Hilde Wernicke (NS-Euthanasie)

Dr. Hildegard „Hilde“ Wernicke (1899–1947) war eine deutsche Ärztin, die während der Zeit des Nationalsozialismus an massenhaften Morden im Rahmen der sogenannten NS-„Euthanasie“ beteiligt war.

Margarete Riehn, meine Tante, ist ebenfalls Opfer der Euthanasieverbrechen geworden. Im Alter von 41 Jahren hat man sie dort schlicht als lebensuntauglich ausgemerzt. Sie war nämlich bis kurz vor Ihrem Tod wegen einer schweren psychotischen Erkrankung in in verschiedenen geschlossenen Abteilungen untergebracht, bis dann plötzlich und unerwartet die Angehörigen über ihren Tod informiert wurden. Damals war unerklärlich, warum noch nicht einmal die Möglichkeit bestand, sie im familiären Kreis zu beerdigen. Die Todesursache wurde nicht mitgeteilt.

  • Wirkungsstätte: Wernicke arbeitete ab Ende 1941 in der Heil- und Pflegeanstalt Meseritz-Obrawalde (heute Międzyrzecz, Polen), einer der zentralen Tötungsanstalten der sogenannten dezentralen Euthanasie (Aktion Brandt).
  • Funktion: Als Ärztin leitete sie Frauenstationen und organisierte die systematische Ermordung von Patientinnen, die von den Nationalsozialisten als „lebensunwert“ oder „arbeitsunfähig“ eingestuft wurden.
  • Tätigkeit: Hilde Wernicke tötete nachweislich zahlreiche Patientinnen persönlich durch die Verabreichung überdosierter Medikamente (vor allem Morphium-Skopolamin-Gemische oder Luminal) oder wies das ihr unterstellte Pflegepersonal dazu an.

In Meseritz-Obrawalde wurden zwischen 1942 und 1945 schätzungsweise 10.000 bis 18.000 Menschen gezielt ermordet.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Hilde Wernicke festgenommen und vor dem Landgericht Berlin im sogenannten Obrawalde-Prozess (März 1946) angeklagt.

  • Urteil: Am 25. März 1946 wurde Hilde Wernicke gemeinsam mit dem Arzt Dr. Walter Grabowski und der Oberschwester Helene Wieczorek wegen Mordes zum Tode verurteilt.
  • Vollstreckung: Das Todesurteil wurde am 14. Januar 1947 im Gefängnis Berlin-Moabit mit dem Fallbeil (Guillotine) vollstreckt.

Der Prozess gegen Wernicke und ihre Mitangeklagten war einer der ersten deutschen Gerichts-Prozesse der Nachkriegszeit, die sich mit den verübten Verbrechen in den Heil- und Pflegeanstalten befassten.

Nach dem offiziellen Stopp der Vergasungen im Rahmen der zentral organisierten „Aktion T4“ im August 1941 ging der Massenmord ab 1942 in eine zweite, getarntere Phase über: die sogenannte dezentrale „Euthanasie“ (oft auch als „Aktion Brandt“ oder „wilde Euthanasie“ bezeichnet).

Die Heil- und Pflegeanstalt Meseritz-Obrawalde entwickelte sich dabei zu einer der weltweit größten und berüchtigtsten Tötungsstätten dieser Phase. Der Ablauf funktionierte nach einem eingespielten, fabrikmäßigen System:

  • 1. Organisation der Transporte
  • Herkunft der Patienten: Aus dem gesamten Deutschen Reich (unter anderem aus Berlin, Hamburg, Bremen, dem Rheinland und Westfalen) wurden kranke und behinderte Menschen per Bahn in verdeckten Sammeltransporten nach Obrawalde verlegt.
  • Kriegswirtschaftliches Motiv: Ein Hauptgrund für die Verlegungen war die Räumung westdeutscher Heil- und Pflegeanstalten, um diese in Lazarette oder Hilfskrankenhäuser umzuwandeln. Obrawalde diente als Endstation.
  • 2. Selektion und Kriterien
  • Ankunft und Visite: Die Transporte kamen häufig nachts an. Ein kleines Team von Ärzten (darunter der linientreue Oberarzt Dr. Theophil Mootz) nahm die Selektion vor.
  • Kriterien: Einziges Kriterium für das Überleben war die unmittelbare Verwertbarkeit der Arbeitskraft. Wer als „arbeitsunfähig“ eingestuft wurde, alt, besonders pflegebedürftig oder widersetzlich war, wurde zur sofortigen Tötung bestimmt. Nur wer schwere körperliche Zwangsarbeit (z. B. in der anstaltseigenen Landwirtschaft) leisten konnte, überlebte vorübergehend.
  • 3. Die Medizinische Tötungspraxis

Anders als in der ersten Phase (T4) wurden in Obrawalde keine Gaskammern genutzt. Das Töten wurde dezentralisiert und direkt an das Pflegewesen übertragen:

  • Tötungsmittel: Die Tötung erfolgte durch gezielte Überdosierungen von Medikamenten – meist Betäubungs- und Beruhigungsmittel wie Morphium-Skopolamin, Luminal, Veronal oder Chloralhydrat.
  • Verabreichung: Die Substanzen wurden den Patienten entweder oral in Getränken/Suppen eingegeben oder per Injektion („Abspritzen“) verabreicht.
  • Rolle des Pflegepersonals: Das Pflegepersonal um Oberschwestern wie Hilde Wernicke oder Helene Wieczorek führte die Tötungen weitgehend eigenständig auf den sogenannten „Isolierstationen“ oder Tötungshäusern (z. B. Haus 18) durch.
  • Gezielte Auszehrung (Hungerkost): Patienten, die nicht sofort injiziert wurden, wurden durch systematische Unterernährung („E-Kost“ / entzogene Nahrung) und vernachlässigte Pflege geschwächt, bis sie an Infektionen oder Entkräftung starben.
  • 4. Tarnung und Beseitigung der Spuren
  • Vortäuschung natürlicher Todesursachen: Den Angehörigen wurden gefälschte Todesbescheinigungen zugesandt, in denen erfundene Ursachen wie „Herzmuskelschwäche“, „Lungenentzündung“ oder „Kreislaufversagen“ eingetragen waren.
  • Massengräber: Die Leichen wurden nicht einzeln bestattet, sondern auf einem anstaltseigenen Friedhof hinter dem Gelände in anonymen Massengräbern verscharrt.

Durch diese Dezentralisierung gelang es den Tätern, die Morde administrativ wie gewöhnliche Sterbefälle in einem Krankenhaus aussehen zu lassen, obwohl in Obrawalde allein zwischen 1942 und 1945 täglich bis zu mehrere Dutzend Menschen gezielt getötet wurden.