Bernhard Diestelkamp

Seit Ende 1967 hat Diestelkamp die Professur für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Frankfurt inne. – 1994 Emeritierung, * 6. Juli 1929 in Magdeburg.

Bernhard Diestelkamp gehört im Verlauf der Frankfurter Studentenbewegung nicht zu denjenigen Hochschullehrern, die Opfer von Vorlesungsstörungen sind.

Die Position von Diestelkamp im Verlauf der Auseinandersetzungen

Das Rundschreiben des Rektors vom 6. Januar 1969 an die Mitglieder des Lehrkörpers

Am 6. Januar 1969 wendet sich der Rektor mit einem Rundschreiben an die Mitglieder des Lehrkörpers. Er warnt: Sollten sich erneut Störungen ereignen, delegiere er sein Hausrecht in den Hörsälen an die dort rechtmäßig Lehrenden. Diese bitte er, bei Störungen die Störer ausdrücklich auf die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns hinzuweisen. Falls die Behinderung anhalte, seien sie unter Berufung auf das Hausrecht des Rektors aufzufordern, den Hörsaal zu verlassen. Über jede Störung und ihren Verlauf sei auf dem Dienstweg über den Dekan und den Rektor an den Kultusminister zu berichten. Verschiedentlich hätten Studenten versucht, sogenannte „Arbeitskreise“ unter studentischer Leitung als Gegenveranstaltung gegen die offiziellen Lehrveranstaltungen der Universität zu organisieren oder offizielle Kurse oder Seminare unter studentische Leitung zu stellen. Die Dekane und der Vorsitzende des Rates der Abteilung für Erziehungswissenschaften seien sich mit dem Prorektor und mit ihm selbst darin einig, daß eine Teilnahme an studentischen Gegenveranstaltungen mit den Pflichten der Dozenten, Lehrbeauftragten, Assistenten sowie wissenschaftlichen Hilfskräften nicht zu vereinbaren sei und dem ordnungsgemäßen Ablauf der angekündigten Lehrveranstaltungen widerspreche. Verstöße seien ihm auf dem Dienstwege zu melden. Dann heißt es abschließend:

„Studentische Arbeitsgruppen sind keine Lehrveranstaltungen der Universität. Es dürfen für sie deshalb keine Bescheinigungen mit Unterschriften vom Dozenten und Seminarstempel ausgestellt werden. – Ich bitte Sie, uns zu helfen, den Studienbetrieb bis zum Semesterende aufrecht zu erhalten und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.“[1]

Die Reaktion von Diestelkamp und 3 weiteren Hochschullehrern auf das Rundschreiben des Rektors

Dieses Rundschreiben, das sich also dezidiert gegen die studentischen Arbeitskreise ausspricht, löst unter einigen Hochschullehrern heftigen Protest aus. Besonders aufsehenerregend wirkt eine Presseerklärung von Diestelkamp, Denninger, Simon und Wiethölter, in der sie sich am 9. Januar 1969 gegen die angeblich ‚undifferenzierte Abwertung studentischer Reformversuche, die Teil der allgemeinen Reformarbeit in der Hochschule seien‘, wehren. Die Erledigung notwendiger hochschulpolitischer Auseinandersetzungen werde durch verfehlte Maßnahmen des Disziplinar – , Polizei – und Strafrechts bezweckt. Die Hochschulverwaltung könne nicht Inhalt und Grenzen der Lehr – und Lernfreiheit einseitig festlegen, indem sie unterschiedslos jede Abweichung von ‚offiziellen Lehrveranstaltungen‘ unter rechtliche Sanktionen stelle. Die Bestimmung der Wissenschaftsfreiheit liege ausschließlich bei allen am Wissenschaftsprozeß Beteiligten. Die Verfassung fordere gerade jene offene Auseinandersetzung, welche dieser öffentliche Aufruf verhindern wolle.[2] [3] Umgehend nutzt der AStA diese Äußerung der vier Professoren für seine Zwecke, indem er sie in einem von ihm herausgegebenen Handzettel publiziert und in einer Presseerklärung vom 9. Januar 1969 hierauf verweist. Der Rektor verfolge eine systematische Disziplinierungsstrategie. Analog zum „Aufruf an alle Studenten“, in dem alle Versuche der Veränderung des Wissenschaftsbetriebs zu kriminellen Handlungen gestempelt würden, werde auch gegen den AStA vorgegangen. Wegen der juristischen Fragen wird gleichsam triumphierend auf die Erklärung der Professoren verwiesen.[4]

Die Antwort des Rektors und der Dekane auf die Presseerklärung der vier Hochschullehrer

Die Initiative der Hochschullehrer löst wiederum eine deutliche Reaktion des Rektors und der Dekane aus: Nicht bei „böswilligen Störungen“, wie die Erklärung vermuten lasse, sondern nur bei einer ‚Besetzung‘, wie sie vor Weihnachten während zehn Tagen in der Arbeitsstelle Myliusstraße des Instituts für Sozialforschung stattgefunden habe, bei der ein Schaden von etwa DM 20.000, – verursacht worden sei, werde in Zukunft sofort die Polizei eingesetzt werden. Der Aufruf weise die Studenten ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, Vorschläge und Anregungen zu Studien – und Hochschulreform durch ihre seit 1. Januar in allen akademischen Organen stimmberechtigten Vertreter oder durch Dekane und Rektor in den akademischen Gremien beraten zu lassen. Studentische Reformversuche, etwa in freiwilligen Arbeitsgruppen seien nirgends unterbunden, sondern mehrfach ausdrücklich begrüßt wordenHingegen seien Rektor und Dekane mit der wohl überwiegenden Mehrzahl der Universitätsangehörigen der Auffassung, daß mit Repressionen, Boykott und Sabotierung des Studienbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung eine Hochschulreform nicht zu verwirklichen sei.

Es könne nicht angenommen werden, daß Professoren der Rechtswissenschaft das Eindringen fachfremder Störtrupps in Vorlesungen und Übungen, das systematische Niederbrüllen oder Unterbrechung von Lehrenden, das Blockieren von Eingangstüren zu offiziellen Lehrveranstaltungen „als Teil der allgemeinen Reformarbeit der Universität“ bezeichneten. Dieser Eindruck werde jedoch in leichtfertiger Weise erweckt. Rektor und Dekane stellten nicht „unterschiedslos jede Abweichung“ von ‚offiziellen Lehrveranstaltungen‘ unter rechtliche Sanktionen. In Wahrheit seien nur zwei Verhaltensweisen unzulässig: Erstens könne der Dozent, der im Rahmen seiner Lehrbefugnis oder seines Lehrauftrages für Inhalt und Durchführung der im Vorlesungsverzeichnis angekündigten Lehrveranstaltungen verantwortlich sei, diese nicht beliebig ‚umfunktionieren‘ lassen. Zweitens hätten Rektor und Dekane die Teilnahme an Gegenveranstaltungen als pflichtwidrig bezeichnet. Jedem mit der Situation in Frankfurt Vertrauten, der nicht an böswilligen Auslegungen interessiert sei oder den eigenen Ermessensspielraum unnötig einschränken wolle, dürfte es klar sein, daß „Gegenveranstaltungen“ nur solche seien, die offizielle Lehrveranstaltungen der Universität verhinderten.

Die vier Professoren der Rechtswissenschaft unterstellten zweimal Rektor und Dekanen die Absicht, die Ausübung verfassungsmäßiger Rechte in der Universität zu beschränken oder gar zu verhindern. Sie tun dies in einem Fall mit einer unzutreffenden, im anderen Fall ohne jede Begründung. Dieser Vorwurf richtet sich daher selbst. Von Professoren der Rechtswissenschaft kann erwartet werden, daß sie, statt anderen leichthin verfassungswidriges Verhalten vorzuwerfen, um das verfassungsmäßige Verhalten aller Universitätsangehörigen besorgt sind.“[5]

Auch versucht der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät am 13. und 14. Januar 1969 vergeblich, die vier Professoren zu einer Berichtigung, oder zumindest zu einer gemeinsam mit dem Rektor herauszugebenden Erklärung zu veranlassen.[6]

Die Reaktion des informellen „Assistentenrats“ des Instituts für Sozialforschung – Seminar Myliusstraße

Ist die Reaktion der vier Hochschullehrer bestimmt von der Sorge um die Bewahrung der Lehr – und Lernfreiheit, folgert der sogenannte Assistentenrat[10] des Instituts für Sozialforschung – Seminar Myliusstraße, der offensichtlich ohnedies mit der Protestbewegung sympathisiert, eher grobschlächtig, der fragliche Rundbrief des Rektors und der Dekane fordere die Dozenten unmißverständlich zum politischen Denunziantentum auf, denen damit nur die Alternative bleibe, sich entweder vorbehaltlos für Disziplinierungsmaßnahmen der Administration herzugeben oder aber sich zum Widerstand gegen die massive Einschränkung der Lehr – und Lernfreiheit zu entschließen.

Neben der verengten Perspektive, in der die studentische Protestbewegung nur als Ensemble rechtswidriger Aktionen erscheine, ziehe der Aufruf an die Studenten unsinnige historische Parallelen. Wieder einmal werde die Differenz zwischen Faschismus und Linksradikalismus unwissenschaftlich geleugnet. Gleichermaßen neu wie grotesk sei die Interpretation der hochschulpolitischen Entwicklung in der Weimarer Republik aus der „Toleranz der deutschen Hochschulen“ gegenüber „radikalen Elementen“ Was hier als Toleranz deklariert werde, sei bekanntlich autoritärer Konservatismus oder sogar Neigung zum Faschismus. Die Fehleinschätzung der studentischen Protestbewegung gehe mit dem Versuch einher, die Studenten mit Drohungen wie Streichung des Semesters, Schließung der Fakultäten usw. einzuschüchtern und damit notwendige Diskussionen zu verhindern. Diese Einschüchterungstaktik werde im jüngsten Rundbrief auch auf den Lehrkörper ausgedehnt. Die Assistenten des Seminars seien weder bereit an einer Kriminalisierung dieser Arbeitskreise mitzuwirken, noch sich in den Lehrveranstaltungen als politische Denunzianten zu betätigen.

„Wir fordern alle Mitglieder des Lehrkörpers auf, sich von den Zumutungen der Universitätsadministration in unmißverständlicher Form zu distanzieren.“[11]

Die Beschwerde des Rektors vom 20. Januar 1969 bei Kultusminister Schütte wegen der Presseerklärung Diestelkamp

Der Unmut des Rektors wächst, als studentische Sprecher unter Berufung auf die Äußerung der vier Professoren ihn selbst und die Dekane unter Androhung von „Streik“ und ähnlichen Maßnahmen zur Rücknahme ihrer Erklärung vom 6. Januar 1969 zu veranlassen suchen. Deswegen wendet er sich mit einem Schreiben vom 20. Januar 1969 protestierend an den Kultusminister und ersucht diesen, im Hinblick auf die schwerwiegenden Vorwürfe, welche die vier Professoren der Rechtswissenschaft gegen Amtsträger der Universität erhoben hätten, um rechtsaufsichtliche und disziplinarrechtliche Klärung. Die Presseerklärung der Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sei als rechtsgutachtliche Äußerung im Sinne der Gutheißung von Störungen des Lehrbetriebes und von Pressionen auf den Lehrkörper von Studenten verwendet worden. Die Verfasser hätten diese Wirkung zumindest fahrlässig heraufbeschworen, indem sich ihre Erklärung einseitig gegen Rektor und Dekane wende und, ohne sich bei diesen um eine Klärung zu bemühen, sie der Presse und der Studentenschaft zugänglich gemacht worden sei.[7] Der Minister reagiert auf diesen Hilferuf erst am 24.3.1969. Er teilt lapidar mit, er habe die zwischen dem Rektor und Mitgliedern des Lehrkörpers bestehenden Differenzen zur Kenntnis genommen. Er bitte die Klärung der Angelegenheit zunächst der Schlichtungskommission der Universität zu übertragen mit dem Ziele einer Bereinigung der aufgetretenen Differenzen.[8]

Die Beschwerde des Rektors vom 20. Januar 1969 bei Kultusminister Schütte wegen der Presseerklärung Diestelkamp

Diese Entgegnung steigert die Verbitterung Rüeggs, der sich nunmehr unmittelbar an den Ministerpräsidenten wendet und unter anderem ausführt:

„Bereits bei den ersten Beratungen vor Pfingsten wie bei den späteren Konferenzen ist immer wieder von seiten der Landesregierung und der SPD – Fraktion darauf hingewiesen worden, daß disziplinarische Maßnahmen nicht nur gegen die Studenten ins Auge gefaßt werden sollten, und ich bin ausdrücklich aufgefordert worden, Tatbestände, soweit sie mir zur Kenntnis kommen, dem Kultusminister zur Abklärung zu melden. In der Sitzung, die während Ihrer Landesabwesenheit am 13. Januar unter dem Vorsitz von Herrn Innenminister Schneider stattfand, wurde ich ausdrücklich aufgefordert, über die Erklärung der Professoren Denninger, Diestelkamp, Wiethölter und Simon einen Bericht an den Kultusminister zu erstatten, damit dieser die disziplinarrechtliche Überprüfung des Verhaltens von Beamten veranlassen könnte.

Umso unverständlicher, ja empörend muß ich es empfinden, heute einen Brief des Kultusministers zu erhalten, in dem er meinen, auf ausdrücklichen Wunsch der vier Minister erstatteten Bericht die Absicht unterschiebt, ich wolle über Differenzen zwischen mir und Mitgliedern des Lehrkörpers berichten und die Klärung der Angelegenheit auf die Universität überträgt. Ich muß gestehen, daß es mir sehr schwer fällt, meine gesetzliche Aufgabe als Rektor wahrzunehmen, wenn ich in dieser Weise bei der Ausführung von gemeinsam besprochenen Maßnahmen desavouiert werde. Ich selbst lege in keiner Weise Wert darauf, Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Universität durchzuführen oder zu veranlassen. Wenn ich es getan habe, so deshalb, weil ich glaubte, in dieser Beziehung mit Ihren Wünschen konform zu gehen, alle der Hochschulverwaltung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Respektierung der Rechtsnormen auszuschöpfen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn bei der von mir angeregten Konferenz auch darüber Klarheit geschaffen werden könnte, ob die seinerzeit vorgesehene Politik noch weiterverfolgt werden soll. – Mit den besten Empfehlungen bin ich Ihr sehr ergebener Rüegg.“[9]

Der besondere Konflikt zwischen Rüegg einerseits und Denninger sowie Wiethölter andererseits

Es ist also unübersehbar: Auch innerhalb der Professorenschaft sowie zur Landesregierung bilden sich Fronten heraus, die künftige hochschulpolitische Entwicklungen vorbereiten und bestimmte Meinungsführer hervortreten lassen. Hier liegen unter anderem die Wurzeln, weswegen im Jahre 1970 Denninger und  Wiethölter  bereit sind, kommissarisch die Hochschulleitung zu übernehmen und Denninger anschließend als Staatssekretär in das Kultusministerium unter der Leitung von Friedeburg eintritt. In Fortführung ihrer damaligen Reforminitiativen übernehmen sie damit, wenn auch nur für relativ kurze Zeitspannen, in der kritischen Phase der Umsetzung der neuen Hochschulgesetze wichtige Schlüsselpositionen

[1]  Rundschreiben>06.01.1969>>Rektor an Lehrkörper: Verhalten bei Störungen von Lehrveranstaltungen
[2]  Pressemitteilung>09.01.1969>>Denninger, Diestelkamp, Simon, Wiethölter: Reaktion auf Rundschreiben Rektor und Dekane 06.01.1969
[3] Diverses>10.01.1969>>FAZ: „Wir brauchen Cohn-Bendit nicht als Vormund“
[4] Pressemitteilung>09.01.1969>>AStA: Reaktion auf Verfügung Rektor vom 09.01.1969
[5]Pressemitteilung>15.01.1969>>Rektor, Prorektor, Dekane u. Vorsitzender Rat AfE: Reaktion auf Schreiben 4 Jura-Professoren
[6]Brief>20.01.1969>>Rektor an Kultusminister: Äußerung zum Brief Denninger, Diestelkamp, Simon, Wiethölter 09.01.1969
[7]Brief>20.01.1969>>Rektor an Kultusminister: Äußerung zum Brief Denninger, Diestelkamp, Simon, Wiethölter 09.01.1969
[8]Erlaß>24.03.1969>>Kultusminister: Zur Erklärung Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter vom 09.01.1969
[9]Brief>27.03.1969>>Rektor an Ministerpräsidenten: Problem von Disziplinarverfahren gegen Studenten und Beamte. Siehe hierzu auch: Brief>27.03.1969>>Rektor an Kultusminister: Zur Erklärung Denninger, Diestelkamp, Simon und Wiethölter 09.01.1969.
[10] Wissenschaftliche Mitarbeiter des Seminars waren zu dieser Zeit: Die Akademischen Oberräte Egon Becker und Jürgen Ritsert sowie die Assistenten Rainer Döbert, Evelies Mayer, Ulrich Oevermann, Claus Offe, Regina Schmidt und Claus Rolshausen
[11]  Offener Brief>09.01.1969>Assistentenrat Institut für Sozialforschung – Seminar Myliusstraße – an Rektor: Reaktion auf Rundschreiben>06.01.1969

Siehe auch: Laudatio zum 90. Geburtstag von Stolleis für Diestelkamp

90. VON BERNHARD DIESTELKAMP: Höchste Rechtskraft in FAZ vom 5. Juli 2019. Zitat:

Am 12. Juli verleiht die Stadt Wetzlar ihren Kulturpreis – die Lotte-Plakette – an den emeritierten Frankfurter Rechtshistoriker Bernhard Diestelkamp. Sie würdigt damit den Nestor der Forschungen zum Reichskammergericht. Dieses Gericht, das zunächst in Speyer, aber von 1689 bis 1806 in Wetzlar residierte, hinterließ einen Bestand von etwa 80 000 Prozessakten. Nach 1806 wurden sie auf ihre Herkunftsorte verteilt. In langjähriger Such- und Rekonstruktionsarbeit hat Diestelkamp sie wieder virtuell vereint. Gleichzeitig entstand ein internationales Netzwerk zur „Höchsten Gerichtsbarkeit“ in Europa. Nun konnte man wahrnehmen, wie sich seit dem ausgehenden Mittelalter überall vergleichbare gerichtliche Instanzenzüge ausbildeten. Aus dem reichen Material der Prozesse in Speyer und Wetzlar sind mehrere fesselnde und, nebenbei, auch vergnügliche Bücher entstanden. Die 1973 gegründete Reihe „Quellen und Darstellungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich“ umfasst heute mehr als siebzig Bände. Ohne Diestelkamps Anstöße gäbe es in Wetzlar auch kein Museum des Reichskammergerichts. So ist die malerische kleine Stadt, die sich mit ihren Erinnerungen an Goethe und Lotte schmückt, der rechte Ort, ihn zu ehren.“

90. VON BERNHARD DIESTELKAMP: Höchste Rechtskraft in FAZ vom 5. Juli 2019

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