aufgenom¬men mit der Intention, dort ein Zentrum ihrer wissenschaftli¬chen und organisatorischen Arbeit zu etablieren. Erklärtes Ziel war dabei, den bürokratischen Betrieb des Seminars nicht zu beeinträchtigen, sie stellten daher lediglich die Forderungen, 1. freistehende Räume für Tagungen der Arbeitsgruppen, 2. nicht benutzte Maschinen für die Herstellung des Papers und 3. einen von den Ordinarien zu bestimmenden Raum mit Telefon für die Koordination der Arbeitsgruppen und die dafür notwendige Kommunikation mit anderen Fakultäten zeitweilig in Anspruch nehmen zu können. – Durch die Beschränkung auf diese Forde¬rungen sollte sichergestellt werden, daß einem Eingreifen der Administration kein Vorwand geliefert und gleichzeitig den Ar¬beitsgruppen die Möglichkeit zu auf längere Dauer berechneter sinnvoller Arbeit gegeben würde; – zumal die Studenten noch annehmen konnten, im Widerstand gegen die Repressionsdrohungen der Administration mit den Ordinarien übereinzustimmen. Allerdings stellten diese Forderungen Minima dar, die inhaltlich nicht Gegenstand von Verhandlungen sein konnten, da sie die unabweisbar notwendigen Voraussetzungen eben dieser Tätigkeit umrissen. – Daß die Ordinarien jedoch nicht bereit sind, den Arbeitsgruppen eine halbwegs abgesicherte Tätigkeit zu ermöglichen, zeigte sich daran, daß sie ihrerseits das Eintreten von Verhandlungen von Bedingungen abhängig machten, deren Erfüllung einer Selbstaufgabe der Arbeitsgruppen, wie sie sich selbst definieren, gleichkäme: 1) Beschränkung der Arbeitsgruppen auf unverbindlich – akademische Diskussion, die zwar wortradikale, aber wirkungslose Stellungnahmen zu politi¬schen Ereignissen erlaubt, 2) Verbot der Publizierung der Stel¬lungnahmen als Ergebnisse der Diskussion (es sei denn außer¬halb des Seminars, z. B. über den AStA, was die Trennung von wissenschaftlicher und politischer Tätigkeit impliziert, die die Arbeitsgruppen gerade überwinden sollten) und Zensur der im Seminar angefertigten Papers, 3) Verbot von Telefonaten, die über die Mitteilung von Arbeitsgruppenterminen hinausgehen (Habermas) bzw. generelles Verbot der Telefonbenutzung (Friedeburg, der gleich seine Vorstellungen exemplifizierte: er unterbrach gewaltsam ein Gespräch, das ein Student mit einem Assistenten führte, der ihm im Seminar angerufen hatte). – Letzteres zeigt sich an seiner Ablehnung des Assistentenvor¬schlags, über die weitere Entwicklung im Spartakus Seminar ein drittelparitätisches Gremium entscheiden zu lassen. Das mit der Begründung, vorher müsse ein ‘Fundamental – Kompromiß’ ge¬schlossen werden, d.h. die professoralen Vorstellungen zur Basis jeder weiteren Verhandlung gemacht werden, ersteres an seiner nunmehr offenen Berufung auf rein politische Argumentationen folgender Art: Hessen sei das einzige Land der BRD, in dem ein Hochschulgesetz ‘zu bekommen’ sei, das ‘die vollständige Demokratisierung der Universität’ ermögliche, wobei Habermasens einzige Begründung für diese Annahme in seinem ‘Vertrauen in die demokratische Substanz’ des hessischen Staates und seiner Regierung liegt. – Ob irgend etwas für die Richtigkeit dieser Annahme spricht, ob sie lediglich Ausdruck eines falschen Be¬wußtseins von der Realität ist, das von einer bestimmten Inter-essenlage determiniert wird, kann Anlaß zu weiteren Überlegun¬gen sein, im Augenblick können uns jedoch nur die objektiven Auswirkungen dieser Haltung interessieren. – Wie diese ‘vollständige Demokratisierung der Hochschule’ aussehen soll, wird aus der derzeitigen Praxis der Ordinarien am Institut hin-reichend deutlich: Danach scheint es selbst mit Drittelparität vereinbar, daß selbst den Assistenten die Befähigung und Be¬fugnis abgesprochen wird, darüber zu befinden, was als Tätigkeit der vielzitierten ‘aktionistischen Fraktion’, die den Erlaß eben jenes ‘Jahrhundert – Gesetzes’ sabotiere und daher mit allen Mit¬teln zu bekämpfen sei, definiert wird und was nicht, da dies der Weisheit der Ordinarien vorbehalten ist. Das kann nur bedeuten, daß selbst ein lediglich drittelparitätisch besetztes Gremium inhaltliche Entscheidungen kaum treffen kann, da es sich im Rahmen von den Ordinarien vorgegebenen Grundsatzent¬scheidungen zu bewegen hat, zu deren Rechtfertigung die Ra¬tionalisierung der Entscheidungsprivilegierung auf Grund indi¬viduell akkumulierter, als wissenschaftlich ausgegebener Stan¬dards vorgeschoben wird. Die ‘vollständige Demokratisierung’ besagt also nicht mehr, als daß Assistenten und Studenten ‘nützliche Idioten’ sein sollen, die selbstherrlich von den Ordi¬narien gefällte Entscheidungen mit einem Schein demokratischer Legitimation versehen sollen, ohne ihre eigenen inhaltlichen In¬teressen auch nur ansatzweise verwirklichen zu können, wenn sie nicht mit denen der Ordinarien übereinstimmen. – So muß denn jede Aufforderung an die Studenten, den Streik gegen die Administration zu richten, nicht aber gegen die Ordinarien, sinnlos werden, da mittlerweile selbst den Assistenten klarge¬worden sein müßte, daß zwischen Administration und Ordinariat nicht ein fundamentaler Gegensatz, wie sie gutwillig annahmen, sondern Interessengleichheit besteht, was die Abwehr auch nur der geringsten Demokratisierung angeht. – Die Studenten sind in dieser Situation gezwungen, eine Strategie zu entwickeln und durchzuführen, die Maßnahmen des politischen Kampfes gegen Administration und Ordinariat gleichermaßen erlaubt. – Uwe Durchbach, Elisabeth Rühling.“
asta information, 13.2.1969
1159) Artikel>13.02.1969>>asta information: „Politisierung durch AG“s“
„Die Arbeitsgruppen (AG), die sich im aktiven Streik konstitu¬iert haben, enthielten drei wesentliche Momente von Emanzipation: 1. Emanzipation von dem autoritären Lernbetrieb der Uni, 2. Emanzipation von der universitären Hierarchie, die über die Köpfe der Studenten Inhalte des Studiums und ihre Vermittlung bestimmte, und die dadurch den politischen Protest und die Erarbeitung neuer Methoden wissenschaftlichen Arbei¬tens und damit emanzipativer wissenschaftlicher Inhalte in die Freizeit abdrängte, 3. Emanzipation von den privatisierten Ver¬kehrsformen, die die politische Praxis der Studentenbewegung bestimmen. D.h. die Überwindung der autoritären Kommunikationsstrukturen in der politischen Arbeit. – Die Vor¬lesungssituation schließt jede Diskussion aus und gestattet so nur rein rezeptive Aufnahme des Lehrstoffes. Übungen und Se-minare, die den Studenten produktive Mitarbeit ermöglichen sol¬len, sinken auf das Niveau von Statuskämpfen zwischen den Beteiligten ab. Denn die in Seminaren angelegte Möglichkeit, sich den Lehrstoff selbständig zu erarbeiten, d.h. aber, durch Fra¬gen und Diskussionen Zusammenhang und Gewicht wissenschaft¬licher Sätze und Ergebnisse zu reflektieren und sich einsichtig zu machen, scheitert an hierarchischer Struktur und autoritärem Gefüge. Durch die fortgeschrittenen Teilnehmer, den Professoren und Assistenten werden als wissenschaftliche Standards Lei¬tungsnormen etabliert, denen die Masse der Studenten nicht entsprechen kann. Diktion und Sprachstil schaffen Verhaltens¬normen, die zunächst die Kommunikation der Elite nach außen abschließt. Repressive Sitzordnungen – die einzelnen sitzen als geschlossener Block dem Professor gegenüber, ordentlich aufge¬reiht, wie Produkte, die einem Verarbeitungsgang unterzogen werden sollen – und Isolierung der einzelnen tun ein übriges, die Beteiligung der Masse der Studenten zu verhindern. Sie bleibt von der Diskussion ausgeschlossen und entwickelt fast notwendig autoritäre Fixierungen oder zumindest Resignation. In seiner Hilflosigkeit und seinem Abhängigkeitsverhältnis gegen¬über den Autoritäten ist es dem Studenten unmöglich, das ver¬mittelte Wissen selbst anzuzweifeln, seinen Wert und Unwert zu reflektieren und über seine Funktion im gesamtgesellschaftlichen Bezug sich Klarheit zu verschaffen. So fungieren die Ordinarien objektiv als Agenten des etablierten Wissenschaftsbetriebes und der jeweils geltenden Inhalte. Mißt man die ‘wissenschaftlichen Standards der herkömmlichen Seminare daran, was sie der Masse der Studenten vermitteln, so sind ihre Standards gleich null! – Dagegen haben die AGs die Frage, ‘warum diskutieren nicht alle mit?’ an den Anfang gestellt. Zunächst einmal mußten diejenigen Leistungsnormen zerstört werden, die von vornherein den mei¬sten den Zugang zur Diskussion abgeschnitten hätten. – Erstma¬lig in der wissenschaftlichen Arbeit machten wir die Erfahrung von Kommunikation: es ging nicht mehr um narzißtische Befrie¬digung, sondern um Befriedigung am Produkt kollektiver Arbeit; nicht um Gratifikation für die Leistungen des guten Schülers, sondern um die Lust an der eigenen neuen Einsicht. – Das im¬pliziert auch die Befreiung von Assoziationen, die noch nicht verarbeitet waren, von unklar vorformuliertem Material, von Gedanken, die scheinbar mit der Sache nichts zu tun haben, im Grunde aber verdrängt werden durch die Rigidität der Stoffab¬grenzung. Genau hierdurch konnte sich auch kreatives Denken entfalten. Diejenigen, die in den AGs nur ihre Lücken, die ihnen bei der Anhäufung des anerkannten und prüfungsrelevanten Wissens geblieben waren, auffüllen wollten, haben diese Momente von Befreiung nicht erkannt. Ihre Fixierung an die etablierte Wissenschaft führte in den AGs auch zu Reproduktion der selben Strukturen, nur in geringerer Schärfe. Solche AGs wurden zu den Tutorengruppen, die Habermas etc. gerne als Ergänzung zum of¬fiziellen Lehrbetrieb sehen würden, die aber in unserem Inter¬essen nicht liegen können. – Die Bestimmung über den traditio¬nellen Lehrbetrieb war den Studenten entzogen. Inhalte und Formen der Vermittlung wurden autoritär von den Professoren diktiert. Während ihres ‘Dienstes’ im Studium sollten sie auf Selbstbestimmung verzichten, die sie in ihrem politischen Frei¬zeitprotest emphatisch fordern durften. Die Unterwerfung unter den Apparat der Universität würde als herrschaftsichernde So¬zialisation auch dem Freiheitsprotest die gefährliche Spitze neh¬men. – Diese Trennung von Studium und politischer Arbeit mußte nach zwei Seiten hin aufgehoben werden: einmal ging es um die Bestimmung der Inhalte dessen, was kollektiv erarbeitet werden sollte und der Organisation der Kommunikationsformen. Zum anderen ging es um die Integration der politischen Arbeit in die wissenschaftliche Reflexion. – Die politische Tätigkeit selber wird Gegenstand des Studiums. Vielleicht ist gerade das letztere am wenigsten realisiert worden. Einmal weil die Tren¬nung jahrelang eingeübt wurde, zum anderen weil sie sich auch in der getrennten Organisation der Wissenschaft und der politi¬schen Arbeit materiell verfestigt hatte. Nicht nur die Fixierung an Ordinarien, sondern auch an den SDS als Monopol politischer Entscheidungen der Studentenbewegung muß überwunden werden. – Im Verhältnis von politischer Initiative und Organisationsar-beit der Protestbewegung ist eine paradoxe Trennung von öf¬fentlichem und privatem Alltagsleben enthalten. Politisch werden die öffentlichen Initiativen von informellen Gruppen verarbeitet, von der großen Mehrheit dagegen als private Konflikte; sogar die Aktivgruppen haben eher privaten Charakter. Es geht aber um die kollektive Bestimmung der gemeinsamen politischen Pra¬xis, um individuelle Emanzipation von den Autoritäten, die weitgehend Aktionen und Teach – ins vorstrukturieren. In den traditionellen Organisationsformen bleibt für den einzelnen nur die Alternative zwischen Leistungskonkurrenz und Resignation. Im Grunde ist es dieses Verhältnis von informeller Führungs¬gruppe zu den von ihnen abhängigen Massen in der Protestbe¬wegung, was auf einer etwas allgemeinen Ebene von den AfE – Studenten als Manipulation durch den SDS empfunden wurde. Dasselbe Moment taucht auch in dem Habermas’schen Manipula¬tionsvorwurf gegenüber Krahl auf, bei ihm jedoch, weil sich die Studenten von seiner professoralen Autorität gelöst haben. – Was von ihnen fälschlich Manipulation genannt wird, ist der Umstand, daß den Massen Erfahrungen weggenommen werden, indem man sie für sie macht und sie ihnen nur noch vermittelt. Daß in Stellvertretung für sie ihre Konflikte gelöst werden. Daß ihnen so ihre individuelle Emanzipation abgeschnitten wird. – Wir müssen die Ansätze politisch bezogener Selbstbestimmung des gemeinsamen Alltagslebens, wie sie die AGs implizieren, ent¬schieden vorantreiben. Theoretische Standards sind dieser Arbeit zunächst unbedingt untergeordnet. Langfristig kann eine nicht bürokratische und antiautoritäre Organisationsweise der Pro¬testbewegung an der Hochschule nur durch die Überwindung privatisierter Verkehrsformen die nur scheinbar lebendige Initia¬tive garantieren, entwickelt werden. – Wenn wir jetzt noch bis¬weilen in die alten autoritären Organisationsformen, wie z.B. bei dem Teach – in vor Weihnachten, zurückfallen, so liegt das eben auch daran, daß durch die Polizeibesetzung ein so hoher politi¬scher Druck auf den Studenten lastete, daß sie ihn offenbar ohne die Unterstützung durch die alten Autoritäten nicht hätten ertragen können. Es ist überhaupt die gesellschaftliche Repression, die autoritäre Strukturen in den oppositionellen Or¬ganisationen produziert. – Das politisierende Moment an den AGs ist gerade die Stärkung des Selbstbewußtseins jedes der einzel¬nen, ohne das individuelle Autonomie nicht erreicht werden kann. – Das als Entpolitisierung zu bezeichnen, wie es Krahl gemacht hat, zeugt nur davon, daß er von den AGs nichts ka¬piert hat. Das zeigt sich auch deutlich an seinem Verhalten in der AG über Rekonstruktion revolutionärer Theorie, wo er an denselben autoritären Vermittlungsformen festhält, die wir bei Habermas etc. gerade bekämpfen. – Die Vorwürfe privatistischer Regression gegenüber den AGs zeugen von einem Politikver¬ständnis, das traditionell die Emanzipation der Individuen aus¬klammert und als abstraktes Fernziel der politischen Tätigkeit voraussetzt. – Daß sie gerade während des Kampfes erzeugt werden muß – und das ist die Relevanz der Organisationsfrage – , wird unterschlagen. In diesem Zusammenhang haben die Aktio¬nen gegen die Uni – Administration/Professoren und gegen die gesellschaftlich Herrschenden allein die Funktion, eine größere Mobilisierung an der Uni zu erreichen und den Prozeß der poli¬tischen Selbstorganisation in den AGs voranzutreiben. Gerade das zu verhindern, war ja im Prinzip die Strategie der Ordina¬rien, die durch die Polizeibesetzung unsere zentrale Organisation zerstörte sowie auch durch die Beschränkung des Raums, die AGs zwang, privat zu tagen. Zudem versuchte Friedeburg sich auch persönlich als Rausschmeißer zu betätigen. Weder zerstören die Aktionen die Organisation der AGs, noch kann man sagen, daß sie erst durch diese Aktionen politisiert würden. – H. Lohaus, viel aus Papers geklaut.“
asta information, „Politisierung durch AG“s“ 13.02.1969; Archiv
1160) Artikel>13.02.1969>>asta information: „Rüeggs Recht“
„Rüeggs Recht – Der Rektor versucht weiterhin, einen politisch verlorenen Kampf mit juristischen Mitteln zu gewinnen. Dazu halten her: Rechtsauf¬sicht, Hausrecht, Disziplinar¬recht, Strafrecht. – Das Verbot der Verbreitung der letzten asta – infor-mation fällt unter die erste Kategorie – Rechtsaufsicht. – Be¬gründet wird es damit, daß Beleidigungen, Verleumdungen und Unwahrheiten schwerwiegender Natur enthalten seien. Es wird der Versuch unternommen, Ausführungen argumentatorisch – in¬terpretativer Natur, die ihren Stellenwert in der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung – zwischen Studentenschaft auf der einen und Landes – und Universitätsadministration auf der anderen Seite – haben, einer formalrechtlichen Betrachtungs¬weise zu unterwerfen. Daß solche Betrachtungsweise scheitern muß, macht allein deutlich, daß eben dieser Rektor Rechtsauf¬sichtsbehörde und Vertreter einer technokratischen Hochschulre¬form, also politischer Gegner, in einer Person ist. – Wer freilich den demokratischen und zugleich rationalen Ansatz der Studen¬tenschaft zu einer Studien – und Hochschulreform nicht teilt, wer sein politisches Verhalten an den Kategorien von Macht etc. ausrichtet, dem muß in der Tat jede demokratische Äußerung als Verleumdung und Diffamierung erscheinen. Wer die Pogromaufrufe der Springer – Presse und führender Politiker billigt, der muß die Charakterisierung eines solchen Verhaltens als ‘Terror’ = ‘Hygienische Aktion’ (zu I. der Verfügung) eine ‘Verleumdung’ nennen. Wer Drittelparität zwar zugestehen, doch gleichzeitig Entscheidungsbefugnis über Inhalt und Form des Wissenschafts¬betriebs behalten will, der wird die Charakterisierung eines solchen Vergehens als ‘Heuchelei’ eine ‘Beleidigung’ nennen (zu V. der Verfügung). – Darüber hinaus schreckt man nicht vor fragwürdigen Konstruktionen zurück. In dem in der Verfügung zitierten Beispiel (‘Aussichten’) sieht der Rektor eine Nichtbe¬achtung der verwaltungsgerichtlichen Anordnung durch die Stu¬dentenschaft. Darin (VG Ffm, Az. II 1 – G – 3/69) heißt es u.a., daß der AStA in Zukunft Aufrufe zu ‘Streik’ und ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen und die damit zusammenhängenden Störun¬gen zu unterlassen habe. Dem Rektor muß man sagen, daß eine ‘Überlegung’ (so der Artikel) ungleich einem Aufruf ist und daß Kampfmaßnahmen auch Demonstrationen etc. sein können. – Ge¬gen die wohlbegründeten Forderungen der Studentenschaft setzt der Rektor seine sprachlose Gewalt. ‘Wir werden mit scharfen Maßnahmen diese Banditen, Lügner und Verleumder, die die Hochschulreform zu sabotieren versuchen, eliminieren.’ (Fernsehstellungnahme Rüeggs vom 6.2.1969.) So sieht Rüeggs Recht aus. Und dazu dienen ihm Rechtsaufsicht, Disziplinarrecht und Hausrecht. Carl Schmitt, der Cheftheoretiker des Faschismus, kommt wieder zur Geltung mit seiner zynischen Feststellung: ‘Legalität, das ist die vergiftete Waffe, die man dem politischen Gegner in den Rücken stößt: und Recht bedeutet die legale Prä¬mie auf die faktische Innehabung von Macht.’„
asta information, „Rüeggs Recht“ 13.02.1969; Archiv
1161) Artikel>13.02.1969>>asta information: „Streik der Mathematiker“
„Situation vor dem Streik – Als die Abteilung für Erziehungs¬wissenschaften im Dezember gegen die Vorstellungen des Hessi¬schen Kultusministers zur Lehrerbildung zum Vorlesungs – Boykott aufrief, und sich dies durch die Solidaritätsaktionen der Stu¬denten anderer Fakultäten zu einem allgemeinen Protest gegen eine technokratische Hochschulreform ausweitete, diskutierten auch die Mathematiker auf einem Teach – in die Situation. Ein Streikbeschluß wurde jedoch verschoben, weil die Information der Mathematikstudenten über ihre eigenen Belange noch zu gering war. In teilweise gegen den Willen der jeweiligen Dozenten un¬terbrochenen Vorlesungen, in Flugblättern und durch die Veröf-fentlichung von Arbeitspapieren der Fachschaft wurden darauf¬hin die Studenten weitgehend informiert. – Auf einer Vollver¬sammlung am 10.12.68 konstituierten sich die Arbeitskreise, die die grundlegenden Probleme der augenblicklichen Lage intensiv diskutieren sollten. Die Arbeitskreise beschäftigten sich mit akuten Studienproblemen und mit der Frage der Mitbestimmung in akademischen Gremien, wobei der Arbeitskreis VI eine zen¬trale Stellung besaß; er hatte sich die Entwicklung von Metho¬den zur Durchsetzung studentischer Forderungen zur Aufgabe gesetzt. – Die Arbeitskreise sollten unmittelbar nach den Weih-nachtsferien auf einer Vollversammlung ihre Ergebnisse mittei¬len. Bis dahin wurden die Übungen zu den Vorlesungen boykot¬tiert, um allen Studenten die Möglichkeit zu geben, an den Ar¬beitskreisen teilzunehmen. – Immer deutlicher war geworden, daß die in Bildungsfragen einflußreichsten Gremien (wie Wissenschaftsrat, WRK und Ständige Konferenz der Kultusmini¬ster) gerade in den ‘unpolitischen’ Wissenschaften wie Mathema¬tik, Physik oder Biologie ihre Vorstellungen durchzusetzen ent¬schlossen sind, da sie hier am wenigsten den Widerstand der Studenten zu befürchten glauben: es mußte also die Aufgabe sein, dies ins Bewußtsein zu heben, und zu zeigen, daß die Ma¬thematiker eine Neuordnung des Studiums entsprechend den Vorstellungen der Industrie nicht hinnehmen werden. Ansatz¬punkt der Kritik war die neue Rahmenordnung für die Diplom¬prüfung, durch die das Studium weitgehend reglementiert werden soll. In einer Unterschriftensammlung sprachen sich 280 Studen¬ten gegen die Beschränkung des Studiums auf 9 Semester und für eine Neuordnung des Prüfungsverfahrens (freie Wahl der Prüfer, Öffentlichkeit der Prüfungsakten) aus. Durch eine Um¬frage unter den Dozenten der Mathematik sollte geklärt werden, ob diese die Forderungen der Studenten unterstützen und sich unter Umständen auch gegen das Kultusministerium wenden würden. Die Dozenten weigerten sich (mit einer Ausnahme) indi¬viduell auf unsere Fragen Stellung zu nehmen; nicht willens, sich zu politischen Fragen einzeln zu äußern, verschanzten sie sich hinter einem Kollektiv. Die Antwort selbst war sehr auf¬schlußreich: zwar schien es, als ob sie selbst erhebliche Vorbe¬halte gegenüber der Rahmenordnung hätten, dennoch wollten sie auf keinen Fall etwas gegen diese Regelung unternehmen. Weiter drohten sie, falls Studenten während einer Vorlesung Diskussio¬nen über die entstehenden Probleme fordern würden, mit Konse¬quenzen. Es zeigte sich also, daß mit einer Zusammenarbeit mit den Dozenten nicht gerechnet werden konnte. – Die Arbeits¬gruppen, die auch während der Weihnachtsferien zusammenkamen, legten Anfang Januar ihre Berichte vor: in einem mehr als 40seitigen Papier wurden die Berichte zusammengefaßt. Der Titel wies auf Kommendes hin: – ‘Warum wir streiken müssen!’ – Wir wollen im folgenden auf die wichtigsten Streikgründe eingehen. – Hintergründe der Rahmenordnung – Das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Einrichtung eines Wissen¬schaftsrates vom 5.9.1957 kennzeichnete den Beginn einer neuen Phase der Formierung einer einheitlichen Hochschulpolitik: die Phase der Formierung eines einheitlichen Hochschulsystems für die ganze Bundesrepublik. Die Zielsetzung des ins Auge gefaßten Formierungsprozesses bestand von Anfang an darin, das Problem der ‘Massenuniversität‘, das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Hochschullehrern und Studenten, durch eine ‘vernünftige’ Rege¬lung zu lösen. – Bei der Auffindung und Propagierung dieser Regelung sollte der Wissenschaftsrat eine bedeutende Rolle spie¬len. Man gestaltete also einen ‘Wissenschaftrat’, der aus zwei Teilen besteht, nämlich der Verwaltungskommission (Mitglieder: die 11 Kultusminister mit insgesamt 11 Stimmen und 6 Staats¬sekretäre des Bundes mit ebenfalls 11 Stimmen) und der Wis¬senschaftskommission (6 ‘anerkannte Persönlichkeiten des öf¬fentlichen Lebens’ und 16 ‘Vertreter der Wissenschaft’). – Durch diese Zweiteilung reservierte man jegliche politische Entschei¬dung für die Administration und gab zudem der Wirtschaft ge¬wichtiges Stimmrecht. Denn, obgleich nicht offen gezeigt, sitzen 6 Industrielle in der Wissenschaftskommission, es sind die 6 ‘anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens’. – Im Dezember 1966 wurden nämlich vom Bundespräsidenten folgende Persönlichkeiten benannt: Dr. jur. Viktor Achter, Geschäftsführer der Viktor Achter GmbH & Co, Präsident der Industrie – und Handelskammer zu Mönchengladbach; Dr. rer. pol. h.c. Otto A. Friedrich, Vorsitzender des Vorstandes der Phönix Gummiwerke AG (Flick – Konzern); Dr. – Ing. Dr. – Ing. e.h. Heinz Goeschel, Vor¬standsmitglied der Siemens Schuckert – Werke AG; Dr. – Ing. Dr. rer. nat. h.c. Dr. – Ing. e.h Dr. rer. pol. h.c. Carl Wurster, Vorsit¬zender des Vorstandes der Badischen Anilin – und Sodafabrik AG; Hans L. Merkle, Generaldirektor der Bosch – Werke; Dr. Heinz Troeger, Vizepräsident der Deutschen Bundesbank; (zitiert nach Leibfried, ‘Die angepaßte Universität’, S. 82). – Es scheint also tatsächlich so zu sein, daß in unserer Gesellschaft nur Großin-dustrielle ‘anerkannte Persönlichkeiten’ sind. – Die Verbind¬lichkeit der Empfehlungen des Wissenschaftsrates erkennt man an der Erklärung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 23. Dez. 1966, die sich ‘einhellig dafür ausgespro¬chen (hat), die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu befolgen und so rasch wie möglich ihre praktische Verwirklichung in An¬griff zu nehmen’. – Diese Empfehlungen sind fast ausschließlich von wirtschaftlichen und administrativen Interessen geleitet: Die Zahl der Studenten in den jeweiligen Fachgebieten soll durch den unkritisch registrierten Bedarf der Großindustrie geregelt werden, ohne daß auch nur im geringsten überlegt wird, wieweit sich die Interessen der Industrie eigentlich mit denjenigen der Gesellschaft decken. Da die Studenten nach diesen Empfehlungen zudem in möglichst kurzer Zeit (unter minimalen Kosten) der Wirtschaft als Produktivkräfte zur Verfügung gestellt werden sollten, wird durch die dadurch bewirkte Minderung des kriti¬schen Bewußtseins der ausgebildeten Studenten die Wirtschaft in die Lage versetzt, ihre Interessen durch die ständige Reproduk¬tion ihrer eigenen Struktur der Gesamtgesellschaft aufzudrängen. – Eigene Bildungsinteressen der Studenten werden folgerichtig nicht berücksichtigt. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Bildung und Persönlichkeitsentwicklung wird vollkommen negiert: konsequenterweise bedeutet eine solche Studienzeitbe¬grenzung das Fortschreiten der Verschulung der Studienpläne und somit der ganzen Universität. So kommt es zu folgender Empfehlung des Wissenschaftsrates: – ‘Die Studenten (werden) nur für die Dauer des Studiums und der anschließenden Prüfung immatrikuliert. (…) Bei einer vierjährigen Studiendauer (erlischt) die Immatrikulation nach viereinhalb Jahren:’ – Die Westdeut¬sche Rektorenkonferenz (WRK), durch teilweise Personalunion mit dem Wissenschaftsrat eng verwoben, hat sich solche Empfehlun¬gen schnell zu eigen gemacht. Sie hatte schon am 9.7.1965 ihren Mitgliedshochschulen empfohlen, für den Erlaß folgender Bestim-mungen zu sorgen: ‘Jede Immatrikulation oder Zulassung zum Studium erfolgt auf die Dauer der in den Prüfungsordnungen festgesetzten Mindeststudienzeiten unter Hinzurechnung von zwei Semestern.’ Insbesondere für Mathematik hat das Präsidium der WRK in seiner Sitzung am 10./11. November 1968 eine Rahmen-ordnung (RO) für die Diplomprüfung verabschiedet, die mit der Fassung des Entwurfs vom 10./11. November 1967 übereinstimmt. – Auf Grund dieser Rahmenordnung, dir für das Bundesgebiet verbindlich ist, sollen an den einzelnen Universitäten lokale Studienordnungen ausgearbeitet werden. – Wichtige Punkte der Rahmenordnung (RO) sind: – (1) ‘Das Studium soll in der Regel einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit 9 Semester dau¬ern’ (§ 3 (2)). – (2) ‘Die Diplomvorprüfung soll nach vier Fach¬semestern abgelegt, spätestens nach fünf Fachsemestern beendet werden’ (§ 3 (3)). – (3) ‘Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Diplomarbeit soll 6 Monate nicht über-schreiten. Die Themenstellung soll diesem Zeitmaß angepaßt sein. Die Bearbeitungsfrist kann auf begründeten Antrag des Kandi¬daten um höchstens 3 Monate verlängert werden’ (§ 17 (5)). – (4) ‘Der Vorsitzende bestellt die bei den einzelnen Prüfungen mitwirkenden Prüfer nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen und gibt die Namen bekannt’ (§ (4)). – Diese RO stellt einen ersten Schritt zur Verwirklichung der Vorschläge des Wissen¬schaftsrates dar. Insbesondere kommt § 3 (2) dem oben zitierten Vorschlag zur Zwangsexmatrikulation schon sehr nahe und kann ohne weiteres in dieser Richtung erweitert werden. Bezeichnend ist hier, daß der Anfang solcher Maßnahmen nicht in den Fa¬kultäten gemacht wird, deren waches politisches Bewußtsein der Administration bekannt ist, sondern gerade bei dem Teil der Studenten, der sich in der Vergangenheit nicht so sehr in der Öffentlichkeit exponierte. – Mit der Kritik an der Rahmenord¬nung verband sich der Wunsch, für die lokale Prüfungsordnung einen Entwurf vorzulegen, in dem die studentischen Forderungen präzisiert sind. – Dabei wurden weitergehende Forderungen, wie die Abschaffung von Prüfungen überhaupt (s.u.), vorerst nicht berücksichtigt, weil diese sich in absehbarer Zukunft wohl kaum realisieren lassen. Die wichtigsten Paragraphen sollen hier zi¬tiert werden. Nicht wie in der RO verlangt, soll das Studium nach neun Semestern abgeschlossen sein: diese Begrenzung soll lediglich besagen, daß ein Studium nach dieser Zeit abgeschlos¬sen werden kann: – § 3 (2) Der Studiengang und die Prüfungs¬anforderungen sollen so angelegt sein, daß eine Beendigung des Studiums nach neun Fachsemestern möglich ist. – In § 4 wird festgesetzt, daß der Prüfungsausschuß paritätisch besetzt ist (zwei Habilitierte, zwei Nichthabilitierte, zwei Studenten); das Recht des Studenten, einen Prüfer zu wählen, ist in folgendem Absatz geregelt: – § 4 (4) Jeder Habilitierte des Fachs Mathe¬matik darf Prüfungen abhalten. Der Prüfling darf für jedes Prü¬fungsfach einen Prüfer wählen, jedoch für höchstens zwei Prü¬fungen denselben. Der gewählte Prüfer kann die Wahl ablehnen. Erklärt sich auf diese Weise in einem Prüfungsfach kein Habili¬tierter bereit, die Prüfung abzunehmen, so bestimmt der Prü¬fungsausschuß einen Prüfer. – Dem Prüfungsausschuß wird als neue Aufgabe die Änderung der für die Prüfungen erforderlichen Leistungsnachweise und die Entscheidung über die zulässigen Nebenfächer zugewiesen; alle zwei Jahre ist er verpflichtet, diese Festsetzungen zu überprüfen, und das Ergebnis zu veröf¬fentlichen (§ 4 (a)). – § 9 (1) Die Prüfungsakten sind öffentlich – (2) Der Prüfling kann die Anwesenheit von Mitgliedern des Prüfungsausschusses bei der Prüfung beantragen. – Das Protokoll der Prüfung soll in Zukunft der Zustimmung von Prüfer und Prüfling bedürfen. – Bewertet wird vom Prüfer nur, ob die Prü¬fung bestanden ist, eine Benotung findet nicht statt. – Zu sehr viel weitergehenden Forderungen aber kam die Arbeitsgruppe ‘Vorstellungen zu Prüfungen’: – Daß sich der Bewußtseinstand der Studenten hebt, zeichnet sich sehr deutlich in der Verän¬derung der Position der Schüler zu ihren Lehrern und ihrem Lehrstoff ab. Eine geistige Befreiung von autoritärer Fixierung auf Menschen und Sachen, die unbegründeten Dogmatismus an Stelle breiter Diskussion stellen, läßt die Hoffnung aufkommen, daß in Zukunft Druckmittel und Zwänge jeder Art während des Studiums unnötig sind. Die Anwendung jeglicher Repression geht nämlich davon aus, unmündige, nicht informierte Menschen vor sich zu haben; dadurch wird nun die Weiterbildung des Bewußt¬seins gehemmt, da, um durch Zwänge gebildete Schranken zu überwinden, zusätzliche Kraft aufgewandt werden muß. – Es muß möglich gemacht werden, daß jeder Student die Art seiner eige¬nen Fortbildung selbst bestimmt und somit Art und Umfang sei¬nes Studiums. Repressionen wie Prüfungen, Scheine oder etwa Benotungen sind daher genauso abzulehnen wie (konsequenterweise) ein formaler Hochschulabschluß. Das Studium soll also gewissermaßen Privatsache der Studenten werden, Stu¬dienpläne sollen lediglich Empfehlungen und Ratschläge von fachlich Fortgeschrittenen sein. – Dabei ist als selbstverständ¬lich vorauszusetzen, daß diese Bewußtseinssteigerung der Stu-denten impliziert, daß Dienst an der Gesellschaft Teil ihrer Privatsache ist. Dieser Dienst ist durchaus nicht gleichbedeutend mit der Unterstützung eines bestehenden Wirtschaftssystems, sondern verlangt vielmehr den Kampf gegen jegliche Unmensch¬lichkeit und das Forcieren der geistigen Entwicklung des Men-schen. – Diese Weiterentwicklung heißt keineswegs Vermitteln von Sachwissen, sie meint das Heben des Bewußtseinstandes, die Informationssteigerung und somit vor allen Dingen die stärkere Herausbildung der Fähigkeit, gesellschaftliche Zusammenhänge zu durchschauen und zu verstehen. Daß diese Entwicklung nicht abrupt verkürzt werden kann, ist unmittelbar einsichtig. Zur Zeit wäre die Abschaffung jeglicher Prüfung nicht zu realisieren. Wichtig aber ist die Fixierung des Ziels. – Arbeitsgruppen – Im folgenden sollen auszugsweise weitere Ergebnisse von Arbeits¬gruppen skizziert werden. Dabei werden die Mißstände deutlich, deretwegen ein Streik unvermeidbar erschien. – Mitbestimmung – Sämtliche Angehörigen der Universität sind von Entscheidungen betroffen, die bisher von wenigen Privilegierten gefällt wurden. Es gibt aber keinen stichhaltigen Grund, den Studenten das Mitsprache – und Mitbestimmungsrecht in wichtigen Angelegen¬heiten zu verweigern. Auch in undurchsichtigen Sachfragen muß der Studentenschaft die Möglichkeit gegeben werden, sich zu in¬formieren und mitzubestimmen. Zur Zeit werden viele dieser Fragen von nicht sachkompetenten Personen mitentschieden (Beispiel: Berufungen und Prüfungsordnungen werden von der gesamten Fakultät entschieden). – Sachkompetenz wird nicht von vornherein durch eine beherrschende Stellung in der Universi¬tätshierachie, sondern durch Beschäftigung mit den entspre¬chenden Problemen erworben. – Im mathematischen Institut gibt es keine studentischen Vertreter in der Sektion, keine Mitge¬staltung des Vorlesungsplanes. Niemals wurden Studenten bei Entscheidungen, die das Institut betrafen, beteiligt. – Studienplan – Von verschiedenen Professoren sind Studienpläne vorgelegt worden, die entweder die bestehende Studienorganisa¬tion sanktionieren wollen, oder aber entsprechend den Vorstel¬lungen der Industrie der angewandten Mathematik einen sehr viel breiteren Spielraum einräumen wollen als bisher. – Dabei wird übersehen, daß die bisherige Studienplangestaltung gerade die Grundlage der Mathematik (z. B. die mathematische Logik) völlig vernachlässigt. – Während zum Beispiel die Rahmenord¬nung immerhin die Möglichkeit zuläßt. statt Physik auch ein anderes Nebenfach, das im Zusammenhang zur Mathematik steht, zu wählen, wird dies hier den Studenten verweigert. Historisch gesehen war zwar die Physik die erste Wissenschaft, die eine Mathematisierung zuließ, heute jedoch benutzen sehr viele an¬dere Wissenschaften mathematische Modelle. – So sollte es mög¬lich sein, neben Mathematik als Nebenfach Philosophie, Psycho¬logie oder Soziologie, um nur einige Fächer herauszugreifen, zu studieren. – Staatsexamen – Die Ergebnisse des Arbeitskreises ‘Staatsexamen’ treffen mit den Forderungen der AfE zusammen: – Ausgangspunkt ist, daß die Schule der Zukunft die Gesamtschule sein wird, die Fachlehrer mit umfassender Ausbildung in den Grundlagenfächern bzw. in Didaktik und mit fachwissenschaftli¬chen Qualifikationen benötigt. Jeder Lehrer soll an der For¬schung in der Didaktik seines Faches beteiligt sein; dabei soll das Studium dem Lehrer Anregung (und Gelegenheit) geben, über Lehrinhalte und – methoden kritisch und schöpferisch zu reflek¬tieren. Als Konsequenz ergibt sich hieraus die Forderung nach gleicher Grundausbildung aller Lehrer. Wenn die Lehrerausbildung in einer zumutbaren Zeit abgeschlossen sein und dabei ein wis¬senschaftliches Studium in den Grundwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Politik) und der Didaktik des Faches gewährleisten soll, darf das Studium nur ein Lehrfach umfassen. Daher ergibt sich folgende Neuorganisation: – (a) Gründung ei¬ner pädagogischen Sektion (Fachbereich) für die Grundausbildung für alle Lehrer und Referendare. – (b) Den Instituten werden die didaktischen Seminare der AfE angegliedert; die didaktische Forschung der Oberstufe wird erweitert. – Wichtig ist daneben, daß die fachliche und didaktische Weiterbildung des Lehrers durch Kontaktstudium gewährleistet werden. – Die finanzielle Seite der Bildungspolitik – Die hessische Regierungspartei, die SPD, hat in ihrer Geschichte stets eine stärkere Verbreitung der Bildung für die Gesamtbevölkerung gefordert und in Hessen ver¬gleichsweise gute Reformpläne vorgelegt. Leider scheint man aber nicht dazu bereit zu sein, auch die finanziellen Folgen zu tra¬gen, und so bietet sich das traurige Bild, daß sich vielverspre¬chende Reformansätze durch Sparsamkeit am falschen Platze in ihr Gegenteil verkehren. So ist z.B. die Konzeption der Gesamt¬schule durchaus begrüßenswert; wenn aber zur bloß nominellen Durchsetzung dieses Vorschlags die Qualität der Lehrerausbil¬dung gesenkt wird, dann entlarvt sich der Plan als nicht ehrlich gemeint. – Man läßt Kinder in aller Gemütsruhe schlecht erzie¬hen und miserabel ausbilden, Hauptsache die Wirtschaft und die Bundeswehr funktionieren. Eindeutig ist auch dann die Forschungspolitik der Bundesregierung, die sich auf die Anfor¬derungen der Zukunft einstellen will. Welche Prioritäten bei der praktizierten Förderungsstrategie gesetzt sind, zeigt folgendes Programm von 1967:
Förderungsprogramme 1967 (Sollzahlen) Mill.DM % – Verteidi¬gungsforschung 1002,6[DM] 29,0[%] – Allgemeine Wissenschafts¬förderung 831,8[DM] 24,313[%] – Kernforschung und kerntechni¬sche Entwicklung 720,2[DM] 20,9[%] Verwaltungsbezogene For¬schung 442,8[DM] 12,8[%]¬ Weltraumforschung 280,0[DM] 8,2[%] – Studienförderung 174,4[DM] 5,1[%] – Insgesamt 3451,8[DM] 100,0[%] – (Quelle: Bundesforschungsbericht II, S. 160 – 161) Zu den Da¬ten über Verteidigungsforschung ist anzumerken, daß in den Vorjah¬ren die tatsächlichen Ausgaben für diesen Titel bedeutend höher waren als die Planziffern (1966 um 5,1%). Diese Mehraus¬gaben wurden von den anderen Posten abgezogen. – Jüngstes Beispiel für die hessische Bildungspolitik ist die Bezahlung der wissen-schaftlichen Hilfskräfte. Während einerseits die Studen¬tenzahlen ständig steigen, andererseits das Kultusministerium das Tuto¬renprogramm an der Universität propagiert, werden die Ausgaben für die wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht erhöht. – Im Streik sollte zudem die Möglichkeit einer kritischen Univer¬sität erprobt werden: – Einerseits sollten in kleinen Arbeits¬gruppen mathe¬matische Fragen (etwa Fragen, die im Zusammen¬hang mit den Grundvorlesungen entstehen) diskutiert, auf der anderen Seite sollte versucht werden, die Verbindung zur Philo-sophie herzu¬stellen und kritisch über den Wissenschaftsbegriff zu reflektie¬ren. – Streikverlauf – Auf der ordentlichen Fachschaftsvollver¬sammlung (FVV) am 13. Januar 1969 gaben die Arbeitsgruppen kurzgefaßte Berichte. Das Papier mit der Zusam¬menfassung der Ergebnisse lag vor, daher konnten sich die Sprecher kurz fassen, damit die Resultate noch ausführlich dis¬kutiert werden konnten. – Es wurde schnell deutlich, daß rein fachbezogene Erklärungen der Mißstände unsinnig sind: die Rah¬menordnung für die Di¬plomprüfung in Mathematik ist eine unter vielen (z. B. Physik, Meteorologie); sämtliche Rahmenordnungen wurden getreu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates gestal¬tet und enthalten ausnahmslos strenge Studienzeitbeschränkung, Beschränkung der Diplomarbeit usw. – Es wurde nun der Versuch gemacht, diese Reglementierung des Studiums zu erklären, und dies führte zu der Frage, inwieweit sich unsere Interessen mit denen von Wirtschaft und Administration decken. – An Hand der Empfeh¬lungen des Wissenschaftsrates ließ sich nachweisen, daß die von diesen Gremien angestrebte Neuordnung des Studiums nach völlig wissenschaftsfremden und studentenfeindlichen Ge¬sichtspunkten vorgenommen werden soll. – Bei der Forderung nach studenti¬scher Mitbestimmung zeigte sich, wie sehr die an-wesenden Do¬zenten zur Klärung dieser Probleme beitragen kön¬nen: Die Argu-mentation der Professoren Franz und Stummel ließ ihre Furcht erkennen, das Ordinarienprinzip, das Prinzip ihrer unumschränk¬ten Herrschaft, könnte zerstört werden. Geradezu grotesk war, wie Herr Stummel auf dem Titel ‘Professor’ bestand. (Frage: Was bleibt an diesen Leuten ohne ihren Titel noch üb¬rig?) – Der vorgerückten Zeit wegen wurde die Sitzung auf Mitt¬woch (15. Januar) vertagt. – Bei der Fortsetzung der Diskussion artiku¬lierten sich recht bald die Forderungen der Mathematikstuden¬ten: – 1. Drittelparitätische Mitbestimmung in allen Gremien, die über Wissenschaft entscheiden (also auch in WRK, Wirtschaftsrat usw.). – 2. Änderung der hessischen Bil¬dungspolitik, d. h. mehr Geld für die Wissenschaft, – 3. Aufhe¬bung oder Änderung der Rahmenordnung, – 4. Gestaltung der lokalen Prüfungsordnung gemäß studentischer Forderungen, – 5. Gestaltung des Studien-plans an Hand des studentischen Ent¬wurfs. – 6. Entlastung der Erstsemester. – Der Briefwechsel der Fachschaft mit Wissen¬schaftsrat und ständiger Konferenz der Kultusminister über¬zeugte, daß auf diesem Weg eine Einflu߬nahme der Studenten wohl möglich sei. – Daher beschlossen die 150 Anwesenden, bei nur 20 Gegenstimmen, ab Freitag, dem 17. Januar 1969, in einer zunächst bis 27. Januar befristeten Streik zu treten. Dieser Streik war als Warnstreik gedacht. Es sollte darum gehen, der Öffentlichkeit und den weisungsgebenden Gre¬mien ins Bewußtsein zu führen, daß sich auch innerhalb der Naturwissenschaften, dem ‘guten Kern der Studentenschaft’, ein Widerstand formiert. – Am ersten Streiktag zeigte sich, daß fast alle Mathematikstu¬denten den Streikbeschluß bejahten. – Nur etwa 30 Studenten (rund 15% der Zuhörer) wollten die sonst sehr beliebte Vorle-sung ‘Analytischer Geometrie’ hören. Die üb¬rigen standen in der Nähe des Eingangs und unterbrachen durch Zwischenrufe die Vorlesung, so daß Herr Dembowski , ohne auf Argumente ein¬zugehen, mit seinen Getreuen in einen anderen Saal auswich. – Die etwa 200 Verbliebenen diskutierten, wie die anschließende Vorlesung zu verhindern sei, und beschlossen, der Vorlesung stehend zu folgen. Während Herr Köthe sich nicht be¬irren ließ, und seinen Formelwust an die Tafel schrieb, stand das Audito¬rium und diskutierte einerseits den Streik, kritisierte anderer¬seits direkt die Vorlesung. – Unmittelbar danach wurde man sich darüber klar, daß man sich, um eine Zersplitterung der Kräfte zu vermeiden, auf die Hauptvorlesungen konzentrieren müsse. Se¬minare und Übungen sollten nicht betroffen werden, da sie den Vorstellungen von einer kritischen Universität am nächsten kommen. – Am Montag wurde mitgeteilt, daß der Stoff der Vor¬lesung mitgeschrieben und vervielfältigt würde, um zu verhin¬dern, daß Streikende fachlich benachteiligt werden. Den¬noch be¬währte sich dieses Verfahren nicht, worauf in der Streikwoche die meisten Vorlesungen entweder in Diskussionen umgewandelt oder ganz verhindert wurden. Am spektakulärsten war wohl die Verhinderung der Vorlesung am 24. Januar 1969. Nach einer Diskussion beschloß die Mehrzahl der anwesenden Mathematiker, sich auf das Podium zu setzen, um damit die Entschlossenheit zu bekunden, mit der sie für ihre Forderungen einzutreten gewillt sind. Herr Köthe wurde durch dieses Bild der Einigkeit auf dem Podium schnell überzeugt und hielt es für besser, die Vorlesung abzusagen. – Während der Streikwoche fanden studentische Veranstaltungen mit den Themen Mathematik und Philosophie, Analytische Philosophie, Hochschulreform, Gruppendynamik, Kon¬struktive Mathematik, Staatsexamen, Lokale Prüfungsordnung und Klausurvorbereitungen statt. Sie waren über Erwarten gut be¬sucht und werden, so weit möglich, fortge¬setzt. – Am Montag (27.1.) wurde von der Vollversammlung der Streik einstweilen für beendet erklärt. Jederzeit aber kann der Streik erneut be¬schlossen werden, bestimmt dann, wenn die lo¬kale Prüfungsord¬nung ohne angemessene studentische Beteiligung erlassen wird oder wenn ein neuer Reglementierungsversuch durchgeführt wird. – Bei dem Streik zeigte sich, daß die Dozen¬ten weder umlernen, noch sich von ihrem eingefahrenen Autori¬tätsdenken lösen kön¬nen. – Der Streik konzentrierte sich auf vier Hauptvorlesungen, damit wurden vier Professoren direkt mit dem Streik konfron¬tiert. Die Herren Dembowski, Köthe und Stummel machten ‘von ihrem Hausrecht’ Gebrauch und forderten Studenten namentlich auf, den Hörsaal zu verlassen; dabei lie¬ßen die Herren Köthe und Stummel keinen Zweifel daran, daß sie gegebenenfalls ge¬richtlich gegen die Studenten vorgehen würden. Herr Bauer, un¬ter anderem CDU – Stadtverordneter, drohte offen mit Disziplinarverfahren. Da zum Teil nicht immer dem Willen dieser Herren Genüge getan wurde, ist eventuell mit Anzeigen zu rechnen. Diese werden jedoch erst in den Semesterferien erfol¬gen, da bekanntlich sowohl die Biologen als auch die Mediziner mit einem Streik gedroht haben, sollten Mathematikstudenten Repressalien unterworfen werden. – Streikanalyse – Die wohl wichtigste Funktion des Streikes bestand in seiner aufkläreri¬schen und bewußtseinshebenden Wirkung. Zum ersten Male hat sich innerhalb der Naturwissenschaftlichen Fakultät eine Wille zum Widerstand gegen Einfluß von Administration und Wirtschaft artikuliert; die Mathematikstudenten haben eine neue Machtpo¬sition, um ihre Forderungen durchzusetzen. Das Wissen um diese veränderte Situation läßt wohl absehen, welchen Wert dieser Streik als Warnstreik hatte. Augenscheinlich bedeutet doch das Einbeziehen der Mathematiker in den Kreis der potentiellen Streikenden eine Ausweitung einer viel allgemeineren studenti-schen Bewegung. Mit anderen Worten: die Unruhe vergrößert sich. – Dieser emanzipatorische Effekt unseres Streikes wird noch extrem verstärkt durch die Selbstorganisation des Studiums, wie sie während der Streiktage stattfand. Daß die Arbeitsgruppen so stark besucht waren, daß in ihnen so gut gearbeitet wurde und wird, ist daraus zu erklären, daß ein Bedürfnis besteht, Mathe¬matik von anderen Inhalten her zu verstehen und neuen Erar¬beitungsmethoden zu finden. – Sowohl durch die Presse – und Radiomeldungen als auch durch Briefe der Fachschaft haben nun der Wissenschaftsrat, die WRK, die Ständige Konferenz der Kul¬tusminister und das Hessische Kultusministerium begriffen, daß für sie das Potential der trägen Studenten um ein weiteres ver¬mindert wurde. Sieben Hochschulen, nämlich Berlin, Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen, Freiburg, Gießen und Darmstadt haben sich mit unserem Streik solidarisiert. Ende Februar ist eine Tagung des Fachverbands Mathematik im VDS, auf der gemeinsame Ma߬nahmen für das Bundesgebiet beraten werden. Dann erhebt sich die Frage, ob man es sich noch weiterhin leisten kann, unsere berechtigten Forderungen zu negieren.“
asta information, 13.2.1969
1162) Artikel>13.02.1969>>asta information: Rektor, Untersagung Ver¬breitung Artikel>06.02.1969>>asta information
„Johann Wolfgang Goethe – Universität – Der Rektor – Frankfurt, 7.2.1969 – Az.: 710 – 04 – An die Studentenschaft der J. W. Goethe – Universität – Allgemeiner Studentenausschuß – Par¬lamentspräsidium – Hier – Verfügung: – 1. Der Studentenschaft wird untersagt, die asta – information Nr. 2 vom 6.2.1969 zu verbreiten oder dies zuzulassen. Sie wird verpflichtet, die noch nicht ausgegebenen Exemplare zu vernichten. – 2. Die im Uni¬versitätshauptgebäude ausgelegten Exemplare werden eingezogen und vernichtet. – 3. Die Verfügung ist sofort vollstreckbar. – 4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld von 1500 DM festgelegt. – Begründung: – Die asta – information ent¬hält Beleidigungen, Verleumdungen und Unwahrheiten, die so schwerwiegend sind, daß ich sie als Rechtsaufsichtsbehörde nicht hinnehmen darf und einschreiten muß (§ 39. HHG). – Beispiels¬weise wird zur Begründung auf folgende Auszüge hingewiesen: – I. ‘Um die Bedrohung, die die außerparlamentarische Opposition für die Herrschenden darstellt, entgegenzuwirken, diffamieren sie deren Anhänger. Mit vorurteils¬ge¬tränkten Phrasen versuchen sie die Studentenbewegung in den Griff zu bekommen. Indem sie sie zur Krankheit – zur Seuche – am ‘gesunden Volkskörper’ biolo¬gisieren, erscheint ihr Terror als hygienische Aktion.’ – II. ’Die erneute Eskalation der Professoren am Freitag, die zur Fest¬nahme und erkennungsdienstlichen Behandlung von 76 Studenten und zur exemplarischen Praktizierung der Vorbeugehaft an H. – J. Krahl führte, ist nur der letzte Schritt in der dargestellten Entwicklung, die gleichzeitig den bruchlosen Zusammenhang zwi¬schen hochschulpolitischen Disziplinierungsmaßnahmen und technokratischer Hochschulreform, Relegation und der Domesti¬zierung der außerparlamentarischen Opposition durch Vorbeuge¬haft aufzeigt.’ – III. ’Ohne die Aufforderung an die Studenten, das Seminar zu verlassen, ließen die Professoren die Polizei einrücken und die Studenten abtransportieren.’ – IV. ’Offensichtlich ‘begrüßen und unterstützen’ die Ordinarien die Tätigkeit der Studenten nur in dem Maße, wie auch Rüegg es tut, wenn es um die Aufrechterhaltung ihres Entscheidungsmo¬nopols geht!’ – V. ’Eben an dieser Frage der Verteilung von Entscheidungsergebnissen wird nun deutlich, daß es sich bei Habermasens auf die Problematik von Wissenschaftlichkeit der Arbeitsgruppen begründeten Vorbehalte ebenso um Rationalisie¬rung handelt, wie bei seinem Vorschlag für die Drittelparität um Heuchelei.’ – VI. ’Es dürfte also klar sein, daß die Professoren nicht lediglich zögernde Kleinbürger sind, sondern Reaktionäre, die um die Erhaltung ihrer feudalen Privilegien kämpfen.’ – VII. ’Die sprachlose Antwort dieser ‘radikalen Reformisten’ be¬weist, daß sie, um ihre Ordinarienprivilegien zu verteidigen, bedingungslos mit der Repressionsmaschinerie des autoritären Staates zusammenarbeiten und nachträglich die Angriffe der Ad¬ministration legitimieren. In der gleichen Weise verschafft sich dieser faschistoide Staat nachträglich Gesetze, die die illegalen Maßnahmen der verselbständigten Bürokratien decken.’ – Au¬ßerdem unterstützt die Studentenschaft durch die asta – informa¬tion trotz der verwaltungs¬gerichtlichen Anordnung weiterhin den sogenannten Streik. Beispiel: ‘Aussichten. Für die Frankfurter Mathematikstudenten ergibt sich als Folgerung, daß man nicht aufhören darf, Fragen über das Fach (statt nur Fragen in dem Fach) zu bearbeiten. Selbstverständlich werden Arbeits¬gruppen weiterbestehen; erneut müssen nur, auf Grund der veränderten Situation, Verhandlungen mit den Dozenten geführt werden. Wei¬tere Kampfmaßnahmen sind zu überlegen, falls neue Regle¬men¬tie-rungsversuche unternommen werden, falls Studenten weiterhin ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten bleiben und falls eine lokale Prüfungsordnung gegen unseren Willen erstellt wird.’ – Zur Ein¬ziehung und Vernichtung der asta – information, die im Universi¬tätshauptgebäude ausgelegt worden ist, bin ich auf Grund meines Hausrechts befugt. Da die aufschiebende Wirkung eines Wider-spruchs es der Studentenschaft ermöglichen würde, die Restauf¬lage zu verteilen, mußte die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet werden. Dies stand im öffentlichen Interesse (§ 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). – Die Festsetzung des Zwangsgeldes beruht auf § 69 und § 76 des Hess. Verwaltungs-vollstreckungsgesetzes vom 4.7.1966. – Rechtsmittelbelehrung: – Gegen diesen Bescheid können Sie gem. § 68 ff der Bundesver¬waltungs¬gerichtsordnung vom 21.1.1960 (Bundesgesetzblatt 1960 Teil I S. 17) Widerspruch erheben. Der Widerspruch muß inner¬halb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift des Rektorats der Johann Wolfgang Goe¬the – Universität erhoben werden. – Der Widerspruch ist an mich zu richten und bei mit einzulegen. Der Widerspruch muß als solcher bezeichnet sein, den angefochtenen Bescheid erkennen lassen und einen bestimmten Antrag ent-halten. Die zur Begrün¬dung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. – i. V.: Rammelmeyer„
asta information, 13.2.1969
1163) Artikel>13.02.1969>>FNP: „Anzeige gegen Rektor Rüegg“
„Der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA), Thomas Hartmann, hat in einem Brief an die Staatsanwaltschaft beim Frankfurter Amtsgericht Anzeige gegen Professor Rüegg, den Rektor der Universität erstattet. – Hartmann stützt seine Belei¬digungsanzeige auf Zeitungsmeldungen, wonach Rüegg während einer Pressekonferenz am 6. Februar gesagt haben soll, der AStA – Vorsitzende ‘bereite illegale Aktionen vor’. Am Abend soll Rüegg im Zusammenhang mit diesen Aktionen der Studentenschaft (Hartmann: ‘…die ich offiziell vertrete’) gesagt haben: ‘Diese Banditen, Lügner und Verleumder werden wir eliminieren.’ – Der AStA – Vorsitzende begründet seine Anzeige damit, daß seine Person durch solche Äußerungen herabgewürdigt werde. Da sie ‘unmittelbar vor der Wahl zum Studentenparlament erfolgt’ seien, müßten sie auch als Wahlbeeinflussung gewertet werden.“
FNP, 13.2.1969
1164) Niederschrift>13.02.1969>>Studentische Vollversammlung Germanistik: Forderung nach ständigem Zutritt zu Räumen Germani¬stisches Se¬minar
„1. Wahl der neuen Fachschaftsvertretung: – 112 Studenten nahmen an der Abstimmung teil. – Es gab acht Kandidaten, auf die die folgende Stimmenzahl entfiel: – Harald Müller 54 Stimmen, Thomas Schmid 68 Stimmen, Piwi Frey 33 Stimmen, Ekle Pralle 20 Stimmen, Bernd Philipp 8 Stimmen, Dieckmann 13 Stimmen, Michael Bauer 42 Stimmen, Doris Schwert 34 Stimmen. – Da es nach der Fachschaftsordnung fünf Fach¬schaftsvertreter gibt, heißen die neuen Fachschaftsvertreter: Harald Müller, Thomas Schmid, Piwi Frey, Michael Bauer und Do¬ris Schwert. – 2. Es wurde dann kurz die Arbeit der Fach¬schaftsvertretung und Basisgruppe im nächsten Semester und in den Semesterferien diskutiert; es sind dies: die drei Seminare, die ins Lehrprogramm des nächsten Semesters kommen (‘Hochschulstudium und Schulpraxis’, ‘Wissenschaftstheorie’, ‘Trivialliteratur’), die Vorbereitung des Basisgruppenkongreßes gegen Ende der Semesterferien und die Bildung von Schülerpro¬jektgruppen. – Um diese Arbeit möglich zu machen, wurden fol¬gende Anträge angenommen: – ‘Zur Vorbereitung der angekün¬digten Seminare und Projekte werden die Studenten für die Dauer der ganzen Semesterferien den Großen Übungsraum als Arbeitszentrale benutzen. Auf der Abzugsmaschine darf jeder Student unzensiert Matrizen abziehen: wir fordern, daß der Ab¬zugsapparat aus dem Geschäftszimmer entfernt und an einer Stelle aufgestellt wird, wo er allen Studenten zugänglich ist.’ – (Keine Gegenstimme) – ‘Für den Basisgruppenkongreß gegen Ende der Semesterferien werden Räume des Seminars benutzt.’ – (1 Gegenstimme, eine Enthaltung) – ‘Die Vollversammlung be¬schließt: den Studenten werden ab sofort mehrere Schlüssel für das Seminar zur Verfügung gestellt; einen dieser Schlüssel steht den Studenten zur Verfügung, die die Seminare und Projekte vorbereiten, einer der Fachschaftsvertretung, einer (oder meh¬rere) allen Studenten, die für ihre private Arbeit länger im Se¬minar bleiben wollen. – Wird diesem Beschluß nicht stattgegeben, wird die Fachschaftsvertretung automatisch ermächtigt, sich selbst Schlüssel zu beschaffen. Sollten daraufhin die Schlösser ausgewechselt werden, billigt die Vollversammlung Maßnahmen, die den Studenten jederzeit Zutritt zum Seminar verschaffen.’ – (5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen).“
Protokoll Studentische Vollversammlung Germanistik 13.2.1969; Archiv
1165) Strafanzeige>13.02.1969>>Rektor gegen Unbekannt: Wegen Urkundenfälschung und Beleidigung; Aushängen gefälschter Plakate am 28.01.1969
Der Rektor erstattet Strafanzeige gegen unbekannt wegen Urkundenfälschung und Beleidigung. In der Nacht vom 27. zum 28.1.1969 werden im Universitätshauptgebäude gefälschte Plakate angebracht, auf denen mehrere Personen, unter anderem Polizeipräsident Littmann und Beamte der Kriminalpolizei sowie der Rektor abgebildet sind. Diese Plakate sind mit der Überschrift „Polizeispitzel gesucht und rechts unten mit dem Vermerk „Veranwortlich Rüegg“ versehen.
Strafanzeige Rektor 13.2.1969; Rektorat 206-06/10 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 200/69)
1166) Strafanzeige>13.02.1969>>Rektor gegen Unbekannt: Wegen Urkundenvernich¬tung am 04.02.1969
„Am 4. Februar 1969 fand in der Mensa ab 17.00 Uhr ein so¬genanntes Teach – in statt. Im Anschluß daran, etwa gegen 20.00 Uhr ging die Mehrzahl der Studenten, die an dem Teach – in teilgenommen hatten, zum Universitäts¬hauptgebäude. Gegen 23.00 Uhr drang sodann eine Gruppe von Studenten – durch andere vor Blicken geschützt – gewaltsam in das Dienstzimmer des Universitätsrats Hartmut Riehn (Zimmer 40) ein und brach den darin stehen¬den Aktenschrank auf. – Herr K… soll daran beteiligt gewesen sein. – Die eingedrungenen Studenten zer-streuten den Inhalt des Schrankes – ins¬besondere Akten des Senatsausschusses für Rechts – und Verfassungsfragen – wahllos im Raum, beschädigten das Mobiliar und verbrannten die vorgefun¬denen Akten teilweise vor dem Universitätshauptge¬bäude. An die Eingangstür zu dem Dienstzimmer Nr. 40 wurde mit roter Farbe ein Hakenkreuz gemalt. – Der Student N… N…,[…] kommt als Zeuge zu diesem Vorfall in Frage. Herr W…(von der Kripo oder Schutzpolizei?) ist im Besitz eines Ton¬bandes, auf dem das gewaltsame Eindringen in den Raum 40 akustisch festgehalten ist. Wegen des geschilderten Verhaltens erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag aus allen recht¬lichen Gründen.“
Strafanzeige Rektor 14.2.1969; Rektorat 206-06/11 (Aktenzeichen Staatsanaltschaft unbekannt)
1167) Brief>14.02.1969>>Präsident Studentenparlament Michael Wolf an Rektor: Bitte um Ausnahmen vom Hausverbot
„Nach wie vor bin ich der Auffassung, daß – a. die Handha¬bung der geltenden Hausordnung sowie des geltenden Disziplinarrechts verfassungswidrig ist und – b. das gegen mich ausgesprochene Hausverbot im Sachverhalt nicht den Tatsachen entspricht. – Trotzdem gehe ich aus Gründen der Dringlichkeit auf einen mir von Herrn Riehn gemachten Vorschlag ein, der mit gegenüber auf Befragen erklärte, Zweck des Hausverbots sei es, mich von Teach – ins u. a. fernzuhalten, ansonsten sei es durchaus möglich, im Einzelfall die Universität zu betreten. (Vergl. dazu auch Ihr erster Hausverbotsbescheid vom 5.2.1969). – Hiermit möchte ich beantragen, daß ich – a. heute, am 14.2.69 um 20.00 Uhr der Vorlesung von Dr. O. Negt beiwohnen darf, – b. zu Beginn der nächsten Woche bei Herrn Prof. Dr. Schlochauer den sog. kleinen öffentlichen Schein abholen kann. – Analog zum Vorschlag von Herrn Riehn füge ich hinzu: Sollte mir bis 17 Uhr kein negativer Bescheid zugekommen sein, nehme ich an, daß Sie hiermit einverstanden sind.“
Schreiben Parlamentspräsident Studentenschaft, Michael Wolf an Rektor 14.2.1969; Rektorat 206 – 07
1168) Artikel>14.02.1969>>FAZ: „Die radikale Mitte“
„Daß eine zweite Wiederholungswahl, noch dazu für die letzten Semestertage anberaumt, im Frankfurter Studentenparlament einen deutlichen Ruck zur Mitte hin bringen würde, hat so recht niemand erwartet, vielleicht nicht einmal sie Sieger selbst. Die Wiederholung einer ungültigen Wahl hatte bisher, das Beispiel Erlangen zeigte es vor einigen Monaten, stets den Radikalen genutzt, die von der Wahlmüdigkeit der großen Zahl der unpoli¬tischen Studenten profitierten. Diesmal aber läßt sich eines deutlich erkennen: Die Vorgänge an der Johann Wolfgang Goe¬the – Universität während der letzten Wochen mit Institutsbeset¬zungen, Zerstörungen und Störungen von Vorlesungen, der ‘Streik’ im Dezember, die vom SDS zumindest mitgetragenene Ge¬waltaktionen Radikaler in der Stadt haben ihren Initiatoren in der breiten Masse der Studentenschaft nichts eingebracht, eher bei diesen das Gefühl verstärkt, sich endlich zur Wehr setzen zu müssen. – Das Aktionskomitee Demokratischer Studenten (ADS), im letzten Sommer spontan als Gegenkraft zu linken Universi¬tätsbesatzern und Rektoratsstürmern ins Leben gerufen, verstand es, sich organisatorisch fest auf die Beine zu stellen und kam jetzt nach vieler Kleinarbeit zum politischen Erfolg. Kurioser¬weise mit einem hochschulpolitischen Programm, das durchaus nicht etwa erst aus dem Boden gestampft wurde, sondern in weitgehendem Maß mit dem des SDS von vor einigen Jahren identisch ist. So nennt sich auch das ADS gern radikale Mitte; man kann es sich leisten, nachdem der Gegner sich offen zur Gewalt bekannt hat und sie in immer stärkerem Maße auch praktiziert. – Es ist zu erwarten, daß das ADS mit seinen zehn Sitzen im Parlament dessen Präsidenten stellen wird. Für den AStA – Vorsitz wird es allerdings nicht reichen, wenn auch der frühere AStA – Vorsitzende Birkholz, der als einziger seiner Liste ‘Hochschulreform’ ins Parlament rückt, voraussichtlich mit den Gewinnern der Wahl zusammengehen wird. Das ergäbe dann elf Stimmen der Mitte gegen elf vom SDS, dem Liberalen Studenten¬bund Deutschlands und dem Demokratischen Block zusammen. – Zu den politischen Sitzen im Parlament kommen freilich noch sechs, welche die Fachschaften der Fakultäten qua Institution innehaben. Hier bleibt abzuwarten, wie diese Parlamentarier, seit etwa einem Jahr auch politisch viel stärker engagiert als früher, bei Beschlüssen, die die ganze Studentenschaft angehen, stimmen werden. Sie werden wahrscheinlich, obwohl kein einheitlicher Block, in nächster Zeit bei Parlamentsbeschlüssen das berühmte Zünglein an der Waage bilden. Von ihrem ‘Fach’ her aber, so steht zu erwarten, wird ihnen ernsthafte Arbeit und Mitarbeit an einer vernünftigen Hochschulpolitik wichtiger sein als un¬ablässiges Aufrufen zu Demonstrationen und Streiks, welche alle Beteiligten nun schon seit geraumer Zeit von dieser dringlichen Arbeit immer wieder abhält.“
FAZ, 14.2.1969
1169) Vermerk>14.02.1969>>Kriminalpolizei: Telefongespräch mit Roth (Rektorat) wegen Strafanzeige Go in Sitzung Rat der AfE 30.12.1968
„Herr Roth, 2. Justitiar an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität, teilte auf Anfrage mit, daß die als Zeugen aufgeführten Professoren sich mit folgendem Anliegen an ihn wandten: Bei dem sogenannten ‚go-in‘ bei der Sitzung des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften am 30.12.69, um 16.00 Uhr, befanden sich etwa 4o Professoren in dem Sitzungsraum. Da in dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren aber nur fünf der Anwesenden als Zeugen aufgeführt wurden und zur Sache Ausagen machen sollen, möchten die genannten Professoren keine Angaben machen, solange nicht alle Anwesenden als Zeugen gehört werden. Herr Roth ist z.Z. damit beschäftigt, die Namen der an der Sitzung beteiligten Personen zusammenzustellen. Sobald die Liste erstellt ist, wird hiesige Dienststelle unterrichtet. Herr Roth erklärte, daß er damit rechnet, die Liste bis etwas 21.2.68 zusammengestellt zu haben. Die Liste wird dann dem Vorgang nachgereicht. gez. Eppstein KOM.“
Vermerk Kriminalpolizei 14.2.1969; Archiv, Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 53/69
1170) Niederschrift>15.02.1969>>Senat Sitzung: „Öffentlichkeit der Senat Sitzung bzw. Veröffentlichung von Senatsprotokollen“
„Auf Vorschlag des Rektors beschließt der Senat, künftig einmal im Semester zu einer öffentlichen Veranstaltung einzuladen. Der Öffentlichkeit der Senatssitzung steht die Vertraulichkeitsklausel der Satzung entgegen. Es soll jedoch ein Senatsprotokoll veröf¬fentlicht werden, das die Beschlüsse enthält und ebenso die wesentlichen Erwägungen, die zu den Beschlüssen geführt haben. – Der Entwurf des Protokolls geht allen Senatoren zur Geneh¬migung zu. Die Einspruchsfrist wird auf wenige Tage verkürzt.“
Protokoll Senatssitzung 15.2.1969; Rektorat 202 – 02
1171) Brief>18.02.1969>>Rektor an Frankfurter Rundschau: Zum LeserBrief vom 14.02.1969, „Schnellstverfahren gegen Krahl?“
„Sehr geehrte Herren! – Zum Leserbrief in der Frankfurter Rundschau vom 14.2.1969, Seite 17, ‘Schnellstverfahren’ gegen Krahl? nehme ich wie folgt Stellung und bitte um Aufnahme: – Weder habe ich bei meiner Pressekonferenz vom 6.2.1969 ein Schnellstverfahren gegen Krahl gefordert, noch auch nur mit einer Silbe der Justiz den Vorwurf gemacht, weil sie, durch studentische Straftaten überlastet, nicht in der Lage ist, die Strafverfahren in angemessener Zeit durchzuführen. Ich habe seit der ersten systematischen Störung der Vorlesung von Pro¬fessor Carlo Schmid im November 1967 durch den SDS den Standpunkt vertreten, daß Straftatbestände von Studenten, wenn irgend möglich, durch die ordentlichen Gerichte beurteilt werden sollten und die Universität ihr eigenes – in Inhalt und Prozedur der heutigen Situation nur noch teilweise adäquates – Disziplinarrecht nur im äußersten Notfall anwenden sollte. Strafverfahren, welche jedoch, wie im Falle der Nötigung von Professor Carlo Schmid oder der Besetzung des Rektorats erst viele Monate nach der Strafanzeige zur Anklageerhebung führen, helfen der Universität nicht, einen ordnungsgemäßen Studienbe¬trieb aufrechtzuerhalten. Mein Hinweis auf diese Sachverhalte diente nur dazu, den Entschluß der Universität zu begründen, nunmehr die Disziplinarverfahren, die im Hinblick auf die schwebenden Strafverfahren ruhen, wieder aufzunehmen und Verletzungen der Universitätsordnung disziplinarisch zu verfol¬gen. Herr Richter Kupke irrt, wenn er mir vorwirft, ich hätte die mir zu Gebote stehenden Mittel gegen Störungen des Universi¬tätsbetriebes nur zögernd eingesetzt. Vielmehr bin ich seit dem Beginn der systematischen Störaktionen in Wort und Tat unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und unter Berück¬sichtigung der staatlich – politischen Möglichkeiten mit beharrli¬cher Energie gegen diejenigen Studenten vorgegangen, die mit ihren Rechtsbrüchen das Vertrauen in den demokratischen Staat untergraben. Zugleich habe ich es als meine oberste Aufgabe angesehen und werde dieses Ziel ebenso beharrlich weiterver¬folgen, den Reformwillen der gutwilligen Studenten und Dozenten nicht durch kopflose Reaktionen abzuschrecken, sondern vielmehr zu ermutigen und zur Verwirklichung zu bringen.“
Schreiben Rektor an FR 18.2.1969; Rektorat 206 – 07
1172) Niederschrift>18.02.1969>>Studentenparlament Sitzung: Diverses
„[…]TOP 7: Anträge – Antrag 1/1:Das Parlament möge beschlie¬ßen: – Das Parlament wird mit sofortiger Wirkung abgewählt wegen 1. Unkenntnis der elementaren Paragraphen der Satzung und Geschäftsordnung und 2. kompletter Unkenntnis, eine Sit¬zung zu leiten. – gez. v. Garnier(ADS), Göbel(ADS) und Bauer (ADS). – Barrabas: Go – Antrag auf Nichtbefaßung. – wird mit großer Mehrheit gebilligt. – Antrag 1/2: Das Parlament möge be¬schließen: Das Parlamentspräsidium wird beauftragt, Vorschläge vorzuberei¬ten, die es ermöglichen, daß im Zeitungskiosk der FAZ im Stu¬dentenhaus auch andere Tageszeitungen und Zeitschriften zu Studentenpreisen verkauft werden. gez. Schindler(Wiso). – Hart-mann: Das Projekt besteht schon, die FAZ bekam gekündigt, der AStA übernimmt den Kiosk, Zeitungen und Zeitschriften werden dort verkauft werden dort verkauft werden, die man sonst nicht führt, von anderen Universitäten usw. – Der Antragsteller zieht den Antrag zurück.[…].“
Niederschrift Sitzung Studentenparlament 18.2.1969; Archiv
1173) Verfügung>18.02.1969>>Rektor gerichtet an Fachschaften: Bekräfti¬gung der rechtsaufsichtlichen Maßnahme vom 21.01.1969
„Durch mein Schreiben vom 21. Januar 1969 habe ich die Fachschaften als Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert, mir ihre Fachschaftssatzungen zu übersenden, die Fachschaftsvertreter zu benennen und mir die Protokolle der Vollversammlungen zu überlassen. Einige Fachschaften haben überhaupt nicht reagiert, andere haben sich, wenn auch verklausuliert, geweigert, die Aufforderung zu befolgen. – Ich bedaure, daß ich dieses Ver¬halten der Fachschaften nicht hinnehmen kann, da ich in einer solchen Situation meine Prüfungs – und Kontrollpflicht nicht zu erfüllen vermag. Das Erfüllen dieser Pflicht kann den Fach¬schaften zugemutet werden, da sie finanziell in der Lage sind, denn der Studentenschaftsbeitrag ist u. a. auch hierfür be¬stimmt. – Ich wiederhole deswegen nochmals meine rechtsauf¬sichtliche Verfügung vom 21.1.1969 und setze für deren Erfül¬lung eine Nachfrist von zehn Tagen ab Zugang dieses Schrei¬bens.[…].“
Verfügung Rektor gerichtet an Fachschaften 18.2.1969; Rektorat 411 – 10
1174) Brief>19.02.1969>>Patzer an Rektor: Zum Aufruf des Rektors und der Dekane vom 06.01.1969
„Ich erlaube mir, zugleich im Namen einiger Kollegen der Phi¬losophischen Fakultät unserer Universität, Ihnen in der Anlage den Text eines offenen Briefes an S. Magnifizenz, den Herrn Rektor zur Kenntnis zu bringen und Ihrer freundlichen Auf¬merksamkeit zu empfehlen. Wie Sie aus dem Datum des Briefes ersehen, liegt seine Abfassung einige Wochen zurück. Die Ab¬sendung wurde verschoben, weil es nicht Absicht des Briefes war, in die damals von der Universitätsleitung gegen die Studenten¬vertretung getroffenen Maßnahmen und zwischen beiden Partnern bestehenden Streitfragen (betr. besonders 1. Aufruf des AStA zu ‘Streik’ und ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen, 2. Versuch der ‘Besetzung’ des Instituts für Sozialforschung und die daran anschließenden Vorkommnisse) unmittelbar einzugreifen oder auch nur diesen Anschein zu wecken. Der offene Brief sollte vielmehr einen Beitrag zur Erörterung grundsätzlicher Fragen im Bereich der derzeitigen Hochschulpolitik geben und auf die Mitberücksichtigung bestimmter bisher wenig beachteter Gesichtspunkte in der Zukunft hinwirken. Die in dem offenen Brief erörterten Fragen erscheinen den Unterzeichnern des offe¬nen Briefes heute noch ebenso dringend und der Beachtung be¬dürfend wie zur Zeit seiner Abfassung. – Eine Abschrift des of¬fenen Briefes der Fachschaftsvertretung Klassische Philologie an den Herrn Rektor vom 7.1.1969, auf den in dem Brief der Pro¬fessoren der Philosophischen Fakultät mehrfach Bezug genommen wird, liegt bei. – Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit noch einige persönliche Bemerkungen zur Sache, die natürlich nur meine eigene Meinung wiedergeben. Die Entwicklung der etwa sechs Wochen nach dem Aufruf des Rektors und der Dekane hat bereits die ungünstigen Auswirkungen der im Aufruf bemängelten fehlenden Differenzierung der Begriffe ‘Störung‘ und ‘Streik‘ er¬kennen lassen. Man wird für richtig und, unter den gegebenen Umständen, für unerläßlich halten, (hieran läßt der ‘offene Brief’ keinen Zweifel), daß streikähnliche und Unterrichtsveranstal¬tungen störende Handlungen von studentischer Seite, die Ge¬walttätigkeiten enthalten und damit auf revolutionärem Wege diese Umformung des akademischen Unterrichts bezwecken, ver¬boten werden. Diese Handlungen sind im Aufruf deutlich ge-kennzeichnet, und insofern gilt hier keine Kritik. Sie besteht nur darin, daß als Gegenteil hierzu, also als normgemäßes Ver¬halten der Studenten, angesehen wird nur die Hinnahme der jetzt bestehenden Verhältnisse des Studiums (‘an ihrem Studium interessiert’) mit der Möglichkeit von Vorschlägen und Anregun¬gen zur Studien – und Hochschulreform auf dem Dienstweg. Ob¬wohl also ausdrücklich nur ‘revolutionärer’ Streik und Störungen verboten werden, läuft das (eben durch den Gegensatz) auf das Verbot jeder Art von streikähnlichen Handlungen hinaus. Die vorläufige Verfügung des Verwaltungsgerichts verbietet genau¬genommen auch nur einen solchen ‘Streik’, der auf gewaltsame Lahmlegung des Unterrichtsbetriebs hinausläuft, mit der Unter¬richtsformen durchgesetzt werden sollen, die von nur einseitig orientierten Studentengruppen gewünscht werden. Gleichwohl werden ‘Streik’ und ‘Boykott’ überhaupt verboten. In der Stel-lungnahme des Ministers wird der Sache nach jede Nichtdurch¬führung von Vorlesungen pp. seitens der Studenten oder der Dozenten(!) als rechtswidrig bezeichnet. Damit sind von den Universitäten bisher noch bestehende Möglichkeiten (die auch früher bestanden) aufgegeben worden, um demonstrativ und mit der Aussicht auf Gehör wohlbegründete Ablehnungen von Mi߬ständen zu bekunden, die nach dem gemeinsamen Willen und dem gemeinsamen Interesse der Lehrenden und Lernenden bestehen. – In einer süddeutschen Universität wurde von Studenten mit Bil¬ligung der Professoren gestreikt, um auf eine allgemein als un¬erläßlich empfundene Erhöhung der wirtschaftlichen Mittel zu dringen. Ähnliche Situationen sind an jeder Hochschule immer wieder möglich, zumal in Hessen. Seit Jahren haben wir allen Anlaß, mit Nachdruck auf Abstellung einer großen Reihe von Mißständen zu dringen: etwa Stillstand der Bauarbeiten am Ju¬ridicum, unerträgliche räumliche Verhältnisse im Bereich der Chemie, das immer noch nicht geklärte Problem Niederurseler Hang, zu geringe finanzielle Mittel für die wissenschaftlichen Hilfskräfte usw. Wir haben erlebt, daß der ‘Dienstweg’ (im wei¬testen Sinne) sich hier längst als unwirksam erwiesen hat. Aber nach der neuesten Entwicklung ist es jetzt verboten, für die praktische Lösung solcher Fragen streikähnliche Mittel einzu¬setzen, die ja in diesem Fall auf alles andere als auf ‘Lahmlegung des derzeitigen Lehrbetriebes’ abzielen sondern auf das glatte Gegenteil. Durch die jetzt erfolgte Solidarisierung der Universitätsleitung für jede Art von Maßnahmen, die er durch¬setzen will, oder Unterlassung, für die er verantwortlich ist, er¬warten zu müssen. Das ist eine Selbstbeschränkung der Freiheit von Lehre und Forschung, die für die Bekämpfung der Aktivität der radikalen studentischen Gruppen nicht nötig gewesen ist. Daß diese Gruppen, besonders nach dem Ausmaß der jüngsten Ausschreitungen bekämpft werden mußten, steht außer Frage, aber es mußte eben nicht um diesen Preis geschehen. Das viel¬beredete ‘Stehvermögen’ nach der einen (der studentischen) Seite enthält leider zugleich ein völliges Nichtstehvermögen nach der anderen (der ministeriellen = parteipolitischen) Seite, auf der sich ein ungleich gefährlicherer Gegner befindet, weil dieser lautloser vorgeht und mit seiner Fatamorgana einen sozialen Aufstiegsparadieses durch ‘Bildung’ breite Massen des Volkes hinter sich wissen und dadurch legal auftreten kann. – Das hessische Programm des ‘Stufenlehrers’ gehört zu den Problemen, zu denen die Universitäten mit aller Energie Stellung beziehen müssen. Der Terminus klingt harmlos. Die Frage: 2 Semester Studium mehr oder weniger, scheint, isoliert gesehen, nicht der Rede wert, und doch ist das ein (sehr wichtiger) Baustein in einem seit langem bestehenden Programm besonders der hessi¬schen Kulturpolitik, das dem Universitätsstudium ein sehr an¬deres Gesicht geben wird als bisher, wie wir alle es nach dem bisher geltenden Begriff von Freiheit der Lehre und Forschung nicht wünschen können. Mit der Einrichtung von Fachbereichen werden die Fächer der philosophischen Fakultät, die Lehrer auszubilden haben, zu einer Abteilung zusammengefaßt, die mit der Abteilung für Erziehung assoziiert, oder in sie inkorporiert werden wird. Dann wird der Normallehrer mit sechssemestrigem Studium an Stelle des früheren Gymnasiallehrers verbindlich, d. h. nicht mehr und nicht weniger, als daß es nur noch ein drei¬klassiges Gymnasium geben wird. An dem Projekt der Gesamt¬schule ist ja nicht so sehr die Idee zu kritisieren als der un¬nachgiebige, eisern Wille unserer Kultusverwaltung und derjeni¬gen anderer Länder, sie bei offenkundig noch unzureichenden finanziellen und personellen Mitteln voreilig durchzusetzen. Der Bankrott der hessischen Schulpolitik, in der allzu lange die not¬wendige Koordinierung von Gymnasial – und Universitätsbildung vernachlässigt worden ist, zwingt die Verantwortlichen jetzt zu inflatorischen Mitteln. Das soll auf dem Rücken der Hochschulen ausgetragen werden, die in Kürze ‘Abiturienten’ erhalten werden, die völlig unzureichend ausgebildet sind und gleichwohl durch ein Kurzstudium gejagt werden sollen, das, jedenfalls für die betroffenen Fächer, kaum noch Raum für Vertretung von For¬schung und Lehre gegenüber der weitaus größten Zahl der Studenten lassen wird. In diesem Zusammenhang muß der ‘Streik’ im Dezember 1969, sofern er gegen den ‘Stufenlehrer’ gerichtet war, als eine große Chance betrachtet werden, wirksam gegen diese destruktiven Tendenzen Widerstand zu leisten. Diese Chance wurde nicht nur verpaßt (es bleibt die Frage bestehen: welche wirksamen Mittel gegen den Stufenlehrer gedenkt die Universitätsleitung jetzt einzusetzen?), sondern durch das for¬malistische und pauschale Verbot von ‘Streik’ und ‘Störungen’ (ein schon als solcher subjektiv verschieden auslegbarer Begriff), bei denen nach der jeweiligen Absicht solcher Aktionen gar nicht gefragt wird, haben wir freiwillig jede noch einige Wirkung versprechende Form von möglichem Widerstand preisgegeben. Dies wirkt um so peinlicher, nachdem wir in den letzten Jahren allzu oft erlebt haben, daß unsere Kulturverwaltung gesonnen ist, rücksichtslos über wohlbegründete Interessen der Universität hinwegzugehen, und demgegenüber allgemein die Entschlossenheit bestand, sich dieser Entwicklung mit allen Mitteln zu widerset¬zen. – Wie die Dinge jetzt liegen, besteht kaum Aussicht, das Preisgegebene wiederzuerlangen. Was sich aber als um so dringli-cher abzeichnet, gerade auch angesichts der jüngsten Entwick¬lung in der Studentenschaft, ist eben die nachdrückliche Unter¬stützung derjenigen aktiven studentischen Gruppen, die nicht den Weg einer revolutionären Umgestaltung der Universitätsver¬hältnisse nach übertriebenen und einseitig orientierten Ideolo¬gien gehen wollen, sondern die gemeinsam mit den Universitäts¬lehrern gegen von außen kommende dirigistische Tendenzen die ‘Freiheit von Forschung und Lehre’ sichern und ihr einen zeit¬gemäßen und aufbauenden Inhalt abgewinnen wollen, der für die Stellung der Hochschulen in der Gesellschaft fruchtbar sein kann. Diese aktiven Gruppen können nicht auf das bloße Ein¬reichen von Reformvorschlägen eingeschränkt werden. Das Stufenlehrerproblem z. B., wie viele andere ähnlich geartete Probleme, die schon bestehen oder später entstehen werden, sind auf diese Weise wirksam gar nicht im Sinne der Universität zu lösen. Natürlich ist es überhaupt, und jetzt besonders, unmöglich – daran ist auch in dem ‘offenen Brief’ nicht gedacht – , diesen Gruppen ausdrücklich ein ‘Streikrecht’ oder ähnliches zuzuge¬stehen. Möglich scheint mir indessen immer noch – und der au¬genblickliche Zeitpunkt dürfte dafür besonders günstig zu sein – , die positiv aufbauwilligen Studenten auf Unterlassung und Ablehnung von bisher seitens der Radikalen (immer unbedenkli¬cher) geübten gewaltsamen und rechtswidrigen Praktiken zu verpflichten. Vielleicht ist es zur Verdeutlichung meiner Auf¬fassung (und der vieler anderer Kollegen) nützlich, wenn ich Ihnen exempli causa anbei den Entwurf einer solchen ‘Erklärung’ vorlege, den ich unserer Fachschaft als Anregung vorgelegt habe und der gerade von ihr erörtert wird (sie steht dem Gedanken einer solchen Erklärung grundsätzlich positiv gegenüber). Ich glaube, daß mit diesem Entwurf am ehesten der Verdacht aus¬geräumt werden kann, den man natürlich auch für diesen offe-nen Brief befürchten muß, (wie sehr er gerade das Gegenteil bezweckt) als wünsche man die Gewaltmittel radikaler Studen¬tengruppen, die in der letzten Zeit groteske und völlig unhalt¬bare Formen angenommen haben, in ihrer Gefährlichkeit und Unhaltbarkeit zu verkleinern oder ihnen gar (etwa in naiver Verkennung der Machtverhältnisse) Vorschub zu leisten. – Mit den besten Empfehlungen – Ew. Magnifizenz sehr ergebener – H. Patzer.“
Schreiben Patzer an Rektor 19.2.1969; Rektorat 510-14, M.3
1175) Brief>24.02.1969>>Rektor an Patzer: Antwort auf des¬sen Brief vom 19.02.1969
„Ich danke Ihnen sehr, daß ich durch Ihr Schreiben vom 19.2.1969 vom Offenen Brief der Fachschaftsvertretung für Klassische Philologie vom 7.1.1969 und vom Offenen Brief von 8 Kollegen der Philosophischen Fakultät vom 30.1.1969 Kenntnis erhalten habe. – Gleichzeitig bedauere ich es, daß Philologen offensichtlich das Lesen verlernt haben und in offiziellen Kundgebungen Intentionen hineinlegen, die sich einem gewis¬senhaften Interpreten verbieten müßten. – Wie Sie meiner Schrift ‘Die studentische Revolte…’ S. 8 entnehmen können, habe ich in keiner Weise etwas gegen öffentliche Demonstrationen gegen die Staatsverwaltung einzuwenden, sondern kann im Ge¬genteil für mich in Anspruch nehmen, mehr als irgendeiner der Unterzeichner Ihres Offenen Briefes gegen Maßnahmen des Kul¬tusministers mit Erfolg auf und neben dem Dienstweg vorgegan¬gen zu sein. Die seitenlangen Analysen über den Ursprung des ‘Streiks’ im Zusammenhang mit der Stufenlehrerausbildung gegen gänzlich an dem Sachverhalt vorbei, der sich von diesen Forde¬rungen losgelöst und sich zu einer Umfunktionierung der Re¬formbewegung in eine aktionistische Revoluzzertätigkeit entwic¬kelt hat. Zum großen Mißfallen des Herrn Kultusministers habe ich sowohl durch die Lehrerbildungskommission am 5.12.1968 wie auch durch den Senat in seiner Sitzung vom 11.12.1969 eine Entschließung verabschieden lassen, die eindeutig gegen die Stufenlehrerausbildung Stellung nahm und die Berechtigung die¬ser ‘Streik’ – Bewegung im Sinne des ‘demonstrativen verabredeten kollektiven Nichtbesuchs von Vorlesungen’ anerkannte. Diese Beschlüsse sind der Presse bekanntgegeben worden. Gleichzeitig hat der Senat jedoch festgestellt, daß eine Gruppe von Studen¬ten diese (wie auch im Falle des Juridicums) berechtigte Kritik für ihre Ziele ausnutzt, den Lehrbetrieb zum Erliegen zu bringen und die Studenten für die Revolutionierung der Gesellschaft ge¬winnen will. Ich kann es nur als beklagenswerte Naivität emp¬finden, wenn Hochschullehrer diese akute Gefahr in den letzten 2 1/2 Monaten nicht erkannt haben. – Ich verstehe im Übrigen nicht, wie Sie und Ihre Kollegen mir vorwerfen können, ich be¬günstige nicht, ja verhindere den Differenzierungsprozeß zwi¬schen den radikalen Studentengruppen und denjenigen aktiven Studentengruppen, die nicht den Weg einer revolutionären Um¬gestaltung von Universitätsverhältnissen gehen wollen. Soweit solche Gruppen mir überhaupt zur Kenntnis gekommen sind – auch Ihr Brief spricht sehr pauschal von deren Existenz, ohne auch nur eine einzige und deren konkrete Reformpläne namhaft zu machen – habe ich sie nicht nur in meinen verschiedenen öffentlichen Pressemeldungen unterstützt, wo mir im Gegensatz zu Ihrer Unterstellung ein übertriebener Optimismus vorgeworfen wurde, weil ich ebenfalls der Meinung bin, daß der Differenzie¬rungsprozeß eingesetzt hat. Über diese allgemeine Ermutigung studentischer Initiative hinaus, deren erstes demokratisches Mittel, nämlich das Initiativrecht, von Ihnen völlig unverständ¬licherweise bagatellisiert wird, habe ich in all denjenigen Fällen eine aktive Unterstützung zugesagt und auch durchgeführt, in denen mir solche Initiativen überhaupt bekannt geworden sind. Pauschale Ankündigungen und Verdächtigungen ohne konkrete Hinweise bleiben jedoch, genau so wie die pseudorevolutionären Aktionen politisch unwirksam bzw. erzeugen nicht nur bei der Regierung, sondern vor allem bei der breiten Öffentlichkeit ein Mißtrauen gegen die Akademikerschaft und deren pauschale Verdammung demokratischer Einrichtungen; eine Wirkung, die ich für die Zukunft der deutschen Demokratie nur als äußerst ge¬fährlich bezeichnen kann. – Sie, Ihre Kollegen und auch die anonym gebliebene ‘Fachschaft’ können immer auf meine Unter¬stützung zählen, wenn es sich um konkrete Reformmaßnahmen sowie um Aktionen zum Schutze und zur Reform der Forschung und Lehre handelt. Ich bin auch gerne bereit, über einzelne Be¬griffe die philologisch – philosophisch notwendige Klärung im Ge-spräch herbeizuführen, darf aber erwarten, daß in diesem Falle nicht einzelne Stellen aus dem Zusammenhang gezerrt, sondern – wie wenigstens ich es in meinem Studium gelernt habe – Aus¬sagen, Willensbekundgebungen und Postulate im Zusammenhang der jeweiligen Situation interpretiert werden und zunächst der Versuch gemacht wird, sie zu verstehen, bevor man sie verur¬teilt. Aus diesem Grunde bin ich Ihnen für Ihren persönlichen Brief und den Entwurf einer Erklärung sehr dankbar. Ich könnte jeden Satz davon selbst unterzeichnen.“
Schreiben Rektor an Patzer 24.2.1969; Rektorat 510 – 14, M.3
1176) Brief>24.02.1969>>Schlerath an Kollegen: Stellungnahme zu de¬ren Offenen Brief 30.01.1969
„.Sehr verehrte Herren Kollegen, – gestatten Sie bitte, daß ich zu Ihrem offenen Brief an den Rektor vom 30.1.1969 Stellung nehme. – Drei der berühmten Fragenkomplexe scheinen mir von Wichtigkeit: – 1. Die Abgrenzung der Aktionen der sachlich – kri¬tischen Studenten von denen der maßlos – radikalen, die 2. der Frage, ob ein ‘Streik’ ein angemessenes Mittel der Auseinander¬setzung mit dem Kultusminister ist, 3. die Frage, ob der Stufenlehrer tatsächlich eine so verderbliche Sache ist. – In al¬len drei Fragenkomplexen bin ich völlig anderer Meinung als Sie. – 1. Es bedarf keines Beweises, daß die Protestbewegung gegen den Stufenlehrererlaß nicht von den sachlich – kritischen Stu¬denten ausgegangen ist, sondern, daß es die umstürzlerischen Gruppen waren, die (noch geschickt im Hintergrund stehend) die Initialzündung gegeben haben. Fast auf den Tag genau haben an verschiedenen Universitäten des Bundesgebietes Störungen ein¬gesetzt, die in den verschiedenen Ländern mit ganz verschie¬denen Vorwänden motiviert wurden. Solche destruktiven Umtriebe können nur mit einem sachlichen Vorwand begonnen werden; sie sind unbedingt darauf angewiesen, daß politisch naive Studenten die Begleitmusik liefern und die Atmosphäre für die nachfolgen¬den Störungen schaffen. Aus diesem Grunde legen die Radikalen auch so großen Wert darauf, daß die Unruhen nicht an einer Universität allein ausbrechen. Ihre ‘kritischen Studenten’ sind also in Wirklichkeit die Einfältigen, die den Radikalen auf den Leim gegangen sind, die sich ungewollt dazu hergegeben haben, eine Revolutionsstimmung mitzuschaffen. Die Naiven stellen sich als erste Sprosse einer vorgeplanten Eskalation zur Verfügung… Die Streikbewegung war ‘umfunktioniert’, ehe sie begonnen hatte. Es ist mir einfach unbegreiflich, wie man diese Zusammenhänge ignorieren kann. – 2. Ebenso unfaßbar ist mir, daß Professoren einen ‘Streik’ als adäquates Mittel ansehen, um einen Minister zu zwingen, einen Erlaß zu revidieren. Ein Professor kann immer nur auf ein Ein¬ziges vertrauen: auf die Kraft seiner Argumentation oder – pa-thetisch ausgedrückt – auf die Macht der Wahrheit; also auf die Macht, auf der seine ganze Existenz beruht. Die Antwort auf einen verhängnisvollen Erlaß eines Ministers kann nur in schriftlich oder mündlich vorgetragener Gegenargumentation be¬stehen. Wenn massenhafte Äußerungen von universitären, Fa¬kultäten, Hochschullehrern und Studenten ihre Wirkung verfeh-len, hat der Professor als letztes Mittel nur die Möglichkeit seinen Dienst zu quittieren (wenn es ihm die Sache wert ist). – In diesem Zusammenhang kann man darauf hinweisen, daß auch im Arbeitskampf an die Stelle des Streiks die Argumentation ge¬treten ist, seit die wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse der Sozialpartner zugenommen haben. – Was soll ein Kultusminister von seinen Professoren denken, die nicht alles daransetzen, ihre einzige Stärke auszuspielen, nämlich Sachkenntnis und Argu¬mentationskraft, sondern die wie trotzige Kinder einfach nicht mehr mitmachen. Natürlich ist es dem Minister klar, daß solche Aktionen der Professoren und Studenten nur den Wert einer nachdrücklichen Meinungskundgebung haben und daß keinerlei Macht dahinter steht. Kein Hochschullehrer wird so weit gehen seine Prüfungstätigkeit einzustellen. Kein Student wird wegen eines solchen Streiks einen Prüfungstermin verlieren und ein halbes Semester geht es allemal ohne Vorlesungen. Es ist immer verhängnisvoll, sich einer Illusion hinzugeben; hier ist es die Illusion, die Professoren könnten eine Macht ausüben, indem sie keine Vorlesungen halten. Wenn man erpressen will, muß man etwas in der Hand haben. Das weiß der Minister und deshalb wird ihn ein Streik nicht beeindrucken. – 3. Ich bin der festen Überzeugung, daß die Universität als wissenschaftliche Anstalt nur zu retten ist, wenn sie eine ‘undergraduate school’ nach unten ausgliedert. In den Massenfächern ist m. E. nur etwa ein Viertel der Studenten für eine wissenschaftliche Ausbildung ge¬eignet. Es wird aber immer noch so getan, als wären alle Stu¬denten wissenschaftlich begabt und als hätten alle die Kennt-nisse und die Reife einem wissenschaftlichen Unterricht folgen zu können. Das ist der Grund dafür, warum (in Deutschland als einzigem Land der Welt) den Studenten nicht detailliert klipp und klar zu Anfang gesagt wird, was sie bei der Prüfung (Staatsexamen) können müssen. Die Folge davon ist, daß sie sich erst während der Examensvorbereitung hektisch aneignen, was sie als Prüfungsanforderung ‘ihres’ Prüfers eruiert haben. Das Resultat ist eine schlechte Berufsausbildung und eine in einigen Mammutreferaten und der Examensarbeit angequälte ‘Wissenschaftlichkeit’. Mit jedem Zuwachs an Studenten wird die Prozentzahl der Studenten immer größer, die das Zeug dazu ha¬ben, gute Studienräte zu werden, denen aber ‘Wissenschaft’ als zweckfreier, schöpferischer Prozeß verschlossen bleibt. Nach 8jähriger Mitwirkung beim Staatsexamen Deutsch möchte ich sa¬gen: in diesem Fach helfen hier nicht vier neue Lehrstühle, sondern 20 Studienräte im Hochschuldienst und das würde na-türlich heißen: wohlüberlegte und vollständige Verschulung. Die Brücke zur Wissenschaft könnte im wörtlichen Sinn ‘öffentliche’ Vorlesung des Professors (als freiwillige Ergänzung des strengen Studienplans) schlagen. Auf diese Weise würde das Seminar als Refugium echter gemeinsamer Forschung restituiert werden. Die Seminarmitgliedschaft als schwer zu erlangende Qualifikation entspricht der Tradition der deutschen Universität. – Die ‘Verschulung‘ und die Einbeziehung der AfE in die Studienpläne scheint mir der einzige Weg, in den Massenfächern der philos. Fakultät die wissenschaftliche Arbeit von der überwuchernden, im Grunde wesensfremden Berufsausbildung zu entlasten. – Mit diesem Gedanken scheinen mir die Intentionen des Ministers nicht unvereinbar zu sein. Allerdings halte auch ich 6 Semester als Ausbildungszeit für den Stufenlehrer zu kurz. – In vorzüg¬licher Hochachtung – Ihr ergebener – gez. B. Schlerath.“
Schreiben Schlerath an Kollegen 24.2.1969; Rektorat 510-14, M.3
1177) Brief>25.02.1969>>Fachschaft Philosophie: Übersen¬dung Niederschrift 8.02.1969 und Antwort auf Brief Rektor vom 18.2.1969
„Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 18.2.1969, das mich bedingt durch die Semesterferien erst vor einer Woche er¬reicht hat. Ich finde es überhaupt seltsam, daß Sie diese Akti¬vitäten in einer Zeit entwickeln, von der Sie wissen, daß die meisten Studenten gar nicht an ihrem Studienort sind. – Des¬wegen ist es zur Zeit auch nicht möglich, eine Sitzung des Fachschaftsrates zur Beratung über Ihr Ansinnen abzuhalten. Bis zur nächsten ordentlichen Sitzung, die vermutlich Ende April/Anfang Mai stattfinden wird, kann ich vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung des Fachschaftsrates folgende Erläu¬terung geben: – Der Fachschaftsrat der Philosophischen Fakultät hält sich genau an die Satzung der Studentenschaft, bzw. die für ihn maßgebenden § 48 bis 54. Dazu kommt noch eine Er¬gänzung der Geschäftsordnung zuzüglich zu der des Studenten-parlaments (§ 53, 4). Diese liegt bei. Bei Beachtung dieser Mo¬dalitäten wurden alle Amtsträger des Fachschaftsrates wie Fa¬kultätssprecher, Parlamentssprecher, Stellvertretender Fakultäts¬sprecher sowie die Studentischen Vertreter in den Fakultätskom¬missionen gewählt, wobei nach § 53, 3 jede Fachschaft, soweit durch Fachschaftsvertreter repräsentiert, zwei Stimmen hatte. Das läßt sich auch an den beiliegenden Protokollen der Wahlen ablesen. Sollten Sie noch Akten des FR einsehen wollen, so ist das bei rechtzeitiger Ankündigung möglich, im übrigen weise ich darauf hin, daß unsere Sitzungen öffentlich sind.“
Schreiben Fachschaft Philosophie 25.2.1969; Rektorat 411 – 10
1178) Verfügung>25.02.1969>>Rektor an Studentenschaft: Wegen Naßnahme vom 18.02.1969
„Am 18.2.1969 richtete ich an die mir bekannten Fachschaften eine Verfügung, deren Empfang Sie am 20.2.1969 für die Stu¬dentenschaft bestätigten. – Trotzdem sandten Sie diese Schrei¬ben am 21.2.1969 an mich zurück. Das gleiche gilt für die an die Fachschaftsräte adressierten Briefe. Zur Begründung führen Sie u. a. aus: – ‘Wir sehen uns jedoch in den Semesterferien nicht in der Lage, zu garantieren, daß die betreffenden Fach¬schaftsvertreter Ihr Schreiben in den nächsten Tagen erhalten. Unsere einzige Verbindung zu den Fachschaften ist jeweils ein Fachschaftsfach im Raum 12 des AStA. – Wir können aber nicht garantieren, daß die Fachschaftsvertreter in den Semesterferien ihr Fach leeren. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet. Adressen besitzen wir keine.’ – Ich nehme diesen Sachverhalt mir höchstem Befremden zur Kenntnis, denn es ist zumindest unge-wöhnlich, daß der berufene Vertreter einer öffentlichen Körper¬schaft (Studentenschaft) nicht in der Lage ist, sich zwei Monate lang mit den Gliedern dieser Körperschaft (Fachschaften) in Verbindung zu setzen. Offenbar ist es dem Allgemeinen Studen¬tenausschuß sogar unbekannt, wer die Fachschaftsvertreter sind, denn Sie bestätigen, daß deren Adressen nicht genannt werden können. – Diese offenkundigen Organisationsmängel der Studen¬tenschaft berechtigen mich jedoch nicht, meine Pflichten als Rechtsaufsichtsbehörde zu vernachlässigen. Ich reiche deswegen die Schreiben an die Studentenschaft zurück. Der Allgemeine Studentenausschuß hat dafür zu sorgen, daß die Schreiben in den nächsten Tagen an die Fachschaften und Fachschaftsräte weitergereicht werden. – Zur Erläuterung der Rechtslage ver¬weise ich auf § 37 Abs. 1 Hess. Hochschulgesetz, wonach der Allgemeine Studentenausschuß die gesamte Studentenschaft, also auch die Fachschaften, als deren Glieder, vertritt. Aus diesem Grund sind an Fachschaften und Fachschaftsräte gerichtete Schreiben diesen dann zugestellt, wenn der Allgemeine Studen¬tenausschuß sie empfangen hat.“
Verfügung Rektor an Studentenschaft 25.2.1969; Rektorat 411 – 10
1179) Brief>28.02.1969>>AStA an Kurator: Wegen Auszahlung der Stu-dentenschaftsbeiträge
„Nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere des HHG, stelle ich fest, daß: – a) die Studentenschaft die Bei¬tragshoheit hat, – b) die Universitätskasse die Beiträge für die Studenten¬schaft einzieht. – Daraus ergibt sich meines Erachtens, daß die Beiträge, sobald sie von den Studenten gezahlt sind, der Stu¬dentenschaft zustehen. Nachdem die Universitätskasse schon im November Mahnungen mit 10 – Tage – Frist verschickte, darf man wohl annehmen, daß die Beiträge inzwischen vollständig gezahlt wurden. Nach der vom Sekretariat herausgegebenen Sta¬tistik des WS müßten dies die Beiträge von 16.067 Studenten sein, d. h. 160.670, – DM, von denen allerdings 16.067, – DM dem Diskus und 8.033,50 DM dem akademischen Lesesaal zustehen. – Ich möchte Sie deshalb bitten, die uns zustehenden Gelder bis zum 10.3.1969 an uns zu überweisen. Da uns durch das späte Über¬weisen der Gelder Zinsverluste entstehen, werden wir, falls die Gelder bis zum 10.3.1969 nicht bei uns eingegangen sind, der Universitätskasse die uns entstehenden Habenzinsen (oder evtl. anfallende Sollzinsen) berechnen. – Weiterhin möchte ich Sie bitten, uns die Namen der Studenten zu nennen, die im WS den Studentenschaftsbeitrag nicht gezahlt haben.“
Schreiben AStA an Kurator 28.2.1969; Kurator 3/41 – 00
1180) Brief>28.02.1969>>AStA an Rektor: Reaktion auf des¬sen Brief vom 25.02.1969
„Sehr geehrter Herr Professor Rüegg! – Der Allgemeine Studen¬tenausschuß bezieht sich auf Ihr Schreiben vom 25. ds. M. und nimmt dazu wie folgt Stellung: – In der Öffentlichkeit hat sich eine feine Unterscheidung der Studenten durchgesetzt: Man sagt, es gebe einerseits solche Studenten, die gutwillig sind und echte Reformen wünschen, und andererseits solche – boshafte, meist bärtige – , die die Revolutionierung der Staatsordnung in Angriff nehmen. Diese letztgenannten, oft auch als Banditen, Verbrecher und Terroristen bezeichnet, organisieren sich vorzüglich in kleinen aktiven Gruppen. Solche Terrorgruppen unterscheiden sich allerdings offensichtlich von sogenannten Horrorgruppen – was einem Altphilologen nicht ganz unbekannt sein dürfte. Hor¬rorgruppen sind eher als Angstgemeinschaften in einer widrigen Umwelt anzusehen: Die spontane Bildung solcher Angstgemein¬schaften wird vor dem Hintergrund der hiesigen Universitätspo¬litik durchaus verständlich. Wenn solche Horrorgruppen Wühlar¬beit leisten, so kann es sich nur um die – von Professor Rüegg in seiner Funkvorlesung als durchweg fruchtbar bezeichnete – Offenlegung von Konflikten handeln, hier zur Reduzierung des Angstdrucks. – Der AStA – Vorsitzende meinte, auch nicht ganz die Möglichkeit ausschließen zu können, daß der inkriminierte Text in Einklang mit neueren Werbemethoden komponiert wurde. (Vgl. Paul Aichligk, Geheimnisse der Werbesprache, Essen 1967, Wolfgang Winterfeld, Besser texten, mehr verkaufen, Bad Woer¬rishofen, 1966). – Alarmiert durch Ihr Schreiben begab sich der AStA – Vorsitzende am 27. ds. M. zu der angekündigten Sitzung, in der Meinung, eine Häuflein verschüchterter, zitternder Horro¬risten vorzufinden. Sowohl die Physiognomien der Gruppenmit¬glieder als auch die auf den Tischen ausgebreiteten verdächti¬gen Gerätschaften wie Papier und Bleistift, Streichhölzer und Bierflaschen ließen jedoch den Schluß zu, daß es sich hier in der Tat nicht um gut – und reformwillige, anständige Studenten handelte. In erster Sorge um die Entwicklung an den deutschen Hochschulen sieht sich der AStA – Vorsitzende gezwungen, die Umtriebe solcher Elemente sehr kritisch zu beobachten und keine Plakate der Studentenschaft für derlei zweifelhafte Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. – Das inkriminierte Plakat wurde ab-genommen, jedoch leider durch ein anderes, privat gestiftetes, ersetzt.“
Schreiben AStA an Rektor 28.2.1969; Rektorat 410 – 06
1181) Brief>28.02.1969>>Fachschaft Klassische Philologie an Rektor: Reaktion auf dessen Brief vom 18.02.1969
„Ew. Magnifizenz, – Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Schreibens vom 18.2.1969. Wir bedauern, daß Sie auch in diesem Schreiben es nicht für angemessen gehalten haben, unseren Of¬fenen Brief vom 7.1.1969 an Sie wenigstens zu bestätigen. Wir hatten darin unser Bedauern darüber ausgedrückt, daß Sie jeder ernsthaften, sachlichen Diskussion über wichtige anstehende Fragen ausweichen und die nach demokratischen Reformen stre¬bende Studentenschaft pauschal mit Zwangsmaßnahmen bedrohen. Wir bedauern dies um so mehr, als wir zur sachlichen Diskussion bereit waren und sind, zu einer Zeit, da Ihre Bereitschaft dazu von einer Mehrheit der Studenten in Zweifel gestellt wird. – Wir sind außerdem im Zweifel, ob die angekündigte Konsequenz, nach Ablauf einer Frist die Fachschaften als nicht existent anzuse¬hen, rechtlich statthaft ist. Die rechtlichen Unterlagen zur Fachschaftsordnung und zur Wahl der Fachschaftsvertretung sind ja, wie wir Sie als die bis zur Neuwahl des Ältestenrates un¬mittelbare Rechtsaufsicht unterrichtet haben, vorhanden und sind jederzeit von Ihnen oder Ihren Beauftragten einsehbar. Wenn wir Ihnen die geforderten Unterlagen über die Fach¬schaftsordnung und die letzte Wahl der Fachschaftsvertretung dennoch übersenden, dann tun wir es deshalb, um möglichen Schwierigkeiten für die Fachschaftsvertretung aus dem Wege zu gehen. Eventuelle rechtlichen Schritte gegen Ihr Schreiben be¬halten wir uns vor. Wir sind auf das äußerste befremdet, daß Sie damit, wie Sie selbst andeuten, offen Einflußnahme auf die studentische Selbstverwaltung ausüben wollen. – Wir präzisieren nun die Angaben unseres letzten Schreibens: – Die Fach-schaftsordnung wurde in ihrer ursprünglichen Form von den Studenten der Klassischen Philologie in einer Urabstimmung vom 15. bis 17.1.1969 beschlossen (vgl. das Urabstimmungsprotokoll). Sie wurde mit einigen, geringfügigen Änderungen vom Studen¬tenparlament bestätigt. (Die 2. und 3. Lesung unserer Fach¬schaftsordnung fand statt in der 3. Sitzung des Studentenparla¬ments der Legislaturperiode 1967 im SS 1968. Abstimmungsver¬hältnis: 8 Ja Stimmen, 3 Nein Stimmen, 1 Enthaltung. Nach¬zulesen in den Sitzungs¬protokollen des Studentenparlaments). Die Änderungen wurden von der Fachschafts-vollversammlung am 18.10.1968 genehmigt. (Vgl. das Protokoll dieser Vollversamm¬lung). Damit ist die Rechtsgültigkeit unserer Fachschaftsordnung erwiesen. – Die Wahl der amtierenden Fachschafts¬vertretung fand satzungsgemäß vom 1. bis 3.7.1968 statt. (Vgl. das Proto¬koll des Wahlausschusses). – Daraus ergeben sich alle weiteren Legitimationen. – Die Fachschafts¬vertretung der Fachschaft Klassische Philologie.“
Schreiben Fachschaft Klassische Philologie an Rektor 28.2.1969; Rektorat 411 – 10
1182) Brief>28.02.1969>>Rektor an Vogel: Antwort auf des¬sen Brief vom 08.02.1969
„Am 8. Februar 1969 wandten Sie sich über den Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften, Herrn Prof. Dr. Freyh, durch ein Schreiben an mich. Sie werden ver¬stehen, daß ich erst jetzt – einige Tage nach Semesterende – zur Beantwortung komme. – Der Übersichtlichkeit wegen habe ich die Antwort in einige Punkte aufgegliedert: – 1. Ein Universi¬tätslehrer ist verpflichtet und berechtigt, die von ihm angekün¬digten Lehrveranstaltungen durchzuführen. Personen, die ihn an der Ausübung dieser Pflicht und dieses Rechtes hindern, greifen in dieses Recht ein und handeln demnach rechtswidrig. Solche rechtswidrigen Handlungen sind nicht nur für die betroffenen Universitätslehrer bedeutsam und sind nicht nur dessen Priva¬tangelegenheit, sondern gehen auch den Kultusminister als Dienstvorgesetzten an, der über die Erfüllung der Dienstpflichten zu wachen hat (§ 43 I HHG). Sie müssen außerdem von dem zu¬ständigen Dekan zur Kenntnis genommen werden, der darauf hinzuwirken hat, daß die Angehörigen des Lehrkörpers ihre Lehrverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen (§ 16 Abs. 3 HHG). Genauso bin ich als Hausherr der Universität und Disziplinar¬behörde der Studenten berechtigt, zu erfahren, ob im Universi¬tätsbereich insbesondere Studenten rechtswidrig handeln. – Meine am 6.1.1969 an den Lehrkörper gerichtete Aufforderung nimmt auf diese Rechtslage Rücksicht und zieht mit dem Hinweis auf die Berichtspflicht Konsequenzen. – 2. Jede Person, die ein Mitglied des Lehrkörpers an der Ausübung der Berichtspflicht mit unzulässigen Mitteln hindert, handelt rechtswidrig. Ist diese Person ein Student oder Beamter der Universität, müßte gegen sie ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. – 3. Herr Prof. Kippert hat diese ihm obliegende Berichtspflicht erfüllt, soweit er über seine Lehrveranstaltungen berichtet hat. – 4. Gemäß § 40 Abs. 3 HHG leiten die Direktoren die wissen-schaftlichen Anstalten – also auch ein Seminar. Aus § 4 IV HHG ergibt sich, daß die Geschäftsführung im Einvernehmen einem von mehreren Institutsdirektoren übertragen werden darf. Dieser ist dann allein zuständig, solange der oder die Mitdirektoren keinen Einspruch erheben. – Der geschäftsführende Direktor ist also grundsätzlich auch den Mitarbeitern des Instituts gegenüber als Leiter des Seminars weisungsbefugt und hat darauf zu ach¬ten, daß diese dem Institut zugeordneten Beamten und Ange¬stellten ihre Dienstpflicht erfüllen. Ich verweise zur Erläuterung auf den Erlaß des Herrn Hessischen Kultusministers vom 8. Juli 1969 – H I 4 – 441/0 – 27: – ‘Aufgrund der § 43 und 50 Abs. 1 HHG vom 16. Mai 1966 bestimme ich: Die Direktoren der Hochschulinstitute ( Seminare, – Kliniken) sind verpflichtet, dem Kanzler (Kurator, Verwaltungsdirektor) zu berichten, wenn Beamte und Angestellte, die ihnen zugeordnet sind, ihren Dienstpflichten nicht nachkommen. …’ – Hier wird ebenfalls die Unterordnung der übrigen Angehörigen eines Instituts un¬ter den oder die Direktoren vorausgesetzt. – 5. Aus Ziff. 4 er¬gibt sich, daß Herr Prof. Kippert als geschäftsführender Direktor des Seminars für Soziologie der Erziehung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet war, über rechtswidrige Aktionen im Seminarbereich dem Kultusminister Bericht zu erstatten, da er in erster Linie für das Seminar verantwortlich ist. – Hieraus ergibt sich: – a) Ein Einvernehmen mit Ihnen als Mitdirektor war des¬wegen nicht geboten. Es erübrigte sich insbesondere auch schon deswegen, weil lediglich unter 4. des Berichtes lapidar gesagt wird, das Seminar von Herrn Dr. H. Müller habe völlig normal stattgefunden. Es seien nur weniger Teilnehmer anwesend gewe¬sen. Offenbar bestreitet Herr Dr. Müller nicht die Richtigkeit dieser von Prof. Dr. Kippert gemachte Feststellung. – b) ’Praktizierte Verfahrensweisen des Seminars’ können die ge¬setzlichen Befugnisse und Pflichten des geschäftsführenden Di¬rektors nicht aufheben. – c) Es ist sicherlich falsch, wenn Sie meinen, Herr Prof. Kippert habe durch seinen Bericht rechtswid-rig in die Lehrfreiheit der Oberstudienräte eingegriffen. Eine von Ihnen gegebene Begründung fehlt. – d) Es ist keine gesetz¬liche Bestimmung erkennbar, wonach Herr Prof. Kippert die Oberstudienräte hätte ‘ins Benehmen ziehen müssen’ (?). – e) Bevor Sie einem Kollegen ‘unkorrekte Rechtswahrung’ vorwer¬fen, sollten Sie sich intensiver mit den gesetzlichen Bestimmun¬gen vertraut machen. Dies gilt um so mehr, wenn ein solcher Vorwurf öffentlich vor den Studierenden des Seminars erhoben wird. Um es mit Ihren Worten zu formulieren: Ihr Verhalten wird unter Umständen ‘verheerende Wirkung auf die Glaubwürdigkeit jeglicher rechtlicher Argumentation seitens der Universitätsleh¬rer zeitigen.’ – 6. Beachtet man die unter den vorangegangenen Ziffern angestellten Überlegungen, spricht einiges dafür, daß Ihre Feststellung richtig sein mag, die Vorgänge im Seminar seien bedenklich. Nur dürfte Ihre Analyse nicht haltbar sein, Herr Prof. Kippert und ich (durch das Rundschreiben) hätten diese bedenkliche Situation herbeigeführt und verschuldet. – Außerdem stelle ich noch folgendes klar: – Meine in der Frank¬furter Rundschau wiedergegeben Äußerung läßt nicht die Ausle¬gung zu, ich sei der Auffassung, nur bei denjenigen Universi¬tätslehrern sie Pflichtbewußtsein und Erfüllung der Eidespflicht zu finden, die Bericht erstatteten. Ihre Interpretation ist will¬kürlich und mit den Grundsätzen der Logik nicht vereinbar. Von sogenannten ‘Polarisierungstendenzen’ kann demnach insoweit keine Rede sein. – Mein Rundschreiben bezieht sich ganz offen¬sichtlich nicht auf ‘jede Störung’, sondern nur auf solche, die im Aufruf näher charakterisiert werden: Störungen von Lehrveran¬staltungen durch rechtswidrige Aktionen – absichtliche und bös¬willige Störung. – Es wäre selbstverständlich auch möglich ge¬wesen, die konkreten einzelnen, denkbaren Handlungen zu be¬zeichnen, die als Störungen aufgefaßt werden sollen: Wegreißen des Mikrophons, Werfen mit Eiern, Blockieren der Türen, Hand¬greiflichkeiten, Beschimpfungen, Ausschalten des Lichts, Nicht-befolgen der Aufforderung, den Hörsaal zu verlassen, Werfen von Stinkbomben oder Knallkörpern, etc. Die Liste dieser Handlungen wäre jedoch in jedem Falle unvollständig und würde durch die Festlegung auf ein bestimmtes Tun oder Unterlassen unter Um¬ständen den Universitätslehrer in Grenzfällen in seiner Freiheit einschränken, selbst zu entscheiden, wann in sein Recht zu lehren eingegriffen und er an der Erfüllung seiner Lehrver¬pflichtungen gehindert wird. – Ihr Brief und andere Erfahrungen zeigen mir jedoch deutlich, daß diese Rücksichtnahme die Gefahr in sich birgt, daß der angesprochene Universitätslehrer in keiner Situation, sei sie auch noch so schwerwiegend und mag ein Be¬urteilungsspielraum gar nicht mehr bestehen, seine Berichts¬pflicht erfüllt: Eindeutige Straftaten (Hausfriedensbruch, Kör¬perverletzung, Nötigung, Beleidigung) werden nicht gemeldet, weil man offenbar meint, auch in solchen Fällen davon ausgehen zu dürfen, eine rechtswidrige Störung dieser Lehrveranstaltung liege nicht vor. Ich gestehe, daß ich diese Gefahr unterschätzt habe, bin aber der Auffassung, daß dies nicht diejenigen entschuldigen kann, die diese Gefahr wirklich werden lassen. – Eine Kopie Ihres Schreibens vom 8.2.1969 und ein Durchschlag dieses Schreibens sende ich an den Herrn Hessischen Kultusminister und an den Herrn Kurator. Außerdem überlasse ich einen Durchschlag dieses Schreibens dem Vorsitzenden des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften und Herrn Prof. Dr. Kippert zur Kenntnisnahme.“
Schreiben Rektor an Vogel 28.2.1969; Rektorat 510-14, M.3
1183) Brief>05.03.1969>>Fachschaft Geschichte an Rektor: Antwort auf Brief 18.02.1969, Weigerung Niederschriften zu übersenden
„Euer Magnifizenz, – die Fachschaftsvertretung der Fachschaft Geschichte bestätigt den Erhalt Ihres Schreibens vom 18.2.1969. – Unabhängig vom Recht des Rektors zur Prüfung und Kontrolle der Fachschaften hält es die Fachschaftsvertretung Geschichte im Augenblick für politisch ungerechtfertigt, der Aufforderung Ihres Schreibens vom 18.2.1969 innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen. – Eine Analyse der Politik der Kultus – und Universitätsadministration stellt Ihr Schreiben in eine Faktenkette, die die Kontrolle der Fachschaften nicht als bloße Ausübung der Rechtsaufsicht erscheinen läßt, sondern die Praktizierung der Rechtsaufsicht eindeutig als politisches Pressionsmittel gegen den politisch aktiven Teil der Studenten entlarvt. – Der Zeitpunkt Ihrer Maßnahme läßt die Wahrscheinlichkeit groß erscheinen, daß es Ihnen darum geht, die politisch aktiven Studenten mit Hilfe juristischer Manipulationen aus den studentischen Gremien zu entfernen und so die Arbeit der Studentenschaft unmöglich zu machen. Der Versuch einer Disziplinierung und Technokratisierung des Studiums durch staatliche Stellen unter tatkräftiger Unterstützung durch die Universitätsadministration kann nur dazu dienen, die Tätigkeit der Studenten zu knebeln, die eine demokratischen Prinzipien genügende Hochschulreform anstreben. – Die Fachschaftsvertretung der Fachschaft Geschichte sieht deshalb Ihre Maßnahme nicht bloß als juristisches Mittel im Rahmen der Rechtsaufsicht sondern als eine Unterstützung einer autoritären Politik an und kann deswegen nicht auf Ihre Forderung eingehen, bevor sie diese Maßnahme mit den Studenten der Fachschaft Geschichte diskutiert hat. Dies kann beschlußfassend laut Fachschaftsordnung frühestens eine Woche nach Beginn der Lehrveranstaltungen im neuen Semester geschehen. – Wenn es Ihnen darum geht, die Legitimation der Fachschaftsvertreter durch die Studenten der Fachschaft Geschichte sicherzustellen, folgt daraus, daß Sie unsere Haltung akzeptieren und die ordnungsgemäß gewählte Fachschaftsvertretung nicht zwingen, zum Erfüllungsgehilfen einer den Interessen der Studenten zuwiderlaufenden Politik zu werden, indem Sie uns folgenreiche politische Maßnahmen vorschreiben, die über die Köpfe der Studenten hinweg durchgeführt werden sollen. – Da die Fachschaftsvertretung Geschichte zu dem Prinzip der Öffentlichkeit aller universitären Angelegenheiten steht und sie zudem glaubt, nichts zu verbergen zu haben, teilt sie Ihnen hiermit mit, daß die Fachschaftsakten diesem Prinzip gemäß selbstverständlich nicht nur den Mitgliedern der Fachschaft Geschichte sondern auch allen interessierten Universitätsangehörigen nach Rücksprache mit der Fachschaftsvertretung zur Einsichtnahme bereitliegen.“
Schreiben Fachschaft Geschichte an Rektor 5.3.1969; Rektorat 411 – 10
1184) Niederschrift>06.03.1969>>Senat Sitzung: „Seminarordnungen!“
„Herr Riehn berichtet über die Problematik der neu erlassenen Instituts – oder Seminarordnungen, ausgehend von der Situation an der hiesigen AfE. – Insbesondere weist er darauf hin, daß nach § 40 Abs. 3 HHG die Direktoren der Institute oder Seminare diese in eigener Verantwortung leiten. ‘Institutsräte’ dürften daher nur beratende Funktionen haben. Die Entscheidungsbefugnis der Direktoren könne nicht übertragen und ihre Entscheidungsfreiheit dürfe nicht eingeengt werden, sei es auch nur durch eine moralische Selbstbindung. Die sich daran anschließende Sachdiskussion wird auf Anregung von Prof. Rammelmeyer abgebrochen. – Der Senat ist damit einverstanden, daß die Diskussion über die Seminarordnungen auf der nächsten Senatssitzung weitergeführt werden soll. – Prof. Bokelmann und Verw. Direktor Strobel wollen zu diesem Zweck dem Senat Seminarordnungen und Institutssatzungen vorlegen.“
Protokoll Senatssitzung 6.3.1969; Rektorat 154 – 03
1185) Verfügung>08.03.1969>>Rektor an AStA: Untersagung für 4 Fachschaftsvertretungen, weiterhin als solche aufzutreten und kommissarische Einsetzung
„1. Den zur Zeit amtierenden Vertretern der Fachschaft wird es untersagt, weiterhin für diese aufzutreten. – 2. Die zur Zeit amtierenden Fachschaftsvertreter werden beauftragt, eine Fachschaftsvollversammlung für die Neuwahl der Fachschaftsvertreter vorzubereiten und einzuberufen. – Begründung: – Am 21.1.1969 richtete ich als Rechtsaufsichtsbehörde (§ 39 Hess. Hochschulgesetz) an Sie ein Schreiben, durch welches ich Sie aufforderte, die für Sie geltende Fachschaftsordnung und die Protokolle der Vollversammlungen zu übersenden und die Fachschaftsvertreter zu benennen. – Die Gründe, die mich zu diesem Schritt veranlaßt haben, können Sie dem Schreiben entnehmen, das ich am 24.3.1969 an den Allgemeinen Studentenausschuß und den Ältestenrat gerichtet habe. (Ich verweise auf die Anlage.) – Meine Aufforderung wiederholte ich am 18.2.1969. Trotzdem übersandten Sie mir nur die für Sie geltende Fachschaftsordnung. Protokolle zu den Wahlen der Fachschaftsvertreter und zu den übrigen Vollversammlungen überließen Sie mir nicht. Sie nehmen mir so die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die Fachschaftsvertreter wirksam gewählt worden sind und ob die Beschlüsse der Vollversammlungen rechtmäßig sind. – Ich bin deswegen gezwungen, den Vertretern der Fachschaft zu untersagen, weiterhin in dieser Funktion aufzutreten und für die Studentenschaft Willenserklärungen abzugeben. – Dieses Verbot wird von mir erst dann aufgehoben werden, wenn mir nachgewiesen wird, daß die Fachschaftsvertreter rechtswirksam gewählt worden sind. – Um eine Neuwahl der Fachschaftsvertreter zu gewährleisten, werden die amtsenthobenen bisherigen Vertreter beauftragt, die für die Neuwahl notwendige Vollversammlung vorzubereiten und einzuberufen. – Da ohne die sofortige Wirksamkeit dieser Verfügung die Gefahr bestünde, daß nicht legitimierte Personen für die Studentenschaft sprechen und für diese verbindliche Erklärungen abgeben, muß diese Verfügung im öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung für sofortig vollziehbar erklärt werden. – Die Gremien der Universität, in denen Fachschaftsvertreter auftreten und die Verwaltungsstellen werde ich über die Verfügung informieren.“
Verfügung Rektor an Studentenschaft 28.3.1969; Rektorat 411 – 10
1186) Brief>09.03.1969>>Patzer an Rektor: Antwort auf dessen Brief vom 24.02.1969
„Besten Dank, daß Sie sofort auf den offenen Brief der acht Ordinarien der Philosophischen Fakultät vom 30. Januar und auf mein persönliches Begleitschreiben geantwortet haben. Es wäre jedoch vielleicht ratsamer gewesen, nicht so rasch zu antworten. Denn Ihre Stellungnahme ist stark von einer persönlichen Verärgerung über den Brief bestimmt, die es offenkundig nicht zu einer genauen und unvoreingenommenen Lektüre des offenen Briefes hat kommen lassen. Wir bedauern daher, daß Ihre Antwort kaum auf die in dem Brief genannte Sache eingeht und das in Frage stehende Problem nicht fördert. Natürlich bedauern wir diese Wirkung unseres Briefes. Ich sehe aber nicht, wie die Form und der Inhalt des Briefes, für die wir uns um reine Sachlichkeit bemüht haben, zu einer solchen Verärgerung begründeten Anlaß geben konnten. Natürlich wußten wir, daß es für Sie nicht angenehm sein konnte, einen solchen kritischen und abweichlerischen Brief zu erhalten, aber es war auch nicht angenehm, ihn zu verfassen. Offenkundig hat Sie schon die Tatsache des Briefes und seine Absender gekränkt, denn sonst würde man ein stärkeres Eingehen auf seinen genauen Text bemerken können ebenso wie den Versuch, ‘Aussagen, Willenskundgebungen und Postulate im Zusammenhang der jeweiligen Situation’ zu interpretieren und ‘zunächst zu verstehen, ehe man verurteilt’, wie wohl auch alle Unterzeichner gelernt haben. Die Unterzeichner des Briefes stehen zu Ihnen, soweit ich sehe, alle in einem guten, z. T. sogar freundschaftlichen Verhältnis, so daß wir glaubten, darauf vertrauen zu können, Sie würden den Brief, so unbequem er Ihnen in der Sache sein mußte, doch als Diskussionsbeitrag in Fragen auffassen, die allen Unterzeichnern am Herzen liegen und die sie im gegenwärtigen Augenblick für äußerst dringlich halten, daß damit der Brief also nicht im geringsten irgendwelche persönlichen Angriffe enthalten sollte. Das große Maß an unserer Übereinstimmung mit Grundsätzen gerade Ihrer Universitätsleitung glaubten wir als Ihnen bekannt unterstellen zu dürfen. Schließlich meinten wir, daß es einem Rektor wertvoll sein könnte, Erfahrungen, die in den verschiedenen Fachbereichen gemacht sind und daraus sich ergebende Aspekte der Beurteilung gerade dann kennen zu lernen, wenn sie geeignet sind, das gängige Bild von dem was mit unseren Studenten zur Zeit vorgeht, mindestens zu erweitern, wenn nicht zu modifizieren. Wir meinten nicht, das was alle Welt sieht und sagt, Ihnen besonders mitteilen zu sollen, zumal in einem ‘offenen Brief’. – Da nun so vielerlei – unerwartet viel – in unserem Brief einfach nicht richtig gelesen wurde, ist es mir ob ich will oder nicht, auferlegt, vieles richtig zu stellen. Ich bitte Sie herzlich darum, diesen Versuch der Richtigstellung möglichst unvoreingenommen zu lesen und dazu den ‘offenen Brief’ noch einmal. Dies besonders deswegen, weil ich mir sehr bewußt bin, wie schwer es ist, in diesen unruhigen Zeiten und in ihrer verantwortungsvollen Lage, die wir uns alle sehr bemühen, mit Ihnen zu empfinden, Gleichmut zu bewahren. Wir wissen, daß wir Ihnen gegenüber leicht reden haben, und bitten freundlichst, den Anschein von Anmaßung, der in einem solchen ‘offenen Brief’ immer liegen wird und den wir in vollem Bewußtsein auf uns genommen haben (das ist auch nicht so furchtbar leicht!), nachzusehen. Ich glaube nicht, daß Sie den Eindruck haben können, daß uns zu einem solchen Schritt persönliche Überheblichkeit veranlaßt hat, sondern daß er nun einmal mit der Redefreiheit des demokratischen Systems gegeben ist, die in gewissen Situationen als Pflicht empfunden werden kann. – Sich sagen lassen zu müssen, daß (in Bezug auf den ‘offenen Brief’) ‘Philologen offensichtlich das Lesen verlernt’ hätten, geht schon recht weit. Sie hätten auch noch Philosophen, Psychologen, Pädagogen und Musikwissenschaftler nennen müssen. Halten Sie es für wahrscheinlich, daß die Mitunterzeichner des Briefes (von weiteren mit ihm Sympathisierenden, die aus bestimmten Rücksichten faktisch nicht mit unterzeichnet haben, nicht zu reden) dem Philologen, der nicht lesen konnte, blindlings gefolgt sind und in dieser Situation nicht genau überlegt haben sollen, was sie taten. Ihr Pauschalsatz (ich greife damit Ihren Vorwurf gegen uns, wir urteilen pauschal, auf, leider einer der Topoi, die heute in emotional bestimmten ‘Diskussionen’ vorkommen): ‘Offensichtlich das Lesen verlernt’, hat, für sich genommen, wenig sachliche Evidenz. – Zu Ihrer Bemerkung gleich zu Beginn Ihres Briefes erlauben wir uns darauf hinzuweisen, daß in unserem Brief sich nichts davon findet, das zu sagen erlaubte, wir legten in offiziellen Kundgebungen ‘Intentionen’ hinein, geschweige solche, die sich einem ‘gewissenhaften Interpreten’ verbieten müßten. Wir kritisieren lediglich die Unterlassung einer bestimmten Differenzierung im ‘Aufruf an die Studenten’, die geeignet ist zu Mißverständnissen Anlaß zu geben. – Worin soll, konkret gesprochen, die mangelnde Fähigkeit zu lesen, bestehen? Nach dem was Sie schreiben (ich versuche, ein gewissenhafter Interpret zu sein) darin, daß wir nicht berücksichtigt hätten, daß Sie in Ihrer Schrift ‘Die studentische Revolte usw.’ auf S. 8 öffentliche Demonstrationen gegen die Staatsverwaltung anerkannt und sogar selbst öfter praktiziert hätten. Ferner darin, daß wir die beiden Entschließungen nicht beachtet hätten, in denen die Universitätsleitung gegen die Stufenlehrerausbildung Stellung nahm und die Berechtigung der studentischen ‘Streikbewegung im Sinne des ‘demonstrativen verabredeten kollektiven Nichtbesuchs von Vorlesungen’ für diesen Zweck anerkannte (unter gleichzeitiger Ablehnung der ‘Umfunktionierung’ dieser Demonstration durch radikale Studenten). Sie verteidigen sich jedoch hier, ohne angegriffen zu sein. Ich persönlich kenne Ihre Schrift natürlich (sicher auch die anderen Unterzeichner) und finde sie sogar sehr gut, besonders in der verständnisvollen Analyse der gegenwärtigen Lage der Studentenschaft, mitsamt den Motivationen der ‘scheinrevolutionären’ Aktivität der radikalen Gruppen. Hier herrscht überall Ruhe und überlegene Distanz der Beurteilung, wie man sie nur wünschen kann. Man wird solche Äußerungen von einem verantwortlichen Lenker einer Hochschule heute selten zu lesen bekommen. Mir war ferner immer besonders überzeugend (und durch den Lauf der Dinge glänzend bestätigt) die Richtigkeit Ihres Vorgehens aus Anlaß der Frankfurter ‘Rektoratsbesetzung’ und damit das generelle Prinzip, das Absurde sich selbst ad absurdum führen und die Aggressionsabsicht ins Leere stoßen zu lassen, was sie erfahrungsgemäß schnell in sich zusammenfallen läßt. Diese Ereignisse sind ja geradezu historisch geworden als einer der schwersten Schläge, die die Aktivität der radikalen studentischen Linken je erlebt hat und die sie nahe an den Untergang geführt hat. Natürlich war diese liberale, verständnisvolle und politisch überaus weise Auffassung in der Professorenschaft nicht populär, und ich habe oft Anlaß genommen, Sie in dieser Hinsicht zu verteidigen. Was die Entschließung zum Stufenlehrer und zu dem sich auf ihn beziehenden ‘Streik’ der Studenten anlangt, so habe ich sie mit großer Zustimmung und mit großer Hoffnung gelesen. Auch sie waren für viele meiner Fakultätskollegen ‘zu weich’. Im Sinne dieser Entschließungen zu reden, bedeutete in unserer Fakultät schon ein erhebliches Risiko. Aber alle diese Verlautbarungen liegen ja vor dem ‘Aufruf’, und in unserem Brief geht es allein um diesen (und natürlich die damit in unmittelbarer sachlicher Verbindung stehenden Rundschreiben, Anordnungen und Presseerklärungen). In unserem Brief geht es, wie jede ‘gewissenhafte Interpretation’ lehren muß, überhaupt nicht um Sie und Ihre gesamte hochschulpolitische Linie in diesen Fragen, sondern es geht um den Aufruf. Der Brief sagt ausdrücklich und immer wieder, daß er den Aufruf kritisiert, damit doch aber natürlich alle seine Verfasser und diese natürlich nur in Bezug auf den Aufruf, also Sie, den Prorektor, die fünf Dekane und den Vorsitzenden des Rates der AfE. Wenn überhaupt, sind also Sie nur zu einem Achtel betroffen und – ich muß es leider immer wieder sagen – nur in Bezug auf den Aufruf. Der Brief mußte natürlich an Sie als den Federführenden und Repräsentanten der Universitätsleitung gerichtet werden, aber natürlich haben alle für den Aufruf Verantwortlichen sofort ein Exemplar des offenen Briefes erhalten. Der Aufruf durfte ferner gar nicht anders als isoliert behandelt werden, denn er mußte als amtliche Verlautbarung an alle Studenten in seinem Text voll verständlich und begründet sein, zumal er erhebliche Maßregeln ankündigt. – Der Vergleich mit früheren Stellungnahmen Ihrerseits, den Sie offenbar von uns verlangen, hätte, wenn wir ihn gezogen hätten, sogar noch stärker unterstrichen, wie sehr der Aufruf von Ihrer bisherigen Linie abweicht. Abgesehen von der Aufgabe des Grundsatzes, die Aktionen der Radikalen sich möglichst selbst ad absurdum führen zu lassen, was hier (wie im offenen Brief) nicht zur Debatte steht, fehlt ja im Aufruf – und das ist ja unser Einwand, sogar unser einziger, – irgendeine Andeutung der Anerkennung des ‘demonstrativen verabredeten kollektiven Nichtbesuchs von Vorlesungen’ und eben dadurch ist die Möglichkeit (von ‘Intention’ haben wir nicht gesprochen) der Mitverurteilung des ‘Streiks’ gegen den Stufenlehrer impliziert. Wo haben wir hier ‘offensichtlich das Lesen verlernt?’ Unser Brief ist nicht richtig gelesen worden. Wenn der Senat noch in seiner Entschließung vom 11.12.1968 die beiden ‘Streikformen und – zwecke differenzierte, ist es dann zuviel verlangt, zu wünschen, daß diese Differenzierung im Aufruf vom 6.1.69, in dem ausdrücklich auf die Störungen des Dezembers Bezug genommen wird, zu wiederholen? Ebenso findet sich eine solche Differenzierung, die die Stufenlehreraktion (der ‘Streik’ wird hier Boykott – NB. ohne Anführungszeichen – genannt) in Schutz nimmt, in der Erklärung des Rates der AfE vom 30.12.1968 (vgl. uni – report 2. Jahrg. Heft 1, S. 2). Wenn diese Erklärung infolge des Go – in und des Abbruchs nicht verabschiedet wurde, so darf sie doch als Meinungskundgabe gewertet werden, für die wie ich mich unterrichten ließ, eine große Mehrheit zu erwarten war. Sie wird grundsätzlich durch die viel kürzer gehaltene Erklärung der 20 AfE – Professoren bestätigt, die sich in ähnlichem Sinne ausdrückt. Wenn solche Stellungnahmen vorlagen, warum wurde im Aufruf eben eine solche wiederholt offiziell bekundete Differenzierung unterlassen? Wenn Sie schließlich (zu meiner Freude) meinem Entwurf einer Fachschaftserklärung zustimmten, die eine ausdrückliche Verzichtleistung auf bestimmte Durchsetzungsmethoden der radikalen Gruppen enthält, so nehmen Sie ebenfalls auch jetzt noch diese Differenzierung an. Da ja in dieser Erklärung ausdrücklich auf ‘vorgeblichen Vorlesungsstreik’ verzichtet werden soll, ist (negativ) das Recht auf ‘demonstrativen verabredeten kollektiven Nichtbesuch von Vorlesungen’ zugestanden. Wäre also etwas in der Richtung jener Formulierung der ‘Erklärung’ aufgenommen worden, wäre der Stufenlehrerstreik vom Dezember (so weit er nicht ‘umfunktioniert’ wurde) gerettet gewesen. Also widerspricht nichts von dem, was wir am Anfang kritisieren, Ihrer Meinung noch der bisherigen Linie des Verfahrens, das an unserer Universität geübt wurde. – Da es Ihnen in Ihrer Antwort also fast nur um die genannte Selbstverteidigung geht, ist zum Aufruf selbst, der das Thema unseres Briefes ist, nichts gesagt. Der einzige Hinweis auf eine gewisse Begründung des Unterlassens der genannten Differenzierung im Aufruf findet sich im drittletzten Satz Ihres Briefes, leider wie die meisten Argumente Ihres Briefes in einen (heftigen) Gegenvorwurf (gegen eine nichtheftige Kritik) gekleidet, wodurch leider auf ein dialogisches Behandeln von Meinungsverschiedenheiten, das unser Brief erstrebte, verzichtet ist. Vermutlich meinten nach Ihrer Andeutung die für den Aufruf verantwortlichen Kollegen, es hätte eine Abschwächung der Drohung an die radikalen Gruppen bedeutet, wenn hier so etwas wie ein Zugeständnis eines Vorlesungsboykotts unter gewissen Bedingungen angeklungen hätte, geschweige ausdrücklich formuliert wurde. Das dürfte wohl mit dem ‘Zusammenhang der Situation, der zunächst verstanden werden soll’, gemeint sein. Ich glaube, daß unser Brief keinen Zweifel daran läßt, daß dieser Zusammenhang verstanden war. Auf S. 4 wird von dem manipulierten (Pseudo – ) ‘Streik’, der in Wahrheit auf Revolution der bestehenden Universitätsform abzielt, gesagt: ‘es dürfte kaum einen Professor geben, der nicht der Ansicht ist, daß alles daran gesetzt werden muß, diesem gefährlichen Spiel Einhalt zu gebieten’. Aber so wie die Warnung im Aufruf ausgesprochen ist, kam man nicht um die Frage der Differenzierung von ‘Streik‘ bzw. ‘Störung‘ herum, ja diese Frage mußte sich um so dringender stellen je mehr man sie in der ausdrücklichen Formulierung zu umgehen suchte. Das Verständnis für den Zusammenhang des Aufrufs wird ferner deutlich durch meine Kommentierung im persönlichen Brief S. 3 (oben): ‘Daß diese Gruppen, besonders nach dem Ausmaß der jüngsten Ausschreitungen bekämpft werden mußten, steht außer Frage, aber es mußte eben nicht um diesen Preis geschehen’ (nämlich des Verzichtes auf streikähnliche demonstrative Willenskundgebungen gegen Maßnahmen der Staatsregierung, die die Autonomie der Universität antasten). – Wenn Sie meinen: ‘Die seitenlangen Analysen über den Ursprung des ‘Streiks’ im Zusammenhang mit der Stufenlehrerausbildung gehen gänzlich (!) an dem Sachverhalt vorbei, der sich von diesen Forderungen losgelöst und zu einer Umfunktionierung der Reformbewegung in eine aktionistische Revoluzzertätigkeit entwickelt hat’, so ist der Inhalt der entsprechenden Partien unseres Briefes schlicht unrichtig wiedergegeben. Natürlich bedauere ich, daß die etwas lehrhaft wirkenden ‘seitenlangen Analysen’ nötig waren, aber wir haben auf sie besondere Sorgfalt verwendet, weil wir an ihnen die Notwendigkeit der vermißten Differenzierungen genau zu begründen suchten. Wie soll man sich über einen Punkt, den man für wichtig hält, anders verständlich machen als durch den Versuch einer genauen Darlegung des begründeten Sachverhalts? In diesen Ausführungen ist doch aber auf Schritt und Tritt die Rede von den Umfunktionierungen (ein Wort, das wir als Terminus unserer gemeinsamen Gegner im Brief durchweg vermieden, gelegentlich einmal in Anführungszeichen zugelassen haben), angefangen von der ‘Besetzung’ der soziologischen Arbeitsstelle bis zu den Seminaren, in denen diese ‘Umfunktionierung’ mehr oder minder gelungen waren (S. 2). Wieso gehen also diese Analysen gänzlich an dem genannten Sachverhalt vorbei? Der Sinn dieser ausführlichen Darlegungen ist doch gerade der, zu zeigen, daß neben dem genannten Sachverhalt, der voll anerkannt und im Sinne des Aufrufs und wohl auch der meisten Professoren beurteilt wird, auch der andere Sachverhalt (‘Streik’ um den Stufenlehrer) weiter gedauert hat und nicht einfach durch die ‘Umfunktionierungen’ verschwunden ist. Ist das kein berücksichtigungswerter Sachverhalt? oder war es etwa gar nicht so? Im Bereich unserer klassischen Philologie war es jedenfalls so. Gehören wir nicht zur Universität? Aber er wird ja auch für andere Fächer belegt. Die Erklärungen der AfE – Professoren vom 30. und 31.12.1968 sind ein solcher Beleg. Minister Schütte setzte in seiner Diskussion mit Studenten der Gießener Erziehungswissenschaften wie selbstverständlich voraus, daß (natürlich auch in Frankfurt) bis in den Januar hinein immer auch gegen die nur sechssemestrige Lehrer – und Stufenlehrerausbildung gestreikt wurde. Wo ist ferner unserem Brief zu entnehmen, daß die akute Gefahr, die von den immer mehr zunehmenden gewalttätigen Ausschreitungen der letzten 2 1/2 Monate (auch im Zusammenhang mit der ‘Umfunktionierung’ des Stufenlehrer – ‘Streiks’) droht, von Hochschullehrern (d. h. den Unterzeichnern des offenen Briefes) nicht erkannt werden? In dem offenen Brief steht kein Wort davon, daß gegen diese Aktionen nicht scharf vorgegangen werden sollte! Gemeint war doch nur, daß unter die gegen jene vorgesehenen Sanktionen nicht auch diejenigen Studenten fallen sollten, die tatsächlich gar nicht zu den Schuldigen in jenem Sinne gehören, was bei der undifferenzierten Verwendung der Begriffe ‘Streik’ und ‘Störung’ im Aufruf und den zu ihm gehörigen Verlautbarungen nicht ausgeschlossen wird. Ich halte es für ausgeschlossen, daß Sie in diesem Fall Anhänger des Prinzips sein könnten, daß. da wo gehobelt wird, auch Späne sollten fallen dürfen (nämlich die sich erlaubt oder doch nicht eindeutig strafbarer Durchsetzungsmittel zu einem nichtrevolutionären, zugestandenermaßen im Universitätsinteresse liegenden Zweck bedienenden Studenten). Die ‘beklagenswerte Naivität’ gehört leider auch zu jenen toposartigen Vorwürfen, die man die Vertreter gegenseitiger Meinungen in diesen Fragen sich in nicht mehr ganz sachlich bleibenden Diskussionen immer häufiger gegenseitig machen hört. Eine sachlich förderliche Argumentation ist in einem solchen Vorwurf nicht enthalten. Man kann nach meiner Meinung durchaus fragen, und die Geschichte hat darüber jedenfalls noch kein Urteil gesprochen, auf welcher Seite die ‘Naivität’ größer ist, auf der Seite derjenigen, die glauben, daß man eine weltweite Bewegung in gesunde Bahnen wird lenken oder gar zum Stillstand bringen können, indem man formalistisch und pauschal (= ‘undifferenziert’) jede Art von Protestaktion, an der irgendwie der Charakter der Ordnungswidrigen hängt, und ohne Rücksicht auf deren jeweilige Absicht bestraft, oder auf der Seite derjenigen, die meinen, man solle sich zu unterscheiden bemühen, was für uns Professoren unhaltbar und was akzeptabel ist, und jenes zu bekämpfen, gleichzeitig aber für dieses einzutreten (wie im Fall des Stufenlehrerstreiks vor dem Aufruf seitens der Universitätsleitung geschehen). Meine persönliche Meinung ist, daß der gegenwärtig harte Kurs (von den Länderregierungen auffällig plötzlich und fatalerweise unter Wahlkampfrücksichten vertreten) das Gegenteil einer Beruhigung bewirken wird und nur die Phantasie in der Entdeckung von Umgehungsversuchen beflügeln wird, die die Gerichte und Verwaltungen unfruchtbar beschäftigen werden. Aber das ist natürlich ein weites Feld. – Unserer Brief enthält keine Spur eines Vorwurfes an Sie, daß Sie den Diffamierungsprozeß zwischen den radikalen und den gemäßigten aktiven Studentengruppen nicht begünstigen, ja verhindern sollen. Zunächst schon deswegen nicht, weil es in dem ganzen Brief gar nicht um Sie und Ihre universitätspolitische Linie geht, sondern um den Aufruf. Aber im ganzen Brief ist überhaupt nicht von der Selbstdifferenzierung der Studenten die Rede (die je ein längst bestehender laufender Prozeß ist, den Sie ganz mit Recht anerkannt haben), sondern von der Differenzierung, die wir, die Professoren, in der Beurteilung der jeweiligen studentischen Aktionen und in unserem Verhalten zu ihnen vornehmen sollten. Sie sagen weiter, daß Sie, soweit Sie solche sachlichen aktiven Gruppen kennen gelernt haben, sie unterstützt haben, aber es seien bisher offenbar wenige gewesen. Daß Sie diese Gruppen unterstützt haben und weiter unterstützen wollen, hören wir mit großer Befriedigung. Dürfen wir jedoch darauf hinweisen, daß der Wortlaut des Briefes sehr deutlich macht, daß unsere Mahnung, die gemäßigten aktiven Gruppen zu unterstützen weniger an Sie als Rektor (und die Universitätsleitung) gerichtet ist als vielmehr an die Kollegenschaft. Das beginnt auf S. 2 mit dem tiefen Bedauern, daß fast alle betroffenen Kollegen den Stufenlehrerstreik als gegen sich gerichtet angesehen und ihn daher bekämpft haben statt, wie es in der AfE tatsächlich geschehen ist (sogar noch über die Beendigung des Boykotts hinaus), den ‘Streik’ in diesem Sinne und damit die Aktivität der gemäßigten Studentengruppen wenigstens moralisch zu unterstützen. Auf S. 5 unseres Briefes (unten) wird gesagt, daß bisher ‘die meisten Professoren an eben dieser Gruppe geflissentlich vorbeigesehen haben usw.’ Ich glaube in der Tat, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen von der Aktivität der genannten Gruppen bis zum Rektor nicht viel dringen kann. Uns lag es natürlich fern, die Wahrnehmung des ‘Initiativrechtes als demokratisches Mittel’ zu bagatellisieren. Aber zur Zeit ist der Umfang der Studentenbeteiligung in den verschiedenen Organen ungeklärt, und sie haben in dieser Lage durchweg wenig Zutrauen, daß die ihnen versprochenen Berücksichtigungen ihrer Reformvorschläge mit nennenswertem Nachdruck geschieht. Sie müssen dafür auch ihre Erfahrungen haben, was ich nicht beurteilen kann. Ferner muß ich wiederholen, was in unserem Brief ausgeführt ist, daß viele der Studenten wichtige Fragen, wie eben die des Stufenlehrers, durch Reformvorschläge gar nicht zu behandeln sind. – Verständlich ist auch, daß der Rektor wenig von dem bemerkt, was in den verschiedenen Seminaren auch an positiver Arbeit durch studentische Initiative geschieht. Sie werfen uns vor, daß wir sehr pauschal von der Existenz solcher aufbauender aktiven Gruppen sprechen. Das ist z. T. richtig, kann aber nachgeholt werden. Im Brief selbst ist ja zunächst von dem Eintreten gegen den Stufenlehrer die Rede, ebenso von Arbeitsgruppen, die mit dieser Frage in Zusammenhang stehen. In Ihrer Presseerklärung gegen die Meinungsäußerung der 4 juristischen Professoren erkennen Sie die Arbeit in solchen Gruppen an, setzten also ihre Existenz voraus. Das sind doch bereits konkrete Fakten. Im Brief wurden ferner die Altphilologen in diesem Zusammenhang besonders genannt; diese selbst sagen in ihrem offenen Brief weiteres dazu. Sie haben natürlich sorgfältig ausgearbeitete Protokolle ihrer verschiedenen Arbeitskreise, die eine vorzüglich sachliche Arbeit erkennen lassen. Sie können jederzeit beigebracht werden, um ein konkretes Bild von dieser Aktivität zu geben. Von der Tätigkeit der Arbeitsgruppen in der AfE berichtet anerkennend die Erklärung des Rates der AfE vom 30.12.1968 wie folgt: – ‘Während des gegenwärtigen Boykotts haben die Studenten in den Seminaren der AfE Arbeitsgruppen gebildet und – meist zusammen mit Professoren und Assistenten und häufig gemeinsam mit Studenten anderer Fakultäten – Ansätze zu einer inhaltlichen Reform ihres Studiums entwickelt. Die Ergebnisse dieser begrüßenswerten studentischen Initiative sollten in die weitere Erörterung und Verwirklichung der eingeleiteten Reform auch im Hinblick auf Lehrstil und Lehrinhalte so weit wie irgend möglich einbezogen werden’. – Ähnliche Aktivitäten sind von anderen Fächern unserer Fakultät bekannt. Generell sind als sachlich orientierte, nicht ‘revolutionär umfunktionierte’ Fachschaften zu beurteilen die der Fächer klassischer Philologie, AfE, Pädagogik der Philosophischen Fakultät, Philosophie, Psychologie, Romanistik, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, weitgehend auch wohl Geschichte. In den Fachschaften der Massenfächer Germanistik und Anglistik sowie in der Slawistik dominieren, wie man weiß, die sog. Basisgruppen, doch dürfte es auch hier Aktivitäten von maßvolleren Gruppen geben, wie ja auch noch zu prüfen ist, ob jede Aktivität auch der Basisgruppen unmittelbar destruktiv ist. Mit der Unterstützung all dieser Aktivitäten meinen wir vor allem, wie aus dem Brief klar hervorgeht, daß die jeweiligen Fachordinarien sich dieser Studenten mehr annehmen sollten. Hiervor besteht, wenigstens in unserer Fakultät, allgemein eine Scheu, die wir für verderblich halten. Der Grund, weswegen wir den an Sie gerichteten (für die Universitätsleitung im ganzen bestimmten) Brief als ‘offenen Brief’ versandt haben (‘offen’ bezog sich hier vor allem auf die Kollegen der Philosophischen Fakultät – unter den Studenten ist der Brief nicht eigens verbreitet worden), war eben der, daß unsere dringende Empfehlung, die maßvollen aktiven Studenten zu unterstützen, vorwiegend für die Kollegen der einzelnen Fächer bestimmt war. Die dem Aufruf im Fall des Stufenlehrerstreiks vorgeworfene mangelnde Differenzierung gilt in noch höherem Maße und allgemein von den Professoren (wenigstens unserer Fakultät). Hier wird alles, was Studenten überhaupt betrifft, ausgenommen, wenn es um Routinefragen des Studiums geht, mit Mißtrauen betrachtet. Man hält für richtig, in dieser Hinsicht nichts zu tun, aus Furcht mittelbar noch immer nur den radikalen Gruppen Vorschub zu leisten. Man bedenkt dabei nicht, daß dieses Gewährenlassen eben den radikalen Gruppen das Gesetz des Handelns überläßt, während die maßvollen Studenten oft genug die Hilfe ihrer Professoren gegen den Einfluß der Radikalen erbitten. Ein Bild dieser Durchschnittseinstellung unserer Kollegen mag Ihnen ein Ausspruch geben, der in unserer Fakultät gefallen ist: ‘Herr Kollege, ich lasse mich gern von Ihnen kritisieren, nehme überhaupt gerne Kritik an, nur nicht vor Studenten’. Wir meinen, daß Sie es eigentlich verstehen und billigen müßten, wenn unser Kampf dieser Einstellung gilt, die unmöglich zu etwas Gutem führen kann. Natürlich gibt es Ansätze zu einem besseren Verhältnis, und die Unterzeichner des Briefes (sicher nicht sie allein bemühen sich im Bereich ihres Faches eben darum. Inoffiziell, fast verschämt gibt mancher Kollege zu, daß er unter den aktiven Studenten seines Faches, ‘sehr vernünftige’ habe. Ich habe sogar gehört, daß ein Kollege meinte, in Erörterungen über bestimmte Fragen der Universitätsreform hätten sich die Studenten informierter und weitblickender gezeigt als mancher Professor. Aber so etwas darf ja nicht laut gesagt werden. Wenn ich günstig von unseren klassischen Philologen spreche, sind viele Kollegen weit besser orientiert und bestreiten einfach das Faktum. Es darf keine maßvollen aktiven Studenten geben, auch wenn es sie geben sollte. Wer milder gesonnen ist, hält mir entgegen, dies sei eine Ausnahme (was ich einfach nicht glaube), oder – sehr demokratisch – es sei eine Minorität, als ob diese kein Recht auf Anerkennung ihrer Existenz und auf Unterstützung hätte, gerade weil sie eine Minorität ist. – Da ich bei Ihnen eine solche Einstellung niemals bemerkt habe und Ihre ganze bisherige Tätigkeit als Rektor erweist, daß Sie viel verständnisvoller und zugänglicher sind als jene charakterisierten Kollegen, bin ich sicher, daß Sie all das nicht billigen können und insofern unseren Kampf verstehen werden. Wir halten es für geradezu schicksalhaft für die weitere Entwicklung der Studentenfrage, daß jeder Fachvertreter weit mehr als es bisher geschehen ist über die bloßen Routineangelegenheiten hinaus mit seinen Studenten einen möglichst engen Kontakt herstellt, solange sie nicht unannehmbare Formen des Verkehrs anwenden. Es ist merkwürdig genug, daß das zur Zeit keine selbstverständliche Forderung ist. Das schließt natürlich ein geduldiges Eingehen auf alles ein, was an Reformideen und Ansichten, die mit dem Studium in einem weiteren Zusammenhang stehen, auftauchen mag. Überflüssig zu sagen, daß der Dozent dabei seine eigene freie Meinung geradezu vertreten muß. Wie sollten die sachlich orientierten Studenten anderes wünschen? An dem offenen Brief, den unsere Fachschaft an Sie gerichtet hat, habe selbstverständlich weder ich noch einer meiner Fachkollegen irgendwelchen Anteil. Er wurde mir erst nachträglich gezeigt. Natürlich habe ich viel an ihm kritisiert, besonders in der Form und im Ton. Dafür müssen die Verfasser selbst die Verantwortung übernehmen. – Nach vielen Erfahrungen sind die Studenten (ich meine immer die maßvollen aktiven – übrigens nicht wenige der Radikalen auch, die bekanntlich nicht alle für die zur Zeit praktizierten Gewaltmethoden sind) dankbar, wenn überhaupt ein Professor die Zeit findet, mit Ihnen etwas zu reden, was über die herkömmlichen unmittelbaren Studienfragen hinausgeht und von allgemeinem studentischen Interesse ist. Sind das alles verkehrte Forderungen? Wird mit ihnen irgend etwas ‘pauschal verdächtigt’? zumal an der Universitätsleitung? Warum die Vorwürfe Ihres Briefes? Ist der Gedanke vermessen oder ‘naiv’, daß uns eine solche Unterstützung der maßvollen aktiven Studenten geradezu notwendig erscheint, um neben den Sanktionen gegen die pseudorevolutionären, aber gefährlichen Gewaltpraktiken mancher radikaler Gruppen zu versuchen, die studentische Protestbewegung in gesunde Bahnen zu lenken. Bleibt diese Zusammenarbeit der Professoren mit den maßvollen aktiven Studenten aus, so droht deren Solidarisierung mit den Radikalen, auf die diese ja hinarbeiten. Wir haben da eine große Verantwortung. – Was den Protest gegen den Stufenlehrer anlangt, so muß, gerade auch nach Ihrem Brief, bei Lage der Dinge von der Universitätsleitung gefordert werden, daß sie alles daran setzt, um die Maßnahme zu verhindern, deren Verderblichkeit für die Zukunft unseres Universitätsbetriebes allgemein von den Dozenten und Studenten eingesehen wird. Sonst sind die Erklärungen des Senats eine unverbindliche deklamatorische Geste geblieben. Ich sehe die Aussichten dafür nach dem ‘Aufruf’ als sehr schlecht an (ist das naiv?), besonders nach Schüttes Äußerungen vor den Pädagogikstudenten in Gießen. Dabei ist die (natürlich zweckbestimmte) Bagatellisierung des Stufenlehrerstreiks besonders zu beachten. Nach dem Bericht der FAZ vom 14.1.1969 ist die Meinung im Kultusministerium: – ‘Mit Enttäuschung wird in Wiesbaden vermerkt, daß einige Professoren, von deren Reformeifer einst manche Hilfe erwartet wurde, in der Frage der Studiendauer (acht statt sechs Semester in den Erziehungswissenschaften) auf die Seite der Studenten übergewechselt sind. Es sei, so wurde von Schütte versichert, in Wiesbaden sehr gut übersehbar, wie weit hier auch das Prestige meinungsbildend gewirkt habe. Ein Ordinarius halte sich für wertvoller, wenn er acht statt sechs Semester lang Studenten ausbilde’. – Wenigstens sollte die Universitätsleitung aus der Tatsache der Umfunktionierung des Stufenlehrerstreiks noch den argumentatorischen Nutzen ziehen, den die Erklärung des Rates der AfE vom 30.12.1968 nach meiner Meinung in vorbildlicher politischer Umsicht zu ziehen gesucht hat, wenn dort gesagt ist: – ‘Eine Zurückweisung begründeter Einwände gegen die derzeitigen amtlichen Reformpläne dürfte die verbreiteten Zweifel an der Chance auch einer studentischen Einflußnahme auf die bildungspolitische Willensbildung in Bund und Länder bestärken und einer Ausweitung und Radikalisierung ursprünglich berechtigter und maßvoller Forderungen Vorschub leisten’. – So zu argumentieren wird nun freilich nach dem ‘Aufruf’ schwer sein. – Leider geht es auch nicht ohne noch ein paar Worte zu Ihren Vorwürfen anläßlich des kurzen Telefongespräches. Ich sollte mit dem Wort ‘Streik’ eine Begriffsverwirrung betrieben haben. ‘Streik’ gäbe es überhaupt für Studenten nicht, das Wort sei mißbräuchlich auf sie angewendet, und ich könne dem Wort ‘Streik’ keine willkürliche Bedeutung geben. Dies sei bei einem Platoniker besonders bedauerlich. Nun, die letzte Bemerkung ist von der Art und dem Niveau der in Ihrem Brief enthaltenen, daß die Philologen offensichtlich das Lesen verlernt hätten. Ich halte sie für erklärbar nur aus einer Nervosität im Blick auf den Verwaltungsgerichtsprozeß und möchte nicht weiter auf sie eingehen. Begriffsverwirrung aber, da der Sinn unseres Briefes gerade der Versuch der Begriffsdifferenzierung und also – klärung war? Versuche können natürlich fehlschlagen und das Gegenteil ihrer Absicht ergeben. Aber offenkundig war auch in diesem Fall unser Brief nicht genau gelesen oder nicht genau gegenwärtig. In diesem steht auf S. 4 (unten): ‘Natürlich sind sich alle Beteiligten darüber klar, daß der aus dem Bereich arbeitsrechtlicher Verhältnisse stammende Begriff ‘Streik’ auf die Universität nicht im strengen Sinne übertragbar ist. Genauer müßte man sagen: demonstrativer verabredeter kollektiver Nichtbesuch von Vorlesungen.’ Im Brief steht also genau das. was Sie als Ihre Meinung bezeichneten. Ich spreche nur von der Möglichkeit analoger (übertragener) Verwendung (aus diesem Grund haben wir fast im ganzen Brief das Wort ‘Streik’ in Anführungszeichen gesetzt). Nun differenziere ich nur im Hinblick auf ein gewisses Recht einer solchen Übertragung und sage: – 1. im Verhältnis zu den Universitätslehrern besteht gar keine Analogiemöglichkeit. Damit ist doch zurückgewiesen, was von radikaler studentischer Seite an Mißdeutung des Begriffes ‘Streik’ vorgenommen wird, nach der Herrschaftsverhältnisse zwischen Professoren und Studenten angenommen werden, die irgendwie wirtschaftlichen Herrschaftsverhältnissen analog gesetzt werden. Hier scheidet also nach meiner Meinung jedes Recht auch nur einer analogischen Verwendung aus. Ich sage dann: 2. ein gewisses Recht einer solchen Übertragung besteht jedoch im Verhältnis der Studierenden zur Staatsregierung. Gebe ich damit dem Wort ‘Streik’ eine willkürliche Bedeutung? Wenn ich nur von einer, immerhin berechtigten analogischen Verwendung spreche? Diese Analogie ist weitgehend im Universitätsleben anerkannt! In der (immer wieder zitierten, weil unserer Meinung zur Sache entsprechenden) Erklärung des Rates der AfE vom 30.12.1968 wird für ‘Streik’ ‘Boykott’ gesagt, ein Wort, das jedoch evident auf denselben Sachverhalt bezogen ist. Für genau dieselbe Sache wird das Wort ‘Streik’ (in Anführungszeichen, also wie in unserem Brief für einen allenfalls möglichen übertragenen Gebrauch) unbefangen von Minister Schütte in der Diskussion mit den Gießener Studenten gebraucht. Ich sehe nicht, wo die Begriffsverwirrung liegt. Daß der streng von mir genauer definierte ‘Streik’ als ‘demonstrativer’ usw. ein unter Umständen erlaubtes, ja geradezu nötiges Mittel der (nötigenden) Willenskundgebung gegenüber der Staatsverwaltung sei, wird ja von Ihnen selbst unter Berufung auf Seite 8 Ihrer Schrift ‘Die studentische Revolte usw. anerkannt. Also Übereinstimmung selbst mit Ihrem Begriff. Wo ist die Begriffsverwirrung? Man sieht doch in jedem Fall was gemeint ist. Wo hat der Platoniker versagt? – Weiter meinten Sie, daß durch unseren Brief, der für das Streikrecht der Studenten eintrete, sei dem schwebenden Prozeß gegen den AStA geschadet, da dieser sich nur darauf berufen könne, daß selbst Professoren den Streik für erlaubt halten. Nun trifft das wirklich nicht zu. Der Prozeßgegner braucht sich nicht erst auf unseren Brief zu berufen, weil er bereits in Ihrer Schrift S. 8 finden kann, daß bestimmte staatliche Maßnahmen nicht auf administrativem Wege durchzusetzen sind, sondern nur durch öffentlichen Druck, wovon Sie unter anderem konkret öffentliche Demonstrationsversammlungen erwähnen. Wir sind vom (übertragenen) Streik nicht weit, und der AStA wird Ihre Schrift sicher lieber als unseren offenen Brief für sich verwenden wollen, der jedoch in der Sache Identisches sagt. Warum also der Unmut gerade gegen unseren Brief, der ja – auch nach Ihrem Brief – in diesem Punkt gar nichts Neues sagt? Der Prozeßgegner könnte weiter den positiv beurteilten ‘Boykott’ (der sachlich ja mit dem metaphorisch gemeinten Streik identisch ist) der (immer wieder zitierten) Erklärung des Rates der AfE anführen usw. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, daß der AStA für seinen Prozeßzweck gerade unseren Brief beanspruchen wird, weil in diesem ja mit aller Klarheit (Begriffsverwirrung?) der weitergehende Begriff ‘Streik’ an dem dem AStA viel mehr liegt als an dem eben genannten engeren, abgelehnt wird. Wollte Gott, der AStA macht sich die Definition des Begriffes Streik zu eigen, die wir in unserem Brief geben; denn dann würde er bekennen, daß der von ihm gebrauchte Begriff des Streiks unerlaubt und ungesetzlich wäre. Also auch dieser Vorwurf trifft nicht. – Meine persönliche Meinung ist allerdings, daß die Gewinnchancen in dem genannten Prozeß für die Universität gering sind, wie schon die überaus künstliche Begründung der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts erkennen läßt, aber nicht weil der AStA sich auf unseren Brief beziehen könnten, sondern weil Ihre Verpflichtungserklärung, die Sie vom AStA verlangt haben, eben in derselben Weise undifferenziert ‘Streik’, ‘Boykott’ und ‘Störung’ verbietet, wie dies im Aufruf geschehen ist. – Nun soll endlich ein Ende dieses überlang gewordenen Briefes sein, für dessen Länge ich sehr um Entschuldigung bitte. Aber mir liegt an der Klärung der Standpunkte in diesen Fragen sehr. In dieser Form hat sich endlich einmal über diese uns alle bewegenden Fragen diskutieren lassen, wofür ich keine Mühe scheue. Wie bei allen Diskussionen (wenn sie wenigstens wirklich welche waren) sieht man auch hier, daß die zunächst vermutete Differenz, ja Unversöhnlichkeit der Ansichten sich reduzierten. Ich würde meinen, daß dies auch hier so ist. Es geht ja in der Regel um Aspektverschiedenheiten derselben Sache. Aber daß eine Sache verschiedene Aspekte hat und welche, ist zu wissen immer für beide Teile wichtig. Ich kann besonders sicher sein, daß Sie meinen besonderen Aspekt in dieser ganzen Frage verstehen können. Es ist natürlich der in unserer modernen Welt angefochtene und auch objektiv einer neuen Begründung bedürftige Sinn der humanistischen Bildung. Unsere Studenten der klassischen Philologie sind mit vollem Recht vital an dieser Frage interessiert, die zwangsläufig ihre eminente politische Seite hat. Diese wurde an dem Schütteschen Stufenlehrerprojekt besonders akut und manifest. Es geht hier um die Durchsetzung eines flachen Pragmatismus, der auch das Ende der Universität wäre. Sie kämpfen ja einen ähnlichen Kampf um ‘Humanismus und Öffentlichkeit‘. Was bedeutet unser gemeinsames Interesse an den Fragen der Erwachsenenbildung (das ja bei so wenigen Kollegen Verständnis findet) anderes als eben dies? Verstehen Sie nicht das Engagement gerade dieser Studenten? Und ist es nicht erfreulich und aller Unterstützung wert? Und verstehen Sie auch nicht das Entsetzen über den im ‘Aufruf’ immerhin möglichen Sinn daß eben ihr Engagement mit Strafen bedroht werden sollte und mit den Gewalttätigkeiten romantisierender Revoluzzer in einen Topf geworfen zu werden scheint? Zumal unsere Studenten schon von der Idee ihres Faches her gegen den verderblichen Einfluß jener Romantiker besonders immun sind. – Sie sagten am Ende des Telefongespräches, es habe ja keinen Zweck. Sie meinen wohl, irgend eine Verständigung zu erreichen. Warum die Flinte so schnell ins Korn werfen, zumal Sie mit mir noch gar keine Erfahrungen von Intransigenz gemacht haben. Ich meine, daß es gar sehr Zweck hat, die Streitfragen auszudiskutieren. Wo bleibt bei Ihnen der dialogische Humanismus? Ich meinerseits möchte ihm weiter anhängen, wenn auch der Philologe und Platoniker soll abgedankt haben. – Zum Schluß noch etwas Versöhnliches, bei dieser Gelegenheit, man kommt sonst zu so etwas nicht: 1) meinen herzlichsten Glückwunsch dazu, daß nun das Projekt Niederursel gesichert ist, was wahrscheinlich nicht Verdienst des Ministers ist (übrigens haben hier ja auch aktive Studenten einen kleinen Anteil). Daß dies geglückt ist, verdanken wir nur Ihrer Energie, d. h. wir verdanken Ihnen Unermeßliches, das für viele Generationen entscheidend sein wird. Habe ich übertrieben? oder ist auch das ‘naiv’? 2) meinen Beifall zu Ihren letzten Maßnahmen der Nachprüfung der Legalität der Fachschaften. Das ist ein guter und notwendiger Weg und hier ist die Rechtslage klar definiert. Ohne Wahrung der demokratischen Verfahrensregeln gibt es keine Reform und keine studentische Mitwirkung in irgend einem Sinne. Der Entwurf meiner Fachschaftserklärung zeichnet eben diesen Weg vor. – Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen – Ihr – H. Patzer.“
Schreiben Patzer an Rektor 9.3.1969; Rektorat 411 – 10
1187) Brief>11.03.1969>>Patzer an Schlerath: Antwort auf dessen Brief vom 24.02.1969
„[…]Ich danke Ihnen, daß Sie durch Ihre offene Entgegnung vom 24.2. die durch den offenen Brief einiger Fakultätskollegen an den Herrn Rektor eröffnete Diskussion weitergeführt haben. Ihre Stellungnahme scheint mir ein Diskussionsbeitrag, der geeignet ist, vieles über die Darlegungen des offenen Briefes hinaus zu klären. Gestatten Sie mir deswegen folgende Bemerkung zu Ihrer Entgegnung: – Ihre Punkte 2 und 3 bedürfen meiner Meinung nach eines kurzen Eingehens, um so zentraler scheint mir Ihr Punkt 1. – Zu Punkt 3: Ihre zweifellos sehr wichtige Frage (die jedoch einer umfangreichen Diskussion bedürfte), ob das Studium in einen mehr berufsbezogenen, reduziert wissenschaftlichen und in einen rein wissenschaftlichen Abschnitt zu gliedern sei – dies ist ja etwa der Vorschlag des Wissenschaftsrates – hat zu der Einführung des ‘Stufenlehrers’ in Hessen kaum eine Beziehung. Dieser neue Lehrertyp scheint dem Kultusminister deswegen dringend nötig, weil für die sog. Gesamtschule, deren Einführung in Hessen mit großer Eile und aller Energie betrieben wird, genügend Lehrpersonal bereit gestellt werden soll. Soweit in die künftige Gesamtschule die jetzige Haupt – und Realschule eingehen wird, mag die Regelung annehmbar sein. Es ist aber zu erwarten, daß diese Normallehrer der Gesamtschule auch im Bereich der ehemals gymnasialen Bestandteile der Gesamtschule zu unterrichten haben werden. Hierfür erscheint die Ausbildung von nur sechs Semestern mit zwei wissenschaftlichen Fächern (!) bei weitem zu kurz. Das wird auch von gewissenhaften Befürwortern der Gesamtschule zugegeben, die vielmehr für deren Lehrer insgesamt eine besonders sorgfältige pädagogische und fachliche Ausbildung fordern Zu der Idee der Gesamtschule läßt sich viel Positives sagen, sicher aber ist, daß sie sorgfältiger Vorbereitung auch durch länger dauernde Schulversuche bedarf. In Hessen will man sie bei offenkundig viel zu geringen finanziellen und personalen Mitteln forcieren und möglichst bald als allein verbindliche Schulreform einführen. Es droht also mit Sicherheit schon in naher Zukunft eine Niveausenkung des Gymnasialunterrichts (oder dessen, was dem in der Gesamtschule entsprechen kann), wenn ‘Stufenlehrer’ in größerem Umfang unter den jetzigen Bedingungen in die gymnasiale Bildung Eingang finden. Selbst wenn die Maßnahme nur eine Not – und Übergangsmaßnahme bleiben sollte, werden Lehrer dieses Typs viele Jahrzehnte das Unterrichtsniveau bestimmen, das auch durch die vorgesehene (sehr bedenkliche) Möglichkeit der ‘Aufstockung’ kaum verbessert werden dürfte. Die Folge wird ein weiteres Sinken des Abiturientenniveaus sein, das wieder das künftige Lehrerniveau senken wird usw. Das ist offenbar eine akute Gefahr, die für die Universität im Ganzen droht, und gegen die alle Widerstandskräfte der Universität zu mobilisieren waren. Andererseits wird den Studenten unmögliches zugemutet; es kann unter diesen Umständen nur zu einem zwangsarbeitshaften Schnell’studium’ kommen, das mit Ihrer ‘under graduate school’ nur wenig gemein haben wird. Die Ablehnung des Stufenlehrers in diesem Sinne entspricht auf Grund der gutachterlichen Äußerung der Pädagogen der AfE und der Philosophischen Fakultät (beachten Sie bitte, daß unsere beiden Pädagogen den offenen Brief mitunterzeichnet haben) der Meinung unserer Universitätsleitung. Auch Sie halten die 6 Semester Ausbildung für den Stufenlehrer für zu wenig. Also herrscht in diesem Punkt keine Meinungsverschiedenheit, wenn man von der Einschätzung der Tragweite der auch von Ihnen abgelehnten Maßnahme absieht. – Zu Punkt 2: Zur Debatte stand in dem offenen Brief nicht ein Streik der Professoren (es war auf S. 5 Mitte zugegeben, daß man hierfür beamtenrechtliche Schwierigkeiten geltend machen könnte), sondern der Studierenden. Daß ferner von ‘Streik’ im Bereich der Universität nur in einem übertragenen Sinne gesprochen werden kann und in welchem, ist in dem Brief genau dargelegt. Die Professoren sollten den studentischen Streik gegen den ‘Stufenlehrer’ moralisch unterstützen. Da er von den Studenten der AfE als der unmittelbar von der ministeriellen Maßnahme betroffenen Gruppe eröffnet wurde, und die Studenten der übrigen Fächer ihn durch einen Sympathiestreik unterstützen wollten, ist der Fall gegeben, daß auf die Entscheidungen des Ministers ein Druck ausgeübt werden konnte und sollte, weil dieser – das ist ja auch der Sinn der sechssemestrigen Ausbildung – diesen Lehrertyp dringend brachte, um das Gesamtschulprojekt anlaufen zu lassen. Die Weigerung der Studenten der AfE bedeutete also eine erhebliche Nötigung. Wie wenig sich Minister Schütte durch ‘Argumente’, und kämen sie von den sachlich kompetentesten Professoren, beeindrucken läßt, dafür haben wir in den vergangenen Jahren ein überreiches Erfahrungsmaterial gewonnen. Im Fall des Stufenlehrers haben die ersten, auf fachgutachtliche Äußerungen gestützten Proteste des Senats (die in der Presse veröffentlicht wurden) und von AfE – Professoren folgende Reaktion hervorgerufen (anläßlich einer Diskussion Schüttes mit Gießener Pädagogik – Studenten nach dem Bericht der FAZ vom 14.1.1969): – ‘Mit Enttäuschung wird in Wiesbaden vermerkt, daß einige Professoren, von deren Reformeifer einst mache Hilfe erwartet wurde, in der Frage der Studiendauer (acht statt sechs Semester in den Erziehungswissenschaften) auf die Seite der Studenten übergewechselt sind. Es sei, so würde von Schütte versichert, in Wiesbaden sehr gut übersehbar, wieweit auch hier das Prestige meinungsbildend gewirkt habe. Ein Ordinarius halte sich für wertvoller, wenn er acht statt sechs Semester lang Studenten ausbilde’. – Hier konnten keine Argumente, sondern nur Aktionen helfen. Die öffentliche Demonstration einschließlich eines streikartigen Aussetzens des Lehrbetriebes im Fall der Nutzlosigkeit verbaler Proteste ist im bundesdeutschen Hochschulleben ein längst anerkanntes und gebrauchtes Mittel, um auf die Staatsregierung für den Fall unannehmbarer Maßnahmen einen Druck auszuüben. Vor kurzem wurde an einer süddeutschen Universität von Professoren und Studenten gemeinsam ‘gestreikt’, um eine dringend nötige Erhöhung der Finanzmittel durchzusetzen. Wir haben öfter im Fall der zu geringen Besoldung der wissenschaftlichen Hilfskräfte ähnlich gehandelt, und zwar mit Erfolg. Auch unsere letzte Entscheidung, keine uns aufgenötigten Entlassungen von Hilfskräften vorzunehmen und die Verantwortung für die weitere Entwicklung angesichts der knappen Mittel für die Besoldung der im Dienst befindlichen Hilfskräfte abzulehnen, ist ein streikähnliches Mittel, das wieder erfolgreich zu werden verspricht. Magnifizenz Rüegg schreibt in seiner Schrift: ‘Die studentische Revolte gegen die bürgerliche Gesellschaft’ auf S. 8: ‘Anstöße (d. h. für größere finanzielle und verwaltungsmäßige Anstrengungen des Staates) können bei einer solchen Verfestigung der Institutionen nur durch öffentlichen Druck erfolgen. Deshalb habe ich als einer der ersten Rektoren in Deutschland vor zwei Jahren begonnen, in all den Fällen, in denen die staatliche Verwaltung über die Hochschulen obrigkeitsstaatlich zu verfügen im Begriffe stand, das Instrument der Pressekonferenz und der öffentlichen Demonstrationsversammlungen oder – umzüge anzuwenden.’ Vorlesungs’streik’ ist kein davon prinzipiell verschiedenes Durchsetzungsmittel. Durch die im Wortlaut des ‘Aufrufs’ von Rektor, Prorektor und Dekanen an die Studenten der Universität Frankfurt implizierte Verurteilung des Stufenlehrerstreiks vom Dezember 1968 (oder wenigstens durch den Wortlaut nicht ausgeschlossene mögliche Auslegung in diesem Sinne) ist auf dieses Mittel verzichtet, die ‘obrigkeitsstaatliche Verfügung’ anerkannt und die Hochschulautonomie faktisch seitens der Hochschule selbst eingeschränkt worden. – Zu Punkt 1 (dem wichtigsten Punkt): Ihre Ausführungen bestechen durch die Einfachheit des Bildes, das Sie von dem Verhältnis der radikalen zu den maßvoll – aktiven Studenten entwerfen (Sie sprechen freilich in nicht unwesentlicher Verschiebung des Gegensatzes von ‘sachlich – kritischen’ Studenten), und durch die Kürze Ihrer Darstellung. Nach meiner Meinung sind jedoch die Überlegungen, die sich auf dieses Bild beziehen, nicht zuende geführt, das Bild selbst erscheint mir zu sehr vereinfacht und isoliert. In dem offenen Brief ist der Tatbestand, den Sie darstellen, keineswegs ignoriert, aber es wurde dort versucht, ihn in größerem Zusammenhang zu sehen, wie ich im folgenden, den offenen Brief weiter kommentierend nachweisen möchte. – Nehmen wir zunächst an, es sei so, wie Sie es darstellen: die ‘sachlich – kritischen’ Studenten in Wahrheit und ihren in ihrer Einfalt nicht bewußt von den radikalen für ihre revolutionären Zwecke mißbraucht. Die Frage ist dann doch wohl geboten, welche Behandlung dieser Mißbrauchten Sie im Verhältnis zu der der Radikalen für richtig halten. Sie äußern sich dazu nicht, aber man wird annehmen, daß Sie das in dem ‘Aufruf’ der Universitätsleitung befolgte Verfahren für richtig halten. Also undifferenzierte Bestrafung von irgendwie ordnungswidriger Aktivität sowohl der Radikalen wie der Gemäßigten (Sanktionen gegen ‘Störungen’ gleichgültig in welcher Form, worunter also auch der Stufenlehrerstreik fallen würde). Dieses Verfahren wäre weder objektiv gerecht noch kann es von den Gemäßigten, die sich mindestens subjektiv als ungerecht behandelt empfinden müssen, als richtig angesehen werden. Es wird also eben bei diesen eine Abneigung, die sich zum Haß steigern wird, gegen die Universitätsleitung und die Professorenschaft, die dieses Verfahren billigt, erzeugt werden. Den bisher zur Zusammenarbeit mit den Professoren Bereiten, ja diese (zu ihrem eigenen Bedauern bisher vergeblich) Wünschenden wird es so scheinen, als treffe die Meinung der Radikalen zu, daß sich mit den Professoren zum Zwecke auch nur maßvoller und maßvoll vertretener Neuerungen nicht zusammen arbeiten lasse. D. h. es wird zu einer massenhaften Solidarisierung der Maßvollen mit den Radikalen kommen. Da diese eben dies wünschen, würde das von Ihnen für richtig gehaltene Verfahren eben die Absicht der Radikalen (und zwar äußerst wirksam) fördern. Ich könnte in dieser Hinsicht, Sie zitierend sagen: ‘Es ist mir einfach unbegreiflich, wie man diese Zusammenhänge ignorieren kann.’ – Was soll weiter aus der Sache werden, gegen die die Gemäßigten ihre Aktion (obzwar dann von den Radikalen ‘umfunktioniert’) gerichtet haben, nämlich das Stufenlehrerprojekt des hessischen Kultusministers (nehmen wir an, diese enthalte, was sie überwiegende Meinung innerhalb unserer Professorenschaft ist, die Gefahr verheerender Folgen für das Niveau der Universitätsausbildung)? Sollen wir, weil der Stufenlehrerstreik ‘umfunktioniert’ wurde, uns deswegen der Maßnahme beugen? Denn wir müssen wissen, daß hier verbale Proteste mit Sicherheit erfolglos sein werden (auch dies zu ignorieren scheint mir unbegreiflich). Im Prinzip d. h. bei gleichem Verfahren mit ähnlichen Fällen in der Zukunft, lähmen wir dann unsere Widerstandsmöglichkeiten gegenüber allen staatlichen Eingriffen, die wir für verderblich halten. Ist die Absurdität auch nur einen Augenblick erträglich, daß jene von uns abgelehnte Maßnahme sofort hingenommen werden soll, wenn sich studentischer Protest in aktiver Form gegen sie regt, weil dieser ‘umfunktioniert’ wird (oder auch nur werden könnte)? Wir werden so eine reine Untertanenuniversität. Heißt das nicht weiter, die Absicht der Radikalen, nämlich die Destruktion der (derzeitigen) Universität wiederum unterstützen? Sie müssen notwendig als Ergänzung zu dem Verfahren der unterschiedslosen Bestrafung hinnehmen eine enge und intensive Kontaktaufnahme der Professoren mit den gemäßigten Studenten, wenn auch nur zu dem Zweck, sie davon zu überzeugen, daß sie sich nicht in scheinbar maßvollen und sachlichen Aktionen sollen mißbrauchen lassen. Nun, dann sind Sie wenigstens insoweit auf der Seite der Unterzeichner des offenen Briefes, als auch Sie entschieden fordern, die Professoren sollten mit den gemäßigten Studenten Fühlung zu halten suchen. Nun würde aber diese Art von Einwirkung, für die Sie sich konsequent einsetzen müßten, darauf hinauslaufen, die Studenten überhaupt von jeder Aktivität (die ja immer ‘umfunktioniert’ werden kann) abzubringen. Das aber würde heißen, sie auf diejenige Reformarbeit einzuschränken, die sich im Rahmen dessen hält, was der Mehrheit der Professoren als akzeptabel gilt, also auf Reformen, die die von den Studenten gemeinte Probleme nicht berücksichtigen, auf Reformen also, die im Grunde alles beim alten lassen. Meinen Sie – abgesehen davon, ob das für die Zukunft der Hochschulverhältnisse überhaupt als wünschenswert gelten kann – , daß Sie die gemäßigten Studenten davon überzeugen könnten? Sie können den einmal in Bewegung gesetzten studentischen Reformwillen nicht einfach stoppen. Realistisch ist allein, zu versuchen, ihn in gesunde Bahnen zu lenken, was bei dem in Frage stehenden Verfahren unmöglich ist. Vor allem aber müssen Sie die gemäßigten Studenten davon überzeugen können, daß Ihr Bild von den einfach von den Radikalen mißbrauchten Gemäßigten richtig ist (was wir bisher immer erst voraussetzten), womit wir eben zu dieser Frage kommen. – Die erklären zwar, daß es ‘keines Beweises bedarf’, daß der Protest gegen den Stufenlehrererlaß nicht von den sachlich – kritischen Studenten ausgegangen sei usw. Aber Sie beweisen das nicht. Evidenzsuperlative, nur behauptet, geben noch keine Beweise. Es ist einfach eine Tatsache, daß in Hessen seit dem Sommer 1969 der Stufenlehrererlaß vorbereitet wurde (ich habe selbst mit unserem Dekan einer solchen vorbereitenden Besprechung mit dem Minister beigewohnt). Was dabei bekannt wurde, wurde sofort von einigen Professoren diskutiert, und zu gleicher Zeit haben den Erlaß weite Kreise der betroffenen Studenten diskutiert (bei der Wiesbadener Besprechung waren auch Studentenvertreter anwesend, die sofort opponierten), rein um der Sache willen und mit rein sachlichen Argumenten, ohne den Blick auf irgend welche revolutionäre Konsequenzen eines möglichen aktiven Widerstandes gegen den Erlaß. Man fragte nur immer: was werden die Professoren dagegen tun und man vertraute darauf, daß sie alles daransetzen würden, die Regelung in dieser Form abzulehnen. Der ‘Streik’ brach nach offiziellem Bekanntwerden des Erlasses in der AfE, d. h. bei den unmittelbar Betroffenen, aus. Die AfE – Professoren unterstützten, natürlich aus sachlichen Gründen, diesen Streik, sogar bis zuletzt usw. Daß die ‘Streikbewegung’ umfunktioniert war, ehe sie begonnen hatte, ist einfach nicht zutreffend. Das gleiche Datum von ‘Störungen’, die überall im Bundesgebiet eingesetzt haben sollen, beweist nichts. Sie können höchstens sagen, da0 von den Radikalen allgemein um diese Zeit Aufruhr geplant war (wie oft), und daß sich jeweils bietende Ansätze zu ‘Umfunktionierungen’ willkommen waren und aufgegriffen werden sollten. Das gebe ich Ihnen natürlich gern zu. Was an Ihrer Darstellung zu einfach ist und zu einer Verzerrung durch Simplifizierung des Tatbestandes führt, ist dies: Sie setzen den Versuch der ‘ Umfunktionierung’, der sicher länger geplant war, kurzerhand mit seinem Gelingen in eins. Das ist aber – verzeihen Sie – ein himmelweiter Unterschied. Die maßvollen Studenten mögen den Radikalen ‘auf den Leim gegangen’ sein, aber wie, wenn noch unsicher war, ob und wieweit dieser ‘Leim’ auch fängt? Wie wenn die Studenten, die auf diesen Leim gingen (d. h. dieses Risiko eingingen) nicht so ‘naiv’ waren, zu unterstellen, daß diese Unsicherheit gar nicht bestand, sondern über den Erfolg der Umfunktionierungsversuche bereits im vorhinein positiv entschieden war? Ihre vereinfachte Anschauungsweise gibt die Sache der Radikalen bereits von vornherein gewonnen. Sicher gingen die Radikalen selbst in ihren Annahmen nicht so weit. Sie werden Ihre Darstellung mit Begeisterung lesen und in Ihnen ihren willkommenen Helfer erblicken, da im Krieg der Sieg dann gewonnen ist, wenn sich der Gegner geschlagen erklärt. Die Naivität der Studenten geht nicht so weit. Sie überlassen nicht wie die meisten Professoren, den Radikalen das Gesetz des Handelns. Eben das wurde in dem offenen Brief dargestellt: es habe in den verschiedenen Seminaren mehr oder weniger gelungene Versuche von ‘Umfunktionierung’ des Stufenlehrerstreiks gegeben. Und daß der Erfolg der Radikalen alles andere als absolut war, ist einfach eine Tatsache. Unter der ‘Umfunktionierung’ kann zweierlei verstanden werden: 1) die gemäßigten und wenn möglich sogar indifferenten Studenten sollten für die Methoden und Ziele der Radikalen gewonnen werden 2) es sollten Tatsachen einer beginnenden Revolutionierung der Universitätsverhältnisse geschaffen werden (Aufgabe der sog. Basisgruppen). Was 1) anlangt, so darf man schlicht behaupten, daß von diesem Ziel während des Stufenlehrerstreiks, auch trotz der mehrfach gelungenen ‘Umfunktionierung’ so gut wie nichts erreicht wurde. Zu 2) ist zu sagen, daß in einigen Seminaren dergleichen in der Tat gelungen ist (was in der Darstellung des offenen Briefes zugestanden ist). Aber selbst, wo es gelungen ist, was bedeutet das auf die Dauer, wenn die Mehrheit der jeweiligen Fachstudenten nicht mitmacht? Es gibt dann immer noch nur eine Scheintatsache, die mit Manipulation von Fachschafts’beschlüssen’ u. ä. ein unwahres Leben fristen mag. Dauer kann das für sich nicht haben. Was wollen Sie mehr, als daß Fachschaften ausdrücklich erklärt haben, sie streiken nur gegen den Stufenlehrer (und die mit ihm gegebenen staatlichen Eingriffstendenzen überhaupt), wie die klassischen Philologen oder die AfE – Studenten? In der AfE gab es ausdrückliche öffentliche Verlautbarungen, auch seitens der Professoren, die das eindeutig festlegten. Selbst der Senatsbeschluß rettet noch den Stufenlehrerstreik von der Gefahr seiner Identifikation mit den ganz anders gerichteten radikalen Aktionen. War eben die Konfundierung die Absicht der Radikalen, so wurde sie durch diese ausdrücklichen Distanzierungen vereitelt. Selbst Minister Schütte nimmt unbefangen auf seinem Gießener Gespräch mit den Pädagogikstudenten an, daß es bis zum Schluß immer auch noch einen klar bestimmten ‘Streik’ gegen den Stufenlehrer gegeben hat. Hätten sich die Professoren für den Stufenlehrerstreik erklärt und ausdrücklich nur für diesen, so wäre dies vollends eine Niederlage der Umfunktionierungsabsichten der Radikalen gewesen, die alles auf die Konfundierung mit ihren Zielen anlegten. Gerade die undifferenzierte Ablehnung jeder Streikaktion in diesen Wochen durch die Mehrzahl der Professoren, bedeutete für die Radikalen eben eine Hilfe in dieser Konfundierungstendenz. Aus eben diesem Grund hoffen die gemäßigten Studenten auf ihre Unterstützung durch die Professoren. Sie wurden drastisch enttäuscht. – Ich bin überzeugt, daß Sie die Naivität der gemäßigten Studenten bei weitem überschätzen. Haben Sie genaueren Kontakt mit Ihnen? Der Kampf der gemäßigten Studenten gegen die Gefahr der ‘Umfunktionierung’ ihrer Absichten durch die Radikalen ist sozusagen ihr tägliches Brot. Daß sie ‘ungewollt’ auf den Leim gingen, davon kann keine Rede sein. Diese ungemein vereinfachende Auffassung vieler Professoren, die sie nicht gerade ernst nimmt, ist ihnen wohl bekannt; sie leiden darunter und spotten darüber mit einer Art Galgenhumor. Man sollte sie erster nehmen und nicht ‘ungewollt’ den Radikalen den Gefallen tun, bereits als entschieden zu geben, was erst noch zu realisieren sich jene die größte Mühe geben. Bemerken Sie nicht, wie Ihr Vorwurf der ‘Naivität’ selber eine höchst fragwürdige Vereinfachung der Tatbestände zur Voraussetzung hat? – Was ich ferner als unvollständig an Ihrer Darstellung ansehen muß, ist dies: die Radikalen versuchen natürlich nicht nur Aktionen maßvoller Studenten ‘umzufunktionieren’, sondern alles, was sich dazu anbietet. Suchen sie nicht auch Vorlesungen ‘umzufunktionieren’ oder Diskussionen? Sind wir sicher, daß sie z. B. nicht auch eben die jetzt angedrohten Bestrafungen ihrer Aktionen (uns wie sie sehr hoffen, damit gleich auch solcher der Gemäßigten) werden ‘umzufunktionieren’ suchen, nämlich in Repressionsformen der Herrschenden, die nun gerade zu bekämpfen sind? Sie mußten konsequenterweise, auch hier den Erfolg für den Versuch setzend, sagen, der, der hier auf Strafe dringt, gehe den Radikalen ‘auf den Leim’, die Bestrafung war längst ‘umfunktioniert’, ehe sie begonnen hatte, und müßten entsprechend folgern, daß deswegen die Bestrafung ja nicht sein dürfe. In diesem Fall meinen Sie natürlich, daß man das Risiko nicht scheuen solle und sich der ‘Umfunktionierungsversuche’ erwehren müsse. Gilt das dann für die Aktionen der maßvollen Studenten nicht in gleichem Sinne? Sieht man das so, dann ergibt sich freilich gebieterisch die Forderung, eben den maßvollen Studenten von der Seite der Professoren zu helfen, sich der Radikalen zu erwehren. Eben das fordern wir ja. Würde das in weitem Umfang und sozusagen spektakulär geschehen (der Stufenlehrerstreik gab dazu eine ideale Chance, die freilich völlig verspielt wurde), würde dies gerade ein empfindlicher Fehlschlag für die Taktik der Radikalen sein, weil aktive, von Professoren unterstützte Studenten per definitionem in Widerspruch zu dem ‘Image’ stehen, das die Radikalen von sich aufgebaut haben. – Wir müssen – immer, wie bisher, durchaus nur in der Richtung Ihrer Gedanken – noch einen Schritt weiter gehen: In Ihrer Darstellung ist unterstellt, daß ‘Umfunktionierungen’ nur ein Privileg der radikalen Studenten seien. Auch das wird sie begeistern. Sie können sich für ihr ‘Image’ nichts besseres wünschen, als daß sogar Professoren so etwas bekunden und tüchtig an der Festung dieses ihres Images mithelfen. Gewiß, diese Waffe im politischen Kampf ist von den radikalen Studenten erfunden worden. Aber wo steht geschrieben, daß sie als Waffe nur in ihren Händen zu lassen sei? Ist es nicht die vernünftige Entwicklung in jeder Kriegsführung, daß von einem Gegner neu eingeführte Kampfmittel alsbald auch von dessen Gegner verwendet werden? Wo also steht geschrieben, daß nicht auch die gemäßigten Studenten ihrerseits Aktionen der Radikalen für ihre Zwecke ‘umfunktionieren’ sollten und auch die Professoren und sogar die Universitätsleitung? Es käme dann zu Gegen – Umfunktionierungen. Halten Sie das für unsinnig oder ‘naiv’? Es hat sogar so etwas bereits gegeben. So ist z. B. im letzten Jahr die Rektorats’besetzung’ mit bestem Erfolg durch Gegen – Umfunktionierung bekämpft worden. Das aber gebietet doch geradezu, daß wir uns der gemäßigten Studenten annehmen und deren Aktionen kräftig im Gegensinne zu den Aktionen und ‘Umfunktionierunsversuche’ der Radikalen selber ‘umfunktionieren’. Durch eine spektakuläre Unterstützung des Stufenlehrerstreiks durch die Professoren wäre eben dies möglich gewesen. Man gelangt also auch hier durch das konsequente Weiterdenken Ihrer (von vielen Kollegen geteilten) Auffassung zu eben dem, was in dem offenen Brief gefordert wurde. – Mit den besten Empfehlungen – Ihr sehr ergebener – gez. Patzer.“
Schreiben Patzer an Schlerath 11.3.1969; Archiv
1188) Verfügung>11.03.1969>>Universitätsrat: Störung Vorlesungen Süllwold 12.12.1968 und 06.01.1969
„Die Studenten – 1. Delp, Reinhard, geb….1946, wohnhaft in Frankfurt a. M., Beethovenplatz 4 (Studentenheim, Zimmer 102) – 2. Schmid, Thomas, geb. …1945, wohnhaft in Frankfurt a. M., .. – werden beschuldigt, – in der Johann Wolfgang Goethe – Universität in Frankfurt, der Beschuldigte zu Ziff. 1 am 12. Dezember 1968 und der Beschuldigte zu Ziff. 2 am 6. Januar 1969 die Ordnung des akademischen Lebens gestört zu haben. – Der Beschuldigte zu Ziff. 1 hielt sich am 12. Dezember 1968 etwa in der Zeit von 9.10 bis 9.40 Uhr auf dem Podium des Hörsaals I auf und diskutierte von dort aus mit den anwesenden Studenten. Der mehrfachen Aufforderung Prof. Süllwolds, das Podium freizugeben und die Diskussion zu unterlassen, damit er die für 9 Uhr c.t. im Hörsaal I angekündigte Vorlesung ‘Begabung und Leistung’ halten könne, kam der Beschuldigte zu Ziff. 1 nicht nach. Aufgrund dieses und des Verhaltens anderer bisher unbekannter Studenten war Prof. Süllwold gezwungen, die angekündigte Vorlesung ausfallen zu lassen. – Der Beschuldigte zu Ziff. 2 hielt sich am 6. Januar 1969 gegen 16 Uhr im Hörsaal H 8 der Universität auf, wo das angekündigte Seminar ‘Angewandte Psychologie’ stattfinden sollte, obwohl Prof. Süllwold wegen Störung dieser Lehrveranstaltungen mehrmals darauf hingewiesen hatte, daß alle ‘fachfremden’ Studenten, zu denen auch der Beschuldigte zu Ziff. 2 gehörte, den Hörsaal H 8 verlassen sollten. – Nachdem das Seminar ‘Angewandte Psychologie’ in den Bibliotheksraum des Psychologischen Instituts I verlegt worden war, betrat der Beschuldigte zu Ziff. 2 diesen Raum und weigerte sich, ihn zu verlassen, obwohl Prof. Süllwold den Beschuldigten zu Ziff. 2 dazu aufgefordert hatte. Der Beschuldigte zu Ziff. 2 war ein ‘fachfremder’ Student und als solcher nicht berechtigt, an dem Seminar teilzunehmen. Darüber hinaus hielt er sich auch ohne die für die Benutzung der Bibliothek erforderliche Lesekarte in dem Bibliotheksraum auf. – Verstöße gegen § 5 Ziff. 2 des Gesetzes betreffen die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten in der Fassung vom 6.2.1962 (Hessisches Gesetz – und Verordnungsblatt 1962 S. 21). – Beweismittel (betreffend den Beschuldigten zu Ziff. 1): – I. Teilweise eigene Angaben des Beschuldigten zu Ziff. 1 aus seinem Lebenslauf (Fotokopie) – II. Zeugen: 1.) […] 2): – I. Teilweise eigene Angaben des Beschuldigten zu Ziff. 2 aus seinem Lebenslauf (Fotokopie) – II. Zeugen: – 1.)[…] III. Urkunden – 1.) Belegschein des Beschuldigten zu Ziff. 2 (Fotokopie) – 2.) Anwesenheitsliste betr. das Seminar ‘Angewandte Psychologie’ – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen – Der Beschuldigte zu Ziff. 1 – Herr D.. – ist der Sohn des Kaufmanns L.. D… und seiner Ehefrau I…, geb. F… Er hat noch vier Geschwister. – Der Beschuldigte zu Ziff. 1 studiert seit dem 20. April 1966 Psychologie an der hiesigen Universität und war im Winter 1968/69 im 6. Semester. Er ist nach eigenen Angaben bisher nicht disziplinarisch vorbestraft. – Als Prof. Süllwold am 12. Dezember 1968 gegen 9.15 Uhr den Hörsaal I betrat, um die Vorlesung ‘Begabung und Leistung’, die üblicherweise von 9 Uhr c.t. bis 10 Uhr stattfindet, zu halten, hatten im Hörsaal I mehrere Studenten das Podium besetzt. Unter ihnen befand sich der Beschuldigte zu Ziff. 1, der die Vorlesung ‘Begabung und Leistung’ belegt hatte. Er bat Prof. Süllwold um Erlaubnis, mit den anwesenden Studenten über den Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 14.8.1968 betreffend der Gestaltung des Studiums der Volksschullehrer an der AfE zu diskutieren. Prof. Süllwold wies darauf hin, daß er die angekündigte Vorlesung halten müsse, erklärte sich aber zu der gewünschten Diskussion außerhalb der Lehrveranstaltung bereit. Auch die Mehrzahl der erschienenen Studenten wünschte, die Vorlesung zu hören. Einige dieser Studenten forderten den Beschuldigten zu Ziff. 1 unmißverständlich auf, das Podium freizugeben, damit die Vorlesung beginnen könne. Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte zu Ziff. 1 nicht nach und versuchte sich weiterhin vom Podium aus als Diskussionsleiter zu betätigen. Prof. Süllwold stellte daraufhin fest, daß er sich durch den Beschuldigten zu Ziff. 1 gehindert sehe, die Vorlesung ‘Begabung und Leistung’ zu halten und forderte den Beschuldigten zunächst auf, seinen Namen zu nennen. Daraufhin sagte dieser ‘das geht Sie gar nichts an’. Aus dem Kreise der Zuhörer rief man Prof. Süllwold den Namen ‘D…’ zu. Prof. Süllwold forderte nunmehr den Beschuldigten zu Ziff. 1 mehrmals auf, das Podium zu räumen und die Vorlesung durch sein Verhalten nicht weiter zu verhindern. Im Verlauf des Wortwechsels, der sich zwischen Prof. Süllwold und dem Beschuldigten zu Ziff. 1 ergab, übte Letzterer in unsachlicher Weise Kritik an dem Vorlesungsstil Prof. Süllwolds und der Thematik der Vorlesung. Er äußerte sich sinngemäß dahingehend, die Vorlesung sei ‘Mist’ oder ‘ein Schmarren’. Prof. Süllwolds Frage, ob er Hörer dieser Vorlesung sei, beantwortete der Beschuldigte zu Ziff. 1 damit, ‘Ich habe die Vorlesung einmal gehört und das hat mir gereicht’. – Als der Beschuldigte zu Ziff. 1 der wiederholten Aufforderung Prof. Süllwolds, die Vorlesung durch seine auf dem Podium entfaltete Aktivität nicht weiter zu verhindern und das Podium zu verlassen, nicht nachkam, gab Prof. Süllwold schließlich den Versuch, die Vorlesung zu halten, auf und verließ etwa gegen 9.45 Uhr den Hörsaal I. – Der Beschuldigte zu Ziff. 2 – Herr S… – ist der Sohn des Arztes …und seiner Ehefrau … Auf dem Kurfürstlichen Gymnasium in Bensheim bestand er am 15.2.1965 das Abitur und ließ sich im Sommersemester 1965 an der hiesigen Universität immatrikulieren. Er studiert seit dieser Zeit Germanistik und war im Wintersemester 1968/69 im 8. Fachsemester. – Der Beschuldigte zu Ziff. 2 ist nach seinen eigenen Angaben bisher disziplinarisch nicht bestraft worden. – Am 19. Dezember 1968 fand eine Vollversammlung der Psychologiestudenten statt. Auf dieser Vollversammlung wurde beschlossen, das gesamte Lehrprogramm der Psychologie als Protestmaßnahme gegen den Schütte – Entwurf vom 14.8.1968 unbefristet aktiv zu bestreiken, d. h., dennoch stattfindende Lehrveranstaltungen sollten verhindert werden. Darüber hinaus wollte man den Studienbetrieb neu gestalten, insbesondere sollten Arbeitsgruppen gebildet werden. – Prof. Süllwold hatte im vergangenen Wintersemester 1968/69 für jeweils Montag von 16 Uhr bis 18 Uhr das Seminar ‘Angewandte Psychologie’ im Hörsaal H 8 angekündigt. An mehreren Stellen in der Universität war angeschlagen, daß nur Studierende der Psychologie vom 4. Fachsemester ab, an diesem Seminar teilnehmen dürfen. Es war üblich, über die Teilnahme der Studenten an dem Seminar eine Anwesenheitsliste zu führen. – Der Beschuldigte zu Ziff. 2 ist in dieser Liste nicht eingetragen und hat das Seminar auch nicht belegt. Er besuchte es am 6. Januar 1969 trotzdem. Schon kurz danach, als sich der Referent, Herr Richter, auf das Podium begeben hatte, wurde er durch Zurufe aus dem Kreise der ‘fachfremden’ Studenten, d. h. keine Psychologiestudenten oder solche Psychologiestudenten, die aufgrund ihrer Semesterzahl noch nicht berechtigt waren, an dem Seminar teilzunehmen, so gestört, daß er in seinem Vortrag nicht fortfahren konnte. Daraufhin forderte Prof. Süllwold diese Studenten mehrmals auf, den Hörsaal H 8 zu verlassen. Der Beschuldigte zu Ziff. 2 und die anderen ‘fachfremden’ Studenten verließen trotzdem nicht den Hörsaal H 8. Nach dem Willen der Mehrheit der berechtigten Seminarteilnehmer sollte das Seminar nunmehr in der Bibliothek des Psychologischen Instituts I stattfinden. Herr Heineken war von Prof. Süllwold beauftragt worden, darauf zu achten, daß die ‘fachfremden’ Studenten die Bibliothek nicht betreten. Herr Heineken versuchte daraufhin, die ‘fachfremden’ Studenten an der Tür zur Bibliothek daran zu hindern, die Bibliotheksräume zu betreten. Er wies darauf hin, daß die Teilnahme an dem Seminar für Examenskandidaten von besonderer Bedeutung und zum Betreten der Bibliothek eine Lesekarte notwendig sei. Trotzdem betrat der Beschuldigte zu Ziff. 2 den Bibliotheksraum. Prof. Süllwold forderte auch hier die ‘fachfremden’ Studenten zum Verlassen der Bibliothek auf. Schließlich stellte er den Beschuldigten zu Ziff. 2, der ihm von früheren Sitzungen der Philosophischen Fakultät her bekannt war, zur Rede und wies ihn darauf hin, daß er weder berechtigt sei, sich in der Bibliothek aufzuhalten noch an dem Seminar teilzunehmen. Er forderte ihn mehrmals ohne Erfolg auf, die Bibliothek zu verlassen. – Da es Prof. Süllwold nicht gelang, die ‘fachfremden’ Studenten aus der Bibliothek zu weisen und die Störungen aus dem Kreise dieser Studenten auch dort anhielten, konnte das Seminar ‘Angewandte Psychologie’ in der Bibliothek des Psychologischen Instituts I nicht gehalten werden. – Dieser Sachverhalt beruht auf den glaubhaften Bekundungen der genannten Zeugen und teilweise auf den eigenen Angaben der Beschuldigten sowie auf den vorgelegten Urkunden. – Da die geschilderten Handlungen der Beschuldigten zu Ziff. 1 und Ziff. 2 Verstöße gegen die akademische Ordnung darstellen, die nicht durch einen Verweis geahndet werden können, wird beantragt, – den Akademischen Senat einzuberufen und über diese Disziplinwidrigkeit entscheiden zu lassen. – Im Auftrag – Assessor Roth.“
Anschuldigungsschrift Universitätsrat 11.3.1969; Rektorat 451 – 10,M.2
1189) Brief>13.03.1969>>Fachschaft Germanistik an Rektor: Widerspruch gegen rechtsaufsichtliche Maßnahme 20.02.1969
„Gegen die von Ihnen erlassene rechtsaufsichtliche Verfügung legt die Fachschaft Germanistik Widerspruch ein. – Ad.1: Es stimmt nicht, daß die o. Vollversammlung nicht in den Vorlesungen angekündigt wurde; dies geschah schon 14 Tage vor der VV in den größeren Vorlesungen. Außerdem wurde der Vollversammlungstermin ebenso wie die bevorstehende Wahl der Fachschaftsvertreter, verbunden mit der Aufforderung, zu kandidieren, eine Woche vorher in einer a. o. VV bekanntgegeben. Schließlich hing drei Tage vor der o. VV eine Wandzeitung mit der Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung aus, und zwar im Germanistischen Seminar. – Ad. 2: Sie rügen, es sei nicht gewährleistet, daß an der Wahl nur Angehörige der Fachschaft Germanistik teilgenommen hätten. Seltsamerweise beanstanden Sie dies unser Verfahren zum ersten Mal, obwohl es Ihnen seit seinem Inkrafttreten bekannt ist. – Wir müssen daher annehmen, daß im gegenwärtigen Stadium der Auseinandersetzung an der Hochschule wegen angeblicher formaler Mängel Rechtsaufsicht ausgeübt wird, während in Wahrheit die Befugnisse aus § 39 HHG (Rechtsaufsicht des Rektors) als politische Kampfmittel von Ihnen mißbraucht werden. – Insbesondere erscheint es uns bedenklich, daß diese Amtsenthebung der Fachschaft unter Umgehung der studentischen Kontrollorgane von professoraler Seite zur Aufrechterhaltung ordinarialer Machtstrukturen erfolgte. – Wir sehen uns außerstande, eine Kontrolle der Germanistikstudenten in dem von Ihnen gewünschten Sinne durchzuführen, solange die Universität unfähig ist, sich selbst zu reformieren und durch die Schaffung von rational abgegrenzten Fachbereichen und Sektionen eine Organisationsstruktur zu schaffen, die den wissenschaftlichen und gesellschaftlich emanzipatorischen Aufgaben der Universität entspricht. – Wir müssen auch daran erinnern, daß die Verabschiedung einer neuen Satzung des Germanistischen Seminars, in der die Fachschaft mit ihrer auch uns wenig befriedigenden jetzigen Form aufgegangen wäre, von den Professoren des Seminars in letzter Minute verhindert wurde. – Solange außerdem die Universitätsbürokratie nicht in der Lage ist, von mittelalterlichen Organisationsformen, wie der Einteilung in Fakultäten, abzugehen, wird es auch uns nicht möglich sein nachzuweisen, in welchem wissenschaftlichen Bereich ein Student tätig ist. Es stellt einen Mißbrauch der Rechtsaufsicht dar, wenn ohne Angabe verläßlicher Kriterien und ohne präventive rechtliche Aufklärung aus politischen Gründen eindeutig demokratisch gewählte Fachschaftsvertreter amtsenthoben werden. – Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich öffentlich nach Ihrer Meinung rechtlich zulässige Kriterien auszugeben, die wir dann selbstverständlich danach zu beurteilen hätten, ob sie dem Willen der Mehrheit der an dieser Universität Tätigen entsprechen. – Auf jeden Fall ist es rechtlich unzulässig, in die autonomen Befugnisse der Studentenschaft einzugreifen, indem der Ältestenrat als völlig unzuständiges Organ von Ihnen verpflichtet wird, Angelegenheiten der Fachschaft zu regeln. Wenn der Rektor dieser Universität sich schon in die Nähe einer Amtsanmaßung begibt, so sollte es wenigstens nicht versuchen, studentische Gremien dabei zu seinen Komplicen zu machen! – Selbst wenn die Amtsenthebung der neuen germanistischen Fachschaftssprecher rechtlich zulässig sein sollte (was letztlich nicht Sie klären können), könnte die Konsequenz daraus lediglich in der Fortführung der Geschäfte durch die bisherige Fachschaft bestehen. Es wäre deren Aufgabe in einem solchen Fall, eine satzungsgemäße Neuwahl durchzuführen, soweit diese unter den geschilderten Umständen möglich ist. Dies ergibt sich zum einen schon daraus, daß die Regelungen betreffend ‘Außerkrafttreten des Studentenparlaments’ analog hierzu anzuwenden sind, zum anderen daraus, daß die bisherige Fachschaft im Falle einer Ungültigkeit der wählenden FVV sich noch im Amt befindet, da ihre Entlastung dann nicht stattgefunden hätte (V, § 15 (7), Fachschaftsordnung Germanistik).“
Schreiben Fachschaft Germanistik an Rektor 13.3.1969; Rektorat 411 – 10
1190) Erlaß>13.03.1969>>Kultusminister: Studentenschaftsbeiträge und Rechtsaufsicht
„Es handelt sich bei den Studentenschaftsbeiträgen um Leistungen der Studenten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Studentenschaft. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen sind nur zulässig, wenn der begründete Verdacht besteht, daß die Beiträge vom AStA zweckentfremdet verwandt werden. Alsdann kann der Rektor als Rechtsaufsichtsbehörde vom AStA darüber Rechnungslegung verlangen. Stellt sich eine rechtswidrige Verwendung heraus oder wird die Rechnungslegung verweigert, so kann der Rektor als Rechtsaufsichtsbehörde im Bereich der eigenen Zuständigkeit geeignete Maßnahmen treffen, z. B. die Zuweisung der Mittel untersagen.“
Erlaß Kultusminister 13.3.1969 – H 436/24 – 268 – ; Kurator 3/41
1191) Brief>18.03.1969>>Rektor an Kultusminister: Studentenschaftsbeiträge, rechtsaufsichtliche Maßnahmen und Rückgabe Erlaß 13.03.1969
„Zu Ihrem Erlaß vom 13. März 1969 nehme ich wie folgt Stellung: – Die Maßnahme ist nicht ohne weiteres getroffen worden, sondern a) am 10.2.1969 habe ich als Rechtsaufsichtsbehörde den Kurator angewiesen, zunächst nur Teilbeträge zu überweisen; – b) diese Empfehlung war nicht willkürlich, sondern gründete insbesondere auf folgenden Tatsachen: – aa) Unterstützung des rechtswidrigen Streiks mit personellen, sachlichen und finanziellen Mitteln (Beschluß des Verwaltungsgerichts). – bb) Weigerung der Fachschaften, die Protokolle ihrer Vollversammlungen zu übersenden, etc. – cc) Beschluß des Studentenparlaments vom 14.1.1969: ‘Der AStA wird beauftragt, qualifizierte Arbeit der Basisgruppen aus dem Titel Sondervorhaben mit zu finanzieren.’ – Es stand also fest, daß Studentenschaftsbeiträge für rechtswidrige Zwecke verwandt worden sind. Außerdem bestand auch für die Zukunft die konkrete Gefahr, daß die Beiträge zweckentfremdet – nämlich rechtswidrig – verwendet würden. – Eine zusätzliche Rechnungslegung ist deswegen überflüssig, denn notwendigerweise kann sie nur über die Vergangenheit Auskunft geben. Für die Vergangenheit steht aber schon eindeutig fest, daß die Studentenschaft rechtswidrig Gelder verwandt hat (Streikunterstützung). Eine Rechnungslegung kann demnach nur das ergeben, was sowieso schon feststeht. – Es ist also unverständlich, wenn Sie feststellen, im vorliegenden Fall sei es nötig, zunächst eine Rechnungslegung anzufordern. – Hinzu kommt, daß in der Zwischenzeit die Rechtslage noch eindeutiger geworden ist: die juristische Fachschaft hat nach ihrem eigenen Zugeständnis eine sogenannte Basisgruppe finanziell unterstützt. Das gleiche gilt für die Fachschaft Medizin (Beweis: Protokoll zur Sitzung des Studentenparlaments vom 14.1.1969). Außerdem hat sich der AStA in Köln auf der letzten VDS – Tagung auf ein Strukturprogramm festgelegt, daß offensichtlich auf das Erreichen rechtswidriger Ziele gerichtet ist (Revolutionierung der Gesellschaft, Finanzierung von sog. Basis – und Projektgruppen etc.), und mit dem Einsatz von finanziellen Mitteln verbunden ist. Welche Funktion sollte insoweit die geforderte Rechnungslegung noch haben? – Ich bestehe deswegen weiterhin als Rechtsaufsichtsbehörde darauf, daß die eingegangenen Studentenschaftsbeiträge nur in Teilbeträgen und unter Ausübung einer gewissen Kontrolle ausgezahlt werden. Eine solche Maßnahme ist für die Studentenschaft zumutbar, da sie hierdurch nicht gehindert wird, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. – Unter Beachtung meiner Einwände begrüße ich es, daß der Herr Kurator Ihren Erlaß an Sie wieder zurückreicht. – Sollten Sie trotzdem auf Ihrer gegebenen Begründung beharren, bitte ich Sie, mir einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung zu erteilen. – Gleichzeitig frage ich bei Ihnen als oberste Rechtsaufsichtsbehörde an, wie die einzelnen Studenten, die in der Studentenschaft Funktionen wahrnehmen, haften, wenn sie studentische Gelder für rechtswidrige Aktionen verwenden oder zulassen.“
Schreiben Rektor an Kultusminister 18.3.1969; Rektorat 510-14, M.3
1192) Verfügung>18.03.1969>>, Ladung eines Beschuldigten durch Rektor und Universitätsrat: Zur Senat Sitzung 28.03.1969, Disziplinarverfahren
„ Ich lade Sie als Beschuldigten zu der Sitzung des Akademischen Senats der Johann Wolfgang Goethe – Universität Frankfurt a. M. zum Freitag, den 28. März 1969, um 8.30 Uhr im Sitzungsraum II, Erdgeschoß des Verwaltungsgerichts, 6 Frankfurt a. M., Schumannstr. 2 (gegenüber dem Messegelände). – In dieser Sitzung werde ich unter Beachtung der § 4 und 9 des Gesetzes betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landes – Universitäten in der Fassung vom 6. Februar 1962 (Hessisches Gesetz – und Verordnungsblatt 1962 S. 21) beantragen, über die den Studierenden – Wolf, Blüm, Streib, Pfister, Delp und Schmid – vorgeworfenen Disziplinwidrigkeiten zu entscheiden. – Die Zeugen und Senatsmitglieder werden gebeten, rechtzeitig Nachricht zu geben, wenn Sie zu der Senatssitzung nicht erscheinen können. – Die Beschuldigten werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie berechtigt sind, sich des Beistandes eines Rechtsanwaltes oder eines Universitätslehrers zu bedienen. – Die Beschuldigten und Erziehungsberechtigten der Beschuldigten werden ferner darauf hingewiesen, daß für den Senat die rechtliche Möglichkeit besteht, auch in ihrer Abwesenheit zu entscheiden. – Soweit erforderlich, füge ich dieser Ladung die infrage kommenden Anschuldigungsschriften bei. – Diese Ladung und der Personal – oder Studienausweis sind als Legitimation zur Sitzung mitzubringen.“
Ladung eines Beschuldigten durch Rektor und Universitätsrat 18.3.1969; Rektorat 202 – 08
1193) Erlaß>24.03.1969>>Kultusminister: Zur Erklärung Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter vom 09.01.1969
„Magnifizenz, – Sehr geehrter Herr Professor! – Ihren Bericht über die zwischen Ihnen und Mitgliedern des Lehrkörpers der Johann Wolfgang Goethe – Universität bestehenden Differenzen habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bitte Sie, die Klärung der Angelegenheit zunächst der Schlichtungskommission der Universität zu übertragen mit dem Ziele einer Bereinigung der auftretenden Differenzen.“
Erlaß Kultusminister 24.3.1969 – P I 2 – 050/93 – 28 – ; Rektorat 510-14, M.3
1194) Verfügung>24.03.1969>>Rektor: Aufhebung Beschlüsse Studentenparlament 15.12.1968 u. 14.01.1969 sowie kommissarische Beauftragung des amtierenden AStA“s
„1. Die in den Sitzungen des Studentenparlaments vom 15. Dezember 1968 und 14. Januar 1969 gefaßten Beschlüsse sind wegen Beschlußunfähigkeit des Studentenparlaments ungültig. – 2. Die Verfügung unter 1. wird insoweit unwirksam, als die Beschlußfähigkeit des Studentenparlaments für die infragekommende Sitzung nachgewiesen wird. – 3. Bis zur Wahl eines neuen Allgemeinen Studentenausschusses oder bis zum Nachweis der Beschlußfähigkeit des Studentenparlaments in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1968 wird der zur Zeit amtierende Allgemeine Studentenausschuß mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Allgemeinen Studentenausschusses betraut. – Begründung: – Am 21. Januar 1969 richtete ich als Rechtsaufsichtsbehörde (§ 39 Hessisches Hochschulgesetz) an 25 Fachschaften ein Schreiben, durch welches diese aufgefordert wurden, die Fachschaftsordnungen und die Protokolle der Vollversammlungen zu übersenden und die Fachschaftsvertreter zu benennen. – Zu diesem Schritt wurde ich durch verschiedene Umstände veranlaßt. Im Wintersemester 1968/69 fanden eine Vielzahl von ordentlichen und außerordentlichen Fachschaftsvollversammlungen statt, in deren Verlauf auch Beschlüsse gefaßt und Fachschaftsvertreter gewählt wurden. In einigen mir durch Zufall bekanntgewordenen Fällen bemühte man sich nicht, nachzuprüfen, ob die Anwesenden auch Fachschaftsmitglieder waren. Offenbar meinte man, jeder Anwesende sei schon allein durch sein Erscheinen legitimiert. Hinzu kam, daß in den Fakultäten und vor den Verwaltungsstellen der Universität Personen auftraten, die behaupteten, Fachschaftsvertreter zu sein, wobei jedoch offen blieb, ob diese Behauptungen der wahren Rechtslage entsprachen. Außerdem wurden in den Fachschaften Beschlüsse gefaßt, die rechtswidrig sind (Streik – und Boykottbeschlüsse etc.). – Meine Aufforderung wiederholte ich am 18. Februar 1969. – Am 27. Februar 1969 wurde sie der Studentenschaft über den Allgemeinen Studentenausschuß mitgeteilt. – 13 der angeschriebenen 25 Fachschaften beantworteten meine Aufforderungen: – a) Die juristische Fachschaft übersandte die genehmigte Fachschaftsordnung und wies durch Protokolle nach, welche Fachschaftsvertreter und welche Fachschaftssprecher gewählt wurden. Durch Vorlage von Studienausweisen wurde die Legitimation der Vollversammlungsteilnehmer nachgeprüft. – b) Die Fachschaft Anglistik übersandte die Fachschaftsordnung und die Protokolle zur Wahl der Fachschaftsvertreter und des Fachschaftssprechers. Unklar bleibt, ob und wie in der Vollversammlung die Legitimation der Wähler nachgeprüft wurde und ob die Einladungsfristen gewahrt wurden. – c) Die Fachschaft Klassische Philologie übersandte die Fachschaftsordnung und das Protokoll zur Wahl der Fachschaftsvertreter. In dem Protokoll wird festgestellt, daß die Legitimation der Abstimmenden nachgeprüft wurde, jedoch bleibt es offen, wie dies geschah und wann die Vollversammlung angekündigt wurde. – d) Die Fachschaften Mathematik und Geschichte überließen mir die Fachschaftsordnung und die Protokolle zu den Wahlen der Fachschaftsvertreter. Es wird aber in beiden Fällen nicht gesagt, ob und wie die Legitimation der Vollversammlungsteilnehmer geprüft wurde. – e) Die Fachschaften Biologie, Physik, Philosophie und Romanistik übersandten lediglich die Fachschaftsordnung. – f) Die Fachschaften Medizin, Zahnmedizin, Leibeserziehung und Erziehungswissenschaften weigerten sich völlig, meiner Aufforderung nachzukommen. – Für die völlige oder teilweise Weigerung, meiner Aufforderung nachzukommen, werden insbesondere folgende Gründe genannt: – 1. Die Aufforderung sei eine offene Einflußnahme auf die Selbstverwaltung der Studentenschaft. – Stellungnahme: – Gemäß § 39 Hess. Hochschulgesetz steht die Studentenschaft unter der Rechtsaufsicht des Landes, die vom Rektor auszuüben ist. Diese Regelung ist nicht zufällig in das HHG aufgenommen worden, sondern ergibt sich als Notwendigkeit aus der Tatsache, daß die Studentenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Als solche ist sie in den Staat eingegliedert, hat sich nach den geltenden Gesetzen zu richten und ist nur befugt, die ihr ausdrücklich durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Als Vertreter des Staates hat die Rechtsaufsichtsbehörde zu kontrollieren, ob die Studentenschaft in diesem Sinne handelt. Durch das Ausüben solcher Kontrollrechte und – pflichten greift die Rechtsaufsichtsbehörde nicht in das Selbstverwaltungsrecht der Studentenschaft ein, sondern versucht lediglich zu gewährleisten, daß dieses Selbstverwaltungsrecht von hierzu wirklich legitimierten Organen ausgeübt wird und dies in den gesetzlichen Schranken geschieht. – 2. Die Praktizierung der Rechtsaufsicht sei ein politisches Pressionsmittel gegen den politisch aktiven Teil der Studentenschaft. Es sei eine juristische Manipulation, die studentischen Vertreter aus den studentischen Gremien zu entfernen. – Stellungnahme: – Gemäß § 49 Abs. 1 der ungenehmigten Satzung der Studentenschaft ist jeder Student je nach der Zusammenstellung seiner Studienfächer Mitglied einer oder mehrerer Fachschaften. Die Satzung läßt offen, wie objektiv feststellbar ist, welche Studienfächer der Studierende gewählt hat. Die Frage ist in Bezug auf Studierende der rechtswissenschaftlichen, medizinischen, wirtschafts – oder sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Abteilung für Erziehungswissenschaften relativ einfach zu beantworten, da die Zugehörigkeit zur Fakultät oder Abteilung durch Vorlage des Studentenausweises bewiesen werden kann und der Fachschaftsbereich sich mit den Fakultäts – oder Abteilungsbereichen deckt. Die Studentenschaft hat es jedoch versäumt, Vorstellungen zu entwickeln, wie die Zugehörigkeit zu einem Studienfach in den übrigen Fakultäten geprüft werden soll. Dies beruht offenbar zum Teil darauf, daß der Begriff Studienfach nicht definiert wird und es offen bleibt, was hierunter verstanden werden soll. Der Entwurf einer Studentenschaftssatzung ist also insoweit unvollkommen und ergänzungsbedürftig. Es wird demnach nicht manipuliert und politisiert, sondern die Rechtsaufsichtsbehörde deckt diese Mängel auf und zieht hieraus rechtliche Konsequenzen, die unabhängig von irgendwelchen politischen Konstellationen gezogen werden müssen. – 3. Es handle sich um eine Disziplinierung des Studiums durch staatliche Stellen. – Stellungnahme: – Die rechtsaufsichtlichen Verfügungen beziehen sich nicht auf Studienangelegenheiten. – 4. Durch die rechtsaufsichtlichen Maßnahmen solle die Arbeit der Studentenschaft unmöglich gemacht werden. – Stellungnahme: – Durch die Maßnahmen soll erreicht werden, daß in Zukunft Organe der Studentenschaft Arbeit leisten, die nicht nur auf die Fiktion einer Legitimation zurückführbar ist, sondern durch rechtlich einwandfreie Beschlüsse der Studierenden bestätigt wird. – 5. Es handle sich um eine nie geführte Aufsicht des Rektors über politisches Handeln der frei gewählten Vertreter der Studentenschaft. – Stellungnahme: – Die Rechtsaufsicht über die Studentenschaft ist auch in der Vergangenheit schon ausgeübt worden (Anfechtung von Parlamentswahlen, Wahlen zum AStA etc.). – Ob es frei gewählte Fachschaftsvertreter und – sprecher sind, müßte erst bewiesen werden. – 6. Die Verfügungen wurden unzulässigerweise an den Allgemeinen Studentenausschuß statt an die Fachschaften direkt gesandt. – Stellungnahme: – Der AStA vertritt gemäß § 37 Abs. 1, Satz 1, Hessisches Hochschulgesetz die gesamte Studentenschaft, also auch die Fachschaften, für die er unter anderem auch an diese gerichtete Schreiben entgegenzunehmen hat. Zustellungen an den AStA wirken demnach auf für und gegen die Fachschaften. – 7. Es ist nicht verständlich, warum zunächst um Angabe der Adressen der Fachschaften gebeten wurde. – Stellungnahme: – Diese Anfrage beruhte auf einem von mir verschuldeten Irrtum, da ich die bestehenden Zustellungsschwierigkeiten nicht gesehen hatte. – 8. Die Akten der Fachschaften seien jedem zugänglich. Dies gelte auch für die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Vollversammlungen seien öffentlich, und die Protokolle würden am Schwarzen Brett ausgehängt. – Stellungnahme: – Es ist ohne weiteres einsichtig, daß es für die Rechtsaufsichtsbehörde unzumutbar wäre, die 25 Fachschaften in den jeweiligen Fachschaftsräumen aufzusuchen und dort die Kontrolle auszuüben. Hingegen kann es den Fachschaften zugemutet werden, die Aufforderung zu befolgen, denn das Einzige, was sie zu tun haben, ist das Anfertigen von Fotokopien der vorliegenden Fachschaftsordnungen und der Protokolle und deren Absenden an mich. Entstehen hierdurch Unkosten, ist die Studentenschaft verpflichtet, diese zu tragen, denn die eingezogenen Zwangsbeiträge sind unter anderem auch zum Erfüllen dieser Aufgaben bestimmt. – 9. Die Fachschaftsvertreter können zu der Aufforderung nicht Stellung nehmen. Dies müsse durch die Vollversammlung geschehen. – Stellungnahme: – Die Fachschaftsvertreter sind für das Erfüllen dieser Pflicht zuständig. Ein Beschluß der Vollversammlung, meine Aufforderung solle nicht befolgt werden, verstieße gegen § 39 Hess. Hochschulgesetz und wäre ungültig. Die Fachschaft hat insoweit keine Entscheidungsfreiheit. – 10. Während der Semesterferien sei kein Fachschaftsvertreter anwesend, der die Angelegenheit bearbeiten könne. – Stellungnahme: – Derjenige, der in einer Körperschaft ein Amt übernimmt, erwirbt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zu den Pflichten gehört es auch, daß in den Ferien für eine arbeitsfähige Fachschaftsvertretung gesorgt wird. Die Fachschaftsvertreter werden nicht nur für die Vorlesungszeit gewählt. – – II. In meiner Aufforderung vom 18. Februar 1969 setzte ich für das Befolgen meiner Aufforderung eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung. Diese Frist lief also am 10. März 1969 ab. Stillschweigend verlängerte ich die Frist um weitere 14 Tage. – Trotz dieser Fristverlängerung steht noch immer nicht fest, ob die Parlamentsvertreter der Fachschaftsbereiche Philosophie, Naturwissenschaften, Wirtschafts – und Sozialwissenschaften, Medizin und Abteilung für Erziehungswissenschaften auf Grund gültiger Beschlüsse der Vollversammlungen und Fachschaftsräte in das Studentenparlament delegiert worden sind. Insbesondere konnte bis jetzt nicht geklärt werden, ob die Berechtigung der in Vollversammlungen mitentscheidenden Studierenden kontrolliert worden ist. Da mich die Fachschaften an der Ausübung dieser Kontrolle hindern, muß ich deswegen bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, daß diese Fachschaftsbereiche keine Vertreter in das Studentenparlament entsandt haben. – Dies hat bis zum Beweis des Gegenteils rechtliche Folgen: – 1. Die während der Sitzung vom 5. Dezember 1968 gefaßten Beschlüsse des Studentenparlaments sind unwirksam, denn gemäß § 26 des Entwurfs der Satzung der Studentenschaft ist nur bei Anwesenheit von mindestens 15 Mitgliedern das Parlament beschlußfähig. Anwesend waren 18 Mitglieder, unter ihnen die Vertreter der Fachschaftsbereiche Medizin, Philosophie und Naturwissenschaften. In Wahrheit waren also nur 14 Stimmberechtigte anwesend. Die Beschlußfähigkeit war also nicht gegeben. – Zwar bestätigte ich dem Präsidenten des Parlaments der Studentenschaft am 10. Februar 1969, die Beschlüsse des Parlaments vom 5. Dezember 1968 seien wirksam. Jedoch ging ich in diesem Zeitpunkt von der irrigen Annahme aus, die Entsendung der Vertreter der einzelnen Fachschaftsbereiche sei rechtlich einwandfrei vollzogen worden. Erst später stellte sich heraus, daß hieran berechtigte Zweifel bestehen. – 2. Die während der Sitzung vom 14. Januar 1969 gefaßten Beschlüsse des Studentenparlaments sind unwirksam, denn es waren 17 Mitglieder anwesend, unter ihnen die Vertreter der Fachschaftsbereiche Philosophie, Abteilung für Erziehungswissenschaften, Medizin, Wirtschafts – und Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften. In Wahrheit waren also nur 12 Stimmberechtigte anwesend. Die Beschlußfähigkeit war also nicht gegeben. – Von dieser Unwirksamkeit sind insbesondere folgende Beschlüsse erfaßt: – a) Wahl der AStA – Vorsitzenden Hartman und Prewo und des stellvertretenden Vorsitzenden Döbel. – b) Abwahl Birkholz. – c) Auftrag an AStA, ab 1.4.69 eine GmbH zu gründen. – d) Auftrag an AStA, die Arbeit der Basisgruppen mitzufinanzieren. – e) Wahl des stellvertretenden AStA – Vorsitzenden Zeitinger. – f) Wahl des Fachschaftsausschusses. – g) Wahl des studentischen Vertreters in den Vorstand des Studentenwerks. – h) Wahl des studentischen Vertreters in den Hauptförderungsausschuß. – Da die Wahlen der 3 AStA – Mitglieder Hartmann, Prewo und Zeitinger ungültig sind, könnte zur Zeit niemand für die Studentenschaft als Vertreter auftreten. Es muß jedoch gewährleistet sein, daß die Studentenschaft weiterhin handlungsfähig ist. Der bis jetzt amtierende AStA wird deswegen mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Allgemeinsten Studentenausschusses beauftragt. – Die Verfügungen werden nach § 80 Abs. 2, Ziff. 4, Verwaltungsgerichtsordnung für sofortig vollziehbar erklärt. An dieser sofortigen Vollziehbarkeit besteht ein öffentliches Interesse, denn im Interesse aller Studenten muß verhindert werden, daß Beschlüsse weiterhin in Kraft bleiben und für die Studentenschaft verbindlich sind, an deren Entscheidung Unberechtigte mitgewirkt haben. Andererseits besteht ein öffentliches Interesse an einer weiteren Arbeitsfähigkeit der Studentenschaft.“
Verfügung Rektor 24.3.1969; Rektorat 410 – 06
1195) Brief>25.03.1969>>Deutsches Seminar (Schlosser) Ad – hoc – gruppe „Studentische Seminare“: Fläche für Anschläge
„Sehr geehrte Herren! – Schon jetzt möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, daß im Sommersemester die Frage, wo im Deutschen Seminar studentische Ankündigungen möglich sind, mit einer neuen Fachschaftsvertretung vereinbart werden muß. Die Geschäftsführung ist bereit, ein größeres Fachschaftsbrett anzuschaffen, und die darüber befindliche Wandfläche für Wandzeitungen freizugeben. – Nicht mehr tragbar ist die wilde Plakatierung und die Verwendung von Klebstoffen, die nach den Erfahrungen im Wintersemester notwendigerweise Sachbeschädigungen zur Folge haben. Ich möchte Sie bitten, letzteres bei der Plakatierung des provisorischen Eingangs des Seminars schon jetzt zu berücksichtigen. i.A. Dr. H. D. Schlosser.“
Schreiben Deutsches Seminar (Schlosser) an Ad – hoc – gruppe „Studentische Seminare“ 25.3.1969 in Paper Basisgruppe Germanistik „Germanistik abschaffen!“31.3.1969; Archiv
1196) Brief>25.03.1969>>Rektor an Fachschaft Klassische Philologie: Zu deren Offenen Brief vom 07.01.1969
„In Ihrem Schreiben vom 28. Februar bedauern Sie, daß ich Ihren offenen Brief vom 7.1.1969 nicht wenigstens bestätigt hätte. Dieser offene Brief ist mir erst durch ein Schreiben von Herrn Professor Patzer nach dem 19. Februar bekanntgeworden. – Es braucht m. E. keine klassische Bildung, sondern gehört zu den primitivsten Anstandsregeln, daß man einen Brief, selbst wenn man es für nötig erachtet, ihn gleich der Öffentlichkeit zu übergeben, dem Adressaten zustellt. Dies ist offensichtlich nicht erfolgt. Nur deshalb habe ich darauf nicht geantwortet. – Ich habe Herrn Professor Patzer vorgeschlagen, über seinen Brief, den Text eines offenen Briefes einiger Kollegen der Philosophischen Fakultät und Ihren offenen Brief vom 7.1. eine Besprechung zwischen der Fachschaft, den Unterzeichnern des Professorenbriefes und mir zu Beginn des Sommersemesters herbeizuführen. Ich werde mir erlauben, Sie nach dem 15. April dazu einzuladen und bin bis dahin mit freundlichen Grüßen.“
Schreiben Rektor an Fachschaft Klassische Philologie 25.3.1969; Rektorat 510-14, M.3
1197) Brief>25.03.1969>>Schlosser an Ad – hoc – Gruppe „Studentische Seminare“, Knöss: Zum Unterrichtsprogramm des Deutschen Seminars
„Ich muß Ihnen nach einer Rücksprache mit Prof. Brackert noch einmal sagen, daß sich die Lehrenden des Deutschen Seminars an die ursprünglich vereinbarten Themen halten werden. Insofern ist das unter b) des ersten Seminarthemas Gesagte nicht als Alternative zu a) zu werten (anstelle des studentischen Vorschlags, die Sozialisten im Deutschunterricht und Schule allgemein zu analysieren, wollen die Lehrenden das Thema auf Fibelanalysen u. ä. beschränkt wissen, Anm. d. Red.). Der studentische Vorschlag, der (bis auf die kurze Bezugnahme auf das Thema ‘Schichten – spezifische Sprache’) die Germanistik als bereits nicht – existent behandelt, ist darum als Veranstalter des Deutschen Seminars undurchführbar. – Die Erfahrungen mit der Vorbereitung dieser ersten Veranstaltungen deren Themenstellungen von studentischer Seite gewünscht worden sind, machen es notwendig, in Zukunft nicht nur die Themen solcher Veranstaltungen, sondern auch den inhaltlichen Rahmen vorher festzulegen. Diese Bemerkung soll nicht zuletzt deswegen ausgesprochen sein, weil schon kurz nach Beginn des Sommersemesters das Programm für das Wintersemester beraten und verabschiedet werden muß. – Wir werden durch öffentlichen Aushang alle Studenten des Deutschen Seminars auffordern, Wünsche zu äußern. – Mit freundlichen Grüßen Dr. H. D. Schlosser.“
Paper Basisgruppe Germanistik 31.2.1969; Archiv
1198) Urteil>25.03.1969>>Verwaltungsgericht Frankfurt: Verpflichtung der Studentenschaft nicht zum Streik aufzurufen oder diesen zu unterstützen
„[…] I. Der Beschluß der Kammer vom 27.1.1969 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß – 1. der Antragsgegnerin aufgegeben wird, Aufrufe zu unterlassen, die geeignet oder dazu bestimmt sind, die offiziellen Lehrveranstaltungen zu stören oder zu verhindern. – 2. der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang untersagt wird, eine sogenannte Streikzentrale in den Räumen des AStA zu unterhalten oder durch Zurverfügungstellen von Geld, Räumen, Material, Geräten und Dienstpersonal ‘Streikmaßnahmen’ zu unterstützen. – II. Der Ausspruch zu Ziffer 4 des Terrors im Beschluß vom 27.1.1969 ist gegenstandslos. – Tatbestand: – Der Antragsteller (ASt) richtete am 9.1.1969 ein Schreiben an die Antragsgegnerin (AGin) zu Händen ihres Vorsitzenden, in dem er unter Hinweis auf § 39 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen vom 16.5.1966 (HSchG) bis zum 10.1.1969, 12.00 Uhr, folgende Verpflichtungserklärung begehrte: – ‘In Zukunft wird der Allgemeine Studentenausschuß nicht mehr zum ‘Streik’, zum ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen oder zu anderen Störungen des Universitätsbetriebes aufrufen oder dies in irgendeiner anderen Form unterstützen.’ – In diesem Schreiben führte der Rektor ferner folgendes aus: – Falls diese Erklärung nicht abgegeben werde, werde er im Wege der einstweiligen Anordnung vorgehen. Die Vergangenheit habe bewiesen, daß die Studentenschaft immer intensiver und offener zu Maßnahmen aufgerufen habe, die zu Störungen des Universitätsfriedens geführt hätten. Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) stelle Räume, Personal und Geräte zur Vorbereitung dieser Aktionen zur Verfügung. Diese Aufrufe und Aktionen seien rechtswidrig, ebenso Beschlüsse der Organe der Studentenschaft, die der Unterstützung oder Vorbereitung von Störungen des Universitätsbetriebs dienen. – Mit Schreiben vom gleichen Tag wies der AStA – Vorsitzende die Fristsetzung zurück. Die Frist sei mit Rücksicht auf die komplizierte Rechtslage zu kurz; eine verbindliche Äußerung werde bis zum 14.1.1969 in Aussicht gestellt. – Am 14.1.1969 lehnte der AStA – Vorsitzende die Angabe der vom ASt verlangten Erklärung ab. In der Aufforderung werde ein Versuch gesehen, einen Keil zwischen den AStA und die kritische Studentenschaft zu treiben. Die Versuche des ASt, unter dem Mantel der Rechtsaufsicht die Studentenschaft inhaltlich zu beeinflussen und im Dienste bestehender Hochschulstrukturen zu disziplinieren, seien zurückzuweisen. Der AStA werde die Reformbewegung der Studentenschaft auch weiterhin aktiv unterstützen. – Bereits nach Ablauf der in der Aufforderung vom 9.1.1969 gesetzten Frist, nämlich am 10.1.1969, stellte der ASt Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung. – Der ASt hat vorgetragen, daß der AStA in den letzten Wochen immer wieder offen und verklausuliert zum ‘Streik’, zum ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen, zu Störungen von Lehrveranstaltungen aufgerufen habe, sich an Aktionen dieser Art beteiligt oder sie unterstützt habe. – Zur Glaubhaftmachung seines Vortrags hat der ASt auf die AStA – Information Nr. 30/68 hingewiesen, in der zum Streik und zur Selbstorganisation an der AfE aufgerufen wird. Er hat weiterhin ein am 6.1.1969 auf dem Universitätsgelände verteiltes Flugblatt mit der Überschrift: ‘Informationszentrale AStA’ vorgelegt. Als Ziel des ‘Streiks’ wird darin nicht mehr der ‘Abwehrstreik’, sondern die aktive Umorganisation des Studiums bezeichnet. Außerdem enthält das Flugblatt die Ankündigung von Veranstaltungen (Arbeitskreise, Arbeitsgruppen), für die zu bestimmten Zeiten bestimmte Universitätsräume vorgesehen sind. Der ASt hat ferner auf ein weiteres Flugblatt hingewiesen, das als Streik – und Informationszentrale das Studentenhaus, Tel. 798/3186 angibt. – Schließlich hat der ASt auf einer Pressemeldung der Frankfurter Rundschau vom 9.1.1969 Bezug genommen, wonach der AStA – Vorsitzende ankündigte, daß der Streik verstärkt durchgesetzt werde und Räume und Einrichtungsgegenstände des AStA dem Streikkomitee zur Verfügung ständen. – Der ASt hat ausgeführt, daß das Verhalten der AGin auf die Lahmlegung des Universitätsbetriebs abziele. Es komme zu Nötigungen von Lehrenden und Studierenden, zu Institutsbesetzungen und in jedem Fall zu Eingriffen in die Freiheit von Lehre und Forschung. Die im Schreiben vom 9.1.1969 der AGin gesetzte Frist habe nicht verlängert werden können, da jeder Tag des Zögerns die Gefahr der Lahmlegung des Universitätsbetriebs vergrößere. Es bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, da nur eine solche Maßnahme Erfolg verspreche. – Der Antragsteller hat beantragt: – 1. die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, in Zukunft nicht zum ‘Streik’, zum ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen oder zu anderen Störungen des Universitätsbetriebs aufzurufen oder diese in irgendeiner anderen Form zu unterstützen. – Hilfsweise: – der Antragsgegnerin zu untersagen, in den Räumen des AStA eine sogenannte Streikzentrale zu unterhalten oder in einer anderen Form durch Zurverfügungstellen von Geld, Räumen, Material, Geräten und Dienstpersonal den sogenannten ‘Streik’ zu unterstützen. – 2. der Antragsgegnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Geldstrafe anzudrohen. – Die Antragsgegnerin hat beantragt: – den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen; – hilfsweise – dem Antragsteller eine Frist zur Erhebung der Hauptklage aufzugeben. – Die AGin hat ausgeführt, daß der Antrag unzulässig sei. – Der Antrag des ASt sei zu unbestimmt; bei den Worten ‘andere Störungen des Universitätsbetriebs’ und Unterstützung ‘in irgendeiner anderen Form’ handele es sich um derart unbestimmte Wendungen, daß eine einstweilige Anordnung, sollte sie ergehen, nicht vollstreckbar wäre. – Des weiteren sei der Antrag zu umfassend, als daß ihm im Verfahren nach § 123 VwGO stattgegeben werden könne. Es liege in ihm schon eine Vorwegnahme des Hauptverfahrens; wenigstens einer zeitlichen Einschränkung hätte der Antrag bedurft. – Ferner sei ein Rechtsschutzbedürfnis nicht ersichtlich. Der Antrag laufe darauf hinaus, das Gericht möge an Stelle des ASt eine Maßnahme der Rechtsaufsicht treffen. Dies sei nicht möglich, da es eine Delegation der Aufsicht an das Gericht nicht gebe. – Auch werde dem Gericht abverlangt, es möge einen Rechtsverhältnisse gestaltenden Akt vornehmen. Nur in Ausnahmefällen, in denen ein Kläger nicht selbstgestaltend in Rechte oder Rechtsverhältnisse eingreifen könne, sei dies möglich. Eine solche Gestaltungsmöglichkeit habe aber der ASt. – Außerdem fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil der ASt auf die gerichtliche Hilfe nicht angewiesen sei; er könne im Wege der Rechtsaufsicht eine entsprechende Verbotsverfügung erlassen. Die Aufforderung, binnen einer bestimmten Frist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, sei kein zulässiges Mittel der Aufsichtsübung. – Weder die Voraussetzung des § 123 I S. 1 VwGO noch die des § 123 I S. 2 VwGO seien gegeben. – Insbesondere bestehe ein streitiges Rechtsverhältnis nicht. Das Recht des ASt, gegen sie – die AGin – die Staatsaufsicht auszuüben, werde nicht bestritten. Es bleibe lediglich die Behauptung, der AStA veranlasse und fördere Handlungen, die rechtswidrig seien. Dies treffe nicht zu. Die Sachdarstellung des ASt sei verzerrt und nur zum geringsten Teil glaubhaft gemacht. Was sie – die AGin – wirklich getan habe, sei zudem nicht rechtswidrig. – Die Streikbewegung an der Universität habe bereits Ende November 1968 begonnen. Zum Zeitpunkt der Wahl des gegenwärtig amtierenden AStA (5.12.1968) sei diese Bewegung schon in vollem Gang gewesen, so daß sie nicht – diesen Eindruck wolle der ASt wohl erwecken – erst vom gegenwärtigen AStA ausgelöst worden sei. – Im übrigen werde verkannt, daß unter ‘Streik’ und ‘Boykott’ nicht an eine Störung des Lehrbetriebs gedacht sei. Es sollten lediglich Lehrveranstaltungen nicht besucht werden. Der Begriff ‘aktiver Streik’ wolle ausdrücken, daß zur Ergänzung oder an Stelle der universitären Lehrveranstaltungen Arbeitskreise veranstaltet würden, den Studenten müsse es zustehen, neue Methoden und Inhalte des Lehrens und Lernens zu erproben, nachdem jahrelange Bemühungen gescheitert seien, der hoffnungslosen Überfüllung der Universitäten zu begegnen. Dies habe zu Massenvorlesungen und – übungen geführt, in denen sinnvoll nicht mehr gearbeitet werden könne. Die Folge sei, daß die Universität zur Fach – und Berufsschule herabgesunken sei mit dem einzigen Ziel, Jahr für Jahr mehr mit praktikablem Wissen ausgestattete Absolventen an die Abnehmer zu liefern. – Aktionen wie der ‘aktive Streik’ seien keineswegs rechtswidrig und fänden auch die Unterstützung von Professoren, Dozenten und Assistenten. Dies gehe insbesondere aus einem Flugblatt vom 14.1.1969 sowie aus einer dem Gericht vorgelegten eidesstattlichen Versicherung eines Studenten hervor. Weiteres Material könne das Gericht auf Anforderung vorgelegt werden. – Diese Aktionen stellten keine Störungen des normalen Lehrbetriebs dar. Im übrigen müsse, wenn jemand in Ausübung seiner Grundrechte in eine fremde Rechtssphäre eingreife, eine Güterabwägung stattfinden. Das weniger wichtige Gut habe zurückzutreten. Daß ein Selbstorganisationsrecht der Studentenschaft bestehe, sei unbestritten. Wenn die Studenten in Ausübung dieses Selbstorganisationsrechts irgend etwas verletzten, so seien dies nur Formalien. Allenfalls könne nämlich nur der inhaltsleere ‘normale Lehrbetrieb’ gestört werden. – Im übrigen sei die vom ASt vorgelegte AStA – Information vom 12.12.1968 kein Organ des AStA. Die Zeitschrift werde vom Studentenparlament herausgegeben. Die dem Gericht vom ASt vorgelegte Informationsschrift beweise den Umfang und die Ernsthaftigkeit der studentischen Arbeitsvorhaben. Das zweite vom ASt vorgelegte Flugblatt stamme nicht von einem Organ der Studentenschaft. Soweit sich der ASt auf Berichte über Störaktionen gegen Vorlesungen und Übungen beziehe, sei nicht glaubhaft gemacht, daß diese Störung mit Billigung eines Organs der Studentenschaft erfolgt seien. – Der ASt hat erwidert, daß von einer Delegation der Rechtsaufsicht keine Rede sein könne. Eine Anordnung des Gerichts sei wirksamer als ein rechtsaufsichtliches Verbot; auf dem Weg über die Rechtsaufsicht sei nicht weiterzukommen. – Es müsse betont werden, daß die Aufrufe der AGin unmittelbar und mittelbar in die Freiheit der Lehre eingriffen. Wenn auch von der AGin den Begriffen ‘Streik’ und ‘Boykott’ der von ihr dargestellte Sinn zugemessen werde, so könne sie sich nicht von den Folgen ihrer Aufrufe distanzieren, die diese in letzter Zeit gehabt hätten. Objektiv würden Aufrufe dieser Art so verstanden werden, andere Studenten notfalls mit Gewalt daran zu hindern, Lehrveranstaltungen zu besuchen. Auch komme es aufgrund dieser Aufrufe zur Sprengung von Lehrveranstaltungen. Solche Aktionen nehme die AGin durch ihre Aufrufe in Kauf. Allein schon wegen des auch der AGin bekannten Risikos, daß sogenannte Streiks im Universitätsbereich sich stets mehr oder weniger in rechtswidrigen Aktionen manifestierten, sei jeder Aufruf hierzu ebenfalls rechtswidrig. – Dem Wort ‘aktiver Streik’ komme kein fester Begriffsinhalt zu, dem Angesprochenen bleibe es selbst überlassen, den Begriffsinhalt zu bestimmen. Es liege der Verdacht nahe, daß die AGin diese Unschärfe bewußt gefördert habe. – Auch seien die Arbeitskreise von der AGin nicht als Ergänzung der Lehrveranstaltungen der Universität, sondern als Ersatz dieser Veranstaltungen geplant, und dies notfalls gegen den Willen der Lehrenden und der Universität. Dieser Vorstellung entspreche es, wenn die AGin die Veranstaltungen von studentischen Arbeitskreisen in Räumen der Universität ankündige, die der Hausherr nicht zur Verfügung gestellt habe. Die AGin habe im übrigen genügend Gelegenheit, ihre Vorstellungen auf andere Art als durch Streiks durchzusetzen. In sämtlichen Selbstverwaltungsgremien der Universität habe sie die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen und mit zu entscheiden. – Es sei auch unbeachtlich, ob der AStA in der Zeitschrift AStA – Information ausdrücklich als verantwortlich bezeichnet werde oder nicht. Entscheidend sei, daß diese Informationsschrift ‘AStA – Information’ genannt werde. Der im Impressum genannte Parlamentspräsident gebe lediglich für den AStA dessen Informationen heraus. Wenn dies nicht der Fall sei, dann hätte der AStA nicht zulassen dürfen, daß das Informationsblatt als ‘AStA – Information’ bezeichnet wird. – Das Gericht hat am 27.1.1969 folgendes beschlossen: – 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, in Zukunft Aufrufe zu ‘Streik’ und ‘Boykott’ von Lehrveranstaltungen und die damit zusammenhängenden Störungen zu unterlassen. – 2. Der Antragsgegnerin wird untersagt, eine sogenannte Streikzentrale in den Räumen des AStA zu unterhalten oder durch Zurverfügungstellen von Geld, Räumen, Material, Geräten und Dienstpersonal ‘Streikmaßnahmen’ zu unterstützen. – 3. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen obige Anordnungen ein Zwangsgeld von 1.000, – – DM angedroht. – 4. Dem Antragsteller wird aufgegeben, binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung dieses Beschlusses Klage zur Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main zu erheben. – 5. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. – 6. Der Wert des Streikgegenstandes wird auf 1.000, – – DM festgesetzt. – In den Gründen der einstweiligen Anordnung ist zur Zulässigkeit des Antrags folgendes ausgeführt: – Der Antrag sei zulässig. Es handele sich um eine öffentlich – rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art (§ 40 VwGO). – Die Zulässigkeit der beantragten einstweiligen Anordnung scheitere nicht daran, daß die Anordnung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellen würde. Denn auch bei einer positiven Entscheidung des Gerichts über den Antrag des ASt erfolge keine irreparable Regelung. – Auch ein Rechtsschutzbedürfnis des ASt sei zu bejahen; denn ohne Anrufung des Gerichts könne der ASt sein Ziel, die AGin zu gesetzeskonformem Verhalten zu zwingen, nicht erreichen. Dabei sei unerheblich, daß der ASt als Rechtsaufsichtsbehörde statt der Verpflichtungserklärung auch sofort konkrete Maßnahmen habe anordnen können. Dann wären bei Einschaltung des Gerichts die Positionen der Beteiligten vertauscht gewesen. – Auch die weiteren Voraussetzungen des § 123 I S. 2 VwGO seien gegeben. Der ASt trage substantiiert vor, daß über ein öffentlich – rechtliches Rechtsverhältnis mit der AGin Streit bestehe, und daß eine einstweilige Regelung nötig erscheine. Der ASt und AGin stünden in rechtlicher Beziehung zueinander, die sich aus der Stellung der Beteiligten innerhalb der Universität ergebe. Der ASt sei ein Organ der Universität (§ 8 I Ziff. 1 HSchG), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 3 I HSchG). Die AGin sei ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche Mitglied der Universität (§ 33 I HSchG). Ein regelungsbedürftiges Rechtsverhältnis habe sich dahin konkretisiert, ob und in welchem Umfang die AGin zum ‘Streik’ und ‘Boykott’ aufrufen dürfe. – Die Kammer hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auch als begründet angesehen. Sie hat festgestellt, daß das Verhalten der AGin als rechtswidrig anzusehen sei, und daß eine alsbaldige Regelung nötig erscheine. – In tatsächlicher Hinsicht sei entscheidend, daß die AGin als solche, vertreten durch den AStA, in der ‘AStA – Information’ vom 12.12.1968 zum ‘Streik’ usw. aufgerufen habe. Aus den beiden Flugblättern, aus der dem Gericht vorgelegten Pressenotiz der Frankfurter Rundschau und aus der Antragserwiderung der AGin vom 16.1.1969 (S. 17) gehe hervor, daß die AGin die ‘Aktivitäten’, zu denen in den genannten Zeitungen und Flugblättern aufgerufen wird, gutheiße und sie unterstütze. – Der AGin sei zwar zuzugestehen, daß dann, wenn Studenten dazu aufgerufen werden, den Vorlesungen und Seminaren fernzubleiben, Störungen der Vorlesungs – und Seminarveranstaltungen nicht entstünden. Dies sei aber nicht die Situation, die durch die Aufrufe der AGin zum ‘aktiven Streik’ entstünde. Vielmehr benötigten die von den Fachschaften gebildeten Arbeitsgruppen Hörsäle und Arbeitsräume. Der ASt habe glaubhaft gemacht, daß durch die Inanspruchnahme dieser Räume Überschreitungen mit dem Vorlesungsplan eingetreten seien und daß diese Arbeitsgruppen die bisherigen Veranstaltungen verdrängt hätten. In der Tatsache, daß eine Lehr – oder Seminarveranstaltung, die im Vorlesungsverzeichnis angekündigt sei, nicht mehr gehalten werden könne, weil statt dessen ein Arbeitskreis den Saal für sich in Anspruch nehme, sei eine objektive Störung des Lehrbetriebs der Universität zu sehen. Solche Störungen seien eine zwangsläufige Folge der vom ASt angegriffenen ‘Streik – ‘ und ‘Boykottaufrufe’. – Diese Störungen und damit auch die Streikaufrufe seien rechtswidrig; sie würden vom § 34 II Ziff. 2 HSchG nicht mehr gedeckt. Zwar habe die AGin ein anerkennenswertes Interesse, die Entwicklung neuer Vorstellungen über die Gestaltung des Lehrbetriebs in einer nur unzulänglich ausgestatteten Hochschule voranzutreiben. Das bedeute jedoch nicht, daß die AGin ‘Streik’ – und ‘Boykottaufrufe’ erlassen könne, die zu empfindlichen Störungen des Lehr – und Forschungsbetriebs der Universität führten. – Damit werde in das Recht der Hochschullehrer auf freie Forschung und Lehre eingegriffen, ferner in die Rechte auf freie Unterrichtung und freie Wahl der Ausbildungsstätte des Studenten, die durch die ‘Aktivitäten’ der AGin am Besuch bestimmter Lehr – und Seminarveranstaltungen gehindert würden. Das zeige, daß die AGin ihre hochschulpolitischen Vorstellungen nicht ohne Rücksichtnahme auf diese Rechte durchsetzen könne. Wenn es in § 32 II HSchG heiße, daß die Studenten verpflichtet seien, die Ordnung des akademischen Lebens zu wahren, so gelte dies nicht nur für den einzelnen Studenten, sondern auch für die AGin als solche. Das bedeute, daß die AGin sich der Mittel bedienen müsse, die Kollisionen mit Rechten Dritter nach Möglichkeit ausschlössen. Diese Möglichkeit sei der AGin durch ihr Mitbestimmungsrecht in den verschiedenen akademischen Gremien der Universität gegeben. – Da Wiederholungsgefahr bestand, sei die im Tenor ausgesprochene Anordnung auch ‘nötig’ im Sinne des § 123 I S. 2 VwGO. Dies gelte auch für den hilfsweise gestellten und von der Kammer zur Interpretation des Hauptantrags herangezogenen Antrag. Denn der ASt habe auch glaubhaft gemacht, daß der AStA der AGin in der Weise zur Unterstützung von Streikmaßnahmen tätig werde, wie es in dem Hilfsantrag zum Ausdruck komme. – Gegen den Beschluß des Gerichts vom 27.1.1969, zugestellt am 5.2.1969, hat die AGin mit Schriftsatz vom 6.2.1969, eingegangen am 6.2.1969, Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. – Die AGin weist in Übereinstimmung mit ihrem früheren Vortrag darauf hin, daß ein Rechtsschutzbedürfnis des ASt nicht bestehe und daß der ASt sein Gestaltungsrecht nicht auf das Gericht übertragen könne. Auch könne der Rektor nicht das Verfahren gegen die AGin betreiben; gemäß § 39 HSchG müsse dies vielmehr das Land Hessen tun. In Ergänzung ihres bisherigen Vortrages meint die AGin, daß ihre Aufrufe auch durch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. – Die Antragsgegnerin beantragt: – unter Aufhebung des Beschlusses vom 27.1.1969 den Antrag des Antragstellers vom 10.1.1969 kostenpflichtig zurückzuweisen. – Der Antragsteller beantragt: – den Antrag der Antragsgegnerin zurückzuweisen und den Beschluß vom 27.1.1969 zu bestätigen. – Der ASt wiederholt sein früheres Vorbringen; er meint insbesondere, er müsse die Möglichkeit haben, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. – Mit am 3.3.1969 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz hat er Klage zur Hauptsache erhoben. – Entscheidungsgründe: – Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist zulässig. – Die AGin hat mit Schriftsatz vom 6.2.1969 form – und fristgerecht Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Die Kammer hat auf Grund der mündlichen Verhandlung am 25.3.1969 ihre im Beschluß vom 27.1.1969 zur Zulässigkeit des Antrags geäußerte Rechtsauffassung nochmals überprüft. Sie hält auch nach Würdigung der von der AGin in dieser Frage geäußerten Bedenken daran fest, daß der Antrag des ASt zulässig ist. – Die AGin hebt insbesondere hervor, daß dem ASt das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung fehle; sie hat in der mündlichen Verhandlung ferner darauf hingewiesen, daß der ASt überhaupt nicht klagen könne, aus § 39 HSchG ergebe sich, daß dies das Land Hessen tun müsse. – Die Kammer bejaht das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses auf Grund folgender Erwägung: – Würde man sich auf den Standpunkt stellen, daß im vorliegenden Fall der Rektor der Johann Wolfgang Goethe – Universität in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde über die Studentenschaft klagt, so wäre das Rechtsschutzbedürfnis und damit die Zulässigkeit zu verneinen. Denn als Aufsichtsbehörde stehen dem Rektor nach allgemeinen Grundsätzen zahlreiche Mittel der Aufsichtsführung zur Verfügung, wie z. B. Erteilung von Hinweisen, Informationsrecht, Untersuchung von Vorgängen, Erlaß abstrakter oder konkreter Anordnungen, Beanstandungen rechtsfehlerhafter Akte des Aufsichtsunterworfenen und das Verlangen, diese Maßnahmen rückgängig zu machen, ferner Auflösung des Organs der beaufsichtigten juristischen Person, kommissarische Organwaltung und Disziplinarverfahren gegen sich rechtswidrig verhaltende Organe der aufsichtsunterworfenen juristischen Person. Diese zahlreichen und auch effektiven Maßnahmen schließen in der Regel ein Rechtsschutzinteresse der Aufsichtsbehörde für eine Klage gegen eine aufsichtsunterworfene juristische Person aus. Ausnahmsweise ist landesgesetzlich z. T. vorgesehen, daß die Aufsichtsbehörde gegen bestimmte aufsichtsunterworfenen Behörden klagen kann, so z. B. in Nordrhein – Westfalen und Schleswig – Holstein (zu Einzelheiten vgl. Wolff, Verwaltungsrecht, Bd. 3, § 157 I e 10). Im vorliegenden Fall ist jedoch keine spezialgesetzliche Eröffnung einer Klagemöglichkeit ersichtlich. Auf finden sich im HSchG keine Vorschriften darüber, wie die Aufsichtsmaßnahmen nach § 39 HSchG durchzusetzen sind. – Die Kammer ist jedoch der Auffassung, daß hier das Verhältnis Rektor – Studentenschaft nicht unter dem Gesichtspunkt Aufsichtsbehörde – aufsichtsunterworfene Körperschaft zu untersuchen ist; es ist vielmehr davon auszugehen, daß der ASt in seiner Eigenschaft als Organ der Hochschule (§ 8 I Ziff. 1 HSchG) gegen die Studentenschaft als Gliedkörperschaft der Hochschule (§ 33 II HSchG) klagt, daß es sich also der Sache nach um eine sogenannte Organstreitigkeit handelt. Rechtstechnisch steht der Annahme einer Organstreitigkeit zwar entgegen, daß das HSchG in § 8, in dem die Organe der Hochschule aufgezählt sind, die Studentenschaft nicht erwähnt hat. Dem kann aus folgenden Gründen keine Bedeutung zukommen: Aus § 33 II HSchG ergibt sich, daß die Studentenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts zugleich Gliedkörperschaft der Gesamtkörperschaft (§ 3 I HSchG) Universität ist. Nach allgemeinen organisationsrechtlichen Grundsätzen bedeutet das aber, daß die Studentenschaft auch zu den Organen der Hochschule zählt (vgl. Wolff, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 2. Aufl., S. 48 ff und S. 268). – Auch ist der Sache nach in Hessen eine organschaftliche Repräsentation der Studentenschaft vorhanden, wie sich aus den § 34 I, 35 – Mitwirkung der Vertreter der Studentenschaft in den Organen der Hochschule – , 10 I 3 HSchG ergibt. Wenn auch die Studentenschaft als Gliedkörperschaft der Universität deren Aufgaben mit erfüllt und an der Willensbildung der Hochschule Anteil hat, dann ist gerechtfertigt, im Innenverhältnis – und nur um dieses geht es im vorliegenden Verfahren – die (Organe der) Studentenschaft wie Organe der Hochschule zu behandeln. Hier macht sich deutlich bemerkbar – das sei ergänzend angefügt – , daß in der durch das HSchG angeordneten organisationsrechtlichen Isolation der Studentenschaft gegenüber der Hochschule und der mitgliedschaftlichen Integration in die Hochschule ein innerer Widerspruch liegt (vgl. dazu zuletzt; Rupp, Die Stellung der Studenten in der Universität, 1968, S. 25 Anm. 71). – Wie die Parallele der sogenannten kommunalen Verfassungsstreitigkeiten zeigt, ist eine gerichtliche Austragung von Streitigkeiten zwischen den Organen einer Körperschaft möglich (vgl. BVerwGE 3, 30 ff; Henrichs, DVBl. 59, 548 ff; Arndt, DÖV 63, 571; für den Hochschulbereich: OVG Münster NJW 68, 1902; Schmitt – Glaeser, Die Rechtsstellung der Studentenschaft, 1969, S. 33). – Daher kann dahingestellt bleiben, ob ebenso zu entscheiden wäre, wenn das Außenverhältnis, also nicht das Verhältnis der Studentenschaft zu Organen der Hochschule zur Diskussion stünde. In diesem Fall dürfte jedoch eine Klage des Rektors unzulässig sein. – Das Rechtsschutzbedürfnis des ASt ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil der ASt die Möglichkeit hat, mit rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen die AGin vorzugehen. Denn im vorliegenden Fall geht es um eine so grundlegende Frage wie die Klärung des Umfangs der Befugnisse verschiedener Organe bzw. eines Organs und einer im Innenverhältnis als solches zu behandelnden Gliedkörperschaft, für die die einseitige, hoheitliche Regelung durch den Rektor nicht als der geeignete Weg erscheint. – Wenn aber der Antrag von dem ASt in seiner Eigenschaft als Organ und nicht als Rechtsaufsichtsbehörde gestellt wurde, dann kommt auch den aus § 39 HSchG abgeleiteten Bedenken der AGin, daß das Land Hessen als Träger der Rechtsaufsicht klagen müsse, keine Bedeutung zu. – Neben diesen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind auch die speziellen Voraussetzungen des § 123 O 2 VwGO – streitiges Rechtsverhältnis; einstweilige Regelung muß notwendig sein, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen; keine Vorwegnahme der Hauptsache – in dem Umfang, in dem sie an dieser Stelle geprüft werden müssen, gegeben; im einzelnen wird dazu auf die Ausführungen der Kammer in dem Beschluß vom 27.1.1969 Bezug genommen. In Ergänzung zu den dortigen Ausführungen soll hinsichtlich der Voraussetzung ‘streitiges Rechtsverhältnis’ noch auf folgendes hingewiesen werden: Da davon auszugehen ist, daß der vorliegende Rechtsstreit wie eine Streitigkeit zwischen zwei Organen einer Körperschaft zu behandeln ist, bezieht sich auch das streitige Rechtsverhältnis auf die sich aus der Organschaft ergebenen Rechte und Befugnisse. – Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg, da die AGin ihre Befugnisse überschritten hat, was einen Unterlassungsanspruch des ASt begründet; ferner ist die Regelung des zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsverhältnisses notwendig, um den ASt vor wesentlichen Nachteilen zu schützen. – Was die Würdigung des Verhaltens der AGin in tatsächlicher Beziehung anbelangt, so hält die Kammer an ihrer im Beschluß vom 27.1.1969 (S. 15 ff) geäußerten Auffassung fest. Der ASt hat hinreichend glaubhaft gemacht, daß die AGin durch ihre ‘Streik’ – und ‘Boykottaufrufe’ zu Handlungen aufgerufen hat, die zu erheblichen Störungen des Universitätsbetriebs geführt haben, daß die AGin diese Folge bei ihren Aufrufen zumindest billigend in Kauf genommen hat und daß die AGin diese ‘Streik’ – und ‘Boykottmaßnahmen’ organisatorisch und finanziell unterstützt hat. Im einzelnen wird auf die in dem o. g. Beschluß gegebene Begründung verwiesen. – Auch in der rechtlichen Beurteilung dieses Verhaltens der AGin haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die ein Abweichen von der im Beschluß vom 27.1.1969 dargelegten Rechtsansicht rechtfertigen würden. – Ausgangspunkt der Beurteilung des Verhaltens der AGin ist § 34 II Ziff. 2 HSchG. § 34 II ZIff. 2 gibt der Studentenschaft das Recht, die hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange ist eine über das bloße Verwalten hinausgehende Funktion des Selbstverwaltungskörpers ‘Studentenschaft’. – Wahrnehmung solcher Belange besagt, daß die Studentenschaft für den sie betreffenden Bereich – Selbst – und Mitverwaltung – Vorstellungen entwickeln und versuchen kann, diese durchzusetzen (vgl. Berner, JZ 67, 242 ff). Zu diesem Bereich gehören auch alle Angelegenheiten, die sich auf Voraussetzungen und Gestaltung des Studiums oder auf das Verhältnis zwischen Studenten und Hochschulen beziehen, wie es hier der Fall ist. – Für die Art der Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ergeben sich aus dem HSchG konkrete Anhaltspunkte, so daß eine Güterabwägung, wie die AGin sie für notwendig hält, keinen Platz hat. – Bereits grundlegend regelt § 10 I 3 HSchG, daß die Studentenschaft gemeinsam mit den ‘anderen’ Organen die innere und äußere Entwicklung der Hochschule fördert. Von einer einseitigen Durchsetzung bestimmter Vorstellungen – das stellen die Aufrufe der AGin dar – ist dort nicht die Rede. Hier zeigt sich deutlich die Güterabwägung des Gesetzgebers. – Weiterhin gehört die Gestaltung des Wissenschaftsbetriebes zu den Angelegenheiten akademischer Selbstverwaltung der Hochschule (§ 4 I HSchG). In diesem Bereich haben die Vertreter der Studentenschaft nur ein Mitwirkungsrecht, wie sich aus Art. 60 S. 2 Hessische Verfassung und § 34 I 2 HSchG ergibt. Wie dieses Mitwirkungsrecht auszuüben ist, zeigt § 35 I HSchG, nämlich durch stimmberechtigte Teilnahme an der Arbeit der Organe der Universität, nicht aber durch Aufrufe, die auch darauf abzielen, die Arbeit dieser Organe lahmzulegen. Ergänzend kann noch auf § 32 II HSchG verwiesen werden, der die Studenten verpflichtet, die Ordnung des akademischen Lebens zu wahren. Der in dieser Vorschrift enthaltene Grundgedanke gilt auch für den Verband der Studenten, die Studentenschaft. Was ‘Ordnung des akademischen Lebens’ bedeutet, wird weitgehend durch die entsprechenden Satzungen der Hochschulen konkretisiert. Hier kann allerdings schon ohne genauere Überprüfung der in Frage kommenden Satzung gesagt werden, daß Aufrufe der Studentenschaft, die darauf abzielen, den Universitätsbetrieb einseitig nach den Vorstellungen der Studentenschaft auszurichten, mit der Ordnung des akademischen Lebens nicht vereinbar sind. – Daß im übrigen nichts dagegen eingewendet werden kann, wenn in Arbeitsgruppen neben den offiziellen Veranstaltungen der Universität Vorstellungen und Modelle für eine Neugestaltung des Hochschulwesens entwickelt werden, wurde bereits in dem Beschluß vom 27.1.1969 erwähnt. – Auch auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III GG) und das der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 I GG) kann sich die AGin zur Rechtfertigung ihrer ‘Streik’ – und ‘Boykottaufrufe’ nicht stützen. – Die Anwendbarkeit des Art. 5 III GG ist schon deshalb zu verneinen, weil diese Bestimmung eine andere Zielrichtung hat. Art. 5 III GG ist ein ‘staatsgerichtetes’ Recht; dieser Artikel will die Unabhängigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gegenüber jeder Art staatlicher, insbesondere politischer Zielsetzung garantieren. In diesem Sinne schützt er die wissenschaftliche Tätigkeit des einzelnen Forschenden und Lehrenden und – nach allgemeiner Meinung in Form einer institutionellen Garantie – auch die Hochschule als solche (statt vieler: Köttgen, Die Freiheit der Wissenschaft und die Selbstverwaltung der Universität, in Bettermann – Nipperdey, Die Grundrechte, Bd. 2, S. 302 ff; BVerfGE 15, 256, 263 ff). – Inwieweit Art. 5 III GG in diesem Zusammenhang auch von studentischer Seite in Anspruch genommen werden kann oder ob hier nicht vielmehr Art. 12 I GG im Vordergrund stehen muß (so die überwiegende Meinung: vgl. z. B. Thieme, Deutsches Hochschulrecht, S. 212; Geck, Die Stellung der Studenten in der Universität, 1968, S. 44 f), kann offen bleiben. Denn für die Entscheidung der vorliegenden Streitigkeit wäre Art. 5 III GG nur dann von Bedeutung, wenn er sich auch im Verhältnis verschiedener Gruppen der Universität zueinander anwenden ließe. – Bisweilen wird in der juristischen Literatur eine solche Möglichkeit erörtert. Art. 5 III GG wird dann als Mitwirkungsrecht der Studenten – und falls man der Studentenschaft als öffentlich – rechtlicher Körperschaft im Bereich des Art. 5 III GG die Grundrechtsfähigkeit zuerkennen will, auch der Studentenschaft – , als Recht auf aktive Beteiligung am Wissenschaftsprozeß und an der Willensbildung für die innere Ordnung der wissenschaftlichen Hochschulen verstanden (vgl. Rinken, JuS 1968, 261 ff). Selbst wenn man dieser dogmatischen Konstruktion folgen würde, wäre das Verhalten der AGin nicht gerechtfertigt. Denn jedenfalls gäbe Art. 5 III GG nicht das Recht, die Rechte der anderen am Wissenschaftsbetrieb Beteiligten zu negieren und zu deren Nichtbeachtung aufzurufen; auch Art. 5 III GG ließe lediglich ein Mitwirkungsrecht der Studentenschaft zu, dessen Formen das HSchG konkretisiert hat; daß die vom Gesetzgeber des HSchG gewählte Art der Konkretisierung mit Art. 5 III GG unvereinbar ist, könnte ernstlich nicht behauptet werden. – Auf die Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 I GG kann sich die AGin auf folgenden Gründen nicht berufen. – Die AGin kann als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht Trägerin des Grundrechtes des Art. 5 I GG sein. Denn eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist Teil des Staates; der Staat kann aber nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter der Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 15, 256 ff, 262). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das BVerfG u.a. für die Universitäten und Kirchen gemacht (vgl. BVerfGE 21, 363 ff, 373 ff; Maunz – Dürig, Komm. zum GG, Art. 19 III, Rn. 40). Diese Rechtsprechung kann hier jedoch nicht herangezogen werden; denn sie beruht auf dem Gedanken, daß diese Körperschaften sich grundsätzlich von den allgemeinen Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden, weil sie nicht vom Staat geschaffen sind, sondern im außerstaatlichen Bereich wurzeln und in ihrem Eigenbereich keine staatsabgeleitete Tätigkeit ausüben. Diese Merkmale sind bei der Studentenschaft nicht gegeben. – Auch muß eine Berufung auf Art. 5 I GG deshalb ausscheiden, weil Art. 5 III GG als Spezialgrundrecht die Anwendbarkeit des Art. 5 I GG ausschließt. Die Studentenschaft hat ihre ‘Streikaufrufe’ usw. als wissenschaftspolitische Äußerungen verstanden; sie wollte mit ihnen eine Änderung der Innenstruktur der Hochschule und eine Veränderung des Wissenschaftsprozesses innerhalb der Hochschule erreichen. Das zeigt, daß hier Art. 5 III GG in Anspruch genommen wurde; die AGin wollte nicht lediglich meinungsbildend im allgemeinen Sinne tätig werden. – Wenn aber die AGin ihre Befugnisse überschritten hat und wenn sie, wie bereits dargelegt, im Innenverhältnis als Organ zu behandeln ist, dann hat der ASt auch einen Anspruch auf Unterlassung der Aufrufe und Maßnahmen der AGin. Denn die körperschaftliche Verbundenheit verpflichtet jedes Organ der Gesamtkörperschaft nur von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch zu machen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht gibt den betroffenen Organen – im vorliegenden Fall waren alle übrigen Organe der Universität betroffen – , damit also auch dem ASt, einen Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens (vgl. OVG Münster NJW 68, 1902). Die Regelung des streitigen Rechtsverhältnisses ist auch notwendig, um den ASt vor wesentlichen Nachteilen zu schützen. Denn die AGin ist nicht bereit, ihre Aktivitäten auf den ihr zugewiesenen Bereich zu beschränken, wie sich insbesondere aus ihrem Schriftsatz vom 16.1.1969 ergibt. – Der Beschluß der Kammer vom 27.1.1969 war daher mit geringfügigen Modifikationen in Ziff. 1 des Tenors, die im Interesse der Klarheit und Bestimmung des Tenors im Hinblick auf eine eventuelle Zwangsvollstreckung geboten erschienen, zu bestätigen. Da der ASt innerhalb der in Ziff. 4 des Beschlusses vom 27.1.1969 festgesetzten Frist Klage erhoben hat, war der Beschluß zu dieser Ziffer gegenstandslos geworden. – Eine Anordnung des Gerichts gemäß § 123 IV 2 VwGO, § 924 III 2, 707 ZPO (vgl. Schriftsatz der AGin vom 6.2.1969) ist nicht mehr zulässig, da eine solche Anordnung nur für den Zeitraum zwischen Antrag auf mündliche Verhandlung und Endurteil statthaft ist.“
Urteil Verwaltungsgericht Frankfurt 25.3.1969; Rektorat 410 – 07, M.2
1199) Brief>26.03.1969>>Rektor an Senatsmitglieder: Aufhebung Termin Disziplinarverfahren gegen 6 Studenten am 28.03.1969
„Die für den 28. März 1969 um 8.30 Uhr vorgesehene Senatssitzung, auf der über Disziplinwidrigkeiten von sechs Studenten der Johann Wolfgang Goethe – Universität entschieden werden sollte, wird vertagt. – Damit wird einem erst heute gestellten Antrag des Rechtsbeistandes der beschuldigten Studenten entsprochen. Dieser Antrag wurde u. a. damit begründet, daß während der Semesterferien eine Reihe von Entlastungszeugen nicht rechtzeitig erreichbar seien. Ein neuer Termin für die Senatssitzung wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.“
Schreiben Rektor an Senatsmitglieder 26.3.1969; Rektorat 202 – 08
1200) Flugblatt>26.03.1969>>AStA: Aufruf wegen Disziplinarverfahren gegen 6 Studenten am 28.03.1969
„Am kommenden Freitag sollen 6 Studenten aus der Universität geschmissen werden. Ihnen wird vorgeworfen, die ‘Ordnung des akademischen Lebens’ gestört zu haben! ‘Ordnung des akademischen Lebens’ bedeutet, daß einzelne Professoren, besonders an der Medizinischen Fakultät riesige Profite machen können, in aller Ruhe Rüstungsaufträge bei Chemikern und Soziologen durchgeführt und bei den Juristen bürokratische Handlanger der Terrorjustiz ausgebildet werden. ‘Ordnung des akademischen Lebens’ heißt, daß still und reibungslos der Ausstoß an qualifizierten Fachkräften gesteigert wird, um die Gewinne der Herrschenden in der Industrie zu sichern. – Immer noch gibt es an unseren Universitäten nur sieben Prozent Studenten aus der Arbeiterschaft. Immer noch ist Bildung ein Privileg für wenige, die garantieren sollen, daß alles so bleibt wie es ist. Die Studenten, die sich nicht zu Funktionären der Herrschenden ausbilden lassen, sondern an der Universität für die Interessen der lohnabhängigen Massen eintreten, werden aus der Universität gefeuert. In Berlin, Marburg, München, jetzt auch in Frankfurt. – Studenten sind angeklagt, weil sie eine Diskussion über eine Verordnung des Kultusministeriums forderten, durch die die Lehrerausbildung erheblich verschlechtert wurde. Beschissen ausgebildete Lehrer garantieren den Herrschenden das Fortbestehen der Bildungsbarrieren in dieser Gesellschaft. – Studenten, die die Klassenuniversität bekämpfen, werden gefeuert! Lehrlinge, die während der Notstandsstreiks die Klassengesellschaft bekämpften verlieren ihren Arbeitsplatz. – Den Herrschenden genügt es nicht, Justizterror auszuüben, es soll gleichzeitig die materielle Existenz der Betroffenen zerstört werden. Seit einigen Monaten versucht die politische Polizei in Frankfurt, Hausbesitzer zu bewegen, die Wohnungen politisch aktiver Studenten und Jungarbeiter zu kündigen. – Der Kampf gegen die Relegationsversuche der Professoren ist gleichbedeutend mit dem Kampf, die Universität den Massen zu öffnen. – Volksschüler in die Universität!!! – Legt den professoralen Terroristen das Handwerk!!! – Das Disziplinarverfahren findet Freitag, den 28.3.1969 8.30 Uhr im Erdgeschoß des Verwaltungsgerichtes, Schumannstr. 2 statt. Erscheint massenhaft!!!“
Flugblatt AStA 26.3.1969; Archiv
1201) Beschluß>27.03.1969>>LG Frankfurt: Ablehnung Eröffnung Hauptverfahren wegen Aktion gegen Carlo Schmid am 20.11.1967
„4 Js 113467 – […] In der Strafsache gegen ….. wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die den Angeschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. – Gründe: – Durch die Anklageschrift vom 2.12.1968 wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, sie hätten sich am 20.11.1967 gemeinschaftlich des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Abs. 1 und 2 StGB und der Nötigung gemäß § 240 StGB schuldig gemacht. Nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens besteht jedoch aus Rechtsgründen kein hinreichender Verdacht, daß diese Straftatbestände bei den Vorgängen am 20.11.1967 erfüllt sind. – Auf Grund der Ermittlungen im Vorverfahren geht die Kammer – in weitgehender Übereinstimmung mit der Anklageschrift – zur Beurteilung der Rechtsfragen im wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus: – Am 20.11.1967 hielt Prof. Dr. Carlo Schmid in der Zeit von 11.15 Uhr bis 13.00 Uhr seine regelmäßige Vorlesung im Hörsaal VI der Universität in Frankfurt a/M. In einem Flugblatt und auf einer Wandzeitung hatte Tage vorher der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) angekündigt, er wolle Prof. Dr. Schmid zu einer Stellungnahme zu den Notstandsgesetzen veranlassen, und hatte zu einem ‘Go – in’ in die Vorlesung aufgerufen. Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Rüegg, hatte am 19.11.1967 in einem Telegramm an den SDS, Ortsgruppe Frankfurt a/M., und in einem zur Verteilung gekommenen Flugblatt vor dem ‘beabsichtigten Bruch des Hausfriedens der Universität’ gewarnt und gefordert, unverzüglich ‘die geplante Terroraktion rückgängig zu machen’. – Der Hörsaal VI war bei Vorlesungsbeginn überfüllt; Zuhörer standen dicht gedrängt bis zu den Vordereingängen und blockierten den Eingang zum Hörsaal. Auch in dem Vorraum standen noch zahlreiche Personen, unter ihnen auch einige Professoren und Rektor Dr. Rüegg. Eine Gruppe von Studenten – die Anklage geht davon aus, daß sich darunter auch mindestens ein Teil der Angeschuldigten befand, was aber nicht festgestellt ist – versuchte, Flugblätter zu verteilen, stellte ihr Vorhaben aber ein, als sie von Mitgliedern der Universitätsverwaltung dazu aufgefordert wurde. Prof. Dr. Rüegg hatte auf dem Flur eine kurze Diskussion mit dieser Gruppe, die wegen der Blockierung des Eingangs nicht in den Saal gelangen konnte. – Gegen 11.40 Uhr öffnete ein im Saal befindlicher Zuhörer, der nicht ermittelt werden konnte, den auf Anordnung des Rektors von innen verschlossenen Eingang des Hörsaales. Kurze Zeit später betrat eine Gruppe von 15 bis 20 Personen durch diese Tür den Hörsaal und 20 bis 30 Personen begaben sich dann aus dem Hörsaal auf die Rednertribüne. Sie gruppierten sich im Abstand von einigen Metern um den am Rednerpult stehenden Prof. Dr. Carlo Schmid. Nach dem Ergebnis des Vorverfahrens steht nicht fest, daß die Angeschuldigten insgesamt oder einzelne von ihnen zu der Gruppe gehörten, die durch den hinteren Eingang den Hörsaal betrat, oder auch zu der Gruppe, die vorher im Vorraum mit Prof. Dr. Rüegg diskutierte. Es konnte auch nicht festgestellt werden, daß die Angeschuldigten oder die eingedrungene Gruppe Kenntnis von der Anordnung des Rektors hatte, die hintere Tür des Hörsaales geschlossen zu halten. Nach der Aussage des Verwaltungsdirektors Strobel war diese Tür vorher offen und wurde auch von Zuhörern benutzt. Erst nachdem der Hörsaal überfüllt war, wurde die Tür von einem Angestellten der Hausverwaltung geschlossen. Alle Angeschuldigten sollen sich aber bei der Gruppe befunden haben, die sich auf das Podium begab. – Die auf dem Podium befindliche Gruppe begann nun mit Diskussionen untereinander, störte durch einzelne Zwischenrufe und Sprechchöre oder rhythmisches Händeklatschen und schrieb an die Wandtafel hinter dem Vortragenden Bemerkungen, die sich auf die Notstandsgesetzgebung und die Einstellung Prof. Dr. Schmids zu diesen Gesetzen bezogen. Ein oder zwei Angehörige dieser Gruppe traten an Prof. Dr. Schmid heran und forderten ihn auf, über die Notstandsgesetze mit ihnen zu diskutieren. Dieser unterbrach nach Aussage der Zeugen…. darauf kurz seinen Vortrag und erklärte dies den Zuhörern im Saal. Durch Sprechchöre und Zurufe erhob sich erheblicher Widerspruch dagegen. Prof. Dr. Schmid lehnte das Ansinnen ab und fuhr mit seiner Vorlesung fort. Einzelne Demonstranten versuchten dann, ihre eigenen Ansichten den Zuhörern darzulegen und aus eigenen Texten vorzulesen. Da sie jedoch weder über ein Megaphon noch ein Mikrophon verfügten, konnten sie sich nicht verständlich machen. Die in der Vorlesung anwesenden übrigen Zuhörer reagierten ihrerseits mit Zurufen, Sprechchören und Diskussionen untereinander. Ein Demonstrant warf einmal Heftklammern auf das Manuskript von Prof. Dr. Schmid und ein anderer hielt ihm die Zeitschrift ‘Spiegel’ vor. – Trotz des Tumultes und Lärms setzte Prof. Dr. Schmid seine Vorlesung fort, war allerdings zeitweise nur schwer oder gar nicht zu verstehen. Zur Pause von 12.00 bis 12.15 Uhr konnte er unbelästigt den Hörsaal verlassen und danach auch wieder bis 13.00 Uhr die Vorlesung fortsetzen. Während des 2. Teils der Vorlesung waren die Störungen wesentlich geringer. Es kam zu keiner Unterbrechung der Vorlesung mehr. In der Pause wurde vom Vorsitzenden des AStA eine Abstimmung veranstaltet, bei der sich die im Saal Anwesenden in der Mehrzahl gegen eine Diskussion und für eine Fortsetzung der Vorlesung aussprachen. – Ob der Angeschuldigte… oder ein anderer der Angeschuldigten einmal versucht hat, Prof. Dr. Schmid das Mikrophon wegzunehmen, ist bei den insoweit widersprüchlichen Aussagen der Zeugen nicht geklärt. Sie haben sich des Mikrophons nicht bedienen können. – Nach diesem Ermittlungsergebnis kann den Angeschuldigten ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB nicht zur Last gelegt werden. Sie sind weder widerrechtlich in den Hörsaal VI Eingedrungenen, noch haben sie ohne Befugnis entgegen der Aufforderung des Berechtigten darin verweilt. Bis auf zwei waren die Angeschuldigten zur Zeit des Vorfalls Studenten der Universität in Frankfurt a/M. und als solche generell berechtigt, den Hörsaal VI auch während einer Vorlesung des Prof. Dr. Schmid zu betreten. Nur die Angeklagten… und… waren aus irgendwelchen nicht geklärten Gründen aus der Liste der Studenten gestrichen worden. Aber auch ihnen kann die Berechtigung zum Betreten des Hörsaales nicht aberkannt werden, da auch viele andere Personen, die nicht eingeschriebene Studenten waren, insbesondere Vertreter der Presse und des Fernsehens, mit Duldung des Rektors im Saal versammelt waren. Widerrechtlich Eingedrungenen wären die Angeschuldigten nur dann, wenn ihnen das Betreten des Hörsaales zu dieser Vorlesung durch ein konkretes Verbot des Inhabers des Hausrechtes – hier durch Prof. Dr. Rüegg als Rektor der Universität oder einem von ihm Bevollmächtigten – untersagt worden wäre. Ein solches ausdrückliches Verbot lag nach dem Ergebnis des Vorverfahrens nicht vor. Das Telegramm an den SDS und das Flugblatt enthalten lediglich eine allgemeine Warnung vor etwa beabsichtigten Aktionen, aber kein Verbot, die Universität oder den Hörsaal VI zu betreten. Es bedarf daher auch keiner Prüfung, ob die Angeschuldigten den Inhalt dieser Schriftstücke kannten. Auch später, etwa bei der Diskussion im Vorraum des Hörsaals, hat Prof. Dr. Rüegg nicht zum Ausdruck gebracht, daß er bestimmten Personen oder einer bestimmten Personengruppe das Betreten des Saales verboten habe oder verbieten wolle. Auch als eine Anzahl von Personen durch die von innen geöffnete Tür den Hörsaal betrat, hat niemand ein solches Verbot ausgesprochen. – Es sind auch keine Umstände ersichtlich, aus denen die Angeschuldigten auf ein solches konkretes Verbot hätten schließen müssen, selbst wenn sie – was nicht festgestellt ist – zu der Gruppe gehörten, die nachträglich durch den hinteren Eingang den Saal betrat. Denn die Tür war offen, als die Gruppe sie erreichte, und es war daher für diese nicht erkennbar, daß sie nicht mehr als Eingang benutzt werden sollte.
Die in der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 8.12.1968 zum Ausdruck gebrachte Ansicht, die Angeschuldigten hätten sich durch das Vordringen auf das Podium des Hausfriedensbruches schuldig gemacht, ist rechtsirrig. Durch § 123 StGB sind zwar abgeschlossene Räume innerhalb eines Gebäudes, aber nicht Teile eines Raumes in einem Gebäude geschützt (s. Olshausen, 12. Auflage, § 123 Anm. 3 d). Das Rednerpodium im Hörsaal ist nicht ein für sich abgeschlossener Raum innerhalb des Universitätsgebäudes in diesem Sinne. Die Kammer kann sich auch nicht der Ansicht anschließen, das Eindringen der Angeschuldigten in den Hörsaal sei deshalb widerrechtlich, weil es ‘zum Zwecke der Nötigung des Zeugen Prof. Schmid’ erfolgt sei. Denn ein widerrechtliches Eindringen im Sinne des § 123 StGB liegt auch dann nicht vor, wenn bei einer generellen Erlaubnis zum Betreten eines geschützten Ortes der Täter diese Erlaubnis zu widerrechtlichen Zwecken mißbrauchen will (RGStr 12/134, 20/156).
Die Angeschuldigten haben sich auch nicht durch ihr Verweilen in dem Hörsaal nach § 123 StGB schuldig gemacht. Weder Prof. Dr. Rüegg als Inhaber des Hausrechts noch eine andere Person, die als sein Vertreter angesehen werden könnte, haben die Angeschuldigten zum Verlassen des Raumes aufgefordert. Insbesondere hat keiner der auf Bitten des Rektors im Hörsaal und auf dem Rednerpodium anwesenden Professoren, noch der dort anwesende juristische Sachbearbeiter des Rektorats, Assesor Riehn, noch der von der Universitätsverwaltung anwesende Verwaltungsdirektor Strobel eine solche Aufforderung ausgesprochen. – Daß die Demonstranten durch Sprechchöre und Zurufe wie ‘SDS raus!’, ‘Rotfront raus!’ zum Verlassen des Saales aufgefordert wurden, ist rechtlich ohne Bedeutung. Die Zuhörer waren nicht Inhaber des Hausrechts und weder ausdrücklich noch stillschweigend mit der Wahrung des Hausrechts beauftragt.
Auch eine Verurteilung der Angeschuldigten nach § 240 StGB ist aus rechtlichen Gründen nach dem ermittelten Sachverhalt nicht zu erwarten. – Zwar haben die Ermittlungen hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben, daß gegen Prof. Dr. Schmid ‘Gewalt’ i.S. von § 240 StGB angewandt worden ist. Der Begriff der ‘Gewalt’ im Sinne der angeführten Vorschriften setzt keine physische Kraftanwendung gegen das Opfer voraus. Es genügt die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Zustandes, der den Betroffenen in die psychische Zwangslage bringt, seinen Willen einem anderen unterzuordnen. Der Versuch hierzu ist seitens der Angeschuldigten zumindest unternommen worden. Eine Zwangslage war für Prof. Dr. Schmid dadurch gegeben, daß ihn eine Gruppe von 20 – 30 Personen, die nicht zu seinen eingeschriebenen Hörern zählte, auf dem Podium über einen gewissen Zeitraum hinweg umringt hatten, diese Gruppe planmäßig rhythmisch in die Hände klatschte, ihm die Zeitschrift ‘Spiegel’ über sein Manuskript hielt und Büroklammern darauf warf. Die Situation war auch infolge der vorher angekündigten Protestaktion, des Flugblattes des SDS und der Warnung des Rektors angeheizt, und der Vorlesende konnte durchaus die Befürchtung hegen, daß es zu Tätlichkeiten kommen könne. – Das Vorgehen der Angeschuldigten, wie es sich aus dem Ergebnis der Ermittlungen ergibt, sieht die Kammer jedoch nicht als rechtswidrig i.S. von § 240 StGB an. Nach der Rechtsprechung zu der angegebenen Bestimmung ist eine Tat rechtswidrig, wenn die Anwendung von Gewalt zu dem angestrebten Zweck als ‘verwerflich’ anzusehen ist. Bei der Prüfung, ob dieses Tatbestandsmerkmal gegeben ist, sind einerseits die verfassungsmäßig geschützten Belange der Angeschuldigten zu berücksichtigen, andererseits aber auch jene der betroffenen Staatsbürger, und es ist eine Gegenüberstellung und Wertung des Verhältnisses von Mittel und Zweck vorzunehmen. – Das Verhalten der Angeschuldigten hatte offenbar letztlich zum Ziel, auf eine politische Entscheidung, die das gesamten Volk der Bundesrepublik betrifft, Einfluß zu nehmen. Die Angeschuldigten wollten, wie sich aus dem Flugblatt des SDS ergibt, in dem zu dem ‘Go – in’ aufgerufen wurde, Prof. Dr. Schmid wegen seiner Haltung zu den Notstandsgesetzen ‘zur Rede stellen’, sie wollten mit ihm diskutieren, sie wollten ihre Meinung dazu darlegen und für ihre ablehnende Haltung demonstrieren. – Das Mitwirken an der allgemeinen politischen Willensbildung ist durch Art. 5 Abs. I GG verfassungsmäßig garantiert und hat dadurch Verfassungsrang. Dieses Grundrecht der Meinungsfreiheit erschöpft sich nicht darin, eine eigene Meinung frei von staatlichem Zwang kund tun zu können und die Bevölkerung über bestimmte politische Entscheidungen – deren Hintergründe und vermeintlichen Folgewirkungen – aufzuklären. Gerade dies aber wollten die Angeschuldigten offenbar. – Diesem Recht auf freie Meinungsbildung und Meinungsäußerung gegenüberzustellen ist die in Art. 5 Abs. III GG garantierte Freiheit der Lehre. Diese aber erfordert einen ungestörten Lehrbetrieb. Der Eingriff der Angeschuldigten in die Vorlesung von Prof. Dr. Schmid und ihr Bestreben, diese in eine Diskussion und Demonstration ‘umzufunktionieren’, ist ein Angriff auf diese verfassungsmäßig geschützte Freiheit und Ordnung des Lehrbetriebs an der Universität. – Wenn demnach vorliegend zwei geschützte Rechtsgüter kollidieren, so kann dem Recht der Angeschuldigten auf freie Meinungsäußerung ein Vorrang nicht ohne weiteres eingeräumt werden. – Hinzu kommt, daß das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch die Befugnis umfaßt, eine Meinung nicht äußern und zu einem Problem nicht Stellung nehmen zu müssen, wenn andere dies fordern. Als Prof. Dr. Schmid erklärte, er wolle hier und jetzt nicht diskutieren, sondern seine Vorlesung weiter halten, erfüllte er damit nicht nur eine ihm kraft seines Lehrauftrages obliegende Pflicht, sondern er konnte sich selbst darauf berufen, daß sein Wille, eine Meinung zu den Notstandsgesetzen zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle nicht zu äußern, denselben verfassungsrechtlichen Rang hatte wie das Begehren der Angeschuldigten nach Diskussion. – Ob sich die Angeschuldigten darauf berufen können, ihr Begehren sei höher zu bewerten als der entgegenstehende Wille von Prof. Dr. Schmid und einem großen Teil seiner Hörer und rechtfertige deshalb ihr Verhalten, war von der Kammer zu entscheiden. – Die Durchführung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung wird in der Praxis häufig zu Eingriffen in andere grundrechtlich geschützte Rechtsgüter führen. Dies muß in einem gewissen Umfang zulässig sein, will man diesem in einem demokratischen Staat eminent wichtigen Grundrecht in sinnvoller Weise Geltung verschaffen. Kollidieren aber derartig geschützte Rechtsgüter miteinander, dann hat eine Güterabwägung stattzufinden dahin, daß dem höherwertigen der Vorrang zu geben ist. Bei der Bedeutung des Rechtes auf freie politische Meinungsbildung und Meinungsäußerung ist nach der Überzeugung der Kammer diesem dann in der Regel der Vorrang einzuräumen, wenn es sich bei seiner Geltendmachung um den Schutz der Verfassung selbst und damit eines überragenden Gemeinschaftsgutes handelt. Denn die unerläßliche Freiheit, wie das bei den Notstandsgesetzen der Fall war, darf allenfalls ausnahmsweise eingeschränkt werden. Bei einer Einwirkung auf andere verfassungsmäßig geschützte Rechtsgüter muß aber diese auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben und es darf die Grenze des dem Betroffenen in diesem Rahmen Zumutbaren nicht überschritten werden. – Zur Tatzeit war die Verabschiedung der Gesetzesvorlage in naher Zukunft zu erwarten. Die Notstandsgesetzgebung macht eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die für bestimmte Fälle Beschränkungen der verfassungsmäßig garantierten Freiheit des Staatsbürgers vorsah. Das Thema der begehrten Diskussion rührte damit an den Wurzeln der gesamten staatlichen Ordnung. Die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen und gegebenenfalls die öffentliche Meinung aufzurütteln, war bei einer Frage von derart eminenter Wichtigkeit ein legitimes Anliegen der Angeschuldigten. – Die Kammer sieht das Verhalten der Angeschuldigten auch nicht als verwerflich i.S. von § 240 Abs. II StGB an, denn nicht jedes gewaltsame Überschreiten von Befugnissen verdient die ethische Mißbilligung, die strafwürdig und damit ‘verwerflich’ macht (BGH 17/328). – Die Angeschuldigten scheinen alle in hohem Maße politisch interessiert zu sein. Sie mögen, was zu ihren Gunsten unterstellt werden soll, in der Notstandsgesetzgebung eine Gefahr für die freiheitliche Ordnung in der Bundesrepublik gesehen haben. Sie wählten für ihre Aktion ein Forum aus, von dem sie ein gewisses Verständnis für ihre Belange erwarten konnten. Sie haben nicht irgendeine beliebige Veranstaltung ausgesucht, sondern die Vorlesung eines Professors für politische Wissenschaften, der selbst das politische Leben in der Bundesrepublik aktiv mitgestaltet und als Minister entsprechende Verantwortung trägt. Die Vorlesung hatte Politik zum Inhalt, so daß die Angeschuldigten auch bei den eingeschriebenen Hörern Interesse und Aufgeschlossenheit voraussetzen durften. Wenn auch ihr Verhalten auf dem Podium ihrem Begehren und der Sache selbst keineswegs angemessen war und darüber Bedenken aufkommen lassen könnte, ob sie wirklich nur oder vorwiegend aus echtem politischen Antrieb gehandelt haben oder ob auch noch andere Motive für ihr Verhalten bestimmend waren, so wird es schwer sein, ihnen das erstere völlig abzusprechen und letzteres nachzuweisen. – Hinzu kommt, daß das Gebaren der gesamten Gruppe der Angeschuldigten nicht derart aggressiv und intensiv war, daß Prof. Dr. Schmid seine Vorlesung abbrechen mußte. Nach seiner eigenen Darstellung mußte er nur einmal für mehrere Minuten unterbrechen, weil er wegen des Händeklatschens der Zuhörer nicht verstanden werden konnte. Im übrigen aber hat er seine Vorlesung zu Ende geführt und die Störungsversuche der Angeschuldigten ‘souverän’ abgewehrt, wie der Zeuge… erklärt hat. Der Eingriff in den Lehrbetrieb währte nur verhältnismäßig kurze Zeit, und ein Schaden ist erkennbar nicht eingetreten. – Geht man also bei der Wertung der Handlungsweise der Angeschuldigten zu dem damit verfolgten Zweck vom Standpunkt eines vernünftigen Beurteilers aus, so ist bei Berücksichtigung des Anlasses, der Wichtigkeit der in Rede stehenden Notstandsgesetze und ihrer Probleme und des Kreises der Betroffenen nach der Überzeugung der Kammer das Verhalten der Angeschuldigten noch nicht als strafwürdig anzusehen. – Aus Rechtsgründen war daher die Eröffnung des Verfahrens abzulehnen. – Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen beruhen auf § 467 Abs. I StPO.“
Beschluß LG Frankfurt 27.3.1969; Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 1134/67
1202) Beschwerde>27.03.1969>>(sofortige) Staatsanwaltschaft gegen Beschluß LG 27.3.1969: Wegen Verweigerung der Eröffnung des Hauptverfahrens zum Go In Vorlesung Carlo Schmid
Sofortige Beschwerde gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluß der 12. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Main) vom 27. März 1969 Siehe hierzu die Begründung dieser Beschwerde vom 8.5.1969.
Sofortige Beschwerde Staatsanwaltschaft 27.3.1969
1203) Brief>27.03.1969>>6 Studenten an Rektor: Widerspruch gegen Einleitung Disziplinarischer Voruntersuchungen vom 05.02.1969
„In dem Disziplinarverfahren gegen W.., B…, S…, P…, D… und S…, – Az.: 202 – 08 erhebe ich namens der Angeschuldigten auf deren bereits überreichte Vollmachten ich Bezug nehme, gegen die Bescheide, mit denen jeweils die disziplinarische Voruntersuchung eingeleitet worden ist – Bescheid vom 5. Februar 1969 – Widerspruch – mit dem Antrag, die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben. – Begründung: – I. – Der Rechtsbehelf ist nach § 69 ff 42 VwGO zulässig. Bei den angefochtenen Bescheiden handelt es sich um Verwaltungsakte. Die Einleitung der disziplinarischen Voruntersuchung stellt eine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts dar, durch die ein Subjekt des öffentlichen Rechts die Rechtsverhältnisse eines Einzelnen regelt und in sie eingreift. – Mit den angefochtenen Bescheiden hat die Johann Wolfgang Goethe – Universität, handelnd durch den Rektor und den Universitätsrichter eine disziplinarische Voruntersuchung im Sinne des Gesetzes betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landes – Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyzeum Hosianum in Braunsberg vom 29. März 1879 (prGS 389) in der Fassung des Gesetzes zur Bereinigung des Hessischen Landesrechts vom 6. Februar 1962 (GVBL. 21) in Verbindung mit den Vorschriften für die Studierenden der Landesuniversitäten vom 1. Oktober 1914 (Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen S. 679) in der Fassung des erwähnten Hessischen Gesetzes vom 6.2.1962 eingeleitet. – Wie aus den ausdrücklichen Bezugnahmen auf das zuerst genannte Gesetz in den angefochtenen Bescheiden hervorgeht, hat die Universität damit die Betroffenen in die rechtliche Lage von Angeschuldigten im Sinne dieser Vorschriften versetzen wollen. – II. – Durch die angefochtenen Bescheide ist in die Rechtsstellung der Betroffenen eingegriffen worden, da ihnen durch die Eröffnung der disziplinarischen Voruntersuchung besondere, aus den genannten Vorschriften sich ergebende Pflichten auferlegt worden sind, denen die Widerspruchsführer sonst nicht unterliegen. Hierhin rechnet die Pflicht, der Vorladung des Rektors oder des Universitätsrichters bei Meldung disziplinarischer Ahndung Folge zu leisten, widrigenfalls sie notfalls vorgeführt werden können (§ 32 der ‘Vorschriften für Studierende’), weiter die Pflicht, bei Meidung besonderer Strafen die Stadt Frankfurt am Main nicht ohne besondere Erlaubnis des Universitätsrichters zu verlassen. Ein weiterer Eingriff ergibt sich daraus, daß den Widerspruchsführern ein Abgangszeugnis nicht ausgehändigt werden darf (§ 32 II der ‘Vorschriften’). – Die angefochtenen Bescheide sollen offensichtlich die genannten besonderen Verpflichtungen auslösen. Das ergibt sich neben der Bezugnahme auf das Gesetz vom 29.5.1879 in den Bescheiden selbst auch daraus, daß in der Folgezeit durchweg nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und nach den Vorschriften vom 1.10.1941 verfahren worden ist. Der Widerspruchsgegner verschickte und beraumte nach § 33 aaO eine Verhandlung vor dem Senat an. – Da die Bescheide und die zugleich damit auferlegten besonderen Pflichten unter anderem in die Rechte der Freizügigkeit, auf freie Wahl der Berufsausbildung und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingreifen, sind die Widerspruchsführer in absoluten Rechten betroffen. – Der vorliegende Widerspruch ist rechtzeitig erhoben (§ 70, 58 VwGO). – III. – Er ist auch begründet, da die Einleitung der disziplinarischen Voruntersuchung rechtswidrig war. – Eine Ermächtigung zu den Eingriffen in die Rechte der Widerspruchsführer ergibt sich keinesfalls aus der Erwägung, daß sie zur Universität in einem besonderen Gewaltverhältnis stehen. – In einem solchen Verhältnis befinden sie sich nicht; sie sind nicht Anstaltsbenutzer, sondern Mitglieder der Universität mit eigenständigen verfassungsgeschützten Körperschaftsrechten. – Dieser – richtigen – Ansicht hat der Widerspruchsgegner bereits im Verwaltungsstreitverfahren II/1 – G – 3/69 (VG Frankfurt) nicht widersprochen. Darüber hinaus können derart schwerwiegende Eingriffe in die Rechtsstellung der Widerspruchsführer als Person nur durch förmliches Gesetz gerechtfertigt werden. Ein solches Gesetz fehlt. – 1.) Die ‘Vorschriften’ vom 1.10.1941 sind kein förmliches Gesetz. Sie sind von den zur Gesetzgebung berufenen Organen des Landes Hessen niemals als Gesetz beschlossen worden. Sie können allenfalls zu jenen Rechtssätzen gehören, von denen das Gesetz zur Bereinigung des Hessischen Landesrechts vom 6.2.1962 erklärt, daß sie weitergelten, sofern die Materien betreffen, deren Regelung nunmehr dem Landesrecht obliegt. – Weitergelten können sie aber nur, wenn sie schon vor Erlaß des Bereinigungsgesetzes als förmliches Gesetz galten. Das war nicht der Fall. Die ‘Vorschriften’ sind vielmehr durch Erlaß des preußischen Kultusministers an der Universität Frankfurt am Main ‘eingeführt’ worden. – 2.) Eine solche ‘Einführung’ ist selbstverständlich kein Gesetzgebungsverfahren. – Der preußische Kultusminister war auch nicht einmal befugt, im Wege der ‘Einführung’ oder wie auch immer sonst Rechtsregeln für die Studierenden der Universität Frankfurt am Main aufzustellen. – Er konnte sich insbesondere nicht auf § 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 29.5.1879 stützen. – a) Dieses Gesetz hat in Frankfurt am Main niemals Geltung erlangt, da Frankfurt am Main zur Zeit seines Inkrafttretens nicht zu Preußen gehörte. – b) Wie sich aus dem genannten Erlaß selbst ergibt, sollte es gerade durch ihn erst in Frankfurt am Main ‘eingeführt’ werden, was voraussetzt, daß es vorher nicht in Frankfurt galt. – c) Der ‘einführende’ Erlaß seinerseits entbehrte der Rechtsgrundlage, die nur in § 3 I des Gesetzes vom 29.5.1879 hätte gefunden werden können. Das gesamte Gesetz galt aber nicht in Frankfurt am Main (siehe oben zu a) ). – IV. – Da sie angefochtenen rechtswidrigen Verwaltungsakte der gesetzlichen Grundlage entbehren und ohne Rechtfertigung in die Rechte der Widerspruchsführer eingreifen, müssen sie aufgehoben werden.“
Widerspruch Rechtsanwalt Riemann 27.3.1969; Rektorat 202 – 08
1204) Brief>27.03.1969>>Rektor an Kultusminister: Zur Erklärung Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter 09.01.1969
„Sehr geehrter Herr Kultusminister! – Ihren Erlaß vom 24. März habe ich mit Befremden, ja mit Empörung zur Kenntnis genommen und muß ihn zurückweisen. Ich erinnere Sie daran, daß ich, wie ich in meinem ergänzenden Bericht vom 12.2.1969 ausdrücklich vermerkt habe, und wie ich bereits im ersten Satz meines Berichts vom 20.1.1969 andeutete, diesen Bericht auf ausdrücklichen Wunsch von seiten der Landesregierung erstattet habe, nachdem seit den gemeinsamen Sitzungen vor Pfingsten sowohl vom Herrn Ministerpräsidenten wie auch vom Fraktionsvorsitzenden der SPD ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen worden war, eine disziplinarrechtliche Überprüfung des Verhaltens von Beamten ins Auge zu fassen. Ihr Erlaß geht von der irrtümlichen Auffassung aus, es bestünden Differenzen zwischen mir und Mitgliedern des Lehrkörpers. Soweit solche bestehen konnten, sind sie in der Zwischenzeit beseitigt worden. Die in Ihrem Erlaß genannte Schlichtungskommission, die sich nur auf interne Angelegenheiten der Universität beziehen kann, hätte deshalb keinen Gegenstand zur Klärung. – Hingegen wird das Beamtendisziplinarrecht von internen Regelungsorganen nicht berührt. Selbstverständlich steht es in Ihrem Ermessen, ob Sie aufgrund meines Berichts eine disziplinarrechtliche Überprüfung vornehmen wollen oder nicht. Ich muß mich jedoch schärfstens dagegen verwahren, daß eine bei einer ministeriellen Konferenz vereinbarte Maßnahme nachträglich zu ‘Differenzen’ zwischen mir und Mitgliedern des Lehrkörpers umfunktioniert wird. – Im Hinblick auf den grundsätzlichen Aspekt der Angelegenheit habe ich mir erlaubt, den Herrn Ministerpräsidenten zu bitten, vor Beginn des Sommersemesters eine Konferenz zwischen Landesregierung, Ordnungsbehörden der Stadt Frankfurt und Vertretern der Universität zur Abstimmung der Ordnungspolitik im Sommersemester einzuberufen.“
Schreiben Rektor an Kultusminister 27.3.1969; Rektorat 510-14, M.3
1205) Brief>27.03.1969>>Rektor an Ministerpräsidenten: Problem von Disziplinarverfahren gegen Studenten und Beamte
„Sie und Herr Innenminister Schneider haben mich gestern auf die Gefahren hingewiesen, welche die Durchführung der Disziplinarverhandlung am Freitag im Hinblick auf die bevorstehenden Ostermärsche haben könnte. Ich habe mich den geäußerten Befürchtungen nicht verschlossen, daß ein nicht vorhersehbarer Zwischenfall zu einer gefährlichen Eskalierung der Gewalttaten von seiten radikaler Gruppen führen könnte. Der Zufall wollte es, daß der Rechtsbeistand mich gestern in einem Eilbrief ersucht hat, den Termin zu verschieben, damit eine Reihe von ihm benannter Entlastungszeugen gehört werden könnte. Ich habe deshalb die Sitzung des Disziplinarsenats vertagt. – Einige Begleitumstände im Zusammenhang mit der erwähnten Disziplinarverhandlung wie auch die wechselnde Haltung des Herrn Kultusministers im Hinblick auf die Maßnahmen, welche in den Konferenzen vereinbart worden waren, die unter Ihrem Vorsitz bzw. demjenigen Ihres Vertreters, Herrn Innenminister Schneider stattfanden, veranlassen mich Sie zu bitten, zu Beginn des Sommersemesters, d. h. in der Woche vom 14. bis 18. April eine neue Konferenz unter Ihrem Vorsitz mit den beteiligten Ressortministern, Stadtbehörden und Universitätsvertretern zur Besprechung der für das Sommersemester vorgesehenen Ordnungspolitik einzuberufen. – Erstens habe ich bei der letzten Konferenz in Gegenwart des Herrn Innenministers, des Herrn Kultusministers und des Herrn Justizministers darauf hingewiesen, daß ich bereit sei, der Aufforderung von Regierungsseite wie von der Seite des Fraktionsvorsitzenden der SPD zu folgen, Disziplinarverfahren der Universität trotz dem veralteten Disziplinarrecht durchzuführen. Ich hielte es jedoch für politisch äußerst unklug und von polizeilichem Gesichtspunkt aus kaum zu verantworten, den Senat als Disziplinargericht in der Universität tagen zu lassen. Die anwesenden Minister stimmten dieser Auffassung zu. Der Herr Justizminister stellte mir im Wege der Amtshilfe die Zurverfügungstellung eines geeigneten Saales in einem Gerichtsgebäude in Aussicht. Da die Frankfurter Presse und auch Mitglieder des Verwaltungsgerichts über diese Angelegenheit in völlig unzutreffender Weise berichtet haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn die Staatskanzlei dazu eine berichtigende Erklärung abgeben könnte. Gleichzeitig muß ich darauf hinweisen, daß ich die vertagte Disziplinarverhandlung erst durchführen kann, wenn wir uns in der angeregten Konferenz über Ort und Zeit einer solchen Verhandlung mit all ihren Konsequenzen verständigt haben. – Zweitens ist bereits bei den ersten Beratungen vor Pfingsten wie bei den späteren Konferenzen immer wieder von seiten der Landesregierung und der SPD – Fraktion darauf hingewiesen worden, daß disziplinarische Maßnahmen nicht nur gegen die Studenten ins Auge gefaßt werden sollten, und ich bin ausdrücklich aufgefordert worden, Tatbestände, soweit sie mir zur Kenntnis kommen, dem Kultusminister zur Abklärung zu melden. In der Sitzung, die während Ihrer Landesabwesenheit am 13. Januar unter dem Vorsitz von Herrn Innenminister Schneider stattfand, wurde ich ausdrücklich aufgefordert, über die Erklärung der Professoren Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter einen Bericht an den Kultusminister zu erstatten, damit dieser die disziplinarrechtliche Überprüfung des Verhaltens von Beamten veranlassen könnte. Um so unverständlicher, ja empörend muß ich es empfinden, heute einen Brief des Kultusministers zu erhalten, in dem er meinen, auf ausdrücklichen Wunsch der vier Minister erstatteten Bericht die Absicht unterschiebt, ich wolle über Differenzen zwischen mir und Mitgliedern des Lehrkörpers berichten und die Klärung der Angelegenheit auf die Universität überträgt (s. Anlage). Ich muß gestehen, daß es mir sehr schwer fällt, meine gesetzliche Aufgabe als Rektor wahrzunehmen, wenn ich in dieser Weise bei der Ausführung von gemeinsam besprochenen Maßnahmen desavouiert werde. Ich selbst lege in keiner Weise Wert darauf, Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Universität durchzuführen oder zu veranlassen. Wenn ich es getan habe, so deshalb, weil ich glaubte, in dieser Beziehung mit Ihren Wünschen konform zu gehen, alle der Hochschulverwaltung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Respektierung der Rechtsnormen auszuschöpfen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn bei der von mir angeregten Konferenz auch darüber Klarheit geschaffen werden könnte, ob die seinerzeit vorgesehene Politik noch weiterverfolgt werden soll. – Mit den besten Empfehlungen bin ich Ihr sehr ergebener Rüegg.“
Schreiben Rektor an Ministerpräsidenten 27.3.1969; Rektorat 510-14, M.3
1206) Brief>27.03.1969>>Rektor an Staatsanwaltschaft: Wegen Hausfriedensbruchs/ Mißachtung Hausverbot durch Krahl
„Unter Bezugnahme auf Ihr Gespräch, das Sie mit dem Universitätsrat, Herrn Assessor Riehn, führten, stelle ich wegen der Ihnen bereits durch meine Schreiben vom 3., 11., 16. Juli, 25. September, 6. November 1968 und 21. Januar 1969 mitgeteilten Übertretungen des erteilten Hausverbots durch Hans Jürgen Krahl nochmals ausdrücklich Strafantrag. Ich bin der Auffassung, daß die durch mein Schreiben erstatteten Strafanzeigen notwendigerweise zugleich Anträge auf Strafverfolgung beinhalten und demzufolge die Strafantragsfristen gewährt sind. Die aufgeführten Schreiben füge ich in Fotokopie bei.“
Schreiben Rektor 27.3.1969; Rektorat 206-07
1207) Artikel>27.03.1969>>FNP: „Rektor löst AStA – Vorstand auf“
„Konflikt zwischen Rüegg und Fachschaften erreicht Höhepunkt – Die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses, Thomas Hartmann , Rainer Prewo und Claus Peter Zeitinger, die gerade von den Anstrengungen des Wintersemesters Urlaub machen, wissen noch nicht, was ihnen geschehen ist: Per Verfügung vom 24. März hat der Rektor sie aus ihren Ämtern entlassen, aber gleichzeitig als kommissarische Leitung wieder eingesetzt. Auf der gestrigen Pressekonferenz des AStA wurde klar, daß die Suspendierung des Vorstandes und das Disziplinarverfahren gegen sechs Studenten erste Ansatzpunkte für erneute Unruhen im Sommersemester bieten, das am 14. April beginnt. – Der Konflikt zwischen dem Rektor und den Fachschaften – das sind die Studentenvertretungen, in die einzelnen Fächer gegliedert – hat mit der Verfügung seinen Höhepunkt gefunden. In das achtundzwanzigköpfige Parlament werden sechs Fachschaftssprecher gesandt. Das Studentenparlament wählt sein ‘Exekutivorgan’, den Allgemeinen Studentenausschuß. Ist die Wahl der Fachschaftsvertretungen ungültig, sind folglich auch die Wahlen ungültig, die das Parlament durchführt (etwa die Wahl des AStA – Vorsitzenden). Um nachzuprüfen, ob bei den einzelnen Fachschaften alles stimmt, wies sie Rektor Rüegg am 21. Januar als Rechtsaufsichtsbehörde an, ihm die Protokolle der vergangenen Studentenvollversammlungen zu übermitteln. 13 von 25 Fachschaften antworteten, zur vollsten Zufriedenheit des Rektors reagierten nur die Juristen. Die übrigen Fachschaften antworteten nur teilweise, die Fachschaften Medizin, Zahnmedizin, Leibeserziehung und Erziehungswissenschaften weigerten sich ganz. – Sitzungen der Beschlußfähigkeit des Studentenparlaments (15 Mitglieder) nicht gegeben. Daher gelten folgende Beschlüsse vom 5. Dezember und 14. Januar nicht als wirksam: – a) Wahl des AStA – Vorsitzenden Hartmann und Prewo und des stellvertretenden Vorsitzenden Döbel – b) Abwahl Birkholz – c) Auftrag an den AStA, ab 1. April GmbH zu gründen. – d) Auftrag an den AStA, die Arbeit der Basisgruppen mitzufinanzieren. – e) Wahl des stellvertretenden AStA – Vorsitzenden Zeitinger. – f) Wahl des Fachschaftsordnungsausschusses. – g) Wahl des studentischen Vertreters in den Vorstand des Studentenwerks – h) Wahl des studentischen Vertreters in den Hauptförderungsausschuß. – Die Fachschaftsvertreter protestierten auf der Pressekonferenz gegen das Verfahren, die Beweislast umzukehren. Nicht sie müßten dem Rektor beweisen, daß bei ihnen alles in Ordnung ist, sondern der Rektor müsse seine Unterstellung belegen, die Fachschaftsvertreter seien nicht rechtmäßig gewählt. – Zwei Vorwürfe werden vor allem gegen den Rektor erhoben. Er wolle erstens die Selbstverwaltung der Studentenschaft beeinflussen und zweitens den politisch aktiven Teil der Studentenschaft unter Druck setzen (die Mehrzahl der Fachschaftsvertreter im Studentenparlament stehen links). – Dazu erklärte Rüegg, die Studentenschaft sei als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Staat eingegliedert und habe sich nach den geltenden Gesetzen zu richten. Als Rechtsaufsichtsbehörde müsse er das kontrollieren. Überdies lasse die (ungenehmigte) Satzung der Studentenschaft offen, wie die Zugehörigkeit der Studenten zu den einzelnen Fachschaften überprüft werden könne. Je nach Zusammenstellung der Fächer kann jeder Student Mitglied einer oder mehrerer Fachschaften sein. Nur in der juristischen, medizinischen, wirtschafts – und sozialwissenschaftlichen Fakultät und in der Abteilung für Erziehungswissenschaften decken sich Fakultät und Fachschaftsbereich. In den anderen Fakultäten sei dagegen, wendet der Rektor ein, der Begriff Studienfach nicht genau definiert; die Rechtsaufsichtsbehörde müsse aus solchen Mängeln der Studentenschafts – Satzung Konsequenzen ziehen. – Unwirksame Beschlüsse – Rüegg geht davon aus, daß ihn die Fachschaften daran hindern, die Berechtigung der in Vollversammlungen mitentscheidenden Studierenden zu kontrollieren. Also erkennt er die Vertreter dieser Fachschaftsbereiche im Studentenparlament nicht an. Ohne die Fachschaftsvertreter war aber in zwei Sitzungen des Studentenparlaments??? AStA beabsichtigt, gegen die Verfügung Widerspruch einzulegen. – Sechs Studenten sind vor der Senatssitzung am kommenden Freitag ins Verwaltungsgericht zitiert. Den Studenten Burkhard Bluem und Michael Wolf (ehemaliger Parlamentspräsident) wird vorgeworfen, von den Veranstaltern des Studentenfestes ‘Quartier Latin’ Farbe zum eigenen Gebrauch verlangt zu haben. Reinhard Delp und Thomas Schmid wurden während des Streiks der Studenten von Professor Süllwold (Psychologie) als Störer ins Protokoll aufgenommen, Michael Pfister und Wilhelm Streib fielen den Professoren Dembowski und Stummel (beide Mathematik) unangenehm auf. – Für einen heißen Sommer verspricht der SDS laut Reinhard Delp zu sorgen, wenn er von Aktionen gegen die Dozenten spricht, die Störungen protokolliert haben: ‘Die haben hier in Frankfurt ihre wissenschaftliche Karriere beendet’. – Wolff im Senat – Das ‘Tüpfelchen auf das I’ der Senatssitzung will das Studentenparlament setzen, indem es gestern abend in den Senat einen Studenten delegierte, der gleichzeitig als Beschuldigter vorgeladen ist: Der ehemalige Parlamentspräsident Michael Wolff (SDS) – auf ihn ist die Wahl des Parlaments gefallen – wird folglich am Freitag über sich selbst zu Gericht sitzen. – Sollte er wegen Befangenheit abgelehnt werden, so will die Studentenschaft auch den übrigen Senatsmitgliedern Befangenheit vorwerfen, weil sie Richter und Ankläger in einer Person seien. – Neben Michael Wolf wurden die Studenten K.D.Wolff, Rolf Grösch und Wilhelm Barabas (alle SDS) als Vertreter im Senat bestimmt. – Richter haben Bedenken – Die Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurts halten es für bedenklich, daß die Räume des Gerichts zu einer Sitzung des Senats der Universität benutzt werden, um über Disziplinarverfahren gegen Studenten zu entscheiden. Dies erklärte ein Sprecher des Richterrats des Verwaltungsgerichts in Frankfurt. – Auf Grund einer ministeriellen Weisung seien dem Senat der Universität die Räume des Verwaltungsgerichts zur Verfügung gestellt worden. In der Öffentlichkeit könne dadurch jedoch die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit des Verwaltungsgerichts in Frage gestellt werden, zumal es möglicherweise später über die Rechtmäßigkeit etwa getroffener Disziplinarentscheidungen zu befinden haben könnte, heißt es in der Erklärung des Richterrats.“
FNP 27.3.1969
1208) Niederschrift>27.03.1969>>Aufsichtsführende: Zur Statistik – Klausur am selben Tag
„1) Beginn der Klausur: 8.30 Uhr. Von den 47 Statistik – Kandidaten erschienen zur Prüfung im Hörsaal A 42. (Eine Kandidatin die blind ist, schrieb ihre Klausur ungestört im Institut für Sozialforschung, Seminar, Myliusstraße 30). von den 5 nicht erschienen Kandidaten ließen sich 2 wegen Krankheit entschuldigen […]. Davon entschuldigt: […]. – Der Versuch, die angetretenen Kandidaten in geheim gehaltene Hörsäle zu verteilen, scheiterte einmal an den Gruppen, die sich seit 8 Uhr vor dem Hörsaal A sammelten, um die Klausur zu sprengen. Zum anderen am Widerstand der Kandidaten im Raum selbst, diesen zu verlassen und sich einer Sprengung von außen auszusetzen. Gefordert wurde von den Kandidaten eine Diskussion sowohl über mögliche Gegenstrategien, als auch über die Gestalt des gegenwärtigen Vordiploms. – 2) Beginn der Diskussion: 8.40 Uhr – Gegenstand der Diskussion: Kritik an der gegenwärtigen durch die geltende Prüfungsordnung festgelegte Gestalt des soziologischen Vordiploms. Vorschläge zur kollektiven Arbeit in der gegebenen Klausur – Situation (in Gruppen von 2 – 4 Personen). Sinn dieses Vorschlages: Verhindern einer Sprengung von außen (politische Gegenstrategie), Durchführung der kollektiven Arbeit als Experiment für spätere Regelungen. Die Diskussion verlief ruhig, in rationaler Argumentation, ohne internen Druck. Die Versammlung beschloß, daß die Kommilitonen, die individuell schreiben wollen, wegen des massiven Drucks von außen im Raum bleiben. Der Beschluß wurde mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen akzeptiert. – 3) Beginn der Klausur: 10.15 Uhr – 33 Kandidaten lösten die gestellten Aufgaben kollektiv, 9 individuell […]. Die Arbeit der individuell Schreibenden konnte ungehindert stattfinden. – Während der Diskussion wurden von außen zwei Feuerwerkskörper in den Raum geworfen. Nach dem Beschluß zu Kollektivarbeiten verlief die Klausur ohne weitere Störungen. Die Diskussion und Arbeit der Kollektivgruppen (2 – 4 Kandidaten) verlief so leise und diszipliniert (monotones Gemurmel), daß die individuell Arbeitenden ungestört ihre Aufgaben lösen konnten. – Abgabe der Klausurarbeiten: 14.15 Uhr. Dr.E. Becker , Dipl.Soz. R. Döbert, I. Hofmann, E.Mayer, Dr. C. Offe, Dipl.soz. X. Rajewsky, Dr. J. Ritsert, Dipl.Soz. C. Rolshausen, R. Schmidt , E. Teschner, C. Wegeleben.“
Protokoll Prüfungsamt Diplomsoziologen der Philosophischen Fakultät 27.3.1969; Archiv
1209) Verfügung>27.03.1969>>Rektor an 11 Fachschaften: Wegen Legitimation
„Der Rektor hat heute in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsicht über die Organe der Studentenschaft eine Verfügung gegen jene elf Fachschaften erlassen, die auf die Aufforderung, die Legitimation ihrer Beschlüsse und der Wahl ihrer Vertreter unter Beweis zu stellen, nicht geantwortet hatten. Es sind die Fachschaften Völkerkunde, Chemie, Meteorologie, Pharmazie, Geographie, Soziologie, Slawistik, Geophysik, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie und Deutsche Volkskunde. In der Verfügung heißt es: ‘Den zur Zeit amtierenden Vertretern der Fachschaft wird es untersagt, weiterhin für diese aufzutreten. Die zur Zeit amtierenden Fachschaftsvertreter werden beauftragt, eine Fachschaftsvollversammlung für die Neuwahl der Fachschaftsvertreter vorzubereiten und einzuberufen.’ – Die Verfügung wird damit begründet, daß der Rektor infolge dieser Legitimationsverweigerung der betreffenden Fachschaften seine gesetzlich geforderte Rechtsaufsichtspflicht nicht wahrnehmen kann. Die Verfügung, die für sofort wirksam erklärt wurde, wird aufgehoben, wenn die Fachschaftsvertreter eine rechtswirksame Wahl nachweisen. – Die Fachschaft Germanistik hat gegen die Auflage des Rektors (als Rechtsaufsicht), ihre Legitimation zu beweisen, am 13. März Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch ist gestern zurückgewiesen worden, da die rechtlichen Kriterien bei der Wahl der germanistischen Fachschaftsvertreter nach Ansicht des Rektors nicht nachgewiesen seien. In dem entsprechenden Bescheid des Rektors heißt es u. a., es sei Aufgabe der Studentenschaft, diese Kriterien festzulegen. Der Rektor wies ferner die Vorwürfe eines Eingriffs in die ‘autonomen Befugnisse der Studentenschaft’ und der ‘Amtsanmaßung’ zurück.“
Pressemitteilung Rektor 28.3.1969; Archiv
1210) Verfügung>27.03.1969>>Rektor an AStA: Wegen Finanzierung Basisgruppen
„ Der Rektor hat heute dem AStA folgendes Schreiben zustellen lassen: – ‘Dem Protokoll der Sitzung des Studentenparlaments vom 5.1.1969 entnehme ich, daß die Studentenschaft sogenannte Basisgruppen finanziell unterstützt hat und dies auch in Zukunft beabsichtigt. Ich fordere Sie auf, mir zu berichten, in welchem Umfang dies bisher geschehen ist. Außerdem gebe ich Ihnen auf, mir darzulegen, was die Studentenschaft unter einer Basisgruppe (Aufgabe, Zusammensetzung, Verantwortlichkeit etc.) versteht. Frist der Stellungnahme: sieben Tage ab heute. Gez. Rüegg.“
Verfügung Rektor an AStA 27.3.1969; Archiv
1211) Resolution>27.03.1969>>Ministerpräsidenten – Konferenz: Kommuniqué zur Hochschulgesetzgebung
„Die Ministerpräsidenten – Konferenz trat am Donnerstag, dem 27.3.1969, zu einer Besprechung in Bonn zusammen. Den Vorsitz führte in Vertretung des erkrankten niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Georg Diedrichs der rheinland – pfälzische Ministerpräsident Dr. h. c. Altmeier. – An der Ministerpräsidenten – Besprechung nahmen teil: – Baden – Württemberg: – Ministerpräsident Dr. Hans Filbinger – Bayern: – Ministerpräsident Dr. h. c. Alfons Goppel – Berlin: – Regierender Bürgermeister Klaus Schütz – Freie Hansestadt Bremen: – Präsident des Senats Bürgermeister Hans Koschnick – Freie und Hansestadt Hamburg: – Präsident des Senats Erster Bürgermeister Prof. Dr. Herbert Weichmann – Hessen: – Ministerpräsident Dr. h. c. Dr. E. h. Georg Zinn – Niedersachsen: – in Vertretung des Ministerpräsidenten Kulturminister Richard Langeheine – Nordrhein – Westfalen: – in Vertretung des Ministerpräsidenten Innenminister Willi Weyer – Saarland: – in Vertretung des Ministerpräsidenten Finanzminister Bulle – Schleswig – Holstein: – Ministerpräsident Dr. Helmut Lemke – Die Regierungschefs wurden begleitet von den Bevollmächtigten der Länder beim Bund und den Chefs der Staats – bzw. Senatskanzleien. – Die Ministerpräsidenten – Konferenz beschloß am Donnerstag in Bonn den Abschluß eines Staatsvertrages über ‘Grundsätze zur Reform der wissenschaftlichen Hochschulen und über die Vereinheitlichung des Ordnungsrechtes an den Hochschulen’. Der Staatsvertrag, der der Ratifizierung durch die zuständigen Parlamente bedarf, wurde durch Unterschrift der Regierungschefs der Länder Baden – Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland – Pfalz, Saarland und Schleswig – Holstein paraphiert. Die Länder Nordrhein – Westfalen und Niedersachsen stimmten dem Staatsvertrag am Donnerstag nicht zu. Sie behielten sich vor, dem Staatsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten. – Der Staatsvertrag enthält in seinem ersten Teil Grundsätze zur Reform der wissenschaftlichen Hochschulen, die bei der Durchführung der Reform durch die Länder zu berücksichtigen ist. Diese Grundsätze besagen im wesentlichen: – 1. Unter Wahrung der Rechte von Parlament und Regierung und der übergeordneten bildungspolitischen Erfordernisse müssen der Hochschulverwaltung zur Stärkung der Eigenverantwortung größere Freiheiten im Bereich der Personal – und Wirtschaftsangelegenheiten eingeräumt werden. – 2. Die innere Gliederung und die Struktur der Hochschulen sind entsprechend der Eigenart und dem Umfang der zu bewältigenden Aufgaben zu gestalten. Dabei sind Lehrstühle und Institute zu hinreichend großen funktionsfähigen Einheiten zusammenzuführen, denen Personal und Sachmittel nach Maßgabe der Lehr – und Forschungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden. – 3. Die Verwaltung der Hochschulen ist in einer Weise zu regeln, daß ein wirksamer Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre erreicht wird und die Hochschullehrer von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Dabei ist insbesondere eine ausreichende Kontinuität in der Leitung der Hochschule sicherzustellen. Hierfür kommt in erster Linie die Präsidialverfassung in Betracht. – 4. Den an Forschung und Lehre beteiligten Gruppen, einschließlich der Studenten, ist in den akademischen Organen ein Mitspracherecht einzuräumen, das nach Art und Ausmaß den Funktionen der beteiligten Gruppen und den Aufgaben der jeweiligen Organe gerecht werden muß. – 5. Bei der Studien – und Prüfungsreform ist auf das Ziel einer Verkürzung der tatsächlichen Studienzeiten und auf möglichst einheitliche Lösungen hinzuwirken. – 6. Bei Berufungen sollen vakante Lehrstühle ausgeschrieben werden. Berufungsverhandlungen sind auf die Vereinbarung über die persönlichen Bezüge zu beschränken. – In seinem zweiten Teil enthält der Staatsvertrag Grundsätze über ein einheitliches Ordnungsrecht an den Hochschulen. Dieses Ordnungsrecht soll das bestehende Disziplinarrecht an den Hochschulen ablösen und entkriminalisieren. Übergeordneter Grundsatz ist die Verpflichtung aller Mitglieder der Hochschule, daran mitzuwirken, daß die Hochschule ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann und die Ordnung der Hochschule und ihre Veranstaltungen gewahrt werden. Die Grundsätze für ein einheitliches Ordnungsrecht besagen im einzelnen, daß gegen Mitglieder einer Hochschule ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden können, wenn sie die Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule beeinträchtigen oder gegen die Ordnung der Hochschule verstoßen, insbesondere wenn sie – 1. die Durchführung von Lehrveranstaltungen, den Forschungsbetrieb, die Tätigkeit der Organe oder die Verwaltung stören oder behindern; – 2. widerrechtlich in Räume der Hochschule eindringen oder auf Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernen; – 3. Gebäude oder Räume der Hochschule oder deren Zwecken dienende Gegenstände zerstören oder beschädigen; – 4. eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, die gegen die Mitglieder der Hochschule oder gegen zur Sicherung der Organe der Hochschule eingesetzte Personen gerichtet ist; – 5. andere öffentlich dazu auffordern, eine der in den Nummern 1 bis 4 bezeichneten Handlungen zu begehen. – Ordnungsmaßnahmen, die nach dem Staatsvertrag im einzelnen getroffen werden können, sind: – 1. mündliche Verwarnung; – 2. schriftliche Verwarnung; – 3. Versagung der weiteren Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen oder der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule für ein oder mehrere Semester, sofern sich der Verstoß auf diese Lehrveranstaltungen oder Einrichtungen bezieht; – 4. Androhung des Ausschlusses als Mitglied der Hochschule oder des Ausschlusses vom Studium an allen Hochschulen des Landes; – 5. Ausschluß als Mitglied der Hochschule bis zu drei Jahren; – 6. Ausschluß vom Studium an allen Hochschulen des Landes bis zu drei Jahren. – Der Staatsvertrag soll spätestens am 1. August 1969 in den Ländern in Kraft treten, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. In Ländern, die ihre Urkunden später hinterlegen, tritt der Staatsvertrag erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft.“
uni – report 23.6.1969, „Abschluß – Kommuniqué der Ministerpräsidenten – Konferenz“; Archiv
1212) Verfügung>27.03.1969>>Rektor an AStA: Finanzierung VDS durch Studentenschaft
„Am 19.3.1969 fragte der Student R.. L… schriftlich bei mir an, ob eine Überweisung von Geldmitteln der Frankfurter Studentenschaft an den VDS weiterhin zulässig sei (Anlage). – Als Rechtsaufsichtsbehörde (§ 39 HHG) nehme ich diese Anfrage zum Anlaß, Sie aufzufordern, mir folgende Fragen zu beantworten: – 1. Welche Satzung gilt zur Zeit für den VDS (eine Kopie der Satzung beifügen)? – 2. Wer sorgt zur Zeit und in Zukunft im VDS für die Kontrolle der Verwendung der finanziellen Mittel? – 3. Zum Erfüllen welcher konkreten Aufgaben sind die Gelder des VDS in den letzten sechs Monaten verwendet worden (beweisende Unterlagen beifügen)? – 4. Zum Erfüllen welcher konkreten Aufgaben sollen die Gelder in Zukunft verwendet werden? – 5. Welche rechtliche Bedeutung haben für den VDS und die Studentenschaft der J. W. Goethe – Universität die in der 21. ordentlichen Mitgliederversammlung des VDS als Drucksachen 714 i und 714 h vorgelegte neue Satzung und das Strukturprogramm (verabschiedet? verbindlich für den VDS)? – Zur Information weise ich darauf hin, daß die Studentenschaft gemäß § 34 Abs. 2 HHG folgende Aufgaben hat: – 1. die Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Befugnisse, – 2. die Wahrung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder, – 3. die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studenten, soweit sie nicht dem Studentenwerk übertragen ist, – 4. die Mitwirkung bei der Studentenförderung, – 5. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins der Studenten, – 6. die Pflege internationaler Studentenbeziehungen, – 7. die Unterstützung der kulturellen und musischen Interessen der Studenten, – 8. die Pflege des freiwilligen Studentensports. – Nur zum Erfüllen dieser Aufgaben dürfen die Studentenschaftsbeiträge, die öffentliche Gelder sind, verwendet werden. – Zu diesen Aufgaben zählen sicherlich nicht: – ‘Analyse von taktischen Manövern der Herrschenden und anderer gesellschaftlicher Bereiche.’ – ‘Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Offenlegung von gesellschaftlichen Konflikten.’ – ‘Förderung internationaler Beziehungen, insbesondere als Mittel zur Unterstützung demokratischer, oppositioneller Gruppen.’ – etc. (§ 11 des Satzungsentwurfs des VDS).“
Verfügung Rektor an AStA 27.3.1969; Rektorat 410 – 06
1213) Vermerk>27.03.1969>>Roth: „Ein Gespräch mit Prof. Süllwold“
„Prof. Süllwold rief mich heute an, um nähere Einzelheiten über die Verlegung der Senatssitzung zu erfahren. Ich teilte ihm den offiziellen Grund dafür mit. Bei dieser Gelegenheit machte mich Prof. Süllwold auf eine Mitteilung in der Neuen Presse vom 27.3.1969 aufmerksam, wonach Herr Delp sich geäußert hat, man werde für einen heißen Sommer in Frankfurt sorgen. Wörtlich sagte er in diesem Zusammenhang ‘die (die Dozenten) haben hier in Frankfurt ihre wissenschaftliche Karriere beendet!’ – Herr Prof. Süllwold will sich wegen dieser ausgesprochenen Drohung, die auch ihn als Zeuge in dem Disziplinarverfahren betrifft, an den Kultusminister wenden. Ich sagte ihm zu, die Angelegenheit mit Herrn Riehn und dem Rektor zu besprechen. Insbesondere werde man prüfen, ob Herrn Delp durch vorbeugende Maßnahmen der Besuch von Vorlesungen die Prof. Süllwold halten wird, untersagt werden kann. Prof. Süllwold erwartet am Montag, den 31.3.1969 eine telefonische Nachricht über das Ergebnis der geplanten Besprechung. Assessor Roth.“
Vermerk Roth 27.3.1969; Archiv
1214) Brief>28.03.1969>>AStA an Rektor: Antwort auf Anfrage Rektor vom 27.03.1969>>wegen VDS
„Lieber Genosse Rüegg! Wir als kommissarischer AStA verstehen gar nicht, wieso Sie solche Fragen an uns stellen. Im Kleinkrieg gegen den AStA scheint Ihnen leider keine Zeit zu bleiben, sich aus dem angebotenen Zeitungsmaterial zu informieren. Sonst nämlich wüßten Sie, daß Ihre Fragen in Bezug auf den VDS momentan durch die Beschlüsse am Ende der 21. o. MV des VDS gegenstandslos sind. – Trotzdem machen wir uns gerne die Mühe, Ihre Fragen einzeln zu beantworten: – 1) Zur Zeit gilt die Satzung des VDS, die, wenn wir recht orientiert sind, auf der 19. o. MV des VDS verabschiedet worden ist. Leider haben wir im Moment keine Kopie davon da. Die Geschäftsstelle in Bonn hat bestimmt eine für Sie. – 2) Sorge um die finanziellen Mittel und ihre Verwendung trägt zur Zeit (wie anders in einem satzungslosen Zustand) der kommissarische Vorstand. – 3) Wofür in concreto in den letzten sechs Monaten die Mittel des VDS verwendet worden sind, wissen wir leider auch nicht so genau. Mit Sicherheit aber wurden sie im Sinne der bestehenden (alten) Satzung verwendet. Da wir keine Kenntnis von der Mittelverwendung haben, scheinen die damit erledigten Aufgaben keine allzu große Relevanz zu haben. Da muß eine neue Struktur her, meinen Sie nicht auch? – 4) Die Zukunft des VDS ist dunkel. So wissen wir auch wenig über die zukünftige konkrete Mittelverwendung. Alles liegt in den Händen der a. o. MV im Mai. Da, wie auch Sie der Zeitung heute entnehmen können, der a. o. Haushalt des VDS wahrscheinlich eine Totgeburt wird, wird die Frage nach der Mittelverwendung mangels Masse immer irrelevanter. Mit dem bißchen, was zur Zeit da ist, sollen Fachseminare durchgeführt werden. – 5) Was rechtlich nicht existiert, kann auch rechtlich keine Bedeutung haben. Die Drucksachen 714 i, 714 h und 714 g sind aufgehoben, ordnungsgemäß und mit Zweidrittelmehrheit. Wer weiß schon, was daraus werden wird. Die a. o. MV verspricht, interessant zu werden. – Im übrigen meinen wir, wie sicher auch Sie, daß man sich unter Genossen nicht so viel Scherereien bereiten sollte. Für den kommissarischen Vorstand C. – P. Zeitinger.“
Schreiben AStA an Rektor 28.3.1969; Rektorat 410 – 06
1215) Brief>28.03.1969>>Rektor an Parlamentspräsidium Studentenschaft: Anforderung von Niederschriften des Studentenparlaments
„Für das Übersenden des Protokolls zu der Sitzung des Studentenparlaments vom 18.2.1969 danke ich Ihnen. – Am 7.3.1969 versicherten Sie mir, daß die noch fehlenden Protokolle zu den Sitzungen des Studentenparlaments mir zugesandt würden. Das ist bisher nicht geschehen. Meines Wissens handelt es sich um die Protokolle der 4. und 5. Sitzung des Studentenparlaments der Legislaturperiode 1967 im Wintersemester 1968/69. – Für das Übersenden setze ich Ihnen nunmehr eine letzte Frist von 7 Tagen ab Empfang dieses Schreibens.“
Schreiben Rektor an Parlamentspräsidium Studentenschaft 28.3.1969; Rektorat 410 – 03,M.4
1216) Verfügung>28.03.1969>>Rektor an 3 Fachschaften: Untersagung die Amtsgeschäfte weiter wahrzunehmen
„Den Fachschaftsratsmitgliedern und Fachschaftsratsvertretern wird es untersagt, weiter zu amtieren. – Begründung: – Zur Zeit ist es für mich als Rechtsaufsichtsbehörde nicht möglich, zu kontrollieren, ob die Vertreter folgender Fachschaften in der Philosophischen, Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät wirksam gewählt worden sind: – 1. Völkerkunde, Slawistik, Philosophie, Soziologie, Romanistik, Geschichte, Leibeserziehung. – 2. Biologie, Physik, Chemie, Meteorologie, Pharmazie, Geographie, Psychologie, Geophysik. – 3. Medizin, Zahnmedizin. – Ich bin deswegen gezwungen, den Fachschaftsratsmitgliedern und den Fachschaftsratsvertretern zu untersagen, ihr Amt weiter auszuüben. – Dieses Verbot wird erst dann aufgehoben werden, wenn mir nachgewiesen wird, daß der Fachschaftsrat rechtswirksam zustande gekommen ist. – Da ohne die sofortige Wirksamkeit dieser Verfügung die Gefahr bestünde, daß nicht legitimierte Personen für die Studentenschaft sprechen und für diese verbindliche Erklärungen abgeben, muß diese Verfügung im öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung für sofortig vollziehbar erklärt werden.“
Verfügung Rektor an Studentenschaft 28.3.1969; Rektorat 411 – 10
1217) Brief>31.03.1969>>Fachschaft Romanistik an Rektor: Übersendung Protokoll Fachschaftswahl
„Da wir es leid sind, uns mit Ihnen rumzuärgern, und da wir uns keine Juristen halten können, die einen Widerspruch gegen Ihre Verfügung bis zu einer Anfechtungsklage durchboxen würden, schicken wir Ihnen diesmal eine Zweitschrift des Protokolls der Fachschaftswahl Romanistik zu. – Wir hoffen, daß damit Ihre leidigen Querelen zu Ende kommen und Ihrer Streitsüchtigkeit die Nahrung entzogen wird; und wir erwarten Ihren Bescheid, daß Sie Ihre Verfügung wieder aufheben mit höflichem Interesse. – Durchaus nicht unfreundlich übermitteln wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern, besonders Herrn Riehn, unseren Gruß. – Hasta la victoria siempre – venceremos. – Für die Fachschaftsvertretung.“
Schreiben Fachschaft Romanistik an Rektor 31.3.1969; Rektorat 411 – 10
1218) Flugblatt>31.03.1969>>Basisgruppe Germanistik: „Germanistik abschaffen!“
„Agitationspaper der Basisgruppe Germanistik – Willst du Kenntnisse erwerben, mußt du an der die Wirklichkeit umwälzenden Praxis teilnehmen. – Vorsitzender Mao – tse Tung. […] ‘Anleitung zum Lesen’ – Dies ist ein Leitfaden zur Situation des Deutschen Seminars in Frankfurt. Er ist parteiisch, und zwar nimmt er Partei für die Studenten, die bisher noch immer die Unvernunft dieser Verhältnisse erleiden mußten. Er richtet sich vor allem an die jungen Semester, unter ihnen zumal an die Erstimmatrikulierten, die sich von den blödsinnigen Ritualen dieser Universität vielleicht doch einschüchtern lassen. Er versucht Handlungsanweisungen zu geben. (im Abschnitt ‘Perpetuum mobile’ und ‘Unterlauft das Prüfungssystem’), wie die Idiotie des germanistischen Studiums unterlaufen werden kann. Er schlägt vor, daß wir Studenten uns organisieren, um unsere Interessen gegen die durchzusetzen, die Germanistik noch immer als ihr Hobby betreiben; die Professoren. – Wir sind imstande, das zu erlernen, was wir vorerst nicht wissen. Wir verstehen es nicht nur, die alte Welt zu zerstören, sondern wir werden es auch verstehen, eine neue aufzubauen. – Vorsitzender Mao – tse Tung. – Geschichte der Basisgruppe – Die Geschichte der Basisgruppe ist bestimmt durch die Entwicklung bestimmter Konflikte im Institut, die sich aus dem Zustand dieser Wissenschaft und der Struktur der Ordinarienuniversität herleiten lassen. Deshalb waren theoretische Kritik an den Ansprüchen der Germanistik und praktische Kritik an den bestehenden Machtverhältnissen die beiden Schwerpunkte unserer Arbeit. – Entstanden aus einer Reformgruppe, die sich zur Abwendung der in Frankfurt drohenden Zwischenprüfung gebildet hatte, blieb die Basisgruppe zunächst an theoretische Arbeit gebunden. Deren Zielvorstellung war die Abschaffung der mit den herrschenden gesellschaftlichen Interessen verflochtenen Germanistikbund – noch abstrakt genug – die Herbeiführung einer Wissenschaft, die in ihren Verfahren, in der Auswahl ihrer Gegenstände und ihrer praktischen Funktion der Gesellschaft kritisch gegenübersteht. Die Arbeit galt vor allem der Aufnahme ‘linker Theorie‘. – Dieses Konzept war noch kaum auf die Möglichkeiten seiner politischen Durchsetzung hin reflektiert. So blieben zum Beispiel die von der Basisgruppe durchgeführten Veranstaltungen zur Politischen Universität während des Notstandstreiks unwirksam. Erst in der Aktion gegen den Ordinarius Stern im Sommersemester 67 haben wir gelernt, daß wissenschaftskritische Auseinandersetzung zu führen bedeutet, Konflikte mit institutionellen Machtpositionen durchzustehen und sie Studenten transparent zu machen. Damals erfüllte sich die Forderung studentischer Kritik in der Besetzung des Katheders und Gegenvorlesung. – Die praktische Kritik hat den Studenten zum einen ihre Möglichkeiten demonstriert, Frustrationen nicht hinnehmen zu müssen; sie hat andererseits die Basisgruppe als Interessenvertretung der im Seminar unterprivilegierten Studenten bestimmt. In dieser Perspektive war es konsequent, daß die Basisgruppe die Frage einer Institutssatzung zu ihrer eigenen machte. – Die drei Studentischen Delegierten arbeiteten einen drittelparitätischen Satzungsentwurf ohne Negativentwurf aus, in der Illusion, die Ordinarien ließen sich ihre Privilegien auf dem Verhandlungswege beschneiden, in der Meinung, die Interessen der Studenten seien in einer Satzung aufgehoben, die als Kompromiß mit der zuständigen Struktur des Seminars zustandekommt. Die entpolitisierende Tendenz in den Beratungen der Satzungskommission war ein Indiz für die falsche Einschätzung der politischen Bedeutung einer Satzung. Die schließliche Absage der Ordinarien im Zusammenhang mit den Repressionsmaßnahmen des Rektors haben zwar moralische Entrüstung, nicht aber eine politische Antwort zur Folge, es hat sich gezeigt, daß eine mobilisierte Öffentlichkeit im Seminar eine Institutssatzung allemal die Institutionalisierung studentischer Unmündigkeit wäre. – Um dem Warenangebot der offiziellen Lehrveranstaltungen zu begegnen, und den Ansatz zu einer politisch bewußten Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sollte im WS 68/69 ein Goetheseminar als Konkurrenzveranstaltung zu dem von Stöcklein den theoretischen Rahmen einer materialistischen Interpretation erarbeiten und zugleich den Ort politischer Diskussion darstellen, Daß das Seminar sich um die Herrschaftsverhältnisse im Institut nicht kümmerte und daß es theoretische Arbeit an einzelne delegierte, waren Mängel, die es mit den offiziellen Veranstaltungen gemeinsam hatte. – Einsicht in ihre politische Wirkungslosigkeit fehlte auch den Teilnehmern an den Ordinarienseminaren, die versuchte, kritische Intentionen als vereinzelte theoretische Opponenten einzubringen – sie wurden vom Betrieb konsequenzenlos integriert und bereicherten den etablierten Methodenpluralismus. – Erst der Streik der Gesamtuniversität, die Solidarisierung mit den AfE – Studenten und der gemeinsame Widerstand gegen die technokratische Hochschulreform beendete die noch immer fachgebundene Arbeit der Basisgruppen: Antiautoritäre Organisation von Streikseminaren und in ihnen die Arbeit an objektiv interessierten Gegenständen waren Momente wissenschaftspolitischer Selbstreflexion. Es war allerdings der Fehler der Arbeit während des Streiks nur den von den Ordinarien gegebenen Spielraum, nicht aber die Möglichkeit auszunutzen, die Machtverhältnisse im Seminar selber anzugreifen. – Nachdem die Professoren ihre Veranstaltungen wieder angesetzt hatten, wurde in Vollversammlungen die Forderung, den Streik fortzusetzen, zwar politisch begründet, verabschiedet und damit der Streik formal legitimiert, seine Durchsetzung aber allein an die Basisgruppe delegiert. Als sie – als Minderheit – das Mandat wahrnahm, polarisierten sich die Studenten. Ihre Mehrzahl zeigte sich mit den Studienzwängen versöhnt. Ihr Ziel – Staatsexamen und Lehramt – schlägt sich im Studium als Resignation vor den Anforderungen nieder, die sich aus der Kritik an dieser Wissenschaft als Luxus und Sozialisationsagentur ergeben. Als wir unsere wissenschaftlichen Interessen praktisch machten, verhinderten die anerzogenen, im Studienbetrieb täglich reproduzierten mittelständischen Ängste, Autoritätsbindungen und die Fixierung auf individuelle Leistung eine breite Solidarisierung. Sie wäre die Basis politisch erfolgreicher Arbeit. Statt dessen rationalisierten sich die Hemmungen zur Kritik an Formverstößen. Der Rahmen einer längerfristigen Strategie wird nach diesen Erfahrungen nicht mehr die Instituts – und universitätsinterne Arbeit sein, wie wir sicher durch eine falsche Einschätzung der These von Wissenschaft als der ersten Produktivkraft begründet hatten: die von Studenten in die Semester veranstalteten Seminare werden Bedingungen zur Organisation gegen die herrschenden Verhältnisse schaffen, sie sollen auch eine Perspektive erkennen lassen in der es möglich sein wird, Berufspraxis als Bedingung im Ausbildungssektor selber verändernde Arbeit zu betreiben. – Wir werden mit Schülern und sozialistischen Lehrern Arbeitskollektive bilden und in ihnen den organisierten Widerstand gegen die repressiven Sozialisationsagenturen leisten. Die Widersprüche zwischen Studium und Beruf werden wir nicht länger verdrängen und tabuisieren, sondern ins Bewußtsein heben und thematisieren. – Bildet Partisanengruppen in Seminaren! Beteiligt euch an den studentischen Seminaren! Nehmt ständigen Kontakt zur Basisgruppe auf! Organisiert euch! (Basisgruppe Germanistik, Frankfurt/M. Gräfstr. 74/I, Tel.: 789 31 37, Fachschaftszimmer). – ‘Professoren’ – Der deutsche Professor ist die Karikatur des aufgeklärten absoluten Herrschers. Seine Entscheidungen im Institut sind unbefragt und unausgewiesen. Er ist innerhalb der Universität das am wenigsten demokratische Organ. Während die Wirtschaft die technokratische Studienreform durchzusetzen versucht, widerstreiten sich unter den Professoren zwei Tendenzen: die konservativen Professoren, die mit der alten Universität vor allem ihre eigene Herrschaft bewahren wollen; sie sind gegenüber der historischen Tendenz objektiv ungleichzeitig, häufig aus der älteren Generation vor der Emeritierung, oft in konventionellem Sinn unverblümt autoritär. Ihr Verhältnis zur Methodik ihrer Wissenschaft ist kaum von Zweifeln getrübt. Diese Gruppe repräsentiert Professor Burger im Deutschen Seminar. – Die zweite Gruppe vertritt eine funktionalistische Tendenz, das heißt, sie ist der Sachwalter des technokratischen streamlining, sie verpflichtet die Universität auf Leistung für die bürgerliche Erwerbsgesellschaft. Diese Professoren geben sich häufig (bis zur Entlarvung) liberal, experimentierfreudig, die Krise der Wissenschaft erkennen sie nicht als die Krise der Gesellschaft, sie verhalten sich zu ihrem Fach wie alternde wissenschaftliche Modeärzte. Diese Gruppe repräsentiert Prof. Brackert im Deutschen Seminar. – Die Kritik, die wir an Professoren zu üben haben, richtet sich nicht gegen die Personen, sondern gegen deren Rollenfunktionen; die Rolle als Professor verpflichtet sie einem bestimmten Handlungsrahmen, dessen Grenzen nicht sie selbst, sondern die Institution Universität absteckt. Deshalb ist auch die Beteuerung der subjektiven liberalen Bereitwilligkeit, die wir von Professoren so oft hören, nicht von Interesse; deutlich hat sich erwiesen, als die Professoren des Deutschen Seminars von der Fakultät zurückgepfiffen wurden, nachdem sie bereits zwei Monate in einer Kommission zur Ausarbeitung einer drittelparitätischen Satzung ohne Negativkatalog saßen. – Allerdings soll damit nicht gesagt sein, daß Professoren auf ihre soziale Rolle determiniert seien. Daß sie auch zu den Studenten überlaufen und sich in deren Kampf einreihen können, hat das Beispiel von Prof. Brückner am Psychologischen Seminar in Hannover gezeigt. – His Masters voice – Am eindrücklichsten kann man die Deformation bürgerlicher Charaktere am Beispiel von Assistenten beobachten. Aufstiegsorientiert, ohne die Spur eines Vermögens, sich politisch zu organisieren, nehmen sie die demütigende Anpassung an Professoren und die Verachtung der Studenten in Kauf, in der Hoffnung, daß dieser Triebverzicht sich einmal auszahlen möge: in der Professur. Weder die Ausbeutung ihrer wissenschaftlichen und physischen Arbeitskraft durch die Professoren, noch das Beispiel des, wenn auch zaghaften politischen Zusammenschlusses der Assistenten im Soziologischen Seminar in der Myliusstraße haben bei den Assistenten des Deutschen Seminars soviel politische Reife und gesellschaftliches Bewußtsein produziert, daß sie den Ausweg aus professoraler Abhängigkeit in der Organisierung erkennen könnten. Exemplarisch dafür war das Versagen der Assistenten, als sie den Machtanspruch der Professoren zur Auflösung der Kommission für eine drittelparitätische Satzung sprachlos, resigniert und gehorsam vernahmen. – Solange sich die Assistenten zur Stimme ihres Herren machen, wie der Assistent Schlosser zum Sprachrohr des Professors Brackert, liegt unsere einzige machtvolle Stärke darin, uns zusammenzuschließen. – Die Germanistik ist eine Verschwendungswissenschaft. Verschwendet wird in ihr zu allererst die Arbeitskraft der Studenten, sie sollen in diesem wissenschaftlichen perpetuum mobile Literatur über Literatur über Literatur in unendlicher Reihe produzieren. Studenten sollen aufsagen, was in germanistischen Fachbüchern zum ‘Thema’ steht, während die Professoren die Freiheit einer Forschung genießen, die Forschungsprobleme aufstellt, um forschen zu können. Die wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz solcher Forschung muß von niemandem legitimiert werden. Dieses Massenfach ist das von der Gesellschaft großzügig ausgehaltene Hobby von Germanistikprofessoren. Die Aufforderung der Schule: ‘Vergessen Sie alles, was Sie auf der Universität gelernt haben!’ hat seine Berechtigung, denn nichts, was wir auf der Hochschule gelernt haben, taugt für die Berufspraxis als Lehrer, solange unsere bornierten Unterdrücker an der Universität so tun, als käme es nicht darauf an, Wissenschaft zu lernen, die man brauchen kann. Diese Praxis der Universität hat zu der kollektiven Verdrängung der Berufspraxis geführt, die uns Arbeitshemmungen und neurotisierende Bewältigungstechniken einbrachte. In unserer Befreiung von solchen Zwängen werden wir den schmutzigen, mit den herrschenden Interessen verfilzten Wissenschaft eine schmutzig mit den unterdrückten – nämlich unseren – Interessen verfilzte Wissenschaft entgegensetzen. Die reaktionäre Wissenschaft, die die Germanistik, nicht nur an diesem Seminar, taugt nur für eine reaktionäre Praxis. Wir werden gegen die Professoren ein Studium erkämpfen, das nichts mit den Sozialtechniken zur Deformierung von Charakteren zu tun hat, die wir, auf der Hochschule erlernt, auf der Schule praktizieren sollen. Widerstand der Vernunft gegen diese herrschende Unvernunft heißt: die Berufspraxis kritisch ins Studium hereinnehmen. – Die Vollversammlung der Germanisten hat im letzten Wintersemester drei Seminare beschlossen, die den Anfang machen werden: – ‘Hochschulstudium – Schulpraxis’ – ‘Kritik der bürgerlichen Literaturtheorie’ – ‘Trivialliteratur’ – 3243/3023 Kritik der bürgerlichen Literaturtheorie 2 st. (Stöcklein) Mi 18 – 20 H 4 (Beginn 28.4.1969) – 3566/3099 Trivialliteratur (Burger) st. Die 18 – 20 Dt. Seminar (Beginn 22.4.1969) – 3567/3192 Hochschulgermanistik – Schulgermanistik (Brackert/v. See) 2 st. Mo 18 – 20 (Beginn 21.4.1969). ‘Dokumente’ – I. Im letzten Wintersemester wurden die Soziologen durch die Polizei aus dem Spartakus – Seminar in der Myliusstraße ausgesperrt; als sie versuchten, ihre Arbeitskreise im Institut für Sozialforschung weiterzuführen, riefen die schönen Zungen der kritischen Theoretiker Adorno, Habermas und v. Friedeburg wieder nur die Polizei, die die Soziologen zur ‘erkennungsdienstlichen Behandlung’ und ‘zur Feststellung der Personalien’ aufs Kommissariat brachte. Aus diesem Anlaß erschien das folgende Germanistenflugblatt: – Wissenschaftliche Standards = Polizeimaßnahmen – Denkbar ist – daß Studenten der Germanistik sich für das Plenum ihrer Seminare im Institut treffen und dort die politischen und wissenschaftlichen Ergebnisse ihrer Arbeit diskutieren – daß Prof. B. diese Studenten auffordert, das Seminar zu verlassen, weil seiner Hilflosigkeit studentischer Selbsttätigkeit gegenüber keine andere Maßnahme einfällt – daß die Studenten dieser Aufforderung nicht nachkommen, und Prof. B. zehn Minuten später wieder erscheint und mit den Worten ‘Jetzt müssen Sie auch die Konsequenzen tragen’ die Tür öffnet, hinter der etwa 50 behelmte Polizisten erscheinen. – Denkbar ist – weiter, daß diese Polizisten die 76 Studenten der Germanistik aus dem Seminar herausprügeln und auf die Kommissariate verteilen, um sie ‘erkennungsdienstlich’ zu behandeln. – Denkbar ist – schließlich, daß Prof. B. larmoyant und heuchlerisch meint, diese Entwicklung tue ihm leid und er werde dafür sorgen, daß die Studenten rasch wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen und nicht gerichtlich bestraft werden, während er insgeheim schon Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet hat. – All das ist im Institut für Sozialforschung tatsächlich geschehen! – Die Habermas und v. Friedeburg, und Adorno, von denen wir einmal Seminarmarxismus gelernt haben, haben uns jetzt die wichtigste Lehre erteilt; daß sie letztlich nur die kleinen Polizeispitzel sind, die mit Littmann und Brundert, Benda und Kiesinger dafür sorgen, daß die Studentenbewegung vorbeugend zerschlagen wird. Das Erschrecken darüber, daß der Altnazi Kiesinger und der Antifaschist Habermas so gut miteinander kooperieren, zeigt nur, daß, wir zuviel in Seminaren und zu wenig auf der Straße gelernt haben. – Denkbar ist – daß wir jetzt unsere bornierte germanistische Arbeit, die unsere Wirksamkeit gerade verhinderte, aufgeben – daß wir Institutspolitik endgültig als gesamtuniversitäre und gesamtgesellschaftliche verstehen und die begriffslose Arbeitsteilung der bürgerlichen Wissenschaften zerschlagen, indem wir praktischen Widerstand leisten. – Denkbar ist – weiter, daß wir uns den heute noch sublimen Terror unserer Ordinarien, der die Identität von bürgerlicher Wissenschaft und Unterdrückung herstellt, nicht länger gefallen lassen – daß wir das unlegitimierte professorale Monopol auf Wissenschaft, das diese zur Hure macht, praktisch angreifen – daß wir die organisierte Verschwendung studentischer Arbeitskraft verhindern, indem wir das Institut zu unserem eigenen machen. – Denkbar ist also – daß der kommende Sommer ein so heißer sein wird, daß die alte Wissenschaft ihn nicht überlebt. Das wird geschehen! – II. – Aus dem Streik gegen technokratische Hochschulreform im WS 68/69 – Streik – Info Nr. 11 am 7.1.1969 – Streik – Komitee Germanistik – Terror und Anarchie wirft Rüegg den Studenten vor, die in Streikseminaren erstmals versucht haben, ihre eigenen wissenschaftlichen und politischen Interessen zu formulieren. Wir geben ihm recht; anarchisch = herrschaftsfrei sind diese Seminare, weil sie nicht unter Konkurrenzdruck und Prüfungsangst stattfinden, die professorale Vaterfiguren verursachen. Die Phrasen von Terror und Anarchie drücken die uralte Angst derer aus, die ihre Interessen in gewaltfreier Diskussion und herrschaftsfreier Arbeit nicht als scheinbar allgemeine den Studenten aufzwingen können. Tatsächlich hat die radikale Unbefangenheit gegenüber dem wissenschaftlichen Objekt und den Teilnehmern der Streikseminare die wissenschaftliche Arbeit einstimuliert, die kollektive Motivation von Lernprozessen ist erstmals in eins gegangen mit dem recht verstandenen individuellen Interesse, weil sie alle Objekte und Arbeitsweisen ausgeschlossen hat, die den Bedürfnissen der Studenten fremd waren. In einem solchen Wissenschaftsbetrieb setzte sich der blinde Funktionalismus technokratischer Studentenreform um in die vernünftige Bestimmung gesellschaftlicher Zwecke. In dieser Arbeitsweise glauben wir unseren Widerstand gegen Schüttes Modell besser aufgehoben als in Appellen an das Kultusministerium in Wiesbaden. Eine nicht – funktionalistische, emanzipative Arbeitsweise hat bereits innerhalb des Selbstaufklärungsprozesses ‘Streik‘ Fakten geschaffen, hinter denen Studenten und Professoren nicht zurückbleiben können. Unter diesen Arbeits – und Organisationsbedingungen müssen wir den Streik auch fortführen, wenn wir nicht wollen, daß er uns als harmloses Spielzeug für zwei Wochen von der Universitätsbürokratie zugestanden wurde. – Dokumente – III. – Um die Arbeit der progressiven Fachschaften zu behindern, verlangte der Schweizer General Rüegg im Wintersemester 68/69 die Fachschaften sollten sich ‘legitimieren’ und Protokolle etc. ‘unverzüglich’ an den Rektor schicken. Die Antwort der Fachschaft Germanistik ist im folgenden abzudrucken. Die Fachschaft ist inzwischen unter fadenscheinigen Vorwänden abgesetzt. Gegenmaßnahmen dazu werden wir uns in der ersten Vollversammlung des Semesters zu überlegen haben. – Antwortschreiben: – Herr Rüegg, – Ihren Brief vom 21. Januar haben wir erhalten. Ihr – wenn auch recht spätes – Interesse an unserer Arbeit nehmen wir zur Kenntnis. Freilich ist uns dieses Interesse suspekt genug, da es sich recht deutlich als Wunsch nach Kontrolle unserer Arbeit, die immer öffentlich war und die Interessen der Kommilitonen als notwendig politische zu artikulieren suchte, formuliert – dies zu einem Zeitpunkt, wo sehr klare Unterdrückungsmaßnahmen gegen die politische Arbeit der Studenten einsetzen. – Prinzipiell war unsere Arbeit immer öffentlich, da sie die Öffentlichkeit nicht zu scheuen brauchte; unsere Akten (Protokolle der Vollversammlungen, Briefwechsel, Sitzungsprotokolle) sind für jeden einzusehen (verschicken tun wir sie freilich nicht). Wenn wir dennoch nicht bereit sind, Ihnen oder Herr Riehn oder ähnlichen Herren Einsicht in unsere Akten zu geben, so deshalb, weil wir wissen, daß das Material Ihnen allein dazu dient, unsere Arbeit zu erschweren oder zu unterbinden. – Wir schlagen daher vor; Sie können unsere Akten einsehen, wenn Sie uns im Austausch dafür die Einsicht in Rektorats – , Senats – und Fakultätsakten gewähren. Dies wäre ein sinnvoller Beitrag zur Einrichtung der Kontrolle universitärer Praxis durch eine studentische Öffentlichkeit. – Thomas Schmid, Fachschaftssprecher – PS. Wir werden die Kommilitonen mit dem Inhalt dieses Briefes bekannt machen; unsere Arbeit ist öffentlich. – IV. – Wie richtig die Einsicht aus dem aktiven Streik des WS 68/69 war, daß studentische Selbstorganisation die beste Waffe gegen die reaktionär gewordene Ordinarienuniversität ist, zeigen die läppischen Machenschaften der Institutsleitung, die Vorbereitung und Durchführung der studentischen Seminare im Sommersemester 1969 zu verhindern, aus der Verhinderung ist nichts geworden, aber die Belästigungen zeigen deutlich, daß die Ordinarien diese Seminare bekämpfen werden. Uns muß klar werden, daß diese Seminare nur dann Teil des Kampfes für die Veränderung dieses Faches sind, wenn wir sie politisch verstehen.“
Paper Basisgruppe Germanistik 31.3.1969; Archiv
1219) Flugblatt>31.03.1969>>Basisgruppe Germanistik: Einladung zu Arbeitskonferenz germanistischer Arbeitsgruppen der Bundesrepublik 11.04.1969
„Die Arbeitskonferenz der germanistischen Basisgruppe findet vom 8. bis mindestens 11. April statt. Beginn: 8.4., 15.00 Uhr in Raum 106 im Studentenhaus Jügelstr. 1 (Straßenbahnhaltestelle ‘Bockenheimer Warte’. Informationen bei der Basisgruppe im Deutschen Seminar, Gräfstr. 74 / I, Tel. 798 31 37). Anreise, wenn möglich, bereits am 7.4. – Die Gründe, warum kein vorbereitendes Info für die AK der germanistischen Basisgruppen erschienen ist, hat ein kurzer Beitrag der Basisgruppe Frankfurt im SDS – Info 9 erläutert; kurz resümiert, liegen sie zur Hauptsache in der politischen Schwäche der – häufig erst seit kurzem – arbeitenden Gruppen, die, weder durch militante Aktionen (Besetzung) noch durch institutsexterne Arbeit (Schüler) radikalisiert, häufig genug nur energische Fachschaftsarbeit und linke Wissenschaftskritik betreiben. In welchem Verhältnis die germanistischen Basisgruppen im Klassenkampf und zu der revolutionären – sozialistischen Bewegung stehen, werden wir u. a. auf der Arbeitskonferenz eindeutig zu definieren haben. – Daß sich unsere Arbeit nicht auf die ‘Syndikalisierung im Ausbildungssektor’ (so SDS – Info 9) beschränken kann, versteht sich. Wir werden im übrigen zu diskutieren haben – Schülerarbeit – Kulturimperialismus – Seminarstrategie – Funktion der Kulturwissenschaften – Wir bitten euch, Papers und Diskussionsbeiträge mindestens in einer Auflage von 100 Stück zu drucken. Im übrigen raten wir dringend, Luftmatratzen und Schlafsäcke mitzubringen, da wir nicht für so viele Genossen Betten garantieren können. – Kontaktstellen: Walter Kolbheim, Beethovenplatz 4, Tel.: 774321 – SDS, Wilhelm – Hauffstr. 5, Tel.: 776068 – Basisgruppe Germanistik, Tel.: 7983137 – Zur gleichen Zeit laufen die Arbeitsgruppen: Betriebs – und Lehrlingsarbeit, Kinderläden, Bundeswehr, Justizkampagne, Internationalismus, Technologie. – Genossen: laßt hundert Basisgruppen blühen – aber nicht im Sumpf des Reformismus! – Mit solidarischen Grüßen – Basisgruppe Germanistik Frankfurt. […] Adressenliste der Basisgruppen Germanistik […] Frankfurt: Peter Mosler 6. Frankfurt/M, Porthstr. 1 – 3[…].“
Flugblatt Basisgruppe Germanistik 31.03.1969; Archiv
1220) Brief>01.04.1969>>AStA an Rektor: Antwort auf dessen Brief vom 26.03.1969 wegen Basisgruppen
„Mit Erstaunen und mit Freude vernehmen wir, daß Sie jetzt auch ‘zurück zur Basis kehren wollen’, denn nicht anders können wir Ihre Bitte um Aus¬kunft über studentische Basisgruppen ver¬stehen. Wir entsinnen uns auch Ihres Schreibens an den Lehr¬körper vom Januar ds. J., worin Sie – wohl noch vor der jetzt vollzogenen Bewußtseinsänderung – Dozenten und Professoren untersagten, an studentischen Arbeitskreisen teilzunehmen. – Wir nehmen daher an, daß Sie diese Anweisung nach ausführli¬cher Beschäftigung mit dem Phänomen studentischer Arbeits¬kreise erließen. Des weiteren sprachen Sie diese Arbeits¬kreis auch in einem Aufruf ‘an alle Studenten’ vom 6.1. an. – Sicher¬lich wird Ihnen auch das Schreiben des Privatrechtlichen Semi¬nars im Institut für Wirtschaftsrecht bekannt sein, welches dem Kultusminister mit¬teilte, daß es sich als ein studentischer Ar¬beitskreis im Sinne Ihrer Anweisung versteht, usw. usw. usw. Wir können uns daher zur Sache kurz fassen: – Der AStA ver¬steht unter Basisgruppen Arbeitskreise, die um die Erkenntnis neuer wissenschaftlicher Inhalte und Formen bemüht sind. Hier¬über befinden alle an einem solchen Arbeitskreis Beteiligten nach ausführlicher Diskussion. Selbstverständlich können bzw. nehmen daran auch Dozenten und Assisten¬ten teil. – Die Finan¬zierung dieser Arbeitskreise kann durch den AStA nur ungenü¬gend ge¬währleistet werden, da seine Mittel für anderweitige Aufgaben bereits gebunden sind. Um so mehr hören wir mit Be-fremden, daß Sie auf ei¬ner Senatssitzung Anstoß an dem Ver¬halten von Pro-fessoren genommen ha¬ben sollen, die ein Schrei¬ben des Kultus¬ministeriums, das die Mittelbereit¬stellung für studentische Ar¬beitskreise betraf, an Fachschaften weiter¬leiteten. Wir halten das nicht für die feinste Art unter Genossen, sollte das zutref¬fen, doch glauben wir, daß sich Ihr Verhalten in dem Maße än¬dern wird, wie Sie sich um so mehr mit studentischen Arbeits¬kreisen beschäftigen. – Im übrigen dürfen wir unsere Bitte wie¬derholen, daß man sich unter Genos¬sen nicht so viel Scherereien machen sollte. – Venceremos!“
Schreiben AStA an Rektor 1.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
1221) Artikel>01.04.1969>>Neue Kritik: „Technokratische Hoch¬schulreform und organisierter Widerstand“
„Auf der Arbeitskonferenz des SDS ist die Diskussion über die Perspektiven des politischen Kampfes in der Universität etwas zu kurz gekommen. Die Schwierigkeiten, aus der arbeitsteiligen Diskussion verschiedener Projektbe¬reiche zu einer strategischen Bestimmung der Politik in den nächsten Seme¬stern zu kommen, ergab sich genau an dem Punkt, wo die Organisierung der Schü-lerrevolte die Ausarbeitung revolutionärer Berufsperspekti¬ven etc. hätten zusammengebracht werden müssen mit einer Be¬stimmung der organisatori¬schen Erfordernisse des politischen Kampfes. Wir halten diese Diskussion für wichtig und bringen den nachstehenden Beitrag, der eigentlich hätte in die Ausein-andersetzungen auf der Arbeitskonferenz eingehen müssen, als nach¬träglichen Diskussionsbeitrag für die Bestimmung einiger organisatorischer und politischer Perspektiven in der nächsten Zeit. – A.G./M.St. – Seit etwa einem halben Jahr machen staat¬liche und universitäre Instanzen keinen Hehl mehr daraus, daß sie die Studentenbewegung an den Universitäten faktisch auf¬reiben wollen. Die Welle der Reaktion die seither auf die Uni¬versitäten, aber auch auf die Schule zukommt, verschärfte sich in dem Augenblick, als die Studenten begannen, sich selbst an ihrem Arbeitsplatz zu organisieren, und dem Formierungsprozeß der staatlichen Instanzen entscheidenden Wi¬derspruch entgegen¬zusetzen. Seitdem in Berlin und in Westdeutschland Stu¬denten ihre Institute besetzten und damit den Anspruch demonstrierten, den Wissenschaftsbetrieb zumindest partiell dem Zugriff des Ka¬pitalismus zu ent¬ziehen, ist aber auch deutlich geworden, an welch empfindlicher Stelle die Studentenrevolte den Kapitalismus getroffen hat. Allein die Drohung, wich¬tige gesellschaftliche Ressourcen den Industriekonzernen und den staatlichen Instan¬zen zu verweigern, hat den autoritären Staat dazu bewogen, eine ganze Skala von Manipulations – und Repressionsinstrumenten anzuwenden. – Die Welle administrativer Vorbeuge – und Nach¬beugemaßnahmen scheint ihres¬gleichen noch nicht gesehen zu haben: Relegationen stehen zum ersten Male in der Geschichte der westdeutschen Universitäten massenhaft auf der Tages¬ordnung. Unter Umgehung der minimalsten rechtsstaatlichen Grundsätze (s. a. das Relegationsverfahren in Marburg) wird jeg¬liches politische Handeln unter feudal – autoritäre Prinzipien subsumiert. Zumindest in diesem Gebiet noch wahrt die Uni¬versität ihre Autonomie: wer an die sakralen Wände des Rekto¬rats politische Parolen malt, oder wer einen dumm – aggressiven Ordina¬rius zur Bankrotterklärung zwingt, der macht sich des Verstoßes gegen die Prinzipien ‘akademischer Ehre und Würde’, gegen die Standesprinzipien der deutschen Wissenschaft schuldig und wird relegiert. – Das bundeseinheitliche Ordnungsrecht ver¬bietet friedliche Versammlungen in der Universität unter dem Vorwand, sie behinderten den Lehrbetrieb Diskussionen in Lehrveran¬staltungen werden kriminalisiert. Die Universität überschwemmt die Klassen¬justiz mit einer Flut von Anzeigen. Denunziationen stehen auf der Tagesord¬nung. – Den universitä¬ren Sanktionen stehen die staatlichen zur Seite: Vor¬beugehaft wird schon praktiziert, ehe sie zum Gesetz wird. Puddingbomben werden zu ‘Staatsschutzdelikten’. Die ‘kleine radikale Minderheit’ wird zur staatsumstürzlerischen Anarchistenclique. Liberale stellen sich in den Dienst von ‘Staatsschutzorganen’ und eröff¬nen Diffamierungsfeldzüge in bürgerli¬chen Zeitungen. Ganz sicher sind sie sich noch nicht über den Erfolg der an-gestrengten Zer¬schlagungsstrategie: deshalb lassen sie empirische Untersu-chungen zur Isolierungsstrategie gegenüber den ‘Radikalen’ an¬fertigen (s. a. die Infas – Studie zur Feststellung des Radikali¬tätsgrades der Berliner Studen¬ten, die der Berliner Senat in Auftrag gab, Berlin, August 1968). Damit beru¬higen sie sich selbst. – Zur Absicherung der politischen Repressionsinstru¬mente werden die ‘sachgebundenen’ Kanalisations¬mechanismen ver¬schärft. Die technokratische Hochschulreform zerstört die Rest¬bestände individueller bürgerlicher Reflexionsfreiheit. In den Naturwissenschaften und der Medizin schon durchgeführt, wird der numerus clausus künftig auch für die Kultur-wissenschaften eingerichtet werden. Der Flut von Studenten, die in den sieb¬ziger Jahren an die Universitäten kommen werden, wollen Staat und Univer¬sität vorbeugend Maßnahmen entgegensetzen. Damit wird zum einen die Universität als Ausbildungsinstitution für die herrschende Klasse erhalten – und zum anderen wollen sie sich damit die Menge der radikalisierenden Oberschüler vom Leibe halten, die schon an ihrer Schule gegen irrationale und autoritäre Leistungszwänge rebellierten. Deshalb denkt man auch daran, zur Ergänzung des numerus clausus eine gesonderte Auf¬nahmeprüfung zur Feststellung des ‘Intelligenzgrades’ einzu¬führen. Eine besondere Funktion nehmen in dem Rahmen der Disziplinierungskampagne die Zwischenprüfun¬gen ein. Waren in der feudalen Ordinarienuniversität Prüfungen konsequenter Be¬standteil des Studiums insofern, als der Student sich als ein¬zelner jeglichen Zwängen dieses Studiums in ‘Einsamkeit und Freiheit’ blind beugte, so er¬halten diese Prüfungen (insbesondere die in den Kulturwissenschaften) inner¬halb der technokratischen Reformpläne umsomehr politische Bedeutung, je mehr Studenten beginnen, sich den unbefragten Zwängen zu widersetzen und Anfänge einer autonomen Selbstorganisation an ihrem eigenen Arbeitsplatz einzurichten. Zwischenprüfungen in einer techno¬kratischen Universität haben eine dreifache politische Funktion; zum einen erfüllen sie die Erfordernisse des Selektionsprinzips. Unliebsame oder den Lernzwängen aus politischen oder psycho¬logischen Gründen nicht angepaßte Studenten werden auf diese Weise aus den Universitäten herauskatapultiert. Zur wissen¬schaftlichen For¬schung werden nur die zugelassen, die eine An¬zahl solcher Prüfungen hinter sich gebracht haben. Oktroyierte Leistungskontrollen sind in dieser Hinsicht ebenbürdig den poli¬tischen Verfolgungsmaßnahmen der staatlichen Instanzen. Zum zweiten reproduzieren sich in diesen Zwischenprüfungen blind¬wüchsige Konkurrenzmechanismen, die – verschleiert mit der Aura individuellen wis-senschaftlichen Eifers – die Vereinzelung des Studenten vertiefen und seine Funktion als bloßes Objekt von quantifizierbaren Lernprozessen verstärken. Zum dritten haben diese Prüfungen objektiv die Bedeutung eines politischen Pressionsmittels in dem Augenblick, wo die Studenten anfangen, ihre politi¬schen und wissenschaftlichen Interessen in autonomen Organisationen selbst frei zu gestalten. Der Druck, den die technokratische Universität auf diese Selbstorganisationsversu¬che mit den Prüfungen ausübt, kommt einer Strafandrohung gleich. Werden blindwüchsige Ängste und Konkurrenzmecha-nismen in gemeinsamer Diskussion der Studenten an ihrem Arbeitsplatz we-nigstens teilweise aufgelöst zugunsten einer selbstgewählten und kontrollier-baren politischen Bestimmung wissenschaftlichen Studiums, so werden eben diese Bemühungen durch die Andro¬hung von zusätzlichen Prüfungen zu¬nichte gemacht. Zugleich werden durch die autoritären Sozialisationsmecha¬nismen schon in der Schule und erst recht in den ersten Studienjahren Ver-drängungsprozesse im einzelnen aufgebaut, die das Bedürfnis nach einer soli-darischen und kollektiven Aufhebung Solidarität des blinden Lehrzwangs gar nicht erst aufkommen lassen sollen. – Das Sy¬stem der Zwischenprüfungen und der Hausarbeiten erweist sich auf diese Weise als das wirksamste Instrument zur Disziplinie¬rung eines großen Teils der Studenten. ‘Gesamtpläne’ sehen für je¬den Studiengang einen nach Berufsbildern orientier¬ten Ab¬schluß vor; der Entstehung eines den Studienabschluß hinaus¬zögernden politisch organisier¬ten Kern der Studentenbewegung soll so der Riegel vorgeschoben werden. – Seit einiger Zeit werden die Versuche, die Universitäten und die Studenten¬schaften gleichzuschalten, nicht mehr nur von der Or¬dinarienuniversität be¬sorgt. Längst haben staatliche Instanzen bemerkt, daß die feudale Ordinari¬enuniversität die Technokrati¬sierung nicht gegen den Widerstand der politi¬schen Studenten durchzusetzen vermag. Die Bankrotterklärung der Ordinari¬enuniversität war Anlaß zur Zentralisierung aller Maßnahmen in den Händen der Staats – und Kulturbürokratie (s. a. die Verab¬schiedung des Staatsvertrags über das bundeseinheitliche Ord¬nungsrecht an den Universitäten, am 27. März 1969). Studienab¬lauf, Studiendauer und Hochschulorganisation werden darin nach gleichen Normensystemen aufgebaut. Den ‘Gesamthochschulplänen’ entsprechen die ‘Gesamtschulpläne’, die unter dem Deckmantel der Aufhebung feudaler Strukturen die vorzeitige Anpassung der Schüler an die Lernzwänge des Studiums und die beruflichen Anforderungen erreichen soll. Die Hochschuladministrationen selbst werden mehr und mehr zu ausführenden Organen. Eine totale Integration der Universitäten unter die Ägide des autori¬tären Staates scheint jeglichen Versuch von vornherein Lügen zu strafen, der sich damit abgibt, innerhalb der Universitäten noch Machtpo¬sitionen zu erobern, gegen die reaktionäre Bürokratie zu wenden und damit den Mobilisierungs – und Organisierungsprozeß innerhalb der Studenten wei¬terzutreiben. – Auf den ersten Blick scheint dieser gigantische Formierungs¬prozeß, dem die opposi¬tionellen Studenten konfrontiert sind, alles an Sank¬tionen und Befriedigungsmaßnahmen zu übertreffen, was jemals in der Ge¬schichte der westdeutschen Bundesrepublik gegen faktische und potentielle Oppositionelle über die Bühne der Kabinettspolitik ging. Dieser Eindruck wird verstärkt, wenn man sich vor Augen hält, in welch kurzer Zeit derlei ‘Strafmaßnahmen’ erörtert, be¬raten, angewendet und verabschiedet worden sind. Inneruniver¬sitäre, ‘wissenschaftliche’ Befriedungsmaßnahmen und die von der Klassenjustiz und vom Staatsapparat organisierten Verfol¬gungsjagden einschließlich der zu erwartenden Gefängnis – und Zuchthausstrafen scheinen die Existenzbedingungen der Protest¬bewegung in einem Maße einzuengen, die eine völlige Neubestim¬mung der Politik an den Universitäten, den Schulen und den Betrieben verlangen. – Die Reaktionen, die innerhalb der Protestbe¬wegung auf diese staatlich organisierte Verfolgungsjagd erkennbar sind, lassen sich groß in zwei Tendenzen aufteilen: auf der einen Seite wird argumentiert, gegen diese globale Re¬pression könne man sich nur durch Verteidigung der noch be¬stehenden Rechte, durch Ausnutzung der gegebenen Möglichkei¬ten an der Universität und durch Erarbeitung langfristiger Auf-klärungsstrategien wehren. Diese Position nimmt vor allem der sozialdemokratische bis liberale Teil der Studentenbewegung ein. Ein Teil der konsequent radikalen Studenten vertritt die Auf¬fassung, gegen den Druck von oben könne man sich nur wehren, wenn man konsequent in den ‘Untergrund’ ginge. Traditionelle Massenaktionen seien wegen der Spezifizierung der polizeilichen Verfol¬gungsmaßnahmen nicht mehr möglich. Dabei werden die Erfahrungen bei der Auseinandersetzung mit der Staatsgewalt außerhalb der Universität, die eine Dezentralisierung von Akti¬onsformen erforderten, auf die Universität übertra¬gen. In der Universität selbst lasse sich die bisher eingeschlagene Richtung der Selbstorganisierung der Studenten am Arbeitsplatz nicht mehr fortführen. Organisierter (auch clandetiner) Gegendruck gegen denunzierende Ordinarien sei der einzige Weg, machtpoli¬tische Veränderungen noch zu erreichen. Dar¬über hinaus läge das Hauptaktionsfeld der studentischen Kader hauptsächlich außerhalb der Universität in der Organisierung von Schülern und Lehrlingen. – Diesen beiden Einschätzungen unserer Lage an der Universität ist ein Merkmal gemeinsam: die Tabuisierung der organisierten Konterrevolution und eine falsche Beurteilung der machtpolitischen Erfordernisse und Zielset-zungen der Protestbe¬wegung. Beide ersparen sich eine differenzierte Analyse und Einschätzung der formierten Front von Ordinarienuniversität und Staats-bürokratie. Beide kommen – wenn auch unbewußt – der ausdrücklichen Ab¬sicht der Staats – und Kultusbürokratie entge¬gen, den politisch bewußtesten Teil der Studentenbewegung aus der Universität oder zumindest aus dem Wissenschaftsbetrieb hinauszudrängen und schon jetzt in eine Lage zu trei¬ben, in der entweder die resignative Einsicht in die Unmöglichkeit faktischer Veränderungen zum Rückzug auf allen Ebenen führt oder das Sich – fügen in die Unabwendbarkeit der organisierten Konterre¬volution zum tendenziellen Auszug aus der Universität hin zur ‘außeruniversitären Basis’. – Diese alter¬nativen Strategien be¬ruhen unter anderem auf einer mangelhaften Analyse der ge-sellschaftlichen Bedingungen, unter denen die Repressionsma߬nahmen zu-standegekommen sind. Unter zwei Gesichtspunkten sollen im Folgenden diese gesellschaftlichen Bedingungen kurz erörtert werden. – I. Der Befriedungs¬feldzug, der gegenwärtig gegen die von Studenten beherrschten Universitäten geführt wird, ist nur ein verkleinertes Abbild dessen, was der Autoritäre Staat in den vergangenen zwanzig Jahren an Formierungspro¬zessen innerhalb der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche durchgeführt hat. Er wird deshalb in verstärktem Maße von den staatlichen und universitären Instanzen forciert, weil die Gefahr, die von den Universitäten her besteht, die Legitimations¬grundlage des Systems zu sprengen und andere gesellschaftliche Bereiche zu erfassen droht. Um das zu verhindern, treten die staatlichen Instanzen als Hüter von ‘Ruhe, Ordnung und Sicher¬heit’ auf. Sie führen den Kampf gegen die oppositionellen Stu¬denten mit allen Mitteln der ideologischen Verhetzung und Übertreibung, um den organisierten Kern der Studentenbewegung von der Menge der an liberale Standards fixierten Studenten zu trennen. – II. – Der Feldzug gegen die Studenten wird aus einem eminent materiellen Grund geführt. Schon vor mehreren Jahren während der großen Rezession wurde dem Apparat der Konzer¬tierten Aktion und den Konzernführern klar, daß eine Vergrö¬ßerung der Wachstumsrate und eine dazu verbesserte Arbeits¬kräftestruktur nur zu erreichen ist über die bestmögliche Ver¬wendung und Planung der wissenschaftlich ausgebildeten Tech¬niker, Naturwissenschaftler etc. und über eine Koordinierung und Planung der universitären Grundla¬genforschung (s. a. Bundes¬forschungsbericht II v. 1967 und Wissenschaftsratsgutachten v. 1967). Diese Pläne sind durch die Verbreiterung der Studenten¬revolte tendenziell gefährdet worden. Eine Effektivie¬rung und Disziplinierung ist aber dringend notwendig für den Fortbestand der gegenwärtigen politi¬schen und ökonomischen Verhältnisse. Deshalb werden jetzt in Windeseile zentralisierte Pläne verabschiedet, deren Effekt die beliebige Nutzbarkeit und Regulierbarkeit wissenschaftlichen Potentials im Dienste der nachwuchsbe¬dürftigen Produktionszweige sein soll. – Zu I. – Der gesellschaftliche For¬mierungsprozeß in der postfaschistischen Gesellschaft war gekenn¬zeichnet durch drei Merkmale. Zum einen durch den Aufbau und die Erscheinungs¬weise des Staatsapparats als Gesamtrepräsentant gesellschaftlicher Interessen (s. a. J. Agnoli, Transformation der Demokratie) – zum zweiten durch den Verzicht auf besondere Interessenvertretungsansprüche seitens der politischen Parteien und Gewerkschaften und zum dritten durch das Ausschalten jegli¬cher plebiszitären Elemente. Auf diese Weise wurden die noch bestehenden Klassenkonflikte ni-velliert und z. T. beseitigt, denn auch die Vertreter gesell¬schaftlicher Macht (Parteien, Gewerkschaften, Interessenver¬bände) bean¬spruchten nicht mehr, bestimmte gesellschaftliche Gruppen zu vertreten, son¬dern das ‘Gemeinwohl’ im Auge zu ha¬ben. Zugleich wurde durch die Ver¬flechtung der Träger gesell-schaftlicher Macht mit den Regierungsapparaten erreicht, daß auftretende Konflikte oder Reibungen nicht etwa beseitigt, son¬dern so ausgetragen wurden, daß dabei keine Störung des ge¬sellschaftlichen Lebens geschweige denn ein Bruch in der Legiti¬mationsgrundlage des Sy¬stems eintrat (etwa: Reduzierung der Arbeitskämpfe auf Tarifkonflikte; Aus¬gleich der staatlichen In¬teressen und der kapitalistischen Einzelinteressen etc.). – In der Rekonstruktionsperiode ist diese gesellschaftliche Befriedi¬gung weitgehend gelungen. Es liegt jedoch, wie Agnoli nachweist, in der Eigenart es postfaschistischen Staates, das Krisenmana¬gement so zu organisieren, daß auch potentielle, in Zukunft auftretende politische und ökonomische Krisen damit bewältigt werden konnten. Notstandsgesetze, Mittelfristige Finanzpla¬nung, Lohn – und Preiskontrolle, die Neuorganisierung bestimmter wirtschaft¬licher Bereiche, die Ausgabenpolitik sind solche Mittel, mit denen auf Dauer ein politisches uns wirtschaftliches Krisen¬management erreicht werden sollte. Mit Hilfe dieser Hebel war es dem Gesamtkapitalistischen Staat zumindest möglich, von der Friedensfunktion ohne Bruch der Legalität in die Ord-nungsfunktion überzugehen. – Die Hochschulen waren in dieser Zeit das Glied in einer Reihe gesellschaftlicher Institutionen, das noch nicht in den sozialen Friedensstaat integriert war. Dies machte sich in dem Augenblick bemerkbar, als der Staat auf¬grund technologischer und politischer Bedürfnisse in einem Maße auf das reibungslose Funktionieren der Universitäten ange¬wiesen war, wie dies bisher nicht der Fall gewesen war. – Die feudale Struktur der Universitäten schien bis dato den Bedürfnissen nach Disziplinierung und Rekrutierung von akademischen Fach¬kräften für Staat und Kapital zu genü¬gen. Ihr Charakter als Klasseninstitution, als Tummelplatz für beschauliche Reflexion und individuelles Studium gestattete in dieser Zeit den Gesell¬schaftswissenschaften eine Entwicklung, die an der Ausbildung eines kriti¬schen Studentenpotentials wesentlichen Anteil hatte. Auf der Ebene individu¬ellen kritischen Studiums waren die Ge¬sellschaftswissenschaften jahrelang der Freiraum für die Indivi¬duen, die ungehindert durch Verschulung und einsei¬tige Be¬rufsausbildung Bewußtseinssensibilisierungen gegen autoritäre Repres¬sionsmechanismen ‘erlernen’ konnten. Erst dieses linksli¬berale Bewußtsein konnte den Verlust liberaler, herrschaftsfreier Kommunikation, und aufgrund seines privilegierten Ausbildungs¬ganges den Alibicharakter eines solchen Stu¬diums erkennen und erst dann umsetzen in eine antiautoritäre, symbolische Solidari¬tät mit Vietnam und den Befreiungsbewegungen der Drit¬ten Welt. – Zu II. Diese ersten punktuellen Mobilisierungen be¬deuteten für die Befrie¬dungspolitik des westdeutschen Staates die Wiederkehr des verdrängten ple¬biszitären Demokratielements, dessen sich die histori¬schen Institutionen der Arbeiter¬bewegung längst entledigt hat¬ten. Die staatlichen Instanzen wurden sich der Universität als des schwächsten Gliedes innerhalb ihres Befriedungspro¬gramms bewußt; zur Notwendigkeit der politischen Disziplinierung, d. h. zur Zerstörung des sich organisierenden Kerns der Studentenbe¬wegung, kamen die objektiven Notwendig¬keiten einer ökonomi¬schen Effektivierung der Aus¬bildung hinzu. – Zweifellos besteht diese objektive Notwendigkeit in den Wachstumsschwierigkeiten der westdeutschen Wirtschaft, wie El¬mar Altvater sie beschrieben hat: – ‘Die Strukturkrise… ist Konsequenz einer weitgehenden Ausschöpfung des Wachstumspo¬tentials der westdeutschen Volks-wirtschaft, wobei als bedeu¬tendster wachstumslimitierender Fak¬tor die Qualifikations¬struktur der Arbeitskraft herausgestellt wurde. Zusammen mit der Monopoli¬sierungstendenz der Volks¬wirtschaft und den kon¬junkturellen Schwierigkei¬ten… entwickelte sich eine Lage, auf die der Staat mit einem ‘neuen Lei¬tungsmodell’ der Volkswirt¬schaft zu antworten versucht. Daraus ergeben sich aber wesent¬liche politische und soziale Konse¬quenzen’ (E.Altvater, Perspek¬tiven jenseits des Wirtschaftswun¬ders: ‘Stabilisierte Wirtschaft’, ‘Formierte Gesellschaft’ II, NK Nr. 40, S. 25). – Altvater zufolge leitet sich alle politi¬sche und so¬ziale Disziplinierung (also auch im Rahmen der Universitäten) aus einem klassischen Krisenmodell des Kapitalismus ab. In der Streikphase ha¬ben die Studenten aber eine Tendenz technokra¬tischer Reform erkannt und ver¬sucht, dagegen Widerstand zu organisieren, die in Altvaters Wachstums¬modell nicht oder höchstens als Konsequenz erfaßt wird: die Zerstörung von Stu¬diengängen, in denen – wie etwa in den Gesellschaftswissen¬schaften – wie in einem Freiraum Bil-dungsgeschichte als Refle¬xionszeit möglich ist, ohne daß das akkumulierte Wissen unmit¬telbar bewußtlos auf Funktionen des Pro¬duktionsprozesses bezo-gen werden könnte. (Nach Altvaters Modell ist es zunächst nicht einsichtig, warum aus Wachstums¬schwierigkeiten die Vernich¬tung von Reflexionszeit folgt.) Die Erkenntnis, daß die kritische Gesell¬schaftswissenschaften zwar Kriterien zur Analyse herr¬schender Systeme ab¬strakt vermitteln, ihnen aber selbst die Vermittlung zur praktischen Verände¬rung fehlt, hat – indem die Studenten diese Veränderung im aktiven Streik an der Universi¬tät zu praktizieren versuchten – Chancen der organisatorischen Stabilisierung der Revolte geschaffen. – Altvaters Analyse ist auch insofern ungenügend, als sich im Verlaufe der Studenten¬revolte herausgestellt hat, daß der poli¬tische Befriedungsfeldzug gegen die Universitäten nicht nur eine Funktion der ökonomi¬schen Effektivierung ist. Vielmehr ist die Qualität sol¬cher Ma߬nahmen wie die Initiierung einer Justiz¬kampagne gegen Studen¬ten, Schüler und junge Arbeiter, die Zen¬tralisierung der ‘Ordnungsmaßnahmen’, die autoritäre Politisierung des akademi¬schen Lebens nur zu verstehen auf dem Hintergrund, daß die staatlichen Instanzen ihre Befriedungspoli¬tik durch das An¬wachsen der plebiszitären Massen von Jugend-lichen bedroht se¬hen. Die ideologische Funktion des augenblick¬lich geführten Diffamierungsfeldzu¬ges gegen die ‘staatsumstürzlerische Anarchi¬stenclique’ hat durchaus eigene Qualitäten und ist nicht nur im Zusammenhang mit der dringend notwendi¬gen ökonomischen Funktionalisierung zu betrachten. Sie ist etwa zu interpre¬tieren in Zusammenhang mit der Auflösung der Projektion von politi¬schen und sozialen Aggressionen auf einen vermeintlichen äu¬ßeren Feind und der Rückwendung auf den ‘inneren Feind’ in der Bundesrepublik. – An dieser Stelle gilt es festzustellen, daß die systematische Analyse technokra¬tische Hochschulreform und des politischen Befriedungsfeldzuges keine Zustands-beschreibung darstellt, sondern die Beschreibung einer Tendenz, die sich im Verlaufe der Organisierung und des Anwachsens der Studenten¬revolte ver¬stärkt hat. Sie ist jedoch nicht erst dadurch ent¬standen. So viel ist sicherlich richtig an Altvaters Analyse, daß eine der entscheidenden Motivationen zur Funktionalisierung der Ausbildungsinstitute aus den Wachstumsschwierigkei¬ten zu Ende der Rekonstruktionsperiode herrührte. Diese Tendenz stellt keine lebensbedrohende Gefahr für die Studentenbewegung dar. Sie wird sich jedoch verschärfen, wenn sich der Widerstand auf Sei¬ten der Protestbewe¬gung ver¬stärkt. – III. Für die Hochschulre¬volte ergeben sich aus diesen spezifischen Bedingungen des po¬litischen Widerstandes folgende Konse¬quenzen. – 1. Der Erfolg des Kampfes an der Hochschule hängt langfristig davon ab, ob es uns gelingt, die bestehenden Ansätze einer Mobilisierung von Schülern und Lehrlingen wei-terzutreiben und zu stabilisieren. Die ersten Versuche der Lehr¬lingsmobilisierung haben ergeben, daß die Disziplinie¬rungsbedingungen in den außerbetrieblichen Lebensverhältnissen (Berufsschulen, Lehrlingsheime, Erziehungs¬heime, etc.) – und nicht an erster Stelle die im Betrieb – An¬sätze für eine anti¬autoritäre Mobilisierung bieten. Die Verbin¬dung von antiautori¬tären Schulungsarbeiten (Einleitung von exem¬plarischen Lern¬prozessen; theoretische Arbeitskreise, die von den Interessen arbeitender Jugendlicher ausgehen; Sexuali¬tät und Klassenkampf; Analyse der Gewaltverhältnisse im Betrieb und im Lehrlingsheim etc.) und organisatori¬schem Schutz könnten auf Dauer nicht nur eine gefühlsmäßige Solidarisie¬rung der Lehrlinge mit den Stu¬dentenaktionen erreichen, sondern eine Politi¬sierung in Bezug auf eine eigene Revolte gegen die ent¬mündigenden Zwangsver¬hältnisse in Schule, Heimen und Familie. Erst auf dieser Grund¬lage wäre daran zu denken, antiautoritäre Lehrlingspolitik im Betrieb zu organi¬sieren. – Bei den Schülern zeigen die Erfah¬rungen, daß eine Organisierung der Schüler nicht nur außerhalb, sondern gerade auch innerhalb der Schule poli¬tisch notwendig ist. Die Initiierung einer Selbstbestimmungs-kampagne in den Schulen, die, unterstützt von Lernkollektiven und Basisgruppen, von einer Analyse der Technokratisierung in den Schulen aus¬ginge und den Widerstand der Schüler zu orga¬nisieren anfinge, könnte auf Dauer die zersplitterte Schü¬lerrevolte stabilisieren. Eine ähnliche Funktion kann in diesem Zusammen-hang die Anti – Bundeswehr – Kampagne erfüllen. Aller¬dings hängt der Erfolg die-ser Arbeit davon ab, ob es gelingt, die Ausbildung der Lehrer an den Universitäten zu politisieren. Die Berufsperspektiven¬diskussion bei den Ger¬manisten hätte hier ihre praktische Funktion, wo es gilt, mit den Schülern zusammen etwa über die Qualität und die Konsequenzen der Sozialisations¬prozesse in den Schulen (Bildung politischen Bewußtseins, In¬ternalisierung von gesellschaftlichen Normen) zu arbeiten und in die Schülerrevolte einzu¬bringen. – 2. Eine Erweiterung der Mo¬bilisierungsbasis an der Universität wird nur in dem Maße ge-lingen, wie sich die organisatorischen Ansätze stabi¬lisieren und funktionierende Kader gebildet werden, die die politische Konti¬nuität der Stu¬dentenbewegung erhalten. – Während des Aktiven Streiks hatte sich als einer der zentralen Mängel herausgestellt, daß dezen¬tralisierte Orga¬nisations – und Kommunikationsformen sehr oft zu einer Reprivatisierung po¬litischer Arbeit (Frankfurt) oder zu einer teilweisen Zersplitterung und Kon¬fusion politischer Aktio¬nen (Berlin, s. a. ‘Organisation und Klassenfrage’) führten. Daraus den Schluß zu ziehen, einzig zentralistisch gegliederte Orga¬nisationsformen garantierten langfristig den Erfolg der Stu¬dentenbewegung, hieße wesentliche Erfahrungen des Aktiven Streiks verkennen. Gerade die Tatsache, daß einer der Erfolge des Streiks in der Herausbildung neuer Kommunikationsstruktu¬ren lag, muß dazu führen, auf diesen Kommunikati¬onsstrukturen aufzubauen, sie zu zentralisieren und zur Grundlage dezentra¬lisierter Kader zu machen. Erst so kann es gelingen, die eman¬zipatorischen und selbsttätigen Ansätze politischer und wissen¬schaftlicher Arbeit während des Streiks zu erhalten und neuer¬liche Reprivatisierungen zu verhindern. Dazu gehört, daß die neuen Aktionsformen politisch militanten Widerstandes, die sich etwa mit der Justizaktion am Tegeler Weg und mit der Spanien – Ak¬tion in Frankfurt herausgebildet haben, mit neuen Agita-tionsstrategien ver¬bunden werden, damit der politische Er¬ziehungsprozeß unter den Studenten vorwärts getrieben wird. – 3. Auf Dauer kann der Erfolg der staatlich organi¬sierten Diszi¬plinierungskampagne nur zunichte gemacht werden, wenn diese Disziplinierungen nicht mehr nur in großangelegten Kampagnen verbal und massenhaft kritisiert werden. Der Widerstand gegen die Zerstörung politischer Projekte in der Universität läßt sich nur auf der Basis dezentralisierter, selbsttätiger Aktionen auf¬bauen. – Die Erkenntnis, daß die kritischen Wis¬senschaften für die politischen Bedürfnisse der Revolte den notwendigen Freiraum für eine revolutionäre Bildungsgeschichte nicht gewäh¬ren, hat nicht die Konsequenz, die sie für das schwankende Po¬tential liberaler Studenten im Streiksemester hatte; nämlich die unangetastete Wiederherstellung kritischer Wissenschaft zusammen mit kritischen Ordinarien zu erreichen, sondern die¬jenige, daß wir an der Universität einen Ausbildungsgang gegen Administra¬tion, Staatsbürokratie und Ordinarien erkämpfen, der uns die notwendige Re¬flexionszeit für die Ausarbeitung langfri¬stiger revolutionärer Strategien sichert. Nach den Erfahrungen des Frankfurter Streiks wird dies nicht unbedingt be¬deuten, daß die Studenten sich an den Instituten formale Autonomie er¬kämpfen können. Gerade die Frankfurter Erfahrungen haben be¬wiesen, daß die staatlichen und universitären Instanzen sehr wohl den machtpolitischen Charakter dieser Selbstbestimmungs¬kampagne erkannt haben und die Gefähr¬dung, die dem Ordinari¬enprinzip daraus entstehen könnte. Daß die revolutio¬nären Stu¬denten in dieser Situation machtpolitisch auf Dauer erliegen werden, daran besteht kein Zweifel, das ist aber auch nicht das Entscheidende an diesen Kampagnen. Vielmehr gilt es hier, unter den veränderten Repressions¬bedingungen, die die jederzeitige Aussperrung der Studenten von ihrem Ar¬beitsplatz legalisiert, veränderte Taktiken auszuarbeiten. Dazu gehört auch die genaue Definition von politisch vertretbaren Kompromissen, die uns das Auf¬nehmen systemsprengender Konflikte an der Universität je¬derzeit gestattet. – Zu einem der wichtigsten Hebel, das Ord¬nungsrecht und die immanenten Disziplinierungen zu unter¬laufen bzw. langfristig unwirksam zu machen, ge¬hören die Prüfungs¬kampagnen. In Frankfurt sprengten Soziologen ihr Vordi¬plom und gaben damit ihrer Weigerung Ausdruck, die im Aktiven Streik herausgebildeten Ansätze zu kollektiven Lernprozessen durch Reindividuali¬sierungen zunichte machen zu lassen. Bei So¬ziologen gewinnt die Prüfungs¬kampagne insofern besondere Re¬levanz, als die überflüssige Repression dort deutlicher zum Ausdruck kommt, als bei anderen Kulturwissen¬schaften. Im Rah¬men des bestehen¬den Systems können die Sicherheitsbedürfnisse studen¬tischer Sozio¬logen immer weniger befriedigt werden. Ein¬schlägige Untersu¬chungen haben nachgewiesen, daß bei Soziolo-gen in immer stärkerem Maße akademisches Proletariat entstehen wird, wollen sie nicht im Beruf mit Herr¬schaftsfunktionen gehen. Eine Anti – Prüfungs – Kampagne in Zusammenhang mit der Ausar¬beitung re¬volutionärer Berufsperspektiven (Lehrerkader an Schulen) könnte bei Soziologen eine Radikalisierungsprozeß in Gang setzen und die Motivation für politische Arbeit verstärken. – Zusammen mit den bestehenden Lehrlingsgruppen könnten So¬ziologen exempla¬rische Lernpro-zesse untersuchen (etwa über re¬pressive Soziali¬sationsmechanismen) und praktizieren. Die Her¬einnahme von praktisch – politischen Projekten in die Neubestim¬mung soziologi¬schen Studiums wäre dann Garantie für eine sinn¬volle politisch – wissenschaftliche Arbeit. – Die Tatsache, daß gerade bei Juri¬sten der Zwang zur Unterwerfung unter die vor¬geschriebene Studiendisziplin und die Erlernung von ewig gleichbleibenden Rechtstechniken und Fallösun¬gen ungleich rigi¬der ist als in den Kulturwissenschaften, hat bis jetzt stabile Politisierungsprozesse mit verhindert. Kritisches Wissen nahm immer nur den Rang des zusätzlichen Erlernten und nie eine praktische Dimension an. Die emanzipatorische Erfahrung selbst organisierter, von Zwang be¬freiter Lern-prozesse haben diese Studenten nie gemacht. Eine Anti – Prüfungs – Kampagne, in der dieser rigide Zwang ad absur¬dum geführt würde und durch gemein¬same Organisierung von vorfabrizierten Lösungen und Hausarbeiten zum er¬sten Mal eine Solidarisierung und Aufhebung des Konkurrenz¬zwanges ein¬setzen würde, könnte politische Lernprozesse einleiten und Energien für poli¬tisches Arbeiten freisetzen. Hier würde die Aufgabe der funktionierenden Kader an der Universität darin bestehen, diese Kampagne agitatorisch und organisatorisch vorzubereiten. In diesem Unterlaufen liegt eine viel erfolgrei¬chere Möglichkeit der Abwehr des Ordnungs¬rechtes, als das durch große Massenmobili¬sierungen erreicht werden könnte. – Von den speziellen Orga¬nisationsformen natur¬wissenschaftlicher und technischer Fächer (Technologie – Projekt) lassen sich Mobilisierungen über Be-rufsperspektiven direkter über die Politisierung des Studiengan¬ges erreichen als bei Luxuswis¬senschaften. Eine Agita¬tionsstrategie über die Herr-schaftsfunktionen, die z. B. Ingeni¬eure später innerhalb der Be¬triebe (Produktionssphäre) wahrneh¬men sollen, entscheidet we¬sentlich über die Bereitschaft der Studenten, schon während ihres Studiums – während der Prak¬tika etwa – praktisch mit Be¬triebsprojektgruppen zusammenzu¬arbeiten. Auch hier liegt das Erfolgskrite¬rium in der Schaffung von Bedingungen für langfri¬stige politische Organisie¬rungsprozesse. – Auf der Grundlage dieser selbsttätigen Organi¬sations – und Aktionsformen der Stu¬denten am Arbeitsplatz, de¬ren interfakultative Verbin-dung und Zusammenarbeit mit Schü¬lern und Lehrlingen bzw. Betriebsbasis-gruppen über den Grad an Fach – bzw. Hochschulborniertheit entscheidet, wäre etwa an eine Kampagne zur Erkämpfung des Versammlungsrechts in der Uni-versität zu denken. – IV. Eine neuerliche Analyse technokrati¬scher Hochschulreform, wie wir sie in einigen Punkten zu leisten versucht haben, bezieht ihre Rechtfertigung nicht aus der Ab¬sicht, nachzuweisen, daß Mobili-sierungen größeren Ausmaßes oder faktische Veränderungen an der Univer¬sität nicht mehr möglich seien. Die politischen und fachspezifischen Diszipli-nierungsmaßnahmen konstituieren kein geschlossenes System, das die Auf-stellung von Alternativen – entweder Rückfall auf libe¬ralistische, rein aufklä-rerische Posi¬tionen oder das Vordringen zu (vermeintlichen) Machtkampfpo-sitionen durch verstärkten Ge¬gendruck – allererst rechtfertigen würde. Nach wie vor sind die bestehenden Widersprüche und Ungleichzeitigkeiten inner¬halb der Ausbildungsinstitutionen An¬satzpunkt für Agitation und Aktion. Der Erfolg dieser Kon¬fliktstrategie wird sich nach der Verab¬schiedung der ent¬scheidenden Maßnahmen nicht mehr daran be¬messen lassen, ob dieser ver¬hindert oder modifiziert werden können, sondern viel¬mehr daran, ob die Spannung zwischen selbsttätigen emazipato¬rischen Ansprüchen bzw. Aktionen und dem stärker werdenden Disziplinierungsdruck Motivationen für langfri¬stige politische Organisierungsprozesse schafft. Diese Mo¬tivation für politisch verbindliches Handeln kann nicht allein an studieninterne Re¬pressionen und Ansprüche gebunden werden. Vielmehr gilt es, Perspektiven zu entwickeln, die über den Rah¬men der gegenwär¬tigen Wissenschaftsorganisation hinaus¬weisen. Die praktische Inangriffnahme der Berufsperspektivendiskussion, die Hinein¬nahme von wissenschaftlichen Projekten, die für poli¬tische Ar¬beit ver¬wertbar sind (in Zusammenarbeit mit Schülern und Lehr¬lingen) wird einer dieser Ansatzpunkte sein, an denen der ‘Einsatz der Gesamtpersönlichkeit’ (Lukacs) und der Verzicht auf privatisierte Interessen diskutiert werden kön¬nen. Gemein¬same Bedürfnisse werden dann in Einklang zu bringen sein mit den Erfordernissen des politischen Kampfes. Selbstauferlegte Disziplin legiti¬miert sich nicht nur aus voluntaristischen und individuali¬stischen Entschlüs¬sen, sondern aus der Verbindlich¬keit, die die Perspektive des politischen Kampfes gewinnt. – In diesem Rah¬men werden die auf uns zukommenden Relegationen, Ordnungs¬verfahren, Prozesse und Gefängnisaufent¬halte nicht mehr nur sprachlose Furcht und Reprivatisierungsprozesse zur Folge ha¬ben. Vielmehr kann dann diskutiert werden, welche organisato¬rischen Vorkehrun¬gen gegen die Zerstörung der indi-viduellen Existenz getroffen werden müssen. – Die Tendenz des Autoritä¬ren Staates, jeden potentiellen Gegner zum Staatsfeind zu de¬klarieren und zu vernichten, kann nicht rückgängig ge¬macht werden, geschweige den aufgehalten werden. Seine Waffen werden uns an entscheidenden Stellen treffen können. Die Chance, diese Waffen auf Dauer stumpf zu machen, wird desto größer, je mehr wir den Organisationsprozeß an der Basis weitertreiben.“
Neue Kritik Nr. 53, April 1969, Heft 1, S.41 – 53, Antonia Grunenberg/Monika Steffen,; Archiv
1222) Flugblatt>01.04.1969>>SDS: „Von der großen Kumpanei der Justiz, der Bullen, der SPD und der Univer¬sitätsbürokratie!“
„Von der großen Kumpanei der Justiz, der Bullen, der SPD und der Univer-sitätsbürokratie! – Am 31.3. stürmten Frankfurts Bul¬len mit vorgehaltenen Revolvern in das Walter – Kolb – Studen¬tenheim. Zwecks des Kommandounternehmens war es H. J. Krahl festzunehmen. Ergebnis: doppelter Nasenbeinbruch. Einziger Zeuge: Achmed Taheri. Bei seiner eigenen Verhaftung selber schwer mißhandelt, hatte Frankfurts Polizei nichts Eiligeres zu tun, als den sie schwer belasten¬den Zeugen abzuschieben. Prä¬sentiert durch die Frankfurter Justiz (er saß bis zu seiner Ab¬schiebung in U – Haft), gestützt durch das dem 3. Reich entlehn¬ten Ausländergesetz, wollte die Ausländerpolizei den nicht ge-rade als Freund des Schahs bekannten Kommilitonen in Persiens Gefängnissen verschwinden lassen. So konnten die von der SPD lizensierten, städtisch angestellten Schlä¬ger die strafrechtlichen Verjährungsfristen für sich einplanen, da sie den Hauptbela¬stungszeugen in sicherem Gewahrsam wähnten. – Die Abschie¬bung wurde durch zwei Selbstmordversuche und einer militanten Aktion am Flug¬hafen verhindert. – Taheri stellte einen Asylan¬trag für den eben gerade diese Frankfurter Polizei die notwen¬digen Ermittlungen anstellt, das heißt, daß Achmed Taheri der Ausländerbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen muß, hier in der BRD zu bleiben, was mit seiner Immatrikulation hier gege¬ben wäre. Die hierzu erforderlichen Fristen wurden ver¬säumt, eine Chance für die Behörden nun doch noch nachträglich über ihre Handlanger im Rektorat die Ausweisung zu erreichen. – Es geht hier jedoch nicht nur um die Person Taheris, sondern um eine prinzipielle Auseinandersetzung mit der Universi¬tätsbürokratie im Rahmen des Versuchs den Wissenschaftsbetrieb neu zu be¬stimmen. Dieser Neuorganisation des Studiums begeg¬nete die Administration mit Strafanzeigen und Disziplinarver¬fahren. Somit geht es nicht nur um Aus¬weisung oder Immatriku-lation, sondern um eine exemplarische Kampfsitua¬tion, die es notwendig macht, über den verbalen Protest hinaus den einseiti¬gen, durch formalisierte, administrative Kompetenzen und Interpretations¬herrschaft abgesicherten Machtvorsprung der Universitätsbürokraten materiell zu brechen. – Den Amtshilfemaßnahmen des Rektors für die Ausländerbe¬hörde, die exempla¬rischen Charakter für die Disziplinierungsversuche haben, muß deshalb mit praktischer Solidarität begegnet werden. Deshalb sollen die Rückmeldungen, die allenfalls für die Bürokratie eine Kontrollfunktion haben, solange verhindert werden, bis Taheri sich immatrikulieren kann. Solidarisiert Euch im Kampf gegen die Universitätsbürokraten! – Treibt die Selbstorgani¬sation des Stu¬diums voran!“
Flugblatt SDS 1.4.1969Flugblatt SDS 1.4.1969; Archiv
1223) Niederschrift>01.04.1969>>Aufsichtsführende: Zur Klausur Grundzüge der Volkswirtschaftslehre am sel¬ben Tag
„1) Beginn der Prüfungssitzung: 8.30 Uhr – Zur Klausur ‘Grundzüge der Volkswirtschaftslehre’ erschienen außer Frl. D…, die wegen ihrer Blindheit gesondert im Institut für Sozialfor¬schung – Seminar – , Myliusstraße 30 unter Aufsicht von Frau F… schrieb, und Frl. K…. (bisher unent¬schuldigt) alle Kandida-ten (54). – Vor und im Hörsaal A hatte sich wiederum eine Gruppe versammelt, die entschlossen war, das Vordiplom in dem Mo¬ment zu sprengen, wo der Versuch unternommen würde, Kan¬didaten in ein¬zelnen Räumen nach dem geltenden Prüfungsmodus die gestellten Aufgaben lösen zu lassen. Die Kandidaten disku-tierten erneut über die Prüfungssitua¬tion (Kritik an der durch die geltende Prüfungsordnung vorgegebene Gestalt des Vordi¬ploms, Diskussionen des Drucks von außen – Sprengung – , Argu¬mentation für eine politische Gegenstrategie, Vorschlag von Kol¬lektivarbeiten als Experiment für neu zu schaffende Prü-fungsformen; Gründe derjenigen, die ihre Aufgaben individuell lösen wollten). – Es erschien eine Vertretung von 21 Kandidaten, die im WS 69/70 das soziologische Vordiplom ab¬legen wollen. Sie gab folgende Erklärung ab: Solidarisierung mit den Kollektiv¬schreibenden, Ankündigung des Entschlusses, das Experiment aufzugreifen und für das Vordiplom des Winterseme¬sters ebenfalls nach neuen Prüfungs¬modalitäten zu suchen. Die Diskussion verlief ruhig und sachlich. Auf Anra¬ten der Kandi¬daten verließen die an der Prüfung Nichtbeteiligten den Raum, blieben aber vor dem Hörsaal A. Von den Kandidaten wurde in einer Ab¬stimmung beschlossen, die Aufgaben in Kollektivgruppen zu lösen und den¬jenigen, die die Klausur individuell schreiben wollten, dazu die Möglichkeit zu geben. Die aufsichtsführenden Assistenten wurden gebeten, die Namen der zehn individuell schreibenden Kandidaten protokollarisch festzuhalten […] und für einen Hörsaal zu sorgen, der groß genug sei, um denen, die es wollten, ungestörtes individuelles Arbeiten zu garantieren. An¬gesichts der drohenden Sprengung von außen erklärten sich die zehn ge¬nannten Kandidaten mit dieser Regelung einverstan¬den. – 2) Beginn der Klausur; 10.20 Uhr in Hörsaal A, H – Vor dem Hörsaal H versammelte sich wiederum die Gruppe der ‘Sprenger’. Sie zerstreuten sich erst nach Bekannt¬gabe der The¬men im Hörsaal H. Die individuell Schreibenden begannen in den letzten Reihen des Hörsaals mit ihrer Arbeit. Sie waren von den übrigen Gruppen optisch und akustisch so weit entfernt, daß sie relativ ungestört ihre Aufgaben lösen konnten. – Von den kol¬lektiv Arbeitenden wurden zum 1. Thema mögliche Gliederungen an der Tafel diskutiert, bei der zweiten Aufgabenstellung Lö¬sungsversuche von Zeit zu Zeit dort ebenfalls demon¬striert. Die Gruppen arbeiteten diszipliniert und intensiv. Störungen von au-ßen fanden nicht statt. – Abgabe der Klausurarbeiten: 14.20 Uhr. Dipl.Soz.R. Döbert, I. Hofmann, E.Mayer, Dr. C. Offe, Dipl.soz. X. Rajewsky, Dr. J. Ritsert, R. Schmidt , C. Wegeleben.“
Protokoll Prüfungsamt Diplomsoziologen der Philosophischen Fakultät 1.4.1969; Archiv
1224) Erlaß>02.04.1969>>Kultusminister an Fachschaft Mathematik: Hinweise zur studentischen Mitbestimmung und Entwurf Universitätsgesetz
„Die Hessische Landesregierung hat in diesen Tagen einen Ge¬setzentwurf über die Universitäten des Landes Hessen dem Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht die drittelparitätische Zusammenarbeit des Konvents vor, der ein wichtiges beschließendes Organ der Gesamtuniversität ist. Wei¬terhin bringt der Entwurf Erweiterungen der studentischen Mitwir¬kungsrechte, die über die im geltenden Hochschulgesetz vorgesehene studen¬tische Beteiligung an der Verwaltung der Universität hinausgehen. Es wäre zu begrüßen, wenn Sie von den Ihnen nach dem geltenden Hochschulgesetz bereits zuste¬henden Beteiligungsrechten in vollem Umfang Gebrauch machen würden (z. B. durch Beteiligung am Satzungsgebenden Konzil), bevor Sie weitergehende studentische Mitbestimmungsrechte gel¬tend machen. – Was Ihre Forderungen hinsichtlich des Prüfungs¬wesens, der Gestaltung des Stu¬dienplans und im Zusammenhang damit nach einer Entlastung der Anfangs¬semester betrifft, möchte ich Sie darauf hinweisen, daß es sich insoweit aus¬schließlich um Angelegenheiten der akademischen Selbstverwal¬tung handelt, die meinem Einfluß entzogen sind. Meine Zustän¬digkeit, die ich wegen der verfassungsrechtlichen Garantien für die Freiheit von Forschung und Lehre keinesfalls überschreiten kann, beschränkt sich insoweit auf die Rechtsauf¬sicht (vgl. § 17 Abs. 3 Hochschulgesetz). Da Sie mit Ihren For¬derungen eine materielle Änderung der Rahmenprüfungsordnung anstreben, die noch nicht endgültig verabschiedet ist, empfehle ich Ihnen, sich an die insoweit zuständi¬gen Gremien, insbeson¬dere die Kommission für Prüfungs – und Studienord¬nungen bei der Westdeutschen Rektorenkonferenz in Bad Godesberg, zu wenden. – Soweit Sie eine Gestaltung der lokalen Prüfungsordnung beein¬flussen wollen, wäre die Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Frankfurt Ihr Gesprächspartner. Das gleiche gilt für die Erstellung eines Stu¬dienplans und eine Entlastung der Anfangssemester.“
Erlaß Kultusminister an Fachschaft Mathematik 2.4.1969; Archiv
1225) Flugblatt>02.04.1969>>NHB: Aufruf, Studentenschaftsbeitrag nicht zu zahlen
„In diesen Tagen schreiben Sie sich ein für ein neues Semester an unserer Universität. In diesen Tagen gehen Ihnen auch die Gebührenbescheide der Universität zu. Sie werden aufgefordert, Ihre Semestergebühren zu zahlen! – Wissen Sie, – daß Sie damit 10. – DM für den AStA und den VDS zahlen? – daß Sie damit die gesetzwidrigen Handlungen des AStA mitfinanzieren? – daß mit Ihrem Geld einseitige politische Propaganda betrieben wird? – daß Sie damit den Diskus (‘Arbeiter – , Schüler – und Studenten¬zeitung’!) finanzie¬ren? – Wissen Sie aber auch, – daß Sie diese 10, – DM sparen können? – daß dieser Betrag, den man durch die Universität einziehen will, nicht gesichert ist? – daß das Ver-waltungsgericht Berlin bereits die Verweigerung der Ge¬bühren für rechtens erklärt hat? – daß das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Entscheid vom 2.7./27.9.68 (Az. III 214/68) gegen den AStA entschieden hat? – daß der Kanzler der TH Darmstadt am 14.3.1969 dem AStA mitgeteilt hat, er sehe nach § 38 HHG keine Möglichkeit, den Betrag einzutreiben? – daß Rektor Rüegg ge¬genüber der Frankfurter Presse festgestellt hat, er sehe eben¬falls keine Möglichkeit, dem AStA zu helfen? – Meinen Sie nicht auch, – daß Sie einem AStA, der keine Kontrolle über seine Fi¬nanzen zuläßt, Ihr gutes Geld verweigern sollten? – daß Sie einen AStA, der sich als ‘Basisgruppe’ versteht, nicht auch noch beschenken sollten? – daß Sie sich für 10, – DM etwas mehr lei¬sten können, als einen solchen AStA und einen gespaltenen VDS? – Darum: – Frank¬furter Studenten sparen 10, – DM AStA – Beitrag! – (keine Angst; deswegen sind Sie noch lange nicht NHB – verdächtig!).“
Flugblatt NHB 2.4.1969; Rektorat 431 – 112
1226) Strafanzeige>02.04.1969>>Rektor gegen Unbekannt: Wegen Diebstahls eines Kleinbildprojektors am 07.02.1969
Der Rektor erstattet am 2.4.1969 Strafanzeige gegen unbekannt wegen Diebstahls eines Kleinbildprojektors in der Zeitspanne 7. bis 10.2.1969.
Strafanzeige Rektor 29.5.1968; Rektorat 206-06/2 (Aktenzeichen Amtsanwaltschaft 7 PLs 8828/69)
1227) Strafanzeige>02.04.1969>>Rektor gegen Unbekannt: Wegen Sachbeschä-digung, Beschmutzung Außenwände Universitätshauptgebäude 29.03.1969
„ Am 29. März 1969 wurden von bisher unbekannten Tätern Farbbeutel ge¬gen das Hauptgebäude der Universität geworfen. – Wegen dieses Vorfalles erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag, soweit es sich bei den Tätern nicht um Studenten handeln sollte.“
Strafanzeige Rektor 2.4.1969; Rektorat 206 – 06/7 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft unbekannt)
1228) Brief>05.04.1969>>Herbert Marcuse an Adorno: Wegen polizeilicher Räumung des Instituts für Sozialforschung
„„„„Lieber Teddy: Es fällt mir wahrhaftig schwer, diesen Brief zu schreiben, aber es muß sein und ist immer noch besser als Divergenzen zwischen uns zu vertuschen. Seit meinem letzten Brief hat sich die Situation für mich entscheidend verändert: ich habe zum ersten Mal ausführlichere Berichte über die Frankfurter Ereignisse gelesen, auch einen mündlichen Bericht von einem Frankfurter Studenten gehört, der „dabei war“. Selbstverständlich bin ich mir der mitspielenden Parteilichkeit bewußt, aber was zutage kam, widersprach in keinem Punkte dem, was Du mir schriebst, ergänzte es nur. Kurz: ich glaube, daß, wenn ich die Instituts-Einladung annehme ohne auch mit den Studenten zu sprechen, ich mich mit einer Position identifiziere (oder mit ihr identifiziert werde), die ich politisch nicht teile. Brutal: wenn die Alternative ist: Polizei oder Studenten der Linken, bin ich mit den Studenten mit einer entscheidenden Ausnahme, nämlich, wenn mein Leben bedroht ist oder wenn mit Gewalt gegen meine Person und gegen meine Freunde gedroht wird und die Drohung ernst ist. Besetzung von Räumen (außerhalb meiner Wohnung) ohne solche Gewaltdrohung ist für mich noch kein Grund, die Polizei zu rufen. Ich hätte sie dort sitzen lassen und es jemand anderem überlassen, die Polizei einzuladen. Ich glaube immer noch, daß unsere Sache (die ja nicht nur unsere ist) eher bei den rebellierenden Studenten aufgehoben ist als bei der Polizei, und hier in Kalifornien wird mir das beinahe jeden Tag vordemonstriert (und nicht nur in Kalifornien). Und ich würde selbst eine disruption of „business as usual“ in Kauf nehmen, wenn der Konflikt dazu ernst genug ist. Du kennst mich gut genug, um zu wissen, daß ich eine unmittelbare Umsetzung der Theorie in Praxis genau so unphatisch verwerfe wie Du es tust. Aber ich glaube, daß es Situationen, Momente gibt, in denen die Theorie von der Praxis weitergetrieben wird – Situationen und Momente, in denen die sich von der Praxis fernhaltende Theorie sich selbst untreu wird. Wir können die Tatsache nicht aus der Welt schaffen, daß diese Studenten von uns (und sicher nicht am wenigsten von Dir) beeinflußt sind – ich bin darüber sehr froh ,und bin gewillt, mich mit dem Vatermord abzufinden, obwohl es manchmal weh tut. Und die Mittel, die sie anwenden, um die Theorie in Aktion umzusetzen?? Wir wissen (und sie wissen), daß die Situation keine revolutionäre ist, nicht einmal eine vor-revolutionäre. Aber dieselbe Situation ist so grauenhaft, so erstickend und erniedrigend, daß die Rebellion gegen sie zu einer biologischen, physiologischen Reaktion zwingt: man kann es nicht mehr ertragen, man erstickt und muß sich Luft schaffen. Und diese frische Luft ist nicht die eines „linken Faschismus“ (contradictio in adjecto!), es ist die Luft, die wir (wenigstens ich) auch einmal atmen möchten und die sicher nicht die Luft des Establishment ist. Ich diskutiere mit den Studenten, ich beschimpfe sie, wenn sie nach meiner Ansicht stupide sind und den Anderen in die Hände spielen, aber ich würde wahrscheinlich nicht die schlechteren, scheußlicheren Waffen gegen ihre schlechten zu Hilfe rufen. Und ich würde an mir (an uns) verzweifeln, wenn ich (wir) auf der Seite einer Welt erscheinen würden, die den Massenmord in Vietnam unterstützt oder zu ihm schweigt und die alle Bereiche außer dem Bereich ihrer eigenen unterdrückenden Macht zur Hölle verwandelt. Zurück zum Persönlichen. Ich kann nicht nach Frankfurt kommen, es sei denn daß ich auch mit den Studenten diskutiere, sie höre und ihnen sage, was ich zu sagen habe. Und wenn das nicht ohne Massenversammlung, ohne Zirkus geht – das ist für mich grausig, es geht gegen meinen Willen und gegen meine physische Konstitution, aber das ist kein Grund für mich, der Auseinandersetzung auszuweichen. I can“t help it, aber das ist für mich die (vielleicht zu unmittelbare?) Bezeugung der Loyalität und Dankbarkeit, die ich für euch empfinde. Und im Sinne dieser Loyalität möchte ich Deine Antwort haben. Die Alternative ist für mich: nach Frankfurt zu kommen und auch mit den Studenten zu diskutieren, oder nicht zu kommen. Wenn Du das Letztere für besser hältst – es ist perfectly alright with me, vielleicht können wir uns irgendwo in der Schweiz im Sommer treffen und diese Dinge klären. Besser noch, wenn Max und Habermas dann mit uns sein könnten. Aber eine Klärung zwischen uns ist notwendig. Herzlichst Dein Herbert.“
Horkheimer, Max: Gesammelte Schriften, Band 18, Briefwechsel, aaO, Nr.1125, Seite 718 ff.
1229) Fernschreiben>07.04.1969>>Prof. Inhoffen, TH Braunschweig: Solidarität mit Rüegg
„Magnifizenz, Sehr verehrter Herr Kollege, Für Ihre feste klare und vernünf¬tige Haltung gegenüber den radikalen Studenten sende ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank. Sie werden damit beitragen, daß der gesunde und gute Kern der deutschen wis¬senschaftlichen Hochschulen zum Wohle der künfti¬gen Studen¬tengenerationen erhalten bleiben. – Inhoffen. (Prof. Dram Inhof¬fen an der Technischen Universität Braunschweig).“
Telegramm Prof. Inhoffen TH Braunschweig an Rektor 7.4.1969; Archiv
1230) Brief>08.04.1969>>Basisgruppe Germanistik: Vorschlag für die Arbeitskon-ferenz vom 08. – 11.04.1969
„Diese Arbeitskonferenz soll erstmals einen kommunikativen Zusammenhang zwischen der germanistischen Basisgruppen her¬stellen, mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen Formulierung einer mittelfristigen Strategie zu gelangen. Diese Forderung hat ihr Recht ungeachtet der politischen Ungleichzeitigkeit der Gruppen. – Die Diskussion wird sich um eine Kritik der reformistischen Ba¬sisarbeit an der Universität nicht drücken dürfen; daß solche Kritik sich nicht nach der Weise herkömmlicher, ineffektiver Großveranstaltungen (z. B. SDS – Delegiertenkonferenzen) voll¬ziehen darf, in denen das bornierte Desinteresse kleiner Gruppen nur das Komplement der Arroganz der Großinquisitoren aus den Metropolen ist, macht eine der Bedingungen dafür aus, daß auf dieser Arbeitskonferenz sinnvoll gearbeitet werden kann. Eine Reformismusdiskus¬sion wird am ehesten über die Dialektik insti¬tutsinterner und institutsexterner Politik geführt werden kön¬nen. Wir schlagen deshalb vor, daß wir mit der Auseinanderset¬zung über die avanciertesten der bisher erreichten Positionen beginnen: Schülerarbeit und Berufspraxis. Diese beiden Arbeits¬gebiete stellen auch am ehesten den Zusammenhang mit der so¬zialistischen Bewegung her (evtl. gemeinsam mit den Projekten ‘Kultusimperialismus’, ‘Gastarbeiter’, ‘Kinderläden’). Von dort aus kann überhaupt erst der taktische Stellenwert der institutsin¬ternen Politik (‘linke’ Seminare, Streik, Besetzung) bestimmt werden. Die Diskussion darüber sollte am 2. Tag geführt werden. – Dienstag, den 8.4. – Diskussion der Tagesordnung – Mittwoch, den 9.4. – vormittags: ‘Revolutionäre Berufspraxis’, Syndikali¬sierung (zusammen mit sozialistischen Lehrern ) – nachmittags: Kooperation mit sozialistischen Schülern (mit Schü¬lergenossen und sozialistischen Lehrern) – Donnerstag, den 10.4. – ganztä¬gig: Seminarstrategie / Universitätspolitik (zusammen mit der Basisgruppe Slawi¬stik) – Freitag, den 11.4. – vormittags: Ple¬numdiskussion über eine mittelfri¬stige Strategie – nachmittags: Arbeit der Redaktionskollektive an Papers – abends: Diskussion des Papers – Samstag und Sonntag (12. u. 13.4.) Plenum aller Arbeitsgruppen der AK.“
Tagesordnungsvorschlag Basisgruppe Germanistik 8.4.1969; Archiv
1231) Erlaß>08.04.1969>>Kultusminister an Kurator: „Einsatz von Personal bei studentischen Demonstrationen“
„In Übereinstimmung mit Ihnen bitte ich Hochschulbedienstete grundsätzlich nicht mit der Wahrnehmung von Sicherheitsaufga¬ben zur Abwehr von Über¬griffen bei Demonstrationen einzuset¬zen. – Diejenigen Bediensteten, die im Rahmen ihrer Dienstauf¬gaben mit Demonstranten konfrontiert werden, z. B. Pförtner, Hausmeister usw. haben ihre Dienstpflicht zu erfüllen, es sei denn, daß unmittelbare körperliche Bedrohungen oder unzumut¬bare Belästigungen stattfinden. In diesem Fall ist das Personal von seinen Dienstaufgaben ent¬bunden und muß anderweitig ein¬gesetzt werden. Von der Hochschule ist zu entscheiden, ob und inwieweit ein polizeilicher Einsatz zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung erforderlich ist. Im Auftrag Illnitzky.“
Erlaß Kultusminister an Kurator 8.4.1969; Rektorat 413 – 08
1232) Brief>10.04.1969>>AStA an Rektor: Distanzierung vom Flugbl. 25.03.1969
„Wie wir unlängst aus der Zeitung entnehmen konnten, haben Sie eine Belei-digungsklage gegen den AStA, betreffend ein Flug¬blatt vom 25.3.1969, ange-strengt. – Der AStA erklärt dazu: – Das Flugblatt ist weder von einem AStA – Mitglied verfaßt, noch von dem AStA hergestellt worden. Wir halten den In¬halt, soweit er sachlich ist, für durchaus zutreffend, distanzieren uns jedoch von den eventuell darin enthaltenen Beleidigungen. – Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, was Sie weiterhin in dieser Angelegenheit zu tun gedenken.“
Schreiben AStA an Rektor 10.4.1969; Archiv
1233) Brief>11.04.1969>>Rektor an Kultusminister: Wegen Äußerung Delp in der Frankfurter Neue Presse 27.03.1969“
„ Sehr geehrter Herr Minister! – Es war beabsichtigt, am 28. März 1969 den Senat über Disziplinwidrigkeiten von sechs Studierenden der hiesigen Univer¬sität entscheiden zu lassen. Einer der Angeschuldigten ist der Studierende der Psychologie – R.. D.., 6. Frankfurt am Main, .. – . Ihm wird zur Last gelegt, am 12.12.1968 eine Vorlesung verhindert zu haben. Im Zusammen¬hang mit der Durchführung der Disziplinarverfahren veröffent¬lichte die Neue Presse am 27.3.1969 u. a. eine Stellungnahme Delps. In die¬ser Pressemitteilung heißt es: ‘…Für einen heißen Sommer verspricht der SDS zu sorgen, wenn er von Aktionen gegen Dozenten spricht, die Störungen protokolliert haben’. – Weiter soll sich Herr D.. in diesem Zusammenhang wörtlich ge¬äußert haben: ‘Die (gemeint sind die Professoren, die mir gemäß ihrer Berichtspflicht Vorlesungsstörungen mitteilten) haben hier in Frankfurt ihre wissenschaftliche Karriere beendet’. – Sollten diese Äußerungen für D.. keine strafrechtlichen Folgen haben, ist damit zu rechnen, daß die von Vor¬lesungsstörungen betrof¬fenen Professoren wegen der zu erwartenden Repres¬sionen künf¬tig über Störaktionen nicht mehr Bericht erstatten. Es erscheint daher angebracht, daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Dienstherr der Professoren wegen des geschilderten Sachverhaltes Strafan¬zeige wegen Beamtennötigung gegen den Studenten R.. D.. er¬statten. Sollten Sie meiner Anregung stattgeben, bitte ich Sie, die Strafanzeige möglichst bis zum 20. April 1969 zu erstatten, da wegen des Semesterbeginns unverzügliche Maßnahmen gegen Herrn D.. erforderlich sind. Unabhängig von dieser Strafanzeige werde ich prüfen, ob wegen der in der Neuen Presse vom 27.3.1969 mitgeteilten Äuße¬rungen D.. der Erlaß eines Hausver¬bots gegen ihn gerechtfertigt ist. – Rüegg.“
Schreiben Rektor an Kultusminister 11.4.1969; Rektorat 206 – 07
1234) Brief>11.04.1969>>Universitätsrat an Delp: Auf¬forderung, sich von der Ankündigung eines „heißen Sommers“ zu distanzieren
„Nach einer Mitteilung der Neuen Presse vom 27. März 1969 sollen Sie sich im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Studierende der hiesigen Univer¬sität sinngemäß geäußert haben, der SDS werde für einen ‘heißen Sommer’ sorgen, insbesondere würden sich Störaktionen gegen die Professoren richten, die Vorlesungsstörungen im ver¬gangenen Semester 1968/69 protokollierten. Wörtlich sollen Sie sich in die¬sem Zusammenhang geäußert haben: ‘Die (gemeint sind die Professoren) ha¬ben hier in Frankfurt ihre wissenschaftliche Karriere beendet’. Sollten diese Äußerungen Ihren Absichten entsprechen, dann hätten Sie dadurch gezeigt, daß Sie auch künftig nicht gewillt sind, Vorlesungsstörungen zu unterlassen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, zu diesem Sachverhalt bis zum 20. April 1969 mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen. Im Rektorat erfahren Sie, wo und wann Sie mich sprechen können (Telefon 2236, 2237 und 2229). Sollten Sie sich innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nicht äußern, gehe ich davon aus, daß der in der Neuen Presse vom 27. März 1969 geschilderte Sachverhalt den Tatsachen entspricht. Für diesen Fall behalte ich mir wei¬tere rechtliche Schritte vor. Im Auftrag: – Assessor Roth.“
Verfügung Universitätsrat 11.4.1969; Rektorat 206-05
1235) Strafanzeige>11.04.1969>>Rektor gegen Thomas Hartmann, Zeitinger und Prewo: Wegen Beleidigung durch Flugblatt 25.03.1969
„ Am 26. und 27. März 1969 wurde vor der Mensa der Johann Wolfgang Goethe – Universität ein Flugblatt verteilt, das unwahre und beleidigende Tat¬sachen enthält. U.a. wird bezüglich der Durchführung von Disziplinarver¬fahren gegen Studierende der hiesigen Universität darin ausgeführt: – ‘Ordnung des akademi-schen Lebens bedeutet, daß einzelne Professoren, be¬sonders der Medizinischen Fakultät, Riesenprofite machen können, in aller Ruhe Rüstungsaufträge bei Chemikern und Soziologen durchge¬führt und bei den Juristen bürokratische Handlanger der Ter¬rorjustiz ausgebildet wer¬den’. – Ferner heißt es in diesem Flug-blatt ‘…die Studenten, die sich nicht zu Funk¬tionären der Herr¬schenden ausbilden lassen, sondern an der Universität für die Interessen der lohnabhängigen Massen eintreten, werden aus der Univer¬sität gefeuert. …’jetzt auch in Frankfurt…. Den Herr¬schenden genügt es nicht, Justizterror auszuüben, es soll gleichzeitig die materielle Existenz der Betroffenen zerstört werden’. – Schließlich wird in dem Flugblatt gefor¬dert, ‘den professoralen Terroristen das Handwerk zu legen’. – Das Flug¬blatt ist mit ‘AStA Ffm’ unterzeichnet. – Zu dem Zeitpunkt, als es erschien, am-tierten – Herr Thomas Hartmann – 6 Frankfurt a. M. – Jügelstr. 1 – als 1. AStA – Vorsitzender, – als 2. AStA – Vorsitzender – Herr Claus Peter Zeitinger – 6 Frankfurt a. M. – Jügelstr. 1 – und als stellver¬tretenden Vorsitzenden – Herr Rainer Prewo – 6 Frankfurt a. M. – Jü¬gelstr. 1. – Diese Stu¬denten sind also für die Äußerungen in dem Flugblatt, die in keiner Weise den Tatsachen entsprechen, verantwortlich. Ich er¬statte deshalb wegen des Inhalts des Flug¬blattes Strafanzeige und stelle Strafantrag. – Drei Fotokopien des Flugblattes füge ich diesem Schreiben bei. Mit glei¬cher Post erhalten Sie auch drei Foto¬kopien eines Schreibens des AStA vom 10. April 1969. Wenn sich der AStA auch darin von dem in dem Flugblatt ent-haltenen beleidigenden Äußerungen distanziert und behauptet, das Flug¬blatt sei weder von ihm hergestellt noch von einem AStA – Mitglied verfaßt worden, so bestehe ich dennoch auf Straf¬verfolgung.“
Strafanzeig Rektor 11.4.1969; Rektorat 206-06/13 (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft 4 Js 527/69)
1236) Artikel>13.04.1969>>FNP: „Neue Wege der Hochschulreform? – Daniel Cohn – Bendit will Professor entmannen“
„So ein reaktionäres Schwein wie Sie habe ich noch nie er¬lebt…, man sollte Sie kastrieren’, rief der ‘rote Dany’ Cohn – Bendit gestern morgen im Hörsaal A der Universität dem Sozio¬logieprofessor von Friedeburg zu. – Der Grund für dieses An-sinnen: Die Mehrheit der im Hörsaal versammelten Studenten wollte die angesetzte Vordiplomklausur wieder einmal ‘kollektiv’ schreiben. Friedeburg war dagegen. Dany und seine Genossen wiesen darauf hin, daß man am Otto – Suhr – Institut in Berlin auch kollektiv habe Prüfungen schreiben können und daß die Prüfungsordnung selbst keinen Passus vorsehe, der dies verbiete. – Cohn – Bendit: ‘Was in Berlin möglich ist, ist in Frankfurt auch möglich!’ Friedeburg schmunzelte und der rote Dany ließ sich zu den oben erwähnten Anschuldigungen hinreißen – doch Friede¬burg nahm auch sie lä¬chelnd und mit den Worten: ‘Vielen Dank!’ entgegen. – Etwa eineinhalb Stunden liefen die Diskussionen, ohne daß Friedeburg nach Meinung der Versammelten dargelegt hätte, warum er gegen kollektiv geschriebene Prü¬fungen sei. – In einem zu Beginn der angesetzten Vordiplomprüfung verlese¬nen Resolution, die von den zusammen mit einigen anderen Links¬studenten (AStA – Vorsitzender Hartmann, Cohn – Bendit u. a.) er¬schienenen Vordiplo¬manden mit beifälligem Klopfen und nur ge¬legentlichem Zischen aufgenom¬men wurde, hatte man den Auf¬schub des Prüfungstermins, eine Änderung des Bewertungsmodus (die letzte kollektiv geschriebene Klausur war von dem Prü¬fungsausschuß als ‘nicht ausreichend’ bezeichnet worden) und eine Än¬derung der mündlichen Prüfung gefordert. – Nur eine Diskussion zwischen Professoren, Assistenten und Studenten über ‘kollektiv angefertigte papers’ könne ‘als Form der mündlichen Prüfung sinnvoll’ sein. – Nach eineinhalb Stunden forderte schließlich Friedeburg diejenigen, die ‘individuell’ schreiben wollten, auf, in einen gesonderten Hörsaal zu gehen. Als sich eine kleine Gruppe mit dem Jungsozialisten Wolfgang Streeck (‘dem Kollaborateur mit der Ratte Friedeburg’) an der Spitze daranmachte, dieser Forderung nach¬zukommen, marschierten auch die ‘Kollektivschreiber’ mit anderen Linksge¬nossen in den neuen Hörsaal. – Friedeburg forderte diese dort auf, hinauszu¬gehen. Als dies nicht geschah, erklärte er: ‘Damit betrachte ich die Vordi¬plomklausur offensichtlich als gesprengt’ und verließ zu¬sammen mit seinen Assistenten den Hörsaal. – Die ‘Kollektivschreiber’ diskutierten später weiter, was zu tun sei, wenn die erneut angesetzte Prüfung unter Polizeischutz stattfinden sollte. Cohn – Bendit: ‘Vielleicht sollte man dann über das Thema: Das Verhalten der Polizei in der Gesellschaft schreiben lassen.’ Direkt befragt, ob er einen Polizeieinsatz beim nächsten Prüfungstermin erwäge, hatte Friede¬burg zuvor keine Antwort gegeben.“
Neue Presse 13.4.1969
1237) Artikel>14.04.1969>>FR: „Achmed Taheri hat noch eine kleine Frist“
„Student nicht transportfähig – Ausländer¬polizei will jetzt Ge¬richtsentscheid abwarten – Dem persischen Soziologie – Studenten Achmed Taheri (28) bleibt noch eine Frist. Er ist nach Auskunft der Ärzte weder haft – noch transportfähig. Taheri liegt in der Nervenklinik Niederrad. Er hatte zweimal, wie mehrere Quellen angeben, am vergangenen Freitag einen Selbstmordversuch un¬ternommen, weil er in sein Heimatland abgeschoben werden sollte. Nach Ansicht seines Rechtsanwaltes, Johannes Riemann, ist die Freiheit seines Man¬danten in Persien bedroht. Taheri, der bei den Krawallen zum Auftakt des Ostermarsches festgenommen worden war, soll Kon¬takte zu Mitgliedern der oppositionellen Konföderation iranischer Studenten gehabt haben. Gegen den Abschiebeversuch der Aus¬länderpolizei hatten 250 Anhänger der Außerparlamentarischen Opposition am Freitag auf Rhein – Main demonstriert. Dabei waren Fensterscheiben zu Bruch gegangen und sechs Angehörige des Flughafenpersonals verletzt worden. ‘Arg zugerichtet’ wurde da¬bei ein Angestellter, der vor dem Flughafengelände zu Fall ge¬kommen war und von Jugendlichen mit Füßen getreten wurde. Den angerichteten Sachschaden schätzt die Flughafenverwaltung auf etwa 4000 Mark. – Der ‘Fall Taheri’ wird, wie die Auslän¬derpolizei am Samstag mitteilte, bis Montag ‘auf Eis liegen’. Jetzt will man eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab¬warten, das sich mit den Vorgängen um die Abschiebung be¬schäftigen wird. Riemann hatte bereits am Freitag Widerspruch gegen die Ausweisungsverfügung erhoben, der jedoch von der Ausländerbehörde sofort zurückgewiesen worden war. – Riemann hatte auch an das Bundesaufnehmelager Zirndorf einen Asylan¬trag gerichtet und die Behörde wie auch das Gericht durch Ko¬pien davon unterrichtet. Unbeeindruckt von diesen Aufschie¬bungsversuchen des Rechtsanwalts aber unter¬nehme es die Aus¬länderpolizei in auffallender Eile – die bevor¬stehende Abschie¬bung war erst am Freitag bekannt geworden – Taheri noch am gleichen Abend zum Flughafen zu fahren, im ihn in eine tschechoslowakische Maschine zu setzen. Der Pilot lehnte es aber ab, den Studenten aufzunehmen. Polizeipräsident Litt¬mann hatte am Freitag angegeben: ‘Der Pilot weigerte sich, Ta¬heri mitzuneh¬men, weil der Passagier flugunwillig war.’ Dieser Weigerung ist es mit zu danken, daß die Affäre jetzt überhaupt ihre gericht¬liche Klärung erfahren wird. – Rechtsanwalt Riemann begründet seinen Einspruch damit, daß ‘im Normalfall’ eine Ausweisungs-verfügung mit einer Frist verbunden ist, in der der Ausgewie¬sene das Land zu verlassen hat. Auch wird im Normal¬fall die Abschiebung angedroht, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Beides wurde im Fall Taheri unterlassen. Rechtlich kann hiervon in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn klare Gründe dafür sprechen, daß ‘Gefahr im Verzuge’ ist. Dann aber ist ge¬setzlich vorgeschrieben, daß die Ausländerpolizei die Gründe für ihr Ab¬weichen von der Norm offenlegt. Auch das geschah nicht. – Weiterhin wurde Taheri nicht in Abschiebehaft genommen, da¬mit er, am Untertauchen gehindert, seine legale Ausreise hätte be-treiben können. Taheri hat Verwandte in der Schweiz und in Österreich, die beide telefonisch zugesagt haben sollen, ihn aufzunehmen. – Außerdem darf nach Paragraph 14 des Auslän¬dergesetzes ein ‘Ausländer’ nicht abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind. Nach Ansicht Rechtsanwalt Riemanns ist mindestens die Freiheit seines Man¬danten in Persien bedroht, da die gut funktionierenden persi¬schen Geheimdienste sicherlich wissen, daß sich Taheri einer persischen Exilorganisation angenähert hat. Außerdem dürfte ihn in den Augen persischer Behörden belasten, zusammen mit dem SDS – Mitglied Krahl verhaftet worden zu sein. – Für den Club republikanischer Hilfe stellt die beabsichtigte Abschiebung Ta¬heris den Versuch dar, sich ‘des Hauptbelastungszeugen im Strafverfahren gegen Beamte der politischen Polizei zu entledi¬gen’. Taheri sei in der Nacht zum 30. März bei der Polizeiaktion am Walter – Kolb – Studentenhaus Zeuge gewesen, wie Krahl nach seinem Abtransport im Polizeiwagen von den Polizisten ‘nochmals mißhandelt wurde und dabei einen doppelten Nasenbeinbruch er¬litt’. – Der Leiter der Polizei – und Ordnungsbehörde, Obermagi¬stratsdirektor Dr. Meier, bestritt gegenüber dpa, da dem ‘Fall Taheri’ von seiten seines Amtes politische Motive zugrunde lä¬gen. Dr. Meier wies darauf hin, daß sich der Student zwischen 1960 und 1968 wiederholt in der Bundesrepublik aufgehalten hat, ohne immer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung gewesen zu sein. Auch bei seiner Verhaftung am Walter – Kolb – Studen¬tenhaus war Taheri ohne gültige behördliche Erlaubnis. Am 28. Juni 1967 sei er schriftlich belehrt worden, daß er mit der Ausländerbehörde in Konflikt gerate, wenn er weiter gegen die Vorschriften verstoße. Dessen ungeachtet habe Taheri ‘grob und hartnäckig’ immer wieder die Ausländer – Polizeibestimmungen mißachtet. ‘Wir hätten ihn bereits im März 1968 nach Ablauf seiner letzten Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen, wenn wir ihn bekommen hätten’, erklärte Dr. Meier. – Schwere Beschuldi¬gungen erhebt der AStA der Universität gegen die Art und Weise, wie man Taheri habe loswerden wollen. ‘Der Zynismus der Frankfurter Polizei geht so weit, daß sie Taheri nach seinem ersten Selbstmordversuch notdürftig verband und trotzdem zum Flugzeug tragen wollte’. – Der Liberale Studentenbund Deutsch¬lands nennt in Telegrammen an Justizminister Strelitz und Fi¬nanzminister Osswald, der Vorsitzender der südhessischen SPD ist, die Verhinderung der beabsichtigten Ausweisung Taheris ein ‘Gebot primitivster Humanität’„
FR, 14.4.1969
1238) Artikel>14.04.1969>>FR: „SDS sucht verbindliche Strategie“
„Justizkampagne soll offensiver werden – Organisa¬tion des Klassenkampfs – Im Zeichen der Suche nach einer allgemeinver¬bindlichen politi¬schen Strategie zur Bekämpfung der skrupellosen Verfechter spätkapitalistischer Herrschaftsstrukturen in der Bundesrepublik stand die erste diesjährige Delegiertenkonferenz des Sozialisti¬schen Deutschen Studentenbundes (SDS) an der am Wochenende in der Frankfurter Universität etwa 500 Mitglieder aus allen bundesdeutschen Universitätsstädten teilnahmen. – Der Dele¬giertenkonferenz vorausgegangen war eine viertägige Arbeits¬konferenz in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Stu¬dentenschaften und dem Frankfurter AStA. Dabei waren in ver¬schiedenen Arbeitskreisen Grundsatzdiskussionen unter an¬derem über den Kampf gegen die Klassenjustiz, die Arbeit der soziali¬stischen Opposition in den Betrieben und die Organisation von sozialistischen Kinderläden geführt worden. – Bei der Delegier¬tenkonferenz kam es zu teilweise heftigen, aber sachlich ge-führten Diskussionen über ein von der Heidelberger SDS – Gruppe vorgelegtes Arbeitspapier zur umfassenden Politisierung der Ar¬beiterschaft durch Bildung von ‘Basisgruppen’ in den Be¬trieben. Vor allem von Seiten der Frankfurter SDS wurde dieser Entwurf als zu theoretisch und in seinen Ansätzen traditionali¬stisch kritisiert. Um bei den Arbeitern eine Vermittlung zu ihren un¬mittelbaren Betriebskonflikten herzustellen, müsse zuerst de¬ren Politisierung bei militant antiautoritären Aktionen erreicht werden. Verschiedene Diskussionsredner lehnten eine für alle SDS – Gruppen verbindliche Strategie ab, da die Arbeitsbedingun¬gen an der Basis zu unterschiedlich seien. – Weitgehende Ei-nigkeit herrschte darüber, die sogenannte ‘Justizkampagne’ in Zukunft offensiver zu führen. Demonstrationsprozesse müßten ‘rein politisch gesehen werden, um die Schwäche der deutschen Justiz zu entlarven’. – Auch in den Bundestagswahlkampf will der SDS aktiv eingreifen. Mehrfach wurde die Forderung gestellt, den ‘revisionistischen’ und ‘postrevisionistischen’ Charakter DKP und SPD zu entlarven und die Wahlveranstaltungen dieser Parteien zu sprengen. Der SDS müsse endlich begreifen, sich als Avantgarde einer sozialistischen Bewegung in der Bundesrepublik und als Organisation des Klassenkampfes zu verstehen.“
FR, 14.4.1969
1239) Flugblatt>14.04.1969>>Ad Hoc Gruppe Geschichte: „Der Fall Schu¬bert“
„Herr Schubert ist sich ‘der Verpflichtung bewußt’, die er für uns alle hat. Er fühlt sich verpflichtet, uns ‘die Richtung zu weisen’, damit wir ‘einen Fort¬schritt erzielen’. Noch schlimmer: er hält es ‘für seine heilige Aufgabe’, sich um unsere ‘Individualität zu sorgen’. – Nachdem wir jetzt erfahren haben, was das bedeutet, haben wir wohl allen Grund, uns das zu ver¬bitten. – Herr Schubert hat in der letzten Stunde sehr geschickt Regie geführt. Er hat einen halben Schritt zurück gemacht in der Hoffnung, dann zwei Schritte nach vorn tun zu können: ‘zum Thema’ zu kommen. – Aber vorläufig steht er noch einen halben Schritt zurück, und nachdem er sich (als taktisches Zugeständ¬nis) bequemt hat, das Desaster vor und auszubreiten, in der Hoffnung viel¬leicht, ein dreiviertelstündiger Wortschwall werde den bekannten Vorlesungs¬effekt (Tiefschlaf) erzeugen, so hat er sich eben getäuscht und wir haben mehr Grund als zuvor, zu diesem Thema nicht zu kommen. – Wir erneuern daher unsere Kritik und können sie nur präzisieren: – Zur Organisation – Es ist richtig, daß nun offenbar alle Themen bearbeitet werden könnten. Das bedeutet aber nur, daß das Chaos nun vollständig ist. Denn unklar ist nach wie vor, in welcher Weise sie in die Seminardiskussionen eingebracht werden sollen! Zur letzten Sit¬zung etwa hätten wir uns nach Herrn Schuberts Mei-nung mit der französischen Verfassung von 1791 sowie mit der konstitutio¬nellen Frage im Briefwechsel von Marx und Engels befassen sol¬len. Zu dieser interessanten Konstellation hätte sich noch ganz zwanglos Heinrich von Treitschke gesellt, aber nur, weil er ge¬rade fertig war. – Vielleicht ist die Frage für Herrn Schubert aber auch gar nicht so interessant, da im Zentrum der Seminar-diskussionen ja offenbar lediglich die beziehungslosen Verfas¬sungstexte (‘das Gegebene’) stehen sollen; Herr Schubert wird die ‘primären Forschungsfragen’ (‘die Richtung’) angeben, und wir alle dürfen dann das, was wir uns privat so angeeignet haben, dazu geben; und Herr Schubert wird mit seiner größeren wissen¬schaftlichen Erfahrung uns dann mitteilen, ob wir recht oder falsch gesprochen haben: Oberlehreridylle. – Zur Methodik: – Die Seminardiskussionen sind für Herrn Schubert aber anscheinend ja ohnehin nur das Mittel, die Entwicklung unserer Individualität zu beobachten und ihr die rechte Richtung zu weisen. – Die ei¬gentliche wissenschaftliche Arbeit fin¬det für ihn in der Ein¬samkeit des Quellenstudiums und der Abfassung des Referats statt – und diese Einsamkeit ist Herr Schubert notfalls noch ent¬schlossen zu erzwingen. Weil es nämlich zu den Grundthesen seiner wissen¬schaftlichen Überzeugung gehört – und dem haben wir uns selbstverständlich zu beugen – , daß nur, wer einmal eine Nacht hindurch bis zum Frühen Mor¬gen allein über Quellen gesessen hat und das Rätsel der Geschichte, dem er zwischen den verstaubten Seiten begegnet, ganz für sich aufs Papier ge¬bannt hat, ein richtiger Historiker werden kann; und werden wir das nicht, so könnte über diesem Mangel, weil wir ja später bekanntlich alle Spitzenposi¬tionen einnehmen werden, Deutsch¬land zugrunde gehen. Sic! – Das Refe¬rateschreiben gerinnt hier zur metaphysischen Notwendigkeit; die beschissene Situation erzwungener Vereinzelung, der wir alle unsere kleine Neurose ver¬danken (eben jene, die uns anpassungsbereit macht), wird hier zum existen¬ziellen Erlebnis von rituellem Charakter hoch¬stilisiert – die Macht der Kastei¬ung, bevor man vor dem Altar der Wissenschaft hintritt. – Man könnte sol¬che Metaphern lange analysieren: sie schleppen ein ganzes Weltbild hinter sich her. Der existenzielle Erlebnischarakter von wissenschaftlichen (und hier ja nur banal quellenkritischen Arbeiten) verrät ebenso wie das Wort vom Rätsel der Geschichte eine Tendenz zur Mystifi¬zierung von Wissenschaft sel¬ber, die freilich ihren politischen Sinn hat; denn die Religion erfordert den Hohen Priester. – Ihm hat der gewöhnliche Sterbliche in Demut zu begeg¬nen. Wer aber in den heiligen Stand selbst eintreten will, der muß sich in langen Jahren der Expurgation – d. h. der Abschneidung aller Lebensinteres¬sen – auf das große Wahrheitserlebnis vorbereiten. Und viele sind berufen, aber nur wenige werden auserwählt. Das ist die natürliche Ordnung der menschlichen Lebewelt. – Darum aber geht es auch genau: der naturwüchsi¬gen Herrschaftsinfor¬mation, in der wir leben, den Schein des ‘Natürlichen’ verleihen. – Aber was solls: der hochdifferenzierte Verwertungsprozeß des Spätkapitalismus fordert heute ‘rationalere’ Ideologien als das Gewabere my¬stischen Nebels, die um das ‘Rätsel der Geschichte’ lagern. Die Tendenzen der gesellschaftlichen Entwicklung müssen in den Kategorien eines techni¬schen Verfügungswissens faßbar gemacht werden, um sie auf diese Weise manipulierbar zu ma¬chen. Und eben der Schein ihrer technischen als einer allge-meinen Verfügbarkeit nimmt heute die Funktion von Ideologie wahr. Hohe Priester sind nicht mehr gefragt. Herr Schubert (wie ein großer Teil der westdeutschen Historiker) und sein rigider Begriff von Privateigentum, den er auf unser Seminar anwendet, sind im Zeitalter einer scheinrationalen technischen Verfügbar¬keit = Manipulation längst Anachronismen – eben das macht die Kritik so schwierig. – Zu inhaltlichen Fragen. Aber der Kapitalis¬mus kommt mit seinen Widersprüchen nicht zu recht. Die Anarchie der Pri¬vatinteressen erzeugt zuweilen selbst an emp-findlichen Stellen des Systems Zonen der Windstille, in denen feudale Relikte eine längst anachronistische, weil disfunktionale Existenz behaupten können. Da wir es also einstweilen noch mit den Schuberts zu tun haben, – was unseren emanzipativen Interes¬sen eine beträchtliche Chance bietet! – und noch weitere Bemerkungen zu inhaltlichen Fragen, wie sie in den methodi¬schen Vorentscheidungen immer enthalten sind. – Was heute der konservativste Staatsrechtslehrer nicht be¬streiten würde: näm¬lich daß der ‘Staat eine Veranstaltung der Gesellschaft’ ist (Aschenberg) – Herr Schubert fühlt sich als Historiker und hält an der Schrebergartenidylle einer derartigen Fächertrennung fest; er bestreitet das unverdrossen. – Da wachsen bei ihm Staatskonzeptionen irgendwie naturhaft aus geschichtlichen Tie¬fen, blühen auf und verblühen und tragen dazwischen Früchte; Verfassungen, in denen ‘die Realität des Staates in komprimier¬tester Weise zum Ausdruck kommt’. – Nicht die Gesellschaft als allgemeinster Be¬griff für das organisierte Zusammenleben von Menschen hat einen Überbau von staatlichen und anderen recht¬lichen Regelungen und ihre jeweiligen Ideoloemen – nein, bei Herrn Schubert ist es der Staat, der einen geistigen und einen materiellen Unterbau hat. der ‘geistige’ besteht dann zum Bei-spiel aus Heinrich vorn Treitschke und den anderen, der ‘materielle’ ist dann wohl die übrige Gesellschaft. Treitschke: ‘Wir kommen zu der Erkenntnis, daß die Millionen ackern, schmieden und hobeln müssen, damit einige Tausend for¬schen, malen und dichten können’. – Indessen, Herr Schubert wider¬spricht sich selbst. Nachdem er gerade noch kategorisch festge¬stellt hat, daß ‘das nun mal im staatlichen Leben so ist’: näm¬lich daß es sich zu einem ‘Bündel von Faktoren, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen wie geistigen’ zusam¬mensetze, so relati-viert er diese allgemeine Aussage wenig später mit der Einlas¬sung, daß, würde das Seminar sich mit der Entstehungsge¬schichte der ‘abendländischen Republik’ befassen, zweifellos mehr von wirtschaftlichen und sozialen Fragen die Rede sein würde. – Darin steckt in der Umkehrung, daß das Primat der staatlichen gegenüber der gesellschaftlichen Verfassung eben nur für die Monarchie gelte, nicht aber für die sog. ‘abendländische Repu¬blik’. – Auch gegen eine solche Position lassen sich freilich be¬gründete Einwände erheben: ‘Monarchie’ ist selbst in Bezug nur auf staatliche Orga¬nisationsformen eine sehr oberflächliche Ty-pisierung. Es ist ja keineswegs ausgemacht, daß die späten For¬men konstitutioneller Monarchie in ihrer po¬litischen Funktion überhaupt noch etwas zu tun hatten mit den älteren Monarchien – vielleicht ebensowenig wir die Sowjetunion im Jahre 1936 mit den bürgerlichen ‘Demokratien’ im Westen. Wo ist es bewiesen, daß Verfas¬sungen die staatliche, geschweige die gesellschaftliche Realität ‘in kompri¬miertester Weise zum Ausdruck bringen’? – In Bezug auf die konstitutionelle Monarchie jedenfalls ließe sich das überhaupt erst behaupten, wenn man die Hypothese, daß die Monarchie im 19. Jahrhundert eine völlig andere Funk¬tion hatte als früher, widerlegt hätte. Indem aber die zentralen gesellschaftli¬chen Entwicklungen herausgeblendet werden, werden sinnvolle Fragestellun¬gen abgeschnitten – die ‘größere wissen¬schaftliche Erfahrung’ erweist sich als dumm – dreiste Fummelei. – Zu unserem Gegenvorschlag – Was haben dage¬gen wir vorge¬schlagen? Wollen wir nur von der ökonomischen Entwicklung und der der Arbeiterbewegung reden? Wollen wir euch alle zu Marxi-sten umfunktionieren? – Da hat offenbar das Vorurteil zu lesen verlernt. – Unser Vorschlag sah vor, zunächst die verfassungs¬rechtlichen (und sonstigen recht-lichen) Fixierungen, wie sie an bestimmten Punkten der französischen Ent-wicklung vorgenommen wurden, zur Kenntnis zu nehmen (I) – gerade um zu zeigen, daß die Kenntnisnahme allein nichts, aber auch nichts hergibt. Um aber den schönen Schein von Freiheit, Gleichheit und Brüder¬lichkeit zu hin¬terfragen, hätte eben die soziale Bewegung in Blick genommen werden müs¬sen (II). Und um wiederum sie nicht als abstrakte Bewegung zu beschreiben, hätten wir sie auf ihre ökonomischen Beweggründe hinterfragen müssen (III + IV). Und die wiederum auf ihre äußeren Bedingungen (V). Das erst hätte uns dann erlaubt, die Entwicklung aller gesellschaftlichen In¬stitutionen, einschließlich der staatlichen, im Blick auf ihre po¬litische Funktion neu in Betracht zu nehmen (VI), also nicht bloß in der Weise einer bornierten In¬stitutionsgeschichte. Dieser Überblick über die gesamte Gesellschaft als hochorganisierter, von Widersprüchen vorangetriebener Herrschaftszusam¬menhang hätte schließlich auch eine kritische Aufarbeitung der geistigen Produktion der Zeit erlaubt (VII). – Nicht wir sind es, die in¬haltliche Vor-entscheidungen treffen – das uns aufoktroyierte Konzept von Herrn Schubert tut es, indem es das Thema qualitativ so einengt, daß eine sinnvolle Hypo-thesenbildung nicht mehr möglich ist. Damit erfüllt es die einfachsten Krite¬rien von Wissenschaftlichkeit nicht mehr. – Es gebe keine Quellen zu unse¬rem Thema, hat Herr Schubert eingewandt. Aber wo sind denn seine? Müs¬sen wir auf die banalsten logischen Grundregeln zurückkommen, daß erst zwei Tatbestände einen Zusammenhang konstituieren können? Was sagen denn die einsamen Proklama¬tionen eines Verfassungstextes für sich genom¬men aus? Nichts doch offenbar! Aber eine Menge in ihrem konkreten ge¬sellschaftlichen Kontext. Den aber wiederum sollen wir auf Ok¬troi von Herrn Schubert ausblenden. – Und überhaupt: Quellen! Wie kommen denn wohl Referate (wie 31 – 5 4 in der Themenliste) vom Typ ‘Entwicklung der engli¬schen Monarchie 1815 – 1914’ zu-stande? Aus Arbeit an den Quellen viel¬leicht? – Aber diese ‘Arbeit an den Quellen’ – als ein Akt der Versenkung in die ‘Objektivität’ des historischen Materials – ist ohnehin ein My¬thos. Denn Quellen für sich genommen sagen nichts aus – erst indem ich ihre Sprache in meine Sprache (und das ist immer auch zugleich mein Verständnis) übersetze, sagen sie etwas. Der Historiker als ein Spätergeborener kann sich in dieser Eigen¬schaft niemals neutralisieren; er darf es auch nicht, weil er mit diesem Akt eben die (niemals unpolitischen) theoretischen oder auch bloß weltan¬schaulichen Implikationen seiner Interpretation der Überprüfung entzöge. Genau das aber ist ja auch die politi¬sche Funktion der bürgerlichen Ge-schichtsschreibung – die Auto¬rität einer unpolitischen und unparteiischen Einstellung für sich, als fiktiver Zeitgenosse des vergangenen Zeitalters sozu-sagen, zu reklamieren. Und seine Klasseninteressen so zu ver¬schleiern. – Aber vergebens. Denn mindestens im nackten Zwang, den gegen jeden Versuch ei¬ner Befragung der Widersprüche einer solchen harmonisierenden Ge-schichtsschreibung sich wendet, zeigt sich die herrschende Lehre als Herr-schaftsmittel, d. h. als Fortsetzung realer Herrschaft mit anderen Mitteln. Und wo diese Mittel – als Palliative für eine häßliche Wirklichkeit – versa¬gen, treten die Herrschaftsverhältnisse selbst nackt hervor. Da hört das Argumen¬tieren auf, da wird klar gestellt, wer der Herr im Haus ist. – Fazit – Herr Schubert hat klar gestellt, wer Herr im Haus ist. Aber die Methoden, die Herr Schubert anwendet, sind entsprechend seiner Geschichtsphilosophie ganz anachroni¬stisch. Wo die flotten Technokraten dahrendorfscher Bauart auf den Schienen eines eingefahrenen positivistischen Jargons herangleiten und einen, nach konzentriertem Bombardement mit ‘Fakten’, zu überrollen versuchen, da kommt Herr Schubert auf den Konturen altertümlicher Be¬kenntnisse dahergestelzt und rasselt mit dem Säbel. Er macht gar keinen Hehl aus dem Zwang, den er anwendet. – Und daher ist nun wohl auch jedem letzten Seminarteilnehmer, dem niemand bisher an den Grundfesten sei¬ner heilen Welt gerüttelt hat, klar geworden, was da mit ihm passiert. Herr Schu¬bert, indem er ihm ins Gesicht sagt ‘Sie ha¬ben zu mir Vertrauen zu haben!’ macht’s möglich. – Kommilito¬nen, es ist so: – Ihr wißt genau, was los ist. Ihr wißt, daß hinter Herrn Schuberts Themenvorschlag ein ganz privates For-schungs – bzw. Berufsinteresse steht und sonst nichts. – Viel¬leicht frustriert es euch langsam, dauernd darüber zu reden, was gemacht wird, ohne daß ir¬gendwas gemacht wird. Uns auch. Aber andererseits sollte es eine Grenze ge¬ben, bis zu der hin man sich widerstandslos erpressen läßt. Der Fall ist ex¬emplarisch; so werden wir dauernd erpreßt, bis wir schon alles nur noch als Pflichtübung begreifen, die man möglichst schnell absolviert. – Aber oben, wo wir uns so weit haben bringen lassen, sind wir schon zurückgedrängt auf einen Status von Sprachlosigkeit und Passivität, der im Grunde schon das Ende unserer Kritikfähigkeit und den Beginn unserer unbeschränkten Ver¬wendungsfähigkeit bedeutet. Dann sind wir nur noch bloße Objekte im ge¬sellschaftlichen Verwertungsprozeß. – Deshalb kann es jetzt nicht mehr genü¬gen, uns frisch – fröhlich in eine Arbeit zu stür¬zen, deren einziger Sinn es sein kann, daß ein Schein dabei herausspringt. Die Emigration andererseits, die Herr Schubert uns so großzügig angeboten hat, ist solange keine Lösung, wie wir alle noch ein beschissenes Scheinstudium zu absolvieren gezwungen sind und das Monopol des professoralen Lehrbetriebs noch nicht gebrochen ha¬ben. – Eben dazu könnte das Schubert – Seminar aber ein Auftakt sein! Ma¬chen wir’s dazu! – Ihr wißt jedoch, mit welch hohem persönlichen Risiko das dann verbunden ist, wenn der sog. ‘Seminarleiter’ sich einen, der die Schnauze noch aufgemacht hat, herausgreifen kann und ihr dazu schweigt. Darum genügt es jetzt nicht mehr, am Stammtisch gegen Schubert zu mot¬zen. Wenn wir ihm noch klarmachen wollen, daß dies un¬ser Seminar ist und nicht seines, dann bedarf es jetzt eines Mindestmaßes an praktischer Solida¬rität aller Seminarteilnehmer. Heute noch. – Ad Hoc Gruppe.“
Flugblatt Ad Hoc Gruppe Geschichte 14.4.1969; Archiv
1240) Flugblatt>14.04.1969>>Ad Hoc Gruppe Geschichte: „Götterdämmerung“
„In der letzten Woche hat die Vollversammlung der Historiker beschlossen, von den Lehrstuhlinhabern ein Mindestmaß an Mit¬bestimmung bei der Ver-abschiedung der Lehrpläne für das kom¬mende Semester zu fordern. Die Mi-nimalforderung besagt, daß den Studenten mindestens bestimmte Möglich¬keiten der Auswahl gegeben werden müßten, und daß für Themen, an denen ein starkes Interesse bestünde, gleichberechtigte Arbeitsmöglichkei¬ten in stu¬dentischen Seminaren geschaffen werden müßten. – Das alles ist nun, weil schon am Ende des letzten Semesters, pauschal abgelehnt worden, mit dem Hinweis, daß ja niemand daran gehindert sei, Wünsche zu äußern (‘Im Ge¬genteil, Sie können jederzeit in meine Sprechstunde kommen’), und die The¬men würden schon seit langem keineswegs allein festgelegt, sondern in Krei¬sen der bewährten Mitarbeiter besprochen, es seien also bereits jetzt alle Möglichkeiten einer vernünftigen Mitwirkung gegeben, im Übrigen aber werde man sich auf keinen Fall ‘plebiszitären Zwängen’ unterwerfen, usw. usw. – Freilich angesichts eines solchen krassen Beispiels – nein, Schauspiels ordinarialer Willkür, wie es Schubert am Montag geliefert hat, erweisen sich alle Versicherungen, die Studenten könnten ja durchaus ihre Lerninteressen in den bestehenden professoralen Lehrbetrieb einbringen, als blanker Hohn. – In einer Vorbespre-chung am Ende des letzten Semesters hat Schubert sein Thema vorgestellt; man durfte Verbesserungsvorschläge machen. – Daraus leitete er in der ersten Sitzung in diesem Semester das Recht ab, die betreten schweigende Mehrheit gegen eine frech Kritik übende Minderheit (‘Die Herren von links’) zu vereinnah¬men. Im übrigen teilte er auch gleich mit, daß jedermann zu ihm Vertrauen haben müsse, sonst werde er ‘sein’ Seminar nicht ab¬halten können. – Die ‘Minderheit’ hielt sich formal an alle Re¬geln, um Herrn Schubert keinen Vorwand zum Abbruch des un-bequemen Seminars zu liefern. Allerdings hielten sie nicht den Mund. Sie begründeten ihre Kritik. Bald war es nicht mehr nur die Minderheit, die Schuberts vorgekauten Fak¬tenbrei nicht wiederkauen mochte. In der dritten Sitzung verließ Schubert den Raum, nachdem ein Seminarteilnehmer bemerkt hatte, daß ein Diskussions¬verfahren, wonach die Grundinformationen sich allein auf das Privatwissen von vier oder fünf Studenten stützten, ohne daß die übrigen instand versetzt würden, diese Information zu überprüfen, nicht die Kriterien von Wissen-schaftlichkeit er¬füllte. – Bevor Schubert ging, drohte er an, in Zukunft auf die geringste ‘Störung’ hin das Seminar ganz abzubrechen – wobei er ‘Störung‘ schon vorher definierte hatte als ‘der Ton, in dem hier mit mir geredet wird’. – Die Kritiker waren jetzt sehr vorsichtig. Sie merkten, daß Schubert dieses Seminar so schnell wie möglich los sein wollte. Und den Gefallen wollten sie ihm nicht tun. Sie wußten, daß sie den Mund nicht mehr auftun durften. Sie beschlossen, es ihm schriftlich zu geben: – Nämlich, daß die Mehrzahl der Seminarteilnehmer mit seiner Themenstellung und Seminarführung nicht ein¬verstanden sei, und daß sie fordere, wenn schon eine offenen Diskussion nicht mehr zugelassen wurde, wenigstens ausziehen zu dürfen und ein eigenes Seminar zu machen – natürlich ohne Diskriminierung, also mit Schein. – Was folgte, muß irgendwo zwischen Lehrstück und Schmierenko¬mödie eingeordnet werden: Herr Schubert entnimmt der Wandtafel, daß 26 (später 30) Seminar¬teilnehmer (von 54) die Resolution unterschrieben haben. Herr Schubert for¬dert streng die Unter¬schriftenliste; sie wird ihm zögernd überreicht. Herr Schubert prüft die Namen mit Interesse durch und erklärt sodann: 26 Seminarteilnehmer hätten ihm das Mißtrauen ausgesprochen; es bestehe für seine Seminarführung bei diesen 26 Teilnehmern offenbar keine Vertrau¬ensbasis mehr; das sei eine erneute schwere Störung; er fordere die 26 daher auf, sein Seminar zu verlassen. (Schweigen). Er sehe, daß man ihn weiterhin stören wolle. Damit sei dies Seminar für ihn beendet. Und geht. – Er wird aufgefordert, die Unterschriftenliste wieder herauszugeben. Nein, die werde er behalten. ‘Die geht an den Rektor’. Wenig später entsteht ein Gedränge an der Photokopiermaschine – die unteren Ränge des Lehrkörpers kopieren flei¬ßig die Unterschrif¬ten. – Der Kasus ist lächerlich, aber gar nicht komisch. Denn diese Groteske steht verflucht fest auf dem Boden unserer frei¬heitlich – demokratischen Grundordnung, d. h., sie hat die herr¬schende Auslegung der ‘Freiheit von Forschung und Lehre’ ver¬mutlich auf ihrer Seite. Wenngleich wir die rechtlichen Möglich¬keiten, Herr Schubert zur Wiederaufnahme zu zwingen, genau prüfen werden. Aber wie dem auch sei: wir haben ein Recht auf unsere Ausbildung. Wir haben ein Recht auf diesen (Scheiß – ) Schein. – Und wir haben ein Recht, von Herrn Schubert eine öffentliche Rechtferti¬gung zu verlangen, für diese kollektiv ge¬gen uns verhängte Disziplinarma߬nahme. – Schubert, Kluke, Gembruch und Co. – Darin steckt keine Alterna¬tive mehr außer der, gegen die Machtbefugnisse dieser Einzelpersonen unser Recht auf unsere Ausbildung jetzt endlich durchzusetzen. – Be¬ratet zusam¬men mit den Fachschaftskandidaten über zu ergrei¬fende Maßnahmen. Kommt zur Vollversammlung (heute Mittwoch, 13.30 Uhr).“
Flugblatt Ad Hoc Gruppe Geschichte 14.4.1969; Archiv
1241) Flugblatt>14.04.1969>>Ad Hoc Gruppe Geschichte: „Kritik“
„Studentisches Gegenkonzept zum Seminar ‘Die konstitutionelle Monarchie im 19. Jahrhundert’. – Kritik – Das Seminar stellt sich zum Thema ‘Die konstitutionelle Monarchie im 19. Jahrhundert’. Da eine genauere Konzeption von Herrn Schubert bis jetzt nicht vorgelegt wurde, muß man sich einstweilen an die vorgeschlagenen Verfassungstexte und Referatthemen halten. Demnach sollen Verfassungsfragen vor allem Frankreichs, Belgiens, Preußens, des Reichs, England und Japans behandelt werden, daneben (in Referaten) der Vereinigten Staaten, der Niederlande, der skandinavischen Länder, Österreichs und einer Reihe süddeutscher Staaten. In diesem Brei von Einzeldaten sollen nach doch dreißig Theoretiker, Politiker – Apologeten wie kritische Kritiker – untergerührt werden, sowie zwei Lexika und die konservative, liberale und sozialistische Publizistik der Zeit. Ein Schuß ‘Soziologie’ soll das Ganze genießbar machen. Von insgesamt 65 Themen befassen sich 32 mit zeitgenössischen Theorien über die konstitutionelle Monarchie. 23 geben summarische Überblicke oder abstrakte Vergleiche aus der Verfassungsgeschichte der oben genannten Staaten, 9 sollen soziologische (wohl eher statistische) Daten aus den deutschen Oberschichten liefern. Es ist klar, daß eine so ungeheure Menge an Material innerhalb von 3 Monaten nicht verarbeitet werden kann, schon gar nicht nach dem simplen Organisationsschema unstrukturierter Gruppendiskussionen, die sich auf beziehungslose Einzelquellen und monologische Referate von Individuen stützen. Zudem werden wohl kaum alle Themen bearbeitet werden, so daß das zur Verfügung stehende Material statt nach sachlichen Gesichtspunkten sich nach dem zufälligen Muster individueller Präferenzen erst ergeben wird. Weiterhin ist es ungewiß, nach welchen Kriterien aus diesem amorphen Haufen historischer Einzeldaten heraus die Diskussionsthemen für die einzelnen Sitzungen bestimmt werden (es besteht nach der letzten Sitzung – gemeint ist die erste, die Red.) die begründete Befürchtung, daß nicht die Lerninteressen der Studierenden, sondern die ‘wissenschaftliche Erfahrung’ eines Einzelnen den Ausschlag geben wird. Das angebotene ‘Konzept’ ist aber nicht nur in quantitativer Hinsicht undurchführbar, sondern zugleich in qualitativer Hinsicht unzureichend. Schon die kurze Diskussion der letzten Stunde hat sichtbar ergeben, daß es ein unmögliches Verfahren ist, mittels allgemeiner Überblicke oder Vergleiche (Themen 31 bis 54) nur die autonome Bewegung der Verfassungsentwicklung zu schildern, ohne die bewegenden Kräfte selbst (nämlich die gesellschaftlichen Konflikte und ihre sozio – ökonomischen Ursache) ins Blickfeld zu nehmen. Eine solche einseitige Behandlung staatlicher Organisationsformen geht offenbar von einer Trennbarkeit von Staats – und Gesellschaftsverfassung aus, wie sie auch für das 19. Jahrhundert nicht begründbar ist – es sei denn, man nähme die liberalen Theoretiker beim Wort, ohne ihre politischen Interessen in Rechnung zu stellen. Das eben ist die Gefahr bei abstrakt geistesgeschichtlichen Themen wie 1 bis 39: Sie leisten der Fiktion Vorschub, als habe sich die tatsächliche Verfassungsentwicklung nach der Rationalität der theoretischen Entwürfe entschieden und nicht nach den Herrschaftsinteressen einzelner Gruppen der Gesellschaft . Insofern scheint sich das von Herrn Schubert vorgeschlagene Verfahren an die Methodik einer idealistischen Geschichtsschreibung im schlechtesten Sinne zu halten: Es fingiert, die Verfassungsentwicklung sei so gegangen, weil dieser oder jener Theoretiker diese oder jene Theorie entwickelt habe statt vielmehr die Theoriebildung als einen Akt entweder von Bewußtmachung oder Verschleierung bereits objektiv vorhandener Entwicklungen darzustellen. er Themenplan (und an den allein muß man sich bisher halten) kombiniert also bloße Institutionengeschichte (nicht einmal Verfassungsgeschichte) entweder in gröbster idealistischer Verkehrung oder aber beziehungslos mit reiner Geistesgeschichte, und fügt dem als Karikatur von Sozialgeschichte ‘soziologische’ Themen an, die die ganze soziale Frage auf dynastische Veränderungen und die Rotation der Herrschaftseliten reduziert. Schon die kurze Kritik ergibt, daß es sich bei all diesen methodischen Fragen um inhaltliche Vorentscheidungen handelt, die jetzt – als Arbeitshypothesen – so oder so getroffen werden müssen. Es stimmt nicht, wie Herr Schubert behauptet hat, daß sein Konzept offen ließe, ob nach der französischen Revolution ‘die Monarchie’ in die Krise geriet, oder nicht vielmehr ein ganzes Gesellschaftschaftssystem als ein Herrschaftszusammenhang, der sich nun den gesellschaftlichen Veränderungen entsprechend seinerseits ändert. Wir haben also eine inhaltliche Vorentscheidung zu treffen, um sie dann am Material selbst zu bewähren, und wir sollten diese Vorentscheidung nicht der ‘wissenschaftlichen Erfahrung’ eines Einzelnen, sondern unserem eigenen kritischen Verstand anvertrauen. Im übrigen finden wir es nicht besonders anmaßend festzustellen, daß wir immerhin in der Lage sind, ein methodisches Verfahren vorzuschlagen und inhaltlich zu begründen, während Herr Schubert ein präzises Konzept, das quantitativ durchführbar und qualitativ ausreichend wäre, erst noch zu liefern hätte. Wir schlagen also vor, daß die Seminarteilnehmer – um deren wissenschaftliche Ausbildung es letzten Endes geht – noch einmal auf der Basis des vorgelegten oder noch vorzulegender Konzepte eine offene Diskussion darüber führen, was in dieser Hinsicht, vor allem aber auch nach den eigenen Lerninteressen, entscheiden.
Flugblatt Ad Hoc Gruppe Geschichte 14.4.1969; Archiv
1242) Niederschrift>14.04.1969>>Senat Sitzung: „Schmierereien im Universi-tätsbereich“
„Der Kurator fragt, ob Schmierereien an Universitätsgebäuden sofort nach ihrer Feststellung beseitigt werden sollen. Ein ent¬sprechender Appell an ma߬gebende Personen des AStA auf Un¬terlassung der Schmierereien ist ergeb¬nislos verlaufen. Der Rek¬tor empfiehlt, im Einvernehmen mit dem Ausschuß, die Verstär¬kung des Wachdienstes, fotographische Aufnahmen von Schmie¬rereien, damit ggf. Strafanzeige bzw. Schadensersatzansprüche gestellt werden können. – Im übrigen sollen die gegen die Sitte verstoßenden Sätze und Wörter übermalt werden. Außerdem sei zu überlegen, ob nicht die Schlüs¬selanlagen zu bestimmten Ge¬bäuden zu ändern sind.“
Protokoll Senatssitzung 14.4.1969; Archiv
1243) Resolution>14.04.1969>>Seminarteilnehmer Schubert: „Schubert sagt öffentlich die Unwahrheit“
„1) ‘Das Thema wurde keineswegs von mir allein, sondern am Ende des letzten Seminars mit den Studenten – etwa 20 – zu¬sammen ausgearbeitet.’ – Das ist, wie jeder weiß, falsch. Das Thema wurde (wie auch in diesem Seme¬ster) bereits zu Beginn des letzten Semesters von Schubert eigenmächtig fest¬gelegt. Das Häuflein seiner Getreuen (‘meine bewährten Mitarbeiter’) durfte in einer sog. Vor – (wieso eigentlich ‘Vor’ – ) Besprechung zu den Referatthe¬men Verbesserungsvorschläge machen; nach einem Zip¬fel vom Mantel des Herrn, der durch die Geschichte schreitet, haschen. Was die Wege des Herrn nicht weniger unerforschlich macht. – 2) Der alternative Themenvorschlag lautete: ‘Die sozi-alhistorische Grundlage des Bonner Partismus’. – Das ist so schön, daß man weinen möchte. Aber wir wollen Herrn Schubert nicht für das dusselige Lokalreporterchen des dusseligen Lo¬kalblättchens verantwortlich machen, dem er so großzügig ein Interview gewährt hat (und die FR ist ja bekanntlich auch ganz schön linksradikal). – Aber selbst wenn unser Recke von der spitzen Feder recht verstanden hätte: nämlich ‘Bonarpartismus’, stellte diese Aussage eine wissenschaftliche Verfälschung unwi¬derleglicher Tatbestände dar und zwar von Seiten Herrn Schu¬berts! – Das nebenstehende Konzept haben wir dem Seminar schriftlich vorgelegt. Herr Schubert hat es gekannt. – Seine be¬wußt falsche Aussage jetzt zeigt, wie wenig sicher er sich seiner Sache ist: um seine zentrale Behauptung, nämlich wir hätten et¬was ganz anderes zu machen verlangt, durchzuhalten, muß er zu den notdürftig¬sten Fälschungen greifen. – Wir haben bewußt eine so bescheidene wie ein¬leuchtende Forderung gestellt, um zu zeigen, wie gering unsere Möglichkeit der Selbstbestimmung in diesem Lehrbetrieb sind, d. h. wie absolut die ordi¬nariale Gewalt über uns nach wie vor ist. Schubert hat das so überwältigend demonstriert, wie das niemand von uns für möglich gehalten hätte. – Die unterzeichnenden Seminarteilnehmer erklären, daß sie mit der Seminarfüh¬rung von Herrn Professor Schubert nicht einverstanden sind, und daß die Themenstellung in der gegen¬wärtigen Form ihren Lerninteressen nicht ent-spricht. – Sie for¬dern Herrn Professor Schubert auf, – entweder noch einmal die offene Diskussion mit Abstimmung über die von ihm vorgeschla¬genen Themenstellung zuzulassen, – oder ein studentisches Parallel¬seminar zu er-möglichen, in das die Seminar¬teilnehmer ihre Lerninteressen einbringen und in dem sie ihren Arbeitsmo¬dus nach eigener wissenschaftstheoretischer Ein¬sicht bestimmen können, und für das in gleicher Weise wir für das Seminar von Herrn Schubert selbst Scheine erteilt werden, sofern ein schrift¬licher Leistungsnachweis erbracht werden kann.“ [Es folgen 26 Unterschriften …].
Resolution Seminarteilnehmer Schubert 14.4.1969; Archiv
1244) Artikel>15.04.1969>>FR: „Der SDS will jetzt revolu¬tionäre Disziplin üben“
„Frankfurter Delegiertenkonferenz diesmal ohne Clownereien – Harte und sachliche Diskussion – Der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS) hat die ‘revolutionäre Disziplin’ entdeckt. Das äußert sich nicht nur in Forderungen einiger Bundesvorstandsmitglieder nach einer lang¬fristigen politischen Konzeption, sondern auch in der Diskussion über diese Konzeption. Seit der Bundesdelegiertenkonferenz im September vergangenen Jahres sind die Genossen nicht wieder¬zuerkennen. An der Stätte ihres letztjährigen Happenings, dem Frankfurter Studentenhaus, wurde zwei Tage lang diskutiert, hart, aber sachlich. Von Tomatenwürfen nicht emanzipierter Ge¬nossinnen, von Clownereien á la Langhans und Teufel keine Spur mehr. Sind dem SDS seine mehr oder weniger offenkundigen Mißerfolge der letzten Zeit in die Knochen gefahren? In der Tat, die Töne der Selbstkritik sind nicht zu überhören. Hinter der Suche nach verbindlichen Richtlinien im Kampf gegen die ver¬haßte spätkapitalistische Ge¬sell-schaftsordnung steht die Be¬fürchtung, die Organisation könne auseinanderfallen, wenn die Genossen, von Enttäuschung und Frustration im antiautoritären Kampf heimgesucht, in individuelle Gammelei abgleiten würden. – Wie dem zu wehren sei, darüber freilich sind die Ansichten im SDS zwischen Heidelberg und Berlin, zwischen Frankfurt am Main und München recht geteilt. Am deutlichsten wurde das in der Frage der politischen Mobilisierbarkeit der Arbeitermassen, die vom SDS noch immer nicht verloren gegeben ist und zum zen¬tralen Thema der ersten diesjährigen Delegiertenkonferenz in Frankfurt wurde. Die ‘Heidelberger’ legten dem Plenum ein in der vorausgegangenen viertägigen Arbeitskonferenz produziertes Pa¬pier zur ‘Rekonstruktion der Arbeiterbewegung’ vor, das den Genossen als Leitlinie zur ‘Politisierung an der Basis’ dienen sollte. Die ‘Frankfurter’ witterten im Versuch, die Arbeiter und Lehrlinge unmittelbar durch Basisgruppen im Betrieb, in Berufs¬schulen und Lehrlingsheimen politisch zu mobilisieren, zu tradi¬tionalistische Tendenzen und antworteten mit einem Gegenpapier. Sie erinnern an eigene Erfahrungen mit ‘Betriebsprojektgruppen’, die letzten Endes doch nur in ‘reformistischer und ökonomischer Kleinarbeit und Interessenpolitik á la KP und linker Gewerk¬schaften’ versandeten. – Die Gegentaktik heißt ‘Stadtteilbasisgruppen’. In ihnen soll das revolutionäre Potential im Monteuranzug durch militante Aktionen dem politischen Be¬wußtsein zugeführt werden, das dann am Arbeitsplatz zur Ver¬mittlung – wie es im SDS – Jargon heißt – mit den ‘latenten in¬nerbetrieblichen Konflikten relevant werden’ soll. Hans – Jürgen Krahl, dessen Nasenbein die Bekanntschaft mit Polizeifäusten noch deutlich anzusehen ist, weiß das zu übersetzen: ‘Die Ar¬beiter müssen lernen, wann Gewalt sinnvoll ist und wann nicht.’ – Einen ‘heißen Sommer’ verspricht den Repräsentanten dieses Staates nicht nur ein Plakat, das im Vorraum des Festsaals im Frankfurter Studentenhaus neben allerlei Raubdrucken für zwei Mark von schläfrig sich hinlümmelnden Genossen feilgeboten wird. Der SDS im Saal – von Müdigkeit ist hier trotz Mammut¬diskussionen nichts zu spüren – beginnt seine Pläne zu konkre¬tisieren. Die Themen sind ‘Justizkampagne‘, das geplante Ord¬nungsrecht an bundesdeutschen Universitäten und der Bundes-tagswahlkampf. Ansätze genug – meinen die Genossen – um die Lethargie und weitgehende Isolation des SDS auch innerhalb der Außerparlamentarischen Opposition zu sprengen. – Nicht länger nur als ‘karitative Demonstrantenschutzveranstaltung’ will man den Kampf gegen eine ‘autoritäre Klassenjustiz‘ verstanden wis¬sen. Die beste ‘Justizkampagne’ die es je gab, soll aus der Taufe gehoben werden. Eine Offensive. Mit dem Begriff Klassenjustiz wurde (bisher) in moralischer Absicht versucht, das Vorgehen von Gerichten und Polizei als an dem Interesse der herrschenden Klasse orientierte Repression zu denunzieren, heißt es in einem Papier zum Stand der Diskussion zur ‘Justizkampagne’. Um das zu ändern müsse nun versucht werden, die strukturellen macht¬politischen Funktionen der Justiz durchsichtig zu machen und damit die möglichen Ansätze eines Kampfes gegen diese Repres¬sion zu analysieren. Statt sich von Prozeß zu Prozeß in morali¬schen Solidaritätsappellen zu ergehen, will der SDS nun an der Basis agitieren: vor Strafanstalten und in Strafanstalten, durch die dort einsitzenden Genossen. Der Justizapparat könne am be¬sten an seiner schwächsten Stelle – am Strafvollzug nämlich – verunsichert werden. – ‘Revisionistischen’ Parteien wie der DKP und ‘post¬revisionistischen’ wie der SPD will der SDS im ohnehin heißen Wahlkampfgerangel den Marsch blasen. Ob zur Entlarvung dieser Parteien im Sinne des SDS allerdings das Sprengen von Wahlkampfveranstaltungen das geeignete Mittel ist, darüber streiten sich die SDSler. Dem neuerwachten Selbstvertrauen des SDS können solche Meinungsverschiedenheiten freilich kaum Ab¬bruch tun. Man sieht sich wieder als die Avantgarde einer so¬zialistischen Revolution in der Bundesrepublik, als bestimmende Organisation eines Klassenkampfes, der allerdings erst noch zu entfachen wäre. Und aus West – Berlin kommen die Ideen, sich auf der Grundlage des neuen Selbstverständnisses als Kaderorgani¬sation zu einer Kaderpartei zu entwickeln, mit antiautoritärem Zentralkomitee, versteht sich. Doch steht zu erwarten, daß sich mancher SDS – Genosse auf solch traditionalistische Organisation der Revolution nicht einlassen wird. Fazit aller unvollendeten Diskussionen bei der Dele¬gie¬rten¬konferenz: Tot ist der SDS nicht.“
FR, 15.4.1969
1245) Pressemitteilung>15.04.1969>>Verein Iranischer Studenten: „Die Ausländerpolizei und der Fall Taheri“
„Die Ausländerpolizei und der Fall Taheri – Die Ausländerge¬setze an sich sind undemokratisch – dennoch hat es die Aus¬länderpolizei nötig, sogar diese Gesetze zu übertreten. Man ope¬riert will¬kürlich, je nach der politischen Situation. Die Me-thoden, mit denen die Aus¬länderpolizei den Fall Taheri behan¬delt, zeigen nochmals in aller Deutlichkeit, den undemokrati¬schen Charakter dieser Behörde, die nicht einmal bereit ist, ‘die primitivsten Gebote der Humanität’ zu respektieren. Durch den Aus¬schluß der Öffentlichkeit, durch den Entzug der, einem Festgenommenen zu¬stehenden Rechtsmittel und durch falsche Be¬richterstattung sollte der irani¬sche Soziologiestudent Taheri durch die Hintertür abgeschoben werden. Dies rief den massen¬haften Protest fort¬schrittlicher Studenten hervor, denn zwei¬fellos wollte die Aus¬länderpolizei hierdurch einen mißliebigen Zeugen im Fall Krahl beseitigen. – Während und nach seiner Festnahme wurde Taheri schwer mißhandelt. – Im Polizeipräsidium wurde er von mehreren Polizisten geprügelt, an den Haaren gezogen und mit dem Kopf gegen die Wand ge-schlagen. – Wir betrachten das Verhalten der Ausländerpolizei als Ein-schüchterungsversuch ge¬gen politisch engagierte ausländische Studenten. – Wir prote¬stieren gegen die ungesetzmäßigen und drakonischen Maßnahmen der Frankfurter Polizei und fordern: – 1. Die Aufhebung der Ausweisungs¬verfügung für Taheri – 2. Die Gewährung aller Rechtsmittel, die Taheri zu¬stehen.“
Pressemitteilung Verein Iranischer Studenten 15.4.1969; Archiv
1246) Verfügung>15.04.1969>>Rektor an AStA: Aufhebung Beschlüsse Studen-tenparlament 06.02. und 11.02.1969
„Die in den Sitzungen des Studentenparlaments vom 6. Februar 1969 und 11. Februar 1969 gefaßten Beschlüsse sind wegen Be¬schlußunfähigkeit des Studentenparlaments ungültig. – Gründe: Die Ungültigkeit beruht auf den Erwägungen, die Sie meiner Verfügung vom 24. März 1969 entnehmen können. – In der Sit¬zung des Studentenparlaments vom 6. Februar 1969 und in der Sitzung vom 11. Februar 1969 waren jeweils nur 15 Parlaments¬mitglieder anwesend. Da sich unter ihnen die Vertreter der Fachschaften Abteilung für Erziehungswissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Wirtschafts – und Sozialwissenschaften und Philosophie befanden, deren Legitimation nicht nachprüfbar ist, muß ich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, daß diese Vertreter nicht Parlamentsmitglieder sind. – Diese Verfü¬gung wird nach § 80 Abs. 2, Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung für sofortig vollziehbar erklärt. An dieser sofortigen Vollzieh¬barkeit besteht ein öffentliches Interesse, denn im Interesse al¬ler Studenten muß verhindert werden, daß Beschlüsse weiterhin in Kraft bleiben und für die Studentenschaft verbindlich sind, an deren Entscheidung Unberechtigte mitgewirkt haben. Ande¬rerseits besteht ein öffentliches Interesse an einer weiteren Arbeitsfähigkeit der Studentenschaft. – Rechtsmittelbelehrung: – Gegen diesen Bescheid können Sie gemäß §§ 68 ff. der Verwal¬tungsgerichtsordnung vom 21.1.1960 Widerspruch erheben. Der Widerspruch muß innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift des Rektorats der Johann Wolfgang Goethe – Universität erhoben werden. Der Wider¬spruch ist an mich zu richten und bei mir einzulegen. Der Wi¬derspruch muß als solcher bezeichnet sein, den angefochtenen Bescheid erkennen lassen und einen bestimmten Antrag enthal-ten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.“
Verfügung Rektor an AStA 15.4.1969; Rektorat 410 – 05, M.3
1247) Verfügung>15.04.1969>>Rektor an Studentenschaft: Ungültigkeit der Beschlüsse Studentenparlament 06. und 11.02.1969
„Die in den Sitzungen des Studentenparlaments vom 6. Februar 1969 und 11. Februar 1969 gefaßten Beschlüsse sind wegen Beschlußunfähigkeit des Studentenparlaments ungültig. – Gründe: – Die Ungültigkeit beruht auf den Erwägungen, die Sie meiner Verfügung vom 24. März 1969 entnehmen kön¬nen. – In der Sitzung des Studentenparlaments vom 6. Februar 1969 und in der Sitzung vom 11. Februar 1969 waren jeweils nur 15 Parlamentsmitglieder anwesend. Da sich unter ihnen die Ver¬treter der Fachschaften Abteilung für Erziehungswissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Wirtschafts – und Sozialwissen¬schaften und Philosophie befanden, deren Legitimation nicht nachprüfbar ist, muß ich bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, daß diese Vertreter nicht Parlamentsmitglieder sind. – Diese Verfügung wird nach § 80 Abs. 2, Ziff. 4 Verwaltungsge¬richtsordnung für sofortig vollziehbar er¬klärt. An dieser sofor¬tigen Vollziehbarkeit besteht ein öffentliches Interesse, denn im Interesse aller Studenten muß verhindert werden, daß Beschlüsse weiterhin in Kraft bleiben und für die Studentenschaft verbind¬lich sind, an deren Entscheidung Unberechtigte mitgewirkt ha¬ben. Andererseits besteht ein öffentliches Interesse an einer weiteren Arbeitsfähigkeit der Studentenschaft.“
Verfügung Rektor an Studentenschaft 15.4.1969; Rektorat 410 – 05/M.3
1248) Flugblatt>16.04.1969>>Fachschaft Germanistik: Aufruf zur Vollver¬sammlung am 24.04.1969
„Gegen Ende des letzten Semesters entdeckte der Rektor dieser Universität, Herr Rüegg, sein Interesse an der – nun politi¬schen – Arbeit der Fachschaften: er forderte diese auf, sich praktisch seiner Kontrolle zu unterwerfen; die Fachschaftsver¬tretung des Deutschen Seminars lehnte diese politische Kontrolle strikt ab. – Nachdem in den letzten Tagen des Wintersemesters eine neue, nun wieder als politische sich verstehende Fach¬schaftsvertretung gewählt war, war es der geschäftsführende Direktor des Deutschen Seminars, Herr Brackert, der – als bisher einziger Ordinarius der Universität – in kühner Wahrnahme sei¬ner politischen Sendung dem Rektor die Sabotage der Fach¬schaftsarbeit abnahm und die erste einer ganzen Reihe von Amtsenthebungen von Fachschaften zustande bracht; B’s vorgeb¬liche Gründe: es sei nicht erwiesen, daß nur Germanisten ab-stimmten – die Wahl sei nicht korrekt angekündigt und durch¬geführt worden etc. – Wir werden deswegen am Donnerstag (24. April), um 18.00 Uhr in Hörsaal H (gegenüber der Aula) eine Fachschaftsvollversammlung stattfinden lassen, in der über das weitere Vorgehen zu diskutieren wäre. – Als Tagesordnung schlagen wir vor: – Wiedereinsetzung der Fachschaftsvertretung – Diskussion der drei studentischen Seminare – Diskussion über den Umbau des Deutschen Seminars – Seminarprogramme des kommenden Wintersemesters – Diskussion des neuen Ordnungsrechts – (Selbstverständlich ist dieser Vorschlag nicht verbindlich).“
Flugblatt Fachschaft Germanistik 16.4.1969; Archiv
1249) Niederschrift>16.04.1969>>Senat Sitzung: „Satzungsgebendes Konzil“
„ a)[…]Der Rektor setzt den Senat davon in Kenntnis, daß der für die Einberufung des Satzungsgebenden Kon¬zils ursprünglich festgelegte Termin vom 25. April 1969 nicht eingehalten zu werden braucht. Der Kultusminister werde je nach den Entwick¬lungen der Novellierung des HHG auf seinen Erlaß vom 27. Dezember 1968 zurück¬kommen.“
Protokoll Senatssitzung 16.4.1969; Rektorat 200-04
1250) Flugblatt>18.04.1969>>Black Panther Solidaritätskomitee: Aufruf zur Konferenz aller europäischer Black Panther Solidaritätsko¬mitees
„Samstag, 18. April, 16.00 Uhr, Festsaal Studentenhaus – Solidaritätsveran¬staltung mit der Black Panther Partei – Conny Matthews (Mitglied des Zen¬tralkomitees der Black Panther Partei) – I. Am 18. April 1969 beginnt im US – Staat Connecticut der Prozeß gegen Bobby Seale, den Vorsitzenden der Black Panther Partei. Es ist das erklärte Ziel der herrschenden Nixon – Cliquen in der USA, Bobby Seale auf den elek¬trischen Stuhl zu bringen. – Bobby Seale steht unter Mordanklage. Er soll ausgerechnet ein Mitglied der revolutionären Partei, deren Vorsitzender er ist, umgebracht haben. Als ‘Beweis’ liegen Tonbänder vor. – Dies offensichtliche Komplott von Staat und Justiz zu dem Zweck, Bobby Seale hinzurichten, soll die Schwarzen in den Ghettos der amerikanischen Großstädte einschüchtern. Es ist die unverhüllte Drohung an alle Mitglieder und Symphatisanten: es könne ihnen genauso ergehen. Mit Bobby Seale will man ein Lehrstück aufführen; Mit dem Tode wird bestraft, wer sich politisch – revolu¬tionär organi¬siert und kämpft. Wer Rassismus nicht mit Rassis¬mus beantwortet, sondern seine Ursachen angreift. Wer Faschis¬mus durch antikapitalistische, sozialisti¬sche Praxis bekämpft. (Die Panthers organisieren z. B. Frühstücksprogramme für hung¬rige Kinder, ersetzen die schlechten Schulen durch eigene; sie kämpfen nicht gegen die ‘Weißen’, sondern die weißen Ausbeuter und ihre farbigen Agenten wie J. Farmer, Mitglied in Nixons Kabinett). – Nach den verlustreichen Ghettoaufständen im Som¬mer 67 haben die Panthers diese ziellosen Revolten verhindert. Aufstände wie 1967 lieferten den Nixons & Co. nur die Vorwände für Massenerschießungen und noch schärfere alltägliche Polizei¬maßnahmen. Statt dessen haben die Panthers gesagt – und es getan – : Wir müssen uns organisieren und lernen, gezielt zu kämpfen. – Dafür soll Bobby Seale nun ermordet werden. Denn das sollen alle Schwarzen von die¬sem geplanten politischen Mord auch eingebleut bekommen: Ghettoaufstände sind möglich, sich revolutionär zu organisieren und zu kämpfen aber ist Selbst¬mord. – II. Die verzweifelten Versuche der US – Imperialisten, ihre ver¬brecherischen Interessen mit allen Mitteln, selbst Völkermord, durchzusetzen, retten sie aber nicht vor der Niederlage. – In Vietnam, Kambodscha und Laos haben sie bereits ausgespielt. In Lateinamerika drängen die Befreiungs-bewegungen sie immer mehr in die Defensive. Da helfen auch die bekannten CIA – Praktiken nichts. In Amerika des Klu Klux Klan haben selbst solche Schau-prozesse wie der gegen die Chicago 8 und drastische Ordnungs¬strafen (B. Seale 4 Jahre Ordnungsstrafe) keine abschreckende Wirkung mehr. Im Ge¬genteil: Die Solidarität schwarzer und weißer Genossen und ihre Kampfbe¬reitschaft haben sich nach den Ter¬rorurteilen verstärkt. – Die Niederlage des US – Imperialismus versuchen Nixon & Co. abzuwehren zum Beispiel durch den Mord an Bobby Seale. – Dabei sind sie auf Unterstützung angewiesen. Zum Beispiel auf die Unterstützung durch ihre Kronkolonie, die Deutsche Bundesrepublik. – Sie ist auch nach dem ‘Regierungswechsel’ noch immer der beste Verbündete der USA in Europa und zugleich sein wichtigster. Die Entschlüsse amerika¬nischer Finanzgewaltiger für Deutschland sind wichtiger als die treuherzig – blöden Versicherungen zynischer SPD – Politiker, die sich im gleichen Atemzug ‘um Entspannung und Reform’ aller¬dings ‘auf dem Boden unseres Bündnisses mit den USA’ zu be¬mühen vorgeben. – Der Prozeß gegen Bobby Seale ist ein Prozeß gegen uns. Solidarität mit Bobby Seale ist unsere Kampfankün¬digung! Ist unser Kampf gegen Ausbeutung, Unterdrückung und tägliche Entmündigung. – Am 18. April beginnt in Frankfurt eine Konferenz aller europäischen Black Panther Solidaritätskomitees. – Das Einleitungsrefe¬rat über die aktuelle Lage der Black Pan¬ther Partei, den Prozeß gegen Bobby Seale und die nächsten Schritte in ihrem Kampf hält die Genossin – Conny Matthews (Mitglied des Zentralkomitees der Black Panther Partei) – Be¬ginn: 16 Uhr, Ort: Festsaal des Studentenhauses (Jügelstraße 1 /An der Universi¬tät).“
Flugblatt 18.4.1969 Black Panther Solidaritätskomitee; Archiv
1251) Flugblatt>19.04.1969>>Demokratische Union: „Aufruf an die antiau¬toritäre Opposition“
„Freunde und Genossen! – Die gegenwärtige Situation innerhalb der antiau-toritären Bewegung einerseits und ihre Stellung zur bürgerlich – kapitalistischen Gesellschaft andererseits sind be¬kannt: die wachsenden Zerwürfnisse im an-tiautoritären Lager der Außerparlamentarischen Opposition (APO) haben zu einer im gleichen Maße wachsenden Isoliertheit gegenüber der Bevölkerung geführt. – Wird die Auseinandersetzung über die verschiedenen Auffassungen von Theorie und Praxis gesellschaftlicher Verän¬derung im bisherigen Stil weitergeführt, das heißt: versuchen einzelne Gruppen immer wieder, ihre spe¬zielle Überzeugung als alleingültige Wahrheit dogmatisch zu verallgemeinern, dann wird die antiautoritäre Bewegung in sehr kurzer Zeit an zwei Ursa¬chen zugrunde gehen: – 1. Im unfruchtbaren Dogmenstreit zer¬fallen der Impuls und die antiautoritäre Substanz der Bewegung. – 2. Um den Zerfall zu ver¬meiden, werden sich zur ‘Rettung der Einheit’ neue autoritäre Strukturen bil¬den oder bestehende au¬toritäre Organisationen mit linkem Vorzeichen werden sich als Sammelbecken frustrierter Antiautoritärer anbieten. – In dieser Situa¬tion der linken Zersplitterung, Frustration, Isolierung und autoritärer Um¬funktionierungsversuche ruft die Demokratische Union die Antiautoritären zu einem Kongreß nach Frankfurt/a. M. am 19. und 20. April 1969. Auf diesem Kongreß sollte deutlich werden, was das bewußt oder unbewußt gemeinsame Anliegen der Antiautoritären ist. – Am ersten Kongreßtag (19.4.) sollen sich die verschiedenen Positionen der antiautoritären Opposition – u. a. auch die Demokratische Union – zu Idee (Theorie) und Stra¬tegie gesellschaftlicher Veränderung selbst darstellen durch je¬weils halbstündige Referate mit an¬schließender Diskussion. Die Diskussionszeit wird sich nach den vorliegenden Referatswün¬schen richten (evtl. muß die Redezeit verkürzt werden). Ziel des ersten Tages soll es sein, einen möglichst umfassenden Überblick über die verschiedenen Vorstellungen der Antiautoritären zu ge¬winnen. Das kann selbstverständlich nur erreicht werden, wenn die einzelnen Gruppen sich an-hören. – Am zweiten Kongreßtag (20.4.) soll die Frage diskutiert werden: Sind Grundkonzeption und Organisationsmodell der Demokratischen Union (vgl. Kurz-fassung auf der Rückseite) dazu geeignet, die Gesamtinitiative der Antiautoritären in der Bundesrepublik gesellschaftlich ef¬fektiv zu machen? – Genossen und Freunde – kündigt in Euren Zeitungen und Zeitschriften den Frankfurter Kongreß an! Kommt mit starken Fraktionen nach Frankfurt! – Meldet Eure Referats¬wünsche möglichst bald an bei Koordinationsrat der Demokrati¬schen Union, 2286 Keitum, Hoyerstieg; der: 7857 Haagen, Eisen¬bahnstraße 27. – Kongreßbeginn: 19. April, 13.00 Uhr im Gallus – Saal, Haus Gallus, Frankfurt, Frankenallee 111; ab 11.00 Uhr Vorbesprechungen. – Ein¬geladen wurden: ca. 50 Republikanische Clubs, Sozialistische Clubs, Clubs Voltaire, VDS, IDS, SDS, SHB, LSD, HSU, AUD; Sozialistisches Zentrum, VDNV, Aktion Demokra¬tischer Fortschritt (ADF), Kampagne für Demokratie und Abrü¬stung, Sozialistischer Bund (SB), Basisgruppen Dreigliederung Hamburg, Lörrach, Bremen, Stuttgart, Sylt; Jungdemokraten; Jungsozialisten; HU; Schülerverbände (AUSS, ADS etc.); Evange¬lische Studentengemeinschaft Deutschland (ESGD); Kritische Ka¬tholiken; Aktion Ombudsman; IdK; VK; FSU; Nonkonforme Soziali¬sten; Initiativgruppen zur Begründung einer Sozia¬listischen Par¬tei; außerdem zahlreiche kritische Persönlichkeiten aus Wissen¬schaft und Kunst. – Ein Teil dieser Gruppen und Persönlichkei¬ten ist bereits Partner in der Demokratischen Union.“
Flugblatt Demokratische Union 19.4.1969; Archiv
1252) Flugblatt>21.04.1969>>AUSS, SDS: „Faschistische Machtergreifung in Griechenland“
„Mit Waffen der NATO und amerikanischen Dollars terrorisiert das Athener Marionetten – System seit dem 21. April das griechi¬sche Volk. Mehrere tau¬send Griechen sind in KZ’s deportiert und werden gefoltert. Zehntausende von Menschen haben ihren Ar¬beitsplatz verloren, ganze Familien sind infol¬gedessen dem Hun¬ger ausgesetzt. Hunderte von Studenten sind aus den Universi¬täten zwangsexmatrikuliert; an die 130 Professoren wurden we¬gen systemfeindlicher Haltung aus den Universitäten entlassen. – Die Kinder der Deportierten werden in KZ – ähnlichen Dressur¬anstalten im ‘nationalen’ Sinne gedrillt. Sie müssen beispiels¬weise, wenn sie beim Frühstück ihren Tee ver¬schütten, die Erde aufessen, auf die der Tee geflossen ist. – Auch in Deutschland versuchen die Handlanger des Regimes, die in den Konsulaten und deutschen Arbeitsämtern sitzen, die griechischen Arbeiter in die Hand zu bekommen. In den letzten Tagen wurden allein im Raum Frankfurt über 140 Pässe eingezogen. – Griechische Fa-schisten, vom hessischen Kultusministe¬rium bezahlt und akzep¬tiert, bespitzeln in griechischen Schulen die Eltern ih¬rer Schü¬ler. Obwohl man den Kultusminister davon informierte, daß in vielen Fällen auf erpresserische Weise die Benotung und Ver¬setzung von system¬konformem Verhalten der Eltern abhängig ge¬macht wird, erfolgten keinerlei Maßnahmen. – Ein Staat, der zu seiner Erhaltung eines autoritären Schulsy¬stems bedarf, macht sich zwangsläufig zum Handlanger des Faschismus. – Heute 16.00 Uhr Teach – in / Karl – Marx – Uni / Hörsaal VI anschließende Demonstration – Rat der sozialistischen Basisgruppe Frankfurt am Main.“
Flugblatt AUSS, SDS 21.4.1969; Archiv
1253) Flugblatt>21.04.1969>>SHB: „Wider den Revisionismus“
„Die Meldung, der SHB rücke sich selbst in eine Opposition zur Mehrheit der sozialistischen Studenten, wurde von der bürgerli¬chen Presse mit Freude aufgegriffen. Das Schema der Kluft zwi¬schen den ‘gutwilligen’, ‘reformbereiten’ und den ‘bösen’, ‘zerstörerischen’ Kräften mußte wieder einmal dazu herhalten, die gesamte sozialistisch orientierte studentischen Po¬litik zu diffamieren. – Wer in einer Situation, in der massiver Polizei¬terror alltägliches Erlebnis an der Universität ist, ein Flugblatt mit scheinsozialisti¬scher, diffus – liberaler ‘Argumen¬tation’ ver¬teilt, stellt sich in die Reihe derer, die ver¬suchen, die soziali¬stische Bewegung zu zersplittern, um sie leichter zerschlagen zu können. – Wer uns ‘blinden Aktionismus‘, ‘falsche Situations¬einschätzung’ und ‘offensive Destruktionsstra-tegie’ vorwirft, wer trotz der Erfahrungen der studentischen Be¬wegung wieder revi-sionistische Politik trei¬ben will, wer zudem diese Politik unter Polizeischutz wieder aufleben läßt, der will verhindern, daß eine radikalen, zur Abwehr autoritär – bürokra¬tischer Maßnahmen be¬reite Studentenschaft in der Lage ist, ihre eigenen Bedürfnisse den Interessen der Herrschenden entgegen¬zusetzen. Revisionismus in dieser Situation heißt Stabilisierung der gegenwärtigen Herr¬schaftsstrukturen. Das bedeutet zum Bei¬spiel, daß demjenigen, der die Erhaltung des ‘reformrelevanten’ Soziologiestudiums for¬dert, entgegenzuhalten ist, daß der bür-gerlichen Wissenschaft es entgegen ihrer Ideologie nicht gelingen konnte, emanzipatorische Prozesse einzuleiten, daß also einzig eine Wissenschaft zu schaffen ist, die in der Lage ist, die Vor¬aussetzungen für eine sozialistische Gesellschaft zu erarbeiten. – Revisionisten sind Zuhälter der bürgerlichen Hure Universität.“
Flugblatt SHB 21.4.1969; Archiv
1254) Flugblatt>21.04.1969>>Verband Griechischer Studenten: Aufruf zu Teach In „Nieder mit der NATO“ am selben Tag
„ Mit Waffen der NATO und amerikanischen Dollars terrorisiert das Athener Marionetten – Regime seit dem 21. April 1967 das Griechische Volk. Mehrere Tausend Griechen sind in Kz’s depor¬tiert und werden gefoltert. Zehntau¬sende von Menschen haben ihren Arbeitsplatz verloren, ganze Familien sind infolgedessen dem Hunger ausgesetzt. Hunderte Studenten sind aus den Hoch¬schulen zwangsexmatrikuliert; an die 130 Professoren wurden wegen re¬gimefeindlicher Haltung aus den Universitäten verwie¬sen. – Griechenland er¬lebt wieder eine grausame Epoche wie unter der deutschen Besatzung. Über¬all, auf dem Land, in der Stadt, herrscht Angst, Verfolgung und Hunger. – Diesem Terror der amerikanischen Imperialisten durch ihre griechischen La¬kaien antwortet das Volk mit Untergrundkampf. Überall werden neue Unter¬grundgruppen organisiert. Die Organe der Patriotischen Front, ‘Neues Grie¬chenland’, der EDA, ‘Avgi des Exekutiv – Komitees des Z. K. der KPG, ‘Risospastis’, der Arbeiter Front, der Bauern – Front, ‘Widerstand’, der Lam¬brakis – Jugend, ‘Unsere Ge¬neration’, der Studenten – Bewegung ‘Thuries’ wer¬den in weiten Teilen Griechenlands unter der Hand verteilt. – In den letzten Zeiten häuften sich in Griechenland die Bombenexplosionen, die Anschläge gegen Folterer und die Diener des amerikanischen Imperialismus. Den Ver¬such, Bauerngrundstücke mit Gewalt zu enteignen, beantworteten die Bauern des Dorfes Kaliwia mit Ge¬gengewalt, wobei über 53 Personen schwer verletzt wurden. – Dem Verbot des Verbandes griechischer Studentenschaften (VGS) antworten die Studenten mit der illegalen Wiederorganisation des Verbandes und dem Masseneintritt in die Untergrundbewegung ‘Rigas vereos’. – Die Verhaftung des Generalsekretärs der Lam¬brakis – Jugend, Tahkis Benas be¬antwortet der Zentral – Rat der Jugend mit dem Aufruf zur Eskalation des Wi¬derstandes. – Der Verband Griechischer Studentenschaften und ihre Kampf¬organisation Rigas Vereos fordert die Studenten und die ganze Jugend der Welt zur moralischen und materiellen Unterstützung auf. Deutsche Studen¬ten! Sammelt auch für Rigas Vereos. Der VDS leitet es nach Griechenland weiter. Nehmt heute um 16 Uhr an dem Teach – in in der Universität und der Demonstration teil. Nieder mit der NATO! – Es lebe das freie sozialistische Grie¬chenland!“
Flugblatt Verband Griechischer Studenten 21.4.1969; Archiv
1255) Bericht>22.04.1969>>Sauermann an Rektor: Über Vorle¬sungsstörungen am selben Tag
„„Hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich heute am Dienstag, den 22.4.1969, sowohl in meinen Übungen von 8.30 bis 10.00 Uhr als auch in meiner Vor¬lesung ‘Allgemeine Volkswirtschaftslehre: Theorie der Einzelwirtschaften’ durch sogenannte ‘zur Sache gehörende Fragen’ ununterbrochen in der Durchführung behindert worden bin. Es handelte sich um eine nach meinem Eindruck kleine Gruppe von Studierenden, die diese Behinderung systema¬tisch durchführte. Ein Protokoll werde ich in einigen Tagen nachreichen. – Mit freundlichen Grüßen – Euer Magnifizenz sehr ergebener – Prof. Dr. Sauermann.“
Schreiben Sauermann an Rektor 22.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
Hausverbot wegen des Androhens von Aktionen gegen ProfessorenHausverbot wegen des Androhens von Aktionen gegen Professoren
1256) Brief>22.04.1969>>Studentin an Schubert: Zur „Sprengung“ von Seminarsitzungen
„Gestern abend habe ich Ihrem Hauptseminar beigewohnt und ich bitte Sie höflich, mir erlauben zu wollen, hierzu einige Worte zu sagen. – Anscheinend ist es seit einigen Semestern Mode, daß sogenannte Basisgruppen es sich zur Aufgabe machen, die Semi¬narsitzungen zu sprengen, oder, indem sie den Se-minarleiter veranlassen, seinen Seminarentwurf aufzugeben und nach den Vorstellungen der Basisgruppe umzugestalten, sich zu indirekten Seminarlei¬tern zu machen. – Hierbei stellt sich nun die Frage, für welchen Teil der Stu-dentenschaft die Basisgruppe stellver¬tretend auftritt. Doch augenscheinlich für eine Minderheit. Und die Mehrheit? Warum wehrt sie sich nicht und tritt sichtbar für die eigene Sache ein? – Liegt es am Mangel an Zivilcourage oder daran, daß sie der Argumentation der Basisgruppe nicht ge¬wachsen, mit der modischen Terminologie der Soziologen und Psychologen weniger vertraut ist? Ich glaube, daß hier beide Gründe eine Rolle spielen. – apropos Titu¬lierung: – Wie be-schämend sind doch die flegelhaften, kleingeistigen Metho¬den der Teilnehmer der Basisgruppe, in sachlicher Diskussion durch Nicht¬beachtung allgemein üblicher Höflichkeitsformen den Dis¬kussionspartner lä¬cherlich machen zu wollen. Anscheinend sind diese Herren (und leider auch Damen) im Gebiet des Taktes we¬niger bewandert, als im Denken des Herrn Professor Adorno. So¬gar in Frankreich, dem Land, in welchem ja Titel an¬scheinend ein unbedeutende Rolle spielen, ist es undenkbar, einen Universi¬tätsprofessor mit ‘Monsieur’ anstelle von ‘Monsieur le Professeur’ anzureden. Wie langweilig, arm an Kontrasten und Farbigkeit würde unsere Gesellschaft, wenn diese Nivellierung und Einebnung verwirklicht würde. – Hinsichtlich des Rätsels in der Geschichte. Ich habe bisher an verschiedensten Universitä¬ten historische Pro – und Hauptseminare besucht, und kein ein¬ziges Mal eine Überbewertung des Unlösbaren, Rätselhaften in der Geschichte erlebt. Im Gegenteil, ich bin der festen Überzeu¬gung, daß die Geschichte in ihrer Wirk¬lichkeit nur dann voll¬ständig erfaßt werden kann, wenn dem Geheimnis eine eigene Qualität zugebilligt wird. Niemals aber mit ausschließlich posi¬tiven Methoden, wie Auguste Comte oder Hyppolite Taine es sich vorgestellt hat¬ten. – Sehr geehrter Herr Professor – Ich habe mich gefreut, daß Sie von Ihrem Seminarentwurf kein Jota abge¬wichen sind. Seien Sie überzeugt, daß es von vielen Seminarteilnehmern als couragierte Handlung und nicht als Pe-danterie oder patriarchisch – autoritäres Verhalten verstanden worden ist. – Hochachtungsvoll, eine Studentin, die leider Angst hat, die Diskussion mit den viel gescheiteren Teilnehmern der Basis¬gruppe aufzunehmen, die aber glaubt, aufgrund der Ausnahmesi¬tuation, in der sich Professoren und Stu¬dentenschaft zur Zeit befinden, diesen Brief schreiben zu dürfen.“
Schreiben Studentin an Schubert 22.4.1969; Archiv
1257) Brief>22.04.1969>>Universitätsrat an Dekan Philosophische Fakultät: Wegen Kollektivklausuren Vordiplomprüfung Soziologie
„Spektabilis! In Ihrem Schreiben von 17.4.1969 haben Sie einige Fragen an mich gerichtet:

  1. Wer ist zur Entscheidung darüber berechtigt und verpflichtet, ob die Klausuren anerkannt werden könnten, etwa die einzelnen individuell geschriebe¬nen Klausuren?
  2. Ist das Kollektivschreiben unter der Bestimmung über uner¬laubte Hilfsmittel erfaßt?
  3. Ist vielleicht eine Kollektivklausur gar keine Klausur im Sinne der Prüfungsordnung?
    Stellungnahme:
    Wird von einem Kandidaten ei¬ne Klausur geschrieben und vorgelegt, so gibt es zwei Möglichkeiten: Die Klausur wird benotet oder wird nicht benotet. – Im vorliegenden Fall kommt eine Benotung der jeweiligen abgegebenen Klausur nicht in Frage, da sich der Kandidat bei der Klausurprüfung unerlaubter Hilfsmittel bedient hat und deswegen gemäß § 5 Abs.7 der Prüfungsordnung (PO) die Prüfung als nicht bestanden gilt. Dies ergibt sich aus Folgendem:
  4. Es handelt sich um eine Klausurprüfung, die als eine sol¬che angekündigt und durchgeführt worden ist.
  5. In dieser Prüfung hat jeder Prüfling seine Klausur selbständig und isoliert von den anderen Kandidaten anzu¬fertigen. Dies ergibt sich schon aus dem Begriff ‘Klausur’. Es kann außerdem den §§ 1 Abs.3, 5 Abs.1 PO entnommen werden, die voraussetzen, daß der Kandidat die entsprechenden Aufgaben selbständig löst und seine Kenntnisse nachweist. Derjenige, der mit anderen Kandidaten zusammenarbeitet, um die Klausur zu schreiben, ist nicht selbständig tätig, sondern arbeitet gemeinschaftlich mit ande¬ren. Er unterstützt diese und diese unterstützen ihn. Nicht seine Kenntnisse, sondern die Kenntnisse mehrerer Personen, bei denen nicht feststellbar ist, wel¬chen Beitrag der Einzelne geleistet hat.
  6. Der Kandidat, der in dieser Weise vor¬geht, bedient sich demnach unerlaubter Mittel, nämlich der rechtswidrigen Hilfe eines oder mehrerer anderer.
  7. Derjenige, der sich dieser unerlaubten Mittel be¬dient, hat gemäß § 5 Abs.7 PO die Vordiplomprüfung nicht bestanden. Diese Rechtsfolge tritt unabhängig von einer Entscheidung der zuständigen Stelle ein. Ein entsprechender Bescheid hat nur eine hinweisende und deklaratorische Funktion.
  8. Für einen solchen Bescheid ist nach der PO das Prüfungsamt zu¬ständig, denn der Prüfungsausschuß ist nur für die Durchführung der Prüfung und der einzelne Prüfer lediglich für die Benotung der einzelnen Prüfungsleistungen zuständig (§ 2 Abs.3 PO). Es handelt sich im vorliegenden Fall um einen die Prüfung abschließenden Verwaltungsakt, den das Prüfungsamt genau so wie ei¬nen positiven Prüfungsbescheid erlassen muß. – Aus diesen Erwägungen ergeben sich ohne weiteres die Antworten auf die gestellten Fragen:
  9. Antwort: Für die Benotung ist der einzelne Prüfer zuständig. Kommt eine Benotung der Klausur nicht in Frage, weil unerlaubte Mittel eingesetzt worden sind, erläßt das Prüfungsamt den abschließenden Bescheid.
  10. Antwort: Ja.
  11. Antwort: Die Verwendung des Begriffs ‘Kollektivklausur’ kann zu Mißverständnissen führen. Im gegebenen Fall hat jeder Einzelne seine Klausur niedergeschrieben und unter seinem Namen vorgelegt. Nicht etwa haben sämtliche in Frage kommenden Kandidaten zusammen eine einziges Exemplar für die gesamte Gruppe zur Beurteilung abgeliefert. Es handelt sich also in Wahrheit nicht um eine ‘Kollektivklausur, sondern um mehrere individuelle Arbeiten, die mit unerlaubter Hilfe angefertigt worden sind. Ich hoffe, Ihre Frage erschöpfend beantwortet zu haben. Mit verbindlichen Empfehlungen Ihr sehr ergebener gez. Riehn.“
    Gutachten Universitätsrat 22.4.1969; Rektorat 501 – 22
    1258) Niederschrift>22.04.1969>>Ratssitzung AfE: Wegen Entwurfs Prüfungsord-nung für Grundschullehrer
    „Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der amtierende Vorsit¬zende den ihm schriftlich vorliegenden Antrag der studentischen Vertreter bekannt, der Rat möge sich vertagen, solange die Suspendierung der Fachschaft durch den Rektor nicht aufgehoben sei. Nach kurzer Diskussion (u.a. Roth: Rat in die¬ser Frage nicht zuständig. Kuhn: studentische Vertreter gehören dem Rat ad personam an) wurde Einigung darüber erzielt, die studentischen Mitglieder bis auf weiteres als legitimierte Vertreter anzusehen, zumal die Fachschaft ge¬gen die Entscheidung des Rektors Rechtsmittel eingelegt habe und die end¬gültige gerichtliche Klä¬rung noch ausstehe. – Die Aussprache über den Punkt 1 der Tagesordnung wurde eröffnet durch eine kurze Erläuterung Roths zu den vorliegenden ersten Entwürfen der Prüfungsordnung für das Lehramt an Grund – , Haupt – , und Realschulen. Erste Diskus¬sionsbeiträge machten bereits deutlich, daß die Entwürfe noch erheblicher Änderungen bedürfen. (Schwartz: Ausbildung des Grundschullehrers offenbar zu wenig durchdacht; Rauschen¬berger: Grundwissenschaften nicht genügend berücksichtigt. Hinweis darauf, daß nur zwei ‘echte’ Scheine in den Grundwissenschaften verlangt werden; Bauersfeld: Über die Fachwissenschaften und – didaktiken wird zu wenig aus¬gesagt; Shell: Erläuterung erforder¬lich, ob dem Kandidaten bei den während des Studiums zu er¬bringenden ‘Erfolgsausweisen’ die Wahl zwischen Klausur oder Kolloquium offensteht, außerdem, ob es sich hierbei um Abschlußprü¬fungen von Veranstaltungen handelt: Frau Oestreich: ergänzender Hinweis darauf, daß über den Zeitpunkt dieser Prü¬fungen nichts gesagt wird; Simon¬sohn: Prüfungsordnung enthält schwerwiegende Eingriffe in die Studienord¬nung, zumal die Form einzelner Veranstaltungen vorbestimmt wird. Reduzie¬rung der Scheine in den Grundwissenschaften ist Ergebnis der Beschrän¬kung auf 3 Studienjahre). – Gegen 15.50 Uhr betraten 2 Studenten den Raum. Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß es sich um eine geschlossene Ratssitzung handele, wurde als Begründung für das Eindringen angegeben, die Prüfungs-ordnung sei eine vornehmlich die Studentenschaft betreffende Angele¬genheit; die Teilnahme an der Sitzung müsse daher den Studen¬ten zugestanden wer¬den. Der Vorsitzende wiederholte seinen Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit der Ratssitzung, forderte zum Verlassen des Raumes auf und schloß, da beide Studenten diesem Verlangen nicht nachkamen, um 15.55 Uhr die Sitzung. gez.: i.V. Roth.“
    Protokoll Ratssitzung AfE 22.4.1969; Rektorat 861 – 07
    1259) Vermerk>22.04.1969>>Polizei: Schmierereien im Treppenhaus Universität am 17./18.04.1969
  12. Am 18.4.1969 wurde hiesige Dienststelle von der Universität unterrichtet, daß im Treppenhaus des Hörsaalgebäudes in der Gräfstraße vom 1. – 4.Stock Parolen mit roter Farbe angemalt worden sind. KOM Eppstein, PM i.KD Frerichs – beide 18.K. – und KM Haustein ED, wurden zum Tatort entsandt. Es wurde festgestellt, daß die Wände vom 1.- 4.Stock mit Parolen in roter Farbe bemalt waren. Folgende Parolen waren angemalt; die einzelnen Parolen wurden fotografisch gesichert:
    a) 1.Stock:
    (am Fenster) „Malt weiter es macht bestimmt Spass“
    „Scheiße ich weiß nichts mehr“;
    „Relegiert die Professoren“;
    „Freiheit für Taheri“;
    „Zerschlagt alles wann und wo ihr wollt“;
    „Vorbeugehaft für Professoren“;
    b) Treppe zwischen 01. u. 2. Stock:
    „Siegt“
    c) 2. Stock:
    „Kämpft!“;
    „Reform und Terror (ADS)“;
    „Der heiße Sommer beginnt im Frühling“;
    „Wir werden kämpfen und siegen“;
    „Cuba si! Yankee no!“;
    „Nehmt Euch die Uni sie gehört Euch“;
    „Reißt die Uni nieder macht ein Puff daraus“;
    „Folgt uns in den Abgrund ha! ha! ha!“;
    d) 3.Stock:
    „Alle reden vom heißen Sommer wir machen ihn“;
    „Den Professoren Daumen aufs Auge und Knie auf die Brust“;
    „Geht nicht den Pfad der Tugend geht den Ho Chi Minh Pfad“; (2 mal)
    „Zerschlagt die etablierte Wissenschaft“;
    „Totale Freiheit oder totale Destruktion“;
    „Relegiert die Professoren“;
    „Wir kommen wieder“;
    (Auf dem Boden) „Wir kommen wieder“;
    e) 4. Stock:
    „SDS ist gleich „Formel zur Macht“;
    „Der heiße Sommer ist da“;
    „Relegiert die Ordinarien“;
    Von den Schmierereien wurden Fotografien gefertigt. Farbproben wurden entnommen.
  13. Von dem Angestellten der Hausverwaltung, Rudolf Welker, geb. 3.6.1917 in Frankfurt a. M. wohnhaft Frankfurt a.M., Heidelberger Straße 69 wurde gegen 05.20 Uhr (am 18.4.1969) im Hausflur der Universität ein junger Mann beobachtet der ein Bündel unter einem Arm trug. Herr W. hat diesen jungen Mann nicht angesprochen, würde ihn aber sofort wiedererkennen. Er will ihn, sollte er ihn in der Universität antreffen, zur Rede stellen und zum Rektorat bringen. Weiterhin will er den Nachtpförtner befragen, ob er gesehen hat, daß dieser junge Mann das Haus betreten und später wieder verlassen hat. Herr W. will diesbezüglich dem 18.K. Mitteilung machen.
  14. Strafanzeige wird von der Universität erstattet. gez. Frerichs PM i.KD.“
    Vermerk Kriminalpolizei 22.4.1969; Archiv
    1260) Bericht>23.04.1969>>Liebrucks an Kultusminister: Über Abbruch von zwei Seminaren und Schließung der Räume Philoso¬phisches Seminars
    „Hierdurch teile ich dem Herrn Kultusminister mit, daß ich zu Beginn dieses Semesters an der Ausübung meiner Sprechstunde und zweier Oberseminare gehindert wurde. Die Veranstaltungen konnten nicht stattfinden, weil von bis¬her unbekannten Tätern das Philosophischen Seminar durch Verbreitung von chemischen Substanzen verpestet wurde. Da es sich allen Anschein nach nicht um ‘Stinkbomben’ handelt, sondern um eine die Gesundheit gefähr¬dende Substanz, die auch in den letzten Tagen nicht ent¬wichen ist, hat der geschäftsführende Direktor des Seminars, Herr Kollege Adorno, die Schlie¬ßung der Räume angeordnet. – Die Assistenten und Angestellten, die in die¬sen Tagen ihren Dienst versehen haben, klagen über heftige Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindelgefühle. Es ist daher nicht zu verant¬worten, auch nur einen Telefondienst zu unterhalten. Der pene¬trante Geruch ist nicht entwi¬chen, obwohl die Fenster und Türen dauernd geöffnet waren. – Ich habe da¬her durch einen Anschlag an der Außentür auf den gesundheitsgefährdenden Charakter der Luft im Seminar hinweisen lassen. – Außerdem bitte ich den Herrn Minister, eine ärztliche Grunduntersuchung bei den be¬troffenen Assi¬stenten und Angestellten auf Kosten des Landes Hessen vornehmen zu las¬sen. – Schon im letzten Seminar nahm das Vorgehen gegen Professoren und Studenten makabre Züge an. Bei Gelegenheit einer Störung meiner Vorlesung wurde mir an¬gekündigt, daß ich meine Tätigkeit nicht mehr lange ausüben würde. Hierüber habe ich damals dem Herrn Dekan einen Bericht vorgelegt. In diesen Tagen wurde folgender Satz zwei Mal im Philosophischen Seminar angeschlagen: ‘only a dead dialectician is a good dialectician’. – Diese Vor¬kommnisse sind im Zusam¬menhang mit einer gegen Ende des vorigen Seme¬sters verbreite¬ten Flüsterpropaganda zu sehen, in der angekündigt wurde, daß der Kampf gegen die Universität und ihre Einrichtungen wie ihre Veranstal¬tungen in diesem Semester mit weit brutaleren Mitteln durchgeführt werden würde als bisher. – Da keine Aussicht mehr besteht, daß die Störungen in diesem Semester aufhören und auf jeden Fall eine Eskalation verhindert wer¬den muß, die dazu führt, daß Menschen nicht mehr nur durch Chemikalien sondern auch mit anderen Waffen angegriffen werden, sehe ich mich ge¬zwungen, die beiden Oberseminare in diesem Semester ausfallen zu lassen. Ein für dieses Semester angesetztes Kolloquium mit Habilitanden und Dok¬toranden könnte ich wegen der geringen Teilnehmerzahl (6) in meiner Woh-nung abhalten, solange ich nicht auch hier daran gehindert werden. Dabei bin ich mir al¬lerdings der schweren Bedenken bewußt, die gegen eine solche Notlösung bestehen, da die Teilnehmer m. E. einen Anspruch darauf haben, ihre Arbeit in den vom Land zur Verfügung ge¬stellten Räumen der Universi¬tät vorzunehmen und jedes Auswei¬chen vor terroristischen Akten erfahrungs¬gemäß ein Anwachsen der Aggressionslust zur Folge hat. Ich bitte daher um eine Stellungnahme zu dieser Frage. – Sollte es dem Herrn Minister möglich sein, Räume zur Verfügung zu stellen, in denen wir ohne körperliche und geistige Behinderung arbeiten können, so wären sowohl die Studenten wie ich sehr dankbar, da uns allen daran liegt, die in den beiden letzten Semestern begonnene Arbeit fortsetzen zu können. – Ich bitte um eine Belehrung dar¬über, wie ich mich in beamtenrechtlicher Hinsicht weiter zu verhalten habe. – Liebrucks.“
    Schreiben Liebrucks an Kultusminister 23.4.1969; Archiv
    1261) Artikel>23.04.1969>>uni-report: „Legitimation zweifelhaft! Fachschafts-vertreter müssen die Rechtmäßigkeit ihrer Wahl nachweisen“
    „Die studentischen Fachschaften unterliegen als Organe der Studentenschaft (Körperschaft öffentlichen Rechts) der Rechts¬aufsicht und sind als solche verpflichtet, dem Rektor als direk¬ter Rechtsaufsicht die personelle Zusammensetzung der Fach¬schaftsvertretung anzugeben und die Fachschaftssatzungen sowie die Protokolle der Vollversammlungen zuzustellen. – Der Rektor hat die Fachschaften am 21.1.69 auf diese Pflicht hinge¬wiesen und die entsprechenden Unterlagen angemahnt. Die Fachschaften antworteten nur zum Teil und meist in völlig un¬zulänglicher Weise. Deshalb richtete der Rektor am 18.2. eine zweite Auffor¬derung an die Fachschaften. Der AStA, über den die Schreiben zuständigkeitshalber weitergeleitet werden sollten, erklärte sich außerstande, die Aufforderungen an seine Fach¬schaftsorgane weiterzuleiten, da er über keine Anschriften ver¬füge. – Der Rektor antwortete dem AStA, daß diese offenkundi¬gen Organisa¬tionsmängel der Studentenschaft ihn nicht berech¬tigten, seine Pflicht als Rechtsaufsicht zu vernachlässigen. Der Rektor setzte daraufhin eine zweite Nachfrist zur Beantwortung seiner Anfor¬derungen. Als auch nach Ablauf dieser Frist die Unterlagen der meisten Fachschaften nicht eingegangen waren, sandte der Rek¬tor am 24.3. folgende rechtsaufsichtliche Verfü¬gung an den AStA und an das Präsidium des Studentenparla¬ments: – 1. Die in den Sitzungen des Studentenparlaments vom 15.12.68 und 14.1.69 gefaßten Beschlüsse sind wegen Beschlu߬unfähigkeit des Stu¬dentenparlaments ungültig. – 2. Die Verfü-gung (unter Punkt 1) wird insoweit unwirksam, als die Be¬schlußfähigkeit des Studen¬tenparlaments für die infragekommende Sitzung nachgewiesen wird. – 3. Bis zur Wahl eines neuen All¬gemeinen Studentenaus¬schusses oder bis zum Nachweis der Be¬schlußfähigkeit des Studenten¬parlaments in seiner Sitzung vom 5.12.68 wird der zur Zeit amtierende Allgemeine Studentenaus¬schuß mit der Wahrneh¬mung der Geschäfte des Allgemeinen Stu¬dentenausschusses be¬traut. – In der siebenseitigen Begründung dieser Verfügung wird darauf hingewiesen, daß auf Grund der in den meisten Fällen fehlenden Überprüfbarkeit der Legitimation der Fachschaftsver¬treter auch die Legitimation der Fach-schaftsvertreter im Parla¬ment nicht gewährleistet sei. Somit ist es fraglich, ob das Par¬lament in den genannten Sitzungen ohne die Stimmen der Fach-schaftsvertreter beschlußfähig war. Das Parlamentspräsidium hat dies bisher noch nicht nachgewiesen. (Am 5.12. wurden die AStA – Vorsitzenden gewählt.) – In der Be¬gründung werden auch die Vorwürfe einer politisch motivierten Einflußnahme und eines Disziplinierungsversuches zurückgewie¬sen. Wegen des hier nur beschränkt zu Verfügung stehenden Raumes können wir auf die einzelnen Punkte nicht näher ein¬gehen, die Verfügung kann je¬doch in der Pressestelle eingesehen werden. – Am 27.3. unter¬sagte der Rektor den Vertretern von elf Fachschaften, die keine Unterlagen über ihre Legitimation nachwiesen, weiterhin für die Fachschaften aufzutreten. Es handelt sich um die Fachschaften Völkerkunde, Chemie, Meteo¬rologie, Pharmazie, Geographie, Sozio¬logie, Slawistik, Geophysik, Wirtschaftswissenschaften, Psycholo¬gie und Deutsche Volkskunde. Am 31.3. wurde den Vertretern der Fachschaften Biologie, Phy¬sik, Philosophie, Romanistik, Ge¬schichte, Medizin, Zahnmedizin, Leibeserziehung und Abteilung für Erziehungswissenschaften ebenfalls dieses Recht abgespro-chen, da bei diesen Fachschaften auf Grund der Unterlagen eine Legitimation nicht gegeben sei. Gleiches gilt für die Fach¬schaftsräte Philosophie, Naturwissen-schaft und Medizin. (Fachschaftsräte sind die Zusammenschlüsse der Fachschaften auf Fakultätsebene, die Räte entsenden jeweils eine Parlamenta-rier.) – In allen genannten Fällen werden die Verbote aufgeho¬ben, wenn die geforderte Legitimation nachge¬wiesen werden kann. Ansonsten sind Vollversammlungen zur Neuwahl einzuberufen. – Wie jetzt eine Überprüfung ergab, mußten auch die Be¬schlüsse der Studentenparlamentssitzungen vom 6. und 11. Fe¬bruar 1969 für ungültig erklärt werden, die Gründe hierzu ent¬sprechen denen zu den oben genannten Parla¬mentssitzungen. Die Fachschaften Romanistik und Leibesübungen haben mittlerweile Unterlagen eingereicht, die gegenwärtig ge¬prüft werden.“
    uni – report 23.4.1969
    1262) Artikel>23.04.1969>>uni-report: „Revolutions¬schwärmerei oder Reformstra-tegie?“
    „Während ich diese Zeilen schreibe, explodiert vor dem Hörsaal A ein Beutel mit Buttersäure und verbreitet einen bestialischen Gestank. Die Sprengung von Prüfungen wird angedroht, der ‘heißeste’ Sommer angekündigt. Die Resignation greift von den Hochschullehrern auf die Assistentenschaft über. Nicht nur häufen sich Urlaubsgesuche von Professoren aus den Fächern mit den stärksten Störungen. Nicht nur nehmen die Emeritierungen bei der Mindestaltersgrenze auffällig zu. Insbesondere aus den Naturwissenschaften erreichen mich Anfragen, ob es überhaupt einen Sinn habe, sich zur Habilitation vorzubereiten, wenn in Zukunft nicht mehr wissenschaftliche Leistungen, sondern die politische Richtung für Habilitation und Berufung maßgeblich sein würden. – Hat es denn überhaupt einen Sinn, sich Gedan¬ken über eine Reformstrategie zu machen? Darf man sich in der Universität überhaupt darüber freuen, daß es nun nach zwei-einhalbjährigem Kampf gelungen ist, die Landesregierung davon zu überzeugen, daß ein Ausbau der Universität notwendig ist und daß nur der Niederurseler Hang dafür in Frage kommt? Werden wir überhaupt noch wissenschaftliche Forschungseinrich¬tungen brauchen, wenn die Universität systematisch zum Tum-melplatz von Geschäftsordnungsakrobaten und politischen Heilsaposteln umfunktioniert wird? Flüstertüten, Vervielfälti¬gungsapparate, ein paar Dutzend Bücher, Bier und Cola, das sind die Betriebsmittel der ‘demokratisierten’ Hochschule. Welche Er¬sparnisse ließen sich erreichen durch die Abschaffung des technokratischen Instrumentariums – von den Ordinarien und den maschinellen Datenverarbeitern bis zu den Laboreinrichtun¬gen und den alten Büchern! Urzeugung wissenschaftlicher Er¬kenntnisse ohne Repression und Manipulation durch Informati¬onsvorsprung, ohne fachidiotisches Spezialistentum und Anpas¬sung an die Leistungsgesellschaft, von der man lebt – welch herrlicher Rausch des revolutionären Schwärmertums, des moto¬risierten Sturm und Drang, der jugendbewegten Simplifikation. – Wir müssen aus diesem Rausch erwachen und Boden unter den Füßen gewinnen, bevor wir die Grundlagen unserer Existenz zerstört haben. Niemand ist gezwungen, an einer Universität zu studieren, Examen zu machen, die Regeln wissenschaftlicher Dis¬ziplin zu erlernen und zu respektieren. – Wer aber den mühse¬ligen Weg der wissenschaftlichen Selbstkritik, der Erforschung des Unbekannten und des rational fundierten Dialogs mit dem Fremden eingeschlagen hat, darf sich nicht bei jeder intellektu¬ellen und institutionellen Schwierigkeit in die Utopie und Ideo-logie flüchten und dabei dem anderen eine Politik der ver¬brannten Erde aufzwingen. Nichts anderes aber erleben wir seit zweieinhalb Jahren. Jedesmal wenn Rektor und Senat Reformen in die Wege leiten, geht die Strategie der Revolutionsschwärmer darauf aus, mit aller Gewalt von diesen abzulenken und eilig zu zerstören, was immer an Positivem geleistet wird. Denn eine funktionierende, den gesellschaftlichen Erfordernissen entspre¬chende reformierte Universität böte dem schwärmerischen Rausch der Tabula rasa und des darauf folgenden Wunders eines gol¬denen Zeitalters in einer herrschafts – und institutionsfreien Gesellschaft keinen Stoff. – Deshalb folgten dem Beschluß des Senats vom Anfang November 1967, die Studienreform rasch zu verwirklichen, vierzehn Tage später das Go – in bei Carlo Schmid und die seither nicht abreißende Agitation gegen die Universi¬tät. Deshalb wurde mein wiederholt vorgetragener Aufruf, an einem Strukturplan für die Niederurseler Universitätserweiterung mitzuwirken und damit die eigenen Reformpläne zu konkretisie¬ren, von den Revolutionsschwärmern als Ablenkungsmanöver ab-gelehnt. Deshalb wurden – dort, wo die Schwärmer mächtig sind – reformwillige Professoren aus der Universität hinausgeekelt, Arbeitsgruppen und Vorlesungen umfunktioniert und gesprengt, wenn sie Ansätze zu einer Reform erkennen ließen. – Die Sabo¬tage der Reformen durch die Revolutionsschwärmer ist von der verbalen Demagogie über die politische Manipulation von Stu¬dentenschaft und Fachschaften bis zu der Zurschaustellung emo¬tionaler Exkremente in der Beschmierung von Wänden und Böden und zur kriminellen Aktion der anonymen Drohungen und kollek¬tiver Einschüchterungsversuche, der Steinwürfe und Brandstif¬tungen herabgesunken, verbreitet aber einen immer weiter um sich greifenden Terror. – Wenn es uns nicht gelingt, diesen Teufelskreis bald zu durchbrechen und die Hochschulre¬form ge¬gen die Sabotage durch die Revolutionsschwärmer durch¬zusetzen, werden wir bald keine Hochschule zu reformieren ha¬ben, die diesen Namen verdient, und die bisher immerhin jedes Jahr zahlreiche anerkannte, im In – und Ausland begehrte Wis¬senschaftler ausgebildet hat. – Zu dieser Reformstrategie gehört: – 1. Die Neustrukturierung der Fakultäten und der AfE ent¬sprechend den quantitativen und qualitativen Veränderungen der Wissenschaftsentwicklung und den räumlichen Bedingungen des Ausbaus unserer Universität an drei Standorten einerseits, der Kapazitätserhöhung auf etwa 25 000 Studenten in den nächsten 10 bis 15 Jahren andererseits. – Deshalb hat der Senat die Fakultäten und die AfE aufgefordert, Vorschläge zu einer Ein¬teilung in Fachbereiche bis zum Ende Mai vorzulegen, damit diese dann im Senat und in der Universitätsöffentlichkeit dis¬kutiert und bis Semesterende verabschiedet werden können. Gleichzeitig wird nach dem hoffentlich bald vorliegenden Kabi¬nettsbeschluß über die Änderung des Universitätsvertrages und die Bebauung des Niederurseler Hanges ein Strukturplanungsstab eingesetzt werden, der die Vorschläge für die konkrete Auftei¬lung der Fachbereiche, deren Ergänzung und Ausstattung auf den drei Universitätsstandorten zu erarbeiten hat. – 2. Die Zu¬sammenfassung von Winter – und Sommersemester zu einem Stu¬dienjahr, welches eine längerfristige Planung der Studienpläne, eine Reduktion der Rückmeldungen, der Studiengebührenerhe¬bungen, des Anlaufens und Abklingens des Vorlesungsbetriebes erlaubt und eine Verkürzung der Wehrdienstzeit impliziert. – 3. Die Respektierung demokratischer Spielregeln, der Ordnungs¬mäßigkeit, Überprüfbarkeit und Offenlegung der Entscheidungen von den Fachschaften bis zum Konzil. – Aus diesem Grund hat der Senat seit Anfang März die Protokolle durch Aushang of¬fengelegt. Aus dem gleichen Grunde habe ich die Fachschaften aufgefordert, mir ihre Wahlprotokolle vorzulegen, damit ich als Rechtsaufsicht beurteilen kann, ob die Wahlen rechtmäßig zu¬stande kommen oder ob sie manipuliert worden sind. – 4. Die Einführung von Kleingruppenarbeit in den Massenfächern dank Stipendien der VW – Stiftung und einem dem Kultusministerium vorgelegten Dringlichkeitsprogramm. – 5. Die Empfehlung des Senats an die Fakultäten, den Anfängerstudenten während ein bis zwei Semestern durch Mitglieder des Lehrkörpers und des Mittelbaus individuell zu beraten in der Art des englischen Tu¬torial. – 6. Die öffentliche Diskussion aktueller wissenschafts¬politischer Probleme, im Sommersemester der Lehrerbildung sowie der gesellschaftlichen Implikationen der Naturwissenschaften. – 7. Die Unterstützung studentischer Arbeitsgruppen, die dem ge¬meinsamen Studium wissenschaftlicher Fragen dienen. – 8. Die Einführung einer systematischen Doktorandenföderung im Zusam¬menhang mit einer besseren Funktionsbestimmung der wissen¬schaftlichen Hilfskräfte. – 9. Vorschläge zur Reform der Lehrkörper¬struk¬tur. – 10. Weiterführung und Systematisierung der erfolgreichen Experimente auf dem Gebiet der Erwachsenen¬bildung. – W. Rüegg.“
    uni – report 23.4.1969
    1263) Artikel>FNP 23.04.69 „Adorno wollte sich nicht küs¬sen lassen – Basisgruppe Soziologie sprengte mit Blumenmädchen eine Vorlesung“
    „Durch immer wiederkehrende Zwischenrufe, lautstark erhobene Vorwürfe und den teilweise gelungenen Versuch dreier ‘Blumenmädchen’, den bekann¬ten Soziologieprofessor Theodor W. Adorno zu umarmen und zu küssen, wurde gestern nachmittag in dem mit rund tausend Studenten überfüllten Hörsaal VI der Universität die Adorno – Vorlesung ‘Einführung in das dialek¬tische Denken’ von mehreren Mitgliedern der Basisgruppe Soziologie – an der Spitze Günter Amendt (SDS) – erfolgreich gesprengt. – ‘Nieder mit dem Denunzianten – Ordinarius’, ‘Nieder mit Adorno’ wurde geschrien, als Adorno den Hörsaal um 16.15 Uhr betrat. Der Soziologieprofessor war völlig über¬rascht, ließ sich aber auf keine Diskussionen ein. ‘Soll meine Vorlesung nun stattfinden oder nicht?!’, fragte er die Versammelten. ‘Ich gebe Ihnen fünf Minuten, die Fragen untereinander austragen zu lassen.’ Damit verließ er das Rednerpult. – Die Vorwürfe der ‘Basisgruppe So¬ziologie’ richteten sich vor allem gegen Adornos politische Hal-tung im vergangenen Semester. – Diese und andere Vorwürfe waren bereits vor der Vorlesung auf Hunderten von Flugblatt Flugblättern so formuliert worden: ‘Bei einer Diskussion im Institut für Sozi¬alforschung, mit der er (Adorno) sich nicht ganz einverstanden fühlte, holte er mit seinem Freund Ludwig Friedeburg einige Hundertschaf¬ten Polizei und ließ jeden der 76 Diskutierenden von diesen ab-transportieren.’ – Adorno, wieder an das Mikrofon zurückgekehrt, erklärte dazu, er sei ‘nicht verstanden worden’. Zwischenrufe aus dem Plenum: ‘Dann drücken Sie sich deutsch aus, so daß man Sie versteht.’ Adorno argumentierte, bei der Besetzung des Instituts für Sozialforschung im letzten Semester habe er erst dann als ‘Hausherr’ die Po¬lizei geholt, nachdem die Studenten seiner mehrmaligen Aufforderung, das Institut zu verlassen, nicht nachgekommen seien. – Während er dies sagte, sprangen drei langhaarige Studentinnen, zum Teil in Lederjacken und Blue Jeans, auf das Podium, überstreuten Adornos Haupt mit roten Blumen, um-armten ihn und versuchten lächelnd, ihn zu küssen, was einem der ‘Blumenmädchen’ auch gelang. Adorno, mit hoch¬rotem Kopf, wehrte und sträubte sich heftig dagegen, fuchtelte mit beiden Armen und befreite sich schließlich aus der Umklam¬merung. Mit zerzausten Haaren, seinen Mantel über den linken Arm, seinen Hut in der rechten Hand, verließ er empört den Hörsaal. Rund 100 der anwesenden Studenten folgen ihm; der Rest disku¬tierte mit den Mitgliedern der Basisgruppe weiter. – ‘Dummschwätzer’ be¬kamen die SDSler immer wieder zu hören. Sie verteidigten sich mit den Worten, man werde Adorno, ‘nicht mehr einfach reden lassen’, man müsse ihn ‘mit der neuen Realität konfrontieren’. Aus dem Plenum der noch immer versammelten rund 900 Studenten, von denen die meisten die Adorno – Vor¬lesung noch hören wollten, erhob sich darauf einer und erklärte unter stür¬mischem Beifall: ‘Meine Kritik richtet sich nicht gegen die inhaltlichen For¬derungen der Basisgruppe, aber daß hier Blumenmädchen Adorno küssen, ist nichts als das Eingeständnis, daß man ihm an Argumenten nichts entgegen¬zusetzen hat.’ – Die Diskussionen gingen noch bis 17.00 Uhr weiter, Adorno selbst aber erschien nicht mehr. – Zwei Mitglieder der Basisgruppe AfE der Frankfurter Universität sprengten am Dienstag mit einem Go – in die Ratssit¬zung des AfE. Zur Debatte stand die neue Stu¬dienordnung, die von Studen¬ten der AfE nach dem ersten Jahr eine Zwischenprüfung vorsieht. Der stell¬vertretende Ratsvorsit¬zende Prof. Roth bestand auch gegen den Einwand, daß die be¬handelten Themen für alle Studenten von Interesse seien, auf der Nichtöffentlichkeit der Sitzung. Er brach sie deshalb vorzei¬tig ab. – Für kommenden Freitag hat die ‘Basisgruppe Germani¬stik’ die ‘Sprengung’ einer für 15.00 Uhr im Hörsaal VI ange¬setzten Aufnahmeklausur von Professor Burger angekündigt.“
    Neue Presse 23.4.1969
    1264) Flugblatt>23.04.1969>>Anonym: „Die Universität verweigert Taheri die Fortsetzung seines Studiums!“
    „ Nachdem die Frankfurter Ausländer¬poli¬zeibehörde im Falle Taheris Schiffbruch erlitten hat (ihr Leiter Meyer liegt mit ei¬nem Kreislaufkollaps darnieder), nachdem der entnervte Uch¬mann, um für die Polizei Schlimmeres zu verhüten, unter der Hand angeboten hat, das Verfahren gegen Taheri niederzuschla¬gen, versucht nun die Frankfurter Universitätsverwaltung, der in Schwierigkeiten geratenen Staatsgewalt wieder auf die Beine zu helfen. Heute morgen weigerte sich Justitiar Riehn als Vertreter der Universität, Taheri die Fortsetzung seines Studiums zu ge-statten. Zur Begründung berief er sich scheinheilig auf die Ver¬säumnis von ‘Ausschlußfristen’ und fragte interessiert, ob Taheri sich nicht (fristgemäß) während seiner Abschiebehaft bzw. wäh¬rend seines Aufenthaltes in der Nervenklinik habe anmelden können. – Taheri hat an der Frankfurter Universität bereits 11 Semester Soziologie studiert. Die mit formalen Vorwänden verschleierte Weigerung, ihm die Fortsetzung seines Studiums zu gestatten, macht deutlich, daß in der Universitätsverwaltung das gleiche politische Klima wie bei den Faschisten der Ausländer¬polizei herrscht. Die Universitätsverwaltung ist offensichtlich darum bemüht, der Ausländerpolizei für ihren Versuch, Taheri nach altbewährter Gestapo – Methode in einer Nacht – und Ne¬belaktion nach Persien abzuschieben, nachträglich Legitimati¬onshilfe zu leisten. Die Weigerung der Universität, Taheri zum Studium zuzulassen, liefert der Ausländerpolizei darüber hinaus einen erwünschten Vorwand, das von Taheri inzwischen einge¬reichte Asylgesuch abzulehnen. – die Frankfurter Studenten werden nicht zulassen, daß die Universitätsverwaltung sich als Zweigbehörde der Ausländerpolizei betätigt. – Falls die Univer¬sität sich weiterhin weigert, Taheri die Fortsetzung seines Stu-diums zu gestatten, wird dafür gesorgt werden, daß ihre Ver¬waltung in Zukunft ohne Anmelde – und Immatrikulationsakten auskommen muß. – Wir werden am Donnerstag, den 24.4.1969, gemeinsam mit Taheri dessen Einschreibung im Sekretariat durchführen. – Treffpunkt: 10.00 Uhr vor dem Studentenhaus.“
    Flugblatt Anonym 23.4.1969; Archiv
    1265) Flugblatt>Basisgruppe Geschichte 23.04.69 „Organisieren wir ein Freies Seminar!“
    „Das heißt: – Wir machen ein freies Seminar, dessen Legitimation nicht der Druck des Scheinerwerbs, sondern unser Interesse an Geschichte ist. – Wir machen ein freies Seminar, in dem durch freie Kommunikation unsere Diskussions – und Arbeitsfähigkeit entwickelt und nicht – wie bislang – unterdrückt wird. – Wir wollen – Schranken zwischen jüngeren und älteren Semestern aufheben und praktische gegenseitige Arbeitshilfe organisieren – auf die einschüchternden, aufgeblasenen Themenlisten verzichten – uns einem begrenzten Thema zuwenden, das beliebig nach Wünschen und Interessen, die sich aus der Diskussion ergeben, erweitern und verändern läßt. – Themenvorschlag: Politische Funktion der westdeutschen Geschichtsschreibung, besonders in der Zeit des Kalten Kriegs – Erstes Treffen: Mittwoch 23 April, Historisches Seminar Raum 516 17.00 Uhr – Studieren wir, was uns Spaß macht! Organisieren wir ein freies Seminar!“
    Flugblatt Basisgruppe Geschichte 23.4.1969; Archiv
    1266) Vermerk>23.04.1969>>Sekretariatsleiter: Zum Ein¬schreibungsantrag Taheri am selben Tag
    „Am Vormittag des 23. April 1969 erschien der ehemalige Stu¬dierende unse¬rer Universität, Herr Ahmed Taheri, 10.10.33, Iran – Mashad, im Schalterraum des Universitäts – Sekretariats und be¬antragte seine Anmeldung zur Fortset¬zung des Studiums im Som¬mer – Semester 1969. Herrn Taheri wurde durch die zuständige Sachbearbeiterin mitgeteilt, daß die im Vorlesungsverzeichnis der Universität, an den einzelnen Anschlagtafeln und durch Presse und Rundfunk bekanntgegebene Anmeldefrist für das Sommer – Se¬mester 1969 am Freitag, dem 14. März 1969 abgelaufen war. Im Vorlesungsverzeichnis der Universität ist durch besonderen Hin¬weis gekennzeichnet, daß die Fristen Ausschlußfri¬sten und damit bindend sind. Nach ihrem Ablauf sind Anmeldungen pp. nicht mehr möglich. – Herr Taheri verließ daraufhin den Schalterraum und begab sich in mein Dienstzimmer, um mir sein Ansinnen er¬neut vorzutragen. Ich habe ihn auf die Fristversäumnis hinge¬wiesen und ihm dabei mitgeteilt, daß die Universität schon eine ganze Reihe von nachträglichen Aufnahme¬gesuchen abschlägig beschieden habe. Da er seinen Wunsch sehr hartnäckig vortrug, verwies ich ihn schließlich auf die Möglichkeit, den Vertreter des Rektors, Herrn Prof. Dr. Rammel-meyer, in der Sprechstunde aufzusuchen. – Herr Taheri hat vom Winter – Semester 1961/62 (5.12.1961) bis zum Ende des Winter – Semesters 1967/68 an der hiesigen Universität Unterrichtsveran¬staltungen belegt (Philosophische Fakultät). Das Winter – Semester 1967/68 wurde Herrn Taheri gestrichen, da er die Gebühren und Beiträge nicht be¬zahlt hatte. Er schied somit zum Ende des Sommer – Semesters 1967 (14.10.1967) aus der Universität Frankfurt/Main aus.“
    Dienstliche Erklärung Sekretariatsleiter 23.4.69; Archiv
    1267) Bericht>24.04.1969>>Adorno an Kultusminister: Über Ab¬bruch der Vorlesung und des Hauptseminars
    „[…]Da eine meiner Vorlesungen unter den widerwärtigsten Um¬ständen gesprengt worden ist und die Abhaltung einer zweiten dadurch unmöglich gemacht, daß die aktionistischen Studenten in meinem Hörsaal und für die gleiche Zeit wie meine Vorlesung eine Plenarsitzung anberaumt haben, sehe ich mich nach Rück-sprache mit dem Herrn Prorektor zu meinem größten Bedauern gezwungen, die Vorlesung auf unbestimmte Zeit ausfallen zu lassen. Da das philosophische Hauptseminar der Behandlung der in der Vorlesung thematischen Fragen gelten sollte, ist durch die Störaktionen auch die Abhaltung des Seminars problematisch geworden, und das Seminar kann ebenfalls bis auf weiteres nicht stattfinden. – Mit vorzüglicher Hochachtung Theodor W. Adorno.“
    Schreiben Adorno an Kultusminister 24.4.1969; Rektorat 310 – o1/Adorno
    1268) Brief>24.04.1969>>Bundesinnenminister an Rektor: Hinweis auf Einstellen der Förderung des VDS
    „Zu Ihrem Schreiben, für das ich Ihnen verbindlich danke, darf ich wie folgt Stellung nehmen: – 1.) Am 26. März 1969 hat das Bundeskabinett folgenden Beschluß gefaßt: – Die Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS) durch Bundeszu¬schüsse wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. – ‘Die Bundes¬regierung wird einen Dachverband der Studentenschaften dann wieder fördern, wenn er sich auf die in den Hochschulgesetzen bzw. Hochschulsatzungen festgelegten Aufgaben seiner Mitglieder beschränkt, sich zur freiheitlich – demokratischen Ordnung des Grundgesetzes bekennt und auch die ordnungsgemäße Haushalts¬führung verbürgt. – Aus den in den Haushalten der zuständigen Bundesministerien eingestellten Mitteln für a) internationale Begegnungen, Auslandsreferenten – Seminare usw., – b) hochschulpolitische Tagungen u. ä., – c) Berlin – Fahrten, Ber¬lin – Seminare usw., – d) zentrale Arbeitstagungen, Seminare usw., – können die bisher nur als durchlaufend gewährten Zuschüsse an andere Studentenvereinigungen gegeben werden, soweit die Zuschußvoraussetzungen vorliegen’. – Aufgrund dieses Beschlus¬ses hat der Bundesminister des Innern dem ‘Verband Deutscher Studentenschaften’ (VDS) mit Schreiben vom 15. April 1969 fol¬gendes mitgeteilt: – ‘Da der Verband Deutscher Studentenschaf¬ten nicht mehr die Gewähr für eine im Sinne des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet, hat die Bundesregierung durch Kabi-nettsbeschluß vom 26. März 1969 entschieden, die Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften durch Bundeszuschüsse mit sofortiger Wirkung einzustellen’. – 2.) Diese Entscheidung der Bundesregierung beruht vor allem darauf: – a) daß es der ‘Verband Deutscher Studentenschaften (VDS)’ auf seiner 21. ordentlichen Mitgliederversammlung vom 3. – 10. März 1969 abgelehnt hat, ein Bekenntnis zu der im Grundgesetz garantier¬ten ‘freien demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsord¬nung’ abzulegen (Über den entsprechenden Antrag 203 wurde gar nicht abgestimmt). – b) daß die 21. ordentliche Mitgliederver-sammlung den Ihnen bekannten Antrag 714 h mit 2/3 Mehrheit verabschiedete, der u. a. die ‘Hochschulrevolte’, die ‘Revolutionierung der Gesellschaft’, die ‘Vorbereitung einer so¬zialistischen Berufspraxis’ u.a.m. zu den entscheidenden Zielen der Tätigkeit des VDS proklamierte (die Verabschiedung dieser ‘Strukturreform des VDS’ wurde nicht rückgängig gemacht; dage¬gen wurde die ebenfalls mit 2/3 Mehrheit verabschiedete neue Satzung bis zu der für den 28. – 30. Mai 1969 in Heidelberg vorgesehenen außerordentlichen Mitglieder-versammlung zurück¬gestellt, da sie schwerwiegende juristische Mängel aufweist – damit ist die bisherige Satzung z. Z. noch in Kraft) – c) daß vier der fünf Mitglieder des Haushaltsausschusses des VDS ‘wegen teilweiser Zweckentfremdung öffentlicher Mittel) ihren Rücktritt erklärten. – Ich hoffe, daß ich Ihnen damit dienen konnte.“
    Schreiben Bundesinnenminister an Rektor 24.4.1969; Rektorat 410 – 06
    1269) Brief>24.04.1969>>Dekan Philosophische Fakultät an Kultusminister: Zum Brief Adorno vom selben Tag
    „Gesehen und weitergereicht. Die Notwendigkeit, diese Veranstaltungen abzusagen, scheint mir gegeben; Zeugenaussagen bestätigen, daß es sich hier um die schwersten und widerlichsten Störungen gehandelt hat. Rauter.“
    Schreiben Rauter an Kultusminister 24.4.1969; Rektorat 310 – o1/Adorno
    1270) Artikel>24.04.1969>>FNP: „Kollektive Neurose – Pro¬fessor Theodor W. Adorno zu den Störaktionen“
    „Die erste Lehrveranstaltung, die der SDS in diesem Semester in Frankfurt gesprengt hat, war die ‘Einführung in das dialektische Denken’ von Professor Theodor W. Adorno (wir haben gestern über das unrühmliche Ende berichtet, das die zweite Vorlesung nahm). – Ob die dritte Stunde am heutigen Donnerstag ungestört verlaufen wird, scheint zumindest sehr ungewiß. Eine Gegen-veranstaltung im selben Hörsaal und zur selben Zeit ist geplant. – Adorno sagte unserer Zeitung: ‘Ich werde versuchen, meine Vorlesung zu halten.’ – War er am Dienstag auf ein Störaktion gefaßt? ‘Ich hatte es vermutet, nur nicht in einer so widerlichen Weise.’ – Professor Adorno bezeichnet die radikalen Störenfriede als eine ‘relativ sehr kleine Minderheit’, die die überwältigende Mehrheit terrorisiert. Es komme nun darauf an, daß diese Mehr¬heit so weit ihre Kräfte sammele, daß sie sich der Radikalen er¬wehren könne, die sich in einer Art ‘kollektive Neurose‘ ihre Anhänger beliebig suche. – Wie wird es weitergehen? Adorno spielt nicht den Propheten: ‘Über die nächste Entwicklung steht mir kein Urteil zu.’„
    Frankfurter Neue Presse 24.4.1969
    1271) Artikel>24.04.1969>>FR: „Adorno als Institution ist tot – Wie der Bewußtseinsveränderer aus dem Hörsaal gejagt wurde“
    „Der überfüllte Hörsaal VI in der Frankfurter Universität wurde zum Tribunal. Theodor W. Adorno, dessen philosophische Haupt¬vorlesung ‘Einführung in die Dialektik’ angekündigt war, hatte den Saal noch nicht betreten, als bereits feststand: hier sollte abgerechnet werden. Die dem SDS nahestehende ‘Basisgruppe So¬ziologie’ hatte zwei Handzettel ausgeworfen, in denen der Pro-fessor zur ‘Öffentlichen Selbstkritik’ aufgefordert wurde und ihm das Recht abgesprochen wurde, ‘sein Handeln mit dialektischem Geschwätz zu vertuschen’. Fazit des Agitationsblattes: ‘Adorno als Institution ist tot’. – Als Adorno kam, konnte von ‘Institution’ keine Rede sein; ein einzelner arbeitete sich da zum Podium vor, zum Mikrophon, offensichtlich irritiert. Kaum hatte der Professor zum Reden angesetzt, als er durch ein unartiku¬liertes, auswendiggelerntes Statement vom hinteren Saalende unterbrochen wurde. Gleichzeitig war einer dabei, den Spruch ‘Wer nur den lieben Adorno läßt walten, der wird den Kapitalis¬mus sein Leben lang behalten’ an die Tafel zu malen. Noch ein¬mal versuchte Adorno, zu Erklärungen anzusetzen. Flankiert von zwei baumlangen Opponenten, die ihm immer näher zu Leibe rückten, mochte er subjektiv den Eindruck physischer Bedrohung gewonnen haben. Ihren peinlichen und peinigenden Höhepunkt erreichte die Szene, als einige Mädchen den Professor umringten, ihm Nelken ins Gesicht warfen und eine unzweideutige Annähe¬rungspantomime vollführten. Peinlich war dies nicht nur als dumme Anspielung, sondern auch als sichtlich einstudierte Vor¬führung. Nun war erreicht, was die Basisgruppe wohl gewünscht hatte: Adorno aus dem Saal gejagt, Studenten unter sich, um die Aktion zu diskutieren. – Diskutieren? Was wäre noch zu disku¬tieren gewesen, wo bereits präjudiziert worden war? Ein großer Teil des Auditoriums hatte Adorno hören wollen. Ein kleinerer, aktiver Teil hätte Adorno nicht einmal zugehört, wenn er wirk¬lich zur ‘Selbstkritik’ angesetzt hätte. Die Fronten sind klar. Der SDS wirft Adorno vor allem vor, daß er zusammen mit seinem Kollegen von Friedeburg einen Polizeieinsatz zur Räumung des besetzten Soziologeninstituts angefordert hat. Damit, so scheint es den ‘linken’ Studenten, hat Adorno das Tischtuch zu den Praktikern der politisch bewußten Studentenbewegung zerschnit¬ten. Indes: der Riß reicht tiefer. Er ist in Adornos Abstinenz gegenüber revolutionärer Praxis begründet. Der ‘kritische Theo¬retiker’ sieht sich nicht in der Lage, als Messias einer aktiven, militanten Front antiautoritärer Intellektueller voranzuleuchten. – Das können die politischen Bewußtseinsveränderer Adorno nicht verzeihen: Er gab ihnen das kritische Vokabular zur dia¬lektischen Gesellschaftsanalyse, ließ sie aber im – für sie – entscheidenden Augenblick allein: als es darum ging, Theorie in Praxis zu übersetzen. Wer die Adorno anmaßend oder moralisie¬rend zum Vorwurf macht, wer auf der Theorie – Praxis – Korrelation bei Adorno insistiert, vergißt freilich eine andere, genauso wichtige Korrelation: die zwischen dem Denken des Professors uns einer Biographie. Adornos Skepsis gegenüber politischer Praxis resultiert nicht nur aus seinem Denkansatz, sondern auch aus dem ‘faschistischen Trauma’ der Emigrantenzeit. Wer den Faschisten am eigenen Leib gespürt hat, wird notwendig aller¬gisch gegen den kleinsten Anflug von Terror. Ohne Gewalt, ohne terroristische Momente sind die dem SDS vorschwebenden Um¬wälzungsprozesse aber undenkbar. Adorno weiter zur Weggenos¬senschaft zwingen zu wollen, wäre daher ein schlicht inhumanes Beginnen. – Heißt die Alternative nun lapidar, Adorno habe fortan gar nichts mehr zu sagen und solle gefälligst verschwin¬den? Warum denn das? Abgesehen davon, daß der SDS nicht mo¬nopolistisch darüber wird entscheiden können, ob die Studenten einen Professor hören wollen oder nicht, ist zu überlegen, ob nicht auch die Beibehaltung politischer Praxisnähe die Beschäf¬tigung mit theoretischer Reflexion parallel zur Praxis und un¬abhängig von ihr gestaltet. Bis jetzt scheint es, als könnte die Mehrzahl der Protestierenden recht gut noch ein paar Semester Adorno vertragen. – Die Sprengung der Philosophie – Vorlesung, die vielleicht zur Folge hat, daß Adorno in diesem Semester überhaupt nicht mehr an der Frankfurter Universität agiert, war jedenfalls für die Linken ein Eigentor. Das Anrüpeln Adornos signalisiert fürwahr keinen unbürgerlich – neuen Stil, wie ein Diskussionsredner apologetisch meinte, sondern ein vorbürgerli¬ches, überhaupt vor – zivilisatorisches Rückfallen in Barbarei. Hans – Klaus Jungheinrich.“
    FR, 24.4.1969
    1272) Dokumentation>24.04.1969>>Arbeitsgruppe Soziologen: „Zum Vordi¬plom im Wintersemester 68/69“
    „Während des Streiks im Wintersemester 68/69 arbeitete eine Vordiplomandengruppe an der Erweiterung des Soziologenpapers vom Wintersemester 67/68. Der Arbeitskreis stellte folgende Forderungen auf: – I. Abschaffung der Klausuren, Anfertigung kol¬lektiver Arbeits¬papiere. Eine von ihm intendierte Diskussion mit Prof. v. Friedeburg über eine institutionelle Absicherung dieser Forderungen wurde aber von dem professoralen Polizei-einsatz vereitelt. Dies machte vorläufig unsere Selbstorganisie¬rung zu¬nichte. – Unsere damaligen Vorstellungen zu einer Neuorgani¬sierung des Studiums sind inzwischen in das nun vor¬liegende Assistentenpaper eingegangen. – II. Prüfungstermine des Vordi¬ploms im Wintersemester 68/69 – Eine Gruppe der Studen¬tenbewegung plante, den aktiven Streik des letzten Seme¬sters fortzusetzen und die angesetzten Klausuren zu sprengen. Diese Gruppe trug zur Selbstorganisation der Vordiplomanden bei, die jetzt bereit waren, bestehende Alternativkonzeptionen durch¬zusetzen und eine Mehrheit für eine Verweigerung des Vordi¬ploms in der herkömmlichen Weise zu finden. – Während des Streiks wäre der Verzicht der Ordinarien auf ihre Privilegien die Voraussetzung dafür gewesen, inhaltlich und organisatorisch das Studium verändern zu können. Wir haben nun mit der Verweige¬rung der bisherigen Vordiplomprüfungen eine Faktum geschaffen, das eine Diskussion der inhaltlichen Veränderung von Prüfungen erzwingt. – Die nur formale Änderung der Vordiplomprüfung hat zwei Gründe: – 1. Wir konnten die Vorbereitung auf die Klausu¬ren nicht mehr durch Arbeitspapiere, die unseren Vorstellungen von sinnvoller wissenschaftlicher Arbeit entsprochen hätten, ersetzen. – 2. Die Strategie für dieses Vordiplom sollte es den Ordinarien unmöglich machen, sich weiterhin auf den institutio¬nellen Rahmen zurückzuziehen. Die Erfahrungen der Studenten¬bewegung haben hinreichend gezeigt, daß der institutionelle Rahmen prinzipiell veränderbar ist. (Otto – Suhr – Institut, Mar¬burger Soziologie, Frankfurter Politologie) – Der Druck der Stu¬denten des Empirie – Praktikums im Wintersemester 68/69 bewirkte die Abschaffung der laut Prüfungsordnung vorgeschriebenen Ab¬schlußklausur. – III. Durchführung der Vordiplomaktion – Un¬mittelbar vor der Statistik – Klausur am 27.3.69 diskutierten Vordiplomanden und Assistenten über Inhalte und Verfahrens¬weisen herkömmlicher Vordiplomprüfungen. Wir waren uns darin einig, individuelle Prüfungsverfahren abzulehnen, die lediglich abfragbares Wissen und psychische Stabilität testen, aber die Abfragbares eigener wissenschaftlicher Arbeit unmöglich machen. – Unser Vorschlag, die Statistik – Klausur in Kollektiven zu schreiben, wurde von 41 Vordiplomanden bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Wir setzten uns in kleinen Gruppen zusammen, diskutierten und lösten die Prüfungsfragen gemeinsam, gaben jedoch einzeln die Arbeiten ab. Nach der Klausur stellte sich heraus, daß die Assistenten es noch 3 weiteren Kommilito¬nen möglich gemacht hatten, nach der ‘alten’ Prüfungsordnung zu schreiben. Deshalb beschlossen wir für die VWL – Klausur, uns in Arbeitsgruppen aufzuteilen und nur je Gruppe ein Papier abzu-geben, zumal eine solche Arbeitsweise unsere Intentionen noch eindeutiger darstellen würde. – IV. Reaktion der Professoren. – Da 2 Wochen nach der Prüfung noch immer keine Stellungnahme der Professoren vorlag, entschloß sich die Vollversammlung der Vordiplomanden, die Professoren Adorno, Blind, Friedeburg, Ha¬bermas, Häuser und Sauermann am Vormittag vor der Sitzung des Prüfungsausschusses zu einer Stellungnahme zu zwingen. Es er¬schienen nur Adorno und Friedeburg, die klar formulierten, daß eine solche kollektive Schreibweise im Rahmen der beste¬henden Prüfungsordnung auf keinen Fall zu legitimieren sei. Adorno, der ‘abgebrühte Dialektiker’, seinem zitierten Selbstver-ständnis nach ‘Gewerkschaftsführer der Studenten’, sah sich außerstande un¬sere kollektive Arbeit zu unterstützen, da indi¬vidueller Lei¬stungsnachweis nicht möglich. Friedeburg, der von der histori¬schen Situation abstrahierte, stellte unsere Hand¬lungsweise dar als ‘einseitigen Akt’. Direkt befragt, ob er unsere Interessen im Prüfungsausschuß zu vertreten bereit sei, antwor¬tete er mit ei¬nem klaren Nein. Überraschend bezeichnete er un¬sere Vorschläge als gegenstandslos, weil längst beschlossen sei, die Soziologie als Hauptfach abzuschaffen. Gedacht sei Soziologie als Nebenfach u.a.m. – Anschließend erklärte der Vorsitzende des Prüfungs¬ausschusses Professor Rauter einer Delegation aus 3 Studenten und 3 Assistenten, der Ausschuß sei nach Abklä¬rung der Sach¬lage nicht befugt, die endgültig Entscheidung zu treffen. Man müsse erst ein Rechtsgutachten einholen. Ein Ter¬min dafür wurde nicht genannt. – Die sich hieraus ergebenden Maßnahmen müssen auf der Vollversammlung diskutiert werden! – Merke: Wir wünschen den Frieden. Wenn aber die Ordinarien darauf beste¬hen, Krieg zu führen, dann bleibt uns keine andere Wahl, als fest entschlossen den Krieg auszufechten, um dann mit dem Studium fortzufahren!“
    Dokumentation Arbeitsgruppe Soziologen 24.4.1969; Archiv
    1273) Flugblatt>24.04.1969>>Basisgruppe Germanistik: „Zerschlagt die Prüfungen“
    „ Liebe Kommilitonen, – am Freitag will Prof. Burger eine Auf¬nahmeklausur für sein Hauptseminar (Literarische Wiederentdec¬kungen und literaturwissenschaftliche Neuerscheinungen) schreiben lassen: – Geprüft werden soll die Befähigung für ein Seminar, – dessen ‘Konzeption’ offensichtlich der zufälligen Lektüre von Bücherkatalogen entspringt – das inhaltlich wie organisatorisch nicht demokratisch legitimiert wurde – dessen Themen aus dem unbefragten Privatinteresse des Altfaschisten Burger stammen und den Studenten nun aufgezwungen werden sollen. – Dieses Seminar entspricht dem bestehenden Wissen¬schaftsbetrieb, der die Individuen in einen unbegriffenen Funk¬tionszusammenhang einplant und ihnen die Verwertung von Wis¬senschaft verschleiert. Ihren adäquaten Ausdruck findet dieser Betrieb in der Ordinarienuniversität, die die unbefragten (wohl aber verwertbaren) Interessen Einzelner (der Ordinarien) für Studenten verbindlich macht und mithin nur autoritär (und Burgers Seminare belegen das exemplarisch) organisiert werden kann. Die Absorption studentischer Arbeitskraft auf veräußer¬lichte Inhalte, d. h. aber die Entmündigung der Studenten, sind die objektiven Voraussetzungen für eine technokratische Funk¬tionalisierung der Universität: Genau darum ist es notwen¬dig, mit den anachronistischen Strukturen der überfälligen Or-dinarienuniversität die Ansätze einer rigideren Instrumentali¬sierung der Universität für die Bedürfnisse des spätkapitalisti¬schen Staates zu bekämpfen. – Diese totale Reglementierung des Studiums und Disziplinierung der Studenten werden durch das bestehende System der Prüfungen vorbereitet. Die bestehenden Prüfungen tragen eines Januskopf: zum einen sind sie eine Farce, sie stellen keine wirklichen Anforderungen, das gilt ins¬besondere für das Staatsexamen, zum anderen aber terrorisieren sie die Studenten, setzen sie einem unerträglichen psychischen Druck aus und verhindern durch autoritäre Fixierung und In-ternalisierung von Leistungszwängen die Erkenntnis ihrer objek¬tiven, d. h. politischen Interessen. Der Schlauch solcher Prü¬fungen dient zur Kontrolle, ob die im Studium einzuübende An¬passung an die späteren Berufserfordernisse gelungen ist. Die bestehenden Prüfungen sind das mächtigste, wirkungsvollste und am meisten erst zu nehmende Instrument zur Disziplinierung der Studenten! – Das heißt für uns: kurzfristig müssen wir das be¬stehende Prüfungssystem unterlaufen und mit den geringsten Anstrengungen uns die immer noch nötigen Scheine erwerben. So wird es möglich sein, unsere Arbeitskraft freizusetzen – und das ist das wichtigere – für die praktische, inhaltliche und die Be¬rufspraxis neu bestimmende Umorganisierung des Wissenschafts¬betriebs. Solange die Studenten noch auf die Scheine angewiesen sind, gilt es, die autoritäre Organisation dieser heillosen Semi¬nare abzuschaffen. – Verweigert die Aufnahmeklausur bei Bur¬ger! – Organisiert euch solidarisch! – Kommt zur Diskussion über den Prüfungsboykott bei Burger! – Termin: Donnerstag, 24.4.1969, nach der Vollversammlung, gegen 18 Uhr, Deutsches Seminar – Klausurtermin: Freitag 25.4.,16 Uhr H 6.“
    Flugblatt Basisgruppe Germanistik 24.4.1969; Archiv
    1274) Flugblatt>24.04.1969>>Basisgruppe Romanistik: „Unerträglich!“
    „Die Bibliothekarin des Romanischen Seminars, Frau Helmstaed¬ter, versucht die Stellung wegen unerträglicher Ar¬beitsbedingungen im Romanischen Seminar zu wechseln und hat deshalb gekündigt, um zu den Anglisten zu gehen. Um solches zu hintertreiben, hat sich Müller – Fischbach, omnipotent von eigenen Gnaden, von Prof. Bambeck vorübergehend die Geschäftsführung zurückgeben lassen. – Zeigen sich doch durch diesen Versuch eines Stellungswechsels wiederum müllersche Praktiken: das Ro¬manistische Seminar steht in der Phil. Fak. als Paradigma für ungetrübtes Machtbewußtsein der Ordinarien, für Willkür und Unterdrückung. – Auch die Assistenten Garscha und Breiding sind gegangen. – Dazu ist noch zu bemerken, daß z. B. Garschas Proseminare wissenschaftlich informativer und produktiver waren als Veranstaltungen mit hochtrabenderer Bezeichnung. – Warum werden unsere Assistenten nicht promoviert? – Warum promoviert Müller – Fischbach überhaupt niemanden? – Warum gibt es im Ro-manistischen Seminar keine Doktoranden – Kolloquien? – Warum fallen Müller – Fischbachs Sprechstunden so häufig aus? – Warum bezeichnet Müller – Fischbach Kommilitonen, die auf ihn warten, als Plebs, Fellachen und Mob? – Warum gehen Garscha, Breiding und Frau Helmstädter – und Müller – Fischbach bleibt? – und bleibt und bleibt und bleibt und bleibt und bleibt und bleibt und bleibt?“
    Flugblatt Basisgruppe Romanistik 23.4.1969; Archiv
    1275) Flugblatt>24.04.1969>>SHB: „Destruktion oder Demokratisierung? – Ist die „Neue Radikalität“ desSDS reaktionär?“
    „Unlegitimierte Sprengung der Adorno Vorlesung – Zerschlagung des Reformrelevanten Soziologiestudiums – Psychische Gewalt gegen abweichend argumentierende Genossen – VDS Sabotage aus Verbandsegoismus – Ästhetistische Minderheitsaktionen ohne Aufklärungseffekt – Die Entwicklung der hochschulpolitischen Situation im vergangenen Semester, in den Ferien und zu Beginn dieses Semesters veranlaßt den SHB Frankfurt zu folgender Stellungnahme: – Im Kampf um eine Demokratisierung und Mo¬dernisierung der Hochschule hat der SHB konsequent mitgearbei¬tet, er hat die Aktionen gegen den Vietnamkrieg, gegen Springer und die NS – Gesetze voll unterstützt und direkte Aktionen immer aktiv mitgetragen, wenn sie auf politische Aufklärung abzielten. – Der SHB ist sich der Gefahr bewußt, daß bei den in der BRD vorhandenen Potentialen antidemokratischen und dem juristi¬schen Instrumentarium der NS Gesetze eine legale Transformation in einem autoritären Staat möglich ist. – Gegen diesen hat der SHB seinen politischen Kampf geführt an der Seite der soziali-stischen und radikaldemokratischen Organisationen; er hat selbst in problematischen Situationen Solidarität gewahrt, um die schwache Linie in ihrem Defensivkampf gegen die Faschisie¬rungstendenzen in der BRD nicht zu schwächen. – Zu Beginn des SS 1969 hält der SHB jedoch den Zeitpunkt für ge-kommen, den Kräften im SDS eine klare Absage zu erteilen, die durch eine, seiner Meinung nach, falsche Situationseinschätzung immer mehr zu einer offensiven Destruktionsstrategie überge¬gangen sind und damit die Linke immer weiter in die Isolation treiben. Blinder Aktionismus, gewaltsame Verhinderung rationaler Strategiedis¬kussionen und der Versuch der totalen Dysfunktiona¬lisierung der Universität haben nichts mehr mit einer langfristig kalkulieren¬den, rationalen linken Politik zu tun, vielmehr ma¬chen sie die Studentenbewegung mehr und mehr zum Formie¬rungspopanz der Reaktion. – Der SHB Frankfurt hat mit einer öffentlichen Stel¬lungnahme zu diesem Problemkomplex bisher ge¬zögert, da er vom SDS hoffte, es würde ihm gelingen, seine irra¬tionalen und dezi¬sionistischen Kräfte zu isolieren. Daß dies durch Fraktions¬kämpfe im SDS bisher nicht erreicht wurde, zeigt die, trotz De¬zentralisierungsideologie, autoritäre Struktur des Verbandes, die immer mehr Diskussionen über Situationsanalysen und Strategien verhindert. Es spricht gegen den SDS, daß in ihm nicht genügend Genossen in der Lage sind, sich trotz der in¬nerverbandlichen, sozialpsychologischen Integrationsmechanismen gegen die Aktio¬nisten öffentlich zu stellen. – Der SHB Frankfurt wird versuchen – wobei er sich des Polarisierungsgrades in der Studentenschaft bewußt ist (SDS – ADS) zwischen Reaktionären und Linksput-schisten eine neue sozialistische Position aufzubauen. Denn es geht weiterhin um die Demokratisierung der Hochschule und um die Demokratisierung der Gesellschaft. – Eine derartige Politik, deren Ziel eine rationale, für alle durch-schaubare, humane Ge¬sellschaft ist, muß betrieben werden mit Mitteln und Strategien, die politisch auf ihre jeweiligen Konse¬quenzen reflektiert sind und sich nicht nach Kriterien unmit¬telbar Bedürfnisbefriedigung bestimmen. – Die Konsequenz in dem Dilemma der augenblickli¬chen hochschulpolitischen Situation, muß daher sein – Die Ak¬tionisten zur politischen Legitimation ihrer Reaktionen zu zwin¬gen!“
    Flugblatt SHB 24.4.1969; Archiv
    1276) Pressemitteilung>24.04.1969>>Rektor: Hinweis auf Abbruch Vorle¬sung Adorno und Störung Vorlesung Süllwold
    „ Nach den heftigen und widerlichen Störungen seiner Vorlesung am vergangenen Dienstag und der Ankündigung weiterer Störun¬gen für die heute vorgesehene Lehrveranstaltung hat Prof. Theodor W. Adorno (Philosophie) angekündigt, daß seine Vorle¬sung und sein philosophisches Hauptseminar bis auf weiteres ausfallen. – Die heutige Lehrveranstaltung von Prof. Fritz Süll¬wold (Psychologie) wurde durch Werfen einer Buttersäureflasche gestört und mußte abgebrochen werden. Die Kleidung einiger Hörer wurde durch die Säure beschädigt.“
    Pressemitteilung Rektor 24.4.1969; Archiv
    1277) Pressemitteilung>24.04.1969>>Rektor: Schließung des Studentense-kretariats wegen Drohungen SDS (Taheri)
    „ Am Mittwoch, dem 23.4.1969 gegen 11 Uhr sprach Herr Taheri zusammen mit einem Rechtsanwalt im Sekretariat der J. W. Goe¬the – Universität vor und wollte sich in der Phil. Fakultät ein¬schreiben. Herr Taheri hat im Wintersemester 67/68 das letzte mal in Frankfurt studiert und schied mit Ende des genannten Semesters als Student aus. – Im Sekretariat wurde Herr Taheri darauf hingewiesen, daß die für die Phil. Fak. geltende Anmel¬defrist, auf die u. a. auch im Vorlesungsverzeichnis hingewiesen wird, am 14.3. abgelaufen sei. Er wurde deswegen an den Ju¬stitiar des Rektorats, Herrn Riehn, verwiesen. Dieser erläu-terte Herrn Taheri, daß es sich um eine Ausschlußfrist handle, deren Versäumnis nur dann unschädlich sei, wenn die Fristver¬säumnis nachweisbar nicht verschuldet sei. Herr Taheri erklärte, er habe deswegen die Frist versäumt, weil er sich in Untersu¬chungshaft befunden habe, mußte jedoch auf Befragen zugeben, daß er erst nach dem 15. März 1969 verhaftet worden sei. Die¬ser Umstand konnte also für die Fristversäumnis nicht ursäch¬lich sein. Er erklärte daraufhin, vorher habe er sich in Persien aufgehalten und sich deswegen nicht anmelden können. Herr Riehn machte darauf aufmerksam, daß dies kein Entschuldi¬gungsgrund sein könne, denn man könne sich auch brieflich an¬melden. Was für hunderte von Ausländern verbindlich sei, müsse auch für ihn gelten. Gerade vor diesem Semester sei eine Viel¬zahl von Stu¬dierenden, welche die Anmeldefrist versäumt hätten, abgewiesen worden. In mehreren Fällen sei ein Auslandsaufent¬halt nicht als Entschuldigung anerkannt worden. Man könne Herrn Taheri nicht ein Recht zugestehen, das man anderen Be¬werbern habe verwei¬gern müssen. Andere Tatsachen trug Herr Taheri nicht vor. Er betonte lediglich am Ende des Gesprächs, daß die Immatrikula¬tion für ihn sehr wichtig sei, da er dann größere Chancen habe, in Deutschland bleiben zu dürfen. Es wurde dann Herrn Taheri empfohlen, seinen Antrag nochmals schriftlich zu begründen und unter Umständen noch neue Tat¬sachen vorzutragen, die eine andere Entscheidung ermöglichen könnten. Man werde sich be¬mühen, zu einer für ihn günstigen Entscheidung zu kommen. Er solle so schnell wie möglich, im eigenen Interesse, weiter Un¬terlagen einreichen. – Etwa gegen 16 Uhr rief das Mitglied im Bundesvorstand des SDS, B. Bluem, im Rektorat an und fragte bei Herrn Riehn an, wie im Fall Ta¬heri entschieden worden sei. Herr Riehn erläuterte ihm kurz die Situation. Am Ende des Ge¬sprächs sagte Herr Bluem, der Prorek¬tor solle sich die Entschei¬dung genau überlegen. Morgen um 10 Uhr wird Herr Taheri noch einmal vorsprechen. Wird sein Antrag abgelehnt, stehen am Freitag einige hundert SDS – Leute vor dem Rektorat. – Gegen 17 Uhr wurde vor der Universität ein Flugblatt verteilt, das zahllose Lügen enthält und die Situation völlig verzerrt schil¬dert. Am Ende des Flugblattes heißt es: ‘Falls die Universität sich weigert, Taheri die Fortsetzung seines Studiums zu gestat¬ten, wird dafür gesorgt werden, daß ihre Ver¬waltung in Zukunft ohne Anmelde – und Immatrikulationsakten auskommen muß.’ – Unter Berücksichtigung der Drohung wird heute das Sekretariat im Interesse aller Studenten zum Schutz ihrer Personalunterlagen geschlossen bleiben.“
    Pressemitteilung Rektor 24.4.1969; Archiv
    1278) Pressemitteilung>24.04.1969>>Rektor: Über Vorfälle wegen verweigerter Immatrikulation Taheri
    „ Heute vormittag traf Herr Taheri mit seinem Rechtsbeistand und dem AStA – Vorsitzenden Hartmann mit dem Prorektor Prof. Rammelmeyer zusammen, um neue Gründe für eine nachträgliche Immatrikulation Herrn Taheris vorzutragen. Währenddessen sammelte sich in der Vorhalle der Universität eine Menge von schätzungsweise 500 Studenten und drohte, das Rektorat oder das Sekretariat zu stürmen, wenn Herr Taheri nicht einge¬schrieben werde. Die Studenten stellten ein Ultimatum, das kurzfristig eine in ihrem Sinne gelegene Entscheidung forderte. Die Polizei stand in Bereitschaft, um Ausschreitungen zu ver¬hindern. – Der Prorektor versprach, die neuerliche Einlaßung Herr Taheris zu prüfen, erklärte jedoch, er sei nicht gewillt, seine Entscheidung unter Druck zu fällen. Die Entscheidung soll in der nächsten Woche nach Beratung mit dem gegenwärtig nicht in Frankfurt weilenden Rektor bekanntgegeben werden. – Die vor dem Rektorat versammelten Studenten, die sich nach Bekannt¬werden dieses Besprechungsergebnisses gegen 12 Uhr zerstreuten, kündigten weitere Aktionen für den morgigen und die folgenden Tage an.“
    Pressemitteilung Rektor 24.4.1969; Archiv
    1279) Bericht>25.04.1969>>Polizei: Polizeieinsatz in Universität am sel¬ben Tag
    „[…]Verlaufsbericht – Betr.: Einsatz in der Universität am 25.4.1969 aus Anlaß der Störung des Sekretariatsbetriebes – I. Kräfte – 1.Hundertschaft Ffm. 65 Beamte, Hundertschaftsführer POK S…. – 2. Hundertschaft Ffm. 91 Beamte – Hundertschafts¬führer POK B… – Festgenommenensammelstelle 8 Beamte – Zivile Aufklärung 11 Beamte – Befehlsstelle; 7 Beamte [Summe:] 182 Beamte – Einsatzbeginn: 09.00 Uhr – III. Das Sekretariat der Universität, in dem die Rückmeldungen bzw. Neuimmatrikulatio¬nen von 08.00 – 12.00 Uhr stattfinden sollten, war aufgrund der Vorfälle des Vortages von den Kräften der Festgenommenensam¬melstelle ab 07.30 Uhr geschützt worden. – Bis gegen 10.00 Uhr hatten sich die Räume des Sekretariats, der Gang vor den Se-kretariatsräumen und die Vorhalle weitgehend gefüllt. Innerhalb der eigentlichen Anmeldungsräume befanden sich ca. 200 – 250 Personen, die dicht gedrängt standen. Die Gesamtsituation wurde jedoch von Herrn Prorektor, Prof. Dr. Rammelmeyer , als durchaus üblich an Anmeldungstagen bezeichnet. – Gegen 10.00 Uhr kam durch Flugblattverteilung des SDS, an der sich auch der Student Cohn – Bendit, der zuvor seine Rückmeldung durchgeführt hatte, beteiligte, Unruhe in die Versammelten. Diese verstärkte sich zu Tumulten und artete in Schlägereien zwischen Studenten aus, als eine größere Menge, wahrscheinlich dem SDS nahestehender Studenten und sonstige Personen in den Pulk der Wartenden eindrangen und ca. 10 Knallkörper sowie eine Stinkbombe aus Buttersäure warfen. Das Sekretariat ver¬qualmte, die Sekretärinnen lehnten es ab, unter diesen Bedin¬gungen weiterzuarbeiten, und die Eingedrungenen versuchten, Stempel der Sekretariatsverwaltung an sich zu bringen. Außer¬dem bestand die dringende Gefahr der Aktenvernichtung bzw. – beseitigung. – In dieser Situation, das Sekretariat war völlig blockiert, forderte Prorektor Prof. Dr. Rammelmeyer polizeilichen Schutz an und übertrug die Ausübung des Hausrechtes aus¬drücklich an die eingesetzten Polizeikräfte. Die Räumung des Sekretariats sowie der Gänge davor und der Vorhalle am Haupteingang wurde von ihm gefordert. – Die angeordnete Räu¬mung wurde von POK Bischof über Handlautsprecher angekündigt. Die Lautsprecherdurchsage wurde durch sofortiges Brüllen und Anstimmen von rhythmischen Rufen erheblich gestört. – Danach wurde zunächst die Vorhalle in Richtung Haupteingang durch Kräfte in Zugstärke unter mündlicher Ansprechen der dort Ste¬henden geräumt. Aktiver Widerstand wurde nicht geleistet. – Die nachfolgend beginnende Räumung des Ganges vom Haupteingang zu den Sekretariatsräumen und in deren Front verlief schwie¬riger, da sich die dort Versammelten teilweise einhakten und passiven sowie in geringem Umfang aktiven Widerstand leisteten. – Zu dieser Zeit wurden noch immer Knallkörper vom Gang aus in das Sekretariat geworfen. Außerdem wurde mindestens 1 Farbbeutel geworfen, wodurch die Uniformen des Unterzeich¬ners und des PHK Linker beschmutzt wurden. – Es wurde jetzt notwendig, das gesamte Sekretariat und den Gang davor zu räu¬men. Zu diesem Zweck wurde vom Haupteingang aus durch Kräfte der Hundertschaft Bischof abgedrängt, während Kräfte der Hun¬dertschaft Söhl am westlichen ende der Sekretariatsräume ab¬kämmten. – Während dieser Aktion wurden 10 Personen sistiert und der Festgenommenensammelstelle übergeben. – Um 10.55 Uhr konnte der Betrieb in den zwischenzeitlich gelüfteten Sekretari¬atsräumen, deren Eingänge durch je 1 Polizeibeamten geschützt wurden, wieder aufgenommen werden. Zu diesem Zweck wurden die aus der Universität hinausgedrängten Studenten in Schüben zu 50 Personen in Zeitabständen wieder eingelassen. Auch die diesbezüglichen Maßnahmen und Lautsprecheransagen wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Rektors von der Polizei getroffen. – Das Sekretariat konnte danach ungestört arbeiten. – Gegen 11.50 Uhr kam es noch zu einem weiteren Vorkommnis, als ein Student in der Vorhalle Papiere verbrannte. Er bekam von der Universitätsverwaltung Hausverbot erteilt und wurde aus dem Gebäude entfernt. – IV. Einsatzende: 12.25 Uhr – V. Polizeili¬che Maßnahmen ab 12.25 Uhr – 1 Gruppe der 1. Polizeibereitschaft unter Führung des PK Engel wurde beauf¬tragt, mit je einer Halbgruppe Rektorat und Sekretariat zu schützen. – Aufklärung wurde weiterhin mit 6 Beamten in Zivil betrieben. – Die Einsatzkräfte wurden, nachdem der Zug des Verkehrsunfallkommandos, der um 10.33 Uhr zur Unterstützung angefordert worden und um 12.20 Uhr entlassen worden war, in das Polizeipräsidium mit der Weisung verlegt, die Frühdienstbe¬amten der Einsatzzüge zu entlassen, die Innendienstbeamten zu verpflegen und die Spätdienstbeamten der Inspektionen zur Er¬gänzung heranzuziehen. – VI. Arbeit der Festgenommenensam¬melstelle – Die Festgenommensammelstelle arbeitete unter Lei¬tung von POK Schulze, derzeit 18. Polizeirevier, im 16. Polizeirevier. Sie legt Anzeigen gegen 3 Personen wegen Hausfriedensbruches, gegen 1 Person wegen Hausfriedensbruches in Verbindung mit Verweigerung der Personalienangabe, und ge¬gen 3 weitere Personen wegen Hausfriedensbruches in Verbindung mit Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor. – 3 der 10 der Festgenommenensammelstelle überstellten Personen wurden gemäß § 47 HSOG in polizeiliche Verwahrung genommen. – Rechtsanwalt Raabe wurde von einem der Sistierten gerufen, kam zum 16. Revier, wurde auch von den anderen als Rechtsvertreter in Anspruch genommen, und bat um Kontaktaufnahme mit seinen Mandanten. Diese wurde ihm gewährt. Das 18. Kommissariat, KBK W…, wurde hiervon und von dem Umstand, daß die Personen anschließend noch zur ED – Behandlung vorgeführt werden, unter¬richtet. – VII. Zustand bei Fertigstellung des Berichtes – Die Hundertschaft S…, bestehend aus Kräften der 1. Polizeibereitschaft und dem Einsatzzug der Inspektion Süd, liegt in der Albusstraße abrufbereit. – Die Hundertschaft B…, bestehend aus den Einsatzzügen der Inspektionen Nord und West, ist im Polizeipräsidium abrufbereit. – Die Inspektion West klärt im Universitätsbereich mit zivilen Kräften auf. – 1 Gruppe der 1. Polizeibereitschaft unter Führung des PK A… schützt das Rektorat und das Sekretariat. – Das in einer Flugschrift für heute angekündigte Teach – in in Hörsaal VI wurde um 15.35 Uhr beendet. Der Hörsaal wurde abgeschlossen. – In den Räumen des Instituts für Sozialforschung, Sencken¬berg¬anlage/ Ecke Dan¬testraße, findet nach Mitteilung der Aufklärung eine kleinere Versammlung statt, an der der Student Krahl teilnimmt. – Gegen 12.25 Uhr teilte ein unbekannter Student dem Unterzeichner mit, daß um 16.00 Uhr eine Störung der Freisprechungsfeier im Pal¬mengarten beabsichtigt sei. Diese Meldung wurde bereits münd¬lich an die Schutzpolizeidirektion weitergegeben.“
    Polizeibericht 25.4.1969; Archiv
    1280) Bericht>25.04.1969>>Polizei: Vollversammlung Soziologie am selben Tag
    „Gegen 16.00 Uhr war eine Vollversammlung der Soziologiestu¬denten im Hörsaal V in der Mertonstraße angesetzt. Planmäßig hätte zu dieser Zeit eine Vorlesung des Professors Adorno statt¬finden sollen, der jedoch wegen einer vorhergegangenen Vorle¬sungssprengung die weitere Arbeit abgelehnt hat. – Gegen 16.20 Uhr hatten sich etwa 500 Studenten im Hörsaal versam¬melt. Es wurden zwei Diskussionsleiter bestellt. Unter ihrer Veranlassung wurden Informationen dargeboten. Dabei wurde von verschiedenen Rednern mehrfach über die Klausur der Vordiplo¬manden im März 1969 gesprochen, wobei die Prüfungsarbeiten im Kollektiv verfaßt worden waren und auch gemeinsam abgegeben worden waren, mit Ausnahme dreier Studenten, die eine indivi¬duelle Prüfungsarbeit abgegeben hatten. – Für das kommende Semester wurde eine Legalisierung von Zusammenarbeit bei Prü¬fungsarbeiten gefordert. Dabei kam dann zur Kenntnis der Stu¬dentenschaft, daß die Kollektivarbeiten der erwähnten Vordiplo¬manden mit der Note ‘nicht ausreichend’ bewertet werden würden und daß Professor Adorno weiterhin gesagt habe, daß er sich nicht im Sinne dieser Sache für die Studenten einsetzen werde. – Vor Beginn der Vollversammlung war ein Flugblatt des SDS bzw. der Soziologiestudenten verteilt worden, das über die glei¬chen Punkte informierte. – Im Verlauf der Diskussion, die sich im Wesentlichen auf die auf der Bühne befindlichen 4 – 5 Redner beschränkte, trafen Cohn – Bendit, Krahl und Wolff ein. Sie setz¬ten sich unter die Zuhörer und beteiligten sich bis auf Krahl nicht an der Diskussion. – Es sollte weiterhin über das zukünf¬tige Berufsbild der Soziologen diskutiert werden und wie sie, nach Abschluß des Studiums, die Revolution zur Demokratisie¬rung in ihrem beruflichen Dasein wirksam werden lassen sollten. – Es wurden keine konkreten Vorschläge unter-breitet. – Gegen 17.00 Uhr hatten etwa 100 Studenten den Hör¬saal wieder ver-lassen. Auch durch Gemurmel während der Dis¬kussionsbeiträge wurde ein offensichtliches Desinteresse vieler Zuhörer erkennbar. Das wurde auch von einigen Rednern ange¬griffen, und als mut¬maßlicher Grund dafür wurde genannt, daß keine konkreten Pläne dargeboten wurden. – Zur Immatrikulation des Philoso-phiestudenten Taheri wurde gefordert, daß am 25.4.69 wieder vor dem Rektorat die Einschreibung weiterer Studenten verhindert werden solle, und zwar ab jetzt jeden Tag, bis Taheri immatri¬kuliert sei. – Im Verlauf der Diskussion kam zur Sprache, daß es zur Zeit 15 Stadtteil – Basisgruppen und zwei Lehrlingsgruppen gebe, die jedoch mangelhaft koordiniert arbeiten würden. – Am Samstag, 26.4., soll sich die Initiativ¬gruppe der Soziologiestudenten im Studentenhaus treffen. – Ge¬gen 17.30 Uhr waren nur noch etwa 300 Studenten im Hörsaal, gegen 18.00 Uhr noch zweihundert. Die Diskussion wurde daher wegen mangelnden Interesses abgebrochen. – Ein Flugblatt, im welchem sich der SHB von den Aktionen des SDS distanziert, wurde kurz angesprochen. – Es wurde nicht erwähnt, daß Herr Kultusminister Schütte am 24.4. im Kantatesaal sein würde. – Als Abschluß wurde gefordert, daß diese mißlungene Vollver¬sammlung so bald wie möglich wiederholt werden müsse.“
    Polizeibericht 25.4.1969; Archiv
    1281) Bericht>25.04.1969>>Sekretariatsleiter Reichhart: Zur Unterbre¬chung des Einschreibebetriebs am selben Tag
    „Der Rückmelde – und Einschreibebetrieb begann am 25. April 1969 um 8.00 Uhr zunächst normal. – Im Laufe des Vormittags (bis gegen 10.00 Uhr) hatte sich der Schalterraum sowie der Gang vor den Sekretariatsräumen stark mit Publikum gefüllt. – Etwa um diese Zeit machte sich unter den Wartenden vor den Sekretariatsräumen eine gewisse Unruhe bemerkbar. – Gegen 10.15 Uhr folgen vom Gang vor den Sekretariatsräumen über die Köpfe der wartenden Studenten ca. 5 Knallkörper in die Schalterhalle neben die Schreibtische der dort tätigen Ange¬stellten. Wegen der Gefahr für die Gesundheit der Angestellten habe ich das Personal (6 Angestellte) in mein Dienstzimmer ge¬rufen und das Rückmelde – und Einschreibeverfahren unterbro¬chen. – Gleichzeitig nahmen hinter der Theke an den Schreibti¬schen einige Beamte der im Zimmer der Sekretärin stationierten Schutzpolizei Aufstellung. – Ich habe zunächst die wartenden Studenten, die sich ruhig verhielten, davon in Kenntnis gesetzt, daß die Rückmeldung in Kürze fortgesetzt wird. – Daraufhin bin ich mit einer Gruppe von Schutzpolizisten vom Hof des Univer¬sitätsgeländes aus durch die Kellergänge, durch den Archivraum des Sekretariats und von dort aus in die Schalterhalle vorge¬drungen. Die von mir herbeigeholten Polizisten versuchten, die Schalterhalle zu räumen. – Währenddessen forderte Herr Assessor Riehn die wartenden Studenten im Sekretariat auf, das Sekreta¬riat kurzfristig zu verlassen, damit Ruhe einträte. – (Hierbei versuchten einige Studenten, indem sie über die Theke griffen, sich der Dienststempel zu bemächtigen. Herrn Assessor Riehn gelang es, die Stempel sicherzustellen). – Nach nochmaliger Aufforderung verließ die Mehrzahl der Studenten das Sekretariat und hielt sich in dem zwischenzeitlich geräumten Gang vor dem Sekretariat auf. – Die in dem Sekretariat verbliebenen Studenten wurden abgefertigt. – Nach etwa 3/4 – stündiger Unterbrechung wurde das Rückmelde – und Einschreibeverfahren fortgesetzt. Durch die Absperrung wurden kleine Gruppen von Studenten durchgelassen, die das Sekretariat nach Abfertigung durch einen Seitenausgang verließen. – Zu den Vorfällen auf dem Gang vor dem Sekretariat können keine Angaben gemacht werden, da durch die wartenden Studenten jegliche Sicht auf den Gang versperrt war. – Drohungen wurden gegen das Sekretariatsper¬sonal nicht ausgesprochen. – A. Reichhart – Verw. – Amtmann.“
    Vermerk Sekretariatsleiter Reichhart 25.4.1969; Archiv
    1282) Beschluß>30.06.1969>>Verwaltungsgericht Frankfurt,: Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen Studentenschaft
    „[…]1) Auf Antrag des Antragstellers wird gegen die Antrags¬gegnerin ein Zwangsgeld von 1.000, – – DM verhängt. Im übrigen wird der Antrag abgewiesen. – 2) Die Beteiligten tragen je die Hälfte der Kosten. – 3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000, – – DM festgesetzt. – Gründe: – I. Die erkennenden Kammer hatte im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache durch ein den Beschluß vom 27.1.1969 bestätigendes Urteil vom 25.3.1969 (II/2 – G – 3/69) auf Antrag des Antragstellers (ASt) der Antragsgegnerin (AGin) aufgegeben. – 1) Aufrufe zu unterlassen, die geeignet oder dazu bestimmt sind, die offiziellen Lehrveranstaltungen zu stören oder zu verhindern, – 2) keine sogenannte Streikzentrale in den Räumen des AStA zu unterhalten oder durch Zurverfügungstellen von Geld, Räumen, Material, Geräten und Dienstpersonal ‘Streikmaßnahmen’ zu unterstützen. – Für jeden Fall der Zuwi¬derhandlung wurde ein Zwangsgeld von 1.000, – – DM angedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Hauptverfahren (II/1 – E – 20/69) ist noch keine Entscheidung ergangen. Es ruht bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens II/1 – G – 3/69. – Am 25.4.1969 waren an verschiedenen Stellen im Universitätshaupt¬gebäude und auf dem Universitätsgelände Plakate angeschlagen, die unter anderem folgenden Satz enthielten: – ‘Heute lautet die Alternative für die Studenten klar: … In die Vorlesungen gehen, um das Falsche dieses Anachronismus in Organisation und Zweckbestimmung zu kritisieren und zu verhindern.’ – Am 28.4.1969 wurden im Universitätshauptgebäude und auf dem Universitätsgelände mit Schreibmaschine geschriebene und ver¬vielfältigte Flugblätter mit der Überschrift ‘Notstandsübung in der Uni’ verteilt, die mit ‘AStA’ unterzeichnet waren. Diese Flugblätter enthielten folgende Aufforderung: – ‘Sprengt die Vorlesungen und Seminare und diskutiert praktische Wider-standsperspektiven’. – Der AStA behauptet, die Plakate und die Flugblätter habe die AGin verbreitet. Er ist der Meinung, sie sei dazu im Hinblick auf das oben genannte Urteil nicht berechtigt, da beide Publikationen zu Störungen der Lehrveranstaltungen aufrufen. Dies geschehe bei den Plakaten dadurch, daß die Vor¬lesungen mit Anachronismus gleichgesetzt würden. – Der An¬tragsteller beantragt, gegen die Antragsgegnerin ein Zwangsgeld wegen Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen des Beschlusses vom 27.1.1969 in zwei Fällen von jeweils 1.000, – – DM festzu¬setzen. – Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung zurückzuweisen. Sie behauptet, die frag¬lichen Plakate lediglich in der Zeit vom 20. bis 22.4.1969 in und an der Mensa aufgehängt zu haben. Unbekannte hätten die Pla¬kate abgehängt und später auf dem gesamten Universitätsgelände von neuem befestigt. Dies sei weder mit Billigung noch mit Wis¬sen der AGin geschehen. – Der Zweck dieser Plakate sei gewe¬sen, gegen die Forderung des NHB auf Streichung der Studen-tenschaftsbeiträge für den AStA Stellung zu nehmen. Dies sei durchaus legitim, weil die Durchsetzung jener Forderung zur Funktionsunfähigkeit der AStA geführt hätte. – Im übrigen gebe der Inhalt dieser Plakate nur wieder, was sich in Kreisen der Studenten ohnehin schon artikuliert habe. Es könne auch nicht beanstandet werden, wenn zur Diskussion in den Vorlesungen über das Falsche daran, soweit es Organisation und Zweckbe¬stimmung betreffe, aufgerufen werde. – Das fragliche Flugblatt sei nicht vom AStA verfaßt und verbreitet worden. Es handele sich bei den Verfassern um Unbekannte, die lediglich das Wort AStA unter die Flugblätter hätten drucken lassen. Gleiches sei in letzter Zeit schon verschiedentlich geschehen. Der AStA habe sich – wie auch in den letzten Fällen – von diesen Publikatio¬nen öffentliche distanziert. – Wegen der genauen Texte der Plakate und der Flugblätter wird auf die in den Akten befind¬lichen Originale bzw. Fotokopien verwiesen. – II. Der Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung ist zulässig. Denn der ASt trägt substan¬tiiert vor, daß die AGin dem in dem einstweiligen Anordnungs¬verfahren II/1 – G – 3/69 erkannten vorläufigen Unterlassungsan-spruch in zwei Fällen zuwider gehandelt hat, so daß die Fest¬setzung des für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedrohten Zwangsgeldes von 1.000, – – DM begehrt werden kann. – Der Zu¬lässigkeit des Antrages steht nicht entgegen, daß die AGin das Urteil vom 25.3.1969 innerhalb der Berufungsfrist angefochten hat, die einstweilige Anordnung also noch nicht rechtskräftig ist. Im Wesen der einstweiligen Anordnung liegt es, daß sie stets Vollstreckungstitel ist, unabhängig davon, ob sie rechtskräftig ist oder gegen sie ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist. – 1) Der Antrag ist auch begründet, soweit er das ‘an die Stu¬denten der Universität Frankfurt’ gerichtete Plakat der An¬tragsgegnerin betrifft. – Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, daß dieses Plakat von der AGin herausgegeben wurde. Die AGin bestreitet allerdings, das Plakat dort ausgehängt zu haben, wo es der ASt abgenommen hat, nämlich auf Universitätsgelände. Doch es kann hier unentschieden bleiben, ob die Mensa, in der – wie die AGin zugibt – sie das Plakat ausgehängt hat, zum ‘Universitätsgelände’ gehört oder nicht. In dem Verfahren II/1 – G – 3/69 wurde der AGin ohne Einschränkung aufgegeben, Aufrufe mit einem bestimmten Inhalt zu unterlassen. Eine Beschränkung auf das Universitätsgebäude oder das Universitätsgelände wäre auch ohne praktischen Nutzen gewesen; denn mit Aufrufen, die im unmittelbar an das Universitätsgelände grenzenden Bereich angeschlagen oder verteilt worden wären, hätte die AGin den gleichen Erfolg erzielen können wie mit innerhalb des Universi¬tätsgeländes verbreiteten Aufrufen. Eine nur auf das Universi¬tätsgelände beschränkte Untersagung wäre also ohne weiteres zu umgehen gewesen. – Das von der AGin verbreitete Plakat stellt auch einen Verstoß gegen Ziffer I. 1. des Tenors des Urteils vom 25.3.1969 dar. Der Aufruf war geeignet, die offiziellen Lehrver¬anstaltungen zu stören oder zu verhindern. – Es ist richtig, daß sich – wie die AGin vorträgt – das Plakat gegen Aufrufe der Studentenvereinigung NHB und ADS wendet, die zur Einstellung der Zahlung der Beiträge für die Studentenschaft auffordern, da die Politik des AStA nicht die Interessen aller Studenten ver¬trete. Der AStA helfe, den Widerstand gegen die Administration und Ordinarienuniversität zu organisieren. Dies könne nicht mehr so effektiv wie bisher geschehen, wenn die aus den Stu¬dentenbeiträgen aufgewandten Mittel nicht weiterhin zur Verfü¬gung stünden. – Der Aufruf geht davon aus, daß eine Verhand¬lungspolitik einen Verzicht auf eine bessere Hochschule dar¬stelle. Als Alternative komme in Frage, die Veränderung der Hochschule selbsttätig in die Hand zu nehmen und ‘in die Vor¬lesungen (zu) gehen, um das Falsche dieses Anachronismus in Organisation und Zweckbestimmung zu kritisieren und zu ver-hindern’. – Entgegen der Auffassung der AGin ist in diesem Aufruf, insbesondere in dem zuletzt zitierten Satz eine Auffor¬derung zu sehen, die der AGin im Wege der einstweiligen An¬ordnung vorläufig untersagt wurde. Die Studenten werden auf¬gefordert, in Vorlesungen ‘das Falsche dieses Anachronismus’, d.h. der Hochschule in ihrer gegenwärtigen Form, zu kritisieren. Es sollen damit Vorlesungen aus allen Fachbereichen in Veran¬staltungen umgestaltet werden, in denen die Notwendigkeit der Veränderung der Hochschule demonstriert werden soll. Darin liegt aber ein Aufruf zu Handlungen, die ‘geeignet oder bestimmt sind, die offiziellen Lehrveranstaltungen zu stören oder verhindern’. – 2) Soweit der Antrag das Flugblatt ‘Notstandsübungen in der Uni’ betrifft, war der Antrag unbegründet. – Die Frage, ob die AGin tatsächlich dieses Flugblatt hergestellt und verbreitet hat, ist ungeklärt. Allein die Tatsache, daß dieses Flugblatt mit ‘AStA’ unterzeichnet ist, beweist noch nicht, daß der AStA sein Herausgeber und Verbreiter war. Der Kammer ist aus anderen Verfahren bekannt, daß der AStA für Flugblätter verantwortlich gemacht werden sollte, deren Urheberschaft er bestritt. Es liegt durchaus im Rahmen des Möglichen, daß ein Dritter und nicht die AGin der Verfasser dieses Flugblattes war. – Wenn auch im Verwaltungsstreitverfahren feste Beweisregeln nicht bestehen, so gilt doch der allgemeine Grundsatz, daß derjenige, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, die rechtsbegründenden Tatsachen zu beweisen hat. Da nicht aufzuklären sein wird, wer – die AGin oder ein Dritter – für das Flugblatt verantwortlich ist, geht die Unerweislichkeit dieser Frage zu Lasten des ASt. – Hierzu kommt, daß sich die AGin, wie sie vorträgt, ‘öffentlich’ von diesem Flugblatt distanziert hatte. Diesem Vortrag der AGin hat der ASt nicht widersprochen, obwohl hierzu unter Fristset¬zung Gelegenheit gegeben wurde. Es kann also davon ausgegan¬gen werden, daß sich die AGin tatsächlich vom Inhalt dieses Flugblattes losgesagt hatte. – Bei dieser Sach – und Rechtslage kam es nicht mehr darauf an, ob und inwieweit der Inhalt dieses Flugblattes gegen den von dem ASt in dem Verfahren II/1 – G – 3/69 erstrittenen Unterlassungsanspruch verstieß.“
    Beschluß Verwaltungsgericht 30.6.1969 – II/1 – M – 57/69 – ; Rektorat 410 – 07,M.2
    1283) Brief>25.04.1969>>Denninger an Rektor Hinweis auf Vorle¬sungsstörung am selben Tag
    „[…]Ich sehe mich veranlaßt, von folgendem Vorfall Kenntnis zu geben: Heute morgen wurde meine Vorlesung Staatsrecht I, die planmäßig von 11 – 13 Uhr im Hörsaal V stattfinden sollte, kurz nach Beginn durch ein ‘Go – in’ zahlreicher Studenten unmöglich gemacht. Die Studenten, die mit einem Megaphon ausgerüstet waren, forderten eine Denninger Störung Diskussion über den Fall Taheri und über den Polizeieinsatz, der heute morgen in Teilen des Universi-tätsgebäudes stattgefunden hatte und bei Vorlesungsbeginn of¬fensichtlich noch nicht beendet war. – Da ich über den Fall Taheri nicht näher informiert war und keine Veranlassung sah, ihn zum Gegenstand meiner Staatsrechtsvorlesung zu machen, kam es zu einer längeren heftigen Debatte über die politische Bezüge wissenschaftlicher, zumal staatsrechtswissenschaftlicher Arbeit. Gegen Ende der Auseinandersetzung faßten die Studenten mit großer Mehrheit einen Petitionsbeschluß, dessen Wortlaut ich Ihnen auf ausdrücklichen Wunsch der Studenten hier mitteile: ‘Die Anwesenden der von Professor Denninger geleiteten Staats¬rechtsvorlesung fordert die Universitäts¬bürokratie auf, den Stu¬denten Achmed Taheri sofort zu immatrikulieren. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß die Staatsrechtsvorlesung nicht in der üblichen Form stattfand. Solange Taheri nicht eingeschrieben ist, ist weiterhin mit Störungen zu rechnen.’ – Zu dieser Erklärung der Studenten nehme ich wie folgt Stellung: Ich kenne Herrn Taheri nicht; seine Privatangelegenheiten interessieren mich nicht. Wohl aber habe ich ein berechtigtes Interesse daran, daß nicht durch eine Auseinandersetzung des Herrn Taheri oder ir¬gend eines anderen Studenten mit der Universitätsverwaltung über Immatrikulationsfragen meine ganze Vorlesungstätigkeit zum Erliegen kommt. Ein großer Teil meiner Hörer teilt dieses Inter¬esse. Das heutige Go – in steht in einem ausdrücklich erklärten Ursachenzusammenhang mit der Nichtzulassung des Herrn Taheri zur Immatrikulation. Es steht ebenfalls in ursächlichem Zusam¬menhang mit dem heutigen Polizeieinsatz und dessen Ursachen. – Es ist mein Bestreben, meinen Lehrverpflichtungen so lange und so gut wie möglich nachzukommen. Da weitere ‘Störungen’ im Zusammenhang mit dem Fall Taheri angekündigt werden, erlaube ich mir die höfliche Bitte, diesen Fall zu überprüfen und Herrn Taheri zur Immatrikulation zuzulassen, sofern nicht schwerwie¬gende rechtliche Bedenken dagegen bestehen. – Sollte es in ei¬ner meiner Lehrveranstaltungen erneut zu einem derartigen Vorfall kommen, sehe ich mich außerstande gesetzt, meine Lehraufgaben künftig angemessen zu erfüllen. Eine Einstellung der Lehrtätigkeit bis auf weiteres muß ich dann ernstlich in Er-wägung ziehen.“
    Schreiben Denninger an Rektor 25.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1284) Brief>25.04.1969>>Fachschaft Romanistik an Professor Müller: Zum Begriff Vorlesungsstörung
    „ […]Nachdem Sie am letzten Mittwoch die Frage einiger Stu¬denten nach Vorgängen im Romanischen Seminar als Störung be¬zeichnet und es vorgezogen haben, Ihre Vorlesung nicht zu hal¬ten, beschlossen die Teilnehmer dieser Vorlesung, Ihnen folgende Vorschläge schriftlich vorzulegen: – 1. Eine Vorlesung, von der die Studenten lediglich das Thema kennen, ermöglicht keine ad¬äquate Vorbereitung und Kritik und wurde daher abgelehnt. – Eine vervielfältigte Literaturliste sowie ein Konzept der Vorle¬sung ‘Frühaufklärung’ soll in einer der nächsten Stunden ver¬teilt werden. – 2. Eine Vorlesung, in der jeder Versuch der Studenten, sich zu äußern, als ‘Störung’ empfunden und be¬zeichnet wird, zwingt die Studenten zu voraufklärerischer Un¬mündigkeit, ist wissenschaftlich nicht zu legitimieren und wurde als anachronistisch abgelehnt. Statt dessen sollte garantiert sein, daß in der ‘Vorlesung’ jederzeit Fragen gestellt werden können. Außerdem wurde befürwortet, Arbeitsgruppen zu bilden, deren Ergebnisse etwa alle drei Wochen in der Zeit der Vorlesung diskutiert werden können. – Wir erwarten von Ihnen weiterhin eine Stellungnahme zu dem Assistentenwechsel und zu Ihrer Personalpolitik, und wir fordern Sie auf, unsere Vorschläge und Fragen am nächsten Mittwoch (30.4.69) zu beantworten. – Mit freundlichen Grüßen – i.A. die kommissarische Fachschaftsver¬tretung.“
    Schreiben Fachschaftsvertretung Romanistik an Professor Müller 25.4.1969; Archiv
    1285) Brief>25.04.1969>>Ziegler an Dekan Rechtswissenschaften: „Anschlag krimineller Elemente!“
    „[…]Ew. Spektabilität – teile ich hierdurch mit, daß in der Nacht vom Freitag (25.4.) auf Samstag (26.4.) in meiner Privat¬wohnung von Unbekannten eine Fensterscheibe mit einer Glas¬kugel durchschossen wurde. Zeit und Art der Tat lassen kaum Zweifel aufkommen, daß es sich nicht um einen Kinderstreich, sondern um einen Anschlag krimineller Elemente gehandelt hat. Ich habe bei der Polizei Strafanzeige ‘gegen Unbekannt’ gestellt. Gleichzeitig halte ich es für richtig, Ew. Spektabilität von dem Vorgang zu unterrichten, da leider zu erwarten steht, daß die kriminellen Elemente unter den radikalen Studenten (oder deren Hilfstrupps aus anderen Kreisen) die schon in Berlin geübte Strategie der ‘Verunsicherung’ mißliebiger Personen durch indi¬viduellen Terror oder durch Belästigungen auch außerhalb der Universität einstweilen noch fortsetzen werden. Falls sich Anschläge auf die private Sphäre von Dozenten oder Assistenten der Fakultät wiederholen sollten, würde die Fakultät wohl über geeignete Maßnahmen zu beraten haben. – Mit respektvollen Grüßen bin ich Ew. Spektabilität sehr ergebener – gez. Karl – Heinz Ziegler.“
    Schreiben Ziegler an Dekan Rechtswissenschaften 28.4.1969; Kurator 3/4009
    1286) Artikel>25.04.1969>>FAZ: „Kein Prozeß wegen der Aktionen bei Carlo Schmid“
    „Strafkammer lehnt Hauptverhandlung gegen elf Studenten ab/ Nicht Nötigung und Hausfriedensbruch. – Das Go-in einer Studentengruppe in Professor Carlo Schmids Vorlesung wird voraussichtlich keine Strafen nach sich ziehen. Einem gestern vom Landgericht veröffentlichten Beschluß zufolge, hat es die 12. Strafkammer abgelehnt, die Hauptverhandlung wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung gegen elf Studenten zu eröffnen, die durch die Aktion eine Diskussion mit Schmid über die Notstandsgesetze erreichen wollten. Das Gericht sagte, in jener Situation, zeitliche nahe der Verabschiedung dieser Gesetze, habe dem Recht auf freie Meinungsbildung und – äußerung der Rang vor dem auf freie und ungestörte Lehre gebührt.“ (Siehe hierzu im übrigen: Fehler! Keine gültige Verknüpfung., Seite 1390).
    FAZ 25.4.1969; Archiv
    1287) Artikel>25.04.1969>>FNP: Der SDS und die „manipulierte bürgerliche Hetzpresse“
    „Brief über einen heißen Sommer – Der SDS und die ‘manipulierte bürgerliche Hetzpresse’. – im Zusammenhang mit einem Bericht in dieser Zeitung vom 27. März ‘Rektor löst AStA – Vorstand auf’, worin es hieß: ‘Für einen heißen Sommer’ verspricht der SDS laut Reinhard Delp zu sorgen, wenn er von Aktionen gegen die Dozenten spricht, die Störungen protokolliert haben: ‘Die haben hier in Frankfurt ihre wissenschaftliche Karriere beendet’, hatte der Universitätsrat ein am 11. April datiertes und von Assessor Roth unterzeichnetes Schreiben an Reinhard Delp gerichtet, in dem er diesen aufgefordert hatte, bis zum 20. April zu diesem Sachverhalt mündlich oder schriftliche Stellung zu beziehen. Sollte er sich innerhalb dieser gesetzten Frist nicht geäußert haben, behalte man sich weitere rechtliche Schritte vor. – In einem offenen ‘An die Johann Wolfgang Goethe – Universität’ gerichteten Brief hat Delp wie folgt geantwortet (wir zitieren den offenen Brief, der auch als Flugblatt vor der Universität verteilt wurde, wörtlich): ‘Sehr geehrter Herr Assessor! – Ihrem Schreiben entnehme ich, daß Sie Opfer der manipulierten bürgerlichen Hetzpresse gewor¬den sind. – 1) Bezüglich des heißen Sommers ist es deutlich, daß Sie der Verschwö¬rungstheorie der Herrschenden aufgesessen sind, da Sie annehmen, daß der SDS bereits in der Lage sei, das Wetter in den Dienst seiner gegen die frei¬heitliche demokratische Grundordnung gerichteten Zerstörungstätigkeit ein¬zusetzen. Falls Sie trotzdem an einer Wetterprognose interessiert sind, halte ich es für sinnvoll, sich an das zentrale Wetteramt in Offenbach zu wenden. – Ansonsten kann ich nur einen alten Bauernkalender zitieren, wo unter dem Stichwort Sommer (heiß) die Prognose vermerkt ist: – Ist der Sommer heiß und trocken, Kann man auch im Freien bocken! – 2) Soweit mir bekannt ist, war in der gesamten besagten Pressekonferenz nicht von irgendwelcher ‘wissenschaftlicher’ Karriere irgendwelcher Professoren die Rede. Das schon deshalb nicht, weil bei den in Frage kommenden In¬dividuen von wissen¬schaftlicher Karriere bei ihrer Denunzian¬tentätigkeit nun wirklich nicht gere¬det werden kann. – 3) Es ist festzustellen, daß Sie als ‘Ankläger’ in den zunächst sechs an¬stehenden Relegationsverfahren durch die feudal universi¬täre Doppelgerichtsbarkeit (1816, 1879) das Ergebnis im Stile routi¬nierter Rehse – Praxis vorwegnehmen, indem Sie schreiben, daß ich auch künftig Vorlesungen stören will und Ihre weiteren ‘rechtlichen Schritte’ sich so in vollendeter Weise den Vorbeu¬gehafttendenzen in der BRD anpassen. – Ven¬ceremos.’ Auf einen Kommentar zu diesem ‘wissenschaftlich – reflektierten Brief könnte man eigentlich verzichten, dennoch muß einiges betont werden: 1. Die von unserem Mitarbeiter in dem Bericht zitierte Aussage Reinhard Delps entspricht den Tatsachen. Unser Mitarbeiter teilte uns zu der damaligen Pressekonferenz noch ergänzend mit, daß über Reinhard Delp damals sogar dessen ‘Genossen’ entsetzt waren und ihn gefragt hatten, wieso er den Satz ‘Die haben hier in Frankfurt ihre wissenschaftliche Karriere beendet’ in der Öffentlichkeit sagen könne. – 2. Der Antwortbrief Reinhard Delps scheint uns ein Symptom dafür, daß viele SDS – Mitglieder die Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung verloren haben und statt dessen ihr Heil in vermeintlich witzigen Bauernregeln und Beleidigungen suchen. – 3. Wir von der ‘manipulierten bürgerlichen Hetzpresse’ werden weiterhin versuchen, über die Ereignisse an der Universität und damit auch über das Verhalten des SDS objektiv zu berichten.“
    FNP, 25.4.1969
    1288) Artikel>25.04.1969>>FR: „Adorno sagt Vorlesungen ab“
    „Reaktion auf Störungen / SHB – Absage an SDS – Aktionisten – Die Sprengung der Vorlesung ‘Einführung in die Dialektik’ von Professor Dr. Theodor W. Adorno am vergangenen Dienstag (über die wir gestern auf unserer Seite ‘Aus den Hochschulen’ berich¬teten) wirkte am Donnerstag als Sprengstoff: Prof. Adorno nahm das und die Ankündigung weiterer Störungen zum Anlaß, seine Vorlesungen und sein philosophisches Hauptseminar ‘bis auf weiteres’ ausfallen zu lassen. Gleichzeitig distanzierte sich der Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB) in einer Stellungnahme von den ‘Aktionisten’ des Sozialistischen Deutschen Studenten¬bundes (SDS). – Der SHB, so schien es bisher, stand bei den spektakulären Aktionen der linken Studentenschaft in den letz¬ten Semestern immer hinter dem SDS. Nach den Zwischenfällen in der Adorno – Vorlesung wandte er sich nun mit einer distanzier¬ten Stellungnahme an die Öffentlichkeit. – ‘Blinder Aktionismus, gewaltsame Verhinderung rationaler Strategiediskussionen und der Versuch der totalen Disfunktionalisierung der Universität haben nichts mehr mit einer langfristig kalkulierenden, rationa¬len linken Politik zu tun’, heißt es darin. Bisher habe der SHB selbst in problematischen Situationen Solidarität gewahrt, ‘um die schwache Linie in ihrem Defensivkampf gegen die Faschisie-rungstendenzen in der BRD nicht zu schwächen’. Jetzt sei jedoch der Zeitpunkt gekommen, den Kräften innerhalb des SDS eine Absage zu erteilen, die die Situation falsch einschätzten und zu einer ‘offensiven Destruktions – Strategie’ übergegangen seien. – Der SHB sieht im SDS auch andere Kräfte, von denen sich aber nicht genügend öffentlich gegen die ‘Aktionisten’ stellten. Er will eine neue sozialistische Position aufbauen zwischen SDS und ADS (Aktionskomitees demokratischer Studenten). Es gelte unter anderem, die Zerschlagung des Soziologiestudiums zu verhindern, sich nicht mehr von Minderheiten, ‘die ihr Vorgehen nicht mehr rational ausweisen können’, überrollen und manipulieren zu las¬sen und erneut Vorschläge für die Hochschulreform auszuarbei¬ten, die sich in absehbarer Zeit institutionell umsetzen ließen. Gleichzeitig betont der SHB den Kampf gegen das Ordnungsrecht. – Auch eine Lehrveranstaltung von Prof. Dr. Süllwold (Psychologie) wurde am Donnerstag gestört und deswegen abge-brochen. Nach Mitteilung der Universitätspressestelle wurde eine Buttersäureflasche geworfen, wobei die Säure die Kleidung eini¬ger Hörer beschädigt habe.“
    FR, 25.4.1969
    1289) Niederschrift>25.04.1969>>Studentenparlament, 2. Sitzung: Verhaftungen, usw.
    „TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlu߬fähigkeit – Erfolgt um 19.35 Uhr durch den Vizepräsidenten Mi¬chael Rieth. – Barrabas: Es betrifft den Verhandlungsraum wahrscheinlich wissen die meisten von den Sachen, die heute passiert sind an der Uni. Ein zweiter Fall, der noch nicht so bekannt ist, sind die Zwischenfälle bei der Freisprechungsfeier im Palmengarten, bei der etwa 18 Kommilitonen, Genossen und Lehrlinge verhaftet worden sind, zum Teil blutig zusammenge¬schlagen worden sind. Unter anderem wurde der Genosse Par-lamentspräsident verhaftet, der sich zur Zeit mit den anderen im Polizeipräsidium befindet, von ihnen werden wir Informationen erhalten, Genosse Grösch soll dem Haftrichter vorgeführt werden, es ist möglich, daß gegen den einen oder anderen Haftbefehl ergeht. Ich möchte deshalb vorschlagen, wir könnten uns ja noch ergehen über den Stellenwert solcher Ereignisse (Zwischenruf: Es reicht…), daß wir uns aus Solidarität mit dem Genossen Par¬lamentspräsidenten zum Polizeipräsidium begeben, dort verlangen daß die verhafteten Genossen sofort freigelassen werden und daß wir die Parlamentssitzung dort im Polizeipräsidium fortset¬zen. – Rieth: Wenn ich richtig verstanden habe, so ist das ein GO – Antrag auf Vertagung ins Polizeipräsidium. Erhebt sich Ge¬genrede? – (Heiterkeit) – Birkholz: Meine Damen und Herren! – Es ist bedauerlich, daß die Polizei wieder einmal so brutal gegen Kommilitonen vorgegangen ist, doch ich glaube, daß wir – um die Parlamentssitzung heute abzuwickeln, den AStA beauftragen sollten, geeignete Rechtsvertreter zu benennen, um den Kommi¬litonen zu helfen. Ich glaube, daß es viel wirkungsvoller ist, wenn ein Anwalt sich im Auftrag des AStA bemüht, daß die zu ihrem Recht kommen, als wenn wir jetzt zum Polizeipräsidium gehen. – Abstimmung über diesen GO – Antrag ergibt 9 ja, 10 nein, 4 Enth. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. – TOP 2: Ge¬nehmigung des Protokolls der 1. Sitzung […] TOP 5: Bericht des AStA – Birkholz: Darf ich vorher noch fragen, wer alles zum AStA gehört, die haben bekanntlich Vorfragerecht. – Zeitinger: Ich würde vorschlagen, daß ich zuerst dem Parlament pflichtmä¬ßig alle Ausgaben über 500 DM vorlege. – Bauer: Das heißt also, Du bist im AStA? – Zeitinger: Ja, ich bin Finanzreferent, und der Rainer Prewo und der Thomas. – Birkholz: Ich hatte gebeten, zu erfahren, wer noch alles im AStA ist, nachher in der Debatte wird sich rausstellen. – Wolf: Das ist ein Kollektiv. – Birkholz: Ich möchte wissen, wer zum Kollektiv gehört. Da werden zum Beispiel Aufwandsentschädigungen an Herrn Schacht und Herrn Vögelin gezahlt, ohne daß ich weiß, daß sie im AStA sind. – Bauer: Referent ist jeder, der Geld kriegt. – Zeitinger: Bauer, ich bitte, die Reaktion ganz besonders gut zuzuhören. Am 12.3. war meine erste Überweisung 1149,85 DM für Büromaterial, bestehend aus einem Schreibtisch, einem Schrank, einem Drehsessel. An das Druck – und Verlagshaus sind insgesamt 4179,65 DM gegangen, und zwar waren das Rechnungen für AStA – Infos. Selbstverständ¬lich kommen da auch Einnahmen, die die Rechnungen wahr¬scheinlich abdecken, ich habe da noch keinen Überblick, weil die Leute noch nicht alle bezahlt haben. – An die FS Medizin wurde am 13.3. 1000. – – DM Abschlagszahlung überwiesen von dem Ti¬tel, der im Haushaltsplan vorgesehen war, weitere 2500, – – DM wurden an die FS Medizin überwiesen am 20.3. Papier wurde gekauft am 1.4., Kostenpunkt 1324,34 DM, das waren 100 000 Blatt Saugpost, 100 000 Blatt Schreibmaschinenpost, der größte Teil ist vom VDS bezahlt worden. Die nächste Ausgabe war ein Scheck an das Pkw – Referat für die Anschaffung eines neuen AStA – Pkw, der dann auch wieder im Laufe des Jahres herein¬kommen wird. Das waren die ganzen Ausgaben über 500. – – DM. – Birkholz: Ich habe verschiedene Fragen. Einmal möchte ich wissen, ob dieses HHA – Protokoll, das also Vögelin, Schacht und Liese die volle AE bekommen haben, ob das die AE für mehrere Monate ist… – Zeitinger: Im Haushaltsplan, der dem Rumpfparla¬ment vorgelegt wurde und in dritter Lesung von diesem Parla¬ment gebilligt wurde, ist für die Referenten vorgesehen, daß sie während der Semesterferien nur die halbe AE bekommen. Aller¬dings haben die beiden, Vögelin und Schacht, weil sie die gan-zen Ferien anwesend waren, die volle AE ausgezahlt bekommen. – Bauer: Welche Funktion haben die Leute? – Hartmann: Vorhin wurde die Frage gestellt, wer im AStA ist, dazu kann ich sagen; außer den Vorsitzenden Liese, der in nächster Zeit wegen Ex¬amens und wegen Umgruppierung der Arbeit ausscheiden wird, dann Michael Bärmann, Ludwig Vögelin, Heinrich Schacht, Klaus Katarski, Wilhelm Barrabas, A. Heier und Heidi Fuhrman. – Zei¬tinger: Als Mitarbeiter ist der Helzer noch dabei. Und Peter Crell. – Birkholz: Das sind die Leute mit vollem AE – Anspruch. – Hartmann: Das sind die AStA – Referenten. Zur Funktion der AStA – Referenten, das ist folgendermaßen geregelt: wir haben jeden Tag um 13 Uhr Sitzung, es gibt keinen Referenten, der in einem Sinne spezifische Aufgaben hätte, bis auf Liese, der die sozialen Sachen gemacht hat, vor allem Kindergarten – Projekt. Einige haben auf Grund ihres Studienfaches bestimmte Spezial¬gebiete. Barrabas zum Beispiel Rechtshilfe, Schacht und ich ha¬ben vor allem Rechtsstreitigkeiten mit dem Rektorat gemacht, Klaus Katarski hat vor allem gemacht die Verbindungen an den Ingenieurschulen. Das Kollektiv berät die jeweiligen Aufgaben ad hoc, die Mitglieder des Kollektivs haben natürlich einen ganz bestimmten Background innerhalb der Studentenbewegung, ver¬schiedene Kontaktpersonen usw. – Zu Beginn dieses Semesters sind neue Referenten in den AStA eingetreten, dadurch hat sich auch der ursprüngliche Plan geändert, deshalb ist der alte Ge¬schäftsverteilungsplan, der etwa im Februar gemacht worden ist, veraltet. – Birkholz: Ich bin in den letzten Tagen in Berlin von mehreren ASten angesprochen worden auf die Finanzierung des Kongresses in Frankfurt, der gemeinsam getragen wurde vom AStA Frankfurt, vom SDS und vom VDS. Es sind bösartige Ge¬rüchte im Umlauf, um denen entgegenzuwirken möchte ich also folgendes fragen, es wurde behauptet, der VDS habe 25 000 DM überwiesen (Heiterkeit) an den AStA Frankfurt und die seien gleich an den SDS – Bundesvorstand weitergeleitet worden. – (Verleumdung, wer hat das gesagt?) – Ich möchte jetzt aber konkret fragen, wer hat also die Tagungsräume bezahlt und welche Kosten hat dem AStA Frankfurt dieser Kongreß verur¬sacht. – Zeitinger: Auf einer VDS – Delegiertenratssitzung hat der VDS beschlossen, eine Arbeitskonferenz in Frankfurt abzuhalten, und zwar von Dienstag bis Freitag, im Anschluß daran sollte eine SDS – Delegiertenkonferenz stattfinden. Dem AStA Frankfurt hat der VDS den Betrag von 2500. – – DM zugesichert, wir haben selbst – das ist bis jetzt noch nicht bezahlt, deshalb habe ich bis heute diese Summe noch nicht benennen können – die Ko¬sten für die Miete der Räume in Höhe von etwa 900, – – DM übernommen. Der VDS selbst hat seinen Beitrag in erster Linie als Reisekostenbeteiligung verstanden. Insgesamt sind 1570, – – DM an Reisekostenzuschüssen an die Teilnehmer des Kongresses ausgezahlt worden, insgesamt 930, – – DM sind dem AStA zuge¬flossen für Ausgaben für Papier. – Birkholz: Eine Frage: Der VDS – Landesverband versucht seit Jahren eine Klage wegen des Sportbeitrages durchzufechten, und zwar muß jeder Student im Semester fünf Mark Sportbeitrag zahlen, das sind also zehn Mark im Jahr, ich möchte wissen, ob da was gemacht ist, dann noch eine Frage, ich möchte wissen, ob die Reise des AStA Frankfurts – das geht auch Herrn Hartmann an – im AStA – Bus, an dem ein Unfallschaden von 1000, – – DM entstanden ist, mit dem die AStA – Bosse mit ihren Frauen nach Italien gefahren sind, ob die Reise vom AStA genehmigt war, privat gezahlt wird oder ob das eine politische Dienstreise war. – Zeitinger: Das ist natürlich eine diskriminierende Frage, aber das sind wir ja von Dir ge¬wöhnt. – (Das muß der Präsident rügen, nicht Du) – um da je¬den Gerüchten, wie sie zum Beispiel im ADS – Blättchen auf der letzten Seite auftauchen entgegenzutreten, die Reise ist selbst¬verständlich eine rein private Reise gewesen, der beiden AStA – Vorsitzenden, was ganz klar aus der Buchhaltung zu ersehen ist, ich möchte darauf hinweisen, bevor ihr unrichtige Äußerungen macht und solche Gerüchte in die Luft setzt, es ist jedermann gestattet, nicht nur den Parlamentariern, Einblick in die AStA – Buchhaltung zu nehmen. – Hartmann: Die AStA – Mitglieder haben seit meiner Amtsannahme einmal vollkommen gewechselt. es hatte sich im Laufe der Zeit herausgestellt, daß einzelne Mit¬glieder, zum Teil aus persönlichen Differenzen nicht gut zusam¬menarbeiten. – Scheffler: Wieso muß Thelen ausscheiden? – Berk: Kann Thelen dazu selbst Stellung nehmen? – Thelen: Ich habe andere Vorstellungen über Arbeitsweise, auf jeden Fall war ich nicht der Auffassung, daß wir allzu gut zusammen auskommen würden, deshalb erfolgte die Trennung im gegenseitigen Einver¬nehmen. – Birkholz: Wer arbeitet denn jetzt die Stellungnahme zum zweiten Hochschulgesetz aus? – Hartmann: Über die Fragen, die relevant werden für die studentische Politik wird wahr¬scheinlich Rainer Prewo arbeiten. Über die wichtigen Fragen wie das bundeseinheitliche Ordnungsrecht wird nicht nur einer ar¬beiten sondern das ganze AStA – Kollektiv. – Prewo: Dazu ist noch zu sagen, daß der AStA Stellungnahmen im fraktionellen Sinne nicht mehr ausarbeitet, die also von ihrer Intention dar¬auf abzielen, in die Ministerialbürokratie zu gehen und inner¬halb dieser irgend etwas zu verändern. Trotzdem werden natür¬lich die Entwürfe analysiert von uns und in die allgemeine Po¬litik miteingeführt. – Birkholz: Es ist ja so, daß der DGB – Lan¬desvorstand in diesen Tagen eine Stellungnahme zum Hoch¬schulgesetz herausgegeben hat, worin er auch die Drittelparität begrüßt, mir hat Pleß und andere vom DGB – Landesvorstand mehrmals gesagt, daß sie es bedauern, daß die studentischen Vertreter speziell in Frankfurt diese Stellungnahme des DGB vollkommen ignorieren. Ich möchte explizit wissen, ob der AStA Frankfurt diese Stellungnahme kennt des DGB – (Zwischenruf: Was ist denn der DGB?) – und zweitens. welche Haltung er zu dieser Stellungnahme bezieht. – Hartmann: Ich kann ganz klar dazu sagen, ich kenne die Stellungnahme nicht des DGB und wüßte auch nicht, was das überhaupt soll. Bist du noch der Meinung, eine Stellungnahme des DGB irgendeine Relevanz hat, wenn das Parlament und die Regierungspartei sich einzig über¬legen, wie sie dieses Hochschulgesetz durchpeitschen werden. Bist du noch der Meinung, daß durch solche Mauschelpolitik im Landtag oder Kultusministerium etwas erreicht wird? Das Hoch¬schulgesetz selbst ist deswegen gemacht worden, um die Sperr-möglichkeit der Studenten im Konzil auszuschalten. Ich bin in der Tat der Meinung, daß solche Stellungnahmen des DGB für die studentische Politik heute irrelevant sind. – Wolff: In welchem Verhältnis siehst Du die Beziehungen zwischen DGB und DAG, ironisch gefragt und erst gefragt, kannst du mal kurz die In¬teressen definieren, die der DGB mit solchen Stellungnahmen verfolgt? – Birkholz: Nach den Osterunruhen hat der DGB – Lan¬desvorstand ernsthaft diskutiert, ob er in Hessen punktuelle Warnstreiks organisieren soll. Erst durch spezielle Go – ins ins Gewerkschaftshaus – und das ist nachgewiesen, die Protokolle kannst Du sehen, dadurch wird sich nachweisen lassen, daß durch den Aktionismus des SDS, der schon damals abzuzeichnen war, diese Warnstreiks nicht durchgeführt wurden. – Wolf: Der SDS ist schuld, daß die Notstandsgesetze verabschiedet wurden! – Birkholz: Seid versichert, daß sich die Arbeiterbewegung von SDS – Genossen nicht irgendwelche Konzepte aufzwingen läßt. – Täsler: Ich möchte Birkholz nur zur Antwort geben, daß zum Beispiel die Hessische Landesregierung aufgefordert wurde durch den Parteitag ihrer eigenen Partei die Drittelparität zu veran¬kern, diese Initiative ist dann vollkommen abgeblitzt. Ich möchte H.J. Birkholz fragen, wie es möglich sein soll, solche Kabinetts – und Mauschelpolitik zu machen, mit Leuten, die eine Woche nach solchen programmatischen Beschlüssen ihrer eigenen Partei, er¬klären, sie seien an solche Beschlüsse nicht gebunden, die könnten es doch machen, wie sie es wollten. – Birkholz: Man kann nicht innerhalb von einem Jahr sämtliche Reformen errei¬chen. – Prewo: Diese Diskussion hier ist derart anachronistisch, daß sie vielleicht vor zwei Jahren hätte geführt werden können, aber einfach nicht mehr heute. Der Schütte sowohl wie die Ge¬werkschaftler sowohl wie der Birkholz treibt doch nur Spiegel¬fechterei, von welcher Parität ist es denn, von der hier die Rede ist, nämlich die Drittelparität im höchsten Gremium, im Konzil, das sowieso keine Macht hat. – Außerdem kennzeichnet es vielleicht das Bewußtsein das politische Verhältnis des DGB zu AStA, daß mir ein Gewerkschaftsfunktionär aus Groß Gerau gesagt hat, er könne es nicht verstehen, daß Birkholz abgewählt worden sei, seinem Bewußtsein nach käme er doch gleich hinter Mao. – In Bayern tritt am 1. Oktober dieses Jahres ein Hoch¬schulgesetz in Kraft, in dem die Studentenschaft als verfaßte Studentenschaft zerschlagen ist, Parlament, AStA und Fach¬schaften werden formell nicht mehr existieren. Die Studenten¬schaft in Bayern wird dann keine normale Vertretung mehr ha¬ben. Ähnliche Tendenzen sind im neuen Bildungsprogramm der SPD veröffentlicht worden. In Hessen scheint man mit der Ab¬schaffung der Zwangskörperschaft schlauer vorzugehen, im vor¬gelegten Entwurf ist die Studentenschaft noch enthalten, aber ich habe gehört, daß es Absprachen gibt zwischen Regierung und Parlamentariern, zwischen der ersten und zweiten Lesung die Paragraphen über die Studentenschaft zu streichen. – Berk: Welche Anstrengungen unternimmt der AStA, um diese Situation aufzufangen? – Prewo: Der AStA will diese Situation nicht auf¬fangen, sondern glaubt, daß eine Hochschulreform nur dadurch erreicht werden kann, daß man die Selbstorganisation der Stu¬denten vorantreibt. – Berk: Ist es richtig, daß der AStA den Abnabelungsprozeß in der Weise gebremst hat, daß er den Fach¬schaftsmitgliedern der Medizin vorgeschlagen hat, eventuell die Akten doch dem Rektor zuzuschicken? Ist es richtig, daß der AStA da gebremst hat? . Hartmann: Wir haben es immer den Fachschaften überlassen, was sie tun. Zum Beispiel haben es die Juristen sofort hingeschickt. – Kemmer: Das Vorgehen der Fach¬schaft Jura hat uns auf der Vollversammlung sehr viele Gegen¬stimmen gekostet. Man hat argumentiert, die Juristen schicken ihre Sachen hin, die Juristen müßten doch besser Bescheid wis¬sen… – Wolf: Die Funktion des AStA im Augenblick besteht hauptsächlich darin Material zur Vergrößerung des demokrati-schen Potentials zur Verfügung zu stellen, viele Sachen wären gescheitert ohne Unterstützung des AStA. Eine Perspektive für die nächste Zeit ist der Aufbau von Initiativgruppen zur Er¬richtung einer Widerstandsbasis. Trotzdem hat der AStA immer eine recht untergeordnete Rolle bei der Politisierung. – Birkholz: Ich finde es symptomatisch, daß, nachdem Studentenbewegung ihre größten Möglichkeiten erreicht hatte, der AStA nun gelassen der Zerschlagung entgegensieht. – Betreiben Sie nur weiter ihre po¬litische Onanie! Wir werden in den Parteien arbeiten. – Barra¬bas: Geh doch mit Schütte wichsen! – Birkholz: Vor ein paar Tagen hat der Fraktionschef der SPD im Landtag scharf gerügt, daß Zinn den Vertrag über das bundeseinheitliche Ordnungsrecht unterschrieben hat. – Verweis für Frank Wolff wegen Papierwer¬fens – Die Erfahrungen mit syndikalistischen Organisationsfor¬men in Frankreich haben gezeigt, daß die Studenten, abgesehen vom letzten Mai, nur begrenzte Möglichkeiten haben, ihre For¬derungen durchzusetzen, sie sollten sich einmal ernstlich über¬legen, ob man bestimmte Konzepte nicht mit einer anderen Stra¬tegie durchsetzen könnte. – Zeitinger: Zur selben Zeit, wo Ge¬nossen von uns im Polizeipräsidium sitzen, sind einige sozi-aldemokratischen Scheißer noch immer bei den Gebissen von ei¬nigen Kommilitonen. – Täsler: Ich meine, das, was der Birkholz eben vorgetragen hat, ist die absolute Idiotie, ist das Beispiel dafür, wie Leute, die meinen, politisch zu sein, vorgeben, Politik zu machen, von relevanter Politik keine Ahnung haben. Diese Leute wie H. J. Birkholz, die meinen, sie könnten in Situationen, wo Ordnungsrecht beschlossen wird an Universitäten, daß in einer solchen Situation ein solcher Mann wie H. J. Birkholz hergeht und meint, mit Schütte oder ähnlichen Leuten zu ver¬handeln, der hat aus dem, was er vorgibt zu tun, nichts gelernt. Ein solcher Mann hätte gedacht, politische Praxis zu machen, indem er in der SPD wirkt. Das ist ein Beispiel von Leuten, die meinen, Politik zu betreiben und einfach politisch doof sind. Das gilt auch für andere Leute dieses Parlaments, die sich heute zum Beispiel Fraktionsbildungen vorstellen, die in der Tat poli¬tisch völlig idiotisch sind. Institutionelle Mauschelpolitik ist auf der ganzen Linie gescheitert, angesichts dieser 400 Bullen in der Universität hilft gar nichts anderes, als daß die Studenten selbstständig gegen diese Leute vorgehen, da kann kein AStA helfen. – Zwischenruf: Teil doch Maschinenpistolen aus… – Jetzt hilft nur die Organisation des Widerstandes. – Bauer: Es handelt sich um die Einstweilige Verfügung, die der AStA gegen uns er¬wirkt hat. (Starker Beifall). Ich bin eigentlich begeistert, daß einige Leute hier klatschen, die bisher von der Justiz eine Auffassung gehabt haben, die sie jetzt versuchen im positiven Sinne auf uns zu übertragen. – Verweis für Barrabas – Hart¬mann sagte einmal: ‘Die Justiz wird durch legalistisches For-mendenken Instrument der Parteien. Damit sichern sich die Herrschenden gegen Widerstand ab. Ich finde es interessant, daß man versucht, die Funktion der Justiz in diesem Sinne auszu¬beuten, und dann aber auf der anderen Seite diese Justiz in Anspruch nimmt gegen eine Opposition im eigenen universitären Bereich. Man versucht uns einen Maulkorb mit einer Einstweili¬gen Verfügung umzuhängen. Das will ich nur festgestellt haben. – Schulz: Ich möchte den AStA – Vorsitzenden, falls er sich als solcher versteht, bitten, mit dem Bericht des AStA fortzufahren, und über die VDS – MV zu berichten. – Hartmann: Da kann ich gleich eine Falschmeldung berichtigen. Das Strukturpapier war nicht schon vor der MV bekannt, sondern wurde erst dort ent¬worfen. – Göbel: Wer hat die Frankfurter Stimme bei der VDS – MV abgegeben? – Zeitinger: Die hat einmal der, einmal der abgege¬ben. – Prewo: Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der De¬legation haben wir uns abgestimmt, bei größeren Meinungsver¬schiedenheiten abgestimmt. – Vögelin: Es ist schlicht unsinnig, 8 Tage lange 24stündige Diskussionen hier voll aufrollen zu wol¬len. Es können höchstens die prinzipiellen Beschlüsse angespro-chen werden. – M. Wolf: Diese MV war so wichtig, so politisch, daß zuerst einmal eine politische Generaldebatte gemacht wurde, dann verschiedene Strukturpapiere eingebracht wurden. Das Strukturpapier, die Satzung, die daraus folgte plus dem Haus¬haltsplan ist der wichtigste Beschluß, der überhaupt dort gefällt wurde. – GO – Antrag F. Wolff: Diskussion über das Strukturpa¬pier, ohne Gegenrede angenommen. – M. Wolf: Die entscheidenden politischen Praxismomente, Selbstorganisation, Basisgruppen sol¬len eingebracht werden in die politische Praxis des VDS. Dieser VDS kann nicht eine Dachorganisation sein, die tatsächlich ver¬tritt, sondern nur einen von außen gelagerten Schutzmantel bieten, unter dem man diese Interessen vertreten kann. Dieser VDS ist also keine bundesrepublikanische Organisation dieser Gruppen, sondern betreut diese Gruppen nur organisatorisch. Daraus resultiert das Organisationsprinzip der Projektbereiche mit den zur Zeit fortgeschrittensten Projekten, nämlich konkret Justizkampagne, Kindergärten usw. – Garnier: Ist es nicht so, daß neben die Fachschaften die Basisgruppen treten, daß diese Basisgruppen gleiches Stimmrecht haben? Hat Frankfurt dem zu¬gestimmt? – M. Wolf: Ja. – Schulz: Es wird damit versucht, Mehrheiten auszuschalten und nur noch Gruppen bestehen zu lassen, die das ‘richtige Bewußtsein’ haben. Nur die Fachschaf¬ten sind durch Wahlen legitimiert, die Basis – und Ad – hoc – Gruppen können sich ganz leicht irgendwie konstituieren, ver¬fügen über keine demokratische Legitimation wie etwa durch Wahlen, können aber die Fachschaften majorisieren. Einer Struktur die derart die Fachschaften ausschaltet sollte hier nicht zugestimmt werden. – Hartmann: Es geht doch einfach nur darum, nicht solche Leute vertreten, die irgendwann gewählt wurden, aber keinerlei politischen Feed – back dann haben. Es geht auch nicht darum irgendwelche Beschlüsse zu fassen, die dann nur in den Papierkorb wandern. Wir haben ja bereits eine solche Arbeitskonferenz gehabt hier in Frankfurt, da ist es doch so gewesen, da sind alle diejenigen hingekommen, die in be¬stimmten Gebieten arbeiten. Da hat kein Mensch danach gefragt, da gab es keine Abstimmungen oder so etwas, der Erfolg der Tagung liegt nicht darin, daß etwas beschlossen worden ist, sondern darin, daß Leute, die über bestimmte Gebiete arbeiten, neue Aspekte in Theorie und Praxis mitgebracht haben, das ist entscheidend. – Bauer: Im wesentlichen ist relevant, welche po-litischen Ambitionen durch die Strukturänderung des VDS ver¬folgt werden, dazu kann man doch zumindest einige Sätze her¬ausgreifen, die hier im Strukturpapier enthalten sind. Und zwar geht es im Grundsätzlichen darum, welche Gruppen an der Uni¬versität mit welcher Politik mit welchem Bewußtsein an der Uni haben sollen und an dieser Uni Reformpolitik betreiben sollen. Dazu heißt es ‘Widerstand wird jetzt bestimmt durch den Versuch im Angriff auf die Ordinarienuniversität den Herrschenden die Verfügungsgewalt über Inhalte, Organisation von Wissenschaft und deren Träger zu entziehen’. Durch die neue Struktur des VDS kommt eine neue strategische Bedeutung zu. Die politische Intention ist darauf gerichtet, die Universität als Wissen¬schaftsbetrieb lahmzulegen, das Konzept zielt darauf ab, nicht die Hochschule zu verbessern, sondern gerade darauf, eine Re¬form der Hochschule zu verhindern und darin unterscheiden wir uns grundsätzlich. – Schulz: Herr Hartmann sagte auf dieser VDS – MV: ‘Ich bin nicht bereit, die Interessen der Fachschaft und deren reaktionären Scheiße zu vertreten.’ Damit stellt sich Hartmann ganz konkret gegen die Satzung der Studentenschaft, in der steht (§ 2). Ich glaube, da sollte diese Parlamentssitzung heute Abend die Konsequenzen daraus ziehen. – Hartmann: Ja, steht denn in der Satzung, daß der AStA den reaktionären Scheiß von Studenten vertreten soll? Ich verstehe eben nicht den reaktionären Scheiß von Fachschaften. – Barrabas: GO – An¬trag auf sofortige Abstimmung über AStA – Antrag 2/1 – Abstim¬mung über GO – Antrag ergibt 13 ja, 9 nein, 1 Enthaltung. – Na-mentliche Abstimmung über Antrag 2/1 ergibt 12 ja, 10 nein, 2 Enthaltungen. – TOP 6: Nachwahl eines Vertreters zum Studen¬tenwerk – Grösch: Wie wir dem Protokoll der vorletzten Sitzung entnommen haben, rückt bei Ausscheiden Thelens automatisch der nächste nach, damit rückt Birkholz nach. Das heißt also, daß wir auf die Behandlung dieses TOP’s verzichten können. – Täsler: Rechtlich ist davon auszugehen, was der Ältestenrat heute in einer einstimmigen Entscheidung festgestellt hat, daß davon auszugehen ist, daß sämtliche Parlamentssitzungen beschlu߬fähig waren, und alle Entschlüsse auch heute noch gel¬ten, weil erstens der Riehn nicht die Fachschaftsvertreter ent¬heben durfte und zweitens weil das Parlament als Parlament so¬wieso beschlußfähig war, weil die Zahl der Parlamentsvertreter reduziert war. Wenn das Parlament heute und hier beschließen würde, die alten Geschichten sowieso noch einmal zu betätigen, würde man dem Riehn einen zusätzlichen Stein in den Weg legen, dessen es durchaus und notwendigerweise bedarf. In der gegen¬wärtigen Auseinandersetzung an der Hochschule kann es nichts Besseres geben als dem Genossen Rüegg und Genossen Riehn Steine in den Weg zu legen, damit endlich einmal aufliegt, wel¬che rechtlichen Positionen diese Leute vertreten. – Hartmann: Um wirklich sicherzugehen in dieser Sache, sollten wir das alles noch einmal bestätigen. – Hasler: Genossen, es sieht so aus, eine ledigliche Bestätigung der seinerzeitigen Beschlüsse genügt, um formaljuristisch alle Argumente auszuräumen. – Abstimmung über Dringlichkeitsantrag 2/2 : – Hiermit werden alle Vertreter des SP in studentischen und universitären Gremien bestätigt. gez. Thomas Hartmann (LSD) – Angenommen mit 14 ja, 3 nein, 6 Enthaltungen – Grösch: Es liegt ein Dringlichkeitsantrag des
    ADS vor. Er liest Antrag 2/3 vor (Abwahl des AStA) – M. Wolf: GO – Antrag auf Nichtbefassung – Gegenrede ohne Begründung – Antrag auf Nichtbefassung wird angenommen mit 12 ja, 10 nein. – M. Wolf: Wir hätten jetzt die Vertreter zu wählen, die die Frankfurter Studentenschaft auf der nächsten a.o.MV vertreten werden. – Antrag 2/4: Das SR beauftragt das AStA – Kollektiv die ihm politisch geeignet Erscheinenden Vertreter zur a.o.MV zu schicken. gez. M. Wolf (SDS) – Antrag wieder zurückgezogen. – Birkholz: Schlage die Entsendung von drei Leuten vor. – Zeitin¬ger: Die Leute werden nicht ihre vollen 18 DM nutzen, sondern , wenn die bei Genossen schlafen, das Geld für die Übernachtung nicht nehmen. Wir können deshalb mehr Vertreter wählen. Schlage die Entsendung von 7 Leuten vor. – Hartmann: Schlage die Entsendung von 5 Vertretern vor. – Zeitinger: Ziehe zurück. – Göbel: Beantrage sieben. – Bei der Abstimmung erhalten die fünf Vertreter 10 ja und die sieben Vertreter 11 ja Stimmen. Damit werden sieben Vertreter geschickt. – Hartmann: GO – Antrag auf Listenabstimmung ergibt 13 ja, 9 nein. – Es liegen zwei Li¬sten vor: – Liste A: M. Wolf – F. Wolff – Hartmann – Prewo – Vögelin – Grösch – Barrabas – Liste B: Bauer – Gravenhorst – Gäbker – Birkholz – Vögelin – Grösch – M. Wolf – Bei der Ab¬stimmung erhielt die Liste A 12 Stimmen, die Liste B 9 Stimmen bei einer Enthaltung. – Damit ist die Liste A gewählt. – TOP 7: Antrag des ADS – Dazu liegt der Antrag 2/5 vor (Austritt aus dem VDS) – M. Wolf: Antrag auf Nichtbefassung – Es war na¬mentliche Abstimmung beantragt. – Täsler: Als Mitglied eines Dreiergremiums, das mit zwei Leuten Mehrheit entscheiden muß, kann ich meine persönliche Meinung sagen, daß es nach der Ge-schäftsordnung möglich ist, auch über einen Geschäftsordnungs¬antrag namentlich abzustimmen. – Namentliche Abstimmung über Antrag auf Nichtbefassung über Antrag 2/5 ergibt 12 ja, 10 nein. Damit ist der Antrag angenommen. – Namentliche Abstim¬mung auf Schluß der Sitzung ergibt 12 ja, 9 nein. – Schluß der Sitzung um 23.55. Uhr – Protokoll angefertigt von Fritz Neu-bauer.“
    Protokoll Sitzung Studentenparlament 25.4.1969; Archiv
    1290) Pressemitteilung>25.04.1969>>Rektor: Zum Polizeieinsatz am selben Tag
    „[…]Nach den gestrigen Ankündigungen einer massiven Verhin¬derung des Immatrikulationsbetriebes hatte die Universität für den heutigen Tag Polizeischutz angefordert. Um 8 Uhr öffnete das Sekretariat, und die Einschreibungen begannen. Wie immer am letzten Tag der Einschreibefrist war der Andrang der Stu¬denten sehr stark. Der Sekretariatsbetrieb verlief bis 10 Uhr völlig ruhig. Währenddessen verteilte der SDS vor der Universi¬tät ein Flugblatt, in dem angekündigt wurde, daß Rückmeldungen so lange verhindert werden sollen, bis Herr Taheri sich imma¬trikulieren könne. Auch Herr Cohn – Bendit verteilte ein Flug¬blatt, nachdem er sich zuvor im Sekretariat zurückgemeldet hatte. – Gegen 10.00 Uhr drang eine größere Anzahl von Stu¬denten in die Schlange der vor dem Sekretariat stehenden Kom¬militonen ein, eine kleinere Anzahlt drängte sich unter die sich gerade einschreibenden Studenten und versuchte, den Betrieb zu blockieren. Es kam zu Schlägereien zwischen den wartenden Studenten und den Eindringlingen. Einige versuchten, Stempel zu entwenden. Im Hauptgebäude wurde zur gleichen Zeit Buttersäure ausgeschüttet. – An den Arbeitsplätzen der Sachbearbeiterinnen des Sekretariats explodierten eine Reihe von Knallkörpern unter starker Rauchentwicklung. Die gefährdeten Angestellten verlie¬ßen daraufhin ihre Arbeitsplätze, die Einschreibungen mußten für kurze Zeit unterbrochen werden. Beamte der Polizei übernah¬men den Schutz der Akten und Immatrikulationsunterlagen. – Um wieder zu einem geordneten Sekretariatsbetrieb zu kommen, wurde über Megaphon aufgefordert, das Sekretariat und den Gang vor dessen Räumen freizumachen. Als dieser Aufforderung nur teilweise Folge geleistet wurde, drängten Polizeibeamte alle An¬wesenden bis auf etwa 50 Personen aus dem Sekretariat und räumten den Gang davor und die Vorhalle im Hauptgebäude. Dabei kam es zu Zwischenfällen, in deren Verlauf einige Perso¬nen festgenommen wurden. Kurz darauf wurden alle Studenten, die sich einschreiben oder rückmelden wollten, wieder in kleinen Gruppen zum Sekretariat durchgelassen. Gegen 12.30 Uhr waren alle Studenten, die sich einschreiben wollten, abgefertigt und alle Zugänge wieder geöffnet. – Die Einschreibefrist wurde wegen der am Donnerstag ausgefallenen Zeit bis zum Montag verlängert. – Während der geschilderten Ereignisse ging der Vorlesungsbe¬trieb in den Hörsaalgebäuden im wesentlichen ungestört weiter.“
    Pressemitteilung Rektor 25.4.1969; Archiv
    1291) Artikel>26.04.1969>>Die Welt: „Wie konnte ich das ahnen…“
    „Wie sein nach Lugano entschwundener Freund Max Horkheimer predigte auch Theodor Adorno, den seine Studenten ‘Teddy’ nennen durften, die Lehre vom paradiesisch – sozialistischen Morgen. Doch die Jünger dankten es ihm nicht. Einst als Ziehvater der Rebellion zur Ehre marxistischer Altäre erhoben, verhöhnen sie ihn nun, belagern den Tempel von Deutschlands berühmtester Soziologenschule, lassen die Scheiben klirren und brüllen den, an dessen Plädoyer wider das bürgerliche Denken sie sich berauschten, als ‘Scheißtheoretiker’ und Studentenverräter’ nieder. Vom unaussprechlich Widerwärtigen spricht nun Adorno: er gibt das Lehren auf. Keine Vorlesung, kein Seminar mehr; es kapituliert ‘bis auf weiteres’ der Lehrer vor den Rebellen seiner eigenen Kritischen Frankfurter Schule. Denkt er nun nur voller Ingrimm an die gegen ihn putschenden Söhne, analysiert er seine Erbitterung, seinen Schock nur als Folge eines plebejischen Randalismus, oder fragt er sich auch, was es mit seiner Lehre auf sich habe, wenn die Schüler, allen voran der rote Meisterdoktorand und SDS – Stratege Hans – Jürgen Krahl, mit Streiks und Steinen schon heute verwirklichen wollen, was er in seinen Theorien für morgen versprach? ‘Ich habe’, sagt Adorno, ‘nur ein theoretisches Denkmodell aufgestellt. Wie konnte ich ahnen, daß Leute es mit Molotow – Cocktails verwirklichen wollen.“ Rat – und Hilflosigkeit vor einem Tümmerhaufen – läßt sie auf Einsicht hoffen?“
    Die Welt, Wie konnte ich das ahnen…“, 26.4.1969; Archiv
    1292) Artikel>27.04.1969>>Süddeutsche Zeitung: Interview mit Adorno – “Kritische Theorie und Protestbewegung“
    „FRAGE:
    In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, die revolutionäre Aktivität einiger Studentengruppen sei zum Teil auf den philosophischen Denkansatz zurückzuführen, der von Ihnen mitentwickelt wurde und vertreten wird. Das Frankfurter Institut für Sozialforschung gilt als geistige Heimstatt der „Revolutionären Linken“. Inwieweit ist diese Ansicht zutreffend?
    ADORNO:
    Das Verhältnis zwischen Denkansätzen und praktischen Konsequenzen war stets äußerst gebrochen und ist es heute erst recht. Robespierre hat Rousseaus volonté générale zur Rechtfertigung für den Terror seiner Clique mißbraucht. Die kritische Theorie, wie sie vom Institut für Sozialforschung in Frankfurt in völliger geistiger Freiheit und Autonomie entwickelt wurde, hat nie nach ihrer Anwendbarkeit geschielt und gar dem Kriterium von Anwendbarkeit sich unterworfen. Welche unserer theoretischen Motive in die Studentenbewegung hineingewirkt haben, vermag ich kaum zu beurteilen. Ein wirklich faßlicher Zusammenhang zwischen dem gegenwärtigen Aktionismus, den ich für höchst problematisch halte, und unseren Gedanken ist mir noch von keinem Menschen aufgezeigt worden. Irrationale Aktionen, von der Theorie abgelöst, die man verlästert, sind nie in unserem Sinn gewesen. Kritische Theorie schließt notwendig eben jene Analyse der Situation ein, die sich der Aktionismus erspart, um nicht der eigenen Hinfälligkeit innewerden zu müssen. Im übrigen ist die These, wir hätten Ideen entwickelt, die sich gegen uns gewandt hätten, als sie in die Tat umgesetzt wurden, besonders beliebt bei denen, und wahrscheinlich von ihnen erfunden, welche die Freiheit des kritischen Gedankens mit der Geste des „Seht ihr“s“ lähmen wollen. Ich habe so wenig Neigung, diesem Gestus mich zu beugen wie den Solidaritätszwängen der Aktionisten.
    FRAGE:
    Wo würden Sie die Grenze ziehen zwischen einer legitimen praktischen Umsetzung Ihrer kritischen Gesellschaftstheorie und einer auf Mißverständnis und Ideologisierung beruhenden Verfälschung des Denkmodells, wie sie etwa Jürgen Habermas kritisiert hat. Wo liegt der entscheidende Punkt?
    ADORNO:
    Mit der Kritik der Verfälschung kritischen Denkens durch den Aktionismus, die Habermas gegeben hat, stimme ich gänzlich überein. Wie er, rechne ich den Aktionismus zur Pseudoaktivität. Der entscheidende Differenzpunkt ist wohl der, daß unter den gesellschaftlichen und technischen Bedingungen der Gegenwart verändernde Praxis überhaupt vorstellbar ist nur als gewaltlos und durchaus im Rahmen des Grundgesetzes.
    FRAGE:
    In einer Umfrage dieser Zeitung zum Jahreswechsel 1966/67 sagten Sie, Sie verspürten eine steigende Abneigung gegen Praxis im Widerspruch zu Ihren eigenen theoretischen Positionen. Ist es möglich, daß die von Ihnen wegen ihrer revolutionären Aktivität gerügten Studenten nur einen Ausweg aus dieser Ihrer – Widersprüchlichkeit suchen und dabei, wie sie behaupten, nur konsequent Ihre Gedanken in die Tat umsetzen?
    ADORNO:
    Meine steigende Zurückhaltung der Praxis gegenüber hängt wohl weniger mit meiner individuellen Entwicklung als mit dem steigend illusionären Charakter solcher Praxis unter den gegenwärtigen Bedingungen zusammen. Daß die Studenten verzweifelt guten Glaubens einen Ausweg suchen, ist fraglos, aber ich halte diesen Ausweg für versperrt. Die Konsequenzen des Aktionismus deuten in eben die Richtung, welche die Studenten ihrem Bewußtsein nach am wenigsten wollen. Vor Widersprüchen habe ich im übrigen keine Angst. Sie können in der Sache liegen, nicht notwendig in der Person. Die Stärke eines Ichs bewährt sich darin, daß es fähig ist, objektive Widersprüche in sein Denken aufzunehmen und nicht gewaltsam wegzuschaffen.
    FRAGE:
    Könnte ein Grund für das getrübte Verhältnis zwischen Professoren und- Studenten am Institut für Sozialforschung neben Ihrer „Praxis-Abneigung“ auch in der resignierenden Grundhaltung liegen, die der heutigen Frankfurter Schule (etwa von Georg Lukäcs und Leo Kofler) trotz aller aufklärerischen, revolutionären, antikapitalistischen Gedanken nachgesagt wird?
    ADORNO:
    Meine eigene Haltung, ebenso wie die von Horkheimer, halte ich für das Gegenteil von resignativ – jüngst hielt ich über diesen Punkt einen kurzen Radiovortrag für den Sender Freies Berlin, der bald im Druck erscheinen dürfte. Versuche, Gewissenszwang zur Aktion auszuüben, wie vor zwei Jahren, als man von mir ein Gutachten in der Angelegenheit Teufel erzwingen wollte, lassen mich unberührt. Sie dienen jener Art von Kollektivierung, die ich als die Nötigung empfinde, schlechterdings zu unterschreiben, nämlich mit Haut und Haaren sich selbst zu verschreiben. Eben das nicht zu tun, liegt in dem Begriff von Aufklärung, an dem ich festhalte. Mein Verhältnis zu meinen Studenten ist nicht mehr beeinträchtigt, als es allgemein im herrschenden Universitätskonflikt der Fall zu sein pflegt. Es wird fruchtbar und sachlich, ohne private Trübung, diskutiert.
    FRAGE:
    Sie sind als Hochschulprofessor auch Lehrer. Fühlen Sie sich durch den öffentlichen Vorwurf, als einer der geistigen Väter der Studentenrevolte zu gelten, in Ihrem pädagogischen Verantwortungsbewußtsein getroffen. Simpel ausgedruckt: Haben Sie Schuldgefühle?
    ADORNO:
    Durch die Studentenrevolte fühle ich mich in meinem Verantwortungsbewußtsein nicht getroffen. Schuldgefühle habe ich nicht. Kein Mensch, der meine Sachen gelesen oder meine Vorlesungen gehört hat, hätte sie je als Anweisung zu Gewaltakten interpretieren können. Als mir 1967 erstmals in Berlin mit einer Demonstration begegnet wurde, die einen Vortrag verhindern wollte, hatte ich kein anderes Gefühl als das maßlosen Staunens.
    FRAGF:
    Sie klagten kürzlich: „Wie konnte ich ahnen, daß Leute mein theoretisches Denkmodell mit Molotow-Cocktails verwirklichen wollen?“ Trifft Sie die darin angesprochene Trübung Ihres Verhältnisses zu Ihren Studenten persönlich; sind Sie enttäuscht?
    ADORNO:
    Ich bin nicht enttäuscht, und wenn der Besuch der Lehrveranstaltungen etwas besagt, sind es die Studenten auch nicht. Deren Gesamtniveau halte ich nach wie vor für außerordentlich hoch. Dabei beziehe ich auch solche ein, mit denen ich, was politische Praxis anlangt, gänzlich divergiere.
    FRAGE:
    Werden Sie aus diesen Erfahrungen Konsequenzen ziehen, etwa eine andere Form der Vermittlung Ihrer kritischen gesellschaftstheoretischen Vorstellungen erwägen, Ihr Praxisverhältnis überprüfen? Oder hat sich Ihr Verhältnis zur „kritischen Theorie“ in den letzten Jahren gewandelt?
    ADORNO:
    Ich sehe keinerlei Anlaß, die „Form der Vermittlung“ meiner kritischen gesellschaftstheoretischen Vorstellungen zu erwägen. Eine solche Änderung liefe auf Anpassung hinaus, auf das, was man heute Kommunikation zu nennen liebt: auf Verwässerung und Senkung des Niveaus, und der freilich verweigere ich mich. Über das Verhältnis von Theorie und Praxis hoffe ich bald einiges Grundsätzliche vorlegen zu können, hinausgehend über das in der Negativen Dialektik Gesagte. Das Verhältnis der Inauguration der kritischen Theorie zu dieser hat sich selbstverständlich weiterentwickelt. Ich hoffe, daß wir auch heute noch nicht in sogenannten Positionen zur Ruhe gekommen sind. Mit der kritischen Theorie selbst identifiziere ich mich nach wie vor, ohne einen Drang zur Revision im leisesten zu verspüren.“
    Süddeutsche Zeitung 27.4.1969
    1293) Bericht>28.04.1969>>Polizei: Polizeieinsatz am selben Tag
    „Inspektion West – 51.03 – […] Verlaufsbericht – Betr.:Einsatz in der Universität am 28.4.1969 aus Anlaß von Störungen des Se¬kretariatsbetriebes – I. Eingesetzte Kräfte: 253 Beamte […] 2 Wasserwerfer […] II. Einsatzbeginn: 09.00 Uhr – III. Einsatzverlauf: – Aufgrund der Vorgänge am 25.4.1969 war das Sekretariat der Universität ab 07.00 Uhr durch 1/ – /9 Beamte geschützt worden. – Bis gegen 09.20 Uhr verlief der Anmel¬dungsbetrieb normal. – Kurze Zeit später setzte sich eine Gruppe unter Führung des Frank Wolff vor den Sekretariatszugängen auf den Boden und blockierte diese. – Gegen 09.35 Uhr wendete sich der Sekretariatsleiter, Herr Reichardt, mit der Bitte an die Poli¬zei, den Gang zu räumen. – Nach mehreren Aufforderungen ent¬fernten sich schließlich die Störer um 09.40 Uhr. – Anschließend fand eine Versammlung von ca. 40 Personen in den Räumen des AStA statt. Währenddessen verlief der Sekretariatsbetrieb stö-rungsfrei. – Gegen 10.45 Uhr wurde am Studentenhaus mit Schallrichtung Haupteingang eine Lautsprecheranlage aufgebaut. Es sammelten sich sofort ca. 100 Personen an. – Um 11.02 Uhr wurde über Lautsprecher aufgefordert, zum Haupteingang zu kommen, um dort zu diskutieren und über weitere Aktionen zu beraten. – Um 11.09 Uhr versuchte man dann, mit Hau – Ruck – Rufen in das Sekretariat einzudringen. Ähnlich wie am 25.4.1969 wurden Knallkörper und Buttersäure – Stinkbomben geworfen. Die Räumung der Halle sowie der Gänge vor dem Sekretariat wurde unerläßlich, um einen reibungslosen Fortgang der Einschreibun¬gen danach fortführen zu können. Eine entsprechende Bitte, verbunden mit der Übertragung des Hausrechts, erging an die Polizei. – Die notwendigen Aufforderungen zum Verlassen des Gebäudes unter Hinweis auf die Gründe und die bestehende Rechtslage wurde von PHK Linker über Handlautsprecher ständig durchgesagt. Auch diesmal gab es bei der Räumung der Halle keine nennenswerten Schwierigkeiten, während das Räumen der Gänge auf Widerstand stieß. 9 Personen mußten vorläufig fest¬genommen und der Festgenommenensammelstelle übergeben wer¬den. Gegen sie werden folgende Anzeigen vorgelegt: – 3 Anzeigen wegen Hausfriedenbruches, – 4 Anzeigen wegen Hausfriedenbruches in Verbindung mit Widerstand gegen Voll-streckungsbeamte, – 1 Anzeige wegen Hausfriedenbruches, in Verbindung mit der Verwendung von Kennzeichen (Grußformen ‘Sieg Heil – Rufe) der NSDAP, 1 Anzeige wegen Hausfrieden¬bruches in Verbindung mit versuchter Gefangenenbefreiung. – Nachdem die vor dem Haupteingang abgedrängte Menge 2 große Scheiben eingeworfen und eine Vielzahl von Kanonenschlägen in die Halle geworfen hatte, mußte gegen 11.30 Uhr die Menge auf einen Sicherheitsabstand von ca. 30 m zurückgedrängt werden. – Nach ca. 50 Minuten, die relativ ruhig verliefen, wurde die Menge wieder an den Haupteingang herangelassen, da dem Ein¬schreiben Fortgang gegeben werden sollte. – Eine um 12.10 Uhr eingehende Meldung lautete, daß hinter der Menge Steine be¬reitgelegt werden. Die beiden Wasserwerfer wurden daraufhin zum Straßenbahndepot und die Hundertschaft der HBP zum Polizei¬präsidium abgerufen. – Gegen 12.50 Uhr erfolgte dann der Auf¬bau von Barrikaden vor dem Haupteingang. 12.52 Uhr wurde mit Steinen, Eiern und Kanonenschlägen auf die Beamten geworfen. Eine Buttersäure – Stinkbombe traf einen Beamten und einen Zivi¬listen am Kopf und rief Augenverletzungen hervor. Die Stein¬würfe setzten sich bis gegen 13.10 Uhr fort. Alle Scheiben des Haupteinganges wurden zerstört. – Um 13.20 Uhr treffen die angeforderten Wasserwerfer ein und PHK S… beginnt mit der Räumung der Mertonstraße in Richtung Jügelstraße; dabei mußte in Höhe des Nebeneinganges zum Hauptgebäude der Wasserwerfer eingesetzt werden. – Nach entsprechender dreimaliger Aufforde¬rung über Handlautsprecher, die durch PHK L… erfolgte, wurde um 13.31 Uhr die Menge vor dem Haupteingang entfernt und bis ca. 50 m vor die Bockenheimer Landstraße in die Jügelstraße hineingedrängt. – Viele Demonstranten hatten sich in das Stu¬dentenhaus Jügelstraße/Mertonstraße begeben und warfen von dort mit Flaschen, Steinen, Knallkörpern auf die Beamten sowie bespritzten diese aus einem Feuerlöschschlauch. Insbesondere ein Wasserwerfer wurde mehrmals getroffen und beschädigt. Zur Abwehr dieser Angriffe war es notwendig, die Fenster zu be¬spritzen, um die Werfer in Deckung zu zwingen. – Weiterhin war es zur Verfolgung der mit diesem Verhalten begangenen strafba¬ren Handlungen (§ 125 StGB) notwendig, zum Zwecke der Ergrei¬fung der Täter in das Haus einzudringen und dieses zu durch¬suchen. – Im Verlaufe der vorstehenden Maßnahmen wurden weitere 22 Personen, überwiegend wegen des Verdachtes des Landfriedenbruches, vorläufig festgenommen. Unter den Festge¬nommenen befand sich der AStA – Vorsitzende Hartmann, geb. 28.6.47, wohnh. Frankfurt/Main, Jügelstr. 1. – In dem Haus wurde auch der Journalist W… B…, geb. …, angetroffen, der schon zuvor beobachtet worden war, wie er aus dem Gebäude nur das Verhalten der Polizei, nicht aber das der Demonstranten fotografierte. Nach seinem gesamten Verhalten kann er nur als einseitiger Anhänger von Demonstrantenkreisen angesehen wer¬den. Er verlangte von PHK L… die Namensangabe. – Vom Poli¬zeistock wurde in mehreren Fällen Gebrauch gemacht. – 7 Polizeibeamte wurden im Einsatzverlauf verletzt, und zwar er¬litten: – 1. POM S…, 13. Pol. – Revier, eine Armverletzung durch Steinwurf, – 2. PM T…, 1. Pol. – Revier, Schnittwunden, – 3. POM D…, Verk. Inspektion, Augenverletzung durch Butter¬säure, – 4. PHM G…, Verk. Unf. Kdo., Meniskusverletzung, – 5. PHM K…, Verk. Unf. Kdo., Armverletzung, – 6. POM M…, 13. Pol. – Revier, Fußverletzung, – 7. POM S…, 2. Pol. – Revier, Fu߬verletzung. – POM M…, 13. Pol. – Revier, mußte entlassen werden, da er eine Magenkolik erlitt. – IV. Einsatzende: ab 18.20 Uhr wurden die Einsatzkräfte Zug um Zug bis auf die unter V. ent¬lassen.“
    Bericht Inspektion West 28.4.1969; Archiv
    1294) Bericht>28.04.1969>>Polizei: Vorfälle am selben Tag
    „[…]Zur Tatzeit hielt ich mich vor dem Haupteingang der Uni¬versität auf und hörte die über die Lautsprecheranlage durch¬gegebenen Auf¬forderungen, Barrikaden zu errichten. Ebenfalls hörte ich, wie der Sprecher, der mir namentlich nicht bekannt ist, erklärte, daß sich die Demonstranten Kapuzen überziehen oder sich das Gesicht ver¬decken sollen. Die Demonstranten, die Steine werfen wollten, sollten sich in die hinteren Reihen stel¬len, damit sie nicht erkannt oder fotografiert werden können. – Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits mehrere Demonstranten Steine zusammengetragen, die wenige Zeit später dahingehend Verwendung fanden, als alle Scheiben des Haupteinganges der Universität eingeworfen wurden. – Der Beschul¬digte wurde von mir ca. 15 Minuten nach den o.a. Aufforderungen im Fenster des 2. Stockwerkes des Studentenhauses gesehen, wie er zu den De¬monstranten sprach.“
    Polizeibericht 28.4.1969; Archiv
    1295) Bericht>28.04.1969>>Roth: Ereignisse am selben Tag (Störungen des Sekretariatsbetriebes)
    „ 7.00 Uhr: Ein Gruppenleiter und 9 Polizisten stehen zum Schutz des Sekretariats bereit. – 8.00 Uhr: Der Beleg – und Rückmeldebetrieb beginnt, die Sekretariatstüren sind innen durch je einen Polizisten geschützt. Kleine Gruppen von Studenten werden jeweils in des Sekretariat hereingelassen, der Betrieb verläuft normal. – 8.20 Uhr: Die ersten Flugblätter erscheinen in der Uni. Es wird die Blockade der Einschreibung und ein ‘Teach – in’ für 10.00 Uhr angekündigt. – 8.45 Uhr: Ein Knall¬körper wird vor dem Sekretariat gezündet. – 8.50 Uhr: Eine Hundertschaft trifft auf dem Universitätsgelände als zusätzlichen Schutz der Universität ein. Eine Gruppe Polizisten wird zum Schutz des Haupteinganges der Universität, eine andere zum Schutz des Sekretariats bereitgestellt. – bis 9.10 Uhr: verläuft der Rückmeldebetrieb normal. – gegen 9.15 Uhr: Eine Gruppe von etwa 10 Studenten, darunter Frank Wolff; blockiert eine der Eingangstüren des Sekretariats. Wegen dieser Maßnahme gibt es eine kurze Schlägerei zwischen SDS – Mitgliedern und ei¬nem an¬deren Studenten. Herr Riehn und ich schlichten den Streit. Vor und im Sekretariat werden als zusätzlicher Schutz etwa 20 Polizisten zusammengezogen. – 9.30 Uhr: Herr Riehn fordert in meinem Beisein Herrn Wolff und die Studenten, die die Ein¬gangstür zum Sekretariat blockieren im Namen des Rektors auf, die Universität zu verlassen. Er weist sie auch auf die Folgen ihres Handelns (Hausfriedensbruch) hin. Die Studenten geben den Zugang nicht frei. – gegen 9.35 Uhr: Sämtliche Zu¬gänge zu dem Sekretariat sind wieder frei. Ob es bei der Räu¬mung des Ganges zu Zwischenfällen gekommen ist, ist noch un¬bekannt. (Einsatzleiter B…) Die Zugänge des Sekretariats werden von in¬nen und außen durch Polizeiposten geschützt. Die Rück¬meldung erfolgt weiterhin normal. – ab 10.10 Uhr: wird die vordere Front des Sekretariats durch sechs Polizisten geschützt. Diese Ma߬nahme war erforderlich, um ein Fenster im Sekretariat öffnen zu können. Die Bediensteten klagten über Sauerstoffman¬gel. – Das für 10.00 Uhr: angekündigte ‘Teach – in’ findet vor dem Hauptge¬bäude der Universität gegen 10.45 Uhr statt. Es wird aufgefor¬dert, in das Hauptgebäude einzudringen und die Ein¬schreibung zu verhindern. – 10 – 40 Uhr: Feuerwehr rückt an, Fehlalarm durch Studenten ausgelöst. – 10.50 Uhr: Studenten besetzen den Gang vor dem Sekretariat und die Vorhalle des Rektorats. Sie werfen mit Buttersäure und Knallkörpern. Mit¬glieder der Schü¬lergruppen USSG, AUSS und das SDAJ sollen sich unter den De¬monstranten befinden (Meldung: Polizeikommissar N…). – 11.05 Uhr: Sprechchöre ‘Bullen raus’, die Lage spitzt sich be¬drohlich zu. Sämtliche Türen des Sekretariats werden ver¬schlossen, die Rückmeldung unterbrochen. – 11.10 Uhr: Meldung, daß der Gang und die Vorhalle geräumt werden wird. – 11.15 Uhr: Aufforderungen der Polizei, den Gang vor dem Sekre-tariat und der Vorhalle zum Rektorat zu räumen. Die sich daran anschließende Räumung verläuft ohne größere Zwischenfälle. Knallkörper und Buttersäureflaschen werden geworfen. Die De¬monstranten vor dem Haupteingang der Universität werden ab¬gedrängt. Etwa 500 Personen stauen sich dort. Die Rückmeldun¬gen werden zunächst fortgesetzt. – 11.35 Uhr: Kanonenschläge werden gezündet, Steine, Flaschen und Stinkbomben geworfen, Scheiben der Haupteingangstür der Universität zerschlagen. Die Menschenmenge vor dem Haupteingang wird deshalb von der Po¬lizei auf einen Sicherheitsabstand von etwa 40 m zum Haupteingang abgedrängt, jedoch nach einer Stunde etwa wieder an den Haupteingang herangelassen. (Fortsetzung des Sekretari¬atsbetriebes angestrebt.) Wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen wird das Sekretariat geschlossen (Stinkbomben). Es ist nicht möglich, Frischluft von außen zuzuführen. – 12.50 Uhr: Demon¬stranten bauen vor dem Haupteingang Barrikaden auf. Wegen der Steinwürfe zieht sich die Polizei in den Haupteingang zu¬rück. – Zwei Polizeibeamte, Herr T… und Herr G… werden durch Werfen von Buttersäure im Gesicht verletzt. Daraufhin fordere ich einen Notarztwagen an. – 13.07 Uhr: Alle Scheiben der Hauptein¬gangstür der Universität wurden durch Steinwürfe der Demon¬stranten zerschlagen. Polizeibeamte werden dabei verletzt. – 13.15 Uhr: Nothilfewagen eingetroffen. Herr T… in die Haut¬klinik vorübergehend eingeliefert. Verletzte Polizeibeamte schon vorher durch eigene Fahrzeuge abtransportiert. – 13.30 Uhr: Aufforde¬rungen der Polizei an die Demonstranten, das Gelände vor dem Haupteingang der Universität zu räumen. Daraufhin De-monstranten durch Polizeibeamte abgedrängt. Die Demonstranten flüchten u.a. in das Studentenhaus. Versprengte Demonstranten durch zwei Wasserwerfer vertrieben. Wasserwerfer werden vom Studentenhaus aus mit Flaschen und Steinen beworfen. Daraufhin richten die Wasserwerfer ihre Rohre auf das Studentenhaus. Als weiterhin mit Steinen geworfen wird und Polizeibeamte von dort aus mit Wasser bespritzt werden, dringen Beamte in das verbar¬rikadierte Studentenhaus ein. Einzelne Demonstranten werden festgenommen. Bei diesen Einsätzen machen die Polizeibeamten, da sie teilweise hart bedrängt werden, von dem Schlagstock Ge¬brauch. – Im Laufe des Tages soll es zu 29 Festnahmen gekom¬men sein. Auch der AStA – Vorsitzende, Herr Hartmann, wurde vorübergehend festgenommen. Etwa 30 Polizeibeamte sollen bei dem Einsatz verletzt worden sein (Verbrennungen durch Butter¬säure, Verletzungen durch Steinwürfe, Glassplitter und derglei¬chen). Zwei Demonstranten sollen verletzt worden sein. Die Festnahmen erfolgten vorwiegend wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körper¬verletzung, Beleidigung, versuchte Gefangenenbefreiung usw. – Um 15.00 Uhr hatte sich die Lage in und vor der Universität weitgehend normalisiert. Die Universität steht weiterhin unter Polizeischutz. – Herr Prof. Simon sagte seine für 11 bis 13 Uhr angekündigte Vorlesung ab. Andere Vorlesungen und Prüfungen sollen gestört worden sein. Gegen Abend verlief der Vorle¬sungsbetrieb wieder normal. – gez. Roth (Ass. Roth).“
    Bericht Roth 28.4.1969; Rektorat 206 – 06,M.15
    1296) Beschluß>28.04.1969>>Verwaltungsgericht Frankfurt,: Bestätigung sofortige Vollziehbarkeit Rektor Maßnahme 24.03.1969
    „1) Der Auftrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung des von ihr gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 24.3.1969 erhobenen Wider¬spruchs wiederherzustellen wird zu¬rückgewiesen. – 2) Die Kosten für das Verfahren hat die An¬tragstellerin zu tragen. – 3) Der Wert des Streitgegen¬standes wird auf 3.000, – – DM festgesetzt. – Gründe: – Das Parlament der Antragstellerin (AStin) hatte am 15.2.1968 und am 14.1.1969 verschiedene Beschlüsse gefaßt, die mit Verfügung des Rektors der Johann Wolfgang Goethe – Universität in Frankfurt/Main vom 24.3.1969 wegen Beschlußunfä¬higkeit des Studentenparlaments für ungültig erklärt wurden. Diese Verfügung sollte insoweit un¬wirksam werden, als die Beschlußfähigkeit des Studenten¬parlaments für die in Frage kommenden Sitzungen nachgewiesen werde. – Gleichzeitig wurde bis zur Wahl eines neuen Allgemei¬nen Studentenaus¬schusses (AStA) oder bis zum Nachweis der Beschlußfähigkeit des Studen¬tenparlaments in seiner Sitzung vom 5.12.1968 der zur Zeit amtierende AStA mit der Wahrnehmung der Geschäfte des AStA betraut. – Die Verfügung wurde damit begründet, daß am 21.1.1969 an 25 Fachschaften ein Schreiben gerichtet wurde, mit dem diese aufgefordert wurden, die Fachschaftsordnun¬gen und die Protokolle der Vollversammlungen zu übersenden und die Fachschaftsvertreter zu benennen. Für diesen Schritt habe deswegen Veran¬lassung bestanden, weil in einigen Fällen bekannt geworden sei, daß man nicht nachgeprüft habe, ob die Anwesenden der Fachschaftsversammlungen, in de¬ren Verlauf Fachschaftsvertreter gewählt wurden, auch Mitglie¬der der einzelnen Fachschaften waren. – Diese Aufforderung sei am 18.2.1969 wie¬derholt und am 27.2.1969 der AStin über den AStA zugestellt worden. Nur 13 der angeschriebenen Fachschaf¬ten hätten die Aufforderung beantwortet. In den Antworten sei insbesondere geltend gemacht worden: – 1) Die Auf¬forderung stelle eine offene Einflußnahme auf die Selbstverwaltung der Stu-denten dar. – 2) Die Praktizierung der Rechtsaufsicht sei ein politisches Pressionsmittel gegen den politisch aktiven Teil der Studentenschaft. Es sei eine juristische Manipulation, die stu¬dentischen Vertreter aus den studenti¬schen Gremien zu entfer¬nen. – 3) Es handele sich um eine Disziplinierung des Studiums durch staatliche Stellen. – 4) Durch rechtsaufsichtliche Ma߬nahmen solle die Arbeit der Studentenschaft unmöglich gemacht werden. – 5) Es handele sich um eine nie geführte Aufsicht des Rektors über politisches Handeln frei gewählten Vertreter der Studentenschaft. – 6) Die Verfügungen seien unzulässigerweise an den AStA, statt an die Fachschaften direkt gesandt worden. – 7) Es sei nicht verständlich, warum zunächst um Angabe der An¬schriften der Fachschaften gebeten wurde. – 8) Die Akten der Fachschaften seien für jeden zugänglich. Dies gelte auch für die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Vollversammlungen seien öffentlich, und die Protokolle seien am Schwarzen Brett ausgehängt worden. – 9) Eine Stellungnahme der Fach¬schaftsvertreter sei nicht mög¬lich. Dies müsse durch die Vollversammlung geschehen. – 10) Während der Semesterferien sei kein Fachschaftsvertreter anwesend, der die Angelegenheit bearbeiten könne. – Auch nach Ablauf der in der Aufforderung vom 18.2.1969 gesetzten Frist stehe noch immer nicht fest, ob die Parlamentsvertreter einiger Fachschaftsbereiche aufgrund gültiger Beschlüsse der Vollver¬sammlungen und der Fachschaftsräte in das Studen¬tenparlament delegiert wurden. Dies habe bis zum Beweis des Gegenteils zur Folge, daß die Beschlüsse des Studentenparlaments vom 5.12.1968 unwirksam seien. 15 Mitglieder wären zur Beschlußfä¬higkeit des Parlaments erforderlich gewesen. Von den anwesen¬den 18 Mitgliedern seien aber 4 Fachschaftsvertreter aus Fach¬schaften gewesen, von denen noch nicht nachgewiesen sei, daß ihre Vertreter ordnungsgemäß gewählt worden seien. – Zwar habe er – der Rektor – dem Parlamentspräsidenten am 10.2.1969 bestä¬tigt, die Beschlüsse des Parlaments vom 5.12.1968 seien wirksam. Doch sei er in diesem Zeitpunkt noch von der irrigen Annahme ausgegangen, die Entsen¬dung der einzelnen Fach¬schaftsvertreter sei rechtlich einwandfrei vollzogen worden. – Die in der Parlamentssitzung vom 14.1.1969 gefaßten Beschlüsse seien deswegen unwirksam, da von den 17 anwesenden Mitglie¬dern für 5 Fachschaftsvertreter bisher eine ausreichende Legiti¬mation nicht erfolgt sei. – Unter anderem sei damit auch die Wahl der AStA – Vorsitzenden Hartmann und Prewo und des stellvertretenden Vorsitzenden Zeitinger unwirksam. Da jedoch gewährleistet sein müsse, daß jemand für die Studentenschaft als Ver¬treter auftreten könne, werde der bis jetzt amtierende AStA mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. – Der Rektor erklärte die Verfügung vom 24.3.1969 für sofort vollziehbar und begründete die Anordnung der so¬fortigen Voll¬ziehbarkeit damit, daß an ihr ein öffentliches Interesse bestehe. Denn im Interesse aller Studenten müsse verhindert werden, daß Beschlüsse weiterhin in Kraft bleiben und für die Studenten verbindlich sind, an deren Entscheidung Unberechtigte mitge¬wirkt haben. Andererseits bestehe ein öf¬fentliches Interesse an einer weiteren Arbeitsfähigkeit der Studentenschaft. – Die AStin hat am 1.4.1969 Widerspruch gegen die Verfügung vom 24.3.1969 erhoben. Mit am 3.4.1969 bei Gericht eingegangenem Antrag be¬gehrt sie ‘wegen der Verworrenheit der Rechtslage und dem Fehlen eines öffentlichen Interesses’ an der sofortigen Vollzie¬hung sinngemäß – die aufschiebende Wirkung ihres gegen die Verfügung vom 24.3.1969 erhobenen Widerspruchs wiederherzu¬stellen. – Der Rektor der Universität beantragt, – den Antrag zurückzuweisen. – Er macht geltend, daß allein der Hinweis auf eine angeb¬liche Verworrenheit der Rechtslage und das angebliche Fehlen eines öffent¬lichen Interesses eine wirkliche Begründung nicht ersetzen könne. Da kon¬krete Bedenken der AStin nicht bekannt seien, könne zu ihnen notwendiger¬weise auch nicht Stellung genommen werden. – II. – 1. Der Antrag ist unzu¬lässig. Er war allerdings im Passivrubrum umzustellen. – Der Antrag wurde gegen den Rektor der Universität in Frankfurt/Main ge¬richtet. Als Antrags-gegner kommt jedoch das Land Hessen, ver¬treten durch den Rektor der Jo¬hann Wolfgang Goethe – Universität in Frankfurt/Main in Frage. Dies ergibt sich aus § 78 I 1 VwGO in Verbindung mit § 39 S. 1 Hess. Hochschulgesetz, wonach die Studentenschaft unter der Rechtsaufsicht des Landes Hessen steht. Gegen den Rektor als Aufsichtsbehörde kann verwaltuns¬gerichtliche Hilfe nicht in Anspruch genommen werden, da das Land Hessen von der Ermächtigung des § 78 I 2 VwGO keinen Gebrauch gemacht hat. – 2. Der Antrag ist jedoch nicht be-gründet, da Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der vom Rektor angeordneten sofortigen Vollziehung nicht bestehen. – Ein An¬trag nach § 80 V VwGO ist begründet, wenn der Widerspruch gegen die Verfügung vom 24.4.1969 offensichtlich begründet ist, d. h. wenn an einem für die AStin günstigen Ergebnis überhaupt nicht gezweifelt werden kann. Bei der Beurteilung der Erfolgs-aussichten ist mit Zurückhaltung zu verfahren, da die Ent¬scheidung in der Hauptsache dem Klageverfahren vorbehalten bleiben soll und es nicht Aufgabe eines vorläufigen Beschlu߬verfahrens ist, in die weitläufige Prüfung eines komplizierten Streitstoffs einzutreten (vgl. VGH Mannheim, NJW 1966, 365). Das gilt hier um so mehr, als über den Wider¬spruch noch nicht entschieden ist. – Um festzustellen, ob der Widerspruch offen¬sichtlich begründet ist, wird zu prüfen sein, ob die Verfügung vom 24.3.1969 offensichtlich rechtswidrig ist. Eine Überprüfung ergibt folgendes Bild: – Die Verfügung ist an den zutreffenden Adressaten, nämlich die Stu¬dentenschaft, gerichtet (vgl. § 39 HSchG); Studentenparlament und AStA sind die Organe der Studentenschaft, deren Handlungen der Rechtsaufsicht des An¬tragsgegners (AG) unterliegen. – Die Beschlüsse des Studentenparlaments sind nicht offensichtlich rechtmäßig. Nach dem Stand der Aufklärung der Vorgänge bei der Wahl der Fach¬schaftsvertreter für das Studentenparla¬ment kann die Möglich¬keit nicht ausgeschlossen werden, daß Unberechtigte bei den Beschlüssen des Parlaments vom 15.12.1968 und 14.1.1969 mit¬gewirkt haben. Bedenklich ist allerdings, daß die Konsequenzen, die der Rektor dar¬aus zieht, auf einer noch nicht genehmigten Satzung der AStin beruhen, nämlich auf § 26 dieser Satzung. Bedenklich ist ferner, daß der AG die Rechtsverletzungen bei den Beschlüssen des Parlaments nicht nachweisen kann, sondern sie nur vermutet und der AStin den Beweis des Gegenteils auf-bürdet; ob die Beweislast bei der möglichen späteren Anfech¬tungsklage ebenso verteilt sein wird, ist zweifelhaft. – Unter¬stellt man, daß die Parla¬mentsbeschlüsse rechtswidrig zustande gekommen sind, dann sind allerdings die Mittel der Aufsichts¬führung, deren sich der Rektor bedient, kaum zu beanstanden. Die Aufhebung eines Beschlusses des beaufsichtigten Organs ist ein zulässiges Mittel der Aufsichtsführung, die Aufhebung dürfte auch ohne vorherige Beanstandung des Beschlusses zulässig sein (vgl. z. B. § 138 Hess. Gem. Ordnung) auch dürfte die Rechtmäßigkeit der Aufhebung nicht daran scheitern, daß der Rektor sie zunächst als wirksam bestätigt hat. Jedenfalls ist die Auf-hebung nicht offensichtlich rechtswidrig. Gleiches gilt für die kom¬missarische Einsetzung des bisherigen AStA als Organwalter. Auch dürfte die Verfügung des Rektors nicht gegen das Über¬maßverbot verstoßen. – Es ergibt sich also, daß die Verfügung vom 24.3.1969 nicht offensichtlich rechtswidrig und deshalb der Widerspruch nicht offensichtlich begründet ist, so daß schon aus diesem Grund der Antrag der AStin abgelehnt werden könnte. – 3. Ist man der Ansicht, daß sich die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der AStin nicht ohne weiteres erkennen lassen, dann ergibt sich jedenfalls die Unbe¬gründetheit des Ausset¬zungsantrages daraus, daß das öffentliche Interesse an Vollzug das ‘eigene’ Interesse der AStin überwiegt. – Dabei ist vorwegzu¬schicken, daß das Gericht bei der Prüfung, ob ein über¬wiegendes öffentliches Interesse vorliegt, nicht auf die vom AG angeführten Gründe beschränkt ist (Eyermann – Fröhler, § 80 VwGO, Rn. 28). – Die Vollzugsanordnung wurde nach § 80 II 4 VwGO damit begründet, daß im Interesse der Studenten ver¬hindert werden müsse, daß rechtswidrige Beschlüsse des Stu-dentenparlaments verbindlich sind. Außerdem müsse gesichert werden, daß die Studentenschaft handlungsfähig bleibe. – Die Begründung ist ausreichend. Im Interesse des geordneten Ganges der studentischen Verwaltung duldet die Verfügung des Rektors keinen Aufschub. Die Notwendigkeit sofortiger Vollziehung ergibt sich aus der Natur der Sache, mindestens insoweit, als die ord-nungsgemäße Vertretung der Studentenschaft zur Diskussion steht (vgl. auch OVG Münster, DVBl. 1952, 543). Der gleiche Ge¬sichtspunkt gilt auch für die aufgehobenen Beschlüsse, soweit sie die auf Blatt 8 f) – h) der Verfügung vom 24.3.1969 genann¬ten Materien betreffen (Wahl des Fachschaftsordnungsaus-schusses; Wahl des studentischen Vertreters in den Vorstand des Studenten-werks; Wahl des studentischen Vertreters in den Hauptförderungsausschuß). Auch die in c) und d) genannten Be¬schlüsse (Auftrag an AStA, eine GmbH zu gründen, Auftrag an AStA, die Arbeit der Basisgruppen mitzufinanzieren), sind in diesem Sinne zu behandeln: denn bei finanziellen Transaktionen einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft besteht ein besonderes öffentliches In¬teresse daran, daß diese auf rechtmäßiger Grund¬lage beruhen.“
    Beschluß Verwaltungsgericht Frankfurt – II/1 – H – 40/69 – ; Archiv
    1297) Flugblatt>28.04.1969>>Ad Hoc Gruppe Jura: „Die Zerschlagung der Universität hat begonnen!“
    „Schacht (jur. Fachschaftssprecher): ‘Wir machen jede Lehrver¬anstaltung der herkömmlichen Art kaputt’ (!!) – Dieses ‘Schachspiel’ wird seit mehreren Tagen in die Tat umgesetzt! – Montag, 28.4., 14 h, Hörsaal VI: – Ca. 200 Juristen wollen eine BGB – Klausur schreiben. Kurz nach 14 h erscheint ein Sprecher der ‘antiautoritären Bewegung’ und fordert den Abbruch der Klausur. Die Resonanz bei den Studenten bleibt aus. Der Genosse holt Verstärkung. 5 Minuten später erscheint ein Stoßtrupp von ca. 30 Mann und gebärdet sich ‘antiautoritär’: Rhythmisches Klatschen,… Absingen von revolutionären Liedern, Besetzung des Podiums… etc. – Schreie wie: ‘Ihr reaktionären Schweine’ – Er¬folg: Die Übung ist gesprengt. – Dienstag, 29.4.69, 11 h, Prof. Simon – ca. 200 Juristen hören Schuldrecht. Es erscheint wieder ein Sprecher und bietet an: ‘Wollt ihr euch schlagen oder lieber diskutieren?’ … Ansonsten Ablauf wie oben!!! – Dienstag, 29.4.69, 10 h, Prof. Sauermann – Ablauf wie oben… nur mit der Änderung: Dort wurde geprügelt!!! – Soll es so weitergehen? – Werden so die Interessen der Studenten vertreten? – Wir meinen Nein!!! – Wir meinen: Wer hiergegen passiv bleibt unterstützt den offenen Terror dieser ‘pseudo¬demo¬kra¬tischen’ Gruppen – Draußen Notstandsübung der Polizei – Drinnen faschistische Praktiken des SDS – Wer hat welche Reaktion hervorgerufen? – Was tun??? – – – – Organisiert Euch massenhaft gegen faschisti¬sche Praktiken – Wehrt Euch! – Schließt Euch zusammen! – Lest in Zukunft diese Information!!!“
    Flugblatt Anonym 23.4.69; Archiv
    1298) Flugblatt>28.04.1969>>ADS: „Der heiße Sommer ist da!“
    „Der SDS ist wieder in Aktion. Er versucht krampfhaft, den so laut angekündigten ‘heißen Sommer’ in die Tat umzusetzen. Die Schmierereien in der Uni dürften ja wohl nur eine harmlose Vorübung gewesen sein. – Der Probefall ist der ‘Fall Taheri‘. Er verläuft streng nach der eingeschlagenen Strategie: ‘Wir brau¬chen Polizei in der Uni, um die allgemeine Solidarisierung zu erreichen.’ – Die Universitätsverwaltung lief prompt in die Falle. Eingeschüchtert durch die Androhung, die Immatrikulati¬onsstelle zu stürmen, flüchtete man sich zum ‘einfachsten’ Mit¬tel, zum Ruf nach der Polizei. Dies ist nicht nur ein Zeichen unglaublicher Dummheit, dies zeigt auch, daß man anscheinend noch nicht in der Lage ist, den Forderungen selbst zu antwor¬ten, sondern zu ‘Befriedungsaktionen’ greift. Das geplante Ordnungsrecht zeigt diese Tendenz ja recht deutlich! – Des¬halb unsere Forderung: – Polizei aus der Uni! – Wir weigern uns, unter Polizeiaufsicht zu studieren! – Schluß mit den reak¬tionären Ferkeleien! – Der SDS kann sich nicht mehr auf die Mehrheit der Studenten verlassen. Diese hat ihre Erfahrung mit dem autoritären Gehabe des SDS gemacht. Deshalb greifen die Extremen jetzt zur Sprühdose und zum Buttersäurebeutel (den Gestank kennen Sie ja!). Daneben tritt wieder die gewaltsame Verhinderung von Lehrveranstaltun¬gen. Hat der SDS Angst, weil sich langsam hier und dort Fort-schritte in der Reformarbeit an¬bahnen?“
    Flugblatt ADS 28.4.1969; Archiv
    1299) Flugblatt>28.04.1969>>AStA: „Notstandsübung in der Uni“
    „Als Freund und Helfer der Uni – Administration zeigte sich am Freitagmorgen wieder einmal die Polizei, als sie den Versuch der Studenten, die Einschreibung Taheris zu erzwingen, mit massivem Einsatz zerschlug. – Taheri, der Hauptzeuge gegen die Frank¬furter Polizeischläger beim Einsatz im Kolbheim, sollte mundtot gemacht und deshalb nach Persien abgeschoben werden. Dort er¬warten ihn angesichts seiner politischen Überzeugung Festnahme und Gefängnis – die Lebensdauer in persischen Gefängnissen ist bekanntlich nicht sehr hoch. Auf Grund des Ausländergesetzes bleibt Taheri nur eine Möglichkeit, nicht ins faschistische Per¬sien abgeschoben zu werden: Die Fortsetzung seines Studiums. – Eine Universitätsadministration, die angesichts dieser Tatsachen Formalismen wie die Einhaltung der Anmeldefrist vorschiebt, kollaboriert offen mit der Ausländerpolizei. Mit vereinten Kräf¬ten versuchen diese Institutionen kritisches Potential zu elimi¬nieren. In Marburg und Berlin wurden bereits mehrere Relega-tionen ausgesprochen, z. Teil nur deshalb, weil Studenten gewagt hatten, den professoralen Vorlesungsmonolog durch Zwi¬schenfragen zu unterbrechen. Die technokratische Hochschulre¬form und ihr Korsett, das Ordnungsrecht, bedeuten die legali¬sierte Form dieses schon heute praktizierten Terrors. – Gegen diese universitären Notstandsübungen bleibt nur noch eine Mög¬lichkeit: – Die Organisierung des aktiven Widerstandes gegen Ordnungsrecht, technokratische Hochschulreform und Polizeiuni¬versität. – Erzwingt die Immatrikulation Taheris durch Blockade der Einschreibung – Sprengt die Vorlesungen und Se¬minare und diskutiert praktische Widerstandsperspektiven – Kommt um 10 Uhr zum Teach – in, zeigt, daß ihr nicht gewillt seid, wider¬standslos unter diesen Bedingungen zu studieren und begleitet Taheri bei seiner Einschreibung.“
    Flugblatt AStA 28.4.1969; Archiv
    1300) Pressemitteilung>28.04.1969>>Polizei: Informationen zum Poli¬zeieinsatz am selben Tag
    „ […] 1. Heute früh blockierten ca. 20 Personen den Eingang zum Immatrikulierungsbüro der Universität. Auf Aufforderung durch einen Berechtigten der Universität räumten diese zunächst den Platz und gaben den Eingang zum Sekretariat frei. – Gegen 10.30 Uhr drangen wieder ca. 100 Personen in das Büro und den Vorraum ein und versuchten, die Einschreibungen zu unterbin¬den. Es wurden Knallkörper und Buttersäure geworfen. – Auf Aufforderung durch den Rektor der Universität wurde daraufhin mit Polizeikräften das Sekretariat geräumt und die Personen¬gruppe aus dem Gebäude entfernt. Von einigen dieser Personen wurden dabei Flaschen mit Buttersäure, Steine und Knallkörper geworfen und erheblicher Widerstand geleistet. Drei Scheiben am Eingang der Universität wurden durch Stein – oder Flaschenwürfe zertrümmert. – Insgesamt wurden 7 Personen bei dieser Räumung festgenommen (2 wegen Widerstandes, 2 wegen versuchter Ge¬fangenenbefreiung, 3 wegen Hausfriedenbruches). – Nach bishe¬riger Meldung wurden mehrere Polizeibeamte und eine Zivilperson verletzt. – Die Straße vor dem Universitätsgebäude wurde nun in einiger Entfernung zum Eingang abgeriegelt. Mittels Laut¬sprecher wurden die Personen dieser Gruppe nun von dem Stu¬dentenführer Frank Wolff aufgefordert, Barrikaden zu errich¬ten und diese nach vorn zu schieben. – Da inzwischen weiter mit Steinen und Flaschen geworfen wurde, mußte mit der Räu¬mung der Straße vor der Universität durch Polizeikräfte begon¬nen werden. Hierbei wurden auch Wasserwerfer eingesetzt. Hier¬bei wurden 15 Personen festgenommen. – […].“
    Pressemitteilung AStA 28.4.1969; Archiv
    1301) Pressemitteilung>28.04.1969>>Rektor: Blockade der Universität und Polizeieinsatz
    „[…]Der Beleg – und Rückmeldebetrieb begann heute früh um 8 Uhr normal. Einige Polizeibeamte schützten das Sekretariat. Die Studenten wurden in kleinen Gruppen in das Sekretariat eingelassen. Ein vom AStA unterzeichnetes Flugblatt kündigte die Blockade der Einschreibung und die Sprengung von Vorle¬sungen und Seminaren an. Gegen 9 Uhr trafen Polizeikräfte in der Universität ein, um den Schutz der Bediensteten und der Akten zu gewährleisten. Ein um 10 Uhr angesetztes Teach – in fand gegen 10.45 Uhr statt und erschöpfte sich in der Auffor¬derung, ins Hauptgebäude einzudringen und die Einschreibung zu verhindern. Unter Führung von Frank Wolff (SDS) drängten etwa 100 Personen vor das Sekretariat. – Die Ein¬dringlinge warfen Buttersäure und Knallkörper. Eine Fortführung der Einschreibung war unter diesen Umständen nicht möglich. Wie schon am vergangenen Freitag forderte die Polizei auf, die Vorhalle der Universität und den Gang vor dem Sekretariat freizumachen. Dies geschah im wesentlichen ohne Zwischenfälle, einige Personen wurden jedoch festgenommen. Währenddessen explodierte eine Reihe von Knallkörpern und Buttersäureflaschen. – Nachdem Vorhalle und Gang wieder zugänglich waren, wurden die Einschreibungen wieder fortgesetzt, und kleine Gruppen von Studenten wurden in das Sekretariat eingelassen. Die Polizei riegelte den Haupteingang der Universität ab. Vor dem Eingang stauten sich schätzungsweise 400 Personen, die Kanonenschläge gegen die Polizisten warfen. Als Steine und Flaschen geschleu¬dert wurden, die Scheiben der Eingangstür zersplitterten und Verletzungsgefahr bestand, riegelte die Polizei einen Halbkreis vor dem Haupteingang ab. Auch der westliche Seiteneingang wurde von der Polizei geschützt. An beiden Eingängen kam es zu Zwischenfällen, meist mit Knallkörpern. Währenddessen agitierten SDS – Mitglieder über eine am Studentenhaus angebrachte Laut¬sprecheranlage. – Nach etwa einer halben Stunde zog die Polizei sich wieder an den Haupteingang zurück. Die Demonstranten trugen eine inzwischen in der Jügelstraße errichtete Barrikade vor den Haupteingang. Die Glastüren des Eingangs wurden mit Steinen zertrümmert. Es wurden massiert Kanonenschläge und Buttersäureflaschen geschleudert, von denen Polizisten und Pri¬vatpersonen getroffen wurden. – Die Polizei forderte schließlich auf, den Platz zu räumen, und drängte die Demonstranten in Richtung Gräfstraße und Bockenheimer Warte ab. Vor der Uni¬versität fuhren zwei Wasserwerfer auf, die vom Studentenhaus und aus den AStA – Räumen mit Flaschen beworfen wurden. Dar¬auf richtete die Polizei Wasserstrahlen auf das Studentenhaus. Als die Würfe anhielten, drangen Polizisten in das verbarrika-dierte Studentenhaus ein. Es kam zu Festnahmen und Verlet¬zungen, hauptsächlich wurden Polizeibeamte verletzt. – Während der gleichen Zeit wurde eine Reihe von Vorlesungen und Semi¬naren, darunter auch Klausurprüfungen, gesprengt. gez. Viedebantt.“
    Pressemitteilung Rektor 28.4.1969; Archiv
    1302) Pressemitteilung>28.04.1969>>Stiftung Studentenhaus 28.04.69 Zum Polizei¬einsatz am:
    „ Die unterzeichneten Vorstandsmitglieder und der Geschäfts¬führer der Stiftung Studentenhaus geben folgende Erklärung ab: 1. Nach unseren Informationen hat sich folgendes ereignet: Bei dem Einsatz der Polizei vor der Universität am 28.4.1969 wurden kurz nach 13 Uhr die Schreiben des Haupteinganges der Univer¬sität eingeworfen. Obwohl sich danach die Menge beruhigt hatte und zu zerstreuen begann, ließ die Polizei zwei Wasserwerfer zwischen Universität und Studentenhaus auffahren, weil verein¬zelte Flaschen aus dem Studentenhaus geworfen worden waren. Die Wasserwerfer wurden gegen die Fenster der im Studentenhaus befindlichen Räume des AStA sowie gegen eine im 1. Stock be-findliche, noch nicht funktionsfähige Lautsprecheranlage in Tä¬tigkeit gesetzt. Daraufhin flogen aus den oberen Räumen des Studentenhauses weitere Flaschen gegen die gepanzerten Fahr¬zeuge. Nach Aussagen des Einsatzleiters, Direktor Jordan, sollen auch gegen Polizisten Gegenstände geworfen worden sein. Dies war nach Angabe des Einsatzleiters der Anlaß für das Eindrin¬gen der Polizei in das Studentenhaus, ohne daß vorher der Versuch gemacht wurde, die Träger des Hausrechts zu verstän¬digen, während bei Einsätzen in Räumen der Universität regel¬mäßig eine Absprache mit den zuständigen Stellen getroffen wird. – Nach Aussagen von Augenzeugen ging die Polizei mit brutaler Gewalt wahllos gegen Beteiligte und Unbeteiligte vor. Sie drang in Räume ein, aus denen aufgrund der räumlichen Lage auf keinen Fall Flaschen auf die Wasserwerfer geworfen worden sein konnten. Das Haus ist in weiten Teilen verwüstet. Dieses Vorgehen der Polizei widerspricht eklatant dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel. – 2. Durch den Einsatz der Wasserwerfer zu diesem Zeitpunkt, zu dem aus der Menge keine, aus dem Studentenhaus lediglich vereinzelte Aggressionen gegen die Polizei erfolgte, wurde die von der Polizei zum Anlaß ihres Einsatzes im Haus genommenen Reaktion provoziert. – Die Un¬terzeichneten als Träger des Hausrechts im Studentenhaus ver¬urteilen die Brutalität des Einsatzes im Haus; sie verlangen von den zuständigen Stellen die Überprüfung der Vorgänge und Be-strafung der Schuldigen; sie werden Strafanzeige gegen Unbe¬kannt stellen sowie belastendes Material sammeln und dafür zur Verfügung stellen. – gez.: Prof. Dr. jur. Diestelkamp (für den Vorstand) – cand. phil. nat. W. D. Melzer (für den Vorstand) – gez.: Grawe (für die Geschäftsführung) – Diese Erklärung wurde gestern abend allen Frankfurter Zeitungen und den Presseagenturen AP, dpa und UPI übergeben.“
    Pressemitteilung Stiftung Studentenhaus 28.4.1969; Archiv
    1303) Bericht>29.04.1969>>Polizei: Polizeieinsatz am selben Tag
    „Betr.: Einsatz in der Universität am 29.4.1969 aus Anlaß von befürchteten Störungen des Sekretariatsbetriebs – I. Einge¬setzte Kräfte: 1. bis 10.40 Uhr a) 1.Hundertschaft Frankfurt a. M. – Hundertschaftsführer PHK S… – 77 Beamte – b) 2. Hun¬dertschaft Frankfurt a.M. – Hundertschaftsführer POK B… 90 Beamte – c) Schutzkräfte Sekretariat und später Festgenomme¬nensammelstelle 12 Beamte – d)Berittene Abteilung – Zugführer POK H…12 Beamte – e) Wasserwerfer 8 Beamte – f) Zivilaufklä¬rung Leitung POM F… 10 Beamte – g) Befehlsstelle Leitung PHK L…8 Beamte – h) Ge¬samtleitung: POR Schäfer – [Summe:] 225 Beamte. – Anmerkung: In diesen Zahlen sind auch die zugeteilten Beamten von Sonder¬dienststellen erfaßt. – 2. ab 10.48 Uhr – 1 Hundertschaft der Hessischen Bereitschaftspolizei, Standort Wiesbaden – Hundert¬schaftsführer PHK R… – 3. ab gegen 14.15 Uhr – 1 Hundert-schaft der Hessischen Bereitschaftspolizei Standort Mühlheim – Hundertschaftsführer POK G… – II. Einsatzbeginn: 07.30 Uhr – III. Einsatzverlauf: – Auch am 29.4.1969 war das Sekretariat wieder durch 1/9 Beamte geschützt worden. – Der Anmeldebe¬trieb verlief schleppend. – Die Zugänge zum Universitätshaupt¬gebäude waren abgegittert und es wurde nur solchen Personen Zutritt gewährt, die entweder in das Sekretariat zur Anmeldung mußten, oder sich mit einem vom Kurator, Schumannstraße 15, ausgestellten Ausweis oder dem Dienstausweis der Universität ausweisen konnten. – Um 09.08 Uhr wurde ein Flugblatt verteilt mit der Aufforderung: – ‘Schlagt die Bullen, wo Ihr sie trefft’. – Gegen 09.20 Uhr war der Hörsaal V voll besetzt und es fand dort bis um 10.04 Uhr ein Teach – in statt. – Um 10.04 Uhr wurde in dem Teach – in auf der Wiese hinter dem Studentenheim an der Bockenheimer Warte hingewie¬sen. Dort kam es jedoch zu keiner nennenswerten Studentenan¬sammlung. – Dagegen verstärkte sich die Ansammlung vor den aufgestellten Gittern. – Um 10.25 Uhr standen an dem Westaus¬gang Universitätshauptgebäude zur Mer¬tonstraße ca. 200 Personen und vor der Abgitterung Merton¬straße/Jügelstraße ca. 60 Personen. – Diesen Personen wurde über Megaphon durchgesagt, daß in einer halben Stunde ein Te-ach – in vor dem Hauptgebäude stattfinden würde, und daß man demjenigen, der den Weg nicht weiß, ihn zeigen werde. – Gegen 11.08 Uhr wurde an der Abgitterung vor dem Haupteingang mit der Errichtung von kleineren Barrikaden begonnen. Kurze Zeit später begann man aus der in der Jügelstraße/Einmündung Mer¬tonstraße versammelten Menge heraus Eier, Farbeier, Knallkörper und sonstige Gegenstände auf die eingesetzten Beamten und insbesondere auf die im Haupteingang stehende Gruppe in Zivil, darunter auch etwas später der OB, zu werfen. – Dieses Ver¬halten setzte sich bis gegen 12.08 Uhr fort. Es wurde noch ge-steigert durch das Bespritzen der eingesetzten Beamten mit Feuerlöschschaum, mit Wasser aus dem 1. Stock des Studenten¬hauses und durch das Werfen von sonstigen Gegenständen. Dabei wurde mehrmals versucht – einmal mit Erfolg – Gitter aus der Absperrung zu reißen. – Um 12.08 Uhr erschien der Presserefe¬rent der Universität und verlas eine Erklärung des Rektors zu dem vorangegangenen Polizeieinsatz und dem Fall Taheri. – Nachdem diese Erklärung um 12.14 Uhr über den Polizeilaut¬sprecher verlesen worden war, begann die Menge erneut mit ei¬nem Bombardement. – Es war nunmehr unerläßlich, über Laut¬sprecher zum Entfernen aufzufordern. Die Durchsage erfolgte durch PHK L… anhand des festgelegten Textes. – Anschließend wurde die Jügelstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße ge¬räumt. – In der Höhe des AStA – Reisereferates kam die Polizei¬kette zunächst zum Stehen, da man sich dort hinter in der Jü¬gelstraße abgestellten Pkws verbarrikadierte und diese dann auch quer über die Fahrbahn stellte. Die Demonstranten began¬nen nunmehr mit großen Steinen, Eisenstücken und sonstigen Gegenständen zu werfen, einige Beamte wurden getroffen. Die Verletzungsgefahr stieg ganz erheblich. Es wurde deshalb das weitere Zurückdrängen angeordnet. Damit verbunden war die Anordnung zum Gebrauch des Polizeistockes durch die Einheits¬führer und die Anwendung des Wasserwerfers. – Zwischenzeitlich war um 12.07 Uhr Rauchentwicklung aus dem 4. Stock des Haupt¬gebäudes der Universität gemeldet worden. Die Feuerwehr mußte dort eingesetzt werden. Wie später bekannt wurde, han¬delte es sich um eine Brandstiftung, die im Statistischen Semi¬nar einen Schaden von ca. 10.000, – DM verursacht hatte. – Im Verlauf der Maßnahmen vor Abdrängen der Demonstranten an der Jügelstraße war es notwendig geworden, Tränengaswurfkörper in das Stu¬dentenhaus hineinzuschießen, um die von dort erfolgten Angriffe mittels Wasserstrahl und Feuerlöschgeräten zu verhin¬dern. – Die bis zur Bockenheimer Landstraße abgedrängte Menge errichtete daraufhin auf deren Fahrbahn in Höhe der Jügelstraße und der Senckenberganlage Barrikaden, so daß der gesamte Fahrverkehr zum Erliegen kam. Die Barrikaden mußten durch 2 Züge der Hundertschaft R… beseitigt und die Menge zerstreut werden. – Bei diesen Aktionen wurden zunächst 7 Personen, darunter der Student Udo Riechmann, vorläufig festgenommen. Die Demon¬stranten setzten ihr Treiben in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Siesmayerstraße fort. Die Scheiben des US Kriminalin¬stituts in der Schumannstraße 59 wurden einge¬worfen; auf der Bockenheimer Landstraße in Höhe Schu¬mannstraße versuchte man Barrikaden zu errichten und das Pflaster auszureißen. In Höhe der Palmengartenstraße wollte man Straßenbahnanhänger aus¬kuppeln. – Durch den Einsatz von 2 Zügen wurden diese Hand¬lungen unterbunden. Es wurden dabei weitere Festnahmen ge¬macht. unter den Festgenommenen befand sich Cohn-Bendit. Die Zahl der Festgenommenen erhöhte sich bis zum Einsatzende auf 17. – Innerhalb des Gebäudes waren fol¬gende Maßnahmen zu treffen: – 1. Bewachung der Brandstelle im Auftrag der Staatsanwaltschaft, – 2. Absperrung aller Zu – und Abgänge vom Hauptgebäude zu dem Hörsaaltrakt und dem Senc¬kenberg – Museum. – Nach der Maßnahme unter 2. wurde durch die Universitätsver¬waltung unter Führung von Justitiar, Herr Riehn, das gesamte Hauptgebäude geräumt. – Zu größeren Ak¬tionen der Demonstran¬ten kam es danach nicht mehr. – Gegen 14.15 Uhr wurde be¬kannt, daß im Hörsaaltrakt in der Gräfstraße durch Aufdrehen von Hydranten und Wasserhähnen erheblicher Wasserschaden entstanden ist. – Das für 17.00 Uhr angesetzte Teach – in führte zur Ansammlung von ca. 250 – 300 Personen auf der genannten Wiese. Es wurde bekannt, daß beschlossen wurde, um 09.30 Uhr oder 10.30 Uhr sich in der Mensa zu einem Teach – in zu versam¬meln und um 17.00 Uhr erneut zu einem weiteren Teach – in auf der Wiese. Vor dort aus will man zum Schweizer Platz marschie¬ren, den Aufzug des Gewerkschaftsbun¬des umfunktionieren und anschließend zur Universität zurück-kommen. Zu besonderen Vor¬kommnissen kam es anläßlich dieses Teach – ins, das um 18.15 Uhr beendet war, nicht mehr. – Im Verlauf des Gesamt¬einsatzes wurden verletzt: 1. POM W…, Verk. Unf. Kdo., Unterarm durch Steinwurf, – 2. POM B…, Verk. Unf. Kdo., Gesicht durch Steinwurf, Körper durch Fußtritt, – 3. PHW v. P…, Mot. Verkehr, Bein durch Steinwurf, – 4. PHM B…, Verk. Kdo., linker Fuß durch Steinwurf, – 5. POM M…, 1. Pol. Ber., linkes Bein durch Steinwurf, – 6. PM R…, 3. Rev., linker Knöchel durch Steinwurf, – 7. WM W…, – HU. R…, linke Hand durch Steinwurf, – 8. PHW H…, B…, rechte Hand durch Schlag, – 9. POM D…, Beritt, Kehlkopf durch Steinwurf, – 10. PM G…, Beritt, rechtes Fußge¬lenk durch Stein¬wurf. – IV. Einsatzende: – Die Kräfte der Be¬rittenen Abteilung wurden um 17.00 Uhr entlassen, die Hun¬dertschaft R… und die Hundertschaft B… um 18.40 Uhr, des¬gleichen die Hundertschaft S…, – Die Hundertschaft G… verblieb bis 21.00 Uhr unter Lei¬tung von POK B… mit allen Kräften, und ab 21.00 Uhr für die gesamte Nacht mit 1 Zug in der Universität zurück. Dieser Zug wurde verstärkt durch 1 Gruppe der Inspek¬tion West und unter die Gesamtleitung von PHK C… gestellt. – 1 Hundeführer des 7. Polizeireviers wurde beigegeben. – Zu An-griffshandlungen ge¬gen das Hauptgebäude kam es im Verlauf der Nacht nicht. – Im Studentenhaus sollen nach Mitteilung eines Pförtners an PHK C… 2 Scheiben eingeworfen worden sein.[…].“
    Polizeibericht 29.4.1969; Archiv
    1304) Bericht>29.04.1969>>Sauermann an Hessischen Kultusminister: Über Abbruch Lehrveranstaltung vom selben Tag
    „In der vergangenen Woche bin ich durch unsachgemäße Fragen von einer kleinen Gruppe von Studenten an der Durchführung meiner Übungen und Vorlesungen gehindert worden. Heute hat sich in verstärktem Maße die systematische Störung fortgesetzt. Nach zweimaliger, aber erfolgloser Aufforderung, diese Störung zu unterlassen, habe ich meine Übungen abbrechen müssen. – Ich bitte Sie, dafür Sorge zu tragen, daß das mir verfassungs¬mäßig zustehende Recht auf freie Forschung und Lehre wieder hergestellt wird bzw. mir mitzuteilen, welche Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen, diesem meinem Recht Geltung zu ver¬schaffen. – Einstweilen werde ich meine Vorlesungen und Übun¬gen nicht fortsetzen.“
    Schreiben Sauermann 29.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1305) Brief>29.04.1969>>Marianne Reichert an Hessischen Kultusminister: Stö-rung einer Vorlesung
    „Sehr geehrter Herr Minister! Hiermit möchte ich Sie über die Störung meiner oben genann¬ten Vorlesung informieren und Ihnen den Vorfall schildern: – Am Dienstag, dem 29.4.1969, kamen um 9.35 Uhr elf mir unbekannte Personen in meine Vorlesung im Hörsaal H 2 im Hauptgebäude der Johann Wolfgang Goethe – Universität, um mit den Hörern über die Vorfälle in der Universität am 28.4.1969 zu diskutieren. Außerdem hatten sich an der offenstehenden Hörsaaltür sofort etwa zehn Schaulustige zusammengefunden. Meine Aufforderung, entweder den Hörsaal zu verlassen oder an der Vorlesung teil¬zunehmen, kamen die Eindringlinge zunächst nicht nach. Nach einem Wortwechsel von etwa fünf Minuten Dauer zwischen den Störern, den anwesenden Studenten und mir fragte ich meine Zuhörer, wer an einer weiteren Diskussion interessiert sei. Bis auf zwei wünschten die etwa siebzig anwesenden Hörer eine Fortsetzung der Vorlesung. Daraufhin forderten meine Zuhörer und ich selbst die Störer erneut auf, den Hörsaal wieder zu verlassen. Dieser Aufforderung kamen die Eindringlinge schlie߬lich langsam nach, so daß ich um 9.45 Uhr die Vorlesung ohne weitere Störung fortsetzen konnten.“
    Schreiben Marianne Reichert an Hessischen Kultusminister 29.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1306) Brief>29.04.1969>>Raffée an Rektor: Verlegung einer Übungs¬stunde wegen Störung
    „Zu Beginn meiner Übung Finanzmathematik wurde von Übungs¬teilnehmern eine Diskussion darüber angeregt, ob man angesichts des Polizeieinsatzes den Vorlesungsstoff behandeln oder außer¬fachliche Grundsatzprobleme diskutieren solle. Nachdem nach etwa dreiviertelstündiger Diskussion ein Stoffvortrag nicht durchführbar erschien, habe ich die ausfallende Übung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt Raffée[…].“
    Schreiben Raffée 29.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1307) Brief>29.04.1969>>Vorsitzender des Rates der AfE Freyh an Rektor: Hinweis auf Vorlesungsstörung Weber
    „Herr Kollege Weber teilte mir mit, daß am 29. August 1969 seine Vorlesung in Hörsaal H 8, die von 8.30 – 10.00 Uhr dau¬ert, kurz vor 10 Uhr durch ein Go – in von etwa 12 Studenten gestört wurde und abgebrochen werden mußte.“
    Schreiben Vorsitzender des Rates der AfE Freyh 29.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1308) Brief>29.04.1969>>Vorsitzender des Rates der AfE Freyh an Rektor: Hinweis auf Vorlesungsstörung Shell
    „ Wie mir Herr Kollege Shell heute mitteilt, wurde seine Vor¬lesung (Thema: Theoretiker des Sozialismus) am 29.4., im Hör¬saal H 4, durch ein Go – in seitens einer Gruppe ihm unbekannter Studenten gestört, so daß er die Veranstaltung abbrechen mußte.“
    Schreiben Vorsitzender des Rates der AfE Freyh 29.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1309) Artikel>29.04.1969>>FNP: „Der schnelle Dany“
    „Nach Frankreich nicht hineingelassen, agierte er jetzt wieder in Frankfurt: der rote Dany Cohn-Bendit . Am Freitagmorgen schrieb er sich an der Uni für Jura ein. Minuten später verteilte er an einem der Eingänge Flugblätter mit dem Aufruf, an alle Studenten, die Einschreibung zu verhindern. Abermals Minuten später versuchte er – vergeblich – am Haupteingang unserem Fotografen die Kamera zu entreißen. – Und am Donnerstag, als er eben noch neben Udo Riechmann und H.J. Krahl bei einer Versammlung der Soziologen saß und mit ihnen diskutierte, flir¬tete er im nächsten Moment schon wieder in einer anderen Reihe mit einer langhaarigen Brünetten, kritzelte mit seinem Kuli auf einer Zeitung, lauschte gespannt den Worten eines Diskussions¬redners, um eine halbe Stunde später auf dem Unihof lachend auf einem Moped herumzukurven. – Auch ein Film mit Dany, der aber wohl nie gedreht wird…“
    Frankfurter Neu Presse 29.4.1969; Archiv
    1310) Artikel>29.04.1969>>FNP: Leserbrief wegen Adorno
    „Man kann Ihrer Zeitung für ihre gründliche Berichterstattung über die Unruhen an der Universität und besonders über die Ereignisse der letzten Woche in Frankfurt nur dankbar sein. Die radikalen Studenten betrachten ganz zu unrecht Professor Ad¬orno als einen der Ihren, der nur abtrünnig geworden sei und jetzt ihre Losungen verrate. Sie befinden sich dabei in seltsamer Gemeinschaft mit den vielen, die Adornos Arbeiten nicht kennen, ihn aber ständig als geistigen Vater der Unruhen bezeichnen. In Wirklichkeit ist sein Denken von hohen moralischen Impulsen inspiriert und steht im Dienste eines Humanismus, der nichts mit Aufforderung zur Gewalt oder gar zum Umsturz zu tun hat. Seine kritisch dialektische Reflexion ist keineswegs substanzlos oder gar zerstörerisch, ist doch ihr Maßstab jene tiefe Achtung, ja Ehrfurcht vor dem Menschen, die in den Gewaltaktionen der Revoluzzer leider nicht mehr sichtbar wird. Ich halte diesen öf-fentlichen Hinweis als Warnung vor einem neuen Rufmord für angebracht, wenn ich auch als katholischer Philosoph die Dinge von einem anderen Standpunkt aus sehe als Adorno. – Prof. Dr. Walter Hoeres, Frankfurt.“
    Frankfurter Neue Presse 25.4.1969; Archiv
    1311) Artikel>29.04.1969>>uni-report Aktuell: „Die Machtprobe – Erklärung des Rektors im Fall Taheri“
    „Von einer Dienstreise aus Jugoslawien zurückgekehrt, finde ich Polizei in der Universität zum Schutze des Sekretariats und der Immatrikulation. Ich billige ausdrücklich den in meiner Abwe¬senheit angeforderten Polizeieinsatz. Solange vom SDS und seiner AStA – Hilfstruppe Gewalt angedroht und durchgeführt werden, um Kommilitonen an der auch zu ihrer sozialen Sicher¬heit notwen¬digen Immatrikulation zu hindern, werde ich weiter¬hin polizeili¬che Hilfe in Anspruch nehmen. Die wahren Absichten des Imma¬trikulationsboykotts gehen im übrigen aus dem AStA – Plakat hervor, in dem schon vor dieser Aktion zum Boykott von Prü¬fungen und zur Verhinderung von Vorlesungen aufgerufen wurde. – Der SDS und seine AStA – Helfer haben es offenkundig darauf abgesehen, aus dem vermeintlichen Schutzraum Universi¬tät her¬aus diesen Staat zu zerstören. Mit den bisherigen Me¬thoden ha¬ben sie Schiffbruch erlitten. Deshalb bauen sie jetzt einen Aus¬länder als Märtyrer und Justizopfer auf. Ginge es ih¬nen dabei wirklich um die Immatrikulation des Persers Taheri, so könnten sie sich des verwaltungsrechtlichen Weges bedienen. Es geht ihnen aber nur um eine Machtprobe mit der Universität und dem Staat. Setzt der SDS seinen Willen durch, eine offensichtlich nicht gerechtfertigte Immatrikulation mit Pflastersteinen, Fla-schenhagel, Knallkörpern und Buttersäuregeschossen zu erzwin¬gen, so wird er morgen seine Terroraktionen auf alle aus¬dehnen, welche die Zerstörung dieses demokratischen Staates Widerstand entgegensetzen. Es kann auch kein Zufall sein, daß diese Machtprobe am Tage nach der Veröffentlichung meines Re-formprogrammes inszeniert wurde. Mit allen Mitteln soll jede Re¬form abgewürgt werden. – Zu der bekannten Strategie des SDS und seines AStA gehören Lügen und Verdrehungen. Deshalb gebe ich hier eine Darstellung des ‘Falles Taheri’, wie er sich aus den Akten, den Aussagen von Taheri selbst und den Ermitt¬lungen ergibt: – Achmed Taheri hat bis zum WS 1867/68 ein Se¬mester Volkswirtschaft und 10 Semester Soziologie studiert. Bis zum 31.12.1966 hätte er sich zu der Vordiplomprüfung melden müssen. Er kann deshalb in Frankfurt in Soziologie keinen Stu¬dienabschluß erreichen. Im Frühjahr 1968 brach er das Studium ab und reiste nach Persien zurück. Nach seinen Aussagen wegen des Todes seiner Mutter. Dritten gegenüber begründete er seine Abreise mit der Regelung finanzieller Familienangelegenheiten. Seine Studiengebühr für das WS 1867/68 hat er nicht bezahlt. In Persien arbeitete er für Rundfunk und Presse und war – wie er wiederholt darlegte – politisch nicht bedroht. Nach seiner Be¬hauptung kehrte er Ende März 1969 nach Frankfurt zurück und versäumte aus diesem Grunde die Anmeldefrist zur Immatrikula¬tion (14.3.1969). In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, daß er bereits seit Ende Februar in Frankfurt ist. Er hätte somit die Möglichkeit gehabt, sich zum Studium anzumelden. – Nach Aus¬künften des Justizministers und des Polizeipräsidenten bietet die Immatrikulation keinen Freibrief für die Gewährung des Asyl¬rechtes oder der Aufenthaltsgenehmigung. Vielmehr werden die Voraussetzungen dafür völlig unabhängig von der Aufnahme in die Universität überprüft. – Herr Taheri hat mit falschen An¬gaben und wahrheitswidrigen Begründungen eine nachträgliche Zulassung zum Studium zu erreichen versucht. Deshalb muß ich den Antrag abweisen. Herr Taheri kann, falls er eine Aufent¬haltsgenehmigung erhält, als Gasthörer studieren. Die für die Promotion notwendige Semesterzahl hat er längst erreicht. Er könnte sich auch ohne Immatrikulation zu einer Prüfung melden, wenn er die dafür notwendigen Studienleistungen erbracht hat. Die Universität hat weder die Aufgabe noch die Möglichkeit, Einzelnen ein Privileg einzuräumen und sie von den Normen zu befreien, denen anderen unterworfen sind. – Der Wortlaut des Bescheides an Herrn Taheri wird im Hörsaal ausgehängt.“
    Uni – report Aktuell 29.4.1969; Archiv
    1312) Erlaß>29.04.1969>>HKM an Ältestenrat der Studentenschaft: Wahl zum Studentenparlament
    „Der Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität hat mich darüber unterrichtet, daß die Wahl zum Studentenparlament, die am 13./16.11.1967 stattgefunden hat, von dem Nationaldemokratischen Hochschulbund und von Herrn cand.med. R. Werner angefochten worden ist. Die Einsprüche sind mit Ihren Bescheiden vom 27.11. und 21.12.1967 zurückgewiesen worden. Die Beschwerdeführer haben gegen diese Bescheide am 28.11.1967 und 21.1.1968 Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt. Als oberste Aufsichtsbehörde (§ 39 Hochschulgesetz) habe ich mich über die von den Beschwerdeführern erhobenen Beanstandungen informiert. Dabei habe ich zu Grunde gelegt: a) Ihre Bescheide vom 27.11. und 21.12.1967, b) die Aufstellung des Mitgliedes des Ältestenrates, Herrn Dieter Thelen, über die Möglichkeit der Veränderung des Wahlergebnisses. Gemäß Ihrem Bescheid vom 21.12.1967 gehe ich davon aus, daß 2 Studenten je zwei Mal ihre Stimme abgegeben haben. Nach § 3 Abs. 2 der Satzung darf jeder Student nur ein Mal wählen. Die zweimalige Wahl der beiden Studenten stellt eine Verletzung des § 14 Abs. 1 Buchstabe a) der Satzung dar; die Wahl ist nicht mehr gleich, denn die beiden Studenten wurden ohne sachlichen Grund bevorrechtigt. Bei Beachtung der Satzung wäre auch ein anderes Wahlergebnis wahrscheinlich gewesen (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung). Ein anderes Wahlergebnis ist wahrscheinlich, wenn sich aus der Verletzung der Satzung nicht nur eine theoretische, sondern eine konkrete und nach der Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Beeinflußung des Wahlergebnisses ergibt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1964,in Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe, Bd. 14, S. 11). Die Abgabe der beiden Stimmen hat die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen zwar nicht unmittelbar verschoben, da gemäß der Aufstellung von Herrn Thelen erst bei einer Veränderung um mindestens 33 Stimmen eine andere Mandatsverteilung erfolgt wäre. Das Wahlergebnis kann sich jedoch durch die Abgabe der beiden Stimmen in anderer Weise geändert haben. Nach § 19 Abs. 1 der Satzung rückt bei Ausscheiden eines Parlamentsmitgliedes derjenige Kandidat aus derselben Wahlliste nach, welcher die nächsthöchste Stimmenzahl hat. Die Wähler haben durch ihre Stimmabgabe den Ersatzmann der in Frage kommenden Liste schon vorher bestimmt. Demnach erstreckt sich das Wahlergebnis im Sinne von § 13 Abs. 1 Wahlordnung nicht lediglich auf die Mitglieder des Parlaments, sondern auch auf die Ersatzmänner (Rietdorf, Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen, 1956; § 42 Anmerkung 9; ‘Die Ersatzmannbestellung stellt eine besondere Form der Wahl dar.’ – Nass, Wahlorgane und Wahlverfahren bei Bundestags- und Landtagswahlen, 1959, S. 122: ‘Deshalb unterscheidet sich das Mandat, das der Ersatzmann im Ersatzfalle erwirbt, nur hinsichtlich der Dauer, nicht aber nach Wesen und Legitimation von dem eines sofort nach der Wahl in das Parlament eingezogenen Abgeordneten.’) Ein anderes Wahlergebnis wäre also insoweit wahrscheinlich gewesen, weil die Abgabe der beiden Stimmen Einfluß auf die Wahl der Ersatzmänner haben kann. Denn in der Liste 4 (Demokratischer Block) hat der erste Ersatzmann, Herr Astheimer, 251 und der zweite Ersatzmann, Herr Rögel, 250 Stimmen erhalten. Nimmt man an, die beiden Stimmen seien für Herrn Astheimer abgegeben worden, so haben sie das Wahlergebnis beeinflußt, denn nur durch sie konnte Herr Astheimer alleiniger erster Ersatzmann der Liste 4 werden. Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage müsste die Wahl von Ihnen gemäß § 13 Abs. 1 Wahlordnung für ungültig erklärt werden. Auch wenn ich zunächst davon absehe, im Wege der Rechtsaufsicht umittelbar einzugreifen oder den Rektor der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu weiteren Maßnahmen im Wege der Rechtsaufsicht zu veranlassen, bitte ich Sie, mir bis zum 31.5.1968 mitzuteilen, zu welchem Ergebnis Sie nach einer rechtlichen Überprüfung der Bescheide gelangt sind. Ich habe die Beschwerdeführer unterrichtet, daß ich Sie um die Überprüfung Ihrer Bescheide gebeten habe.“
    Erlaß HKM 29.4.1968; Rektorat 416-03
    1313) Flugblatt>29.04.1969>>SDS: „Die Frankfurter Bullen haben den hei¬ßen Sommer eingeleitet!“
    „Am Montag nahmen Universitätsadministration und Polizei den Versuch der Studenten, mit Sitz – Streiks und einem Mini Teach – in vor der Uni noch einmal über den Fall Taheri aufzuklären und Taheris Einschreibung zu erzwingen, zum Anlaß, um gezielt die sogenannten Rädelsführer der militanten Aktionen in Vor-beugehaft zu nehmen. Daß bei ihrem brutalen Einsatz auch ei¬nige hundert Studierwillige unter die Knüppel kamen, wird den heißen Sommer nicht kühlen! Auch den unpolitischen Studien¬gängern mußte bei dieser unmotivierten Prügelei und den ekla¬tanten Verstößen der Polizei gegen die Grundrechte aufgehen, daß es sich nicht um Willkürakte handeln kann, sondern um den massiven Versuch, den Widerstand an der Universität mit Not¬standspraktiken zu zerschlagen. – Der Perser Taheri soll mit formalen Tricks (Einschreibeverweigerung wegen Nichteinhaltung der Anmeldefrist) doch noch in die heimatlichen KZs befördert werden, um hier nicht gegen die Bullenschläger beim Einsatz im Kolbheim aussagen zu können. – Uniadministration = Schreib¬tischmörder – Unter dem wachsamen Auge der Hüter des Geset¬zes erfüllten die Studenten ihre Einschreibepflicht. Sie sollen sich schon jetzt daran gewöhnen, daß der ‘große Bruder’ bald in jeder Vorlesung sitzt und jeden Schritt der Staatsbürger kon¬trolliert. – Jeder potentielle Störer des friedlichen Verlaufs dieser Amtshandlung (sprich bekannte SDS – ler) wurde von Ju¬stitiar Riehn, der im walki – talki Schritt mit den Bullen durch die Gänge eilte, denunziert, und einige der Denunzierten wurden später auch in Vorbeugehaft genommen. – Der Frankfur¬ter Stu¬dentenschaft wurden später ihre minimalsten Rechte (Betreten der Uni…) verwehrt, was zu spontanen Steinwurfak¬tionen von seiten der Studenten führte. Nachdem die Studenten ihre Rechte handfest verteidigten, gingen die Bullen mit Wissen und Geneh¬migung der Uniadministration zum offenen Terror über. Sie stürmten das Studentenhaus und verfolgten einzelne Kommilito¬nen in den Gängen, schlugen sie brutal zusammen und verhaf¬teten eine große Zahl der panisch Flüchtenden (u.a. AStA – Vor¬sitzenden Hartmann). Die beamteten Kriminellen wü¬teten derart, daß einige Kommilitonen versuchten aus geschlos¬senen Fenster¬scheiben zu springen, was zu schweren Schnitt¬wunden führte. – Die Polizei und speziell der Oberbulle Noll machten sich des schweren Hausfriedenbruches schuldig. Die Be-wohner des Stu¬dentenheimes wurden über Stunden am Betreten ihrer Zimmer gehindert. – Noll stürmte mit einer Schläger – Bri¬gade in die AStA – Räume und wollte die AStA – Mitglieder zum Verlassen des Studentenhauses zwingen. Seine Behauptung, er habe das Haus¬recht übertragen bekommen, ist erlogen und er-stunken, da das nur von Ältestenrat des Studentenhauses vor¬genommen werden kann. Das war nicht der Fall und die Anwe¬senheit der Polizei im Studentenhaus ist rechtswidrig! – Die Bürokratien sind nur so stark wie die Bullen ihnen den Rücken stärken: daraus folgt: – Schlagt die Bullen, wo ihr sie trefft! – Hunderte von Kommilito¬nen sind noch nicht immatrikuliert, kommt heute, Dienstag ab 8 Uhr zur großen Bullen – Immatrikula¬tionsschau.“
    Flugblatt SDS 29.4.1969; Archiv
    1314) Flugblatt>29.04.1969>>SDS: „Schmeißt die Bullen aus der Uni!
    „4 Hundertschaften haben gestern das Hauptgebäude geräumt, das Studentenhaus gestürmt, 34 Kommilitonen verhaftet, Hun¬derte durch Uni und Studentenhaus geprügelt und gehetzt. An¬laß: der Protest gegen die Weigerung der Uni – Administration, Achmed Taheri zu immatrikulieren und so vor der Abschiebung nach Persien und den damit verbundenen Gefahren zu schützen. – Zeigt sich hier wirklich nur das starrsinnige Beharren einer feudalen Ordinarien – Universität auf ihren angestammten Privile¬gien, wie zum Beispiel dem, daß ‘eine verspätete Immatrikulation vom Rektor genehmigt werden muß?’ Kaum. – Der massive Poli¬zeieinsatz brachte vielmehr zum Ausdruck: Der studentische Wi-derstand gegen die im Interesse des Autoritären Staates not¬wendige Funktionalisierung und Technokratisierung der feudalen Ordinarien – Universität hat im aktiven Streik des letzten Seme¬sters so konkrete Formen angenommen, daß er nicht länger hin¬genommen werden kann. – Der Widerstand muß zer-schlagen wer¬den: sei es durch die Welle der politischen Prozesse, sei es durch Disziplinarverfahren bis hin zur Relegation, sei es durch massiven Knüppeleinsatz. Diese Mittel sind notwendig, solange Ordnungsrecht und neue Hochschulverfassung das reibungslose Funktionieren der technokratischen Universität noch nicht ge¬währleisten. – Gegen diese Versuche des individuellen und kol¬lektiven Terrors kann der Widerstand nur dann er¬folgreich sein, wenn er in zweierlei Hinsicht eine neue Qualität gewinnt: – I. In der Organisation unseres Widerstandes an den einzelnen Fakultäten, in den einzelnen Fächern: nicht mehr, um uns ein schöneres Studium im alten Rahmen zu verschaffen, sondern mit dem Ziel: – Erlernen wir den Beruf im Klassenkampf, zusammen mit Schülern, Lehrlingen und Jungarbeitern! – 2. In der Militanz unserer Aktionen: wir sind es leid, uns wie auf einer Treibjagd durch die Gänge unserer eigenen Uni hetzen zu lassen! – Schmeißt die Bullen aus der Uni! – Heute morgen, 10.00 Uhr, Teach – in auf der Wiese hinter dem Studentenhaus, um über un¬sere Aktionen gegenüber der von den Bullen besetzten Uni zu beraten – 10.00 Uhr Teach – in, um Bilanz zu ziehen. – 30.4.69, 19.00 Uhr, vom Schweitzer – Platz aus Demonstration der Frank-furter Arbeiterjugend, Schüler und Stu¬denten.“
    Flugblatt SDS 29.4.1969; Archiv
    1315) Flugblatt>29.04.1969>>SHB: „Wider den Revisionismus“
    „Die Meldung, der SHB rücke sich selbst in eine Opposition zur Mehrheit der sozialistischen Studenten, wurde von der bürgerli¬chen Presse mit Freude aufgegriffen. Das Schema von der Kluft zwischen den ‘gutwilligen’, ‘reformbereiten’ und den ‘bösen’, ‘zerstörerischen’ Kräften mußte wieder einmal dazu herhalten, die gesamte sozialistisch orientierte studentische Politik zu dif-famieren. – Wer in einer Situation, in der massiver Polizeiterror ein alltägliches Ereignis an der Universität ist, ein Flugblatt mit scheinsozialistischen, diffus – liberaler ‘Argumentation’ ver¬teilt, stellt sich in die Reihe derer, die ver¬suchen, die soziali¬stische Bewegung zu zersplittern, um sie leichter zerschlagen zu können. – Wer uns ‘blinden Aktionismus‘, ‘falsche Situationsein¬schätzung’ und ‘offensive Destruktionsstrategie’ vorwirft, wer trotz der Erfahrungen der studentischen Bewegung wieder revi¬sionistische Politik betreiben will, wer zudem diese Politik unter Polizeischutz wieder aufleben läßt, der will verhindern, daß eine radikale, zur Abwehr autori¬tär – bürokratischer Maßnahmen be¬reite Studentenschaft in der Lage ist, ihre eigenen Bedürfnisse den Interessen der Herr¬schenden entgegenzusetzen. – Revisionis¬mus in dieser Situa¬tion heißt Stabilisierung der gegenwärtigen Herrschaftsstruktu¬ren; – aktiver Widerstand allein heißt Zer-schlagung des bürger¬lichen Repressionsapparates. – Das bedeutet zum Beispiel, daß demjenigen, der die Erhaltung des ‘reformrelevanten’ Soziologie¬studiums fordert, entgegenzuhalten ist, daß der bürgerlichen Wissenschaft es entgegen ihrer Ideolo¬gie nicht gelingen konnte, emazipatorische Prozesse einzuleiten, daß also einzig eine Wis¬senschaft zu schaffen ist, die in der Lage ist, die Vorausset-zungen für eine sozialistische Gesellschaft zu erarbeiten. – Re¬visionisten sind Zuhälter der bürgerlichen Hure Universität.“
    Flugblatt SHB 29.4.1969; Archiv
    1316) Pressemitteilung>29.04.1969>>Hessischer Innenminister: Zu den Ausschreitungen am selben Tag
    „Die gezielten Störaktionen und Ausschreitungen an der Frankfurter Universität im Verlaufe des 29.4.1969 haben ein Ausmaß angenommen, das nicht hingenommen werden kann. – Dabei wurde nicht nur der Lehr – und Forschungsbetrieb erheb¬lich beeinträchtigt, sondern auch durch schwere Zerstörungen und das Legen von Bränden strafrechtliche Tatbestände ge-schaffen. – Diese Gewaltakte erstreckten sich nicht nur auf das Gelände der Universität. Sie griffen auch über deren Bereich hinaus und führten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Frankfurter Bürgerschaft. – Die Hessische Landesregierung ist nicht gewillt, Übergriffe einer Minderheit zu dulden, die bei der Verfolgung ihrer Ziele öffentliches und privates Eigentum zer¬stört und den Lehrbetrieb an der Universität zum Schaden ihrer Kommilitonen lahmlegt. – Die Landesregierung hat alle ihr zu Gebote stehenden Mittel eingesetzt, um die Freiheit von For¬schung und Lehre an der Frankfurter Universität wiederherzu-stellen. – Sie betrachtet es als ihre Pflicht, den arbeitswilligen Studenten die erforderlichen Arbeits – und Studienbedingungen zu sichern und die Rechte der Bürger zu wahren. – Als amtierender Hessischer Ministerpräsident apelliere ich an alle gutwilligen und demokratischen Kräfte in der Studentenschaft und in der Bürgerschaft, die Landesregierung bei der Erhaltung von Si¬cherheit und Ordnung zu unterstützen. – Ich fordere gleichzeitig die Studenten auf, sich nicht in falsch verstandener Solidarität mißbrauchen zu lassen. Besonders gilt das für den Fall des Persers Taheri. – Wenn Herr Taheri die Einschreibung an der Frankfurter Universität verweigert wurde, bedeutet das nicht, daß er damit das Recht verwirkt hat, sich in der Bun¬desrepublik aufzuhalten. – Über einen Asylantrag des 36jährigen Taheri, der erst in diesen Tagen gestellt wurde, entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf. – Auch wenn dieser Antrag von der zuständigen Bun¬desbehörde abschlägig beschieden werden sollte, hat Taheri im¬mer noch die Möglichkeit, alle vorhandenen Rechtsmittel auszu¬schöpfen. – Es besteht kein Anlaß zu Aktionen, wie sie sich heute in Frankfurt zugetragen haben.“
    Pressemitteilung Hessischer Innenminister 29.4.1969; Archiv
    1317) Pressemitteilung>29.04.1969>>Polizei: Zwischenfälle an der Universität am selben Tag
    „Ereignisse um die Universität: – 11.00 Uhr: In der Jügelstraße werden durch unbekannte Personen Baustellenabsperrungen aus¬einandergenommen; vor der Universität Barrikaden errichtet. – 11.30 Uhr: Eine Personengruppe reißt einen Bauzaun an der Universität nieder. Einzelne Personen bewaffnen sich mit Teilen dieses Zaunes. – 11.40 Uhr: Knallkörper und Farbbeutel werden geworfen. Vom Studentenhaus wird Wasser geschüttet. – 12.10 Uhr: Starker Qualm dringt aus dem Raum 443 (4. Stock) der Universität. Feuerwehr im Einsatz mit Rauchmasken. Es brennt in diesem Raum (Lesesaal), in dem Bücherregale mit wertvollen Büchern stehen. – 12.15 Uhr: Die Mertonstraße wird durch eingesetzte Polizeikräfte geräumt. Wasserwerfer im Einsatz. Ein Wasserwerfer wird mit umgestürzten Mülltonnen kurz bloc¬kiert. Tränengasreizkörper werden durch die Polizei eingesetzt. – 12.35 Uhr: Störer bis zur Bockenheimer Landstraße abgedrängt. Blockieren den Verkehr. An der Bockenheimer Warte werden Straßenbahnen blockiert. Scheiben eines Lkw eingeworfen. – 7 Festnahmen. – 13.00 Uhr: Bockenheimer Warte – Platz wird durch Polizei geräumt. 3 Festnahmen (1 Person im Besitz von Schlagwerkzeugen). An abgestelltem Pkw in der Senckenbergan-lage und an der Bockenheimer Warte werden Scheiben eingewor¬fen. Fensterscheiben des Gebäudes des US – Labors in der Schu¬mannstraße eingeworfen. – 13.25 Uhr: Straßenpflaster in der Schumannstraße wird aufgerissen – Barrikaden werden errichtet – Nähe Palmengarten werden ebenfalls Straßenbarrikaden er¬richtet. 20 Straßenbahnzüge und Fahrverkehr sind blockiert. – 13.45 Uhr: Barrikaden durch die Polizei abgeräumt – 3 Festnahmen – Vorläufig wird der reine Gebäudeschaden an der Universität durch die Brandstiftung auf 10.000, – DM geschätzt. Der Schaden durch Vernichtung der wertvollen Bücher, die dort gelagert waren, ist noch nicht abzuschätzen.“
    Pressenotiz Polizei 29.4.1969; Archiv
    1318) Verfügung>29.04.1969>>Rektor an Taheri: Widerspruchsbescheid
    „Ihr Aufnahmeantrag vom 24.4.1969 wird zurückgewiesen. – Begründung: – Am Mittwoch, den 23.4.1969, beantragte Herr Taheri (Antragsteller) die Aufnahme für die Philosophische Fa¬kultät der Johann Wolfgang Goethe – Universität. Der Sekretari¬atsleiter wies ihn darauf hin, daß die für das Sommersemester 1969 geltende Anmeldefrist am 14.3.1969 abgelaufen sei. An¬schließend trug der Antragsteller ohne Anspruch auf Vollstän¬digkeit die Gründe vor, aus denen sich seiner Ansicht nach sein Anspruch auf Aufnahme ergeben sollte. Durch einen Vertreter des Rektors wurde er darauf hingewiesen, daß ein Fristversäum¬nis nur dann unschädlich sei, wenn sie nicht verschuldet worden sei. Der Antragsteller nahm diese Rechtslage zur Kenntnis und stellte die Angabe neuer Tatsachen in Aussicht. Ihm wurde er¬klärt, nach den bisher bekannten Tatsachen könne er nicht zu¬gelassen werden. Um auf schnellstem Weg eine vor dem Verwal¬tungsgericht anfechtbare Entscheidung zu erlangen, legte der Antragsteller darauf Wert, schon gegen diesen vorläufigen Be¬scheid Widerspruch einlegen zu können. Die an dem Gespräch Beteiligten waren sich hierüber einig. – Am 24.4.1969 legte der Antragsteller gegen diese vorläufige Entscheidung beim Prorektor Widerspruch ein. Außerdem wurde ihm Gelegenheit gegeben, sei¬nen Antrag mündlich zu begründen. Dies geschah in einem über eine Stunde dauernden Gespräch, U.a. gab er folgendes an: – Bis zum Wintersemester 1967/68 habe er 11 Semester Soziologie an der Johann Wolfgang Goethe – Universität studiert. Eine Vordi-plomprüfung habe er nicht ablegen können, da er sich den Le¬bensunterhalt für sein Studium habe erarbeiten müssen. – Im Frühjahr 1968 habe er wegen des Todes seiner Mutter die Bun¬desrepublik plötzlich verlassen müssen. Einen mit ihm befreun¬deten Studenten habe er gebeten, für ihn in der Universität die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Ob dieser Student seinen Auftrag wirklich erfüllt habe, sei ihm nicht bekannt. – Erst Ende März 1969 sei eine Rückkehr in die Bundesrepublik möglich gewesen. Erst nach diesem Zeitpunkt sei ihm bekanntgeworden, daß er schon seit dem Wintersemester 1967/68 nicht mehr Stu-dierender der Universität sei. – Nach seiner Ankunft in Frank¬furt Ende März habe er sich endgültig entschlossen, wieder an der Johann Wolfgang Goethe – Universität zu studieren. – Für ein Asylgesuch sei es besonders bedeutsam, daß er Student sei. – Das in der Zwischenzeit hinzugezogene Protokoll einer staatsan-waltschaftlichen Vernehmung des Antragstellers vom 2.4.1969, das von diesem unterschrieben ist, zeigt, daß der Antragsteller verschiedene falsche Angaben gemacht hat: – 1. Das Nichtbe¬stehen einer soziologischen Vordiplomprüfung kann nicht durch das Fehlen finanzieller Mittel verursacht worden sein. Protokol¬lauszug ‘Mein Aufenthalt in Frankfurt am Main und mein Stu¬dium finanzierte ich mit Mitteln, die mir mein Vater überwiesen hatte. Es waren dies 400, – – bis 500, – – DM im Monat.’ – 2. Nicht der Tod der Mutter war der Grund für seine Rückkehr nach Per¬sien, sondern wegen häuslicher Geldschwierigkeiten fuhr er in sein Heimatland zurück. Protokollauszug: ‘Etwa im März 1968 bestand meine Familie auf meine Rückkehr, da sich inzwischen Zuhause Geldschwierigkeiten und andere Schwierigkeiten – die hier nicht interessieren – einstellten.’ – 3. Er kehrte nicht Ende März 1969 nach Deutschland zurück, sondert traf schon Ende Februar 1969 in Frankfurt/Main ein. Schon zu diesem Zeitpunkt, nicht erst ab März 1969, beabsichtigte er, in Frank¬furt am Main zu studieren. Protokollauszug: ‘Ich kehrte Ende Februar 1969 nach Frankfurt am Main zurück, um hier mein Studium fortzusetzen. Nach meiner Rückkehr konnte ich mich noch nicht immatrikulieren, da inzwischen Semesterferien sind. Diese Möglichkeit habe ich erst April 1969.’ – Unter Beachtung der Tatsachen muß der Antrag gem. § 2 Abs. 2 Allgemeine Vor¬schriften für die Studierenden an den Wissenschaftlichen Hoch-schulen des Landes Hessen vom 5.6.1961 (Amtsblatt des Hessi¬schen Kultusministers 1961, Seite 249) abgelehnt werden, denn der Antragsteller hat die Anmeldefrist, die am 14. März 1969 ablief, schuldhaft versäumt und hat im Anmeldeverfahren bewußt falsche Angaben gemacht. – Der Antragsteller hatte wie jeder andere Bewerber die Möglichkeit, sich mündlich oder schriftlich im Sekretariat der Universität nach den Formalitäten des Imma¬trikulationsverfahrens zu erkundigen. Trotzdem unterließ er es, obwohl er schon im Februar 1969 beabsichtigte, in Frankfurt zu studieren. Hätte er dies getan, wäre er über die Rechtslage in¬formiert worden. Ihm wäre bekanntgeworden, daß er wie jeder andere Bewerber eine Anmeldefrist zu wahren hat, die sich im übrigen auch aus dem Vorlesungsverzeichnis und anderen öf¬fentlichen Ankündigungen ergibt. Er hätte dann auch Kenntnis von der Tatsache erlangt, daß er im Wintersemester 1967/68 wegen Nichtzahlens der Gebühren aus der Universität ausge¬schieden war. – Seine spätere Verhaftung kann für die Frist¬versäumnis nicht ursächlich gewesen sein, da sie erst nach dem 14. März 1969 erfolgte. – Das laufende Asylverfahren kann nichts an dieser verschuldeten Fristversäumnis ändern, denn die Universität hat unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrund¬satzes nicht die rechtliche Möglichkeit, einen Bewerber nur des¬wegen aufzunehmen, weil mit der Immatrikulation u.U. im kon¬kreten Fall besondere Vorteile verbunden sind. – Hinzu kommt, daß die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Universität für die Entscheidung über den Asylantrag nicht relevant sein dürfte, denn hierfür ist lediglich beachtlich, ob der Antragsteller in Persien für den Fall seiner Rückkehr der politischen Verfolgung ausgesetzt wären. – Außerdem hat der Antragsteller die Univer¬sität in den oben genannten Punkten bewußt getäuscht, um zu einer für ihn günstigen Entscheidung zu kommen. Auch diese Täuschungen verbieten in entsprechender Anwendung des § 6 Allgemeine Vorschriften für Studierende die positive Be¬scheidung des Antrages. Nach dieser Bestimmung kann eine Aufnahme rückwirkend widerrufen werden, wenn der Anmelder falsche Angaben gemacht hat. Um so mehr kann und muß demnach die Immatrikulation verweigert werden, wenn die Täuschungen so schwerwiegend sind wie im vorliegenden Fall, und mit der schuldhaften Versäumung der Anmeldefrist verbunden sind.[…]“
    Widerspruchsbescheid Rektor 29.4.1969; Archiv
    1319) Bericht>30.04.1969>>Seminar für Finanzwissenschaft: Vorfälle am 29. und 30.04.1969
    „11 Uhr Haupteingang und Zugänge zum Raum um Sekretariat und Rektorat von Seitentreppen abgesperrt, Passage mit Dienst¬ausweis. Am Haupteingang 2 Ketten Polizisten, erste in Höhe Eingang Studentenhaus, zweite vor Eingang unmittelbar. Ver¬wendung von Absperrgittern, in der Mitte Öffnung für Passier¬berechtigte. Große Menge Studenten vor der ersten Kette. Rufe, gegen Polizisten, Knallkörper, Eier; aber auch diskutierende Gruppen und Neugierige. Flugblätter werden in die Luft gewor¬fen. Gruppen von Studenten in ‘Demonstrationsanzug’ (Helm und wasserdichte Kleidung) haken sich ein und gehen gegen die vorderste Polizeiabsperrung und die Gitter vor. Ein Sturmversuch bleibt schnell an der Absperrung stehen. Das vorderste Gitter wird dabei nach gelungener Täuschung nach hinten entführt und entschwindet in der Menge der Demonstranten. Die Polizei holt Ersatz aus der zweiten Reihe. An der Ecke der Absperrung am Studentenhaus gibt es ein Handgemenge zwischen einigen Polizi¬sten und Studenten. – Aus Fenstern des Studentenhauses wer¬den nacheinander ca. 3 angeschlagene Feuerlöscher vor die Füße der Polizisten an der Absperrungslinie geworfen. Wolken des weißen Pulvers steigen auf, gehen z.T. mehr in die Demonstran¬tenmenge. Knallkörper und Eier fliegen verstärkt. Eine Erklärung des Rektors wird über Lautsprecher vorgelesen, aber durch De-monstrantenchöre wie die Imitation ‘Achtung, Achtung, hier spricht die Polizei!’ unhörbar gemacht. Es erfolgt Räumungsauf¬forderung durch die Polizei für den gesamten Uni – Vorplatz, un¬ter Hinweis auf die Strafbarmachung wegen Auflaufs. Die Polizi¬sten der vordersten Absperrung schwärmen aus und jagen die Studenten bis über den freien Platz zur Mensa, wo sich eine Traube um den Eingang bildet. Die beiden Wasserwerfer gehen in Position a) vor den Treppenstufen des Vorplatzes in Richtung Mensa und b) vor dem Juridicum – Bau. Der Werfer vor den Stufen der diese offenbar nicht überwinden kann, spritzt gereizt nach vorne, obwohl der Strahl keinen Studenten mehr erreichen kann. (In ausreichender Entfernung dreht einer dem Werfer eine Nase). Aus einem Fenster im 1. Stock des Studentenhauses wird wieder ein Strahl aus einem Wasserschlauch gegen stehende Polizisten gerichtet. Ein Polizist gibt Warnschüsse aus einer Pistole (Platz – oder Gaspatronen?) in Richtung auf dieses Fenster ab. Vor dem Wasserwerfer vor dem Juridicum strömt am Boden ein Spreng¬körper (Rauchbombe?) starke Dosen Tränengas aus, das aller¬dings vom Wind in Richtung Hauptgebäude getragen wird. (Bei uns zu riechen.) Die Masse der zurückgedrängten Studenten mischt sich mit Passanten und staut sich um die Bockenheimer Warte und die Kreuzung Zeppelinallee und blockiert den Verkehr. Ein Trupp Polizisten stürmt hinter dem Studentenhaus den Durchgang entlang und treibt die weichende Menge mit Schlagstöcken in Richtung UB und Zeppelinallee. Etliche flüchten in die UB. Ein Gestürzter wird am Boden liegend getreten. (Beobachtung R. Sohn). Verhaftete werden zur Sammelstelle ge¬bracht. Der Rektor inspiziert mit Polizisten auf dem Vorplatz die Lage. – Wie Kandidaten bei der lfd. Diplomprüfung im 4. Stock berichteten, sei im Stat. Seminar Feuer. Dort höre ich mit, daß Feuerwehr gerufen wurde, die bald anrückte. Es raucht bereits durch das Dach. Ein Feuerwehrmann klettert auf das Dach. Die Glasdecke des Seminarraums geht zu Bruch. Zu den Feuerschäden kommen Wasserschäden. Anschließend ab ca. 16.00 Uhr strenge Abriegelung durch die Polizei in den Stockwerken des Altbaus, auch im Gang zu den Prüfungszimmern im 4. Stock. Ein Zivilist mit Polizei kontrolliert die Zimmer, ich verlasse meines (417) freiwillig. – Mittwoch 30.4.69: – strenge Kontrolle, Passage nur mit Dienstausweis, Abriegelung des gesamten Altbaus. Rüegg inspiziert die Prüfungsräume im 4. Stock, wegen des Erforder¬nisses der Öffentlichkeit gibt er Anweisung an Polizei, Studenten mit Ausweis ‘rer. pol.’ durchzulassen, in 4. Stock und Institut für Wiwi. Im Verlauf des Nachmittags Nachlassen der Kontrolle, schließlich weitgehende Passiermöglichkeiten überall außer Haupteingang von vorne.“
    Vermerk Seminar für Finanzwissenschaft 30.4.1969; Archiv
    1320) Brief>30.04.1969>>Franz Walter Müller an Kultusminister: Unterbrechung der Vorlesung „Französische Aufklärung“ wegen Störungen
    „[…]Mein Kolleg über Französische Frühaufklärung wurde gleich zu Beginn der ersten Stunde (23.4.) derartig gestört, daß ich es abbrechen mußte. Nach einer ersten Besprechung mit Seiner Spektabilität Herrn Prof. Dr. Rauter hatte ich die Absicht, einen zweiten Versuch zur Fortsetzung des Kollegs am 30.4. zu unter-nehmen. Da aber inzwischen die ‘kommissarische Fachschaft’ in einem eingeschriebenen Brief weitere Störungen ankündigte und von mir eine Umfunktionierung des Kollegs verlangte, sehe ich vorläufig keine Möglichkeit, das Kolleg ordnungsgemäß durch¬zuführen. Ich habe daher nach Rücksprache mit Seiner Magnifi¬zenz und dem Herrn Dekan der Philosophischen Fakultät die vorläufige Unterbrechung des Kollegs bekanntgegeben. – Abge¬sehen davon, daß ich nicht gewillt bin, den Pressionen radikali¬sierter Elemente nachzugeben, die mein verfassungsgemäßes Recht auf Freiheit von Lehre und Forschung zerstören wollen, kann ich es auch im Hinblick auf meine Gesundheit nicht mehr verantworten, meine Vorlesungstätigkeit unter diesen Umständen fortzusetzen. – Bereits im vorigen Semester wurde mein Kolleg, infolge meiner Weigerung, den Streik der Studenten zu unter¬stützen, empfindlich gestört, konnte jedoch mit einem Teil der Studenten nach Umzug aus dem Hörsaal 6 ins Seminar dort fortgesetzt werden. Ebenso gelang es mit Hilfe dieser Studen¬tengruppe, die mehrfachen Störungen des Hauptseminars zu un¬terbinden. Seit dieser Zeit stehe ich jedoch wegen stark erhöh¬ten Blutdrucks und Kreislaufstörungen in ständiger ärztlicher Behandlung und weitere Belastungen können meinen Zustand nur verschlimmern und meine Arbeitsfähigkeit weiter herabset¬zen. – Ich hoffe, daß Sie, sehr verehrter Herr Minister, für den mir nicht leicht gefallenen Entschluß zur vorläufigen Unterbre¬chung der Vorlesung Verständnis haben werden. Sobald wieder normale Verhältnisse an der Frankfurter Universität herrschen, werde ich die Vorlesung wieder aufnehmen.“
    Schreiben Franz Walter Müller 30.04.1969; Rektorat 510 – 14,M.2
    1321) Artikel>30.04.1969>>uni-report Aktuell: „Brandstiftung“
    „Gestern wurde zwischen 11 und 12 Uhr im Arbeitsraum des Statistischen Seminars ein Brand gelegt. Vier Behälter mit je¬weils 100 ccm Benzin waren an zwei Stellen des Raumes depo¬niert und in Brand gesteckt worden. Die Täter sind bislang noch unbekannt. Nach den Ermittlungen der Branddirektion liegt ein-deutig Brandstiftung vor. – Dem Attentat waren am Freitag, Montag und Dienstag mehrere blinde Alarmmeldungen vorange¬gangen, die letzte kurz vor dem Brand. Während die Feuerwehr zu dem Brand anrückte, versuchte ein unbekannter Anrufer die Feuerwehr davon zu überzeugen, daß es keinen Brand in der Universität gebe. – Der Arbeitsraum liegt im Dachgeschoß des Universitäts – Hauptgebäudes. Wäre die Feuerwehr nur wenig spä¬ter gekommen, hätte der aus Holz gezimmerte Dachstuhl des ge¬samten Westtraktes in Flammen aufgehen können. In unmittelba¬rer Nähe des Brandortes befindet sich eine Reihe von Ar-beitsplätzen. Es bestand offensichtlich Lebensgefahr für die dort tätigen Studenten und Angestellten. – Die Feuerwehr mußte wegen der starken Qualmentwicklung Atemgeräte einsetzen. Ein Feuerwehrmann wurde verletzt und mußte ins Krankenhaus ab¬transportiert werden. Auf der Rückfahrt zur Universität wurde der Krankenwagen von Demonstranten gestoppt und sollte umge¬stürzt werden. – Letzte Meldungen: – Studenten der Wiso – Fa¬kultät haben sich zusammengeschlossen, um zu verhindern, daß ihre Vorlesungen durch organisierte Störtrupps gesprengt werden. – Ein weiterer Brandanschlag wurde gestern in einer Toilette im neuen Hörsaalgebäude versucht.“
    Uni – Report Aktuell 30.4.1969; Archiv
    1322) Flugblatt>30.04.1969>>Fachschaft Mathematik: „Jagt die Bullen aus der Universität!“
    „ Was noch bis vor kurzer Zeit unmöglich schien, Rüegg hat es möglich gemacht: die Polizei geht in der Uni aus und ein. – Was Disziplinarverfahren und Ordnungsrecht nach älterem Modell den Studenten nicht klarmachen konnte, das soll die Polizei ih¬nen nun einprügeln: unsere Forderungen interessieren Rüegg einen Dreck! – Im Fall Achmed Taheri demonstrierte die Uni¬versitätsbürokratie, wie sie künftig studentischen Forderungen zu begegnen denkt, mit brutaler Gewalt! – Taheri muß sich im¬matrikulieren, um nicht nach Persien abgeschoben zu werden, wo die politische Polizei schon auf ihn wartet. Während es für ihn eine existentielle Frage ist, sich zu immatrikulieren, verkriecht sich der Rektor hinter einer formalistischen Argumentation seine Ablehnung, Taheri habe die Anmeldefrist versäumt. – Daß Rüegg bereit ist, um dieser für ihn doch relativ belanglosen Tatsache willen, die Polizei mehrere Tage lang die Universität besetzen zu lassen, zeigt uns aber, daß es für ihn andere Gründe gibt, die Polizei zu rufen! Rüegg ist nämlich nicht mehr in der Lage, sich in Argumentation mit unseren Forderungen auseinanderzusetzen, sondern es geht ihm noch darum, uns zu disziplinieren und einzuschüchtern. – Dagegen müssen wir uns wehren! – Duldet keine Polizeikontrolle der Uni! – Setzt euch zur Wehr gegen die Disziplinierungsmaßnahmen! – Kommt zum Teach – in der Fach¬schaft Mathematik! – Jagt die Bullen aus der Uni.“
    Flugblatt Fachschaft Mathematik 30.4.1969; Archiv
    1323) Niederschrift>30.04.1969>>Senat Sitzung: Vertrauensadresse an Rek¬tor und Einsetzung Untersuchungskommission Vorfälle 29.04.1969
    „Der Rektor eröffnet die Sitzung um 10.20 Uhr. – Prof. Rammel¬meyer und der Rektor berichten über den Fall Taheri und über die Ereignisse der letzten Tage. – Nach eingehender Diskussion verabschiedet der Senat mit 2 Gegenstimmen folgende Resolution:
    ‘Der Senat hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 30.4.1969 die Ereignisse der letzten Zeit diskutiert. Er spricht Rektor und Prorektor sein Vertrauen für ihr besonnenes Verhal¬ten aus. Er begrüßt es, daß Vorlesungen und Prüfungen auch in den letzten Tagen im großen und ganzen durchgeführt werden konnten. Er bedauert, daß ein polizeilicher Einsatz mit seinen Konsequenzen notwendig geworden ist. Die Verantwortung dafür liegt nicht beim Rektor und Prorektor, sondern bei den Gruppen, welche den Einsatz durch ihre bisherigen Aktionen sy-stematisch herausgefordert haben. Rektor und Senat bleiben auch angesichts aller Provokationen entschlossen, die Grundsätze der Rechts¬staatlichkeit aufrechtzuerhalten und im Rahmen des Möglichen das Recht der Studierenden auf ihr Studium zu si¬chern. Rektor und Senat werden sich an alle Studierenden mit dem Appell, sich nicht durch eine Gruppe von Aktionisten ma¬nipulieren zu lassen, die eine Reform der Universität verhindern will, um die Univer¬sität zum Stützpunkt einer Art permanenten Berufsrevoluzzer¬tums umzufunktionieren, und die in gewissenlo¬sester Weise ver¬sucht, Interessierte und Schaulustige zu un-schuldigen Opfern ihrer Aktionen zu machen. Der Senat möchte den Damen und Herren der Universitätsverwaltung, insbesondere der Hausver¬waltung, des Sekretariats und Rektorats für ihr Verhalten seine Hochachtung und seinen Dank aussprechen.‘
    Der Senat beauf¬tragt den Rektor, mit einem Ausschuß aus Se¬natsmitgliedern die Vorgänge im Zusammenhang mit der Beset¬zung des Studenten¬hauses durch die Polizei zu untersuchen (Mittwoch, den 28.4.1969 um 13.00 Uhr). – Der Senat ist damit einverstanden, daß eine Schlichtungskom¬mission gebildet wird, die im Zusam¬menhang mit Prüfungen, Ha¬bilitationen, Vorlesungsstörungen in Streitfällen auf Wunsch der Beteiligten vermittelnd eingreifen soll. – Der Vertreter der Na¬turwissenschaftlichen Fakultät er¬klärt sich bereit, über eine ähnliche Kommission zu berichten, die in der Naturwissenschaft¬lichen Fakultät für den Fakultäts¬bereich gebildet worden ist. – Der Rektor wird ermächtigt, dar¬auf hin zu wirken, daß Senats¬mitglieder, soweit dies in Frage kommt, von Lehrverpflichtungen teilweise freigestellt werden, soweit dies die Arbeit im Senat erforderlich macht. – Ende der Sitzung: 14.30 Uhr.[…]“
    Niederschrift 30.4.1969; Rektorat 202 – 08
    1324) Pressemitteilung>30.04.1969>>Rektor: Über Störung Vorle¬sung Kohlmann
    „Gemäß der Ankündigung fanden heute im Hörsaaltrakt des Universitäts – Hauptgebäudes Vorlesungen und Übungen statt. Geschlossen blieben die fünf Hörsäle im Mitteltrakt und der Hörsaal im Osttrakt. – Die Lehrveranstaltungen blieben bis jetzt im wesentlichen ungestört. Einige Dozenten haben nicht gelesen, darunter jedoch nur zwei, die ihre Veranstaltungen wegen be¬fürchteter Störungen absagten. – Lediglich in einer rechtswis¬senschaftlichen Vorlesung kam es zu massiven Störungen. Der priv. Doz. Günther Kohlmann wurde von den Eindringlingen un¬terbrochen. In einer Diskussion forderte das Auditorium darauf die Eindringlinge auf, den Raum zu verlassen. Die Studentinnen und Studenten verlangten in zwei Resolutionen das Ende der SDS – Störaktionen und den Abzug der Polizei. Danach nahm Herr Kohlmann die Vorlesung wieder auf, wurde jedoch nach 10 Minuten ein zweitesmal unterbrochen, da die Eindringlinge das Podium stürmten. Es kam zu handgreiflichen Auseinander¬setzungen mit den überwiegend an der Lehrveranstaltung inter¬essierten Studenten, in deren Verlauf auch Eier geworfen wur¬den. Die Vorlesung wurde abgebrochen. – gez. Viedebantt.“
    Pressemitteilung Rektor 30.04.1969; Archiv
    1325) Resolution>30.04.1969>>Vorlesungsteilnehmer Strafrechtsvorlesung: Gegen Polizeieinsatz und militante Aktionen
    „ In der Strafrechtsvorlesung am 30.4.1969 faßten circa 400 Teilnehmer mit großer Mehrheit folgende Resolution: – 1) Wir protestieren gegen die Anwesenheit von mehreren hundert Polizisten auf dem Uni – Gelände. Diese Beamten sind von Pro-rektor gerufen worden, der durch ungeschicktes Taktieren die Kette der Gewaltakte eingeleitet hat. – Wir fordern Rektor Rüegg auf, sofort die Polizei abziehen zu lassen und die po¬lizeilichen Gewalttaten unter anderem im Studentenhaus zu mi߬billigen! – 2) Wir appellieren an den SDS, im Interesse der Aufrechterhal¬tung des Studienbetriebes, im Interesse vieler Kom¬militonen, ihr Studium so weiterführen zu können, wie es auch wirtschaftlich für sie notwendig ist, militante Aktionen sowie die Androhung von Gewalttätigkeiten in dieser Universität zu unterlassen!“
    Resolution Vorlesungsteilnehmer Strafrechtsvorlesung 30.4.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1326) Artikel>01.05.1969>>DISKUS, Nr.4: „Arbeitsgruppen im aktiven Streik!“
    „Emanzipation unter politischem und wissenschaftlichem Leistungs¬druck. – Der Streik des letzten Semesters entwickelte gegen den traditionellen Lehrbetrieb Vorstellungen und Praxis einer wissen¬schaftlichen Arbeit, die kollektiv und politisch re¬levant organisiert sein sollte. Es hat nicht mehr viel Sinn, nur diese Konzepte zu re¬ferieren, deren Kristallisierung in Schlagworten „kollektives Ler¬nen“ und „Selbstorganisation“ (vgl. Aufsatz in der nk 53) jeder kennt. Worauf es ankommt, ist über die weitertreibenden Pläne hin¬aus die widersprüchlichen Struk-turen der Or¬ganisationswirklichkeit herauszuarbeiten. Die Ar¬beitsgruppen haben sich innerhalb von ob¬jektiven Widersprüchen organisiert, die sich bis in die Subjekte selbst fortsetzen (etwa dem Widerspruch zwischen wissenschaft¬licher und politischer Arbeit, hinter dem das Problem der Vermittlung von Berufspraxis und revolutionärer Arbeit steht). Wie die Wirklichkeit der uni¬versitären Arbeitsorganisation und die Wirklichkeit der politi¬schen Organisation die Arbeitsgruppen vor objektive Probleme stellten, an denen sie meistens scheiterten, teilweise aber auch zu Formen politisch verbindlicher wissenschaftlichen Arbeit fin¬den, versucht der Artikel zu zeigen. Wir können nur bruch¬stückhaft diese Zusammenhänge aufzeigen und die Gesamtheit der Erfahrungen orga¬nisieren: Der Gefahr vor¬schneller Interpre¬tation konnten wir nicht entgehen. Wir haben darauf verzichtet, den politischen Zusammen¬hang darzustellen, in dem die AGs sich entwickelt haben, und haben es ebenfalls unterlassen, strategi¬sche Schlußfolgerungen aus der Arbeit der AGs zu ziehen. Unser Ziel war, einige Bedingungen unse¬rer politischen Arbeit aufzu¬zeigen, damit über¬haupt fachspezifische Politisierungsstrategien ausgearbeitet werden kön¬nen. Wir erwarten, daß die notwendige Kritik an diesem Artikel diese Bezüge wieder-herstellt. – Ar¬beitsgruppen und politischer Kampf – Da die Arbeits¬gruppen im Streik als ein Versuch entstanden sind, kollektiv neue Bedin¬gungen und Inhalte wissenschaftlicher Arbeit zu formulieren, waren sie auf die Aufrechterhaltung des Streiks angewiesen. Einer¬seits hatten sie die Aufgabe, die Sprengung des Lehrbe¬triebs zu or¬ganisieren, für die Institutionalisierung ihrer Arbeit und für einen autonomen Be¬reich zu kämpfen, mit einem Wort, den Streik gegen Ordinarien, Poli¬zei und apathische Studenten zu organisieren. Ande¬rerseits aber sollten sie vom Leistungs – und Konkurrenzdruck befreite Lernformen entwic¬keln und eine Erfahrungsbasis solidari¬scher, politisch – vermittelter wis¬senschaftlicher Arbeit herstellen. Diese Doppelfunktion konnte offenbar nicht gleichzeitig erfüllt wer¬den. – Selbstverteidigung – Die inhaltliche Arbeit der AGs wurde immer wieder durch äußere Ereignisse unter¬brochen. So scheiterte eine kontinuierliche Ar¬beit des Plenums „Sozia¬lisation“ eben auch daran, daß man ge¬schlossen eine Vorlesung spren¬gen ging. Teach – ins, Vollver¬sammlungen und Plenen drängten sich zu-sammen, auf denen die AGs als Kollektive ihre Vorstellungen hätten vertreten müssen. Dazu waren sie aber meistens noch gar nicht im¬stande, weil sie noch keine gemeinsamen, artikulierbaren Erfahrungen gemacht hatten. Schon deshalb gab es eine Rückzugsstrategie der AGs. Deut¬lich zeigte sich die Abhängigkeit der AGs vom politischen Kampf bei der Besetzung des Spartakusinstituts durch die Poli¬zei. Das Institut hatte die Arbeit koordiniert und zusammenge¬faßt. Als der Freiraum wegfiel, fielen auch AGs auseinander. Eine objektive Notwendigkeit ver-langte, daß die AGs sich an den Strategiediskussionen beteilig¬ten. Wenn es aber Strategiediskus¬sionen während der Sitzungen gab, war die inhaltliche Arbeit unterbrochen. Terminüberschneidungen zwangen eben¬falls zu der Alternative an den Strategiediskussionen teilzunehmen oder an inhaltlicher Arbeit weiterzumachen. Hatte schon der politische Lei¬stungsdruck hemmende Folgen für die Eman¬zipation der AG – Teilneh¬mer, erst recht aber der Leistungsdruck der Universität. – Wissenschaft¬liche Leistung – Der Streik konnte nicht ohne weiteres Er¬folgschancen angeben. Die Forderungen nach Ausset¬zung der Prüfun¬gen, nach Ver¬gabe von Scheinen konnten ge¬gen die Ordinarien nicht durchgesetzt werden. Die verschärften den Druck noch, indem sie mit der Nicht¬anerkennung des Semesters drohten, die AGs für illegal er¬klärten und den aktiven Boykott des Lehrbetriebs unter scharfe Sank¬tionen stellten. Die dadurch erzeugte Angst brachte wieder jenen Lei¬stungszwang her¬vor, der Emanzipation verhindert und ohnmächtige Un¬terwerfung unter die „Standards“ der professoralen Wissenschaftsriesen stützt. Zum ande¬ren wurde die Identifikation mit den AGs dadurch erschüt¬tert. Sie bröckelten ab. Der verschärfte Kampf gegen die Ordi-narien hatte ferner zur Folge, daß die Studenten entweder sich in blinder Aggressivität ge¬gen sie wandten, unfähig noch weitere Lernpro¬zesse autonom zu orga¬nisieren, oder sich völlig von der Uni abwand¬ten oder aber ver¬suchten, sich mit den Ordinarien gütlich zu einigen. – Die Intention der AGs, subjektive Bedürf-nisse und Interessen zu entfalten und von daher politische und wissenschaftliche Arbeit neu zu bestimmen, scheiterten zu einem relevanten Teil daran, daß die AGs Teil des politischen Kampfes waren. Das heißt, die Situation, die die AGs geschaffen hatte, legte ihr gleichzeitig die größten Hindernisse in den Weg. – Viele Arbeitsgruppen, die dem doppelten Druck des Stu¬dienbetriebs entgehen wollten, um kollektive Lernprozesse zu organisie¬ren, entzogen sich als Gruppe diesen Anforderungen, indem sie sich auf sich selbst zurückzogen. Ihre einzelnen Teil-nehmer nah¬men nach wie vor an den politischen Aktionen und Diskussionen teil, als Gruppe jedoch schien es ihnen zunächst einmal notwendig, sich ohne perma-nente Unterbre¬chung durch die Notwendigkeit des politischen Kampfes zu organisie¬ren. Diese „Privatisierung“ ist das Produkt einer Kampfsi¬tuation, in der vor allem jüngere Studenten sich kaum aktiv an den Strategiediskussio¬nen beteiligen konnten und sich in der Ein¬schätzung der Situation und der organisatorischen Notwendigkeit in einer großen Verhaltensunsicherheit befanden. Der Bruch zwischen emanzipatorischen Bildungsprozessen und politischem Kampf wurde von ihnen nach einer Seite aufgelöst, bei der ihre po¬litischen Möglichkeiten als Gruppe noch offengelassen wurde. Eine andere Lösung dieses Konfliktes bot sich in den außeruni¬versitär orientierten Projektgruppen an, die Orientierungen an der Hochschule aufgegeben haben. – Wir wollen uns in diesem Artikel auf die Arbeit der AGs an der Hochschule beschränken. Dazu ist notwendig, die durch den traditionellen Lehrbetrieb gestützten psy¬chischen Struk¬turen zu analysieren und gleichzei¬tig einige Emanzipati¬onsprobleme innerhalb der Studentenrevolte, um die realen organisato¬rischen Probleme der Arbeitskreise und ihre objektive psychische Basis be¬nennen zu können. Das soll in den folgenden zwei Abschnitten ge¬schehen. – Sozialpsychologi¬sche Strukturen in der Universität – Die bestehende Universität setzt viel daran, den Studenten die Kind¬heit zu verlängern und ihre infantilen Bindungen zu stärken. Die Pro¬fessoren werden bewußt oder unbewußt als Väter erlebt; sie sind frei¬lich über¬mächtiger und bedrohlicher als die eigenen Väter, weil sie den Charakter von sachlichen Instanzen tragen. Die Ohnmacht der Studen¬ten gegen die Professoren erneuert und verstärkt alte Autoritätsängste um so mehr, als in dieser Situation die libidi¬nösen Bedürfnisse der Abhängigen wegen der Objektivität der Professoren nicht befriedigt werden können. – Der Professor re¬produziert infan¬tile Angst, indem er gleichzeitig die Studenten mit der „Milch der Wissenschaft“ füttert (alma mater als Be¬zeichnung der Universität heißt nämlich Mutter) und anderer¬seits über die Prüfungsgewalt nachkontrollieren kann, ob der Student auch alles „gefressen“ hat. Der Widerspruch, der dadurch provoziert wird, besteht darin, daß die Studenten Leistungen erbringen müssen (Erinnern, Verstehen, Produ¬zieren, Sprechen, Schreiben usw.), die sie im Grunde in ihrer infan¬tilen Abhän¬gigkeit von den Professoren gar nicht selbst einüben können. Die Selbständigkeit, die die Universität von den Studenten ver¬langt, verhindert sie gerade. Die Arbeitsbeziehun¬gen an der Uni¬versität sind nicht allein die rein sachlichen über die Ver¬arbeitung wissenschaftlicher Inhalte vermittelten Beziehungen, als die sie den potenten Literaturlistenverteilern erscheinen. Hinter der „wis¬senschaftlichen Arbeit“ verbirgt sich ein Geflecht von verdrängter Angst, Aggression, libidinösen Wünschen, von Narzißmus und autori¬tärer Kon¬kurrenz, das die befriedigende Aneignung und Verwertung der wissen¬schaftlichen Inhalte ver – oder zumindest behindert. Wis¬senschaftliche Produktion, sei es in der Form des Sprechens, Schreibens oder Lesens, ist mit Angst besetzt, den Leistungsnormen, die die Prof’s setzen, nicht genü¬gen zu können, der Konkurrenz auch unter den Studenten selbst nicht gewachsen zu sein. Die Angst ist die Angst vor der Strafe, die der Unwissenheit auf dem Fuße folgen kann, nämlich in den Prü-fungssituationen zu versagen. – Die Ag¬gressivität, die not¬wendig gegen die versagenden Instanzen entsteht, wird wegen deren Übermacht ver¬drängt und verwandelt sich in Schuldge¬fühle, nicht genug gelesen zu haben, nichts zu wissen, nichts behalten zu können usw. Das Gefühl, daß man selber schuld sei, wenn man noch nichts gelernt habe, kann einen Leseaktivismus in Gang setzen, die Wünsche, viele Bücher zu besitzen (und zu klauen). Das verinnerlichte Leistungsbewußtsein verhin¬dert kol¬lektives Arbeiten schon deshalb, weil es diejenigen, die es aktiv befriedigen können, in der Produktion vereinzelt. Sie gewinnen ihr Selbstbewußtsein dadurch, daß sie andere nicht zum Spre¬chen kom¬men lassen, froh, selbst sprechen zu können. Bei denen, die ihr Leistungs-bewußtsein nicht in Aktivität umsetzen können, werden die Schuldge¬fühle, selbst nichts zu leisten, noch ver¬stärkt, wenn sie ihre Kommili¬tonen reden hören. – Die Schuld¬gefühle zwingen sie dazu, die Situa¬tionen zu vermeiden, in denen sie nach ihrer Meinung zeigen müßten, was sie gelernt haben, nämlich zu sprechen und In¬itiative zu entfalten, die öf¬fentlich sichtbar ist und damit auch öf¬fentlich kritisiert werden kann. Hinter der Angst vor dem Sprechen steckt die Angst, für schlechte Leistungen bestraft zu werden. Die¬jenigen, die spre¬chen kön¬nen, haben diese Angst nicht verloren. Sie können sie nur durch die Aggressivität überwinden, mit der sie zeigen, daß sie besser sind. Ge¬rade bei sozialistischen Studenten, ob SDS o.a., hat sich ein aggressives Konkurrenzbewußtsein durchge¬setzt, und damit auch eine Identifikation mit den Momenten an den Professoren, die ihre Privilegien kennzeich¬nen: Über Litera¬turkenntnisse zu verfügen, artikuliert und in ganzen Sätzen spre¬chen zu können und Entscheidungen über Inhalt und Vor¬gehensweise der wissenschaftlichen Arbeit fällen zu können. Der Verlust an Kom¬munikation, der dadurch provoziert wird, beruht auf dem Ver¬bot. sich untereinander zu identifizieren. Die Identi¬fikation auch der fortgeschrittensten Studenten mit den Profes¬soren setzt sie einander entgegen. Die Isolierung der Studenten untereinander und ihre Abhän¬gigkeit von den Professoren wird dadurch gestärkt, daß sie die Wis¬senschaft nicht auf politische Praxis beziehen und sie nicht aus ihr entwickeln können. Der Erfahrungsverlust, der damit einhergeht, macht es den Studenten schwer, eigene Kategorien gegen die der überkom¬menen Wissen¬schaft zu bilden und ihre Interessen in prak¬tisch – politi¬scher Arbeit zu strukturieren. Dieser Praxisverlust fesselt die Stu¬denten um so mehr an die Theorien der Professoren. – …in der politischen Bewegung – Seit etwa einem Dreivierteljahr stellt sich das Problem der antiautoritären Revolte auch innerhalb der Studentenbewegung. Den Ausgangspunkt nahm sie von der Re¬volte der SDSlerinnen gegen das bürgerlich – repressive Sexual¬verhalten der Genossen. Sie entzogen sich dem abstrakten Orga¬nisationsrahmen des SDS, der sie vereinzelt den Ansprüchen der radikalen Führungs¬gruppe entgegenstellte, indem sie einen ei¬genorganisatorischen Zu-sammenhang schufen, indem sie ihre Emanzipationsprobleme disku¬tieren konnten. – Die Genossinnen waren auch die ersten, die sich gegen die alten Autoritäten zur Wehr setzten, weil sie im Verband über die „normalen“ Repres-sionen hinaus, politi¬scher und sexueller Diskriminierung ausge¬setzt sind. Welche Probleme ergeben sich für diejenigen, die sich nicht in der politischen Führungs-gruppe repro¬duzieren können, die die Entscheidung fällt, die Strate-giediskussionen und die Interpretationen monopolisiert, ohne Situa¬tionen herzustellen, das zu überwinden? – Lange Zeit war der Organisations¬rahmen, in dem die Mobilisierung der Studenten statt¬fand, gegenüber ih¬ren Aktivitätsbedürfnissen und Möglichkeiten ab¬strakt. Politische Akti¬vität bestand für die meisten in unverant¬wortlicher Teil¬nahme an De¬monstrationen, Teach – ins, Versammlungen usw., wo sie zuhörten, mit¬machten und nachvollzogen, was ihnen vorge¬setzt wurde. Zwar wurden Erfahrungen gemacht, die emanzipa¬tive Bildungsprozesse in Gang setz¬ten, die Erfahrung von Repression, von Solidarität usw., aber nur wenig Möglichkeiten, sie auch in kol¬lektive, kontinuierliche Praxis umzusetzen. Diese abstrakte Mobili¬sierung war mit einem Ohnmachtsgefühl verbun¬den, weil sich die Mobilisierten Anforderungen zu politischen Aktivitä¬ten ausgesetzt sahen, die sie, weil sie sie nicht überblicken konn¬ten, auch nicht selbstbewußt verarbeiten konnten. Das Gefühl der Machtlo¬sigkeit und Unsicherheit forderte und stabilisierte autoritäre Entschei¬dungen und Strukturen, in denen die eigenen Interessen an die Re¬präsentation durch Sprecher abgegeben wurden. Diese schützten die Mobilisierten vor dem Legitimati¬onsdruck, handelten auch stellvertretend und entlasteten durch exemplarische Aggressivität die Mobilisierten von ihrer Angst, sich in den Kampfsituationen nicht adäquat verhalten zu kön¬nen. Aggressivität gegen die Sprecher wurde so lange unter-drückt, wie sie in den Aktionsphasen noch stellvertretend han¬deln konnten. Erst in der Phase nach der Verabschiedung der Notstands¬gesetze, als eine Entlastung vom Aktionsdruck Diskus¬sionen über die Reorganisation der organisatorischen Strukturen der Bewegung selbst erlaubte, stellten die infantil an die Führer Gebundenen diese Si¬tuation in Frage. Als Vermittlungselement zwischen der abstrakten Beziehung von Führer und Masse wur¬den die inneruniversitären Ba-sisgruppen gegründet, die An¬fänge der Selbstorganisation darstellten. Das Problem, wie die Mobili¬sierten organisatorisch gefestigt werden konnten, löste sich da¬mit noch nicht, da die zentralistische Ent¬scheidungsstruktur noch fortbestand. In diesem Widerspruch zwischen den Emanzi¬pationsbedürfnissen der Mobi-lisierten und der faktischen Zentra¬lisierung aller Elemente der Emanzi¬pation bei den Führungs¬gruppen, wurden häufig die Elemente von Selbstbewußtsein wie-der aufgehoben, die sich in Aktionen oder in den schwachen Ansätzen zu politischer Praxis bei den Mobilisierten heraus¬gebildet hatten. – So wurden Lernprozesse unterbrochen, Identifikatio¬nen und Arbeits¬motivationen erschüttert, die in vielen Fällen zum Rückzug aus dem politischen Kampf und in noch mehr Fällen zu Barrieren führten, die eine aktive Mobili¬sierung gar nicht erst gestatten. Die Schwäche der auf diese Weise entpolitisierten Studenten bestand nun darin, daß sie sich selbst Vorwürfe machten, politisch nichts zu leisten, und nicht die Strukturen angriffen, die ihre Bedürfnisse nicht organisie¬ren konnten. Sie fühlten sich, unter dem Druck ihrer eigenen Über – Ichanforderungen, die politische Aktivität forderten, aus der poli¬tischen Bewegung ausgeschlossen, erschienen sich als nicht zugehö¬rig. – Diese widersprüchliche Situation konnte zunächst nur autori¬tär aufge¬hoben werden, nicht nur durch eine Unselb¬ständigkeit ge¬genüber der politischen Avantgarde, sondern auch durch eine Un¬selbständigkeit ge-genüber den Slogans und Situa¬tionsdefinitionen, die die Führer argu¬mentativ in den Mobili¬sierten repräsentierten. (Etwa die Parolen „Vom Protest zum Wi¬derstand oder der Selbstorganisa¬tion“.) Die Parolen schufen Orientierungspunkte für diejenigen, die zu autonomer Argu¬mentation noch nicht imstande waren. – Ferner bestand für die radi¬kalen Studenten die Notwendigkeit, sich in einer Situation eigener praktischer und theoretischer Unfertigkeit und Unsi¬cherheit elitär mit dem SDS zu identifizieren. – Diejenigen, die schon ein rudimentäres neues Selbstbewußtsein gewinnen konn¬ten, sich aber innerhalb der re¬pressiven Organisationsstrukturen der po¬litischen Bewegung nicht befrie¬digend erhalten konnten, traten oft den Rückzug ins Studium an, oder sie wählten Orga-nisationsfelder, die mit dem Zentrum der politischen Mobilisation nur in losem Zu-sammenhang standen, wenn überhaupt. Erst in der Entfernung von den traumatisierenden Strukturen konnten sie lernen, politische Praxis selbst zu organisieren. Und leicht produ¬zierten sie selbst wieder die repressiven Strukturen, denen sie gerade entflohen waren. Das alles gilt nicht nur für die po¬litische Aktivität im SDS, sondern auch mehr oder weniger für die Organisationsstrukturen aller poli¬tisch arbeitenden radikalen Gruppen. Es besteht also die ob¬jektive Aufgabe, Organisations¬formen innerhalb der Bewegung einzurich¬ten, in denen die Be¬dingungen für kontinuierliche massenhafte Emanzi¬pationsprozesse erst geschaffen werden können. – Das ist nur mög¬lich, indem Form und Praxis entwickelt werden, die an den Interes¬sen und Widersprüchen der Mobilisierten anknüpften und ihnen die Mög¬lichkeit zu selbstbestimmter Praxis geben. In diesem Zusammen¬hang sind die Arbeitsgruppen zu sehen, die während des Streiks aus dem Boden schossen. – Sowohl der traditionelle Lehrbetrieb als auch auf einer hö¬heren Ebene die Studentenbewegung re¬produzierten Ver¬einzelung, wenn auch die Studentenbewegung natürlich, weil sie sich gegen die traditio¬nelle Uni organisierte, die Chancen der Emanzipa¬tion auf ihrer Seite hat. Mit den Ar-beitsgruppen bestand die Chance, sowohl die passiven Bindungen an den Lehrbetrieb als auch an die linke Avantgarde aufzu¬kündigen und mit der Möglichkeit, eigene Er¬fahrungen selbst zu regu¬lieren und zu diskutieren, Selbstbewußtsein als die Vorbe¬dingung einer vernünftigen politischen Praxis zu er¬zeugen. – Bevor wir einige Grup¬penprozesse untersuchen, wollen wir kurz darauf eingehen, was viele Studenten daran gehindert hat, sich überhaupt an dem Streik und da¬mit den Ansätzen der Selbstor¬ganisation anzuschließen. Die Widerstände gegen Selbstorganisa¬tion sind jedoch nur die extremen Manifestationen autoritärer Strukturen, die in den AGs selbst auftauchten, wenn auch we¬niger konzentriert. – Widerstände gegen den Streik – Die Streikbe¬wegung beschränkte sich über die AfE hinaus auf einige Institute in der Philosophischen und in der Naturwissenschaft¬lichen Fakultät, aber auch in diesen Bereichen arbeiteten längst nicht alle Studenten in AGs mit. Die Gründe für die unter-schiedliche Streikbeteiligung liegen vor allem in den Studienbe¬dingungen. Die rigiden Leistungsanforderungen bei den Medizi¬nern, Wirtschaftswissenschaftlern, Juristen lassen kaum Frei¬heitsspielräume zu, in denen sich Erfahrungen gegen den Lehrbe¬trieb festigen können. Andererseits sind die wissenschaft¬lichen Inhalte der drei Fakultäten gegen die politische und ge¬sellschaftliche Funktion positivistisch abgesichert. Die Streikbe¬wegung nahm deshalb ihren Aus¬gang vor allem von den Wissen¬schaftlern, in deren Selbstver¬ständnis die gesellschaftlichen Bezüge der Wissenschaft von vorn¬herein eingehen. (Die AfE ge¬hört tendenziell auch dazu.) – Das Studium der meisten Studen¬ten ist berufs – und karriereorientiert. Infolgedessen gehen viele Studenten mit einer technischen Einstel¬lung ins Studium: Es wird als Durchgangsstadium angesehen, deswe¬gen nimmt man auch irrationale Leistungsanforderungen und unsin¬nige Konkur¬renz in Kauf, um sich Berufschancen zu erhalten oder zu er¬werben. Diese technische Einstel¬lung stand dem Streik, der mit ihr brechen wollte, im Wege. Da die Stabilität vieler Studenten an die¬sen Fakultäten an Leistungs – und Be¬ruforientierungen gebunden ist, fassen sie Angriffe auf den bestehenden Lehrbe¬trieb als Angriffe auf ihre Existenzsicherheit auf. – Zu Beginn des Streiks nahmen viele Studenten die Gelegenheit beim Schopf, den Beginn der Weihnachts¬ferien vorzuverlegen, und reisten ab, andere zo¬gen sich zurück und lernten vor sich hin. Beide Reak-tionsformen sind von erheblichem politischem Gewicht. Besonders die erste ist eine ent¬politisierte Op¬position gegen den Lehrbe¬trieb. Die Studenten leiden unter dem harten Druck des Betriebs, den sie als Zwang begreifen, sind sich aber der Möglichkeit selbsttätiger, solidarischer Arbeit noch nicht bewußt. Nach den Weihnachtsferien wurde ihre Angst immer größer, ein Semester zu verlieren, und die setzte sich in sprachlose Aggres¬sivität für eine Beendigung des Streiks ein. (Siehe AfE – Vollver¬sammlung oder WISO – Versammlungen.) Die vom Leistungsbetrieb Hochschule erzwungene Identifikation mit der von diesen Studenten als un¬befriedigend empfundenen Arbeit setzte sich durch. – Obwohl die politischen und psychologischen Voraussetzungen für den aktiven Streik an diesen Fakultäten nicht so günstig waren, gerieten auch diese Strukturen durch den Streik in Bewegung. Arbeits¬gruppen, die sich auf der politischen Arbeit der Fachschaft oder der Basisgruppen heraus bildeten, waren aber hier in weit grö-ßerem Ausmaß als an der Philo¬sophischen Fakultät an lei¬stungsorientierter Wissensakku¬mulation gebun¬den und damit an die ihr entsprechenden autoritären Organisationsfor¬men. – Gruppenprozesse – In folgenden müssen wir nun untersuchen, wie die objektiven Wider¬sprüche, in denen die AGs arbeiten mußten, sich in ihrer Arbeit selbst produzierten und zugleich Formen der Vermittlung angegangen wurden. Das Postulat der Einheit von Theorie und Praxis ist nur dann simple repressive Moral, wenn es sich der realen Trennung von Theorie und Praxis und ihrer Ursachen bewußt ist. Die dominierenden Widersprüche wa¬ren nun der Widerspruch zwischen wissenschaftlicher und po-litischer Arbeit und der zwischen der kollektiven Organisations¬form des Streiks und individualistischen Daseinsweise vieler Studenten. – Häufig gingen in den Anforderungen zu politischer und wissen¬schaftlicher Leistung die Probleme emanzipativer So¬zialisation unter. (Inwieweit mit Notwendigkeit, kann hier nicht geklärt werden.) Auf den Diskussionen und Plenen zeigt sich denn auch deutlich, daß die Studenten zwar noch imstande wa¬ren, über den objektiven Sinn der Themenstellungen ihrer AGs Aus¬kunft zu geben, auch über ihren Zusammenhang mit dem po¬litischen Kampf in ihrem Fachbereich, aber nur bruchstückhaft über die sozialen Beziehungen innerhalb der Gruppe berichten konnten und ihre Fähig¬keit, Emanzipationsprozesse zu fördern. – Wir können nur sehr unsy¬stematisch und in vielen Punkten oberflächlich typische Gruppenvor-gänge analysieren. Das hängt damit zusammen, daß wir in keinem Kommunikationszusammen¬hang gestanden haben, in dem uns die Er¬fahrungen der AGs ständig zugänglich gewesen wären. Wir können hier nur unseren beschränk¬ten Verarbeitungsstand wiedergeben, hoffen aber, daß sich diese Beschränkungen in der Kritik an diesem Artikel aufhe¬ben werden. – Themenwahl – Die erste Entscheidung, die die Grup¬penmitglieder treffen mußten, war die Wahl und Formu¬lierung des Themas. Die wenigsten Arbeitsgruppen sind mit dem Ziel gegründet worden, kon¬tinuierliche politische Arbeit außer¬halb der Universität zu leisten. Zwar gab es viele Arbeitsgrup¬pen, die sich mit Satzungs – und Prü-fungsfragen beschäftigten (etwa an der AfE oder bei den Mathema¬tikern), sie lösten sich aber vielfach auf, wenn sie ein Arbeitser¬gebnis vorlegen konn¬ten. Im Regelfall dienten die Themen, die ge¬wählt wur¬den, der Selbstreflexion der gesellschaftlichen Bezüge der Wissenschaft oder der der politischen Bewegung und ihrer Theorie. (Rekonstruktion revolutionärer Theorie, Selbstverständnis der Poli¬tologie, Medizinsoziolo¬gie usw.) – Autoritäre Strukturen – In den Arbeitsgruppen, die nicht nur von Anfang an nach den In¬teressen und den Motivationen der Mitglieder fragten – das wa¬ren haupt¬sächlich diejenigen, die nicht Selbstreflexion der Gruppenarbeit be¬trieben oder politische Arbeitsgebiete suchten, reproduzierten sich auch am deutlichsten die traditionellen For¬men der „Wissensvermittlung“, zumal sie auch durch die Erwartun¬gen der Teilnehmer selbst abgestützt wurden. – Weil sich hier wissen¬schaftliche Arbeit wieder nur lose mit der Selbsttätigkeit der Teil¬nehmer verband und sich gegenseitige Identifikationen schlechter entwickeln konnten, neigten diese Gruppen dazu, zusammenzufallen, wenn die äußeren Stabilisie¬rungen zerbrachen. In solchen Gruppen kam die The¬menwahl wie in jedem x – beliebigen Seminar zustande. Eine Autorität oder eine Gruppe von Autoritäten machte detaillierte Vorschläge. Über diese Vorschläge kam kaum eine Diskussion auf. In einer Situa¬tion also, wo aus dem wissenschaftlichen Arbeitsprozeß die Pro¬fessoren ver¬schwunden waren, traten Studenten selbst an ihre Stelle. Die Unfähig¬keit zur Selbsttätigkeit reproduzierte sich im Ge¬wande der „Selbstorga¬nisation„. Die eingeübten infantilen Fi¬xierungen verschwanden nicht in dem Moment, wo ihre Bezugs¬punkte verschwanden, sondern sie suchten sich neue Bezugs¬punkte. Das re¬sultiert daraus, daß der traditionelle Lehrbetrieb für die Unmündigen eine wesentliche Sicherheit bedeutet. Sie wissen, daß andere für sie die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit herstellen und sie mit dem Stoff füttern, zu dem sie eine lose Bezie-hung haben. Die Angst vor eige¬ner Initiative, in der sie gleichzeitig ein Bedürfnis haben, wird in dem Moment freigesetzt, wo dieser äußere Rahmen zerspringt. Sofern es die Studenten überhaupt in dieser Spannungssituation ausgehalten haben, die mit ungeheueren Frustratio¬nen verbunden ist, und nicht in Fe¬rien gefahren sind oder sich um so verbissener an ihre über¬kommenen Arbeitsweisen geklammert haben, sondern sich in die Ar¬beitsgruppen hineinwagten, hatten sie oft das Bedürfnis, sich an den ersten besten Orientierungspunkt zu klammern, der sich ihnen bot. – In denen, die sich überhaupt in Arbeitsgruppen hineinbegaben, war der dominierende Widerspruch: einerseits sich nach Abhängigkeit zu sehnen, andererseits aber sich selbsttätig organisieren zu wollen oder wenigstens zu sehen, wie das mög¬lich ist.“
    Diskus Mai, „Arbeitsgruppen im aktiven Streik!“ 1969; Archiv
    1327) Artikel>01.05.1969>>DISKUS, Nr.4: „Kleine Reformen“
    „Die Titelseite versteht sich von uns aus als politische Wer¬bung. Wir werden sie deshalb auch gesondert als politisches Plakat ‘schön ge¬druckt’ in zwei Farben durch unseren Vertrieb anbieten. – den Rah¬men objektivistischer Zurückhaltung, den wir uns bisher auferlegt hatten und den wir mit dem ‘Zerschlagt – den – Diskus’ – Artikel in Nr. 8 nur oberflächlich durchbrochen hatten. Indem wir uns dort unspezi¬fisch an alle Leser wendeten, fehlte diesem Versuch das bewußt or-ganisierende Moment. – Jetzt vollziehen wir einen Schritt zur offen¬siven Organisie-rung unseres politischen Vertriebs. (Bisher sind wir bewußtlos – unsin¬nig davon ausgegangen, nur die Zeitung solle für sich werben.) – Dafür ist das Mittel des politischen Plakats uner¬setzbar. Denn es ist in der Lage, der Zeitung dort eine Öffentlich¬keit zu schaffen, wo die Grup¬pen sind, die Adressat und allgemeiner Träger der Zeitung sind. Ebenso ist die Titelseite direkt politi¬sche Werbung für die Zeitung. – Bleibt uns zu begründen, warum wir in dieser Nummer bestimmte Ar¬tikel publizieren und mit welchen Ab¬sichten wir zu anderen Themen nichts schreiben oder auch trotz unserer Absicht nichts veröffentlichen können. Hier fällt zuerst auf, daß wir nichts zum 1. Mai sagen. – Wir sind davon ausgegangen, daß die politische Bewegung zur Zeit zuwe¬nig Rückhalt in der Ar¬beiterschaft hat, als daß eine nochmals wiederholte Kritik der Mit¬bestimmungsforderung von DGB und KPD sich praktisch organisato¬risch auf die mobilisierbaren Mit¬glieder dieser Verbände auswirken könnte. – Die Alternative ist zur Zeit: die Organisation von Jung¬arbeitern und Lehrlingen. Dazu müßte man in der Zeitung aktuell vor allem die Basis¬gruppenpraxis von Berlin und Heidelberg und die Stadtteilbasis¬arbeit von Frankfurt diskutieren und sie in einen strategischen Zusammenhang bringen. Das können wir im Moment nicht lösen. Für den 1. Mai aber stellt sich die Frage tak-tisch (Gegendemonstration oder nicht) und muß lokalspezifisch beant¬wortet werden. – Die Frage der Lehrlings – und Betriebsarbeit be¬herrscht die Diskussion der Arbeitskonferenz im April in Frankfurt. Wieweit diese Diskussion zu eindeutigen Ergebnissen führte, zeigte sich darin, daß der neue BV das Vorhaben, die Ereignisse der AK kurzfri¬stig zusammenzufassen, nicht verwirk-lichen konnte. Wir haben daher nur den Artikel aus Heidelberg gedruckt, der aufzeigt, um welche kon¬kreten Fragen die AK sich aus der Heidelberger Entwicklungsperspek¬tive drehte. – Eine Analyse des letzten Streik¬semesters ist auch in dieser Nummer nicht enthalten. Wir drucken eine Analyse der Arbeits-gruppen im Frankfurter Streik ab. Dieser Artikel liefert Anschauungs¬material dafür, daß die utopistischen Bedürfnisse der antiautoritär mobi¬lisierten Studenten sich im Prozeß individueller Emanzipation nur bis zu einer nur genauer bestimmba¬ren Grenze verwirklichen lassen. – Diese Erfahrung, daß auch die Emanzipation in Ar-beitsgruppen als eine be¬sondere Form individuel¬ler Emanzipation sehr bald auf objektive Gren¬zen stößt, muß wohl von allen ge¬macht werden, um sich von dem kleinbürgerlichen Wunsch nach Selbstbefreiung zu lösen. – Der klein¬bürgerliche Wunsch nach Selbstbefreiung und die dagegengesetzte Er¬kenntnis, daß die ob-jektiven Bedingungen revolutionärer Arbeit nur un¬ter Opfern mög¬lich machen, gehen auch in die Frage der revolutio¬nären Berufspra¬xis ein. Der in dieser Nummer abgedruckte Artikel, der die Diskus¬sion in Berlin zusammenfaßt, ist imstande, einen Klärungs¬prozeß hervorzurufen, indem er die Vorstellung der Syndikalisierung der Überbauberufe als nichtrevolutionäres, po¬litisches Instrument be¬greift und die eigenen Vorstellungen auf dem Hintergrund der Ber-liner Er¬fahrungen präzisiert. – Das Er¬scheinen von Artikeln über Kunstpro¬bleme hat nichts mit Feuil¬leton zu tun, sondern realisiert den Stand politischer Konflikte am Beispiel einer Kunsthochschule. Dabei geht es nicht um die Abschaffung von Kunst und auch nicht um die vorweg¬genommene Bestimmung der Funktion von Kunsthoch¬schulen und Kunst im revolutionären Prozeß. – Die Darstellung und Analyse der Ver¬lagsrevolten, die sich unter anderem darin äußert, daß Genossen für ‘linke’ Verlage arbeiten, wäre längst gerade im Angesicht der ‘linken Konjunktur’ nötig. Wir versuchen zur Zeit dazu zu kom¬men, um in der nächsten Nummer darüber zu schreiben. – Von USSG – Seite erhiel¬ten wir diesmal keine Beiträge. Auf unseren Wunsch hatte jedoch die ROTE GARDE aus Berlin eine Seite zur Darstellung ihrer Praxis ge¬staltet. Diese Seite ist und durch Unvorsichtigkeit kurz vor dem Drucktermin abhanden gekommen. Die RG wollte nicht, daß wir selbst etwas aus ihren Zeitungen zusammensetzen. Daher wird die Veröffent¬lichung auf die nächste Nummer verschoben. Die Auseinan¬dersetzung mit dieser bereits sehr erfolgreichen Jugendor¬ganisation ist wichtig sowohl für die Strategiediskussion und die Organisationsfrage als auch für die Lösung ‘einfacher’ praktischer Fragen in der Agitation Jugend¬licher verschiedener Klassenzugehö¬rigkeit. Wir empfehlen deshalb vorerst, die ROTE GARDE ZEITUNG zu bestellen über Mag¬dalinski – Verlag, Berlin, Oranienstr. 197, oder über den Telefon¬dienst der RG (täglich 17 bis 19 Uhr): 03 11/6 18 39 90 oder das Schüler – und Lehrlings¬zentrum, Kudamm 153, 03 11/8 86 66 06.“
    Diskus, „Kleine Reformen“ Mai 1969; Archiv
    1328) Artikel>01.05.1969>>DISKUS, Nr.4: „Streichung der Subventionen/ Zensur und Erpres¬sung“
    „Dem Diskus sind die Landeszuschüsse in Höhe von 25 000 DM per Erlaß des hessischen Kultusministers Schütte gestrichen worden – ebenso wie der Kieler Studentenzeitung, den Berliner Schülerzeitun¬gen und anderen. – Mit diesem Schritt wird eine materielle Zensur aus¬geübt – indem politische mißliebige Organe einfach nicht mehr subven¬tioniert werden. Der Diskus wird wei¬ter erscheinen. Das Mini¬sterium wird durch seine finanzielle Zwangsgewalt sein Ziel der Einschüchterung und Anpassung, die sich nicht einmal mehr auf die formaldemokrati¬sche Bedingung einer Begründung einlassen will, auf jeden Fall nicht errei¬chen. Genauso selbstherrlich reagierte der Zensor Schütte, als er schließlich – in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk – zu¬fällig Stellung nahm: Die Bedingungen der staatlichen Subven¬tionierung wird von ihm schnell auf einen Nenner gebracht: ‘…wenn es um poli¬tische Bildung in dem von mir definier¬ten Sinne geht…’ – Damit ist die ‘demokratische Substanz in Hessen’ (Habermas) wieder mal auf ihren Begriff gebracht; die rechtlich ga¬rantierte Pressefreiheit wird zur Meinungsfreiheit des Zensors; die Meinungsfreiheit der hessischen Sozi¬aldemokratie ist das Maß der Presseunfreiheit. Auch der Anflug von politischer Begrün¬dung, der Schüttes selbstherrliche Position in diesem Interview etwas näher definieren soll, gibt da nichts anderes her. Schütte: ‘Publikumsorgane, besonders auch Studentenzeitungen, die den Auf¬trag haben, politische Bildung zu vermitteln, müssen das – meiner Ansicht nach – auch in einer bestimmten Weise tun. Die Grundbe¬griffe der politischen Bildung sind gewiß Information und Diskus¬sion… So meine ich, daß der Diskus längst nicht mehr informiert und disku¬tiert, die verschiedenen Stimmen zu Wort kommen läßt, sondern ganz einfach aggressiv von einer be¬stimmten Position sich verhält.’ Schütte sucht damit zu ver¬schleiern, daß der Diskus in seiner linksliberalen Phase und in seiner reaktionärsten CDU – usw. – Phase sowieso stillschwei¬gend immer subventioniert wurde. Ist das keine ‘Politlinie’? – Die To¬leranz der Herrschenden reicht soweit, wie sie wollen, wieweit sie ihnen noch selbst die Aura von Toleranz und demokratischer Legitimi¬tät verschaffen kann. Sobald ihre Toleranz ihnen gefähr¬lich werden könnte, hören sie auf tolerant zu sein. Of¬fenbar waren die kulturellen Polizeitaktiker der Meinung, der Diskus stelle schon eine zu große Gefahr für die dar. Mit der Strei¬chung der Gelder soll der Diskus abgewürgt werden. Aber das ist nur der eine Teil ihrer Strategie: Gleichzeitig winken sie damit, den Ent¬schluß wieder rückgängig zu machen, wenn wir und korrumpieren ließen: endgültig seien ‘politische Entschlüsse’ ja nie, und es könne ja sein, daß der Diskus sich än¬dere. Die Rede von ‘politischen Ent¬schlüssen’ ist eine bürokratische Farce. Noch of¬fener versucht Schütte am Ende des Interviews seinen Erpres¬sungsköder zu lancie¬ren: Auf die Bemerkung des Interviewers, der Diskus werde durch diesen Entschluß wahrscheinlich ge¬zwungen, noch mehr in Richtung Flugblattzeitung zu gehen, fällt die Bemerkung: ‘Oder seine Positio¬nen selbstkritisch überdenken.’ – Zensur, Erpressung und Gewalt sind das Gesicht der Herr¬schaft, die ihre demokratische Maske fal¬lengelassen hat. – Doch noch ein anderes Moment wird in dieser Sache wieder mal klar¬gestellt: die Herrschenden gehen auch – wenn es ihnen geboten scheint – ohne weiteres über die formale Au¬tonomie der Profes¬soren an der Universität hinweg. So geschehen: Der Hessische Landtag hat im November 1968 den Haushalt verab¬schiedet. Da¬bei wurden die Diskusgelder, die bisher einen eigenen und ohne Richtlinien eingeschränkten Titel im Etat des Kultusmini¬sters darstellten, überführt in den allgemeinen Titel ‘Politische Bil¬dung in den hess. Universitäten’, über den die Senatskommission für politische Bildung der jeweiligen Universität verfügt, und damit Be¬standteil des Haushalts der Universität Frankfurt ist. Darüber wurde dem Diskus keine Mittei¬lung gemacht. Statt des¬sen wurde unserer Information zufolge, von seiten des Kultus¬ministeriums dem Frank¬furter Kuratorium gegenüber angedeutet, wegen dieser Mittel nichts zu unternehmen. Das Kurato¬rium, das gegenüber der Senatskommis¬sion eine rechnerische Nachprü¬fungspflicht hat und die Verwal¬tungsaufgaben der Kommission wahr¬nimmt, hat hierfür unseren Infor¬mationen nach dem Vorsit¬zenden der Kommission, Prof. v. Krockow , nichts mitgeteilt. So wurde der profes¬soralen Senatskommission stillschweigend wieder die Verfügung genom¬men, über diese Mittel gemäß den allgemei¬nen Richtlinien zu entschei¬den. Nun: die Senats¬kommission, die Ordinarien, haben sich bisher ge¬gen diesen Autono¬mieentzug nicht gewehrt. – 1. Tangiert die Strei¬chung der Diskus – Gelder nicht ihre Interessen, sondern die der Stu¬denten. – 2. Realisieren sie längst schon in ihrer Praxis, daß ihre Auto¬nomie nur soweit reicht, als sie im Interesse der Herrschenden funktionie¬ren. Sie haben dies um den Preis ihrer Privilegien über die Studen¬ten längst akzeptiert und handeln oder schweigen danach – kon¬gruent mit den Herrschenden. – Wir werden uns über die materielle Zensur und die Handlungsweise der Ordina¬rien nicht liberal empören. – Wir werden versuchen, ein überre¬gionales und lokales Blatt mit zwei¬facher Funktion für die poli¬tische Bewegung zu machen. – 1. Ein Blatt für die Kaderbildung, d.h. für die mittelfristige, theoretische Diskussion und Ausbil¬dung der arbeitenden Gruppen; – 2. ein Blatt für gruppen¬spezifische und aktionsgebundene Massenagitation. – Dabei kommt es darauf an, daß diese Zeitung im Rahmen ihrer mittel¬fristigen Diskus¬sion revolutionärer Theorien und Wissenschaft bestimmte ‘pädagogische’ Vermittlungsfunktionen erfüllt, daß sie die exemplarischen Aktionen der politisch arbeitenden Gruppen darstellt und ihre politische Praxis re-flektiert. Weiter würden wir die Strate¬giediskussion durch die Diskussion der Praxisan¬sätze der verschie¬denen Gruppen, durch die kritische Ein¬beziehung der Strategiedis¬kussion der geschichtlichen Arbeiter¬bewegung und des gegenwärtigen internationalen Emanzipati¬onskampfes die Strate¬giediskussion voran¬treiben. – Wenn es uns mit Eurer solidarischen Un¬terstützung ge¬lingt, unsere redaktio¬nelle Arbeit und den politischen Vertrieb den genannten Funk¬tionen entsprechend zu organisieren, dann hätte sich die Zensur der Herrschenden gegen sie selbst gewendet. Denn wir hätten es im Zusammenhang mit der politischen Bewegung gelernt, uns auf eigene Füße zu stellen; die politische Bewegung wäre damit in der Lage, eine Zeitung selbst zu organisieren und selbststän¬dig zu tragen. – Doch noch sind wir nicht soweit: Unsere finanzielle Lage ist schwierig. – Zu der Streichung der Landesgelder kommt jetzt noch hinzu, daß es uns offensichtlich der Rektor durch seinen Ju¬stitiar Riehn – genau wie dem Frankfurter AStA – verweigert, daß die Stu¬dentenschaftsgelder des Diskus ausgezahlt werden. Die Stra¬tegie der materiellen Zensur und des gleichzeitig korruptiven Lock¬mittels würde dadurch total. – Erst mit weite¬ren, großen organisa-tiorischen Fort¬schritten des politischen Vertriebs sind wir in der Lage, die Zeitung kontinuierlich her¬auszubringen und dafür eine fe¬ste, kontinuierliche Ar¬beitsbasis zu schaffen. – Deshalb vertreibt und bezahlt den Diskus. Stellt den Diskus in den Zusammenhang Eurer verbindlichen politischen Arbeit. Arbeitende Gruppen: Über¬nehmt in der Zusammenarbeit mit dem Diskus – Kollektiv redaktionelle Funktionen.“
    Diskus, Mai 1969; Archiv
    1329) Artikel>01.05.1969>>DISKUS, Nr.4: „Streik“
    „Die Geschichte lehrt immer wieder: Versucht man die Struktur der Menschen allein zu ändern, so widerstrebt die Gesellschaft. Versucht man die Gesellschaft allein zu ändern, so widerstreben die Menschen. Die sozialdemokratische und vulgärmarxistische Ideologie trennen nur jeweils einzelne Seiten dieser Beziehung ab und verselbständigen sie: Die erste will erst die menschliche Struktur und dann die gesellschaft¬liche verändern; sie mußte deshalb scheitern. Die zweite will die wirt¬schaftlichen Grundla¬gen der Gesellschaft verändern und die Umstruktu¬rierung des Menschen als beinahe automatisches Er¬gebnis davon ernten; sie wird und muß scheitern. (Wilhelm Reich) – Gruppenprozesse: Die Arbeitsgruppen, die autoritäre Strukturen offen reproduzierten, boten den Studenten zwar Sicherheit, aber waren für sie gleichzeitig enttäuschend, da sie ihnen den mehr oder weniger be¬wußten Wunsch zur Emanzipation wieder verbauten. – Die Ag¬gressivität gegen die Autorität wurde verdrängt und äußerte sich in der Tendenz, sich nicht mehr mit der Gruppe zu identi¬fizieren und sie zu verlassen. Nicht wenige Gruppen gingen an dieser Enttäu¬schung bei der ersten besten Gelegenheit zugrunde, die ihnen die Autorität dazu gab. Die mit einem losen Interesse verbundene äußere Abhängigkeit, die die Gruppe zusammenhielt, hatte sich nicht in qualitative Motivationen und Aktivitäten der Gruppenmitglieder selbst umgesetzt. Selbstregulierung war noch nicht an die Stelle von Fremdregulierung getreten. – Bei den Politikern etwa gründete sich eine AG über das Selbstverständ¬nis der Politologie. Gleich am An¬fang trat eine Autorität auf, die über dieses Thema schon gearbeitet hatte, legte eine drei¬seitige Literaturliste vor und setzte, ohne Wi¬derstand vorzufin¬den, ihr Programm durch. Diese Widerstandslosigkeit ist nur zu begreifen, wenn man unterstellt, daß die Normen der Teilnehmer die Normen wissenschaftlicher Leistungsfähigkeit sind. In dieser Dimension gilt dann der am meisten, der auch am meisten Wissen akkumuliert hat. Autoritäre Furcht vor solchen Kapazi¬täten verhindert es, gegen die Produktionsverhältnisse anzugehen, weil man insgeheim der Meinung ist, man könne noch gar nicht mitreden. Die Arbeitsgruppe der Politologen ist dann auch nach Weihnachten gestorben, obwohl am Anfang ein großes Arbeits¬bedürfnis in ihr be¬standen hat. – Bei den Mathematikern gab es einen Arbeitskreis über Analytische Philosophie, der sich im Be¬sitz von Krahl befand. Als er im Gefängnis war oder aus ande¬ren Gründen nicht kommen konnte, war er nicht imstande, allein zu tagen. Ein anderer Ar¬beitskreis bei den Mathematikern („Konstruktive Mathematik“) wurde von einem Kommilitonen aus Erlangen geleitet. Er brach in dem Mo¬ment zusam¬men, als dieser wieder nach Erlangen zurückfahren mußte. – Allerdings brachen die Arbeitskreise, die eine solche auto¬ritäre Struktur hatten, nur dann zusammen, wenn die äußeren Zwänge, die sie zusammenhiel¬ten, also die Arbeitsanforderungen, die die Autori¬tät stellte, erschüttert wurden. Bei solchen, in denen ent¬weder die Sachautorität mit der Hilfe von Literaturlisten und Refe¬raten die Arbeit langfristig verteilt hatte (wie bei einem Arbeits¬kreis der Mediziner über Medizinsoziologie, der von einem Soziologie¬assistenten geleitet wird) oder in denen genügend Leute saßen, die in einer rigiden Arbeitsorientierung Emanzipationsbe¬dürfnisse völlig verdrängt haben, ist die Gefahr des Zusammenbruchs al¬lerdings ge¬ringer. In diesen AGs wurden die Studenten nicht verun¬sichert, es brachen keine offenen Konflikte aus. Der Preis, den solche AGs je¬doch zahlen müssen, ist, daß emanzipative Bildungsprozesse auf die Theorie und das Denken beschränkt werden und nicht ihren prak¬tischen Ausdruck in der solidari¬schen Organisation der Aneignung wis¬senschaftlicher Inhalte finden. Ihre Themen mögen kritisch sein, ihre Praxis ist es nicht (das gilt zum Beispiel auch für diese Negt – Semi¬nare, in denen professorale SDS – Autoritäten wissenschaftliche Wett¬kämpfe auf den Köpfen der Anwesenden austragen). – Verarbei¬tung von Li-teratur – In den „autoritären“ Arbeitskreisen, das heißt in den meisten, wurde Literatur festgelegt, die zu Hause gelesen werden sollte. Während der Gruppensitzungen wurde dann darüber dis¬kutiert oder Fragen gestellt. Dadurch konnte ein relativ großes Pensum geschafft werden. Das trifft für solche Gruppen nicht zu, die sich die Literatur während der Sitzungen erarbeiteten, da¬gegen konnte aber sofort an kri¬tischen Stellen nachgefragt und diskutiert werden. Durch das sofortige feed – back wurde der In¬halt kritischer überprüft, und die Beteiligten der Gruppe an der Diskussion waren engagierter. – Damit änderte sich auch das Verhältnis zur Literatur, das selbst bei kritischen Studenten häufig noch eines der Unter¬werfung unter den abstrakten Zwang ist, so und soviel Seiten am Tag zu lesen. Das setzt sich in Konkurrenzangst gegenüber Leuten fort, die schon mehr gelesen haben als man selbst. In den AGs, die kollektiv einen Text le¬sen, kehrte sich das gängige Verhältnis zur Literatur um. Für sie kam es nicht mehr darauf an, durch Lesen möglichst viel fremde Gedanken speichern und epigonal reproduzieren zu kön¬nen, sondern beim Lesen möglichst viele eigene Gedanken zu haben. Solche Erfahrungen sind natürlich nur zu gewin¬nen, wenn man sich eine Zeitlang von den alten Leitungszwängen lösen kann, ein bestimmtes Pensum an Literatur schaffen zu müssen. Eine Un¬tergruppe der AG „Politische Ökonomie“ ging radikal da¬von aus, daß Wissenschaft von den Erfahrungen und den wirk¬lichen Erscheinun¬gen ausgehen müsse. Sie wollten dem Problem der „Überflußgesell¬schaft“ nicht durch die Akkumulation von Theorien, sondern durch die sta¬tistische Akkumulation von Ver¬schwendungsphänomenen angehen und dann nach Theorien su¬chen, mit denen sie diese Erscheinungen erklä¬ren könnten. Die erschreckende Fülle von Arbeit, die durch diesen Ansatz auf die AG – Teilnehmer zukam, sprengte sie. An ihrem All¬machtsanspruch konnte die Gruppe nur ohnmächtig zugrunde ge¬hen. – Abbau autoritärer Strukturen – In der Situation des Streiks, in der die starren Arbeitszwänge des Lehrbetriebs für die wegfielen, die sie verin¬nerlicht haben, brachen, wie wir gesehen haben, AGs des-halb zusam¬men, weil sich ein vergleichbarer starrer Leistungs¬zwang außerhalb des Lehrbetriebs nur sehr viel schwerer her¬stellen lassen konnte. Zudem, weil der Streik den unbewußten Bedürfnissen nach Aufhebung der Au¬toritätsstrukturen entge¬genkam und sich so¬mit die klassischen Arbeits¬weisen nicht so leicht durchsetzen konn¬ten. – Gleichzeitig bestand je¬doch die objektive Chance, diesen Er¬wartungen zum Durchbruch zu ver¬helfen und damit wissenschaftli¬ches Lernen auf die Basis indi¬vidueller Motivationen und Interessen zu stellen. Eine neue Form selbstbe¬stimmter Verbindlichkeit konnte sich herstellen. Einen solchen exempla¬rischen Lernprozeß machte eine Arbeitsgruppe bei den Juristen durch. Am Anfang des Streiks entstanden, traf sich die Gruppe (etwa 25 Teilnehmer) zweimal wö¬chentlich. Sie fluktuierte stark. In der Unsicher¬heitssituation, was sie machen sollten, griffen sie schnell den Vorschlag auf, über Sittlich¬keitsdelikte zu arbeiten. Damit war das Thema ähnlich zusam¬menhanglos zu den Bedürfnissen der Teilnehmer und zur allge¬meinen politischen Situation an der Hochschule wie jedes x – be¬liebige Seminar. Im Gegensatz zu den universitären Veranstal¬tungen fehlte hier aber der Druck, die Arbeit entgegen den Be¬dürfnissen der Teilnehmer durchzusetzen. Die Folge war, daß über vier Wochen er¬gebnislos und unbefriedigend weiter über mögliche Themenstellungen diskutiert und ansatzweise über Sitt¬lichkeitsdelikte gearbeitet wurde. Diese Spannungs¬situation löste sich erst, als eine Assistentin vom Sigmund – Freud – Insti¬tut zu der Gruppe stieß und die Frage stellte: Was wollt ihr hier ei¬gentlich? Durch diese Frage wurden Interessen und Motivationen frei¬gesetzt. Deswegen war die Gruppe auch in der Lage, eine neue Ent¬scheidung über das Thema zu fällen (Kriminologie). Der Unterschied zwischen der ersten vorschnellen Annahme des The-menvorschlags und der nach einer ausführlichen Diskussion ge¬fällten Entscheidung liegt nicht nur darin, daß das Thema nun den Bedürfnissen der Gruppen¬mitglieder angemessener war. In diesem Entscheidungsprozeß hat sich die Struktur der Gruppe selbst geändert. Deutlich sichtbar war dieser Bruch daran, daß nach der Frage der Motivation vier Leute wortlos aufstanden, den Raum verließen und an keiner weiteren Sitzung teil¬nahmen. Wahrscheinlich haben sie die Frage als einen aggressiven Ein¬bruch in ihre Indivi¬dualität erlebt und darauf sich der Situation entzo¬gen, wo sie ein Stück davon hätten preisgeben müssen. Die übrigen Gruppenmitglie¬der entwickelten eine verstärkte Koopera¬tion und Kom-munikation. Zwar war die AG geschrumpft, der Prozentsatz der aktiv Teilneh-menden lag jedoch viel höher. Erst nach diesem Konflikt, in dem eine Autorität die autoritären Bindungen angegriffen hatte, war die Gruppe fähig, befriedigend zu arbeiten. Die Assistentin wehrte zudem alle Versuche ab, ihr eine Autoritätsposition wiederzuzuschieben, indem sie den Kom¬munikationsfluß der Gruppe, in den sich auch die weniger Fort¬geschrittenen eingeschaltet hatten, niemals durch ab¬schließend for¬mulierte Analysen unterbrach, sondern ihn durch die Formu¬lierung von Fragen weiter offenhielt. – Die Befreiung subjek¬tiver Interessen war manchmal zwar von Anfang an eine wesentliche Intention, konnte sich aber auf Grund ihrer repressiven Implika¬tionen nicht verwirklichen. – Schweigen und Reden – Im Gegen¬satz zum traditionellen Erwartungs¬horizont an Uni – Seminare, der in der Hoffnung besteht, daß die von den Autoritäten geführte Diskussion gut ist und niemals abreißt, wurde in den fortge¬schrittenen AGs des Streiks der Anspruch gestellt, daß alle re¬den sollten. Besonders zu Anfang war die Hauptfrage die, warum die Schweigenden schweigen und welche Bedürfnisse und Inter¬essen die Teilnehmer haben. Darin drückt sich eine. wenn auch ins Formale ge¬wendete Kritik an den Autoritäten aus. Sie sollten vor der Zeit, die sie durch ihre Rede besetzen, den anderen et¬was abgeben. Mit der Forderung, daß alle reden sollten, wurde freilich verdrängt, daß viele in der Tat nicht unter einem Lei¬stungsdruck reden können. Indem dieser Leistungs¬druck, reden zu müssen, an die Schweigenden übermittelt wurde, hielt man sie erst recht in ihrem Schweigen fest. Nach einer AG – Sitzung sagte eine Studentin, daß sie die ganze Zeit über ge¬fürchtet hätte, man würde sie fragen, warum sie geschwiegen habe. Die Schuld¬gefühle, es immer noch nicht fertiggebracht zu haben, etwas zu sagen, frustrierten sie sehr und erzeugten in ihr die Neigung, über¬haupt der Gruppe fernzubleiben. – Ebenso wurde der An¬spruch, die eigenen Bedürfnisse zu formulieren, häufig so ab¬strakt darge¬stellt, daß er gerade eine Situation zur Folge hatte, in denen über sie nicht ge¬sprochen werden konnte. Sicherlich ist der Zusammenhang zwischen der Fundierung einer eigenen In¬teressenbasis und der Ar¬tikulationsfähigkeit richtig erkannt worden. Ebenso richtig ist, daß sich die Interessen nicht natur¬wüchsig herausbilden, sondern provo¬ziert werden müssen. Das ist aber nicht dadurch zu erreichen, daß neue repressive Autoritä¬ten auftauchten, die bestimmte emanzipative Leistungen fordern, sondern daß die praktischen Bedingungen herge¬stellt werden, in denen Interesse erst formuliert und das Schweigen erst gebro¬chen werden kann. Dazu gehört wesentlich, daß die Leistungs¬ansprüche von den Autoritäten auf¬gegeben werden und von der Ebene der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Gruppenmitglieder ausgegangen wird. Die Situation, in der sie noch nicht fähig sind, ihre Interessen zu formulieren, kann von den Autori¬täten nicht dazu benutzt werden, ihre eigenen zu formulieren und sie den anderen vor die Nase zu setzen. Dadurch werden Lernpro¬zesse blockiert, die nur von den bestehenden Verarbeitungswei¬sen der Grup-penmitglieder aus möglich sind und nicht über sie hinweg. – Wider¬stand gegen kollektives Lernen – Die Frage nach den Interessen und Motivatio¬nen der Gruppenteilnehmer bezog sich meist auf ihre Ar¬beitsinteressen und ihre Lernmotivationen. Wurde diese Frage schon in vielen AGs gar nicht erst gestellt, um wieviel größer mußten die Wi¬derstände dagegen sein, daß Diskussionskomplexe auftauchten, in denen die libidinösen Be¬ziehungen der Gruppenmitglieder unterein¬ander hätten thematisch werden müssen oder sonstige Fragen des sogenannten In¬timbereichs. Nicht selten hatten solche libidinösen Spannungen Arbeits¬hemmungen der ganzen Gruppe zum Resultat, be¬sonders wenn gegen eine Diskussion solcher Beziehungen alle Verdrän-gungsmechanismen auf¬geboten wurden. Entweder blieben sol¬che Beziehungen überhaupt außer¬halb des Bewußtseins. etwa sexuelle Wünsche oder homoerotische Bin¬dungen, oder ihre Thematisierung führte zu heftigen Konflikten. Eine AfE – Gruppe über Sexualität und Gesellschaft brach zusammen, als der einzige Student dieser Gruppe von den Studentinnen gefragt wurde, wie es denn bei ihm mit der Aggression beim Sexualverkehr stünde. Er selbst und auch seine Freundin waren nicht fähig, darüber in der Gruppe zu sprechen. Der Vorwurf der Gruppe, sie seien zu wenig emanzipiert, führte zu einer Trotzreaktion: der Student kam nicht mehr in die Gruppe. Eine ähn¬liche Problematik tauchte, wenn auch in einem anderen Bezugssy¬stem, bei den Soziologen einer Arbeitsgruppe von „Autorität und Kommunikation“ auf. – Sie versuchte von Anfang an, eine Situation herzustellen, in der jeder seine Gedanken, seine Fähig¬keiten und seine Interessen realisieren konnte. Das Thema (Psychologie der Li¬beralen) ging aus einer Diskussion über die liberalen Professoren in der ersten Sitzung naturwüchsig hervor. Es entsprang keinem Vor¬schlag einer Autorität, sondern dem Diskussionsinteresse der Gruppe selber. Die Gruppe orientierte ihre Lernprozesse an einem Auf¬satz von Peter Brückner über den Habermas und versuchte, kol¬lektiv zu lesen, kollektiv das Gelesene zu reproduzieren und problematisieren. Die Gruppe ging sehr langsam vor und ließ sich mit der Aneignung der wichtigsten Elemente des Artikels Zeit. Daraus begründete sich eine Solidarität, aus der die Gruppe ih¬ren Zusammenhalt speiste. Das Ge¬fühl, mit seinen Gedanken an¬erkannt zu werden, und zu einem kollek¬tiven Lernprozeß beizu¬tragen, vermittelte den Teilnehmern Er¬fahrungen von Freude und Befriedigung. Allerdings beruhte der kol¬lektive Lern¬prozeß bei denen, die die alten Autoritätsrollen hätten übernehmen können, auf einer Unterdrückung aggressiver Konkurrenz. – Diese Ag¬gressionen befreiten sich in einer Situation, wo die Gruppe nach den Weihnachtsferien zum ersten Mal wieder in der Universität tagte. Die neue Situation provozierte Privatgespräche und semi¬narwissenschaftliche Diskussionen, also ein Abgehen vom kollek¬tiven Lernprozeß. So griff ein Student, durch die Aufforderung provoziert, er solle doch lieber nicht so abstrakt reden, sondern von seinen Interessen sprechen, die anwesenden Studentinnen wegen ih¬rer Passivität oder ihrer Scheinaktivi¬tät in dieser Sit¬zung an und verwies dann heftig darauf, daß die Be¬freiung von emotionalen Be¬dürfnissen den Gruppenzusammenhalt zer¬störe. – Ab diesem Ereignis kam die Gruppe nicht mehr von der Dis¬kussion ihrer sozialen Be¬ziehungen los. Ständig wurde die Frage disku¬tiert, von einem Stu¬denten in immerwährender theoretischer Begründung, ob es zulässig sei, andere Gruppenteilnehmer auf ihre Unemanzipiertheit hinzuwei-sen. Das Recht auf Verdrängun¬gen, das dieser Student forderte, er¬regte seinerseits das Inter¬esse der ganzen Gruppe, wieso er wohl dauernd auf diesem Recht insistiere und was er selbst damit bei sich verbergen wollte. Offensichtlich wehrte er sich damit gegen den Stu¬denten, der zuerst aggressiv geworden war. Er war jedoch nicht im¬stande, den Konflikt mit der Gruppe dadurch zu lösen, daß er seine persönlichen Beziehungen zu ihm aufgedeckt hätte und den Grund sei¬ner Abwehr, den er doch selbst kannte. Andererseits war die Gruppe nicht imstande, von diesem Konflikt sich zu lö¬sen und mit der kollek¬tiven Diskussion des ursprünglichen The¬mas und der Aufarbeitung der Gruppengeschichte wiederanzu¬fangen. Erst als der auf seinen Verdrän¬gungen bestehende Stu¬dent die Gruppe verlassen hatte, gab es eine Sitzung, in der eine Wiederaufnahme der alten Arbeit möglich schien. Das war am Ende des Wintersemesters. Seither ist die Gruppe nicht dazu gekommen, das zu realisieren. – Wichtig ist, daß selbst in einer Gruppe, die bewußt einen kollektiven Lern¬prozeß hat organisie¬ren wol¬len und auch Erfolge dabei hatte, die Verdrängung auto¬ritärer Bindun¬gen und Bedürfnisse so viel Energie erforderte, daß sich die neuen Formen des wissenschaftlichen Ler¬nens als sehr labil erwiesen. Die Trennung von sachlicher Arbeit und privaten Interessen wurde einerseits offen in Frage gestellt, weil die Abhängigkeit der Lernfähigkeit von psychischen Widersprü¬chen erkannt wurde, andererseits wurden Barrieren gegen eine „Veröffentlichung“ privater Probleme aufgestellt. Diesen Wi¬derspruch vermochte die Gruppe nicht produktiv zu lösen. Sie wurde gelähmt. – Feed – back: – Die Verselbstständigung der Diskussion über die so¬zialen Beziehungen innerhalb der Gruppe konnte in vielen Ar¬beitskreisen beobachtet werden. Das scheint auf ein starkes Bedürf¬nis der Teilnehmer hinzuweisen, in Er¬fahrung zu bringen, welche Reaktio¬nen das eigene Verhalten in den anderen Teilnehmern auslöst, das heißt die Diskrepanz zwi¬schen Selbstwahrnehmung und Fremdwahrneh¬mung bewußt zu machen. Es mag sein, daß in vielen Fällen dabei im Vordergrund stand zu erfahren, in welchem Maße man von den ande¬ren ak¬zeptiert wurde; dabei spielten überkommene Leistungskriterien eine starke Rolle, das heißt Wissen wurde zum Statussymbol. Auf der anderen Seite aber bestand von seiten der Sachautoritäten (zumindest bei manchen) das Bedürfnis, nicht die Rolle eines Leiters zu überneh¬men, um die Gruppe nicht in ihrer emanzipa¬torischen Funktion zu be¬hindern; in der Diskussion wollten sie dann erfahren, inwieweit das ih¬nen gelungen war oder ob sich – ihnen unbewußt – doch wieder ihre autoritären Züge durchge¬setzt hatten, zum Beispiel in Form von (schweigender) Arroganz oder un¬terschiedlicher Beachtung der Beiträge von anderen Gruppenmitglie¬dern. Dieses feed – back ist deshalb so wich¬tig, weil nur so Verhal¬tensänderungen eingeleitet werden können, die für die Zusammenar¬beit der Gruppe wesentlich sind. Nicht in jedem Fall garantiert eine Bewußtseinsmachung der Wirkung des eigenen Ver¬haltens auf andere auch eine grundsätzliche Verhal¬tensänderung, die nicht nur Mimikri betreibt, sondern einer Neustrukturierung psychischer Abläufe ent¬spricht. Oft ist das Individuum zu schwach, die Verände¬rungen selbst vorzunehmen, es muß deshalb – wenn es sich um eine Auto¬rität handelt – von der Gruppe gezwungen werden, zumindest die objektive Rolle, die es im Bereich der Kommunikation der Gruppe einnimmt, zu ver¬ändern. Das hat in einigen Fällen dazu geführt, daß die Grup¬penmitglieder gegen die Autorität Stellung bezogen und sie sogar aus der Gruppe gedrängt haben. – Fehlt – Hier müßte an¬schließen, welche Folgen die Tätigkeit der AGs für den Lehrbe¬trieb in diesem Semester haben, was der politische Rückstand ihrer Arbeit ist. Ferner, welche Konsequenzen für eine Hoch-schulstrategie aus den AGs entspringen und wie sie sich fak¬tisch realisieren. An die¬sem Punkt sind wir überfordert. Deshalb endet der Artikel abrupt. – Nachtrag – Wir wollten in der Ar¬beit in diesem Artikel über die autonomen Arbeits¬gruppen der Studenten die traditionelle Herstellung eines Artikels auf zwei¬erlei Weise durchbrechen. Einmal sollte nicht einer allein, son¬dern eine Gruppe an diesem Thema arbeiten. Zum anderen woll¬ten wir nicht von oben herab über die Arbeitsgruppen hinweg schreiben. Des¬halb veranstalteten wir zwei Diskussionen mit Teilnehmern verschiedener Arbeitsgruppen aus verschiedenen Fach-bereichen, in denen sie ihre Er¬fahrungen zu diskutieren versuchten. Diese Diskussionen nahmen wir auf Tonband auf und forderten zum Schluß der Diskussion die Teil¬nehmer auf, sich an der Auswertung der Diskussion und der Verferti¬gung des Artikels zu beteiligen. – Unsere Arbeit erwies sich als unge¬heuer mühse¬lig. Die Gründe lagen einmal in der Struktur unserer Gruppe selbst, in dem Verhältnis des „diskus“ zu den Arbeitsgruppen und in der Bereitschaft und Fähig-keit der Diskussionsteilnehmer, über ihre Arbeitsgruppen zu spre¬chen. – 1) Bei den fünf Leuten, aus denen unsere Gruppe bestand, war das Interesse am Thema sehr groß, aber der Verwertungszusam¬menhang über den „diskus“ und die begriffliche Verarbeitung der Probleme unklar. In dieser Periode der Unsicherheit hatten wir die Tendenz, endlos über immer dasselbe zu diskutieren und gleichzeitig anfallende Ar¬beiten einem „Verantwortlichen“ zuzuschieben. Die Unprodukti¬vität und Unverbindlichkeit unserer Arbeit rationalisierten wir auf die alte bürokratische Ausrede der Zeitprobleme herunter. Erst als wir uns von unseren Bemühungen lösten. abstrakte Grup¬penprozesse zu analysieren und uns auf die politischen Be¬dingungen der AGs be¬zogen, bekamen wir Boden unter die Füße, stieg unsere Identifikation mit der Arbeit. – In den Diskussio¬nen, zu denen wir Teilnehmer von Arbeitsgruppen eingeladen hatten, war es noch schwieriger, Identifikatio¬nen mit der Arbeit und damit auch mit dem „diskus“ herzustellen, weil wir uns nur jeweils einmal getroffen ha¬ben und nicht in einer Kontinuität der Arbeit die bestehenden Wi¬derstände abbauen konnten. Die Widerstände resultierten aus dem abstrakten Verhältnis, das die Arbeitsgruppenteilnehmer zum Ar¬beitszusammenhang des „diskus“ haben. Die zentrale Schwierigkeit, die sich auch an den Versu¬chen des AStA und der „neuen kritik“ sehen läßt, die Verarbei¬tung der Arbeitsgrup¬penerfahrungen zu or-ganisieren, besteht darin, daß einerseits bei den Teilnehmern der Arbeitsgruppen ein hohes Interesse besteht, ihre Pro¬bleme zu disku¬tieren, sie aber andererseits nicht recht sehen können, warum sie sie in den zentralisierten Arbeitszusammenhängen des AStA, des „diskus“ oder der „nk“ diskutieren sollen. In eine Situation, von der sie befürchten mußten, daß ihnen da irgendwelche Instanzen ihre eigenen Erfahrungen wegnehmen und sie für undurchsichtige Zwecke verwenden, haben sie sich entweder erst gar nicht be¬geben oder sie konnten in ihr keine Motivationen entwickeln, sich an der Verarbei¬tungsarbeit auf diese Ebene trotz Aufforde¬rung zu beteiligen. Bei der ersten Diskussion entstand schon so eine Art „Vernehmungssituation“, wie es später jemand aus¬drückte. Wir frag¬ten, die anderen antworteten oder erzählten. Unter solchen Struktu¬ren entwickelten auch die Ausge¬fragten kein darüber hinausgehendes Interesse. – Die dritte Diskussion ließ unsere Arbeitsweise vollends scheitern. Sie machte unsere Arbeits¬weise thematisch, nicht die Er¬fahrungen der Diskussions-teilnehmer. – Es wurde der Anspruch ge¬stellt, daß die Arbeits¬gruppen ihre eigenen Strukturen, ihre Ge¬schichte und ihre poli¬tisch vermittelte Arbeit selbst aufarbeiten müßten, aus diesem Grunde ein Artikel sinnlos sei, der diese Arbeit abstrakt im „diskus“ leisten wolle. Wir stimmten dem Anspruch zu, meinten aber, gerade durch einen solchen Artikel kollektive Refle¬xion unterstützen oder sogar anstoßen zu können. Ein wesentliches Argument griff den Zeitpunkt an („nachträglich Erinnerungen wach¬rufen“) und die Abstra¬hierung von strategischen Zusam-menhängen und vom politischen Kampf. Es erschien als wesent¬licher, die politi-schen Bedingungen für die Ar¬beitsgruppen, den Streik oder politische Mobilisierung praktisch herzu¬stellen und damit auch wieder die Be¬dingungen für kollektive Reflexion der eigenen Praxis, als nach ei¬ner Aktionsphase einen Artikel zu schreiben. Natürlich ist es klar, daß die massenhafte Selbstor¬ganisation der Studenten in Arbeits¬gruppen nur durch den Streik, also politischen Kampf, möglich ge¬worden war. Es ist aber unsinnig, Reflexionsprozesse ausschließlich an aktuelle Kampf¬phasen binden zu wollen, in denen die objektive Chance zu ra-dikalen Umstrukturierungen bei den Studenten besteht. – Die Verarbeitung der eigenen Erfahrungen, die Fähigkeit, seine ei¬genen Praxis zu verstehen und in einen historischen Zusam¬menhang einzuordnen, ist für die Stabilisierung eines politischen Be¬wußtseins bei den mobilisierten Studenten ebenso wichtig, wie die Mo¬bilisierung selbst. – Wenn die eigene Praxis begriffslos bleibt, bleibt sie auch in der Tendenz wirkungslos. Politischer Kampf und die Organi¬sierung von Reflexionsprozessen in einer Zeitung widersprechen sich nicht, sie bedingen einander. Ihre subjektive Vermittlung ist kein Pro¬blem der Subjekte allein, sondern eines der politischen Bewegung und ih¬rer Organisati¬onsbedingungen.“
    Diskus Mai 1969; Archiv
    1330) Artikel>01.05.1969>>FR: „Wurde aus Schlamperei ein politi¬scher Fall?“
    „Argumente des Ahmad Taheri – Jetzt scheint die Gefahr der Aus¬weisung gebannt zu sein – Die Rauchschwaden über dem Frankfurter Universitätsviertel haben sich verzogen. Aber der Fall Taheri, der die heftigsten Studentenunruhen seit den De-monstrationen gegen die Notstandsgesetzgebung und die Oster¬blockade an den für Springer arbeitenden Druckereien auslöste, hat sich damit längst nicht ge¬klärt. Es bleibt ein Gespinst von offenen Fragen, Gerüchten, Wider¬sprüchen und Vorwürfen. – Unbestritten ist bisher nur: der am 10 Oktober 1933 in der ira¬nischen Stadt Maschad geborene Ahmad Ta¬heri hat in den ver¬gangenen Jahren mehrfach die Verlängerung der behördlich vor¬geschriebenen Aufenthaltserlaubnis versäumt und war in auf die Folgen hingewiesen worden: ‘Ein Ausländer kann ausge¬wiesen werden, wenn… er gegen eine Vorschrift des Aufenthalts¬rechts verstößt’ (Ausländergesetz). Richtig ist weiter: Taheri kam nach dem Handgemenge zwischen Polizei und Studenten vor dem Wal¬ter – Kolb – Studentenheim in der Nacht zum 30. März, wobei er und das SDS – Mitglied Hans – Jürgen Krahl festgenommen worden waren, als einziger möglicher Belastungszeuge bei Mißhandlungen Krahls durch Polizisten in Betracht. Außerdem: die Tatsache, daß Taheri nicht nur ausgewiesen, sondern ohne Bezug abgeschoben werden sollte, wurde von der Frankfurter Ausländerpolizei bisher nicht ausreichend be¬gründet; ferner wurde Johannes Riemann als sein Anwalt sehr spät über diesen Vorgang informiert. – Vor Rückkehr gewarnt – Schlie߬lich hatte Taheri – so sagt er – viel Angst vor der Auslieferung an iranische Behörden, daß er sich noch auf dem Flughafen die Pulsadern aufschnitt. Seine Verbin-dungen zum SDS waren offenkundig geworden, sein Vater hatte ihn – so berichtete er jetzt – vor einer Rückkehr nach Iran ge¬warnt, es sei eine Hausdurchsuchung vorge¬nommen worden; er hatte – nach eigenen Aussagen – während seines Aufenthaltes in Iran in den vergangenen Jahren dort für Untergrundorganisa¬tionen gearbeitet – das alles ließ für ihn in seiner Heimat Schlimmes befürchten. Und er hatte, wenn seine An¬gaben stim¬men, ‘einschlägige Erfahrungen’. Der FR berichtete Taheri, er habe 1953 schon als Schüler einmal elf Monate in einem irani¬schen Gefängnis gesessen ‘wegen Demonstrationen gegen den Staat, Standbilder heruntergerissen und sogar Flugblätter ver¬teilt, Schlä¬gerei mit Bullen’. Dazu das Ausländergesetz: ‘Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner politischen Über¬zeugung bedroht ist’. – Während sich nun die Polizei wie auch der Rektor der Frankfurter Universität, Professor Dr. Walter Rüegg (in seinem Bescheid über die Ablehnung der nachträgli¬chen Immatrikulation Taheris) auf die Wi¬dersprüche im Verhalten Taheris stützen, sah die aktionsbereite stu¬dentische Linke ihrer¬seits durch deren Verhalten eine exemplarische Kampfsituation (SDS Flugblatt) als gegeben an. – Es geht um Asyl¬recht – Der SDS und seine Freunde nahmen schnell als gegeben hin, daß die Nicht – Immatrikulation Taheris es doch noch ermöglichen würde, ihn auszuweisen. Seit jenem mißglückten Ablebeversuch han¬delt es sich aber nicht mehr um die Frage einer Aufenthaltserlaub¬nis, über die ein fester Arbeitsplatz oder – wie im seinem Fall – eine Universitäts – Immatrikulation entscheidend sein kann, sondern um ein formelles Asylgesuch beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf. Und für das Asylrecht ist die politische Gefährdung entscheidend. So gibt sich Rechtsanwalt Johannes Riemann, der Taheris Interessen vertritt, in diesem Zusammenhang lediglich stilkritisch: das Bundesamt hat für die erste Anhörung Taheris zu seinem Asylantrag am morgigen 2. Mai ist ausgerechnet die Frankfurter Ausländerbehörde bestimmt, die bislang genau in diesem Fall im Kreuzfeuer steht. Im übrigen ist er optimistisch: selbst wenn das Ersuchen um Asyl abschlägig beschieden würde, sei es ein langer Weg über den Widerspruchsausschuß und die Gerichtsinstanzen bis zur endgültigen Entscheidung. Riemann: ‘Über den Daumen gepeilt: dreieinhalb Jahre. Und auch dann gibt es noch Mittel. Und was vielleicht in sieben Jahren ist, das wollen wir erst einmal abwarten’ – Die Studenten freilich, die in der Universität die Zugänge zum Immatri¬ku¬la¬tions¬sekre¬tariat mehrfach blockierten, sich heftige Kämpfe mit der eilig von der Uni – Leitung gerufenen Polizei lieferten, focht das nicht an. Einmal könne eine Imma¬trikulation Taheris, selbst, wenn sie nicht die wesentliche Vor-aussetzung für die Asylgewährung sei, dem nur dienlich sein, argumentierten sie nach den Unruhen. Und außerdem habe die Sache ‘grundsätzlichen Bezug’. Für den SDS war eben eine grundsätzliche Kampfsituation gegeben, und für den AStA – Vor¬sitzenden Thomas Hartmann sind die Anmeldefristen ‘in irgend¬einer Weise irrational’ (der Rektor selbst habe sehr wohl die Mög¬lichkeit zu nachträglichen Ausnahmen), außerdem gehe es um ‘institutionalisierte Herrschaft mit fragwürdiger Legitimation’. – Ahmad Taheri selbst erlebte die Kämpfe auf dem Universitätsge¬lände zwar mit, aber er hielt sich jetzt immer im Hintergrund, auch auf ohne Zwischenfälle verlaufenen Teach – ins trat er nicht auf. – Die Hauptperson der Affäre, die Scherben und Verletzte gefordert hat, argumentiert widersprüchlich. Er weiß zwar, daß er an jenem Don¬nerstag, an dem ihm seine Abschiebung am nächsten Tag angekün¬digt worden sei, etwa um 17 Uhr versucht hatte, Anwalt Riemann zu sprechen. Aber er erinnert sich nicht mehr an den Tag, an dem er nach etwa einjährigem Aufenthalt in Persien nach Frankfurt zu-rückgekehrt ist. Gerade das war das Argument des Rektors, als er die nachträgliche Immatrikulation verweigerte. Taheri habe in der Universität angegeben, er sei erst Ende März zurückgekehrt und habe die angesetzte Frist nicht einhalten können, dagegen stehe aber im Protokoll der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung: ‘Ich kehrte Ende Fe¬bruar 1969 nach Frankfurt am Main zurück, um hier mein Stu¬dium fortzusetzen.’ Die Einschreibefrist lief bis zum 14. März. – Den Widerspruch erklärt Taheri so: er habe wohl bei der Staatsanwaltschaft gesagt, er sei vor einigen Wochen angekom¬men, aber ‘Tage’ gemeint. Dieses Mißverständnis sei einfach seinem deso¬laten Zustand – ‘geschlagen und getreten von Poli¬zisten, nach schlafloser Nacht in der Zelle’ – zuzuschreiben. Schwer zu verstehen ist es auch, wenn er einmal erklärt, an¬geblich wegen des Todes seiner Mutter nach siebenjährigem Stu¬dium Frankfurt 1968 verlassen zu haben, ein anderes Mal von ‘geldlichen und anderen Schwierig¬keiten’ zu Hause spricht. Seine Erklärung: ‘Mir wurde geschrieben, meine Mutter läge im Sterben. Meine Angabe muß wohl so geklungen haben, als sei sie schon tot gewesen.’ – Für seine Verstöße gegen das Ausländergesetz hat er zwei Erklärungen: ‘Bei der Ausländerbe¬hörde muß man stundenlang warten. Und man wird dermaßen diskri¬minierend behandelt, wie ein Nigger in Amerika, daß man unbewußt diese Pflicht verdrängt.’ Hierzu komme aber seine ‘Schlamperei’. Ta¬heri: ‘Heute weiß ich es besser. Aber damals waren Ausweisung und Abschiebung für mich abstrakte Begriffe. Das liegt wohl an meiner asiatischen Mentalität.’ Eine Antwort hat er auch auf die Frage pa¬rat, warum er sich überhaupt in der fraglichen Nacht in die Aus¬einandersetzung mit der Polizei vor dem Walter – Kolb – Heim einge¬mischt habe. ‘Ich wußte ja gar nicht, daß das Polizi¬sten waren. Die waren in Zivil, ich habe sie einfach für Schlä¬ger gehalten’. – Zeuge für Krahl – Prozeß – Darauf, daß der mit ihm festgenommene SDSler Hans – Jürgen Krahl erst im Gefange¬nenwagen seinen Nasenbeinbruch erlitten hat, will er sich nicht festlegen. Aber geschlagen hätten ihn die Polizisten, wie ihn selbst auch. Auch als er, Taheri, von Beam¬ten festgehalten durch die Gänge des Polizeipräsidiums geführt worden sei, hätten diese ihn mehrfach, wie zufällig, gegen die Wand gestoßen und außerdem immer wieder gesagt: ‘Du Schwein wirst ausgewiesen, wir werden der iranischen Polizei einen schönen Brief schreiben, die haben andere Methoden als wir.’ Diese Vorwürfe waren schon früher von der Polizei bestritten worden, er erhält sie weiter aufrecht. – Ein Wirrwarr von Meinungen, Mißverständnissen und Vorwürfen. Die Polizei – und Ordnungsbehörde reagiert auf ihre Weise: sie schweigt. Ihr Leiter, Obermagistratsdirektor Dr. Meier, am Mittwoch zur FR: ‘Dazu gebe ich keine Antwort.’ – Auf eines weiß allerdings Ahmad Taheri ebenfalls keine Antwort: wie es denn nun weitergehen werde. Vor drei Tagen hat er einen Brief von seiner Schwester erhalten, postlagernd adressiert, weiterge¬leitet zur Haft¬anstalt Hammelsgasse, schließlich zum jetzigen Wohnsitz in Bad Homburg, worin stehen soll, daß die iranischen Behörden jede Hilfe seiner Angehörigen für ihn unterbänden. Die materielle Hilfe seiner Familie war bisher ausreichend, ihm ein Studium von unbegrenzter Länge zu ermöglichen: zwei Jahre Jura in Teheran, in Frankfurt – abgesehen von der offiziell vorge¬schriebenen Vorbereitungszeit und einem Zwischenspiel in Volks¬wirtschaft – elf Semester Soziologie. Der knapp 36jährige Taheri ist bisher ohne Diplom und ohne Beruf. Über seine Zukunftspläne weiß der bisher auskunftsfreudige Iraner nichts zu sagen.“
    FR, 1.5.1969
    1331) Brief>02.05.1969>>Fulde an Rektor: Solidaritätsadresse
    „ Ich hätte gern die Gelegenheit benutzt, um mich mit allen Ih¬ren Schritten und Beschlüssen völlig solidarisch zu erklären. Hoffentlich sind Ihre Nerven durch den ganzen Ärger der letzten Tage nicht zu sehr strapaziert worden, aber ich bin der Mei¬nung, daß man sich durch nichts den Optimismus und die gute Laune nehmen lassen sollte. – Mit freundlichen Grüßen – Ihr sehr ergebener Peter Fulde.“
    Schreiben Fulde an Rektor 2.5.1969; Rektorat 510-14, M.3
    1332) Artikel>02.05.1969>>uni-report aktuell: „Polizei in der Universität“
    „ Der Senat hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 30.4.1969 die Ereignisse der letzten Zeit diskutiert. Er spricht Rektor und Prorek¬tor sein Vertrauen für ihr besonnenes Verhal¬ten aus. Er begrüßt es, daß Vorlesungen und Prüfungen auch in den letzten Tagen im großen und ganzen durchgeführt werden konnten. Er bedauert, daß ein po¬lizeilicher Einsatz mit seinen Konsequenzen notwendig geworden ist. Die Verantwortung dafür liegt nicht beim Rektor und Prorektor, sondern bei den Gruppen, welche diesen Einsatz durch ihre bisheri¬gen Aktionen systema¬tisch herausgefordert haben. Rektor und Senat bleiben auch an¬gesichts aller Provokationen entschlossen, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und im Rah¬men des Mög¬lichen das Recht der Studierenden auf ihr Studium zu sichern. – Rektor und Senat wenden sich an alle Studierenden mit dem Appell, sich nicht durch eine Gruppe von Aktionisten manipu¬lieren zu lassen, die eine Reform der Universität verhindern will, um die Universität zum Stützpunkt einer Art permanenten Berufsrevoluzzertums umzufunktionieren, und die in gewissenlo¬sester Weise versucht, Interessierte und Schaulustige zu un-schuldigen Op¬fern ihrer Aktionen zu machen. Der Senat möchte den Damen und Herren der Universitätsverwaltung, insbesondere der Hausverwaltung, des Sekretariats und Rektorats für ihr Verhalten seine Hochachtung und seinen Dank aussprechen. – Dazu erklärt der Rektor: – Es war und ist mein Bemühen, im Interesse der Universität und der Polizei polizeiliche Kräfte in der Universität nur in dem Umfang einzuset¬zen, wie sie zur Ab¬wehr krimineller Aktionen notwendig sind. Dieser begrenzte Einsatz hat es selbst bei den schweren Ausschreitungen der letzten Tage erlaubt, die Vorlesungen und Prüfungen im wesent¬lichen durchzuführen. Ich danke allen Universitätsangehörigen für das Verständnis, mit dem sie die im Hauptgebäude notwen¬digen Si¬cherheitsmaßnahmen und die damit verbundenen Unan¬nehmlichkeiten hingenommen haben. Der Abschluß der Immatri¬kulation und das Aus¬bleiben wesentlicher Angriffsaktionen am 1. Mai haben es mir er¬laubt, die polizeiliche Sicherung heute auf ein Minimum zu reduzie¬ren. – Alle Vorkehrungen sind getroffen, um jeden Versuch einer erneuten Machtprobe von Seiten krimi¬neller und irregeleiteter Revo¬lutionsschwärmer sofort zu unter¬binden. – Ich hoffe, daß es den re¬formwilligen Kräften in der Universität gelingen wird, sich ohne Gewalt durchzusetzen.“
    Uni – Report Aktuell 2.5.1969
    1333) Flugblatt>02.05.1969>>Basisgruppe Germanistik: „Gegen Polizeiein¬satz – Selbstorganisation“
    „Die Verweigerung der Immatrikulation A. Taheri sowie die studenti¬schen Proteste dagegen, die zum brutalen Einsatz staat¬lich organi¬sierter Kriminalität führten: Diese Entwicklung kann nicht als ‘unglücklicher Zufall’ gewertet werden. Tatsächlich zerstörte der Knüppel – und Tränengaseinsatz endgültig den My¬thos von der Autonomie der Wissenschaft. Die Polizeikontrolle über die Universität ist nur der manifeste Ausdruck all jeder sublim gewalttätigen Kon¬trolle, deren wissenschaftliche Arbeit der Studenten in der beste¬henden Ordinarienuniversität unter¬worfen wird, während gleichzeitig die Kontrolle der Produzenten über ihre Produkte verweigert wird. Die Veranstaltungsformen der Universität (Vorlesungen, Seminare), die den Studenten pas¬sive Rezeption zuweisen, bilden diese zu au-toritären Charakteren aus. Die universitären und staatlichen Prü¬fungen haben längst den Charakter von Leistungsprüfungen verloren und sind zu reinen Instrumenten repressiver Integration und An¬passung ge¬worden. – Prüfungen und Leistungsnachweise in der be¬stehenden Hochschule können nur als ein spezifisches Instrument der So¬zialisation, d.h. Prozesses, der die Individuen funktionsfähig macht für den Produktions – und Reproduktionsprozeß der spät-kapitalistischen Gesellschaft gesehen werden. Die in den Prü¬fungen (wie im übrigen Studienbetrieb) geforderte Triebunter¬drückung übt die Individuen in die Anpassung ein, die in ihrer späteren Beruf¬spraxis die gewöhnliche sein wird. Der Leistungs¬druck in der beste¬henden Ordinarienuniversität, unter dem die Studenten stehen, be¬reitet die Strukturen vor für eine techno¬kratische Universität, in der das Studium total reglementiert und diszipliniert ist. – Im letz¬ten Semester haben die Studenten be¬gonnen, den Versuch der staat¬lichen Bürokratie, die Ordinari¬enuniversität völlig den Bedürfnissen der spätkapitalistischen Gesellschaft zu unterwerfen, in dem sie im aktiven Streik sich selbst organisierten in studentischen Arbeits¬kreisen. Diese poli¬tische Praxis der Studenten wurde von Staats – und Universi¬tätsadministration abgewürgt. Der Versuch, die Kritik in den bestehenden Wissenschaftsbetrieb hineinzutragen, wurde mit Re-legationsdrohungen verhindert. – Das Ordnungsrecht, d.h. die neuen Notstandsgesetze für die Hochschulen, das integraler Be¬standteil der technokratischen Hochschulreform sein wird, wie der Terror von Po¬lizei und Klassenjustiz, kriminalisieren, die po¬litische Opposition gegen diesen Staat und sind das Instrumen¬tarium zur völligen Zer¬schlagung der Protestbewegung. Deshalb verschleiert die bloße For¬derung nach Abzug der Polizei aus der Universität nur die beste¬henden Verhältnisse: Wenn – wie Rüegg bekundet – Veranstaltungen, um ihren Zwangscharakter vollends deutlich zu machen, unter Poli¬zeischutz stattfinden sollen, kann unsere Antwort nur in folgender Strategie bestehen: wir müssen uns Freiräume im bestehenden Wis¬senschaftsbetrieb beschaffen, in denen wir studentische Projekte einrichten, deren offizielle Anerkennung durchgesetzt werden muß, in denen es möglich ist, die noch unpolitischen Studenten zu mobili¬sieren und Analysen durchzuführen, die wir für unsere politisch veränderte Praxis in den gesellschaftlichen Institutionen außerhalb der Universität brauchen. – Die Perspektive der lehrerausbildenden Fächer kann sein, Möglichkeiten einer späteren nicht – affirmativen Berufspra¬xis in der Zusammenarbeit mit Schülern und Lehrern zu entwer¬fen und einen Organisationszusammenhang herzustellen, indem wir nicht als vereinzelte Repressionen zu dulden und auszuteilen gezwungen sind. – Wir werden in der Vollversammlung der stu¬dentischen Seminare als Möglichkeit diskutieren, Widerstand ge¬gen Ordnungsrecht, technokratische Hochschulreform und Staats-terror zu leisten. – Kommt zur Vollversammlung, am Freitag, 2. Mai, 14.00 Uhr, Hörsaal III! – Basisgruppe Germanistik.“
    Flugblatt Basisgruppe Germanistik 2.5.1969; Archiv
    1334) Vermerk>02.05.1969>>Juristischer Mitarbeiter Roth: Über den derzeitigen Stand der Disziplinarverfahren und Strafanzeigen sowie Strafverfahren
    „[…] Anfang Februar 1969 wurden die Ermittlungen – 1. wegen Vor-lesungsstörungen im Fachbereich Mathematik – (Beschuldigte: Pfister, Becker, Bresien, Streib, Lerche, Strasburger) – 2. wegen Vorlesungs¬störungen im Fachbereich Psychologie – (Delp, Schmid, Maier, Speier) und – 3. wegen Nötigung der Studenten Engel¬hardt und Müller De¬korationsfarbe für Wandschmierereien her¬auszugeben, – aufgenommen. – In diesem Zusammenhang wurde gegen 12 Beschuldigte ermittelt und im Laufe dieser Ermittlun¬gen bisher insgesamt 21 Zeugen gehört; 6 Beschuldigte machten von ihrem Recht auf Anhörung Gebrauch. – In sechs Fällen und zwar wegen der dem Beschuldigten Streib, Pfi-ster, Delp, Schmid, Wolf und Blüm zur Last gelegten Sachverhalte wurde die An-schuldigung vor dem Senat erhoben. (s. Anschuldi¬gungsschriften). Der Senat sollte am 28. März 1969 über die Diszi¬plinwidrigkeit dieser Beschuldigten entscheiden. Der Rechtsbeistand der Be¬schuldigten, Rechtsanwalt Riemann, beantragte am 26. März 1969 die Verschiebung des Senatstermins vom 28. März 1969. Er be¬gründete seinen Antrag damit, es müßten noch Entlastungszeu¬gen vernommen werden, die infolge der Semesterferien angeblich nicht erreichbar seien. Um den Beschuldigten alle ihnen zuste¬henden Rechte zu gewährleisten, wurde der Senatstermin vom 28. März 1969 kurzfristig durch den Rektor verschoben, und Herrn Rechtsanwalt Riemann aufgegeben, bis zum 20. April 1969 die ladungsfähigen Adressen der genannten Entlastungszeugen zu benennen. Diese Auf¬forderung ließ Rechtsanwalt Riemann unbe¬achtet. Daraufhin wurden vom Universitätsrat, soweit die Adressen der angeblichen Bela-stungszeugen über das Sekretariat der Universität ermittelt werden konnten, die von ihm benannten Zeugen zur Vernehmung vorgeladen. Teilweise ließen die vor¬geladenen Zeugen die Vorladung unbeachtet. Einige Zeugen er¬schienen, erklärten aber, daß sie vor dem Universi¬tätsrat nicht aussagen würden. Andere angebliche Entlastungszeugen baten aus entschuldbaren Gründen um Verlegung der festgesetzten Zeugentermine. Einige Zeugen müssen auch neu vorgeladen wer¬den, weil es wegen der Studentenunruhen in der Universität oder wegen des Mangels an Schreibkräften nicht möglich war, die Vernehmungen durchzuführen. Ein Zeuge ließ sich vernehmen. Der Beschuldigte Pfi¬ster nannte inzwischen weitere sechs Ge¬genzeugen, die ebenfalls noch vernommen werden müssen. Diese Vernehmungen werden frühe¬stens Ende Mai 1969 abgeschlossen sein. Ob die ursprünglichen An¬schuldigungen aufrechterhalten werden können, hängt von dem Er¬gebnis der Vernehmungen ab. – Am 31. März 1969 legte Rechtsan¬walt Riemann gegen die Be¬scheide, mit denen die disziplinarischen Voruntersuchungen ge¬gen die vor dem Senat angeschuldigten Stu¬denten vom Universi¬tätsrat eingeleitet worden war, Widerspruch ein. Er begründete diesen Widerspruch damit, daß die genannten Verfü¬gungen des Universitätsrats rechtswidrige Verwaltungsakte seien, da es für den Eingriff in die Rechte der Beschuldigten an einer Ermächti¬gung durch ein förmliches Gesetz fehle. Das Gesetz betref¬fend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten vom 29. März 1879 finde für die Frankfur¬ter Johann Wolfgang Goethe – Universität keine Anwen¬dung. – Diese Widersprüche werden in den nächsten Tagen vom Rektor zurückge¬wiesen (s. Entwurf des Widerspruchsbescheids). – Die Einleitung der Disziplinarvoruntersuchung war nicht rechts¬widrig. Sie beruht auf den § 8 und 4 des Gesetzes betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten vom 29. Mai 1879. Dieses Gesetz ist auch heute noch die gültige Rechts¬grundlage für die Einleitung und Durchführung von Disziplinarver-fahren an der hiesigen Universität. Der Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel und das Verwaltungsgericht in Frankfurt haben in ein¬schlägigen Ent¬scheidungen die Anwendbarkeit dieses Gesetzes für die Johann Wolfgang Goethe – Universität niemals infrage gestellt. – Ergän¬zend ist noch nachzutragen, daß gegen zwei Beschuldigte die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Vorle-sungsstörung durch Verfügungen des Universitätsrats vom 24. April 1969 eingestellt wurden (Az 451 – 10/2). Bei diesen Be¬schuldigten ist der Nachweis, daß sie bewußt Vorlesungen stören wollten, nicht zu erbringen. Zwei weitere Disziplinarverfahren werden wahrschein¬lich ebenfalls aus diesem Grunde eingestellt werden. – Einem Be¬schuldigten wurde durch Verfügung des Rek¬tors vom 8. April 1969 ein schriftlicher Verweis erteilt (Az 452 – 03). – Strafanzeigen und Strafverfahren – 1. Gegen sieben Studenten wegen einer Vorle¬sungsstörung von Prof. Dr. C. Schmid (November 1967). Die Anklage ist erhoben. – 2. Gegen die Ein-dringlinge in das Rektorat im Mai 1968. Die staatsanwaltschaft¬lichen Ermittlungen sind abgeschlossen. – 3. Gegen Krahl, der nicht an der Johann Wolfgang Goethe – Univer¬sität immatrikuliert ist, wegen Hausfriedensbruch (Nichtbeachtung des erteilten Hausverbots). – 4. Gegen Unbekannt wegen Beschmieren eines Hörsaals mit roter Farbe (November 1968). – 6. Gegen Unbe¬kannt wegen Verklebens der Türschlösser von verschiedenen Hörsä¬len und Instituten. – 7. Gegen Katarski und Münzinger wegen Ein¬dringen in die Ratssitzung der Abteilung für Erziehungswissen¬schaften (Dez. 1968). – 8. Gegen Eindringlinge in das Seminar für Gesellschaftslehre (Januar 1969). – 9. Gegen unbekannte Steinwerfer, die mehrere Fensterscheiben im Erdgeschoß und im Rektorat zerstör¬ten (Januar 1969). – 10. Gegen drei unbekannte männliche Personen, die in die Dekanatsräume der Philosophi¬schen Fakultät eindrangen und die Einrichtung demolierten (Januar 1969). – 11. Gegen die Eindringlinge in das Zimmer von Assessor Riehn. – 12. Gegen Unbe¬kannt wegen Urkundenfäl¬schung (Spitzel – Plakat). – Strafanzeige ge¬gen die Studenten Thomas Hartmann, Claus Zeitinger und Rainer Prewo wegen Be¬leidigung u.a. – Die genannten Studenten verteilten am 26. und 27. März 1969 vor der Mensa der Johann Wolfgang Goe¬the – Uni-versität ein Flugblatt, das im Zusammenhang mit der Durchfüh¬rung von Disziplinarverfahren beleidigende Äußerungen enthält. – 14. Weitere Strafanzeigen wegen des Beschmierens der Innen – und Außenwände der Universität werden noch erstattet. We¬gen der Vorgänge der letzten Tage werden ebenfalls noch Strafan¬zeigen erstattet und soweit erforderlich Strafanträge gestellt werden. – 15. Hausverbote – 1. Gegen Krahl (Nichtstudent) – 2. Gegen Blüm und Michael Wolf wegen Beschmierens der Wände und anderer Hand¬lungen – 3. Gegen die Studenten Blüm, Delp und Wolf ist es ange¬bracht, ebenfalls Hausverbot zu erlassen. – a) Herr Delp äußerte sich am 27. März 1969 in der Neuen Presse dahingehend, daß der SDS für einen ‘Heißen Sommer’ an der hie-sigen Universität sorgen werde und die wissenschaftliche Lauf¬bahn der Professoren, die Vor¬lesungsstörungen gemeldet hätten, vorbei sei. Diese Äußerung Delps wurde in einer späteren Mit¬teilung der Neuen Presse ausdrücklich bestätigt. Delp zeigt somit durch dieses Verhalten, daß er auch künftig Vorlesungen stören will, ein Hausverbot ist daher gerechtfer¬tigt. – b) Herr Blüm kündigte im Zusammenhang mit der Einschrei¬bung des Studenten Taheri am 24. März 1969 in einem Gespräch mit Herrn Riehn an, man werde am 25.4.1969 dafür Sorge tragen, daß einige Hundert Studenten vor dem Rektorat stünden, wenn Taheri nicht einge¬schrieben werde. – c) Herr Frank Wolff beging am 28. April 1969 im Zusammenhang mit der Besetzung des Sekretariats einen Hausfriedensbruch und ist einer der Rädelsführer, die die Ein¬schreibung Taheris erzwingen wollen. Ein Hausverbot scheint daher gerechtfertigt.“
    Bericht Juristischer Mitarbeiter Roth Mai 1969 ??; Archiv
    1335) Artikel>04.05.1969>>FNP: „Polizei und die Studen¬ten – Eine Presse – Erklärung der Assistenten“
    „FS – Diplomvolkswirt Norbert Harting, FNP Diplomvolkswirtin Carola Hotz und Dr. med. Peter Röttger haben als Mitglieder des Rates der Nichthabilitierten an der Frankfurter Universität und als Sprecher der Assistenten zum Vorgehen der Polizei in den letz¬ten Tagen an der Universität Stellung genommen. – In der Presseerklärung heißt es unter anderem: – ‘Nach den Erfahrun¬gen der letzten Semester sind Drohungen, Einrichtungen der Universität zu besetzen und Un-terlagen zu vernichten, ernst zu nehmen. Die offene Konfrontation zwischen Studenten und Polizei im unmittelbaren Universitätsbereich ist für Frankfurter Ver-hältnisse neu. Die Universität bedarf zum gegenwärtigen Zeit¬punkt dringend des Zusammenwirkens aller in ihr vereinigten Gruppen zur Durchführung tiefgreifender Reformen. Der Ablauf der Ereignisse muß deshalb so rasch und so unvoreingenom¬men wie möglich überprüft werden. Die daraus resultierenden Konse¬quenzen müssen möglichst weitgehend gezogen werden.’ – Dann wer¬den die Vorgänge am Eingang der Universität und der jewei¬lige Po¬lizei – Einsatz am Montag und Dienstag dieser Woche im einzelnen geschildert und angebliche Übergriffe der Polizeibeam¬ten angepran¬gert. – In der Erklärung heißt es weiter: ‘Das von den Verantwort¬lichen der Universität vorbehaltlos gebilligte Vorgehen der Polizei gibt offensichtlich sowohl bezüglich der Gesamtstrategie als auch hinsichtlich der Einzelaktionen Anlaß zur Kritik. – Der Wasserwer¬fereinsatz am Montag war um 13.35 Uhr nicht mehr notwendig. Die weiteren Eskalationen im Verlauf der Auseinandersetzung ist großenteils auf diese ver¬fehlte Maßnahme zurückzuführen. – Gegen studentische Gewalt¬täter – Werfer von Knallkörpern, Flaschen, But¬tersäure und Steinen, Brandstifter – sind die üblichen wirksamen Maßnahmen zu ergreifen. Um die Rechtsstaatlichkeit nicht in Mi߬kredit zu bringen, dürfen aber auch illegale Handlungen studenti¬scher Gruppen nicht ihrerseits mit illegalen Aktionen der Polizei be¬antwortet werden. Die scheinen an dieser Grenze zu liegen. – Die Verantwortlichen von Universität und Polizei sind ver¬pflichtet, ob solchen Vorkommnissen in Zukunft durch eine bes¬sere Vorbereitung der eingesetzten Beamten und durch eine bessere Koordination wäh¬rend des Einsatzes entgegenzuwirken. Gleichwohl ist auch bei opti¬maler Durchführung eines Polizei¬einsatzes innerhalb der Universität allenfalls ein ausreichender Objektschutz zu erreichen. Die Krise der Hochschule wird mani¬fest, nicht aber gebessert. Ein Grund zur Zu¬friedenheit besteht nicht.“
    FNP 3./4.5.1969
    1336) Brief>05.05.1969>>Adorno an Herbert Marcuse: Antwort auf dessen Schreiben vom 05.04.1969 zur polizeilichen Räumung des Instituts für Sozialforschung
    „Lieber Herbert, Dein Brief vom 5. April, den ich während meiner paar Ferientage in Baden-Baden empfing, hat mich außerordentlich betroffen, und – Aufrichtigkeit gegen Aufrichtigkeit – geschmerzt. So sehr es mir bewußt ist, daß die Kontroverse zwischen uns nur mündlich sich austragen läßt, möchte ich Dir die Antwort nicht bis dahin schuldig bleiben. Zunächst verstehe ich nicht, wieso sich die Situation für Dich nach einem Gespräch entscheidend geändert hat, das für Dich, nachdem Du mir ausdrücklich bestätigst, es hätte in nichts meiner Mitteilung widersprochen, kaum etwas Neues enthalten haben kann. Zumindest, meine ich, hättest Du mir etwaige Abweichungen innerhalb der Berichte mitteilen und mir die Möglichkeit geben sollen, mich dazu zu äußern. Es scheint mir wirklich so gut wie unmöglich, sich über sechstausend Meilen hinweg über die Angelegenheit ein Urteil zu bilden; Du hast es getan, ohne mich auch nur zu hören. Die Anregung, nicht vor Studenten und nicht in großer Öffentlichkeit zu sprechen, ist seinerzeit von Dir ausgegangen. Sie hat sich freilich mit meinen Intentionen gedeckt. Ich muß schließlich die Interessen des Instituts wahrnehmen – unseres alten Instituts, Herbert, und diese Interessen würden durch jenen Zirkus, wie Du mir glauben kannst, unmittelbar gefährdet: die verbreitete Neigung, uns die Zuschüsse zu sperren, würde sich akut verstärken. Darum ist es besser, daß Du, wenn Du in Frankfurt durchaus mit den Studenten diskutieren willst, das ganz auf eigene Verantwortung tust, ohne daß das Institut, oder das Seminar, involviert ist. Ich glaube Deinem Brief entnehmen zu dürfen, daß Du diese meine Reaktion verstehst, und sie mir nicht nachtrugst. Die Polizei soll man nicht, im ApO-Jargon zu reden, abstrakt verteufeln. Ich kann Dir nur wiederholen, daß sie mit den Studenten unvergleichlich viel glimpflicher umgegangen ist als diese etwa mit mir: das spottete jeder Beschreibung. Ich bin auch anderer Ansicht als Du mit Rücksicht darauf, wann man die Polizei rufen soll. Neulich sagte mir in einer Fachschaftsdiskussion Herr Cohn-Bendit, ich hätte nur dann ein Recht, die Polizei zu holen, wenn man mich mit Stangen zusammenschlagen wollte; ich antwortete, dann sei es wohl zu spät. Der Fall der Institutsbesetzung erlaubte kein anderes Verhalten als das unsere. Da das Institut eine selbständige Stiftung ist und nicht unterm Schutz der Universität steht, wäre die Verantwortung für alles, was hier angerichtet worden wäre, auf Friedeburg und mich gefallen. Die Studenten hatten die Absicht, anstelle des Seminars das Institut ‘modifiziert zu besetzen’, wie sie das damals nannten; was weiter geschehen wäre, mit Schmierereien und überhaupt, kann man sich vorstellen. Ich würde heute nicht anders reagieren als am 31. Januar. Die Forderung, die die Studenten jüngst an mich heranbrachten: öffentlich Selbstkritik zu üben, halte ich für puren Stalinismus. Mit business as usual hat das nichts zu tun. Ich weiß, daß wir in bezug auf das Verhältnis von Theorie und Praxis nicht weit voneinander sind, obwohl wir eben dies Verhältnis einmal wirklich durchdiskutieren müßten (ich arbeite eben an Thesen, die damit sich beschäftigen). Ich würde Dir auch konzedieren, daß es Momente gibt, in denen die Theorie von der Praxis weitergetrieben wird. Weder jedoch herrscht heute objektiv eine derartige Situation, noch hat der öde und brutale Praktizismus, dem jedenfalls wir hier konfrontiert sind, mit Theorie das mindeste zu schaffen. Das Stärkste, was Du anzuführen hast, ist, die Situation sei so grauenhaft, daß man versuchen müsse auszubrechen, auch wenn man die objektive Unmöglichkeit erkenne. Ich nehme das Argument schwer. Aber ich halte es für falsch. Wir, Du nicht anders als ich, haben seinerzeit eine noch viel schauerlichere Situation, die der Ermordung der Juden, ertragen, ohne daß wir zu Praxis übergegangen wären; einfach deshalb, weil sie uns versperrt war. Ich halte es für eine Sache der Selbstbesinnung, daß man sich über das Moment der Kälte in einem selbst klar ist. Schroff gesagt: daß Du wegen der Dinge in Vietnam oder Biafra einfach nicht mehr leben könntest, ohne bei den studentischen Aktionen mitzumachen, betrachte ich als eine Selbsttäuschung. Reagiert man aber wirklich so, dann müßte man nicht nur gegen das Grauen der Napalmbomben protestieren, sondern ebenso gegen die unsäglichen Folterungen chinesischen Stils, welche die Vietcong dauernd verüben. Denkt man das nicht mit, so hat der Protest gegen die Amerikaner etwas Ideologisches. Auf eben jenen Punkt legt Max mit vollem Recht großen Wert. Gerade ich, der ja schließlich von drüben wegging, dürfte ein gewisses Recht zu meiner Meinung haben. Du beanstandest Jürgens Ausdruck ‘linker Faschismus’ als contradictio in adjecto. Aber Du bist doch ein Dialektiker. Als ob es solche contradictiones nicht gäbe – als ob nicht eine Bewegung, kraft ihrer immanenten Antinomik, in ihr Gegenteil umschlagen könnte. Kein Zweifel scheint mir daran, daß die Studentenbewegung in ihrer hiesigen Gestalt, und zwar recht unmittelbar, auf eben die Technokratisierung der Universität hinausläuft, die sie angeblich verhindern will. Ebenso fraglos scheint es mir, daß Verhaltensweisen wie die, welche ich beobachten mußte, und deren Beschreibung ich Dir und mir erspare, wirklich etwas von jener begriffslosen Gewalttätigkeit haben, die nun einmal zum Faschismus dazugehört. Also um auf Deine Frage unmißverständlich zu antworten: wenn Du nach Frankfurt kommst, um mit den Studenten zu diskutieren, die sich mir, uns allen gegenüber als berechnend Regredierende erweisen, dann mußt Du das auf eigene Kappe tun, nicht unter unserer Ägis. Die Entscheidung, ob Du das willst oder nicht, kann ich Dir nicht abnehmen. Natürlich wäre es schön, wenn wir uns in der Schweiz mit Max treffen könnten, aber ich bezweifle, ob sich das realisieren wird, zumal wir nur ganz kurz in Basel Halt machen werden. Das, worauf es zwischen uns ankäme, wären schon wirklich unlimitierte Gespräche. Für die wäre Zermatt der beste Ort, das Dich ja schließlich wegen seines Mangels an oberitalienischen Seen früher auch nicht abgeschreckt hat. Im übrigen bin ich Anfang September in Italien, etwa um den 8. und 9. ganz bestimmt in Venedig. Herzlichst Dein Teddie.“
    Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt/Main, Herbert Marcuse-Archiv (abgedruckt in: Kraushaar, Wolfgang: Frankfurter Schule und Studentenbewegung, Band 2, aaO, Nr.322, Seite 624 f.)
    1337) Brief>05.05.1969>>Habermas an Herbert Marcuse: Reaktion auf dessen Schreiben an Adorno vom 05.04.1969 zur polizeilichen Räumung des Instituts für Sozialforschung
    „Lieber Herr Marcuse, nun stellt sich also heraus, daß meine Nachlässigkeit, Ihnen nicht zu schreiben, ein Fehler war. Freilich hatte ich auch nicht vorausgesehen, daß Sie über einige tausend Meilen Entfernung hinweg ApO-Legenden für bare Münze nehmen, bevor Sie sich durch Rückfragen vergewissert haben. Ich habe keine besondere Lust, nachträglich den Chronisten zu spielen, aber auf einen Punkt möchte ich doch eingehen, der in dem Briefwechsel zwischen Ihnen und Adorno offensichtlich nicht berührt worden ist: nämlich die politische Ursache des Konfliktes. wir haben zweieinhalb Monate lang (durchaus unter Tolerierung einer zehntägigen Seminarbesetzung im Dezember) mit den aktionistischen Studenten bei jeder Gelegenheit darüber diskutiert, Warum ihre Forderungen unakzeptabel sind. Diese Forderungen sind Teil einer illusionär auf unsere Verhältnisse übertragenen Partisanenstrategie. Sie laufen expressis verbis darauf hinaus, den Seminarbetrieb, materiell und in seinen Funktionen, zu einer Organisationszentrale für den unmittelbaren Kampf in und außerhalb der Universität umzufunktionieren. Das hiesige Seminar habe ich zu einem Zeitpunkt schließen lassen, als die wiederholte Parole der Agitatoren, in den Maschinenraum einzudringen und die Anlagen zu zerstören und in die Bibliothek einzudringen und die Bücher auf die Straße zu schaffen, jederzeit befolgt werden konnte. Vor der geschlossenen Tür sind dann die Studenten umgekehrt und statt dessen ins Institut gegangen, um dort das Theater fortzusetzen. Diesen Zusammenhang muß man einfach kennen. Darüber helfen auch keine Gemeinplätze hinweg: hie Studenten, dort Polizei. Sie werden Phantasie und Ehrlichkeit genug haben, um sich eine genau analoge Situation in Ihrem eigenen Seminar auszumalen. Wie hätten Sie sich verhalten? Was mich an Ihrem Brief an Adorno stört, ist, daß nicht eine Zeile oder ein Satz erkennen lassen, daß Sie sich diese Frage vorgelegt haben. Daß unabhängig von dieser Frage auch noch theoretisch Differenzen bestehen, ist unverkennbar. Ich schicke Ihnen in den nächsten Tagen ein Bändchen, dessen Einleitung Sie interessieren wird. Ich nehme darin auch auf Ihren Essay On Liberation Bezug. Dieser setzt mich an einigen Stellen in Erstaunen. An meiner freundschaftlichen Verehrung für Sie, ob Sie Ihnen heute lästig ist oder nicht, hat sich nichts geändert. Ich gehöre nur wie Sie zu den Menschen, die Differenzen, wenn sie sich denn ergeben, auch klar aussprechen. Mit herzlichen Grüßen, auch an Ihre ganz gewiß nicht mehr zu versöhnende Frau, bin ich Ihr Jürgen Habermas.“
    Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt/Main, Herbert Marcuse-Archiv (abgedruckt in: Kraushaar, Wolfgang: Frankfurter Schule und Studentenbewegung, Band 2, aaO, Nr.323, Seite 625 f.)
    1338) Artikel>05.05.1969>>Der Spiegel: „Keine Angst vor dem Elfenbeinturm – Spiegelgespräch mit dem Frankfurter Sozialphilosophen Professor Theo¬dor W. Adorno“
    „Theodor W. Adorno hat sich seit den Tagen der Emigration (1934 bis 1949) zu einem scharfzüngigen Kritiker deutschen Kulturbetriebs und deutscher Denkungsart entwickelt. Der Sohn eines Kaufmanns und einer korsischen Sängerin studierte Musik, Soziologie und Philosophie und wurde 1930 Mitarbeiter des von Max Horkheimer begründeten Frankfurter Instituts für Sozialfor¬schung. Mit ihm zusammen sezierte er in dem Buch ‘Dialektik der Aufklärung’ (1947) die moderne Wis¬senschaftsgläubigkeit; durch seine rücksichtslose Anatomie des Mu-sik – und Bürgerlebens wurde der harmlos wirkende und von seinen Freunden ‘Teddy’ genannte Ästhet zum Vordenker unruhiger Studentengeneratio¬nen. Als erstem der vier Häupter der ‘Frankfurter Schule’ (Horkheimer, Habermas, Marcuse) kündigten ihm Berliner Studen¬ten 1967 die linke Solidarität: Symbolisch überreichten sie ihm ein rotes Teddybärchen. Vor knapp zwei Wochen ließen drei tak¬tisch entblößte Frankfurter Genossinnen seine Vorlesung platzen. So kämpft Adorno, 65, an zwei Fronten: Studentische Kritik fürchtet er nicht; das ‘hämische Vergnügen’ der Konservativen am Hörsaal – Striptease hält er für ‘das Widerwärtigste an der widerwärtigen Ge¬schichte’.
    Spiegel:
    Herr Professor, vor zwei Wochen schien die Welt noch in Ordnung…
    Adorno:
    Mir nicht.
    Spiegel:
    … Sie sagten, Ihr Verhältnis zu den Studenten sei nicht beeinträchtigt. In Ihren Lehrveranstaltungen werde fruchtbar und sachlich ohne private Trübung diskutiert. Nun haben Sie jedoch Ihre Vorlesung abgesagt.
    Adorno:
    Ich habe meine Vorlesung nicht für das ganze Semester ab¬gesagt, sondern nur bis auf weiteres; in ein paar Wochen will ich sie wieder aufnehmen. Das machen alle Kollegen bei derartigen Vor¬lesungs – Sprengungen.
    Spiegel:
    Hat man Gewalt gegen Sie ange¬wandt?
    Adorno:
    Nicht physische Gewalt, aber es wurde ein solcher Lärm gemacht, daß die Vorlesung darin untergegangen wäre. Das war offensichtlich geplant.
    Spiegel:
    Stößt Sie nur die Form ab, mit der die Studenten heute gegen Sie vorgehen – Studenten, die früher zu Ihnen gehalten haben, oder stören Sie auch die poli-tischen Ziele? Früher herrschte ja wohl Übereinstimmung zwi¬schen Ihnen und den Rebellen.
    Adorno:
    Das ist nicht die Di¬mension, auf der sich die Differenzen abspielen. Ich habe neu-lich in einem Fernsehinterview gesagt, ich hätte zwar ein theo¬retisches Modell aufgestellt, hätte aber nicht ahnen können, daß Leute es mit Molotow – Cocktails ver¬wirklichen wollen. Dieser Satz ist unzählige Male zitiert worden, aber er bedarf sehr der In¬terpretation.
    Spiegel:
    Wie würden Sie ihn heute interpretieren?
    Adorno:
    Ich habe in meinen Schriften niemals ein Modell für irgendwelche Handlungen und zu irgendwel¬chen Aktionen gege¬ben. Ich bin ein theoretischer Mensch, der das theoretische Denken als außerordentlich nah an seinen künstleri¬schen Inten-tionen empfindet. Ich habe mich nicht erst neuerdings von der Praxis abgewandt, mein Denken stand seit jeher in einem sehr indirekten Verhältnis zur Praxis. Es hat vielleicht praktische Wirkungen dadurch gehabt, daß manche Motive in das Bewußtsein übergegangen sind, aber ich habe niemals etwas gesagt, was un-mittelbar auf praktische Aktionen abgezielt hätte. Seitdem es in Berlin 1967 zum erstenmal zu einem Zirkus gegen mich gekommen ist, haben bestimmte Gruppen von Studenten immer wieder ver¬sucht, mich zur Solidarität zu zwingen, und praktische Aktionen von mir ver¬langt. Das habe ich verweigert. – Spiegel:
    Aber die kritische Theorie will die Verhältnisse nicht so lassen, wie sie sind. Das haben die SDS – Studenten von Ihnen gelernt. Sie, Herr Professor, verweigern sich jetzt jedoch der Praxis. Pflegen Sie also nur eine ‘Liturgie der Kritik’. wie Dahrendorf behauptet hat? – Adorno:
    Bei Dahrendorf waltet ein Oberton von frisch – fröhlicher Überzeugung: Wenn man nur im kleinen bessert, dann wird vielleicht auch alles besser werden. Das kann ich als Vor¬aussetzung nicht anerkennen. Bei der Apo aber begegne ich im-mer dem Zwang, sich auszuliefern, mitzumachen, und dem habe ich mich seit meiner frühesten Jugend widersetzt. Und es hat sich darin bei mir nichts geändert. Ich versuche das, was ich erkenne und was ich denke, auszusprechen. – Aber ich kann es nicht danach einrichten, was man damit anfangen kann und was daraus wird.
    Spiegel:
    Wissenschaft im Elfenbeinturm also?
    Ad¬orno:
    Ich habe vor dem Ausdruck Elfenbeinturm gar keine Angst. Dieser Ausdruck hat einmal bessere Tage gesehen, als Baudelaire ihn gebraucht hat. Jedoch wenn Sie schon vom El¬fenbeinturm sprechen: Ich glaube, daß eine Theorie viel eher fähig ist, Kraft ihrer eigenen Objektivität praktisch zu wirken, als wenn sie sich von vornherein der Praxis unterwirft. Das Unglück im Verhältnis von Theorie und Praxis besteht heute gerade darin, daß die Theorie einer praktischen Vorzensur un¬terworfen wird. Man will mir zum Beispiel verbieten, einfache Dinge auszusprechen, die den illusionären Charakter vieler poli¬tischer Zielsetzungen bestimmter Studenten zeigen.
    Spiegel:
    Diese Studenten haben aber offenbar große Gefolgschaft.
    Ad¬orno:
    Es gelingt immer wieder einer kleinen Gruppe, Loyalitäts¬zwänge auszuüben, denen sich die große Mehrheit der linken Studenten nicht entziehen mag. Aber das möchte ich noch einmal sagen: Sie können sich dabei nicht auf Aktionsmodelle berufen, die ich ihnen gegeben hätte, um mich dann später davon zu di¬stanzieren. Von solchen Mo¬dellen kann keine Rede sein.
    Spie¬gel:
    Gleichwohl ist es doch so, daß die Studenten sich manchmal sehr direkt, manchmal indirekt, auf Ihre Gesellschaftskritik be¬rufen. Ohne Ihre Theorien wäre die stu¬dentische Protestbewe¬gung vielleicht gar nicht entstanden. – Adorno:
    Das möchte ich nicht leugnen, trotzdem ist dieser Zusammenhang für mich schwer zu übersehen. Ich würde schon glauben, daß etwa die Kritik gegen die Manipulation der öffentlichen Meinung, die ich auch in ihren demonstrativen Formen für völlig legitim halte, ohne das Kapitel ‘Kulturindustrie’ in der ‘Dialektik der Aufklä¬rung’ von Horkheimer und mir nicht möglich gewesen wäre. Aber ich glaube, man stellt sich oft den Zusammenhang zwischen Theorie und Praxis zu kurzschlüssig vor. Wenn man 20 Jahre mit dieser Universität ge¬lehrt und publiziert hat wie ich, geht das schon in das allgemeine Bewußtsein über.
    Spiegel:
    Und damit wohl auch in die Praxis.
    Adorno:
    Unter Umständen – das ist aber nicht notwendig so. In un¬seren Arbeiten wird der Wert von sogenannten Einzelaktionen durch die Betonung der gesellschaft¬lichen Totalität äußerst eingeschränkt.
    Spiegel:
    Wie wollen Sie aber die gesellschaftliche Totalität ohne Einzelaktionen ändern? – Adorno:
    Da bin ich überfragt. Auf die Frage: ‘Was soll man tun’ kann ich wirklich meist nur antworten ‘Ich weiß es nicht’. Ich kann nur versuchen, rücksichtslos zu analysie-ren, was ist. Dabei wird mir vorgeworfen: Wenn du schon Kritik übst, dann bist du auch verpflichtet zu sagen, wie man es besser machen soll. Und das allerdings halte ich für ein bürgerliches Vorurteil. Es hat sich unzählige Male in der Gesellschaft ereignet, daß gerade Werke, die rein theoretische Absichten verfolgen, das Be¬wußtsein und damit auch die gesellschaftliche Realität verändert haben.
    Spiegel:
    Sie haben doch in Ihren Arbeiten die kritische Theorie von beliebigen anderen Theorien abgesetzt. Sie soll nicht bloß empirisch die Wirklichkeit beschreiben, sondern gerade auch die richtige Ein¬richtung der Gesellschaft mit bedenken. – Adorno:
    Hier ging es mir um die Kritik des Positivismus. Beach¬ten Sie dabei, daß ich gesagt habe, mit bedenken. In diesem Satz steckt doch nicht, daß ich mir anmaßen würde zu sagen, wie man nun handelt.
    Spiegel:
    Aber Sie haben einmal gesagt, die kritische Theorie solle ‘den Stein aufheben, unter dem das Unwesen brütet’. Wenn die Studenten nun mit diesem Stein wer-fen – ist das so unverständlich?
    Adorno:
    Unverständlich ist es sicher nicht. Ich glaube, daß der Aktionismus wesentlich auf Verzweiflung zurückzuführen ist, weil die Menschen fühlen, wie we¬nig Macht sie tatsächlich haben, die Gesellschaft zu verän¬dern. Aber ich bin ebenso überzeugt davon, daß diese Einzelak¬tionen zum Scheitern verurteilt sind; das hat sich auch bei der Mai – Revolte in Frankreich gezeigt.
    Spiegel:
    Wenn Einzelaktio¬nen also sinnlos sind, bleibt dann nur ‘kritische Ohnmacht’, wie sie der SDS Ihnen vorge¬worfen hat?
    Adorno:
    Es gibt einen Satz von Grabbe, der lautet: ‘Denn nichts als nur Verzweiflung kann uns retten.’ Das ist provo¬kativ, aber gar nicht dumm. – Ich kann darin keinen Vorwurf sehen, daß man in der Welt, in der wir leben, verzweifelt, pessimistisch, negativ sei. Eher sind doch die Menschen beschränkt, die krampfhaft die objektive Verzweiflung durch den Hurra – Optimismus der unmit¬telbaren Ak¬tion überschreien, um es sich psychologisch leichter zu machen.
    Spiegel:
    Ihr Kollege Jürgen Habermas, auch ein Verfechter kritischer Theorie, hat gerade jetzt in einem Aufsatz zugestan¬den, daß die Studenten ‘phantasiereichen Provokatismus’ entfal¬tet haben und wirklich etwas zu ändern vermochten.
    Adorno:
    Darin würde ich Habermas zustimmen. Ich glaube, daß die Hoch¬schulreform, von der wir im übrigen noch nicht wissen, wie sie ausgeht, ohne die Studenten überhaupt nicht in Gang gekommen wäre. Ich glaube, daß die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Verdummungsprozesse, die in der gegenwärtigen Gesellschaft vorwalten, ohne die Studentenbewe¬gung sich niemals auskristal-lisiert hätte. Und ich glaube weiter – um etwas ganz Konkretes zu nennen – , daß nur durch die von Ber¬liner Studenten geführte Untersuchung der Ermordung Ohnesorgs diese ganze grauenhafte Geschichte überhaupt ins öffentliche Be-wußtsein gedrungen ist. Ich möchte damit sagen, daß ich mich kei¬neswegs praktischen Konsequenzen verschließe, wenn sie mir selber durchsichtig sind. – Spiegel:
    Und wann waren sie Ihnen durchsichtig?
    Adorno:
    Ich habe an Kundgebungen gegen die Notstandsgesetze teilge¬nommen, und ich habe im Bereich der Strafrechtsreform getan, was ich tun konnte. Aber es ist doch ein Unterschied ums Ganze, ob ich so etwas tue oder mich an einer nun wirklich schon halb wahr¬haften Praxis beteilige und Steine gegen Uni¬versitätsinstitute werfe.
    Spiegel:
    Woran würden Sie messen, ob eine Aktion sinnvoll ist oder nicht?
    Adorno:
    Einmal hängt die Entscheidung weitgehend von der konkreten Situation ab. Zum anderen habe ich allerdings gegen jede Anwendung von Gewalt die schwersten Vorbehalte. Ich müßte mein ganzes Leben ver¬leugnen – die Erfahrungen unter Hitler und was ich am Stali¬nismus beobachtet habe – , wenn ich dem ewigen Zirkel der An¬wendung von Gewalt gegen Gewalt mich nicht verwei¬gern würde. Ich kann mir eine sinnvolle veränderte Praxis nur als gewaltlose Praxis vorstellen.
    Spiegel:
    Auch unter einer faschisti¬schen Diktatur?
    Adorno:
    Sicher wird es Situationen geben, in denen das anders aussieht. Auf einen wirklichen Faschismus kann man nur mit Gewalt reagieren. Da bin ich alles andere als starr. Wer jedoch nach der Ermordung ungezählter Millionen von Menschen in den totalitären Staaten heute noch Gewalt predigt, dem ver¬sage ich die Gefolgschaft. Das ist die entscheidende Schwelle.
    Spiegel:
    Ist diese Schwelle überschritten worden, als Studenten versuchten, durch Sitzstreiks die Auslieferung von Springer – Zei¬tungen zu verhindern?
    Adorno:
    Diesen Sitzstreik halte ich für legitim.
    Spiegel:
    Wurde diese Schwelle überschritten, als Stu¬denten Ihre Vorlesung durch Lärm und Sex – Einlagen störten?
    Adorno: Gerade bei mir, der sich stets gegen jede Art erotischer Repression und gegen Sexualtabus gewandt hat! Mich zu ver¬höhnen und drei als Hippies zurechtge¬machte Mädchen auf mich loszuhetzen! Ich fand das widerlich. Der Heiterkeitseffekt, den man dabei erzielt, war ja doch im Grunde die Reaktion des Spießbürgers, der Hihi! kichert, wenn er ein Mädchen mit nack¬ten Brüsten sieht. Natürlich war dieser Schwachsinn kalku¬liert.
    Spiegel:
    Sollte der ungewöhnliche Akt vielleicht Ihre Theorie verwirren?
    Ador